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Meinen Schriftsatz im Umfang von 16 Seiten einschließlich Anlagen habe ich soeben per Fax dem Gericht übermittelt. Es besteht beim Verwaltungsgericht kein Anwaltszwang. Ich dokumentiere im folgenden den Text.

***

Dr. Klaus Graf
Deutsche Straße 8
41464 Neuss


Neuss, den 10. November 2012



An das
Verwaltungsgericht Greifswald
Telefax: (03834) 890 528



EILT: Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO


Hiermit erhebe ich Allgemeine Leistungsklage und beantrage eine
einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gegen die Stadt Stralsund, um
diese zu verpflichten, die am 5. November 2012 der Stadt Stralsund
übermittelten Fragen zu Verkäufen aus ihrer Archivbibliothek ganz oder
teilweise zu beantworten.

In der Anlage beigefügt ist die Mailkorrespondenz mit der Stadt
Stralsund (Mail vom 5. November mit den Fragen, presserechtliche
Legitimation der Kunstchronik, die der Mail beigefügt war, Korrektur
des Datums vom 5. November und erneute Korrektur vom 8. November).
Die gestellten Fragen wurden auch in
http://archiv.twoday.net/stories/197335588/
öffentlich gemacht.

Nach telefonischer Auskunft des Pressesprechers Koslik wird sich die
Stadt nicht mehr äußern, bis der namentlich zum Zeitpunkt des
Telefonats noch nicht einmal bestimmte externe Gutachter nicht
Stellung genommen hat, was meines Erachtens Wochen oder sogar Monate
dauern kann.

A) Presse- und medienrechtliche Legitimation

Im vorliegenden Fall sollte angesichts der Tatsache, dass der Skandal
von dem Weblog Archivalia, für das die Auskunft nach dem
Rundfunkstaatsvertrag verlangt wird, in zahlreichen Einzelbeiträgen
aufgedeckt und verbreitet wurde, keine lange Erörterung vonnöten sein,
ob es sich bei Archivalia um ein meinungsbildendes
redaktionell-journalistisches Telemedium handelt, für das die
Auskunftspflicht des Rundfunkstaatsvertrags (§ 9a) gilt. Mit der
Berichterstattung erfüllt das Weblog die genuine Aufgabe der Presse,
zu der Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wahrlich wesentlich
berührenden Frage beizutragen. Die Erklärung des Stralsunder
Oberbürgermeisters, er nähme die Diskussion insbesondere im Internet
"sehr ernst", zielte nach telefonischer Auskunft des Pressesprechers
gerade auch auf mein Informationsangebot.

Beiträge in Archivalia zur Causa Stralsund:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Ich habe zusätzlich auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ins
Spiel gebracht, denn seit 1994 beschäftige ich mich wissenschaftlich
mit Kulturgutverlusten bei historischen Sammlungen, siehe die
Publikationsliste:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Das vielfach zitierte Urteil zum "Auskunftsanspruch eines
Wissenschaftsautors" aus dem Jahr 1995 habe ich seinerzeit erwirkt:

http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/LIB-L/200205/20020504.html

B) Eilbedürftigkeit

"In Frage kommt auch einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 Satz
2 VwGO. Ein solcher Weg der (einstweiligen) Anspruchsdurchsetzung wird
in der Literatur (Löffler/Burkhardt, § 4 Rn. 174; Soehring, 4.77;
Löffler/Ricker, Kap. 22, Rn. 5) und in der Rechtsprechung (VGH
Baden-Württemberg, NJW 1996, 538; BayVGH, NJW 2004, 3358) zu § 4 LPGe
jedenfalls in den Fällen großer Eilbedürftigkeit und bei erheblichem,
überwiegendem Öffentlichkeitsinteresse für gegeben erachtet, um
wesentliche Nachteile der Medien abzuwenden. Entscheidend hierfür ist
u. a. der Aktualitätsbezug der begehrten Auskunft. Geht dieser Bezug
infolge des Zuwartens bis zur Klärung des Informationsrechts in einem
Hauptsacheverfahren verloren, ist ersichtlich auch kein effektiver
Rechtsschutz mehr möglich. Der Rundfunkveranstalter ist dann auch
nicht mehr in der Lage, seiner für eine freiheitlich-demokratische
Grundordnung unerlässlichen Informationsaufgabe nachzukommen. Ist das
Verhalten der Behörde insoweit entgegen dem Geist des Anspruchs aus §
9 a, dem öffentlichen Interesse Genüge zu tun, nicht mehr von
Offenheit geprägt, und ist es hierzu notwendig, dem Bürger diese
Angelegenheiten dadurch zugänglich und durchsichtig zu machen, dass
dem Rundfunkveranstalter erst durch die nachgesuchten Auskünfte eine
genaue und gründliche Berichterstattung ermöglicht wird, anderenfalls
eine wesentliche, ins Gewicht fallende Entscheidungsgrundlage entfiele
(Verfügungsgrund), dann muss es in einer derartigen Situation auch
zulässig sein, eine möglicherweise teilweise Vorwegnahme der
Hauptsache (Erfüllung) in Kauf zu nehmen." (Hahn/Vesting,
Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, RStV § 9a Informationsrechte Rn. 46)

Im vorliegenden Fall ist es wichtig, dass die Stadt Stralsund endlich
gegenüber der Presse und der allgemeinen Öffentlichkeit die näheren
Umstände der von vielen als skandalös eingeschätzten Verkäufe
bekanntgibt. Eine Hauptsacheentscheidung nach Monaten oder Jahren
würde ersichtlich die zur Unterstützung der öffentlichen
Meinungsbildung bei einer brisanten aktuellen Auseinandersetzung (die
bereits zu mehreren Veröffentlichungen in der regionalen Presse und heute auch in der FAZ,
ausgelöst durch meine Recherchen und Wertungen, geführt hat) nötigen
Informationen nicht rechtzeitig bereitstellen.

Gern gebe ich dem Gericht ergänzend jederzeit telefonische Auskünfte
unter 0177 4880893 und bitte um eine möglichst rasche Terminierung der
Entscheidung noch im Lauf der kommenden Woche.

Die Informationen sind auch für die von mir und einigen anderen
initiierte Kampagne gegen die Stadt Stralsund, die immer breitere
Kreise erreicht, wichtig. Es ist den Medien nicht verwehrt,
meinungsbildende Kampagnen durchzuführen oder zu unterstützen und sich
für die Informationsbeschaffung auf den ja auch für solche Zwecke
geschaffenen Auskunftsanspruch des Presse- und Medienrechts zu
berufen.

"Aus der Gewährleistung der Pressefreiheit folgt die Pflicht des
Staates, diese Aufgabe der Presse zu respektieren. Hierzu gehört auch
die Pflicht zur Erteilung von Auskünften. Einer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht ein Verhalten der
Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von
Offenheit geprägt ist. Es erfordert die Bereitschaft, dem Bürger diese
Angelegenheiten dadurch durchsichtig zu machen, dass der Presse durch
eine großzügige Informationspolitik eine genaue und gründliche
Berichterstattung ermöglicht wird. Eine Behörde, die der Presse eine
Auskunft verweigert, obwohl der Erteilung ein durchgreifender Grund
nicht entgegensteht, wird der ihr vom Grundgesetz auferlegten Pflicht
nicht gerecht." (VG Arnsberg: Urteil vom 30.01.2009 - 12 K 1088/08).

C) Es liegen keine Versagungsgründe vor

Vielfach werden bei Verkäufen und Käufen von Kulturgütern durch die
öffentliche Hand angeblich schutzwürdige private Interessen
vorgeschützt, die es der Presse verunmöglichen, die Öffentlichkeit
über öffentliche Einnahmen oder Ausgaben zu informieren, obwohl das
zum Kern ihrer Kontrollfunktion gehört.

Meines Wissens haben sich alle anderen Presseorgane (Ostsee-Zeitung,
NDR, dpa, FAZ usw.) vergeblich um eine Bekanntgabe des Verkaufspreises durch
die Stadt Stralsund bemüht (meine Frage 1). Ich sehe darin eine
rechtswidrige Blockadehaltung, die ich - anders als die anderen
Presseorgane - nicht hinzunehmen bereit bin.

Die Stadt Stralsund hat - ohne Begründung - eine pauschale
Informationssperre verhängt, obwohl sie nach allgemeinen
verwaltungsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet gewesen wäre, penibel
für jede einzelne Frage zu prüfen, ob eine Beantwortung unzumutbar
ist. Aus meiner Sicht es es absolut rechtswidrig, den "Mantel des
Schweigens" über den Gesamtkomplex zu werfen, ohne detailliert
mögliche Versagungsgründe für jede einzelne Frage zu prüfen und damit
auch traditionell ganz zulässige und normale Auskünfte über den
historischen Archivbestand (hier nur: Existenz bestimmter Stücke im
Archivbestand) zu verweigern.

Nach archivrechtlichen Grundsätzen kann ohne weiteres Auskunft über
Einzelstücke im Stadtarchiv verlangt werden (siehe meine Fragen 6, 7,
9). Die Fragerichtung lautet dann eben: Welche Stücke sind (noch)
vorhanden, und der Verlust ergibt sich ex negativo. Für die auch durch
Auskünfte mögliche Nutzung des Archivguts besteht in § 11 Archivgesetz
MV und § 9 der Archivsatzung der Stadt Stralsund von 2002 eine
besondere Rechtsgrundlage, aus der ich keine hier einschlägigen
Versagungsgründe entnehmen kann.

Mit der Berufung auf den Versagungsgrund in § 9a
Rundfunkstaatsvertrag ("hierdurch die sachgemäße Durchführung eines
schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet
werden könnte") könnte die Stadt jegliches Presseinteresse an dem Fall
aushebeln.

Ein rechtswidriges Verhalten der Stadt und des Käufers, die entgegen
dem eindeutigen Wortlaut der Archivsatzung von 2002 als Kulturgut
unveräußerliches Archiv- und Bibliotheksgut verkauft bzw. angekauft
hat, was bei den Verantwortlichen strafrechtlich wohl als Untreue zu
bewerten wäre (Strafanzeige wird eingereicht), erscheint evident,
selbst wenn man die absurde Argumentation der Stadt akzeptiert, die
angeblich nicht katalogisierte Sammlung der Gymnasialbibliothek sei
nicht in die Unveräußerlichkeit einbezogen gewesen, denn es wurden
nachweislich etliche Stücke aus dem allgemeinen Bestand der
Archivbibliothek ebenfalls veräußert (u.a. aus der besonders
hochrangigen Löwenschen Sammlung).

Für den unmittelbar verwandten Bereich der
Informationsfreiheitsgesetze und des Umweltinformationsgesetzes hat
das Bundesverwaltungsgericht 2009 (BVerwG 20 F 23.07) ausgeführt, dass
die Tatsache, ob ein Verhalten illegal ist, eine wichtige Rolle bei
der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit spielen
kann:

"Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesziele sowie in Anbetracht des
Umstands, dass die Beigeladene zu 1 - wie sie nicht in Abrede stellt -
in ihrem Unternehmen viele Jahre lang ein unerlaubtes
Produktionsverfahren eingesetzt hat, ergibt sich in Bezug auf die
Verhältnisse bis zur Aufgabe dieses Verfahrens und der Einführung des
gegenwärtigen Verfahrens ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit
an uneingeschränkter Aktenkenntnis, welches von den Klägern mit ihrer
Klage geltend gemacht wird. Denn diese Kenntnis ermöglicht ein Urteil
darüber, ob und in welcher Weise die rechtswidrige Tätigkeit der
Beigeladenen zu 1 behördlich überwacht wurde und ob dieser Tätigkeit
bereits früher ein Ende hätte gesetzt werden können und müssen. Nach
dem zuvor Gesagten gehören die Prüfung eines ordnungsgemäßen
Gesetzesvollzugs sowie die Aufdeckung etwaiger behördlicher
Versäumnisse zu den Zielen, die mit den Informationsansprüchen nach
dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz
erreicht werden sollen. Da das Produktionsverfahren illegal war, die
Beigeladene zu 1 sich also nicht gesetzeskonform verhalten hat,
überwiegt das von den Klägern verfolgte öffentliche (und zugleich
private) Interesse an vollständiger Aktenkenntnis die
Geheimhaltungsinteressen der Beigeladenen zu 1 - sofern sie überhaupt
anerkannt werden können - so eindeutig, dass der Beigeladene zu 2 zur
uneingeschränkten Aktenvorlage verpflichtet war."

Sollte die Stadt Stralsund sich auf die Nichtöffentlichkeit der
Ausschusssitzung im Juni berufen, so sei auf die Entscheidung des VGH
München 2004

http://www.presserecht.de/images/nachrichten/7CE04-1601.pdf

hingewiesen. Dass der Ausschluss der Öffentlichkeit rechtmäßig war,
wird nicht nur von mir in Zweifel gezogen.

Hinsichtlich des Ersuchens um Mitteilung des Wortlauts von Schriftstücken in den Fragen 2, 3 und 4 sei auf die Ausführungen des VG Cottbus hingewiesen:

http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

D) Die Stadt Stralsund hat gegen ihre presserechtlichen Pflichten bisher eklatant verstoßen

Ich zitiere aus meinen heutigen Ausführungen zu dem FAZ-Artikel von Heike Schmoll:

http://archiv.twoday.net/stories/202637191/

“Auch die FAZ konnte die Informationsblockade der Stadt nicht überwinden: "Der Pressesprecher der Stadt, Peter Koslik gibt sich gegenüber dieser Zeitung zugeknöpft. Ob der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek verkauft wurde oder nur Teile, ob die Stadt überhaupt wusste, was sie im einzelnen veräußerte, weiß er nicht zu beantworten".

Hier wird deutlich, dass die Stadt Stralsund wiederholt eindeutig gegen ihre presserechtliche Verpflichtung, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu erteilen, verstoßen hat.

Siehe dazu: "Die Auskunft ist wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen. Vollständig bedeutet, dass nicht nur Weglassen wesentlicher Elemente ein unrichtiger Eindruck erzeugt werden darf."
http://www.nachgehakt-online.de/s46.php
Siehe auch VG Cottbus 2001
http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

Meine Mail-Anfrage an das Stadtarchiv vom 22. Oktober 2012 wurde zunächst ignoriert, bis ich am 29. Oktober beim Oberbürgermeister nachhakte. Am 30. Oktober 2012 wurde von Koslik zur Sache nur mitgeteilt: "Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt."
http://archiv.twoday.net/stories/197331274/

Nachdem ich die lokale bzw. regionale Presse alarmiert hatte, bekam diese vergleichsweise rasch weitergehende Auskünfte (die auch mir hätten erteilt werden müssen, Art. 3 GG). Entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch haben beide Zeitungen, obwohl sie mich als Informationsquelle nutzten, mir nicht die jeweilige Antwort der Stadt zugänglich gemacht.

