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"Young strebt hier offensichtlich keine einfache Retrospektive seines Schaffens an, wie das 1976 noch bei „Decade” der Fall war. Ihm schwebt vielmehr ein ambitioniertes Gesamtkunstwerk vor, das aus Tönen, Filmclips und Fotos bestehen soll. Weshalb „Archives, Vol. 1” zunächst nur auf Blu-Ray-Disc und DVD erscheinen wird - die einfache CD-Version soll später nachgereicht werden. .....
Der Fan, für den dieses Monumentalwerk gedacht ist, erhält dafür ein über 200 Seiten starkes Hardcover-Buch, Zugriff auf etwa 1000 Fotos, zahllose Filmclips sowie Youngs grandios gescheiterten ersten Kinoversuch „Journey Through the Past”. Die musikalische Ausbeute mutet daneben mit 128 Titeln relativ bescheiden an. Zumal nur 43 Aufnahmen bisher unveröffentlicht waren und nur 13 Songs wirklich neu sind. "

Quelle:
http://www.derwesten.de/nachrichten/wr/2009/1/11/news-104197751/detail.html

" ..... Bei seiner Compilation setzt DJ Guuzbourg aber nicht nur auf aktuelle Trends, sondern greift auch tief ins grenzübergreifende Archiv. Da hat er etwa Liesbeth List gefunden, die in den 70er Jahren in Holland ein Superstar war. Sie ist mit dem Gainsbourg-Titel «L'anamour» vertreten. ...."
Quelle:
http://www.all-in.de/allgaeu_freizeit/musik/cdkritik/art362,469227

Prolog
"Einzigartig in Deutschland ist das System ROTE MAPPE - WEISSE MAPPE für den Dialog zwischen einem Landesverband der Heimatpflege und der Landesregierung. Vor Jahrzehnten hat der Niedersächsische Heimatbund e.V. damit begonnen.
Die Veröffentlichung der ROTEN MAPPE und ihre breite Streuung dehnte die zur Vorbereitung ihrer Beantwortung durch den Ministerpräsidenten mit zahlreichen Regierungsstellen geknüpften Kontakte auf das gesamte Land aus, zu kommunalen Gebietskörperschaften, Kirchen, wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen und zur Wirtschaft. Doch nicht nur diese wurden und werden jährlich zur inhaltlichen Mitarbeit eingeladen. Die ROTE MAPPE steht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unseres Landes für ihre heimatbezogenen Anliegen offen, wie sich die Antworten der Landesregierung, seit 1977 in der WEISSEN MAPPE veröffentlicht, ebenfalls an alle Bürger wenden.
Die Übergabe der ROTEN MAPPE als kritischer Jahresbericht zur Situation der Heimatpflege und des Naturschutzes an die Landesregierung "und deren Antwort und Erläuterungen dazu in der WEISSEN MAPPE" sind zentraler Bestandteil des Niedersachsentages. "

Quelle:
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/mappen.shtml?s12

"Rote Mappe"
"Archivmaterialien aus dem Institut für den Wissenschaftlichen Film in Göttingen
406/08
Im Beitrag 403/07 der WEISSEN MAPPE informierte die Landesregierung darüber, dass das Institut für den Wissenschaftlichen Film (IWF) ab 2008 nicht mehr gefördert wird; es gäbe nur noch eine Abwicklungsfinanzierung für die kommenden drei Jahre. Die Landesregierung verwies in dem gleichen Beitrag auch darauf, dass das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur größtes Interesse an der Bewahrung der Materialien des IWF hat. Es sollte ein Konzept dafür erarbeitet werden.
Wir fragen nun an, wie dieses Konzept aussieht. Es müsste nicht nur eine Lagerung und Archivierung der Bestände gewährleistet werden, sondern es ist auch von Zeit zu Zeit ein Umkopieren der Filme erforderlich, um sie für die Zukunft zu bewahren. Welche Einrichtung wird dafür zuständig sein? Wie werden die Bestände künftig für die interessierte Öffentlichkeit erschlossen und für die Bildung und Ausbildung eingesetzt? Wie kann gewährleistet sein, dass man auch künftig mit den Beständen forschen kann?"

Quelle (PDF):
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dateien/RoteMappe2008.pdf

"Weiße Mappe"
"Archivmaterialien aus dem Institut für den
Wissenschaftlichen Film in Göttingen
406/08
In einer modernen Informationsgesellschaft sind audiovisuelle
Medien unverzichtbares Instrument der Darstellung und Verfügbarmachung von Wissen in Forschung und Lehre. AV-Medien machen Wissenschaft sichtbar und bereichern die Lehre. Ihre Bedeutung für hochwertige Bildung "bedingt u. a. durch die rasante Entwicklung im Bereich der Internet- und Medientechnologie der letzten Jahre" nimmt
stetig zu. Daher setzt sich das Land Niedersachsen für die weitere Bereitstellung der Materialien der IWF für Lehre und Forschung in den Hochschulen ein und folgt damit auch der Empfehlung des Wissenschaftsrats vom Mai 2007:
"In Deutschland ist die Archivierung und Verfügbarkeit audiovisueller
Medien mangelhaft. Dieses Defizit erweist sich als ein gravierendes Hemmnis für Forschung und Lehre in den Kommunikations- und Medienwissenschaften. Der Wissenschaftsrat bittet Bund, Länder und Produzenten nachdrücklich, in einer konzertierten Aktion dieses Defizit in Deutschland zu beheben, und formuliert aus wissenschaftlicher Sicht Bedingungen für die Realisierung einer systematischen dezentralen Archivierung audiovisueller Medien.“
Allerdings muss das Land die Entscheidungen der Bund-
Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
(BLK) akzeptieren, die in gemeinsamen Fragen der Forschungsförderung von Bund und Ländern entscheidet. Die BLK hat in ihrer Sitzung am 23.10.2006 den Regierungschefs des Bundes und der Länder mehrheitlich
empfohlen, dass die IWF Wissen und Medien gGmbH aus der gemeinsamen Förderung ausscheidet.
Daher ist das MWK derzeit dabei, zusammen mit dem BMBF für die zukunftsweisenden Themenfelder der IWF eine nachhaltige Lösung zu finden. Diese muss an den durch die BLK gesetzten Rahmenbedingungen orientiert sein. Hierzu werden sowohl mit der Universität Göttingen als auch der Technischen Informationsbibliothek (TIB) in Hannover
Gespräche geführt.
Das Land Niedersachsen sieht die Sicherung und Verfügbarhaltung der Materialien der IWF nicht allein beschränkt auf ein niedersächsisches Angebot für Forschung und Lehre in Niedersachsen, sondern darüber hinaus auf den nationalen und auch internationalen Raum ausgerichtet. Eine Reduktion auf Niedersachsen, wäre gerade in Zeiten, wo durch das Internet lokale Aspekte und regionale Beschränkungen an Bedeutung verlieren, ein Rückschritt.
Die TIB hat auf der Grundlage verschiedener Expertisen ein Konzept für ein "Kompetenzzentrum Nichttextuelle Materialien“ an der TIB entwickelt. Im Zuge der Etablierung dieses Kompetenzzentrums an der TIB soll das Medienarchiv der IWF gGmbH an die TIB überführt und so der Erhalt und die Nutzung dieser Medien langfristig gewährleistet werden.
Die Verhandlungen mit dem Bund über das Konzept stehen noch am Anfang. Aus der Weiterfinanzierung des innovativen Konzepts der
IWF Campusmedien (www.iwf.de/campusmedien) und auch der aktiven und finanziellen Beteiligung des Landes an der Erstellung eines zukunftsweisenden Konzepts wird deutlich, dass sich das Land weiter intensiv um Erhalt und Nutzung der Materialien der IWF gGmbH bemüht."

Quelle (PDF):
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dateien/WeisseMappe2008.pdf

Epilog
Mappen 2004 - 2007 als PDF-Dokumente zum Herunterladen unter : http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dokumente.shtml?s12

http://nobilitynews.blogspot.com/

BSB-Ink: R-253

Rolevinck, Werner: Fasciculus temporum Basel: Bernhard Richel, 1481.08.31.

2. Exemplar: R-253,2

Rubriziert. Zahlreiche hs. Glossen, Zusätze und auf nach Bl. 108 [l8], 123 [n7], 125 [o1], 131 [o7] und 136 [p4] eingebundenen Pergament- bzw. Papierbl. hs. dt. Einträge zur württembergischen Geschichte, u.a. von Herzog Eberhard im Bart und Johannes Vergenhans, mit Abschrift einer Urkunde von 1238 mit dem Turmsiegel des Grafen Ulrich I. Auf Fußschnitt das Motto Attempto des Eberhard im Bart. Vgl. P. Amelung in: Württemberg im Spätmittelalter. Ausstellungskatalog. Stuttgart 1985, Nr. 149.

Prov.: [Eberhard im Bart, Herzog von Württemberg. – Stuttgart, Konsistorialbibliothek]. – Mindelheim, Jesuitenkolleg. – [Augsburg, Stadtbibliothek, 1835--39. – München, königliche Bibliothek, ab März 1839]. Vgl. Alt. Reg.B, Nr. 105.

Spätgotischer Kalblederband auf Pappe mit Einzelstempeln in Blindpressung.

Signatur: Rar. 429
(Inkunabelkatalog)

Der Bayerischen Staatsbibliothek danke ich für die Digitalisierung dieser außerordentlich wichtigen Quelle für die württembergische Historiographie um 1500 (erstellt von Johannes Vergenhans/Naukler oder seinem Umkreis).

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031413/image_1

Bibliographie (Auswahl):

Memminger, Beschreibung von Württemberg, 3. Aufl. 1841, S. 45 (zur Urkunde von 1238 und der Wappenzeichnung)
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Memminger/memminger34-47.pdf

WirtUB 3, S. 405f. Nr. 903
http://maja.bsz-bw.de/wubonline/index.php?wubid=1343
"Der Band von Werner Rolevinck enthält übrigens außer dieser Abschrift noch eine Reihe Beisätze, die teils am Rand, teils auf einzelnen eingehefteten Pergamentblättern von verschiedener, doch durchaus dem 15. Jahrhundert angehöriger Hand eingetragen wurden. Sie haben mit nur einer Ausnahme die Geschichte des Hauses und Landes Württemberg zum Gegenstand und scheinen meist aus guten Quellen geschöpft zu sein. Die einzige, ein ganzes Pergamentblatt füllende Ausnahme bildet die Legende von dem Zug Karls des Großen ins heilige Land. Außen, auf dem unteren Buchschnitt findet sich in Unzialschrift das Wort ATTEMPTO in der Art aufgeschrieben, dass das zweite T und das M mit den beiden benachbarten Buchstaben zusammengezogen ist. Dieses Wort bildete bekanntlich den Wahlspruch des Grafen, späteren ersten Herzogs Eberhard im Bart von Württemberg (1459–1496), welchen er von seiner Pilgerreise nach Jerusalem (1468) zurückbrachte. Die Schlüsse, die sich daraus ergeben, bedürfen keiner weiteren Auseinandersetzung."

Klemm, WVjh 9, 1886, S. 272 ff. (zum Wappen der vom WUB abgedruckten Urkunde)
http://books.google.com/books?id=ryA8AAAAMAAJ&pg=PA272 (US)

Alberti, Württ. Adels- und Wappenbuch S. VI-VIII

Peter Amelung, in: Katalog Württemberg im Spätmittelalter, 1985, S. 141-143

Klaus Graf, Exemplarische Geschichte, 1987, S. 211-213
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO_PDF_V01?objid=22215

Dieter Mertens, Zur frühen Geschichte der Herren von Württemberg. Traditionsbildung - Forschungsgeschichte - neue Ansätze, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 49 (1990), S. 11-95, hier S. 21 ff. (zu den Quellen)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2741/

Klaus Graf, Geschichtsschreibung und Landesdiskurs im Umkreis Graf Eberhards im Bart von Württemberg (1459-1496), in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 1993, hier S. 169ff.
http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000333,00175.html

Klein, Ulrich: Graf Eberhard im Bart als Münzsammler, in: Hans-Martin Maurer (Hrsg.), Eberhard und Mechthild. Untersuchungen zu Politik und Kultur im ausgehenden Mittelalter (Lebendige Vergangenheit. Zeugnisse und Erinnerungen, Band 17), Stuttgart 1994, S. 83-94, Tafeln 1-8

Erwähnung bei Felix Heinzer
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4460

Erwähnung bei Johann Wilhelm Braun
http://historia-docet.de/Addenda_Corrigenda_Tabelle_3.pdf
http://archiv.twoday.net/stories/5433755/

http://laffairemakropoulos.blogspot.com/2009/01/flickr-ou-la-description-collaborative.html

http://www.scribd.com/doc/9190580/LHIVICPhotosNormandie

http://blog.kooptech.de/2009/01/agenda-fuer-das-urheberrecht-2009/

Der im Dezember seitens des “Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien” veröffentlichte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 gibt einen Einblick darüber, was auf der Agenda der Medienpolitik in Bezug auf das Urheberrecht steht.

