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https://www.filmcare.org/

Aus Anlass von

http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/

wiederhole ich meinen Beitrag vom 9. April 2008

http://archiv.twoday.net/stories/4850312/

Ich halte die damalige Einschätzung, was herrschende Meinung ist bzw. war, nach wie vor für zutreffend. Meine Argumente sind nach wie vor gültig.

Zu jüngeren Entwicklungen in diesem Blog (in bewusst kleiner Auswahl):

http://archiv.twoday.net/stories/1022483838/ (2015)
http://archiv.twoday.net/stories/59210222/ (2011, Meinungen, dass Reproduktionsfotos nicht EU-weit geschützt sind)
http://archiv.twoday.net/stories/11581094/ (2011, zu Talke 2010)
http://archiv.twoday.net/stories/5842438/ (2009, zu Stang 2009)

***

Der folgende Text ist in der Kunstchronik 61 (2008), S. 206-208 erschienen.

Klaus Graf: Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie?

Sophia Gräfin Grote behauptet in der Kunstchronik 2008, S. 64 über den Schutz von Fotografien: „Fehlt die hinreichende Individualität (z.B. bei reinen Reproduktionsfotografien von Gemälden), genießen sie dennoch einen gesonderten Leistungsschutz als sog. Lichtbilder (§ 72 UrhG). Eine aktuelle, qualitätsvolle Fotografie eines Rembrandtwerks besitzt auch als Fotografie urheberrechtlichen Schutz, auch wenn das fotografierte Werk gemeinfrei ist“. Ich halte diese apodiktische Aussage für unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die herrschende juristische Meinung in Deutschland den Schutz der Reproduktionsfotografie verneint.

Ansgar Ohly, gewiss kein Außenseiter auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts, formulierte 1995 in der Festgabe für den „Urheberrechtspapst“ Gerhard Schricker: „Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt“ (S. 455). In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet: „Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354“. Rechtsanwalt David Seiler, im Internet unter www.fotorecht.de ein rühriger Vertreter der Interessen der Fotografen, musste 2004 in einer Rezension zugestehen: „Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des [!] Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen“ ( http://www.jurpc.de/aufsatz/20040251.htm ).

Dass Fotokopien kein Lichtbildschutz zukommt, ist unstrittig. Gleiches gilt auch für Scans mit dem Flachbettscanner. Digitalisierungs- oder Mikroverfilmungsunternehmen können sich ebenfalls nicht auf § 72 UrhG berufen, da eine mechanische bzw. technische Reproduktion vorliegt. Im angesehensten und umfangreichsten Urheberrechtskommentar (Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage 2006) schreibt Martin Vogel: „Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie, bei der lediglich eine zweidimensionale Bild- oder Textvorlage mechanisch, durch Foto-, Mikro- oder elektrostatische Kopie […] vervielfältigt wird“ (S. 1417). Nicht geschützt seien auch „fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck“ (S. 1418). Der Kommentar distanziert sich ausdrücklich von der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts für Faksimile-Drucke, nämlich der Entscheidung „Codex Aureus“ aus dem Jahr 1930 (RGZ 130, 196), bei dem es um ein Faksimile einer Münchner Handschrift ging.

Die bereits erwähnte BGH-Entscheidung „Bibelreproduktion“ von 1989 hat klargestellt, dass Lichtbildkopien nicht geschützt sind. Wer also ein Foto originalgetreu reproduziert („Bild vom Bild“), kann keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.

Da der Bundesgerichtshof auf ein „Mindestmaß an - zwar nicht schöpferischer, aber doch - persönlicher geistiger Leistung“ nicht verzichten wollte (bekräftigt auch in der Entscheidung „Telefonkarte“ aus dem Jahr 2000), ist eine Übertragung dieses Grundsatzes auch auf die strittigen Gemäldereproduktionen möglich. Der Urheberrechtler Wilhelm Nordemann schrieb GRUR 1987, S. 18: „Reproduktionen und Duplikate, die mittels Lichtbild hergestellt werden, lassen zwar Produkte entstehen, die objektiv dem Lichtbildbegriff des § 72 UrhG entsprechen. Sie sind jedoch keine Lichtbilder im Sinne des Gesetzes, weil ihnen das Merkmal der individuellen Gestaltung, das den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung einfacher Lichtbilder veranlaßt hat, notwendigerweise abgeht; Originaltreue und individuelle Gestaltung schließen einander aus. Jede andere Beurteilung würde in zahlreichen Fällen zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Verlängerung der Schutzfrist und zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Urheberschutz für mittels Lichtbilder hergestellte Vervielfältigungen führen, die keine Bearbeitungsqualität aufweisen.“

Gemäldereproduktionen eines Rembrandt-Gemäldes sollen ja nicht die Kreativität des Fotografen ausdrücken; sie sind umso gelungener, je originalgetreuer sie sind. Völlig im Vordergrund steht die Verbreitung der geistigen Leistung Rembrandts, die aber keinen Urheberrechtsschutz genießt (und auch nie im modernen Sinn genossen hat). Die Individualität des Fotografen soll ganz zurücktreten, sein Gestaltungsspielraum bezieht sich nicht auf den Ausdruck von „Originalität“. Die vielfach vom Durchschnittsbetrachter kaum wahrnehmbaren Unterschiede bei Gemäldefotos beziehen sich auf die handwerklichen Fähigkeiten, nicht auf die persönliche geistige Leistung des Fotografen.

