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http://poessneck.otz.de/web/lokal/politik/detail/-/specific/Plaedoyers-fuer-das-Museum-auf-Burg-Ranis-1303203682

"Der diesjährige Internationale Museumstag am 18. Mai soll für den Freistaat Thüringen auf der Burg in Ranis stattfinden. Der Museumsverband Thüringen e.V. plant gemeinsam mit dem Kulturrat Thüringen e.V., dem Lese-Zeichen e.V. und dem Landesmusikrat Thüringen eine öffentliche Veranstaltung.

Für die Zukunft des Museums und damit auch der Stadt Ranis wird dieser 18. Mai, wenn sich mit der Veranstaltung des Museumsverbandes der öffentliche Fokus bewusst auf beide richten wird, wohl ein ganz wichtiger Tag - davon geht zumindest Bürgermeister Andreas Gliesing (Christliche Mitte/Gewerbeverein) aus. Denn die Stadt muss ihr bedeutendes Museum aus finanzieller Not zum 1."November schließen, wenn sich keine Möglichkeit findet, wie die Einrichtung weiter betrieben werden kann. "

http://digitizedmedievalmanuscripts.org/app/

Die Karte wurde aktualisiert. Sie weist u.a. das hier noch nicht erwähnte Angebot der UB Lüttich mit 49 Handschriften nach.



http://www.handschriftencensus.de/17448
http://www.omifacsimiles.com/brochures/cima22.pdf

Sehr lesenswerter Beitrag, der das Potential von Digitalisaten und Internetrecherchen für den Schulunterricht instruktiv beleuchtet.

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/03/28/einer-karikatur-auf-der-spur-2-uber-die-online-suche-zur-entschlusselung-unbekannter-bilder/


Mit fettem Wasserzeichen

https://mediabank.vanabbemuseum.nl/vam/start/beheersarchief#nav_bsr0

Via
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10274-archief-van-abbemuseum-online.html


Veling, Alexander: Altwegeforschung. Forschungsstand und Methoden. aventinus varia Nr. 44 [28.03.2014], in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9847/

http://www.mgh.de/home/aktuelles/newsdetails/praesidentin-der-mgh-verzichtet-auf-entfristung/0d2aec8397/

Zu den Hintergründen Prantl in der SZ (aaO einsehbar).

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304035-ungenehmigte-fotos-von-fremden-grundstuecken

Hingewiesen wird am Schluss auf ein Urteil des AG München, das mir bis jetzt nicht bekannt war:

Grundsätzlich muss nach deutschem Recht niemand ein "Ausspähen" seiner Privatsphäre hinnehmen. Allerdings ist im konkreten Fall vor Gericht immer eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen anderer vorzunehmen. So dürfen beispielsweise nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 161 C 3130/09) Luftbilder fremder Grundstücke von entsprechenden professionellen Fotografen ausdrücklich sogar frei verkauft werden, soweit weder ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild noch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt.

Volltext:

http://openjur.de/u/478683.html

http://www.tib-hannover.de/de/die-tib/aktuelles/aktuelles/id/506/?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter

Gute Nacht!

Ich habe ein Profil bei Google Scholar, das ich mehr oder minder pflege, also zumindest fremde Beiträge, die Google Scholar vorschlägt, nicht akzeptiere. Der Datenaustausch zwischen ResearcherID und ORCID ist problemlos, aber wie kommen meine Publikationen von Google Scholar in eines der beiden anderen Angebote?

Bei ResearcherID kann man ein RIS-File hochladen, das man aus Google Scholar mit der Option RefMan exportieren kann. Das habe ich getan und anschließend jeden einzelnen Beitrag in ORCID manuell auf Public gestellt:

http://orcid.org/0000-0002-5834-4987

Google Scholar schlägt inzwischen standardmäßig Beiträge in de.hypotheses.org vor!

"Forscher der Universität Koblenz-Landau haben in einer neuen Studie populäre negative Behauptungen zur Internetnutzung überprüft und stellen fest: Bücher, wie etwa "Digitale Demenz" von Manfred Spitzer, die vor der Nutzung des Internets warnen, beruhen nur wenig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen."

http://heise.de/-2156731

Update:
http://www.psychologie-heute.de/news/gesundheit-psyche/detailansicht/news/der_arme_soll_aber_mehr_kriegen_als_der_reiche_kopie_1/?&type=27072012

https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/CHhTgNkJeTX

Wer Meinungsfreiheit nicht ertragen will, darf gern auf meine weitere Mitwirkung verzichten. Es ging natürlich um

http://archiv.twoday.net/stories/714914551/

Ich hatte auf http://www.kirchenbuchportal.de/ahnenforschung-kirchenbuecher-gehen-online/#comments einen Link auf den jüngeren Archivalia-Beitrag hinterlassen (ohne weiteren Text), der wurde kommentarlos gelöscht. Da will man offensichtlich nur unkritisch bejubelt werden.

http://www.visual-history.de/


(Wiederholt von: http://kulturgut.hypotheses.org/364 )

Man darf es getrost als wissenschaftliche Sensation bezeichnen, was Stephan Kessler (Greifswald) und Stephen Mossman (Manchester) im "Archivium Lithuanicum 15, 2013" (online) vorstellen: Einen bisher von der Forschung nicht wahrgenommenen kurzen Text in einer baltischen Sprache, niedergeschrieben von einem Schreiber Petrus Wickerau 1440 und zwar auf Kreta, im damals venezianischen Chania. Wahrscheinlich, so die Autoren, handelt es sich um Altpreußisch (Erstbezeugung: Baseler Epigramm, 1369). Würde es sich um Altlitauisch handeln, so wären die vier Zeilen das älteste bekannte schriftliche Denkmal für diese Sprache überhaupt.  Die gründliche Recherche der Verfasser ergab, dass die lateinische Handschrift (Logica parva des Augustinereremiten Paulus Ventus) sich im 17. Jahrhundert in Venedig befand. 1904 wurde sie für die Wigan Public Library erworben, 2012 mit dem anderen Altbestand abgestoßen (Kessler/Mossman S. 515) und zwar auf einer Versteigerung bei Bonhams. Nun gehört sie "Les Enluminures" (Katalog mit Abbildungen), einer Firma, die neben Fogg, Günther und Tenschert zur Spitzengruppe der Handschriftenantiquariate zählt.

Dass der Aufsatz den ansonsten nur lokales Aufsehen erregenden Verkauf 2012 thematisiert, ist verdienstvoll. Felicitas Noeske, Mitglied unseres Kulturgut-Teams, hatte von Stephan Mossman eine private Rundmail erhalten, in der die "schamlose"  Auktion erwähnt wurde.  Am 1. Oktober 2012 hatte mich ein Archivalia-Kommentator ins Bild gesetzt: "Dass die letzten Provenienzen gerne verschwiegen werden ist ja nicht so selten. Bonhams (London) versteigert am 2. Oktober 2012 (auction 20412: lots 116-230) fast sämtliche Inkunabeln (80 von den 82 im ISTC unter 'Wigan PL' gelisteten) der 'Free Public Library Wigan', ohne dies im Online-Katalog zu erwähnen. Ein zugehöriger Blindstempel kann nur aufgrund der Abbildungen (mit Zoom) identifiziert werden.  z.B.: http://www.bonhams.com/auctions/20412/lot/150/ ". Ich hatte allerdings keine Zeit, der Sache nachzugehen. Von dem lokalen Presseartikel und weiteren Stellungnahmen (Wigan TodayHinweis in einem UK-Forum zur Buchgeschichte, Kritik in einem Blog) erhielt ich erst durch Frau Noeske Kenntnis. Kessler/Mossmann erwähnen zusätzlich die Notizen von Scott Gwara über die Handschriftenverkäufe in seinem Newsletter (PDF S. 4f. ). Gwara unterstreicht die Beziehungen der Handschriften zu Padua.

