Erfreulicherweise hat sich die UB München spontan bereiterklärt, den raren Predigtdruck von 1762 online bereitzustellen.
http://epub.ub.uni-muenchen.de/24828/
Es handelt sich nicht um den gleichen Druck wie in der BSB München, der von Google gewohnt unbrauchbar, nämlich mit Textverlusten digitalisiert wurde:
https://books.google.de/books?id=q3RCAAAAcAAJ (S. 28 fehlt)
=
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10365919_00005.html (mit falschen Erscheinungsort Gemünden)
Anscheinend gibt es noch eine dritte Auflage:
http://gateway-bayern.de/BV010740359
Bisher kannte ich die Druckschrift nur aus dem Wiederabdruck in: Gmünder Chronik [Herausgeber: Bernhard Kraus] 2 (1908), S. 11f., 15, 18f., 22f., 26f., 31f.
Der lateinische Teil des Titels ist ein Chronogramm auf 1762:
sors noVa eCCLesIae gaMVnDIanae
Das hatte durchaus programmatischen Charakter, wie ich 1981 schrieb, da die Kanoniker des neu gegründeten Kollegiatsstifts besonders intensiv die gelehrte Spielerei der Chronogramme pflegten.
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/522/
Der Autor der Predigt war der Donzdorfer Pfarrer und Dekan des Landkapitels Geislingen Johann Georg Schroz.
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100400949
Er wurde am 24. April 1711 geboren, wie
https://books.google.de/books?id=UBRbAAAAcAAJ&pg=PA62
https://books.google.de/books?id=rpUCAAAAcAAJ&pg=PA73
übereinstimmend haben und starb nach Klemm 1783
https://archive.org/stream/bub_gb_DB88AAAAMAAJ#page/n227/mode/2up
Nach
http://www.kath-dekanat-gp-gs.de/pages/organisation/dekane.php
war er von 1745 bis 1779 Geislinger Dekan.
Zum Gmünder Kollegiatstift ist zusammenfassend zu vergleichen Klaus-Jürgen Herrmann im Württembergischen Klosterbuch, auch online
http://www.kloester-bw.de/?nr=246
Die Erhebung der Gmünder Stadtpfarrkirche zu einem Stift hatte schon 1761 stattgefunden, aber die feierliche Installierung wurde am 25. Juli 1762 begangen. "Von nun ab war der Stadtpfarrer Johann Joseph Doll zum Stiftsdekan avanciert, die bisherigen neun Benefiziaten oder Kapläne wurden zu Kanonikern erklärt." (Herrmann) Schon 1803 wurde das Stift wieder aufgehoben.
Anton Nägele: Die Heilig-Kreuzkirche in Schwäbisch-Gmünd (1925) erwähnt die Festpredigt S. 252 in seiner Darstellung der Stiftskirchenzeit. Ausgewertet wurde der Text u.a. mit Blick auf die Wahrnehmung des Gmünder Münsters
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/536/ (Graf: Die Heilig-Kreuz-Kirche in Schwäbisch Gmünd im Mittelalter, 1989, S. 101; danach zitiert von Strobel Bd. 1, S. 209)
Erwähnt wird von Schroz die Gmünder Ringsage der Johanniskirche:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-58410 (Graf: Ring der Herzogin, 1987, S. 111)
Während es im ersten Teil der Festpredigt um den Grundwert der Treue geht, ist der zweite Teil der Ehre gewidmet. Die Predigt spart nicht mit Seitenhieben gegen die Reformation (etwa S. 11 "böse Bruth") und würdigt die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Gemeinwesen, das treu zum katholischen Glauben gestanden habe.
Erwähnt wird S. 9 der Rauchbein-Kelch des Gmünder Kirchenschatzes. Zu Rauchbein
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-75154 (mit Erwähnung der Festpredigt).
S. 10 wird kurz auf den angeblichen frühchristlichen Ursprung des St. Salvators angespielt. S. 14f. wird ein Gelübde der Priesterbruderschaft während der schwedischen Besetzung 1632 erwähnt: Abhaltung eines jährlichen Jahrtags mit drei Ämtern für im Krieg getötete Priester. Ob dieses Gedenken realisiert wurde, sagt Schroz nicht. S. 15 berichtet Schroz die angebliche Erbauung der Pfarrkirche 1240 unter Nennung des protestantischen Historikers Crusius. Die Stelle ist korrekt bezeichnet (Teil 2, Buch 9, Kapitel 4), nur hat Schroz übersehen, dass sich die Jahreszahl 1240 auf die Stiftung von Gotteszell bezieht.
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LI24_fol-1_2/0697
Nochmals erwähnt Schroz den Rauchbein-Kelch, ebenso wie der 1670 zu Ehren Mariens errichtete Hochaltar ein "Denck- und Merckmahl" (S. 16).
Kaum etwas bekannt ist über den Buchdrucker ("Stadt- und Cantzley Buchdr.") Carl Ludwig Memhart, der die Schrift druckte. (Ein familiärer Zusammenhang mit dem Öhringer Buchdrucker Johann Gottfried Memhardt 1711/12 liegt aufgrund der konfessionellen Verschiedenheit eher fern.)
Memhart druckte den Vereinigungsrezess 1758 (vgl. Pascal Kolb: Policeyrecht 2003, S. 412 nach Exemplar im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd):
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-358784
und im Jahr zuvor die "Neue Feuerordnung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd" (Druckschrift im Spitalarchiv I. a 1 nach Nitsch: Spitalarchiv 1965, S. 279 Nr. A 3).
Für die Marianische Bruderschaft bei den Gmünder Augustinern druckte er ein Bruderschaftsbuch 1760 (Exemplar WLB Stuttgart).
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=386827265&INDEXSET=1
Im Bibliotheksverbund Bayern sind Druckschriften von 1761 bis 1766 von ihm nachgewiesen, bis auf unsere Festpredigt alles Periochen von Gmünder Schuldramen, aufgeführt bei den Franziskanern. (Im KVK finde ich das im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd laut Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd 1984, S. 598 in Kopie einer Luzerner handschriftlichen Abschrift vorhandene, von Memhart 1774 gedruckte Drama Checumus nicht.)
Er erscheint noch im Adressbuch des Schwäbischen Kreises auf 1777:
https://books.google.de/books?id=DWIAAAAAcAAJ&pg=PA387
(Die Erwähnung im Adressbuch von 1768 wird von Google falsch datiert:
https://books.google.de/books?id=yWEAAAAAcAAJ&pg=SA6-PA34 )
1777 druckte er die Policey-Ordnung von Wäschenbeuren:
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=034790608&INDEXSET=1 (Meinhart!)
Keinen Buchdrucker nennt der gedruckte Nachruf auf den Kanoniker des Kollegiatstifts Ignaz Stahl von 1772, den man online einsehen kann:
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000716E00000000
Einen Schwäbisch Gmünder Druck von 1778 (Gerold Jost: Ehren- und Schutzrede für die heiligen Ordensstände) verwahrt ebenfalls die UB München. Anscheinend ist kein Buchdrucker angegeben.
http://gateway-bayern.de/BV009714420
Ebenfalls in der UB München: Neu aufgerichtete Verbindnus des Himmelblauen Scapuliers unter dem gnadenvollen Titel der unbefleckten Empfängniß Maria, in der uralten Wallfarth, genandt Ave Maria, nächst dem Markt Deggingen (1744), sicher einer der ältesten Schwäbisch Gmünder Drucke. Jedenfalls finde ich in den Verbundkatalogen (soweit diese Abfragen mit Eingrenzung auf das 18. Jahrhundert unterstützen!) nichts älteres.
http://gateway-bayern.de/BV011615935
Der Küchler-Druck zum Stuttgarter Hoffest von 1611 trägt den Namen des Verlegers Balthasar Küchler und den Ort Schwäbisch Gmünd, ist aber sicher nicht in Schwäbisch Gmünd gedruckt worden.
https://de.wikisource.org/wiki/Balthasar_K%C3%BCchler
Vermutlich hat sich ein Buchdrucker in Schwäbisch Gmünd nicht lange vor 1744 niedergelassen, doch bedarf dies weiterer Untersuchung.
Update und Berichtigung:
http://archiv.twoday.net/stories/1022452641/
#forschung

http://epub.ub.uni-muenchen.de/24828/
Es handelt sich nicht um den gleichen Druck wie in der BSB München, der von Google gewohnt unbrauchbar, nämlich mit Textverlusten digitalisiert wurde:
https://books.google.de/books?id=q3RCAAAAcAAJ (S. 28 fehlt)
=
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10365919_00005.html (mit falschen Erscheinungsort Gemünden)
Anscheinend gibt es noch eine dritte Auflage:
http://gateway-bayern.de/BV010740359
Bisher kannte ich die Druckschrift nur aus dem Wiederabdruck in: Gmünder Chronik [Herausgeber: Bernhard Kraus] 2 (1908), S. 11f., 15, 18f., 22f., 26f., 31f.
Der lateinische Teil des Titels ist ein Chronogramm auf 1762:
sors noVa eCCLesIae gaMVnDIanae
Das hatte durchaus programmatischen Charakter, wie ich 1981 schrieb, da die Kanoniker des neu gegründeten Kollegiatsstifts besonders intensiv die gelehrte Spielerei der Chronogramme pflegten.
