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Immer wieder beschäftigten mich Metasuchmaschinen, die ich selbst außerhalb von Testzwecken nicht nutze.

http://archiv.twoday.net/search?q=metasuchm

Test 2008:
http://archiv.twoday.net/stories/5267976/

Getestete Meta-Suchmaschinen

Alle führen die Suchergebnisse in einer einzigen Treffer-Liste zusammen.

Dogpile
http://www.dogpile.com

eTools.ch
http://www.etools.ch/ (Suche jeweils weltweit)

info.com
http://www.info.com/

Ixquick
https://www.ixquick.com

Mamma
http://www.mamma.com/

Metacrawler
http://www.metacrawler.com/

Metager
http://www.metager.de/

Quadsearch
http://quadsearch.csd.auth.gr/

Webcrawler
http://www.webcrawler.com

Zapmeta
http://www.zapmeta.com

Zum Vergleich Google und Bing.

Aufgabe 1:

10 Punkte, wenn aus den ersten 5 Suchergebnissen der Autor (Uhland) der Zeile

Und was mir süß ist, nenn’ ich alles Tod

hervorgeht. Die Suchmaschine muss also mit einem Umlaut und einem Komma sowie Apostroph zurechtkommen.

Teil 2: Für jeden korrekten (auf den Gedichttext führenden) Treffer (unter den ersten 10 Treffern) bei der entsprechenden Phrasensuche gibt es 1 Punkt.

Wer auf dem letzten Platz landet, fliegt raus.

Dogpile
10+4=14

eTools.ch
10+6=16

info.com
10+4=14
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Ixquick
0+2
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Mamma
0+2=2

Metacrawler
10+3=13

Metager
10+0.
Hier muss man erst einmal den Suchstring von dem Komma und dem Apostroph befreien, sonst liest man nur: "Sie haben in Ihrer Eingabe nicht zulässige Zeichen benutzt", was SEHR lästig ist. Eine echte Phrasensuche hat Metager nicht, es kann nur in den gefundenen Titeln/Schnipseln gesucht werden [*]. Nur Wikisource auf Platz 5 hat Metager vor einer Doppelnull gerettet.

Quadsearch
0+0= 0
Bei der Phrasensuche gar keine Treffer.

Webcrawler
10+4=14
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Zapmeta
0+3=3
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Quadsearch fliegt raus.

Vergleich:

Google
10+7=17
Teil 2 ohne übersprungene Ergebnisse.

Bing
0+2=2

Aufgabe 2

Auf die Suchanfrage letzter fürstbischof würzburg soll den ersten fünf Treffern die Information, dass es Karl Georg von Fechenbach war, entnommen werden. Dafür gibt es 5 Punkte. Wer jetzt den niedrigsten Punktestand hat, fliegt raus.

Dogpile 5
eTools.ch 5
info.com 5
Ixquick 5
Mamma 5
Metacrawler 5
Metager 5
Webcrawler 5
Zapmeta 0

Google und Bing kriegen je 5 Punkte.

Zapmeta fliegt raus.

Aufgabe 3

Unter den ersten 5 Treffern zu heroldsromantik sollen 2 sachdienliche sein, die sich auf den Aufsatz von Knaus beziehen. Dafür gibt es 5 Punkte. Die mit dem jetzt niedrigsten Punktwert fliegen raus.

Dogpile 0
eTools.ch 5
info.com 0
Ixquick 5
Mamma 5
Metacrawler 5
Metager 5
Webcrawler 0

Google und Bing schaffen die Hürde. Ixquick und Mamma haben jetzt nur 13 Punkte und müssen uns verlassen, da Bing mit 12 Punkten außer Konkurrenz mitspielt.

Aufgabe 4

Bei der Suche nach cgm 699 soll unter den ersten fünf Treffern ein deutlicher Hinweis auf das Digitalisat des MDZ sein (z.B. via Handschriftencensus). Auch hier wieder 5 Punkte. Die letztplazierten müssen gehen.

Dogpile 0
eTools.ch 5
info.com 0
Metacrawler 5
Metager 0
Webcrawler 0

Google schafft es locker, Bing mit Ach und Krach (Link auf die Handschriftencensusliste mit Link zum Digitalisat).

Dogpile, Info und Webcrawler müssen mit 19 Punkten gehen.

Fazit: eTools.ch führt mit 31 Punkten, Metacrawler hat 28. Abgeschlagen ist Metager mit 20 Punkten, das aufgrund fehlender Phrasensuche eigentlich für ernsthafte Recherchen nicht in Betracht kommt [*]. Zum Vergleich: Google hat 32 Punkte, Bing 17.

Wenn man meint, dass man unbedingt eine Metasuchmaschine nutzen will, kann man zu eTools oder Metacrawler greifen.

Update: [*] Metager hat eine Phrasensuche (siehe INETBIB 11.3.2013) mit ", auf die man aber nicht stößt, wenn man der Anleitung auf dem Fehlerbildschirm folgt, den man bei Eingabe von "Sonderzeichen" erhält. Es bleibt daher bei der Punktevergabe, da man bei den anderen Suchmaschinen Komma und Apostroph nicht entfernen muss.

". Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Aufklärung der Skandale um den Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB) nimmt am 22. März seine Arbeit auf. Das beschlossen die Obleute des Ausschusses jetzt bei ihrem ersten Treffen. Den PUA-Vorsitz übernimmt Sven Wolf (SPD). Die Obleute der Fraktionen sind Hartmut Ganzke (SPD), Klaus Voussem (CDU), Dirk Wedel (FDP), Marc Olejak (Piraten) sowie Stefan Engstfeld (Grüne). Es zeichnet sich ab, dass der Ausschuss gemäß der rot-grünen Mehrheit mit der Aufarbeitung der Unregelmäßigkeiten beim Bau des Duisburger Landesarchivs beginnen wird. ....."
Quelle: RP-Online, 1.3.13

".... Die sogenannte "Welle", der Anbau neben dem Speicher, werde Ende April an das Landesarchiv (LAV) übergeben. Der Lesesaal innerhalb des Neubaus sei größtenteils fertiggestellt.

Der zweite Teil des Gebäudekomplexes – der alte Speicher und der Turm – sollen im Sommer bezugsfertig sein. .... In dem 160 Meter langen Anbau stehen neben dem Archivbereich mit Lesesaal und Präsenzgeschäften für die Nutzer auch 9000 Quadratmeter Bürofläche zur Verfügung, die befristet für acht bis zehn Jahre vermietet werden sollen. Die Verbindung der beiden Gebäudeteile wird durch das große Foyer hergestellt, das sich zur Uferpromenade hin öffnet. 200 Nutzer sollen hier nach Schätzung des BLB täglich begrüßt werden. Eine Besonderheit ist die Dachkonstruktion des 77 Meter hohen Turmes. Sie besteht aus Hohlziegeln, die auf Aluminiumrohre aufgefädelt wurden und beherbergt wichtige technische Anlagen. Gustmann geht davon aus, dass das LAV den Anbau bis zur Übergabe des Speichers im Sommer bereits bezogen hat. Das Landesarchiv selbst rechnet damit, dass der Umzug erst Mitte des Jahres beginnt.

Quelle: Fabian Spiess, rp-online.de, 28.2.2013

http://liber.library.uu.nl/index.php/lq/article/view/8089

Libraries often are the only source for public domain material such as unique manuscripts. This position puts them in power when determining the conditions under which reproductions can be delivered. This position is prone to change as soon as public domain material is available via internet and thus can be copied by anyone.
We can observe a variety in re-use policies among cultural heritage institutions, in which not only libraries but also archives and museums are involved. And there certainly is no unanimity when it comes to commercial re-use. The situation becomes even more complicated when public-private partnerships are involved in which the commercial party poses restrictions on access and/or re-use.The paper analyses the legal issues that are at stake in deciding about the library’s re-use policy of digitised heritage material within the public domain. It also gives an overview of arguments pro and con open access without any restrictions. Its conclusion is in favour of no limitations for re-use, commercial or not.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130305_Freie_Inhalte_auf_den_Seiten_des_Bundesjustizministeriums.html

Die Lizenz CC-BY-ND gilt nur für eigens so gekennzeichnete Texte (nur Website, offenbar keine der als Download angebotenen Broschüren), NICHT für Bilder.

Welche Urhebernennung das BMJ wünscht, wird nicht spezifiziert.

Völlig daneben ist jedoch das Veränderungsgebot, das nicht nur Übersetzungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verhindert, sondern auch jegliche Kürzung. Alle Texte dürfen nur unverändert und das heißt eben auch UNGEKÜRZT weitergenutzt werden. Aus der folgenden Rede darf man ohne Erlaubnis des BMJ nicht einfach eine Passage wiedergeben (soweit diese Passage urheberrechtlich geschützt ist und keine Urh_Schranke greift).

Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim BRAK Dialog am 21. Februar 2013 im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz in Berlin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Filges,
sehr geehrter Herr von Ruckteschell ,
sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, meine Damen und Herren!

Seien Sie im Bundesjustizministerium herzlich willkommen. Ich bin mir nicht sicher, ob man bei einer bisher einmaligen Wiederholung schon von Tradition sprechen darf – es ist jedenfalls schön, dass die BRAK nach der letzten Veranstaltung vor zwei Jahren nun erneut Gastgeber eines berufspolitischen Dialoges hier im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz ist.

Vom Namensgeber Gustav Radbruch stammt die Feststellung, bei der juristischen Tätigkeit handele es sich um „Verstandesarbeit“, um die „Beherrschung der verschwommenen Wirrsal menschlicher Beziehungen durch die Schärfe klarer Begriffe“.

Dies ist aber erst möglich, wenn zunächst das „Wirrsaal“ der Beziehungen erfasst und durchschaut wird. Deshalb gehört es zur Aufgabe aller juristisch Tätigen, zur Aufgabe sowohl der berufständischen Vertretungen und Verbände wie der Politik, neue und aktuelle Entwicklungen oder sich abzeichnende strukturelle Veränderungen stets aufmerksam zu verfolgen, aufzunehmen und zu überlegen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Das betrifft natürlich auch den Bereich der beratenden Tätigkeit in unterschiedlichem Kontext. Bekanntlich hat es hinsichtlich der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Anpassungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, zu denen die Anwaltschaft ja ganz wichtige Impulse gegeben hat, immer noch keine abschließende parlamentarische Befassung gegeben.