Nicht jede handwerkliche Leistung, und sei sie auch noch so aufwändig, muss mit einem Ausschließlichkeitsrecht honoriert werden. Reproduktionsfotografen werden mit dieser Entscheidung nicht enteignet, sie können ihre Leistung nach wie vor verkaufen, nur eben nicht mittels eines Immaterialgüterrechts.

Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung „Bibelreproduktion“ ausdrücklich das Argument Nordemanns mit der Verlängerung der Schutzfrist zueigen gemacht. Wenn es bei „Flachware“ auf den Zugang zum gemeinfreien Original ankommt (oder auf die Nutzung alter Fotografien - § 72 UrhG hat eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung), dann steht die nach Ablauf der Schutzfrist gegebene Gemeinfreiheit, die ja eine beliebige Nutzung für alle Zwecke vorsieht, nur noch auf dem Papier.

„Kulturgut muß frei sein“ (Kunstchronik 2007, S. 507-510). Wer mit der herrschenden Meinung den Schutz für originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ablehnt, wie dies die etwa Wikipedia und die Wikimedia Foundation tut, schiebt dem allgegegenwärtigen „Copyfraud“ der Institutionen, die Quasi-Urheberrechte an ihren „Flachware“-Beständen beanspruchen, einen Riegel vor.

Mit Sinn und Zweck des Urheberrechts, das Kreativität und individuelles Schöpfertum fördern soll, wäre ein Schutz der reinen Reproduktionsfotografie nicht vereinbar. Genau so hat das die in den USA maßgebliche Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corp. Von 1999 gesehen, die sehr sorgfältig und auch unter Rückgriff auf das Recht Großbritanniens begründet wurde. Fotografische Wiedergaben von Gemälden in der Public Domain unterliegen keinem Copyright, da ihnen, auch wenn sie mit großer Erfahrung und Aufwand angefertigt werden, das für den Schutz entscheidende Moment der Originalität fehlt.

Nochmals: Originaltreue und Originalität des Fotografen schließen sich aus. Die Fotografen-Lobby möchte den Eindruck erwecken, die Reproduktionsfotografie sei geschützt. Da aber von entsprechenden Gerichtsverfahren aus den letzten Jahren nichts bekannt geworden ist, erscheint das Risiko sehr gering, juristischen Ärger zu bekommen, wenn man Gemäldefotografien gemeinfreier Werke scannt und öffentlich im Internet zugänglich macht.

Zusätze gegenüber der Druckfassung

Ausführlichste Behandlung des Themas in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/

http://www.fotorecht.de (Beiträge von David Seiler)

Klaus Graf: Kulturgut muß frei sein! (Kunstchronik 2007). Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/

RGZ Codex Aureus - Faksimile
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130

BGH Bibelreproduktion - E-Text
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion

Bridgeman v. Corel - Wikipedia-Artikel
http://en.wikipedia.org/wiki/Bridgeman_Art_Library_Ltd._v._Corel_Corporation

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022510547/

Rembrandt: Selbstporträt

http://authorsalliance.org/wp-content/uploads/Documents/Guides/Authors%20Alliance%20-%20Understanding%20Open%20Access.pdf

Eine Einführung (130 Seiten) durch die Authors Alliance will dazu ermuntern, Open Access in Erwägung zu ziehen.

http://www.burgerbe.de/2015/11/23/schloss-ludwigsburg-porzellanmanufaktur-schliesst-nach-257-jahren-30110/

Schreibzeug Ludwigsburg um 1765 rem.jpg
Schreibzeug Ludwigsburg um 1765 rem“ von Porcelain: unknown; Photo: Andreas Praefcke - Eigenes Werk (own photograph). Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.


https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2015/11/23/around-the-fourth-lateran-council-1215/

http://hyperallergic.com/253755/new-discovery-in-a-cathedral-attic-suggests-birds-are-the-best-archivists/

Martin Bauch wies mich auf

https://www.academia.edu/s/f0001df3b6

hin. Im dritten Anlauf konnte ich wenigstens das Paper von Guy Geldner lesen, der das Netzwerk verlässt. Angesichts von über 1000 Wortmeldungen ist die Diskussion eine Spur unübersichtlich ...

