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Russia Today (sic) interviewt den Filmemacher von "Die dunkle Seite der Wikipedia":

https://deutsch.rt.com/35392/gesellschaft/interview-mit-filmemacher-markus-fiedler-die-dunkle-seite-der-wikipedia/

Der Abschlussbericht:

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2512.pdf

Zum Abschluss der GEWISS-Dialogforen zu Citizen Science in Deutschland findet am 4./5. Dezember 2015 ein Barcamp in Berlin statt. Kooperationspartner und Gastgeber ist Wikimedia Deutschland e.V.
Die Veranstaltung soll Menschen, die sich in den verschiedensten Citizen Science-Projekten engagieren, eine Plattform bieten, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen, sich zu vernetzen und neue Projektideen zu entwickeln. Weitere Informationen unter http://www.buergerschaffenwissen.de/barcamp.

Ergänzend zu:

http://archiv.twoday.net/stories/1022489549/

Wer sich mit diesem Projekt, von eher deutschsprachigen und lateinischen alten Drucken her kommend, befasst, stellt zunächst einmal fest, dass EEBO (in D verfügbar als Nationallizenz auch für private Nutzer nach kostenloser Registrierung) mit seinen 125.000 Titel tatsächlich ein Monopol hat.

Die üblichen Wege, ein Nicht-EEBO-Digitalisat zu ermitteln, versagen weitgehend, soweit man nicht Google Books, HathiTrust oder das Internet Archive direkt benutzt. Der KVK ist mit EEBO zugemüllt, um ein mögliches anderes Digitalisat zu finden, ist die Übersicht der Trefferliste unbrauchbar. Das gleiche Bild in den OPACs: Da es nicht ohne nähere Befassung mit Expertensuchen nicht möglich ist, analoge Exemplare oder Nicht-EEBO-Digitalisate zu finden, sieht man bei Suchen z.B. nach London und der Eingrenzung 16. Jahrhundert auf Anhieb nur Links auf den kommerziellen Anbieter.

Die Datenbank ESTC (480.000 Titel) ist weit von Open Data entfernt:

http://estc.bl.uk/

Einen Nachweis anderer Digitalisate als EEBO darf man dort nicht erwarten:

http://estc.bl.uk/S106508

Der GW weist zu dieser Chaucer-Inkunabel ein Digitalisat in Leeds nach:

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW04576.htm

Er kennzeichnet aber nicht die lizenzpflichtige Ressource beim Londoner Digitalisat (=EEBO). Auch der USTC hat nur Proquest:

http://ustc.ac.uk/index.php/record/500026

Eine größere Anzahl englischer Drucke vor 1800 sind in Oxford (erreichbar auch via Europeana) und der British Library (nicht in der Europeana!) online, desgleichen natürlich in Google Books und HathiTrust.

Die Verfügbarkeit von EEBO via JISC im Vereinigten Königreich und ein Desinteresse an nicht-englischer Literatur mag auch erklären, wieso englische Altbestandsbibliotheken so zurückhaltend bei der Digitalisierung sind. Außer Oxford und London gibt es nur digitale Mini-Bestände.

http://archiv.twoday.net/stories/1022465258/

Instruktiv zur Geschichte von EEBO:

http://folgerpedia.folger.edu/History_of_Early_English_Books_Online

Abgesehen von einzelnen Cimelien fehlt auch in den USA eine Massendigitalisierung älterer englischsprachiger Drucke - wohl aus den gleichen Gründen wie im UK.

Von allen ESTC-Drucken sind nur über 10.000 in HathiTrust:

http://babel.hathitrust.org/cgi/mb?a=listis;c=247770968

http://dp.la/ gibt keine korrekten Ergebnisse beim Zeitfilter 1400-1800 und er Suche nach Chaucer. Abgesehen von zwei Handschriften in Harvard beschränken sich die Nachweise auf HathiTrust (23) und das Internet Archive (5).

Sinnvolle Ziele sind aus meiner Sicht:

(1) Erstellung eines Gesamtkatalogs digitalisierter alter Drucke vor 1800 als Linked Open Data

Zu den Quellen siehe etwa mein Beitrag "Large Digital Libraries of Pre-1800 Printed Books in Western Languages"

http://archiv.twoday.net/stories/6107864/

(2a) Definition eines Kernbestands von wichtigen Titeln, der bevorzugt recherchiert und digitalisiert werden sollte

(2b) Schließen von Lücken durch Digitalisierung

Dabei können auch EEBO-Digitalisate verwendet werden, denn diese genießen keinen rechtlichen Schutz.

https://readingarchivestheacademy.wordpress.com/

Cox ist einer der führenden Archivtheoriker in den USA.

"Proquest unleashed a major storm of outrage this week, first canceling and then restoring the Renaissance Society of America's EEBO subscription. Ellen Wexler covered the story for the Chronicle, and her piece contains good comments by Bethany Nowviskie, among others. Wesley Raabe asked librarians or scholars to consider posting their institutional purchase costs, to provide some transparency in EEBO pricing. Mitch Fraas pointed out the Hathi Trust ESTC collection, which currently contains more than 10,000 scanned titles. John Overholt, writing on Medium, argues "Together, we can FrEEBO," maintaining—quite correctly—that even with the walkback, "we ought to take this as a wakeup call. There is literally no reason for these centuries-old books to be the monopoly of a commercial publisher who owns not a single one of them." Let's make it happen."

http://philobiblos.blogspot.de/2015/11/links-reviews.html

Die Aussicht auf ein FrEEBO fasziniert auf Twitter viele:

https://twitter.com/hashtag/freebo?f=tweets&vertical=default&src=hash

Update: Zu freien Alternativen siehe auch

http://hfroehli.ch/2015/10/29/ways-of-accessing-eebotcp/

http://archiv.twoday.net/stories/1022490217/

http://archiv.twoday.net/stories/1022495582/

http://rundfunkundgeschichte.de/artikel/zur-situation-der-rundfunkarchivierung-in-deutschland/

Siehe auch

Quellen zur Geschichte der Göppinger Oberhofenkirche (1439, 1447)
aus dem Lehenkopialbuch Konrads von Weinsberg und dem Weinsberger Archiv, in: Hohenstaufen/Helfenstein. Historisches Jahrbuch für den Kreis Göppingen 2 (1992), S. 55-73
Online (Scan mit OCR):
http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10330

Der Artikel möchte auf fünf Schriftstücke aufmerksam machen, die dank der Überlieferungsbildung des bekannten Erbkämmerers Konrad von Weinsberg erhalten geblieben sind. Vier davon betreffen die Umwandlung eines weinsbergischen Lehens in Eigen, nämlich des Zehntanteils in Holzhausen bei Eschach (Ostalbkreis) im Jahr 1439; ein Schreiben von Vogt und Gericht zu Göppingen von 1447 bezieht sich auf den im Gegenzug für Konrad von Weinsberg auszurichtenden Jahrtag in Göppingen. Die fünf Schriftstücke sind im Anhang S. 65-69 aus dem Weinsberger Lehenkopialbuch Generallandesarchiv Karlsruhe 67/1663, Bl. 136v-138v ediert. Es wird auch auf die Genealogie des Gmünder Stadtgeschlechts von Rinderbach eingegangen und auf Lehenswesen und Schriftlichkeit der Herren von Weinsberg, die im Gmünder Raum über einigen Besitz verfügten (abzuleiten von ihrer Herkunft aus Lindach bei Schwäbisch Gmünd).

Zu Konrad von Weinsberg:
http://archiv.twoday.net/stories/11585501/
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100951279

Göppingen - Oberhofenkirche.jpg
"Göppingen - Oberhofenkirche" by Anonymous - private collection of Wolfgang Sauber (Xenophon). Licensed under Public Domain via Wikimedia Commons.


Einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1979, S. 142-155

http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10328

Scan mit unkorrigierter OCR. Auf S. 155 befindet sich der Beitrag: Klaus Graf: Nochmals: Die Herren von Stubenberg (zu meinem Aufsatz im einhorn-Jahrbuch 1978).

Der Beitrag vermutet einen Herrenhof an der Stelle des Dominikanerklosters (heute: Prediger) in Schwäbisch Gmünd als mögliche Wurzel der Stadtwerdung. Neben der Auswertung der chronikalischen Überlieferung werden topographische Erwägungen angestellt. Später wurde die an das Kloster anknüpfende Jägerhaus-Tradition auf das Haus Marktplatz 34 übertragen.

Weitere Beiträge zur Topographie von Schwäbisch Gmünd von mir:
http://archiv.twoday.net/stories/16573888/

Hartmut Hegeler machte in der von mir administrierten Mailingliste Hexenforschung auf einen "Hexenteller" aufmerksam, der 2009 in der Sendung "Kunst & Krempel" präsentiert worden war.

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A1=ind1510&L=hexenforschung

Detailreicher Zinnteller mit der Inschrift: "Anno Domini 1712, den 13. Aprilis, wurde in der freien Reichstadt Schwäbisch Gmünd Ursula Pfeiffer, genannt Messmer Ursel, dem peinlichen Gericht als Hexe übergeben und zum Feuer verurteilt." Im Tellerrund ist die eingravierte Darstellung einer Hexe, die auf einem Scheiterhaufen steht, neben ihr zwei Vertreter der Stadt. Die Hexenverbrennungen sind ein Phänomen der frühen Neuzeit um das sich bis heute viele Mythen ranken. Die Gravur wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als Porzellangeschirr in Mode kam, ergänzt, damit der Teller zur Zierde an die Wand gehängt werden konnte. Der Teller ist älter, die Marken sind verschlagen, er stammt vermutlich aus dem späten 18. Jahrhundert.