Man muss es immer wieder wiederholen, auch wenn sich das Verständnis für diese Argumentation im Handel und auf Seiten der US-Buchszene in Grenzen hält: Die um 1900 zusammengekaufte bibliophile Sammlung der Wigan Public Library, Handschriften und Inkunabeln, war eine schützenswerte wissenschaftlich wertvolle Geschichtsquelle, die durch die Auktion zerstört wurde. Wie der soeben erwähnte Padua-Bezug zeigt, handelte es sich nicht nur um Einzelstücke, sondern um Provenienzreste, die nun zersplittert wurden. Eine 2012 verkaufte Inkunabel war das einzige bekannte Exemplar auf den britischen Inseln.

Wie schon in der Causa Stralsund wurde mit mangelndem lokalen Bezug und mangelndem Interesse an dem Bestand argumentiert. Katie Birkwood hat dafür die richtigen Widerworte gefunden: "It doesn't take a genius to realise that if no-one knows that something is in a library, no-one will access it.  The onus is on the library service to promote its collections."

Bibliotheken weltweit müssen ihren Altbestand im Interesse der Wissenschaft als buchhistorische "Archive" dauerhaft bewahren. Das betrifft auch die "öffentlichen Bibliotheken", deren Kerngeschäft die aktuelle Literaturversorgung ist. Bestandsverlagerungen können kein absolutes Tabu sein, aber sie müssen das Ziel haben, den Schaden für die Wissenschaft zu minimieren. Ohne einen transparenten Aussonderungs-Prozess, der nicht wie im Fall Wigan von Heimlichtuerei  begleitet wird und der vor allem ohne Zeitdruck stattfinden muss, profitiert nur der Handel, der nach erlesenem Material und hohen Gewinnen giert, und der bornierte Eigentümer, dem die wissenschaftlichen Implikationen wurscht sind. In einem ergebnisoffenen Prozess hätte man versuchen können, die Wigan-Bestände möglichst provenienzschonend auf eine andere öffentliche Sammlung (oder mehrere) zu verteilen. So hätte man womöglich einen Mäzen dafür gewinnen können, die Handschrift mit dem baltischen Text einer litauischen Institution zu stiften. Auktionen haben den Vorteil, dass sie oft (nicht immer) den Gewinn für den Eigentümer maximieren, und den gravierenden Nachteil, dass sie Zusammengehöriges zerreißen und das Versteigerungsgut überwiegend in private Hände spülen, da diese meist kaufkräftiger sind als öffentliche Institutionen. In den privaten Tresoren dienen die Stücke weder der Wissenschaft noch der Allgemeinheit, obwohl sie das als Kulturgut tun sollten.  Es gibt Sammler, die gern Zugang für die Wissenschaft gewähren und ihre Pretiosen für Ausstellungen zur Verfügung stellen. Aber auch das setzt voraus, dass der jeweilige Standort bekannt ist. Üblicherweise teilen Auktionshäuser nichts über (auch institutionelle) Erwerber mit, leiten allenfalls Anschreiben weiter.

Einen wirksamen Schutz von beweglichem "Heritage" kennt das Vereinigte Königreich nicht, wie zuletzt die skandalöse Zerstreuung der Mendham-Collection 2013 durch die Law Society gezeigt hat, die der deutsche Inkunabel-Experte Falk Eisermann "widerwärtig" nannte. Auch der einstige Stifterwille zählt juristisch dort so gut wie nichts.  Wiederholt las ich von englischer Kulturgut-Barbarei im Kontext historischer Bibliotheken. Ebenfalls 2012 wurde der Altbestand des Birmingham Medical Institute zerstückelt. Mit Müh und Not konnte 2012 die Rare Books Collection von Cardiff gerettet werden.

Nein, ein Musterland in Sachen Kulturgutschutz ist das United Kingdom gewiss nicht! Glücklicherweise scheiterte der geplante Verkauf von Shakespeare-Folios durch die University of London 2013. Der Shakespeare-Forscher Henry Woudhuysen zeigte aber in einem lesenswerten Beitrag, dass der glückliche Ausgang eher nicht die Regel ist: "There have been many other such campaigns against the sales of historic libraries and items from them; why did this one raise such strong feelings and why did it succeed? Most recently there has been controversy about the Law Society's decision to sell the Mendham Collection of 15th and 16th-century English Bibles and controversial literature, bequeathed  by Joseph Mendham (1769-1856) and, since 1984, kept at the University of Kent at a cost to the society of about £10,000 a year. Opposition to the sale failed and the books were sold at Sotheby's. Of course, it is easier to animate people about the sale of anything associated with Shakespeare (the 450th anniversary of his birth will be marked in 2014) than it is to engage them with the preservation of a 19th-century collection of pre-Reformation books. Even so, similar protests against the sales of First Folios by Oriel College, Oxford, and by Dr Williams's Library (just around the corner from Senate House) both failed to stop them. There were equally unsuccessful campaigns against the sale of rare 15th and 16th-century continental printed books from the John Rylands Library in 1988 and, a decade or so later, of runs of historic newspapers from the British Library-a shameful event that helped inspire Nicolson Baker's Double Fold: Libraries and the Assault on Paper (2001)."

Man müsste noch mehr aus dieser einsichtsvollen Stellungnahme zitieren. Nur zu bekannt ist auch hierzulande das abscheuliche Dublettenargument: "Despite a century and more of the painstaking investigation of books printed before 1800 on the hand-press, it is surprising to have to explain to professional librarians and others that there is no such thing as a "duplicate" of this kind.  [...] Books from the hand-press period are not "duplicates" and the more we learn about them, the more their unique individuality becomes apparent."

Zurecht betont Woudhuysen, dass digitale Kopien kein Ersatz für die Originale sein können. Aber sie können, möchte ich ergänzen, für die alten musealen Bestände werben, deren Auswertung mit naturwissenschaftlichen Methoden (etwa zur Provenienzforschung) noch kaum begonnen hat. Wissenschaftlich wertvolle Ensembles wie der Altbestand der Bibliothek von Wigan müssten zusammengehalten werden!


http://t.co/Zz9QwxE3AR

http://infobib.de/blog/2014/03/27/verschlusselte-botschaften-in-der-bibliothek/

Wie immer materialreich:

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/03/27/stimmen-zum-schavan-urteil/

schavanisten Google-Bildersuche

Zu http://archiv.twoday.net/stories/714914551/

In den Kommentaren zu

http://blog.kirchenbuchportal.de/blog/

wird behauptet, dass es keine Alternativen zu einem kostenpflichtigen Portal geben würde. Das ist aus meiner Sicht gelogen.

Selbst wenn man die Auffassung teilt, dass es keine Fördergelder für ein Open-Access-Angebot geben würde, bleibt zu beachten:

- Gemeinsam mit den genealogischen Verbänden könnte ein kostenfreies Angebot realisiert werden.

- Gemeinsam mit den Mormonen könnte ein kostenloses Angebot realisiert werden.

Aber das will man aus theologischen = Abgrenzungsgründen nicht. Das beste genealogische Angebot ist kostenlos und benutzerfreundlich: familysearch der Mormonen.

- Crowdfunding hat man nicht ausprobiert.

Gerade im genealogischen Bereich hat Crowdsourcing ausgezeichnet funktioniert, wieso dann nicht auch Crowdfunding?

- Zusammenarbeit mit Wikimedia Deutschland e.V. hat man nicht ausprobiert.

Auch bei einem kostenpflichtigen Angebot gilt:

- gegen die Weiterleitung und Zweitveröffentlichung der Scans ist kein Kraut gewachsen.

- Jedes Wasserzeichen, das Text nicht überdeckt lässt sich entfernen.

Aus Wikimedia Commons

"Der Verlag Hiersemann weigert sich strikt, die Erlaubnis dafür zu erteilen, bei ihm erschienene Kataloge zu digitalisieren und ins Netz zu stellen. Daher stehen vor allem die bei Hauswedell (gehört zu Hiersemann) erschienenen Hamburger Handschriftenkataloge nicht über ManuMed im Netz zur Verfügung, was die gesamte Handschriften-Community sehr bedauert."

Die Offlinestellung der Handschriftenkataloge von ManuMed vor einigen Jahren erfolgte vor der Neuregelung der unbekannten Nutzungsarten und wäre absolut nicht notwendig gewesen, da die Rechte bei den Autoren lagen und nicht bei den Verlagen.

