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Der dieses Jahr erschienene umfangreiche Sammelband liegt Open Access vor:

http://hleno.revues.org/120

Via
http://filosofiastoria.wordpress.com/2012/11/16/histoire-et-litterature-de-leurope-du-nord-ouest-collana-di-e-book-ad-accesso-gratuito/

Von 1530/40 in der Digitalen Bibliothek des GNM:

http://dlib.gnm.de/item/Hs22474

Update:
http://zeitspuren.eu/2012/11/17/unter-der-kutte/


Gestern und heute war ein ganzer Schwung im RSS-Reader.

Beispiele:

Mgf 850, Stadtbuch von Gelnhausen
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB000071E100000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/12118 (Digitalisate sind schon vermerkt)

Mgf 1714, die angeblich von der Burg Kreuzenstein bei Wien stammende Handschrift der Konstanzer Weltchronik, erworben 2007
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00009D8D00000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/15863
http://staatsbibliothek-berlin.de/fileadmin/user_upload/zentrale_Seiten/handschriftenabteilung/abendlaendische_handschriften/pdf/Erwerbungen.pdf
und
http://archiv.twoday.net/stories/4122473/
http://archiv.twoday.net/stories/64974095/

Mgf 1062, Riedegger Handschrift, um 1300
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00009B3C00000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/1222

Rainer Schreg hat da etwas Tolles auf die Beine gestellt, was ich immer gerne lese und was hinsichtlich wissenschaftlicher Inhalte beispielhaft sein sollte:

Zunehmend finden auch aktuelle Forschungen ihren Niederschlag in Blog-Posts, meist sind es aber nur einzelne Gedanken oder auch nur 'Lesefrüchte' (bzw. GoogleMaps-Treffer). Tendenziell sind die Beiträge länger geworden. Da offenbar auch wissenschaftliche Inhalte im Blog gar nicht so schlecht rezipiert werden, sind vermehrt kleinere Miszellen in den Blog gewandert - Themen, die früher wahrscheinlich nur zu einem Freßzettel in einer Ordnerablage oder einem Lesezeichen (aus Papier im Buch oder unter firefox) geführt hätten. Manche Themen bekommen dadurch deutlicher Profil und bringen auch die eigentlichen Projekte besser voran.

http://archaeologik.blogspot.de/2012/11/2-jahre-archaeologik.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verkauf-der-stralsunder-gymnasialbibliothek-kulturfrevel-11962512.html

Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek Kulturfrevel

16.11.2012 · In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine über Jahrhunderte gewachsene Sammlung historischer Bücher zerschlagen. Um Hilfe haben sich die Hüter des Schatzes nicht bemüht.
Von Regina Mönch

Der Skandal um den leichtfertigen Verkauf einer kulturhistorisch wertvollen Gymnasialbibliothek in Stralsund wirft nicht nur ein grelles Licht auf die Misere der Hüter kommunalen Kulturguts. Denn die Stadt hat diesen Frevel weder heimlich noch plötzlich begangen. Die Bürgerschaft stimmte zu, Museumsverband und Verband der Archivare protestieren erst jetzt, wo es zu spät ist. Die über Jahrhunderte gewachsene Sammlung - und nur als solche ist sie so wertvoll für die Bildungsgeschichte des deutschen Nordens - ist zwar im Handbuch der historischen Buchbestände aufgeführt, nicht aber auf der Liste national wertvollen Kulturgutes, wo sie hingehört hätte.


Das ist so nicht richtig. Der Verkauf wurde heimlich und plötzlich begangen. Heimlich, da nicht die Bürgerschaft, sondern der Hauptausschuss in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt hatte und nur durch die sehr viel spätere Pressemeldung zum Schimmelbefall Falk Eisermann und dann auch ich auf die Erwähnung des Verkaufs aufmerksam wurde. Der Widerspruch zwischen der nichtöffentlichen Behandlung ("Besser nicht an die große Glocke hängen") und der Pressemeldung ("Alles lief rechtmäßig ab") ist für Stadtverwaltungen vielleicht nicht ganz untypisch. Plötzlich, da der Verkauf schon monatelang zurücklag, bevor die Öffentlichkeit eine Chance hatte, davon zu erfahren (durch den von mir entfachten Wirbel). Die Protestierenden (und ich) hätten liebend gern Einwände vorgebracht, bevor es zu spät war!

Diese Liste ist bisher von Mecklenburg-Vorpommern sträflich vernachlässigt worden, als gäbe es dort oben nichts, was schützenswert ist.

Die Liste des Landes ist leer!

Es müssten mindestens alle im Handbuch der historischen Buchbestände registrierten Sammlungen eingetragen werden. Aber ein solcher Eintrag hat, wenn es hart auf hart geht, nur symbolischen Wert, denn er schützt eben nicht gegen Zerschlagung, sondern nur gegen den Verkauf ins Ausland. Eine Auflösung durch Einzelverkäufe im Inland könnte nur denkmalschutzrechtlich, also durch Bundesrecht verhindert werden - aber eben nicht im Fall der Archivbibliotheken, da das Denkmalschutzgesetz in MV nicht für Archivgut gilt!

Es ist sogar zu befürchten, dass die notorisch klammen Ratsherren der Hansestadt Stralsund (immerhin gehört sie zum Weltkulturerbe!) gar nicht wussten, was sie taten, als sie die Sammlung zerschlugen und allzu günstig verkauften. Schlimmer noch wiegt aber die Tatsache, dass sie rein gar nichts versucht haben, um sie zu retten.

Das ist in der Tat ein zentraler Punkt.

Not im Stadtsäckel

Die einmalige Sammlung wurde keiner Forschungsbibliothek angeboten, die Werke der Bildungsgeschichte sammelt.


Ich hatte ja in Schwerin, Greifswald und Rostock nachgefragt, ob dort etwas vom Verkauf bekannt war. Das war nicht der Fall.

Solche Bibliotheken haben in der Regel auch zu wenig Geld, kennen sich aber in den Netzwerken der privaten Retter, der Mäzene und Freundeskreise aus. Auch die in derartigen Rettungsaktionen erfolgreiche und erfahrene Kulturstiftung der Länder wurde nicht gefragt.

Das trifft sicher auch zu. Es ist wohl einfach so, dass die Stadtverwaltung und in ihrem Gefolge der Hauptausschuss sich blind auf der Votum der insofern offensichtlich unfähigen Archivleiterin verlassen haben, obwohl ihnen, ich schrieb es bereits, die Brisanz der Sache hätte aufgehen müssen.

Inzwischen ist das Stadtarchiv Stralsund, wo die Sammlung lagerte, wegen Schimmelbefalls gänzlich gesperrt. Aufgefallen sei dieses Problem erst, als die historische Bibliothek verkauft wurde, heißt es.

In der Hansestadt ist also noch viel mehr bedroht. Doch auch bei der Berliner Staatsbibliothek wurden die Stralsunder nicht vorstellig. Dort koordiniert man für ganz Deutschland Hilfe für die von Schimmel, Tintenfraß oder wegen prekärer Unterbringung bedrohten Bücher und Handschriften, solange das jährliche Fördergeld reicht. Nur ein Gutes hat der Stralsunder Sündenfall: Er führt uns vor Augen, wo es hinführt, wenn die Hüter des Kulturschatzes mit Blindheit oder Ahnungslosigkeit geschlagen sind und das kulturelle Gedächtnis preisgeben für eine kurze Linderung akuter Not im Stadtsäckel.


Den letzten Satz kann man nur unterschreiben und ich hatte ja auch http://archiv.twoday.net/stories/216965935/ am Schluss Ähnliches - wenngleich sprachlich unbeholfener - formuliert.

Fachliche Netze haben versagt. Das ist auch die Kernaussage von Mönch. Der Verkauf war nicht "alternativlos", um ein Lieblingswort der Bundestagsabgeordneten, die seit 1990 die Insel Rügen, die Hansestadt Stralsund und den Landkreis Nordvorpommern im Deutschen Bundestag vertritt, zu gebrauchen.

Selbst wenn die Stralsunder Archivare zutiefst ungebildet wären und nicht erkannt haben, dass es da nicht um ein paar wertlose regionalgeschichtlich nicht relevante alte gedruckte Bücher ging, muss man sich die Frage stellen, ob man nicht Beratungsangebote zum Umgang mit dem Alten Buch gerade auch für Archivare braucht. Wenn dann so Leute wie Nehmzow solche Fortbildungsangebote einfach nicht wahrnehmen, müssten Bibliothekare eine Roadshow initiieren und vor Ort informieren: nicht bevormundend (Kommunalautonomie!), sondern beratend und mit konkreten Hilfsangeboten.

Archivträger müssen es den für Archivbibliotheken zuständigen MitarbeiterInnen und Mitarbeitern finanziell ermöglichen, Fortbildungen zum Alten Buch zu besuchen. Ja, sie müssen es ihnen sogar nahelegen. Siehe auch die Anekdote aus Baden-Württemberg:

http://archiv.twoday.net/stories/216965819/#216966509

***

Zur Causa in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

"Paul Klee unterrichtete zwischen 1921 und 1931 am Bauhaus in Weimar und Dessau unter anderem bildnerische Form- und Gestaltungslehre. Diese Manuskripte umfassen einerseits das kleine Buch Beiträge zur bildnerischen Formlehre sowie ein Konvolut von rund 3900 Seiten mit Unterrichtsnotizen. Klee bezeichnete dieses Material als Bildnerische Gestaltungslehre. Die gesamten Notizen werden im Zentrum Paul Klee in Bern aufbewahrt.
Auf dieser Datenbank werden erstmals alle Unterrichtsnotizen vollständig als Faksimiles und Transkriptionen publiziert."

http://www.kleegestaltungslehre.zpk.org/ee/ZPK/Archiv/2011/01/25/00001/

Grüße
J. Paul

Wagner, Roland: Aussonderungen an Universitätsbibliotheken : Ein Literaturüberblick und eine explorative Fallstudie zum agrarwissenschaftlichen Bestand der Humboldt-Universität zu Berlin. - Berlin : Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft, 2012. - 72, V S. (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft ; 333) http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2012-333/PDF/333.pdf

Da verzichte ich darauf, die Hand zu reichen. Die Gegenargumente werden nur oberflächlich abgehandelt und mit leichter Hand abgetan. Die gleiche niedrige Gesinnung wie hier offenbart sich auch in der Kulturgutschändung von Stralsund!

Zitiert wird:

Graf, K. (2012): Lasst tausend Bücher brennen. Beitrag im Netbib-Weblog. Online verfügbar unter
http://log.netbib.de/archives/2012/01/19/lasst-tausend-bucher-brennen/

http://www.flandrica.be/

Bedeutende flämische Altbestandsbibliotheken präsentieren Handschriften und alte Drucke in guter Scanqualität. Es gibt allerdings nur zwei deutschsprachige Drucke im Portal (Antwerpen).

Für das iPad leider nicht geeignet!

Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/11/15/neu-im-web-flandrica-be-de-virtuele-vlaamse-erfgoedbibliotheek/

Ablassbrief von Herkenrode

http://ebooks.serrelib.gr/serrelib/?locale=en

Auch etliche ausländische Werke vor allem aus dem 19. Jahrhundert, darunter mindestens zwei auf Deutsch.

Via
http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen

PD DR. PETER TENHAEF
DR. DES. BEATE BUGENHAGEN
JULIANE PEETZ-ULLMAN, M.A.
DFG-Projekt »Gelegenheitsmusik des Ostseeraums
vom 16. bis 18. Jahrhundert«
Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft
an der Universität Greifswald
Bahnhofstraße 48/49
17487 Greifswald

MAIL: tenhaef@uni-greifswald.de

Greifswald, den 14. November 2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrter Herr Bürgerschaftspräsident,
Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund,

mit großem Befremden haben auch wir die Nachricht vom teilweisen Verkauf des Buchbestandes der traditionsreichen Stralsunder Gymnasialbibliothek aufgenommen. Wir
sind eine Arbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die sich an der Universität Greifswald mit der musikalischen Alltagskultur im Ostseeraum des 16. bis 18. Jahrhunderts
befasst. Ein integrativer Bestandteil dieser Alltagskultur ist das Schrifttum zu besonderen Gelegenheiten, wie etwa zu Hochzeiten, Trauerfeiern oder Amtseinführungen von Bürgermeistern. Speziell für diese Anlässe geschriebene Gedichte oder auch Kompositionen
sind in der Zeit vom 16. bis in das 18. Jahrhundert hinein oftmals in Druckform erschienen und dargeboten worden. In diesen sogenannten Gelegenheitsdrucken offenbart sich ein
vielfältiges Geflecht der soziokulturellen Strukturen einer Stadt. In der Regel trugen mehrere Personen zu einem derartigen Druck bei; Dichtungen von Gymnasiallehrern stehen hier etwa
neben Betrachtungen der ortsansässigen Theologen sowie neben Kompositionen der städtischen Kantoren. Gerade im Ostseeraum zählen die Gelegenheitsdrucke zu den seltenen und wertvollen Zeugnissen kulturellen Lebens. Ihren besonderen Wert erhalten sie dadurch, dass sie direkt auf ein tatsächliches Ereignis zugeschnitten sind und somit unmittelbare Zeugnisse damaliger Alltagskultur darstellen. Da die Auflagenhöhe von Gelegenheitsdrucken
gering war, sind heute oftmals nur noch Einzelexemplare überliefert, die in den vergangenen Jahren zunehmend in den Mittelpunkt der Forschung gerieten.

Fassungslos sind wir über die Entdeckung von Gelegenheitsdrucken aus Fassungslos sind wir über die Entdeckung von Gelegenheitsdrucken aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs im Verkaufsangebot der Antiquariate ›Augusta‹ und ›Peter Hassold‹.
Zu finden sind/waren hier mehrere Drucke für u. a. Hochzeiten oder Trauerfälle mit zahlreichen Beiträgen landesgeschichtlich bedeutender Persönlichkeiten. Die durch die Presse mitgeteilte Rechtfertigung dieses Verkaufs – es handle sich lediglich um Schriften mit nur minimaler regionalhistorischer Bedeutung (Aussage des Stadtsprechers Peter Koslik nach Schweriner Volkszeitung vom 3./4.11.2012, S. 4) – ist in diesem Fall keineswegs zutreffend! Veräußert wird hier unersetzliches Kulturgut, das das Gesicht der Stadt Stralsund mit prägte. Dieser Verlust wiegt umso schwerer, als u. a. die Musikgeschichte der Stadt erst
unvollständig aufgearbeitet worden ist. Durch das Veräußern von Druckerzeugnissen aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek an private Käufer wird die weitere Erforschung kulturellen
Lebens der Stadt nicht nur behindert, sondern zumindest für bestimmte Bereiche nunmehr unmöglich gemacht.

Wir protestieren entschieden gegen den offenbar bis zuletzt verdeckt gehaltenen Verkauf derartiger Zeugnisse aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs!

Wir bitten Sie um Aufklärung in dieser Angelegenheit und hoffen dringend, dass sich die Stadt Stralsund künftig ihrer historischen Werte und ihrer damit verbundenen Verantwortung bewusst wird.


Ausgezeichnete Ergänzung zu meinen eigenen Ausführungen zum historischen Wert der Sammlung, zusammengefasst in:

http://www2.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

Beispiel einer Gelegenheitsschrift erwähnt:

http://archiv.twoday.net/stories/197331951/

***

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

2500+ Unterzeichner
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Wir sind weit davon entfernt, alle Fakten zur Causa Stralsund zu kennen, weil die Stadt Stralsund von Anfang an bestrebt war, die Affäre zu vertuschen und die Öffentlichkeit zu belügen. Die früher genannte Zahl von 5926 Bänden ist nach dem stellvertretenden Oberbürgermeister Albrecht in die Zahl 6210 zu korrigieren, also die Zahl der dem Antiquar Peter Hassold angebotenen Bände. Dass nur Drucke bis 1833 verkauft wurden, kann angesichts der vielen Angebote von aus Stralsund stammenden Drucke durch die Antiquariate aus der Zeit nach diesem Datum bereits heute als weitere dreiste Lüge eingeschätzt werden. Es muss alles ans Licht, und insbesondere müssen die Entscheidungsprozesse im Vorfeld der Sitzung des Hauptausschusses offengelegt werden!