Hier ist ein Schlüsseltext, der aus Anbietersicht auf den Anlass des Abschieds von Academia-edu eingeht:

What you saw a few weeks ago was a temporary experiment that we ran that would guarantee that a paper reached all the followers of particular keywords that you tag your paper with. Right now, because of the volume of papers that are uploaded (around 18,000 per day), there are too many papers to show to every news feed. We’ve had to develop algorithmic filters over the years so that not all papers tagged with, say ‘History’ are sent to the news feeds of the 1.8m people following History. The algorithm tries to figure out, from all the papers tagged with History, which papers to send to the 1.8m followers of that research interest. The same algorithm applies to the other 1.8 million research interests on the site.

We thought of adding something on top of this system, where a user could pay a fee for manual review of their article by a person. This review process would circumvent the algorithm that distributes papers to the news feed, and the review team would decide if the article should be pushed to the entire field. We wanted to see if there was demand for such a feature, and we tested the idea on a subset of users for a day. We then followed up with interviews of the academics involved in the experiment to gauge their views. We didn’t end up pursuing the feature.
(Richard Price, vor 18 h)

Statt sich über den bevormundenden Facebook-Algorithmus zu ärgern, kann man dies nun bei Academia.edu tun. Wer eine größere Sichtbarkeit seines Beitrags möchte, kann wie bei Facebook zahlen.

So urteilt zu Recht:

http://www.tomhillenbrand.de/2015/11/23/armer-autor-du-hast-echt-keine-freunde/

zu
http://archiv.twoday.net/stories/1022499606/

http://blog.wikimedia.de/2015/11/23/stadt-mannheim-verklagt-wikimedia-foundation-und-wikimedia-deutschland-%E2%80%92-gemeinfrei-aber-nicht-gemeinsam/

Ich dokumentiere die komplette Stellungnahme, aber ohne die Links:

"Am 16. November ging bei Wikimedia Deutschland eine Klage der Stadt Mannheim gegen die Wikimedia Foundation und unseren Verein ein. Die Klage betrifft 17 Fotos gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim, die auf Wikimedia Commons hochgeladen worden sind. Die Wikimedia Foundation und wir prüfen derzeit die Klage.

Unsere Organisationen treten seit jeher dafür ein, öffentliche Werke frei und öffentlich zugänglich zu machen. Der Allgemeinheit verpflichtete Einrichtungen wie Museen und Archive verfolgen einen ähnlichen Zweck, und mit zahlreichen von ihnen haben wir in den letzten Jahren gemeinsam daran gearbeitet, gesammeltes Wissen frei zugänglich zu machen. Wir bedauern sehr, dass die Stadt Mannheim und die Reiss-Engelhorn Museen den öffentlichen Zugang zu Werken einschränken, indem sie die Verbreitung von Fotos dieser Gemälde so rigoros verhindern wollen.

Die 17 Werke, um die es konkret geht, sind in den Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim untergebracht. Sämtliche davon wurden von Künstlern erschaffen, die bereits länger als 70 Jahre verstorben sind. Aus diesem Grund sind alle 17 Werke gemeinfrei, das heißt die urheberrechtliche Schutzfrist ist abgelaufen. Sie gehören der Allgemeinheit.

Die Voraussetzungen, unter denen beim Fotografieren gemeinfreier Werke neue Urheberrechte an der Fotografie entstehen können, sind umstritten. Die Stadt Mannheim behauptet, dass es sich bei den besagten Fotos der gemeinfreien Gemälde so verhalte, weil das Museum dafür eigens einen Fotografen bezahlt hat, der Zeit und Aufwand in die Aufnahmen investieren musste. Daraus folgert sie, dass Abbildungen dieser Arbeit nicht frei über Wikimedia Commons geteilt werden sollten.

Wir, Wikimedia Deutschland und Wikimedia Foundation, halten die Position der Stadt und des Museums für falsch. Der Schutz von Urheberrechten sollte nicht zweckentfremdet werden, um damit die Verbreitung von Kunst wie jener, die die Reiss-Engelhorn Museen beherbergen, zu kontrollieren und einzuschränken. Es war und ist die Intention von Urheberrechten, einen Schutz für die Mühen kreativer Arbeit zu bieten. Deshalb gilt in Deutschland bereits eine Schutzfrist, die eine ganze Lebensspanne umfasst. Das aber ist nur eine von zwei Seiten, die untrennbar zur Intention von Schutzfristen gehören. Die zweite ist das Interesse am Gemeinwohl: Schutzfristen sind allein dadurch legitimiert, dass sie enden. Nach Ablauf der Frist sollen Werke neu verwendet und in die kulturelle Teilhabe aller zurückgeführt werden können. Auch das gehört zur Absicht des Urheberrechts. Was nicht dazu gehört, ist eine Fristverlängerung durch die Hintertür. Insbesondere dann nicht, wenn es sich wie bei den Fotos im Auftrag des Museums um originalgetreue 1:1-Abbildungen der Gemälde handelt. Eine handwerklich zeitintensive und aufwändige Arbeit bedingt noch lange keine Kreativität und urheberrechtliche Schöpfungshöhe. Es kann auch eine zeitintensive und aufwändige Arbeit sein, ein Modellauto aus einem Bausatz zu basteln. Und trotzdem entstehen bei dieser Art der originalgetreuen Reproduktion keine neuen Urheberrechte.

