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Aus INETBIB:

"die Literatur- und Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann, Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, kritisiert die weitgehende Abschaffung der vielfältigen Buchanschaffung in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und die Komplettübernahme der fertig konfektionierten, deutschlandweit standardisierten Auswahl der EKZ (Informationsdienst-Groß als ID-Vorab wie in Hamburg und Bremen).

Morgen 16.12. um 10:12 Uhr in Lesart auf Deutschlandradio Kultur:
"Aleida Assman kritisiert Bucheinkäufe - Anfang vom Niedergang der Stadtbibliotheken?"
http://www.deutschlandradiokultur.de/aleida-assman-kritisiert-bucheinkaeufe-anfang-vom.1270.de.html?dram:article_id=306320
oder
http://tinyurl.com/nxja8jn

Zur Information: Die ZLB muss ihre Titelbreite in der Erwerbung radikal kürzen. Sie wird gezwungen, den eigenen Bestandsaufbau weitgehend einzustellen und in den wichtigsten Fachgebieten für das allgemeine Publikum 14.000 Titel des Informationsdienst-Groß und davon noch 10.000 Staffelexemplare von der EKZ zu beziehen. Die Bibliothek selbst darf nur noch 6.000 Titel selbst auswählen. Ausgenommen sind die landesbibliothekarischen Bereiche und einige wenige Fächer.

Die ZLB hat seit 5 Jahren ihre Selbstständigkeit faktisch verloren und steht unter Kuratel der Kulturverwaltung des Berliner Senats. Seit zweieinhalb Jahren hat sie keine bibliothekarische Leitung mehr. Den Vorstand stellt der ehemalige Leiter der Kulturverwaltung und langjährige Stiftungsratsvorsitzende. Nach seinen Vorstellungen hat der Stiftungsrat Anfang dieser Woche mit ausdrücklicher Billigung der Senatsverwaltung die Übergabe des größten Teils des Bestandsaufbaus an die EKZ beschlossen.

Die verantwortlichen Fachleute der Bibliothek wurden nicht einbezogen und ihre fachliche Kritik einfach übergangen. Der Vorstand ist in der Bibliothek isoliert und stößt mit seinen Plänen auf die Ablehnung des größten Teils der Belegschaft.


Hier einige Presseartikel dazu aus der letzten Woche:

Uwe Rada: Bibliothek der Bestseller, TAZ vom 8.12.2014, S. 21
http://www.taz.de/Mainstream-beim-Buecherkauf/!150878/

Kommentar dazu: Uwe Rada: Müller muss Ausverkauf stoppen, TAZ vom 8.12.2014, S. 21
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2014%2F12%2F08%2Fa0141&cHash=b70accfbf07d2d7470e703f0ef07e6c9
oder: http://tinyurl.com/ndnm7xe

Jörn Böwe: Bestseller statt schöngeistige Vielfalt, Neues Deutschland vom 12.12.2014, S. 10 (nicht frei im Web)
https://www.neues-deutschland.de/artikel/955313.bestseller-statt-schoengeistige-vielfalt.html

Nina Apin: Intellektuelle Verarmung nach Plan, TAZ vom 13.12.2014, S. 42
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2014%2F12%2F13%2Fa0207&cHash=2e845a13fc7b97843740cb9c33005fe1
oder: http://tinyurl.com/qewmn4d

Schöne Grüße
Peter Delin und Ursula Müller-Schüssler
- ehemalige Fachlektoren der ZLB - "

Der Wikisource-Benutzer Haendelfan hat eine Anleitung geschrieben:

Link

https://www.ub.hu-berlin.de/de/bibliothek-benutzen/digitalisierung-eod

"50 % Preisnachlass auf die Digitalisierung urheberrechtsfreier Bücher
bei einer Bestellung bis zum 24.12.2014". Normalerweise kosten die 0,20 Cent/Seite.

Otto Verwaart resümiert seine Blog-Erfahrungen:

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2014/12/12/legal-history-with-a-dutch-view/

Lesenswert, auch wenn ich Archivalia in der Blogroll vermisse. Der umfangreichste Beitrag

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2011/09/09/celebrating-the-utrecht-peace-treaty-of-1713/

bezog sich übrigens auf meine Ausführungen im damaligen AGFNZ-Blog:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/854 (versehentlich nicht verlinkt)

http://www.hist-verein-pfalz.de/rezensionen.htm

#histverein

https://www.zuv.uni-freiburg.de/service/dwbm

Via
http://www.ordnungderwissenschaft.de

http://www.kb.dk/da/materialer/kulturarv/Nyheder_Kulturperler.html

U.a. Objekte aus dem Nationalmuseum:

http://samlinger.natmus.dk/

Vorbildlich: Meist CC-BY-SA, also wikipediatauglich.

http://samlinger.natmus.dk/AS/4098

https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-des-lehrstuhls-fuer-rheinische-landesgeschichte-an-der-universitaet-bonn

Und von welcher Website kamen die meisten Unterstützer?

screenshot_petition

"Seitenweise soll Rumäniens Ministerpräsident Victor Ponta in seiner Doktorarbeit abgeschrieben haben. [...] Im Sommer 2012 hatte die Zeitschrift "Nature" berichtet, dass Ponta weite Teile seiner juristischen Dissertation von 2003 abgeschrieben habe. Zwei akademische Gremien Rumäniens bestätigten dies, ein drittes Professorengremium widersprach. Die oberste Staatsanwaltschaft beschloss daraufhin, kein Verfahren gegen Ponta einzuleiten."

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/plagiat-in-der-doktorarbeit-victor-ponta-verzichtet-auf-titel-a-1008794.html

http://archiv.twoday.net/search?q=libreka (94 Treffer)

Wie Google Books (und Amazon) bot Libreka unzählige Buchvolltexte in Auszügen. die teilweise komplette Lexikonartikel z.B. im Verfasserlexikon umfassten. Damit ist jetzt Schluss, ein Nachfolgeangebot gibt es anscheinend nicht. Ein riesiger Verlust für die wissenschaftliche Recherche, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/75231607/

Möge der Buchhandel untergehen!

https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-des-lehrstuhls-fuer-rheinische-landesgeschichte-an-der-universitaet-bonn

Bitte unterschreiben und weiterverbreiten!

http://www.spreeblick.com/2014/12/12/zum-zehnjaehrigen-jamba-laya/

"So hat der Text über Jamba, die PR-Aktion in den Kommentaren und die folgenden Reaktionen und Medienberichte darüber das Thema “Blogs” meines Wissens in Deutschland zum ersten Mal in größerem Umfang auf den Plan gebracht und – das weiß ich aus vielen Mails – Menschen dazu animiert und motiviert, selbst ein eigenes Blog zu starten. Oder, wie es Felix Schwenzel von wirres.net mal formuliert hat, “ins internet zu schreiben”. Manche davon haben es wieder sein gelassen, andere sind bis heute mit viel Spaß, einige auch sehr erfolgreich dabei. Als alten Punkrocker freut mich das enorm, denn das Credo “Do it Yourself” begleitete mich damals und tut es noch heute.

Obwohl man etwas zähneknirschend attestieren muss, dass der große Boom, den man Blogs noch vor einigen Jahren prophezeit und auch gewünscht hat, nicht zuletzt durch Twitter, Facebook und andere digitale Publikationswerkzeuge ausgeblieben ist, ist das Blog als persönliche, unternehmerische und/oder kommerziell orientierte Publikationsform im Internet ein nicht mehr wegzudenkendes Format, und ich bilde mir einfach mal ein, dass die Jamba-Geschichte, von der neue, junge Bloggerinnen und Blogger vermutlich gar nichts wissen, damals ihren kleinen Teil dazu beigetragen hat. Und nicht zuletzt habe ich selbst unglaublich viel gelernt in den vergangenen zehn Jahren, habe jede Menge tolle, nette, verrückte, kreative, bekloppte und spannende Menschen kennengelernt, habe das Schreiben immer weiter geübt, habe Shitstorms und Flauschattacken er- und überlebt, und das alles verdanke ich Spreeblick und seinen Leserinnen und Lesern."

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21%20O%2012546/13

Das Urteil des LG München zugunsten der Dali-Stiftung ist ein übles Machwerk, das leider auf der Linie der gängigen Rechtsprechung liegt.

Nicht weniger unfähig ist aber die Aussage der Kanzlei Hild

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/18-07-2014-lg-muenchen-i-21-o-12546-13.html

"Das Verwenden von berühmten Kunstwerken in Werbefilmen ist unzulässig".

Wir lesen dazu nur § 58 UrhG zur Katalogbildfreiheit, der es ausdrücklich erlaubt, während der Museumsausstellung mit Bildern des ausgestellten Künstlern auch im Internet zu werben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Katalogbildfreiheit
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/371/

Unverständlicherweise ging das LG München auf diese Vorschrift nicht ein - offenbar, weil es sich um eine Bearbeitung der Bilder handelte. Denn für die Schrankennutzung nach § 58 UrhG gilt das Änderungsverbot des § 62 UrhG. Hätte das Museum während der Ausstellung (und nur in dieser Zeit) mit einem Videofilm geworben, der die Dali-Bilder unverändert gezeigt hätte, wäre das legal gewesen.


http://wgff.de/aachen/agi

Das aktuelle Heft 4-2014 ist noch nicht online.