Aber bereits jetzt sind einige vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der Verantwortung der Beteiligten möglich.

Die Archivleiterin, Dr. Regina Nehmzow

Unabhängig davon, ob auf sie im Vorfeld Druck ausgeübt wurde, Sparvorschläge zu machen, stellt sich die Preisgabe der Gymnasialbibliothek und anderer Drucke aus den als Ganzes kostbaren Bücherbeständen der Stadt Stralsund als katastrophale fachliche Fehlbeurteilung dar. Personelle Konsequenzen sind aus meiner Sicht unumgänglich, ein Neuanfang des Archivs ohne Frau Nehmzow, die sicher als Historikerin in der Stadtverwaltung auch anders eingesetzt werden kann, ist geboten.

Angeblich kam die Idee für die Verkäufe aus dem Archiv, also von ihr. Sie hat jedenfalls auf Nachfragen in der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses bejaht, dass der Bestand für die Stadt Stralsund unbedeutend sei. Damit trägt sie die archivfachliche Verantwortung für einen ungeheuerlichen Kulturgutfrevel, der zu Recht sowohl von Experten als auch von Bürgerinnen und Bürgern massiv kritisiert wird.

Der Oberbürgermeister Badrow und sein Stellvertreter Albrecht

Beide müssen die politische Verantwortung dafür tragen, dass sie der Stadt und ihrem Ansehen schweren Schaden zugefügt haben. Es ist eine unverzeihliche Instinktlosigkeit, dass die Brisanz des Verkaufs nicht erkannt wurde und dass man nicht juristisch und fachlich genau geprüft hat, was die Vorschläge des Stadtarchivs tatsächlich zu bedeuten hatten. Sie brauchen keine Fachkenntnisse zu haben, müssen aber merken, wenn Alarmglocken in Sachen Kulturgut schrillen. Daher müssen beide ihren Hut nehmen.

Nicht zu vergessen: Die durch den Schimmelalarm ans Licht gekommenen inakzeptablen Versäumnisse im Stadtarchiv Stralsund sind von ihnen zu vertreten. Sie haben durch Vernachlässigung des Stadtarchivs offenbar ein Klima geschaffen, in dem der Vandalismus gedeihen konnte.

Ob sie sich auch strafbar gemacht haben, wird die Staatsanwaltschaft prüfen müssen.

Die 9 Gremiumsmitglieder des Stralsunder Hauptausschusses

Sie müssen sich vorwerfen lassen, als Kontrollorgan voll und ganz versagt zu haben. Es war schon inakzeptabel, den Vorgang in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln und in einem Ausschuss statt in der gesamten Bürgerschaft. Ebenso wie die Stadtverwaltung hätten sie den Sprengsatz erkennen müssen, der sich in dem rasch abgehandelten Tagesordnungspunkt verbarg.

Auch hier gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Der Antiquar Peter Hassold

Wer einen Bestand dieser Güte erwirbt, kann sich nicht herausreden, er habe von nichts gewusst. Das "Handbuch der historischen Buchbestände", in dem sich jeder online über die Stralsunder Archivbibliothek und ihren Teilbestand, die Gymnasialbibliothek unterrichten kann, ist ein Standardwerk auch für Antiquare. Aber es ist nicht das erste Mal, dass dieses halbseidene Gewerbe nichts davon wissen will, welche Kulturgut-Frevel es begeht.

Weitere Beteiligte

Fachliche Netze haben versagt. Die Stadt Stralsund und ihr Stadtarchiv waren nicht hinreichend integriert, als dass durch frühzeitige Kommunikationsprozesse der Tabubruch gar nicht erst denkbar geworden wäre. Das gilt für das Archivwesen, das Bibliothekswesen und die Kooperation der Kommunen untereinander und mit den Stellen des Landes.

Der Aufschrei ist groß und das zu Recht. Aber nur wenn Rahmenbedingungen (auch rechtlicher Natur) geschaffen werden, die dergleichen künftig verhindern, ist man vor einer Wiederholung gefeit.

Nachher ist man immer klüger. Aber es ist mir völlig unverständlich, dass niemand von den Verantwortlichen erkannt hat, dass die Entscheidung eine rote Linie überschreitet und direkt auf ein Minenfeld führt. Wer Achtung und Respekt vor dem traditionellen Kulturgut in dieser Weise vermissen lässt, ist nichts anderes als ein Ignorant und Banause.

Belege:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Lafaire antwortet auf die Kritik in einem Interview:

http://www.welt.de/print/wams/nrw/article110319405/Wer-rettet-das-Koelner-Archiv.html

Bisher liegt von der heutigen Bürgerschaftssitzung nur folgende Zusammenfassung vor:

Wir haben keine Schuld!

Das ist das Fazit aus der heutigen Bürgerschaftssitzung. Fragen der Opposition nach zum Ablauf des Verkaufs der wertvollen Bücher wurden von der Stadtführung nicht oder nur unzureichend beantwortet. Der Oberbürgermeister, Herr Badrow, weißt alle Schuld von sich und schiebt die Schuld den Mitarbeitern des Stadtarchives zu. Obwohl der Hauptausschuss seinerzeit, hinter verschlossenen Türen, den Verkauf der wertvollen Bücher beschlossen hat. Vorsitzender des Hauptausschusses ist? Der Oberbürgermeister persönlich. Komisch das er und die anderen Hauptausschussmitglieder jetzt die Schuld weiterreichen und sich an nichts erinnern wollen.


https://www.facebook.com/HansestadtStralsund/posts/556829311000779

***

Wikipedia-Artikel zum Stralsunder Gymnasium und seiner Bibliothek:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gymnasium_Stralsund

***

Interview der Ostsee-Zeitung mit Frau Klostermann zum Eintrag der Archivbibliothek im Handbuch der historischen Buchbestände:

http://www.pirckheimer.org/docs/OZKlostermann.pdf

***

Brief des Gesamtvereins an die Stadt Stralsund blieb unbeantwortet:

http://archiv.twoday.net/stories/216965575/

***

Stand der Petition: 2403 Unterschriften

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Facebook: 386 Likes
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

***

UPDATE:

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3607575

"Stralsund: 6210 Bände aus Gymnasialbibliothek verkauft

Stralsund (dpa/mv) - Die Stadt Stralsund hat mehr historische Bücher aus dem Stadtarchiv verkauft als bislang bekannt. Nach Angaben des zweiten stellvertretenden Oberbürgermeisters Holger Albrecht gingen 6210 Bände an einen privaten Antiquar. Die Bücher stammten aus dem Zeitraum von 1497 bis 1833. Der Verkauf der Bücher sei vorgeschlagen worden, „weil sie nach Ansicht des Archivs weder einen Wert für die Hansestadt Stralsund noch eine Bedeutung für die Arbeit des Archivs haben würden“, sagte Albrecht am Donnerstagabend vor der Bürgerschaft. Offen blieb, wer den Verkauf vorgeschlagen hatte.

Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) rechnet damit, dass bis Ende nächster Woche das externe Gutachten vorliegen wird. Das Innenministerium prüft dann auf Grundlage dieser Expertise und einer Stellungnahme des Kultusministeriums, ob Stralsund mit dem Verkauf gegen die geltende Archivsatzung und das Archivrecht verstoßen hat. Der Antiquar aus Bayern hat nach einer öffentlichen Protestwelle den Weiterverkauf der Bücher inzwischen gestoppt."

Bedeutet, dass auch mindestens eine Inkunabel dran glauben musste! Eine Stellungnahme des GW und der SB Berlin zur Causa liegt nicht vor.

Und was ist mit den ganzen jüngeren Büchern (nach 1833), die von den gleichen Antiquaren angeboten wurden?

Ergänzende Informationen zur Sitzung: Es entstand für Beobachter der Eindruck, die Archivleiterin Nehmzow (sie erhielt in der Sitzung keine Aussagegenehmigung) sei ein Bauernopfer und eine wirkliche Aufklärung sei nicht gewollt. Es wurde nicht dementiert, dass auch Teile der Löwenschen Bibliothek verkauft wurden. Die zwei Gutachter kämen von der Denkmalschutzbehörde in Schwerin.

Es soll angeblich ein Gutachten des Innenministeriums und eines der Stadt erstellt werden, die beide bis zum Monatsende vorliegen sollen. Am 6.12.2012 wird sich die Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen.

Zur Sitzung des Hauptausschusses im Juni: Es gab eine halbe DIN-A-4-Seite Beschlussvorlage zur Begründung (in der auch Angaben zum Bieteverfahren enthalten waren), das Ganze dauerte keine 10 Minuten. Es gab nur zwei Nachfragen, die sich darauf bezogen, ob der zu verkaufende Bestand tatsächlich unbedeutend für die Stadt Stralsund sei, was Frau Dr. Nehmzow, die Archivleiterin, bejahte. Ihr lag eine Liste der Bücher vor, aus der sie vortrug (nicht aber dem Ausschuss). Es war nur von der Gymnasialbibliothek die Rede, nicht von anderen Beständen. Die Unveräußerlichkeit nach der Archivsatzung spielte in der Tischvorlage und bei der Diskussion keine Rolle.

***

Siehe auch
http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-jetzt-ist-es-amtlich/



Es gewinnt ein spannungsloses Postkartenmotiv in der deutschen Sektion.

Zu handwerklichen Mängeln:

http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Forum&oldid=83012862#Wiki_Loves_Monument_2012

Auch die weiteren Preisträger haben überwiegend ihren Preis nicht verdient:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_2012/Preistr%C3%A4ger_Deutschland

Auch hier gilt, was ich 2011 schrieb:

http://archiv.twoday.net/stories/49590621/

http://archiv.twoday.net/stories/49590621/

Schloss-Moritzburg-Siegerbild von Christian Skubich http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62207&pos=0&anz=192

"Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt."

Siehe auch
https://www.facebook.com/die.aufklaerer

Nachdem der Brief des 2. Vorsitzenden des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine http://www.gesamtverein.de/ , Prof. Dr. Heinz-Günther Borck (ehemaliger Leiter des Landeshauptarchivs Koblenz) an den Oberbürgermeister von Stralsund vom 8. November 2012 ohne Antwort (oder auch nur Eingangsbestätigung) blieb, hat er sich an das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern und die Landtagspräsidentin gewandt. Seinen Brief darf ich nun mit seiner Zustimmung dokumentieren.

An den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Herrn Dr. Alexander Badrow

Verkauf von Beständen der Archivbibliothek

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

den Vorstand des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und
Altertumsvereine, der als Dachverband von Vereinen, Kommissionen und Instituten über 150 000 Mitglieder vertritt, haben Beschwerden über den Umgang der Stadt Stralsund mit ihrem Kulturgut erreicht.

Dem Vernehmen nach sollen wertvolle Buchbestände des Stadtarchivs Stralsund, die auf Grund der städtischen Archivsatzung vom 14.11.2002 der Forschung zur Verfügung zu stellen (§ 2) und im übrigen unveräußerlich sind ( § 6 (1)), verkauft worden sein, was im direkten Gegensatz zu Art. 16(1) der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern stünde. Angesichts der aus Art. 5 GG abgeleiteten Bedeutung des Kulturstaatsprinzips, die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont wurde (vgl.
zuletzt Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2010 - 1 BvR 748/06 - unter Randzf. 88), der in verschiedenen Landesverfassungen enthaltenen Bestimmungen zum Schutze der Denkmäler der Geschichte, aber auch der archivgesetzlichen Regelungen über die Unveräußerlichkeit des dort aufbewahrten Kulturgutes und der langjährigen politischen Diskussion über den Kulturgutschutz in Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass in Stralsund leichthin über unersetzliches Kulturgut verfügt worden sein soll, und wäre Ihnen für eine zeitnahe Klarstellung des den Beschwerden zugrundeliegenden Sachverhalts dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Ein Forschungsprojekt wird seine Resultate zu der romanischen Riesenbibel des Ansbacher Gumbertusstifts aus dem späten 12. Jahrhundert, die man bisher meist der Regensburger Buchmalerei zuwies, in einer Ausstellung präsentieren:

http://www.mittellatein.phil.uni-erlangen.de/gumbertusbibel/gumbertusbibel.html

Digitalisat der Bibel:
http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?pid=3672120&custom_att_2=simple_viewer

Beschreibung von Hans Fischer 1928
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0601a_b001_jpg.htm

Umfangreiche Behandlung von Swarzenski 1913:

http://archive.org/stream/diesalzburgermal00swaruoft#page/128/mode/2up


Völliger Unsinn: Die Datenbank kann erst nach persönlicher Anmeldung und manueller Freischaltung benutzt werden:

http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2012-October/000825.html

Open Access senkt den Einfluss der großen Wissenschaftsmagazine, stellt SPIEGEL ONLINE fest:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/open-access-senkt-einfluss-der-etablierten-fachjournale-a-866659.html

Viele glauben, dass Open Access in der Wissenschaftskommunikation unausweichlich ist, auch ich.

Hubertus Kohle hat dem Open-Access-kritischen Artikel von Philipp Theisohn (ETH Zürich) im Organ des reaktionären Deutschen Hochschulverbandes schon die nötige Abfuhr beschert:

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2012/11/13/der-deutsche-hochschulverband/

Theisohn betitelte seine 2004 in Tübingen eingereichte Dissertation "Die Urbarkeit der Zeichen", was auf ein Höchstmaß von Geschwurbel deutet und wie in vergleichbaren Fällen ein heiteres Ratespiel nahelegt, worum es bei diesem Obertitel denn nun konkret geht (nebenbei bemerkt: ich werfe einen Stein aus dem Glashaus).

http://www.lit.ethz.ch/people/theisohp/CV

Theisohns Buch über das Plagiat (2009) fand ich übrigens nützlich:

http://www.lit.ethz.ch/people/theisohp/Publikordner

Schauen wir uns seinen Text in "Forschung & Lehre" genauer an, er ist ja sinnigerweise Open Access verfügbar:

http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=12001#more-12001

Beginnen wir nicht mit der Kraft des Faktischen, sondern einem Satz aus Abschnitt 1: Selbst gestandene Geisteswissenschaftler tauschen in ihrer täglichen Arbeit die Rara-Räume gegen digitale Bibliotheken ein, suchen ihre Sekundärliteratur in Datenbanken statt in sog. „Referatenorganen“ oder bewegen sich mitunter sogar geschmeidig durch urheberrechtliche Grauzonen, wenn sie per Schlagwortsuche nach einschlägigen Passagen in Monographien fahnden.

Naja, wenn wir korrekt sein wollen, dann fahnden die Geisteswissenschaftler nicht per Schlagwort-, sondern per Stichwortsuche, denn Schlagworte können derzeit nur bei einer Suche nach Metadaten und nicht nach Volltexten gefunden werden. Als Plagiatforscher sollte Theisohn auch mehr Ahnung vom Urheberrecht haben, denn die Volltextsuche in möglicherweise rechtswidrig gescannten Monographien (Theisohn dürfte an Google Books denken) ist ganz und gar legal, also keine urheberrechtliche Grauzone.

Es geht also schon schief los.

Legitimiert die Tendenz zur Verschaltung der Disziplinen das Ignorieren von Fachtraditionen und loci classici zugunsten eines in anderen Zusammenhängen brauchbaren Detailwissens, so ermöglicht die Digitalisierung ebendiese selektive Rezeption von Forschung qua Suchfunktion, macht Spezialbibliotheken und seltene Dokumente mit wenigen Handgriffen verfügbar und erleichtert somit die Recherchen auf unbekanntem Terrain um ein Vielfaches.

Hatte nicht neulich Valentin Groebner derlei Wissenschaftssprache deutlich gegeißelt?

