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http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Projekte/RK-antrag-EIS-unter-CC-BY3-0-27072014-PDF

Update zu:

http://archiv.twoday.net/stories/948989247/

"Über 1,7 Millionen Artikel umfasst die deutschsprachige Wikipedia. Videos enthalten die wenigsten. Und das, obwohl bewegte Bilder oft viel anschaulicher sind als reine Text-Einträge. „Videos für Wikipedia-Artikel“ (VWA) möchte das ändern – mit Workshops und einem Video-Wettbewerb zum Leitthema des Wissenschaftsjahres 2014 : „Digitale Gesellschaft“.
Dafür braucht VWA Dich!"

http://projekt-wikivideo.de

Jürgen Kaube nimmt - anders als in der FAZ einst gewohnt - kein Blatt vor den Mund und würdigt die Einflussnahmen auf das Schavan-Verfahren als das, was sie sind:

"Der eigentliche Skandal, den der Abschlussbericht festhält, liegt im verrückten Eifer, dem sich die Funktionärsriege der deutschen Wissenschaft hingab, um ihr Eintreten für die Netzwerkfreundin als Sorge um wissenschaftliche Standards und Fairness zu deklarieren."

An anderer Stelle ist von "Klub der Nutzfreunde" die Rede. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang daran, dass die FAZ versucht hat, Archivalia abzumahnen, weil die Schavan-Freundin Schmoll als solche erwähnt wurde.

http://archiv.twoday.net/search?q=schavan+schmoll

"29.11.2007
Moderatorin Heike Schmoll und Annette Schavan
Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan diskutiert mit dem Plenum. Neben ihr sitzt Moderatorin Dr. Heike Schmoll.

Marc Darchinger/ Bertelsmann Stiftung"
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-2E3F004C-8E2366/bst/hs.xsl/84257.htm

Ein Relaunch der Seite beschert uns die folgende Liste:

http://manuscripta.at/manu7261/digitalisate.php

Digitalisierte Handschriften (Volldigitalisate)

Graz, Universitätsbibliothek (295 Volldigitalisate)
Heiligenkreuz, Zisterzienserstift (16 Volldigitalisate)
Klosterneuburg, Augustiner-Chorherrenstift (24 Volldigitalisate)
Kremsmünster, Benediktinerstift (2 Volldigitalisate)
Linz, Oberösterreichische Landesbibliothek (55 Volldigitalisate)
Salzburg, Erzabtei St. Peter, Benediktinerstift (4 Volldigitalisate)
Salzburg, Universitätsbibliothek (5 Volldigitalisate)
Sankt Pölten, Diözesanbibliothek (76 Volldigitalisate)
Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv (10 Volldigitalisate)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) (584 Volldigitalisate)
Zwettl, Zisterzienserstift (6 Volldigitalisate)

Die Handschriften aus Klosterbibliotheken werden in einem eigenen Angebot mit seitenweisen Permanentlinks zur Verfügung gestellt. Vor allem vermisst man Links auf die Klagenfurter Handschriften, siehe auch meine Zusammenstellung über digitalisierte Handschriften in Österreich:

http://archiv.twoday.net/stories/615268137/

Zwettler Bärenhaut

Medien fügen sich in die eigene Brüskierung. Seit fast eineinhalb
Jahren gibt es in Deutschland de facto kein Presseauskunftsrecht bei Bundesbehörden mehr, aber niemand beklagt sich. Von Harald Neuber.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/940460.medien-fuegen-sich-in-die-eigene-brueskierung.html

Bezug: BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 6 A 2.12
http://www.bverwg.de/200213U6A2.12.0

dju:
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Informationsfreiheitsgesetz – ein Bundesgesetz zum Presseauskunftsrecht ist nötig
https://dju.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++abc50186-10c5-11e4-8edd-525400248a66

Siehe auch:
Deutsche Behörden missbrauchen das IFG
http://archiv.twoday.net/stories/453145620/

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Goethe

Dieses ist das Bild der Welt,
Die man für die beste hält:
Fast wie eine Mördergrube,
Fast wie eines Burschen Stube,
Fast so wie ein Opernhaus,
Fast wie ein Magisterschmaus,
Fast wie Köpfe von Poeten,
Fast wie schöne Raritäten,
Fast wie abgesetztes Geld
Sieht sie aus, die beste Welt.

http://www.zeno.org/nid/20004845080

Laut EZB lizenzieren anscheinend alle Bibliotheken die MIÖG erst ab 2001. Wer einen älteren Aufsatz benötigt, zahlt 30 Euro - oder bemüht die Fernleihe (oder einen Direktlieferdienst), wenn der Jahrgang nicht vor Ort vorhanden ist.

SPIEGEL Online präsentiert 17 Farbfotos aus einer Berliner Schau "Die Welt um 1914"

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/erster-weltkrieg-berliner-farbfoto-ausstellung-die-welt-um-1914-a-982276.html


Nationalfonds fordert Umdenken bei Bewertung der Forschung

http://webpaper.nzz.ch/2014/07/27/schweiz/LETOV/abkehr-vom-zitierwahn?guest_pass=a1078c1716%3ALETOV%3Ad19ba205d4ecf64d23286a60c327b0b58cbccc2d

Zu DORA siehe
http://am.ascb.org/dora/

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Aus einer gedruckten Priamelsammlung um 1580

Kiepe: Priameldichtung (1984), S. 376-382 beschreibt zwei Drucke von Priamelsammlungen.

Druck u ist nur aus einem Exemplar der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg bekannt, Mainz ca. 1508
http://ustc.ac.uk/index.php/record/662698

Keller 1876 druckte aber die nahe verwandte Handschrift g und gab Varianten aus u.

http://archiv.twoday.net/stories/944082935/

Druck v wird vom VD 16 um 1580 angesetzt

http://gateway-bayern.de/VD16+F+2610

und ist, ohne dass das dort vermerkt ist, beim MDZ und Google online. Das folgende Bild ist anklickbar und führt auf das Google-Digitalisat.