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/522/
Der Autor der Predigt war der Donzdorfer Pfarrer und Dekan des Landkapitels Geislingen Johann Georg Schroz.
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100400949
Er wurde am 24. April 1711 geboren, wie
https://books.google.de/books?id=UBRbAAAAcAAJ&pg=PA62
https://books.google.de/books?id=rpUCAAAAcAAJ&pg=PA73
übereinstimmend haben und starb nach Klemm 1783
https://archive.org/stream/bub_gb_DB88AAAAMAAJ#page/n227/mode/2up
Nach
http://www.kath-dekanat-gp-gs.de/pages/organisation/dekane.php
war er von 1745 bis 1779 Geislinger Dekan.
Zum Gmünder Kollegiatstift ist zusammenfassend zu vergleichen Klaus-Jürgen Herrmann im Württembergischen Klosterbuch, auch online
http://www.kloester-bw.de/?nr=246
Die Erhebung der Gmünder Stadtpfarrkirche zu einem Stift hatte schon 1761 stattgefunden, aber die feierliche Installierung wurde am 25. Juli 1762 begangen. "Von nun ab war der Stadtpfarrer Johann Joseph Doll zum Stiftsdekan avanciert, die bisherigen neun Benefiziaten oder Kapläne wurden zu Kanonikern erklärt." (Herrmann) Schon 1803 wurde das Stift wieder aufgehoben.
Anton Nägele: Die Heilig-Kreuzkirche in Schwäbisch-Gmünd (1925) erwähnt die Festpredigt S. 252 in seiner Darstellung der Stiftskirchenzeit. Ausgewertet wurde der Text u.a. mit Blick auf die Wahrnehmung des Gmünder Münsters
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/536/ (Graf: Die Heilig-Kreuz-Kirche in Schwäbisch Gmünd im Mittelalter, 1989, S. 101; danach zitiert von Strobel Bd. 1, S. 209)
Erwähnt wird von Schroz die Gmünder Ringsage der Johanniskirche:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-58410 (Graf: Ring der Herzogin, 1987, S. 111)
Während es im ersten Teil der Festpredigt um den Grundwert der Treue geht, ist der zweite Teil der Ehre gewidmet. Die Predigt spart nicht mit Seitenhieben gegen die Reformation (etwa S. 11 "böse Bruth") und würdigt die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Gemeinwesen, das treu zum katholischen Glauben gestanden habe.
Erwähnt wird S. 9 der Rauchbein-Kelch des Gmünder Kirchenschatzes. Zu Rauchbein
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-75154 (mit Erwähnung der Festpredigt).
S. 10 wird kurz auf den angeblichen frühchristlichen Ursprung des St. Salvators angespielt. S. 14f. wird ein Gelübde der Priesterbruderschaft während der schwedischen Besetzung 1632 erwähnt: Abhaltung eines jährlichen Jahrtags mit drei Ämtern für im Krieg getötete Priester. Ob dieses Gedenken realisiert wurde, sagt Schroz nicht. S. 15 berichtet Schroz die angebliche Erbauung der Pfarrkirche 1240 unter Nennung des protestantischen Historikers Crusius. Die Stelle ist korrekt bezeichnet (Teil 2, Buch 9, Kapitel 4), nur hat Schroz übersehen, dass sich die Jahreszahl 1240 auf die Stiftung von Gotteszell bezieht.
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LI24_fol-1_2/0697
Nochmals erwähnt Schroz den Rauchbein-Kelch, ebenso wie der 1670 zu Ehren Mariens errichtete Hochaltar ein "Denck- und Merckmahl" (S. 16).
Kaum etwas bekannt ist über den Buchdrucker ("Stadt- und Cantzley Buchdr.") Carl Ludwig Memhart, der die Schrift druckte. (Ein familiärer Zusammenhang mit dem Öhringer Buchdrucker Johann Gottfried Memhardt 1711/12 liegt aufgrund der konfessionellen Verschiedenheit eher fern.)
Memhart druckte den Vereinigungsrezess 1758 (vgl. Pascal Kolb: Policeyrecht 2003, S. 412 nach Exemplar im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd):
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-358784
und im Jahr zuvor die "Neue Feuerordnung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd" (Druckschrift im Spitalarchiv I. a 1 nach Nitsch: Spitalarchiv 1965, S. 279 Nr. A 3).
Für die Marianische Bruderschaft bei den Gmünder Augustinern druckte er ein Bruderschaftsbuch 1760 (Exemplar WLB Stuttgart).
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=386827265&INDEXSET=1
Im Bibliotheksverbund Bayern sind Druckschriften von 1761 bis 1766 von ihm nachgewiesen, bis auf unsere Festpredigt alles Periochen von Gmünder Schuldramen, aufgeführt bei den Franziskanern. (Im KVK finde ich das im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd laut Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd 1984, S. 598 in Kopie einer Luzerner handschriftlichen Abschrift vorhandene, von Memhart 1774 gedruckte Drama Checumus nicht.)
Er erscheint noch im Adressbuch des Schwäbischen Kreises auf 1777:
https://books.google.de/books?id=DWIAAAAAcAAJ&pg=PA387
(Die Erwähnung im Adressbuch von 1768 wird von Google falsch datiert:
https://books.google.de/books?id=yWEAAAAAcAAJ&pg=SA6-PA34 )
1777 druckte er die Policey-Ordnung von Wäschenbeuren:
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=034790608&INDEXSET=1 (Meinhart!)
Keinen Buchdrucker nennt der gedruckte Nachruf auf den Kanoniker des Kollegiatstifts Ignaz Stahl von 1772, den man online einsehen kann:
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000716E00000000
Einen Schwäbisch Gmünder Druck von 1778 (Gerold Jost: Ehren- und Schutzrede für die heiligen Ordensstände) verwahrt ebenfalls die UB München. Anscheinend ist kein Buchdrucker angegeben.
http://gateway-bayern.de/BV009714420
Ebenfalls in der UB München: Neu aufgerichtete Verbindnus des Himmelblauen Scapuliers unter dem gnadenvollen Titel der unbefleckten Empfängniß Maria, in der uralten Wallfarth, genandt Ave Maria, nächst dem Markt Deggingen (1744), sicher einer der ältesten Schwäbisch Gmünder Drucke. Jedenfalls finde ich in den Verbundkatalogen (soweit diese Abfragen mit Eingrenzung auf das 18. Jahrhundert unterstützen!) nichts älteres.
http://gateway-bayern.de/BV011615935
Der Küchler-Druck zum Stuttgarter Hoffest von 1611 trägt den Namen des Verlegers Balthasar Küchler und den Ort Schwäbisch Gmünd, ist aber sicher nicht in Schwäbisch Gmünd gedruckt worden.
https://de.wikisource.org/wiki/Balthasar_K%C3%BCchler
Vermutlich hat sich ein Buchdrucker in Schwäbisch Gmünd nicht lange vor 1744 niedergelassen, doch bedarf dies weiterer Untersuchung.
Update und Berichtigung:
http://archiv.twoday.net/stories/1022452641/
#forschung
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 20:04 - Rubrik: Landesgeschichte
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Schon die Domain ist beknackt:
http://www.landesgeschichten.de/
Gibt es etwa nur ein Land auf diesem Erdenrund?
Nichts von Bedeutung, z.B. keine Open-Access-Publikationen.
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/05/haus-der-geschichte-baden-wurttemberg.html
http://www.landesgeschichten.de/
Gibt es etwa nur ein Land auf diesem Erdenrund?
Nichts von Bedeutung, z.B. keine Open-Access-Publikationen.
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/05/haus-der-geschichte-baden-wurttemberg.html
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 19:38 - Rubrik: Museumswesen
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http://www.europarl.europa.eu/historicalarchives/en/home/home.html
Via
https://bibliostoria.wordpress.com/2015/05/13/archivio-storico-del-parlamento-europeo-pubblicazioni-e-documenti-online/
Via
https://bibliostoria.wordpress.com/2015/05/13/archivio-storico-del-parlamento-europeo-pubblicazioni-e-documenti-online/
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 19:37 - Rubrik: Parlamentsarchive
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http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ueberwachung-bebildern-welche-fotos-eignen-sich-a-1032374.html
NSA Operation Center
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:NSOC-2012.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:NSOC-2012.jpg
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 19:28 - Rubrik: Bildquellen
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In UK gibt es ein Liveblog wegen einer erfolgreichen Informationsfreiheitsanfrage :) http://t.co/ONzH67C24l
— Mathias Schindler (@presroi) 13. Mai 2015
https://en.wikipedia.org/wiki/Black_spider_memos
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 19:23 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 17:17 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://histbav.hypotheses.org/3891
Gibt es sicher schon häufiger, ist mir so aber noch nicht aufgefallen: Ein Aufruf, zu einem geplanten thematischen Tagungsband ergänzende Beiträge einzureichen:
"Erweiternd zu den Tagungsreferaten sind interessierte Forscher aufgerufen, Beiträge zu Julius Echter oder fürstlichen Zeitgenossen, zur Bistums- oder vergleichenden Konfessionalisierungsgeschichte ebenso wie zu Aspekten der Kulturgeschichte im weiteren Sinn mit Bezug zur Thematik einzureichen."