"The recent case of a defamation suit filed against PubPeer an online forum for anonymous, post-publication peer review—has created a buzz in the scientific community. The lawsuit has been filed by Fazlul Sarkar, a cancer researcher at Wayne State University in Detroit, Michigan, the author of more than 500 papers, and a principal investigator for more than $1,227,000 in active grants from the U.S. National Institutes of Health, on the grounds that anonymous derogatory comments posted on the site about his work cost him his job. Sarkar wants to uncover the identities of the anonymous commentators and press legal charges against them. This incident has brought to the fore several doubts academicians have long harbored about post-publication peer review such as:

Would scientists be wary of commenting about a paper’s inaccuracy for the fear of legal action?
To what extent should law interfere with science?
Should whistleblowers be offered legal protection? "

Read more at:

http://www.editage.com/insights/post-publication-peer-review-and-legal-clashes-should-researchers-be-wary-of-commenting-publicly

See also
http://retractionwatch.com/2014/12/10/pubpeer-files-motion-dismiss-sarkar-defamation-case/

Die Antwort gibt's hier:

http://collation.folger.edu/2014/12/a-transcriba-what/

Und dazu (Thema: Crowdsourcing) passt von der NARA:

"Based on the successful transcription pilot in the Citizen Archivist Dashboard, we’ve integrated transcription directly into catalog. We’re proud to note that NARA is the first archives to do that! By registering for an account, users can now not only tag records but they can transcribe them too."
http://blogs.archives.gov/online-public-access/?p=9327

Beides gefunden in der Pflichtlektüre für alle, die sich mit Altbeständen beschäftigen, den wöchentlichen Links & Reviews:

http://philobiblos.blogspot.de/2014/12/links-reviews_14.html




Wetten, dass der (nicht schwer verständliche) italienische Kommentar der Begeisterung für die schönen Bilder keinen Abbruch tut?

Handschriftendigitalisate:

http://www.malatestiana.it/cgi-bin/wxis.exe/?IsisScript=Opcat/search2.xis

http://blog.histofakt.de/?p=638 schreibt:

"Ob die Lage für Geisteswissenschaftler an Universitäten im Ausland besser ist, kann ich nicht beurteilen. Auffällig ist jedoch, dass Deutschland mal wieder in einem wichtigen und zukunftsträchtigen Bereich hinterherhinkt, nämlich beim Thema Online-Publikation und Open Access. Die Zahl englischsprachiger, meist (z.T. nach Ablauf einer Sperrfrist) frei zugänglicher mediävistischer Fachzeitschriften von hoher Qualität steigt derzeit sprunghaft an, wohingegegn mir nicht eine nennenswerte deutschsprachige Online-Zeitschrift zur Mediävistik bekannt ist. (Sollte ich mich irren, freue ich mich über entsprechende Hinweise!)
Die Western Michigan University hat jedenfalls diese Woche die neue frei zugängliche mediävistische Online-Zeitschrift The Medieval Globe vorgestellt, deren erste Ausgabe sich mit neuen Ansätzen zur Geschichte der Pest befasst.
Eine Übersicht weiterer englischsprachiger Online-Journals (sowie ein Video einer Diskussionsrunde zum Thema “Open Access in der Mediävistik” der International Conference on Medievalism vom 29. Oktober 2014) gibt es auf medievalists.net."

Das ist im Prinzip richtig, aber Concilium Medii Aevi (seit 1998!)

http://cma.gbv.de/

würde ich schon nennenswert nennen. Übrigens ist CMA ungeachtet seines Namens auch für Beiträge zur Frühen Neuzeit offen:

"Grundsätzlich akzeptieren wir alle Aufsätze, die sich mit der Geschichte, Kunst und Kultur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit befassen."

2013 schrieb ich: in: http://archiv.twoday.net/stories/528987964/

"Genuine OA-Zeitschriften (Zeitenblicke und Concilium medium aevi, letzteres mit 14 Aufsätzen 2011) spielen im deutschsprachigen Raum so gut wie keine Rolle."

Bei kleinen Beiträgen sollte man inzwischen aber auch die Blogs etwa bei Hypotheses nennen z.B. das Mittelalterblog.

Klaus Graf: Schwaben und Schweizer - regionale Identitäten im Konflikt

Vortrag auf der gemeinsam mit Dieter Mertens veranstalteten Tagung Schwabenkrieg/Schweizerkrieg in Freiburg im Breisgau am 12. Mai 2000

http://www.hsozkult.de/hfn/event/id/termine-514
https://www.historicum.net/themen/schwabenkrieg/

Eine kompendiöse Geschichte des Universitätsschlafes - vor allem Nachmittagstermine sind, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, hochgefährdet - dürfte nicht auf jene Episode im Mai 1501 verzichten, als Magister Gregor Bünzli von Glarus im Kolleg über Zivilrecht an der Universität Basel sanft entschlummerte. Eine günstige Gelegenheit für seinen Freund Hieronymus Emser aus Weidenstetten bei Ulm, ihm ein Spottgedicht gegen die Eidgenossen ins Kollegheft zu schreiben. Hatte ihn doch der Innerschweizer mit einem Hexameter geneckt, der die Schwaben als Feiglinge, Ausreißer, Dummköpfe und Faulpelze verspottete (Suevi timidi, fugitivi, ignari et inertes). Die ersten beiden beleidigenden Bezeichungen - Suevi timidi, fugitivi - spielten offenbar auf das unrühmliche Abschneiden der Schwaben im Schwaben- oder Schweizerkrieg des Jahres 1499 an. Emsers lateinische Verse, deren Urheberschaft er selbst dem Tübinger Humanisten Heinrich Bebel zuschrieb, waren starker Tobak. Der Schweizer wird als Feind Gottes und des Glaubens bezeichnet, als Tyrann, niederträchtiger Milchsäufer und träger Kuhmelker. Meister Bünzli nahm die Rache des Schwaben nicht weiter krumm und zeigte den Eintrag arglos in Studentenkreisen herum. So gerieten die Schmähungen ins Stadtgespräch und dadurch wurde schließlich auch der Rat der im Juli der Eidgenossenschaft beigetretenen Stadt Basel auf sie aufmerksam. Der Studentenscherz avancierte zum Politikum, das sogar die eidgenössische Tagsatzung beschäftigte. Emser, am 1. Mai 1502 verhaftet, konnte froh sein, daß er dank der Fürsprache des Christoph von Utenheim, des späteren Basler Bischofs, und anderer nach dreiwöchiger Haft mit dem Schwur einer Urfehde und dem auf die Eidgenossenschaft bezogenen Stadt- und Landesverweis davonkam. Es hätte ihn durchaus den Kopf kosten können, denn die Schweizer waren überaus empfindlich auf ihre Ehre bedacht und die jüngst erst beigetretene Stadt Basel legte den Eifer des Neophyten an den Tag, wenn es galt, eidgenössische Identität zu demonstrieren.

Landsmannschaftliche Rivalitäten waren an den damaligen Universitäten wohl nicht ganz selten. Studenten gleicher regionaler Herkunft bildeten Cliquen, die sich manchmal mit anderen solchen Cliquen wohl ganz gern rauften. Neben den sogenannten Universitätsnationen gab es mehr oder minder formelle Gruppenbildungen auf landsmannschaftlicher Grundlage. Beispielsweise existierte an der Universität Heidelberg eine „Schwabenburse“, 1481 ist von der „natio Suevorum“ die Rede. Und als der Elsässer Jakob Wimpfeling sich 1503 despektierlich über die Sprache schwäbischer Kleriker äußerte, erregte dies an den Universitäten Freiburg und Tübingen einen Sturm der Entrüstung. Der Fall Emser aber hatte eine andere Qualität. Der Kuhspott der lateinischen Verse mußte den Nerv der Eidgenossen treffen, die sich nicht zuletzt deshalb zum Schwabenkrieg entschlossen hatten, um ihre mit unflätigen Schmähungen von Seiten der schwäbischen Landsknechte angetastete Ehre zu rächen. Schweizerhaß fand seinen schlimmsten Ausdruck im Vorwurf, die Schweizer seien „Kugehiger“, Sodomiten. In Emsers Versen fand sich davon zwar nichts, aber daß die Eidgenossen, die sich doch als Gottes auserwähltes Volk mit einer eigentümlichen Frömmigkeitspraxis stilisierten, als Feinde Gottes und des Glaubens beleidigt wurden, war in Basel 1502 alles andere als „politisch korrekt“.

Ein weiteres wichtiges Feld landsmannschaftlicher Rivalitäten war der Krieg, insbesondere der Reichskrieg, denn das Aufgebot war nach den alten deutschen Stammesländern gegliedert. In den Quellen des Schwabenkrieges treten solche internen Reibereien auf habsburgischer Seite mehrfach als Störfaktoren in Erscheinung. Nach einer späteren Überlieferung wurde Herzog Albrecht von Bayern in Bundeskreisen nicht als Befehlshaber akzeptiert, weil er ein Schreiber und Student sei. Außerdem sei es nicht der Brauch, daß ein Bayer über die freien Schwaben herrschen möge. Die Ideologie von den freien Schwaben erscheint ebenfalls in einem Brief eines Benedikt Cosstenz aus Freiburg im Breisgau vom 9. April 1499. Der Adressat, der kaiserliche Sekretär Blasius Hölzl, möge dem Hans von Stetten ausrichten, daß „der nam der freyen Swaben muess gewechselt werden mit den Etschleuwten, dann die Etschlewt haissen pillich freyswaben und die Swaben fawl Etschlewt“. Es wird also auf das Autostereotyp der freien Schwaben kritisch Bezug genommen: In Wirklichkeit seien nicht die wohl gemeinhin als faul gescholtenen Etschleute, also die Südtiroler, faul, sondern die sich als frei rühmenden Schwaben. Um die Ehre der Etschleute geht es auch Bemerkungen zu einer Schweizer Kriegsordnung, die im Archiv der Südtiroler Herren von Wolkenstein überliefert ist. Alle Welt sage in Schwaben Lob und Dank den Etschleuten und Bergknappen wegen ihrer Tapferkeit gegenüber den Schweizern. Der ganze Schwäbische Bund habe Wohlgefallen und Trost an den Etschleuten.