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kunst-und-krempel/schatzkammer/zinn/schatzkammer-zinn-hexenteller100.html (auch Bildquelle)

Ungeachtet der Einwände von Dietmar Nix zögere ich nicht, von einer Fälschung zu sprechen. Ein paralleles Stück wäre mir nicht bekannt. Wie auch das Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd bestätigte, gab es eine solche Hinrichtung nicht. Die letzten Opfer forderte die Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd am Ausgang des 17. Jahrhunderts (1684).

Mit den Quellen zur Schwäbisch Gmünder Hexenverfolgung habe ich mich seit mindestens 1980 befasst. Die erste Publikation zum Hexenthema von mir erschien vor 35 Jahren, in der Gmünder Tagespost Nr. 153 (S) v. 6. 7. 1980. Die bisher umfangreichste Studie zu den Gmünder Verfolgungen habe ich 1994
vorgelegt, die übrigens seit dieser Woche auch online einsehbar
ist:

Klaus Graf: Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd. In:
Hexenverfolgung. Beiträge zur Forschung - unter besonderer
Berücksichtigung des südwestdeutschen Raumes, hrsg. von
Sönke Lorenz und Dieter R. Bauer (= Quellen und Forschungen
zur europäischen Ethnologie 15), Würzburg 1995, Seiten
123-139
http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10331

Zusammenfassung 2004 in: Wider alle Hexerei und Teufelswerk (2004), S. 437-442

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-80310

In der Gmünder Tageszeitung erschien 1834 eine Hexen-Fiktion,
siehe

Klaus Graf: Viergötterstein oder Bildstock? Ein angeblicher
"Hexenstein", bezeugt im Gmünder Intelligenz-Blatt 1834.
In: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 2004, S. 161-168

Der Eintrag wird zitiert hier:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0109&L=HEXENFORSCHUNG&P=R1885&I=-3

hexenteller

Das http://archiv.twoday.net/stories/6360759/ angezeigte PDF mit OCR ist aus dem Netz genommen worden und nur noch auf

http://web.archive.org/web/20131204141420/http://www.hlb-wiesbaden.de/media/File/altbestand/Zedler-Handschriften.pdf

zugänglich.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bav_pal_lat_964

Die Handschrift ist zwar kein Autograph, steht aber Trithemius sehr nahe, denn Rom, BAV, Cod. Vat. Pal. lat. 964, Bl. 3 r–189 r wurde 1528 abgeschrieben von Frater Petrus in Sponheim für Herzog Johann von Bayern.

Leider nicht verlinkt ist die moderne Beschreibung von 1999:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/walz1999/0137

Lehmann in seinen "Merkwürdigkeiten" 1961, S. 36 nennt die Handschrift irrig als Abschrift der Hirsauer Chronik des Trithemius.

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/b/b004086.pdf

Als Abdruck liegt bisher nur vor die Ausgabe von Marquard Freher 1601 vor (Opera historica Bd. 2, S. 236-435).

http://www.dilibri.de/rlbdfg/content/pageview/385335

Eine deutsche Übersetzung legte Carl Velten 1969 vor (Selbstverlag).

Zum Inhalt der mit dem Jahr 1509 endenden Chronik des Klosters Sponheim ist zu vergleichen Klaus Arnold in seiner exzellenten Trithemius-Monographie (2. Auflage 1991), nun auch online:

http://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/26756704/arnold-trithemius-1991/159

Siehe auch

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04456.html

ÜBERLIEFERUNG NACH KLAUS ARNOLD

Klaus Arnold gibt im VL Humanismus 2 (2013), Sp. 1089-1121 die derzeit maßgebliche Überlieferungsübersicht. Zitiert nach der Verfasserdatenbank und angereichert mit eigenen Hinweisen, die jeweils unter dem Text von Arnold stehen. Weggelassen ist die bereits oben genannte vatikanische Handschrift. Die Nummerierung stammt von mir.

[1] Würzburg, UB, M. ch. f. 126, 4 r–124 r (Autograph; endet 1509 mit S. 432 der Opp. hist.)

Der Handschriftenkatalog

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0083_b110_JPG.htm

registriert im letzten Teil erhebliche Unterschiede zur Druckausgabe.

[2] München, [BSB,] Cgm 2845 (um 1633)

Gern wüsste man, wo in dem 951 Seiten umfassenden Dossier zur pfälzischen Geschichte vom 15. bis zum 18. Jahrhundert (so Birgit Studt: Späte Handschriften, S. 284f.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-43922 ) das Werk des Trithemius steht. Unzulängliche Inhaltsangabe von Schmeller

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008214/image_327

[3] Giessen, UB, Cod. 573 (17./18. Jh.)

Nach Adrian S. 175

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3169/

auf Bl. 2r-21v nur ein Auszug (bis Ausgabe S. 248)

[4] Brno (Brünn), Státni Archív, Nemecky Historicky Spolek, Cod. 491 (17. Jh.)

Ich war nicht imstande, hier ohne tschechische Sprachkenntnisse etwas Näheres im Netz herauszufinden. Es scheint sich um einen Bestand eines historischen Vereins zu handeln.

[5] El Escorial, Real Monasterio de San Lorenzo el Escorial, Cod. G II 8 (Anfang 16. Jh.)

Katalog von 1911

http://www.archive.org/stream/catlogodelosc02escouoft#page/244/mode/2up

Wesentlich ergiebiger als der von Arnold: Trithemius 2. Auflage 1991 S. 245

http://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/26756704/arnold-trithemius-1991/257

mit falscher Seitenzahl 258 genannte Dreizeiler im Neuen Archiv 6 (1880), S. 248.

http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN345858530_0006|log27&physid=phys262#navi

Der moderne OPAC des Escorial hat keine Permalinks, enthält aber eine Beschreibung nach dem alten Katalog von 1911 und bestätigt die Datierung Anfang 16. Jahrhundert

http://rbme.patrimonionacional.es/ (Suche nach Trithemius)

Schon Paul Lehmann gab in seinen "Merkwürdigkeiten" 1961 die Datierung und vermutete mit Fragezeichen sogar ein Autograph (S. 30).

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/b/b004086.pdf

[6] Karlsruhe, Bad. LB, Cod. R 4, 1r–325 r (16. Jh.)

Rastatt 4 ist noch nicht online. Der Einband ist 1573 datiert, was einen Terminus ante quem für die Entstehung der Handschrift liefert: nicht nach 1573.

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/4121

[7] Hamburg, SUB, Cod. hist. 60, 18 r–410 r (2. H. 16. Jh.)

Die Hamburger Handschriftenkataloge sind bekanntlich nicht online. Hier Brigitte Lohse 1968. Früher eine Uffenbach-Handschrift. Nachweise bei Kristeller:

https://books.google.de/books?id=5uNKg6KXbxsC&pg=PA553

[8] Stuttgart, Württ. LB, Cod. hist. fol. 398 (16. Jh., aus Großkomburg)

Katalog Heyd:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/264960

Die Datierung kann mittels der Wasserzeichen auf ca. 1576/78 präzisiert werden.

http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE8100-CodHist2398_999

[9] Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibl., Cod. Fol. 80, 1r–301r (17. Jh.)

Nach Bushey

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0568_b205_jpg.htm

schon um 1600. Text weiche von der Ausgabe ab. Der Text endet nach dem Weimarer Katalog erst Bl. 301v.

[10] Darmstadt, ULB, Cod. 1406, 1r–67 r (17. Jh.)

Zu dieser Handschrift gibt es nichts online.

[11] Wien, ÖNB, Cod. 3381, 90 r–91v (16. Jh., Auszug)

Dies ist zweifellos das spannendste Exzerpt. Bei

http://manuscripta.at/?ID=12270

und in der Handschriftendokumentation fehlt die wichtigste Studie zu diesem Band, nämlich die von König in den Forschungen zur deutschen Geschichte 1880

https://archive.org/stream/ForschungenZurDeutschenGeschichte20/ForschungenZurDeutschenGeschichte20-1880#page/n63/mode/2up

Nicht wesentlich über König hinaus führt Markus Müller: Spätmittelalterliche Bistumsgeschichtsschreibung (1998), S. 19, 23f.

Unergiebig und fehlerhaft ist:

http://www.geschichtsquellen.de/repPers_100947298.html

Insbesondere der Hinweis auf FWE Roth, der nichts Eigenes beisteuert, ist verfehlt.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a5/Roth_deutsche_geschichtsblaetter.pdf (S. 72)

Es wäre an der Zeit, den Codex ohne die Vorurteile des 19. Jahrhunderts zu beleuchten, denn der "Jacobus de Moguntia historiographus", der im wesentlichen den Band bis 1522 schrieb (nicht nur die Mainzer Chronik " Chronicon urbis Moguntinae ab a. 399 usque ad a. 1514" ist ein Autograph!), war einer der "reisenden Historiker" (Eheim über Sunthaim) der Maximilianszeit, denn er weilte offenbar zu Quellenstudien in den Benediktinerklöstern Ettal 1500 und Weingarten 1509. Schon die Übersicht aus den "Tabulae" zeigt die Fülle der alten Quellen, die er sich verschafft hatte. Die ÖNB folgt Krämers Handschriftenerbe hinsichtlich der Provenienz Mainz St. Jakob OSB.

Bei Krämer heißt es in der Rauner-Datenbank (erweitertes Handschriftenerbe):

s. XVI. Jacobus de Moguntia, Chronicon s Wolfgang Trefler. Lit: *Schillmann, S. 6; B. Bischoff, mündlich.

Schillmann führt nicht weiter:

https://archive.org/stream/BeihefteZumZentralblattFuerBibliothekswesen43#page/n13/mode/2up

Die Handschrift enthält ein Stück von Wolfgang Trefler, aber dieser 1521 gestorbene Bibliothekar und Literaturhistoriker des Mainzer Jakobsklosters kann ja nicht der Hauptschreiber sein. Ausgeschlossen ist es freilich nicht, dass er Einträge im Codex gemacht hat.

Die mündliche Mitteilung Bischoffs könnte sich auf die Provenienz oder den Schreiber Trefler bezogen haben. Mit dem Jakobsberg und der Zeit um 1520 kommen wir aber in allernächste Nähe des Jakobsberger Mönchs Hermann Piscator (gestorben 1526), der wie Jacobus historiographus an einer Chronik der Stadt Mainz schrieb. Uta Goerlitz hat in ihrer Studie "Humanismus und Geschichtsschreibung" den Wiener Cod. 3381 nur im Quellenverzeichnis genannt, aber nirgends sonst zitiert, obwohl diese Handschrift für ihre Arbeit außerordentlich wichtig gewesen wäre!

Nicht ausschließen möchte ich, dass "Jacobus" ein Pseudonym ist. Dass ein geschichtsbewusster Benediktiner des Jakobskloster der Sammler der Wiener Handschrift ist, ist eine Vermutung, die mich durchaus anspricht. Zu tollkühn wäre zum jetzigen Zeitpunkt ohne genauen Vergleich mit dem immer noch ungedruckten Werk von Piscator eine Identifizierung mit Piscator.

Goerlitz S. 243-245 stellt die Sponheimer Chronik des Trithemius als eine der Hauptquellen des Piscator vor und betont, dass es wohl schwierig gewesen sei, an ein Exemplar des Werks zu kommen. Angesichts der engen Beziehungen zwischen dem Mainzer und dem Sponheimer Kloster wird man diese Schwierigkeit nicht überschätzen dürfen. Nun war aber die Sponheimer Chronik nach Königs Feststellungen auch eine Hauptquelle für "Jakob von Mainz", der sogar den Prolog seines Werks von Trithemius geklaut hat.

Goerlitz hat zwar eine Reihe von Themen aus ihrer Piscator-Arbeit ausgebaut, aber auf Cod. 3381 ist sie meines Wissens nie zurückgekommen. Wenn die Hypothese zutrifft, dass die Wiener handschrift aus St. jakob stammt und "Jacobus" nicht identisch mit Hermannus ist, schrieben um 1500 zwei höchst quellenkundige Benediktiner in diesem Kloster gleichzeitig an einer Mainzer Geschichte. Weitere Erforschung ihres Verhältnisses ist dringend erwünscht!

[12] Karlsruhe, Generallandesarchiv, Abt. 65, Nr. 661 (17. Jh.: Extractus e Trithemii Chronico Sponheimensi, nach dem Druck).

Nach Klein S. 234 17./18. Jh.

https://books.google.de/books?id=W_BRwrSennUC&pg=PA234

[13] Dt. Übers.: München, Clm 1824, 43 r–90 v (Auszüge, 17. Jh.).

Alter Katalog:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008251/image_303

NICHT BEI ARNOLD:

[14] Berlin, SB, Ms. lat. fol. 310

Johannes Trithemius: Chronicon Sponheimense. Mit Ergänzungen bis 1526 (Druckabschrift). 1. Drittel 17. Jh. · II + 290 Blatt · 33 × 20,5 · Rheinland. Provenienz: Franziskanerkloster Maria von den Engeln Brühl.

Beschreibung:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31278424

Zu den Wasserzeichen:

http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE0960-Mlf310_Ir (und weitere)

[15] Karlsruhe, Generallandesarchiv, Abt. 65, Nr. 237, Bl. 27r-50v

Auszüge 18. Jahrhundert (wahrscheinlich Druckabschrift). Siehe Klein S. 226

https://books.google.de/books?id=W_BRwrSennUC&pg=PA226

[16] Zweibrücken, [Bipontina, Hs 12 B]

https://books.google.de/books?id=EfsVAQAAIAAJ&q=trithemius
(bzw. Suche nach Sponheimense)

Das PDF aus Svensson hat die Bipontina wieder aus dem Netz geworfen, und ich finde die alte URL nicht, um im Internet Archive danach zu fahnden. Die es ersetzende HANS-Datenbank ist offline!

[Nachträglich fand ich:

http://web.archive.org/web/20070610110758/http://217.198.244.66:8080/hans/bipontina-svensson-katalog.htm

Hs 12 B Johannes Trithemius: Chronicon Sponheimense, lat.

Abschrift, evt. im Auftrag des Pfalzgrafen Karl zu Birkenfeld. Druck: TRITHEMII OPERA HISTORICA, ED. MARQUARD FREHER. BD. 2. FRANKFURT A. M. 1601. S. 236-435. Letzter Paragraph dieser Hs unterscheidet sich vom Druck: (203r-203v) steht Anno 1526 Nicolaus abbas Sponheimensis […] praesentibus notariis & testibus incepere statt MDXXVI / De Johanne […] Dei nomine incepit. Zum Verf. Wegele, in: ADB 38 (1894) S. 626-630.

16. Jh., letztes Drittel · 203 Bl. · 31,5 × 21 · Mehrere Hände · Koperteinband d. Zeit, darin nicht identifizierbare hs Fragmente d. 16. Jh.s · Aus der Bibliothek des Pfalzgrafen Karl in Birkenfeld, (1r) undatierter Besitzeintrag, VD innen Zur furstl. bibliothec Birckenfeld gehorig. Z. T. antikatholische Randglossen (VD innen, fol. 70r, 159r). Katalog Birkenfeld Hist 2° 62, Katalog 1829 Nr. 821." ]

ZUSAMMENFASSENDE BEMERKUNGEN

Vom beginnenden 16. Jahrhundert bis zum 18. Jahrhundert wurde die Sponheimer Chronik aus landesgeschichtlichem und allgemein historischem Interesse abgeschrieben und exzerpiert. Es gab womöglich mehr Druckabschriften in der Überlieferung des 17./18. Jahrhundert, als oben vermerkt, denn Arnold dürfte nicht jeden Textzeugen daraufhin überprüft haben. Mit zunehmender Erschließung der stiefmütterlich behandelten frühneuzeitlichen Handschriften, die mir hier besonders am Herzen liegen, dürfte sich die Zahl der Handschriften (oben: 16) noch erhöhen lassen.

Textkritischen Wert haben neben dem Autograph wohl nicht nur die ältesten Handschriften im Escorial und in der Vaticana, wie der Hinweis auf Abweichungen vom Druck bei der um 1600 datierten Weimarer Handschrift nahelegt.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die frühe Rezeption der Sponheimer Chronik um 1520 in Mainz bei Hermann Piscator und "Jakob von Mainz".

#forschung

#fnzhss


Fragt:

http://djgd.hypotheses.org/915

Weil das Göttinger DigiWunschbuch mit 35 Cent pro Seite überteuert ist, siehe

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife

Weil die Göttinger Stümper immer noch nicht gelernt haben, wie OCR geht.

Weil das Schließen von Lücken im Gesamtbestand frei zugänglicher Digitalisate ein kostenloser Service sein sollte:

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife#Kostenfreie_Digitalisierung

http://archiv.twoday.net/stories/434207182/

"If those of us interested in books (and other things) as artifacts, not just vessels for an abstract text (or other meaning) have learned, often by sad experience, it’s that we can’t tell what aspects of a physical object and its pieces and their relationship may turn out to be of value in reconstructing the historical record and better understanding what went on in the past.

One of the best examples of this is provided by a courageous publication by Nicholas Pickwoad, "Swaffham revisited: A review of the earlier conservation of books in the Swaffham Parish Library,” in which he examines work he had done twenty years previously and documents what rebinding and other conservation work had destroyed or obscured. The work he did was perfectly acceptable at the time, indeed recommended practice. The essay should be read by all curators who think of rebinding old books, or otherwise altering historical artifacts, as well as anyone else interested in the preservation of artifactual evidence. Happily, the essay is available on the internet: http://iada-home.org/ta99_097.pdf "

John Lancaster in EXLIBRIS-L

See also

https://www.academia.edu/1834228/_Physical_Evidence_and_Manuscript_Conservation_A_Scholars_Plea_

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38516

Martin Haspelmath fordert diamantenen Open Access, der frei für Leser und Autoren ist, also ohne APCs:

http://www.frank-m-richter.de/freescienceblog/2015/10/28/how-to-switch-quickly-to-diamond-open-access-the-best-journals-are-free-for-authors-and-readers/

"So this is what scholars want, and what the world needs: diamond open access for the best journals, funded in a stable way by science funders, with private companies providing lower-level technical services."

ich unterstütze das, denn Grün OA ist zu wenig akzeptiert (Repositorien sind zu leer), er hat ein Zeitproblem (Embargos!) und ein Formatproblem (version of records sind kaum möglich). Bei OA geht es um wissenschaftliche Chancengleichheit. Goldener OA ist zu teuer und etabliert eine neue Ungleichheit. Vor allem in den geisteswissenschaften gibt es noch kaum renommierte Publikationsmöglichkeiten in der eigenen Sprache.

Die British Library hat aus Anlass von Halloween in ihren prächtigen Handschriftenbeständen gekramt.

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2015/10/things-that-go-bump-in-the-night.html


http://lbz.rlp.de/fileadmin/lbz/LBZ/Publikationen/2015-10-15-broschuere-kulturgut-in-gefahr2015.pdf

http://blog.historikerverband.de/

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/welfenschatz-raubkunst-oder-fehlinvestition-13885444.html

"Zwei Nachfahren Frankfurter Kunsthändler haben Ansprüche auf den Welfenschatz erhoben. Sie wollen die bedeutenden Reliquien nach Amerika holen und einzeln verkaufen. Der deutsche Staat wehrt sich." Zu Recht.

Die Stiftung habe in Washington schlechte Karten, unkt die WELT

http://www.welt.de/kultur/article148266658/Preussen-Stiftung-kaempft-weiter-um-den-Welfenschatz.html

http://archiv.twoday.net/search?q=welfenschatz

Kuppelreliquiar 01 KGM.jpg
Kuppelreliquiar 01 KGM“ von User:FA2010 - Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.


