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Als Nachwuchswissenschaftler darf man Kritik nur ganz verhalten anmelden. Die skandalöse Tagesbeschränkung auf drei Stücke konnte Andreas C. Hofmann aber doch nicht ganz übergehen:

http://www.einsichten-online.de/2011/11/2062/

"Auf der einen Seite kann es für die effiziente Handhabung eines Archivbesuchs eben ein Genickbruch sein, nur drei Kartons gleichzeitig nutzen zu dürfen (dies bedeutet auch, erst nach Abgabe bearbeiteter Kartons wieder neue bestellen zu dürfen). Auf der anderen Seite kann das HHStA wiederum insofern als Vorbild für anderen Archive dienen, als in der Regel stets ein Fachreferent im Lesesaal in einem per Glaswand abgetrennten Beratungsbereich anwesend ist."

Immer schön ausgewogen bleiben und Herr Just nicht verprellen, gelle.

Ein bisschen Werbung eines Selbstverlegers sei erlaubt.

http://vierprinzen.blogspot.com/2011/11/titel-des-neuen-buches.html

Welch Zufall:
Als ich 2006 in die Druckerei fuhr, um mein Buch drucken zu lassen, hörte ich das Album Aerial von Kate Bush (es war gerade erschienen).

Ich liebe den Text von „50 Words for Snow“ den Stephen Fry spricht. Toll das Schlagzeug von Steve Gadd und der Bass von John Giblin. Und Stück 5 ist ein duo mit einem phantastisch ernsten Elton John, Hut ab, Frau Bush:

1 drifting
2 twisting
3 whiteout
4 blackbird braille
5 Wenceslasaire
6 avalanche
Come on man, you've got 44 to go,
come on man, you've got 44 to go.
Come on man, you've got 44 to go,
come on man, you've got 44 to go.
7 swans-a-melting
8 deamondi-pavlova
9 eiderfalls
10 Santanyeroofdikov
11 stellatundra
12 hunter's dream
13 faloop'njoompoola
14 zebranivem
15 spangladasha
16 albadune
17 hironocrashka
18 hooded-wept
Come on Joe, you've got 32 to go,
come on Joe, you've got 32 to go.
Come on now, you've got 32 to go,
come on now, you've got 32 to go.
Don't you know it's not just the Eskimo.
Let me hear your 50 words for snow.
19 phlegm de neige
20 mountainsob
21 anklebreaker
22 erase-o-dust
23 shnamistoflopp'n
24 terrablizza
25 whirlissimo
26 vanilla swarm
27 icyskidski
28 robber's veil
Come on Joe, just 22 to go,
come on Joe, just 22 to go.
Come on Joe, just you and the Eskimos,
Come on now, just 22 to go.
Come on now, just 22 to go,
Let me hear your 50 words for snow.
29 creaky-creaky
30 psychohail
31 whippoccino
32 shimmerglisten
33 Zhivagodamarbletash
34 sorbetdeluge
35 sleetspoot'n
36 melt-o-blast
37 slipperella
38 boomerangablanca
39 groundberry down
40 meringuerpeaks
41 crème-bouffant
42 peDtaH 'ej chIS qo'
43 deep'nhidden
44 bad for trains
45 shovelcrusted
46 anechoic
47 blown from polar fur
48 vanishing world
49 mistraldespair
50 snow


update 28.11.2011:
Buch "zu Ende geschrieben"
jetzt kommt die Korrektur
hoffentlich ist es besser und nicht schlechter als das erste Buch

Wenn ich dieses Murksportal, das gegenüber der früheren, auch schlechten Version fast nur Nachteile hat, benutze, muss ich jedesmal vor Widerwillen und Abscheu würgen. Seit September 2011 gibt es ein Projekt Mainz, das aber natürlich unter "Aktuelles" vergessen wurde, dort ist der letzte Eintrag vom August. Und verlinkbar ist die Projektseite auch nicht.

Im Herbst 2011 wurde in Eigenleistung der Stadtbibliothek mit der Eingabe der bereits vorhandenen Kurzbeschreibungen begonnen. Die Erschließung der Handschriften wird vermutlich 2012 fortgeführt, wobei zunächst die noch nicht bearbeiteten juristischen Handschriften mit den Signaturen Hs I 491 - Hs I 512 und im Anschluss daran die Handschriften ab Hs I 521 fortlaufend aufgenommen werden sollen.

Verantwortlich für die Fortführung des Projekts ist Annelen Ottermann, M.A., Leiterin der Abteilung Handschriften und Rara der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz.

Mainz, den 14.9.2011

Annelen Ottermann


Beispiel I 410 (u.a. Magdalenenbuch, Teilüberlieferung)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Mainz-pdfs/Hs%20I%20410.pdf

Die umfassende Überlieferungsübersicht bietet nicht der Handschriftencensus, sondern die Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Margaretha_Ursula_von_Masm%C3%BCnster#.C3.9Cberlieferung_der_geistlichen_Meerfahrt

Mit der Tübinger Handschrift von Johannes Meyers Buch der Reformacio Predigerordens ist nun auch eine Überlieferung des Textes der elsässischen Nonne im Netz:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Md456/0113

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/6488335/

Update: http://archiv.twoday.net/stories/115269454/

Die Broschüre über Creative Commons übersetzt:

http://thepowerofopen.org/assets/pdfs/tpoo_ger.pdf

Auszug:

Die Arbeiten des britischen Fotografen Jonathan Worth hängen in der National Portrait Gallery in
London. Er ist Dozent für Fotogae an der Coventry University in Großbritannien und fotograerte
bereits Colin Firth, Rachel Hunter, Jude Law und Heath Ledger. Er ist zudem Teil einer neu
entstehenden Gruppe von Fotografen, die mit nachhaltigen Arbeitspraktiken für Pro-Fotografen im
digitalen Zeitalter experimentieren.
Wie beinahe alle Pros verbrachte auch Worth Stunden damit, das Internet zu durchsuchen, um
seine Bilder vor Diebstahl zu schützen. Er war wütend darüber, wieviel Zeit er damit verschwendete,
Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. “Dann traf ich auf den Science-Fiction-Autor Cory
Doctorow, der sein Buch kostenlos verteilte und Geld damit verdiente”, sagt Worth. “Ich habe ihn
einmal fotograert und gefragt, wie er das zustande brachte. Er schlug mir ein Experiment vor.”
Worth stimmte zu. Sie statteten das Bild mit einer Creative Commons-BY-Lizenz aus und stellten
hochaufgelöste Kopien kostenlos online zur Verfügung; gleichzeitig verkauften sie signierte Abzüge
zu verschiedensten Preisen und Exklusivitätsleveln. “Der Teuerste war zuerst verkauft”, sagte Worth.
“Niemand hatte zuvor von mir gehört, doch sie zahlten gutes Geld für meine Abzüge.”
Doctorow hatte Worth etwas über seine neue Sicht auf die digitale Welt und die digitalen
Gewohnheiten der Leute gelehrt. “Jetzt verstehe ich, wie ich die Entscheidung der Menschen, meine
Bilder kostenlos zu verwenden, zu meinem Vorteil nutzen kann”, sagt Worth. “Es ist, als würde man
eine Flaschenpost freisetzen; die Wellen tragen sie aus eigener Kraft überall hin, aber man selbst nutzt
diese Kräfte für sich.”
“Creative Commons ermöglicht mir die sanfte Nutzung existierender Architekturen um damit die
Social Media-Gewohnheiten der digitalen Eingeborenen anzusprechen”, sagt Worth. “Der Informationsweg ist der Gleiche, aber der Verteilungsweg hat sich geändert. Wir haben nicht auf alles eine
Antwort, aber CC ermöglicht es mir, meinen Weg zu nden und hilft mir dabei, Dinge, die gegen
mich arbeiten, zu meinem Vorteil zu nutzen.”


http://jonathanworth.com by gruntzooki, on Flickr">Portrait by Jonathan Worth 3, credit Jonathan Worth, link to <a href=http://jonathanworth.com" /> Portrait by Jonathan Worth 3, credit Jonathan Worth, link to http://jonathanworth.com http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en

http://archiv.twoday.net/stories/49611461/#49616123


Michael Real schrieb:

Wenn die Stadt Mainz sich schon nicht in der Lage sieht, ihre Stadtbibliothek im Sinne eines permanenten Ausbaus mit adäquater Erschließung und Vermittlung selbst zu erhalten, dann sollte sie nach einem fachlich und institutionell seriösen Partner Ausschau halten. Nach Lage der Dinge können das nicht die o. a. städtischen Institute sein, die Probleme würden ja nur im doppelten Sinn verlagert. Wer weiß zudem, ob, wann und wie dort demnächst die Axt angelegt wird? Die UB hat im Grunde ihre eigenen Aufgaben, die nicht kongruent sind mit denen einer Regionalbibliothek wie der StB. Vor einigen Jahren versuchte sie schon zu beweisen, dass bei großer Raumnot o.ä.„Makulieren“ d. h. ggfs. auch Vernichten von Büchern das Gebot der Stunde sei. Sinnvoll wäre demgegenüber eine Einbindung in das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, das von Bestand und Aufgabenstellung ähnlich strukturierte Bibliotheken wie die Pfälzische Landesbibliothek in Speyer, die Rheinische Landesbibliothek in Koblenz und die Bibliotheca Bipontina in Zweibrücken unter seinem Dach vereinigt. Dazu bedarf es sicherlich guten Überlegens und geschickten Verhandelns, aber keiner Haurucklösung, wie sie im Moment unter dem Druck der Sparvorgaben leider zu befürchten ist.
http://www.mainzerbibliotheksgesellschaft.de/bibliothek-in-not/meinungsbeitraege.html

Ich habe daraufhin den netbib-Beitrag von Jürgen Plieninger 2005 und die sich daran schließende Debatte wieder hervorgekramt:
http://log.netbib.de/archives/2005/02/24/aussondern-als-normaler-vorgang-in-wbs/

Eine Bibliothek, die Bücher vernichtet, hat meine Achtung verloren:
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/

Der zu früh verewigte Josef Heinzelmann schimpfte in der offiziellen Festschrift 200 Jahre Stadtbibliothek Mainz, 2005, S. 293f. über die UB Mainz (die im übrigen keine Anstalten macht, eine digitale Sammlung aufzubauen). "Dort müssen sich nicht der Uni angehörige Benutzer vergrault vorkommen." - "Und das soll eine Universitas litterarum sein!" Die von ihm früher gewünschte Verschmelzung von Stadt- und Universitätsbibliothek wäre kontraproduktiv, meinte Heinzelmann.

