"Sie finden hier insbesondere Zeitschriftenaufsätze und die lokalen Bestände der B3Kat-Bibliotheken (gemeinsamer Verbundkatalog Bayern, Berlin, Brandenburg). Recherchierbar sind zudem externe Ressourcen wie weitere Bücher, Referenzeinträge und digitale Objekte, die im "normalen" Katalog nicht sichtbar sind.
Unser Discovery-Service hilft Ihnen, einfach und effektiv nach Informationen zu suchen und teilweise direkt auf sie zuzugreifen."
http://bvb-new-primo.hosted.exlibrisgroup.com/primo_library/libweb/action/search.do?vid=49BVB_VU1

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022470772/
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Wer den neuen, wie immer empfehlenswerten Newsletter des Prometheus-Bildarchivs mit vielen Tipps zur digitalen Kultur, einsehen will, findet ihn unter:
http://prometheus.uni-koeln.de/pandora/de/email/newsletters/61
Aber gibt es auch eine Übersichtsseite zum Newsletterarchiv?

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KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 20:10 - Rubrik: Bildquellen
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Danke an
http://archiv.twoday.net/stories/1022473672/#1022476044
für den Hinweis auf
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/koblenz/kloster-himmerod-wertvolle-bibliothek-kommt-unter-den-hammer/-/id=1642/did=16211616/nid=1642/6jm95k/index.html
Die Versteigerung sorgte im Vorfeld für Ärger: Historiker warfen den Zisterzienser-Brüdern die Verscherbelung ihres Kulturgutes vor. Die Mönche verteidigten dagegen ihr Vorgehen. Das Kloster habe kein Geld, die alten Bücher zu restaurieren und sachgemäß aufzubewahren.
Das wertvollste Objekt - eine Pergament-Handschrift aus dem 12. Jahrhundert - kommt am Freitag nicht unter den Hammer. Das Land Rheinland-Pfalz hat das historische Dokument gekauft. Der Listenpreis lag bei 30.000 Euro. Damit könne die Pergamenthandschrift für die Forschung zugänglich sein, sagte die Leiterin des Landesbibliothekzentrums in Koblenz. Dort werde die Handschrift vermutlich künftig auch aufbewahrt. Das Landesbibliothekzentrum will bei der Auktion am Freitag versuchen, weitere Schriften aus der Himmeroder Klosterbibliothek zu ersteigern.
[Siehe auch
http://www.boersenblatt.net/artikel-bibliotheken.1029827.html ]
Soeben meldete der Trierische Volksfreund:
Die meisten der alten Bücher, die das Kloster Himmerod am Freitag in Köln versteigert hat, bleiben öffentlich zugänglich. Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz konnte einen Großteil der Wiegendrucke und Frühdrucke erwerben. [...]
Für fast alles bekamen die Mönche mehr als den Schätzpreis. Die Bibliothekszentrale hatte kurzfristig Drittmittel eingeworben, um mitbieten zu können. „Wir sind sehr zufrieden“, sagt Annette Gerlach, Leiterin der Zentrale – handele es sich bei den Werken doch um bedeutendes Kulturgut. Darüber, wie viel Geld für die Handschrift geflossen ist, habe man Stillschweigen vereinbart. Wohl auch, weil die Mönche viel Kritik einstecken mussten, betont Gerlach ausdrücklich, dass der Kontakt mit dem Kloster sehr gut gewesen sei.
Weniger erfreut über all das ist das Auktionshaus Venator und Hanstein, das das gewinnbringendste Stück kurzfristig aus dem Katalog nehmen musste. „Die Abtei war unter derartigen Druck geraten, dass nichts anderes übrig blieb“, sagt der Auktionator Joachim Haber.
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinland/Rheinland-Pfalz-und-Nachbarn-Kloster-Himmerod-Land-ersteigert-viele-Buecher-aus-Besitz-der-Moenche;art158726,4326043
***
Am 21. September mokierte sich im Trierischen Volksfreund Katharina Hammermann (ich habe ausführlich mit ihr telefoniert) über mein Engagement.
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/kultur/Kultur-Arme-Moenche-alte-Buecher-wuetende-Historiker;art764,4322456
Arme Mönche, alte Bücher, wütende Historiker
(Großlittgen/Köln)
Ein Kulturgutaktivist setzt derzeit Himmel und Hölle in Bewegung, weil die Himmeroder Mönche ein paar alte Bücher verkaufen. Darunter das letzte im Kloster verbliebene Zeugnis der einst so bedeutenden Zisterzienser-Bibliothek. Historiker werfen den Mönchen Verschleuderung vor, das Landesbibliothekszentrum greift ein, die Brüder fühlen sich in ein falsches Licht gerückt - und die Auktionäre reiben sich die Hände. [...]
Womöglich bieten solche Einrichtungen am Freitag tatsächlich mit. Hat Graf - selbst ernannter Beschützer bedrohten Kulturguts - in seinem Zorn doch so ziemlich alles aufgescheucht, was in der rheinland-pfälzischen Bibliothekenszene Interesse an Himmerod haben könnte. Mit Erfolg. Das Landesbibliothekszentrum misst dem Ganzen Bedeutung bei. "Wir bemühen uns, dass die Handschrift in öffentlichem Besitz bleibt", sagt Leiterin Annette Gerlach. Doch ist die Aufgabe schwierig, da reiche Privatbieter bei Auktionen meist die Nase vorn haben.
Auch aus der Region Trier kommt Kritik am Vorgehen der Mönche. "Das ist doch kaum zu glauben", sagt Richard Hüttel, Kurator einer Ausstellung über die Blütezeit des Klosters Himmerod, die bis Ende Januar im Alten Rathaus in Wittlich zu sehen ist (der TV berichtete). Eines der Ziele der Ausstellung sei es, die "unglaubliche Verschleuderung von Klostergut" zur Revolutionszeit zu illustrieren. Dass sich das nun 200 Jahre später wiederhole …
Und was sagen die Mönche, die - dies sei betont - ja völlig legal handeln, wenn sie ihr Eigentum verkaufen? "Es geht nicht nur darum, Geld für die Klosterwirtschaft zu bekommen, sondern auch darum, dass die Bücher hier faulen", sagt Abt Johannes Müller, der die bissigen Texte, die Graf veröffentlicht und verbreitet hat, als unverschämt empfindet. Man habe diese Schätze "im Müll" gehoben. In einem feuchten Bibliotheksraum. Einzig die Handschrift lag im Tresor. Das Kloster habe kein Geld, sie zu restaurieren, sachgemäß aufzubewahren, und es könne sie auch nicht ausstellen. "Wir wollen sie in gute Hände geben", sagt Abt Johannes - am liebsten in öffentliche. Warum hat sich das Kloster dann nicht direkt an eine Bibliothek gewandt? "Wir hatten ja keinen blassen Schimmer, was das wert ist", sagt der Abt, der betont, dass man im Kloster keine wertvollen Bücher brauche.
Der Abt stellt sich doof. Der Zisterzienserorden sollte sich wirklich schämen, solche Obere zu haben.
[Es ist mir nicht gelungen, Nennenswertes über die neue Klosterbibliothek herauszubringen - trotz rascher Hilfe durch die Stadtbibliothek Mainz und das Kreisarchiv in Wittlich. Ein Zitat von Ambrosius Schneider aus einem seiner Aufsätze über die alte Klosterbibliothek:
"Was Mönchsgenerationen einst mühsam geschrieben und in ihrer Bibliothek sorgsam gehütet, zerstörten Säkularisation, Unverstand und Profitgier der neuen Besitzer"
Lebendiges Rheinland-Pfalz Bd. 21 (1984) S. 157-160, hier S. 160
Fast identische Fiormulierung in: Jahrbuch für den Kreis Bernkastel-Wittlich 20 (1996), S. 150-153, hier S. 152.
Der Abt sollte eigentlich die umfangreiche Festschrift, die 2010 die Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte der Abtei in ihrer Reihe spendierte, genau kennen. Von einem schimmligen Gelass ist dort überhaupt nicht die Rede. Reiner Nolden, der ehemalige Trierer Stadtarchivar, schrieb in "Neues aus der Bibliothek von Himmerod", die in den 1960er und 1970er Jahren von Pater Edmund Müller aufgebaute Bibliothek habe eine "beachtliche Größe". Er merkt allerdings an, die Räumlichkeiten müssten saniert und klimatechnisch stabilisiert werden. Die Bücher, darunter auch "mehrere" aus der alten Klosterbibliothek, müssten mit EDV katalogisiert werden. "Wegen der überregionalen Bedeutung dürften dafür Landesmittel zu gewinnen sein".
Der kundige Buchkenner spricht vor fünf Jahren von einer überregionalen Bedeutung und heute tut der Abt so, als wisse man gar nicht, was man da habe? Der Pfaffe lügt, möchte man ausrufen, aber so platter Antiklerikalismus war nie meine Sache.]
Wie sah es mit der sonstigen Resonanz aus?
Annelen Ottermanns Aufruf in der Liste Provenienz blieb ohne jegliche Resonanz.
Aus Österreich mailte mir am 16. September ein Zisterzienser:
Da ich selbst seit [...] Zisterzienser [...] bin, empört mich dieser Vorgang eines Zisterzienserklosters auf's äusserste, wenngleich aufgrund meiner Erfahrungen mich diese liederliche Haltung seitens der Geistlichkeit im Umgang mit kirchlichen Kulturgütern nicht erstaunt.
Himmerod seinerseits hat angesichts seiner maroden Wirtschaft und geistig-geistlichen Erschlaffung keinerlei Interesse an diesen kostbaren Buchbeständen, deren Veräusserung gerne bewerkstelligt wird, um offensichtlich ein momentan grösseres Finanzloch zu stopfen. Solches ist schändlich und erbärmlich zugleich.
Sie stehen in guter Position, um die anberaumte Veräusserung in Privathände zu unterbinden. Der Vorgesetzte der Abtei Himmerod ist der Abtpräses der Abtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz, Anselm van der Linde. Ihm ist dieser Vorgang anzuzeigen, welcher ja durch ihn als den höheren Oberen genehmigungsbedürftig ist. Ferner wäre der Generalabt in Rom, Mauro Lepori, davon in Kenntnis zu setzen. Die Mail-Adressen dieser Äbte sind auf Internet jederzeit auffindbar bzw. deren Telephon-Nummern.
Der Zisterzienserorden muss Ihnen für Ihren alarmierenden Beitrag zutiefst dankbar sein, ich für meinen Teil bin es !
Am 17. September habe ich mich an den Abtpräses per Mail gewandt mit der Bitte, die Versteigerung zu verhindern. Ich bekam noch nicht einmal eine Anwort!
Nachdem Frau Sorbello Staub für Freitag vor einer Woche eine Pressemitteilung der AKThB zur Angelegenheit in Aussicht gestellt hatte, habe ich vor vier Tagen bei Verantwortlichen des Verbands per Mail nachgefragt, ab da noch etwas kommt.
info@bibliothek.drs.de
fr.oliver@abtei-kornelimuenster.de
HartmannS@bistumlimburg.de
sorbello@thf-fulda.de
Auch hier: keine Antwort!
Natürlich ist es erfreulich, dass die Handschrift und weitere Bücher vom Land Rheinland-Pfalz erworben werden konnten. Es bleibt abzuwarten, welche Bücher NICHT erworben werden konnten. Und selbstverständlich ist es ein Unding, dass einmal mehr Intransparenz bei dem Kaufpreis herrscht. Ich habe via
https://fragdenstaat.de/a/11429
Auskunft beantragt. Und es bleibt ein Skandal, dass eine angesehene (?) Abtei des Zisterzienserordens sich in dieser Weise von ihrem Kulturgut trennte.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022483920/

http://archiv.twoday.net/stories/1022473672/#1022476044
für den Hinweis auf
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/koblenz/kloster-himmerod-wertvolle-bibliothek-kommt-unter-den-hammer/-/id=1642/did=16211616/nid=1642/6jm95k/index.html
Die Versteigerung sorgte im Vorfeld für Ärger: Historiker warfen den Zisterzienser-Brüdern die Verscherbelung ihres Kulturgutes vor. Die Mönche verteidigten dagegen ihr Vorgehen. Das Kloster habe kein Geld, die alten Bücher zu restaurieren und sachgemäß aufzubewahren.
Das wertvollste Objekt - eine Pergament-Handschrift aus dem 12. Jahrhundert - kommt am Freitag nicht unter den Hammer. Das Land Rheinland-Pfalz hat das historische Dokument gekauft. Der Listenpreis lag bei 30.000 Euro. Damit könne die Pergamenthandschrift für die Forschung zugänglich sein, sagte die Leiterin des Landesbibliothekzentrums in Koblenz. Dort werde die Handschrift vermutlich künftig auch aufbewahrt. Das Landesbibliothekzentrum will bei der Auktion am Freitag versuchen, weitere Schriften aus der Himmeroder Klosterbibliothek zu ersteigern.
[Siehe auch
http://www.boersenblatt.net/artikel-bibliotheken.1029827.html ]
Soeben meldete der Trierische Volksfreund:
Die meisten der alten Bücher, die das Kloster Himmerod am Freitag in Köln versteigert hat, bleiben öffentlich zugänglich. Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz konnte einen Großteil der Wiegendrucke und Frühdrucke erwerben. [...]
Für fast alles bekamen die Mönche mehr als den Schätzpreis. Die Bibliothekszentrale hatte kurzfristig Drittmittel eingeworben, um mitbieten zu können. „Wir sind sehr zufrieden“, sagt Annette Gerlach, Leiterin der Zentrale – handele es sich bei den Werken doch um bedeutendes Kulturgut. Darüber, wie viel Geld für die Handschrift geflossen ist, habe man Stillschweigen vereinbart. Wohl auch, weil die Mönche viel Kritik einstecken mussten, betont Gerlach ausdrücklich, dass der Kontakt mit dem Kloster sehr gut gewesen sei.
Weniger erfreut über all das ist das Auktionshaus Venator und Hanstein, das das gewinnbringendste Stück kurzfristig aus dem Katalog nehmen musste. „Die Abtei war unter derartigen Druck geraten, dass nichts anderes übrig blieb“, sagt der Auktionator Joachim Haber.
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinland/Rheinland-Pfalz-und-Nachbarn-Kloster-Himmerod-Land-ersteigert-viele-Buecher-aus-Besitz-der-Moenche;art158726,4326043
***
Am 21. September mokierte sich im Trierischen Volksfreund Katharina Hammermann (ich habe ausführlich mit ihr telefoniert) über mein Engagement.
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/kultur/Kultur-Arme-Moenche-alte-Buecher-wuetende-Historiker;art764,4322456
Arme Mönche, alte Bücher, wütende Historiker
(Großlittgen/Köln)
Ein Kulturgutaktivist setzt derzeit Himmel und Hölle in Bewegung, weil die Himmeroder Mönche ein paar alte Bücher verkaufen. Darunter das letzte im Kloster verbliebene Zeugnis der einst so bedeutenden Zisterzienser-Bibliothek. Historiker werfen den Mönchen Verschleuderung vor, das Landesbibliothekszentrum greift ein, die Brüder fühlen sich in ein falsches Licht gerückt - und die Auktionäre reiben sich die Hände. [...]
Womöglich bieten solche Einrichtungen am Freitag tatsächlich mit. Hat Graf - selbst ernannter Beschützer bedrohten Kulturguts - in seinem Zorn doch so ziemlich alles aufgescheucht, was in der rheinland-pfälzischen Bibliothekenszene Interesse an Himmerod haben könnte. Mit Erfolg. Das Landesbibliothekszentrum misst dem Ganzen Bedeutung bei. "Wir bemühen uns, dass die Handschrift in öffentlichem Besitz bleibt", sagt Leiterin Annette Gerlach. Doch ist die Aufgabe schwierig, da reiche Privatbieter bei Auktionen meist die Nase vorn haben.
Auch aus der Region Trier kommt Kritik am Vorgehen der Mönche. "Das ist doch kaum zu glauben", sagt Richard Hüttel, Kurator einer Ausstellung über die Blütezeit des Klosters Himmerod, die bis Ende Januar im Alten Rathaus in Wittlich zu sehen ist (der TV berichtete). Eines der Ziele der Ausstellung sei es, die "unglaubliche Verschleuderung von Klostergut" zur Revolutionszeit zu illustrieren. Dass sich das nun 200 Jahre später wiederhole …
Und was sagen die Mönche, die - dies sei betont - ja völlig legal handeln, wenn sie ihr Eigentum verkaufen? "Es geht nicht nur darum, Geld für die Klosterwirtschaft zu bekommen, sondern auch darum, dass die Bücher hier faulen", sagt Abt Johannes Müller, der die bissigen Texte, die Graf veröffentlicht und verbreitet hat, als unverschämt empfindet. Man habe diese Schätze "im Müll" gehoben. In einem feuchten Bibliotheksraum. Einzig die Handschrift lag im Tresor. Das Kloster habe kein Geld, sie zu restaurieren, sachgemäß aufzubewahren, und es könne sie auch nicht ausstellen. "Wir wollen sie in gute Hände geben", sagt Abt Johannes - am liebsten in öffentliche. Warum hat sich das Kloster dann nicht direkt an eine Bibliothek gewandt? "Wir hatten ja keinen blassen Schimmer, was das wert ist", sagt der Abt, der betont, dass man im Kloster keine wertvollen Bücher brauche.
Der Abt stellt sich doof. Der Zisterzienserorden sollte sich wirklich schämen, solche Obere zu haben.
[Es ist mir nicht gelungen, Nennenswertes über die neue Klosterbibliothek herauszubringen - trotz rascher Hilfe durch die Stadtbibliothek Mainz und das Kreisarchiv in Wittlich. Ein Zitat von Ambrosius Schneider aus einem seiner Aufsätze über die alte Klosterbibliothek:
"Was Mönchsgenerationen einst mühsam geschrieben und in ihrer Bibliothek sorgsam gehütet, zerstörten Säkularisation, Unverstand und Profitgier der neuen Besitzer"
Lebendiges Rheinland-Pfalz Bd. 21 (1984) S. 157-160, hier S. 160
Fast identische Fiormulierung in: Jahrbuch für den Kreis Bernkastel-Wittlich 20 (1996), S. 150-153, hier S. 152.
Der Abt sollte eigentlich die umfangreiche Festschrift, die 2010 die Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte der Abtei in ihrer Reihe spendierte, genau kennen. Von einem schimmligen Gelass ist dort überhaupt nicht die Rede. Reiner Nolden, der ehemalige Trierer Stadtarchivar, schrieb in "Neues aus der Bibliothek von Himmerod", die in den 1960er und 1970er Jahren von Pater Edmund Müller aufgebaute Bibliothek habe eine "beachtliche Größe". Er merkt allerdings an, die Räumlichkeiten müssten saniert und klimatechnisch stabilisiert werden. Die Bücher, darunter auch "mehrere" aus der alten Klosterbibliothek, müssten mit EDV katalogisiert werden. "Wegen der überregionalen Bedeutung dürften dafür Landesmittel zu gewinnen sein".
Der kundige Buchkenner spricht vor fünf Jahren von einer überregionalen Bedeutung und heute tut der Abt so, als wisse man gar nicht, was man da habe? Der Pfaffe lügt, möchte man ausrufen, aber so platter Antiklerikalismus war nie meine Sache.]
Wie sah es mit der sonstigen Resonanz aus?
Annelen Ottermanns Aufruf in der Liste Provenienz blieb ohne jegliche Resonanz.
Aus Österreich mailte mir am 16. September ein Zisterzienser:
Da ich selbst seit [...] Zisterzienser [...] bin, empört mich dieser Vorgang eines Zisterzienserklosters auf's äusserste, wenngleich aufgrund meiner Erfahrungen mich diese liederliche Haltung seitens der Geistlichkeit im Umgang mit kirchlichen Kulturgütern nicht erstaunt.
Himmerod seinerseits hat angesichts seiner maroden Wirtschaft und geistig-geistlichen Erschlaffung keinerlei Interesse an diesen kostbaren Buchbeständen, deren Veräusserung gerne bewerkstelligt wird, um offensichtlich ein momentan grösseres Finanzloch zu stopfen. Solches ist schändlich und erbärmlich zugleich.
Sie stehen in guter Position, um die anberaumte Veräusserung in Privathände zu unterbinden. Der Vorgesetzte der Abtei Himmerod ist der Abtpräses der Abtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz, Anselm van der Linde. Ihm ist dieser Vorgang anzuzeigen, welcher ja durch ihn als den höheren Oberen genehmigungsbedürftig ist. Ferner wäre der Generalabt in Rom, Mauro Lepori, davon in Kenntnis zu setzen. Die Mail-Adressen dieser Äbte sind auf Internet jederzeit auffindbar bzw. deren Telephon-Nummern.
Der Zisterzienserorden muss Ihnen für Ihren alarmierenden Beitrag zutiefst dankbar sein, ich für meinen Teil bin es !
Am 17. September habe ich mich an den Abtpräses per Mail gewandt mit der Bitte, die Versteigerung zu verhindern. Ich bekam noch nicht einmal eine Anwort!
Nachdem Frau Sorbello Staub für Freitag vor einer Woche eine Pressemitteilung der AKThB zur Angelegenheit in Aussicht gestellt hatte, habe ich vor vier Tagen bei Verantwortlichen des Verbands per Mail nachgefragt, ab da noch etwas kommt.
info@bibliothek.drs.de
fr.oliver@abtei-kornelimuenster.de
HartmannS@bistumlimburg.de
sorbello@thf-fulda.de
Auch hier: keine Antwort!
Natürlich ist es erfreulich, dass die Handschrift und weitere Bücher vom Land Rheinland-Pfalz erworben werden konnten. Es bleibt abzuwarten, welche Bücher NICHT erworben werden konnten. Und selbstverständlich ist es ein Unding, dass einmal mehr Intransparenz bei dem Kaufpreis herrscht. Ich habe via
https://fragdenstaat.de/a/11429
Auskunft beantragt. Und es bleibt ein Skandal, dass eine angesehene (?) Abtei des Zisterzienserordens sich in dieser Weise von ihrem Kulturgut trennte.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022483920/
http://www.bibliotecalazarogaldiano.es/mss/Entrada_ListaTitulos.html
Man kann bei Handschriften mit Kommentaren an der Aufnahmeschärfe und der Auflösung ein wenig herummäkeln, aber es ist doch sehr erfreulich, dass viele Handschriften dieser entlegenen Sammlung, die auf den 1947 verstorbenen spanischen Sammler Lázaro Galdiano zurückgeht, online bereitstehen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Museum_of_L%C3%A1zaro_Galdiano

