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Zu

http://archiv.twoday.net/stories/589172596/

Cod. 325

"Im 16. Jahrhundert wurde auf Bl. 1r-49v an den Rändern und auf freigebliebenen Seiten in über 60 Einträgen die Chronik des Jeorg Mertz nachgetragen."
http://www.handschriftencensus.de/25008

Digitalisat:
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-325/0003

Zur Regensburger Chronik siehe Jackel S. 46
http://othes.univie.ac.at/14334/1/2011-04-18_9302324.pdf

Cod. 541

http://www.handschriftencensus.de/8459

Familienchronik der Wirsich in Ulm. Siehe Jackel S. 71. Die Reihenfolge im Digitalisat (Familienchronik am Anfang) weicht deutlich von den Angaben im Handschriftencensus ab.

Digitalisat
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-541/0007



#fnzhss

http://www.zfda.de/beitrag.php?id=1169&mode=maphilinet

Nach längerer Pause wieder ein Beitrag zur Mittelalter-Philologie im Internet in der ZfdA.

Endlich ist der Katalog von Werner 2000 online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/werner2000


http://ifha.revues.org/7830

Herausgegeben von Falk Bretschneider, Mareike König und Pierre Monnet. Mit Beiträgen zur derzeitigen Trends der französischen Geschichtsschreibung, Einführung in die Online-Recherche, Übersichten zur französischen Archiv- und Bibliothekslandschaft, Vorstellung zentraler Zeitschriften etc. Darin:

Florence de Peyronnet-Dryden et Matthias Nuding
Archive in Frankreich

[Sowie einige Links auf Archivalia.]

http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/gsform/sn/shwb

Nur die Lemmata, aber nicht der Volltext durchsuchbar!

http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/browse/sn/qhg

Wieso keine Faksimiles beigegeben wurden, erschließt sich mir nicht. Das sollte inzwischen Standard sein!

Sicher unvollständig ist die folgende Liste (ohne Bibliographien, Digitale Bibliotheken, Metasuchen wie Europeana, DDB, Archivportal D usw.).

ArtWiki
http://archiv.twoday.net/stories/97011798/

Datenbanken zu mittelalterlichen Geschichtsquellen: Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters, Handschriftencensus, Narrative Sources
http://archiv.twoday.net/stories/96988260/

Docupedia
http://archiv.twoday.net/stories/6186445/
http://archiv.twoday.net/search?q=docupedia

Europäische Geschichte Online
http://archiv.twoday.net/stories/11437206/

HanseLexikon
http://archiv.twoday.net/stories/1022458692/

Hessische Biografie online
http://archiv.twoday.net/stories/6296854/

Historiana
http://archiv.twoday.net/stories/156271158/

Historisches Lexikon Bayerns
http://archiv.twoday.net/search?q=historisches+lexikon+bayerns

International Encyclopedia of the First World War
http://archiv.twoday.net/stories/1022216841/

LeMo
http://archiv.twoday.net/stories/985930937/

Luxemburger Autorenlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/55770917/

manuscripta.at
http://archiv.twoday.net/stories/948991073/ und andere mehr

Manuscripta Mediaevalia
http://archiv.twoday.net/stories/11509614/
http://archiv.twoday.net/stories/115270340/ und viele andere

Netzbiographie
http://archiv.twoday.net/stories/863289838/

Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
http://archiv.twoday.net/stories/805774278/

Orbis Latinus
http://archiv.twoday.net/stories/6448596/

Portal Rheinische Geschichte
http://archiv.twoday.net/stories/8371607/
http://archiv.twoday.net/stories/235548798/

Sigrid Krämer: Bibliothecae codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/6338158/

Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/3118097/

Terminologie der Archivwissenschaft
http://archiv.twoday.net/stories/97072882/

Theaterlexikon der Schweiz (TLS)
http://archiv.twoday.net/stories/985928924/

Wien-Wiki
http://archiv.twoday.net/stories/985928902/

Wiesbadener Stadtlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/453139578/

Wikipedia
http://archiv.twoday.net/topics/Wikis/
und viele weitere Beiträge (siehe Suche)

Württembergisches Urkundenbuch Online
http://archiv.twoday.net/stories/4904342/

ANHANG

Kritik gedruckter Nachschlagewerke mit Hinweisen zum digitalen Potential

Allgemeines
http://archiv.twoday.net/stories/4709395/

Deutsches Literatur-Lexikon
http://archiv.twoday.net/stories/97065398/

Encyclopedia of the Medieval Chronicle
http://archiv.twoday.net/stories/158961242/

Historisches Lexikon der Schweiz
http://archiv.twoday.net/stories/5734353/

Lienert: Dietrich-Testimonien
http://archiv.twoday.net/search?q=lienert+dietrich

Monasticon Carmelitanum
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3104
http://archiv.twoday.net/stories/735729357/

Niedersächsisches Klosterbuch
http://archiv.twoday.net/stories/109332134/

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/

Die Beteiligung der BSB garantiert eigentlich schon, dass es sich bei der gestern freigeschalteten englischsprachigen Enzyklopädie um Murks handelt.

INHALTLICHE QUALITÄT

Ich bin kein Fachmann für den Ersten Weltkrieg, aber vorerst ist davon auszugehen, dass die oft mit Einzelnachweisen und stets mit einer Bibliographie versehenen Artikel von ausgewiesenen internationalen Experten verfasst wurden und den Forschungsstand gut wiedergeben. Aber das ist bei einem Online-Nachschlagewerk nicht alles.

QUERVERWEISE

Die internen Links beziehen sich auf andere Artikel oder den Gesamtindex. Sonderlich durchdacht ist das Verweissystem nicht. Sucht man nach venice (Venedig) mit der Volltextsuche, erhält man 7 Treffer, während der Index unter Venice nur drei Artikel listet. Woher soll man wissen, dass es neben dem Ort Venice auch noch eine eigene Ortsangabe "Saint Mark's Cathedral, Venice" gibt?

Unverknüpft sind auch Tannenberg und Allenstein.

Unverständlich ist, wieso die in den Noten angegebenen Literaturtitel nicht in die Bibliographie aufgenommen wurden, in der man einen Nachweis findet, in welchen Artikeln die Arbeit zitiert wird.

Eher eine Spielerei, aber hoch-innovativ sind die Grafiken in "Related Articles".

VOLLTEXTSUCHE

Es gibt keine echte Volltextsuche. Noten und External Links sind nicht erfasst.

Aus
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Womens_Mobilization_for_War_(Russian_Empire)
Anm. 1 wird nicht gefunden:
Kuban Cossack Elena Choba
Zhenskii vestnik

Unter den Links von

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Moroccan_crises_1905-1911

erscheint ein RGBl.-Eintrag von Wikisource. Wikisource wird aber von der Suche nicht gefunden.

Erfasst sind dagegen anscheinend die Bilderläuterungen.

ONLINE-NACHWEISE

Weiterführende Angaben gibt es in den Noten (unverlinkt), in der Bibliographie, den externen Links und den "Resources".

Die Nichteinbeziehung der Noten ist bei einem Artikel wie

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Historiography_1918-today_(Africa)

unverzeihlich, da der Forschungsüberblick sich auf die in den Anmerkungen genannten Titel bezieht.

Zur Bibliographie: Ärgerlich (und vom Historischen Lexikon Bayerns wohlbekannt) ist, dass Online-Nachweise nur sporadisch ermittelt wurden und nicht beim Titel selbst, sondern in den externen Links stehen.

Zu
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/bibliography/D7KPDVTC
wäre zu zitieren
http://utpjournalsreview.com/index.php/CJOH/article/view/8948/7825

Wenn es sich um Zeitschriftenartikel oder Buchbeiträge handelt, ist die in der Bibliographie angebotene Weiterleitung zu den Katalogen der Library of Congress und der Deutschen Nationalbibliothek, zu Gallica und zum Worldcat in der Regel völlig sinnfrei. Hier müsste man auf Google Scholar oder CrossRef verweisen.

