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In der dreiteiligen Artikelserie zur Auswertung von

Die Urkunden des Stifts Buchau. Regesten 819-1500. Bearbeitet von Rudolf Seigel, Eugen Stemmler und Bernhard Theil (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 36). Stuttgart 2009

sind heute die Gebrüder Jäck an der Reihe. Teil I:

http://archiv.twoday.net/stories/1022461583/

Nr. 361 1440 Juni 2
Heinrich Märcklin der Ältere von Bühl beurkundet, dass er von der Buchauer Äbtissin als Pfleger der unmündigen Brüder Heinrich und Hans Jäck zwei Korneliergüter empfangen hat, die diese von ihrer verstorbenen Mutter Betha Märcklin geerbt haben.

Nr. 583 1462 Januar 27
Die Brüder Meister Heinrich Jäck und Pfaff Johannes Jäck, beide Meister der Sieben Freien Künste, verkaufen ihre beiden Korneliergütlein zu Bühl zusammen mit einem Holz zu Ellighofen, alles von ihrem verstorbenen Großvater Heinrichlin Märcklin geerbt.

Aus anderen Quellen ist bekannt, dass der Vater der Brüder Jakob hieß und 1450 schon tot war. Er hat eine vermutlich wohlhabende Bauerstochter aus Bühl (Gemeinde Burgrieden, vgl. Theil S. 197), Betha, die Tochter Heinrich Mercklin des Älteren, geheiratet, die ihren Söhnen zwei Korneliergüter hinterließ. Zunächst war der Großvater der Vormund der unmündigen Brüder (1440). 1462 geben die Brüder, nunmehr beide Magister der Artistenfakultät, an, dass die Korneliergüter Erbe ihres Großvaters seien.

Die nach dem Buchauer Patron Cornelius genannten Kornelierleute bildeten eine eigene Genossenschaft. Siehe Theil S. 191

http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/42/202

In Band 4 des neuen Verfasserlexikon von 1983 wurde Heinrich und Johann je ein Artikel gewidmet. Heinrich wurde von Werner Fechter bearbeitet (Sp. 433-435), Johannes von Kurt Ruh (Sp. 435f.).

Heinrichs GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=102574367

Johannes' GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=102574375

Ohne neue Erkenntnisse wurden beide im DLL 2 (2011), Sp. 1357f. gewürdigt.

https://books.google.de/books?id=862Mv_hpW6wC&pg=RA1-PA100

Da sie 1450 nach Wien zogen, dürften sie in der Mitte der 1430er Jahre geboren worden sein. Zum Wiener Studium sind die Belege im "Artistenregister" zu vergleichen, online:

https://fedora.phaidra.univie.ac.at/fedora/get/o:217/bdef:Container/get/AFA3-1%20nr%209263%20bis%2016527.pdf

Ab 1459 ist Johannes Jäck als Prediger in seiner Heimatstadt Biberach und Kaplan am Heiliggeistspital bezeugt. Er starb schon 1466, als Prediger folgte ihm sein Bruder Heinrich nach.

Als Autograph gilt Teil 2 von Berlin, SB, Mgf 1045, eine von Johannes Jäck angefertigte, noch unedierte Übersetzung der "Epistola ad Monicam" des Adelger, im 15. Jahrhundert gemeinhin Augustinus zugeschrieben. Digitalisat:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000B5C500000000

Zur Handschrift:

http://www.handschriftencensus.de/12143

Da er als Prediger in Biberach unterzeichnet (siehe Bild) und bereits 1466 verstarb, muss der Text bzw. die Handschrift 1459/66 entstanden sein. Er widmete die Übertragung der Buchauer Fürstäbtissin Margarete von Werdenberg, vgl. Theil S. 227 ohne Hinweis auf die Widmung.

http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/42/239

Es geschah aus Dankbarkeit, da sie es ihm ermöglicht habe ("aus vergünnen"), Geistlicher zu werden. Er stellte ihr in einem kurzen Nachwort anheim, das Werk auch ihrer leiblichen Schwester Kunegundis von Werdenberg im Stift Inzigkofen zuzusenden (vgl. Werner Fechter: Deutsche Handschriften ... aus ... Inzigkofen. Sigmaringen 1997, S. 91). Pröpstin in Inzigkofen war damals Anna Jäck (gestorben 1481), wohl eine Verwandte der Brüder (Fechter S. 23). Dies scheint geschehen zu sein, da die Handschrift über Inzigkofen nach Berlin kam.

Etwas mehr weiß man über den (wohl jüngeren) Bruder Heinrich. Er wurde erst 1462 in Meersburg zum Priester geweiht. Zunächst war er Altarist in Biberach, dann 1463 Pfarrer von Hundersingen. Das mit der Kaplanei am Spital verbundene Predigeramt übernahm er 1466 von seinem Bruder. Er starb am 25. April 1491.

Seine Bücher, die teilweise aus der Wiener Studienzeit stammen, verkaufte er 1477 um 240 rheinische Gulden dem Spital, wo er sie natürlich weiterbenutzen konnte. Heute sind noch neun lateinische Handschriften im Spitalarchiv Biberach von ihm erhalten.

Den Franziskaner-Terziarinnen in Oggelsbeuren übergab er als Neujahrsgeschenk eine 1475 datierte deutschsprachige Sammelhandschrift (UB Tübingen Md 114, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/97068964/ ).

Die Verkaufsurkunde mit Bücherverzeichnis von edierte Paul Lehmann in den MBK:

http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015011813147?urlappend=%3Bseq=36

Über Jäcks Biberacher Handschriftennachlass unterrichtet Helmut Boeses Katalog von 1979 (S. 10-12 zu Jäck):

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0011_a010_JPG.htm

Hinzu kommen drei Inkunabeln in der UB Tübingen und eine im dortigen Wilhelmstift, siehe INKA

http://www.inka.uni-tuebingen.de/

Sechs Predigten, die Jäck offenbar im Zisterzienserinnenkloster Heggbach hielt und die klösterliche Anlässe aufgreifen, überliefert Berlin Mgf 1056.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31251003,T

Fechter meinte (im ²VL), dass sie die Reformierung des Konvents voraussetzen.

#forschung


"Ein Pflanzenliebhaber und Naturforscher hatte Berge nahe seiner Heimatstadt im Südosten Brasiliens bestiegen und von dort Fotos auf Facebook gepostet, wie die Botanische Staatssammlung München am Freitag mitteilte. Auf einem Foto war ein Sonnentau zu erkennen - den Experten sofort als neue Art erkannten."

http://www.tt.com/home/10307520-91/forscher-entdeckten-neue-pflanzenart-auf-facebook.csp
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/d-magnifica-fleischfressender-riesen-sonnentau-auf-facebook-entdeckt-a-1045261.html
http://dx.doi.org/10.11646/phytotaxa.220.3.4 (Toll Access)

Vorgestern besuchte ich aus touristischer Neugier den Kanton Thurgau und entschloss mich unangemeldet in der Thurgauischen Kantonsbibliothek in Frauenfeld hereinzuschneien. Der Empfang durch die Leiterin der Sondersammlungen Dr. Barbara Schmid war äußerst liebenswürdig. Ich bekam sogar einige Exponate für eine Ausstellung des Historischen Museums gezeigt, Stücke zur Konzilschronik Richentals, unter anderem die handschriftliche Druckabschrift saec. XVII (mit unkolorierten Federzeichnungen der Wappen) Y 133.

Die Bibliothek kooperiert in erfreulicher Weise mit der Wikipedia und hat auch eine Kategorie auf Commons:

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Kantonsbibliothek_Thurgau

Zu den historischen Beständen:

http://www.kantonsbibliothek.tg.ch/xml_39/internet/de/application/f12510.cfm

Ich hatte 1999 und in den Folgejahren immer wieder Kontakt zu Alt-Kantonsbibliothek Heinz Bothien in Sachen Lassberg-Bibliothek. Dank eines Mäzens (der nicht genannt werden wollte) stieß meine Anregung, Bücher aus der Lassberg-Bibliothek der zerstückelten Hofbibliothek Donaueschingen zu erwerben, auf fruchtbaren Boden. Datenbank:

http://netbiblio.tg.ch/frau-lass3/ (Suche z.B. nach lass)

Im Handschriftencensus sind 14 Handschriften der Kantonsbibliothek erfasst.

http://www.handschriftencensus.de/hss/Frauenfeld

16 Digitalisate gibt es in e-codices.ch, vor allem frühneuzeitliche Handschriften Heinrich Murers:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/kbt/Shelfmark/20/0

Als Katalog wird im Handschriftencensus zitiert:

Katalog der Thurgauischen Kantonsbibliothek, 1886, Frauenfeld 1887

Das ist aber nur eine sehr kurze Liste der Signaturen (Y = Handschriften, von 1 bis 193), wobei im Band beim Autor bzw. Titel nur unwesentlich mehr steht. Meine Bitte um einen Scan dieser Seiten 151-154 wurde postwendend erfüllt.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kbth_katalog_1886.pdf