Auch im Hamburger Fall empfiehlt es sich, konfrontativ gegen Open-Access-Blockaden vorzugehen und sich der Zustimmung der Autoren zu versichern. Da es von Hiersemann kein Online-Angebot gibt, werden die Online-Rechte nicht ausgeübt und können von den Autoren kostenlos unter Fristsetzung zurückgerufen werden.

"Ich zitiere aus:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/

Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.

Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.

Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.

Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.

(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)

Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.

Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/

Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.

Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist."
http://archiv.twoday.net/stories/41794350/

Wenig Überraschendes dabei für Leser dieses Blogs:

http://irights.info/nicht-nur-kostenlos-sondern-frei-zehn-anlaufstellen-fuer-bilder-im-netz

Bei Pixabay ist Hotlinking verboten. Motiv sollte sein:

http://pixabay.com/de/paragraf-paragraph-buch-recht-jura-192561/

Das bloggen wir jetzt alle bitte hundertmal.

Gern lobe ich

http://francofil.hypotheses.org/2245

erneut.

"DUMAS (Dépôt Universitaire de Mémoires Après Soutenance) ist eine digitale Bibliothek für universitäre Abschlussarbeiten aller Fachrichtungen auf Master-Niveau (in Frankreich Bac+4 und Bac+5). Im Moment findet man dort frei zugänglich und im Volltext knapp 4600 Dokumente, darunter rund 170 aus dem Bereich der Geschichtswissenschaften. "

Zum Problem siehe ausführlich

http://archiv.twoday.net/stories/472713645/

Internetprovider können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Tag (Az.: C ‑ 314/12) von nationalen Gerichten grundsätzlich dazu verpflichtet werden, den Zugang ihrer Kunden zu urheberrechtsverletzenden Websites zu blockieren.

Im konkreten Fall hatten österreichische Gerichte von einem Access-Provider auf Antrag der Rechteinhaber verlangt, den Zugang ihrer Kunden zur Website „kino.to“ zu sperren.


http://www.internet-law.de/2014/03/netzsperren-kuenftig-europaweit.html

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/175869/index.html

"2012 verkauft die damalige Leiterin des Stadtarchivs Stralsund rund 6000 Bücher aus der Gymnasialbibliothek der Stadt. 95.000 Euro bringt der Verkauf. Ein Witz. Denn die Werke sind ein Vielfaches mehr wert. Man wusste es nicht besser."

http://www.scinoptica.com/pages/topics/knowledge-unlatched-startet-restriktiv.php

http://collections.knowledgeunlatched.org/collection-availability-1/

Mit über 26.000 Aufrufen steht auf der ewigen Bestenliste mein Beitrag von 2007:

http://archiv.twoday.net/stories/3776363/

Über genealogische Mailinglisten wurde jetzt verbreitet:

"neben digitalisierten Kirchenbuchbeständen des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin gehen folgende evangelische Landeskirchen im
Sommer 2014 mit ihren Kirchenbuchdigitalisierungen ans Netz:

Evangelische Landeskirche Anhalt

Evangelische Landeskirche in Baden

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Evangelische-Lutherische Kirche in Norddeutschland

Evangelische Kirche der Pfalz

Evangelische Kirche von Westfalen

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Das Angebot wird kostenpflichtig sein.

Unter

http://www.kirchenbuchportal.de/

können Sie bereits einen Newsletter abonnieren und/oder sich als Tester der Beta-Phase bewerben.

Zudem gibt es einen Blog:

http://blog.kirchenbuchportal.de/blog/ "

Mein Kommentar:

Die Abzocke ist schändlich, da die Kirchenbücher Kulturgut sind und öffentlichrechtlichen Charakter haben und kostenfrei allen Interessenten zur Verfügung stehen sollten gemäß dem Grundsatz (nicht nur) der EU-Kommission "Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben".

Ich rufe alle Genealogen auf, massiv gegen die mit Sicherheit unrechtmäßigen AGB des Angebots zu verstoßen und massenhaft Scans ins Internet Archive oder auf Wikimedia Commons (sicherheitshalber unter Pseudonym) hochzuladen. Da diese nach § 72 UrhG nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist das ganz legal. Wird die Weitergabe beanstandet hilft: Sich dumm stellen. Böse Hacker haben die Scans gestohlen.

Gegen solches Unrecht ist Widerstand Pflicht. Wäre ich nicht katholisch, würde ich aus der evangelischen Kirche austreten.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/714914623/

ist das Thema der 2011er Ausgabe von "Exilforschung. Ein internationales Jahrbuch". Mehr hier.

Danke für alles!
Es ist Zeit weiterzuziehen.

http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article126239904/Gurlitt-gibt-Kunstwerke-an-juedische-Besitzer-zurueck.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt

http://www.hr-lavater.ch/2014/03/26/zur-richtigen-beurteilung-des-idyllischen-chronikenkults/ macht auf eine interessante Schrift von August Holder 1886 aufmerksam.

http://fbc.pionier.net.pl/id/oai:pbc.gda.pl:19360

S. 17 gibt Holder Auszüge aus Rabeners Satire "Ein Auszug aus der Chronike des Dörfleins Querlequitsch an der Elbe gelegen" (zuerst 1742). Der Text in einer Ausgabe 1766:

http://books.google.de/books?id=cncTAAAAQAAJ&pg=PA201


http://archaeologik.blogspot.de/2014/03/archaologie-und-die-politische-zensur.html

http://wisspub.net/2014/03/26/universitat-konstanz-bricht-lizenzverhandlungen-mit-elsevier-ab/

http://www.aktuelles.uni-konstanz.de/presseinformationen/2014/28/

"Aufgrund der erheblichen Verteuerung der Leistungen des Wissenschaftsverlages Elsevier in den vergangenen Jahren beschließt die Universität Konstanz, ihren Lizenzvertrag mit dem Großverlag für wissenschaftliche Fachzeitschriften nicht länger fortzuführen."

Zum #elseviergate (Murray Rust) siehe

http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/03/26/elseviergate-checking-whether-paid-openaccess-is-behind-paywalls-elsevier-says-its-more-efficient-than-libraries/

Gemäß dem Zwischenruf von Kollegen Kühnel

http://archiv.twoday.net/stories/714913711/#714914022

möchte ich unterstreichen, dass Web 2.0 ohne Open Access nicht funktioniert.

Archivische Fachkommunikation muss kostenfrei im Internet verfügbar sein und zwar auch in der "Version of record" (Verlagsversion), nicht nur in Form von Vorabpräsentationen usw. Vielleicht nicht sofort, aber spätestens nach einem Jahr. Ich appelliere daher dringend an die Ad-hoc-Kommission des VdA, dies als Leitlinie und Grundsatzforderung zu akzeptieren.

Ich verweise insbesondere auf

http://archiv.twoday.net/stories/156271790/

Am 8. Juni 2012 wandte ich mich an den damaligen VdA-Vorsitzenden Diefenbacher:

Lieber Michael,

ich möchte Dich bitten, Dich dafür einzusetzen, dass der VdA als
Rechteinhaber der Zeitschrift Archivar die Bände bei HathiTrust öffnen
lässt:

http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500

Man muss dazu nur ein Permission-Formular hinsenden. Dass auch ältere
Bände im Netz verfügbar sind, wird sicher als allgemein sinnvoll
angesehen - in den USA liegen die Bände gescannt vor und müssten nicht
nochmals gescannt werden. Die Society of American Archivists hat ihre
Publikationen 2011 geöffnet:

http://www2.archivists.org/news/2011/saa-books-and-hathitrust

Beste Grüße


Am 3. September 2012 konnte ich die Freigabe der Jahrgänge 1970-2004 des "Archivar" in HathiTrust hier bekanntgeben:

http://archiv.twoday.net/stories/138662584/

Am 3. Oktober 2012 habe ich detaillierte weitere Vorschläge gemacht

http://archiv.twoday.net/stories/156271790/

und diese mit Mail vom gleichen Tag dem VdA als Supplik übermittelt. Trotz mehrere Nachfragen bei dem die Korrespondenz führenden Kurskollegen Rehm hat sich nichts getan. Er hat eine grundsätzliche Sympathie für mein Anliegen erkennen lassen, aber geschehen ist, ums auf Sächsisch zu sagen, NÜSCHT.

