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http://www.heise.de/tp/blogs/6/150737

Nun hat in einer erstaunlichen Entscheidung ein Handelsgericht in Madrid die vorsorgliche Zensur gegen die Opus-Kritiker angeordnet, weil angeblich das Recht auf geistiges Eigentum verletzt worden sein könnte. Begründet wird das Vorgehen mit den Autorenrechten, denn die Autoren hätten das Recht "darüber zu entscheiden, ob das Werk und wie es veröffentlicht wird".


Es geht um das Kasseler Repositorium ORKA. Da wurden gerade im RSS-Feed zwei interessante Handschriften angezeigt. bei der einen gibt es aber noch gar keine Scans:

http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/ppnresolver?id=1320055661992

Digitale Bibliotheken sollten darauf achten, dass ihre Tests nicht im RSS-Feed landen. Es ist außerordentlich ärgerlich, sich solche Stücke "auf Wiedervorlage" zu stellen.

Der andere Codex ist ein echtes Highlight, das Gebetbuch der Kaiserin Kunigunde. Leider ist der angegebene Katalognachweis (Broszinski, Hartmut: Kasseler Handschriftenschätze) nicht online, zu den theologischen Quarthandschriften gibt es noch keinen Handschriftenkatalog. Was es bringen soll, auf den einzelnen Seiten eine nicht anklickbare Internetadresse im Bild anzubringen (man muss sie also für Zitierzwecke abschreiben!), erschließt sich mir nicht. Soll das ein Permanentlink sein? Die Angabe des Ports wäre dann aber ein grober Missgriff.

http://orka.bibliothek.uni-kassel.de:80/view/65050/4/

Nein, was auch immer das ist, was da die Scans verunstaltet, eine funktionierende Internetadresse ist es nicht. Es sei denn, man achtet darauf, dass der letzte Schrägstrich / auch wirklich vorhanden ist. Vielleicht kann mich einer jener kommentierenden Besserwisser, die hier immer herumlungern, aufklären, was es mit einem solchen Schrägstrich in der URL auf sich hat.

Was um Himmels willen hindert die Betreiber von digitalen Sammlungen daran, das Heidelberger (Darmstädter, Tübinger) Modell zu übernehmen, kurze dauerhafte Links zu vergeben? Und zwar so, dass Werklinks und Seitenlinks die gleiche ID haben. Denn das hier vorgestellte Gebetbuch hat als Werk die URL

http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/ppnresolver?id=1318578645716

Übrigens funktioniert der OPAC-Link nicht. Es sollte aber OPAC drin sein, wenn OPAC drauf steht.


Geschichten bleiben uns im Kopf. Durch das sogenannte Storytelling werden Botschaften leichter abgespeichert und wandern somit in unser Unterbewusstsein, das gleichzeitig auch der größte Shopper in uns ist. Der Kognitionswissenschaftler Roger Schrank hat schon vor vielen Jahren festgestellt, dass der Mensch eine gewisse Fähigkeit hat, bei einer gehörten Geschichte mehr zu erfassen, als die Geschichte selbst eigentlich wiedergibt. So werden gewisse Informationen zur Geschichte hinzugefügt, obwohl diese Hinweise gar nicht erwähnt werden. Das heißt, dass die Geschichte in unserem Kopf noch größer wird.

Für Kommunikation gilt heute umso mehr: erzähle eine gute Geschichte über ein Produkt oder ein Unternehmen, umso mehr Chancen hat es, einen Platz in unserem Unterbewusstsein zu finden und ein (Marken)Bild aufzubauen. Gerade im Zeitalter des Social Web sind Geschichten ein wichtiges Vehikel, um Botschaften unterhaltsam und einprägsam zu vermitteln. Ein spannendes Projekt hat Intel diesen Sommer mit ‘Museum of me’ gestartet. Facebook User können mit Hilfe der Intel Webseite eine eigene Geschichte in Form eines Videos über sich selbst auf Facebook kreieren. Allein in den ersten drei Tagen haben 440,000 Facebook User ihr eigenes Video erstellt und mehr als 150.000 dieser Videos wurden auf Facebook gepostet. Bis jetzt sind 21 Millionen Klicks zu ‚Museum of me‘ gezählt worden. Auch das ist eine Geschichte, die man gerne weiter erzählt.

Wie gesagt: interessante Geschichten werden gerne geteilt.


http://blog.grey.de/allgemein/storytelling-erzahl-mir-eine-geschichte%E2%80%A6/#.Tq68tfQkAWw

http://www.intel.com/museumofme/r/index.htm

Eine Schande!

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/fischer1932_09_06/0009

Zum Thema Schloss Erbach
http://archiv.twoday.net/stories/6031559/

Waffensaal im Schloss, Foto: Erbacher http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de

"Literarischer Denkmalschutz" nannte ich im Jahre 2003 (also im 200. Jahr der Säkularisation und damit der willkürlichen Zerschlagung von seinerzeit als wertlos erachteten Stifts- und Klosterbibliotheken) die Bemühungen um sachgerechte Konservierung und Restaurierung historischer Buchsammlungen. Waren diese Bemühungen zunächst auf das einzelne Objekt gerichtet, so müssen wir uns immer stärker um ganze Bestandskomplexe bemühen. Die Gefährdungen durch Hochwasser (Dresden, Prag, Theresienstadt, Grimma 2002), Brand (Weimar 2004) oder U-Bahnbau (Köln 2009) sind uns allen noch in Erinnerung.

Zur Zeit sieht es so aus, als sollte eine außerordentlich wichtige Sammlungen aufgelöst werden, nämlich die Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz. Gerade erst hat sie ihren 200. Geburtstag in allen Ehren und mit einer schönen Festschrift gefeiert (Rezension hier im Forum: http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/forum/slenczka.html ). Sie ist uns allen, die wir mit Handschriften, historischen Drucken, Einbänden oder Provenienzen zu tun haben, wohlvertraut und leistet gute Dienste weit über die Grenzen der Stadt Mainz und der Region hinaus. Ihre Mitarbeiter engagieren sich (teils an exponierter Stelle) in vielen Gremien und leisten dort hervorragende Sacharbeit.

Meine Informationen beziehen sich im Moment auf einen Artikel der FAZ:

URL: http://www.uni-muenster.de/forum-bestandserhaltung/downloads/FAZ_2011-10-20.pdf

Sollten sich diese Aussagen bewahrheiten, so steht schwerer bildungs- und kulturpolitischer Flurschaden ins Haus.

Daher sollten wir bereits jetzt tätig werden und

1. die handelnden Akteure auffordern, dieses Wissens- und Bildungsensemble Stadtbibliothek in toto zu erhalten sowie

2. den betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie den Nutzerinnen und Nutzern unsere Unterstützung zuzusichern.

Haushaltssanierung ist sicherlich ein hehres Ziel, dafür jedoch Information, Wissen und Kultur zu schmälern oder gar aufzulösen ist devinitiv der falsche Weg.

Die Adressen der politisch Verantwortlichen sind:

oberbuergermeister@stadt.mainz.de / Herr Jens Beutel - Oberbürgermeister

kulturdezernat@stadt.mainz.de / Frau Marianne Grosse - Kulturdezernentin

t.busch@rabusch-mz.de / Herr Rechtsanwalt Thomas Busch, - Vorsitzender der Mainzer Bibliotheksgesellschaft

Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, dieses einzigartige Ensemble zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
das Team Forum Bestandserhaltung:
Reinhard Feldmann und Erika Zillmann
(per Mail)

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=stadtbibliothek+mainz

Nach dem Bekanntwerden der Pläne zur Aufteilung der Augsburger Stadtbibliothek war sehr rasch eine Website online und ein Proteststurm hub an:

http://bibliothekarisch.de/blog/2010/10/14/online-bibliographie-zur-schliessungsdiskussion-der-staats-und-stadtbibliothek-augsburg-stand-14-10-2010/

(Wir berichteten ausführlich:

http://archiv.twoday.net/search?q=stadtbibliothek%20augsburg&start=10 )

Auf der Seite der Mainzer Bibliotheksgesellschaft ist dagegen bis jetzt noch kein Jota zu lesen. Sicher, bis jetzt gibt es nur Gerüchte, nichts ist "spruchreif", das war aber in Augsburg auch nicht anders. Die Zeit drängt: Wenn der Eindruck entsteht, dass die Kulturwelt am Schicksal dieser wichtigen Institution desinteressiert ist, hat die Politik leichtes Spiel.

Sagt der Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer in einer Stellungnahme zum sog. Schultrojaner (bzw. korrekter: Schnüffelsoftware) der Urheberrechtsindustrie:

http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/

Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.

Update:
http://netzpolitik.org/2011/update-zum-schultrojaner/
http://www.iuwis.de/schultrojaner_debatte_2011

Danke an Meister Tiepolo für das Symbolbild

Ist vielleicht auch für den paläographischen Unterricht heute nützlich:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000592300000000


Bei der Suche nach dem Schreiber zweier Renner-Handschriften Michael Althaymer stieß ich auf folgenden Treffer:


http://books.google.de/books?id=nRtoAAAAMAAJ

Obwohl die gesuchte Namensform exakt mit der gescannten übereinstimmte, fand Google keinen Nachweis im Buch, also auch keine Seitenzahl. Über HathiTrust ermittelte ich die S. 238 und BSB-QuestionPoint war so freundlich, für mich die Stelle nachzuschauen:

die Erwähnung von Michael Althaymer erfolgt im Aufsatz von Wim van Anrooij, Bayern, Herolde und Literatur im spätmittelalterlichen Reich, im angefragten Band, S. 235-273.

Kontext ist ein längerer Abschnitt über Peter Suchenwirt und Albrecht von Straubing-Holland, wobei ausgeführt wird, dass
- Suchenwirt von 1362 bis ca. 1372 in Wien lebte und dort Kontakte zum Hof hatte,
- eine Handschrift der UB Leiden, Voss. G.G. F.4 das Gedicht "Die zehn Gebote" von Suchenwirt enthält (fol. 258r-261v),
- diese Handschrift bisher in der Suchenwirt-Forschung nicht berücksichtigt wurde (Aufsatz stammt von 2005) und dass
- diese Handschrift so gut wie sicher in Wien durch Michael Althaym, Schreiber aus Augsburg, verfasst wurde (fol. 257r).

Verweis erfolgt dabei auf van Anrooij, Spiegel van ridderschap, Amsterdam 1990. S. 116.


Auffallend ist, dass bei der Suche im Buch keiner der Begriffe aus dem OCR-Schnipsel gefunden wird. Auch wenn man "Michael Althaymer" und augsburg kombiniert, findet Google Books nichts. Zu Suchenwirt wird nur die S. 241 gefunden, zu Leiden oder zehn gebote nichts.

Vereinzelte Anomalie oder häufiger Fehler?

http://www.gdk-research.de/db/apsisa.dll/ete

GDK Research publiziert unbekannte fotografische Dokumente zur staatlich geförderten Kunst der NS-Zeit, um die kritische Auseinandersetzung mit der Kunst- und Kulturpolitik des nationalsozialistischen Regimes auf eine breitere, quellengestützte Grundlage zu stellen.