Zur Priamel siehe Kiepe S. 393 Nr. 38 mit weiteren Nachweisen.


http://gid.hypotheses.org/1121

Das darf einfach nicht vorkommen, finde ich. Vorsorgen!

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=33007

Update:
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/3697303/regen-hat-raritaeten-ruiniert.story

Vor kurzem erschienen ist die Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 2014. Einige Notizen zum Inhalt unter Verwendung des Inhaltsverzeichnisses von

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/ausgabe=8371

Adelige Herrschaftsrepräsentation und Memoria im Mittelalter

Peter Rückert, Einführung, S. 11

Die S. 13 genannte niederländische Datenbank Medieval Memoria Online war mir unbekannt.

http://memo.hum.uu.nl/

Jürgen Dendorfer, Gescheiterte Memoria? Anmerkungen zu den „Hausklöstern“ des hochmittelalterlichen Adels, S. 17

Dendorfer problematisiert den Begriff "Hauskloster" und erwähnt am Rande auch das Stauferkloster Lorch, siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/913530447/

Hermann Ehmer, Die Grafen von Wertheim und ihre Memoria, S. 39

S. 56-58 auch zum Buchbesitz. Nur Graf Asmus (gest. 1509) ist als Buchbesitzer bekannt.

Cpg 552 = Losbuch 1492
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg552

Budapest, NB, Cod. lat. 221 = Reisemessbuch ca. 1500/01 (Farbabbildung des Wappens Abb. 9).

Das Grafschaftsmuseum Wertheim verwahrt ein Einzelblatt (Abb. 8 nach dem Titelbild des Wertheimer Jahrbuchs, nicht nach dem Original!)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Compendium_wertheim.jpg

mit Disputations-Darstellung aus einer lateinischen Handschrift, dem Compendium des Dr. Johannes Lange von Wetzlar. Zu Lange müsste man heutzutage nennen:

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100299857

Zum Compendium, einer Pestschrift von 1412, wäre ²VL 5 (1985), Sp. 588 zu zitieren gewesen.

Stefan Weinfurter, Der Mainzer Erzbischof Arnold von Selenhofen: Vita und Memoria, S. 59

Siehe auch
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04541.html

Aufsätze

Ulrike Kalbaum, Sicut pastor segregat oves ab haedis. Überlegungen zum frühmittelalterlichen Chorschrankengiebel der Martinskirche in Dunningen, S. 73

Das exzeptionelle Zeugnis

Bild: http://player.slideplayer.de/2/858546/data/images/img51.jpg

wird ins frühe 8. Jahrhundert datiert. Abgesehen davon, dass man auf der Seite der Gemeinde Dunningen die Suchfunktion bemühen muss, um die S. 75 zitierte Magisterarbeit von Stefan Biermeier 1997 zur Kirchengrabung zu finden, hätte der Direktlink angegeben werden müssen:

http://www.singularch.com/files/dunningen_st_martin.pdf

Nina Kühnle, Wenn Städte sterben. Württembergische „Statuswüstungen“ des Mittelalters und der Neuzeit, S. 101

Gönningen, Gutenberg, Heiningen, Hoheneck, Hohenhaslach, Horrheim, Neustadt, Ochsenburg.

Axel Metz, Der Horber Vertrag vom 10. Juni 1498. Eine Untersuchung zu seiner Genese, S. 137

Metz stellt zwei unbeachtete Entwürfe im TLA Innsbruck vor. Diese liefern zwei weitere willkommene Belege zur damaligen Rolle der alten gentilen Einheit Schwaben für Württemberg, mit der ich mich (von Metz nicht zitiert) 1995 auseinandergesetzt habe:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6152/

S. 160 Während in der Ausfertigung Eberhard der Jüngere nur aus Württemberg verbannt wird, heißt es im ersten Entwurf: "Er soll sich ouch der aller unnd des lannds zu Swauben gantz entüssern unnd daryn sein leben lang nit mer kommen".

S. 165 verfügt der erste Entwurf zu gefangenen Anhängern des Herzogs: "Unnd ob annder mer gefangen weren, die alle söllen das lannd zu Swauben versweren, daryn nymmer mer zukommen".

Schwaben ist aufs engste mit Württemberg verbunden, daher genügte es nicht, die Verbannung auf das Territorium zu beschränken.

S. 166 bietet eine neue Angabe zu Konrad Holzinger, zu dem jetzt auch zu vergleichen:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1453

Erwin Frauenknecht, Prophezeiung und Propaganda. Karl V., Pamphilus Gengenbach und die Erwartung eines zweiten Kaisers Karl im Jahr 1519, S. 171

Der besprochene Einblattdruck (Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 80 Bü 4) nimmt Bezug auf einen alten Codex eines berühmten Doktor Cobole. Zu solchen Berufungen auf alte Handschriften siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/326528152/

Scan des Einblattdrucks:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gengenbach_einblattdruck_1519.jpg

Kurt Andermann, Berlichingen. Portrait der scheinbar bekanntesten Familie des fränkischen Ritteradels, S. 187

Oleg Rusakovskiy, Raubmord oder Glaubenstat? Die Ermordung eines Franziskaners in Württemberg 1632, S. 201

Ermordet wurde Adolph Ardolphis OFM aus Kaltern bei Bozen von dem Bietigheimer Wirt Christoph Imlin.