Zur Causa Stadtbibliothek Mainz:
http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/MSTZ-8NPDZJ.DE.0 (Stellungnahme der Direktion)
Petition
http://openpetition.de/petition/online/der-bestand-der-wissenschaftlichen-stadtbibliothek-mainz-darf-nicht-zerschlagen-werden (4671 Unterschriften)
In diesem Blog widmen sich ca. 14 Beiträge der Causa, aber kein einziger wird auf der Seite der Bibliotheksgesellschaft verlinkt, obwohl dort andere Blogs stehen!
http://archiv.twoday.net/search?q=stadtbibliothek+mainz

Altbestandsmagazin. Foto: Bücherknecht, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Aus:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Stadtbibliothek_Mainz (inzwischen 67 Dateien)

Das Gedicht vom Streitgeist Zankemar (c) Elke Bräunling

http://elkeskindergeschichten.blog.de/2009/09/06/kennst-streitgeist-zankemar-6952081/

Im November 2010 schrieb ich:

Passend dazu eine Meldung aus dem rheinischen Monheim, wo eine gierige Autorin einen Martinsumzug abmahnen lässt. Recht so, werft diese Deppen, die einfach geschützte Werke benutzen, alle in den Knast! (Wer Ironie findet, darf sie behalten.)

http://www.derwesten.de/staedte/kreis-mettmann/Martins-Umzug-in-Monheim-hat-teures-Nachspiel-id3987473.html

Wegen einer Urheberrechtsverletzung auf seiner Internetseite muss das St. Martin Komitee Monheim fast 500 Euro Schadensersatz und Anwaltskosten zahlen. Dies schrieben dem überraschten Vorsitzenden Holger Höhn die Anwälte der Autorin Elke Bräunling. Deren geschützten Text „Ein bisschen so wie Martin“ hatte das Komitee ohne vorherige Absprache auf seiner Internetseite veröffentlicht, dabei fehlte auch der Verweis auf die Urheberin.

Was war genau geschehen? Das Komitee organisierte Mitte November wie in den Jahren zuvor den zentralen St.Martins-Umzug in Monheim, zu dem 3500 Kindern – 32 Schulklassen und elf Kindergartengruppen -- strömten. „Wir haben dazu ein Programmheft erstellt, in dem Treffpunkte, Uhrzeiten und auch Liedtexte aufgeführt waren“, erklärt Höhn. Das Programmheft wurde zwar nicht gedruckt, war aber auf der Internetseite herunterladbar.

„Zeichen einer kranken Entwicklung“

„Wir hatten uns zuvor bei den Einrichtungen erkundigt, welche Lieder von den Kindern gern gesungen werden“, berichtet Höhn. Dass die Veröffentlichung des Bräunling-Textes einen Lizenzierungsvertrag mit der Rechteverwertungsgesellschaft Gema bedurft hätte, wusste offenbar niemand. Bei Texten, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren Tod sind, erlischt das Urheberrecht. Bei der im Leben weilenden Autorin Elke Bräunling verhält es sich jedoch anders.

Für Höhn ist der Sachverhalt Zeichen einer „kranken Entwicklung“: „Ich finde es schade, dass manche Lieder nur ‘aus dem Kopf’ gesungen werden dürfen wie in einer Minnesänger-Gesellschaft.“ Dennoch hat sich das Komitee gefügt, einen Unterlassungsvertrag unterzeichnet, den Text von der Seite entfernt. Auch die 500 Euro wurden bereits überwiesen.

So geraten aber die Komitee-Finanzen in Schieflage. Zwar ist der St.Martins-Umzug 2011 nicht in Gefahr, wohl aber die Wiederauflage des Malwettbewerbs, der für 2010 am Samstag zu Ende geht. Das Komitee muss Spenden nun sammeln.Informationen unter: www.smkm.de

Und zur Erinnerung für Frau Bräunling die ersten drei Zeilen des Textes:

Ein bisschen so wie Martin möchte´ ich manchmal sein,
und ich will an andre denken,
etwas geben, etwas schenken.


http://elkeskindergeschichten.blog.de/2008/11/06/bisschen-martin-6896410/

http://archiv.twoday.net/stories/11422607/

Die raffgierige Frau Bräunling hat nun eine Gemeinde mit einem Gerichtsverfahren überzogen, weil diese es gewagt hatte, das Gedicht vom Streitgeist Zankemar 2002 in ihrem Gemeindeblatt abzudrucken, das auch längere Zeit im Internet als PDF nachlesbar war. Da die beklagte Gemeinde es versäumte, sich an die Unterlassungsverfügung zu halten und das PDF rechtzeitig zu entfernen, musste sie bluten - d.h. die Steuerzahler, die für Frau Bräunlings Raffgier aufkommen müssen (und die Inkompetenz der Macher des Gemeindeblatts).

Landgericht Potsdam. Urteil vom 27.01.2011. Az.: 2 O 232/10
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/27-10-2011-lg-potsdam-2-o-232-10.html

Die Gemeinde muss zahlen:

295 Euro (195 Euro und 100 Euro, die sie bereits gezahlt hatte)
als Schadensersatz für die Nutzung des Gedichts

5001 Euro Vertragsstrafe

1781 Euro für die Erst- und Zweitabmahnung

Macht 7077 Euro für 12 Zeilen eines banalen Kindergedichtes. Vielleicht muss in diesem Advent in Brandenburg eine kommunale soziale Veranstaltung ausfallen, damit die Habgier einer Autorin befriedigt werden konnte.

Weitere Abmahnungen der Frau Bräunling:
http://www.urheberrecht.justlaw.de/texte/elke-braeunling.htm
http://abmahnung-blog.de/tag/elke-braeunling
und so weiter

Wie wärs, wenn wir mal Frau Bräunling auf Xing (oder Google+) sagten, was wir von ihrer Abmahn-Abzocke halten?

#gema

http://www.taz.de/Urheberrecht-online/!82077/

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,798212,00.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Loriot-Erben-verklagen-Wikipedia-1380454.html
(Die Titelformulierung "Die Marke bleibt draußen" entnehme ich einem Kommentar im Forum, [wo übrigens auch ein hübsches Gedicht zu finden ist:

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Es-blaut-die-Nacht/forum-216006/msg-21072215/read/ ])

Die WMF will nicht gegen die einstweilige Verfügung vorgehen.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/49612262/

Seit Juli hat mich GS warten lassen:

http://archiv.twoday.net/stories/34637966/

Heute war endlich die Einladung in der Mail. Man muss eine institutionelle Mail angeben, die dann verifiziert wird. Leute, ohne institutionelle Anbindung schauen also in die Röhre.

Man kann dann bis zu 1000 Treffer durchsehen, wobei bei der ersten Runde, den Artikelgruppen, bei mir nichts dabei war. Ich musste in der Tat die ganzen 1000 durchklicken, um schließlich etwas über 90 einzusammeln, von denen einzelne wieder durch Zusammenlegung mit anderen entfielen. NB: Meine Publikationsliste umfasst weit über 200 Beiträge, von denen ist weit über die Hälfte online (ohne Rezensionen).
http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Man kann die Titel korrigieren, was natürlich in den meisten Fällen angesichts der vielen Fehler von GS angesagt ist. Online-Nachweise kann man leider nicht eintragen. Die ganzen Korrekturen in meinem Fall werden natürlich viel Zeit in Anspruch nehmen, etwas für lange Winterabende ...

Mein Profil ist öffentlich:
http://scholar.google.com/citations?user=SDK7cLoAAAAJ

FAQ
http://scholar.google.com/intl/en/scholar/citations.html

https://plus.google.com/u/0/103355286983548538440/posts/PCfGAixvmkY


Claudia Händl schrieb im Verfasserlexikon 2. Auflage 9 Lief. 2 (1994) nach Mitteilung einiger Schweizer Belege für eine hochmittelalterliche Adelsfamilie vom Tal/de Thale: Rechne man aufgrund der Miniatur in C, die eine Anspielung auf eine Beziehung des Sängers zum staufischen Königshof darstelle,
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg848/0601
der Erwähnung Gottfrieds von Neifen und der Überlieferung von Lied 2 auch unter dem Namen Winterstetten mit einer schwäbischen Herkunft des Dichters, "so könnte man ihn vielleicht mit Hildebrand vom Thale, einem Angehörigen einer bei Schwäbisch Gmünd ansässigen Familie identifizieren" (Sp. 591). Im Faksimile der Manesse-Miniaturen von Ingo F. Walther 1988 heißt es analog: "Er könnte dann ein Mitglied jener Familie gewesen sein, die in Schwäbisch Gmünd angesiedelt war" (S. 204).

Woher kommt der Hildebrand vom Thale? Er geht auf Friedrich Heinrich von der Hagen zurück, der angibt, dieser habe ein Hofamt der schwäbischen Herzöge bekleidet und sich dabei auf Pfisters Geschichte Schwabens beruft:
http://books.google.de/books?id=S3kHAAAAQAAJ&pg=PA461
Pfister:
http://books.google.de/books?id=LWUPAAAAQAAJ&pg=PA240

Das war aber eine sehr phantasievolle Interpretation Pfisters, denn in der Zeugenliste der in Tübingen ausgestellten Herzogsurkunde von 1187 steht nichts davon, nur "Hildebrandus de Tale" als Ministeriale
http://www.wubonline.de/?wub=679
WUB-Faksimile
http://books.google.de/books?id=XRxGAAAAcAAJ&pg=PA249

Tal wird als Thal OA Waldsee und von der Neubearbeitung des WUB als "Tal, Bergatreute, RV" identifiziert. Belastbar ist diese Identifizierung keineswegs, ich finde weder in der OAB Waldsee
http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Waldsee_133.png
noch im "Land Baden-Württemberg" irgendeinen Hinweis auf einen adeligen Sitz. Die anderen Ministerialen gehören anscheinend alle nach Oberschwaben, so mag denn auch Hildebrand vom Tale aus dieser Gegend stammen, aber dass er tatsächlich in Tal bei Bergatreute ansässig war, erscheint mir zweifelhaft. Eine sichere Identifizierung ist nicht möglich.

Der Taler soll laut dem Verfasserlexikon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gewirkt haben. Dann kommt natürlich der Hildebrandus de Tale 1187 gar nicht in Betracht.

Und was wird in der ADB 1894 aus diesem einen Beleg?
http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Taler
" T. ist also doch wohl ein Angehöriger des schwäbischen Geschlechts, in dem (wie bei den benachbarten Neifen und den Wintersteten) ein Hofamt bei den schwäbischen Herzogen erblich war."