* Ich habe kein Verständnis dafür, dass der VdA in einer Sache, bei der es offenkundig nicht um grundsätzliche Bedenken oder Probleme geht (schließlich ist der Archivar nach vergleichsweise kurzer Zeit jeweils komplett kostenfrei im Netz), mich jahrelang hinhält.

* Ich habe kein Verständnis dafür, dass auf

http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500

drei neu gescannte Bände nicht freigegeben wurden. Hier sollte der VdA klarmachen, dass alle neu gescannten älteren Bände offen sein sollen. Da die UMich kostenfrei digitalisiert (das kann aber leider lange dauern, ich warte seit Monaten auf einige Blätter Inkunabel), sollte der VdA dort die Digitalisierung weiterer Bände erbitten. Siehe dazu

http://archiv.twoday.net/stories/434207182/

* Der VdA sollte darauf hinwirken, dass archivische Fachpublikationen Open Access werden. Das kostenpflichtige Angebot der "Archivalischen Zeitschrift" ist der völlig falsche Weg:

http://archiv.twoday.net/stories/640154831/

Ein Artikel kostet 30 Euro. Vor allem Universitätsarchivare (und Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren usw.) können über institutionelle Lizenzen das Angebot nutzen.

* Soweit die Rechte von Publikationen beim VdA liegen, sollte jeder Autor - über den neuen § 38 UrhG hinausgehend - das Recht haben, spätestens nach einem Jahr ihn im Internet in der Verlagsfassung einzustellen. Beim Archivar gern auch sofort nach Erscheinen.

* Der VdA sollte seine Mitglieder und die Archive ermuntern, gemeinfreie und rechtegeklärte Fachliteratur zu scannen und ins Netz zu stellen. Ich bin gern bereit, kostenlos dazu zu beraten.

Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele gegenüber dem VdA und den Mitgliedern der Ad-hoc-AG ihre Unterstützung für diese Forderungen artikulieren würden.


Der jetzt veröffentlichte Prüfbericht in Sachen der Bauvorhaben des Limburger Bischofs Tebartz van Elst, der nicht in sein Bistum zurückkehren wird, ist eine interessante Lektüre.

"Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg“
PDF via http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2521&cHash=98dc472ee6ffc406b55e00e5b5a640ce

http://www.tagesspiegel.de/kultur/streit-um-kulturschatz-beendet-iffland-nachlass-kehrt-nach-berlin-zurueck/9669444.html

http://www.zeit.de/news/2014-03/26/theater-iffland-archiv-gerettet---berlin-erwirbt-nachlass-26121609

"Mit der Übernahme von Teilen des Nachlasses aus einem Wiener Antiquariat sei das Archiv des einstigen Leiters des Berliner Schauspielhauses am Gendarmenmarkt für die Öffentlichkeit gerettet, sagte der Chef der Berliner Staatskanzlei, Björn Böhning (SPD), am Mittwoch. Berlin zahle dem Antiquariat 15 000 Euro für Unkosten."

Eine gute Naxchricht!

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=iffland


http://histbav.hypotheses.org/1987


Instruktive Präsentation von RA Ulbricht

http://de.slideshare.net/culbricht/allfacebook-2014-facebookrecht?ref=http://www.rechtzweinull.de/archives/1410-praesentation-facebook-recht-rechtlich-abgesichert-im-jahr-2014-von-der-allfacebook-konferenz-2014.html


Ich bin ja meistens ohne fremde Hilfe strunzdumm, was das Überlisten von Größenbeschränkungen von Bildern im Internet angeht, aber bei dieser URL aus der erfreulich wasserzeichenlosen Objektdatenbank des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg

http://objektkatalog.gnm.de/image.php?id=5455&size=medium

juckte es mich doch, daran herumzuspielen. Und siehe da:

http://objektkatalog.gnm.de/image.php?id=5455&size=large


http://www.museen.thueringen.de/Zoomobjekte

Eigentlich sollten alle Museumsobjekte in hoher Auflösung einsehbar sein!


Die Wikipedia wirft bei den unter

https://de.wikipedia.org/wiki/Landesausstellung

verzeichneten Artikeln wirtschaftliche Leistungsschauen und kulturhistorische Ausstellungen munter durcheinander. Bei den österreichischen Landesausstellungen sind die Artikel teilweise seit Jahren ungepflegt und ohne Aktualisierung.

Dieses Jahr finden noch statt:

In Baden-Württemberg mehrere (Inkas, Konstanzer Konzil, Romanows u.a.)

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/kunst_und_kultur/museen/grosse_landesausstellungen/

Siehe auch
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.grosse-landesausstellungen-das-guetesiegel-wird-fuers-land-reserviert.8a420b55-cac3-4bac-80c1-70b0354db6b1.html

In Bayern:

Ludwig der Bayer
http://www.hdbg.de/ludwig-der-bayer/

In Brandenburg als Erste Landesausstellung:

Preußen und Sachsen
http://brandenburgische-landesausstellung.de/

In Niedersachsen:

Hannovers Herrscher auf Englands Thron 1714 – 1837
http://www.royals-aus-hannover.de/

Heuer pausiert Österreich in Sachen (historische) Landesausstellungen, aber für Archivalia-LeserInnen ist die Tiroler Braunvieh-Landesausstellung am 21./22. April 2014 natürlich ein MUSS.

http://www.tiroler-braunvieh.at/inhalte-ausgeblendet/la-2012-unterkategorien.html


Heute kam ein Hilferuf in MEDTEXTL:

https://listserv.illinois.edu/wa.cgi?A2=ind1403&L=medtextl&T=0&P=1093

Die Schlettstädter Humanistenbibliothek reagiert prinzipiell nicht auf (ausländische) Nutzeranfragen, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß. Es war nicht möglich, zu Nr. 3 von

http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Jakob_Wimpfeling

die genaue Folioangabe in Erfahrung zu bringen. Ein von Felix Heinzer freundlicherweise vermittelter französischer "Experte" hat mein Anliegen - wohl aus sprachlichen Gründen - auch nicht kapiert und nichts von Belang ermittelt.

"A partir du 25 janvier 2014, et pour une durée de 3 ans, l’accès à la Bibliothèque Humaniste sera restreint compte tenu de la mise en œuvre d’un vaste projet de revalorisation. "

Das ist ja schon schlimm genug.

Aber die bisherige Netzadresse der digitalen Sammlung wurde geändert und (große?) Teile des bisherigen Angebots sind nicht mehr auffindbar.

https://bhnumerique.ville-selestat.fr/

Bei der Eingabe von Passau gibt es mehrere Treffer für Ms. 69 (Otto von Passau). Ein grausamer Witz ist:

"Numérisation externe:
http://www.handschriftencensus.de/3398"

Der Handschriftencensus verweist natürlich auf die nicht mehr funktionierende Schlettstädter Adresse. Es soll ein PDF geben, doch auch das ist nicht verlinkt. Die Links in der Form von

http://portfolio.ville-selestat.fr/client/search/asset/4922

sind nicht aktiv.

Es gibt allerdings einige Digitalisate, die anscheinend funktionieren, z.B.

https://bhnumerique.ville-selestat.fr/bhnum/player/index.html?id=K0806&v=613&p=9

Mit ihrer gnadenlosen Inkompetenz und Böswilligkeit verspielen die Schlettstädter Bibliothekare jeglichen Kredit und haben sich auf meiner Liste digitaler Katastrophen im Bereich digitaler Sammlungen einen unehrenhaften Platz 4 verdient.

Platz 1:
Offline seit 2010: Digitalisate der Wittenberger Lutherhalle "Zusammenfassung von drei Sammlungen (Handschriften, Druckschriften, Münzen) der Lutherhalle Wittenberg im Umfang von etwa 90.000 Digitalisaten."
Verantwortlich: Thaller

Platz 2:
Offline seit Jahren: Digitales Archiv Duderstadt
Verantwortlich: Thaller

Platz 3:
Unbrauchbarmachung der Handschriftenscans in ALO
Verantwortlich: Mühlberger
http://archiv.twoday.net/stories/615268137/

Nachtrag: Otto von Passau habe ich wiedergefunden

https://bhnumerique.ville-selestat.fr/bhnum/player/index.html?id=MS069&v=613&p=101

Der Link ist auch erreichbar, wenn man den Eintrag mit der Einschränkung numerique sucht, da steht dann unten "Voir", während die Einträge bei der allgemeinen Suche diesen Link nicht enthalten!