In der Ostsee-Zeitung wurde aus der Antwort der Stadt referiert:

[Kursiv Anfang] Die Stadt begründete den Verkauf eines Teils der Gymnasialbibliothek auf Anfrage unserer Zeitung damit, dass sie „nicht im Sinne der Satzung des Stadtarchivs“ zu betrachten sei, weil sie aufgrund ihrer „minimalen regionalgeschichtlichen Bedeutung keine Aufnahme in den Bibliotheksbestand des Stadtarchivs fand und daher auch nicht katalogisiert wurde“. Bis auf die Ausnahme besonderer bibliophiler Werke wie Wiegendrucke.
Der Großteil der Gymnasialbibliothek sei für die Nutzer — die wegen stadt- und regionalgeschichtlicher Forschungen ins Archiv kämen — „nicht von Interesse“, heißt es. Die „wenigen relevanten Titel“ seien in den Bibliotheksbestand übernommen worden. Zudem wäre der Erhaltungszustand vieler Bücher schlecht gewesen. Darüber hinaus habe es „ernsthafte Probleme bei der sachgemäßen Lagerung“ — sowohl wegen des Klimas als auch des Platzangebotes gegeben. Der Bestand sei beim Verkauf nicht mehr vollständig gewesen. Ob das mit der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg zusammenhing oder aus anderen Gründen zu Verlusten kam, lasse sich nicht mehr ermitteln. Bei den Werken handele es sich um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer in Philologie und Thelogie [sic!].

Nach der ersten Anfrage seien noch zwei weitere Angebote eingeholt werden. Der Meistbietende habe den Zuschlag erhalten. Dem privaten Käufer seien 6210 Bände angeboten worden. Da es sich zum Teil um mehrbändige Werke handelte, wären das etwa 2500 Titel. 5926 Bände habe der Antiquar erworben Zum Preis wollte sich die Stadt nicht äußern, machte aber deutlich, dass man gerade wegen „der in Aussichten stehenden Einnahme“ den Verkauf überhaupt in Erwägung gezogen habe. „Kein öffentlicher Träger hätte ein solches Angebot machen können“, heißt es. Der Erlös soll für „Anschaffungen und dringend nötige bestandserhaltende Maßnahmen des Stadtarchivs“ verwendet werden. [Kursiv Ende]
https://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/archiv.phtml?SID=563ed07bb264241a42f80207a22cf398&param=news&id=3596920

Daraus geht klar hervor, was jetzt Koslik gegenüber der FAZ nicht mehr wiederholen wollte: Nur wenige stadt- und regionalgeschichtliche Titel wurden in den Bibliotheksbestand übernommen - der Rest wurde verkauft. Dazu stimmt auch die Umfangsangabe von 6210 Bände Angebot, was rund 2500 Titel seien. Verkauft wurden 5926 Bände. Hier kann man einen Dreisatz versuchen: Wenn 6210 Bände 2500 Titel sind, wieviel sind dann 5926 Bände? Das Ergebnis 2386 mag einen groben Anhaltspunkt geben. 1995 wurden 2630 Titel der Gymnasialbibliothek ausgezählt. Es wurden also - die Zahl 2386 Titel als richtig angenommen - etwa 91 % der Titel verkauft. Dies kann man durchaus als Verkauf "der" Gymnasialbibliothek bezeichnen.

In der SVZ wird die glatte Lüge von Koslik zitiert, "Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden" (was [nach Koslik] eine "Todsünde" wäre).

http://archiv.twoday.net/stories/197335310/

Nicht nur ich habe darauf hingewiesen, dass in den Online-Angeboten von Peter Hassold und der mit ihm familiär verbundenen Händler im Raum Augsburg zahlreiche Drucke zur Geschichte Stralsunds und Pommerns anzutreffen sind, teils mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Provenienz aus der Stralsunder Stadtbibliothek oder der Gymnasialbibliothek.

Soweit in den Äußerungen der Stadt stets der Eindruck erweckt wurde, dass nur Bestände der Gymnasialbibliothek verkauft wurden, ist das ebenfalls gelogen. Ich habe in einer Reihe von Beiträgen in Archivalia (zu denen auch einige Bild-Hinweise auf Facebook kommen: http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund ) nachgewiesen, dass aus dem übrigen Bestand des Stadtarchivs ebenfalls zahlreiche Bände verkauft wurden, darunter sogar mindestens zwei Bände aus der hochgeschätzten Löwenschen Bibliothek. (Mögen diese Bände womöglich auch nicht von Löwen selbst gesammelt worden sein, wie mir der Erforscher der Sammlung Dietmar Gohlisch soeben per Mail mitteilt, da man später auch Bände anderer Provenienz aus dem 17./18. Jh. mit dem Exlibris der Bibliothek versehen hat, was aber an der rechtlichen Beurteilung nichts ändert. Die so geschaffene sogenannte "Barockbibliothek" war ganz sicher unveräußerliches Kulturgut, wie es der kommunale Satzungsgeber 2002 vor Augen hatte.)

http://archiv.twoday.net/stories/197333263/

In einem Fall gibt es ein Exlibris der Kirchenbibliothek St. Nikolai:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

Ich konnte durch Auswertung des 1829 gedruckten Katalogs der Stadtbibliothek Stralsund, zeigen, dass damals katalogisierte Bücher in den Angeboten der Antiquariate erscheinen:

http://archiv.twoday.net/stories/197335327/

Es ist auch wahrheitswidrig zu behaupten, dass die Gymnasialbibliothek nicht in den Bibliotheksbestand aufgenommen und nicht katalogisiert wurde. Sie erscheint im Handbuch der historischen Buchbestände 1995 eindeutig als getrennt aufgestellter Sonderbestand der Archivbibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Unter den Katalogen steht dort: "Standortkataloge der Gymnasialbibliothek [hschr.]" Die Bibliothek war also katalogisiert. Standortkataloge wurden im 19. Jahrhundert als zeitgemäße Form der Erschließung betrachtet. Damit hatte eine auch rechtlichen Ansprüchen genügende Inventarisierung stattgefunden.

Wenn die Stadt behauptet, die Sammlung sei nicht mehr vollständig gewesen, so erstaunt das, weil von Bestandslücken keine Silbe in der Charakterisierung von 1995 (also nach Ende der DDR) zu finden ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Stralsund bei Auskünften gegenüber der Printpresse und gegenüber mir mehrfach gegen ihre presserechtliche Auskunftsverpflichtungen verstoßen und gelogen hat.”

Ergänzend merke ich an: Nachdem der Antiquar Peter Hassold am 1. November telefonisch mir gegenüber bestätigt hatte, er habe einen Vertrag mit der Stadt Stralsund

http://archiv.twoday.net/stories/197332570/

ist die Heimlichtuerei der Stadt hinsichtlich dieses Punktes gegenüber der Presse nicht verständlich.

ZUSAMMENFASSUNG

Selbst wenn ein Anordnungsgrund bei einem Teil der Fragen aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vom Gericht bei der angesichts
der Eilbedürftigkeit nur kursorischen Prüfung nicht bejaht werden
könnte, beantrage ich, die Stadt zu verpflichten, die anderen Fragen
und insbesondere Frage 1 wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu
beantworten.

Dr. Klaus Graf

UPDATE

Das Verfahren wird unter 2 A 1627/12, das Eilverfahren unter 2 B 1626/12 vom VG Greifswald geführt. Die Stadt hat bis nächsten Montag Frist zur Stellungnahme bekommen, danach kann ich mich nochmals äußern. Das Gericht hat eine Entscheidung in der nächsten Woche in Aussicht gestellt.

Der Artikel der preisgekrönten Journalistin Heike Schmoll "Jäger des verlorenen Bücherschatzes. Der Oberbürgermeister von Stralsund hat wertvolle Schriften aus dem Mittelalter verkauft, um Haushaltslöcher zu stopfen. Historiker sprechen von einem Skandal" (FAZ vom 10.11.2012, S. 4, nicht online) verzichtet auf stilistische Brillanz, gibt aber eine meist nüchterne, im wesentlichen korrekte Darstellung des Falles.

Trotz aller Sachlichkeit schimmert deutlich durch, wem die Sympathien der Autorin gehören, wenn es heißt: "Vierzig Jahre DDR hat sie [die Gymnasialbibliothek] unbeschadet überstanden. Nun wurde sie von der Stadt verscherbelt, ohne zuvor fachkundigen Rat einzuholen".

Auch die FAZ konnte die Informationsblockade der Stadt nicht überwinden: "Der Pressesprecher der Stadt, Peter Koslik gibt sich gegenüber dieser Zeitung zugeknöpft. Ob der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek verkauft wurde oder nur Teile, ob die Stadt überhaupt wusste, was sie im einzelnen veräußerte, weiß er nicht zu beantworten".

Hier wird deutlich, dass die Stadt Stralsund wiederholt eindeutig gegen ihre presserechtliche Verpflichtung, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu erteilen, verstoßen hat.

Siehe dazu: "Die Auskunft ist wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen. Vollständig bedeutet, dass nicht nur Weglassen wesentlicher Elemente ein unrichtiger Eindruck erzeugt werden darf."
http://www.nachgehakt-online.de/s46.php
Siehe auch VG Cottbus 2001
http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

Meine Mail-Anfrage an das Stadtarchiv vom 22. Oktober 2012 wurde zunächst ignoriert, bis ich am 29. Oktober beim Oberbürgermeister nachhakte. Am 30. Oktober 2012 wurde von Koslik zur Sache nur mitgeteilt: "Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt."
http://archiv.twoday.net/stories/197331274/

Nachdem ich die lokale bzw. regionale Presse alarmiert hatte, bekam diese vergleichsweise rasch weitergehende Auskünfte (die auch mir hätten erteilt werden müssen, Art. 3 GG). Entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch haben beide Zeitungen, obwohl sie mich als Informationsquelle nutzten, mir nicht die jeweilige Antwort der Stadt zugänglich gemacht.

In der Ostsee-Zeitung wurde aus der Antwort der Stadt referiert:

Die Stadt begründete den Verkauf eines Teils der Gymnasialbibliothek auf Anfrage unserer Zeitung damit, dass sie „nicht im Sinne der Satzung des Stadtarchivs“ zu betrachten sei, weil sie aufgrund ihrer „minimalen regionalgeschichtlichen Bedeutung keine Aufnahme in den Bibliotheksbestand des Stadtarchivs fand und daher auch nicht katalogisiert wurde“. Bis auf die Ausnahme besonderer bibliophiler Werke wie Wiegendrucke.
Der Großteil der Gymnasialbibliothek sei für die Nutzer — die wegen stadt- und regionalgeschichtlicher Forschungen ins Archiv kämen — „nicht von Interesse“, heißt es. Die „wenigen relevanten Titel“
seien in den Bibliotheksbestand übernommen worden. Zudem wäre der Erhaltungszustand vieler Bücher schlecht gewesen. Darüber hinaus habe es „ernsthafte Probleme bei der sachgemäßen Lagerung“ — sowohl wegen des Klimas als auch des Platzangebotes gegeben. Der Bestand sei beim Verkauf nicht mehr vollständig gewesen. Ob das mit der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg zusammenhing oder aus anderen Gründen zu Verlusten kam, lasse sich nicht mehr ermitteln. Bei den Werken handele es sich um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer in Philologie und Thelogie [sic!].

Nach der ersten Anfrage seien noch zwei weitere Angebote eingeholt werden. Der Meistbietende habe den Zuschlag erhalten. Dem privaten Käufer seien 6210 Bände angeboten worden. Da es sich zum Teil um mehrbändige Werke handelte, wären das etwa 2500 Titel. 5926 Bände habe der Antiquar erworben Zum Preis wollte sich die Stadt nicht äußern, machte aber deutlich, dass man gerade wegen „der in Aussichten stehenden Einnahme“ den Verkauf überhaupt in Erwägung gezogen habe. „Kein öffentlicher Träger hätte ein solches Angebot machen können“, heißt es. Der Erlös soll für „Anschaffungen und dringend nötige bestandserhaltende Maßnahmen des Stadtarchivs“ verwendet werden.

https://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/archiv.phtml?SID=563ed07bb264241a42f80207a22cf398&param=news&id=3596920

Daraus geht klar hervor, was jetzt Koslik gegenüber der FAZ nicht mehr wiederholen wollte: Nur wenige stadt- und regionalgeschichtliche Titel wurden in den Bibliotheksbestand übernommen - der Rest wurde verkauft. Dazu stimmt auch die Umfangsangabe von 6210 Bände Angebot, was rund 2500 Titel seien. Verkauft wurden 5926 Bände. Hier kann man einen Dreisatz versuchen: Wenn 6210 Bände 2500 Titel sind, wieviel sind dann 5926 Bände? Das Ergebnis 2386 mag einen groben Anhaltspunkt geben. 1995 wurden 2630 Titel der Gymnasialbibliothek ausgezählt. Es wurden also - die Zahl 2386 Titel als richtig angenommen - etwa
91 % der Titel verkauft. Dies kann man durchaus als Verkauf "der" Gymnasialbibliothek bezeichnen.

In der SVZ wird die glatte Lüge von Koslik zitiert, "Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden" (was [nach Koslik] eine "Todsünde" wäre).

http://archiv.twoday.net/stories/197335310/

Nicht nur ich habe darauf hingewiesen, dass in den Online-Angeboten von Peter Hassold und der mit ihm familiär verbundenen Händler im Raum Augsburg zahlreiche Drucke zur Geschichte Stralsunds und Pommerns anzutreffen sind, teils mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Provenienz aus der Stralsunder Stadtbibliothek oder der Gymnasialbibliothek.

Soweit in den Äußerungen der Stadt stets der Eindruck erweckt wurde, dass nur Bestände der Gymnasialbibliothek verkauft wurden, ist das ebenfalls gelogen. Ich habe in einer Reihe von Beiträgen in Archivalia (zu denen auch einige Bild-Hinweise auf Facebook kommen: http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund ) nachgewiesen, dass aus dem übrigen Bestand des Stadtarchivs ebenfalls zahlreiche Bände verkauft wurden, darunter sogar mindestens zwei Bände aus der hochgeschätzten Löwenschen Bibliothek. (Mögen diese Bände womöglich auch nicht von Löwen selbst gesammelt worden sein, wie mir der Erforscher der Sammlung Dietmar Gohlisch soeben per Mail mitteilt, da man später auch Bände anderer Provenienz aus dem 17./18. Jh. mit dem Exlibris der Bibliothek versehen hat, was aber an der rechtlichen Beurteilung nichts ändert. Die so geschaffene sogenannte "Barockbibliothek" war ganz sicher unveräußerliches Kulturgut, wie es der kommunale Satzungsgeber 2002 vor Augen hatte.)

http://archiv.twoday.net/stories/197333263/

In einem Fall gibt es ein Exlibris der Kirchenbibliothek St. Nikolai:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

Ich konnte durch Auswertung des 1829 gedruckten Katalogs der Stadtbibliothek Stralsund, zeigen, dass damals katalogisierte Bücher in den Angeboten der Antiquariate erscheinen:

http://archiv.twoday.net/stories/197335327/

Es ist auch wahrheitswidrig zu behaupten, dass die Gymnasialbibliothek nicht in den Bibliotheksbestand aufgenommen und nicht katalogisiert wurde. Sie erscheint im Handbuch der historischen Buchbestände 1995 eindeutig als getrennt aufgestellter Sonderbestand der Archivbibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Unter den Katalogen steht dort: "Standortkataloge der Gymnasialbibliothek [hschr.]" Die Bibliothek war also katalogisiert. Standortkataloge wurden im 19. Jahrhundert als zeitgemäße Form der Erschließung betrachtet. Damit hatte eine auch rechtlichen Ansprüchen genügende Inventarisierung stattgefunden.