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/historiker-valentin-groebner-warnt-vor-floskeln-in-der-wissenschaft-a-827197.html

Wer hinreichend geschmeidig ist, verstehts sofort, wir anderen müssen es mindestens zweimal lesen.

Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Bedeutung und Funktion dem Aspekt der digitalen Verfügbarkeit in den verschiedenen Fächern zukommen – und gebündelt wird dieser Fragenkomplex in der Diskussion um die diversen Konzepte des „Open Access“ (die sich im Punkt der Kostenpflichtigkeit unterscheiden und dementsprechend als „golden road“ und „green road“ tituliert werden).

Niemand, der nicht schon etwas von goldenem und grünem Weg (als Zürcher Hochleistungswissenschaftler nennt man es fürnehm auf Englisch) gehört hat, kann sich darauf einen Reim machen und verstehen, was gemeint ist. Der grüne Weg setzt auf den Betrieb von Repositorien, die auch etwas kosten, wenngleich nicht so viel wie die "goldenen" Zeitschriften.

Während die MINT-Fächer in der Lage sind, den szientifischen Wert einer Forschungsarbeit umstandslos auf die gelieferten Informationen und deren Innovationspotenzial herunterzubrechen, rezipiert der Geisteswissenschaftler seine Texte immer mit Blick auf den geistigen Horizont, der in ihnen aufscheint, auf das Maß an Gelehrsamkeit, mit dem sie hausieren gehen und das sich nicht auf die bloßen Fakten reduzieren lässt. Er rekurriert auf einen unsichtbaren Reichtum, zu dem gerade auch all das Wissen gehört, das fruchtlos geblieben ist, auf Lektüren ohne unmittelbaren Nutzwert, auf Reflexionen, die ins Leere laufen, auf Belesenheit, auf das Nichtgeschriebene, auf ein gehöriges Pensum an angestrengter Ineffizienz. Im Zuge der Digitalisierung ist es ein Leichtes geworden, dieses unsichtbare Kapital zu simulieren und mit geliehener Gelehrsamkeit zu handeln, indem man jene langen Wege vergeblichen Suchens und Lesens den Computer gehen lässt und sich dann nur noch mit den „Treffern“ befasst.

Weil wir Geisteswissenschaftler wie blinde Kühe im Morast herumstolpern, ist es ganz schön schlimm, wenn uns der böse Computer die lästige Heuristik abnimmt oder erleichtert.

Die Probleme, die diese Konstellation in Forschung und Lehre verursacht (und der Plagiarismus ist hierbei eher eines der kleineren Probleme), sind unübersehbar und geben einen ersten Hinweis darauf, was „digitale Verfügbarkeit“ in der Wissenschaft letztlich auch bedeuten kann: Selbsttäuschung und Blenderei. Dennoch käme man wohl kaum auf die Idee, deswegen allen geisteswissenschaftlichen Fakultäten den Internetzugang zu sperren. Gefragt sind hier keine technischen, sondern arbeitsethische Lösungsvorschläge, gefordert sind Selbstkontrolle und im äußersten Fall Schamgefühl.

Eine schlüssige Begründung, wieso Nutzung digitaler Ressourcen auf Selbsttäuschung und Blenderei hinausläuft: Fehlanzeige!

Blenderei und nichts anderes ist es, wenn Theisohn von der "Aushöhlung von Fachkompetenzen durch Suchmaschinen" faselt.

»Dass man durch dicke Bücher selbst ganz hindurch muss,
zur Not mehrmals – das besitzt in der Geisteswissenschaft
nicht nur einen erzieherischen Wert.«
(Zwischenüberschrift)

Naja, wenn man so verquast und unlesbar schreibt wie Theisohn, ist eine mehrfache Lektüre ganz und gar unerlässlich. Fragt sich nur, wieso man eigentlich Theisohns dicke Bücher lesen soll.

Ich kann (wenn ichs wollte) Hegel auch wieder und wieder auf dem iPad lesen und mit einer Volltextsuche womöglich mehr davon profitieren als mit einem gedruckten Buch. Anstreichungen und Notizen funktionieren bei dem gedruckten Buch noch besser, aber wird das ewig so bleiben?

Am Schluss steht noch das Plädoyer des Feuilleton-Lieblings Theisohn, dass Open Access den Geisteswissenschaftler, der Pseudo-Geniales bei Kröner (wo sonst ja eher Klassiker zu finden sind und der notabene gegen die Fernuni Hagen geklagt hat) veröffentlichen durfte, dem Verlagswesen und damit der "literarischen Öffentlichkeit" entfremden würde. Für den normalen Geisteswissenschaftler ist der Zugang zum Feuilleton aber eine pure Illusion. Ihm ist nicht zu raten, sich an das sinkende Verlagswesen zu klammern.

Und dann ist das verschwurbelte kleine Textchen auch schon zu ende. Möge Theisohn in seiner Zürcher Klause, umgeben von den für ihn so notwendigen Irrwegen, bleiben und uns mit gedankenreichen, aber weitgehend argumentfreien Plädoyers gegen Open Access verschonen!

"Illegale Aktenvernichtungen sind nicht zu rechtfertigen

Fulda. Der VdA betont angesichts der weiteren Fälle von Aktenvernichtungen, die in letzter Zeit bekannt geworden sind, noch einmal, dass Entscheidungen über Aktenvernichtungen
allein Aufgabe der jeweils zuständigen Archive ist. Aktenvernichtungen an den geltenden Archivgesetzen vorbei sind nicht zu rechtfertigen. Abhilfe für die Zukunft könnten Archivarinnen und Archivare bieten, die an die betroffenen Behörden abgeordnet werden und vor Ort bei dieser Aufgabe beraten und unterstützen.
Man wundert sich doch sehr: Anstatt zu den Aktenvernichtungen zu schweigen, versuchte das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz am 12.10.2012 eine entgegen geltendem Landesrecht vorgenommene Vernichtung von Akten mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen (Pressemitteilung Thür. LfV vom 12.10.2012). Darunter befanden sich vermutlich auch Akten im Zusammenhang mit dem Umfeld der sogenannten NSU-Täter. Es provozierte damit den Verweis des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf das Thüringische Archivgesetz. In dessen Pressemeldung vom 15.10.2012 wurden die „Rechtsirrtümer“ und letztlich der „Rechtsbruch“ durch die
Verfassungsschützer klar benannt und damit die Position der Archive gestärkt. Noch schärfer reagierte die Presse. „Die Ignoranz gegenüber geltendem Recht durch den Staat selbst ist gemeinhin das Attribut von Diktaturen. Bestenfalls einer Bananenrepublik“, kommentierte die Thüringer Allgemeine am 17.10.2012 die Vorgänge.
Wie inzwischen bekannt geworden ist, kam es zu ähnlichen Vorfällen auch in Berlin. Berlin ließ Rechtsextremismus-Akten schreddern meldete Spiegel-Online am 6.11.2012. Darunter befanden sich Akten mit Informationen über Horst Mahler, der ehemals der Roten Armee Fraktion angehörte und heute dem Rechtsextremismus zugeordnet wird. Erschwerend kommt in Berlin hinzu, dass die geschredderten Akten bereits seit einiger Zeit archivisch bewertet gewesen und vom Landesarchiv zur dauerhaften
Aufbewahrung angefordert worden waren. Wie die Presse inzwischen meldet, habe der zuständige Referatsleiter seinen Mitarbeitern lediglich die unbeliebte Arbeit des Schredderns abnehmen wollen und dabei versehentlich Aktenstapel verwechselt. „Dümmste Ausrede: Links und rechts vertauscht“, titelt am
9.11.2012 BZ-Online. Dass dieser Vorgang auch in personeller Hinsicht nicht folgenlos geblieben ist, wertet der VdA als Zeichen, dass die Problematik der Aktenvernichtung tatsächlich im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen ist.
Die Ämter, welche die demokratische Verfassung der bundesrepublik Deutschland schützen sollen, rücken sich mit solchen Praktiken selbst in die Nähe des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, der die Spuren seiner Tätigkeit durch Vernichtung der Akten zu beseitigten suchte. Die dramatischen Ereignisse „Von der Stasi-Erstürmung zur Aktenöffnung“ lassen sich bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen (www.bpb.de).
Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang einmal mehr daran, dass die UNESCO am 10. November 2011 die Universal Declaration on Archives verabschiedet hat, welche die Dokumentation und Überprüfbarkeit von Verwaltungshandeln als einen Gradmesser für die Qualität eines demokratischen
Staatswesens definiert.
Sofern nicht eine Strafverfolgung von offizieller Seite aus erkennbar wird, wird der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare erwägen, weitere Anzeigen zu erstatten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen für diese Pressemitteilung
gerne zur Verfügung:
Dr. Clemens Rehm
Stellvertretender Vorsitzender des VdA und
Vorsitzender der Fachgruppe 1 im VdA
Telefon:+49 711 212-4288"

Pressemitteilung des VdA, 14.11.2012
Den m. E. notwendingen Anzeigen des VdA werde ich mich gerne anschließen

"Der Kläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt. Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine echte Diskussion möglich sein. Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 <138>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358). Gegen die Meinung des Beschwerdeführers könnte sich der Kläger im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120917_1bvr297910.html

http://www.heise.de/tp/blogs/6/153180

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/11/13/rechtsradikal-ist-zulssiges-werturteil/

"Eine Person in einem Internetforum während einer Diskussion als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss.

Der klagende Rechtsanwalt beschäftigte sich auf seiner Kanzleihomepage und in Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen. Er schrieb unter anderem über die “khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den „transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein „ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei.

Der Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, „die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen“, müsse „es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten den zweiten Rechtsanwalt zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das Landgericht sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das Oberlandesgericht sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfallen ließen.

Das Bundesverfassungsgericht hat beide Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. "

http://sozialistische-front.de/

"Die Sozialistischen Front war eine sozialdemokratische Widerstandsorganisation gegen den Nationalsozialismus im Raum Hannover, die zwischen 1934 und 1936 aktiv war. Sie gilt heute als eine der größten und bedeutendsten Widerstandsgruppen der Vorkriegszeit.

Dieses Internetangebot dokumentiert die Geschichte dieser Gruppe, die vor allem mit illegalen Flugschriften eine Gegenöffentlichkeit zur nationalsozialistischen Propaganda schaffen wollte. Es zeigt, wie vielfältig die Aktivitäten der Sozialistischen Front waren und wie die Gestapo schließlich die Organisation aufdeckte.

Diese Seite präsentiert Lebens- und Verfolgungsgeschichten von vielen Angehörigen der Gruppe, Originalflugschriften und -dokumente und gibt auch weitere Hinweise zur Beschäftigung mit dem Thema. Sie zeigt damit beispielhaft Möglichkeiten, Formen und Grenzen des Widerstands gegen den Nationalsozialismus aus der Arbeiterbewegung."

Kann nicht mal eines dieser Angebote auf dieses dämliche Copyfraud verzichten? Archive haben kein Copyright an ihren Reproduktionen von 2-D-Vorlagen und schon mal gar nicht am Inhalt.

Copyfraud: "Todesbescheinigung für Franz Nause vom 21. März 1943 © Brandenburgisches Landeshauptarchiv"

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=be0dbb9b75af484e4758b35bb8276919&param=news&id=3606237

Die Bücher aus der wertvollen Stralsunder Ratsbibliothek werden vorerst nicht weiterkauft. Das bestätigte Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben (Bayern) Mittwoch der OSTSEE-ZEITUNG.
Er hatte im Sommer Teile der so genannten Gymnasialbibliothek aus dem Bestand des Stadtarchivs gekauft. Nach der OZ vorliegenden Informationen bezahlte er für die knapp 6000 Bände 95 000 Euro. Ob bereits Bücher verkauft worden seien, wollte er nicht sagen. Die Online-Ausgabe des Börsenblatts zitiert in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Antiquare. Darin heißt es, das Hassold zu dem Schritt, die Bücher nicht mehr anzubieten, "nach Rechtslaage nicht verpflichtet wäre." Den Entscheidungsträgern in Stralsund solle Gelegenheit gegeben werden, die "Verkaufsentscheidung eingehend zu prüfen und begutachten zu lassen".


Ausführlicher:

http://www.antiquare.de/aktuelles.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=49

http://www.boersenblatt.net/562303/

Als dümmliches Rückzugsgefecht werte ich die Stellungnahme des Greifswalder Antiquars Ulrich Rose:

http://www.boersenblatt.net/563070/

Gern hätte ich Beleg für die aus meiner Sicht falsche Behauptung:

Es seien "Verkauf bzw. Versteigerung von ganzen Bibliotheken aus privater Hand, aus kirchlichem Besitz oder aus öffentlichen Bibliotheken keine Seltenheit ".

Und die Äußerungen der WutbürgerInnen in den Kommentaren zur unseren Petition sind kein "bigottes Gezeter", sondern angesichts eines so nicht dagewesenen Anschlags auf kommunales Kultur- und Archivgut sehr berechtigt.

Natürlich will das halbseidene Antquiariatsgewerbe, das genügend schwarze Flecken auf seiner Weste hat, jetzt den schwarzen Peter anderen zuschieben.

ich billige keinesfalls Schmäh-Anrufe und Hass-Mails an Hassold. Aber mir gegenüber war dieser Antiquar außerordentlich unfreundlich und hat nach kurzem Gespräch aufgelegt, ohne dass er etwas über die juristischen Implikationen hören wollte. Wer sich an der Zerschlagung einer historischen Sammlung beteiligt, die in der Archivsatzung als unveräußerlich gekennzeichnet ist und im Handbuch der historischen Buchbestände, das natürlich auch Antiquare gut kennen, ausführlich beschrieben wird, kann nicht auf mein Mitgefühl hoffen. Dass er nicht gewusst haben will, dass es sich um die Gymnasialbibliothek gehandelt hat (SZ-Journalist wie unten), kaufe ich ihm nicht ab. Die Besitzvermerke hat er doch selbst registriert. Auch für 95.000 erhält man keinen wertlosen Plunder, und ein Antiquar, der den kulturhistorischen Wert solcher Bände bzw. solcher Provenienzen nicht erkennt, sollte diesen Beruf nicht ausüben. Ohnehin wäre es wohl besser, wenn viele Archivare Antiquare, die sich als Kulturgutschänder betätigen, ihren Beruf aufgäben.

***

Besser spät als nie:

http://www.vdb-online.org/wordpress/2012/11/13/offener-brief-des-vdb-zum-verkauf-historischer-buchbestande-aus-dem-stadtarchiv-der-hansestadt-stralsund/

"Der VDB-Vorsitzende hat sich am 11. November in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und an den Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gewendet. Herr Maaß aus dem VDB-Regionalverband Südwest hat zudem eine Online-Petition gestartet, die bereits zahlreiche Unterstützer gefunden hat. Der VDB ruft Sie zur Zeichnung dieser Petition auf."

Der Offene Brief lautet:

Offener Brief an den Präsidenten der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund

Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Mit großer Besorgnis haben wir die Presseberichte über den Schimmelbefall im Stadtarchiv
der Hansestadt Stralsund zur Kenntnis genommen. Mit noch größerer Besorgnis müssen wir
feststellen, dass diese gravierenden Schäden nur deshalb bemerkt wurden, weil unter
Ausschluss der Öffentlichkeit wertvolle Bibliotheksbestände ungenannten Umfangs verkauft
wurden. Mit Bestürzung müssen wir feststellen, dass immer mehr dieser Werke – versehen
mit ungetilgten Besitzstempeln der Hansestadt Stralsund – in verschiedenen Antiquariaten
zum Kauf angeboten werden. Unverständlich ist uns, warum – trotz zahlreicher Nachfragen
aus Bibliotheken und Archiven – von Seiten der Hansestadt immer noch keine Angaben zur
Quantität und zur Qualität der veräußerten Bestände gemacht werden können oder dürfen.
Wir bedauern ausdrücklich, dass vor dem Verkauf nicht der Rat qualifizierter
Bibliothekarinnen und Bibliothekare des Landes eingeholt wurde und dass dadurch dem
Vermögen der Bürgerinnen und Bürger Stralsunds möglicherweise materielle wie
immaterielle Schäden in erheblichem Umfang entstanden sind.