Erfreulich!

Gibt es sicher schon häufiger, ist mir so aber noch nicht aufgefallen: Ein Aufruf, zu einem geplanten thematischen Tagungsband ergänzende Beiträge einzureichen:
"Erweiternd zu den Tagungsreferaten sind interessierte Forscher aufgerufen, Beiträge zu Julius Echter oder fürstlichen Zeitgenossen, zur Bistums- oder vergleichenden Konfessionalisierungsgeschichte ebenso wie zu Aspekten der Kulturgeschichte im weiteren Sinn mit Bezug zur Thematik einzureichen."
Erfreulich!

KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 17:11 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 17:04 - Rubrik: Open Access
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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c7c56f4de685f620ab0ac418fd2e2b63&nr=71060&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk (zu § 57 UrhG)
https://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk (zu § 57 UrhG)
...wobei sich bei diesem einfallslosen Gepinsel schon die Frage nach der Schöpfungshöhe stellt... http://t.co/jfWT2bkmmI
— AndreasP_RV (@AndreasP_RV) 13. Mai 2015
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 16:58 - Rubrik: Archivrecht
Wir erinnern uns noch mit Abscheu der Gerichtsentscheidungen zum Schloss Sanssouci
http://archiv.twoday.net/search?q=sanssouci
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung war erfolglos - die unfähigen alten Männer des Bundesverfassungsgerichts sind längst nicht mehr gute Hüter unserer Grundrechte!
Die Berliner Schlösserverwaltung hat die Urteile erwirkt. Klar, dass die Bayerische Schlösserverwaltung nun auch einen umfassenden Genehmigungsvorbehalt für Fotos auf ihrem Grund anmeldet:
http://rights-managed.de/neuschwanstein_oder_wie_man_bilder_legal_veroeffentlicht/
Ich kann da nur raten: Lehnt euch gegen diese reaktionäre Policy auf! Fotografiert für private Zwecke und ladet die Bilder unter einem Pseudonym unter freier Lizenz auf Wikimedia Commons hoch!

http://archiv.twoday.net/search?q=sanssouci
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung war erfolglos - die unfähigen alten Männer des Bundesverfassungsgerichts sind längst nicht mehr gute Hüter unserer Grundrechte!
Die Berliner Schlösserverwaltung hat die Urteile erwirkt. Klar, dass die Bayerische Schlösserverwaltung nun auch einen umfassenden Genehmigungsvorbehalt für Fotos auf ihrem Grund anmeldet:
http://rights-managed.de/neuschwanstein_oder_wie_man_bilder_legal_veroeffentlicht/
Ich kann da nur raten: Lehnt euch gegen diese reaktionäre Policy auf! Fotografiert für private Zwecke und ladet die Bilder unter einem Pseudonym unter freier Lizenz auf Wikimedia Commons hoch!
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 16:38 - Rubrik: Archivrecht
http://www.landesmuseum-mecklenburg.de/aktuell/sonderausstellung-1945-kriegsende-mecklenburg-anfang/index.html
Via
http://www.focus.de/regional/rostock/museen-sonderschau-im-virtuellen-landesmuseum-zum-kriegsende_id_4650729.html
Via
http://www.focus.de/regional/rostock/museen-sonderschau-im-virtuellen-landesmuseum-zum-kriegsende_id_4650729.html
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Mai 2015, 16:15 - Rubrik: Landesgeschichte
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Böse Injurien sollten nicht einmal in Archivalia stehen ;-)
Wieso das Herforder Museum Marta bloggt, wird vom Museumsleiter begründet:
http://marta-blog.de/marta-schreibt-anders/
Wieso das Herforder Museum Marta bloggt, wird vom Museumsleiter begründet:
http://marta-blog.de/marta-schreibt-anders/
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Der Gastbeitrag von Bahners im Redaktionsblog
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2859
steht unter
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
und darf daher hier ganz übernommen werden. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022431223/
Man muss beim Begriff der öffentlichen Vorlesung ansetzen. Die öffentliche Verbreitung öffentlicher Äußerungen kann nicht den Tatbestand der Denunziation erfüllen, ganz abgesehen davon, dass Denunziation die Anzeige bei einer Obrigkeit ist. Hier geht es nicht etwa um einen anonymen Brief an den Universitätspräsidenten mit der Behauptung, Münkler habe sich in privater Runde rassistisch und sexistisch geäußert. Vielmehr werden die von Münkler in Erfüllung seiner Amtspflicht gehaltenen Vorlesungen zeitnah und datiert ausführlich referiert und kommentiert.
Wenn in diesem Referat Fehler unterlaufen oder absichtlich der Sinn entstellt wird, kann das richtiggestellt werden. Münkler selbst hat in einem Kommentar zum Blog solche Anmerkungen gemacht. Bei eklatanten Fehlern würden wahrscheinlich eifrige Studenten außerhalb der Bloggergruppe die Korrektur übernehmen. Besonders absurde Darstellungen könnten allerdings wohl auf sich beruhen bleiben. Heikel für Münkler ist, dass einige der ihm zugeschriebenen Einlassungen, die ihn in keinem guten Licht dastehen lassen, für Leute, die ihn kennen, einen nur allzu glaubwürdigen Sound haben.
Das Blog hat eine Kommentarfunktion. Abgesehen davon ist kein Kritiker verpflichtet, ein Forum für den Antikritiker vorzuhalten. Dieses Forum ist die Öffentlichkeit! Abwegig, aber leider sehr typisch, die Rede von Zensur, wo nur eine besonders drastische Meinungsäußerung vorliegt. Das Normale in der akademischen und demokratischen Debatte wäre: Die pointierte, einseitige, verzerrende Rede löst die angemessene Gegenrede aus, und das Publikum kann sich ein eigenes Urteil bilden.
Auch und vor allem setzt das Recht zur Kritik nicht voraus, dass sich der Kritiker mit seinem Namen oder Gesicht zu erkennen gibt. Die Möglichkeit, einen falschen Bericht über eine Vorlesung richtigzustellen, hat nicht zur Bedingung, dass man dem Autor ins Gesicht sagen kann: Du lügst doch! Für die wissenschaftliche Sphäre ist der Namenszwang schon gar nicht selbstverständlich. Eher war früher die Anonymität die Regel. Einige der berühmtesten Rezensionsorgane wie die Edinburgh Review und das Times Literary Supplement haben jahrzehntelang prinzipiell anonyme Rezensionen publiziert. Zu dieser Praxis gibt es ein lebhaftes Pro und Contra der wissenschaftsethischen Meinungen – aber es gibt eben nicht nur Contra! Schon deswegen gehen die meisten Pressekommentare zur Causa Münklerwatch in die Irre, da sie suggerieren, die Blogger hätten sich evidentermaßen ins Jenseits des wissenschaftlich Zulässigen begeben.
Der wichtigste Grund für die Anonymität liegt auf der Hand: Sie fördert die Ehrlichkeit, den Freimut der Kritik. So hat sie sehr wohl auch im heutigen Wissenschaftsbetrieb an entscheidender Funktionsstelle ihren Platz behauptet – nämlich in der Praxis der Peer Review bei der Manuskriptannahme in Zeitschriften und Buchreihen sowie bei Stellenbesetzungen. Münklerwatch ist ein Fall der Beurteilung durch Ungleiche. Hier gibt es nun besondere Gründe dafür, den Schutz der Anonymität zu suchen, den nach klassischer liberaler Auffassung, wie sie der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in mehreren Urteilen dargelegt hat, die Mindermächtigen benötigen und verdienen. Beobachtet wird der Professor, der hinterher womöglich die Beobachter prüfen wird. Dieses asymmetrische Machtverhältnis ist eine Sache der Rollenverteilung, es zu beschreiben ist noch keine Aussage zur Person von Herfried Münkler – obwohl dieser, wie er selbst ironisch angemerkt hat, ein Experte für solche Machtverhältnisse ist.
Mir geht es um das Recht der bloggenden Studenten, so vorzugehen, wie sie es getan haben – ein Recht, das ihnen von einigen Journalistenkollegen prinzipiell bestritten worden ist. Qualität und Triftigkeit der in diesem Verfahren produzierten Kritik sind dann eine zweite Frage. Ich kann mich insoweit aber Oliver Tolmein anschließen: Das Blog liest sich „bisweilen etwas hölzern und arbeitet mit schablonenhaften Begrifflichkeiten, aber es liefert auch nachdenkenswerte Analysen und Zusammenhänge“. Münkler ist ein vielgefragter „politischer“ Wissenschaftler unserer Republik, und das Blog regt zu der einen oder anderen weiteren Frage an. Wer im übrigen daran Anstoß nimmt, dass Studenten „Angriffe“ auf einen Professor zu führen wagen, dem sei zur Aufklärung über Zeiten der freieren Wissenschaft Thomas Steinfelds Buch „Der grobe Ton“ empfohlen.
______
Diesen Beitrag hat Patrick Bahners am 13.5.2015 auf seiner Facebookseite veröffentlicht. Mit seiner Genehmigung publizieren wir ihn hier erneut, um eine offene und nachhaltige Diskussion zu ermöglichen.