Man kann bei Handschriften mit Kommentaren an der Aufnahmeschärfe und der Auflösung ein wenig herummäkeln, aber es ist doch sehr erfreulich, dass viele Handschriften dieser entlegenen Sammlung, die auf den 1947 verstorbenen spanischen Sammler Lázaro Galdiano zurückgeht, online bereitstehen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Museum_of_L%C3%A1zaro_Galdiano

KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 18:31 - Rubrik: Kodikologie
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Wann kapieren Museen endlich, dass sie mit solchen Gesten im Zeitalter von Social Media keinen Blumentopf mehr gewinnen können? Sind - wie bei der Sickingen-Ausstellung - keine Rechte Dritter betroffen, kann die Devise nur lautet: Freigeben als Public Domain oder bei 3-D unter CC-BY und über Nutzungen sich freuen!
http://www.landesmuseum-mainz.de/presse/pressematerial-rittertodteufel/pressefotos/
http://archiv.twoday.net/stories/133336589/
http://www.landesmuseum-mainz.de/presse/pressematerial-rittertodteufel/pressefotos/
KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 18:16 - Rubrik: Museumswesen
Leider nur einzelne Ausgaben deutscher Titel, aber immerhin.
http://museudaimigracao.org.br/acervodigital/
http://museudaimigracao.org.br/acervodigital/
KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 18:13 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 18:08 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.renesancni-texty.upol.cz/soubory/publikace/Francesco_Patrizi_Conference_Proceedings.pdf
Via HCK.
Via HCK.
KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 18:03 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.internet-law.de/2015/09/leistungsschutzrecht-verlage-blitzen-beim-kartellamt-ab.html
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022472510/
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022472510/
KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 17:53 - Rubrik: Archivrecht
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https://www3.ufrb.edu.br/lehrb/sites-apoio-ao-professor/objetos-digitais-ensino-historia/fontes-digitalizadas/
Darunter auch der Hinweis auf die digitale Bibliothek des Nationalmuseums in Rio de Janeiro mit deutschsprachigen Titeln:
http://www.obrasraras.museunacional.ufrj.br/obras_titulo.html
Darunter auch der Hinweis auf die digitale Bibliothek des Nationalmuseums in Rio de Janeiro mit deutschsprachigen Titeln:
http://www.obrasraras.museunacional.ufrj.br/obras_titulo.html
KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 17:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 17:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://brasilianafotografica.bn.br/
Via
http://g1.globo.com/pop-arte/noticia/2015/04/novo-portal-disponibiliza-acervo-historico-da-fotografia-nacional.html

Via
http://g1.globo.com/pop-arte/noticia/2015/04/novo-portal-disponibiliza-acervo-historico-da-fotografia-nacional.html

KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 17:13 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 15:30 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 15:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://meedia.de/2015/09/25/weil-der-justitiar-gruenes-licht-fuer-zitate-aus-strafakte-gab-abendblatt-journalisten-freigesprochen/
"Zwei Journalisten des Hamburger Abendblatt standen in Hamburg vor Gericht, weil Sie aus einer Strafakte WhatsApp-Konversationen zitiert hatten. Sie wurden von den Vorwürfen freigesprochen. Zwar hätten die Reporter rechtswidrig gehandelt, so das Gericht. Allerdings sei ihnen kein Vorwurf zu machen, weil sie zuvor den Hausjuristen gefragt haben."
"Zwei Journalisten des Hamburger Abendblatt standen in Hamburg vor Gericht, weil Sie aus einer Strafakte WhatsApp-Konversationen zitiert hatten. Sie wurden von den Vorwürfen freigesprochen. Zwar hätten die Reporter rechtswidrig gehandelt, so das Gericht. Allerdings sei ihnen kein Vorwurf zu machen, weil sie zuvor den Hausjuristen gefragt haben."
KlausGraf - am Freitag, 25. September 2015, 15:09 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 24. September 2015, 22:59 - Rubrik: Archivrecht
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http://archaeologik.blogspot.de/2015/09/ruinenbesichtigung-ein-archaologischer.html
Man muss konstatieren, dass Frau Grütters - wenn der Gesetzesentwurf denn so umgesetzt werden sollte - die selbstgesteckten, hohen Ansprüche, nämlich gegen den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen oder gar dem Terrorismus einige Finanzquellen abzudrehen, kaum erfüllen wird. Erst recht werden damit keine internationalen Massstäbe gesetzt.
Man muss konstatieren, dass Frau Grütters - wenn der Gesetzesentwurf denn so umgesetzt werden sollte - die selbstgesteckten, hohen Ansprüche, nämlich gegen den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen oder gar dem Terrorismus einige Finanzquellen abzudrehen, kaum erfüllen wird. Erst recht werden damit keine internationalen Massstäbe gesetzt.
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Zu http://archiv.twoday.net/stories/1022419475/ und
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53908.html
Die Urteilsbegründung zu der Entscheidung zu § 52b UrhG liegt nun vor:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=72304&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
Der BGH hält sich eng an die Vorgaben des EuGH.
Von besonderem Interesse scheint mir folgende Passsage:
Entgegen der Ansicht der Klägerin stellt sich damit jedoch nicht die Frage,
ob die Zulässigkeit von Vervielfältigungen nach § 53 UrhG in § 52b UrhG
hineingelesen werden kann (aA Loewenheim, GRUR 2014, 1057, 1059 f.). Bei
den Schrankenregelungen des § 52b UrhG einerseits und des § 53 UrhG andererseits
handelt es sich um jeweils eigenständige Regelungen. Sie erfassen
nicht nur unterschiedliche Nutzungshandlungen, sondern richten sich auch an
unterschiedliche Nutzerkreise. Während § 52b UrhG die Zulässigkeit des Zugänglichmachens
von Werken an elektronischen Leseplätzen durch bestimmte
Einrichtungen regelt, hat § 53 UrhG die Zulässigkeit des Vervielfältigens von
Werken zum eigenen Gebrauch und damit auch die Zulässigkeit entsprechender
Vervielfältigungen durch Nutzer elektronischer Leseplätze zum Gegenstand.
Beide Regelungen bestehen unabhängig voneinander und können nebeneinander
oder nacheinander anwendbar sein. Entgegen der Ansicht der
Klägerin ist es daher auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig,
dass ein aufgrund der Schrankenregelung des § 52b UrhG durch eine Bibliothek
an einem elektronischen Leseplatz zugänglich gemachtes Werk aufgrund
der Schrankenregelung des § 53 UrhG durch einen Benutzer des elektronischen
Leseplatzes vervielfältigt wird (vgl. Grünberger, GPR 2015, 91, 93).
Zur Haftung der Bibliotheken wird ausgeführt:
Eine Haftung der Beklagten käme daher etwa in Frage, wenn sie die Nutzer nicht darauf hinwiese, dass sie die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke nur unter
den - näher zu bezeichnenden - Voraussetzungen des § 53 UrhG vervielfältigen dürfen. Ferner käme eine Haftung der Beklagten in Betracht, wenn sie nicht durch ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen dafür sorgte, dass die Nutzer - den Voraussetzungen des § 53 UrhG entsprechend - nur einzelne Vervielfältigungsstücke
oder kleine Teile eines Werkes und keine graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik oder im wesentlichen vollständigen Bücher oder Zeitschriften vervielfältigen. Insoweit treffen die Beklagte, die die Möglichkeit zu
Vervielfältigungen an den elektronischen Leseplätzen schafft, Kontroll- und Überwachungspflichten, um eine unbefugte Vervielfältigung von Werken durch Nutzer möglichst weitgehend auszuschließen. Darüber hinaus könnte ein Hinweis
der Beklagten an die Nutzer geboten sein, dass die aufgrund der Schrankenregelung des § 53 UrhG erstellten Vervielfältigungsstücke gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 UrhG nicht verbreitet werden dürfen.
Was bedeutet das praktisch?
Abgesehen von den Hinweispflichten: Bei Notendrucken wird man wohl Drucken und Abspeichern unterbinden müssen. Bei nicht-vergriffenen Bänden darf es wohl kein Gesamt-PDF geben, das Verbot der Gesamtkopie gilt laut BGH auch für Retrodigitalisate. Während einer Sitzung sollte man wohl das sukzessive Erstellen einer Gesamtkopie unmöglich machen. Weitergehendes ist mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Benutzer problematisch.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53908.html
Die Urteilsbegründung zu der Entscheidung zu § 52b UrhG liegt nun vor:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=72304&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
Der BGH hält sich eng an die Vorgaben des EuGH.
Von besonderem Interesse scheint mir folgende Passsage:
Entgegen der Ansicht der Klägerin stellt sich damit jedoch nicht die Frage,
ob die Zulässigkeit von Vervielfältigungen nach § 53 UrhG in § 52b UrhG
hineingelesen werden kann (aA Loewenheim, GRUR 2014, 1057, 1059 f.). Bei
den Schrankenregelungen des § 52b UrhG einerseits und des § 53 UrhG andererseits
handelt es sich um jeweils eigenständige Regelungen. Sie erfassen
nicht nur unterschiedliche Nutzungshandlungen, sondern richten sich auch an
unterschiedliche Nutzerkreise. Während § 52b UrhG die Zulässigkeit des Zugänglichmachens
von Werken an elektronischen Leseplätzen durch bestimmte
Einrichtungen regelt, hat § 53 UrhG die Zulässigkeit des Vervielfältigens von
Werken zum eigenen Gebrauch und damit auch die Zulässigkeit entsprechender
Vervielfältigungen durch Nutzer elektronischer Leseplätze zum Gegenstand.
Beide Regelungen bestehen unabhängig voneinander und können nebeneinander
oder nacheinander anwendbar sein. Entgegen der Ansicht der
Klägerin ist es daher auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig,
dass ein aufgrund der Schrankenregelung des § 52b UrhG durch eine Bibliothek
an einem elektronischen Leseplatz zugänglich gemachtes Werk aufgrund
der Schrankenregelung des § 53 UrhG durch einen Benutzer des elektronischen
Leseplatzes vervielfältigt wird (vgl. Grünberger, GPR 2015, 91, 93).
Zur Haftung der Bibliotheken wird ausgeführt:
Eine Haftung der Beklagten käme daher etwa in Frage, wenn sie die Nutzer nicht darauf hinwiese, dass sie die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke nur unter
den - näher zu bezeichnenden - Voraussetzungen des § 53 UrhG vervielfältigen dürfen. Ferner käme eine Haftung der Beklagten in Betracht, wenn sie nicht durch ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen dafür sorgte, dass die Nutzer - den Voraussetzungen des § 53 UrhG entsprechend - nur einzelne Vervielfältigungsstücke
oder kleine Teile eines Werkes und keine graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik oder im wesentlichen vollständigen Bücher oder Zeitschriften vervielfältigen. Insoweit treffen die Beklagte, die die Möglichkeit zu
Vervielfältigungen an den elektronischen Leseplätzen schafft, Kontroll- und Überwachungspflichten, um eine unbefugte Vervielfältigung von Werken durch Nutzer möglichst weitgehend auszuschließen. Darüber hinaus könnte ein Hinweis
der Beklagten an die Nutzer geboten sein, dass die aufgrund der Schrankenregelung des § 53 UrhG erstellten Vervielfältigungsstücke gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 UrhG nicht verbreitet werden dürfen.
Was bedeutet das praktisch?
Abgesehen von den Hinweispflichten: Bei Notendrucken wird man wohl Drucken und Abspeichern unterbinden müssen. Bei nicht-vergriffenen Bänden darf es wohl kein Gesamt-PDF geben, das Verbot der Gesamtkopie gilt laut BGH auch für Retrodigitalisate. Während einer Sitzung sollte man wohl das sukzessive Erstellen einer Gesamtkopie unmöglich machen. Weitergehendes ist mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Benutzer problematisch.
„BGH - Bibliothek - Lesesaal“ von ComQuat - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
KlausGraf - am Donnerstag, 24. September 2015, 22:07 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Donnerstag, 24. September 2015, 21:20 - Rubrik: Open Access
"Hier der Hinweis auf einen sehr interessanten Beitrag von Klaus Mickus ( http://mickus.de/index.php/klaus_mickus/ ) zu den derzeitigen Gewinnspannen diverser wissenschaftlichen Zeitschriftenverlage (Open-Access-Tage 2015):
https://cast.switch.ch/vod/clips/rswcr3ikx/link_box
Folien sind auch vorhanden, empfehlenswerter ist aber die Aufzeichnung des Streams (mit kurzer Diskussion) mit Ton.
Folien: https://www.open-access.net/fileadmin/oat/oat15/slides/mickus_OA_Tage_15_neu.pdf
Vergleiche mit den Margen beim Drogenhandel sind anscheinend nicht völlig aus der Luft gegriffen.
Da es ganz gut passt:
NZZ Webpaper – Fette Gewinne dank Steuergeldern -
http://webpaper.nzz.ch/2015/09/06/wissen/MZSTF/fette-gewinne-dank-steuergeldern?guest_pass=16dd7e265c%3AMZSTF%3Af998efea5e5bfd7f5ca6a6bdbc64e9487c7290f6
eBooks und Standardprobleme | Plan3t.info -
http://plan3t.info/2011/08/24/ebooks-und-standardprobleme/
Schönen Gruß und viel Spaß beim Lesen bzw. anhören " wünscht Edlef Stabenau in INETBIB.
https://cast.switch.ch/vod/clips/rswcr3ikx/link_box
Folien sind auch vorhanden, empfehlenswerter ist aber die Aufzeichnung des Streams (mit kurzer Diskussion) mit Ton.
Folien: https://www.open-access.net/fileadmin/oat/oat15/slides/mickus_OA_Tage_15_neu.pdf
Vergleiche mit den Margen beim Drogenhandel sind anscheinend nicht völlig aus der Luft gegriffen.
Da es ganz gut passt:
NZZ Webpaper – Fette Gewinne dank Steuergeldern -
http://webpaper.nzz.ch/2015/09/06/wissen/MZSTF/fette-gewinne-dank-steuergeldern?guest_pass=16dd7e265c%3AMZSTF%3Af998efea5e5bfd7f5ca6a6bdbc64e9487c7290f6
eBooks und Standardprobleme | Plan3t.info -
http://plan3t.info/2011/08/24/ebooks-und-standardprobleme/
Schönen Gruß und viel Spaß beim Lesen bzw. anhören " wünscht Edlef Stabenau in INETBIB.
KlausGraf - am Donnerstag, 24. September 2015, 16:34 - Rubrik: Open Access
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http://www.bl.uk/catalogues/ItalianAcademies/
Wenig erfreulich. Keine Nutzung von Personennormdaten. Selten Schlüsselseiten digitalisiert und dann mit fettem Copyfraud.
Via
http://filstoria.hypotheses.org/12423
Dickes fettes Copyfraud
Wenig erfreulich. Keine Nutzung von Personennormdaten. Selten Schlüsselseiten digitalisiert und dann mit fettem Copyfraud.
Via
http://filstoria.hypotheses.org/12423
KlausGraf - am Donnerstag, 24. September 2015, 16:10 - Rubrik: Universitaetsarchive
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https://idw-online.de/de/news638119
Gutachten von Paul Klimpel/Eva-Marie König: Urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre [2015]
http://www.historikerverband.de/fileadmin/_vhd/Stellungnahmen/GutachtenAVQuellen_Final.pdf
Es steht nichts sonderlich Neues drin. Gern würde ich auch jede Menge Geld scheffeln, indem ich aus ein paar gängigen Urheberrechtskommentaren und wenigen Monographien Binsenweisheiten zusammenschreibe.
Bei der Endkorrektur hätte nicht übersehen werden dürfen:
Und letztlich spielen CC-Lizenzen
bei audiovisuellen Archiven in den USA eine große Rolle. So stehen
beispielsweise die Materialien im – inzwischen in die Library of
Congress aufgenommenen – Prelinger Archiv280 eine große Rolle. (S. 51).
S. 65 ist zur sog. "Sichtung" anzumerken, dass die Ausführungen grob irreführend sind. Selbstverständlich dürfen Bibliotheken und Archive gekaufte Filme Einzelnutzern unabhängig von den elektronischen "Leseplätzen" gezeigt werden, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/49617724/
Gutachten von Paul Klimpel/Eva-Marie König: Urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre [2015]
http://www.historikerverband.de/fileadmin/_vhd/Stellungnahmen/GutachtenAVQuellen_Final.pdf
Es steht nichts sonderlich Neues drin. Gern würde ich auch jede Menge Geld scheffeln, indem ich aus ein paar gängigen Urheberrechtskommentaren und wenigen Monographien Binsenweisheiten zusammenschreibe.
Bei der Endkorrektur hätte nicht übersehen werden dürfen:
Und letztlich spielen CC-Lizenzen
bei audiovisuellen Archiven in den USA eine große Rolle. So stehen
beispielsweise die Materialien im – inzwischen in die Library of
Congress aufgenommenen – Prelinger Archiv280 eine große Rolle. (S. 51).
S. 65 ist zur sog. "Sichtung" anzumerken, dass die Ausführungen grob irreführend sind. Selbstverständlich dürfen Bibliotheken und Archive gekaufte Filme Einzelnutzern unabhängig von den elektronischen "Leseplätzen" gezeigt werden, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/49617724/
KlausGraf - am Donnerstag, 24. September 2015, 15:50 - Rubrik: Archivrecht
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Das aufgeklärte "Münchner Tagblatt" machte sich 1802 über die Schwäbisch Gmünder Metzger lustig, die vom Pfarrer die Erlaubnis erhielten, bei ihrer Mahlzeit am Donnerstag nach Fastnacht ehrbare Menuetts tanzen zu dürfen.
https://books.google.de/books?id=g8xBAAAAcAAJ&pg=PA485
Zum Gmünder Metzgerritt am Fastnachtsdienstag, der in den letzten Jahren wiederbelebt wurde, gibt die Stadtgeschichte von Michael Grimm einen Bericht.
https://de.wikisource.org/wiki/Sitten,_Gebr%C3%A4uche,_Aberglauben,_Sagen_(Gm%C3%BCnd)#Fastnacht.