Helmuth Mojem, Ludwig Uhland – Dichter, Gelehrter, Politiker, S. 215

Ergänzend sollte man heranziehen:

http://archiv.twoday.net/stories/326200578/

Sabine Sauter, Gedenken an den Ersten Weltkrieg in Württemberg: Die Stuttgarter Erinnerungsfeiern von 1919 bis 1933, S. 239

Claudius Kienzle, Generationelle Erzählgemeinschaft evangelischer Pfarrer. Zur mentalitätsgeschichtlichen Wirkung des württembergischen Kirchenkampfs nach 1945, S. 271

Toshiaki Yamai, Landesplanung und kommunale Selbstverwaltung. Der Weg zum Landesplanungsgesetz von 1962 in Baden-Württemberg, S. 305

Miszellen

Hansmartin Schwarzmaier, Traditionsfindung und Identitätsbildung. Vergleichende Anmerkungen zu zwei umfassenden Geschichtswerken in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, S. 331

Joachim Köhler, Wie soll man der Opfer von Gewalt und Krieg gedenken? Aus Anlass einer Publikation der katholischen Kirche in Deutschland, S. 345

Hans-Martin Maurer, Veröffentlichungen von Eberhard Gönner, S. 357

Nachrufe

Anton Schindling und Uwe Sibeth, Nachruf auf Gerhard Taddey (1937–2013), S. 363

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=121407411

Klaus Graf, Nachruf auf Rolf Götz (1946–2013), S. 371-373

Siehe http://archiv.twoday.net/stories/565868598/

S. 500 wird sein Beitrag zur Metzinger Ortsgeschichte erwähnt ("auf der Grundlage seiner bekannt präzisen Quellenanalyse").

Buchbesprechungen, S. 375

S. 382 Wilfried Schöntag bezweifelt, dass das Wappen des Herzogtums Schwaben ein "Memorialwappen" sei.

S. 443 Erwähnt wird bei Hans Königs Ausgabe der Briefe Heinrich Preschers an Justinus Kerner die Entdeckung des Bauernpoeten Johannes Lämmerer:

https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_L%C3%A4mmerer

Bericht der Kommission für geschichtliche Landeskunde für das Jahr 2013, S. 535

S. 484 Kurskollege Professor Molitor mokiert sich darüber, dass Nachdrucke nicht als zitierfähig gelten.

Albrecht Ernst, Mitteilungen des Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins, S. 538

Richtlinien für Einreichung und Gestaltung von Manuskripten, S. 543

Franziska Häußermann, Register der Orte und Personen, S. 546

Autoren und Mitarbeiter dieses Bandes, S. 559

Aus der Faksimileausgabe (1989) der Budapester Handschrift.

Venner Moor Naturschutzgebiet (COE-003) Teiche

By Dirkfried (Own work) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Earth_2014/Deutschland/Top100

Update zu http://archiv.twoday.net/stories/843564450/

https://archive.org/web/

http://zukunftswerkstatt.wordpress.com/2014/07/25/tool-der-woche-wayback-machine/

als Suchmaschine:

"Beim Stöbern offenbart sich schnell ein Problem, welches für den professionellen Gebrauch unbedingt bedacht werden sollte – die unregelmäßige und unvollständige Indexierung: Wurden viele Schnappschüsse in kurzen zeitlichen Abständen hinterlegt, so spiegelt dies nicht unbedingt einen Veränderungsprozess der archivierten Internetseite wider. Ebenso können Archivierungslücken die Rekonstruktion eines Veränderungsprozesses verunmöglichen. Bei vielen Seiten wurden die Unterseiten nicht mit archiviert, interne und externe Links führen zuweilen ins Leere. Dies gilt besonders für die Archivierung eingebetteter Inhalte."

als Archivierungs-Tool:

"Ebenso faszinierend wie die Expeditionen in die Internet-Geschichte ist die Möglichkeit, selbst Internetseiten zu archivieren: Die betreffende Adresse wird eingetragen und, soweit keine technischen Hürden bestehen, ein Schnappschuss hinterlegt. Wie bei den bereits hinterlegten Seiten erhält man nun einen Permalink zur archivierten Internetseite.

Somit stellt die Wayback-Machine für Blogger oder Wiki(pedia)-Autoren ein besonderes Werkzeug dar: Meldungen oder Inhalte, die vielleicht nur für einen begrenzten Zeitraum verfügbar sind, können so dauerhaft archiviert und referenziert werden. Es entfällt das Risiko, das Links im Laufe der Zeit inaktiv werden oder nicht mehr zu der gewünschten Information führen. Wer selbst Internetseiten archivieren möchte, sollte darauf achten, auch die Unterseiten einer Domain aufzurufen und zu archivieren. Bleibt die Pfadstruktur erhalten, können so auch die archivierten Unterseiten dauerhaft abgerufen werden."

re:publica 2014: Wer archiviert das Internet?
http://re-publica.de/session/wer-archiviert-internet

mit Elisabeth Niggemann (Deutsche Nationalbibliothek) und Alexis Rossi (Internet Archive)

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Karls des Kühnen Ende



Diesen und vergleichbare Merkverse sammelte Johannes Bolte:

http://www.archive.org/stream/zeitschriftfrv10verbuoft#page/190/mode/2up

Siehe auch

http://www.archive.org/stream/notesandqueries05albugoog#page/n272/mode/2up
http://books.google.de/books?id=O6o_AQAAMAAJ&pg=PA118
= http://retro.seals.ch/digbib/view?pid=thg-001:1860:-::133
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd16/content/pageview/3923377
http://books.google.de/books?id=SS9CAAAAcAAJ&pg=PA562
http://books.google.de/books?id=YqtFAAAAcAAJ&pg=PA91
http://books.google.de/books?id=CYZEAAAAcAAJ&pg=RA1-PR1


Harvards Houghton Library hat einen alten, aber lesbaren Mikrofilm von "Hertzhaimer, Johann. Von Vischerey und Weyhrn : merelay bucher und underricht als im Register auff folgen der seytten zwischen ist / I. H. H. 1532 manuscript, 1532-1543. MS Ger 84" ins Netz gestellt.