Welche Folgen drohen für ehrenamtliche Helfer von Wikipedia und dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons – und für alle, die täglich diese Projekte nutzen? Sollte die Stadt Mannheim sich durchsetzen, müssten nicht nur Dateien gelöscht, sondern künftig jedwede Verwendung gemeinfreier Bilder in Wikipedia geprüft werden. Wikipedia würde erheblich weniger bunt. Die Öffentlichkeit würde von der Nutzung gemeinfreier Werke weitestgehend ausgeschlossen. Das ist nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der Stadt Mannheim und der Reiss-Engelhorn Museen sein:

In der ganzen Welt haben es sich Kulturinstitutionen wie das Amsterdamer Rijksmuseum oder die Dänische sowie die Britische Nationalgalerie zum Ziel gemacht, freien Online-Zugang zu ihren Gemälden herzustellen. Hier in Deutschland arbeiten wir seit Jahren zusammen mit Institutionen am gleichen Ziel. Wikimedia Deutschland und unsere Partner haben allein 2015 mehr als 30 deutsche Institutionen in Projekten wie Coding da Vinci bei der Freigabe und kreativen Verwendung ihrer digitalen Bestände begleitet. Erst am vergangenen Wochenende trafen sich in Vertreter deutscher Museen, Archive und Bibliotheken in Hamburg, um sich in der Konferenzreihe Zugang gestalten! über Zukunftsstrategien für das kulturelle Erbe auszutauschen. Gleichzeitig können wir in diesen Tagen lesen, dass in Hamburg das Museum für Kunst und Gewerbe ein Zeichen setzen will, indem es gemeinfreien Bestand auch frei zur Verfügung stellt. Auf der anderen Seite des Atlantik beschreibt die New York Times eine neue Bewegung für Online-Offenheit von Museen weltweit.

Das sind großartige Perspektiven für kulturelle Teilhabe in Deutschland und weltweit. Millionen Menschen benutzen Wikipedia jeden Tag, um Dinge jenseits der Wände um sie herum zu entdecken, um Neues zu lernen. Wir sollten nicht darauf beharren, die Grenzen physischer Räume digital nachziehen zu wollen.

Christian Rickerts
Geschäftsführender Vorstand "

Kommentar: Der angebliche Schutz der Reproduktionsfotografie dient vor allem einem Zweck: der Remonopolisierung gemeinfreien Kulturguts!

Es gibt zum Thema hier an die 50 Beiträge, die teilweise auch detailliert juristisch argumentieren:

http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto

Da es um digital erreichbare Fotos geht, gilt auch hier: Gemeinfreies muss auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben! Das ist die Überzeugung der EU-Institutionen.

Zum dritten Mal der Hinweis auf die Vorgaben von EU und Europeana:

2010 Europeana-Charta
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
"Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten
schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle
Werke, die in analoger Form als Gemeingut
vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung
weiterhin Gemeingut."

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 27.10.2011
zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
"Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden."


Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Der europäische Gesetzgeber spricht vom "Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte"

Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022510077/
http://archiv.twoday.net/stories/1022510547/

Alfried Wieczorek (cropped).jpg
Alfried Wieczorek (cropped)“ von Bruchbilder - Selbst fotografiert. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

REMGeneraldirektor Wieczorek

http://fotoarchiv-stadtarchiv.kiel.de/

Wasserzeichenfrei, aber ohne Permalinks. Die Bilder sind als gemeinfrei gekennzeichnet oder stehen unter verschiedenen freien Lizenzen.

Siehe auch
https://kaffeeringe.de/4591/stadtarchiv-stellt-15000-fotos-unter-freier-lizenz-online/


Nach wie vor bitte ich die LeserInnen dieses Blogs, die Petition gegen die Zerschlagung des Wissenschaftsstandorts Würzburg durch Verlegung des Staatsarchivs nach Kitzingen zu unterzeichnen.

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-zerschlagung-des-wissenschaftsstandorts-wuerzburg-durch-eine-verlegung-des-staatsarchivs

Mein Aufruf gestern

http://archiv.twoday.net/stories/1022509357/

war offenkundig erfolgreich.

