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Interview mit dem Historiker Andreas Kossert:

http://www.zeit.de/2015/43/flucht-fluechtlinge-zweiter-weltkrieg-vertreibung-kirche

Ich selbst erinnere mich, dass mir in meiner Schulzeit mein Mitschüler Helmut Reuter aus Bettringen von dem tiefen Graben berichtete, der zwischen den "Flichtling" und den Alteingesessenen klaffte.

#refhum
http://archiv.twoday.net/stories/1022479737/

Nachtrag: Zwei Aufsätze zur Schweizer Flüchtlinshilfe 1933-1945 im Sammelband über Hans Eckert:

http://edoc.unibas.ch/38530/

Die Beschäftigung mit dem de Gruyter Gate

http://archiv.twoday.net/stories/1022484169/

hat mich leider so ermüdet, dass ich nur wenig zusammentragen konnte.

***

De Gruyter feiert seine Open-Access-Aktivitäten:

http://openscience.com/de-gruyter-traditional-scholarly-publishers-shift-towards-open-access-the-facts-behind-the-numbers/

*** [siehe auch
http://blogs.lse.ac.uk/impactofsocialsciences/2015/10/22/does-academia-edu-mean-open-access-is-becoming-irrelevant/ ]

***

Alle profitieren von Open Access, verdeutlicht ein Schaubild auf

https://unlockingresearch.blog.lib.cam.ac.uk/?p=362



***

OA muss mehr Reputation in der Academia erlangen, sagt

http://www.thespectroscope.com/read/what-academics-can-do-to-reach-100-open-access-by-lenny-teytelman-341



***

"Brill hat in Zusammenarbeit mit Data Archiving and Network Services (DANS) eine neue Open-Access-Zeitschrift herausgegeben, die sich dem Thema Forschungsdaten widmet: Research Data Journal for the Humanities and Social Sciences"

https://vifabenelux.wordpress.com/2015/10/23/open-access-woche-2015-interessante-initiativen/

***

Wissenschaftsblogger Otto Verwaart bezieht sich auch auf die Open Access Week in einem Post über die einen Quellenbestand im englischen Nationalarchiv.

https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2015/10/23/safe-under-a-shielddual-approach-prize-papers/

Er schließt:

"If legal historians want to have open access to any HCA record series which has not yet been digitized, it is up to us to follow in the wake of the Marine Lives team, and to start our own projects to achieve this aim. Publishing firms will steer their own course. Some universities have already created their own open access publication series or indeed changed their university presses into open access establishments. In my view watching from aside the struggles between publishers and libraries about access to scholarly publications is to take sides. The scholarly community itself has to play an active rol in this turbulent period with major changes in communication and access to information. Fighting for open access has only just started."

***

Seit 5 Jahren publizierte die University of Calgary Press 60 OA-Titel.

http://press.ucalgary.ca/openaccess

***

Elsevier (ich habe den Boykott unterschrieben!) macht auf Twitter auf diverse OA-Artikel, die besonders häufig heruntergeladen werden, aufmerksam.

Aus den Sozialwissenschaften

http://about.elsevier.com/openaccess/2015/201.htm?sf14362606=1

griff ich einen interessanten Artikel zur frühen Neuzeit heraus:

The sick child in early modern England, 1580–1720
http://dx.doi.org/10.1016/j.endeavour.2014.04.001


http://blog.hrc.utexas.edu/2015/10/13/gutenberg-bible-page-turning-genesis-chapter-xi-volume-i9r/

"These differences, discovered through the comparison of multiple copies of the Gutenberg Bible and collaboration with colleagues* at fellow institutions, underscore the value of preserving multiple copies of printed books and illustrate the kinds of discoveries that arise when looking at printed books as closely as possible."

Via
http://philobiblos.blogspot.de/2015/10/links-reviews_23.html

#inkunabel

https://mittelalter.hypotheses.org/6806


Beitrag der 3Sat Kulturzeit vom 22. Oktober 2015 in der Mediathek http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=54865

Wenig Konkretes über die angebliche Bedrohung ganz am Schluss des Beitrags. Daher mein Fragezeichen.

Via
http://archiv.twoday.net/stories/75235428/#1022484230

http://www.psb-staucha.de/

Aus Anlass von

http://archiv.twoday.net/stories/1022484169/

habe ich mich im Netz und in Beck Online umgeschaut. Die beste Darstellung liefert kostenfrei RA Stadler 2013:

http://www.internet-law.de/2013/10/darf-man-fremde-e-mails-im-netz-veroeffentlichen.html

Auszüge:

"Die Veröffentlichung von Individualkommunikation ist weder grundsätzlich verboten noch generell erlaubt. [...]

Die Sozialsphäre genießt den geringsten Schutz, die Intimsphäre den höchsten.

In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, wonach die Äußerung wahrer Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre regelmäßig hingenommen werden muss (BVerfG, NJW 1988, 2889; NJW 1999, 1322). Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch für die Frage einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Wirkung der Veröffentlichung von Auszügen aus E-Mails eines Anwalts ausdrücklich bestätigt. Soweit beispielsweise das Landgericht Köln regelmäßig auch die Veröffentlichung von Briefen, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, für unzulässig hält, so ist diese Ansicht mit der Rechtsprechung des BVerfG nicht vereinbar und durch die Entscheidung zu den anwaltlichen E-Mails auch überholt."

Zu restriktiv argumentieren dagegen mit Blick auf Emails: Michael Kummermehr und Christof Peter: Presseveröffentlichungen von SMS. In: ZUM 2014, S. 116 ff., hier S. 118f.: "Eine an ein bzw. zwei Personen versandte E-Mail ist daher vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Persönlichkeitssphäre entlassen wird und bei dem der Absender – anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte – auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen" (in der Fußnote wird auf das von Stadler kritisierte LG Köln Bezug genommen). Kritisiert wird Niko Härting/Philipp C. Redlich: Briefe und E-Mails im Netz. In: K&R (Kommunikation und Recht) 2007, S. 551 ff. Diese kommen zu dem Schluss:

"Die Publikation von Privat- und Geschäftspost ist (nur) gestattet, wenn eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Verfassers einerseits und dem geltend gemachten Verbreitungs- bzw. Veröffentlichungsinteresse andererseits ein überwiegendes Publikationsinteresse ergibt. Je privater der Inhalt eines Briefs, desto höher werden die Anforderungen an ein hinreichendes Veröffentlichungsinteresse. Vergleichsweise gering sind diese Anforderungen bei Geschäftspost. Nicht anders als bei Briefen kommt auch E-Mails grundsätzlich ein Vertraulichkeitsschutz zu, so dass die Veröffentlichung und Verbreitung von E-Mails nicht per se erlaubt ist. Allerdings liegt es in der Natur einer E-Mail, dass sie nicht in gleicher Weise Gewähr gegen den Einblick durch Dritte bietet, wie dies bei einem verschlossenen Brief der Fall ist. Die Wahl der E-Mail als Kommunikationsmittel (als Alternative zum herkömmlichen Brief) kann daher bei der stets vorzunehmenden Güter- und Interessenabwägung zu Lasten des Vertraulichkeitsschutzes ins Gewicht fallen."

Lehrreich ist vor allem die Lektüre der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 (1 BvR 2477/08):

https://openjur.de/u/180526.html

Das Gericht führte aus:

"Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). Dies ist bei einem Zitat wie dem hier streitgegenständlichen ersichtlich der Fall, denn die Wiedergabe der ablehnenden Antwort war - wovon auch die Gerichte ausgegangen sind - geeignet, zu einer Bewertung des Klägers beizutragen. [...]

Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken."

Das Gericht verneint sodann, dass im zu entscheidenden Fall eine sogenannte "Prangerwirkung" vorliege und schreibt dem Kammergericht Berlin und dem LG Berlin dann auch noch ins Stammbuch:

" Insoweit heben die angegriffenen Entscheidungen wesentlich darauf ab, dass das öffentliche Informationsinteresse an der streitgegenständlichen Äußerung gering sei. Diese Erwägung lässt befürchten, dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem - hier als gering erachteten - öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege."

Zu einer Entscheidung des LG Braunschweig:

http://archiv.twoday.net/stories/43002315/
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20O%201956/11

Dass Vertraulichkeitsvermerke und vergleichbare Disclaimer juristisch wenig relevant sind, legte das OLG Saarbrücken 2011 dar:

http://www.kanzlei-rader.de/2013/10/2477/

Zu beachten ist die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts: "begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken". Demnach wäre entgegen der Ansicht unterer Gerichte nicht jede Veröffentlichung aus einer unveröffentlichten Mail eine unerlaubte Handlung, die in einem zweiten Schritt als durch die Meinungsfreiheit als gerechtfertigt erachtet werden kann.

So etwa LG Saarbrücken (Urteil vom 16.12.2011 - 4 O 287/11) als Vorinstanz zur genannten Entscheidung des OLG Saarbrücken:

"Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail ist wie die Veröffentlichung eines Briefes als eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen (s. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10; LG Köln, Urteil vom 28.5.2008, Az. 28 O 157/08)".
http://www.ra-kotz.de/vertrauliche_emails_weitergabe_unzulaessig.htm

Grundsätzlich ist bei der Veröffentlichung fremder E-Mails trotzdem Vorsicht geboten. Aber bei harmlosen Fällen wie der Causa De Gruyter sind übermäßige Ängste nicht am Platz. Eindeutig war die Stellungnahme des Bibliotheksjuristen Dietrich Pannier in INETBIB:

http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg56677.html

Pohl habe mit dem Zitat "weder Latten der Höflichkeit noch des Rechts gerissen [...]. Man kann es auch so empfinden, dass der forsche, aber rechtlich unbeachtliche Vorhalt des Verlag geeignet sein könnte, weitere Personen von Anfragen abzuhalten."

Das LG Köln · Urteil vom 18. März 2015 · Az. 28 O 257/14 hatte sich mit der Berichterstattung über die Lateinamerika-Geschäfte der Bundesdruckerei zu befassen.

https://openjur.de/u/853909.html

Der inkrimierte SPIEGEL-Artikel:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125203190.html

Das Gericht gab dem Presseorgan Recht.