Laut Bibliographie

http://hcl.harvard.edu/libraries/houghton/collections/early_manuscripts/bibliographies/Ger/Ger084.html

blieb die Handschrift unbeachtet. Im Digitalisat

http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:11014556?n=7

sieht man den Namenszug von "Jo. Jord. Hertzhaimer" unter dem Titel "Vischordenung von Melchiorn [Rest durch einen Fleck nicht erkennbar]" und dem Datum 1532. Es handelt sich um eine Anleitung, wie man Weiher mit Fischen und insbesondere Karpfen besetzen soll. Als Autor des Textes, um den sich die Fachprosaforschung kümmern müsste, ist der Melchior N.N. anzunehmen, nicht aber der Herzheimer, der vermutlich die Abschrift veranlasst hat.

Hans Jordan Herzheimer entstammt einer adeligen Familie aus dem Raum Trostberg, für die verschiedene Namensvarianten üblich sind. Sein Vater Johann III. gilt als Mäzen Trostbergs und ist der Namensgeber des Trostberger Hertzhaimer-Gymnasiums:

http://www.stadt-trostberg.de/000000000001trostberg-cms_extract.l48169.html
http://www.hertzhaimer-gymnasium.de/index.php?option=com_content&view=article&id=20&Itemid=8

Zur Genealogie der Familie siehe Hundt Bd. 3 bei von Freyberg

http://books.google.de/books?id=Jl5HAAAAYAAJ&pg=PA375

und vor allem die Studie von Ernest Geiß über die Besitzer des Schlosses Herzheim (1846), der S. 224-229 über Hans Jordan handelt:

http://books.google.de/books?id=P75XAAAAcAAJ&pg=PA224

Einen Einblick in die faszinierende Herzheimer-Chronik im Stadtarchiv München (Zimelie 144) von 1526 vermittelt:

http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/zajic/ws_2012/PPTS%20f%FCrs%20Netz/Genealogie_herzheimer.pdf

Völlig unzulänglich zum Vater Johann III. Herzheimer:

http://www.mrfh.de/1070

Ergänzend siehe etwa
http://mak01.intranda.com/viewer/image/1368704850787_0001/22/ aber ohne die grundlegenden Studien von Karl Amon
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=karl+amon+herzheimer

Needhams IPI hat keine weiteren Bücher Herzheimers. Statt sich selber zu zitieren, hätte Bertelsmeier-Kierst lieber den Katalog von von Arnim über die Inkunabeln der Sammlung Schäfer anführen sollen.

1512 wurde der 1503 geborene Hans Jordan (auch: Johannes Baptist) in Wittenberg immatrikuliert. Melanchthon nahm sich des Knaben an. Später trat Hans Jordan in die Dienste des Mainzer Erzbischofs Albrecht von Brandenburg. Siehe Luthers Briefwechsel

https://archive.org/stream/werkebriefwechse0307luthuoft#page/14/mode/2up

Drei Briefe Albrechts an Hans Jordan 1535 sind gedruckt:

https://archive.org/stream/MN42041ucmf_9#page/n501/mode/2up

Ein Beleg als Kammerdiener 1528 mit Namensform "Hertzhorner":
http://books.google.de/books?id=H6tAAAAAcAAJ&pg=PA209

In den Melanchthon-Regesten findet man unter Hertzheimer zwei Einträge:

http://www.haw.uni-heidelberg.de/forschung/forschungsstellen/melanchthon/mbw-online.de.html

Melanchthon widmete Hans Jordan Herzheimer seine Leichenrede auf Maximilian 1519.

Die Biogramme zum Briefwechsel von 2005 liegen mir nicht vor.

Der 1573 gestorbene Hans Jordan Herzheimer blieb lutherisch gesinnt. Er konnte in Salmanskirchen aber gegen den altgläubigen Landesherrn keinen lutherischen Prädikanten durchsetzen:

http://books.google.de/books?id=Bf6DcnWNfDYC&pg=PA167

Nach Theobald

http://hdl.handle.net/2027/coo.31924007029311?urlappend=%3Bseq=20 (US)

sandte der Regensburger evangelische Superintendent Nikolaus Gallus Hans Jordan öfter theologische Werke. Ein Sohn Hans Jordans wurde in Anhalt und zu Dresden erzogen (ebd.).

Theobald hat in den Beiträgen zur bayerischen Kirchengeschichte 24 (1918), S. 202-205

http://hdl.handle.net/2027/coo.31924093213860?urlappend=%3Bseq=210 (US)

weitere Belege zu Hans Jordan veröffentlicht, die dann in der WA des Lutherbriefwechsels verwertet wurden. Eine dort zitierte Stelle bei Georg Sabinus:

http://books.google.de/books?id=xvc7AAAAcAAJ&pg=PT524

Der Protestant Sebastian Halteinspil widmete sein 1555 gedrucktes "Trostlied" (VD16 H 337) einer "Hertzhaimerin", wohl Susanna, Ehefrau Hans Jordans.

http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0002/bsb00028434/image_2

Siehe dazu Hartmann, Historische Volkslieder
https://archive.org/stream/historischevolks01hartuoft#page/30/mode/2up

Weitere Belege:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22hans+jordan%22+herzheim

#forschung

#fnzhss


Sehr detailliert, siehe etwa den Permalink

http://rsqv.gwi.uni-muenchen.de/q07701

Via
http://www.einsichten-online.de/2014/07/5244/

Verlinkt auf

https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Popp

Solche Normdateien sind nutzlos, wenn nicht eine BEACON-Datei angeboten wird, mit der die Auswertung via GND ermöglicht wird.