https://books.google.de/books?id=g8xBAAAAcAAJ&pg=PA485
Zum Gmünder Metzgerritt am Fastnachtsdienstag, der in den letzten Jahren wiederbelebt wurde, gibt die Stadtgeschichte von Michael Grimm einen Bericht.
https://de.wikisource.org/wiki/Sitten,_Gebr%C3%A4uche,_Aberglauben,_Sagen_(Gm%C3%BCnd)#Fastnacht.
KlausGraf - am Donnerstag, 24. September 2015, 01:21 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.stadtmuseum-duisburg.de/ausstellung/haeuserderweisheit/Haeuser.htm
http://www.na-verlag.de/wp-content/uploads/image/Leseprobe_H%C3%A4user_der_Weisheit.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=lmchA-VUKAM
Der Islam gilt oft als wissenschaftsfeindlich, was – zumindest historisch betrachtet – eine Fehleinschätzung ist. Die Duisburger Schau lässt staunen, wie viele Erkenntnisse und Errungenschaften ihre Wurzeln im islamischen Kulturkreis haben.
Einblicke in die Häuser der Weisheit | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/kultur/einblicke-in-die-haeuser-der-weisheit-aimp-id11107405.html#plx1507921542

http://www.na-verlag.de/wp-content/uploads/image/Leseprobe_H%C3%A4user_der_Weisheit.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=lmchA-VUKAM
Der Islam gilt oft als wissenschaftsfeindlich, was – zumindest historisch betrachtet – eine Fehleinschätzung ist. Die Duisburger Schau lässt staunen, wie viele Erkenntnisse und Errungenschaften ihre Wurzeln im islamischen Kulturkreis haben.
Einblicke in die Häuser der Weisheit | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/kultur/einblicke-in-die-haeuser-der-weisheit-aimp-id11107405.html#plx1507921542

KlausGraf - am Donnerstag, 24. September 2015, 00:23 - Rubrik: Museumswesen
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http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/image/PPN81977152X/1/
http://archiv.twoday.net/search?q=flores+temporum+meuschen
http://archiv.twoday.net/search?q=flores+temporum+meuschen
KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 18:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 18:52 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.ns-zeit.uni-greifswald.de/
Via
https://idw-online.de/de/news638067
"Der noch umfangreichere Abschlussbericht erscheint als Monographie und wird am 17. Oktober 2015 in der Universität der breiten Öffentlichkeit vorgestellt." Wer ahnt, wieso ich das unsinnig finde?
Via
https://idw-online.de/de/news638067
"Der noch umfangreichere Abschlussbericht erscheint als Monographie und wird am 17. Oktober 2015 in der Universität der breiten Öffentlichkeit vorgestellt." Wer ahnt, wieso ich das unsinnig finde?
KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 18:49 - Rubrik: Universitaetsarchive
Es war nicht ganz einfach, an das freundlicherweise kostenlos zur Verfügung gestellte PDF eines Besitzeintrags zu gelangen, da das Researcher-Registrations-Formular zickte.
http://search.lib.unc.edu/search?R=UNCb4373146&t=tab8
(Inkunabel-Provenienzen finden sich im OPAC, aber man muss jeweils den Full Record aufrufen.)
Es handelt sich um die Summa Angelica von Angelo Carletti. Nürnberg 1488
Notes: Capital spaces, guide letters.
Gift of the Hanes Foundation 1932.
Part of the Incunabula.
RBC Incunabula 143 c.1: a Capital spaces, guide letters. caps. and other hand decoration in red or blue. Ms. notes, 16th cent., on first printed leaf and at end. Lacks blank leaf at beginning. In blind-stamped pigskin over wooden boards. From the library
RBC Incunabula 144 c.1: Capitals and other hand decoration in red or blue. Lacks first and last leaves (blank), also d ii, v (num. 21, 24) replaced in 16th?-cent. ms. In ms. at head of l. 1: Monasterii B.V.M. in Ludensdorf?. Quarter vellum over sprinkled boards. From the lib. of the Rev. A.B. Hunter.
Notes: Cited in: BM 15th cent., II, p. 432 (IB.7397)
Cited in: GW 1927
Cited in: Goff A-717
Natürlich dachte ich bei der Fehllesung sofort an Indersdorf und richtig lautet der Besitzeintrag: "Monasterii B V M in Vndenstorff 1647".
Needhams IPI hat zu Indersdorf:
"INDERSDORF / Vndenstorff / Vnderstorff (OBay.): OSA, BMV (Canoniae Undenstorff – Monasterii BVM in Undenstorff 1647); fd. 1126, 1783 incorp. w. Munich OSA, BMV, Rhodes: ‘Many books from this library now in British Library, five in Bodleian.’ [HDM 372; Backmund Chorh. Bay. 93] (s.a. Dachauer, Augustin): Munich SB; Oxf. Coll. 1079b, 1504; Harv. 86, 889; Thacher 11, 12 (donum Conradus Ansarg, can. Ratisponensis, 1478), 128; Ger.Mus. 480, 689, 807(?), 824; Stockh 107, 623, 657; Fkft/M (as Undensdorf); CatRég V 659; Freib/Br 3078 (1647); EPhG no. 28, 28a (bdgs w.armorial stamp); FMG (Undersdorff); Oslo 60; JHUL D-380 + D-394, G-360; Deckel 201 (T-530); Soth. 25 Nov 1980: 323 (S-308); SocAnt 51 (V-324); Harper 1000: 92 (G-311); Bod-inc.; Paris BNF; EPG 1 (Apr. 1926): 78 (P-520), 91 (S-5)"
http://ipi.cerl.org/cgi-bin/search.pl
Zur Bestandsaufnahme 1647:
https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=undenstorff+1647
#provenienz
http://search.lib.unc.edu/search?R=UNCb4373146&t=tab8
(Inkunabel-Provenienzen finden sich im OPAC, aber man muss jeweils den Full Record aufrufen.)
Es handelt sich um die Summa Angelica von Angelo Carletti. Nürnberg 1488
Notes: Capital spaces, guide letters.
Gift of the Hanes Foundation 1932.
Part of the Incunabula.
RBC Incunabula 143 c.1: a Capital spaces, guide letters. caps. and other hand decoration in red or blue. Ms. notes, 16th cent., on first printed leaf and at end. Lacks blank leaf at beginning. In blind-stamped pigskin over wooden boards. From the library
RBC Incunabula 144 c.1: Capitals and other hand decoration in red or blue. Lacks first and last leaves (blank), also d ii, v (num. 21, 24) replaced in 16th?-cent. ms. In ms. at head of l. 1: Monasterii B.V.M. in Ludensdorf?. Quarter vellum over sprinkled boards. From the lib. of the Rev. A.B. Hunter.
Notes: Cited in: BM 15th cent., II, p. 432 (IB.7397)
Cited in: GW 1927
Cited in: Goff A-717
Natürlich dachte ich bei der Fehllesung sofort an Indersdorf und richtig lautet der Besitzeintrag: "Monasterii B V M in Vndenstorff 1647".
Needhams IPI hat zu Indersdorf:
"INDERSDORF / Vndenstorff / Vnderstorff (OBay.): OSA, BMV (Canoniae Undenstorff – Monasterii BVM in Undenstorff 1647); fd. 1126, 1783 incorp. w. Munich OSA, BMV, Rhodes: ‘Many books from this library now in British Library, five in Bodleian.’ [HDM 372; Backmund Chorh. Bay. 93] (s.a. Dachauer, Augustin): Munich SB; Oxf. Coll. 1079b, 1504; Harv. 86, 889; Thacher 11, 12 (donum Conradus Ansarg, can. Ratisponensis, 1478), 128; Ger.Mus. 480, 689, 807(?), 824; Stockh 107, 623, 657; Fkft/M (as Undensdorf); CatRég V 659; Freib/Br 3078 (1647); EPhG no. 28, 28a (bdgs w.armorial stamp); FMG (Undersdorff); Oslo 60; JHUL D-380 + D-394, G-360; Deckel 201 (T-530); Soth. 25 Nov 1980: 323 (S-308); SocAnt 51 (V-324); Harper 1000: 92 (G-311); Bod-inc.; Paris BNF; EPG 1 (Apr. 1926): 78 (P-520), 91 (S-5)"
http://ipi.cerl.org/cgi-bin/search.pl
Zur Bestandsaufnahme 1647:
https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=undenstorff+1647
#provenienz
KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 18:25 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Torsten Hiltmann, Der Vandalismus des Hanns Hawsner? Heraldische Selbstdarstellung auf Schloss Runkelstein (1494), in: Heraldica Nova. Medieval and Early Modern Heraldry from the Perspective of Cultural History (blog on Hypotheses.org), September, 23th, 2015, online: http://heraldica.hypotheses.org/3582.


KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 18:15 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://heise.de/-2823940
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/affen-selfie-tierschuetzer-von-peta-reichen-klage-fuer-makaken-ein-a-1054281.html
Nach deutschem Recht sind Tiere keine Urheber und das ist gut so.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/affen-selfie-tierschuetzer-von-peta-reichen-klage-fuer-makaken-ein-a-1054281.html
Nach deutschem Recht sind Tiere keine Urheber und das ist gut so.
KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 18:02 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 18:00 - Rubrik: Datenschutz
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http://www.bayern-fichtelgebirge.de/heimatkunde/
"Hier haben Heimatforscher die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse kostenlos zu veröffentlichen.
Bitte senden Sie uns eine e-Mail an folgende Adresse: info@fichtelgebirgsverein.de
Die Aufsätze sollten nicht größer als 4 Seiten DIN A 4 sein und sie sollten nicht mehr als 2 Fotos enthalten. Bei größeren Abhandlungen gibt es die Möglichkeit zur Veröffentlichung in der Schriftenreihe "Das Fichtelgebirge", die vom Fichtelgebirgsverein herausgegeben wird."
#histverein
"Hier haben Heimatforscher die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse kostenlos zu veröffentlichen.
Bitte senden Sie uns eine e-Mail an folgende Adresse: info@fichtelgebirgsverein.de
Die Aufsätze sollten nicht größer als 4 Seiten DIN A 4 sein und sie sollten nicht mehr als 2 Fotos enthalten. Bei größeren Abhandlungen gibt es die Möglichkeit zur Veröffentlichung in der Schriftenreihe "Das Fichtelgebirge", die vom Fichtelgebirgsverein herausgegeben wird."
#histverein
KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 16:53 - Rubrik: Landesgeschichte
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Wolfgang Mieder wies mich zu meinen Sprichwörterstudien
http://archiv.twoday.net/stories/1022465888/ (Anm. 2)
freundlicherweise auf
Tokofsky, Peter. "'Das Hornberger Schiessen': Proverbial Expression, Narrative, and Drama." Proverbium, 10 (1993), 321-330
hin. In der ZDB/EZB und via Google fand ich zunächst nicht die Serie von frei zugänglichen Bänden auf:
http://catalog.hathitrust.org/Record/006930797
Zum Hornberger Schießen siehe auch die Versionen bei Konrad Heck 1953:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0200
http://archiv.twoday.net/stories/1022465888/ (Anm. 2)
freundlicherweise auf
Tokofsky, Peter. "'Das Hornberger Schiessen': Proverbial Expression, Narrative, and Drama." Proverbium, 10 (1993), 321-330
hin. In der ZDB/EZB und via Google fand ich zunächst nicht die Serie von frei zugänglichen Bänden auf:
http://catalog.hathitrust.org/Record/006930797
Zum Hornberger Schießen siehe auch die Versionen bei Konrad Heck 1953:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0200
KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 14:43 - Rubrik: Open Access
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Oder korrekter: "A judge grants summary judgment to a filmmaker challenging Warner/Chappell's copyright to a song more than a century old."
http://www.hollywoodreporter.com/thr-esq/happy-birthday-copyright-ruled-be-826528
Sicher nur ein Zwischensieg.
http://archiv.twoday.net/search?q=happy+birthday
Update:
http://orf.at/stories/2300403/2300407/
http://www.hollywoodreporter.com/thr-esq/happy-birthday-copyright-ruled-be-826528
Sicher nur ein Zwischensieg.
http://archiv.twoday.net/search?q=happy+birthday
Update:
http://orf.at/stories/2300403/2300407/
KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 14:26 - Rubrik: Archivrecht
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Offenkundig wurde 2011 der Beitrag von
Völker, Christoph: Rumeschöttel. In: Christoph Völker (Hrsg.), Heimatbuch des Kreises Höxter. Bd. 2. Paderborn 1927, S. 152-153
nachgedruckt. Er steht online unter:
http://www.hvv-hoexter.de/wp-content/uploads/2011/08/Rumesch%C3%B6ttel.pdf
Im wesentlichen stützt sich Völker auf einen Aufsatz von Paul Wigand in seinem "Archiv" Bd. 1 Heft 3 (1826)
https://books.google.de/books?id=Bo0AAAAAcAAJ&hl=de&pg=RA2-PA87
Einen Fehdebrief der Rumschöttel 1324 (?) druckt das Westfälische Urkundenbuch Nr. 2380.
https://books.google.de/books?id=exQEAQAAIAAJ&q="so+unter+dem+koterberg+**"
An die Wiedergabe des Fehdebriefs schließt die Corveyer Chronik des 18. Jahrhunderts im Staatsarchiv Münster Manuskripte I, Nr. 245, S. 516f. die (von Wigand benutzte) Notiz an, diese Rumschöttel seien von der Stadt hingerichtet worden.
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=Vz_86b4996a-d89d-4860-9002-70c2f01a0deb
Digitalisat
Kurze lateinische Notiz zu 1324 auch ebd. Nr. 251 S. 90 (Digitalisat).
1354 versöhnten sich Mitglieder der Familie mit dem Kloster Corvey, der Stadt Höxter und zwei Bauerndörfern "umme die schicht", die ihren Freunden (Verwandten) vor der Stadt Höxter geschah (Wigand druckt die Urkunde). Ob sich das auf die gleiche Fehde bezieht, ist nicht klar.
Wohl nur auf Wigands Aufsatz beruht Anton Fahnes Eintrag zu Rumschötel:
https://books.google.de/books?id=ZJtfAAAAcAAJ&pg=PA344
Vielleicht finden Kundigere etwas zur Familie in
http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/urkunden_datenbank/suche/haupt.php?sucheNeu=j
Ohne Möglichkeit zur Trunkierung gestaltet sich die Suche zu schwierig.
Die frühneuzeitliche Corveyer Chronik bezieht jene fünf Kreuze vor dem Nikolaustor zu Höxter auf die Hinrichtung, denen die Sage Nr. 164 (Erstausgabe 1816) in den Deutschen Sagen der Brüder Grimm galt.
https://de.wikisource.org/wiki/Die_f%C3%BCnf_Kreuze
Vor dem Klausthor in Höxter, welches nach Pyrmont führt, gleich linker Hand stehen an dem Wege fünf alte Steine, welche die fünf Kreuze heißen, vermuthlich weil es versunkene Kreuze sind. Nun geht die Sage, es seyen fünf Hühnen dabei erschlagen worden; nach andern fünf Grafen von Reischach; wieder nach andern sind fünf Bürger von Tilly im dreißigjährigen Krieg aufgehängt worden.
Die Grimms erhielten diese Überlieferung sicher von ihrem Freund Paul Wigand, der in seinem Aufsatz den falschen Namen Reischach korrigiert (es muss Rischenau heißen).
Völker schreibt:
Gerade die Rumeschöttel müssen ganz berüchtigte und gefürchtete Räuber gewesen sein. Ihr Name hat sich, wie anderswo der des "Schinderhannes", tief dem Volksbewußtsein der Gegend am Köterberge eingeprägt und ist mit der Zeit ein Gattungsbegriff geworden. Werner von Heesen (geb. 1830 in Albaxen, gest.
1892 als Kaplan in Marienmünster) schreibt im Jahre 1886 in seiner
handschriftlichen Chronik des Dorfes Albaxen: "Noch ist der Name im
Volksmunde. Will man in Albaxen einen ungeschlachten, groben Menschen, einen Verschwender, Mörder oder Totschläger bezeichnen, so sagt man: Das ist ein wahrer Rumeschöttel. Ich habe diesen Namen als Kind oft gehört."
Einen Zusammenhang mit der Sage vom Ritter Ruhmeschöttel in Colenfeld bei Hannover
https://books.google.de/books?id=tCYKAQAAIAAJ&q=ruhmesch%C3%B6ttel
sehe ich nicht. Dort hat sich die Überlieferung - eventuell aufgrund historischen Wissens - an einen lokalen Adeligen geknüpft. Albaxen aber gehörte zu den zwei Dörfern, mit denen sich die Rumschöttel 1354 versöhnten. Es ist nicht gesichert, dass die sprichwörtliche Bezeichnung eines schlechten Menschen in Albaxen über Jahrhunderte im Volksmund lebte, auch wenn dieser Schluss naheliegen mag. Die Überlieferung kann auch einen Umweg püber das Stadtgedächtnis von Höxter genommen haben, wo - womöglich unterstützt durch schriftliche Quellen - im 17. Jahrhundert eine Tradition zu der Rumschöttel-Fehde des 14. Jahrhunderts bestand. Man hat damals die (heute nicht mehr vorhandenen) fünf Steinkreuze damit in Verbindung gebracht, was aber keinesfalls bedeutet, dass dies tatsächlich die Sühnekreuze von fünf hingerichteten Rumschötteln waren (wie Völker glaubt).
Die Tradition gehört meines Erachtens in den Kontext der vielen Erzählungen zur Konfliktgeschichte Adel vs. Städte, siehe dazu etwa meine Aufsätze
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-87584
Bei der Bewahrung der Erinnerung an die spätmittelalterlichen Fehden hatten die Städte allemal die besseren Karten. Sie behaupteten die "Erinnerungshoheit", wenn in ihnen die Geschichten von den Angriffen auf die städtische Freiheit erzählt wurden.
***
Weitere Beiträge zu Sprichwörtern:
http://archiv.twoday.net/stories/1022465888/
http://archiv.twoday.net/search?q=sprichw%C3%B6rtliches
#erzählforschung
#forschung


