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" ..... Das wurde auch nach Veröffentlichung des neuen Diözesanhaushaltes besonders deutlich, der für die Renovierung des Bischöflichen Palais, für Um- und Neubauten rund 36,5 Millionen Euro veranschlagt. Damit soll nicht nur das barocke Gebäude gesichert, sondern die Verwaltung modern und zent- ral untergebracht werden. Auch das Archiv, das im Keller vor sich hinschimmelt, so dass die Mitarbeiter bei ihren Recherchearbeiten eigentlich Gesichtsmasken tragen müssten, gehört saniert. Alle sparsamen Schwaben, die von der Dringlichkeit der Maßnahmen nach über 50-jähriger Renovierungsabstinenz noch nicht überzeugt sind, hofft Fürst durch ein Argument zu besänftigen: "Das ist unser Investitionsprogramm. Wir sichern damit auch Arbeitsplätze", erklärt Fürst und kann dabei beruhigt auf eine solide Finanzierung verweisen. ......." (1) Für den Neubau des Archivs ohne Lesesall (?) sind 7.750.000 € im Haushaltsplans veranschlagt - lt. Pressemitteilung des Diözese.(2)
Quellen:
(1) http://www.szon.de/news/wirimsueden/land/200812220650.html
(2) http://www.drs.de/index.php?id=8566&tx_ttnews[backPid]=93&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=9513&cHash=044bffe93d

" .... Kempf stammt gebürtig zwar aus Singen, hat aber über seinen Vater, ein Inneringer, schon von Kind auf Kontakt zu Hohenzollern. Nach dem Studium der Geschichte, der Philosophie, der Politik und des Buchwesens sowie verschiedener Tätigkeiten war Kempf von 1974 bis 1981 zunächst im Staatsarchiv in Sigmaringen beschäftigt und - als Vorgänger von Dr. Otto Becker - zuständig für das Fürstliche Haus- und Domänenarchiv. 1981 bot Fürst Friedrich Wilhelm dem damals 37-Jährigen die Stelle im Schloss an. "Man braucht eine solide humanistische Grundlage", sagt Kempf, "und Diskretion und Loyalität zur fürstlichen Familie". Diese Voraussetzungen hat Kempf, der von 1982 bis 1987 zusätzlich zur Bibliothek die Schlossverwaltung geleitet hat und noch heute als Redakteur die jährlichen "Hofkammer-Mitteilungen" erstellt, zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Und Kempf betont: "Die Arbeit in einer privaten Bibliothek ist nicht mit der in einer öffentlichen zu vergleichen. Ich bin dem Fürsten und Erbprinzen sehr dankbar, dass ich frei und selbstständig arbeiten konnte und einen Beitrag zum Erhalt der Kunstschätze und zu ihrer öffentlichen Nutzung leisten durfte."
Die Wiedereröffnung des Schlossmuseums im vergangenen Jahr war einer der Höhepunkte in der langen Laufbahn Kempfs. "Mit der Organisation des Museums und der Hofbibliothek habe ich etwas mitgestalten können, das Bestand hat und auf dem man aufbauen kann", sagt Kempf. Leider nicht abgeschlossen sei die Katalogisierung der Sammlung historischer Fotos. Diese Arbeit will Kempf in den nächsten Monaten weiterführen. "Ich hätte vor meinem Ruhestand auch gerne erreicht, dass im Schloss Räume für Wechselausstellungen zur Verfügung stehen. Es gibt schönes Porzellan, alte Münzen, Bucheinbände, künstlerische Nachlässe, das auf diesem Weg zugänglich gemacht werden könnte." ..."

Quelle: Schwäbische Zeitung

" ..... Die beiden Ereignisse [u. a. Verkauf der Firma Bally an amerikanische Eigentümer] rüttelten auf, und es stellten sich Fragen. Was konnte man tun, um trotz des Verlustes der Fabrik wenigstens das historische Gedächtnis zu bewahren? Welche Sammlungen, Archive oder Quellen gab es? Wo befanden sie sich und wem gehörten sie? Verschiedene Aktivitäten und Gespräche führten im folgenden Jahr zur Gründung des Ballyana-Archivs und der Stiftung für Bally Familien- und Firmengeschichte als dessen Trägerin.
Das Ballyana-Archiv sollte die zahlreichen, weit verstreuten mobilen Hinterlassenschaften der Industriegeschichte sammeln, erhalten und Interessierten zugänglich machen. Dabei sollte alles einbezogen sein, was mit der Vergangenheit der Industrie in einem Zusammenhang steht: Schuhe, Schuhschachteln, Werbegrafik und -gegenstände, Leisten, Werkzeug, Jubiläumsgeschenke für Mitarbeiter, Hauszeitungen, Fotos und Bilder etc. ...."

Quelle:
http://www.oltnertagblatt.ch/?srv=ops&pg=detail&id=340258
Link zum Archiv:
http://www.ballyana.ch (mit Online-Beständebeschreibungen)

Auf die aktuelle Bericherstattung in den Kommentaren zu

http://archiv.twoday.net/stories/5353032/

sei hingewiesen.

http://lists.wikimedia.org/pipermail/wikide-l/2008-December/021617.html

Immer wieder stoße ich auf Hinweise auf Digitalisate der hessischen Staatsarchive, z.B. hier.

Leider fehlen mir die intellektuellen Fähigkeiten, HADIS zu benutzen. Ich habe also noch kein Digitalisat jemals zu Gesicht bekommen. Vielleicht kann ein hessischer Leser dieses Weblogs in den Kommentaren Entwicklungshilfe leisten?

http://www.hadis.hessen.de/scripts/hadis.dll/direct?link=1213901

"Im Internet sind ebenso die digitalen Urkundenabbildungen der allgemeinen Abteilung (s. Klassifikation Urkunden/Allgemein) sowie die betreffenden Stammtafeln der Althessischen Ritterschaft (s. Klassifikation Akten/Familienarchiv/Familiengeschichte/Stammbäume) verfügbar."

Nur wo?

Nachtrag: Zufällig sah ich jetzt beim hilflosen Umherirren in HADIS eine Fuldaer Urkunde.

http://www.indologica.de/drupal/?q=node/62

Eindrucksvoll!

http://webdoc.sub.gwdg.de/pub/mon/2008/schmidtke.pdf

http://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/nav/history

Zu den seit 28.8.2008 online gestellten historischen Drucken gibt es auch einen RSS-Feed:

http://digital.bibliothek.uni-halle.de/rss/



Eine Karte Gadners von Württemberg:

http://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/content/pageview/35298

http://www.antiquaria-ludwigsburg.de/katalog/Antiquaria2009.pdf

Antiquariat Joachim Lührs:

Herzog von Sachsen-Teschen. – Abschließende Erfassung
des Finanzvermögens 1828. Handschriftlicher Überschlag
der Hofzahlamtsausgaben 1828 in 24 Punkten, darunter
Hofjagddepartment, Militäretat und Beiträge des Hoftheaters.
1.500,–
Im Anhang eines Dresdner Schreibe-Calenders auf das Jahr 1829. Dresden,
J. G. J. Albrecht 1829. 35 bedruckte und 28 hs. paginierte, beschriebene Bll.
Kl.-8vo. OLdr. Mit reicher Goldprägung sowie Ganz-Goldschnitt.

Zum Thema Schreibkalender:

http://archiv.twoday.net/search?q=schreibkalend

http://www.arendt-art.de/deutsch/Evelyn%20Hecht-Galinski/LG%20Berlin,%20Urteil%2026.11.08-%2027%20O%20672.08.htm

Lesenswerte Ausführungen des LG Berlin zu Art. 5 GG.

Instruktiver 3sat-Beitrag

http://wstreaming.zdf.de/zdf/veryhigh/081012_sendung_nes.asx

http://www.semapedia.org/

Immer noch duldet die Wikipedia den Semapedia-Artikel nicht im "Enzyklopädie-Namensraum", sondern nur auf den Community-Seiten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Enzyklopädie/Semapedia





http://de.wikipedia.org/wiki/Mobile_Tagging

http://www.amazon.de/Sagen-Schwäbischen-Alb-Klaus-Graf/dp/3871810312

Sagen der Schwäbischen Alb, hrsg. und kommentiert von Klaus Graf, Leinfelden-Echterdingen: DRW Verlag 2008. 304 Seiten mit 44 SW-Abbildungen und einer Karte der Schauplätze. 16,90 Euro.

ISBN 978-3-87181-031-2

Wer mich und meine Arbeit unterstützen will, kann dies durch den Erwerb des Buches tun :-)



Als Kostprobe gibt es die Einleitung in meiner Preprint-Fassung.

„Eine Gegend ist romantisch, wo Geister wandeln; mögen sie uns an vergangene Zeiten mahnen oder sonst in geheimer Geschäftigkeit sich um uns her bewegen. Wir stehn noch außer dem Reigen der luftigen Elfen, die nach der nordischen Sage nur der sieht, der innerhalb ihres Kreises steht; aber wir fühlen ihre wehende Bewegung, wir hören ihre flüsternden Stimmen“. Ludwig Uhland: Über das Romantische, 1807

„Mehr und mehr wissen wir heute, daß dieses ‚Volksgut’ nur vielfach gefiltert zu uns gelangt ist, gemahlen durch die Denkmühlen bürgerlichen Bewußtseins und neu gekocht oder gebacken für ein Publikum, dessen Interessen nur selten identisch waren mit denen des Volkes.“ Rudolf Schenda: Volkserzählung und nationale Identität: Deutsche Sagen im Vormärz (1830-48). In: Fabula 25 (1984), S. 302


Eine einfache Definition der Sage könnte lauten: Sagen sind das, was man in Büchern, die Sagenbücher heißen, vorfindet. Im Jahr 1800 erschien die erste moderne Sagensammlung, Johann Carl Christoph Nachtigals Volcks-Sagen, aber ohne die umfangreichen zweibändigen Deutschen Sagen der Brüder Grimm (1816/18) hätte das Sagensammeln wohl kaum zu der Flut von Sagenbüchern geführt, die im deutschsprachigen Raum im 19. und 20. Jahrhundert erschienen sind. Die romantische Begeisterung für die „Volkspoesie“ hat die literarische Gattung Sage wesentlich geformt. Gleichzeitig haben romantische Klischees unausrottbare Irrtümer über das vermeintliche „Wesen“ von Sagen in die Welt gesetzt.

Sagen sind keine Botschaften aus uralter Zeit, die mündlich von Generation zu Generation getreu weitergegeben wurden. Sie sind keine Quellen für die „Geisteswelt der vorchristlichen Menschheitsgeschichte“, wie man noch in einem Buch Sagen und Bräuche im Kreis Esslingen aus dem Jahr 1985 lesen kann. Es sind keine Überbleibsel aus grauer Vorzeit, sondern zuallererst literarische und volkskundliche Dokumente ihrer Zeit, nämlich der Zeit, in der sie aufgeschrieben wurden, also des 19. und 20. Jahrhunderts.

Der Sagenbestand eines Raums ist immer das Ergebnis einer komplexen Wechselwirkung zwischen Erzählern (und Erzählerinnen) auf der einen Seite und den Sammlern auf der anderen Seite. Ohne die Erzähler gäbe es keine Sagen, ohne die Sammler aber auch nicht. Sagen spiegeln die subjektiven Vorlieben, den literarischen Geschmack, das Weltbild und die sozialen Verhältnisse ihrer Erzähler. Sie spiegeln aber auch die Vorurteile und Neigungen der gelehrten Sammler, deren gedruckte Sagenbücher alles andere als ein unverfälschtes Abbild vergangener Erzählkultur bieten. Die Sammler waren auf der Suche nach „echter“ Volkspoesie, sie ließen weg, was ihnen zu unscheinbar oder anstößig erschien, und sie redigierten und schrieben die Texte um, damit sie möglichst dem von den Brüdern Grimm erfundenen „Sagenton“ entsprachen. Steuerungs- und Ausblendungsprozesse schufen das trügerische Bild einer „zauberhaften Sagenheimat“. Sagenfassungen in Gedichtform kamen zunehmend aus der Mode: Volkskundlerinnen und Volkskundler schätzen heute nur die nüchterne Prosasage, den authentischen „Ethnotext“, der sozialgeschichtlich interpretierbar ist. Um Sagengedichte machen Volkskundler einen großen Bogen und Germanisten ebenfalls, es sei denn, sie stammen aus der Feder berühmter Autoren.

Sagensammler brauchten ein gerüttelt Maß an Glück und Findigkeit, mussten sie doch das Vertrauen ihrer Gewährsleute erwerben. Gern verschwieg man Geister- und Hexengeschichten, um nicht als abergläubisch und rückständig zu gelten. Als der Tübinger Professor Ernst Meier, der 1852 die erste wichtige gedruckte Sammlung schwäbischer Sagen veröffentlichte, sorgfältig aufschrieb, was ihm ein Schäfer an „altem Gesag“ berichtete, fragte ihn der Erzähler: „Aber Herr, glaubet denn Sia so Lumpesächle no?“ Man durfte auch nicht mit der Tür ins Haus fallen und etwa fragen: „Gibts keine Sagen hier?“ Auf so plumpe Fragen, wusste Meier, „wird man ein einfaches Nein zur Antwort bekommen; oder das Volk antwortet wie jene Bäckerfrau auf die nämliche Frage etwa so: ‚noi, Sagen hent mer koine, aber Wecken!’“

Sagen sind „geglaubte Tradition“, liest man oft in der volkskundlichen Fachliteratur. Ohne Frage lassen viele Albsagen die Angst vor einer harten und unbarmherzigen Natur erkennen, in der tückische Geister den Menschen Schaden zufügen. Die grausamen, Tod und Verderben bringenden Spukgestalten scheinen nichts gemein zu haben mit jenen romantischen Wesen, mit denen Uhland die Landschaft beseelt sah. Wenn man aber Kinder mit Schreckgestalten wie dem Hakenmann, der unaufmerksame Kinder in die Donau zieht, vor Gefahren warnte, wird man bezweifeln dürfen, dass alle Erwachsenen felsenfest von der Existenz der Dämonen überzeugt waren. Neben dem Sagenglauben gab es immer auch den Sagenzweifel. Nicht selten nahm man nicht einfach für bare Münze, was erzählt wurde, sondern prüfte nach. So heißt es über das Pfullinger „Nachtfräuleinloch“ bei Ernst Meier: „Vor einigen 20 Jahren hat man dieß Loch untersucht und weiter darin nachgegraben“. Viele Sagen waren einfach nur unterhaltsame Geschichten, an die man nicht oder nur halb geglaubt hat. Viel zu wenig weiß man über die sogenannten „Anti-Sagen“, die den Sagenglauben angreifen und entlarven. Beispiel: Ein geheimnisvolles Licht entpuppt sich als phosphoreszierender Baumstamm. Solche eher lustigen Geschichten, die natürliche Erklärungen für angeblich Übernatürliches anboten, findet man kaum in den gedruckten Sammlungen. Aber Anti-Sagen waren ebenso wie die Sagen Elemente einer reichhaltigen und vielgestaltigen mündlichen Erzählkultur, in der sich mündliche Überlieferungen und Angelesenes untrennbar vermischten.