Bei der Eingabe einer ungültigen Signatur sieht man z.B.

https://bhnumerique.ville-selestat.fr/bhnum/player/index.html?id=MS69&v=613&p=101

Kurios ist bei Ms. 7 der Eintrag:

"Numérisation externe:
http://www.ville-selestat.fr/bh/index.php?page=affiche_ouvrage&type=image&id=305"

Das ist die nicht mehr funktionierende Adresse, die zur Hauptseite umleitet. Auch hier muss man die URL (traditionell sage ich DIE URL) manipulieren:

https://bhnumerique.ville-selestat.fr/bhnum/player/index.html?id=MS007&v=369&p=7

Die Bosheit der Franzosen beschert mir eine besondere Niederlage: Das für die Burgunderkriege lang gesuchte Ms. 76 ist online, zumindest nach der URL

https://bhnumerique.ville-selestat.fr/bhnum/player/index.html?id=MS076&v=369&p=369

Aber aus unerfindlichen Gründen endet das Digitalisat bei 183r, während ich ca. Bl. 373 bräuchte. Aber das ist gar nicht das "richtige" Digitalisat, das man bei der Suche nach Sermones unter Ms. 76 findet. Und da ist es doch, das gesuchte Wimpfeling-Gedicht, nicht wie ich fälschlich annahm bei Bl. 373, sondern auf Bl. 1r

https://bhnumerique.ville-selestat.fr/bhnum/player/index.html?id=MS076&v=752&p=9

Los Angeles, University of California, Charles E. Young Research Library, Rouse MS 1

http://www.handschriftencensus.de/24609

Die Handschrift ist online:

http://digital2.library.ucla.edu/viewer/viewer.do?projectNo=123&arkId=21198/zz0009gxbj

http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/301.html

Natürlich hat man mich (obwohl seit Jahrzehnten VdA-Mitglied) nicht gefragt.

http://aktenkunde.hypotheses.org/159

Prima Beitrag!

"Auf Wunsch und Anregung hin, stellen wir künftig mit einem gewissen zeitlichen Abstand die Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte auch auf der Homepage des Hohenzollerischen Geschichtsvereins der Öffentlichkeit zur Verfügung. Aktuell finden Sie den Band 46 (2010) unter:
http://www.hohenzollerischer-geschichtsverein.de/Zeitschrift,106,106.html

Es ist beabsichtigt, auch die älteren Ausgaben der Zeitschrift zu digitalisieren." (Mitteilung der Redaktion)

47/48 (2011/12) ist vor kurzem erschienen.

INHALT BAND 46
I. Abhandlungen
Edwin Ernst Weber
Geraubte Heimat – Zum bitteren Schicksal der jüdischen Familie Frank aus
Sigmaringen in der NS-Zeit

Waldemar Luckscheiter
Die Rettung der Erinnerung – Chronik der alten Synagoge in Hechingen von
1945 bis 1991

Rudolf Seigel
Ein Ereignis und seine Deutung – Vor 950 Jahren wurden Burchard und Wezel von Zollern getötet

Andreas Zekorn
Haigerloch – Strukturen einer kleinen Residenzstadt in der Frühen Neuzeit

Karl-Peter Krauss
Erben und Sterben – Zur Rekonstruktion der Lebenswege von Auswanderern
nach Ungarn aus dem Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen (mit Quellen-
dokumentation)

Volker Trugenberger
Zwei Quellen zum Hofgericht der Grafen von Hohenzollern-Haigerloch 1609

II. Neues Schrifttum

Rudolf Seigel, Eugen Stemmler, Bernhard Theil
(Bearb.): Die Urkunden
des Stifts Buchau. Regesten 819-1500. Stuttgart: Kohlhammer 2009. 728 S.,
25 Abb. (Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg
Bd. 36). (Peter Thaddäus Lang)

Janine Christina Maegraith:
Das Zisterzienserinnenkloster Gutenzell. Vom
Reichskloster zur geduldeten Frauengemeinschaft. Epfendorf: Bibliotheca-
Academica-Verlag 2006. 420 S., 12 Abb. (Oberschwaben – Geschichte und
Kultur Bd. 15). (Peter Thaddäus Lang)

Gerhard A. Wagner
: Das geht auf keine Kuhhaut! – Redewendungen aus
dem Mittelalter. Stuttgart: Theiss-Verlag 2011. 160 S., schw.-weiß Abb.
(Willi Eisele)

Markwart Herzog, Cecilie Hollberg
(Hgg.): Seelenheil und irdischer Besitz.
Testamente als Quellen für den Umgang mit den „letzten Dingen“.
Konstanz: uvk. 2007. 242 S. (Irseer Schriften. Studien zur schwäbischen
Kulturgeschichte 4). (Karl-Peter Krauss)

Kurt Andermann, Clemens Joos
(Hgg.): Grafen und Herren in Südwestdeutsch-
land vom 12. bis ins 17. Jahrhundert. Epfendorf: bibliotheca academica 2006.
240 S., 1 Farbtafel (= Kraichtaler Kolloquien Bd. 5). (Klaus Graf)

Horst Carl:
Der Schwäbische Bund 1488-1534. Landfrieden und Genossen-
schaft im Übergang vom Spätmittelalter zur Reformation. Leinfelden-Echter-
dingen: DRW-Verlag 2000. XII, 592 S. (Schriften zur südwestdeutschen
Landeskunde 24) (Klaus Graf)

Alexander Sigelen: Dem ganzen Geschlecht nützlich und rühmlich:
Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler zwischen Fürstendienst und Familien politik.
Stuttgart: Kohlhammer 2009. 622 S., XXXI S., 11 schw.-weiß Abb., 1 Karten-
skizze, 8 Schaubilder (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 171). (Willi Eisele)

Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert.
Teil I und II bearbeitet von
Franz Hundsnurscher
; Teil III, bearbeitet von Dag-
mar Kraus. Stuttgart, Kohlhammer-Verlag 2008, 2010. 1937 S., Tabellen, Abb.,
Karte (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in
Baden-Württemberg: Reihe A, Quellen Bd. 48,1; 48,2; 49). (Willi Eisele)

Klaus-Dieter Bock, Christine Bührlen-Grabinger
und
Robert Uhland
(Bearb.):
Württembergische Gesandtenberichte und Gesandtschaftsakten 1619–1806: In-
ventar der Bestände A 16 a und A 74 a–m im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Stutt-
gart: Kohlhammer 2006. 612 S., 16 schw.-weiß Abb. (Veröffentlichungen der
staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg Bd. 56). (Willi Eisele)

Uwe A. Oster:
Wilhelmine von Bayreuth. Das Leben der Schwester Fried-
richs des Großen. München: Piper 2005. 376 S., 23 Farbabb. (Willi Eisele)

Volker Lässing:
Den Teufel holt keiner. Otto Hahn und das Kaiser-Wilhelm-
Institut für Chemie in Tailfingen. Albstadt: CM-Verlag 2010. 230 S., 121 Abb.
(Michael Walther)

Hans-Georg Merz, Herbert Uhl
(Bearb.): Hitlers Verbrechen – Crimes
Hitlériens: eine Ausstellung der französischen Besatzungsmacht 1945/1946.
Hg. v. Landesarchiv Baden-Württemberg. Stuttgart: Kohlhammer 2008.
127 S. (Willi Eisele)

Frank Becker:
Kultur im Schatten der Trikolore – Theater, Kunstausstellungen,
Kino und Film im französisch besetzten Württemberg-Hohenzollern
1945–1949. Frankfurt/M.:
Peter Lang 2007. 200 S. (Europäische Hochschul-
schriften, Reihe
III, Band 1041). (Willi Eisele)

Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im
Auftrag des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben e.V.
und der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. hg. von
Andreas Schmauder
und
Michael Wettengel
in Zusammenarbeit mit
Gudrun Litz und
Sarah-Maria Schober
Bd. 56. Ulm: Süddeutsche Verlagsgesellschaft
Ulm im Jan Thorbecke Verlag 2009. 335 S., mit zahlr. Abb.
(Klaus Graf)

#histverein

http://austria-forum.org/af/Web_Books

Darunter auch Kurzbiographien von Medizinern in der NS-Zeit.

http://www.bostonglobe.com/metro/2014/03/07/long-extinct-heath-hen-comes-life-archival-film/X9zKEdB6dvH71Pt6rB2tFL/video.html

Via http://www.hr-lavater.ch/

http://www.easternct.edu/~pauleyb/c18booktracker/

Es geht um den Nachweis von Digitalisaten englischsprachiger Literatur des 18. Jahrhunderts meist aus Google Books.

http://luc.edu/media/lucedu/history/pdfs/Incipit_Catalogue.pdf

John McMananom legt in diesem umfangreichen PDF ein wertvolles Hilfsmittel für die Handschriftenforschung vor.

