Bei einem Besuch der Hofbibliothek Sigmaringen wurde mir die Durchsicht des wohl am Anfang des 20. Jahrhunderts in Karteikartenform angelegten handschriftlichen Supplements zum gedruckten Katalog von Friedrich A. Lehner 1872 ermöglicht.
Offensichtlich der Forschung bisher entgangen ist Hs. 444, ein lateinisches Legendarium, nach dem Katalog eine Pergamenthandschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (209 Bl.) mit Abbildungen. Sie überliefert unter anderem Bl. 155r-170r Bern: Vita s. Udalrici. Wichtiger freilich ist der Bl. 89r-119v enthaltene Text, den die Karteikarte als Vita Heriberti des Rupert von Deutz bestimmt. Dass dies zutreffend ist, zeigte die freundlicherweise von der Bibliothek zugesandte Rückvergrößerung von Bl. 89r eines Mikrofilms des (von mir nicht eingesehenen) Codex.
Die Handschrift wurde im Mai 1882 von Prof. Eckertz in Köln, dem Kölner Gymnasialprofessor Gottfried Eckertz (1817-1897) erworben. Die Entstehung der Handschrift in Köln liegt nahe. Insbesondere die Kunsthistoriker werden die bislang unbekannte romanische Handschrift aufgrund des bemerkenswerten Buchschmucks zu würdigen haben.
Anders als von der mehrfach überlieferten Vita Heriberti des Landbert von Deutz, die von Rupert von Deutz bearbeitet wurde (siehe Vogel 2001 sowie Heribert Müller 1991 und Heribert Müller 1977, S. 20-23), war bislang von der 1119/20 niedergeschriebenen Vita aus der Feder des bedeutenden Lütticher Theologen (BHL Nr. 3830) nur eine einzige späte, um 1400 entstandene Handschrift bekannt: UB Basel B VII 33. Daneben sind (nach ²VL 8, 411) als Textzeugen die voneinander unabhängigen Drucke bei L. Surius, De probatis sanctorum vitis, Bd. 2, Köln 1571, S. 246-269 und Ruperts Opera omnia, Bd. 2, Köln 1602, S. 754-769 zu nennen. Online ist anscheinend nur der Nachdruck Migne, PL 170, Sp. 389-428 verfügbar. Eine kritische Edition aufgrund der Basler Handschrift legte Peter Dinter 1976 vor (Rezension im DA, kritischere Rezensionen weist Vogel nach).
Nachdem nun eine Handschrift des 12. Jahrhunderts aufgefunden wurde, wird zu prüfen sein, wie sich die verbesserte Textgrundlage auf die Textgestalt auswirkt. Dies muss - ebenso wie die weitere Auswertung der Handschrift - besseren Kennern der Materie vorbehalten bleiben.
--------------
You can quote this entry using the WebCite archive:
Graf, Klaus. Die bislang unbekannte älteste Handschrift der Vita Heriberti des Rupert von Deutz in der Hofbibliothek Sigmaringen. Archivalia. 2010-05-31. URL: http://archiv.twoday.net/stories/6361153/ . Accessed: 2010-05-31. ( Archived by WebCite® at http://www.webcitation.org/5q99iT5GE )
#forschung
Offensichtlich der Forschung bisher entgangen ist Hs. 444, ein lateinisches Legendarium, nach dem Katalog eine Pergamenthandschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (209 Bl.) mit Abbildungen. Sie überliefert unter anderem Bl. 155r-170r Bern: Vita s. Udalrici. Wichtiger freilich ist der Bl. 89r-119v enthaltene Text, den die Karteikarte als Vita Heriberti des Rupert von Deutz bestimmt. Dass dies zutreffend ist, zeigte die freundlicherweise von der Bibliothek zugesandte Rückvergrößerung von Bl. 89r eines Mikrofilms des (von mir nicht eingesehenen) Codex.
Die Handschrift wurde im Mai 1882 von Prof. Eckertz in Köln, dem Kölner Gymnasialprofessor Gottfried Eckertz (1817-1897) erworben. Die Entstehung der Handschrift in Köln liegt nahe. Insbesondere die Kunsthistoriker werden die bislang unbekannte romanische Handschrift aufgrund des bemerkenswerten Buchschmucks zu würdigen haben.
Anders als von der mehrfach überlieferten Vita Heriberti des Landbert von Deutz, die von Rupert von Deutz bearbeitet wurde (siehe Vogel 2001 sowie Heribert Müller 1991 und Heribert Müller 1977, S. 20-23), war bislang von der 1119/20 niedergeschriebenen Vita aus der Feder des bedeutenden Lütticher Theologen (BHL Nr. 3830) nur eine einzige späte, um 1400 entstandene Handschrift bekannt: UB Basel B VII 33. Daneben sind (nach ²VL 8, 411) als Textzeugen die voneinander unabhängigen Drucke bei L. Surius, De probatis sanctorum vitis, Bd. 2, Köln 1571, S. 246-269 und Ruperts Opera omnia, Bd. 2, Köln 1602, S. 754-769 zu nennen. Online ist anscheinend nur der Nachdruck Migne, PL 170, Sp. 389-428 verfügbar. Eine kritische Edition aufgrund der Basler Handschrift legte Peter Dinter 1976 vor (Rezension im DA, kritischere Rezensionen weist Vogel nach).
Nachdem nun eine Handschrift des 12. Jahrhunderts aufgefunden wurde, wird zu prüfen sein, wie sich die verbesserte Textgrundlage auf die Textgestalt auswirkt. Dies muss - ebenso wie die weitere Auswertung der Handschrift - besseren Kennern der Materie vorbehalten bleiben.
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You can quote this entry using the WebCite archive:
Graf, Klaus. Die bislang unbekannte älteste Handschrift der Vita Heriberti des Rupert von Deutz in der Hofbibliothek Sigmaringen. Archivalia. 2010-05-31. URL: http://archiv.twoday.net/stories/6361153/ . Accessed: 2010-05-31. ( Archived by WebCite® at http://www.webcitation.org/5q99iT5GE )
#forschung
KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 22:57 - Rubrik: Kodikologie
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00045209/image_2
Aufgrund eines vor dem AG Siegburg geschlossenen Vergleichs äußere ich mich in Archivalia nicht zur Arbeitsweise von Peter-Johannes Schuler.
Update: Herrn Buchhändler P. in R. verdanke ich den Hinweis auf eine Rezension des Werks in der ZRG GA 2002 durch Albrecht Cordes, in der es heißt:
"Die Arbeit ist rechtshistorisch gesehen misslungen."
http://www.koeblergerhard.de/ZRG119Internetrezensionen/CordesSchuler20010916.htm
Aufgrund eines vor dem AG Siegburg geschlossenen Vergleichs äußere ich mich in Archivalia nicht zur Arbeitsweise von Peter-Johannes Schuler.
Update: Herrn Buchhändler P. in R. verdanke ich den Hinweis auf eine Rezension des Werks in der ZRG GA 2002 durch Albrecht Cordes, in der es heißt:
"Die Arbeit ist rechtshistorisch gesehen misslungen."
http://www.koeblergerhard.de/ZRG119Internetrezensionen/CordesSchuler20010916.htm
KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 21:18 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Titel Operum Poeticorum Nicodemi Frischlini, Poetae, Oratoris, & ; Philosophi Pars Scenica
Untertitel in qua sunt Comoediae Septem: Rebecca, Susanna, Hildegardis, Iulius Redivivus, Priscianus Vapulans, Helvetiogermani, Phasma. Tragoediae Duae: Venus, Dido ; Ex recentißima ac omnium postrema ipsius Auctoris emendatione relicta
Autor(en) Frischlin, Nicodemus
Verlagsort Witebergae
Verlag Bergerus
Erscheinungsjahr 1612
Umfang [418] Bl
Format 12°
Anmerkung Ausg. früher auch unter VD17 1:622364W. -Signaturformel: A - Ll12, Mm10
Vorliegende Ausgabe [Online-Ausg.],Berlin,Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
2009
Online-Ressource (Text)
Preußen 17 digital - Digitalisierung des im VD 17 nachgewiesenen Bestandes preußischer Drucke der Staatsbibliothek zu Berlin
URL http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/goobi/preussen17
Ist es wirklich zuviel verlangt, dass man einen Verbundkatalog nicht mit sich ändernden URLs von Digitalisaten zumüllt und stattdessen die dafür vorgesehenen URNs verwendet?
Und dass man die Titeleinträge wirklich erst dann in den GBV einspielt, wenn sie auch online sind?
In Stabicat steht an der Signatur: [Digitalisierung geplant]
Untertitel in qua sunt Comoediae Septem: Rebecca, Susanna, Hildegardis, Iulius Redivivus, Priscianus Vapulans, Helvetiogermani, Phasma. Tragoediae Duae: Venus, Dido ; Ex recentißima ac omnium postrema ipsius Auctoris emendatione relicta
Autor(en) Frischlin, Nicodemus
Verlagsort Witebergae
Verlag Bergerus
Erscheinungsjahr 1612
Umfang [418] Bl
Format 12°
Anmerkung Ausg. früher auch unter VD17 1:622364W. -Signaturformel: A - Ll12, Mm10
Vorliegende Ausgabe [Online-Ausg.],Berlin,Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
2009
Online-Ressource (Text)
Preußen 17 digital - Digitalisierung des im VD 17 nachgewiesenen Bestandes preußischer Drucke der Staatsbibliothek zu Berlin
URL http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/goobi/preussen17
Ist es wirklich zuviel verlangt, dass man einen Verbundkatalog nicht mit sich ändernden URLs von Digitalisaten zumüllt und stattdessen die dafür vorgesehenen URNs verwendet?
Und dass man die Titeleinträge wirklich erst dann in den GBV einspielt, wenn sie auch online sind?
In Stabicat steht an der Signatur: [Digitalisierung geplant]
KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 20:50 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 20:32 - Rubrik: Kodikologie
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http://chronicle.com/blogPost/Purdue-Professor-Embeds/24378/
Wieso soll man eine veraltete Technik aufrüsten? Fachtexte müssen Open Access (und in HTML) im Internet bereitstehen, nur so stiften sie den größtmöglichen Nutzen.
Wieso soll man eine veraltete Technik aufrüsten? Fachtexte müssen Open Access (und in HTML) im Internet bereitstehen, nur so stiften sie den größtmöglichen Nutzen.
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Andreas Praefcke hat schöne Fotos der Leipziger Glasfenster eingestellt unter:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Stained_glass_windows_of_Reichsgericht_Leipzig
KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 18:12 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 17:44 - Rubrik: Unterhaltung
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Diverse Quellen vermelden, es soll ein Digitales Archiv zum Erdbeben in Haithi geben.
"Thousands of photographs, film clips, audio files and other documents taken in the aftermath of the disaster have been compiled and indexed by the United Nations on a digital archive that is now available to the public through a website.
The Haiti Oral History and Visual Archive as it is officially known is the result of a decision by the Department of Peacekeeping Operations (DPKO) to record for posterity what Ms. Shaw notes sadly was a “historic event for the Organization – definitely by far its largest loss of life.”
http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=34854&Cr=peacekeeper&Cr1=
Warum um Himmels willen kann man aber nicht dazuschreiben, wo man diese neue Website findet?
Hier ist der Link:
http://haitiquake-archive.unlb.org
Bei der Suche nach dem offiziellen Namen "Haiti Quake Archive" findet Google die Website nicht einmal:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22haiti+quake+archive%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=
Sie ist in der Trefferliste nur indirekt über http://haitistanding.org/ erreichbar.
"Thousands of photographs, film clips, audio files and other documents taken in the aftermath of the disaster have been compiled and indexed by the United Nations on a digital archive that is now available to the public through a website.
The Haiti Oral History and Visual Archive as it is officially known is the result of a decision by the Department of Peacekeeping Operations (DPKO) to record for posterity what Ms. Shaw notes sadly was a “historic event for the Organization – definitely by far its largest loss of life.”
http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=34854&Cr=peacekeeper&Cr1=
Warum um Himmels willen kann man aber nicht dazuschreiben, wo man diese neue Website findet?
Hier ist der Link:
http://haitiquake-archive.unlb.org
Bei der Suche nach dem offiziellen Namen "Haiti Quake Archive" findet Google die Website nicht einmal:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22haiti+quake+archive%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=
Sie ist in der Trefferliste nur indirekt über http://haitistanding.org/ erreichbar.
KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 15:27 - Rubrik: Internationale Aspekte
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KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 15:22 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.dradio.de/aktuell/1191138/
Christopher Ricke: Herr Bundespräsident, Sie haben heute in Masar-i-Scharif von großem Respekt und tiefem Vertrauen in die Professionalität und Gewissenhaftigkeit der Soldaten gesprochen, Sie haben aber diesen Termin der Reise auch sehr bewusst gewählt, weil Sie gesagt haben, man soll besser hinsehen in Afghanistan. Warum dieser Zeitpunkt?
Horst Köhler: Nun, ich habe im letzten Sommer, 2009, besucht in Sachsen-Anhalt ein Trainingszentrum der Bundeswehr, Trainingszentrum für den Einsatz in Afghanistan, habe mich also sozusagen dort in der Theorie mit den Soldaten kundig gemacht über ihre Ausbildung, über ihre Ausrüstung, und ich wollte das bei geeigneter Gelegenheit dann auch in der Praxis erkunden. Und jetzt auf dem Rückflug von Schanghai ist das leicht möglich gewesen, und deshalb habe ich die Gelegenheit genutzt, Masar-i-Scharif aufzusuchen, weil es mir wichtig ist, dass wir genauer wissen, was unsere Soldaten beschwert, was sie erreichen können nach ihrer eigenen Einschätzung, was sie erreichen sollen nach dem Mandat der Zielsetzung, auch der politischen Zielsetzung dieses Mandats, und wie das in der Realität aussieht. Ich glaube, dass die Soldaten eines in jedem Fall verdient haben: Dass man sie ernst nimmt in der Schwierigkeit ihrer Aufgabe, dass man ihnen Respekt und Anerkennung zollt für das, was sie leisten, weil sie leisten wirklich Großartiges unter schwierigsten Bedingungen - und das wollte ich hauptsächlich mit meinem Besuch dann auch zum Ausdruck bringen.
Ricke: Die Zustimmung in der deutschen Bevölkerung ist in den vergangenen Monaten zu diesem Afghanistan-Einsatz allerdings gesunken. Haben Sie dafür Verständnis?
Köhler: Ja, die Bevölkerung hat Informationen: Wir haben erlebt die Tatsache, dass in kurzer Folge Soldaten gefallen sind. Das ist eine Art Schock, und der Schock löst natürlich dann auch die Frage aus: Muss das denn überhaupt sein? Ich sehe aber nicht, dass in der Bevölkerung nun eine totale Ablehnung herrschen würde. Wir haben diese Trauerfälle, das ist ein Weckruf, zu wissen, hier geht es auch um Leben und Tod im Einsatz, aber wir haben auch eine große - finde ich jedenfalls - Diskussion gehabt im Parlament, das Mandat wurde verlängert. Ich glaube, wir haben jetzt, auch aufgrund der kritischen Diskussionen, durch die Londoner Konferenz, auch durch die neuen Ideen des amerikanischen Generals McChrystal eine Strategie gefunden, die - und das habe ich in Masar-i-Scharif von den Soldaten bestätigt bekommen - auch von denen als erfolgversprechend eingeschätzt wird. Und jetzt müssen wir halt schauen, dass wir aus dieser Möglichkeit wirklich Realität machen. Aber das löst sich nicht am grünen Tisch, sondern meine Vorstellung ist: Man muss jetzt doch noch genauer Zwischenetappen prüfen, sowohl im militärischen, als auch im zivilen Teil dieser Strategie, wo man Fortschritte hat, wo man Stagnation hat oder wo man sogar auch teilweise Rückschritte hat. Alles das ist gleichzeitig im Augenblick vorhanden. Aber mein Eindruck nach den Gesprächen in Masar-i-Scharif ist: Von dem leitenden General bis zu den Soldaten aller Dienstgrade - man ist insgesamt zuversichtlich, und das war dann doch auch ein gutes Ergebnis.
Ricke: In der politischen Debatte wird auch darüber nachgedacht, ob das Mandat, das die Bundeswehr in Afghanistan hat, ausreicht, weil wir uns inzwischen in einem Krieg befinden. Brauchen wir ein klares Bekenntnis zu dieser kriegerischen Auseinandersetzung und vielleicht auch einen neuen politischen Diskurs?