Mitunter erscheint JSTOR unter den externen Links ohne Angabe, dass es sich um eine lizenzpflichtige Ressource handelt.

Da sich die Bibliotheken soviel auf ihre Toll-Access-Datenbanken zugutehalten, wäre zu erwarten, dass bei aktuellen Zeitschriftenartikeln, die auch online angeboten werden, stets der DOI oder die URL genannt wird.

Bei den External Links wird die Unterscheidung zwischen Article (das sind auch Bücher!) und "Primary Sources" völlig inkonsequent gehandhabt. Auch wird mitunter auf die Open Library verlinkt statt - sinnvollerweise - auf das Internet Archive.

Ein Verzeichnis aller Primärquellen in den externen Links existiert nicht.

Die Wikipedia wird, wie bei der BSB nicht anders zu erwarten, ignoriert.

Der ätzende Lemo-Relaunch hat dazu geführt, dass bei diesem brandneuen Nachschlagewerk im Tannenberg-Artikel der externe Link auf den Artikel zum Tannenberg-Denkmal in LeMO ins Leere führt.

http://www.dhm.de/index.php?id=22191

der Inhalt ist anscheinend nicht mehr im Netz, es gibt nur noch eine Postkarte:

https://www.dhm.de/fileadmin/lemo/suche/search/?q=Tannenberg

"Resources" bietet - in der Regel wenig wertvolle - Abfragen in der Europeana und im WorldCat.

NORMDATEN

Man wird abzuwarten haben, ob es eine BEACON-Datei zum Angebot für die Personenartikel gibt. Eher nicht, denke ich.

Statt auf die Normdaten direkt zu verweisen/verlinken, werden Suchen in den Normdaten veranlasst. Das führt beispielsweise dazu, dass bei Charles, Count of Flanders (1903-1983) in allen Angeboten nichts Relevantes gefunden wird. Dabei gibt es eine GND:

http://d-nb.info/gnd/119110164

Dass es ein Skandal ist, dass man immer noch nicht vom GND-Eintrag zum BEACON-Findbuch kommt, sei nur am Rande angemerkt.

Unter den Metadata wird am Fuß jeden Artikels auch auf die GND Subject Headings verwiesen, aber schwachsinnigerweise führt der Link auf eine Suche statt auf den Normeintrag z.B. zur Schlacht von Tannenberg:

http://d-nb.info/gnd/4184408-7

Die BEACON-Abfrage dazu

http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4184408-7

hat Einträge im HBZ-Katalog und SWB-Katalog, aber nichts vom BVB! Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/805774290/

Die Einbeziehung von Normdaten muss als missglückt betrachtet werden.

LIZENZ

Nicht von ungefähr gelten CC-BY bzw. CC-BY-SA als Standardlizenzen für Open Access. Das Angebot setzt sich kaltschnäuzig über diesen Standard hinweg. Eine triftige Begründung fehlt:

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/project/faq/

Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0 ist für ein Nachschlagewerk ein Witz, da Inhalte nicht verändert werden dürfen und 1:1 übernommen werden müssen.

Selbst für die Subjects wird (vermutlich unbegründet) ein Urheberrechtsschutz beansprucht und auch diese werden nur mit restritkiver Lizenz statt als Linked Open Data unter CC0 freigegeben: "The Subjects are published under the Creative Commons License (Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0) and can thus be used to cross-link other online resources to relevant articles in the encyclopedia."

Erbärmlich!

WEB 2.0

Fehlanzeige! Kommentare oder andere Beteiligungsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen.

BILDER

Völlig misslungen ist die Einbindung der Bilder. Es wird immer nur ein Bild (andere Medien wie Videos oder Tonaufzeichnungen habe ich - an dieser Stelle - nicht gefunden) angezeigt, was bei einem Artikel wie France bedeutet, dass man eine endlose Diashow durchschauen muss (wenn der geneigte Leser denn überhaupt bemerkt, dass das Bild womöglich für eine Reihe weiterer Bilder steht). Die Bildverwendung in der Wikipedia ist demgegenüber sachgerecht und leserfreundlich.

Da Bilder häufig in mehreren Artikeln verwendet werden, hat man auf die Ermittlung möglichst vieler aussagekräftiger und wenig bekannter Bilder aus dem ganzen Wust der unüberschaubaren Digitalisierungsangebote zum Ersten Weltkrieg keinen Wert gelegt.

Leider gibt es kein zentrales Bilderverzeichnis. Hilfsweise kann man den Reiter Images der Suche nutzen (z.B. bei der Suche nach Tannenberg).

Zu klein und ohne anklickbaren Link wird angezeigt:

https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/96003705

Häufig stammen Bilder aus Wikimedia Commons. Diese sind nach Stichproben alle korrekt lizenziert.

Ungenügend ist die Bildauswahl zur Schlacht bei Tannenberg:

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Battle_of_Tannenberg

Hier hätte man sich mehr Bilder vom Tannenberg-Denkmal gewünscht, siehe etwa

https://commons.wikimedia.org/wiki/Tannenberg-Denkmal

ZITIEREMPFEHLUNG

Gern wüsste ich, wie man

Sammartino, Annemarie: Paramilitary Violence, in:
1914-1918-online. International Encyclopedia of the First
World War, ed. by Ute Daniel, Peter Gatrell, Oliver Janz,
Heather Jones, Jennifer Keene, Alan Kramer, and Bill
Nasson, issued by Freie Universität Berlin, Berlin
2014-10-08. DOI: 10.15463/ie1418.10398 Last modified:
2014-10-05.

in einem deutschen geisteswissenschaftlichen Zitierstil wiedergibt (Tipp: was bedeutet "issued by"?), aber was von Steinhauer und Umstätter auf meine Frage gerade in INETBIB kam, war argumentativ eher unter aller Sau. Wenn man keine Lust hat, eine Frage angemessen zu beantworten, sollte man einfach mal stille sein. So sehr ich Steinhauer zustimme, dass Zitieren keine eigene Wissenschaft ist und Zitate a) eindeutig und b) einheitlich sein sollen, so wenig hilfreich ist seine Wurstigkeit, wenn Studierende sich um Einheitlichkeit bemühen. Und Einheitlichkeit meint dann doch wohl auch, dass man nicht einfach eine englische Zitierempfehlung C&P übernimmt. Dümmlich ist die Wortmeldung Umstätters, der die Notwendigkeit, Studierende an Literaturverwaltungsprogramme wie Citavi heranzuführen, ignoriert.

Übrigens: Dass der DOI nicht als Link ausgewiesen wird, entspricht nicht den CrossRef-Leitlinien und ist extrem benutzerunfreundlich:

http://archiv.twoday.net/stories/16539613/

MOBILE GERÄTE

Mit einem älteren iPad ist das Angebot nicht bequem zu benutzen. Der Screenshot unten belegt, dass Bilder nicht angemessen dargestellt werden.

FAZIT

Einmal mehr bestätigt sich: Online-Nachschlagewerke müssen dringend von der Wikipedia lernen, sonst ergibt sich wie hier Murks. Ich habe aus meiner Sicht gravierende Defizite bei wichtigen Aspekten der digitalen Kultur aufgezeigt.

Ein Online-Nachschlagewerk scheitert, sieht man es nur als eine statische Textsammlung. Die möglicherweise teilweise exzellenten Artikel werden angesichts des 1914-1918-Booms rasch veralten - und dann?