Berücksichtigt ist auch die Trithemius-Rede auf Rupert von Deutz, doch wurde leider das maßgebliche Werk Arnolds (²1991 S. 237) nicht herangezogen. Daher fehlt eine Krakauer Handschrift.

Zu weiteren Initia-Verzeichnissen online:

http://archiv.twoday.net/stories/6420201/

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6872 (im folgenden ohne Links wiederholt)

Letzten Herbst kam während der Bibliotheksführung im Bozener Kloster Muri-Gries durch den liebenswürdigen Pater Pacidus Hungerbühler die Rede auf eine Studie über den Humanisten Johannes Trithemius (1462-1516), die Bonaventura Thommen in Freiburg in der Schweiz bei Richard Newald vorgelegt hatte (gedruckt in zwei Teilen jeweils als Beilage zum Jahresbericht der Kantonalen Lehranstalt Sarnen 1933/34 und 1934/35). Thommen (1897-1965) war Benediktiner des Konvents von Muri-Gries im Benediktinerkolleg Sarnen und wirkte lange Jahre als Rektor der damals von den Mönchen getragenen Kantonsschule in Sarnen. In Erinnerungen an Leo Ettlin wird Thommen erwähnt als legendärer Schulmann und wahrer Universalgelehrte. Als Ordensmann hatte Thommen seine Urheberrechte dem Kloster übertragen. Abt Benno von Muri-Gries erteilte aufgrund der Vermittlung durch Pater Placidus die freundliche Erlaubnis, die Arbeit im Internet zu veröffentlichen. Zwar hatte ich als Geschenk aus Sarnen ein gedrucktes Exemplar erhalten, aber die MGH-Bibliothek (Arno Mentzel-Reuters) erklärte sich bereit, ihr Exemplar zu scannen und ins Netz zu stellen (PDF Teil 1, Teil 2). Allen Beteiligten gilt mein herzlicher Dank!

Für die Qualität der Arbeit Thommens bürgt schon das Urteil Klaus Arnolds, der in seiner grundlegenden Trithemius-Monographie bekannt hat, eine der wesentlichsten Untersuchungen zu seinem Thema habe Thommen vorgelegt (2. Auflage 1991, S. 3). Da Thommens Doktorarbeit in deutschen Bibliotheken eher selten ist, wurde sie aber wenig zitiert.

Angesichts schwindender Lateinkenntnisse sind die von Thommen in Teil I gegebenen ausführlichen deutschen Inhaltsreferate und Teil-Übersetzungen zu den damals neun bekannten Reden des Abts Trithemius heute von großem Wert. Thommen übersetzte acht Reden nach der Ausgabe von Busaeus 1605, die am 1. September 1499 auf dem Kapitel in Reinhardsbrunn (Thüringen) gehaltene neunte Rede De utilitate celebrationis capituli annalis edierte er in Teil I (S. 106-119) aus dem autographen Wiener Cod. 5172 (durch keine neuere Ausgabe ersetzt). Auch wenn für Überlieferung und Inhalt inzwischen die Studie Arnolds (S. 28-34, 234-238) heranzuziehen ist, bleibt es Thommens Verdienst, die Themen und die sprachliche Gestalt der Trithemius-Reden gründlich analysiert zu haben. Thommens Zusammenfassungen, die mit Nachweise zu den von Trithemius zitierten Autoritäten versehen sind, vermitteln einen Eindruck von der Rhetorik des Sponheimer Gelehrten und sie lassen erkennen, welche Probleme damals die Bursfelder Reformklöster bewegten. Rede 8, die nicht auf einem Kapitel gehalten wurde, würdigt den hochmittelalterlichen Theologen Rupert von Deutz. Der Stolz auf die früh- und hochmittelalterlichen Heiligen und Gelehrten des Benediktinerordens war ein bedeutsames Element der von mir als “monastischer Historismus” bezeichneten retrospektiven Bestrebungen. Trithemius kann um 1500 als ihr bedeutendster Exponent gelten.

Kommentierte Links:

http://oberrhein.hypotheses.org/350

http://www.wdr5.de/sendungen/lebenszeichen/klostersterben102.html

Die Sendung geht nicht auf die Implikationen für die Kulturgüter ein. Siehe etwa zur Causa Geistingen 2006:

http://archiv.twoday.net/search?q=geistingen

1593 sah die kleine bayerische Gemeine Trugenhofen das Begräbnis ihres Ortsherrn Ruland II. von Trugenhofen, des letzten seines Geschlechts.

http://www.usseltaler-schuetzen.de/trugenhofen.html

Von ihm stammt ein Zinsregister um 1590 mit Pergamenteinband (Schrift 12. Jhd., kolorierte Initialen):

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-812880

Sein Exlibris mit den Initialen R V V Z T schmückt eine Gerichtsordnung, die es nach Berkeley verschlagen hat.

http://ucblibrary4.berkeley.edu:8088/xtf22/search?language=german;smode=basic;rmode=digscript;docsPerPage=1;startDoc=14;fullview=yes

Sein Wappen findet sich auch im Heidelberger Cpg 103, der einen Widmungsbrief Rulands enthält.

Daher ist die Beschriftung "Rudolph" des Exlibris in der Sammlung Berlepsch unzutreffend:

http://diglib.hab.de/?grafik=exlib-berlepsch-16-2-00126


http://library.uoregon.edu/ec/exhibits/burgess/index.html

Das Verzeichnis fehlt bei Pfeil.

Ist online unter:

http://sceti.library.upenn.edu/sceti/printedbooksNew/index.cfm?TextID=mss_catalogue&PagePosition=1%20

Weder der Handschriftencensus noch Pfeil hat den Nachweis.

http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-international-usa-philadelphia.html

Via
http://www.kb.se/samlingarna/Handskrifter/Lanksamling-handskrifter/kataloger-faksimilsamlingar/

Mit Links zu weniger bekannten digitalen Bibliotheken:

http://couillatris.free.fr/musique/ressources_numeriques.html

http://www.invaluable.com/

Eine kostenlose Suchmaschine für Auktionen mit kostenlosem Archiv und Abbildungen ohne Wasserzeichen in guter Qualität.

Koller Auctions 28.3.2014 Lot 3641

Die Handschriftenbeschreibungen der Online-Ausgabe

https://www.britac.ac.uk/pubs/dialogus/sigla.html

verlinken ältere Bibliothekskataloge und enthalten selten Schlüsselseiten als Digitalisate.

Wenn ich mir

https://www.britac.ac.uk/pubs/dialogus/Dijon2.html

anschaue, lautet meine Diagnose: unscharf!

Ich bin also nicht der einzige, der es wagt, unscharfe Handschriftenabbildungen ins Netz zu stellen, siehe etwa

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6835

Ungewohnt starke Worte von Politik-Redakteur Gutschker:

http://www.faz.net/aktuell/politik/aberkennung-des-doktortitels-hilft-nicht-schavan-hat-betrogen-12859412.html

"Im Fall Schavan haben ein großer Teil der Wissenschaftsgemeinde und ein kleiner Teil der Öffentlichkeit die komplette Umwertung der Werte wissenschaftlichen Arbeitens versucht. Natürlich krähten die am lautesten, die am meisten von den Milliardenzuteilungen der Ministerin abhängig waren." Und natürlich die FAZ, insbesondere in Gestalt von Frau Schmoll.

http://archiv.twoday.net/search?q=schmoll

Es ist sogar von Schavans "Speichellecker[n]" die Rede. Darf man Frau Schmoll FAZ-offiziell jetzt auch so nennen? Ich frag ja nur.

