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Zusammenstellung von Maike Schwaffertz

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1630

Eine unsägliche Seite

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte

Es wird nicht einmal korrekt auf die 2013 geänderte Gesetzgebung Bezug genommen.

Das eingebundene Musikstück erschien 1958 wohl im UK, was in Deutschland einen Schutz nach § 82 UrhG von 70 Jahren also bis 2028 bedeutet. Es darf daher eigentlich nicht in der Wikipedia wiedergegeben werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:D%27Oyly_Carte_1957_-_The_Pirates_of_Penzance_06_-_Climbing_over_rocky_mountain.ogg

Abertausende Bücher werden online ins Netz gestellt zur kostenlosen Nutzung, von deutschen Institutionen. Aber es gibt kaum Online-Digitalisate seitens der Tonarchive. Wer deutsche Beispiele kennt, soll bitte auf

http://archiv.twoday.net/stories/714917840/#714918096

kommentieren. (Bitte keine Videos, sondern nur Audio-Aufnahmen.)

Auch wer das bei

https://www.yumpu.com/de/document/view/10693536/das-tonarchiv-von-mediculture-online-landesmedienzentrum-

beworbene Angebot des Landesmedienzentrums BW wiederfindet.

Nachtrag:

Eine Unverschämtheit ist
http://www.dra.de/online/register/index.php
Es gibt da soweit ich sehe nur kurze Hörzitate (jeweils gute 2 Minuten), und dann heißt es auch noch: "Um dieses Kulturerbe auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, veröffentlicht die Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Historischen Museum Berlin u.a. die CD-Reihe Stimmen des 20. Jahrhunderts".

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/bald-100-wissenschaftliche-werke-mit-plagiatsfragmenten-im-vroniplag-wiki/

"8400 frühe Fotografien aus dem Deutschland zwischen 1840 und 1890 hat das Münchner Stadtmuseum erworben. Der Dokumentarfilmer Dietmar Siegert hatte die Sammlung seit den 1970er Jahren zusammengetragen. Vertreten sind zahlreiche Pioniere des Mediums, von Georg Maria Eckert mit seinen Naturstudien bis Friedrich Brandt, der 1864 als einer der ersten Kriegsfotografen den deutsch-dänischen Krieg dokumentierte" (ZAHL DES TAGES, in: DIE WELT, 4. April 2014, S. 21).

München erwirbt wertvolle Fotosammlung
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur-ressort/artikel/muenchen-erwirbt-wertvolle-fotosammlung/1043089/muenchen-erwirbt-wertvolle-fotosammlung.html

von Bibliotheca Altonensis:

In einer Gymnasialbibliothek des 18. Jahrhunderts sind diese Gegenstände aufgestellt gewesen. Worum handelte es sich dabei?

Hier der Link zum Rätsel:

http://anonymea.tumblr.com/post/81670234225/kleines-raetsel-zum-wochenende-in-einer

"In a series of over 150 letters that the Ransom Center is publishing online as part of the Carl H. Pforzheimer collection of English manuscripts, clerks from England’s Office of the Secretary of State reveal the intimate relationship they enjoyed with one of England’s chief diplomats in Northern Europe during the last quarter of the seventeenth century. "

http://blogs.utexas.edu/culturalcompass/2014/04/03/diplomats-seventeenth-century/


Das meist hervorragende Blog http://francofil.hypotheses.org/2262 stellt die Gallica-Tonaufnahmen vor.

In der Deutschen Digitalen Bibliothek findet man nur mit Mühe Tonaufnahmen und dann auch nicht allzu viele. Unglaublich ärgerlich ist, dass der Hauptlieferant, die SLUB Dresden, auch bei uralten, garantiert gemeinfreien Aufnahmen stets jegliche Nachnutzung verbietet (Freier Zugang Rechte vorbehalten) - dickes fettes Copyfraud, denn bei Tonaufnahmen gibt es kein Analogon zum § 72 UrhG, mit dem man sich nicht bestehende Reproduktionsrechte erschwindeln kann, ein Lieblingssport von Kulturinstitutionen und von Europeana und DDB abgesegnet.

Kennt jemand eine Linkliste deutscher Online-Anbieter von Tonaufnahmen?

Letzten Monat hatte sich Walt Crawford den traurigen Fall von Jeffrey Beall vorgenommen, der durch seine Liste unseriöser Open-Access-Verlage bekannt wurde.

http://citesandinsights.info/civ14i4.pdf

Ihm fiel eine gute Analogie ein: Jemand schreibt ein Steakhouse-Blog mit Bewertungen um dann nach einigen Jahren kundzugeben, Fleischverzehrer würden aus niederen Motiven andere zwingen, Steaks zu essen.

http://walt.lishost.org/2014/03/the-steakhouse-blog/

In der Mai-Ausgabe (!) nimmt er sich den Bohannon-Sting vor und gibt eine gute Zusammenfassung der Debatte.

http://citesandinsights.info/civ14i5.pdf

Ohne sich von den einzelnen Ergebnissen Bohannons beeinflussen zu lassen, hat er alle 316 von Beall Bohannon hinters Licht geführten Journals anhand ihrer Website einem 3-Minuten-Schnell-Check unterzogen. Nur 73 Journals stufte er danach als gut ein. 45 wiesen den Fake-Beitrag zurück, 17 akzeptierten ihn.

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=bohannon

"Der Papst schenkte der Königin ein altes Pergament aus dem Jahr 1679, mit dem der Kult des Heiligen Eduard des Bekenners, Gründer der Abtei von Westminster, auf die ganze Kirche ausgedehnt wurde. Der Papst überreichte der Königin auch ein Geschenk für das "Royal Baby", Prinz George, Sohn von ihrem Enkel William und seiner Frau Kate Middleton. Franziskus schenkte Prinz George einen blauen Globus aus Lapislazuli. Elizabeth überreichte dem Papst einen Korb mit Bio-Lebensmitteln."
http://derstandard.at/1395364225283/Anglikanisch-katholisches-Treffen-im-Vatikan

Ohne Kommentar.

Das Mittelalter war für ihn das Fundament des Westens: Der französische Historiker Jacques Le Goff zählte zu den großen Intellektuellen Europas. Jetzt ist er im Alter von 90 Jahren gestorben.

http://www.welt.de/geschichte/article126479717/Mann-des-Fegefeuers-Jacques-Le-Goff-gestorben.html

Wenn ein Historiker erkannt hat, dass seine Kunst nichts ist ohne ihr Publikum, dann ist es Jacques Le Goff.

http://archiv.twoday.net/stories/714916310/

Suche nach Speculum virginum: DDB hat nur zwei Treffer aus dem Marburger Bildindex (Stuttgarter und Berliner Handschrift, je ein Bild).

In der Europeana findet man von deutschen Institutionen noch das Darmstädter Handschriftendigitalisat, das auch der Online-Filter des KVK liefert.