Das Schlagwort von der Schwabenfreiheit behauptete die Unabhängigkeit und Autonomie desjenigen, der sich ihrer rühmte. Im 15. Jahrhundert und frühen 16. Jahrhundert waren es vor allem Niederadelige, die sich damit gegen ihre Mediatisierung durch die hegemonialen Gewalten - an erster Stelle ist natürlich Habsburg zu nennen - wehrten. Zugleich hatte die Rede von der Schwabenfreiheit aber auch einen reichsrechtlichen Hintergrund, denn die Schwabenfreiheit wurde als kaiserliches Privileg verstanden, das von den Schwaben aufgrund kriegerischer Tapferkeit errungen worden war. In Reichskriegen beriefen sich die Schwaben seit dem Investiturstreit das sogenannte Vorstreitrecht, das im 13. Jahrhundert auf die Privilegierung Gerolds von Schwaben durch Karl den Großen zurückgeführt wurde. Dieses als besondere Auszeichnung der Schwaben gerühmte Vorstreitrecht, dessen Bedeutung für das Selbstverständnis der Ritterschaft nicht unterschätzt werden darf, hat wiederholt zu Konflikten innerhalb des Reichsaufgebots geführt. Willibald Pirckheimer erzählt in seinem Buch über den Schweizerkrieg, wie sich Franken und Schwaben gegenseitig die Schuld an einer militärischen Schlappe im Hegau nach dem Wegzug der Schweizer von Stockach zuschrieben (Wille 85). 1475 hatte Friedrich III. im Lager vor Neuss eine salomonische Entscheidung über die Führung des Georgenfähnleins getroffen, die den alten Streit zwischen Franken und Schwaben über den militärischen Vorrang beilegen sollte: Franken und Schwaben sollten sich täglich abwechseln. Diese Regelung galt zwar auch im Schwabenkrieg, es kam aber trotzdem laut Pirckheimer zu Rangeleien über den Vorrang. Einen weiteren störenden Binnenkonflikt registriert Pirckheimer, der ja selbst Nürnberger Feldhauptmann war: „Die Nürnberger standen nämlich zum Ärger der Schwaben mit den Bayern in gutem Einvernehmen und nicht mit ihnen“ (87).

Die landsmannschaftliche Heterogenität der auf der Seite König Maximilians kämpfenden Truppen schließt es aus, den Krieg von 1499 auf den einfachen Nenner „Schweizer versus Schwaben“ zu bringen. Was ist eigentlich das schwäbische am Schwabenkrieg? Horst Carl hat zu Recht diese provozierende Frage aufgeworfen und darauf aufmerksam gemacht, daß die Verwendung der seit dem 16. Jahrhundert von der Schweizer Historiographie propagierten Bezeichnung „Schwabenkrieg“ höchst problematisch ist. Die Beteiligung des Schwäbischen Bundes dürfe nicht überschätzt werden, denn auch Elsässer und Vorderösterreicher hätten im Westen und Tiroler bzw. Vorarlberger im Osten entscheidend mitgekämpft - von den Aufgeboten außerschwäbischer Reichsstände insbesondere aus Franken ganz abgesehen. [Tirolerkrieg, Engadinerkrieg]

Was war Schwaben in den Jahren um 1500? Ich möchte skizzenhaft eine Antwort mit den beiden Stichworten „Erosion“ und „Revitalisierung“ versuchen.

Die alte gentile Einheit Schwaben, das hochmittelalterliche Land Schwaben, befand sich seit dem Ende der Stauferzeit, also seit dem Ende des Herzogtums Schwaben, in einem Erosionsprozeß. Das Land Schwaben war um 1500 alles andere als ein Territorium, es war ein Land ohne Landesherrn, ein merkwürdiges Gebilde aus Traditionen und Diskursen, ohne feste Grenzen. Gelehrte Konstruktionen, politische Setzungen - ich denke dabei vor allem an die Mitgliedschaft im Schwäbischen Bund - und Selbstzuordnungen klafften auseinander. Gewiß, es gab eine einzige feste Grenze, die Lechgrenze gegen Bayern, und auch eine Kernlandschaft, in der die Zugehörigkeit unumstritten war. An den Rändern aber franste Schwaben aus. Der Wiener Kanoniker Ladislaus Sunthaim aus dem oberschwäbischen Ravensburg, der am Ende des 15. Jahrhunderts Oberdeutschland bereiste, war auf die Rheingrenze fixiert, nahm aber noch den Thurgau dazu: „die Prewskawer, Swartzwelder, Mortnawer und Turgawer sind alle Swaben und wellen doch nit Swaben sein, desgleichn die Krachgewer [...] sein auch Swabenn“ (Uhde 240) . Alles, was vom Ursprung des Rheins auf der einen (nämlich rechten) Seite liege, sei alles Schwabenland. An anderer Stelle behauptet er, Elsaß, Sundgau und Aargau seien nie schwäbisch gewesen (247). Hinsichtlich von Breisgau, Kraichgau und Thurgau meinte auch der Tübinger Gelehrte Johannes Naukler in seiner Beschreibung Schwabens - ein Exkurs seiner Weltchronik - , nach Auffassung der meisten gehörten diese Regionen zu Schwaben.

Im Bodenseegebiet und zwar nicht nur in den eidgenössischen Gebieten hat es wohl auch eine gewisse Absetzbewegung von Schwaben gegeben. In Augsburg oder Ulm war im späten Mittelalter der schwäbische Patriotismus weit ausgeprägter als in Konstanz, dem alten Mittelpunktsort Schwabens. Es war wohl ein gewisser Überdruß gegenüber den machtpolitischen Polarisierungen um 1500, der sich in einer von dem Konstanzer Chronisten Beat Widmer registrierten Äußerung ausdrückte: „dan frag man ain gepornen Constanntzer: Bist du ain Swab oder bist Du ain Thurgower oder ain Schwitzer, er spricht nain darzu und will nur ain Costanntzer sin“ (Maurer 70). Andererseits fand ich aber auch einen merkwürdigen früheren Hinweis auf eine Trennung des Bodenseeraums von Schwaben. Der Held des weitgehend unbekannten Märes „Sociabilis“, überliefert in einer um 1430 entstandenen Handschrift, ist der schwäbische Ritter Sociabilis, ein durch Wahl bestellter Pfleger des Landes Schwaben, der am Bodensee um eine Grafentochter wirbt. Er gilt dort aber als „gast in disem land“, als Landfremder.

Dem Erosionsprozeß läßt sich aber eine Revitalisierung Schwabens am Ende des 15. Jahrhunderts gegenüberstellen. Vor allem in der Gründungsphase des Schwäbischen Bundes, des Bundes im Lande Schwaben, wurde schwäbischer Patriotismus aktiviert - gleichsam eine „Anschubfinanzierung“. Das Gründungsmandat von 1487 stellte Schwaben als rechtes Vaterland vor, das zur Treue verpflichte. Wenn 1495 Graf Eberhard im Bart von Württemberg den Titel eines Herzogs von Schwaben anstrebte, so beweist dies mit anderen Zeugnissen, daß man in Württemberg in Schwaben keine überlebte Größe sah, sondern einen Grundwert, der als Bindeglied zwischen Politik und Kultur, zwischen rechtlicher Verfassung und Sprache fungieren und das aufstrebende Territorium mit der Dignität der alten gentilen Einheit in Verbindung setzen konnte. Ohne politische Instrumentalisierungen leugnen zu wollen, möchte ich doch darauf insistieren, daß es einen ständeübergreifenden schwäbischen Patriotismus gab, der die Diskurse der Fürsten, des Niederadels, der Städte, der Bauern und der Humanisten, die sich alle auf Schwaben beriefen, vernetzen konnte. Diese Formierung eines schwäbischen Selbstverständnisses erfolgte in Wechselwirkung mit der Ausbildung eines auf Deutschland bezogenen nationalen Diskurses. Die schwäbische Nation, in der frühen Neuzeit keine seltene Bezeichnung, begnet bereits in einer Quelle aus dem Jahr 1493. Damals war im Zusammenhang mit Verhandlungen über die Mitgliedschaft im schwäbischen Bund von „gemeiner swebischer nacion“ die Rede.

Im Krieg von 1499 hat eine Berufung auf schwäbischen Patriotismus in der offiziellen Propaganda keine Rolle gespielt. Weder Maximilian noch der schwäbische Bund haben angesichts der eidgenössischen Einfälle an die Pflicht der Schwaben, ihr Vaterland zu verteidigen, appelliert. Die Auseinandersetzung wurde von der Kriegspartei im Reich vor allem als ständischer, kaum als landsmannschaftlicher Konflikt verstanden. Im Vordergrund stand die Angst vor dem „Schweizerwerden“, vor der Auflösung der hergebrachten sozialen Ordnung. Gleichwohl möchte ich nicht ausschließen, daß in adeligen Kreisen ein gewisser schwäbischer Patriotismus, der das Bündnis mit einem Vaterland Schwaben identifizierte, mitgeschwungen hat. Belegen möchte ich dies mit einer semantischen Differenz. Meistens ist in den Akten vom schwäbischen Bund oder dem königlichen Bund im Land Schwaben die Rede. Es gibt aber auch Stellen, in denen stattdessen vom Schwabenland die Rede ist. Am 21. Februar 1499 rät Conrad von Schellenberg, die im Hegau umherziehenden Schweizer noch nicht anzugreifen, da bei einer Niederlage zu ermessen sei, „was schad dem lannd Swaben daruß enndsteen wurd“ (FUB VII, n. 192/3). Der elsässische Landvogt Jakob von Fleckenstein „und ander gu+ot gónner des Swábenlants“ wird in einem Schreiben des württembergischen Landhofmeisters Diepolt Spät an Herzog Ulrich von Württemberg vom 18. März erwähnt (ebd. IV, n. 256). Allerdings sind aus schwäbischen Archiven vergleichsweise wenige Dokumente im Wortlaut veröffentlicht worden. Daß die von Klüpfel gebotenen Aktenreferate aus Esslinger und Nördlinger Korrespondenzen - Klüpfels Text ist neuerdings bequem zugänglich auf der Internetseite unseres Projekts - unzulänglich sind, hat man bereits im 19. Jahrhundert wiederholt festgestellt. Überhaupt hat allzuoft bei den Editionen von Schwabenkriegakten ein rein faktographisches Interesse die Auswahl und Präsentation der Stücke beeinflußt.