Wenn die Stadt behauptet, die Sammlung sei nicht mehr vollständig gewesen, so erstaunt das, weil von Bestandslücken keine Silbe in der Charakterisierung von 1995 (also nach Ende der DDR) zu finden ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Stralsund bei Auskünften gegenüber der Printpresse und gegenüber mir mehrfach gegen ihre presserechtliche Auskunftsverpflichtungen verstoßen und gelogen hat.

Zurück zum Artikel von Schmoll! Erwähnt wird die Stellungnahme des VdA http://archiv.twoday.net/stories/202635163/ . Der zweite Teil des Beitrags ist dann sehr stark auf mich fokussiert.

Die ja auch medientheoretisch interessante Tatsache, dass ich die Kampagne als Internetaktivist zunächst im Weblog Archivalia (und der Mailingliste INETBIB) begonnen habe, wird unterschlagen, es wird nur von einem "offenen Brief" gesprochen. Einmal mehr ignoriert die Journaille die Leistung von Bloggern.

Offener Brief an den Bürgermeister von Wismar:
http://archiv.twoday.net/stories/197336228/

Schmoll attestiert den historischen Schulbibliotheken, Teil eines umfassenden frühneuzeitlichen Wissensbestandes zu sein und "einzigartige Quellen für die Bildungs- und Mentalitätsgeschichte einer Stadt".

Schmoll erwähnt das bei Zisska versteigerte Stück, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass ich den Verkauf für 2800 Euro an eine öffentliche deutsche Sammlung (nach Auskunft des Auktionshauses eine staatliche Institution, BSB?) schon am Donnerstag gemeldet hatte:

http://archiv.twoday.net/stories/197340576/

Dass man es als Edelfeder nicht so mit den Details hat, wird auch deutlich, wenn - stilistisch wenig geglückt - im Anschluss daran zu lesen ist: "Es könnte also sein, dass nicht nur Teile oder der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek, sondern auch weitere Bände aus dem Stadtarchiv verkauft worden sein könnten." Wie ich oben schrieb, habe ich schon vor etlichen Tagen Nachweise anhand der auf den Antiquar-Fotos erkennbaren bzw. in den Beschreibungen gegebenen Provenienzmerkmale und anhand des gedruckten Katalogs von 1829 in diesem Weblog publiziert.

Abschließend wird meine angekündigte Auskunftsklage und der Maulkorb für die Stadtarchivarin in der Bürgerschaft erwähnt.

Unerfreulich ist, dass meine Person so in den Vordergrund geschoben wird, was bedeutet, dass für die viel wichtigere "Bewegung", initiiert von unserem kleinen Orga-Team, auf Open Petition (viele wutbürgerliche Kommentare!) und auf Facebook kein Platz mehr vorhanden ist. Von den Protestschreiben wird nur das des VdA erwähnt (und mein offener Brief). Auch Trägerinnen des Deutschen Sprachpreises bekommen für die Samstagsausgabe der FAZ nur sehr begrenzten Platz eingeräumt.

Aber wir wollen nicht undankbar sein. Das Thema ist in der Mainstreampresse (man mag auch sagen: an der ersten Adresse der deutschen Printpresse) mit einem alles in allem doch guten Bericht angekommen. Die sehr gute Resonanz bei Open Petition und auf Facebook, die wachsende Empörung auch bei Fachleuten (nach wie vor schweigen aber die Bibliotheksverbände) - all das berechtigt zu einem gewissen Optimismus. Hoffen wir, dass das Verwaltungsgericht Greifswald, bei dem ich gleich meine Klage einreichen werde, die Eilbedürftigkeit erkennt und die Stadt Stralsund rasch zur überfälligen Auskunft verpflichtet. Meine Fragen

http://archiv.twoday.net/stories/197335588/

wurden nicht beantwortet und zwar nicht eine einzige, auch nicht die vergleichsweise "harmlosen".

***

Wasserstand: 294 Likes gibt es auf Facebook:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Die Petition steht bei 1287 Stimmen:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

***

http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Sammlung von Bildern und Links zum Thema auf Pinterest durch Margret Ott:

http://pinterest.com/pommern/rettet-die-archivbibliothek-stralsund-save-the-arc/


Wäre dankbar, wenn jemand mir mitteilen könnte, wo ich diesen handschriftlichen Text meines Grossvaters entziffern lassen kann.
Es handelt sich um seine Eindrücke, 17 jährig, von den letzten Tagen im Leben seines Vaters Georg Fürst zu Schaumburg-lIppe.

http://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html

Der erste der eine Transkription zumailt erhält 1 Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe und das parallele Unrechtssysytem (gebunden, 2006) und ein Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, (2013), kostenlos zugesandt.

vierprinzen@me.com

17 Uhr 52 min

Transkription ging soeben ein, sie kann im Rohentwurf bereits nachgelesen werden unter

http://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html

update 11.11.12
Rekord: innerhalb von 24 Stunden mehr als 200 Zugriffe. Die Aufzeichnungen haben, darüber freue ich mich sehr, Hans Kammler, zumindest in diesem Monat, abgehängt. Ein Sieg der Menschlichkeit.

Klaus Scheffer schreibt im Landtagsblog des WDR zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses: "... Die Aktenberge zum Thema sind legendär. Glücklicherweise aber sind sie noch da. Denn eigentlich ist vorgeschrieben, dass alle an die Ausschussmitglieder ausgehändigten Aktenkopien und auch Datenträger nach Auflösung des Landtags und damit ja auch des Untersuchungsausschusses vernichtet werden müssen. Immerhin handelt es sich ja auch um vertrauliche Angelegenheiten, die nur unter strengen Vorgaben herausgerückt werden dürfen. Heißt: Alle diese tausenden von Seiten, die vor einem halben Jahr gescannt, kopiert und verteilt worden waren, hätten geschreddert werden müssen. Und da es ja jetzt einen neuen U-Ausschuss gibt, hätten die Unterlagen dann wieder aufs Neue kopiert werden müssen. Eine echte Strafarbeit, dazu noch eine teure ...

Die jetzt aber ausfällt. "Glücklicherweise", heißt es dazu im Landtag, habe jemand dafür gesorgt, dass die Datensätze nicht vernichtet worden sind - es gebe da einen zeitlichen Ermessensspielraum, den habe man genutzt. ..."


z. Vernichtung des Unterlagen des Untersuchungsausschusses: s. http://archiv.twoday.net/stories/172008152/

Zur Geschichte des Landesarchiv in Duisburg: s. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+nrw+duisburg

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verfassungsschutzausschuss-berliner-schredderaffaere-wird-immer-abstruser,10809148,20834332.html

Nach Feuerbergs Recherchen muss es Ende Juni in der Abteilung Verfassungsschutz, ansässig im fünften Stock von Henkels Innenverwaltung am Molkenmarkt, hektisch zugegangen sein. Am 29. Juni stand nämlich, offenbar erstmals seit Jahren, ein Termin zur Aktenvernichtung in der Bundesdruckerei an.

In einem kleinen fensterlosen Raum des für die Vernichtung zuständigen Geheimschutzbeauftragten stapelten sich die Kartons: Rechts die zum Schreddern, links die fürs Landesarchiv. Weil die Aktenordner zum Thema Rechtsextremismus Ende Juni noch nicht, wie vorgesehen, aus den Ordnern entnommen worden waren, bat der Geheimschutzbeauftragte den langjährigen Referatsleiter dieses Bereichs, die „Entheftung“ zu erledigen, so Feuerberg.

Der Beamte, dessen Jobbeschreibung eigentlich anders lautet, tat dies zwischen dem 25. und dem 29. Juni: erst die eine Hälfte mit zwei Mitarbeitern, dann die andere allein. Aber er nahm sich die Kartons links im Raum vor – statt die rechts. „Ein Hörfehler? Ich weiß es nicht“, sagte Feuerberg.

Die Folge: Die Archiv-Akten wurden zusammen mit den anderen vernichtet. Schlamperei oder Plan? Der Sonderermittler hält sich vorerst zurück: „Nach meiner vorläufigen Einschätzung liegt eine vorsätzliche Täuschung nicht besonders nahe.“

Wasserstand derzeit: 1130 Unterstützer

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

265 Likes auf Facebook

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Auf Facebook wurden auch Neuigkeiten gepostet.

Wichtig ist uns die Unterstützung durch Wenke Bönisch:

http://www.scilogs.de/chrono/blog/vergangenheitsstaub/archiv/2012-11-09/petition-zur-rettung-der-stralsunder-archivbibliothek

Aber auch viele andere, die insbesondere auf Twitter oder auf Facebook uns unterstützt haben, seien bedankt.

Englische Übersetzung der Petition:

http://pommern.tumblr.com/post/35350417178/petition

***

Causa Stralsund in Archivalia

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


Ostsee-Zeitung.de, 9. November 2012


"Wissenschaftler und Bürger fordern Aufklärung zum Umgang mit historischer Bibliothek"

Der Widerstand gegen den Verkauf von Teilen der historischen Gymnasialbibliothek an einen privaten Antiquar (die OZ berichtete), nimmt immer größere Ausmaße an. [...] Aus Gesprächen und Anrufen sei bekannt, dass viele weitere Stralsunder fassungslos über die Entscheidung der Hansestadt hinter verschlossenen Türen sind. Politik und Verwaltung seien nicht Eigentümer, sondern vielmehr Verwalter, Erhalter und Bewahrer von dem, was der Allgemeinheit gehört. [...]

Zur Causa Stralsund in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Zur Petition (bereits 998 Unterstützer):
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Wie die Hersfelder Zeitung in ihrer Online-Ausgabe v.08.11.2012 berichtet, will die Stadt Rotenburg ihr Archiv schließen:

http://www.hersfelder-zeitung.de/nachrichten/kreis-hersfeld-rotenburg/rotenburg/jury-zieht-preis-stadtarchiv-zurueck-2603521.html

"Hintergrund sind die Bemühungen Rotenburgs, das Loch im Haushalt zu schließen...Durch eine Schließung des Archivs könne die Stadt jährlich 1000 Euro Sachmittel einsparen. Aber es gehe auch um das Archivpersonal, das an anderer Stelle eingesetzt werden könnte. Vor dem Hintergrund der Sparvorgaben des Landes könne die Stadt keine Möglichkeit ungeprüft lassen..."

Den diesjährigen hessischen Archivpreis, der an das Stadtarchiv Rotenburg gehen sollte, will die vergebende Jury nun zurückziehen.

Die deutlichen Worte des VdA (PDF) nötigen mir großen Respekt
ab. Wir Archivare sollten uns als Hüter des Provenienzprinzips, der historischen Herkunftsgemeinschaften verstehen. Das kommt in der
Stellungnahme sehr gut zum Ausdruck. Danke VdA!

Ich dokumentiere den Text:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Verkauf von knapp 6.000 Bänden der historischen Gymnasialbibliothek in Stralsund hat die Fachwelt schockiert. Der VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. unterstützt ausdrücklich die bislang geäußerte massive Kritik an dem Verkauf, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch einen Beschluss des Hauptausschusses in nichtöffentlicher
Sitzung am 5. Juni 2012 vollzogen wurde.

Das Stralsunder Gymnasium zählt zu den ältesten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Wurzeln der bedeutenden Gymnasialbibliothek gehen bis in die Gründungsjahre des Stralsunder Gymnasiums (16. Jh.) zurück. Über die Jahrhunderte wurde die Bibliothek kontinuierlich erweitert, gezielte Sammlungsstrategien, aber auch zahlreiche Buchgeschenke ließen eine Bibliothek von außerordentlicher inhaltlicher Bandbreite und wissenschaftlichem Anspruch entstehen, die sich im 18. Jahrhundert sogar zu einem kulturellen Treffpunkt für Gesellschaften und Vereine entwickelte und damit über die Schulgrenzen hinaus das kulturelle Leben in der Stadt prägte. Die Bibliothek gilt in ihrer Gesamtheit als bedeutsames Zeitzeugnis für die vergangenen Jahrhunderte und ist daher dringend in ihrem Gesamtbestand zu schützen. Teilverkäufe bei einer Bibliothek dieser Güte unter
enger Anwendung des Kriteriums "Regionalgeschichte" (Alles, was nicht unmittelbar der Regionalgeschichte zuzuordnen ist, kann verkauft werden.) - wie soeben erfolgt - zerstören nachhaltig den historischen Entstehungskontext und reißen eine unwiederbringliche Lücke in das historische Gedächtnis der Stadt.

Nach 1945 wurde die Gymnasialbibliothek der Archivbibliothekverwaltung unterstellt. Den Grundstock der Archivbibliothek bildet die ehemalige Ratsbibliothek. Die Archivsatzung des Stadtarchivs Stralsund vom 14.11.2002 erkennt den Wert der Archivbibliothek für das "historische Gedächtnis" der Stadt an. In § 2 Abs. 2 heißt es: "In der Archivbibliothek werden
Neuanschaffungen, die ehemalige Ratsbibliothek und Schenkungen aufbewahrt, wissenschaftlich aufgearbeitet und den Benutzern zur Verfügung gesteilt." Mit § 6 Nr. 1 der Archivsatzung verpflichtet sich die Stadt Stralsund in besonderem Maße, das historische und kulturelle Gedächtnis der Stadt zu wahren - eine Bestimmung, die in dieser Deutlichkeit in vielen kommunalen Archivsatzungen fehlt: ,,1. Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich."

• Der VdA ersucht die Stadt Stralsund um eine Erklärung, wie sich der Verkauf eines Teils der Gymnasialbibliothek mit den Bestimmungen der Archivsatzung vereinbaren lässt.