31 Unterstützer von Archivalia (gestern: 4) sind alles andere als überwältigend, aber Archivalia hat sich an die Spitze der Unterstützer gesetzt und bringt mehr Unterstützer bei als die beiden VdA-Adressen.

supporters_wuerzburg

http://wiki.ghv-villingen.de/

Das Wiki bietet ab 1973 E-Texte der Beiträge in den Jahresheften bzw. Jahrbüchern, leider keine Scans, sondern fehlerhafte OCR-Texte. Es fehlen auch Aufsätze, in einem Fall sind die Anmerkungsziffern angegeben, aber es heißt lapidar am Ende:

"Anmerkungen und Literatur beim Verfasser." (Eine Autorin!!)
http://wiki.ghv-villingen.de/?p=2782

Inhaltlich interessierte mich insbesondere der Aufsatz über Villingens Stadtpatrone in einer Predigt von 1683/4

http://wiki.ghv-villingen.de/?p=5720

#histverein

Ihr dürft hier seit 2003 kostenlosen Premium-Content satt lesen, in Kommentaren über mich mosern und euch aufregen. Da ist es doch nicht zuviel verlangt, wenn ich erwarte, dass mehr als gerade mal VIER Archivalia-LeserInnen die Petition gegen die Verlegung des Staatsarchivs Würzburg unterzeichnen. Also bitte.

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-zerschlagung-des-wissenschaftsstandorts-wuerzburg-durch-eine-verlegung-des-staatsarchivs

(Rechts: Woher kommen Unterstützer)



Quelle: http://www.br.de/radio/bayern2/bayern/bayernchronik/wuerzburger-staatsarchiv-verlegung-kitzingen-wider-willen-100.html

Ein leicht verspäteter Hinweis:

Harald Müller: Rezension zu: Scholz, Sebastian; Schwedler, Gerald; Sprenger, Kai-Michael (Hrsg.): Damnatio in memoria. Deformation und Gegenkonstruktionen in der Geschichte. Köln 2014 , in: H-Soz-Kult, 11.02.2015, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-23580

Siehe auch
http://damnatio-memoriae.net/

Inhaltlich darf ich auf die von mir behandelten "Schand-Denkmäler" verweisen:

Klaus Graf: Das leckt die Kuh nicht ab. "Zufällige Gedanken" zu
Schriftlichkeit und Erinnerungskultur der Strafjustiz, in:
Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, hrsg. von Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 1), Konstanz 2000, S. 245-288
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://archive.is/Afmyb

Görlitz - Verrätergasse 07 ies.jpg
Görlitz - Verrätergasse 07 ies“ von Frank Vincentz - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verr%C3%A4tergasse

http://blog.archiv.ekir.de/2015/11/23/das-kreuz-mit-der-deutschen-kurrentschrift/


Ein Überblick von Marie Lebert mit leider extrem kleinen Bildern:

https://marielebert.wordpress.com/2015/10/25/manuscripts/

Von den Handschriften der BM Avranches liegen nicht wenige komplett online vor auf:

http://bvmm.irht.cnrs.fr/


Das Buch der Übersetzerin Marie Lebert skizziert die Geschichte des Internets mit Blick auf die Sprachenvielfalt.

https://www.academia.edu/18606582/Books_and_articles_across_borders_and_languages_1990-2015_PDF_

http://www.santabbondio.eu/

Dass die vielen Transkriptionen von Urkunden des 13. Jahrhunderts als WORD-Dokumente vorliegen, ist nicht gerade vorbildlich.

Via
https://bibliostoria.wordpress.com/2015/11/23/santabbondio-1010-2010-storia-e-documenti-del-monastero-benedettino-di-como/

#histmonast


http://nilsgueggi.com/2015/11/23/das-kristallnacht-tweet-urteil-des-bundesgerichts/

Fragt Rainer Kuhlen:

http://www.iuwis.de/blog/hier-ist-die-rose-hier-tanze-wie-kreativit%C3%A4ts-und-innovationsf%C3%B6rdernd-wird-die-bildungs-und-wis

Es ist eine Schande, dass keine reiche Institution die einzigartige Sammlung retten konnte!

http://www.finebooksmagazine.com/press/2015/11/sothebys-to-auction-twelve-exceptional-items-from-the-valmadonna-trust-library.phtml

http://www.sothebys.com/fr/auctions/2015/valmadonna-trust-library-part-i-n09443.html

Zur Sammlung hier:
http://archiv.twoday.net/stories/18112379/ (2011)


In ZORA sind von dem Zürcher Rechtshistoriker 25 Arbeiten verzeichnet, einige wenige davon mit Volltext, aber leider nur in der Autorenversion:

http://www.zora.uzh.ch/view/authors_for_linking_in_citation/Schott=3AClausdieter=3A=3A.html

Darunter auch

Clausdieter Schott: „Bürger und Bauer scheidet nichts als ein Zaun und eine Mauer“ – Studie zu einem Rechtssprichwort, in: Signa Iuris 13, Halle/Saale 2014, S. 273-292

Von mir besprochen 2014:

http://archiv.twoday.net/stories/1022377321/

Auch bei Beiträgen Schotts, die anderweitig OA sind wie

http://dx.doi.org/10.5169/seals-169822

fehlt in ZORA ein entsprechender Hinweis!

Was alle bezahlt haben, sollen alle nutzen können. Das ist das Steuerzahler-Argument für Open Access. Wieso sollte das nicht auch für öffentlich geförderte Forschung gelten, die zu Patenten führt?

Yarden Katz im Boston Review zum Streit um die CRISPR-Patente:

[W]e should imagine a way to distribute research products that considers the ethical and social responsibilities of scientists to the public. We can take a leaf from the software world’s book and sketch a free biology (as in “free software”) that respects these responsibilities. This will require new mechanisms for describing research ownership and sharing that are in the public interest and that support the university’s research branch.

In thinking about how to correct the patenting system’s violation of the commons, Yochai Benkler has proposed that research communities adopt open, “publicly minded” licensing of the sort used in the software field. This would allow academics to change the way their work may be used without having to wait for legal reforms. These commons-based licenses can also explicitly allow for humanitarian applications of research and technology, which are otherwise largely sidelined by private ownership. As Benkler noted, coordinated adoption by researchers of such mechanisms would give universities “substantial negotiating power with the biotechnology and pharmaceuticals industries.”

https://bostonreview.net/books-ideas/yarden-katz-who-owns-molecular-biology?Src=longreads

Via
https://www.perlentaucher.de/magazinrundschau/2015-11-10.html (dort weitere informative Links zu CRISPR)

Crystal Structure of Cas9 in Complex with Guide RNA and Target DNA.jpg
"Crystal Structure of Cas9 in Complex with Guide RNA and Target DNA" by Hiroshi Nishimasu, F. Ann Ran, Patrick D. Hsu, Silvana Konermann, Soraya I. Shehata, Naoshi Dohmae, Ryuichiro Ishitani, Feng Zhang, and Osamu Nureki - Crystal Structure of Cas9 in Complex with Guide RNA and Target DNA http://dx.doi.org/10.1016/j.cell.2014.02.001. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Commons.


Reichhaltige Linksammlung zu Provenienz-Datenbanken:

http://www.cerl.org/resources/provenance/geographical

#buchgeschichte

Fragt die FAZ angesichts von Kulturkürzungen:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kuerzungen-des-kulturetats-londons-schuld-13923320.html

https://bm.nantes.fr/home/espaces-dedies/patrimoine/patrimoine-numerise/les-manuscrits-danne-de-bretagne.html

Schnickschnack-Anwendung mit dämlicher Lupe. Wieso kann die BM Nantes nicht einen brauchbaren Viewer anbieten?

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022438816/


http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/kultur/detail/-/specific/Teuer-und-aufwendig-Museen-gehen-mit-Sammlungen-online-435035586

Sie erhielt von Peter Bühner eine sehr kleine "Sammlung mittelalterlicher Handschriftenblätter aus dem 11. bis 15. Jahrhundert, die auf seinen Ur-Ur-Großvater zurückgeht. Ältestes Stück der Sammlung ist ein Doppelblatt aus einer italienischen Handschrift des 11. Jahrhunderts, die einen bislang nicht identifizierten Text zu Fegefeuer und Endzeit enthält."

https://www.ub.uni-leipzig.de/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=527&cHash=a3411eb0d99f5a532c428df32bc652da

Besseres:

http://www.info-tv-leipzig.de/news/info-tv-news/allgemein/wertvolle-handschriften-aus-dem-mittelalter/

Sehr ausführlicher und instruktiver Bericht:

http://www.kiwi-verlag.de/blog/2015/11/19/gehobener-wortschatz-gute-nachrichten-ueber-ein-verschuettetes-verlagsgedaechtnis-und-ueber-den-wiederaufbau-des-koelner-stadtarchivs/

Die gewöhnlich gut unterrichteten Lübeck-Wikipedianer haben mich leider nicht vom Online-Gehen von

http://digital.stadtbibliothek.luebeck.de/viewer/

unterrichtet. Aber das ist möglicherweise entschuldbar, da das Angebot erst seit November im Netz ist.

Unter den 12 Handschriften:

Cronica der Keiserliken Stadt Lubeck dorch Reimarum Kock Prediger

Außerdem gibt es u.a. 6 Inkunabeln und zwei handschriftliche Kataloge des Handschriftenbestands.

#fnzhss

Update: Kommentar von Roggelin
https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/8hUWjPuz7qJ

http://www.luebeck.de/aktuelles/presse/pressedienst/view/150786L/


http://www.sub.uni-goettingen.de/sammlungen-historische-bestaende/alte-drucke-1501-1900/historische-vorlesungsverzeichnisse/

Und das bei einer Bibliothek mit Digitalisierungszentrum, das seit vielen jahren digitalisiert!

http://www.uni-kassel.de/uni/nc/universitaet/nachrichten/article/weltweit-nur-vier-exemplare-bedeutendes-madrigalwerk-von-1603-wieder-komplett.html


Eine Erinnerung an:

https://twitter.com/Fotoliberebbcc

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/1022464450/

In einer genealogischen Mailingliste wurde gefragt:

"wieviel Jauchert sind z.B. dritt[ent]halb Jauchert Acker oder Wiesen?

3,5 (drei und eine halbe?)
oder 1,5 (dritthalb = 3 halbiert)?"

Google hilft:

https://www.google.de/search?q=dritthalb

Da ich im Netz auf Anhieb nichts gefunden habe, habe ich die Seite von Demandt: Laterculus notarum. 3. Aufl. Marburg 1979, S. 294 zur Bruchschreibung römischer Zahlen gescannt. Es handelt sich um eine beliebte Fehlerquelle, denn wenn man den Strich durch den letzten Schaft übersieht, erhöht man das Resultat um 0,5.

demandt_zahlen

Wenn eine Archivverwaltung nicht in der Lage ist, Archivalia zur Kenntnis zu nehmen und einen peinlichen Fehler innerhalb einer Woche zu beseitigen, gibt es noch einen drauf. So einfach ist das.

http://archiv.twoday.net/stories/1022500331/

Nach wie vor kommt man beim Anklicken von

http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/llist?nodeid=g250404&page=1&reload=true

auf eine Fehlerseite.

http://www.europeandataportal.eu/

Via
http://heise.de/-3010257

"Das Arbeitsgericht Köln hat zwei Kündigungen für unwirksam erklärt, die mit dem TV-Rückzug von Stefan Raab zusammenhängen. Die Produktionsfirma Brainpool hatte nach der Ankündigung von Raabs Abschied 80 Mitarbeiter zum Jahresende entlassen.

Das Gericht entschied am Freitag jedoch, dass davon mindestens zwei Kündigungen unwirksam sind. In neun anderen Fällen forderte das Gericht von Brainpool genauere Informationen und will dann entscheiden. 38 weitere Fälle werden in den nächsten Monaten verhandelt.
Bei den beiden Beschäftigten, deren Kündigung das Gericht sofort aufhob, geht es um einen Archivar und einen Lohnbuchhalter. Das Gericht konnte nicht erkennen, warum ihre Arbeit durch den Wegfall der Raab-Produktionen nicht mehr gebraucht werden sollte. Denn Brainpool besteht auch nach dem Abschied des Entertainers weiter."

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/stefan-raab-gericht-hebt-brainpool-kuendigungen-auf-a-1063884.html

http://www.medias19.org/

Via
http://francofil.hypotheses.org/3587

Wieso die Masterarbeit nur im Auszug online ist, verstehe ich nicht:

http://www.archiv.uni-wuppertal.de/aktuelles/ansicht/detail/26/august/2015/artikel/masterarbeit-im-uni-archiv.html

https://pad.okfn.org/p/bibtag16-reject

http://www.burgerbe.de/2015/11/17/schloss-burgk-adels-erben-bekommen-712-museumsstuecke-und-33-millionen/

"Die Erben haben damit das Recht, ihre Stücke meistbietend versteigern zu lassen und das Kulturgut damit in alle Winde zu zerstreuen.

Die 3,3 Millionen Euro fließen als Ausgleich dafür, dass die Erben auf die Rückgabe von 816 Ausstellungs- und Depotobjekten verzichten. [...]

Die Erben sollen Porträts und einen Teil der Waffensammlung erhalten. Die Museumsleitung betont, dass man keine Bilderserien auseinanderreißen werde. Auch die Einrichtung des Prunkzimmers, der Rittersaals und der Schlosskapelle sollen erhalten bleiben."

Es ist ein Skandal, dass solche historischen Schlossausstattungen nicht unter Denkmalschutz stehen!

http://www.project-consult.de/ecm/news/2012/project_consult_archiviert_ihre_alten_webseiten#comment-2776

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2015/11/anglo-saxon-digitisation-project-now-underway.html


https://www.steigerlegal.ch/2015/11/19/copyfraud-copyright-trolls/

https://twitter.com/RBDOdig

Irgendwelche kryptischen Quellen, die ich hier nur anzeige, um deutlich zu machen, was man nicht tun sollte. Eine solche Edition gehört Open Access ins Netz und nicht auf Twitter!

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-zerschlagung-des-wissenschaftsstandorts-wuerzburg-durch-eine-verlegung-des-staatsarchivs

Bitte unterschreiben! Mit 703 Unterstützern hält sich der Zuspruch noch in Grenzen.