Kommentar:

http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/324702

http://spanishpaleographytool.org/

"The Spanish Paleography Digital Teaching and Learning Tool is an online interactive resource to assist users in the learning of the deciphering and reading of manuscripts written in Spanish during the early modern period, roughly from the late 15th to the 18th century. "

Sicher nicht vollständig:

https://www.ost-impuls.de/pages/recht-fuer-blogger.html

Zur Haftung des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes:

Haftung des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes

Siehe auch meine Artikelreihe Blog&Recht.

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2015.pdf

Wem das zu kryptisch ist, dem sei mit St. Augustinus zugerufen:


Ohne Begründung forderte mich eine Verlagsmitarbeiterin zur Löschung des in

http://archiv.twoday.net/stories/1022483803/

angeführten kurzen Mail-Zitats auf. Pohl hat bereits gelöscht.

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/5510512/
[und jünger:
http://archiv.twoday.net/stories/498222878/ ]

Update:

Pohl hat seinen Beitrag geändert:

"Update II: Nachdem ich das ursprüngliche Original-E-Mail-Zitat an dieser Stelle nach einer Aufforderung von De Gruyter zum Löschen desselben heute (2015-10-23) morgen ersatzlos entfernt hatte (Update I), hat De Gruyter mir erklärt, dass es sich ausschließlich an meinem Zitieren von Geschäftsmails gestört hätte, wo eine Paraphrasierung der Verlagsposition geboten gewesen wäre. Ich entschuldige mich hiermit insbesondere für die ursprüngliche Nennung des Absendernamens – das ist in der Tat kein guter Stil – und komme dem Wunsch nach Paraphrasierung nach:

In der E-Mail hieß es, ZLB und De Gruyter hätten vertraglich vereinbart, dass die Bibliotheksdienstes-Jahrgänge von 1967 bis 2012 von De Gruyter retrodigitalisiert[*] und anschließend gegen Geld im Web angeboten werden könnten. Die ZLB habe somit diese Verwertungsrechte an De Gruyter übertragen."

Wieso war die Nennung der Mitarbeiterin schlechter Stil? Wenn ich mich in einer öffentlichen Angelegenheit, über die ich bereits gebloggt habe (was de Gruyter hätte bekannt sein müssen), als Autor an den Verlag wende, dann ist es guter Stil, die erhaltene Auskunft hinsichtlich der öffentlich relevanten Informationen namentlich mit dem Auskunftsgeber oder der Auskunftgeberin und deren Position zu verknüpfen. In einer wissenschaftlichen Arbeit ist es auch üblich, Auskünfte in dieser Weise zu kennzeichnen.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/1022484228/ (zur Rechtslage)

http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/


Jürgen Falkenhagen gibt den besorgten Bürger:

http://www.geschichte-s-h.de/wp-content/uploads/2015/10/Mitteilungen89.pdf

Siehe hier schon 2010:

http://archiv.twoday.net/stories/8448383/

http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN770142370

Samt dem Vorgänger, der Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte (ab Bd. 5), und deren Vorgänger (Jahrbücher für die Landeskunde) online bis 2010.

Zu fehlenden Bänden:

https://de.wikisource.org/wiki/Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Schleswig-Holsteinische_Geschichte

Auf http://www.geschichte-s-h.de/ habe ich keinen Hinweis auf das mir erst heute durch einen besserwisserischen Kommentar in Archivalia zur Kenntnis gekommene Angebot gefunden.

Im Wikipedia-Artikel wurden die Digitalisate erst Anfang Oktober 2015 eingetragen.

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Schleswig-Holsteinische_Geschichte&oldid=146603079

Google zufolge könnten sie schon 2014 ins Netz gestellt worden sein.

Meine Übersicht zu digitalisierten Zeitschriften der Geschichtswissenschaft:

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

#histverein


http://www.sueddeutsche.de/digital/fyi-search-facebook-bekommt-eine-suchfunktion-die-den-namen-verdient-1.2704947

Ich glaub es erst, wenn ich es testen kann.

Neben dem Deutschlandfunkt ist WDR 5 mein Lieblingssender. Um so mehr schmerzt es mich, dass ich ihm eine Verletzung journalistischer Grundsätze und damit auch einen Verstoß gegen einen wesentlichen Programmgrundsatz vorwerfen muss. Sowohl die Internetseite zum ausführlichen Feature

http://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/dffb-100.html

als auch An- und Abmoderation des ausführlichen Features über die Schätze des Archivs der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin erweckten wahrheitswidrig den Eindruck, dass es ein Online-Archiv zum DFBB gibt. Dem Kontext nach kann es sich nicht um

http://www.dffb.de/html/de/films

ohne Bewegtbilder handeln, vielmehr um das mehrfach angekündigte Großprojekt

http://www.tip-berlin.de/kino-und-film/das-dffb-archiv-wird-online-gestellt

Die unter

https://www.deutsche-kinemathek.de/aktuell/projekte#Online-Praesentation-DFFB-Archiv

genannte URL

www.dffb-archiv.de

existiert noch gar nicht!

Bin ich der einzige, der vom WDR in den April geschickt wurde? Der also vergeblich nach den besprochenen attraktiven Inhalten Ausschau gehalten hat? Was zum Teufel hätte dagegen gesprochen, mit einer relativierenden Einordnung (bald online, wir konnten schon einen Blick ins künftige Angebot werfen, etc.) das Feature zu begleiten? Aber nein, der WDR entschloss sich dazu, den Zuhörer anzulügen. Dass die Journaille-Stümper immer noch nicht das Setzen von Links gelernt haben, will ich nicht beanstanden, denn noch gibt es ja nichts zu verlinken.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/1022507594/

Zu http://archiv.twoday.net/stories/1022476053/ liegt nun die Antwort auf meine Anfragen vor. Aus einer Packliste (16 Nummern) geht hervor, welche Bücher gekauft wurden. Auf Frag den Staat wurde mitgeteilt, dass die Handschrift (Katalog Nr. 708) 60.000 Euro gekostet hat (angesetzt war sie mit 30.000).

https://fragdenstaat.de/anfrage/ankauf-einer-handschrift-aus-himmerod/

Von den von mir in

http://archiv.twoday.net/stories/1022473672/

genannten Nummern 193, 669, 680, 698, 700 wurden nicht erworben 669 und 700 (Schedel), wobei Nr. 700 definitiv aus der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek Himmerods stammte. Meine Frage, auf welche Stücke geboten wurde, wurde ignoriert.

Laut Katalogregister aus Himmerod:

193, 218, 219, 221, 228, 231, 238, 244, 660, 662, 663, 664, 665,
666, 669, 680, 697, 698, 700, 703, 708, 749

Nicht erworben demnach: 221, 228, 669, 700. Bei 221 (Numismatik) und 228 (Zirkusspiele) gibt der Katalog keine Indizien für alte Himmeroder Provenienz.

Mit Nr. 669, einem seltenen Druck des Zisterziensers Caesarius von Heisterbach, hat das Land eine HANDSCHRIFT ziehen lassen!

Exempla. Latein. Handschrift des 15. Jhs. 12 Bll. Bastarda von einer Hand in brauner Tinte, rubriziert. Textspiegel 230 x 160 mm.
Zweispaltig zu 51 Zeilen. „Incipit passio sancte katharine. Legitur in quadam hystoria enim beata katherina esset puella viii annorum ...“
Unter den 48 Exempeln Legenden von der Hl. Katharina
und vom Hl. Matthias.

Bei Matthias denkt man im Rheinland natürlich an das Kultzentrum Trier. Selbst wenn die Provenienz Himmerod nicht stimmen sollte, hätte dieses Stück erworben werden müssen!

Die Causa ging glimpflich aus und dem Land gebührt großer Dank für seinen Einsatz, aber Fakt ist auch: Kulturgut aus der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek sowie eine Handschrift konnten nicht erworben werden!

packliste_himmerod


http://www.theguardian.com/books/2015/oct/21/royal-institution-to-sell-historic-treasures-to-rescue-finances?CMP=twt_gu

http://www.christies.com/salelanding/index.aspx?intSaleID=26056

Die Royal Institution verscherbelt Altbestände.

The selection ranges from the 16th to the 19th century, many of the volumes given added lustre by their connection to an institution founded in 1799 for “diffusing the knowledge” of science and technology.

According to Stefania Pandakovic, Christie’s head of sale, the “fantastic” selection includes books “which have not been on the market for over 200 years”.

“These works are not just some of the most important scientific texts from the last 400 years, offering a history of the development of science since the 16th century, but are also very special because of their connection with the Royal Institution,” Pandakovic said. “Many of them were donated by their authors, which makes them unique.”


Wenn sie so einzigartig sind, dann ist das Zerstreuen in der Auktion das Zerstören einer hochrangigen Geschichtsquelle und ein moralisches Kulturgutverbrechen. daran ändert der heuchlerische Hinweis auf die Erwerbungs-Policy nichts, dass man nur Bücher abstoße, die man heute nicht erwerben würde.

Kritik äußerte u.a. Nobelpreisträger Andre Geim:

http://www.pressreader.com/new-zealand/the-dominion-post/20151023/282084865655691/TextView

Nein, ein Musterland in Sachen Kulturgutschutz ist das United Kingdom gewiss nicht! Schrieb ich in einem Beitrag im letzten Jahr:

http://kulturgut.hypotheses.org/364


"A recent report, for example, suggests that 34% of the literature globally is OA within 24 months of publication (43% for the UK)."

http://www.socialsciencespace.com/2015/10/the-state-of-open-access-in-18-statements/

Lese ich solche Statements, geht mir regelmäßig der Hut hoch. Statistisch gesehen sind wir alle tot (wenn man die frühere Weltbevölkerung berücksichtigt). Mein Eindruck ist nach wie vor, dass in den Geisteswissenschaften, soweit ich diese überblicke, kaum aktuelle Arbeiten OA verfügbar sind.

Siehe auch die Einschätzung von Tobias Wulf:

http://ccaa.hypotheses.org/142
via
http://archiv.twoday.net/stories/1022479931/

2013 formulierte ich die Hypothese: "Weniger als 10 % der 2011 erschienenen deutschsprachigen wissenschaftlichen Beiträge aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft sind kostenlos im Netz verfügbar".
http://archiv.twoday.net/stories/528987964/

Schauen wir uns nun eine aktuelle Suche in

Google Scholar

an. Die Publikation soll Historische im Titel haben (die meisten Arbeiten betreffen daher Rezensionen aus der HZ) und 2013/14 erschienen sein und den Suchbegriff Geschichte enthalten.