Völker, Christoph: Rumeschöttel. In: Christoph Völker (Hrsg.), Heimatbuch des Kreises Höxter. Bd. 2. Paderborn 1927, S. 152-153
nachgedruckt. Er steht online unter:
http://www.hvv-hoexter.de/wp-content/uploads/2011/08/Rumesch%C3%B6ttel.pdf
Im wesentlichen stützt sich Völker auf einen Aufsatz von Paul Wigand in seinem "Archiv" Bd. 1 Heft 3 (1826)
https://books.google.de/books?id=Bo0AAAAAcAAJ&hl=de&pg=RA2-PA87
Einen Fehdebrief der Rumschöttel 1324 (?) druckt das Westfälische Urkundenbuch Nr. 2380.
https://books.google.de/books?id=exQEAQAAIAAJ&q="so+unter+dem+koterberg+**"
An die Wiedergabe des Fehdebriefs schließt die Corveyer Chronik des 18. Jahrhunderts im Staatsarchiv Münster Manuskripte I, Nr. 245, S. 516f. die (von Wigand benutzte) Notiz an, diese Rumschöttel seien von der Stadt hingerichtet worden.
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=Vz_86b4996a-d89d-4860-9002-70c2f01a0deb
Digitalisat
Kurze lateinische Notiz zu 1324 auch ebd. Nr. 251 S. 90 (Digitalisat).
1354 versöhnten sich Mitglieder der Familie mit dem Kloster Corvey, der Stadt Höxter und zwei Bauerndörfern "umme die schicht", die ihren Freunden (Verwandten) vor der Stadt Höxter geschah (Wigand druckt die Urkunde). Ob sich das auf die gleiche Fehde bezieht, ist nicht klar.
Wohl nur auf Wigands Aufsatz beruht Anton Fahnes Eintrag zu Rumschötel:
https://books.google.de/books?id=ZJtfAAAAcAAJ&pg=PA344
Vielleicht finden Kundigere etwas zur Familie in
http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/urkunden_datenbank/suche/haupt.php?sucheNeu=j
Ohne Möglichkeit zur Trunkierung gestaltet sich die Suche zu schwierig.
Die frühneuzeitliche Corveyer Chronik bezieht jene fünf Kreuze vor dem Nikolaustor zu Höxter auf die Hinrichtung, denen die Sage Nr. 164 (Erstausgabe 1816) in den Deutschen Sagen der Brüder Grimm galt.
https://de.wikisource.org/wiki/Die_f%C3%BCnf_Kreuze
Vor dem Klausthor in Höxter, welches nach Pyrmont führt, gleich linker Hand stehen an dem Wege fünf alte Steine, welche die fünf Kreuze heißen, vermuthlich weil es versunkene Kreuze sind. Nun geht die Sage, es seyen fünf Hühnen dabei erschlagen worden; nach andern fünf Grafen von Reischach; wieder nach andern sind fünf Bürger von Tilly im dreißigjährigen Krieg aufgehängt worden.
Die Grimms erhielten diese Überlieferung sicher von ihrem Freund Paul Wigand, der in seinem Aufsatz den falschen Namen Reischach korrigiert (es muss Rischenau heißen).
Völker schreibt:
Gerade die Rumeschöttel müssen ganz berüchtigte und gefürchtete Räuber gewesen sein. Ihr Name hat sich, wie anderswo der des "Schinderhannes", tief dem Volksbewußtsein der Gegend am Köterberge eingeprägt und ist mit der Zeit ein Gattungsbegriff geworden. Werner von Heesen (geb. 1830 in Albaxen, gest.
1892 als Kaplan in Marienmünster) schreibt im Jahre 1886 in seiner
handschriftlichen Chronik des Dorfes Albaxen: "Noch ist der Name im
Volksmunde. Will man in Albaxen einen ungeschlachten, groben Menschen, einen Verschwender, Mörder oder Totschläger bezeichnen, so sagt man: Das ist ein wahrer Rumeschöttel. Ich habe diesen Namen als Kind oft gehört."
Einen Zusammenhang mit der Sage vom Ritter Ruhmeschöttel in Colenfeld bei Hannover
https://books.google.de/books?id=tCYKAQAAIAAJ&q=ruhmesch%C3%B6ttel
sehe ich nicht. Dort hat sich die Überlieferung - eventuell aufgrund historischen Wissens - an einen lokalen Adeligen geknüpft. Albaxen aber gehörte zu den zwei Dörfern, mit denen sich die Rumschöttel 1354 versöhnten. Es ist nicht gesichert, dass die sprichwörtliche Bezeichnung eines schlechten Menschen in Albaxen über Jahrhunderte im Volksmund lebte, auch wenn dieser Schluss naheliegen mag. Die Überlieferung kann auch einen Umweg püber das Stadtgedächtnis von Höxter genommen haben, wo - womöglich unterstützt durch schriftliche Quellen - im 17. Jahrhundert eine Tradition zu der Rumschöttel-Fehde des 14. Jahrhunderts bestand. Man hat damals die (heute nicht mehr vorhandenen) fünf Steinkreuze damit in Verbindung gebracht, was aber keinesfalls bedeutet, dass dies tatsächlich die Sühnekreuze von fünf hingerichteten Rumschötteln waren (wie Völker glaubt).
Die Tradition gehört meines Erachtens in den Kontext der vielen Erzählungen zur Konfliktgeschichte Adel vs. Städte, siehe dazu etwa meine Aufsätze
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-87584
Bei der Bewahrung der Erinnerung an die spätmittelalterlichen Fehden hatten die Städte allemal die besseren Karten. Sie behaupteten die "Erinnerungshoheit", wenn in ihnen die Geschichten von den Angriffen auf die städtische Freiheit erzählt wurden.
***
Weitere Beiträge zu Sprichwörtern:
http://archiv.twoday.net/stories/1022465888/
http://archiv.twoday.net/search?q=sprichw%C3%B6rtliches
#erzählforschung
#forschung
KlausGraf - am Mittwoch, 23. September 2015, 00:15 - Rubrik: Landesgeschichte
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Der Minneroman ‘Friedrich von Schwaben’ ist 1314 entstanden, allerdings lässt sich für ihn keine durchgehende Quelle ausfindig machen. Eine erste Überlieferung des Romans stammt von Ludwig Voss, der dies im Zuge seiner
Dissertation aus dem Jahr 1895 tut. Die Handschrift J unterscheidet er als Ja und Jb. Dann gibt es auch noch die Wolfenbüttler Handschrift W. Die einzig verfügbare Ausgabe ist allerdings die von Max Hermann Jellinek, derer er die Handschrift S
zugrundelegt. Über den Autor kann man eigentlich nichts sagen, da jegliche Hinweise auf einen solchen fehlen.
http://othes.univie.ac.at/28727/
Dissertation aus dem Jahr 1895 tut. Die Handschrift J unterscheidet er als Ja und Jb. Dann gibt es auch noch die Wolfenbüttler Handschrift W. Die einzig verfügbare Ausgabe ist allerdings die von Max Hermann Jellinek, derer er die Handschrift S
zugrundelegt. Über den Autor kann man eigentlich nichts sagen, da jegliche Hinweise auf einen solchen fehlen.
http://othes.univie.ac.at/28727/
KlausGraf - am Dienstag, 22. September 2015, 20:18 - Rubrik: Unterhaltung
Bislang drei Beiträge von Marcel Oeben:
Teil 1:
http://liparchiv.hypotheses.org/297
Teil 2:
http://liparchiv.hypotheses.org/319
Teil 3:
http://liparchiv.hypotheses.org/327
Teil 1:
http://liparchiv.hypotheses.org/297
Teil 2:
http://liparchiv.hypotheses.org/319
Teil 3:
http://liparchiv.hypotheses.org/327
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http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.31234
Ulrich Herbs Dissertation gibt es bei Zenodo auch Open Access.
Fazit: "Die Kultur des offenen Wissens ist in der Soziologie nicht verbreitet".
Via
http://www.scinoptica.com/pages/topics/open-science-in-der-soziologie---eine-interdisziplinaere-bestandsaufnahme-zur-offenen-wissenschaft-und-eine-untersuchung-ihrer-verbreitung-in-der-soziologie.php
Ulrich Herbs Dissertation gibt es bei Zenodo auch Open Access.
Fazit: "Die Kultur des offenen Wissens ist in der Soziologie nicht verbreitet".
Via
http://www.scinoptica.com/pages/topics/open-science-in-der-soziologie---eine-interdisziplinaere-bestandsaufnahme-zur-offenen-wissenschaft-und-eine-untersuchung-ihrer-verbreitung-in-der-soziologie.php
KlausGraf - am Dienstag, 22. September 2015, 19:10 - Rubrik: Open Access
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Leider geben die Agenturmeldungen nicht an, wann (15. Jahrhundert?) die seltenen Wandmalereien im Mittelalter entstanden sind.
http://www.lr-online.de/nachrichten/vermischtes/Boulevard-Verkehrte-Welt-nbsp-Mittelalterliche-Wandmalereien-entdeckt;art747,5177945
Die Vekehrte Welt hat jüngst einen Artikel in der Enzyklopädie des Märchens (t. 14)
https://books.google.de/books?id=IxtfCAAAQBAJ&pg=PT42
erhalten, der mir nicht sonderlich gelungen erscheint. Ich selbst habe vor allem Bildmaterial dazu gesammelt, wie hervorgeht aus
http://archivalia.tumblr.com/tagged/hares
und
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hares_hunting_the_hunter mit zwei in der "EM" schmerzlich vermissten Literaturangaben
Update: Video
http://www.pirna-tv.de/2015/10/02/verkehrte-welt-in-pirna/

http://www.lr-online.de/nachrichten/vermischtes/Boulevard-Verkehrte-Welt-nbsp-Mittelalterliche-Wandmalereien-entdeckt;art747,5177945
Die Vekehrte Welt hat jüngst einen Artikel in der Enzyklopädie des Märchens (t. 14)
https://books.google.de/books?id=IxtfCAAAQBAJ&pg=PT42
erhalten, der mir nicht sonderlich gelungen erscheint. Ich selbst habe vor allem Bildmaterial dazu gesammelt, wie hervorgeht aus
http://archivalia.tumblr.com/tagged/hares
und
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hares_hunting_the_hunter mit zwei in der "EM" schmerzlich vermissten Literaturangaben
Update: Video
http://www.pirna-tv.de/2015/10/02/verkehrte-welt-in-pirna/

KlausGraf - am Dienstag, 22. September 2015, 18:33 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Meint Christian Gutknecht:
http://wisspub.net/2015/09/22/nationallizenzen-und-open-access-passen-nicht-zusammen/
http://wisspub.net/2015/09/22/nationallizenzen-und-open-access-passen-nicht-zusammen/
KlausGraf - am Dienstag, 22. September 2015, 18:13 - Rubrik: Open Access
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Das Sonderheft der Near Eastern Archeology ist frei zugänglich auf JSTOR:
http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.issue-3
Via
http://archaeologik.blogspot.de/2015/09/near-eastern-archaeology-special-issue.html
http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.issue-3
Via
http://archaeologik.blogspot.de/2015/09/near-eastern-archaeology-special-issue.html
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http://www.perspectivia.net/publikationen/qfiab/93-2013
Darin u.a.
Christiane Schuchard, Die Rota-Notare aus den Diözesen des deutschen Sprachraums 1471–1527. Ein biographisches Verzeichnis
Was für ein beknackter Viewer, man muss in der Vollansicht bei jeder Seite den Zoom neu einstellen!
Darin u.a.
Christiane Schuchard, Die Rota-Notare aus den Diözesen des deutschen Sprachraums 1471–1527. Ein biographisches Verzeichnis
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 23:35 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://www.authorsalliance.org/2015/09/11/robert-darnton-and-authors-alliancea-rights-reversion-success-story/
"Most authors lose little revenue by making old or out-of-print books available for free on a Creative Commons license. And they gain a great deal: access to readers."
Zur deutschen Rechtslage:
http://archiv.twoday.net/stories/41794350/
"Most authors lose little revenue by making old or out-of-print books available for free on a Creative Commons license. And they gain a great deal: access to readers."
Zur deutschen Rechtslage:
http://archiv.twoday.net/stories/41794350/
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 23:30 - Rubrik: Open Access
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http://digibus.ub.uni-stuttgart.de/viewer/
Wie lange hat man darauf gewartet und wie mager ist noch der Inhalt!

Wie lange hat man darauf gewartet und wie mager ist noch der Inhalt!

KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 23:15 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.macleans.ca/news/canada/vanishing-canada-why-were-all-losers-in-ottawas-war-on-data/
"The situation has descended into farce: Library and Archives Canada (LAC), entrusted with preserving historic papers, books, photographs, paintings, film and artifacts, was so eroded by cuts that, a few years ago, author Jane Urquhart was unable to access her own papers, donated to LAC in the 1990s."
"The situation has descended into farce: Library and Archives Canada (LAC), entrusted with preserving historic papers, books, photographs, paintings, film and artifacts, was so eroded by cuts that, a few years ago, author Jane Urquhart was unable to access her own papers, donated to LAC in the 1990s."
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:59 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Radl, Anna (2015) Armer böser Flüchtling.
Masterarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
http://othes.univie.ac.at/37141/
Masterarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
http://othes.univie.ac.at/37141/
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:54 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Georg Gänser verfasste zu dem Bestand seine Masterarbeit bei Heinrich Berg:
http://othes.univie.ac.at/37236/
"Diese Arbeit dokumentiert die Aufgabe, die Unterlagen des sogenannten „Gauarchivs der NSDAP Wien“ nach der Übernahme in das Wiener Stadt- und Landesarchiv gemäß modernen archivwissenschaftlichen Anforderungen zu erschließen. Der erste Teil der Masterarbeit stellt eine historische Kontextualisierung des „Gauarchivs“ dar. Dieses wurde 1942 in Wien gegründet. Die „Gauarchive“ wurden in Anlehnung und in Kooperation mit dem „Hauptarchiv der NSDAP“ in München aufgebaut, um die Geschichte der NSDAP, insbesondere die sogenannte „Kampfzeit“ zu dokumentieren. Diese Aufgabe wurde durch die Sammlung von Unterlagen verschiedener, heterogener Art und Provenienzen verfolgt.
Der zweite Teil der Masterarbeit fasst die archivischen Arbeiten, die notwendig waren, um aus den übernommenen Unterlagen den für die historische Forschung benutzbaren Archivbestand „Gauarchiv“ zu machen, zusammen."
http://othes.univie.ac.at/37236/
"Diese Arbeit dokumentiert die Aufgabe, die Unterlagen des sogenannten „Gauarchivs der NSDAP Wien“ nach der Übernahme in das Wiener Stadt- und Landesarchiv gemäß modernen archivwissenschaftlichen Anforderungen zu erschließen. Der erste Teil der Masterarbeit stellt eine historische Kontextualisierung des „Gauarchivs“ dar. Dieses wurde 1942 in Wien gegründet. Die „Gauarchive“ wurden in Anlehnung und in Kooperation mit dem „Hauptarchiv der NSDAP“ in München aufgebaut, um die Geschichte der NSDAP, insbesondere die sogenannte „Kampfzeit“ zu dokumentieren. Diese Aufgabe wurde durch die Sammlung von Unterlagen verschiedener, heterogener Art und Provenienzen verfolgt.
Der zweite Teil der Masterarbeit fasst die archivischen Arbeiten, die notwendig waren, um aus den übernommenen Unterlagen den für die historische Forschung benutzbaren Archivbestand „Gauarchiv“ zu machen, zusammen."
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:53 - Rubrik: Staatsarchive
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Bisher 7 Titel:
http://numismatics.org/digitallibrary/
Via
http://www.coinweek.com/education/ans-introduces-digital-library/
http://numismatics.org/digitallibrary/
Via
http://www.coinweek.com/education/ans-introduces-digital-library/
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Digitale Bibliothek zur Geschichte der Stadt Pilsen:
http://www.pilsna-digitalis.eu/
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38046
Schlachtengedenken Pilsen:
http://archiv.pilsna-digitalis.eu/KT/Monographien/C_II_c1_96/#35/z
http://www.pilsna-digitalis.eu/
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38046
Schlachtengedenken Pilsen:
http://archiv.pilsna-digitalis.eu/KT/Monographien/C_II_c1_96/#35/z
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Publiziert - leider nicht OA! - im Recueil des Historiens de la France, Obituaires, vol. VIII/4
Recueil des rouleaux des morts. 1453-vers 1536
http://www.aibl.fr/publications/collections/recueil-des-historiens-de-la-285/article/recueil-des-historiens-de-la-1698?lang=fr
Recueil des rouleaux des morts. 1453-vers 1536
http://www.aibl.fr/publications/collections/recueil-des-historiens-de-la-285/article/recueil-des-historiens-de-la-1698?lang=fr
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:26 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Das GEWISS Konsortium lädt herzlich ein, sich an der Konsultation des Rahmenpapiers der Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland zu beteiligen.
Vom 19. September bis 19. Oktober 2015 können daran Interessierte online Ihre Kommentare und Vorschläge einbringen:
http://www.konsultation.buergerschaffenwissen.de
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Positionspapiere bis zum 9. November einzusenden:
http://www.konsultation.buergerschaffenwissen.de/positionspapiere
Die Konsultation des Rahmenpapiers soll der Stärkung und des Ausbaus von Citizen Science Aktivitäten und Initiativen in Deutschland dienen und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Hierzu werden alle an Bürgerwissenschaften Interessierte in Deutschland eingeladen, Maßnahmen zur Stärkung von Citizen Science in Deutschland zu bewerten, zu kommentieren und Vorschläge einzubringen.
Vom 19. September bis 19. Oktober 2015 können daran Interessierte online Ihre Kommentare und Vorschläge einbringen:
http://www.konsultation.buergerschaffenwissen.de
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Positionspapiere bis zum 9. November einzusenden:
http://www.konsultation.buergerschaffenwissen.de/positionspapiere
Die Konsultation des Rahmenpapiers soll der Stärkung und des Ausbaus von Citizen Science Aktivitäten und Initiativen in Deutschland dienen und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Hierzu werden alle an Bürgerwissenschaften Interessierte in Deutschland eingeladen, Maßnahmen zur Stärkung von Citizen Science in Deutschland zu bewerten, zu kommentieren und Vorschläge einzubringen.
TKluttig - am Montag, 21. September 2015, 22:02 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Jahrbuch kirchliches Buch- und Bibliothekswesen NF 2, 2014. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. von Jochen Bepler u.a. Regensburg: Schnell & Steiner 2015. 240 S., zahlreiche überwiegend SW-Abbildungen. Gebunden. ISBN 978-3795429324. 27.50 EUR.
Dass ich bei meiner Rezension von Band 1 unter dem Titel "Böcke im Garten des Herrn"
http://archiv.twoday.net/stories/453138938/
ins Schwarze getroffen habe, beweist der Link von Klaus Schreiber:
http://ifb.bsz-bw.de/bsz094147051rez-2.pdf
Die vergreisten Kirchenbibliothekare, die aktuell noch nicht einmal die skandalösen Verkäufe aus der Himmeroder Klosterbibliothek verhindern können (die zugesagte Stellungnahme der AKThB liegt mir bis jetzt nicht vor
http://archiv.twoday.net/stories/1022473672/ ), haben es natürlich noch nicht geschafft, zu dem im März erschienenen zweiten Band ein Inhaltsverzeichnis ins Netz zu stellen. Allein der Schwerpunkt zur Barther Kirchenbibliothek, eingeleitet mit einem Grußwort von Angela Merkel, ist im Web mit seinem Inhalt präsent:
• Falk Eisermann: Barth, Greifswald, Wolgast: Die Wiederauferstehung der vorpommerschen Kirchenbibliotheken
• Jan Simonsen: Gedanken zum Kirchenbau und zur Kirchenbauerhaltung in der Nordkirche
• Gerd Albrecht: Die Kirchenbibliothek im Barther Kulturverbund
• Ulrike Volkhardt: Suche nach musikalischen Quellen als Impuls für die Barther Bibliotheksrestaurierung
• Christian Heitzmann: Die mittelalterlichen Handschriften der Barther Kirchenbibliothek
• Jochen Bepler: Aus Schaden klug
• Christine Johannsen: Sanierung und Umgestaltung der Bibliothek der St. Marien Kirche in Barth
http://www.schnell-und-steiner.de/artikel_8475.ahtml
Dieser Teil umfasst die Seiten 7-74, vier weitere Aufsätze stehen auf den Seiten 77-126. Kleine Beiträge, Berichte und Projekte: S. 129-159; vier Rezensionen S. 163-172. Wem nützt eigentlich die im Druck aus meiner Sicht völlig wertlose Bibliographie 2010/12, die zu den einzelnen Institutionen (ohne jegliches Register oder andere Sacherschließung) die Veröffentlichungen auflistet (S. 173-239). Was sagt es über einen Zeitschriftenjahrgang aus, wenn etwa ein Viertel davon nutzlos ist?
Herausragende wissenschaftliche Beiträge sind mir wieder nicht begegnet. Noch am ehesten brauchbar sind aus dem ersten Teil, der sich der sehr begrüßenswerten, aber singulären Revitalisierung der Kirchenbibliothek in Barth widmet,
http://archiv.twoday.net/search?q=kirchenbibliothek+barth
Falk Eisermanns Überlegungen zu den evangelischen Kirchenbibliotheken in Vorpommern. Neben den bekannten Beispielen Barth, Greifswald und Wolgast gibt es weitere wichtige kleine Sammlungen, um die man sich weit weniger gut kümmert. Eisermann erwähnt - obwohl sie keine Kirchenbibliothek betrifft - die Causa Stralsund S. 23. Dass die Stadt Stralsund "in hohem Maße verantwortliches Handeln für ihre Bibliothek zeigt" ist in Anbetracht der Machenschaften der Stadt, die dokumentiert sind in:
https://kulturgut.hypotheses.org/category/bibliotheken/stralsund
eine offenkundig politisch motivierte dreiste Falschdarstellung durch den GW-Leiter, der ja durch seinen Hinweis an mich die Aufdeckung des Skandals ausgelöst hatte.
Zu dem Barther Schwerpunkt passen aus den "Berichten" die Gedanken zur Zukunft der historischen Goslarer Marktkirchen-Bibliothek und der Hinweis auf die Planung einer Reformationsgeschichtlichen Forschungsbibliothek in Wittenberg, die die Bestände von Lutherhalle und Predigerseminar 2016 zusammenführen soll.
Der vor kurzem verstorbene Jochen Bepler nähert sich in amüsanter Weise dem Thema "Kirche und Comics" an. Michael Brandt ediert aus den C-Akten der Hildesheimer Dombibliothek Aufzeichnungen des Hildesheimer Advokats Franz Engelke (1778-1856) über mittelalterliche Emailkunst in Hildesheim. Der Obertitel "Nachlasswege und -umwege" gehorcht einem überaus ärgerlichen Trend der Wissenschaftskommunikation, sehr spezielle Miszellen und Aufsätze mit möglichst weiten, aufgeblasenen Obertiteln zu versehen. Hier widmen sich nur wenige Zeilen dem Aspekt "Nachlasswege und -umwege".
Wieso die beiden Beiträge zu protestantischen Bibeldrucken des 16. Jahrhunderts nicht nebeneinander stehen, erschließt sich mir nicht. Klaas-Dieter Voß fragt nach der Entstehungsgeschichte der von Gillis van der Ervens in Emden gedruckten sogenannten Deux-Aes-Bibel von 1562. Gern hätte man erfahren, dass diese digitalisiert einsehbar ist unter:
http://www.bijbelsdigitaal.nl/view/?bible=deuxa1562 (Faksimile)
http://www.dbnl.org/tekst/_deu001deux01_01/colofon.php (E-Text)
Anette Pelizaeus, die 2012 laut Rezension S. 166f. ein eher konfuses Buch über die für Herzog Christoph von Württemberg in Frankfurt 1564 gedruckte Bibel geschrieben hat, darf diese breit (S. 99-115) nun auch im Jahrbuch vorstellen, wobei man sich fragt, was bitteschön den Druck dieses Aufsatzes rechtfertigt, der noch nicht einmal die VD 16-Nummer
http://gateway-bayern.de/VD16+B+2759
nennt und nicht in der Lage ist, das Titelblatt korrekt wiederzugeben ("Das ist: //" statt "Das ist:"; "Schrifft" statt "Schrift" usw.).
Vielleicht wäre mein Urteil günstiger ausgefallen, wenn man dem Band wenigstens ein Register spendiert hätte.

Dass ich bei meiner Rezension von Band 1 unter dem Titel "Böcke im Garten des Herrn"
http://archiv.twoday.net/stories/453138938/
ins Schwarze getroffen habe, beweist der Link von Klaus Schreiber:
http://ifb.bsz-bw.de/bsz094147051rez-2.pdf
Die vergreisten Kirchenbibliothekare, die aktuell noch nicht einmal die skandalösen Verkäufe aus der Himmeroder Klosterbibliothek verhindern können (die zugesagte Stellungnahme der AKThB liegt mir bis jetzt nicht vor
http://archiv.twoday.net/stories/1022473672/ ), haben es natürlich noch nicht geschafft, zu dem im März erschienenen zweiten Band ein Inhaltsverzeichnis ins Netz zu stellen. Allein der Schwerpunkt zur Barther Kirchenbibliothek, eingeleitet mit einem Grußwort von Angela Merkel, ist im Web mit seinem Inhalt präsent:
• Falk Eisermann: Barth, Greifswald, Wolgast: Die Wiederauferstehung der vorpommerschen Kirchenbibliotheken
• Jan Simonsen: Gedanken zum Kirchenbau und zur Kirchenbauerhaltung in der Nordkirche
• Gerd Albrecht: Die Kirchenbibliothek im Barther Kulturverbund
• Ulrike Volkhardt: Suche nach musikalischen Quellen als Impuls für die Barther Bibliotheksrestaurierung
• Christian Heitzmann: Die mittelalterlichen Handschriften der Barther Kirchenbibliothek
• Jochen Bepler: Aus Schaden klug
• Christine Johannsen: Sanierung und Umgestaltung der Bibliothek der St. Marien Kirche in Barth
http://www.schnell-und-steiner.de/artikel_8475.ahtml
Dieser Teil umfasst die Seiten 7-74, vier weitere Aufsätze stehen auf den Seiten 77-126. Kleine Beiträge, Berichte und Projekte: S. 129-159; vier Rezensionen S. 163-172. Wem nützt eigentlich die im Druck aus meiner Sicht völlig wertlose Bibliographie 2010/12, die zu den einzelnen Institutionen (ohne jegliches Register oder andere Sacherschließung) die Veröffentlichungen auflistet (S. 173-239). Was sagt es über einen Zeitschriftenjahrgang aus, wenn etwa ein Viertel davon nutzlos ist?
Herausragende wissenschaftliche Beiträge sind mir wieder nicht begegnet. Noch am ehesten brauchbar sind aus dem ersten Teil, der sich der sehr begrüßenswerten, aber singulären Revitalisierung der Kirchenbibliothek in Barth widmet,
http://archiv.twoday.net/search?q=kirchenbibliothek+barth
Falk Eisermanns Überlegungen zu den evangelischen Kirchenbibliotheken in Vorpommern. Neben den bekannten Beispielen Barth, Greifswald und Wolgast gibt es weitere wichtige kleine Sammlungen, um die man sich weit weniger gut kümmert. Eisermann erwähnt - obwohl sie keine Kirchenbibliothek betrifft - die Causa Stralsund S. 23. Dass die Stadt Stralsund "in hohem Maße verantwortliches Handeln für ihre Bibliothek zeigt" ist in Anbetracht der Machenschaften der Stadt, die dokumentiert sind in:
https://kulturgut.hypotheses.org/category/bibliotheken/stralsund
eine offenkundig politisch motivierte dreiste Falschdarstellung durch den GW-Leiter, der ja durch seinen Hinweis an mich die Aufdeckung des Skandals ausgelöst hatte.
Zu dem Barther Schwerpunkt passen aus den "Berichten" die Gedanken zur Zukunft der historischen Goslarer Marktkirchen-Bibliothek und der Hinweis auf die Planung einer Reformationsgeschichtlichen Forschungsbibliothek in Wittenberg, die die Bestände von Lutherhalle und Predigerseminar 2016 zusammenführen soll.
Der vor kurzem verstorbene Jochen Bepler nähert sich in amüsanter Weise dem Thema "Kirche und Comics" an. Michael Brandt ediert aus den C-Akten der Hildesheimer Dombibliothek Aufzeichnungen des Hildesheimer Advokats Franz Engelke (1778-1856) über mittelalterliche Emailkunst in Hildesheim. Der Obertitel "Nachlasswege und -umwege" gehorcht einem überaus ärgerlichen Trend der Wissenschaftskommunikation, sehr spezielle Miszellen und Aufsätze mit möglichst weiten, aufgeblasenen Obertiteln zu versehen. Hier widmen sich nur wenige Zeilen dem Aspekt "Nachlasswege und -umwege".
Wieso die beiden Beiträge zu protestantischen Bibeldrucken des 16. Jahrhunderts nicht nebeneinander stehen, erschließt sich mir nicht. Klaas-Dieter Voß fragt nach der Entstehungsgeschichte der von Gillis van der Ervens in Emden gedruckten sogenannten Deux-Aes-Bibel von 1562. Gern hätte man erfahren, dass diese digitalisiert einsehbar ist unter:
http://www.bijbelsdigitaal.nl/view/?bible=deuxa1562 (Faksimile)
http://www.dbnl.org/tekst/_deu001deux01_01/colofon.php (E-Text)
Anette Pelizaeus, die 2012 laut Rezension S. 166f. ein eher konfuses Buch über die für Herzog Christoph von Württemberg in Frankfurt 1564 gedruckte Bibel geschrieben hat, darf diese breit (S. 99-115) nun auch im Jahrbuch vorstellen, wobei man sich fragt, was bitteschön den Druck dieses Aufsatzes rechtfertigt, der noch nicht einmal die VD 16-Nummer
http://gateway-bayern.de/VD16+B+2759
nennt und nicht in der Lage ist, das Titelblatt korrekt wiederzugeben ("Das ist: //" statt "Das ist:"; "Schrifft" statt "Schrift" usw.).
Vielleicht wäre mein Urteil günstiger ausgefallen, wenn man dem Band wenigstens ein Register spendiert hätte.

KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 18:23 - Rubrik: Kirchenarchive
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Der Heimat- und Verkehrsverein Höxter hat nichts begriffen.
http://www.hvv-hoexter.de/das-aktuelle-monatsheft/
#histverein
http://www.hvv-hoexter.de/das-aktuelle-monatsheft/
#histverein
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 14:30 - Rubrik: Landesgeschichte
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R.Schreg - am Sonntag, 20. September 2015, 21:03 - Rubrik: Kommunalarchive
http://www.skyscanner.de/nachrichten/die-22-schoensten-buchlaeden-der-welt
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38003

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KlausGraf - am Sonntag, 20. September 2015, 15:16 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Sonntag, 20. September 2015, 15:12 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.nzz.ch/feuilleton/kunst_architektur/zerstoerte-vergangenheit-verlorene-zukunft-1.18609127
Die Archäologin Iris Gerlach schreibt:
Jede Zerstörung kulturellen Erbes ist unwiederbringlich und betrifft die gesamte Menschheit. Jemen verliert bei diesem Krieg Teile seiner eigenen kulturellen Identität, Symbole und Träger eines gemeinsamen kulturellen Gedächtnisses gehen für immer verloren. Gleichzeitig beraubt die Verwüstung archäologischer Fundplätze, die Zerstörung historischer Monumente das Land einer gerade in der Zukunft dringend notwendigen Einnahmequelle: Kulturtourismus zählte trotz allen Rückschlägen zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Notwendig ist eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit über diese auch in Jemen täglich stattfindenden Zerstörungen, blickte man doch bisher fassungslos vor allem in Richtung Irak und Syrien.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022442536/
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Sana%27a
Update:
http://archaeologik.blogspot.de/2015/09/der-vergessene-jemen.html
Die Archäologin Iris Gerlach schreibt:
Jede Zerstörung kulturellen Erbes ist unwiederbringlich und betrifft die gesamte Menschheit. Jemen verliert bei diesem Krieg Teile seiner eigenen kulturellen Identität, Symbole und Träger eines gemeinsamen kulturellen Gedächtnisses gehen für immer verloren. Gleichzeitig beraubt die Verwüstung archäologischer Fundplätze, die Zerstörung historischer Monumente das Land einer gerade in der Zukunft dringend notwendigen Einnahmequelle: Kulturtourismus zählte trotz allen Rückschlägen zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Notwendig ist eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit über diese auch in Jemen täglich stattfindenden Zerstörungen, blickte man doch bisher fassungslos vor allem in Richtung Irak und Syrien.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022442536/
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Update:
http://archaeologik.blogspot.de/2015/09/der-vergessene-jemen.html

„Afternoon Sun, Sana'a (12670789394)“ von Rod Waddington from Kergunyah, Australia - Afternoon Sun, Sana'a. Lizenziert unter CC BY-SA 2.0 über Wikimedia Commons.
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Das 2014 erschienene wichtige Buch von Marco Rainini: Corrado di Hirsau e il “Dialogus de cruce”. Per la ricostruzione del profilo di un autore monastico del XII secolo, SISMEL - Edizioni del Galluzzo, Firenze 2014: xxvi + 436 (70 Euro) ist leider in deutschen Bibliotheken kaum verbreitet (im HBZ-Verbund ein einziger Nachweis in Düsseldorf!), was seiner Rezeption definitiv im Wege stehen dürfte. Open Access wäre in so einem Fall die bessere Lösung.
Die Gliederung des Buchs entnimmt man dem Inhaltsverzeichnis:
https://www.gbv.de/dms/casalini/2958335.pdf
Die Rezension in der Revue Bénédictine
http://dx.doi.org/10.1484/J.RB.5.107617
ist mir nicht zugänglich.
Rainini hat drei frühere Studien (2008, 2009, 2010) in überarbeiteter Form in die Monographie aufgenommen, die sich vor allem mit dem im Clm 14159 überlieferten "Dialogus de cruce" befasst, den Rainini überzeugend dem von mir Peregrinus Hirsaugiensis genannten, als Konrad von Hirsau bekannten Autor zuweisen kann.
Digitalisat der Handschrift:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00018415/image_1
Der erste Teil widmet sich der Zuschreibung des Werks, dem Autor und der Chronologie seiner Werke, während im zweiten Teil die wichtigsten theologischen Konzepte des Dialogus erörtert werden. Der dritte Teil behandelt die Quellen des Autors und versucht eine Einordnung in das theologische Spektrum des 12. Jahrhunderts. Als Ganzes ist Raininis Studie ein sehr willkommener Beitrag zur monastischen Literatur des 12. Jahrhunderts und in Sachen "Konrad von Hirsau" ein entscheidender Fortschritt.
Eine Würdigung des theologiegeschichtlichen Ertrags muss Berufeneren vorbehalten bleiben. Ich muss mich auf eine Anmerkung zur Autorenfrage und einige kleinere ergänzende bzw. korrigierende Notizen beschränken.
S. XIII Das Siglum VI (De veritatis inquisitione) ist unpassend für die Sentenzensammlung, die man als "Sententiae morales" (SM) bezeichnen sollte.
S. 6 Anm. 3: Das Stammheimer Missale befindet sich seit 1997 im Getty-Museum
http://archiv.twoday.net/stories/629755469/
S. 52 Die Signatur der wichtigen Leipziger Handschrift lautet "Ms. 148" nicht "Cod. Theol. 148".
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31560845
S. 55 Die Neustifter Handschrift des Dialogus super autores hat sehr wohl eine Signatur, nämlich "Cod. 360".
http://manuscripta.at/?ID=35471
S. 217-220 Zu Werner von St. Blasien habe ich eine ausführliche Korrektur veröffentlicht
http://archiv.twoday.net/stories/1022414583/
S. 238f. Zum Diagramm "Homo constat ex carne": Bei der handschriftlichen Überlieferung ist ULB Darmstadt, Hs. 812 nicht berücksichtigt. Abbildung:
http://archivalia.tumblr.com/post/73965301565/peregrinus-conradus-hirsaugiensis-homo-constat
S. 395 Im Literaturverzeichnis ist ein bedeutender Aufsatz von Bernards "Um den Zusammenhang" fälschlich Bultot zugewiesen worden (korrekt in den Fußnoten).
Nun zur Autorenfrage.
Rainini hätte die Aufgabe gehabt, alle Indizien für die Ordenszugehörigkeit des Autors zusammenzutragen, was er aber unterlassen hat. Er weist darauf hin (S. 36, 75), dass im Dialogus de mundi contemptu, einem Dialog zwischen Mönch und Kanoniker, die monastische Lebensform als überlegen gewertet wird, nennt aber nicht das von Seyfarth (Einleitung zum Speculum virginum, CCCM V, S. 43*) leichthin weggewischte Zeugnis, dass im Speculum virginum (SV) Benedikt als sanctus pastor noster genannt und die Dialogpartnerin Theodora als Benediktinerin gedacht wird.
http://archiv.twoday.net/stories/1022473555/
Soll ich das wirklich tadeln? Es gibt mir doch Gelegenheit, erstmals den Befund aus dem Dialogus super auctores in diesen Strang der Konrad-Literatur einzubringen. Die Sekundärliteratur zu Konrads "Literaturgeschichte" hat - ohne die Debatten um die Autorschaft groß zur Kenntnis zu nehmen - den Dialogus super auctores (DSA) in einer benediktinischen Klosterschule, insbesondere in Hirsau situiert. Der Schüler lebt nach den Worten des Textes (wie Theodora) nach der Benediktsregel, da auf eine Übernahme aus Terenz "in Regula tua" verwiesen wird (ed. R. B. C. Huygens: Accessus ad auctores, 1970. S. 117 Zeile 1418). Diese Stelle registrierten Leslie G. Whitbread: Conrad of Hirsau as Literary Critic. In: Speculum 47 (1972), S. 235 und Terence O. Tunberg: Conrad of Hirsau and His Approach to the Autores. In: Mediaevalia et Humanistica NF 15 (1987), S. 67. Beide machten zusätzlich darauf aufmerksam, dass das Interesse des Autors an den Todesdaten von Petrus und Paulus mit dem Patrozinium der Hirsauer Klosterkirche erklärt werden könnte (Whitbread S. 235; Tunberg S. 80). Nicht ohne Gewicht erscheint mir die Beobachtung von Rainer Kurz: Zu Konrads von Hirsau "Dialogus super auctores" 590 über das Leben des Sedulius. In: Mittellateinisches Jahrbuch 14 (1979), S. 265-272, dass der Autor eine Reichenauer Handschrift oder eine Abschrift davon benutzt hat. Literarische Beziehungen Hirsaus zu Reichenau spiegeln sich im Hochmittelalter etwa in einer hypothetischen Überlieferungskette Reichenau-Hirsau-Schaffhausen bei einer Schaffhausener Handschrift, auf die Felix Heinzer hinwies:
https://books.google.de/books?id=DCKY2941XFQC&pg=PA99
Sowohl das Interesse an Petrus und Paulus als auch der Reichenauer Bezug können natürlich nicht beweisen, dass "Peregrinus" tatsächlich in Hirsau schrieb; das argumentative Gewicht dieser Indizien ist zwar nicht zu vernachlässigen, aber gering.
Das gilt auch für wörtliche Übernahmen aus der Benediktsregel (laut Register zu Benedetto da Norcia von Rainini S. 71, 300 angesprochen).
Auf die monastische Situierung des Dialogus de cruce und eine Erwähnung der Mainzer Kirchenprovinz (zu der z.B. Andernach definitiv nicht gehörte) weist Rainini S. 36f. hin.
Sowohl im Speculum virginum als auch im Dialogus super auctores beruft sich "Peregrinus" in einer Weise auf die Benediktsregel, die einen Schluss auf die eigene Ordenszugehörigkeit erlaubt. Im Dialog zwischen Mönch und "Matricularius" steht er auf der Seite des Mönchs. Angesichts dieses Befunds ist es aus meiner Sicht nicht zulässig, Seyfarths Vermutung, ein rheinischer Regularkanoniker sei "Peregrinus", als ernsthafte Möglichkeit weiter in Betracht zu ziehen.
(Ob man aus dem Autorenbild, das einen Mönch oder einen Kanoniker zeigt, siehe etwa "L":
http://archivalia.tumblr.com/post/59673364631/peregrinus-conradus-hirsaugiensis-speculum
Schlüsse ziehen kann, müssen Spezialisten für klösterliche Tracht entscheiden. Eine Mail-Anfrage von mir bei Frau Professorin Nilgen blieb unbeantwortet.)
Alles deutet daher auf einen Benediktinermönch, wenngleich auch die Zisterzienser nach der Benediktsregel lebten und Benedikt als Vater des Mönchtums verehrten.
Die älteste Überlieferung der Vollhandschriften des Speculum virginum hat ein deutliches zisterziensisches Profil, benediktinische und Regularkanoniker-Provenienzen treten deutlich zurück.
Von einer der beiden hochmittelalterlichen Handschriften des DSA kennt man den mutmaßlichen Schreibort St. Stephan in Würzburg OSB.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0084_b006_jpg.htm
Der Dialogus de cruce stammt aus Regensburg St. Emmeram OSB, und im Regensburger Benediktinerkonvent in Prüfening befand sich, worauf Rainini S. 12 hinweist, im 14. Jahrhundert eine Handschrift des Speculum virginum.
Eine Schriftensammlung des Peregrinus nannte man in Eberbach OCist "Peregrinus minor" (Rainini S. 34). Der Peregrinus maior war dann sicher das Speculum virginum, dessen älteste (Londoner) Handschrift aus Eberbach stammt.
S. 202-204 erwägt Rainini, Felix Heinzer folgend, ob das Schaubild "Lamm Gottes" im ca. 1140/60 zu datierenden Kollektarium aus Zwiefalten OSB (WLB Stuttgart Cod. brev. 128, Bl. 10r) ebenfalls von Konrad oder einem Schüler stammt. Digitalisat:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz33972076X/page/21
Auch im Kapitelsoffiziumbuch (um 1162) dieser Hirsauer Gründung wollte Heinzer eine Abbildung auf das Speculum virginum zurückführen.
http://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/ccmed_0007-9731_2001_num_44_176_2809 (S. 339)
https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/8216 (S. 139)
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz349406464/page/179 (Digitalisat)
Wenn man also den Blick weitet und nicht nur das SV einbezieht (wobei bei De fructibus - FCS - meine diesbezügliche Zusammenstellung noch nicht veröffentlicht ist), kann man von der frühen Verbreitung einen benediktinischen Entstehungskontext nicht ausschließen. Eher unwahrscheinlich sind die Regularkanoniker. Allerdings sollte man unterstreichen, dass aus Verbreitungsdaten methodisch schlüssig nicht auf den Entstehungskontext geschlossen werden darf. Sie liefern allenfalls einen gewissen Anhaltspunkt.
Könnte "Peregrinus" nicht ein Zisterzienser gewesen oder in diesen Orden übergetreten sein? Schließlich schrieb um 1140 Papst Innozenz II. Zisterzienseräbten im Einzugsbereich von Hirsau, dass sich der Hirsauer Abt Volmar beklagt hätte, sie hätten aus Hirsau entlaufenen Mönchen Zuflucht gewährt.
https://books.google.de/books?id=DCKY2941XFQC&pg=PA409 (Heinzer)
Ein Gegenargument sind die Datierungen seines Werks, wenn man sie mit der Ausbreitung des Zisterzienserordens korreliert. Wenn De fructibus (FCS) tatsächlich nicht später als 1133 entstanden ist, war das in der Überlieferungsgeschichte so wichtige Kloster Eberbach (Gründung 1136) noch gar nicht gegründet. Das niederrheinische Kamp wurde schon 1123 gegründet, aber man scheut trotzdem vor der Annahme zurück, dass ein monastischer Autor in der aufregenden Gründungsphase der deutschen Zisterzen die Muße für seine theologischen Schriften gefunden haben könnte.
Mit der Datierung der Werke befasst sich Rainini S. 51-56. Die Probleme liegen auf der Hand: die frühen Pergamenthandschriften sind nur ausnahmsweise hinreichend genau datierbar, zeitgeschichtliche Anspielungen und Textrezeptionen sind vielfach nicht hinreichend eindeutig anzunehmen. Daher beurteile ich die diesbezüglichen Resultate Raininis nicht so optimistisch wie er selbst. Der Befund gibt zu oft nur "weiche" Daten her.
Bei FCS kommt Rainini zu dem Schluss, dass die Hypothese einer Entstehung vor dem August 1133 plausibel bleibe - wie gern würde man ihm glauben und hätte dann einen festen Anker! Ganz sicher ist es natürlich nicht, dass man nachträglich und zeitgleich im August 1133 eine Sonnenfinsternis in das Leipziger Ms. 148 (aus Pegau OSB) eingetragen hat. [ http://archiv.twoday.net/stories/1022493888/ ] Die Salzburger Handschrift wird in der "offiziellen" Beschreibung mit Fragezeichen in das zweite Drittel des 12. Jahrhunderts datiert.