Die ab 2005 auch online einsehbare Bibliographie des Tschechischen Nationalarchivs erfasst in breitem Umfang auch deutschsprachige Veröffentlichungen.

http://www.nacr.cz/D-knih/bibl-inf.aspx

http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN326504192

Sucht man mittels der unter

http://archiv.twoday.net/stories/714912962/

beschriebenen Zitatsuche nach dem Aufsatz von Manke

https://www.google.de/search?q="Behördenbetreuung+des+Landeshauptarchivs+Schwerin"

kommt man zunächst auf ein Inhaltsverzeichnis der "Auskunft", in der oft auch archivische Themen behandelt werden, ohne Link zu einem Volltext. 2011 hatte ich als Ärgernis die Tatsache gewertet, dass es keine Open-Access-Ausgabe der Bibliotheks-Zeitschrift gibt:

http://archiv.twoday.net/stories/34641043/

Sehr leicht übersieht man in der weiteren Trefferliste der Zitatsuche den eher kryptischen Treffer:

"Die archivische Begleitung der Einführung digitaler Systeme in der ...
dev.escidoc.org/.../IY2PPWEOYAZLD74HSVZCYACLEHGD7AYK?...‎
Ergebnis 1 - 9221 von 7046318 - Die Behördenbetreuung des Landeshauptarchivs Schwerin seit 1989/90. Zur Situation der Kommunalarchive im Landkreis Bad ..."

Eher aus Neugier klickte ich ihn an und wurde auf einen Treffer der Deutschen Digitalen Bibliothek geleitet, die sich hinter

http://dev.escidoc.org/

verbirgt. Dann kam ich rasch auch auf die oben verlinkte Seite mit dem "Auskunft"-Archiv.

An erster Stelle nenne ich unsere Kategorie:

http://archiv.twoday.net/topics/Bewertung/

Sie vermittelt einen sehr facettenreichen aktuellen Einblick in die Problematik.

Hier wurde auch die "Internationale Bibliographie zur archivischen Bewertung" kritisch gewürdigt:

http://archiv.twoday.net/stories/444868321/

Die Bibliographie ist online unter

http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html

Nach wie vor unbrauchbar ist die Bibliographie zum Archivwesen der Archivschule Marburg, soweit es Online-Nachweise angeht. Sie weist über 460 Titel unter der einschlägigen Systematikstelle nach:

http://avanti.uni-marburg.de/cgi-bin/search.php?class=asmr&method=findRecords&lang=de&urA=&ufC=CLA+_2.07.?

[Ohne Online-Nachweise ist auch die deutschsprachige Publikationen breit erfassende tschechische Auswahlbibliographie zum Archivwesen:

http://www.nacr.cz/D-knih/bibl-inf.aspx ]

Schon etwas älter (2004) ist die Zusammenstellung von Jürgen Treffeisen für konventionelle Unterlagen, nützlich durch die Hervorhebung von "Klassikern" am Anfang:

Archivische Überlieferungsbildung bei konventionellen Unterlagen im
deutschsprachigen Raum – Eine Auswahlbibliographie
http://www.boa-bw.de/downloads/redbar/frei/bsz30672684x/0/ueberlieferung_auswahlbibliographie_neu.html.pdf

Leider ist auch von den gemeinfreien Arbeiten nach 1900 zu wenig online, beispielsweise die beiden Arbeiten des 1939 gestorbenen Reichsarchivars Müsebeck.

Ein gutes Hilfsmittel sind die laufenden Besprechungen von Arbeiten zur Bewertung durch den Schweizer Dokumentenmanager Peter Toebak

http://www.toebak.ch/index.php/uebersicht-aller-rezensionen.html

***

Online-Beiträge kann man auch mit der von mir seit vielen Jahren in meinen Veranstaltungen gelehrten Methode der "Zitatsuche"

http://archiv.twoday.net/search?q=zitatsuche
https://www.diigo.com/user/klausgraf/zitatsuche

ermitteln. Das Vorgehen in Rezeptform:

Man nehme

- eines oder besser mehrere gut abgehangene Standardwerke

Standardwerke sind Arbeiten, die so einflussreich sind, dass man sie geradezu zwingend als Zitat in einer jüngeren Arbeit erwarten darf. Fehlen sie, kann man die jüngere Studie hinsichtlich der Literaturerfassung als fehlerhaft einstufen.

Bei entlegenen Themen können existierende ältere Arbeiten, auch wenn man sie nicht als "Standardwerke" bezeichnen würde, genommen werden.

Die Standardwerke sollten nicht zu jung sein. Je jünger sie sind, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie in Arbeiten zitiert werden.

Tipps zum Ermitteln von Standardwerken zu einem Thema:

- Wikipedia-Artikel, gedruckte Nachschlagewerke

- Literaturempfehlungen für Lehrveranstaltungen

- Auswertung von Google Scholar

http://scholar.google.com/scholar?hl=de&q=archivische+bewertung

Die Standardwerke gut schälen!

Übrigbleiben sollen die Nachnamen der AutorInnen (Vornamen können ja sowohl ausgeschrieben als auch abgekürzt werden) und der Titel oder Teile davon. Dies gilt auch für Aufsätze, die den Vorteil haben, dass die Trefferlisten bei Google von Buchwerbung frei sind.

Meistens dürfte der bloße Titel bei Aufsätzen genügen, siehe etwa

https://www.google.de/search?q="%3A+Appraisal+in+German+archival+history"

[Dass der Beitrag auch online ist, erfährt man so nicht. Man muss über den Titel der Zeitschrift gehen:

http://kvan.courant.nu/index.php?downloadpdf=pdf/kva/00/KVA_7382_REP_001/KVA001000102_01.pdf

EZB und ZDB weisen die Volltextausgabe unter

http://kvan.courant.nu/

noch NICHT nach!]

Bei Büchern kann man die Suche verfeinern, indem man Buchwerbung durch passende Fachbegriffe ausschließt.

Die Trefferliste des Standardwerks von Buchholz "Archivische Überlieferungsbildung" ist zunächst wenig hilfreich:

https://www.google.de/search?q=buchholz+%22Archivische+%C3%9Cberlieferungsbildung%22

Fügt man aber Kassation zur Suche hinzu, ergibt sich eine sehr gute und präzise Trefferliste:

https://www.google.de/search?q=buchholz+%22Archivische+%C3%9Cberlieferungsbildung%22+kassation

Verfeinern kann man die Ergebnisse auch, indem man nach "vgl" (mit Anführungsstrichen) sucht, da diese Abkürzung ein Kennzeichen von Wissenschaftssprache ist.

https://www.google.de/search?q=buchholz+%22Archivische+%C3%9Cberlieferungsbildung%22+%22vgl%22

Man kann aber auch mit filteype:pdf (oder in der erweiterten Suche) gute Ergebnisse erzielen:

https://www.google.de/search?q=buchholz+%22Archivische+%C3%9Cberlieferungsbildung%22+filetype%3Apdf

Wenn man wissen möchte, ob US-amerikanische Uni-Seiten das Buch zitieren, setzt man site:edu hinzu.

https://www.google.de/search?q=buchholz+%22Archivische+%C3%9Cberlieferungsbildung%22+site%3Aedu

Mehrere Titel liefern präzisere Ergebnisse als ein einziger.

Die folgende Zitatsuche sucht nicht nach zwei Arbeiten, sondern nach einem Werk (mit Autorennamen Buchholz) und einem weiteren Autorennamen (Schellenberg), der für einen "Klassiker" der Bewertungsdiskussion steht:

https://www.google.de/search?q=buchholz+"Archivische+Überlieferungsbildung"++schellenberg

Man kann aber auch nach drei einflussreichen Autoren (bzw. einer Autorin) suchen:

buchholz schellenberg menne-haritz

Nun nimmt man passende Volltextsuchmaschinen und rührt - nachdem man die Ergebnisse dem eigenen Relevanzfilter unterzogen hat - die jeweiligen Treffermengen zusammen.