So will die Bundesregierung “entsprechend den Entschließungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates” “den Handlungsbedarf für die nachfolgenden Themen prüfen”:

- Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original und das Verbot der Herstellung einer Kopie durch Dritte;
- gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahmesoftware;
- Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind;
- das Recht der Kabelweitersendung;
- Handel mit gebrauchter Software;
- Widerrufsmöglichkeit für Filmurheber bei unbekannten Nutzungsarten;
- Open Access- und Open Source- Verwertungsmodelle;
- Ausweitung des § 52b UrhG (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen) auf Bildungseinrichtungen sowie Versand elektronischer Kopien durch Bibliotheken.
Klärung des Handlungsbedarfs hinsichtlich der sogenannten „verwaisten Werke“, also Werken, deren Urheber nicht mehr ermittelt werden kann. Auch von der Europäischen Union sind weiterhin Impulse zu erwarten.

Workshop
Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Ein Vergleich der Rechtslage im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich)

Veranstalter: Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V., in Zsarb. mit der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD) und der Staatsbibliothek zu Berlin - PK, Berlin
Datum, Ort: 23.04.2009-24.04.2009, Otto-Braun-Saal der Staatsbibliothek zu Berlin - PK, Potsdamer Straße 33; 10785 Berlin

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=10667

Ein Manko an Wikisource sind die fehlenden Downloadmöglichkeiten der teilweise recht langen Texte.

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Download

In Wikide-L kam ein Hinweis auf PrinceXML, eine Software, die aus Wikipedia- und natürlich auch Wikisource-Artikeln automatisch PDFs erstellt.

Der kostenlose Download ist möglich unter:

http://www.princexml.com/

Nach der Installation muss man unter Configuration "Encrypt PDF" mit einem Häkchen versehen. Über das Ordnersymbol über "Documents" kann man ein Input-File auswählen und konvertieren.

Das erstaunlich gute Ergebnis für Rinks Gmünder Stadtgeschichte:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kurzgefaßte_Geschichte,_und_Beschreibung_der_Reichsstadt_Schwäbisch_Gmünd.pdf

Nachtrag:

http://www.finanzer.org/blog/index.php/2009/01/16/prinzlich-konvertieren/

"Rara wachsen nach". Einblicke in die Rarasammlung der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz. Konzeption und Text: Annelen Ottermann. Fotos Martin Steinmetz. Mainz: Bibliotheken der Stadt Mainz 2008 (= Veröffentlichungen der Bibliotheken der Stadt Mainz 55), 120 S., zahlreiche farbige Abbildungen



Bezug: http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/mstz-7m8bwe.de.html

Die wissenschaftliche Stadtbibliothek mit wertvollem Altbestand ist ein aussterbender Bibliothekstyp. Keine andere wissenschaftliche deutsche Stadtbibliothek kümmert sich so engagiert um ihren Altbestand wie die Mainzer. Obwohl Stadtbibliotheken sonst so gut wie nicht im Bereich Digitalisierung aktiv sind, stehen derzeit bereits 25 Werke der Stadtbibliothek Mainz in Dilibri zur Verfügung:

http://www.dilibri.de/stbmz/nav/history

Die rührige Betreuerin des Altbestands Annelen Ottermann verantwortet auch die vorliegende Broschüre, die aus einer Ausstellung hervorgegangen ist. Vorgestellt werden in Text und begleitendem ganzseitigen Bild 52 seltene Bücher. 191 Fußnoten weisen nach, woher die Informationen stammen - üblicherweise verzichten vergleichbare Publikationen leider auf solche Belege. Da Frau Ottermann sich besonders um die historischen Provenienzen kümmert spürt sie der Herkunft der einzelnen Bände nach.

Beispiel: Eine Schrift des katholischen Aufklärers Felix Anton Blau über ein Wunderbild in Algesheim (S. 80f. Nr. 34), möglicherweise nur in Mainz nachweisbar, konnte 2006 antiquarisch erworben werden. Das Buch stammt aus der barbarisch seit 2005 in alle Winde zerstreuten Büchersammlung des letzten Würzburger Fürstbischofs Georg Karl von Fechenbach (Archivalia berichtete ausführlich: http://archiv.twoday.net/search?q=fechenbach ). Einmal mehr wird deutlich, wie miserabel es um den Schutz von bibliothekarischem Kulturgut in Privathand steht.

Wann werden wir die ersten Versteigerungen aus dem Altbestand von deutschen Stadtbibliotheken erleben? Rechtliche Hürden gibt es ja kaum. Einhalt kann dem Vandalenwerk nur dann geboten werden, wenn die Bestände offensiv als unverzichtbarer Teil des kulturellen Erbes der jeweiligen Kommune beworben werden. Dazu tragen Veröffentlichungen wie die von Frau Ottermann entscheidend bei. Um diese Öffentlichkeitsarbeit noch zu verstärken sollte das Bändchen auch als virtuelle Ausstellung im Internet zur Verfügung stehen.



Nr. 8, eine Schrift von Michael Stifel, stammt aus der berühmten Bibliothek des Lindauer Arztes Achilles Pirmin Gasser und kam mit anderen Büchern aus der gleichen Sammlung über die Bibliotheca Palatina nach Mainz.

Update: Digitalisat des erwähnten Drucks aus der Fechenbach-Bibliothek
http://www.dilibri.de/stbmz/content/pageview/253092

Der besprochene Band ist online (2012):
http://hdl.handle.net/10760/17240

http://buchforschung.at/pdf/MB2007-2.pdf

Editorial. Seite 5
Anton Tantner: Frag- und Kundschaftsämter in der
Habsburgermonarchie als Institutionen der Informations- und
Wissensvermittlung. Seite 7
Maria Rózsa: Die Zeitschrift Belletristische Blätter (1880) von
Sacher-Masoch in Budapest. Seite 21
Philipp Hofeneder: Das ukrainische bzw. ruthenische Buchund
Verlagswesen in Galizien in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts. Seite 29
BERICHTE
Katharina Bergmann: Geschichte der Universitätsbibliothek
Graz 1938–1945. Seite 48
Hana Blahová: Semlja und Tschajka, zwei Wiener
ukrainische Verlage der Zwanziger Jahre und ihr Redakteur
Spiridon Čerkasenko. Seite 54
Andreas Kloner: Die Retrokatalogisierung der historischen
Hebraica an der Österreichischen Nationalbibliothek.
Seite 70
REZENSION
Petr Voit: Encyklopedie knihy. Starší knihtisk a příbuzné obory
mezi polovinou 15. a počátkem 19. století. (Michael
Wögerbauer) 81 / Freud's Library: A comprehensive Catalogue,
Freud's Bibliothek. Vollständiger Katalog. (Murray G. Hall ) 85 /
MITTEILUNGEN BUCHFORSCHUNG 2007-2 3
Helmut Kreuzer (Hrsg.): Deutschsprachige Literaturkritik
1870–1814. (Peter R. Frank) 88 / Reinhard Buchberger ( Hrsg.):
Portheim. Sammeln & verzetteln. Die Bibliothek und der
Zettelkatalog des Sammlers Max von Portheim in der
Wienbibliothek. (Christine Haug) 92 / Monika Gibas (Hrsg.):
„Arisierung“ in Leipzig. Annäherung an ein lange verdrängtes
Kapitel der Stadtgeschichte der Jahre 1933 bis 1945. (Murray G.
Hall) 95 / Hedvig Ujvári: Dekadenzkritik aus der Provinzstadt.
Max Nordaus Pester Publizistik. (Andrea Seidler ) 98
NOTIZEN
Neuerscheinungen unserer Mitglieder 101 / Alberto Martino
101 / Buchwissenschaft in München 102 / SHARP-Tagung 102
/ Ausstellung an der Budapester Nationalbibliothek 102 / Der
Prager Vitalis-Verlag 102 / IV. Tagung „Zur Erforschung von
Schloss-, Bürger- und Kirchenbibliotheken“ 102 / Abge -
schlossene Hochschulschriften 103

" ....Das Vermächtnis von Motown ist ein schier unerschöpfliches Archiv von Songs, die nicht zuletzt manche weiße Musikerkarriere ebneten. ...."
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/Motown;art772,2702556

http://euronomos.euronomos.org

War mir bislang nicht bekannt. Ein Beispiel für die üblicherweise grandiose Öffentlichkeitsarbeit solcher Projekte. Ich fand es indirekt über einen (falschen) Link auf der Startseite des Lettischen Nationalarchivs. Ist aber noch weitgehend leer. Schadet also nicht, wenn man es erst kennenlernt, wenn es in den nächsten Jahrzehnten brauchbar wird.

"APENET is a project supported by the European Commission in the eContentplus program and its objective is to build the European Archives Gateway where twelve European National Archives [auch das Bundesarchiv] in close cooperation with the initiative will create a common access point to European archival descriptions and digital collections."
Ab dem 15. Januar werden wir sehen, wie Apenet startet.
Quelle:
http://www.europeanarchivesgateway.eu/

http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/ku.php?tab=web&ID=828

"Vermutlich um 1812 erschien eines der wichtigsten kartografischen Werke zur Geschichte Nordwestdeutschlands - die "Topographische Karte in XXII Blaettern den grösten Theil von Westphalen enthaltend, so wie auch das Herzogthum Westphalen und einen Theil der Hannövrischen, Braunschweigischen und Hessischen Länder. Nach astronomischen und trignometrischen Ortsbestimmungen auf Befehl Seiner Majestät Friedrich Wilhelms III., Königs von Preussen, herausgegeben vom General Major von Le Coq". Von der Nordsee bis ins Rheinland, von der niederländischen Grenze bis Hannover kartografierten der preußische Generalmajor von Le Coq und seine Offiziere ab 1796 die nordwestdeutschen Territorien. Die neue Informationsseite im Internet-Portal "Westfälische Geschichte" informiert nicht nur über die Hintergründe der Entstehung dieser Karte, sondern stellt sie einzelnen Blätter des Kartenwerks in Form zoombarer, hochauflösender Kartenabbildungen im Internet zur Verfügung. Das Le Coqsche Kartenwerk besteht aus einem Titelblatt, einer Übersicht über die einzelnen Kartenblätter ("Tableau") und 20 Kartenblättern Sectionen I-XX). Die Aussparungen auf dem Tableau im Nordosten lassen vermuten, dass offenbar ursprünglich 22 Kartenblätter geplant waren."


http://www.zurlaubiana.ch/

"Die "Acta Helvetica" enthalten historische Text- und Bildquellen aus dem 16. bis 18. Jahrhundert, die aus dem Archiv der Zuger Familie Zurlauben mit ihren Magistraten und Diplomaten, Geistlichen und Soldunternehmern stammen. Dank der europäischen Verbindungen der Familie weisen die erhaltenen Dokumente weit über die Zuger und Schweizer Geschichte hinaus. Die Palette umfasst unter anderem Ratsprotokolle, Verträge verschiedenster Art, persönliche Briefe und politische Korrespondenzen, militärische Mannschaftslisten, medizinische Rezepte, Gedichte, Abrechnungen von Gewerbetreibenden und Unternehmern u.v.m. Auf der Webseite sind die Dokumentbände 144-151 nun als PDF-Dateien verfügbar (Rubrik "Materialien online"). In nächster Zeit werden die bereits gedruckten Bände 1-143 aufgeschaltet sowie die noch nicht publizierten Bände 152-186 (letztere samt Digitalisaten der Originale). Weitere Recherchehilfen ergänzen das Angebot."

http://blog.nationallizenz.de/

Das Weblog ist einem DFG-Projekt angegliedert, das eine gemeinsame Suche für die Nationallizenzen-Angebote anbieten soll.