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2859
steht unter
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
und darf daher hier ganz übernommen werden. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022431223/
Man muss beim Begriff der öffentlichen Vorlesung ansetzen. Die öffentliche Verbreitung öffentlicher Äußerungen kann nicht den Tatbestand der Denunziation erfüllen, ganz abgesehen davon, dass Denunziation die Anzeige bei einer Obrigkeit ist. Hier geht es nicht etwa um einen anonymen Brief an den Universitätspräsidenten mit der Behauptung, Münkler habe sich in privater Runde rassistisch und sexistisch geäußert. Vielmehr werden die von Münkler in Erfüllung seiner Amtspflicht gehaltenen Vorlesungen zeitnah und datiert ausführlich referiert und kommentiert.
Wenn in diesem Referat Fehler unterlaufen oder absichtlich der Sinn entstellt wird, kann das richtiggestellt werden. Münkler selbst hat in einem Kommentar zum Blog solche Anmerkungen gemacht. Bei eklatanten Fehlern würden wahrscheinlich eifrige Studenten außerhalb der Bloggergruppe die Korrektur übernehmen. Besonders absurde Darstellungen könnten allerdings wohl auf sich beruhen bleiben. Heikel für Münkler ist, dass einige der ihm zugeschriebenen Einlassungen, die ihn in keinem guten Licht dastehen lassen, für Leute, die ihn kennen, einen nur allzu glaubwürdigen Sound haben.
Das Blog hat eine Kommentarfunktion. Abgesehen davon ist kein Kritiker verpflichtet, ein Forum für den Antikritiker vorzuhalten. Dieses Forum ist die Öffentlichkeit! Abwegig, aber leider sehr typisch, die Rede von Zensur, wo nur eine besonders drastische Meinungsäußerung vorliegt. Das Normale in der akademischen und demokratischen Debatte wäre: Die pointierte, einseitige, verzerrende Rede löst die angemessene Gegenrede aus, und das Publikum kann sich ein eigenes Urteil bilden.
Auch und vor allem setzt das Recht zur Kritik nicht voraus, dass sich der Kritiker mit seinem Namen oder Gesicht zu erkennen gibt. Die Möglichkeit, einen falschen Bericht über eine Vorlesung richtigzustellen, hat nicht zur Bedingung, dass man dem Autor ins Gesicht sagen kann: Du lügst doch! Für die wissenschaftliche Sphäre ist der Namenszwang schon gar nicht selbstverständlich. Eher war früher die Anonymität die Regel. Einige der berühmtesten Rezensionsorgane wie die Edinburgh Review und das Times Literary Supplement haben jahrzehntelang prinzipiell anonyme Rezensionen publiziert. Zu dieser Praxis gibt es ein lebhaftes Pro und Contra der wissenschaftsethischen Meinungen – aber es gibt eben nicht nur Contra! Schon deswegen gehen die meisten Pressekommentare zur Causa Münklerwatch in die Irre, da sie suggerieren, die Blogger hätten sich evidentermaßen ins Jenseits des wissenschaftlich Zulässigen begeben.
Der wichtigste Grund für die Anonymität liegt auf der Hand: Sie fördert die Ehrlichkeit, den Freimut der Kritik. So hat sie sehr wohl auch im heutigen Wissenschaftsbetrieb an entscheidender Funktionsstelle ihren Platz behauptet – nämlich in der Praxis der Peer Review bei der Manuskriptannahme in Zeitschriften und Buchreihen sowie bei Stellenbesetzungen. Münklerwatch ist ein Fall der Beurteilung durch Ungleiche. Hier gibt es nun besondere Gründe dafür, den Schutz der Anonymität zu suchen, den nach klassischer liberaler Auffassung, wie sie der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in mehreren Urteilen dargelegt hat, die Mindermächtigen benötigen und verdienen. Beobachtet wird der Professor, der hinterher womöglich die Beobachter prüfen wird. Dieses asymmetrische Machtverhältnis ist eine Sache der Rollenverteilung, es zu beschreiben ist noch keine Aussage zur Person von Herfried Münkler – obwohl dieser, wie er selbst ironisch angemerkt hat, ein Experte für solche Machtverhältnisse ist.
Mir geht es um das Recht der bloggenden Studenten, so vorzugehen, wie sie es getan haben – ein Recht, das ihnen von einigen Journalistenkollegen prinzipiell bestritten worden ist. Qualität und Triftigkeit der in diesem Verfahren produzierten Kritik sind dann eine zweite Frage. Ich kann mich insoweit aber Oliver Tolmein anschließen: Das Blog liest sich „bisweilen etwas hölzern und arbeitet mit schablonenhaften Begrifflichkeiten, aber es liefert auch nachdenkenswerte Analysen und Zusammenhänge“. Münkler ist ein vielgefragter „politischer“ Wissenschaftler unserer Republik, und das Blog regt zu der einen oder anderen weiteren Frage an. Wer im übrigen daran Anstoß nimmt, dass Studenten „Angriffe“ auf einen Professor zu führen wagen, dem sei zur Aufklärung über Zeiten der freieren Wissenschaft Thomas Steinfelds Buch „Der grobe Ton“ empfohlen.
______
Diesen Beitrag hat Patrick Bahners am 13.5.2015 auf seiner Facebookseite veröffentlicht. Mit seiner Genehmigung publizieren wir ihn hier erneut, um eine offene und nachhaltige Diskussion zu ermöglichen.

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Die Journaille regt sich auf, weil Studierende des überschätzten Gelehrten Herfried Münkler es gewagt haben, anonym (!) ein Blog einzurichten, das sich kritisch mit einer Lehrveranstaltung des Militarismus-Apologeten auseinandersetzt. Auch wenn die Kritik überwiegend Blödsinn sein sollte: Seit wann gilt die Meinungsfreiheit nichts mehr in der Academia? Die Kommentare des Blogs zeigen, dass den Studierenden Gegenwind ins Gesicht bläst. Kritik und Gegenkritik. So what?
http://hu.blogsport.de/
http://www.sueddeutsche.de/kultur/muenkler-watch-frei-gewaehlte-versatzstuecke-1.2476219
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/humboldt-universitaet-berlin-studenten-bloggen-gegen-herfried-muenkler-a-1032545.html
http://www.tagesspiegel.de/wissen/blogger-gegen-professor-der-hu-berlin-jeden-dienstag-kommt-muenkler-watch/11763398.html
http://www.heise.de/tp/news/Muenkler-Watch-Neue-Form-studentischen-Protestes-2639903.html
Update:
http://hu.blogsport.de/
http://www.sueddeutsche.de/kultur/muenkler-watch-frei-gewaehlte-versatzstuecke-1.2476219
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/humboldt-universitaet-berlin-studenten-bloggen-gegen-herfried-muenkler-a-1032545.html
http://www.tagesspiegel.de/wissen/blogger-gegen-professor-der-hu-berlin-jeden-dienstag-kommt-muenkler-watch/11763398.html
http://www.heise.de/tp/news/Muenkler-Watch-Neue-Form-studentischen-Protestes-2639903.html
Update:
Jetzt ist #muenklerwatch schon "stalinistische Zensur" - http://t.co/iq3eA6gycb
— Charlotte Jahnz (@CJahnz) 13. Mai 2015
http://www.bavarikon.de/
Via
http://histbav.hypotheses.org/3862
Der übliche BSB-Murks: Bei alten Stadtansichten der Copyfraud-Vermerk "no re-use".
Rechtsklick deaktiviert!
http://bavarikon.de/object/BSB-BAR-0000000000140743
Via
http://histbav.hypotheses.org/3862
Der übliche BSB-Murks: Bei alten Stadtansichten der Copyfraud-Vermerk "no re-use".
Rechtsklick deaktiviert!
http://bavarikon.de/object/BSB-BAR-0000000000140743
KlausGraf - am Dienstag, 12. Mai 2015, 22:52 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 12. Mai 2015, 22:45 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Dienstag, 12. Mai 2015, 22:23 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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KlausGraf - am Dienstag, 12. Mai 2015, 22:13 - Rubrik: Webarchivierung
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Funfact des Tages: in der 60MB großen Exportdatei von @Archivalia_kg steht 21x "Idiot", 2x "Arschloch" und 3x "Penner". Aber 0mal von KG!
— Sascha Foerster (@Sascha_Foerster) 12. Mai 2015
Ein herzliches Dankeschön an Sascha Förster, der sich seit längerem mit dem Export und Import von Archivalia befasst.
KlausGraf - am Dienstag, 12. Mai 2015, 21:04 - Rubrik: Allgemeines
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http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Akt+++++DD3BCE46-42BE-4461-BE51-89F3B3543AC3lanm08wuj#Akt_____DD3BCE46-42BE-4461-BE51-89F3B3543AC3lanm08wuj
Siehe auch
http://wien.orf.at/news/stories/2710336
http://archiv.twoday.net/stories/1022419429/

Siehe auch
http://wien.orf.at/news/stories/2710336
http://archiv.twoday.net/stories/1022419429/

KlausGraf - am Dienstag, 12. Mai 2015, 20:44 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Nun auch mit Online-Filter und Permalinks.
http://kalliope.staatsbibliothek-berlin.de/
Erfasst sind 2670609 Stücke, davon 26915 Digitalisate.
http://kalliope.staatsbibliothek-berlin.de/
Erfasst sind 2670609 Stücke, davon 26915 Digitalisate.
