Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Höchst verwerflich ist es aus meiner Sicht, der Wissenschaft (nicht aber Google) wichtige Inhalte vorzuenthalten, weil man aus irgendwelchen Gründen einen Link nicht setzen möchte oder ihn schlicht und einfach vergisst. So verhält es sich bei den Beschreibungen der Handschriften des Stifts Admont auf manuscripta.at.

http://manuscripta.at

Seit jeher ärgert mich die Konstruktion der Bibliotheksliste mit Pop-up-Menüs. Sie ist denkbar benutzerunfreundlich, vor allem bei großen Institutionen wie der ÖNB Wien.

ADMONT ERSCHEINT IN DIESER LISTE NICHT!

Es gibt auch keine anderen Hinweis, etwa auf

http://www.ksbm.oeaw.ac.at/kataloge/

auf die Erfassung. Google findet aber sehr wohl Admonter Handschriften auf der Website. Es sind anscheinend alle Handschriften, manche offenkundig sehr provisorisch, wohl aufgrund des alten ungedruckten Katalogs von Wichner (dieser könnte zeitweilig sogar beim Internet Archive online gewesen sein) verzeichnet. Aber nicht alle sind via Google auffindbar.

Über Google fand ich aber Cod. 668

http://manuscripta.at/?ID=26474

Wie kommt man nun zu allen Beschreibungen, solange die Österreichische Akademie der Wissenschaften davon Abstand nimmt, den erlösenden Link bzw. die Handschriftenliste auf der Startseite einzubauen?

Man kann von

http://manuscripta.at/?ID=26786 (Cod. 1)

bis

http://manuscripta.at/?ID=26822 (Mappe Fragm. B) mittels der grünen Pfeile von vorne bis hinten durchblättern. Man muss bei dem Herumspielen an der URL aber beachten, dass die Nummern hin- und herspringen.

Cod. 100
http://manuscripta.at/?ID=25994
Cod. 500
http://manuscripta.at/?ID=26327
Cod. 971
http://manuscripta.at/?ID=27036
Mappe 1
http://manuscripta.at/?ID=26786

Vielleicht einfacher als die Überlegung, dass Cod. 600 ungefähr bei

ID=26327+100=26427 (= Cod. 615)

zu finden ist, ist die Suche mittels der Site-Suche von Google.

Cod. 19 wird von Google nicht gefunden, wohl aber Cod. 18:

https://www.google.de/search?q=site%3Amanuscripta.at+%22cod+18%22+%22admont+benediktinerstift%22

Von 18 kommt man mit einem Klick zu Cod. 19. (Bei Cod. 600 hat man jedoch auf Anhieb Glück.)

[NOCH EINFACHER: Die Signatur ins Suchfeld eingeben!]

Von den Handschriften führen ggf. Links zu Digitalisaten aus den "Datierten Handschriften".

Mitunter hat man in die Beschreibungen sogar Links eingebracht:

http://manuscripta.at/?ID=26889

Bei Cod. 668 und auch sonst vermisst man allerdings Links auf die wichtige Bibliographie zu den Admonter Handschriften:

http://www.ksbm.oeaw.ac.at/lit/l_1000.htm

Kurz: Wie manuscripta.at ist auch der Admont-Teil ein ständiges "work in progress", für das sich das Projekt nicht mehr schämen muss als für die anderen Auflistungen. Es ist ein Unding, dass er nur wenigen Eingeweihten bekannt sein dürfte.

Zu Cod. 668 fand ich eine kurze Notiz bei Haenel 1840:

http://books.google.de/books?id=Oe4UAAAAQAAJ&pg=PA438

Zusammen mit den Angaben von manuscripta.at

http://manuscripta.at/?ID=26474

ermöglichte sie, die Beschreibung aus einem CCCM-Band (41,1: Iohannis Beleth Summa de ecclesiasticis officiis, ed. Herbert Douteil)

http://books.google.de/books?id=em7YAAAAMAAJ&q=%22definitiones+communium%22

zu lokalisieren. Beschrieben wird offenkundig Admont 668 (Anfang 14. Jh.), Bl. 7rb-9v: Definitiones communium vocabulorum (unvollständig) mit dem Incipit (u/v immer normalisiert): "Affectus est conceptio pii amoris per fidem". Von Bl. 9v wird zitiert: "Lascivia est indecens motus dissoluti corporis et animi ex intemperantia carnis prodiens".

Die Lascivia-Definition gehört zu Definitionen von Tugenden und Lastern, wie sie leider verschiedene mittelalterliche Texte bieten.

Riccardo Quinto hat sich in der Festschrift Tombeur = "In principio erat verbum" 2005, S. 322-329 mit den "Diffinitiones morales" befasst, die eine Reihe von Handschriften überliefern. Ein gravierender Mangel seines Aufsatzes ist, dass er mit keinem Wort auf die Tatsache eingegangen ist, dass die Definitionen von Tugenden und Lastern im "Speculum virginum" des Peregrinus (alias Conradus) Hirsaugiensis überwiegend auch - teilweise verändert - in dem vom selben Autor stammenden Traktat "Liber de fructu carnis et spiritus" = "De fructibus ..." (Pseudo-Hugo von St. Victor) erscheinen. Die Diffinitiones morales sind Bloomfield Nr. 2449 (Humilias est ex intuitu proprie conditionis ...). Der Göttinger 8° Cod. Ms. theol. 5 Cim, Bl. 433r-435r (dass die Göttinger Bibliothek inzwischen die Formatangabe jetzt als verbindlich erachtet, nachdem man über Jahrzehnte Göttinger Handschriften ohne diese zitiert hat, ist unsinnig) wurde von Matthäus Bernards (Scholastik 28, 1953, S. 74 Anm. 54) fälschlich als Überlieferung des "Liber de fructu" beansprucht, obwohl sie in Wirklichkeit Bloomfield Nr. 2449 überliefert.

Zum Autor Peregrinus Hirsaugiensis vgl. meine Miszelle
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502

Sowie meine weiteren Stellungnahmen:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570
http://archiv.twoday.net/stories/75229460/
http://archiv.twoday.net/stories/4534017/

Bei der von mir geplanten Überlieferungsübersicht der Werke des Peregrinus bereitet vor allem der Liber de fructu große Probleme.

Kann man bei Bloomfield Nr. 2449 Indizien dafür finden, dass der Text dem Speculum virginum näher steht als dem Liber, so verhält es sich bei der Lascivitas-Definition in Admont andersherum.

Der früher Hugo von Victor zugeschriebene Liber de fructu wird meistens nach Migne zitiert. Einen E-Text des hier einschlägigen cap. 10 bieten die Zürcher Mittellateiner. Im Netz fand ich folgende Digitalisate von Ausgaben:

Migne
http://books.google.de/books?id=o7fUAAAAMAAJ&&pg=RA1-PT406

Opera II, 1648
http://books.google.de/books?id=kwGunUFm8doC&pg=PA247

Ausgabe 1588
http://books.google.de/books?id=KtheVpVc0WYC&pg=RA1-PT150

Ausgabe 1526
http://books.google.de/books?id=SglTAAAAcAAJ&pg=PT364

Von den wenigen digitalisierten Handschriften des Liber zitiere ich nur die ehemals Wettinger (saec. XIII), wo man in Zeile 3 von Blatt 415v die Lascivia findet:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/kba/WettF0011/415v/large

Jutta Seyfarth gibt in ihrer Edition des Speculum virginum von 1990 S. 88 (Buch 4, Zeile 116f.): "Lasciuia est indecens motus dissoluti in ioco anteueniens ex intemperantia carnali" [Seyfarth hat tatsächlich ioco].

Der Admonter Text stützt sich mit seiner Lascivia-Definition ersichtlich nicht auf das Speculum, sondern auf den Liber de fructu.

Unerfreulicherweise lösten sich, theologischem Plankton gleich, die auf Peregrinus (alias Conradus) Hirsaugiensis zurückgehenden Tugenden- und Lasterdefinitionen im Mittelalter von den beiden Ursprungstexten Speculum und Liber und machen Identifizierungen nur aufgrund des Incipits höchst schwierig.

Selbst ausgesprochene Stümper auf dem Gebiet der hochmittelalterlichen Theologiegeschichte wie ich können dank Google einigermaßen brauchbare Handschriften- und Quellenstudien durchführen. Google spricht sehr dafür, dass die Admonter Lascivia-Definition auf keine frühere Quelle als Peregrinus (Mitte 12. Jahrhundert) zurückgeht. Denn in Google Books sind inzwischen Massen alter und moderner Ausgaben vorhanden, mittels derer man Zitate nachverfolgen kann. Man sollte allerdings - einigermaßen signifikante - Textfragmente jeweils separat suchen.