"Ein finnisches Museum hat mehr als 25 Jahre lang eine Granate aus dem Ersten Weltkrieg aufbewahrt, die jederzeit hätte explodieren können.
Die Granate war Anfang der 80er Jahre in einem Garten in Mariehamn gefunden worden und ins Museumsarchiv gebracht worden.
Erst vergangenen November sei einer Kollegin aufgefallen, dass die Granate nie untersucht worden war, teilte das Museum der baltischen Inseln in Aaland am Freitag mit. Tags zuvor hatten Sprengstoffexperten die Bombe als sehr gefährlich eingestuft und schleunigst entschärft. ....."

Quelle:
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/22761388

Nico Bleutge bespricht in der NZZ (Link)den Band Heins:
" ..... Besser ist Hein, wenn er seine Verse über verschachtelten Satzbau sperrig macht oder die Schichten der Sprache und die Stimmen aus dem «Innenwelt-Archiv» wie ein «freigelegtes Palimpsest» zeigt. ...."

" .....Jurij Maschanow ist in seiner russischen Heimat auch als Pantomime ausgebildet worden. Im Archiv der Kinderklinik tätig. .... Der 40-Jährige sitzt im schmucklosen Zimmer A6 der Gießener Kinderklinik, wo er im Archiv arbeitet. Vor seinem Computer liegt eine Krankenakte, deren Daten er überträgt. ......
"Irgendwann habe ich einen Brief an die Gießener Kinderklinik geschrieben, ob ich als Clown auftreten kann." Er bekam einen Termin bei Professor Gerhard Neuhäuser, dem damaligen Leiter der Station Pfaundler. Hier erhielt er endlich seine Chance, mit seiner wortlosen, aber gestenreichen Kunst Kinderaugen zum Strahlen zu bringen. Im Jahr 2000 fing er an. Er arbeitete in der Bibliothek, einem Zweig, der auch in seiner Berufsausbildung in Russland ein Schwerpunkt war. Und: Maschanow trat auf der Station zum Beispiel als Doktor verkleidet oder als weißgesichtiger Clown Pierrot auf. Den kleinen Patienten half er so, für einen Augenblick die Krankheit zu vergessen.
Sein Fleiß und seine Zuverlässigkeit überzeugten seine neuen Arbeitgeber, so dass sich seine hauptberufliche Tätigkeit in der Bibliothek schließlich auf das Archiv ausweitete. "Es wurde immer mehr Arbeit", am Ende fehlte die Zeit für die Station. ......"

Quelle: Gießener Anzeiger

http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6435

Es geht um schockierende Bilder aus rumänischen Waisenhäusern 1990, die als Thumbnails von SCRAN (Schottland) bereitgestellt werden. Sie sind Rumänischen Abgeordneten des Europaparlaments mißliebig.

http://mdz1.bib-bvb.de/~db/0003/bsb00033644/images/

Burchardus : Chronicon, [Augsburg], [1472] [BSB-Ink B-985 - GW 5737]

Vielen Dank an die Bayerische Staatsbibliothek! Damit kann nun ein bequemer Vergleich mit der unter http://archiv.twoday.net/stories/5399535/ angezeigten Dresdener Übersetzung Bollstatters stattfinden.

Der Druck erfolgte im Augsburger Kloster St. Ulrich und Afra und zwar - gemäß dem Vermerk im ISTC "London, Oratory (with rubricator's date 1472)" - noch im Jahr 1472.

Markus Friedrich: Archive und Verwaltung im frühneuzeitlichen Europa, in: Zeitschrift für Historische Forschung 35 (2008), S. 369-403

"Trotz des reichen Materials fand die Archivgeschichte des Jesuitenordens bisher nur ungenügende Beachtung.
Überhaupt leidet die Archivgeschichte unter der weitgehenden
Ausblendung kirchlicher Archive, das Vatikanische Archiv ausgenommen. Zunächst soll deshalb die Tradition der Ordensarchive seit dem Hochmittelalter kurz gewürdigt werden, die auch für die Gesellschaft Jesu eine ganze Reihe zentraler Praktiken zur Verfügung stellte (I). Die Jesuiten griffen ohne Zweifel auf die vielfältigen Ansätze zur Archivbildung zurück, integrierten
diese allerdings mit besonderer Gründlichkeit in den Ordensaufbau.
Über das ältere Ziel der Rechtssicherung hinaus stand die Archivierung bei den Jesuiten ganz deutlich im Kontext einer veränderten Auffassung von Verwaltung. In der jesuitischen Archivstruktur spiegeln sich nicht nur die konkreten Einzelabläufe der Ordensverwaltung, sondern viel grundlegender das administrative Selbstverständnis des Ordens (II). Außerdem war die jesuitische Archivpflege von Anfang an als Hilfsmittel
für die systematisch betriebene Ordenshistoriographie in identitätsbildender Absicht geplant. Deshalb folgt ein kurzer Seitenblick auf die planvolle historiographische Nutzung der Ordensarchive (III). Auch die explizit identitätsstiftende
und noch nicht im modernen Sinne kritische Eigengeschichtsschreibung zeigt, dass die Archive und ihre systematische Überlieferung konzeptionell grundlegende Relevanz für den Orden als soziale Institution hatten. Auf konkreterer Ebene ist anschließend die praktische Ausgestaltung des römischen Zentralarchivs (IV) und der provinzialen bzw. lokalen Archive zu behandeln (V). Die verschiedenen Archive waren systematisch,
wenngleich nicht immer widerspruchsfrei aufeinander verwiesen.
Sie bildeten ein Netzwerk, das sich teilweise ähnlicher Strukturprinzipien bediente wie der Verwaltungsaufbau des Ordens im Allgemeinen. Während sich die bisherige Forschung praktisch ausschließlich einzelnen Archiven gewidmet hat, bietet die Gesellschaft Jesu die Gelegenheit, derart isolierende
Zugriffe zu überwinden (VI)." S. 370f.

http://www.jur-blog.de/lizenzrecht/rechtsanwalt/2009-01/olg-frankfurt-a-m-haftung-von-bildagenturen-bei-der-verbreitung-von-bildnissen/

http://wardepartmentpapers.org/

After a traumatic and devastating fire in 1800, many historians though
that the early files of the United States War Department were
essentially lost forever. Thankfully, the Center for History and New
Media at George Mason University recently completed a decade long
project to locate all of these records and place them online here. The
collection is a very important one, because during this time period the
War Department was responsible for Indian affairs, veteran affairs, and
naval affairs. The project was begun in earnest by Ted Crackel in the
mid-1990s and it involved visits to over 200 repositories and consulting
over 3,000 collections in the United States, Canada, England, France,
and Scotland. Now, visitors can browse through 55,000 documents, and
also perform detailed searches, complete with links to digitized images
of each document. Interested parties can also browse the collection by
year or person of interest. In short, this is an extremely valuable
project that will be of interest to those with a penchant for American
history, and early American military history in particular.



Die Arbeitsgemeinschaft historischer Stadtkerne hat das Stadtarchiv Soest zum Denkmal des Monats Januar gekürt. Informationen über das schöne Bauwerk finden sich auf der Homepge des Arbeitskreieses unter:
http://www.hist-stadt.nrw.de/ddm/index.html

"Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Daten zu gefahrstoffhaltigen Produkten erschlossen, die in der DDR verwendet oder produziert wurden. Damit kann die BAuA auf eine Datenbank zurückgreifen, die mehr als 8.500 Einträge umfasst.
Hauptsächlich fallen Anfragen zur Zusammensetzung von in der DDR verwendeten Produkten an, wenn es um die Abklärung möglicher Berufskrankheiten von ehemaligen Beschäftigten der DDR-Betriebe geht. Doch bisher waren diese Daten nur schwer zugänglich. Zwar hat die BAuA das Archiv des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin der DDR (ZAM) übernommen, in dem bis 1990 toxikologische und Expositionsdaten zu Gefahrstoffen und zu gefahrstoffhaltigen Produkten gesammelt wurden, doch diese Daten waren bisher kaum erschlossen. ......"

Kontakt:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
FG 4.2
"Datensammlung DDR-Produkte"
Nöldnerstraße 40/42
10317 Berlin

Quelle: http://www.dailynet.de/GesundheitMedizin/33103.php

"Für die unzulässige Verbreitung von Winnetou- und Edgar-Wallace-Filmen auf DVD steht dem Sohn des österr. Regisseur Harald Reinl laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Schadenersatz zu. Der Sohn des 1988 versorbenen Regisseurs hatte gegen einen DVD-Vertreiber wegen Urheberrechtsverletzung geklagt."
Aktenzeichen: 6 U 86/08
Quelle: Videotext des Bayr. Rundfunks

http://creativecommons.org/weblog/entry/11979

Und in Deutschland? Das unsäglich schlechte Wikinews kriegt noch nicht einmal eine Meldung zu den ab 1.1.2009 gemeinfreien Werken hin:

http://de.wikinews.org/wiki/Diskussion:Von_Atatürk_bis_Wolzogen_–_Viele_Werke_ab_dem_1._Januar_2009_gemeinfrei

Wikinews (de) ist wirklich das überflüssigste Internetangebot, das man sich vorstellen kann.

http://sewoma.de/berlinblawg/2009/01/09/sevriens/urteile-leitsatz/

Zitat:

Den Fall hätte man mit Fug und Recht auch gegenteilig entscheiden und den beiden Leitsätzen mangels schöpferischer Gestaltungshöhe ihre Werksqualität absprechen können. Ohne dem Kollegen zu nahe treten zu wollen, er möge es mir verzeihen, dass ich seine beiden Sätze als nicht als urheberrechtlich geschütztes Werk begreife, behaupte ich, das vorliegend die Wahl des Gerichtsstandes (OLG Bezirk Köln) eine zentrale Rolle für den Ausgang des Verfahrens spielte. Beim LG Frankenthal beispielsweise wäre das Verfahren vermutlich anders ausgegangen. Denn eine leitsätzliche Zusammenfassung der hier streitgegenständliche Frage aus dem Urteil ist für einen anderen Rechtsanwalt ohne Dr. Bahrs Genehmigung nur schwerlich möglich. Was aber ungerecht ist, da nach § 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.

Dass sich das Verhalten der von Dr. Bahr verklagten Rechtsanwälte nicht gehört, ist klar, aber dieses Verhalten vorliegend mit dem UrhG zu sanktionieren, ist m.E. nicht der richtige Weg gewesen.


Sehr richtig!

Jürgen Kaestner in INETBIB:

In der ZEIT Nr. 3 vom 8.1. S. 30 ist ein Artikel von Christoph Drösser erschienen: "Der Felix Krull der Mathematik. Über Jahre hinweg hat ein dubioser Wissenschaftler die Fachwelt mit gelehrt klingendem Unsinn genarrt. Nun sind Gutachter, Verlage und Kollegen blamiert". Es handelt sich dabei um Mohamed El Naschie und die von ihm herausgegebene Chaos, Solitons and Fractals im Elsevier-Verlag.
"Dass dies der herausgebende Verlag nicht sah oder nicht sehen wollte, ist die eine Hälfte des Skandals. Dass Elsevier das dubiose Heft weiter für gutes Geld verkaufte - ein Abonnement von Chaos, Solitons and Fractals kostet pro Jahr 4042 Euro - ist die andere Hälfte.
Denn die Wissenschaftsverlage, von denen Elsevier der größte ist, halten sich stets zugute, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Qualitätssicherung der Forschung ist ihre Dienstleistung, damit begründen sie die teils horrenden Preise ihrer Periodika. Dabei müssen die Fachverlage nichts für den Inhalts zahlen, auch der Begutachtungsprozess, die sogenannte peer review, wird von Wissenschaftlern ehrenhalber geleistet. Trotzdem können die Verlage die Preise fast nach Belieben festsetzen. Denn Forscher müssen publizieren, um wissenschaftlich zu überleben, publish or perish lautet die Devise. Und keine Bibliothek kann es sich leisten, die Flaggschiffe unter den Zeitschriften nicht zu führen. Seit den neunziger Jahren drehten die Verlage die Preisspirale drastisch nach oben. Im Jahr 2005 fuhr Elsevier eine Umsatzrendite von 31 Prozent ein.
Nun dürfte wohl kaum jemand ausdrücklich Chaos, Solitons and Fractals bestellen (genaue Auflagenzahlen verrät Elsevier nicht). Doch die meisten Institutionen müssen dem Verlag seine Zeitschriften paketweise abnehmen; sie müssen also zu den wenigen begehrten Top-Journalen auch die mediokre Masse dazu kaufen."


http://golem.ph.utexas.edu/category/2008/11/the_case_of_m_s_el_naschie.html
http://sbseminar.wordpress.com/2008/11/30/laffaire-el-naschie/


Siehe auch:
http://voxday.blogspot.com/2008/12/but-but-its-peer-reviewed.html

http://www.scienceblogs.de/mathlog/2008/11/chaos-bei-elsevier.php

http://pipeline.corante.com/archives/2008/12/22/publish_your_work_the_easy_way.php

http://backreaction.blogspot.com/2008/11/chaos-solitons-and-self-promotion.html

Bemerkenswert ist, dass Wissenschaftsblogger den Skandal haben auffliegen lassen.