Die Sammler mündlichen Erzählguts wählten nach ihren Vorlieben aus, und viele Geschichten bekamen sie überhaupt nicht zu hören. Fixiert auf das romantische Vorurteil uralter Überlieferung verkannten sie die Abhängigkeit der „Volkssagen“ von zeitgenössischen Lesestoffen. Die vielen romantischen Burgensagen und die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in der deutschen Literaturgeschichte greifbare Begeisterung für (meist triviale) Rittergeschichten gehören zusammen. Die mündliche Volkskultur und die Welt der Bücher verband ein ständiger intensiver Austausch, der von den volkskundlichen Gralshütern der „echten Volkssage“ bis heute entschieden unterschätzt wird.

Die Vielfalt mündlichen Erzählens kann kein Sagenband wiedergeben. Dörfer und Städte waren erfüllt von Geschichten. Es gab viele Gelegenheiten zum Erzählen: Geschichten waren im Wirtshaus ebenso zu hören wie im Heimatkundeunterricht der Schule. Es konnten lustige, traurige, fromme oder unheimliche Geschichten sein, wahre, halbwahre und erfundene. Nur ein winziger Bruchteil von ihnen hat Eingang in die bewahrende Schriftlichkeit gefunden.

Natürlich erzählt man auch heute noch Sagen. Dies gilt auch, wenn man die sogenannten „modernen Sagen“ à la Die Spinne in der Yucca-Palme ausklammert. Die mündlichen Albsagen der Gegenwart sind vor allem aus Heimatbüchern und Sagenbänden geläufig. Unbekannte Geschichten über Riesen und Zwerge voller stiller Poesie, wie sie vor über 150 Jahre Ernst Meier notieren konnte, gibt es sicher nicht mehr aufzuspüren. Aber bei geduldiger Suche würde man auf der Alb noch viele einfache Geistergeschichten und dutzende Angaben über vermeintliche unterirdische Gänge vorfinden. Schon Ludwig Uhland klagte um 1830, die Zeit, Sagen zu sammeln, sei vorbei. Rund zwanzig Jahre später bewies ihm Ernst Meier, der sein Buch Uhland widmete, das Gegenteil.

Die Maßstäbe für das Sammeln von Sagen auf der Schwäbischen Alb setzte 1823 ein Freund Uhlands. Dem Stuttgarter Gymnasiallehrer Gustav Schwab (1792-1850), heute noch bekannt durch seine Sagen des klassischen Altertums, gelang 1823 mit seinem Reiseführer Die Neckarseite der Schwäbischen Alb ein Beststeller. Schwab gab eine Reihe von Sagen, die er vor Ort aufschnappte oder aus gelehrten Werken exzerpierte, in Prosa wieder, daneben bearbeitete er Sagenstoffe auch in Form von Gedichten („Romanzen“). Dieses Buch hat großen Einfluss auf spätere Sammlungen ausgeübt – und auch auf das mündliche Erzählen. Schwab war damals nicht der einzige, der Sagenballaden schrieb. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren Sagengedichte weitaus beliebter als Prosa-Sagen. So ist es denn kein Zufall, dass der Hermaringer Pfarrer Rudolf Magenau zwei Jahre später das erste gedruckte schwäbische Sagenbuch (Poetische Volks-Sagen und Legenden größtentheils aus Schwaben, 1825) als Gedichtband herausbrachte.

Bei den Sagengedichten dominierten die „historischen Sagen“. Die Brüder Grimm hatten die „Ortssagen“ mit ihren dämonischen Gestalten, die man heute in der Volkskunde „dämonologische Sagen“ nennt, auf der einen Seite und die historischen Traditionen auf der anderen Seite in einen Topf geworfen und beide „Sage“ genannt. Weggelassen wurden aus der Volksüberlieferung die Märchen (als nicht ortsgebunden, obwohl es durchaus ortsgebundene Märchen gibt), die lustigen Geschichten („Schwänke“) und die frommen Legenden. Die Verbindung von Spukgeschichten und Geschichte unter dem gemeinsamen Etikett „Sage“ hat bis heute Bestand.

Historische Sagen begriff man im Vormärz als „vaterländische Altertümer“, wobei Vaterland natürlich das jeweilige Territorium meinte. Der Löwenanteil der Alb war württembergisch, altwürttembergisch-protestantisch, auch wenn nach 1802 vor allem vorderösterreichische katholische Gebiete das Königreich von Napoleons Gnaden vergrößert hatten. Dann gab es Hohenzollern, also die kleinen Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die 1850 preußisch wurden. Und auf der Westalb waren etliche Orte großherzoglich badisch.

Vaterländische Sagen sollten den auf die jeweilige Monarchie bezogenen Patriotismus fördern, sie wurden als erhebender und poetischer Schmuck in Geschichtsdarstellungen aufgenommen. Es ging um die „Heimat im Prachtgewande des Alterthumes“ (Ludwig Egler, Aus der Vorzeit Hohenzollerns, 1861). Wilhelm Hauffs württembergische „Kunstsage“ Lichtenstein über die Flucht Herzog Ulrichs (1826), die Sagen-Anregungen aus Schwabs Neckarseite aufgriff, hat nicht nur zu dem Bau des neugotischen „Märchenschlosses“ Lichtenstein geführt, sondern auch die mündliche Sagenbildung merklich inspiriert. Sagen müssen als Teil der ausgeprägten Erinnerungs- und Geschichtskultur des 19. Jahrhunderts begriffen werden, also des Ensembles aus Denkmälern, Historienbildern, Schauspielen, Festzügen usw., mit denen man sich mit der eigenen Vergangenheit auseinandersetzte. Sage und Geschichte galten als Schwestern. Dies verdeutlicht auch die Darstellung der allegorischen Figuren Sage und Geschichte als Quellen für Kunst und Wissenschaft durch den Maler Wilhelm Peters auf der in der Mitte des 19. Jahrhunderts historistisch „rekonstruierten“ Burg Hohenzollern.

Mit Jacob Grimms Deutscher Mythologie (1835) rückten die dämonologischen Sagen in den Vordergrund. Aus ihnen erhoffte man sich Aufschlüsse über den einstigen germanischen Götterglauben. Inzwischen weiß man: Es war ein wissenschaftlicher Irrweg. Rudolf Schenda: „Die Parallelisierung von Mythen- und Sagenfiguren wurde zum Steckenpferd der deutschen Lehrerschaft. Wotan/Donar war allgegenwärtig, Frauengestalten, inklusive die Gottesmutter Maria, wurden mit Freya/Frouwa identifiziert, die Holden und Unholden trabten omnipräsent durch Berg und Tal“ (Mären von Deutschen Sagen. In: Geschichte und Gesellschaft 9, 1983, S. 37).

Eine umfassende Sammlung schwäbischer Volkssagen bereitete der Stuttgarter Gymnasiallehrer Albert Schott der Jüngere (1809-1847) vor. Das Material trugen vor allem seine Schüler zusammen, die mündliche Sagen ihrer Heimat aufschreiben mussten. Schotts früher Tod verhinderte die Publikation, die mythologische Kommentare enthalten sollte, doch blieben die Materialien in Form einer zweibändigen Handschrift erhalten (heute in der Stuttgarter Landesbibliothek). 1850 bekamen die Seminaristen am Nürtinger Lehrerseminar von ihrem Rektor Theodor Eisenlohr (1805-1869) die gleiche Aufgabe gestellt. Sie sollten in ihren Ferien ebenfalls Sagen aufschreiben. Wolfram Haderthauer hat diese beiden und weitere frühe handschriftliche Sagensammlungen Württembergs in seiner Eichstätter Dissertation (2001) gewürdigt. Unglücklicherweise ist diese verdienstvolle Arbeit, deren Editionsteil nicht weniger als 376 Texte enthält, als in nur wenigen Bibliotheken einsehbare Mikrofiche-Ausgabe eher versteckt denn veröffentlicht.

Schüler- und Seminaristensammlungen bereiten Volkskundlern Sorgen, denn die Authentizität der Texte ist alles andere als sichergestellt. Der österreichische Volkskundler Richard Wolfram traf im Ultental eine alte Lehrerin, die sich daran erinnerte, wie die Lehramtskandidaten dem Tiroler Sagensammler Johann Adolf Heyl Sagen bringen mussten: „Er hat die Kandidaten sehr gequält und es hat auch schlechte Noten gegeben, wenn man ihm nichts Gutes gebracht hat. Ein Teil der Sagen bei Heyl ist deshalb derstunken und derlogen“. Von dem Aargauer Sagensammler und Lehrer Ernst Ludwig Rochholz wird Ähnliches berichtet: Er sei durch Sagen sehr zu erfreuen gewesen. Die Schüler erzählten Geschichten, die sie von Ehemaligen gehört hatten, und fabulierten einiges hinzu, was der Lehrer dann als Variante betrachtete. Im Fall der Sammlung Schotts ist ein schlüssiger Beweis, dass eine Geschichte von dem Schüler erfunden wurde, nicht möglich, auch wenn nicht wenige sich sehr „verdächtig“ lesen. Nimmt man die Sagen aber als literarische Texte, in denen Mündliches und Schriftliches sich durchdringen, verschwindet das Problem.

Die vielen sonst nicht bekannten Sagen in den frühen handschriftlichen Sammlungen können aber nicht alle auf individuelle Erfindungen („Fakelore“) zurückgeführt werden. Offenbar muss die romantische Vorstellung revidiert werden, die im 19. und 20. Jahrhundert aufgezeichneten Sagen seien die Reste eines umfassenderen, sehr alten Bestandes. Vielmehr hat man mit einem ständigen Wandel und Austausch des mündlichen Erzählguts vor Ort zu rechnen, also mit einer vergleichsweise hohen Fluktuation. Sagen bildeten sich häufig neu und verschwanden ebenso rasch wieder. Daneben gab es besonders populäre Geschichten, die sich länger halten konnten und in vielen Varianten kursierten, auch wenn sie zusätzlich in gedruckter Form eine Verfestigung erfahren hatten. Dies ist etwa der Fall bei den Erzählungen über die Pfullinger Urschel (dem besonders reichen Pfullinger Sagenbestand ist ein eigenes Kapitel gewidmet) oder die Sibylle von der Teck. Auch hier kann man eine deutliche Wechselwirkung zwischen schriftlichen und mündlichen Versionen feststellen.

Die beiden wichtigsten Autoren gedruckter schwäbischer Sagensammlungen im 19. Jahrhundert sammelten selber: der Tübinger Orientalistik-Professor Ernst Meier (1813-1866), dessen Deutsche Sagen, Sitten und Gebräuche aus Schwaben 1852 erschienen, und der katholische Geistliche und Germanistik-Hochschullehrer Anton Birlinger (1834-1891). Birlinger wurde bei seinem Sagenbuch Volksthümliches aus Schwaben (1861) von dem Arzt und Dialektautor Michael Buck aus Ertingen (1832-1888) unterstützt. Eine Nachlese Aus Schwaben verantwortete Birlinger 1874 allein. Beide Professoren, Meier und Birlinger, standen ganz im Bann der mythologischen Sagendeutung.

Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts erschienen mehr und mehr „Heimatbücher“, die, häufig von Lehrern verfasst, Sagen einen Ehrenplatz einräumten. Die zivilisationskritische „Heimatbewegung“ pflegte bewusst das alte Volksgut, zu dem man auch die Sagen zählte. Zugleich etablierte sich die Volkskunde als eigenes Fach, getragen zunächst einmal nicht von akademischen Kreisen, sondern von vielen heimatbegeisterten Laien vor Ort, die in die volkskundlichen Vereine eintraten. Eine großangelegte Erhebung „volkstümlicher Überlieferungen“ fand 1899/1900 statt, als die württembergischen Volksschullehrer im Rahmen der Bezirkslehrerkonferenz Aufsätze nach einem vorgegebenen Fragebogen einreichen mussten (die sogenannten Konferenzaufsätze). Erwähnung verdient aber auch der 1888 gegründete Schwäbische Albverein, in dessen Vereinszeitschrift viele Sagen Eingang fanden.

Kein Berufsstand hat Sagen eifriger zusammengetragen als die Pädagogen. Die Lehrer lasen die Texte nicht nur mythologisierend und als Dokumente der Heimatgeschichte, sie waren auch sehr angetan von der moralischen Haltung der Sage und ihren sittlichen Werten. Sagen, in denen Frevler göttlicher Strafe anheim fielen, eigneten sich bestens für das erzieherische Projekt der „Volksveredelung“. Den Schulmeistern gefiel der erhobene Zeigefinger.

In Tuttlingen dokumentierte der Lehrer Dr. Paul Dold (1886-1934) die örtliche Sagenüberlieferung vermeintlich getreu, doch bei näherem Hinsehen stellen sich Zweifel ein. Wie viele Lehrer hat er vorgefundene Erzählungen, deren Gewährsleute er immerhin jeweils vermerkte, literarisiert und sprachlich gefälliger dargeboten. In Heimatbüchern und Sammlungen der Zwischenkriegszeit, etwa dem Sagenkränzlein (1924) des Oberlehrers Evarist Rebholz (1870-1932), trifft man regelmäßig süßlichen Sagen-Kitsch an. Ganz anders verhält es sich mit den 1935 bis 1939 zusammengetragenen, aber erst 1987 von dem Arzt Karl Keller (1914-1987) publizierten Sagen aus dem Lonetal. Auch wenn sie leider ins Hochdeutsche übersetzt sind, vermitteln diese meist sehr kurzen Erzählungen ein anschauliches Bild von den dominanten Themen der mündlichen Überlieferung. Kellers Ein-Satz-Sagen sind ungleich näher am „Volk“ als die schwülstige Sagenprosa der Heimatbücher jener Zeit.

Keller hätte seine Sammlung 1939 ohne weiteres veröffentlichen können, doch musste er befürchten, dass sie von NS-Ideologen aufgegriffen worden wäre. Die Suche nach den germanischen Glaubenskernen der Sagen hatte damals Hochkonjunktur. Die Volkssagen führen „zu den Wurzeln unserer volklichen Existenz hinab: zur lebendigen mütterlich-bewahrenden Seele unseres Volkes“, schrieb 1943 in der NS-Propagandazeitschrift Germanien ein Germanist, der nach 1945 ein hoch angesehener Hochschullehrer in Innsbruck werden sollte. Der Arzt und spätere SS-Brigadeführer Wilhelm Kinkelin war in seinem tiefbraunen Pfullinger Heimatbuch von 1937 besonders stolz auf die geschlossene Zusammenstellung der Pfullinger Sagen. Von der ideologischen Belastung der Sagenforschung in der NS-Zeit erfährt man jedoch in den Einleitungen der auf den schnellen Absatz berechneten Sagenbücher nichts. Die aus den sattsam bekannten Quellen entnommenen und modernisierten Sagen werden unverdrossen mit der traditionellen Heimat-Rhetorik als uraltes Volksgut dargestellt, und weil man sie gern mit der Aura des „Zeitlosen“ umgibt, verdrängt man, dass die Beschäftigung mit ihr oft sehr zeitgebundene Formen angenommen hat.