Bartsch hat ihn unter den Schweizer Minnesängern, ohne des Hildebrand-Belegs Erwähnung zu tun:
http://www.archive.org/stream/dieschweizerminn00bartuoft#page/xlvi/mode/2up

Auch für Laßberg (Liedersaal II) und jüngst Meves (Regesten) steht fest, dass der Taler der Familie vom Tal bei Rheineck angehört. Isoliert und von der Forschung nicht aufgegriffen ein Hinweis auf Straßburger Taler des 14. (!) Jahrhunderts:

http://books.google.de/books?id=G8YEAAAAIAAJ&&pg=PA56 (US)

Woher Schwäbisch Gmünd in die Sekundärliteratur eingesickert ist, vermag ich nicht zu sagen. In jedem Fall gibt es keinen Anhaltspunkt, dass der Taler mit der Gmünder Familie Taler zusammenhängt. Das Wappen ist in jedem Fall ein anderes, was zwar kein zwingendes Argument ist, wie Bumke gezeigt hat, doch Beachtung verdient.

Wir kennen das Wappen der Gmünder Taler, das eigenartigerweise mit dem Wappen derer von Talheim bei Schwäbisch Hall übereinstimmt. Es ist eine gespaltene Spitze.

Eine Federzeichnung vom Ende des 16. Jahrhunderts in der Chronikhandschrift der "Drei Gmünder Chroniken" zeigt das Wappen derer "vom Thal" (eine nachträgliche Namensform, die Taler nannten sich nie so):
http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA127

[Einen der frühesten Siegelbelege sah ich selbst, damals im Hauptstaatsarchiv München Domkapitel Augsburg U 239 vom Jahr 1333. In Augsburg bürgten für Albrecht Hack von Wöllstein auch vornehme Gmünder Bürger: Walter von Rinderbach, Johann Kulabrunn, Burger der Taler, Walter Kurz und Walter Richpolt. Der Taler - nach der Siegelumschrift war es Sifrid - siegelte mit der gespaltenen Spitze! Druck: http://books.google.de/books?id=RS7wXJLHgcMC&pg=PA33 = Monumenta Boica 33, S. 33.]

Alberti kann ich nicht verlinken, Buchhändler P. in RV hat das Scannen 2009 eingestellt:
http://de.wikisource.org/wiki/W%C3%BCrttembergisches_Adels-_und_Wappenbuch

[ http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Alberti_taler.jpg ]

Das Scheibler'sche Wappenbuch (s. Bild) hat dieses Wappen als "von Talhen" für Schwaben. Widmanns Haller Chronica beschreibt das Wappen der Haller Talheim ebenso (S. 68, 86 ed. Kolb). Die Gattin von "dalheim" des in Lorch bestatteten Ulrich von Schechingen führt ebenfalls die gespaltene Spitze (Grabdenkmal in der Klosterkirche). Gabelkover nennt sie Elisabeth (Drös, Inschriften Göppingen Nr. 84).


http://commons.wikimedia.org/wiki/File:DT-Scheibler299ps.jpg

Die Gmünder Taler wurden von Axel Hans Nuber bearbeitet und auch von Bernhard Theil unter den lehensfähigen Familien erwähnt (Gmünder Studien 2, 1979, S. 72f.) Eine zutreffendere Skizze ihrer Familiengeschichte gab ich in der Stadtgeschichte 1984, S. 123 (noch nicht online). Bereits der erste Beleg, Conradus dictus Taler 1283, zeigt die Familie als ratsfähig, denn dieser zählt zu den iudices (Richtern) der Stadt.

Die Herkunft des Talers ist unsicher wie eh und je.

Nachtrag: Prof. Dr. Max Schiendorfer (Zürich) vermutet, der Ortsname Schwäbisch Gmünd sei von Ingo F. Walther in die Forschung eingebracht worden (freundliche Mitteilung per Mail): Vgl. Codex Manesse. Die große Heidelberger Liederhandschrift. Interimstexte zum Vollfaksimile von I.F.Walther, 9. Teillieferung (ausgegeben im Mai 1977), zu Nr. 101; ferner derselbe in: Sämtliche Miniaturen der Manesse-Liederhandschrift, hg. v. I.F.Walther, Aachen 1979, zu Nr. 100 (!).

Weiterer Nachtrag 1.2.2012: Das Wappenbuch des Anton Tirol hat das Wappen als "von talhaim von eberbach"
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00001649/image_200

Zu dieser Familie
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kindlervonknobloch1898bd1/0195

Bildbeleg Wappen von Dalheim
http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/Galerien2/galerie1244.htm

April 2013: Norbert H. Ott schreibt in NDB 25 (2013), S. 770f. nur das VL aus: "Hildebrand vom Thale [...], den Angehörigen einer bei Schwäbisch Gmünd beheimateten Familie" (S. 771).

#forschung


73 Titel wurden im Oktober digitalisiert:

http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/dda/neuzugang/neuzugang_2011_10/

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/5892217/

Siehe
http://archivalia.tumblr.com/post/12890879101/martin-luther-16th-cent-new-testament-k-von

Die Bücher haben eine neue Adresse:
http://www.bibliotek.vasteras.se/stiftsbiblioteket/digitaliserat.htm

Es gibt dort auch den Inkunabelkatalog von Collijn mit Provenienzregister als PDF:
http://www.bibliotek.vasteras.se/stiftsbiblioteket/collijns.pdf


"Der vfm e.V. Verein für Medieninformation und Mediendokumentation vertritt bildungsbezogene und berufsständische Interessen von Fachleuten aus dem Medienbereich, die mit der Informationsvermittlung, Bestandssicherung, Dokumentation oder Vermarktung medialer Inhalte befasst sind. Ziele des vfm sind deren fachliche Qualifikation, die Förderung von Wissensaustausch und die berufsständische Vertretung, das Konzept für einen Vortrag aus Praxis und Wissenschaft der Medieninformation und -dokumentation einzusenden, der keine werblichen oder lediglich Produkt präsentierende Inhalte aufweist
Der vfm e.V lädt ein für den Kongress Frühjahrstagung des Vereins für Medieninformation und Mediendokumentation zum 16. bis 18. April 2012 in München: Jüdisches Zentrum der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern.

Vorschläge für Präsentationen bis zu 20 Minuten Dauer zu folgenden Themen:
• Medienarchive & Cloud Computing – Chancen und Risiken
zukünftige IT-Strukturen und Usability | Medienarchive und mobile Endgeräte |Apps als Publikationsplattform und Archivierungsgegenstand
• Medienarchive & Social Media
Nutzung und Nutzer sozialer Netzwerke | Recherchestrategien in sozialen Netzwerken | Social Media Content als Archivgut | Social Media als Marketinginstrument

• Ordnungssysteme im WorldWideWeb
Nutzung von Ordnungsstrukturen von Wikipedia & Co | Nutzungsanalysen und Ranking als Recherchetool – Entwicklungen und Anwendungen | Clusterbasierte Empfehlfunktionen bei Suchergebnissen
• Medienarchive & Public Relations
Selbstdarstellung, Imagearbeit und Außenwirkung von Medienarchiven | Kundenbindung | Fundraising ..."


Quelle: vfm, CfP

iRights-Redakteur Till Kreutzer hat für die deutsche UNESCO-Kommission einen Leitfaden zum Einsatz von Open-Content-Lizenzen erstellt. Er informiert umfangreich über die Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern, die freie Lizenzen einsetzen wollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Creative-Commons-Lizenzen. Der Leitfaden kann als PDF heruntergeladen werden.

http://irights.info/?q=content/open-content-lizenzen-leitfaden-f%C3%BCr-die-praxis

Leitfaden:
http://irights.info/userfiles/DUK_opencontent_FINAL.pdf

Der Leitfaden macht aus meiner Sicht FALSCHE Angaben über die korrekte Angaben der Lizenz. Daher ist aus meiner Sicht die Angabe des Impressums unzureichend, da auf die Wiedergabe der URL der CC-Lizenzen verzichtet wird. Armselig, dass Dr. Kreutzer noch nicht mal dieses Essential richtig darstellen kann!

Auf
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode
steht unter 4a:
" Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen."

Kann man daran irgendetwas missverstehen?

"Nach Ziff. 4a kann die Pflicht entweder durch einen Hyperlink
oder sonstigen Hinweis auf die Lizenz oder dadurch erfüllt werden, dass dem Werkexemplar eine Kopie [...] beigefügt wird" (S. 40f., Hervorhebung von mir). Das in Fettschrift wiedergegebene ist die Erfindung von Dr. Kreutzer! Es genügt also nicht einfach zu schreiben:

Titelseite vorne:
TilarX / Flickr (Creative-Commons-Lizenz
Namensnennung 3.0 United States)


Auf S. 65 des Leitfadens wird dagegen korrekt für Druckveröffentlichungen vorgeschlagen:

Ein Hinweis darauf, welche Lizenzversion Anwendung
finden soll und wo deren Text zu finden ist, genügt aber auch. Beispiel:
„Dieses Werk [alternativ: Die in diesem Werk enthaltenen Beiträge, soweit sie nicht
anders gekennzeichnet werden] wird unter einer Creative-Commons-Lizenz
(Namensnennung-keine kommerzielle Nutzung-3.0-Deutschland) lizenziert. Die
Lizenz ist abrufbar unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/deed
oder anzufordern bei: Creative Commons, 559 Nathan Abbott Way, Stanford,
California 94305, USA.”


Auch das LG Berlin sieht das nicht anders:
http://www.ifross.org/Fremdartikel/LG%20Berlin%20CC-Lizenz.pdf

Insgesamt bleibt der Leitfaden auf einem eher trivialen Niveau, Kenner der Rechtsfragen freier Lizenzen lernen kaum etwas dazu. Praktisch wichtige Hinweise zur Frage der Haftung bei Verwendung eines fälschlich CC-getaggten Mediums fehlen beispielsweise.

Statt wie üblich im Impressum wird die CC-Lizenz (NC) des Leitfadens erst auf S. 70 bekanntgegeben.

Foto: Klaus Graf. Statt des üblichen Links auf die Lizenz wähle ich diesmal die Wiedergabe des ganzen Lizenztextes.