Es ist unvorstellbar, dass der Pseudo-Wissenschaftler über 300 Artikel in seiner "eigenen" Zeitschrift, die er als Chefherausgeber betreut, veröffentlichen konnte.

Besonders pikant die folgende Bemerkung von John Baez im erstgenannten Weblog (utexas, Kommentare):

To me, Chaos, Solitons & Fractals illustrates many of the worst things that can happen under this system. Since the journal isn’t openly accessible, its problems fester under cover of darkness. If the editor had put his papers on the arXiv, their flaws would have been quickly spotted. Advocates of for-profit journals boast of the virtues of peer review — but it turns out the best place to hide bullshit is in a refereed journal that’s not open-access! The Bogdanoff brothers took advantage of this too.

NACHTRAG:

Und gleich der nächste Elsevier-Peer-Review-Skandal
http://scholarlykitchen.sspnet.org/2009/01/09/peer-review-scandal-shakes-french-geologists/

http://wellcomelibrary.blogspot.com/2008/12/17th-century-recipe-books-online-call.html

http://www.landeskunde-online.de/index_blog.htm

Ohne RSS-Feed. Kommentare sind per Mail einzureichen.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/118029/index.php (Danke an M. Schnöpf)

Den meisten sind Benno Ohnesorg, Rudi Dutschke und Anti-Springer-Demos ein Begriff. Doch kaum ein Studierender des Fachbereichs Geowissenschaften an der Freien Universität Berlin (FU) weiß, dass sich ausgerechnet auf ihrem Campus im abgelegenen Lankwitz eine der bedeutendsten Quellensammlungen über die 68er-Revolte und ihre Geschichte befindet - das Archiv "APO und soziale Bewegungen", kurz: "APO-Archiv", im Keller des Hauses G.

Für Siegward Lönnendonker, den Begründer und ehrenamtlichen Leiter des zeitgeschichtlichen Fundus, ist es kein Problem, dass das Archiv nur Eingeweihte kennen. "Die Sammlung war schon immer stark benutzerorientiert", erklärt der 69-jährige Soziologe. [...]

Auf annähernd 1300 Regalmetern hat das Archiv Materialien zur Geschichte der außerparlamentarischen Opposition sowie der "Neuen sozialen Bewegungen" gesammelt. In dem abgeschiedenen Kellerraum lagern neben dem schriftlichen Nachlass des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) und anderer politischer Studentenverbände unzählige Flugblätter, Periodika, Hochschulschriften, Funkmanuskripte, Zeitungsausschnitte und Mitschriften von Gerichtsverfahren. Zudem lagert hier Material von K-Gruppen in der Bundesrepublik und oppositionellen Gruppen in der DDR. Ein großer Teil stammt aus Privatarchiven.

"Wir wollten die Geschichtsschreibung nicht den Polizeiakten überlassen", begründet Siegward Lönnendonker sein Motiv, dieses Archiv anzulegen. [...]

Entscheidend für den Erfolg des Archivs war auch das gute Verhältnis, das zwischen dem Archiv-Leiter und den linken Gruppen bestand. "Jeder, der hier seine Schriftstücke ablieferte, musste sich sicher sein können, dass nicht etwa Redakteure von Springer-Zeitungen oder gar Polizei- und Verfassungsschutz Gebrauch davon machten", erzählt Lönnendonker. "Deshalb war es gut, dass das Archiv zunächst weitgehend im Verborgenen blühte. Wäre es bekannter gewesen, hätten mir bestimmt deutlich weniger Leute ihre Materialien hinterlassen." Dem guten Vertrauensverhältnis ist es auch zu verdanken, dass die Originale der AStA-Akten aus der Zeit der Studenten-Rebellion bis heute im APO-Archiv lagern. Die damaligen AStA-Vorsitzenden misstrauten dem Leiter des offiziellen Hochschularchivs der FU. Sie verstanden sich nicht als Teil der Universität, sondern fühlten sich allein der außerparlamentarischen Bewegung verbunden. [...]

Das APO-Archiv ist seit 2004 offiziell dem Universitätsarchiv angegliedert. Sämtliche Dokumente der Sammlung werden grundsätzlich nur zur wissenschaftlichen Auswertung im Lesesaal der Bibliothek der Geowissenschaften zur Verfügung gestellt. Eine Ausleihe ist nicht möglich, doch es können Kopien angefertigt werden. Die Nutzung vieler Dauerleihgaben hängt vom Vertrauen des Archivleiters ab, dem die Leihgeber einst die Verantwortung übertrugen. Weil viele Hinterlassenschaften älter als 30 Jahre sind und damit die meisten zu verfolgenden Tatbestände verjährt sind, hat er kaum noch Bedenken gegen einen allgemein öffentlichen Zugang. Allerdings muss auf den schlechten Zustand vieler Schriftstücke Rücksicht genommen werden. [...]


Website des Archivs:

http://userpage.fu-berlin.de/~archapo/Stuff/Frames.htm

Dort liest man:

Zugangsbeschränkungen bestanden im APO-Archiv nur im Falle der Privatsammlungen, deren Nutzung vertraglich festgelegt und an die Einverständniserklärung des Leihgebers im Falle konkreter Anfragen gebunden war. Faktisch indessen waren die Arbeiten im laufenden Archivbetrieb zu keinem Zeitpunkt ernsthaft von etwaigen Bedenken betroffen, so daß auch dieser Teilbestand stets in vollem Umfang und uneingeschränkt zur Verfügung stand. Sämtliche Privatsammlungen sind inzwischen als Dauerleihgaben in Archivbesitz und ohne rechtliche Zugangsbeschränkungen verfügbar.
Die von Peter Dohms verschiedentlich beklagte Blockadepolitik "freier Archive", die diese neben anderen Gründen nur bedingt forschungstauglich mache (vgl. Dohms, Peter: Studentenbewegung und Überlieferungsvielfalt - das Beispiel Nordrhein-Westfalen, in: Der Archivar 52. Jg., Heft 3, 1999; Online in Internet: url = http://www.archive.nrw.de/archivar/1999-03/Archiv13.htm , Dez. 2000), war und ist für das seinem Gründungszweck nach der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und der Forschung zugewandte Berliner APO-Archiv völlig undenkbar.



http://www.libraryjournal.com/article/CA6624784.html

On the Google Settlement. Excerpt:

No, it is not fair to place restrictions on public domain works. After all, they belong to the public. These collections are only available to Google because of the public funding afforded to the nonprofit institutions that developed them. Libraries invest untold dollars to select, purchase, catalog, store, and preserve a single book, a book that now costs just $25–$30 to scan and put online. In effect, for the one-time price of a scan, Google now proposes to secure and enforce a monopoly on the digital texts of works that belong to the public.

On HathiTrust
http://www.libraryjournal.com/article/CA6624782.html

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/csg/1084

Wappenbuch des St. Galler Abtes Ulrich Rösch (1463-1491) mit 1'626 Wappenschilden von weltlichen und geistlichen Standespersonen, vor allem aus dem süddeutschen Raum. Das Wappenbuch wurde wahrscheinlich in der Werkstatt des in Heidelberg ansässigen Hans Ingeram für einen unbekannten Auftraggeber zwischen Neckar und Oberrhein hergestellt. In den 1480er-Jahren kaufte der St. Galler Abt Ulrich Rösch den Band an und fügte im hinteren Teil zahlreiche Wappen aus dem schweizerischen und grenznahen deutschen Raum an, die er sich durch den Winterthurer Maler Hans Haggenberg zeichnen liess. Eines der wichtigsten Wappenbücher des 15. Jahrhunderts.



Ebenfalls seit 23.12.2008 online:

St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1085
zwischen 1530 und 1572
Wappenbuch des Aegidius Tschudy

St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1400, 1401
St. Gallen, 1755/59

Bibliotheca manuscripta monasterii S. Galli registrata… a P. Pio Kolb 1759
Das beste kritische Handschriftenverzeichnis des 18. Jahrhunderts: der St. Galler Handschriftenkatalog von Pater Bibliothekar Pius Kolb (1712-1762) in zwei Bänden (mit Cod. Sang. 1401) aus den Jahren 1755/59.

Und viele andere, vor allem frühmittelalterliche Codices mehr.

NACHTRAG:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/1084/33/medium

Mir bislang als Teil des Quaternionensystems der Reichsverfassung unbekannt:

"Die fier gemvnde"

Orlamünde, Dortmund, Angermund, "Schwebischmund" (Schwäbisch Gmünd"), möglicherweise der früheste farbige Beleg für das Gmünder Wappen (silbernes Einhorn im roten Feld)

"Den World Press Photo Award 2004 erhielt er für sein Fotoprojekt "Bureaucratics". Für dieses warf der niederländische Fotograf Jan Banning einen Blick in internationale Amtsstuben. Vom Archivar bis zum Präfekten hat Banning Staatsdiener hinter ihren Schreibtischen porträtiert.
Begonnen hat der studierte Sozial- und Wirtschaftshistoriker, dessen dokumentarische Fotoarbeiten u.a. im New Yorker, im Time-Magazin, dem Magazin der Süddeutsche Zeitung, der Libération und in Geo veröffentlicht wurden, das Projekt 2003 mit einer Porträtserie über indische Staatsbeamte, es folgen Reisen nach Russland, Bolivien, Liberia, Frankreich, China, in den Jemen und in die USA. Entstanden ist eine Studie über Kulturen, Rituale und Symbole in der öffentlichen Verwaltung mit der Banning einen pointierten Blick wirft auf das komplexe Verhältnis zwischen Individuum und Staat. ..."

Ort: Cicero-Galerie für politische Fotografie, Rosenthaler Str. 38, 1.
Quelle:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/top-bmlive/article1011138/Staatsdiener_hinterm_Schreibtisch.html

" ..... Die Tiere wurden so behutsam eingebettet, dass selbst nach Jahrmillionen noch die mineralisierten Reste von Weichteilen, sogar Hautabdrücke und Mageninhalt erkennbar sind. Das macht den Plattenkalk zu einem einzigartigen Archiv der Evolution ...."
Quelle: Tagesspiegel

" .... Im Archiv des Willy-Scharnow-Instituts für Tourismus an der Freien Universität Berlin lagern unglaubliche Schätze. 400 Regalmeter sind vollgestopft mit Büchern, Studien, rund 50.000 Prospekten und anderen Schriftstücken rund um das Thema Tourismus. .....
..... Der Akademische Senat der Freien Universität beschloss im April, das Institut zum 30. September 2009 zu schließen. Wie ein Sprecher erklärt, lag das auch daran, dass die Willy-Scharnow-Stiftung für Touristik in Frankfurt am Main ihre Zuschüsse stark gekürzt hat. ....."

Quelle: SPon (Link)

Link zum Archiv:
http://www.fu-tourismus.de/

...ist in englischer Sprache verfügbar unter: Handbuch zur Websitearchivierung

Es handelt sich um eine umfangreiche PDF-Datei!

...is available via: International Journal of Digital Curation

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bis zum 28.12.2009 verbindlich umzusetzen und wird die Verwaltung grundsätzlich verändern und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten. Mit dem Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde auf Bundesebene ein Schritt hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen getan:

Rechtsrahmen zur EU-DLR

Jürg Hagmann hat dankenswerterweise ein paar Links zu ausgewählten Präsentationen des DLM-Forums 2008 in seinem Weblog. Danke an den Kollegen in der Schweiz:

Vorträge DLM-Forum via J. Hagmann

Das DLM-Forum 2008 ist Geschichte und MoReq 2 kann als etablierter europäischer Standard im Records Management angesehen werden. Informationen zu MoReq 2unter:

Informationen zu MoReg 2

bzw.: MoReq 2

"[A]ls FaMI-Ausbilderin und Studentin an der HU Berlin beschäftige ich mich
im Rahmen meiner Masterarbeit mit dem beruflichen Verbleib der in den
letzten 10 Jahren in Deutschland ausgebildeten Fachangestellten für
Medien- und Informationsdienste aller Fachrichtungen.
Grundlage der Studie bildet eine Online-Befragung der Absolventen, zu
der folgender Link führt:
http://amor.rz.hu-berlin.de/~sengastr/FaMI-Befragung
Zur Erzielung aussagekräftiger Ergebnisse bin ich auf die Beteiligung
möglichst vieler FaMI-Absolventen an der Online-Befragung angewiesen.
Sollten Sie als Ausbilder, Berufsschullehrer, Kollege oder in welcher
Form auch immer Kontakte zu FaMIs haben, bitte ich Sie deshalb sehr
herzlich um Weiterleitung dieser Mail.
Sind Sie selbst FaMI, so bitte ich Sie, sich für die Beantwortung der
Fragen ca. 10 Minuten Zeit zu nehmen. Da Sie sicherlich noch Kontakte zu
FaMIs aus Ihrer Ausbildungszeit haben, hoffe ich außerdem gerade auch
auf Ihre Mithilfe bei der Verbreitung dieser Umfrage.
Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und
anonym ausgewertet. Die Daten werden nur in diesem Rahmen verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben.
Als kleines Dankeschön für Ihre Beteiligung verlose ich unter allen
Teilnehmern, die am Ende der Befragung Kontaktdaten angeben, fünf
Amazon-Gutscheine im Wert von je 20 Euro.

Ich hoffe sehr auf Ihre Teilnahme und bedanke mich bereits im Voraus
sehr herzlich für Ihre Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Seng "


Kontakt: astrid.seng@bfh.bund.de

Via Archivliste.

Die Dezember-Ausgabe 2008 des "Rundbrief Fotografie" ist erschienen. Unter http://www.rundbrief-fotografie.de/nf60.htm sind der Index, die Abstracts und Links online eingestellt.
Via Archivliste.

http://historia-docet.de/ ist die vermutlich seit 2008 im Netz befindliche Homepage des baden-württembergischen Landeshistorikers Johann Wilhelm Braun, ehedem (1978-2005) Mitarbeiter der Kommission für geschichtliche Landeskunde und Bearbeiter des Urkundenbuchs von St. Blasien.

Hervorzuheben sind die Volltexte zu Admont und St. Blasien.

Die Überlieferung der Schriften Gottfrieds und Irimberts von Admont, 1968 (Dissertation)
http://historia-docet.de/Inaugural_Dissertation_neu.pdf

Braun präsentiert hier leider nur die ungedruckten Teile seiner maschinenschriftlichen Dissertation ohne OCR. Da ich hinreichend eigene Erfahrung mit OCR-Erstellung meiner Arbeiten (Scannen und Abby Findereader, ohne besondere technische Kenntnisse durchführbar) ist die diesbezügliche Entschuldigung Brauns einfach nur lächerlich. Wer eine solche ambitionierte Homepage (mit freilich missglückter Navigation) ins Netz stellen kann, sollte doch auch ein PDF mit OCR-Text erstellen können.

Zu St. Blasien bietet Braun Addenda und Corrigenda zu seinem Urkundenbuch, eine Dokumentation der erschienenen Rezensionen im Volltext

http://historia-docet.de/html/rezensionen.html

und eine lesenswerte Recensio recensionum, eine kräftige Rezensentenschelte:

http://historia-docet.de/Recensio_Recensionum__-_Endfassung_server.pdf

Besonders ausfällig wird Braun hinsichtlich meiner Besprechung in der ZHG 2005:

http://historia-docet.de/Graf_Klaus_in_Zs_f__Hohenzoll_Gesch_126__2005.pdf

Ich schrieb

Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald. Von den Anfängen bis zum Jahr 1299. Bearbeitet von Johann Wilhelm Braun. 2 Bände, l CD-ROM. Stuttgart: W. Kohlhammer 2003. IX, 987; V, 385 S. (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 23).

Seit vielen Jahren - ein genaues Datum ist nicht angegeben - arbeitete Johann Wilhelm Braun im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg hauptamtlich an diesem monumentalen Werk, das 750 Texte zur Geschichte St. Blasiens bis zum Jahr 1299 enthält. Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts wurden alle auf St. Blasien bezüglichen Quellen erfasst und in Vorbemerkungen detailliert erörtert; nach diesem Zeitpunkt dominieren tatsächlich die Urkunden. Sie betreffen nicht nur St. Blasien, sondern auch die Filialklöster Berau, Bürgeln, Gutnau, Sitzenkirch, Wislikofen sowie das für Oberschwaben besonders wichtige Ochsenhausen.

Vor allem für die Frühzeit weiß man die ausführlichen quellenkritischen Erörterungen, die die mitunter höchst verstreute Resultate der Forschung zusammenführen, sehr zu schätzen. Dies betrifft etwa die Nummern 30 und 126 zur sogenannten „Schluchseeschenkung", die bei der Debatte um die Identität des Kuno von Öhningen (derzeit allgemein mit Herzog Konrad von Schwaben identifiziert) eine Schlüsselrolle spielt. In Nr. 110 spricht sich Braun dafür aus, Luitgart von Württemberg und Luitgart von Windberg-Bogen als eine Person aufzufassen, und führt damit die Erörterungen von Dieter Mertens zu dieser umstrittenen genealogischen Frage weiter. Wahrscheinlich war es Johannes Naukler selbst, der im „Münchner Rolevinck", einer mit handschriftlichen Zusätzen versehenen Inkunabel aus dem Besitz des württembergischen Grafen und ersten Herzog Eberhard im Bart, das entsprechende Kapitel des „Liber constructionis" von St. Blasien übersetzt hat (bei Braun Nr. 180 ohne Nennung des Münchner Rolevinck. Vgl. Klaus Graf, Exemplarische Geschichten, München 1987, S. 213). Dass Braun nicht selten relevante Studien übersehen hat, wundert angesichts des weiten Ausstrahlungsbereichs von St. Blasien nicht. So vermisst man zur Tauschurkunde mit Elchingen 1150 (Nr. 195) die - gewiss sehr spekulativen - Ausführungen von Heinz Bühler in seinem 1989 erstmals publizierten Aufsatz „Die Besitzungen des Klosters Elchingen in der Schweiz" (wieder in: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben, Weißenhorn 1997, S. 1029-1034).

Es braucht hier nicht wiederholt zu werden, was Enno Bünz in einer respektvollen, aber auch kritischen Würdigung dieser Jahrhundert-Edition in der Zeitschrift für [182] württembergische[n] Landesgeschichte 64 (2005), S. 423-431 moniert hat. Sowohl die Anwendung des Pertinenz-Prinzips als auch die Aufnahme historiographischer und anderer nicht-urkundlicher Texte begegnen Bedenken. Beispielsweise wäre es sinnvoll gewesen, den in der Handschrift Stiftsarchiv St. Paul 74/1 wiedergefundenen „Liber constructionis", den Braun in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt, zur Gänze in einer auf das Notwendigste beschränkten neuen Lese-Ausgabe herauszugeben und damit die alte Edition von Mone zu ersetzen. Das Verfahren, das „Faktische" aus diesem Text zu extrahieren und in einzelnen Nummern zu präsentieren, wird der Eigenart der Quelle, zu der gerade auch die erbaulichen und legendarischen Abschnitte, etwa die Visionen der Mönche, gehören, in keiner Weise gerecht.

Inakzeptabel erscheint auch der Umgang mit der bei Nr. 79 allzu kursorisch vorgestellten Liste der aus St. Blasien postulierten Äbte. Hier wäre ein Abdruck der drei Überlieferungszeugen aus dem 18. Jahrhundert und eine kritische Untersuchung des möglichen Quellenwerts am Platz gewesen. Der Text von Nr. 234 lautet beispielsweise: „Abt Heinrich von Lorch soll aus St. Blasien stammen", und man erfährt auch, dass er in der Würdenträgerliste zu 1186 verzeichnet ist. Aber die zutreffende Einordnung dieser Nachricht setzt notwendigerweise voraus, dass man sich einen Eindruck von der Überlieferungsgestalt und dem Quellenwert der Listen verschafft. Diese Arbeit aber hätte der Editor zu leisten gehabt, etwa in einem separaten Aufsatz. Es liegt jedenfalls eine Parallele zur - besser überlieferten - „Hirsauer Ruhmesliste" vor (vgl. Klaus Schreiner, in: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Teil II, Stuttgart 1991, S. 305).

Es spricht allerdings alles dafür, dass bei den Urkunden verlässliche Texte vorliegen, die sorgfältig aus der originalen oder abschriftlichen Überlieferung erstellt und umsichtig kommentiert wurden. Hier hat der Bearbeiter sich größten Dank verdient. Eine innovative Entscheidung stellt der Entschluss dar, die Bände in Form von PDF-Dateien auf einer CD-ROM beizugeben. Die vielfältigen dadurch gegebenen Such- und Auswertungsmöglichkeiten stellen nicht nur einen Ersatz für das fehlende Sachregister dar. Da die Namen der Landkreise bei Ortsidentifizierungen im Namenregister mit den Autokennzeichen abgekürzt werden, kann man z.B. durch die Suche nach SIG bequem alle Orte aus dem Landkreis Sigmaringen auffinden - eine hochwillkommene Hilfe für die regionalgeschichtliche Forschung!

Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt. Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access" zugänglich zu machen. Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip). Man genießt die hohe editorische Kunst, wie sie sich in den vorliegenden Bänden manifestiert, daher mit dem Wissen, dass die Erschließung großer Urkundenbestände - Wolfgang Müller kam 1939 bei einer Materialerfassung für St. Blasien bis 1541 auf etwa 6000 Nummern (Bd. 2, S. 3) - künftig anderer Werkzeuge bedarf.

Winningen Klaus Graf


Ich sehe darin nach wie vor eine angemessene und faire Würdigung und halte an meinen Aussagen fest.

Gemäß § 38 UrhG bin im übrigen ich der Rechteinhaber der Rezension und nicht der Hohenzollerische Geschichtsverein. Mich hat Braun aber nicht gefragt. Ich stimme aber auch gern zu.

Für den gehässigen Stil Brauns stehe folgendes Zitat:

Am absurdesten aber ist es, wenn die Reduktionsfraktion diese neuen Arbeitsmittel als Gipfel des Fortschritts für sich in Anspruch nimmt. Man höre BÜNZens Gefolgsmann Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) verkünden: „Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip).“ Und wie freundlich ist es, aber leider ahnungslos, wenn GRAF der Kommission den wohlgemeinten Rat erteilt: „Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access" zugänglich zu machen.“ Den kann schon heute jeder, der es will (und den Preis für das Urkundenbuch St. Blasien nicht zahlen möchte), auf der Stelle haben: Er braucht nämlich nur das Druckwerk samt CD an einer öffentlichen Bibliothek auszuleihen und sich die CD auf seinen Rechner zu kopieren oder auch für ca. 30 Eurocent auf einen Rohling zu brennen; das Internet ist gar nicht nötig.

Nun, in Sachen Open Access für Editionen habe ich wohl ebensowenig Brauns Belehrungen nötig wie in Sachen Langzeiterhaltung digitaler Daten.