Google vermerkt rechts die Existenz einer kostenfreien Version. Bis man auf die erste stößt, muss man 6 Seiten (zu 20 Treffern) blättern. Aus der HZ wird auf Seite 8 ein Nachruf auf Peter Moraw als Open Access gelistet (Verzeichnisse der eingegangenen Neuerscheinungen zähle ich nicht mit). Auf Seite 20 gibt es eine Besprechung von Christoph Kampmann:

http://www.mml.cam.ac.uk/german/staff/jw10005/discussionGHRE.pdf

Seite 21 eine weitere Rezension von Christian Jansen:

http://www.risorgimento.info/RusconiHZ2014.pdf

Seite 36 eine über Beatrice del Bo auf deren Homepage:

http://www.beatricedelbo.it/historischen_zeitschrift.pdf

Seite 37 eine Rezension von Siegfried Weichlein

http://perso.unifr.ch/siegfried.weichlein/assets/files/hz%20Rez%20Breuilly.pdf

Auf Seite 48 kommt dann der erste richtige Aufsatz aus der Historischen Anthropologie

http://kops.uni-konstanz.de/bitstream/handle/123456789/30096/Ochsner_0-278842.pdf?sequence=1

Auf Seite 49 eine Rezension von Daniel Schläppi:

http://boris.unibe.ch/66133/1/hzhz-2014-0013.pdf

Mehr als 50 Seiten (1000 Treffer) gibt Google Scholar nicht preis. Insgesamt weist GS 7 von 1000 Publikationen als frei zugänglich aus, darunter nur ein Fachaufsatz, der Rest sind 5 Rezensionen und 1 Nachruf.

Die Zeitschrift für Historische Forschung wird weder unter ZHF noch unter ihrem vollen Namen gefunden.

Trotz der drastischen Mängel von GS scheint mir mein kleiner Test nicht ohne Aussagekraft. Nichts spricht dafür, dass sich die Lage seit meiner etwas ausführlicheren Erkundung 2013 zum Besseren geändert hat.

Das bedeutet nicht, dass es seit 2013 nicht positive Entwicklungen im Bereich der Geschichtswissenschaft gab.

Geisteswissenschaftliche Bücher aus und über Österreich sind dank dem FWF häufig frei zugänglich.

https://e-book.fwf.ac.at/

Die Retrodigitalisierung der "Vorträge und Forschungen" ab 2014

http://archiv.twoday.net/stories/1022375077/

(plus Sonderbände) brachte mediävistischen "Premium-Content" ins Netz.

Was digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft angeht, hebe ich aus

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

hervor:

Seit Herbst 2013 sind viele Bodensee-Zeitschriften verfügbar. Ehrende Erwähnungen verdienen auch die Westfälische Zeitschrift, das Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich und die Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022484542/


Die Arbeit von Jana Jöckel gibt es Open Access:

http://www.uni-muenster.de/Publizieren/dienstleistungen/schriftenreihe/neuerscheinungen.html#joeckel

Wie schon gestern

http://archiv.twoday.net/stories/1022483474/

fasse ich auch heute Neuigkeiten zur Open Access Week in Kurzmeldungen zusammen. Durchaus auch mit Meinung!

***

GW hat ein Repositorium:

http://blogs.gwhatchet.com/newsroom/2015/10/19/university-launches-open-access-resource-for-researchers/

https://scholarspace.library.gwu.edu/

Gemeint ist leider die George Washington University und nicht der Gesamtkatalog der Wiegendrucke. Die SB Berlin tönt zwar groß in ihrem auf der Startseite der Bibliothek nur schwer auffindbaren Blognetzwerk "Auch Open Access ist ein Berliner"

http://blog.sbb.berlin/tear-down-this-paywall-auch-open-access-ist-ein-berliner/

aber die Bibliothek könnte für Open Access hundertmal mehr tun. Die Druckausgabe des GW könnte (mit einer Moving Wall bei den neuesten Bänden, meinetwegen) ins Netz gestellt werden, GW-Chef Eisermann könnte seine Aufsätze Open Access zugänglich machen (worum ich ihn schon vor Jahren vergeblich bat), die "Beiträge zur Inkunabelkunde" endlich retrodigitalisiert werden usw.

Wieso hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz kein institutionelles Repositorium für ihre vielen wissenschaftlichen Mitarbeiter?

Wieso gibt es die Mitteilungen der SB Berlin nicht im Internet? Nur weil ich den dort erschienenen Aufsatz von Klaus Gantert nach der Online-Fassung zitierte im Jahr 2003

http://www.sehepunkte.de/2003/06/3144.html

kann ich die Version des früheren Online-Auftritts im Internet Archive verlinken:

http://web.archive.org/web/20010716183724/http://www.sbb.spk-berlin.de/deutsch/publikationen/1_2000/155_gantert/index.html

Wieso schadet die Trägerinstitution der SB, die Stiftung preußischer Kulturbesitz, dem OA-Konzept immens, indem sie auf CC-NC insistiert?

http://archiv.twoday.net/stories/1022370770/

Alles vorurteilsbehaftetes Gesülze?

***

#icanhazpdf - Forscher holen sich teure Fachartikel gratis via Twitter

http://futurezone.at/science/forscher-holen-sich-teure-fachartikel-gratis-via-twitter/159.966.372

Dort wird behauptet, dass das Übermitteln von PDFs kostenpflichtiger Aufsätze an Interessenten illegal sei. Das ist sehr zweifelhaft. Ist das illegal, ist es auch der von mir bekämpfte Request-Eprint-Button.

http://archiv.twoday.net/search?q=eprint+button

§ 53 UrhG (D) ermöglichst das Erstellen von Privatkopien auch für andere.

Zu Guerilla Open Access und "Schattenbibliotheken" gibt es in Archivalia einige Meldungen:

http://archiv.twoday.net/stories/1022476656/

[Siehe auch
http://qz.com/528526/academics-have-found-a-way-to-access-insanely-expensive-research-papers-for-free/ ]

***

Mit dem Zugänglichkeitsproblem von Fachliteratur befasst sich auch ein aktueller Artikel einer US-Bibliothekarin:

https://www.insidehighered.com/blogs/library-babel-fish/checking-our-library-privilege

***

How Trade Agreements Harm Open Access and Open Source

https://www.eff.org/deeplinks/2015/10/how-trade-agreements-harm-open-access-and-open-source

***

Springer wurde nun auch mit dem UK handelseinig

"Ab sofort können Wissenschaftler in Großbritannien ihre Artikel in über 1.600 Springer-Zeitschriften Open Access publizieren, ohne administrative oder finanzielle Barrieren. Das Springer Compact-Abkommen mit einer Laufzeit von Oktober 2015 bis Dezember 2018 verbindet in einem kombinierten Vertragsmodell den vollen Zugang zu Subskriptionszeitschriften mit der Möglichkeit, Open Access zu publizieren. Die Kosten sind über eine fixe Jahrespauschale abgedeckt."

http://www.springer.com/gp/about-springer/media/press-releases/corporateg/wissenschaftler-in-uk-profitieren-ab-sofort-von-open-access-abkommen-zwischen-springer-und-jisc/836736

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Unis wehren sich gegen Verlage

Der ORF berichtet über eine Wiener Diskussionsveranstaltung:

http://science.orf.at/stories/1763984/

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60 altertumswissenschaftliche Publikationen der Wiener Akademie OA online

http://ancientworldonline.blogspot.de/2015/10/open-access-publications-from-verlag.html

hat eine Liste zusammengestellt.

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The State of Open Access in 18 Statements

Von Stephen Pinfield

http://www.socialsciencespace.com/2015/10/the-state-of-open-access-in-18-statements/



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Die Authors Alliance publiziert gerade Auszüge aus einem demnächst vorliegenden Buch über Open Access: "How To Make Your Work Openly Accessible"

http://www.authorsalliance.org/category/blog/

Die Uni Ulm hat eine Präsentation u.a. zum Zweitveröffentlichungsrecht von ihrer OA-Veranstaltung anlässlich der OA-Woche ins Netz gestellt:

https://www.uni-ulm.de/fileadmin/website_uni_ulm/kiz/bib/OpenAccess/OA-Woche_2015_Allgemeine_Infos_und_ZVR.pdf

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In der OA-Mailingliste wurde über Knowledge Unlatched diskutiert:

https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2015-October/date.html

Zum Projekt (aus meiner Sicht ein Tropfen auf den heißen Stein) siehe

https://en.wikipedia.org/wiki/Knowledge_Unlatched

OA Monographien spielen in den deutschsprachigen Geisteswissenschaften noch kaum eine Rolle. Ausnahme dank FWF: Bücher aus oder über Österreich.

https://e-book.fwf.ac.at/ (319 Bücher, aber wie bekommt man heraus, welche die neuesten sind? RSS ist nicht... )


Während das LG Berlin zur Reproduktionsfotografie vor kurzem Befremdliches von sich hab

http://archiv.twoday.net/stories/1022460169/

hat jetzt das LG München I festgestellt, dass das simple Foto einer 2-D-Vorlage keinen Schutz genießt.

http://www.kanzlei.biz/technische-reproduktion-einer-grafik-geniesst-keinen-lichtbildschutz-lg-muenchen-i-27-07-2015-7-o-20941-14/

"Die Klägerin bietet im Internet u. a. auf der Handelsplattform Ebay unter dem Benutzernamen … Multimediadatenträger verschiedenster Art (Software, Audio-CD’s, Film-DVD’s, Video- und Konsolenspiele) bundesweit zum Verkauf im Wege des Versandhandels an. Um ihre Produkte optisch ansprechend zu präsentieren, fügt die Klägerin ihren Angeboten Produktfotos bei, die in der Regel das Cover der Verpackung zeigen. Dies geschieht in der Weise, dass ein Mitarbeiter der Klägerin ein Foto von den bei der Klägerin verfügbaren Produkten erstellt und das Foto mit einem Wasserzeichen mit der Aufschrift … versieht; unter anderem wurde so das Bild von dem Softwareprodukt „PDF-Alleskönner“ erstellt. Dieses Bild erstellte der ehemalige Mitarbeiter der Klägerin während seiner Ausbildungszeit als Lehrling auf Weisung der Klägerin in den Geschäftsräumen der Klägerin."