Haushaltskonsolidierung durch Verkauf von Kulturgut? Mit großer Sorge sieht der VdA der Entwicklung vor allem in strukturschwachen Regionen entgegen. Der VdA weiß um die finanzielle Situation vieler Kommunen. Haushaltssicherungskonzepte wirken sich allzu häufig auch auf die Arbeit der Archive aus. Personalabbau führt dazu, dass die notwendigen archivfachlichen Arbeiten wie Erschließung, Konservierung und Restaurierung nicht mehr zufriedenstellend geleistet werden können. Öffnungszeiten werden eingeschränkt. Bedeutende nichtamtliche Archivbestände wie z.B. Fotonachlässe können nicht mehr angekauft werden. Droht nun auch der Ausverkauf von Kulturgut? Müssen wir auch in Stralsund mit weiteren Verkaufsaktionen rechnen: Erst der Verkauf
von Bibliotheksgut, dann von Archivgut? Das historische Erbe der Gemeinden und Kreise zu bewahren, in der Gegenwart zu vermitteln und in die Zukunft weiterzugeben, ist eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe der Archive. Der VdA warnt davor, den Verkauf von Kulturgut der Archive in Erwägung zu ziehen. Der Schaden für das Gedächtnis der Stadt ist nachhaltig, die Haushaltslöcher dagegen werden nur kurzfristig ausgeglichen. Dies gilt in besonderem Maße für die Hansestadt Stralsund, die als UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt der Bewahrung des historischen Erbes
beispielgebend verpflichtet sein sollte.

• Der VdA ersucht die Stadt Stralsund, Befürchtungen dieser Art dadurch zu zerstreuen, indem sie Stellung zur perspektivischen Entwicklung des Stadtarchivs Stralsund nimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Diefenbacher

Verteiler:
Oberbürgermeister der Stadt Stralsund Herrn Dr. Alexander Badrow
Präsident der Bürgerschaft Herrn Rolf-Peter Zimmer
Fraktionsvorsitzender CDUjFDP Herrn Dr. Ronald Zabel
Fraktionsvorsitzende Die Linke Frau Andrea Kühl
Fraktionsvorsitzender SPD Herrn Niklas Rickmann
Fraktionsvorsitzender BfS Herrn Michael Philippen
Fraktionsvorsitzender FORUMKommunalpolitik Herrn Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender Wählergruppe Adomeit Herrn Michael Adomeit
Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport Herrn Maik Hofmann

Regionale Presse
Überregionale Presse


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Wasserstand der Petition: 729 Unterstützer innerhalb eines Tages:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Facebook 190 Likes.

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Danke an unser kleines Orga-Team, vor allem an Herrn Maaß und Frau Ott.

In Stralsund selbst formiert sich allmählich ebenfalls der Widerstand (von den Petitionsunterstützern kommen erst ganz wenige aus Stralsund).

Jetzt wandte sich eine Gruppe von Wissenschaftlern und Stralsunder Bürgern, darunter die Sprachforscherin Prof. Renate Hermann-Winter und die ehemaligen Pastoren Paul-Ferdi Lange und Winrich Jax an den Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) und verlangen Aufklärung.
Sie wollen nicht hinnehmen, dass „Teile unserer Geschichte verschleudert werden“. Der Verkauf der 5926 Bände an einen privaten Antiquar habe das Ansehen der Stadt deutliche beschädigt und sei ein schwerer Fehler, der möglicherweise nicht mehr korrigiert werden könne.

http://www.ostsee-zeitung.de/stralsund/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3601320

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Die Stadt Stralsund bleibt bei ihrer Vertuschungsstrategie. Ich habe heute wegen meiner Anfrage http://archiv.twoday.net/stories/197335588/ mit dem Pressesprecher Koslik telefoniert. Die Stadt Stralsund wird keine neuen Informationen herausgeben, ehe nicht der - namentlich noch nicht einmal festgelegte! - Gutachter sich abschließend geäußert hat. Daher gehe ich davon aus, dass nach der von mir jetzt korrigierten Frist (9.11.2012 23 Uhr) ich unmittelbar die Auskunftsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen werde. Es gibt kein schutzwürdiges Interesse, unter anderem die Kaufsumme zu verheimlichen.

Im gedruckten Artikel der Ostsee-Zeitung von gestern wird über den Auftritt des OB im Hauptauschuss berichtet. Der Maulkorb für die Archivleiterin Nehmzow bleibt bestehen, sie darf von der der Bürgerschaft nicht befragt werden, nur der Oberbürgermeister und der Kulturamtsleiter werden die Bürgerschaft unterrichten. Was sind das für Eunuchen im Stadtrat, die sich dergleichen gefallen lassen?

***

K. H. Schneider spricht mir aus der Seele:

Zugegeben, ich bin ein Anhänger des Digitalen. Aber das heißt nicht, die alten Medien in Frage zu stellen. Es gibt keinen Gegensatz zwischen Digitalem und Analogem, zwischen Altem und Neuem. Es geht um die Sicherung der Überlieferung. Und die ist gefährdet, jeden Tag. Zur Rettung versuchen wir es immer wieder mit kleinen oder größeren Digitalisierungsprojekten. Nicht, um danach etwas zu vernichten (wie mir in den 90er Jahren tatsächlich mal vorgeworfen wurde), sondern um eine Kopie zu haben, falls die Originale vernichtet sind (dass man mit Digitalisaten auch besser arbeiten und gleichzeitig die Originale schützen kann, kommt hinzu).
Es ist vermutlich kein Einzelfall, aber dennoch skandalös, was derzeit in Stralsund geschieht und auf Archivalia sorgfältig dokumentiert wird. Siehe zuletzt: http://archiv.twoday.net/stories/197336228/

http://digireg.twoday.net/stories/197336330/

***

Causa Stralsund in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


http://www.independent.com.mt/articles/2012-11-07/news/archdiocese-launches-digital-archive-348782593/

Numerous diocesan and parish manuscripts dating back to the 15th century are now freely available online after the Malta Archdiocese of the Catholic Church launched its digital archive today.

The digital archive is the culmination of work which began in 1973, when archival collections started to be microfilmed.

The laborious process to transfer all microfilms to digital media started at the beginning of the year, and the digital archive was set up in collaboration with Exigy. The Curia bid for EU funds to help fund this project, but this bid proved to be unsuccessful.

Access to the archives, which are hosted on http://archives.maltadiocese.org/, is free of charge, although registration is required. Downloading pages for printing, however costs €0.50 per page.

http://www.exulanten.geschichte.uni-muenchen.de/index.php?module=welcome

Eine Kooperation zwischen der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Hauptstaatsarchiv Dresden, aber leider ohne Scans!

"Bei der »Bergmann'schen Exulantensammlung« handelt es sich um eine Zwischenstufe zwischen archivalischer Quelle, Findmittel und Manuskript. Die Sammlung besteht aus 60 handgeschriebenen Foliobänden, die der Dresdner Oberlehrer Alwin Bergmann (1862-1938) in fast vierzigjähriger Kleinarbeit mit allen ihm zugänglichen Informationen über Exulanten füllte."

Via
http://www.rambow.de/boehmische-exulanten.html

Eine umfangreiche Kompilation:

http://www.kmkbuecholdt.de/historisches/personen/Architekten00.htm

Beschämend für ein Museum dieses Ranges!

Via
http://www.damals.de/de/4/news.html?aid=190929&action=showDetails

Heliand-Fragment http://www.dhm.de/datenbank/dhm.php?seite=5&fld_0=RA000113

Ein nach wie vor lesenswerter Aufsatz über den aus Schwäbisch Gmünd gebürtigen Maler von Hermann Kissling aus dem Jahr 1976, eine Auseinandersetzung mit den Thesen von Wilhelm Fraenger:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2012/2119/


Dear Exlibrians,

Yesterday an initiative has been launched for saving the collection of the Archivbibliothek at Stralsund. To the holdings of the municipal archive of this town belongs the socalled Gymnasialbibliothek and other collections. The city council of Stralsund decided secretly to sell at auction many thousand books from this particular collection. Stralsund and Wismar are former Hanseatic cities which have been placed on the UNESCO World Heritage List in 2002. Only a few days ago the decision of the city council and the actual sale of books became known.

Dr. Klaus Graf (RWTH, Aachen) is active in promoting a petition to save the books at Stralsund. You can follow the petition "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek" started by Philipp Maas, https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek, at Graf's blog http://archiv.twoday.net/ or in his tweets (@Archivalia_kg). The public opinion in Germany awakes to discuss the actions of the city council of Stralsund. Join the petition, send your comments to Stralsund, and create a momentum to turn the Causa Stralsund into directions which serve cultural heritage and the existence of priceless collections.

Your sincerely,

Otto Vervaart [...]
NL - 3561 JM Utrecht
Netherlands


Update: Translation of the whole petition
http://pommern.tumblr.com/post/35350417178/petition

Funktioniert leider nicht in Archivalia :-(. Hier gibts den Code:

https://www.openpetition.de/petition/weiterleiten/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Man kann auch Unterschriften auf Papier sammeln und dann hochladen!

Derzeit: 530 Unterstützer, viele erboste Kommentare - ein toller Start!

Wikipedia-Artikel zum Stadtarchiv Stralsund:

http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtarchiv_Stralsund

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


Anekdotisches aus Anlass der Causa Stralsund:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg48949.html

Das Börsenblatt dokumentiert das widerliche Abwiegeln, das typisch für diese halbseidene Zunft ist:

Christian Hesse, Auktionator in Hamburg und seit Jahresbeginn Vorsitzender des Verbands Deutscher Antiquare, gibt auf Anfrage der Redaktion Antiquariat eine zurückhaltende Einschätzung des Sachverhalts: "Da ich die rechtlichen Hintergründe in besagtem Fall Stralsund nicht kenne, möchte ich mich allgemein zu dieser Problematik äußern. Wenn sich öffentliche Sammlungen von Beständen trennen, müssen die rechtlichen und moralischen Grundlagen einer solchen Entscheidung von den verantwortlichen Stellen diskutiert und verantwortlich getroffen werden. Darauf kann und sollte der Handel keinen Einfluss haben. Wenn eine Veräußerungsentscheidung nach geltendem Recht getroffen wurde, spricht nach meiner Sicht nichts gegen die Vermarktung des Bestandes durch einen Antiquar oder Auktionator. Durch einen entsprechenden Katalog kann sogar manchmal als Nebeneffekt etwas gelingen, was zuvor unter öffentlicher Hand nicht erreicht wurde: eine wissenschaftliche Dokumentation der Sammlung. Peter Haßold, der einige Jahre sein Geschäft nicht in Deutschland hatte, ist seit diesem Jahr wieder Mitglied des Verbands Deutscher Antiquare und ein von uns sehr geschätzter Kollege. Nach unserer Ansicht ist sein Engagement in dem von Ihnen erwähnten Fall durchaus anerkennenswert. Ich meine übrigens, dass die Bezeichnung 'Causa Stralsund' einen (rechtlich einwandfreie Vorgehensweise der Entscheidungsträger vorausgesetzt) durchaus normalen Vorgang überbewertet."

http://www.boersenblatt.net/556107/template/bb_tpl_antiquariat/

Hoffen wir, dass genügend Bürgerinnen und Bürger das ganze nicht als "durchaus normalen Vorgang" sehen.

Bisher sind es 337:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

***

Weitere Neuigkeiten:

http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/stralsundbuchschatz101.html

Zu möglichen Folgen der rechtlichen Überprüfung wollte sich das Innenministerium noch nicht äußern. Erst einmal müsse die Stadt Stralsund eine Stellungnahme zum Vorfall abgeben. Darin könnte die Stadt beispielsweise beantworten, welche Bücher zu welchem Preis verkauft wurden. Eine Frist für eine solche Erklärung hat das Ministerium der Stadt Stralsund nach eigenen Angaben nicht gesetzt. Es könnte also dauern, bis die Auseinandersetzung geklärt ist.

Ich verstehe nicht, wieso angesichts des Eilbedarfs der Sache keine Frist gesetzt wurde.

***

Besonders dankbar bin ich für die Unterstützung von Frau Margret Ott, Webmasterin des Pommerschen Greifs, dessen Vorstand sich der Kritik in einem offenen Brief angeschlossen hat.

http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-offener-brief-des-pommerschen-greif-e-v/

Der 2. Vorsitzende Prof. Dr. Hans-Dieter Wallschläger schreibt:

Umso bestürzter sind wir über die Pressemeldungen denen wir entnehmen mussten, dass die Hansestadt Stralsund den bisher im Stadtarchiv verwahrten Bestand ihrer traditionsreichen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar veräußert hat. Diese Meldung hat uns zutiefst erschrocken und fassungslos gemacht.
Es handelte sich bei der Stralsunder Gymnasialbibliothek nach den vieler Orts zu verzeichnenden Verlusten am Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg um die bedeutendste historische Schulbibliothek, die in Pommern erhalten geblieben war.
Wenn die heutige Stadtverwaltung und auch die Stadtvertreter meinen, jahrhundertealte Druckerzeugnisse verschiedenen wissenschaftlichen Inhalts aus städtischem Besitz verkaufen zu können, wirft das auch überregional ein verheerendes Licht auf den Umgang mit dem kulturellen Erbe einer Stadt, die erst vor wenigen Jahren zum UNESCO-Weltkulturerbe erhoben wurde. Dieser Verkauf schließt sich nahtlos an andere in Mecklenburg/Vorpommern getroffene Entscheidungen an, wie beispielsweise die für uns unzumutbaren Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit der Greifswalder Abteilung des Landesarchivs.


Wo bleibt eigentlich die Stimme der Bibliotheksverbände?

***

Durch öffentliche Versteigerung ist gestern bei Zisska das aus dem Stadtarchiv Stralsund stammende Stück http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692 (einziges Exemplar!) unwiederbringlich für 2800 Euro in das Eigentum einer deutschen öffentlichen Institution übergegangen (Auskunft des Auktionshauses).

***

Causa Stralsund in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

307 Unterstützer seit gestern Abend!

http://www.facebook.com/pages/Rettet-die-Stralsunder-Archivbibliothek/404280116307507

87 Likes bisher.

Macht bitte alle Werbung in Mailinglisten, Foren, auf Twitter, in sozialen Netzwerken für das Anliegen. Danke!

Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


http://info-netz-musik.bplaced.net/?p=7884

"Am 9. November 1912 starb in Berlin der Musikwissenschaftler und Komponist Gustav Jacobsthal. Jacobsthal war der erste Ordinarius für Musikwissenschaft an einer deutschen Universität, und dennoch wird man in diesen Wochen in den Hochschulprogrammen nach Gedenkveranstaltungen ebenso vergeblich suchen wie in der (Fach-)Presse nach Gedenkartikeln."

Bitte unterzeichnet alle:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

und gebt ein Like ab bei:

http://www.facebook.com/pages/Rettet-die-Stralsunder-Archivbibliothek/404280116307507

Beide erst seit wenigen Minuten im Netz. Danke an Herrn Maaß für seine Initiative!