Vereint hatten BRAK und DAV immer wieder darauf hingewiesen, dass die derzeitige Rechtslage eine Lücke für die Freien Berufe enthält. Der Lösungsvorschlag des BMJ führte auch deshalb zu Gesprächsbedarf, weil er die Frage berührt, ob sich mit Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung das Bild des Anwaltes im 21. Jahrhundert generell ändere und ob dies mit den Vorstellungen des freien Berufes mit seinen hohen Anforderungen und einem besonderen Selbstverständnis bei der Ausübung der Arbeit kollidiere.

Es geht, meine Damen und Herren, bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung letztlich aber gar nicht um eine Haftungsbeschränkung für die Freien Berufe; da fast allen die Kapitalgesellschaften, zumindest die GmbH, zur Verfügung stehen, gibt es diese ja längst.

Es geht vielmehr um eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform mit transparenter Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter. Das Gewerbe hat mit der GmbH&Co.KG schon seit langem eine solche Option.

Die Öffnung der GmbH&Co.KG für die freien Berufe wäre natürlich auch denkbar gewesen, nämlich indem man das Handelsrecht zu einem generellen Unternehmensrecht umbaut. Das aber würde wiederum die Einbeziehung der freiberuflichen Tätigkeit in die Gewerbesteuer bedeuten, die wir gerade nicht wollen.

Die für den Freien Beruf angemessene, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Lösung ist daher die Weiterentwicklung der Partnerschaftsgesellschaft zu einer Personengesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – bei gleichzeitigem Schutz der Mandanten durch Einführung einer entsprechenden Versicherungspflicht.

Ich bin deshalb der Ansicht, dass die grundsätzliche Debatte bereits entschieden ist. Nun ist es an der Zeit, die erforderlichen gesetzgeberischen Anpassungen zügig vorzunehmen – auch, weil wir nicht wollen, dass auf englische Gesellschaftsformen zurückgegriffen wird.

Meine Damen und Herren,

bei einem anderen Thema haben wir jetzt den nächsten wichtigen Schritt gemacht. Vor zwei Wochen hat im Bundestag endlich die 1. Lesung zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz stattgefunden; daran arbeiten wir im Ministerium bekanntlich seit Jahren und ich glaube, es liegt im Interesse aller, dass es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz wird an die veränderten europäischen Anforderungen und die Entwicklung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung angepasst. Im Bereich der Gerichtskosten werden die derzeit über die gesamte Kostenordnung verteilten Wertregelungen zusammengeführt und systematisiert; in gerichtlichen Streitsachen sollen die Gerichtsgebühren um durchschnittlich 12 % steigen – und dies gleichmäßig über alle Instanzen. Auch das neue Notarkostenrecht wird moderner und transparenter. Zum Beispiel werden leistungsorientierte Gebühren geschaffen, etwa durch die Einführung von Mindestgebühren in Beurkundungsverfahren und die Absenkung der Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung. Aus verständlichen Gründen dürfte für Sie von besonderer Bedeutung sein, dass wir die Modernisierung des Kostenrechts bekanntlich mit der überfälligen Anpassung der Gebühren, der Honorare und Entschädigungen in allen Justizkostengesetzen verbunden haben.
Seit mehr als acht Jahren sind die Vergütungen für Rechtsanwälte jetzt unverändert geblieben, die der Notare sogar seit mehr als 25 Jahren; sie werden nun aber wieder der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

Lassen Sie mich, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch einen Satz zum Gesetzentwurf zum Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht sagen, das ja gemeinsam mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beraten worden ist. Gerade angesichts zum Teil missverständlicher oder gar falscher medialer Berichterstattung ist es mir wichtig, immer wieder sehr deutlich zu machen, dass die Prozesskostenhilfe als eine wichtige soziale Errungenschaft unbedingt erhalten werden soll. Deshalb hat die Bundesregierung auch bewusst einen etwas anderen Ansatz als die Länder gewählt und viele Vorstellungen nach einer stärkeren Eigenbeteiligung der Hilfeempfänger nicht übernommen.

Es muss zwar sichergestellt werden, dass die leider begrenzten staatlichen Mittel denjenigen zukommen, die sie tatsächlich benötigen; Menschen, die ausschließlich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII – also Hartz IV oder Sozialhilfe – beziehen, und die bisher ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten haben, werden auch künftig keine Raten zahlen müssen.

Wer aber wirtschaftlich in der Lage ist, einen Beitrag zur Rückzahlung der gewährten Prozesskostenhilfe zu leisten, soll dies künftig in etwas größerem Umfang als bisher tun; denn durch die Prozesskostenhilfe soll der Bedürftige dem Durchschnittsverdiener nur gleich, nicht aber besser gestellt werden – so übrigens auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Obwohl es sich um einen anderen, hiervon völlig unabhängigen Gesetzentwurf handelt, darf ich an dieser Stelle übrigens noch erwähnen, dass die Bundesregierung plant, das Institut der Prozesskostenhilfe in einem Bereich sogar erstmalig einzuführen; nämlich für Drittbeteiligte in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Meine Damen und Herren,

ein weiteres Thema, mit dem Sie sich heute befassen werden, ist die Frage der berufsrechtlichen Stellung des Syndikus¬anwalts. Sie alle kennen die geltende Rechtslage, die, das kann man nicht anders sagen, eindeutig ist. Nach dem Willen des bisherigen Gesetzgebers und auch nach ständiger Rechtsprechung hat der Syndikusanwalt nach deutschem Recht im Unternehmen nicht die Stellung und Pflichten eines Rechtsanwalts. Bekanntlich ist die Doppelberufstheorie in jüngerer Zeit erneut vom Bundesgerichtshof und zudem auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden.

Allerdings haben sich in den letzten Jahren, und auch das kann nicht ernsthaft bezweifelt werden, Umfang und Ausgestaltung der Tätigkeit von Unternehmensjuristen verändert – Syndikusanwälte sind für viele Unternehmen mittlerweile zu unverzichtbaren Experten geworden, die sich im Geschäftsumfeld bestens auskennen und mit ihrer Expertise und ihren Beratungsleistungen unmittelbar zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Gerade vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass die – vor einigen Jahren ja schon fast ad acta gelegte – berufspolitische Diskussion um die Stellung der Syndici nun wieder voll entbrannt ist und auch bei den beiden wichtigen Verbänden, der BRAK und dem DAV, intensiv geführt wird.

Vor einigen Tagen habe ich auf dem Unternehmensjuristenkongress bereits deutlich gemacht, dass auch wir uns diesen Debatten nicht verschließen wollen, im Gegenteil: offen dafür sind.

Allerdings kennen Sie auch alle die schwierigen Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Es geht nicht nur um die Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit, sondern auch darum, wie gegebenenfalls das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Beschlagnahmeverbot, die sogenannten Anwaltsprivilegien, ausgestaltet werden müssten. Diese Privilegien sollen ja nicht dem Anwalt zugute kommen, sondern sie gibt es im Interesse des Mandanten zur Ausübung seiner Tätigkeit. Gerade weil sie für unsere Rechtsordnung entscheidende Elemente darstellen, sind die kompliziert ausgestalteten Regelungen in der StPO „gelebtes Verfassungsrecht“ und dürfen als solche nicht aufgeweicht werden.

Damit ist aber die Diskussion, ob es nicht grundsätzlich möglich wäre, sie auch auf Syndici zu übertragen, keinesfalls ausgeschlossen; gerade angesichts der kontroversen Debatte halte ich es nicht für den richtigen Weg, alles von Anfang an apodiktisch abzulehnen. Man muss die Fragen aber natürlich auch in einen internationalen Kontext rücken. Eine vollständige Verpflichtung zur Aussage würde beispielsweise mit Regelungen in anderen Rechtsordnungen kollidieren, etwa der amerikanischen, wo das Recht der Zeugnisverweigerung im Interesse des Mandanten umfänglich gewährt wird. Wenn dagegen nach nationalem Recht aufgrund der Aussageverpflichtung auch Firmeninterna offengelegt werden müssten, könnte das natürlich erhebliche negative Auswirkungen für die Unternehmen haben. Eine Schlechterstellung der hiesigen Unternehmen in internationalen Prozessen kann aber kaum im Gesamtinteresse liegen.

Weitere ungelöste Probleme – lassen Sie mich nur das bekannte Dilemma mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger einerseits und dem Versorgungswerk der Anwälte andererseits erwähnen – müssen ebenfalls beantwortet werden.

Es gibt, meine Damen und Herren, für all diese Fragen natürlich noch keine Patentlösung. Sicherlich wird es in dieser Legislaturperiode auch keinen Gesetzentwurf mehr geben – auch keinen „geräuschlosen“, wie es Siegfried Kauder Anfang des Monats offenbar noch angedeutet hat . Klar ist aber auch: Wir dürfen die Debatte jetzt nicht wieder in die Schublade schieben und weitere 20 Jahre warten, um sie dann erneut aufzugreifen. Insofern erhoffe ich mir von Ihren Beratungen natürlich auch weitere Erkenntnisse und Empfehlungen.

Ihrer Veranstaltung wünsche ich nicht nur einen erfolgreichen, sondern auch einen möglichst angenehmen Verlauf hier im Bundesministerium der Justiz. Vielen Dank.

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2013/20130222_BRAK_Dialog.html?nn=1477162

Probleme: Mehrere Einzeltexte auf einer Seite. Bezieht sich das Veränderungsgebot auf den Gesamttext oder die Einzeltexte?

Müssen bei Artikeln mit Links auch die Links wiedergegeben werden?

Von Christian Gries:

http://www.ahf-muenchen.de/Tagungsberichte/Berichte/pdf/2013/038-13.pdf

Auszüge:

"Groebner forderte für die Wissenschaften eine „Information zweiter Ordnung“, ohne zu erkennen, dass der digitale Raum genau diese Informationen und Ebenen
ermöglicht oder längst bereithält. Er ignorierte offenbar Portale wie Archivalia ( http://archiv.twoday.net ) oder
www.hypotheses.org und Technologien wie Twitter und Blogs, die genau diese Zwischenebenen ermöglichen
und zum „Konzentrieren“ und „Fokussieren“ erziehen."

"In einer Vielzahl von Nachlesen wurden die Thesen der Tagung bereits diskutiert. Hauptreibungspunkt war
sicher der Beitrag von Valentin Groebner, der seine „Netzernüchterung“ ( http://rkb.hypotheses.org/237 ) zwischenzeitlich an vielen Fronten verteidigen muss. Eine lesenswerte Zusammenstellung von Beiträgen zu der
von Groebner angestoßenen „Masturbations-Debatte“ gibt es von Klaus Graf auf hypotheses.org
( http://redaktionsblog.hypotheses.org/951 ) und bei Archivalia ( http://archiv.twoday.net/stories/235552833/ )."