Die historischen Archiv- und Bibliotheksbestände der Hansestadt Stralsund reichen ins
Mittelalter zurück – sie gehören ebenso zum Weltkulturerbe Stralsund wie der Grundriss, die
Gebäude und die Kirchen der Stadt. Dieses Erbe unbeschädigt und ungeschmälert für
kommende Generationen zu erhalten muss den Verantwortlichen in Stadt und Land Pflicht
und Verpflichtung sein.

Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir ersuchen Sie, dieser Pflicht nachzukommen.

Wir ersuchen Sie ferner, detaillierte Auskunft über Umfang und Qualität der veräußerten
Bestände zu geben und auch das beim Verkauf durchgeführte Vergabeverfahren
einschließlich der Preisermittlung offen zu legen. Die Ankündigung von Herrn
Oberbürgermeister Dr. Badrow, zum Verkauf im Nachhinein „eine unabhängige
Fachmeinung von außen“ einzuholen, erachten wir nicht für ausreichend.

Öffentliches Archivgut darf nicht veräußert werden, historisches öffentliches Bibliotheksgut
nur unter Beachtung der fachlichen Standards abgegeben oder ausgesondert werden. Hierzu
gehört, dass der Zusammenhang historischer Sammlungen gewahrt bleiben muss und dass
entbehrliche Bände vorrangig anderen Bibliotheken und öffentlichen Sammlungen anzubieten sind.

Im Namen unserer Mitglieder erklären wir unsere Bereitschaft, Sie beim Schutz und bei der Erhaltung Ihres schriftlichen Kulturguts fachlich zu beraten und zu unterstützen"

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus-Rainer Brintzinger


Der Brief liegt auf einer Linie mit den bisherigen Protestbekundungen. Erfreulich ist, dass es nicht als ausreichend bezeichnet wird, wenn ein externer Gutachter bestellt wird.

Einem Gespräch mit einem SZ-Journalisten, der für morgen einen Artikel vorbereitet, konnte ich entnehmen, dass anscheinend zwei Experten tätig werden sollen. Nach den Signalen aus Stralsund laufe es wohl auf eine Rückabwicklung des Kaufs hinaus.

Er berichtete zudem, es werde behauptet, zum Verkaufszeitpunkt sei schon die Hälfte der Gymnasialbibliothek nicht mehr vorhanden gewesen. Aufgrund des "Handbuchs der historischen Buchbestände" und eines Telefonats mit der Bearbeiterin des Eintrags, Frau Klostermann, die sich der Petition angeschlossen hat, kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen.

Aus anderer Quelle stammt die Information, die Idee für die Verkäufe sei vom Stadtarchiv ausgegangen. Dann sollten dort meines Erachtens personelle Konsequenzen gezogen werden!

***

Wir dürfen uns jetzt nicht zurücklehnen, sondern müssen die Petition weiterbetreiben! Inzwischen haben unterschrieben 2192 Bürgerinnen und Bürger:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

379 Likes auf Facebook:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund


Buchpräsentation von Frauke Mahrt-Thomsen (http://www.kribiblio.de)

am 27.11.2012, 20.00 Uhr, Tucholsky-Buchhandlung, Berlin

"Bona Peiser, 1864 in Berlin geboren, ist die erste deutsche Bibliothekarin, Wegbereiterin der Bücher- und Lesehallen-Bewegung und der Frauenarbeit in Bibliotheken."

http://www.bibspider.de/node/267

"Bona Paiser war die erste Frau in Deutschland, die hauptberuflich in Bibliotheken gearbeitet hat - mit dem Gedanken allen Menschen die Bücher kostenlos zur Verfügung zu stellen, was es bis dahin in der Form noch nicht gab."

http://www.buchhandlung-tucholsky.de/seiten/posts/bona-peiser-1864-1929-5.php

im Rahmen des Seminars "Kommunikation & Präsentation" an der FH Potsdam:


Welche Filme wurden hier zusammengeschnitten?



"Beim Berliner Verfassungsschutz hat es einen weiteren Fall von Aktenvernichtung gegeben. Wie dessen Leiterin Claudia Schmid am Dienstag berichtete, schredderten zwei Mitarbeiterinnen im Jahr 2010 im eigenen Haus Akten zur verbotenen «Blood & Honour»-Organisation aus der rechtsextremen Musikszene. Das Material sei vorher nicht wie vorgeschrieben dem Landesarchiv zur Aufbewahrung angeboten worden. Wann genau die Akten zerstört wurden und wer dies im Juli 2010 anordnete, konnte Schmid nicht sagen."

Es bleibt dabei, Verwahrungsbruch ist in der öffentlichen Verwaltung ein Kavaliersdelikt. Und die Politik nennt es "nicht professionell", anstelle von "strafbar"!

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/der-stern-glaubt-ein-monopol-auf-fakten-zu-haben/

Was ist denn so schlimm daran, wenn jemand, der für die Presse einen Fragenkatalog beantwortet, den auch online stellt? Das nennt sich Transparenz und sollte auch bei Journalisten als Tugend gelten. Einen urheberrechtlichen Schutz einer Reihe von Fragen kann ich auch nur ausnahmsweise erkennen.

Und wenn Presseorganen Bürgern oder Bloggern nach Veröffentlichung der Story Auskunft erteilen, welche Auskünfte eine Behörde ihnen gegeben hat, dann hat das nix mit Quellenschutz zu tun. Denn das, was die Stadt einem Presseorgan gibt, muss sie nach Art. 3 GG allen mitteilen.

Update: FDP legt Rechtsmittel ein - gut so!
http://meedia.de/print/fdp-legt-rechtsmittel-gegen-stern-ev-ein/2012/11/13.html

Antworten ohne Fragen:

http://www.fdp.de/FDP-Wir-stehen-fuer-Transparenz/3822c16474i1p409/index.html

Update: Beschluss des LG HH
http://openjur.de/u/580488.html

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1100

Glückwunsch an Maria Rottler. Ich selbst habe bislang drei Beiträge dort veröffentlicht:

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1161
Abschied von der Gymnasialbibliothek Stralsund, einst im Katharinenkloster unterbracht

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/602
Über 130 Handschriften der Vaticana aus der ehemaligen Lorscher Klosterbibliothek frei im Internet zugänglich

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/315
Liber Vitae des Abts Peter Gremmelsbach von St. Peter im Schwarzwald ist online

Ich habe meinen hier veröffentlichten Offenen Brief an den Bürgermeister der Stadt Wismar, der im übrigen auch den Vorsitz des Landesverbands des DBV innehat, mit einer Einleitung auch in LISA veröffentlicht:

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

Der Bürgermeister hat bisher noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung für nötig erachtet.

***

"Die Kritik am Verkauf einer knapp 6000 Bücher umfassenden historischen Bibliothek durch die Hansestadt Stralsund wächst. Der Vorstand des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern bezeichnete den Verkauf am Dienstag „als Präzedenzfall der Missachtung immaterieller kultureller Werte“.
Die Veräußerung an einen privaten Antiquar sei ein für eine Kulturnation unakzeptabler Vorgang."
...
Bibliotheken: Museumsverband kritisiert Stralsunder Bücherverkauf - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/kultur/buecher/bibliotheken-museumsverband-kritisiert-stralsunder-buecherverkauf_aid_859698.html (dpa)

Der offene Brief:

http://www.museumsverband-mv.de/fileadmin/user_upload/Museumstag/kulturgut.pdf

Kulturerbe und der Vertrag der Generationen
eine Stellungnahme des Museumsverbandes zu den Verkäufen aus dem Stralsunder Stadtarchiv

Den jetzt bekannt gewordenen Verkauf von Beständen aus dem Stralsunder Stadtarchiv sieht der Vorstand des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern als Präzedenzfall eines zu
beobachtenden wachsenden Klimas der Missachtung immaterieller kultureller Werte in Mecklenburg/Vorpommern.

Die offenbar durch die Stralsunder Bürgerschaft und Verwaltung gebilligte Veräußerung ist als Folge des anhaltenden öffentlichen Verständnisses von Kultur als "freiwillige kommunale Aufgabe" zu
sehen.

Die mit Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Museen durchgeführte finanzielle Bewertung des Kulturgutbestandes führt zu einer Ersetzung von Werten durch Preise im administrativen Verständnis und befördert diese Tendenz weiter. Sie befördert ein rein ökonomisches Verständnis öffentlicher Aufgaben und die Aufkündigung der als Generationenvertrag zu verstehenden Pflicht zur Bewahrung des Patrimoniums, der Pflege und Weitergabe uns durch vergangene Generationen übergebener Kulturgüter.

Der Museumsverband Mecklenburg Vorpommern versteht die Sicherung der Unveräußerlichkeit von Kulturgut in öffentlichem Besitz als unabdingbare Aufgabe einer Kulturnation. Einlieferer, Spender und Sammler vergangener Generationen haben Objekte häufig genau aus dem Grunde öffentlichen Sammlungen übergeben, weil sie diese als dauerhaften Besitz der Gesellschaft, durch die Institution treuhänderisch verwaltet, bewahrt wissen wollten.

Die nun offenbar gewordene Veräußerung von Kulturgut aus öffentlichen Sammlungen bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes gegenüber den Einlieferern vergangener Generationen, eine nachhaltige Veränderung des Verständnisses der Funktion öffentlicher Archive, Museen und
Sammlungen und einen für eine Kulturnation unakzeptablen Vorgang.

Dass dieser Verkauf aus der Sammlung einer „Weltkulturerbestadt" stattfindet ist einerseits Grund für die öffentliche Aufmerksamkeit für den Vorgang, andererseits lässt er erahnen, wie weit die Erosion
des Verständnisses einer Kulturpflicht der öffentlichen Hand bereits fortgeschritten ist.

Wenn UNESCO-Welterbestätten den Verkauf von Kulturgütern salonfähig machen, wird es schnell Nachahmer geben und Kulturgut wird zum Ramschobjekt und zur Finanzierungsquelle anderer
öffentlicher Aufgaben.

Der Vorstand des Museumsverbandes schließt sich den von Wissenschaftlern und Bürgern ausgelösten Protesten an und bedauert außerordentlich den für unser Land entstandenen
Imageschaden.


Genau!

Zum Vertrauensschutz siehe auch

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/Y8nwEGc7PF4

***

Unterzeichnen:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek (1900 Unterstützer)

Facebook

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund (350 Likes)

***

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Update:

Die Bibliotheksverbände schweigen weiter. Allerdings habe ich telefonisch mit Dr. Frank Pille, dem Leiter der Schweriner Landesbibliothek und geschäftsführendem Vorsitzenden des DBV in MV, vereinbart, dass ich folgende Äußerungen verwenden darf:

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern möchte den Ergebnissen der durch die Stadt Stralsund angekündigten Begutachtung nicht vorgreifen. Er ist an einer sachlichen Lösung der Angelegenheit interessiert. Das beinhaltet die Rückführung der Bestände und die Rückabwicklung des Verkaufs. Er will behilflich sein, wenn es um eine - auch temporäre - sachgemäße Lagerung der Stralsunder Buchbestände geht. Das bisherige Presseecho war insofern hilfreich, als es künftigen ähnlichen Veräußerungen vorbeugt.

Soweit Pille. Dazu muss man wissen, dass der Vorsitz des DBV MBV bei genau jenem Wismarer Bürgermeister liegt, der auf meinen offenen Brief noch nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung reagiert hat. Der Politiker kann daher den Verband knebeln und von einer deutlicheren öffentlichen Stellungnahme abhalten.

***

Über Google ist lesbar:

http://www.abendblatt.de/region/article111002038/Verkauf-von-historischer-Bibliothek-sorgt-fuer-Empoerung.html

Verkauf von historischer Bibliothek sorgt für Empörung

Stralsund trägt seit 2002 den Titel einer Welterbestadt. Heimlich hat sie sich nun von einem antiken Bibliotheksbestand getrennt.

Von Martina Rathke

Zitat:

"Die Veräußerung sorgt mittlerweile nicht nur bei deutschen Fachverbänden, sondern auch im Ausland für Empörung. Einer Petition im Internet haben sich rund 1900 Menschen angeschlossen, darunter aus Kanada, Großbritannien oder den USA. Zuvor hatte der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) Aufklärung über den Verkauf gefordert.

Die Stadt hält sich weiter bedeckt und macht weder Angaben zum Kaufpreis, zum Grund des Verkaufs oder zur Liste der verkauften Bücher. Stadtsprecher Peter Koslik sprach am Dienstag von einem "Stau an offenen Fragen" und verwies auf das externe Gutachten, dass die Stadt erstellen lassen will, um die Vorgänge aufzuklären.

Indes gehen Fachleute davon aus, dass die Bibliothek unwiederbringlich zerschlagen ist. "Die Gymnasialbibliothek ist in ihrer Gesamtheit verloren", sagte Landesarchivar Martin Schoebel in seiner Funktion als Vorsitzender der Historischen Kommission für Pommern. Bücher aus dem verkauften Bestand werden seit einigen Tagen über das Internet – teilweise zu vierstelligen Kaufpreisen - angeboten und verkauft.

Das Innenministerium als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde hat das Kultusministerium und die Stadt Stralsund um Stellungnahmen gebeten. Das Ministerium setze alles daran, zu klären ob gegen die geltende Satzung des Archivs und das Archivrecht verstoßen wurde, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium habe weder dem Kultusministerium noch der Stadt eine Frist für die Stellungnahmen gestellt. Es sei nicht üblich, anderen Behörden Fristen zu setzen."

***

"Nach dem Archivar-Verband kritisiert nun auch der Museumsverband von Mecklenburg-Vorpommern den im Juni vom Stadtrat beschlossenen Verkauf von Stralsunder Bibliotheksbeständen und Pomeranica. Es handele sich um einen „Präzedenzfall der Missachtung immaterieller kultureller Werte“. Einer Meldung der Ostsee-Zeitung zufolge wurden für die fast 6000 Bände nur 95 000 Euro erlöst. Im Internetangebot finden sie sich für bis zu 7000 Euro pro Band wieder. Trotzdem will die Stadt Stralsund, wie ihr Sprecher der Berliner Zeitung bestätigte, auf ein Gutachten warten, bis sie den Weiterverkauf ihres Erbes möglicher Weise stoppt. (BLZ)"
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/stralsunder-bibliothek-als-schnaeppchen-,10809150,20861768.html


http://www.fr-online.de/neonazi-terror/berliner-verfassungsschutz-neuer-skandal-um-aktenvernichtung-,1477338,20859232.html

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berliner-verfassungsschutz-liess-rechtsextremismus-akten-schreddern-a-866981.html

"Der Skandal um die rechtswidrige Vernichtung von Akten beim Berliner Verfassungsschutz weitet sich möglicherweise aus. Laut einem Bericht der „Bild“- Zeitung (Mittwochausgabe) wurden bereits 2010 zahlreiche Unterlagen zum Rechtsextremismus geschreddert. Die Behörde wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.

Die Zeitung berief sich in ihrem Bericht auf die Innenverwaltung. Danach sollen die jetzt vernichteten Akten entgegen der Vorschriften nicht zunächst dem Landesarchiv vorgelegt worden sein." (FR)

Thomas Wolf rief in der geschlossenen Facebook-Gruppe "Archivfragen" dazu auf, Strafanzeige wegen Verwahrungsbruchs zu stellen.

Ohne Proxy einsehbar. Links unter

http://de.wikisource.org/wiki/Zeitschrift_f%C3%BCr_historische_Waffen-_und_Kost%C3%BCmkunde


Briefe aus dem nationalsozialistischen Wien ins Londoner Exil.

"Das Deutsche Literaturarchiv Marbach hat ca. 600 Briefe der österreichischen Schriftstellerin Ilse Aichinger an ihre Zwillingsschwester Helga Michie erhalten. Der Briefwechsel setzt im Juli 1939 ein, als die 17jährige Helga mit einem der letzten Kindertransporte Richtung London aufbricht. Während Ilse Aichinger zum Schutz ihrer jüdischen Mutter in Wien bleibt, versucht Helga im englischen Exil, Aufenthaltsgenehmigungen für ihre Verwandten zu erwirken. Das Nachkommen scheint nur eine Frage der Zeit. Mit dem Kriegsbeginn im September 1939 zerschlägt sich die Hoffnung. Zum Wiedersehen kommt es erst Ende 1947.

Die inhaltsreichen, oft mehrere Seiten langen Briefe an die Schwester sind nicht nur eindrucksvolle und oft berührende Dokumente in Hinblick auf Krieg, Exil und Nachkriegszeit; sie spiegeln auch die Entwicklung der jungen Schriftstellerin wider, geben Auskunft über die Entstehung ihres Romans »Die größere Hoffnung« und andere literarische Arbeiten, über den deutschen und österreichischen Literaturbetrieb, die Gruppe 47, die Bekanntschaft mit dem Dichter Günter Eich, die Ehe und die lebenslange Zusammenarbeit der beiden Künstler. Bis in die Gegenwart reicht das postalische Zwiegespräch der Schwestern, die heute noch bzw. wieder in London und Wien leben.

Erworben wurde das umfangreiche und wichtige Briefkonvolut durch die S. Fischer Stiftung, die das DLA schon 2005 beim Ankauf des Vorlasses der Schriftstellerin großzügig unterstützt hatte. Der Briefwechsel der Zwillingsschwestern liegt nun vollständig in Marbach.

Ilse Aichinger gilt als eine der bedeutendsten Repräsentantinnen der deutschsprachigen Nachkriegsliteratur. Neben dem Roman »Die größere Hoffnung« verfasste sie Kurzgeschichten, Hörspiele und Gedichte. Sie war Mitglied der Gruppe 47. Helga Michie strebte zunächst eine Laufbahn als Schauspielerin an (zu sehen z.B. im Film "Der dritte Mann"), bevor sie sich der bildenden Kunst zuwandte. Im November 2011 wurden die Schwestern 90 Jahre alt."

Quelle: Deutsche Literaturarchiv Marbach, PM 69/2012 v. 12. November 2012

Soeben wurde gemeldet:

http://www.ostsee-zeitung.de/stralsund/index_artikel_komplett.phtml?SID=0060c055fdb947afd24bb9a77062b241&param=news&id=3604482

"Ende des Rätselratens um die Verkaufssumme für knapp 6000 Bände der historischen Gymnasilbibliothek aus den Beständen des Stralsunder Stadtarchivs: Nach OZ-Recherchen sind 95 000 Euro dafür in die Kasse der Hansestadt geflossen."

Via
http://www.facebook.com/HansestadtStralsund/posts/555483711135339

Dort wird zutreffend festgestellt, dass die Stadt ein schlechtes Geschäft gemacht habe. Ich würde mal sagen: Das war ein Schnäppchen für die Hassolds. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

Die Blamage und der eingetretene Image-Schaden für die UNESCO-Welterbe-Stadt am Sund wiegt jetzt schon schwerer als dieses - schwäbisch gesagt - "Nasenwässerle" zugunsten des Stadthaushalts.

***

Die Petition steht bei 1703 Unterschriften:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Facebook bei 340 Likes.

Danke fürs Weiterverbreiten!

***

Infobib erinnerte an die Affäre, dass die in Stralsund 2002 gefundenen Einbäume durch unsachgemäße Lagerung verrottet sind:

http://infobib.de/blog/2012/11/12/petition-zur-rettung-der-stralsunder-archivbibliothek/

Schmalenstroer schloss sich den Protesten an:

http://schmalenstroer.net/blog/2012/11/die-causa-stralsund/

***

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


Gerhard Schmitz hat mir erlaubt, seine im Deutschen Archiv 68 (2012), S. 175 erschienene Besprechung des Buchs von Gantert - siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/97047409/ - hier nochmals veröffentlichen und mir den folgenden E-Text zur Verfügung gestellt, wofür ich ihm herzlich danke.

Klaus Gantert, Elektronische Informationsressourcen für Historiker (Bibliotheks- und Informationspraxis 43) Berlin/Boston 2011, De Gruyter Saur, IX u. 428 S., ISBN 978-3-11-023497-8; e-ISBN ~023498-5, EUR 59, 95. – Dieses Buch wendet sich an Bibliothekare und Historiker gleichermaßen mit dem Ziel, deren „Informationskompetenz“ und „Ressourcenkompetenz“ zu fördern. Insofern bietet es einen kompetenten Überblick über das gesamte Feld und erläutert so ziemlich alles, was erläutert werden kann: von den Booleschen Operatoren bis zu den Grundfunktionen einer Datenbank (und den Recherchen darin), von National- bzw. Allianzlizenzen bis zu Fernleihe und Dokumentenlieferdiensten. Angesichts der ständig steigenden und auch von Fachleuten nur noch schwer zu überblickenden, in der Qualität einzelner Angebote sehr unterschiedlichen Datenflut liegt hier ein kundiger Führer vor, den man sicher nicht in einem Zug durchlesen, den man aber selektiv immer wieder gerne in die Hand nehmen wird. Wer wissen will, wie man mit OPACs hantieren kann, welche Fachbibliographien es gibt, wo und wie man Zeitschriftenliteratur aufspürt, was es mit e-Books und „Digitalen Bibliotheken“ auf sich hat, der wird hier kompetent informiert. Natürlich handelt es sich um eine Auswahl, und darüber kann man im Einzelfall immer verschiedener Meinung sein, auch was die Gewichtung angeht. Gewiss ist eine Vorstellung von Jstor oder des RI-OPACs Pflicht, aber ob es sich bei letzterem wirklich um die „umfassendste mediävistische Fachbibliographie weltweit“ handelt? Oder ob nicht – in aller Bescheidenheit – auch ein Hinweis auf den Monumenta-OPAC sinnvoll gewesen wäre, der sehr viel an unselbständiger Literatur enthält? Dass solche Kataloge und auch andere „Generalbibliographien“ spezielle Adressen nicht überflüssig machen, wird ganz zu Recht betont, hier sei nur die „Bayerische Landesbibliothek online“ erwähnt, die u.a. so bedeutende Handschriften wie den Cozroh-Codex in digitalisierter Form enthält. Die digital verfügbaren Quelleneditionen wie die Library of Latin Texts, die Acta Sanctorum und der Migne werden in dem Oberkapitel „E-Books“ abgehandelt, darunter auch die „digitalen Monumenta“, die, wenn man von dem kleinen Manko der leidigen „moving wall“ absieht, zu einem unverzichtbaren Rechercheinstrument geworden sind (die „iMGH“ stecken allerdings noch in den Kinderschuhen und werden dort für‘s erste auch bleiben). Daneben sind natürlich „Digitale Bibliotheken“ für alle Historiker von Bedeutung, und falls es noch jemand nicht weiß: die bedeutendste dieser Art ist „Google-Books“, die auch eine Volltextsuche ermöglicht. Dass irgendwelche (auch sehr fragwürdige) „Rechteinhaber“ die Benutzung allzu oft höchst misslich gestalten, steht auf einem anderen Blatt, hätte aber vielleicht kritisch angemerkt werden können (generell wird zu wenig erörtert, welche Hindernisse vor dem unschuldigen Benutzer gelegentlich aufgetürmt werden und unter welchen prohibitiven Bedingungen eine Benutzung überhaupt möglich ist; was De Gruyter Saur z.b. mit der [nicht erwähnten] Germanischen Altertumskunde online betreiben, ist schlicht ein Skandal, der schlappe 26.490,00 € kostet.). Immerhin: es gibt mittlerweile jede Menge im Netz, ob es sich um Handschriftenkataloge (manuscripta mediaevalia), wichtige Lexika (von Zedlers Universallexikon bis zu Meyers großem Konversationslexikon, 6. Aufl., 1905-1909) handelt oder um Biographien wie die ADB (NDB mit Einschränkungen) oder WBIS (World Biographical Information System) – man kann oft mit Hilfe seines PCs mehr erforschen als selbst in einer gut sortierten Bibliothek. Für den Mediävisten von großem Interesse ist, was er unter „Handschriftliche Quellenmaterialien“ (S. 261-288) findet. Leider sind hier aber die großen Handschriftenpublikationen wie CEEC, CESG oder auch das Angebot der Bayerischen Staatsbibliothek nicht beschrieben. Für die Mittelalterforschung von Bedeutung ist natürlich auch das Angebot im Bereich der Historischen Hilfswissenschaften, wo für alle Teildisziplinen viel Nützliches bereitsteht (hier sollen beispielhaft genannt werden das online verfügbare Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden in Marburg oder die Kaiserurkunden in Abbildungen, der Orbis latinus oder der Grotefend u.a.m.). Während der Abschnitt „Geschichte in den Massenmedien“ (S. 341-372) eher für den (akademischen) Unterricht von Belang ist, verdienen die Seiten 373-390 (Geschichtswissenschaftliche Rezensionen und wissenschaftliche Kommunikation) die gründliche Lektüre des Mediävisten: Es haben sich mit H-Soz-u-Kult, den sehepunkte(n) oder recensio.net (ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Staatsbibliothek, dem DHI Paris und dem IEG Mainz) Rezensionsportale von anerkannter Qualität gebildet, die den gedruckten Rezensionen in Fachzeitschriften, die bekanntlich immer mit gehöriger Verspätung unter die Leute kommen, mit Sicherheit den Rang ablaufen werden und die sich darüber hinaus auch zu wissenschaftlichen Kommunikationsplattformen entwickeln. Abgesehen von üblichen Beigaben (Literaturverzeichnis, Register) enthält das Buch zum Schluss ein durchaus nützliches „Verzeichnis der behandelten Informationsressourcen“ (S. 414-438).

Hadmut Danisch zieht vom Leder:

http://www.danisch.de/blog/2012/11/06/teuflische-sicherheit/

http://googlebooks.byu.edu/

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/media/nordmagazin13719.html

Rasch gucken! Wird demnächst depubliziert.

Es kommen nur kritische Stimmen zu Wort. Der OB hat mehrfache Bitten des NDR um ein Interview abgeschlagen.

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

stralsund_ndr_screenshot

google_websuche_archivbibliothek_stalsund_11112012

Mit Chrome-Incognito-Fenster, also nicht personalisiert.

Auch in anderen Stralsunder städtischen Gebäuden, meldet die Ostsee-Zeitung.

Um sich über Schimmelbefall und was man dagegen tun kann zu informieren, kann man beispielsweise Archivalia lesen:

http://archiv.twoday.net/search?q=schimmel

Oder

http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/grundlagen/klima-hygiene.html#ue1-text

http://www.fr-online.de/kultur/archiv-stralsund-verschleudert-sein-erbe,1472786,20843730.html

[auch in der Berliner Zeitung:

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/archiv-stralsund-verschleudert-sein-erbe,10809150,20843730.html ]

Ein guter Artikel von Nikolaus Bernau, den ich im folgenden kommentiere.

Stralsund an der Ostsee war einst Hansestadt und fast zwei Jahrhunderte lang Hauptstadt von Schwedisch-Pommern, entsprechend bedeutend ist das Stadtarchiv. Entstanden seit dem 17. Jahrhundert als Archiv des Rats, bewahrt es reiche Bestände an Urkunden, Bildern und Büchern. Eine Sammlung, die jetzt zum Zentrum eines Skandals geworden ist.

Es wird gleich zu Anfang deutlich, dass die Gymnasialbibliothek und die Archivbibliothek Teil eines großartigen archivischen Ensembles sind.

Am 5. Juli beschloss nämlich das Stadtparlament, wesentliche Buchbestände des Archivs zu verkaufen. Etwa 2500 Titel mit rund 6000 Bänden, von denen viele aus dem 17. und 18. Jahrhundert stammen. Die Sitzung fand nicht öffentlich statt. Mitte Oktober wurde der rührige Wissenschaftliche Archivar der TU Aachen, Klaus Graf, auf den Vorgang aufmerksam. Er initiierte inzwischen eine Unterschriftenliste gegen den Verkauf und mobilisierte die Fachverbände. Denn in der Archivsatzung steht eindeutig: „Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich.“

Es heißt zwar RWTH und nicht TU Aachen, aber das ist egal. Statt Unterschriftenliste wäre Internetpetition passender gewesen, aber dieses neumodische Teufelszeug ist ja mit Gratismentalität durchseucht.

Die Stralsunder Stadtarchivarin hat von Oberbürgermeister Alexander Bedrow (CDU) Anweisung erhalten, nur noch den Pressesprecher Peter Koslik sprechen zu lassen. Auch der sagt, er dürfe nichts sagen außer, dass die Käufer auf Vertraulichkeit bestanden hätten. Daher die nichtöffentliche Sitzung, daher werde auch die Verkaufssumme nicht bekannt gegeben.

Bevor der Maulkorb verhängt wurde, war Koslik gesprächiger. Der Ostseezeitung teilte er mit, es habe sich um nur um „einen Teil“ der einstigen Bibliothek des Städtischen Gymnasiums gehandelt, die seit 1945 im Archiv lagere, aber nicht katalogisiert sei und nur „minimale regionalgeschichtliche Bedeutung“ habe. Es handele sich vor allem um „unterrichtsbegleitende“ sprachwissenschaftliche und theologische Bücher, nicht aber um wichtige Pommeranica.


Die Stadt kann nicht hergehen, zunächst der Presse Auskünfte zu geben, dann aber eine Informationssperre zu verhängen. Ich halte das für rechtswidrig und habe daher Klage eingereicht:

http://archiv.twoday.net/stories/202637268/

Durch Geschenke gewachsen

Schon diese Aussagen wären skandalös genug. Ist doch die Stralsunder Gymnasiums-Bibliothek eine der ältesten erhaltenen deutschen Bildungssammlungen gewesen, wie der Archivars-Verband in seiner Protestnote festhält, über Jahrhunderte durch Geschenke der Bürger und Ankäufe gewachsen. Es handelt sich auch nicht um „Teile“ dieses Bestandes, sondern, wie Klaus Graf ausrechnete, um mehr als 90 Prozent. Auch ist er im 2004 erschienenen bundesweiten „Handbuch der historischen Buchbestände“ eindeutig als Teil des Stadtarchivs verzeichnet, fällt also unter das Verkaufsverbot.


VdA:
http://archiv.twoday.net/stories/202635163/

Meine Rechnung:

http://archiv.twoday.net/stories/202637191/

Vor allem aber zeigt der Blick auf die aktuell im Internet stehenden Angebote des Antiquars Peter Hassold: Es handelt sich keineswegs nur um Reclam-Heftchen für Schüler. Viele Titel, oft prachtvoll illustriert, verweisen auf die engen Verbindungen Pommerns nach Mecklenburg, Dänemark und Schweden, Bekanntmachungen des Stockholmer Hofes sind darunter, aber auch Rarissima, die bisher auf keiner Auktion gehandelt worden sind. Sogar Bücher, die von den Autoren handschriftlich der Stadt und ihrem Gymnasium gewidmet wurden, sind zu finden, ebenso Bestände der bedeutenden Löwenschen Sammlung. Selbst wenn, was bisher nicht einmal von der Stadt behauptet wurde, diese Bestände in Stralsund doppelt vorhanden gewesen sein sollten: Die Landesbibliothek in Schwerin hätte solche Pommeranica sicherlich gerne erworben, dort fehlen sie nämlich.

Ausgezeichnete Zusammenfassung der Sachlage!

Die Verkäufer haben es sogar unterlassen, die Eigentumsstempel in den Büchern ungültig zu machen. Es kann also in Zukunft weder unterschieden werden zwischen Beständen, die gestohlen wurden, und solchen, die verkauft wurden. Und hat die Stadt inzwischen den Antiquar aufgefordert, mit den möglicher Weise rechtswidrigen Verkäufen aufzuhören? Stadtsprecher Koslik: Kein Kommentar.

Gutes Argument!

Übrigens: Der Oberbürgermeister schmückte sein Vorzimmer noch vor wenigen Monaten mit Beständen aus der Archivbibliothek. Wohl, weil die Ledereinbände nett anzusehen sind.

Siehe dazu meine Kritik von 2004:

http://archiv.twoday.net/stories/283655/

***

Dieser Beitrag ist Treffer Nr. 100 von

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Gut 80 beziehen sich davon auf den jetzigen Skandal


http://de.wikisource.org/wiki/Die_Bibliothek_des_Gymnasiums_der_Stadt_Stralsund

Die kurze Beschreibung stammt aus Diederich Hermann Biederstedt’s Nachrichten von dem Leben und den Schriften neuvorpomerisch-rügenscher Gelehrten, erschienen Greifswald 1824.

Dort wird eine Schrift von Groskurd zitiert, in der es heißt:

„Was die Schulbibliothek betrifft, so wird es den Lehrern angenehm seyn wenn auch andre Liebhaber der Literatur, die unsre Sammlung näher kennen zu lernen wünschen, oder etwas in den vorhandnen Büchern nachschlagen wollen, wenn sie gleich nicht Mitglieder des Gymnasii seyn sollten, in den besagten, demnächst näher bekannt zu machenden Stunden, da sie geöffnet seyn wird, derselben die Ehre ihrer Anwesenheit erzeigen wollen. Man wird sich ein Vergnügen daraus machen, jedem mit den verlangten Büchern nicht nur anwesend zu dienen, sondern solche auch in seine Wohnung verabfolgen zu lassen“

***

Für die Solidarität des Siwiarchivs sind wir dankbar:

http://www.siwiarchiv.de/2012/11/petition-archivbibliothek-stralsund/#more-2883

Auch allen anderen, die unser Anliegen unterstützt haben, ein herzliches Dankeschön!

Auf Facebook gibt es 324 Likes:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Unsere Petition steht bei 1427 Unterstützern:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

***

http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Sammlung von Bildern und Links zum Thema auf Pinterest durch Margret Ott:

http://pinterest.com/pommern/rettet-die-archivbibliothek-stralsund-save-the-arc/


Lücken: 1909 und 1921. Die Bände der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins können alle ohne US-Proxy genutzt werden.

http://de.wikisource.org/wiki/Zeitschrift_f%C3%BCr_die_Geschichte_des_Oberrheins

Im Wikipedia-Kurier lesen wir:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier#Office_action:_Oldenburg_klagt_an.2C_Wikimedia_Foundation_macht_mit

Heute abend ging mal wieder der Löschteufel durch den Bildbestand der Wikimedia Commons - innerhalb weniger Minuten wurden per office action der Wikimedia Foundation etliche Bilder von Skulpturen des Künstlers Claes Oldenburg als Urheberrechtsverletzung deklariert und direkt gelöscht, obwohl sie entsprechend der Panoramafreiheit in Deutschland legal fotografiert und hochgeladen wurden. Unter den Bildern befanden sich beispielsweise die berühmte Eistüte am Neumarkt in Köln, der Houseball am Betlehemplatz in Berlin, die Spitzhacke in Kassel und die Oldenburg-Kugeln in Münster.
Was ist geschehen? Zur Löschung verweist der Foundation-Mitarbeiter Philippe Beaudette in einem langen (und natürlich in Bürokraten-Englisch abgefassten) Schreiben auf den Benutzerseiten der Hochlader (darunter auch der des Autoren dieser Zeilen) auf den so genannten Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der in den USA gilt und nach dem die benannten Werke in Deutschland laut einem Schreiben des Oldenburg van Bruggen Studio als Urheberrechtsverletzungen angesehen werden. Die Wikimedia Foundation reagierte prompt mit der Löschung, obwohl ihr bekannt ist, dass bsp. in Deutschland die Panoramafreiheit gilt und hier entsprechend die Verbreitung der Bilder der genannten Skulpturen im öffentlichen Raum nicht verboten ist. Statt für die Rechte der Fotografen einzutreten, werden diese stattdessen der Urheberrechtsverletzung bezichtigt und ihre Werke werden ohne Vorwarnung gelöscht. Spaßig der Vorschlag der Foundation, dagegen vorzugehen: „you can write your U.S. senators and/or representative“. Na danke, Achim Raschka, 9.11.


Siehe auch die lange Diskussion:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Oldenburg_Office_action

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#DMCA_Take-Down

Noch nicht wegzensiert: Oldenbourgs Kugeln am Aasee, Foto Rüdiger Wölk http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de

Von Oliver Ramonat auf L.I.S.A. publiziert:

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4065

Bd. 1 (Die Renaissance) ist in Polen online:

Via
http://www.rambow.de/illustrierte-sittengeschichte.html

Weitere Digitalisate des Autors weist nach:

http://de.wikisource.org/wiki/Eduard_Fuchs


"Die Staatlichen Museen zu Berlin und das Musikinstrumenten-Museum des Staatlichen Instituts für Musikforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bieten über die Onlinestellung ihrer Bestände einen digitalen Zugang zu ihren umfangreichen Sammlungen."

http://www.smb-digital.de

Die Bilder haben erfreulicherweise keine Wasserzeichen, und die anscheinend konsequente Zurverfügungstellung unter CC-BY-NC ist gegenüber der früheren Position der Stiftung ein großer Fortschritt und zumindest für die 3-D-Kunstwerke kein Copyfraud.

eitelkeit_frauen

http://blog.slub-dresden.de/beitrag/2012/11/08/50008-digitale-handschriften-und-drucke-retrodigitalisierung-in-der-slub-ueberschreitet-naechste-w/

Sehr benutzerunfreundlich präsentiert.

"Wer künftig seine Open Access Artikel in Journals der NPG [nature Publishing Group] unter eine Creative Commons (CC) Lizenz stellen will, die dem Nutzer weiterreichende Verwendungsoptionen eröffnen, muss hierfür, verglichen mit einer Lizenzierung unter restriktiveren Bedingungen, einen deutlichen Aufpreis von bis zu 400 € zahlen"

http://www.heise.de/tp/blogs/10/153147

Anton Tantners Aufsatz von 2011 steht Open Access zur Verfügung:

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/202635754/

http://www.koelnkannauchanders.de/ig_nachlassgeber_stadtarchiv/

Sollte nicht nur in den Kommentaren zu http://archiv.twoday.net/stories/156263758/ gemeldet werden.

http://www.internet-law.de/2012/11/gesetzgeber-kann-sich-im-bereich-des-e-learnings-nicht-zu-urheberrechtlichen-neureglungen-durchringen.html

"Obwohl eigentlich Handlungsbedarf besteht, kann sich der Gesetzgeber nicht zu einer Ausweitung der Schrankenregelungen durchringen, die es ermöglichen sollten, geschlossenen Benutzergruppen von Studenten oder Schülern an Hochschulen oder Schulen urheberrechtlich geschützte digitale Lehrinhalte in einem sinnvollen Umfang zur Verfügung zu stellen."

Einige wenige handschriftliche Einträge, siehe z.B.

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00077710/image_18

Baltimore - Ihre Vorgehensweise war höchst professionell, der Diebstahl jahrelang geplant: Innerhalb von sechs Monaten hatten der aus dem TV bekannte Historiker Barry Landau und sein damals 24-jähriger Helfer Jason Savedoff rund 10.000 Dokumente und Objekte aus Bibliotheken und Archiven in den USA gestohlen. Ihr Wert: in Millionenhöhe. "Wahrlich atemberaubend" nannte die Staatsanwaltschaft das Ausmaß der Diebstähle.

Im Juli 2011 war das Diebespaar aufgeflogen. Landau kam für sieben Jahre ins Gefängnis, jetzt wurde auch Savedoff verurteilt - zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einem Tag.


http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/komplize-des-diebischen-historikers-verurteilt-a-866478.html

FB Gotha, Chart. A 98
http://archive.thulb.uni-jena.de/ufb/receive/ufb_cbu_00003521

Via
http://mathias-nowak.tumblr.com/post/35206320564/gothaer-chorbuch-jetzt-online


Rainer Schreg hat im Blog "Archaeologik" die Causa Stralsund aufgegriffen und kommentiert so:

"Ähnlich wie bei einem archäologischen Fund der Kontext ausschlaggebend ist, ist auch bei einer gewachsenen historischen Bibliothek der Gesamtbestand in seiner zeitlichen Schichtung der Erwerbung und mit seinen Arbeitsspuren (Randnotizen, Eigentumsvermerke) eine eigenständige historische Quelle. Aber auch die Einzelstücke sind bedroht. Sie werden zwar nicht sofort vernichtet, aber eine Überlieferungskontinuität ist nicht gesichert. [...] Das darf keinesfalls Schule machen, denn sonst sind alle historischen und auch archäologischen Quellen von Ausverkauf und Vernichtung bedroht. Worum es hier geht, ist die Verantwortung oder das Versagen einer Kulturnation."

Zur Causa Stralsund in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Meinen Schriftsatz im Umfang von 16 Seiten einschließlich Anlagen habe ich soeben per Fax dem Gericht übermittelt. Es besteht beim Verwaltungsgericht kein Anwaltszwang. Ich dokumentiere im folgenden den Text.

***

Dr. Klaus Graf
Deutsche Straße 8
41464 Neuss


Neuss, den 10. November 2012



An das
Verwaltungsgericht Greifswald
Telefax: (03834) 890 528



EILT: Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO


Hiermit erhebe ich Allgemeine Leistungsklage und beantrage eine
einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gegen die Stadt Stralsund, um
diese zu verpflichten, die am 5. November 2012 der Stadt Stralsund
übermittelten Fragen zu Verkäufen aus ihrer Archivbibliothek ganz oder
teilweise zu beantworten.

In der Anlage beigefügt ist die Mailkorrespondenz mit der Stadt
Stralsund (Mail vom 5. November mit den Fragen, presserechtliche
Legitimation der Kunstchronik, die der Mail beigefügt war, Korrektur
des Datums vom 5. November und erneute Korrektur vom 8. November).
Die gestellten Fragen wurden auch in
http://archiv.twoday.net/stories/197335588/
öffentlich gemacht.

Nach telefonischer Auskunft des Pressesprechers Koslik wird sich die
Stadt nicht mehr äußern, bis der namentlich zum Zeitpunkt des
Telefonats noch nicht einmal bestimmte externe Gutachter nicht
Stellung genommen hat, was meines Erachtens Wochen oder sogar Monate
dauern kann.

A) Presse- und medienrechtliche Legitimation

Im vorliegenden Fall sollte angesichts der Tatsache, dass der Skandal
von dem Weblog Archivalia, für das die Auskunft nach dem
Rundfunkstaatsvertrag verlangt wird, in zahlreichen Einzelbeiträgen
aufgedeckt und verbreitet wurde, keine lange Erörterung vonnöten sein,
ob es sich bei Archivalia um ein meinungsbildendes
redaktionell-journalistisches Telemedium handelt, für das die
Auskunftspflicht des Rundfunkstaatsvertrags (§ 9a) gilt. Mit der
Berichterstattung erfüllt das Weblog die genuine Aufgabe der Presse,
zu der Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wahrlich wesentlich
berührenden Frage beizutragen. Die Erklärung des Stralsunder
Oberbürgermeisters, er nähme die Diskussion insbesondere im Internet
"sehr ernst", zielte nach telefonischer Auskunft des Pressesprechers
gerade auch auf mein Informationsangebot.

Beiträge in Archivalia zur Causa Stralsund:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Ich habe zusätzlich auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ins
Spiel gebracht, denn seit 1994 beschäftige ich mich wissenschaftlich
mit Kulturgutverlusten bei historischen Sammlungen, siehe die
Publikationsliste:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Das vielfach zitierte Urteil zum "Auskunftsanspruch eines
Wissenschaftsautors" aus dem Jahr 1995 habe ich seinerzeit erwirkt:

http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/LIB-L/200205/20020504.html

B) Eilbedürftigkeit

"In Frage kommt auch einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 Satz
2 VwGO. Ein solcher Weg der (einstweiligen) Anspruchsdurchsetzung wird
in der Literatur (Löffler/Burkhardt, § 4 Rn. 174; Soehring, 4.77;
Löffler/Ricker, Kap. 22, Rn. 5) und in der Rechtsprechung (VGH
Baden-Württemberg, NJW 1996, 538; BayVGH, NJW 2004, 3358) zu § 4 LPGe
jedenfalls in den Fällen großer Eilbedürftigkeit und bei erheblichem,
überwiegendem Öffentlichkeitsinteresse für gegeben erachtet, um
wesentliche Nachteile der Medien abzuwenden. Entscheidend hierfür ist
u. a. der Aktualitätsbezug der begehrten Auskunft. Geht dieser Bezug
infolge des Zuwartens bis zur Klärung des Informationsrechts in einem
Hauptsacheverfahren verloren, ist ersichtlich auch kein effektiver
Rechtsschutz mehr möglich. Der Rundfunkveranstalter ist dann auch
nicht mehr in der Lage, seiner für eine freiheitlich-demokratische
Grundordnung unerlässlichen Informationsaufgabe nachzukommen. Ist das
Verhalten der Behörde insoweit entgegen dem Geist des Anspruchs aus §
9 a, dem öffentlichen Interesse Genüge zu tun, nicht mehr von
Offenheit geprägt, und ist es hierzu notwendig, dem Bürger diese
Angelegenheiten dadurch zugänglich und durchsichtig zu machen, dass
dem Rundfunkveranstalter erst durch die nachgesuchten Auskünfte eine
genaue und gründliche Berichterstattung ermöglicht wird, anderenfalls
eine wesentliche, ins Gewicht fallende Entscheidungsgrundlage entfiele
(Verfügungsgrund), dann muss es in einer derartigen Situation auch
zulässig sein, eine möglicherweise teilweise Vorwegnahme der
Hauptsache (Erfüllung) in Kauf zu nehmen." (Hahn/Vesting,
Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, RStV § 9a Informationsrechte Rn. 46)

Im vorliegenden Fall ist es wichtig, dass die Stadt Stralsund endlich
gegenüber der Presse und der allgemeinen Öffentlichkeit die näheren
Umstände der von vielen als skandalös eingeschätzten Verkäufe
bekanntgibt. Eine Hauptsacheentscheidung nach Monaten oder Jahren
würde ersichtlich die zur Unterstützung der öffentlichen
Meinungsbildung bei einer brisanten aktuellen Auseinandersetzung (die
bereits zu mehreren Veröffentlichungen in der regionalen Presse und heute auch in der FAZ,
ausgelöst durch meine Recherchen und Wertungen, geführt hat) nötigen
Informationen nicht rechtzeitig bereitstellen.

Gern gebe ich dem Gericht ergänzend jederzeit telefonische Auskünfte
unter 0177 4880893 und bitte um eine möglichst rasche Terminierung der
Entscheidung noch im Lauf der kommenden Woche.

Die Informationen sind auch für die von mir und einigen anderen
initiierte Kampagne gegen die Stadt Stralsund, die immer breitere
Kreise erreicht, wichtig. Es ist den Medien nicht verwehrt,
meinungsbildende Kampagnen durchzuführen oder zu unterstützen und sich
für die Informationsbeschaffung auf den ja auch für solche Zwecke
geschaffenen Auskunftsanspruch des Presse- und Medienrechts zu
berufen.

"Aus der Gewährleistung der Pressefreiheit folgt die Pflicht des
Staates, diese Aufgabe der Presse zu respektieren. Hierzu gehört auch
die Pflicht zur Erteilung von Auskünften. Einer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht ein Verhalten der
Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von
Offenheit geprägt ist. Es erfordert die Bereitschaft, dem Bürger diese
Angelegenheiten dadurch durchsichtig zu machen, dass der Presse durch
eine großzügige Informationspolitik eine genaue und gründliche
Berichterstattung ermöglicht wird. Eine Behörde, die der Presse eine
Auskunft verweigert, obwohl der Erteilung ein durchgreifender Grund
nicht entgegensteht, wird der ihr vom Grundgesetz auferlegten Pflicht
nicht gerecht." (VG Arnsberg: Urteil vom 30.01.2009 - 12 K 1088/08).

C) Es liegen keine Versagungsgründe vor

Vielfach werden bei Verkäufen und Käufen von Kulturgütern durch die
öffentliche Hand angeblich schutzwürdige private Interessen
vorgeschützt, die es der Presse verunmöglichen, die Öffentlichkeit
über öffentliche Einnahmen oder Ausgaben zu informieren, obwohl das
zum Kern ihrer Kontrollfunktion gehört.

Meines Wissens haben sich alle anderen Presseorgane (Ostsee-Zeitung,
NDR, dpa, FAZ usw.) vergeblich um eine Bekanntgabe des Verkaufspreises durch
die Stadt Stralsund bemüht (meine Frage 1). Ich sehe darin eine
rechtswidrige Blockadehaltung, die ich - anders als die anderen
Presseorgane - nicht hinzunehmen bereit bin.

Die Stadt Stralsund hat - ohne Begründung - eine pauschale
Informationssperre verhängt, obwohl sie nach allgemeinen
verwaltungsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet gewesen wäre, penibel
für jede einzelne Frage zu prüfen, ob eine Beantwortung unzumutbar
ist. Aus meiner Sicht es es absolut rechtswidrig, den "Mantel des
Schweigens" über den Gesamtkomplex zu werfen, ohne detailliert
mögliche Versagungsgründe für jede einzelne Frage zu prüfen und damit
auch traditionell ganz zulässige und normale Auskünfte über den
historischen Archivbestand (hier nur: Existenz bestimmter Stücke im
Archivbestand) zu verweigern.

Nach archivrechtlichen Grundsätzen kann ohne weiteres Auskunft über
Einzelstücke im Stadtarchiv verlangt werden (siehe meine Fragen 6, 7,
9). Die Fragerichtung lautet dann eben: Welche Stücke sind (noch)
vorhanden, und der Verlust ergibt sich ex negativo. Für die auch durch
Auskünfte mögliche Nutzung des Archivguts besteht in § 11 Archivgesetz
MV und § 9 der Archivsatzung der Stadt Stralsund von 2002 eine
besondere Rechtsgrundlage, aus der ich keine hier einschlägigen
Versagungsgründe entnehmen kann.

Mit der Berufung auf den Versagungsgrund in § 9a
Rundfunkstaatsvertrag ("hierdurch die sachgemäße Durchführung eines
schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet
werden könnte") könnte die Stadt jegliches Presseinteresse an dem Fall
aushebeln.

Ein rechtswidriges Verhalten der Stadt und des Käufers, die entgegen
dem eindeutigen Wortlaut der Archivsatzung von 2002 als Kulturgut
unveräußerliches Archiv- und Bibliotheksgut verkauft bzw. angekauft
hat, was bei den Verantwortlichen strafrechtlich wohl als Untreue zu
bewerten wäre (Strafanzeige wird eingereicht), erscheint evident,
selbst wenn man die absurde Argumentation der Stadt akzeptiert, die
angeblich nicht katalogisierte Sammlung der Gymnasialbibliothek sei
nicht in die Unveräußerlichkeit einbezogen gewesen, denn es wurden
nachweislich etliche Stücke aus dem allgemeinen Bestand der
Archivbibliothek ebenfalls veräußert (u.a. aus der besonders
hochrangigen Löwenschen Sammlung).

Für den unmittelbar verwandten Bereich der
Informationsfreiheitsgesetze und des Umweltinformationsgesetzes hat
das Bundesverwaltungsgericht 2009 (BVerwG 20 F 23.07) ausgeführt, dass
die Tatsache, ob ein Verhalten illegal ist, eine wichtige Rolle bei
der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit spielen
kann:

"Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesziele sowie in Anbetracht des
Umstands, dass die Beigeladene zu 1 - wie sie nicht in Abrede stellt -
in ihrem Unternehmen viele Jahre lang ein unerlaubtes
Produktionsverfahren eingesetzt hat, ergibt sich in Bezug auf die
Verhältnisse bis zur Aufgabe dieses Verfahrens und der Einführung des
gegenwärtigen Verfahrens ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit
an uneingeschränkter Aktenkenntnis, welches von den Klägern mit ihrer
Klage geltend gemacht wird. Denn diese Kenntnis ermöglicht ein Urteil
darüber, ob und in welcher Weise die rechtswidrige Tätigkeit der
Beigeladenen zu 1 behördlich überwacht wurde und ob dieser Tätigkeit
bereits früher ein Ende hätte gesetzt werden können und müssen. Nach
dem zuvor Gesagten gehören die Prüfung eines ordnungsgemäßen
Gesetzesvollzugs sowie die Aufdeckung etwaiger behördlicher
Versäumnisse zu den Zielen, die mit den Informationsansprüchen nach
dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz
erreicht werden sollen. Da das Produktionsverfahren illegal war, die
Beigeladene zu 1 sich also nicht gesetzeskonform verhalten hat,
überwiegt das von den Klägern verfolgte öffentliche (und zugleich
private) Interesse an vollständiger Aktenkenntnis die
Geheimhaltungsinteressen der Beigeladenen zu 1 - sofern sie überhaupt
anerkannt werden können - so eindeutig, dass der Beigeladene zu 2 zur
uneingeschränkten Aktenvorlage verpflichtet war."

Sollte die Stadt Stralsund sich auf die Nichtöffentlichkeit der
Ausschusssitzung im Juni berufen, so sei auf die Entscheidung des VGH
München 2004

http://www.presserecht.de/images/nachrichten/7CE04-1601.pdf

hingewiesen. Dass der Ausschluss der Öffentlichkeit rechtmäßig war,
wird nicht nur von mir in Zweifel gezogen.

Hinsichtlich des Ersuchens um Mitteilung des Wortlauts von Schriftstücken in den Fragen 2, 3 und 4 sei auf die Ausführungen des VG Cottbus hingewiesen:

http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

D) Die Stadt Stralsund hat gegen ihre presserechtlichen Pflichten bisher eklatant verstoßen

Ich zitiere aus meinen heutigen Ausführungen zu dem FAZ-Artikel von Heike Schmoll:

http://archiv.twoday.net/stories/202637191/

“Auch die FAZ konnte die Informationsblockade der Stadt nicht überwinden: "Der Pressesprecher der Stadt, Peter Koslik gibt sich gegenüber dieser Zeitung zugeknöpft. Ob der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek verkauft wurde oder nur Teile, ob die Stadt überhaupt wusste, was sie im einzelnen veräußerte, weiß er nicht zu beantworten".

Hier wird deutlich, dass die Stadt Stralsund wiederholt eindeutig gegen ihre presserechtliche Verpflichtung, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu erteilen, verstoßen hat.

Siehe dazu: "Die Auskunft ist wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen. Vollständig bedeutet, dass nicht nur Weglassen wesentlicher Elemente ein unrichtiger Eindruck erzeugt werden darf."
http://www.nachgehakt-online.de/s46.php
Siehe auch VG Cottbus 2001
http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

Meine Mail-Anfrage an das Stadtarchiv vom 22. Oktober 2012 wurde zunächst ignoriert, bis ich am 29. Oktober beim Oberbürgermeister nachhakte. Am 30. Oktober 2012 wurde von Koslik zur Sache nur mitgeteilt: "Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt."
http://archiv.twoday.net/stories/197331274/

Nachdem ich die lokale bzw. regionale Presse alarmiert hatte, bekam diese vergleichsweise rasch weitergehende Auskünfte (die auch mir hätten erteilt werden müssen, Art. 3 GG). Entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch haben beide Zeitungen, obwohl sie mich als Informationsquelle nutzten, mir nicht die jeweilige Antwort der Stadt zugänglich gemacht.

In der Ostsee-Zeitung wurde aus der Antwort der Stadt referiert:

[Kursiv Anfang] Die Stadt begründete den Verkauf eines Teils der Gymnasialbibliothek auf Anfrage unserer Zeitung damit, dass sie „nicht im Sinne der Satzung des Stadtarchivs“ zu betrachten sei, weil sie aufgrund ihrer „minimalen regionalgeschichtlichen Bedeutung keine Aufnahme in den Bibliotheksbestand des Stadtarchivs fand und daher auch nicht katalogisiert wurde“. Bis auf die Ausnahme besonderer bibliophiler Werke wie Wiegendrucke.
Der Großteil der Gymnasialbibliothek sei für die Nutzer — die wegen stadt- und regionalgeschichtlicher Forschungen ins Archiv kämen — „nicht von Interesse“, heißt es. Die „wenigen relevanten Titel“ seien in den Bibliotheksbestand übernommen worden. Zudem wäre der Erhaltungszustand vieler Bücher schlecht gewesen. Darüber hinaus habe es „ernsthafte Probleme bei der sachgemäßen Lagerung“ — sowohl wegen des Klimas als auch des Platzangebotes gegeben. Der Bestand sei beim Verkauf nicht mehr vollständig gewesen. Ob das mit der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg zusammenhing oder aus anderen Gründen zu Verlusten kam, lasse sich nicht mehr ermitteln. Bei den Werken handele es sich um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer in Philologie und Thelogie [sic!].

Nach der ersten Anfrage seien noch zwei weitere Angebote eingeholt werden. Der Meistbietende habe den Zuschlag erhalten. Dem privaten Käufer seien 6210 Bände angeboten worden. Da es sich zum Teil um mehrbändige Werke handelte, wären das etwa 2500 Titel. 5926 Bände habe der Antiquar erworben Zum Preis wollte sich die Stadt nicht äußern, machte aber deutlich, dass man gerade wegen „der in Aussichten stehenden Einnahme“ den Verkauf überhaupt in Erwägung gezogen habe. „Kein öffentlicher Träger hätte ein solches Angebot machen können“, heißt es. Der Erlös soll für „Anschaffungen und dringend nötige bestandserhaltende Maßnahmen des Stadtarchivs“ verwendet werden. [Kursiv Ende]
https://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/archiv.phtml?SID=563ed07bb264241a42f80207a22cf398&param=news&id=3596920

Daraus geht klar hervor, was jetzt Koslik gegenüber der FAZ nicht mehr wiederholen wollte: Nur wenige stadt- und regionalgeschichtliche Titel wurden in den Bibliotheksbestand übernommen - der Rest wurde verkauft. Dazu stimmt auch die Umfangsangabe von 6210 Bände Angebot, was rund 2500 Titel seien. Verkauft wurden 5926 Bände. Hier kann man einen Dreisatz versuchen: Wenn 6210 Bände 2500 Titel sind, wieviel sind dann 5926 Bände? Das Ergebnis 2386 mag einen groben Anhaltspunkt geben. 1995 wurden 2630 Titel der Gymnasialbibliothek ausgezählt. Es wurden also - die Zahl 2386 Titel als richtig angenommen - etwa 91 % der Titel verkauft. Dies kann man durchaus als Verkauf "der" Gymnasialbibliothek bezeichnen.

In der SVZ wird die glatte Lüge von Koslik zitiert, "Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden" (was [nach Koslik] eine "Todsünde" wäre).

http://archiv.twoday.net/stories/197335310/

Nicht nur ich habe darauf hingewiesen, dass in den Online-Angeboten von Peter Hassold und der mit ihm familiär verbundenen Händler im Raum Augsburg zahlreiche Drucke zur Geschichte Stralsunds und Pommerns anzutreffen sind, teils mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Provenienz aus der Stralsunder Stadtbibliothek oder der Gymnasialbibliothek.

Soweit in den Äußerungen der Stadt stets der Eindruck erweckt wurde, dass nur Bestände der Gymnasialbibliothek verkauft wurden, ist das ebenfalls gelogen. Ich habe in einer Reihe von Beiträgen in Archivalia (zu denen auch einige Bild-Hinweise auf Facebook kommen: http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund ) nachgewiesen, dass aus dem übrigen Bestand des Stadtarchivs ebenfalls zahlreiche Bände verkauft wurden, darunter sogar mindestens zwei Bände aus der hochgeschätzten Löwenschen Bibliothek. (Mögen diese Bände womöglich auch nicht von Löwen selbst gesammelt worden sein, wie mir der Erforscher der Sammlung Dietmar Gohlisch soeben per Mail mitteilt, da man später auch Bände anderer Provenienz aus dem 17./18. Jh. mit dem Exlibris der Bibliothek versehen hat, was aber an der rechtlichen Beurteilung nichts ändert. Die so geschaffene sogenannte "Barockbibliothek" war ganz sicher unveräußerliches Kulturgut, wie es der kommunale Satzungsgeber 2002 vor Augen hatte.)

http://archiv.twoday.net/stories/197333263/

In einem Fall gibt es ein Exlibris der Kirchenbibliothek St. Nikolai:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

Ich konnte durch Auswertung des 1829 gedruckten Katalogs der Stadtbibliothek Stralsund, zeigen, dass damals katalogisierte Bücher in den Angeboten der Antiquariate erscheinen:

http://archiv.twoday.net/stories/197335327/

Es ist auch wahrheitswidrig zu behaupten, dass die Gymnasialbibliothek nicht in den Bibliotheksbestand aufgenommen und nicht katalogisiert wurde. Sie erscheint im Handbuch der historischen Buchbestände 1995 eindeutig als getrennt aufgestellter Sonderbestand der Archivbibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Unter den Katalogen steht dort: "Standortkataloge der Gymnasialbibliothek [hschr.]" Die Bibliothek war also katalogisiert. Standortkataloge wurden im 19. Jahrhundert als zeitgemäße Form der Erschließung betrachtet. Damit hatte eine auch rechtlichen Ansprüchen genügende Inventarisierung stattgefunden.

Wenn die Stadt behauptet, die Sammlung sei nicht mehr vollständig gewesen, so erstaunt das, weil von Bestandslücken keine Silbe in der Charakterisierung von 1995 (also nach Ende der DDR) zu finden ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Stralsund bei Auskünften gegenüber der Printpresse und gegenüber mir mehrfach gegen ihre presserechtliche Auskunftsverpflichtungen verstoßen und gelogen hat.”

Ergänzend merke ich an: Nachdem der Antiquar Peter Hassold am 1. November telefonisch mir gegenüber bestätigt hatte, er habe einen Vertrag mit der Stadt Stralsund

http://archiv.twoday.net/stories/197332570/

ist die Heimlichtuerei der Stadt hinsichtlich dieses Punktes gegenüber der Presse nicht verständlich.

ZUSAMMENFASSUNG

Selbst wenn ein Anordnungsgrund bei einem Teil der Fragen aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vom Gericht bei der angesichts
der Eilbedürftigkeit nur kursorischen Prüfung nicht bejaht werden
könnte, beantrage ich, die Stadt zu verpflichten, die anderen Fragen
und insbesondere Frage 1 wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu
beantworten.

Dr. Klaus Graf

UPDATE

Das Verfahren wird unter 2 A 1627/12, das Eilverfahren unter 2 B 1626/12 vom VG Greifswald geführt. Die Stadt hat bis nächsten Montag Frist zur Stellungnahme bekommen, danach kann ich mich nochmals äußern. Das Gericht hat eine Entscheidung in der nächsten Woche in Aussicht gestellt.

Der Artikel der preisgekrönten Journalistin Heike Schmoll "Jäger des verlorenen Bücherschatzes. Der Oberbürgermeister von Stralsund hat wertvolle Schriften aus dem Mittelalter verkauft, um Haushaltslöcher zu stopfen. Historiker sprechen von einem Skandal" (FAZ vom 10.11.2012, S. 4, nicht online) verzichtet auf stilistische Brillanz, gibt aber eine meist nüchterne, im wesentlichen korrekte Darstellung des Falles.