Es existiert ein der Öffentlichkeit zugänglicher Karteikasten mit einem nicht mehr aktuellen maschinenschriftlichen Verzeichnis, geordnet nach Verfassern bzw. Sachtiteln, das ich durchsah. Der Schwerpunkt liegt auf der frühen Neuzeit, sehr viele sind monastischen Inhalts. Einige Notizen, natürlich ohne Autopsie:

Y 17 ist ein Betbüchlein von Bruder Andreas von Ruffach zu Keisersperg Barfüßer Ordens (Pergament), wobei der Handschriftencensus eine Edition ankündigt, ohne den Link auf die eigene Präsentation des Editionsberichts umgebogen zu haben:

http://www.handschriftencensus.de/23807
http://www.handschriftencensus.de/editionsbericht/E_Kune.html

Y 34 Buxheimensium liber benefactorum 1402-1766

Y 89 Memminger Chronik 288-1788 (459 S.). Das Datum 288 verweist auf die Chroniken von Wintergerst/Kimpel
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04654.html
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03120.html

Y 123 Zum lateinischen Arzneibuch des Johannes Paric aus Hall von 1466 finde ich im Netz nur (außer einem Eintrag im Register von Kristellers Iter) die Notiz von Lehmann-Haupt: Federzeichnungen 1929, S. 97: "Eine lateinische Handschrift medizinisch-naturwissenschaftlichen Inhaltes der Kantonsbibliothek zu Frauenfeld (Nr. Y 123) wurde laut Eintrag 1466 „per manus Johann. Paric' de hall" vollendet."

[Der erste Text in Y 123 ist

Pontius de S. Aegidio
= http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1025568133
Curae

auch in Wien 5305 (saec. XV)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0751d_b0095_jpg.htm
London, Wellcome, MS.MSL.139 (saec. XIV)
https://books.google.de/books?id=QN07bKYNQMEC&pg=PA690
http://catalogue.wellcomelibrary.org/record=b2200471~S8

Siehe auch
https://books.google.de/books?id=CNLnAAAAMAAJ&q=%22contra+melancolicam+passionem%22

Die Pariser Handschriften des Werks:
http://dx.doi.org/10.3917/ahdlm.073.0063 (PDF)

So schon Kristeller nach den Datierten Hss.:

Datierte Handschriften 2, p. 117, no. 322. misc. XV (1466). Poncius de S. Egidio, cure omnium egritudinum, copied by Joh. Paric de Hall

Schreibervermerk online

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Kantonsbibliothek_Thurgau#/media/File:Schreibervermerk_Johannes_Paric.jpg

Schreibervermerk Johannes Paric.jpg
"Schreibervermerk Johannes Paric" by Johannes Paric aus Hall - Johannes Paric aus Hall: Arzneibuch, Manuskript 1466. Kantonsbibliothek Thurgau, Y 123, Bl. 108r. Provenienz: Collegii Xlingen (Kloster Kreuzlingen).. Licensed under Public Domain via Wikimedia Commons.

1. Seite:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Erste_Seite_(mit_Inhaltsverzeichnis_und_Randbemerkungen_des_Klosterarchivars).jpg ]

Y 155 Nikolaus Thomans Weißenhorner Chronik (Buxheimer Exemplar) war schon dem Editor Baumann 1876 bekannt, siehe den Nachtrag
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/FoXIIb547c/0809

[

Wappen der Herren von Neyffen, Grafen zu Marstetten, 1530.jpg
"Wappen der Herren von Neyffen, Grafen zu Marstetten, 1530" by Nikolaus Thoman - Nikolaus Thoman: Chronik von Weissenhorn, Manuskript [um 1600]. Kantonsbibliothek Thurgau, Y 155. Provenienz: Kartause Buxheim.. Licensed under Public Domain via Wikimedia Commons.

]

2011 legten Marianne Luginbühl und Heinz Bothien in dem Buch "Meisterwerke des frühen Buchdrucks" einen Inkunabelkatalog vor, der anders als die meisten anderen solchen Verzeichnisse als Prachtband und Lesebuch konzipiert ist. Im Untertitel werden die Hauptprovenienzen genannt: "Die Inkunabel-Schätze der Kantonsbibliothek Thurgau aus den Klöstern von Ittingen, Fischingen und Kreuzlingen". Wolfgang Schmitz besprach den Band in der ZfBB 2012:

http://dx.doi.org/10.3196/1864295012595239

[Siehe auch
http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=lib-006:2011:54::78 ]

Die Provenienzangaben wurden für Needhams IPI nicht ausgewertet.

Ich gebe auch hier nur eine kleine subjektive Auswahl.

Nr. 387 fehlt in meinem Lirer-Census in meiner Dissertation 1987, nachgetragen erst 2005:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0511&L=INCUNABULA-L&P=R408&I=-3

Den Lirer Nr. 388 kannte ich dagegen. Dort bin ich auch zitiert. Er stammt aus der Büchersammlung des Lindauer Chronisten Jakob Lynß.

https://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA38

Im Katalog gibt es leider nur dieses eine Stück von ihm.

Nr. 172 (Abbildung S. 136) enthält eine hübsche Federzeichnung mit den Wappen Montfort und Werdenberg.

Nr. 328 ist der von Hakelberg 2008 behandelte Richenbach-Einband (es gibt kein Register zu den Einbandangaben), der für einen Conrad Schuoler gebunden wurde:

Hakelbergs Aufsatz
https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/9134

Zu Richenbach-Einbänden hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=richenbach

Aus der Kartause Buxheim stammen die Nr. 67, 68, die natürlich über die Kartause Ittingen nach Frauenfeld kamen.

In dem 2014 erschienenen Band zur Freiburger Kartause befassen sich übrigens zwei Aufsätze mit Ittingen:

http://d-nb.info/1064213839/04

Nr. 585 gehörte ursprünglich Inzigkofen. Zu diesem Stift siehe hier

http://archiv.twoday.net/search?q=inzigkofen

Eine bisher unerkannte Inkunabel aus Inzigkofen wies ich nach in:

http://archiv.twoday.net/stories/967548920/ (das Fragezeichen möchte ich streichen)

Nr. 177 trägt den Vermerk "Ad confessorium in Pfullingen", was auf den Buchbestand des Beichtvaters des Klarissenkonvents zu beziehen sein wird.

Aus der Kartause Güterstein bei Urach kamen über Ittingen nach Frauenfeld die Nr. 99, 315, 592. Nr. 99 trägt einen Schenkungsvermerk des Kaplans Martin der Frauenkirche bei Kirchheim unter Teck an Güterstein. Überdurchschnittlich viele Stifter der Kartause Güterstein kamen aus Kirchheim unter Teck, aber diesen Martin finde ich nicht in Deigendeschs Güterstein-Monographie von 2001. Auch fehlen dort natürlich die Frauenfelder Inkunabeln. Die (heute abgegangene) Frauenkirche lag vor dem Oberen Tor von Kirchheim. Dort gab es in der Tat eine Kaplanei, siehe Rolf Götz in der Kirchheimer Stadtgeschichte (Kirchheim unter Teck, 2006, S. 174).

#fnzhss


Etwas obskurer Viewer, die Auflösung könnte besser sein. Die Einträge enthalten Provenienzangaben.

http://www.sbt.ti.ch/bclu/?m=fantico

Wikisource-Benutzer Darklingou hat eine Reihe von Digitalen Bibliotheken auf

https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen

ergänzt. Darunter auch

http://lbezone.ust.hk/rse/?s=*&sort=pubyear&order=asc&fq=lang_cc_German&show_result_ui=gallery&scopename=rare-books

http://elk-wue.gbv.de/index.php?id=7

Bisher 77 Kirchenkampfschriften und 3 Totentanzlieder.

Auf http://pionlib.de/kirchenkampf habe ich auf Anhieb keinen Online-Filter für die 105 Digitalisate gefunden.

http://www.righttoresearch.org/resources/OpenResearchGlossary/index.shtml

Via
https://twitter.com/OpenAccessHSS (News, resources and debates about open access in the Humanities and Social Sciences)

http://www.ddr-museum.de/de/blog/thema-ddr/baskische-gemuesepfanne

Ulrich Schnakenberg: Rezension zu: Kruft, Anton; van Lith, Hans; Keuning, Ralph; Scholte, Rob (Hrsg.): Jan Sluijters oorlogprenten, 1915–1919. Politieke oorlogsprenten uit de Nieuwe Amsterdammer. Zwolle 2014 / de Ranitz, Ariane: Louis Raemaekers 'Armed with Pen and Pencil'. How a Dutch cartoonist became world famous during the First World War. Roermond 2014 / Gardes, Jean-Claude (Hrsg.): La guerre après la guerre. L’Echo de la grande guerre dans la caricature (1918–2014). Brest 2013, in: H-Soz-Kult, 23.07.2015, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-24671 .

http://akon.onb.ac.at/

75.000 Ansichtskarten der ÖNB Wien sind online.

Gut: "An allen Inhalten, die von der ÖNB ins Netz gestellt werden, macht die ÖNB kein eigenes urheberrechtliches Verwertungsrecht geltend. Sie erklärt sich insofern auch mit einer Nachnutzung von über die ÖNB-Website abrufbaren Inhalten ausdrücklich einverstanden. Es wird darauf hingewiesen, dass Rechte Dritter für jede Form der Nachnutzung individuell zu klären sind."

