In Form eines Digitalisats des Buchs von P. Adam:
http://www.selestat.fr/fileadmin/user_upload/bibliotheque-humaniste/documents/pdf/01_Catalogue_des_manuscrits_Paul_Adam.pdf
Online ist auch der Inkunabelkatalog von Walter 1929 (mit Provenienzen)
http://www.selestat.fr/fileadmin/user_upload/bibliotheque-humaniste/documents/pdf/04_Catalogue_des_incunables_et_imprim%C3%A9s_du_XVIe_si%C3%A8cle_Joseph_Walter.pdf
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714913786/
http://www.selestat.fr/fileadmin/user_upload/bibliotheque-humaniste/documents/pdf/01_Catalogue_des_manuscrits_Paul_Adam.pdf
Online ist auch der Inkunabelkatalog von Walter 1929 (mit Provenienzen)
http://www.selestat.fr/fileadmin/user_upload/bibliotheque-humaniste/documents/pdf/04_Catalogue_des_incunables_et_imprim%C3%A9s_du_XVIe_si%C3%A8cle_Joseph_Walter.pdf
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714913786/
KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 20:37 - Rubrik: Kodikologie
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http://gateway-bayern.de/VD16+ZV+28222
Verschnarcht und unfähig, wie die BSB ist, vermisst man hier das seit 2011 im Netz befindliche Digitalisat des einzigen bekannten Exemplars dieses in der Forschung anscheinend unbekannten Lieddrucks (ca. 1537) über Wilhelm Tell eines sich Rosenast nennenden Autors. Wirklich auf Zack ist bei solchen Online-Nachweisen nur der Berliner GW.
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:hebis:04-eb2011-04376

Verschnarcht und unfähig, wie die BSB ist, vermisst man hier das seit 2011 im Netz befindliche Digitalisat des einzigen bekannten Exemplars dieses in der Forschung anscheinend unbekannten Lieddrucks (ca. 1537) über Wilhelm Tell eines sich Rosenast nennenden Autors. Wirklich auf Zack ist bei solchen Online-Nachweisen nur der Berliner GW.
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:hebis:04-eb2011-04376

KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 18:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://blog.okfn.org/2014/11/11/france-prefers-to-pay-twice-for-papers-by-its-researchers/
The main actors in scientific publishing generate considerable income. In fact, the sector is dominated by an oligopoly with “the big four” sharing most of the global pie:
The Dutch Elsevier
The German Springer
The American Wiley
The English Informa
They draw huge profits: from 30% to 40% annual net profit in the case of Elsevier and Springer.
In other words, these four major publishers resell to universities content that the institutions themselves have produced.
In this completely closed market, competition does not exist, and pre-existing agreement is the rule: subscription prices have continued to soar for thirty years, while the cost of publishing, in the era of electronic publishing, has never been lower. For example, the annual subscription to Elsevier’s journal ‘Brain Research’ costs a whopping 15,000 EUR.
The Ministry Shoulders This Policy
The agreement between France and Elsevier amounted to ca. EUR 172 million for 476 universities and hospitals.
The first payment (approximately EUR 34 million of public money) was paid in full in September 2014. In return, 476 public institutions will have access to a body of about 2,000 academic journals.
This published research was mainly financed by public funds. Therefore in the end, we will have paid to Elsevier twice: once to publish, a second time to read.
The main actors in scientific publishing generate considerable income. In fact, the sector is dominated by an oligopoly with “the big four” sharing most of the global pie:
The Dutch Elsevier
The German Springer
The American Wiley
The English Informa
They draw huge profits: from 30% to 40% annual net profit in the case of Elsevier and Springer.
In other words, these four major publishers resell to universities content that the institutions themselves have produced.
In this completely closed market, competition does not exist, and pre-existing agreement is the rule: subscription prices have continued to soar for thirty years, while the cost of publishing, in the era of electronic publishing, has never been lower. For example, the annual subscription to Elsevier’s journal ‘Brain Research’ costs a whopping 15,000 EUR.
The Ministry Shoulders This Policy
The agreement between France and Elsevier amounted to ca. EUR 172 million for 476 universities and hospitals.
The first payment (approximately EUR 34 million of public money) was paid in full in September 2014. In return, 476 public institutions will have access to a body of about 2,000 academic journals.
This published research was mainly financed by public funds. Therefore in the end, we will have paid to Elsevier twice: once to publish, a second time to read.
KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 17:58 - Rubrik: Open Access
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http://vifa-recht.de/intr2dod/
Die SB Berlin schafft es mit ihrer üblichen Mischung aus Arroganz und juristentypischer Herablassung ein im Ansatz gutes Angebot so auszugestalten, dass man es nur mit Würgereiz zur Kenntnis nehmen kann:
"Bitte beachten Sie, dass sich dieses kostenfreie Serviceangebot ausschließlich an das wissenschaftliche Personal universitärer wie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Deutschland richtet und nach Ablauf einer Einführungsphase an die ebenfalls kostenlose persönliche Registrierung beim Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung gebunden sein wird. Zudem werden nur Digitalisierungswünsche bearbeitet, die der Vorbereitung oder Durchführung eines konkreten rechtswissenschaftlichen Forschungsvorhabens dienen und sich auf die komplette Reproduktion selbstständiger bibliographischer Einheiten beziehen – also z.B. von Monographien, Zeitschriftenbänden, Jahrbüchern, Festschriften und Sammelwerken. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den konventionellen Digitalisierungsservice der Staatsbibliothek zu Berlin und holen vor einer kommerziellen oder gewerblichen Verwendung einzelner Digitalisate – etwa als Reproduktionsvorlage für Print-Publikationen – die Genehmigung der Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte ein. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der Digitalisierten Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin.
Eine Ablehnung auch von mit den genannten Kriterien konformen Digitalisierungswünschen bleibt vorbehalten – insbesondere aus urheberrechtlichen oder konservatorischen Gründen sowie nach Erschöpfung der jährlich zur Verfügung stehenden Fondsmittel. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unverhältnismäßig umfangreiche Digitalisierungswünsche im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit – zumindest vorläufig – nur teilweise erfüllt werden können. Zudem besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Nutzung oder dauerhafte Verfügbarkeit dieses Serviceangebots. Bereits anderweitig digitalisierte und frei im Internet verfügbare Werke können im Rahmen von ²DoD nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden."
Welcher forschende Rechtsanwalt hat den Mumm, sein Teilhaberecht nach Art. 5 GG i.V.m. Art. 3 GG einzuklagen? Und natürlich sind historische Arbeiten nicht vorgesehen, denn es muss ein rechtswissenschaftliches Projekt sein. Wie anders dagegen die UB Heidelberg: offen für alle und jeden!
http://www.ub.uni-heidelberg.de/fachinfo/kunst/wunschbuch.html
Hier ist auch durch die 70-Jahres-Regel der dringende Ausbau der digitalen Bibliotheken in den Bereich nach ca. 1920, was gemeinfreie Werke angeht, implementiert.
Zu kostenloser Digitalisierung:
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/
Die SB Berlin schafft es mit ihrer üblichen Mischung aus Arroganz und juristentypischer Herablassung ein im Ansatz gutes Angebot so auszugestalten, dass man es nur mit Würgereiz zur Kenntnis nehmen kann:
"Bitte beachten Sie, dass sich dieses kostenfreie Serviceangebot ausschließlich an das wissenschaftliche Personal universitärer wie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Deutschland richtet und nach Ablauf einer Einführungsphase an die ebenfalls kostenlose persönliche Registrierung beim Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung gebunden sein wird. Zudem werden nur Digitalisierungswünsche bearbeitet, die der Vorbereitung oder Durchführung eines konkreten rechtswissenschaftlichen Forschungsvorhabens dienen und sich auf die komplette Reproduktion selbstständiger bibliographischer Einheiten beziehen – also z.B. von Monographien, Zeitschriftenbänden, Jahrbüchern, Festschriften und Sammelwerken. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den konventionellen Digitalisierungsservice der Staatsbibliothek zu Berlin und holen vor einer kommerziellen oder gewerblichen Verwendung einzelner Digitalisate – etwa als Reproduktionsvorlage für Print-Publikationen – die Genehmigung der Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte ein. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der Digitalisierten Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin.
Eine Ablehnung auch von mit den genannten Kriterien konformen Digitalisierungswünschen bleibt vorbehalten – insbesondere aus urheberrechtlichen oder konservatorischen Gründen sowie nach Erschöpfung der jährlich zur Verfügung stehenden Fondsmittel. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unverhältnismäßig umfangreiche Digitalisierungswünsche im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit – zumindest vorläufig – nur teilweise erfüllt werden können. Zudem besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Nutzung oder dauerhafte Verfügbarkeit dieses Serviceangebots. Bereits anderweitig digitalisierte und frei im Internet verfügbare Werke können im Rahmen von ²DoD nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden."
Welcher forschende Rechtsanwalt hat den Mumm, sein Teilhaberecht nach Art. 5 GG i.V.m. Art. 3 GG einzuklagen? Und natürlich sind historische Arbeiten nicht vorgesehen, denn es muss ein rechtswissenschaftliches Projekt sein. Wie anders dagegen die UB Heidelberg: offen für alle und jeden!
http://www.ub.uni-heidelberg.de/fachinfo/kunst/wunschbuch.html
Hier ist auch durch die 70-Jahres-Regel der dringende Ausbau der digitalen Bibliotheken in den Bereich nach ca. 1920, was gemeinfreie Werke angeht, implementiert.
Zu kostenloser Digitalisierung:
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/
KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 16:05 - Rubrik: Archivrecht
Eine virtuelle Ausstellung des Stadtarchivs Mainz zusammen mit Studierenden des Historischen Seminars der Johannes Gutenberg-Universität Mainz:
http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/MBEH-9BNDSF.DE.0
[ https://www.mainz.de/kultur-und-wissenschaft/bibliotheken-und-archive/stadtarchiv/mittelalterfaelschungen.php ]
Zu Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/
Von Bodmann erfundene Familie von Ageduch
[ https://www.mainz.de/kultur-und-wissenschaft/bibliotheken-und-archive/stadtarchiv/mittelalterfaelschungen.php ]
Zu Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/
Von Bodmann erfundene Familie von AgeduchKlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 03:27 - Rubrik: Landesgeschichte
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kulturrat-warnt-vor-kunstverkaeufen-deutsche-kultur-ist-opfer-verfehlter-wirtschaftspolitik/10959280.html?google_editors_picks=true
"Dass die Sammlung der ehemaligen Landesbank WestLB, heute Portigon AG, veräußert wird, gilt als wahrscheinlich. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begründete dies vergangene Woche damit, dass die Aktiengesellschaft die Kosten ihrer von der EU-Kommission geforderten Abwicklung aus eigener Kraft zu tragen habe. Damit dies ohne weitere Zuführung von Kapital aus dem Landeshaushalt bewältigt werden könne, müsse die Portigon die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, sagte der Minister vor dem Düsseldorfer Landtag. Darunter falle auch die Verwertung der Kunstgegenstände."
"Dass die Sammlung der ehemaligen Landesbank WestLB, heute Portigon AG, veräußert wird, gilt als wahrscheinlich. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begründete dies vergangene Woche damit, dass die Aktiengesellschaft die Kosten ihrer von der EU-Kommission geforderten Abwicklung aus eigener Kraft zu tragen habe. Damit dies ohne weitere Zuführung von Kapital aus dem Landeshaushalt bewältigt werden könne, müsse die Portigon die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, sagte der Minister vor dem Düsseldorfer Landtag. Darunter falle auch die Verwertung der Kunstgegenstände."
"Post cujus Athile mortem in Eczelburck fuit bellum Krimheldinum, omnium preteritorum bellorum maximum"
Wattenbachs Mitteilung im Neuen Archiv 1882 zum Nibelungenuntergang (bellum Krimheldinum, so die Handschrift), ein Testimonium zur Deutschen Heldensage,
https://archive.org/stream/neuesarchiv07geseuoft#page/174/mode/2up
aus einer damals Maihinger Handschrift blieb nicht unbeachtet. Es gab Notizen in der "Germania" und in Ungarn:
https://www.google.de/search?q=%22kriemheldinum%22&tbm=bks
http://epa.oszk.hu/02300/02392/00020/pdf/EPA02392_egy_phil_kozl_07_1883_01_119-127.pdf
Nun ist die ehemals Maihinger Handschrift vom derzeitigen Eigentümer, der UB Augsburg, ins Netz gestellt worden.
Johannes de Utino - Promptuarium Bibliae - Leo Marsicanus - UB Augsburg - Oettingen-Wallersteinsche Bibliothek Cod.II.1.2.191
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003073-5
Es handelt sich um die Weltchronik des 1363 gestorbenen Franziskaners Johannes de Utino, Inquisitor der Diözese Aquileia. Zu ihm:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119075717 (GND)
Dass er auch der Verfasser der Papst-Kaiser-Chronik ist, ist zweifelhaft (Radek 2013, wie unten). Von daher muss vorerst offen bleiben, ob es sich hinsichtlich der Werkdatierung um ein Zeugnis des 14. oder des 15. Jahrhunderts handelt.
Beschreibung der Handschrift aus Füssen (3. Viertel 15. Jahrhundert):
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0528_a323_jpg.htm
Ein Abdruck der von Wattenbach zitierten Stelle aus einer anderen Handschrift erschien in einer ungarischen Zeitschrift, teste Google-Snippet:
http://books.google.de/books?id=6XrwAAAAMAAJ&q=Crimhelonium
Zur Überlieferung der lateinischen Weltchronik: Stegmüller RB
http://www.repbib.uni-trier.de/ bietet 14 Handschriften.
"5025 Cum enim id quod iuste petitur, iuste denegari non possit, et maxime id... figuris conscripsi (Johannes de Utino OM Bertrando Patriarchae Aquileiensi, Utini 1344).
— Adam primus homo de terra in agro Damasceno a Deo formatus, triginta annorum apparens.
— Iste Moyses de viro levita nomine Amram et de matre nomine Yethabeth in Aegypto est natus (Exod.).
— Antipater gentilis Hircano primo adhaesit (sexta aetas: tempus regis gratiae).
Expl: sacram coronam regni Hungariae in potestate pluribus annis habuit.
Johannes de Utino, Compilatio librorum historialium totius bibliae. Compilatio librorum historialium totius bibliae.
Heiligenkreuz, Cistercienser 166 (XV) (usque ad annum 1458).
London, Brit. Museum, Egerton 1518.
Maihingen, Fürstl. Bibl. II Lat. 1 Fol. 191 f. 1-31 (usque ad 1486; cum supplemento usque ad 1524).
Melk 929-1708 f. 1-63 (Initium deest; Exod: Moyses de viro Levita).
Clm. 721 f. 2-63.
New York, Pierpont Morgan 114.
Paris, nat. lat. nouv. acq. 2577 (usque ad 1378).
Prag, Univ. 51 (I. A. 41) f. 176-200; 2782 (40. A. 15 Adligat.) f. 9-20; 1-8.
Schlägl 146 (78) f. 251-312.
Titusville Pa, John H. Scheide 34 (usque ad 1197).
Vaticana, Ottob. lat. 479 f. 1-43 (usque ad 1464).
Venezia, Marciana I. 49 (2282): Johannes de Utino, Hist. Bibl. (Cum enim id, quod digne petitur etc; Adam primum etc.).
Washington, The Holy Name College 1 (anno 1363).
Extabat: Paris, Colbert 3601; 5496."
http://www.chronica.msstate.edu/manuscript-notes.php?mid=6965
bietet zusätzlich:
Edinburgh, University Library, 189 (14th century).
Die bei Melville 1987 genannten Handschriften (zusätzlich Stuttgart und Wolfenbüttel) sind ohne Utinos Namen verwertet in der Zusammenstellung:
http://www.piggin.net/stemmahist/biblioplates.htm
Von Vizkeletys Überlieferungszusammenstellung ist nur die ungarische Publikation von 1985 im Netz greifbar:
http://epa.oszk.hu/00000/00021/00328/pdf/MKSZ_EPA00021_1985_101_03-04_195-209.pdf (ich zähle dort 15 lateinische Handschriften)
Norbert H. Ott nannte 2003 die Zahl von 16 (14 bei Stegmüller + Wolfenbüttel und Stuttgart) lateinischen Handschriften:
http://books.google.de/books?id=A7WrdlgaJDQC&pg=PA62
Nachdem er im ²VL Bd. 4 Sp. 785 schlecht recherchiert hatte, musste Ott im Nachtragsband 11 (2004), Sp. 801-803 erheblich nachbessern. Er sagt, dass Vizkelety 1988 14 lateinische Handschriften nenne und Frohne 1992 8 Pergament-Rotuli und 12 lateinische Codices.
DLL Reiseberichte legt sich nicht fest, was die Zahl der lateinischen Handschriften angeht:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=RA1-PA33
Tünde Radek bezieht sich auf Vizkelety 1988, der 14 lateinische Handschriften genannt habe: ZfdA 142 (2013), S. 45–55.
Eine Ausgabe kündigte Radek 1988 an:
http://books.google.de/books?id=zWCRAquqlysC&pg=PA101
Aktueller die Mitteilung Radeks in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/64978470/
Von der deutschen Fassung sind inzwischen 5 Textzeugen bekannt:
http://www.handschriftencensus.de/werke/1118
Online sind davon zwei. Im Berliner Mgf 947, Bl. 51v lautet die Stelle:
"Nach dem Athilia stund auf der streit Krimheldis, der vber all streyt der grosst".
http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN66378820X&PHYSID=PHYS_0108
Ebenso im Frankfurter Mgf 12, Bl. 48r (Krymheldis)
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/zoom/1971087
Der in den deutschen Versionen fehlende Name Etzelburg für die ungarische Römerstadt Aquincum ist seit dem 12. Jahrhundert belegt.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5306/pdf/Graf_heroisches_herkommen.pdf (Graf, Heroisches Herkommen 1993, S. 54)
Zum Kriemhild-Bild im späten Mittelalter kann man sich nicht auf die wenig verlässlichen Dietrich-Testimonien Lienerts verlassen, da Kriemhild dort ausgeklammert wurde. WILLIAM LAYHER, 'She was completely wicked': Kriemhild as exemplum in a 13th-century sermon. Image – Topos – Problem » ZfdA 138 (2009), S. 344-360 ist eine längliche Studie zu einem einzigen Beleg. Bohnenbergers Zusamenstellung (Kriemhilt, PBB 1899) gibt die Belege extrem verkürzt.´Ich begnüge mich für heute mit einem Hinweis auf "prelium Crumhelt", "ex prelio Crimildino" bei dem ungarischen Historiker Simon von Keza (Lienert Nr. 165, Ende 13. Jahrhundert):
http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_29_S._531
Wenn dereinst die Utino-Edition vorliegen wird, ist es sinnvoll, sich näher mit dem hier nur kursorisch eingeordneten Zeugnis zu befassen.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022465266/
#forschung

Wattenbachs Mitteilung im Neuen Archiv 1882 zum Nibelungenuntergang (bellum Krimheldinum, so die Handschrift), ein Testimonium zur Deutschen Heldensage,
https://archive.org/stream/neuesarchiv07geseuoft#page/174/mode/2up
aus einer damals Maihinger Handschrift blieb nicht unbeachtet. Es gab Notizen in der "Germania" und in Ungarn:
https://www.google.de/search?q=%22kriemheldinum%22&tbm=bks
http://epa.oszk.hu/02300/02392/00020/pdf/EPA02392_egy_phil_kozl_07_1883_01_119-127.pdf
Nun ist die ehemals Maihinger Handschrift vom derzeitigen Eigentümer, der UB Augsburg, ins Netz gestellt worden.
Johannes de Utino - Promptuarium Bibliae - Leo Marsicanus - UB Augsburg - Oettingen-Wallersteinsche Bibliothek Cod.II.1.2.191
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003073-5
Es handelt sich um die Weltchronik des 1363 gestorbenen Franziskaners Johannes de Utino, Inquisitor der Diözese Aquileia. Zu ihm:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119075717 (GND)
Dass er auch der Verfasser der Papst-Kaiser-Chronik ist, ist zweifelhaft (Radek 2013, wie unten). Von daher muss vorerst offen bleiben, ob es sich hinsichtlich der Werkdatierung um ein Zeugnis des 14. oder des 15. Jahrhunderts handelt.
Beschreibung der Handschrift aus Füssen (3. Viertel 15. Jahrhundert):
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0528_a323_jpg.htm
Ein Abdruck der von Wattenbach zitierten Stelle aus einer anderen Handschrift erschien in einer ungarischen Zeitschrift, teste Google-Snippet:
http://books.google.de/books?id=6XrwAAAAMAAJ&q=Crimhelonium
Zur Überlieferung der lateinischen Weltchronik: Stegmüller RB
http://www.repbib.uni-trier.de/ bietet 14 Handschriften.
"5025 Cum enim id quod iuste petitur, iuste denegari non possit, et maxime id... figuris conscripsi (Johannes de Utino OM Bertrando Patriarchae Aquileiensi, Utini 1344).
— Adam primus homo de terra in agro Damasceno a Deo formatus, triginta annorum apparens.
— Iste Moyses de viro levita nomine Amram et de matre nomine Yethabeth in Aegypto est natus (Exod.).
— Antipater gentilis Hircano primo adhaesit (sexta aetas: tempus regis gratiae).
Expl: sacram coronam regni Hungariae in potestate pluribus annis habuit.
Johannes de Utino, Compilatio librorum historialium totius bibliae. Compilatio librorum historialium totius bibliae.
Heiligenkreuz, Cistercienser 166 (XV) (usque ad annum 1458).
London, Brit. Museum, Egerton 1518.
Maihingen, Fürstl. Bibl. II Lat. 1 Fol. 191 f. 1-31 (usque ad 1486; cum supplemento usque ad 1524).
Melk 929-1708 f. 1-63 (Initium deest; Exod: Moyses de viro Levita).
Clm. 721 f. 2-63.
New York, Pierpont Morgan 114.
Paris, nat. lat. nouv. acq. 2577 (usque ad 1378).
Prag, Univ. 51 (I. A. 41) f. 176-200; 2782 (40. A. 15 Adligat.) f. 9-20; 1-8.
Schlägl 146 (78) f. 251-312.
Titusville Pa, John H. Scheide 34 (usque ad 1197).
Vaticana, Ottob. lat. 479 f. 1-43 (usque ad 1464).
Venezia, Marciana I. 49 (2282): Johannes de Utino, Hist. Bibl. (Cum enim id, quod digne petitur etc; Adam primum etc.).
Washington, The Holy Name College 1 (anno 1363).
Extabat: Paris, Colbert 3601; 5496."
http://www.chronica.msstate.edu/manuscript-notes.php?mid=6965
bietet zusätzlich:
Edinburgh, University Library, 189 (14th century).
Die bei Melville 1987 genannten Handschriften (zusätzlich Stuttgart und Wolfenbüttel) sind ohne Utinos Namen verwertet in der Zusammenstellung:
http://www.piggin.net/stemmahist/biblioplates.htm
Von Vizkeletys Überlieferungszusammenstellung ist nur die ungarische Publikation von 1985 im Netz greifbar:
http://epa.oszk.hu/00000/00021/00328/pdf/MKSZ_EPA00021_1985_101_03-04_195-209.pdf (ich zähle dort 15 lateinische Handschriften)
Norbert H. Ott nannte 2003 die Zahl von 16 (14 bei Stegmüller + Wolfenbüttel und Stuttgart) lateinischen Handschriften:
http://books.google.de/books?id=A7WrdlgaJDQC&pg=PA62
Nachdem er im ²VL Bd. 4 Sp. 785 schlecht recherchiert hatte, musste Ott im Nachtragsband 11 (2004), Sp. 801-803 erheblich nachbessern. Er sagt, dass Vizkelety 1988 14 lateinische Handschriften nenne und Frohne 1992 8 Pergament-Rotuli und 12 lateinische Codices.
DLL Reiseberichte legt sich nicht fest, was die Zahl der lateinischen Handschriften angeht:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=RA1-PA33
Tünde Radek bezieht sich auf Vizkelety 1988, der 14 lateinische Handschriften genannt habe: ZfdA 142 (2013), S. 45–55.
Eine Ausgabe kündigte Radek 1988 an:
http://books.google.de/books?id=zWCRAquqlysC&pg=PA101
Aktueller die Mitteilung Radeks in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/64978470/
Von der deutschen Fassung sind inzwischen 5 Textzeugen bekannt:
http://www.handschriftencensus.de/werke/1118
Online sind davon zwei. Im Berliner Mgf 947, Bl. 51v lautet die Stelle:
"Nach dem Athilia stund auf der streit Krimheldis, der vber all streyt der grosst".
http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN66378820X&PHYSID=PHYS_0108
Ebenso im Frankfurter Mgf 12, Bl. 48r (Krymheldis)
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/zoom/1971087
Der in den deutschen Versionen fehlende Name Etzelburg für die ungarische Römerstadt Aquincum ist seit dem 12. Jahrhundert belegt.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5306/pdf/Graf_heroisches_herkommen.pdf (Graf, Heroisches Herkommen 1993, S. 54)
Zum Kriemhild-Bild im späten Mittelalter kann man sich nicht auf die wenig verlässlichen Dietrich-Testimonien Lienerts verlassen, da Kriemhild dort ausgeklammert wurde. WILLIAM LAYHER, 'She was completely wicked': Kriemhild as exemplum in a 13th-century sermon. Image – Topos – Problem » ZfdA 138 (2009), S. 344-360 ist eine längliche Studie zu einem einzigen Beleg. Bohnenbergers Zusamenstellung (Kriemhilt, PBB 1899) gibt die Belege extrem verkürzt.´Ich begnüge mich für heute mit einem Hinweis auf "prelium Crumhelt", "ex prelio Crimildino" bei dem ungarischen Historiker Simon von Keza (Lienert Nr. 165, Ende 13. Jahrhundert):
http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_29_S._531
Wenn dereinst die Utino-Edition vorliegen wird, ist es sinnvoll, sich näher mit dem hier nur kursorisch eingeordneten Zeugnis zu befassen.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022465266/
#forschung

KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 01:51 - Rubrik: Kodikologie
Leif Kramp: Rezension zu: Behmer, Markus; Bernard, Birgit; Hasselbring, Bettina: Das Gedächtnis des Rundfunks. Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Bedeutung für die Forschung. Wiesbaden 2014, in: H-Soz-Kult, 10.11.2014, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-19795 .
Zitat:
"Eine Leerstelle bleibt bis auf vereinzelte Hinweise die kritikwürdige, weil beliebige Kassationspraxis (Vernichtung/Löschung von Überlieferungen) in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis Anfang der 1980er-Jahre. Auf eine drohende Lückenhaftigkeit des Überlieferungsbestandes wird zwar in Bezug auf den Schriftgutbestand und auf Radioprogramme sowie das überlieferte DDR-Programmvermögen hingewiesen, nicht jedoch die in Teilen hitzige und langwierige Debatte um wiederholte Löschaktionen aufgegriffen, die maßgeblich von Fernsehfilmern und Rundfunkjournalisten, aber auch unter Beteiligung von Archivaren geführt wurde und unter anderem in die Initiative zur Gründung einer „Deutschen Mediathek“ mündete. Hierfür hätte es sich unter anderem bei der Frage nach den gegenwärtigen Herausforderungen und Unsicherheiten hinsichtlich neuartiger (digitaler) Quellen (Beitrag von Christian Schwarzenegger, Universität Augsburg) angeboten, einen Bezug zwischen früheren und aktuellen Archiv-Regeln und -Mentalitäten zu wagen, zum Beispiel um durch das Verstehen der Fehler der Vergangenheit gegen Kurzsichtigkeit und Ignoranz und für Weitsicht und Offenheit zu werben. Kurzsichtig erscheinen dagegen erstaunlicherweise die Herausgeber selbst, indem sie beiläufig behaupten, dass die Archive privater Anbieter als „sofern überhaupt vorhanden, (bislang) für Forscher/innen kaum zugänglich“ (S. 19) seien, was in dieser pauschalen Form freilich nicht zu halten ist, sondern vielmehr zumindest exemplarisch den Einschluss von Privatsenderarchiven erforderlich gemacht hätte.[2]
Auch hätte der Leser Vieles über ein Modell gelungener Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Rundfunkarchiv und den Forschern im DFG-Forschungsprojekt „Programmgeschichte des DDR-Fernsehens“[3] lernen können, doch fehlt dieses relevante Beispiel unter den exemplarischen Studien. Leider ist zudem einigen (wenigen) Beiträgen eine gewisse Schludrigkeit beim Zitieren und Bibliographieren zu attestieren. "
Zitat:
"Eine Leerstelle bleibt bis auf vereinzelte Hinweise die kritikwürdige, weil beliebige Kassationspraxis (Vernichtung/Löschung von Überlieferungen) in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis Anfang der 1980er-Jahre. Auf eine drohende Lückenhaftigkeit des Überlieferungsbestandes wird zwar in Bezug auf den Schriftgutbestand und auf Radioprogramme sowie das überlieferte DDR-Programmvermögen hingewiesen, nicht jedoch die in Teilen hitzige und langwierige Debatte um wiederholte Löschaktionen aufgegriffen, die maßgeblich von Fernsehfilmern und Rundfunkjournalisten, aber auch unter Beteiligung von Archivaren geführt wurde und unter anderem in die Initiative zur Gründung einer „Deutschen Mediathek“ mündete. Hierfür hätte es sich unter anderem bei der Frage nach den gegenwärtigen Herausforderungen und Unsicherheiten hinsichtlich neuartiger (digitaler) Quellen (Beitrag von Christian Schwarzenegger, Universität Augsburg) angeboten, einen Bezug zwischen früheren und aktuellen Archiv-Regeln und -Mentalitäten zu wagen, zum Beispiel um durch das Verstehen der Fehler der Vergangenheit gegen Kurzsichtigkeit und Ignoranz und für Weitsicht und Offenheit zu werben. Kurzsichtig erscheinen dagegen erstaunlicherweise die Herausgeber selbst, indem sie beiläufig behaupten, dass die Archive privater Anbieter als „sofern überhaupt vorhanden, (bislang) für Forscher/innen kaum zugänglich“ (S. 19) seien, was in dieser pauschalen Form freilich nicht zu halten ist, sondern vielmehr zumindest exemplarisch den Einschluss von Privatsenderarchiven erforderlich gemacht hätte.[2]
Auch hätte der Leser Vieles über ein Modell gelungener Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Rundfunkarchiv und den Forschern im DFG-Forschungsprojekt „Programmgeschichte des DDR-Fernsehens“[3] lernen können, doch fehlt dieses relevante Beispiel unter den exemplarischen Studien. Leider ist zudem einigen (wenigen) Beiträgen eine gewisse Schludrigkeit beim Zitieren und Bibliographieren zu attestieren. "
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 22:58 - Rubrik: Medienarchive
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"Archivaufenthalte gehen in der Regel mit einem gewissen logistischen Aufwand einher. Der Zeitraum der Archivreise muss festgelegt werden, Züge und Unterkunft müssen gebucht werden, das Material muss vorbestellt werden – in der Regel. Nicht so in Stockholm.
Wer im Reichsarchiv forschen will, muss nicht zwingend vor Ort sein. Mit etwas Glück befindet sich der zu bearbeitende Bestand im digitalen Forschersaal (Den digitala forskarsalen), dem digitalen Angebot des Reichsarchives. Dort können Digitalisate einzelner Archiveinheiten in wachsender Zahl bequem vom heimischen PC aus eingesehen werden, darunter zentrale Bestände wie die Riksregistraturet (Reichsregistratur) oder seit Neuestem die Protokolle des schwedischen Reichsrates von 1657 bis 1683.
Hier zeigen sich die Chancen der digital humanities, wenn der (politische) Wille da ist, diese zu nutzen. Leider sind solche Angebote im Archivwesen (auch im Gegensatz zu Bibliotheken) noch immer zu selten. "
http://smdr.hypotheses.org/204
Wer im Reichsarchiv forschen will, muss nicht zwingend vor Ort sein. Mit etwas Glück befindet sich der zu bearbeitende Bestand im digitalen Forschersaal (Den digitala forskarsalen), dem digitalen Angebot des Reichsarchives. Dort können Digitalisate einzelner Archiveinheiten in wachsender Zahl bequem vom heimischen PC aus eingesehen werden, darunter zentrale Bestände wie die Riksregistraturet (Reichsregistratur) oder seit Neuestem die Protokolle des schwedischen Reichsrates von 1657 bis 1683.
Hier zeigen sich die Chancen der digital humanities, wenn der (politische) Wille da ist, diese zu nutzen. Leider sind solche Angebote im Archivwesen (auch im Gegensatz zu Bibliotheken) noch immer zu selten. "
http://smdr.hypotheses.org/204
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 22:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Es gibt einige neue Handschriften aus der Oettingen-Wallersteinschen Bibliothek der UB Augsburg im Netz, darunter auch ein Turnierbuch (Federzeichnungen ohne Text) aus der ersten Hälfte des 16. Jahrthunderts:
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003071-5
Zur Handschrift siehe
http://archiv.twoday.net/stories/233330559/
#fnzhss
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003071-5
Zur Handschrift siehe
http://archiv.twoday.net/stories/233330559/
#fnzhss
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 21:44 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-tritt-nach-meiner-Kenntnis-ist-das-sofort-unverzueglich-25-Jahre-Mauerfall-nicht-nur-im-Netz-2442065.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf
Weitere Links dürfen gern ergänzt werden.
Weitere Links dürfen gern ergänzt werden.
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 21:41 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 21:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.nature.com/wls/
Die benachteiligten Länder der Welt werden wie gewohnt mit den Brosamen vom Tisch abgespeist. "In der ersten Version der englischsprachigen Datenbank stehen laut Unesco in Paris mehr als 300 Referenzartikel, 25 wissenschaftliche Bücher und 70 Videos von «Nature Education» kostenlos zur Verfügung." Angesichts des wissenschaftlichen Outputs, der zu mehr als 75 % hinter Bezahlschranken liegt, ist das noch nicht einmal ein Tropfen auf einen heißen Stein.
Die benachteiligten Länder der Welt werden wie gewohnt mit den Brosamen vom Tisch abgespeist. "In der ersten Version der englischsprachigen Datenbank stehen laut Unesco in Paris mehr als 300 Referenzartikel, 25 wissenschaftliche Bücher und 70 Videos von «Nature Education» kostenlos zur Verfügung." Angesichts des wissenschaftlichen Outputs, der zu mehr als 75 % hinter Bezahlschranken liegt, ist das noch nicht einmal ein Tropfen auf einen heißen Stein.
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 15:41 - Rubrik: Open Access
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http://www.bym.de/forum/sehen/475600-mord-aussicht-dritte-staffel-ab-dienstag-3.html
Dietmar Donatus Schäffer ist der volle Name des leicht trotteligen Dorfpolizisten im fiktiiven Hengasch in der Eifel in der Nähe von Münstereifel (ARD-Serie "Mord mit Aussicht"). Der Vorname Donatus verweist darauf, dass Schäffer katholisch ist und sein Namenspatron der in Münstereifel verehrte Donatus, Schutzpatron gegen den Blitzschlag.
Aus meinem Vortrag 2003:
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2003/0329.html
"Im 17. und 18. Jahrhundert hat man menschliche Überreste
aus den Katakomben Roms als
frühchristliche Märtyrer angesehen, getauft, also mit einem
wohlklingenden römischen Namen
versehen und dann in den Norden exportiert, die sogenannten
Katakombenheiligen. Viele
katholische Stadtpfarrkirchen des deutschsprachigen Raums
haben solche Heiligenleiber
erhalten, aber nur in einem Teil dieser Städte spricht man
von ihnen als Stadtpatronen. So wurde
zwar der heilige Pankratius der dritte Patron der Schweizer
Stadt Wil - dieses Jahr erschien eine
Monographie über seinen Kult - aber der hl. Donatus
keineswegs der dritte Patron der Stadt
Münstereifel nach den Stiftspatronen Chrysantus und Daria,
die damals schon als Stadtpatrone
galten. An mangelnder volksfrommer Verehrung kann das
nicht gelegen haben, denn Donatus
wurde im Rheinland insbesondere als Wetterpatron intensiv
verehrt. Allerdings hat die Stadt
Linz am Rhein den Münstereifeler Katakombenheiligen Donatus
nach dem Zweiten Weltkrieg
zeitweilig als Stadtpatron verehrt. Sicher ein
Katakombenheiliger ist auch der Stadtpatron von
Monschau, der hl. Liberatus, dessen Gebeine seit 1760 in
der Eifelstadt ruhen. Ein
Katakombenheiliger ist der hl. Faustus, Stadtpatron in
Dillingen an der Donau, und der hl.
Prosper, Stadtpatron in Erding. Auch etwa der hl.
Vincentius in Eger und die hl. Paulina in
Olmütz sowie der hl. Placidus im österreichischen Retz
zählen zu dieser Gruppe von
Stadtpatronen. "
Zu ergänzen: Bräunlingen
http://archiv.twoday.net/stories/887361348/
Der hl. Donatus, Schutzpatron von Roden (Saar)
http://www.roden-saar.de/startseite/der-hl-donatus-schutzpatron-von-roden/
Zu St. Donatus
https://de.wikipedia.org/wiki/Donatus_von_M%C3%BCnstereifel
Mehr zu Stadtpatronen:
http://archiv.twoday.net/search?q=stadtpatron

Dietmar Donatus Schäffer ist der volle Name des leicht trotteligen Dorfpolizisten im fiktiiven Hengasch in der Eifel in der Nähe von Münstereifel (ARD-Serie "Mord mit Aussicht"). Der Vorname Donatus verweist darauf, dass Schäffer katholisch ist und sein Namenspatron der in Münstereifel verehrte Donatus, Schutzpatron gegen den Blitzschlag.
Aus meinem Vortrag 2003:
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2003/0329.html
"Im 17. und 18. Jahrhundert hat man menschliche Überreste
aus den Katakomben Roms als
frühchristliche Märtyrer angesehen, getauft, also mit einem
wohlklingenden römischen Namen
versehen und dann in den Norden exportiert, die sogenannten
Katakombenheiligen. Viele
katholische Stadtpfarrkirchen des deutschsprachigen Raums
haben solche Heiligenleiber
erhalten, aber nur in einem Teil dieser Städte spricht man
von ihnen als Stadtpatronen. So wurde
zwar der heilige Pankratius der dritte Patron der Schweizer
Stadt Wil - dieses Jahr erschien eine
Monographie über seinen Kult - aber der hl. Donatus
keineswegs der dritte Patron der Stadt
Münstereifel nach den Stiftspatronen Chrysantus und Daria,
die damals schon als Stadtpatrone
galten. An mangelnder volksfrommer Verehrung kann das
nicht gelegen haben, denn Donatus
wurde im Rheinland insbesondere als Wetterpatron intensiv
verehrt. Allerdings hat die Stadt
Linz am Rhein den Münstereifeler Katakombenheiligen Donatus
nach dem Zweiten Weltkrieg
zeitweilig als Stadtpatron verehrt. Sicher ein
Katakombenheiliger ist auch der Stadtpatron von
Monschau, der hl. Liberatus, dessen Gebeine seit 1760 in
der Eifelstadt ruhen. Ein
Katakombenheiliger ist der hl. Faustus, Stadtpatron in
Dillingen an der Donau, und der hl.
Prosper, Stadtpatron in Erding. Auch etwa der hl.
Vincentius in Eger und die hl. Paulina in
Olmütz sowie der hl. Placidus im österreichischen Retz
zählen zu dieser Gruppe von
Stadtpatronen. "
Zu ergänzen: Bräunlingen
http://archiv.twoday.net/stories/887361348/
Der hl. Donatus, Schutzpatron von Roden (Saar)
http://www.roden-saar.de/startseite/der-hl-donatus-schutzpatron-von-roden/
Zu St. Donatus
https://de.wikipedia.org/wiki/Donatus_von_M%C3%BCnstereifel
Mehr zu Stadtpatronen:
http://archiv.twoday.net/search?q=stadtpatron

KlausGraf - am Samstag, 8. November 2014, 22:49 - Rubrik: Landesgeschichte
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Dieses Weekend gibts TV:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/tv
Mehr Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

http://archivalia.tumblr.com/tagged/tv
Mehr Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

KlausGraf - am Samstag, 8. November 2014, 22:37 - Rubrik: Unterhaltung
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Hugh Grant sieht mit der Brille aus, als wäre er Archivar beim Politbüro #wettendass
— Bastian Bielendorfer (@Lehrerkind) 8. November 2014
KlausGraf - am Samstag, 8. November 2014, 22:14 - Rubrik: Wahrnehmung
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KlausGraf - am Samstag, 8. November 2014, 21:02 - Rubrik: Bildquellen
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KlausGraf - am Samstag, 8. November 2014, 20:56 - Rubrik: Open Access
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"Eine Studie des Wiener Forschungsinstituts Cracked Labs hat sich im Auftrag der österreichischen Arbeiterkammer umfassend mit internationalen Trends in den Bereichen Online Tracking, Big Data und kommerzieller digitaler Überwachung beschäftigt."
http://crackedlabs.org/studie-kommerzielle-ueberwachung
http://crackedlabs.org/dl/Studie_Digitale_Ueberwachung.pdf
Danke, Axel Diederich.
http://crackedlabs.org/studie-kommerzielle-ueberwachung
http://crackedlabs.org/dl/Studie_Digitale_Ueberwachung.pdf
Danke, Axel Diederich.
KlausGraf - am Samstag, 8. November 2014, 15:20 - Rubrik: Datenschutz
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http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:466:2-15012
Eine Paderborner Dissertation von Nicole Kurnap, 2014.
Eine Paderborner Dissertation von Nicole Kurnap, 2014.
KlausGraf - am Freitag, 7. November 2014, 19:04 - Rubrik: Genealogie
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http://enriqueta.man.ac.uk/luna/servlet/media/book/showAllPagesThumbnail?mid=Man4MedievalVC~4~4~990378~142729
Via
http://www.medievalists.net/2014/11/07/medieval-english-law-manuscript-digitised/
Via
http://www.medievalists.net/2014/11/07/medieval-english-law-manuscript-digitised/
KlausGraf - am Freitag, 7. November 2014, 17:28 - Rubrik: English Corner
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http://warburg.sas.ac.uk/home/news/high-court-ruling/
Update:
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/11/07/warburg-institute-gerettet-zukunft-gesichert/

Update:
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/11/07/warburg-institute-gerettet-zukunft-gesichert/

KlausGraf - am Freitag, 7. November 2014, 17:25 - Rubrik: English Corner
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http://www.internet-law.de/2014/11/bewertungsportale-verstossen-nicht-gegen-den-datenschutz.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=69297&pos=28&anz=480
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=69297&pos=28&anz=480
KlausGraf - am Freitag, 7. November 2014, 17:12 - Rubrik: Archivrecht
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http://oesta.gv.at/Docs/2006/10/25/Handschriftensammlung%20_Konkordanz_.pdf
Erst ein Teil der Handschriften ist im Archivinformationssystem erschlossen.
http://www.archivinformationssystem.at/
Erst ein Teil der Handschriften ist im Archivinformationssystem erschlossen.
http://www.archivinformationssystem.at/
KlausGraf - am Freitag, 7. November 2014, 16:59 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 23:25 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 23:21 - Rubrik: Unterhaltung
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https://www.nsa.gov/public_info/_files/Untangling_the_Web.pdf
Freundlicher Hinweis von Axel Diederich.
Freundlicher Hinweis von Axel Diederich.
KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 23:17 - Rubrik: Unterhaltung
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"In den kommenden drei Jahren werden Krüger und seine Mitarbeiter für die Gesamtzahl der Urkunden so genannte "Regesten" anfertigen, die Urkunden also nach einem speziell entwickelten Schema formal und inhaltlich genau beschreiben. Zu klären sind dabei die Ausstellungsdaten und die Identität aller Orts- und Personennamen, deren Schreibweise in den Urkunden von dem heute Üblichen zumeist abweicht. Außerdem werden relevante bibliographische Hinweise ermittelt. "Durch ein mehrgleisiges Publikationskonzept mit Digital- und Printmedien werden wir gewährleisten, dass künftige Forscher die von ihnen benötigten Informationen finden können, ohne die oft langatmigen Urkundentexte oder gar den ganzen Urkundenbestand durcharbeiten zu müssen", so Krüger. Von besonderer Bedeutung werde ein ausführliches Register der Orts- und Personennamen sein."
http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg/Schatzsuche-im-Archiv;art478,13848
Es geht um 1000 Urkunden des Augsburger Domstiftsarchivs aus den Jahren 1099 bis 1424.
Vermutlich hat Vock seinerzeit keine entsprechende Summe bekommen, als er 793 Regesten von den Urkunden des Hochstifts Augsburg 769-1420 anfertigte:
http://wiki-de.genealogy.net/Die_Urkunden_des_Hochstifts_Augsburg_769-1420_(Vock)
Die Summe - 260 Euro je Urkunde - halte ich für völlig unmoralisch und übertrieben und ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die mehr oder minder ehrenamtlich mittelalterliche Urkundenbestände erschließen.
Das Geld wäre wesentlich besser angewendet, würde man die vorhandenen Urkundenfindmittel digitalisieren.
Am 24.7.2014 teilte das Staatsarchiv Augsburg auf eine Anfrage mit:
"im 15. Jahrhundert liegen alle von Ihnen genannten Orte Nesselwang und Westendorf [a) bei
Kaufbeuren, b) bei Wertingen] im Herrschaftsgebiet des Hochstifts Augsburg.
Dessen Überlieferung, die auch das geistliche Hofgericht zu Augsburg umfasst, ist im Staatsarchiv
Augsburg bislang nicht durch ein modernes Findmittel erschlossen. Auch ein Orts- oder
Namensregister existiert nicht. Eine Durchsicht der Kurzregesten der Urkunden des Hochstifts
Augsburg (bis 1500 gedruckt im Repertorienzimmer, danach auf Karteikarten) müsste daher von
Ihnen selbst im Lesesaal des Staatsarchivs vorgenommen werden.
Nach §7 (2) ArchBO kann sich eine schriftliche Auskunft auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut
beschränken. Aufgrund der oben geschilderten Sachlage ist das dabei geforderte Ermessen
pflichtgemäß ausgeübt."
http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg/Schatzsuche-im-Archiv;art478,13848
Es geht um 1000 Urkunden des Augsburger Domstiftsarchivs aus den Jahren 1099 bis 1424.
Vermutlich hat Vock seinerzeit keine entsprechende Summe bekommen, als er 793 Regesten von den Urkunden des Hochstifts Augsburg 769-1420 anfertigte:
http://wiki-de.genealogy.net/Die_Urkunden_des_Hochstifts_Augsburg_769-1420_(Vock)
Die Summe - 260 Euro je Urkunde - halte ich für völlig unmoralisch und übertrieben und ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die mehr oder minder ehrenamtlich mittelalterliche Urkundenbestände erschließen.
Das Geld wäre wesentlich besser angewendet, würde man die vorhandenen Urkundenfindmittel digitalisieren.
Am 24.7.2014 teilte das Staatsarchiv Augsburg auf eine Anfrage mit:
"im 15. Jahrhundert liegen alle von Ihnen genannten Orte Nesselwang und Westendorf [a) bei
Kaufbeuren, b) bei Wertingen] im Herrschaftsgebiet des Hochstifts Augsburg.
Dessen Überlieferung, die auch das geistliche Hofgericht zu Augsburg umfasst, ist im Staatsarchiv
Augsburg bislang nicht durch ein modernes Findmittel erschlossen. Auch ein Orts- oder
Namensregister existiert nicht. Eine Durchsicht der Kurzregesten der Urkunden des Hochstifts
Augsburg (bis 1500 gedruckt im Repertorienzimmer, danach auf Karteikarten) müsste daher von
Ihnen selbst im Lesesaal des Staatsarchivs vorgenommen werden.
Nach §7 (2) ArchBO kann sich eine schriftliche Auskunft auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut
beschränken. Aufgrund der oben geschilderten Sachlage ist das dabei geforderte Ermessen
pflichtgemäß ausgeübt."
KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 22:39 - Rubrik: Staatsarchive
http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-20042
Noch zu identifizieren: von wem.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=ahnenprobe

Noch zu identifizieren: von wem.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=ahnenprobe
KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 22:35 - Rubrik: Kodikologie
KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 22:32 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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In INETBIB schrieb Jürgen Kaestner (Landtag Hessen):
"Die Buchhändler-Vereinigung hat mit Mail vom 29.10 nicht nur über die technischen Veränderung bei der Einbindung von Coverlinks informiert. Sie hat auch die Bedingungen für die Einbindung ihrer Buchcover in den Bibliothekskatalog verändert. Reichte es vorher aus, dass man von dem Buchcover selbst einen Link auf www.buchhandel.de setzt, soll jetzt EXPLIZIT Werbung gemacht werden. Aus dem Handbuch http://info.buchhandel.de/files/buchhandel_de_handbuch_links.pdf
"Hinweis:
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.
Voraussetzung für die kostenfreie Nutzung der Cover aus dem VLB sind:
- Registrierung als Bibliothek oder Bibliotheksdienstleister unter www.info.buchhandel.de/registrierung
- Setzen eines Link unterhalb des eingebundenen Covers:
Möglichkeit 1
Text - Link "Jetzt kaufen bei buchhandel.de"
Möglichkeit 2
Logo - Link auf buchhandel.de."
Da wir keine explizite Werbung in unserem Katalog machen wollen und ich die Formulierung "Jetzt kaufen...", während ich dem Benutzer das Buch aus unserem Bestand zur Ausleihe anbiete, als absurd und dreist empfinde, werden wir in Zukunft auf die Einbindung von Buchcovern in unseren Katalog verzichten."
"Die Buchhändler-Vereinigung hat mit Mail vom 29.10 nicht nur über die technischen Veränderung bei der Einbindung von Coverlinks informiert. Sie hat auch die Bedingungen für die Einbindung ihrer Buchcover in den Bibliothekskatalog verändert. Reichte es vorher aus, dass man von dem Buchcover selbst einen Link auf www.buchhandel.de setzt, soll jetzt EXPLIZIT Werbung gemacht werden. Aus dem Handbuch http://info.buchhandel.de/files/buchhandel_de_handbuch_links.pdf
"Hinweis:
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.
Voraussetzung für die kostenfreie Nutzung der Cover aus dem VLB sind:
- Registrierung als Bibliothek oder Bibliotheksdienstleister unter www.info.buchhandel.de/registrierung
- Setzen eines Link unterhalb des eingebundenen Covers:
Möglichkeit 1
Text - Link "Jetzt kaufen bei buchhandel.de"
Möglichkeit 2
Logo - Link auf buchhandel.de."
Da wir keine explizite Werbung in unserem Katalog machen wollen und ich die Formulierung "Jetzt kaufen...", während ich dem Benutzer das Buch aus unserem Bestand zur Ausleihe anbiete, als absurd und dreist empfinde, werden wir in Zukunft auf die Einbindung von Buchcovern in unseren Katalog verzichten."
KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 17:52 - Rubrik: Bibliothekswesen
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"damit das kostenpflichtige Publizieren in Open-Access-Zeitschriften für alle transparent und nachvollziehbar ist, haben sich Betreiber von Publikationsfonds entschieden, ihre Preisinformationen als Open Data frei verfügbar und nutzbar zu machen. Gemeinsames Ziel ist es, die geleisteten Open-Access-Publikationsgebühren der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland umfassend zu dokumentieren.
Bislang beteiligen sich die Publikationsfonds der folgenden Universitäten:
* KIT Karlsruhe
* Leibniz Universität Hannover
* Universität Bielefeld
* Universität Duisburg-Essen
* Universität Konstanz
* Universität Regensburg
sowie die
* Max Planck Digital Library (MPDL).
Die gemeinsame Datenveröffentlichung der Publikationsfonds erfolgt über ein GitHub-Repository https://github.com/njahn82/unibiAPC
Der standardisierte Gesamtdatensatz, der regelmäßig ergänzt wird, ist unter:
https://github.com/njahn82/unibiAPC/blob/master/data/apc_de.csv
durchsuchbar.
Aktuell umfasst der Datensatz 1.432 Open-Access-Artikel im Umfang von 1.732.556 EUR.
Wir laden die Betreiber der Open-Access-Publikationsfonds ein, ihre Preisinformationen ebenfalls bereitzustellen. Eine Handreichung, die die ersten Schritte erläutert, befindet sich im Projektwiki: https://github.com/njahn82/unibiAPC/wiki/Handreichung-Dateneingabe
Die UB Bielefeld sichert eine frei zugängliche Archivversion, die unter http://dx.doi.org/10.4119/UNIBI/UB.2014.18 auffindbar ist.
Die einrichtungsübergreifenden Preisinformationen je Artikel sind unter der offenen Lizenz Open Data Commons Open Database License (ODbL) nachnutzbar.
Die Koordinierung und Standardisierung der Datenveröffentlichung findet mit freundlicher Unterstützung der Arbeitsgruppe Elektronisches Publizieren der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) statt.
Wenn Sie Interesse an der offenen Bereitstellung der Open-Access-Publikationskosten haben, können Sie sich jederzeit auch an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Pieper & Najko Jahn
---
Najko Jahn
Referent für Projektkoordination und Innovationsmanagement
Universität Bielefeld - Universitätsbibliothek " (RepMan)
Bislang beteiligen sich die Publikationsfonds der folgenden Universitäten:
* KIT Karlsruhe
* Leibniz Universität Hannover
* Universität Bielefeld
* Universität Duisburg-Essen
* Universität Konstanz
* Universität Regensburg
sowie die
* Max Planck Digital Library (MPDL).
Die gemeinsame Datenveröffentlichung der Publikationsfonds erfolgt über ein GitHub-Repository https://github.com/njahn82/unibiAPC
Der standardisierte Gesamtdatensatz, der regelmäßig ergänzt wird, ist unter:
https://github.com/njahn82/unibiAPC/blob/master/data/apc_de.csv
durchsuchbar.
Aktuell umfasst der Datensatz 1.432 Open-Access-Artikel im Umfang von 1.732.556 EUR.
Wir laden die Betreiber der Open-Access-Publikationsfonds ein, ihre Preisinformationen ebenfalls bereitzustellen. Eine Handreichung, die die ersten Schritte erläutert, befindet sich im Projektwiki: https://github.com/njahn82/unibiAPC/wiki/Handreichung-Dateneingabe
Die UB Bielefeld sichert eine frei zugängliche Archivversion, die unter http://dx.doi.org/10.4119/UNIBI/UB.2014.18 auffindbar ist.
Die einrichtungsübergreifenden Preisinformationen je Artikel sind unter der offenen Lizenz Open Data Commons Open Database License (ODbL) nachnutzbar.
Die Koordinierung und Standardisierung der Datenveröffentlichung findet mit freundlicher Unterstützung der Arbeitsgruppe Elektronisches Publizieren der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) statt.
Wenn Sie Interesse an der offenen Bereitstellung der Open-Access-Publikationskosten haben, können Sie sich jederzeit auch an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Pieper & Najko Jahn
---
Najko Jahn
Referent für Projektkoordination und Innovationsmanagement
Universität Bielefeld - Universitätsbibliothek " (RepMan)
KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 17:39 - Rubrik: Open Access
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http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/11/05/bildnutzung-in-der-historiana/
Daniel Bernsen stellt schlüssig den fragwürdigen Umgang mit Bildern in der Historiana, einem englischsprachigen Projekt des europäischen Geschichtslehrerverbandes euroclio, dar. Gemeinfreie Bilder werden mit Copyright-Vermerken versehen, CC-Bilder aus Wikimedia Commons nicht lizenzgerecht genutzt.

Daniel Bernsen stellt schlüssig den fragwürdigen Umgang mit Bildern in der Historiana, einem englischsprachigen Projekt des europäischen Geschichtslehrerverbandes euroclio, dar. Gemeinfreie Bilder werden mit Copyright-Vermerken versehen, CC-Bilder aus Wikimedia Commons nicht lizenzgerecht genutzt.

KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 17:32 - Rubrik: Archivrecht
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http://erbloggtes.wordpress.com/2014/11/06/bdv-prasident-bernd-fabritius-dr-plag-auf-rumanisch/
Fabritius soll morgen BdV-Präsident werden.
Hinzuweisen ist auch hier auf das PDF:
Unstimmigkeiten, wissenschaftliche Mängel, Plagiate und mangelnder Erkenntnisgewinn in der Dissertation von RA Bernd Fabritius, MdB zur Erlangung des Titels Dr. iur. in Hermannstadt/Sibiu (Rumänien) und Tübingen im Jahre 2003. Zwischenbericht (November 2014).
http://www.neuerweg.ro/wp-content/uploads/2014/11/Zwischenbericht-Plagiat-Dr.BerndFabritius1.pdf
Fabritius soll morgen BdV-Präsident werden.
Hinzuweisen ist auch hier auf das PDF:
Unstimmigkeiten, wissenschaftliche Mängel, Plagiate und mangelnder Erkenntnisgewinn in der Dissertation von RA Bernd Fabritius, MdB zur Erlangung des Titels Dr. iur. in Hermannstadt/Sibiu (Rumänien) und Tübingen im Jahre 2003. Zwischenbericht (November 2014).
http://www.neuerweg.ro/wp-content/uploads/2014/11/Zwischenbericht-Plagiat-Dr.BerndFabritius1.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 17:28 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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"Doktoranden schreiben bei Habilitanden ab – und
umgekehrt". In seiner "Dr. med. Plagiat" überschriebenen Titelgeschichte von gestern hat das Handelsblatt auf eine dubiose Praxis an medizinischen Fakultäten hingewiesen: Habilitationen und Dissertationen werden im Teamwork erarbeitet, was zu nicht gekennzeichneten Textüberschneidungen führt. Der Artikel ist nur kostenpflichtig via E-Paper (1,79 Euro) online, aber es gibt eine Zusammenfassung bei der ÄrzteZeitung:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/ausbildung/article/872646/plagiatsvorwuerfe-aerzte-hang-schummeln.html
Beim Ombudsmann für die Wissenschaft Wolfgang Löwer betreffen die höchsten Fallzahlen die Mediziner.
"Allein dem Handelsblatt liegen Dutzende Habilitationen vor, die mit Doktorarbeiten teils identisch sind – ohne dass darauf in
den jeweiligen Arbeiten explizit hingewiesen wurde. Sie stammen von der Uni Freiburg, aber auch von den Fakultäten in Heidelberg,
Hannover oder Göttingen", heißt es im Handelsblatt.
umgekehrt". In seiner "Dr. med. Plagiat" überschriebenen Titelgeschichte von gestern hat das Handelsblatt auf eine dubiose Praxis an medizinischen Fakultäten hingewiesen: Habilitationen und Dissertationen werden im Teamwork erarbeitet, was zu nicht gekennzeichneten Textüberschneidungen führt. Der Artikel ist nur kostenpflichtig via E-Paper (1,79 Euro) online, aber es gibt eine Zusammenfassung bei der ÄrzteZeitung:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/ausbildung/article/872646/plagiatsvorwuerfe-aerzte-hang-schummeln.html
Beim Ombudsmann für die Wissenschaft Wolfgang Löwer betreffen die höchsten Fallzahlen die Mediziner.
"Allein dem Handelsblatt liegen Dutzende Habilitationen vor, die mit Doktorarbeiten teils identisch sind – ohne dass darauf in
den jeweiligen Arbeiten explizit hingewiesen wurde. Sie stammen von der Uni Freiburg, aber auch von den Fakultäten in Heidelberg,
Hannover oder Göttingen", heißt es im Handelsblatt.
KlausGraf - am Donnerstag, 6. November 2014, 17:11 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Die nächste Tagung des Landessportbunds Hessen zum Thema
„Überregionaler Erfahrungsaustausch zur Archivarbeit und Überlieferungsbildung im Sport"
findet am Donnerstag, 23. April 2015, in der Landessportschule Frankfurt statt.
Hier das Programm der Tagung nach dem jetzigen Stand:
10.00 Uhr: Grußwort
(Prof. Dr. Heinz Zielinski, Vizepräsident LSB Hessen)
10.15 Uhr: Bestände des Bundesarchivs zur deutschen
Sportgeschichte
(Annegret Neupert, Koblenz)
11.00 Uhr: Probleme der Literatur- und Quellenlage für die
regionale Sportgeschichte - das Beispiel Anhalt
11. 45 Uhr: Nutzung von Hochschularchiven für die
Sportgeschichte - das Beispiel Marburg
(Miriam Grabarits - Darmstadt / Dr. Alexander Priebe
- Heppenheim)
12.30 Uhr: Mittagspause
13.30 Uhr: Erfahrungsaustausch zur Archivarbeit im Sport:
Gegenwärtiger Stand und Perspektiven
(Arbeit in Gruppen)
15.00 Uhr: Das FCK-Museum in Kaiserslautern –
Ein Museum im Aufbau
(Astrid Wegner, Wiesbaden)
15.45 Uhr: Zusammenfassung: Ergebnisse und Konsequenzen
16.00 Uhr: Ende der Tagung
Interessenten können sich wie üblich bei Herrn Richter (Landessportbund Hessen) zur Teilnahme an der Tagung anmelden.
Peter Schermer
(lsb h – AK „Sport und Geschichte“)
„Überregionaler Erfahrungsaustausch zur Archivarbeit und Überlieferungsbildung im Sport"
findet am Donnerstag, 23. April 2015, in der Landessportschule Frankfurt statt.
Hier das Programm der Tagung nach dem jetzigen Stand:
10.00 Uhr: Grußwort
(Prof. Dr. Heinz Zielinski, Vizepräsident LSB Hessen)
10.15 Uhr: Bestände des Bundesarchivs zur deutschen
Sportgeschichte
(Annegret Neupert, Koblenz)
11.00 Uhr: Probleme der Literatur- und Quellenlage für die
regionale Sportgeschichte - das Beispiel Anhalt
11. 45 Uhr: Nutzung von Hochschularchiven für die
Sportgeschichte - das Beispiel Marburg
(Miriam Grabarits - Darmstadt / Dr. Alexander Priebe
- Heppenheim)
12.30 Uhr: Mittagspause
13.30 Uhr: Erfahrungsaustausch zur Archivarbeit im Sport:
Gegenwärtiger Stand und Perspektiven
(Arbeit in Gruppen)
15.00 Uhr: Das FCK-Museum in Kaiserslautern –
Ein Museum im Aufbau
(Astrid Wegner, Wiesbaden)
15.45 Uhr: Zusammenfassung: Ergebnisse und Konsequenzen
16.00 Uhr: Ende der Tagung
Interessenten können sich wie üblich bei Herrn Richter (Landessportbund Hessen) zur Teilnahme an der Tagung anmelden.
Peter Schermer
(lsb h – AK „Sport und Geschichte“)
Peter Schermer - am Donnerstag, 6. November 2014, 16:43 - Rubrik: Sportarchive
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"Die virtuelle Ausstellung bietet in zwölf Kapiteln 460 digitale Exponate, die auf Fotografien aus dem Deutschen Kunstarchiv beruhen. Zu sehen sind Portraits, aber auch situative Bilder von rund 250 Bestandsbildner/innen"
http://gesichter-des-dka.gnm.de/ausstellung

http://gesichter-des-dka.gnm.de/ausstellung

KlausGraf - am Mittwoch, 5. November 2014, 15:34 - Rubrik: Fotoueberlieferung
" Im Internet können Geschichtsbegeisterte nun in über 100 000 Drucken aus dem 17. Jahrhundert stöbern. Damit sei etwa ein Drittel der aus dieser Zeit bekannten Drucke digitalisiert, teilte die Herzog August Bibliothek (HAB) am Montag in Wolfenbüttel mit."
http://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article133947895/Hunderttausend-Drucke-aus-dem-17-Jahrhundert-im-Netz-verfuegbar.html
Eine hohe Quote finde ich.
http://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article133947895/Hunderttausend-Drucke-aus-dem-17-Jahrhundert-im-Netz-verfuegbar.html
Eine hohe Quote finde ich.
KlausGraf - am Mittwoch, 5. November 2014, 11:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Prof. Dr. Ursula Rautenberg (Herausgeberin seit Band 58, 2005) und Prof. Dr. Ute Schneider (Herausgeberin seit Band 67, 2012) haben die Herausgeberschaft für das »Archiv für Geschichte des Buchwesens« mit dem Erscheinen des Bandes 69 (2014) niedergelegt. Grund hierfür sind Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vorsitzenden der »Historischen Kommission des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels« und den Herausgeberinnen über die Funktion von Rezensionen und die wissenschaftliche Meinungsfreiheit."
http://www.buchwiss.uni-erlangen.de/aktuelles/herausgeberschaft-fuer-das-archiv-fuer-geschichte-des-buchwesens-niedergelegt.html
http://www.buchwiss.uni-erlangen.de/aktuelles/herausgeberschaft-fuer-das-archiv-fuer-geschichte-des-buchwesens-niedergelegt.html
KlausGraf - am Mittwoch, 5. November 2014, 11:16 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 20:06 - Rubrik: Open Access
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http://arxiv.org/abs/1410.8464
"The percentage of documents for which
Google Scholar provides a freely accessible full text link can
be observed in Figure 13. Over 40% of the documents in our sample provided a full text link, and these links are mostly concentrated in the last two decades."
"The percentage of documents for which
Google Scholar provides a freely accessible full text link can
be observed in Figure 13. Over 40% of the documents in our sample provided a full text link, and these links are mostly concentrated in the last two decades."
KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 19:40 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 19:37 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.burgerbe.de/2014/11/04/burg-katz-japaner-kam-kaufte-und-sperrte-zu/
"Die Burg ist weiter im Besitz von Kosugi und die Öffentlichkeit ausgesperrt. "

"Die Burg ist weiter im Besitz von Kosugi und die Öffentlichkeit ausgesperrt. "

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Sogar der sonst wenig kritikfreudige Josef Pauser ist empört:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34059
Buchhandel.de kann man in der Tat vergessen. Bei der Suche nach zimmern grafen
steht natürlich das Buch "Die Grafen von Zimmern" nicht auf der ersten Seite. Man muss nach
zimmern AND grafen
suchen, um es auf Platz 1 zu finden.
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34059
Buchhandel.de kann man in der Tat vergessen. Bei der Suche nach zimmern grafen
steht natürlich das Buch "Die Grafen von Zimmern" nicht auf der ersten Seite. Man muss nach
zimmern AND grafen
suchen, um es auf Platz 1 zu finden.
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http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/42332/Auferstanden-aus-Ruinen
Die Reportage schildert sehr detailliert und anschaulich den Restaurierungsprozess einer eher unbedeutenden Kölner Akte, die in anderen Archiven womöglich heute kassiert würde.
Die Reportage schildert sehr detailliert und anschaulich den Restaurierungsprozess einer eher unbedeutenden Kölner Akte, die in anderen Archiven womöglich heute kassiert würde.
KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 18:51 - Rubrik: Bestandserhaltung
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http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs572
Es handelt sich bei den Antiquitates um ein Werk von Jakob Beyrlin (1576 - nach 1618).
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=132403501
[Klein 1998
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00044184_00241.html
http://archiv.twoday.net/stories/142785931/ ]
Heid. Hs. 572 war früher bekannt als Batt. 49 und wurde unter dieser Signatur von Wille beschrieben
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Wille1903/0159
und von Michael Klein 1987 zitiert (in: Oberrheinische Studien 7, E-Text unter
http://www.rund-um-rhodt.de/media/c0798ac83e21e312ffff80f8fffffff1.pdf Anm. 61).
Zur Sammlung Batt:
http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/benutzung/bereiche/handschriften/batt.html
Die heutigen Signaturen ergeben sich aus der Konkordanz:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs3383/0111
Das gleiche Werk Beyrlins liegt im Cgm 1681 (ebenfalls 18. Jahrhundert) vor, der gleichfalls online ist:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032785/image_3
Die Münchner Handschrift könnte sogar eine unmittelbare Abschrift der Heidelberger sein, was genauer zu prüfen wäre.
Mit der Datierung um 1768 der Heidelberger Handschrift bin ich nicht einverstanden. Ich sehe einen Grundstock des frühen 17. Jahrhunderts. S. 101 wechselt in der Liste der Regenten der Kurpfalz die Hand und zwar bei der Verheiratung des Winterkönigs 1613. Die spätere Hand schreibt Notizen bis 1714 (S. 122), während die Hand, die S. 124 Nachrichten zu 1760/68 eintrug, auch für den Extrakt Lauterer Antiquitäten verantwortlich sein könnte.
Die nachgetragenen Angaben der Heidelberger Handschrift zu den Regenten ab 1613 erscheinen in der Münchner Handschrift (datiert 1714) im fortlaufenden Text.
Kaiserslauterer Chronik und der Extrakt Lauterer Antiquitäten sind in den beiden Handschriften anders organisiert.
Der von mir in das frühe 17. Jahrhundert datierte Grundstock der Heidelberger Handschrift endet S. 121 mit einer Nachricht von 1431. Es folgen Notizen (ab 1622) von der Hand bis 1714, die auch die Regentenliste fortsetzte. Insgesamt reichen die Nachträge bis 1768. Der Extrakt enthält Notizen 1408-1551.
Die Münchner Handschrift integriert in die Lauterner Chronik ab 1408 die Angaben aus dem Extrakt (der endet ja mit einer Notiz zu 1551) und reicht bis 1714. Die in der Heidelberger Handschrift nachgetragenen Notizen (S. 122) werden bis 1714 übernommen, eine deutlich später eingetragene Notiz zu 1718 aber nicht.
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032785/image_131
Wenn meine Datierung der Extrakt-Hand auf ca. 1768 zutrifft, ist es klar, dass die Heidelberger Handschrift (hinsichtlich der Lauterer Nachrichten aus dem Extrakt-Teil) nicht die unmittelbare Vorlage der Münchner gewesen sein kann. Denkbar wäre allerdings, dass der Schreiber der Münchner Handschrift (ca. 1714) den Extrakt aus einer anderen Vorlage bezogen hat.
In jedem Fall stellt die Münchner Handschrift eine Redaktion der beiden Texte zu Kaiserslautern dar, die sie zu einer verschmilzt. Die fiktiven Angaben zur Urgeschichte der Stadt in der Zeit der Christenverfolgung lassen daran denken, dass Beyrlin auch die Kaiserslauterner Chronik geschaffen haben könnte.
Nachtrag: Die Wasserzeichen sprechen nicht für die Frühdatierung. Karin Zimmermann: "Bis S. 124 finde ich einheitlich die Kombination von
"Baselstab im (Lorbeer)Kranz" mit einer "Hausmarke M" als Gegenmarke.
Auf den wenigen Blättern ab S. 125 gibt es dann noch eine
"Narrenkappe mit Schellenkragen".
In beiden Fällen finde ich Belege für vergleichbare Wasserzeichen (identische kann ich leider nicht finden) überwiegend im 18. Jhd. Baselstab und Hausmarke gibt es vereinzelt auch schon im 17. Jh."
Nachtrag:
Darmstädter Handschrift (nicht bei Klein)
https://books.google.de/books?id=bxACAAAAQAAJ&pg=PA105
Björn Gebert von der ULB Darmstadt übermittelte mir freundlicherweise eine kurze Beschreibung der Hs. 199, die nach den Wasserzeichen um 1655 entstanden ist.
"Wasserzeichen:
Typ a) heraldischer Doppeladler mit Baselstab im Herzschild, Krone und Buchstaben (BL), äußerst ähnlich zu WZIS: DE4215-PO-33744 (http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE4215-PO-33744)
Typ b) heraldischer Adler, einköpfig, mit Baselstab im Herzschild, Krone mit Nimbus, Marke (drei Ringe)
Inhalt
[3 Leerblätter mit Schriftproben]
S. 1: Epistola Generosissimi Comitis Palatini Tubingici Gothonis ad Mauritium Fesslerum
S. 3-17: Antiquitates Imperij primi ad Rhenum
S. 17-28: Antiquitates quaedam Imperij Secundj in provincijs Rheni
S. 29-33: Antiquitates Quaedam Imperij Tertij in provincijs Rheni Cimmerioruum
S. 24-41: Antiquitates Imperij Quarti Romanorum, in provincijs Palatinis
darin:
S. 38-39: Vom Ursprung der Statt Offenheimb
S. 41-42: Von den XI Vogten so am Rhein sassen…
S. 44-46: Vom Ursprung der Pfalz am Rhein…
S. 47-49: Von den Sieben Landtvögten in Alimannia
S. 49-52: Vom Ursprung der Statt Heydelberg
S. 57-59: Antiquitates Quaedam Imperij quinti Gothorum Eorumque Antiquitates in Alannia [sic!] & Gallia
S. 60-77: Antiquitates Qaedam Imperij Sexti Francorum in Gallia Minori & Alemannia Francorum Antiquitates in provincijs ad Rhenum
s. 78-82: Antiquitates Quaedam Imperij Septimi in Palatinatu
S. 83-84 [leer]
S. 85-113: Genealogia Antiquissima Domus Illustriss. & Generossimorumque principum Palatinorum Ex Johanne Sabilione Franco Simeriano Et Mauritio Fesslero descripta Extractus Genealogicus palatinorum principum ad Rhenum: Datierung in marg. mit “A[nn]o Mundj” von Herkules (1980) bis Francus (3940), mit “A[nn]o D[omi]ni”ab Marcomirus (33)"
Siehe auch zur Chronik des Pfarrer Gumbart des Altertumsvereins Mannheim (Kriegsverlust?):
Mannheimer Geschichtsblätter 14 (1913), Nr. 11, Sp. 235 - 237
https://www.stadtarchiv.mannheim.de/bibliostar/pdf//22194.pdf
#forschung
Exemplar in Dillingen?
http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007510,00050.html?prozent=
Klein 1987 (Anm. 66) nennt nur Gießen, UB, Hs. 285, nicht aber die Antiquitates quaedam imperii ad Rhenum in Hs. 390:
https://books.google.de/books?id=eiZMAAAAYAAJ&pg=PA125
#fnzhss