Aktuelle Hinweise:

http://archiv.twoday.net/stories/6325477/#948989383

TNT6978 : Syrgenstein: Schloss von Ulrich Meier
Syrgenstein: Schloss
  © Copyright Ulrich Meier and
licensed for reuse under this Creative Commons Licence.

http://schmalenstroer.net/blog/2014/07/neues-auf-planet-history/

Inzwischen umfasst der Planet 199 Blogs!

http://www.spiegel.de/einestages/verfaelschte-bilder-vom-ersten-weltkrieg-a-977705.html


Peter Hirtle: What the University of Arkansas controversy can teach us about archival permission practices. In: LibraryLawBlog vom 24. Juli 2014
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2014/07/arkansas-and-archival-permission-practices.html

Weil sie Tonbänder von Hillary Clinton aus den Sondersammlungen der Universität von Arkansas ohne Genehmigung veröffentlicht hatten, wurden Reporter vom Washington Free Beacon von der weiteren Benutzung ausgeschlossen. Peter Hirtle gibt einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe des Falls und kommt zu dem überzeugenden Schluss: "It is time for repositories to get out of the "permission to publish" game and leave permissions to the copyright owner."

Hirtle konzentriert sich auf das Urheberrecht und warnt auch vor Copyfraud.

Er greift damit ein Thema auf, das ich schon oft angesprochen habe. Die wichtigsten Fundstellen sind unter

http://archiv.twoday.net/stories/565877119/

zusammengestellt.

Einige Thesen zur deutschen Rechtslage:

1. Veröffentlichungsgenehmigungen sind einzig und allein Sache des urheberrechtlichen Rechtsinhabers, nicht der Institution, die Werkstücke verwahrt. Sind Kulturgüter gemeinfrei ist der Rechteinhaber die Allgemeinheit ("Public Domain") und eine Veröffentlichungsgenehmigung fehl am Platz.

Hirtle macht zurecht darauf aufmerksam, dass Veröffentlichungsgenehmigungen durch Archive missverständlich so aufgefasst werden können, dass eine weitere, davon unabhängige Klärung mit dem Rechteinhaber entbehrlich sei.

Ist das öffentliche Archiv bzw. der Archivträger nicht der Rechteinhaber, so hat es im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse nur zu entscheiden, ob das Medium a) vorgelegt und b) vervielfältigt werden kann.

Zur Vorlage geschützter Archivalien:
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/

Zu Kopien: Angesichts der großen Bedeutung der Kommunikationsgrundrechte in Art. 5 GG sehe ich kaum eine Möglichkeit für das Archiv, die Abgabe einer Kopie zu verweigern. Solange nicht ein Rechteinhaber gerichtlich ein Vervielfältigungsverbot gegen das Archiv erwirkt, sollten Archive Kopien urheberrechtlich mutmaßlich geschützter Dokumente mit einem deutlichen Warnhinweis zum Urheberrecht abgeben. Unveröffentlichte Dokumente dürfen nicht zitiert werden (§ 51 UrhG), aber im Ausnahmefall eben doch:

http://archiv.twoday.net/stories/3225515/

Für Veröffentlichtes gilt: "Von der juristischen Urheberrechtsliteratur ignoriert wird die Einsicht des Bibliotheksjuristen Klaus Peters, der vor Jahren schon darauf hinwies, dass auch zur Ermöglichung des Zitatrechts nach § 51 UrhG angefertigte Kopien rechtmäßig sind."
http://archiv.twoday.net/stories/4056977/
http://books.google.de/books?id=QD3TX_eoKxkC&pg=PA112

2. Es gibt in Deutschland kein Immaterialgüterrecht neben dem Urheberrecht an der eigenen Sache

Zur Rechtslage im Vatikan jüngst:
http://archiv.twoday.net/stories/909744771/
Zu weiteren Ländern:
http://archiv.twoday.net/stories/714908389/

Zur deutschen Rechtslage wiederhole ich das Zitat aus einem Aufsatz von Malte Stieper in der ZUM 2013:

"Zum Schwur kommt es, wenn bewegliche Sachen fotografiert werden, die sich zwar auf dem Grundstück befinden, aber nicht notwendig dessen Eigentümer gehören. So hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten unter Berufung auf ihr Grundstückseigentum in einem weiteren Verfahren versucht, auch die Verwertung von Kunstdrucken und Postern der in ihren Anwesen ausgestellten gemeinfreien Gemälde zu unterbinden. Das AG Hamburg (ZUM-RD 2013, 148, 150) hat die Klage abgewiesen, weil »Erträge aus der Verwertung von Abbildern beweglicher Sachen keine Früchte des Grundstücks [seien], auf dem sich die beweglichen Sachen – gerade – befinden, sondern Früchte der Sache selbst« und die Verwertungsbefugnis daher »beim Sacheigentümer und nicht beim Grundstückseigentümer« liege. Die Begründung, mit der das Gericht eine Erstreckung der Rechtsprechung im Fall »Preußische Gärten und Parkanlagen« auf bewegliche Sachen ablehnt, zeigt die Gefahr, die der V. Zivilsenat mit seiner Rechtsprechung heraufbeschworen hat: Die Verwertung von Abbildern eines Kunstgegenstands ist weder dessen Eigentümer noch dem Eigentümer des Grundstücks zugewiesen, auf dem sich der Gegenstand befindet, sondern ausschließlich dem Urheber des darin verkörperten Werkes (Münch, in: Soergel, BGB, 13. Aufl. 2007, § 1004 Rn. 62 m. w. N.), und das auch nur bis zum Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist. Die Werke, die auch nach Ablauf dieser Frist noch verwertbar sind, sind nach Auffassung des Gesetzgebers gerade »die Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen und deren Verbreitung und Wiedergabe im allgemeinen Interesse dann jedermann freistehen« muss (Amtl. Begr. zum UrhG, BT-Dr. IV/270, S. 79; dazu Stieper, GRUR 2012, 1083 ff. m. w. N.).

Eine zeitlich unbegrenzte ausschließliche Verwertungsbefugnis des Eigentümers ist damit nicht zu vereinbaren."
http://archiv.twoday.net/stories/565878174/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/

3. Was gemeinfrei ist, muss auch digital gemeinfrei bleiben

Das ist die Position der EU, siehe die Nachweise

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417

4. Vertraglich kann kein Urheberrechtsschutz wirksam "nachmodelliert" werden

Flachware-Reproduktionen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, und auch bei Nutzung durch Dritte kann der § 51 UrhG, der Bildzitate erlaubt, nicht ausgehebelt werden.