Wie sah es nun auf der Seite der Schweiz aus? Ich muss mich mit ganz wenigen Stichworten begnügen. In den Burgunderkriegen war das Selbstbewusstsein der Eidgenossen enorm gewachsen. Die historische Fundierung dieser protonationalen Identität erfolgte einerseits durch die sogenannte Befreiungstradition (Stichwort: Wilhelm Tell), andererseits durch Propagierung eines neuen Herkommens der Schweizer, die als eingewanderte Schweden ausgegeben wurden [Marchal!]. Das Schweden-Herkommen löste die Schweizer von den Schwaben. Für den habsburgischen gesinnten Zürcher Bürgersohn Felix Fabri, der im Ulmer Dominikanerkloster in den 1480er Jahren eine Beschreibung Schwabens schrieb, waren die Schweizer, deren anderen Dialekt er durchaus registriert, dagegen immer noch Kinder Schwabens.

Nicht unterschätzt werden darf die Karriere der Gebietsbezeichnung Helvetia, die konkurrierend an die Seite der alten Einheit Suevia trat. Helvetia bezeichnet das Gebiet eines eigenständigen Volkes, der Nachfahren der antik verbürgten Helvetii. Der beispiellose Erfolg der gelehrten Caesar-Lektüre und des humanistischen Gentilpatriotismus in Gestalt der Helvetier-Ideologie der frühen Neuzeit ist hinreichend bekannt. Der Versuch des Schweizergegners Jakob Wimpfeling am Anfang des 16. Jahrhunderts, die Helvetii stattdessen im Elass zu lokalisieren, blieb ohne größere Resonanz.

Wie vollzog sich die Distanzierung der Schweiz von Schwaben? Die meisterhafte Studie von Helmut Maurer „Schweizer und Schwaben. Ihre Begegnung und ihr Auseinanderleben am Bodensee im Spätmittelalter“ hat hier Pionierarbeit geleistet. Anschaulich hat Maurer vor allem anhand Konstanzer Quellen den Prozeß des Fremdwerdens im 15. Jahrhundert nachgezeichnet. Um 1400 setzt er den Beginn des Auseinanderlebens an. Die Innerschweizer eckten mit ihrer „alpinen Mentalität“ in der Bischofsstadt am See mehr und mehr an, sie wurden zunehmend zum Opfer eines mitleidlosen Spotts, der auf ihren bäuerlichen Habitus abhob und mit dem Symbol der Kuh und der damit oft verbundenen Sodomie-Unterstellung extrem verletzende Formen annahm. Die Schweizer kompensierten die Demütigungen durch Freischarenzüge, Rache- und Beutezüge. Diese Kämpfe konfrontierten die Seeschwaben mit einer andersartigen Kultur des Krieges, die ihnen wilder und grausamer als die eigene Fehdepraxis erschien. Auch in den Quellen des Schwabenkriegs begegnen wiederholt Hinweise auf die Besonderheiten der eidgenössischen Kriegsführung. Eine kritische Revision der von dem Schweizer Militärhistoriker Walter Schaufelberger in der Nachfolge Hans Georg Wackernagels vorgelegten Deutungen zum eidgenössischen Kriegswesen und seinen irrational anmutenden Zügen steht allerdings noch aus.

Als tiefere Ursache der Entfremdung macht Maurer die „Auseinander-Entwicklung des alten Schwabens in zwei völlig verschiedene soziale Systeme“ (81) aus: Der ländlichen Innerschweiz mit ihrer breiten bäuerlichen Partizipation stand am See eine vom Adel geprägte Stadt mit einem vom Adel geprägten Hinterland, dem Hegau, gegenüber. Der „Schimpfkanonade“ der Schwaben läßt sich allerdings auf eidgenössischer Seite, dies hat bereits Maurer beobachtet, nichts Vergleichbares an die Seite stellen. Haben die Schweizer die verbale Stufe der Eskalation übersprungen und gleich zugeschlagen?

Ob der Vorwurf, die Schwaben verkehrten mit ihren Rössern - ein durchsichtiges Revanchefoul - allgemein verbreitet war, wage ich zu bezweifeln [Rossgeschnyher bei Niederhäuser]. In den mir bekannten Quellen des Schwabenkriegs läßt sich jedenfalls kein Schlagwort ausfindig machen, das ähnlich zündend wie der schwäbische Kuhspott gewesen wäre. Bereitgestanden hätte ein solcher Tiervergleich jedenfalls: die Schwaben als Hasenfüße. Im Siegesgedicht eines bayerischen Vikars auf die Schlacht von Giengen 1462 wird auf ein Sprichwort angespielt, das die Schwaben als feige Hasen kennzeichnet, und der Autor setzt hinzu, er kenne dazu eine Geschichte, die er aber nicht niederschreiben wolle. Handelt es sich womöglich um die bekannte Geschichte von den sieben Schwaben, deren älteste Fassung allerdings erst 1498 in einer Tegernseer Handschrift überliefert ist und die sich einer einleuchtenden Vermutung von Klaus Schreiner zufolge der schwäbisch-bayerischen Stammesrivalität verdankt? In einer Nürnberger Chronik heißt es jedenfalls zur Schlacht von Giengen, die Ritterschaft des Reichshauptmanns habe sich wie die Hasen verhalten, „als der schwaben und ir genosen recht ist“.

Wie sich die allmähliche Distanzierung der Schweizer von den Schwaben in den einzelnen eidgenössischen Orten vollzogen hat, bleibt noch zu erforschen. Nach wie vor ist man auf Franz Ludwig Baumanns Belege verwiesen, der für das 14. Jahrhundert noch keine Herauslösung der Eidgenossen aus dem Verband des ehemaligen schwäbischen Herzogtums feststellen konnte. In Zürich, einem alten Vorort des schwäbischen Herzogtums, gibt es allerdings einen irritierenden Frühbeleg. Die Ordnung des Züricher Seidengewerbes von 1336 setzt Schwaben bereits als Ausland an. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts kann man dagegen davon ausgehen, daß in der Limnatstadt Schwaben verdächtige Ausländer waren. Dies beweisen etwa die provozierenden Reden eines Stadtknechts, eines Günstlings des Bürgermeisters Waldmann, der anläßlich des Aufruhrs von 1489 behauptete, er wolle die Stadt lieber mit Schwaben als mit Zürchern behaupten. Und es schwirrten Gerüchte in der Stadt, ein schwäbisches Heer sei im Anzug. In diesem Kontext bezieht sich die Furcht vor den Schwaben auf den Haßgegner Österreich.

Im Rahmen des Waldmann-Auflaufs wird auch der Wunsch der in der Stadt ansässigen Bayern, Franken und Schwaben, am Regiment beteiligt zu werden, artikuliert. Die Angst vor der Überfremdung ist ein Hauptthema jeder sozialhistorischen Analyse landsmannschaftlicher Gruppenbildung. [Alterität] In einer Basler Handschrift aus dem 16. Jahrhundert wird diese xenophobe Einstellung in die Form eines Reimspruchs gebracht: „Sydhar das die Schwoben sind in das land kummen, und die hasen in Rin, Und baretli under die buren, ist nie kein glúck im land gsin“. Und ein Hauptwurf der Tiroler Landstände gegen den glücklosen königlichen Hauptmann Ulrich von Habsberg, einen Schwaben, war, daß er ein Landfremder war.

Aus den Zürcher Richtebüchern hat das „Schweizerische Iditiotikon“ einige anschauliche Belege abgedruckt, die solche Ressentiments im Zürich des 15. Jahrhunderts nachweisen. Als Schimpfwort begegnet Schwabe dort bereits 1434, und auch das noch heute so beliebte Sauschwab läßt sich als „Süwschwab“ bereits für 1468 dokumentieren. 1472 erfahren wir von einem Dialog, in dem Schwabe ebenfalls als Schimpfwort verwendet wurde. Es half dem einen Kontrahenten nichts, daß er sich als Allgäuer aus der Affäre ziehen wollte. 1478 geht es darum, daß ein Züricher lieber Bürgerkinder zu Ratsherren nehmen wollte als Schwaben.

Daß sich der Schwabenname in der Schweiz zu einer allgemeinen Bezeichnung des deutschen Ausländers entwickelte, vielleicht vergleichbar dem „Preußen“ in „Bayern“, dürfte eine sehr viel spätere Entwicklung sein. Als der Landammann von Appenzell-Innerroden in seiner Eröffnungsrede der Landgemeinde von 1879 die Greuel der Zulukaffer und russischen Nihilisten schilderte, rief ihm ein Innerrhoder zu (ich übersetze): „Landammann, jetzt könntet ihr allmählich anfangen aufzuhören zu predigen von diesen Schwaben!“

Ich möchte diesem Rat ebenfalls folgen und komme nun zum Schluß. Daß der Krieg von 1499 aufgrund seiner publizistischen Breitenwirkung wesentlich zur diskursiven Polarisierung zwischen den Schweizern und ihren Nachbarn beigetragen hat, scheint mir unbestreitbar. Bereits vorhandene Ressentiments auf beiden Seiten wurden verstärkt. Daß die juristischen und politischen Folgen des Konflikts lange Zeit überschätzt wurden, erscheint mir freilich ebenso sicher.