Neben der Google Websuche kommen auch andere Volltextsuchmaschinen in Betracht: Google Scholar, Google Books, HathiTrust, Libreka, Amazon, JSTOR usw.

Zitatsuche Buchholz bei Google Books:

https://www.google.de/search?q=buchholz+%22Archivische+%C3%9Cberlieferungsbildung%22&tbm=bks

Die gleiche Suche liefert auch bei Libreka gute Treffer:

http://www.libreka.de/search
[vom Netz genommen]

In jedem Fall sollte man sich nicht auf Google Scholar beschränken.

Die Wahrscheinlichkeit für neue richtig gute, d.h. bisher unbekannte Treffer steigt zunächst, wenn man unterschiedlichste Ansätze (unterschiedliche Standardwerke, unterschiedliche Kombinationen von Standardwerken, Verfeinerung mit vgl. oder pdf, unterschiedliche Volltextsuchen) ausprobiert und sinkt dann allmählich. In den meisten Fällen kann man alle oder fast alle relevante Treffer, die von Volltextsuchmaschinen erfasst werden (also nicht im Deep Web sich verstecken), auf diese Weise abfischen.

Ungewünschte Treffer wegschütten.

Guten Appetit!

Das von Robert Kretzschmar überlieferte Zitat eines anonymen baden-württembergischen Ministerialbeamten lautet vollständig:

"Nehmen Sie mein E-Mail-Account. Dort finden Sie alles Wichtige. Die Akten können Sie vernichten. Die sind ohnehin unvollständig."

Präsentation 2013
http://www.lwl.org/waa-download/tagungen/D_NL/Kretzschmar.pdf

http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2014/ausgabe1/Archivar_Internet_2014_1_neu.pdf

Das ist meine feste Überzeugung. Siehe dazu RA Stadler und die kontroverse Diskussion:

http://www.internet-law.de/2012/03/mussen-wir-uns-vom-konzept-des-geistigen-eigentums-verabschieden.html

Zu http://archiv.twoday.net/stories/664972264/#714912834 sei ergänzt:

"Am Donnerstag unterzeichnete die Vatikanische Bibliothek ein Abkommen mit dem japanischen Technologieunternehmen NTT Data, das in den nächsten vier Jahren 3.000 Handschriften mit rund 1,5 Millionen Seiten scannen und im Internet zugänglich machen soll. [...] Die 3.000 ausgewählten Dokumente befassen sich laut dem Vatikan mit Amerika vor der Kolonialisierung sowie mit Ländern des Fernen Ostens wie China und Japan. "

http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/news/page_news.php?id=30018

http://www.scinoptica.com/pages/topics/online-konsultation-zur-zukunft-des-wissenschaftlichen-publizierens-gestartet.php

http://www.jurablogs.com/

Auf der Startseite gibt es nur die Topmeldungen, und am Ranking wurde zum Nachteil von Archivalia (bisher regelmäßig zwischen Platz 80 und 90, nunmehr 150) geschraubt.

Und obwohl der RSS-Feed funktioniert, fehlen mal wieder die aktuellsten Einträge in Archivalia:

http://www.jurablogs.com/blog/archivalia-archivrecht

Die letzte Woche gestartete Seite ist bisher das Gemeinschaftswerk mehrere Praktikanten, die sich die händische Eingabe der zugrunde liegenden Archivale (Bericht an den damaligen Bürgermeister, März 1945 bis Mitte 1946, Schwerpunkt: frühe Zeit nach Kriegsende) und weitere Arbeiten und Recherchen aufgeteilt haben. Wir versuchen, den Bericht "taggenau" und mit Ergänzungen und/oder Fotos weiter zu bloggen. Link: http://speyer1945.blogspot.de/

Mit blumigen Worten berichten die Thueringer Allgemeine, Die Welt u.a. von "Forschungsergebnissen" des Kölner Fachhochschul-Professors und Restaurators Gunnar Heydenreich zum Altar in der Stadtkirche zu Weimar. Dieser stamme, so Heydenreich, "eindeutig von Cranach dem Jüngeren" und er weiß: "Die gemeinsame Tätigkeit von Vater und Sohn gehört in das Reich der Anekdoten". Vielmehr habe der Sohn das Werk ausgeführt - "von der Vorzeichnung bis hin zum letzten Pinselstrich". Ebenso wie in seinen (nicht ganz billigen) als "Untersuchung" titulierten Expertisen für den Kunsthandel bekundet der "in Europa führende Cranach-Spezialist" und Leiter des fragwürdigen, mit mehr als einer Mio US$ geförderten "Forschungsprojekts" CDA auch hier, dass sich sein "Forschungsergebnis" auf den Vergleich "Hunderter" von Vergleichswerken stütze. Man lese: "Diese Linien und Schraffuren verglich Heydenreich mit denen Hunderter anderer Gemälde." So weit so gut! Doch ein Blick in die Datenbank CDA wirft die Frage auf, ob das zitierte Vergleichsmaterial (es werden aktuell 350 neue Infrarotreflektografien genannt. Wie viele Werk damit erschlossen sind oder wie viele verwertbare Ergebnisse darunter sind, wird nicht kommuniziert ) quantitativ und qualitativ geeignet ist, derartige Schlüsse zu ziehen. Vom methodischen Ansatz ganz zu schweigen, der sich auch während der Lektüre der "Auswertung" von Infrarotuntersuchungen der Projektbeteiligten Heydenreich und Sandner nicht offenbart, die über den Link "Unterzeichnung" auf der Hauptseite des CDA veröffentlicht ist. Vielmehr spiegelt sich auch hier die unbedarfte Selbstgefälligkeit wider, mit der unter dem Deckmäntelchen wissenschaftlicher Objektivität fleißg Kaffeesatzleserei betrieben wird. Ganz böse Zeitgenossen wie der Verfasser fragen sich, wann die Zahl der stolz auf der Internetseite des CDA präsentierten Projektpartner die Zahl der dargereichten Cranach-Werke übersteigt... Doch zurück zum vermeintlichen Krimi, zu dessen Auflösung weder die hellseherischen kriminalistischen Fähigkeiten des berühmten Cranach-Forschers Prof. Dr. Gunnar Heydenreich noch ein Tanz ums goldene Kalb notwendig sind! Spätestens seit Friedländer und Rosenbergs Katalog über die Werke Cranachs von 1932, in dem das Werk unter "Cranach der Jüngere" aufgeführt ist, dürfte in Fachkreisen zum Weimarer Altar allgemein bekannt sein: "[…] Der am 19. Februar 1553 gestorbene Prinz Johann Ernst fehlt, so dass mit diesem Datum ein terminus post quem gegeben ist. […] Die Außenseiten der Flügel offenbar von geringerer Hand (Werkstatt des jüngeren Cranach). Die Innenflügel zeigen ebenso wie die Mitteltafel Stil, Malweise und Kolorit des jüngeren Cranach. […] Die verschiedenen urkundlichen und die stilistischen Anhaltspunkte ergeben mit größter Wahrscheinlichkeit, dass der Altar erst nach Cranachs Tode (1553) von Johann Friedrich dem Großmütigen dem jüngeren Cranach in Auftrag gegeben wurde und 1555, nach dem Tod des Kurfürsten und seiner Gattin (1554), als Stiftung der Kinder zum Gedächtnis der Eltern – wie die Inschriftplatte besagt – aufgestellt wurde.“ Lieber Herr Professor Heydenreich, vielleicht sollten Sie Ihre ablehnende Haltung bezüglich einer Zusammenarbeit mit einem weiteren Forschungsprojekt zu Cranach nochmals überdenken. Wir helfen gerne! Das spart Geld und schafft Zeit für wirkliche Forschung!

Heute gibt es das ABC (oder Teile davon) in verschiedensten Variationen, FN gewidmet, damit sie diese Serie zur Kenntnis nimmt.

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