Bei den Künstlern und anderen Personen fehlt die PND. Und keine Silbe zum Urheberrecht. Selbstverständlich ist es nicht erlaubt, Bilder und Fotos im Netz zu veröffentlichen, deren Urheber keine 70 Jahre tot ist (wobei man bei den Fotos der Ausstellungen an einfache Lichtbildwerke zu denken hätte). Stattdessen wird im Impressum für alle Inhalte ein Urheberrecht beansprucht.


http://www.zikg.eu/arttheses/index.htm

Die Forschungsdatenbank ARTtheses ersetzt die bislang bei arthistoricum angesiedelte Forschungsdatenbank als eigenständiges Angebot des Zentralinstituts für Kunstgeschichte. Ihre Datengrundlage bilden die von der Zeitschrift Kunstchronik jährlich aus deutschen und ausgewählten ausländischen kunsthistorischen Hochschulen und Forschungsinstituten abgefragten Meldungen über abgeschlossene Magister-, Master- und Diplomarbeiten sowie über begonnene und abgeschlossene Dissertationen. Bis zum Jahr 2010 einschließlich wurden die Daten in den Heften August, September/Oktober und November der Kunstchronik abgedruckt. Seit 2011 werden die Qualifikationsarbeiten ausschließlich in elektronischer Form in ARTtheses erfasst, die Personalia weiterhin im September/Oktoberheft der Kunstchronik veröffentlicht.

Recherchierbar sind die rund 60.000 Datensätze der Jahrgänge 1985 bis 2011. Die Freischaltung der jährlich neu eingearbeiteten Daten erfolgt jeweils Ende Oktober. Die Datensätze sind komplett thematisch erschlossen (Systematik, Geographica, Künstler und andere behandelte Personen).


Hervorhebung von mir. Es ist unsinnig, die erhaltenen Daten nicht laufend einzuarbeiten.

Die zweitälteste Exlibris-Sammlung Deutschlands, die zum Bestand der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel gehört, wurde in den vergangenen 12 Monaten im Rahmen eines Projekts vollständig digitalisiert und wissenschaftlich erschlossen.

Im Bestand der Graphischen Sammlungen der Herzog August Bibliothek befindet sich eine umfangreiche Exlibris-Sammlung, deren ältester Teil mit 2441 Stücken auf den Sammler Freiherr von Berlepsch (1786-1877) zurückgeht. Berlepschs Sammlung gilt als die zweitälteste Sammlung in Deutschland und wurde 1875 für die Wolfenbütteler Bibliothek erworben. Sie ist chronologisch geordnet und enthält sehr frühe und kostbare Blätter aus dem 15. bis 19. Jahrhundert, darunter das älteste gedruckte Bücherzeichen überhaupt und das Exlibris des Humanisten Willibald Pirckheimer. Das Projekt der wissenschaftlichen Erschließung und der Digitalisierung der Sammlung Berlepsch wurde von der EU und dem Land Niedersachsen gefördert. Abbildungen und Beschreibungen sind über die Datenbank Virtuelles Kupferstichkabinett online zugänglich: http://www.virtuelles-kupferstichkabinett.de/ (Suchbegriffe "Exlibris" oder "Berlepsch").


Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=exlibris
http://archiv.twoday.net/stories/11445459/


http://www.sub.uni-hamburg.de/bibliotheken/digitalisierte_bestaende

Endlich gibt es eine eigene Übersicht der von der SUB Hamburg selbst digitalisierten Bücher (derzeit 102), natürlich ohne RSS-Feed und extrem gut versteckt. man braucht einige Zeit, bis man von der Startseite über die Sitemap zu dieser Seite gelangt. Natürlich ist es viel zu früh für einen RSS-Feed, wo denkt man den hin? Von URNs für Werke und Seiten ganz zu schweigen.

Nachtrag: Merke, dauerhafte Internetadressen sollte man immer sehr sehr gut verstecken. Ein winziges Pluszeichen führt zu einer "Persistenten URL".


http://www.hamburgwissen-digital.de/weitere-angebote/archivfuehrer.html

Im Rahmen des neugestalteten HamburgWissenDigital-Portals. Angegeben werden nur die Kontaktdaten und die Archivsparte, was eher wenig ist.

Eine nicht personalisierte Suche auf der site:archiv.twoday.net nach "Open Access" ergibt folgende 10 erste Treffer:

Archivalia: Open Access
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access Open-access.net verweist nur auf die internationale Seite, bei der ein Filtern nach Land nicht vorgesehen ist. Die Suche nach Germany erbringt gerade mal 6 ...

Archivalia: Quo vadis Open Access?
http://archiv.twoday.net/stories/43005961/ 16. Okt. 2011 – Open Access bedarf einer neuen Marketingform, wie es auch Prof. Wolfgang König auf der Abschlussdiskussion betonte. An den Universitäten ...

Archivalia: Überteuerte Open-Access-Gebühren
http://archiv.twoday.net/stories/38759648/ 30. Aug. 2011 – http://poynder.blogspot.com/2011/08/open-access-interviews-wellcome-trusts.html · KlausGraf ... August 2011, 18:45 - Rubrik: Open Access ...

Archivalia: Die Open-Access-Woche hat begonnen!
http://archiv.twoday.net/stories/49592335/ vor 6 Tagen – Open-access.net verweist nur auf die internationale Seite, bei der ein Filtern nach Land nicht vorgesehen ist. Die Suche nach Germany erbringt ...

Archivalia: Open-Access-Option für Premium-User
http://archiv.twoday.net/stories/38788838/ 19. Sept. 2011 – Open-Access-Option für Premium-User. Seit letzter Woche gibt es eine Premiumversion des Literaturverwaltungssystems CiteULike namens ...

Archivalia - CORE - Volltextsuchmaschine für UK Open-Access ...
http://archiv.twoday.net/stories/43003021/ 13. Okt. 2011 – Beispiel: http://core.kmi.open.ac.uk/search/witchcraft. Eine Suchhilfe gibt es nicht (Phrasensuche geht nicht, auch keine erweiterte Suche). ...

Archivalia: Pfaffen versuchen sich an Pseudo-Open-Access
http://archiv.twoday.net/stories/41782742/ 26. Sept. 2011 – Der Weltkirchenrat hat am Freitag die erste kostenlose Internetbibliothek für Theologie und Ökumene eröffnet. Jeder Interessierte hat Zugang ...

Archivalia: Open Access: Kuhlen fordert auch in Deutschland Mandate
http://archiv.twoday.net/stories/38724727/ 29. Juli 2011 – Und legt sich mit den Hohepriestern der Wissenschaftsfreiheit an: http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=403. Meine Position zu ...

Archivalia: Grüne wollen Förderung von Open Access im ...
http://archiv.twoday.net/stories/41782828/ Grüne wollen Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich. Antrag: ... KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 19:18 - Rubrik: Open Access ...

Archivalia: Rechtsfragen von Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/ 20. Nov. 2006 – Wissenschaftsorganisationen, die Open Access (OA) fördern, empfehlen, keine umfassende Rechteabtretung zu unterschreiben. Autoren ...


Mit Ausnahme des letzten Beitrags aus dem Jahr 2006, der auch auf der Top-25-Liste der meistgelesenen Beiträge (seit 2003) steht (heute #11 mit mehr als 19.000 Aufrufen), stammen alle aus dem Jahr 2011.

Auf den Positionen 14 und 15 folgen:

Reader Elektronisches Publizieren und Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/189932/
Meistgelesener Beitrag #21 mit über 12.000 Aufrufen

Archivalia: Open Access und Edition
archiv.twoday.net/stories/230198/
meistgelesener Beitrag #12 mit über 18.000 Aufrufen.

Einige subjektiv ausgewählte weitere Beiträge, die mir wichtig erscheinen in der Reihenfolge des Google-Rankings:

Wie befreie ich mein Buch und mache es Open Access?
http://archiv.twoday.net/stories/41794350/ 1. Okt. 2011

Der Fall Guttenberg als Beleg für die Notwendigkeit von Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/14645329/ 20. Febr. 2011

Disziplinäre und disziplinübergreifende Open-Access-Repositorien im deutschsprachigen Raum
http://archiv.twoday.net/stories/16571713/ 19. Apr. 2011

Open Access für Archivalien
http://archiv.twoday.net/stories/145113/17. Febr. 2004

Übersicht: Open Access-Woche 2010
http://archiv.twoday.net/stories/8404435/ 26. Okt. 2010

Schwere Niederlage für Open Access: BBKL kostenpflichtig
http://archiv.twoday.net/stories/16568987/ 18. Apr. 2011

Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/ 12. Aug. 2006

Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie über Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/4440889/ 12. Nov. 2007

OA-Tag: Schlüsselbegriffe der Open-Access-Terminologie
http://archiv.twoday.net/stories/5253977/ 14. Okt. 2008

Deutschsprachige Historiker und Open Access: der grüne Weg und sonstige Netzpublikationen
http://archiv.twoday.net/stories/6002752/ 20. Okt. 2009




Einige Hinweise zu Open-Access-Beiträgen in der deutschsprachigen Blogosphäre:

Wissenschaftsblogger Martin Ballaschk bezeichnet die wissenschaftlichen Verlage als Blutsauger des Wissenschaftsbetriebs:
http://www.scilogs.de/wblogs/blog/detritus/sonstiges/2011-10-26/wissenschaftliche-verlage-die-blutsauger-des-wissenschaftsbetriebs

"Patientensicht" ärgert sich darüber, dass ein Fachartikel in "The Lancet", der nach den Richtlinien des Schweizerischen SNF Open Access zur Verfügung stehen soll, nicht im Repositorium vorhanden ist:
http://patientensicht.ch/artikel/forscher-ignoriert-open-access-richtlinie-des-schweizerischen-nationalfonds-snf

"Passend zur weltweiten Open Access Week kommt eine wichtige Meldung aus dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT): Das Präsidium des KIT unterzeichnete als erste deutsche Forschungseinrichtung am 26. Oktober den Compact for Open Access Publishing Equity (COPE). Die internationale Initiative COPE wurde von führenden US-Universitäten wie Harvard und MIT initiiert und ist ein weiterer Baustein für die Förderung des Open Access-Publizierens: Durch die Unterzeichnung verpflichten sich die teilnehmenden Bildungs- und Forschungseinrichtungen, in ihren Institutionen nachhaltige Mechanismen der vollständigen oder teilweisen Übernahme von Open Access-Publikationsgebühren einzurichten."
http://blog.bibliothek.kit.edu/kit_bib_news/?p=2088

Das Biblioblog der FH Hannover macht aufmerksam auf
http://www.researchwithoutwalls.org/
"Today, members of the research community must pay for access to read the very papers we peer reviewed, and aspiring researchers of limited means are locked out of knowledge essential to join the research community. In the age of Internet publishing, research that is reviewed by volunteers and often funded by the public should be freely available to all."
http://biblioblog.fh-hannover.de/2011/10/28/werden-gute-wissenschaftliche-texte-uberhaupt-kostenlos-im-netz-veroffentlicht/

Die Fachzeitschrift Lexikos soll OA werden:
http://lexikographieblog.wordpress.com/2011/10/24/lexikos-wird-open-access-zeitschrift/

Auf einen NZZ-Essay von Roland Reuß, der einmal mehr die traditionelle Buchkultur preist, weist hin:
http://litart.twoday.net/stories/buecher-im-open-access-zeitalter/

Open Access spielt eine wichtige Rolle in der Übersicht der wichtigsten Beiträge zum Thema Urheberrecht in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/49598992/

PS: Gehört zwar nicht zur deutschsprachigen Blogosphäre, möchte ich aber trotzdem erwähnen: Unser englischsprachiger Ableger hat einen eigenen Tag openaccess und macht auch dort Werbung für Open Access:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/openaccess


Peter Diemer, der damalige Redakteur der Kunstchronik, hatte mir vorgeschlagen, mit ihm ein Themenheft der "Kunstchronik" zu konzipieren. Die Zusammenarbeit verlief angenehm, es konnten einige interessante Beiträge eingeworben werden und das Heft erschien im November 2007. Nach den Erfahrungen mit dem ZfBB-Heft zu Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/4440889/
war es natürlich unglaublich naiv, nicht im voraus eine klare Absprache zu treffen, dass das Heft Open Access zur Verfügung steht. Maria Effinger von Artdok (UB Heidelberg) war bereit, die Beiträge dort zu dokumentieren und tatsächlich sind inzwischen die meisten Beiträge (von der Verlagsfassung gescannt) dort präsent. Ein Beitrag liegt (ebenfalls aus der Kunstchronik gescannt) auf der Server der Max-Planck-Gesellschaft.