Eine etwas zu plakative Überschrift, zugegeben.

http://derstandard.at/2000024733326/Widerspruchsrecht-zur-Verwendung-von-Internet-Daten-verfassungswidrig?ref=rec

"Das geltende Recht, gegen eine Aufnahme von persönlichen Daten in eine Datenbank jederzeit ohne Begründung Widerspruch einlegen und eine Löschung der Daten verlangen zu können, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis festgestellt, dass dieses Widerspruchsrecht gegen das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt.

Der VfGH argumentiert, dass man damit nämlich auch unterbinden könnte, dass es beispielsweise zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Tätigkeit eines Politikers auf einer Internetseite kommt. Das Höchstgericht setzt ein Frist zur Reparatur des Gesetzes mit 31. 12. 2016."

Urteilstext:

https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/1/6/7/CH0003/CMS1446106986139/widerspruch_daten_g264-2015.pdf

"§ 28 Abs. 2 DSG 2000 ist wegen Verstoßes gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK als verfassungswidrig aufzuheben." Es gibt "Fallkonstellationen, in denen – mangels Anwendbarkeit des § 48 DSG 2000 – das Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 ausgeübt werden kann und eine unbedingte Löschungsverpflichtung des Auftraggebers bewirkt, obwohl Art. 10 EMRK die Durchführung einer Interessenabwägung gebietet".

Die 24 lateinischen Verse (Vers 1: "Hic iacet albertus qui theutonus alter achilles") wurden in eine Inkunabel der UB Liverpool eingetragen, auf dem auf dem hinteren Buchdeckel eingeklebten Nachsatzblatt. Signatur: SPEC Inc.Ryl.59.

Beschreibung:

http://library.liv.ac.uk/record=b1482663~S3

Ich habe auf das Stück schon im Februar 2014 aufmerksam gemacht,

http://archiv.twoday.net/stories/706565980/

aber erst jetzt hat die Bibliothek freundlicherweise meine Anregung aufgenommen, einen Scan ins Netz zu stellen:

http://www.liv.ac.uk/library/sca/highlights/images/Inc.Ryl-59-6.jpg

Der Band kam über Thomas Glazebrook Rylands (1818 -1900) nach Liverpool und trägt sein Wappen und die Devise "Dum spero spiro". Abbildungen solcher Besitzkennzeichen von Rylands:

https://armorial.library.utoronto.ca/stamp-owners/RYL002

Zuvor gehörte die Inkunabel - Augustinus: Opuscula. Straßburg: Martin Flach 11. August 1491, GW 2868

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW02868.htm

nicht einem Eulemann, wie die Beschreibung der UB Liverpool liest ("'Ex libris J.G.H. Eulemann, Hannoviae 1840'"), sondern dem bekannten Inkunabelsammler Friedrich Culemann in Hannover. Die meisten seiner Inkunabeln wurden im Februar 1870 bei Sotheby's versteigert. Google hat ein Exemplar des Katalogs mit Angaben zu Ersteigerern und Preisangaben der Bodleiana ins Netz gestellt. Es handelt sich um die Nr. 149.

https://books.google.de/books?id=1WVbAAAAQAAJ&pg=PA15

Nachweise zu Culemanns einstigem Inkunabelbesitz finden sich bei Paul Needham:

http://ipi.cerl.org/cgi-bin/search.pl

In der frühen Neuzeit gehörte das Buch dem Benediktinerkloster St. Peter in Erfurt: "Liber regalis Monasterij S. Petri Erfordiae". (Auch zu dieser Provenienz siehe Needham).

Ohne Fotos lässt sich nicht sagen, was es mit dem Besitzeintrag A ...[?] Johanne Z[?]ermeza Abbate 1571' (?, Abt Johann Zenner vom Petersberg 1571-1584), weiteren handschriftlichen Einträgen, unter anderem ein Briefwechsel zwischen Charles VIII. von Frankreich (gestorben 1498) mit Venedig, und dem nicht identifizierten Blatt aus einem Druck des Leipziger Druckers Gregor Böttiger auf sich hat.

Vermutlich wurde das 24 Verse umfassende lateinische Epitaph, das sich laut Überschrift auf einen im Jahr [1]500 gestorbenen Dux Albertus von Sachsen bezieht, in Erfurt eingetragen. Albert der Beherzte wird als deutscher zweiter Achilles und "stupor orbis" gerühmt.

Als zweiter Achilles galt Enea Silvio Piccolomini Albrecht Achilles von Brandenburg:

https://books.google.de/books?id=CeUaAAAAYAAJ&pg=PA552

Daran erinnerte Konrad Wimpina 1513:

https://books.google.de/books?id=OS_Jm39gL6sC&pg=PA28

Erwähnt werden auch Kriegstaten Alberts (vor Neuss in den Burgunderkriegen gegen Karl den Kühnen) und in Ungarn.

Alberts GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118647717

Albert starb am 12. September 1500 in Emden, wo auch sein Herz bestattet ist. Sein Körper fand seine letzte Ruhestätte am 25. Januar 1501

https://books.google.de/books?id=81kw4pPrKN4C&pg=PA369

in der Fürstenkapelle im Dom zu Meißen. Der - freilich formelhafte - Beginn "Hic iacet" lässt daran denken, dass sich das Gedicht als Inschrift auf einer Tafel in der Nähe der heute noch vorhandenen Messingplatte an Alberts Grabstätte

https://secure-redaktion.tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_sprach_literatur_und_kulturwissenschaften/klassische_philologie/forschung/veterawettinensia/katalog/meissen/albrecht

befand. Der Text scheint sonst nicht bekannt zu sein (teste Google).

Es gibt aber eine Reihe anderer lateinischer Vers-Epitaphien auf Albert.

1. Heute noch vorhanden ist das in der Emdener Johannes a Lasco Bibliothek aufbewahrte Emdener Epitaph.

Abbildung:

https://books.google.de/books?id=3GUfBl7Ne7UC&pg=PA353

[alter Stich bei Johann Zacharias Hartmann 1726:

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10959439_00015.html

Ebd., S. 15 Text der Inschrift]

Vers 1: "Siste precor gradum qui transis viator"

(Der Beginn greift eine traditionelle Formulierung von römischen Grabinschriften auf:

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=viator+siste+gradum

"Siste gradum precor" im Umkreis von Peter Luder 1462/63 in einer Stuttgarter Handschrift
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0071_b093_JPG.htm )

Wiedergaben im Netz (Auswahl):

Arnold Buchelius 1617 in einer Utrechter Handschrift mit Wappenzeichnung. Digitalisat:

http://www.hetutrechtsarchief.nl/collectie/handschriften/buchelius/monumenta-quaedam/008

Den luyster ... 1699

https://books.google.de/books?id=GphMAAAAcAAJ&pg=RA2-PA50

Köhlers Münz-Belustigung 1731

https://books.google.de/books?id=VcNVAAAAcAAJ&pg=PA40

Harkenroht 1731 mit niederländischer Übersetzung

https://books.google.de/books?id=tFFgAAAAcAAJ&pg=PA160

Wiarda 1792

https://books.google.de/books?id=-MFfAAAAcAAJ&pg=PA179

Johann Friedrich Ursinus: Die Geschichte der Domkirche zu Meissen [...], 1798, S. 41

https://books.google.de/books?id=n79WAAAAcAAJ&pg=PA41

Johannes Holtmanns, in: Der deutsche Herold 6 (1875), S. 136-137

http://interactive.ancestry.de/34414/flhdeu2006a_0496919_4-00000 (Bild 94)

2. Ursinus (wie oben) und frühere Autoren schreiben ein zweites Epitaph von 16 Versen dem Leipziger Professor Konrad Wimpina (gestorben 1531) zu, das nach des Ursinus Angabe auch auf einer Tafel beim Meißener Grab stand:

Vers 1: "Saxoniae dux magnanimus virtute vel armis"

Weitere Abdrucke neben Ursinus (in Auswahl):

[Georg Fabricius: Rerum Misnicarum Libri VII, 1569

https://books.google.de/books?id=DRJTAAAAcAAJ&pg=PA167 ]

Mergenthal: Gründliche ... Beschreibung 1586

https://books.google.de/books?id=JjTBzM93SdQC&pg=PT16

David Chytraeus: Fortsetzung der Vandalia des Albert Krantz 1586

https://books.google.de/books?id=bpJYAAAAcAAJ&pg=PA118

Georg Fabricius bei Elias Reusner 1592

https://books.google.de/books?id=2gxEAAAAcAAJ&pg=PA299

Andreas Möller 1653

http://diglib.hab.de/drucke/196-24-hist-2s/start.htm?image=00167

Spener 1677 (mit Autorenangabe Fabricius)

https://books.google.de/books?id=fJxAAAAAcAAJ&pg=RA5-PT99

Monatliche Unterredungen 1692

https://books.google.de/books?id=ZSlFAQAAMAAJ&pg=PA802

Vogel 1714

https://books.google.de/books?id=74JDAQAAIAAJ&pg=PA71

Der Sammler 1837

http://hdl.handle.net/2027/chi.096973445?urlappend=%3Bseq=617

Joseph Negwer: Konrad Wimpina (1909), S. 44 gibt es als Gedicht Wimpinas wieder, sagt aber nicht, aus welchem der von ihm angeführten früheren Drucke:

https://archive.org/stream/kirchengeschich01seppgoog#page/n419/mode/2up

Im Schriftenverzeichnis gibt er keinen Abdruck in Wimpina-Frühdrucken an:

https://archive.org/stream/kirchengeschich01seppgoog#page/n577/mode/2up

1497 hatte Wimpina über Herzog Albrecht ein Heldengedicht publiziert (gedruckt in Leipzig).

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032630/image_4

3. Ursinus S. 42 und Theodor Distel im Neuen Archiv für sächsische Geschichte 1890, S. 154f. teilen ein weiteres Epitaph "Quantus erat dextra Pellides, Tullius ore" (12 Verse) mit.

Distel:
http://digital.slub-dresden.de/id32627959Z/159

Distel hatte den früheren Abdruck bei Ursinus übersehen. Seine Vorlage aus dem 17. Jahrhundert im Hauptstaatsarchiv Dresden (damals III, 1, fol. 4, Nr. 1, Bl. 24) bot auch eine deutsche Übersetzung. Aufgrund einer brieflichen Ankündigung von Georg Fabricius 1556, er wolle für die vornehmsten Personen Epitaphia machen, schreibt Distel ihm den Text zu. Ein wenig voreilig, wie sich zeigen wird. Ursinus gibt keinen Autor an, sagt aber, die Verse hätten auf einem Pergament auf einem "Täflein 19 Zoll lang und breit" gestanden.

Dieses Stück ist auch handschriftlich in einer Leipziger Inkunabel überliefert, ohne dass der Beschreibung in INKA zu entnehmen ist, aus welcher Zeit die Eintragung stammt:

http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=43003133

Wenn sie aus der Zeit um 1500 stammt, kann Fabricius natürlich nicht der Autor gewesen sein.

Fabricius Verfasserschaft ist auch deshalb wenig wahrscheinlich, da dieser wohl kaum dreist einfach alle Verse aus einem Epitaph des italienischen Humanisten Philippus Beroaldus auf den Condottiere Roberto Sanseverino (gestorben 1487 in der Schlacht von Calliano) geklaut haben dürfte (ab Vers 11 der Vorlage). Dies blieb Distel verborgen.

Zu Sanseverino

https://it.wikipedia.org/wiki/Roberto_Sanseverino_d'Aragona

Abdrucke des Beroaldus-Texts:

Bologna 1491

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00065950/image_156

Ca. 1515

http://www.uni-mannheim.de/mateo/itali/beroaldo2/jpg/cs028b.html

1731

https://books.google.de/books?id=nlpeAAAAcAAJ&pg=RA1-PA191

Sollte das Epitaph wenig nach dem Tod Albrechts entstanden sein, lag damals mindestens schon der Abdruck in der Ausgabe von 1491 vor. Schon die Liste der noch vorhandenen Exemplare legt den Schluss nahe, dass dieses Werk des berühmten Humanisten auch nördlich der Alpen rezipiert wurde.

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BEROPHI.htm#OrationesEtPoemata

In Meißen schmückte man sich gern mit den fremden Federn, da die eleganten Verse voller Anspielungen auf die Antike waren. Und wieso sollte nicht auch auf Albert zutreffen, womit der italienische Humanist den Feldherr Sanseverino rühmte? (Heute würde man dagegen laut Plagiat rufen.)

Außerdem weiß Urisnus noch von 8 lateinischen Versen eines Albert Busch (ich konnte ihn nicht identifizieren), die aber nie in der Grabkapelle aufgestellt worden seien.

Vers 1: "Alberti sita sunt hic clari principis ossa"

FAZIT

Auch wenn Edition und Kommentierung des vierten, neu gefundenen Epitaphs in Liverpool noch zu leisten bleibt, waren die dank Google gewinnbaren Einblicke in die literarische Sepulchralkultur um 1500 nicht ohne Interesse.

Sowohl das Wimpina-Epitaph als auch das Beroaldus-Plagiat und der neu gefundene Hic-iacet-Text in Liverpool waren auch als epigraphische Zeugnisse realisiert. Sie standen wohl alle auf Tafeln nahe am Grab. (Das Emdener Epitaph ist ja noch als Objekt vorhanden.) Sie sind daher aus meiner Sicht bei den Inschriften der Stadt Meißen, die gerade bearbeitet werden

http://www.saw-leipzig.de/de/projekte/die-deutschen-inschriften-des-mittelalters-und-der-fruehen-neuzeit

zu berücksichtigen.

Die Epitaphien wurden in der frühen Neuzeit gern abgeschrieben und gedruckt. Das Beroaldus-Plagiat und der Liverpooler Text wurden jeweils in eine Inkunabel handschriftlich eingetragen.

Die vier Epitaphien dürften zeitgenössisch sein, auch wenn es dafür an klaren Beweisen mangelt. Unter dieser Voraussetzung sind die lateinischen Epitaphien auch ein Zeugnis für die Rezeption des Humanismus am sächsischen Hof. Wimpina gilt als Humanist, die Italien-Imitatio spricht für sich. Bei den beiden anderen Texten steht eine sprachliche Analyse noch aus, aber die lateinischen Verse sollten doch einen gewissen Anspruch signalisieren.

Beispielsweise für den 1496 gestorbenen Eberhard im Bart, Freund der Humanisten, ist unmittelbar Vergleichbares nicht nachweisbar.

Auch wenn noch weitere Studien nötig sind, hat sich doch bereits gezeigt, dass es sich lohnt, solchen "kleinen Formen" nachzuspüren.

Nachträge:

Etliche Epitaphien auf den unglücklichen Schlachtentod Karls des Kühnen 1477 sind bekannt:

https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Lateinische_Gedichte_auf_den_Tod_Karls_des_K.C3.BChnen

Herzog Albrecht als deutscher Achilles (ohne Einzelnachweis):

https://books.google.de/books?id=hJyAR8ZNkygC&pg=PA112

Die Bezeichnung findet sich bei Peckenstein 1597

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10143369_00074.html


"Dr. Eckhart Leisering vom Sächsischen Staatsarchiv erteilte freundlicherweise am 4. November 2015 folgende Auskunft: "sowohl die Angabe bei Distel als auch die Nennung im Gesamtkatalog
deutschsprachiger Leichenpredigten beziehen sich offenbar auf folgende, in unserem Archiv noch vorhandene, Akte:

Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv, Dresden, 10024 Geheimer
Rat (Geheimes Archiv), Loc. 4381/12, Absterben der Herzoge zu Sachsen,
albertinischer Linie, 1486ff.
Dokumente zum Tod Herzog Albrechts befinden sich hier auf Bl. 4br
– 29v
.
Leichenpredigten oder andere Druckschriften sind nicht enthalten. Auf Blatt 24r befindet sich die von Theodor Distel angeführte Grabinschrift.

Bl. 24ar – 29v enthalten eine Beschreibung des Begräbnisses Herzog Albrechts mit folgendem Titel: „Nachricht in einem alten Aufsatz verzeichnet, wie das Begängnis Herzog Albrechts zu Sachsen des Heyligen Römischen Reichs Erblichen Gubernatoris in Frießland zu Meißen am Tage Pauli Bekehrung Anno 1501, damals Montags, geordnet und gehalten worden“. Dieses undatierte
Dokument könnte nach meinem ersten Eindruck vom Schriftbild aus
der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammen. Zu einer exakteren zeitlichen Einordnung wäre noch eine genauere Analyse der Schrift notwendig.

Darüber hinaus konnten wir folgende einschlägige Quelle ermitteln:
Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv, Dresden, 10004 Kopiale, Nr. 106, Ausgangsregister der herzoglichen Korrespondenz / Alte Aufschrift: "George Herzog zu Sachsen auszug der Copial" (Hand 16. Jh.), "Registratur oder Extract der brief und befehlich" (Hand 16. Jh.), 20. Aug. 1500 - 27. Aug. 1501

Auf Bl. 55r (nach älterer Foliierung 40r) befindet sich hier eine Schreibernotiz darüber, dass die Nachricht über Albrechts Tod am 17. September („Dornstags lamperti“) 1500 in Dresden eintraf. Auf Bl. 55r bis 56v sind Nachrichten Herzog Georgs über den Tod seines Vaters an verschiedene Empfänger enthalten.

Über aktuelle Forschungen zu Herzog Albrecht von Sachsen ist mir nichts bekannt. Ich kann nur auf folgenden Tagungsband von 2002 verweisen, in dem auch ein Beitrag von mir zur Väterlichen Ordnung vom 18. Februar 1499 enthalten ist: Herzog Albrecht der Beherzte (1443-1500). Ein sächsischer Fürst im Reich und in Europa, hrsg. v.
André Thieme, Köln/Weimar/Wien 2002. Der folgende Ausstellungskatalog in niederländischer Sprache enthält auf S. 34 bis 36 Beschreibungen der Epitaphe Albrechts in Emden und in Meißen: Saksers yn Fryslân. Saksisch bestuur in Fiesland 1498-1515.
Catalogus bij de tentoonstelling in het Fries Museum 30 mei tot 31 augustus 1998, Leeuwarden 1998. Die folgende ebenfalls niederländische Publikation enthält ein umfassendes
Inventar über die in Dresden vorhandenen Quellen zu den Herzögen Albrecht, Heinrich und Georg von Sachsen als Erbstatthaltern in Friesland mit Regesten zu den Einzeldokumenten: Paul Baks und andere, Inventarissen van de archieven van gewestelijke bestuursinstellingen van Friesland. Microfiches van stukken betreffende het bestuuur van Friesland 1498 – 1515 (Originelien in Dresden en Wenen), Ljouwert (Leeuwarden) 1998."