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http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0009/bsb00095888/images
Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/3727
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-52421 (Graf: Ordensreform 1995, S. 130)
Man nimmt an, der Autor Albert sei mit Adilbert von Augsburg identisch.
http://archiv.twoday.net/stories/948991295/
Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/3727
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-52421 (Graf: Ordensreform 1995, S. 130)
Man nimmt an, der Autor Albert sei mit Adilbert von Augsburg identisch.
http://archiv.twoday.net/stories/948991295/
KlausGraf - am Montag, 11. Mai 2015, 17:42 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.lfd.niedersachsen.de/download/96776/Taetigkeitsbericht_2011_-_2012.pdf
Die reaktionäre Grundhaltung ergibt sich schon aus der ersten Überschrift:
Live-Streams von Ratssitzungen: Besser nicht
Kein gewählter Volksvertreter hat ein Recht darauf, mit den eigenen rhetorischen Fehlleistungen verschont zu werden. Wer dergleichen peinlich ist, sollte sich nicht wählen lassen. Und diese inkompetente Datenschutzbeauftragte sollte auch ihren Hut nehmen.
Die reaktionäre Grundhaltung ergibt sich schon aus der ersten Überschrift:
Live-Streams von Ratssitzungen: Besser nicht
Kein gewählter Volksvertreter hat ein Recht darauf, mit den eigenen rhetorischen Fehlleistungen verschont zu werden. Wer dergleichen peinlich ist, sollte sich nicht wählen lassen. Und diese inkompetente Datenschutzbeauftragte sollte auch ihren Hut nehmen.
KlausGraf - am Montag, 11. Mai 2015, 17:24 - Rubrik: Datenschutz
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http://www.geobib.info/ (wird erst am 30.06.2015 freigeschaltet!)
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/05/neue-online-datenbank-zur-holocaust.html
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/05/neue-online-datenbank-zur-holocaust.html
KlausGraf - am Montag, 11. Mai 2015, 17:21 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Ein Artikel von Thomas Miessgang über die Ankaufspraxis der Literaturarchive: http://www.zeit.de/2015/15/literaturmuseum-wien-literaturarchiv-zeitgenoessische-literatur
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=36710
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=36710
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http://savex.cult.gva.es/flora/jsp/index_opac.jsp
Im OPAC stehen über 300.000 Dokumente aus Archiven in Valencia digital zur Verfügung. Brauchbare Auflösung.
Via
http://www.anabad.org/noticias-anabad/27-archivos/3537-opac-del-sistema-archivistico-valenciano-en-red-savex
http://archivologo.blogspot.de/2015/05/mas-de-300000-documentos-de-los.html
Im OPAC stehen über 300.000 Dokumente aus Archiven in Valencia digital zur Verfügung. Brauchbare Auflösung.
Via
http://www.anabad.org/noticias-anabad/27-archivos/3537-opac-del-sistema-archivistico-valenciano-en-red-savex
http://archivologo.blogspot.de/2015/05/mas-de-300000-documentos-de-los.html
KlausGraf - am Montag, 11. Mai 2015, 17:17 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.focus.de/regional/hessen/geschichte-archive-hinter-rissigen-mauern_id_4672830.html
Offensichtlich hat sich seit 2012 nichts getan:
http://archiv.twoday.net/stories/97014410/
Offensichtlich hat sich seit 2012 nichts getan:
http://archiv.twoday.net/stories/97014410/
ingobobingo - am Montag, 11. Mai 2015, 10:02 - Rubrik: Herrschaftsarchive
https://plus.google.com/+KlausGrafHisto/posts/ew6BFdf66Sc
Weitgehend automatisiert erstellt. Die mit meinem Smartphone erstellten Bilder werden automatisch in meinem Google-Account gesichert. Ein Programm erstellt daraus eine "Geschichte" (auch ohne dass man darum gebeten hat), die man ggf. bearbeiten und dann teilen/veröffentlichen kann.
"Salvatorbrille"
Weitgehend automatisiert erstellt. Die mit meinem Smartphone erstellten Bilder werden automatisch in meinem Google-Account gesichert. Ein Programm erstellt daraus eine "Geschichte" (auch ohne dass man darum gebeten hat), die man ggf. bearbeiten und dann teilen/veröffentlichen kann.
KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 16:41 - Rubrik: Unterhaltung
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"Die älteren Damen verletzen angeblich Urheberrechte. Die Furcht vor Nachzahlungen lässt die Senioren nun verstummen. Die Gema-Tarifstruktur führt landesweit immer wieder zu Problemen."
http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/gema-verlangt-gebuehren-fuers-volkslieder-singen-id9664756.html
Wir lesen § 52 UrhG: "Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind."
#gema
Update:
https://medium.com/@jagermo/nein-die-gema-will-kein-seniorensingkr%C3%A4nzchen-killen-4a00b9346116
http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/gema-verlangt-gebuehren-fuers-volkslieder-singen-id9664756.html
Wir lesen § 52 UrhG: "Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind."
#gema
Update:
https://medium.com/@jagermo/nein-die-gema-will-kein-seniorensingkr%C3%A4nzchen-killen-4a00b9346116
KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 16:29 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 16:23 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Im Rahmen eines Pilotprojektes werden auf dieser Online-Plattform herausragende Dissertationen und Publikationen von advanced talents aus den geisteswissenschaftlichen Fächern der Universität zu Köln und der Ludwig-Maximilians-Universität München in unterschiedlichen Formaten im Open Access unter der Lizenz CC‑BY 4.0 publiziert."
http://www.humanities-map.net/
Was soll das? Wir brauchen Open Access für alle Dissertationen!
Update:
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/05/27/modern-academic-publishing/

http://www.humanities-map.net/
Was soll das? Wir brauchen Open Access für alle Dissertationen!
Update:
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/05/27/modern-academic-publishing/

KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 16:19 - Rubrik: Open Access
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http://heise.de/-2638583
"Demnach können Informationen, die Bürger nach den Informationszugangsgesetzen wie dem Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetz (UIG, VIG) oder den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes (IFG) und der Länder erhalten haben, diese nun ohne weiteres auch verwenden und beispielsweise im Internet veröffentlichen. Auch die kommerzielle Nutzung solcher Daten ist ausdrücklich erlaubt und bedarf künftig keinerlei Genehmigung durch die Behörden mehr, wie dies im bisherigen Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vorgesehen war. [...]
Der Verbreitung amtlicher Informationen steht ein eventuelles Urheberrecht der Behörde oder Einrichtung nun nicht mehr entgegen. "
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/046/1804614.pdf
Es ist ein Unding, dass für Archive, Bibliotheken und Museen Ausnahmen gemacht werden. Ein Hoch aufs amtliche Copyfraud!
Zu UrhG vs. IFG
http://archiv.twoday.net/search?q=ifg+urhg
"Demnach können Informationen, die Bürger nach den Informationszugangsgesetzen wie dem Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetz (UIG, VIG) oder den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes (IFG) und der Länder erhalten haben, diese nun ohne weiteres auch verwenden und beispielsweise im Internet veröffentlichen. Auch die kommerzielle Nutzung solcher Daten ist ausdrücklich erlaubt und bedarf künftig keinerlei Genehmigung durch die Behörden mehr, wie dies im bisherigen Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vorgesehen war. [...]
Der Verbreitung amtlicher Informationen steht ein eventuelles Urheberrecht der Behörde oder Einrichtung nun nicht mehr entgegen. "
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/046/1804614.pdf
Es ist ein Unding, dass für Archive, Bibliotheken und Museen Ausnahmen gemacht werden. Ein Hoch aufs amtliche Copyfraud!
Zu UrhG vs. IFG
http://archiv.twoday.net/search?q=ifg+urhg
KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 16:08 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 16:07 - Rubrik: English Corner
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Das muss sich ein Vermieter nicht gefallen lassen, meinte das AG München. Es geht natürlich nicht an, dass man Träger akademischen Titels in dieser Weise herabsetzt,
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4970-sie-promovierter-arsch-vermieter-kuendigt-fristlos-nach-beleidigung
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4970-sie-promovierter-arsch-vermieter-kuendigt-fristlos-nach-beleidigung
KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 16:04 - Rubrik: Archivrecht
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http://log.netbib.de/archives/2015/05/07/suchmaschine-exalead/ (Plieninger)
"Exalead ist eine Marke, die schon sehr lange besteht. Sie war schon in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine bekannte Suchmaschine. Mittlerweile gehört sie zum Dassault-Konzern, basiert auf einem eigenen Index (Datenbestand) und bietet interessante Suchoptionen, welche andere Suchmaschinen nicht im Angebot haben."
"Exalead ist eine Marke, die schon sehr lange besteht. Sie war schon in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine bekannte Suchmaschine. Mittlerweile gehört sie zum Dassault-Konzern, basiert auf einem eigenen Index (Datenbestand) und bietet interessante Suchoptionen, welche andere Suchmaschinen nicht im Angebot haben."