Der Kölner FMT hatte hier keine gute Presse:

http://archiv.twoday.net/search?q=alice+schwarzer

"Mit rund 8.000 Bildern – Fotos, Flugblättern, Plakaten – geht der FrauenMediaTurm pünktlich zum 8. März online. Parallel zur Literaturdatenbank mit ihren über 60.000 verschlagworteten Texten stellt der FMT damit bereits archivierte sowie zusätzlich recherchierte visuelle Dokumente ins Netz. Sie sind ab sofort nach Namen, Ereignissen und Quellen recherchierbar. Es ist unserer Kenntnis nach das erste Mal (zumindest in Europa), dass ein politisches Archiv systematisch nicht nur Texte, sondern auch Bilder in diesem Umfang online öffentlich macht."

http://www.frauenmediaturm.de

Das Haar in der Suppe ist schnell gefunden. Sattes Copyfraud, denn soweit der FMT nicht bei anderen klaut (z.B. bpk) behauptet er dreist Copyright: FMT und versieht auch alte Bilder mit einem ekligen Wasserzeichen. Und natürlich von Nachnutzbarkeit keine Spur.




"Jane Unger soll neue Leiterin des Stadtmuseums Halle (Saale) werden. Das hat HalleSpektrum.de erfahren. [...] Der Posten im Stadtmuseum war seit Januar 2009 vakant, damals musste Christian Hirte seinen Hut nehmen. Nun also eine Frau auf dem Posten, die in diesem Sektor noch nie gearbeitet hat und nach Informationen von HalleSpektrum.de dort auch gar nicht arbeiten will. [...] Unger war von Wiegand am 4. Dezember als Personalamtschefin abgesetzt worden. Er schob sie ins Sozialamt ab. Ende Januar klagte sie sich in der Stadtverwaltung auf einen der Tarifgruppe angemesseneren Posten zurück."

http://hallespektrum.de/nachrichten/politik/tollhaus-rathaus-ex-personalamtschefin-wird-gegen-ihren-willen-museumsleiterin/34644/

Siehe auch
http://hallespektrum.de/nachrichten/politik/vom-personalamt-ins-museum-stadtraete-verwundert/34908/

http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de/

Irgendein Nutzen ist auf Anhieb nicht ersichtlich. Ich klicke einen Treffer zu Berlin in der sogenannten Volltextsuche an und komme zu einer Karteikarte, die ich wie folgt zitieren soll:

Bitte nach folgendem Muster zitieren:
Zit. nach der Karteikarte zu: Politische Rundschau, in: Deutsche Rundschau, April 1899, Bd. 99, H. 13, S. 70-75, „Datenbank Europäische Kulturzeitschriften um 1900“, http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de/

http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de/Karteikarte.php?Karteiindex=2158&index=5

Mehr erfahre ich nicht. Es gibt keinen Hinweis, was der Artikel denn nun mit Berlin zu tun hat bzw. wie seine bibliographischen Daten sind. Und eine direkte Adressierung der einzelnen Karteikarte mittels persistenter Adresse ist auch nicht vorgesehen. Außerdem hätte man die paar Zeitschriften durchaus online bereitstellen können und Links zu den einzelnen Artikeln setzen.

Man muss sich schon einen andern Treffer aussuchen, um ein funktionierendes Beispiel zu finden, und darf nicht auf den erstbesten Murks hereinfallen, indem man einfach zufällig in eine Trefferliste klickt. Solche Beliebigkeit muss bestraft werden.

Die "Digitalisierung von Reiseberichten der Sammlung Desbillons" erfolgt jetzt im semantics-Look:

http://digi.bib.uni-mannheim.de/

Bisher stehen im Portal der Digitalen Sammlungen neben 2 Titeln der Sammlung Otto Selz 122 Titel aus der Sammlung Desbillons zur Verfügung.

Mit keiner Silbe erfährt man hier oder auf der Seite für elektronische Medien von den beachtlichen früheren Digitalisierungsanstrengungen der Bibliothek, von MARABU und CAMENA.

"Anfang 1996 begann die Universitätsbibliothek Mannheim, ausgewählte Seiten alter Drucke und Handschriften für die Präsentation in MATEO zu scannen. Damit sollte ein Schaufenster der wertvollen historischen Buchbestände der Bibliothek geschaffen werden. Bald bemerkten wir, daß einige bedeutende, schöne oder merkwürdige Drucke, die sich bei uns finden, noch nicht im Nachdruck vorliegen. Deshalb gingen wir dazu über, ganze Bücher in hochwertigen Farbscans online [zu stellen]"

"MARABU (= MAnnheimer Reihe Altes BUch, bis Juli 2000 "Editio Theodoro-Palatina" genannt) gibt ausgewählte alte Drucke und Handschriften aus den wertvollen historischen Buchbeständen der Universitätsbibliothek Mannheim im digitalen Faksimilebild wieder. Diese "Reprints" sind durch Einführung und Inhaltsverzeichnis erschlossen. Schwerpunkte der Reihe sind Porträtwerke, Emblem- und Fabelbücher, Schriften gelehrter Frauen und kurpfälzische Geschichtsquellen.

CAMENA (= Corpus Automatum Manhemiense Electorum Neolatinitatis Auctorum) stellt alte Ausgaben neulateinischer Dichtung Deutschlands als Seitenabbild und strukturierten Volltext ins WWW. Das 1999 angelaufene DFG-Projekt, das auf den Erfahrungen von MARABU aufbaut, erprobt Verfahren der Markierung literarischer Texte (TEI) und der Verbundedition, die Text- und Bilddateien kombiniert."

http://www.uni-mannheim.de/mateo/index.html

CAMENO war noch in den letzten Jahren sehr rege, scheint aber seit Mitte 2012 nicht mehr aktiv zu sein.

1961 bis 2009 veranlasst vom Schlesischen Museum zu Görlitz:

http://smgr-dev.visual-library.de/

Das 1933 erschiene Buch zählt zu den Neuzugängen des semantecs-Portals:

http://s2w.visuallibrary.net/

http://s2w.visuallibrary.net/ihd/content/titleinfo/122128

http://s2w.visuallibrary.net/unnamed_collection_123047/nav/classification/123047

http://www.doew.at/

" Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) hat seine Opferdatenbanken erweitert. In einer zehnjährigen Forschungsarbeit gemeinsam mit dem "Karl von Vogelsang Institut" wurden die Namen von Opfern der politischen Verfolgung im Nationalsozialismus erfasst und online gestellt. Damit enthalten die Opferdatenbanken auf der Homepage des DÖW (http://www.doew.at) insgesamt 74.526 Personendaten, davon 63.268 Shoah-Opfer, 4.617 Gestapo-Opfer und 7.971 Opfer politischer Verfolgung. Diese Namen zu finden, wurde auch leichter gemacht, das DÖW hat nämlich seine Homepage überarbeitet."

Via
science.apa.at

"The papers of twenty scientists and organisations have been digitised for this research resource" Für Archivunterlagen, die jünger als 100 jahre sind, muss eine Registrierung erfolgen.

http://wellcomelibrary.org/using-the-library/subject-guides/genetics/makers-of-modern-genetics/digitised-archives/

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2013/03#Rechnungsbuch_vom_Flohmarkt

"Ein Zufallsfund: Hans Braß entdeckte das Buch auf dem "Radschlägermarkt" und kaufte es. Marie-Luise Carl digitalisierte das Buch und stellte es auf dem Server von Genealogienetz.de zur kostenlosen Einsicht bereit, damit es in Reinschrift lesbar gemacht werden kann. Das Rechnungsbuch des Joh. Peter Schieren aus Elfgen beginnt mit Einträgen des Pfarrers Simonis an St. Briktius in Oekoven (ab 1730) und wurde weitergeführt von Joh. Peter Schieren aus Elfgen und einem Schieren aus Noithausen."

http://wiki-commons.genealogy.net/Datei:Rechnungsbuch.djvu

http://kluwercopyrightblog.com/2013/03/06/goodbye-geschriftenbescherming/

Mir war nicht bekannt, dass in den Niederlanden alle, auch die banalsten Schriften urheberrechtlich geschützt sind. Das soll nun ein Ende haben.

Update: Ein englischer Aufsatz dazu von 2012 ist online

https://openaccess.leidenuniv.nl/handle/1887/20321 (ohne brauchbare Metadaten, Buchtitel fehlt:

Annemarie Beunen, ‘Geschriftenbescherming: The Dutch Protection for Non-original Writings’. P.B. Hugenholtz, A.A. Quaedvlieg, D.J.G. Visser (eds.), A Century of Dutch Copyright Law. Auteurswet 1912-2012, Amsterdam: DeLex 2012, p. 57 – 97 )

http://www.zbw-mediatalk.eu/2013/03/open-access-server-econstor-jetzt-mit-uber-50-000-volltexten/

"Auch die Nutzung kann sich sehen lassen: So wurden die Beiträge im letzten Jahr über 1,3 Millionen mal heruntergeladen, manche Texte kommen monatlich auf 1000 Downloads und mehr."

»Der Wissenschaftsstandort Deutschland benötigt nachhaltige Strukturen für Open Access-Publikationen und keine kostenträchtige und ineffiziente Repositorienlandschaft für nicht zitierfähige Versionen bereits veröffentlichter Zeitschriftenbeiträge«, erklärte der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe.
http://www.urheberrecht.org/news/4892/

Zentrale Fachrepositorien wie EconStor zeigen, dass diese Aussagen weitgehend Polemik sind.

https://netzpolitik.org/2013/kein-open-education-aber-itunes-u-e-learning-strategien-deutscher-universitaten/

"Ganz allgemein ist der schleichende Vormarsch von iTunes U an deutschen Hochschulen ein Beleg für das Fehlen institutioneller Akteure, die sich im Bereich von Lernunterlagen für offene Lizenzierung und offene Formate einsetzen. Während im Forschungsbereich die großen Wissenschaftsorganisationen, allen voran die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft, seit Jahren eine konsequente Open-Access-Strategie verfolgen, fühlt sich bislang niemand zuständig für einen offenen Zugang zu digitalen Lernunterlagen."

http://www.nfhdata.de/

http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/nachrichtendienst-fur-historiker-stellt-seinen-betrieb-ein/

Ich bin seit vielen Jahren kein Fan von den Umtrieben von Tobias Berg und habe den NfH auch seit langem nicht genutzt, aber für die vielen glücklichen Besucher dieses Angebots finde ich die Einstellung schade, zumal die Begründung hahnebüchen ist: "aufgrund des am 1. März 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger". In Kraft getreten ist noch gar nix, das Gesetz muss noch durch den Bundesrat und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden (was Schmalenstroer durchaus hätte bemerken sollen).