Bitte lassen Sie mich auf die folgende Veranstaltungsankündigung auf den Websites des Internationalen Suchdienstes hinweisen (Originaltext hier: http://www.its-arolsen.org/de/startseite/veranstaltungen/index.html?expand=7106&cHash=4f42dc5978):

Der Internationale Suchdienst / International Tracing Service (ITS) wird vom 27. bis 29. Mai 2013 in Bad Arolsen einen internationalen Workshop zum Thema Geographie und Holocaustforschung organisieren. Dieser findet im Rahmen des EU-Projekts „European Holocaust Research Infrastructure (EHRI)“ statt. Mit der Veranstaltung soll dem Ausbau interdisziplinärer Zusammenarbeit in der Geschichtsforschung und insbesondere in der Holocaustforschung eine Plattform gegeben werden. Die Ergebnisse des methodischen Austausches sollen in den Aufbau des geplanten EHRI-Archiv- und Forschungsportal einfließen (www.ehri-project.eu).

Bei ähnlichen Workshops bei den Projektpartnern des ITS in Israel, Großbritannien und Ungarn standen bereits mehrere Nachbardisziplinen der Geschichtswissenschaft im Fokus. Diesmal bildet die Geographie den Schwerpunkt der Betrachtung.

Der hierzu nun veröffentlichte
Call for Papers richtet sich sowohl an Historiker, Geographen und Archivare als auch an weitere Interessierte anderer Fachdisziplinen. Vorschläge für Beiträge werden bis zum 31. Dezember 2012 erbeten und sind beim ITS einzureichen. Die Konferenzsprache ist Englisch.

Proposals bitte bis zum 31.12.2012 per Email an Karsten Kühnel, Abteilungsleiter archivische Erschließung beim ITS und Vertreter des ITS im EHRI-Projekt:
karsten.kuehnel@its-arolsen.org.

http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-5470-X.htm

Die Übertragung von Heidelore Böcker (Hamburg 2011, 98 Euro) ist ein durchaus ärgerliches Verlagsprodukt. Statt auf das Autograph im Stadtarchiv Stralsund zurückzugreifen (HS 388a, 388b) folgt die Herausgeberin lediglich den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügenden Auszügen von Zober, der diese zunächst in den Baltischen Studien (in mehreren Folgen) und dann als dritten Teil der Stralsundischen Chroniken 1870 publizierte.

Zur Edition Zobers und ihren Fehlern die Hinweise
http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/verzeichnis/g/gentzkow/index.html

Baltische Studien (relevant sind die Jahrgänge 1846, 1847, 1861, 1863, 1864) online:
http://digibib.ub.uni-greifswald.de/

Kritik von Fabricius an der Ausgabe Zobers
http://www.hansischergeschichtsverein.de/download/Hgbll_1871_gesamt.pdf (S. 174ff.)

Diese Kritik wird von Böcker nicht zitiert. Fabricius sagt, dass nur etwa die Hälfte des Tagebuchs von Zober abgedruckt wurde! Das erfährt man aus dieser laienhaften Ausgabe nicht, die aufgrund der Auswahl einer untauglichen Textgrundlage daher allenfalls populärwissenschaftlichen Status für sich beanspruchen kann.

Gentzkow - schlechter Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nikolaus_Gentzkow - gilt als treibende Kraft bei der Gründung der 1560 eröffneten städtischen Schule im Katharinenkloster (Böcker S. 30-35), deren Bibliothek die Stadt Stralsund in diesem Sommer verscherbelt hat:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Gewalt der Archive. Studien zur Kulturgeschichte der Wissensspeicherung, hg. v. Weitin, Thomas/Wolf, Burkhardt. konstanz university press, Konstanz 2012. 410 S.

Ein Universitätsverlag, der nicht auf Open Access setzt, da Imprint des von mir verabscheuten Fink-Verlags. Und natürlich nicht im Einklang mit den Vorgaben der DFG, Projektergebnisse Open Access zu publizieren. Diese Vorgaben werden in den Geisteswissenschaften weithin ignoriert.

Viel Mühe hat sich Köblers Rezension nicht gegeben:

http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-02-2012/GewaltderArchive.htm

Inhaltsverzeichnis: http://d-nb.info/1017617643/04

Band liegt gerade neben mir, aber nicht mehr lange. Wortgeklingel!

Es ist eine Unsitte, den Gegenstand eines Aufsatzes nicht präzise und eng zu beschreiben (unter Umständen auch durch den Untertitel), sondern eine möglichst allgemeine Formulierung zu wählen, mit dem man ein breites Thema zu besetzen hofft, obwohl man doch nur Quisquilien zu bieten hat.

Matthias Springer widmet sich in seinem Beitrag "Sagenhaftes aus der Geschichtswissenschaft" (Geschichtsvorstellungen = Festschrift Hans-Werner Goetz, 2012, S. 115-152) ausschließlich dem sächsischen Früh- und Hochmittelalter und näherhin der Quellenkritik der sogenannten sächsischen Stammessage, Widukinds von Corvey und der Quedlinburger Annalen (auch zu den Heldensagen-Passagen). Allgemeine Literatur zur Sagenforschung ist wie üblich nicht zitiert, obwohl Springer nur das Lexikon des Mittelalters hätte aufschlagen müssen, um solche zu finden:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/sagelex.htm

#erzählforschung

Band 1, 2005 und Band 2, 2011.
Digitalisierung der ULB Düsseldorf
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/4543472

Grüße
J. Paul

"Im Berliner Verfassungsschutz sind Akten aus dem Bereich Rechtsextremismus vernichtet worden.
Innenpolitiker von Grünen und Piraten sagten dem rbb am Dienstag, darüber seien sie am Mittag vom Senat informiert worden.
Die Akten waren eigentlich für das Landesarchiv bestimmt, sie kamen jedoch Ende Juni in den Reißwolf. Der Verfassungsschutz bestätigte den Vorfall und sprach von einem "Büro-Versehen". Eine Sprecherin beteuerte jedoch, unter den vernichteten Akten seien keine Unterlagen zur Terrorzelle NSU gewesen."

Quelle: rbbtext S. 120, 6.11.2012

Ist Verwahrungsbruch öffentlich-rechtlicher Volkssport?

Medienreaktionen:
TAZ, 6.11.2012, Neues Deutschland, 7.11.2012, Berliner Morgenpost, 6.11.2012, Welt, 6.11.2012

Nachtrag:
Welt, 6.11.2012 (erweiterte Fassung), Spiegel, 6.11.2012

Die Stadt Stralsund hat im Sommer 2012 einen Teil ihrer historischen Archivbibliothek - diese gehört in Mecklenburg-Vorpommern zu den vier größten Altbestandsbibliotheken - an einen Antiquar zu einem nicht genannten Betrag veräussert. Dies betraf nach Angaben der Stadt den Großteil der historischen Gymnasialbibliothek, deren Umfang im "Handbuch der historischen Buchbestände" 1995 mit 2630 Titeln angegeben wurde. Behalten wurden nur wenige regionalgeschichtliche Titel. Dem Antiquar seien ca. 2500 Titel in 6210 Bänden angeboten worden, erworben habe er 5926 Bände. Neben der Gymnasialbibliothek sind auch eine nicht genannte Zahl von Büchern aus anderen wertvollen Teilbeständen der Archivbibliothek, unter anderem auch der bedeutenden Löwenschen Sammlung, in den Handel gegeben worden, wie Online-Angebote (Abebooks, ZVAB, Ebay) vor allem von Antiquariaten des Raums Augsburg (Peter Hassold, Augusta-Antiquariat, Ebay-Verkäufer Robert Hassold) beweisen. Es sind dabei auch zahlreiche Pomeranica festzustellen, darunter auch äußerst seltene oder derzeit nicht außerhalb von Stralsund nachgewiesene Stücke.

Beschlossen wurde der Teilverkauf am 5. Juni 2012 im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses der Stralsunder Bürgerschaft.

Nachdem am 22. Oktober 2012 Falk Eisermann in einem Archivalia-Kommentar

http://archiv.twoday.net/stories/172009568/#172069128

auf eine Stelle in einer Presseerklärung der Stadt Stralsund zur Schließung des Stadtarchivs aufgrund eines Schimmelbefalls aufmerksam gemacht hatte, ging am 30. Oktober eine knappe Bestätigung der Stadt ein, dass die Gymnasialbibliothek verkauft worden sei:

http://archiv.twoday.net/stories/197331274/

In Archivalia und auch in der bibliothekarischen Mailingliste INETBIB wurden in der Folgezeit eine Fülle von Beiträgen und Kommentaren veröffentlicht.

Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Thread-Darstellung in INETBIB:

http://news.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib

Deutlich äußerte sich der Leiter der UB Köln, Prof. Dr. Wolfgang Schmitz, zugleich ein anerkannter Buchhistoriker: "die Aktion in Stralsund mit dem Verkauf einer alten in langer Zeit gewachsenen Bibliothek habe ich mit hohem Befremden registriert. Es scheint so, als ob 40 Jahre bibliothekarische Aktivitäten zur Erhaltung und Belebung kleinerer historischer Bestände (Paul Raabe) an manchen Entscheidungsträgern völlig vorbeigegangen sind."
http://archiv.twoday.net/stories/197331951/

Die Ostsee-Zeitung und die Schweriner Volkszeitung griffen das Thema und die Proteste gegen den Verkauf am 3. November 2012 auf, nachdem ihnen eine etwas detailliertere Antwort der Stadt zugegangen war.

Artikel der SVZ
http://www.svz.de/nachrichten/home/top-thema/artikel/archivare-erzuernt-ueber-buecherverkauf.html
[Zitate: http://archiv.twoday.net/stories/197335310/ ]

Artikel der Ostsee-Zeitung
https://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/archiv.phtml?SID=563ed07bb264241a42f80207a22cf398&param=news&id=3596920

Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) zeigte sich am 5. November 2012 "schockiert". Eine öffentliche Stellungnahme ist angekündigt.

http://archiv.twoday.net/stories/197335944/
[erfolgte am 8. November:
http://archiv.twoday.net/stories/202635163/ ]

Am 6. November 2012 wurde veröffentlicht: "Offener Brief der AG für pommersche Kirchengeschichte". Diese ist eng mit der evangelischen Landeskirche verbunden. Oberkirchenrat Dr. Christoph Ehricht schrieb unter anderem:

"Um so bestürzter sind wir über die Pressemeldungen der vergangenen Wochen, denen wir entnehmen mußten, daß die Hansestadt Stralsund den bisher im Stadtarchiv verwahrten Bestand ihrer traditionsreichen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar veräußert hat. Lassen Sie mich Ihnen sehr persönlich und in aller Offenheit sagen, dass mich diese Meldung zutiefst deprimiert und fassungslos gemacht hat."
http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-offener-brief-der-ag-fur-pommersche-kirchengeschichte

In der Stralsunder Archivsatzung aus dem Jahr 2002 heißt es: "Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich." (PDF). Während die Stadt Stralsund die Anwendbarkeit bestreitet, haben sich die Bibliotheksjuristen Dr. jur. Eric Steinhauer und Dr. Harald Müller dahingehend geäußert, dass die Übereignung aufgrund eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB nichtig sei.

http://archiv.twoday.net/stories/197331951/

Eine ausführliche zusammenfassende Darstellung legte Klaus Graf in Form eines offenen Briefs an den Bürgermeister der Welterbe-Partnerstadt von Stralsund, Wismar, am 6. November 2012 vor, in dem er die Verkäufe vehement kritisierte und als "geschichtsvergessene Barbarei" geißelte:

http://archiv.twoday.net/stories/197336228/

Am gleichen Tag gab der Oberbürgermeister der Stadt Stralsund Dr. Alexander Badrow bekannt, er nähme die Vorwürfe "sehr ernst" und kündigte die Einsetzung eines externen Fachgutachters an.

http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_2AEE7AC26602D09EC1257AAE0043301C?OpenDocument

... wird fortgesetzt.

Fortsetzung:

Am Abend des 7. November 2012 wurde eine Petition bei Open Petition "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek" von Philipp Maaß eingestellt

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

und auch eine Facebook-Seite eingerichtet:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Artikel des NDR vom 7. November 2012:

http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/stralsundbuchschatz101.html

Die FAZ brachte das Thema am 10. November 2012 im Politikteil:

http://archiv.twoday.net/stories/202637191/

Bilder und Links, gesammelt von Margret Ott bei Pinterest:

http://pinterest.com/pommern/rettet-die-archivbibliothek-stralsund-save-the-arc/

Nach weiteren kritischen Stellungnahmen und Presseberichten kam es am 20. November 2011 zu einer Presseerklärung des Stralsunder Oberbürgermeisters, der nach Vorliegen eines Expertengutachtens von Jürgen Wolf und Nigel Palmer den Verkauf als Fehler bewertete und die Suspendierung der Archivleiterin sowie die Rückabwicklung des Verkaufs bekanntgab.

http://archiv.twoday.net/stories/219022682/

"Ulrike Bauer-Eberhardt
Die illuminierten Handschriften italienischer Herkunft in der Bayerischen Staatsbibliothek
Teil 1: Vom 10. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
(= Katalog der illuminierten Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek in München, Bd. 6/1: Text- und Tafelband).
Wiesbaden: Reichert, 2011.

Der Band enthält detaillierte kunsthistorische Beschreibungen von mehr als 250 Handschriften. Die Katalogisate sind nun auch im Volltext über die Handschriftendatenbank Manuscripta mediaevalia zugänglich und über die Projektseite aufrufbar:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/info/projectinfo/muenchen-italien.html

Handschriften, die bereits vollständig digitalisiert sind, können von den Beschreibungen aus über ein Thumbnail-Image aufgerufen werden, darunter z.B. Clm 6116, das aufgrund starker Schädigung nicht mehr benutzbare Gebetbuch der Taddea Visconti, das aus dem von Kaiser Ludwig dem Bayern gegründeten Kloster Ettal nach München gelangte." Bettina Wagner in Diskus

"In den letzten Tagen gab es zur Veräußerung eines Teils der ehemaligen Gymnasialbibliothek aus dem Stralsunder Stadtarchiv eine kontroverse öffentliche Diskussion.

Die im Zusammenhang mit der Verkaufsentscheidung von den Fachleuten unserer Einrichtung vertretene Auffassung wurde dabei teilweise in Frage gestellt.
Diese Einschätzungen und Aussagen, die über die Medien, insbesondere über das Internet, publiziert worden sind, nehme ich sehr ernst.

Ich meine, dass die Öffentlichkeit und insbesondere die Stralsunder Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben zu wissen, wie diese Aussagen zu werten sind. Da ich eine fachliche Beurteilung hinsichtlich des betreffenden Buchbestandes nicht selbst vornehmen kann, hole ich eine unabhängige Fachmeinung von außen ein.

Es wird für den Gutachter darum gehen, zu prüfen und zu bewerten, ob die getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Bestimmungen fachlich zu vertreten war.