Schauen wir uns

https://www.google.de/search?q=%22indecens+motus+dissoluti%22&&tbm=bks

an (die URL ist gekürzt, neben der Suchanfrage ist tbm=bks erforderlich, damit in Google Books gesucht wird). Neben der Admonter Handschriftenbeschreibung begegnet das Speculum virginum (in der zweisprachigen Ausgabe), Migne mit dem Liber sowie einige Bücher, die auf die Kompilation des manipulus florum zurückgehen.

Anders als der Manipulus florum aus dem frühen 14. Jahrhundert angab stammt das lascivia-Zitat nicht von Cassiodor, wie man der Internetedition von Nighman entnimmt:

http://web.wlu.ca/history/cnighman/MFfontes/ModestiaL.pdf

Die Suche mit einem Wort weniger

https://www.google.de/search?tbm=bks&q="motus+dissoluti"

bringt zusätzliche Belege des gleichen Zitats, da die OCR indecens verlesen hat (iudecens, indeceus). Weitere, die alle anscheinend auf den manipulus direkt oder indirekt zurückgehen, findet man mit der Phrasensuche:

"corporis ex intemperantia"

Bei Lasciuia/Lascivia erkennt Google die Namensformen nicht als identisch. Die theologiegeschichtliche Praxis, abweichend vom klassischen Sprachgebrauch v als u zu schreiben, erweist sich im Internetzeitalter nur als ärgerlich.

Mit der Suche nach

https://www.google.de/search?q="intemperantia+carnali"&tbm=bks

findet man den wichtigen Hinweis, dass die Lascivia-Definition auch im Speculum maius des Vincenz von Beauvais (saec. XIII) erscheint. Rasch ist man an der Stelle im Düsseldorfer Digitalisat des Reprints der Ausgabe von 1624:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1355987

Die Formulierung "prodiens" trennt auch dieses Zitat vom Speculum virginum.

Natürlich müsste man den Admonter Text näher untersuchen. Aber bereits jetzt kann man aufgrund des Zitats der Lascivia-Definition in der CCMA-Handschriftenbeschreibung feststellen, dass er zu den vielen Texten gehört, die in der Filiation der von Peregrinus alias Conradus gebotenen Tugenden- und Lasterdefinitionen und zwar in der Fassung des Liber de fructu stehen.

#forschung

https://de.wikisource.org/wiki/Schriften_des_Vereins_f%C3%BCr_Geschichte_des_Bodensees_und_seiner_Umgebung

Buchhändler P. in R. sei bedankt für seine Fleißarbeit. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/528988632/

Auch wenn nicht alle mit DOI versehenen Publikationen via Crossref suchbar sind, so würden wir unserer Chronistenpflicht doch nicht genügen, wiesen wir nicht auf

http://search.crossref.org/

hin. Anders als bei Google Scholar werden hier auch Buchkapitel gefunden, wenn für diese ein DOI vergeben wurde.

Die Suchmöglichkeiten sind ärmlich. Eine Phrasensuche wird nicht unterstützt, um eine UND-Verknüpfung zu erzwingen muss man Pluszeichen verwenden:

+friedrich +schwaben

Update: Aktuelle Daten zu Crossref 2013

http://de.slideshare.net/CrossRef

Von Bernd Konrad:

http://heraldica.hypotheses.org/tag/konrad-grunemberg

Abbildung aus einem Exemplar in Privatbesitz

#fnzhss

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/archivpflege-blick-in-die-zukunft-1.1828151

"In das digitale Zeitalter der Archivpflege ist es noch ein weiter Weg", resümiert die SZ anlässlich der vierten Kommunalarchivtagung im Landkreis Ebersberg.

Danke an Maria Rottler und die geschlossene FB-Gruppe Archivfragen auch für viele andere Hinweise.

Sehr angetan ist Paul Andreas in der NZZ:

"Das von Landespolitikern zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsleistung im Zuge der Kulturhauptstadt-Planungen 2010 forcierte Projekt gestaltete sich für die im Wettbewerb siegreichen Architekten als statische Herausforderung: Der auf Flächenbelastungen ausgelegte Gebäudebestand musste erheblich ertüchtigt werden, um den linear gelagerten Lasten der Aktenstapel zu trotzen. Zugleich reichte die Kapazität des über dem Innenkern des Altbaus errichteten Turms nicht aus. Deshalb wurde ein Wellenriegel angebaut, verputzt in einem helleren Karminrot, der sich als horizontaler Annex 160 Meter weit dem Hafenbecken entlangschlängelt. Sein gesamtes Kellergeschoss birgt weitere Aktenstrassen der 148 Regalkilometer Archivbestand, erschlossen durch ein ausgeklügeltes Transportbandsystem. Darüber liegt ein Reservoir von sechs weiteren Etagen, die das Archiv peu à peu bis 2050 ergänzen sollen. Bis dorthin werden sie als Büroraum möglichst gewinnbringend vermietet werden. Auch wenn Duisburg deutscher Meister in Sachen Haushaltsschulden ist, sind neue Büroflächen in der von Autobahnen umzingelten Innenstadt gefragt. Die Mieteinnahmen dürften dringend gebraucht werden, denn die Baukosten stiegen im Laufe der Planungen um ein Vierfaches auf mindestens 198 Millionen Euro an; ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss versucht derzeit Licht in die Rolle des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes bei den Kostenexplosionen zu bringen.

Neue Stadtkrone

So backsteinmonumental die äussere Geste – so putznüchtern geben sich die Innenräume des Archivs. Immerhin weckt das etwas gedrungene, über vier Galerieetagen geführte Eingangsfoyer Erinnerungen an Bauten von Altmeister Louis Kahn: Drei in den Speicher geschnittene Rundfenster bieten Einsichten in das der Öffentlichkeit sonst komplett verborgene Innenleben. Ein Foyer, ein Lesesaal und ein benachbarter Vortragssaal wurden im Erdgeschoss der Welle mit Ausblick aufs Wasser untergebracht – Café oder Kantine gibt es nicht. Architektonisch fasziniert das Dachgeschoss, das nicht etwa durch konventionelle Dachziegel, sondern durch eine filigrane Haut aus massgefertigten Ziegellamellen umschlossen wird. Leider wird es nur als Ort für die Abluftinstallationen der Klimatechnik genutzt. Ein ursprünglich geplanter Veranstaltungssaal kam nicht zur Ausführung.

Punkten kann der Duisburger Wissensspeicher vor allem in städtebaulicher Hinsicht: Als eines der letzten Puzzlestücke des seit 1991 stetig umgesetzten Masterplanes von Lord Norman Foster verleiht der Komplex der Weitläufigkeit des unmittelbar an die Innenstadt anschliessenden Innenhafens sinnbildhafte Orientierung."

http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/kunst_architektur/monumentaler-turm-des-wissens-1.18193381

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg

Foto Juni 2013 von ZebraDS, PD

Crowdsourcing-Projekten öffentlicher Institutionen (Bibliotheken, Museen und Archive) in Nordeuropa ist die November-Ausgabe der Rubrik „Webressourcen aus Nordeuropa – Fundstücke“ des Sondersammelgebiets Skandinavien an der UB Kiel (SSG) gewidmet:
http://nordichistoryblog.hypotheses.org/1989 (NordicHistoryBlog)

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/schwabinger-kunstschatz-lost-art-stellt-weitere-gurlitt-werke-online-a-936163.html

Das unübersehbar angebrachte Wasserzeichen ist eindeutig Copyfraud (und schadet natürlich der Öffentlichkeit), da Immaterialgüter-Rechte der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht zustehen. Auch hinsichtlich der Reproduktionen besteht kein Schutzrecht nach § 72 UrhG. Soweit Urheberrechte an den Bilder existieren, ist nicht die Staatsanwaltschaft Augsburg der Rechteinhaber. Ein "Recht am Bild der eigenen Sache" gibt es nicht, es stünde ohnedies Herrn Gurlitt oder rechtmäßigen Eigentümern zu.

http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt


Die „bewegte“ Geschichte Rostocks – festgehalten in einzigartigen und teilweise unveröffentlichten Filmdokumenten - ist ab sofort auf einer exklusiven DVD mit dem Titel „ROSTOCK WIEDERENTDECKT – Historische Filmschätze von 1928-1978“ erhältlich.