Siehe
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens. Akten des
internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung Wien, 3.-5. Juni 2004, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sommerlechner/Herwig Weigl (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 47),
Wien/München 2005, S. 197-203
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Ergänzungen):
http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Zu prüfen ist noch, ob der Vorschlag Brauns, wie sich jeder Wissenschaftler eine digitale Kopie verschaffen kann, mit geltendem deutschen Urheberrecht vereinbar ist. Eine Zustimmung des Rechteinhabers zu diesem hemdsärmeligen Vorgehen liegt ersichtlich nicht vor (umfassender Rechtevorbehalt zugunsten der Kommission), daher kann es nur auf die Auslegung von § 53 UrhG ankommen.

In Betracht kommen eine Privatkopie nach Absatz 1 oder eine Kopie zum wissenschaftlichen Gebrauch nach Absatz 2 Nr. 1.

Da auch schon bescheidene geistige Leistungen vom Schutz der kleinen Münze als Datenbankwerk nach § 4 UrhG erfasst werden, unterliegt es keinem Zweifel, dass nach § 53 Abs. 5 UrhG die Privatkopie ausscheidet, da es sich um ein Datenbankwerk handelt, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Für nicht-gewerbliche wissenschaftliche Zwecke dürfte also der Wissenschaftler kopieren, "wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist".

Schwerer zu überwinden ist die Hürde des § 53 Abs. 4 UrhG, die eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung ganzer Bücher verbietet. Ist einem gedruckten Buch eine CD-ROM mit dem Buchinhalt beigegeben, werden die meisten Urheberrechtler eine analoge Anwendung bejahen, also die Vervielfältigung verbieten.

Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) erinnert: „Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt.“ Sind das heutzutage wirklich Probleme? Angesichts der Speicherkapazitäten moderner PCs ist die CD des Urkundenbuchs St. Blasien keineswegs vom Untergang bedroht: Man kann sie zu nicht nennenswerten Kosten beliebig rechtzeitig sichern, sei es auf seinem Arbeitscomputer selbst (was sich der bequemeren Handhabung sowieso empfiehlt), sei es als CD-Kopien, auf USB-Sticks, SD-Speicherkarten, externer Festplatte oder im Internet selbst. Solcherart Besorgnisse sind laienhafte Chimären.

Braun übersieht: Die Vervielfältigung ist ein dem Rechteinhaber vorbehaltenes Recht. Darf eine Bibliothek aufgrund der Einsicht, dass die Langzeithaltbarkeit der CD nicht garantiert ist, eine zur Benutzung bestimmte "Sicherungskopie" anfertigen? Selbst wenn man das Verbot von Absatz 4 von § 53 UrhG ignoriert, steht Absatz 5 entgegen, da bei elektronischen Datenbanken keine Archivkopie zulässig ist. Wissenschaftliche Zwecke nach Absatz 2 könnten allenfalls bibliotheks-interne Forscher geltend machen, aber keine Bibliotheksbenutzer.

Dass man einen schuldrechtlichen Anspruch des Bucheigentümers gegenüber dem Rechteinhaber bejahen mag, einer Vervielfältigung als "Sicherungskopie" zu angemessenen Bedingungen zuzustimmen, hilft in der Praxis nach Ablauf einiger Jahre in wohl nicht wenigen Fällen (z.B. wenn der Verlag nicht mehr erreichbar ist) wenig weiter.

Eine Handreichung, die alles andere als ein klares Bild ergibt:

http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/dokumente/171208_Rechtsverletzungen_durch_Internetnutzer.pdf

Im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages ist eine unbefristete Stelle (A 11 / E 9) zu besetzen.
Ausschreibung unter http://www.bundestag.de/interakt/jobsKarriere/stellen/Stellenausschreibung3.html



http://flickr.com/photos/joan_thewlis/

http://infobib.de/blog/2009/01/07/freie-inhalte/

http://www.basicthinking.de/blog/2009/01/07/ebay-verkaufstext-entwurf/

Im Gespräch: Anna Rosmus mit Angelika Faas und Thomas Krauß
Journal für Psychologie, 2(1): 64-70, 1994

http://www.ssoar.info/ssoar/View/?resid=2083

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/5422165/

"Die "Deutsche Allgemeine" vom Tag nach Hitlers Kanzlerschaft ist eines von Dutzenden Faksimiles historischer Zeitungsausgaben, mit denen der Londoner Verleger Peter McGee den deutschen Zeitschriftenmarkt erobern will. Sein Projekt "Zeitungszeugen" folgt einem Rezept, das McGee schon in Belgien, Spanien, Finnland und fünf anderen europäischen Ländern erfolgreich ausprobiert hat: Ein Jahr lang werden im Wochenrhythmus je drei Nachdrucke von Tageszeitungen der dreißiger und vierziger Jahre veröffentlicht, eingepackt in einen Mantelteil mit Hintergrundinformationen und Einschätzungen von Experten. In Spanien begann die Reihe mit dem Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 1936, in Österreich mit dem "Anschluss" ans Deutsche Reich; bei allen Projekten, so auch in Deutschland, setzte das Ende des Zweiten Weltkriegs den Schlusspunkt.

Für seine "Zeitungszeugen", die von der Wiener Historikerin Sandra Paweronschitz redigiert werden, hat sich McGee die Mithilfe namhafter Fachleute gesichert", weiss die FAZ vom 8.1.2009, S. 37.

Mehr dazu:

http://www.presseportal.de/pm/74041/1331286/zeitungszeugen

Selbstverständlich gibts keine Online-Textprobe und auch sonst nix Erhellendes unter

http://www.zeitungszeugen.de



Digitale Projekte überzeugen mich mehr:

http://delicious.com/Klausgraf/Digi_Zeitungen

In der FAZ vom 08.01.2009, Nr. 6 , S. 34 bringt Verleger Vittorio Klostermann (Verleger in Frankfurt und Vorsitzender der "Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger" - Bild) einmal mehr die verlagseigenen Nebelwerfer gegen Open Access in Stellung.

Zu früheren Stellungnahmen Klostermanns:

http://archiv.twoday.net/stories/4440889/#4466812
http://archiv.twoday.net/stories/4708522/
http://www.klostermann.de/verlegen/vek_8.htm

Bereits der Titel ist irreführend:

"Die große Allianz gegen das Buch
Zentrale deutsche Wissenschaftsgremien möchten mit dem gedruckten Band auch gleich das Urheberrecht mitabschaffen."

Für alle, die mit längeren Texten arbeiten, ist das Buch weiterhin Medium der ersten Wahl. Umso mehr überrascht ein Grundlagenpapier, das die Allianz der deutschen Forschungsgesellschaften unter dem Titel "Schwerpunktinitiative ,Digitale Information'" kürzlich veröffentlicht hat. Mitglieder dieser Allianz sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz- und die Leibniz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat.

Es muss sicher stetige Aufgabe sein, die Informationsversorgung der Wissenschaften zu verbessern. Dass dies aber ausschließlich durch digitale Medien erreicht werden soll, wie das genannte Grundlagenpapier nahelegt, kann nicht überzeugen. Wegen der im Wissenschaftsbereich immer noch wachsenden Aufwendungen für digitale Infrastruktur und digitale Inhalte droht der Erwerb gedruckter Bücher dort vollends zu versiegen. Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, fordert die Allianz der Wissenschaftsgesellschaften nun auch eine Änderung des Urheberrechts: Man möchte "den Autoren das ,Grundrecht' sichern, ihre Ergebnisse im Sinne eines freien Zugangs der Wissenschaft zu Informationen publizieren zu können". Diesem Satz muss man etwas länger nachschmecken. Was ist das für ein Grundrecht, das dem Autor da gegeben werden soll? Sämtliche Verwertungsrechte liegen doch schon nach jetzigem Urheberrecht beim Autor! Das ihm hier neu zugesprochene Recht soll jedoch "der Wissenschaft", also anderen, einen freien Zugang zu seinen Büchern erlauben. Nicht der Autor bekommt etwas, er soll anderen etwas geben. Ihm wird kein Recht gesichert, sondern vielmehr eines weggenommen. Geben mag seliger sein als Nehmen, aber das Gebenmüssen als Grundrecht zu bezeichnen geht denn doch zu weit.


Rabulistische Wortklauberei, nichts weiter. Der Verleger verkennt, dass Urheber Verwertern bei der Vertragsgestaltung unterlegen sind. In der Regel möchte sich der Wissenschaftler mit seinem Verlag nicht herumstreiten. Dass Verlage ausschließliche Nutzungsrechte brauchen, ist kein Grundgesetz. Die vorgeschlagene Klausel soll es Autoren ermöglichen (und ermuntern), ihre Arbeiten der weltweiten Scientific Community kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne Ärger mit dem Verlag befürchten zu müssen. Von einem Müssen kann hier noch keine Rede sein.

Klostermann fährt fort:

Durch die Novellierung des Urheberrechts sollen die Professoren und Dozenten der Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtet werden, sämtliche von ihnen verfassten Werke für eine kostenlose Online-Publikation zur Verfügung zu stellen. Dabei scheint die Allianz zu übersehen, dass dieser in der Open-Access-Welt als "golden" bezeichnete Weg in eine Sackgasse führt: Die Verlage werden ökonomisch kaum in der Lage sein, Geld in die Publikation von Büchern zu investieren, deren Inhalte frei aus dem Netz heruntergeladen werden können. Damit aber verlören die Autoren neben dem Honoraranspruch auch die Chance, dass ihre Texte professionell gestaltet, beworben und vertrieben werden.

Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass die freie Online-Verfügbarkeit dem Absatz gedruckter Bücher oder Zeitschriften schadet. Hinreichende Evidenz fürs Gegenteil:

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

Honoraranspruch der Autoren? In der Regel haben wissenschaftliche Autoren keinen Honoraranspruch!

Professionelle Gestaltung, Werbung und Vertrieb lassen sich bei Bedarf hinzukaufen. Im übrigen werden diese Verlagsleistungen hinsichtlich ihrer Bedeutung von den Verlegern extrem übertrieben dargestellt.

Roland Reuß, Herausgeber unter anderem der großen Kleist- und Kafka-Ausgaben des Stroemfeld-Verlags, hat vor diesem Hintergrund in einem Beitrag der Zeitschrift "TEXT. Kritische Beiträge" im Dezember 2008 die Situation der Editionsphilologie in aller Schärfe und Polemik beschrieben und vor dem Verschwinden des gedruckten Buches gewarnt. Das Buch, so Reuß, ist das beste Medium nicht nur für die Langzeitarchivierung von größeren Texten, sondern auch für deren Qualitätskontrolle - und dies genau deshalb, weil bereits die unmittelbare Herstellung eines Buches eine Menge Geld kostet und mit wirtschaftlichen Risiken einhergeht.

Die Rolle des Verlags ist die eines Investors in Zukunftsprojekte, der nicht nur für die Erfolge, sondern auch für die Misserfolge geradestehen muss. Entfällt dessen regulative Funktion, ist die Öffentlichkeit dem ungefilterten Angebot fachlicher und universitärer Repositorien ausgeliefert. Es ist nicht anzunehmen, dass das die Informationsversorgung der Wissenschaften verbesserte.


Gerade bei Editionen ist die Forderung nach Open Access unabweisbar, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Es gibt keine Alternative zur Langzeitarchivierung digitaler Daten - man kann das Rad der Geschichte nicht einfach zurückdrehen.

Der Wissenschaftler war vor der digitalen Welt dem ungefilterten Angebot gedruckten Schrotts ausgeliefert; fehlen ihm die quellenkritischen oder Informations-Kompetenzen einen in einem Repositorium vorgefundenen Beitrag angemessen zu bewerten, sollte er keine Wissenschaft betreiben. Und wie oft hat man es erlebt, dass wichtige Bücher nicht oder durch Kürzung verstümmelt erschienen sind.

Insgesamt eine eher dümmliche Polemik.