Köhler: Nein, wir brauchen einen politischen Diskurs in der Gesellschaft, wie es kommt, dass Respekt und Anerkennung zum Teil doch zu vermissen sind, obwohl die Soldaten so eine gute Arbeit machen. Wir brauchen den Diskurs weiter, wie wir sozusagen in Afghanistan das hinkriegen, dass auf der einen Seite riesige Aufgaben da sind des zivilen Aufbaus - also Verwaltung, Korruptionsbekämpfung, Bekämpfung dieser Drogenökonomie -, gleichzeitig das Militär aber nicht alles selber machen kann. Wie wir das vereinbaren mit der Erwartung der Bevölkerung auf einen raschen Abzug der Truppen.
Ich glaube, dieser Diskurs ist notwendig, um einfach noch einmal in unserer Gesellschaft sich darüber auszutauschen, was eigentlich die Ziele dieses Einsatzes sind. Und aus meiner Einschätzung ist es wirklich so: Wir kämpfen dort auch für unsere Sicherheit in Deutschland, wir kämpfen dort im Bündnis mit Alliierten, mit anderen Nationen auf der Basis eines Mandats der Vereinten Nationen, einer Resolution der Vereinten Nationen. Alles das heißt, wir haben Verantwortung. Und ich finde es in Ordnung, wenn in Deutschland darüber immer wieder auch skeptisch mit Fragezeichen diskutiert wird. Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Alles das soll diskutiert werden, und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg.
Ricke: Muss sich Deutschland daran gewöhnen, dass Soldaten, die in einem bewaffneten Konflikt stehen - manche nennen es einen Krieg - auch tot aus dem Einsatz nach Deutschland zurückkommen?
Köhler: Wir haben ja leider diese traurige Erfahrung gemacht, dass Soldaten gefallen sind, und niemand kann ausschließen, dass wir auch weitere Verluste irgendwann beklagen müssen. Ich habe mich davon überzeugen können in Masar-i-Scharif, dass von der militärischen Führung wirklich jede Professionalität und Gewissenhaftigkeit sowohl in der Frage der Ausbildung als auch der Ausrüstungsbedürfnisse vorhanden ist. Aber es wird wieder Todesfälle geben, nicht nur bei Soldaten, möglicherweise auch durch Unfall mal bei zivilen Aufbauhelfern. Das ist die Realität unseres Lebens heute, wo wir einfach zur Kenntnis nehmen müssen: Es gibt Konflikte. Man muss auch um diesen Preis sozusagen seine am Ende Interessen wahren.
Mir fällt das schwer, das so zu sagen, aber ich halte es für unvermeidlich, dass wir dieser Realität ins Auge blicken. Deshalb halte ich es auch nach der Diskussion über den Begriff Krieg oder kriegsähnlichen Zustand oder bewaffneter Konflikt für ganz normal, wenn die Soldaten in Afghanistan von Krieg sprechen, und ich habe es auch für normal gehalten, dass ich auch in dem Gespräch mit ihnen dann nicht eine verkünstelte andere Formulierung gewählt habe.
Ricke: Herzlichen Dank, Herr Bundespräsident!
Christopher Ricke: Herr Bundespräsident, Sie haben heute in Masar-i-Scharif von großem Respekt und tiefem Vertrauen in die Professionalität und Gewissenhaftigkeit der Soldaten gesprochen, Sie haben aber diesen Termin der Reise auch sehr bewusst gewählt, weil Sie gesagt haben, man soll besser hinsehen in Afghanistan. Warum dieser Zeitpunkt?
Horst Köhler: Nun, ich habe im letzten Sommer, 2009, besucht in Sachsen-Anhalt ein Trainingszentrum der Bundeswehr, Trainingszentrum für den Einsatz in Afghanistan, habe mich also sozusagen dort in der Theorie mit den Soldaten kundig gemacht über ihre Ausbildung, über ihre Ausrüstung, und ich wollte das bei geeigneter Gelegenheit dann auch in der Praxis erkunden. Und jetzt auf dem Rückflug von Schanghai ist das leicht möglich gewesen, und deshalb habe ich die Gelegenheit genutzt, Masar-i-Scharif aufzusuchen, weil es mir wichtig ist, dass wir genauer wissen, was unsere Soldaten beschwert, was sie erreichen können nach ihrer eigenen Einschätzung, was sie erreichen sollen nach dem Mandat der Zielsetzung, auch der politischen Zielsetzung dieses Mandats, und wie das in der Realität aussieht. Ich glaube, dass die Soldaten eines in jedem Fall verdient haben: Dass man sie ernst nimmt in der Schwierigkeit ihrer Aufgabe, dass man ihnen Respekt und Anerkennung zollt für das, was sie leisten, weil sie leisten wirklich Großartiges unter schwierigsten Bedingungen - und das wollte ich hauptsächlich mit meinem Besuch dann auch zum Ausdruck bringen.
Ricke: Die Zustimmung in der deutschen Bevölkerung ist in den vergangenen Monaten zu diesem Afghanistan-Einsatz allerdings gesunken. Haben Sie dafür Verständnis?
Köhler: Ja, die Bevölkerung hat Informationen: Wir haben erlebt die Tatsache, dass in kurzer Folge Soldaten gefallen sind. Das ist eine Art Schock, und der Schock löst natürlich dann auch die Frage aus: Muss das denn überhaupt sein? Ich sehe aber nicht, dass in der Bevölkerung nun eine totale Ablehnung herrschen würde. Wir haben diese Trauerfälle, das ist ein Weckruf, zu wissen, hier geht es auch um Leben und Tod im Einsatz, aber wir haben auch eine große - finde ich jedenfalls - Diskussion gehabt im Parlament, das Mandat wurde verlängert. Ich glaube, wir haben jetzt, auch aufgrund der kritischen Diskussionen, durch die Londoner Konferenz, auch durch die neuen Ideen des amerikanischen Generals McChrystal eine Strategie gefunden, die - und das habe ich in Masar-i-Scharif von den Soldaten bestätigt bekommen - auch von denen als erfolgversprechend eingeschätzt wird. Und jetzt müssen wir halt schauen, dass wir aus dieser Möglichkeit wirklich Realität machen. Aber das löst sich nicht am grünen Tisch, sondern meine Vorstellung ist: Man muss jetzt doch noch genauer Zwischenetappen prüfen, sowohl im militärischen, als auch im zivilen Teil dieser Strategie, wo man Fortschritte hat, wo man Stagnation hat oder wo man sogar auch teilweise Rückschritte hat. Alles das ist gleichzeitig im Augenblick vorhanden. Aber mein Eindruck nach den Gesprächen in Masar-i-Scharif ist: Von dem leitenden General bis zu den Soldaten aller Dienstgrade - man ist insgesamt zuversichtlich, und das war dann doch auch ein gutes Ergebnis.
Ricke: In der politischen Debatte wird auch darüber nachgedacht, ob das Mandat, das die Bundeswehr in Afghanistan hat, ausreicht, weil wir uns inzwischen in einem Krieg befinden. Brauchen wir ein klares Bekenntnis zu dieser kriegerischen Auseinandersetzung und vielleicht auch einen neuen politischen Diskurs?
Köhler: Nein, wir brauchen einen politischen Diskurs in der Gesellschaft, wie es kommt, dass Respekt und Anerkennung zum Teil doch zu vermissen sind, obwohl die Soldaten so eine gute Arbeit machen. Wir brauchen den Diskurs weiter, wie wir sozusagen in Afghanistan das hinkriegen, dass auf der einen Seite riesige Aufgaben da sind des zivilen Aufbaus - also Verwaltung, Korruptionsbekämpfung, Bekämpfung dieser Drogenökonomie -, gleichzeitig das Militär aber nicht alles selber machen kann. Wie wir das vereinbaren mit der Erwartung der Bevölkerung auf einen raschen Abzug der Truppen.
Ich glaube, dieser Diskurs ist notwendig, um einfach noch einmal in unserer Gesellschaft sich darüber auszutauschen, was eigentlich die Ziele dieses Einsatzes sind. Und aus meiner Einschätzung ist es wirklich so: Wir kämpfen dort auch für unsere Sicherheit in Deutschland, wir kämpfen dort im Bündnis mit Alliierten, mit anderen Nationen auf der Basis eines Mandats der Vereinten Nationen, einer Resolution der Vereinten Nationen. Alles das heißt, wir haben Verantwortung. Und ich finde es in Ordnung, wenn in Deutschland darüber immer wieder auch skeptisch mit Fragezeichen diskutiert wird. Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Alles das soll diskutiert werden, und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg.
Ricke: Muss sich Deutschland daran gewöhnen, dass Soldaten, die in einem bewaffneten Konflikt stehen - manche nennen es einen Krieg - auch tot aus dem Einsatz nach Deutschland zurückkommen?
Köhler: Wir haben ja leider diese traurige Erfahrung gemacht, dass Soldaten gefallen sind, und niemand kann ausschließen, dass wir auch weitere Verluste irgendwann beklagen müssen. Ich habe mich davon überzeugen können in Masar-i-Scharif, dass von der militärischen Führung wirklich jede Professionalität und Gewissenhaftigkeit sowohl in der Frage der Ausbildung als auch der Ausrüstungsbedürfnisse vorhanden ist. Aber es wird wieder Todesfälle geben, nicht nur bei Soldaten, möglicherweise auch durch Unfall mal bei zivilen Aufbauhelfern. Das ist die Realität unseres Lebens heute, wo wir einfach zur Kenntnis nehmen müssen: Es gibt Konflikte. Man muss auch um diesen Preis sozusagen seine am Ende Interessen wahren.
Mir fällt das schwer, das so zu sagen, aber ich halte es für unvermeidlich, dass wir dieser Realität ins Auge blicken. Deshalb halte ich es auch nach der Diskussion über den Begriff Krieg oder kriegsähnlichen Zustand oder bewaffneter Konflikt für ganz normal, wenn die Soldaten in Afghanistan von Krieg sprechen, und ich habe es auch für normal gehalten, dass ich auch in dem Gespräch mit ihnen dann nicht eine verkünstelte andere Formulierung gewählt habe.
Ricke: Herzlichen Dank, Herr Bundespräsident!
vom hofe - am Montag, 31. Mai 2010, 14:38 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Offener Brief: Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz und zur
Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (SächsDSchG) (Stand 03/2010)
Der Vorstand des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V. hat am
26.05.2010 den nachfolgenden Offenen Brief an den Ministerpräsidenten
Herrn Stanislaw Tillich, den Staatsminister des Innern Herrn Markus
Ulbig, an die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Frau Prof. Dr.
Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer sowie an die Fraktionsvorsitzenden
der Parteien im Sächsischen Landtag versandt.
Der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. protestiert mit
Entschiedenheit gegen die geplante Novellierung des
Denkmalschutzgesetzes im Freistaat Sachsen, welche das kulturelle Erbe
Sachsens nachhaltig bedroht.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Entwurf und Begründung für die in Sachsen offenbar angestrebte
Novellierung des Denkmalschutz gesetzes müssen alle Gremien, denen die
Bewahrung und Erforschung des kulturellen Erbes anvertraut ist, mit
Unverständnis und größter Sorge erfüllen.
Dabei wird nicht übersehen, dass es in einigen Punkten tatsächlich
begrifflicher Klärungen und Präzisierungen bedarf, gelegentlich auch der
Berücksichtigung weithin etablierter Terminologien (Beispiel
Ensembleschutz). Doch was im Windschatten entsprechender Anpassungen an
grund sätzlichen Neuausrichtungen angestrebt wird, kommt einem Dammbruch
gleich, dessen Aus wirkungen für die Kulturlandschaft Sachsens im
Besonderen und Deutschlands im Allgemeinen unübersehbare Folgen haben wird.
Gegen derartige Bestrebungen muss sich der Verband Deutscher
Kunsthistoriker e.V. in aller Form verwahren.
1. Gegenstand des Denkmalschutzes (§ 2):
Die Probleme beginnen schon bei der Definition: Die Einschränkung von
Bodendenkmalen auf Kulturdenkmale, die "in der Regel aus vor- und
frühgeschichtlicher Zeit stammen", zielt an den heutigen Erkenntnissen
zur Relevanz mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Altstädte und
Ortskerne für unser Geschichtsbild völlig vorbei. Nicht ohne Erfolg
haben in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Lehrstühle für
Mittelalterarchäologie sowie zahlreiche Stadt archäologen in kommunalen
Diensten den unschätzbaren Urkundenwert der vielfach ungestörten
Bodendenkmale unter Beweis gestellt. Zwar ist richtig, dass hier andere
Landesgesetze erhebliche Defizite aufweisen, doch können die
Bestrebungen in anderen Bundesländern, den Vollzug des Gesetzes den
heutigen wissenschaftlichen Standards anzupassen, nicht umgekehrt Anlass
sein, die Situation in dem nahezu zwei Jahrzehnte lang in dieser
Hinsicht vorbildlichen Sachsen auf die unzureichenden Standards vor 1993
zurück zuführen.
Nicht weniger abwegig ist in diesem Abschnitt der Verzicht auf die
städtebauliche Bedeutung als Kriterium für die Denkmaleigenschaft.
Selbstverständlich können städtebauliche Qualitäten für den
Denkmalcharakter konstituierend sein, weshalb die Verlagerung einer
Verteidigung dieser Werte auf ausschließlich baurechtliche Instrumente
als systemwidriger Ansatz abzulehnen ist.
2. Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden (§ 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 2):
Der folgenreichste Anschlag auf die in der Präambel (Begründung I, Abs.
2) formulierten Ziele eines Erhalts von Sachsens reichem kulturellem
Erbe liegt in der neu eingeführten Hierarchisierung der Kulturdenkmale.
Mit guten Gründen hat die moderne Denkmalpflege längst zu dem Konsens
gefunden, dass nur die Gesamtheit des baulichen Erbes das Bild der
historischen Kulturlandschaft ausmacht, um deren Erhalt es doch
letztlich gehen sollte. Dabei spielen unscheinbare Zeugnisse ländlichen
Lebens und Arbeitens oder der Volksfrömmigkeit eine ebenso entscheidende
Rolle wie Dokumente der Industrialisierung oder der gestalteten
Land schaft. Gerade die weniger augenfälligen Denkmale sind in
besonderer Weise darauf angewiesen, in der Fachbehörde einen
unbestechlichen Anwalt zu finden. Aus fachlicher Sicht wäre hier eher an
eine Erweiterung des Denkmalbegriffs zu denken als an einen Rückfall in
die als überholt und unzureichend erkannten Beschränkungen auf die
Leuchttürme touristischer Vermarktung. Nur eine flächendeckend
arbeitende Denkmalpflege kann die ihr übertragenen Aufgaben wirksam
erfüllen, die Unteren Denkmalschutzbehörden sind damit teils aus
fachlicher Sicht überfordert, teils zu sehr dem lokalen politischen
Alltagsgeschäft ausgesetzt, um eigen verantwortlich wirksam agieren zu
können. Eine Einschränkung der Zuständigkeiten der Fach behörden kann
hier keinesfalls hingenommen werden.
3. Zumutbarkeit (§ 8 Abs. 1-2):
Als äußerst gefährlich wird auch der neu eingefügte Absatz zur
Zumutbarkeitsprüfung angesehen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß zu
leicht manipulier- und schwer wider legbaren Gegenrechnungen gegen die
Ziele der Bestandserhaltung führen, bei denen die langfristigen
Standortperspektiven auf der Strecke bleiben. Die diesbezüglichen
Ausführungen in Abs. 2 Satz 2 stellen im Hinblick auf die vom
Bundesverfassungsgericht erkannte Situations bindung des Eigentums
Grundkenntnisse deutschen Verfassungsrechts nachgerade auf den Kopf.
Wenn hier Defizite für die Denkmaleigentümer gesehen werden, wäre es
eher angezeigt, anerkannte und bewährte Instrumente der Abhilfe
einzuführen (z.B. einen Entschädigungsfonds) anstatt unwiederbringliche
Denkmalsubstanz kurzfristigen Nutzerinteressen aufzuopfern.
4. Genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 12 Abs. 1-2):
Die Beschränkung der Genehmigungsvorbehalte auf die bereits als nicht
zweckdienlich monierte Kategorie der "herausragenden Kulturdenkmale"
gibt wesentliche Bereiche der sächsischen Denkmallandschaft einem
schleichenden Verlust durch unkontrollierte Veränderungen preis. Die
entsprechenden Begründungen, unverhohlen auf eine Beschränkung der
Denkmalzahlen dringend, erinnern in fataler Weise an die Probleme des zu
DDR-Zeiten gültigen Denkmalschutz gesetzes. Gerade mit Blick auf die
dadurch faktisch eingetretenen Verluste hat man 1993 eine fachlich
begründete und anderweitig bewährte Neufassung gesucht (vgl. dazu
Brandenburgische Denkmalpflege 12, 2003, H. 1, S. 69-79).
5. Ensembles (§ 21 Abs. 1 und 2):
Als unzureichend sind auch Bestrebungen anzusehen, die Wahrung der
Ensemble-Belange der Bereitschaft der Kommunen zum Erlass geeigneter
Satzungen zu überlassen. Zwar können solche Gestaltungssatzungen
durchaus ein geeignetes Instrument zur Wahrung denkmal pflegerischer
Interessen sein, doch wird auf kommunaler Ebene allzu gern der bloße
Schein eines gefälligen Ortsbilds mit der an die Substanz gebundenen
Aussagekraft gewachsener Strukturen verwechselt. Auch hier bedarf es
weiterhin einer gesetzlichen Fixierung der Kompetenzen der Fachbehörde.