Die vorliegenden Filmschätze nehmen den Zuschauer mit auf eine einzigartige Zeitreise durch die Hansestadt im 20. Jahrhundert. Darunter einer der ältesten Rostock-Stummfilme »Die Seestadt Rostock« (1928) sowie wiederentdeckte Filme, die die Rostocker Altstadt vor ihrer Zerstörung im 2. Weltkrieg zeigen. Ein besonderes Highlight ist der Film »Die Stadt der sieben Türme« (1936) sowie die Amateuraufnahmen in »Sommerfrische Ostsee«, die einen ganz persönlichen Blick auf die Zeit der 30erJahre werfen.
Die Dokumentarfilme aus der DDR-Zeit sprechen dagegen eine ganz andere Sprache. Die fürs Ausland produzierten DDR-Magazinbeiträge, heute würde man sie Werbefilme nennen, preisen mit viel Pathos die Errungenschaften des Sozialismus.
Alle Filme – darunter bisher unveröffentlichte Aufnahmen – zeigen auf beeindruckende Weise und aus den unterschiedlichsten politischen und historischen Perspektiven die wechselvolle Geschichte der Stadt Rostock. Ein Muss für jeden Rostock-Liebhaber!
Die DVD wurde von der filmwerte GmbH produziert und herausgegeben. Die Firma mit Sitz in der Medienstadt Potsdam-Babelsberg beschäftigt sich seit vielen Jahren mit historischem Filmmaterial und vor allem damit, dieses einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Nach dem großen Erfolg von zwei publizierten DVDs mit historischen Filmen zu Potsdam, ist Rostock der Start, die „DVD-Edition Wiederentdeckt“ bundesweit zu etablieren.
Allein in den ersten zwei Wochen, die der Medienpartner Ostsee-Zeitung exklusiv die DVD vertrieben hat, gingen über 2.500 DVDs über den Ladentisch. Dies bestätigt noch einmal deutlich, dass die Nachfrage nach bewegten Bildern ungebrochen ist.

Die DVD enthält 92 Minuten Filmmaterial zudem ein umfangreiches Booklet mit Hintergrundinformationen zu jedem Film.
Als Schirmherr des Projekts konnte der Rostocker Oberbürgermeister Roland Methling gewonnen werden.

Bestellungen und Infos unter www.historische-filmschaetze.de

Pressekontakt:
Claire Dörfer
filmwerte GmbH, Dianastr. 44, 14482 Potsdam
Tel: 0331-721 21 64, cdoerfer@filmwert.de

Adel verpflichtet die verarmten Damen des Damenstifts Ehreshoven, aus dem es nun schon die zweite Reportage gibt, diesmal auf WDR 5:

http://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/damenstiftehreshoven102.html

Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/506933477/


Melissa Terra is angry:

http://melissaterras.blogspot.co.uk/2013/11/im-not-going-to-edit-your-10000-pay-to.html

"Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Journalisten nicht die Nutzung der vorhandenen Unterlagen zu Uwe Barschel in Form von Einsicht und Herstellung von Kopien ermöglichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.11.2013 entschieden (Az.: BVerwG 6 A 5.13).

Recht auf Einsichtnahme erst nach 30 Jahren

Das Bundesarchivgesetz, auf das der Kläger seinen Anspruch in erster Linie gestützt hatte, ermögliche zwar jedermann eine Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient habe. Dies gelte jedoch nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind. Das Bundesarchivgesetz sehe keine Verkürzung dieser Frist vor. Die Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu Uwe Barschel seien nicht älter als 30 Jahre. Sie unterfielen schon deshalb nicht dem jedermann zustehenden Recht auf Einsichtnahme, und zwar unabhängig davon, ob für sie darüber hinaus speziell geregelte Gründe vorliegen, die ihre Benutzung durch jedermann aus öffentlichen Interessen an ihrer Geheimhaltung ausschließen. Das Grundrecht der Pressefreiheit verpflichte die Behörden zwar grundsätzlich, Pressevertretern auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Informationsanspruch führe aber nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten. Diese müssten deshalb nicht zur Einsicht und zur Anfertigung von Kopien vorgelegt werden."

https://beck-aktuell.beck.de/news/bverwg-versagt-journalisten-einsicht-in-bnd-unterlagen-ber-barschel-aff-re

Siehe auch
http://www.mz-web.de/politik/bnd-muss-archiv-nicht-oeffnen-gericht-verweigert-einsicht-in--barschel-akten,20642162,25441412.html

Bundesarchiv, B 145 Bild-F065018-0011 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA

http://blog.ronald-kaiser.com/2013/11/27/eine-kurzanalyse-des-koalitionsvertrags-deutschlands-zukunft-gestalten-der-18-legislaturperiode-zwischen-cdu-csu-und-spd-hinsichtlich-der-bedeutung-fuer-archive-bibliotheken-und/

Auszug:

"Seite 132:
Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können."

Zu Open Access siehe auch
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html

Ärgerlich ist, dass die Informationen nur noch im Google-Cache erreichbar sind:

"Die als Dauerleihgabe der Familie von Alvensleben 1975 übernommene Sammlung umfaßt ca. 12.500 Titel in 5494 Buchbinderbänden, vorwiegend in lateinischer und deutscher Sprache. Den Kern der Sammlung bildet die Privatbibliothek des Joachim von Alvensleben (1514-1588) aus dem 16. Jahrhundert. 60 Prozent des Bestandes beziehen sich auf diese Zeit. Aus dem 17. Jahrhundert stammen 30 Prozent und aus dem frühen 18. Jahrhundert 10 Prozent der Bücher. Die Bibliothek beinhaltet hauptsächlich Theologica, Philosophica, Philologica, Juridica, Historica, Medica, Astronomica und Mathematica sowie Leichenpredigten. Zu allen Disziplinen gehören Sammelbände.

Die Sammlung wurde 2012 nach Haldensleben-Hundisburg überführt. Die fachliche Betreuung dort liegt bei der ULB Halle. Die zahlreiche Exemplare sind allerdings digitalisiert worden und über die WDB verfügbar: Nachweis im OPAC"

Handschriftendigitalisate:
http://dbs.hab.de/mss/?list=collection&id=alv

Die ULB Halle informiert zu dieser Adelsbibliothek:

"Die von Alvenslebensche Bibliothek ist seit 2012 eine Außenstelle der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB). Sie wird fachlich und wissenschaftlich von der ULB betreut. Die öffentliche Benutzung wird von der Stadt- und Kreisbibliothek Haldensleben gewährleistet."
http://bibliothek.uni-halle.de/sammlungen/von_alvensleben/

Vergeblich hatte die niedersächsische Kultusministerin für den Verbleib der Bibliothek in Wolfenbüttel plädiert:

http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/418871_Buecherschaetze-derer-von-Alvensleben-werden-im-Schloss-Hundisburg-vereint.html

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Alvenleben%E2%80%99sche_Bibliotheken

http://www.familie-von-alvensleben.de

"Hat die Öffentlichkeit ein Recht, bestimmte Kunstwerke sehen zu können? Nach geltendem Recht nicht – ich könnte also dem Louvre die Mona Lisa abkaufen und mir ins Wohnzimmer hängen oder die Nofretete auf meinen Nachttisch stellen. Das ist legal, aber doch unbefriedigend. " Meint Seltenschreiber Schmalenstroer:

http://schmalenstroer.net/blog/2013/11/gurlitt/

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2013/11/marginali-yeah-take-2-the-incomparable-luttrell-psalter.html


Die von ARD+ZDF nicht so gemochte Dissertation von Anna Terschüren
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:gbv:ilm1-2013000224

Weiteres, mit einem netten Interview, hier
http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/14552-gez-verfassungswidrig

Grüße
J. Paul

Peter Mühlbauer in Telepolis:
http://www.heise.de/tp/artikel/40/40404/1.html

Wenn es denn stimmt so, muss in Wikisource
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Gemeinfrei_2014
noch ein wenig nachgebessert werden.

Grüße
J. Paul

"Seit 2005 am Netzwerken: Linzer Archiv ist Vorreiter im Web 2.0", so die Rhein-Zeitung heute über das Engagement des Stadtarchivs Linz am Rhein in verschiedenen Sozialen Netzwerken:
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/neuwied_artikel,-Seit-2005-am-Netzwerken-Linzer-Archiv-ist-Vorreiter-im-Web-20-_arid,1072661.html

Betreut wird das Angebot von Andrea Rönz.