Dr. Alexander Badrow
Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund"


http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_2AEE7AC26602D09EC1257AAE0043301C?OpenDocument

Zur Causa:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Zusammenfassung:
http://archiv.twoday.net/stories/197336228/

http://www.aknw.de/aktuell/meldungen/detailansicht/artikel/baukunstarchiv-in-dortmund/
15.10.2012
"Ein Baukunstarchiv für Nordrhein-Westfalen – dieses baukulturell wichtige Ziel nimmt konkrete Formen an. Die Stiftung Deutscher Architekten hatte das Vorhaben mit der Architektenkammer NRW, der Ingenieurkammer-Bau, dem NRW-Bauministerium und weiteren Partnern vor gut drei Jahren initiiert und seitdem Sponsoren und Unterstützer geworben, um die dauerhafte Finanzierung eines landesweit tätigen Archivs zur Sicherung und Aufarbeitung der Nachlässe nordrhein-westfälischer Architekten und Stadtplaner sicher zu stellen. Nun zeichnet sich ab, dass das Architekturarchiv möglicherweise in das Gebäude des früheren „Museum am Ostwall“ in Dortmund ziehen kann. Für die Stadt Dortmund hat Oberbürgermeister Ullrich Sierau ein lebhaftes Interesse bekundet, und auch ein neuer Förderverein will das Projekt unterstützen."

Nett, wenn es mal voranginge, siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6035038/

Grüße
J. Paul

aus dem Inhalt:

"Um so bestürzter sind wir über die Pressemeldungen der vergangenen Wochen, denen wir entnehmen mußten, daß die Hansestadt Stralsund den bisher im Stadtarchiv verwahrten Bestand ihrer traditionsreichen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar veräußert hat. Lassen Sie mich Ihnen sehr persönlich und in aller Offenheit sagen, dass mich diese Meldung zutiefst deprimiert und fassungslos gemacht hat. "

Volltext auf http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-offener-brief-der-ag-fur-pommersche-kirchengeschichte/

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Beyer,

ein schönes und erfolgreiches Bündnis hat Ihre traditionsreiche Stadt Wismar mit der nicht weniger traditionsreichen Hansestadt Stralsund geschmiedet. Die Altstädte von Wismar und Stralsund zählen seit 2002 zum UNESCO-Welterbe. Ich selbst war bei eigenen Besuchen außerordentlich beeindruckt von der architektonischen Hinterlassenschaft in beiden Städten. Doch Architektur ist nicht das einzige kulturelle Erbe, das beide Städte betreuen. In Archiven, Bibliotheken und Museen sind unschätzbare Kulturgüter überliefert, ein Dokumentenerbe, das zwar nicht in die entsprechende UNESCO-Liste eingetragen ist, das aber aus meiner Sicht ebenso gepflegt werden muss wie das jeweilige Stadtbild und die Baudenkmale.

Doch im Augenblick würde ich mich an Ihrer Stelle in Grund und Boden schämen, mit der Stadt Stadt Stralsund in einem Boot zu sitzen. Die jetzt bekannt gewordenen Verkäufe aus der Bibliothek des dortigen Stadtarchivs halte ich für einen der größten Kulturgut-Skandale der letzten Jahrzehnte. Archivare und Bibliothekare sind zu Recht entsetzt und schockiert über einen Kulturfrevel ohnegleichen, der mit dem Image einer Welterbe-Stadt schlichtweg nicht zu vereinen ist.

In der frühen Neuzeit entstandene Bibliotheken sind nicht einfach Büchersammlungen, aus der man nach Belieben Stücke herauslösen kann, wenn diese aktuell wenig nachgefragt werden und man Geld braucht. Über Bücher in Adelsbibliotheken schrieb ich 2006, sie seien "Elemente eines Netzwerks voller Querbezüge, das als beziehungsvolle Gesamtheit weit mehr ist als die bloße Summe der Einzelstücke. Ihre historische Bedeutung als Ensembles entsteht durch Provenienz, durch Herkunft. Um die Provenienzgeschichte zu
rekonstruieren, muss man sorgsam Spuren sichern: das Aussehen des Einbands, die Einträge früherer Besitzer, Marginalien und andere Hinweise auf einstige Lektüre". Das gilt genauso für die frühneuzeitlichen städtischen Bibliotheken.

Es wäre nicht übertrieben zu behaupten, dass in den protestantischen Städten Ratsbibliotheken, Kirchenbibliotheken und Schulbibliotheken seit dem 16. Jahrhundert als Einheit, als Ganzes verstanden werden können, als Bibliothek der urbanen "Societas christiana", die nach Schwerpunkten auf drei Standorte verteilt war: Fand man in der Ratsbibliothek eher juristische und Verwaltungsschriften, so war in den Kirchenbibliotheken naturgemäß die Theologie stark und in den Bibliotheken der oftmals berühmten städtischen Lateinschulen die Philologie. Zugleich waren aber alle drei Typen im Ansatz immer auch universale Wissenssammlungen. Diese Büchersammlungen, soweit sie - meist nur in Resten - auf uns gekommen sind, sind nichts weniger als kostbare und einzigartige Geschichtsquellen, denen seltene Aufschlüsse über die geistige Kultur des frühneuzeitlichen Bürgertums entnommen werden können. Sie dokumentieren die literarische Produktion in den Städten, aber auch die Rezeption auswärts gedruckter Werke und spiegeln insofern die Lese-Interessen des gebildeten Bürgertums. Gelehrte und gebildete Bürger hatten üblicherweise Zugang zu den Ratsbibliotheken, den Kirchen- und Schulbibliotheken. Bücherschenkungen aus ihrem Kreis waren für den Bestandsaufbau außerordentlich wichtig.

Es wäre eine gute Idee (wenngleich derzeit utopisch), die gesammelten Bestände der bundesdeutschen historischen Gymnasialbibliotheken, die aus den frühneuzeitlichen Lateinschulbibliotheken hervorgegangen sind, für die Eintragung im UNESCO-Dokumentenerbe anzumelden. Denn kein anderes Land der Erde weist diesen - bislang so gut wie nicht erschlossenen - Reichtum auf an historischen Schulbibliotheken, die noch in den Schulen selbst betreut werden. Es sind wahre Schatzkammern der Kultur- und Bildungsgeschichte, in denen man neben grandiosen Einzelstücken viel zur jeweiligen Schulgeschichte und zur Geschichte der gelehrten Bildung in der frühen Neuzeit findet. Geht man nach dem Bestand von Inkunabeln (also der vor 1501 gedruckten BÜcher), so gibt es 2012 noch über 40 deutsche Schulbibliotheken, die über solche bibliophilen Stücke verfügen. Diese sind freilich überwiegend im Westen anzutreffen, denn in der DDR waren historische Schulbibliotheken ebenso wie andere kleinere Bibliotheken allzu oft das Opfer gewissenloser Dezimierungsaktionen, bei denen gewachsene Sammlungen zerschlagen und als Geschichtsquellen vernichtet wurden, indem man die Bestände als unbrauchbar wegwarf, sie in größere Bibliotheken eingliederte oder gegen Devisen in den Westen verkaufte.

Um so erfreulicher war es, dass die Bibliothek der Stralsunder Lateinschule, in der frühen Neuzeit eine Schule von hohem Rang, in der 1937 gegründeten Archivbibliothek, die die Tradition der jahrhundertealten Stadtbibliothek fortführte, seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs einen scheinbar sicheren Hort gefunden hatte. Im maßgeblichen "Handbuch der historischen Buchbestände" wurde sie 1995 als hochgeschätzter Sonderbestand von 2630 Titeln vergleichsweise ausführlich charakterisiert. Die DDR hatte die Stralsunder Gymnasialbibliothek unbeschadet überstanden, doch gegen die geschichtsvergessene Barbarei der derzeitigen Stadtverwaltung hatte sie keine Chance. Im Sommer 2012 wurde sie - bis auf einen kleinen Restbestand - an einen bayerischen Antiquar aus dem Raum Augsburg, der befreundete bzw. familiär verbundene weitere Antiquariate belieferte, zu einem geheimgehaltenen Betrag verscherbelt - anders kann man diesen vandalischen Akt nicht nennen.

Die Stralsunder Stadtverwaltung, die in der Bürgerschaft in geheimer Sitzung im Juni 2012 den Verkauf absegnen ließ, spielt den von mir aufgedeckten ungeheuerlichen Vorgang herunter, sie will ihn offenkundig vertuschen und schreckt auch vor dreisten Lügen nicht zurück.

Bei den verkauften Bänden handelt es sich nach Angaben von Sprecher Peter Koslik überwiegend um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer auf den Gebieten Philologie und Theologie aus den vergangenen Jahrhunderten. Ihre regionalgeschichtliche Bedeutung sei eher minimal. Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden. "Das würden wir niemals machen. Das wäre eine Todsünde", sagte Koslik weiter. (SVZ).

Für den Quellenwert der Gymnasialbibliothek als kulturgeschichtliches Ensemble, der natürlich von den Bestandsgruppen der Theologie und Philologie und fremdsprachigen Büchern geprägt wurde, darf die regionalgeschichtlich orientierte aktuelle Nachfrage keine Rolle spielen. Die Stralsunder Archivbibliothek gehört zu den großen vier Altbestandsbibliotheken des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist als ehemalige gelehrt-wissenschaftliche Stadtbibliothek eine Universalbibliothek und nicht nur eine Sammelstelle von Regionalia. Wie sollte ein größeres Interesse an ihren Schätzen entstehen, wenn man sie im Dornröschenschlaf vor sich hindämmern ließ und sie ohne elektronischen Katalog vom Netz der wissenschaftlichen Literaturversorgung fernhielt?

Zu den Schätzen der Archivbibliothek gehörte die weitgehend geschlossen erhaltene Gymnasialbibliothek, die nun als Geschichtsquelle vernichtet wurde. Ihre Preisgabe an einen privaten Händler und damit einhergehende Zerstreuung möchte ich durchaus mit dem Abbruch eines hochbedeutenden Backsteinbaus in einer Ihrer Welterbe-Städte vergleichen.

Der vielleicht kostbarste Teil der Gymnasialbibliothek dürfte wohl ebenfalls verloren sein, die Bibliothek des Zacharias Orth, über die man im bereits erwähnten Handbuch liest: "Eine besondere Zuwendung erhielt sie [die Gymnasialbibliothek] im Jahre 1644 vom Magistrat der Stadt: eine Sammlung von 112 Bdn philologischen, historischen, philosophischen und theologischen Inhalts, die schon 1579 von den Erben des Stralsunder Poeten Zacharias Orthus (um 1530-1579) angekauft worden war. In seiner Bibliothek hatte Orthus, der in Wittenberg und Greifswald Poesie und Geschichte gelehrt hatte, sowohl die eigenen als auch die Werke namhafter Zeitgenossen, wie Bugenhagens und seines Freundes Melanchthon, vereint. Auch damals bedeutende Dichterkollegen gehören dazu. Viele Bände tragen seinen eigenhändigen Namenszug und auf dem Deckel die Buchstaben ZOPL (" Zach. Orth. poeta laureatus")."

Die Angebote der Antiquariate bei Abebooks, im ZVAB und - ja auch bei Ebay sind für den Kenner erschreckend, auch wenn ich noch nicht auf ein Buch von Orth gestoßen bin. Man findet ohne weiteres Stücke mit Unikatcharakter, etwa die Widmungsexemplare des Stralsunder Lehrers und Stadthistorikers Zober an seine Anstalt oder ein Dossier lokalhistorischer Druckschriften über einen ihrer Rektoren.

Das Kulturerbe der Stadt Stralsund bei Ebay!

Aus der Zeit vor 1850 kann es keine "Dubletten" (Doppelstücke) geben, legt man die maßgeblichen Standards der Kulturerbe-Allianz zugrunde. Nicht wenige der aktuell im Handel angebotenen Stralsunder Bücher weisen handschriftliche Besonderheiten, wie Schenkungs- oder Widmungseinträge, Randnotizen usw. auf, die nun undokumentiert der lokalhistorischen wie der überregionalen Forschung - mutmaßlich für immer - durch den Übergang in private Hände entzogen sind. Die Zerstreuung einer solchen historischen Sammlung ist nicht reversibel. Eine Backsteinfassade kann man aber originalgetreu wieder aufbauen.

In der Archivsatzung der Stadt Stralsund aus dem Jahr 2002 heißt es unmissverständlich: "Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich." Wie das erwähnte Handbuch der historischen Buchbestände beweist, galt die Gymnasialbibliothek als integraler Bestandteil der Archivbibliothek, auch wenn sie gesondert aufgestellt war und nur in einem alten Bandkatalog katalogisiert war. Daher ist die Argumentation der Stadt Stralsund, die Archivsatzung habe keine Gültigkeit für die wertvolle Schulbibliothek, eine reine Ausflucht. Namhafte Bibliotheksjuristen teilen meine Einschätzung, dass die Veräußerung rechtswidrig war und die Übereignung daher als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot daher nach § 134 BGB nichtig. Die an den Händler übergebenen (und womöglich weiterverkauften) Stücke stehen also nach wie vor im Eigentum der Stadt Stralsund.

Die widerwärtige Plünderei der Archivbibliothek erfasste aber nicht nur die Gymnasialbibliothek. Abgestoßen wurden auch - in unbekanntem Umfang - wertvolle Stücke aus der Stadtbibliothek, die man - mit engstirniger regionaler Perspektive - als entbehrlich ansah. Sogar Bücher aus der im 18. Jahrhundert der Stadt geschenkten Gräflich Löwen'schen Sammlung, auf die man in Stralsund sonst doch so stolz ist, erscheinen in den Angeboten der Antiquariate. Selbstverständlich handelt es sich dabei nicht um unkatalogisierte Bücher, wenn man dieses Kriterium bei der Bestimmung des unveräußerlichen Bestandes zugrundelegen wollte.

Die Unveräußerlichkeit des Archivguts in den Kommunalarchiven wurde auch im Archivgesetz des Landes festgeschrieben. Man kann solche normativen Klauseln getrost als Makulatur betrachten, wenn die Stadt Stralsund mit ihrer eklatanten Verdrehung der Rechtslage durchkommt.

Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass sich eine Kommune ratzfatz von einer jahrhundertealten bibliothekarischen Tradition verabschiedet, ohne sich im mindesten um die Rechtslage und die Interessenlage der regionalen und überregionalen Altbestandsbibliotheken zu kümmern. Denn externer Sachverstand aus dem Bibliotheks- oder Archivbereich konnte im Vorfeld das Zerstörungswerk nicht verhindern - weil niemand informiert war.

Jeder Kenner weiß, dass Archivbibliotheken oft wichtige Ergänzungen zu den Pflichtexemplar- und Regionalbibliotheken darstellen, da sie das lokale Schrifttum in größerer Vollständigkeit dokumentieren. Es ist eine glatte Lüge, dass man keine Pomeranica verkauft habe. Unzählige höchst seltene Pommern-Drucke wurden in den Handel gegeben, auch die so seltenen barocken Gelegenheitsschriften, von denen einige in den elektronischen Bibliographien und Verbundkatalogen gar nicht nachweisbar sind.