6. Aktuelle Konflikte und Welterbe-Aspekte (Begründung, I. Allgemeines):
Auf massive Missverständnisse gehen Teile der Begründung für die
Neuformulierung zurück. So stehen die Interessen der Denkmalpflege den
Anforderungen des "Klimaschutzes" keinesfalls im Wege, da die
denkmalrelevante Bausubstanz nur einen verschwindend geringen
Prozentsatz des baulichen Bestandes in seiner Gesamtheit ausmacht und
selbst dort seit Jahren erfolgreich an denkmalkonformen Problemlösungen
gearbeitet wird. Fragen der "Ressourcenknappheit" sind sogar geeignet,
die Position der Denkmalpflege eher zu stärken, da gerade die
qualifizierte Denkmalpflege diese Aspekte in den vergangenen 20 Jahren
massiv in den Fokus ihres Handelns gerückt hat (hier sind auch
Forschungen der ETH Zürich zum Rohstoffkreislauf und zur "Werterhaltung"
zu nennen). Sinkende Einnahmen auf staatlicher Seite können gleichfalls
nicht gegen die Belange der Denkmalpflege aufgeführt werden, da es sich
bei den Baudenkmalen um einen nicht nachwachsenden Wert handelt, dessen
Relevanz für die Standortqualitäten, die gesellschaftliche
Identitätsfindung und die touristischen Potenziale bei auf
Nachhaltigkeit angelegten Planungen nicht hoch genug veranschlagt werden
kann. Denkmalpflege steht für Nachhaltigkeit und verdient daher auch in
den Haushaltsberatungen die gleiche Priorisierung wie Jugend- und
Bildungsarbeit.
Eine qualitative Differenzierung von Denkmalschutz nach
unterschiedlichen Kategorien von Kulturdenkmalen widerspricht zudem den
Intentionen der UNESCO zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (§
5 der Welterbe-Konvention). Vielmehr legen die Selbstverpflichtungen der
Mitgliedsstaaten im Antragsverfahren großen Wert auf die Garantie eines
umfassenden gesetzlichen Schutzes des kulturellen Erbes in seiner Breite.
In der Summe ist festzuhalten, dass der Entwurf zur Änderung des
Gesetzes in der derzeitigen Fassung nicht geeignet ist, die in der
Präambel formulierten Ziele auch nur annähernd zu erreichen. Zu
befürchten ist vielmehr ein Verlust an Denkmalsubstanz ungeahnten
Ausmaßes, gegen den der Verband Deutscher Kunsthistoriker mit
Entschiedenheit protestiert. Wir bitten Sie, alles in Ihrer Macht
Stehende zu unternehmen, um den drohenden Aderlass und Ausverkauf einer
so reichen und kostbaren Identität, wie sie das kulturelle Erbe Sachsens
darstellt, nachhaltig zu verhindern.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. Dr. Georg Satzinger Dr. Matthias Exner
Erster Vorsitzender Repräsentant der
Berufsgruppe Denkmalpflege
Siehe auch:
http://www.kunsthistoriker.org/denkmalschutz_sachsen.html
Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (SächsDSchG) (Stand 03/2010)
Der Vorstand des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V. hat am
26.05.2010 den nachfolgenden Offenen Brief an den Ministerpräsidenten
Herrn Stanislaw Tillich, den Staatsminister des Innern Herrn Markus
Ulbig, an die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Frau Prof. Dr.
Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer sowie an die Fraktionsvorsitzenden
der Parteien im Sächsischen Landtag versandt.
Der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. protestiert mit
Entschiedenheit gegen die geplante Novellierung des
Denkmalschutzgesetzes im Freistaat Sachsen, welche das kulturelle Erbe
Sachsens nachhaltig bedroht.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Entwurf und Begründung für die in Sachsen offenbar angestrebte
Novellierung des Denkmalschutz gesetzes müssen alle Gremien, denen die
Bewahrung und Erforschung des kulturellen Erbes anvertraut ist, mit
Unverständnis und größter Sorge erfüllen.
Dabei wird nicht übersehen, dass es in einigen Punkten tatsächlich
begrifflicher Klärungen und Präzisierungen bedarf, gelegentlich auch der
Berücksichtigung weithin etablierter Terminologien (Beispiel
Ensembleschutz). Doch was im Windschatten entsprechender Anpassungen an
grund sätzlichen Neuausrichtungen angestrebt wird, kommt einem Dammbruch
gleich, dessen Aus wirkungen für die Kulturlandschaft Sachsens im
Besonderen und Deutschlands im Allgemeinen unübersehbare Folgen haben wird.
Gegen derartige Bestrebungen muss sich der Verband Deutscher
Kunsthistoriker e.V. in aller Form verwahren.
1. Gegenstand des Denkmalschutzes (§ 2):
Die Probleme beginnen schon bei der Definition: Die Einschränkung von
Bodendenkmalen auf Kulturdenkmale, die "in der Regel aus vor- und
frühgeschichtlicher Zeit stammen", zielt an den heutigen Erkenntnissen
zur Relevanz mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Altstädte und
Ortskerne für unser Geschichtsbild völlig vorbei. Nicht ohne Erfolg
haben in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Lehrstühle für
Mittelalterarchäologie sowie zahlreiche Stadt archäologen in kommunalen
Diensten den unschätzbaren Urkundenwert der vielfach ungestörten
Bodendenkmale unter Beweis gestellt. Zwar ist richtig, dass hier andere
Landesgesetze erhebliche Defizite aufweisen, doch können die
Bestrebungen in anderen Bundesländern, den Vollzug des Gesetzes den
heutigen wissenschaftlichen Standards anzupassen, nicht umgekehrt Anlass
sein, die Situation in dem nahezu zwei Jahrzehnte lang in dieser
Hinsicht vorbildlichen Sachsen auf die unzureichenden Standards vor 1993
zurück zuführen.
Nicht weniger abwegig ist in diesem Abschnitt der Verzicht auf die
städtebauliche Bedeutung als Kriterium für die Denkmaleigenschaft.
Selbstverständlich können städtebauliche Qualitäten für den
Denkmalcharakter konstituierend sein, weshalb die Verlagerung einer
Verteidigung dieser Werte auf ausschließlich baurechtliche Instrumente
als systemwidriger Ansatz abzulehnen ist.
2. Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden (§ 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 2):
Der folgenreichste Anschlag auf die in der Präambel (Begründung I, Abs.
2) formulierten Ziele eines Erhalts von Sachsens reichem kulturellem
Erbe liegt in der neu eingeführten Hierarchisierung der Kulturdenkmale.
Mit guten Gründen hat die moderne Denkmalpflege längst zu dem Konsens
gefunden, dass nur die Gesamtheit des baulichen Erbes das Bild der
historischen Kulturlandschaft ausmacht, um deren Erhalt es doch
letztlich gehen sollte. Dabei spielen unscheinbare Zeugnisse ländlichen
Lebens und Arbeitens oder der Volksfrömmigkeit eine ebenso entscheidende
Rolle wie Dokumente der Industrialisierung oder der gestalteten
Land schaft. Gerade die weniger augenfälligen Denkmale sind in
besonderer Weise darauf angewiesen, in der Fachbehörde einen
unbestechlichen Anwalt zu finden. Aus fachlicher Sicht wäre hier eher an
eine Erweiterung des Denkmalbegriffs zu denken als an einen Rückfall in
die als überholt und unzureichend erkannten Beschränkungen auf die
Leuchttürme touristischer Vermarktung. Nur eine flächendeckend
arbeitende Denkmalpflege kann die ihr übertragenen Aufgaben wirksam
erfüllen, die Unteren Denkmalschutzbehörden sind damit teils aus
fachlicher Sicht überfordert, teils zu sehr dem lokalen politischen
Alltagsgeschäft ausgesetzt, um eigen verantwortlich wirksam agieren zu
können. Eine Einschränkung der Zuständigkeiten der Fach behörden kann
hier keinesfalls hingenommen werden.
3. Zumutbarkeit (§ 8 Abs. 1-2):
Als äußerst gefährlich wird auch der neu eingefügte Absatz zur
Zumutbarkeitsprüfung angesehen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß zu
leicht manipulier- und schwer wider legbaren Gegenrechnungen gegen die
Ziele der Bestandserhaltung führen, bei denen die langfristigen
Standortperspektiven auf der Strecke bleiben. Die diesbezüglichen
Ausführungen in Abs. 2 Satz 2 stellen im Hinblick auf die vom
Bundesverfassungsgericht erkannte Situations bindung des Eigentums
Grundkenntnisse deutschen Verfassungsrechts nachgerade auf den Kopf.
Wenn hier Defizite für die Denkmaleigentümer gesehen werden, wäre es
eher angezeigt, anerkannte und bewährte Instrumente der Abhilfe
einzuführen (z.B. einen Entschädigungsfonds) anstatt unwiederbringliche
Denkmalsubstanz kurzfristigen Nutzerinteressen aufzuopfern.
4. Genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 12 Abs. 1-2):
Die Beschränkung der Genehmigungsvorbehalte auf die bereits als nicht
zweckdienlich monierte Kategorie der "herausragenden Kulturdenkmale"
gibt wesentliche Bereiche der sächsischen Denkmallandschaft einem
schleichenden Verlust durch unkontrollierte Veränderungen preis. Die
entsprechenden Begründungen, unverhohlen auf eine Beschränkung der
Denkmalzahlen dringend, erinnern in fataler Weise an die Probleme des zu
DDR-Zeiten gültigen Denkmalschutz gesetzes. Gerade mit Blick auf die
dadurch faktisch eingetretenen Verluste hat man 1993 eine fachlich
begründete und anderweitig bewährte Neufassung gesucht (vgl. dazu
Brandenburgische Denkmalpflege 12, 2003, H. 1, S. 69-79).
5. Ensembles (§ 21 Abs. 1 und 2):
Als unzureichend sind auch Bestrebungen anzusehen, die Wahrung der
Ensemble-Belange der Bereitschaft der Kommunen zum Erlass geeigneter
Satzungen zu überlassen. Zwar können solche Gestaltungssatzungen
durchaus ein geeignetes Instrument zur Wahrung denkmal pflegerischer
Interessen sein, doch wird auf kommunaler Ebene allzu gern der bloße
Schein eines gefälligen Ortsbilds mit der an die Substanz gebundenen
Aussagekraft gewachsener Strukturen verwechselt. Auch hier bedarf es
weiterhin einer gesetzlichen Fixierung der Kompetenzen der Fachbehörde.
6. Aktuelle Konflikte und Welterbe-Aspekte (Begründung, I. Allgemeines):
Auf massive Missverständnisse gehen Teile der Begründung für die
Neuformulierung zurück. So stehen die Interessen der Denkmalpflege den
Anforderungen des "Klimaschutzes" keinesfalls im Wege, da die
denkmalrelevante Bausubstanz nur einen verschwindend geringen
Prozentsatz des baulichen Bestandes in seiner Gesamtheit ausmacht und
selbst dort seit Jahren erfolgreich an denkmalkonformen Problemlösungen
gearbeitet wird. Fragen der "Ressourcenknappheit" sind sogar geeignet,
die Position der Denkmalpflege eher zu stärken, da gerade die
qualifizierte Denkmalpflege diese Aspekte in den vergangenen 20 Jahren
massiv in den Fokus ihres Handelns gerückt hat (hier sind auch
Forschungen der ETH Zürich zum Rohstoffkreislauf und zur "Werterhaltung"
zu nennen). Sinkende Einnahmen auf staatlicher Seite können gleichfalls
nicht gegen die Belange der Denkmalpflege aufgeführt werden, da es sich
bei den Baudenkmalen um einen nicht nachwachsenden Wert handelt, dessen
Relevanz für die Standortqualitäten, die gesellschaftliche
Identitätsfindung und die touristischen Potenziale bei auf
Nachhaltigkeit angelegten Planungen nicht hoch genug veranschlagt werden
kann. Denkmalpflege steht für Nachhaltigkeit und verdient daher auch in
den Haushaltsberatungen die gleiche Priorisierung wie Jugend- und
Bildungsarbeit.
Eine qualitative Differenzierung von Denkmalschutz nach
unterschiedlichen Kategorien von Kulturdenkmalen widerspricht zudem den
Intentionen der UNESCO zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (§
5 der Welterbe-Konvention). Vielmehr legen die Selbstverpflichtungen der
Mitgliedsstaaten im Antragsverfahren großen Wert auf die Garantie eines
umfassenden gesetzlichen Schutzes des kulturellen Erbes in seiner Breite.
In der Summe ist festzuhalten, dass der Entwurf zur Änderung des
Gesetzes in der derzeitigen Fassung nicht geeignet ist, die in der
Präambel formulierten Ziele auch nur annähernd zu erreichen. Zu
befürchten ist vielmehr ein Verlust an Denkmalsubstanz ungeahnten
Ausmaßes, gegen den der Verband Deutscher Kunsthistoriker mit
Entschiedenheit protestiert. Wir bitten Sie, alles in Ihrer Macht
Stehende zu unternehmen, um den drohenden Aderlass und Ausverkauf einer
so reichen und kostbaren Identität, wie sie das kulturelle Erbe Sachsens
darstellt, nachhaltig zu verhindern.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. Dr. Georg Satzinger Dr. Matthias Exner
Erster Vorsitzender Repräsentant der
Berufsgruppe Denkmalpflege
Siehe auch:
http://www.kunsthistoriker.org/denkmalschutz_sachsen.html
Johann Octavian Salver: Proben des hohen Teütschen Reichs Adels
Teil 1-2
Würzburg 1775
http://www.archive.org/details/probendeshohente01salv
http://www.archive.org/details/probendeshohente02salv
Teil 1-2
Würzburg 1775
http://www.archive.org/details/probendeshohente01salv
http://www.archive.org/details/probendeshohente02salv
KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 03:53 - Rubrik: Genealogie
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Fordert ein Beitrag zur bibliothekarischen Fachkommunikation:
http://www.uebertext.org/2010/05/fachkommunizieren-aber-wie.html
http://www.uebertext.org/2010/05/fachkommunizieren-aber-wie.html
KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2010, 03:35 - Rubrik: Open Access
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Dem Wikipedia-Benutzer Concord verdanke ich wieder einmal eine spannende Mitteilung:
Eine 1903 aufgezeichnete Geschichte vom Verticken einer sogenannten Dublette im späten 19. Jahrhundert... Es betrifft den Prologus Arminensis: "Von der Orientalischen Gesellschaft in Paris wurde diese wichtigste und erst gedruckte Beschreibung von Palästina 1885 im Genfer Lichtdruck der Witwe Gilliot in 100 Ex. für ihre 95 Mitglieder reproduziert; die Herausgabe wurde einer hervorragenden Autorität in der Kenntnis des Kreuzzugspalästina, dem Professor der Theologie und Pater Wilhelm Anton Neumann in Wien anvertraut. Als derselbe in die lübische Stadtbibliothek kam, hielt er das Münchener Exemplar für das allein noch existierende und war freudig überrascht, als ich ihm sofort hier drei schöne Exemplare vorlegen konnte: zwei in Sammelbänden und ein einzelnes mit breitem Rand und mit einigen gleichzeitigen schwierig zu lesenden handschriftlichen Zusätzen, also ein unersetzliches Unikum! Später wurden ihm noch bekannt Exemplare in Rostock, Kiel, Kopenhagen, Hannover, Rom, im ganzen 13, von denen drei in Lübeck! Professor Neumann arbeitete eine Woche hindurch sehr angestrengt in der Stadtbibliothek und fragte mich kurz vor seiner Abreise, ob es wohl möglich sei, eines der drei Exemplare für die Orientalische Gesellschaft in Paris zu erlangen? Ich erklärte dies für bibliothekarisch unmöglich; zwei Exemplare seien in Sammelbänden festgelegt, diese zu zerstören, sei unthunlich; das dritte Exemplar mit handschriftlichen Zusätzen und noch dazu der Erstgeborene von 1470 sei ein Unikum, das mit Stolz jedem gelehrten Besucher gezeigt werde; es in die Fremde zu vertreiben und zu verschleudern, sei ein Verrat an der Vaterstadt. Der brave Gelehrte meinte lachend, er wolle sich keine abschlägige Antwort holen und reiste ab! Nach Veröffentlichimg des Lichtdrucks mit der lateinischen Vorrede wandte man sich direkt von Paris nach Lübeck und erlangte die Auslieferung des stolzen Einzelexemplars von 1470 und übersandte dafür den Genfer Lichtdruck von 1885!! Es gleicht dies Tauschgeschäft nach 1870 einem Verfahren, wenn in der Schatzkammer eines Fürstengeschlechts ein Krondiamant von unberechenbarem Werte durch einen böhmischen Glasfluss ersetzt wird. Da aber das Vorhandensein von drei Exemplaren an gewissenhafter Stelle publiziert wurde, musste hier auch der Verlust des besten Exemplars vom Prologus: mappa terrae sanctae öffentlich bekannt gemacht werden, zumal da dasselbe in Gesellschafts-Privatbesitz überging und nach 10 Jahren in Paris nicht mehr zu erfragen war!" Aus: Karl von Stern: Bruchstücke zur Kenntnis der Lübecker Erstdrucke von 1464 bis 1524, nebst Rückblicken in die spätere Zeit .. Lübeck 1903 (Digitalisat) Tatsächlich kam die Lübecker Dublette später nach Harvard, wo sie heute noch ist, während die beiden anderen Lübecker Exemplare (und das Faksimile) nach Auslagerung als Beutekunst in der Sowjetunion verschwanden...