Wenn man Sagen als historische Dokumente ihrer Zeit (und nicht einer grauen Vorzeit) ernst nimmt, muss man davon absehen, sie gefällig nachzuerzählen und in modernisierter Form dem Publikum darzubieten. Um sie geschichtlich einordnen zu können, bedürfen sie nicht selten der ausführlichen Kommentierung. Daher finden sich im Folgenden häufig Hinweise auf die Herkunft der Geschichten, auf weitere Fassungen und ihr Weiterleben in der Gegenwart (etwa wenn Sagengestalten zu Namenspaten von Fasnetszünften geworden sind).

Aufgenommen wurden Sagen von der Westalb bis zur Ostalb, also von Möhringen an der Donau und der Gegend um Tuttlingen bis zum Härtsfeld rund um Neresheim. Einbezogen wurden etliche Orte des unmittelbaren Albvorlands auf der Nordseite der Alb, das mit Blick auf die Sagen ergiebiger ist als die Albhochfläche.

Aus Umfangsgründen konnte nur eine kleine Auswahl aus dem großen Sagenbestand des Albgebiets berücksichtigt werden. Auch wenn die Sagenforschung dazu neigt, Sagen-Landschaften ein unverwechselbares Profil zuzuschreiben, ohne dies hinreichend absichern zu können, steht außer Zweifel, dass ein Teil der Sagen durchaus „albtypisch“ ist. Es sind dies die Natur-Sagen, die sich mit den naturräumlichen Eigenheiten der Alb auseinandersetzen, mit den Felsen und dem Wasser. Die bizarren Felsgebilde sind bis heute „Erzähl-Male“ geblieben, an denen sich Erklärungs-Geschichten („ätiologische Sagen“) festmachten. Gern hat man die steinernen Überbleibsel des Jurameers – etwa das „Steinerne Weib“ bei Wiesensteig oder die „Steinernen Jungfrauen“ im Brenztal - als zur Strafe für Frevel erstarrte Menschen gedeutet. Sagenbildend haben auch die Karstphänomene gewirkt: Dolinen und Erdfälle, Karstquellen (wie der Blautopf), vor allem aber die Höhlen. Bezeichnenderweise ist die frühestbezeugte Sage dieses Bandes (aus der Zeit um 1500) eine typische, im 19. und 20. Jahrhundert weit verbreitete Höhlensage: Ein Tier (meist eine Ente oder eine Gans) verschwindet in der Höhle und kommt weit entfernt wieder zum Vorschein. Immer wieder wurden und werden Schätze in Höhlen vermutet, bewacht von dämonischen Gestalten. Schatzgraben mittels magischer Hilfsmittel war eine verbreitete reale Praxis in der frühen Neuzeit und im 19. Jahrhundert. Der sozialgeschichtliche Hintergrund liegt auf der Hand: Armut und harte Lebensbedingungen, denen man so entfliehen wollte.

Angestrebt ist eine möglichst abwechslungsreiche, unterhaltsame und lehrreiche Mischung aus bekannten und unbekannten Texten vorwiegend aus dem 19. Jahrhundert. Sagen begegnen – auch das soll die Auswahl zeigen - in den unterschiedlichsten Medien: in den gedruckten Sagenbüchern ebenso wie in handschriftlichen Aufzeichnungen. Eine Reihe handschriftlich überlieferter Sagen wird in diesem Band erstmals veröffentlicht. Sagen wurden in Tageszeitungen ebenso wie in Heimatbüchern und Ortschroniken abgedruckt. Und sie sind inzwischen in stattlicher Zahl im Internet präsent, das bei der Erstellung dieses Bandes und der Kommentierung der Sagen unschätzbare Dienste geleistet hat. Man sieht: Sagen sind immer noch ausgesprochen lebendig.

***

Aus dem Anhang, der die jeweiligen Vorlage und gelegentlich Varianten exakt nachweist:

(Literaturverzeichnis und Quellenabkürzungen)

Binder = Hans Binder, Die volkstümliche Überlieferungen um Höhlen und Quellen, in: Karst und Höhle 1993, S. 25-44
Birlinger I = Anton Birlinger/Michael Buck, Volksthümliches aus Schwaben, Bd. 1, 1861
Birlinger II = Anton Birlinger, Aus Schwaben, Bd. 1, 1874
BllSAV = Blätter des Schwäbischen Albvereins
Dold = Paul Dold, Die Sagenwelt Tuttlingens und seiner Umgebung, 1940
Egler = Ludwig Egler, Mythologie, Sage und Geschichte der Hohenzollernschen Lande, 1894
EM = Enzyklopädie des Märchens, Bd. 1ff., 1977ff.
Götz = Rolf Götz, Die Sibylle von der Teck, 1999
Graf, Kirchheim = Klaus Graf, Sagen - Kritische Gedanken zu Erzählungen aus dem Kirchheimer Raum, in: Schriftenreihe des Stadtarchivs Kirchheim unter Teck 22 (1998), S. 143-164
Graf, Schwabensagen = Klaus Graf, Schwabensagen. Zur Beschäftigung mit Sagen im 19. und 20. Jahrhundert. Erweiterte Internetpublikation 2007 von dem in: Schwabenspiegel, Bd. 2.1, 2006, S. 279-309 erschienenen Aufsatz. Online
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/3459/
Graf, Stuttgart = Klaus Graf, Sagen rund um Stuttgart, 1995
Haderthauer = Wolfram Haderthauer, Sagen aus Württemberg. Unveröffentlichte Sammlungen des 19. Jahrhunderts, Diss. Eichstätt 2001 (auf Mikrofiche)
HDA = Handwörterbuch des deutschen Aberlaubens, Bd. 1-10, 1927-1942 Nachdruck 2000
Heim = Ines Heim, Sagen von der Schwäbischen Alb, 1992
KA = Konferenzaufsatz, Württembergische Landesstelle für Volkskunde Stuttgart (siehe auch www.schwaben-kultur.de, Transkriptionen von Reinhard Caspers)
Kapff = Rudolf Kapff, Schwäbische Sagen, 1926
Keller = Karl Keller, Sagen aus dem Lonetal, 1987
Kettenmann = Jürgen Kettenmann, Sagen im Kreis Göppingen, 3. Aufl. 1989
Meier = Ernst Meier, Deutsche Sagen, Sitten und Gebräuche aus Schwaben, 1852
OAB = Beschreibung des Oberamts
Rebholz = Evarist Rebholz, Sagenkränzlein. Erweiterte Ausgabe, 1924
Schneider = Fritz Schneider, Die Ostalb erzählt, 4. Aufl. 1991
Schott = Albert Schott der Jüngere, Schwäbische Volkssagen, Bd. I-II, 1847, Württembergische Landesbibliothek Stuttgart, Cod. poet. et phil. 4° 134
Schwab = Gustav Schwab, Die Neckarseite der Schwäbischen Alb. Neudruck hrsg. von Hans Widmann,1960
Seminaraufsatz = Seminaraufsatz für Rektor Theodor Eisenlohr in Nürtingen 1850, Württembergische Landesstelle für Volkskunde Stuttgart, N Volkskunde-Verein C/1
Setzen = Florian Henning Setzen, Geheimnisvolles Christental, 1994
Stehle = Bruno Stehle, Volkstümliches aus Hohenzollern, in: Alemannia 12 (1884), S. 1-12
Zimmerische Chronik = Zimmerische Chronik, hrsg. von Karl August Barack, Bd. 1-4, 2. Aufl. 1881

Hinweise für weiterführende Lektüre

Eine empfehlenswerte Einführung zum neueren Forschungsstand der Erzähl- und Sagenforschung ist im Buchhandel derzeit nicht erhältlich. Hingewiesen sei allerdings auf die lesenswerte zusammenfassende Darstellung zur mündlichen Erzählüberlieferung Europas: Rudolf Schenda, Von Mund zu Ohr, 1993. In Bibliotheken einsehbar ist die Enzyklopädie des Märchens, in der Hans-Jörg Uther und Lutz Röhrich in Bd. 11 2004 den umfangreichen Artikel Sage (Sp. 1017-1041) mit vielen Literaturangaben verfasst haben. Weiterführende Hinweise liefert auch der bequem online konsultierbare Beitrag Graf, Schwabensagen (2007). Zu gedruckten Sagensammlungen des 19. und 20. Jahrhunderts: Hannelore Jeske, Sammler und Sammlungen von Volkserzählungen in Schleswig-Holstein, 2002.

Nachweise zur Einleitung bieten die Aufsätze Graf, Kirchheim und Graf, Schwabensagen. Ergänzungen: Zur Problematik der Schüler-Fakelore vgl. Richard Wolfram, Sorgen mit Sagen, in: Österreichische Zeitschrift für Volkskunde 34 (1980), S. 243-245 (Heyl); Martin Heule, in: Sagenerzähler und Sagensammler der Schweiz, 1988, S. 267 (Rochholz).

[Weitere Online-Arbeiten zum Thema Sagen von mir:
http://archiv.twoday.net/stories/4990762/ ]

[ http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0812&L=hexenforschung&O=D&P=1143 Heuberg-Sage mit Kommentar und Nachweisen aus dem Buch]

[ http://archiv.twoday.net/stories/5581930/ Lichtenstein-Sage]

[ http://archiv.twoday.net/stories/5984813/ 2 Sagen aus Schwabs Neckarseite]

[Kostenlose Leseprobe "Auf der rauhen Alb", 24 Seiten:

http://www.drw-verlag.de/buch/download/sagenderschwalb/Leseprobe.pdf ]

[Sage Der höllische Schuss, Hechingen: http://archiv.twoday.net/stories/6251236/ ]

[Kapitel: Im Sagenreich der Pfullinger Urschel
http://archiv.twoday.net/stories/64956428/ ]

Rezeption:

Ein sehr interessantes Buch mit tollen Geschichten.
http://www.fachbuchkritik.de/html/sagen_der_schwabischen_alb.html

[Rezension in der Hohenzollerischen Heimat 2009:
http://www.hohenzollerischer-geschichtsverein.de/userfiles/files/HZ-Heimat/HH_059_2009_ocr.pdf ]

Das geht Sie gar nix an, meint der Präsident des OLG Köln, wenn man ihn nach der Rechtsgrundlage des (rechtswidrigen) Rechtevorbehalts bei kommerzieller Nutzung der Justizdatenbank NRW fragt. Ein vorbildlicher Umgang mit dem Bürger! Und die mutigen Juristen bei Telemedicus zensieren natürlich die Namensangaben weg:

http://www.telemedicus.info/article/1065-NRW-Justizdatenbank-mit-seltsamem-Copyright-Hinweis.html (Kommentare)

Das VG Stuttgart hält nicht allzuviel von der Pressefreiheit:

http://www.dr-bahr.com/news_det_20081221145137.html

http://www.medievalgenealogy.org.uk/updates/update.shtml

Dark Roasted Blend hat drei wunderbare Beiträge rund um das Thema Kuriose Bücher.

Im Beitrag vom 19. Dezember 2008 geht es um illuminierte Handschriften und merkwürdige Bücher:

http://www.darkroastedblend.com/2008/12/amazing-books-illuminated-manuscripts.html



Unter anderem erfährt man etwas über das größte Buch der Welt in Burma.

Am 17. August 2007 wurden ungewöhnliche Bücher und Buchskulpturen vorgestellt:

http://www.darkroastedblend.com/2007/08/unusual-books.html

Voynich-Ms.

Die bittersüße Kunst des Bücherzerlegens, um neue kreative Werke daraus zu schaffen, beleuchtet der dritte Beitrag vom September 2008:

http://www.darkroastedblend.com/2008/09/bittersweet-art-of-cutting-up-books.html


PDF einer Funksendung über neue Wege der Wissensaneignung

http://textundblog.de/?p=2709

http://literaturblog-duftender-doppelpunkt.at/2008/12/21/95-jahre-kreuzwortraetsel/


http://bibliothekarisch.de/blog/2008/12/21/neuregelung-fuer-fotokopien-in-schulen/

http://www.antiquariatsrecht.de/?p=209#more-209


Discover Natasha St-Pier!

Via
http://www.lexilogos.com/petit_papa_noel.htm


http://www.sennoma.net/main/archives/2008/12/the_serials_crisis_has_a_name.php



http://snowflakes.barkleyus.com/noflash.html

Via netbib

In der kanadisch-deutsch-amerikanischen Koprokution aus dem Jahr 2000 wird der letzte Lebensabschnitt Dietrich Bonhoeffers filmisch in Szene gesetzt. Einige Szenen spielen im so bezeichneten "Abwehrarchiv" (offensichtlich das Archiv des deutschen Geheimdienstes). Aus dem Abspann ging leider nicht hervor in welchen Archivräumen gedreht wurde.

Presseheft der Produktionsfirma zum Film:
http://www.nfp.de/cms/upload/Verleih_Archiv/Bonhoeffer/pressemappe.pdf

Informationen zum Film:
http://www.imdb.com/title/tt0250264/

Spon berichtet u. a.: " ....Fast 14.000 Seiten umfasst das gesamte Archiv. Sämtliche E-Mails, Berichte und Stellungnahmen zum Massaker, das der 23-jährige Cho Seung Hui im April an der Virginia Tech anrichtete hat die Universität digital zusammengetragen. Am 16. Dezember waren die Dokumente den Familien der Opfer sowie Überlebenden des Massakers zur Verfügung gestellt worden. Bis zum 1. Februar 2009 sollten sie Zeit haben, das Archiv zu sichten, um "sicherzustellen, dass sie zufriedengestellt sind und darin keinerlei schützenswerte Informationen enthalten sind", wie es in einer Mitteilung heißt. Nur wenige Tage später aber sind die Dokumente auf einer Universitäts-Web-Seite aufgetaucht. .....
Neben zahlreichen E-Mails an und von Cho befinden sich in dem digitalen Archiv, das jetzt online abrufbar ist, auch Dokumente die zeigen, wie Behörden und Universitätsleitung auf das Massaker reagierten. Darunter Polizeiberichte und interne Vorgaben der Universität, wie das Massaker aus Sicht der PR-Abteilung zu handhaben und wie mit Spenden umzugehen sei. Sogar ein Plan, wie die Norris Hall, das Gebäude, in dem sich die Bluttat am 16. April 2007 ereignete, gereinigt werden sollte. 310.000 Dollar war der Universitätsleitung die 14-tägige Komplettreinigung wert.
Den Aufbaudes digitalen Archivs hat sich die Universität Grants Angaben zufolge nun 400.000 Dollar kosten lassen. ....."