Mit der Stilisierung des Krieges als „Schwabenkrieg“ wollten die eidgenössischen Eliten einen emanzipatorischen Prozeß diskursiv forcieren, der schon lange vorher eingesetzt hatte. Schwaben war Bestandteil der Reichsverfassung. Die Schweizer wollten zwar im Reich bleiben, aber die mit dem Schwäbischen Bund eingeleitete regionale Neuordnung war ihnen mindestens ebenso suspekt wie die 1495 verabschiedeten Reichsreformen. Trotz aller strukturellen Ähnlichkeiten mit dem Schwäbischen Bund lehnten die Eidgenossen dieses ihnen zur Nachahmung empfohlene Modell ab, da ihrer Ansicht nach Habsburg und der Adel im Bund zu sehr den Ton angaben. „Schwaben“ stand im Schwabenkrieg nicht nur für den schwäbischen Bund, sondern auch für die verhaßten schwäbischen Landsknechte, die keine Gelegenheit ausließen, die Schweizer zu verhöhnen. Schwäbische Landsknechte und Schweizer Reisläufer waren professionelle Rivalen - Herr Rogg wird darauf noch näher eingehen.

„Schwaben“ stand aber auch für Habsburg, das ja im benachbarten Oberschwaben als Hegemonialmacht mit der Landvogtei Schwaben und dem Landgericht Schwaben in Erscheinung trat. Die Schweizer ordneten - die erwähnten Zürcher Belege könnten diesen Schluß nahelegen - die Schwaben umstandslos der österreichischen Klientel zu. Wenn der Konstanzer Chronist Widmer einige Zeit nach dem Schwabenkrieg „all frommen tutschen osterrichischen Schwaben“ einen freundlichen und brüderlichen Umgang ans Herz legte, so macht diese Trias Deutsche, Österreicher, Schwabe deutlich, daß der Schwabenname nicht nur aus Schweizer Sicht mit der habsburgischen Herrschaft in enger Beziehung gesehen wurde.

Natürlich kann man den Schwabenkrieg/Schweizerkrieg auch als Ausdruck landsmannschaftlicher Spannungen, als Konflikt regionaler Identitäten, verstehen. Aber von der diskursiven Dynamik, die solche Konfrontionen entstehen ließ, und ihren ständischen, sozialen und politischen Hintergründen wissen wir noch viel zu wenig. Mein eigener Beitrag heute, wenn man so will: auf den Schultern von Helmut Maurer, wollte dazu lediglich einige weiterführende Anregungen vermitteln.

#forschung

Die Greenpeace-Protestaktion an den weltberühmten Nazca-Linien in Peru stößt auf scharfe Kritik.

Wer für den Klimaschutz werben will, sollte sich vorher Gedanken machen. Empfindliche Kulturgüter dürfen dafür nicht geschädigt werden, meint Daniel Lingenhöhl.

http://www.spektrum.de/news/meinung-nazca-protest-war-ein-baerendienst-fuer-den-klimaschutz/1323253

Ebenso mit vielen Links

http://archaeologik.blogspot.de/2014/12/die-zukunft-mag-erneuerbar-sein-die.html

© Bjarte Sorensen http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

Regelmäßig werden Links auf Archivalia als "Werbespam" entfernt, so etwa mein jüngster Beitrag zur GND auf Fragen zur Wikipedia

"(Aktuell | Vorherige) 07:21, 12. Dez. 2014‎ Liesel (Diskussion | Beiträge)‎ . . (149.191 Bytes) (-757)‎ . . (→‎Wieso setzt die Wikipedia NUR auf dieses dumme Appertool bei der GND?: Achivalia-Werbespam entfernt) (rückgängig)"

Das ist nichts anderes als Zensur, da es mir nicht darum geht, Archivalia zu bewerben (mein Blog hat diese Leute als Besucher weißgott nicht nötig), sondern Kritik an der Wikipedia unter Bezugnahme auf eine ausführlichere Stellungnahme in Archivalia zu üben. Administratoren wie Liesel (ein besonders unysmpatischer männlicher Wikipedianer) [ist kein Admin mehr] können nach Gutdünken entscheiden, was "Werbespam" ist.

[ https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3AFragen_zur_Wikipedia&diff=136701730&oldid=136701725 ]

Denkmäler österreichischer Türken-Erinnerung erforscht dieses Projekt:

http://www.tuerkengedaechtnis.oeaw.ac.at/

Bei den Personen: keine Nutzung der GND.

Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2014/12

http://digitalcollections.nypl.org/

Außer Einzelbildern sind auch einige ganze Werke vertreten, ohne dass es in den Metadaten eine eindeutige Kennzeichnung dafür gibt. Unter den Büchern ist auch ein deutsches:

http://digitalcollections.nypl.org/items/fff75940-9052-0131-0e8d-58d385a7b928

Bestimmt man aus kleinen Proben der unzähligen historischen Pergamente in unseren Sammlungen die DNA des Tiers, aus dem der Beschreibstoff stammt, so könnte dies eine wichtige Quelle der Agrargeschichte werden, sind Wissenschaftler überzeugt.

Auch Auswertungen, die die Provenienzforschung unterstützen, sind denkbar, meint Robert L. Maxwell in der Liste EXLIBRIS: I've always thought DNA and other similar evidence would be interesting to use in provenance research--has anybody done this? For instance, I would think that the scribes would leave traces of their DNA on the manuscripts they wrote--it would be interesting to see if this DNA matched that of other manuscripts. Presumably the scribe would have touched both the manuscript written and the manuscript copied and this could lock down the chain of which manuscript got copied from which other manuscript. Or manuscripts that claim to be autograph manuscripts could be tested for DNA to see if it's likely that the author in fact touched the manuscript. Or I remember once seeing a book that had a fingerprint in printer's ink on one of the pages--could the fingerprint produce the pressman's DNA? Could that tell us something about other books containing the same DNA?

Siehe zu den Forschungsergebnissen u.a.:

http://www.pasthorizonspr.com/index.php/archives/12/2014/dna-from-parchment-helps-trace-agricultural-development-across-the-centuries

https://www.tcd.ie/news_events/articles/scientists-reveal-parchment-s-hidden-stories/5201#.VIxxZSuG9BM mit Link zu einem Video

http://rstb.royalsocietypublishing.org/content/370/1660.toc

http://rstb.royalsocietypublishing.org/content/370/1660/20130379

https://www.change.org/p/an-die-landesregierung-des-saarlandes-erhalt-der-professur-f%C3%BCr-klassische-arch%C3%A4ologie-an-der-universit%C3%A4t-des-saarlandes

Darf gewählt werden:

http://www.jahrgangsgeraeusche.de/2014-12-08/das-geraeusch-des-jahres-2014/

Lesenswerte Kommentare zu diversen Zahlenangaben:

http://im2punt0.wordpress.com/2014/12/12/so-do-we-have-2-or-74-percent-open-access-availability/

"Robert Klugseder unter Mitarbeit von Alexander Rausch, Ana ?izmi?, Vera Maria Charvat, Oscar Verhaar, Eva Veselovská und Hanna Zühlke:

Katalog der mittelalterlichen Musikhandschriften der Österreichischen Nationalbibliothek Wien, Purkersdorf: Verlag Brüder Hollinek 2014

(Codices Manuscripti & Impressi. Supplementum 10)

ISBN: ISSN 0379-3621 (Reihe)

Der Katalog ist auch open access über das FWF-Repositorium als E-Book zugänglich:

http://e-book.fwf.ac.at/o:599

Die Quellen zur älteren Musikgeschichte Österreichs und insbesondere Wiens waren bis vor kurzem von der Forschung nicht hinreichend aufgearbeitet. Trotz verdienstvoller Detailstudien bedarf es einer systematischen Erschließung der musikalischen Überlieferung in österreichischen Bibliotheken vom 9. bis zum frühen 16. Jahrhundert. Dabei zeigte sich, dass die Desiderata bei der größten Sammlung unseres Landes, der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB), am deutlichsten waren. Das dringendste Forschungsanliegen bestand in der Erfassung und Auswertung sämtlicher Quellen mit musikalischer Notation, die sich in der Sammlung von Handschriften und alten Drucken sowie teilweise in der Musiksammlung der ÖNB befinden. Dieses klar definierte Kriterium (Vorhandensein von schriftlich fixierter Musik) scheint wesentlich praktikabler als eine Einengung auf bestimmte musikalische Repertoires, Gattungen oder Epochen, und es bietet aufgrund seiner leichten Erkennbarkeit die meisten Chancen für eine Zusammenarbeit mit verwandten Disziplinen. Aus historischen Gründen handelt es sich um einen äußerst inhomogenen Bestand, dennoch stammen die meisten Handschriften aus den Gebieten des heutigen Österreich, Tschechiens und der Slowakei (Böhmen und Mähren). Naturgemäß überwiegen hier die lateinischen Codices, doch es werden auch deutsche, niederländische und tschechische Texte berücksichtigt.

Eine aktuelle Liste der aus Katalogen und anderer wissenschaftlicher Literatur bekannten sowie der bei Projektbeginn noch unbekannten Quellen umfasst insgesamt 365 Signaturen. Dieser relativ umfangreiche Bestand wird in dem hier vorliegenden musikwissenschaftlich ausgerichteten Gesamtkatalog inventarisiert. Der Hauptkatalog mit 108 ausführlichen Beschreibungen zu voll- und einigen wenigen teilnotierten Handschriften ist monographisch angelegt: Die Informationen über das Äußere der Codices werden unter Einbeziehung der Forschungsgeschichte ergänzt durch einen musikwissenschaftlichen Kommentar, der die jeweilige Quelle in ihren historischen Kontext stellt. Neben den kodikologischen Angaben und der Präsentation des Inhalts (bei Liturgica mit dem Verweis auf Standardtexte) wird auf die Beschreibung der musikalischen Notationen großer Wert gelegt. Letztere wurden in Kooperation mit der ÖNB durch digitalisierte Aufnahmen (meist mehrere für jede Handschrift, teilweise auch Volldigitalisate) unterstützt, die auf der Projektwebsite www.cantusplanus.at zur Verfügung stehen (aktuell etwa 22.000 Abbildungen)." (Diskus)

http://www3.unil.ch/wpmu/egodocuments/de/

Siehe zuvor
https://selbstzeugnisse.histsem.unibas.ch/

Via
http://www.hr-lavater.ch/2014/12/12/selbstzeugnisse-ch/


http://heise.de/-2487622

Jetzt ist auch dieser wichtige Band online:

https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/vuf/issue/archive

Digitalisiert sind jetzt die Bände bis Bd. 40 (1992) über Barbarossa.