Update: Kritik im Vorfeld

http://archiv.twoday.net/stories/64963796/

Peter Meurer von Citavi schrieb mir:

"Der nach unserer Beobachtung am meisten verbreitete Zitationsstil ist APA. In dessen deutscher Übersetzung (DGPs) stellt sich der Eintrag im Literaturverzeichnis wie folgt dar:

Sammartino, A. Paramilitary Violence. In U. Daniel, P. Gatrell, O. Janz, H. Jones, J. Keene, A. Kramer et al. (Hrsg.), International Encyclopedia of the First World War. Berlin. Zugriff am 08.10.2014. Verfügbar unter 10.15463/ie1418.10398

Vom Chicago-Stil ist uns eine offizielle deutsche Übersetzung nicht bekannt. Wir haben den Chicago-Stil (16. Aufl.) „inoffiziell“ auf deutsch übersetzt. Hier sähe das Ergebnis wie folgt aus:

Sammartino, Annemarie. „Paramilitary Violence.“ In International Encyclopedia of the First World War. Hrsg. von Ute Daniel et al. Berlin. Zuletzt geprüft am 08.10.2014. doi:10.15463/ie1418.10398. "
https://www.flickr.com/photos/34028941@N00/15322130608/

Ebenfalls aus der Sicht der Literaturverwaltungsprogramme nahm Stellung Lambert Heller, wofür ich ihm danken möchte:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54071.html

weltkrieg_enzyklopaedie

Karsten Kühnel bittet um Abstimmung:

https://jfe.qualtrics.com/form/SV_6Dm7CEFVRV62KeV

Update: Das Blog der Uni Bayreuth hat einen Namen: “UniBloggT”
http://archive20.hypotheses.org/2101

Nur wenige konnten sich für meine Neben-Stunden begeistern.

Kathrin Utz Tremp resümiert ihre Forschungen:

http://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/hexen-inquisition-teufel

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs483-21-3

Die dort verlinkte Handschriftenbeschreibung hätte erwähnen müssen, dass eigentlich nur die Kirche St. Blasius (heute in Unterglottertal nach dem Land Baden-Württemberg Bd. 6, S. 157 im 14. Jahrhundert noch in Oberglottertal) in Betracht kommt.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krieger1904bd1/0385 (Krieger)
http://www.an-der-glotter.de/html/lage_und_geschichte.html

Auf meinen ausführlichen Kommentar

http://archiv.twoday.net/stories/235554825/

darf ich verweisen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 15.08.2014 (Az.: 11 W 5/14) eine Prozesskostenhilfe für die Witwe des Schöpfers des Hessischen Landeswappens, Gerhard Matzat, abgelehnt.

Zum Streit siehe auch
http://www.hr-online.de/mobil/hr3/nachrichten/sd/51166885

Auszüge aus dem Beschluss

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/15-08-2014-olg-frankfurt-11-w-5-14.html

"Das Landgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 30.12.2013 mangels hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, das Landeswappen stelle keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bzw. § 2 Abs. 1 KUG a. F. schutzfähige eigenschöpferische Leistung von ausreichender Gestaltungshöhe dar. Jedenfalls aber habe sich A mit dem Antragsgegner über die uneingeschränkte Einräumung umfassender Nutzungsrechte an dem Wappenentwurf zugunsten des Antragsgegners geeinigt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss vom 30.12.2013 (Bl. 341 - 360 d. A.) Bezug genommen.

Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde der Antragstellerin, mit der sie ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe weiter verfolgt. [...]

Der Senat kann offen lassen, ob der von A geschaffene Entwurf eines Landeswappens urheberrechtlichen Schutz genießt. Auch wenn man - anders als das Landgericht - dem Entwurf Urheberrechtsschutz zubilligen würde, bietet die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg. Die Antragstellerin hat weder Anspruch auf Benennung ihres verstorbenen Mannes als Urheber des Landeswappens gem. § 13 UrhG (dazu unten unter 3.) noch auf Auskunft (dazu unter 4.), angemessene weitere Beteiligung oder Schadensersatz nach § 32 a, 32 c UrhG (dazu unter 5.). Erst recht vermag sie sich nicht mit Erfolg auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (dazu unter 6.). [...]

Nach der hier vorausgesetzten Zwecksetzung des beauftragten Entwurfes zur Nutzung als Hoheitszeichen des Landes …, die A bekannt war, ergibt sich das berechtigte Interesse des Landes, über den Entwurf als Landeswappen frei von Rechten Dritter verfügen zu können. Das Führen von Hoheitszeichen autorisiert staatliches oder staatlich autorisiertes Handeln. Staatliche Hoheitszeichen und Wappen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind zivil- und strafrechtlich absolut gegen unberechtigte Nutzung und Missbrauch geschützt (§ 12 BGB; § 124 OWiG, § 8 Abs. 2 MarkenG) und dienen ausschließlich dem jeweiligen Staat oder Hoheitsträger zur Kennzeichnung, insbesondere von Amtshandlungen und hoheitlichen Maßnahmen. Die Berechtigung zu ihrer Benutzung ist in der Regel durch Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt. Die Entscheidung über die Berechtigung zum Führen von Hoheitszeichen ist kraft Natur der Sache dem Hoheitsträger vorbehalten. Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen. Nur dem Land steht deshalb die Befugnis zu, über die Verwendung des Landeswappens zu entscheiden (BGH, BRAK-Mitt 2003, 283 m.w.N.). Mit dem exklusiv der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen Nutzungszweck wäre es unvereinbar, wenn der mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragte Künstler bei der Ablieferung seines Werkes einzelne Nutzungsrechte - etwa zu einer Nutzung im kommerziellen Bereich - zurückbehalten könnte. Die Besonderheit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Werkes als Hoheitszeichen führt vielmehr zwingend zu der Annahme, dass dem Hoheitsträger die umfassenden ausschließlichen Nutzungsrechte daran eingeräumt werden müssen (vgl. auch das von dem Antragsgegner als Anlage B 20 vorgelegte Urteil des Badischen Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 08.11.1933 zu einem ähnlich gelagerten Fall hinsichtlich des Entwurfs des Badischen Landeswappens).

Daraus folgt hier für die Auslegung der Nutzungsrechtseinräumung, dass dem Antragsgegner zur Erfüllung des vertraglichen Verwendungszweckes ein umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, das sich zumindest auf sämtliche im Zeitpunkt der Rechteeinräumung bekannten Nutzungsarten bezog."


https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen

listet derzeit Sammlungen in Aussig, Brünn (2), Budweis, Karlsbad, Königgrätz, Kremsier, Olmütz, Ostrau, Prag (6) und 4 institutionenübergreifende/private Angebote.

Beliebt ist vor allem die Open-Source-Software Kramerius:

https://joinup.ec.europa.eu/software/studies/czech-digital-library-and-kramerius-open-source-system

Eine Anwenderliste finde ich in einem Artikel 2012:

http://www.svkhk.cz/Pro-knihovny/Zpravodaj-U-nas/Clanek.aspx?id=20120416

Die Links sind aber wertlos, wenn die Bibliotheken wie die der mendel-Universität auf die Idee kamen, das Update auf Kramerius 4 auch in der URL zu berücksichtigen.

http://kramerius.nkp.cz/
und
http://kramerius4.nkp.cz/

haben überhaupt nicht den gleichen Inhalt. Übertriebene Urheberrechts-Paranoia verhindert die Anzeige auch eindeutig gemeinfreier Bücher, bei denen alle Beteiligten 70 Jahre tot sind, etwa der Ackermann-Ausgabe von 1877

http://kramerius4.nkp.cz/search/i.jsp?pid=uuid:e54ef8c0-a5d2-11e3-9d7d-005056827e51

[8.10.2014: wurde nach Meldung manuell freigeschaltet.]

