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"Wer Zugriff auf Dokumente der Europäischen Kommission erhalten will, muss seit Neuestem eine postalische Adresse angeben. Die Begründung der Kommission für diese Einschränkung der Informationsfreiheit: Sie müsse auf diese Weise verhindern, dass Personen missbräuchlich Anträge unter verschiedenen Identitäten stellen.

Ich habe vor einem halben Jahr nachgefragt, wie viele konkrete solche „Missbrauchsfälle“ es denn gegeben hat. Heute habe ich endlich die Antwort erhalten.

Das ist die Zahl der Fälle seit 2001, in denen Anträge mit unterschiedlichen Identitäten gestellt wurden, die von derselben Person kamen:

Einer.

Ihr habt richtig gelesen: Weil in den letzten 14 Jahren eine einzige Person viele Anträge auf Dokumenteneinsicht gleichzeitig gestellt und dafür unterschiedliche Identitäten angegeben hat, wird der Informationszugang für über 500 Millionen Menschen in Europa eingeschränkt. "

https://juliareda.eu/2015/06/wie-sich-die-europaische-kommission-gegen-informationsfreiheit-wehrt/

Der heutige SPIEGEL bringt ein kurzes Interview mit dem Leiter des Stadtarchivs Mauer, der über die Personalakte von Cornelius Gurlitt auch im Düsseldorfer Jahrbuch 2015 berichten wird.

https://twitter.com/Archivalia_kg/status/609693662809837568/photo/1

Virtual exhibition:

http://www.sharinghistory.org/


http://www.westfaelische-geschichte.de/web949

http://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/historische-dokumente-aufgetaucht-5089468.html

"die ältesten Amtsrollen des Fischeramts Bremen sind fast 500 Jahre nach ihrer Entstehung – und nach ihrem unerwarteten Auftauchen bei einer Auktion in New York – jetzt wieder in Bremen. Die wertvollen Kodices waren seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen und konnten nun nach einer langen Odyssee wohlerhalten zurückgebracht werden. Am Montag, 22. Juni, wollen Elmshäuser und Peter Koch-Bodes, Altmeister des Fischeramts, die beiden Handschriften präsentieren."

Update:
http://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/geschichte-einer-rueckkehr-aelteste-dokumente-fischeramts-wieder-5156411.html


http://www.der-postillon.com/2015/06/urkunde-aus-dem-16-jahrhundert.html?m=1

Die Schrift auf dem Beweisdokument stammt aber meines Erachtens aus dem 17. Jahrhundert und hat nichts mit dem Thema zu tun.


Vor allem die ältesten Bände liegen ziemlich lückenlos als PDFs vor:

http://www.historischeskolleg.de/publikationen/kolloquien/

Beispiele:

20 Klaus Schreiner (Hg.)
Laienfrömmigkeit im späten Mittelalter. Formen, Funktionen, politisch-soziale Zusammenhänge. München 1992, XII, 411 S.
ISBN 978-3-486-55902-6

13 Johanne Autenrieth (Hg.)
Renaissance- und Humanistenhandschriften. München 1988, XII, 214 S. mit Abbildungen
ISBN 978-3-486-54511-1

http://www.dw.de/steidl-es-ist-ein-verm%C3%A4chtnis-von-grass/a-18506962

Ms. 77: Abschrift von Franz Helms "Buch von den probierten Künsten" (1536)

http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2015/0142

#fnzhss

Die Ausgabe von Alfons Dopsch 1904 ist online:

http://digi.landesbibliothek.at/viewer/resolver?urn=urn:nbn:at:AT-OOeLB-3511130

Joachim Losehand würdigt die Implikationen des neuen Urheberrechts für Bildung, Wissenschaft, Archive:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=37178

Weitere Materialien u.a. zur unsinnigen Einführung eines Leistungsschutzrecht der Presseverleger wie in Deutschland im gleichen Blog.