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=37600


Herr ev. Kirchenpfleger P. wohnhaft zu R., wirkend in W., wies mich freundlicherweise auf

https://www.wkgo.de/

hin.

Bei den Biographien z.B.

Butz, Andreas: Schmid, Eugen, in: Württembergische Kirchengeschichte Online, 2015
https://www.wkgo.de/cms/article/index/schmid-eugen (Permalink)

keine GND-Nutzung, keine Links, keine Möglichkeit der Nachnutzung.

Auch bei den Orten hat man nichts von Wikipedia gelernt (Querverweise, Einzelnachweise, Weblinks, Bebilderung usw.).

Seit wann zitiert man die BWKG als BfWKG??

Insgesamt aus meiner Sicht: sehr enttäuschend.


http://filstoria.hypotheses.org/12363

Es gibt auch einige Inkunabeln mit miserablen Metadaten, z.B. muss man erst ziemlich herumsuchen, bis man feststellt, dass ein Digitalisat (wie üblich keine Permalinks sichtbar!) der unter

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M43764.htm

verzeichnete Druck ist. Der GW hat den Link nicht, wobei sich als Erklärung anbietet:

a) er kennt ihn nicht

b) er kennt ihn, aber die Datenbank wird ja nur monatlich (?) aktualisiert

c) er verlinkt ihn nicht, da er keinen praktikablen Link findet.

http://aodl.org/

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/07/african-online-digital-library.html

http://girlsguidetoblogging.de/warum-machst-du-es-dir-so-schwer-3-fehler-die-blogger-zu-beginn-machen/

Der Direktor der Dombibliothek Hildesheim starb im Alter von nur 63 Jahren

http://www.bistum-hildesheim.de/bho/dcms/sites/bistum/nachrichten.html?f_action=show&f_newsitem_id=22860

Das Buch von Gerda Kircher 1933 ist online:

http://digital.blb-karlsruhe.de/id/2945586

Siehe auch
http://www.kunsthalle-karlsruhe.de/de/ausstellungen/die-meister-sammlerin.html

http://archiv.twoday.net/search?q=karoline+luise


http://heise.de/-2760473

Besser wäre ein Repositorium, das die Langzeitarchivierung zusichert und Permalinks bietet.


http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/koran-eines-der-aeltesten-textfragmente-entdeckt-a-1044775.html

Zur Mingana-Collection, in der die Fragmente aus der Zeit um 600 jetzt entdeckt wurden, existiert ein Eintrag in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/stories/5810733/


Wieder eine wichtige und hellsichtige Analyse zum Stand von Open Access, die Prämissen der Harnadianer in Frage stellt:

http://poynder.blogspot.co.uk/2015/07/emerald-group-publishing-tests-zen.html

http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-34083

Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Johanniskirche_%28Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd%29

Update:
http://data.onb.ac.at/AKON/AK093_518


Fragt Thomas Tunsch aus Anlass des REM-Streits:

http://thtbln.blogspot.de/2015/07/wem-gehort-das-kulturelle-erbe.html

Ich darf auch an meinen programmatischen Beitrag "Kulturgut muss frei sein" erinnern:

http://archiv.twoday.net/stories/4477824/

Es ist natürlich ungerecht, am Tag 2 zu mosern, aber aus meiner Sicht gab es empfindliche Einschränkungen meiner bisherigen Nutzungspraxis.

Zur Website:
http://archiv.twoday.net/stories/1022461787/

Ich schätzte bisher einen bequemen internetfähigen PC-Arbeitsplatz. Pustekuchen! Die gibt es noch nicht und wenn es sie in absehbarer Zeit geben wird, werden die Juristen auch die mit Beschlag belegen!

Bücher vor 1850 müssen im Sonderlesesaal (nur bis 18 uhr geöffnet) benutzt werden (alle Plätze belegt), nun auch alle vor 1920 im Lesesaal bzw. in einem der Lesesäle, aber auch dort war in meiner Anwesenheit heute von 11 bis 14 Uhr

KEIN EINZIGER ARBEITSPLATZ FREI.

Im Sonderlesesaal ließ ich eine Juristin vertreiben, um kurz einige Bände AGB durchzusehen, worauf ich nachträglich im Foyer angegriffen wurde. Das sei frech, für eine so kurze Nutzung jemand zu vertreiben, obwohl doch alle Arbeitsplätze belegt seien!

Klar sind Bibliotheken auch Orte des Studiums mit eigenen Unterlagen, aber etwas läuft entschieden schief, wenn Nutzer des Buchbestands keinen Arbeitsplatz mehr finden!!!!!

Es war doch absolut absehbar, dass sich die gleiche Überfüllung wie bei der HU Berlin 2010 ergeben würde:

http://log.netbib.de/archives/tag/hu/

Bildimpressionen:
https://twitter.com/Archivalia_kg/status/623812827409707008
https://twitter.com/Archivalia_kg/status/623800958556966912
https://twitter.com/Archivalia_kg/status/623800381945085952



.

https://archivespublishing.wordpress.com/

Bemängelt zurecht Matthias Rehbein:

http://www.matthiasrehbein.de/2015/07/21/zeitungsarchive-open-access/

https://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProject_Open_Access/Signalling_OA-ness

Eine besonders hässliche Website, auf der man nichts mehr findet (Test: wo gibt es Infos über die Öffnungszeiten, wie komme ich schnellstmöglich an die EZB/DBIS bzw. zu den Digitalen Sammlungen?) bestätigt das eherne Gesetz, dass mit viel Geld meist auch viel Schrott erzeugt wird.

https://www.ub.uni-freiburg.de/

PS: Die Öffnungszeiten sind noch nicht online. Es gibt wie bisher die ekelhafte Zweiklassengesellschaft. 24 h nur für Unimitglieder, alle anderen müssen ab 20 Uhr draußen bleiben.

Zum Vergleich:
UB Stuttgart 8-22
UB Heidelberg: 8:30-1:00
UB Tübingen 8-24

Der bayerischen Staatsarchive:

http://www.gda.bayern.de/DigitaleSchriftkunde/

Die Einteilung in Schwierigkeitsgrade kann ich teilweise nicht nachvollziehen.

Via
http://histbav.hypotheses.org/4038

digitaleschriftkunde

http://mapire.eu/oesterreichischer-staedteatlas/

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=37562

Das Stadtarchiv Speyer hat infolge des Wechsels auf Digitalgeräte zwei funktionierende Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessgeräte der Fa. Lufft (Modell 8147.R11 Temperatur-Messgerät, Thermometer -5 bis +58 °C -)
gegen Spende abzugeben.
Ein Stapel Messblätter ist dabei.
- Die Geräte sind vergeben.

Nachweis von Digitalisaten der ULB Düsseldorf:

http://www.rambow.de/die-hugenotten-in-deutschland.html

Meine dreiteilige Artikelserie soll verdeutlichen, welchen nicht ganz bescheidenen Ertrag die Auswertung eines regionalen Urkundenregesten-Werks für die deutsche Literatur des Mittelalters bzw. deren Autoren erbringt.

Es geht um

Die Urkunden des Stifts Buchau. Regesten 819-1500. Bearbeitet von Rudolf Seigel, Eugen Stemmler und Bernhard Theil (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 36). Stuttgart 2009

Leider gibt es keinen E-Text des Bandes im Netz, und die Regesten sind in der Findmitteldatenbank des Landesarchivs Baden-Württemberg nicht präsent. Bedauerlicherweise fehlt ein Sachregister. Es gibt zwar S. 702 ein Lemma Notare, doch sind dort keinesfalls alle auftretenden Notare erfasst. Es fehlen etwa Ulrich Molitoris (der bekannte Autor, siehe etwa ²VL und GND) und Johann Nägelin, beide als bischöflich konstanzische Notare aufgeführt.

Außer Königschlacher (und Stegmüller) werde ich behandeln:

II: Heinrich und Johannes Jäck, Geistliche aus Biberach
[ http://archiv.twoday.net/stories/1022462657/ ]
III: Zur Familie des Schussenrieder Abts Heinrich Österreicher
[ http://archiv.twoday.net/stories/1022464692/ ]

Peter Königschlacher, Schulmeister, Stadtschreiber und Notar. Mit einem Exkurs zu Heinrich Stegmüller

Ein Peter Königschlacher ist von 1428 bis 1462 in den Buchauer Urkunden belegt.

Nr. 291 1428 Juli 31 Heiligkreuztal
Notariatsinstrument des Petrus Schmidmaier gen. Ku+ingslacher aus Ingolstadt (Ingelstatt), Eichstätter Diözese, verheirateter Kleriker und Schulrektor der Stadt Riedlingen, kaiserlicher öffentlicher Notar
Zeuge u.a.: Heinrich von Wiesensteig (Wisenstaig), Schulrektor in Buchau, Kleriker der Konstanzer Diözese.