Da eine Stellungnahme des Verlags zunächst nicht zu erhalten war und die Angelegenheit durch meine Nachfragen das gute Verhältnis zu Peter Diemer zu belasten begann, sind die letzten Beiträge (Diemers Editorial und die Übersetzung der Berliner Erklärung) erst 2011 auf Artdok veröffentlicht worden, nachdem ich einen neuen Anlauf dazu genommen hatte. Die entsprechenden Links habe ich soeben in dem Archivalia-Beitrag mit dem Inhaltsverzeichnis nachgetragen:

http://archiv.twoday.net/stories/4477176/


Websites und Publikationen im Internet aus oder über Baden-Württemberg werden im "Baden-Württembergischen Online-Archiv" (BOA) gesammelt, erschlossen, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und für die Zukunft archiviert.

http://la.boa-bw.de/menu.do?indexGlobal

Was ist der größte anzunehmende Unfall für so ein Webarchivierungsangebot? Richtig, wenn eine mit Archiv-URL zitierte Seite nicht mehr auffindbar ist:

http://archiv.twoday.net/stories/5672187/ Anmerkung [2]

Es versteht sich von selbst, dass die älteren Beiträge nicht in jedem Punkt noch völlig aktuell sind. Von mir als wichtig eingeschätzte neue Erkenntnisse habe ich vielfach nachgetragen.

A) Einführende Beiträge

Beitragsreihe Blog&Recht
http://archiv.twoday.net/search?q=blog%26recht

12.11.2011 Archiv als Veranstalter: GEMA nicht übergehen
http://archiv.twoday.net/stories/49610092/
[Siehe auch #gema
http://archiv.twoday.net/search?q=%23gema ]

19.7.2011 Zehn Gebote zum Urheberrecht
http://archiv.twoday.net/stories/34631680/

28.6.2010 Urheberrechts-FAQ für ein Ausstellungsprojekt
http://archiv.twoday.net/stories/6400921/

B) Zentrale oder vielgelesene Beiträge

28.7.2011 Erste gerichtliche Entscheidung zu Creative Commons-Lizenzen in Deutschland (LG Berlin, Beschl. v. 8.10.2010 – 16 O 458/10)
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/

30.1.2010 Die Public Domain und die Archive
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/

24.12.2008 Research Institutes in the History of Arts against Rising Image Permission Costs
http://archiv.twoday.net/stories/5405864/

9.4.2008 Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie?
http://archiv.twoday.net/stories/4850312/

24.11.2007 Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren
http://archiv.twoday.net/stories/4477889/

24.11.2007 Kulturgut muss frei sein!
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/

20.11.2006 Rechtsfragen von Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
29.10.2012 Rechtsfragen von Open Access (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/197330649/

12.8.2006 Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/

25.11.2005 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches
http://archiv.twoday.net/stories/1192452/

31.5.2004 Open Access und Edition
http://archiv.twoday.net/stories/230198/

C) Kommentierte Linklisten

29.9.2011 Sondersammlungen und Urheberrecht
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/

4.6.2011 Urheberrechtsinformationen im WWW
http://archiv.twoday.net/stories/19460397/

15.6.2003 Urheberrecht im WWW
http://archiv.twoday.net/stories/36386/

D) Bibliographien

27.9.2011 Bibliographie: Archive und deutsches Urheberrecht
http://archiv.twoday.net/stories/41785237/

26.12.2008 Materialsammlung zur Neuregelung der unbekannten Nutzungsarten
http://archiv.twoday.net/stories/5408482/

Die prachtvoll illuminierten Lorcher Chorbücher (1511/12) werden von der Württembergischen Landesbibliothek verwahrt: Cod. mus. I fol. 63-65.

Bildergalerie auf Commons:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Lorcher_Chorb%C3%BCcher

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/138660634/


Das Hochschularchiv Aachen verwahrt das Diplom [vom 25. Juli 1879] und ein großes Konvolut von Architekturzeichnungen des aus Krefeld stammenden Architekten Eugen Confeld von Felbert, über den sich nur wenig ermitteln lässt.

http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2010/06/schenkung-von-architekturzeichnungen.html

Fundstelle: AKL XX, 1998, 509

Originalartikel
Confeld (Cohnfeld) von Felbert, Eugen (Felix Eugen), dt. Architekt, Maler, *Krefeld. Meldete sich dort 1874 nach Arnheim ab, wo ein vermutl. mit ihm verwandter Fotograf C. von Felbert ab 1865 ein Fotoatelier betrieb. Ausb. 1875-80 in Brüssel bei Henri Beyaert sowie in Aachen bei Franz Klemens Ewerbeck. 1880-88 in Amsterdam (u.a. Ausf. von Speicherbauten), ab 1890 in Berlin tätig. – Villen im engl. Landhausstil in der Siedlung Grunewald. Die bei ThB erw. Malereien einer Gedächtnis-Kap. in Eberswalde lassen sich dort nicht verifizieren.
WERKE BERLIN-Wilmersdorf, Hagen-Str. 3: Villa, 1894/95.
BIBLIOGRAPHIE ThB7, 1912. – Baugewerks-Ztg 29:1897, 876 s.; Berliner Arch.-Welt 1:1899, 119; K.Schaap/A.S.Stempher, Arnhem omstreeks 1865, Arnhem 1989; Dehio-Berlin, 1994. – Mitt. C.Krausch, StA Krefeld; C.Seebach, Gemeentearchief Arnhem.

Dankmar Trier


Thieme-Becker Bd. 7 mit US-Proxy
http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015077185802?urlappend=%3Bseq=305
"Confeld von Felbert, Eugen, Architekt und Maler, geb. in Krefeld, bildete sich in Brüssel (1875—80 unter H. Beyaert) und in
Aachen (unter Fr. Ewerbeck) aus, war 1880 bis 1888 in Amsterdam tätig, wo er umfangreiche Speicherbauten am IJ aufführte, lebt
seit 1890 in Berlin, wo er Villen im Grunewald, Saalbau der Innung Konkordia u. a. erbaute. Er schuf auch die dekorativen Malereien in der Gedächtniskapelle zu Eberswalde.
Das geistige Deutschland, 1898. — Alman. f.
Kst u. Kstgew. 1903."

Zum Arnheimer Fotoatelier:
http://www.rkd.nl/rkddb/(inveqe55kltx5z45mat2bv55)/dispatcher.aspx?action=search&database=ChoiceArtists&search=priref=417609

Aufgrund von
http://www.familysearch.org/Eng/Search/IGI/individual_record.asp?recid=100330883278
https://familysearch.org/pal:/MM9.1.1/NZ9P-BH1
wird man als Geburtsdatum den 1. März 1856 ansetzen dürfen.

Für 1898 und 1903 erwähnen ihn Künstleradressbücher in Berlin-Schöneberg Bahnstr. 31 ansässig. Später wohnte er ebd. in der Rembrandtstr. 20IV:

http://adressbuch.zlb.de (überprüft 1924, 1930, 1933)

Da er im Berliner Adressbuch 1933 letztmals erscheint, dürfte er ca. 1933 gestorben sein.

Fotos Landhaus Woringer:
http://www.luise-berlin.de/lexikon/chawi/l/landhaus_woringen.htm
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/cgi-bin/hidaweb/getdoc.pl?LIST_TPL=lda_list.tpl;DOK_TPL=lda_doc.tpl;&KEY=obj%2009046473

Abbildung der Berliner Grunewald-Villa Dr. Stavenhagen
http://books.google.de/books?id=W_jmAAAAMAAJ&pg=PA119 (US-Proxy) = Berliner Architekturwelt 1 (1899), S. 119 (mit Text S. 125f.)
http://www.libreka.de/9783897028531/44

Nachtrag: Das Stadtarchiv Krefeld konnte das Geburtsdatum bestätigen (über die Auskunft von C. Krausch liegen dort keine Informationen vor). Leider konnte das Landesarchiv Berlin aus der Einwohnermeldekartei kein Todesdatum ermitteln.

Die Grunewald-Villa des Dr. Stavenhagen wurde in der Baugewerks-Zeitung vom 10. Juli 1897 S. 876f. gewürdigt:

http://www.archive.org/details/Baugewerks-zeitung10-07-1897Nr.55

In seinen Lebenserinnerungen schrieb Eckart von Naso: "Ein einziges Haus gab es, darin wir uns heimisch fühlen und das wir liebten. Das war die burghafte Stavenhagensche Villa im Grunewald. In ihr vereinte sich Schlesien und Berlin, und Menschen lebten dort, die es wirklich waren."
http://books.google.de/books?id=ptIPAAAAMAAJ&q=villa+grunewald+stavenhagen

Zur angeblichen Gedächtniskapelle in Eberswalde:
WP:AU

Update: Ein Bild Confelds und weitere Angaben zu Werken
Deutsche Bildende Künstler in Wort und Bild, zusammengestellt und hrsg. von Friedrich Jansa. 1912, S. 151, 153
http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015020732411?urlappend=%3Bseq=165 (US)

Als Zeichner war er beteiligt an dem Tafelwerk:
Colmar : Deutsche Renaissance von Aug. Ortwein und Aug. Scheffers. - Leipzig : E.A. Seemann : Wien : Lehmann et Wentzel, (1881). 4 Bilder sind einsehbar über den OPAC der BNU Strasbourg:
http://opac.bnu.fr/
Gut erkennbar die Signatur
http://w1.bnu.fr/videodisque/27/NIM27491.jpg

Zeichnungen im Stadtarchiv Amsterdam online:
http://beeldbank.amsterdam.nl/beeldbank/indeling/grid?q_searchfield=confeld





#forschung

Ein Artikel über die Öffnung des ITS-Archivs:

http://www.ottawacitizen.com/story_print.html?id=5624350&sponsor=

Die Ostberliner Umwelt-Bibliothek wurde am 2. September 1986
gegründet. In den 12 Jahren ihres Bestehens war die libertäre "UB"
legendärer Treffpunkt der linken DDR-Opposition, Bibliothek, Kneipe,
Galerie, Archiv, subversiver Versammlungsort. Diese neue Internetseite will aufklären und erinnern:
http://www.umwelt-bibliothek.de