#forschung
#inkunabel
#epigraphik


Die in der OA-Week erbetene Antwort der Gruppe Elektronisches Publizieren (EPU) der Universität Göttingen lief jetzt ein:

"In der Tat haben die geschlossenen Fragen (Ja/nein) des Census die korrekte Antwort erschwert. Hier wäre eine deskriptive Antwortmöglichkeit besser gewesen. Die Leitlinien für den GOEDOC-Server ( http://www.sub.uni-goettingen.de/elektronisches-publizieren/publizieren/goedoc/leitlinien/ ), die im Rahmen der DINI-Zertifizierung 2004 entstanden sind, beinhalten in puncto Zielgruppe eine sehr offene Formulierung. Da zum damaligen Zeitpunkt das Angebot an Repositorien noch sehr beschränkt war, bot die SUB laut Ihrer Leitlinie den Service an: „Im Rahmen der überregionalen Aufgaben stellt die SUB Göttingen den Server auch anderen Personen zur Veröffentlichung wissenschaftlich relevanter Dokumente zur Verfügung“. Insofern können in diesem Kontext auch Publikationen externer Personen bereitgestellt werden. Diese Option besteht. Daneben können auch Personen und Institutionen, die der Universität Göttingen verbunden sind, das Angebot nutzen. Das können also auch „Alumni“ sein. Insgesamt sind diese Fälle – solange ich mit dem Bereich befasst bin - von der Größenordnung absolut vernachlässigbar. Im Ergebnis beschränkt sich das auf ganz wenige Einzelfälle, da kein autorenseitiger Upload möglich ist, so dass jede Anfrage über die Redaktion in Zusammenarbeit mit den Fachreferenten laufen muss. Hierüber wurden keine konkreten Zahlen erhoben. Mittlerweile ist das Angebot an Dokumentenservern groß und insbesondere auch Fachrepositorien mit guten Infrastrukturen bieten ihre Dienste an. Daran orientiert sich auch unsere Beratung. Die Änderung der DFG-Richtlinien zu den Sondersammelgebieten, die Vielzahl bestehender Repositorien und das Aufkommen anstehender Aufgaben/Projekts, erfordert eine Fokussierung auf das institutionelle Repositorium für die Universität Göttingen. In dem Kontext ist auch eine Überarbeitung der Leitlinien angedacht.

Aus unserer Sicht ist es zukunftsweisend, dass eine Infrastruktureinrichtung wie CERN die Verantwortung für ein Repositorium wie Zenodo übernimmt und hier nicht nach dem Status der Beiträger differenzieren muss. Für Repository-Manager an Universitätsbibliotheken ist der Rechtfertigungszwang für den Personaleinsatz im Repositoriumsbetrieb leider häufig ein Grund für die Beschränkung auf bestimmte Statusgruppen."

http://archivalia.tumblr.com/tagged/halloween


http://www.taz.de/!5244655/

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr85715-handelsblatt-auskunft-urteil-pressefreiheit/

http://www.bverfg.de/e/rk20150914_1bvr085715.html

Kein großer Sieg für die Pressefreiheit, denn die unfähigen Richter haben einige Hintertürchen für die intransparente Klassenjustiz eingebaut. So besteht "grundsätzlich kein Anspruch auf Einsicht in Behördenakten". Entscheidungen können "vollständig unter Verschluss gehalten werden, wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr einer Vereitelung, Erschwerung, Verzögerung oder Gefährdung der sachgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 ThürPrG unmittelbar und dringend nahelegen". Wetten, dass sich das Richter-[...] an solche restriktive Aussagen halten wird?

Update:

http://www.verfassungsblog.de/oeffentlichkeit-hat-ein-recht-gerichtsurteile-zu-lesen/

http://holmputzke.de/index.php/veroeffentlichungen mit Autorenlink zur NJW

http://sapienzadigitallibrary.uniroma1.it/

was fängt man mit solchen Mini-Abbildungen wie auf

http://sapienzadigitallibrary.uniroma1.it/identifier/RMSDIP18_ABBAZIE_00010842

an???

Mehr zu ihr:
http://filstoria.hypotheses.org/12501

http://infobib.de/2015/10/29/weniger-sammelbaende-mehr-zeitschriftenartikel/

mit Hinweis auf

http://infobib.de/2013/06/11/how-to-bury-your-academic-writing/

https://www.durhampriory.ac.uk/

Via
http://www.medievalists.net/2015/10/28/medieval-monastic-library-to-be-recreated-online/

#histmonast


Behauptet Kompa:

http://www.heise.de/tp/artikel/46/46404/1.html

Hingewiesen wird auf einen Film über die "dunkle Seite der Wikipedia":

https://www.youtube.com/watch?v=wHfiCX_YdgA

http://www.netzpiloten.de/falschmeldungen-nachrichten-luegen-fluechtlinge/

http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2015/10/Heft_83_2015.pdf

Via
http://archivamt.hypotheses.org/2744

http://mittelalter.hypotheses.org/6802

https://amuc.hypotheses.org/1473

Joachim Kemper teilt mit:

"zum November werde ich meine Tätigkeit bei der Abteilung Kulturelles Erbe/Stadtarchiv Speyer beenden und zum Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main wechseln.

Ich nutze die Gelegenheit, um mich für das in den letzten Jahren der Abteilung Kulturelles Erbe bzw. dem Speyerer Stadtarchiv und dessen Aktivitäten und Vorhaben entgegengebrachte Interesse zu bedanken – dies gilt erst recht für die vielfältigen Kooperationen in Speyer bzw. dessen Umland und darüber hinaus.

Ab November bin ich dienstlich am Institut für Stadtgeschichte erreichbar. "

Versinkt das Speyerer Stadtarchiv nun wieder im Dornröschenschlaf?

Die FAZ berichtet über Forschungsdaten:

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/digitaler-campus-hochschulen-brauchen-datenmanager-13859169.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Website zur (Motiv-)Philatelie im Zusammenhang mit Buch, Druck, Papier.

Unter
http://www.drucker-marken.de/lapidarium
einige Veröffentlichungen zum Buchdruck, bspw. eine zu Gutenberg-Denkmälern.

http://www.drucker-marken.de/swk-sammler
PDFs der Zeitschrift "Die schwarze und die weiße Kunst" (komplett).

Grüße
J.Paul

Und zwar nach 1 Jahr. Das ist nur etwas mehr als ein Drittel!

http://archiv.twoday.net/stories/1022217620/#1022486284

Zu meiner Forderung, solche Prüfungsarbeiten IMMER OA zu veröffentlichen, siehe etwa

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644

Provenienz-Eintrag von 1531 in einem Münchner Buch (Ausgabe Ps.-Haymo, siehe dazu
https://risd.digication.com/bvnedwards/Welcome ):

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10188492_00003.html

Zur Person Dr. jur. utr. Laurentius Motz, Passauer Offizial und mehrmals Rektor der Universität Wien (gestorben 1532) siehe etwa

https://books.google.de/books?id=j1YPAQAAIAAJ&q=motz+jurist+wien
https://www.google.de/search?&tbm=bks&q=%22Laurenz+Motz%22
https://books.google.de/books?id=3t0WAQAAIAAJ&q="laurentius+motz" (wohl falsche Metadaten bei GBS)
http://www.rag-online.org/gelehrter/id/2147097801

Aufgrund der Herkunftsangabe Württemberg wird nicht an Weil der Stadt, sondern an Weil im Schönbuch zu denken sein.

http://www.technollama.co.uk/us-court-interprets-copyleft-clause-in-creative-commons-licenses

Ein Fotograf, der auf Flickr ein Bild unter CC-BY-SA gepostet hatte, wandte sich gegen einen Verlag, der das Bild als Titelbild für einen Atlas verwendet hatte und auf der Rückseite geschrieben hatte: "Photo: Swain’s Lock, Montgomery Co., MD
Photographer: Carly Lesser & Art Drauglis, Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″

Die Richterin wies den ersten Vorwurf der Lizenzverletzung zu Recht zurück: Copyleft meint nicht, dass bei der Aufnahme eines Werks in ein Sammelwerk das ganze Werk unter die Ursprungslizenz gestellt werden muss: "the Atlas is a map book and not an adaptation of plaintiff’s photograph".

Die Richterin wies den dritten Vorwurf der nicht ausreichenden Attribuierung zurück. Der Fotograf hätte nicht auf dem Titelbild genannt werden müssen.

Nicht einverstanden bin ich damit, dass die Richterin "Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″ als URI angesehen hatte. Ein URI sei - ich bin anderer Ansicht - lediglich ein "unique identifier that can allow users to find the text of the license". Es ist zweifelsohne löblich, dass die Version angegeben wurde, und in den USA mag es naheliegen, die Unported-Version als Standard anzusehen, aber eindeutig ist CC-BY-SA-2.0 in Anbetracht der Existenz vieler anderer Fassungen für andere Rechtsordnungen nicht. Zumutbar ist die Mitteilung des genauen Links zur Lizenz.

Die ausführliche deutsche Zusammenfassung des Urteils

http://www.offenenetze.de/2015/08/24/creative-commons-sharealike-auslegung-von-cc-by-sa-und-die-sicht-des-us-district-court-of-columbia/

geht auf diesen Punkt gar nicht ein.

Im Ergebnis ist dem Urteil zuzustimmen; den nachnutzenden Verlag für die Verletzung der URI-Verpflichtung einen hohen Schadensersatz zahlen zu lassen, fände ich selbst unbillig.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/

Swain's lock.jpg
"Swain's lock" by Flickr user: Carly & Art Washington, D.C. http://www.flickr.com/people/wiredwitch/ - Flickr: http://www.flickr.com/photos/wiredwitch/2455026301/. Licensed under CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons.


Meint Blogger Johnny Haeusler:

http://www.wired.de/collection/latest/johnny-haeusler-warnt-passt-auf-dass-ihr-online-genug-von-euch-preisgebt

" Ich verstehe, dass nicht jede Person ein ausführliches Profil auf allen Social-Media-Kanälen haben möchte. Ich halte das nicht mal für nötig. Eine halbwegs aktuelle Online-Dokumentation der eigenen beruflichen Vita mit möglichst vielen weiterführenden Links ist jedoch bei bestimmten Berufsgruppen (und noch einmal mehr bei Freiberuflern) derart unerlässlich, dass ich mir wünschen würde, meine Kinder würden das Anlegen und Pflegen eines beruflichen oder interessengesteuerten Blogs schon in der Schule lernen."

Mit freundlicher Genehmigung darf ich den im Alemannischen Jahrbuch 61/62 (2013/14), S. 318-320 publizierten Text von Thomas Zotz hier wiederholen.

Am 4. Oktober 2014 verstarb in Freiburg im Alter von 74 Jahren Prof. Dr. Dieter Mertens, seit 1991 Ordinarius für mittelalterliche Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Zuvor hatte er von 1984 bis 1991 den Lehrstuhl für mittlere und neuere Geschichte mit Schwerpunkt Landesgeschichte und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Tübingen inne, verbunden mit der Leitung des Instituts für geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften. In dieser seiner Tübinger Zeit übernahm Mertens 1989 die Leitung der Außenstelle Tübingen des Alemannischen Instituts, dem er seit 1979 als Mitglied und seit 1987 als Mitglied des Beirats angehörte, und wurde zugleich stellvertretender Vorsitzender des Instituts, eine Funktion, die er nach seinem Wechsel an die Universität Freiburg bis 1995
beibehielt.

In den viereinhalb Jahrzehnten seiner Mitgliedschaft und vor allem in seiner Tübinger und Freiburger Zeit, als Dieter Mertens die
Außenstelle leitete und den stellvertretenden Vorsitz innehatte, prägte er mit seiner landeskundlichen Kompetenz für die Geschichte des deutschen Südwestens, sei es entlang des Oberrheins, sei es im Raum Württemberg, mit seiner
beeindruckenden Gelehrsamkeit und Intellektualität und nicht zuletzt mit seinem klugen und bedachten Rat das Alemannische Institut und dessen wissenschaftliches Profil auf besondere Weise.
Dafür gebührt ihm unser aller hoher Respekt und große Dankbarkeit. Das Alemannische Institut wird Dieter Mertens ein ehrendes Andenken bewahren.

Als Dieter Mertens mit Otto Herding im Sommersemester 1965 von Münster an die Universität Freiburg kam, wurde er dessen Assistent in der Abteilung Landesgeschichte des Historischen
Seminars und dadurch sogleich mit der Geschichte unseres Raumes vertraut. Seine von Herding betreute Dissertation, mit der er 1971 in Freiburg promoviert wurde, galt noch dem weitergespannten Thema „Jacobus Carthusiensis. Untersuchungen zur Rezeption der Werke des Kartäusers von Paradies (1381–1465)“. Damit legte Mertens den Grund für seine bis zuletzt betriebenen Forschungen zu Orden und Klosterwesen im Spätmittelalter; sein Beitrag über die
Freiburger Kartause und die Universität in dem kurz vor seinem Tod erschienenen Tagungsband „Die Kartause St. Johannisberg in Freiburg im Breisgau“ (2014) gibt davon noch einmal ein eindrucksvolles Zeugnis.

Mit seiner Freiburger Habilitationsschrift von 1977 über „Reich und Elsass zur Zeit Maximilians I. Untersuchungen zur Ideen- und Landesgeschichte im Südwesten des Reiches am Ausgang
des Mittelalters“ wandte sich Mertens dann, geprägt von Otto Herdings fruchtbarer Verbindung von Humanismusforschung und landesgeschichtlichem Zugriff, dem Oberrhein an der Wende
vom 15. zum 16. Jahrhundert zu, einem Raum, der damals Wirkungsstätte zahlreicher bedeutender Humanisten war. Ihnen galt hinfort Mertensʼ leidenschaftliches Interesse, insbesondere dem
Schlettstädter Gelehrten Jakob Wimpfeling. Dessen Briefe hat er zusammen mit Otto Herding ediert, und das umfängliche Werk Wimpfelings analysierte und würdigte er in zahlreichen Beiträgen,
zuletzt in einer meisterhaften Zusammenschau im „Verfasserlexikon. Deutscher Humanismus 1480–1520“ (2013).

In seiner Tübinger Zeit begann sich Mertens mit dem Werk des schwäbischen Humanisten Heinrich Bebel zu beschäftigen; seine Forschungen über die Haus- und Territorialgeschichte Württembergs fanden ihren Niederschlag in dem großen Württemberg-Beitrag im „Handbuch der baden-württembergischen Geschichte“ (Bd. 2, 1995). Zum breiten Spektrum von Mertensʼ
Forschung zählen auch die monastischen Reformen des 15. Jahrhunderts, die spätmittelalterliche Geschichtsschreibung am Oberrhein und das spätmittelalterliche Landesbewusstsein bzw. der
Landesdiskurs in Schwaben, die Dichterkrönungen als Schnittpunkt der Begegnung von Humanismus und Politik, die Rezeption der römischen Antike um 1500, der er in einem seiner letzten
Beiträge auf der Suche nach Meistererzählungen und Ursprungsgeschichten am Beispiel von Caesar und Arminius nachging (erschienen in: Antike im Mittelalter. Fortleben, Nachwirken, Wahrnehmung, 2014).

Nicht weniger galt das breit gefächerte Interesse von Dieter Mertens der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Universitätsgeschichte am Beispiel Tübingens und vor allem Freiburgs; zum 850-jährigen Jubiläum der Albertina 2007 steuerte er einen gewichtigen Beitrag über deren Gründungsphase bei, er beteiligte sich maßgeblich an der Vorbereitung des Jubiläums und
Konzeptualisierung des hiesigen Uniseums, beides große Leistungen, für die er 2005 mit der Universitätsmedaille geehrt wurde. Wenn er 2007 für sein Lebenswerk den Schiller-Preis der
Stadt Marbach erhielt, so galt diese Auszeichnung nicht zuletzt auch für sein Engagement in dem im Jahr 2006 ausgebrochenen badischen Kulturgüterstreit. Hier gelang ihm durch einen
Archivfund der breites Aufsehen erregende Nachweis, dass die berühmte „Markgrafentafel“ von Hans Baldung Grien, die das Land Baden-Württemberg vom Haus Baden käuflich zu erwerben
beabsichtigte, bereits 1930 in Staatseigentum übergegangen war. So gehörte Mertens denn auch zu der Ende 2006 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
berufenen Expertenarbeitsgruppe ,Eigentumsfragen Baden‘, bestehend aus Juristen und Historikern, die ihr abschließendes Gutachten ein Jahr später vorlegte. 2008 im Druck erschienen in der
Veröffentlichungsreihe der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg (Reihe B, Forschungen, Bd. 172), ist dieses wertvolles Dokument zur Frage des Eigentums an
Kulturgütern aus badischem Hofbesitz nun der Öffentlichkeit zugänglich; es kann zugleich als ein Grundlagenwerk von allgemeiner Bedeutung gelten.

Die unermüdliche Schaffenskraft und der weite Forschungshorizont von Dieter Mertens flossen über die lange Zeit seiner Verbundenheit mit dem Alemannischen Institut immer wieder in dessen Aktivitäten ein. So steuerte er, bereits von Tübingen aus, zu der Freiburger Ringvorlesung über das Elsass im Wintersemester 1984/85 einen Vortrag über das Elsass vor der Reformation, seine politische Entwicklung und sein geistiges Profil bei, 1988 sprach er in Tübingen in der Reihe Fachvorträge über die Frühgeschichte der Herren von Württemberg, 1993 beteiligte er sich an der vom Alemannischen Institut mitorganisierten Tagung über das Kloster St. Peter im Schwarzwald mit einem Vortrag über Abt Peter Gremmelsbach (1496–1512), der in den 2001 erschienenen Tagungsband Eingang fand. 1996 folgte sein Vortrag über „Landesherrschaft und Universität. Zum Aufbau einer vorderösterreichischen Landesuniversität“ im Rahmen der Tagung
des Alemannischen Instituts, des Regierungspräsidiums Freiburg und der Stadt Endingen über neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs, die 2000 publiziert wurden. Als das
Augustinermuseum 1999/2000 die Ausstellung „Vorderösterreich – nur die Schwanzfeder des Kaiseradlers? Die Habsburger im deutschen Südwesten“ zeigte, ergriff Dieter Mertens in der
vom Alemannischen Institut, dem Augustinermuseum und der Abteilung Landesgeschichte des Historischen Seminars Freiburg getragenen Vortragsreihe das Wort mit dem Thema „Humanisten
in Freiburg. Gestalten und Probleme“. Die oberrheinischen Universitäten zwischen Habsburg und Burgund waren Thema von
Mertensʼ Vortrag auf der im Jahre 2000 vom Alemannischen Institut zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein in Breisach organisierten Tagung
„Zwischen Habsburg und Burgund. Der Oberrhein als europäische Landschaft im 15. Jahrhundert“, deren Beiträge 2003 im Druck erschienen. 2009 hielt Mertens aus Anlass von Konrad
Stürtzels 500. Todestag einen vom Alemannischen Institut, von der Badischen Heimat und dem Breisgau-Geschichtsverein veranstalteten Vortrag über Konrad Stürtzel, Hofkanzler und Rat Kaiser Maximilians I. – er wurde 2011 in der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins gedruckt –, und im Jahr 2013 sprach Mertens über den 21. September 1457, das Datum der Gründung der
Freiburger Universität, in der vom Alemannischen Institut mitgetragenen Ringvorlesung „Auf Jahr und Tag. Freiburgs Geschichte im Mittelalter“, die ein Jahr später als Buch erschien.

So ließ Dieter Mertens über die Jahre hin das Alemannische Institut an seinen reichen Forschungen über das Elsass, die Humanisten, die Universitätsgeschichte, das Klosterwesen, die Herren und späteren Grafen und Herzöge von Württemberg teilhaben; das Bild seines vielfältigen Engagements für das Alemannische Institut erhält weitere Farbe, wenn man noch hinzunimmt, dass er seit 1994 Mitherausgeber der Reihe „Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte“ war, die in Verbindung mit dem Alemannischen Institut erscheinen. Sein unbestechliches Urteil kam der Auswahl der hier publizierten Arbeiten stets zugute. Sein früher Tod hinterlässt eine schmerzliche Lücke – für das Alemannische Institut, die Freiburger Universität, das Fach Geschichte und die ganze Republik der Gelehrten.