Trotz aller Sachlichkeit schimmert deutlich durch, wem die Sympathien der Autorin gehören, wenn es heißt: "Vierzig Jahre DDR hat sie [die Gymnasialbibliothek] unbeschadet überstanden. Nun wurde sie von der Stadt verscherbelt, ohne zuvor fachkundigen Rat einzuholen".

Auch die FAZ konnte die Informationsblockade der Stadt nicht überwinden: "Der Pressesprecher der Stadt, Peter Koslik gibt sich gegenüber dieser Zeitung zugeknöpft. Ob der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek verkauft wurde oder nur Teile, ob die Stadt überhaupt wusste, was sie im einzelnen veräußerte, weiß er nicht zu beantworten".

Hier wird deutlich, dass die Stadt Stralsund wiederholt eindeutig gegen ihre presserechtliche Verpflichtung, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu erteilen, verstoßen hat.

Siehe dazu: "Die Auskunft ist wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen. Vollständig bedeutet, dass nicht nur Weglassen wesentlicher Elemente ein unrichtiger Eindruck erzeugt werden darf."
http://www.nachgehakt-online.de/s46.php
Siehe auch VG Cottbus 2001
http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

Meine Mail-Anfrage an das Stadtarchiv vom 22. Oktober 2012 wurde zunächst ignoriert, bis ich am 29. Oktober beim Oberbürgermeister nachhakte. Am 30. Oktober 2012 wurde von Koslik zur Sache nur mitgeteilt: "Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt."
http://archiv.twoday.net/stories/197331274/

Nachdem ich die lokale bzw. regionale Presse alarmiert hatte, bekam diese vergleichsweise rasch weitergehende Auskünfte (die auch mir hätten erteilt werden müssen, Art. 3 GG). Entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch haben beide Zeitungen, obwohl sie mich als Informationsquelle nutzten, mir nicht die jeweilige Antwort der Stadt zugänglich gemacht.

In der Ostsee-Zeitung wurde aus der Antwort der Stadt referiert:

Die Stadt begründete den Verkauf eines Teils der Gymnasialbibliothek auf Anfrage unserer Zeitung damit, dass sie „nicht im Sinne der Satzung des Stadtarchivs“ zu betrachten sei, weil sie aufgrund ihrer „minimalen regionalgeschichtlichen Bedeutung keine Aufnahme in den Bibliotheksbestand des Stadtarchivs fand und daher auch nicht katalogisiert wurde“. Bis auf die Ausnahme besonderer bibliophiler Werke wie Wiegendrucke.
Der Großteil der Gymnasialbibliothek sei für die Nutzer — die wegen stadt- und regionalgeschichtlicher Forschungen ins Archiv kämen — „nicht von Interesse“, heißt es. Die „wenigen relevanten Titel“
seien in den Bibliotheksbestand übernommen worden. Zudem wäre der Erhaltungszustand vieler Bücher schlecht gewesen. Darüber hinaus habe es „ernsthafte Probleme bei der sachgemäßen Lagerung“ — sowohl wegen des Klimas als auch des Platzangebotes gegeben. Der Bestand sei beim Verkauf nicht mehr vollständig gewesen. Ob das mit der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg zusammenhing oder aus anderen Gründen zu Verlusten kam, lasse sich nicht mehr ermitteln. Bei den Werken handele es sich um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer in Philologie und Thelogie [sic!].

Nach der ersten Anfrage seien noch zwei weitere Angebote eingeholt werden. Der Meistbietende habe den Zuschlag erhalten. Dem privaten Käufer seien 6210 Bände angeboten worden. Da es sich zum Teil um mehrbändige Werke handelte, wären das etwa 2500 Titel. 5926 Bände habe der Antiquar erworben Zum Preis wollte sich die Stadt nicht äußern, machte aber deutlich, dass man gerade wegen „der in Aussichten stehenden Einnahme“ den Verkauf überhaupt in Erwägung gezogen habe. „Kein öffentlicher Träger hätte ein solches Angebot machen können“, heißt es. Der Erlös soll für „Anschaffungen und dringend nötige bestandserhaltende Maßnahmen des Stadtarchivs“ verwendet werden.

https://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/archiv.phtml?SID=563ed07bb264241a42f80207a22cf398&param=news&id=3596920

Daraus geht klar hervor, was jetzt Koslik gegenüber der FAZ nicht mehr wiederholen wollte: Nur wenige stadt- und regionalgeschichtliche Titel wurden in den Bibliotheksbestand übernommen - der Rest wurde verkauft. Dazu stimmt auch die Umfangsangabe von 6210 Bände Angebot, was rund 2500 Titel seien. Verkauft wurden 5926 Bände. Hier kann man einen Dreisatz versuchen: Wenn 6210 Bände 2500 Titel sind, wieviel sind dann 5926 Bände? Das Ergebnis 2386 mag einen groben Anhaltspunkt geben. 1995 wurden 2630 Titel der Gymnasialbibliothek ausgezählt. Es wurden also - die Zahl 2386 Titel als richtig angenommen - etwa
91 % der Titel verkauft. Dies kann man durchaus als Verkauf "der" Gymnasialbibliothek bezeichnen.

In der SVZ wird die glatte Lüge von Koslik zitiert, "Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden" (was [nach Koslik] eine "Todsünde" wäre).

http://archiv.twoday.net/stories/197335310/

Nicht nur ich habe darauf hingewiesen, dass in den Online-Angeboten von Peter Hassold und der mit ihm familiär verbundenen Händler im Raum Augsburg zahlreiche Drucke zur Geschichte Stralsunds und Pommerns anzutreffen sind, teils mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Provenienz aus der Stralsunder Stadtbibliothek oder der Gymnasialbibliothek.

Soweit in den Äußerungen der Stadt stets der Eindruck erweckt wurde, dass nur Bestände der Gymnasialbibliothek verkauft wurden, ist das ebenfalls gelogen. Ich habe in einer Reihe von Beiträgen in Archivalia (zu denen auch einige Bild-Hinweise auf Facebook kommen: http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund ) nachgewiesen, dass aus dem übrigen Bestand des Stadtarchivs ebenfalls zahlreiche Bände verkauft wurden, darunter sogar mindestens zwei Bände aus der hochgeschätzten Löwenschen Bibliothek. (Mögen diese Bände womöglich auch nicht von Löwen selbst gesammelt worden sein, wie mir der Erforscher der Sammlung Dietmar Gohlisch soeben per Mail mitteilt, da man später auch Bände anderer Provenienz aus dem 17./18. Jh. mit dem Exlibris der Bibliothek versehen hat, was aber an der rechtlichen Beurteilung nichts ändert. Die so geschaffene sogenannte "Barockbibliothek" war ganz sicher unveräußerliches Kulturgut, wie es der kommunale Satzungsgeber 2002 vor Augen hatte.)

http://archiv.twoday.net/stories/197333263/

In einem Fall gibt es ein Exlibris der Kirchenbibliothek St. Nikolai:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

Ich konnte durch Auswertung des 1829 gedruckten Katalogs der Stadtbibliothek Stralsund, zeigen, dass damals katalogisierte Bücher in den Angeboten der Antiquariate erscheinen:

http://archiv.twoday.net/stories/197335327/

Es ist auch wahrheitswidrig zu behaupten, dass die Gymnasialbibliothek nicht in den Bibliotheksbestand aufgenommen und nicht katalogisiert wurde. Sie erscheint im Handbuch der historischen Buchbestände 1995 eindeutig als getrennt aufgestellter Sonderbestand der Archivbibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Unter den Katalogen steht dort: "Standortkataloge der Gymnasialbibliothek [hschr.]" Die Bibliothek war also katalogisiert. Standortkataloge wurden im 19. Jahrhundert als zeitgemäße Form der Erschließung betrachtet. Damit hatte eine auch rechtlichen Ansprüchen genügende Inventarisierung stattgefunden.

Wenn die Stadt behauptet, die Sammlung sei nicht mehr vollständig gewesen, so erstaunt das, weil von Bestandslücken keine Silbe in der Charakterisierung von 1995 (also nach Ende der DDR) zu finden ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Stralsund bei Auskünften gegenüber der Printpresse und gegenüber mir mehrfach gegen ihre presserechtliche Auskunftsverpflichtungen verstoßen und gelogen hat.

Zurück zum Artikel von Schmoll! Erwähnt wird die Stellungnahme des VdA http://archiv.twoday.net/stories/202635163/ . Der zweite Teil des Beitrags ist dann sehr stark auf mich fokussiert.

Die ja auch medientheoretisch interessante Tatsache, dass ich die Kampagne als Internetaktivist zunächst im Weblog Archivalia (und der Mailingliste INETBIB) begonnen habe, wird unterschlagen, es wird nur von einem "offenen Brief" gesprochen. Einmal mehr ignoriert die Journaille die Leistung von Bloggern.

Offener Brief an den Bürgermeister von Wismar:
http://archiv.twoday.net/stories/197336228/

Schmoll attestiert den historischen Schulbibliotheken, Teil eines umfassenden frühneuzeitlichen Wissensbestandes zu sein und "einzigartige Quellen für die Bildungs- und Mentalitätsgeschichte einer Stadt".

Schmoll erwähnt das bei Zisska versteigerte Stück, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass ich den Verkauf für 2800 Euro an eine öffentliche deutsche Sammlung (nach Auskunft des Auktionshauses eine staatliche Institution, BSB?) schon am Donnerstag gemeldet hatte:

http://archiv.twoday.net/stories/197340576/

Dass man es als Edelfeder nicht so mit den Details hat, wird auch deutlich, wenn - stilistisch wenig geglückt - im Anschluss daran zu lesen ist: "Es könnte also sein, dass nicht nur Teile oder der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek, sondern auch weitere Bände aus dem Stadtarchiv verkauft worden sein könnten." Wie ich oben schrieb, habe ich schon vor etlichen Tagen Nachweise anhand der auf den Antiquar-Fotos erkennbaren bzw. in den Beschreibungen gegebenen Provenienzmerkmale und anhand des gedruckten Katalogs von 1829 in diesem Weblog publiziert.

Abschließend wird meine angekündigte Auskunftsklage und der Maulkorb für die Stadtarchivarin in der Bürgerschaft erwähnt.

Unerfreulich ist, dass meine Person so in den Vordergrund geschoben wird, was bedeutet, dass für die viel wichtigere "Bewegung", initiiert von unserem kleinen Orga-Team, auf Open Petition (viele wutbürgerliche Kommentare!) und auf Facebook kein Platz mehr vorhanden ist. Von den Protestschreiben wird nur das des VdA erwähnt (und mein offener Brief). Auch Trägerinnen des Deutschen Sprachpreises bekommen für die Samstagsausgabe der FAZ nur sehr begrenzten Platz eingeräumt.

Aber wir wollen nicht undankbar sein. Das Thema ist in der Mainstreampresse (man mag auch sagen: an der ersten Adresse der deutschen Printpresse) mit einem alles in allem doch guten Bericht angekommen. Die sehr gute Resonanz bei Open Petition und auf Facebook, die wachsende Empörung auch bei Fachleuten (nach wie vor schweigen aber die Bibliotheksverbände) - all das berechtigt zu einem gewissen Optimismus. Hoffen wir, dass das Verwaltungsgericht Greifswald, bei dem ich gleich meine Klage einreichen werde, die Eilbedürftigkeit erkennt und die Stadt Stralsund rasch zur überfälligen Auskunft verpflichtet. Meine Fragen

http://archiv.twoday.net/stories/197335588/

wurden nicht beantwortet und zwar nicht eine einzige, auch nicht die vergleichsweise "harmlosen".

***

Wasserstand: 294 Likes gibt es auf Facebook:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Die Petition steht bei 1287 Stimmen:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

***

http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Sammlung von Bildern und Links zum Thema auf Pinterest durch Margret Ott:

http://pinterest.com/pommern/rettet-die-archivbibliothek-stralsund-save-the-arc/


Wäre dankbar, wenn jemand mir mitteilen könnte, wo ich diesen handschriftlichen Text meines Grossvaters entziffern lassen kann.
Es handelt sich um seine Eindrücke, 17 jährig, von den letzten Tagen im Leben seines Vaters Georg Fürst zu Schaumburg-lIppe.

http://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html

Der erste der eine Transkription zumailt erhält 1 Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe und das parallele Unrechtssysytem (gebunden, 2006) und ein Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, (2013), kostenlos zugesandt.

vierprinzen@me.com

17 Uhr 52 min

Transkription ging soeben ein, sie kann im Rohentwurf bereits nachgelesen werden unter

http://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html

update 11.11.12
Rekord: innerhalb von 24 Stunden mehr als 200 Zugriffe. Die Aufzeichnungen haben, darüber freue ich mich sehr, Hans Kammler, zumindest in diesem Monat, abgehängt. Ein Sieg der Menschlichkeit.

Klaus Scheffer schreibt im Landtagsblog des WDR zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses: "... Die Aktenberge zum Thema sind legendär. Glücklicherweise aber sind sie noch da. Denn eigentlich ist vorgeschrieben, dass alle an die Ausschussmitglieder ausgehändigten Aktenkopien und auch Datenträger nach Auflösung des Landtags und damit ja auch des Untersuchungsausschusses vernichtet werden müssen. Immerhin handelt es sich ja auch um vertrauliche Angelegenheiten, die nur unter strengen Vorgaben herausgerückt werden dürfen. Heißt: Alle diese tausenden von Seiten, die vor einem halben Jahr gescannt, kopiert und verteilt worden waren, hätten geschreddert werden müssen. Und da es ja jetzt einen neuen U-Ausschuss gibt, hätten die Unterlagen dann wieder aufs Neue kopiert werden müssen. Eine echte Strafarbeit, dazu noch eine teure ...

Die jetzt aber ausfällt. "Glücklicherweise", heißt es dazu im Landtag, habe jemand dafür gesorgt, dass die Datensätze nicht vernichtet worden sind - es gebe da einen zeitlichen Ermessensspielraum, den habe man genutzt. ..."


z. Vernichtung des Unterlagen des Untersuchungsausschusses: s. http://archiv.twoday.net/stories/172008152/

Zur Geschichte des Landesarchiv in Duisburg: s. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+nrw+duisburg

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verfassungsschutzausschuss-berliner-schredderaffaere-wird-immer-abstruser,10809148,20834332.html

Nach Feuerbergs Recherchen muss es Ende Juni in der Abteilung Verfassungsschutz, ansässig im fünften Stock von Henkels Innenverwaltung am Molkenmarkt, hektisch zugegangen sein. Am 29. Juni stand nämlich, offenbar erstmals seit Jahren, ein Termin zur Aktenvernichtung in der Bundesdruckerei an.

In einem kleinen fensterlosen Raum des für die Vernichtung zuständigen Geheimschutzbeauftragten stapelten sich die Kartons: Rechts die zum Schreddern, links die fürs Landesarchiv. Weil die Aktenordner zum Thema Rechtsextremismus Ende Juni noch nicht, wie vorgesehen, aus den Ordnern entnommen worden waren, bat der Geheimschutzbeauftragte den langjährigen Referatsleiter dieses Bereichs, die „Entheftung“ zu erledigen, so Feuerberg.

Der Beamte, dessen Jobbeschreibung eigentlich anders lautet, tat dies zwischen dem 25. und dem 29. Juni: erst die eine Hälfte mit zwei Mitarbeitern, dann die andere allein. Aber er nahm sich die Kartons links im Raum vor – statt die rechts. „Ein Hörfehler? Ich weiß es nicht“, sagte Feuerberg.

Die Folge: Die Archiv-Akten wurden zusammen mit den anderen vernichtet. Schlamperei oder Plan? Der Sonderermittler hält sich vorerst zurück: „Nach meiner vorläufigen Einschätzung liegt eine vorsätzliche Täuschung nicht besonders nahe.“

 

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