Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Die Zeitschrift bestand von 1855 bis 1943. Die Bände bis 1939 liegen online vor in Polen:

http://www.sbc.org.pl/dlibra/publication?id=4874

Nicht aktuelle Liste mit Links:

http://www.verein-fuer-geschichte-schlesiens.eu/index.php?cat=10_Publikationen-nbsp~bis-nbsp~1945&page=09_Zeitschrift

Umbrauchbar die EZB:

http://ezb.uni-regensburg.de/detail.phtml?bibid=AAAAA&colors=7&lang=de&jour_id=97697

#histverein

http://archive20.hypotheses.org/1571 (Bastian Gillner)

Caspar Hirschi und Carlos Spoerhase haben dazu einen Fachaufsatz und einen Artikel in der NZZ 2013 geschrieben, beide online.

"Büchervernichtung gilt gemeinhin als Akt von Barbaren und Biblioklasten, Zensoren und Inquisitoren. Wer sich an ihr beteiligt, führt Krieg gegen die Zivilisation. Diese Sicht ist arg verzerrend. Seit mehreren hundert Jahren findet die gezielte Zerstörung von Büchern weniger an den Rändern als im Zentrum der Buchkultur statt. Bücher wurden und werden hauptsächlich von jenen Akteuren vernichtet, die sie zuvor hergestellt und vertrieben haben: den Verlegern und Buchhändlern. Während jedoch vor dem industriellen Zeitalter die kommerzielle Bücherzerstörung öffentlich sichtbar und literarisch thematisierbar war, wurde sie danach erfolgreich privatisiert und tabuisiert. Unser Aufsatz beleuchtet erstmals diese konträren Kulturen der kommerziellen Büchervernichtung und untersucht dabei sowohl die Ebene der literarischen Reflexion wie jene der verlegerischen Praxis. "

https://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen/Zitation/Caspar_Hirschi/228442

https://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen/Zitation/Caspar_Hirschi/223808

Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/

Weitere Studien von Caspar Hirschi (insbesondere zum Renaissance-Humanismus) Open Access ebenda und parallel

https://unisg.academia.edu/CasparHirschi

An die 60 neue, überwiegend tolle Handschriften:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate/50/0

Handschriften des 18. und sogar 19. Jahrhunderts werfen die Frage nach dem Verhältnis zu

http://www.e-manuscripta.ch/

auf.

Einige Notizen:

4 Handschriften der Burgerbibliothek Bern aus dem Früh- und Hochmittelalter.

Konrad von Megenberg dt. Cod. Bodmer 103

4 Handschriften aus Fribourg/Freiburg, Archives de l'Etat de Fribourg/Staatsarchiv Freiburg, Archives du Chapitre St. Nicolas/Kapitelsarchiv St. Niklaus

10 Handschriften aus Porrentruy, Bibliothèque cantonale jurassienne

Aus St. Gallen 2 dt. Handschriften

Überlingen, Leopold-Sophien-Bibliothek, Ms. 22
Siehe https://de.wikisource.org/wiki/Schwesternb%C3%BCcher#St._Katharinentaler_Schwesternbuch

Schweizerisches Nationalmuseum Zürich LM 22737
http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/snm/LM022737
gehört zur Traditionsbildung rund um die Sempacher Schlacht, die 2007 von Jenny und 2009 von Studt untersucht wurde, die aber die Zürcher Handschrift nicht kannten, wie umgekehrt die Beschreibung der Handschrift bei e-codices.ch diese beiden wichtigen Beiträge nicht verwertet hat. Siehe dazu

http://archiv.twoday.net/stories/5799510/

Zürich, Schweizerisches Nationalmuseum, SH 228
Papier · 74 ff. · 43.7 x 30.9 cm · zweite Hälfte des 16. Jh.
Das Hausbuch der Herren von Hallwil
Leider wird das Digitalisat des grundlegenden Aufsatzes von Jacob-Friesen 1994 nicht verlinkt:
http://dx.doi.org/10.5169/seals-118339

Zur Hallwiler Ring-Überlieferung darf ich auf meinen Beitrag "Ring" in der Enzyklopädie des Märchens aufmerksam machen.

http://www.libreka.de/9783110175653/362
http://archiv.twoday.net/stories/6480033/


http://libreas.tumblr.com/post/82198676214/geistimbuch notiert Einiges zu einem nicht kostenlos online verfügbaren FAZ-Artikel über ein Berliner Arbeitsgespräch. Gern wüsste man, wieso Caspar Hirschi Open Access und Blogosphäre für apokalyptische Reiter hält.


http://www.cam.ac.uk/research/discussion/qa-how-archives-make-history

http://www.bbc.co.uk/arts/yourpaintings/paintings/thomas-braithwaite-of-ambleside-making-his-will



Das Bild zeigt ein Wirtschaftsarchiv, das Farina-Archiv https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Farina-Archiv.jpg

https://www.taz.de/Ehrendoktor-fuer-Snowden/!136462/

"Mitglieder des Fakultätsrates kritisierten zuvor, Snowdens Enthüllungen seien nicht wissenschaftlicher Natur. Der Dekan sieht die Ehrendoktorwürde als Auszeichnung für das Bereitstellen von Dokumenten. Diese seien für die Wissenschaft interessant. Die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock trägt unter anderem Bundespräsident Joachim Gauck. Auch er wurde für die Bereitstellung von Dokumenten geehrt, im Zuge der historischen Aufklärung über die Stasi."

Müsste man dann nicht erst Julian Assange, den Gründer von Wikileaks, auszeichnen?

Zu http://archiv.twoday.net/stories/717440897/

Experten nahmen Müller in Schutz.

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/gerd-mueller-doktortitel-plagiat-sjaeger-kritisieren-verdacht-a-963426.html

Kommentar: Wenn Prominente in ihren wissenschaftlichen Arbeiten handwerklich unsauber sind, darf und muss das öffentlich gegeißelt werden ohne Rücksicht auf politische Implikationen. Natürlich ist es absolut daneben, hier bereits von einem "Plagiatfall" zu sprechen.

In Tabellen oder Aufzählungen mit Anführungsstrichen zu arbeiten, wirkt befremdlich und ist meines Wissens unüblich. Die Quelle wurde genannt, es liegt also keine Täuschung über das Ob der Entlehnung vor.