Es handelt sich bei den Antiquitates um ein Werk von Jakob Beyrlin (1576 - nach 1618).
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=132403501
[Klein 1998
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00044184_00241.html
http://archiv.twoday.net/stories/142785931/ ]
Heid. Hs. 572 war früher bekannt als Batt. 49 und wurde unter dieser Signatur von Wille beschrieben
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Wille1903/0159
und von Michael Klein 1987 zitiert (in: Oberrheinische Studien 7, E-Text unter
http://www.rund-um-rhodt.de/media/c0798ac83e21e312ffff80f8fffffff1.pdf Anm. 61).
Zur Sammlung Batt:
http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/benutzung/bereiche/handschriften/batt.html
Die heutigen Signaturen ergeben sich aus der Konkordanz:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs3383/0111
Das gleiche Werk Beyrlins liegt im Cgm 1681 (ebenfalls 18. Jahrhundert) vor, der gleichfalls online ist:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032785/image_3
Die Münchner Handschrift könnte sogar eine unmittelbare Abschrift der Heidelberger sein, was genauer zu prüfen wäre.
Mit der Datierung um 1768 der Heidelberger Handschrift bin ich nicht einverstanden. Ich sehe einen Grundstock des frühen 17. Jahrhunderts. S. 101 wechselt in der Liste der Regenten der Kurpfalz die Hand und zwar bei der Verheiratung des Winterkönigs 1613. Die spätere Hand schreibt Notizen bis 1714 (S. 122), während die Hand, die S. 124 Nachrichten zu 1760/68 eintrug, auch für den Extrakt Lauterer Antiquitäten verantwortlich sein könnte.
Die nachgetragenen Angaben der Heidelberger Handschrift zu den Regenten ab 1613 erscheinen in der Münchner Handschrift (datiert 1714) im fortlaufenden Text.
Kaiserslauterer Chronik und der Extrakt Lauterer Antiquitäten sind in den beiden Handschriften anders organisiert.
Der von mir in das frühe 17. Jahrhundert datierte Grundstock der Heidelberger Handschrift endet S. 121 mit einer Nachricht von 1431. Es folgen Notizen (ab 1622) von der Hand bis 1714, die auch die Regentenliste fortsetzte. Insgesamt reichen die Nachträge bis 1768. Der Extrakt enthält Notizen 1408-1551.
Die Münchner Handschrift integriert in die Lauterner Chronik ab 1408 die Angaben aus dem Extrakt (der endet ja mit einer Notiz zu 1551) und reicht bis 1714. Die in der Heidelberger Handschrift nachgetragenen Notizen (S. 122) werden bis 1714 übernommen, eine deutlich später eingetragene Notiz zu 1718 aber nicht.
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032785/image_131
Wenn meine Datierung der Extrakt-Hand auf ca. 1768 zutrifft, ist es klar, dass die Heidelberger Handschrift (hinsichtlich der Lauterer Nachrichten aus dem Extrakt-Teil) nicht die unmittelbare Vorlage der Münchner gewesen sein kann. Denkbar wäre allerdings, dass der Schreiber der Münchner Handschrift (ca. 1714) den Extrakt aus einer anderen Vorlage bezogen hat.
In jedem Fall stellt die Münchner Handschrift eine Redaktion der beiden Texte zu Kaiserslautern dar, die sie zu einer verschmilzt. Die fiktiven Angaben zur Urgeschichte der Stadt in der Zeit der Christenverfolgung lassen daran denken, dass Beyrlin auch die Kaiserslauterner Chronik geschaffen haben könnte.
Nachtrag: Die Wasserzeichen sprechen nicht für die Frühdatierung. Karin Zimmermann: "Bis S. 124 finde ich einheitlich die Kombination von
"Baselstab im (Lorbeer)Kranz" mit einer "Hausmarke M" als Gegenmarke.
Auf den wenigen Blättern ab S. 125 gibt es dann noch eine
"Narrenkappe mit Schellenkragen".
In beiden Fällen finde ich Belege für vergleichbare Wasserzeichen (identische kann ich leider nicht finden) überwiegend im 18. Jhd. Baselstab und Hausmarke gibt es vereinzelt auch schon im 17. Jh."
Nachtrag:
Darmstädter Handschrift (nicht bei Klein)
https://books.google.de/books?id=bxACAAAAQAAJ&pg=PA105
Björn Gebert von der ULB Darmstadt übermittelte mir freundlicherweise eine kurze Beschreibung der Hs. 199, die nach den Wasserzeichen um 1655 entstanden ist.
"Wasserzeichen:
Typ a) heraldischer Doppeladler mit Baselstab im Herzschild, Krone und Buchstaben (BL), äußerst ähnlich zu WZIS: DE4215-PO-33744 (http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE4215-PO-33744)
Typ b) heraldischer Adler, einköpfig, mit Baselstab im Herzschild, Krone mit Nimbus, Marke (drei Ringe)
Inhalt
[3 Leerblätter mit Schriftproben]
S. 1: Epistola Generosissimi Comitis Palatini Tubingici Gothonis ad Mauritium Fesslerum
S. 3-17: Antiquitates Imperij primi ad Rhenum
S. 17-28: Antiquitates quaedam Imperij Secundj in provincijs Rheni
S. 29-33: Antiquitates Quaedam Imperij Tertij in provincijs Rheni Cimmerioruum
S. 24-41: Antiquitates Imperij Quarti Romanorum, in provincijs Palatinis
darin:
S. 38-39: Vom Ursprung der Statt Offenheimb
S. 41-42: Von den XI Vogten so am Rhein sassen…
S. 44-46: Vom Ursprung der Pfalz am Rhein…
S. 47-49: Von den Sieben Landtvögten in Alimannia
S. 49-52: Vom Ursprung der Statt Heydelberg
S. 57-59: Antiquitates Quaedam Imperij quinti Gothorum Eorumque Antiquitates in Alannia [sic!] & Gallia
S. 60-77: Antiquitates Qaedam Imperij Sexti Francorum in Gallia Minori & Alemannia Francorum Antiquitates in provincijs ad Rhenum
s. 78-82: Antiquitates Quaedam Imperij Septimi in Palatinatu
S. 83-84 [leer]
S. 85-113: Genealogia Antiquissima Domus Illustriss. & Generossimorumque principum Palatinorum Ex Johanne Sabilione Franco Simeriano Et Mauritio Fesslero descripta Extractus Genealogicus palatinorum principum ad Rhenum: Datierung in marg. mit “A[nn]o Mundj” von Herkules (1980) bis Francus (3940), mit “A[nn]o D[omi]ni”ab Marcomirus (33)"
Siehe auch zur Chronik des Pfarrer Gumbart des Altertumsvereins Mannheim (Kriegsverlust?):
Mannheimer Geschichtsblätter 14 (1913), Nr. 11, Sp. 235 - 237
https://www.stadtarchiv.mannheim.de/bibliostar/pdf//22194.pdf
#forschung
Exemplar in Dillingen?
http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007510,00050.html?prozent=
Klein 1987 (Anm. 66) nennt nur Gießen, UB, Hs. 285, nicht aber die Antiquitates quaedam imperii ad Rhenum in Hs. 390:
https://books.google.de/books?id=eiZMAAAAYAAJ&pg=PA125
#fnzhss

KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 16:32 - Rubrik: Kodikologie
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Themenschwerpunkt in der Ausgabe 2014 der Bundesarchiv-Zeitschrift "Forum":
http://www.bundesarchiv.de/fachinformationen/04357/index.html.de

http://www.bundesarchiv.de/fachinformationen/04357/index.html.de

KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 02:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/ndr/20102014-die-story-im-ersten-das-gepluenderte-erbe-100.html
Klar, dass der Kunsthandel schäumt, wenn man seine Machenschaften aufdeckt.
Klar, dass der Kunsthandel schäumt, wenn man seine Machenschaften aufdeckt.
Es ist ein Unding, dass Europeana (entgegen der Europeana-Charta) und Deutsche Digitale Bibliothek/Archivportal D Digitalisate gemeinfreier Kulturgüter dulden, die entgegen der eindeutigen Vorgabe der EU Wasserzeichen tragen.
Es ist aber ebenso ein Unding, dass die ganzen Web 2.0-Anhänger im Archivwesen, zu dieser miesen Praxis (die glücklicherweise nur wenige Archivverwaltungen praktizieren) schön stille schweigen und keine Hand zum Protest rühren, obwohl ein freies Teilen der Bilder in sozialen Netzwerken nicht möglich oder dank optischer Verstümmelung nicht ratsam ist.
Nochmals der Hinweis auf die Vorgaben von EU und Europeana:
2010 Europeana-Charta
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
"Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten
schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle
Werke, die in analoger Form als Gemeingut
vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung
weiterhin Gemeingut."
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 27.10.2011
zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
"Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden."
Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Der europäische Gesetzgeber spricht vom "Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte"
Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Es ist aber ebenso ein Unding, dass die ganzen Web 2.0-Anhänger im Archivwesen, zu dieser miesen Praxis (die glücklicherweise nur wenige Archivverwaltungen praktizieren) schön stille schweigen und keine Hand zum Protest rühren, obwohl ein freies Teilen der Bilder in sozialen Netzwerken nicht möglich oder dank optischer Verstümmelung nicht ratsam ist.
Nochmals der Hinweis auf die Vorgaben von EU und Europeana:
2010 Europeana-Charta
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
"Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten
schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle
Werke, die in analoger Form als Gemeingut
vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung
weiterhin Gemeingut."
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 27.10.2011
zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
"Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden."
Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Der europäische Gesetzgeber spricht vom "Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte"
Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 00:54 - Rubrik: Archivrecht
Von der juristischen Arbeit von Peukert steht die sehr umfangreiche und lesenswerte Zusammenfassung online (neben Inhaltsverzeichnis und Einleitung):
http://www.jura.uni-frankfurt.de/43640695/Gemeinfreiheit-Peukert-Inhalt_-Einleitung_-Zusammenfassung_.pdf
http://www.jura.uni-frankfurt.de/43640695/Gemeinfreiheit-Peukert-Inhalt_-Einleitung_-Zusammenfassung_.pdf
KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 00:30 - Rubrik: Archivrecht
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