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Eine genealogische Datenbank, leider noch ohne Einzelnachweise:

http://www.frankfurter-patriziat.de/

Als besonderes Highlight sind folgende 10 Bände der Schriftenreihe der Stiftung Stoye in der DigiBib (als Volltext und PDF) neu vorhanden:
Band 40: Wilhelm Ruhland, Herta Riehm: Häuserbuch der Stadt Altenburg in Thüringen 1450–1865. Die Innenstadt, bearb. v. Karlheinz Weidenbruch. Marburg/Lahn 2005.
Band 41: Wilhelm Ruhland, Herta Riehm: Häuserbuch der Stadt Altenburg in Thüringen 1450–1865. Die Vorstädte, bearb. v. Karlheinz Weidenbruch. Marburg/Lahn 2005.
Band 43: Alfred Maschke: Die Einwohnerzählung im Amt Altenburg im Jahre 1580, bearb. v. Karlheinz Weidenbruch. Marburg/Lahn 2007.
Band 45: Frank Heinzig, Wilfried Köhler, Heidemarie Mattis: Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1512–1700. Marburg/Lahn 2008.
Band 46: Wolfgang Becher, Wilfried Köhler, Gabriele Prechtl, Siegmar Theil: Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1700–1838. Marburg/Lahn 2008.
Band 47: Thomas Berger: Ahnenliste Berger. Ein Geschlecht aus dem Verwandtschaftskreis des Rudolf Stoye. Marburg/Lahn 2008.
Band 48: Rüdiger Berthold: Regesten zu den Erbschichtungen und Testamenten Leisniger Bürger aus den Bänden der Stadtgerichte Leisnig mit genealogischen Ableitungen. Teil I: A bis K. Marburg/Lahn 2008.
Band 49: Frank-Jürgen Seider: Häuserbuch der Stadt Teltow. Besitz und Baugeschichte der Altstadtgrundstücke. Marburg/Lahn 2008.
Band 50: Rüdiger Berthold: Regesten zu den Erbschichtungen und Testamenten Leisniger Bürger aus den Bänden der Stadtgerichte Leisnig mit genealogischen Ableitungen. Teil II: L bis Z. Marburg/Lahn 2008.
Band 51: Annemarie Engelmann: Das Eidbuch der Stadt Borna 1636–1840. Mehr als ein Bürgerbuch. Marburg/Lahn 2009.


http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/11#Projekt-Info_DigiBib

Die virtuelle Bibliothek der UB Freiburg - zahlreiche Digitalisate (auch von Handschriften) sind schon online - und die Edition des Rotulus von St. Peter zeigt an:

http://www.badische-zeitung.de/st-peter/virtueller-einblick-in-klosterbibliothek--51882425.html

Virtuelle Bibliothek:
http://www.ub.uni-freiburg.de/go/sanktpeter


In der FAZ antwortet der Literaturwissenschaftler Remigius Buna auf Günter Krings (16.11.2011, S. N5):

"In seiner Replik auf den Artikel von Günter Krings vom 26.10.2011 an gleicher Stelle beschreibt Remigius Bunia, wie das aktuelle Urheberrecht die wissenschaftliche Forschung behindert. Er stellt heraus, dass der Hochschulverband nur 11% der Hochschulwissenschaftler vertritt und die 89% der befristeten Wissenschaftler derzeit keinerlei Lobby haben, aber die überwiegende Zahl der wissenschaftlichen Publikationen verfassen, also von den aktuellen Urheberrechtsregelungen die wesentlich betroffenen sind."
http://www.iuwis.de/tag/akteurstags/remigius-bunia

Ben Kaden kommentiert:
http://www.iuwis.de/krings_dfg_10_2011#comment-179

Bunia gibt zwei Beispiele.

Erstens: "Man muss als Nachwuchswissenschaftler bei Bewerbungen und bei DFG-Anträgen die Dissertation beilegen. Wenn ich entsprechende Exemplare brauche, muss ich sie kaufen – obwohl ich die Druckvorlagen habe und den Text ausdrucken könnte."
Das ist richtig. Besteht zum Adressaten keine persönliche Verbundenheit, verstößt die Weitergabe gegen den in der Regel eigene Vervielfältigungen ausschließenden Verlagsvertrag. Richtig ist aber auch, dass ein Verlag gegen eine solche Nutzung schon deshalb nicht vorgehen würde, weil er nichts von ihr mitbekommt.

Zweitens: Bunia hat einen Artikel eingereicht, der auch akzeptiert wurde. Erst danach erfährt er, dass der Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht (bis zum Ende der Schutzfrist) verlangt. Bunia will das Material nochmals verwerten und ggf. übersetzen. Er schreibt leider NICHT, dass er es Open Access zugänglich machen will (dafür ist das angedachte Zweitverwertungsrecht gedacht). Üblicherweise dulden bei Zeitschriftenartikeln Verlage Neubearbeitungen durch Autoren. Es ist verlagsrechtlich anerkannt, dass Verlage einem Autor nicht verbieten können, ein Thema nochmals aufzugreifen.

Mit dem Hinweis auf Open Access hätte die Argumentation von Bunia erheblich an Schlüssigkeit gewonnen.

Unter den Digitalisaten des Utrechter Archivs werden die "Monumenta" von Aernout van Buchel zurecht in den Vordergrund gerückt (mit Video):

http://www.hetutrechtsarchief.nl/collectie/handschriften/buchelius/monumenta


".... Eine Tätigkeit als Journalist, Archivar oder in einem Verlag war offenbar als Alternative konnten sich zu Studienbeginn nur wenige vorstellen. Vor allem Jura war offenbar als Alternative zum Studium der Geschichte attraktiv; "Juristerei", beispielsweise im Staatsdienst als Richter tätig zu sein, versprach einen Brotberuf zu haben, der mit gesellschaftlicher Anerkennung verbunden war und hoch eingeschätzt wurde. ...."
in Stambolis, Barbara: "Der Westen": Grundlegende lebens- und berufsbiographische Orientierungen deutscher Historiker des Jahrgangs 1943, Geschichte im Westen 26/2011, S. 117-138 , S. 127

Aktueller Stand der Petition:
http://openpetition.de/petition/online/der-bestand-der-wissenschaftlichen-stadtbibliothek-mainz-darf-nicht-zerschlagen-werden

Bericht von dradio.de
http://www.dradio.de/aktuell/1604007/

Meinungsbeitrag, den ich auf
http://www.mainzerbibliotheksgesellschaft.de/bibliothek-in-not/meinungsbeitraege.html
hinterlassen habe:

Die wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz ist dank Frau Ottermann führend bei der Erforschung von Altbestandsprovenienzen in Deutschland, sie beteiligt sich am Digitalisierungsprogramm Dilibri. In den vielen Kommentaren der Online-Petition wird deutlich, dass hier mehr als eine beliebige wissenschaftliche Büchersammlung vorliegt, dass die Stadtbibliothek Mainz als Regional- und Altbestandsbibliothek Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger und die überregionale Forschung wahrnimmt, die so nicht einfach von anderen Institutionen wie der UB Mainz oder dem Gutenbergmuseum übernommen werden können.

Diejenigen Privatleute und Institutionen, die in den letzten beiden Jahrhunderten die Stadtbibliothek mit Schenkungen unterstützt haben, haben dies mit der Erwartung getan, dass die Bestände angemessen betreut werden.

Die Stadtbibliothek Mainz darf nicht kaputtgespart werden! Sie muss vielmehr als regionale Forschungsbibliothek ausgebaut werden. Sicher wird es kurzfristig nicht ohne Einschnitte abgehen, aber mittelfristig muss die Bibliothek fit für die Zukunft gemacht werden und das geht nur, wenn man auf ihre Stärken setzt und sie vor brachialen Reduzierungen bewahrt.

Die Bibliothek muss als als Forschungsbibliothek im Verbund mit dem Landesbibliothekszentrum und der Stadtbibliothek Trier neu aufgestellt werden. Es müssen Projekte für die Erschließung, bessere Nutzung und Digitalisierung rheinland-pfälzischer Altbestände angesiedelt werden.

Um zu verhindern, dass kommunales Mismanagement bei den sogenannten freiwilligen Aufgaben zu weiteren Kahlschlägen führt, muss langfristig eine Stiftungslösung ins Auge gefasst werden, die den Bestand der wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz dauerhaft absichert.



Auf einer Podiumsdiskussion zur Lage der Archive in Nordrhein-Westfalen auf der 32. Wissenschaftlichen Jahrestagung des Brauweiler Kreises für Landes- und Zeitgeschichte am 11. März 2011 in Bad Waldliesborn wurde die archivische Seite von Prof. Dr. Wilfried Reininghaus (LAV NRW) und Erika Münster-Schöer (Stadtarchiv Ratingen vertreten. Der Landeshistoriker Prof. Dr. Christoph Nonn (Universität Düsseldorf) sprach für die Forschungsseite.
Altbekanntes wurde erneut ausgetauscht und folgendes Fazit gezogen:
" .... Neue Formate der Zusaqmmenarbeit wurden in Anbetracht der diagnostizierten zuenehmenden "Entfremdung'" auch zwischen Archivwesen und Wissenschaft gefordert. So könne ein Forum "Archiv-Wissenschaft" angesichts der fluktuierendenForschungsfragen und der noch langenicht bewältigen strukturellen Brüche in der archivalischen Überlieferung z. B. folgende Fragen diskutieren: ein Dokumentationsprofil für nicht-staatliches Archivgut, Kriterien für Bewertungsentscheidungen, die Struktur angemessener Sicherungssysteme, die einen hinreichenden Datenschutz gewährleisten, ohne Forschungszugänge zu verbauen, oder die Priorisierung von Erschließungsmaßnahmen. Dem Brauweiler Kreis für Landes- und Zeitgeschichte wurde als Vereinigung von Historikerinnen an Archiven, Universitäten und Forschngsinstituten in NRW eine wichtige Funktion in diesem Austauschprozess zugesprochen"
Quelle: Geschichte im Westen 26/2011, S.197-206, 206

Anmerkungen etc. in loser Reihenfolge:
1) Schön, dass das Landesarchiv im April 2011 bereits ein Dokumentationsprofil für nichtstaatliches Archivgut vorgelegt hat
2) Wie und Wo kann der Fragenkatalog erweitert werden?
3) Wie werden die übrigen Archivsparten in NRW informiert und beteiligt?
4) Ob aus dem Forum auch die nötigen archiv- bzw. forschungspolitische Forderungen formuliert und in den politischen Raum eingebracht werden?
5) Ein Forum im elitären Kreis oder eine sozial-mediale offen-nachvollziehbare Diskussion?
6) Entsteht nach Prantls Bremer Zitatesammlung und Kleifelds Anregung zur Verfassungsstellung der Archive eine demokratische Archivpolitik?

Klaus Graf: Die Public Domain und die Archive, in: Archive im digitalen Zeitalter. Überlieferung - Erschließung - Präsentation. 79. Deutscher Archivtag in Regensburg (=
Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag 14), Fulda 2010, S. 177-185
Online (E-Text, Preprint-Fassung)
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/

Nun auch in der Druckfassung online (Scan mit OCR)
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2011/1790/

Mein Dank gilt dem Autor und Fotografen Johannes Schüle, dass er sein 2002 erschienenes Buch in HathiTrust freigegeben hat:

http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=uc1.31822033439712

http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Philippe_%28WMF%29

Text der einstweiligen Verfügung des LG Berlin
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Decision_re_Loriot_Stamps.pdf&page=1

Es ist ein Unding, dass die Wikimedia-Foundation diese einstweilige Verfügung, die sich klar gegen die Gerichtsentscheidung des LG München von 1987 wendet, nicht angefochten hat.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/49608350/

Update:
http://www.kanzleikompa.de/2011/11/16/loriot-tochter-wikimedia-ja-wo-laufen-sie-denn-nicht/


Was sind das nur für erbärmliche Kleingeister!

