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http://august-wilhelm-schlegel.de/briefedigital/

Via
http://dhd-blog.org/?p=3563


Eingedenk des Umstands, dass heftig.co vor allem jüngere weibliche nicht-netzaffine Nutzerinnen adressiert und die Archivalia-Rubrik Archivrecht dagegen überwiegend von ältlichen Rechtsanwälten mit hohem Blutdruck frequentiert wird, kann man sich natürlich die Frage stellen, obs nicht langsam genug ist mit diesen heftig-en Überschriften.

Nun aber zu den Redtube-Abmahnungen, über die wir ja schon oft berichtet haben:

http://archiv.twoday.net/search?q=redtube

Das AG Hannover hat einer entsprechenden Feststellungsklage stattgegeben. Die Gründe:

http://www.recht-freundlich.de/tag/urteil-des-ag-hannover-vom-27-05-2014-aktenzeichen-550-c-1374913

Siehe auch

http://www.internet-law.de/2014/06/urteil-des-ag-hannover-zu-den-redtube-abmahnungen.html

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/06/03/redtube-abmahner-weiter-im-unrecht/

Hier noch ein etwas älterer Beitrag:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kassiert-die-telekom-bei-abmahnwellen-a-l-redtube-ebenfalls-mit-ab_058765.html

"Aus dem jüngst vorgelegten Transparenzbericht der Deutschen Telekom geht hervor, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen im Jahr 2013 insgesamt 946.641 Mal Auskunft darüber gegeben hat, wer sich im Internet hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt.

Knapp eine Millionen Mal ließ sich die Telekom für diese Auskunftsdienste nach eigenen Angaben zwischen 18 € und 36 € pro Datensatz geben, also durchschnittlich 27 €.

Bei insgesamt 946.641 Abfragen ergibt sich eine Gesamteinnahme der Telekom für diese Auskünfte in Höhe von 25.559.307,00 €, also knapp 26 Millionen €."

Eine Präsentation der Bibliothek des GNM neben den Digitalen Sammlungen:

http://www.gnm.de/fileadmin/redakteure/Sammlungen/swf/codex/


http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/kultur/14495-neues-zum-online_urkundenbuch.html

http://siebenbuergen-institut.de/special-menu/e-transylvanica/urkundenbuch-zur-geschichte-der-deutschen-in-siebenbuergen-online/

http://urts81.uni-trier.de:8083/

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/7271

Erwähnte ich schon, dass ich am Mittwoch im Hirsauer Klostermuseum um 20 Uhr über Trithemius referiere?


http://scholarlyoa.com/2014/06/03/the-open-access-wars-bullies-square-off-on-library-listserv/

Die British Library kann für einen Blogbeitrag aus dem Vollen schöpfen.

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2014/06/the-burden-of-writing-scribes-in-medieval-manuscripts.html


BSB Cgm 1935 (auch zum Bauernkrieg) ist online:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00088309-2

Sciencefiles kommentiert das aktuelle Google-Urteil
http://sciencefiles.org/2014/06/02/europaischer-gerichtshof-etabliert-recht-sanktionslos-ein-schwein-zu-sein/

Grüße
J. Paul

http://www.europeonline-magazine.eu/wissenschaftler-serbischer-innenminister-hat-doktortitel-erschlichen_339053.html

Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat dem serbischen Spitzenpolitiker Nebojsa Stefanovic vorgeworfen, seinen Doktortitel unrechtmäßig erworben zu haben. Seine Dissertation über die kommunale Selbstverwaltung sei «eine wissenschaftlich wertlose Arbeit, die nicht einmal die minimalsten Kriterien erfüllt», heißt es in einer am Montag in Belgrad veröffentlichten Stellungnahme.

http://balkanist.net/getting-a-phd-in-serbia-has-never-been-easier-the-case-of-minister-of-internal-affairs-nebojsa-stefanovic/

http://en.wikipedia.org/wiki/Neboj%C5%A1a_Stefanovi%C4%87


http://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/beruf_karriere/stellenausschreibungen/04095/index.html.de

Voraussetzung: "die Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst (zwingende Anforderung)". Wieso steht da nicht Archivdienst?