Die Datenbank des Bildindex enthält aber zu Speculum virginum 27 Treffer und nicht 2!

http://www.bildindex.de/

Die Anforderung an Aggregatoren ist klar: Sie verfehlen ihren Zweck, wenn sie nicht 100 % ihrer Quellen liefern.

Nachtrag:

Phrasensuche "Konrad von Hirsau"

DDB 6 (alle aus Marburg)
Europeana 8 (desgleichen)
Marburger Bildindex 34

Aus diversen Listen:

"eine Liste der Institutionen und Personen, aus deren Besitz Inkunabeln in der Bayerischen Staatsbibliothek vorhanden sind, haben wir soeben als PDF-Datei online zugänglich gemacht:
http://www.bsb-muenchen.de/Inkunabelkatalog-BSB-Ink.181.0.html
(der Link steht ganz am Ende)

bzw. direkt unter:
http://www.bsb-muenchen.de/fileadmin/imageswww/pdf-dateien/abteilungen/Handschriften/Provenienzen_BSB-Ink.pdf

Die Liste enthält standardisierte Ansetzungen von Institutionen, die in der BSB auch der Provenienzerschließung im OPAC zugrunde gelegt werden. Bei Personen sind kurze Biogramme aufgenommen, die den Angaben im Provenienzregister von BSB-Ink entsprechen:
Bayerische Staatsbibliothek: Inkunabelkatalog (BSB-Ink). Bd. 7: Register der Beiträger, Provenienzen, Buchbinder. [Redaktion: Bettina Wagner u.a.]. Wiesbaden: Reichert, 2009. ISBN 978-3-89500-350-9

Die Inkunabelprovenienzen der BSB sind auch über den CERL provenance thesaurus recherchierbar:
http://www.cerl.org/resources/provenance/cerl_thesaurus "

Ein Unding, dass man nicht den Provenienzenband als Ganzes ins Netz gestellt hat, denn nun fehlen jegliche Nachweise!

Im CERL-Thesaurus sind die Provenienzen weder mit dem PDF mit den Biogrammen verknüpft noch mit der GND. Man kommt dort zu den BSB-Ink-Einträgen, aber von diesem nicht zum PDF.

Beispiel:

http://thesaurus.cerl.org/record/cnp00406728
ist also nicht mit
http://thesaurus.cerl.org/record/cnp01257760
verknüpft, obwohl es die gleiche Person betrifft, nämlich Matthäus Marschalk von Pappenheim, dem Frau Wagner nach wie vor den falschen Promotionsort Paris angedichtet hatte. Das war insofern nachlässig als ja der von ihr zitierte NDB-Artikel den Irrtum bereits korrigiert hatte. Und selbstverständlich habe ich im September 2011 Frau Wagner auf den Lapsus hingewiesen - das PDF enthält ihn unverändert!

Im PDF fehlen zu Pappenheim: "Lit.: ADB 25, 161f. – Bosl, Bayer. Biographie, S. 71. – Geldner, Wappen‑Exlibris 3, 17f. – MBK 3/1, 11. – NDB 20, 49. – Schottenloher, Karl: Matthäus Marschalk von
Pappenheim als Bücherfreund. In: Das Antiquariat 7,
1951, S. 9f., Nr. 21–24."

Auch sonst ist es ein Jammer, dass die ganz überwiegend durchaus sorgfältige Arbeit von Frau Wagner Nachweise auch zu kaum bekannten Persönlichkeiten zusammenzustellen, online nicht nachvollziehbar ist.

Bei Schweikhart Graf von helfenstein fehlt etwa:
"Lit.: ADB 11, 687. – Nolte, Josef: Der Landsberger
Pfleger und bayrische Rat Schweickhart von Helfenstein
(1539–1599) im Lichte seiner Bücher. Ein eruditionsgeschichtlicher
Beitrag zur oberdeutschen Adelskultur
im Zeitalter der Konfessionsbildung. In: Literaten,
Kleriker, Gelehrte. Zur Geschichte der Gebildeten im
vormodernen Europa. Hrsg. von Rudolf W. Keck u. a.
Köln u. a. 1996 (Beiträge zur historischen Bildungsforschung
15), S. 221–44. – Zwerger, Franz: Geschichte
Landsbergs. München 1889, S. 6ff."

Bei den Institutionen wurden die kurzen Angaben zu den Provenienzen ganz weggelassen. Bei Ansbach, Bibliothek des Gymnasium Carolinum fehlt also:

"1528 Gründung einer Lateinschule; 1737 Gründung
der Gymnasialbibliothek; bis 1785 Erweiterung des
Bestandes auf über 3000 Bände und später auf ca. 15.000
Bände und ca. 75 Inkunabeln. 1962 Übergang des
historischen Bestandes in die Verwaltung der Staatlichen
Bibliothek Ansbach und Verbleib als Dauerleihgabe im
Gymnasium. [Liste der Exemplare] Lit.: Handbuch der hist. Buchbestände 11, 39–43. – Schuhmann, S. 167–175".

Kurz: Eine wertlose Kurzfassung, die der Wissenschaft schadet.

Bei CERL ist es natürlich ein Unding, dass keine Verknüpfung des Thesaurus mit den Einträgen von IPI auf dem gleichen Server erfolgt.

Man kann sich vorstellen, dass ich nahezu unendlich viele Kritikpunkte habe.

Bei der Suche nach Trithemius kann man in der Europeana den Zeitraum nur nach jahren einschränken.

http://www.europeana.eu/portal/search.html?query=trithemius&qf=YEAR:1494&rows=24

Gefunden werden 8 Treffer.

Die DDB erlaubt eine beliebige Datums-Eingrenzung, was natürlich besser ist. Aber da sind es nur noch 4 Treffer, wenn man "genau" wählt. Die "Institutio" ist in der Europeana 1494 sogar mit dem Link zu

http://semium.org/time/1494

versehen. Sie wird in der DDB trotzdem nicht ausgewiesen. Wähle ich "Erweitert" im Zeitfilter, werden auch unerwünschte Ergebnisse wie ca. 1497 gefunden.

http://www.ra-plutte.de/2014/04/berechnung-des-schadensersatzes-bei-bildrechteverletzungen/

"Dear Author,
Your Author Dashboard shows you had 53 new downloads in the past month of your 1 paper in Journal of Librarianship and Scholarly Communication. This brings your total readership to 2302. "

Article:
http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5/


Da es anders als bei der Europeana keinen Rechte-Filter gibt, versuchte ich die Suchanfrage Public Domain in der Deutschen Digitalen Bibliothek.

http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-16409
http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-16408

Früheres hier
http://archiv.twoday.net/search?q=wickiana


"Zelfplagiaat is geen plagiaat. Het is beter om deze term helemaal niet meer te gebruiken. Dat adviseert de Koninklijke Nederlandse Academie voor Wetenschappen (KNAW) naar aanleiding van de recente ophef rondom Peter Nijkamp, professor in de ruimtelijke economie van de Vrije Universiteit van Amsterdam, die meerdere keren zijn eigen werk zou hebben geciteerd in wetenschappelijke artikelen zonder bronvermelding."
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10279-knaw-beschouwt-zelfplagiaat-niet-als-plagiaat.html

http://archiv.twoday.net/search?q=eigenplagiat

Ohne mich durch unzählige gleichgeschaltete Presseartikel mit unkritischen Ausführungen zu fressen?