Facebook: https://www.facebook.com/StadtarchivLinzRhein?fref=ts
Twitter: @Archiv_LinzRh https://twitter.com/Archiv_LinzRh
Google+: https://plus.google.com/106703708061960160966/posts
Youtube: http://www.youtube.com/user/StadtarchivLinzRhein

Website: http://www.stadtarchiv.linz.de/

Und schon wieder eine Meldung zu diesem Mini-Bestand, um dessen Rückgabe 15 Jahre lang gerungen wurde:

http://derstandard.at/1385168827653/Zurueckgekehrt-977-Buecher-der-Esterhazy-Bibliothek

Hieß es in früheren Nachrichten, dass Russland die Bände digitalisieren will, so heißt es jetzt, dass der Eigentümer das realisieren wird. Als ob es nicht recht und billig gewesen wäre, dass der unrechtmäßige Besitzer für die Digitalisierung aufkommt.

http://archiv.twoday.net/search?q=esterhazy


http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Lich/Artikel,-Licher-Marienstiftsbibliothek-beherbergt-so-manchen-Schatz-_arid,461093_regid,1_puid,1_pageid,48.html

Zur Bibliothek:
http://www.marienstiftsbibliothek.de/

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Evangelische_Marienstiftsgemeinde_(Lich)

Die Handschrift der UB Tübingen Mc 63 ist online:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc63

Aus meiner Rezension des Handschriftenkatalogs:

"Die Kenntnis der Bildungsgeschichte der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd wird übrigens auch bereichert durch den Nachweis von drei juristischen Gutachten in Mc 63, von denen eines den Tübinger Professor Johannes Vergenhans (Naukler) zum Urheber hat. Sie befassen sich mit der Steinhäuserschen Studienstiftung in Gmünd. Hier wäre ein Hinweis auf die Gmünder Stadtgeschichte S. 179 f. sicher sinnvoller gewesen als die Erwähnung des Friedrich Steinhauser von 1584. Die im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd befindlichen umfangreichen Prozeßakten des sogenannten Steinhäuser-Prozesses 1476/83 stellen einen noch zu hebenden Schatz zur Universitäts- und Bildungsgeschichte des 15. Jahrhunderts dar."
http://www.bsz-bw.de/SWBplus/linkliste/texte/2495847rez.html

Zur Familie Steinhäuser siehe
http://archiv.twoday.net/stories/498217919/


http://www.stadtarchiv-schaffhausen.ch/Biographien/Biographien-HV/Index.html

Sämtliche Biographien aus Band I-V der Reihe "Schaffhauser Beiträge zur Geschichte" als PDF.

http://www.siwiarchiv.de/2012/11/thomas-wolf-sprecher-akka/

Glückwunsch!

http://www.hdu.hhu.de/nc/kontakt-und-service/servicepresse/aktuelle-meldungen-hdu/detailansicht/article/ulb-digitalisiert-schulprogramm-sammlung-der-bibliothek-des-goerres-gymnasiums.html

"Die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf wird – nachdem sie ihre eigene Schulprogramm-Sammlung im Umfang von 40.000 Einheiten bereits erschlossen und digitalisiert hat – im Rahmen ihrer landesbibliothekarischen Verantwortung und in enger Abstimmung mit dem Görres-Gymnasium in Düsseldorf, die dortige umfangreiche und wertvolle Schulprogramm-Sammlung nach dem gleichen Muster erschließen, digitalisieren und in einem gemeinsamen Internet-Portal für die weltweite Forschung zugänglich machen."

Digitalisate:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp

http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolver?id=00062963

(DFG-VIewer funktioniert ...)

Vor einem Jahr war es nur ein Plan

http://archiv.twoday.net/stories/219045527/

Jetzt ist es Realität. Es gibt nur 11 Exemplare des Psalm Bay Book von 1640, die Kirche South Boston besitzt zwei davon und gibt jetzt eines in den Handel. Man erwartet einen Erlös zwischen 15 und 30 Millionen Dollar - mehr als je für ein Druckwerk gezahlt wurde.

Dr. Jeff D. Makholm, der Historiker der Kirchengemeinde, legte sein Amt aus Protest gegen den Verkauf nieder.

Siehe
http://www.nytimes.com/2013/11/24/opinion/sunday/a-most-expensive-book.html?ref=opinion&_r=3&
http://www.nytimes.com/2013/11/16/nyregion/let-bidding-begin-for-the-bay-psalm-book-from-1640.html
http://archivalia.tumblr.com/post/68100896482/huntingtonlibrary-a-copy-of-the-whole-booke-of

Update: Das Buch erzielte "nur" 14,2 Mio. Dollar, brach damit aber den von Audubon gehaltenen Rekord für ein Druckwerk. Der Erwerber, David Rubenstein, will das Buch zunächst auf Tour durch große US-Bibliotheken schicken und es dann einer als langfristige Leihgabe überlassen.

http://www.theguardian.com/books/2013/nov/27/bay-psalm-book-auction-record


http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Pressemitteilungen/pm2013-16.pdf

"Mit einem Expertenrat wollen Bund und Länder die Arbeit von Archiven, Bibliotheken, Sammlungen und ähnlichen Einrichtungen vor allem auch an Hochschulen verbessern und koordinieren. "

http://www.sueddeutsche.de/N5J38k/1673907/Expertise-fuer-Archive.html

"Weißt du, Claudia," sagt sie urplötzlich und macht eine unnötig dramatische Pause, indem sie an ihrem veganen Caramell Frappucchino Light ohne Sahne und ohne Karamell und ohne Geschmack nippt "ist ja alles ganz toll, Twitter, Bloggen, dieser ganze Kram. Klingt nach fun. Aber weißt du, ich habe ein Leben, ich habe für so etwas keine Zeit."

http://orbis-claudiae.blogspot.de/2013/11/das-leben-der-anderen_9.html

Via
http://www.ennomane.de/2013/11/17/links-der-woche-190/

Im Frühjahr feierte Archivalia zehnjähriges Jubiläum.

http://archiv.twoday.net/stories/235551786/

Als diesjährigen Adventskalender möchte ich ein "Best of" von Archivalia präsentieren (mit einordnendem Kommentar und ggf. neuer Bebilderung). Für etwa die Hälfte der 24 Türchen habe ich eigene Vorschläge - für den Rest erbitte ich eure Hilfe.

Welche Beiträge fandet ihr besonders gelungen, besonders ertragreich in wissenschaftlicher Hinsicht, besonders berührend oder besonders witzig/unterhaltsam?

Lasst es mich wissen, gern auch mit Begründung! (Hier in den Kommentaren oder per Mail, Twitter, G+, FB usw. Falls der Name des Beitrags-Paten oder der Patin nicht genannt werden soll, bitte vermerken.)

Foto: Usien https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Volker Weiß: Rezension zu: Maaß, Sebastian: Oswald Spengler. Eine politische Biographie. Berlin 2013, in: H-Soz-u-Kult, 21.11.2013, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2013-4-149

"Bei Duncker & Humblot, keinem publizistischen Leichtgewicht des ultrarechten Lunatic Fringe, haben dagegen die Warnmechanismen versagt. Einerseits bietet der Verlag zwar als Verwalter des Erbes von Carl Schmitt traditionell Autoren eine Plattform, die weit rechts des bürgerlichen Konservatismus stehen. In seinem Programm findet sich ebenso der revisionistische Historiker Stefan Scheil, Autor der „Jungen Freiheit“, wie auch Frank-Lothar Kroll, Festredner des „Instituts für Staatspolitik“ und mit Harald Seubert Betreuer der Dissertation von Sebastian Maaß. Doch hält das Haus andererseits ein breites Angebot etwa in Philosophie und Rechtswissenschaften. Mit der Übernahme von Maaß ins Programm untergräbt der Verlag unnötig seinen wissenschaftlichen Anspruch und seine Seriosität. Hier wird ein Autor der extremen Rechten mit wissenschaftlichen Weihen versehen, die fachlich nicht zu rechtfertigen sind. Hajo Funke schrieb einmal, in Anschluss an den „Aufstand der Anständigen“ bedürfe es im Umgang mit der extremen Rechten vor allem eines „Anstands der Zuständigen“. Mit der Publikation des Spengler-Buchs von Sebastian Maaß hat Duncker & Humblot diesen deutlich missen lassen."