EXKURS: Heinrich Stegmüller von Wiesensteig

Nr. 324 1435 April 23
Schulmeister zu Buchau (so auch in den weiteren Belegen bis auf 1445)
Nr. 346 1437 April 1
Nr. 349 1437 November 11
Rest seines Siegels erhalten
Nr. 361 1440 Juni 2
Sein Siegel stark beschädigt
Nr. 371 1441 November 16
sein beschädigtes Siegel 1971 restauriert
Nr. 411 1445 September 1
Stadtschreiber zu Buchau

2010 konnte ich zum ehemals Cod. 494 der Donaueschinger Hofbibliothek hier melden:

http://archiv.twoday.net/stories/8418200/

"Der in Buchau 1443 geschriebene Kalender des Heinrich Stegmüller von Wiesensteig wurde 2004 von Lawrence J. Schoenberg erworben und wurde jetzt von der UPenn digitalisiert:

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4842563 "

Ulmschneiders Lucidarius-Monographie von 2011 hielt die Handschrift noch für verschollen:

http://archiv.twoday.net/stories/1022452777/

Siehe auch
http://www.handschriftencensus.de/7307 (ohne Hinweis auf meinen Beitrag in Archivalia)

Stegmüllers GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1012716872

Erwähnungen Stegmüllers in Bernhard Theils Buchau-Monographie 1994

http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/42/406 (Register)

Entgegen den Angaben bei Theil und der GND ist der aus Wiesensteig stammende Buchauer Schulmeister und Stadtschreiber Heinrich Stegmüller noch 1445 belegt. Am Erstbeleg 1428 hat sich nichts geändert.



FORTSETZUNG Königschlacher

Nr. 388 1443 Januar 15
Notariatsinstrument des Petrus Ku+ingschlacher, Schulmeister zu Saulgau, offener geschworener kaiserlicher Schreiber
ebenso Nr. 391 (1443)

Nr. 399 1444 September 27
Notariatsinstrument des Petrus Küngschlacher aus Ingolstadt, Eichstätter Diözese, Schulrektor in Saulgau, öffentlicher kaiserlicher Notar
ebenso Nr. 404 (1445): verheirateter Kleriker der Diözese Konstanz
ebenso Nr. 409 (1445)
ebenso Nr. 415 (1446, Saulgau)
Nr. 446 (1448)
Nr. 456 (1449)
Nr. 460 (1449)
Nr. 462 (1449, Buchau)

Nr. 405 1445 April 13
siegelt als Schulmeister in einer Saulgauer Urkunde
ebenso Nr. 576 (1461)

Nr. 581 1462 Januar 17 Buchau
Notariatsinstrument des Peter Ku+ingschlacher, Schulmeister, Stadtschreiber zu Saulgau und kaiserlicher Schreiber über ein Zeugenverhör

Nr. 782 von 1479 undatierte Beglaubigung (Adelindis-Urkunde). Siehe dazu auch
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-564042

Recht typisch ist, dass die spärliche Forschungsliteratur zu Königschlacher bislang nicht in der Lage war, die zerstreuten biographischen Notizen zusammenzuführen. Deutliche Kritik muss an Peter Stahl und Peter-Johannes Schuler geübt werden, wobei zu letzterem auf die hier zusammengetragenen Materialien

http://archiv.twoday.net/search?q=peter+johannes+schuler

hingewiesen werden muss.

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=103138692

Der Würzburger Altgermanist Peter Stahl schrieb im Verfasserlexikon 2. Auflage Bd. 5 (1985), Sp. 105f. einen kurzen Artikel über "Königschlacher, Peter", in dem er die Identität des Riedlinger Schulmeisters (1428-1438) mit dem Heidelberger Studenten aus Saulgau (1447 immatrikuliert, 1449 Bacc.) anzweifelte ("ungewiß"). K. sei als Schulmeister in Saulgau (1463) und 1472/81 in Waldsee als Schulrektor, Stadtschreiber und Notar belegt. In Waldsee übertrug er 1472 für Georg II. Truchsess von Waldburg den "Liber de natura rerum" des Thomas von Cantimpré, wobei ihm anders als Konrad von Megenberg und Michael Baumann ein Text der zweiten Redaktion vorlag.

Weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit (siehe die Standortnachweise im KVK) publizierte Peter Stahl in Finnland: Das 'Buch von Naturen der Ding' des Peter Königschlacher. Jyväskylä 1998, dem er auf CD-ROM eine vollständige Edition des Textes der nur im - reich illustrierten - Stuttgarter Cod. med. et phys. 2° 15 überlieferten Übersetzung beigab.

http://www.handschriftencensus.de/15017

Schlussschrift aus S. 569 des PDFs auf der CD:

Explicit. [266rb] Petrus Königschlacher, rector scolarum et prothonotarius
opidi Wallsee, transtulit hunc librum de naturis rerum de latino in
wlgaricum ad instanciam generosi et nobilis viri domini Geory, dapiferi de
Waltpurg, quam prima translationem incepit in capite Aprili et finiuit
jncauda septembris anno domini Mo ccclxxijo. Placet vt quiuis expertus jn
arte transferendi opus illud pie corrigat, superfluum refecet et diminutum
supleat. Nulli autem quantecumque autoritatis jn arte tamen transferendi
non edocto licet hoc translatum quicuismodo examinare, corrigere, seu infringere vt quidam persumptuosi apud quandam translationem retroactis
temporibus primofactam arrogancie signo conati se intromiserunt qui tum interpretis indigni sed nec hodie Bachantis non deferuerunt.


Unverständlich ist, wieso Stahl die Ausführungen von Traude-Marie Nischik: Das volkssprachige Naturbuch ... Tübingen 1986, S. 297 (im Literaturverzeichnis Stahls genannt!) zum autographen Status des Stuttgarter Manuskripts (aufgrund eines Schriftvergleichs mit einer Wolfegger Urkunde von 1479) ignoriert, desgleichen ihre Belege aus Wolfegger Urkunden.

Aus der gleichen Buchmalerwerkstatt stammen angeblich (vgl. Stahl 1998, S. 25 nach Alfred Walz) das Stuttgarter Truchsessen-Gebetbuch Cod. brev. 12

http://www.handschriftencensus.de/2921 (mit Link zum Stuttgarter Digitalisat)

das Brevier des Schussenrieder Abts Österreicher Cod. brev. 113,

[ http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz411132377 ]

Österreichers Columella-Übersetzung im Cod. cam. et oec. 2° 1

http://www.handschriftencensus.de/19985 (mit Link zum Digitalisat)

sowie der Heidelberger Cod. Sal. XI, 4 (noch nicht online). Weitere Zuschreibungen referiert Jeffrey Hamburger in seiner Studie (in: Art de l'enluminure 53, 2015) über das Brevier Cod. brev. 113, wovon mir der Autor freundlicherweise Korrekturfahnen zugänglich gemacht hat.

http://www.art-enluminure.com/numero-53/un-premontre-purgatoire-livre-prieres-d-heinrich-osterreicher/un-premontre-purgatoire.38177.php#article_38177

Regina Cermann nennt in: Stadt, Schloss und Residenz Urach. Regensburg 2014, S. 64f. Anm. 54 für den im Bodenseeraum 1463/91 tätigen Buchmaler außer den von Stahl genannten Handschriften:

Zürich, ZB, Rh 9
Stuttgart, WLB, HB I 232
Bregenz, Landesmuseum, P 34 (Antiphonar, für das Damenstift Buchau am Federsee? um 1475/80)

Stuttgarter Königschlacher-Handschrift, Ausschnitt Bl. 40v

Zum Werk zusammenfassend:

https://books.google.de/books?id=hSnyPKXRsqIC&pg=PA38

Dass es keine weitere Verbreitung ergeben hat, erklärt Stahl 1998, S. 48f. schlüssig mit der Exklusivität der Handschrift, der Konkurrenz der Drucke von Megenbergs Bearbeitung und der geringen Attraktivität von Königschlachers verbum-de-verbo-Übersetzung.

Für die Belege zu Königschlacher ist von Stahl 1998, S. 29-35 auszugehen, wobei aber bei näherem Hinsehen eine wenig sorgfältige Arbeitsweise zu bemängeln ist.

Stahl konnte durch genaue Betrachtung der weitgehend, aber nicht vollständig identischen Notariatssignete den älteren Königschlacher vom Jüngeren (sicher sein Sohn) unterscheiden. Für den Älteren gibt Stahl eine Urkunde von 1428 an, die Signete für den Jüngeren, der sich Baccalarious nennt und daher mit dem Heidelberger Studenten gleichgesetzt werden darf, stammen nach ihm aus den Jahren 1472, 1480 und 1487. Aber zu 1472 gibt es gar keinen Beleg, gemeint ist wohl 1479.

Stahl hat zum Älteren 13 Urkunden von 1428 Juli 31 (siehe oben) bis 1449 August 25. Er hieß eigentlich Petrus Schmidmaier, war verheirateter Kleriker und stammte aus Ingolstadt (so 1428). Dass er Schulrektor in Riedlingen in der Urkunde genannt wird, verschweigt Stahl S. 31. Die Formulierung "siegelt mit seinem Notariatszeichen" ist irreführend, es handelt sich um eine Beglaubigung.