Bei Zisska kommt ein Stettiner Türkendruck aus dem Jahr 1537 unter den Hammer. Es ist das einzige bekannte Exemplar aus dem Stadtarchiv Stralsund!

Glücklicherweise sind im deutschen Museumsbereich Verkäufe ein Tabu. Ein wichtiges Argument gegen die insbesondere in den USA weit verbreitete Deaccessioning-Mentalität ist der Hinweis auf die Absichten der Schenker, die ihr Kulturgut bewusst einer geschützten, dauerhaften Sammlung gestiftet haben. Was würde Graf von Löwen oder der Stadthistoriker Zober sagen, wenn sie von dem Stralsunder Vernichtungsakt erführen? Nochmals ein Zitat aus dem "Handbuch": "Besonderes bibliothekarisches Feingefühl bewies der Rektor Christian Heinrich Groskurd (1747-1806), der von jedem Schüler bei dessen Abschied wünschte, daß er der Bibliothek ein Buch schenke. Unter seiner Leitung wurde die Gymnasialbibliothek auch für außenstehende Liebhaber der Literatur geöffnet und entwickelte sich zu einem kulturellen städtischen Treffpunkt." Etliche handschriftliche Einträge Groskurds sind in den Beschreibungen der Antiquariate angezeigt (aber nicht wiedergegeben).

Wie kann man Bürgerinnen und Bürger motivieren, kulturgutverwahrende Institutionen zu bedenken, wenn der kommunale Träger sich kaltschnäuzig über jede moralische Verpflichtung, den Ewigkeitscharakter des Prinzips "Stiftung" zu respektieren, hinwegsetzt?

Schon das glimpflich ausgegangene Karlsruher Kulturgut-Debakel von 2006 hat deutlich gemacht, dass wir wirksame Sicherungen für Kulturgüter der öffentlichen Hand in Archiven, Bibliotheken und Museen brauchen. Die auf Bau- und Bodendenkmäler konzentrierte amtliche Denkmalpflege kümmert sich leider nicht um Sammlungen wie die Stralsunder Archivbibliothek.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte Sie:

- Distanzieren Sie sich von dem einer Welterbe-Stadt unwürdigen Vorgehen der Stadt Stralsund und setzen Sie jegliche Zusammenarbeit bis zur umfassenden Klärung der Angelegenheit aus!

- Sorgen Sie dafür, dass Ihre eigene Ratsbibliothek im Stadtarchiv mit elektronischem Katalog auch der Altbestände in das Netz der wissenschaftlichen Bibliotheken einbezogen wird, damit das Bewusstsein für ihren besonderen Wert zunimmt und sie vor einem vergleichbaren kulturellen Vernichtungsfeldzug wie in Stralsund schützt. Wie wichtig Archive (und auch Archivbibliotheken) sind, hat der Kölner Archiveinsturz wohl hinreichend demonstriert.

- Setzen Sie sich dafür ein, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern das ihnen anvertraute Kulturgut treuhänderisch für die Öffentlichkeit dauerhaft bewahren und nicht kurzsichtig zum Stopfen von Haushaltslöchern verwenden!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Klaus Graf

http://www.heise.de/tp/blogs/8/153122

Derzeit 77 GEMA-kritische Links:

http://www.diigo.com/user/klausgraf/GEMA



Via
http://boingboing.net/2012/09/22/save-the-canadian-national-arc.html

November 2012, The Royal Library opens an experimental service, which will be available until the end of 2014. The offer is primarily directed at scholars, but is open to everybody. Books from the National Collection of Danish books, is normally only available for use in The Royal Library's reading room. But now, a digital copy can be ordered with just a few clicks, and at no charge. The project has to purposes:

- to make older Danish prints available for everybody;
- to minimize wear and tear on the original.

Books, that have been digitized, is available online for everybody, so that everyone can have access to their own digital copy of Danish classics, such as the printed works H. C. Andersen or Søren Kierkegaard.

And it is easy: you find the title in REX (the OPAC of The Royal Library), ask for it to be digitized, and when it is ready for use, you will receive an e-mail with a link. Note that only monographs are included in the offer, not periodicals or newspapers.


http://www.kb.dk/en/nb/samling/dod/index.html

Pascale Hugues schreibt eine Eloge auf die Archivarbeit:

Ich hatte keine Ahnung. Nur durch Zufall habe ich es entdeckt: Berlin führt ein Doppelleben. Und zwar in Reinickendorf, gleich am Ende der Autobahn, nach dem Tunnel, ein unsichtbarer geheimer Ort, in dem das zweite Leben unserer Stadt brodelt. Denken Sie nur nicht, das Landesarchiv Berlin würde über eine verkrustete, tote, von unserer Welt völlig abgetrennte Vergangenheit wachen. Lassen Sie sich von der Oberfläche der Dinge nicht täuschen. Sie dürfen Berlin nicht als eine Stadt sehen, die nur in ihrem Jahrhundert existiert. Das da ist ein anderes Berlin, üppig, spannend, es lebt in den kilometerlangen Regalen und Gängen einer einstigen Waffen- und Munitionsfabrik.

Etwa 20 von uns teilen jeden Tag diese unerlaubte Existenz. Im Lesesaal, über Türme von Akten gebeugt, empfinden wir eine einzigartige Freude daran, wie Marder zu wühlen, in unserer Besessenheit die verstreichenden Stunden und die in der Außenwelt hereinbrechende Nacht zu vergessen. Ohne Rücksicht auf unsere Kräfte stürzen wir uns in die dichte Vergangenheit aus Manuskripten, Karteikarten und Listen, Plänen, Fotos, trockenen Berichten aus Hunderten von Ämtern und Behörden, die unsere Stadt von je her zu erzeugen scheint. Wir schwenken um. Wir wechseln das Zeitalter. Im Lesesaal bleibt die Zeit stehen, während sie draußen weitergaloppiert.


http://www.tagesspiegel.de/meinung/mon-berlin-das-zerbrechliche-gedaechtnis/7340150.html

http://www.internet-law.de/2012/11/schleichwerbung-bei-wikipedia.html

Das OLG München hat mit Urteil vom 10.05.2012 (Az.: 29 U 515/12) den Inhalt eines Wikipedia-Artikels als getarnte Werbung i.S.v. § 4 Nr. 3 UWG und damit als wettbewerbswidrig bewertet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Weihrauchpr%C3%A4parat

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Weihrauchpr%C3%A4parat&diff=92662432&oldid=91178902

Da kommt es mir wirklich hoch.

Am 24. Mai 2012 wurde im Donaukurier gemeldet:

Angelika Reich, die mittlerweile bereits wieder in Regensburg wohnt, ihren Aufgaben in Eichstätt allerdings noch nachgeht und sich erst in einigen Wochen in Altersteilzeit verabschiedet, leitete sieben Jahre lang die hiesige Uni-Bibliothek.
Vier Jahre lang stand Reich im Mittelpunkt eines nicht allzu erquicklichen Kapitels: Gegen sie war der Vorwurf erhoben worden, Bücher aus der von der hiesigen Bibliothek übernommenen Kapuzinerbibliothek zum Teil ungesehen vernichtet zu haben. „Die Diskussionen in den Zeitungen haben Sie und haben das Bibliothekswesen an sich tief getroffen“, sagte der stellvertretende Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek, Klaus Ceynowa.
Anfang 2007 wurden Vorwürfe laut, Reich hätte rund 83 Tonnen Bücher vernichtet. Neben einer internen Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Staatsbibliothek hatte auch die Ingolstädter Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Untreue eingeleitet. Weder die fachliche noch die strafrechtliche Untersuchung konnte schließlich ein Vergehen feststellen. 2011 wurde die 62-Jährige rechtskräftig freigesprochen. „Heute sind Sie voll rehabilitiert“, betonte Ceynowa.


http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Eichstaett-Streiterin-fuer-das-Buch;art575,2609607

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt

http://www.rambow.de/kriegsgeschichte.html

Schmalenstroer kommentiert zutreffend

"Um zu verhindern, dass diese Werke kommentarlos in den Regalen liegen, wurde bereits vor einiger Zeit nach langen Querelen das Projekt einer historisch-kritischen Edition unter Federführung des Instituts für Zeitgeschichte in München in Angriff genommen. Doch auch dieses viel zu spät begonnene Projekt scheint jetzt in Gefahr zu geraten – sowohl die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde Charlotte Knobloch als auch der bayrische Kultusminister Ludwig Spaenle fordern, dass auch eine historisch-kritische Edition strafrechtliche Konsequenzen wegen der enthaltenen Volksverhetzung haben müsse. Nachdem bereits die Nutzung des Urheberrechtes zur Verhinderung einer Publikation zumindest problematisch war, sind auch solche juristischen Tricks nicht angebracht."

http://schmalenstroer.net/blog/2012/11/die-debatte-um-mein-kampf-geht-weiter/

http://www.sueddeutsche.de/Y5N38C/939597/Debatte-um-Mein-Kampf.html

Wie immer recht reichhaltig sind auch diesmal die Hinweise in:

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2012/11

Es spricht nicht für den Geschichtssinn der ehemals herrschenden Feudalherren und Ausbeuter, wenn wir in der hagiografischen Schrift von Haarmann, Haus Waldeck ..., 2011, S. 46 lesen, auf Wunsch der "Fürstenfamilie" werde auf die Rolle von Josias zu Waldeck und Pyrmont nicht eingegangen. Er war zuletzt General der Waffen-SS, wie man der Wikipedia entnimmt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Josias_zu_Waldeck_und_Pyrmont

Zur Nazi-Affinität des deutschen Hochadels vergleiche man auch die unzähligen Beiträge von Herrrn Contributor RA vom Hofe hier.


http://monumenta.ch

Die experimentelle Seite ermöglicht die synoptische Ansicht von Handschriftenabbildungen aus e-codices.ch und (lateinischen) E-Texten.

Gibt Martin Strebel:

http://www.atelierstrebel.ch/ctrb_daten/1_buechertransport.pdf

Via
http://www.e-codices.unifr.ch/newsletter/archive/issue-07.htm

Die Position zu Handschuhen entspricht der in diesem Blog mehrfach vertretenen:

Gloves may impress outsiders because they signal that an object of inestimable value is being handled. In fact, however, gloves very much impair sensitivity. Much more important are clean, dry hands, avoidance of direct contact with script and miniatures, and very careful turning of pages.

Endlich digitalisiert:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/veesenmeyer1896

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/914849/

http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/verzeichnis/f/fischer/index.html

(Die Selbstzeugnisse-Datenbank http://selbstzeugnisse.histsem.unibas.ch/ zieht um und ist bis auf weiteres OFFLINE!!)

Autograph: Cgm 3091

Einige Zeilen Faksimile:
http://www.ulm.de/sixcms/media.php/29/VVB-1-7-4.pdf

Causa scribendi:
„daselb fleyssig zu beschreyben, vff welchen tag vnd zeyt sich ain ding hab verloffen, mir zu ainer gedechtnus, Deselbigen gleychen denen nach mir, welchem dan nach meim absterben, diß buch, als mein gschryfft zu kumpt“ (158/Bl. 343)


Bei einem Telefonat mit dem Vorsitzenden Dr. Michael Diefenbacher äußerte sich dieser "schockiert" über die Verkäufe aus dem Stadtarchiv Stralsund. Katharina Tiemann (Fachgruppenvorsitzende Kommunale Archive) kündigte für die nächsten Tage eine öffentliche Stellungnahme an.

http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Update: http://archiv.twoday.net/stories/202635163/

http://www.historici.nl/retroboeken/archiefgids_overheid/#page=0&size=800&accessor=toc_1&source=1

Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/11/05/niederlande-archivfuhrer-fur-ministerien-1813-1940-jetzt-online/

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben offensichtlich gedruckten Presseorganen des Landes
Mecklenburg-Vorpommern Auskünfte gegeben, die Sie mir verweigert
haben. Sie sind jedoch verpflichtet, alle Pressevertreter gleich zu
behandeln.

Ich füge vorsorglich ein Legitimationsschreiben der Kunstchronik bei,
mache jedoch darauf aufmerksam, dass sich Ihre Auskunftspflicht
gegenüber meinem Weblog Archivalia auch aus dem Landespressegesetz und
dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 55 i. V. mit § 9a) ergibt. Außer dem
Grundrecht der Pressefreiheit ist bei der Abwägung auch das Grundrecht
der Wissenschaftsfreiheit zu berücksichtigen, da meine Publikationen
seit 1994 zu Fragen des Kulturgutschutzes wissenschaftlichen Charakter
haben.

An der Aufdeckung der Hintergründe der skandalösen Verkäufe aus dem
Stadtarchiv - ich verweise dazu auf die Berichterstattung der
Ostsee-Zeitung, der Schweriner Volkszeitung und der - nicht nur von
mir stammenden - Beiträge und Kommentare in Archivalia

http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

- besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Private Interessen
der Käufer müssen daher zurücktreten.

Ich darf Sie bitten, die folgenden Fragen umfassend und wahrheitsgemäß
bis zum 7. Oktober November 2012 23 Uhr zu beantworten. Aus Aktualitätsgründen
erscheint diese Frist angemessen, zumal letzte Woche die gedruckten
Organe rasch Antworten der Stadt bekamen. Sollte die Antwort nicht
fristgerecht eintreffen oder unzureichend sein, werde ich eine
einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Greifswald beantragen.
Ich empfehle die Lektüre des in

http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=55&Itemid=1

besprochenen Urteils zu Auskünften aus nicht-öffentlicher Sitzung.

1. Welcher Kaufpreis wurde mit dem Käufer vereinbart?

2. Ich ersuche um Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer.

3. Mit welcher Begründung genau wurde in nicht-öffentlicher Sitzung
der Bürgerschaft (oder eines Ausschusses) die Genehmigung des Verkaufs
beantragt?

4. Welche Liste verkaufter Bücher wurde damals dem Gremium vorgelegt
(Mitteilung des Textes)?

5. Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek
geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren?

6. Befinden sich die Handbuch der historischen Buchbestände erwähnten
"Zwei Postinkunabeln von 1511 und 1513 (Gy B und C)" unter den in
Stralsund zurückbehaltenen Drucken?

7. Welche Titel genau wurden aus der Gymnasialbibliothek nicht verkauft?

8. Den Nachweis, dass auch 1829 katalogisierte Bestände der ehemaligen
Stadtbibliothek, sogar aus der Löwen'schen Sammlung, unter den im
Handel angebotenen Büchern auftauchen, konnte ich führen (siehe
Archivalia). Wieviele Drucke aus der ehemaligen Stadtbibliothek (ohne
Gymnasialbibliothek) und wieviele Drucke aus der Löwen'schen
Bibliothek wurden veräußert und welches waren die Gründe bzw.
Kriterien der Auswahl?