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=15

Ab Mitte nächster Woche lautet meine neue Postanschrift:

Minzstraße 8
41466 Neuss


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-BGH-bestaetigt-Urteile-gegen-Anschlussinhaber-2688861.html

Dazu passt: Ein BGH-Richter plaudert aus dem Nähkästchen, was die strafrechtlichen Revisionsverfahren der UAM angeht:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht

Unter den Landblawgenden sind nicht alle von der Weisheit des BGH in Sachen Filesharing begeistert:

https://rheinrecht.wordpress.com/2015/06/11/bgh-entscheidungen-zum-filesharing-werfen-fragen-auf/

"Die als zu erwartenden Grundsatzentscheidungen von einem Beklagtenvertreter angekündigten Entscheidungen dürften bei Vertretern der Abmahnindustrie zu begeisterten Jubelstürmen geführt haben. So hat der BGH nicht nur einen Schadensersatz von 200 EUR pro angebotenem Musiktitel für angemessen erachtet, sondern auch die geltend gemachten Abmahnkosten für berechtigt erachtet."

http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.de/2015/06/filesharing-die-gro-angekundigten.html

"Die Kanzleien werden jetzt, alles was nicht verjährt ist zur Klage bringen, denn es winken hohe Schadensersatzforderungen."

Update: "BGH öffnet Abzocke der Musikindustrie Tür und Tor"
http://kanzlei-lachenmann.de/filesharing-bgh-oeffnet-abzocke-der-musikindustrie-tuer-und-tor/

Wann kommt die Todesstrafe für Filesharer?

Aber keine einzige deutsche Institution!

http://blog.flickr.net/en/2015/06/08/welcome-the-regionaal-archief-alkmaar-to-the-commons/


http://britishlibrary.typepad.co.uk/asian-and-african/2015/06/introducing-libcrowds-a-crowdsourcing-platform-aimed-at-enhancing-access-to-british-library-collecti.html

Es gibt jetzt eine Übersicht:

http://www.kb.se/aktuellt/nyheter/2015/Digitaliserat-pa-KB/

Digitalisiert wurden bisher nur gut 50 Handschriften.

Via
http://nordichistoryblog.hypotheses.org/2966


Die Broschüre wurde aktualisiert und erweitert:

http://dx.doi.org/10.12752/2.0.002.2

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=37149

https://twitter.com/LWLArchivamt

https://schneeschmelze.wordpress.com/2015/06/11/ungleiche-archivierung/

Schwerpunkt Karlsruhe.

http://zkbw.blogspot.de/2015/06/momente-beitrage-zur-landeskunde-von.html

Hubertus Kohle spricht einen wichtigen Punkt an:

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/06/11/academiaedu-und-artdok/

Was für die Kunstgeschichte funktioniert, der Ausbau des disziplinären Repositoriums mit einem Profildienst und Annotations-Funktion (von Frau Effinger in den Kommentaren angekündigt), entfällt für die Geschichtswissenschaft, da die BSB München oder HSOZUKULT (beide virtuelle Fachbibliotheken für das Fach) kein Fach-Repositorium aufgesetzt haben.

Vorteile von Repositorien:

Dauerhafte Unterbringung (zumindest hofft man darauf ...)
Permanentlinks
Sichtbarkeit via OAI-PMH

Noch was?

https://liparchiv.hypotheses.org/

Hauptautor ist der Lemgoer Stadtarchivar Marcel Oeben, mir wohlvertraut aus seiner Zeit am Hochschularchiv der RWTH. Willkommen in der Blogosphäre!

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58968

Das ist natürlich großartig, auch wenn die Auflösung etwas besser sein könnte. Das Findmittel stammt aus dem Jahr 1907. " Ein Abgleich der Titelaufnahmen mit den in verschiedenen Bänden der Reihe der Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg (Hefte 9, 11,12, 14 und 15) gedruckten Regesten der Urkunden und Akten der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd und einzelner dortiger geistlicher Institutionen konnte im Rahmen des Retrokonversionsprojektes nicht durchgeführt werden, ist aber zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen." Die Regesten von Nitsch und Deibele haben erhebliche Mängel, bieten aber in der Regel mehr Informationen als die Kurzregesten des Repertoriums.