Das nationale Register ist nicht ganz zuverlässig, was den Nachweis von Digitalisaten angeht.

http://www.registrdigitalizace.cz/rdcz/

Oft wird auch bei angeblich digitalisierten Titeln (grün) nur auf den lokalen OPAC verlinkt, in dem man dann aber nicht zum Digitalisat kommt.

Ohne tschechische Sprachkenntnisse ist es jedenfalls schwierig sich zurechtzufinden. In Polen ist man da professioneller.

http://kramerius.fsv.cuni.cz/ hat eher experimentellen Charakter. Von 36 Monographien sollen 9 öffentlich sein, aber es gelang mir nicht, einen einzigen Scan zu sehen. Auch sonst ist es ärgerlich, in wie großem Umfang gescannte Literatur nicht zugänglich gemacht wird.

Gut funktioniert dagegen die Digitale Bibliothek der Mährischen Landesbibliothek in Brünn. Unter den Monographien werden gut 1500 deutschsprachige angezeigt, gut 1400 davon öffentlich. Die URIs z.B.

http://kramerius.mzk.cz/search/handle/uuid:631f313b-2d10-11e0-b59b-0050569d679d

sind gut versteckt, aber vorhanden (unter dem zahnradähnlichen Symbol, ebenso wie ein PDF-Download aufrufbar). Dieses Dokument ist übrigens nicht im Register erfasst.

Balneologica gibt es in Karlsbad, z.B. auch zu Aachen.

http://k4.kr-karlovarsky.cz/

Zahlreiche Inkunabeln gibt es in Budweis, wenn der Server wohlgesonnen ist:

http://kramerius.cbvk.cz:8080/
http://kramerius.cbvk.cz:8080/search/

http://irights.info/artikel/endlich-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/24015

http://blog.flickr.net/en/2014/09/30/welcome-the-national-library-of-medicine-to-the-commons/

Acquisition division, serials section

http://www.spiegel.de/netzwelt/apps/amazon-kindle-unlimited-e-book-flatrate-vergleich-mit-skoobe-readfy-a-995600.html

Es fehlen generell attraktive Inhalte. (So wie bei der Onleihe ...)

Readfy, ein kostenloses Angebot mit Werbeeinblendungen, kommt aus Düsseldorf-Heerdt:

https://www.readfy.com/


http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/plagiat-bruesseler-uni-rektor-tritt-wegen-geklauter-chirac-rede-zurueck-a-995679.html

"Unter anderem auch deswegen, weil die Uni Brüssel für ihren rigorosen Umgang mit studentischen Plagiatsündern bekannt ist."

Frieder Schanze, 'Der Landshuter Erbfolgekrieg', in: 2VL 5 (1985), Sp. 549-556 + 2VL 11 (2004), Sp. 906f. hat die Wiener Handschrift Cod. ser. n. 3417 nicht beachtet, die ein Lied über die Schlacht bei Ebnath bzw. Schwarzenreuth in der Oberpfalz am 7. August 1504 überliefert.

Die vier Blatt stammen nach Menhardt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, der sich aber mit der Bestimmung "Schlacht am Schwarzberg bei Ebnath (Württemberg)" gewaltig vertan hat.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750c_b1494_jpg.htm

Mazal geht auf die Lokalisierung überhaupt nicht ein.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0753_b0105_jpg.htm

Er datiert abweichend von Menhardt Anfang 16. Jahrhundert. Unergiebig ist

http://manuscripta.at/?ID=23153

Dort fehlt sogar der obligate Link zum ÖNB-Katalog, der Menhardts Irrtum munter weitertradiert.

http://data.onb.ac.at/rec/AL00621541

Im Netz ist über die Schlacht wenig Zuverlässiges zu finden:

http://www.bayern-fichtelgebirge.de/heimatkunde/029.htm
http://www.rvonh.de/feldlager/alsdiemark.html

1504 - der baierische unfried. Die Schlacht bei Ebnath /Schwarzenreuth am 7./8. August 1504. Darstellung und Hintergründe. Festschrift zur Gedenkfeier der Schlacht am 7./8. August 2004. Pressath: Bodner 2004. 72 S. liegt mir nicht vor.

Liliencron Nr. 239, ein Lied zum gleichen Ereignis,

http://books.google.de/books?id=3DMWAAAAYAAJ&pg=PA525

hat als zweite Zeile ebenfalls "was die marggräfischen haben gethan", aber nur 19 Strophen, während das Wiener Lied 33 zählt. Von daher ist eine Textübereinstimmung eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, da Nr. 239 nur in der Hellerischen Chronik von Bayreuth (Anfang 17. Jahrhundert) überliefert ist, die ja gekürzt haben kann. Schanze konnte keine einzige Handschrift der Chronik mit dem Lied ermitteln.

Schanze zitiert die Ausgabe Meyers 1893, zuvor wurde das Lied aber schon von Hagen abgedruckt:

http://books.google.de/books?id=IqwtAAAAYAAJ&pg=RA1-PA152

Nur mit viel Glück und weil ich mich vage an ein Digitalisat erinnerte, fand ich Meyers Ausgabe beim Deutschen Rechtswörterbuch (gut versteckt unter "QStBayreuth"):

http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/F3/qstbayr/g162-163.htm

#forschung

#fnzhss

http://www.regesta-imperii.de/fileadmin/user_upload/downloads/Regesta_Imperii_Beiheft_29.pdf

http://www.netzmedium.de/uploads/Roehle_Google-Komplex_2010.pdf

Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022216085/


Türöffner-Tag im Stadtarchiv Speyer (Sendung mit der Maus): Spielszenen im Magazin - 1. Teil



Teil 2:
https://www.youtube.com/watch?v=-aeytsVplfg

Eric W. Steinhauer: Büchergrüfte. Warum Büchersammeln morbide ist und Lesen gefährlich. Darmstadt: WBG 2014. 144 S. 16,95 EUR (für Nichtmitglieder)

Blick ins Buch mit Inhaltsverzeichnis:
http://www.wbg-wissenverbindet.de/shop/de/wbg/b%C3%BCchergr%C3%BCfte-1012639-001

In seinen begeistert aufgenommenen Halloween-Lectures hat der vielseitige Bibliothekar und Jurist Eric W. Steinhauer originelle Materialien für eine Kulturgeschichte des Morbiden zusammengetragen. In Wimbauers Eisenhut-Verlag erschienen bereits Bändchen zur Vampyriologie (in zweiter Auflage), über Bibliotheksmumien und seuchengeschichtliche Aspekte des Buch- und Bibliothekswesens. Noch nicht im Handel ist die Studie "Im Beinhaus des Geistes" zu friedhofs- und bestattungsrechtlichen Aspekten. Aus diesen Vorarbeiten hat Steinhauer eine ausgesprochen gut lesbare, elegant geschriebene und unterhaltsame Synthese komponiert, Variationen zum Thema "Die Bibliotheken und der Tod" bzw. "Die Bibliotheken und die Vergänglichkeit". Er wartet mit vielen lehrreichen Details und Anekdoten auf. Immer wieder gibt es hübsche Zitate wie das von den Bibliothekaren als graue Kellerasseln, das von dem ungarischen Autor Hamvas stammt.

Steinhauer sieht die Bibliotheken als Bücher-Friedhöfe, die nur als solche angesichts der Digitalisierung Zukunft haben: "Die Bibliothek der Zukunft wird morbide sein - oder untergehen" (S. 131). Die Bibliotheken werden also zu Buchmuseen werden, in denen die vergängliche Materialität der Stücke eine "unverwechselbare Begegnung" (S. 133) ermöglicht. Das gilt, wie ich meine, auch für die Archive (siehe Klaus Graf: Nur noch Schriftgutmuseum? Überlegungen zur Rolle eines Hochschularchivs im Rahmen des universitären Informationsmanagements der Zukunft. In: 40 Jahre Hochschularchiv der RWTH Aachen, 2010, hier S. 65 - PDF:
http://d-nb.info/1010955330/34 ). Vergänglichkeit und Verfall gehört zur "Aura" des Kulturguts.