Ihre ursprüngliche Klage wegen der Verwendung des Bildes mit Aufforderung "zur Unterlassung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 18. April 2014 auf sowie zur Übernahme der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 612,80 Euro netto unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 7.500 Euro" nahm die Klägerin zurück. Als gegenklage forderte die Beklagte nun Ersatz der vorgerichtlichen Kosten der Rechtverteidigung der Beklagten in Höhe von 612,80 Euro.

Das Gericht führte aus: Eine fotografische Reproduktion soll nach einer starken Literaturmeinung ebenfalls Schutz genießen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordert oder wenn sie auf nicht ausschließlich maschinellem Weg entsteht. Hingegen erfüllt eine bloße technische Reproduktion einer bestehenden Grafik nicht das Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung und genießt keinen Lichtbildschutz (Dreier/Schulze/Schulze, 4. Auflage 2013, § 72 UrhG, Rn. 3, 4, 6, 10 mwN.). Vorliegend behauptete die Klägerin zwar, dass fotographische Reproduktion vorliege, indes hat sie weder vorgetragen, noch ist sonst ersichtlich, dass diese einen erheblichen Aufwand erforderte und nicht ausschließlich maschinellem Weg entstanden ist. Vielmehr ist offensichtlich das Gegenteil der Fall. Denn es liegt eine lediglich 2-dimensionale Vervielfältigung vor, in Bezug auf welche die Belichtung und die Wahl des Darstellungswinkels wesentlich einfacher zu bewerkstelligen sind, als wenn ein Produkt in einer Weise fotografiert wird, welche es in seinen 3 Dimensionen erkennen lässt.

Nicht das erste Mal verhaut die veröffentlichende Kanzlei den Leitsatz. Wie sich aus https://openjur.de/u/857817.html ergibt, ist der Leitsatz nicht vom Gericht formuliert worden. Es ist falsch, als Leitsatz zu formulieren

"Eine fotografische Reproduktion kann dagegen Lichtbildschutz genießen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordert oder wenn sie auf nicht ausschließlich maschinellem Weg entsteht."

wenn das Gericht lediglich eine Literaturmeinung darstellt, sich diese aber nicht zu eigen macht.

Der Widerklage wurde stattgegeben: "Die Widerbeklagte hat nicht nachgewiesen, dass es für sie zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar gewesen wäre, dass die Abmahnung unberechtigt war. Die Klägerin hatte Prüfpflichten, die sie verletzt hat. Sie hätte vor der Abmahnung prüfen müssen, wie ihr eigenes Bild zustande kam und welche rechtlichen Folgen daraus resultieren. Auf die rechtliche Beachtlichkeit ihres eigenen Copyright-Vermerks durfte sie sich nicht verlassen."

Eine Entscheidung zum Thema Copyfraud/Schutzrechtsberühmung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Zur Entscheidung einordnend oder weiterführend:

http://www.lhr-law.de/magazin/lg-muenchen-i-scan-einer-produktverpackung-geniesst-keinen-lichtbildschutz-eine-unberechtigte-urheberrechtliche-abmahnung-verpflichtet-zum-ersatz-der-rechtsanwaltskosten-streitwert-7-500-e

https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/danke-muenchen-schadensersatz-bei-unberechtigter-abmahnung.html

http://raschlegal.de/news/fotorecht-kein-schutz-fuer-reproduktionsfotos-die-vernachlaessigte-urheberbenennung/


Annelen Ottermanns Doktorarbeit (Glückwunsch!) steht in einer Open-Access-Version bereits jetzt zur Verfügung:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100232515

Einige Corrigenda:

https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10238

#histmonast

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38440

https://amuc.hypotheses.org/1467

Rabeler, Sven: Rezension über: Stefanie Albus-Kötz, Von Krautgärten, Äckern, Gülten und Hühnern. Studien zur Besitz- und Wirtschaftsgeschichte des Prämonstratenserstifts Adelberg im Mittelalter 1178-1535, Ostfildern: Thorbecke, 2014, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 2015, 3, S. 400-401, http://recensio.net/r/b0bb2f23dd5249a6a06c0a75e0225f7b

Der "große Wert der in jeder Hinsicht gründlichen, sorgfältig erarbeiteten, das Quellenmaterial ausschöpfenden Studie für die regionalgeschichtliche Forschung" ist für mich als Regionalhistoriker des betroffenen Gebiets beim besten Willen nicht ersichtlich. Rabeler muss eine andere Arbeit gelesen haben.

http://archiv.twoday.net/stories/1022426385/

http://www.ciscra.org/mat/mat

http://www.publisso.de/

Repositorium:

https://repository.publisso.de/



publisso Medizingeschichte ist anscheinend keine Lebenswissenschaft

http://gallica.bnf.fr/html/und/presse-et-revues/presse-locale-et-regionale

Darunter sind auch deutschsprachige Zeitungen aus dem Elsass. Wieso gibt es keinen übergreifenden Zugriff via Kalender?

Adrian Pohl hat in der Causa Bibliotheksdienst

http://archiv.twoday.net/stories/1022476666/

bei de Gruyter nachgefragt.

http://www.uebertext.org/2015/10/wie-werden-nutzungsrechte-ubertragen.html

Die Antwort:

"Im Vertrag zwischen der ZLB und De Gruyter wurde festgelegt, dass die alten Jahrgänge des Bibliotheksdienstes von 1967 bis 2012 von De Gruyter rückdigitalisiert und zum Verkauf angeboten werden dürfen. Die ZLB hat damit die Rechte für diese Verwertung an De Gruyter verkauft/übertragen. Deshalb wird De Gruyter diese Artikel auf der De Gruyter Webseite nicht frei zu Verfügung stellen."

[Am 23.10.2105 wurde ich ohne Begründung von de Gruyter zur Löschung des Zitats aufgefordert. Pohl hat bereits gelöscht.]

Kommentar Pohls:

"Die Antwort von De Gruyter wirft in meinen Augen die grundlegende Frage auf, ob die ZLB die Verwertungsrechte für die Jahrgänge 1996 bis 2012 überhaupt je besessen hatte, die sie an De Gruyter verkauft haben soll. Soweit ich weiß, gab es keine schriftlichen Verträge zwischen der ZLB und den Autor/innen, ich zumindest habe so etwas nie unterzeichnet. Was es gab, war die dokumentierte Publikationspraxis, dass Artikel zunächst in der Printfassung und drei Monate später frei zugänglich im Web veröffentlicht wurden. "

Da ich denke, dass ich mich bei so etwas auskenne, möchte ich kurz auf die Rechtslage eingehen.

Eine Retrodigitalisierung ohne Zustimmung des Autors bei Zeitschriften, bei denen nicht ausdrücklich ausschließliche Nutzungsrechte über das eine Jahr des § 38 UrhG hinaus übertragen wurden, ist auch mit Blick auf § 137 L UrhG ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Absichern lässt sich das auch mit der Zweckübertragungslehre:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zweck%C3%BCbertragungslehre

Bei Open-Access-Veröffentlichungen plädiere ich dafür, dass Autoren diese Rechtsverletzung tolerieren, da das Einholen von Genehmigungen vor allem bei länger zurückliegenden Jahrgängen viel zu aufwändig ist. Größere Kosten sind nicht zu erwarten, man nimmt den Beitrag auf Wunsch des Autors dann aus dem Angebot und gut ist.

Kindisch und forschungsfeindlich ist das Verhalten von Internet-Pionier Stuart Jenks, der die Entfernung mindestens eines Beitrags erzwungen hat.

jenks_zbl

http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg45_0550

Der Autor kann bei rechtswidriger Einstellung bestenfalls Unterlassung verlangen, einen Schadensersatz wird die verlegerfreundliche Klassenjustiz kaum zubilligen. Aber was hat er davon, wenn der Beitrag verschwindet? Es ist ja auch eine Einbuße an Sichtbarkeit, wenn ein kostenpflichtiges Angebot einen - bestenfalls - auch Open Access anderweitig verfügbaren Artikel enthält.

Vor Jahren stellte ich fest, dass die FR einen Artikel von mir über Adelsbibliotheken in ihrem kostenpflichtigen Online-Archiv anbietet. Auf meine Beschwerde hin wurde er entfernt.

Besser lief es mit DigiZeitschriften, das sich auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einließ. DigiZeitschriften muss zahlen, wenn es einen meiner Beiträge nicht Open Access anbietet. Ich habe so ein nettes Sümmchen verdient, da das Angebot nicht in der Lage war, seinen vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, Aber seit einigen Jahren weigert sich DigiZeitschriften etwas zu zahlen, und mein Rechtsanwalt und ich haben noch nicht die Zeit gefunden, Klage einzureichen. Ich habe versucht, andere Autoren dazu zu bewegen, ihre Beiträge freischalten zu lassen. Geklappt hat das meines Wissens nie. Niemand außer mir will sich wirklich mit DigiZeitschriften anlegen, obwohl man auf diese Weise eine Menge toller Studien Open Access bekäme.

Nutzlos war eine Petition von 2006:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche/DigiZeitschriften

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/285826807/

DigiZeitschriften kündigte in privater Mail an mich 2006 an:

Artikel, die "auf Zuruf" der Geschäftsstelle gemeldet
werden von
a) Autoren die nachweisen können dass sie selbst die Rechte
innehaben
b) deren Sterbedatum eindeutig belegt und in den
urheberrechtsfreien Zeitraum fällt
werden auf Wunsch zeitnah in den Open Access Bereich
verschoben.


REALISIERT WURDE DAS NICHT!

Stattdessen beklagte man sich 2011, dass ich das öffentlich gemacht habe.

Gegen JSTOR und andere Angebote, die meine Artikel ungefragt auf kostenpflichtigen Seiten anbieten, vorzugehen, hätte wenig Erfolg. Open Access werde ich höchstwahrscheinlich nicht erreichen können. Bei De Gruyter warte ich ob, ob der etwas gegen meine Online-Publikationen von Lexikonartikeln übernimmt (bei denen ich Verträge eingegangen bin). Wird das der Fall sein, kann ich versuchen, eine Gegenrechnung aufzumachen.