1435 ist er noch als Schulmeister in Riedlingen belegt. Diese Heiligkreuztaler Urkunde nannte Stahl im Verfasserlexikon, nicht aber 1998!

https://archive.org/stream/UrkundenbuchDesKlostersHeiligkreuztal2#page/n163/mode/2up

Nach der Geschichte des humanistischen Schulwesens 1 (1912), S. 247

http://hdl.handle.net/2027/uc1.b4519107?urlappend=%3Bseq=261 (US) amtierte er in Riedlingen aber noch 1438. Dies lässt sich durch die Urkunde 1438 November 3 (Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 15) bestätigen:

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-293705

Anschließend war Königschlacher Schulmeister in Saulgau (ab 1443 bei Stahl).

Stahl geht davon aus, dass ab 1463 der Heidelberger Absolvent, also der Sohn, als Notar und Schulmeister von Saulgau in den Urkunden erscheint. Methodisch schlüssig ist dies keineswegs, da das älteste von Stahl für den Sohn angeführte Notariatsinstrument aus dem Jahr 1479 stammt. Damals war er Schulmeister und Stadtschreiber in Waldsee (so noch 1487). Erstmals in Waldsee ist er in Stahls Material 1471 nachzuweisen. Nach der älteren Sekundärliteratur (Geschichte des humanistischen Schulwesens wie oben S. 45, 448) war er in Waldsee ab 1461 tätig (bis 1481).

Ohne Überprüfung darf Peter-Johannes Schuler: Notare Südwestdeutschlands. Textband. Stuttgart 1987, S. 243 Nr. 695 s.v. Königsschlachter (von Stahl nicht berücksichtigt!) nichts geglaubt werden! Bis auf Burgers Stadtschreiber habe ich alle Quellen des Sammelnachweises in Anm. 2 überprüft. Auch Wagners Gelehrtenschulen sind online:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp/periodical/pageview/5700872

Der Beleg für 1492 bei Schuler bezieht sich auf Vera Sacks Angaben zu einem handschriftlichen Formelbuch in einer Freiburger Inkunabel aus dem Stift Waldsee.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0024c_b1600_JPG.htm
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0024a_c0486_JPG.htm

Die dort genannten Akten berechtigen keineswegs ohne Autopsie zu einem Beleg 1492. Nach Joachim Fischer (RJKG 24, 2005, S. 198) stammt ein Notariatsinstrument Königschlachers über die Verpflichtungen des Johannes Flach in dieser Sammlung von 1478.

Einer Überprüfung bedarf auch Schulers Angabe, Königschlacher sei vor 1472 Stadtschreiber und Schulmeister in Ravensburg gewesen. Möglicherweise bezieht sich das auf das von ihm genannte Notariatsinstrument von 1472 im Stadtarchiv Ravensburg (U 149).

Nischik fand Königschlacher als Schulmeister in Waldsee 1467/82 in fünf Urkunden des Waldburg'schen Archivs in Wolfegg.

1463 Juni 21 ist Königschlacher noch Schulmeister zu Saulgau (ebenso noch 1465, Stahl 1998, S. 32f.) und Tochtermann des Saulgauer Bürgers Heinz Pur.
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-1123022

Bei Stahl fehlt der Beleg zu 1460 im Fürstenbergischen UB

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/5821620

und auch die Hedinger Urkunde von 1452:

http://hdl.handle.net/2027/hvd.hnmv1c?urlappend=%3Bseq=40

Zu ergänzen ist auch eine Erwähnung zu 1480. Damals "appellierte Abt Heinrich [von Schussenried] über Peter Kungschlacher, Schulmeister und Stadtschreiber zu Waldsee und kaiserlicher Notar, in Anwesenheit der Zeugen Ulrich Machner, Schreiber des Johannes Truchseß zu Waldburg, und Rudolf Spiegel, dessen Waibel, an Kaiser Friedrich."
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1147389

Wenn der Saulgauer Schulmeister PK bis 1465 belegt ist, der Schulmeister PK in Waldsee aber schon 1461 tätig war, dann könnte dies darauf hindeuten, dass Stahl mit seiner Trennung der Belege von Vater und Sohn falsch liegt. Man müsste das Notariatsinstrument Nr. 581 von 1462 aus den Buchauer Regesten (nicht bei Stahl) prüfen, ob es tatsächlich dem Jüngeren angehört.

[Volker Trugenberger verdanke ich einen Scan: Tatsächlich zeigt es das Signet des Jüngeren!]

Es ist methodisch nicht haltbar, wenn Stahl den Schnitt offenbar bei dem Baccalaureus-Examen des Jüngeren 1449 macht. Ohne Kenntnis der Ausfertigungen möchte ich derzeit eher vermuten, dass der jüngere PK gar kein Schulmeister in Saulgau war, die Belege für den Älteren also von 1428 bis 1465 reichen. Abgesehen vom Heidelberger Studium wäre der Jüngere, der Cantimpré-Übersetzer von 1472, ab 1461 in Waldsee greifbar (dort tätig bis 1487). Da jederzeit noch weitere Dokumente zu beiden Personen auftauchen können, sind solche Mutmaßungen aber nur mit äußerster Vorsicht aufzunehmen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterscheidung von Vater und Sohn könnten erhaltene Siegel sein. Stahl sagt dazu freilich nichts.

Zur Familie Königschlachers sei auf den Hinweis von Stahl 1998, S. 33 auf einen Wiener Studenten (1437) Johannes Künigslaher aus Riedlingen, examiniert 1439

http://www.univie.ac.at/archiv/artreg/AFA2%20nr%203233%20bis%209262.pdf (S. 123)

und auf Sacks Nachweis eines Bartholomäus aus Waldsee (1511 und öfter) aufmerksam gemacht.

#forschung


Verlagsmanager Jonathan Beck vom Beck-Verlag polemisiert gegen die Urheberrechtskritik der Netzgemeinde in der SZ:

http://www.sueddeutsche.de/digital/urheberrecht-die-doppelmoral-der-netzgemeinde-1.2572984

252 Jahre Beck-Verlag sind genug!

https://www.fosteropenscience.eu/sites/default/files/pdf/1474.pdf

http://blog.scopus.com/posts/scopus-to-launch-open-access-indicator-for-journals-on-july-29

http://library.maastrichtuniversity.nl/open-access-laid-down-in-dutch-copyright-act/

"Artikel 25fa

De maker van een kort werk van wetenschap waarvoor het onderzoek geheel of gedeeltelijk met Nederlandse publieke middelen is bekostigd, heeft het recht om dat werk na verloop van een redelijke termijn na de eerste openbaarmaking ervan, om niet beschikbaar te stellen voor het publiek, mits de bron van de eerste openbaarmaking daarbij op duidelijke wijze wordt vermeld."

http://digital.slub-dresden.de/id391216929-17820010/38

Conzens Gedicht Staufenberg erschien im Schwäbischen Musenalmanach 1782.

Zum Kontext der Staufertradition:

http://archiv.twoday.net/stories/6412734/

Zum Kontext des Schwaben-Diskurses:

http://web.archive.org/web/20120803015417/http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/schwabn.htm

Gunter Volz: Schwabens streitbare Musen. Schwäbische Literatur des 18. Jahrhunderts im Wettstreit der deutschen Stämme. Stuttgart 1986

https://lesewolke.wordpress.com/2015/07/20/gelesen-in-biblioblogs-29-kw15/

Präsentiert wird wöchentlich eine kleine Auswahl von Beiträgen aus der Bibliotheks-Blogosphäre. Archivalia ist häufig vertreten. Nicht nur deshalb: empfehlenswert.

Achtung: sommerlochbedingte Wiederholung von
http://archiv.twoday.net/stories/603122080/

BLB Karlsruhe St. Blasien 50

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/titleinfo/2925891

#fnzhss


http://blog.archiv.ekir.de/2015/07/20/mitgliedskarte-des-hilfsvereins-fuer-geisteskranke/


Über eine neue Studie über den Zitationsvorteil von Open-Access-Publikationen in der Wikipedia berichtet:

http://www.mittelstandswiki.de/2015/07/wikipedia-studie-mit-open-access-findet-forschung-mehr-verbreitung/

http://arxiv.org/abs/1506.07608

Manfred Knedlik: Leonhard Müntzer. Ein dichtender Kämmerer der Frühen Neuzeit in Amberg. Eine Edition, Regensburg: Friedrich Pustet 2013, 240 S., ISBN 978-3-7917-2528-4 wird rezensiert von Kai Bremer:

http://fnzinfo.hypotheses.org/422

"Leonhard Müntzer (1538–1588) entstammte einer bekannten Amberger Familie. Er verfügte über einige Lateinkenntnisse, scheint aber nicht studiert zu haben. Auch wenn sein Großvater bereits in der Stadtverwaltung tätig war, so kann man doch sagen, dass Müntzer erst durch die Einheirat in die Familie Kastner umfassenden Wohlstand und städtisches Ansehen erlangt hat, wie Knedlik überzeugend ausführt. Stadtkämmerer war Müntzer von 1567 bis in sein Todesjahr, als Ratsmitglied wurde er wiederholt zu einem der fünf Bürgermeister gewählt. Das alles veranschaulicht zugleich den Produktionskontext von Müntzers Literatur: Er ist ein typischer Gelegenheitsdichter der Frühen Neuzeit, der über hinreichend viel Bildung und Vermögen verfügte, um sich der Literatur hingeben zu können.