Steinhauer macht eine breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass Bibliotheken in großem Umfang Bücher vernichten (S. 38-45). Natürlich vermisse ich die Erwähnung der Causa Eichstätt, siehe nur

http://archiv.twoday.net/stories/232605792/

In einer Ökonomie des Teilens, für die mein vielgelesener Beitrag plädiert

http://archiv.twoday.net/stories/572463493/

würden die zur Vernichtung preisgegebenen Bücher dagegen an diejenigen gelangen, für die sie noch einen Wert besitzen.

Mit heftigem Kopfnicken begleitete ich die Lektüre des Abschnitts "Die Bibliothek als Demütigung" (S. 115-120) , der mit der an Besitzer einer nicht zu kleinen Privatbibliothek regelmäßig gestellten Frage beginnt, ob man denn alle Bücher gelesen habe. An die Berechnungen über Lesezeit hätte Steinhauer den Gedanken anschließen können, dass Archive und Bibliotheken Langzeit-Speicher sind, bei denen es nicht darauf ankommt, wie oft ein Medium hervorgeholt wird. Selbst im STM-Bereich, der durch ein extremes Veralten der Publikationen gekennzeichnet ist, gibt es immer wieder Entdeckungen aufgrund vergessener alter Fachliteratur.

Das "Monster"-Kapitel (S. 90-114) stützt sich auf die Vampir-Debatte und Shelleys Frankenstein. "Keine Verschwörungstheorie kann darauf verzichten, abgelegene Publikationen und vergessene Aufsätze aus den Tiefen der Büchermagazine als Kronzeugen für ihre kruden Behauptungen anzuführen", stellt Steinhauer abschließend fest (S. 114). Ein kurzer Hinweis auf Bücher und Filme etwa von Dan Brown, die diesbezügliche Bibliotheksrecherchen als Motiv gern verarbeiten, wäre willkommen gewesen. Neulich sah ich Steven Spielbergs Indiana Jones and the Last crusade (1989), in dessen Handlung eine venezianische Bibliothek eine wichtige Rolle spielt.

Möge Steinhauers bibliophil aufgemachtes Standardwerk für schwarze Bibliotheksromantik nicht nur in Büchereien vermodern, sondern gelesen werden!

***

Resonanz, dokumentiert auf der Website des Autors:

http://www.steinhauer-home.de/

Auszug im Vorabdruck

http://archiv.jungewelt.de/2014/08-09/005.php

Würdigung in einem Blog

http://radiergummi.wordpress.com/2014/09/14/eric-w-steinhauer-buchergrufte/


Thomas Wolf erinnert an

Eine deutsche-deutsche Archivgeschichte in vier Teilen:
1) http://archiv.twoday.net/stories/6114170/
2) http://archiv.twoday.net/stories/6120883/
3) http://archiv.twoday.net/stories/6122271/
4) http://archiv.twoday.net/stories/6128713/

http://fnzinfo.hypotheses.org/

Eine eher skeptische Ankündigung schrieb ich in:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1810

Die Archivleiterin durfte den Artikel

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46438

verfassen, der das Niveau eines Werbeflyers nicht wesentlich überschreitet.

Aus Trotz ignoriert das miese Lexikon die hier oft und oft und oft geäußerte Kritik, dass bei digitalisiert vorliegender Literatur gefälligst Links anzugeben sind.

Das betrifft hier:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Evangelisch-Lutherischen_Kirche_(Nuernberg)

http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2007/Archivar_2007-4.pdf (Schwarz)

http://www.archiv-elkb.de/sites/www.archiv-elkb.de/files/files/ARCHGELKB.pdf (Archivgesetz)

Das steht bei meinem Profil auf Google+

https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/p/pub

Twitter:
1207 Follower

Tumblr:
1124 Follower

Facebook:
295 Freunde

http://www.forum-ahnenforschung.eu/t1277f3-Spektakulaer-Kirchenbuecher-von-Wien-wieder-gefunden.html

Einem Freistaat tief im Süden widme ich die Bilderreihe #histbav zum Wochenausklang:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/histbav

Mehr Tags auf Tumblr:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/buergermeister-in-schwaben-stolpert-ueber-seine-doktorarbeit-13182576.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Rüdiger Soldt isch fürd FAZ in Haigerloch gwä, abr I däd lüga würd I saga, dass dr Läsr etzt kliagr isch, wenn er scho

http://archiv.twoday.net/stories/910091804/

gläsa hott.



Foddo isch von Felix König via Wikimedia Commons
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de

"Die Plagiatsvorwürfe gegen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer haben sich bei einer Überprüfung seiner Doktorarbeit durch die Prager Karls-Universität nicht bestätigt.

Scheuer habe zwar drei Textpassagen ohne entsprechende Kennzeichnung übernommen, teilte ein Sprecher der Universität der "Welt am Sonntag" auf Anfrage mit. "Im Kontext der gesamten Arbeit" betrachte die Kommission diese Abschnitte jedoch eher als eine Zusammenfassung und nicht als schwerwiegenden Verstoß gegen Ethik-Regeln. Eine systematische Täuschungsabsicht wurde demnach nicht festgestellt."
http://www.br.de/nachrichten/kein-plagiat-andreas-scheuer-csu-uni-prag-100.html

Über die Qualität der Arbeit, die eher einer deutschen Masterarbeit entspricht, wurde von DF Sturm in der WELT sehr harsch geurteilt und Scheuer in der Überschrift als "Doktor Dünnbrettbohrer" bezeichnet:

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article124444134/Andreas-Scheuer-ist-ein-Doktor-Duennbrettbohrer.html

"CSU-Generalsekretär Andreas Scheuers Frevel ist nicht, seine Doktorarbeit abgekupfert zu haben, sondern deren Belanglosigkeit und Phrasendrescherei. Fassungslos beugt man sich über die Seiten."

Kreisarchivar Dr. Mark Steinert ist anders als ich Jurist und verstieg sich auf der Informationsveranstaltung auf dem Magdeburger Archivtag in seinem Referat über verwaiste Werke zu wohl nicht nur mich empörenden Aussagen zur Nutzbarkeit verwaister (unveröffentlichter) Werke, die noch urheberrechtlich geschützt sind, im Archiv. Seine Empfehlung: Diese müssten behandelt werden, als seien sie gar nicht vorhanden. Also auch keine bloße Vorlage, keine Kopie.

Auf meine Widerworte entgegnete Steinert bloß, ich müsse den Gesetzestext lesen. Ich habe das getan

http://dejure.org/gesetze/UrhG/61.html

und mir auch die amtliche Begründung (Gesetzesentwurf und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses via

http://www.urheberrecht.org/topic/verwaiste-werke/

angeschaut). Kein anderes deutschsprachiges Blog hat so intensiv und früh über das Problem verwaister Werke berichtet wie Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist (110 Treffer)
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan (67 Treffer)

Von daher habe ich hinreichend Sachverstand, um Steinerts eigenartigen Umkehrschluss, bei verwaisten unveröffentlichten Werken seien die üblichen archivischen Nutzungen nicht möglich, widerlegen zu können.

Bei § 61 UrhG geht es um die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter veröffentlichter Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelbar sind. Aus dem Gesetzeszweck geht eindeutig hervor, dass die Vervielfältigung sich auf die der öffentlichen Zugänglichmachung vorausgehende Digitalisierung bezieht.