Da Klagen gegen die Verlage kostspielig sind, bleibt nur der öffentliche Druck. Aber die Autoren insbesondere aus dem Bibliotheksbereich sind nicht daran interessiert, sich wirklich für Open Access einzusetzen. Außer ein paar Retweets gab es ja auch, soviel ich weiß, keine Resonanz auf Pohls Artikel und meinen Beitrag dazu in INETBIB und hier.

Update:
http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/


http://www.nzz.ch/feuilleton/kunst_architektur/verdraengtes-vergessenes-uebersehenes-1.18623489

http://www.nzz.ch/feuilleton/kunst_architektur/das-gerettete-fotoarchiv-1.18623481

Datenbank mit Bildern:
http://www.langhans.cz/


"IANUS ist ein von der DFG gefördertes Projekt zum Aufbau eines nationalen Forschungsdatenzentrums für die Archäologien und Altertumswissenschaften in Deutschland. Im Zuge der 8. Internationalen Open Access Week werden bei IANUS via facebook diese Woche jeden Tag Informationen und Verweise zu verschiedenen Aspekten der digitalen Forschungsdaten in den Altertumswissenschaften zur Verfügung gestellt."

http://archaeologik.blogspot.de/2015/10/ianus-in-der-open-access-woche.html


Da es leider die Ausnahme ist, sei es lobend hervorgehoben. Eine ordentliche Bildergalerie im Netz zur viel beachteten Kölner Ausstellung über den niederländischen Barockmaler Godefridus Schalcken.

http://www.wallraf.museum/ausstellungen/aktuell/2015-09-schalcken/bilder/

Schalckens GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119048833

Für Quellenangaben-Profis: "Godefridus Schalcken, Junge Frau mit Zitrone, 1685-90, Öl auf Eichenholt, Rijksmuseum, Amsterdam"

Walt Crawford nimmt die Umtriebe von #beall aufs Korn:

http://walt.lishost.org/2015/10/youre-a-ppppredator-youre-a-ppppredator-youre-all-ppppredators/


Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft können in Springer-Journals Open Access publizieren, ohne dass individuelle Artikelgebühren (APC) erhoben werden.

https://www.springer.com/us/about-springer/media/press-releases/corporate/max-planck-society-researchers-to-benefit-from-open-access-agreement-with-springer--/835358

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Da manche Sponsoren die lebenslange Mitgliedsgebühr bei PeerJ nicht unterstützen wollen, gibt es dort jetzt eine vergleichsweise niedrige APC von knapp 700 US Dollar.

https://www.mysciencework.com/news/12223/peerj-has-a-new-way-to-pay-one-low-fee-to-publish-in-full-open-access

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Zum Start der internationalen Open Acces Week startet das Institutionelle Repositorium der Leibniz Universität Hannover. Es ist nur für Wissenschaftler und ehemalige Wissenschaftler der Uni gedacht.

http://blogs.tib.eu/wp/tib/2015/10/19/das-institutionelle-repositorium-der-leibniz-universitaet-hannover-startet/

http://www.repo.uni-hannover.de/

Philosophische fakultät: nur 1 Upload (aus PLoS One)

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Open Access mit Verlagen verhandeln: Worauf ist zu achten?

http://blogs.tib.eu/wp/tib/2015/10/21/open-access-mit-verlagen-verhandeln-worauf-ist-zu-achten/

Es geht nicht um individuelle Tipps an Autoren, sondern um ein Positionspapier, das sich an wissenschaftliche Einrichtungen und Bibliotheken wendet.

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Mehr Kosten-Transparenz beim DOAJ!

Marco Tullney unterstützt meine Forderung:

http://wisspub.net/2015/10/19/wer-finanziert-das-doaj/ (Kommentar)

Zum DOAJ habe ich hier schon viel, überwiegend Kritisches geschrieben:

http://archiv.twoday.net/search?q=doaj

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Nature Publishing Group publishes 63% of research articles via open access models; 96% of authors choose CC BY

http://www.nature.com/press_releases/open-access-week.html

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Thomas Hapke: Zur Geschichte der Offenheit von Wissen

https://www.tub.tuhh.de/blog/2015/10/21/zur-geschichte-der-offenheit-von-wissen/

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FWF-Rundschau zur OA-Woche: Open Access: FWF Policy als Rollenmodell, Weihnachten ist vorbei und eine Rebellion wird ausgerufen

http://www.fwf.ac.at/de/news-presse/news/nachricht/nid/20151019-2149/


http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg56645.html

Dank diesem Mist-PC hier in Freiburg sehe ich auf Tumblr gerade keine Bilder und kann daher auch keines einbinden.

Zum Semesterbeginn fand ich mich in der UB ein. Drei Monate nach Eröffnung des Neubaus gibt es immer noch No-gos.

http://archiv.twoday.net/stories/1022462011/

Die gute Nachricht: Das Arbeitsplatzproblem hat sich inzwischen entspannt. Man findet in der Bibliothek inzwischen einen Arbeitsplatz. Die schlechte Nachricht: Man findet keine Benutzer-PCs! Diese befinden sich nämlich außerhalb des Sicherheitsbereichs im 4. Stock auf der anderen Seite. Ein Arbeiten mit Bibliotheksbüchern (soweit nicht ausgeliehen) ist also NICHT möglich. Ich halte das für ein Unding. Die Information versicherte, das Problem sei bekannt und Benutzer würden es wiederholt thematisieren. Abhilfe sei vorgesehen - aber wann?

Bei einem nigelnagelneuen System, bei dem man zwischen verschiedenen Betriebssystemen nach dem Login wählen kann, befremdet die Meldung von Gmail: "Diese Version von Firefox wird nicht länger unterstützt".

Ältere Semester wie ich haben auch Probleme mit den Garderobenschränken. Ich musste erst mehrere Studierende ansprechen, bevor ich es kapiert habe.


Johannes Näder veröffentlichte 2010 ein Buch: "Open Access. Wissenschaftliches Publizieren im Zeitalter von Digitalität und Internet", das seit März 2015 auch online verfügbar ist:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-160760

Vorgesehen war 2011:

http://archiv.twoday.net/stories/14672196/


Dresdener Ausstellungsktalaog von 2012:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-164346

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806299.pdf

Interessant ...

1999 meldete der SPIEGEL: "Die Stasi hatte Beweise dafür gesammelt, daß US-Agenten die Bundesregierung ausspionierten. Doch nach der Wende ließ das Bonner Innenministerium die belastenden Akten von bewaffneten Grenzschützern abholen und nach Washington bringen."

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14010746.html

Edith Elfriede Kapeller legte in Wien eine Masterarbeit zu Codex 1253 der Stiftsbibliothek Klosterneuburg und Codex 365 (rot) der Stiftsbibliothek Göttweig vor, notiert

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38420

Sollte die Studie

http://othes.univie.ac.at/37511/

nichts taugen, bitte bei Josef Pauser beschweren!

https://archphant.hypotheses.org/

Ein neues Blog - ArchPhant Archäologische Phantastereien - auf hypotheses bietet "Bullshit-Kritik" der archäologischen Parawissenschaften, meldet

http://archaeologik.blogspot.de/2015/10/archaologische-phantastereien.html

Gastbeitrag von Jacek Maj zur Open Access Week 2015

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/20/open-access-und-die-neue-kunstgeographie/


http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/kulturnachrichten/kulturnachrichten14836.html

http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=381817

http://www.foerderverein.baukunstarchiv-nrw.de/index.htm

http://derstandard.at/2000024202081/Uni-Praesident-Gerard-Meijer-Fuer-die-Verlage-war-das-wie

Auszüge aus dem Interview:

Das ist ein komisches Geschäft: Die Wissenschafter machen die Forschung, sie schreiben die Papers, sitzen in Editorial Boards, beurteilen die Papers von anderen Wissenschaftern und sorgen dafür, dass sie verbessert werden. Wenn dann aber dieselben Wissenschafter ihre eigenen Papers wieder lesen wollen, müssen sie den Verlagen Geld dafür bezahlen. Ein ehemaliger Präsident der holländischen Akademie der Wissenschaften hat das mit einem Supermarkt verglichen, wo man Produkte kauft, die man zuvor selbst gepflanzt und geerntet hat.

[...] Letzte Woche hat die League of European Research Universities ein Statement mit dem Titel "Christmas is over" veröffentlicht. Über 400 Wissenschafter und Institutionen haben das bereits unterschrieben. Der Titel sagt genau, wie die Gefühlslage unter den Wissenschaftern ist. Sie sind zornig, und langsam realisieren sie, dass sie sich besser organisieren müssen. Ich kann jedes Land nur dazu aufrufen, besonders auch Österreich, dasselbe zu tun wie wir in den Niederlanden, oder etwas Besseres. Die Verlage haben sehr viel verdient und sich wie unter dem Weihnachtsbaum gefühlt, das ist vorbei. Dass wir alle die Geheimhaltungsklauseln unterschrieben haben und nicht gemeinsam vorgegangen sind, ist Wahnsinn. Wir alle haben es getan. Das sollten wir radikal ändern und uns komplett verweigern.

STANDARD: Wie reagieren die Verlage darauf?

Meijer: Die Verlage drohen, vor Gericht zu gehen, auch mir ist das angedroht worden, wenn ich die Geheimhaltung verweigere. Ich fände das prima. Das wäre ein schöner Prozess, wenn man angeklagt wird, weil man offenlegt, wofür man Steuerzahlergelder benutzt.


Von der LERU-Petition hatte ich noch nichts mitbekommen:

http://www.leru.org/index.php/public/extra/signtheLERUstatement/

"Support our campaign on social media with the hashtag: #Christmasisover"


http://dhdhi.hypotheses.org/2579


Wichtige Meilensteine in einer Zeitleiste:

http://symplectic.co.uk/open-access-timeline/


Till Kreutzer hat wieder eine lukrative Studie an Land gezogen. Die grünrote baden-württembergische Landesregierung spricht sich dafür aus, gekaufte E-Medien und analoge Medien gleich zu behandeln.

http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/verbraucherinteressen-muessen-im-urheberrecht-verankert-werden-reimer-zeitgemaesses-urheberrec/

Klaus Graf: Über den Ursprung der Sieben Schwaben aus dem landsmannschaftlichen Spott. In: Die sieben Schwaben. Stereotypen, Ludwig Aurbacher und die Popularisierung eines Schwanks. Hrsg. von Dorothee Pesch/Elisabeth Plößl/Beate Spiegel [Begleitheft zur Ausstellung "Die sieben Schwaben - vom Schwank zur Marke" im Schwäbischen Volkskundemuseum Oberschönenfeld vom 17. März bis 6. Oktober 2013] (Schriftenreihe der Museen des Bezirks Schwaben Bd. 48), Oberschönenfeld 2013: Schwäbisches Volkskundemuseum, S. 15-17, 20-23, 27-31
http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.32427
(Scan mit unkorrigierter OCR. Farbige Abbildungen.)