Üblicherweise sind Nutzungsvereinbarungen AGB, denn sie werden nicht nur für einen Vertragspartner ausgehandelt. Damit unterliegen sie der Inhaltskontrolle.

"Wird das dem Vertragspartner aus dem Adelsarchiv X. ausgehändigte Material von dritter Seite veröffentlicht, haftet der Vertragspartner ohne Rücksicht auf sein Verschulden mit einer Vertragsstrafe von 5000 Euro". Welcher Forscher würde sich auf eine solche Klausel wohl einlassen? Und wenn eine Sockenpuppe Handschriftenscans auf Wikimedia Commons hochlädt, muss dem Benutzer erst einmal nachgewiesen werden, dass sie tatsächlich von ihm stammen.

5. Pro-Forma-Kontrollrechte sind ersatzlos zu streichen

Überhaupt nicht überzeugend lesen sich die von Hirtle referierten Positionen der Universität. Es ging nicht um handfeste finanzielle Einkünfte, sondern offenkundig einfach darum, die Veröffentlichung deshalb zu kontrollieren, WEIL MAN ES EBEN KANN. Das ist eine Argumentation, wie ich sie schon dutzendfach auch im deutschen Archivwesen gefunden habe. Die Archivare denken "Wir haben automatisch ein Copyright an unseren Beständen" und wenn man ihnen die urheberrechtliche Haltlosigkeit dieser Position nachweist, denken sie nicht daran, sie aufzugeben. Sie faseln von "ordnungsgemäßer archivischer Nutzung", aber es ist trotz vieler Worte völlig unklar, welchen nicht-fiskalischen Zweck Genehmigungsvorbehalte bei der Veröffentlichung/Edition von altem Archivgut haben. Abgesehen von datenschutzrechtlichen Erwägungen bei modernen Unterlagen, wobei die Archivgesetzgebung eine wirksame Rechtsgrundlage darstellen kann.

6. Forschungssteuerung durch exklusive Veröffentlichungsbefugnisse ist verfehlt

Leider geht Hirtle auf diesen Aspekt nicht ein. Ein exklusiver Quellenzugang ist von Übel, wie Joseph Sax gezeigt hat, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/4657108/

Auszüge aus dem Buch von Sax 1999 sind online:

http://books.google.de/books?id=Kdl6XH8wyJMC&pg=PA173

"In der ehemaligen DDR wurde mir von einer Handschriftenbibliothek eine Veröffentlichungserlaubnis verweigert, weil ich noch keinen konkreten Publikationsort angeben konnte. Aus devisentechnischen Gründen hatte die Veröffentlichung bevorzugt in einem DDR-Verlag zu erfolgen, und DDR-Wissenschaftler besaßen natürlich Vorrang."
Schrieb ich 1995
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/graf.htm
(Es war übrigens die Forschungsbibliothek Gotha.)

Es ist nicht Sache der Gedächtnisinstitutionen zu entscheiden, welche Wissenschaftler welche Dokumente veröffentlichen dürfen. Für öffentliche Institutionen ergibt sich diese Neutralitätspflicht aus Art. 3 GG.

Prof. Steinhauer äußert sich dazu in INETBIB anlässlich der von Rainer Kuhlen referierten Ablehnung der Förderung eines Open-Access-Journals für Informationswissenschaft (EIS):

Das fängt bei der teilweise sehr unprofessionellen Art und Weise an, wie bereits publizierte Arbeiten von den Fachautoren rezipiert werden, nämlich meist gar nicht. Dabei mutet es merkwürdig an, wenn wir unser eigenes Selbstverständnis als Informationsspezialisten immer betonen, auf der anderen Seite aber simple Recherche zu älteren Arbeiten, die ein Thema betreffen, über das wir uns schriftlich äußern, offenbar für entbehrlich halten. Ich will nicht so weit gehen, die Kenntnis der entsprechenden Rechercheinstrumente anzuzweifeln .. Zudem hat man den Eindruck, dass bibliothekarischen Publizieren sich oft im Veröffentlichen erschöpft, dass aber eine Lektüre, geschweige denn eine produktive Rezeption publizierter Arbeiten kaum stattfindet. Wann und wo haben wir uns zulezt über einen Fachbeitrag einmal öffentlich streitig ausgetausch? Diese Ehre lassen wir offenbar nur noch Roland Reuß und vergleichbaren Autoren zukommen. Immerhin, aber doch etwas wenig ...

Zu Kuhlens Projekt siehe auch
http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Vortraege2013/RK-EIS-english-092013-tampere-PDF.pdf

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/948989895/

70 Million by Hold Your Horses ! (OFFICIAL MUSIC VIDEO)


"The DiRT Directory is a registry of digital research tools for scholarly use. DiRT makes it easy for digital humanists and others conducting digital research to find and compare resources ranging from content management systems to music OCR, statistical analysis packages to mindmapping software."

http://dirtdirectory.org

http://sammlungen.uni-frankfurt.de/


http://gizmodo.com/how-to-scan-50-miles-of-historical-documents-into-an-on-1609143001

"The Venice Time Machine will digitize and catalog a staggering amount of historical documents—a combined 50 miles worth of shelves!—then turn the data into an internet archive and adaptable 3D model."

http://ersterweltkrieg.bundesarchiv.de/

"Im August 2014 jährt sich zum hundertsten Mal der Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Das Bundesarchiv präsentiert zu diesem Anlass mehr als 700.000 digitalisierte Seiten aus den Akten des Ersten Weltkriegs, Dokumente und Fotos zu zahlreichen Einzelthemen und weitere Angebote für Recherche und Weiterbildung rund um den Ersten Weltkrieg. "

Setzt natürlich auf dem Schrott-System Invenio auf, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/909744803/

Vortrag/Präsentation auf YouTube.


http://zkbw.blogspot.de/2014/07/metadaten-der-zdb-unter-den-bedingungen.html

Die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende zeigt diesmal Drachen:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/dragon

Weitere Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://oad.simmons.edu/oadwiki/Blogs_about_OA

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Shakespeare: King Lear


Die WAZ berichtet über die Archivgutpetition:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/regierung-bislang-kein-verkauf-von-archivgut-bekannt-id9631784.html

Da es keine Meldepflicht für Veräußerungen gibt, kann es durchaus kommunale Veräußerungen gegeben haben, die wie im Fall Stralsund heimlich abgewickelt wurden.