Blogger betrifft das Gesetz nicht, liest man in der taz:

http://www.taz.de/Blogger-und-Leistungsschutzrecht/!112245/

Ob NfH als gewerblich eingestuft werden müsste? Ich hätte es darauf ankommen lassen, zumal eine erste Abmahnung aus den möglicherweise satten Werbegewinnen finanzierbar sein dürfte. In Summa: ein voreiliger und völlig unnötiger Schritt, unverantwortliche Panikmache.

nachrichtendienst_historiker

Meint im unverwechselbaren Schmalenstroer-Sound:

http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/kolonialismus-im-kasten-eine-gruppe-historikerinnen-hackt-das-dhm/

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0113.html

"Das Aktionsbündnis hält die Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche AutorInnen für überfällig. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz mit einer Änderung von § 38 des Urheberrechtsgesetzes muss jedoch als missglückt abgelehnt werden – zu viele Einschränkungen wären mit diesem neuen Recht verbunden. Zudem ist der Vorschlag unklar und widersprüchlich formuliert. "

Stellungnahme:

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/stellungnahme-verwaistewerke-2013-03.html

Freie Alternativen zu dem scan(da)losen, überteuerten Angebot von Chadwyck-Healey:

http://latina.patristica.net/ - Nachweise aus Google und dem Internet Archive

(Zur Patrologia Graeca: http://graeca.patristica.net/ )

http://www.roger-pearse.com/weblog/patrologia-latina-pl-volumes-available-online/

http://mlat.uzh.ch/MLS/xanfang.php?corpus=2&lang=0 - Teilkorpus als E-Text

http://www.cerl.org/resources/links_to_other_resources/bibliographical_data#researching_print_runs

Eine "Datenbank" als PDF? Und welchen Wert hat eine so großartige Zusammenstellung ohne Quellenangaben?

http://reason.com/reasontv/2013/03/05/amateur-beats-gov-at-digitizing-newspape

Der Artikel schildert detailliert Entstehung und Zweck von

http://www.fultonhistory.com/

One computer expert working alone has built a historic newspaper site that's orders of magnitude bigger and more popular than one created by a federal bureaucracy with millions of dollars to spend. Armed only with a few PCs and a cheap microfilm scanner, Tom Tryniski has played David to the Library of Congress’ Goliath.

Tryniski's site, which he created in his living room in upstate New York, has grown into one of the largest historic newspaper databases in the world, with 22 million newspaper pages. By contrast, the Library of Congress' historic newspaper site, Chronicling America, has 5 million newspaper pages on its site while costing taxpayers about $3 per page.


Einmal mehr zeigt sich, dass man bei der Digitalisierung riesige Geldmittel mit wenig Ertrag verbuttern kann.

(Danke an HS)

29.01.2013. Die zur Universität Erfurt gehörende Forschungsbibliothek Gotha hat bei ihren Vorbereitungen zur Ausstellung „Gotha macht Schule. Bildung von Luther bis Francke“ im Thüringischen Staatsarchiv Gotha das Schulzeugnis von August Hermann Francke (1663–1727), dem Begründer der heute unter seinem Namen firmierenden Franckeschen Stiftungen in Halle, entdeckt. „Es handelt sich um eine echte Rarität, da Schulzeugnisse aus dem 17. Jahrhundert nur sehr selten überliefert sind“, erklärt Dr. Sascha Salatowsky, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsbibliothek Gotha.

http://www.uni-erfurt.de/uni/dienstleistung/presse/pressemitteilungen/2013/16-2013/

Grüße
J. Paul

Margret Ott ist begeistert:

http://www.blog.pommerscher-greif.de/kirchenbuecher-online/

http://www.szukajwarchiwach.pl/

Nicht ohne Wasserzeichen :-(

Unverhoftes Wiedersehen: Heute war in der Post ein gediegenes Buch, die Dokumentation der Kirchengrabung von Kornwestheim 1967. Zu diesem Werk habe ich einen kleinen Beitrag beigesteuert:

Klaus Graf, Zur Geschichte der Martinskirche im Mittelalter, in: Barbara Scholkmann/Sören Frommer, St. Martin in Kornwestheim. Archäologie und Geschichte einer Kirche (= Forschungen und Berichte der Archäologie des Mittelalters in Baden-Württemberg 33), Stuttgart 2012, S. 259-262
[Online:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2015/3571 ]

Mein Beitrag wurde vor gut 30 Jahren erstellt und 1989 nochmals (letztmals) überarbeitet. Da ich ein überragendes Interesse der Öffentlichkeit bejahe, die Geschichte dieses erstaunlicherweise doch zu einem glücklichen Ende gelangten Unternehmens als Baustein zu einer Geschichte des Versagen des traditionellen wissenschaftlichen Publikationswesens kennenzulernen, werde ich aus der Korrespondenz der Beteiligten nach gründlicher Abwägung von deren Persönlichkeitsrechten ohne Zustimmung zitieren.

Leider setzen meine Unterlagen, soweit ich sie greifbar habe, erst 1989 ein. Für die Vor- und Frühgeschichte meines Mitwirkens muss ich mich auf mein Gedächtnis verlassen. Der heute auch schon emeritierte Professor Franz Quarthal beging ja einen kapitalen Fehler, als er, damals Assistent am Lehrstuhl von Professor Decker-Hauff (Tübinger Landesgeschichte), mich als ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskraft einstellte. Ich war ihm zu aufmüpfig. Aber da er mit der Archäologin Barbara Scholkmann eng zusammenarbeitete, wurde so auch mein Kontakt zu ihr hergestellt. Ich war auch einmal bei einer ihrer Lehrveranstaltungen dabei, als es um Stratigraphie von irgendwelchen Funden ging. Jedenfalls brachte mir diese Verbindung einen Werkvertrag mit dem Landesdenkmalamt ein: Gegen ein damals nettes Sümmchen - ich denke, es waren 300 Mark - sollte ich die Geschichte der Kornwestheimer Martinskirche im Mittelalter aufarbeiten und darstellen. Da die Quellenlage durchaus "übersichtlich" zu nennen ist, war das keine große Sache. Der Backnanger Dekan Greiner bezog sich in seiner Antwort zu Unterlagen zur Kirche auf eine Anfrage von mir vom 29. März 1980. Ich war damals gerade 22 Jahre alt und wohnte (jedenfalls in den Semesterferien) zuhause, in der Königsturmstraße 36 in Schwäbisch Gmünd.

1980/81 wurde also der Text erstellt, erst handschriftlich, dann auf der Maschine getippt, 10 Seiten. Natürlich hoffte ich auf eine baldige Publikation im Auswertungsband der Grabung, denn dafür hatte ja der Denkmalpfleger Dr. Hartmut Schäfer das Geld für mich bewilligt.

Daraus wurde offenkundig nichts. Am 17. März 1989 bezog sich Barbara Scholkmann, damals im Tübinger Landesdenkmalamt beschäftigt, auf einen Briefwechsel von mir mit Schäfer: "Ich bin sehr froh, daß Ihr Manuskript nun doch wieder aufgetaucht ist". Ihr sei es im letzten Jahr nicht möglich gewesen, das Papier in Stuttgart aufzufinden. Sie gedenke die Grabungspublikation "in den nächsten Monaten abzuschließen" und wolle mein Manuskript als eigenständigen Beitrag aufnehmen. Sie gehe davon aus, dass ich mein Manuskript nicht nochmals überarbeiten wolle und war froh, dass "diese etwas mißliche Angelegenheit" nun doch zu einem guten Ende komme. Vermutlich hatte ich, zeitlebens mit einem Hang zur Querulanz gesegnet, nach fast 10 Jahren Warten gequengelt.

Am 17. Juni 1989 teilte ich Frau Scholkmann eine berufliche Änderung ("seit 1.4. Leiter des Universitätsarchivs Heidelberg") mit und übersandte eine Überarbeitung: "Der Beitrag ist mit PC erstellt und kann auch als DOS-Textdatei angefordert werden". Ich hatte einige neue Literatur eingearbeitet und einiges umformuliert.

Am 17. Oktober 1989 - am 9. Oktober hatte in der DDR die friedliche Revolution gesiegt - kündigte Frau Scholkmann an, sie könne "hoffentlich noch in diesem Jahr das Manuskript abschließen". Sie brauche nicht zu betonen, wie froh sie über die Wiederauffindung in Stuttgart gewesen sei.

Aus der Schwerdstraße 20 in Speyer bat ich - nunmehr "nicht mehr am Universitätsarchiv in Heidelberg tätig" - ein Jahr später, am 12. Oktober 1990 (wenige Tage zuvor war Deutschland wiedervereinigt worden) um Mitteilung eines realistischen Publikationstermins. Die 1989 erbetene Literatur hatte ich mir in der Zwischenzeit selbst besorgt. Am 19. November des gleichen Jahres bedauerte Frau Scholkmann, dass sie das Manuskript immer wieder zur Seite legen müsse. Außerdem lasse der "sehr wichtige Beitrag von Frau Stein über die frühmittelalterlichen Gräber mit Beigaben" noch auf sich warten, aber der Abschluss sei jetzt für etwa Mitte 1991 vorgesehen.

Am 11. Januar 1991 bezog sich Dr. Schäfer "mit allen guten Wünschen für das schon begonnene Jahr" auf ein Telefonat mit mir im Dezember 1990 und verwies auf die Gründung eines archäologischen Landesmuseums, eine Aufgabe, "die zwangsläufig die laufenden Arbeitsvorhaben mit beeinflußt". Frau Scholkmann wolle versuchen, im Laufe des Jahres 1991 zu einem Abschluss zu kommen. Üblicherweise erhalte der Autor eines Beitrags 30 Sonderdrucke sowie drei Exemplare der Gesamtpublikation. (Erhalten habe ich bisher: 1 Exemplar der Gesamtpublikation, keine Sonderdrucke.)

Am 18. Januar 1991 schrieb ich aus der Wepeling-Hole-Straße 41 in Koblenz an Schäfer: "meiner Ablage entnehme ich, daß Ihr Schreiben vom 11.1.1991 noch an meine seit Mitte 1991 nicht mehr zutreffende Speyerer Anschrift gerichtet war. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob 1993 nach menschlichem Ermessen mit der Grabungspublikation zu rechnen sein wird. Es wäre eine nette Geste, wenn Sie mich in regelmäßigen Abständen, vielleicht alle fünf Jahre, unaufgefordert über den Stand der Dinge unterrichten würden. Ich meinerseits werde bemüht sein, Sie bei meinen Anschriftenwechseln auf dem laufenden zu halten".