Beispiel:

Bestellsignatur: B 177 S U 670
Archivischer Identifikator: 2-2460515
Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2460515
Archivalienart: Urkunden
Titel: Hans Kurtz von Gmünd schwört bei seiner Entlassung aus dem Gmünder Gefängnis, in das er wegen Anfertigung eines falschen Siegels und damit verübter Betrügereien gekommen ist, und bei seiner Ausweisung aus Gmünd Urfehde.
Laufzeit: 1447 April 23 (Georgii)
Aussteller: Hans Kurtz von Gmünd
Siegler: Jörg Flad; Jörg von Schnaitberg, Sohn des Fritz von Schnaitberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Informationsträger (Material): Pergament
Sprache: Deutsch
Siegelbeschreibung: 2 Sg. abg.
Vorsignaturen: B 177 S Bü 230


Alfons Nitsch, UAG 1 (1966), Nr. 1221 lautet:

1447 April 23 (Georg). Hans Kurtz von G., der ins Gefängnis gekommen ist, weil er Siegel von verstorbenen Richtern gefälscht und damit Betrügereien verübt hat, wird auf Lebenszeit aus der Stadt verwiesen und darf sich nur "jenseits des [sic! KG] vier Welden" (Rhein, Böhmerwald, Thüringer Wald und Etschgebirge) aufhalten. Er schwört Urfehde. - Sr.: Jörg Flad und Jörg von Schnaitberg, Sohn des Fritz von Schnaitberg.
Or. Perg. B 179 Nr. 670 im HStASt.

Kurz erwähnt wird die Urfehde bei Herrmann im einhorn-Jb. 2003, S. 102.

Mein Handexemplar weist aus, dass eine ganze Reihe von Personen- und Ortsnamen bei Nitsch fehlt, darunter die Fürbitter, obwohl er diese in der Urfehde UAG Nr. 216 aufgeführt hatte. Fast alle Fürbitter nannte ich in der Stadtgeschichte 1984 (siehe unten).

Ohne das Eintreten von

Abt Volkhard von Lorch und etlicher seiner Konventualen
Nikolaus Nottel, alter Provinzial des Predigerordens
Bruder Wilhelm, Vikar desselben Ordens
Pfarrer und ganze Priesterschaft zu Gmünd
Hans von Nenningen der Ältere
Jos von Brogenhofen genannt Vetzer
Konrad von Stetten (Steten)
Hans Schätzer (Scheczer) von Geislingen und seines Sohns Hans, seiner Oheime,
und vieler anderer mehr

wäre der missratene Spross einer der Gmünder Geschlechterfamilien (vgl. Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, 1984, S. 123) wohl nicht mit dem Leben davongekommen.

Die Urkunde liefert auch die Todesdaten zweier Richter: Hans Hug 1429 und Albrecht Rüter 1439 (angegeben ist der Abstand ihres Tods zur Gegenwart: 18 bzw. 8 Jahre). Weitere Namen: Kurtz war mit einer Lucie verheiratet, Rülin von Böckingen, Bürger zu Gmünd, Hans im Steinhaus, Landgericht der Burggrafschaft Nürnberg, Herrschaft Rottenburg (Rotenburg).

Die Formulierung "jenseits des vier Welden" ist kein wörtliches Zitat, es heißt in der Urkunde "yber die vier welde".

Über die Existenz von Siegeln erfährt man bei Nitsch nie etwas. Auf dem Digitalisat sieht man deutlich, dass die Angabe des Findmittels, beide Siegel seien abgegangen, offenkundig falsch ist. Es hängt ein Siegel an der Urkunde, ein zweites war offenbar nie vorhanden. Das Siegelbild ist nur undeutlich zu erkennen, analog zu Nr. 1216 wird man aber Jörg Flad annehmen dürfen.