In der Mailingliste von open-access.net schrieb Heinz Pampel als Antwort auf Wenke Richter:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin ein großer Fan der CC-BY-Lizenz!

Diese Lizenz entspricht der Definition der "Berliner Erklärung" (libre Open Access) und ist der Open-Access-Standard.

Dank der Veröffentlichung eines Artikels von mir unter CC-BY ist es dem Herausgeber einer ausländischen closed-access-Zeitschrift jetzt möglich meinen Artikel zu übersetzen und in seiner Zeitschrift zu veröffentlichen. Ohne CC-BY wäre dies nicht möglich.

Weitere Beispiele für die Nachutzung - dank CC-BY - beschreibt Daniel Mietchen in folgendem Beitrag:

http://blogs.plos.org/blog/2012/10/23/reusing-revising-remixing-and-redistributing-research/

Klaus Graf hat das Thema erst jüngst behandelt. Er stellt fest „NC oder goldene Nasen sind rar“. Siehe:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769

Zitiert wird u.a. der Jurist Paul Klimpel der sich mit der Problematik der „NC“-Einschränkung ausführlich befasst hat. Sein Leitfaden ist sehr lesenswert:

http://irights.info/userfiles/CC-NC_Leitfaden_web.pdf

Darüber hinaus lohnt sich die Lektüre von Hrynaszkiewicz, Busch und Cockerill: http://doi.org/p69

Fazit: Für mich überwiegen die Vorteile von CC-BY. Für die ab und an skizierten möglichen Probleme gibt es – so meine Wahrnehmung – kaum Beispiele in der Praxis.

Beste Grüße

Heinz Pampel

PS: http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht "

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Wohin-mit-dem-Stadtarchiv;art779,7807532

Zum Stadtarchiv Ochsenfurt siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3393051/

Christstollenrezept unter CC-BY-SA fand großen Anklang.

http://commonsblog.wordpress.com/2013/11/25/das-stollenrezept-der-helene-waiblinger-eine-erfolgsgeschichte-des-teilens/


Kleine Linksammlung für Unterrichtszwecke von Daniel Bernsen.

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2013/11/24/auswahl-von-online-materialien-digitalisierten-quellen-zur-geschichte-des-1-weltkriegs/

Uni OS sollte sich was schämen!

Anlässlich einer Blogparade resümiert Rainer Schreg seine positiven Erfahrungen mit dem Bloggen:

http://archaeologik.blogspot.de/2013/11/why-blogging-archaeology-blogging.html

Zitat: "Überlegungen in der Anfangszeit des Blogs hinterließen bei mir den Eindruck, dass institutionelle Blogs häufig als eher langeweilige Werbekanäle wahrgenommen werden, die die eigene Erfolge feiern, Einladungen zu Veranstaltungen und Werbung für neue Publikationen posten. Privates Wissenschaftsbloggen scheint hingegen als authentischer und vertrausnwürdiger zu gelten."

Er plädiert für ein verstärktes Engagement in den Digital Humanities

http://www.digitale-kunstgeschichte.de/w/images/4/47/AKMB_2-13_001-072_40-42.pdf

Das Buch von Hubertus Kohle "Digitale Bildwissenschaft" (2013) ist übrigens online

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2013/2185

Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf deutlich gemacht: " Ein Abteilungsleiter eines Maschinenbauunternehmens war fristlos gefeuert worden, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen ihm das Führen seines Doktortitels einer privaten US-Universität untersagt hatte.

Der Arbeitgeber habe nicht nachweisen können, dass ihn der Abteilungsleiter arglistig getäuscht habe, befand das Gericht. Zudem habe das Unternehmen nicht dargelegt, dass der Titel für die Einstellung des Diplom-Kaufmanns entscheidend gewesen sei, sein Verlust somit auch seine Entlassung rechtfertige (Az.: 2 Sa 950/13)."

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_25114/index.php

Eine versprengte Spur der Sammlung Gurlitt scheint nach Rom, in eine ominöse Privatsammlung, zu führen:

http://centrostudiatesini.wordpress.com/2013/02/02/disegni-di-alfred-kubin-celebre-pittore-e-scrittore-espressionista-in-un-volume-raro-delle-edizioni-wolfgang-gurlitt/

Aus gegebenem Anlass ein Hinweis auf eine schrille Nacht- und Nebelaktion.

http://goo.gl/mc9X3m

Der Fisch stinkt vom Kopf.

"Die Forschungsstelle für Personalschriften hat jetzt die Voraussetzung dafür geschaffen, dass andere Online-Datenbanken, die ortsbezogene historische Daten vorhalten, mit dem Thesaurus Locorum (THELO) und seinen frühneuzeitlichen Ortsnamen verlinkt werden können. Nach der erfolgreichen Vernetzung bio-bibliographischer Internet-Datenbanken via Gemeinsame Normdatei (GND) unternimmt die Forschungsstelle damit einen Vorstoß zur wünschenswerten topographischen Vernetzung historischer Daten im Internet.

Ein Großteil, nämlich 7.124 der in THELO verzeichneten Orte mit 20.940 historischen Namensformen sind mit den ihnen entsprechenden Datensätzen in GeoNames referenziert worden. Die referenzierten THELO-Orte befinden sich in Deutschland und den heute zu Polen gehörenden ehemaligen deutschen Ostgebieten.

GeoNames ist eine Internet-Datenbank, deren Daten unter einer Creative Commons Attribution 3.0 Lizenz für eine weitgehend freie Weiternutzung zur Verfügung gestellt werden. Sie enthält über zehn Millionen geographische Namen aus der ganzen Welt, davon 2,8 Millionen von bewohnten Orten mit 5,5 Millionen alternativen Namen. Sie weist auch kleine und kleinste Orte nach, die nicht im Getty Thesaurus of Geographic Names (TGN) enthalten sind und erst recht nicht in der GND. In GeoNames finden sich außerdem aufgegebene Orte (Wüstungen) oder nicht mehr geläufige historische Unterteilungen größerer Orte. Registrierte Nutzer können außerdem neue Orte ergänzen. GeoNames ist daher als Referenzgrundlage für historische Ortsdaten besser geeignet als GND und TGN.

Die GeoNames-Referenzierung von THELO versetzt die Forschungsstelle für Personalschriften in die Lage, eine Verlinkung mit anderen Internet-Datenbanken anbieten zu können, die historische Daten mit Ortsbezug enthalten. Vorbild hierfür ist die Vernetzung von Internet-Datenbanken mit bio-bibliographischen Daten via GND. Über eine Schnittstelle können mit Hilfe der GeoNames-Identifikatoren Orte aus THELO und die mit ihnen verknüpften historischen Namensformen abgerufen werden. Außerdem wurde im Internet eine GeoNames-BEACON-Datei (URL: http://www.online.uni-marburg.de/fpmr/thelo.txt) zu THELO veröffentlicht, die als Grundlage für das Erstellen von Links in anderen Online-Datenbanken zu THELO-Daten dienen soll."

http://www.personalschriften.de/aktuelles/artikelansicht/details/vernetzung-ortsbezogener-historischer-daten-im-internet.html

Danke an MR.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geisteswissenschaften/heinrichskrone-balsam-fuer-die-fraenkische-seele-12555851.html

"Völlig unbeachtet blieb stets in der Diskussion um die Heinrichskrone, dass sich in einer für den Heinrichs- und Kunigundenaltar des Bamberger Doms gefertigten liturgischen Handschrift eine um 1340 entstandene Darstellung des mittelalterlichen Reliquiars mit der Heinrichskrone befindet. Heute in der Staatsbibliothek Bamberg unter der Signatur RB.Msc.169 aufbewahrt, konnte diese älteste Abbildung der Heinrichskrone im Verlaufe des gerade abgeschlossenen von der DFG geförderten Katalogisierungsprojektes der illuminierten Handschriften des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts dieser Bibliothek entdeckt werden."