Quelle: Redaktion telegraph (http://www.telegraph.ostbuero.de/)

"Verdacht der Korruption, politische Versäumnisse und die Verschwendung von Millionen Steuergeldern: Seit Ende September nimmt ein Untersuchungsausschuss die Projekte des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) unter die Lupe. Dabei haben die Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) noch nicht einmal richtig begonnen mit der Arbeit. Die schiere Fülle an zu sichtenden Unterlagen verdammt die Politiker für die nächsten Monate zu ausgiebigem Aktenstudium. 5.000 bis 10.000 Aktenordner, jeder gefüllt mit 300 bis 400 Blatt, schätzt der CDU-Abgeordnete Jens Petersen, gilt es zu bewältigen. Das sind zwischen 200 und 400 Regalmeter. Es wird dauern, bis die Ausschussmitglieder sich durch diesen Berg an Unterlagen gekämpft haben. .... Da ist zum einen der Bau des Landesarchivs in Duisburg. Ein Leuchtturmprojekt sollte es werden, ein architektonisch reizvoller Neubau im Binnenhafen. Die Kosten scheinen bei den Planungen zunächst keine Rolle gespielt haben, und bald explodierten sie auf bis zu 160 Millionen. Einer der Hauptgründe dafür war ein Gerangel um das Grundstück. Es sollte ursprünglich zwei Millionen Euro kosten, wurde dem Land aber von einem Immobilienentwickler vor der Nase weggeschnappt. Später bot jener Immobilienhändler dem Land das Grundstück für fast 30 Millionen an. Der BLB zahlte offenbar anstandslos. .... Der PUA scheut nach den Worten des CDU-Mannes Petersen auch nicht davor zurück, namhafte Landespolitiker als Zeugen zu laden - zum Beispiel die ehemaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement, Peer Steinbrück (beide SPD) und Jürgen Rüttgers (CDU). Mögliche Zeugen seien auch der frühere grüne Bauminister Michael Vesper, Ex-Finanzminister Helmut Linssen (CDU) und Ex-Innenminister Ingo Wolf (FDP).
Allerdings werde die Aufarbeitung Zeit brauchen. Unklar ist derzeit noch, mit welchem der vier Fälle die Abgeordneten anfangen wollen. SPD-Mann Markus Töns hatte bereits angekündigt, mit dem Landesarchiv zu beginnen - dem mit Abstand komplexesten Fall. Petersen warnt davor und meint: "Dann taucht der Ausschuss erst einmal ein halbes Jahr zum Aktenlesen ab." Klar ist, dass es Jahre dauern wird, bis der PUA abschließende Ergebnisse vorlegen kann.
"


Quelle: Rainer Kellers, wdr.de, Politik, 27.10.2011
Link zum einen Radiobeitrag von Leo Flamm, WDR 5 Westblick, 27.10.2011

Presseecho:
Ahlener Zeitung, 27.10.11
Rheinische Post, 28.10.2011 mit hübschem Fehler. Denn ich gehe davon aus, dass das Duisburger Stadtarchiv gerne einen Neubau hätte, wenn auch nicht für 190 Mio. €.
s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg

"Am 20. Oktober wurde im Konzertsaal des Richard-Strauss-Instituts (RSI) in Garmisch-Partenkirchen unsere Online-Datenbank vorgestellt: das Richard-Strauss-Quellenverzeichnis (RSQV). Es ist für jedermann zugänglich auf www.rsi-rsqv.de.

Die RSQV-Datenbank ist das Zwischenergebnis einer zweijährigen intensiven Forschungsarbeit. Dahinter steht ein seit Oktober 2009 am RSI ansässiges dreijähriges Forschungsprojekt, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert wird. Namentlich führen die Arbeit die Projektmitarbeiter Dr. Claudia Heine, Adrian Kech M.A. (Konzept, Realisierung und Inhalt der Datenbank) und Dr. Jürgen May (Projektleitung) aus. Sie werden durch Anita Bauer als studentische Hilfskraft unterstützt. Programmiert wurde die Datenbank von Dr. Gerhard Schön von der IT-Gruppe Geisteswissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU).

Das RSQV ist ein modernes Rechercheinstrument, das höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, und leistet wichtige und aktuelle Basisarbeit für die Forschung zum Komponisten Richard Strauss. So verwendet das RSQV im Hintergrund Normdaten im Bereich der Personen, Institutionen, Orte und Bibliographie. Interessierte finden in der Datenbank Musikquellen von der ersten Skizze bis zum Erstdruck der Werke von Richard Strauss und können sowohl die Quellen als auch die Werke mittels verschiedener Suchkriterien beliebig recherchieren. Der Inhalt und der Bearbeitungsgrad der Datensätze sind maximal transparent. Eine besonders hohe Qualität der Datensätze können die Mitarbeiter des Projekts vor allem dann garantieren, wenn die Quelle im Original gesichtet wurde. Ziel ist es, im Idealfall bis zum Ende der Projektlaufzeit sämtliche öffentlich zugänglichen Quellen einzusehen, denn die Sekundärliteratur liefert teilweise rudimentäre oder veraltete Angaben. Die Datenbank stellt sich dem Benutzer also als "work-in-progress" dar. Die Inhalte werden von nun an sozusagen in Echtzeit aktualisiert, die Zahl der Datensätze und deren Informationsgehalt wird kontinuierlich steigen.

Das RSQV ist vielseitig vernetzt. Zu den Kooperationspartnern gehört unter anderem die seit Februar 2011 an der LMU etablierte Richard-Strauss-Gesamtausgabe.

Zugang zur Datenbank sowie weitere Informationen: http://www.rsi-rsqv.de "

via E-Mail des Richard-Strauss-Instituts v. 27.10.2011

Wenige alte Drucke online:

http://129.252.86.70/cdm/search/collection/ariail/searchterm/Books/field/media/mode/all/conn/and

Noch sehr bescheiden:

http://web.nlp.gov.ph/nlp/?q=node/675

Die Zukunft der Stadtbibliothek bewegte die Gemüter im Kulturausschuss. Klärende Worte gab es allerdings nicht. Kulturdezernentin Marianne Grosse (SPD) begründete noch einmal die drastischen Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen, um in den Genuss des Entschuldungsfonds zu kommen. Beim Staatstheater und PCK habe man gute Ergebnisse erzielt. Auch andere Einrichtungen stünden auf dem Prüfstand. Nach AZ-Informationen plant die Ampel-Koalition, das denkmalgeschützte Gebäude der Stadtbibliothek zu verkaufen und die Bestände auf unterschiedliche Standorte wie Universitätsbibliothek und Gutenberg-Museum zu verteilen. Das Stadtarchiv soll den Überlegungen nach in einer leerstehenden Schule untergebracht werden. Grosse wollte sich zu diesen Plänen nicht konkret äußern. Es gebe noch keine Beschlussfassung, die öffentlich diskutiert werden könnte.

Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion, Walter Konrad, warf der Ampelkoalition vor, dass die Mitarbeiter der Bibliothek über ihr mögliches Schicksal nicht informiert worden seien und erst aus der Presse von den Plänen erfahren hätten. Eine traditionsreiche Einrichtung wie die Stadtbibliothek dürfe nicht einfach zerlegt werden. Unklar sei, welche Räumlichkeiten konkret vorgesehen seien, ob es genügend Planstellen oder Sachmittel gebe. Die Bestände müssten gehegt und gepflegt werden, so Konrad. Grosse betonte, dass man, sobald eine Entscheidung gefallen sei, eine Sondersitzung des Ausschusses einberufe. Bis Mitte Dezember muss die Stadt der ADD mitteilen, wie sie 12,7 Millionen Euro einsparen will.


http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/11297831.htm

Auf
http://www.mainzerbibliotheksgesellschaft.de/
tut sich bislang ... NICHTS.

Frühere Berichterstattung:
http://archiv.twoday.net/search?q=mainz+stadtbibliothek

Übersicht der digitalisierten Handschriften nach Standort:

http://www.europeanaregia.eu/en/manuscripts/repository


Das Amtsgericht Ludwigshafen hat nun durch rechtskräftiges Urteil einen 42 Jahre alten Mann zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Dies kann einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 21.10.2011 entnommen werden. Der Tatvorwurf lautete zum einen auf gemeinschaftliches Betreiben eines Trackers, also dem organisatorischen Betrieb eines BitTorrent-Netzwerkes, zum anderen wurde dem Verurteilten die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken nachgewiesen.

http://www.lbr-law.de/lbr-blog/urteil-in-raubkopierer-fall-%E2%80%93-ein-jahr-freiheitsstrafe-auf-bewahrung