http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/mi32txt.htm
Bei DMC und den anderen kleinen Schriften aus dem Eberbacher "Peregrinus minor" um 1200 ist eine nähere Datierung nicht möglich.
Die Benutzung von Werken Hugos von St. Viktor (S. 312-315) möchte Rainini bei dem DSA und der Altercatio (ASE) sowie dem DDC in einen terminus post quem ca. 1135 ummünzen. Bei der ASE überzeugt mich nicht, dass eine Anspielung auf den Kreuzzug 1147/48 vorliegen soll. Für den Dialogus de cruce (DDC) soll eine Benutzung eines Werks von Petrus Venerabilis einen Terminus post quem 1144 sichern.
Eine gewisse Sicherheit bei dem SV liefert allein die durch Cohen-Mushlin angenommene Datierung von Pal. lat. 565 auf ca. 1150/55. Mit Seyfarths paläographischer Datierung von Arundel 44 ca. 1140/50 fängt man nicht viel an. Übernahmen aus Bernhard von Clairvaux, die eine Datierung nach 1139 nahelegen (S. 62), sind wohl nicht hinreichend gesichert. Wie Seyfarth datiert Rainini das Speculum virginum in die beginnenden 1140er Jahre.
Nach der Tabelle S. 72 entstand De fructibus wahrscheinlich vor 1133 und das Speculum virginum vor 1150/55. Mit Vorbehalt akzeptiere ich auch die Datierungen für DSA nach 1135 und DDC nach 1144. "Peregrinus" wirkte also nachweislich im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts, was gut zur Aussage des Trithemius passt: "Claruit sub Conrado imperatore tertio. Anno Domini 1140" (Scr. eccl., zitiert von Rainini S. 28, 51). Zunächst hatte Trithemius aber die Zeit um 1100 angesetzt. Angesichts der Übereinstimmung mit den einigermaßen gesicherten Daten wird man das Zeugnis des Trithemius nicht ohne weiteres verwerfen dürfen.
Zu den Nennungen von Peregrinus bzw. "Konrad von Hirsau" bei Trithemius hätte Rainini (S. 27) nicht darauf verzichten dürfen, die Erörterungen und Textmitteilungen Valentin Roses 1893 zu zitieren:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0709_c0137_jpg.htm
Rainini zitiert zwar S. 38 meinen Beitrag von 2013 zu den Hirsauer Inschriften
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502 (= Graf 2013)
zu dem Basellius-Zeugnis, aber weder hat er meine Argumentation erschöpfend verwertet noch kann der Leser seinem Zitat entnehmen, dass ich mich dort umfangreich mit dem Konrad-Problem auseinandersetzt habe. Ich muss also nochmals die Sachlage erörtern, wobei ich für Belege weitgehend auf den Beitrag von 2013 und Raininis Monographie verweise.
(Meine Konrad-Studien entstanden in den frühen 1990er Jahren. Von Raininis bahnbrechendem Aufsatz von 2009 erfuhr ich erst - dank der liebenswürdigen Zusendung durch Pater Rainini, dem ich auch für das Exemplar seines Buches zu danken habe - nach der Veröffentlichung meines Beitrags von 2013 mit dem Konrad-Exkurs.)
Die textimmanenten Hinweise auf einen benediktinischen Autor passen gut zur Hirsauer Tradition, die einen geistlichen Schriftsteller Peregrinus als Mönch des eigenen Klosters kennt - und zwar schon vor Trithemius.
1. Hieß Peregrinus Konrad?
Seyfarth hat in ihre SV-Ausgabe die sich auf den Autor, der sich sonst mit dem Pseudonym Peregrinus bezeichnet, beziehende Initiale C gesetzt (Erörterung bei Rainini S. 38-41). Von C auf Conradus zu kommen, ist außerordentlich naheliegend. Diesen Schluss zu ziehen darf man Trithemius nicht anlasten - vorausgesetzt, er hatte keine anderen alten Informationen zu Konrad von Hirsau.
Rainini legt zuviel Wert auf den Eintrag "Hhunradus" in der Salzburger Handschrift M I 32 (S. 41-43). Dass sich das auf den Autor von FCS bezieht, ist nur eine von mehreren Möglichkeiten und scheint mir auch nicht notwendigerweise die wahrscheinlichste - für mich kein wirklich tragfähiges Argument.
Ein von Trithemius unabhängiges Zeugnis, dass "Peregrinus" Konrad hieß, existiert nicht (bzw. das Salzburger Zeugnis wiegt zu leicht). Da Trithemius sich geirrt haben kann oder den Namen lediglich aus der Initiale C abgeleitet, bevorzuge ich weiterhin den Namen Peregrinus Hirsaugiensis. Ich meine aber, darin Rainini zustimmend, dass man den Autor des SV und der weiteren Werke wahrscheinlich Konrad von Hirsau nennen darf.
2. Der Hirsauer Bibliothekskatalog aus dem Hochmittelalter
Johannes Parsimonius schrieb den alten Bibliothekskatalog aus der verlorenen Handschrift A ab, die nicht nur Mittelalterliches enthielt (Graf 2013 zu Nr. 213). Viel Staat ist mit den 37 Nummern nicht zu machen
http://archive.org/stream/catalogibibliot00beckgoog#page/n230/mode/2up
nach Lessing
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/4023022
Eine Auswertung versucht Rainini S. 283-285. Die tradierte Datierung um 1165 ist natürlich Unsinn. Sie stützt sich auf die mit dem 1165 verstorbenen Abt Mangold endende Liste der Äbte in der Vorbemerkung. Die Formulierung "sub praedicto patre Wilhelmo" zeigt aber, dass sie von dem Redaktor des Codex A oder sogar von Parsimonius stammt, also für die Datierung des eigentlichen Bibliotheksverzeichnisses streng genommen nicht das geringste besagt. Die Erwähnung von Hugo von St. Viktor De sacramentis liefert auch hier einen Terminus post quem 1135 für das offensichtlich im 12. oder 13. Jahrhundert zusammengestellte Bücherverzeichnis, das wir nur in kursorischer Zusammenfassung haben, da der Redaktor am Ende sagt, er habe von vielen Büchern Titel und Autoren nicht aufzeichnen wollen ("nolui huc scribere").
Natürlich ist es angesichts der nach-trithemianischen Datierung denkbar, dass der Peregrinus später interpoliert wurde, aber konkrete Anhaltspunkte gibt es nicht. Man darf also getrost davon ausgehen, dass ein hochmittelalterliches Hirsauer Zeugnis einen Hirsauer Mönch Peregrinus belegt, der schriftstellerisch tätig war.
3. Zeugnisse für Peregrinus in Hirsau vor Trithemius
Rainini zitiert S. 38 das von mir beigebrachte Testimonium aus dem Bonner Cod. S 310 Bl. 154r: "omnes uiri insignes, ab eorum collegio nequaquam retraendus est Peregrinus, uir utique egregius: hic eleganti tum Veteris tumque Novi Testamenti dogmate decorauit eram" (anders lese ich die Stelle auf meiner Kopie auch nicht). Rainini gibt aber nicht die von mir begründete genauere Datierung des Werks des Nikolaus Basellius, das Trithemius zur Verfügung gestellt wurde: 1490/95 (Wasserzeichen: 1488/92). Der Eintrag zeigt, dass man schon vor Trithemius von einem Hirsauer Mönch Peregrinus wusste, der Bibelstudien betrieben hatte. Außerhalb von Hirsau wusste der Augsburger Benediktiner (und Thierhauptener Abt) Petrus Wagner (sein Name fehlt leider im Namensregister von Rainini), dass ein Hirsauer Mönch Peregrinus viel geschrieben habe. Die Datierung ist unsicher, vermutlich 1493 (S. 35).
Das alles beweist nicht, dass der Hirsauer Schriftsteller Peregrinus auch jener Autor Peregrinus war, der das SV und die weiteren Werke verfasste.
Entscheidend ist nun - auch dafür interessiert sich Rainini S. 35f. nicht - die von mir 2013 angesprochene Datierung der Dormitoriums-Balken in das Jahr 1480. Sie wiesen ja unzweifelhaft Zitate eines "Peregrinus", der der SV-Peregrinus sein muss, auf - laut der Abschrift des Parsimonius in der Wolfenbütteler Handschrift und auch im Tübinger Mh 164 (aus dieser Handschrift von Bernards ediert). Ich sah keinen Anlass, Neumüllers-Klauser zu widersprechen, die bei Nr. 131 ihres Inschriftenbandes 1480 datierte, eine Jahreszahl, die auf Trithemius zurückgeht.
Bezweifelt man (ohne stichhaltigen Grund) die Datierung des Dormitoriums auf 1480 durch Trithemius oder die gleichzeitige Anbringung der Inschriften in diesem Innenraum, so entfiele dieses entscheidende vor-trithemianische Zeugnis, dass der Peregrinus des SV und der Peregrinus der Hirsauer Tradition in Hirsau als identisch angesehen wurden. Dem Ersteller der Inschriften lag das SV und ein nicht identifiziertes Werk des Peregrinus vor.
4. Texte und Bilder des Peregrinus in Hirsau
Neben den SV-Zitaten in den Dormitoriumsinschriften (samt einem Zitat aus einem unbekannten Peregrinus-Werk) ist vor allem die Abschrift der ASE durch den Hirsauer Mönch Johannes Rapolt 1511 zu nennen (S. 45f.). Sie würdigt Konrad von Hirsau nach Trithemius und soll einer Matricularius genannten Handschrift entnommen worden sein. Die Bezeichnung Matricularius ist der Titel von DMC. Wenn keine Verwechslung vorliegt, war also auch DMC in Hirsau vorhanden. Ich stellte mir die Frage, wie Rapolt überhaupt wissen konnte, dass ASE ein Werk von Conradus alias Peregrinus sei, denn in den gedruckten und ungedruckten Werklisten des Trithemius (S. 27 ab Anm. 13 zitiert) fehlt ASE. Es erscheint erst in den auf Trithemius zurückgehenden Inschriften des Sommerrefektoriums von 1517/21 (zitiert S. 47 Anm. 105 aber nicht nach der Wolfenbütteler Handschrift, sondern nach Lessings Wiedergabe derselben, die ich nach dem Erstdruck verlinke
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/4023033 ).
Außerdem gab es im nach 1543 mit Wandgemälden ausgestatteten Hirsauer Abtshaus Bäume der superbia und der humilitas, die womöglich auf das SV oder ein anderes Peregrinus-Werk zurückgingen (Graf 2013 nach Neumüllers-Klauser Nr. 219).
Gab es im Hochmittelalter mehrere Werke des SV-Peregrinus und trifft die Datierung der Dormitoriums-Inschriften auf 1480 zu, so erscheint der Schluss berechtigt, dass der Peregrinus des Hirsauer Bibliothekskatalogs aus dem Hochmittelalter mit dem SV-Peregrinus identisch ist, also Peregrinus Hirsaugiensis das Speculum virginum, den Dialogus de cruce und die weiteren Schriften verfasste.
Dass es in der Hirsauer Bibliothek Schriften des SV-Verfassers Peregrinus und daneben Schriften eines Hirsauer Mönchs Peregrinus gab, die man womöglich am Ende des 15. Jahrhunderts zusammengeworfen hat, halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Wenn aber nun Trithemius im Rheinland auf die Schriften des Augustinerchorherrn (?), der nach Bernards und Seyfarth das SV verfasst haben soll, stieß und diese in Abschrift nach Hirsau verfrachtete, da er überzeugt war, dass der Hirsauer Peregrinus und der SV-Peregrinus identisch seien? Dann müsste man nur die Datierung der Dormitoriums-SV-Zitate auf 1480 beseitigen. Die fälschende Interpolation des Bibliothekskatalogs wäre unnötig, denn der dort genannte Peregrinus hat ja nicht notwendigerweise etwas mit dem SV-Verfasser zu tun.
Für eine solche finstere Machenschaft fehlen jegliche konkreten Anhaltspunkte! Ich bin niemand, der dazu neigt, die Fälschungen des Trithemius zu beschönigen und teile mit Blick auf "Haymo von Halberstadt" auch nicht Klaus Arnolds optimistische Einschätzung, die literaturgeschichtliche Arbeit des Sponheimer Abts sei "sauber". Aber des Trithemius Angaben zu Peregrinus und ab 1495 Konrad von Hirsau sind bemerkenswert präzise. Seine Textanfänge ermöglichten ab dem Ende des 19. Jahrhunderts die Identifizierung der handschriftlichen Texte. Nur den Trithemius unbekannten Dialogus erkannte erst Rainini als Peregrinus-Werk.
Rätselhaft ist, wie Trithemius (eventuell unterstützt durch Hirsauer Mitarbeiter) die einzelnen Werke aus dem Peregrinus-Oeuvre zusammenführen konnte. Es wäre doch etwas naiv anzunehmen, dass es in einer alten Klosterbibliothek eine Reihe von Bänden gab, in denen die einzelnen Werke ein "Explicit liber Peregrini monachi" o.ä. trugen. In Eberbach konnte er das SV und die Texte des "Peregrinus minor" einander zuordnen. Vermutlich stammen auch die anderen Zuweisungen aus solchen heute verlorenen Autorensammlungen. Möglicherweise lag Rapolt in Hirsau 1511 eine solche Sammlung vor, die außer dem abgeschriebenen ASE auch den Matricularius = DMC enthielt.
Insgesamt ergibt sich eine Bestätigung der These von Rainini, wonach der Benediktiner Konrad von Hirsau, der - wie Trithemius angab - um 1140 lebte, das Speculum virginum, den Dialogus de cruce und die weiteren Werke verfasst habe. Die 1480 zu datierenden SV-Zitate im Hirsauer Dormitorium sichern neben der wohl auf eine hochmittelalterliche Hirsauer Handschrift zurückgehenden Altercatio-Abschrift Rapolts von 1511 die Gleichsetzung des im hochmittelalterlichen Bibliothekskatalog erwähnten Hirsauer Mönch Peregrinus mit dem Verfasser des Speculum virginum ab.
Deutlicher als Rainini kann ich die Zugehörigkeit des Peregrinus, der das SV und die anderen Texte verfasste, zum Benediktinerorden plausibel machen. Die von Rainini nicht berücksichtigten handschriftlichen Überlieferungsverhältnisse widersprechen dieser Zuweisung keineswegs - wenn man nicht nur das SV berücksichtigt. Dass Peregrinus Regularkanoniker war, darf man - gegen Seyfarth - wohl ausschließen. Nur weil das SV in Zisterzen gern gelesen wurde, muss er kein Zisterzienser gewesen sein. Stammt das Lamm-Schaubild in der sehr frühen Zwiefalter Handschrift tatsächlich von Peregrinus, so verweist das mit Nachdruck auf den nächsten Umkreis Hirsaus.
Als Peregrinus schrieb, hatte die Hirsauer Reform deutlich an Vitalität und Attraktivität verloren. Die Mühen der Forschung mit seinem Werk beweisen eines: Von einer spezifisch "hirsauischen" Geistigkeit kann bei Peregrinus überhaupt keine Rede sein. Die theologischen Konzepte von Benediktinern, Regularkanonikern und Zisterziensern unterschieden sich damals nicht in einer Weise, die es dem Forscher ermöglicht, einen theologischen Text klar und zweifelsfrei zuzuweisen. Peregrinus stand den theologischen Positionen nah, die in allen drei Gruppen vertreten wurden (auf Raininis Studien zu den "moderni" S. 303-341 sei verwiesen).
#forschung