Nach menschlichem Ermessen sei, replizierte Schäfer am 1. Juni 1993 (ab 1.7.1993 hatte das Stuttgarter Denkmalamt eine neue Postleitzahl 70178!), mit der Grabungspublikation zu rechnen. (Und so kam es ja auch.) "Konkurrierende Notwendigkeiten" hätten die Arbeiten immer wieder unterbrochen, sei es die "Dyonisiuskirche [sic!] in Esslingen", das Archäologische Landesmuseum oder die Ausstellung "Stadt um 1300". Er werde in den nächsten Tagen ein Gespräch mit Frau Scholkmann über die Arbeitsplanung führen: "Sobald der Termin absehbar ist, zu dem das Manuskript vom Autor an die Redaktion geht, werde ich Sie gern informieren, mich jedoch nicht mit der Frage belasten, wie am geschicktesten eine 'Fünfjahres-Wiedervorlage-Systematik' auszusehen habe". (Archivische Zwischenbemerkung: Bei einer Zentralregistratur kann ein perfekter Registrator selbstverständlich auch eine 5-Jahres-Frist überwachen.)

Nachdem ich am 14. Februar 1994 moniert hatte, dass Frau Scholkmann in einer Vorpublikation mein Manuskript benutzt hatte, ohne mir einen Abdruck des Aufsatzes zu senden, entschuldigte sich die so Beschuldigte am 4. März 1994, sie habe meine gegenwärige Adresse nicht gehabt, sei jedoch dabei, ihr Manuskript endlich abzuschließen. Die Beiträge von Frau Stein und Dr. Ulrich Klein stünden noch aus. Wann der Band in den Druck gehen würde, entziehe sich ihrer Kenntnis, da dies von der Abteilungsleitung in Absprache mit der Redaktion entschieden werde.

1994 wurde Frau Scholkmann Professorin für Archäologie des Mittelalters in Tübingen. An Frau Prof. Dr. Scholkmann war daher mein Brief vom 8. Dezember 1994 gerichtet, mit dem ich für den dann doch übersandten Aufsatz dankte und meine neue Anschrift, Friedrichstraße 26 in Winningen, bekanntgab. Dann ist noch eine E-Mail von Frau Scholkmann vom 21. April 1997 abgeheftet. Sie entschuldigt sich für eine verspätete Rückmeldung: "Leider ist zwar das Manuskript Kornwestheim jetzt nahezu fertiggestellt, aber die Finanzlage des LDA läßt derzeit keine Drucklegung zu".

Meine aktuelle Mailablage dokumentiert dann für den 3. Februar 2009 eine erneute Kontaktaufnahme von Frau Scholkmann: "ich wende mich an Sie mit einer Anfrage wegen Ihres Manuskripts zu Kornwestheim.

Nach sehr langer Zeit wird jetzt, und dies ist der Anlass meines Schreibens, die Publikation der Grabung in der Kirche von Kornwestheim fertiggestellt. Der Geschichtsverein Kornwestheim wird sie als Sonderheft seiner Zeitschriftenreihe drucken und finanziert auch die Fertigstellung, an der mein früherer Mitarbeiter, Dr. Sören Frommer, arbeitet.

Wir haben das Manuskript Ihres Beitrags zur Geschichte der Kirche vorliegen und würden ihn gerne in die Publikation aufnehmen.

Möchten Sie ihn aktualisieren oder soll er in der alten Fassung übernommen werden?

Wir haben ein definitives Zeitfenster. Im Oktober muss das Ganze in Druck gehen."

2007 war Frau Scholkmann emeritiert worden. Der legendäre Konservator Fehring hatte die unter erheblichem Zeitdruck von Juli bis Oktober 1967 durchgeführte Kornwestheimer Kirchengrabung seiner damaligen Mitarbeiterin Scholkmann übertragen. Sie war damals 26 Jahre alt.

Nachdem ich in der Folge allzu säumig war und Frau Scholkmann sich auf das Argument, dass es doch für eine Bearbeitung auf ein paar Wochen nicht ankäme, nicht einlassen wollte, entschloss sie sich, das Manuskript mit dem alten Bearbeitungsstand zu publizieren. Die private Sponsorin, der im Vorwort gedankt wird, die Kornwestheimer Bürgerin Frau Doris Rittweger, langjährige Vorsitzende des lokalen Geschichtsvereins, hatte mit eigenen finanziellen Mitteln das Wunder vollbracht, dass das Buch nun doch in die Gänge kam. Sie verlangte aber "die Abgabe des Manuskripts bis spätestens Ende Januar" 2010. Am 23. Oktober 2012 meldete sich ein Mitarbeiter des beauftragten Verlagsbüros mit einem Ausdruck und betonte, man sei "sehr unter Zeitdruck, da das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg das Werk aus haushaltstechnischen Gründen noch 2012 drucken und abrechnen" wolle. Obwohl ich Fehler sah, ließ ich, mit anderem beschäftigt, die Frist zum 5. November verstreichen, wenngleich es sonst nicht meine Art ist, Korrekturfahnen nicht zu lesen (ich hatte auch irgendwie keine Lust mehr nach so langer Zeit). Daher wird mir auch im Vorwort anders als den anderen Autoren, die bereit gewesen seien, "ihre Texte nach 15 Jahren" nochmals zu sichten bzw. zu überarbeiten, nicht gedankt. Bei mir waren es - zurückgerechnet von 2009 - 20 Jahre bzw., wenn man die Erstfassung meint, 28 Jahre. Beiträger Hans-Jürgen Hundt ist leider 1990 verstorben.

Vielleicht stiften meine jugendlichen Ausführungen von 1980/81 bzw. 1989 heute noch einen gewissen Nutzen. Vielleicht aber auch nicht. Es entzieht sich meiner Kenntnis, da ich die kirchengeschichtliche Forschung zu Kornwestheim ganz aus dem Auge verloren habe. Felsenfest bin ich aber überzeugt, dass heutzutage nur eine vorläufige Open-Access-Publikation der jeweils fertiggestellten Teile (ggf. mit Versionsverwaltung) der Wissenschaft wirklich zu dienen imstande ist und nicht eine Publikationsfarce, die auf ein (vor allem in der Herstellung) teures gedrucktes Buch abzielt (mit 54 Euro ist der Band mit seinen 279 Seiten voller Abbildungen recht erschwinglich).

Ein extremes Beispiel gewiss, das nur dank des beherzten Zugriffs einer offenbar hinreichend finanzkräftigen Geschichtsinteressierten ein gutes Ende gefunden hat (sieht man von meinem seit 1989 völlig unaktualisierten Beitrag ab). Aber es zeigt doch das gravierende Versagen der amtlichen Denkmalpflege, die Grabungen und wissenschaftliche Auswertungsarbeiten (die ja auch in diesem Fall von der Ausgräberin "beansprucht" wurden, wenngleich sie zuletzt einen Koautor ins Boot holen musste [*]) nicht wissenschaftsgerecht organisieren konnte und kann. Nur vor dem Hintergund einer überkommenen Publikationskultur, die sich inzwischen überlebt hat, wird man den ganzen jämmerlichen Ablauf als "alternativlos" ansehen können.

Update: [*] Soweit dadurch der Eindruck erweckt wird, dass Frau Scholkmann zur Publikation nicht mehr allein in der Lage gewesen wäre, wird dies von Frau Scholkmann bestritten, die in einer Mail vom 6. März 2013 betont: "Im übrigen möchte ich klarstellen, dass ich die Publikation nicht deshalb zusammen mit Soeren Frommer fertiggestellt habe, weil ich dazu nicht allein in der Lage gewesen wäre. Ich wollte vielmehr einem Nachwuchswissenschaftler, der früher mein Assistent war und von meinem Nachfolger nur noch in Teilzeit beschäftigt wurde [...], eine Möglichkeit verschaffen, etwas dazu zu verdienen, nachdem die Sponsorin sich bereit erklärt hatte, die noch notwendigen Arbeiten zu bezahlen."

Zu Kornwestheim im frühen Mittelalter (1993) Immo Eberl
http://www.geschichtsverein-kornwestheim.de/Publikationen/Geschichtsblatter_Band_3.pdf

http://haus-des-verstehens.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=677&Itemid=677&lang=de

Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden erstellt, um das öffentliche Wissen der Menschheit zu erweitern. Das impliziert auch, dass jedermann diese Veröffentlichungen kritisieren kann. In der Regel bedarf es eines speziellen Fachverstandes, um dieses Recht auch auszuüben. Aber im Falle einfacher Tatbestände, wie z.B. dem Fälschen von Statistiken, Manipulationen von Bildmaterial oder Textplagiaten, kann und darf jeder gebildete Erdenbürger
wissenschaftliche Fehler und Täuschungen aufdecken. Deshalb
bedarf es im Allgemeinen auch keiner speziellen Fachkunde, um das Abschreiben in einer Doktorarbeit aufzuklären. Im Fall des Schavan-Verfahrens wurde die Prüfung von 7 Fakultätsmitgliedern im Vorverfahren und 15 Fakultätsmitgliedern im Hauptverfahren vorgenommen. Es galt sozusagen einmal ein 14-Augen-, das andere Mal ein 30-Augen-Prinzip.


Wahre Worte!

Es lohnt sich, den Brief ganz zu lesen.

http://archiv.twoday.net/search?q=schavan

"Hamburg. Sammlung sucht Stiftung - mit diesem Motto startet die Universität Hamburg eine Werbekampagne für ihre 20 universitären Sammlungen. Diese Kampagne greift Hamburger Tradition auf: Es waren Hamburger Bürger, Kaufleute, Reeder und Stifter, die die universitären Hamburger Sammlungen schufen. Jetzt hofft die Uni, dass die Hamburger ihr erneut helfen, dieses kulturelle Erbe zu erhalten."

Mit der mir eigenen Dezenz, die stets und unter allen Umständen auf jeglichen Anklang an Fäkalsprache verzichtet, möchte ich diese Kampagne nicht als Griff ins Klo bezeichnen, sondern erheblich höflicher als Rohrkrepierer. Denn eine Universität, die anno 2013 nicht kapiert, dass in einem solchen Fall die sozialen Netzwerke entscheidende Bedeutung haben, hat gar nichts begriffen. Es gibt keinerlei Hinweise auf die Kampagne, soweit über Google findbar, außer einem (von der Uni Hamburg getwitterten) Abendblatt-Artikel, der inzwischen hinter der Paywall verschwunden ist! Im Google-Cache:

http://goo.gl/t1oqQ

Also keine Pressemitteilung, kein Eintrag auf dem Portal:

http://www.uni-hamburg.de/UHH/museen-sammlungen.html


"Welkom op de site van Foto zoekt familie. Met dit project willen het Tropenmuseum en de KIT bibliotheek (KIT ILS) de rechtmatige eigenaren van 335 fotoalbums uit voormalig Nederlands-Indië terugvinden. "

http://www.fotozoektfamilie.nl/


http://geoscenic.bgs.ac.uk/asset-bank/action/viewHome

Via http://www.fotostoria.de/?p=1842


Das Grundlagenwerk von Steffenhagen 1884 ist online:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:gbv:8:2-1562871

Zu Digitalisaten aus Bordesholm:
http://dibiki.ub.uni-kiel.de/viewer/browse/10handnach.03bord/-/1/-/-/


Nützliche Materialien enthielt eine Seite im Wikipedia-Namensraum

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Archiv/Fotos_von_fremdem_Eigentum

die zunächst gelöscht wurde, womit ein grandioser Bock geschossen wurde. Inzwischen ist sie als Archivseite wiederhergestellt worden, siehe die Diskussion:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schpr%C3%BCfung/Archiv/2013/Woche_09#Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum_.28erl..29

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urheberrecht-gegen-die-uebermacht-der-grossverlage.3be2cf14-7cad-40b6-afa7-aae84a2dee27.html

Ein sehr detaillierter lesenswerter Artikel zum geplanten Zweitveröffentlichungsrecht im UrhG.

Zitat: "Der Deutsche Hochschulverband, in dem zwei Drittel aller Professoren Mitglied sind, lehnt das geplante Recht auf Zweitverwertung hingegen ab. Er verweist auf einen PEER genannten Versuch, europaweit Wissenschaftler dazu zu bewegen, ihre Artikel in eine frei zugängliche Datenbank einzustellen. Nur 0,2 Prozent der Forscher folgten dieser Aufforderung."

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/271014911/

Bernhard Mittermaier (FZ Jülich) zitierte in INETBIB:

"Unter Bibliothekaren gelte es inzwischen als unschicklich, für ein teures Fachjournal zu schreiben, berichtet der Verleger Vittorio Klostermann. Er verlegt die "Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie" http://www.klostermann.de/Zeitschriften/Zeitschrift-fuer-Bibliothekswesen-und-Bibliographie-Forschung. Sie werde demnächst kostenlos online erscheinen, weil er sonst keine Autoren mehr finden würde."

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urheberrecht-gegen-die-uebermacht-der-grossverlage-page1.3be2cf14-7cad-40b6-afa7-aae84a2dee27.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=zfbb

Update: Stellungnahme von Klostermann

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg49948.html

"Im Herausgeberkreis der ZfBB haben wir tatsächlich überlegt, ab dem Jahr 2014
die Green Road des Open-Access zu gehen. Die Frage der Fristen ist noch offen;
ich könnte mir vorstellen, dass wir den Zugriff auf sämtliche Beiträge von ZfBB
in einem Abstand von 12 Monaten freischalten. Und dies nicht etwa nur auf die
Manuskripte in dem Status, wie sie von der Redaktion angenommen wurden, sondern
in der zitierfähigen Verlagsversion.

Der Verlag wird diesen Schritt nicht ohne Sorge tun, denn ZfBB muss sich weiter
über ihre Abonnements remunerieren. Anlass für die Überlegungen war tatsächlich
die Meldung aus dem Herausgeberkreis, dass immer wieder Autoren, die man
gewinnen möchte, sich nicht zur Mitarbeit entschließen könnten, weil ZfBB nicht
Open-Access angeboten würde."

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus dem Antiquariatshandel haben wir den Hinweis erhalten, dass eine mittelalterliche Handschrift, die wahrscheinlich nach 1976 in der Dombibliothek Hildesheim abhanden gekommen ist, gegenwärtig von einem Privatsammler zum Verkauf angeboten wird. Der Handelswert liegt im hohen sechsstelligen Bereich.

Missale Hildesiense
Pars Aestiva
Bl. 2 - 106: Missae de Tempore a Sabb. Sancto usq. ad Adventum.
Bl. 106-145: Ordo missae.
Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.
Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.

Handschrift auf Pergament. 14. Jh. aus Braunschweig. 305 beschr. Bl.,
Initialen, teilweise mit bildlichen Darstellung, auf Bl. 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146, Kanonbild Bl. 137.

Wir warnen vor dem Erwerb dieser Handschrift. Inzwischen hat die Dombibliothek Anzeige erstattet.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13





Via the antiquarian book market we have been informed that a medieval manuscript which was removed from the holdings of the Dombibliothek Hildesheim (Diocesan Library), probably after 1976, is now being offered for sale by a private collector. The estimated value of the manuscript is in the high hundred thousands Euros.



Missale Hildesiense

Pars Aestiva

Fol. 1-106: Missae de Tempore aSabb. Sancto usq.ad Adventum.

Fol. 106-145: Ordo missae.

Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.

Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.



Manuscript on vellum. 14th century from Braunschweig. 305 written folios.

Initials, some with miniatures, on fols. 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146,. Canon table, fol. 137.

We warn against purchasing this manuscript. The Dombibliothek has informed the authorities and filed charges.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13




Nous avons reçu l'indication de la bouquinerie, qu'un manuscrit médiéval disparu de la Bibliothèque cathédrale de Hildesheim (probablement après 1976) est à présent mis en vent par un collecteur privé. Le valeur marchande du manuscrit se monte à une somme à six chiffres.

Missale Hildesiense
Pars Aestiva
Bl. 2 - 106: Missae de Tempore a Sabb. Sancto usq. ad Adventum.
Bl. 106-145: Ordo missae.
Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.
Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.

Manuscrit sur parchemin, 14e siècle, provenant de Brunswick, 305 folios remplis, lettrines, en partie historisées, dans les folios 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146, enluminure devant le canon de la messe fol. 137.
Nous déconseillons fortement d'acquérir le manuscrit en question. La Bibliothèque cathédrale de Hildesheim a déjà deposé plainte.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13

Jochen Bepler

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim

Postfach 10 02 63
D - 31102 Hildesheim

Tel.: +49 5121 13830
Fax: +49 5121 138313
email: dombibliothek@bistum-hildesheim.de
www.dombibliothek-hildesheim.de http://www.dombibliothek-hildesheim.de

http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2013/january/article/kulturstiftung-foerdert-die-jesuitenbibliothek-von-maria-laach/

"Mit finanzieller Unterstützung der Kulturstiftung in Höhe von 100.000 Euro wird das Land die Instandsetzung der Jesuitenbibliothek des Klosters Maria Laach fördern. "

Siehe auch
http://www.domradio.de/nachrichten/2012-11-01/klosterbibliothek-von-maria-laach-siedelt-um

http://video.de.msn.com/watch/video/kuhstall-wird-bibliothek-umbau-in-kloster-maria-laach/2ibdvwzmj?q=leopard&from=de-de_msnhp&rel=msn&cpkey=3062ab12-fcb2-4187-8e51-2fc06525ed47%257cleopard%257cmsn%257c%257c

Zum Umgang der Laacher Mönche mit ihrem Kulturgut:

" So schenkte ein Löwensteiner 1894 dem wiedergegründeten Kloster Maria Laach Bücher, die im 18. Jahrhundert den Benediktinern von Neustadt am Main gehört hatten. (Aus dieser frommen Gabe ist - erstaunlich genug - ein wertvoller Sammelband jüngst von einem Händler dem Staatsarchiv Wertheim angeboten worden.)"
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/wertheim.htm

Danke an MR.

Bevor wir in medias res gehen, werfen wir einen Blick auf eine neue Suchmaschine:

http://www.loosr.de/

Der Bundestag hat am Freitag, 1. März 2013, das Urheberrechtsgesetz novelliert. Die Initiative der Bundesregierung (17/11470) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12534) in namentlicher Abstimmung verabschiedet. 293 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, 243 stimmten gegen ihn. Es gab drei Enthaltungen. Mit dem Gesetz will die Regierung sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler. Die Neuregelung gilt als Schutz der Presseverlage vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte wie eine Suchmaschine aufbereiten.
Allerdings relativiert die im Ausschuss geänderte Fassung, die auf einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beruht, die Novelle, da sie zugunsten der Suchmaschinebetreiber ausfällt: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43192540_kw09_de_leistungsschutz/index.html

Der entscheidende Gesetzestext zum neuen Leistungsschutzrecht (LSR), das vom Bundesrat nur noch verzögert, aber nicht mehr verhindert werden kann:

„Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“

Gesetzentwurf noch ohne die letzte Änderung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711470.pdf
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR.pdf?__blob=publicationFile

Amtliche Begründung der Änderung:
"Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für
Tonträgerhersteller (Urteil „Metall auf Metall“ vom
20.11.2008, Az. I ZR 112/06) soll hier gerade keine
Anwendung finden. Einzelne Wörter oder kleinste
Textausschnitte, wie Schlagzeilen, zum Beispiel
„Bayern schlägt Schalke“, fallen nicht unter das
Schutzgut des Leistungsschutzrechtes. Die freie,
knappe aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gewährleistet. Suchmaschinen und
Aggregatoren müssen eine Möglichkeit haben, zu
bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken.
Insofern gilt der Rechtsgedanke der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs zu Vorschaubildern („Vorschaubilder I“, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR
69/08; „Vorschaubilder II“, Urteil vom 19.10.2011,
Az. I ZR 140/10)."
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712534.pdf

Nicht alle Snippets sind erlaubt, betonen die Verleger:
http://www.internet-law.de/2013/03/das-leistungsschutzrecht-und-die-diskussion-um-die-snippets.html

Zur Kritik am LSR:
http://archiv.twoday.net/search?q=leistungsschutzrecht

Kritische Resonanz auf die Verabschiedung des von fast allen - außer CDU/FD und den Verlegern - abgelehnten LSR in kleinster Auswahl:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Schlag-gegen-das-Netz-oder-faires-Instrument-1815153.html

http://www.zeit.de/digital/2013-03/leistungsschutzrecht-bundestag-kompromiss

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-02/leistungsschutzrecht-bundestag

https://netzpolitik.org/2013/das-recht-darf-kein-netzfreier-raum-sein/ ("Das Recht darf kein Netzfreier Raum sein")

Siehe auch
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/leistungsschutzrecht-eine-legislaturposse-in-drei-akten-12097664.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger

Zu kurz kommt in der öffentlichen Diskussion das Verhältnis von § 49 Abs. 2 UrhG und LSR. Absatz 2 lautet: "Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt."

Die Kommentarliteratur bezieht dieses Recht überwiegend auf die damals als Ausnahme eingeschätzte Möglichkeit, dass Nachrichten Schöpfungshöhe erreichen, da sonst die Vorschrift deklaratorischen Charakter hätte und überflüssig wäre.

Gemeinschaftsrechtlich gibt es eine Vorgabe durch den EuGH, der 11 Wörter als geschützt angesehen hat:
http://archiv.twoday.net/stories/5855439/

2011 hat das OLG Karlsruhe der Agence France Press (AFG) Urheberrechtsschutz für ihre Nachrichtentexte zugesprochen, was zu Recht deutlich kritisiert wurde von:

http://www.medienrechtsanwaelte.de/service/wissenswertes/urheberrecht/afp_beim_olg_karlsruhe.html

Anderer Ansicht war das LG München 2010, ebenfalls zu den AFG-Abmahnungen:

Da es sich bei sämtlichen streitgegenständlichen Meldungen der AFP, die von der dortigen Beklagten übernommen wurden, inhaltlich um reine Tatsachenmitteilungen, also Nachrichten über Personen oder Vorgänge der Zeitgeschichte handelt, ist die Übernahme dieser Artikel nach § 49 II UrhG frei.
Das Landgericht München ist dieser Argumentation gefolgt, es äußerte im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 30.9.2010 starke Zweifel an der Schutzfähigkeit der Texte,

"soweit es sich bei den streitgegenständlichen Texten um reine Nachrichten, die keine persönlichen Kommentare, Bewertungen ect. enthalten, handelt." (LG München 37 O 7772/10, Protokoll vom 30.9.2010 unveröffentlicht).

http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/abmahnungenAFP.html

2007 entschied das LG Düsseldorf: "Texten, die sich auf die Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse beschränken, sich aus der Natur der Sache ergeben und durch Üblichkeit und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte vorgegeben sind, kommt ein Urheberrechtschutz nicht zu."
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=693

In die gleiche Richtung ging das LG München I 2006:
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20060150

Dagegen gewährte das LG München I 2011 kurzen Auszügen aus FAZ-Reportagen den Urheberrechtsschutz:
http://openjur.de/u/491884.html

Auf ein unsägliches Fehlurteil geht Tina Berger in ihrem nützlichen Besprechungsaufsatz ein:

Urheberrechtliche Schutzfähigkeit journalistischer Kurzmitteilungen: Die (neuen?) Maßstäbe der kleinen Münze und die Schranke des § 49 Abs. 2 UrhG – zugleich Anmerkung zu LG Erfurt, Urt. v. 9. 12. 2010 – 3 O 1017/10 sowie OLG Jena, Beschl. v. 25. 2. 2011. In: Der Grüne Bote 2011
http://www.recht.uni-jena.de/z10/gb/gbarchiv/GB_02_2011_screen.pdf#page=17

Als geschützt angesehen wurde folgende Textpassage:

„Silvester-Reinfall im Volksbad Jena“
Autor: aufgeschnappt
„Jenakultur versäumte es, im Vorfeld dar-
über aufzuklären, dass die Veranstaltung
„Beats statt Böller“ laut Aussage der Sprecherin als „Alternative zu den allseits bekannten „Rummtata-Silvesterpartys“ gedacht war. Was für den Veranstalter ein
Kommunikationsfehler, bedeutete für viele
Partygäste einen verdorbenen Silvesterabend…“


Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass die Rechtsprechung journalistische Gebrauchstexte erheblich wohlwollender behandelt als andere Gebrauchstexte, obwohl für beide die gleichen Kriterien gelten müssten. Zum Schutz von nicht-journalistischen Gebrauchstexten siehe

http://archiv.twoday.net/search?q=gebrauchstexte

Durch das LSR bricht sozusagen der gemeinfreie Sockel der Nachrichtenmeldungen des § 49 Abs. 2 UrhG weg, soweit es sich um Presseerzeugnisse und gewerbliche Nutzung geht. Da die Schrankenbestimmungen unberührt bleiben sollen, gilt meines Erachtens für reine Meldungen im Sinne von § 49 Abs. 2 UrhG, soweit diese urheberrechtlich geschützt sind, dass das LSR gegenstandslos ist.

Erfasst werden von § 49 Abs. 2 UrhG die reinen aktuellen Nachrichten ohne kommentierende oder erläuternde Zusätze.

Ich halte beispielsweise die folgende FAZ-Passage für nach § 49 Abs. 2 UrhG nicht geschützt, falls sie, was ich bestreite, urheberrechtlich geschützt sein sollte:

"Bund will mehr Kontrolle
Stuttgart 21 wird frühestens 2022 fertig
03.03.2013 · Der Aufsichtsrat will der Deutschen Bahn zwar die Übernahme von Mehrkosten in Höhe von zwei Milliarden Euro für Stuttgart 21 genehmigen. Zugleich will der Bahn-Eigentümer Bund jedoch den Fortgang des Projekts strenger kontrollieren."

Vermutlich wäre das ein Ausschnitt, der nach dem Wunsch der Verleger vom LSR erfasst werden würde.

Ich sehe allerdings nicht, dass man automatisiert zwischen reinen Nachrichtentexten und sonstigen nachrichtenhaltigen Pressetexten (Kommentare, aktuelle Reportagen, Hintergrundinformationen usw.) unterscheiden könnte. Auch kann niemand - ob Maschine oder Mensch - einigermaßen sicher sagen, ob Nachrichtenmeldungen geschützt sind (dann gilt § 49 Abs. 2 UrhG und nicht das LSR) oder nicht (dann gilt ggf. das LSR).

Hält man mit einem Trend der neueren Rechtsprechung sehr viele eher banale Formulierungen für geschützt, ergibt sich ein eher großer Anwendungsbereich der LSR-Ausnahme nach § 49 Abs. 2 UrhG.

Zu § 49 UrhG siehe auch meine Urheberrechtsfibel S. 103; zur Forderung einer "großen Presseschranke" S. 102
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Wir brauchen ganz bestimmt kein Urheberrecht, dem eine völlig absurde und unklare und vor allem überflüssige Norm wie das LSR aufgepfropft wird. Der Blick auf § 49 UrhG zeigt, dass wir ein Urheberrecht brauchen, das im digitalen Zeitalter die Rechte der Presse - dazu gehört jeder, der im Netz aktiv an der Nachrichten- und Meinungsverbreitung mitwirkt - umfassend sichert. Die verschiedenen Schranken des Urheberrechts, die auch im Interesse der Pressefreiheit bestehen (z.B. das Zitatrecht), müssen neu definiert werden.

"The following Family Bibles collection began as a project with the New Bern-Craven County Public Library and the Craven County Genealogical Society of North Carolina. "

http://cdm16241.contentdm.oclc.org/cdm/landingpage/collection/p16241coll1

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=familienbibel

Open Access online:

http://www.oapen.org/search?identifier=437206

http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2013/03/the-village-of-zoar-ohio-might-be-destroyed.html

http://en.wikipedia.org/wiki/Zoar,_Ohio

"Zoar was founded by German religious dissenters called the Society of Separatists of Zoar in 1817."

http://en.wikipedia.org/wiki/Rottenacker

"a group of Separatists from Wuerttemberg led by Joseph Michael Bimeler from Ulm and Stephan Huber from Rottenacker emigrated to the United States in 1817 and went to Ohio where they founded a communal society at Zoar. There, they lived in a community of goods where all private property was abolished. "

See also
http://books.google.de/books?id=WCuHCwV9oIYC&pg=PA123

http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015002375130

Video: Zoar in Pictures
http://vimeo.com/50859534



Innenminister Markus Ulbig hat am Montag in Dresden das digitales Gedächtnis des Landes, also das Elektronische Staatsarchiv feierlich eröffnet.
Präsentiert von Videovalis, veröffentlicht am 26.02.2013

600 Regalmeter Tourismus. Wiedereröffnung des Historischen Tourismus-Archivs an der TU Berlin. Die Tourismusgeschichte behält "ihr" Archiv
http://www.zeitgeschichte-online.de/thema/600-regalmeter-tourismus

Fragt Mike Taylor in einem empfehlenswerten Text

http://svpow.com/2013/03/02/can-repositories-solve-the-access-problem/

Er zählt als Nachteile auf:

1. Grün schafft eine Zwei-Klassen-Wissenschaft

2. Die Abogebühren bestehen fort

3. Embargos

4. Keine hinreichend freien Lizenzen

5. Organisatorische Mängel

Seine Argumentation geht in die gleiche Richtung wie mein Beitrag von neulich:

http://archiv.twoday.net/stories/285824796/

"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich momentan mit der Frage, ob für Google unter bestimmten Umständen die Pflicht besteht, einen Verweis auf persönliche Daten zu unterlassen.

Grundlage ist ein Fall aus Spanien. Der Kläger verlangt von Google Spain, dass der Link einer Tageszeitung, der die amtliche Bekanntmachung der Zwangsversteigerung seines Hauses von 1998 beinhaltet, nicht mehr bei Eingabe seines Namens erscheint. Der Anwalt des Spaniers beruft sich auf das Recht auf Vergessen. Er sagte: „Die betroffene Person muss ein Recht haben zu entscheiden, welche Information für sie schädlich ist".
Google lehnt dies ab und stellt sich lediglich als Vermittler zwischen Suchendem und Herausgeber dar. "Der Herausgeber übt die entscheidende Rolle über die personenbezogenen Daten aus." So der Anwalt von Google. Man müsse diesen in Anspruch nehmen. Sobald er den Link löscht ist auch über Google nichts mehr zu finden, verteidigt sich das Unternehmen.