Link zum Kurzfilm: https://www.youtube.com/watch?v=g93FFTC8Elg

[Zusatz des Administrators KG:


http://dguw.hypotheses.org/257

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00096098/image_1

http://www.handschriftencensus.de/8839

Zu Hans Folz via GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118534211


Fotos von György Klösz = Johann Justus Georg Kloess (1844-1913) sind online.

http://hungarytoday.hu/news/portrait-forgotten-hungary-lenegdary-photographers-1500-turn-century-pictures-made-public-60877/nggallery/thumbnails


LISA hat Patrick Bahners zu MünklerWatch interviewt:

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/patrickbahners_muenklerwatch

Lang und lesenswert! Unter anderem interessante Ausführungen zur Geschichte der Anonymität bei Rezensionen und anderen Presseveröffentlichungen. "Die Durchsetzung der Autorennamen war ein Triumph des viktorianischen Ideals der Männlichkeit."

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022431378/

http://aktenkunde.hypotheses.org/379

Mein Kommentar:

Der Beitrag greift zu kurz. Wir leben im 21. Jahrhundert, da sollte man transparent Rechenschaft darüber ablegen, wieso man überhaupt nicht versucht hat, eine Online-Veröffentlichung des angepriesenen Werks ins Werk zu setzen. Sind die Erben des Autors etwa unauffindbar? Ist es unmöglich, die Arbeitsgemeinschaft für das Archiv- und Bibliothekswesen in der evangelischen Kirche zu fragen, ob sie etwas dagegen hätte? Ist niemand in der Lage, die gut 40 Seiten zu scannen? Weiß man nicht, wo man sie im Netz überhaupt unterbringen soll?

*Kopfschüttel*

Im ZVAB gibt es zwei Exemplare recht günstig für um die 10 Euro. Dann kauft die jemand für die Dienstbibliothek (idealerweise) und dann? Literaturversorgung bedeutet auch für archivische Belange, dass man vorwiegend auf das Netz der wissenschaftlichen Bibliotheken angeweisen ist. In NRW ist das Büchlein vorhanden nur dreimal laut KVK (sicher steht es noch in etlichen in Verbundkatalogen nicht erschlossenen Dienstbibliotheken von Archiven oder Kirchenbehörden), zwei Exemplare davon in allgemeinen wissenschaftlichen Bibliotheken. In BW: als allgemeine wiss. Bibliothek hat nur die UB Tübingen ein Exemplar. Durch die Fernleihe werden die wenigen Exemplare sicher nicht besser.

Bücher siedeln nicht in einem luftleeren Raum (ebensowenig wie AKTEN), sie haben Materialität als analoge Objekte und sind oft nur schlecht verfügbar. Wer in einem Zeitalter, das im Zeichen von Open Access stehen SOLLTE, Stunden auf einen liebevollen Beitrag über eine empfehlenswerte Schrift verwendet (ich kenne sie nicht, habe nur vor langer Zeit das große Buch von Schatz erworben und war habe das nicht bereut) , aber keine Zeit hat für das ehrliche Geständnis hat "Toll, dass ich die Broschüre habe, schaut selbst, wo Ihr sie herkriegt, über eine Online-Veröffentlichung habe ich mir keine Sekunde Gedanken gemacht", braucht sich nicht zu wundern, wenn ich unzufrieden bin.

http://www.archiv.sachsen.de/download/Archivblatt_2015-01.pdf

Jahresbericht des Sächsischen Staatsarchivs für 2014 (neben vielem Positiven v.a. der fortschreitende Personalabbau), Digitalisierungsprojekt der Bergakademie Freiberg u.a.

http://www.boersenblatt.net/artikel-open_access.968067.html

http://www.thieme.com/index.php?option=com_content&view=article&id=881:thieme-to-launch-new-pay-what-you-want-open-access-journal-this-spring&catid=82:2015&Itemid=91

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/06/thieme-testet-zahle-was-du-willst-modell.html

Update:
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45278/1.html

Posted at LIBLICENSE

Among German university presses
http://blog.bibliothek.kit.edu/ag_univerlage/ we have an ongoing
discussion whether it is economically wise to publish scholarly books
under a CC-license permitting commercial use (cc-by-sa, cc-by-nd and
cc-by). There are reasonable arguments pro and contra.