Eine 1903 aufgezeichnete Geschichte vom Verticken einer sogenannten Dublette im späten 19. Jahrhundert... Es betrifft den Prologus Arminensis: "Von der Orientalischen Gesellschaft in Paris wurde diese wichtigste und erst gedruckte Beschreibung von Palästina 1885 im Genfer Lichtdruck der Witwe Gilliot in 100 Ex. für ihre 95 Mitglieder reproduziert; die Herausgabe wurde einer hervorragenden Autorität in der Kenntnis des Kreuzzugspalästina, dem Professor der Theologie und Pater Wilhelm Anton Neumann in Wien anvertraut. Als derselbe in die lübische Stadtbibliothek kam, hielt er das Münchener Exemplar für das allein noch existierende und war freudig überrascht, als ich ihm sofort hier drei schöne Exemplare vorlegen konnte: zwei in Sammelbänden und ein einzelnes mit breitem Rand und mit einigen gleichzeitigen schwierig zu lesenden handschriftlichen Zusätzen, also ein unersetzliches Unikum! Später wurden ihm noch bekannt Exemplare in Rostock, Kiel, Kopenhagen, Hannover, Rom, im ganzen 13, von denen drei in Lübeck! Professor Neumann arbeitete eine Woche hindurch sehr angestrengt in der Stadtbibliothek und fragte mich kurz vor seiner Abreise, ob es wohl möglich sei, eines der drei Exemplare für die Orientalische Gesellschaft in Paris zu erlangen? Ich erklärte dies für bibliothekarisch unmöglich; zwei Exemplare seien in Sammelbänden festgelegt, diese zu zerstören, sei unthunlich; das dritte Exemplar mit handschriftlichen Zusätzen und noch dazu der Erstgeborene von 1470 sei ein Unikum, das mit Stolz jedem gelehrten Besucher gezeigt werde; es in die Fremde zu vertreiben und zu verschleudern, sei ein Verrat an der Vaterstadt. Der brave Gelehrte meinte lachend, er wolle sich keine abschlägige Antwort holen und reiste ab! Nach Veröffentlichimg des Lichtdrucks mit der lateinischen Vorrede wandte man sich direkt von Paris nach Lübeck und erlangte die Auslieferung des stolzen Einzelexemplars von 1470 und übersandte dafür den Genfer Lichtdruck von 1885!! Es gleicht dies Tauschgeschäft nach 1870 einem Verfahren, wenn in der Schatzkammer eines Fürstengeschlechts ein Krondiamant von unberechenbarem Werte durch einen böhmischen Glasfluss ersetzt wird. Da aber das Vorhandensein von drei Exemplaren an gewissenhafter Stelle publiziert wurde, musste hier auch der Verlust des besten Exemplars vom Prologus: mappa terrae sanctae öffentlich bekannt gemacht werden, zumal da dasselbe in Gesellschafts-Privatbesitz überging und nach 10 Jahren in Paris nicht mehr zu erfragen war!" Aus: Karl von Stern: Bruchstücke zur Kenntnis der Lübecker Erstdrucke von 1464 bis 1524, nebst Rückblicken in die spätere Zeit .. Lübeck 1903 (Digitalisat) Tatsächlich kam die Lübecker Dublette später nach Harvard, wo sie heute noch ist, während die beiden anderen Lübecker Exemplare (und das Faksimile) nach Auslagerung als Beutekunst in der Sowjetunion verschwanden...
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Kommissarin Lürsen im Stasi-Archiv.
Link zum Lifestream
Link zum Lifestream
Wolf Thomas - am Sonntag, 30. Mai 2010, 21:00 - Rubrik: Wahrnehmung
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Wolf Thomas - am Sonntag, 30. Mai 2010, 20:42 - Rubrik: Unterhaltung
http://twitter.com/hsozkult
Update 17.9.2010: Seit 31.7. ist der Account nicht mehr aktiv http://weblog.histnet.ch/archives/4322
Update 17.9.2010: Seit 31.7. ist der Account nicht mehr aktiv http://weblog.histnet.ch/archives/4322
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http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Matthias_Sehling
http://twitter.com/Cymaphore/status/15047936340
http://twitter.com/Cymaphore/status/15047936340
Kommentar zu: http://archiv.twoday.net/stories/6357658/
Thomas Wolf ist dafür zu danken, dass er auf ein vom Gesetzgeber offenbar nicht bedachtes Problem aufmerksam macht. Wenn vom Landesarchiv zur Vernichtung vorgesehenes Schriftgut einem Kommunalarchiv übergeben wird, wird es dessen Eigentum und kann von der Kommune veräußert werden.
Der Eigentumsübergang wurde in der amtlichen Begründung zu § 4 Abs. 5 ArchivG NRW festgeschrieben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10028
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10028.pdf
"Zu Absatz 5:
Die anbietungspflichtigen Stellen sind von der Aufbewahrungspflicht zu entbinden, sofern
das Landesarchiv nicht binnen angemessener Frist (sechs Monate) über die Archivwürdigkeit
und damit über die Übernahme der angebotenen Unterlagen entscheidet. Die Unterlagen
sind nach Ablauf dieser Frist zu vernichten, wenn für die anbietende Stelle kein Grund
zu der Annahme besteht, dass durch die Vernichtung Rechtsvorschriften oder schutzwürdige
Belange Betroffener verletzt werden. Als Ausnahmefall wird hier die Möglichkeit eingeräumt, Unterlagen, die vom Landesarchiv als nicht archivwürdig bewertet wurden, an andere öffentliche
Archive zu übergeben. Diese Regelung trägt dem Wunsch nicht-staatlicher Archive
Rechnung, ihre Bestände durch Unterlagen staatlicher Provenienz zu ergänzen, die möglicherweise
einen besonderen lokalen Bezug haben. Eine Anbietungspflicht an andere öffentliche
Archive besteht nicht. Die Ablieferung von Unterlagen an ein anderes öffentliches Archiv
ist an die Zustimmung der für die anbietende Stelle zuständigen obersten Landesbehörde
gebunden, um für die abliefernde Verwaltung eine Kontrollmöglichkeit und einen Überblick
über den Verbleib ihrer ausgesonderten Unterlagen sicherzustellen. Die vorherige Unterrichtung
des Landesarchivs dient dazu, den Verfahrensablauf und den Vorrang der Bewertung
durch das Landesarchiv zu garantieren. Die von einem anderen öffentlichen Archiv
übernommenen Unterlagen gehen in dessen Eigentum über. Die Kosten für die Übergabe
und die Verwahrung der Unterlagen trägt allein das übernehmende Archiv."
I. Datenschutzrechtliche Prüfung
Sind in den Unterlagen personenbezogene Daten lebender Personen enthalten, dürften die Vorschriften des NRW-Datenschutzgesetzes zur Übermittlung personenbezogener Daten (§ 16 i.V. mit § 13
http://www.tu-dortmund.de/datenschutz/gesetz.html#16 )
einer Veräußerung (insbesondere im Handel) in aller Regel entgegenstehen.
Konstruiertes Beispiel: Der Kreisarchivar W. entdeckt unter den ihm übergebenen NS-Prozessakten eine Akte zu einem ausgeführten Todesurteil. Der Richter ist ebenfalls bereits lange verstorben. Der Archivar entnimmt auf Weisung des Oberbürgermeisters das Todesurteil, verkauft es an einen Militaria-Händler und wirft den Rest der Akte, die Zeugenaussagen enthält, bei denen nicht klar ist, ob die Zeugen noch leben, weg.
Legal?
Datenschutzrechtlich allemal!
§ 90 Gemeindeordnung stellt ebenfalls keinen Hinderungsgrund dar. Die frühere Genehmigungspflicht bei der Veräußerung von Kulturgut ist ersatzlos gestrichen worden.
Das Denkmalschutzgesetz nimmt Archivgut ausdrücklich von seinem Anwendungsbereich aus. Einen Verkauf im Inland würde selbst das Gesetz über den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung nicht verhindern können.
Selbstverständlich widerspricht ein solches Vorgehen allen archivfachlichen Grundsätzen. Gerichtlich dagegen vorgehen kann man aber nicht, und öffentlicher Druck setzt voraus, dass die Transaktion bekannt wird.
II. Prozessuales
Nach Vorliegen der negativen Bewertungsentscheidung des Landesarchivs hat die abliefernde Stelle zu entscheiden, ob einem Antrag des anderen öffentlichen Archivs stattzugeben ist. Das "kann" wird man wie üblich auf eine Ermessensentscheidung beziehen dürfen. Anders als bei sonstigen Übernahmen im Archivbereich steht meines Erachtens bei ablehnender Entscheidung der Behörde dem anderen öffentlichen Archiv der Verwaltungsrechtsweg offen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Behörde nicht sofort vollendete Tatsachen durch Vernichtung des Schriftguts schafft, woran sie das Gesetz nicht hindert. Es könnte allerdings durch eine Feststellungsklage geklärt werden, dass eine solche Vernichtung aus verwaltungsrechtlichen Grundsätzen vor Rechtskraft des Ablehnungsbescheids unzulässig ist.
III. Eigentumsübergang
Üblicherweise ändert sich bei der Übernahme von öffentlichem Archivgut nur der Besitzer, nicht der Eigentümer. Unterlagen des Bundes in einem Landesarchiv stehen nach wie vor im Eigentum des Bundes. Wie die Entscheidung des Gesetzgebers, dass bei NRW-Staatsarchiv-Kassanda das Eigentum an den Träger des übernehmenden Archivs übergeht, juristisch-dogmatisch zu bewerten ist, vermag ich nicht zu sagen.
IV. Vertragsrechtliches
Bei einem öffentlichrechtlichen Vertrag müsste vereinbart werden, was der Gesetzgeber zu regeln unterließ, nämlich die Unveräußerlichkeit der Unterlagen staatlicher Provenienz. Eine dauerhafte Verpflichtung, über das Eigentum nicht in einer vom Gesetz vorgesehenen Weise zu verfügen, muss verwaltungsrechtlichen und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen genügen. Eine solche Verpflichtung macht aber entsprechende Rechtsgeschäfte nicht unwirksam. Was aber sollte für den Fall der Nichteinhaltung des Vertrags vorgesehen werden? Die Rücknahme von Landesarchiv-Kassanda scheidet wohl aus (abgesehen von der Tatsache, dass das Eigentum ja übertragen wurde). Eine riesige Vertragsstrafe? Keine weiteren Abgaben in der Zukunft (mit dem für die historische Überlieferung unerwünschten Effekt, dass alles vernichtet wird)?
Zu beachten ist, dass die Stelle, bei der die Unterlagen entstehen, den Vertrag abschließen müsste und nicht die Fachbehörde, das Landesarchiv. Es ist nicht ersichtlich, wie man die Behörden dazu bringen könnte, bei der Abgabe solcher Unterlagen etwa an Kommunalarchive einen Musterverwahrungsvertrag zur Pflicht zu machen.
FAZIT:
Wie mans dreht und wendet, die Vorschrift ist in Verbindung mit der Veräußerungserlaubnis Murks.
Thomas Wolf ist dafür zu danken, dass er auf ein vom Gesetzgeber offenbar nicht bedachtes Problem aufmerksam macht. Wenn vom Landesarchiv zur Vernichtung vorgesehenes Schriftgut einem Kommunalarchiv übergeben wird, wird es dessen Eigentum und kann von der Kommune veräußert werden.
Der Eigentumsübergang wurde in der amtlichen Begründung zu § 4 Abs. 5 ArchivG NRW festgeschrieben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10028
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10028.pdf
"Zu Absatz 5:
Die anbietungspflichtigen Stellen sind von der Aufbewahrungspflicht zu entbinden, sofern
das Landesarchiv nicht binnen angemessener Frist (sechs Monate) über die Archivwürdigkeit
und damit über die Übernahme der angebotenen Unterlagen entscheidet. Die Unterlagen
sind nach Ablauf dieser Frist zu vernichten, wenn für die anbietende Stelle kein Grund
zu der Annahme besteht, dass durch die Vernichtung Rechtsvorschriften oder schutzwürdige
Belange Betroffener verletzt werden. Als Ausnahmefall wird hier die Möglichkeit eingeräumt, Unterlagen, die vom Landesarchiv als nicht archivwürdig bewertet wurden, an andere öffentliche
Archive zu übergeben. Diese Regelung trägt dem Wunsch nicht-staatlicher Archive
Rechnung, ihre Bestände durch Unterlagen staatlicher Provenienz zu ergänzen, die möglicherweise
einen besonderen lokalen Bezug haben. Eine Anbietungspflicht an andere öffentliche
Archive besteht nicht. Die Ablieferung von Unterlagen an ein anderes öffentliches Archiv
ist an die Zustimmung der für die anbietende Stelle zuständigen obersten Landesbehörde
gebunden, um für die abliefernde Verwaltung eine Kontrollmöglichkeit und einen Überblick
über den Verbleib ihrer ausgesonderten Unterlagen sicherzustellen. Die vorherige Unterrichtung
des Landesarchivs dient dazu, den Verfahrensablauf und den Vorrang der Bewertung
durch das Landesarchiv zu garantieren. Die von einem anderen öffentlichen Archiv
übernommenen Unterlagen gehen in dessen Eigentum über. Die Kosten für die Übergabe
und die Verwahrung der Unterlagen trägt allein das übernehmende Archiv."
I. Datenschutzrechtliche Prüfung
Sind in den Unterlagen personenbezogene Daten lebender Personen enthalten, dürften die Vorschriften des NRW-Datenschutzgesetzes zur Übermittlung personenbezogener Daten (§ 16 i.V. mit § 13
http://www.tu-dortmund.de/datenschutz/gesetz.html#16 )
einer Veräußerung (insbesondere im Handel) in aller Regel entgegenstehen.
Konstruiertes Beispiel: Der Kreisarchivar W. entdeckt unter den ihm übergebenen NS-Prozessakten eine Akte zu einem ausgeführten Todesurteil. Der Richter ist ebenfalls bereits lange verstorben. Der Archivar entnimmt auf Weisung des Oberbürgermeisters das Todesurteil, verkauft es an einen Militaria-Händler und wirft den Rest der Akte, die Zeugenaussagen enthält, bei denen nicht klar ist, ob die Zeugen noch leben, weg.
Legal?
Datenschutzrechtlich allemal!
§ 90 Gemeindeordnung stellt ebenfalls keinen Hinderungsgrund dar. Die frühere Genehmigungspflicht bei der Veräußerung von Kulturgut ist ersatzlos gestrichen worden.
Das Denkmalschutzgesetz nimmt Archivgut ausdrücklich von seinem Anwendungsbereich aus. Einen Verkauf im Inland würde selbst das Gesetz über den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung nicht verhindern können.
Selbstverständlich widerspricht ein solches Vorgehen allen archivfachlichen Grundsätzen. Gerichtlich dagegen vorgehen kann man aber nicht, und öffentlicher Druck setzt voraus, dass die Transaktion bekannt wird.
II. Prozessuales
Nach Vorliegen der negativen Bewertungsentscheidung des Landesarchivs hat die abliefernde Stelle zu entscheiden, ob einem Antrag des anderen öffentlichen Archivs stattzugeben ist. Das "kann" wird man wie üblich auf eine Ermessensentscheidung beziehen dürfen. Anders als bei sonstigen Übernahmen im Archivbereich steht meines Erachtens bei ablehnender Entscheidung der Behörde dem anderen öffentlichen Archiv der Verwaltungsrechtsweg offen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Behörde nicht sofort vollendete Tatsachen durch Vernichtung des Schriftguts schafft, woran sie das Gesetz nicht hindert. Es könnte allerdings durch eine Feststellungsklage geklärt werden, dass eine solche Vernichtung aus verwaltungsrechtlichen Grundsätzen vor Rechtskraft des Ablehnungsbescheids unzulässig ist.
III. Eigentumsübergang
Üblicherweise ändert sich bei der Übernahme von öffentlichem Archivgut nur der Besitzer, nicht der Eigentümer. Unterlagen des Bundes in einem Landesarchiv stehen nach wie vor im Eigentum des Bundes. Wie die Entscheidung des Gesetzgebers, dass bei NRW-Staatsarchiv-Kassanda das Eigentum an den Träger des übernehmenden Archivs übergeht, juristisch-dogmatisch zu bewerten ist, vermag ich nicht zu sagen.
IV. Vertragsrechtliches
Bei einem öffentlichrechtlichen Vertrag müsste vereinbart werden, was der Gesetzgeber zu regeln unterließ, nämlich die Unveräußerlichkeit der Unterlagen staatlicher Provenienz. Eine dauerhafte Verpflichtung, über das Eigentum nicht in einer vom Gesetz vorgesehenen Weise zu verfügen, muss verwaltungsrechtlichen und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen genügen. Eine solche Verpflichtung macht aber entsprechende Rechtsgeschäfte nicht unwirksam. Was aber sollte für den Fall der Nichteinhaltung des Vertrags vorgesehen werden? Die Rücknahme von Landesarchiv-Kassanda scheidet wohl aus (abgesehen von der Tatsache, dass das Eigentum ja übertragen wurde). Eine riesige Vertragsstrafe? Keine weiteren Abgaben in der Zukunft (mit dem für die historische Überlieferung unerwünschten Effekt, dass alles vernichtet wird)?
Zu beachten ist, dass die Stelle, bei der die Unterlagen entstehen, den Vertrag abschließen müsste und nicht die Fachbehörde, das Landesarchiv. Es ist nicht ersichtlich, wie man die Behörden dazu bringen könnte, bei der Abgabe solcher Unterlagen etwa an Kommunalarchive einen Musterverwahrungsvertrag zur Pflicht zu machen.
FAZIT:
Wie mans dreht und wendet, die Vorschrift ist in Verbindung mit der Veräußerungserlaubnis Murks.
KlausGraf - am Sonntag, 30. Mai 2010, 16:07 - Rubrik: Archivrecht
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Hintergrund
ArchivG NRW § 4 (5) S. 3 - 5 " ..... Nicht archivwürdige Unterlagen sind vorbehaltlich Satz 2 durch die anbietende Stelle zu vernichten, wenn weder Rechtsvorschriften noch schutzwürdige Belange Betroffener entgegenstehen. Die anbietende Stelle kann mit Zustimmung der für sie zuständigen obersten Landesbehörde Unterlagen, die vom Landesarchiv als nicht archivwürdig bewertet wurden, an andere öffentliche Archive abgeben. Das Landesarchiv ist zuvor von der abliefernden Stelle zu unterrichten. ....."
Mit diesem Passus geht ein lang gehegter Wunsch nordrhein-westfälischer Kommunalarchive in Erfüllung. Vor dem Hintergrund der Archivierungsmodelle des Landesarchivs, die eine Auswahlarchivierung bei unteren staatlichen Behörden vorsieht (z. B. für das Finanz- und das Justizressort), bestand die berechtigte Befürchtung, dass wichtige Unterlagen zur Dokumentation der kommunalen Lebenswelten auf staatlicher Seite nicht mehr überliefert werden. Kommunalarchive wollten diese Lücken durch Übernahme der Kassanda schließen. Eine archivrechtliche Möglichkeit war bis 2010 - zumindestens explizit - nicht gegeben. Übrigens: die staatliche Position zum kommunalarchivischen Ansinnen findet sich gedrängt in Beiträgen Axel Koppetschs und Clemens Rehm/Jürgen Treffeisens vom November 2004 für das damals noch existierende Forum Bewertung.
Nun können Kommunalarchive diese Unterlagen übernehmen. Aber wie ist der Rechtstatus der Unterlagen?
"Für den Fall der normalen Kassation gibt es nur einen Weg, wenn das kassierte Archivgut nicht in die Hände von Unberufenen fallen soll: Es muss vernichtet werden."- vgl. ArchivG NRW § 4 (5) Abs. 3 (s. o.). Allein diese Feststellung Dieter Strauchs ("Das Archivalieneigentum", 1998, S. 329) dürfte juristische Klimmzüge hervorrufen, um den eingangs zitierten Wortlaut des NRW-Archivgesetzes rechtlich abzusichern.
Schwerwiegender scheint mir jedoch folgende Feststellung Strauchs ("Das Archivalieneigentum", 1998, S. 329): " ..... Durch eine solche Entscheidung [Anm.: Kassation] .... ändert sich die dingliche Rechtslage des Schriftgutes nicht: Es steht auch jetzt noch im Eigentum der Provenienzstelle (des Staates ...), die es hervorgebracht hat, lediglich der Besitz ist auf das Staatsarchiv .... übergegangen. ...."
Es stellt sich die Frage, wer Eigentümer des staatlichen, kassablen Dokumentationsguts ist, das Kommunalarchive übernommen haben?
Nehmen wir nun einmal an, die Eigentumsrechte sind auf das kommunale Archiv übergegangen. Welchen Status hat solches Schriftgut? Ist es das Schriftgut eines Trägers der kommunalen Selbstverwaltung, eines kommunalen Verbandes oder kommunalen Stiftung? Wohl kaum! Aber nur dieses kommunale Schriftgut schützt das NRW-Archivgesetz vor der Veräußerung durch kommunale Archivträger (s. ArchivG NRW § 10 (5) Satz 2).
Sofern diese Rechtsauffassung nicht völlig irrig ist, bestünde die Gefahr, dass zukünftig bspw. ehemals staatliche Prozessakten legal veräußert werden könnten. Ob dies von den Gesetzesmütter und -vätern gewollt war, sei dahingestellt. Die Tatsache scheint aber schriftliche Vereinbarungen zwischen den kommunalen Archiven NRWs und den abgebenden Landesbehörden bzw. dem Landesarchiv NRW erforderlich zu machen, die eine Veräußerung ausschließen.
ArchivG NRW § 4 (5) S. 3 - 5 " ..... Nicht archivwürdige Unterlagen sind vorbehaltlich Satz 2 durch die anbietende Stelle zu vernichten, wenn weder Rechtsvorschriften noch schutzwürdige Belange Betroffener entgegenstehen. Die anbietende Stelle kann mit Zustimmung der für sie zuständigen obersten Landesbehörde Unterlagen, die vom Landesarchiv als nicht archivwürdig bewertet wurden, an andere öffentliche Archive abgeben. Das Landesarchiv ist zuvor von der abliefernden Stelle zu unterrichten. ....."
Mit diesem Passus geht ein lang gehegter Wunsch nordrhein-westfälischer Kommunalarchive in Erfüllung. Vor dem Hintergrund der Archivierungsmodelle des Landesarchivs, die eine Auswahlarchivierung bei unteren staatlichen Behörden vorsieht (z. B. für das Finanz- und das Justizressort), bestand die berechtigte Befürchtung, dass wichtige Unterlagen zur Dokumentation der kommunalen Lebenswelten auf staatlicher Seite nicht mehr überliefert werden. Kommunalarchive wollten diese Lücken durch Übernahme der Kassanda schließen. Eine archivrechtliche Möglichkeit war bis 2010 - zumindestens explizit - nicht gegeben. Übrigens: die staatliche Position zum kommunalarchivischen Ansinnen findet sich gedrängt in Beiträgen Axel Koppetschs und Clemens Rehm/Jürgen Treffeisens vom November 2004 für das damals noch existierende Forum Bewertung.
Nun können Kommunalarchive diese Unterlagen übernehmen. Aber wie ist der Rechtstatus der Unterlagen?
"Für den Fall der normalen Kassation gibt es nur einen Weg, wenn das kassierte Archivgut nicht in die Hände von Unberufenen fallen soll: Es muss vernichtet werden."- vgl. ArchivG NRW § 4 (5) Abs. 3 (s. o.). Allein diese Feststellung Dieter Strauchs ("Das Archivalieneigentum", 1998, S. 329) dürfte juristische Klimmzüge hervorrufen, um den eingangs zitierten Wortlaut des NRW-Archivgesetzes rechtlich abzusichern.
Schwerwiegender scheint mir jedoch folgende Feststellung Strauchs ("Das Archivalieneigentum", 1998, S. 329): " ..... Durch eine solche Entscheidung [Anm.: Kassation] .... ändert sich die dingliche Rechtslage des Schriftgutes nicht: Es steht auch jetzt noch im Eigentum der Provenienzstelle (des Staates ...), die es hervorgebracht hat, lediglich der Besitz ist auf das Staatsarchiv .... übergegangen. ...."
Es stellt sich die Frage, wer Eigentümer des staatlichen, kassablen Dokumentationsguts ist, das Kommunalarchive übernommen haben?
Nehmen wir nun einmal an, die Eigentumsrechte sind auf das kommunale Archiv übergegangen. Welchen Status hat solches Schriftgut? Ist es das Schriftgut eines Trägers der kommunalen Selbstverwaltung, eines kommunalen Verbandes oder kommunalen Stiftung? Wohl kaum! Aber nur dieses kommunale Schriftgut schützt das NRW-Archivgesetz vor der Veräußerung durch kommunale Archivträger (s. ArchivG NRW § 10 (5) Satz 2).
Sofern diese Rechtsauffassung nicht völlig irrig ist, bestünde die Gefahr, dass zukünftig bspw. ehemals staatliche Prozessakten legal veräußert werden könnten. Ob dies von den Gesetzesmütter und -vätern gewollt war, sei dahingestellt. Die Tatsache scheint aber schriftliche Vereinbarungen zwischen den kommunalen Archiven NRWs und den abgebenden Landesbehörden bzw. dem Landesarchiv NRW erforderlich zu machen, die eine Veräußerung ausschließen.
Wolf Thomas - am Samstag, 29. Mai 2010, 17:06 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Samstag, 29. Mai 2010, 14:40 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Samstag, 29. Mai 2010, 14:16 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Samstag, 29. Mai 2010, 13:59 - Rubrik: Kodikologie
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"Vor mehr als einem Jahr stürzte das Historische Archiv der Stadt Köln ein. Zahlreiche Asylarchive im gesamten Bundesgebiet haben die nach dieser Katastrophe geborgenen Bestände für eine zeitweilige angemessene Aufbewahrung übernommen. Eines dieser Asylarchive, das Stadtarchiv Düsseldorf, war vom 19. bis 23. April 2010 der Einsatzort für den 44. Wissenschaftlichen Kurs der Archivschule Marburg, der gemeinsam mit seiner Mentorin Dr. Alexandra Lutz die Kölner Archivare in Erfassung und Klassifizierung von Schäden tatkräftig unterstützte.
Gemeinsam mit je einem Archivar oder Restaurator verzeichneten die 18 Kursteilnehmer in Kleingruppen die nach Düsseldorf evakuierten Großformate. Neben lokalen Zeitungen bildeten insbesondere Karten und Pläne unterschiedlichster Provenienz den Schwerpunkt der Arbeit. Festungspläne aus dem Kaiserreich wurden ebenso erfasst wie Risszeichnungen öffentlicher Grünanlagen aus der Nachkriegszeit oder Architekturzeichnung von Kirchenbauten. Auch zahlreiche Ausstellungs-, Film- und Wahlplakate gehörten zu den erfassten Beständen. Zunächst prüften die Referendare den Schadenszustand der Dokumente und trugen diese anschließend in eine entsprechende Datenbank ein. Für diese Arbeit wurde eine eigens vom Kölner Archiv entwickelte Bergungssoftware benutzt. Jedes Stück erhielt schließlich einen eindeutigen Barcode, der künftig die einzelne Archivalie identifizierbar macht. Diese Arbeiten sind notwendig, um weitere Planungen zur Restaurierung der Archivalien zu ermöglichen und einzelne Bestände bzw. Bestandsteile virtuell zusammenführen zu können.
Durch den Arbeitseinsatz leisteten die Teilnehmer einen kleinen Beitrag zur Rettung des Kölner Archivs und seiner Bestände. Außerdem konnten sie so ihre Eindrücke von der Kölner Katastrophe und ihren Folgen vertiefen und sich von der Notwendigkeit eines angemessenen Bestandserhaltungsmanagements überzeugen.
(Andreas Becker, Bastian Gillner, Christian Reinhardt) "
Quelle: Archivschule Marburg
Wolf Thomas - am Samstag, 29. Mai 2010, 12:53 - Rubrik: Kommunalarchive
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Link zur Stellenausschreibung auf der Gemeindehomepage (PDF)
Wolf Thomas - am Samstag, 29. Mai 2010, 08:41 - Rubrik: Personalia
KlausGraf - am Samstag, 29. Mai 2010, 00:33 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Verraten-und-verkauft-id3043305.html
Die Projektkosten des am Duisburger Innenhafen geplanten Landesarchivs von Nordrhein-Westfalen sollen sich durch eine Indiskretion im Januar 2007 um mindestens 10 Millionen Euro verteuert haben.
Nach Informationen der Neuen Ruhr Zeitung ist bei der Staatsanwaltschaft Duisburg im April 2010 ein Strafantrag wegen des Verdachtes des „Geheimnisverrates im Staatsdienst“ und des Betruges zum Nachteil des Landes NRW und zum Nachteil der Stadt Duisburg gestellt worden.
Dieses Dokument kann das neue Landesarchiv NRW, das am Innenhafen entstehen wird, am besten gleich in seinen Akten-Bestand mit aufnehmen und aufbewahren bis in alle Ewigkeit: Es ist der Strafantrag eines Frankfurter Detektivs, eingereicht am 12. April dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Duisburg.
[...] Den Steuerzahler, so urteilen Bauexperten, habe dieses böse Indiskretion mindestens 10 Mio. Euro zusätzlich und sinnlos gekostet. Der Frankfurter Detektiv behauptet gar gegenüber der Staatsanwaltschaft, es seien 25 Millionen Euro an Schaden entstanden. Übrigens: Der Bau des Landesarchivs NRW, kostet heute komplett 158 Mio. Euro – angekündigt war er einmal für 80 Mio. Euro.
Innenhafen-Panorama: AlterVista http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
Die Projektkosten des am Duisburger Innenhafen geplanten Landesarchivs von Nordrhein-Westfalen sollen sich durch eine Indiskretion im Januar 2007 um mindestens 10 Millionen Euro verteuert haben.
Nach Informationen der Neuen Ruhr Zeitung ist bei der Staatsanwaltschaft Duisburg im April 2010 ein Strafantrag wegen des Verdachtes des „Geheimnisverrates im Staatsdienst“ und des Betruges zum Nachteil des Landes NRW und zum Nachteil der Stadt Duisburg gestellt worden.
Dieses Dokument kann das neue Landesarchiv NRW, das am Innenhafen entstehen wird, am besten gleich in seinen Akten-Bestand mit aufnehmen und aufbewahren bis in alle Ewigkeit: Es ist der Strafantrag eines Frankfurter Detektivs, eingereicht am 12. April dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Duisburg.
[...] Den Steuerzahler, so urteilen Bauexperten, habe dieses böse Indiskretion mindestens 10 Mio. Euro zusätzlich und sinnlos gekostet. Der Frankfurter Detektiv behauptet gar gegenüber der Staatsanwaltschaft, es seien 25 Millionen Euro an Schaden entstanden. Übrigens: Der Bau des Landesarchivs NRW, kostet heute komplett 158 Mio. Euro – angekündigt war er einmal für 80 Mio. Euro.
KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 23:31 - Rubrik: Staatsarchive
Cambridge University Library's project to re-catalogue its incunabula online has now been running for six months, and we have started a blog to record our progress and draw attention to new discoveries. Posts so far include "A book from Parrhasius's library", "Cicero re-ordered", which identifies the 1471 Venice edition of "De finibus bonorum et malorum" as the editio princeps of that text, and an appeal for help in identifying some painted arms in a copy of Pomponius Mela's "De chorographia".
For further details of the project please see:
http://www.lib.cam.ac.uk/deptserv/rarebooks/incunabulaproject.html
The blog can be found at:
http://www.lib.cam.ac.uk/deptserv/rarebooks/incblog/
and the catalogue can be searched at:
http://ul-newton.lib.cam.ac.uk/vwebv/searchBasic