***

Nachruf von Birgit Studt:

http://archiv.twoday.net/stories/1022217865/

***

Dieter Mertens hat mehr als vergleichbare Gelehrte Open Access gefördert, indem er zahlreiche Studien (gut 60), darunter auch die Habilitationsschrift und den Wimpfeling-Briefwechsel, aus den Jahren 1972-2005 auf Freidok zugänglich gemacht hat.

https://www.freidok.uni-freiburg.de/pers/13644

***

Es fällt immer schwer, die Trauer in Worte zu fassen, aber es wäre nicht angemessen, würde ich nicht auch ein paar persönliche Worte über einen Menschen beisteuern, dem ich außerordentlich dankbar sein muss. Dieter Mertens hat mein unvollendetes Habilitationsprojekt betreut, Anteil daran genommen, meine Vorstudien und anderen Arbeiten sorgfältig gelesen und bei Bedarf zitiert. Er hat mich als wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Freiburger SFB geholt, war ein sehr guter "Chef", der mir Freiraum ließ, mich förderte und mir auch nach meinem Weggang nach Aachen viele wertvolle Hinweise gab. Mit ihm zusammen habe ich die Schwabenkrieg-Tagung 2000 veranstaltet. Für die Möglichkeiten des Internets war er immer aufgeschlossen. Er hat mich auch ermuntert, die Dokumentation zum Schwabenkrieg ins Netz zu stellen, heute erreichbar unter:

https://www.historicum.net/themen/schwabenkrieg/

An seiner Quasi-Festschrift "Humanisten am Oberrhein" beteiligte ich mich 2004 mit einem Beitrag über Johannes Hug:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-53153

Seine wissenschaftlichen Arbeiten habe ich immer bewundert. Bei aller Quellennähe und Akribie verlor er nie die größeren Zusammenhänge aus dem Auge. Es gelang ihm, diese prägnant und ohne modisches Wortgeklingel darzustellen. Trotzdem schätzte er theoretische und methodische Ansätze. Auf sein kritisches Urteil konnte man sich verlassen. Obwohl nicht im engeren Sinn sein "Schüler", habe ich doch immens viel von ihm gelernt, wissenschaftlich, aber auch menschlich.

***

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=129728217

Quelle: http://www.regiotrends.de/de/regiomix/index.news.101703.html

http://www.plannedobsolescence.net/academia-not-edu/

Der Beitrag macht am Schluss Werbung für das MLA-Mitglieder-Repositorium CORE.

https://commons.mla.org/core/

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/1022485147/
http://archiv.twoday.net/stories/1022484242/

Update:
https://gleesongleanings.wordpress.com/2015/11/06/academia-edu-and-the-ethics-of-open-access/

https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10243

#histmonast


http://walt.lishost.org/2015/10/gold-oa-how-many-no-fee-articles/

http://blog.sbb.berlin/digitalisierte-sammlungen-beta/

In den digitalisierten Sammlungen der SB zu Berlin zu blättern, ist im alten wie im neuen Portal ätzend, da es zu lange dauert. Warum kein PDF? Das werden wir nie erfahren, da die Seite in der neuen Beta-Version nicht realisiert ist:

http://digital-beta.staatsbibliothek-berlin.de/features/download-und-werkzeugkasten/#no-more-pdf

15 Seiten-PDF mit hilfreichen Erläuterungen, wenngleich bezogen auf die österreichische Rechtslage.

https://fedora.phaidra.univie.ac.at/fedora/get/o:408042/bdef:Content/get

Es wird klar für CC-BY in der Wissenschaft plädiert.

"Besonders geeignet sind die Lizenzen CC BY und CC BY-SA, da sie die in der Budapester Open Access Initiative und der darauf aufbauenden Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
festgelegten Anforderungen für Open Access erfüllen. Damit ist auch
die bestmögliche Verbreitung der Forschungsergebnisse möglich."

Offen bleiben wie üblich die entscheidenden Fragen, da darauf eigentlich niemand eine klare Antwort hat.

Was ist kommerzielle Nutzung?

Das wissen die Götter ...

Was bedeutet Veränderung?

Das weiß scheinbar Peter Hirtle besser als ich.

Ich habe des öfteren die Ansicht vertreten:

"ND steht für No-Derivs (keine Bearbeitung) und verbietet jede Abwandlung des Werks (z.B. Kürzung, Übersetzung)."
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769

Peter Hirtle sagt dagegen, unveränderte Auszüge seien in Ordnung:

"And as for the ND license, it is
> perfectly ok to excerpt content from an ND license. As the legal code
> for that license says, it grants you the right to "Reproduce and Share
> the Licensed Material, in whole or in part." Note the "in part." That
> means that you can use excerpts or take a figure from an ND-licensed
> work. You would, however, need to mark the excerpt with the
> attribution and license of the original. What you can't do is
> distribute any modified versions of an ND-licensed work without
> permission (what the licenses call "adapted material")."
http://listserv.crl.edu/wa.exe?A2=LIBLICENSE-L;419856ed.1506 (1. Juni 2015)

Für die Version 4.0 von CC-BY-ND

http://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/legalcode

ist folgende Formulierung einschlägig:

"Subject to the terms and conditions of this Public License, the Licensor hereby grants You a worldwide, royalty-free, non-sublicensable, non-exclusive, irrevocable license to exercise the Licensed Rights in the Licensed Material to:

reproduce and Share the Licensed Material, in whole or in part; and
produce and reproduce, but not Share, Adapted Material."

Das bedeutet: ND-Material darf für eigene, auch kommerzielle Zwecke ohne weiteres kopiert (vervielfältigt) und verändert werden werden. Öffentliches Teilen der Veränderungen ist aber nicht erlaubt.

Man darf das Material unverändert ganz oder in Teilen veröffentlichen. Da Unklarheiten nach deutschem AGB-Recht zu Lasten des Verwenders gehen, erlaubt der Zusatz "in part" tatsächlich einen unveränderten Auszug. Aus einem Sammelband mit mehreren Beiträgen unter CC-BY-ND darf also ein Artikel unter der gleichen Lizenz separat verbreitet werden, ohne dass man den ganzen Band verbreiten muss.

Sinnverändernde und entstellende Kürzungen sind dagegen verboten.

Ich muss also meine Ansicht mit Blick auf den Legal Code von CC 4.0 revidieren.

Für frühere CC-Lizenzen gilt das offenkundig nicht, denn dort fehlt das "in part":

http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/legalcode

Da ältere Lizenzversionen sehr weit verbreitet sind, scheint mir meine Warnung nach wie vor angebracht. Man darf aus einem wissenschaftlichen Artikel unter CC-BY-ND 3.0 keine Abbildung zur Weiterverwendung entnehmen, wohl aber aus einem unter 4.0.

Nachtrag: Peter Hirtle antwortete am 28. Oktober 2015:

"But I am not as convinced that this was not the situation under earlier licenses as well, however. A number of years ago, I talked to Michael Carrol, one of the founders of CC, about this. He explained to me that extracting a text and presenting it as it first appeared was not an adaptation or derivative work, but was perfectly ok under CC licenses. I just took a quick look at the files on the development of the version 4.0 license, and I see that the phrase "in whole or in part" was added in the final iteration of the 4.0 license: see https://wiki.creativecommons.org/images/a/ad/BY-ND_%28compare_d4v1_and_d4v2%29.pdf . I could not find any explanation of where this came from, however, nor is it mentioned as a major change in the license. My sense, then, is that it was language just to make explicit what everyone had assumed was the case prior to the inclusion of this language. I have to admit, however, that I have not done extensive research on this.

This question highlights one of the biggest problems I see with the CC licenses, as wonderful as they may be. If bright people like us are uncertain exactly what they license, what hope is there for the average user? "

http://americanarchive.org/

"With contributions from more than 100 public media organizations across the country, programs that for decades have gathered dust on shelves are now available to stream on the AAPB website. This rich collection of programs dating from the 1940s to the 2010s will help tell the stories of local communities throughout the nation in the last half of the 20th century and first decade of the 21st.

Initially launched in April 2015 with 2.5 million inventory records, the AAPB website has added nearly 7,000 audiovisual streaming files of historical content from public media stations across the country. "

But not for German users (without US proxy): "Please note: This content is currently not available at your location."

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Geschichte-im-Ersten-Verbotene-Filme-/Das-Erste/Video?documentId=31310648&bcastId=799280

Verfügbar bis 2.11.

"Weit über tausend Spielfilme wurden in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus hergestellt. Über 40 NS-Filme sind bis heute nur unter Auflagen zugänglich - sie sind „Vorbehaltsfilme". Volksverhetzend, kriegsverherrlichend, antisemitisch und rassistisch - so lauten die Begründungen, warum die Filme für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sind. Urheberrecht und Jugendschutz sind dabei die juristischen Hebel, denn das deutsche Grundgesetz erlaubt keine Zensur. Der Umgang mit ihnen ist umstritten: Bewahren oder entsorgen, freigeben oder verbieten?
„Verbotene Filme" stellt die „Nazifilme aus dem Giftschrank" vor und macht sich auf die Suche nach ihrem Mythos, ihrem Publikum und ihrer Wirkung heute - in Deutschland wie im Ausland."

Siehe auch
http://www.fr-online.de/tv-kritik/-verbotene-filme---arte---der-giftschrank-der-nation,1473344,30970014.html

https://www.youtube.com/watch?v=XjqMkHQjCWE

 

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