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Universitätsbibliothek Giessen, Hs 505 ist nun online:
http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-505
http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-505
KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 15:58 - Rubrik: Kodikologie
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Die Stadt Bonn dreht den Geldhahn ab.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/deutsches-museum-in-bonn-steht-vor-dem-aus-article1628381.html
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/deutsches-museum-in-bonn-steht-vor-dem-aus-article1628381.html
KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 15:52 - Rubrik: Museumswesen
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KlausGraf - am Sonntag, 10. Mai 2015, 15:50 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Neuerscheinung zum Bayerischen Archivtag Mai 2015:
Kommunalarchive - Häuser der Geschichte Quellenvielfalt und Aufgabenspektrum (Hrgg. von Dorit-Maria Krenn, Michael Stephan und Ulrich Wagner), ca. 608 Seiten, zahlreiche Abbildungen, ISBN 978-3-87717-855-3, € 29,80
http://kommunalarchive-bayern.de/uploads/media/Flyer_HaeuserderGeschichte_web.pdf
Mit der Publikation
Kommunalarchive – Häuser der Geschichte
liegt endlich ein umfangreiches Handbuch vor, das das breite und in den letzten Jahren vielfach erweiterte Aufgabenspektrum sowie die Vielfalt der in diesen kulturellen Gedächtniseinrichtungen bereit gestellten historischen Quellen anschaulich erläutert.
Die 26 Autorinnen und Autoren sind fast durchweg erfahrene bayerische Kommunal- archivare, deren Beiträge von langjähriger archivischer Praxis geprägt sind.
Die Publikation zielt zum einen auf ein Fachpublikum von Historikern und Archivaren und kann bei der Aus- und Fortbildung gezielt eingesetzt werden; zum andern richtet sie sich auch an die verantwortlichen Träger der archi- vischen Einrichtungen in Politik und Verwaltung; schließlich gibt sie jedem an der Geschichte seines Ortes Interessierten einen informativen Einblick in die Welt der Kommunalarchive.
Inhalt
Rolf Kießling: Die Stadt in Bayern, Franken und Schwaben – vom Mittelalter bis zur Schwelle des modernen Staates
Hans-Joachim Hecker: Die bayerischen Gemeinden im 19. und 20. Jahrhundert
Johannes Laschinger: Mittelalterliche Urkunden als historische Quelle – Beispiele aus dem Stadtarchiv Amberg
Ulrich Wagner: Städtische Amtsbücher des späten Mittelalters als historische Quelle: Würzburg als Fallbeispiel
Christoph Engelhard: Reichsstädtische Akten
Stephanie Goethals: Ich schwöre [...], daß ich mir die Gemeinde-Einnahmen und Gefällen will angelegen seyn lassen [...]. Städtische Rechnungen als historische Quelle
Michael Cramer-Fürtig: Personenstands- und Meldeunterlagen in bayerischen Kommunalarchiven
Michael Diefenbacher: Briefe des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit als historische Quelle – eine Untersuchung an Beispielen aus dem Stadtarchiv Nürnberg
Anton Löffelmeier: Nichtamtliches Schriftgut in Kommunalarchiven: Nachlässe
Edith Kalbskopf: Nichtamtliches Schriftgut in Kommunalarchiven: Schriftgut der Wirtschaft und der Vereine
Reiner Kammerl: Historische Bibliotheksbestände in Stadtarchiven am Beispiel der Weißenburger „Ratsbibliothek“
Walter Gebhardt: Die Archivbibliothek – ein unbeachtetes Zwitterwesen. Erkundungen im Raum Nürnberg
Brigitte Huber: Experimentierfeld Chronik. Das „Jahrbuch der Landeshauptstadt München“
Elisabeth Angermair und Dorothea Rettig: Fotografien als Sammlungsgut in kommunalen Archiven – von der Illustration zum stadtgeschichtlichen Dokument
Horst Gehringer: Karten und Pläne in Kommunalarchiven
Dorit-Maria Krenn: Das Plakat im Wandel und im Archiv
Andreas Jakob: Münzen und Medaillen
Sebastian Schott: Dreidimensionales Archivgut – Realien, Modelle, Bürgermeisterketten, Gastgeschenke etc.
Hans-Joachim Hecker: Kommunales Archivrecht
Horst Gehringer: Akten, Vorgänge, Dokumente als Elemente des Informationsmanagements
Ingo Schwab: Bewertung in Kommunalarchiven – die Aufgabe der Archive
Walter Bauernfeind: Die digitale Revolution im Archiv – Einsatz von Datenbanken, Retrokonversion von Findmitteln, Digitalisierung von Beständen und modernes Records Management
Daniel Baumann: Langzeitarchivierung digitaler
Verwaltungsunterlagen
Wiltrud Fischer-Pache: Bestandserhaltung in bayerischen Kommunalarchiven – Herausforderungen und Handlungsbedarf
Andreas Jakob: Kommunaler Archivbau in Bayern
Maria Rita Sagstetter: Die kommunale Archivpflege in Bayern – Grundlagen, Konzeption, Praxis
Matthias Haupt: Herausforderungen der Benutzerbetreuung in kommunalen Archiven
Dorit-Maria Krenn: „Erlebnisort“ und „Bildungshort“: Öffentlichkeitsarbeit in Kommunalarchiven
Michael Stephan: Entwicklungen des kommunalen Archivwesens in Bayern
Kommunalarchive - Häuser der Geschichte Quellenvielfalt und Aufgabenspektrum (Hrgg. von Dorit-Maria Krenn, Michael Stephan und Ulrich Wagner), ca. 608 Seiten, zahlreiche Abbildungen, ISBN 978-3-87717-855-3, € 29,80
http://kommunalarchive-bayern.de/uploads/media/Flyer_HaeuserderGeschichte_web.pdf
Mit der Publikation
Kommunalarchive – Häuser der Geschichte
liegt endlich ein umfangreiches Handbuch vor, das das breite und in den letzten Jahren vielfach erweiterte Aufgabenspektrum sowie die Vielfalt der in diesen kulturellen Gedächtniseinrichtungen bereit gestellten historischen Quellen anschaulich erläutert.
Die 26 Autorinnen und Autoren sind fast durchweg erfahrene bayerische Kommunal- archivare, deren Beiträge von langjähriger archivischer Praxis geprägt sind.
Die Publikation zielt zum einen auf ein Fachpublikum von Historikern und Archivaren und kann bei der Aus- und Fortbildung gezielt eingesetzt werden; zum andern richtet sie sich auch an die verantwortlichen Träger der archi- vischen Einrichtungen in Politik und Verwaltung; schließlich gibt sie jedem an der Geschichte seines Ortes Interessierten einen informativen Einblick in die Welt der Kommunalarchive.
Inhalt
Rolf Kießling: Die Stadt in Bayern, Franken und Schwaben – vom Mittelalter bis zur Schwelle des modernen Staates
Hans-Joachim Hecker: Die bayerischen Gemeinden im 19. und 20. Jahrhundert
Johannes Laschinger: Mittelalterliche Urkunden als historische Quelle – Beispiele aus dem Stadtarchiv Amberg
Ulrich Wagner: Städtische Amtsbücher des späten Mittelalters als historische Quelle: Würzburg als Fallbeispiel
Christoph Engelhard: Reichsstädtische Akten
Stephanie Goethals: Ich schwöre [...], daß ich mir die Gemeinde-Einnahmen und Gefällen will angelegen seyn lassen [...]. Städtische Rechnungen als historische Quelle
Michael Cramer-Fürtig: Personenstands- und Meldeunterlagen in bayerischen Kommunalarchiven
Michael Diefenbacher: Briefe des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit als historische Quelle – eine Untersuchung an Beispielen aus dem Stadtarchiv Nürnberg
Anton Löffelmeier: Nichtamtliches Schriftgut in Kommunalarchiven: Nachlässe
Edith Kalbskopf: Nichtamtliches Schriftgut in Kommunalarchiven: Schriftgut der Wirtschaft und der Vereine
Reiner Kammerl: Historische Bibliotheksbestände in Stadtarchiven am Beispiel der Weißenburger „Ratsbibliothek“
Walter Gebhardt: Die Archivbibliothek – ein unbeachtetes Zwitterwesen. Erkundungen im Raum Nürnberg
Brigitte Huber: Experimentierfeld Chronik. Das „Jahrbuch der Landeshauptstadt München“
Elisabeth Angermair und Dorothea Rettig: Fotografien als Sammlungsgut in kommunalen Archiven – von der Illustration zum stadtgeschichtlichen Dokument
Horst Gehringer: Karten und Pläne in Kommunalarchiven
Dorit-Maria Krenn: Das Plakat im Wandel und im Archiv
Andreas Jakob: Münzen und Medaillen
Sebastian Schott: Dreidimensionales Archivgut – Realien, Modelle, Bürgermeisterketten, Gastgeschenke etc.
Hans-Joachim Hecker: Kommunales Archivrecht
Horst Gehringer: Akten, Vorgänge, Dokumente als Elemente des Informationsmanagements
Ingo Schwab: Bewertung in Kommunalarchiven – die Aufgabe der Archive
Walter Bauernfeind: Die digitale Revolution im Archiv – Einsatz von Datenbanken, Retrokonversion von Findmitteln, Digitalisierung von Beständen und modernes Records Management
Daniel Baumann: Langzeitarchivierung digitaler
Verwaltungsunterlagen
Wiltrud Fischer-Pache: Bestandserhaltung in bayerischen Kommunalarchiven – Herausforderungen und Handlungsbedarf
Andreas Jakob: Kommunaler Archivbau in Bayern
Maria Rita Sagstetter: Die kommunale Archivpflege in Bayern – Grundlagen, Konzeption, Praxis
Matthias Haupt: Herausforderungen der Benutzerbetreuung in kommunalen Archiven
Dorit-Maria Krenn: „Erlebnisort“ und „Bildungshort“: Öffentlichkeitsarbeit in Kommunalarchiven
Michael Stephan: Entwicklungen des kommunalen Archivwesens in Bayern
Archivar123 - am Samstag, 9. Mai 2015, 17:55 - Rubrik: Kommunalarchive
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Im April dieses Jahres haben sich in der Landessportschule Frankfurt wieder zahlreiche Fachleute aus mehreren Landessportbünden und Fachverbänden getroffen, um nach einer Begrüßung durch Professor Dr. Zielinski als zuständigem Vizepräsidenten des Landessportbunds Hessen ihre Erfahrungen bei der Sicherung von Sportüberlieferungen länderübergreifend auszutauschen. Erstmals konnten die Tagungsteilnehmer bei ihren Überlegungen von konkreten Daten ausgehen, weil allen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage vorlagen, über die bereits in der letzten Magazinausgabe von „Sport in Hessen“ berichtet worden ist.
Die Auswertung der Fragebogen, die von 334 hessischen Sportvereinen ausgefüllt wurden, zeigte erwartungsgemäß, dass mehr als 80% dieser Vereine wichtige Unterlagen nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen in der Wohnung eines Vorstandsmitglieds oder in den eigenen Vereinsräumen aufbewahren. Nur in etwas mehr als 10% der Fälle sind diese Unterlagen aber auch für interessierte Außenstehende unter Beachtung der Schutzfristen zugänglich.
Dies bedeutet unter anderem, dass alle anderen Unterlagen in der Regel nicht für sportgeschichtliche Auswertungen zu nutzen sind. Außerdem ist es zweifelhaft, ob diese Unterlagen überhaupt archivgerecht aufbewahrt und damit auf Dauer erhalten werden. Der Empfehlung, bei der Archivierung grundsätzlich mit den jeweils zuständigen Kommunalarchiven zusammenzuarbeiten, folgten lediglich knapp 3% aller antwortenden Sportvereine. Allerdings wünschten sich andererseits etwa die Hälfte aller beteiligten Vereine auch zusätzliche Beratungsangebote.
Bei der Tagung zum überregionalen Erfahrungsaustausch wurde deutlich, dass die hessischen Erfahrungen nicht außergewöhnlich sind, denn in ihrem Bericht über den Aufbau des Muse-ums eines so renommierten Vereins wie des 1.FC Kaiserslautern (FCK) beschrieb Astrid Wegner als verantwortliche Kuratorin eine vergleichbare Situation. Ihre Ausgangsthese lautete daher: „Das kollektive Gedächtnis des Vereins war und ist zerstreut!“ Bis zum Jahr 2011 gab es kein Archiv und auch keine Sammlung, die seit Vereinsbeginn an einem Ort zusammengetragen und damit „natürlich“ gewachsen wäre.
Die Sammlungsstrategie lautete deshalb „Partizipation“ und führte mit einem „begehbaren“ Sammelaufruf zu einem ersten „Baustellenabschnitt“ unter dem Motto „Eure Geschichte – Unsere Geschichte“. Nach einem Jahr des Sammelns konnte dann mit der Konzeptionsentwicklung für die Dauerausstellung des Museums begonnen werden. Die leitende Zielvorstellung war es, ein begehbares Vereins-Familienalbum zu schaffen, das sich räumlich in mehrere Themenbereiche gliedert. Der größte abgeschlossene Bereich sollte Fritz Walter gewidmet sein.
Ein durchlaufender Zeitstrahl bildet dabei die Vereinsgeschichte des FCK ab, während sich ein parallel verlaufender Zeitstrahl mit der Fangeschichte beschäftigt. Zusätzlich gibt es Themenräume zu besonders wichtigen Ereignissen und Entwicklungen beim FCK. Auf den Außenwänden finden sich großformatige Ansichten von Fans auf FCK-rotem Grund, so dass der Besucher Fans aus unterschiedlichen Zeiten begegnen kann. Die genauere Beschreibung einzelner Bereiche aus der zukünftigen Dauerausstellung gab einen ersten Einblick in deren Inhalte und die geplante Gestaltung.
Im Vergleich hierzu erscheint die Ausgangslage von Miriam Grabarits (Darmstadt) und Dr. Alexander Priebe (Heppenheim) für ihre Forschungsarbeit zum Thema „Deutsches Akademisches Olympia 1924 in Marburg“ auf den ersten Blick geradezu komfortabel, weil sie eine äußerst differenzierte Marburger Archivlandschaft nutzen konnten. In ihrem mit verteilten Rollen gemeinsam vorgetragenen Referat erläuterten sie die sich daraus ergebenden Chancen für sportgeschichtliche Forschung.
Für ihre Arbeiten konnten Grabarits und Dr. Priebe Bestände aus dem Archiv der Universität Marburg, aus dem Stadtarchiv Marburg sowie aus den Archiven der Akademischen Turnverbindung (ATV) und des Akademischen Turnerbunds (ATB) heranziehen. Außerdem waren das Bildarchiv des Deutschen Dokumentationszentrums für Kunstgeschichte („bildindex.de“), die Universitätsbibliothek Marburg („OPAC“) und das Institut für Sportwissenschaft von Bedeutung. Dazu kommt noch das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde („LAGIS“), welches ebenfalls seinen Sitz in Marburg hat.
Einen völlig anderen Zugang zur Problematik der Sportüberlieferungen hatte Annegret Neupert (Bundesarchiv Koblenz) für ihr einführendes Referat, mit dem sie die Bestände des Bundesarchivs unter dem Aspekt deren Bedeutung für die Sportgeschichte analysierte. Sie unterschied zunächst zwischen dem Archivgut zentraler staatlicher Stellen des Deutschen Bundes (1815 – 1866), des Deutschen Reiches (1867/71 – 1945), der Besatzungszonen (1945 – 1949), der Deutschen Demokratischen Republik (1949 – 1990) und der Bundesrepublik Deutschland (ab 1949).
Dazu kommen noch die ergänzenden Überlieferungen mit Unterlagen von Verbänden und Organisationen, die eine überregionale Bedeutung haben oder hatten, sowie aus zeitgeschichtlichen Sammlungen. Diese umfassen Druckschriften von Parteien, Verbänden und anderen bundesweit gesellschaftlich aktiven Gruppen. Außerdem verfügt das Bundesarchiv über 3.000 Nachlässe von bedeutenden historischen Persönlichkeiten und Personen der Zeitgeschichte (www.nachlassdatenbank.de).
Recherchen in den Schriftgutbeständen des Bundesarchivs sind unter Verwendung der Internetadresse „http://invenio.bundesarchiv.de“ möglich. Im Digitalen Bildarchiv des Bundesarchivs kann unter Verwendung der Internetadresse „http://www.bild.bundesarchiv.de“ recherchiert werden. Für staatliches Archivgut gelten dabei die Sperrfristen des Bundesarchivgesetzes, während bei nichtstaatlichem Archivgut jeweils die vertraglich geregelten Benutzungsbedingungen zu berücksichtigen sind.
Die Ausführungen von Miriam Grabarits und Dr. Alexander Priebe zur „Marburger Archivlandschaft“ machten deutlich, dass sich im Umkehrschluss auch die an einer Sportüberlieferung interessierten Sportvereine zunächst jeweils ein Bild von der lokalen „Überlieferungslandschaft“ machen müssen, um Adressaten für eine mögliche Kooperation zu ermitteln. Hierbei könnten die Sportkreise unterstützend eine wichtige Funktion übernehmen, wenn es ihnen gelingt, interessierte Vereine und tragende Säulen der jeweiligen Überlieferungslandschaft zusammenzuführen.
Beim Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Tagungsteilnehmern wurde außerdem übereinstimmend festgestellt, dass trotz aller Bemühungen immer noch ganz erhebliche Defizite bei der Sicherung von Sportüberlieferungen bestehen. Offensichtlich haben zahlreiche Betroffene bis heute nicht verstanden, dass die einschlägigen Empfehlungen von Sporthistorikern keine „Forderungen“ darstellen, sondern als Hilfestellung gedacht sind. Sportvereine und Sportverbände, die heute keine „Spuren“ ihrer Tätigkeit hinterlassen, werden später auch keine Erwähnung im Rahmen der Sportgeschichte finden.
Abschließend betonten mehrere Tagungsteilnehmer die Vorteile einer Netzwerkarbeit, deren Voraussetzung regelmäßige Treffen der engagierten Fachleute aus Landessportbünden und Fachverbänden sind. Darüber hinaus wurde angeregt, sich schon im Vorfeld der nächsten Tagung über die inhaltlichen Schwerpunkte zu verständigen. Künftig spielt hier ganz sicher die zunehmende Digitalisierung eine wichtige Rolle. Schließlich sollte auch überlegt werden, welche technischen Lösungen es gibt, einen ständigen internet-gestützten Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, um die Zeit zwischen den Jahrestagungen zu überbrücken.
Peter Schermer
Die Auswertung der Fragebogen, die von 334 hessischen Sportvereinen ausgefüllt wurden, zeigte erwartungsgemäß, dass mehr als 80% dieser Vereine wichtige Unterlagen nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen in der Wohnung eines Vorstandsmitglieds oder in den eigenen Vereinsräumen aufbewahren. Nur in etwas mehr als 10% der Fälle sind diese Unterlagen aber auch für interessierte Außenstehende unter Beachtung der Schutzfristen zugänglich.
Dies bedeutet unter anderem, dass alle anderen Unterlagen in der Regel nicht für sportgeschichtliche Auswertungen zu nutzen sind. Außerdem ist es zweifelhaft, ob diese Unterlagen überhaupt archivgerecht aufbewahrt und damit auf Dauer erhalten werden. Der Empfehlung, bei der Archivierung grundsätzlich mit den jeweils zuständigen Kommunalarchiven zusammenzuarbeiten, folgten lediglich knapp 3% aller antwortenden Sportvereine. Allerdings wünschten sich andererseits etwa die Hälfte aller beteiligten Vereine auch zusätzliche Beratungsangebote.
Bei der Tagung zum überregionalen Erfahrungsaustausch wurde deutlich, dass die hessischen Erfahrungen nicht außergewöhnlich sind, denn in ihrem Bericht über den Aufbau des Muse-ums eines so renommierten Vereins wie des 1.FC Kaiserslautern (FCK) beschrieb Astrid Wegner als verantwortliche Kuratorin eine vergleichbare Situation. Ihre Ausgangsthese lautete daher: „Das kollektive Gedächtnis des Vereins war und ist zerstreut!“ Bis zum Jahr 2011 gab es kein Archiv und auch keine Sammlung, die seit Vereinsbeginn an einem Ort zusammengetragen und damit „natürlich“ gewachsen wäre.
Die Sammlungsstrategie lautete deshalb „Partizipation“ und führte mit einem „begehbaren“ Sammelaufruf zu einem ersten „Baustellenabschnitt“ unter dem Motto „Eure Geschichte – Unsere Geschichte“. Nach einem Jahr des Sammelns konnte dann mit der Konzeptionsentwicklung für die Dauerausstellung des Museums begonnen werden. Die leitende Zielvorstellung war es, ein begehbares Vereins-Familienalbum zu schaffen, das sich räumlich in mehrere Themenbereiche gliedert. Der größte abgeschlossene Bereich sollte Fritz Walter gewidmet sein.
Ein durchlaufender Zeitstrahl bildet dabei die Vereinsgeschichte des FCK ab, während sich ein parallel verlaufender Zeitstrahl mit der Fangeschichte beschäftigt. Zusätzlich gibt es Themenräume zu besonders wichtigen Ereignissen und Entwicklungen beim FCK. Auf den Außenwänden finden sich großformatige Ansichten von Fans auf FCK-rotem Grund, so dass der Besucher Fans aus unterschiedlichen Zeiten begegnen kann. Die genauere Beschreibung einzelner Bereiche aus der zukünftigen Dauerausstellung gab einen ersten Einblick in deren Inhalte und die geplante Gestaltung.
Im Vergleich hierzu erscheint die Ausgangslage von Miriam Grabarits (Darmstadt) und Dr. Alexander Priebe (Heppenheim) für ihre Forschungsarbeit zum Thema „Deutsches Akademisches Olympia 1924 in Marburg“ auf den ersten Blick geradezu komfortabel, weil sie eine äußerst differenzierte Marburger Archivlandschaft nutzen konnten. In ihrem mit verteilten Rollen gemeinsam vorgetragenen Referat erläuterten sie die sich daraus ergebenden Chancen für sportgeschichtliche Forschung.
Für ihre Arbeiten konnten Grabarits und Dr. Priebe Bestände aus dem Archiv der Universität Marburg, aus dem Stadtarchiv Marburg sowie aus den Archiven der Akademischen Turnverbindung (ATV) und des Akademischen Turnerbunds (ATB) heranziehen. Außerdem waren das Bildarchiv des Deutschen Dokumentationszentrums für Kunstgeschichte („bildindex.de“), die Universitätsbibliothek Marburg („OPAC“) und das Institut für Sportwissenschaft von Bedeutung. Dazu kommt noch das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde („LAGIS“), welches ebenfalls seinen Sitz in Marburg hat.
Einen völlig anderen Zugang zur Problematik der Sportüberlieferungen hatte Annegret Neupert (Bundesarchiv Koblenz) für ihr einführendes Referat, mit dem sie die Bestände des Bundesarchivs unter dem Aspekt deren Bedeutung für die Sportgeschichte analysierte. Sie unterschied zunächst zwischen dem Archivgut zentraler staatlicher Stellen des Deutschen Bundes (1815 – 1866), des Deutschen Reiches (1867/71 – 1945), der Besatzungszonen (1945 – 1949), der Deutschen Demokratischen Republik (1949 – 1990) und der Bundesrepublik Deutschland (ab 1949).
Dazu kommen noch die ergänzenden Überlieferungen mit Unterlagen von Verbänden und Organisationen, die eine überregionale Bedeutung haben oder hatten, sowie aus zeitgeschichtlichen Sammlungen. Diese umfassen Druckschriften von Parteien, Verbänden und anderen bundesweit gesellschaftlich aktiven Gruppen. Außerdem verfügt das Bundesarchiv über 3.000 Nachlässe von bedeutenden historischen Persönlichkeiten und Personen der Zeitgeschichte (www.nachlassdatenbank.de).
Recherchen in den Schriftgutbeständen des Bundesarchivs sind unter Verwendung der Internetadresse „http://invenio.bundesarchiv.de“ möglich. Im Digitalen Bildarchiv des Bundesarchivs kann unter Verwendung der Internetadresse „http://www.bild.bundesarchiv.de“ recherchiert werden. Für staatliches Archivgut gelten dabei die Sperrfristen des Bundesarchivgesetzes, während bei nichtstaatlichem Archivgut jeweils die vertraglich geregelten Benutzungsbedingungen zu berücksichtigen sind.
Die Ausführungen von Miriam Grabarits und Dr. Alexander Priebe zur „Marburger Archivlandschaft“ machten deutlich, dass sich im Umkehrschluss auch die an einer Sportüberlieferung interessierten Sportvereine zunächst jeweils ein Bild von der lokalen „Überlieferungslandschaft“ machen müssen, um Adressaten für eine mögliche Kooperation zu ermitteln. Hierbei könnten die Sportkreise unterstützend eine wichtige Funktion übernehmen, wenn es ihnen gelingt, interessierte Vereine und tragende Säulen der jeweiligen Überlieferungslandschaft zusammenzuführen.
Beim Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Tagungsteilnehmern wurde außerdem übereinstimmend festgestellt, dass trotz aller Bemühungen immer noch ganz erhebliche Defizite bei der Sicherung von Sportüberlieferungen bestehen. Offensichtlich haben zahlreiche Betroffene bis heute nicht verstanden, dass die einschlägigen Empfehlungen von Sporthistorikern keine „Forderungen“ darstellen, sondern als Hilfestellung gedacht sind. Sportvereine und Sportverbände, die heute keine „Spuren“ ihrer Tätigkeit hinterlassen, werden später auch keine Erwähnung im Rahmen der Sportgeschichte finden.
Abschließend betonten mehrere Tagungsteilnehmer die Vorteile einer Netzwerkarbeit, deren Voraussetzung regelmäßige Treffen der engagierten Fachleute aus Landessportbünden und Fachverbänden sind. Darüber hinaus wurde angeregt, sich schon im Vorfeld der nächsten Tagung über die inhaltlichen Schwerpunkte zu verständigen. Künftig spielt hier ganz sicher die zunehmende Digitalisierung eine wichtige Rolle. Schließlich sollte auch überlegt werden, welche technischen Lösungen es gibt, einen ständigen internet-gestützten Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, um die Zeit zwischen den Jahrestagungen zu überbrücken.
Peter Schermer
Peter Schermer - am Freitag, 8. Mai 2015, 19:05 - Rubrik: Sportarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 7. Mai 2015, 15:30 - Rubrik: Kommunalarchive
"die in Zusammenarbeit mit Professor Andreas Lehnardt entstandene Publikation über hebräische Fragmente in der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz ist jetzt online zugänglich über http://eprints.rclis.org/. Wir sind zuversichtlich, dass dies das Interesse an der Printversion nicht schmälern wird. Sie ist weiterhin über die Bibliothek bestellbar und steht für Tauschanfragen bereit.
Schönen Gruß aus Mainz von Annelen Ottermann.
http://eprints.rclis.org/25043/ "
Die richtige Entscheidung!
Schönen Gruß aus Mainz von Annelen Ottermann.
http://eprints.rclis.org/25043/ "
Die richtige Entscheidung!
KlausGraf - am Donnerstag, 7. Mai 2015, 15:26 - Rubrik: Kodikologie
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