For further details of the project please see:
http://www.lib.cam.ac.uk/deptserv/rarebooks/incunabulaproject.html
The blog can be found at:
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http://ul-newton.lib.cam.ac.uk/vwebv/searchBasic

KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 23:24 - Rubrik: English Corner
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The SOAP Project (*), funded by the European Commission, would like to
announce the release of an online survey to assess researchers'
experiences with open access publishing. This survey aims to inform the
most comprehensive analysis of attitudes to open access publishing to
date and is seeking views from a wide a range of interested parties. It
is primarily aimed at active researchers in public and private
organizations, from all research fields in science and the humanities
and focuses on publication of research articles in (open access)
peer-reviewed journals.
If you would like to contribute to shaping the public discourse on open
access, please visit http://surveymonkey.com/soap_survey_d.
It should take 10-15 minutes to complete. We would appreciate if you
would share this link with your colleagues and collaborators so that the
views of your discipline are properly represented.
The survey outcome will be made public and the resulting insights as
well as recommendations will be openly shared with the European
Commission, publishers, research funding agencies, libraries and
researchers.
Thanks in advance, the SOAP Project Team info@project-soapSPAMNOT.eu
(*) Note: The SOAP consortium is coordinated by CERN, the European
Organization for Nuclear Research. It represents key stakeholders in
open access, such as publishers BioMed Central, SAGE and Springer;
funding agencies (the UK Science and Technology Facilities Council) and
libraries (the Max Planck Digital Library of the Max Planck Society).
The project runs for two years, from March 2009 to February 2011.
http://project-soap.eu/
announce the release of an online survey to assess researchers'
experiences with open access publishing. This survey aims to inform the
most comprehensive analysis of attitudes to open access publishing to
date and is seeking views from a wide a range of interested parties. It
is primarily aimed at active researchers in public and private
organizations, from all research fields in science and the humanities
and focuses on publication of research articles in (open access)
peer-reviewed journals.
If you would like to contribute to shaping the public discourse on open
access, please visit http://surveymonkey.com/soap_survey_d.
It should take 10-15 minutes to complete. We would appreciate if you
would share this link with your colleagues and collaborators so that the
views of your discipline are properly represented.
The survey outcome will be made public and the resulting insights as
well as recommendations will be openly shared with the European
Commission, publishers, research funding agencies, libraries and
researchers.
Thanks in advance, the SOAP Project Team info@project-soapSPAMNOT.eu
(*) Note: The SOAP consortium is coordinated by CERN, the European
Organization for Nuclear Research. It represents key stakeholders in
open access, such as publishers BioMed Central, SAGE and Springer;
funding agencies (the UK Science and Technology Facilities Council) and
libraries (the Max Planck Digital Library of the Max Planck Society).
The project runs for two years, from March 2009 to February 2011.
http://project-soap.eu/
KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 22:59 - Rubrik: English Corner
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1. Bild: http://archiv.twoday.net/stories/6354770/
2. Bild: http://archiv.twoday.net/stories/6355701/
Wolf Thomas - am Freitag, 28. Mai 2010, 16:06 - Rubrik: Unterhaltung
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"Tagung am Historisch-Kulturwissenschaftlichen Forschungszentrum Trier
30.06.-02.07.2010
Altstadthotel Trier
Konzeption: Prof. Dr. Stephan Günzel, Dr. Lars Nowak
Die internationale und interdisziplinäre Tagung KartenWissen möchte einen weiten historischen Bogen von der Antike bis zur Gegenwart schlagen und das ganze Spektrum der in Himmels-, See-, Land- und Stadtkarten dargestellten Raumtypen sowie der administrativen, politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Zielsetzungen solcher Karten abdecken. Zugleich aber legt die Konferenz im Anschluss an jüngere methodische Umstellungen innerhalb der historischen Kulturwissenschaften einen systematischen Fokus auf das durch Karten generierte Raumwissen und die Mittel dieser Wissensproduktion: Die besondere Aufmerksamkeit gilt dem phänomenalen Spannungsfeld von Bild und Diagramm, Präsenz und Referenz, sinnlicher und struktureller Ähnlichkeit, Topographie und Topologie, in das die Karte durch ihre spezifischen semantischen und syntaktischen Eigenschaften, durch ihre Verknüpfung indexikalischer, ikonischer und symbolischer Elemente gestellt ist. Hiervon ausgehend sollen Karten einerseits als Visualisierungen verbaler Beschreibungen, exakter Messungen und mathematischer Berechnungen begriffen und andererseits in ein Verhältnis zu gemalten, gezeichneten, photographischen, filmischen oder televisuellen Bildern gesetzt werden, die mit ihnen den territorialen Gegenstand, die beschreibende Haltung, den vertikalen Blick oder den Rekurs auf ein geometrisches Abbildungsverfahren teilen können - abgesehen davon, dass Karten bisweilen auf der Basis photographischer Bilder entstehen und umgekehrt in diejenigen der Kunst Eingang finden.
Vortrag im Vorfeld der Tagung:
Prof. Dr. Kai Brodersen (Universität Erfurt)
'litora legere/Küsten lesen' – Aspekte römischer Raumerfassung
Dieser Vortrag findet am 21.06.2010 um 19 Uhr an der Universität Trier in Raum P3 statt.
Eröffnungsvortrag:
Prof. Dr. Franco Farinelli (Università di Bologna)
MapKnowledge - the Territory, the Space, the Copy
Abendvortrag:
Prof. Dr. Anna-Dorothee von den Brincken (Universität zu Köln)
Die Rahmung der 'Welt' auf mittelalterlichen Karten
Weitere Tagungsbeiträge:
Andrea Sick
Auszeichnen und Aufzeichnen von Räumen. Zum Vergleich zweier künstlerischer Verfahren
Susanne Leeb
Die Utopie der Karte und der Un-Ort der Kunst
Alfred Stückelberger
Erfassung und Darstellung des geographischen Raumes bei Ptolemaios
Georg Schelbert
Plan und Bild. Die Rompläne des 16. bis 18. Jahrhunderts im Spannungsfeld zwischen Karte und Architekturvedute
Juliane Howitz
Entgrenzung, Entordnung, Entortung. Kartographische Darstellbarkeit frühneuzeitlichen Himmelswissens
Martin Uhrmacher
Der Pyrenäenfrieden von 1659 und seine Umsetzung im Spiegel der historischen Kartographie. Zur Analyse der Darstellung komplexer dynamischer Prozesse im Raum
Ute Schneider
Das Afrikakartenwerk
Antonia von Schöning
Kartenwissen und Kanalisation
Timm Starl
Fotografie und Kartografie. Zum Verhältnis zweier Bildmedien
Lars Nowak
Washington im Pazifik: Karten in den popularisierenden Atomtestfilmen der US-Regierung
Manuel Schramm
Kartenwissen und digitale Kartographie
Gyula Pápay
Historische und theoretische Reflexionen der Beziehungen der Karte zum Bild und Diagramm
Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben, jedoch um eine Anmeldung bis zum 21.06.2010 unter der E-Mail-Adresse s2jahoff@uni-trier.de gebeten."
Quelle: Historisch-Kulturwissenschaftliches Forschungszentrum (HKFZ) Trier
30.06.-02.07.2010
Altstadthotel Trier
Konzeption: Prof. Dr. Stephan Günzel, Dr. Lars Nowak
Die internationale und interdisziplinäre Tagung KartenWissen möchte einen weiten historischen Bogen von der Antike bis zur Gegenwart schlagen und das ganze Spektrum der in Himmels-, See-, Land- und Stadtkarten dargestellten Raumtypen sowie der administrativen, politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Zielsetzungen solcher Karten abdecken. Zugleich aber legt die Konferenz im Anschluss an jüngere methodische Umstellungen innerhalb der historischen Kulturwissenschaften einen systematischen Fokus auf das durch Karten generierte Raumwissen und die Mittel dieser Wissensproduktion: Die besondere Aufmerksamkeit gilt dem phänomenalen Spannungsfeld von Bild und Diagramm, Präsenz und Referenz, sinnlicher und struktureller Ähnlichkeit, Topographie und Topologie, in das die Karte durch ihre spezifischen semantischen und syntaktischen Eigenschaften, durch ihre Verknüpfung indexikalischer, ikonischer und symbolischer Elemente gestellt ist. Hiervon ausgehend sollen Karten einerseits als Visualisierungen verbaler Beschreibungen, exakter Messungen und mathematischer Berechnungen begriffen und andererseits in ein Verhältnis zu gemalten, gezeichneten, photographischen, filmischen oder televisuellen Bildern gesetzt werden, die mit ihnen den territorialen Gegenstand, die beschreibende Haltung, den vertikalen Blick oder den Rekurs auf ein geometrisches Abbildungsverfahren teilen können - abgesehen davon, dass Karten bisweilen auf der Basis photographischer Bilder entstehen und umgekehrt in diejenigen der Kunst Eingang finden.
Vortrag im Vorfeld der Tagung:
Prof. Dr. Kai Brodersen (Universität Erfurt)
'litora legere/Küsten lesen' – Aspekte römischer Raumerfassung
Dieser Vortrag findet am 21.06.2010 um 19 Uhr an der Universität Trier in Raum P3 statt.
Eröffnungsvortrag:
Prof. Dr. Franco Farinelli (Università di Bologna)
MapKnowledge - the Territory, the Space, the Copy
Abendvortrag:
Prof. Dr. Anna-Dorothee von den Brincken (Universität zu Köln)
Die Rahmung der 'Welt' auf mittelalterlichen Karten
Weitere Tagungsbeiträge:
Andrea Sick
Auszeichnen und Aufzeichnen von Räumen. Zum Vergleich zweier künstlerischer Verfahren
Susanne Leeb
Die Utopie der Karte und der Un-Ort der Kunst
Alfred Stückelberger
Erfassung und Darstellung des geographischen Raumes bei Ptolemaios
Georg Schelbert
Plan und Bild. Die Rompläne des 16. bis 18. Jahrhunderts im Spannungsfeld zwischen Karte und Architekturvedute
Juliane Howitz
Entgrenzung, Entordnung, Entortung. Kartographische Darstellbarkeit frühneuzeitlichen Himmelswissens
Martin Uhrmacher
Der Pyrenäenfrieden von 1659 und seine Umsetzung im Spiegel der historischen Kartographie. Zur Analyse der Darstellung komplexer dynamischer Prozesse im Raum
Ute Schneider
Das Afrikakartenwerk
Antonia von Schöning
Kartenwissen und Kanalisation
Timm Starl
Fotografie und Kartografie. Zum Verhältnis zweier Bildmedien
Lars Nowak
Washington im Pazifik: Karten in den popularisierenden Atomtestfilmen der US-Regierung
Manuel Schramm
Kartenwissen und digitale Kartographie
Gyula Pápay
Historische und theoretische Reflexionen der Beziehungen der Karte zum Bild und Diagramm
Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben, jedoch um eine Anmeldung bis zum 21.06.2010 unter der E-Mail-Adresse s2jahoff@uni-trier.de gebeten."
Quelle: Historisch-Kulturwissenschaftliches Forschungszentrum (HKFZ) Trier
Wolf Thomas - am Freitag, 28. Mai 2010, 15:57
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http://futurezone.orf.at/stories/1649033/?ref=top
Der rumänische Anbieter bietet ebenfalls StreetView (z.B. für österreichische Ortschaften) an:
http://www.norc.ro/street-view/
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Der rumänische Anbieter bietet ebenfalls StreetView (z.B. für österreichische Ortschaften) an:
http://www.norc.ro/street-view/
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 14:35 - Rubrik: Archivrecht
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BGH, Urteil v. 29.04.2010, Az. I ZR 69/08, Link: http://www.telemedicus.info/urteile/1047-I-ZR-6908.html
bzw. juris
Kommentar:
http://www.telemedicus.info/article/1763-Die-Thumbnail-Entscheidung-des-BGH-im-Detail.html
Leitsätze des Gerichts
a) Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich.
b) Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus.
c) Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.
bzw. juris
Kommentar:
http://www.telemedicus.info/article/1763-Die-Thumbnail-Entscheidung-des-BGH-im-Detail.html
Leitsätze des Gerichts
a) Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich.
b) Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus.
c) Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.
KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 13:48 - Rubrik: Archivrecht
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Bei dilibri.
KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 13:33 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.taz.de/1/leben/film/artikel/1/kennziffer-300-heisst-erschossen/
Der Dokumentarstreifen [von Uli Stelzner, KG] heißt "La isla" (Die Insel) und im Untertitel "Archiv einer Tragödie". Er handelt vom Archiv der Nationalpolizei Guatemalas, das um die 80 Millionen Dokumente aus über 100 Jahren umfasst, darunter die gesamte Zeit des Bürgerkriegs (1960 bis 1996).
Siehe auch:
http://de.indymedia.org/2010/05/281622.shtml