Der Beitrag widmet sich in Fortführung von Klaus Graf: Sieben Schwaben. In: Enzyklopädie des Märchens 12 (2007), Sp. 649-654

https://books.google.de/books?id=wh228bd8KNQC&pg=PR341 (komplett einsehbar)

dem Ursprung des Schwanktyps (Dummenschwank ATU 1231) von den Sieben Schwaben. Als frühester Beleg wird eine Anspielung in einem lateinischen Siegesgedicht eines Johann von Lochkirchen auf die Schlacht bei Giengen 1462 präsentiert, in dem dieser die Schwaben mit fliehenden Hasen vergleicht. Die Geschichte, die zum bis heute populären Stoff avancierte, verdankt sich wohl dem landsmannschaftlichem Spott der bayerischen Kriegsleute gegen die als feige geschmähten Schwaben.

#erzählforschung


Klaus Graf: Gmünd im Spätmittelalter. In: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, Stuttgart 1984, S. 87-184, 564-590
http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10310

Mit der Online-Stellung dieses umfangreichen Beitrags ist eine der wichtigsten Lücken in meiner Publikationsliste geschlossen, was Open Access angeht:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Ich hatte mir schon vor Jahren die Rechte rückübertragen lassen, als der Verlag ohne meine Zustimmung eine Karte nachgenutzt hatte.

Der Beitrag zur Stadtgeschichte von Schwäbisch Gmünd behandelt alle wichtigen Aspekte der Schwäbisch Gmünder Geschichte von der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bis etwa 1500. Hervorzuheben sind die sozialgeschichtlichen Studien zu Familien der Führungs- und Oberschicht. Bemerkungen zur Quellenlage: S. 589f. Beigegeben ist, da die Literatur abgekürzt zitiert wird, das Literaturverzeichnis des gesamten Bandes (S. 616-636).

Inhaltsverzeichnis
Bemerkung
A König, Adel und Städte
- Der König als Stadtherr
- Die Stadt als zentraler Ort des Adels
B Die Bürgerschaft
- I. Verfassung, Verwaltung und Recht
-- 1. Die Verfassung der Stadt
--- a) Schultheiß und Rat
--- b) Die Zunftverfassung
--- c) Zunftautonomie und Ratsobrigkeit
-- 2. Ämter und Aufgabenbereiche des Stadtregiments
- II. Sozialgeschichtliche Studien
-- Die Geschlechter
-- Bürgertrinkstube und Stadtadel
-- Kaufleute und Handwerker
-- Frauen, Unterschichten und Randgruppen
- III. Wirtschaft
C Kirchen, Klöster und Spitäler
- Die Pfarrkirchen und ihre Gemeinden
- Die Klöster der Stadt
- Das Spital zum Heiligen Geist und das Sondersiechenhaus St. Katharina
D Stadtkultur
- Alltag und Feste
- Bildung
- Das Stadtbild

Die in den sozialgeschichtlichen Skizzen behandelten Familien habe ich in meine Zusammenstellung zu Personen und Familien
http://archiv.twoday.net/stories/1022465028/
http://archiv.twoday.net/stories/1022465029/
aufgenommen.




Schon die Überschrift "Freidok - Selbstarchivieren zum Abgewöhnen" meines Eintrags

http://archiv.twoday.net/stories/1022470150/

signalisiert, dass ich nicht sonderlich glücklich mit Freidok bin. Als Lehrbeauftragter der Universität Freiburg im Breisgau habe ich die Möglichkeit, dort den "grünen Weg" von Open Access auszuprobieren.

Uploads von mir gibt es in den institutionellen (nur: Freidok) und disziplinären Repositorien:

https://www.freidok.uni-freiburg.de/pers/11733 (64 Eprints)

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/ (= Artdok: 26 Eprints seit 2008)

http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/solrsearch/index/search/searchtype/authorsearch/author/Klaus+Graf (Gindok, 14 Eprints seit 2009)

http://eprints.rclis.org/ (=E-LIS, 3 Eprints seit 2006)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-63164 (SSOAR, 1 von mir veranlasster Upload vermutlich 2009)

http://sammelpunkt.philo.at:8080/340/ (1 Eprint, schon 2002)

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0111-opus-16641 (= Pedocs, 1 Eprint von 2009)

Ich habe erst in letzter Zeit begonnen, URL-Änderungen in meiner Publikationliste mit Durchstreichung zu markieren:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Solche Änderungen sind ein No-Go im Bereich von Open-Access-Repositorien, da sie die den Wissenschaftlern zu Recht wichtige Illusion der Dauerhaftigkeit zerstören. Diese Todsünde haben begangen ohne Weiterleitung E-LIS und Gindok siehe

http://archiv.twoday.net/stories/1022435578/

Mit Weiterleitung: Freidok.

Meine Publikationsliste zu pflegen ist aufgrund der Änderungen (nicht nur im Bereich kommerzieller Anbieter wie Amazon, Google usw.) recht aufwändig. Die Freidok-Stücke auf URNs umzustellen habe ich beispielsweise noch nicht geschafft. Dass meine Freiburger Website mit mehr als 10 dort verlinkten Volltexten ohne mich zu informieren aus dem Netz verschwunden ist, ist nicht meine Schuld. Hinsichtlich der prinzipiell möglichen Wiederbelebung bin ich etwas unschlüssig. Es gibt die Inhalte aber im Internet Archive und - leider ohne die Möglichkeit, einzelne Seiten zu verlinken - bei Edoweb

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:929:01-3930

Wenige Preprints habe ich bei Academia.edu und ResearchGate untergebracht. Bei diesen kommerziellen Anbietern gibt es keine dauerhaften Links und auch keine Garantie für dauerhafte Speicherung. Sie unterstützen auch nicht OAI-PMH, sind also z.B. in BASE nicht sichtbar.

Man kann seine Arbeit im Rahmen des "grünen Wegs" von Open Access gern auch bei Academia & Co., meinetwegen auch bei Yumpu & Co., unterbringen, wenn man mindestens eine dauerhafte Deponierung in einem Open-Access-Repositorium vornimmt.

Uni-Angehörige können häufig in dem disziplinären Repositorium ihre Eprints unterbringen. Was machen die anderen?

Wenig hilfreich ist wie häufig

https://www.open-access.net/informationen-zu-open-access/repositorien/

Zur Geschichtswissenschaft gibt es immer noch kein allgemeines Repositorium!

https://www.open-access.net/informationen-fuer-verschiedene-faecher/geschichtswissenschaften/

"Propylaeum-DOK, der Volltextserver der Virtuellen Fachbibliothek Altertumswissenschaft" wird dort fehlerhaft als "Dokumentenserver für das SSG (Sondersammelgebiet) Alter Orient" bezeichnet. So etwas darf nicht vorkommen! Selbstverständlich können Althistoriker dort publizieren.

Aber z.B. ein mediävistischer Landeshistoriker, der nicht sozialgeschichtlich oder kunst- oder bildungshistorisch arbeitet, nicht über den Beneluxraum - wo kann der seine Veröffentlichungen unterbringen?

Zu deutschsprachigen Repositorien habe ich 2011 eine Zusammenstellung gegeben:

http://archiv.twoday.net/stories/16571713/

Viel ist nicht hinzugekommen.

Das morgen eröffnete Portal Publisso der ZB MED beantwortet die Frage "Welches Repositorium eignet sich für die Publikation?"

http://www.publisso.de/open-access-beraten/faqs/welches-repositorium-eignet-sich-fuer-die-publikation/

unter anderem mit dem Hinweis auf Zenodo:

"Das übergreifende Repositorium ZENODO ist weder fachlich noch institutionell gebunden. Hier können nicht nur wissenschaftliche Publikationen eingestellt werden, sondern auch andere Formate sowie Forschungsdaten. Das Repositorium wird von CERN in Genf betreut und weiterentwickelt. Der Aufbau wurde durch EU-Gelder finanziert und ist Teil einer europaweiten Open-Access-Infrastruktur."

Zenodo hatte ich bislang nicht auf dem Schirm, denn die ersten Erfahrungen 2013 waren alles andere als positiv:

http://archiv.twoday.net/stories/404097938/

Bisher habe ich Qucosa empfohlen, das sich nicht nur auf Sachsen beschränkt:

http://archiv.twoday.net/search?q=qucosa

und zuletzt

Wie bekomme ich einen Sammelband Open Access ins Netz? In: Archivalia vom 5. Oktober 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022215466/

Ich habe mit Qucosa keine eigenen Erfahrungen, sehe aber durch meinen Selbstversuch mit Zenodo keinen Grund, von der Empfehlung Abstand zu nehmen.

OpenDepot ist für Zenodo keine wirkliche Konkurrenz:

http://opendepot.org/view/year/

Nun also Zenodo. Die Registrierung ging schnell mittels ORCID-ID. Ich musste da nur mein Passwort präsent haben.

https://zenodo.org/

Bevor man die Metadaten eingibt, muss man die Veröffentlichung hochladen. Bei Freidok ist es andersherum.

Auch wer nicht gut Englisch kann, findet sich bei den wenigen Pflichtangaben wohl zurecht.

Ein dicker fetter Bug ist, dass die STM-Macher des Portals beim Erscheinungsdatum nur ein Tagesdatum zulassen. Mein 2013 erschienener Beitrag wurde automatisch mit dem Erscheinungsdatum 1. Januar 2013 versehen. Es muss irgendwie anders gehen, wie andere Deposits zeigen, z.B. der deutschsprachige Sammelband "Bücher über Bücher" (2004)

http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.31706

Aber ich habe es nicht hingekriegt.

Sodann gibt es anders als bei Freidok kein Quellenfeld. Ich habe zunächst im Feld "Book/Report/Chapter" die Angaben eingetragen, aber da diese nicht in den Metadaten sichtbar sind, habe ich sie wieder gelöscht und in die Beschreibung eingetragen.