Müllers Quelle an der beanstandeten Stelle, Wolfgang Hackel 1978, hatte in der Fußnote formuliert:

"Heino Kaack hat in: Geschichte und
Struktur …; a.a.O., S. 544, elf Funktionen
der Jugendorganisationen genannt. Soweit
seine Aufstellung mit den vom Verfasser
gewonnenen Erkenntnissen übereinstimmt,
sind sie in diesen Katalog eingegangen."

Müller war keineswegs der erste, der Kaacks Aufstellung (1971) ohne wörtliche Anführungsstriche übernommen hat, wie die folgende Suche in Google Books zeigt:

https://www.google.de/search?q=organisatorische+Erfassung+und+Aktivierung+j%C3%BCngerer+Parteimitglieder&tbm=bks
bzw. (Phrasensuche, 12 Treffer)
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22organisatorische+Erfassung+und+Aktivierung+j%C3%BCngerer+Parteimitglieder%22

Kaacks Funktionenkatalog war in den 1970er und 1980er Jahren geradezu "Gemeingut" der einschlägigen Studien zu politischen Parteien.

Googles miserable Metadaten gebieten Vorsicht, was den angeblichen Treffer von 1970 angeht, der vor Kaack 1971 läge, aber mit Kaack 1971 nicht identisch sein kann.

Bedenklich ist die Übernahme (ohne Anführungszeichen) im Fließtext durch Grotz in Eilfort (Hrsg.) 2004. Die Autorschaft von Grotz ergibt sich aus
http://bvbr.bib-bvb.de:8991/exlibris/aleph/a21_1/apache_media/ESUYHK49KI32PP1LSB7LFU57SIJDXK.pdf

Man könnte also als ungeschriebenes (?) wissenschaftliches Gewohnheitsrecht formulieren: In als solchen (z.B. durch Spiegelstriche oder Punkte) gekennzeichneten Aufzählungen und in Tabellen darf man die Vorlage wörtlich ohne Anführungszeichen übernehmen, ändern und ergänzen, sofern die Quelle angegeben wird.

Im Lichte der neuesten Tugendhaftigkeit ist zu empfehlen, dass man durch geeignete Hinweise (z.B. "Das Folgende überwiegend/teilweise wörtlich nach") den Sachverhalt transparent dokumentiert. Ich sehe keine grundsätzliche Notwendigkeit, die bisherige Praxis zu verbieten oder als handwerklich unsauber zu diffamieren, auch wenn sie mit dem Wortlaut der einschlägigen Passagen in Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten nicht zu vereinen ist. Ungewöhnlich ist ein solches Abweichen der wissenschaftlichen Praxis von Anleitungen keinesfalls.

Aufzählungen und Tabelleninhalte sind mit wissenschaftlichen Daten gleichzusetzen, die frei zu verwenden sind, wenn die Herkunft dokumentiert wird. Der Dispens von der strikten Kennzeichnungspflicht wörtlicher Übernahmen ist gerechtfertigt, da Verbesserungen, die sich durch Ergänzung und Veränderung des Wortlauts ergeben, im Interesse des wissenschaftlichen Fortschritts sind. In den mit Anführungsstrichen gekennzeichneten Passagen können aber nur Kürzungen (...), nicht aber sinnvolle Umstellungen ausgewiesen werden. Ich sehe nicht, was gewonnen wäre, wenn man etwa fordern würde, Übernahmen und Änderungen durch Farben wie bei Heidingsfelder zu dokumentieren.

Ähnlich verhält es sich mit Übersetzungen. Es ist meines Wissens üblich, Übersetzungen zu verbessern, wenn man darauf explizit hinweist. Siehe etwa Brunold-Bigler:

http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=sav-001:1998:94::223&id=&id2=&id3=

Auch hier würde eine akribische Dokumentation der Änderungen, die sich ja nur des Werkzeugs der Anführungsstriche und der Kürzungskennzeichnung bedienen könnte, nur dazu führen, dass der Leser befremdet ist.

Wenn es darum geht, die Funktionen der Jugendorganisationen möglichst präzise aufzulisten, kann man nicht auf die sonst empfehlenswerte Devise "Mit eigenen Worten sagen!" verweisen. Eine bereits gefundene bündige Formulierung durch eine schlechtere eigene Wiedergabe zu ersetzen ist wohl kaum im Interesse der Wissenschaft.

Die urheberrechtliche Wertung bei geschützten Teilen wissenschaftlicher Arbeiten steht damit eindeutig im Widerspruch. Kaacks Funktionenliste könnten manche Gerichte als urheberrechtlich geschützt ansehen, obwohl bei wissenschaftlichen Texten höhere Hürden für den urheberrechtsschutz vom BGH statuiert wurden. Dann aber gilt neben dem Quellengebot das Änderungsverbot des Urheberrechts.

Eine einmal gefundene prägnante Formulierung darf, wenn sie denn als solche urheberrechtlichen Schutz genießt, NICHT übernommen werden, wenn man nicht in der Lage ist, sie mit eigenen Worten besser zu sagen. Gebetsmühlenhaft wiederholt die Rechtsprechung und Literatur zu § 51 UrhG, dass es nicht erlaubt ist, zu zitieren, wenn man damit sich (nur) eigene Ausführungen ersparen will:

https://www.google.de/search?q=%C2%A7+51+urhg+eigene+ersparen

https://www.google.de/search?q=%22leichter+zug%C3%A4nglich+zu+machen+oder+sich+selbst+eigene+Ausf%C3%BChrungen+zu+ersparen%22

Hier (wie auch sonst sehr oft) kann der Urheberrechtsschutz dem wünschenswerten wissenschaftlichen Fortschritt im Weg stehen, da das strikte Änderungsverbot des Zitatrechts "Verbesserungen" behindert.

Update:
http://causaschavan.wordpress.com/2014/04/09/betrifft-plagiatsvorwurfe-gegen-entwicklungsminister-muller/

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/10/schavan-und-die-epigonen/#more-3538

http://adw-goe.de/en/research/research-projects-within-the-academies-programme/germania-sacra/klosterdatenbank/

Musterartikel sind schon online.

Übrigens suchte ich gerade nach der Klerikerdatenbank, aber auch wenn sie gut versteckt ist, sie funktioniert noch:

http://www.uni-goettingen.de/de/78229.html

http://boingboing.net/2014/04/07/restoring-cc-attribution-to-fl.html

Das Foto unten habe ich mit dem Bookmarklet via

http://cogdogblog.com/2014/03/30/cant-keep-this-dog-down/

eingebunden. Leider ist das nicht lizenzkonform, da der zwingend erforderliche Link zur Lizenz

hier: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/

fehlt. Update: ist geändert, nun lizenzkonform!


cc licensed ( BY-NC ) flickr photo shared by isriya

Gerson, Johannes: De remediis contra pusillanimitatem (deutsche Bearbeitung von Gregor Heilmann) wird nur von der Freiburger Hs. 120 überliefert, die nun online ist:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs210

Katalog:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0087_c048_JPG.htm

Die Übersetzung notierte Herbert-Kraume (Die Gerson-Übersetzungen ... 1980, S. 71f.), ohne auch nur ein Wort zu ihrer Qualität zu sagen. Gregor Heylmann war Franziskaner und wird von Kraume mit dem Guardian von Kaysersberg (1528-30) und Zabern (1528-30) identifziert, den er in der Alemannia Franciscana Antiqua fand. Google ermöglicht es uns, auf den Schultern früherer Riesen weiter zu sehen: Er war auch Beichtvater im Klarissenkloster Pfullingen (erwähnt auch in der Pfullinger Hs. HB I 87, Bl. 83r der WLB Stuttgart) und in Gnadental (Basel), wo er ein erbitterter Gegner Pellikans war.

Clm 9002 wurde von ihm 1537 zusammengestellt und fehlt im Handschriftencensus trotz deutscher Bestandteile:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008215/image_78

#fnzhss


Zusammenfassung:

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6464

Bericht:
https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/taetberi/tb11/lfdmvtb11.pdf

Der übliche Mist z.B. Geodaten = personenbezogene Daten. Oder S. 118: "Das Nutzen von sozialen Netzwerken im Internet für schulische Zwecke ist zurzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht rechtskonform, da die Nutzungsbedingungen der sozialen
Netzwerke nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar sind." Weil irgendwelche hinterwäldlerischen deutschen Datenschützer sich eine Machtposition erobert haben, dürfen Schüler nicht im 21. Jahrhundert unterrichtet (learning by doing) werden??

Nur wenige inhaltsarme Seiten zum IFG, gleichsam nur ein Wurmfortsatz.

Volltext:

http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2014/04/C_0293_2012-DE-ARR.pdf

Einige erste Analysen:

http://heise.de/-2166159 (Peter Schaar)

http://www.internet-law.de/2014/04/eugh-kassiert-richtlinie-ueber-vorratsdatenspeicherung-komplett.html (RA Stadler)

http://www.offenenetze.de/2014/04/08/eugh-erklaert-vorratsdatenspeicherungsrichtlinie-fuer-ungueltig-kurze-analyse/

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urtei-c-293-12-c-594-12-vorratsdatenspeicherung-gekippt/

Symbolbild (Eichhörnchen speichern gern Vorräte) von Ray eye (Photograph by Ray eye) [CC-BY-SA-2.0-de], via Wikimedia Commons

Wieder Lesenswertes von Karsten Kühnel:

http://archive20.hypotheses.org/1555

"Wie die ETH Zürich am Freitag mitteilte, hat die Uni der liberalen Nationalrätin Doris Fiala ihren Mastertitel aberkannt. Fiala habe in ihrer Masterabschlussarbeit „zweifelsfrei zahlreiche Inhalte ohne korrekten Nachweis aus fremden Quellen übernommen“, heißt es in der Mitteilung. Nach eingehender Prüfung komme die Uni zu dem Schluss, dass Fiala beim Verfassen der Arbeit „fahrlässig“ gehandelt und „die Regeln des wissenschaftlichen Arbeiten klar verletzt“ habe."

http://www.tagesspiegel.de/wissen/eth-erkennt-politikerin-titel-ab/8494750.html

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/plagiatsvorwuerfe-minister-mueller-regensburger-studenten-100.html

Martin Heidingsfelder hatte Vorwürfe wegen eines längeren, nicht mit Anführungsstrichen gekennzeichneten Zitats erhoben.

http://politplag.de/images/9/9b/Presseerkl%C3%A4rung_PolitPlag.pdf

Update: http://archiv.twoday.net/stories/728846340/

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/04/07/arthistoricumnet-praesentiert-forschungsbibliographie-zum-thema-faelschung/

"Der Erste Weltkrieg – im kollektiven Gedächtnis der deutschen Bevölkerung ist er nicht mehr allzu präsent. Vielleicht liegt es daran, dass das Kerngebiet des Deutschen Reiches vom Kriegsgeschehen nicht unmittelbar berührt war, auch wenn der Alltag an der Heimatfront stark beeinträchtigt war und Tote in vielen Familien zu beklagen waren.

Die Quellen zum Ersten Weltkrieg im Landesarchiv Baden-Württemberg sind vielfältig: Näheres darüber erfahren Sie im Einführungsartikel. Etliche Beiträge des Themenschwerpunkts Erster Weltkrieg stellen sogenannte Kriegssammlungen in den Mittelpunkt. Schon mit Kriegsanfang hatten Privatpersonen damit begonnen, die unterschiedlichsten Erinnerungsgegenstände an den Krieg zu sammeln. Diese Sammlungen sind vielfach schon seit langer Zeit Bestandteil der Bestände des Landesarchivs, teilweise stammen sie noch aus dessen Vorgängerbehörden.

Einblicke in die Arbeit des Landesarchivs gibt Präsident Prof. Kretzschmar in seinem Jahresbericht für 2013. Sie berühren die vielen verschiedenen Arbeitsfelder des Landesarchivs – von der Verpackung von Archivalien bis zur Entwicklung von Portalen zur Online-Stellung von Archivalien. Ein buntes Kaleidoskop bietet die Rubrik Quellen griffbereit. Drei Beispiele, wie Schüler sich das Thema Erster Weltkrieg erarbeiten können, finden sich im Schlussteil der Archivnachrichten: in den Rubriken Archive Geöffnet, Junges Archiv und in den Quellen für den Unterricht."

http://www.landesarchiv-bw.de/web/56341


https://twitter.com/BistumsarchivSP

Die überarbeitete Website

http://cms.bistum-speyer.de/www2/index.php?cat_id=32012

lohnt den Besuch nicht. Es gibt keine Publikationen als PDFs, keine Online-Findbücher. Es folgt die Originalgröße (nicht vergrößerbar) der Abbildung des Himmeroder Rotels. [ http://archiv.twoday.net/stories/11884927/ ]


... und beginnt mit der archivwissenschaftlichen Erschließung des Doppelarchivs im Umfang von 90 laufenden Regalmetern.
Mehr:
http://www.adk.de/de/aktuell/veranstaltungen/index.htm?we_objectID=33171
http://www.adk.de/de/aktuell/pressemitteilungen/index.htm?we_objectID=33221

Norbert Kruse (GND), der an einer "Gesamtuntersuchung der deutschen Literatur Oberschwabens im Mittelalter" arbeitet, hat in Ulm und Oberschwaben 58 (2013) dazu einen weiteren Baustein vorgelegt: Deutsche Einschübe in lateinischen Predigten des 14. Jahrhunderts aus Ochsenhausen (S. 9-38).

Die Handschrift Cod. theol. et phil. 2° 200 der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart (Zwiefalter Provenienz, Ende des 14. Jahrhunderts) überliefert Bl. 8v-43v 1343 datierte lateinische Predigten eines Konventualen des Benediktinerklosters Ochsenhausen, in die 72 Passagen in Deutsch (S. 37 "aus dem südschwäbisch-niederalemannischen Grenzbereich") eingeschoben sind, die Kruse S. 16-29 ediert und übersetzt.

Kruse erwähnt die Textwiedergabe durch Otto Leuze im handschriftlichen Katalog der WLB, doch es ist nicht ganz korrekt zu sagen, dass dieser Text durch einen Link des Handschriftencensus zugänglich ist (S. 10). Dort

http://handschriftencensus.de/20358

wird auf die ausführliche Akademiebeschreibung von 1915 durch Leuze verwiesen, in der die deutschen Bestandteile abgeschrieben sind.

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/Stuttgart_700435610000.html

Leuzes Wiedergabe wird der Vorlage erheblich mehr gerecht als die nun maßgebliche Edition Kruses, denn anders als Kruse, der den lateinischen Kontext ausblendet, hat er jede lateinische Predigt (insgesamt sollen es ca. 63 Predigten sein, die dem Kirchenjahr folgen: Kruse S. 11) durch ihr Schriftwort charakterisiert.

Die predigtgeschichtliche Einordnung S. 33 ist unzulänglich. Genannt werden nur drei oberschwäbische Beispiele: Außer dem Weingartener HB I 71 der WLB der online einsehbare Cod. Salem IX 38

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/salIX38

und die Weingartner Predigten im HB I 86:

http://www.handschriftencensus.de/16724 (der Handschriftencensus wird hier von Kruse nicht zitiert). Leider erfährt man nichts über Parallelen zu deutschen Interpolationen in lateinischen Predigthandschriften.

Offensichtlich zu viel Arbeit haben Quellennachweise zu den Autoritäten gemacht, denn hier klafft eine Riesen-Lücke. Kruse hat nur ein paar Bibelzitate identifiziert. Zu einer fachgemäßen Edition der Einschübe gehört der Versuch einer Quellenanalyse aber dazu. Wer soll denn bitteschön die Quellenangaben zu einer bestehenden Edition nachliefern und wie garantiert man (in der Welt des Buchdrucks), dass ein solcher Nachtrag von anderer Seite zur Kenntnis genommen wird?

Verständlich ist das Ausklammern durchaus, denn nach Stichproben ist das Identifizieren der Texte oder Aufspüren von Textähnlichkeiten meist ungemein schwierig, zumindest für jemanden (wie mich), der keine Routine als Editor theologischer oder altgermanistischer religiöse Texte hat. Ich hätte allerdings versucht, mich von Experten beraten zu lassen. Und wie ich zeigen werde, kann man auch durch bloßes Googeln im Einzelfall brauchbare Ergebnisse erzielen.

Kaum ein anderes der Zitate dürfte so bekannt sein wie Nr. 3 von Bernhard von Clairvaux, das man sogar auf Twitter findet: Die maßgebliche Ausgabe der Sermones super cantica canticorum weist der elektronische Manipulus florum nach:

http://web.wlu.ca/history/cnighman/MFfontes/ChristusT.pdf

Wenn einem (wie mir) das berühmte Zitat nicht vertraut ist, muss man eben anhand des mittelhochdeutschen Wortlauts ein wenig herumsuchen. Eine spätmittelalterliche Fassung, die den Ochsenhausener Predigten entspricht ("honik uf der zungen, fro+ed in den oren, ein wunne in dem hertzen", Kruse S. 16), ist mir nicht begegnet.

Wer Gott liebt kann den Menschen nicht hassen. Wer aber den Menschen hasst, kann Gott nicht lieben. Diese Sentenz (Nr. 15, Kruse S. 18) wird von der Handschrift Beda zugeschrieben, scheint aber auf Pseudo-Chrysostomus in Mt. hom. 42 zurückzugehen. So die Edition von Hamm eines Werks von Johannes von Paltz:

http://books.google.de/books?id=f96SFzZ0fcIC&pg=PA197

Die Stelle in Migne, Patrologia Graeca 56, 874:

http://books.google.de/books?id=DG5FdYQEI20C&pg=PA820

Auch hier der Link zum Manipulus:

http://web.wlu.ca/history/cnighman/MFfontes/OdiumN.pdf

Zu Nr. 17 (Gregor zugeschrieben):

http://web.wlu.ca/history/cnighman/MFfontes/SuperbiaI.pdf

Da ich keine umfassende Quellenanalyse durchgeführt habe, kann ich nicht angeben, ob die meisten der in den lateinischen Predigttext auf Deutsch eingeschobenen Autoritäten-Zitate tatsächlich ad hoc aus lateinischen Vorlagen übersetzt wurden, wie der Autor selbst angibt. Der Ochsenhausener Konventuale wollte den Dorfpfarrern helfen, damit diese in der Volkssprache gut predigen könnten: "aucoritates multas patrum sanctorum materna lingua posui" (Bl. 43rb zitiert bei Kruse S. 31).

Nachweisen kann ich aber (und Kruse hätte das durch geschicktes Nutzen von Google und Google Book Search ebenfalls vermocht), dass mindestens zwei deutschsprachige Predigten vom Autor benutzt wurden (in Nr. 6 und 34).

Um die zehn Gebote in Nr. 46 habe ich mich nicht gekümmert; zu Nr. 62 ("Ein lerer spricht") habe ich nichts auf Deutsch gefunden, zu Nr. 71 hilft vielleicht ansatzweise weiter
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=priester+teilt+%22drei+teile%22+kelch
https://archive.org/stream/berengarvontour01schngoog#page/n257/mode/2up

Nr. 6 (Kruse S. 17) auf Bl. 13va-vb gehört zu einer lateinischen Predigt über Lukas 2, 46:

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700435610017.html

Die Ausführungen über vier (in Wirklichkeit: fünf) Gruppen von Menschen, denen die heilige Messe nichts nützt, stammen aus der weitverbreiteten Predigt Bertholds von Regensburg "Von den zeichen der Messe". Der Handschriftencensus listet ohne Anspruch auf Vollständigkeit 48 Textzeugen:

http://www.handschriftencensus.de/werke/2897

Es liegen eine Reihe von Drucken der Predigt vor, die den Variantenreichtum der Überlieferung deutlich erkennen lassen.

Die jüngste Edition kann ausgeklammert werden, sie liegt mir nicht vor:

Rudolf Bentzinger u.a., Dit ist dye bezeichnunge der heiligen messe. Bertholds von Regensburg Traktat aus der Mainzer Handschrift Hs I 221, in: Septuaginta quinque. Festschrift für Heinz Mettke, hg. von Jens Haustein u.a. (Jenaer Germanistische Forschungen N.F. 5), Heidelberg 2000, S. 1-24

Denn die Mainzer Handschrift enthält die abschließende Passage, um die es hier geht, nicht, siehe auch das Digitalisat:

http://www.dilibri.de/stbmz/content/pageview/1144407

Zur Handschrift das Eichstätter Predigt-Projekt:
http://pik.ku-eichstaett.de/4015/

Auch die von Schönbach edierte, stark abweichende Fassung der Handschrift HB I 86 (siehe oben) enthält den Schluss nicht.

http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PPN=PPN345204123_0028&DMDID=dmdlog4&LOGID=log4&PHYSID=phys18#navi

Ebensowenig Schönbachs Wiedergabe aus einer Innsbrucker Handschrift:

http://www.archive.org/stream/sitzungsbericht449klasgoog#page/n431/mode/2up

Ebensowenig das Korpus der "Schweizer Predigten" in Rieders Ausgabe der St. Georgener Predigten 1908 Nr. 3:

https://archive.org/stream/dersogenanntest00bertgoog#page/n42/mode/2up

[Das war falsch, wie ein Blick in die Berthold-Studie Richters S. 175 zeigte. Die Stelle steht am Anfang:

https://archive.org/stream/dersogenanntest00bertgoog#page/n40/mode/2up

Sie ist aber trotzdem nicht die unmittelbare Quelle.]

Nicht relevant ist auch die von Pensel in PBB 1995 edierte Reimfassung aus einer Annaberger Handschrift:

http://dx.doi.org/10.1515/bgsl.1995.1995.117.65 (lizenzpflichtig)
http://www.handschriftencensus.de/3896

Schon aus dem Jahr 1278 stammt die Gießener Handschrift 876, die das Stück enthält (Seelbach distanziert sich von der Verfasserschaft Bertholds mit einem "zugeschrieben"):

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2007/4949/pdf/876.pdf
http://www.mr1314.de/1363

Es kann auf die Wiedergabe bei Adrian verwiesen werden (einen jüngeren "Abdruck" in einer masch. Dissertation von Krüger 1959 herbeizuschaffen sah ich keine Veranlassung):

http://books.google.de/books?id=4KNQAAAAcAAJ&pg=PA450

Angeblich stammt der Klosterneuburger Cod. 886 aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Nach ihm druckte die Ausgabe der deutschen Predigten Bertholds 1880 den Text:

https://archive.org/stream/bertholdvonrege01pfeigoog#page/n723/mode/2up
http://www.handschriftencensus.de/16798

Oberlins angeblich 1870 in Straßburg verbrannte Handschrift gehörte dem 14. Jahrhundert an.

http://www.handschriftencensus.de/2470

Oberlins Ausgabe:
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10591099_00104.html

Das Digitalisat der in Paris (Ms. allem. 127) erhaltenen Oberlin'schen Handschrift des 'Bihtebuoch' mit der einschlägigen Stelle:

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b525006620/f128.item

Eigentlich wollte ich das als Neuigkeit hinausposauen, aber dann stellte ich fest, dass das ein alter Hut (von 2010) ist, der durch die DFG-bedingte zunehmende Verwahrlosung des Handschriftencensus noch nicht dorthin gefunden hat. Das erstaunt um so mehr als Klaus Klein sich sonst mit höchstem Fleiß den verbrannten Straßburger Handschriften im Census gewidmet hat.

http://www.handschriftencensus.de/9424

Ulrich Bruchhold stellte 2010 die Identität der Oberlin'schen Handschrift mit dem Pariser Codex fest.

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=bihtebuoch+bruchhold

Aus welchem Grund sich Matthias Rein 2012, dem die DFG eine überflüssige kritische Neuedition des bihtebuoch finanziert, aufbläst und Zweifel an Bruchholds Befund anmeldet ("steht zu überprüfen"), wissen wohl nur Insider. Durch einen Blick aufs Pariser Digitalisat kann man jeden vernünftigen Zweifel ausräumen: Die Handschrift gehörte Jeremias Jakob Oberlin, sie hat 19 Zeilen, stammt aus dem 14. Jahrhundert und der Wortlaut stimmt mit Oberlins Ausgabe überein. Soll Oberlin etwa zusätzlich eine Zwillingshandschrift besessen haben?

Eher Mitte oder zweite Hälfte 14. Jahrhunderts datiert Nemes die verschollene Handschrift von Radowitz:

http://www.handschriftencensus.de/1375

Aus ihr druckte Mone die Predigt:

http://books.google.de/books?id=m9s6AAAAcAAJ&pg=PA359

1393 datiert die Zürcher Handschrift A 131

http://pik.ku-eichstaett.de/4370/
http://www.mr1314.de/4005

Sie war die Vorlage für Wackernagels Edition Nr. XLI:

https://archive.org/stream/altdeutschepredi00wackuoft#page/76/mode/2up

Die deutsche Messpredigt Bertholds besprach Dirk Müller ausführlich in seiner Dissertation 2003. Online:

http://kups.ub.uni-koeln.de/1487/

Müller weist S. 257 darauf hin, dass die von Franz aus dem Rusticus de Commune Sanctorum edierte lateinische Meßpredigt Bertholds die vier Gruppen unwürdiger Messe-Gänger ebenfalls enthält. Text bei Franz:

https://archive.org/stream/diemesseimdeuts00frangoog#page/n775/mode/2up

Der von Buchwald abgedruckten Version fehlt aber diese Passage.

Schönbach machte in seinem Aufsatz zu den Weingartner Predigten auf eine Expositio als Quelle Bertholds aufmerksam. Der Abdruck

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10142776_00768.html

enthält aber nichts zu Bertholds vier Gruppen.

Es kann aber aufgrund der textlichen Übereinstimmungen kein Zweifel daran bestehen, dass Einschub Nr. 6 der Ochsenhausener Predigten auf einer volkssprachigen Fassung fußt. Bertholds Text, soweit er in den Drucken fassbar ist, wurde redigiert, indem man Bertholds Gliederung, der zunächst von einer Gruppe spricht, die aus der Kirche nach dem Evangelium gehen, und dann von vier weiteren Gruppen, zusammenzog. Es ist von vier Gruppen die Rede, aber die erste Gruppe sind diejenigen, die die Kirche vorzeitig verlassen. Demzufolge gibt es eine fünfte Gruppe der Ungehorsamen, die aber der aus den Drucken bekannten vierten Gruppe nicht entspricht.

Die vierten verschmähen die hl. Messe (Gießen, Oberlin, Radowitz, Zürich), während Klosterneuburg die Todsünder nennt.

Mit der Klosterneuburger Fassung stimmt der Wiener Cod. 3829, dessen Digitalisat (Scan 90) unter

http://www.handschriftencensus.de/11144

verlinkt ist.

In Paris allem. 150, Bl. 333r

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b85409527/f671.item
http://www.handschriftencensus.de/4137

steht nur etwas vom Versäumen, nichts vom Verschmähen.

Einschub Nr. 34 (Kruse S. 22) - "Ein mensch waz besessen mit dem bo+esen geist" - stammt aus den St. Georgener Predigten Nr. 3 der mir jetzt nicht zugänglichen Edition von Schiewer/Seidel 2010.

Zur Überlieferung:

http://pik.ku-eichstaett.de/5072/

Ältere Drucke:

Rieder S. 104 Nr. 38
https://archive.org/stream/dersogenanntest00bertgoog#page/n136/mode/2up

Wackernagel S. 93 Nr. XLVI
https://archive.org/stream/altdeutschepredi00wackuoft#page/92/mode/2up

Die Rezeption der beiden volkssprachigen Quellen fand ich notabene nicht aufgrund intensiver Kenntnisse deutschsprachiger Predigten, sondern durch Ausprobieren verschiedener Suchen in Google Book Search. Es empfiehlt sich schreibsprachlich wenig spezifische Begriffe zu suchen.

Bei den St. Georgener Predigten führt rasch zum Ziel:

https://www.google.de/search?q="waz+besessen"

Wieso Kruse auf diese Suchmöglichkeiten verzichtet hat, weiß ich nicht.

#forschung



Bl. 17v https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ochsenhausen_predigten.jpg

Gut, dass bei http://scriptorium.hypotheses.org/361 die Kommentarfunktion abgeschaltet ist. Es ist absolut widersinnig, einen Sammelband über Online-Projekte (nur) offline bei einem teuren Verlag zu veröffentlichen. 144 Seiten für beinahe 50 Euro nenne ich WUCHER. Einleitung und der letzte Aufsatz ist online, den Rest kann man sich mit 8 Fernleihen beschaffen (bei 2 Euro Fernleihgebühr wären das 16 Euro).

Von daher halte ich das ganze Geschwalle von Claudine Moulin für absolut unglaubwürdig, die zur Redaktion des oben genannten superlangweiligen Trierer Blogs gehört und sich zu Buch vs. Digital jetzt geäußert hat:

"Vielleicht würde es auch einfach gut tun, unsere jetzige Hybridität zwischen analogen und digitalen Publikationskulturen zu erkennen, und im Kontext einer allgemeinen Digitalität entspannter damit umzugehen. Auch ich stehe gerne vor einem Regal und ziehe genau das (gedruckte) Buch zu einer bestimmten mittelalterlichen Bibliothek heraus, um darin konzentriert zu lesen oder einfach nur zu stöbern, – ich freue mich aber auch, wenn das gleiche Buch (oder eins, das ich eben nicht zur Hand habe) zum orts- und zeitungebundenen Lesen oder zum gezielten Durchsuchen digital verfügbar, und sogar eventuell von mir annotier- und mit anderen Quellen verlinkbar ist. Nicht zu schweigen von all den mittelalterlichen Handschriften, von denen ich jeden Tag dankbar bin, dass ich sie inzwischen zu Tausenden in hochqualitativer Auflösung und zum Teil in ihrem ursprünglichen – heute vielfach nicht mehr in der analogen Welt vorhandenen – Überlieferungskontext mit anderen Codices zusammen im Netz aufsuchen und benutzen kann."
http://annotatio.hypotheses.org/376

Zu weiteren Banalitäten von Moulin:
http://archiv.twoday.net/stories/572462664/

"Siegfried Lenz hat sich entschlossen, sein persönliches Archiv dem Deutschen Literaturarchiv Marbach anzuvertrauen. Der Schriftsteller ist heute nach Marbach gekommen, um diese Nachricht zu verkünden. Eine detaillierte Planung für die Übergabe gibt es derzeit noch nicht."

Deutsches Literaturarchiv Marbach, PM 18/2014 vom 5. April 2014, http://www.dla-marbach.de/aktuelles/pressemitteilungen/2014/index.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=14893&cHash=f41f1ae7485a97058159e4d32c13091e

(via Thomas Wolf in der Facebook-Gruppe "Archivfragen")

"Einen bislang unbekannten Brief Richard Wagners hat das Wagner-Nationalarchiv ersteigert. Darin dankt er dem Mailänder Verleger-Ehepaar Lucca für deren Unterstützung bei der "Lohengrin"-Aufführung in Bologna 1871. Dabei handelte es sich um die erste Aufführung eines Wagner-Werkes in Italien überhaupt." (Bayreuth ersteigert unbekannten Wagner-Brief, in: DIE WELT, 5. April 2014, S. 23).

Wertvolle Briefe gehen ans Richard Wagner Nationalarchiv
http://www.wagnermuseum.de/news/87/details_12.htm

Heute geht's in der Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende um Katzen.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/cats

Weitere Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


Thüringen prüft jetzt eine Enteignung:

http://www.burgerbe.de/2014/04/05/schloss-reinhardsbrunn-enteignung-wird-gepruft/

Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhardsbrunn

Reinhardsbrunn OSB war das Hauskloster der Landgrafen von Thüringen.

um 1900

Zusammenstellung von Maike Schwaffertz

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1630

Eine unsägliche Seite

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte

Es wird nicht einmal korrekt auf die 2013 geänderte Gesetzgebung Bezug genommen.

Das eingebundene Musikstück erschien 1958 wohl im UK, was in Deutschland einen Schutz nach § 82 UrhG von 70 Jahren also bis 2028 bedeutet. Es darf daher eigentlich nicht in der Wikipedia wiedergegeben werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:D%27Oyly_Carte_1957_-_The_Pirates_of_Penzance_06_-_Climbing_over_rocky_mountain.ogg

Abertausende Bücher werden online ins Netz gestellt zur kostenlosen Nutzung, von deutschen Institutionen. Aber es gibt kaum Online-Digitalisate seitens der Tonarchive. Wer deutsche Beispiele kennt, soll bitte auf

http://archiv.twoday.net/stories/714917840/#714918096

kommentieren. (Bitte keine Videos, sondern nur Audio-Aufnahmen.)

Auch wer das bei

https://www.yumpu.com/de/document/view/10693536/das-tonarchiv-von-mediculture-online-landesmedienzentrum-

beworbene Angebot des Landesmedienzentrums BW wiederfindet.

Nachtrag:

Eine Unverschämtheit ist
http://www.dra.de/online/register/index.php
Es gibt da soweit ich sehe nur kurze Hörzitate (jeweils gute 2 Minuten), und dann heißt es auch noch: "Um dieses Kulturerbe auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, veröffentlicht die Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Historischen Museum Berlin u.a. die CD-Reihe Stimmen des 20. Jahrhunderts".

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/bald-100-wissenschaftliche-werke-mit-plagiatsfragmenten-im-vroniplag-wiki/

"8400 frühe Fotografien aus dem Deutschland zwischen 1840 und 1890 hat das Münchner Stadtmuseum erworben. Der Dokumentarfilmer Dietmar Siegert hatte die Sammlung seit den 1970er Jahren zusammengetragen. Vertreten sind zahlreiche Pioniere des Mediums, von Georg Maria Eckert mit seinen Naturstudien bis Friedrich Brandt, der 1864 als einer der ersten Kriegsfotografen den deutsch-dänischen Krieg dokumentierte" (ZAHL DES TAGES, in: DIE WELT, 4. April 2014, S. 21).

München erwirbt wertvolle Fotosammlung
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur-ressort/artikel/muenchen-erwirbt-wertvolle-fotosammlung/1043089/muenchen-erwirbt-wertvolle-fotosammlung.html

von Bibliotheca Altonensis:

In einer Gymnasialbibliothek des 18. Jahrhunderts sind diese Gegenstände aufgestellt gewesen. Worum handelte es sich dabei?

Hier der Link zum Rätsel:

http://anonymea.tumblr.com/post/81670234225/kleines-raetsel-zum-wochenende-in-einer

"In a series of over 150 letters that the Ransom Center is publishing online as part of the Carl H. Pforzheimer collection of English manuscripts, clerks from England’s Office of the Secretary of State reveal the intimate relationship they enjoyed with one of England’s chief diplomats in Northern Europe during the last quarter of the seventeenth century. "

http://blogs.utexas.edu/culturalcompass/2014/04/03/diplomats-seventeenth-century/


Das meist hervorragende Blog http://francofil.hypotheses.org/2262 stellt die Gallica-Tonaufnahmen vor.

In der Deutschen Digitalen Bibliothek findet man nur mit Mühe Tonaufnahmen und dann auch nicht allzu viele. Unglaublich ärgerlich ist, dass der Hauptlieferant, die SLUB Dresden, auch bei uralten, garantiert gemeinfreien Aufnahmen stets jegliche Nachnutzung verbietet (Freier Zugang Rechte vorbehalten) - dickes fettes Copyfraud, denn bei Tonaufnahmen gibt es kein Analogon zum § 72 UrhG, mit dem man sich nicht bestehende Reproduktionsrechte erschwindeln kann, ein Lieblingssport von Kulturinstitutionen und von Europeana und DDB abgesegnet.

Kennt jemand eine Linkliste deutscher Online-Anbieter von Tonaufnahmen?

Letzten Monat hatte sich Walt Crawford den traurigen Fall von Jeffrey Beall vorgenommen, der durch seine Liste unseriöser Open-Access-Verlage bekannt wurde.

http://citesandinsights.info/civ14i4.pdf

Ihm fiel eine gute Analogie ein: Jemand schreibt ein Steakhouse-Blog mit Bewertungen um dann nach einigen Jahren kundzugeben, Fleischverzehrer würden aus niederen Motiven andere zwingen, Steaks zu essen.

http://walt.lishost.org/2014/03/the-steakhouse-blog/

In der Mai-Ausgabe (!) nimmt er sich den Bohannon-Sting vor und gibt eine gute Zusammenfassung der Debatte.

http://citesandinsights.info/civ14i5.pdf

Ohne sich von den einzelnen Ergebnissen Bohannons beeinflussen zu lassen, hat er alle 316 von Beall Bohannon hinters Licht geführten Journals anhand ihrer Website einem 3-Minuten-Schnell-Check unterzogen. Nur 73 Journals stufte er danach als gut ein. 45 wiesen den Fake-Beitrag zurück, 17 akzeptierten ihn.

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=bohannon

"Der Papst schenkte der Königin ein altes Pergament aus dem Jahr 1679, mit dem der Kult des Heiligen Eduard des Bekenners, Gründer der Abtei von Westminster, auf die ganze Kirche ausgedehnt wurde. Der Papst überreichte der Königin auch ein Geschenk für das "Royal Baby", Prinz George, Sohn von ihrem Enkel William und seiner Frau Kate Middleton. Franziskus schenkte Prinz George einen blauen Globus aus Lapislazuli. Elizabeth überreichte dem Papst einen Korb mit Bio-Lebensmitteln."
http://derstandard.at/1395364225283/Anglikanisch-katholisches-Treffen-im-Vatikan

Ohne Kommentar.

Das Mittelalter war für ihn das Fundament des Westens: Der französische Historiker Jacques Le Goff zählte zu den großen Intellektuellen Europas. Jetzt ist er im Alter von 90 Jahren gestorben.

http://www.welt.de/geschichte/article126479717/Mann-des-Fegefeuers-Jacques-Le-Goff-gestorben.html

Wenn ein Historiker erkannt hat, dass seine Kunst nichts ist ohne ihr Publikum, dann ist es Jacques Le Goff.

http://archiv.twoday.net/stories/714916310/

Suche nach Speculum virginum: DDB hat nur zwei Treffer aus dem Marburger Bildindex (Stuttgarter und Berliner Handschrift, je ein Bild).