Via #HistBav-Gezwitscher (3)
http://histbav.hypotheses.org/750


"One of the most outrageous and brazen crimes against manuscript books
occurred in 2001, when the magnificent, still-complete, and
beautifully bound illuminated manuscript known as the “Album de
Charles de Croy” was sold at Sotheby’s London (19 June 2001 lot 47:
GBP 1,213,500 including buyer’s premium) and immediately carved up
like a piece of meat." (Michael Laird)

Read more:
http://archivalia.tumblr.com/post/67965883771/album-de-charles-de-croy-was-broken-up-in-2001

See also
http://archiv.twoday.net/stories/565872590/
http://kulturgut.hypotheses.org/286
http://archivalia.tumblr.com/post/65133745036/david-gura-curator-of-ancient-and-medieval

Update:
EARLY SEVENTEENTH-CENTURY FRENCH MANUSCRIPT, MADE FOR CHARLES, DUC DE CROY, CONTAINING FIVE COLOURED VIEWS AND MAPS, SIGNED AND ANNOTATED BY THE DUKE ("DECROY") AND DATED BY HIM 30 APRIL 1606
http://archiv.twoday.net/stories/876868393/


http://www.burgerbe.de/2013/11/23/ns-geschichte-ausgeblendet-keine-infotafel-vor-schloss-venauen/

"Der ehemalige Adelssitz diente von 1938 bis 1943 als sogenannte Gauschule der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), danach zwei Jahre als NS-Mutter-Kind-Heim." Einer Infotafel stimmte der Eigentümer nicht zu.

Es ist ausgesprochen ärgerlich, dass Herr Popp-Sewing mit seinem ausgezeichneten Blog nicht bei dem werbefreien hypotheses.org ist, denn diese Ads nerven gerade bei so einem Thema wie hier.

Der Adler im Innenhof / Foto: © CEphoto, Uwe Aranas / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)

814-1414 | Das Mittelalter im Schulunterricht

Große Themen und lokalgeschichtliche Quellen von Karl dem Großen bis zum Konstanzer Konzil

2014 jähren sich gleich zwei bedeutende Ereignisse des Mittelalters: der Tod Karls des Großen am 28. Januar 814 und der Beginn des Konstanzer Konzils 1414. Dass auch „große“ Themen wie diese „mal anders“ mit lokalgeschichtlichem Bezug unterrichtet werden können, möchten Archivare, Pädagogen, Fachhistoriker und Experten aus dem Bereich der Kulturvermittlung bei der 15. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik unter Beweis stellen. Warum nicht auch einmal eine mittelalterliche Urkunde zur Stadtgründung im Geschichts- oder Lateinunterricht behandeln?

Angeboten werden verschiedene Workshops zu Modulen, die ein konkretes Unterrichtsthema zum Gegenstand haben und Anregungen für den Einsatz archivalischer Quellen geben. Da Schrift und Sprachstil oftmals ein Hindernis für das Verständnis mittelalterlicher, aber auch neuzeitlicher Texte darstellen, erhalten Interessierte eine Einführung in das Lesen alter Schriften. Auf dem „Markt der Möglichkeiten“ stehen Archive und Träger aktueller Projekte zum Konstanzer Konzil und weiterer mittelalterlicher Themen mit ihren schulischen Angeboten zu Gesprächen zur Verfügung.

Die Tagung ist ein offenes Diskussionsforum. Lehrer, Schüler, Archivare und Kulturschaffende sind dazu eingeladen, über Formen des Unterrichts und die Zusammenarbeit von Schulen und Archiven bzw. Kulturinstitutionen zu diskutieren und neue Ideen zu entwickeln.

An der im Foyer des Generallandesarchivs eingerichteten Infothek können sich Besucher über den Körber-Geschichtswettbewerb informieren. Hier werden auch über die Dauer der Tagung hinaus die Arbeiten der aktuellen Preisträger präsentiert.

Ansprechpartner

Landesarchiv Baden-Württemberg

Dr. Andreas Neuburger

andreas.neuburger@la-bw.de

Dr. Julia Riedel

julia.riedel@la-bw.de


Informationen zur Tagungsreihe

Berichte über die bisherigen Karlsruher Tagungen für Archivpädagogik finden Sie unter:

www.landesarchiv-bw.de/web/46206

Programm

Vormittag

Tagungsort: Generallandesarchiv Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 3

10.00 Uhr
Begrüßung

Einführung

Das Mittelalter im Schulunterricht. Probleme, Perspektiven und Anstöße für die Unterrichtspraxis

Prof. Dr. Thomas Martin Buck, Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau

11.00-11.30 Uhr Kaffee

Workshop · Unterrichtsmodul

11.30-12.30 Uhr

Das Konstanzer Konzil 1414-1418: Krisenbewältigung und Kulturaustausch an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit

Johannes Hof, Landeskundebeauftragter des RP Freiburg

Workshop · Unterrichtsbausteine

11.30-12.30 Uhr

Mittelalterliche und frühneuzeitliche Stadtgeschichte – Erfahrungsaustausch und Ideen für den Unterricht

Werner Föll, Stadtarchiv Heilbronn

Ulrich Maier, Landeskundebeauftragter des RP Stuttgart

Workshop · Quellenlektüre

11.30-12.30 Uhr

Alte Schriften entziffern – Methoden und Hilfen für die Praxis

Dr. Joachim Brüser, Stadtarchiv Kirchheim unter Teck

12.30-13.30 Uhr Mittagspause

Nachmittag

Tagungsort: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, Moltkestraße 64

13.30 Uhr
Vorstellung von Projekten und Angeboten auf dem Markt der Möglichkeiten

13.45 Uhr

Markt der Möglichkeiten

15.30 Uhr Schlussdiskussion

16.00 Uhr Ende

Anmeldung

Anmeldungen bitte an Frau Beate Stegmann M.A.

Kontakt: beate.stegmann@la-bw.de

Für einige Workshops besteht eine Teilnehmerzahlbegrenzung. Wir bitten daher um verbindliche Anmeldung zu einem Workshop. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Es wird keine Tagungsgebühr erhoben.

Veranstaltungsort

Vormittag

Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe

Nördliche Hildapromenade 3, 76133 Karlsruhe

Telefon: 0721/926-2206

Nachmittag

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg , Standort Karlsruhe (Parkplätze im Hof)

Moltkestraße 64, 76133 Karlsruhe

Telefon: 0721/8808-15

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Generallandesarchiv Karlsruhe ist vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahn zu erreichen.

Linie 6 (Richtung Daxlanden bzw. Rappenwört)

Linie 2 (Richtung Siemensallee)

Linie S 1/S 11 (Richtung Neureut bzw. Hochstetten)

Haltestelle: Mühlburger Tor.

Von dort 5 Minuten Fußweg.

Bei Behinderungen durch Baustellen ist der aktuelle Anfahrtsplan abrufbar unter:

http://info.kvv.de/


(Archivliste)

"From a Book of Hours to a Book of Bits":

http://historyoftexttechnologies.blogspot.de/2013/11/the-broken-book-ii-from-book-of-hours.html

Ein 2010 bei Christie's verkauftes Stundenbuch (illuminierte Handschrift, Nordfrankreich um 1460) wurde unterdessen zerlegt, und die Einzelblätter kamen bei Ebay zum Verkauf; zurück blieb der Einband des 19. Jahrhundert.

Ein Handel, der derlei Kulturfrevel nicht selbst kontrollieren kann, hat seine Reputation allemal verwirkt.

<img src="ebay_stundenbuch"> [Bild ergänzt, KG]

http://archivalia.tumblr.com/tagged/mermaid


http://www.biblissima-condorcet.fr/fr

Nichts von Belang.

Habe aus meinem Aktenbestand die Grundakte Palais Schaumburg in Bonn erneut in die Hand genommen. weil der Beitrag Vier Lügen und das Palais Schaumburg in Bonn derzeit auf grosses Interesse stösst. Wahrscheinlich interessieren sich dafür insbesondere Ministerien und Behörden.

Ich habe beschlossen, wichtige Vertragsunterlagen online zu stellen.

Unschwer kann erkannt werden, dass bei dem Verkauf an den Reichsfiskus so gut wie nichts stimmt. Interessant mal wieder, dass Testamentsvollstrecker und deren Bevollmächtigte so tun, als gäbe es keine Erben Adolfs, sprechen aber vom Nachlass Adolfs, auf dem Erbschein heisst es dann wieder Adolf habe nichts hinterlassen. Das Testament Adolfs soll verschwunden sein. Aberwitzig scheint, dass der Kaufpreis in bar bezahlt sein soll.

Es stimmt nichts.

Ich frage mich somit ernsthaft, ob die Bundesrepublik Deutschland das Palais Schaumburg in Bonn in Wahrheit ersessen hat. Gutgläubigkeit bezweifle ich. Wie bei Gurlitt wird es dann heissen: verjährt.