Tipps?

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31590
weist auf RPOnline hin, die die DDB als gescheitert erklärt
http://www.rp-online.de/digitales/internet/ein-millionenprojekt-ist-gescheitert-aid-1.4145333

Selber fand ich
http://www.tagesspiegel.de/kultur/deutsche-digitale-bibliothek-morgen-ohne-stern/9694818.html
[ = http://www.zeit.de/kultur/literatur/2014-04/deutsche-digitale-bibliothek-vollversion-online ]
"Jahrhundertflop"

[Meldung Ende 2012: http://archiv.twoday.net/stories/219044776/ ]


http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/1015/Jahresbericht_2013.pdf?1396002508

Die Betrauung der Landesdatenschutzbeauftragten mit der Aufgabe, die Informationsfreiheit zu kontrollieren, war vielleicht mal eine gute Idee, aber angesichts der reaktionären netzpolitischen Position aller Datenschutzbeauftragten bedeutet das, dass die Informationsfreiheit immer mit angezogener Handbremse fährt.

S. 69 inakzeptable Position zu Dashcams als Beweismittel.

S. 101 desgleichen zum Krebsregister

S. 127 zu einem Forschungsprojekt, das Vereinsunterlagen einsehen wollte- Auch alle weiteren Ausführungen zu Forschungsprojekten sind fragwürdig.

S. 136 unglaublich: "Eine Vernetzung zwischen Lehrkräften und ihren Schülerinnen und Schülern auf Facebook begegnet erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Verbindliche Vorgaben zum restriktiven Umgang mit sozialen Netzwerken an den Berliner Schulen sind daher dringend erforderlich."

Dringend erforderlich ist im Gegenteil, dass den Datenschutzbeauftragten die Befugnis entzogen wird, wie im vorigen Jahrhundert zu agieren.

S. 193 Inakzeptabel: Gesetz über die Wehrmachtauskunftsstelle bricht IFG

S. 198 desgleichen: Gebühr für Akteneinsicht von über 200 Euro sei nicht zu beanstanden

S. 201 desgleichen: Keine Einsicht bezüglich Bundesligalizenzen beim RBB

S. 203f. Zum Fall Buschkowsky siehe auch
http://www.frey.tv/rechtsanwalt-news/ovg-berlin-brandenburg-bezirksamt-muss-der-presse-auskunft-ueber-mitwirkung-von-bediensteten-dem-buc.html

Fazit: Da hat man den Bock zum Gärtner gemacht. Leider kein Einzelfall im Datenschutz.

Zu früheren Skandalen rund um den Berliner Datenschützer Alexander Dix:
http://archiv.twoday.net/search?q=alexander+dix

Eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, darf auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden.

http://www.dr-bahr.com/news/urteile-duerfen-unter-gewissen-umstaenden-auch-nicht-anonymisiert-veroeffentlicht-werden.html

https://www.academia.edu/6551256/Faehndrich_Jutta_2010_Entstehung_und_Aufstieg_des_Heimatbuchs

Faehndrich, Jutta (2010): Entstehung und Aufstieg des Heimatbuchs. In: Beer, Mathias (Hg.), Das Heimatbuch. Geschichte, Methodik, Wirkung, Göttingen: V&R unipress, S. 55-83. Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers und des Verlages. http://www.v-r.de/de/title-16-16/das_heimatbuch-1005846/

Vielen Dank an JF, dass sie diesen interessanten Text online bereitgestellt hat.

Zu Heimatbüchern habe ich vor allem im Zusammenhang mit Sagen gearbeitet.

http://archiv.twoday.net/stories/16578482/
http://archiv.twoday.net/stories/4990762/
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/3459/

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/paul-gauguin-gestohlene-bilder-in-italien-aufgetaucht-a-962092.html

Ein italienischer Fiat-Arbeiter ersteigerte in der Bahn gefundene zwei Gemälde, darunter ein Gauguin, bei einer Fundsachen-Auktion und musste sie jetzt wieder zurückgeben. Nach deutschem Recht und der Rechtsprechung der UAM vom BGH hätte er sie behalten dürfen.

Siehe BGH zum Hamburger Stadtsiegel-Fall
http://archiv.twoday.net/search?q=hamburg+stadtsiegel

Kaum jemand kennt die Möglichkeit, dass man sich die Beiträge eines Autors oder einer Autorin auf de.hypotheses.org anzeigen lassen kann:

http://de.hypotheses.org/author/klaus

Oder für Maria Rottler:

http://de.hypotheses.org/author/frobeniusforster

Klickt man in der Liste auf einen Titel, kommt man zu einer nicht zitierfähigen Ansicht ohne Blogname und Datum. Nur mit "Weiterlesen" kommt man zum "normalen" Blogeintrag.

Ob tatsächlich alle meine Beiträge in der Liste nach Autorennamen erscheinen, habe ich nicht überprüft. Sie ist auch nur annähernd chronologisch angeordnet und enthält in meinem Fall eine Dublette (je elf Einträge pro Seite, aber der letzte auf Seite 1 kommt auch auf Seite 2 vor, dritte Seite 16, macht 59).

Update: Es fehlen 9 Beiträge

http://search.openedition.org/index.php?op%5B%5D=AND&q%5B%5D=klaus+graf&field%5B%5D=Auteur (69, davon 1 nicht von mir)

Eventuell enthält obige Liste nur die Beiträge auf der Startseite.

In der Suche von Openedition fehlen Beiträge, die aus dem AGFNZ-Blog importiert wurden:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/author/klaus


Wie ich hörte kam vom Hofe auf die Idee, nachdem er erfuhr, dass Archäeologen in Treblinka Ausgrabungen vornahmen, um nachzuweisen,, dass es sich nicht um ein Durchgangslager handelte.
Archäologen arbeiteten an einem Fundort aus den Jahren 1942-1943.

Wenn Reste der Maschine 1936 vergraben wurden, warum sollte man diese Reste nicht ausgraben und prúfen, ob Sprengstoff nachgewiesen werden kann ?


http://goo.gl/3qwSyy

Die Stiftsbibliothek Sankt Gallen legt ein neues Faksimile des sogenannten Sankt Galler Klosterplans vor. Es handele sich seit der Wiederentdeckung des Dokuments im 17. Jahrhundert um das vierte Faksimile, teilte die Bibliothek mit. Die Zeichnung auf Schafspergament ist der älteste Bauplan der Welt. Er wurde zwischen 819 und 830 im Kloster Reichenau gezeichnet. Entstanden ist er nach Angaben der Stiftsbibliothek im Zusammenhang mit den Planungen für das sogenannte Gozbert-Münster. Allerdings sei der Plan nicht im Detail umgesetzt worden, wie Ausgrabungen in der Kathedrale von Sankt Gallen während der Sechzigerjahre zeigten.