Der Dokumentarstreifen [von Uli Stelzner, KG] heißt "La isla" (Die Insel) und im Untertitel "Archiv einer Tragödie". Er handelt vom Archiv der Nationalpolizei Guatemalas, das um die 80 Millionen Dokumente aus über 100 Jahren umfasst, darunter die gesamte Zeit des Bürgerkriegs (1960 bis 1996).
Siehe auch:
http://de.indymedia.org/2010/05/281622.shtml
KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 13:22 - Rubrik: Internationale Aspekte
KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 13:17 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 11:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 11:21 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 28. Mai 2010, 11:14 - Rubrik: English Corner
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" ... Das Stadtarchiv bietet gehörlosen und schwerhörigen Menschen eine Führung an. Der informative Gang durch das „Gedächtnis der Stadt“ beginnt am Dienstag, 1. Juni, um 18 Uhr und ist kostenlos.
Was ist überhaupt archivwürdig? Welche Bestände gibt es? Wie alt ist das älteste Buch? Nach einem Überblick über die Aufgaben eines Stadtarchivs besichtigen die Gäste den Lesesaal. Anschließend führt der „Blick hinter die Kulissen“ in Räume, die der Öffentlichkeit sonst verschlossen bleiben: das klimatisierte Magazin mit seinen jahrhundertealten Urkunden, Protokollen und Akten und die Werkstatt für die Restaurierung historischer Archivalien. Zum Abschluss erfahren die Besucher, wie sie in der Datenbank des Stadtarchivs selbst Recherche betreiben können.
Ein Gebärdensprachdolmetscher und eine technische Anlage zur Übertragung von akustischen Signalen (FM-Anlage) stehen bei der Führung zur Verfügung. Wer diese FM-Anlage nutzen möchte, sollte sich zuvor beim Stadtarchiv unter Telefon 02 51 / 4 92 47 01 anmelden.
Info: Das Stadtarchiv in der „Speicherstadt“, An den Speichern 8, ist zu erreichen über die Buslinien 8 und 9 und dem RegioBus R 51."
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Münster
Gibt es weitere Erfahrung zum Thema "Archiv und Hörbehinderte" ?
Was ist überhaupt archivwürdig? Welche Bestände gibt es? Wie alt ist das älteste Buch? Nach einem Überblick über die Aufgaben eines Stadtarchivs besichtigen die Gäste den Lesesaal. Anschließend führt der „Blick hinter die Kulissen“ in Räume, die der Öffentlichkeit sonst verschlossen bleiben: das klimatisierte Magazin mit seinen jahrhundertealten Urkunden, Protokollen und Akten und die Werkstatt für die Restaurierung historischer Archivalien. Zum Abschluss erfahren die Besucher, wie sie in der Datenbank des Stadtarchivs selbst Recherche betreiben können.
Ein Gebärdensprachdolmetscher und eine technische Anlage zur Übertragung von akustischen Signalen (FM-Anlage) stehen bei der Führung zur Verfügung. Wer diese FM-Anlage nutzen möchte, sollte sich zuvor beim Stadtarchiv unter Telefon 02 51 / 4 92 47 01 anmelden.
Info: Das Stadtarchiv in der „Speicherstadt“, An den Speichern 8, ist zu erreichen über die Buslinien 8 und 9 und dem RegioBus R 51."
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Münster
Gibt es weitere Erfahrung zum Thema "Archiv und Hörbehinderte" ?
Wolf Thomas - am Freitag, 28. Mai 2010, 09:19 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Wolf Thomas - am Freitag, 28. Mai 2010, 09:04 - Rubrik: Musikarchive
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Wolf Thomas - am Freitag, 28. Mai 2010, 08:38 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 23:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.mountangelabbey.org/library/manuscripts.htm
Via
http://blog.pecia.fr/category/Manuscrits-numerises
Via
http://blog.pecia.fr/category/Manuscrits-numerises
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 23:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://prostreetview.wordpress.com/2010/05/27/google-streetview-und-die-presse/
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 19:50 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HssInventarDdf.pdf
Nachtrag März 2013: Es handelt sich nur um die mittelalterlichen Handschriften. Der Handschriftencensus Rheinland ist online unter:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/4042237
Zur Existenz frühneuzeitlicher Handschriften siehe vorläufig:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/4540191
http://www.duesseldorf.de/heineinstitut/archiv/archiv_1_wissenschaft.shtml ("Neure Handschriften")
Kristeller hat: "Mss A 1-18; B 1-206; C 1-106; D 1-37; E 1-28; F 1-38; G 1-77". Damit zu vergleichen die Bestandsübersicht der mittelalterlichen Handschriften:
http://www.ulb.hhu.de/landesbibliothek-und-sammlungen/kulturelles-erbe/handschriftensammlung.html
Gruppe G dort nur 7 (so auch das PDF). 1870 gehörten zu G 18 Nummern:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3277138
Nach Erkundigungen bei den beiden Institutionen scheint es so zu sein, dass die ULB tatsächlich nur die mittelalterlichen Handschriften besitzt (demnach also auch keine Ankäufe etwa zu frühneuzeitlichen historiographischen Handschriften ihres Sprengels tätigt), während alles neuere (ohne Konkordanz!!) im Heine-Institut gelandet ist, wo die Benutzung extrem sporadisch ist (da ja niemand weiß, was vorhanden ist).
Katalog von Lacomblet digitalisiert:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/titleinfo/5350005
In der ULB befinden sich von der Gruppe Geschichte G laut PDF:
G 1, 2, 3, 5, 12, 13, 31
Der bis ins 20. Jh. weitergeführte Katalog Lacomblets hat zu G 86 Nummern, wobei Nr. 86 einem Druck beigebunden zu sein scheint und einige wenige Stücke an Archive abgegeben wurden.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/640153734/
Nachtrag März 2013: Es handelt sich nur um die mittelalterlichen Handschriften. Der Handschriftencensus Rheinland ist online unter:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/4042237
Zur Existenz frühneuzeitlicher Handschriften siehe vorläufig:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/4540191
http://www.duesseldorf.de/heineinstitut/archiv/archiv_1_wissenschaft.shtml ("Neure Handschriften")
Kristeller hat: "Mss A 1-18; B 1-206; C 1-106; D 1-37; E 1-28; F 1-38; G 1-77". Damit zu vergleichen die Bestandsübersicht der mittelalterlichen Handschriften:
http://www.ulb.hhu.de/landesbibliothek-und-sammlungen/kulturelles-erbe/handschriftensammlung.html
Gruppe G dort nur 7 (so auch das PDF). 1870 gehörten zu G 18 Nummern:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3277138
Nach Erkundigungen bei den beiden Institutionen scheint es so zu sein, dass die ULB tatsächlich nur die mittelalterlichen Handschriften besitzt (demnach also auch keine Ankäufe etwa zu frühneuzeitlichen historiographischen Handschriften ihres Sprengels tätigt), während alles neuere (ohne Konkordanz!!) im Heine-Institut gelandet ist, wo die Benutzung extrem sporadisch ist (da ja niemand weiß, was vorhanden ist).
Katalog von Lacomblet digitalisiert:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/titleinfo/5350005
In der ULB befinden sich von der Gruppe Geschichte G laut PDF:
G 1, 2, 3, 5, 12, 13, 31
Der bis ins 20. Jh. weitergeführte Katalog Lacomblets hat zu G 86 Nummern, wobei Nr. 86 einem Druck beigebunden zu sein scheint und einige wenige Stücke an Archive abgegeben wurden.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/640153734/
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 19:37 - Rubrik: Kodikologie
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 18:34 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 18:18 - Rubrik: English Corner
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Medienpolitik
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe schrieb oder liess am 24.8.1933 in der Beilage des Hannoverschen Kuriers schreiben: "Wenn unseres Führers Wille und Graf Wilhelm´s Geist sich vereinen, wird das neue Deutschland eine höchst unerschütterliche Unterstützung gefunden haben."
http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-4.html
Das Vorwort zum Artikel unterzeichnete Alfred Meyer, Teilnehmer an der Wannsee-Konferenz. Die Fotografie: Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe in militarischer Uniform. Darunter, ein Faksimile seiner Unterschrift.
Interessant, dass Wolrad sich mit einer durchaus positiven Figur, dem Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe ziert. Hiergegen wäre nichts einzuwenden. Die Sache ist aber deshalb verwerflich, weil Wolrad die Geisteshaltung seines Vorfahren korrumpiert und zwar in doppelter Weise:
Zum Geist des Grafen Wilhelm folgende Anmerkung: Graf Wilhelm hielt den "reinen Verteidigungskrieg" aus ethischen Gründen für den einzig vertretbaren (siehe seine Theorie des reinen Verteidigungskrieges). Und ausserdem war Graf Wilhelm Freimaurer gewesen: Kekule von Stradonitz schrieb einen Beitrag im Jahre 1907 mit dem Titel: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg Lippe Freimaurer ?" Fundstelle:
Kekule von Stradonitz, Stephan: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe Freimaurer?", in: Am rauhen Stein. Monatsschrift der Großen Loge von Preussen, genannt "Royal York zur Freundschaft" 6(1907), S. 225-229
Seine Antwort lautete ja. "Seine ganze Geistesrichtung war eine freimaurerische....Es soll vielmehr an dieser Stelle nur der Satz hervorgehoben werden, den Graf Wilhelm als Grabschrift seiner vor ihm heimgegangenen Gemahlin widmete:
HEILIGE HOFNUNG
AUSFLUS GÖTTLICHER KRAFT
QUELLE DES BEGLÜCKENDEN GEDANKEN
DASS
VERBINDUNGEN WELCHE DEN ERKENNTNIS
FÄHIGEN TEIL UNSERER WESEN VEREI
NIGEN ALLEN UMBILDUNGEN DES WANDEL
BAREN OHNGEACHTET UNZER
STÖRBAR BESTEHEN"
____________________
1776
http://www.52gradnord.de/Schaumburger_Wald.html#Pyramide
Sich mit der Ausstrahlung anderer Menschen zu schmücken wirkte damals wie heute. Dieses Talent hat sich in den nachfolgenden Generationen gewinnbringend fortgepflanzt.
siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/comments/5720167/comment
Die Methode ist die gleiche. Die Presse wird angewiesen durch name dropping den Leser zu falschen Assoziationen zu verleiten. Im "Dritten Reich" soll Graf Wilhelm als Symbolfigur des Nationalsozialismus herhalten. Heute wird der Presse mitgeteilt, dass man mit Graf von Plettenberg, einem Widerstandskämpfer verwandt ist. Die Aussagen sind wahrheitswidrig, aber effizient.
Ein weiteres Beispiel: Zeitgleich mit der Untersuchung der Ermordung von 37 Zwangsarbeitern im Steinbruch Steinbergen instrumentalisierte Wolrad (unterstützt von Ernst August Prinz von Hannover) die britische Presse (Lord Rothermere´s Daily Mail am 9.7.1947), um Wolrad als Opfer plündernder britischer Soldaten darzustellen. Genaueres kann nachgelesen werden in:
Seiten 190 ff. (191) der Vier Prinzen:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Am 1.10.1947 liess sich Wolrad von den Presbyterien der Evangelisch Reformierten Kirche ein kirchliches Zeugnis ausstellen:
"Er ist ein gläubiger Christ. Als solchr hat er immer danach getrachtet, einen christlichen Lebenswandel zu führen...Durch seine rege Beteiligung am kirchlichen Leben geht er der Bevölkerung mit bestem Beispiel voraus. Dies galt besonders für jene Jahre, in denen die aus der NSDAP kommenden Glaubensbewegungen und die Bestrebungen der sog. Deutschen Christen versuchten, in den Raum der Kirche einzudringen. Er lehnte diese Bewegungen entschieden ab".
Vier Prinzen S. 249.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe schrieb oder liess am 24.8.1933 in der Beilage des Hannoverschen Kuriers schreiben: "Wenn unseres Führers Wille und Graf Wilhelm´s Geist sich vereinen, wird das neue Deutschland eine höchst unerschütterliche Unterstützung gefunden haben."
http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-4.html
Das Vorwort zum Artikel unterzeichnete Alfred Meyer, Teilnehmer an der Wannsee-Konferenz. Die Fotografie: Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe in militarischer Uniform. Darunter, ein Faksimile seiner Unterschrift.
Interessant, dass Wolrad sich mit einer durchaus positiven Figur, dem Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe ziert. Hiergegen wäre nichts einzuwenden. Die Sache ist aber deshalb verwerflich, weil Wolrad die Geisteshaltung seines Vorfahren korrumpiert und zwar in doppelter Weise:
Zum Geist des Grafen Wilhelm folgende Anmerkung: Graf Wilhelm hielt den "reinen Verteidigungskrieg" aus ethischen Gründen für den einzig vertretbaren (siehe seine Theorie des reinen Verteidigungskrieges). Und ausserdem war Graf Wilhelm Freimaurer gewesen: Kekule von Stradonitz schrieb einen Beitrag im Jahre 1907 mit dem Titel: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg Lippe Freimaurer ?" Fundstelle:
Kekule von Stradonitz, Stephan: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe Freimaurer?", in: Am rauhen Stein. Monatsschrift der Großen Loge von Preussen, genannt "Royal York zur Freundschaft" 6(1907), S. 225-229
Seine Antwort lautete ja. "Seine ganze Geistesrichtung war eine freimaurerische....Es soll vielmehr an dieser Stelle nur der Satz hervorgehoben werden, den Graf Wilhelm als Grabschrift seiner vor ihm heimgegangenen Gemahlin widmete:
HEILIGE HOFNUNG
AUSFLUS GÖTTLICHER KRAFT
QUELLE DES BEGLÜCKENDEN GEDANKEN
DASS
VERBINDUNGEN WELCHE DEN ERKENNTNIS
FÄHIGEN TEIL UNSERER WESEN VEREI
NIGEN ALLEN UMBILDUNGEN DES WANDEL
BAREN OHNGEACHTET UNZER
STÖRBAR BESTEHEN"
____________________
1776
http://www.52gradnord.de/Schaumburger_Wald.html#Pyramide
Sich mit der Ausstrahlung anderer Menschen zu schmücken wirkte damals wie heute. Dieses Talent hat sich in den nachfolgenden Generationen gewinnbringend fortgepflanzt.
siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/comments/5720167/comment
Die Methode ist die gleiche. Die Presse wird angewiesen durch name dropping den Leser zu falschen Assoziationen zu verleiten. Im "Dritten Reich" soll Graf Wilhelm als Symbolfigur des Nationalsozialismus herhalten. Heute wird der Presse mitgeteilt, dass man mit Graf von Plettenberg, einem Widerstandskämpfer verwandt ist. Die Aussagen sind wahrheitswidrig, aber effizient.
Ein weiteres Beispiel: Zeitgleich mit der Untersuchung der Ermordung von 37 Zwangsarbeitern im Steinbruch Steinbergen instrumentalisierte Wolrad (unterstützt von Ernst August Prinz von Hannover) die britische Presse (Lord Rothermere´s Daily Mail am 9.7.1947), um Wolrad als Opfer plündernder britischer Soldaten darzustellen. Genaueres kann nachgelesen werden in:
Seiten 190 ff. (191) der Vier Prinzen:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Am 1.10.1947 liess sich Wolrad von den Presbyterien der Evangelisch Reformierten Kirche ein kirchliches Zeugnis ausstellen:
"Er ist ein gläubiger Christ. Als solchr hat er immer danach getrachtet, einen christlichen Lebenswandel zu führen...Durch seine rege Beteiligung am kirchlichen Leben geht er der Bevölkerung mit bestem Beispiel voraus. Dies galt besonders für jene Jahre, in denen die aus der NSDAP kommenden Glaubensbewegungen und die Bestrebungen der sog. Deutschen Christen versuchten, in den Raum der Kirche einzudringen. Er lehnte diese Bewegungen entschieden ab".
Vier Prinzen S. 249.
http://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 17:49 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 17:38 - Rubrik: English Corner
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http://www.weltbild-rezepte.de/so-funktioniert-es.html
Eine Nachnutzung der Rezepte ist natürlich nicht möglich.
Eine Nachnutzung der Rezepte ist natürlich nicht möglich.
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 17:30 - Rubrik: Miscellanea
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 17:15 - Rubrik: Medienarchive
Über die von Paul Reuter angelegte Sammlung von Grafiken, Lithografien und Holzstichen aus dem 18. und 19. Jahrhundert berichtet die Berliner Zeitung vom 26.05.2010:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/296729/296730.php
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/296729/296730.php
ingobobingo - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 17:12 - Rubrik: Museumswesen
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Anne Rohstock
Von der "Ordinarienuniversität" zur "Revolutionszentrale"?
Hochschulreform und Hochschulrevolte in Bayern und Hessen 1957-1976
ISBN 978-3-486-59399-0, EUR 49,80
Reihe: Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Bd. 78
http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/olb/de/1.c.1736378.de
Non vidi.
Von der "Ordinarienuniversität" zur "Revolutionszentrale"?
Hochschulreform und Hochschulrevolte in Bayern und Hessen 1957-1976
ISBN 978-3-486-59399-0, EUR 49,80
Reihe: Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Bd. 78
http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/olb/de/1.c.1736378.de
Non vidi.
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 17:05 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 16:56 - Rubrik: Kodikologie
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"Nachdem es in letzter Zeit an der Unglückstelle am Waidmarkt ruhig geworden war, geht die Bergung der Archivalien jetzt mit Hochdruck weiter. Derzeit liegen noch 10 bis 15 Prozent des gesamten Archiv-Bestands im Grundwasser, schreibt rundschau-online.de. Bis zum 1. Oktober haben die Behörden noch Zeit, dann übernimmt Gutachter Professor Hans-Georg Kempfert die Kontrolle, um endlich die genaue Unglücksursache herauszufinden. Dokumente können dann nicht mehr gerettet werden. Eigentlich sollte die Bergung schon im April weitergehen, laut rundschau-online.de verzögerte der lange und kalte Winter aber die Sicherung des Geländes."
Quelle: http://www.elfnachelf.de
Quelle: http://www.elfnachelf.de
Wolf Thomas - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 16:23 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 16:10 - Rubrik: English Corner
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Wolf Thomas - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 16:09 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 16:08 - Rubrik: English Corner
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http://blog.flickr.net/en/2010/05/26/welcome-fylkesarkivet-i-sogn-og-fjordane-to-the-commons/
http://www.flickr.com/photos/fylkesarkiv/