http://www.gvu-online.de/25_177_Pressemitteilung.htm

In meinem Buch Urheberrechtsfibel (2009) schreibe ich zu § 106 UrhG

"§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung
eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Am 6 Mai 2004 verurteilte das Amtsgericht Cottbus – Az.: 95 Ds 1653 Js
15556/04 (57/04) – einen etwa 23-jährigen Angeklagten zu einer
Geldstrafe von 80 Tagessätzen (zu je 5 Euro), weil er ohne Erlaubnis der
jeweiligen Rechteinhaber 272 Titel (unter anderem von Rosenstolz, 214
Grönemeyer und Nena) kopiert und zum Download in der Tauschbörse KaZaA angeboten hatte.
Neben zivilrechtlichen Vorschriften mit Sanktionscharakter wie etwa
dem § 98 kennt das Urheberrecht auch Strafvorschriften. § 106 bezieht
sich grundsätzlich auf den gesamten Bereich der Verwertungsrechte,
also auch auf Bagatellverstöße. Ein Vorstoß, solche Bagatellfälle, also
insbesondere die urheberrechtliche „Schulhofkriminalität“, von der
Strafbarkeit auszunehmen, wurde 2005 vom Bundestag nicht umgesetzt,
da Bagatellfälle ohnehin nicht verfolgt würden.
Es heißt, der gesetzgeberische Einsatz von Strafrecht dürfe immer
nur „letztes Mittel“ (ultima ratio) sein, wenn andere Sanktionsmöglichkeiten nicht ausreichen. Angesichts der empfindlichen finanziellen
Schäden, den das zivilrechtliche Instrumentarium des Urheberrechts
(Paragrafen 97 und folgende) anbietet und das ja von der Abmahnindustrie weidlich ausgenutzt wird, ist nicht einzusehen, wieso sozialschädlichem Verhalten auf dem Gebiet des Urheberrechts zwingend mit
dem Schwert des Strafrechts zu begegnen ist. Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern zu kriminalisieren trägt sicher nicht zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Urheberrechts bei.
Viel zu wenig beachtet wird von den Urheberrechtlern der Bestimmtheitsgrundsatz aus Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz: Der Bürger
soll von vornherein wissen können, was strafrechtlich verboten ist, damit er sein Verhalten darauf einstellen kann. Zwar sind Generalklauseln
durchaus zulässig, aber dass der Bürger vor Nutzung eines Internetanschlusses ein Jurastudium absolvieren müsse, um einen Urheberrechtskommentar verstehen zu können, ist vielleicht doch etwas viel verlangt.
Wenn die zentrale Norm für die Vervielfältigung § 53 in entscheidenden Abschnitten schlicht und einfach unverständlich ist, kann sich aus
einem Verstoß, meine ich, auch keine Strafbarkeit ableiten.
Nur vorsätzlich begangene Urheberrechtsverletzungen sind strafbar.
Bedingter Vorsatz reicht aus, Fahrlässigkeit nicht. Beim bedingten Vorsatz hält es der Täter für möglich, wenngleich nicht für sicher, fremde
Rechtsgüter zu verletzen, findet sich damit aber ab. Es kommt auf die
„Parallelwertung in der Laiensphäre“ an. Wer nicht im Mindesten damit rechnet, etwas Verbotenes zu tun, kann sich auch nicht strafbar
machen.
Zum Verbotsirrtum hat sich das Berliner Kammergerichts am
28. März 2000 (Az.: (4) 1 Ss 397/98) geäußert. Der bei juris zitierte
Orientierungssatz lautet: „Es ist rechtsfehlerhaft, wenn das erkennende
Gericht einem Angeklagten (hier: in einem Strafverfahren wegen ge-215
werbsmäßigen Vergehens gegen UrhG §§ 106, 108, 108a) deshalb keine
günstige Sozialprognose iSd StGB § 56 Abs 1 stellt, weil er in der (Berufungs-)Hauptverhandlung erklärt hat, ‚daß ihm gar nicht bewußt gewesen sei, sich strafbar gemacht zu haben‘, was zeige, ‚daß der Angeklagte
sein bisheriges Verhalten nicht reflektiert habe‘. Diese Darlegungen
lassen besorgen, daß das erkennende Gericht das Geltendmachen eines
Verbotsirrtums unzulässigerweise zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat. Einem Angeklagten darf es nicht zum Nachteil gereichen, wenn er keine Schuldeinsicht oder Reue zeigt oder sich auf einen
Verbotsirrtum beruft.“ Das Landgericht hatte genau entgegengesetzt
argumentiert.
Strafrechtliche Verurteilungen auf dem Gebiet des Urheberrechts
sind außerordentlich rar. Allerdings werden von der „Abmahnindustrie“ sehr viele Verfahren nur deshalb angestrengt, um über die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Filesharer identifizieren zu können.
Für entsprechende Auskünfte gelten die vergleichsweise umständlichen
Vorschriften des § 101, die via Staatsanwaltschaft leicht umgangen werden können. Allerdings beginnen sowohl die Staatsanwaltschaften als
auch die Gerichte inzwischen, diese Instrumentalisierung des Strafrechts kritisch zu sehen.
Soweit ein Sanktionsbedürfnis gegen gewerbliche Urheberrechtsverletzung besteht, könnte man eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit
erwägen. Dies hätte den Vorteil, dass sie das Unternehmen selbst treffen
kann, während das Strafrecht auf die umständliche Regelung der Vertreterhaftung (§ 14 Strafgesetzbuch) angewiesen ist.
Man könnte gegen die Abschaffung des Strafrechts im Urheberrecht
einwenden, die Strafverfahren spielten nur deshalb in der Praxis eine
untergeordnete Rolle, weil eben die Abschreckung greife. Dieses Argument erinnert ein wenig an den Witz, den Paul Watzlawick in seiner
„Anleitung zum Unglücklichsein“ wiedergab: Ein Mann klatscht alle
zehn Sekunden in die Hände. Man fragt ihn, warum er das tue. „Um die
Elefanten zu verscheuchen.“ „Aber es gibt hier doch gar keine!“ „Na,
also! Sehen Sie?“
Die Kriminalisierung von Urheberrechtsverstößen ist Teil einer
Hochrüstungs-Strategie, die in eine Sackgasse führt. Die Konsequenz kann daher nur sein: Weg mit dem Urheberstrafrecht! "

http://www.themorgan.org/collections/works/BlackHours/manuscript.asp

The Morgan's Black Hours is awaiting conservation treatment. In the meantime, we are pleased to offer a virtual facsimile.

"Black Hours," for Rome use. Belgium, Bruges, c. 1470 (MS M.493).



https://www.facebook.com/groups/WorldPaperFreeDay/

"The World Paper Free Day ( #WPFD ) is an initiave by AIIM international to create awareness for the benefits of electronic media, electronic communication and electronic information management - to save paper. "

Open-Access-Erfolgsgeschichten präsentiert:

http://www.oastories.org/

Was kostet die wissenschaftliche Welt, fragt Christian Hauschke:

http://plan3t.info/2011/10/27/was-kostet-die-wissenschaftliche-welt/

Und Ben Kaden zerlegt den Angriff von Günter Krings (CDU-MdB) auf DFG und Zweitveröffentlichungsrecht (wo schrieb Krings? natürlich im Zentralorgan der Reußianer, der FAZ):

http://www.iuwis.de/krings_dfg_10_2011

Weiterer Kommentar zu Krings:

http://blog.die-linke.de/digitalelinke/gunter-krings-gegen-open-access-der-professorenversteher/


Die BSG-Jahresbände 1913-1974 wurden gescannt, OCR-erfasst, strukturiert und auf der Seite retro.seals.ch unter der Rubrik "DDC-940: Geschichte Europas" aufgeschaltet.

http://www.nb.admin.ch/aktuelles/03147/03569/03932/index.html?lang=de

http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=bsg-001&id=browse&id2=browse1

http://infobib.de/blog/2011/10/26/kein-plus-mehr-in-der-google-suche/

Statt mit einem vorangestellten Pluszeichen muss man nun einen Begriff, der exakt so gefunden werden soll, in Anführungszeichen setzen.

Ergebnisse für klaus garf
Der Operator + wurde ersetzt.
Verwenden Sie für die Suche nach einem genauen Wort oder einer genauen Wortgruppe doppelte Anführungszeichen: klaus "garf"

http://www.urheberrecht.org/news/4399/

http://buskeismus-lexikon.de/324_O_196/11_-_15.07.11_-_Was_in_der_Kunst_erlaubt_ist,_bestimmen_die_Richter

Das LG Hamburg hat am 14. Oktober 2011 zu Gunsten des klagenden Moderators Günther Jauch entschieden und den Inhaber des Solibro Verlags, in dem das Buch »Ich war Günther Jauchs Punching-Ball!« von Peter Wiesmeier erschienen ist, zur Unterlassung verurteilt (Az.: 324 O 196/11; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Dabei stützte es sich auf die »Ron Sommer«-Entscheidung des BVerfG vom 14. Februar 2005 zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Fotomontage.

Das BVerfG führt in der vom LG Hamburg herangezogenen Entscheidung aus: »Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (...), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird. Die Bildaussage wird jedenfalls dann unzutreffend, wenn das Foto über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus verändert wird. Solche Manipulationen berühren das Persönlichkeitsrecht, einerlei ob sie in guter oder in verletzender Absicht vorgenommen werden oder ob Betrachter die Veränderung als vorteilhaft oder nachteilig für den Dargestellten bewerten«.


Die herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werte ich als klare und eindeutige Fehlentscheidung, die entscheidend die Kunstfreiheit verkennt, indem sie bei Personendarstellungen ein absolutes Verbot von Bildbearbeitung verhängt. Dass Satiriker zwar in zeichnungen karikieren dürfen, aber Fotoveränderungen nicht erlaubt sind, greift entscheidend in die Freiheit der Kunst ein.

Goldene Worte, auch der Besuch schon ein paar Jahre zurückliegt (2007):

Zu Anfang wurden die Besucher durch den Grafen Droste zu Vischerering (Erbdroste) begrüßt, der zur Geschichte des Schlosses und aller Anwesen eingehende und sehr erläuternde Ausführungen machte. Alsbald stieß ein Mitarbeiter mit in unsere Gruppe. Dieser führte uns im Beisein des Grafen in das Archiv. Hier wurde allgemein festgestellt, dass das Archiv an Größe, Ordnung und Sauberkeit seinesgleichen sucht. Anschließend bat man uns in ein Besprechungszimmer, in dem der Mitarbeiter sehr gut vorbereitet anhand von Unterlagen und Wortbeiträgen über Haus Bevern berichtete.

Anschließend durften wir noch in der Stattelkammer die blank gewienerten Pferdegeschiere ansehenden. Dies war ein seltener Anblick. Gleichfalls herrschten hier besondere Sauberkeit und Ordnung. Es bleibt hervorzuheben, dass von Alter nichts zu sehen war.


http://www.heimatvereinostbevern.de/bildergalerie-einzel-heimatverein-ostbevern.php?backDat=bildergalerie-heimatverein-ostbevern.php&galid=9

#histverein


Trailer Chico y Rita from estudiomariscal on Vimeo.


".... Chico & Rita ist das Werk von Regisseur und Oscar-Preisträger Fernando Trueba, Spaniens renommiertesten Designer Javier Mariscal und Tono Errando. Die wundervolle Musik, welche die Bilder begleitet, stammt von dem bereits 93-jährigen Komponisten Bebo Valdés, der auch Chicos Klavierspiel im Film übernahm. Ritas Gesang kam von Idania Valdés. Flamenco-Star Estrella Morente spielte sich selbst in dem Film.

Chico & Rita präsentiert ein Havanna, das nach alten Stadtplänen detailgenau rekonstruiert wurde. Mit einer unglaublichen Liebe zum Detail gingen dem Trickfilm ganze vier Wochen Dreharbeiten im wahren Kuba voraus. Mariscal verschaffte sich Zugriff zu Bildern Havannas im Jahre 1949 aus dem Stadtarchiv, um sich ein genaues Bild des Szenarios zu kreieren, in das er die Protagonisten einbetten wollte. Die Orte, Straßen und Häuser - sowohl ihre Fassaden, als auch ihre Räume - sind dem originalen Havanna der 1950er nachempfunden und verleihen den Bildern der Geschichte von Chico & Rita, die sich zu eben dieser Zeit abspielen, ein historisch realistisches Ambiente und sehr viel Authentizität. Aber auch die Figuren des Films sind in ihrer Ausdrucksweise, in ihren Bewegungen, in der Gestik und Mimik den realen Einwohnern Havannas nachempfunden. Das Ergebnis ist eine Welt, in die der Betrachter nur zu gerne eintaucht und seine reale Umgebung vergisst, um sich völlig auf die Geschichte von Chico & Rita einzulassen. ..."