"Ankershagen ist .... Sitz der Schliemann-Gesellschaft mit mehr als 200 Mitglieder in 13 Ländern. In ihrem Archiv sind unter anderem 34 000 digitalisierte Briefe einzusehen, die Schliemann im Laufe seines Lebens erhielt und aufbewahrte. Die Originalbriefe lagern in der Gennadios-Bibliothek in Athen ....."
" .....Mit maßgeblicher Unterstützung der Schliemann-Gesellschaft konnte in den letzten Jahren die Sammlung von Schliemanndokumenten erweitert und eine Präsenzbibliothek des Museums aufgebaut werden. Außerdem wurden die technischen und personellen Voraussetzungen für die elektronische Archivierung von Schliemanns schriftlichem Nachlass geschaffen und Hilfestellungen bei der museumspädagogischen Arbeit gegeben. ...." (2)
"Autographenarchivierung. Die archivalischen Bemühungen des Heinrich-Schliemann-Museums zielen vor allem darauf ab, Autographen Heinrich Schliemanns zu sammeln, zu erhalten, elektronisch zu archivieren und aufzubereiten. Zu diesem Zweck werden alle erreichbaren Originale eingescannt, um mit der digitalen Version weiterarbeiten zu können.
Der Grundstein für das Autographenarchiv wurde 1987 gelegt, als Martin Karsten (ein Enkel von Schliemanns Schwester Louise) dem Museum 71 Originalbriefe schenkte, die aus der Feder Heinrich Schliemanns, seines Vaters Ernst Schliemann, seiner Ehefrauen Ekaterina und Sophia sowie seiner Kinder Sergej und Andromache stammen. Durch weitere Schenkungen und gezielte Ankäufe konnte der Bestand deutlich erweitert werden.
Mitte der neunziger Jahre konnten die technischen Voraussetzungen für die optoelektronische Datenerfassung gelegt werden, indem geeignete Computertechnik einschließlich der benötigten Software angeschafft wurde. Im Herbst 1996 begannen die Arbeiten zur Autographenarchivierung.
Die im Besitz des Museums befindlichen Autographen wurden bis 1997 vollständig elektronisch erfasst. Es wird nun daran gearbeitet, weitere Originale, die sich in Privatbesitz befinden, dem Museum aber zur Erfassung und Auswertung zur Verfügung stehen, in die elektronische Datei zu übertragen.
Seit 2005 befinden sich 35.274 Autographen der "Serie B (B) Correspondences" der Gennadius-Library (Amerikanische Schule für Klassische Studien) in Athen als Faksimiles im Archivbestand des Musems. Diese sind über eine Namensliste erschlossen. Nach einem Antrag bei der Gennadius-Library können sie als Kopie (gegen eine Gebühr) für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Zielstellung der Archivierung:
optoelektronische Erfassung durch Scanner und Digitalkamera
Speicherung der Autographen als Faksimile sowie der transkribierten Texte in Datenbanken (Archivierungssystem MegaStore und Datenbanksoftware askSam)
Rechercheanwendung, die eine Suche sowohl nach Suchbegriffen als auch deren Kombination bis hin zum Volltext gestattet
Bereitstellung der Faksimiles durch Ausdruck und durch Übertragung auf elektronische Speichermedien
Die sowohl nach den Regeln der alphabetischen Katalogisierung (RAK) als auch nach den Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen (RNA) strukturierte Datei ist so konzipiert, dass sie in die Zentraldatei der Autographen (ZDA) bei der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz Berlin eingebunden werden kann." (3)


Quellen:
(1) http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200812210408.html
(2) http://www.schliemann-museum.de/hsg/anliegen.html
(3) http://www.schliemann-museum.de/hsm/archiv.html

"Wir haben in Sydney ein kulturgeschichtliches Museum, das "Powerhouse", ähnlich wie das Victoria&Albert-Museum in London. Ich habe dafür gesorgt, dass sie die Kostüme von "Strictly Ballroom", "Romeo und Julia" und "Moulin Rouge" bekamen. Ich möchte, dass sie auch die Kostüme von "Australia" erhalten. So können wir ein Archiv anlegen, in dem sich Studenten und junge Designer umsehen und sich inspirieren lassen können."
Kostüm- und Setdesignerin Catherine Martin
Quelle: Welt am Sonntag

" .... Das eventerprobte Symphonieorchester Il Novecento um den belgischen Dirigenten Robert Groslot ist seit Jahren das Herz dieser aufwendigen und üppig illuminierten Show, die für ihren Jahrgang 2008 wieder ganz tief im Archiv des verblassten Ruhms gewühlt hat und einige der größten Namen von einst für dieses extravagante Ereignis zu Tage gefördert hat. ...."
Quelle: Morgenpost

" ..... Gottlieb Sänger, ein biederer Archivar bei der Zeitschrift "Zeitblick", liebt die Natur. Höhepunkt des Jahres ist daher für ihn der Urlaub, der nun bald wieder bevorsteht. ..... Etwas unfreiwillig wird der vertrauenerweckende ältere Herr unterwegs zum Aufpasser für eine junge Dame, Kiki genannt, die ins Pensionat nach Genf zurückreisen soll. ....."
Quelle:
http://www.cinefacts.de/tv/details.php?id=krkbe2000000000000060802

s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/3452791/

http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/MKUZ-5T8NK7.DE.0

Es umfasst insgesamt ca. 18.000 Stücke. Sein Kernbestand fußt auf dem 1784 gegründeten Universitätsmünzkabinett, das Napoleon 1805 in den Besitz der Stadt überführte.



#numismatik

http://www.numismatische-gesellschaft.de/nnb/Cunz_-_Bibliotheken.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Ziko/Handbuch-Titel

Der SPIEGEL 51/2008 S. 20 berichtet, dass 332 VS-Akten der Bundesregierung spurlos verschwunden seien. Das Innenministerium bestätigte zugleich, dass seit Beginn dieser Legislaturperiode 3200 geheime Akten vernichtet wurden - statt sie der zuständigen Registratur zu übergeben und später dem Bundesarchiv anzubieten.

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,596235,00.html
http://www.volker-wissing.de/
PDF

Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/5341239/

Harald Schmidt rezitiert Ludwig Uhland:



Der Text von "Der wackere Schwabe" findet sich unter anderem bei zeno.org. Digitalisate zu Uhlands Werken weist nach:

http://de.wikisource.org/wiki/Ludwig_Uhland

Uhland, Sohn eines Juristen, der in Tübingen als Universitätssekretär wirkte, nahm 1801 in seiner Heimatstadt ein juristisches Studium auf, das er 1808 mit dem Advokatenexamen und 1810 mit der juristischen Promotion beendete. Er fand Anschluss an einen romantisch gesinnten Studentenzirkel, der von altdeutscher und “volkstümlicher” Literatur fasziniert war. Die engste Freundschaft verband ihn in diesem Kreis mit dem Medizinstudenten Justinus Kerner. In Paris sollte Uhland eigentlich das französische Recht kennen lernen, doch fesselten ihn die altfranzösischen und altdeutschen Bücherschätze der Nationalbibliothek weit mehr. Die ungeliebte Advokatentätigkeit in Tübingen und Stuttgart, unterbrochen von dem vergeblichen Versuch, im Staatsdienst Fuß zu fassen, gewährte nur karge Einkünfte. Von 1819 bis 1826 vertrat Uhland das Oberamt Tübingen in der württembergischen Ständeversammlung.1820 endeten die Geldsorgen durch die Heirat mit Emilie Vischer. Ende 1829 wurde Uhland in Tübingen zum außerordentlichen Professor für deutsche Sprache und Literatur berufen. Die lange ersehnte akademische Laufbahn wurde freilich ein Opfer der Repression, als die Regierung ihm 1833 den für die Wahrnehmung des Stuttgarter Abgeordnetenmandats erforderlichen Urlaub verweigerte. Uhland reichte sein Entlassungsgesuch ein, das König Wilhelm mit gehässiger Randbemerkung gern bewilligte. Bis 1838 blieb Uhland als Angehöriger der liberalen Opposition im Landtag. Das Tübinger Leben als Privatgelehrter wurde noch einmal unterbrochen, als er sich 1848 zum Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung wählen ließ. Er kämpfte für demokratische und großdeutsche Ideale und harrte bis zur gewaltsamen Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments im Juni 1849 aus.

Uhlands phänomenaler Ruhm im 19. Jh. beruhte auf seinen Gedichten, die erstmals 1815 bei Cotta erschienen und bis 1884 64 Auflagen erlebten. Zahlreiche Übersetzungen (und Vertonungen) belegen eine außerordentlich breite internationale Rezeption.

Uhlands Stern ist in der zweiten Hälfte des 20. Jh.s erheblich verblasst. An seiner herausragenden wissenschaftsgeschichtlichen Bedeutung als romantisch geprägter Literaturhistoriker, Sagen- und Volksliedforscher kann jedoch kein Zweifel bestehen. Der gefeierte Dichter Uhland, nach Schiller der populärste im 19. Jh. und um 1870 so etwas wie ein bürgerlicher “Nationalheld”, hat mit seiner Begeisterung für das “Volk” viele andere mitgerissen, auch was volkskundliche Studien betraf (z.B. von Wilhelm Hertz oder Albert Schott). Kurz nach 1945 ermöglichte Uhlands guter Name in Frankreich den Fortbestand des NS-kompromittierten Tübinger Volkskundeinstituts als Ludwig-Uhland-Institut.

"Der Archivar Reginald ist ein einsamer Mensch: was kümmert ihn da sein zu hoher Blutdruck! Regelmäßig tauscht er das fade Diät-Essen gegen ungesunde Leckereien. Da tritt der streunende Hund Penelope in sein Leben, der nicht nur dankbarer Abnehmer der Krankenhaus-Kost ist, sondern auch bald Reginalds bester Freund... "
Quelle:
http://www.cinefacts.de/tv/details.php?id=krkbe2000000000000295044

Anton Kuh, osterreichischer Feuilletonist (1891-1941), schreibt im Simplicissimus, Jahrgang/Band: XXXI, 2 Heft: 39 v. 27.12.1926, weshalb ein "Marine-Archiv" auch in Alpennähe Freunde findet.

Link zuz Digitalisat " Das Marine-Archiv" der Herzogin Anna Amalia Bibliothek:
http://www.rockborn.de/source/files/31/39/526/original.jpg

Wikipedia-Artikel zu Anton Kuh
http://de.wikipedia.org/wiki/Anton_Kuh

Audio:
1988 CD Qualtinger liest Anton Kuh. Folge 1
2005 Hörbuch Anton Kuh Sprecher: Miguel Herz-Kestranek

Unsere letzte Meldung über Burchard von Ursberg war wenig erfreulich:

http://archiv.twoday.net/stories/73845/

Der Landesbibliothek Stuttgart gelang es nicht, die landesgeschichtlich bedeutsame ehemals Petroneller Handschrift der Chronik des Burchard von Ursberg zu erwerben.

Wenig bekannt ist, dass die SLUB Dresden eine deutsche Übersetzung der Augsburger Inkunabel der Historia Friderici, einer gekürzten Fassung des Burchard, verwahrt: Mscr.Dresd.H.171.

Sie ist seit neuestem online einsehbar:

http://digital.slub-dresden.de/sammlungen/titeldaten/284648787/

Im Serapeum 1854 hat Archival Herschel die Handschrift kurz angezeigt:

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/PURL?GDZPPN001279661

1982 erörterte Wolfgang Wulz die Übersetzung und konnte eine Interpolation aus Steinhöwels Boccaccio-Übersetzung 1473 nachweisen. Ich selbst stellte fest, dass der Vorspann 1r-3v mit der Redaktion der Lorcher Vorlage durch den Augsburger Schreiber Konrad Bollstatter im Cgm 735 übereinstimmt. 1995 publizierte ich meine Vermutung, dass Bollstatter der Urheber der Übersetzung ist:

K. Graf, Staufer-Überlieferungen aus Kloster Lorch, in: Von
Schwaben bis Jerusalem, 1995, S. 209-240, hier S. 231.
Online: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5266/

Erwähnt auch bei K. Graf, Ordensreform und Literatur in Augsburg, in: Literarisches Leben in Augsburg während des 15. Jahrhunderts, hrsg. von Johannes Janota und Werner Williams-Krapp (= Studia Augustana 7), Tübingen 1995 [erschienen 1996], S. 100-159, hier S. 146 Anm. 194
Online: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5242/

Zustimmend übernommen von Jürgen Wolf, Konrad Bollstatter und die Augsburger Geschichtsschreibung. Die letzte Schaffensperiode, in: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 125 (1996), S. 51-86, hier S. 61f.

Die Handschrift stammt aus der Sammlung des Altdorfer Professors Christian Gottlieb Schwarz (1675-1751).



Der ursprünglich separat foliierte zweite Teil des Bandes enthält von anderer, späterer Hand des 16. Jahrhunderts geschrieben:

Bl. 100r-176v Pseudo-Albertus Magnus: Secreta mulierum deutsch

Die Hs. wurde mit 1-181 durchfoliiert. Nach einem Vergleich des Incipits von Halle Zb 1 (Schwaben um 1470) bei Pfeil S. 271 unterliegt es keinem Zweifel, dass es sich um eine Überlieferung der anonymen süddeutschen Übersetzung mit integrierter deutscher Glosse handelt (²VL 8, Sp. 990).

Siehe auch:
http://www.handschriftencensus.de/18808

Update: Beschreibung
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31600964

#forschung

The former archivist at The Mariners' Museum who stole thousands of museum documents and sold them on the Internet was sentenced Wednesday to four years in prison.

Lester F. Weber, of Newport News, sold at least 3,500 documents — from collections he was supposed to oversee — on eBay under his wife's name. The items included everything from brochures and boarding passes for old ships to a lawsuit against the company that owned the Titanic.

Weber made $172,357 on the fraudulent sales between 2002 and 2006, according to court filings. But the museum estimates the worth of the stolen items at more than $500,000.

"You broke the trust of the public," said U.S. District Judge Rebecca Beach Smith, saying the public has an interest in preservation of historical artifacts.

As an archivist, Weber helped oversee a museum collection containing more than a million documents. Testimony revealed he had access to documents that many other museum employees didn't have, and changed an archiving system to make it appear that some of the stolen documents never existed.


http://www.dailypress.com/news/dp-local_museum_1218dec18,0,6554694.story

Hinter dem Türchen warten heute Leuchttürme. Dazu gibt es eine nette kleine virtuelle Ausstellung auf Französisch: Phares et Histoire, von der Bibliothèque de l'École des Ponts ParisTech.



Zum berühmtesten antiken Leuchtturm, dem Pharos von Alexandria, hat auch die Life-Fotosammlung eine historische Darstellung.



Baudelaires Gedicht "Die Leuchttürme" ist in der Übersetzung von Stefan George bei Wikisource nachlesbar:

http://de.wikisource.org/wiki/Die_Leuchttürme?match=fr

http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=szg-006

Via
http://weblog.histnet.ch/archives/2115

(Ebenso Geschichte und Informatik sowie Geographische Zeitschriften, die älteren Vorgängerzeitschriften sind offenbar erst in Vorbereitung:

http://retro.seals.ch/digbib/collectionsHome4 )

E guets wihnachtsgschänk!

Lesetipp:

http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=szg-006:1984:34::553

http://www.dilibri.de/ubtr/content/titleinfo/31050

Ein Grundlagenwerk der Trierer Geschichte (1670).