Leider sind längst nicht alle veröffentlichten Handschriftenkataloge der UB Kassel online. Es fehlen laut

http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-deutschland-k-kassel.html

Manuscripta Astronomica et Astrologica
Manuscripta chemica in Quarto (und laufende Katalogisierung)
Manuscripta Hassiaca
Manuscripta theologica: Die Handschriften in Quarto. Laufendes Projekt.

Für die nur im handschriftlichen Bandkatalog enthaltenen Sachgruppen

HISTORIAE LITTERARIAE
OECONOMICA
PHILOLOGICA
PHILOSOPHICA
PHYSICA ET HISTORIAE NATURALIS

gibt es nunmehr Bd. 2 des handschriftlichen Katalogs als Digitalisat:

http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1399894497667/1/

Da oec. und phys. fehlen, darf auf ein Digitalisat von Bd. 1 womöglich gehofft werden.

http://www.irishtimes.com/news/social-affairs/religion-and-beliefs/grand-theft-of-valuable-items-at-all-hallows-college-in-dublin-1.1808786

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Lehrerverband-erzuernt-ueber-Porno-Links-in-Wikipedia-2214124.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

Dass auf Wikimedia Commons teilweise harter Stoff zu sehen ist, den manche auch als porongraphisch einordnen mögen, ist seit vielen jahren bekannt und wird in schöner Regelmäßigkeit auf Commons und in der Wikipedia und in Mailinglisten der Wikimedia Foundation diskutiert, wobei insbesondere Jimbeaux Wales an einer Zensur gelegen ist. Hysterische Jugendschützer mögen ihm beipflichten, aber zum Wissen gehört nicht nur das, was "ad usum delphini" geeignet ist.


Alvar Freude kommentiert: "Wenn tatsächlich ein relevanter Anteil der Menschen in Deuschland Inhalte aus Suchmaschinen entfernt haben will, dann wird die Meinungs- und Informationsfreiheit deutlich eingeschränkt werden. Denn es geht ja explizit nicht um rechtswidrige Inhalte, die nicht mehr gefunden werden sollen, sondern um rechtmäßige, von denen aber die betroffene Person sich nicht richtig dargestellt sieht. Statt zu einem Ort der Meinungsfreiheit, der innerhalb des geltenden Rechts auch kritische und verrückteste Meinungen duldet, könnte das Internet im Extremfall ein Stückchen mehr zum unkritischen, lobhudelnden Konsummedium für das Klickvieh werden."
http://blog.alvar-freude.de/2014/05/suchmaschinenzensur-beispiele.html

Siehe auch

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/google-urteil-eugh-datenschutz-informationsfreiheit/8011/

"Das Urteil des EuGH führt zu einem Konflikt zwischen datenschutzrechtlichen Vorgaben und dem Anspruch auf freien und globalen Zugang zu Informationen, der nicht nur von Juristen geführt sondern gesamtgesellschaftlich diskutiert werden sollte. Durch das Urteil verschärft sich auf Kosten der Unternehmen der politisch bislang ungelöste Konflikt, welchem Datenschutzrecht außereuropäische Unternehmen verpflichtet sind und wie diese Vorgaben durchgesetzt werden können. "

Google hat ein Löschungsantrags-Formular ins Netz gestellt, siehe etwa

http://www.kpw-law.de/2014/06/02/google-formular-freigeschaltet/

http://www.raschaller.com/artikel/google-stellt-formular-zum-recht-auf-vergessen-online/

http://www.damm-legal.de/google-google-stellt-formular-fuer-entfernung-unliebsamer-google-eintraege-online

Schon am ersten Tag gab es 12.000 Löschanträge:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-12-000-loeschantraege-am-ersten-tag-a-972612.html


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32411

http://mittelalter.hypotheses.org/3738

Archivalia ist dort auch vertreten.

http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-97
siehe http://www.handschriftencensus.de/1102

http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-170


http://www.damm-legal.de/vg-augsburg-staatsanwaltschaft-kann-waehrend-laufenden-ermittlungsverfahrens-presserechtlich-zur-auskunft-gezwungen-werden-schwabinger-kunstfund-bei-cornelius-gurlitt

Wie ich am 31. März 2014 gemeldet habe, hat die nächste Instanz die Entscheidung aufgehoben.