The presses doing it already as a default mode (f.e. KIT Publishig,
Goettingen University Press) are convinced that the integrity of the
content and the book as such is maintained best through other modes
than a restrictive open access license. After thorough analysis we
decided to trust in:

a) scientific standards (as a scientist working with material from
peers, one either indicates "own translation" or seeks permission from
author; one doesn't distort texts from peers as that is a scholarly
no-go),

b) in continental European copyright that enables authors/creators to
prohibit garbling or distortion of the creation (a miserable Kindle
edition f.e. could be interpreted as an wrongful distortion; as a
rights-owner I'd make vendors aware that it needs to be corrected or
taken down)

c) in the strength of our brands (trademark law gives us exclusive
rights to sell products under our name)

and d) in the field we're playing on. Scientific books from university
presses usually serve the purpose of P2P communication. This ain't the field of generating hit-and-run profits as the entire field operates against a backdrop of reputation and long-standing relations, among authors, editors and their presses, among presses, vendors and libraries.

So far we didn't need to persecute any infringements, hence we will
continue with the chosen licensing policy.

In our perspective the advantages of libre licenses outweigh the
potential risks. Although there is no robust evidence yet we are
convinced that books in their printed and online form benefit from
widest dissemination. And dissemination of scientific books shouldn't
come to a full stop once it reaches the realm of the "commercial".
Although several authors think so, "commercial use" isn't necessarily
a profit-maximising enterprise. Any given player in the internet
relying on generating revenues exercises commercial use. We don't want to exclude databases, contexts, connections, whether existing or yet unknown, solely because they involve financial flows with a commercial nature.

Best
Margo

Margo Bargheer

Leitung Elektronisches Publizieren ǀ Head of Electronic Publishing
----------------------------
Georg-August-Universität Göttingen
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
State and University Library Goettingen

Meint zu Recht Roland Preuß in der SZ

http://www.sueddeutsche.de/bildung/wissenschaftler-mit-zeitvertraegen-ins-verderben-1.2510877

"Most weekdays we pick one Creative Commons licensed ebook to promote. Today we're promoting four books from Contumax.

Unglue.it is a website dedicated to the development of sustainable funding and distribution for Creative Commons and other freely licensed books. We are compiling a comprehensive catalog of these books while offering authors and publishers new ways to make their efforts sustainable. We recently launched "Thanks for Ungluing" which lets creators ask readers for support for free works on our download link pages and from inside the books.

https://unglue.it/work/145844/
https://unglue.it/work/145845/
https://unglue.it/work/145846/
https://unglue.it/work/145847/

Thank you for using Creative Commons licenses!

Eric Hellman "

http://irights.info/artikel/usa-urheberrechtsamt-will-huerden-fuer-digitale-bibliotheken-abbauen/25574

Skeptische Stellungnahme von Peter Hirtle in der Archives-L, demnächst in

http://forums.archivists.org/read/?forum=archives

nachlesbar.

"In sum, I don’t see a whole lot in the report that will help archivists in their efforts to promote the same goal that copyright law has, namely the promotion of science and the useful arts."

https://dguw.hypotheses.org/231

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/search?q=zotero

http://www.hsozkult.de/webnews/id/websites-530

http://www.burgerbe.de/2015/06/07/carbisdale-castle-verkauft-kunst-versteigert-26937/

"Nochmal Kasse machte das Herbergswerk dann im Mai 2015 bei der Versteigerung von 17 italienischen Marmor-Skulpturen and 36 Gemälden aus Carbisdale Castle (geschätzter Wert: 500.000 Pfund) durch das Auktionshaus Sotheby’s in London.