Der BGH hat neulich klargestellt, dass auch unveröffentlichte Werke nach § 53 UrhG vervielfältigt werden dürfen.

http://archiv.twoday.net/stories/967549167/

§ 61 UrhG verdrängt also § 53 UrhG nicht. Es wäre also falsch zu behaupten: Verwaiste Werke dürfen nur unter den Bedingungen des § 61 UrhG vervielfältigt werden. Richtig ist: Verwaiste und nicht-verwaiste Werke dürfen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Archiv für Benutzer -

siehe dazu jüngst
http://archiv.twoday.net/stories/1022214885/

- kopiert werden, wenn eine Schranke des verfassungskonform auszulegenden Urheberrechts dies erlaubt, also vor allem § 53 UrhG.

Die öffentliche Zugänglichmachung in § 61 UrhG bezieht sich auf § 19a UrhG (Internet- und Intranetnutzung), Unterfall der öffentlichen Wiedergabe, nicht etwa auf die archivische Nutzung durch Vorlage.

Zur Frage, ob geschütztes Archivgut ohne Zustimmung des Urhebers im Archiv vorgelegt werden darf, äußert sich die Regelung zu verwaisten Werken überhaupt nicht. Es bleibt beim bisherigen Stand der Dinge, den ich in

http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ (2011)

so zusammengefasst habe:

" http://archiv.twoday.net/stories/41785527/

IFG und UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/38758490/
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/

OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe"
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe "

Alle paar Jahre kommt jemand dahergelaufen, um als Klügling die These zu verfechten, man dürfe urheberrechtlich geschütztes Archivgut im Archiv gar nicht erst vorlegen.

1989 bin ich ausführlich auf die Ansicht von Heydenreuther 1988/89 eingegangen:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165 (Exkurs S. 30ff.)

Ich habe da nichts zurückzunehmen, sondern verweise mit Nachdruck auf meine damaligen Ausführungen. Schon Dörffeldt 1968 sah es mit überzeugenden Gründen anders als Heydenreuther. Die heutigen Kommentarformulierungen gehen auf Hoffmann 1941 zurück, der bei Handschriften eine Veröffentlichung verneinte, wenn diese nur Personen vorgelegt wird, die ihr besonderes Interesse an der Handschrift nachweisen und sich ausweisen.

Für Archive, die das "berechtigte Interesse" voraussetzen, kann man sich auf das erwähnte Urteil Jüdische Friedhöfe des OLG Zweibrücken berufen.

Dass durch die Vorlage von Registraturschriftgut im Archiv keine Veröffentlichung mit Willen des Urhebers zustandekommt, sagt das vom Kammergericht bestätigte Fehlurteil zu Grass-Briefen:

http://archiv.twoday.net/stories/41785527/

Hier wird das Bundesarchiv erwähnt, das ja gerade kein berechtigtes Interesse als Voraussetzung der Archivnutzung verlangt. Die Praxis der Archivnutzung in Archiven mit oder ohne berechtigtes Interesse unterscheidet sich NICHT. Daher kann man an der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken für alle Archive festhalten und urheberrechtlich geschützte Dokumente auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vorlegen.

Strauch, Das Archivalieneigentum ²2014, S. 110f. lehnt sich zu sehr an die von mir in

http://archiv.twoday.net/stories/5195574/

abgelehnte Arbeit von Dusil 2008

http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf

zur Nutzung von Fotos in Archiven an, der die Heydenreuther-These wiederaufgewärmt hatte.

Immerhin zeigt Strauch überzeugend, dass die Vorlage von geschütztem Archivgut kein Inverkehrbringen und Verbreiten darstellt. Er stützt sich auf die Rechtsprechung zu Möbeln von Le Corbusier und kommt daher zu dem von mir auch 2009 formulierten Ergebnis:

http://archiv.twoday.net/stories/5837518/

Bullinger et al., Urheberrechte in Museen und Archiven (2010), S. 77 sagt für Bibliotheksgut: "Das bloße Bereitstellen von Büchern zur Ansicht/zum Lesen/zur Recherche für Besucher der Bibliothek ist urheberrechtlich irrelevant".

Strauchs Ausführungen (wieder in ungutem Abschluss an die schlechte Arbeit von Dusil 2008), man dürfe unveröffentlichte Fotos nicht für den Benutzer kopieren lassen, ist durch die erwähnte BGH-Entscheidung überholt.

Bis es weitere Urteile gibt, behaupte ich also gegen Steinert: Archive dürfen unveröffentlichte verwaiste und nicht-verwaiste, urheberrechtlich geschützte Werke Benutzern vorlegen und im Rahmen der Urheberrechts-Schranken auch für Benutzer kopieren.

Alles andere hätte katastrophale Folgen, da nicht nur große Teile der AV-Unterlagen in den Archiven betroffen sind (Fotos, Filme, Tonaufnahmen), sondern auch fast jede Sachakte, sofern diese längere Schriftstücke enthält (Gutachten, ausführliche Protokolle usw.).

Übervorsichtige Archivare könnten geneigt sein, ähnlich wie Google Books (für Nicht-US-Nutzer) nichts mehr vorzulegen, was jünger als 1873 ist.

Ein Hundertjähriger, der 1944 starb (seine Werke werden am 1. Januar 2015 gemeinfrei), wurde 1844 geboren und konnte schon mit 15, also 1859 urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen haben. Google ist also "großzügig" und addiert knapp 15 Jahre.

Ein instruktiver Bericht vom Göttinger Thatcamp stammt von Kristin Oswald, die ich auf just dieser Veranstaltung getroffen habe:

http://kristinoswald.hypotheses.org/1412

Ich selbst fand das Thatcamp keine Offenbarung, bin aber der Überzeugung, dass solche "Unkonferenzen" frischen Wind in die Wissenschaft bringen könnten.

Von Jakob Voss habe ich immerhin gelernt, dass Markdown immer wichtiger wird:

https://de.wikipedia.org/wiki/Markdown

http://heise.de/-2411605

Kommentar:

Nochmals mein Standpunkt zum Zitieren der Wikipedia.

http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitier

Die Wikipedia ist ein Gemeinschaftswerk, deren Artikel anonym zitiert werden. Daran muss nichts geändert werden.

Die Versionsgeschichte der Artikel liefert in der Regel Hintergrundinformationen zu den Hauptautoren, die bei der wissenschaftlichen Bewertung hilfreich sein können. Die Hauptautoren namentlich zu nennen würde auch bei Einsatz eines Tools, das sie automatisiert ermittelt, zu Konflikten in der Community führen und der Wissenschaft nicht nennenswert nützen, zumal es gang und gäbe ist, dass in wissenschaftlichen Studien anonyme Quellen zitiert werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptautoren

https://tools.wmflabs.org/wikihistory/wh.php?page_title=Judensau

Jesusfreund, Kopilot, Historiograf, Osch et al.: Seite „Judensau“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. September 2014, 15:17 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Judensau&oldid=134432236 (Abgerufen: 4. Oktober 2014, 16:36 UTC)

Wer am meisten wissenschaftliche Substanz eingebracht hat, geht aus diesem Zitat ebensowenig hervor wie aus der Namensreihe eines Zeitschriftenartikels.

Die Wikipedia muss zitiert werden, wenn nach Maßgabe wissenschaftlicher Standards bzw. der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis substantielle Entlehnungen erfolgen (nicht nur bei wörtlichen Zitaten).

Die Wikipedia soll zitiert werden, wenn sie mindestens die gleiche Qualität bietet wie ein vergleichbares gedrucktes Nachschlagewerk oder eine gedruckte Vorlage.

Es versteht sich von selbst, dass nur ein winziger Bruchteil der seit Mai 2001 eingestellten 1.762.780 Artikel in deutscher Sprache dieses Kriterium erfüllt.