Kramer wirft dem Militärhistoriker R.-D. müller "Geschichtsfälschung im Dienst der Politik" vor. Ein von Müller als Beispiel herangezogenes Urteil gegen den General Edgar Feuchtinger lässt sich nicht auffinden:
" ..... Wie in einem Kriminalfall kam die Wahrheit erst nach und nach ans Licht: Von mir um eine Kopie des Urteils oder wenigstens um die Angabe eines Aktenzeichens oder einer Archiv-Signatur gebeten, verwies Müller mich wortkarg an das Militärarchiv in Freiburg. Rechnete er vielleicht damit, daß der so abgespeiste Anfrager resignieren würde? Ich ließ im Militärarchiv recherchieren und erhielt die Auskunft, ein solches Urteil sei dort nicht bekannt. Also wiederholte ich meine Bitte an Müller, nun etwas nachdrücklicher. Aus der von ihm jetzt endlich genannten Quelle, nämlich einer Stellungnahme eines ehemaligen Richters am Reichskriegsgericht, Dr. Block, ergibt sich, daß Feuchtinger wegen Wehrkraftzersetzung, also nicht wegen Kriegsverrat, verurteilt worden ist. Das hätte Müller übrigens schon dem nicht nur Militärhistorikern wohlbekannten Buch von Otto Peter Schweling: »Die deutsche Militärjustiz in der Zeit des Nationalsozialismus« (herausgegeben von Erich Schwinge) entnehmen können. Übrigens ist Feuchtinger bereits aufgrund des Unrechtsbeseitigungsgesetzes von 1998 rehabilitiert worden, im Unterschied zu den vielen Soldaten, die das Reichskriegsgericht in absoluter Willkürrechtsprechung als Kriegsverräter verurteilt hat. ...."
Quelle: Ossietzky 23/2008 (Link)

"[V]om Standesamt befürchtet, von mir erhofft" so umschreibt Tim Begler, Stadtarchiv Lüdenscheid, die Gefühlslage in den NRW-Kommunen
Quelle: Link

„Wenn der Leser die Techniken aus diesem Buch erst einmal versteht und anwendet, wird er in der Lage sein, über seinen so genannten Archivar jede bereits vergangene Lebenssituationen aufs Neue zu durchleben”
Wolfgang Rademacher.
Zwei Fragen bleiben:
1) Ist es wirklich wünschenswert sich an jede Lebenssituation zu erinnern ?
2) Archivare erinnern wohl kaum an wirklich jede Situation ?
Quelle:
http://www.firmenpresse.de/pressinfo68530.html

«Es gibt zwei gute Fälle für ein Archiv. Entweder es wird zu uns nach Aachen ausgelagert, um es wenigstens vor dem Verfall zu bewahren. Oder, wie hier geschehen, Pfarrer und Kirchenvorstand werden initiativ, gewinnen fachkundige Ehrenamtler und schaffen entsprechende Lagermöglichkeiten»Professor Dieter Wynands, Leiter des Aachener Diözesanarchivs, in der Aachener Zeitung (Link)

Schon deprimierend, dass an unserer Umfrage (für registrierte Nutzer) ganze 4 Leute teilgenommen haben:

http://archiv.twoday.net/polls/7273/results

Nach Ausweis der Referrers kamen in den letzten 24 Stunden mindestens 57 Leute hierher, die einfach nur nach YouTube auf österreichischen Websites suchten. Da ist derzeit Archivalia nämlich Treffer #1:

http://www.google.at/search?hl=de&q=youtube&btnG=Google-Suche&meta=cr%3DcountryAT

Twoday.net ist ein österreichischer Webloghoster.

http://www.festpark.de/w049.html :-)

http://www.slavevoyages.org


Heute gibt es die Online-Veröffentlichung eines nicht ganz unwichtigen Buchs zur "Staatsbildung" Württembergs aus dem Jahr 1995 zu vermelden:

1495: Württemberg wird Herzogtum. Dokumente aus dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu einem epochalen Ereignis, bearb. von Stephan Molitor, Stuttgart 1995

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6152/

Die anerkennende Besprechung von Holger Kruse (auf Französisch) in der Francia 23/1, 1996 ist ebenfalls im Internet greifbar.

Mein Beitrag widmete sich dem Erhebungsakt auf dem Wormser Reichstag 1495, seiner Vorgeschichte und dem Verhältnis von Württemberg und Schwaben (Zusammenfassung). Petra Schön behandelte den Wappenwechsel, Stephan Molitor hat den Band redigiert und wichtige Dokumente ediert: außer dem Herzogsbrief unter anderem das Testament des Herrschers und die erste württembergische Landesordnung.



Mein Dank gilt dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart für die Genehmigung der Online-Veröffentlichung, Stephan Molitor und Petra Schön für die Erlaubnis, ihre Beiträge aufzunehmen, sowie der Universitätsbibliothek Freiburg, die freundlicherweise die qualitätvolle Digitalisierung leistete.



Jörg Rugens (= Georg Rüxners) Aufzeichnung zum Quaternionensystem (wohl 1495) ist bei Molitor ediert, aber auch in Wikisource transkribiert:


http://de.wikisource.org/wiki/Aufzeichnung_%FCber_die_Gliederung_des_Reichs_%28Rugen%29

" ... Als Ament [Jeff Ament, der Bassist von Pearl Jam] auf der Suche nach Material für die Special Editions sein Band-Archiv durchstöberte, stieß er auf eine alte Cassette. “Momma-Son” stand auf dem Tape – es handelte sich also tatsächlich um das sagenumwobene erste Demo von Pearl Jam! Ament hatte damals mit den Gitarristen Stone Gossard und Mike McCready die instrumentalen Spuren eingespielt und sich damit auf die Suche nach einem geeigneten Sänger für die neu formierte Band gemacht. Jeff Irons, ein gemeinsamer Freund, der damals bei den Red Hot Chili Peppers an den Drums saß, schlug vor, es an einen gewissen Eddie Vedder zu schicken. Einen Sänger, den damals kaum jemand kannte und der seine Zeit beim Surfen in San Diego verbrachte. .....
“Es ist ein paar Wochen her, als Ed oder ich eine dieser alten Kisten öffneten. Ich wusste, dass “Momma-Son” irgendwo rumliegen musste, hatte das Ding aber 17, 18 oder 19 Jahre nicht mehr gehört. Es war cool, sich das Tape mit Ed anzuhören und seine Reaktion zu beobachten. Und tatsächlich: die Songs klingen fast zu 90% exakt wie die späteren Album-Versionen. Viele Elemente waren identisch. 1991 war offenbar eine Menge Energie unterwegs. Genug, um die Strecke von Seattle bis San Diego zu überwinden. Und das sind immerhin knapp 1300 Meilen...”

Quelle: Link

" 20 Jahre war Franz Schmitzhofer SPÖ-Bürgermeister in Bruckneudorf, bei der Wahl 2007 hat er nicht mehr kandidiert, im kommenden März feiert er seinen 60. Geburtstag. Jetzt holt ihn seine kommunalpolitische Vergangenheit ein. Die Volksanwaltschaft ist nach einem von FPÖ-Gemeinderat Gerhard Kovasits angestrengten Prüfverfahren zum Schluss gekommen, dass der frühere Ortschef von 1997 bis 2001 aus seiner Tätigkeit einen "Übergenuss" erhalten habe. Nun muss er den Betrag zurückzahlen. "Netto sind es rund 18.000 Euro", sagt Schmitzhofer ....
Um den offenen Betrag abzustottern, möchte Schmitzhofer in der Gemeinde stundenweise unentgeltlich als Archivar arbeiten. Gute vier Jahre müsste er dafür werken, schätzt er. .....Er wolle Schmitzhofer auch nicht schaden, es könne aber nicht sein, dass jetzt eigens ein Posten geschaffen werde, damit der Ex-Ortschef die "Schulden" bezahlen könne. ...."

Quelle:
http://www.kurier.at/nachrichten/burgenland/281048.php

" .... In der Bardowicker Feldstraße 15 ruhen auf 200 Quadratmetern nach Angaben des Vereins allein 500 Bücher und Bildbände, alle Ausgaben von "Stern" und "Spiegel" der 1960er- bis 1980er-Jahre sowie unzählige Mineralien, Fossilien und andere Ausstellungsstücke. .... Man habe eine "ideale Zusammenführung von Museum, Archiv und Bibliothek geschaffen" ..... "Nachdem am Aufbau des Archivs seit neun Jahren gearbeitet wurde, wäre ein Zerschlagen des Gesamtensembles bedauerlich und ein Übergang des Hauses an ungewollte Eigentümer verheerend" .... "Sollte bis zum 20. Januar 2009 kein tragfähiges Konzept zur Erhaltung des Standortes vorliegen, müssen die Exponate, Bücher und Videos verkauft und das Archiv erforderlichenfalls vernichtet werden, falls ein Hauskäufer sie nicht übernimmt."
Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/12/18/993120.html

" .... Der Papst ermutigte abschließend das CTV dazu, vertrauensvoll der institutionellen Aufgabe entgegenzutreten, die darin bestehe, Archiv der aufgenommenen Bilder der letzten Jahre zu sein. Es handle sich dabei um eine wertvolle Ressource, dies nicht nur zur Produktion von Fernsehprogrammen, sondern für die Geschichte des Heiligen Stuhles und der Kirche. ...." (1)
" .... Das Archiv des vatikanischen Fernsehzentrums umfasst 10.000 Videokassetten mit etwa 4.000 Aufnahmestunden. ...." (2)
Quelle:
(1) http://www.zenit.org/article-16684?l=german
(2) http://www.kathnews.de/content/index.php/2008/12/18/25-jahre-vatikan-fernsehen/

http://www2.gender.hu-berlin.de/genderbib/2008/12/18-dezember-auf-dem-laufenden-sein-google-alerts-und-netvibes/

http://www.europeana.eu/

Wenigstens ist die Darstellung der Metadaten jetzt korrekt.


http://drupal02.nypl.org/blogs/2008/12/16/nypl-joins-flickr-commons

Berechtigte Wikipedia-Kritik übt

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/5396046/


Die Online-Sammlungen dieses Museums (einschließlich der Fraktur-Collections) kamen bei der Auswahl der Adventskalender-Beiträge in die weitere Wahl.


http://infobib.de/wp/wp-content/uploads/infobib/2008/12/infobib_libworld.pdf

http://digital.slub-dresden.de/sammlungen/titeldaten/281182221/



Aus dem Gedichtband Die Harfenjule (Berlin 1927) von Klabund, entnehmen wir ein besinnliches Weihnachgedicht "Bürgerliches Weihnachtsidyll", das Kurt Tucholsky in der Weltbühne vom 12. Juli 1927 "sehr schön" nannte. Transkribiert ist es bei Wikisource:

http://tinyurl.com/56watd



Roger Stein hat es in seinem Buch über Dirnenlieder 2006 berücksichtigt. Eine kleine Sammlung gemeinfreier Dirnenlieder bietet Wikisource.

Klabund hieß eigentlich Alfred Henschke. Er wurde am 4. November 1890 in Crossen an der Oder geboren. Der Autor, der auch gern fürs Kabarett schrieb, starb an seiner Lungenkrankheit bereits mit 37 Jahren am 14. August 1928 in einem Davoser Sanatorium. Mehrere Werke von ihm stehen gescannt im Internet zur Verfügung:

http://de.wikisource.org/wiki/Klabund


" ..... Heute ist das unerschöpfliche Archiv von Gucci ihre [Frida Giannini, Chefdesignerin von Gucci] wahre Inspirationsquelle. ....."
Quelle:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/458572

Weitere "modische" Archivalia-Einträge:
http://archiv.twoday.net/stories/5366637/
http://archiv.twoday.net/stories/5238987/
http://archiv.twoday.net/stories/4969223/
http://archiv.twoday.net/stories/4889444/
http://archiv.twoday.net/stories/4795803/
http://archiv.twoday.net/stories/4370617/

"Wir sind hier vorübergehend seit 1996 untergebracht"
Christian Brenk, Stadtarchiv Bernburg
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

"Aida steht in diesem Fall für "Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle". Der Verein dokumentiert und sammelt all das, was Rechtsextreme in München so tun und an Druckprodukten erzeugen. Seit 1990 tut Aida das, es haben sich unzählige Regalmeter angehäuft.....Man arbeitet im Stillen und liefert mit den Materialien den anderen Organisationen, die sich gegen Rechts engagieren, sozusagen das Basiswissen. .... Wo sich das Archiv befindet, erfährt auch erst mal niemand - der Verein gibt nur eine Postfachadresse an. .... Wer das Archiv besuchen will, muss sich also via E-Mail oder Brief anmelden. ...."
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/657387/010/2682657/Die-Braunen-im-Visier.html

s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/126758/



http://www.physikblog.eu

http://manuscripts.cmrs.ucla.edu/index.php

Darf man eigentlich nicht erwarten, dass man die von mir
seit Jahren zusammengetragenen Links ueber "grosse" (>10)
Handschriftendigitalisierungsprojekte zur Kenntnis nimmt?

http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

Einzelstücke:

http://delicious.com/Klausgraf/manuscripts

http://www.handschriftencensus.de/hssabbildungen

Absolut unzulängliche Metadaten:

Manuscript Attributes
Date s. xv 3/4
Provenance country Germany
Provenance city Nuremberg
Shelfmark Cgm 714
Language German
Fully Digitized Yes
Site link
Repository
Country Germany
City Munich
Location Bayerische Staatsbibliothek

Kein Wiki, keine Weiternutzung via OAI!

Ein verdammt aermliches Angebot, wie man es so nur in den
USA realisieren konnte.

http://www.telemedicus.info/article/1089-Blogs-und-Datenschutzrecht.html

http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update/Questions_and_Answers

Leider fehlt noch die Frage, die für die Praxis am wichtigsten ist: Wie soll die künftige Attribution gemäß CC-BY-SA aussehen? Eric Moeller hat bereits in Foundation-L klargestellt, dass es nicht darauf hinauslaufen wird, als Quelle lediglich die Wikipedia anzugeben.

Bisher hat die Foundation es vermieden, sich darauf festzulegen, ob die Versionsgeschichte der Wikipedia die geforderte Section History der GNU FDL ist (siehe hier). In den neuen FAQ steht dazu aber bezeichnenderweise:

It is also worth pointing out that a literal interpretation of the attribution requirement of the GFDL requires complete duplication of the "history" section of the article with every derivative work (not just the author names -- the entire section). For an article with thousands of revisions, this is obviously highly onerous, but even with just a smaller number of revisions, it is a significant amount of text.

Damit ist das sogenannte Gentlemen Agreement (GA) auch für die englischsprachige Wikipedia geschwächt. Dieses wird in der deutschsprachigen Wikipedia zunehmend skeptisch betrachtet. Es besagt, dass es bei Online-Nutzungen der Wikipedia genügt, die GNU FDL lokal zu speichern, auf die Wikipedia als Quelle hinzuweisen und auf die Autorenliste zu verlinken.

Zum GA:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Lizenzbestimmungen&action=history

Drei Bach-Handschriften aus den Jahren 1743, 1745 und 1748 förderte Andreas Glöckner vom Bach-Archiv Leipzig bei Recherchen zur Musikpflege an der Universitätskirche St. Pauli im Universitätsarchiv zu Tage. Dabei handele es sich, wie das Leipziger Bach-Archiv mitteilt, um Zeugnisse, die Johann Sebastian Bach für drei seiner Präfekten eigenhändig ausgestellt habe. Zudem wurde ein bislang unbekanntes Protokoll mit Informationen zu Bachs Todesjahr unter den Universitätsakten aufgefunden.

http://www.boersenblatt.net/296979/


http://go.footnote.com/wwii_documents/

Die Fotos entstammen der NARA und sind ebenso wie die Dokumente wohl überwiegend Public Domain in den USA, da von Bediensteten von Bundesbehörden (hier dem Militär) in Erfüllung ihrer Dienstpflichten geschaffen. Die re-use unterbindenden terms of use sind nach deutschem Recht nicht wirksam als AGB einbezogen; außerdem kann man anonym auf Wikimedia Commons Public-Domain-Bilder unabhängig von einer eventuell nach US-Recht bestehenden vertraglichen Bindung hochladen. Es ist ein starkes Stück, dass NARA die vertragliche "Einmauerung" der Public Domain zulässt.


Vorschläge werden erbeten unter

http://www.wissenschafts-cafe.net/2008/12/auslese-2008-suche-nach-den-besten-wissenschaftlichen-blogartikeln-des-jahres/

Google hat wohl eines der besten Bildarchive der Gegenwart und nahen Vergangenheit digitalisiert. Millionen von Bildern des LIFE-Magazines wurden eingescannt und online gestellt. Wirklich klasse! So sind uns Bilder von den 1750ern bis heute für uns kostenlos parat und dazu sogar in meist hoher Auflösung. Wer nicht über die Sammelseite gehen will, kann auch einfach bei der normalen Google-Bildersuche den Tag "source:life" hinten anstellen, um im besagten Archiv zu suchen. Bei gefundenen Bildern wird zudem immer Fotograf, Ort, Jahreszahl und eine kurze Beschreibung genannt.

Danke. Denn so werden Perlen gefunden, wie dieser Computerwissenschaftler von 1970.

Admin: Danke für den Beitrag! Zum Hintergrund:
http://www.der-hollemann.de/experimentierlich/blogwichteln-08/

Weitere Kritik aus der Sicht der Bibliotheken:

http://www.libraryjournal.com/article/CA6618842.html?industryid=47109

http://www.mdr.de/tv/programm/prog_detail+43207000258108.html

Der zur Herder Gruppe gehörende Josef Knecht-Verlag bietet seine Romane ab sofort als E-Book an. Wie der Verlag weiter mitteilt, können alle 17 lieferbaren Kirchenkrimis und historischen Romane gratis unter www.herdershop24.de oder www.knecht-verlag.de heruntergeladen werden.

Damit ist Knecht nach eigenen Angaben der erste Verlag in Deutschland, der sich zu diesem Schritt entschieden hat. Die Aktion sei nicht befristet, heißt es auf Nachfrage. Man wolle den Gratis-Download auch nutzen, um mehr Aufmerksamkeit für die Titel dieses Programmsegments zu erzeugen und neue Leserschichten anzusprechen.

Geschäftsführer Lukas Trabert begründet die Entscheidung so: „Wir wollen neue Leser erreichen. E-Books bieten eine einzigartige Chance, Bücher dem breiten Publikum vorzustellen.“ Eine Kannibalisierung des gedruckten Buches befürchtet er nicht: „E-Book-Lesegeräte, die ein komfortables Lesen von E-Books ermöglichen, sind noch nicht verbreitet. Kunden, die unsere Kirchenkrimis oder historische Romane lesen wollen, werden zum allergrößten Teil doch lieber ein gedrucktes Buch kaufen“.


http://www.boersenblatt.net/296955/

Das stimmt ganz zu den von mir gesammelten empirischen Befunden vornehmlich aus den USA, die in die gleiche Richtung gehen:

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

Der Kampf gegen Gratis-Inhalte ist somit eher ideologisch als ökonomisch begründet.

Für die Erscheinungsjahre zwischen 2000 und 2008 findet die folgende Suche
http://books.google.com/books?lr=lang_de&q=date:2000-2008&num=100&as_brr=1&as_pt=ALLTYPES&hl=de&sa=N&start=100
166 deutschsprachige Bücher, die komplett in Google Books einsehbar sind.

Die Bücher des Knecht-Verlags, historische Kirchenkrimis (naja), können nach Registrierung (wie wenn man ein kostenpflichtiges Buch bestellen würde) heruntergeladen werden, es kommt sofort per Mail ein Download-Link für das PDF. Die Blättermöglichkeit (hier: zu Zähringerblut) umfasst nur 10 Seiten:

http://www.herdershop24.de/out/1/html/0/dyn_images/blaetter_pdfs/978-3-7820-3010-6/blaetterkatalog/index.html

Auf Altverträge, die vor Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes abgeschlossen wurden, ist der inzwischen gestrichene § 31 Abs. 4 UrhG über unbekannte Nutzungsarten und damit auch die Übergangsregelung § 137 l UrhG nicht anwendbar.

Wandtke/Bullinger, Urheberrecht 3. Aufl. 2009 (bereits online) verweisen zu § 137 l in Rn. 5 darauf, dass auf die Altverträge die Zweckübertragungsregel anwendbar ist, derzufolge die Rechteeinräumung von vor dem 1.1.1966 unbekannten Nutzungsarten im Zweifel nicht umfasst war. Belegt wird dies mit BGH GRUR 1988, 296, 299 GEMA-Vermutung IV, wo es heißt:

"Schließlich wird das BerG in diesem Fall zu beachten haben, daß die Bestimmung des § 31 Abs. 4 UrhG auf Berechtigungsverträge, die vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1.1.1966 abgeschlossen worden sind, keine Anwendung findet (vgl. § 132 UrhG; BGH in GRUR 1986, 62 , 66 GEMA-Vermutung I 1, insoweit nicht in BGHZ 95, 274); bei solchen Altverträgen ist gegebenenfalls zu prüfen, ob der Verwertungsgesellschaft die Rechte der - damals noch nicht bekannten - Videozweitauswertung wirksam eingeräumt worden sind; dabei wäre zu berücksichtigen, daß auch nach früherem Recht der Zweckübertragungsgedanke (jetzt § 31 Abs. 5 UrhG) der Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart an sich regelmäßig entgegenstand (vgl. RGZ 118, 282, 285 ff. - Musikantenmädel; 123, 312, 317 - Wilhelm Busch 3; BGHZ 11, 135, 143 f. - Schallplatten-Lautsprecherübertragung 4; von Gamm, UrhG, § 31 Rdn. 15), daß aber in diesem Zusammenhang den Besonderheiten des Verhältnisses zwischen Urheber und Verwertungsgesellschaft - anders als bei der an sich zwingenden Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG - Rechnung getragen werden kann (vgl. auch BGH in GRUR 1986, 62 , 66 GEMA-Vermutung I, insoweit nicht in BGHZ 95, 274). "

BGHZ 11, 135 = GRUR 1954, 216. Auszug:

"Das RG ist in ständiger Rechtsprechung von dem Ausnahmecharakter des § 22a LUG ausgegangen und hat hieraus gefolgert, daß diese Gesetzesvorschrift wie alle Ausnahmebestimmungen grundsätzlich eng auszulegen sei (RGZ 153, 1 ff. [23]; 140, 239; 128, 102 ff.). Dem schließt sich der Senat an. Eine enge Auslegung der durch § 22a geschaffenen Befugnislücke in der umfassenden Urheberbefugnis des § 11 LUG ist schon nach dem das ganze Urheberrecht beherrschenden Leitgedanken geboten, den Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen, der aus seinem Werk gezogen wird (RGZ 118, 285; 122, 68; 123, 312; 128, 113; 130, 206; 134, 201; 153, 22).

Auf diesem Grundsatz beruht auch die Rechtsprechung des RG, wonach selbst bei einer uneingeschränkten Übertragung des Urheberrechts die Ausnutzung neuer Verwertungsmöglichkeiten, die die Parteien nach dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Übertragung nicht in Rechnung gestellt haben, dem Werkschöpfer vorbehalten bleiben (RGZ 118, 285 [Verfilmung]; RGZ 123, 312 [Rundfunksendung] ). Aus dem gleichen Rechtsgedanken hat das RG in seiner für die Schallplattenwiedergabe durch den Rundfunk grundlegenden Entscheidung vom 14. November 1936 (RGZ 153, 1 ff.) den Umfang der durch § 22a LUG gewährten Aufführungsfreiheit nach den Verwertungsmöglichkeiten von Schallvorrichtungen beurteilt, wie sie bei Erlaß der Novelle von 1910 gegeben oder doch nach dem damaligen Stand der Technik voraussehbar waren. Das RG führt hierzu u. a. aus: "In welchem Umfang die Ausnahme bezweckt wurde, läßt sich bloß nach den technischen Möglichkeiten beurteilen, welche bei Erlaß des Gesetzes von 1910 vorlagen. Diese bestanden damals nur in der regelmäßigen, einfachen, erstmaligen, auf dem Grammophon zum unmittelbaren Hören bestimmten Wiedergabe (Elster, Archiv für Urheberrecht 1932, 116 ff., GRUR 1935, 210). Eine beträchtlich weitergehende Wiedergabeart und eine Erstreckung des Ausnahmebereichs auf sie lagen nicht in Zweck und Absicht des Gesetzes." Von dieser grundsätzlichen Auffassung aus hat sich das RG die Frage gestellt, ob die Rundfunksendung "in ihren tatsächlichen Wirkungen den Verhältnissen gleichzusetzen sei, die das Gesetz bei Schaffung des § 22a vor Augen hatte und die daher nach dem Zweck der Vorschrift eine Beschränkung der urheberrechtlichen Befugnis rechtfertigen können". Das RG hat diese Frage für die rundfunkmäßige Sendung von Schallplatten verneint und die Zustimmung sowohl des Komponisten sowie des Inhabers des Schutzrechtes an der Schallplatte (§ 2 Abs. 2) für diese neue Verwertungsart des Urheberrechtsgutes als erforderlich erachtet.

Soweit das RG dieses Ergebnis unter Anknüpfung an seinen in früheren Entscheidungen für die Rundfunksendung entwickelten erweiterten Verbreitungsbegriff (RGZ 113, 413; 123, 312; 136, 381) auch darauf stützt, daß die Wiedergabe eines Werkes durch den Rundfunk in den außerhalb des Kreises der "öffentlichen Aufführung" liegenden Teilbereich der "Verbreitung" falle, der durch § 22a nicht freigegeben sei, vermag der Senat dieser Begründung nicht zu folgen. Der Senat geht vielmehr davon aus, daß der Verbreitungsbegriff sich nur auf die Verbreitung körperlicher Werkexemplare beschränkt und auf die unkörperliche Wiedergabe des Werkes nicht zu erstrecken ist. Der Senat folgt dagegen der weiteren, die Entscheidung tragenden Begründung des RG, wonach dem Begriff der "öffentlichen Aufführung" in der Ausnahmevorschrift des § 22a nur die enge Bedeutung zukommt, die der Gesetzgeber im Jahre 1910 nach dem damaligen Entwicklungsstand der Technik im Auge haben konnte. Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt hiernach davon ab, ob die Lautsprecherwiedergabe von Schallplatten mittels moderner Plattenspielapparate in ihren Wirkungen den bei Schaffung des § 22a bekannten Wiedergabemöglichkeiten mechanischer Musik gleichzusetzen ist...

Im Jahre 1910 geschah die Tonaufnahme der Schallplatte in der Weise, daß durch eine mit einer Membran festverbundene Nadel die mechanischen Bewegungen fortlaufend aufgezeichnet wurden, die die Nadel unter dem Impuls der Schallschwingungen ausführte. Die Wiedergabe stellte eine Umkehr dieses mechanischen Aufnahmevorganges dar. Durch die Drehung der Platte wurde eine in ihrer Tonspur entlanggeführte Nadel zu der Wiederholung der mechanischen Schwingungen gezwungen, die zur Bildung der Tonspur geführt hatten. Diese Schwingungen wurden - durch Hebelwirkung vergrößert - auf eine Membran übertragen, die den mechanisch-akustischen Wandler darstellte. Die akustischen Schwingungen wurden durch einen Schalltrichter verstärkt und damit für das menschliche Ohr hörbar gemacht. Die Umformung der auf der Schallplatte festgelegten Töne erfolgte somit durch ein ausschließlich mechanisch-akustisches Verfahren, wobei die Wirksamkeit der in sich geschlossenen Apparatur von den beschränkten mechanischen Möglichkeiten abhängig war. Die auf diese Weise erzeugten Schallwellen waren nur sehr begrenzt weiterleitungsf.ähig und nur einer beschränkten Verstärkung zugänglich. Der Tonqualität waren dadurch, daß größere Massen in Schwingungen versetzt werden mußten, enge Grenzen gesetzt. Um die notwendige Lautstärke zu erreichen, mußte der Nadeldruck verhältnismäßig stark sein, was die Lebensdauer der Platte sowie die Klangreinheit der Wiedergabe herabsetzte.

Die Wiedergabe einer Schallplatte durch einen modernen Plattenspieler mit elektro-akustischem Lautsprecher beruht auf einem völlig anderen Prinzip. Bei diesem Verfahren wird als Wandler ein sog. Tonabnehmer benutzt, der die mechanischen Schwingungen nicht in akustische, sondern in elektrische Schwingungen umwandelt. Diese elektrischen Schwingungen werden sodann durch den Lautsprecher in Schallwellen umgeformt. Der Hörer vernimmt somit Schallwellen, die erst durch eine Verwandlung elektrischer Wellen entstehen, die wiederum auf eine Umformung der zunächst erzeugten mechanischen Schwingungen der Nadel zurückgehen. Diese der Rundfunktechnik entnommene Wiedergabeart mit der ihr eigentümlichen beliebig steigerungsfähigen Verstärkung kleinster elektrischer Impulse ermöglicht es, die mechanischen Bewegung der Nadel auf ein Minimum zu beschränken, was eine erhebliche Klangverbesserung gegenüber dem mechanisch-akustischen Verfahren zur Folge hat. Bei diesem Verfahren können weiterhin die mechanisch schwingenden Massen sehr gering gehalten werden, was sich gleichfalls auf die Tonqualität günstig auswirkt und zugleich die Haltbarkeit der Schallplatte wesentlich erhöht. Gewonnen aber wurde vor allem durch das elektro-akustische Verfahren eine beliebig steigerungsfähige Klangstärke und Reichweite der Schallplattenaufführung. Die in dem Tonabnehmer in elektrische Wellen kleinster Energie verwandelten Schallschwingungen können über beliebig große Verstärker oder ganze Verstärkeranlagen einer unbegrenzten Zahl von Lautsprechern zugeführt werden. Da die elektrischen Wellen auch bei längeren Zuleitungswegen keine Abschwächung erfahren, können diese auch in größerer Entfernung von der übrigen Wiedergabeapparatur aufgestellt werden, ohne daß die Klangstärke beeinträchtigt würde.