Der karolingische Klosterplan von St. Gallen [um 820-830] - Der karolingische Klosterplan in der STIFTSBIBLIOTHEK ST. GALLEN. Faksimile Wiedergabe in acht Farben. / Begleittext zur Faksimileausgabe von Johannes Duft. – Rorschach: E. Löpfe-Benz 1998. – 4°. Faksimile 80 x 116 cm, 31 S. Begleitheft. Krt.-Mappe.

Photobibliothek.ch 10880
Foto: Photobibliothek.ch 10880
Der Klosterplan entstand um die Jahre 820-830. Er gilt als der älteste erhaltene Bauplan der Welt.

Photobibliothek.ch 10880
Foto: Photobibliothek.ch 10880
Die Bibliothek ist auf dem vergrösserten Ausschnitt links neben dem Chor zu erkennen, unten das Skriptorium und oben die Bibliothek.

Der Klosterplan wurde im Skriptorium des Klosters Reichenau gezeichnet. Die Mönche orientierten sich wahrscheinlich stark am eigenen Kloster. Noch heute befindet sich in der Klosteranlage auf der Insel Reichenau ein Gebäude neben dem Chor, welches dem Skriptorium und der Bibliothek auf dem Klosterplan enstspricht.

http://neptun.unamur.be/

Nur drei Handschriften.

http://memoirevive.besancon.fr/

Gemeinschaftsprojekt von Archiven, Bibliotheken und Museen, u.a. mit alten Drucken. Von mittelalterlichen Handschriften gibt es nur Einzelseiten.

Suche nach Wurtemberg findet über 180 Treffer!

Beispiel für ein deutschsprachiges Dokument:

http://memoirevive.besancon.fr/ark:/48565/a011319392107oqoWd3/1/134

Buxheimer Handschrift

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1615

Es war ein großes Glück, dass bei dem Verkauf der Sammlungen der Markgrafen und Großherzöge von Baden 1995 das Land Baden-Württemberg sich das 1489 datierte astronomisch-astrologische Kompendium des Marcus Schinnagel sichern konnte. Das eindrucksvolle, nahezu einzigartige Stück war als Säkularisationsgut aus dem Kloster Petershausen bei Konstanz in das Eigentum der ehemaligen Herrscherfamilie gelangt.

Ich konnte jetzt zu Schinnagel neue Lebenszeugnisse auffinden: zu seinen Pfarrstellen in Landsberg am Lech (nur diese war bisher bekannt) und in Sulzberg (Allgäu) und einen Brief an Herzog René II. von Lothringen.

Meine Miszelle gibt einen Überblick über Leben und Werk des Astrologen (geboren wohl um 1450, gestorben nicht vor 1504, womöglich nicht vor 1533).


http://www.andreas-bialas.de/archive-als-gedaechtnisse-der-gesellschaft-pflegen-andreas-bialas-spricht-zum-archivgesetz/

Lesenswert nicht nur für Juristen:

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130212

http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=2669#sthash.7Q2y2IqI.dpuf

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140056

Das VG Wiesbaden ist ungehalten:

"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt aktuell keine ordnungsgemäßen elektronischen Akten."

Zitat: "Hinzu kommt ferner erschwerend, dass die von dem Kläger vorgelegten Dokumente in einer Art und Weise eingescannt worden sind, dass sie zwar dem äußeren Anschein noch dem Original entsprechen, jedoch in ihrer Schärfe und Auflösung ein Lesen bzw. Betrachten der Bilder unmöglich gemacht wurde. So dass auch hier ein Rückgriff auf die Dokumentenmappe zwingend erforderlich war.

Nach § 7 des E-Government-Gesetz - welches auf die Beklagte Anwendung findet - müssen elektronische Dokumente bildlich und inhaltlich mit dem Papierdokument übereinstimmen. Dies setzt voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde, sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument – soweit die elektronische Akte herangezogen wird – die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original. Dies setzt wiederum voraus, dass farbige Dokumente ebenfalls farbig eingescannt und auch farbig ausgedruckt werden. Dies setzt ferner voraus, dass die Stärke der Verpixelung des Dokuments so hoch ist, dass ein Qualitätsverlust des Dokumentes gegenüber dem in papierform vorliegenden Ausgangselement in keinster Weise eintritt."

Kirchhoffs Seekrieg ist in Deutschland gemeinfrei. Auf der Seite der SB Berlin steht denn auch korrekt unter Lizenz Public Domain:

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN736979808

Ebenso in der Europeana:

http://www.europeana.eu/resolve/record/9200231/BibliographicResource_3000060330262_source

Nicht aber in der Deutschen Digitalen Bibliothek, da ist als Lizenz ein fettes Copyfraud angegeben: CC-BY-NC-SA:

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/UNJX2NC7TZBK4T3EWDXFHCIBMGD5J2H5


Man wird erahnen, dass ich nach wie vor jede Menge auszusetzen habe an der Deutschen Digitalen Bibliothek. Es sollte eine einfache Meldemöglichkeit geben, wenn Medien falsch einer GND zugewiesen wurden.

So im Fall des Nazis Arnold Ruge, der mit seinem Namensvetter verwechselt wurde:

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/entity/116701889

http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4143684

Das 1917 erschienene Werk in der Reihe der Verzeichnisse der illuminierten Handschriften in Österreich (Bd. 6) ist nicht das einzige, das in Weimar digitalisiert wurde.

Es liegen auch vor
Admont und Vorau (Bd. 4,1)
http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4146049

Küstenlande (Bd. 6)
http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4139978

Die bisher vorliegenden Digitalisate z.T. nur mit Proxy bei HathiTrust listet

http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-international-at-gesamtesland.html

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/MJ2FYCKNESYIJ7JY6ZJDO2CFJPD44GUO

Auf der Seite des Düsseldorfer Stadtmuseums ohne Blättermöglichkeit in einem Viewer!


http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0004/bsb00047558/image_63

https://www.ige.ch/ueber-uns/institut.html

Gefällt mir nicht, zu wenig anschaulich und zu wenig an der Bedeutung einer reichen Public Domain orientiert. Im Einzelnen auch unnötig restriktiv.

Wie immer exzellent recherchiert und sachkundig berichtet Schräg Schreg:

http://archaeologik.blogspot.de/2014/04/neolithische-rohmaterialgewinnung-der.html

Update:
http://archaeologik.blogspot.com/2014/04/archaologische-aprilscherze.html

Heute konnten wir eine Liste der gestern übernommenen Unterlagen des hiesigen Universitätsvereins und ein Verzeichnis des Zugangs vom Lehrstuhl für Stadtgeographie und Geographie des ländlichen Raumes online stellen.

Mit dem vor ein paar Wochen bereitgestellten Findbuch über die Akten der Zentralverwaltung und Grobbeschreibungen einiger weiterer Bestände, darunter auch solche der Vorgängereinrichtungen (Pädagogische Hochschule und Lehrerbildungsanstalt), in einer vorläufigen Beständeübersicht konnten wir potentiellen Nutzern Rechercheinstrumente in die Hand geben, mit denen eine "geordnete Archivnutzung" möglich geworden ist. Fast genau ein Jahr nach der Gründung des Universitätsarchivs sind wir nun ein wirklich öffentliches Archiv mit einem bescheidenen Onlinefindmittelsystem geworden.

Auf unserer eigenen Website werden wir hoffentlich bald eine eigene Findmittelpräsentation einrichten. Bislang nutzen wir für die Präsentation der Archivgutbeschreibungen ausschließlich das Archivportal Europa.

Dass die Qualität der Findmittel noch nicht die "archivarische" ist, möge man verzeihen. Wir arbeiten noch immer so weit als möglich mit Übernahmeverzeichnissen und nur aufs Nötigste redigierten Grobbeschreibungen von Praktikanten und studentischen Hilfskräften. Im Fachjargon reden wir deshalb gar nicht von Findbüchern, sondern von "Akzessionsverzeichnissen". Doch im Sinne der unverzögert schnellen Nutzbarmachung halten wir die Offenlegung dieser Verzeichnisse für legitim.

Übrigens verbirgt sich dahinter noch eine "Partizipationskomponente". Dadurch, dass es sich bei den gelisteten Unterlagen fast ausschließlich um unbewertetes Material handelt, können Nutzer durch ihr Bestell- und Auswertungsverhalten bis zu einem gewissen Grad an der Bewertung mitwirken.

Ein kleiner Wehrmutstropfen muss aber geschluckt werden: Wegen der anstehenden Urlaubszeit verschiebt sich die "große Eröffnung" auf Anfang Mai. Ab dann heißt es, nicht nur online, sondern auch lokal: Herzlich willkommen im Universitätsarchiv!

Der betroffene Satiriker teilt in der ZEIT aus:

http://www.zeit.de/kultur/literatur/2014-03/hassays-wanderhure

Siehe auch
http://www.boersenblatt.net/790394/
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-duesseldorf-urteil-37-o-6-14-wanderhure-buch-titel/
http://www.t-online.de/unterhaltung/literatur/id_68742386/saechsischer-verlag-prueft-nach-urteil-zur-wanderhure-revision.html

Nutzungsbedingungen für heruntergeladene DIGITALISATE

Digitalisate von Archivgut des Landesarchivs Baden-Württemberg dürfen von dessen Website kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden; dabei ist die Herkunft und die Signatur des Archivguts zu nennen.

Bitte beachten Sie die dafür üblichen Zitierregeln:

Zitieren Sie jeweils die Archivsignatur, so dass auch andere Interessierte das Archivale identifizieren können.
Nennen Sie, falls es sich um ein Werk handelt, den Urheber.
Verbinden Sie jedes der Digitalisate mit der Fundstelle in den Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg über den dort angebotenen Permalink.
Beispiele und Hinweise für alle drei Zitierregeln finden Sie hier hinterlegt:

Hinweise und Beispiele zu den Zitierregeln (application/pdf 20.0 KB)
Möchten Sie ein Digitalisat von der Webseite des Landesarchivs ins Internet einstellen, z.B. auf wikipedia oder wikimedia, so lizenzieren Sie dieses mit der Creative Commons Lizenz CC-BY und geben Sie zusätzlich Herkunft und Archivsignatur an.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (z.B. die Regelungen des Urheberrechts, der Datenschutzgesetze und das Recht am eigenen Bild).

http://www.landesarchiv-bw.de/nutzungsbedingungen

Soweit durch die Reproduktion kein Schutzrecht entsteht, ist das natürlich Copyfraud, aber diese Lizenzierung ist natürlich eine großartige Sache für noch nicht gemeinfreie Fotos dreidimensionaler Objekte, für die das Landesarchiv über Rechte verfügt.

Nach obigen Nutzungsbedingungen ist der Permalink auf das Landesarchiv-Angebot gemäß CC verpflichtend! Es wäre allerdings klarer, wenn das eindeutig so formuliert würde.



Schwäbisch Gmünd. Foto: Edmund Müller (1900-1945)
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1348570&a=fb
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/CPJR2X6TKALKOBUCMFOOPL2MD4672AKL

http://heise.de/-2158579

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/

Die GND ist im BEACON-Findbuch nicht implementiert, obwohl sie von der DDB unterstützt wird.


http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Evangelische-Kirche-nutzt-neues-Archiv-in-Eisenach-559637856

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Landeskirchenarchiv-bezieht-in-Eisenach-einen-vier-Millionen-Euro-teuren-Bau-1939430671

Zu

http://archiv.twoday.net/stories/714908541/

ist nachzutragen. Die UB Bonn hat erfreulicherweise Bd. 5 digitalisiert und auch in einer Notiz - ausgesprochen verdienstvoll - die vier Bände bei HathiTrust verlinkt.

Kristeller online sagt: Beschreibungen bis Nr. 358, nicht nur bis Nr. 311.

Auf dem Schmutztitel ist Tomi V Pars I zu lesen.

http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/pageview/3112170

Die Kollation der MGH-Bibliothek stimmt mit dem vorliegenden Exemplar überein (96 S. u. 224 S.), daher wäre es nutzlos, die MGH-Bibliothek um ein Digitalisat des womöglich Fehlenden zu bitten.

Der in der DNB vorhandene Nachdruck hat auch nicht mehr Seiten:

http://d-nb.info/972448055

Mehr scheint nicht erschienen zu sein (nach Ausweis der von mir konsultierten OPACs mit Kollation also Feststellung der Seitenzählungen), aber wie kommt dann Kristeller auf seine Angabe?

Zur Konzeption des Handschriftenkatalogs siehe auch die Bemerkungen von Hans Butzmann:

http://www.mgh-bibliothek.de/html/butzmann.htm

Nachtrag: Mehr nicht erschienen? Beim Googeln nach "bibliotheca casinensis v" fand ich

http://books.google.de/books?id=jhvxtq3oDn8C&pg=PA306

wo auf Cod. V 351 durch Bd. 5, S. 157f. Bezug genommen wird. Zur Klärung des Sachverhalts habe ich telefonisch Prof. Mentzel-Reuters um Hilfe gebeten.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876867408/

Der Bayerische VGH hat meiner Meinung nach ein eklatantes Fehlurteil gefällt, als er einen presserechtlichen Auskunftsanspruch hinsichtlich aller gefundenen Gurlitt-Bilder verneinte. Die Persönlichkeitsrechte des Sammlers müssen in einem solchen Fall eindeutig zurücktreten.

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-oeffentliche-interesse-an-den-gurlitt-bildern-374694

http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt

http://www.strafakte.de/rechtspolitik/die-fragwuerdigen-nebenverdienste-deutscher-richter/

"Die „Wirt­schafts­wo­che“ macht (im Heft 14/2014) die Ne­ben­ver­dienste der höchs­ten Rich­ter zum Ti­tel­thema: „Im Na­men des Gel­des“. So kom­men etwa Rich­ter am Bun­des­fi­nanz­hof auf ei­nen durch­schnitt­li­chen Ne­ben­ver­dienst von 25.200 €, wo­bei 57 von 59 Rich­tern noch ne­ben ih­rer her­kömm­li­chen Tä­tig­keit noch eine Ne­ben­be­schäf­ti­gung ha­ben. [...]

Nicht zu­letzt ver­die­nen Rich­ter an der Ver­mark­tung ih­rer Ur­teile kräf­tig mit. Diese wer­den dank ei­ner ex­klu­si­ven Part­ner­schaft ver­schlag­wor­tet und kom­men­tiert an ju­ris wei­ter­ge­lie­fert, die wie­derum zahlt da­für an den an­säs­si­gen Rich­ter­ver­ein oder – am Bun­des­ge­richts­hof – an eine ei­gens da­für ge­grün­dete Her­aus­ge­ber­ge­mein­schaft. Da­hin flie­ßen auch die Ver­kaufs­er­löse der Ent­schei­dungs­samm­lun­gen, die nicht etwa von den Ge­rich­ten, son­dern den Rich­tern in pri­va­ter Ne­ben­tä­tig­keit her­aus­ge­ge­ben wer­den. Die Wirt­schafts­wo­che ver­mu­tet ein „Mil­lio­nen­ge­schäft“ da­hin­ter."

Der Schweizer RA Steiger erörtert diese Frage:

http://www.steigerlegal.ch/2014/03/31/duerfen-tweets-in-zeitungen-abgedruckt-werden/

Für Online-Nutzungen gilt, dass bei Nutzung der Einbettungsfunktion die Zustimmung des Urhebers vorliegt analog zu

http://archiv.twoday.net/stories/714907881/

Es entsteht der Eindruck, dass die herrschende Rechtspraxis die beiden, die anwaltlichen Abmahngebühren bewusst begrenzenden gesetzlichen Regelungen aus den Jahren 2008 und 2013 offensichtlich soweit irgend möglich, ignoriert. In den Augen der interessierten Öffentlichkeit hat sich ein „Abmahnunwesen“ bzw. eine „Abmahnindustrie“ etabliert. Dem ist nicht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers durch die Zubilligung überhöhter Streitwerte Vorschub zu leisten. Insoweit darf auf die oben zitierten Worte der Bundesregierung und die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2013 verwiesen werden, nach der die herrschende Abmahnpraxis in der Öffentlichkeit als „Abzocke“ wahrgenommen und das Institut der Abmahnung in Misskredit gebracht wird.

AG Köln zitiert von
http://www.offenenetze.de/2014/03/31/ag-koeln-mit-deutlichen-worten-zu-schadensersatz-und-gegenstandswert-bei-filesharing-faellen/

http://www.bu.umk.pl/rekopisy-online

http://kpbc.umk.pl/dlibra/collectiondescription?dirids=16

Via Stefan Heßbrüggen
https://plus.google.com/101454796161503739033/posts/Px37pXbWFaq

Archive in Bayern. Aufsätze, Vorträge, Berichte, Mitteilungen. Herausgegeben von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Bd. 7, 2012. 535 S. Vergriffen (siehe unten), Rezensionsexemplar lag vor.

Inhaltsverzeichnis
http://www.gda.bayern.de/publikationen/archive-in-bayern/inhalt/band7.pdf

Die Unbelehrbaren haben nichts begriffen: "Die Druckfassung ist vergriffen. Auf Anforderung wird eine CD (10,- €) geliefert." Statt die Beiträge Open Access zu veröffentlichen, wird eine CD erstellt. Die Druckveröffentlichung war so überflüssig wie ein Kropf, sie hat offenkundig den Etat der Generaldirektion mit Druckkosten belastet, denen womöglich kein angemessener Absatz gegenübersteht. laut Zeitschriftendatenbank ist das Organ - sieht man von Archivbibliotheken ab - in wissenschaftlichen Bibliotheken außerhalb Bayerns so gut wie nicht vertreten. Für Nordrhein-Westfalen wird ein einziger Standort im Kölner Uni-Archiv nachgewiesen. Keine einzige der NRW-Landesbibliotheken oder Universitätsbibliotheken führt die archivische Fachpublikation.

Der Band hat zwei Schwerpunkte, von denen der erste zur Bestandserhaltung (S. 209-248) durchaus überregionales Interesse für sich beanspruchen kann.

Mario Grauert stellt Strategien der Bestandserhaltung vor, eine allgemeine Einführung zum Thema ohne Weitschweifigkeiten. Drei Aufsätze widmen sich der Notfallplanung bzw. Notfallverbünden. Hier darf natürlich der Einsturz des Kölner Stadtarchivs nicht fehlen. Über den Notfallverbund Münster unterrichtet Marcus Stumpf, während Christian Kruse Notfallplanung im Archivbau behandelt.

Vier Beiträge behandeln die technische Seite: konservatorische Grundregeln, Verfilmung vs. Digitalisierung, Massenentsäuerung und die Sicherung von Tonbändern aus dem Nachlass von Oskar Sala.

Einen Fremdkörper im Band ist der fußnotenreiche hilfswissenschaftliche Fachaufsatz von Marcus Schiegg über "Althochdeutsche Griffelglossen am Beispiel der Handschrift 10 des Archivs des Bistums Augsburg". Interessant ist das Thema durchaus, wenngleich ohne praktische Relevanz für geschätzte 99,99 % der deutschen Archivare. Diese Griffelglossen (hier: in einer Handschrift des 9. Jahrhunderts) können allzu leicht übersehen werden. Schiegg fasst offenbar seine Magisterarbeit zusammen und ediert S. 102-105 drei von ihm neu entdeckte Griffelglossen.

Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/6655

Die Handschrift wird vom Bistumsarchiv verwaltet, war aber früher der Ordinariatsbibliothek zugewiesen und ist eigentlich typisches Bibliotheksgut.

Der zweite Schwerpunkt dokumentiert ein quellenkundliches Kolloquium "Wald und Jagd in den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns" (S. 249-399). Neben der Überlieferung im Hauptstaatsarchiv München werden nur noch die Bestände des Staatsarchivs Nürnberg (also die Waldämter der Reichsstadt Nürnberg) thematisiert. Unangenehm berührt die mäßige Abbildungsqualität insbesondere bei den Karten (nur Schwarz-weiß). Herausragenden wissenschaftlichen Wert besitzt dieser Teil nicht.

Der große Rest sind allerlei Berichte und Mitteilungen, die besser online publiziert worden wären.

Zu fehlendem Open Access im Archivwesen siehe zuletzt:

http://archiv.twoday.net/stories/714914047/

Am 13. Februar versuchte ich im Interesse aller Handschriftenforscher per Mail einige Fragen zu klären, die aufgrund der völlig unzulänglichen Erschließung der von Finger nicht berücksichtigten überwiegend frühneuzeitlichen Binterim-Handschriften offen geblieben waren.

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641

"Gestatten Sie mir, Sie der Einfachheit halber um eine gern kursorische Klärung hinsichtlich der folgenden Punkte zu bitten.

Ms. 1522 Stimmt die Datierung 1522? Zur Anna-Monogamie gibt es einen 1534 erschienen Druck Agrippas von Nettesheim.

http://books.google.de/books?id=oEc5cJaDiVgC&pg=PA102

Ms. 1215 irgendwas zu Inhalt oder Datierung (Jahrhundert)?

Ms. 1328 Datierung?

Ms. 1389 ausführliches Incipit und Explicit des Novizentraktats, den ich zur Digitalisierung vorschlagen möchte."

Statt rasch mal nachzuschauen, hat Frau Dr. Talkner eine Antwort "frühestens im März" in Aussicht gestellt. Und die Digitalisierung des mittelalterlichen Novizentraktats abgelehnt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl jedem Handschriftenexperten klar sein dürfte, dass keinerlei detaillierte Ergebungen für eine Antwort nötig wären.

Hier ist schon wieder ein Exemplar aus der Bibliothek des stralsundischen Gymnasiums im Angebot:

http://www.abebooks.fr/servlet/BookDetailsPL?bi=11055941611&searchurl=bsi%3D0%26amp%3Bds%3D30%26amp%3Bsortby%3D0%26amp%3Bvci%3D51735868

siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/706566624/

"ABA members should be aware that books bearing the stamp of the Stralsund Gymnasium Bibliothek, with release stamp, may not be quite what they seem. In 2012, several thousand volumes from the Stralsund city archives were sold to an antiques dealer, and subsequently dispersed in the trade. Some of the more notable books, such as a Kepler volume, appeared at auction. It appears that the sale of these books was not legal under the terms of the library's charter but that title was legally transferred in subsequent sales. The library has been buying back some of the books sold. Anyone who has a book bearing the Stralsund library stamp should contact: Dr. Burkhard Kunkel at: burkunkel@web.de"

http://www.aba.org.uk/news/664-stralsund-library-stamp-


http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/

Unvermeidlich offenkundig das Copyfraud: Es werden Medien unter CC gestellt, an denen die Institution nicht die Rechte hat. Andere Medien, die GARANTIERT gemeinfrei sind wie die Fotos von Konrad Theodor Preuss, der länger als 70 Jahre tot ist, werden nicht als Public Domain etikettiert.

Man mag zur Reproduktionsfotografie

http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto

bei Nicht-Fotos stehen wie man will. Die Entscheidung "Bibelreproduktion" des BGH 1989

https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion

lässt keinen Spielraum, Reproduktionen gemeinfreier Fotos als geschützt nach § 72 UrhG zu betrachten!

Für mich ist das Dulden solchen Etikettenschwindels durch die Deutsche Digitale Bibliothek zumindest im moralischen Sinn kriminell.

Mitbewerber können den Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG abmahnen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Das Notizbuch der Kolumbienexpedition liegt digitalisiert in dem vom Internet Archive bekannten Viewer vor, allerdings ohne die Funktionalität, dass man durch Klicken auf die Buchseite weiterblättern kann.

http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/viewer/show/177#page/n0/mode/1up

Via
http://culture-to-go.com/2014/03/30/die-erste-virtuelle-ausstellung-der-deutschen-digitalen-bibliothek-ist-online/

Die von Maria Theresia 1780 in Mantua eingeweihte Bibliothek ist nach den Erdbebenschäden von 2012 wieder eröffnet worden.

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/kultur/3589922/maria-theresia-bibliothek-mantua-neu-eroeffnet.story

http://www.bibliotecateresiana.it/

http://archiv.twoday.net/stories/64037845/


http://www.burgerbe.de/2014/03/30/krak-des-chevaliers-fotovergleich-zeigt-schwere-bombenschaeden-an-rittersaal-fassade/

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/714912154/

Maxi Platz schreibt in

http://minuseinsebene.hypotheses.org/995 [gelöscht]

"Mein eigener Referatsvorschlag, sich mit wissenschaftlichem Bloggen auseinander zu setzen, musste leider aussortiert werden. Das Thema könne man vielleicht in einem anderen Rahmen z.B. Öffentlichkeitsarbeit behandeln. Blogs seien streng genommen keine wissenschaftlichen Publikationen. Zudem wäre das Tagungsprogramm sonst zu umfangreich geworden, so hieß es."

Ich halte die Ablehnungsbegründung für unglaublich daneben, wie ich schon mit

http://archiv.twoday.net/stories/714914595/

angedeutet hatte. Indem Blogs nicht als streng wissenschaftliche Publikationen gesehen werden, werden BloggerInnen in eine Schublade "Öffentlichkeitsarbeit" gesteckt. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Blogs wie Archaeologik (von den auf anderem Gebiet agierenden Archivalia einmal abgesehen) , die sich mit Erfolg bemühen, neben der Popularisierung und Bekanntmachung wissenschaftliche Erkenntnisse die Forschung durch neue Erkenntnisse voranzutreiben. Ist streng fachwissenschaftlich nur, was unter dem Mantel der DGUF stattfindet?

Update:

Ich bedaure es, dass nicht nur ich von einer jungen und unerfahrenen Bloggerin hereingelegt wurde und der Blogpost ohne Rücksprache mit der Redaktion von de.hypotheses.org als Teil einer Abmachung mit der DGUF gelöscht wurde.

In einer gedruckten Veröffentlichung kann man zwar Behauptungen zurücknehmen, aber nicht ungeschehen machen. Ich selbst habe in Archivalia allerdings auch Beiträge komplett gelöscht, allerdings erinnere ich mich - abgesehen von technischen (versehentlichen) und inhaltlichen Dubletten - nur an 1-2 Fälle. Davon betraf einer aus dem Jahr 2006 einen gerichtlichen Vergleich des AG Siegburg mit Prof. Schuler. Ich kann nicht ausschließen, dass es noch einige wenige weitere Fälle gab, aber besser wäre es gewesen, transparent zu verfahren und den Inhalt der Beiträge auszutauschen. Die Beiträge sind hier auf Twoday unwiderruflich gelöscht und können auch nicht wiederhergestellt werden.

Im Einzelfall habe ich durchaus Verständnis für Vertraulichkeitsabmachungen, aber was einmal im Internet ist, verschwindet nicht so rasch daraus, wie man es sich wünschen würde (siehe auch Streisand-Effekt). Die dümmliche Behauptung "Das Internet vergisst nichts" ist aber empirisch nicht belegt. Es ist immer besser (und inzwischen auch journalistische Praxis in guten Online-Medien) "transparent" zu korrigieren, also Behauptungen oder Wertungen nicht einfach kommentarlos zu ändern oder zu löschen, sondern einen expliziten Vermerk ("In einer vorigen Version dieses Artikels ...") anzubringen.

Auch nach der Löschung ist die Sache in der Welt, nicht nur im Google-Cache (für wohl einige Wochen oder vielleicht auch nur Tage), sondern auch hier und in der Lesewolke:

http://bibliothekarisch.de/blog/2014/03/31/gelesen-in-biblioblogs-13-kw-14-vertretung-lesewolke/

Natürlich korrigiere ich in Archivalia zeitnah zum Entstehungsprozess eines Eintrags diesen ohne Kennzeichnung. Tippfehler ("Tüttich") und ähnliche Kleinigkeiten ohne Belang (z.B. einen falschen Link) korrigiere ich auch noch nach längerer Zeit ohne Kennzeichnung. Aber sobald es inhaltlich relevant wird (wenn ich z.B., was ja manchmal vorkommt, Unsinn geschrieben habe) benütze ich Streichungen und Ergänzungen ("Update" oder eckige Klammern).

Was wäre denn so schlimm gewesen, wenn die DGUF sich über einen solchen Nachtrag oder eine Änderung mit Frau Platz verständigt hätte? Die Löschung eines Beitrags in einem Wissenschaftsblog sollte wirklich die Ultima ratio sein. Im Umgang mit dem "Skandälchen" erkenne ich diesbezüglich ein klares und eindeutiges Fehlverhalten der DGUF.

Größere Fehler hat freilich Frau Platz gemacht. Am 27. März wurde mir der Casus mit einem Zitierverbot und einem Namensnennungsverbot von dritter Seite zugespielt. Unter diesen Bedingungen schien mir eine wirksame Stellungnahme schwierig. Jede auch nur vage Andeutung hätte von der DGUF auf Frau Platz zurückgeführt werden können.

Ich habe mich daher in eher ironischer Weise zum Wert von Wissenschaftsblogs für die Wissenschaft geäußert (siehe oben).

Ein weiterer großer Fehler von Frau Platz war, die Ablehnungsbegründung nicht wörtlich zu zitieren. Gerade, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt, sollte die Angst vor juristischen Konsequenzen der Einsicht weichen, dass ein ungenaues oder paraphrasierendes Zitat eine größere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Wenn es wie hier um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht, ist ein zutreffendes wörtliches Zitat nicht nur für das Gegenüber fairer, sondern auch rechtlich in den meisten Fällen zulässig. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/706568163/

Ich habe mich von Frau Platz instrumentalisieren lassen (das war ein Fehler), weil es eine empörende Tatsache ist, dass Blogs immer noch diskriminiert werden. Vom OVG MV in der Causa Stralsund und von der HAB Wolfenbüttel bei der Rezensionsvergabe, um nur zwei Beispiele aus eigener Erfahrung zu nennen.

Anders als die Kommentare dieses Beitrags nahelegen, scheint mir das mir übermittelte Zitat der Ablehnungsbegründung sehr wohl den Vorwurf zu tragen, dass die DGUF tatsächlich Bloggen und streng fachwissenschaftliches Publizieren voneinander getrennt hat.

"Wissenschaftliches Bloggen ist ein ganz wichtiges Thema und Ihr Ansatz ein sehr guter, aber wir denken, das passt nicht ganz zu unserem Tagungsthema, das sich den streng fachwissenschaftlichen Publikationen widmet."

Der Wirbel hat ein erfreuliches Ergebnis gehabt

https://twitter.com/MinusEins/status/450540187362557952

aber gerade diejenigen brüskiert, die sich am meisten öffentlich für Frau Platz eingesetzt haben.

Großartig! In sehr guter Auflösung einsehbar.

http://sites.trin.cam.ac.uk/manuscripts/

Verwiesen wird auf den "James"-Katalog von 1900-1902, der auch als Faksimile online ist unter

https://archive.org/stream/westernmanuscrip03trinuoft#page/n5/mode/2up

(Bände 1 und 2: in der URL 02 oder 01 statt 03)


Gesucht wird der Fundort der hier abgebildeten Handschrift (Link zum Digitalisat):

http://archivalia.tumblr.com/post/81191760502/uispeccoll-booksnbuildings-a-copy-dated


"China has launched a virtual museum documenting the Second Sino-Japanese War. “The virtual museum was jointly launched by the Museum of the War of the Chinese People’s Resistance Against Japanese Aggression, the Beijing Internet Association, major Beijing-based websites, and the Beijing Radio and Television Network.”
http://researchbuzz.me/2014/03/30/cyprus-canada-fcc-more-sunday-buzz-march-30-2014/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+researchbuzz%2Fmain+%28ResearchBuzz%29

http://www.wantchinatimes.com/news-subclass-cnt.aspx?id=20140329000041&cid=1101

gives no URL for the "Virtual Museum of the War of the Chinese People's Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)" but having searched in Google for

中國人民抗日戰爭網上紀念館

I found an article in the Chinese Wikipedia on the Memorial (translated by Google translate) and I guess the web adress

http://www.1937china.com/

could be the Virtual Museum.


http://www.libereurope.eu/news/liber-response-to-elsevier%E2%80%99s-text-and-data-mining-policy

Siehe auch
https://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/03/30/uk-copyright-reforms-set-to-become-law/

Archaeologik stößt mal wieder in Raubgräber-Horn und Schmalenstroer fragt entsetzt: "was sind das für Menschen, die hunderte oder tausende Euro für irgendwelchen Nazi-Plunder ausgeben?"

http://schmalenstroer.net/blog/2014/03/mal-wieder-raubgraeber-bei-national-geographic/

https://de.wikipedia.org/wiki/Inetbib

http://www.inetbib.de/

1. Nachricht im Listenarchiv

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg01613.html

Besonders pikant mein allererster Listenbeitrag auf

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date331.html

Mit den unvergänglichen Worten des zu früh verewigten Robert Gernhardt leiten wir die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende ein, bei der heute über 670 Bilder anzuschauen sind:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance
http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance/page/46

Weitere Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


Daran ändert sich nichts, wenn ab und an ein wirklicher Geheimgang aufgedeckt wird wie jetzt ein besonders langer bei Schloss Asch:

http://www.burgerbe.de/2014/03/29/langer-geheimgang-zu-schloss-asch-moosburg-gefunden/

Siehe auch
http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA164

http://gonzoarchivistsays.tumblr.com/

Beispiel:

Gar güldenes Licht
kitzelt die Akte. “Hatschi!” -
“Gesundheit, Akte.”

ich kann das Jubelgekreische über

http://www.nypl.org/blog/2014/03/28/open-access-maps

nicht nachvollziehen. Karten bieten dann eine zu geringe Auflösung, wenn beim Zoom nicht jede Beschriftung bequem gelesen werden kann.


 

twoday.net AGB

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