Die Gliederung des Buchs entnimmt man dem Inhaltsverzeichnis:
https://www.gbv.de/dms/casalini/2958335.pdf
Die Rezension in der Revue Bénédictine
http://dx.doi.org/10.1484/J.RB.5.107617
ist mir nicht zugänglich.
Rainini hat drei frühere Studien (2008, 2009, 2010) in überarbeiteter Form in die Monographie aufgenommen, die sich vor allem mit dem im Clm 14159 überlieferten "Dialogus de cruce" befasst, den Rainini überzeugend dem von mir Peregrinus Hirsaugiensis genannten, als Konrad von Hirsau bekannten Autor zuweisen kann.
Digitalisat der Handschrift:
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Der erste Teil widmet sich der Zuschreibung des Werks, dem Autor und der Chronologie seiner Werke, während im zweiten Teil die wichtigsten theologischen Konzepte des Dialogus erörtert werden. Der dritte Teil behandelt die Quellen des Autors und versucht eine Einordnung in das theologische Spektrum des 12. Jahrhunderts. Als Ganzes ist Raininis Studie ein sehr willkommener Beitrag zur monastischen Literatur des 12. Jahrhunderts und in Sachen "Konrad von Hirsau" ein entscheidender Fortschritt.
Eine Würdigung des theologiegeschichtlichen Ertrags muss Berufeneren vorbehalten bleiben. Ich muss mich auf eine Anmerkung zur Autorenfrage und einige kleinere ergänzende bzw. korrigierende Notizen beschränken.
S. XIII Das Siglum VI (De veritatis inquisitione) ist unpassend für die Sentenzensammlung, die man als "Sententiae morales" (SM) bezeichnen sollte.
S. 6 Anm. 3: Das Stammheimer Missale befindet sich seit 1997 im Getty-Museum
http://archiv.twoday.net/stories/629755469/
S. 52 Die Signatur der wichtigen Leipziger Handschrift lautet "Ms. 148" nicht "Cod. Theol. 148".
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31560845
S. 55 Die Neustifter Handschrift des Dialogus super autores hat sehr wohl eine Signatur, nämlich "Cod. 360".
http://manuscripta.at/?ID=35471
S. 217-220 Zu Werner von St. Blasien habe ich eine ausführliche Korrektur veröffentlicht
http://archiv.twoday.net/stories/1022414583/
S. 238f. Zum Diagramm "Homo constat ex carne": Bei der handschriftlichen Überlieferung ist ULB Darmstadt, Hs. 812 nicht berücksichtigt. Abbildung:
http://archivalia.tumblr.com/post/73965301565/peregrinus-conradus-hirsaugiensis-homo-constat
S. 395 Im Literaturverzeichnis ist ein bedeutender Aufsatz von Bernards "Um den Zusammenhang" fälschlich Bultot zugewiesen worden (korrekt in den Fußnoten).
Nun zur Autorenfrage.
Rainini hätte die Aufgabe gehabt, alle Indizien für die Ordenszugehörigkeit des Autors zusammenzutragen, was er aber unterlassen hat. Er weist darauf hin (S. 36, 75), dass im Dialogus de mundi contemptu, einem Dialog zwischen Mönch und Kanoniker, die monastische Lebensform als überlegen gewertet wird, nennt aber nicht das von Seyfarth (Einleitung zum Speculum virginum, CCCM V, S. 43*) leichthin weggewischte Zeugnis, dass im Speculum virginum (SV) Benedikt als sanctus pastor noster genannt und die Dialogpartnerin Theodora als Benediktinerin gedacht wird.
http://archiv.twoday.net/stories/1022473555/
Soll ich das wirklich tadeln? Es gibt mir doch Gelegenheit, erstmals den Befund aus dem Dialogus super auctores in diesen Strang der Konrad-Literatur einzubringen. Die Sekundärliteratur zu Konrads "Literaturgeschichte" hat - ohne die Debatten um die Autorschaft groß zur Kenntnis zu nehmen - den Dialogus super auctores (DSA) in einer benediktinischen Klosterschule, insbesondere in Hirsau situiert. Der Schüler lebt nach den Worten des Textes (wie Theodora) nach der Benediktsregel, da auf eine Übernahme aus Terenz "in Regula tua" verwiesen wird (ed. R. B. C. Huygens: Accessus ad auctores, 1970. S. 117 Zeile 1418). Diese Stelle registrierten Leslie G. Whitbread: Conrad of Hirsau as Literary Critic. In: Speculum 47 (1972), S. 235 und Terence O. Tunberg: Conrad of Hirsau and His Approach to the Autores. In: Mediaevalia et Humanistica NF 15 (1987), S. 67. Beide machten zusätzlich darauf aufmerksam, dass das Interesse des Autors an den Todesdaten von Petrus und Paulus mit dem Patrozinium der Hirsauer Klosterkirche erklärt werden könnte (Whitbread S. 235; Tunberg S. 80). Nicht ohne Gewicht erscheint mir die Beobachtung von Rainer Kurz: Zu Konrads von Hirsau "Dialogus super auctores" 590 über das Leben des Sedulius. In: Mittellateinisches Jahrbuch 14 (1979), S. 265-272, dass der Autor eine Reichenauer Handschrift oder eine Abschrift davon benutzt hat. Literarische Beziehungen Hirsaus zu Reichenau spiegeln sich im Hochmittelalter etwa in einer hypothetischen Überlieferungskette Reichenau-Hirsau-Schaffhausen bei einer Schaffhausener Handschrift, auf die Felix Heinzer hinwies:
https://books.google.de/books?id=DCKY2941XFQC&pg=PA99
Sowohl das Interesse an Petrus und Paulus als auch der Reichenauer Bezug können natürlich nicht beweisen, dass "Peregrinus" tatsächlich in Hirsau schrieb; das argumentative Gewicht dieser Indizien ist zwar nicht zu vernachlässigen, aber gering.
Das gilt auch für wörtliche Übernahmen aus der Benediktsregel (laut Register zu Benedetto da Norcia von Rainini S. 71, 300 angesprochen).
Auf die monastische Situierung des Dialogus de cruce und eine Erwähnung der Mainzer Kirchenprovinz (zu der z.B. Andernach definitiv nicht gehörte) weist Rainini S. 36f. hin.
Sowohl im Speculum virginum als auch im Dialogus super auctores beruft sich "Peregrinus" in einer Weise auf die Benediktsregel, die einen Schluss auf die eigene Ordenszugehörigkeit erlaubt. Im Dialog zwischen Mönch und "Matricularius" steht er auf der Seite des Mönchs. Angesichts dieses Befunds ist es aus meiner Sicht nicht zulässig, Seyfarths Vermutung, ein rheinischer Regularkanoniker sei "Peregrinus", als ernsthafte Möglichkeit weiter in Betracht zu ziehen.
(Ob man aus dem Autorenbild, das einen Mönch oder einen Kanoniker zeigt, siehe etwa "L":
http://archivalia.tumblr.com/post/59673364631/peregrinus-conradus-hirsaugiensis-speculum
Schlüsse ziehen kann, müssen Spezialisten für klösterliche Tracht entscheiden. Eine Mail-Anfrage von mir bei Frau Professorin Nilgen blieb unbeantwortet.)
Alles deutet daher auf einen Benediktinermönch, wenngleich auch die Zisterzienser nach der Benediktsregel lebten und Benedikt als Vater des Mönchtums verehrten.
Die älteste Überlieferung der Vollhandschriften des Speculum virginum hat ein deutliches zisterziensisches Profil, benediktinische und Regularkanoniker-Provenienzen treten deutlich zurück.
Von einer der beiden hochmittelalterlichen Handschriften des DSA kennt man den mutmaßlichen Schreibort St. Stephan in Würzburg OSB.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0084_b006_jpg.htm
Der Dialogus de cruce stammt aus Regensburg St. Emmeram OSB, und im Regensburger Benediktinerkonvent in Prüfening befand sich, worauf Rainini S. 12 hinweist, im 14. Jahrhundert eine Handschrift des Speculum virginum.
Eine Schriftensammlung des Peregrinus nannte man in Eberbach OCist "Peregrinus minor" (Rainini S. 34). Der Peregrinus maior war dann sicher das Speculum virginum, dessen älteste (Londoner) Handschrift aus Eberbach stammt.
S. 202-204 erwägt Rainini, Felix Heinzer folgend, ob das Schaubild "Lamm Gottes" im ca. 1140/60 zu datierenden Kollektarium aus Zwiefalten OSB (WLB Stuttgart Cod. brev. 128, Bl. 10r) ebenfalls von Konrad oder einem Schüler stammt. Digitalisat:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz33972076X/page/21
Auch im Kapitelsoffiziumbuch (um 1162) dieser Hirsauer Gründung wollte Heinzer eine Abbildung auf das Speculum virginum zurückführen.
http://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/ccmed_0007-9731_2001_num_44_176_2809 (S. 339)
https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/8216 (S. 139)
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz349406464/page/179 (Digitalisat)
Wenn man also den Blick weitet und nicht nur das SV einbezieht (wobei bei De fructibus - FCS - meine diesbezügliche Zusammenstellung noch nicht veröffentlicht ist), kann man von der frühen Verbreitung einen benediktinischen Entstehungskontext nicht ausschließen. Eher unwahrscheinlich sind die Regularkanoniker. Allerdings sollte man unterstreichen, dass aus Verbreitungsdaten methodisch schlüssig nicht auf den Entstehungskontext geschlossen werden darf. Sie liefern allenfalls einen gewissen Anhaltspunkt.
Könnte "Peregrinus" nicht ein Zisterzienser gewesen oder in diesen Orden übergetreten sein? Schließlich schrieb um 1140 Papst Innozenz II. Zisterzienseräbten im Einzugsbereich von Hirsau, dass sich der Hirsauer Abt Volmar beklagt hätte, sie hätten aus Hirsau entlaufenen Mönchen Zuflucht gewährt.
https://books.google.de/books?id=DCKY2941XFQC&pg=PA409 (Heinzer)
Ein Gegenargument sind die Datierungen seines Werks, wenn man sie mit der Ausbreitung des Zisterzienserordens korreliert. Wenn De fructibus (FCS) tatsächlich nicht später als 1133 entstanden ist, war das in der Überlieferungsgeschichte so wichtige Kloster Eberbach (Gründung 1136) noch gar nicht gegründet. Das niederrheinische Kamp wurde schon 1123 gegründet, aber man scheut trotzdem vor der Annahme zurück, dass ein monastischer Autor in der aufregenden Gründungsphase der deutschen Zisterzen die Muße für seine theologischen Schriften gefunden haben könnte.
Mit der Datierung der Werke befasst sich Rainini S. 51-56. Die Probleme liegen auf der Hand: die frühen Pergamenthandschriften sind nur ausnahmsweise hinreichend genau datierbar, zeitgeschichtliche Anspielungen und Textrezeptionen sind vielfach nicht hinreichend eindeutig anzunehmen. Daher beurteile ich die diesbezüglichen Resultate Raininis nicht so optimistisch wie er selbst. Der Befund gibt zu oft nur "weiche" Daten her.
Bei FCS kommt Rainini zu dem Schluss, dass die Hypothese einer Entstehung vor dem August 1133 plausibel bleibe - wie gern würde man ihm glauben und hätte dann einen festen Anker! Ganz sicher ist es natürlich nicht, dass man nachträglich und zeitgleich im August 1133 eine Sonnenfinsternis in das Leipziger Ms. 148 (aus Pegau OSB) eingetragen hat. [ http://archiv.twoday.net/stories/1022493888/ ] Die Salzburger Handschrift wird in der "offiziellen" Beschreibung mit Fragezeichen in das zweite Drittel des 12. Jahrhunderts datiert.
http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/mi32txt.htm
Bei DMC und den anderen kleinen Schriften aus dem Eberbacher "Peregrinus minor" um 1200 ist eine nähere Datierung nicht möglich.
Die Benutzung von Werken Hugos von St. Viktor (S. 312-315) möchte Rainini bei dem DSA und der Altercatio (ASE) sowie dem DDC in einen terminus post quem ca. 1135 ummünzen. Bei der ASE überzeugt mich nicht, dass eine Anspielung auf den Kreuzzug 1147/48 vorliegen soll. Für den Dialogus de cruce (DDC) soll eine Benutzung eines Werks von Petrus Venerabilis einen Terminus post quem 1144 sichern.
Eine gewisse Sicherheit bei dem SV liefert allein die durch Cohen-Mushlin angenommene Datierung von Pal. lat. 565 auf ca. 1150/55. Mit Seyfarths paläographischer Datierung von Arundel 44 ca. 1140/50 fängt man nicht viel an. Übernahmen aus Bernhard von Clairvaux, die eine Datierung nach 1139 nahelegen (S. 62), sind wohl nicht hinreichend gesichert. Wie Seyfarth datiert Rainini das Speculum virginum in die beginnenden 1140er Jahre.
Nach der Tabelle S. 72 entstand De fructibus wahrscheinlich vor 1133 und das Speculum virginum vor 1150/55. Mit Vorbehalt akzeptiere ich auch die Datierungen für DSA nach 1135 und DDC nach 1144. "Peregrinus" wirkte also nachweislich im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts, was gut zur Aussage des Trithemius passt: "Claruit sub Conrado imperatore tertio. Anno Domini 1140" (Scr. eccl., zitiert von Rainini S. 28, 51). Zunächst hatte Trithemius aber die Zeit um 1100 angesetzt. Angesichts der Übereinstimmung mit den einigermaßen gesicherten Daten wird man das Zeugnis des Trithemius nicht ohne weiteres verwerfen dürfen.
Zu den Nennungen von Peregrinus bzw. "Konrad von Hirsau" bei Trithemius hätte Rainini (S. 27) nicht darauf verzichten dürfen, die Erörterungen und Textmitteilungen Valentin Roses 1893 zu zitieren:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0709_c0137_jpg.htm
Rainini zitiert zwar S. 38 meinen Beitrag von 2013 zu den Hirsauer Inschriften
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502 (= Graf 2013)
zu dem Basellius-Zeugnis, aber weder hat er meine Argumentation erschöpfend verwertet noch kann der Leser seinem Zitat entnehmen, dass ich mich dort umfangreich mit dem Konrad-Problem auseinandersetzt habe. Ich muss also nochmals die Sachlage erörtern, wobei ich für Belege weitgehend auf den Beitrag von 2013 und Raininis Monographie verweise.
(Meine Konrad-Studien entstanden in den frühen 1990er Jahren. Von Raininis bahnbrechendem Aufsatz von 2009 erfuhr ich erst - dank der liebenswürdigen Zusendung durch Pater Rainini, dem ich auch für das Exemplar seines Buches zu danken habe - nach der Veröffentlichung meines Beitrags von 2013 mit dem Konrad-Exkurs.)
Die textimmanenten Hinweise auf einen benediktinischen Autor passen gut zur Hirsauer Tradition, die einen geistlichen Schriftsteller Peregrinus als Mönch des eigenen Klosters kennt - und zwar schon vor Trithemius.
1. Hieß Peregrinus Konrad?
Seyfarth hat in ihre SV-Ausgabe die sich auf den Autor, der sich sonst mit dem Pseudonym Peregrinus bezeichnet, beziehende Initiale C gesetzt (Erörterung bei Rainini S. 38-41). Von C auf Conradus zu kommen, ist außerordentlich naheliegend. Diesen Schluss zu ziehen darf man Trithemius nicht anlasten - vorausgesetzt, er hatte keine anderen alten Informationen zu Konrad von Hirsau.
Rainini legt zuviel Wert auf den Eintrag "Hhunradus" in der Salzburger Handschrift M I 32 (S. 41-43). Dass sich das auf den Autor von FCS bezieht, ist nur eine von mehreren Möglichkeiten und scheint mir auch nicht notwendigerweise die wahrscheinlichste - für mich kein wirklich tragfähiges Argument.
Ein von Trithemius unabhängiges Zeugnis, dass "Peregrinus" Konrad hieß, existiert nicht (bzw. das Salzburger Zeugnis wiegt zu leicht). Da Trithemius sich geirrt haben kann oder den Namen lediglich aus der Initiale C abgeleitet, bevorzuge ich weiterhin den Namen Peregrinus Hirsaugiensis. Ich meine aber, darin Rainini zustimmend, dass man den Autor des SV und der weiteren Werke wahrscheinlich Konrad von Hirsau nennen darf.
2. Der Hirsauer Bibliothekskatalog aus dem Hochmittelalter
Johannes Parsimonius schrieb den alten Bibliothekskatalog aus der verlorenen Handschrift A ab, die nicht nur Mittelalterliches enthielt (Graf 2013 zu Nr. 213). Viel Staat ist mit den 37 Nummern nicht zu machen
http://archive.org/stream/catalogibibliot00beckgoog#page/n230/mode/2up
nach Lessing
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/4023022
Eine Auswertung versucht Rainini S. 283-285. Die tradierte Datierung um 1165 ist natürlich Unsinn. Sie stützt sich auf die mit dem 1165 verstorbenen Abt Mangold endende Liste der Äbte in der Vorbemerkung. Die Formulierung "sub praedicto patre Wilhelmo" zeigt aber, dass sie von dem Redaktor des Codex A oder sogar von Parsimonius stammt, also für die Datierung des eigentlichen Bibliotheksverzeichnisses streng genommen nicht das geringste besagt. Die Erwähnung von Hugo von St. Viktor De sacramentis liefert auch hier einen Terminus post quem 1135 für das offensichtlich im 12. oder 13. Jahrhundert zusammengestellte Bücherverzeichnis, das wir nur in kursorischer Zusammenfassung haben, da der Redaktor am Ende sagt, er habe von vielen Büchern Titel und Autoren nicht aufzeichnen wollen ("nolui huc scribere").
Natürlich ist es angesichts der nach-trithemianischen Datierung denkbar, dass der Peregrinus später interpoliert wurde, aber konkrete Anhaltspunkte gibt es nicht. Man darf also getrost davon ausgehen, dass ein hochmittelalterliches Hirsauer Zeugnis einen Hirsauer Mönch Peregrinus belegt, der schriftstellerisch tätig war.
3. Zeugnisse für Peregrinus in Hirsau vor Trithemius
Rainini zitiert S. 38 das von mir beigebrachte Testimonium aus dem Bonner Cod. S 310 Bl. 154r: "omnes uiri insignes, ab eorum collegio nequaquam retraendus est Peregrinus, uir utique egregius: hic eleganti tum Veteris tumque Novi Testamenti dogmate decorauit eram" (anders lese ich die Stelle auf meiner Kopie auch nicht). Rainini gibt aber nicht die von mir begründete genauere Datierung des Werks des Nikolaus Basellius, das Trithemius zur Verfügung gestellt wurde: 1490/95 (Wasserzeichen: 1488/92). Der Eintrag zeigt, dass man schon vor Trithemius von einem Hirsauer Mönch Peregrinus wusste, der Bibelstudien betrieben hatte. Außerhalb von Hirsau wusste der Augsburger Benediktiner (und Thierhauptener Abt) Petrus Wagner (sein Name fehlt leider im Namensregister von Rainini), dass ein Hirsauer Mönch Peregrinus viel geschrieben habe. Die Datierung ist unsicher, vermutlich 1493 (S. 35).
Das alles beweist nicht, dass der Hirsauer Schriftsteller Peregrinus auch jener Autor Peregrinus war, der das SV und die weiteren Werke verfasste.
Entscheidend ist nun - auch dafür interessiert sich Rainini S. 35f. nicht - die von mir 2013 angesprochene Datierung der Dormitoriums-Balken in das Jahr 1480. Sie wiesen ja unzweifelhaft Zitate eines "Peregrinus", der der SV-Peregrinus sein muss, auf - laut der Abschrift des Parsimonius in der Wolfenbütteler Handschrift und auch im Tübinger Mh 164 (aus dieser Handschrift von Bernards ediert). Ich sah keinen Anlass, Neumüllers-Klauser zu widersprechen, die bei Nr. 131 ihres Inschriftenbandes 1480 datierte, eine Jahreszahl, die auf Trithemius zurückgeht.
Bezweifelt man (ohne stichhaltigen Grund) die Datierung des Dormitoriums auf 1480 durch Trithemius oder die gleichzeitige Anbringung der Inschriften in diesem Innenraum, so entfiele dieses entscheidende vor-trithemianische Zeugnis, dass der Peregrinus des SV und der Peregrinus der Hirsauer Tradition in Hirsau als identisch angesehen wurden. Dem Ersteller der Inschriften lag das SV und ein nicht identifiziertes Werk des Peregrinus vor.
4. Texte und Bilder des Peregrinus in Hirsau
Neben den SV-Zitaten in den Dormitoriumsinschriften (samt einem Zitat aus einem unbekannten Peregrinus-Werk) ist vor allem die Abschrift der ASE durch den Hirsauer Mönch Johannes Rapolt 1511 zu nennen (S. 45f.). Sie würdigt Konrad von Hirsau nach Trithemius und soll einer Matricularius genannten Handschrift entnommen worden sein. Die Bezeichnung Matricularius ist der Titel von DMC. Wenn keine Verwechslung vorliegt, war also auch DMC in Hirsau vorhanden. Ich stellte mir die Frage, wie Rapolt überhaupt wissen konnte, dass ASE ein Werk von Conradus alias Peregrinus sei, denn in den gedruckten und ungedruckten Werklisten des Trithemius (S. 27 ab Anm. 13 zitiert) fehlt ASE. Es erscheint erst in den auf Trithemius zurückgehenden Inschriften des Sommerrefektoriums von 1517/21 (zitiert S. 47 Anm. 105 aber nicht nach der Wolfenbütteler Handschrift, sondern nach Lessings Wiedergabe derselben, die ich nach dem Erstdruck verlinke
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/4023033 ).
Außerdem gab es im nach 1543 mit Wandgemälden ausgestatteten Hirsauer Abtshaus Bäume der superbia und der humilitas, die womöglich auf das SV oder ein anderes Peregrinus-Werk zurückgingen (Graf 2013 nach Neumüllers-Klauser Nr. 219).
Gab es im Hochmittelalter mehrere Werke des SV-Peregrinus und trifft die Datierung der Dormitoriums-Inschriften auf 1480 zu, so erscheint der Schluss berechtigt, dass der Peregrinus des Hirsauer Bibliothekskatalogs aus dem Hochmittelalter mit dem SV-Peregrinus identisch ist, also Peregrinus Hirsaugiensis das Speculum virginum, den Dialogus de cruce und die weiteren Schriften verfasste.
Dass es in der Hirsauer Bibliothek Schriften des SV-Verfassers Peregrinus und daneben Schriften eines Hirsauer Mönchs Peregrinus gab, die man womöglich am Ende des 15. Jahrhunderts zusammengeworfen hat, halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Wenn aber nun Trithemius im Rheinland auf die Schriften des Augustinerchorherrn (?), der nach Bernards und Seyfarth das SV verfasst haben soll, stieß und diese in Abschrift nach Hirsau verfrachtete, da er überzeugt war, dass der Hirsauer Peregrinus und der SV-Peregrinus identisch seien? Dann müsste man nur die Datierung der Dormitoriums-SV-Zitate auf 1480 beseitigen. Die fälschende Interpolation des Bibliothekskatalogs wäre unnötig, denn der dort genannte Peregrinus hat ja nicht notwendigerweise etwas mit dem SV-Verfasser zu tun.
Für eine solche finstere Machenschaft fehlen jegliche konkreten Anhaltspunkte! Ich bin niemand, der dazu neigt, die Fälschungen des Trithemius zu beschönigen und teile mit Blick auf "Haymo von Halberstadt" auch nicht Klaus Arnolds optimistische Einschätzung, die literaturgeschichtliche Arbeit des Sponheimer Abts sei "sauber". Aber des Trithemius Angaben zu Peregrinus und ab 1495 Konrad von Hirsau sind bemerkenswert präzise. Seine Textanfänge ermöglichten ab dem Ende des 19. Jahrhunderts die Identifizierung der handschriftlichen Texte. Nur den Trithemius unbekannten Dialogus erkannte erst Rainini als Peregrinus-Werk.
Rätselhaft ist, wie Trithemius (eventuell unterstützt durch Hirsauer Mitarbeiter) die einzelnen Werke aus dem Peregrinus-Oeuvre zusammenführen konnte. Es wäre doch etwas naiv anzunehmen, dass es in einer alten Klosterbibliothek eine Reihe von Bänden gab, in denen die einzelnen Werke ein "Explicit liber Peregrini monachi" o.ä. trugen. In Eberbach konnte er das SV und die Texte des "Peregrinus minor" einander zuordnen. Vermutlich stammen auch die anderen Zuweisungen aus solchen heute verlorenen Autorensammlungen. Möglicherweise lag Rapolt in Hirsau 1511 eine solche Sammlung vor, die außer dem abgeschriebenen ASE auch den Matricularius = DMC enthielt.
Insgesamt ergibt sich eine Bestätigung der These von Rainini, wonach der Benediktiner Konrad von Hirsau, der - wie Trithemius angab - um 1140 lebte, das Speculum virginum, den Dialogus de cruce und die weiteren Werke verfasst habe. Die 1480 zu datierenden SV-Zitate im Hirsauer Dormitorium sichern neben der wohl auf eine hochmittelalterliche Hirsauer Handschrift zurückgehenden Altercatio-Abschrift Rapolts von 1511 die Gleichsetzung des im hochmittelalterlichen Bibliothekskatalog erwähnten Hirsauer Mönch Peregrinus mit dem Verfasser des Speculum virginum ab.
Deutlicher als Rainini kann ich die Zugehörigkeit des Peregrinus, der das SV und die anderen Texte verfasste, zum Benediktinerorden plausibel machen. Die von Rainini nicht berücksichtigten handschriftlichen Überlieferungsverhältnisse widersprechen dieser Zuweisung keineswegs - wenn man nicht nur das SV berücksichtigt. Dass Peregrinus Regularkanoniker war, darf man - gegen Seyfarth - wohl ausschließen. Nur weil das SV in Zisterzen gern gelesen wurde, muss er kein Zisterzienser gewesen sein. Stammt das Lamm-Schaubild in der sehr frühen Zwiefalter Handschrift tatsächlich von Peregrinus, so verweist das mit Nachdruck auf den nächsten Umkreis Hirsaus.
Als Peregrinus schrieb, hatte die Hirsauer Reform deutlich an Vitalität und Attraktivität verloren. Die Mühen der Forschung mit seinem Werk beweisen eines: Von einer spezifisch "hirsauischen" Geistigkeit kann bei Peregrinus überhaupt keine Rede sein. Die theologischen Konzepte von Benediktinern, Regularkanonikern und Zisterziensern unterschieden sich damals nicht in einer Weise, die es dem Forscher ermöglicht, einen theologischen Text klar und zweifelsfrei zuzuweisen. Peregrinus stand den theologischen Positionen nah, die in allen drei Gruppen vertreten wurden (auf Raininis Studien zu den "moderni" S. 303-341 sei verwiesen).
#forschung

KlausGraf - am Samstag, 19. September 2015, 15:39 - Rubrik: Kodikologie
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