http://archiv.twoday.net/stories/714915807/

http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt


"Seit Kurzem stürmt die Viralseite http://www.heftig.co mit emotionalisierenden Überschriften und aller Arten von Bildern und Videos zahlreiche Besuchercharts im Internet." RA Ulbricht stellt klar, dass sie fremde Texte und Bilder nicht so einfach übernehmen darf.

http://www.rechtzweinull.de/archives/1451-heftig-co-urheberrecht-ein-vorerst-erfolgreiches-aber-riskantes-geschaeftsmodell-3.html

Das ist der Rechtsanwalt, der darstellt, dass man fremde Bilder auch nicht einfach mit Quellenangabe http://www.rechtzweinull.de/ übernehmen darf.

"Ein Vierteljahrtausend lang wurde die "kundige Rolle" jährlich in der Hansestadt öffentlich verlesen. Seit 1945 war sie verschollen. Jetzt gab eine Händlerin in den USA das unschätzbare Stück zurück. [...]

In den USA befand sich die "kundige Rolle" bei einer Händlerin, die sie ursprünglich für einen "niederländischen Wirtschaftstext" aus der frühen Neuzeit gehalten hatte. Um das genauer zu bestimmen und gezielt auf den Markt bringen zu können, fragte sie ihren Londoner Bekannten. Als Elmshäuser ihr mitteilte, dass es sich um ein wichtiges Dokument handelte, das 1945 verschwunden war, sagte die Händlerin umgehend, mit Raubkunst wolle sie nichts zu tun haben. Das Staatsarchiv bekam das Original gegen Erstattung der Auslagen sicher verpackt zurück."

http://www.welt.de/geschichte/article128433586/Bremens-verschollenes-Recht-wiederaufgetaucht.html

Weitere Meldungen:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/kundige-rolle-bremen-erhaelt-eines-seiner-bedeutendsten-dokumente-zurueck-3589034.html

http://www.taz.de/Sensationeller-Fund/!139249/

Bemerkenswert ist die Überlieferungsform des Rotulus. "Unter den deutschsprachigen Rechtstexten des Mittelalters ist die Kundige Rolle in Bremen ein singulärer Überlieferungszeuge. Da neben ihr im Bremer Archiv verschiedene Handschriften des Bremer Stadtrechts erhalten sind, ist sie wohl allein für den Zweck der öffentlichen Verlesung geschaffen worden. Wenn in anderen Städten ähnlich verfahren worden ist, sind davon bislang keine Handschriftenreste erhalten geblieben. Die zahlreichen Erwähnungen eines 'rodel' in Rechtsquellen, die das Deutsche Rechtswörterbuch nachweist, belegen, daß auch in anderen Städten und Gemeinde des deutschsprachigen Raumes diese Art der Textüberlieferung üblich gewesen ist, jedoch haben sich davon keine Exemplare erhalten", schrieb mir heute der beste Kenner deutschsprachiger Rechtshandschriften des Mittelalters, RA Dr. Ulrich-Dieter Oppitz, dem ich für den Hinweis auf die Rückführung und weiterführende Informationen via Telefax sehr zu danken habe. Zu Rotuli darf ich auch auf meine Bildersammlung unter

http://archivalia.tumblr.com/tagged/rotulus

aufmerksam machen.

Oppitz verweist auch auf die Schöffenurkunden des von Hoeniger edierten "Andernacher Rotulus" (1173-1256):

http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Annalen_des_Historischen_Vereins_f%C3%BCr_den_Niederrhein_42_(1884).djvu&page=3

Die Metzer Bannrollen aus dem 13. Jahrhundert (unvollständig von Wichmann ediert) sind zu Rollen vereinigte Schreinsurkunden, die jährlich öffentlich verlesen wurden.

http://books.google.de/books?id=lYTWOKghYD0C&pg=PA735

Ob es sich bei einer abschriftlich im Bremer Ratsdenkelbuch enthaltenen "Kundigen Rulle" von 1450 (Sammlung von Polizeiverordnungen) tatsächlich um eine Rolle gehandelt hat, ist nicht gesichert, da der entsprechende Zusatz ein Nachtrag ist (so Adolf E. Hofmeister, Von der Kundigen Rolle zur Sammlung bremischen rechts, in: Konrad Elmshäuser/Adolf E. Hofmeister (Hg.), 700 Jahre Bremer Recht 1303-2003. Bremen 2003, S. 267-278, hier 267 f.). Da aber 1483 bei Erwähnung der öffentlichen "Bursprake" (der jährlichen Bürgerversammlung, auf der die Gesetze verlesen wurden) von einem "langen brev" die Rede ist

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10509944_00053.html

liegt aufgrund des ungewöhnlichen Adjektivs "lange" der Gedanke nahe, sich diesen Brief als einzelnes Schriftstück vorzustellen, also als aus einzelnen Stücken zusammengesetzte Rolle. Die Rolle von 1489 hätte also eine Vorgängerin gehabt.

Zwei Editionen der Kundigen Rulle von 1489 sind online. Gerhard Oelrichs edierte sie 1771:

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10509944_00711.html

Leider hat Google von den Kupfertafeln nur ein Fragment digitalisiert, der Ausschnitt aus der Rulle fehlt.

Die maßgebliche Ausgabe legte Karl August Eckhardt 1931 vor:

http://brema.suub.uni-bremen.de/content/pageview/10818

Update: Das Staatsarchiv Bremen teilte Oppitz mit: "die Archivsignatur des Kundigen Rolle von 1489 hieß und heißt nun wieder:
StAB ad 2-P.5.b.2.d.1."




DKA sucht Diplomarchivar/in

Siehe die entsprechende Stellenausschreibung hier: http://www.gnm.de/museum/mitarbeiter-und-gremien/stellenangebote-und-ausbildung/diplom-archivarin/

http://blog.pecia.fr/post/2014/05/29/Les-%22cabinets-curieux%22-de-BRETAGNE-en-1649-... macht auf das Buch von Pierre Borel aufmerksam, dessen Exemplar in der ÖNB Wien von Google digitalisiert wurde.

Bild anklicken!

Die Digitalisate werden vorgestellt von:

http://digitizedmedievalmanuscripts.org/digital-library-spain/


http://plagiatsgutachten.de/blog.php/naechste-revolution-nach-plagiatswikis-deep-web-plagiatssuchmaschine-kommt/

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geisteswissenschaften/unsaegliche-tv-dokus-geschichte-fuer-trottel-12959986.html

Der Osteuropa-Historiker Jörg Baberowski protestiert gegen Knopp & Co.

Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2014/06/fernsehdokumentationen/

In den USA ist es einfach, da gibt es autoritative Vorgaben etwa den Chicago-Stil:

Smith, John. "Obama inaugurated as President." CNN.com. http://www.cnn.com/POLITICS/01/21/obama_inaugurated/index.html (accessed February 1, 2009).

Bei uns kann man das auf unterschiedlichste Weise machen.

Auf das Datumformat (9. Mai, 09. Mai, 9.5., 09.05.) und die Verbindung mit dem Abruf-Vermerk (am oder ein Komma oder nur ein Leerzeichen) will ich nicht eingehen.

Fehlender Abruf-Vermerk: Hinter die URL wird das Datum des Abrufs in Klammern gesetzt.

Es besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr mit der "Datierung" (Stand) der Website! Nicht immer gibt es vorne eine solche Datierung wie z.B. "in: Archivalia 5.6.2012 URL (28.5.2014)".

Abruf-Vermerke:

abgerufen (am)
"Abgerufen am" praktiziert die Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Einzelnachweise
letztmals abgerufen (am)

Abruf (am)
Letzter Abruf (am)

Abrufdatum:
Letztes Abrufdatum:

Datum des Zugriffs:
Datum des letzten Zugriffs:

eingesehen (am)
letztmals eingesehen (am)

Zugriff (am)
Letzter Zugriff (am)

Zugriffsdatum (am)
Letztes Zugriffsdatum (am)

zuletzt:

Zuletzt aufgerufen (am)

Was noch?

(Kommt mir aber bitte nicht mit "nachgeschlagt" ...
http://archiv.twoday.net/stories/894825713/ )

Ich empfehle, bei Artikeln oder Büchern alle URLs an einem Tag zu kontrollieren und sich die einzelnen Datum-Angaben zugunsten eines generellen Vermerks (Die Links wurden am ... überprüft) zu sparen. Ich finde es eher peinlich, wenn in einer 2013 erschienenen musikwissenschaftlichen Habilitationsschrift Internetadressen unter anderem auf dem Stand von 2005 erscheinen.

Zu den URLs siehe
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/

http://archiv.twoday.net/stories/894826180/#894826211

So Peter Baumgartner in einem instruktiven Fallbeispiel:
http://peter.baumgartner.name/2014/05/23/double-blind-review-ein-fallbeispiel/

Siehe auch
http://gabi-reinmann.de/?p=4609

Via
http://bibfobi.wordpress.com/2014/05/30/double-blind-peer-review/

Update: Welcher Archivalia-Leser oder welche Leserin kann aus eigener Erfahrung als Begutachtete(r) etwas zu Peer Review sagen? Als Geisteswissenschaftler mit über 200 gedruckten Publikationen sehe ich mich nicht als Produzent von Junk-Wissenschaft, habe aber erst einmal so etwas wie Peer Review erlebt (und mehrfach gegutachtet).

Die Klösterlichem gewidmete Tumblr-Bilderreihe zum "Weekend" (saloppes Französisch für: Wochenende) kann niemand anderem als der unermüdlichen Maria Rottler dediziert werden.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/histmonast

Unser Bild zeigt den Weißenauer Prämonstratenser Rufillus ca. 1200 aus einer Handschrift der Bodmeriana, die von der Hofbibliothek Sigmaringen ca. 1948 verscherbelt wurde. Unfassbar, dass der Ausverkauf nun weitergeht:

http://archiv.twoday.net/stories/876868418/

Mehr Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


Bitte unterschreiben!

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Offenbar erscheint demnächst die 2. Auflage des Standardwerks von Dieter Strauch über das Archivalieneigentum. (Hinweis in den Kommentaren dort.)


Das liest man (evtl. von Rieble) auf:

http://www.zaar.uni-muenchen.de/studium/wiss_arbeiten/zitieren/index.html

Amüsant formuliert ist ebd.:

"Vermeiden Sie ein ständiges „vgl.“ am Beginn jeder Fußnote; das drückt nur distanzsuchende Ängstlichkeit aus. Wenn Sie ein Gericht oder einen Autoren mit einer Aussage zitieren, muß die Belegstelle das Behauptete ergeben – auch ohne besonderen Vergleich. Überflüssiger noch ist das vielverbreitete „siehe“ oder „s.“. Da Hörbücher nicht zitiert werden, liegt die Auswahl des maßgeblichen Sinnesorgans nahe. "

http://bluemountain.princeton.edu

Auch deutschsprachige.

Via
http://filstoria.hypotheses.org/11394


Meisterlin, Sigismundus / Heinrich : Augsburger Chronik - SuStB Augsburg 2 Cod Aug 60 (Cim 90), Augsburg, 1457

Jetzt online unter:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090374/image_1

Desgleichen die Meisterlin-Chronik Cim 70 = 4 Cod Aug 1

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090373/image_1

Desgleichen die Meisterlin-Chronik mit Mülich-Fortsetzung Cim 69 = 2 Cod H 1

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090375/image_1


http://lists.ala.org/wws/arc/scholcomm/2014-05/thrd1.html

Auf Scholcomm wird über den unsinnigen Button diskutiert. Wie üblich widerspreche ich Harnads Unsinn. Zur empirischen Fundierung habe ich das Repositorium ORBI von Lüttich herangezogen, wo sich seit 2011 kaum etwas geändert hat:

http://archiv.twoday.net/stories/6228378/

Leider kann man die Anzahl der dark deposits mit der Suche nicht ermitteln. Von 3147 Peer-Reviewed-Beiträgen im Jahr 2009 (Embargos dieses Jahrs sind längst abgelaufen) sind nach einer Stichprobe von 2x100 Treffern ca. 37 % dark deposits. Also etwa 1164 unnötige dark deposits!

Im Bereich Geschichte gibt es 2009 169 Einträge, wovon 105 einen Volltext mit sich führen, doch davon sind 54 dark deposits!

2012 sieht es nicht besser aus: 234 Einträge, 118 mit Volltext, 66 dark deposits.

Und das bei einem Vorzeige-IR!

In INETBIB lesen wir: "Der VDB unterstützt den Open Access-Gedanken. Seit einiger Zeit wird deshalb der Umstieg der Vereinskommunikation auf Open Access im Rahmen einer online-Fachzeitschrift vorbereitet, die während des Bibliothekartages auf der Mitgliederversammlung des VDB am Donnerstag, 5. Juni 2014 vorgestellt wird. Das Erscheinen der neuen Open-Access-Zeitschrift ist für Herbst 2014 geplant. Nähere Informationen finden Sie ab Donnerstag 5. Juni 2014 über das Blog des VDB. Der VDB begrüßt nachdrücklich die Gründung von OA-Zeitschriften im Bibliothekswesen und ist der Ansicht, dass sich gerade die bibliothekarische Fachdiskussion künftig auf Open-Access-Veröffentlichungen stützen wird. Eine Vielfalt unterschiedlich profilierter Open Access-Plattformen wird dazu nützlich sein."

Siehe aber auch
http://archiv.twoday.net/stories/894824874/

http://archiv.twoday.net/search?q=open+access+heuchel

"Charlotte postete ein Video mit einem Gespräch zwischen Sebastian Haffner und Guido Knopp und Facebook generierte automatisch ein “ähnliches Video”. Oder es übernahm einfach die Vorschläge direkt von YouTube. Blöderweise handelt es sich bei dem vorgeschlagenen Video um Nazipropaganda. Charlotte verbreitete diese so ungewollt.

Das ist ein schönes Beispiel für den Kontrollverlust, den automatisierte Techniken mit sich bringen. Es zeigt auch, dass die großen Anbieter ihre Plattformen nicht sinnvoll kontrollieren. "

http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/wie-charlotte-einmal-nazipropaganda-verbreitete/

Was ist das nur für eine erbärmliche Paradoxie, dass Revues.org zwar mit Trivium ein höchst löbliches deutsch-französisches Austauschprojekt unterstützt, aber noch nicht einmal eine korrekte deutsche Zitierempfehlung hinbekommt? Und wieso hat nach hunderten wenn nicht tausenden Artikeln noch niemand erfolgreich dagegen protestiert?

https://www.google.de/search?q=%22Nachgeschlagt+am%22&num=100&espv=2&filter=0&biw=1024&bih=720

Dass Sprachbarrieren ein wichtiges Problem beim Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen darstellen, hat jetzt in einem Editorial Paul Glasziou deutlich ausgesprochen:

Glasziou P (2014) The Role of Open Access in Reducing Waste in Medical Research. PLoS Med 11(5): e1001651. http://dx.doi.org/10.1371/journal.pmed.1001651

"Globally, the most important access problem is arguably due to language barriers, and with the growth of research in non-English-speaking countries, particularly China, this problem is likely to grow. Language barriers make even free-access research unusable, but by eliminating restrictions on re-publication and re-use, open access can at least reduce barriers to translation."

Meines Erachtens wird dieses Sprachproblem zu wenig beachtet. Ich habe mich ausführlicher dazu geäußert:

Klaus Graf: Open-Access und die Sprachbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59211934/

Siehe auch
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1038/sj.embor.7400906/full
http://www.nature.com/naturejobs/science/articles/10.1038/nj7126-454a
http://www.dbnl.org/tekst/koop034toek01_01/
http://trivium.revues.org/4525

Logo einer chinesischen OA-Suchmaschine

Die Bestände der Morgan Library & Museum in New York liegen online vor.

http://www.themorgan.org/rembrandt/

Via
http://filstoria.hypotheses.org/11389


Wie üblich, unterschlägt Josef Pauser das Wichtigste:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32377

http://www.zikg.eu/aktuelles/nachrichten/freischaltung-weinmueller

"Da es innerhalb der von der Provenienzforschung veröffentlichten Datenpools keine Referenzfälle für
die Publikation von in Privatbesitz befindlichen Geschäftsdaten in Bezug auf NS-verfolgungsbedingt
entzogenes Kulturgut gibt, galt es die auf maximale Transparenz gerichteten Interessen der
Provenienzforschung und/oder der Anspruchsberechtigten bzw. deren mandatierten
Interessenvertretern, die rechtlichen Rahmenbedingungen, d. h. die einschlägigen Vorschriften zum
Datenschutz (vgl. BDSG und BayArchivG) sowie die Interessen der Projektpartner NEUMEISTER und ZI
und der Drittmittelgeber in Einklang zu bringen respektive adäquat zu berücksichtigen.

Für die Veröffentlichung über die Datenbank Kunst- und Kulturgutauktionen 1933-1945 im Modul
Provenienzrecherche der Lostart Datenbank der Koordinierungsstelle wurden deshalb folgende
Informationen aus den transkribierten Daten ausgewählt:
- Katalog-Nummer., Datum und ggfs. Titel der Auktion,
- Lot Nr./Objekt Nr.,
- Schätzpreis,
- Limitpreis,
- Zuschlagspreis,
- Namen der Einlieferer,
- und ggfs. bei nicht verkauften Objekten das Kürzel „zurück“

Während die Recherche in den Namen der Einlieferer in Zukunft online möglich sein wird, da sie eine
wichtige Grundlage für die Suche nach Anspruchsberechtigten darstellt, werden die Namen der
Käufer aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht frei zugänglich im Internet publiziert. Auskünfte
über die in den Katalogen vermerkten Käufernamen können bei nachgewiesenem berechtigten
Interesse durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Berlin erteilt werden. "

Ich halte es für einen Skandal, dass öffentliche Institutionen die Erforschung der NS-Zeit mit dubiosen "datenschutzrechtlichen Erwägungen" eines Auktionshauses behindern. Aus archivrechtlicher Sicht wären diese ganzen Daten (beispielsweise nach dem NRW-Archivgesetz) frei zugänglich.

Die Käufer dürften so gut wie nicht mehr am Leben sein, und der Datenschutz endet mit dem Tod. Aber das ist nicht untypisch für die "Provenienzforschung", die einstige Rechtsbrüche nahtlos mit neuen Rechtsbrüchen (siehe auch Geheimnistuerei im Fall Gurlitt) fortsetzt und im vorliegenden Fall Täter schützt.

http://www.blf-online.de/projekt/bayerisches-sterbebilderprojekt

Welche miese Intention haben nur Menschen, die auf urheberrechtlich nicht geschützte Sterbebildchen (nämlich solche ohne Bilder, der Text hat regelmäßig keine Schöpfungshöhe) ein Wasserzeichen im Netz knallen? Das ist ganz typisch für die Genealogen, die es kaum mit freiem Wissen haben und stattdessen oft auf niederträchtige Eigensucht setzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Gottlob_Nagelmann

http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/fake-figuren-die-welt-der-phantome-a-618253-5.html

Gabriele Hooffacker: Literarische Fälschungen der Neuzeit (1986), S. 25f. Nr. 34.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

Unterzeichnen!

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Wichtig wäre, in größerem Umfang Presseorgane und Abgeordnete auf die Petition aufmerksam zu machen.

Die FAZ ist nicht begeistert:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ausstellung-damals-als-wir-hunnen-waren-12961403.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Und virtuell? Das gleiche erbärmliche Bild wie bei den meisten Museen. Keine virtuelle Ausstellung, nur gut 20 Bilder.

https://www.dhm.de/ausstellungen/der-erste-weltkrieg/die-ausstellung.html

Noch nicht einmal ein Link auf die Uralt-Seite LEMO

https://www.dhm.de/lemo/html/wk1/

Eine bessere Bildqualität gibts für die Presse:

https://www.dhm.de/presse/der-erste-weltkrieg.html


Knapp 200 Links sind erfasst:

http://www.historicum.net/recherche/webguide-geschichte/erster-weltkrieg/

Studientage der EFA in Athen:

http://www.efa.gr/index.php/fr/manifestations-scientifiques/nos-manifestations-scientifiques/484-05-06-2014-detruire-les-archives-xive-xxie-siecles

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/876868207/ (Überlieferung und Verlust von Geschichtsquellen)


http://www.bmwi.de/DE/Themen/digitale-welt,did=639976.html

Der Dortmunder Physik-Professor und Prorektor Metin Tolan befürwortet Open Access, aber auch eine rigide Qualitätskontrolle.



Via VÖBBLOG

http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/archivgut-in-nrw-schuetzen/

http://www.infoclio.ch/de/node/135022

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:CH-NB_photographs_by_Eduard_Spelterini


https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Unterzeichnen!

 

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