Klaus Graf, Erzählmotive in frühneuzeitlichen Kriminalquellen, in: Folklore als Tatsachenbericht, hrsg. von Jürgen Beyer/Reet Hiiemä, Tartu 2001, S. 21-36
Online (Scan mit OCR)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6171/

Der erste Abschnitt des in Tartu 2000 gehaltenen Vortrags geht auf neuere kriminalitätshistorische Forschungen zu narrativen Elementen in Gerichtsquellen ein. Ausgangspunkt ist ein Blick auf das Buch von Natalie Zemon Davis "Fiction in the Archives" von 1987, dem inzwischen paradigmatischen Charakter zugesprochen werden kann. Der zweite Abschnitt widmet sich der Unterscheidung von literarischen und archivalischen Kriminalquellen und unterstreicht die Notwendigkeit, beide aufeinander zu beziehen. Der dritte Abschnitt handelt von "Okkulttätern", die mit windigen Erzählungen sich die Leichtgläubigkeit ihrer Mitmenschen zunutze machten (z.B. Bauernfänger aus dem Venusberg). Im vierten Abschnitt geht es um das Erzählmotiv der Unschuldszeichen, und der fünfte thematisiert methodische Aspekte: die Frage der konkurrierenden theoretischen Konzepte, das Verhältnis von Erzählung und Glaube sowie die Forderung nach Motiv-Indices für archivalische Kriminalquellen.

Verwandte Arbeiten: Klaus Graf, Das leckt die Kuh nicht ab. 'Zufällige Gedanken' zu Schriftlichkeit und Erinnerungskultur der Strafjustiz, in: Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, hrsg. von Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 1), Konstanz 2000, S. 245-288 (E-Text); Klaus Graf, Justiz und Erinnerung in der Frühen Neuzeit, in: Justiz und Gerechtigkeit, hrsg. von Andrea Griesebner/Martin Scheutz/Herwig Weigl (= Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit 1), Innsbruck u.a. 2002, S. 51-60 (E-Text)

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE080023477&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

AZ: 1 O 175/08

Berufung ist eingelegt, daher nicht rechtskräftig: Mopo

Zusammenfassung:
http://www.online-und-recht.de/urteile/Mitstoererhaftung-von-Bildportalen-im-Internet-Landgericht-Potsdam-20081121.html

Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Fotoportal-unterliegt-bei-Aufnahmen-trotz-Fotoverbot-der-Stoererhaftung--/meldung/121252

Zur Rechtslage:
http://archiv.twoday.net/stories/5337065/

http://www.nw-news.de/nw/lokale_news/buende/buende/?cnt=2772976

Zur Bibliothek des Friedrichs-Gymnasiums
http://www.b2i.de/fabian?Friedrichs-Gymnasium

Institution: Schloss Drachenburg gGmbH, Frankreich
Bewerbungsschluss: 02.02.2009
Werkvertrag
Wissenschaftliche Archivrecherche

Schloss Drachenburg in Königswinter bei Bonn gehört zu den herausragenden Schlossbauten des ausgehenden 19. Jahrhunderts in Nordrhein-Westfalen. Auf halber Höhe des Drachenfels gelegen, eröffnet das historistische Baudenkmal die Reihe der Burgen und Schlösser am Rhein.
Die Stadt Königswinter und die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege haben es sich zur Aufgabe gemacht, Schloss Drachenburg als Baudenkmal zu erhalten. Mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Schloss zur Zeit behutsam restauriert, steht aber bereits jetzt als Kunst- und Kultureinrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Für die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung der frühen Schlossgeschichte von Schloss Drachenburg und der Biographie des Bauherren Stephan von Sarter suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Studenten der Geschichte / Wirtschaftsgeschichte zwecks eigenständiger
wissenschaftlicher Recherche
in Archiven in Frankreich. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Studium oder Grundstudium im Bereich Geschichte oder Wirtschaftsgeschichte, daneben sehr gute Französisch- und Englischkenntnisse, Einsatzbereitschaft, selbständige Arbeitsweise, Kommunikations- und Organisationsgeschick, Forschungserfahrungen sind erwünscht.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 2. Februar 2009 per Email an:
wagner@schloss-drachenburg.de
oder postalisch an:
Schloss Drachenburg gGmbH
Drachenfelsstraße 118
53639 Königswinter
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner, Telefon 02223-901970 oder wagner@schloss-drachenburg.de.
Ihre Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn Sie einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Kontakt:
Frau Wagner
Drachenfelsstr. 118
53639 Königswinter
02223-901970
wagner@schloss-drachenburg.de
URL: http://www.schloss-drachenburg.de

Quelle:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/id=3392&type=stellen

Auf Abgeordnetenwatch muss sich der sachsen-anhaltinische Politkwissenschaftler und MdB zu Fragen über das Archiv bzw. den Bildbestand der Bundesbildstelle äußern.
Link:
http://www.abgeordnetenwatch.de/jan_korte-650-5947--f159199.html

" ..... Im Kreisarchiv füllen die rund 40 Kartons mit dem Nachlass des 1999 verstorbenen Gastronomen heute fünf laufende Regalmeter. Seit Februar 2008 werden die Erinnerungsstücke im Kreisarchiv ausgewertet. Bereits 2007 bekam das "Gedächtnis des Landkreises" von der Witwe Irmgard Katzenberger zwei Gästebücher aus "Katzenbergers Adler" als Dauerleihgabe; sie starb Ende 2007. Zu den repräsentativsten Stücken der Sammlung zählen neben einem Gasthausschild aus den 30er-Jahren, eleganten Kristallkaraffen, Aschenbechern und Glaspokalen mit eingeschliffenem Monogramm "RK" Rudolf Katzenbergers goldene Pfanne und seine goldene Pfeffermühle....."

Quelle: Badisches Tageblatt

" .... Eine große Überraschung gab es bei der CIA. Neuer Direktor der Behörde wird der 70 Jahre alte Leon Panetta. Er diente von 1977 bis 1993 als Kongressabgeordneter aus Kalifornien. Anschließend berief Bill Clinton ihn zum Haushaltsdirektor. 1994 bis1997 war er Stabschef im Weißen Haus. Mit operativer Geheimdienstarbeit war er Zeit seines Lebens nur am Rande befasst. Panetta leitet derzeit zusammen mit seiner Ehefrau ein „Leon & Sylvia Panetta-Institut für Politik“ sowie ein „Leon E. Panetta-Archiv“ in Kalifornien. ..."
Quelle: Welt-Artikel

Wikipedia-Artikel über Panetta (engl.): http://en.wikipedia.org/wiki/Leon_Panetta
Link zur Archiv-Seite: http://www.panettainstitute.org/study_with_us/panetta_archive.htm

Samuel Willenberg, Treblinka-Überlebender, zeigt in der Göttinger "Galerie Alte Feuerwache" (Ritterplan, 37073 Göttingen, 0551 / 4 88 62 67) 15 bis zu einem Meter großen Bronzeplastiken, die Menschen und Szenen aus dem Konzentrationslager Treblinka Skulpturen zeigen. Die Ausstellung dauert vom 9. - 25.1.2009.
Dank an den NDR-Videotext!

Links zur Ausstellung:
http://www.bildungswerk-ks.de/veroeffentlichungen/die-kunst-der-erinnerung-bronzeplastiken-des (Katalog)
http://olafa.blogsport.de/2008/12/10/die-kunst-der-erinnerung/ (Rahmenprogramm: Di, 13.01.2009, 20:00 Uhr Vortrag "Der Holocaust im Bild: Künstlerische Auseinandersetzungen vor und nach 1945), Historikerin Christiane Heß (Bielefeld/Hamburg))

http://de.wikisource.org/wiki/Ketzereien_zum_Büchertag

Wikisource eröffnet mit einem bissigen Kommentar von Carl von Ossietzky (gest. 1938) zu einem Tag des deutschen Buches 1929 aus der "Weltbühne" eine kleine Reihe von Texten dieses am 1.1.2009 gemeinfrei gewordenen Autors.

Zitat:

"Hinzu kommt, daß der Verlagsbuchhandel, der sich so willig dem sagenhaften Rhythmus der Zeit anvertraut, nach seiner ganzen Art sehr konservativ ist. Von welch unüberbietbarer komischer Kraft ist nicht dies sein Börsenblatt, wo tummeln sich mehr Irish bulls als dort? Der in Leipzig residierende christliche Buchhandel ist vor allem auf seine Tradition stolz, dazu gesellt sich auch ein geist-politisches Rückschrittlertum, das sich kein Stand gestatten sollte, der jene Güter verwaltet, die Vergangenheit und Zukunft verbinden."

Diese konservative Grundeinstellung beobachtet man auch beim heutigen Börsenverein, der Open Access für Teufelswerk hält und beispielsweise nicht daran denkt, ein attraktives Angebot von Digitalisaten zur Buchhandelsgeschichte ins Netz zu stellen.


In der Dokumentation zur Verbringung der "Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner ins Ausland

http://www.artnet.de/magazine/sonder/pdf/flecknerbrief08-25-06.pdf

ist auch das Rücktrittsschreiben von Prof. Dr. Uwe Fleckner (Hamburg) enthalten, das schön demonstriert, dass der nationale Kulturgüterschutz im Zweifel nichts wert ist, weil bereits das Zusammentreten des Sachverständigen-Ausschusses politisch verhindert werden kann.

"Sehr geehrter Herr Senator,
im Jahr 2004 haben Sie mich in den Berliner Sachverständigen-Ausschuß für Kulturgut berufen, der über das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung (BGBI. I S. 1754) wacht.
Mit großer Besorgnis habe ich in den letzten Wochen die Entscheidung verfolgt, Ernst Ludwig Kirchners Gemälde »Berliner Straßenszene« von 1913 aus dem Eigentum des Berliner Brücke-Museums zu restituieren. Zwar ist es nicht die Aufgabe des Sachverständigen-Ausschusses, über die Eigentumsverhältnisse eines Kunstwerks zu entscheiden (obwohl bislang keine Belege dafür veröffentlicht werden konnten, die eine Restitution im Sinne der »Washingtoner Erklärung« rechtfertigen), jedoch ist mir vollkommen unverständlich, warum die Ausfuhr eines zu Privateigentum erklärten Kunstwerkes erfolgen konnte, ohne daß die Experten unserer Kommission um eine Stellungnahme gebeten wurden.
Das Gemälde war – als Kunstwerk im öffentlichen Eigentum – selbstverständlich nicht in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen worden, da ja keine Veranlassung bestand, eine Ausfuhr des Gemäldes zu befürchten. Im Augenblick seiner Reprivatisierung stellt sich meiner Auffassung nach der rechtliche Sachverhalt jedoch vollständig anders dar: Als zuständige Landesbehörde hätte die Senatsverwaltung zu
diesem Zeitpunkt ein Eintragungsverfahren einleiten können, ja, müssen. Die Kommission hätte dann ihrerseits eine Stellungnahme formuliert, und ich zweifele nicht daran, daß sie einmütig zu der Auffassung gelangt wäre, bei Kirchners Gemälde handele sich es um ein unbedingt schützenswertes Kulturgut, dessen nationale Bedeutung eine dauerhafte Ausfuhr unter keinen Umständen erlaubt. Der Respekt vor Künstler und Werk, der Respekt vor den engagierten Sammlern Alfred Hess und Carl Hagemann hätte ein solches Vorgehen meines Erachtens dringend geboten.
Dies ist leider nicht erfolgt, und damit ist die Möglichkeit, das Gemälde innerhalb Deutschlands – womöglich als Dauerleihgabe aus Privatbesitz sogar im Brücke-Museum – zu bewahren, leichtfertig und fahrlässig vertan worden.
Ich habe daraufhin am 16.8.2006 Frau Liane Rybczyk, die zuständige Mitarbeiterin in der Senatsverwaltung, schriftlich gebeten, eine Sondersitzung der Kommission einzuberufen, um die offenen Fragen zu diskutieren und eine – vielleicht nur noch symbolische – Stellungnahme herbeizuführen. Die Einberufung der Sitzung ist mir unter dem Datum des 18.8.2006 verweigert worden.
Aus diesen Vorgängen muß ich leider den Schluß ziehen, daß die Arbeit der Kommission unter den jetzigen Bedingungen nicht nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrags erfolgen kann und offenbar politisch weder gewollt noch unterstützt wird. Mein ethisches Selbstverständnis als Wissenschaftler und Hochschullehrer sowie als Leiter der »Forschungsstelle ›Entartete Kunst‹« an der Freien Universität sowie an der Universität Hamburg erlaubt es mir daher nicht, Mitglied eines Sachverständigen-Ausschusses zu sein, der in Fragen von solcher Tragweite nicht gehört wird, ja, der nicht einmal dann einberufen wird, wenn ein Mitglied dies aus dringendem Anlaß wünscht. Ich darf Sie also in aller Form bitten, meinen Rücktritt aus der Kommission entgegenzunehmen."


http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/titleinfo/182848

Codex diplomaticus equestris cum continuatione, oder Reichs-Ritter-Archiv mit dessen Fortsetzung .. / curante Joh. Stephano Burgermeistero, Ulm 1721

Ein wichtiges Quellenwerk zur Geschichte der Reichsritterschaft.