http://www.flickr.com/photos/fylkesarkiv/

KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 16:06 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Das vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv und dem Landesverband Brandenburg im VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. herausgegebene Heft ist abrufbar unter: http://www.blha.de/FilePool/BA_27_2010.pdf
Neben den Beiträgen zum 12. Brandenburgischen Archivtag in Eberswalde am 23./24. April 2009 (SuFiA: Suchen-Finden-Arbeiten/ R. Link; Grundsatzfragen der Benutzung in öffentlichen Archiven/M.Scholz; Präsenz in Medien/J.-U. Fischer) stellt das Heft u.a. eine historiographische Neuerwerbung des BLHA (Rudolf Schierenberg und sein unveröffentlichtes Preußenbuch/K. Neitmann) vor. Unter der Rubrik Quellen zur brandenburgischen Landesgeschichte werden Dokumente zur Lübbener und Niederlausitzer Rechtsgeschichte (Wie es gehalten werden soll/E. Franke) vorgestellt. In der Rubrik Aus der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv steht das Urheberrecht an Bildern (Das Problem des Urheberrechts an Bildern im Archiv/ M. Steinert) im Mittelpunkt.
Via
http://www.blha.de/FilePool/Neu_Newsletter_Archiv_6_2010.pdf
Archivalia wird S. 17 im Beitrag über die Archivnutzung zitiert (betr. Dig. Hist. Archiv d. St. Köln)
Wertlos ist der urheberrechtliche Beitrag von Steinert, der aus den gängigen Urheberrechtskommentaren (natürlich ohne Benutzung meiner Urheberrechtsfibel) kompiliert ist und jegliches Problembewusstsein vermissen lässt.
Neben den Beiträgen zum 12. Brandenburgischen Archivtag in Eberswalde am 23./24. April 2009 (SuFiA: Suchen-Finden-Arbeiten/ R. Link; Grundsatzfragen der Benutzung in öffentlichen Archiven/M.Scholz; Präsenz in Medien/J.-U. Fischer) stellt das Heft u.a. eine historiographische Neuerwerbung des BLHA (Rudolf Schierenberg und sein unveröffentlichtes Preußenbuch/K. Neitmann) vor. Unter der Rubrik Quellen zur brandenburgischen Landesgeschichte werden Dokumente zur Lübbener und Niederlausitzer Rechtsgeschichte (Wie es gehalten werden soll/E. Franke) vorgestellt. In der Rubrik Aus der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv steht das Urheberrecht an Bildern (Das Problem des Urheberrechts an Bildern im Archiv/ M. Steinert) im Mittelpunkt.
Via
http://www.blha.de/FilePool/Neu_Newsletter_Archiv_6_2010.pdf
Archivalia wird S. 17 im Beitrag über die Archivnutzung zitiert (betr. Dig. Hist. Archiv d. St. Köln)
Wertlos ist der urheberrechtliche Beitrag von Steinert, der aus den gängigen Urheberrechtskommentaren (natürlich ohne Benutzung meiner Urheberrechtsfibel) kompiliert ist und jegliches Problembewusstsein vermissen lässt.
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 14:17 - Rubrik: Staatsarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 03:25 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 03:08 - Rubrik: Kirchenarchive
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Damit sich Fische wohler fühlen, soll ein herausragendes Kulturdenkmal, das alte Kraftwerk in Rheinfelden, weichen.
"Wenn das Wasserkraftwerk, wie internationale Denkmalexperten bestätigen, als Kandidat für die Vorschlagsliste Unesco-Weltkulturerbe gehandelt wird, kann nach Meinung des IG Pro-Steg-Vorstands das Land Baden-Württemberg nicht zusehen, wie das bedeutende Bauwerk der Elektrizitätsgeschichte verloren geht. Maßgebliche Organisationen, darunter die bundesdeutsche Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, haben mit Schreiben bei Ministerpräsident Mappus Druck gemacht. Vorläufiges Erfolgserlebnis: Am Donnerstag wird der Pro Steg-Vorstand von Umweltministerin Tanja Gönner zum Gespräch erwartet."
http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/altes-kraftwerk-denkmalschuetzer-erhoehen-den-druck--31466246.html
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Das-Industriedenkmal-soll-weg/story/26391830?track

Foto: Wladyslaw Sojka
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Old_hydroelectric_power_plant_in_Rheinfelden
"Wenn das Wasserkraftwerk, wie internationale Denkmalexperten bestätigen, als Kandidat für die Vorschlagsliste Unesco-Weltkulturerbe gehandelt wird, kann nach Meinung des IG Pro-Steg-Vorstands das Land Baden-Württemberg nicht zusehen, wie das bedeutende Bauwerk der Elektrizitätsgeschichte verloren geht. Maßgebliche Organisationen, darunter die bundesdeutsche Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, haben mit Schreiben bei Ministerpräsident Mappus Druck gemacht. Vorläufiges Erfolgserlebnis: Am Donnerstag wird der Pro Steg-Vorstand von Umweltministerin Tanja Gönner zum Gespräch erwartet."
http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/altes-kraftwerk-denkmalschuetzer-erhoehen-den-druck--31466246.html
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Das-Industriedenkmal-soll-weg/story/26391830?track
Foto: Wladyslaw Sojka
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Old_hydroelectric_power_plant_in_Rheinfelden
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http://reaktanz.de/blog/?e=110
die eigenen daten des bundesverbands musikindustrie enthalten keine anhaltspunkte, daß es irgendeinen relevanten zusammenhang zwischen illegalen downloads und cd-absatzzahlen gibt. überraschenderweise korrelieren die umsatzzahlen sogar positiv mit der downloadrate, was gänzlich gegen den eindruck geht, den die branchenvertreter seit jahren vermitteln. die zahl der zivilverfahren korreliert zwar wie erwartet negativ mit den downloads, allerdings legen die beiden anderen ergebnisse nahe, daß dies nicht den eigentlich erwünschten effekt hat: eine steigerung des umsatzes. geht man nach den zahlen der musikindustrie, gibt es keinen erkennbaren grund, weiter auf das massenhafte verklagen von privatpersonen zu setzen, sofern man nicht weiter aktiv das eigene image demolieren möchte.
die eigenen daten des bundesverbands musikindustrie enthalten keine anhaltspunkte, daß es irgendeinen relevanten zusammenhang zwischen illegalen downloads und cd-absatzzahlen gibt. überraschenderweise korrelieren die umsatzzahlen sogar positiv mit der downloadrate, was gänzlich gegen den eindruck geht, den die branchenvertreter seit jahren vermitteln. die zahl der zivilverfahren korreliert zwar wie erwartet negativ mit den downloads, allerdings legen die beiden anderen ergebnisse nahe, daß dies nicht den eigentlich erwünschten effekt hat: eine steigerung des umsatzes. geht man nach den zahlen der musikindustrie, gibt es keinen erkennbaren grund, weiter auf das massenhafte verklagen von privatpersonen zu setzen, sofern man nicht weiter aktiv das eigene image demolieren möchte.
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 01:58 - Rubrik: Archivrecht
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http://bibliothekarisch.de/blog/2010/05/26/drm-fuer-e-books-risiken-und-nebenwirkungen-des-elektronischen-lesens-2
Siehe auch:
http://bethaninfoprof.wordpress.com/2010/05/11/why-cant-we-teach-peter-murray-rust-about-drm/
http://archiv.twoday.net/search?q=drm
Siehe auch:
http://bethaninfoprof.wordpress.com/2010/05/11/why-cant-we-teach-peter-murray-rust-about-drm/
http://archiv.twoday.net/search?q=drm
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 00:36 - Rubrik: Archivrecht
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Jung-Bibliothekarin Böhner (BB), die jüngst einigermaßen unbedarft in das allgemeine Google StreetView-Bashing einstimmte, nimmt sich nunmehr Amazon vor und reagiert erneut hysterisch auf die Ankündigung, Amazon wolle Anstreichungen auf den Kindles auswerten: "Lesen ist für mich in vielen Fällen ein Rückzug in die Privatheit, ein Abgeschlossensein von äußeren Einflüssen".
http://bibliothekarisch.de/blog/2010/05/26/ich-weiss-was-du-letzten-sommer-gelesen-hast/
Wenn Daten über das Leseverhalten anonymisiert ausgewertet werden - so what? Google ("Gottseibeiuns") Books hat ja auch eine Funktion "Beliebte Passagen" (die allerdings noch weit entfernt von realem Nutzen ist). Bei BB tobt sich wieder einmal typisch deutsche Datenschutzhysterie aus.
http://bibliothekarisch.de/blog/2010/05/26/ich-weiss-was-du-letzten-sommer-gelesen-hast/
Wenn Daten über das Leseverhalten anonymisiert ausgewertet werden - so what? Google ("Gottseibeiuns") Books hat ja auch eine Funktion "Beliebte Passagen" (die allerdings noch weit entfernt von realem Nutzen ist). Bei BB tobt sich wieder einmal typisch deutsche Datenschutzhysterie aus.
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 00:26 - Rubrik: Datenschutz
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 00:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Der Bildhauer, Grafiker und Schriftsteller Wieland Förster übergibt sein Archiv der Akademie der Künste. Damit erhält deren Archivabteilung Bildende Kunst einen weiteren wichtigen Bildhauer-Bestand; zuletzt waren die Archive von Michael Schoenholtz und Werner Stötzer übernommen worden. Aus Anlass des Vertragsschlusses ehrt die Akademie Wieland Förster am Sonntag, den 30. Mai, mit einer Matinee.
Der 1930 in Dresden geborene Wieland Förster studierte an der dortigen Hochschule für bildende Künste Bildhauerei, war von 1959 bis 1961 u.a. bei Fritz Cremer Meisterschüler und wurde im April 1974 Mitglied der Akademie der Künste der DDR. Zwischen 1978 und 1990 war Wieland Förster als Vizepräsident der Akademie für die Ausbildung und Betreuung der Meisterschüler zuständig. 1991 trat er aus, weil er mit den Modalitäten der Vereinigung der Ost- und Westakademie nicht einverstanden war und „die Freiheit des humanen Denkens und deren Sicherung für die Zukunft gefährdet“ sah, wie er es in seinem Austrittsbrief an die Ostberliner Akademie der Künste formulierte.
Zum Wieland-Förster-Archiv zählen insbesondere die Korrespondenzen mit Akademie-Mitgliedern und Künstlerkollegen wie Erich Arendt, Hanns Eisler, Walter Felsenstein, Franz Fühmann, Erhard Frommhold, Dieter Goltzsche, Wolfgang Hütt, Joachim John, Otto Nagel, Gret Palucca, Gustav Seitz und Herbert Tucholski, deren Archive bereits durch die Akademie der Künste betreut werden. Hervorzuheben sind die Briefe sächsischer bildender Künstler wie Gerhard Altenbourg, Hans Theo Richter und Albert Wigand. Auch enthält das Förster-Archiv seine privaten Korrespondenzen, Manuskripte seines literarischen Schaffens und seine Arbeitsbibliothek.
Veranstaltungshinweis
Zur Matinee am Sonntag, den 30. Mai 2010 um 11.30 Uhr, würdigt der Kunsthistoriker Heinz Schönemann Leben und Werk des Künstlers. Der Schauspieler Dieter Mann liest Auszüge aus dem Anfang der 1980er Jahre geschriebenen, aber erst im letzten Jahr erschienenen Roman „Der Andere. Briefe an Alena“, in dem Förster die Geschichte eines Außenseiters in der DDR der fünfziger bis siebziger Jahre erzählt."
Pressemitteilung der Akademie der Künste
Der 1930 in Dresden geborene Wieland Förster studierte an der dortigen Hochschule für bildende Künste Bildhauerei, war von 1959 bis 1961 u.a. bei Fritz Cremer Meisterschüler und wurde im April 1974 Mitglied der Akademie der Künste der DDR. Zwischen 1978 und 1990 war Wieland Förster als Vizepräsident der Akademie für die Ausbildung und Betreuung der Meisterschüler zuständig. 1991 trat er aus, weil er mit den Modalitäten der Vereinigung der Ost- und Westakademie nicht einverstanden war und „die Freiheit des humanen Denkens und deren Sicherung für die Zukunft gefährdet“ sah, wie er es in seinem Austrittsbrief an die Ostberliner Akademie der Künste formulierte.
Zum Wieland-Förster-Archiv zählen insbesondere die Korrespondenzen mit Akademie-Mitgliedern und Künstlerkollegen wie Erich Arendt, Hanns Eisler, Walter Felsenstein, Franz Fühmann, Erhard Frommhold, Dieter Goltzsche, Wolfgang Hütt, Joachim John, Otto Nagel, Gret Palucca, Gustav Seitz und Herbert Tucholski, deren Archive bereits durch die Akademie der Künste betreut werden. Hervorzuheben sind die Briefe sächsischer bildender Künstler wie Gerhard Altenbourg, Hans Theo Richter und Albert Wigand. Auch enthält das Förster-Archiv seine privaten Korrespondenzen, Manuskripte seines literarischen Schaffens und seine Arbeitsbibliothek.
Veranstaltungshinweis
Zur Matinee am Sonntag, den 30. Mai 2010 um 11.30 Uhr, würdigt der Kunsthistoriker Heinz Schönemann Leben und Werk des Künstlers. Der Schauspieler Dieter Mann liest Auszüge aus dem Anfang der 1980er Jahre geschriebenen, aber erst im letzten Jahr erschienenen Roman „Der Andere. Briefe an Alena“, in dem Förster die Geschichte eines Außenseiters in der DDR der fünfziger bis siebziger Jahre erzählt."
Pressemitteilung der Akademie der Künste
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 22:44 - Rubrik: Veranstaltungen
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"Das Land Nordrhein-Westfalen will den Erhalt von Medienkunstwerken stärker fördern. Kulturstaatssekretär Grosse-Brockhoff sagte, es gebe in NRW eine einmalige Vielfalt von Institutionen, Sammlern und Ausstellungen, die sich dieser jungen Kunstform widmeten. Es fehle aber oft an Kompetenzen, was konservatorische und technische Fragen angehe. Das Land will deshalb jetzt eine zentrale Beratungsstelle einrichten, die Museen und Sammlungen bei der Konservierung und Restaurierung von Kunstfilmen und Videos unterstützt. Sie soll am Düsseldorfer Institut Inter Media Art angesiedelt sein."
Quelle: WDR.de Kulturnachrichten v. 26.05.2010
Link zum inter media art institute
Quelle: WDR.de Kulturnachrichten v. 26.05.2010
Link zum inter media art institute
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 22:33 - Rubrik: Medienarchive
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KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 22:19 - Rubrik: English Corner
Unsaid from Arnold Dreyblatt on Vimeo.
"Permanent installation, privalite glass, data projections, mirror, 2008The work was commissioned by- and is installed within the Permanent Exhibition at the Jewish Museum in Berlin.
One arrives at the site at the end of a journey through German Jewish History representing the last section of the permanent historical exhibition at the museum. This site depicting the "Shoah" is situated at the intersection of pre- and post- war exhibition areas.
Historical documents have been selected from the Museum archives from two sources:
a. Letters from burocratic offices to individuals about preparations for deportation and eventual transports to the east.
b. The last correspondance from Ghettos and extermination camps.
One approaches a glass barrier made up of vertical sections which are either transparent or opaque when data messages begin writing on them. One has the feeling that one cannot proceed further, yet one can see through the panels, revealing a hint of what follows. The visitor is intrigued by the dynamic rhythm of the panels appearing and disapearing, and by the pace of the digital writing on the glass.
Along a line in the floor which transverses the space at an angle (and which represents lines which intersect the original architecture), a glass barrier is built in eight sections, each 1 meter wide and 3 meters high. Four data projectors are mounted from the cieling behind the glass barrier and are connected to a computer.
A section of mirrored glass is mounted on the right diagonal wall, opening up the space and reflecting the wall of glass and the dynamic movement of the displays and changing panels.
The barrier is composed of eight 'Priva-lite' glass panels, each 2.5 x 1 meters mounted in steel frames. When electricity is applied to the glass, it is transparent; when the current is turned off, the glass is opaque, thereby functioning as a projection surface.
The glass panels and the projectors are synchronized. There is one projector each for two panels, representing one document fragment. When a document pair are 'active', the glass becomes opaque, and the document information (left side) and content information (right side) begin 'writing', letter by letter, simultaneously, at eye level.
The four projection pairs are either in an 'active' (projection, opaque) or 'inactive' (transparent) state. From one to four active states may be happening at any one time. The patterns of active and inactive panels is changing all the time, creating a sense of dynamic rhythm in the space. At the same time, sections of the wall seem to disapear and reappear at other locations. The selection and display of the texts is random. "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 19:31 - Rubrik: Wahrnehmung
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Innocent Questions from Arnold Dreyblatt on Vimeo.
"Permanent installation, sandblasted glass, LED displays, 2006'Innocent Questions' was the winner of a closed competition initiated by the The National Foundation for Art in Public Buildings, Oslo (Utsmykkingsfondet for offentlige bygg) in 2004 for a permanent artistic work in front the Villa Grande, a villa occupied by Vidkun Quisling from 1941-1945. The Villa is currently the site of the "HL Senteret", The Center for Studies of Holocaust and Religious Minorities.
In developing a concept for an artistic intervention for the Villa Grande I preferred not be limited by the particular historical circumstances associated with this site. I have chosen rather to focus on the use of the 'personal questionnaire' in population registration systems as the defining element that thematically connects the Holocaust in Norway with other genocides of the twentieth century and with the administration of foreigners and other minorities in contemporary society.
The winter snow and the dramatic approach up the hill to the site call for a vertical installation as a transformation of the imposing and grotesque historical building facade. In renovating and reconstructing the 'Villa Grande,' fire and safety regulations required an external stairwell to be fixed on the facade to the left of the main entrance. I proposed to utilize the structure of the stairwell in order to physically support the installation of 'Innocent Questions.'
Attached to the structure of the stairwell is an array of twelve panel-boxes, mounted within a steel frame. These panels are designed to form one unified image (size: 8330 x 4070 cm.), which is perceived in three distinct optical layers:
Non-Reflective Image: Sandblasted onto the hardened surface of the outermost glass layer of each panel is a reconstruction of a historical 'punch card' , representing the reduction of the individual to number and category. This image is perceived as non-reflective, creating a heightened contrast to the reflectivity of the underlying mirrored surface.
Reflected Environment: The work functions as a mirrored wall that reflects the natural environment: the trees and sky, and the visiting public. The face of the historical building is thereby opened and partially erased.
Illuminated Texts: Mounted onto the rear of each panel within the punch card image, are words and phrases written in fixed light-emitting diodes (LED's). This textual content has been derived from historical and contemporary personal questionnaires.
The rear of the work is sealed, and the illuminated red LED texts appear as an ephemeral image, suspended in the reflecting mirror. Only the illuminated LED texts are seen through the mirrored glass, which is otherwise fully reflective of the environment.
The words and phrases appear and disappear within a slow and randomly generated temporal composition perceived within the virtual punch card image. Because the appearance of illuminated words and phrases is continually changing, new combinations of words and phrases arise, igniting unexpected associations from the questionnaire entries as one passes the work.
During the hours of daylight, the mirror glass reflects the trees and sky. The information layers (non-reflective image, reflected environment and illuminated text) are clearly visible. In the hours of darkness, artificial side lighting illuminates the non-reflecting sandblasted surfaces of the outer glass layer, which would otherwise be imperceptible.
In my concept for a permanent installation at the site, a list of 'Innocent Questions,' derived from historical and contemporary sources and representing a composite collective questionnaire, is contrasted with the image of a historical 'punch card.' Together, this is a representation of the collection, archiving and application of personal data by political systems for administrative and often questionable use. "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 19:24 - Rubrik: Wahrnehmung
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Die mit Merian-Kupferstichen geschmückte Chronik von Johann Ludwig Gottfried ist in Düsseldorf online:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1306495
Sie enthält auch S. 505 das folgende Bild der Tänzer von Kölbigk. Zu diesen sehe man
http://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg#Das_bekannteste_Tanz-Exemplum:_Die_T.C3.A4nzer_zu_K.C3.B6lbigk