In dem Papier wird eine vergütungsfreie Schrankenlösung angedeutet, etwa analog zur oder als zulässige Interpretation der Zitatschranke (§ 51 UrhG), so dass das Dokumentationsbild quasi nur die Existenz und den Besitz des Objekts belegen würde. Zugestanden wird, dass es sich um ein Bild handeln muss, das nicht ‚zum Werkgenuss taugt‘, d.h. nicht kommerziell nutzbar ist und nicht weiter reproduziert werden kann – was durch technische Maßnahmen (digitale Wasserzeichen, Kopierschutz, geringe Auflösung) zu sichern ist. Kurz, ‚Thumbnails‘ in den digitalen Objektdatenbanken der Museen sollen in Zukunft rechtlich wie alle anderen Metadaten zum Objekt behandelt werden und zustimmungs- und vergütungsfrei kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen.
http://www.iuwis.de/blog/positionspapier-zur-sichtbarmachung-der-kulturellen-erbes-im-internet

Kulturgut gehört als kulturelles Allgemeingut uns allen und muss daher auch in brauchbarer Qualität am Bildschirm "genossen" werden dürfen.

Positionspapier bei museumsbund.de http://goo.gl/D0z1d

Ungeist der Museen: Wohlgemerkt: Das DHM IST der Eigentümer. Das ist einfach nur abartig, Bilder von GEMEINFREIEN Sammlungsobjekten so zu verstümmeln.

http://www.kreidefressen.de/2011/11/02/aufregung-um-den-schultrojaner/

Lesenswert auch der offene Brief an die Schulbuchverlage:

Früher habe ich vielleicht die Preise von Schulbüchern als teuer empfunden, ärgerte ich mich über schlechte Unterrichtseinheiten in Schulbüchern, nervten mich veraltete Unterrichtsmedien. Ich hoffte darauf, dass Schulbuchverlage endlich stärker im digitalen Informationszeitalter ankommen würden, hätte aber nicht damit gerechnet, dass einer der frühen Schritte der Bildungsmedienanbieter der Generalverdacht in Sachen Urheberrechtsverletzungen digitaler Art gegenüber Lehrern und Schulen wäre.

Ich hätte eher gedacht, dass Schulbuchverlage auftreten und uns vorführen, wie toll das Arbeiten mit Computern ist, wie wunderbar digitale Unterrichtsmedien genutzt werden können, wie innovativ die damit möglich werdenden Unterrichtskonzepte sein können. Aber nein, sie scheinen digitalen Welten nicht viel zuzutrauen, außer dass sie zur Anfertigung von digitalen Kopien Ihrer analogen Medien genutzt werden könnten.

Eine solche Einstellung verhindert Innovation. Einen solche Einstellung verschreckt gerade die Lehrer, die bereits hochgradig vernetzt arbeiten und eigentlich für Sie als Zielgruppe und Multiplikatoren wichtig wären.

http://herrlarbig.de/2011/11/01/betreff-schultrojaner-liebe-schulbuchverlage/

http://www.ustc.ac.uk/md1516/index.php

Was soll so ein Schrottprojekt ohne durchgehende Standortnachweise und Filter für Digitalisate?

Update: Und natürlich nicht Open Data! Also eine nutzlose Insellösung.

Sind online, da der sie überliefernde Cgm 414 ins Netz gestellt wurde:

http://daten.digitale-sammlungen.de/0006/bsb00064969/images/

Siehe
http://www.handschriftencensus.de/6131
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0044_b204_JPG.htm

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=18601

http://members.aon.at/andreas.weigel/Bucher-LLC

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/4341364/

Josef Pauser hat seinen Überblick aktualisiert:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=12374

"Anwohner des neuen Archivstandortes am Eifelwall fürchten eine Verschlechterung ihrer Wohnsituation und schlagen eine Standortalternative vor. 190 Unterschriften haben sie bereits gesammelt. .... Bei den Unterzeichnern handele es sich sowohl um Haus- und Wohnungseigentümer als auch um Mieter. „Wir habe hier in der Straße eine ganz gemischte Bewohnerstruktur, Selbstständige, Angestellte, Arbeiter, Studierende und dergleichen mehr.“ Die Unterschriftenliste soll demnächst „im Rahmen einer Petition“ dem Oberbürgermeister übergeben werden.

„Prinzipiell haben wir nichts gegen den Standort einer kulturellen Institution hier in dieser Gegend, an der Grenze von südlicher Neustadt und Sülz“, erläutert Olga Duchniewska, zurzeit hauptberufliche Hausfrau und Mutter, „aber die städtischen Planungen gingen an der Lebenswirklichkeit der Anwohner vorbei.“ Wenn der gut 140 Meter lange und 50 Meter breite Baukörper des Gebäudekomplexes, in dessen Mitte ein gewaltiger 21 Meter hoher „Schrein“ (das eigentliche Archiv) entstehen soll, in der vorgesehenen Weise realisiert werde, befürchten die Anwohnereine Verschlechterung ihrer Wohnsituation in gleich mehrfacher Hinsicht: „Die ohnehin schon große Lärmbelästigung wird durch die geschlossenen Bebauung noch erhöht“, sagt Puhl(er nennt das einen „Schalltrichter“), „Gleiches gilt für die Abgasbelastung, und sämtliche Parkmöglichkeiten für die Anwohner entfallen.“

Vor allem aber werde der siebengeschossige „Schrein“ die vorhandene Wohnbebauung erheblich übersteigen: „Der Eifelwall wird für einen Großteil des Jahres fast vollständig beschattet“, das führe auch zu höheren Energiekosten für die Anwohner. „Viele sagen, sie würden dann wegziehen“, ergänzt Duchniewska. Die Situation habe sich schon durch den gestiegenen Eisenbahnverkehr „sehr verschlechtert“. Aus all diesen Gründen fordert die Bürgerinitiative, das Stadtarchiv – etwa um 90 Grad gedreht – parallel zur Luxemburger Straße zu bauen, der Haupteingang könnte wie vorgesehen am Eifelwall errichtet werden, Tiefgaragen und Versorgungszufahrten ließen sich auf der Rückseite des Archivs realisieren. Die geplante Grünfläche als Teil des inneren Grüngürtels solle entlang des Eifelwalls entstehen, so sei auch ein barrierefreie Verbindung zwischen Uni-Grünanlagen und Volksgarten möglich. Was Puhl und Duchniewska ziemlich ärgert, ist die Tatsache, dass es trotz dieser konstruktiven Vorschläge so gut wie keine Reaktion seitens der Stadt gebe, auch Bezirksbürgermeister Andreas Hupke habe sich nicht gemeldet, nachdem man Kontakt zu seinem Büro aufgenommen habe. „Wir werden schlichtweg ignoriert“, sagt auch Marlene Beu, „es gab keine Bürgerbeteiligung wie im Masterplan vorgesehen.“ Und Puhl, früher Beamter im höheren Dienst, schimpft: „Die Verwaltung soll sich endlich mal um die Interessen der Anwohner kümmern, um die Menschen.“

Ein weiteres Argument, das gegen den Bau am Eifelwall spricht, stammt von „Lebenskünstler“ Rolf Tepel, der sich – von der Stadtverwaltung geduldet – auf dem Gelände zwischen Eisenbahn und Eifelwall seine eigene kleine Welt, sein „Paradies“ geschaffen hat, „Mit keinem Wort“, so hat er in einem Vortrag im „Haus der Architektur“ formuliert, seien die Architekten des Archivneubaus darüber informiert worden, dass die Stadt Köln zu gleicher Zeit „öffentlich“ darüber nachdenke, die Linie 18 als U-Bahn über den Barbarossaplatz in Richtung Klettenberg/Sülz weiterzuführen. ...."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeuiger, 1.11.11

Aus gegebenem Anlass und passend zum diesjährigen Archivtagsthema - auf Systemrelevanz habe ich verzichtet - gilt es einen Satz aus dem Wort "Stasiunterlagengesetz" zu bilden.

Für "Einsendungen" bis zum 6.12.2011 wird als Gewinn wieder dieses possierliche Tierchen ausgelobt:


Zur Inspiration s.:
http://archiv.twoday.net/stories/18110547/
http://archiv.twoday.net/stories/8392683/
http://archiv.twoday.net/stories/6028489/
http://archiv.twoday.net/stories/6036834/
http://archiv.twoday.net/stories/6073805/
http://archiv.twoday.net/stories/6100722/
http://archiv.twoday.net/stories/6300960/



Als Arbeiterkind erinnere ich natürlich an den Liedermacher und Juristen Franz-Josef Degenhard, der am 14. November 2011 verstorben ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Josef_Degenhardt

Die Nachrufe der bürgerlichen Journaille lesen sich wie Pflichtübungen, ich habe mich für den NDR entschieden, der aber auch nicht viel besser berichtet:

http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/degenhardt111.html



"Die am 7. Oktober 2011 im Kölnischen Stadtmuseum eröffnete Ausstellung »Drunter und drüber. Der Waidmarkt« wurde gemeinsam vom Kölnischen Stadtmuseum und Römisch-Germanischen Museum erarbeitet. Die Ausstellung befasst sich mit dem Waidmarkt von der Antike bis heute.

Mein Ausstellungsbeitrag umfasst vierzehn Bilder, die ich seit 2004 bis heute am Waidmarkt aufgenommen habe. Vierzehn Bilder sind nicht sehr viel für diese acht Jahre, also habe ich ein Buch daraus gemacht, das ebenfalls zur Ausstellung erschienen ist.

Eusebius Wirdeier
Zeitraffer Waidmarkt – Bildarchiv 2004–2011
51 Fotografien von Eusebius Wirdeier und ein Text
96 Seiten im Großformat 23 x 32 cm · broschiert
Erscheinungstermin 6. Oktober 2011

Subskriptionspreis € 18,00* bis zum 31. Dezember 2011 ..."