Freidok bietet ein separates Anmerkungsfeld und die Möglichkeit, ein Inhaltsverzeichnis in einem eigenen Feld zu erfassen an.

Während Freidok auf die GND bei den Schlagworten setzt, gibt es bei Zenodo kein kontrolliertes Vokabular.

Ein Browsen nach Fachgebieten ist nicht möglich - ein ganz entschiedener Mangel des Portals! Wenn geisteswissenschaftliche Publikationen nicht ordentlich mit Schlagworten versehen werden, sind sie angesichts von 16936 Publikationen de facto nicht als solche auffindbar.

Das alte Freidok bot beim Browsen erheblich mehr Komfort! Wieso man Klassifikationen zu Eprints erfasst, dann aber nicht danach stöbern lässt, ist nicht nachvollziehbar.

Eine Volltextsuche bietet Zenodo nicht - auch dies ein schwerer Mangel.

Die von mir abgelehnten Dark deposits

http://archiv.twoday.net/stories/1022220766/

sind möglich, nicht aber Deposits ohne irgendeine der unzähligen im Menü aufgeführten Lizenzen. Voreingestellt ist CC-BY.

Dieser Zwang ist kritisch zu bewerten, da Verlage bei CC-Lizenzen eher geneigt sein könnten, die Genehmigung zu verweigern. CC-Lizenzen sind in der SHERPA-ROMEO-Liste nicht berücksichtigt. Nach meiner Rechtsauffassung kann nach der Jahresfrist des § 38 UrhG nach Abs. 1 unter CC-Lizenz deponiert werden, der umstrittene neue Absatz 4 (von 2013) dieser Vorschrift ermöglicht keine CC-Lizenz!

Das neue Freidok ermöglicht eine Lizenz-vergabe, schreibt diese aber richtigerweise nicht vor. Seither habe ich immer CC-BY 4.0 für meine Uploads gewählt, zuletzt

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-freidok-103100

So sehr ich libre OA auch in Repositorien befürworte, sollte man angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen davon absehen, eine Lizenz wie es Zenodo leider tut zwingend vorzusehen. Das benachteiligt eindeutig Retrodigitalisate und schließt Deposits nach § 38 Abs. 4 UrhG aus!

Eher positiv zu werten ist die Möglichkeit, über sein Profil rechts oben die Metadaten beliebig ändern zu können. Bei Freidok muss man sich an die eher unfreundliche Administration wenden, und mein Wunsch nach Eintragung von Personen-GND wurde am 24. September 2015 so beschieden: "wir werden die Schlagwörter in den betroffenen FreiDok-Einträgen eingeben; aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung können wir dies jedoch nur peu à peu leisten und bitten Sie dafür um Verständnis." Nein, habe ich nicht.

Nach dem ersten "Submit" erhält das Dokument einen sofort funktionierenden DOI und ist sofort im Netz präsent (aber nicht auf der Startseite sichtbar oder via Suche).

http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.32427

Bei Freidok dauerte die Freigabe des letzten Dokuments vier Tage!

Angeboten wird bei dem PDF von Zenodo ein ordentlicher Viewer und ein Download. Freidok hat nur ein Thumbnail und Download.

Leider bezieht sich die Zitationsempfehlung anders als bei anderen Repositorien nicht auf die ursprüngliche Veröffentlichung, sondern nur auf das deponierte Dokument. Abrufstatistiken stehen nicht zur Verfügung (auch nicht bei Freidok).

Auch via BASE sind die Zenodo-Dokumente sichtbar (nicht jedoch wie bei Freidok im Südwestverbund und dann auch im KVK-Onlinefilter).

Fazit: Zenodo ist ein seriöses, aber noch unausgereiftes Repositorium mit erheblichen Mängeln. DOIs und vorgesehene Langzeitarchivierung sind große Pluspunkte. Der Lizenzzwang schadet OA derzeit mehr als dass er ihm nützt. Fehlendes fachliches Blättern und fehlende Volltextsuche sind aus meiner Sicht ein Unding. Es ist nachvollziehbar, dass führende OA-Advokaten wie Ulrich Herb auf Zenodo setzen, bei der normalen Klientel dieses Blogs bin ich eher skeptisch.


http://www.openaccess.nl/en

oa_nl

Und nun werfen wir einen Blick auf den unfähigen Auftritt von

https://www.open-access.net/

Die Startseite zeigt überhaupt keine Neuigkeiten, sondern winkt nur weiter: Informationen zu Open Access nach links, für verschiedene Zielgruppen nach rechts, in verschiedenen Fächer nach unten. Also gehen wir mal nach links:

https://www.open-access.net/informationen-zu-open-access/

Kein Hinweis auf die OA-Woche! (Nur indirekt über die eingebundenen Tweets). Die letzten News sind vom 7.9.2015. Ebenfalls inkompetent: Der Title-Tag wird verschenkt. "Informationsplattform" ist ohne Aussagewert, in den NL steht nur OA.

Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln.


http://www.emeraldinsight.com/doi/full/10.1108/OIR-06-2015-0182


http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-4538

Auf der Grundlage alter Mikrofilme.

Eine der wichtigsten OA-Entwicklungen dieses Jahres war der Start der Open Library of Humanities. Erfreulicherweise liegt nun ein erster Beitrag vor, der nicht in Englisch geschrieben ist.

http://doi.org/10.16995/olh.30


Gute Ideen beim Open Access Button:

https://www.openaccessbutton.org/action


Einen Einblick in die Tätigkeit eines der größten Open-Access-Verlage (er gehört zur Springer-Verlagsgruppe) mit über 200 STM-Zeitschriften gibt ein gerade gepostetes Werbevideo auf Englisch.

https://en.wikipedia.org/wiki/BioMed_Central




Nach meiner harschen Kritik an den SBB-Blogs gebeut die Gerechtigkeit, hervorzuheben, wenn ein ausgesprochen nützlicher Blogpost erscheint:

http://blog.sbb.berlin/bestaende-der-st-nikolai-kirchenbibliothek-in-berlin-spandau-vollstaendig-im-vd-17-erfasst/

244 noch nicht in der VD-17-Datenbank enthaltene Drucke wurden digitalisiert und ins Netz gestellt.

#buchgeschichte


Über das Archivtagreferat von meiner Kurskollegin Stüber berichtet:

http://archivekod.hypotheses.org/507



http://www.bildblog.de/72665/in-miesbach-ist-ein-sack-reis-nicht-umgefallen/

Von Peter Suber:

https://plus.google.com/+PeterSuber/posts/4RetrjzvbwY

Für Deutschland:

https://www.open-access.net/startseite/

https://de.wikipedia.org/wiki/Open_Access (naja)

http://archiv.twoday.net/stories/1022221174/


Wie üblich außerordentlich kenntnisreich:

https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2015/10/17/roman-law-and-its-digital-life/

http://www.stuttgart.de/stadtarchiv/gemeinderatsprotokolle

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/10/stuttgarter-gemineratsprotokolle.html

http://www.rostocker-liederbuch.de/darl/index.php?id=100

http://www.wossidia.de/

Von der Machart dilettantisch: Keine Permanentlinks, nicht immer hinreichende Auflösung, alberne Lupenfunktion usw.

Trotzdem ein Pionierangebot für die Erzählforschung.

#erzählforschung

Sehr unübersichtliches Angebot ohne frühverstorbene Kinder und Auswärtige.

http://www.hp.heimat-schoemberg.de/

http://blog.wikimedia.fr/votez-pour-une-liberte-de-panorama-en-france-7883

Frankreich hat leider keine Panoramafreiheit, was unter anderem die Bebilderungsmöglichkeiten der französischen Wikipedia extrem einschränkt.

http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafreiheit

The Louvre Pyramid (7308371254).jpg
The Louvre Pyramid (7308371254)“ von Lies Thru a Lens - The Louvre, Paris. Lizenziert unter CC BY 2.0 über Wikimedia Commons.

Steht auf Commons zur Löschung an und wird auf Flickr als Adult Content ohne Einbettungslink bezeichnet.

https://www.flickr.com/photos/44133834@N02/7308371254

http://www.stadtarchiv.goettingen.de/texte/stadtgeschichte_stationen_1458.htm

Curt Hallis, Geistlicher und Rektor der Stadtschule, ist überrascht: In den letzten Wochen des Jahres 1458 erreichen ihn insgesamt zwölf Briefe, in denen ihm Edelend Schreiber, Ehefrau des Hans Schreiber, mit glühenden Worten ihre Liebe bekundet. Auf zwei dieser Schreiben unterstreicht sie ihre Gefühle durch das auch heute noch in diesem Zusammenhang gebräuchliche pfeildurchbohrte Herz. Hallis ist aber auch - für einen Geistlichen eigentlich nicht statthaft - geschmeichelt. Nur so ist es zu erklären, dass er den gleich im ersten Brief erhobenen Geldforderungen nachkommt, so dass ihn die Affäre am Ende die stolze Summe von 18 Gulden und 40 böhmische Groschen kostet.
Das Ganze war natürlich ein ausgemachter Schwindel, auf den der offenbar etwas weltfremde Schulmann hereingefallen war. Übeltäter war Hermann Konemund, ebenfalls Geistlicher und als Unterlehrer an der Stadtschule tätig. Er hatte die Briefe im Namen der nichtsahnenden Frau schlichtweg gefälscht, war als Vermittler der "Liebenden" aufgetreten und hatte das Geld eingestrichen. Als der Betrug aufflog, wurde Konemund von der Stadtobrigkeit verhaftet und legte schließlich ein volles Geständnis ab. Da er indes als Geistlicher der Gerichtsbarkeit des Rates entzogen war, musste er einem Vertreter des Erzbischofs von Mainz ausgeliefert werden. Seitdem verliert sich seine Spur. Der Schulrektor Hallis aber war dem Spott seiner auch damals schon klatschfreudigen Mitbürger ausgesetzt.


Zu den Göttinger Liebesbriefen mit Links zu den Editionen:

http://www.handschriftencensus.de/werke/1228

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=102836396

Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


Hubert Kohles brillanten Essay über die deutsche Panikmache in Sachen Internet und das abschließende Plädoyer für Open Access möchte man mit ständigem Kopfnicken begleiten.