Aus dem elektro-akustischen Übertragungsweg kann nun zwar nicht gefolgert werden, das Abspielen von Schallplatten mittels moderner Plattenspieler erfülle nicht den Tatbestand einer "mechanischen Wiedergabe für das Gehör" im Sinn von § 12 Abs. 2 Ziff. 5 LUG. Denn unter diesen Begriff fallen alle nur für das Gehör bestimmten Werkwiedergaben, die nicht unmittelbar durch die Leistung eines ausübenden Künstlers bewirkt werden, sondern mit Hilfe von Vorrichtungen erfolgen, auf die das Werk festgelegt ist, mag auch deren Hörbarmachung nicht ausschließlich auf rein mechanischen Gesetzen beruhen (RGZ 153, 1 [10] ).

Entscheidend ist vielmehr allein, ob die öffentliche Wiedergabe von Schallplatten auf dem elektro-akustischen Ü bertragungsweg den urheberrechtlichen Tatbestand der öffentlichen Aufführung im Sinn der Ausnahmebestimmung des § 22a LUG erfüllt. Dies ist zu verneinen. Diese Wiedergabeart, deren Prinzip heute auch weitgehend bei der Ton aufnahme verwendet wird, war dem Gesetzgeber im Jahre 1910 völlig unbekannt und in seiner umwälzenden Bedeutung für [S. 220] die mechanische Musik nicht voraussehbar. Diese neuartige Wiedergabetechnik ermöglicht ihrer Natur nach eine ganz andersartige und weitergehende wirtschaftliche Ausbeutung von Schallvorrichtungen, als sie der Gesetzgeber bei Festlegung der Aufführungsfreiheit im § 22a in Betracht ziehen konnte. Theoretisch könnte die Reichweite der Lautsprecherwiedergabe die gleiche sein wie die einer Rundfunksendung. Der Unterschied besteht nur darin, daß die Hörbarmachung der Funksendung von einem Empfangsgerät abhängig ist, das keine Verbindung durch einen festen Leitungskörper mit dem Sendeapparat voraussetzt, während bei der Lautsprecherwiedergabe durch Plattenspieler auf diese Verbindung nicht verzichtet werden kann. Aber auch diese Wiedergabeart ist ihrem Wesen nach geeignet, in einer beliebigen Vielheit voneinander getrennter Räume eine nahezu unbegrenzte Hörerschaft zu erf.assen. Weiterhin fällt ins Gewicht, daß die Tonqualität bei dieser Wiedergabetechnik der einer unm1ttelbaren Aufführung durch ausübende Künstler fast gleichwertig ist. Die Lautsprecherwiedergabe ist deshalb, jedenfalls urheberrechtlich gesehen, nicht nur eine technische Verbesserung, sondern ähnlich wie die Rundfunksendung als ein völlig neues technisches Mittel, mechanische Musik darzubieten, zu werten, wobei vom urheberrechtlichen Blickpunkt weniger die Höhe der erfinderischen Leistung als die durch diese Wiedergabeart erschlossene neue gewerbliche Nutzungsmöglichkeit mechanischer Musik bedeutsam ist (im Ergebnis ebenso Möhring, GEMA-Festschrift 1953, S. 54; Kurtze, JR 1952, 343). Die Erwägung, die es dem Gesetzgeber um die Jahrhundertwende tragbar erscheinen ließ, den Urheberrechtsschutz nicht auf mechanische Musikinstrumente zu erstrecken, weil "das Spielen mechanischer Musikinstrumente immer nur ein notdürftiger Ersatz für wirkliche Musik bleiben werde und vornehmlich in Kreisen sich verbreiten werde, in welchen musikalische Reproduktionen schon bislang keinen Eingang gefunden haben", trifft auf die elektroakustische Wiedergabe mechanischer Musik jedenfalls nicht mehr zu. Die Qualität und Reichweite dieser Wiedergabeart hat dazu geführt, daß sie bei öffentlichen Veranstaltungen bereits weitgehend die Originalmusik verdrängt hat. Nicht nur bei öffentlichen Tanzvergnügungen und Sportdarbietungen, auch auf Ausstellungen, in Kurorten, Theatern und Lichtspielhäusern ist die Schallplattenübertragung mittels Lautsprecher vielfach an die Stelle unmittelbarer Musikdarbietungen getreten.

Es kann nicht in der Absicht der Novelle von 1910 gelegen haben, den Ausnahmebereich des § 22a auf diese gegenüber dem damaligen Stand der Technik völlig neuartige Wiedergabeart zu erstrecken, die den Musikveranstaltern weitergehende gewerbliche Auswertungsmöglichkeiten eröffnet als die damals bekannten mechanischen Musikdarbietungen. Weder erfordert es der Zweck des § 22a, durch eine den Abnehmern mechanischer Musikinstrumente eingeräumte urheberrechtliche Vorzugsstellung den Gewerbezweig der Hersteller dieser Instrumente zu begünstigen, noch erlaubt es der das gesamte Urheberrecht durchziehende Leitgedanke, den Urheber an den wirtschaftlichen Früchten seines Werkes angemessen zu beteiligen, öffentliche mechanische Musikveranstaltungen durch Lautsprecherwiedergabe der Ausnahmevorschrift des § 22a zu unterstellen und solche Veranstaltungen damit dem Schutzbereich des Urhebers zu entziehen. Bei der weittragenden Bedeutung, die der gewerblichen Auswertung mechanischer Musik infolge dieser neuen Wiedergabetechnik zukommt, würde es auf eine Aushöhlung und wirtschaftliche Entwertung des dem Urheber durch § 11 Abs. 2 LUG vorbehaltenen Aufführungrechts hinauslaufen, wenn diese Wiedergabeart in die durch § 22a gewährte Erlaubnisfreiheit einbezogen würde. Der Urheber verlöre ersatzlos die Aufführungsgebühren, die ihm bei einer öffentlichen Darbietung seines Werkes durch ausübende Künstler zufiießen würden. Wenn er auch für die Vergabe der mechanischen Vervielfältigungserlaubnis an den Erlösen aus der Schallplattenherstellung beteiligt wird. so kann hierin schon deshalb keine angemessene Entschädigung für die öffentliche Auswertung seines Werkes in der durch die Lautsprecherwiedergabe ermöglichten Art und Reichweite erblickt werden, weil der Absatz der Schallplatten sich durch diese neuen gewerblichen Verwertungsmöglichkeiten nicht in entsprechendem Maße steigert. Denn die Schallplatten werden durch diese Wiedergabetechnik, die die mechanische Musik zu einer ernsthaften Konkurrenz der lebenden Musik gemacht hat, ungleich weniger abgenutzt, was ihre Lebensdauer entsprechend verlängert.

Die Gesichtspunkte, aus denen das RG in seiner Entscheidung vom 11. Juni 1932 (RGZ 136, 377) eine Verletzung des Urheberrechts durch die Lautsprecherübertragung von geschützter, im Rundfunk gesendeter Musik zu gewerblichen Zwecken verneint hat, treffen im Streitfall nicht zu. Abgesehen davon, daß dieses Urteil sich nicht auf die Sendung von Schallplatten bezieht, hat das RG diese Entscheidung im wesentlichen darauf abgestellt, daß die Gestattung der Wiedergabe des Werkes durch Rundfunk ihrer Natur nach eine Erlaubnis zur Überm1ttlung in unbegrenzter Weite und an eine unbestimmt große Menge von Menschen bedeute. Eine dergestalt einmal freigegebene Öffentlichkeit könne durch gewerbsmäßige Lautsprecherdarbietung nicht mehr gesteigert, nicht "noch öffentlicher" gemacht werden. Dort handelte es sich somit um die Abgrenzung des Aufführungsrechts aus § 11 LUG, wenn die öffentliche Darbietung des Werkes durch den Rundfunk ausdrücklich gestattet war, während es hier um die Grenzen der gesetzlichen Zwangserlaubnis der öffentlichen Aufführung mechanischer Vorrichtungen geht. Es bedarf bei dieser Sachlage keiner Stellungnahme, ob dieser Entscheidung des RG, die im Schrifttum lebhafte Kritik gefunden hat, zu folgen ist.

Abzulehnen ist die Ansicht des Bekl., bei Herausnahme der Lautsprecherwiedergabe von Schallplatten aus dem Ausnahmebereich des § 22a müsse zwangsläufig die durch § 27 LUG freigegebene Aufführung erschienener Werke der Tonkunst der Erlaubnispflicht unterstellt werden, wenn sie mittels Lautsprecherübertragung erfolgten. Diese Ansicht verkennt, daß die Erlaubnisfreiheit gewisser nicht gewerbsmäßiger oder unentgeltlicher Aufführungen vom Gesetzgeber im Interesseder Allgemeinheit für geboten erachtet wurde. Bei § 27 handelt es sich somit um eine Anerkennung der sozialen Gebundenheit des Urheberrechts, während § 22a die Abnehmer und Hersteller mechanischer Musikinstrumente begünstigen will. Die Gründe, die eine Einschränkung des Begriffs der öffentlichen Aufführung in § 22a rechtfertigen, können deshalb nicht auf § 27 übertragen werden, der von dem umfassenden Aufführungsbegriff des § 11 Abs. 2 LUG ausgeht.

Es ist somit im Ergebnis festzustellen, daß die öffentliche Aufführung von Schallplatten mit urheberrechtlich geschützter Musik durch Plattenspieler mit Lautsprecherwiedergabe mit den sich aus § 27 LUG ergebenden Einschränkungen gemäß §§ 11, 12 Abs. 2 Ziff. 5 LUG nur mit Erlaubnis des Urhebers zulässig ist.

Dies gilt auch dann, wenn im konkreten Einzelfall die öffentliche Aufführung durch Lautsprecher nur mit einer Reichweite stattfindet, die sich von der Reichweite der 1910 bekannten mechanischen Musikinstrumente nicht unterscheidet. Maßgebend für die Frage, ob eine öffentliche Darbietung aus dem eng auszulegenden Aufführungsbegriff des § 22a herausfällt, ist nicht die Reichweite im einzelnen Anwendungsfall, sondern die Art der gewählten Wiedergabetechnik. Ermöglicht diese ihrer Natur nach die Hörbarmachung für einen fast unbegrenzten Personenkreis und die Weiterleitung der von dem Tonträger abgenommenen Töne in größere Entfernung, so liegt sie außerhalb des Ausnahmebereichs des § 22a. So wenig es für die Bindung des Senderechts an die Erlaubnis des Urhebers von Bedeutung sein kann, ob die Sendung auf ganz schwacher Welle nur im kleinen Umkreis und mit geringer Lautstärke empfangen werden kann, darf bei der öffentlichen Lautsprecherwiedergabe mechanischer Musik auf den tatsächlichen räumlichen Effekt im einzelnen Gebrauchsfall abgestellt werden (vgl. Bühnen-Oberschiedsgericht in Ufita IV, 558). Auch die elektro-akustische Schallplattenübertragung, die tatsächlich keinem größeren Hörerkreis zugänglich wird, als er durch mechanische Musikdarbietungen der 1910 bekannten Art
[S. 221] erfaßt werden konnte, stellt eine neuartige Aufführungsform dar, die durch § 22a nicht gedeckt ist. Denn die neuen gewerblichen Verwertungsmöglichkeiten mechanischer Musik, die durch das elektro-akustische Verfahren erschlossen wurden, beruhen nicht allein auf der größeren Reichweite, sondern auch auf der Vervollkommnung der Klangqualität. Diese hat es im wesentlichen erst ermöglicht, daß mechanische Musik weitgehend als gleichwertiger Ersatz lebender Musik gewertet und entsprechend verwendet wird. Da aber den Komponisten bei der unmittelbar durch lebende Musiker durchgeführten öffentlichen Aufführung seines Werkes auch dann Aufführungsgebühren zustehen, wenn diese Darbietung sich auf kleinsten Raum beschränkt, ist es ein Gebot der Gerechtigkeit den Werkschöpfern gegenüber. sie auch an dem gewerblichen Nutzen teilnehmen zu lassen, der sich bei einem Ersatz derartiger Musikdarbietungen durch eine elektro-akustische Übertragung mechanischer Musik ergibt."

Ebenso argumentieren Dreier/Schulze, Urheberrecht, 2. Aufl. 2006, § 31 Rz. 86-88: Nach früherem Recht stand der Zweckübertragungsgedanke der Einräumung von Rechten einer unbekannten Nutzungsart regelmäßig auch dann entgegen, wenn die Rechte seinerzeit unbeschränkt übertragen wurden (BGHZ 11, 135, siehe oben; RGZ 118, 282 - Musikantenmädel; zur Verfilmung BGH GRUR 1960, 197 - Keine Ferien für den lieben Gott). Hinsichtlich der Verfilmung verneinte das LG München I (GRUR 1991, 377), dass es einen generellen Erfahrungssatz gegeben habe, wonach die Urheber dem Filmproduzenten die Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hätten.

Eine stillschweigende Übereinkunft zu einer solchen Einräumung wurde bei Wochenschauen aufgrund ihres Charakters ausnahmsweise bejaht (LG München I ZUM-RD 1998, 89).

Waren aber ausdrücklich auch Rechte hinsichtlich künftiger Nutzungsarten übertragen worden, ist das wirksam (LG Hamburg, ZUM-RD 1999, 134; OLG München, ZUM 2000, 61).

Was folgt daraus für die Retrodigitalisierung? Für die vor 1966 erschienenen Bücher und Zeitschriften ist nichts durch die Streichung von § 31 IV UrhG gewonnen worden. Die Rechte liegen ganz überwiegend bei den Autoren, soweit diese noch leben, oder bei ihren Rechtsnachfolgern (meist: Erben), die alle ausnahmslos einer Nutzung zustimmen müssen. Während man bei Verlagsverträgen eventuell daran denken kann, dass künftige Rechte gelegentlich angesprochen wurden, wird man bei Zeitschriftenverträgen in aller Regel annehmen müssen, dass eine Vereinbarung über künftige Nutzungsarten nicht zustandekam und daher die Rechte bei den Urhebern/Erben liegen. Solche Verträge wurden meines Wissens überwiegend konkludent nicht-schriftlich abgeschlossen: Der Autor sandte dem Herausgeber sein Manuskript und erhielt von diesem eine Zusage und dann die Korrekturfahnen und nach Erscheinen Sonderdrucke. (Bis heute schließen etwa Tageszeitungen wie die FAZ mit ihren Autoren im Vorfeld keine Verträge ab.)

Aus Open-Access-Sicht ist eine Retrodigitalisierung älterer Zeitschriftenjahrgänge, die kostenfrei eingesehen werden können, ohne jeden Zweifel wünschenswert. Die Kontaktaufnahme mit den Urhebern bzw. meistens mehreren Erben ist schlicht und einfach nicht machbar. Der (hier nicht anwendbare) § 137 l Abs. 4 UrhG sagt: "Sind mehrere Werke oder Werkbeiträge zu einer Gesamtheit zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in angemessener Weise nur unter Verwendung sämtlicher Werke oder Werkbeiträge verwerten lässt, so kann der Urheber das Widerspruchsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben." Das wird von den Verlegern auf die Zeitschriftendigitalisierung bezogen, hilft ihnen bei den "Altfällen" aber auch nicht weiter.