Formal gehorchte Müntzer dabei den Standards seiner Zeit, ohne dass er literaturgeschichtlich besonders Herausragendes vorgelegt hat. Es dominiert der Knittelvers. Humanistisch-spielerische Textsorten wie die genannten Akrosticha und Chronogramme stehen neben frommen, sowohl motivisch wie theologisch typisch lutherischen Textsorten.

Doch rechtfertigt all das schon eine Edition? Handelte es sich um einen Autor aus dem 17. Jahrhundert, müsste man mit Fug und Recht festhalten: wohl kaum. Immerhin gibt es – zumal in den Jahrzehnten nach Opitz’ Buch von der deutschen Poeterey – zahlreiche einigermaßen gebildete Protestanten wie Müntzer, die Gedichte vorlegten und die Konfessionalisierung damit kommentierten. Was ihn von diesen unterscheidet, sind in erster Linie die Überlieferungsträger, auf denen seine Lyrik zu finden ist. Aufgezeichnet hat er sie nämlich in zwei Rechnungsbüchern. "

Genauer: in zwei Rechnungsbücherserien. "Seit 1571 verfasste Müntzer Lyrik, Sinnsprüche, Gebete, Lieder und politische Zeitgedichte, die ganz überwiegend nicht gedruckt wurden und deshalb nur handschriftlich vorliegen. Sie finden sich verstreut in zwei Serien von Rechnungsbüchern, und zwar in den Amtsrechnungen der Stadtkammer sowie des "Gemeinen Almosens", die im Original im Stadtarchiv Amberg aufbewahrt werden. "
Johann Kirchinger in: http://www.sehepunkte.de/2014/03/24609.html

Siehe auch
https://www.bibliotheksforum-bayern.de/fileadmin/archiv/2014-3/eBook/index.html#36/z

http://www.oberpfaelzerkulturbund.de/cms/media/Festschriften/20.NGT/20.NGT_Seite47_53.pdf

http://www.oberpfaelzerkulturbund.de/cms/media/Festschriften/38.NGT/FS38_S_189_198_b.pdf

http://scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2015/07/17/schafft-die-wissenschaftlichen-fachzeitschriften-ab/

Zitat: "Die Praxis, wissenschaftliche Artikel nicht anhand ihres Inhalts zu beurteilen sondern anhand der Zeitschrift in der sie erschienen sind, hätte schon längst abgeschafft gehört!"

Siehe dazu auch:
http://digigw.hypotheses.org/1063

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2015/07#Genealogieforschungsstelle_Colmar

http://www.cdhf.net/fr/

Zum Projektstand:

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2015/07#DigiBib

Video des Vortrags von Susanne Dobratz:

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/open_access_fuer_monographien?nav_id=5680

http://winzen.hypotheses.org/351 berichtet, dass er die für teures Geld erworbenen Scans aus dem Bundesarchiv nicht online stellen kann, da die Kostenordnung für die “Einblendung in Onlinedienste je Reproduktion” 25,56€/Woche veranschlagt.

Die Kosten für eine Klage könnte man leicht mitttels Crowdfunding finanzieren. Die Aussichten sind aus meiner Sicht gut.

Bereits 2007 hatte ich an dem Kostentatbestand Anstoß genommen:

http://archiv.twoday.net/stories/4345664/

Speziell zum Bundesarchiv hatte ich 2008 etwas ausführlicher kritisch Stellung genommen:

http://archiv.twoday.net/stories/4939537/

(Alles ohne weiteres mit der Suchfunktion dieses Blogs auffindbar!)

1. Wenn das Bundesarchiv Rechteinhaber an urheberrechtlich noch geschützten Medien wie Fotos und Filmen ist, wäre eine privatrechtliche Nutzungsgebühr denkbar.

2. Einer Geltendmachung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kostenordnung steht jedoch die BGH-Entscheidung Topographische Landeskarten entgegen, denn auch hier geht es um die Einräumung privatrechtlicher Nutzungsrechte.

Volltext:
https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Topographische_Landeskarten

3. Archivalienscans sind nicht nach § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt.

http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
und zum Archivgut die Position von Polley, zitiert in:

http://archiv.twoday.net/stories/565877119/

In diesem Beitrag finden sich Nachweise für zahlreiche Stellungnahmen von mir zu dem hier verhandelten Problem.

4. Eine Rechtsgrundlage für die Gebührenpflichtigkeit ist weder dem Archivgesetz noch der als Rechtsverordnung erlassenen Benutzungsverordnung zu entnehmen.

5. Da anders als in anderen Archivbenutzungsordnungen kein Genehmigungsvorbehalt für die Nutzung und Weitergabe von Reproduktionen vorgesehen ist, dürfen die Scans an Dritte übermittelt werden (sofern keine Sperrfristen oder ein Persönlichkeitsschutz entgegensteht).

6. Öffentlich-rechtliche Gebührenordnungen können nur das Benutzungsverhältnis regeln, das nicht vorliegt, wenn ein Dritter, dem die Reproduktion übergeben wurde, das Archivgut veröffentlicht.

Zum einschlägigen Urteil des OVG Münster 2009 ist der Aufsatz von Michael Scholz zu konsultieren, den ich unter

http://archiv.twoday.net/stories/565877105/

besprochen habe.

7. Aber auch wenn der Nutzer das Archivgut veröffentlicht, wirkt die Position der Kostenordnung des Bundesarchivs wie ein unzulässiger Genehmigungsvorbehalt.

Zur Unzulässigkeit solcher Genehmigungsvorbehalten sind etliche Beiträge von mir durchzuarbeiten:

http://archiv.twoday.net/search?q=genehmigungsvorbehalt

8. Die Einblendungsgebühren sind prohibitiv und behindern die Wissenschaft, was der Bundesgesetzgeber nicht wollte.

Die amtliche Begründung für das Bundesarchivgesetz (BT-DS 11/498) von 1987 ist online. Zu § 6 heißt es:

"Die Einzelheiten der Benutzung einschließlich der
Erhebung von Gebühren bedürfen einer gesetzlichen
Regelung nicht. Die zur Regelung der Benutzung
notwendige Rechtsverordnung soll von dem
für das Bundesarchiv zuständigen Bundesminister
erlassen werden, der auch erforderliche Entgelte
festsetzen kann. Die Beteiligung des Bundesministers
der Verteidigung beim Erlaß der Benutzungsordnung
entspricht der bisherigen Praxis. Die Höhe
der Gebühren hat sich nach dem Personal- und
Sachaufwand, die die Benutzung dem Bundesarchiv
verursacht, zu richten.

Dabei ist darauf zu achten, daß sich die Gebührensätze
nicht nachteilig auf die Wahrnehmung der
Wissenschafts- und Informationsrechte auswirken."
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/004/1100498.pdf

Die zur Diskussion stehende Monatsgebühr bei Einblendung in Online-Dienste verstößt gegen die Vorgaben der amtlichen Begründung, da nicht jeden Monat ein Personal- und Sachaufwand entsteht.

9. Indem das Bundesarchiv nach eigenem Ermessen Archivgut veröffentlichen und sogar unter freie Lizenzen stellen darf, während Benutzer aufgrund der Kostenordnung keine vernünftige Chance dazu haben, verstößt es gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 GG).

Tausende Fotos des Bundesarchivs auf Wikimedia Commons - Frucht der beendeten Kooperation mit der Wikimedia-Foundation - stehen unter einer CC-Lizenz, ebenso wie die Digitalisate im Archivportal D (CC-BY).

http://archiv.twoday.net/stories/1022457762/

2004 schrieb ich in Archivalia:

"Die mehr als fragwürdige Anordnung von Reproduktionsgebühren insbesondere bei Online-Wiedergabe (jährliche Gebühr) durch das Bundesarchiv hat schon dazu geführt, dass eine Freiburger Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver auf Abbildungen verzichten musste. Mehr dazu in INETBIB 2002

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg09588.html

Bundesarchiv-Kostenverordnung von 2000
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/12.pdf

Ein Erlass für wiss. Zwecke ist danach nicht möglich.

Da die Kostenverordnung nur für das Benutzungsverhältnis gilt, ist eine Bindungswirkung hinsichtlich Dritter, die Archivgut reproduzieren, zu verneinen.

Dass diese Kosten-Ordnung mit höherrangigem Recht (BArchG) vereinbar ist, wage ich zu bezweifeln.