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/17/das-deutsche-bildungsbuergertum-und-die-digitale-zukunft/

Meine Beiträge zu den früheren Open-Access-Wochen listet auf:

http://archiv.twoday.net/stories/1022221174/

Wieder einmal ist das Icon, das ich letztes Jahr eingebunden hatte, aus dem Netz verschwunden :-(

Ansonsten gibt es keinen Anlass, die früher geäußerte Kritik an den deutschen Akteuren zurückzunehmen.

* Es gibt keine zentrale Website (oder einen facebook-/Twitter-Auftritt) für die deutschen Aktivitäten, an denen sich längst nicht alle Hochschulbibliotheken beteiligen. Die Landesbibliotheken, die nicht zugleich Hochschulbibliotheken sind, dürften sich wie bisher vornehm zurückhalten.

Nur wenige Veranstaltungen wurden auf der internationalen Website gemeldet (glücklicherweise dürfte es etliche dort nicht verzeichnete Aktivitäten in D geben):

http://www.openaccessweek.org/

OA ist laut Karte gerade mal in acht deutschen Städten präsent!

Siehe auch die Google-Suche nach "Open Access Week" Bibliothek mit Zeitfilter letzte Woche und Sprachfilter Deutsch.

Link

* Einen deutlichen Hinweis auf der Startseite der jeweiligen UB-Website wird man in der Regel vergeblich suchen.

Beispiel für einen deutlichen Hinweis:

http://www.slub-dresden.de/

* Social Media oder überhaupt das Netz werden vernachlässigt. Man macht Veranstaltungsangebote (was ja richtig ist), setzt aber nicht auf Begleitung im Web 2.0 oder auf dauerhaft Zugängliches (z.B. Videos der Veranstaltungen).

* In der deutschen Blogosphäre wird die Woche wohl wieder kein Thema sein. (Von Archivalia mal abgesehen.)

* Es ist dumm damit zu argumentieren, dass die deutsche Community sich eben auf die OA-Tage konzentriert. Leute, das ist eine Fachveranstaltung, während die OA-Woche sich ans breite wissenschaftliche Publikum und womöglich auch an die interessierte Öffentlichkeit wendet!


http://derstandard.at/2000023939799/Aeltesten-Dichtung-der-Welt-Bisher-unbekanntes-Fragment-des-Gilgamesch-Epos

"Der entdeckte Text wirft ein neues Licht auf die beiden Hauptfiguren der Erzählung. Im fünften Kapitel wollen Gilgamesch und Enkidu im Reich von Humbaba, dem Hüter des Zedernwalds, Bäume fällen. Viele Beschreibungen präsentieren Humbaba als löwengesichtiges Ungeheuer, doch in dem neuen Fragment wirkt das Wesen viel menschlicher: hier wird er als Herrscher eines fremden Landes dargestellt.

Als Gilgamesch und Enkidu schließlich den Zedernwächter töten und seine Bäume fällen, erkennen sie, dass sie ein Unrecht begannen hatten – diese geäußerte Reue fehlte in den bisher bekannten Varianten des Gilgamesch-Epos."

Durch Zufall stieß ich auf die Löschung (2013) von

Friedrich Carl von Savigny (1903–1944)

Löschdiskussion

Ein informativer Artikel zur NS-Geschichte wurde wahnhaften "Relevanzkriterien" geopfert, wie man sich im

Marjorie-Wiki

überzeugen kann.

2014 erschien der letzte Band des viel zu wenig bekannten Nachschlagewerks zur Erzählforschung "Enzyklopädie des Märchens".

https://de.wikipedia.org/wiki/Enzyklop%C3%A4die_des_M%C3%A4rchens

Ein englischsprachiger Artikel von Kawan 1998 ist Open Access verfügbar:

http://hdl.handle.net/10400.1/2019

Ich habe meine Links von 2011 aktualisiert:

http://archiv.twoday.net/stories/16568765/

PaperC hat sich verabschiedet, Libreka gibt es nur noch ohne übergreifende Volltextsuche mit neuer URL. Hinzugekommen sind einige Google-Bände, die eine eingeschränkte Vorschau ermöglichen. Die ersten fünf Bände habe ich als Paperback. Nach Mitteilung von Herrn Uther soll es auch die weiteren Bände in dieser Form geben. Es haben wohl auch einige deutsche wissenschaftliche Bibliotheken (überwiegend unbedeutende Institutionen) die bei de Gruyter und EBSCOHOST verfügbare elektronische Ausgabe erworben.

Im letzten Band scheint die Volltextsuche von Amazon einigermaßen zu funktionieren.

http://www.amazon.de/Enzyklop%C3%A4die-M%C3%A4rchens-Vergeltung-Zypern-Nachtr%C3%A4ge/dp/3110402440

Zitiert werde ich von Bernd Steinbauer im Artikel "versinken" und in "Vorladung vor Gottes Gericht", von Jürgen Beyer in "Wahrheit", von Klaus Roth in "Zeit" und von Siegfried Becker in "Archive".

Ich habe aber auch zu weiteren Artikeln Forschungsbeiträge veröffentlicht, die unzitiert blieben. Zum Thema "Internet" habe ich mich in der "Urschel" am Beispiel von Sagen geäußert:

http://archiv.twoday.net/stories/156263358/

Bei Vulpius wären meine Fälschungsnachweise von Interesse gewesen:

Vulpius, Christian August (1762-1827)
Schriftsteller
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118770489
Christian August Vulpius als Quellenfälscher. In: Archivalia vom 1. April 2012
http://archiv.twoday.net/stories/96984876/
+
Wer zuviel Vulpius liest ... In: Archivalia vom 3. April 2012
http://archiv.twoday.net/stories/96986355/

(Der Artikel Fälschung von Klaus Roth wird bei Amazon bei Eingabe von Fälschung nicht gefunden, er ist aber ohne den Anfang einsehbar, wenn man z.B. nach investiturprivilegien sucht.)

Bei "Genealogische Erzählungen" (ein schlechter Artikel) ist wohl verzichtbar

Genealogisches Herkommen bei Konrad von Würzburg und im
'Friedrich von Schwaben', in: Jahrbuch der Oswald von Wolkenstein
Gesellschaft 5 (1988/1989), S. 285-295
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-52753

aber aus meiner Sicht nicht

Gerrit Walther/Klaus Graf: Genealogie, in: Enzyklopädie der Neuzeit, hrsg. von Friedrich Jäger, Bd. 4, Stuttgart 2006, Sp. 426-432

Da wir gerade von Eitelkeit sprechen: Ich halte die Entscheidung, lebende Autoren zu würdigen. für grundfalsch. Dass Sabine Wienker-Piepho einen Artikel erhielt, ist nicht einzusehen.

#erzählforschung


Elfriede Marie Ackermann: Das Schlaraffenland in German literature and folksong. Diss. Chicago 1944
http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015005637502 (PD in den USA)

Derzeit ganz einsehbar ist:

Dieter Richter: Schlaraffenland. In: Enzyklopädie des Märchens 12 (2007), Sp. 65-73
https://books.google.de/books?id=wh228bd8KNQC&pg=PR49

Fast komplett einsehbar
Nicolaas Boerma: Mit dem Schiff nach Schlaraffenland. In: Arbeitskreis Bild Druck Papier Tagungsband Budapest 2003 (2004), S. 37-49
https://books.google.de/books?id=HyjNi8MC2csC&pg=PA37

Ackermann-Zitate zeigen, dass diese US-Dissertation durchaus zu beachten ist:

https://scholar.google.de/scholar?q=schlaraffenland+ackermann

https://www.google.de/search?num=100&hl=de&tbm=bks&q=ackermann+schlaraffenland+%22german+literature%22

Sehr viele einschlägige Titel, die mit dieser Suche gefunden werden müssten, liefert stattdessen:

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=ackermann+schlaraffenland

(Zu diesem Phänomen:
http://archiv.twoday.net/stories/1022472520/ )

Darunter auch der Hinweis auf eine gute Darstellung aus mediävistischer Sicht:

Hans-Jörg Gilomen: Das Schlaraffenland und andere Utopien im Mittelalter. In: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 104 (2004), S. 213-248
http://dx.doi.org/10.5169/seals-118483

Ackermann erscheint natürlich auch in der Bibliographia schlaraffica von Richter (Stand 1983), die ganz einsehbar ist:

https://books.google.de/books?id=EopoCQAAQBAJ&pg=PT107

Nur drei Titel (darunter den von Ackermann und die Erstausgabe von Richter 1984) kennt:

http://zs.gbv.de/motive/einfache.html

Um so unverständlicher ist die Auslassung des Titels durch Richter in der Enzyklopädie des Märchens.

Zu einer Bildserie des 19. Jahrhunderts:

http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=maerchen_schlaraffenland

Mir liegt nicht vor:

José Manuel López de Abiada: Schlaraffenland. In: Müller, Ulrich; Wunderlich, Werner (Hrsg.) Burgen - Länder - Orte. Mittelalter-Mythen 5 (2008), S. 803-813.

#erzählforschung


http://meson.press/books/library-life/

Den Band gibt es Open Access.

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

"Wissens-Dinge: Eine Phänomenologie des Wissen organisierenden
Inventars im Library Life 99
Sebastian Brand
Analoge Organanten
Digitale Organanten
Komplexe Hybridsysteme: Analog-digitale Organanten"

Organanten hatte ich noch nie gehört ... Google kennt das Wort nicht, der Autor hat es erfunden.

"Das Organatum bzw. die Organata: Dies sind die Formen und Objekte des Wissens, die organisiert werden, z.B. Bücher, Exzerpte, Ordner, Textdateien, Datensätze oder Fotografien.

Das Organans bzw. die Organanten: Dies sind die Mittel, Hilfsmittel, Formen und Entitäten, mit deren Hilfe Wissen oder dessen Manifestation organisiert wird, z.B. Notizbücher, Bücherregale oder Literaturverwaltungsprogramme." (S. 100).

Via
http://onlinebooks.library.upenn.edu/new.html

http://archivalia.tumblr.com/tagged/cats


Es stammt aus der Zeit um Christi Geburt. Die Presseberichte fasst zusammen:

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_Marschlager_von_Wilkenburg

Römisches Marschlager von Wilkenburg Grabungsfläche Oktober 2015.jpg
"Römisches Marschlager von Wilkenburg Grabungsfläche Oktober 2015" by Römerfan Hannover - Own work. Licensed under CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons.


 

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