Die GND ist eine feine Sache, was immer mehr Institutionen bemerken. Zur Einführung siehe etwa hier:

http://archiv.twoday.net/stories/572462396/

Aber es gibt auch viel, was einfach nicht gefällt.

Wieso bindet die DNB nicht den BEACON-Service ein?

Wieso setzt die Wikipedia-Community nach wie vor einzig und allein auf diese dämliche Insellösung des Apper-Tools? (Sie funktioniert nur für Personen mit Wikipedia-Eintrag, der Toolserver fällt gern mal aus, die Zusammenfassung zu einem Supplement suggeriert, diese Einträge seien unsicher, das Tool ist inkomplett z.B. fehlt die Hessische Bibliographie in

https://tools.wmflabs.org/persondata/p/Theodor_W._Adorno )

Wieso wird bei den Jahresberichten nicht auf die jeweilige Seite zur GND verlinkt:

http://jdgdb.bbaw.de/cgi-bin/jdg?t_idn=GND:118500775

Wieso gibt es kein Blog mit GND-News?

Rainer Kuhlen informiert:

http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=618

Der Katalog meiner viel zu früh verewigten lieben Münsteraner Kollegin Irene Stahl von 2001 ist online:

http://diglib.hab.de/drucke/51-4231/start.htm

Ich hatte dem Hohenzollerischen Geschichtsverein die UB Freiburg als Digitalisierer empfohlen und freue mich, dass es offenkundig geklappt hat:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg_ga

#histverein

https://www.change.org/p/netzneutralit%C3%A4t-sichern-rettet-das-freie-internet

Via
http://heise.de/-2487361


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34559

Pauser kommentiert: "Wäre es nicht end­lich sinn­voll, auf eine elek­tro­ni­sche Abgabe bei Masterthesen/Diplomarbeiten/Dissertationen umzu­stei­gen, dann wür­den auch Diplomarbeiten und Masterthesen kein (ana­lo­ges) Platzproblem ver­ur­sa­chen. Wieso dies nicht gemacht wird, ist wei­ter­hin rät­sel­haft. "

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34554

http://log.netbib.de/archives/2014/12/11/tweets-in-einem-bestimmten-account-suchen/

Twitter blockiert meine Tweets natürlich auch in der erweiterten Suche:

https://twitter.com/search?f=realtime&q=archiv%20from%3AArchivalia_kg&src=typd

Tu infelix Austria:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34560

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-entscheidung-google-news-schliesst-in-spanien-a-1007815.html

Google will sich offenkundig nicht von der spanischen Gesetzgebung, die wie das unsägliche deutsche Leistungsschutzrecht eine Gebühr für die Nutzung von Presseprodukten vorsieht, erpressen lassen.

"Durchgesetzt worden war die Reform mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy. Sprecher linker Parteien und Vertreter der Kulturszene hatten kritisiert, dass die Regelung Freiheiten einschränke und nur große Kommunikationsunternehmen begünstige. Die Reform sieht neben der Suchmaschinengebühr Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro für Anbieter vor, die illegale Downloads ermöglichen."

http://mittelalter.hypotheses.org/4901

Es enthält auch meinen Beitrag Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/894830928/

https://www.facebook.com/events/802079236500379/

Schluss mit dem Kaputtsparen des Instituts!

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022378266/

Clausdieter Schott: „Bürger und Bauer scheidet nichts als ein Zaun und eine Mauer“ – Studie zu einem Rechtssprichwort, in: Signa Iuris 13, Halle/Saale 2014, S. 273-292

[Autorenversion:
http://dx.doi.org/10.5167/uzh-105458 ]

Zur mir nicht bekannten Reihe:

http://www.signa-iuris.de/210si_buecher.html

Der emeritierte Zürcher Rechtshistoriker hat eine sorgsame Darstellung zu einem bekannten Rechtssprichwort vorgelegt, die sicher für lange Zeit gültig bleiben wird. Er hat mir freundlicherweise ein Separatum übersandt, nachdem er im Januar 2014 per Mail sich nach dem Druckort meines Aufsatzes "Der adel dem purger tregt haß". Feindbilder und Konflikte zwischen städtischem Bürgertum und landsässigem Adel im späten Mittelalter (in: Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, 2000) erkundigt hatte, den er S. 262 Anm. 33 zitiert. Mein Aufsatz ist online unter

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495

ebenso wie die in der ZGO 1993 veröffentlichte Publikation "Feindbild und Vorbild", in der ich das Sprichwort S. 131 mit weiteren Hinweisen erwähnt hatte.

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5366/

Ausgehend von den Belegen bei Agricola (Erstdruck 1529) und Luther habe ich es damals dem städtefeindlichen Diskurs zugeordnet.

Wesentliches habe ich zu Schotts schöner und lehrreicher Studie nicht zu ergänzen, aber einige Kommentare möchte ich mir doch herausnehmen.

1. Von der wahren Bedeutung eines Sprichworts

Seit Jahren beschäftigen mich als Zeugnisse für Geschichtskultur im Spiegel der von mir geschätzten "kleinen Formen" Sprichwörter, die sich auf "Historisches" beziehen. Zwei Miniaturen dazu enthält dieses Weblog unter dem Rubrum Sprichwörtliches:

http://archiv.twoday.net/search?q=sprichw%C3%B6rtliches

Von dem heute noch bekanntesten Sprichwort, das sich auf ein wahres oder fiktives historisches Ereignis bezieht, dem vom "Hornberger Schießen" (1780 bei Schiller belegt), hat man trotz aller Bemühungen nicht herausgefunden, was der wahre Hintergrund ist. Trotzdem funktioniert es, was bedeutet, dass jeder nach kurzer Einweisung etwa in der Wikipedia

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hornberger_Schie%C3%9Fen&oldid=136497215

in der Lage ist, es korrekt zu verwenden. Der Ursprung mag unklar sein, seiner Popularität tut das keinen Abbruch.

Zur kleinen Minderheit der solchermaßen "unklaren" Sprichwörter, deren Sinn zumindest prima facie rätselhaft ist, zählt das von Schott behandelte Rechtssprichwort, das gleichwohl (teste Google) sich in Büchern über das Mittelalter einer besonderen Beliebtheit erfreut. Auch in der Wikipedia darf es nicht fehlen:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Post-Suburbanisierung&oldid=112237975

Hier in irreführender Fassung, die das entscheidende "nur" unterschlägt: " Stadt-Land-Dichotomie des Mittelalters und der frühen Neuzeit („Bürger und Bauer scheidet die Mauer“)".

Nach allem, was wir über das mittelalterliche Städtewesen zu wissen glauben, ist das Sprichwort "falsch", da es den zivilisatorischen Rang des Städtewesens negiert und Stadt und Land gleichsetzt. Obwohl, wie Schott betont (S. 290) der "ständerechtliche Inhalt" im Vordergrund steht, betont man gern die Erwähnung der Mauer und das Verhältnis von "Stadt und Umland" (Maschke/Sydow), obwohl das ursprüngliche Paar "Zaun und Mauer" einer solchen Engführung im Wege steht. Dieses Missverständnis ist nur das jüngste einer in der frühen Neuzeit einsetzenden Deutungsgeschichte, die Schott (wohl auch aufgrund von Internetfundstellen) gut dokumentiert und die kaum überzeugende Ergebnisse erbracht hat.

Gern wüsste ich, aus welcher Quelle Ernst Schuberts Formel "Hag und Mauer" stammt, die es sogar in einen Aufsatztitel von Dietrich Lutz geschafft hat (mir nicht zugänglich).

https://www.google.de/search?q=schubert+%22hag+und+mauer%22&espv=2&filter=0&biw=1024&bih=719

Schubert gibt zumindest in den im Netz verfügbaren Aufsätzen keinen Nachweis, und fragen kann man den verstorbenen verdienstvollen Göttinger Historiker leider nicht mehr. Wilhelm Arnold scheint nicht die Quelle zu sein.

Auch wenn das Sprichwort dank des Reims noch so eingängig ist: Vor dem Hintergrund von Schotts Ergebnissen sollte man darauf verzichten, es in allgemeinen stadtgeschichtlichen Einführungen herbeizuzitieren, da es ohne länglichen Kommentar nicht das über das Mittelalter aussagt, was man gern herausholen möchte. Was nicht ausschließt, dass man es - bei hinreichend differenzierter und problembewusster Darstellung - nutzbringend etwa im akademischen Unterricht oder in didaktischen Darstellungen verwenden könnte. Freilich wäre es dann hilfreich, wenn Schott die Sichtbarkeit seines in einem doch recht entlegenen Publikationsorgan erschienen Beitrags qua Open Access erhöhen würde (laut ZDB ist die Zeitschrift außerhalb juristischer Seminare in NRW nur in den wissenschaftlichen Bibliotheken der Universitäten Bielefeld, Münster und Trier einsehbar, also z.B. nicht in Aachen oder Düsseldorf).