Kann das Bundesarchiv beliebig Archivgut nach eigenem Ermessen auf eigenem Server online frei zugänglich machen, müssen Wissenschaftler aber prohibitive jährliche Gebühren entrichten, so sind sowohl der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG) als auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit tangiert, da auf diese Weise de facto ein staatliches Forschungsmonopol zustandekommt, das es nicht geben darf bzw. das nur bei hochrangigen Gemeinwohlinteressen zulässig erscheint (z.B. "Eigenforschung" der Stasi-Unterlagenbehörde). Man wird dies als wesentliche Entscheidung einzuschätzen haben, die der Gesetzgeber hätte regeln müssen.

Es ist zu hoffen, dass irgendwann auf dem Verwaltungsgerichtswege eine Klärung zustande kommt."
http://archiv.twoday.net/stories/168920/

10. Gemeinfreies muss auch bei der Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Dieses Prinzip teilen die Zeichner der Europeana-Charta, die EU-Kommission, der europäische Gesetzgeber und der Bundesgesetzgeber. Daher ist die erhobene Gebühr auch kulturpolitisch abwegig.

Nachweise zuletzt in:
http://archiv.twoday.net/stories/1022460169/

In der Hauszeitschrift des Bundesarchivs "Forum" wurde 2013 ein Umdenken vorsichtig signalisiert:

Thekla Kleindienst / Bettina Martin-Weber: Neue Bedingungen für
die Nutzung und Weiterverwendung von Archivgut? Die geänderte europäische Richtlinie über die Weiterverwendung
von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie)
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/oeffentlichkeitsarbeit/fach-publikationen/forum2013_endfassung.pdf

Es ist an der Zeit, der Abzocke ein Ende zu bereiten. Durch eine Klage oder öffentlichen Druck (etwa durch eine Petition).

Update:
http://rivva.de/263406982

Bundesarchiv, Bild 183-21910-0004 / CC-BY-SA
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de

https://www.o-bib.de/issue/view/2015H2/showToc

Darin u.a.

Ulrich Hohoff: Wissenschaftliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare als Opfer der NS-Diktatur. Eine Übersicht über 250 Lebensläufe seit dem Jahr 1933
Teil 1: Die Entlassungen

Nach der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten waren 1935 und damit vor 80 Jahren bereits ein „Reichssportführer“ ernannt, der Deutsche Reichsausschuß für Leibesübungen (DRA) aufgelöst sowie die Turn- und Sportjugend in die Hitlerjugend eingegliedert worden. Im Januar 1935 legte Reichssportführer v. Tschammer und Osten Einheitssatzungen vor, welche die Vereine auf die „leibliche und seelische Erziehung“ ihrer Mitglieder „im Geiste des nationalsozialistischen Volksstaates“ verpflichteten.

„Verstöße gegen die Zwecke des Vereins, gegen die Anordnungen des Vereinsführers und gegen die Vereinszucht“ konnten mit Ausschluss geahndet werden. Die Durchsetzung des „Führerprinzips“ bis hinunter in die Vereine bedeutete aber noch nicht das Ende aller Maßnahmen zur Eingliederung des Sports in den nationalsozialistischen Staat. So sollten unter anderem die Fachverbände durch „21 Reichsämter“ ersetzt werden.

Sport war für den Nationalsozialismus aus vielen Gründen von besonderer Bedeutung. So gehörten Leibesübungen und körperliche Ertüchtigung zu den Grundpfeilern des nationalsozialistischen Erziehungsprogramms. Der gesunde und sportlich trainierte Körper galt außerdem nach der „Rassenlehre“ als ein Auslesekriterium. Deshalb war es naheliegend, Sport und Leibesübungen in das Gesamtsystem der Nationalsozialisten zu integrieren.

Kritische Analysen des dabei verfolgten Vorgehens beschäftigten sich bisher allerdings häufig nur mit den Vorgängen auf Führungsebenen der Turn- und Sportverbände. So wird in der Literatur zum Beispiel von einem Verbandstag berichtet, bei dem der bisherige Vorstand auf Antrag eines Funktionärs in SA-Uniform entlastet wurde. Die Versammlung dauerte danach nur wenige Minuten bis zur Benennung eines neuen „Verbandsführers“. Zum Abschluss wurden „stehend“ noch das Deutschlandlied und das Horst-Wessel-Lied gesungen.

Aussagekräftige Berichte über die Umsetzung der zentralen Vorgaben zur Gleichschaltung von Verbänden und Vereinen auf lokaler oder regionaler Ebene fehlen jedoch weitgehend. Dabei wären Darstellungen von großem Interesse, die sich nicht nur mit diesen Veränderungen beschäftigen, sondern zum Beispiel auch die Entwicklung in Betrieben, Schulen und nationalsozialistischen Organisationen thematisieren. Darüber hinaus müssten die Auswirkungen auf den Arbeitersport und auf die konfessionellen Sportverbände berücksichtigt werden.

Am Beispiel der Stadt Frankfurt hat sich Dr. Thomas Bauer (Sportmuseum Frankfurt) exemplarisch mit der Geschichte einiger bedeutender Vereine dieser Stadt während der NS-Zeit befasst. Die Aufsätze sind im Rahmen einer Internetpräsentation „Frankfurt 1933-1945“ (http://www.ffmhist.de/ffm33-45/portal01/portal01.php) erschienen, mit der die Stadt Frankfurt dazu beitragen möchte, die häufig verdrängte Geschichte der NS-Zeit transparent zu machen.

Die Überschriften der Beiträge lauten „Der Juden-Club an der Adickesallee“, „Rudersport im Nationalsozialismus“ und „Der braune Fußball – Eintracht und FSV“. In seinem Buch mit dem Titel „Wir waren die Juddebube“ befasst sich Matthias Thoma (Eintracht Frankfurt Museum) ebenfalls mit der Geschichte dieses Vereins während der NS-Zeit. Er verfolgt insbesondere die Schicksale jüdischer Mitglieder und untersucht die Methoden, wie die NS-Machthaber einen traditionell weltoffenen Verein unter ihre Kontrolle brachten.

Bedeutend breiter ist eine Ausstellung des NS-Dokumentations-zentrums der Stadt Köln (Appellhofplatz 23 -25) angelegt, die sich noch bis zum 4. Oktober 2015 umfassend mit der gesamten Sportentwicklung einer deutschen Großstadt während der NS-Zeit beschäftigt. Die Ausstellung mit dem Thema „Siegen für den Führer. Kölner Sport in der NS-Zeit“ geht differenziert auf die vielfältigen Aspekte der Eingliederung des Sports in den nationalsozialistischen Staat ein. Wegen der Parallelen zu der Entwicklung in anderen deutschen Städten wird ein Besuch dieser Ausstellung dringend empfohlen.

http://www.wgff.net/aachen/baltus.htm

"Herr Kurt Baltus pflegt seit einigen Jahren ein paar interessante Dateien mit Informationen für Familienforscher, speziell über den Raum Düren-Jülich, aber auch überregional. Er stellt freundlicherweise seine Sammlungen hier zum Download zur Verfügung. Sie können sich die Dateien im pdf-Format herunterladen.

Sehr interessant sind auch die Inhaltsverzeichnisse einiger regionaler geschichtswissenschaftlicher Zeitschriften als pdf-Dateien zum Download."

http://www.ruprechtfrieling.de/bye-bye-blog-de/

"Mehr als 100.000 Blogger sind von der Abschaltung der sich durch eine äußerst aktive Community auszeichnenden Gemeinschaft betroffen. [...] Nun wird das insgesamt zehnjährige Engagement von Bloggern der ersten Stunde in die Tonne getreten. Der Eigner der Plattform, die italienische Firma Populis, hält es bislang nicht einmal für erforderlich, die Plattform online zu halten, obwohl sie sich in der Vergangenheit gern aus dem Topf der EU bedienten: Unter dem Namen »BlogForever« wurde offiziell »für die digitale Bewahrung, Verwaltung und Verbreitung von Weblogs« getrommelt. Tatsächlich verschwindet Blog.de am 15. Dezember 2015 mit Mann und Maus im virtuellen Raum."

http://www.spiegel.de/panorama/leute/hitlergruss-video-mit-queen-royals-erwaegen-rechtliche-schritte-a-1044361.html

Ein mehr als 80 Jahre altes Video mit Queen Elizabeth II. hat in Großbritannien für helle Aufregung gesorgt: Darin ist die damals Siebenjährige zu sehen, wie sie zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Onkel, dem späteren König Edward VIII., den Hitlergruß zeigt. [...]

Der Verdacht, die Royals versuchten ganz bewusst, jede Verbindung des britischen Könighauses zum NS-Regime zu verschleiern, indem sie Dokumente zurückhalten, hat Historiker dazu gebracht, eine Öffnung der königlichen Archive zu fordern. Diese enthielten umfangreiche Briefwechsel zwischen Mitgliedern der königlichen Familie und NSDAP-Politikern sowie deutschen Aristokraten.

"Die königliche Familie kann ihre eigene Geschichte nicht für immer ausblenden", sagte Karina Urbach vom historischen Forschungsinstitut an der Universität London dem "Guardian". "Das ist Zensur. Zensur ist kein demokratischer Wert. Sie müssen sich ihrer Vergangenheit stellen." Sie selbst stamme aus Deutschland, "einem Land, in dem wir alle uns unserer Vergangenheit stellen müssen".