Quelle: Negativ, 24.10.11

Filmhomepage


Quelle: Pumpwerk Siegburg

"Rosemarie Stuffer hat rund 40 Gemälde und Objekte aus Ton und Papier im Siegburger Pumpwerk ausgestellt. Die Künstlerin hat sich vom eingestürzten Stadtarchiv inspirieren lassen.
Die Bilder haben sich ins Gedächtnis eingebrannt: Mauerteile, Trümmer, aufgerissene Fassaden an der Stelle, an der einmal das Historische Archiv der Stadt Köln stand. Zwei junge Männer wurden aus dem Leben gerissen, das Gedächtnis einer Stadt zerstört, zerfetzt, vergraben im Schutt. Der Einsturz des Stadtarchivs im März 2009 erschütterte auch die Mucher Künstlerin Rosemarie Stuffer:„Ich bin nach Köln an den Unglücksort in die Severinstraße gefahren“, erzählt sie. „Mir war sofort klar, dass ich das künstlerisch verarbeiten muss.“

Die Trümmer, die Zerstörung, das Chaos thematisierte sie noch im selben Jahr in einer Serie aus Gemälden und Objekten, in denen sie die Formen aus dem Bild ins Dreidimensionale übersetzte. Zerstörung, Chaos – das sind die Themen der 70-Jährigen. „Reines Chaos wäre schrecklich“, sagt sie. „Aber Chaos ist Nährboden für Veränderungen, und die wiederum haben Einfluss auf die Menschen. Sich selbst zu verändern ist das Schwierigste überhaupt.“ „Veränderungen“ ist auch der Titel der aktuellen Ausstellung der Künstlerin im Siegburger Pumpwerk. Neben der Reihe „Gedächtnis der Stadt“ werden rund 30 weitere Bilder und Objekte aus den letzten Jahren gezeigt: Farbintensive Bilder, filigrane Papierarbeiten, Objekte aus Ton. „Ich habe mit Skulpturen begonnen, die Malerei kam später dazu“, erzählt Rosemarie Stuffer. „Ich wollte über den Tellerrand schauen dürfen.“

Interdisziplinäres Arbeiten ist ihr wichtig: Immer wieder durchkreuzen stilisierte Stadtpläne ihre Bilder, hat sie Entwurfszeichnungen aus ihrer Zeit als Stadtplanerin in Bergisch Gladbach eingearbeitet. Sie spachtelt Bitumen auf die Leinwand, klebt Zellulose an Draht, brennt ihre Ton-Objekte nach einer japanischen Tradition aus dem 16. Jahrhundert. „Raku“ heißt die Technik, bei der die Keramik in einem mit Holz befeuerten im Ofen im Freien gebrannt wird und in Laub abkühlt. „Weil meine Objekte so groß sind, muss ich sie mit einem Flaschenzug aus dem Ofen holen“, berichtet sie. Risse, Sprünge, Farbverlauf – kein Objekt gleicht dem anderen. Durch den Raku-Brand ergeben sich spannende Veränderungen: „Durch den Brand bekommt das Werk eine Eigendynamik, es lässt sich nie vorhersagen, wie es aussehen wird.“

„Veränderungen“ bis 4.11. im Pumpwerk, Bonner Straße 65, Siegburg. ☎ 02241/97 14 20 "

Quelle: Sandra Ebert und Sophie Jung, Kölner Stadt-Anzeiger20.10.11



"Von der Einführung des Farbfernsehens bis zum Mauerfall, von Rosemarie Nitribitt bis Rainer Barschel, von den ›Hitler-Tagebüchern‹ bis zur Rechtschreibreform – Isabel Kreitz hat prägende Ereignisse deutscher Nachkriegsgeschichte in faszinierende Bildergeschichten von je einer Seite umgesetzt. Sie verpackt die große Geschichte in kleine Geschichten, kreiert Szenen, in denen sich zeigt, wie Historie den Alltag der Bürger veränderte – sei es für einen Tag, sei es für ein ganzes Leben."
Verlagswerbung

"Mit etwa 600 Millionen Teilen ist das ehemalige Stasi-Archiv wohl das größte Puzzle der Welt. Um aus den Papierschnitzeln die in den letzten Tagen der DDR hastig zerrissenen Spitzelakten wiederherzustellen, wurde am Fraunhofer Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK) der E-Puzzler entwickelt, ein Computersystem, das die einzelnen Fragmente analysiert und – in den meisten Fällen – wieder korrekt zusammensetzt. Nach dem erfolgreichen Start des Stasi-Aufarbeitungsprojekts soll diese Technologie nun unter dem Stichwort „Kulturrekonstruktion“ weiter genutzt werden.

Eines der nächsten Großprojekte, in dem das Verfahren zum Einsatz kommen soll, ist die virtuelle Rettung des eingestürzten Kölner Stadtarchivs, in dem mehrere Kilometer dicht gestapelter Dokumente unter Schlamm und Trümmern begraben wurden.

Die Vorbereitung zur virtuellen Rekonstruktion erfordert freilich noch jede Menge Handarbeit: Die Einzelteile müssen auseinandergeklaubt und eingescannt werden, ehe der E-Puzzler seine Arbeit aufnehmen kann. Im Fall der Stasi-Archive handelte es sich um 15.000 Säcke mit Papierschnitzel, wobei einzelne Seiten mit offenbar besonders brisantem Inhalt in 50 und mehr Stücke zerrissen wurden.

„Der E-Puzzler ist eine von uns selbst entwickelte Rekonstruktionssoftware, die mit komplexen Algorithmen der Bildverarbeitung und der Mustererkennung Papierfragmente automatisiert zu vollständigen Seiten zusammensetzt“, beschreibt Bertram Nickolay, Abteilungsleiter für Sicherheitstechnik am IPK, das Herzstück des Systems. So werden verschiedene Merkmale wie etwa Linienmuster, Papierstrukturen, Risskanten und Schriftzeichen extrahiert und gespeichert, und dann mit anderen Fragmenten verglichen. Wird keine Übereinstimmung gefunden, wird das Ergebnis gespeichert, und später, wenn neue Scans hinzugekommen sind, erneut in die Analyse miteinbezogen.

Die Anwendungsmöglichkeiten der Technologie sind vielfältig. So lässt sich das Verfahren beispielsweise in der Verbrechensbekämpfung einsetzen, um geschredderte Notizen wiederherzustellen, in Südamerika und Nordafrika sind bereits Regierungen an das IPK herangetreten, um mithilfe des E-Puzzlers die Missetaten früherer Regimes aufzudecken.


Über 2,5- zur 3-D-Rekonstruktion

Aber auch in der klassischen Archäologie sieht Nickolay ein breites Einsatzgebiet. So können zerfallene, ägyptische Papyrusrollen durch den E-Puzzler wieder lesbar gemacht werden, aber auch die Rekonstruktion dreidimensionaler Objekte wie etwa Skulpturen oder gar Bauwerke ist mit diesem Verfahren denkbar. Derzeit arbeiten die Forscher am IPK noch an den entsprechenden Algorithmen, wobei einen wichtigen Zwischenschritt die sogenannte 2,5-D-Rekonstruktion darstellt. Von zerbrochenen Steintafeln oder Wandfresken wird die Oberfläche zweidimensional abfotografiert und um die zugehörigen Tiefeninformationen ergänzt. „Aus mehreren 2,5-D-Aufnahmen, die alle Bereiche der Oberfläche eines Objekts abbilden, können in einem weiteren Schritt vollständige 3-D-Objekte gebildet werden“, erklärt Nickolay. Vereinfacht könnte dieser Prozess in Zukunft durch neue Scan-Methoden, die die Objekte gleich dreidimensional erfassen.

Letztendlich denkt man am Fraunhofer Institut aber auch über eine kommerzielle Verwertung nach und sucht in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsuniversität Wien nach Anwendungsmöglichkeiten und Geschäftsmodellen. Schon jetzt arbeitet das IPK mit zahlreichen Unternehmen wie SAP oder dem österreichischen Sicherheitsdienstleister SEC Consulting bei der Weiterentwicklung und möglichen Vermarktung der Forschungsergebnisse eng zusammen."

Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2011

"Ein türkisch-deutsches Theaterprojekt des Stadtarchivs Nürnberg, des Bildungszentrums und des Staatstheaters Nürnberg mit Unterstützung des Amtes für Kultur und Freizeit Sie kamen als „Gastarbeiter“ vor 50 Jahren nach Nürnberg.
Doch viele Türkinnen und Türken kehrten nicht wieder in ihre Heimat zurück, sondern holten ihre Familien nach, viele Kinder kamen erst hier zur Welt. Was ist aus diesen Menschen geworden?
Wie war das vor 50 Jahren? Wie sieht das Leben der so genannten Deutsch-Türken heute aus? Leiden sie noch unter dem „Culture Clash“? Was weiß die dritte Generation von den Anfängen ihrer Großeltern?
Die Kulturwissenschaftlerin und Regisseurin Jessica Glause ist zusammen mit dem Stadtarchiv und dem Bildungszentrum" diesen Fragen nachgegangen, hat vor Ort recherchiert und daraus gemeinsam mit türkischen Zeitzeugen und dem Staatstheater Nürnberg ein Stück entwickelt.
Mit: Josephine Köhler, Marion Schweizer, Julian Keck,
Rainer Matschuck und Sabri Yaman.
Uraufführung am 1. Dezember 2011, um 20.15 Uhr, Blue Box,
Staatstheater Nürnberg, Richard-Wagner Platz 2
Einführungsmatinee am 27. November 2011, um 11 Uhr, Blue Box"

Quelle: Stadtarchiv Nürnberg, Flyer

"In Kooperation mit dem Landesarchiv Schleswig-Holstein und der Universität der Künste Berlin, Universitätsarchiv, findet am 27. Oktober 2011 um 20 Uhr in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund eine Podiumsdiskussion zwischen Archivaren und Kulturwissenschaftlern statt:
„Wissen ist Macht“ – dieser Satz wird in unserer Informationsgesellschaft immer bedeutender. Archive sind die Wissensspeicher und zentrale Faktoren modernen Wissensmanagements.
Nachgegangen werden soll der Frage, ob sie daher auch Macht hätten – und ggf. welcher Art diese sei. Zudem soll die daraus resultierende Bedeutung für unsere Gesellschaft erörtert werden. Ein neues Verständnis von Archiven in der Postmoderne betont eine bislang unbeachtete Facette dieser in der Öffentlichkeit wenig wahrgenommenen Institutionen – vor diesem Hintergrund werden erstmals in einer interdisziplinären, vom Landesarchiv Schleswig-Holstein, der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin und von der Universität der Künste Berlin ausgerichteten Podiumsdiskussion Archivare, Archivwissenschaftler und Historiker zusammengebracht, um über diese Fragen zu diskutieren. Im Mittelpunkt soll anhand von konkreten Beispielen das Spannungsverhältnis von Macht und Ohnmacht stehen, das sich mit Blick auf die Archive in vielen Aspekten zeigt.
Die Einführung und Moderation übernimmt Prof. Dr. Martin Dinges. An der Diskussion nehmen Prof. Dr. Knut Ebeling, Prof. Dr. Rainer Hering, Prof. Dr. Robert Kretzschmar sowie Dr. Dietmar Schenk teil. Die Teilnahme ist nur für persönlich eingeladene Gäste nach Anmeldung möglich."

Quelle: datensicherheit.de, 20.10.2011

Lesesaal
Der Lesesaal ist nicht groß, aber gemütlich. Vier Nutzer finden Platz. Quelle: Nomen obscurum, 18.10.2011, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

"Das Hohenlohe-Zentralarchiv auf Schloss Neuenstein verwahrt die Überlieferung aller hohenlohischen Territorien aus der Zeit des Alten Reichs. Die umfangreichen Bestände bieten reichhaltiges Material zur mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte des hohenlohischen Landes, des fränkischen Reichskreises, des Reiches und seiner Institutionen wie auch des Adels im allgemeinen. Nach der Mediatisierung der hohenlohischen Fürstentümer 1806 blieb den einzelnen Linien ein umfangreicher Grundbesitz, dessen Verwaltung den Schwerpunkt der späteren Überlieferung ausmacht. Nachlässe zu vielen Mitgliedern des Hauses Hohenlohe ergänzen die Überlieferung.