In der Bevölkerung regte sich Widerstand gegen den dreisten Kunst-Ausverkauf durchs Herbergswerk: Mehr als 700 Schotten zeichneten eine Petition gegen die Versteigerung. Die BBC berichtete.

Die SYHA beteuerte, dass das Geld in die Erhaltung historischer Bausubstanz fließe und hielt an der Auktion fest."

http://www.bbc.com/news/uk-scotland-highlands-islands-32842569

(c) Roger Gilbertson https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

http://www.suedwestfalen-nachrichten.de/memorienbuch-jetzt-in-dinslaken-20150608.html

Bei der Transkription des Tagebuchs fand ich die Eintragung vom 5. Mai 1945 bemerkenswert.

Wen es interessiert hier nachzulesen:

http://www.vierprinzen.com/2015/06/eintragung-5-mai-1945-im-tagebuch-des.html

Update:
heute, den 23 September 2015, wurde die Transkription abgeschlossen. Ein Verlag hat Interesse bekundet. We will see.

Wenig Neues bringt ein Artikel im gedruckten SPIEGEL 24/2015, S. 130-133. Ulrike Knöfel besuchte den Fälscher und Bücherdieb in seinem komfortablen Hausarrest. Schuldbewusstsein: Fehlanzeige. Auch die Kumpane sind für den Straftäter "alle unschuldig". Auch Herbert Schauer sei unschuldig. Dieser klingt verbittert und beteuert gegenüber dem SPIEGEL, De Caro nicht gekannt und auch nichts geahnt zu haben. Die Werke habe ein geachtetes ILAB-Mitglied eingeliefert (S. 132).

"Was ist von einer Branche zu halten, in der angeblich alle größten Wert auf Seriosität legen, in der sich aber in Wahrheit alle gegenseitig hereinlegen?" (S. 132) Meine Antwort: Dieses halbseidene Gewerbe gehört dringend ausgemistet!

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=de+caro
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini
http://archiv.twoday.net/stories/582029534/
https://derwertderkunst.wordpress.com/2015/02/27/von-wertvoll-zu-wertlos-wie-ein-gefalschtes-werk-die-wissenschaft-aufmischen-kann/
http://www.newyorker.com/magazine/2013/12/16/a-very-rare-book


http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/brose-schoellgen-firmenchronik-historiker-coburg-100.html-

"Das Staatsarchiv weist Schöllgens Vorwürfe zurück. Johannes Haslauer, der Leiter des Coburger Staatsarchiv, sagte dem Bayerischen Rundfunk, dass weder der Zustand der Akte, noch ihr Umfang verändert worden sei. Lediglich sei das Papier entsäuert, die Seiten eingescannt und mit Seitenzahlen versehen worden. Die Vorwürfe Schöllgens bezeichnete der Archivar dem BR gegenüber als nicht nachvollziehbar."

In Coburg wurde gegen alle Proteste eine Straße nach dem Nazi-Unternehmer Brose benannt:

"In Coburg wurde aus theoretischer Apologetik praktische Geschichtsklitterung. Von Schöllgen mit der entlastenden Monografie des Großvaters Max Brose munitioniert, forderte Michael Stoschek, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des Automobilzulieferers, jahrelang die Benennung einer Straße nach dem Wehrwirtschaftsführer und Abwehrbeauftragten Brose, der in einem überlieferten Dokument seine Belegschaft vor „Humanitätserscheinungen“ beim Umgang mit Kriegsgefangenen warnte."

https://www.freitag.de/autoren/martin-eich/history-faking

Zu Brose:
https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Brose

Zu Schöllgens Konzept der Unternehmensgeschichte ist u.a. Nr. 31/2011 der Zeitschrift "Akkumulation" relevant, PDF unter:

http://www.kritische-unternehmensgeschichte.de/de/node/30

Lesenswert darin übrigens auch ein Beitrag zu Rezensionen in der ZUG und VSWG, von denen allzu viele unkritisch sind.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/alemannischer-widerstandskaempfer-abschied-von-walter-mossmann--105588885.html

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=128453435


 

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