Quelle: Verlagsinfo

"Seit 2003 hat Eusebius Wirdeier im Rahmen seiner freien fotografischen Arbeit “colonia subterrania” die archäologischen Ausgrabungen und Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der Nord-Süd-Stadtbahn Köln aufgenommen. Dabei entstand auch ein großes Konvolut Aufnahmen vom Waidmarkt. Nach dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 3. März 2009 nahm er dann Feuerwehrleute, Archivarinnen und Archivare und freiwillige Helfer bei der Bergung von Hausrat und Archivalien auf. Wirdeiers fotografische Arbeit überliefert uns den Bau der Schlitzwände vor dem Magazingebäude des Historischen Archivs, die anschließende Arbeit der Archäologen am Waidmarkt sowie die inzwischen von dort verschwundenen Gebäude. Aufnahmen von Abriss des Polizeipräsidiums im Jahr 2011 und vom Bergungsbauwerk auf dem Archivgelände runden diese achtjährige Arbeit ab, die das Viertel um St. Georg im Wandel zeigt. ...."
Quelle: Stadtteul-Blog Köln Sülz, 2.11.11

Google hat wieder geholfen! Vor einigen Jahren bescherte es den wichtigen Hinweis auf den der einschlägigen Forschung bislang unbekannten Frankfurter Zweig der Familie:

http://archiv.twoday.net/stories/5235483/

Nun lieferte die Suchmaschine das Geburtsjahr des Dr. med. Hieronymus Baldung.

Der Arzt Hieronymus Baldung wird manchmal mit seinem Sohn, Pius Hieronymus Baldung, verwechselt, der Jurist war:

http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Baldung,_Hieronymus_Pius

Hieronymus Baldung der Ältere (im folgenden Hieronymus) war nicht der Vater, sondern wohl der Onkel des berühmten Malers Hans Baldung Grien. Als Bruder des Malers ist der Freiburger Jurist Caspar Baldung bezeugt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaspar_Baldung

Mit der Familiengeschichte der Baldung hatten sich Robert Stiassny, Anton Nägele sowie zuletzt 1983 Gert van der Osten beschäftigt, bevor ich in der Gmünder Stadtgeschichte 1984 den Forschungsstand zusammenfasste.

Die Arbeit von Stiassny ist online. Einige nicht ganz unwichtige Ergänzungen dazu (insbesondere zum Wappen sowie Links zu den Digitalisaten der beiden gedruckten Werke - "Aphorismi" 1493 und "Mariale" 1514 - des Hieronymus Baldung) gab ich im Kommentar auf Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Zum_Wappen_und_zur_Familiengeschichte_der_Baldung

Von Nägeles überwiegend entlegen publizierten Aufsätzen ist eine Studie von 1923 online:
http://dx.doi.org/10.5169/seals-160230

Von der Osten konnte ausschließen, dass der Maler der Sohn von Hieronymus d.Ä. oder der Sohn des Straßburger Prokurators Johannes Baldung war.

In meinem 2010 erschienenen Aufsatz zu Andreas Nawer
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8068/
nahm ich die Gelegenheit wahr, einige Hinweise zu Hieronymus Baldung aus meinen inzwischen erheblich weiter gediehenen Studien zu dieser Person zu geben. Ich habe nicht nur biographische Mosaiksteine zusammengetragen, sondern auch Belege für sein literarisches Oeuvre gesammelt.

Nun ist klar, dass Dr. med. Hieronymus Baldung der Sohn des verheirateten Klerikers Johannes Baldung war, der als Notar in Schwäbisch Gmünd (bis 1519) wirkte: "Regesta Imperii XIV 3, 2 n. 15188: Am 5. April 1501 bricht Dr. Hieronymus Baldung zu seiner Primiz auf, die er in Schwäbisch Gmünd feiern will. Er ist im Haus seines Vaters Johannes Baldung erreichbar. - Hieronymus Baldung der Ältere, der gern mit seinem Sohn, dem
Juristen Pius Hieronymus Baldung (+ 1534) verwechselt wird, starb 1526, vgl. Renate SPECHTENHAUSER, Behörden- und Verwaltungsorganisation Tirols unter Ferdinand I. in den Jahren
1520-1540, Diss. masch., Innsbruck 1975, S. 51".

Das Regest
http://regesten.regesta-imperii.de/index.php?uri=1501-04-05_4_0_14_3_2_2458_15188
bietet viele neue Angaben zu Hieronymus Baldung:

Dr. Hieronymus Baldung an KM: Er hat KMs Rat befolgt und wurde vom Bf von Brixen am 25. März zum Subdiakon, am 27. zum Diakon und am 28. zum Priester geweiht. — Heute wird Dr. Baldung von Innsbruck nach Gmünd (Schwäbisch Gmünd) aufbrechen, wo er die Primiz feiern wird. Danach wird er sich auf den Weg nach Bern begeben. Er ist bereit, wenn KM es wünscht, wie bisher für ihn in der Eidgenossenschaft zu wirken. Wenn KM Briefe an Wilhem von Desbach (Diesbach) oder in der Sache von Wallis hat, soll er sie nach Gmünd in das Haus des Johannes Baldung, seines Vaters, schicken. — KM möge an Dr. Baldung denken, wenn Pfründen frei werden, denn er ist noch nicht mit Pfründen ausgestattet. Ynsprugg 5. Aprilis 1501. — Vndertäniger phisicus HIERONYMUS BALDUNG sac. theologiae, artium et medicinarum doctor ss.

Nachdem durch Spechtenhauser das Todesjahr des Hieronymus festgestellt war, kann ich nun auch das Geburtsdatum nennen: Er wurde am 11. März 1459 in Schwäbisch Gmünd (Gamundia) geboren. Dies ergibt sich aus der Arbeit von Gerd Mentgen: Dr. med. Michael Foresius, Rektor der Universität Mainz im Jahr 1500, in: Mainzer Zeitschrift. Mittelrheinisches Jahrbuch für Archäologie, Kunst und Geschichte 99 (2004), S. 143-146 (für sehr rasche Bereitstellung eines Scans danke ich Annelen Ottermann), hier S. 145 mit Anm. 27. Mentgen stellte das im Historischen Archiv der Stadt Köln befindliche (womöglich verlorene oder stark beschädigte) astrologische Notizbuch des Mainzer Professors Michael Foresius (gest. 1505/13) vor, in dem (W* 145, Bl. 18r) sicher die Nativität (Geburts-Horoskop) Baldungs erhalten ist (auch wenn nicht ausdrücklich gesagt wird, dass es sich um das Geburtshoroskop handelt, steht das für mich außer Zweifel). Der Mikrofilm der Handschrift wurde digitalisiert und in schlechter Auflösung online gestellt.

Als Hieronymus ("Jeronimus Baldung de Gamundia Augustensis") sich am 24. Mai 1474 an der Universität Heidelberg einschrieb, war er also 15 Jahre alt:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/matrikel1386/0421

Der zu 1453 eingetragene Johannes Baldung aus Gmünd ist offenbar sein Vater, der Notar:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/matrikel1386/0354

Nachtrag: In der Klosterkirche St. Maria zu Herrenalb befand sich die Grabplatte eines Hieronymus Balding, der am 22. März 1526 verstarb (Neumüllers-Klauser: Die Inschriften des Landkreises Calw = DI 30, 1992, S. 97 Nr. 200 nach Ammermüllers handschriftlichem Pfarrerbuch von 1779), in dem ich angesichts des übereinstimmenden Todesjahrs, des seltenen Vornamens und des nahezu übereinstimmenden Nachnamens die hier behandelte Person sehen möchte.

#forschung



http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Baldung_nativitaet.jpg

Reichskammergerichtsmuseum Wetzlar, 2.-3.12. 2011. Das vorläufige Programm:

http://www.reichskammergericht.de/111029%20Flyer.pdf

http://www.slideshare.net/StadtASpeyer/out-of-the-box-wege-zur-offenheit

http://www.slideshare.net/Thomas_Just/workshop-kln-vortrag-justkemper


Vortrag (Thomas Just/Wien, Joachim Kemper/Speyer) auf der Fortbildungsveranstaltung "Aus der Archivschachtel befreien oder Thinking out of the Box: Möglichkeiten der Nutzung von Nachlässen / Sammlungen", Universität Köln, 11.11.2011.

Programm: http://www.initiativefortbildung.de/pdf/2011/Nutzung_Nachlaesse2011.pdf

http://velehanden.nl/

Nach einer Woche haben sich schon 500 Personen angemeldet, um Militärregister zu bearbeiten

https://stadsarchief.amsterdam.nl/actueel/nieuws/laatste_nieuws/#MCz7

http://www.krone.at/Oesterreich/EU-gefoerdertes_Kafka-Buch_voller_peinlicher_Fehler-Sprach-Entgleisung-Story-301188/index.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/steuerverschwendung-kafkas-hinrichtung-von-der-eu-gefoerdert-11516606.html

Die EU-Förderung trifft gar nicht zu:
http://www.boersenblatt.net/462261/

Einen sorgfältigen Text nach der Erstausgabe bietet dagegen Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Das_Schlo%C3%9F

Dieser ist gemeinfrei und darf zu jedem Zweck genutzt werden.

Update: Das Ganze war ein Hoax
http://diepresse.com/home/kultur/literatur/709265/Fehlerhaftes-Buch_Mit-Kafka-die-Medien-getaeuscht?from=suche.intern.portal
http://www.bildblog.de/35042/kafkaoesk


http://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/bestaende

Mit 37.000 digitalisierten Bildern, die bei Vergrößerung ein scheußliches Wasserzeichen zeigen. Zum Sich Übergeben.

Und für die Qualität der Fa. AUGIAS spricht einmal mehr die folgende Bemerkung: "Eine detail­lier­tere Recherche ist mit der Intra­net­ver­sion von AUGIAS möglich, die im Lesesaal des Stadt­ar­chivs zur Verfügung steht."

Via
http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung11/sz4408.htm

Hier liegt kein Urheberrecht vor, das ein Wasserzeichen rechtfertigt.

http://www.vdu.uni-koeln.de/vdu/StadtAWuerzburg/WuerzburgerRatsurkunden/fond?block=2

Im Virtuellen Deutschen Urkundennetzwerk ist auch sonst nicht alles perfekt ...

Auch in den neuesten Artikeln werden Online-Nachweise nur sehr lückenhaft gegeben, aber - es geschehen noch Zeichen und Wunder - ein Autor durfte die Wikipedia zitieren:

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45665

Dafür zeigt ein anderer Artikel ganz konventionell Inkompetenz.

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45385

Der Beitrag über Ruprechts von Freising Rechtsbuch kennt den Verfasserlexikon-Artikel von Oppitz (1992) nicht und auch nicht dessen "Rechtsbücher" (1990) und selbstverständlich auch nicht die maßgebliche Überlieferungs-Zusammenstellung des Handschriftencensus:

http://www.handschriftencensus.de/werke/1889

Eine Abbildung zum Artikel fehlt, obwohl es ohne weiteres möglich gewesen, eine Handschriftenabbildung aus Münchner Beständen beizugeben.