Fazit: Um die Retrodigitalisierung rechtssicher vornehmen zu können, ist eine Nachbesserung im "dritten Korb" zwingend notwendig. Es sollte dabei auch für Dritte die Möglichkeit geschaffen werden, verwaiste Werke, deren Rechtsinhaber nicht greifbar sind, zu nutzen. Wenn sich die Rechteinhaber melden, ist ihnen unter Umständen ein Vergütungsanspruch zuzugestehen, z.B. wenn das Werk kommerziell pay-per-View von einem Verlag genutzt wird. Es wäre zu überlegen, die Verwertungsgesellschaft VG Wort im Bereich Wissenschaft zu verpflichten, falls Vergütungen bei kommerzieller Nutzung an sie entrichtet werden, Open-Access-Veröffentlichungen finanziell zu fördern. Dies würde bedeuten, dass die klandestine Praxis der VG-Wort-Druckkostenzuschüsse auf den Prüfstand müsste.



Der englische Autor und Schauspieler Stephen Fry hat in einer Dokumentation die Druckerpresse von Johannes Gutenberg rekonstruiert. Der Film ist in sechs Teilen auf YouTube zu sehen.

Teil 2
http://www.youtube.com/watch?v=v5832QlN2co

Teil 3
http://www.youtube.com/watch?v=yO1ikKZnIhA

Teil 4
http://www.youtube.com/watch?v=qwyW3y7vV34

Teil 5
http://www.youtube.com/watch?v=qQ-bvywnFJE

Teil 6
http://www.youtube.com/watch?v=n8G1xX9zqxE

Welche Gutenberg-Bibeln komplett im Internet einzusehen sind, sagt die Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gutenberg-Bibel

( http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/ hat noch zwei Einzelblatt-Digitalisate)


http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2008/4_U_157_07urteil20080226.html

Eine Fachzeitschrift ist ein urheberrechtlich geschütztes Sammelwerk i.S. von § 4 UrhG, wenn einzelne Elemente systematisch ausgewählt und nach bestimmten Kriterien angeordnet sind. Die Auswahl der Artikel mit Hilfe eines Begutachtungsverfahrens stellt eine eigene persönliche geistige Schöpfung des Herausgebers dar.

2. Durch die Übernahme des Inhalts einer Fachzeitschrift in eine Online-Datenbank wird das Urheberrecht des Herausgebers am Sammelwerk verletzt, wenn nicht nur sämtliche Beiträge der Zeitschrift übernommen werden, sondern auch das Gliederungs- und Zitiersystem nach Heft, Band und Artikel, wodurch die Auswahl der Artikel und das vom Herausgeber geschaffene Anordnungssystem zum Ausdruck kommt, und zwar erkennbar in der Form, wie er die Zusammenstellung vorgenommen hat. (Leitsätze von GRUR-RR 2008 Heft 8-9, S. 276)

OLG Hamm, Urteil vom 26. 2. 2008 - 4 U 157/07 (Online-Veröffentlichung)

Zu den Hintergründen (Mathematik-Professor der Uni Bielefeld vs. Springer Verlag) siehe die Urteils-Anmerkung von Ulrike Verch:

http://www.jurpc.de/aufsatz/20080088.htm

Die Entscheidung, die auch en passant die Open-Access-Problematik anspricht, ist im Ergebnis höchst problematisch, da sie "Herausgeber-Patriarchen" ein antiquiertes Urheberrecht nach § 4 UrhG, das 70 Jahre nach dem Tod währt, zuspricht. Weder die Auswahl noch die Anordnung der Artikel eines Zeitschriftenbandes überschreitet meines Erachtens die Grenze der "Kleinen Münze".

Herausgeber erhalten damit ein Vetorecht zugesprochen, das die freie wissenschaftliche Kommunikation und die erwünschte Retrodigitalisierung von Zeitschriftenjahrgängen behindern kann. Im entschiedenen Fall ging es darum, dass der Herausgeber offenbar in erheblichem Umfang finanziell von seiner Herausgebertätigkeit profitierte. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass der von Harnad und Suber verbreitete Open-Access-Mythos unzutreffend ist, Open Access beziehe sich nur auf "give-away"-Inhalte bzw. bei dem Zeitschriftenwesen handle es sich um solche Inhalte. Open Access muss sich auf diejenigen Inhalte beziehen, die essentiell für den aktuellen Fortschritt einer Disziplin wichtig sind. Profit-Interessen von Autoren oder Herausgebern kann dabei kein entscheidendes Veto-Recht zukommen.

Für Verlage stellt sich bei der Retrodigitalisierung die Frage, ob sie tatsächlich mit den zuständigen Herausgebern "buy-out"-Verträge abgeschlossen haben, die es ihnen ab dem 1.1.2009 ermöglichen, vom § 137 L UrhG Gebrauch zu machen. Störrische alte Männer können sich in der Tat als "Hemmschuh" bei der Online-Verbreitung erweisen. Neben der für die Verlage ärgerlichen Autoren-Front zieht womöglich auch eine Herausgeber-Front herauf.

Die Zuordnung der persönlichen geistigen Schöpfung zum alleinigen Herausgeber dürfte auch kaum die Regel sein und hat vermutlich weitgehend fiktiven Charakter. Die Anordnung der Aufsätze in einer mathematischen Zeitschrift folgt in der Regel gängigen Konventionen (z.B. einer eingeführten Gliederung nach Teilgebieten), und die Verteilung auf die einzelnen Hefte resultiert vor allem aus der Schnelligkeit der Begutachtung, da im wissenschaftlichen Publikationswesen ein möglichst rasches Erscheinen wichtig ist. Es verbleibt also allein die Entscheidung über die Aufnahme des Beitrags als "schöpferisches" Moment. Hier wird dem Beurteilungsspielraum des Herausgebers zu viel Gewicht zugemessen, denn letztlich ist der Entscheidungsprozess ein "Gemeinschaftswerk" von Herausgeber/n und Gutachtern, dessen "kreativer Gehalt" im Einzelfall nicht zu überschätzen ist. Daher geht der von GRUR-RR formulierte Leitsatz Nr. 1 zu weit.

Ganz und gar verfehlt ist die Argumentation des Gerichts mit der Übernahme der Zitation. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es bei einer Online-Datenbank (ob Open Access oder nicht) ganz und gar unverzichtbar, den ursprünglichen Druckort anzugeben. Hier hätte das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in die Waagschale geworfen werden müssen. Selbstverständlich ist durch eine Reihe von Zitationen, etwa in einer Bibliographie, der Gesamtinhalt und die Abfolge der Aufsätze rekonstruierbar.

Es stellt sich damit die Frage, ob die Vervielfältigung des Inhaltsverzeichnisses, das ja die angebliche schöpferische Leistung des Herausgebers verkörpert, dann nicht auch konsequenterweise dem Verbotsrecht des Herausgebers/Verlags unterfallen muss. Dies wird aus guten Gründen allgemein abgelehnt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsmitteilung#Zul.C3.A4ssigkeit_von_Inhaltsverzeichnissen

Den Ausführungen des OLG Hamm lässt sich nicht entnehmen, dass nicht bereits der einzelne Jahrgang einer wissenschaftlichen Zeitschrift als Sammelwerk geschützt ist. Für Open Access hat das die verhängnisvolle Folge, dass eine im wesentlichen vollständige Sammlung selbstarchivierter Beiträge eines Jahrgangs, die den originalen Druckort angibt, dem Verbotsrecht des Rechteinhabers unterfallen kann. Dieser könnte auch dann die Einstellung auf ein und demselben Repositorium oder womöglich auch das Harvesten von verschiedenen Repositorien als Urheberrechtsverletzung verfolgen. Üblicherweise ist der Rechteinhaber ein Verlag, der somit Open Access für einen ganzen Zeitschriftenband blockieren kann, auch wenn er die Einstellung des einzelnen Beitrags weder verhindern kann noch will.

Beispiel: Ein Zeitschriftenjahrgang besteht aus 5 Artikeln, die von den Autoren (ggf. nach Ablauf der Einjahresfrist des § 38 UrhG) unter eine CC-Lizenz gestellt und in verschiedenen Repositorien veröffentlicht werden. Der Band wird (mit Quellenangaben) auf einem Repositorium aufgrund der CC-Lizenz zusammengeführt und ist - nach der Logik des OLG Hamm - als Ganzes aufgrund der Quellenangaben rekonstruierbar. Diese Online-Zugänglichkeit griffe in das Recht der Herausgeber ein, die ihre Rechte dem Verlag übertragen haben. Nur wenn (was für deutsche Verlage keinesfalls die Regel ist) der Verlag eine generelle (positive) Aussage zu "grünem" Open Access (self-archiving) getroffen hat, kann er nicht gegen die Abbildung des Zeitschrifteninhalts vorgehen. Liegen die Herausgeberrechte nicht beim Verlag, so können diese Open Access verhindern bzw. die Verpflichtung, sie zusätzlich ins Boot zu holen, wirkt als weitere Erschwernis.

Aber um es nochmals klar zu machen: Die unerwünschten Konsequenzen für OA sind nicht der Grund, das Urteil bzw. den Leitsatz zu verwerfen. Der Grund ist die verfehlte Annahme einer persönlichen geistigen Schöpfung des Herausgebers in der von GRUR-RR gewählten Generalisierung.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2008/4_U_154_07urteil20080207.html

Dass Mitbewerber keine ungeschwärzten rechtskräftigen Urteile über andere am Wettbewerb Teilnehmende veröffentlichen dürfen, schlägt der vom Gesetzgeber gewollten Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren und der Transparenz in Sachen Verbraucherschutz ins Gesicht. Firmen, die unrechtmäßig handeln, sind nicht wie Straftäter zu behandeln, deren Rehabilitationsinteresse und Persönlichkeitsrechte hohes Gewicht haben.

Julia Bolton Holloway wrote in MEDTEXTL@listserv.illinois.edu:

I was visiting Simon Keynes in Cambridge today, and Tim Bolton, Sotheby's
specialist in medieval manuscripts, came for lunch. He told the few present
people about a late 14th-century English manuscript, sold 9 days ago to a
dealer on the Continent. The manuscript (for the catalogue description
follow the link below) contains inter alia a hitherto unknown version of
Encomium Emmae, a few unique prophecies and apparently the fullest version
of Gildas. [...]


http://www.sothebys.com/app/live/lot/LotDetail.jsp?sale_number=L08241&live_lot_id=31

M. O. Doherty wrote:

The MS in question, in case anyone else is interested in putting up a show of resistance, appears to be Exeter, Devon Record Office, Courtenay 1508 M Devon add/SS 11/1 . The sale comes as a very unpleasant shock; I've looked at this manuscript a couple of times over the last year or so and did not realise that it was not owned by Devon RO but (according to the sale catalogue) by the Earl of Devon. A reason (I think) that this MS is not better known is that the collection is not catalogued in any detail in an easily accessible catalogue (see the A2A record for this collection, in which this volume is not mentioned - http://www.nationalarchives.gov.uk/a2a/records.aspx?cat=027-d1508m&cid=-1 ).

This is an important MS, relevant to the locality where it is housed and is -- or has been until recently -- housed in a good archive where it is readily accessible to researchers (http://www.devon.gov.uk/record_office.htm ). To allow it to pass into private hands overseas seems very much a retrograde step.

ICA-AtoM (International Council on Archives - Access to Memory) is a free and open source platform for sharing metadata about archival collections, as well as digital objects of the archival items.

http://www.ica-atom.org/

http://medinfo.netbib.de/archives/2008/12/16/2933 setzt sich mit einem Aufsatz von Krichel auseinander.

Dr. Matthias Manke widmet sich im Nordkurier der Archivierung elektronischer Akten im Mecklenburg-Vorpommern.

" ..... So wird fanfiction.net von Spöttern "The Pit" genannt. Sie bezeichnen das Archiv als Grube, in die jeder nach Belieben Eingebungen und Empfindungen ablassen kann. ...."
Quelle:
http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/mein-homer-dein-homer/

Link zur Seite: http://www.fanfiction.net/

Ein ausführlicher Artikel gibt einen Überblick über Probleme und Reaktionen:

http://www.washwriter.org/FWFNew/news.html

Eine Bereicherung der bereits im Netz vorhandenen Porträtsammlungen stellt das Kölner Webangebot dar.

http://portraitsammlung.ub.uni-koeln.de/

Die USB Köln besitzt eine ansehnliche Sammlung von Porträts aus dem 16. bis 20. Jahrhundert. Die Porträts stammen aus den Sammlungen Oidtmann, Mevissen, Dirksen, Wolff und der ehemaligen Stadtbibliothek Köln. Es handelt sich um Kupfer- und Stahlstiche, Schabkunst, Lithografien, Radierungen und Fotografien. Die meisten der abgebildeten Personen aus den Beständen der Stadtbibliothek Köln sind auf ganz unterschiedliche Art und Weise mit der Stadt und / oder dem Erzbistum Köln und dem Rheinland verbunden gewesen.

Die Porträts der Sammlungen Oidtmann und Mevissen zeigen Persönlichkeiten aus dem gesamten deutschen Reich und darüber hinaus. Das Spektrum umfasst Herrscher und Staatsmänner, Erz- und Weihbischöfe, Bischöfe, Pfarrer, Pastoren, Mönche, Äbte, Dichter, Musiker und Künstler, Wissenschaftler und Mäzene, Adelige und Feldherren.


Es gibt sogar einen RSS-Feed, und der Download der TIFF-Dateien ist möglich.



Weitere Porträt-Links in Auswahl

Die beste Linksammlung kommt von der NDB
http://www.ndb.badw-muenchen.de/eb_portraets.htm

Regensburger Porträtgalerie
http://rzbs4.bibliothek.uni-regensburg.de/tut/

Porträtsammlung Manskopf
http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/manskopf/

Virtuelles Kupferstichkabinett - Suche nach Porträt erbringt über 2300 Treffer
http://www.virtuelles-kupferstichkabinett.de/



Hans Burgkmair: Hans Baumgartner, 1512

Bildindex mit eigener Abteilung Ansichten und Porträts
http://www.bildindex.de

Atrium heroicum 1600/02
http://www.uni-mannheim.de/mateo/desbillons/eico.html

Poträtkupfer aus Rezensionszeitschriften des 18. Jahrhunderts
http://idrz18.adw-goettingen.gwdg.de/portraets.html

Naturwissenschaftler des 19. Jahrhunderts in 139 Porträts
http://www.wto-hg.com/Moeschler%20Website/index.htm
http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?idn=990767086

Ärgerlich dagegen die thumbnailgroßen Bilder der HU Berlin
http://allegro.ub.hu-berlin.de/portraet/

Update: UB Augsburg http://archiv.twoday.net/stories/5495486/

Update: Stadtmuseum München http://archiv.twoday.net/stories/6081633/

 

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