Ein Grundsatzurteil kann erst in einigen Monaten erwartet werden. "

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5769

Die ungedruckte Donauwörther Stadtchronik (1528/29) des Kaisheimer Zisterziensers Johann Knebel liegt nun online vor:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002022-0

Eine Würdigung des Werks gab Theodor von Kern 1862, S. 118-121
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ec/Nachrichten_von_der_historischen_Commission_3-4.pdf
[siehe auch Maria Zelzer: Geschichte der Stadt Donauwörth, ²1979, S. 166-170]

Auszug zum Bauernkrieg bei Baumann 1876
http://archive.org/stream/quellenzurgesch00baumgoog#page/n259/mode/2up

Bl. 206v-208v zu den Donauwörther Meistersingern edierte zuletzt Frieder Schanze: Meisterliche Liedkunst I, 1983, S. 384-386
Zuvor Baumann 1876
http://periodika.digitale-sammlungen.de/schwaben/Blatt_bsb00010249,00112.html

Die Ausgabe der Kaisheimer Chronik Knebels 1902 mit Angaben zum Chronisten:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:BLV_226_Johann_Knebel_Die_Chronik_des_Klosters_Kaisheim.pdf

http://die-quellen-sprechen.de

Via
http://weblog.hist.net/archives/6637

"Gamelab.at ist eine Datenbank, in der Details zu Spiele aus Öster­reich ver­zeich­net wer­den. Mitarbeiter, Entwicklungsdauer, Inhalte sowie Bilder und Videos wer­den dort archi­viert und zugäng­lich gemacht. Langfristig will die Initiative auch die Spiele selbst für die Nachwelt spiel­bar aufbewahren."

http://www.gamelab.at/

Siehe: http://futurezone.at/digitallife/14422-archiv-fuer-videospiele-aus-oesterreich-startet.php

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=26006

http://www.gedenkorte-europa.eu/

"Das Projekt „Gedenkorte Europa“ des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933–1945 soll Reisende informieren, die die Nachbarländer Deutschlands in West- und Südeuropa besuchen und die sich – neben Kultur, Landschaft, Sprache und Erholung – auch für die jüngste Geschichte dieser Länder interessieren, die im Zweiten Weltkrieg von den Truppen und Organisationen Nazi-Deutschlands besetzt waren. Die Informationen, Karten und Fotos, die Kurzbiographien und Sachstichworte sollen vor allem auf Orte aufmerksam machen, die an deutsche Kriegs- und Besatzungsverbrechen, an Lager und Deportationen, aber auch an den Widerstand gegen die deutsche Okkupation und deren Überwindung 1945 erinnern."

Bis jetzt aber nur Frankreich und Italien.

Via
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/internetportal-des-deutschen-widerstands-digitale-erinnerung-an-orte-des-schreckens-12100026.html

Eine umfangreiche Liste internationaler Gedenkorte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gedenkst%C3%A4tten_f%C3%BCr_die_Opfer_des_Nationalsozialismus


"Die East Side Gallery ist einer der wenigen Abschnitte, der nach dem Abriss der Mauer noch im Originalzustand erhalten wurde. Sie ist ein historisches Zeugnis der Teilung, ein Mahnmal der Geschichte, das aus guten Gründen unter Denkmalschutz steht.

Nun sollen große Teile des Denkmals abgerissen und umgesetzt werden. Für Luxuswohnungen, die auf dem ehemaligen Todesstreifen entstehen sollen.

Deshalb fordert das „Bündnis East Side Gallery Retten” Berlins Regierenden Oberbürgermeister Klaus Wowereit in einer Petition auf Change.org auf, sich für den Erhalt des Denkmals der deutschen Teilung und ein Abbau-Moratorium auszusprechen."

https://www.change.org/de/Petitionen/herr-wowereit-east-side-gallery-retten-keine-luxuswohnbebauung-auf-dem-ehemaligen-todesstreifen

Vier Jahre nach dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs. Erinnern an die Katastrophe
Sonntag, 3. März 2013

Zwei Menschen verloren ihr Leben. Unschätzbar wertvolle Dokumente wurden zerstört. Die Nachlassgeber kämpfen um die Anerkennung ihrer Verluste. Noch immer gibt es keine Antwort auf die Fragen: Wie konnte das passieren? Wer trägt die erantwortung? Die Ermittlungen ziehen sich hin, der Rechtsstreit dauert an, unabhängige Experten halten den Bau des Erkundungsschachtes für Geld- und Zeitverschwendung.
Zum vierten Jahrestag bitten wir Sie mit uns zum Gedenken an das Unglück an den Waidmarkt von 13:13 bis 13:58 Uhr.

„Bald verjährt?“ Lesung mit Irene Schwarz und Oliver Schnelker
Hintergründe von Christiane Haerlin, „IG Nachlassgeber Stadtarchiv“, über den Stand der Verhandlungen mit der Stadt Köln
Experteninterview mit Dr. Stefan Polonyi, Bauingenieur und Autor
Gedenken an die Toten
Musikalische Begleitung „Trööt op Jück“
Köln kann kann auch anders, Veranstaltungsflyer

Universitätsarchivar ist Karsten Kühnel (zuvor ITS).

Nach Beendigung der Digitalisierung aller Kriegsgräberlisten in Baden-Württemberg Ende 2011 (s. http://archiv.twoday.net/stories/59214910/) sind diese nun durch das Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Staatsarchiv Ludwigsburg online gestellt worden.

Bestandsübersicht mit Digitalisaten unter
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=24488

Eine öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage des Landesarchivs BW wird wie bei der Dokumentation zu den jüdischen Friedhöfen in Baden-Württemberg sicherlich demnächst noch geschehn.

Getragen wird die Veranstaltung am Freitag 1. März offenkundig nur von den öffentlichen Bibliotheken. Dass es noch andere gibt, die womöglich ebenfalls nicht verstaubt sind und nicht nur Wissenschaftler willkommen heißen, wird der Öffentlichkeit so verheimlicht.

http://www.nachtderbibliotheken.de/

Das Stadtarchiv Bielefeld nimmt teil:
http://www.facebook.com/pages/Stadtarchiv-und-Landesgeschichtliche-Bibliothek-Bielefeld/252830384771432

http://mittelalter.hypotheses.org/172 macht auf Czech Medieval Sources Online aufmerksam, die auch Einiges zur frühen Neuzeit enthalten, z.B. die Egerer Chroniken, die zwei aus dem 16. Jahrhundert stammende Chroniken von Pankraz Engelhart und Andreas Baier edierten (Heinrich Gradl, 1884).

Zur Zerstörung des Schlosses Würschengrün 1452 durch die Stadt Eger schreibt Engelhart in seiner bis 1560 reichenden Chronik, es solle ewiglich ungebauen bleiben. Ein Bauer habe (zu einem nicht näher genannten Zeitpunkt) eine in einem Flüsslein befindliche große steinerne Kugel nach Eger geführt, um etwas damit zu verdienen, man habe ihm aber bei Strafe geboten, sie wieder an ihren Platz zu tun "zum zaichen vnnd gedechtnus" (Handschrift). Man wollte also, dass die gegenständliche Erinnerung an die Belagerung erhalten blieb.

Ausgabe Gradls:
http://147.231.53.91/src/index.php?s=v&cat=50&bookid=638&page=71

(Schön illuminierte) Handschrift Prag Nationalmuseum VI F 43, Bl. 56r online (Gradl nicht bekannt, ebensowenig wie der illustrierte HAB Wolfenbüttel, Cod. Blankenburg 201)
http://www.manuscriptorium.com/apps/main/mns_direct.php?docId=set20090818_181_30

#fnzhss

Jürgen Dendorfer: Canossa - keine Wende?
Mehrfachbesprechung von Johannes Fried: Canossa. Entlarvung einer Legende. Eine Streitschrift, Berlin 2012. Einführung, in: sehepunkte 13 (2013), Nr. 1 [15.01.2013], URL: http://www.sehepunkte.de/2013/01/forum/canossa-keine-wende-brmehrfachbesprechung-von-johannes-fried-canossa-entlarvung-einer-legende-eine-streitschrift-berlin-2012-163/

"In diesem FORUM, das aus vier Besprechungen besteht, sollen [...] einzelne Glieder der Argumentationskette überprüft werden. Claudia Zey wird sich den von Fried zu Recht hervorgehobenen italienischen Quellen und hier insbesondere Arnulf von Mailand zuwenden. Matthias Becher wiederum geht dem zentralen Argument, den Boten- und Reisegeschwindigkeiten, nach. Hans-Werner Goetz erörtert umfassender die Tragfähigkeit und Reichweite der neuen Bewertung; daran schließt sich Ludger Körntgen an, der bei der Forschungsgeschichte ansetzt, insbesondere aber die neue Sicht auf den Anteil der Fürsten am Scheitern des "Friedenspakts" einordnet, die wie eine Rückkehr zu alten Bewertungsmustern anmutet."

http://bibliothecalaureshamensisdigital.wordpress.com/2013/02/28/evangeliar-der-john-rylands-library-aus-manchester-online/


Am 14. Februar war zu lesen:

"Heute auf den Tag genau ist das neue Gemeinschaftsblog „Mittelalter” seit acht Wochen online. Höchste Zeit eine Einladung zum Mitlesen und Mitbloggen auszusprechen: Forscherinnen und Forscher aus allen Disziplinen, die sich mit dem Mittelalter beschäftigen, sind herzlich willkommen, die Beiträge zu verfolgen und, besser noch, selbst welche zu verfassen. Das Thema des Blogs ist das Mittelalter in seiner bunten Vielfalt. Dabei geht es nicht nur die Epoche selbst, sondern auch um ihre Rezeption und Vermittlung. Ziel des Blogs ist der interdisziplinäre wissenschaftliche Austausch, die Vernetzung von Mediävisten, vor allem die Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Veröffentlichung von fachrelevanten Informationen und Terminen und auch, im Sinne einer wissenschaftlichen Vermittlung des Mittelalters, die Publikation von Forschungsergebnissen im Open Access. Wir bieten außerdem einen monatlichen Überblick über online erschienene Rezensionen mit Bezug zum Mittelalter aus verschiedenen Portalen.

Unser Blog soll eine lebendige Plattform für alle am Mittelalter Interessierten sein und aktuelle Forschung sichtbarer machen. Deswegen sind wir auf Twitter: @Mittelalterblog und, ganz neu, auch auf Facebook: http://www.facebook.com/mittelalter.hypotheses "

http://mittelalter.hypotheses.org/488

Jiří Hönes, dessen grandiose Website http://sagenballaden.de/ bereits hier angezeigt wurde, hat auch ein Angebot zu Informationen und Materialien zur Flurnamenforschung im Unterricht im Netz, in dem sich auch einige Faksimiles aus Munders Stuttgarter "Stadtglocke" 1846 finden:

http://schlehengrund.net/2012/10/06/popularwissenschaftliche-flurnamendeutung-anno-1846/

2012 erschien von Hönes ein Buch "Flurnamen im Unterricht".

Die lästigen Ads lassen den Wunsch aufkommen, dass solche gehaltvollen Informationsangebote künftig auf dem werbefreien http://de.hypotheses.org/untergebracht werden, das sein einjähriges Jubiläum mit einer Abstimmung Top Five der besten Blogbeiträge und besten Blogs begeht.

 

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