Ist doch eine historisch interessante Frage.

http://goo.gl/CY07ch

Carl Gottlob Anton fand den von ihm 1776 edierten Text über die Bedeutung der acht Minnefarben wohl in einem Kopialbuch vor ("Sammlung gröstentheils öffentlicher Papiere und Urkunden des 15ten Jahrhunderts"). Außer dem Abdruck

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10614671_00457.html

existiert nur eine Abschrift des 18. Jahrhunderts in seinem Nachlass in der Bibliothek der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften:

http://www.handschriftencensus.de/3794

Als Frucht des Wikipedia-Treffens in Görlitz

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Oberlausitz/Dokumentation_OLB_2013

kann nun ein Digitalisat der Überlieferung aus dem Nachlass verlinkt werden:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bedeutung_der_acht_Farben_Bibl._der_OLGdW_Ms189.pdf

Sein textkritischer Wert bleibt zu prüfen, doch handelt es sich in keinem Fall um eine getreue Abschrift der Vorlage, da in dieser die Verszeilen nach Angabe von Anton nicht abgesetzt waren.

²VL-Artikel zum Text:

http://www.libreka.de/9783110072648/356

RSM:
http://www.libreka.de/9783484105041/178

Die Deutung von acht Farben als Minnefarben war nicht singulär, es existiert noch ein zweiter Text "Die Bedeutung der acht Farben (II)", der aus dem Beck'schen Hausbuch Klosterneuburg 747, Bl. 24v 1861 abgedruckt wurde:

https://archive.org/stream/anzeigerfurkunde08germ#page/n137/mode/2up

Da Karl Gottlob von Anton, Mitbegründer der Oberlausitzischen Gesellschaft, seit 1774 als Oberamtsadvokat in Görlitz lebte und zuvor nur sein Studium in seiner Vita registriert wird, wird man wohl davon ausgehen dürfen, dass er die Vorlage im Görlitzer Stadtarchiv fand. Gesichert ist das jedoch nicht.

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118649671

#fnzhss


Neu im Netz:

http://www.papsturkunden.de/EditMOM/start.do

Der Zwang zur Registrierung (Freischaltung kann bis zu zwei Tage dauern!) ist so überflüssig wie ein Kropf. Was soll das?

Im Handschriftencensus - http://www.handschriftencensus.de/3625 - liest man:

"Klaus Graf äußerte 2009 angesichts der im Oberdeutschen ungewöhnlichen Namensform Ian die Vermutung, es könne sich um den in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts tätigen Münchner Maler Meister Jan handeln". Das bezieht sich auf einen Archivalia-Beitrag vom 29. März 2009, in dem es nur hieß:

"Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 117
Bayern, 2. Viertel 15. Jahrhundert
Nibelungenlied, Maihinger Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/3625
Zur Einordnung des Prologs siehe meinen Vortrag
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2004/0198.html
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2004/0198.html
Bl. 260r wird der Besitzer der Handschrift genannt: "Disez buch ist meist(er) ian". Schreibsprache ist nach Becker mittelbairisch. Nun ist die Namensform Ian (für Johann) im Oberdeutschen alles andere als üblich, weshalb ich mich berechtigt sehe, den aus den Niederlanden stammenden Münchner Maler Meister Jan, der in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts tätig war http://tinyurl.com/db4goa hiermit in Vorschlag zu bringen. "
http://archiv.twoday.net/stories/5612942/

Abgesehen von dem Fehler meist(er) statt richtig maist(er) war auch falsch, dass der um 1500 in München tätige Maler Meister Jan aus den Niederlanden stammte. Die ganze Vermutung war zwar wohl nicht verantwortungslos, aber doch mindestens leicht fahrlässig.

Schon aus chronologischen Gründen kommt der Meister Jan (Polack), der seit Mitte der 1470er Jahre in München ansässig war und (entgegen Annahmen im 19. Jahrhundert) nicht aus den Niederlanden, sondern wohl aus Polen stammte, für die im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts geschriebene Handschrift als Eigentümer nicht in Betracht. Zu ihm zusammenfassend die NDB

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016338/image_609

und die Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Jan_Polack&oldid=119687963

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118831860

Die im Oberdeutschen unübliche Namensform Jan braucht nicht auf niederländisch.flandrischen Ursprung zu deuten, sondern kann sich auch auf eine Herkunft aus dem slawischen Raum, insbesondere aus Böhmen oder Polen, beziehen.

Zur mittelbairischen Schreibsprache ist anzumerken, dass zu ihr auch die Stadtsprachen von Wien und Regensburg gehörten. München war keineswegs der wichtigste Schreibort. Es ist ohne weiteres denkbar, dass es beispielsweise in Wien oder Regensburg im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts weitere "Meister Jan" gab.

Ebenso denkbar ist, dass der Meister Jan der Handschrift mit dem vor der Anlage des Münchner Klarissenseelbuchs 1424 durch Hermann Sack verstorbenen "maister ian" (verstorben an einem 31. Januar) identisch ist, der den Nonnen 60 Pfennige stiftete: "Obiit maister ian de quo habentur lx denarii", Wortlaut nach dem Digitalisat von BayHStA, KL München, Angerkloster 2, Bl. 16v:

http://goo.gl/vuDqDk

Zur Quelle: http://heraldica.hypotheses.org/489

Edition: Dokumente ältester Münchner Familiengeschichte 1290 - 1620. Aus dem Stifterbuch der Barfüßer und Klarissen in München 1424. München ohne Jahr, S. 217

Bibliothekskataloge nennen mehrere Erscheinungsdaten dieses Buchs (1953, 1954, 1955, wiederholt 1958), laut DNB scheint 1954 zutreffend zu sein.

Kollegen Dr. Manfred Heimers danke ich für seine Recherchen zu weiteren Meister Jan in München: "1496 und 1500 wird in den Steuerbüchern (StadtA München, Steueramt 274 und 275) ein Jan Pehaim als Hausbesitzer der Burgstraße 14 aufgeführt.

1428 wird Jan von Sedlitz, der von 1417-1436 als Hofmeister Herzog Albrechts fungierte, als Bewohner des Alten Hofs im Steuerverzeichnis zur Reichssteuer des Gemeinen Pfennigs (StadtA München Steueramt 584) aufgelistet." (Mail vom 30. August 2013).

Wiguleus Hundt über Jan von Sedlitz:

http://books.google.de/books?id=43FSAAAAcAAJ&pg=PA142

Den Schnipseln
http://books.google.de/books?id=5PQAAAAAMAAJ&q=sedlitz usw.
entnehme ich folgendes aus Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Urkundenwesen, Kanzlei, Rat und Regierungssystem der Herzoge Johann II., Ernst und Wilhelm III. von Bayern-München (1392-1438), 1971, S. 101: "Der erste Hofmeister, der beim jungen Herzog Albrecht als Hofverwaltungschef tätig wurde, war Jan v. Sedlitz. Er wird seit 1417 in seiner amtlichen, jedoch erst 1434 in Ratseigenschaft bei Herzog Ernst genannt. Doch spricht die Wahrscheinlichkeit trotz des großen zeitlichen Unterschieds dafür, daß Sedlitz, der von 1431 bis 1435 als Pfleger zu Pfaffenhofen begegnet, auch 1417 schon dem Rat Herzog Ernsts angehörte und von diesem in das Hofmeisteramt eingesetzt wurde. Er war mit Margarete v. Waldeck verheiratet; bei seiner Eheschließung 1429 hatte er von den Herzogen 600 fl ungar. als Heiratsgut erhalten. Im Januar 1436 wird er letztmalig als Herzog Albrechts Hofmeister bezeichnet; nach dem Regierungsantritt Albrechts III. wurde er von diesem in seinen Rat berufen".