"Das Staatsarchiv Würzburg ist nicht nur zuständig für die Registraturbildner, sondern in erster Linie Service- und Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger und für Wissenschaftler und Forscher. Nur der Standort Würzburg mit seiner exzellenten Verkehrsanbindung garantiert in Unterfranken eine hohe Frequentierung und damit die gewünschten Forschungsergebnisse. Außerdem werden die seit Jahrzehnten aufgebauten Synergieeffekte zwischen den Würzburger Wissenschaftseinrichtungen zerschlagen und der renommierte Wissenschaftsstandort Würzburg erheblich geschwächt.

Die Fachwelt spricht sich entschieden gegen die Verlegung des Archivstandortes Würzburg aus! Hierzu gab es bereits zahlreichen Protest aus Wissenschaft und Forschung sowie aus der breiten Öffentlichkeit.

Zusätzlich zu allen bisher genannten Nachteilen kommt noch ein immenser, völlig unnötiger Kostenaufwand hinzu, der durch Steuergelder finanziert wird. Das kann nicht sein!

Unterzeichnen Sie bitte diese Online-Petition und machen Sie bitte alle Personen in Ihrem Umfeld darauf aufmerksam."


Präsentation von Ellen Euler:

http://de.slideshare.net/eeuler/umgang-mit-verwaisten-vergriffenen-werken-in-der-praxis

Das Stadtarchiv Greven hat eine Abschrift aus den Personenstandsbüchern ins Netz gestellt:

http://www.greven.net/stadtinfo_wirtschaft/stadtinfo/geschichte/geschichte_downloads.php

Zu

http://archiv.twoday.net/stories/1022483962/

"vielen Dank für Ihr Schreiben an den WDR-Rundfunkrat vom 23.10.2015. Intendant Tom Buhrow, an den das Schreiben als Programmverantwortlichen zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde, hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie werfen in Ihrem Schreiben WDR 5 die Verletzung journalistischer Grundsätze vor und fügen hinzu, wir hätten wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, dass ein Online-Archiv der Film- und Fernsehakademie Berlin existiere.

Ich bin der Sache nachgegangen und muss Ihnen Recht geben. Richtig ist, dass dieses Angebot noch nicht zur Verfügung steht. Geplant war und ist es jedoch. Nach Auskunft unseres Feature-Autors Nicolaus Schröder aus Berlin verschiebt sich die Eröffnung des Online-Archivs bis ins Jahr 2016, da es technische Probleme gibt. Eigentlich war der Start für Juni 2015 geplant, dann wurde er auf September verschoben, dann auf November. Es gibt Schwierigkeiten wegen der großen Datenmengen, die das Filmmaterial benötigt. Die weitere Verzögerung bis ins nächste Jahr war für unseren Autor nicht absehbar, als WDR 5 am 21. Oktober das Feature ausgestrahlt hat. Unser Autor hat sich auf offizielle Verlautbarungen der Akademie verlassen und nicht noch einmal nachrecherchiert. Das war sicher ein Fehler.

Den falschen Eindruck, der entstanden ist, bedauere ich. Die Onlineseite haben wir inzwischen geändert.

Vielen Dank für Ihre aufmerksame Begleitung und freundliche Grüße"

http://www.medievalists.net/2015/11/17/yale-university-acquires-treasure-trove-of-medieval-manuscripts/

"When he died in 1951, Ege left to his family a collection of full manuscripts and manuscript fragments. Yale’s Beinecke Rare Book & Manuscript Library recently acquired Ege’s collection, adding dozens of manuscript fragments and more than 50 complete manuscripts to the library’s rich collection of medieval material."

http://news.yale.edu/2015/11/15/beinecke-library-acquires-treasure-trove-medieval-manuscripts-famed-book-breaker

Zu Eges Zerstörungswerk:

http://kulturgut.hypotheses.org/286



Vom Mittelalter ins 21. Jahrhundert

In interkommunaler Zusammenarbeit haben die Stadtarchive in der Metropolregion Nürnberg das Gemeinschaftsweblog „Stadtarchive in der Metropolregion Nürnberg“ aufgelegt.
In diesem Blog werden regelmäßig geschichtlich interessante Themen rund um die Stadt- und Regionalgeschichte der beteiligten Städte aus der Metropolregion Nürnberg präsentiert.

Momentan beteiligen sich die Stadtarchive Amberg, Bamberg, Erlangen, Fürth, Lauf a.d. Pegnitz, Nürnberg, Pegnitz, Schwabach und Weißenburg an dem Gemeinschaftsprojekt. Weitere, an einer Mitarbeit interessierte Stadtarchive aus der Metropolregion Nürnberg sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Gerne können Sie sich an das Stadtarchiv Nürnberg (Administration) wenden.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf www.stadtarchive-metropolregion-nuernberg.de

 

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