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1306495
Sie enthält auch S. 505 das folgende Bild der Tänzer von Kölbigk. Zu diesen sehe man
http://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg#Das_bekannteste_Tanz-Exemplum:_Die_T.C3.A4nzer_zu_K.C3.B6lbigk
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 19:18
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Preferences from Arnold Dreyblatt on Vimeo.
"Created for the Exhibition, Sex Brennt - Magnus Hirschfeld's Insitute for Sexual Science and the Book Burning, in the Berlin Medical Museum of the ChariteIn a room one percieves an oversized card catalog in black, as one recognizes from libraries and offices. The catalog contains thirty drawers, each fitted with the shining metal frames and handles which clearly identify their archival function. Within these frames, where normally the little paper cards which mark the contents of that drawer would be, the data is active and continually changing.
The "card catalog" was also shown with other content at the Jewish Museum in Berlin in 2007.
Sources: Hirschfeld, Magnus: Die objektive Diagnose der Homosexualität. In: Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen, Jahrgang 1, 1899, S. 4 - 35 Hirschfeld, Magnus: Psychobiologischer Fragbogen. Institut für Sexualwissenschaft, VI. Auflage, 1925
Construction: Olf Kreisel; Software: Alexandr Krestovskij
Exhibited: Berlin Medical Museum of the Charite; 2008 "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 19:17 - Rubrik: Wahrnehmung
Inventar from Arnold Dreyblatt on Vimeo.
"Text Source: Versteigerung der kompletten Villeneinrichtung, Wien III, Kopfgasse 1. Besichtung 13., 14., und 15. Juni 1938. Versteigerung: 17., 18., 20., 21. und 22. Juni 1938; Dorotheum - Wien Versteigerungsanstalt. (Residence of Berhard Altmann).Descriptions of individual items from a list of approximately 1400 auctioned objects are projected as black text on a white wall. The white wall defines a possible space, or room, in a real size. The projection begins at the floor, in order to simulate the scale of an actual room. A series of imagined spaces are displayed in sequence. Within each room type, descriptions of objects scroll (i.e. writing letter by letter) in actual positions in which they might be found in such a room. For instance, at the possible height of a table, a series of table descriptions from the list will begin to scroll. Above the height of the table, text descriptions of objects which might be found sitting on a table will simultaneously begin to scroll.
The spaces are defined as group categories based on usage for a particular space (i.e. objects which might appear in a living room, for example), yet no indication is given as to a particular room name. Rather, one has an association to virtual room through percieved relationships between objects. No attempt is made to historically simuate an actual room based on documention. Rather, we are invited to imagine a virtual space, filled with the associations of ownership, yet no distinction is made as to value.
inventur
A selection from a collection of historical artifacts from the postwar Bernhard Altmann American firm (ladieswear, advertisements, publications, etc.) are projected in sequence onto a white table top which has been placed in the space. Each object is referenced in size with a measure stick. From afar, objects seem to be sit on the table, at close-up one percieves them as virtual images.
These postwar objects are represented as color images, while the 'pre-war' auctioned objects are represented as dynamically written black and white text in space.
Exhibited: MAK (Museum of Applied Art), Vienna, 2008 "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 19:11 - Rubrik: Wahrnehmung
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Turntable History from Arnold Dreyblatt on Vimeo.
"media turntable, data projection, slide projection, sound, 2009Galerie Singuhr, Kleiner Wasserspeicher, Berlin
Produced with support of Hauptstadtkulturfonds
This text, image and sound installation was especially concieved for the circular vaulted brick space of the historical water container in Berlin-Prenzlauer Berg. Specific information content is derived from archival documentation concerning the history of the site. A 'media turntable' spins animated text content around the inner and outer spaces of the space. Other sound and image sources are located at fixed locations on the peripheral walls. The text/image and sound material is percievable as fragments which appear and disapear throughout the media environment.
Text and Image
The central turntable contains two data projectors facing outwards which are connected to a computer. The text content is programmed to scroll out of view at a speed corresponding to the speed of rotation in reverse, giving one the impression that the text is standing still. The texts are projected on both the inner and outer circles of the space, at times 'hugging' the multiple archways.
Four stationary carousel slide projectors are controlled by computer software. Enlarged sections of original blueprints of the site are projected in black and white negative on the outer walls.
Audio Composition
A 40 minute five channel sound composition was created for five loudspeakers which are positioned throughout the space. The sound content is derived from recordings which Dreyblatt made of MRI Magnetic Resonance medical scanning..
Research, Collection and Projection
The project considers historical research and the collection of archival documentation an integral aspect of the project preparation. Under the direction of the artist, a research assistant collected historical materials from archives and official agencies. "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 19:04 - Rubrik: Wahrnehmung
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Artificial Memory from Arnold Dreyblatt on Vimeo.
"This archive about archives questions the permanence of data storage, presented as discussions between professional archivists and in institutional reports, most of which were collected in the internet. The archive becomes a metaphor for a resistance against forgetting and loss.The work is presented in a darkened room which is illuminated by the antique form of an enormous paper scroll, seemingly without a beginning or an end, representing a sacred object with biblical overtones. The scroll is mounted on a wooden base containing florescent tubes, with a glass surface.
Each line of text extends to 18 meters, flowing on to the beginning of the next line. The eye follows this stream of content, until one loses one's horizontal location - resulting in a shifting of one's visual attention as one springs vertically to a new starting position
997 text fragments and thumbnail images from various digital and archival sources, collected 1993 - 1999. All entries are time-stamped from the moment of collection.
Exhibited:
Hamburger Bahnhof Museum für Gegenwart, Berlin, 1999-2000
Stadtgalerie Saarbrücken, 2003 "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 18:57 - Rubrik: Wahrnehmung
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T-Mail from Arnold Dreyblatt on Vimeo.
"One thousand documents have been entered into a database which reports the life of T., (b. 1879 Paks, Hungary - d. 1943 Shanghai, China), a forgotten Central European historical figure whose multiple identities span three continents (Europe, North America and Asia) and touch on many of the most important events of the pre-war period. The work is derived from a larger collection of over 4,000 intelligence documents from State Archives in Europe and North America from the inter-war period.The collection contains daily reports and correspondances between 1915 and 1943, forming a vast communication network in which the official traces and observations of the individual are cross-referenced to historical events, international personalities and geographic locations.
In the interactive display of 'T-Mail' new documents are chosen randomly from the database, a scan of the next document gradually slides into view as various thematic categories and cross-links are activated. Text writings are simultaneously emitted sonically as morse code, in five different sine wave frequencies which change with consecutive paragraphs.
Texts from: The Public Record Office and The British Library, London; The National Archives, Washington, D.C.; Bundesarchiv Koblenz; Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Bonn, etc.
Exhibited:
Hamburger Bahnhof Museum für Gegenwart, Berlin, 1999-2000
Stadtgalerie Saarbrücken, 2003 "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 18:51 - Rubrik: Wahrnehmung
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Es gibt genügend Argumente gegen NC-Lizenzen. Ich selbst habe mich immer wieder dazu geäußert:
http://archiv.twoday.net/stories/6250315/
http://archiv.twoday.net/stories/6073516/
http://archiv.twoday.net/stories/3208402/ (siehe auch den Kommentar von Kaemper)
http://archiv.twoday.net/stories/4931334/
In letzterem Beitrag, der die umfangreichste Stellungnahme darstellt, ist auch Möllers "Klassiker" verlinkt:
http://freedomdefined.org/Licenses/NC
Siehe auch Möllers deutschsprachigen Aufsatz im Open Source Jahrbuch 2006:
http://www.opensourcejahrbuch.de/download/jb2006/OpenSourceJahrbuch2006_online.pdf (ganzes Jahrbuch) bzw.
http://www.mediaculture-online.de/fileadmin/bibliothek/moeller_fallstricke/moeller_fallstricke.pdf
Zitierungen dieses Beitrags in Google Scholar: http://tinyurl.com/3xfw9kp
http://archiv.twoday.net/stories/6250315/
http://archiv.twoday.net/stories/6073516/
http://archiv.twoday.net/stories/3208402/ (siehe auch den Kommentar von Kaemper)
http://archiv.twoday.net/stories/4931334/
In letzterem Beitrag, der die umfangreichste Stellungnahme darstellt, ist auch Möllers "Klassiker" verlinkt:
http://freedomdefined.org/Licenses/NC
Siehe auch Möllers deutschsprachigen Aufsatz im Open Source Jahrbuch 2006:
http://www.opensourcejahrbuch.de/download/jb2006/OpenSourceJahrbuch2006_online.pdf (ganzes Jahrbuch) bzw.
http://www.mediaculture-online.de/fileadmin/bibliothek/moeller_fallstricke/moeller_fallstricke.pdf
Zitierungen dieses Beitrags in Google Scholar: http://tinyurl.com/3xfw9kp
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 17:58 - Rubrik: Open Access
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http://www.habsburger.net/ (Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/6335861 )
Recht eindrucksvoll (Textversion nutzen, die läuft problemloser!), aber hinsichtlich der Nutzung von Medien von Wikimedia Commons eine Urheberrechtsverletzung: http://tinyurl.com/3xvah74 Es genügt nicht, die Quelle zu nennen, auch Fotograf und Lizenz müssen zwingend hinzu.

Recht eindrucksvoll (Textversion nutzen, die läuft problemloser!), aber hinsichtlich der Nutzung von Medien von Wikimedia Commons eine Urheberrechtsverletzung: http://tinyurl.com/3xvah74 Es genügt nicht, die Quelle zu nennen, auch Fotograf und Lizenz müssen zwingend hinzu.
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 16:51 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Die außerordentlich seltene Monographie von Friedrich Warnecke (Das Künstlerwappen, 1887) hat freundlicherweise die UB Heidelberg digitalisiert:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/warnecke1887

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/warnecke1887

KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 16:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 15:11 - Rubrik: Datenschutz
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 12:15 - Rubrik: Kommunalarchive
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Knapp 800 der auf Polen bezüglichen Flugschriften sind in deutscher Sprache:
http://cbdu.id.uw.edu.pl/view/language/de.html
http://cbdu.id.uw.edu.pl/view/language/de.html
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 01:41 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 01:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 25. Mai 2010, 22:45 - Rubrik: Open Access
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http://www.ohio.com/news/bruce-ferrini-akron-rare-book-dealer-dies-at-60-1.169713
He bought his first illuminated manuscript leaf for $14 at age 18 from the collection of Otto Ege at Publix Bookstore in the old Arcade building in downtown Cleveland.
And like Ege, Mr. Ferrini is both credited and blamed for opening up the illuminated manuscript market by becoming a biblioclast, or book breaker — someone who breaks up books and manuscripts for the illustrations or illuminations (small paintings containing gold leaf) they contain.
See also
http://archiv.twoday.net/stories/5809809/
KlausGraf - am Dienstag, 25. Mai 2010, 12:21 - Rubrik: English Corner
http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/centsprenten

Update: http://bibliodyssey.blogspot.com/2010/05/penny-prints.html

Update: http://bibliodyssey.blogspot.com/2010/05/penny-prints.html
KlausGraf - am Dienstag, 25. Mai 2010, 01:55 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2836-Die-Zurechnungsfaehigkeit-des-Moerders-Johann-Christian-Woyzeck.html
http://de.wikisource.org/wiki/Die_Zurechnungsf%C3%A4higkeit_des_M%C3%B6rders_Johann_Christian_Woyzeck
http://de.wikisource.org/wiki/Die_Zurechnungsf%C3%A4higkeit_des_M%C3%B6rders_Johann_Christian_Woyzeck
KlausGraf - am Dienstag, 25. Mai 2010, 01:44 - Rubrik: Archivrecht
http://www.damals.de/de/4/news.html?aid=189801&action=showDetails
Michel Margue / Michel Pauly / Wolfgang Schmid (Hrsg.), Der Weg zur Kaiserkrone. Der Romzug Heinrichs VII. in der Darstellung Erzbischof Balduins von Trier. Trier 2009.
Siehe auch:
http://www.landeshauptarchiv.de/fileadmin/ausstellung/virtuell/win_start.html

Michel Margue / Michel Pauly / Wolfgang Schmid (Hrsg.), Der Weg zur Kaiserkrone. Der Romzug Heinrichs VII. in der Darstellung Erzbischof Balduins von Trier. Trier 2009.
Siehe auch:
http://www.landeshauptarchiv.de/fileadmin/ausstellung/virtuell/win_start.html

KlausGraf - am Dienstag, 25. Mai 2010, 01:37 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://gabble-on.com/compare-translators/Phase1-research
The final data reveals that while Google Translate is widely preferred when translating long passages, Microsoft Bing Translator and Yahoo Babelfish often produce better translations for phrases below 140 characters. Also, in general Babelfish performs well in East Asian Languages such as Chinese and Korean and Bing Translator performs well in Spanish, German, and Italian.
The final data reveals that while Google Translate is widely preferred when translating long passages, Microsoft Bing Translator and Yahoo Babelfish often produce better translations for phrases below 140 characters. Also, in general Babelfish performs well in East Asian Languages such as Chinese and Korean and Bing Translator performs well in Spanish, German, and Italian.
KlausGraf - am Dienstag, 25. Mai 2010, 01:36 - Rubrik: English Corner
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http://xrefer.blogspot.com/2010/05/proquest-partners-with-biblioteca.html
"The unique pre-1700 materials in Italy's famed Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze (BNCF) will be accessible around the world thanks to a new agreement between ProQuest and the Library. ProQuest will digitize BNCFs rich primary sources from the 16th and 17th centuries and make them fully searchable in Early European Books Online™, its recently released archive of rare works. The content will be made freely available to everyone within Italy, enabling all those users to explore the materials"
Solcher nationaler Egoismus bei der Schaffung einer europäischen digitalen Bibliothek ist extrem schädlich. Gemeinfreie Digitalisate dürfen nicht länger in den Fängen von Proquest etc. landen!
"The unique pre-1700 materials in Italy's famed Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze (BNCF) will be accessible around the world thanks to a new agreement between ProQuest and the Library. ProQuest will digitize BNCFs rich primary sources from the 16th and 17th centuries and make them fully searchable in Early European Books Online™, its recently released archive of rare works. The content will be made freely available to everyone within Italy, enabling all those users to explore the materials"
Solcher nationaler Egoismus bei der Schaffung einer europäischen digitalen Bibliothek ist extrem schädlich. Gemeinfreie Digitalisate dürfen nicht länger in den Fängen von Proquest etc. landen!
KlausGraf - am Dienstag, 25. Mai 2010, 01:33 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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