Mit annähernd fünf laufenden Kilometern Archivgut gehört das Hohenlohe-Zentralarchiv zu den größten Privatarchiven Deutschlands. Das Archivgut ist Eigentum des Gesamthauses Hohenlohe und wird vom Landesarchiv Baden-Württemberg fachlich betreut. Die Nutzung des Hohenlohe-Zentralarchivs steht allen interessierten Wissenschaftlern wie auch Heimat- und Familienforschern offen.

Dieses Album entstand im Sommer 2011 als Begleitprodukt einer Projektarbeit zur Erschließung des Partikulararchivs Oehringen. Aus dessen Beständen stammen auch die meisten Beispiele.

Hohenlohe-Zentralarchiv: http://www.landesarchiv-bw.de/web/47260"


Link zur Dia-Show

"Die Bilbiothekenlandschaft in Leipzig zeichnet sich vor allem durch ein breites, vielfältiges und zum Teil sehr extravagantes Angebot aus. Den eigenen Horizont erweitern, egal zu welchem Interessengebiet - dafür bietet die mannigfältige Bücherlandschaft Leipzigs eine Garantie. Ein Beispiel ist das Rosa Archiv. ... Zudem bietet die Leipziger Bibliothekenlandschaft allerlei innovative Konzepte, die sich den verschiedenen gesellschaftlichen Bedürfnissen annehmen.

Eine weitere Besonderheit stellt die 1894 gegründete "Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig" dar, die erste ihrer Art in Deutschland. Hier wird Blinden und Sehbehinderten ein breites Sortiment von Hörbüchern und Literatur in Punktschrift geboten.

Andere spezielle Interessengebiete werden zum Beispiel durch die "Umweltbibliothek Leipzig", die "Geographische Zentralbibliothek" oder die "Frauenbibliothek MONAliesA" abgedeckt. Zudem bieten die zahlreichen städtischen Bibliotheken ein umfangreiches Informationsangebot.

So liegt der Fokus des "Rosa Archiv Leipzigs", welches vor 25 Jahren von Jürgen Zehnle gegründet wurde, auf sexualwissenschaftlichen Themen, insbesondere auf Homosexualität, sowie HIV und AIDS. Die Bibliothek befindet sich in zentraler Lage und steht Interessenten montags bis freitags zur Verfügung.

mephisto 97.6 Reporterin Laura Perschon sprach mit Jürgen Zehnle über die außergewöhnliche Bibliothek "Rosa Archiv" "

Link zum Radiobeitrag

"..... Eine konkrete Gefahr für das Vermächtnis des Menschen sieht Kerstin Schenke dennoch nicht. Die Archivarin arbeitet für das Bundesarchiv in Koblenz und berät Behörden beim Umgang mit elektronischen Akten. Die ersten vollständig digitalen Nachlässe von Privatpersonen seien bereits im Bundesarchiv eingegangen, sagt sie. Die Archive sind längst dabei, sich auf das Zeitalter der E-Akten einzustellen, denn auch Behörden werden in Zukunft vermehrt digitale Unterlagen weiterreichen. Das Problem mit unterschiedlichen Formaten und Datenträgern ist bekannt. Das Bundesarchiv nimmt elektronische Daten vor allem in einem Format namens Pdf/A auf. „Das ist ein Iso-Standard, der über lange Zeit stabil bleibt“, sagt Kerstin Schenke. Gespeichert wird sowohl auf Festplatten als auch auf Magnetbändern.

Die elektronische Bearbeitung führt in den Behörden ebenfalls zu einer Vermehrung der Daten, sagt Kerstin Schenke. Obwohl digitale Daten weniger Platz einnehmen, wird das Bundesarchiv weiterhin aussortieren. Nur, was historisch relevant ist, wird aufbewahrt. Momentan kämpfe man allerdings eher noch mit einer Revolution der 70er Jahre: Damals ließ das Kopiergerät die Akten anschwellen."

Quelle: Anna Sauerbrey, Tagesspiegl, 22.10.11



"Das Gesamtprojekt Landesarchiv NRW besteht aus drei wesentlichen Programmbauteilen, die funktional und im Wachstum miteinander verbunden sind: Speicherflächen, Büro- und Werkstattflächen des Landesarchivs, sowie zunächst fremdgenutzte Büroflächen, die später zu weiteren Archivflächen umgenutzt werden. Die Herausforderung ist die Wandlungs- fähigkeit einer Gebäudestruktur, die als Ganzes errichtet werden soll und sukzessive umgewandelt werden kann.

Maßstabsgebender Auftakt in Volumen, Gliederung und Höhe ist der historische RWSG-Speicher. Er ist wird in seiner Erscheinung im Wesentlichen unverändert belassen. Ein skulpturaler Neubaukörper bildet sowohl den Bezug zum Speicher als auch zu den anschließenden kammartigen Bürostrukturen im Innenhafen. Die Verbindung von altem und neuem Speicher, von denkmalgeschützter und moderner Architektur, liefert dem Landesarchiv eine spannungsvolle Erscheinung.

Besondere räumliche Gegebenheiten des historischen Speichers werden mit öffentlichen Nutzungen versehen. So lagern sich im Erdgeschoss Foyer-, Ausstellungsbereiche und die Lesesäle an. Im Dachgeschoss wird ein großzügiger Konferenzbereich ausgebildet, der einen guten Blick über die Stadt ermöglicht. Die Bürobereiche der Archivmitarbeiter liegen als verbindendes Bauteil genau im Zentrum zwischen den Magazinflächen im alten Speicher und denen im Neubauteil. Ein zentraler Erschließungsflur durchzieht als Rückgrat alle Geschosse und Gebäudeteile.

Das Material und die Erscheinung der Fassaden stellen Alt- und Neubau in einen spannungsvollen Kontrast und sind doch aufeinander abgestimmt. Dabei wird der historische Speicher mit seinen Ziegelfassaden weitestgehend so belassen und der Neubau im Sinne einer modernen Interpretation des Speichers mit einer changierenden Metallfassade verkleidet. Die Hauptgebäude von historischem Speicher und Neubau werden durch drei große fensterartige Einschnitte nuanciert, nach Lage unterschieden, in der Ausstrahlung verbunden. Die Ausgestaltung diese Einschnitte ist nach Auffassung der Verfasser eine kulturelle Aufgabe. Sie können in unterschiedlicher Form bespielt werden. Von rein farbigen künstlerischen Gestaltungen über historische Zitate bis zu programmierbaren Lichtinstallationen sind unterschiedliche Ausformungen möglich. Hier gehen die präzise Plastizität der Baukörper, der kostbare Inhalt und die kulturelle Botschaft Hand in Hand und strahlen über Hafen, Stadt, Region und Land.

PROJEKTDATEN
Auftraggeber
Kölbl Kruse GmbH, Essen

Planungs- und Bauzeit
Gutachterverfahren mit drei geladenen Architekturbüros
Planung 2007

Größe
BGF Bestand: 11.750 qm
BGF Neubau: 21.200 qm

Mitarbeiter
Zafer Bildir, Richart Büsching, Christian Dieckmann, Ulrich Hundsdörfer, Rüdiger Hundsdörfer, Till Hoinkis, Dorothee Heidrich, Sabine Kovacs, Christoph Lajendäcker, Valentin Niessen, Steffen Wurzbacher"

Quelle: Homepage ASTOC


Monika Mann in den 1940er Jahren in Pacific Palisades

"Die Monacensia, Literaturarchiv und Bibliothek München, präsentiert auf diesen Seiten erstmals einen Nachlass vollständig in digitalisierter Form. 120 Briefe, annähernd 400 Manuskripte und 17 Fotos von Monika Mann sind im Maßstab 1 zu 1 im hochauflösenden, einwandfrei lesbarem Format einsehbar. Der Zugang steht jedem Interessierten ohne Einschränkung offen und ist kostenfrei. ....."

Signatur: Monacensia, MM 1
Quelle: http://www.mann-digital.de/

Nach wie vor sind Jaffés Regesta pontificum Romanorum ein unverzichtbares Hilfsmittel für Historiker des frühen und hohen Mittelalters. Seit längerem (vgl. auch die Anzeige in Archivalia) gibt es im "Virtuellen Lesesaal" der MGH-Bibliothek ein gut nutzbares Digitalisat.

Allerdings kann man in diesem nur nach Seitenzahlen navigieren, zitiert wird der Jaffé aber ausnahmslos nach Regestennummer mit vorangestelltem Kürzel der jeweiligen Bearbeiter.

Um sich das mühsame Hin- und Herblättern in den Bänden zu ersparen, kann man jetzt ein Hilfsmittel verwenden, das Annette Grabowsky erstellt hat: eine Liste mit Direktlinks in Hunderterschritten. Das heißt, wenn man eine Nummer sucht, muss man in der Regel nur noch wenig Klicken, bis man an der gewünschten Stelle ist.

http://www.zfda.de/beitrag.php?id=978

Naja. Diese Mäkelei greift zu kurz und gefällt mir nicht. Ich meine: Auch nicht-katalogisierte Handschriften haben digitalisiert einen Wert. Ein nationales Portal für Handschriftendigitalisate zu fordern ist völlig rückständig. Für deutschsprachige Handschriften wäre auf den Handschriftencensus hinzuweisen gewesen, für lateinische muss zwingend von Anfang an auf eine internationale Metasuche gesetzt werden. Nicht angesprochen wird die Frage der Auflösung, die wirklich zentral ist.

Die SLUB Dresden bildet sich unendlich viel auf ihre digitalen Angebote ein, bietet aber ein Minimum an Benutzerfreundlichkeit. Selbst die BSB übertrifft mit ihren gravierenden Mängeln locker die Dresdener Zumutungen.

Nicht nur, dass Digitalisate verschwunden sind und alte URLs ohne Weiterleitung nicht mehr funktionieren.

Nicht nur, dass es etwa ein Dreivierteljahr gedauert hat, bis nach dem Relaunch der Website im letzten Jahr wieder ein RSS-Feed für die neuen Digitalisate zur Verfügung stand.

Die Benutzeroberfläche der Digitalisate ist absolut nicht eingängig. Wie man an die kompletten Metadaten gelangt, wissen nur erfahrene Benutzer.

Zeitweilig ist man auf die Idee gekommen, zitierbare/permanente/persistente/was auch immer Internetadressen für Einzelseiten anzubieten. Auch hier hat man sich überlegt, wie man dem Benutzer am geringsten entgegenkommen kann und eine wahrhaft geniale Lösung gefunden. Diese Adressen sind nicht etwa anklickbar und nicht einfach aus der persistenten URL des Bandes abgeleitet.

http://digital.slub-dresden.de/id324444737/17
funktioniert zwar, steht aber nicht auf dem Scan. Dort steht
http://digital.slub-dresden.de/ppn324444737/17

Besonders gut macht sich schwarze Schrift auf dunklem Hintergrund. Und als I-Tüpfelchen tritt man auch Leuten mit schlechten Augen vors Schienbein, denn in der Vergrößerungsstufe verschwinden die Seiten-URLs!