Öffentliche Stellungnahmen von historischen Vereinen sind mir leider nicht bekannt, ich würde sie hier gern dokumentieren.

Unterzeichnen!

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw


Der Düsseldorfer Abschlussbericht zur Causa Schavan liegt nun nachlesbar vor:

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/07/24/causa-schavan-bericht-des-dekans-der-philosophischen-fakultat-der-hhu-an-den-senat/ mit Link bzw. werbefrei
http://m.tagesspiegel.de/downloads/10245842/2/AbschlussberichtBleckmann
via
http://m.tagesspiegel.de/wissen/entzogener-doktortitel-schavans-jubelprofessoren/10246546.html (Hinweis MR)

Eine erschreckende Lektüre, die zeigt, wie verkommen der Wissenschaftsbetrieb hierzulande ist. Würden die bei Politikern üblichen Maßstäbe an die Wissenschaftsfunktionäre, die ein Kesseltreiben gegen die Uni Düsseldorf eröffneten, angelegt, so hätten schon längst Köpfe rollen müssen.

Da hier von Tugendterror und Jakobinismus die Rede war, habe ich eine besonders geschmackvolle Illustration ausgewählt.

Update: Bei SPONLINE sehe ich endgültig rot.

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/annette-schavan-und-uni-duesseldorf-ohne-doktortitel-als-botschafterin-a-982890.html

"In dem Bericht, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, zeichnet der Dekan der Philosophischen Fakultät, Bruno Bleckmann, nach, wie er und seine Kollegen während des Plagiatsverfahrens gegen Annette Schavan unter Druck gesetzt werden sollten."

Hallo? Ihr Schnarchnasen, der Bericht kann inzwischen von jedem Netzbürger und jeder Netzbürgerin eingesehen werden. Und es spricht alles dafür, dass die ganzen fälschlich Qualitätsmedien genannte Journaille ihn einer Quelle verdankt, die sie nie nennt: dem BLOG Causa Schavan, das sich schon längst eine universitäre Medaille verdient hätte. Dieses superschäbige Ausblenden herausragender Bloggerleistungen und alberne "liegt uns vor"-Getue - quousque tandem?


Das erste Ziel war das winzige B. mit einer berühmten Burg und einem Memorialort in der Nähe, die ich beide aufsuchte. Vorbei am winzigen L. ging es zu einer spektakulären Wasserburg und von dort zur winzigen Hauptstadt des Gebiets. Ein katholisches Gebiet überquerend (Halt im winzigen O.) fesselte mich - zurück auf dem ursprünglichen Gebiet - ein Bergrücken mit Festung und Kirche, wenige Kilometer vor dem ins Auge gefassten winzigen Ziel Z. Vor der Heimfahrt gabs das Nachtessen in der winzigen Hautpstadt eines dritten Gebiets.

Wer kann daraus meine Route rekonstruieren?


Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Antike

"Und wenn einer auch grössere Schnelligkeit als Boreas hätte,
und wenn er die Grösse und Kraft der Kyklopen hätte,
und wenn er grösseren Reichtum als Midas und Kinyras hätte
und grössere Schönheit als Tithonos,
und wenn er auch königlichere Würde als Pelops hätte
und die Zunge des Adrastos,
und wenn er allen Ruhm der Tüchtigkeit hätte
und hätte nicht kriegerische Wehrhaftigkeit
so ist er doch nicht der Rede und nicht der Erinnerung wert"
http://books.google.de/books?id=tlvqb1UClu0C&pg=PA113

Tyrtaios (siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Tyrtaios ), griechischer Elegiendichter 7. Jahrhundert vor Christus, übersetzt von Werner Jaeger.

Siehe auch
http://books.google.de/books?id=ucfrVPvf9pkC&pg=PA1205

Als Priamel im Neuen Testament wird 1 Korinther 13 genannt.

Kyklopenkopf

Die Zecke KommentarTrollAusÜberzeugung hat sich neulich als moskaugesteuert geoutet:

http://archiv.twoday.net/stories/948987932/

Das Thema der Wikipedia-Manipulation ist inzwischen auf SPONLINE angekommen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/mh17-absturz-auf-wikipedia-manipulationsversuche-des-kreml-a-982506.html

Siehe auch
http://www.sueddeutsche.de/politik/propaganda-aus-russland-putins-trolle-1.1997470

http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.en www.kremlin.ru

Karsten Kühnel weist auf FB auf

http://www.apex-project.eu/index.php/en/articles

hin. Man kann das Blog nennen, muss es aber nicht. Die Artikelreihe gleicht eher einer Zeitschrift, zumal Kommentare und Interaktion fehlen.