Der erste Teil von Schotts Ausführungen bespricht - in sehr überzeugender Weise - die ältesten beiden Bezeugungen, die beide von dem schlesischen Juristen Nikolaus Wurm stammen.

Leider ist Hdschr. 392 der SB Berlin von 1386/87 mit der Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht nicht online:

http://www.mr1314.de/8776

S. 291 bildet Schott Bl. 387v farbig ab. In Wurms Glosse geht es darum, dass dörfliche und städtische Landsassen als Angehörige der unteren Freienschicht die gleiche ständerechtliche Stellung haben (S. 275): "dorum spricht man: einen burger vnd einen gebuer scheit nicht me wan ein czuhin vnd ein muer" (S. 274). Wurm bezieht sich also bereits auf eine landläufige Formulierung. In seinem Liegnitzer Stadtrechtsbuch (um 1400) greift Wurm das Sprichwort in anderem Kontext nochmals auf (S. 292 bildet mgf 789, Bl. 23r farbig ab; zur Handschrift:
http://www.mr1314.de/8180 ). Nun geht es um eine ausführliche Darstellung des Magdeburger Bauerdings. Als Herkunftsort der Rechtsgewohnheit wird das ländliche Schartau angegeben und dann folgt das Sprichwort. Schartau hatte eine wichtige Position bei der Schelte gegen Magdeburger Urteile. Magdeburger Recht wurde auf Schartauer Recht zurückgeführt: "Stadtrecht ist danach also ursprünglich Dorfrecht, der Bürger ist der Herkunft nach Bauer" (S. 277).

Als erfahrener Jurist hatte Wurm erheblich mehr Möglichkeiten, die für die Deutung maßgeblichen Kontexte zu kennen als wir heute. Trotzdem ist angesichts der unterschiedlichen Zusammenhänge, auf die er das Sprichwort bezieht, die Annahme nicht zu verwegen, dass womöglich auch er den wahren Ursprung und die "wahre" Bedeutung nicht so richtig kannte. Die Geschichte der "Missverständnisse" würde also schon bei den ersten Bezeugungen einsetzen.

Hermeneutische Toleranz gebeut, von einer wahren und objektiven Bedeutung, die - philosophisch gesprochen - als feste Referenz am ursprünglichen Entstehungskontext gleichsam festgetackert ist, Abschied zu nehmen. Es gilt auch bei Sprichwörtern die Pluralität der Auslegungen ernstzunehmen. Gegenüber einer starren Bezugnahme auf den richtigen Ursprung, die andere Deutungen als Missverständnisse und Fehldeutungen erscheinen lässt, ist die prinzipielle Offenheit der Deutungen und das damit einhergehende prozesshafte und dynamische Moment zu betonen.

"Das Sprichwort war auf eine bestimmte Konstellation gemünzt, die sich mit seiner Verallgemeinerung verlieren musste. Auch eine landschaftliche Zuordnung war nicht mehr möglich", schreibt Schott (S. 290). Genau genommen waren es aber zwei Konstellationen, von denen Wurm ausging.

Auch mir erscheint es plausibel, dass die Parömie ihre Entstehung dem Bereich des sächsisch-magdeburgischen Rechts verdankt, also ursprünglich tatsächlich ein Rechtssprichwort ist, das auf Rechtsverhältnisse sich bezieht. Ich versuche als Nicht-Rechtshistoriker die von Schott angedeuteten Linien eine Spur stärker auszuziehen, damit für die historisch interessierten Leser die Gemeinsamkeit von Wurms zwei Konstellationen vielleicht etwas besser hervortritt.

Auszugehen ist - natürlich - vom Schöpfer des Sachsenspiegels, Eike von Repgow. Laut Lehnrecht Art. 2 § 1 haben Priester, Frauen, Bauern und Kaufleute nichts mit der Sphäre des ritterlichen Lehnrechtes zu tun. Natürlich weiß man inzwischen, dass man die "koplüde" nicht umstandslos mit Stadtbürger übersetzen darf, man denke etwa an die ritterlich lebende Magdeburger Oberschicht mit ihrem Gralsfest im 13. Jahrhundert. Aber wenn man Eike nicht als einsames Genie sieht, sondern eingebettet in ein "Milieu" anderer ostfälischer Rechtskundiger, wird man vermuten dürfen, dass ein zeitgenössisches Verständnis, das die beiden weltlichen der vier Gruppen, Bauern und Kaufleute (womit doch im Kern auf die Einwohnerschaft der Städte abgezielt wird) in einen Topf wirft und dies mit der hier erörterten Sprichwort-Formel absichert, durchaus angenommen werden darf. Mit Blick auf den Heerschild wäre der spätere abwertende Akzent aus adeliger Perspektive hier ansatzweise bereits gegeben: Bürger und Bauern sind bloß einfache Freie, ständerechtlich genauso auf einer Ebene wie die freien Landsassen Wurms in- und außerhalb der Stadt.

Um zum zweiten Kontext Wurms zu gelangen müssen wir an Schotts Aussagen über Eikes Stellung zu den Städten anknüpfen, die sich in zwei anderen Arbeiten finden:

"Das Eigentümliche des Sachsenspiegels ist nun, dass zwar der Erzbischof von Magdeburg erwähnt, die Stadt selbst aber wie überhaupt jede andere Stadt völlig ignoriert wird. Im Sachsenspiegel gibt es nur Adelige und Bauern. In Eikes feudaler Vorstellungswelt scheint das Bürgertum als eigene Lebens- und Sozialform gar nicht zu existieren. Städte waren für ihn nichts anderes als Burgen, und die „Bürger“ bloßes logistisches Zubehör zur Burg, in Magdeburg zur Bischofsburg. Eike ist hier realitätsblind."
http://www.forhistiur.de/es/2007-07-schott/
Ähnlich im neuen Band zum Burger Landrecht
https://books.google.de/books?id=f_yZAwAAQBAJ&pg=PA151

Halten wir fest: Die städtische Welt als deutlich abgegrenzter (und innovativer) eigener Rechtsbereich existiert weder für Eike noch für das Rechtssprichwort!

Schott hat sich im Band zum Burger Stadtrecht Gedanken zum Verhältnis des Magdeburger Stadtrechts zum sächsischen Landrecht gemacht. Beides hat eine gemeinsame Wurzel und war in spätmittelalterlichen Augen eine Stiftung des gleichen Herrschers: Karls des Großen. Die heutige Forschung spricht gern vom sächsisch-magdeburgischen Recht, um die Gemeinsamkeit zu unterstreichen. Die reiche Forschung der letzten Jahre ist so gut wie nicht online zugänglich, aber statt der hier eher unbrauchbaren Wikipedia mag ein Hinweis auf Hiram Kümpers Artikel

http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/magdeburger-recht/

hilfreich sein.

Immer wieder hat mich beschäftigt, was ich "vorterritoriale Raumordnung" nenne. Aus dieser Perspektive sind die Städte eben keine bürgerlichen Fremdkörper in einer aristokratischen Welt. Ich bin ein großer Fan von Helmut Maurers Begriff der Landes-Vororte (Der Herzog von Schwaben, 1978, S. 33). Maurer bezieht sich auf das Konzept der Stammesvororte von Eugen Rosenstock-Huessy, der bei Schott nicht zufällig als ostfälischer Rechtsbuch-Editor auftritt. Da ist vieles bedenklich (ich muss aus dem Gedächtnis zitieren), aber dass die von den Landesherrschaften später beseitigten Oberhof-Beziehungen bedeutungslos sind, glaube ich nicht. Natürlich baue ich sie (gemeinsam mit Getreide-Maßbezirken) gern umstandslos in mein von Mitterauer inspiriertes Modell der Grafschafts- und "Landes"-Verfassung - angedeutet in:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565/ - ein, aber verschiedentliche Lektüre rechtshistorischer Studien zu Rechtszug-Verhältnissen (wobei der räumliche Aspekt regelmäßig unter den Tisch fällt) hat mich vorsichtiger werden lassen. Es ist ja auch kein Zufall, dass ich zum Thema nichts Richtiges publiziert habe, was ich jetzt auch nicht nachholen kann. Nur soviel: Schartau galt als Vorort eines Herzogtums und steht pars pro toto für weitere Orte des Landes Sachsen, die rechtlich in besonderer Weise ausgewiesen sind.

Magdeburg war der Rechts-Vorort des Landes Sachsen und als solcher in Deutschland einzigartig. Das Sachsenrecht besaß in Spätmittelalter und früher Neuzeit erheblich mehr Bedeutung als die anderen ehemaligen "Stammes"-Rechte. Zum schwäbischen Recht darf ich nur auf

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5307/

verweisen.

Ziemlich unvorsichtig möchte ich also eine besondere Bedeutung landrechtlicher Vororte in Ostfalen postulieren, die in anderen Regionen fehlt. In dieser Sicht ist Stadt und Land, wie das Sprichwort will, nicht getrennt, und Magdeburg ist nicht die Kaufmanns-Metropole, sondern landrechtliche Rechts- und Gerichtsstätte ("Magdeburger Schöppenstuhl").

Landrechtliche Prinzipien hat - vor allem anhand des Sachsenspiegels - Georg Droege herausgearbeitet, ohne viel Begeisterung zu finden (Helmut Maurer hat ihn kritisiert), aber für meine Studien zu literarischen Landes-Modellen war sein Buch doch recht hilfreich:

https://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA103

Hier finden wir das Stichwort vom "genossenschaftlichen Verband", das uns hilft, die Brücke zum kurzen Absatz bei Schott über das Bauerding S. 278 zu schlagen.