Sagt Markus Trapp:

http://textundblog.de/?p=6338

http://www.openmedicine.ca/article/viewFile/562/564

http://www.openmedicine.ca/article/view/652/565

https://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Dengue_fever#Which_version_of_the_article_was_published_in_Open_Medicine.3F

Das folgende erschien zunächst im Redaktionsblog:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2581

Auf dem Hypotheses-Bloggendentreffen am Rande des Göttinger Historikertags wurde auch die Frage angesprochen, was man tun kann, wenn eine Druckförderung nicht möglich ist, sondern die Förderorganisation erwartet, dass der Tagungsband Open Access erscheint. Ich knüpfe im Folgenden an meinen Beitrag "Rechtsfragen von Open Access (2012)" an. ((Dort gehe ich auch auf die Frage ein, wie man als Rechteinhaber sein eigenes Buch Open Access zur Verfügung stellen kann z.B. wenn es schon in HathiTrust gescannt ist.)) Ausgeklammert wird die Frage, ob Tagungsbände überhaupt sinnvoll sind. ((Tod den Tagungsbänden! Das forderte der Jurist Thomas Hoeren. "Sammelbände, das wissen wir, liest wirklich niemand", sagt Valentin Groebner. Anne Baillot und Mareike König schreiben in ihrem in Kürze auf http://ifha.revues.org/7959 einsehbaren Beitrag "Wissenschaftliches Publizieren in Frankreich: erste Schritte für Nachwuchshistorikerinnen und -historiker": "Die Herausgabe eines Sammelbandes muss einen massiven, evidenten Vorteil mit sich bringen, denn es ist eine Veröffentlichungsform, die weder große institutionelle Anerkennung einbringt (im Vergleich zu im Peer Review begutachteten Aufsätzen) noch eine größere Verbreitung der Arbeitsergebnisse gewährleistet – und dies bei beträchtlichem Zeitaufwand".))

Wenn ich mich recht entsinne, wurde die Option, die Beiträge als PDFs ((Obwohl Schriftenserver (anders als Open-Access-Zeitschriften) fast nur auf PDFs setzen, sind die Nachteile dieses Formats nicht zu übersehen, angefangen von eingeschränkter Sichtbarkeit im Web bis hin zur unbequemen Nutzung von Hyperlinks. )) in einem Hypotheses-Blog an Zusammenfassungen anzuhängen, gar nicht erst erwogen. Zu wenig prestigeträchtig! Aber die Beiträge würden verbreiteten Maßstäben von Zitierfähigkeit genügen, sie wären in Suchmaschinen (einschließlich Google Scholar) gut sichtbar. ((Noch ungelöst ist die Frage der Langzeitarchivierung von Blogs. Hypotheses archiviert nach Auskunft von Mareike König, der ich ebenso wie Maria Rottler für die Durchsicht dieses Beitrags danke,  die Beiträge (aber nicht die angehängten PDFs), sieht aber keine Langzeitarchivierung vor. Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert zwar Blogs, macht diese aber nicht öffentlich im Netz zugänglich.))

Mein Vorschlag, bei universitärer Anbindung den jeweiligen Hochschulschriftenserver zu nutzen, stieß auf keine Gegenliebe. Dabei haben die einzelnen Beiträge dauerhafte Adressen (meistens vom Typ URN), dürften dauerhaft zugänglich sein und sind über Bielefelds BASE und vergleichbare Services findbar (siehe auch hier). Rufen wir uns kurz die Berliner Erklärung für Open Access aus dem Jahr 2003 in Erinnerung: "
A complete version of the work and all supplemental materials, including a copy of the permission as stated above, in an appropriate standard electronic format is deposited (and thus published) in at least one online repository using suitable technical standards (such as the Open Archive definitions) that is supported and maintained by an academic institution, scholarly society, government agency, or other well-established organization that seeks to enable open access, unrestricted distribution, inter operability, and long-term archiving.
Harnadianer schwören darauf, dass beim grünen Weg von Open Access die mandatgestützte Einstellung in den lokalen IRs (institutionellen Respositorien) erfolgt und zentrale disziplinäre Repositorien lediglich die Aufgabe haben, die lokalen Inhalte zu harvesten (also die Metadaten einzusammeln).

Es wurde der Wunsch geäußert, ein zentrales Portal für die deutschsprachige Geschichtswissenschaft zu haben, das mit hohem Ansehen und hoher Akzeptanz behaftet ist, in dem man einen solchen Tagungsband unterbringen könne. Ich kann dazu nur sagen: Dieser Ball liegt - wenn man von den Kompetenzen der verteilten nationalen Forschungsbibliothek ausgeht - seit Jahren im Feld der Bayerischen Staatsbibliothek - ungespielt. Historicum.net wird (ebenso wie CLIO online) als virtuelle Fachbibliothek ausgegeben, doch wird man angesichts der Tatsache, dass keine neuen Themenportale vorgesehen sind, meine Diagnose, Historicum sei gescheitert, nicht ganz von der Hand weisen können. Während die Kunstgeschichte mit ART-Dok (UB Heidelberg) ein ausgezeichnet funktionierendes, auch durch Retrodigitalisate erfreulich angereichertes Repositorium verfügt, ist ein geschichtswissenschaftliches Repositorium nicht vorhanden und auch nicht in Sicht. Wer es vermisst, ist aufgerufen, sich an die Bayerische Staatsbibliothek zu wenden.

In den Sozialwissenschaft recht renommiert ist das bei HistorikerInnen wenig bekannte Social Science Open Access Repository. Eine Suche nach dem Wort Mittelalter zeigt, dass hier nicht nur hardcore-sozialhistorische Arbeiten zu finden sind. Kulturgeschichte ist ja bekanntlich immer auch Sozialgeschichte und umgekehrt ...

Mein Hinweis auf Qucosa wurde eher mit Skepsis aufgenommen. Das in Sachsen beheimatete Portal ist zwar nachweislich für alle deutschsprachigen Wissenschaftler, also auch für die nicht an ein universitäres Repositorium angebundenen, offen, verfehlt aber durch seinen regionalen Zuschnitt das dringende Bedürfnis nach einem möglichst qualitätvollen und reputationsträchtigen Portal (aber Qualität wird ja bekanntlich überschätzt ...).

Wenig Prestige verheißt auch die für englischsprachige Studien vorgesehene Notlösung OpenDepot der Universität Edinburgh, falls ein geeignetes Open-Access-Repositorium nicht existiert. 2013 gab es nur 54 Eprints, die dort abgelegt wurden. Mareike König weist mich zusätzlich auf HAL-SHS hin, das aber nur für frankophone Beiträger relevant sein dürfte.

Deutlicher attraktiver als solche Schriftenserver (schon das Wort Hochschulschriftenserver signalisiert ja schlechte Laune), ja geradezu "sexy" ist anscheinend Academia.edu (Einführung von Maria Rottler), das, wenn ich E-Prints aus meinem fachlichen Umfeld recht deute, an Beliebtheit andere Angebote wie ResearchGate oder Mendeley in den Geisteswissenschaften weit übertrifft. Das Hochladen ist wesentlich einfacher und bequemer als bei den Repositorien, die Funktion als soziales wissenschaftliches Netzwerk (mit Timeline) wird gern genutzt. Aber es gibt keine Permalinks und auch keine garantierte dauerhafte Verfügbarkeit - solche kommerziellen Angebote können ja auch wieder verschwinden, wenn sie sich als erfolglos erweisen.

Keine Begeisterung löste mein Gedanke aus, es sei doch egal, wo überall der Sammelband als Datei abgelegt sei. Man könne doch auf dem eigenen Webspace eine schicke Präsentation basteln und für die Dateien/PDFs auf andere Server verweisen. Klar, schick heißt nicht unbedingt: Reputation.

Großer Konsens bestand dagegen in Sachen hybrides Publizieren: Open Access und Druckausgabe. Gedruckte Bücher sind in Bibliothekskatalogen findbar und werden rezensiert. Immerhin habe ich ja im Lauf der Jahre über 100 Links gesammelt, die fast alle besagen, dass entgegen landläufigem Vorurteil eine Open-Access-Buchpublikation den Verkaufszahlen der gedruckten Version nicht schadet. Aber welche Verlage akzeptieren Open Access? Eine bequeme Liste gibt es nicht. Man muss einzeln verhandeln, und in vielen Fällen wird wohl ein satter Druckkostenzuschuss erwartet (der ja im Ausgangsfall eben nicht in Aussicht gestellt werden kann).

Gern einigte man sich also auf das Prinzip #Ziegenleder. Bewährt und bekannt: das gute Buch.

"Beschreibung Städte bilden einen zentralen Lebensraum für Menschen. All die Aspekte menschlichen Lebens wie Politik, Wirtschaft, Religion, Kommunikation und Kultur hinterlassen Spuren im Bild einer Stadt. Seit Kurzem sind Texte, Karten und Abbildungen sowie Literatur zu zahlreichen deutschen Städten frei in einem neuen Internet-Portal zugänglich. Dieses neue Netz-Angebot, das mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom Institut für vergleichende Städtegeschichte (IStG) entwickelt wurde, bietet Studierenden, Wissenschaftlern sowie interessierten Laien die Möglichkeit zu einer individuellen Auseinandersetzung mit dem Thema „Stadt“. Dies geschieht sowohl durch die Bereitstellung grundlegender Informationen als auch durch einen modernen Wissenschaftsservice mit Anregungen für weiterführende Forschungen. Neben einem Newsticker zu aktuellen Tagungen, Publikationen sowie Ausstellungen bietet das Portal vier unterschiedliche „Abteilungen“: Einführungen in die Städtegeschichte in Form eines Tutorials, interaktive Stadtkarten zu verschiedenen Themen, eine Informationsplattform für das multinationale Projekt „Europäische Städteatlanten“ sowie eine Mediensuche zu Literatur, Karten, Ansichtskarten, Stadtinformationen. Vor allem die Mediensuche bietet die Chance, Informationen zu Aussehen, Entwicklung und konkreter Lage einer Stadt oder deren Beziehungen zu anderen Orten abzurufen. Wissenschaftler können die Bibliographie zur vergleichenden Städteforschung mit derzeit mehr als 150.000 Titeln durchsuchen, um Anregungen für weiterführende Arbeiten zu erhalten.
URL http://www.staedtegeschichte.de " (CLIO online)

Sehr kartenlastig.

Keine Volltexte aus Instituts-Publikationen.

Keine Online-Nachweise in den Bibliographien.

Vorlesungen an der Universität Wien.

https://www.youtube.com/playlist?list=PLjR8HTOEMQufCoo2kKyKRS7hey0KRBx68

http://blog.selket.de/grabraeuber/auktion-des-schatzes-von-harageh-gestoppt-und-neues-von-sekhemka

"Das englische Auktionshaus Bonham stoppte gestern eine pikante Auktion altägyptischer Objekte, die ausgerechnet von der gemeinnützigen Organisation St Louis Society beauftragt wurde. Der “Schatz von Harageh”, der gestern eigentlich unter den Auktionshammer kommen sollte, ist aus bisher unbekannten Gründen doch nicht versteigert worden. Vielleicht war der Druck der Mutterorganisation, des Archäologischen Instituts von Amerika (AIA), die sich von der Aktion verständlicherweise wenig begeistert zeigte, doch zu groß geworden. [...]

Eine Sprecherin von Bonhams meinte, sie würden nur ihren Job as usual tun."

Über ein Fehlurteil berichtet:

http://heise.de/-2411404

Hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=6%20C%2035.13

http://derstandard.at/2000006365884/Netzsperren-Ab-sofort-im-Einsatz-aber-leicht-zu-umgehen

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/

Glückwunsch an Maria Rottler, auch wenn mir persönlich der Anteil der "mageren Beiträge" (Abstracts, Ankündigungen usw.) viel zu hoch ist. "Fett" wären dagegen: Volltexte, Miszellen, Hinweise auf Digitalisate ...

Eine Fachtagung der Stadtarchive Worms und Speyer
Der Umgang mit der fotografischen Überlieferung ist, vor allem im Alltag der kleineren und mittleren Archive, mit besonderen fachlichen Anforderungen und Problemen verbunden. Nicht selten handelt es sich um Massenbestände. Gleichzeitig werden Bildquellen in der zunehmend visualisierten Welt verstärkt nachgefragt, und das nicht nur als Illustrationen.
Um zu diesem Thema einen weiteren fachlichen Austausch anzuregen, auch zwischen den verschiedenen bildverwahrenden Institutionen, veranstalten die Stadtarchive Worms und Speyer
am Freitag, 28. November 2014, 10.00-17.00 Uhr
die Fachtagung „Fotos in Archiven“
im Wormser Kultur- und Tagungszentrum
Liebfrauensaal
Rathenaustraße 11, 67547 Worms.
Im Mittelpunkt wird die alltägliche Arbeit stehen, dabei sollen Probleme und Lösungsansätze zu den verschiedenen Aspekten wie Erschließung, Bewertung oder Digitalisierung diskutiert werden. Auf dem Programm stehen sieben Vorträge von je 30 Minuten mit einem Themenschwerpunkt sowie eine Abschlussdiskussion am Ende.

Infos zum Programm sowie zur Anmeldung: http://archivtag.hypotheses.org/220

Mit scheußlich großem Wasserzeichen über den Abbildungen online bereitgestellt von der Burgerbibliothek Bern:

http://www.burgerbib.ch/platter-herbarium/

Persistente URL:
http://manuscripta.at/diglit/AT6000-1547/0001

http://www.mr1314.de/2666


Permalink heißt, dass man die Verantwortung hat, die Ressource dauerhaft vorzuhalten. Der Murks und Pfusch des Portals setzt sich fort. Nun wurden die Kurzbeschreibungen Admonter Handschriften aus dem Netz geworfen:

https://www.google.de/search?q=site:manuscripta.at+admont

http://archiv.twoday.net/stories/565874648/#986688988

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/948991073/

http://poeticeconomics.blogspot.ca/2014/10/dramatic-growth-of-open-access.html

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/stocker1865ga

Der Katalog von Ludwig Schuba (1992) ist jetzt endlich online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/schuba1992

Weitere sollen folgen.


http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/holland-papierloses-buero-bei-decos-a-993143.html

"Auch wenn die Doktorarbeit sauber ist, darf der Titel zur Strafe entzogen werden: Weil er in seiner späteren Laufbahn massiv Daten gefälscht hatte, verlor ein ehemaliger Star-Physiker seinen akademischen Grad - zu Recht, befand jetzt das Verfassungsgericht."

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/jan-hendrik-schoen-verliert-doktortitel-wegen-unwuerdigkeit-a-994852.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140903_1bvr335313.html

https://twitter.com/191418digital

http://www.historicum.net/recherche/webguide-geschichte/erster-weltkrieg/

Eine kleine Auswahl auf Flickr:

https://www.flickr.com/photos/lac-bac/sets/72157645758428524/

e010697115-v8

Google wird bei den durch die VG Media vertretenen Verlagen, die das Leistungsschutzrecht der Presseverleger durchsetzen wollen, künftig nur noch die Über­schrift und den Link zum je­wei­li­gen Artikel anzeigen.

http://www.strafakte.de/nachrichten/google-erpresst-rechteinhaber/

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19277/verlage-empoert-jetzt-will-google-nicht-mal-mehr-ihr-recht-verletzen/

"Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt."

 

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