Thomas Wolf in der Archivliste:

"die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2385 vom 17. Juni 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Thomas Nückel und Ingola Schmitz FDP (Drucksache 16/6082 "Klamme Kommunalkassen oder kommunales Kulturgut – welche Prioritäten setzt die Landesregierung mit dem Landesarchivgesetz?") können Sie hier online als PDF einsehen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6344.pdf . Den aktuellen Verfahrensstand können Sie hier einsehen: https://www.facebook.com/#!/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw . Falls die Petition gegen den Verkauf von kommunalarchivischem Sammlungsgut unterstützen wollen, dann können Sie dies gerne hier tun: https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw . "

Artikel im Mindener Tageblatt

http://www.mt.de/lokales/minden/20197528_Neues-Archivgesetz-Identitaet-nicht-verscherbeln.html

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Ein frommer Kartäuser

In Wielands Teutschem Merkur 1782 wurde über Priameln berichtet aufgrund der Mitteilungen von Eschenburg aus Wolfenbütteler Handschriften.


Einige Links zusammengestellt hat http://kulturimweb.net/

Darunter die Virtuelle Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs

http://wk1.staatsarchiv.at/

Zoombare Bilder von guter Qualität ohne Wasserzeichen.


RA Kompa über den Mann der bayerischen Staatskanzleichefin:

http://www.heise.de/tp/news/Dr-Hubert-Haderthauer-praesentiert-das-Modell-Streisand-2264797.html

"Doch das Interesse der Öffentlichkeit an Dr. Haderthauer reißt nicht ab: So berichtet die Münchner Abendzeitung über einen Plagiatsverdacht bzgl. Dr. Haderthauers zehnseitiger Dissertation über Nierenprobleme von Ratten, die er wortgleich zuvor mit seinem Doktorvater veröffentlicht hatte. Ein klassisches Plagiat ist das allerdings nicht."

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.plagiatsvorwuerfe-hubert-haderthauer-doktorarbeit-abgeschrieben.24c9487d-c431-47a3-9581-221eb6b897fb.html (allerdings schon 2013)

Die Uni kam zu dem Schluss, die Dissertation sei kein Plagiat:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.plagiatsvorwuerfe-hubert-haderthauer-hat-nicht-abgeschrieben.4e300615-4244-44e6-9366-aed1e8b7ffb4.html

"Rechtliche Mittel, eine erneute Prüfung der Doktorarbeit durch unabhängige Wissenschaftler zu erzwingen, gibt es nicht."

Zur Einschüchterung von Bloggern und Presse durch die Haderthauers:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-haderthauer-opposition-beklagt-angriff-auf-medien-1.2056622

Kanzleigutachten für die bayerischen Grünen, dass berichtet werden dürfe:

http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/140718_unterschriebenes_gutachten.pdf

Siku Feuerwehr-Modellauto (Rosenbauer-Aufbau) Symbolbild Modellauto

Björn Brembs zieht vom Leder gegen Wissenschaftsverhinderer und erwähnt dabei auch, dass der Deutsche Hochschulverband gegen die Open-Access-Klausel des geplanten baden-württembergischen Hochschulgesetzes klagen will.

http://www.laborjournal.de/j20/j_05.lasso

http://irights.info/artikel/urheberrecht-fuer-lernende-haeufige-fragen-und-antworten/23696

Ergänzend darf ich auf

http://archiv.twoday.net/stories/49598992/

verweisen.

Aber ein Hauptgrund der starken Mortalität liegt gewis in dem ungeheuren Theetrinken. Dies Getränk hat hier das Bier völlig verdrängt und wird im Durchschnitt 3, 4 bis 5 Mal, und kommen Fremde dazu, wohl noch ein Paar Mal mehr, täglich in großer Quantität zu sich genommen. Dadurch mus es natürlich den Körper erschlaffen, das Zeugungsvermögen schwächen, die Gesundheit allmählig aufreiben.

E.C. Kruse: Beschreibung der Insel Hoge,

in: Schleswig-Holsteinische Provinzialberichte, Jg. 1794, Bd. 2, S. 214ff.

zit. n.: Jens Lorenzen (Hg.): Drei Hallig-Beschreibungen aus der Zeit um 1800

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Mich wundert, dass ich so fröhlich bin

Die vielleicht eindruckvollste mittelalterliche Priamel hat einen eigenen Wikipedia-Artikel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Martinus_von_Biberach

Die Wiedergabe der ältesten derzeit bekannten Überlieferung in Bollstatters Spruchsammlung (BL London Add. 16581, Bl. 140r-v) folgt dem derzeit grundlegenden Aufsatz von Gerd Dicke in: Kleinstformen der Literatur, 1994, S. 73:

Walther von der vogelwaid
Ich leb vnd waiß nit wie langk
Ich stirb vnd waiß nit wann
Ich far vnd waiß nit wahyn
Mich wundertt das ich so frölich pyn.

Bei Seelbach Nr. 59
http://www.uni-bielefeld.de/lili/forschung/projekte/bra/Lo.html

Zu Bollstatter
http://archiv.twoday.net/search?q=bollstatter
Zur Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/5388

Wachingers einleitender Beitrag zu dem wichtigen "Kleinstformen"-Band 1994 ist online unter

http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/volltexte/2014/7321/pdf/Wachinger_Kleinstformen.pdf

Update: In der Tübinger Hs. Mc 32, Bl. 125r online
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc32/0253

Gemälde in der Heilbronner Franziskanerkirche

http://www.archive.org/stream/germania33pfeiuoft#page/320/mode/2up


E.-D. Hehl verwies im DA 69 (2013), S. 710 zu Paul Drägers Aufsatz (Ehebruch unter Heiligen - ein bisher unverstandenes Beispiel für das Talion-Prinzip. In: Kurtrierisches Jahrbuch 51, 2011, S. 69-150) auf den Wikipedia-Eintrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Flatus_vaginalis

Garcia 2005
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/documents/810-l-indexation-des-instruments-de-recherche-archivistiques.pdf

http://www.archivesdefrance.culture.gouv.fr/static/1083
Via
https://www.google.de/search?q=%22circulaire+AD+63-31+du+22+juillet+1963%22

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=indexer

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=Himly+%22Tableaux+m%C3%A9thodiques%22
+
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz025121413rez.htm

 

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