Urbach hat im Rahmen ihrer Forschungen jahrelang versucht, Zugang zu Dokumenten im königlichen Archiv zu erhalten, welche die Verbindungen zwischen Nazis und Royals erhellen können. Leider erhalte man "keinen Zugang zu irgendetwas Politischem nach 1918". Demnach habe es nach 1945 eine "großes Reinemachen" in den Archiven gegeben.

Vom Januar 2014 aus der Sicht von IANUS, einem Projekt zum Aufbau eines nationalen Forschungsdatenzentrums für die Archäologien und Altertumswissenschaften in Deutschland:

https://www.fosteropenscience.eu/sites/default/files/pdf/481.pdf

Ausstellung über Tapisserien des 16. Jahrhunderts aus dem Kunsthistorischen Museum Wien

http://www.khm.at/besuchen/ausstellungen/faeden-der-macht/


Vor allem in deutschsprachigen Raum wird die Eingangsseite eines Dokuments, das seine Metadaten enthält, in einem Repositorium mit dem englischen Begriff für Haustür bezeichnet.

https://books.google.de/books?id=JrZ2LJhgY2QC&pg=PA420 (Kongress 2007 mit Screenshot)
"Ebenso wie im Falle der EZB wird beim FH-Server auf eine Frontdoor, d.h. eine Eröffnungs-Seite, verzweigt." Bibliotheksforum Bayern 2000
https://books.google.de/books?id=ItjgAAAAMAAJ&q=%22frontdoor%22+server

Näheres über das Aufkommen dieser naheliegenden Bezeichnung ist mir nicht bekannt. Im englischsprachigen Raum scheint diese Begriffsverwendung eher wenig verbreitet zu sein.

Existiert eine Frontdoor, sollte man dort nach Permalinks suchen und diese zitieren.

http://archiv.twoday.net/stories/16539613/ (Empfehlung 3)

Existiert eine Frontdoor (aber ohne Permalinks), sollte man der Frontdoor als Zitier-Link den Vorzug vor dem PDF (Word-Doc usw.) geben.

Bei

http://www.kubon-sagner.com/opac.html?record=8062E

führt der Download-Link für das PDF zu einer nicht zitierfähigen temporären Adresse.

Repositorien-Manager sollten natürlich in jedem Fall Permalinks verwenden. Diese sollten aber auch in das PDF eingefügt werden, damit man von dem etwa via Google gefundenen PDF rasch zum Permalink kommt.

Meistens kann man die Frontdoor durch Kürzung der Adresse finden:

archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/542/1/Graf_Veitskapelle_1993.pdf

führt auf

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/542

Diese Seite enthält zwei Perma(nent)links, darunter:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/542

Das funktioniert NICHT in Freidok:

https://www.freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:5266/datastreams/FILE1/content

https://www.freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:5266/ ist eine interne Seite, keine Frontdoor mit Metadaten.

Um auf

https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/5266/

zu kommen, wo als einziger Permalink (anders als in Heidelberg) ein URN angegeben ist, muss man entweder das URL-Schema kennen oder in Google oder in Freidok nach den Metadaten oder der Nr. 5266 suchen.

Üblicherweise führen die Permalinks auf eine Frontdoor und kein PDF. Anders an der HU Berlin, wo es einen URN für eine HTML-Fassung und einen URN für das PDF gibt, aber keinen für eine Frontdoor. Die Zitationsempfehlung nennt den PDF-URN:

Dierks, Christian: Rechtliche und praktische Probleme der Integration von Telemedizin in das Gesundheitswesen in Deutschland; Habilitationsschrift, Humboldt-Universität zu Berlin, Medizinische Fakultät - Universitätsklinikum Charité , publiziert am 30.11.1999, urn:nbn:de:kobv:11-10021256

Abstract-Seite:
http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?lang=ger&id=20002

Nachteil einer Frontdoor ist, dass der Benutzer nicht direkt zum Volltext kommt, sondern erst auf eine zwischengeschaltete Seite geleitet wird.

Aus meiner Sicht überwiegen aber die Vorteile für Permalinks auf die Frontdoor:

- Auf der Frontdoor können mehrere Dateien verlinkt werden (z.B. Hauptwerk und Abbildungsteil separat)

- Auf der Frontdoor können unterschiedlichste Metadaten, die nicht alle dem Volltext selbst entnehmbar sind, gesammelt werden: Verknüpfungen mit anderen Dokumenten (z.B. Nachträgen) oder Webressourcen, Rezensionen, GND/ORCID, Abrufstatistiken usw.

- Manchmal wird die zitierte Literatur in der Frontdoor angeführt:

http://hdl.handle.net/10760/24848 (E-LIS)

- Die Frontdoor ist der geeignete Ort für Exportfunktionen in Literaturverwaltungsprogramme.

- Frontdoors erfordern kein Plugin (anders als PDF-Dateien oder die Djvus, auf die in den polnischen DLibra-Bibliotheken die Zitierlinks oft führen).

Wer auf den Volltext selbst verlinkt oder den Permalink auf diesen leitet, beraubt den Nutzer dieser nützlichen Funktionen bzw. bürdet ihm auf, einen Weg vom Volltext zur Frontdoor zu finden. Je nach Informationskompetenz wird dieser Weg begangen oder nicht begangen.

Update: Aus Australien meldete sich Jens Klump in der Repositorymanagement-Liste zu Wort:

Den Begriff "Frontdoor" habe ich noch nie gehoert. Das klingt fuer mich nach einer Wortschoepfung wie "Handy". Der im englischsprachigen Raum gebraeuchliche Ausdruck ist "Landing Page".

Bei persistenten Identifikatoren (PID) ist es heute gaengige Praxis, dass der PID zur Landing Page hin aufgeloest wird. Das Handle-System, und damit auch DOI, bieten die technische Moeglichkeit an, auf die Art der Anfrage zu reagieren. Das kann heissen, dass ein fuer Lesbarkeit duer Menschen ein HTML-Dokument ausgeliefert wird. Auf die Anfrage einer Maschine koennen hingegen, je nach Parameter der Anfrage, die Metadaten des referenzierten Objekts oder eine bestimmte Repraesentationsform des Objekts ausgeliefert werden. Diese Moeglichkeit wird bisher noch wenig genutzt, da die Betreiber von Repositorien konzeptionell noch oft die Emulation von Papierformen verfolgen, mit Menschen als alleinigen Nutzern.

Die Zitierform fuer den URI des Objekts ist die URL-Form des PID, also z.B. http://dx.doi.org/10.2218/ijdc.v10i2.379. Gerade in Faellen wo ein PID ohne globalen Aufloesungsdienst verwendet wird, wie z.B. bei URN, sollte unbedingt die URL-Form des PID verwendet werden.


frontdoor_qucosa Bei Qucosa steht der Begriff Frontdoor in der URL

http://afas-archiv.de/kommunalarchive.html

"Das Verzeichnis beruht auf einer empirischen Befragung die wir von Mitte 2014 bis Anfang 2015 unter allen deutschen Kommunalarchiven durchführten. Von den 1.456 Archiven, denen wir einen Fragebogen schickten, gaben 1.314 eine Rückmeldung: die Rücklaufquote betrug also rund 90 Prozent. In der Datenbank lassen sich die 415 Kommunalarchive abrufen, die sicher oder vielleicht über Materialien aus den Neuen Sozialen Bewegungen verfügen."

Via
http://www.siwiarchiv.de/?p=9903

"Mit einem Werk aus dem IOS erfolgte der Launch der innovativen Open Access-Reihe DigiOst. Konrad Clewings Edition der „Darstellung der Provinz Dalmatien nach der ämtlichen Bereisung in den Jahren 1832, 1833 und 1834" erschien im Mai 2015 online und als Print-on-Demand.
Der dalmatinische Gouverneur Wenzel Vetter Graf Lilienberg verknüpfte 1835 mit seinem ausführlichen Reisebericht über die von ihm verwaltete Provinz große Hoffnungen: dank seiner Lektüre durch den Adressaten, Kaiser Franz I. von Österreich, sollte im Lande und überhaupt in der habsburgischen Verwaltung vieles besser werden. Dalmatien blieb zwar dennoch eine im Gesamtstaat wenig beachtete und wenig einflussreiche Randregion. Die vorliegende Edition bietet aber tiefe Einsichten nicht nur in die örtlichen Verhältnisse, sondern auch in die Prinzipien, Praxis und Schwächen habsburgischen Verwaltens im Vormärz. Dank der Plastizität der Landesbeschreibung kann das Buch sogar noch Reisenden von heute zum Vergleich mit dem aktuellen Zustand Dalmatiens dienen."
http://www.ios-regensburg.de/en/news/archive/details/may/2015/roher-diamant-dalmatien-herausgegeben-von-konrad-clewing-erster-band-der-neuen-hybriden-reihe-digiost.html

Permalink:
http://www.kubon-sagner.com/opac.html?record=8062E

 

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