Sedlitz starb nach Lieberich 1455:
http://books.google.de/books?id=gijRAAAAMAAJ&q=%22jan+von+sedlitz%22

Das passt aber nicht zu einem Beleg von 1461, der den Böhmen Jan von Sedlitz, ehemaligen Hofmeister Albrechts, 1461 in München bezeugt:

http://books.google.de/books?id=1-gjAQAAIAAJ&q=%22von+sedlitz%22+hofmeister

Andererseits erwähnte Strauch, dass die Witwe des Hofmeisters Albrecht Johann von Sedlitz, Agnes von Rechenberg, 1455 urkundete:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Strauch1883/0045
unter Berufung auf
http://books.google.de/books?id=290zAAAAMAAJ&pg=PA598

Beleg zu 1452:
http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10384935_00012.html

Jan von Sedlitz (Sedlec) stammte aus Böhmen:

http://books.google.de/books?id=qQRFAAAAcAAJ&pg=PA4
unter Berufung auf
http://books.google.de/books?id=np8MAQAAMAAJ&pg=PA36

Es ist fraglich, ob der Schreiber der Nibelungenhandschrift den adeligen Hofmeister als "maister ian" hätte ansprechen können. Ausgeschlossen ist es freilich nicht. Meister kann sich auf einen Magister, einen Handwerker, aber auch auf einen meisterlich Kundigen (z.B. Dichter) beziehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Mennung im metrischen Korsett, nämlich im Rahmen von Versen erfolgt, die hervorheben, dass an der Eigentümerstellung des Meister Jan kein Zweifel bestehen könne.

Für Jan von Sedlitz fällt ins Gewicht, dass er eine prominente Persönlichkeit am Münchner Hof war, der man durchaus den Besitz dieser Handschrift zutrauen kann, und dass er (als verstorben) von Püterich als Mitglied eines bibliophilen Zirkels am Münchner Hof im Ehrenbrief (1462) erwähnt wird.

Christine Wand-Wittkowski würde vermutlich gegen die Existenz eines bibliophilen Zirkels lauthals Einspruch erheben, aber ihr 2005 publizierter Versuch, den vielbeschworenen "Musenhof" Erzherzogin Mechthilds (siehe auch oben die verlinkte Arbeit von Strauch) zum Verschwinden zu bringen, zeigt alles andere als souveräne Stoffbeherrschung (Pfalzgräfin Mechthild und ihr literarischer Zirkel. Ein Irrtum der Mediävistik. In: Internationales Archiv für Sozialgeschichte der deutschen Literatur 30,1 (2005), S. 1-27). Da wird etwa Heinrich von Rechberg von Hohenrechberg, Bayern-landshutischer Rat (Biogramm z.B. bei Ettelt-Schönewald, Kanzlei), über dessen Briefe sich Püterich lustig macht, nicht identifiziert, obwohl dies bereits Theodor Schön in den Reutlinger Geschichtsblättern (eine der Autorin unbekannte Arbeit!) getan hatte. Dass sie die Strophe 123 des Ehrenbriefs S. 15 richtig verstanden hat, kann ich nicht finden.

"Von Selicz Jan, der sellig" lautet Vers 6 der 123. Strophe (die maßgebliche Edition stammt jetzt von Martha Mueller (Diss. New York 1985, S. 108; so auch der Wortlaut im Patrimonia-Faksimile 1999).

Püterich inszeniert eine scherzhafte Auseinandersetzung mit seinen "Gegnern" am Münchner Hof. Sedlitz habe eine Mär (Gerücht) über ihn verbreitet: "Bekäme ich nur den Sack wieder, in denen sich die zu treuen Händen verliehenen Bücher befanden" (freie Übersetzung). Wer spricht? Wohl Sedlitz, denn in Strophe 122 hatte Püterich die dubiose Art und Weise seines auf "alte" Bücher konzentrierten Bucherwerbs konzediert, und Strophe 123 schließt mit einem "Darumb" begründend an. Sedlitz wirft Püterich also vor, ausgeliehene Bücher nicht zurückzugeben. Zugleich führt Püterich Sedlitz vor, dem er unterstellt, dass diesem der Sack, in dem er die Bücher übergab, wichtiger ist als die Bücher selbst. Es soll der Eindruck entstehen, dass Sedlitz zwar interessante Bücher besitzt, sich aber nicht viel aus ihnen macht. Ich sehe darin - ebenso wie in den folgenden Versen über die Nachstellungen anderer Münchner Hofleute - ein scherzhaftes Spiel, aus dem man keine eindeutigen Schlüsse über reale Beziehungen am Münchner Hof ziehen kann. Andererseits ist nicht anzunehmen, dass Sedlitz grundlos als Buchbesitzer dargestellt wird. Einigermaßen waghalsig könnte man fragen: Wäre es nicht hübsch, wenn Püterich von Sedlitz die Nibelungenhandschrift a ausgeliehen hätte?

Zur Ehrenbrief-Passage siehe auch Fürbeth über Hartlieb:

http://books.google.de/books?id=X-AZmEqwvdoC&pg=PA221

Grubmüller 1979
http://books.google.de/books?id=fYQrAAAAMAAJ&q=sedlitz+hartlieb

Eine Klärung, ob die Nibelungenhandschrift in Genf nach München gehört, könnte eine genaue Schreibsprachenuntersuchungen erbringen (siehe dazu Seelbach über Sprachatlanten in der [Festschrift Kornrumpf]). Es ist gut möglich, dass München (und damit auch die Münchner Meister Jan einschließlich Jan von Sedlitz) als Schreibort unwahrscheinlich ist.

Zur Kommentierung des Ehrenbriefs wären weitere biographische Erkundungen zu Sedlitz vonnöten. Die hier gegebenen oberflächlichen Belege, die immerhin mehr bieten als die bisherigen germanistischen Fußnoten zu ihm, müssten durch eine intensive landesgeschichtlich-archivalische Recherche ergänzt werden.

Um es deutlich zu sagen: Die Nibelungenhandschrift a konnte weder schlüssig mit München noch mit den Personen "maister ian" (Münchner Klarissenstifter vor 1424) oder Jan von Sedlitz in Verbindung gebracht werden, auch wenn letztere Beziehung aufgrund des von Püterich bezeugten Bücherbesitzes des Sedlitz eine reizvolle Hypothese wäre.

#forschung

http://www.e-codices.unifr.ch/de/cb/0117/260r/x-large

http://www.siwiarchiv.de/2013/11/checkliste-archive-und-ehtik/

http://heise.de/-2052426

Es geht um die Veröffentlichung von DIN-Normen im Internet.

Ein unterdurchschnittlich schlechter Beitrag von Heise, denn wie auch

http://www.heise.de/ix/news/foren/S-Heise-nicht-nur-abschreiben-sondern-auch-mitdenken/forum-270064/msg-24420898/read/

hervorhebt, sind Normen keine Gesetze. Gesetze sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/5257889/

Das dreibändige Buch von 2009, das sich ganz generell auf handschriftliche Materialien (Archivalien) auf Deutsch bezieht, ist als PDF abrufbar unter

http://mek.oszk.hu/11800/11844

Hervorheben möchte ich die Stadtbücher (siehe auch Volltextsuche Stadtbuch) und drei Dokumente über den Chronisten Eberhard Windeck (suche: winndeck).

Nach dem Tod des britischen Patristikers und Träger des Ordens Pour le Mérite Sir Henry Chadwick im Juni 2008 blieb dessen umfangreiche Priavtbibliothek von etwa 15.000 Bänden sowie sein wissenschaftlicher Nachlass von etwa 30 Archivboxen zunächst im Familienbesitz. Dann wurde beides durch ''Loome Theological Booksellers'' als Ganzes angeboten:
https://www.loomebooks.com/Loome.cfm?PageID=6000
Jetzt wurde bekannt, dass beides durch die konservative Mäzenin Roberta Ahmanson für die Prämonstratenser-Abtei St. Michael in Orange County, Kalifonien erworben wurde.
http://chairofpeter.org/?p=62

http://erikkwakkel.tumblr.com/post/67681966023/medieval-kids-doodles-on-birch-bark-heres mit weiteren Links zu den Funden in Nowgorod.

Siehe auch: Klaus Graf: Codexmythen und Codexphantasien. In: Archivalia vom 31. März 2013. Online: http://archiv.twoday.net/stories/326528152/ (Archivversion: http://www.webcitation.org/6FYhKFmwH )

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022219418/

***

Trithemius über Baumbastpapier zitiert bei Wiesner: Baumbastpapier, SB Wien 126 (1892) Abh. 8

https://archive.org/stream/sitzungsbericht283klasgoog#page/n463/mode/2up

Angeführt mit Blick auf Johannes Letzner bei Paul Lehmann: Corveyer Studien. In: Erforschung des Mittelalters 5 (1962), S. 121f. Letzners Quellen boten mehrmals Bücher auf Baumrinde, so Kerssenbroich GQ V 42, 157.

Erstausgabe 1920 der Corveyer Studien
http://hdl.handle.net/2027/uiug.30112113442138?urlappend=%3Bseq=489 (US)

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma