http://147.231.53.91/src/index.php?s=v&cat=13&bookid=210&page=329
http://books.google.com/books?q=rummulonis
http://books.google.com/books?hl=de&q=rumulonis++&btnG=Nach+Büchern+suchen
http://books.google.com/books?id=9M9DAAAAIAAJ&q=rummulo+gamundia&pgis=1
http://books.google.com/books?id=CnkB23QthD8C&pg=PA494
http://books.google.com/books?ei=FY8iSsG6OZbozATKs4GKAQ&hl=de&q=rumilonis
Fehlanzeige: http://www.uni-goettingen.de/de/78229.html
http://books.google.com/books?hl=de&q=zisselmuller
http://books.google.com/books?hl=de&q=zeiselmüller
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=17236&klassi=&anzeigeKlassi=002
[ http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2489110 ]
http://books.google.com/books?ei=FY8iSsG6OZbozATKs4GKAQ&hl=de&q="konrad+bissinger"
http://books.google.com/books?id=u-vvNC2QT10C&pg=PA81
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Alberti_Wappenbuch_H02_S_0064.jpg
http://books.google.com/books?id=XvdnAAAAMAAJ&q=zeisselmüller&dq=zeisselmüller&ei=YokiSsK2CIqsywSk4-DwDw&hl=de&pgis=1
= Moraw, Peter: Mutmaßung und Streiflicht : Eckhard Müller-Mertens, Kaiser Karl IV. und Peter Parler
In: Turbata per aequora mundi / unter Mitarb. von Mathias Lawo hrsg. von Olaf B. Rader, Hannover: Hahn (2001), S. 13-25
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/gd14.htm
http://books.google.com/books?q=rummulonis
http://books.google.com/books?hl=de&q=rumulonis++&btnG=Nach+Büchern+suchen
http://books.google.com/books?id=9M9DAAAAIAAJ&q=rummulo+gamundia&pgis=1
http://books.google.com/books?id=CnkB23QthD8C&pg=PA494
http://books.google.com/books?ei=FY8iSsG6OZbozATKs4GKAQ&hl=de&q=rumilonis
Fehlanzeige: http://www.uni-goettingen.de/de/78229.html
http://books.google.com/books?hl=de&q=zisselmuller
http://books.google.com/books?hl=de&q=zeiselmüller
[ http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2489110 ]
http://books.google.com/books?ei=FY8iSsG6OZbozATKs4GKAQ&hl=de&q="konrad+bissinger"
http://books.google.com/books?id=u-vvNC2QT10C&pg=PA81
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Alberti_Wappenbuch_H02_S_0064.jpg
http://books.google.com/books?id=XvdnAAAAMAAJ&q=zeisselmüller&dq=zeisselmüller&ei=YokiSsK2CIqsywSk4-DwDw&hl=de&pgis=1
= Moraw, Peter: Mutmaßung und Streiflicht : Eckhard Müller-Mertens, Kaiser Karl IV. und Peter Parler
In: Turbata per aequora mundi / unter Mitarb. von Mathias Lawo hrsg. von Olaf B. Rader, Hannover: Hahn (2001), S. 13-25
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/gd14.htm
KlausGraf - am Sonntag, 31. Mai 2009, 15:40 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://147.231.53.91/src/index.php?s=v&cat=22
Czech medieval sources online
[Kommentar: Großartig!]
Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae
Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae
Codex diplomaticus Silesiae
Codex Diplomaticus Lusatiae Superioris
[ CDLS I
CDLS II/1 (1419-1428)
CDLS II/2 (1429-1437)
CDLS III
CDLS IV (1437-1457)
CDLS V Görlitzer Bürgerrechtslisten (1379-1600)
CDLS VI (1458-1463) ]
Codex iuris Bohemici
Reliquiae tabularum terrae
Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae
Archiv český čili staré písemné památky české i moravské
Archivum Coronae regni Bohemiae
Fontes rerum Bohemicarum
Monumenta Historica Boemiae
Codex iuris municipalis
Deutsche Reichstagsakten
[ DRTA 10 Sigmund (1431-1433) ed. Herre
DRTA 12 Sigmund (1435-1437) ed. Beckmann
DRTA 13,1 Albrecht II. (1438) ed. Beckmann
DRTA 13,2 Albrecht II. (1438) ed. Beckmann
Siehe auch: http://de.wikisource.org/wiki/Deutsche_Reichstagsakten ]
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia
Libri confirmationum ad beneficia ecclesiastica Pragensem
Libri erectionum archidioecesis Pragensis saeculo XIV. et XV
Scriptores rerum Lusaticarum
Listáře a listináře
Městské listáře a listináře
[
Boehmisch-Kamnitzer Stadtbuch
Listiny a zápisy Bělské (ed. Kalousek)
Urkundenbuch Aussig (ed. Horčička)
Urkundenbuch Saaz (Ed.Schlesinger) ]
Kroniky
Varia
[
Das Wappenrecht (Ed. Hauptmann)
Decem registra censuum
Ein Bernaregister des Pilsner Kreises vom Jahre 1379 (Ed. Emler)
Hilaria Litoměřického traktát k Janovi z Rozenberka (Ed.Tobolka)
Inquisitio domorum hosp. S. Joh. Hierosolimitani 1373 (Ed. Novotný)
Jana z Lobkovic Naučení synu Jaroslavovi
Kniha Drnovská (Ed.Brandl)
Liber decanorum fac. phil. ab anno 1367, usque ad annum 1585 p. Prima
Matricula facultatis juridicae
Několik statutů a nařízení arcibiskupů pražských 1355-1377 (Ed.Menčík)
Purkrabské účty panství Novohradského z let 1390-1391 (Ed. Šusta)
Registra decimarum papalium
Seznamy měšťanů Pražských I. Staré Město 1438-1490 (ed.Teige)
Spisové císaře Karla IV. (Ed. Emler)
Účet pokladníka arcibiskupství pražského 1382-1383 (Ed. Chaloupecký)
Zbytky register králův Římských a Českých 1361 – 1480 (Ed. Sedláček)
Zlomek urbáře kláštera Hradištského (Ed. Emler) ]
Hussitica
[
Monumenta conciliorum generalium 1
Monumenta conciliorum generalium 2
Concilium Basiliense 1 (Ed. Haller)
Concilium Basiliense 2 (Ed. Haller)
Spisy M. Jana Husi - Expositio decalogi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi - De corpore Christi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi - De sanguine Christi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi - Super IV Sententiarum (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi - Sermones de sanctis (Ed. Flajšhans)
Documenta Mag. Joannis Hus (Ed. Palacký)
Urkundliche Beitraege des Hussitenkrieges 1 (1419-1428)
Urkundliche Beitraege des Hussitenkrieges 2 (1429-1436)
Manualník Vácslava Korandy (Ed. Truhlář)
Processus iudiciarius contra Jeronimum de Praga 1410-1412 (Ed.Klicman)
Prameny k synodám strany pražské a táborské 1441-1444 (Ed.Nejedlý) ]
Formulářové sbírky
Acta judiciaria
Desky dvorské
Czech medieval sources online
[Kommentar: Großartig!]
Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae
Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae
Codex diplomaticus Silesiae
Codex Diplomaticus Lusatiae Superioris
[ CDLS I
CDLS II/1 (1419-1428)
CDLS II/2 (1429-1437)
CDLS III
CDLS IV (1437-1457)
CDLS V Görlitzer Bürgerrechtslisten (1379-1600)
CDLS VI (1458-1463) ]
Codex iuris Bohemici
Reliquiae tabularum terrae
Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae
Archiv český čili staré písemné památky české i moravské
Archivum Coronae regni Bohemiae
Fontes rerum Bohemicarum
Monumenta Historica Boemiae
Codex iuris municipalis
Deutsche Reichstagsakten
[ DRTA 10 Sigmund (1431-1433) ed. Herre
DRTA 12 Sigmund (1435-1437) ed. Beckmann
DRTA 13,1 Albrecht II. (1438) ed. Beckmann
DRTA 13,2 Albrecht II. (1438) ed. Beckmann
Siehe auch: http://de.wikisource.org/wiki/Deutsche_Reichstagsakten ]
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia
Libri confirmationum ad beneficia ecclesiastica Pragensem
Libri erectionum archidioecesis Pragensis saeculo XIV. et XV
Scriptores rerum Lusaticarum
Listáře a listináře
Městské listáře a listináře
[
Boehmisch-Kamnitzer Stadtbuch
Listiny a zápisy Bělské (ed. Kalousek)
Urkundenbuch Aussig (ed. Horčička)
Urkundenbuch Saaz (Ed.Schlesinger) ]
Kroniky
Varia
[
Das Wappenrecht (Ed. Hauptmann)
Decem registra censuum
Ein Bernaregister des Pilsner Kreises vom Jahre 1379 (Ed. Emler)
Hilaria Litoměřického traktát k Janovi z Rozenberka (Ed.Tobolka)
Inquisitio domorum hosp. S. Joh. Hierosolimitani 1373 (Ed. Novotný)
Jana z Lobkovic Naučení synu Jaroslavovi
Kniha Drnovská (Ed.Brandl)
Liber decanorum fac. phil. ab anno 1367, usque ad annum 1585 p. Prima
Matricula facultatis juridicae
Několik statutů a nařízení arcibiskupů pražských 1355-1377 (Ed.Menčík)
Purkrabské účty panství Novohradského z let 1390-1391 (Ed. Šusta)
Registra decimarum papalium
Seznamy měšťanů Pražských I. Staré Město 1438-1490 (ed.Teige)
Spisové císaře Karla IV. (Ed. Emler)
Účet pokladníka arcibiskupství pražského 1382-1383 (Ed. Chaloupecký)
Zbytky register králův Římských a Českých 1361 – 1480 (Ed. Sedláček)
Zlomek urbáře kláštera Hradištského (Ed. Emler) ]
Hussitica
[
Monumenta conciliorum generalium 1
Monumenta conciliorum generalium 2
Concilium Basiliense 1 (Ed. Haller)
Concilium Basiliense 2 (Ed. Haller)
Spisy M. Jana Husi - Expositio decalogi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi - De corpore Christi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi - De sanguine Christi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi - Super IV Sententiarum (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi - Sermones de sanctis (Ed. Flajšhans)
Documenta Mag. Joannis Hus (Ed. Palacký)
Urkundliche Beitraege des Hussitenkrieges 1 (1419-1428)
Urkundliche Beitraege des Hussitenkrieges 2 (1429-1436)
Manualník Vácslava Korandy (Ed. Truhlář)
Processus iudiciarius contra Jeronimum de Praga 1410-1412 (Ed.Klicman)
Prameny k synodám strany pražské a táborské 1441-1444 (Ed.Nejedlý) ]
Formulářové sbírky
Acta judiciaria
Desky dvorské
KlausGraf - am Sonntag, 31. Mai 2009, 14:07 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.wissenschaftskultur.de/portal-geschichte/schriften/
Es stehen digitalisiert zur Verfügung:
Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 1850-1926
Annalen der Naturphilosophie 1901-1921
Schriften der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft Isis zu Dresden 1846-1939
Es stehen digitalisiert zur Verfügung:
Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 1850-1926
Annalen der Naturphilosophie 1901-1921
Schriften der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft Isis zu Dresden 1846-1939
KlausGraf - am Sonntag, 31. Mai 2009, 13:58 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.qucosa.de/ ist ein neues oder jedenfalls noch nicht sehr bekanntes Open-Access-Repositorium.
Die Suche in Google erbringt eine sehr überschaubare Trefferliste:
http://www.google.com/search?rlz=1C1CHMB_deDE291DE303&sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=qucosa
Qucosa dient der Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot ist Teil der internationalen Open-Access-Bewegung.
Folgende Dokumentarten werden in elektronischer Form entgegen genommen:
Dissertationen und Habilitationen
Abschlussarbeiten wie Diplom-, Magister-, Masterarbeiten
Forschungsberichte
Proceedings
Preprints
Zeitschriftenartikel
sonstige Veröffentlichungen
Der Dokumenten- und Publikationsserver bietet den Autoren die weltweite Verfügbarkeit der Volltexte und eine langfristige Archivierung ihrer Publikationen.
Die Zitierfähigkeit ist durch eine dauerhafte, stabile WWW - Adresse (persistent identifier urn:nbn) garantiert.
Die elektronischen Dokumente werden mit Hilfe von strukturierten Metadaten bibliographisch beschrieben und über nationale und internationale Bibliothekskataloge, Suchmaschinen und andere Nachweisinstrumente erschlossen.
Zur Suche in Qucosa steht das Recherchemodul zur Verfügung.
Als registrierter Datenprovider der Open Archive Initiative (OAI) bietet dieser Server die Möglichkeit der Recherche und Erschließung der Metadaten durch Anbieter in aller Welt.
Qucosa beschränkt sich nicht auf Erstveröffentlichungen. Die meisten Verlage (u.a. Blackwell, Elsevier, Kluwer, Springer, Wiley) gestatten ihren Autoren inzwischen paralleles Open Access-Publizieren auf Hochschulservern. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats können Autoren unter Einhaltung der Urheberechte die von ihnen verfassten Dokumente auch zusätzlich - eventuell nach einer Sperrfrist - auf dem Dokumentenserver veröffentlichen.
Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren bzw. der Herausgeber der elektronischen Dokumente.
Die Publikationen auf Qucosa sind ohne zeitliche Beschränkung verfügbar und für die langfristige Archivierung vorgesehen.
Das Ganze macht einen sehr unprofessionellen Eindruck, hat aber das Qualitätssiegel eines DINI-Zertifikats. Kritikpunkte sind:
* Es wird nicht deutlich, WER deponieren darf.
Auf http://www.sachsendigital.de/elektronisch-publizieren/ liest man:
Für wissenschaftliche Publikationen über Sachsen, insbesondere auch für Tagungsbeiträge und kleinere Forschungsarbeiten, besteht die Möglichkeit der zeitnahen Veröffentlichung auf elektronischem Wege.
Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot des Dokumenten- und Publikationsservers Qucosa (Quality Content of Saxony) dient der kostenfreien Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Auf http://wwwcms.hs-zigr.de/HSB/de/index.html liest man:
Es gilt für Angehörige der sächsischen Hochschulen, die ihre Arbeiten einem breiten Publikum als Teil der internationalen Open-Access-Bewegung anbieten wollen.
Zusätzlich verlinkt
http://www.qucosa.de/otherinformation.php
noch den Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen, auf dessen Homepage mit der Suche nach Qucosa selbstverständlich keinerlei Informationen gefunden werden. Es bleibt offen, ob sächsische Kommunalbedienste, soweit diese wissenschaftliche Publikationen erstellen, Qucosa nützen können, auch wenn sich ihr Beitrag nicht auf Sachsen bezieht. Ebenso offen bleibt, ob Autoren außerhalb Sachsens, die über Sachsen publizieren, deponieren dürfen.
Gerade bei disziplinären Repositorien ist es das A und O, dass man transparent erfährt, welche Beiträge von welcher Personengruppe angenommen werden:
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories
Saardok ermöglicht den Vorschlag von (eigenen) Dokumenten, die sich auf das Saarland beziehen:
http://www.sulb.uni-saarland.de/welt/saardok/mail_formular.php
Ansonsten fällt mir aus dem deutschsprachigen Bereich nur noch ein:
http://www.ooegeschichte.at/Richtlinien_zur_Veroeffentlichung.441.0.html
* Es ist ja wohl ein Witz, dass Qucosa keinerlei Browsing erlaubt. Wer in Sachgebieten blättern will, muss die OAI-Schnittstelle bemühen:
http://search3.driver.research-infrastructures.eu/webInterface/showRepository.do?action=load&name=Qucosa
* Wenn man eine OAI-Schnittstelle hat, sollte man diese auch verlinken:
http://hsss.slub-dresden.de/oai/OAI-2.0
* Open Access heisst nicht nur gratis Open Access, das sollten endlich auch mal deutsche Repositorien-Manager merken. Es sollte mindestens die Möglichkeit vorgesehen werden, Beiträge unter eine CC- oder andere freie Lizenz zu stellen. Indem martialisch das bestehende Urheberrecht zugrundegelegt wird, schadet man der Open-Access-Bewegung nur.
* Besonders dumm ist es, jedes Dokument mit dem Titel "Einstieg zum Volltext" zu versehen. Selbst Freidok hat inzwischen begriffen, dass diese Art und Weise, seine Inhalte vor Suchmaschinen zu verstecken, kontraproduktiv ist (bei Suchmaschinen ist der Dokumenttitel ein wichtiges Kriterium).
Die Suche in Google erbringt eine sehr überschaubare Trefferliste:
http://www.google.com/search?rlz=1C1CHMB_deDE291DE303&sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=qucosa
Qucosa dient der Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot ist Teil der internationalen Open-Access-Bewegung.
Folgende Dokumentarten werden in elektronischer Form entgegen genommen:
Dissertationen und Habilitationen
Abschlussarbeiten wie Diplom-, Magister-, Masterarbeiten
Forschungsberichte
Proceedings
Preprints
Zeitschriftenartikel
sonstige Veröffentlichungen
Der Dokumenten- und Publikationsserver bietet den Autoren die weltweite Verfügbarkeit der Volltexte und eine langfristige Archivierung ihrer Publikationen.
Die Zitierfähigkeit ist durch eine dauerhafte, stabile WWW - Adresse (persistent identifier urn:nbn) garantiert.
Die elektronischen Dokumente werden mit Hilfe von strukturierten Metadaten bibliographisch beschrieben und über nationale und internationale Bibliothekskataloge, Suchmaschinen und andere Nachweisinstrumente erschlossen.
Zur Suche in Qucosa steht das Recherchemodul zur Verfügung.
Als registrierter Datenprovider der Open Archive Initiative (OAI) bietet dieser Server die Möglichkeit der Recherche und Erschließung der Metadaten durch Anbieter in aller Welt.
Qucosa beschränkt sich nicht auf Erstveröffentlichungen. Die meisten Verlage (u.a. Blackwell, Elsevier, Kluwer, Springer, Wiley) gestatten ihren Autoren inzwischen paralleles Open Access-Publizieren auf Hochschulservern. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats können Autoren unter Einhaltung der Urheberechte die von ihnen verfassten Dokumente auch zusätzlich - eventuell nach einer Sperrfrist - auf dem Dokumentenserver veröffentlichen.
Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren bzw. der Herausgeber der elektronischen Dokumente.
Die Publikationen auf Qucosa sind ohne zeitliche Beschränkung verfügbar und für die langfristige Archivierung vorgesehen.
Das Ganze macht einen sehr unprofessionellen Eindruck, hat aber das Qualitätssiegel eines DINI-Zertifikats. Kritikpunkte sind:
* Es wird nicht deutlich, WER deponieren darf.
Auf http://www.sachsendigital.de/elektronisch-publizieren/ liest man:
Für wissenschaftliche Publikationen über Sachsen, insbesondere auch für Tagungsbeiträge und kleinere Forschungsarbeiten, besteht die Möglichkeit der zeitnahen Veröffentlichung auf elektronischem Wege.
Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot des Dokumenten- und Publikationsservers Qucosa (Quality Content of Saxony) dient der kostenfreien Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Auf http://wwwcms.hs-zigr.de/HSB/de/index.html liest man:
Es gilt für Angehörige der sächsischen Hochschulen, die ihre Arbeiten einem breiten Publikum als Teil der internationalen Open-Access-Bewegung anbieten wollen.
Zusätzlich verlinkt
http://www.qucosa.de/otherinformation.php
noch den Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen, auf dessen Homepage mit der Suche nach Qucosa selbstverständlich keinerlei Informationen gefunden werden. Es bleibt offen, ob sächsische Kommunalbedienste, soweit diese wissenschaftliche Publikationen erstellen, Qucosa nützen können, auch wenn sich ihr Beitrag nicht auf Sachsen bezieht. Ebenso offen bleibt, ob Autoren außerhalb Sachsens, die über Sachsen publizieren, deponieren dürfen.
Gerade bei disziplinären Repositorien ist es das A und O, dass man transparent erfährt, welche Beiträge von welcher Personengruppe angenommen werden:
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories
Saardok ermöglicht den Vorschlag von (eigenen) Dokumenten, die sich auf das Saarland beziehen:
http://www.sulb.uni-saarland.de/welt/saardok/mail_formular.php
Ansonsten fällt mir aus dem deutschsprachigen Bereich nur noch ein:
http://www.ooegeschichte.at/Richtlinien_zur_Veroeffentlichung.441.0.html
* Es ist ja wohl ein Witz, dass Qucosa keinerlei Browsing erlaubt. Wer in Sachgebieten blättern will, muss die OAI-Schnittstelle bemühen:
http://search3.driver.research-infrastructures.eu/webInterface/showRepository.do?action=load&name=Qucosa
* Wenn man eine OAI-Schnittstelle hat, sollte man diese auch verlinken:
http://hsss.slub-dresden.de/oai/OAI-2.0
* Open Access heisst nicht nur gratis Open Access, das sollten endlich auch mal deutsche Repositorien-Manager merken. Es sollte mindestens die Möglichkeit vorgesehen werden, Beiträge unter eine CC- oder andere freie Lizenz zu stellen. Indem martialisch das bestehende Urheberrecht zugrundegelegt wird, schadet man der Open-Access-Bewegung nur.
* Besonders dumm ist es, jedes Dokument mit dem Titel "Einstieg zum Volltext" zu versehen. Selbst Freidok hat inzwischen begriffen, dass diese Art und Weise, seine Inhalte vor Suchmaschinen zu verstecken, kontraproduktiv ist (bei Suchmaschinen ist der Dokumenttitel ein wichtiges Kriterium).
KlausGraf - am Sonntag, 31. Mai 2009, 13:11 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/index.php?/archives/75-Fragen-an-das-Europaeische-Parlament-zu-Open-Access-fuer-Bildung-und-Wissenschaft.html (Version mit Links)
Fragen an das Europäische Parlament zu "Open Access" für Bildung und Wissenschaft
Warum Bildung und Wissenschaft Open Access zu Forschungsergebnissen benötigen
Wissenschaftler werden direkt oder indirekt über staatliche Finanzierung bezahlt. Sie arbeiten in öffentlich geförderten Einrichtungen und Universitäten. Der Austausch ihrer Ergebnisse geschieht im Allgemeinen in Form referierter (von Fachkollegen begutachteter) Zeitschriftenaufsätze. Diese Form des Austausches ist eine absolute Notwendigkeit, um in der Forschung Fortschritte zu erzielen.
Diese Forscher sind Autoren, zu deren staatlich finanziertem Berufsauftrag das Publizieren gehört, im Gegensatz zu Honorar-Autoren, die gegen Vergütung oder auf Tantiemen-Basis schreiben. Wissenschaftler und ihre Institution wollen, dass ihre Ergebnisse unmittelbar zugänglich sind, damit weltweit jeder Nutzer sie lesen, benutzen, anwenden und darauf aufbauen kann, ohne finanzielle oder andere Zugangsbarrieren.
Es gibt eine globale Entwicklung zur Schaffung von "Open Access" (OA) für die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung (siehe den angehängten einführenden Text zu OA), eine Entwicklung, die rasch zunehmend Anerkennung und weltweite Unterstützung findet, bei Wissenschaftlern, ihren Forschungseinrichtungen und deren Geldgebern, wie auch in der Öffentlichkeit, die als Steuerzahler die Forschung finanziert.
Aber es gibt auch immer noch zahlreiche Missverständnisse, was Open Access bedeutet, selbst unter ihren Verfechtern. Und es gibt Opposition gegen Open Access - hauptsächlich von großen, kommerziellen Verlagen. Open Access lässt sich realisieren, indem eine digitale Kopie der zur Veröffentlichung angenommenen Endfassung des Manuskripts aller referierten Zeitschriftenaufsätze auf der Instituts-Website des Autors unmittelbar nach Annahme zur Veröffentlichung durch eine Zeitschrift hinterlegt wird.
Fragen, die Journalisten stellen und Kandidaten beantworten sollten
Wir haben einige sehr gezielte Fragen an die Kandidaten für das EU-Parlament formuliert; Antworten von Kandidaten werden wir anschließend in der Wissenschafts-Community verbreiten. Der Zweck dieser Fragen ist, zu eruieren und deutlich zu machen, welche Hürden gegenwärtig auf EU-Ebene zu überwinden sind, um Gesetzgebung und Politik zu einer stabilen und verlässlichen Unterstützung für Forschungsinformation im digitalen Zeitalter mittels Open Access zu bewegen (während es weiterhin ganz in der Hand der Forscher bleiben soll, was und wo sie veröffentlichen wollen).
1. Wie wollen Sie mit Forschern kommunizieren, um ihre Anforderungen hinsichtlich der Gesetzgebung zu erfahren und zu verstehen? Ist Ihnen bewußt, dass weltweit Forschungsorganisationen einmütig Open Access fordern, in Deutschland z. B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Helmholtz-Gemeinschaft (HG), der Wissenschaftsrat (WR), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), genau wie die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen sowie das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft ; in Großbritannien der Wellcome Trust, desgleichen auch in anderen EU-Ländern?
2. Sind Ihnen die Empfehlungen der Europäischen Gemeinschaft zugunsten von verpflichtendem OA bekannt, und kennen Sie die Petition für garantierten öffentlichen Zugang zu aus öffentlichen Mitteln geförderten Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung, die bis heute von 27.000 europäischen Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen unterzeichnet wurde? Vgl. auch den von dem Journalisten Richard Poynder verfassten Artikel Open Access: The War in Europe.
3. Ist Ihnen die internationale Geltung der Empfehlungen von Wissenschaftsorganisationen zum Thema Open Access [UNESCO, SPARC, ...] bekannt? Und werden Sie mit den Trägern dieser Empfehlungen Kontakt aufnehmen?
4. Ist Ihnen bekannt, dass führende Universitäten der Welt eine Verpflichtung eingegangen sind, Open Access für das gesamte Aufkommen an referierten wissenschaftlichen Zeitschriftenaufsätzen ihrer Wissenschaftler sicherzustellen: Harvard, MIT, Universitäten Southampton (UK), Minho (PT) usf. (vgl. die Liste der OA-Verpflichtungserklärungen von Institutionen bei ROARMAP), und dass die meisten Universitäten und Forschungsinstitute inzwischen ein Open-Access-Repositorium für die digitalen Kopien der wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Autoren eingerichtet haben?
5. Ist Ihnen bekannt, dass es eine besondere europäische Community gibt, nämlich die Wissenschaftler, für die noch keine spezifische Gesetzgebung existiert, die den notwendigen Anforderungen entspricht, um Forschung effizient betreiben zu können? Im Gegenteil, die derzeitige Gesetzgebung missbraucht das Copyright (und in Deutschland das Urheberrecht), um diese besondere Gruppe von Autoren, die ihre wissenschaftlichen Arbeiten als Teil ihrer Berufsaufgabe erstellen, in ein Rechtssystem zu zwängen, das ausschließlich für Honorar-Autoren entworfen wurde (die ihren Lebensunterhalt bestreiten, indem sie für den allgemeinen Verbraucher veröffentlichen). Das Ergebnis ist, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung ihres vollen potentiellen Nutzungsumfangs und ihres Impacts beraubt wird. Das Ergebnis sind Barrieren aufgrund von Subskriptionsgebühren und Lizenzverträgen, die den Zugriff der Forscher auf Forschung blockieren, die zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmt sein sollte.
Werden Sie dabei helfen, die Aufmerksamkeit auf eine dringend notwendige Gesetzgebung zu lenken, die öffentlich geförderte, zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmte Forschungspublikationen anders behandelt als auf Vergütung und Tantiemen gerichtete gewerbliche Publikationen?
Die Frage ist: Ist die EU bereit, die bereichsspezifische Gesetzgebung zu schaffen, die die wissenschaftliche Forschung benötigt, oder wird sie fortfahren, die Bedürfnisse und die Werke aus öffentlichen Mitteln finanzierter Wissenschaftler so zu behandeln, als wären sie die gleichen wie gewerblich tätiger Autoren?
Hier für Sie noch einige Hintergrundinformationen zum Thema Open Access
WAS IST OPEN ACCESS?
Freier Online-Zugriff.
OPEN ACCESS WORAUF?
Auf die ca. 2,5 Millionen Artikel, die jährlich in referierten wissenschaftlichen Zeitschriften aller Disziplinen (und Sprachen) publiziert werden, geschrieben, um rezipiert zu werden, für Gebrauch und Impact, nicht gegen Honorar oder Tantiemen. Der Inhalt, auf den dies abzielt, sind von Fachkollegen begutachtete Zeitschriftenartikel, unmittelbar nach ihrer Annahme zur Veröffentlichung.
OPEN ACCESS: WIE?
Durch Hinterlegung (durch die Wissenschaftler) der begutachteten Endfassung des Autoren-Manuskripts (des "Postprints") in ihrem institutionellen Repositorium, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.
Die Hinterlegung des Postprints sollte verpflichtend gemacht werden, ebenso wie dies inzwischen 80 Organisationen der Forschungsförderung und Institutionen weltweit verlangen (darunter die Université de Liège, Harvard, Stanford und MIT), sowie alle Forschungsförderungsgremien Großbritanniens, und das NIH in den Vereinigten Staaten.
OPEN ACCESS: WARUM?
Der Zweck von verpflichtendem OA ist, dass Rezeption, Nutzung und Impact der Forschungsergebnisse dramatisch verstärkt werden und damit zur Erhöhung der Produktivität der Forschung, ihrer Fortschritte, Anwendungen und ihres technologischen, medizinischen und kulturellen Nutzens für die steuerzahlende Gesellschaft, die ja die Forschung finanziert, beitragen sollen.
OPEN ACCESS: WO?
Forschungsergebnisse sollten in dem institutionellen Repositorium (IR) der Institution, an der der Wissenschaftler arbeitet, oder in einem zentralen, fachbezogenen Repositorium (FR) hinterlegt werden.
OPEN ACCESS: WANN?
Alle einschlägigen Studien demonstrieren: je früher und breiter auf Forschungsergebnisse zugegriffen werden kann, umso größer sind Rezeption und Impact. Daher sollte die Hinterlegung der von Fachkollegen begutachteten Endfassung des Manuskripts unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung verlangt werden.
IST OPEN ACCESS DAS GLEICHE WIE "OPEN ACCESS PUBLIZIEREN"?
Nein, und die Vermischung beider Begriffe ist einer der häufigsten Irrtümer hinsichtlich OA. Es gibt zwei Wege für Wissenschaftler, um OA für ihre Forschung zu schaffen:
Der "Grüne Weg zu OA" ist der, den wir beschrieben haben: in einer der 25.000 referierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu publizieren, die es weltweit für alle wissenschaftlichen Disziplinen und Sprachen gibt, und zugleich die begutachtete Endfassung des Manuskripts selbst zu archivieren, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.
Der "Goldene Weg zu OA" bedeutet in einer OA-Zeitschrift zu publizieren, d.h. einer Zeitschrift, die alle Aufsätze online frei zugänglich macht. Die große Mehrheit der 25.000 Zeitschriften billigt und unterstützt die "Grüne" OA-Selbstarchivierung, aber nur eine kleine Minderheit von Ihnen sind Gold OA. Im Übrigen erheben die Top Gold OA-Zeitschriften Publikationsgebühren (anstelle, oder zusätzlich zu Subskriptionsgebühren).
Daher liegt der Goldene OA nicht in den Händen der Wissenschaftler, im Gegensatz zum Grünen OA; der goldene Weg liegt in der Hand der Verlage. Außerdem kostet der Goldene OA für die führenden Gold OA-Zeitschriften Geld, welches von den bereits knappen Forschungsmitteln abgezweigt werden muß; Grüner OA kostet nichts. Und, als letztes: Grüner OA (da ganz in der Hand der Wissenschafts-Community) kann von den Institutionen und Geldgebern der Forscher verpflichtend gemacht werden, während das für Goldenen OA nicht möglich ist (weil er in der Hand der Verlage liegt und weil die Wissenschaftler in ihrer Entscheidung frei bleiben müssen, welche Zeitschrift für ihre Arbeit optimal ist).
WIRD „GRÜNES“ VERPFLICHTENDES OA DAS PUBLIZIEREN WISSENSCHAFTLICHER ZEITSCHRIFTEN ZUGRUNDE RICHTEN?
Nein, verpflichtende OA-Verpflichtungen von Forschungsinstitutionen und Förderorganisationen, die fordern, dass all ihre referierten Zeitschriftenartikel online frei zugänglich gemacht werden (Grüner OA), werden wissenschaftliche Zeitschriften nicht zerstören. Falls und wenn universeller Grüner OA Institutionen dazu bringt, ihre Zeitschriftenabos zu kündigen und damit Subskriptionen als Mittel zur Deckung der Publikationskosten von Zeitschriften nicht mehr tragfähig sind, werden Zeitschriften zum Publikationsmodell des Goldenen OA übergehen und die Publikationskosten werden von den Institutionen oder Förderorganisationen in Form einer Gebühr für jeden publizierten Artikel gedeckt werden.
Einführung in Open Access
Das World Wide Web gibt den Wissenschaftlern die Mittel an die Hand, ihre Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen, für jeden und überall. Wissenschaftler verkaufen ihre Veröffentlichungen nicht, sie geben sie umsonst her, und da 90% der weltweiten Forschung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, sollten die Ergebnisse dieser Forschung öffentlich sein. Dies nennt man Open Access.
Warum ist Open Access so wichtig? Weil, im Fall von Zeitschriftenartikeln, nur die reichsten Institutionen in der Lage sind, sich einen leidlichen Anteil aller publizierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu leisten; daher war es für die meisten Wissenschaftler nicht immer einfach, von solchen Aufsätzen Kenntnis zu erhalten und auf sie zuzugreifen. Aufsätze werden nicht von all denen wahrgenommen, für die sie relevant sind, und daher werden wissenschaftliche Ergebnisse nicht so verwertet wie sie könnten. Open Access ändert dies alles. Der Terminus "Open Access" wurde zuerst 2002 durch die "Budapest Open Access Initiative klar definiert. Sie definiert Open Access so:
"’Open Access’ meint, dass die wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen, sie indexieren, als Daten an Software übergeben und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren abgesehen von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind."
Die Open-Access-Forschungsliteratur besteht aus freien Online-Kopien referierter Zeitschriftenartikel und Konferenzberichte, ebenso technischen Berichten, Hochschulschriften und Arbeitspapieren, in manchen Fällen auch Buchkapiteln oder selbst ganzen Monographien. In den meisten Fällen gibt es keine Lizenzbeschränkungen für ihre Nutzung durch die Leser. Sie können daher frei für Forschung und Lehre und andere Zwecke benutzt werden. Manchmal bestehen Missverständnisse, was Open Access bedeutet. Es ist weder Publizieren im Selbstverlag, noch ein Weg, um die Begutachtung durch Fachkollegen (Peer review) und formelles Publizieren zu umgehen, noch ist es eine Art von zweitklassiger, Trivial-Publikation. Es ist einfach das Mittel der Wahl, um Forschungsergebnisse online für die gesamte Wissenschaftler-Community zugänglich zu machen.
Wie Open Access bereitgestellt wird
Open Access kann hauptsächlich auf zwei Wegen bereitgestellt werden. Erstens kann ein Wissenschaftler eine Kopie von jedem Artikel in ein Open-Access-Repositorium einstellen. Dies ist auch als Open Access Selbst-Archivieren bekannt. Zweitens, kann er oder sie Aufsätze in Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen. Dies wird Open Access Publizieren genannt.
Open Access Selbst-Archivieren
Open-Access-Repositorien sind digitale Sammlungen von wissenschaftlichen Aufsätzen, die dort von ihren Autoren eingebracht wurden. Im Falle von Zeitschriftenartikeln kann dies entweder vor der Begutachtung ("Preprint") oder danach ("Postprint") geschehen. Der Postprint ist die Endfassung des Autoren-Manuskripts, nachdem die im Begutachtungsprozess verlangten Änderungen gemacht worden sind. Diese Fassung gehört noch dem Forscher, bis der Verlag sie annimmt und für eine Zeitschrift formatiert. Selbstarchivieren von Preprints ist in einigen Disziplinen üblich, in den meisten Disziplinen jedoch nicht.
Diese Open-Access-Repositorien enthalten Metadaten zu jedem Aufsatz (Titel, Verfasserangabe und andere bibliographische Details), und zwar in einem Format, das dem sog. Open Archives Initiative Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH) genügt. Mit anderen Worten, sämtliche Open-Access-Repositorien arbeiten in einer standardisierten Weise, wodurch ihre Inhalte leicht indexierbar werden. Um auf die Inhalte dieser Archive zuzugreifen, können sie Google, Google Scholar oder andere Web-Suchmaschinen benutzen. Diese Suchmaschinen grasen die Inhalte der Archive weltweit und systematisch ab, die so eine gemeinsame Datenbank der aktuellen globalen Forschung bilden.
Open-Access-Repositorien
Die meisten Open-Access-Repositorien sind multidisziplinär angelegt und sind in Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen zu finden. Es gibt insgesamt derzeit um die 1.300 Repositorien, und diese Zahl ist über die letzten drei Jahre im Schnitt um 1 pro Tag angewachsen. Es gibt auch einige zentrale, fachbezogene Repositorien wie z.B. das ArXiv, das bestimmte Gebiete der Physik und verwandter Disziplinen abdeckt. Eine Liste von Open-Access-Archiven wird von der EPrints Website an der Universität Southampton geführt. Auch ausführliche Information, wie ein Repositorium aufgesetzt werden kann, sind auf dieser Website zu finden. Eine andere Liste von Repositorien wird von dem SHERPA Projekt an der Universität Nottingham gepflegt.
Copyright
Die gegenwärtige Politik der einzelnen Verlage in Bezug auf das Selbstarchivieren und das Copyright kann im Detail der SHERPA Projekt-Website an der Universität Nottingham entnommen werden (deutschsprachige Schnittstelle auf den Seiten der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI): "Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?"). Die Reform des Urheberrechts in Deutschland aus der Perspektive der Wissenschaft wird vom Aktionsbündnis inmitten einer heftig tobenden Debatte vorangetrieben: "EU-Parlament stimmt gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen", und Lawrence Lessig: "Das alte Copyright muss weg."
Open Access Publizieren
Open-Access-Zeitschriften sind referierte Zeitschriften, auf deren Artikel online durch jedermann kostenlos zugegriffen werden kann. Einige erheben eine Publikationsgebühr für Artikel ("Article processing charges", oder APCs), womit sie das sonst übliche Modell, bei dem Bibliotheken für Abonnements auf Zeitschriften bezahlen, umkehren. Die Mehrheit der Open-Access-Zeitschriften erhebt allerdings keine solchen Gebühren und schafft es, die Publikation über Sponsoring, Zuschüsse, Anzeigenerlöse etc. zu finanzieren. APCs werden z.T. durch die Autoren bezahlt, in den meisten Fällen aber aus Forschungsbeihilfen oder institutionellen Fonds oder dem Instituts-Etat.
Eine umfassende Liste von Open-Access-Zeitschriften aus allen Fachgebieten wird von der Universität Lund gepflegt. Zum Zeitpunkt dieser Niederschrift enthielt die Liste ca. 4.000 Zeitschriften. Viele dieser Open-Access-Zeitschriften haben Impact-Faktoren und werden vom Institute for Scientific Information (ISI) für das Web of Science indexiert.
Warum Institutionen Open Access unterstützen sollten
Es wird Zeit für Universitäten und Forschungseinrichtungen, die neuen Technologien in die wissenschaftliche Kommunikation zu integrieren und die Papier-Ära und all die Publikationsregeln und -gewohnheiten, die mit ihr assoziiert waren, zu vergessen. Open Access erlaubt Wissen zu teilen und gemeinsam zu nutzen, beschleunigt den Fortschritt der Wissenschaft und ermöglicht den Entwicklungsländern Zugriff auf Forschungsinformation.
Für Forschungseinrichtungen selbst gibt es noch andere Gründe, warum sie Open Access unterstützen sollten. Empirisch lässt sich belegen, dass Artikel, die selbstarchiviert wurden, häufiger zitiert werden als solche, die nicht Open Access zugänglich sind. Eine Bibliographie von Studien zu Impact und Zitierhäufigkeit wird durch das "Open Citation Project" gepflegt. Universitäten und Forschungseinrichtungen profitieren von dem kumulativen Effekt des erhöhten Impacts (der erhöhten Sichtbarkeit und Wirksamkeit) ihrer Autoren. Darüber hinaus sind Open-Access-Repositorien von hohem Nutzen für akademische und Forschungseinrichtungen und die Forschungsförderorganisationen, um Steuerungs- und Managementinformationen und Berichte über ihre Forschungsprogramme zu generieren und so eine bessere Evaluierung, Überwachung und ein besseres Management der Forschung zu ermöglichen.
Verpflichtende Richtlinien, Forschungsergebnisse in Forschungsrepositorien abzulegen
Es gibt weltweit bereits 80 solcher Richtlinien: Die Hälfte kommt aus Institutionen, die andere von den Fördereinrichtungen (vgl. ROARMAP). Europa hat in dieser Hinsicht durchaus eine Vorreiterposition. Nicht nur hat eine Reihe von nationalen Organisationen der Forschungsförderung bereits verpflichtende Richtlinien verabschiedet und implementiert, auch die durch den neuen Europäischen Forschungsrat geförderten Arbeiten und 20% der im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unterstützten Forschungsvorhaben stehen ebenfalls unter einer solchen Verpflichtung. Das Europäische Parlament könnte dazu beitragen, dass 100% Open Access für die Ergebnisse der europäischen Forschung erreicht wird.
Warum das Europäische Parlament Open Access fördern sollte.
Das Europäische Parlament sollte Open Access für alle von der Europäischen Kommission geförderten Forschungsprogramme und für die Forschungsergebnisse aller von der EU geförderten Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtend machen. Das Ziel ist es, die Rezeption, Nutzung und den Impact (Sichtbarkeit und Wirkung) der Forschung in der EU zu maximieren und dadurch Fortschritt, Produktivität, Anwendungen und Nutzen der Forschung für die EU-Steuerzahler und die Welt zu steigern.
26. Mai 2009, Euroscience Workgroup on Science Publishing
Autorisierte Übersetzung des englischen Originals durch Bernd-Christoph Kämper 29.5.2009 ( CC-BY )
Update 11.06.2009 bck: Hinweis auf die deutschsprachige Schnittstelle zur SHERPA Projekt-Website auf den DINI-Seiten ergänzt ("Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?")
Fragen an das Europäische Parlament zu "Open Access" für Bildung und Wissenschaft
Warum Bildung und Wissenschaft Open Access zu Forschungsergebnissen benötigen
Wissenschaftler werden direkt oder indirekt über staatliche Finanzierung bezahlt. Sie arbeiten in öffentlich geförderten Einrichtungen und Universitäten. Der Austausch ihrer Ergebnisse geschieht im Allgemeinen in Form referierter (von Fachkollegen begutachteter) Zeitschriftenaufsätze. Diese Form des Austausches ist eine absolute Notwendigkeit, um in der Forschung Fortschritte zu erzielen.
Diese Forscher sind Autoren, zu deren staatlich finanziertem Berufsauftrag das Publizieren gehört, im Gegensatz zu Honorar-Autoren, die gegen Vergütung oder auf Tantiemen-Basis schreiben. Wissenschaftler und ihre Institution wollen, dass ihre Ergebnisse unmittelbar zugänglich sind, damit weltweit jeder Nutzer sie lesen, benutzen, anwenden und darauf aufbauen kann, ohne finanzielle oder andere Zugangsbarrieren.
Es gibt eine globale Entwicklung zur Schaffung von "Open Access" (OA) für die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung (siehe den angehängten einführenden Text zu OA), eine Entwicklung, die rasch zunehmend Anerkennung und weltweite Unterstützung findet, bei Wissenschaftlern, ihren Forschungseinrichtungen und deren Geldgebern, wie auch in der Öffentlichkeit, die als Steuerzahler die Forschung finanziert.
Aber es gibt auch immer noch zahlreiche Missverständnisse, was Open Access bedeutet, selbst unter ihren Verfechtern. Und es gibt Opposition gegen Open Access - hauptsächlich von großen, kommerziellen Verlagen. Open Access lässt sich realisieren, indem eine digitale Kopie der zur Veröffentlichung angenommenen Endfassung des Manuskripts aller referierten Zeitschriftenaufsätze auf der Instituts-Website des Autors unmittelbar nach Annahme zur Veröffentlichung durch eine Zeitschrift hinterlegt wird.
Fragen, die Journalisten stellen und Kandidaten beantworten sollten
Wir haben einige sehr gezielte Fragen an die Kandidaten für das EU-Parlament formuliert; Antworten von Kandidaten werden wir anschließend in der Wissenschafts-Community verbreiten. Der Zweck dieser Fragen ist, zu eruieren und deutlich zu machen, welche Hürden gegenwärtig auf EU-Ebene zu überwinden sind, um Gesetzgebung und Politik zu einer stabilen und verlässlichen Unterstützung für Forschungsinformation im digitalen Zeitalter mittels Open Access zu bewegen (während es weiterhin ganz in der Hand der Forscher bleiben soll, was und wo sie veröffentlichen wollen).
1. Wie wollen Sie mit Forschern kommunizieren, um ihre Anforderungen hinsichtlich der Gesetzgebung zu erfahren und zu verstehen? Ist Ihnen bewußt, dass weltweit Forschungsorganisationen einmütig Open Access fordern, in Deutschland z. B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Helmholtz-Gemeinschaft (HG), der Wissenschaftsrat (WR), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), genau wie die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen sowie das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft ; in Großbritannien der Wellcome Trust, desgleichen auch in anderen EU-Ländern?
2. Sind Ihnen die Empfehlungen der Europäischen Gemeinschaft zugunsten von verpflichtendem OA bekannt, und kennen Sie die Petition für garantierten öffentlichen Zugang zu aus öffentlichen Mitteln geförderten Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung, die bis heute von 27.000 europäischen Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen unterzeichnet wurde? Vgl. auch den von dem Journalisten Richard Poynder verfassten Artikel Open Access: The War in Europe.
3. Ist Ihnen die internationale Geltung der Empfehlungen von Wissenschaftsorganisationen zum Thema Open Access [UNESCO, SPARC, ...] bekannt? Und werden Sie mit den Trägern dieser Empfehlungen Kontakt aufnehmen?
4. Ist Ihnen bekannt, dass führende Universitäten der Welt eine Verpflichtung eingegangen sind, Open Access für das gesamte Aufkommen an referierten wissenschaftlichen Zeitschriftenaufsätzen ihrer Wissenschaftler sicherzustellen: Harvard, MIT, Universitäten Southampton (UK), Minho (PT) usf. (vgl. die Liste der OA-Verpflichtungserklärungen von Institutionen bei ROARMAP), und dass die meisten Universitäten und Forschungsinstitute inzwischen ein Open-Access-Repositorium für die digitalen Kopien der wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Autoren eingerichtet haben?
5. Ist Ihnen bekannt, dass es eine besondere europäische Community gibt, nämlich die Wissenschaftler, für die noch keine spezifische Gesetzgebung existiert, die den notwendigen Anforderungen entspricht, um Forschung effizient betreiben zu können? Im Gegenteil, die derzeitige Gesetzgebung missbraucht das Copyright (und in Deutschland das Urheberrecht), um diese besondere Gruppe von Autoren, die ihre wissenschaftlichen Arbeiten als Teil ihrer Berufsaufgabe erstellen, in ein Rechtssystem zu zwängen, das ausschließlich für Honorar-Autoren entworfen wurde (die ihren Lebensunterhalt bestreiten, indem sie für den allgemeinen Verbraucher veröffentlichen). Das Ergebnis ist, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung ihres vollen potentiellen Nutzungsumfangs und ihres Impacts beraubt wird. Das Ergebnis sind Barrieren aufgrund von Subskriptionsgebühren und Lizenzverträgen, die den Zugriff der Forscher auf Forschung blockieren, die zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmt sein sollte.
Werden Sie dabei helfen, die Aufmerksamkeit auf eine dringend notwendige Gesetzgebung zu lenken, die öffentlich geförderte, zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmte Forschungspublikationen anders behandelt als auf Vergütung und Tantiemen gerichtete gewerbliche Publikationen?
Die Frage ist: Ist die EU bereit, die bereichsspezifische Gesetzgebung zu schaffen, die die wissenschaftliche Forschung benötigt, oder wird sie fortfahren, die Bedürfnisse und die Werke aus öffentlichen Mitteln finanzierter Wissenschaftler so zu behandeln, als wären sie die gleichen wie gewerblich tätiger Autoren?
Hier für Sie noch einige Hintergrundinformationen zum Thema Open Access
WAS IST OPEN ACCESS?
Freier Online-Zugriff.
OPEN ACCESS WORAUF?
Auf die ca. 2,5 Millionen Artikel, die jährlich in referierten wissenschaftlichen Zeitschriften aller Disziplinen (und Sprachen) publiziert werden, geschrieben, um rezipiert zu werden, für Gebrauch und Impact, nicht gegen Honorar oder Tantiemen. Der Inhalt, auf den dies abzielt, sind von Fachkollegen begutachtete Zeitschriftenartikel, unmittelbar nach ihrer Annahme zur Veröffentlichung.
OPEN ACCESS: WIE?
Durch Hinterlegung (durch die Wissenschaftler) der begutachteten Endfassung des Autoren-Manuskripts (des "Postprints") in ihrem institutionellen Repositorium, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.
Die Hinterlegung des Postprints sollte verpflichtend gemacht werden, ebenso wie dies inzwischen 80 Organisationen der Forschungsförderung und Institutionen weltweit verlangen (darunter die Université de Liège, Harvard, Stanford und MIT), sowie alle Forschungsförderungsgremien Großbritanniens, und das NIH in den Vereinigten Staaten.
OPEN ACCESS: WARUM?
Der Zweck von verpflichtendem OA ist, dass Rezeption, Nutzung und Impact der Forschungsergebnisse dramatisch verstärkt werden und damit zur Erhöhung der Produktivität der Forschung, ihrer Fortschritte, Anwendungen und ihres technologischen, medizinischen und kulturellen Nutzens für die steuerzahlende Gesellschaft, die ja die Forschung finanziert, beitragen sollen.
OPEN ACCESS: WO?
Forschungsergebnisse sollten in dem institutionellen Repositorium (IR) der Institution, an der der Wissenschaftler arbeitet, oder in einem zentralen, fachbezogenen Repositorium (FR) hinterlegt werden.
OPEN ACCESS: WANN?
Alle einschlägigen Studien demonstrieren: je früher und breiter auf Forschungsergebnisse zugegriffen werden kann, umso größer sind Rezeption und Impact. Daher sollte die Hinterlegung der von Fachkollegen begutachteten Endfassung des Manuskripts unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung verlangt werden.
IST OPEN ACCESS DAS GLEICHE WIE "OPEN ACCESS PUBLIZIEREN"?
Nein, und die Vermischung beider Begriffe ist einer der häufigsten Irrtümer hinsichtlich OA. Es gibt zwei Wege für Wissenschaftler, um OA für ihre Forschung zu schaffen:
Der "Grüne Weg zu OA" ist der, den wir beschrieben haben: in einer der 25.000 referierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu publizieren, die es weltweit für alle wissenschaftlichen Disziplinen und Sprachen gibt, und zugleich die begutachtete Endfassung des Manuskripts selbst zu archivieren, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.
Der "Goldene Weg zu OA" bedeutet in einer OA-Zeitschrift zu publizieren, d.h. einer Zeitschrift, die alle Aufsätze online frei zugänglich macht. Die große Mehrheit der 25.000 Zeitschriften billigt und unterstützt die "Grüne" OA-Selbstarchivierung, aber nur eine kleine Minderheit von Ihnen sind Gold OA. Im Übrigen erheben die Top Gold OA-Zeitschriften Publikationsgebühren (anstelle, oder zusätzlich zu Subskriptionsgebühren).
Daher liegt der Goldene OA nicht in den Händen der Wissenschaftler, im Gegensatz zum Grünen OA; der goldene Weg liegt in der Hand der Verlage. Außerdem kostet der Goldene OA für die führenden Gold OA-Zeitschriften Geld, welches von den bereits knappen Forschungsmitteln abgezweigt werden muß; Grüner OA kostet nichts. Und, als letztes: Grüner OA (da ganz in der Hand der Wissenschafts-Community) kann von den Institutionen und Geldgebern der Forscher verpflichtend gemacht werden, während das für Goldenen OA nicht möglich ist (weil er in der Hand der Verlage liegt und weil die Wissenschaftler in ihrer Entscheidung frei bleiben müssen, welche Zeitschrift für ihre Arbeit optimal ist).
WIRD „GRÜNES“ VERPFLICHTENDES OA DAS PUBLIZIEREN WISSENSCHAFTLICHER ZEITSCHRIFTEN ZUGRUNDE RICHTEN?
Nein, verpflichtende OA-Verpflichtungen von Forschungsinstitutionen und Förderorganisationen, die fordern, dass all ihre referierten Zeitschriftenartikel online frei zugänglich gemacht werden (Grüner OA), werden wissenschaftliche Zeitschriften nicht zerstören. Falls und wenn universeller Grüner OA Institutionen dazu bringt, ihre Zeitschriftenabos zu kündigen und damit Subskriptionen als Mittel zur Deckung der Publikationskosten von Zeitschriften nicht mehr tragfähig sind, werden Zeitschriften zum Publikationsmodell des Goldenen OA übergehen und die Publikationskosten werden von den Institutionen oder Förderorganisationen in Form einer Gebühr für jeden publizierten Artikel gedeckt werden.
Einführung in Open Access
Das World Wide Web gibt den Wissenschaftlern die Mittel an die Hand, ihre Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen, für jeden und überall. Wissenschaftler verkaufen ihre Veröffentlichungen nicht, sie geben sie umsonst her, und da 90% der weltweiten Forschung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, sollten die Ergebnisse dieser Forschung öffentlich sein. Dies nennt man Open Access.
Warum ist Open Access so wichtig? Weil, im Fall von Zeitschriftenartikeln, nur die reichsten Institutionen in der Lage sind, sich einen leidlichen Anteil aller publizierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu leisten; daher war es für die meisten Wissenschaftler nicht immer einfach, von solchen Aufsätzen Kenntnis zu erhalten und auf sie zuzugreifen. Aufsätze werden nicht von all denen wahrgenommen, für die sie relevant sind, und daher werden wissenschaftliche Ergebnisse nicht so verwertet wie sie könnten. Open Access ändert dies alles. Der Terminus "Open Access" wurde zuerst 2002 durch die "Budapest Open Access Initiative klar definiert. Sie definiert Open Access so:
"’Open Access’ meint, dass die wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen, sie indexieren, als Daten an Software übergeben und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren abgesehen von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind."
Die Open-Access-Forschungsliteratur besteht aus freien Online-Kopien referierter Zeitschriftenartikel und Konferenzberichte, ebenso technischen Berichten, Hochschulschriften und Arbeitspapieren, in manchen Fällen auch Buchkapiteln oder selbst ganzen Monographien. In den meisten Fällen gibt es keine Lizenzbeschränkungen für ihre Nutzung durch die Leser. Sie können daher frei für Forschung und Lehre und andere Zwecke benutzt werden. Manchmal bestehen Missverständnisse, was Open Access bedeutet. Es ist weder Publizieren im Selbstverlag, noch ein Weg, um die Begutachtung durch Fachkollegen (Peer review) und formelles Publizieren zu umgehen, noch ist es eine Art von zweitklassiger, Trivial-Publikation. Es ist einfach das Mittel der Wahl, um Forschungsergebnisse online für die gesamte Wissenschaftler-Community zugänglich zu machen.
Wie Open Access bereitgestellt wird
Open Access kann hauptsächlich auf zwei Wegen bereitgestellt werden. Erstens kann ein Wissenschaftler eine Kopie von jedem Artikel in ein Open-Access-Repositorium einstellen. Dies ist auch als Open Access Selbst-Archivieren bekannt. Zweitens, kann er oder sie Aufsätze in Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen. Dies wird Open Access Publizieren genannt.
Open Access Selbst-Archivieren
Open-Access-Repositorien sind digitale Sammlungen von wissenschaftlichen Aufsätzen, die dort von ihren Autoren eingebracht wurden. Im Falle von Zeitschriftenartikeln kann dies entweder vor der Begutachtung ("Preprint") oder danach ("Postprint") geschehen. Der Postprint ist die Endfassung des Autoren-Manuskripts, nachdem die im Begutachtungsprozess verlangten Änderungen gemacht worden sind. Diese Fassung gehört noch dem Forscher, bis der Verlag sie annimmt und für eine Zeitschrift formatiert. Selbstarchivieren von Preprints ist in einigen Disziplinen üblich, in den meisten Disziplinen jedoch nicht.
Diese Open-Access-Repositorien enthalten Metadaten zu jedem Aufsatz (Titel, Verfasserangabe und andere bibliographische Details), und zwar in einem Format, das dem sog. Open Archives Initiative Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH) genügt. Mit anderen Worten, sämtliche Open-Access-Repositorien arbeiten in einer standardisierten Weise, wodurch ihre Inhalte leicht indexierbar werden. Um auf die Inhalte dieser Archive zuzugreifen, können sie Google, Google Scholar oder andere Web-Suchmaschinen benutzen. Diese Suchmaschinen grasen die Inhalte der Archive weltweit und systematisch ab, die so eine gemeinsame Datenbank der aktuellen globalen Forschung bilden.
Open-Access-Repositorien
Die meisten Open-Access-Repositorien sind multidisziplinär angelegt und sind in Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen zu finden. Es gibt insgesamt derzeit um die 1.300 Repositorien, und diese Zahl ist über die letzten drei Jahre im Schnitt um 1 pro Tag angewachsen. Es gibt auch einige zentrale, fachbezogene Repositorien wie z.B. das ArXiv, das bestimmte Gebiete der Physik und verwandter Disziplinen abdeckt. Eine Liste von Open-Access-Archiven wird von der EPrints Website an der Universität Southampton geführt. Auch ausführliche Information, wie ein Repositorium aufgesetzt werden kann, sind auf dieser Website zu finden. Eine andere Liste von Repositorien wird von dem SHERPA Projekt an der Universität Nottingham gepflegt.
Copyright
Die gegenwärtige Politik der einzelnen Verlage in Bezug auf das Selbstarchivieren und das Copyright kann im Detail der SHERPA Projekt-Website an der Universität Nottingham entnommen werden (deutschsprachige Schnittstelle auf den Seiten der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI): "Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?"). Die Reform des Urheberrechts in Deutschland aus der Perspektive der Wissenschaft wird vom Aktionsbündnis inmitten einer heftig tobenden Debatte vorangetrieben: "EU-Parlament stimmt gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen", und Lawrence Lessig: "Das alte Copyright muss weg."
Open Access Publizieren
Open-Access-Zeitschriften sind referierte Zeitschriften, auf deren Artikel online durch jedermann kostenlos zugegriffen werden kann. Einige erheben eine Publikationsgebühr für Artikel ("Article processing charges", oder APCs), womit sie das sonst übliche Modell, bei dem Bibliotheken für Abonnements auf Zeitschriften bezahlen, umkehren. Die Mehrheit der Open-Access-Zeitschriften erhebt allerdings keine solchen Gebühren und schafft es, die Publikation über Sponsoring, Zuschüsse, Anzeigenerlöse etc. zu finanzieren. APCs werden z.T. durch die Autoren bezahlt, in den meisten Fällen aber aus Forschungsbeihilfen oder institutionellen Fonds oder dem Instituts-Etat.
Eine umfassende Liste von Open-Access-Zeitschriften aus allen Fachgebieten wird von der Universität Lund gepflegt. Zum Zeitpunkt dieser Niederschrift enthielt die Liste ca. 4.000 Zeitschriften. Viele dieser Open-Access-Zeitschriften haben Impact-Faktoren und werden vom Institute for Scientific Information (ISI) für das Web of Science indexiert.
Warum Institutionen Open Access unterstützen sollten
Es wird Zeit für Universitäten und Forschungseinrichtungen, die neuen Technologien in die wissenschaftliche Kommunikation zu integrieren und die Papier-Ära und all die Publikationsregeln und -gewohnheiten, die mit ihr assoziiert waren, zu vergessen. Open Access erlaubt Wissen zu teilen und gemeinsam zu nutzen, beschleunigt den Fortschritt der Wissenschaft und ermöglicht den Entwicklungsländern Zugriff auf Forschungsinformation.
Für Forschungseinrichtungen selbst gibt es noch andere Gründe, warum sie Open Access unterstützen sollten. Empirisch lässt sich belegen, dass Artikel, die selbstarchiviert wurden, häufiger zitiert werden als solche, die nicht Open Access zugänglich sind. Eine Bibliographie von Studien zu Impact und Zitierhäufigkeit wird durch das "Open Citation Project" gepflegt. Universitäten und Forschungseinrichtungen profitieren von dem kumulativen Effekt des erhöhten Impacts (der erhöhten Sichtbarkeit und Wirksamkeit) ihrer Autoren. Darüber hinaus sind Open-Access-Repositorien von hohem Nutzen für akademische und Forschungseinrichtungen und die Forschungsförderorganisationen, um Steuerungs- und Managementinformationen und Berichte über ihre Forschungsprogramme zu generieren und so eine bessere Evaluierung, Überwachung und ein besseres Management der Forschung zu ermöglichen.
Verpflichtende Richtlinien, Forschungsergebnisse in Forschungsrepositorien abzulegen
Es gibt weltweit bereits 80 solcher Richtlinien: Die Hälfte kommt aus Institutionen, die andere von den Fördereinrichtungen (vgl. ROARMAP). Europa hat in dieser Hinsicht durchaus eine Vorreiterposition. Nicht nur hat eine Reihe von nationalen Organisationen der Forschungsförderung bereits verpflichtende Richtlinien verabschiedet und implementiert, auch die durch den neuen Europäischen Forschungsrat geförderten Arbeiten und 20% der im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unterstützten Forschungsvorhaben stehen ebenfalls unter einer solchen Verpflichtung. Das Europäische Parlament könnte dazu beitragen, dass 100% Open Access für die Ergebnisse der europäischen Forschung erreicht wird.
Warum das Europäische Parlament Open Access fördern sollte.
Das Europäische Parlament sollte Open Access für alle von der Europäischen Kommission geförderten Forschungsprogramme und für die Forschungsergebnisse aller von der EU geförderten Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtend machen. Das Ziel ist es, die Rezeption, Nutzung und den Impact (Sichtbarkeit und Wirkung) der Forschung in der EU zu maximieren und dadurch Fortschritt, Produktivität, Anwendungen und Nutzen der Forschung für die EU-Steuerzahler und die Welt zu steigern.
26. Mai 2009, Euroscience Workgroup on Science Publishing
Autorisierte Übersetzung des englischen Originals durch Bernd-Christoph Kämper 29.5.2009 ( CC-BY )
Update 11.06.2009 bck: Hinweis auf die deutschsprachige Schnittstelle zur SHERPA Projekt-Website auf den DINI-Seiten ergänzt ("Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?")
KlausGraf - am Sonntag, 31. Mai 2009, 01:24 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Samstag, 30. Mai 2009, 19:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .... Er saß als Kind auf Kafkas Schoß: der Philosoph Vilém Flusser, geboren 1920 in Prag. 1991 starb er bei einem Autounfall vor den Toren Wiens. Das Verschwinden des Menschen und der Dinge war eines seiner großen Themen. Beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs hatte sein Nachlass großes Glück: Man fand ihn nahezu unbeschädigt. Für andere Archivalien und Nachlässe ging der Einsturz des Historischen Archivs nicht so glimpflich aus.
Gisela Fleckenstein, Abteilungsleiterin Nachlässe und Sammlungen des Kölner Stadtarchivs, hat ein Foto von dem Moment, in dem die Archivkartons gefunden wurden. Es war der 21. März 2009, als ganze Archivkartons auftauchten mit der Bestandskennzeichnung, "eindeutig zu identifizieren als der Bestand Flusser". Die Kartons waren nicht beschädigt. "Wir mussten sie nicht umpacken", so Fleckenstein. "Es waren ungefähr 70 Kartons, an denen nichts dran war." ....."
Quelle: 3sat Kulturzeit
Link zum Video (4:02 min):
http://wstreaming.zdf.de/3sat/veryhigh/090529_koeln_kuz.asx
1. Folge (Albertus Magnus): http://archiv.twoday.net/stories/5664325/
Gisela Fleckenstein, Abteilungsleiterin Nachlässe und Sammlungen des Kölner Stadtarchivs, hat ein Foto von dem Moment, in dem die Archivkartons gefunden wurden. Es war der 21. März 2009, als ganze Archivkartons auftauchten mit der Bestandskennzeichnung, "eindeutig zu identifizieren als der Bestand Flusser". Die Kartons waren nicht beschädigt. "Wir mussten sie nicht umpacken", so Fleckenstein. "Es waren ungefähr 70 Kartons, an denen nichts dran war." ....."
Quelle: 3sat Kulturzeit
Link zum Video (4:02 min):
http://wstreaming.zdf.de/3sat/veryhigh/090529_koeln_kuz.asx
1. Folge (Albertus Magnus): http://archiv.twoday.net/stories/5664325/
Wolf Thomas - am Samstag, 30. Mai 2009, 17:19 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Samstag, 30. Mai 2009, 17:04 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .....Im so genannten Erstversorgungszentrum (EVZ) standen die Paderborner gemeinsam mit Archivaren und Restauratoren aus dem In- und Ausland, letztere zum Teil aus Spanien, Polen und Tschechien, vor den Überbleibseln, die nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs noch immer Tag für Tag von Feuerwehr und THW aus den Trümmern geborgen werden.
.......«Unsere Aufgabe war die Auflistung und Grobreinigung geretteten Archivgutes», berichtet Stadtarchivar Rolf-Dietrich Müller. Dabei gingen den beiden Paderbornern Archivalien unterschiedlichsten Typs und Alters durch die Hände. Wahre Schätze waren dabei: von der Pergamenthandschrift aus dem frühen 14. Jahrhundert über Ratsprotokolle des 17. Jahrhunderts, Standesamtsregister des 19. Jahrhunderts, Trümmerräumungsakten der Jahre nach 1945 bis hin zu Tonbandaufnahmen der Bläck Fööss und Fotografien von Willy Millowitsch.
Manches sei weitgehend unversehrt, vieles aber mit mehr oder minder schweren Schäden geliefert worden, berichtet Kreisarchivar Wilhelm Grabe. Auch ganze Wannen, nur mit kleinen verschmutzten und zerknüllten Papierschnipseln gefüllt, seien dabei gewesen. Arbeit für Restauratoren auf unabsehbare Zeit.
«Es war eine ausgesprochen ungewöhnliche und interessante Berufserfahrung», sind sich Wilhelm Grabe und Rolf-Dietrich Müller einig und froh, sich dieser schweißtreibenden Herausforderung gestellt zu haben. Aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes war das Tragen von Schutzanzügen, Atemmasken, Handschuhen und Sicherheitsschuhen Pflicht, gearbeitet wurde im Stehen. «Da war man schon froh, wenn nachmittags der Schichtwechsel anstand und man sich ein Stündchen auf´s Ohr legen konnte», so Grabe."
Quelle:
http://www.sennefenster.de/app/page.php?modul=Article&op=read&nid=2386&rub=35&sort=0
.......«Unsere Aufgabe war die Auflistung und Grobreinigung geretteten Archivgutes», berichtet Stadtarchivar Rolf-Dietrich Müller. Dabei gingen den beiden Paderbornern Archivalien unterschiedlichsten Typs und Alters durch die Hände. Wahre Schätze waren dabei: von der Pergamenthandschrift aus dem frühen 14. Jahrhundert über Ratsprotokolle des 17. Jahrhunderts, Standesamtsregister des 19. Jahrhunderts, Trümmerräumungsakten der Jahre nach 1945 bis hin zu Tonbandaufnahmen der Bläck Fööss und Fotografien von Willy Millowitsch.
Manches sei weitgehend unversehrt, vieles aber mit mehr oder minder schweren Schäden geliefert worden, berichtet Kreisarchivar Wilhelm Grabe. Auch ganze Wannen, nur mit kleinen verschmutzten und zerknüllten Papierschnipseln gefüllt, seien dabei gewesen. Arbeit für Restauratoren auf unabsehbare Zeit.
«Es war eine ausgesprochen ungewöhnliche und interessante Berufserfahrung», sind sich Wilhelm Grabe und Rolf-Dietrich Müller einig und froh, sich dieser schweißtreibenden Herausforderung gestellt zu haben. Aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes war das Tragen von Schutzanzügen, Atemmasken, Handschuhen und Sicherheitsschuhen Pflicht, gearbeitet wurde im Stehen. «Da war man schon froh, wenn nachmittags der Schichtwechsel anstand und man sich ein Stündchen auf´s Ohr legen konnte», so Grabe."
Quelle:
http://www.sennefenster.de/app/page.php?modul=Article&op=read&nid=2386&rub=35&sort=0
Wolf Thomas - am Samstag, 30. Mai 2009, 17:03 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
“Travis Holland writes exquisitely. The Archivist’s Story is that very rare book, a historical novel that makes us forget ‘historical’ and remember only ‘novel’, even as we take in hard historical fact— the archivist Pavel living in the midst of Stalin’s purges, could be any of us, and Holland conveys his world in indelible images. The beauty and reality of this novel linger long after one has read—reluctantly—the last page.”
Elizabeth Kostova, author of The Historian
Link
http://www.readinggroupguides.com/guides_A/the_archivists_story1.asp
Elizabeth Kostova, author of The Historian
Link
http://www.readinggroupguides.com/guides_A/the_archivists_story1.asp
Wolf Thomas - am Samstag, 30. Mai 2009, 17:02 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Nach einer IDC Studie vom März 2007 überschritt die Menge der weltweit produzierten Daten erstmals bereits im Jahr 2007 die Kapazität der weltweit verfügbaren digitalen Speicher. Diese Schere wird sich weiter öffnen, denn im Jahr 2010 erwartet IDC einen Zuwachs auf 988 Exabytes – 2006 waren es noch 161 Exabytes. Maßgeblichen Anteil daran haben der immer weiter fortschreitende Einsatz digitaler Bildaufnahmegeräte – Digitalkameras, digitale Camcorder, digitale Röntgenaufnahmegeräte, usw. - anstelle analoger Systeme sowie die ständig wachsende Internetgemeinschaft mit geschätzten 1,6 Milliarden online Anschlüssen im Jahr 2010. Die Herstellung von Kopien wird extrem erleichtert, ebenso ihre Verbreitung weltweit.
Dazu passt auch die Aussage IDC´s, dass der Anteil der von einer Person erzeugten digitalen Daten geringer ist als der Anteil der über diese Person hergestellten Daten, z.B. Aufzeichnungen von Überwachungskameras etc.. Aus Sicherheitsgründen geforderte redundante Datenhaltung in der IT Industrie stellen eine weitere Quelle des Datenzuwachses dar. Zusätzliche Forderungen des Gesetzgebers Daten revisionssicher zu archivieren – Stichwort Compliance - steigern den Bedarf an entsprechenden Speichermedien. Davon betroffen sind etwa 20% aller Daten.
Um diesen Forderungen gerecht zu werden muss sich das IT-Management um bessere Nutzung der Kapazitäten (Stichwort De-Duplizierung), neue Regeln für die Erzeugung, Speicherung Verteilung und Sicherheit der Daten sowie um neue Hilfsmittel zur Erzielung flexibler, anpassbarer und erweiterbarer Speichertechniken kümmern. Aber auch die Speicherhersteller sind gefordert, den Bedarf an höherer Kapazität, schnelleren Zugriffszeiten und niedrigerem Energieverbrauch zu stillen.
Weiterlesen:
http://www.documanager.de/magazin/artikel_2092_digital_archivierung_datenspeicher.html
Dazu passt auch die Aussage IDC´s, dass der Anteil der von einer Person erzeugten digitalen Daten geringer ist als der Anteil der über diese Person hergestellten Daten, z.B. Aufzeichnungen von Überwachungskameras etc.. Aus Sicherheitsgründen geforderte redundante Datenhaltung in der IT Industrie stellen eine weitere Quelle des Datenzuwachses dar. Zusätzliche Forderungen des Gesetzgebers Daten revisionssicher zu archivieren – Stichwort Compliance - steigern den Bedarf an entsprechenden Speichermedien. Davon betroffen sind etwa 20% aller Daten.
Um diesen Forderungen gerecht zu werden muss sich das IT-Management um bessere Nutzung der Kapazitäten (Stichwort De-Duplizierung), neue Regeln für die Erzeugung, Speicherung Verteilung und Sicherheit der Daten sowie um neue Hilfsmittel zur Erzielung flexibler, anpassbarer und erweiterbarer Speichertechniken kümmern. Aber auch die Speicherhersteller sind gefordert, den Bedarf an höherer Kapazität, schnelleren Zugriffszeiten und niedrigerem Energieverbrauch zu stillen.
Weiterlesen:
http://www.documanager.de/magazin/artikel_2092_digital_archivierung_datenspeicher.html
KlausGraf - am Samstag, 30. Mai 2009, 16:56 - Rubrik: Digitale Unterlagen
KlausGraf - am Samstag, 30. Mai 2009, 03:34 - Rubrik: Internationale Aspekte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Samstag, 30. Mai 2009, 02:07 - Rubrik: Internationale Aspekte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Dem Konservativen ist unwohl in einer Welt, in der nicht alles am Platz bleibt. Er hat schon die Stadt und den Asphalt gehasst, um wie viel mehr nun das Netz und die Blogs!
Gero von Randwo repliziert auf Adam Soboczynski
http://www.zeit.de/2009/23/Internet-Freiheit?page=2
Weiteres Zitat:
Im frühen 20. Jahrhundert ging es, wie die Literaturwissenschaftlerin Anke-Marie Lohmeier nachgewiesen hat, gegen die »Boulevardtheater, Revuen, Panoptiken, Tanzpaläste, Sportveranstaltungen, Naherholungszentren, Freizeitparks«. Der damaligen Geisteselite war es zuwider, »dass in ihnen die geschmähte ›Masse Mensch‹ erstmals als Öffentlichkeit und öffentlicher Faktor sichtbar hervortrat, dass sie öffentlichen Raum besetzte und zumal jenen Teil des öffentlichen Raumes, für den sich die Intellektuellen seit jeher exklusiv zuständig fühlten: den der Kultur«.
Sehr lesenswert ist der Beitrag Lohmeiers, der sich auch als Beschreibung der Genealogie der Argumentationen Soboczynskis lesen lässt:
http://iasl.uni-muenchen.de/discuss/lisforen/lohmeier.htm
Foto: Pavel Krok CC-BY-SA
Gero von Randwo repliziert auf Adam Soboczynski
http://www.zeit.de/2009/23/Internet-Freiheit?page=2
Weiteres Zitat:
Im frühen 20. Jahrhundert ging es, wie die Literaturwissenschaftlerin Anke-Marie Lohmeier nachgewiesen hat, gegen die »Boulevardtheater, Revuen, Panoptiken, Tanzpaläste, Sportveranstaltungen, Naherholungszentren, Freizeitparks«. Der damaligen Geisteselite war es zuwider, »dass in ihnen die geschmähte ›Masse Mensch‹ erstmals als Öffentlichkeit und öffentlicher Faktor sichtbar hervortrat, dass sie öffentlichen Raum besetzte und zumal jenen Teil des öffentlichen Raumes, für den sich die Intellektuellen seit jeher exklusiv zuständig fühlten: den der Kultur«.
Sehr lesenswert ist der Beitrag Lohmeiers, der sich auch als Beschreibung der Genealogie der Argumentationen Soboczynskis lesen lässt:
http://iasl.uni-muenchen.de/discuss/lisforen/lohmeier.htm

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Bundespatentgericht hatte in einer Entscheidung (Volltext PDF, bei Google findet man nur kostenpflichtige Volltext-Dokumente) über die Eintragung der Hooschebaa-Brunnenfigur in Sprendlingen zu entscheiden.
http://tinyurl.com/nkftk9
Zitat aus der Entscheidung:
Darüber hinaus hat die Markenabteilung auch zutreffend ausgeführt, dass die Begründung des (gegenüber dem Urheberrechtsschutz eigenständigen) Markenschutzes nach § 59 UrhG in Rechte Dritter eingreift, und dieser Eingriff auch Ziel der Eintragung war.
Die Markenabteilung des DPM vertrat die Ansicht: Durch die vom Bildhauer Hermann Will erteilte Erlaubnis, die von ihm erstellte urheberrechtlich geschützte Figur für die Brunnengestaltung zu nutzen, habe dieser sein Kunstwerk einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt; danach sei die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Figur mittels Mittel der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film gestattet (§ 59 UrhG). Die „Hooschebaa“-Figur sei daher als Teil der alltäglichen Umwelt nicht länger monopolisierbar. Damit stelle sich die markenrechtliche Monopolisierung der Figur durch die Markeninhaberin, die weder als Erbin gem. § 28 UrhG noch als Rechtsnachfolgerin nach § 29 UrhG urheberrechtliche Verwertungsrechte besitze, als Behinderung der rechtlich gestatteten Nutzung durch Dritte dar, worauf sie, wie das Schreiben der Markeninhaberin vom 6. April 2006 dokumentiere, abziele. Wegen der damit gegebenen Behinderungsabsicht sei die angegriffene Marke nach § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG zu löschen. Wegen der mit der Begründung des Markenrechts verfolgten rechtlich unzulässigen Ziele habe die Markeninhaberin auch die Verfahrenskosten zu tragen.
Meldet also jemand, der nicht im Besitz urheberrechtlicher Verwertungsrechte ist, eine der Panoramafreiheit unterliegende Skulptur/Gestaltung als Marke an, kann diese unter Umständen gelöscht werden. Wie Panoramafreiheit/Sacheigentum und Markenrecht sich verhalten ist damit aber nicht grundsätzlich geklärt.
Update: http://sewoma.de/berlinblawg/2009/05/30/sevriens/hooschebaa/
Robots.txt der Bundesgerichte:
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2511-robots.txt-der-Bundesgerichte.html
http://tinyurl.com/nkftk9
Zitat aus der Entscheidung:
Darüber hinaus hat die Markenabteilung auch zutreffend ausgeführt, dass die Begründung des (gegenüber dem Urheberrechtsschutz eigenständigen) Markenschutzes nach § 59 UrhG in Rechte Dritter eingreift, und dieser Eingriff auch Ziel der Eintragung war.
Die Markenabteilung des DPM vertrat die Ansicht: Durch die vom Bildhauer Hermann Will erteilte Erlaubnis, die von ihm erstellte urheberrechtlich geschützte Figur für die Brunnengestaltung zu nutzen, habe dieser sein Kunstwerk einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt; danach sei die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Figur mittels Mittel der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film gestattet (§ 59 UrhG). Die „Hooschebaa“-Figur sei daher als Teil der alltäglichen Umwelt nicht länger monopolisierbar. Damit stelle sich die markenrechtliche Monopolisierung der Figur durch die Markeninhaberin, die weder als Erbin gem. § 28 UrhG noch als Rechtsnachfolgerin nach § 29 UrhG urheberrechtliche Verwertungsrechte besitze, als Behinderung der rechtlich gestatteten Nutzung durch Dritte dar, worauf sie, wie das Schreiben der Markeninhaberin vom 6. April 2006 dokumentiere, abziele. Wegen der damit gegebenen Behinderungsabsicht sei die angegriffene Marke nach § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG zu löschen. Wegen der mit der Begründung des Markenrechts verfolgten rechtlich unzulässigen Ziele habe die Markeninhaberin auch die Verfahrenskosten zu tragen.
Meldet also jemand, der nicht im Besitz urheberrechtlicher Verwertungsrechte ist, eine der Panoramafreiheit unterliegende Skulptur/Gestaltung als Marke an, kann diese unter Umständen gelöscht werden. Wie Panoramafreiheit/Sacheigentum und Markenrecht sich verhalten ist damit aber nicht grundsätzlich geklärt.
Update: http://sewoma.de/berlinblawg/2009/05/30/sevriens/hooschebaa/
Robots.txt der Bundesgerichte:
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2511-robots.txt-der-Bundesgerichte.html
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 22:34 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Ernst (Freiburg) kritisiert in seiner Anmerkung zu LG Potsdam, Urteile vom 21. November 2008 – 1 O 161/08, 175/08 und 330/08, ZUM 2009, S. 434f. die Rechtsprechung des LG Potsdam zum Fotografieren auf Grundstücken der Schlössertsiftung, siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/5431182/
Zitat aus der Anmerkung:
§ 59 UrhG setzt einen öffentlichen Platz voraus. Hat der Eigentümer den Platz der Öffentlichkeit gewidmet, liegt aber schon allein deshalb keine Eigentumsverletzung vor. Dies ist anders als etwa in einem Museum, wo zwar das Betreten der Öffentlichkeit gestattet, der Innenraum ihr aber nicht gewidmet, sondern ihr allein das Betreten zur Besichtigung gestattet ist. Wo § 59 UrhG greift – beim Fotografieren von öffentlichen Orten aus – kann das Eigentumsrecht schon sachlich auch nicht einschlägig sein. Besteht umgekehrt keine Widmung von privatem Grund für die Öffentlichkeit, ist auch § 59 UrhG nicht einschlägig.
Die Widmung der Grundstücke der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ergibt sich zum einen aus Art. 2 des Staatsvertrages – wiederholt in § 1 Abs. 1 der Stiftungssatzung – und umfasst u. a. die Aufgabe, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies gilt zugegebenermaßen aber auch für die Gebäude. § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung bestimmt jedoch, dass die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen anders als die Besichtigung von Gebäuden kostenfrei zu sein hat. Der Park ist der Öffentlichkeit ohne Einschränkung gewidmet und lässt daher eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Fotografien nicht zu.
Die Stiftung mag formell Eigentümer sein, sie ist einem privaten Grundstückseigentümer dennoch nicht gleichgestellt – weshalb die ausführliche Auseinandersetzung mit den BGH-Entscheidungen »Schloss Tegel« und »Friesenhaus« m. E. am Kern vorbeigeht –, denn ihr wurden die Anwesen einschließlich der großzügigen Parks im Rahmen des Stiftungszwecks – und noch dazu kostenfrei – überschrieben. Stünden sie im Staatseigentum, wäre kaum jemand auf die Idee gekommen, hier eine gewerbliche Nutzung zu verbieten. Das Recht eines Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und sie auch allein gewerblich zu verwerten, gilt eben nicht ohne weiteres für die öffentliche Hand. Dass die Stiftung das gute Geschäft mit Fotos und Filmen gerne zu ihren Gunsten monopolisieren möchte, mag verständlich sein, widerspricht aber dem Stiftungszweck, dass nur – »preußisch direkt« – zu hoffen ist, dass die Urteile nicht rechtskräftig werden.

Foto: Wolfgang Staudt. http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
http://archiv.twoday.net/stories/5431182/
Zitat aus der Anmerkung:
§ 59 UrhG setzt einen öffentlichen Platz voraus. Hat der Eigentümer den Platz der Öffentlichkeit gewidmet, liegt aber schon allein deshalb keine Eigentumsverletzung vor. Dies ist anders als etwa in einem Museum, wo zwar das Betreten der Öffentlichkeit gestattet, der Innenraum ihr aber nicht gewidmet, sondern ihr allein das Betreten zur Besichtigung gestattet ist. Wo § 59 UrhG greift – beim Fotografieren von öffentlichen Orten aus – kann das Eigentumsrecht schon sachlich auch nicht einschlägig sein. Besteht umgekehrt keine Widmung von privatem Grund für die Öffentlichkeit, ist auch § 59 UrhG nicht einschlägig.
Die Widmung der Grundstücke der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ergibt sich zum einen aus Art. 2 des Staatsvertrages – wiederholt in § 1 Abs. 1 der Stiftungssatzung – und umfasst u. a. die Aufgabe, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies gilt zugegebenermaßen aber auch für die Gebäude. § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung bestimmt jedoch, dass die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen anders als die Besichtigung von Gebäuden kostenfrei zu sein hat. Der Park ist der Öffentlichkeit ohne Einschränkung gewidmet und lässt daher eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Fotografien nicht zu.
Die Stiftung mag formell Eigentümer sein, sie ist einem privaten Grundstückseigentümer dennoch nicht gleichgestellt – weshalb die ausführliche Auseinandersetzung mit den BGH-Entscheidungen »Schloss Tegel« und »Friesenhaus« m. E. am Kern vorbeigeht –, denn ihr wurden die Anwesen einschließlich der großzügigen Parks im Rahmen des Stiftungszwecks – und noch dazu kostenfrei – überschrieben. Stünden sie im Staatseigentum, wäre kaum jemand auf die Idee gekommen, hier eine gewerbliche Nutzung zu verbieten. Das Recht eines Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und sie auch allein gewerblich zu verwerten, gilt eben nicht ohne weiteres für die öffentliche Hand. Dass die Stiftung das gute Geschäft mit Fotos und Filmen gerne zu ihren Gunsten monopolisieren möchte, mag verständlich sein, widerspricht aber dem Stiftungszweck, dass nur – »preußisch direkt« – zu hoffen ist, dass die Urteile nicht rechtskräftig werden.

Foto: Wolfgang Staudt. http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 22:15 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
DLF 29.5.2009, 19.15 Uhr
Das Kulturgespräch
mp3:
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/05/29/dlf_20090529_1915_80ba423e.mp3
Erinnerung und Zeitgenossenschaft
Fragen nach dem Kölner Archivunglück
Am 3. März dieses Jahres ist das Kölner Stadtarchiv eingestürzt. Dabei
kamen zwei Menschen ums Leben. Zahlreiche Schätze der Kultur-, Kirchen-
und Verwaltungsgeschichte wurden in Mitleidenschaft gezogen. Im heutigen
Kulturgespräch am Freitagabend übertragen wir eine Diskussion über die
Folgen des Archiv-Unglücks, die am 12. Mai in der Kunststation St. Peter
in Köln stattgefunden hat.
Über das Thema "Erinnerung und Zeitgenossenschaft. Fragen nach dem
Kölner Archiv-Unglück." diskutieren die Schriftstellerin Ulla Hahn, der
Literaturwissenschaftler Michael Wetzel sowie der Leiter des Kolumba
Museums Köln, Stefan Kraus. Die Gesprächsleitung hat Andreas Platthaus,
Feuilleton-Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Gesprächsteilnehmer:
Ulla Hahn, Schriftstellerin
Michael Wetzel, Literaturwissenschaftler
Stefan Kraus, Leiter des Kolumba Museums, Köln
Moderation: Andreas Platthaus, Feuilleton-Redakteur bei der F.A.Z.
Das Kulturgespräch
mp3:
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/05/29/dlf_20090529_1915_80ba423e.mp3
Erinnerung und Zeitgenossenschaft
Fragen nach dem Kölner Archivunglück
Am 3. März dieses Jahres ist das Kölner Stadtarchiv eingestürzt. Dabei
kamen zwei Menschen ums Leben. Zahlreiche Schätze der Kultur-, Kirchen-
und Verwaltungsgeschichte wurden in Mitleidenschaft gezogen. Im heutigen
Kulturgespräch am Freitagabend übertragen wir eine Diskussion über die
Folgen des Archiv-Unglücks, die am 12. Mai in der Kunststation St. Peter
in Köln stattgefunden hat.
Über das Thema "Erinnerung und Zeitgenossenschaft. Fragen nach dem
Kölner Archiv-Unglück." diskutieren die Schriftstellerin Ulla Hahn, der
Literaturwissenschaftler Michael Wetzel sowie der Leiter des Kolumba
Museums Köln, Stefan Kraus. Die Gesprächsleitung hat Andreas Platthaus,
Feuilleton-Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Gesprächsteilnehmer:
Ulla Hahn, Schriftstellerin
Michael Wetzel, Literaturwissenschaftler
Stefan Kraus, Leiter des Kolumba Museums, Köln
Moderation: Andreas Platthaus, Feuilleton-Redakteur bei der F.A.Z.
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 22:00 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://blog.vergaberecht.cc/2009-04-27/vertragsverletzungsverfahren-fur-brd/
Der 1973 von der Bundesrepublik Deutschland gegründeten Juris-Datenbank werden exklusiv Gesetzesunterlagen und Gerichtsurteile in besonderer Form zur Verfügung gestellt.
Nach zwischenzeitlicher Teilprivatisierung der Juris GmbH hält die Bundesrepublik Deutschland heute noch 50,1 % der Anteile. Im Wege der Privatisierung wurden für die Nutzung der Datenbankdienste durch Bundesbehörden neue Kooperationsvereinbarungen getroffen bzw. bestehende geändert.
Die Europäische Kommission sieht in diesen Kooperationsvereinbarungen eine vergaberechtsrelevante und damit ausschreibungsbedürftige Neubeauftragung.
Die meisten Bundesländer haben im Jahre 2006 Aufträge über Datenbankdienste (vgl. Justizportal NRW) an Juris vergeben.
Die Bundesregierung meint, dass eine Ausschreibung der Aufträge deshalb unterbleiben dürfe, weil es keine, mit der Juris-Datenbkank vergleichbare Dienstleister auf dem Markt gebe.
Hiergegen wendet sich die Kommission. Sie ist der Ansicht, dass die Aufträge über Datenbankdienste nicht ohne vorheriger öffentlicher Bekanntmachung erfolgen dürfe.
Infolgedessen hat die Kommission am 14.04.09 den zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Absolut nicht überzeugend ist der Aufsatz von Radke, Hilgert, Mardorf: Die Beschaffung von juristischen Datenbanken als Vergabeproblem, in: NVwZ 2008 Heft 10, S. 107 ff.
Bereits am 5. November 2002 geißelte ich in netbib das schamlose Juris-Monopol:
http://log.netbib.de/archives/2002/11/05/freie-rechtsprechung-fr-freie-brger/
Siehe auch Bohne: Die Informationsfreiheit und der Anspruch von Datenbankbetreibern auf Zugang zu Gerichtsentscheidungen, in: NVwZ 2007 Heft 6 S. 656 ff., hier S. 659
Die Gerichtsverwaltungen haben die Entscheidungen sowohl zur Erfüllung ihrer der Öffentlichkeit gegenüber bestehenden Pflicht in eine herausgabefähige Fassung zu bringen, als auch für die Juris-Datenbank zu bearbeiten. Allein die Schaffung eines Wettbewerbsvorteils für Juris kann kein hinreichendes Kriterium einer Besserstellung bei gleichzeitig geringem Aufwand einer Gleichbehandlung sein. Andere Betreiber von juristischen Datenbanken haben somit einen Anspruch auf gleichzeitige Belieferung mit Entscheidungen.
Der 1973 von der Bundesrepublik Deutschland gegründeten Juris-Datenbank werden exklusiv Gesetzesunterlagen und Gerichtsurteile in besonderer Form zur Verfügung gestellt.
Nach zwischenzeitlicher Teilprivatisierung der Juris GmbH hält die Bundesrepublik Deutschland heute noch 50,1 % der Anteile. Im Wege der Privatisierung wurden für die Nutzung der Datenbankdienste durch Bundesbehörden neue Kooperationsvereinbarungen getroffen bzw. bestehende geändert.
Die Europäische Kommission sieht in diesen Kooperationsvereinbarungen eine vergaberechtsrelevante und damit ausschreibungsbedürftige Neubeauftragung.
Die meisten Bundesländer haben im Jahre 2006 Aufträge über Datenbankdienste (vgl. Justizportal NRW) an Juris vergeben.
Die Bundesregierung meint, dass eine Ausschreibung der Aufträge deshalb unterbleiben dürfe, weil es keine, mit der Juris-Datenbkank vergleichbare Dienstleister auf dem Markt gebe.
Hiergegen wendet sich die Kommission. Sie ist der Ansicht, dass die Aufträge über Datenbankdienste nicht ohne vorheriger öffentlicher Bekanntmachung erfolgen dürfe.
Infolgedessen hat die Kommission am 14.04.09 den zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Absolut nicht überzeugend ist der Aufsatz von Radke, Hilgert, Mardorf: Die Beschaffung von juristischen Datenbanken als Vergabeproblem, in: NVwZ 2008 Heft 10, S. 107 ff.
Bereits am 5. November 2002 geißelte ich in netbib das schamlose Juris-Monopol:
http://log.netbib.de/archives/2002/11/05/freie-rechtsprechung-fr-freie-brger/
Siehe auch Bohne: Die Informationsfreiheit und der Anspruch von Datenbankbetreibern auf Zugang zu Gerichtsentscheidungen, in: NVwZ 2007 Heft 6 S. 656 ff., hier S. 659
Die Gerichtsverwaltungen haben die Entscheidungen sowohl zur Erfüllung ihrer der Öffentlichkeit gegenüber bestehenden Pflicht in eine herausgabefähige Fassung zu bringen, als auch für die Juris-Datenbank zu bearbeiten. Allein die Schaffung eines Wettbewerbsvorteils für Juris kann kein hinreichendes Kriterium einer Besserstellung bei gleichzeitig geringem Aufwand einer Gleichbehandlung sein. Andere Betreiber von juristischen Datenbanken haben somit einen Anspruch auf gleichzeitige Belieferung mit Entscheidungen.
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 21:02 - Rubrik: Archivrecht
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f178223.html#q178223
Zu den Rechtsfragen siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5715357/
Suchmaschinen nutzen auch geschützte Werke und vervielfältigen sie intern. Zum Googlecache und der in Deutschland illegalen Wayback-Machine siehe
http://www.jurpc.de/aufsatz/20020029.htm
Zu den Rechtsfragen siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5715357/
Suchmaschinen nutzen auch geschützte Werke und vervielfältigen sie intern. Zum Googlecache und der in Deutschland illegalen Wayback-Machine siehe
http://www.jurpc.de/aufsatz/20020029.htm
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 19:34 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In der Stutttgarter Zeitung vom 26.05.2009 sind drei Leserbriefe abgedruckt, die ich kurz referieren möchte. Sie betreffen die kürzlich eingeführte Jahresgebühr von 30 Euro pro Jahr für die Benutzer der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart.
Ein Senior moniert, dass es eine Zwangs-Jahresgebühr ist, wie man sie im Öffentlichen Personennahverkehr nie erheben würde. Dort gäbe es auch Einzelfahrscheine, warum nicht in einer Bibliothek, wenn man sie nur gelegentlich in Anspruch nähme. Ausserdem habe man nicht einmal eine Ermäßigung für Senioren vorgesehen. Sein Schluss: “Dann eben nicht!”
Ein promovierter Leserbriefschreiber hebt auf die symbolische Bedeutung von Gebühren in einer Gesellschaft ab, die Lippenbekenntnisse zum “lebenslangen Lernen” ablegt. Man könne mit denselben fiskalischen Argumenten, mit denen man jetzt eine Gebühr von Bibliotheksbenutzern erhebe, auch von Wählern und Wählerinnen eine Gebühr zur Kostendeckung der Wahl erheben.
Der dritte, ein Tübinger Honorarprofessor, hebt darauf ab, dass das Land hier mit seiner Wissenschaftsförderung bricht, die in einer mehr als zweihundertjährigen kostenlosen Benutzung einer großen öffentlichen Bibliothek bestünde. Dank milliardenschwerer “Rettungsschirme” für die Wirtschaft müßten wohl noch die letzten Reserven mobilisiert werden. Er weist darauf hin, dass viele Bibliotheksbenutzer mehrere Bibliotheken benutzen müßten und es daher nicht nur bei einer Gebühr bleibe. Für wissenschaftlich Arbeitende würde sich daher der Aufwand summieren. Wer, wie er selbst, unentgeltlich Lehraufträge wahrnehme, werde für sein Engagement noch mit zusätzlichen Gebühren belegt. Und dieselbe Bibliothek, an die die Gebühren zu entrichten seien, müsse man noch unentgeltlich Pflichtexemplare der wissenschaftlichen Veröffentlichungen abliefern…
Man sieht, die Akzeptanz der den beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken ist ungeheuer. Genau darum geht es: Wissenschaft - zumal Geisteswissenschaft - hat keine Lobby und die Landesregierung preßt hier einfach noch eine Zusatzeinnahme heraus. Es wird kolportiert, dass der betreffende Mitarbeiter des Landesrechnungshofes eine Gebühr von seiner Öffentlichen Bibliothek kannte und sich fragte, warum die Benutzer der Landesbibliotheken keine bezahlen müßten. - Das mag aber sein, wie es will, bemerkenswert bleibt, dass das eingeführt und nicht gestoppt wurde. Die beiden Landesbibliotheken werden jetzt den Benutzerschwund und unzufriedene Benutzer - diejenigen, die bleiben müssen, weil sie ihre wissenschaftliche Arbeit weiterführen möchten und zähneknirschens zahlen müssen - verkraften müssen. Die Politiker braucht es nicht zu kümmern. Einer der Leserbriefschreiber bemerkt denn auch zutreffend, dass es symptomatisch ist, dass man sich eine solche Maßnahme selbst im Wahljahr geleistet hat.
Jürgen Plieninger
http://log.netbib.de/archives/2009/05/29/die-letzten-reserven-mobilisiert/
Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/
Ein Senior moniert, dass es eine Zwangs-Jahresgebühr ist, wie man sie im Öffentlichen Personennahverkehr nie erheben würde. Dort gäbe es auch Einzelfahrscheine, warum nicht in einer Bibliothek, wenn man sie nur gelegentlich in Anspruch nähme. Ausserdem habe man nicht einmal eine Ermäßigung für Senioren vorgesehen. Sein Schluss: “Dann eben nicht!”
Ein promovierter Leserbriefschreiber hebt auf die symbolische Bedeutung von Gebühren in einer Gesellschaft ab, die Lippenbekenntnisse zum “lebenslangen Lernen” ablegt. Man könne mit denselben fiskalischen Argumenten, mit denen man jetzt eine Gebühr von Bibliotheksbenutzern erhebe, auch von Wählern und Wählerinnen eine Gebühr zur Kostendeckung der Wahl erheben.
Der dritte, ein Tübinger Honorarprofessor, hebt darauf ab, dass das Land hier mit seiner Wissenschaftsförderung bricht, die in einer mehr als zweihundertjährigen kostenlosen Benutzung einer großen öffentlichen Bibliothek bestünde. Dank milliardenschwerer “Rettungsschirme” für die Wirtschaft müßten wohl noch die letzten Reserven mobilisiert werden. Er weist darauf hin, dass viele Bibliotheksbenutzer mehrere Bibliotheken benutzen müßten und es daher nicht nur bei einer Gebühr bleibe. Für wissenschaftlich Arbeitende würde sich daher der Aufwand summieren. Wer, wie er selbst, unentgeltlich Lehraufträge wahrnehme, werde für sein Engagement noch mit zusätzlichen Gebühren belegt. Und dieselbe Bibliothek, an die die Gebühren zu entrichten seien, müsse man noch unentgeltlich Pflichtexemplare der wissenschaftlichen Veröffentlichungen abliefern…
Man sieht, die Akzeptanz der den beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken ist ungeheuer. Genau darum geht es: Wissenschaft - zumal Geisteswissenschaft - hat keine Lobby und die Landesregierung preßt hier einfach noch eine Zusatzeinnahme heraus. Es wird kolportiert, dass der betreffende Mitarbeiter des Landesrechnungshofes eine Gebühr von seiner Öffentlichen Bibliothek kannte und sich fragte, warum die Benutzer der Landesbibliotheken keine bezahlen müßten. - Das mag aber sein, wie es will, bemerkenswert bleibt, dass das eingeführt und nicht gestoppt wurde. Die beiden Landesbibliotheken werden jetzt den Benutzerschwund und unzufriedene Benutzer - diejenigen, die bleiben müssen, weil sie ihre wissenschaftliche Arbeit weiterführen möchten und zähneknirschens zahlen müssen - verkraften müssen. Die Politiker braucht es nicht zu kümmern. Einer der Leserbriefschreiber bemerkt denn auch zutreffend, dass es symptomatisch ist, dass man sich eine solche Maßnahme selbst im Wahljahr geleistet hat.
Jürgen Plieninger
http://log.netbib.de/archives/2009/05/29/die-letzten-reserven-mobilisiert/
Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 13:02 - Rubrik: Bibliothekswesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.dwdl.de/story/21201/liebesalarm__co_wdr_stutzt_webangebot/
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/hinweis.phtml?gebiet=01.07
Es lebe die kommerzielle kostenpflichtige Konkurrenz! Man kann nur hoffen, dass es freien Anbietern wie http://openjur.de/ gelingt, die Lücke zu füllen.
Der Rundfunkstaatsvertrag schwächt entschieden die Informationsfreiheit. Was von Gebührengeldern bezahlt wird, muss Open Access bereitstehen.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/hinweis.phtml?gebiet=01.07
Es lebe die kommerzielle kostenpflichtige Konkurrenz! Man kann nur hoffen, dass es freien Anbietern wie http://openjur.de/ gelingt, die Lücke zu füllen.
Der Rundfunkstaatsvertrag schwächt entschieden die Informationsfreiheit. Was von Gebührengeldern bezahlt wird, muss Open Access bereitstehen.
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 12:51 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Die Bedeutung des Niedersächsischen Münzkabinetts als
sichtbares und in seiner Art singuläres Symbol welfischen
Selbstverständnisses ist unstrittig. Es ist eine Sammlung, die
für die Landesgeschichte von herausragendem Wert ist.
Aus diesem Grund führt das Land intensive Verhandlungen
mit der Deutschen Bank, damit das Münzkabinett als vollständige
Sammlung in Niedersachsen für Öffentlichkeit und
Forschung erhalten bleibt. Die Kulturstiftung der Länder
wird die Verhandlungen begleiten. Unabhängige Wertgutachten
sind die Grundlage für die Verhandlungen mit dem
Eigentümer."
Aus: Weiße Mappe der Niedersächsischen Landesregierung, S. 19
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dateien/WeisseMappe2009.pdf
sichtbares und in seiner Art singuläres Symbol welfischen
Selbstverständnisses ist unstrittig. Es ist eine Sammlung, die
für die Landesgeschichte von herausragendem Wert ist.
Aus diesem Grund führt das Land intensive Verhandlungen
mit der Deutschen Bank, damit das Münzkabinett als vollständige
Sammlung in Niedersachsen für Öffentlichkeit und
Forschung erhalten bleibt. Die Kulturstiftung der Länder
wird die Verhandlungen begleiten. Unabhängige Wertgutachten
sind die Grundlage für die Verhandlungen mit dem
Eigentümer."
Aus: Weiße Mappe der Niedersächsischen Landesregierung, S. 19
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dateien/WeisseMappe2009.pdf
Eligius - am Freitag, 29. Mai 2009, 08:19 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Die Ende letzten Jahres bekannt gewordenen Pläne der
Deutschen Bank, Teile des „Niedersächsischen Münzkabinetts
der Deutschen Bank“ zu verkaufen, haben uns wie
weite Kreise der Fachöffentlichkeit zutiefst erschreckt.
Bei der rund 40.000 Stück umfassenden Sammlung handelt
es sich um eine der bedeutendsten Münzkollektionen
Europas, die nicht zu Unrecht als nationales Kulturgut eingestuft
ist. Sie gelangte 1983 in den Besitz der Deutschen
Bank. Damals griff erfreulicherweise der Bankier Hermann
J. Abs zu, als der Verkauf der Sammlung durch das
Welfenhaus erfolgte. Für diese Rettungsaktion, die zum
Verbleib des gesamten Bestandes unter dem Dach der
Deutschen Bank Hannover führte, ist Hermann J. Abs noch
heute zu danken!
Nun droht, nachdem die Deutsche Bank und das Land Niedersachsen
25 Jahre lang hohe Summen in die wissenschaftliche
Erschließung und öffentliche Präsentation investiert
haben, zum zweiten Mal nicht nur der Verlust für
Hannover und Niedersachsen, sondern auch die dann sicherlich
nicht rückgängig zu machende Zerschlagung der
Sammlung.
Das Land Niedersachsen, das über das Vorkaufsrecht für
die Sammlung verfügt, führt schon seit geraumer Zeit Verhandlungen mit der Deutschen Bank mit dem Ziel, eine akzeptable Lösung im Sinne des geschlossenen Erhalts der
Sammlung in Niedersachsen herbeizuführen. Angesichts
der großen Bedeutung der Sammlung wäre eine Schenkung
eine angemessene und daher anzustrebende Lösung.
Der Niedersächsische Heimatbund appelliert an alle Beteiligten,
die Deutsche Bank und das Land Niedersachsen, alles
in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Niedersächsische
Münzkabinett in Hannover zu erhalten."
Aus: Rote Mappe, S. 30 f.
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dateien/RoteMappe2009.pdf
Deutschen Bank, Teile des „Niedersächsischen Münzkabinetts
der Deutschen Bank“ zu verkaufen, haben uns wie
weite Kreise der Fachöffentlichkeit zutiefst erschreckt.
Bei der rund 40.000 Stück umfassenden Sammlung handelt
es sich um eine der bedeutendsten Münzkollektionen
Europas, die nicht zu Unrecht als nationales Kulturgut eingestuft
ist. Sie gelangte 1983 in den Besitz der Deutschen
Bank. Damals griff erfreulicherweise der Bankier Hermann
J. Abs zu, als der Verkauf der Sammlung durch das
Welfenhaus erfolgte. Für diese Rettungsaktion, die zum
Verbleib des gesamten Bestandes unter dem Dach der
Deutschen Bank Hannover führte, ist Hermann J. Abs noch
heute zu danken!
Nun droht, nachdem die Deutsche Bank und das Land Niedersachsen
25 Jahre lang hohe Summen in die wissenschaftliche
Erschließung und öffentliche Präsentation investiert
haben, zum zweiten Mal nicht nur der Verlust für
Hannover und Niedersachsen, sondern auch die dann sicherlich
nicht rückgängig zu machende Zerschlagung der
Sammlung.
Das Land Niedersachsen, das über das Vorkaufsrecht für
die Sammlung verfügt, führt schon seit geraumer Zeit Verhandlungen mit der Deutschen Bank mit dem Ziel, eine akzeptable Lösung im Sinne des geschlossenen Erhalts der
Sammlung in Niedersachsen herbeizuführen. Angesichts
der großen Bedeutung der Sammlung wäre eine Schenkung
eine angemessene und daher anzustrebende Lösung.
Der Niedersächsische Heimatbund appelliert an alle Beteiligten,
die Deutsche Bank und das Land Niedersachsen, alles
in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Niedersächsische
Münzkabinett in Hannover zu erhalten."
Aus: Rote Mappe, S. 30 f.
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dateien/RoteMappe2009.pdf
Eligius - am Freitag, 29. Mai 2009, 08:04 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In der FAZ.
Die Justizministerin äußert sich unter anderem zur Kulturflatrate mit verhaltener Sympathie und nimmt nicht gegen Open Axccess Stellung:
Die Frage nach mehr Open Access ist auch ein wichtiges Thema, das im Rahmen der laufenden Konsultation zur Weiterentwicklung des Urheberrechts eine Rolle spielt.
Die Justizministerin äußert sich unter anderem zur Kulturflatrate mit verhaltener Sympathie und nimmt nicht gegen Open Axccess Stellung:
Die Frage nach mehr Open Access ist auch ein wichtiges Thema, das im Rahmen der laufenden Konsultation zur Weiterentwicklung des Urheberrechts eine Rolle spielt.
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 03:18 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://scholarship20.blogspot.com/2009/05/introduction-to-webometrics.html
oder http://tinyurl.com/kv5rq7
oder http://tinyurl.com/kv5rq7
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 02:52 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 02:37 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ein unabhängiger Blogger von der Erlanger Buchwissenschaft wagt es, den Heidelberger Appell und die herrschende Position der Verlage zu kritisieren und bekommt natürlich sofort Dresche von Ulmer und Sprang in den Kommentaren.
http://www.boersenblatt.net/322329/
http://www.boersenblatt.net/322329/
KlausGraf - am Freitag, 29. Mai 2009, 02:32 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

aus: T. Ungerers, Hintereinander, München 1991
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 23:35 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Aktuelle Informationen zur Entwicklung des Archivportal D mit neuen Projektinformationen, so u.a. Anwendung EAD, EAG:
http://www.archivgut-online.de
http://www.archivgut-online.de
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 22:39 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Dokumentation zur Records Management Roadshow des Kollegen Kampffmeyer, mit Schwerpunkt auf MoReq 2 ist online:
Vgl.: Dokumentation Records Management Roadshow 2009
Vgl.: Dokumentation Records Management Roadshow 2009
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 22:33 - Rubrik: Records Management
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .... „Schneeball Erde” ist die landläufige Bezeichnung für ausgedehnte Vergletscherungen der Erde, die sich vor 726 bis 635 Millionen Jahren ereigneten. Da sich etwa um die gleiche Zeit ein großer Abfall in der Fossilienhäufigkeit zeigt, gingen Wissenschaftler bisher davon aus, dass die Vereisung die Ursache für dieses frühe Artensterben gewesen sein musste. Jetzt aber haben Wissenschaftlerinnen um die Doktorandin Robin Nagy und Susannah Porter, Professorin für Geowissenschaften an der Universität von Kalifornien in Santa Barbara diese Theorie widerlegt.
Die Forscherinnen untersuchten Proben aus der so genannten Chuar-Gruppe am Grund des Grand Canyon, die aus dem Neoproterozoikum, der Ära kurz vor der großen Vereisung stammen. Hier ist die Lebenswelt in den Wänden des Canyons wie ein einem Archiv der Erdgeschichte erhalten geblieben....."
Quelle:
http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9971-2009-05-28.html
Die Forscherinnen untersuchten Proben aus der so genannten Chuar-Gruppe am Grund des Grand Canyon, die aus dem Neoproterozoikum, der Ära kurz vor der großen Vereisung stammen. Hier ist die Lebenswelt in den Wänden des Canyons wie ein einem Archiv der Erdgeschichte erhalten geblieben....."
Quelle:
http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9971-2009-05-28.html
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 21:05 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" ..... Als das Kölner Stadtarchiv im März einstürzte, standen Politik und Öffentlichkeit in Deutschland Kopf. Das „Gedächtnis der Stadt“ zerstört, 1.000 Jahre dokumentierte Geschichte vernichtet – ein unschätzbarer Verlust für Forschung und Kultur. „Wenn ein Archiv einstürzt oder eine Forschungsbibliothek brennt, ist es eigentlich zu spät“, kritisiert Dr. Ulrich Hohoff, Vorsitzender des Verbands Deutscher Bibliothekare (VDB) und Chef der Universitätsbibliothek Augsburg. Die Bibliothekarinnen und Bibliothekare an wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland fordern ein gemeinsames Vorgehen mit Wissenschaftlern und Politikern, um wissenschaftliche Fachliteratur auf aktuellem Stand bereitzustellen und um überliefertes Kulturgut in den Einrichtungen zu erhalten. Es geht um Prioritäten und um finanzielle Mittel...."
Quelle:
http://www.firmenpresse.de/pressinfo92593.html
Quelle:
http://www.firmenpresse.de/pressinfo92593.html
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 21:03 - Rubrik: Kulturgut
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Das Institut für Filmwissenschaft und Mediendramaturgie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz veranstaltet im Sommersemester 2009 die internationale Vortragsreihe „Film Beyond Film // Film jenseits der Leinwand“. In insgesamt sieben Vorträgen sprechen Filmregisseure, Videokünstler und Politaktivisten, Museumsleiter und Kuratoren, Therapeuten und Theoretiker der virtuellen Realität über die heutigen Wirkungsräume des Films, das Erbe des Kinos und die Transformation seiner Bilder. Im vierten Vortrag der Reihe fragt Rainer Rother, Künstlerischer Direktor der Deutschen Kinemathek, am Mittwoch, 3. Juni, unter der Überschrift „Filme Einer Ausstellung“, ob sich die Historie mit Homevideos erzählen lässt. „Wir waren so frei. Momentaufnahmen 1989/90“ präsentiert nicht nur professionelle Dokumentarfilme als Ausstellungsobjekte, sondern auch private Filme und Fotos der Deutschen – ihre visuelle Erinnerung an die Wiedervereinigung. Zusätzlich zur Ausstellung werden diese Zeugnisse im Netz recherchierbar sein. Was vermögen Film und Internet als Bilder-Gedächtnis für Museum und Archiv?
Rainer Rother ist Künstlerischer Direktor der Deutschen Kinemathek und Leiter der Retrospektive der Berlinale, betreute unter anderem die Monumentalausstellungen „Das deutsche Bilderimperium. Die Ufa 1917-1945“ und „Die letzten Tage der Menschheit. Bilder des Ersten Weltkrieges“.
Der öffentliche Vortrag beginnt am Mittwoch, 3. Juni, um 19 Uhr im Hörsaal der Filmwissenschaft, Medienhaus, Wallstr. 11, in Mainz. Der Eintritt ist frei. Anmeldung nicht erforderlich."
Quelle:
http://www.dailynet.de/BildungTraining/43397.php
Rainer Rother ist Künstlerischer Direktor der Deutschen Kinemathek und Leiter der Retrospektive der Berlinale, betreute unter anderem die Monumentalausstellungen „Das deutsche Bilderimperium. Die Ufa 1917-1945“ und „Die letzten Tage der Menschheit. Bilder des Ersten Weltkrieges“.
Der öffentliche Vortrag beginnt am Mittwoch, 3. Juni, um 19 Uhr im Hörsaal der Filmwissenschaft, Medienhaus, Wallstr. 11, in Mainz. Der Eintritt ist frei. Anmeldung nicht erforderlich."
Quelle:
http://www.dailynet.de/BildungTraining/43397.php
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 21:02 - Rubrik: Filmarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
85 Prozent konnten der Kulturgüter aus dem eingestürzten Stadtarchiv geborgen werden.
11.000 Tonnen Bauschutt von der Unglücksstelle abtransportiert worden.
13.000 Euro fürs Stadtarchiv beim Benefizkonzert(2)
22.000 Stunden waren bislang Feuerwehr und Hilfskräfte im Einsatz.
Quellen:
(1) http://www.ksta.de/html/artikel/1243453916373.shtml
(2) http://www.ksta.de/html/artikel/1242833470077.shtml
11.000 Tonnen Bauschutt von der Unglücksstelle abtransportiert worden.
13.000 Euro fürs Stadtarchiv beim Benefizkonzert(2)
22.000 Stunden waren bislang Feuerwehr und Hilfskräfte im Einsatz.
Quellen:
(1) http://www.ksta.de/html/artikel/1243453916373.shtml
(2) http://www.ksta.de/html/artikel/1242833470077.shtml
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 21:01 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das letzte Nestor-Seminar im Bundesarchivs (kam auch via Archivliste) setzt sich mit der Emulation als Methode zur elektronischen Archivierung auseinander. Als Experte ist Jeffrey van der Hoeven, Nationalbibliothek der Niederlande beteiligt. Er stellt den dort entwickleten Dioscuri Emulator vor, der u.a. Thema beim ICA-Congress in Kuala Lumpur war - sprich eine weltweit maßgebliche Lösung.
Vgl.: Nestor-Seminar zur Emulation im Bundesarchiv
zum Dioscuri-Projekt vgl. auch: Archivalia-Beitrag zu dioscuri
Vgl.: Nestor-Seminar zur Emulation im Bundesarchiv
zum Dioscuri-Projekt vgl. auch: Archivalia-Beitrag zu dioscuri
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 20:53 - Rubrik: Digitale Unterlagen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ein Überblick über aktuelle Entwicklungen bzgl. Speicherlösungen für Langzeitspeicherung und Archivierung:
Datenspeicher Langzeitspeicherung und Archivierung
Datenspeicher Langzeitspeicherung und Archivierung
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 20:51 - Rubrik: Digitale Unterlagen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Gedanken zur Nutzung von Metadatenstandards für systemübergreifenden Recherche vom Kollegen Dr. Kampffmeyer
Metadatenstandards zur Repository-übergreifenden Recherche
Metadatenstandards zur Repository-übergreifenden Recherche
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 20:48 - Rubrik: Digitale Unterlagen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Josef Wermert (Stadtarchiv Olpe) und Dieter Tröps (Kreisarchiv Olpe) helfen noch bis zum Ende der Woche im Kölner Erstversorgungszentrum. (Quelle: Siegener Zeitung, 28.5.2009, Printausgabe)
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 19:16 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
So verlautbarte der Kulturstaatsminister: "..... Daneben sollen auch die dringend sanierungsbedürftigen Gebäude des Bundesarchivs, der BStU (Birthler-Behörde) und Haus 1 / Normannenstraße Hilfen von über 12 Millionen Euro erhalten. Daneben sollen auch die dringend sanierungsbedürftigen Gebäude des Bundesarchivs, der BStU (Birthler-Behörde) und Haus 1 / Normannenstraße Hilfen von über 12 Millionen Euro erhalten. ...."
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 18:46 - Rubrik: Staatsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/210509/
2009 ist die zweite Auflage des von mir seinerzeit (2004) mit Dreier/Schulze (inzwischen 3. Aufl. 2008) verglichenen Kommentars erschienen. Insgesamt ist mein Eindruck eher negativer als seinerzeit.
Zur Abwertung führt insbesondere die eigenartige Sonderansicht von Dr. Gunda Dreyer, Richterin am Landgericht (Kassel), zur Panoramafreiheit § 59 UrhG. Sie vertritt in Rn 9, 12 und 15 (= S. 903-905) die abwegige Ansicht, es sei unzulässig, das Werk auf CD-ROM oder Festplatte zu überspielen, um es so ins Internet stellen zu können, da Vervielfältigungen nur mit Mitteln der Malerei, der Grafik, durch Lichtbild und Film erlaubt seien. Mit dieser Ansicht steht sie allein auf weiter Flur; dezidiert anderer Ansicht ist sowohl der Schrickersche Kommentar als auch das VG Karlsruhe (NJW 2000, 2222). Auch die anderen Großkommentare schließen sich ihr nicht an (Nordemann, Wandtke/Bullinger).
Die von ihr angegebene Begrenzung bezieht sich nach herrschender Meinung nur auf das Verbot plastischer Nachbildungen. Zur Nutzung durch Lichtbilder (einschließlich Lichtbildwerke!) und Film zählt selbstverständlich auch die Benutzung einer Digitalkamera zur Aufnahme von Fotos und Filmen. Werden analoge Bilder digitalisiert, um die zulässige öffentliche Wiedergabe mittels Zugänglichmachung im Internet zu ermöglichen, liegt darin ein für die Norm nicht relevanter Zwischenschritt.
Zur Panoramafreiheit siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafreiheit
Foto: Andreas Praefcke CC-BY 3.0 unported - Gunda würde dieses Foto der Berliner Philharmonie verbieten
2009 ist die zweite Auflage des von mir seinerzeit (2004) mit Dreier/Schulze (inzwischen 3. Aufl. 2008) verglichenen Kommentars erschienen. Insgesamt ist mein Eindruck eher negativer als seinerzeit.
Zur Abwertung führt insbesondere die eigenartige Sonderansicht von Dr. Gunda Dreyer, Richterin am Landgericht (Kassel), zur Panoramafreiheit § 59 UrhG. Sie vertritt in Rn 9, 12 und 15 (= S. 903-905) die abwegige Ansicht, es sei unzulässig, das Werk auf CD-ROM oder Festplatte zu überspielen, um es so ins Internet stellen zu können, da Vervielfältigungen nur mit Mitteln der Malerei, der Grafik, durch Lichtbild und Film erlaubt seien. Mit dieser Ansicht steht sie allein auf weiter Flur; dezidiert anderer Ansicht ist sowohl der Schrickersche Kommentar als auch das VG Karlsruhe (NJW 2000, 2222). Auch die anderen Großkommentare schließen sich ihr nicht an (Nordemann, Wandtke/Bullinger).
Die von ihr angegebene Begrenzung bezieht sich nach herrschender Meinung nur auf das Verbot plastischer Nachbildungen. Zur Nutzung durch Lichtbilder (einschließlich Lichtbildwerke!) und Film zählt selbstverständlich auch die Benutzung einer Digitalkamera zur Aufnahme von Fotos und Filmen. Werden analoge Bilder digitalisiert, um die zulässige öffentliche Wiedergabe mittels Zugänglichmachung im Internet zu ermöglichen, liegt darin ein für die Norm nicht relevanter Zwischenschritt.
Zur Panoramafreiheit siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafreiheit

KlausGraf - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 16:41 - Rubrik: Archivrecht
Sehr interessante Wortmeldungen einer aktuellen Debatte zitiert:
http://hangingtogether.org/?p=692
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=bildrecht
http://hangingtogether.org/?p=692
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=bildrecht
KlausGraf - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 01:05 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://statelibrary.ncdcr.gov/dimp/digital/ncfamilyrecords/
North Carolina Family Records Online currently contains over 200 Bible Records (lists of birth, marriage, and death information recorded in North Carolina Bibles throughout the 18th, 19th, and 20th centuries). The collection also contains a six-volume index of marriage and death notices that appeared in five North Carolina newspapers from 1799-1893.

North Carolina Family Records Online currently contains over 200 Bible Records (lists of birth, marriage, and death information recorded in North Carolina Bibles throughout the 18th, 19th, and 20th centuries). The collection also contains a six-volume index of marriage and death notices that appeared in five North Carolina newspapers from 1799-1893.

KlausGraf - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 00:56 - Rubrik: Genealogie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Wir sind jugendgefährdend. Infobib hat sich ein dubioses Jugendschutzprogramm vorgenommen und dort auch Archivalia festgestellt:
http://infobib.de/blog/2009/05/27/ist-infobib-jugendgefahrdend/

http://infobib.de/blog/2009/05/27/ist-infobib-jugendgefahrdend/

KlausGraf - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 00:45 - Rubrik: Allgemeines
Zwei Besprechungen in Französisch:
http://blogusoperandi.blogspot.com/2009/05/la-bibliotheque-numerique-mondiale.html
http://bibliotheques.wordpress.com/2009/04/21/que-vient-faire-la-world-digital-library-dans-cette-galere/
Vor allem letztere ist doch sehr kritisch. Meine eigene Begeisterung hat sich jäh gelegt, als mir klar wurde, dass die ganzen Millionen in die Präsentation (zugegeben mehrsprachig) von gerade mal gut 1100 Objekten geflossen sind. Meine Frage per Mail anlässlich des Starts hinsichtlich eines OAI-Formats wurde nicht beantwortet.
http://blogusoperandi.blogspot.com/2009/05/la-bibliotheque-numerique-mondiale.html
http://bibliotheques.wordpress.com/2009/04/21/que-vient-faire-la-world-digital-library-dans-cette-galere/
Vor allem letztere ist doch sehr kritisch. Meine eigene Begeisterung hat sich jäh gelegt, als mir klar wurde, dass die ganzen Millionen in die Präsentation (zugegeben mehrsprachig) von gerade mal gut 1100 Objekten geflossen sind. Meine Frage per Mail anlässlich des Starts hinsichtlich eines OAI-Formats wurde nicht beantwortet.
KlausGraf - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 00:26 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 00:10 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Via http://www.telota.de/
http://archiv.bbaw.de/archiv/archivbestaende/abteilung-sammlungen/gesamtbestand-des-kunstbesitzes/gelehrtengemaelde/gelehrtengemaelde

http://archiv.bbaw.de/archiv/archivbestaende/abteilung-sammlungen/gesamtbestand-des-kunstbesitzes/gelehrtengemaelde/gelehrtengemaelde

KlausGraf - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 23:18 - Rubrik: Universitaetsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.zfda.de/beitrag.php?id=782&mode=maphilinet
Ralf Plate gibt einen Überblick.
Von ihm genannte Online-Angebote:
DRW = Deutsches Rechtswörterbuch:
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
DWB = Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm:
http://www.dwb.uni-trier.de/
2DWB = Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung:
http://pom.bbaw.de/dwb (2DWB Berlin)
http://www.dwb-digital.adw-goettingen.gwdg.de/WebDwb (2DWB Göttingen)
MWB = Mittelhochdeutsches Wörterbuch:
http://www.mhdwb-online.de/
MWV = Mittelhochdeutscher Wörterbuchverbund (BMZ, Lexer, Findebuch):
http://www.mwv.uni-trier.de/
Ralf Plate gibt einen Überblick.
Von ihm genannte Online-Angebote:
DRW = Deutsches Rechtswörterbuch:
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
DWB = Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm:
http://www.dwb.uni-trier.de/
2DWB = Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung:
http://pom.bbaw.de/dwb (2DWB Berlin)
http://www.dwb-digital.adw-goettingen.gwdg.de/WebDwb (2DWB Göttingen)
MWB = Mittelhochdeutsches Wörterbuch:
http://www.mhdwb-online.de/
MWV = Mittelhochdeutscher Wörterbuchverbund (BMZ, Lexer, Findebuch):
http://www.mwv.uni-trier.de/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Zu http://archiv.twoday.net/stories/5531082/
Rüdiger Schnell zerreißt in der ZfdA 138 (2009), S. 102 die Arbeit von Monika Schulz, Eherechtsdiskurse, Heidelberg: Winter 2005. Sie kranke an "eklatanten philologisch-handwerklichen Schwächen". Er wundere sich über finanzielle Unterstützung der Drucklegung durch die DFG.
Rüdiger Schnell zerreißt in der ZfdA 138 (2009), S. 102 die Arbeit von Monika Schulz, Eherechtsdiskurse, Heidelberg: Winter 2005. Sie kranke an "eklatanten philologisch-handwerklichen Schwächen". Er wundere sich über finanzielle Unterstützung der Drucklegung durch die DFG.
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 22:58 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Rüdiger Barth, Das Archiv der Grafen von Giech zu Thurnau. Erschließung und erste Einblicke anhand der Rechnungen. Die Verwaltungsorganisation der Herrschaft Thurnau, in: ZBLG 72 (2009), S. 19-47
Das Adelsarchiv wurde 2003 für das Staatsarchiv Bamberg angekauft.
Wappen Giech in Thurnau - Foto PeterBraun74 CC-BY 3.0
Das Adelsarchiv wurde 2003 für das Staatsarchiv Bamberg angekauft.
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 22:53 - Rubrik: Herrschaftsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Peter Schmidt von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Katalog der deutschsprachigen illustrierten Handschriften) ist es gelungen, die seit mehreren Jahrzehnten verschollene Handschrift Alba Julia / Karlsburg, Bibl. Bátthyáneum, Cod. Var. 280 (Kat.-Nr. 522), die eine deutsche Übersetzung von Michaels de Massa: 'Vita Christi' enthält, mit der Handschrift Frankfurt a. M., Stadt- und Universitätsbibl., Ms. germ. qu. 103 zu identifizieren. - Während man in Alba Julia nichts vom Verbleib der Handschrift wußte, gab es in Frankfurt nach Angaben des 1980 erschienenen Handschriftenkataloges von Birgitt Weimann offensichtlich keine Hinweise zur Herkunft der Handschrift. Weiterführende Informationen zu diesem illustrierten Codex aus dem Jahr 1505 finden sich beim entsprechenden Eintrag im Handschriftencensus
http://www.handschriftencensus.de/13235
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0020_b073_JPG.htm
Zu den Herren von Schellenberg siehe auch den einen Wolfegger Schwabenspiegel:
http://dlib-zs.mpier.mpg.de/mj/kleioc/0010/exec/bigpage/%222085079_05%2b1866_0314%22
http://www.handschriftencensus.de/13235
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0020_b073_JPG.htm
Zu den Herren von Schellenberg siehe auch den einen Wolfegger Schwabenspiegel:
http://dlib-zs.mpier.mpg.de/mj/kleioc/0010/exec/bigpage/%222085079_05%2b1866_0314%22
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die OSWD (Online-SWD) bietet Zugriff auf die SWD (Schlagwortnormdatei) und die Personen der PND (Personennamendatei), die für die Sacherschließung genutzt werden. Sie wird online aus der SWD der Katalogisierungsdatenbank des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes (SWB) aktualisiert.
Sie finden dieses Rechercheinstrument unter: http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/
Die in der OSWD enthaltenenen Begriffe können mit einem Klick auch in der Wikipedia nachgeschlagen werden und es können die damit beschlagworteten Publikationen im SWB-Verbundkatalog gesucht werden.
Sie finden dieses Rechercheinstrument unter: http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/
Die in der OSWD enthaltenenen Begriffe können mit einem Klick auch in der Wikipedia nachgeschlagen werden und es können die damit beschlagworteten Publikationen im SWB-Verbundkatalog gesucht werden.
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 22:06 - Rubrik: Archivbibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://readingarchives.blogspot.com/
Reading Archives war eines der klügsten archivischen Weblogs, jeder Eintrag von hoher Qualität. Es ist schade, dass die Blogosphäre diese wichtige Stimme verliert.
Reading Archives war eines der klügsten archivischen Weblogs, jeder Eintrag von hoher Qualität. Es ist schade, dass die Blogosphäre diese wichtige Stimme verliert.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" ..... 1989, das Jahr des welthistorischen Epochenbruchs, liegt genau auf halber Strecke zwischen 1968 und heute und ist um vieles bedeutender. Weil weder die 68er noch die Anti-68er am Aufbruch in Mittel- und Osteuropa und am Einreißen des Eisernen Vorhanges direkt in größerem Maße beteiligt waren, umschleichen sie das Datum 1989 mit einer gewissen ehrfürchtigen Scheu und tragen ihre Deutungskämpfe um das historisch längst „aufgehobene“ Jahr 1968 aus. Sie landen dabei oft dort, wo die Aufklärung endet und der Archiv-Grusel beginnt. "
Quelle:
http://nachrichten.aol.de/nachrichten-politik/die-deutsche-linke-und-der-deutungskampf/artikel/20090527133808317209456
Quelle:
http://nachrichten.aol.de/nachrichten-politik/die-deutsche-linke-und-der-deutungskampf/artikel/20090527133808317209456
Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 21:21 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Dan Friedman introduces this interesting artist and archivist: " ... Part of a generation of Jewish Hungarian artists whose early adult life was lived while Hungary was behind the Iron Curtain, Forgacs emerged in the 1990s perfectly placed to take advantage of the new global art market and the emerging digital image technologies. Expelled from the university system in 1971 for his politics Forgacs worked in avant-garde art, as a musician and, from 1983, as an archivist at the Private Photo & Film Archives Foundation (PPFA) in Budapest. ...."
Link:
http://www.forward.com/articles/106627/
Link:
http://www.forward.com/articles/106627/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 21:20 - Rubrik: Personalia
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Ausstellung stellt aufwändig restaurierten Bauleitplan von 1948/49 vor. Er ist die Grundlage für den Neuaufbau der Stadt Rheydt nach den Zerstörungen durch den Zweiten Weltkrieg. Bis in die 1960er Jahre hinein hatte er seine Gültigkeit und legte wichtige Merkmale für das städtebauliche Bild der Rheydter Innenstadt. In einer gemeinsamen Ausstellung vom 3. bis 19. Juni zeigen das Stadtarchiv, der Fachbereich Stadtentwicklung und Planung und die Stadtsparkasse, unterstürtzt durch das Rheydter City-Management, den nun aufwändig restaurierten Bauleitplan, auch Leitl-Plan genannt, von 1948/49 in der Sparkassengeschäftsstelle Marktstraße.
Den Namen „Leitl-Plan“ erhielt der Plan nach dem in der Erarbeitung des Planwerks federführend tätigen Stadtplaner Alfons Leitl. Die Ausstellung verdeutlicht die schwierige und aufwändige Restaurierung des Plans und stellt den Stadtplaner und Architekt Alfons Leitl (1909 – 1975) vor, der neben dem Plan auch einige Bauten in Mönchengladbach entwarf. Auf weiteren Stellwänden zeigt die Ausstellung, wie der Bauleitplan den Wiederaufbau prägte und wie er bis heute fortgeschrieben wurde. Die Ausstellung wird durch den Beigeordneten Dr. Gert Fischer und Heinz Willems von der Stadtsparkasse Mönchengladbach am Mittwoch, 3. Juni, um 11 Uhr eröffnet.
Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach unter:
http://www.moenchengladbach.de/set/set.php?cont=kultur
Den Namen „Leitl-Plan“ erhielt der Plan nach dem in der Erarbeitung des Planwerks federführend tätigen Stadtplaner Alfons Leitl. Die Ausstellung verdeutlicht die schwierige und aufwändige Restaurierung des Plans und stellt den Stadtplaner und Architekt Alfons Leitl (1909 – 1975) vor, der neben dem Plan auch einige Bauten in Mönchengladbach entwarf. Auf weiteren Stellwänden zeigt die Ausstellung, wie der Bauleitplan den Wiederaufbau prägte und wie er bis heute fortgeschrieben wurde. Die Ausstellung wird durch den Beigeordneten Dr. Gert Fischer und Heinz Willems von der Stadtsparkasse Mönchengladbach am Mittwoch, 3. Juni, um 11 Uhr eröffnet.
Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach unter:
http://www.moenchengladbach.de/set/set.php?cont=kultur
Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 21:18 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Erben Heinrich Bölls haben 2007 die Zeichenkette "Heinrich Böll" beim Markenamt in München als Wortmarke u.a. für Bier, Kölsch, Mineralwasser und Pils angemeldet. Inzwischen liegt ein Antrag Dritter auf Löschung der Marke wegen absoluter Schutzhindernisse vor.
werkvermittlung - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 20:22 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

via Archivistica.net. Danke!
Gibt es noch weitere T-Shirts-Bilder ?
Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 18:26 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Beim Hypothekenbuch des Amtes Bilstein (1724 * 1810) handelt es sich um die Bände 10 bis 38 des Bestandes *Herzogtum Westfalen, Amt Bilstein“ im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen. Die Archivalien bestehen aus Protokollen mit zahlreichen ergänzenden Beilagen. Protokolliert wurden insbesondere Grundstücks-verkäufe und *belastungen, tTestamente, Kindteilsforderungen und Eheberedungen. Zu finden sind dort außerdem Konkurse, die Abwicklung von Nachlässen und vereinzelt Ortssatzungen. Das Hypothekenbuch dürfte insbesondere das Interesse der Familien-, Flurnamen-, Ortsgeschichts- und regionaler Wirtschaftsgeschichtsforschung sowie von Volkskundlern auf sich ziehen.
Bestandsbildner war das kurkölnische Amt Bilstein, das von 1445 bis 1802 existierte. Die Archivalien reichen insofern weit in die hessen-darmstädtische Administrationszeit hinein. Die protokollierung der oben beschriebenen Rechtsvorgänge wurde mit der kurfürstlich-kölnischen Polizeiordnung vom 20. September 1723 (Tit. 16 § 1) angeordnet. Die ersten Eintragungen datieren vom Mai 1724. Die neue Vorschrift wurde also verhältnismäßig rasch umgesetzt. Sie diente der Rechtssicherheit von Vertragsparteien und der Vermeidung kostspieliger Prozesse aufgrund von Streitigkeiten. Mit dem Beginn der hessen-darmstädtischen Herrschaft im Herzogtum Westfalen 1802 erfolgte offensichtlich beim Amt Bilstein kein unmittelbarer Aktenschnitt. Das Hypothekenbuch wurde bis 1810 weitergeführt. Dies könnte mit den sich über mehrere Jahre hinziehenden Verwaltungs- und Justizreformen in dieser Zeit zusammenhängen.
Das kurkölnische Amt Bilstein umfasste bis 1802 einen Großteil des heutigen Kreises Olpe und Teile der Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis. Es gliederte sich in ein Ober- und ein Niederamt mit den Kirchspielen Heinsberg, Helden, Kirchveischede, Kirchhundem, Lenne, Oberhundem, Rahrbach sowie die bilsteinischen Güter in der Vogtei Grafschaft und dem Kirchspiel Elspe. Hinzu kamen die bilsteinischen Rechte in den Gebieten Attendorn und Olpe. Die protokollierten Rechtsgeschäfte des Hypothekenbuches gehen naturgemäß über dieses Gebiet hinaus.
Der Bestand wurde im Gemeindearchiv Kirchhundem in den Jahren 1990 bis 1996 inhaltlich erschlossen, was eine gezielte Benutzung ermöglicht. Zirka 8700 Fälle wurden dabei erfasst. Ein Personen- und Ortsnamensindex erleichtert die Benutzung. Das zweibändige Inventar hat einen Umfang von 990 Seiten im DIN A 4 Format; aus Kostengründen schied deshalb eine Veröffentlichung als Druckwerk aus. Die Veröffentlichung auf CD-Rom stellt insofern eine kostengünstige Alternative dar, das Inventar einem breiteren Interessentenkreis zugänglich zu machen. Die Bände 1 und 2 des Inventars sind hier als pdf-Dateien nutzbar. Die Archivalien selbst können im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, und in Form von Mikrofilmen im Gemeindearchiv Kirchhundem eingesehen werden.
Die CD-Rom kann bis zum 22.06.2009 zum Preis von 10,00 € zzgl. Versandkosten vorbestellt werden beim
Gemeindearchiv Kirchhundem
Hundemstr. 35
57399 Kirchhundem
Telefax-Nr. 02723 9250129
Der spätere Verkaufspreis beträgt 12,50 €.
via
Rundschreiben Kultur der Kulturregion Südwestfalen Nr. 05/09
Bestandsbildner war das kurkölnische Amt Bilstein, das von 1445 bis 1802 existierte. Die Archivalien reichen insofern weit in die hessen-darmstädtische Administrationszeit hinein. Die protokollierung der oben beschriebenen Rechtsvorgänge wurde mit der kurfürstlich-kölnischen Polizeiordnung vom 20. September 1723 (Tit. 16 § 1) angeordnet. Die ersten Eintragungen datieren vom Mai 1724. Die neue Vorschrift wurde also verhältnismäßig rasch umgesetzt. Sie diente der Rechtssicherheit von Vertragsparteien und der Vermeidung kostspieliger Prozesse aufgrund von Streitigkeiten. Mit dem Beginn der hessen-darmstädtischen Herrschaft im Herzogtum Westfalen 1802 erfolgte offensichtlich beim Amt Bilstein kein unmittelbarer Aktenschnitt. Das Hypothekenbuch wurde bis 1810 weitergeführt. Dies könnte mit den sich über mehrere Jahre hinziehenden Verwaltungs- und Justizreformen in dieser Zeit zusammenhängen.
Das kurkölnische Amt Bilstein umfasste bis 1802 einen Großteil des heutigen Kreises Olpe und Teile der Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis. Es gliederte sich in ein Ober- und ein Niederamt mit den Kirchspielen Heinsberg, Helden, Kirchveischede, Kirchhundem, Lenne, Oberhundem, Rahrbach sowie die bilsteinischen Güter in der Vogtei Grafschaft und dem Kirchspiel Elspe. Hinzu kamen die bilsteinischen Rechte in den Gebieten Attendorn und Olpe. Die protokollierten Rechtsgeschäfte des Hypothekenbuches gehen naturgemäß über dieses Gebiet hinaus.
Der Bestand wurde im Gemeindearchiv Kirchhundem in den Jahren 1990 bis 1996 inhaltlich erschlossen, was eine gezielte Benutzung ermöglicht. Zirka 8700 Fälle wurden dabei erfasst. Ein Personen- und Ortsnamensindex erleichtert die Benutzung. Das zweibändige Inventar hat einen Umfang von 990 Seiten im DIN A 4 Format; aus Kostengründen schied deshalb eine Veröffentlichung als Druckwerk aus. Die Veröffentlichung auf CD-Rom stellt insofern eine kostengünstige Alternative dar, das Inventar einem breiteren Interessentenkreis zugänglich zu machen. Die Bände 1 und 2 des Inventars sind hier als pdf-Dateien nutzbar. Die Archivalien selbst können im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, und in Form von Mikrofilmen im Gemeindearchiv Kirchhundem eingesehen werden.
Die CD-Rom kann bis zum 22.06.2009 zum Preis von 10,00 € zzgl. Versandkosten vorbestellt werden beim
Gemeindearchiv Kirchhundem
Hundemstr. 35
57399 Kirchhundem
Telefax-Nr. 02723 9250129
Der spätere Verkaufspreis beträgt 12,50 €.
via
Rundschreiben Kultur der Kulturregion Südwestfalen Nr. 05/09
Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 18:19 - Rubrik: Genealogie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.welt.de/die-welt/article3810334/Verlag-C-H-Beck-verweigert-sich-Google.html
Eingermaßen rätselhaft stehe ich vor der folgenden Formulierung:
In einem Brief an seine Autoren erklärt der für die Geisteswissenschaften verantwortliche Verleger Wolfgang Beck, der Verlag wolle - "unabhängig von den Plänen der VG Wort" - "die Rechte aus dem Google-Vergleich für seine Autoren und für sich selbst wahrnehmen". "Der Verlag C.H. Beck plant, von Google das erwähnte Removal breitflächig für seine Titel zu verlangen", sehe er doch, so Wolfgang Beck weiter, "die Wahrnehmung der digitalen Verwertungsrechte für seine Publikationen als eine seiner zentralen Aufgaben an". Die stichwortgesteuerte Google-Buchsuche, bei der der Nutzer Zugriff nur auf ausgewählte Passagen hat, sei davon nicht betroffen.
Das Removal entfernt die Titel komplett aus der Buchsuche; möglicherweise bezieht sich der "Zugriff nur auf ausgewählte Passagen" auf die Teilnahme am Google-Partnerprogramm. Hier finde ich 578 Beck-Titel bei Google:
http://tinyurl.com/r2epp7
Zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5720188/
Eingermaßen rätselhaft stehe ich vor der folgenden Formulierung:
In einem Brief an seine Autoren erklärt der für die Geisteswissenschaften verantwortliche Verleger Wolfgang Beck, der Verlag wolle - "unabhängig von den Plänen der VG Wort" - "die Rechte aus dem Google-Vergleich für seine Autoren und für sich selbst wahrnehmen". "Der Verlag C.H. Beck plant, von Google das erwähnte Removal breitflächig für seine Titel zu verlangen", sehe er doch, so Wolfgang Beck weiter, "die Wahrnehmung der digitalen Verwertungsrechte für seine Publikationen als eine seiner zentralen Aufgaben an". Die stichwortgesteuerte Google-Buchsuche, bei der der Nutzer Zugriff nur auf ausgewählte Passagen hat, sei davon nicht betroffen.
Das Removal entfernt die Titel komplett aus der Buchsuche; möglicherweise bezieht sich der "Zugriff nur auf ausgewählte Passagen" auf die Teilnahme am Google-Partnerprogramm. Hier finde ich 578 Beck-Titel bei Google:
http://tinyurl.com/r2epp7
Zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5720188/
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 13:04 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Video des Kölner Stadt-Anzeigers:
Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 08:30 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Yahoo-Bildersuche gestattet Bilder mit CC-Freigabe gezielt aufzufinden:
http://images.search.yahoo.com
Leider funktioniert die Suche nicht einwandfrei, es werden bei Suche nach kommerziell nutzbaren und bearbeitbaren (wikipedia-tauglichen) Bildern auch NC-Bilder angezeigt.
Foto: ddghu, CC-BY-SA Brügge
http://images.search.yahoo.com
Leider funktioniert die Suche nicht einwandfrei, es werden bei Suche nach kommerziell nutzbaren und bearbeitbaren (wikipedia-tauglichen) Bildern auch NC-Bilder angezeigt.

KlausGraf - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 04:33 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ort: LVR-Landesmuseum Bonn; bis 1. Juni. Di bis So 10-18¸ Mi 10-21 Uhr.
Quelle:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10003&detailid=596598
Quelle:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10003&detailid=596598
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 21:57 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Neunter Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik 2009.
168 Seiten starker Jahresbericht als PDF abrufbar:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/130/1613020.pdf
168 Seiten starker Jahresbericht als PDF abrufbar:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/130/1613020.pdf
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 21:47 - Rubrik: Staatsarchive
Kopf des Tages der Financial Times Deutschland (Link). Soll man da gratulieren ?
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 21:43 - Rubrik: Personalia
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Archivaris Frederieke Verheijen heeft een week meegeholpen met het redden van de collectie van het in Keulen ingestorte archief. De medewerkster van het Gemeentearchief Schiedam was zeer onder de indruk van de organisatie en de voortgang. Vanwege het succes gaat ze spoedig terug naar Duitsland om de werkzaamheden te hervatten. ...."
Quelle:
http://www.schiedam.nl/smartsite.shtml?id=19889&goto=57026
Quelle:
http://www.schiedam.nl/smartsite.shtml?id=19889&goto=57026
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 21:41 - Rubrik: Kommunalarchive
"... darunter kann man sich vieles vorstellen. Künstler Georg Joachim Schmitt präsentierte in der Nacht zum Sonntag diese ungewöhnliche Form der Lyrik. Vor der Kulisse der Unglücksstelle am Stadtarchiv pfiff er zur 60-Jahr-Feier der Bundesrepublik die 19 Artikel des deutschen Grundgesetzes."
Quelle:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1238775229278.shtml
Quelle:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1238775229278.shtml
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 21:40 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Graeter: Hexen oder Unholden Predigten"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/287865
"Priebsch: Bruder Rausch"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/287756
"Priebsch: Die heilige Regel für ein vollkommenes Leben"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/286816
"Priebsch: Christi Leiden, in einer Vision geschaut"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/287494
"Die althochdeutschen Glossen - 5. Ergänzungen und Untersuchungen"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/285005
(Die anderen 4 Bände sind noch in Bearbeitung.)
"Könnecke: Bilderatlas zur Geschichte der deutschen Nationalliteratur"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/284638
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/287865
"Priebsch: Bruder Rausch"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/287756
"Priebsch: Die heilige Regel für ein vollkommenes Leben"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/286816
"Priebsch: Christi Leiden, in einer Vision geschaut"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/287494
"Die althochdeutschen Glossen - 5. Ergänzungen und Untersuchungen"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/285005
(Die anderen 4 Bände sind noch in Bearbeitung.)
"Könnecke: Bilderatlas zur Geschichte der deutschen Nationalliteratur"
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/284638
KlausGraf - am Dienstag, 26. Mai 2009, 21:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.historischesarchivkoeln.de/presse.php?lang=de (unter dem 11.5.2009)
Offener Brief der wissenschaftlichen Benutzerinnen und Benutzer des Historischen
Archivs der Stadt Köln zur Einrichtung eines provisorischen Lesesaals
Die wissenschaftlichen Benutzerinnen und Benutzer des Archivs, vertreten durch die
unterzeichneten Professorinnen und Professoren, fordern die unverzügliche Einrichtung des
vom Rat der Stadt Köln am 26. März beschlossenen provisorischen Lesesaals, spätestens bis
zum 1. Juli 2009. Die bisherige Zeitplanung für einen provisorischen Lesesaal, der erst gegen
Ende des Jahres zugänglich sein soll, trägt der Zwangslage insbesondere der deutschen und
ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden keinerlei Rechnung. Hier ist schnelles
Handeln gefordert, um nicht jungen Menschen ihre berufliche Zukunft zu versperren und den
Ruf des Wissenschaftsstandorts Köln dauerhaft zu beschädigen.
Wissenschaftler aus dem Ausland können sich nur zeitlich begrenzt in Deutschland aufhalten.
Auch den Doktoranden deutscher Universitäten steht durch befristete Stipendien und
Arbeitsverträge nur eine sehr beschränkte Zeit für die Bearbeitung ihrer Projekte zur
Verfügung. Für eine Themenänderung sind viele Projekte zu weit fortgeschritten. Gerade die
Doktoranden und Wissenschaftler unterstützen durch ihr aufopferndes Engagement die
Bergung und die Erstversorgung der Archivalien tatkräftig. Zum Beispiel hat allein der
Nordrhein-Westfälische Arbeitskreis ‚Frühe Neuzeit’ bereits weit über 1000 Arbeitsstunden
ehrenamtlich geleistet.
Mit Hilfe der in Köln vorhandenen Sicherungsverfilmungen ist es möglich, zahlreiche
wissenschaftliche Projekte aus dem In- und Ausland zügig fortzusetzen. Wir fordern ein
pragmatisches Vorgehen: Die Sicherungsverfilmungen dringend benötigter Bestände sind als
erstes zugänglich zu machen. In weiteren Schritten muss der provisorische Lesesaal dann
ausgebaut und verbessert werden, bis die Digitalisierung aller Verfilmungen abgeschlossen
ist. Die Findmittel des Archivs sind ohnehin beim Einsturz weitgehend unversehrt geblieben
und können sofort verfügbar gemacht werden. Das „digitale Historische Archiv Köln“
(www.historischesarchivkoeln.de) bietet zudem an, alle retrodigitalisierten Findbücher und
Mikrofilme sowie Digitalisate von geretteten Archivalien sofort online verfügbar zu machen.
Von diesen Forderungen bleiben Überlegungen und Planungen hinsichtlich des Neubaus des
Kölner Stadtarchivs selbstverständlich unberührt, diese beiden Sachverhalte dürfen nicht
vermischt oder gegeneinander gestellt werden.
Die Unterzeichner:
Prof. Takashi Aizawa, University of Tokyo
Prof. Dr. Matthias Asche, Universität Tübingen, Historisches Seminar
Prof. Dr. Alison I. Beach, College of William & Mary Williamsburg, Department of
Religious Studies
Prof. Dr. Matthias Becher, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. James M. Brophy, University of Delaware, Department of History
Prof. Dr. Dittmar Dahlmann, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Jeffry Diefendorf, University of New Hampshire , Department of History
Prof. Dr. Heinz Duchhardt, Institut für Europäische Geschichte Mainz
Prof. Dr. Jörg Engelbrecht, Universität Duisburg-Essen, Historisches Institut
Prof. Dr. Franz J. Felten, Universität Mainz, Historisches Seminar
Prof. Dr. Manfred Groten, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Ingrid Heidrich, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Johannes Helmrath, Humboldt-Universität Berlin, Institut für
Geschichtswissenschaften
Prof. Dr. Nikolaus Henkel, Universität Hamburg, Institut für Germanistik
Prof. Dr. Susanne Hilger, Universität Düsseldorf, Historisches Seminar
Prof. Dr. Joseph P. Huffman, Messiah College Grantham, Department of History
Prof. Dr. Nikolas Jaspert, Universität Bochum, Historisches Institut
Prof. Dr. Theo Kölzer, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Achim Landwehr, Universität Düsseldorf, Historisches Seminar
Prof. Dr. Gerhard Lubich, Universität Bochum, Historisches Institut
Prof. Dr. Michael Matheus, Deutsches Historisches Institut Rom
Prof. Dr. Heribert Müller, Universität Frankfurt am Main, Historisches Seminar
Prof. Dr. Gisela Muschiol, Universität Bonn, Institut für Kirchengeschichte
Prof. Dr. Christoph Nonn, Universität Düsseldorf, Historisches Seminar
Prof. Dr. Kinichi Ogura, Waseda University
Prof. Dr. Ernst Opgenoorth, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Bernd Päffgen, Universität München, Historicum – Zentrum für Geschichte und
Archäologie
Prof. Dr. Werner Paravicini, Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu
Göttingen
Prof. Dr. Jürgen Sarnowsky, Universität Hamburg, Historisches Seminar
Prof. Dr. Anton Schindling, Universität Tübingen, Historisches Seminar
Prof. Dr. Winfried Schmitz, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Helga Schnabel-Schüle, Universität Trier, Fachbereich III
Prof. Dr. Matthias Schnettger, Universität Mainz, Historisches Seminar
Prof. Dr. Gerd Schwerhoff, Universität Dresden, Institut für Geschichte
Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger, Universität Münster, Historisches Seminar
Prof. Dr. Margret Wensky, Bonn, LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte
Prof. Dr. Markus Wriedt, Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Evangelische
Theologie
Prof. Dr. Michael Zeuske, Universität Köln, Historisches Seminar
Kontakt:
Nordrhein-Westfälischer Arbeitskreis ‚Frühe Neuzeit’
(Doktorandennetzwerk vertreten durch Jochen Hermel M.A., )
***
Siehe auch:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1238775227263.shtml
Offener Brief der wissenschaftlichen Benutzerinnen und Benutzer des Historischen
Archivs der Stadt Köln zur Einrichtung eines provisorischen Lesesaals
Die wissenschaftlichen Benutzerinnen und Benutzer des Archivs, vertreten durch die
unterzeichneten Professorinnen und Professoren, fordern die unverzügliche Einrichtung des
vom Rat der Stadt Köln am 26. März beschlossenen provisorischen Lesesaals, spätestens bis
zum 1. Juli 2009. Die bisherige Zeitplanung für einen provisorischen Lesesaal, der erst gegen
Ende des Jahres zugänglich sein soll, trägt der Zwangslage insbesondere der deutschen und
ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden keinerlei Rechnung. Hier ist schnelles
Handeln gefordert, um nicht jungen Menschen ihre berufliche Zukunft zu versperren und den
Ruf des Wissenschaftsstandorts Köln dauerhaft zu beschädigen.
Wissenschaftler aus dem Ausland können sich nur zeitlich begrenzt in Deutschland aufhalten.
Auch den Doktoranden deutscher Universitäten steht durch befristete Stipendien und
Arbeitsverträge nur eine sehr beschränkte Zeit für die Bearbeitung ihrer Projekte zur
Verfügung. Für eine Themenänderung sind viele Projekte zu weit fortgeschritten. Gerade die
Doktoranden und Wissenschaftler unterstützen durch ihr aufopferndes Engagement die
Bergung und die Erstversorgung der Archivalien tatkräftig. Zum Beispiel hat allein der
Nordrhein-Westfälische Arbeitskreis ‚Frühe Neuzeit’ bereits weit über 1000 Arbeitsstunden
ehrenamtlich geleistet.
Mit Hilfe der in Köln vorhandenen Sicherungsverfilmungen ist es möglich, zahlreiche
wissenschaftliche Projekte aus dem In- und Ausland zügig fortzusetzen. Wir fordern ein
pragmatisches Vorgehen: Die Sicherungsverfilmungen dringend benötigter Bestände sind als
erstes zugänglich zu machen. In weiteren Schritten muss der provisorische Lesesaal dann
ausgebaut und verbessert werden, bis die Digitalisierung aller Verfilmungen abgeschlossen
ist. Die Findmittel des Archivs sind ohnehin beim Einsturz weitgehend unversehrt geblieben
und können sofort verfügbar gemacht werden. Das „digitale Historische Archiv Köln“
(www.historischesarchivkoeln.de) bietet zudem an, alle retrodigitalisierten Findbücher und
Mikrofilme sowie Digitalisate von geretteten Archivalien sofort online verfügbar zu machen.
Von diesen Forderungen bleiben Überlegungen und Planungen hinsichtlich des Neubaus des
Kölner Stadtarchivs selbstverständlich unberührt, diese beiden Sachverhalte dürfen nicht
vermischt oder gegeneinander gestellt werden.
Die Unterzeichner:
Prof. Takashi Aizawa, University of Tokyo
Prof. Dr. Matthias Asche, Universität Tübingen, Historisches Seminar
Prof. Dr. Alison I. Beach, College of William & Mary Williamsburg, Department of
Religious Studies
Prof. Dr. Matthias Becher, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. James M. Brophy, University of Delaware, Department of History
Prof. Dr. Dittmar Dahlmann, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Jeffry Diefendorf, University of New Hampshire , Department of History
Prof. Dr. Heinz Duchhardt, Institut für Europäische Geschichte Mainz
Prof. Dr. Jörg Engelbrecht, Universität Duisburg-Essen, Historisches Institut
Prof. Dr. Franz J. Felten, Universität Mainz, Historisches Seminar
Prof. Dr. Manfred Groten, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Ingrid Heidrich, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Johannes Helmrath, Humboldt-Universität Berlin, Institut für
Geschichtswissenschaften
Prof. Dr. Nikolaus Henkel, Universität Hamburg, Institut für Germanistik
Prof. Dr. Susanne Hilger, Universität Düsseldorf, Historisches Seminar
Prof. Dr. Joseph P. Huffman, Messiah College Grantham, Department of History
Prof. Dr. Nikolas Jaspert, Universität Bochum, Historisches Institut
Prof. Dr. Theo Kölzer, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Achim Landwehr, Universität Düsseldorf, Historisches Seminar
Prof. Dr. Gerhard Lubich, Universität Bochum, Historisches Institut
Prof. Dr. Michael Matheus, Deutsches Historisches Institut Rom
Prof. Dr. Heribert Müller, Universität Frankfurt am Main, Historisches Seminar
Prof. Dr. Gisela Muschiol, Universität Bonn, Institut für Kirchengeschichte
Prof. Dr. Christoph Nonn, Universität Düsseldorf, Historisches Seminar
Prof. Dr. Kinichi Ogura, Waseda University
Prof. Dr. Ernst Opgenoorth, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Bernd Päffgen, Universität München, Historicum – Zentrum für Geschichte und
Archäologie
Prof. Dr. Werner Paravicini, Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu
Göttingen
Prof. Dr. Jürgen Sarnowsky, Universität Hamburg, Historisches Seminar
Prof. Dr. Anton Schindling, Universität Tübingen, Historisches Seminar
Prof. Dr. Winfried Schmitz, Universität Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft
Prof. Dr. Helga Schnabel-Schüle, Universität Trier, Fachbereich III
Prof. Dr. Matthias Schnettger, Universität Mainz, Historisches Seminar
Prof. Dr. Gerd Schwerhoff, Universität Dresden, Institut für Geschichte
Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger, Universität Münster, Historisches Seminar
Prof. Dr. Margret Wensky, Bonn, LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte
Prof. Dr. Markus Wriedt, Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Evangelische
Theologie
Prof. Dr. Michael Zeuske, Universität Köln, Historisches Seminar
Kontakt:
Nordrhein-Westfälischer Arbeitskreis ‚Frühe Neuzeit’
(Doktorandennetzwerk vertreten durch Jochen Hermel M.A., )
***
Siehe auch:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1238775227263.shtml
KlausGraf - am Dienstag, 26. Mai 2009, 21:25 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Meine Frage vom 14.05.2009:" .....zunächst möchte ich mich für Ihre heutige, ergänzende Antwort bedanken.
Die von Ihrer Fraktion angeregte Aufnahme des "Kölner Ereignisses" in die Tagesordnung des Kulturausschusses vom 27. Mai begrüße ich sehr.
Darf ich folgende Fragen anschließen: Ihr Ausschusskollege Herr Dörmann regte eine Stiftungs- bzw. Fondslösung für die Finanzierung der nötigen Restaurierungsmassnahmen für das Kölner Archivgut an. Wie soll dies konkret aussehen und wie wird diese erwägenswerte Idee politisch unterstützt werden?
Über die Bewältigung der Katastrophe in Köln hinaus ist ein generelles Vorgehen zum Erhalt des Kulturgutes in Archiven und Bibliotheken erforderlich. Daher folgende weitergehende Fragen:
Ist Ihnen die Denkschrift "Zukunft bewahren" bekannt, die die der Allianz "Schriftliches Kulturgut bewahren" am 28. April Herrn Bundespräsidenten Köhler übergeben hat ?
Ist eine zeitnahe Beratung dieser Denkschrift im Kulturausschuss denkbar?
Wie stehen Sie zu den dort genannten sieben Handlungsempfehlungen an Bund und Länder zur Bewahrung des schriftlichen Kulturgutes ? ...."
Antwort MdB Siegmund Ehrmann vom 20.05.2009:" ..... wir haben uns im Ausschuss für Kultur und Medien am 13. Mai 2009 gemeinsam mit der Direktorin des Historischen Archivs der Stadt Köln, Dr. Bettina Schmidt-Czaia und dem Kulturdezernent der Stadt Köln, Prof. Georg Quander, zunächst ein Bild von den bisherigen und dem Umfang der noch zu leistenden Maßnahmen verschafft. Es wurde auch erörtert, dass die noch ausstehenden Restaurierungsarbeiten sicherlich noch mehrere Jahre andauern und finanziell sicherlich mehrere Millionen Euro umfassen werden. Dabei ist im Gespräch der Vorschlag des Abg. Dörmann unterbreitet wurden, die national und international große Anteilnahme an dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs Köln und die vielen Hilfsangebote auch für diese noch ausstehenden und langfristigen Aufgaben zu nutzen. Da das Interesse jetzt groß sei, naturgemäß aber mit größerem zeitlichen Abstand zu dieser Katastrophe wieder abnehme, müssten auch jetzt Überlegungen insbesondere seitens der Stadt Köln und des Landes NRW angestellt werden, wie diesem Interesse kurzfristig nutzbringend begegnet werden könnte. Erfahrungen zeigen, dass Stiftungs- oder Fondsmodelle schnell und flexibel eingerichtet und für derartige Zwecke langfristig genutzt werden können. Spenden und andere Formen der Zuwendung auch von Landes- und Bundesseite könnten entsprechend einfließen. Über genauere Formen der Umsetzung dieser Überlegungen wurde im Rahmen der Ausschusssitzung nicht eingehender diskutiert, jedoch wurde festgehalten, sich im Ausschuss für Kultur und Medien in spätestens einem knappen Jahr erneut über den Fortgang berichten zu lassen. Die Verantwortung für die Umsetzung einer solchen Stiftungs- bzw. Fondsinitiative liegt zunächst auf Seiten der Stadt Köln und des Landes NRW. Politisch wird dieser Vorschlag dementsprechend auch auf dieser Ebene, d.h. im Stadtrat bzw. im Landtag zu verfolgen sein.
Bzgl. des von Ihnen gegebenen Hinweises auf die Denkschrift "Zukunft bewahren" der Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich das Dokument bisher nicht kannte, es aber nun mit größtem Interesse zur Kenntnis genommen habe. Im Rahmen der Beratungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" hatten wir uns mit den in der Zukunft anstehenden Herausforderungen für die Archive ebenfalls eingehend befasst. Allerdings möchte ich auch ganz offen sein und unumwunden darauf hinweisen, dass man sich im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages mit diesen völlig zu Recht gemachten Anregungen in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr eingehend beschäftigen wird können. Daher werden wir uns mit den damit verbundenen, zweifelsohne wichtigen Fragestellungen sicherlich erst in der neuen Legislaturperiode im Ausschuss für Kultur und Medien gemeinsam mit der nächsten Bundesregierung erörtert befassen können."
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/siegmund_ehrmann-650-5773--f183895.html#q183895
s. http://archiv.twoday.net/stories/5663661/ , http://archiv.twoday.net/stories/5701109/
Die von Ihrer Fraktion angeregte Aufnahme des "Kölner Ereignisses" in die Tagesordnung des Kulturausschusses vom 27. Mai begrüße ich sehr.
Darf ich folgende Fragen anschließen: Ihr Ausschusskollege Herr Dörmann regte eine Stiftungs- bzw. Fondslösung für die Finanzierung der nötigen Restaurierungsmassnahmen für das Kölner Archivgut an. Wie soll dies konkret aussehen und wie wird diese erwägenswerte Idee politisch unterstützt werden?
Über die Bewältigung der Katastrophe in Köln hinaus ist ein generelles Vorgehen zum Erhalt des Kulturgutes in Archiven und Bibliotheken erforderlich. Daher folgende weitergehende Fragen:
Ist Ihnen die Denkschrift "Zukunft bewahren" bekannt, die die der Allianz "Schriftliches Kulturgut bewahren" am 28. April Herrn Bundespräsidenten Köhler übergeben hat ?
Ist eine zeitnahe Beratung dieser Denkschrift im Kulturausschuss denkbar?
Wie stehen Sie zu den dort genannten sieben Handlungsempfehlungen an Bund und Länder zur Bewahrung des schriftlichen Kulturgutes ? ...."
Antwort MdB Siegmund Ehrmann vom 20.05.2009:" ..... wir haben uns im Ausschuss für Kultur und Medien am 13. Mai 2009 gemeinsam mit der Direktorin des Historischen Archivs der Stadt Köln, Dr. Bettina Schmidt-Czaia und dem Kulturdezernent der Stadt Köln, Prof. Georg Quander, zunächst ein Bild von den bisherigen und dem Umfang der noch zu leistenden Maßnahmen verschafft. Es wurde auch erörtert, dass die noch ausstehenden Restaurierungsarbeiten sicherlich noch mehrere Jahre andauern und finanziell sicherlich mehrere Millionen Euro umfassen werden. Dabei ist im Gespräch der Vorschlag des Abg. Dörmann unterbreitet wurden, die national und international große Anteilnahme an dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs Köln und die vielen Hilfsangebote auch für diese noch ausstehenden und langfristigen Aufgaben zu nutzen. Da das Interesse jetzt groß sei, naturgemäß aber mit größerem zeitlichen Abstand zu dieser Katastrophe wieder abnehme, müssten auch jetzt Überlegungen insbesondere seitens der Stadt Köln und des Landes NRW angestellt werden, wie diesem Interesse kurzfristig nutzbringend begegnet werden könnte. Erfahrungen zeigen, dass Stiftungs- oder Fondsmodelle schnell und flexibel eingerichtet und für derartige Zwecke langfristig genutzt werden können. Spenden und andere Formen der Zuwendung auch von Landes- und Bundesseite könnten entsprechend einfließen. Über genauere Formen der Umsetzung dieser Überlegungen wurde im Rahmen der Ausschusssitzung nicht eingehender diskutiert, jedoch wurde festgehalten, sich im Ausschuss für Kultur und Medien in spätestens einem knappen Jahr erneut über den Fortgang berichten zu lassen. Die Verantwortung für die Umsetzung einer solchen Stiftungs- bzw. Fondsinitiative liegt zunächst auf Seiten der Stadt Köln und des Landes NRW. Politisch wird dieser Vorschlag dementsprechend auch auf dieser Ebene, d.h. im Stadtrat bzw. im Landtag zu verfolgen sein.
Bzgl. des von Ihnen gegebenen Hinweises auf die Denkschrift "Zukunft bewahren" der Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich das Dokument bisher nicht kannte, es aber nun mit größtem Interesse zur Kenntnis genommen habe. Im Rahmen der Beratungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" hatten wir uns mit den in der Zukunft anstehenden Herausforderungen für die Archive ebenfalls eingehend befasst. Allerdings möchte ich auch ganz offen sein und unumwunden darauf hinweisen, dass man sich im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages mit diesen völlig zu Recht gemachten Anregungen in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr eingehend beschäftigen wird können. Daher werden wir uns mit den damit verbundenen, zweifelsohne wichtigen Fragestellungen sicherlich erst in der neuen Legislaturperiode im Ausschuss für Kultur und Medien gemeinsam mit der nächsten Bundesregierung erörtert befassen können."
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/siegmund_ehrmann-650-5773--f183895.html#q183895
s. http://archiv.twoday.net/stories/5663661/ , http://archiv.twoday.net/stories/5701109/
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 20:37 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.historischesarchivkoeln.de/archivdetail.php?id=433
Aufgenommen, um die in der Umsetzung befindliche Nord-Süd-Fahrt zu dokumentieren, ist zehn Jahre vor Fertigstellung des „letzten“ Archivbaus deutlich das Baugrundstück zu erkennen:
Am rechten Bildrand, an der Grenze zum unteren Drittel, geräumtes dunkles Grundstück mit Schild und einem parkenden Auto.
Aufgenommen, um die in der Umsetzung befindliche Nord-Süd-Fahrt zu dokumentieren, ist zehn Jahre vor Fertigstellung des „letzten“ Archivbaus deutlich das Baugrundstück zu erkennen:
Am rechten Bildrand, an der Grenze zum unteren Drittel, geräumtes dunkles Grundstück mit Schild und einem parkenden Auto.
ebertplatz.de - am Dienstag, 26. Mai 2009, 20:05 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
".... Die Musikbibliothek der Ruhr-Universität Bochum soll im August geschlossen werden. In ihr lagern wertvolle Noten, Bücher, Schallplatten und Videoaufzeichnungen, mit Unikaten, die es teilweise nur in Bochum gibt. Die Folkwang Hochschule in Essen will den Bestand übernehmen. Allerdings kann sie ihn frühestens Ende 2010 zur Verfügung stellen - wohin also mit den Preziosen? ....
Arntrud Reuter ist besorgt. 30 Jahre lang war sie Leiterin der musikwissenschaftlichen Bibliothek in Bochum und kennt jeden einzelnen Band. Handgedruckte Partituren aus dem 19. Jahrhundert, Schellackplatten, komplette Zeitschriftensammlungen stehen dort. In spätestens drei Monaten soll die Bibliothek dem Fachbereich Biopsychologie Platz machen. Die Folkwang Hochschule in Essen übernimmt ihn, kann ihn aber noch nicht veröffentlichen, weil der Platz fehlt .....
Die Literatur ist also wahrscheinlich über ein Jahr für niemanden zugänglich. Nicht nur Studierende, sondern auch Schüler oder Mitglieder anderer Hochschulen sind regelmäßig zu Gast in Bochum: Die Bibliothek ist für die Opernforschung deutschlandweit bekannt. Dort gibt es Erstausgaben, von denen keine Neudrucke existieren. Insgesamt 75.000 Bücher, Tonträger und Zeitschriften haben bislang die Bücherwände der Ruhr-Universität geschmückt. .....
Bis Ende kommenden Jahres soll in Essen eine neue Bibliothek auf dem barocken Gelände der Folkwang Hochschule entstehen und die Platzprobleme lösen. Auf über 1000 Quadratmetern soll dann Platz sein. Der wird nicht nur für die Bochumer Musikwissenschaftsbibliothek benötigt. Die Hochschule übernimmt auch den Bestand der Musikpädagogik von der Universität Duisburg-Essen. Auch dieses Fach wurde aufgelöst. Musikliteratur im Ruhrgebiet gibt es dann also demnächst hauptsächlich in Essen ....."
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/953952/
Arntrud Reuter ist besorgt. 30 Jahre lang war sie Leiterin der musikwissenschaftlichen Bibliothek in Bochum und kennt jeden einzelnen Band. Handgedruckte Partituren aus dem 19. Jahrhundert, Schellackplatten, komplette Zeitschriftensammlungen stehen dort. In spätestens drei Monaten soll die Bibliothek dem Fachbereich Biopsychologie Platz machen. Die Folkwang Hochschule in Essen übernimmt ihn, kann ihn aber noch nicht veröffentlichen, weil der Platz fehlt .....
Die Literatur ist also wahrscheinlich über ein Jahr für niemanden zugänglich. Nicht nur Studierende, sondern auch Schüler oder Mitglieder anderer Hochschulen sind regelmäßig zu Gast in Bochum: Die Bibliothek ist für die Opernforschung deutschlandweit bekannt. Dort gibt es Erstausgaben, von denen keine Neudrucke existieren. Insgesamt 75.000 Bücher, Tonträger und Zeitschriften haben bislang die Bücherwände der Ruhr-Universität geschmückt. .....
Bis Ende kommenden Jahres soll in Essen eine neue Bibliothek auf dem barocken Gelände der Folkwang Hochschule entstehen und die Platzprobleme lösen. Auf über 1000 Quadratmetern soll dann Platz sein. Der wird nicht nur für die Bochumer Musikwissenschaftsbibliothek benötigt. Die Hochschule übernimmt auch den Bestand der Musikpädagogik von der Universität Duisburg-Essen. Auch dieses Fach wurde aufgelöst. Musikliteratur im Ruhrgebiet gibt es dann also demnächst hauptsächlich in Essen ....."
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/953952/
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 18:52 - Rubrik: Musikarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Petition für ein Zentrum der verfolgten Künste zur Förderung demokratischer Erinnerungskultur im Rahmen des Zentrums gegen Vertreibungen
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das „Zentrum gegen Vertreibung” ergänzt wird um das Thema der Vertreibung der Künstler und anderen Intellektuellen ab 1933. Diese Lösung entspreche den wahren historischen Vorgängen und würde der Zusammenarbeit mit einst vom Deutschen Reich okkupierten Ländern gerecht.
Mindestens 50.000 Stimmen müssen auf der Website des Petitionsausschusses des deutschen Bundestags eingehen. Ähnlich wie Präsident Barak Obama seinen Wahlkampf gewonnen hat, bitten wir alle Befürworter dieser Initiative, sich an der Internetaktion zu beteiligen."
Homepage:
http://www.vertreibung-petition.de/
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das „Zentrum gegen Vertreibung” ergänzt wird um das Thema der Vertreibung der Künstler und anderen Intellektuellen ab 1933. Diese Lösung entspreche den wahren historischen Vorgängen und würde der Zusammenarbeit mit einst vom Deutschen Reich okkupierten Ländern gerecht.
Mindestens 50.000 Stimmen müssen auf der Website des Petitionsausschusses des deutschen Bundestags eingehen. Ähnlich wie Präsident Barak Obama seinen Wahlkampf gewonnen hat, bitten wir alle Befürworter dieser Initiative, sich an der Internetaktion zu beteiligen."
Homepage:
http://www.vertreibung-petition.de/
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 18:27 - Rubrik: Web 2.0
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ausgehend von diesem Arbeitstitel und in sinnvoller Anbindung an die beiden Messen für Kunst, Antiquitäten und Museumstechnik in Köln wird > die Kunstrat-Tagung die Themen: Archivierung - Künstlernachlässe - > Original versus Digital - Kulturelles Erbe umkreisen.
Es wird zwei Podien mit jeweils 3 Referenten sowie einen
Einleitungsvortrag geben. Das erste Podium wird sich intensiv auf die Ereignisse rund um das Kölner Stadtarchiv beziehen.
Das zweite Podium wird sich allgemein mit der Archivierung von
Künstler- bzw. Kunstvermittler-Nachlässen befassen.
Vorläufige Planung:
Dr. Catharina Corsepius (Verband Deutscher Kunsthistoriker/ Universität Bonn): Einleitungsvortrag
1. Podium
Dr. Holger Simon (Verband Deutscher Kunsthistoriker/Universität zu Köln)
N.N. (Deutscher Museumsbund / Stiftung Denkmalschutz)
Ingo Terrumanum (Ver.di / Künstler, Köln)
Moderation: Thomas Wulffen (AICA, Verband Deutscher Kunstkritiker, Berlin)
2. Podium
Dr. Karin Lingl (Kunstfonds Bonn / Archiv für Künstlernachlässe
Braunweiler)
Prof. Dr. Günter Herzog (ZADIK - Zentralarchiv des internationalen
Kunsthandels, Köln)
Lutz Fritsch (Künstler, Köln)
Moderation: Kathy Kaaf (GEDOK)
Donnerstag, 19. November ca. 14 - 19 Uhr, Koelnmesse, Halle 11
(EXPONATEC / COLOGNE FINE ART & ANTIQUES)
Es wird zwei Podien mit jeweils 3 Referenten sowie einen
Einleitungsvortrag geben. Das erste Podium wird sich intensiv auf die Ereignisse rund um das Kölner Stadtarchiv beziehen.
Das zweite Podium wird sich allgemein mit der Archivierung von
Künstler- bzw. Kunstvermittler-Nachlässen befassen.
Vorläufige Planung:
Dr. Catharina Corsepius (Verband Deutscher Kunsthistoriker/ Universität Bonn): Einleitungsvortrag
1. Podium
Dr. Holger Simon (Verband Deutscher Kunsthistoriker/Universität zu Köln)
N.N. (Deutscher Museumsbund / Stiftung Denkmalschutz)
Ingo Terrumanum (Ver.di / Künstler, Köln)
Moderation: Thomas Wulffen (AICA, Verband Deutscher Kunstkritiker, Berlin)
2. Podium
Dr. Karin Lingl (Kunstfonds Bonn / Archiv für Künstlernachlässe
Braunweiler)
Prof. Dr. Günter Herzog (ZADIK - Zentralarchiv des internationalen
Kunsthandels, Köln)
Lutz Fritsch (Künstler, Köln)
Moderation: Kathy Kaaf (GEDOK)
Donnerstag, 19. November ca. 14 - 19 Uhr, Koelnmesse, Halle 11
(EXPONATEC / COLOGNE FINE ART & ANTIQUES)
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Mai 2009, 18:21 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Danke an den Scannenden!
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Alberti_Wappenbuch_Heft_01