9. Trifft die Angabe von Zisska zu, dass
http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692 das einzige
Exemplar darstellt und daher nicht mehr in Stralsund in einem anderen
Abdruck vorhanden ist? Aus welchem Grund wurde dieses Stück verkauft?

10. Aus welchem Grund wurde darauf verzichtet, regionale und
überregionale Altbestandsbibliotheken bzw. Archive oder externe
Fachleute in die Planungen der Veräußerung einzubinden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Graf

Kein anderes Land weist einen solchen Reichtum an historischen Schulbibliotheken, die noch in den Schulen selbst betreut werden, auf wie Deutschland. Geht man vom Inkunabelbesitz aus, so verzeichnet der Gesamtkatalog der Wiegendrucke 2012 über 40 Gymnasialbibliotheken mit mindestens einer Inkunabel:

http://archiv.twoday.net/stories/11435879/

Allerdings gibt es selbstständige, nicht von anderen Institutionen betreute Altbestandsbibliotheken in Schulen vor allem in Westen. In der DDR gehörten diese Bibliotheken üblicherweise zu den historischen Buchbeständen, die man vernichtet, in größere Bibliotheken eingegliedert oder ins Ausland verscherbelt hat.

Die Studien von Dirk Sangmeister zu diesem Thema hat dieser leider nur in einem NZZ-Artikel zusammengefasst:

"Ein Akt der grossen Kulturbarbarei"
http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/article81CWS-1.385648

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3264433/

Mit Björn Biesters Darstellung des Themas war ich sehr unzufrieden:

http://archiv.twoday.net/stories/3657871/

Nur in Thüringen listet das Handbuch der historischen Buchbestände etliche Schulbibliotheken auf (ich zähle 8 mit der privaten Ausfeld-Bibliothek). In Sachsen wird nur die - allerdings herausragende - Freiberger Bibliothek angeführt, eine Studie zur Geschichte der Volksschulen hält lapidar fest: "Die zahlreichen Schubibliotheken Sachsens sind in der DDR-Zeit durch Säuberungen, Nachlässigkeit und Verkauf weitgehend vernichtet worden" (Moderow 2007 S. 39). In Sachsen-Anhalt gibt es nur zwei, wenngleich sehr stattliche Sammlungen (Schulpforte und Zerbst).

In Mecklenburg-Vorpommern behandelt das Handbuch nur zwei Gymnasialbibliotheken: in Bad Doberan mit 2000 Bänden, davon nur einzelne aus dem 18. Jahrhundert, und in Waren (1391 Titel, davon nur 2 aus dem 16., 12 aus dem 17. Jahrhundert).

Die in die Stadtarchivbibliothek Stralsund eingegangene Gymnasialbibliothek war als geschlossener, gesondert aufgestellter und katalogisierter Bestand von daher eine große Ausnahme. Von den barbarischen DDR-Verkäufen blieb die Archivbibliothek in Stralsund, die zu den großen vier Altbestandsbibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern gehört, glücklicherweise verschont.

Nun hat sich die Stadt Stralsund entschieden nachzuholen, was damals versäumt worden war: ein hochrangiges Bücherensemble zu verramschen und damit als Geschichtsquelle zu vernichten.

http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Schulbibliothek Schulpforta

Der Schlüssel ist der gedruckte Katalog von 1829, den ich in

http://archiv.twoday.net/stories/197335310/

erwähnte und der in München digitalisiert vorliegt. Den neuen Katalog der gesondert aufgestellten Löwen'schen Bibliothek von Dietmar Gohlisch habe ich nicht zur Hand:

http://www.scheunenverlag.de/books/3-929370-86-7.html

Die im gedruckten Katalog von 1829 genannte Signatur wurde auf dem Exlibris mit Bleistift eingetragen (so S. 21 des Katalogs von 1829).

Die Smith-Übersetzung, die ich unter

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

erwähnte, erscheint S. 368 als B 8. 577.a-b

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/goToPage/bsb10537046.html?pageNo=410

Auf dem Bild zum Angebot kann man die Bleistiftsignatur auf dem Exlibris lesen: B 8° 577

Zur Causa Stralsund
http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund


Als die soeben bestallte neue Leiterin des Stralsunder Stadtarchivs 2009 mit der Ostseezeitung sprach, erwähnte sie als ein geplantes Projekt die Zusammenarbeit ihres Archivs mit dem Kulturhistorischen Museum: "eine Schau zum 450. Jubiläum des Humanistischen Gymnasiums im Katharinenkloster" - diese Schule war eben die Anstalt, deren verbliebener Bibliotheksbestand im Stadtarchiv bis 2012 überdauerte und nunmehr durch Verkauf an ein Internetantiquariat in alle Winde zerstreut werden wird.

Die als "nie schole" oder "grote schole" am 20. April 1560 gegründete erste öffentliche Lehranstalt der Stadt, hernach "S.Katharinen-Schule" genannt, bezeichnete sich erst mit ausgehendem 16. Jahrhundert als "Gymnasium"; sie blieb dann für die weiteren Jahrhunderte als einzige höhere Bildungsanstalt das "Stralsunder Gymnasium", etwas edler auch "Gymnasium zu Stralsund". (nach: Ernst Heinrich Zober: Urkundliche Geschichte des Stralsunder Gymnasiums von seiner Stiftung 1560 bis 1860. Stralsund 1860) Das Stralsunder Gymnasium existierte durchgehend bis 1951, als es im Zuge der DDR-Schulreformen geschlossen wurde; in sein Schulgebäude am Katharinenkloster zog das Ozeaneum ein.

Die von der der neuen Chefin für das "Gedächtnis der Stadt" (so die Ostseezeitung) avisierte Ausstellung hat allem Anschein nach - einen Hinweis fand ich nicht - nie stattgefunden; eine Notiz in der Ostsee-Zeitung erinnerte 2010 an das Gründungsdatum der vor 60 Jahren geschlossenen Anstalt.

Keine Ahnung, ob die Frage gestattet ist: aber könnte es vielleicht sein, dass eine Archivleitung, zumal eine eventuell erhellende Ausstellung nicht stattfand, drei Jahre später ihrem Chef, dem Bürgermeister, nicht genau erklären konnte, was zu verkaufen sich die Stadt tatsächlich anschickte? Kein wissenschaftlicher Mitarbeiter, der den oben erwähnten Zober aus dem eigenen Bestand, unterdessen bei Ebay angeboten, zur Hand gereicht hätte?

Wie wird man dies den Stralsunder Bürgern, die sich vielleicht in 48 Jahren einer 500-jährigen städtischen Bildungsgeschichte freuen wollen, dermaleinst wohl erklären?

In

http://www.svz.de/nachrichten/home/top-thema/artikel/archivare-erzuernt-ueber-buecherverkauf.html

heißt es:

Bei den verkauften Bänden handelt es sich nach Angaben von Sprecher Peter Koslik überwiegend um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer auf den Gebieten Philologie und Theologie aus den vergangenen Jahrhunderten. Ihre regionalgeschichtliche Bedeutung sei eher minimal. Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden. "Das würden wir niemals machen. Das wäre eine Todsünde", sagte Koslik weiter.

Dazu zutreffend Margret Ott:

http://www.blog.pommerscher-greif.de/die-zerschlagung-der-stralsunder-gymnasialbibliothek/

Besonders dreist finde ich die Aussage des Stadtprechers Peter Koslik gegenüber der Schweriner Volkszeitung, 3.11.2012 : „Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden. “Das würden wir niemals machen. Das wäre eine Todsünde”, sagte Koslik weiter. ”
Und was bitteschön sind reihenweise gebundene Jahrgänge der “Stralsundischen Zeitung” zwischen 1802 und 1845 sowie des “Amts Blatt der königlichen Regierung zu Stralsund” die der Antiquar bei ebay anbietet? Und was sind Pomeraneidum von Johannes Seckerwitz (- In gebundener Rede verfasste Seckerwitz auf Latein Lieder, die sich mit Pommerschen Themen befassen) und die Veröffentlichungen des Rügisch-Pommerschen Geschichtsvereins?
Zahllose weitere Beispiele finden Sie bei Archivalia unter dem Stichwort Stralsund.
Dieser Seite und allem voran dem Historiker Dr. Klaus Graf ist die Aufdeckung dieses Skandals zu danken, der bekannt wurde, als das Stadtarchiv wegen Schimmel geschlossen werden musste. (wir berichteten hier)
Ich bin kein Historiker, kein Archivar und auch kein Jurist. Daher kann ich auch nicht beurteilen, ob der Verkauf legal gewesen ist oder nicht. Aber ich bin ein an Pommern und pommerschem Kulturgut interessierter Mensch und als solchen ärgert mich diese Verscherbelung und Zerschlagung dieser Bibliothek ungemein. Es muss doch auch für eine finanziell angeschlagene Kommune eine andere Möglichkeit geben, als das historische Tafelsilber zu verkaufen?

Ich kann nur hoffen, dass der Sturm der Entrüstung , den diese Nachricht ausgelöst hat, nicht nur bei den Mitgliedern des Hauptausschusses der Bürgerschaft, die am 5.6.2012 in nichtöffentlicher Sitzung den Verkauf der Bibliothek beschlossen hatten sondern auch bei vielen anderen einflussreichen Personen ein Umdenken bewirkt, vielleicht lässt sich ja wenigstens noch ein Teilbestand retten.


Schauen wir uns einige ausgewählte Stücke bei Ebay (Anbieter Robert Hassold) an.

http://www.ebay.de/itm/Original-Schrift-z-Andenken-v-Gregorius-Langemak-St-Nikolai-Kirch-Stralsund-1780-/300792310342

"Original Schrift z.Andenken v.Gregorius
Langemak,St.Nikolai Kirch.Stralsund 1780"

Ich finde keinen Nachweis im KVK (DE, CH, AT)!

http://www.ebay.de/itm/Stralsund-Schrift-zur-feierlichen-Einfuhrung-des-Lehrers-E-C-Schulz-1787-/290787637060

Schrift zur feierlichen Einführung des Lehrers E.C. Schulz 1787

Nicht im KVK.

http://www.ebay.de/itm/Stralsund-Statut-des-Hypotheken-Vereins-zu-Stralsund-Von-1899-/290773346341

Statut des Hypotheken-Vereins zu Stralsund. Von 1899

Nicht im KVK.

http://www.ebay.de/itm/Zwo-Reden-Einfuhrung-e-General-Superintendanten-u-Pommern-Rugen-1746-/290787668903

Laut KVK nur in Greifswald.

http://www.ebay.de/itm/Geschichte-Reichsbankstelle-Stralsund-Broschur-v-Bankdir-Knaack1927-/290756485435

Zur Geschichte der Reichsbankstelle in Stralsund, 1927.

Laut KVK nur in der DNB Leipzig und in der SB Berlin.

http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-1802-gebunden-/300787928738

Stralsundische Zeitung 1802.

Jg. laut ZDB nur in Greifswald, Rostock und Dortmund
vorhanden. Also nicht in Berlin!

Die Beispiele dafür, dass seltenste Regionalia verhökert wurden, ließen sich unschwer vermehren.

Besonders pikant: Verkauft wird auch

"Alphabetisches Verzeichnis d. in der Rathsbibliothek zu Stralsund ..Bücher 1829"

http://www.ebay.de/itm/Alphabetisches-Verzeichnis-d-Rathsbibliothek-Stralsund-Bucher-1829-/300797385257

Einer der ältesten gedruckten Bibliothekskataloge einer deutschen Stadtbibliothek (im GBV nur 6 Nachweise). In München digitalisiert:

http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10537046-6

Zur Causa
http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

stralsund ebay

Literaturarchiv Sulzbach-Rosenberg
Eröffnung: 8.11.2012, 18:30



"Was geschieht mit den Hinterlassenschaften eines berühmten Künstlers? Wer kümmert sich um den Nachlass einer Person des öffentlichen Interesses? Wer entscheidet, was für die Nachwelt aufgehoben wird? Welche Rolle können Institutionen des Kunst- und Kulturbetriebs dabei spielen? Wie aktiv sind Künstler selbst daran beteiligt, ein Bild von sich für die Nachwelt zu formen? Wird die Bedeutung eines Werkes – aber auch der Alltagsobjekte eines Nachla
sses – von den Erben und öffentlichen Einrichtungen erkannt und respektiert, oder verfolgen diese auch ihre ganz eigenen Absichten? Was kann uns ein Nachlass über das Leben und Werk eines Künstlers sagen?

Diesen und anderen Fragen geht die Sonderausstellung "Special Delivery" nach, indem sie Nachlässe aus den Bereichen Literatur, bildender Kunst, Musik und Film präsentiert. Gezeigt werden schriftliche Dokumente, Fotos und Objekte aus den Nachlässen von Bertolt Brecht, Mascha Kaléko, Walter Höllerer, Richard Oelze, Ronald Searle, Max Reger und Marlene Dietrich.

Zur Eröffnung gibt Prof. Ulrich Ott, ehemaliger Direktor des Schiller Nationalmuseums, eine Einführung in die Ausstellung. Anschließend wird Werner Sudendorf, Leiter der Sammlungen der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen in Berlin, den Nachlass Marlene Dietrichs präsentieren.

Mehr Informationen zum Projekt gibt's hier: http://www.kuenstlernachlaesse.info

via Facebook-Seite des Sulzbacher Literaturarchivs



Hymne auf Privatarchive? ;-)

Es ist schon viel über den Verkauf von Büchern aus der Gynasialbibliothek Stralsund geschrieben worden. Auf rechtliche Aspekte wurde hier bis jetzt nur vereinzelt eingegangen.
Es stellt sich die Frage ob der Verkauf der Bücher in einem nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetensitzung hätte erfolgen dürfen.

In der Hauptsatzung der Stadt Stralsund steht zum nichtöffentlichen Teil der Sitzungen folgendes:

§ 7 - Sitzungen der Bürgerschaft
(§ 29 KV M-V)
(1) Die Bürgerschaftssitzungen sind öffentlich.

(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:
1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen
2. Steuer-, Abgabe- und Entgeltangelegenheiten Einzelner
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Vergabe von Aufträgen
5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten außer dem Abschlussbericht.

(3) Die Bürgerschaft kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten entsprechend Nummern 1. bis 4. in öffentlicher Sitzung behandeln.

(4) Unbeschadet Abs. 2 und 3 ist die Öffentlichkeit durch Beschluss auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohles oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.

Gemäß dem § 7 der Hauptsatzung der Stadt Stralsund, ist dieser Verkauf kein schutzwürdiger Tatbestand und hätte öffentlich behandet werden müssen.

Schutzwürdige Angelegenheiten sind Personalverhandlungen, private Verkäufe sowie Steuerangelegenheiten. Der Verkauf der Bücher erfolgte aus den städtischen Besitz und fällt so nicht unter dem § 7 Nr. 2.

War dieses Verfahren ein Verstoss gegen die Hauptsatzung der Stadt Stralsund ?

 

twoday.net AGB

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