Die Sammlungen der Dombibliothek Freising und der Bibliothek des Metropolitankapitels München hüten in ihren Beständen insgesamt 285 Inkunabeln. Bei der Neukatalogisierung bzw. Einbringung der Inkunabelbestände in den Bibliotheksverbund Bayern wurde festgestellt, dass 18 Ausgaben bisher noch nicht in den Beständen der Bayerischen Staatsbibliothek nachgewiesen sind. Von einer Inkunabel (J 115) wird in Freising das einzige bekannte Exemplar aufbewahrt.

Dieser besondere Teilbestand wird hier in Form von Volldigitalisaten bereitgestellt und durch kurze Texte beschrieben.


http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/inkunabeln-freising


Ein Erschließungsprojekt:

http://academiccollections.wordpress.com

Google bevormundet seine Nutzer in unerträglichem Maße:

https://plus.google.com/u/0/103355286983548538440/posts/8DWdAeNwPy4

Das Beispiel kann inzwischen nicht mehr nachvollzogen werden, aber es handelt sich nicht um einen seltenen Ausrutscher.


Auf zwei von Peter Blum organisierten Fortbildungsveranstaltungen für Wirtschaftsarchivare durfte ich zur GEMA referieren. Ich habe im folgenden meine Stichworte etwas ausformuliert.

***

Die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA hat im vergangenen Jahr rund 736 Millionen Euro an Rechteinhaber ausgeschüttet. Dies war gegenüber 2009 ein Plus von 22 Millionen Euro oder 3,3 Prozent

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern wie Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von über zwei Million Rechteinhabern aus aller Welt.

O-Ton von der GEMA-Website: “Warum muss ich der GEMA Geld bezahlen, um öffentlich Musik abspielen oder aufführen zu können?

In aller Kürze: Damit auch Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können. Kreative Leistung kommt schließlich nicht aus dem Nichts, sondern ist das Resultat harter Arbeit. Aus demselben Grund gibt es beispielsweise Patente, damit Erfinder von ihren Ideen profitieren können. Wie Erfinder, so haben auch Komponisten, Textdichter und Musikverleger ein gesetzlich verbrieftes Recht auf angemessene Vergütung.
Dieses Recht für ihre Mitglieder einzufordern ist in Deutschland die Aufgabe der GEMA: [...] Für Sie als Musiknutzer heißt das: Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. Das ist fair: Sie arbeiten ja auch nicht ohne Bezahlung.”
https://www.gema.de/musiknutzer/10-fragen-10-antworten.html

Andere Verwertungsgesellschaften:

VG Wort (für Autoren einschließlich Wissenschaftsautoren)

GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
ausübende Künstler (Sänger, Musiker)

VG Musikedition - Stichwort: Kindergartenkopien

Die GEMA ist für Urheber und Musikverlage zuständig.

Zur Geschichte: Am 1. Juli 1903 gründeten die Mitglieder der
erst kurz zuvor ins Leben gerufenen „Genossenschaft Deutscher
Tonsetzer“ (GDT) die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands,
die „Deutsche Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ (AFMA).
Die Initiative ging maßgeblich auf den Komponisten Richard Strauss
zurück.

Voraussetzung für den Gründungsakt war das ein Jahr zuvor in Kraft
getretene „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der
Literatur und der Tonkunst“. Demnach durfte ein musikalisches Werk nur dann öffentlich aufgeführt werden, wenn der Urheber seine Genehmigung erteilt hatte.

Unrühmliche NS-Vergangenheit: Damals wurden alle Rechte von der Ende 1933 gegründeten Stagma wahrgenommen, der "Staatlich genehmigten Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte". Diese war Nachfolgerin der damals 30 Jahre alten Gema, deren mehrheitlich nationalsozialistisch gesinnten Mitglieder zunächst eine "Selbstreinigung" gefordert und die sich im Herbst '33 dann aufgelöst hatte. Geschäftsführer der Stagma wurde Leo Ritter, der dieses Amt schon seit 1928 bei der Gema innehatte und Hitlers "Mein Kampf" als Prämie für verdiente Mitarbeiter zu verschenken pflegte. Bezugsberechtigt waren laut Satzung nur "Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Angehörige der Berufsstände der deutschen Komponisten, der deutschen Textdichter und der deutschen Musikverleger". Da aber die Reichsmusikkammer unter ihrem Präsidenten Richard Strauss 1934 in ihren Richtlinien festgelegt hatte "Nichtarier sind grundsätzlich nicht als geeignete Träger und Verwalter deutschen Kulturguts anzusehen", bedeutete dies das Berufsverbot für die damals etwa 8000 in der Reichsmusikkammer organisierten Juden.
http://www.abendblatt.de/kultur-live/article432707/Urheberrechte-Tantiemen-und-die-Vorgaengerin-der-Gema.html (wörtliche Übernahme)
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA#Jahre_1902_bis_1945

Die GEMA ist eine außerordentlich gut vernetzte Lobby-Organisation. So war der Generaldirektor von 1990 bis 2005, Reinhold Kreile, zuvor MdB der CSU. Er ist Herausgeber der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM).
http://de.wikipedia.org/wiki/Reinhold_Kreile

Für den Berechtigungsvertrag gilt das Alles oder Nichts-Prinzip. Der Urheber ist zu einer ausschließlichen Rechteeinräumung gezwungen.

Das bedeutet unter anderem: Singer-Songwriter müssen für eigene Werke zahlen bzw. GEMA-Zustimmung einholen. Sie erhalten das dann zurück, aber abzüglich der Verwaltungspauschale von ca. 14 % und mit Zinsverlust durch Auszahlung zum nächstfolgenden Stichtag.

Es besteht ein Kontrahierungszwang gegenüber Urheber und Nutzer. Die GEMA muss jeden vertreten und jedem die Rechte zu gleichen Bedingungen einräumen.

Die sogenannte GEMA-Vermutung bedeutet eine Umkehr der Beweislast. “Diese besage, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, das die GEMA verwalte, eine tatsächliche Vermutung dafür spräche, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik eine Vergütungspflicht bestehe. Jeder, der behaupte, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, habe hierfür den Beweis zu führen. Das kann z.B. durch Vorlage eines vollständigen Musikprogramms für die betreffende Veranstaltung geschehen.”
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1233

GEMA-Zuschlag: Bei Nichtanmeldung erfolgt Verdopplung des Tarifs
(auch bei Aufführung eigener Werke).

§ 13b Wahrnehmungsgesetz lautet:
“Pflichten des Veranstalters
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.

(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. “

Die Titelliste muss der GEMA drei Tage vor der Veranstaltung vorliegen.

Bei einer Archiv-Veranstaltung muss man zunächst fragen:

Ist die Musik geschützt?

Erst 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten bzw. Textdichters ist das nicht mehr der Fall.

Für das Leistungsschutzrecht des ausübenden Künstlers ist die Frist: 50 Jahre nach Veröffentlichung.

Ist die Veranstaltung öffentlich?

Archivführung (öffentlich, für beliebige Teilnehmer) vs. Archivbenutzung

Die Archivführung ist öffentlich und bei der GEMA anzumelden, die Einzelbenutzung von Archivgut (auch durch mehrere Personen) nicht.

[siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/49617724/ ]

Zentral ist die "persönliche Verbundenheit". Gern gewähltes Beispiel ist das Sommerfest im Altenheim. Wenn daran auch Nachbarn, Freunde usw. teilnehmen können, ist es öffentlich.

Vertiefend zum Öffentlichkeitsbegriff bzw. zur öffentlichen Wiedergabe:
- meine Urheberrechtsfibel
http://www.irights.info/?q=content/klicksafe-cds-digitale-musik-mp3-nutzungsrechte

Die Höhe der an die GEMA zu zahlenden Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Größe des Veranstaltungsraumes und der Höhe des Eintrittsgeldes.

Man kann durchaus von einem Tarifdschungel sprechen - es gibt über 100 Tarife (alle kann man auf der GEMA-Website einsehen). Beispiel: 3 Seiten Vergütungssätze U-WK bei Wortkabarett.

1. Berechnungsbeispiel: Das Archiv veranstaltet einen kabarettartigen Abend mit Texten und Musik aus den 1920er Jahren

Eintritt kostet 5 Euro, der Saal ist knapp 200 qm groß

GEMA-Gebühren je angefangene 5 Musikminuten 15,58. Bei etwa einer halben Stunde Musik sind das 93,48 Euro.

Es gibt eine Härtefallnachlassregelung (wenn z.B .nur 5 zahlende Gäste kommen). Eine unbürokratische Abwicklung darf man aber nicht erwarten. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um eine Benefizveranstaltung handelt, bei der niemand etwas verdient. Die Ausnahmen des § 52 UrhG werden bei Archivveranstaltungen nie gegeben sein (es sei denn, das Archiv veranstaltet einen "Archivabend" in einem Altenheim nur für deren Bewohner). Siehe dazu
http://www.urheberrecht.th.schule.de/86210899320b03605/033a7a99650877905/index.html

2. Berechnungsbeispiel: Konzert der ernsten Musik

Beispielsweise "Verzeichnis der Hexenleut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und nachher verbrannt worden" von Friedrich Cerha

Es gibt bis zu 9 ausübende Künstler (Musiker). Der Veranstaltungsraum fasst bis zu 100 Personen, 5 Euro Eintritt, an die GEMA müssen 71,85 Euro gezahlt werden.

Natürlich muss auch bei Einstellung von Musik im Internet z.B. als Hintergrundmusik eines Archivvideos an die GEMA gezahlt werden.

[Hier müssen aber auch sog. Synch-Rechte vom Urheber/Verlag eingeholt werden, was sehr teuer werden kann:
http://www.haerting.de/webEdition/we_cmd.php?we_cmd%5B0%5D=preview_objectFile&we_objectID=1380&we_cmd%5B2%5D=125 ]

Nochmals: Risiko bei Nichtanmeldung: doppelter Tarif!

Bei allgemein zugänglichen öffentlichen Veranstaltungen sind die Spitzel der GEMA überall! Das Risiko, ertappt zu werden, ist also sehr hoch.

Tipp: Sich im Vorfeld der geplanten Veranstaltung ausführlich von der GEMA beraten lassen.

Schlupfloch Zitatrecht nach § 51 UrhG?

Das Schlupfloch ist in der Tat winzig. In Betracht kommt bei einem Vortrag das Anspielen von Musik, wenn diese Belegcharakter für die Ausführungen hat und nicht nur ein nettes Feature ist. So darf natürlich in einem Vortrag über Soldatenmusik in der NS-Zeit Lily-Marlen angespielt werden. Geht der Vortrag zentral über ein Musikstück, darf dieses auch ganz wiedergegeben werden.