Ebenfalls neu in Düsseldorf Merians Topographia Palatinatus Rheni
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/187664

" ..... Die erste Sonderausstellung mit dem Titel „HAUNEBU“ soll bereits ab Februar 2009 im Kraftwerk Peenemünde zu sehen sein. Das ambitionierte Projekt HAUNEBU rekonstruiert eine gängige Verschwörungstheorie zum Zweiten Weltkrieg: deutsche Ingenieure sollen Raumschiffe erfunden haben, mit dem Ziel, den Kriegsausgang für Hitlerdeutschland zu entscheiden. Dieses streng gehütete Geheimnis, die sogenannte „Wunderwaffe“, war eine fliegende Untertasse namens HAUNEBU. Anhand von künstlerisch verfremdeten historischen Dokumenten bemüht sich der polnische Künstler Hubert Czerepok, sich mit dem Mythos auseinander zu setzen, der in der rechten Szene zunehmend Eingang findet. .....Czerepok selbst taucht nur in höchst distanzierter Form in seiner Arbeit auf. Er behauptet und deutet nicht, sondern er zeigt. Der Betrachter selbst ist es, der die Teile von HAUNEBU zu einer Geschichte zusammengefügt.
Die kritisch-künstlerische Auseinandersetzung mit besagtem Mythos war ein Motiv der Präsentation von HAUNEBU. Zugleich bildet diese Sonderausstellung auch die Fortführung des mit der jetzigen Sonderausstellung „Grasnarben – Fotografien von ehemaligen NS-Lagern in Nordwestdeutschland“ begonnenen Versuchs, die Dokumentation von eben diesen historischen Stätten des NS-Regimes in einem neuen, ungewohnten Kontext zu präsentieren. Ziel dieser Dekodierung soll es u.a. sein, die methodische Auseinandersetzung mit dieser deutschen Epoche den veränderten Seh- und Lesegewohnheiten anzupassen.
Bereits seit mehreren Jahren setzt sich der 1973 geborene Künstler, der in Posen studierte, mit der Frage auseinander, wie Wirklichkeit, Medien und unsere persönlichen Wahrheiten sich gegenseitig beeinflussen."

Quelle:
http://www.usedom-exclusiv.de/winter2008/hti-2008-4-2.htm

Link zum Museum:
http://www.peenemuende.de/

Wikipedia-Artikel zu Haunebu: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsflugscheibe

Dank an den NDR-Videotext!

" ..... YouTube ist öffentliches Archiv und intimes Bilderspektakel in Einem. ....." - aus der Ankündigung der Ausstellung: "public viewing. wissenswelten von der keilschrift bis youtube" in Hannover
Quelle:
http://idw-online.de/pages/de/news295174

"Das Rundfunkmuseum der Stadt im alten Grundig-Direktionsgebäude sendet gute Nachrichten zum Jahreswechsel. ..... Erfreulich ist aus Walthers Sicht, dass das Museum das «wichtigste Archiv zur Unterhaltungselektronik erwarb, das derzeit verfügbar war«. Das Archiv Prof. Karl Tetzners, der Mitglied im Museums-Förderverein war, nach dem Krieg einer der wichtigsten Fachjournalisten sowie Professor an der FU Berlin, soll innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre die Dauerausstellung ergänzen. Dank der Mehreinnahmen 2008 belastete der Ankauf des Archivs den städtischen Haushalt nicht."
Quelle:
http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=946322&kat=50

Links zu biographischen Angaben über Karl Tetzner:
http://www.radiomuseum.org/forum/prof_karl_tetzner_gestorben.html
http://www.berlinbrandenburg24.de/home/news/MenschenUndMedien/index.php?site=newsflash&nfid=192 (Tetzner-Würdigung zum 90.)
http://www.teli.de/pdf/tk99-4.pdf (Tetzner-Würdigung zum 85.)

" .....Die elektronische Bibliothek der Zukunft können wir uns nur wie das Jedi-Archiv im Film "Star Wars" vorstellen: Ein Raum wie in einem englischen College - doch in den Regalen sehen die Tausende von elektronischen Containern alle gleich aus. ....."
Wolf Lepenies, emeritierter Professor für Soziologie an der FU Berlin
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article2976425/Das-Aeussere-zaehlt.html

Als Textträger ist das E-Book unschlagbar. Das gedruckte Buch kann damit nicht konkurrieren. Seine Bedeutung wird aber unterschätzt, wenn man es ausschließlich als Textträger versteht. Bücher transportieren nicht nur Texte. Sie sind kulturelle und historische Artefakte. Was sie auszeichnet, ist ihre unverwechselbare Individualität. Als physisches Objekt verfügt das herkömmliche Buch über Eigenschaften, die kein E-Book sich je aneignen kann.

Aus Wolf Lepenies: Das Äußere zählt

http://www.welt.de/welt_print/article2976425/Das-Aeussere-zaehlt.html

so betitelt Marcus Jauer im FAZ-Kulturteil seine Reportage (Link): " Jedes Land schafft sich Institutionen, die es zur Regelung seiner Angelegenheiten braucht. Einige dieser Institutionen gibt es in anderen Ländern auch, weil sie Angelegenheiten regeln, die es so oder ähnlich überall zu regeln gibt. Einige dieser Institutionen aber gibt es nur in einem Land. Sie regeln Angelegenheiten, die so nirgends sonst zu regeln sind.
In Deutschland gehört zu diesen Institutionen ein Archiv. Es ist eines der größten des Landes, und die Akten, die in ihm aufbewahrt werden, würden, reihte man sie aneinander, ungefähr die Länge der Berliner Mauer ergeben, wenn auch nicht ihre Höhe. Diese Akten wurden von einem Staat angelegt, der seiner Bevölkerung so sehr misstraute, dass er den Geheimdienst gegen sie einsetzte. Sie werden heute von einem Staat verwaltet, für den sie nicht gedacht waren, der sie aber offenhält für alle, die sich in ihnen wiederfinden. In der Art, wie das Archiv zu seinem Bestand kam, und der Weise, wie es jetzt mit seinem Bestand umgeht, kommen damit also schon einmal zwei deutsche Tätigkeiten zusammen, das Kontrollieren und das Aufarbeiten. Aber es ist ja auch eine deutsche Behörde. ....."

"....Laut Statistik verließen rund 165 000 Deutsche im Jahr 2007 ihr Land, so viele wie nie seit dem Zweiten Weltkrieg. Und auch 2009 dürfte angesichts sinkender Konjunkturdaten ähnliche Zahlen bringen. Doch was steckt wissenschaftlich hinter dieser Bewegung ins Weite? Und wie war es früher?
Themen, die längst nicht erforscht sind, meint Gabriele Mertens, Generalsekretärin des Raphaels-Werk. Hier will der Caritas-Fachverband, der seit 1871 Auswanderwillige berät, Abhilfe schaffen: Mit einer bundesweit einzigartigen Auswandererdatenbank, die das Raphaels-Werk zusammen mit dem Diözesanarchiv des Erzbistums Hamburg aufbaut.
Rund 200 Kartons mit Fallakten beherbergt Leiter Martin Colberg derzeit in seinem Archiv. In den Kisten schlummern etwa 200 000 Datensätze von Menschen, die zwischen 1950 und 1980 ausgewandert sind: Papier gewordenes "Mein neues Leben XXL" sozusagen. Ältere Akten verbrannten leider im Zweiten Weltkrieg. Bis zur Gründung des Erzbistums Hamburg 1995 lagerten die Papiere im Staatsarchiv der Hansestadt, wo zum Glück nichts "kassiert", aber auch kein Stück erfasst wurde, wie Colberg feststellt. ....
Dabei landet nicht der Inhalt aller 200 Kartons in der Datenbank, sondern es werden "nur" die Buchstaben A bis D systematisch eingepflegt, erläutert Colberg. Im Einzelnen verzeichnet jeder Datensatz Zielland, Herkunftsort, Nationalität, Status wie "politischer Flüchtling" und ob die Person für die Reise Zuschüsse beantragte. Auch werden Besonderheiten wie etwa "berühmter Dirigent" vermerkt. ...."

Quelle: Welt-Artikel

"Im November hat das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden, daß die Meiserstraße in München, die nach dem früheren evangelischen Landesbischof Hans Meiser benannt worden ist, weiter in »Katharina-von-Bora-Straße« umbenannt bleibt. Gegen die staatlich angeordnete Entnennung hatten Verwandte von Meiser geklagt. Gründe für das Abschrauben von Meisers Namen im Jahre 2007 war seine angeblich antisemitische Vergangenheit.
Ein Enkel von Hans Meiser, Hans Christian Meiser, hatte sich gegen die Maßnahme der Stadt München gewehrt und war vor Gericht gezogen, weil er die »postmortale Menschenwürde« seines verstorbenen Großvaters verletzt sah. Dieser Sichtweise wollte sich das Bayerische Verwaltungsgericht in seinem Urteil allerdings nicht anschließen.
Durch die Umbenennung der Münchner Straße, an der auch der bayerische Landesbischof seinen Dienstsitz hat, würde »keine Menschenwürde verletzt«, weil niemand »erniedrigt, verächtlich gemacht oder verspottet« werde. Und Juristen hätten nicht zu bewerten, ob jemand »ein guter oder schlechter Mensch« sei.
Was man Meiser vorwirft, der im Jahre 1956 verstarb, ist ein umstrittener dreiteiliger Aufsatz, der 1926 im Nürnberger Gemeindeblatt erschien. Darin nimmt Meiser vom Standpunkt der evangelischen Gemeinde aus »im Sinn einer Klärung der Richtungsgebung« … »grundsätzlich zur Judenfrage« Stellung. Dies hatte in München Grünen und SPD genügt, eine Umbenennung der Straße zu fordern. Ein Antrag der CSU, vor der Entscheidung ein wissenschaftliches Symposium zur Rolle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern während der NS-Zeit abzuwarten, wurde von der rot-grünen Ratsmehrheit abgelehnt.
Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) setzte sich auch gegen das Münchner Stadtarchiv durch, das sich ebenfalls für eine Verschiebung ausgesprochen hatte. Nicht ohne Grund. In einem Gutachten aus dem Jahre 2006, daß der Politologe und Professor an der Universität Erlangen, Gotthard Jasper, verfaßt hatte, heißt es: »Meiser versucht die Judenfrage dem ›Kampfplatz der Leidenschaften‹ zu entnehmen und einer ›sachlichen Erörterung‹ zuzuführen …. darum heißt für ihn (Meiser) die Parole: ›nicht das Judenpogrom zu predigen, sondern zur Judenmission aufzurufen‹« ....."

Quelle:
http://www.deutsche-stimme.de/ds/?p=647

http://www.friendsoffrontiers.org/ ist eine offenkundig neue Website zur Unterstützung von Open Access. Man braucht einige Zeit, um herauszufinden, ob es sich um eine seriöse oder unseriöse Seite handelt. "Frontiers", eine Schweizer Stiftung, verlegt Open-Access-Zeitschriften im Bereich Neuroscience, siehe

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007/10/new-series-of-oa-journals-in.html

Wenn man aber schon eine Unterstützer-Community im Internet aufziehen will, sollte man irgendetwas in Richtung Web 2.0-Community anbieten. Man kann sich registrieren und einloggen, das ist es dann auch. Es gibt kein Forum, keine Möglichkeit, mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten, man kann Unterstützer-Statements schreiben, die nach Prüfung veröffentlicht werden, aber das hat offenbar noch niemand getan. Cui bono?

 

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