Natürlich lag es für Wurm nahe, bei der Beschreibung einer öffentlichen Versammlung in Magdeburg, die andernorts Bursprake heißt, auf die Rolle von Bauern abzuheben, aber das Wort, das im Burding/Bauerdings steckt, meint im Kern etwas anderes als den Ackerbauer/Dorfbewohner. Zum folgenden vergleiche man auch das Deutsche Rechtswörterbuch s.v. Bauer:

http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ba/bauer.htm

Schott zitiert ("Vgl. auch.") den großartigen Aufsatz von Kroeschell über burscap, der eigentlich alles enthält, was wir hier benötigen. Gekürzt bei Google Books:

https://books.google.de/books?id=8V4loMV0un4C&pg=PA171

Nur im niederdeutschen Raum sind die begrifflichen Verbindungen zwischen der Burschaft und der Bürgerschaft so eng. Die Lemgoer Stadtviertel hießen Bauerschaften; Burspraken gab es in Stadt und Land. "Bur" ist genossenschaftlich akzentuierter Oberbegriff für Bürger und Bauern, er meint den Nachbarn als "Nachgebauer" (Heidegger), und es war ausgesprochen klug von Kroeschell, Weitzels großen Wurf, also die Dinggenossenschaft, als gemeinsamen Grund für Bürgerschaft und Bauerschaft zu benennen.

Der wortgeschichtliche Befund zu "Bur" stützt die Verankerung des Rechtssprichworts im niederdeutsch bzw. durch das sächsisch-magdeburgische Recht geprägte Gebiet. Diese Sichtweise von der Gerichtsverfassung her sieht auf beiden Seiten von Zaun und Mauer "Buren": Dinggenossen. Sie ist zugleich die Erklärung (so Schott S. 278) der Unterschiede zwischen Bürgern und "Bauern" (Teil von Bauerding usw.) im Magdeburgischen.

Übrigens stammen alle Belege für burdinc im WMU I, S. 321 aus der Magdeburger Weisung an Breslau. Zum Magdeburger Amt des Buhrmeisters/Bauermeisters:

https://books.google.de/books?id=g7QIaoptLjEC&pg=PA298

Das Deutsche Rechtswörterbuch enthält Belege, die auch Stadteinwohner als "Buren" bezeichnen und zwar nicht als Synonym zu Bürger ("he en si denne bur edder borgher to Horneborch"), was ich hier auf sich beruhen lassen muss.

Das von Eike entworfene Modell sieht sowohl Landsassen als auch Stadtbewohner als Freie, denen landrechtlich Teilhabe zusteht am für Eike so wichtigen Konzept der Freiheit, Das ist Wurms Kontext 1. Zugleich haben beide nichts mit dem ritterlichen Heerschild zu tun. Im Bereich des sächsisch-magdeburgischen Rechts sind ländliche und städtische Rechts-Orte Teil einer landrechtlich-dinggenossenschaft geprägten Raum-Ordnung. Dinggenossen (Buren) gibt es sowohl innerhalb als auch außerhalb der Mauern und Zäune. Das ist Wurms Kontext 2.

Das Rechtssprichwort zielt also auf die landrechtlich-dinggenossenschaftliche Einheit von Stadt und Land im sächsisch-magdeburgischen Recht und der vor allem bei Eike greifbaren Rechts-Diskurse der ostfälischen Rechtskundigen.

2. Internationale Ausstrahlung

Schott hat diesen Aspekt nicht thematisiert.

Bei Wander findet sich eine holländische und eine ungarische Version:

http://www.zeno.org/nid/20011555807

Harrebommée 1870 bezieht sich auf die Campener Sammlung von 1550, die außerordentlich abhängig ist von Agricolas Sammlung:

https://books.google.de/books?id=NQA_AAAAcAAJ&pg=PA134

Nach Wurm fehlt für 130 Jahre jede Spur von dem Rechtssprichwort, bis es in Agricolas Sprichwörtersammlung von 1529 wieder auftaucht.

In Ungarn finde ich das Sprichwort bei Gaal 1830:

https://books.google.de/books?id=ledGIas0ZSQC&pg=PA46

Dänische und isländische Fassungen führt auf eine Sammlung "Sprichwörter der germanischen und romanischen Sprachen":

https://books.google.de/books?id=dJdYAAAAcAAJ&pg=PA167

In Island scheint das Sprichwort auf das 17. Jahrhundert zurückzugehen:

http://lexis.hi.is/cgi-bin/ritmal/leitord.cgi?adg=daemi&n=67860&s=77520&l=b%FAri

Sind diese Belege Zeugnisse für einen eigenständigen Zweig der Tradierung (und womöglich für einen juristischen Realitätsgehalt in jenen Ländern) oder einfach nur Rezeptionszeugnisse von Agricolas und der weiteren Sprichwörtersammlungen, in denen das Sprichwort in der frühen Neuzeit erscheint, Beweis ihres großen Erfolgs? Ich denke, letzteres. Hinsichtlich Hollands gibt es ja deutliche Anhaltspunkte, dass die Campener Sammlung es wie viele andere aus Agricola hat. Das Sprichwort kam also als literarische Lesefrucht gemeinsam mit vielen anderen in andere Länder und hat also dort keine spezifische rechtshistorische Bedeutung. Dass es außerhalb der Sammlungen von Juristen beachtet wurde, darf bezweifelt werden.

Johann Glandorp übersetzte Agricolas Sprichwörtersammlung ins Latein und damit auch unser Sprichwort:

Ausgabe 1576:

https://books.google.de/books?id=4KFTAAAAQAAJ&pg=PT368
=
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10178431_00374.html

Vgl. die Ausgabe Suringars 1874, S. 86
http://solo.bodleian.ox.ac.uk/primo_library/libweb/action/dlDisplay.do?vid=OXVU1&docId=oxfaleph014430214
bzw.
http://dbooks.bodleian.ox.ac.uk/books/PDFs/590954437.pdf
die Stelle (Nr. 174) bequemer bei
https://books.google.de/books?id=CTtCAAAAIAAJ&pg=PA86

Dies leitet über zu einem hübschen Epigramm des Schweizer Dichters Johann Grob aus dem 17. Jahrhundert, das sich Schott entgehen ließ und mit dem ich schließen möchte:

Auf ein Baurenstättlein

Ihr Herren Burger ihr, baut fleissig eure mauren,
Sie scheiden nur allein euch von den schlechten Bauren:
Ich schweer' euch, fallen sie euch durch ein unglük ein,
Daß ihr von stundt an werdt die gröbsten flegel sein.

https://books.google.de/books?id=Yh0yp6kIrroC&pg=PA199

#forschung

Eike

Gesichert ist das nicht:

http://edition.cnn.com/2014/11/30/sport/football/football-platini-picasso-world-cup/index.html

http://www.nydailynews.com/sports/soccer/russia-traded-picasso-world-cup-bid-support-report-article-1.2028996

Viele Jahre lang war das mit Benutzergebühren finanzierte Projekt ein Ärgernis. Inzwischen kann man die High-Resolution-Scans der Handschriften aus dem Reale Collegio di Spagna in Bologna ohne Registrierung (aber mit vorheriger Anerkenntnis der Nutzungsbedingungen) kostenlos einsehen.

http://irnerio.cirsfid.unibo.it/

http://ride.i-d-e.de

Table of contents of volume 2:

• 16th Century Chronicle to 21st Century Edition: A Review of The Diary of Henry Machyn, by Misha Broughton,
• Der Zürcher Sommer 1968: Die digitale Edition, by Friederike Wein
• The Digital Edition of the Becerro Galicano de San Millán de la Cogolla, by Francisco Javier Álvarez Carbajal
• The Fleischmann Diaries, by Merisa A. Martinez
• The Shelley-Godwin Archive: The edition of Mary Shelley's Frankenstein Notebooks, by Frederike Neuber

All reviews can be accessed for free via our webpage: http://ride.i-d-e.de

[Sorry, haven't seen the prior posting of Georg Vogeler, thanks for that!]

Das Institut für Dokumentologie und Editorik e.V. hat das zweite "Heft" seines Onlinerezensionsorgans digitaler kritischer Editionen veröffentlicht: http://ride.i-d-e.de/issues/issue-2/ mit Rezensionen zu
  • 16th Century Chronicle to 21st Century Edition: A Review of The Diary of Henry Machyn
  • Der Zürcher Sommer 1968: Die digitale Edition
  • The Digital Edition of the Becerro Galicano de San Millán de la Cogolla
  • The Fleischmann Diaries
  • The Shelley-Godwin Archive: The edition of Mary Shelley's Frankenstein Notebooks

http://www.landesmuseum-mecklenburg.de/

Leider erfährt man wie üblich nicht, wieviel den Steuerzahler dieser Murks von 30 Museen gekostet hat. Objekte zur Landesgeschichte werden meist in zu geringer Auflösung, ohne Permalinks. Literaturangaben. Lebensdaten der Künstler (von GND-Nutzung ganz abgesehen) und Weiternutzungsmöglichkeiten präsentiert.

Nett sind die 3-D-Ansichten ausgewählter Objekte, z.B. vom Lampen-Penis saec. XIV/XV

http://www.landesmuseum-mecklenburg.de/exponate/regionalmuseum-neubrandenburg/oellampe-anthropomorphes-gefaess/index.html

Die übliche 3-D-Funktionalität (Drehen mit der Maus) fehlt aber.

Bei der unten dargestellten Pendule wird das kreisrunde Zeigerfeld in der Vergrößerung zur Ellipse. So etwas darf schlicht und einfach nicht vorkommen!

pendule

http://www.landesarchiv-bw.de/web/56960

Quellen und Materialien zur Geschichte der Stadt Leipzig

Bd. 1. Steinführer, Henning:
Die Leipziger Ratsbücher 1466-1500 : Forschung u. Edition
Halbbd. 1. - 2003. - LXVI, 415 S.
Halbbd. 2. - 2003. - 718 S. : Ill.

Kostenlose PDFs:

http://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/bibliotheken-und-archive/stadtarchiv/schriftenreihe/

 

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