Kritik an der GEMA

Materialsammlung kritischer Stimmen:
http://www.diigo.com/user/klausgraf/gema

- Sie ist die meistgehasste Verwertungsgesellschaft

- Die Nutzer von YouTube ärgern sich über die Meldung, dass Musik in unserem Land nicht verfügbar ist

http://archiv.twoday.net/stories/26106556/



- Unbeliebt gemacht hat sie sich durch Abzocke in den Kindergärten (Inkasso der VG Musik-Edition)
http://archiv.twoday.net/stories/16564730/
http://archiv.twoday.net/stories/11532623/
http://archiv.twoday.net/stories/11436391/
http://archiv.twoday.net/stories/8442381/
http://archiv.twoday.net/stories/8400222/

- Auch bei Martinsumzügen muss gezahlt werden
http://archiv.twoday.net/stories/11422607/ (hier geht es um die Abmahnung einer Autorin, nicht der GEMA, aber Martinsumzüge gelten als öffentlich und sind daher der GEMA anzumelden, wenn Werke aus dem GEMA-Repertoire gesungen werden)

- Weihnachtsmärkte stöhnen über zu hohe Kosten
http://archiv.twoday.net/stories/11422607/

- Vereine sind unzufrieden

- Volksmusiker fühlen sich von der GEMA schikaniert
http://volxmusik.de/urhr.html

- In einer Petition fordern Künstler und Veranstalter eine Korrektur der GEMA-Vorschriften hinsichtlich einer besseren Transparenz, angepassten Zahlungsmodalitäten und anderen Kritikpunkten. Die Petition wurde von 106575 Bürgen gezeichnet und befindet sich seit dem 17. Juli 2009 in der parlamentarischen Prüfung.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4517
http://archiv.twoday.net/stories/5793150

- GEMA ist eine Schein-Demokratie, denn nur 3000 ordentliche Mitglieder entscheiden

- GEMA zahlt ihrem Vorstand ein überhöhtes Gehalt, das letztlich von Urhebern und Nutzern aufgebracht wird: der dreiköpfige Vorstand erhält ein Jahresgehalt von 1,41 Mio. Euro - das würde 380.000 Euro pro Nase bedeuten
http://www.heise.de/tp/artikel/34/34218/1.html

- Die GEMA ist intransparent: Die Presse ist nicht zur gesamten Mitgliederversammlung zugelassen

- Die GEMA ist ein schlechter Arbeitgeber: 2011 wurden die 1200 Beschäftigten von Verdi zu Warnstreiks aufgerufen

- Es gibt keine freien Lizenzen mit der GEMA. Musiker, die Creative Commons unterstützen, können nicht bei der GEMA sein.

- Der Monopolcharakter der GEMA führt zu Missständen. Robin Christian Steden: Das Monopol der GEMA, 2003, S. 198 resümiert seine Ergebnisse:
- unangemessene Tarifstaffelung bei einem Tarif,
- bei anderen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots,
- Tarifwerk zu wenig übersichtlich und verständlich
- Die staatliche Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kontrolliert GEMA-Tarife nur hinsichtlich der offensichtlichen Unangemessenheit

Warum ändert sich trotz aller Kritik nichts? Weil die GEMA Urheberrechtler und Politiker auf ihrer Seite hat.

2009 bezeichnete Friedrich Pohl in der WELT die GEMA als Totengräber der Musik. Zitat:
“Die Gema ist in ihrer heutigen Form weder zeitgemäß noch hilfreich. Transparente Strukturen und Ausschüttungen, die Auflösung der unsäglichen Unterteilung von E- und U-Musik und das Nichtgängeln von Nicht-Gema-Mitgliedern sind die mindesten Forderungen, die man an sie stellen kann. Solange sich die Gema dem verstellt, wirken ihre Gebaren gegen YouTube & Co einfach nur lächerlich.”
http://www.welt.de/kultur/article3483406/Diese-Gema-ist-der-Totengraeber-der-Musik.html

#gema

lautet der Titel der Herbstausgabe von "Bildpunkt":
http://www.igbildendekunst.at/bildpunkt/.htm

Einige Artikel sind im Volltext verfügbar:

Stefanie Seibold: De-Archivierung!
http://www.linksnet.de/de/artikel/27049

Drehli Robnik: Gedenken, postpolitisch: Opfer ohne Floskeln und Peinlichkeit in Stein
http://www.linksnet.de/de/artikel/27044

Jens Kastner: anarchivieren im Buch
http://www.linksnet.de/de/rezension/27041

Sophie Goltz: Archival Practices, die Akten verlassen das Archiv.
http://www.linksnet.de/de/artikel/27040

"digiberichte.de has received a major update in terms of content. With permission of the Peter Lang Verlag the three volumes of the European travel account bibliographies have been integrated into the databases. Furthermore the three books are available as fulltexts."

http://www.digiberichte.de

Halm, Christian (1994), Europäische Reiseberichte des späten Mittelalters, Eine analytische Bibliographie, hg. von Werner Paravicini, Teil 1, Deutsche Reiseberichte, bearbeitet von Christian Halm, Frankfurt a.M. 1994 [= Kieler Werkstücke Reihe D, Bd. 5].
http://www.digiberichte.de/Halm_1994_Deutsche_Reiseberichte.pdf

http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/11349635.htm

Mit einem massiven Personalabbau wird die Wissenschaftliche Stadtbibliothek schon bald leben müssen: Das Sparpaket der Ampelkoalition, das am 14. Dezember im Stadtrat zur Abstimmung steht, sieht vor, dass von den 33 Stellen in der Einrichtung 20 entfallen. Die Bibliothek und das Stadtarchiv werden aber mittelfristig im Jugendstil-Gebäude an der Rheinallee 3 A bleiben, versicherte Kultur- und Baudezernentin Marianne Grosse (SPD) im AZ-Gespräch.

[...] 40 Mitarbeiter nehmen derzeit die 33 Stellen ein, betriebsbedingte Kündigungen werde es nicht geben, betonte Grosse.

Keine betriebsbedingten Kündigungen

Vielmehr werden frei werdende Stellen nicht wiederbesetzt und Zeitverträge in der Regel nicht verlängert. Grosse rechnet mit einer Zeitspanne von zehn Jahren, bis dieser Stellenabbau komplett vollzogen ist. Die Einsparungen für die Stadt werden demnach von 170.000 Euro im nächsten Jahr über 515.000 Euro in 2015 bis auf knapp eine Million Euro in 2020 und 1,13 Millionen Euro in 2024 kontinuierlich wachsen. Damit summiert sich der Spareffekt in der Laufzeit des Entschuldungsfonds von 15 Jahren auf 11,5 Millionen Euro, rechnete Grosse vor. Hinzu kommt eine Reduzierung des Budgets für Anschaffungen von 140.000 Euro auf 70.000 Euro.

„Damit sind erhebliche Einschränkungen bei den Dienstleistungen der Stadtbibliothek verbunden“, betonte Grosse. Inwieweit Öffnungszeiten oder Angebote wie die Fernausleihe betroffen sind, werde jetzt geprüft. „Natürlich tut mir das Ganze im Herzen weh. Aber wir kommen an Einsparungen, die auch die Bürger spüren, nicht mehr vorbei.“

Immerhin seien erste Ideen, die eine Verlagerung der Stadtbibliothek und des -archivs an andere Standorte vorgesehen hatten, wieder verworfen worden. „In den nächsten sechs bis zehn Jahren bleibt die Bibliothek mit ihren 650 000 Bänden im historischen Gebäude, das wir entsprechend ertüchtigen werden“, sagte Grosse. Ob dies auch eine langfristige Lösung ist oder ob doch noch ein Umzug infrage kommt, werde in den nächsten Jahren geprüft.

Grosse: Stadtteilbibliotheken und öffentliche Bücherei nicht antasten

„Für mich war von zentraler Bedeutung, dass die Stadtteilbibliotheken und die Öffentliche Bücherei Anna Seghers im Bonifaziuscenter nicht angetastet werden“, sagte Grosse. Denn diese Einrichtungen arbeiten mit den Schulen und Gemeinden vor Ort eng zusammen. „Und sie werden auch von Kindern genutzt, deren Eltern keinen großen Bezug zu Büchern haben.“ Dass in Mainz auch weiterhin wissenschaftlich mit Büchern gearbeitet werde, sei durch die Universität und das Gutenberg-Museum sichergestellt.


Foto: Symposiarch http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Bericht im "Kurier":

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Kurier&oldid=95879435

Einige postsowjetische Länder haben geheime Archive aus der Sowjetzeit geöffnet, andere nicht. Ohne Zustimmung der anderen GUS-Partner sollen aber künftig keine sowjetischen Geheimakten mehr zugänglich gemacht werden. Das sieht ein Abkommen vor, das im Oktober während des GUS-Gipfels in Sankt Petersburg unterzeichnet wurde - vorerst nur von Russland, Belarus, Armenien, Tadschikistan und Usbekistan, wie DW-WORLD.DE beim GUS-Exekutivkomitee erfuhr. Pressesprecher Wladimir Nikanurow sagte, andere GUS-Länder könnten dem Abkommen später beitreten.

Nikita Petrow fordert Zugang zu Moskauer Archiven
Der russische Historiker Nikita Petrow ist überzeugt, dass Moskau mit dem Abkommen den anderen GUS-Staaten seinen Umgang mit den sowjetischen Archiven aufzwingen wolle. "Die einzige richtige Herangehensweise soll die russische sein", so der KGB-Forscher. In erster Linie gehe es um Dokumente über die Massen-Repressionen in der Sowjetunion.

Eine gewaltige Anzahl von Akten, teilweise noch aus den 1920er Jahren, sei unter Verschluss. Das sei gesetzwidrig, so Petrow. Die russische Gesetzgebung sehe 30 Jahre als maximale Frist zur Geheimhaltung von Dokumenten vor, bei Geheimdienstakten 50 Jahre. "Russland missachtet seine eigenen Gesetze und will, dass die anderen postsowjetischen Staaten genauso vorgehen", so der Wissenschaftler.


http://www.dw-world.de/dw/article/0,,6656768,00.html

Das Archivportal Europa ermöglicht die Filterung von Digitalisaten:

http://www.archivesportaleurope.eu

Statt Akteneinheiten sollte es natürlich Verzeichnungseinheiten heißen. Aber es ist ja nicht damit zu rechnen, dass das Bundesarchiv, das womöglich für die deutschsprachige Version zuständig ist, die Archivterminologie kennt.

 

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