Früher konnte man eine Liste der digitalisierten Handschriften nach Signaturen abrufen. Das ging dann nach dem Relaunch nicht mehr. Und nun gibt es auch keine Kollektion Handschriften mehr:

http://www.slub-dresden.de/sammlungen/digitale-sammlungen/kollektionen/

Die aufgeblasenen Dresdener Digitalisierer werden vermutlich versichern, dass irgendwann in den nächsten Jahren unter den "Ausgewählten Kollektionen" auch die Handschriften wieder vertreten sein werden. Wenn München oder Heidelberg oder Karlsruhe usw. es schaffen, eine Liste der digitalisierten Handschriften mit Schlagzeile ins Netz zu stellen, die dem elementaren Bedürfnis des Benutzers entgegenkommt, einfach zu wissen, welche Handschriften digitalisiert sind und zwar möglichst getrennt nach Handschriftengruppen, dann setzt sich die SLUB zum Ziel, dem Wissenschaftler die Arbeit möglichst zu erschweren.

Von 1898 bis 1924 online:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LXV198

Zoombar in sehr guter Qualität und zwar nicht nur Hessisches:

http://tukart.ulb.tu-darmstadt.de/

Eine Liste:

http://blog.pecia.fr/post/2011/10/04/Vid%C3%A9o-%3A-Livres-d-heures


Die Ernst von Siemens Kunststiftung hat bei einem Pariser Antiquariat ein von Vincenzo Scamozzi eigenhändig annotiertes Exemplar der ersten Gesamtausgabe (Venedig 1551) von Sebastiano Serlios Büchern zur Architektur erworben und der Bibliothek des Zentralinstituts für Kunstgeschichte als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt.

http://bvbm1.bib-bvb.de/view/custom/DisplayPersistentURL.jsp?pid=2464388

http://scamozzi.zikg.eu/index.php?id=2

Nicht unbedingt Unsinn

siehe auch Kommentare von http://archiv.twoday.net/stories/49589203/

"Der 1984 in Weißrussland geborene Publizist Evgeny Morozov ist einer der prominentesten Internetskeptiker. Bekannt wurde er für seinen Widerspruch gegen die populäre Sichtweise, das Internet führe nahezu automatisch zum Sturz und zur Demokratisierung von autoritären Staaten. Unrechtsregime, so Morozov, könnten das Internet genauso effektiv für ihre Zwecke verwenden: zur Überwachung, zur Verbreitung nationalistischer Propaganda und zur Verfolgung von Dissidenten. Morozov ist derzeit Stipendiat an der Universität Stanford."

Autor eines internetskeptischen Artikels in FAZ online:

http://goo.gl/fdq3D

Das Elend der Internetintelektuellen

Nachdem in MIAMI in den letzten Jahren in Sachen Retrodigitalisierung nichts mehr lief, gibt es nun ein neues Portal:

http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/

Es gibt schon viele Werke aus der Barockbibliothek Nünning, der Sammlung Erhard zur Reformationsgeschichte und der Büchersammlung der Freiherrn von Haxthausen. Außerdem viel zur westfälischen Landesgeschichte.

http://centraalmuseum.nl/ontdekken/object/?img_only=1

Über 50.000 Objekte sind online verfügbar. Man kann auch ein Tagging-Spiel spielen.


Pressemitteilung des BGH:

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.

Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für eine Website und für die unter einer Webadresse eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungiert die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthält unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet hat.

Das Landgericht hat der Unterlassungsklage hinsichtlich der Verbreitung einer Behauptung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte insoweit keinen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte die angestrebte Klageabweisung weiter.

Der u.a. für das Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Auffassung der Vorinstanzen, dass die deutschen Gerichte international zuständig seien und dass deutsches Recht Anwendung finde, gebilligt.

Zur Frage der Haftung der Beklagten nach deutschem Recht ist die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden. Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Dies setzt voraus, dass der Hostprovider die im Folgenden dargelegten Pflichten verletzt hat:

Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann.

Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.

Durch die Zurückverweisung an das Berufungsgericht wird den Parteien Gelegenheit gegeben, dazu vorzutragen, ob die Beklagte die ihr obliegenden Pflichten erfüllt hat.

Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10

Landgericht Hamburg – Urteil vom 22. Mai 2009 - 325 O 145/08

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – Urteil vom 2. März 2010 - 7 U 70/09


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57957&pos=0&anz=169&Blank=1

Annelen Ottermann:

"Wir wollen uns einsetzen für den Verbleib der historisch gewachsenen Sammlung als Ganzes, im städtischen Besitz und nach Möglichkeit im räumlichen Verbund mit dem Stadtarchiv.
Nur wenn wir das Ganze in den Blick nehmen, erhalten wir den Wert und die Gebrauchsfähigkeit unserer Bibliothek.
Wir brauchen den Ensembleschutz für die Handschriftensammlung, die Rara, die Sammlung Moyat, die Kinderbuch- und Spiele-Sammlung Scholz-Mainz, das Peter-Cornelius-Archiv, die Theaterbibliothek, die Klosterprovenienzen und die kurfürstlichen Drucke, die Restbestände der Bibliotheca Palatina, die Stiftungen von Bürgern und Institutionen über 200 Jahre, die Moguntinen und Rhenohassiaca, die Schriften der Mainzer Jakobiner, das von den Alliierten 1945 separierte NS-Schrifttum, die Pflichtexemplare, die moderne Gebrauchsliteratur und die Forschungsbibliothek zu Handschriften und Altbeständen zusammen in den Blick nimmt.
Wenn Sie sich dafür in verschiedenen Gremien, Konstellationen und Organisationen stark machen wollen,
dann richten Sie Ihre Protestnoten gerne an den Oberbürgermeister der Stadt Mainz, an die Kultur- und Baudezernentin der Stadt und an den Direktor der Bibliotheken der Stadt Mainz. Der Protest wir außerdem gebündelt über den Vorsitzenden der Mainzer Bibliotheksgesellschaft: http://www.mainzerbibliotheksgesellschaft.de Hier werden demnächst auch Informationen zur Lage der Mainzer Stadtbibliothek eingestellt werden."

http://dlist.server.uni-frankfurt.de/pipermail/provenienz/2011-October/date.html



Informationen und Eindrücke über die Größe des Archivbestandes bekamen interessierte Besucher gestern in Recklinghausen. Anlass der Sonntagsöffnung war die Neueröffnung des Instituts für Stadtgeschichte und des Vestische Archivs. Ein besonderer Anziehungspunkt dabei: Die Ausstellung wertvoller Dokumente, darunter die Stadtgründungsurkunde aus dem Jahr 1236.
Quelle: http://media.wmtv-online.de/

Siehe die ausführliche Meldung

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=18188

Vorarlberg, Tirol und das Burgenland haben keine Archivgesetze.

Christoph Schnabel, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, behandelt in K & R 2011, S. 626-631 ein Thema, das uns auch hier immer wieder beschäftigte:

http://archiv.twoday.net/search?q=ifg+urhg

Den Ergebnissen von Schnabel ist zuzustimmen. Sie liegen auf der Linie der Position wohl der meisten Informationsfreiheitsbeauftragten.

Zunächst schließt Schnabel bei den Rechten, für die die sog. Registeröffentlichkeit gilt (z.B. Patentrecht), einen Geheimhaltungsanspruch aus. Hinsichtlich des Urheberrechts schließt er sich der herrschenden Meinung an, wonach die Behörde nicht für ihr eigenes geistiges Eigentum Vorbehalte geltend machen kann, die der Einsicht entgegenstünden.

Bei Werken Dritter argumentiert Schnabel mit dem EuGH-Urteil, das eine Verbreitung nur dann bejaht, wenn ein Eigentumsübergang erfolgt. Die Gewährung bloßer Einsichtnahme sei keine urheberrechtliche Verbreitung. Privatkopien dürften vom Benutzer gemacht werden, ohne dass die Behörde verpflichtet sei, deren Voraussetzungen zu prüfen.

Eine Anwendung von § 45 UrhG bei der Abgabe von Kopien sei keineswegs zirkelschlüssig. Recht kurz wird die brisante Frage, ob die Einsichtsgewährung eine dem Urheber vorbehaltene Veröffentlichung darstelle, abgehandelt. Schon die Übergabe an eine IFG-verpflichtete Behörde könne eine Veröffentlichung darstellen.

Der informationsfreiheits-freundliche Aufsatz verdient Beachtung, zumal sich seine Ergebnisse auf die archivrechtliche Frage, ob die bloße Vorlage unveröffentlichter urheberrechtlich geschützter Dokumente zulässig ist, in der Tendenz übertragen lassen. Ich sehe meine hier wiederholt vertretene Position bestätigt.

In Frankreich wollen sich Juristen und Historiker darauf vorbereiten. Eine kommentierte Ausgabe, die Open Access zur Verfügung steht, ist aus meiner Sicht einem teuren Buchhandelsprodukt vorzuziehen, will man den E-Text nicht brauen Rattenfängern überlassen.

http://lernen-aus-der-geschichte.de/Online-Lernen/content/9922

Offizielle Website:

http://www.openaccessweek.org/

Es gibt dieses Mal noch nicht einmal mehr eine Übersicht der deutschen Teilnehmer. Open-access.net verweist nur auf die internationale Seite, bei der ein Filtern nach Land nicht vorgesehen ist. Die Suche nach Germany erbringt gerade mal 6 Treffer.

Einige deutsche Teilnehmer bringt die folgende Google-Suche zu Tage:

http://goo.gl/iEKyP

Meine Beiträge zur Open-Access-Woche 2010:

http://archiv.twoday.net/stories/8404435/

***

In Telepolis plädiert Oliver Tacke für Open Science:

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35760/1.html

Es geht nicht um das Präsentieren von fertigen Inhalten, sondern um das Erstellen, Prüfen, Verbessern dieser Inhalte durch Forscher, Praktiker und begeisterte Amateure. Wer an der Entwicklung von Wissen mitwirkt, versteht viel besser, was Wissenschaft eigentlich ausmacht und bedeutet. Andersherum bleiben Forscher vielleicht eher auf dem Boden der Tatsachen und erhalten so den Blick für das Ganze zurück, der bei ihrer Spezialisierung verloren gegangen sein könnte.

***

Einen deutschsprachigen Handbuchbeitrag zu Open Educational Ressources durften die Autoren Open Access in Netz stellen:

http://elearningblog.tugraz.at/archives/4776

***

Ob es Heuchelei sei, wird in den "Stimmen" gefragt, wenn Michael Hagner den grünen Weg von Open Access befürwortet, zugleich aber kaum etwas selbstarchiviert.

http://plan3t.info/2011/10/24/michael-hagner-und-open-access/

***

Überlegungen zur Open-Access-Ökonomie bietet:

http://svpow.wordpress.com/2011/10/22/economics-of-open-source-publishing/

That means the money that Elsevier alone takes out of academia — not its turnover but its profits, which are given to shareholders who have nothing to do with scholarly work — is enough to fund every research article in every field in the world as open access at PLoS ONE’s rate.


 

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