Update: Inzwischen sind 2 weitere Hefte online. Die Bildbeschreibungen enthalten die Namen der behandelten Familien, was eine vorzügliche Hilfe darstellt (s. Komm.).
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Alberti_Wappenbuch_Heft_01

Update: Inzwischen sind 2 weitere Hefte online. Die Bildbeschreibungen enthalten die Namen der behandelten Familien, was eine vorzügliche Hilfe darstellt (s. Komm.).
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 22:41 - Rubrik: Genealogie
Denkbar klar formuliert Fournier von der DFG, dass es bei der DFG-Forderung nach Open Access nur um eine mehr oder minder wertlose unverbindliche Empfehlung, nicht etwa um ein Funder-Mandat handelt:
"Eine derartige Verpflichtung existiert nicht. Im genauen Wortlaut der Open-Access-Richtlinie der DFG heißt es, die DFG 'legt Wert darauf', dass Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital im Open Access publiziert werden. Sie merken schon am Wortlaut 'legt wert darauf', dass hier keine Rede von einer Verpflichtung sein kann. Es gibt keinen Zwang zur Open Access Publikation."
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/969357/
"Eine derartige Verpflichtung existiert nicht. Im genauen Wortlaut der Open-Access-Richtlinie der DFG heißt es, die DFG 'legt Wert darauf', dass Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital im Open Access publiziert werden. Sie merken schon am Wortlaut 'legt wert darauf', dass hier keine Rede von einer Verpflichtung sein kann. Es gibt keinen Zwang zur Open Access Publikation."
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/969357/
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 21:28 - Rubrik: Open Access
http://www.ksta.de/html/artikel/1243073579157.shtml
Beim Einsturz des Kölner Stadt-Archivs hat die Künstlerin Tanya Ury die Dokumente der Geschichte ihrer Familie verloren. Bei Guten Morgen, Köln erzählt sie von dem Treffen der Nachlassgeber, ihrer Verzweiflung und seltenen Momenten der Hoffnung.
Auszug:
Nichts wird weggeworfen. Interessanterweise meldete sie [Frau Dr. Schmidt-Czaia], dass die unzähligen Helfer, die sich gemeldet haben, eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen mussten - „Gelesen wird nicht“ ist das Motto.
Diese Erklärung hat bei mir ein paar Fragen ausgelöst: Freiwillige werden nicht aus Versicherungs- oder sonstigen Geldern bezahlt – ihre Großzügigkeit wird ausgenutzt. Eigentlich sollten sie aus dem 60-Millionen Versicherungsfond des Stadtarchivs für ihre Leistungen bezahlt werden.
Beim Einsturz des Kölner Stadt-Archivs hat die Künstlerin Tanya Ury die Dokumente der Geschichte ihrer Familie verloren. Bei Guten Morgen, Köln erzählt sie von dem Treffen der Nachlassgeber, ihrer Verzweiflung und seltenen Momenten der Hoffnung.
Auszug:
Nichts wird weggeworfen. Interessanterweise meldete sie [Frau Dr. Schmidt-Czaia], dass die unzähligen Helfer, die sich gemeldet haben, eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen mussten - „Gelesen wird nicht“ ist das Motto.
Diese Erklärung hat bei mir ein paar Fragen ausgelöst: Freiwillige werden nicht aus Versicherungs- oder sonstigen Geldern bezahlt – ihre Großzügigkeit wird ausgenutzt. Eigentlich sollten sie aus dem 60-Millionen Versicherungsfond des Stadtarchivs für ihre Leistungen bezahlt werden.
ebertplatz.de - am Montag, 25. Mai 2009, 19:41 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.boersenblatt.net/321967/
http://www.vgwort.de/files/vg_pi_230509.pdf
(im wesentlichen identisch)
Die Mitgliederversammlung der VG Wort hat am 23. Mai 2009 beschlossen, dass die VG Wort bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung sieht vor, dass die VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google
digitalisierten Werke einzieht, gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht. Dies wiederum wurde mit der Möglichkeit verbunden, dass die VG Wort in Zukunft digitale Nutzungen von vergriffenen
Werken – im Unterschied zu lieferbaren Werken - lizenzieren kann, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Entsprechende Vereinbarungen sind mit Google möglich, aber insbesondere auch mit Trägern von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten.
Außerdem wurde der VG Wort das Recht eingeräumt, digitale Vervielfältigungen zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet zu erlauben.
Dazu früher in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5690905/
http://archiv.twoday.net/stories/5625587/
Zitat von Schulzki-Haddouti aus:
http://archiv.twoday.net/stories/5625136/
Gerade mit jemandem gesprochen, der von Autorenseite bei der VG Wort involviert ist. Ihm stockte einen Moment der Atem, als ich ihm die VG-Wort-Position widergab. Er meinte, dass noch gar nichts entschieden sei und dass die von VG Wort mir gegenüber geäußerte Absicht, nach der Auszahlung alles sperren zu lassen, lediglich die Verlegersicht wiedergebe. Die Autoren hingegen wollten grundsätzlich alles online belassen, das Opt-Out müssten Autoren und Verlage dann individuell regeln.
Eine solche Vorgehensweise wäre auf jeden Fall Recherche-freundlicher, da die Bücher erst einmal online erhalten bleiben. Offensichtlich gibt es noch ein Kräftemessen zwischen Autoren und Verlegern, das nicht beendet ist.
Durchgesetzt haben sich die Verlage.
Der Beschluss bedeutet:
Alle in Deutschland erschienenen, noch urheberrechtlich geschützten Bücher werden aus der Google Buchsuche entfernt, soweit die Rechteinhaber von der VG Wort vertreten werden.
(Ob sich das Removal auch auf HathiTrust auswirkt, bleibt zu klären. Dort gibt es zwar keine Schnipsel und Textauszüge, aber eine komplette Liste der Seitenzahlen der Treffer in einem Buch:
http://babel.hathitrust.org/cgi/ptsearch?id=mdp.39015001074114;q1="klaus%20graf" )
Die VG Wort wird danach mit Google über eine Lizenzierung bei vergriffenen Büchern verhandeln. Vermutlich geht es um eine teilweise Anzeige.
Bei noch lieferbaren Büchern darf es keine Schnipsel oder Textauszüge mehr geben:
Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte - Seite 196
von Württembergische Kommission für Landesgeschichte, Württembergischer Geschichts- und Altertumsverein - 1996
Tübingen; ergänzend Klaus Graf, Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert. 1984,
passim. - Möglicherweise besteht auch eine Beziehung ...
Lizenziert werden kann ausschliesslich eine Anzeige bibliographischer Daten. Das ist für wissenschaftliche Zwecke absolut nicht ausreichend.
Gemeint ist: Google darf eine Volltextsuche in den Büchern durchführen, was ihre Digitalisierung voraussetzt. Angezeigt werden dürfen aber weder Schnipsel noch Textauszüge (Beispiele siehe oben), sondern nur die bibliographischen Daten. Nach dem jetzigen Usus von Google werden in einem solchen Fall auch keine gefundenen Seitenzahlen angezeigt. Man erfährt also nur, dass einer oder mehrere Suchbegriffe gemeinsam auf einer Buchseite in dem Buch vorkommen. Von dieser Möglichkeit kann nach meiner Einschätzung ausschließlich die winzige Minderheit der erfahrenen Google-Book-Search-Nutzer sinnvollen Gebrauch machen.
Zur Rechtslage siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5715357/
Nun gilt es zu klären, in welcher Weise Wissenschaftsautoren der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprechen können.
Im Wahrnehmungsvertrag steht:
Die Zustimmung des Berechtigten zur Änderung oder Ergänzung gilt als erteilt, wenn er nicht binnen sechs Wochen seit Absendung ausdrücklich widerspricht; auf diese Rechtsfolge ist er in der Mitteilung hinzuweisen.
http://www.vgwort.de/vertrag2.php
Zur Klärung dieser und weiterer Fragen werde ich bei der VG Wort telefonisch vorstellig werden.
Update: Einige Fragen beantwortet der ausführliche Bericht von Ilja Braun:
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/05/24/vg-wort-positioniert-sich-gegenuber-google/
Wichtig ist vor allem:
Auch im Falle, dass es mehrere Rechteinhaber gibt, etwa Autor und Verlag, von denen einer der soeben beschlossenen Änderung des Wahrnehmungsvertrags innerhalb der dafür vorgesehenen Sechs-Wochen-Frist widerspricht, kann die VG Wort nicht tätig werden. „Die Einräumung der vorstehend genannten Rechte und die diesbezügliche Tätigkeit der VG Wort als Vertreter (Agent) stehen unter dem Vorbehalt, dass die Rechteeinräumung und die Bevollmächtigung durch alle an einem Werk beteiligten Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten (Urheber/Verleger) erfolgen”, heißt es deshalb explizit in der am 23. Mai beschlossenen Fassung der Änderung.
Dies bedeutet: Auch wenn der Autor - wie üblich - alle Rechte an der Verlagsgarderobe abgegeben hat, also quasi "nackt" ist, für die VG Wort sitzt er in einem Boot mit dem Verleger und kann daher durch einen fristgerechten Widerspruch ein [VG-Wort-]Removal Ende des Jahres verhindern.
Thomas Hoeren erstattete für den Verband der Zeitschriftenverleger ein Kurzgutachten (abgedruckt AfP 2001), demzufolge die Erklärungsfiktion, dass die Vertragsergänzung ohne einen Widerspruch wirksam wird, unwirksam ist. Geändert hat sich aber seither nichts:
http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-1272/167_agb.pdf
Wie es innerhalb von sechs Wochen gelingen soll, etwa die Wissenschaftsautoren dazu zu bringen, Widerspruch einzulegen, ist mir rätselhaft.
Zutreffend ist die Einschätzung von
http://www.schreibszene.ch/Blog/?p=102
Kurz gesagt kommt es zu einer Vertragsänderung für die immerhin rund 360.000 Autoren und 8.000 Verlage, die bei der VG Wort registriert sind. Das Problem bei der Sache:
Ja, es werden Infoschreiben verschickt. Aber wenn man dann nicht innerhalb von sechs Wochen persönlich Widerspruch einlegt, falls man möchte, nun ja, gilt die Vertragsänderung als angenommen. Stillschweigend.
Allen Autoren und Verlagen, die mit der VG Wort zusammenarbeiten, kann ich entsprechend nur raten: Nutzt die Zeit, um euch zu informieren, ob diese Lösung wirklich das ist, was ihr haben wollt.
Update: dass verdi den Beschluss begrüßt, der explizit gegen die Interessen der Autoren ist, ist mir unbegreiflich:
http://www.verbaende.com/News.php4?m=61692
Update: Wahrnehmungsberechtigte sind nur ein Bruchteil der Wissenschaftsautoren. Nach telefonischer Auskunft (Dr. Golda, VG Wort) werden die Bezugsberechtigten (also das Gros der Betroffenen) einen Brief erhalten, mit dem sie aufgefordert werden, der Rechteübertragung an die VG Wort aktiv zuzustimmen (per Post oder online). Das Problem der Information der Wissenschaftsautoren bleibt gleich, auch wenn es nun vor allem darum geht, sie davon abzuhalten, die Zustimmung zu erklären.
Update: C. H. Beck verweigert sich VG Wort http://archiv.twoday.net/stories/5724438/
http://www.vgwort.de/files/vg_pi_230509.pdf
(im wesentlichen identisch)
Die Mitgliederversammlung der VG Wort hat am 23. Mai 2009 beschlossen, dass die VG Wort bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung sieht vor, dass die VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google
digitalisierten Werke einzieht, gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht. Dies wiederum wurde mit der Möglichkeit verbunden, dass die VG Wort in Zukunft digitale Nutzungen von vergriffenen
Werken – im Unterschied zu lieferbaren Werken - lizenzieren kann, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Entsprechende Vereinbarungen sind mit Google möglich, aber insbesondere auch mit Trägern von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten.
Außerdem wurde der VG Wort das Recht eingeräumt, digitale Vervielfältigungen zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet zu erlauben.
Dazu früher in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5690905/
http://archiv.twoday.net/stories/5625587/
Zitat von Schulzki-Haddouti aus:
http://archiv.twoday.net/stories/5625136/
Gerade mit jemandem gesprochen, der von Autorenseite bei der VG Wort involviert ist. Ihm stockte einen Moment der Atem, als ich ihm die VG-Wort-Position widergab. Er meinte, dass noch gar nichts entschieden sei und dass die von VG Wort mir gegenüber geäußerte Absicht, nach der Auszahlung alles sperren zu lassen, lediglich die Verlegersicht wiedergebe. Die Autoren hingegen wollten grundsätzlich alles online belassen, das Opt-Out müssten Autoren und Verlage dann individuell regeln.
Eine solche Vorgehensweise wäre auf jeden Fall Recherche-freundlicher, da die Bücher erst einmal online erhalten bleiben. Offensichtlich gibt es noch ein Kräftemessen zwischen Autoren und Verlegern, das nicht beendet ist.
Durchgesetzt haben sich die Verlage.
Der Beschluss bedeutet:
Alle in Deutschland erschienenen, noch urheberrechtlich geschützten Bücher werden aus der Google Buchsuche entfernt, soweit die Rechteinhaber von der VG Wort vertreten werden.
(Ob sich das Removal auch auf HathiTrust auswirkt, bleibt zu klären. Dort gibt es zwar keine Schnipsel und Textauszüge, aber eine komplette Liste der Seitenzahlen der Treffer in einem Buch:
http://babel.hathitrust.org/cgi/ptsearch?id=mdp.39015001074114;q1="klaus%20graf" )
Die VG Wort wird danach mit Google über eine Lizenzierung bei vergriffenen Büchern verhandeln. Vermutlich geht es um eine teilweise Anzeige.
Bei noch lieferbaren Büchern darf es keine Schnipsel oder Textauszüge mehr geben:
Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte - Seite 196
von Württembergische Kommission für Landesgeschichte, Württembergischer Geschichts- und Altertumsverein - 1996
Tübingen; ergänzend Klaus Graf, Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert. 1984,
passim. - Möglicherweise besteht auch eine Beziehung ...
Lizenziert werden kann ausschliesslich eine Anzeige bibliographischer Daten. Das ist für wissenschaftliche Zwecke absolut nicht ausreichend.
Gemeint ist: Google darf eine Volltextsuche in den Büchern durchführen, was ihre Digitalisierung voraussetzt. Angezeigt werden dürfen aber weder Schnipsel noch Textauszüge (Beispiele siehe oben), sondern nur die bibliographischen Daten. Nach dem jetzigen Usus von Google werden in einem solchen Fall auch keine gefundenen Seitenzahlen angezeigt. Man erfährt also nur, dass einer oder mehrere Suchbegriffe gemeinsam auf einer Buchseite in dem Buch vorkommen. Von dieser Möglichkeit kann nach meiner Einschätzung ausschließlich die winzige Minderheit der erfahrenen Google-Book-Search-Nutzer sinnvollen Gebrauch machen.
Zur Rechtslage siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5715357/
Nun gilt es zu klären, in welcher Weise Wissenschaftsautoren der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprechen können.
Im Wahrnehmungsvertrag steht:
Die Zustimmung des Berechtigten zur Änderung oder Ergänzung gilt als erteilt, wenn er nicht binnen sechs Wochen seit Absendung ausdrücklich widerspricht; auf diese Rechtsfolge ist er in der Mitteilung hinzuweisen.
http://www.vgwort.de/vertrag2.php
Zur Klärung dieser und weiterer Fragen werde ich bei der VG Wort telefonisch vorstellig werden.
Update: Einige Fragen beantwortet der ausführliche Bericht von Ilja Braun:
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/05/24/vg-wort-positioniert-sich-gegenuber-google/
Wichtig ist vor allem:
Auch im Falle, dass es mehrere Rechteinhaber gibt, etwa Autor und Verlag, von denen einer der soeben beschlossenen Änderung des Wahrnehmungsvertrags innerhalb der dafür vorgesehenen Sechs-Wochen-Frist widerspricht, kann die VG Wort nicht tätig werden. „Die Einräumung der vorstehend genannten Rechte und die diesbezügliche Tätigkeit der VG Wort als Vertreter (Agent) stehen unter dem Vorbehalt, dass die Rechteeinräumung und die Bevollmächtigung durch alle an einem Werk beteiligten Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten (Urheber/Verleger) erfolgen”, heißt es deshalb explizit in der am 23. Mai beschlossenen Fassung der Änderung.
Dies bedeutet: Auch wenn der Autor - wie üblich - alle Rechte an der Verlagsgarderobe abgegeben hat, also quasi "nackt" ist, für die VG Wort sitzt er in einem Boot mit dem Verleger und kann daher durch einen fristgerechten Widerspruch ein [VG-Wort-]Removal Ende des Jahres verhindern.
Thomas Hoeren erstattete für den Verband der Zeitschriftenverleger ein Kurzgutachten (abgedruckt AfP 2001), demzufolge die Erklärungsfiktion, dass die Vertragsergänzung ohne einen Widerspruch wirksam wird, unwirksam ist. Geändert hat sich aber seither nichts:
http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-1272/167_agb.pdf
Wie es innerhalb von sechs Wochen gelingen soll, etwa die Wissenschaftsautoren dazu zu bringen, Widerspruch einzulegen, ist mir rätselhaft.
Zutreffend ist die Einschätzung von
http://www.schreibszene.ch/Blog/?p=102
Kurz gesagt kommt es zu einer Vertragsänderung für die immerhin rund 360.000 Autoren und 8.000 Verlage, die bei der VG Wort registriert sind. Das Problem bei der Sache:
Ja, es werden Infoschreiben verschickt. Aber wenn man dann nicht innerhalb von sechs Wochen persönlich Widerspruch einlegt, falls man möchte, nun ja, gilt die Vertragsänderung als angenommen. Stillschweigend.
Allen Autoren und Verlagen, die mit der VG Wort zusammenarbeiten, kann ich entsprechend nur raten: Nutzt die Zeit, um euch zu informieren, ob diese Lösung wirklich das ist, was ihr haben wollt.
Update: dass verdi den Beschluss begrüßt, der explizit gegen die Interessen der Autoren ist, ist mir unbegreiflich:
http://www.verbaende.com/News.php4?m=61692
Update: Wahrnehmungsberechtigte sind nur ein Bruchteil der Wissenschaftsautoren. Nach telefonischer Auskunft (Dr. Golda, VG Wort) werden die Bezugsberechtigten (also das Gros der Betroffenen) einen Brief erhalten, mit dem sie aufgefordert werden, der Rechteübertragung an die VG Wort aktiv zuzustimmen (per Post oder online). Das Problem der Information der Wissenschaftsautoren bleibt gleich, auch wenn es nun vor allem darum geht, sie davon abzuhalten, die Zustimmung zu erklären.
Update: C. H. Beck verweigert sich VG Wort http://archiv.twoday.net/stories/5724438/
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 18:27 - Rubrik: Archivrecht
Online in Düsseldorf - herzlichen Dank für die Erfüllung dieses Wunsches!
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/structure/277634
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/structure/277634
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 18:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.europenscience.org/?p=35 (Englisch)
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 16:23 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://shorttext.com/jjaatz8r
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34758.html
http://archiv.twoday.net/stories/3484352/
Ich habe online eine Petition bei dem Bayerischen Landtag auf Offenlegung des Vertrags eingereicht.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34758.html
http://archiv.twoday.net/stories/3484352/
Ich habe online eine Petition bei dem Bayerischen Landtag auf Offenlegung des Vertrags eingereicht.
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 16:05 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Neuzugänge betreffen vor allem die Zeit der Habsburgermonarchie von
1848 bis 1918 und insbesondere den Aspekt des
Vielvölkerstaates:
3.1. Neben den deutschsprachigen Reichsgesetzblättern bietet ALEX nun
auch die fremdsprachigen Reichsgesetzblätter der Jahre 1870 bis 1918 in
den Sprachen Italienisch, Polnisch, Romanisch, Ruthenisch, Tschechisch,
Serbokroatisch und Slowenisch an:
http://alex.onb.ac.at/rgbnichtdeutsch_fs.htm
3.2. Darüber hinaus ist der Bereich Landesgesetzgebung der Kronländer
der Habsburgermonarchie weiter ausgebaut worden. Auf
http://alex.onb.ac.at/kronlaendergesetze_fs.htm stehen nun die
(zumeist mehrsprachigen) Landesgesetzblätter von Böhmen, Bukowina,
Bosnien und Herzegowina, Galizien, Kroatien und Slavonien, Küstenland
und Triest, Lombardei, Serbische Wojwodschaft und den Temeser Banat,
Venedig sowie Ungarn großteils online zur Verfügung und werden laufend
weiter vervollständigt.
Auch die Zeit vor der Einführung des formellen Publikationsprinzips
1849 wurde weiter bearbeitet:
3.3. Nachdem bereits vor einiger Zeit die Justizgesetzsammlung (JGS,
1780–1848; Straf- und Zivilrecht) vollständig digitalisiert worden
war, folgt nun mit der Politischen Gesetzessammlung (PGS, 1790–1848,
Verwaltungsrecht; bislang digitialisiert: 1792-1816, 1843, 1845) das
Verwaltungsrecht beinhaltende Pendant
(http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=pgs).
3.4. Auch die einzelnen Provinzialgesetzsammlungen (ProvGS,
1819–1849) kommen nun ins Blickfeld. Digitalisiert wurde bereits
die Provinzialgesetzsammlung für Österreich unter der Enns:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=pvs
3.5. Ebenso digitalisiert wurde die ersten drei Teile der privat
erstellten "Sammlung der k.k. landesfürstlichen Verordnung in
Publico-Ecclesiasticis", welche die Zeit von 1767 bis 1784 abdecken:
http://alex.onb.ac.at/vpe_fs.htm
Aus BIB-JUR
1848 bis 1918 und insbesondere den Aspekt des
Vielvölkerstaates:
3.1. Neben den deutschsprachigen Reichsgesetzblättern bietet ALEX nun
auch die fremdsprachigen Reichsgesetzblätter der Jahre 1870 bis 1918 in
den Sprachen Italienisch, Polnisch, Romanisch, Ruthenisch, Tschechisch,
Serbokroatisch und Slowenisch an:
http://alex.onb.ac.at/rgbnichtdeutsch_fs.htm
3.2. Darüber hinaus ist der Bereich Landesgesetzgebung der Kronländer
der Habsburgermonarchie weiter ausgebaut worden. Auf
http://alex.onb.ac.at/kronlaendergesetze_fs.htm stehen nun die
(zumeist mehrsprachigen) Landesgesetzblätter von Böhmen, Bukowina,
Bosnien und Herzegowina, Galizien, Kroatien und Slavonien, Küstenland
und Triest, Lombardei, Serbische Wojwodschaft und den Temeser Banat,
Venedig sowie Ungarn großteils online zur Verfügung und werden laufend
weiter vervollständigt.
Auch die Zeit vor der Einführung des formellen Publikationsprinzips
1849 wurde weiter bearbeitet:
3.3. Nachdem bereits vor einiger Zeit die Justizgesetzsammlung (JGS,
1780–1848; Straf- und Zivilrecht) vollständig digitalisiert worden
war, folgt nun mit der Politischen Gesetzessammlung (PGS, 1790–1848,
Verwaltungsrecht; bislang digitialisiert: 1792-1816, 1843, 1845) das
Verwaltungsrecht beinhaltende Pendant
(http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=pgs).
3.4. Auch die einzelnen Provinzialgesetzsammlungen (ProvGS,
1819–1849) kommen nun ins Blickfeld. Digitalisiert wurde bereits
die Provinzialgesetzsammlung für Österreich unter der Enns:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=pvs
3.5. Ebenso digitalisiert wurde die ersten drei Teile der privat
erstellten "Sammlung der k.k. landesfürstlichen Verordnung in
Publico-Ecclesiasticis", welche die Zeit von 1767 bis 1784 abdecken:
http://alex.onb.ac.at/vpe_fs.htm
Aus BIB-JUR
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 15:10 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www2.archieven.nl/
Da sind wir in Deutschland wohl noch Jahre davon entfernt. Eine einfach zu bedienende Metasuche mit derzeit über 14 Mio. Einträgen aus niederländischen Archiven samt Blättermöglichkeit in digitalisierten Beständen (überwiegend Fotos). Auch wenn nicht alle wichtigen Texte übersetzt sind, ist die Mehrsprachigkeit ein Plus.
Werfen wir nun einen Blick auf http://www.bam-portal.de/ Bereits optisch haben die Niederländer die Nase vorn!

Da sind wir in Deutschland wohl noch Jahre davon entfernt. Eine einfach zu bedienende Metasuche mit derzeit über 14 Mio. Einträgen aus niederländischen Archiven samt Blättermöglichkeit in digitalisierten Beständen (überwiegend Fotos). Auch wenn nicht alle wichtigen Texte übersetzt sind, ist die Mehrsprachigkeit ein Plus.
Werfen wir nun einen Blick auf http://www.bam-portal.de/ Bereits optisch haben die Niederländer die Nase vorn!

KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 14:48 - Rubrik: Erschließung
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 00:57 - Rubrik: Literaturarchive