In der Europeana findet man von deutschen Institutionen noch das Darmstädter Handschriftendigitalisat, das auch der Online-Filter des KVK liefert.

Die Datenbank des Bildindex enthält aber zu Speculum virginum 27 Treffer und nicht 2!

http://www.bildindex.de/

Die Anforderung an Aggregatoren ist klar: Sie verfehlen ihren Zweck, wenn sie nicht 100 % ihrer Quellen liefern.

Nachtrag:

Phrasensuche "Konrad von Hirsau"

DDB 6 (alle aus Marburg)
Europeana 8 (desgleichen)
Marburger Bildindex 34

Aus diversen Listen:

"eine Liste der Institutionen und Personen, aus deren Besitz Inkunabeln in der Bayerischen Staatsbibliothek vorhanden sind, haben wir soeben als PDF-Datei online zugänglich gemacht:
http://www.bsb-muenchen.de/Inkunabelkatalog-BSB-Ink.181.0.html
(der Link steht ganz am Ende)

bzw. direkt unter:
http://www.bsb-muenchen.de/fileadmin/imageswww/pdf-dateien/abteilungen/Handschriften/Provenienzen_BSB-Ink.pdf

Die Liste enthält standardisierte Ansetzungen von Institutionen, die in der BSB auch der Provenienzerschließung im OPAC zugrunde gelegt werden. Bei Personen sind kurze Biogramme aufgenommen, die den Angaben im Provenienzregister von BSB-Ink entsprechen:
Bayerische Staatsbibliothek: Inkunabelkatalog (BSB-Ink). Bd. 7: Register der Beiträger, Provenienzen, Buchbinder. [Redaktion: Bettina Wagner u.a.]. Wiesbaden: Reichert, 2009. ISBN 978-3-89500-350-9

Die Inkunabelprovenienzen der BSB sind auch über den CERL provenance thesaurus recherchierbar:
http://www.cerl.org/resources/provenance/cerl_thesaurus "

Ein Unding, dass man nicht den Provenienzenband als Ganzes ins Netz gestellt hat, denn nun fehlen jegliche Nachweise!

Im CERL-Thesaurus sind die Provenienzen weder mit dem PDF mit den Biogrammen verknüpft noch mit der GND. Man kommt dort zu den BSB-Ink-Einträgen, aber von diesem nicht zum PDF.

Beispiel:

http://thesaurus.cerl.org/record/cnp00406728
ist also nicht mit
http://thesaurus.cerl.org/record/cnp01257760
verknüpft, obwohl es die gleiche Person betrifft, nämlich Matthäus Marschalk von Pappenheim, dem Frau Wagner nach wie vor den falschen Promotionsort Paris angedichtet hatte. Das war insofern nachlässig als ja der von ihr zitierte NDB-Artikel den Irrtum bereits korrigiert hatte. Und selbstverständlich habe ich im September 2011 Frau Wagner auf den Lapsus hingewiesen - das PDF enthält ihn unverändert!

Im PDF fehlen zu Pappenheim: "Lit.: ADB 25, 161f. – Bosl, Bayer. Biographie, S. 71. – Geldner, Wappen‑Exlibris 3, 17f. – MBK 3/1, 11. – NDB 20, 49. – Schottenloher, Karl: Matthäus Marschalk von
Pappenheim als Bücherfreund. In: Das Antiquariat 7,
1951, S. 9f., Nr. 21–24."

Auch sonst ist es ein Jammer, dass die ganz überwiegend durchaus sorgfältige Arbeit von Frau Wagner Nachweise auch zu kaum bekannten Persönlichkeiten zusammenzustellen, online nicht nachvollziehbar ist.

Bei Schweikhart Graf von helfenstein fehlt etwa:
"Lit.: ADB 11, 687. – Nolte, Josef: Der Landsberger
Pfleger und bayrische Rat Schweickhart von Helfenstein
(1539–1599) im Lichte seiner Bücher. Ein eruditionsgeschichtlicher
Beitrag zur oberdeutschen Adelskultur
im Zeitalter der Konfessionsbildung. In: Literaten,
Kleriker, Gelehrte. Zur Geschichte der Gebildeten im
vormodernen Europa. Hrsg. von Rudolf W. Keck u. a.
Köln u. a. 1996 (Beiträge zur historischen Bildungsforschung
15), S. 221–44. – Zwerger, Franz: Geschichte
Landsbergs. München 1889, S. 6ff."

Bei den Institutionen wurden die kurzen Angaben zu den Provenienzen ganz weggelassen. Bei Ansbach, Bibliothek des Gymnasium Carolinum fehlt also:

"1528 Gründung einer Lateinschule; 1737 Gründung
der Gymnasialbibliothek; bis 1785 Erweiterung des
Bestandes auf über 3000 Bände und später auf ca. 15.000
Bände und ca. 75 Inkunabeln. 1962 Übergang des
historischen Bestandes in die Verwaltung der Staatlichen
Bibliothek Ansbach und Verbleib als Dauerleihgabe im
Gymnasium. [Liste der Exemplare] Lit.: Handbuch der hist. Buchbestände 11, 39–43. – Schuhmann, S. 167–175".

Kurz: Eine wertlose Kurzfassung, die der Wissenschaft schadet.

Bei CERL ist es natürlich ein Unding, dass keine Verknüpfung des Thesaurus mit den Einträgen von IPI auf dem gleichen Server erfolgt.

Man kann sich vorstellen, dass ich nahezu unendlich viele Kritikpunkte habe.

Bei der Suche nach Trithemius kann man in der Europeana den Zeitraum nur nach jahren einschränken.

http://www.europeana.eu/portal/search.html?query=trithemius&qf=YEAR:1494&rows=24

Gefunden werden 8 Treffer.

Die DDB erlaubt eine beliebige Datums-Eingrenzung, was natürlich besser ist. Aber da sind es nur noch 4 Treffer, wenn man "genau" wählt. Die "Institutio" ist in der Europeana 1494 sogar mit dem Link zu

http://semium.org/time/1494

versehen. Sie wird in der DDB trotzdem nicht ausgewiesen. Wähle ich "Erweitert" im Zeitfilter, werden auch unerwünschte Ergebnisse wie ca. 1497 gefunden.

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma