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http://comment.univie.ac.at/08-3/23/

"Die Universität Wien ist nicht nur die älteste, sondern mit ihren 72.000 Studierenden) wohl auch die größte Universität im deutschen Sprachraum. Entsprechend groß - nämlich ungefähr 5.000 pro Jahr - ist demnach auch die Zahl der Studierenden, die ihr Studium erfolgreich beenden und eine Abschlussarbeit (Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation) einreichen. [...] Die Vorteile einer Abgabe in elektronischer Form liegen auf der Hand: Elektronische Dokumente können rasch und effizient an die beteiligten Personen (Betreuer, Begutachter) weitergeleitet und über das Internet einem weit größeren Personenkreis zur Verfügung gestellt werden: Anstatt auf die Bibliothek zu pilgern oder sich mühsam per Fernleihe eine Arbeit zu organisieren, genügt ein Mausklick.

Die verpflichtende elektronische Abgabe von Abschlussarbeiten wurde im Vorjahr beschlossen und seither schrittweise umgesetzt. Sie betrifft Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten, nicht jedoch Bachelorarbeiten. Mit der Verordnung vom 24. September 2007) wurde die verpflichtende elektronische Abgabe in vier Studienprogrammleitungen (Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Kunstgeschichte und Volkskunde, Molekulare Biologie) ab 1. Oktober 2007 festgesetzt. Nach dieser Pilotphase wurde am 15. Juli 2008 die Ausweitung auf 21 Studienprogrammleitungen ab 4. August 2008 beschlossen), seit dem 1. Oktober 2008 ist die elektronische Abgabe in allen 35 Studienprogrammleitungen verpflichtend. [...] Nachdem eine Abschlussarbeit positiv beurteilt wurde, wird sie automatisch auf dem E-Theses-Server http://othes.univie.ac.at öffentlich zur Verfügung gestellt. Beim Hochladen kann angegeben werden, ob das Dokument zugänglich sein soll oder nicht. Bei nicht öffentlich zugänglichen Arbeiten sind nur die Metadaten (Autor, Titel usw.) sowie das Abstract sichtbar, die Arbeit selber kann jedoch nicht eingesehen werden. Falls eine Sperrfrist beantragt und bewilligt wurde, so wird diese ebenfalls berücksichtigt. Es besteht keine Verpflichtung, die Arbeit öffentlich zugänglich zu machen, dies wird jedoch dringend empfohlen. Einerseits sollte eine Abschlussarbeit wohl etwas sein, worauf man stolz sein kann und was man gerne in der Öffentlichkeit herzeigen will. Andererseits gibt es leider immer wieder Leute, die es mit der "guten wissenschaftlichen Praxis" nicht so genau nehmen und sich bei den Werken anderer bedienen. Wenn Ihre Arbeit öffentlich zugänglich ist, mag zwar die Versuchung größer sein, daraus abzuschreiben - allerdings wird das nicht von Erfolg gekrönt sein, weil ein solches Plagiat sofort auffällt, während Plagiate von Arbeiten, die nur in wenigen gedruckten Exemplaren existieren, oft jahrelang unentdeckt bleiben."

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=prüfungsarb

Seit 2004 ist die elektronische Publikation der Dissertationen der phil.-nat. Fakultät in Basel obligatorisch:

http://pages.unibas.ch/diss/Anleitung.htm
http://philnat.unibas.ch/fileadmin/uploads/dokumente/Reglemente/Pflichtexemplare-2008_02.pdf

Es wäre wünschenswert, die Kandidaten in Wien dazu zu verpflichten, die Arbeit auf dem Server zu veröffentlichen. Im Einzelfall kann eine Sperre ja beantragt und gewährt werden. Leider erfährt man nicht, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die sich gegen die Veröffentlichung entscheiden. Eine dauerhaft nicht zugängliche Arbeit auf einem Server hat wenig Sinn.

"Ein Projekt, das die Digitalisierung
deutscher Dissertationen an der Universitäts- und Landesbibliothek
Tirol zum Inhalt hat, wurde von Günter Mühlberger präsentiert. Dabei werden Werke aus dem Zeitraum von 1925 bis 1988 mit der Zielvorgabe
digitalisiert, keinen Informationsverlust zu produzieren. Denn die Originale werden anschließend vernichtet."

http://www.univie.ac.at/voeb/php/downloads/vm6120084.pdf

Das erscheint mehr als kurzsichtig, denn die Materialität des Buches ist auch bei Dissertationen ein buchgeschichtliches Merkmal, das es zu erhalten gilt, wenn es möglich ist.

In einer Reportage der Kirchenzeitung für das Bistum Aachen, 63. Jg. Heft 52 v. 28.12.2008, S. 6-7(Link), stellt die Diplom-Archivarin Eva Hürtgen ihr Archiv und ihre Arbeit vor.

Link:
http://www.aachendom.de/ (Domarchiv befindet sich unter der Rubtik "Einrichtungen")

Zum 475. Todestag des bayerischen Geschichtsschreibers Johannes Aventinus (9. Januar 1534) stellen die staatlichen Archive Bayerns ausgewählte Archivalien in einer Internetpräsentation zur Verfügung (www.gda.bayern.de).

GDA

Nicht nur Bücher der UMich sind in Hathitrust und via UMichs MIRLYN-OPAC recherchierbar, sondern auch solche der UB Wisconsin. Beispiel:

http://mirlyn.lib.umich.edu/F/?func=direct&doc_number=005768423&local_base=MIU01_PUB

Auch im Madcat ist das Buch verzeichnet:

http://madcat.library.wisc.edu/bibliograph/wu/1592444?xslt=http://madcat.library.wisc.edu/xslt/gbse.xslt

Es ist in Hathitrust für Nicht-US-Bürger einsehbar, nicht aber in Google!

Die erweiterte Suche in MIRLYN ermöglicht ein Eingrenzen auf Hathitrust-Bücher, Keyword Wisconsin funktioniert als Filter.

http://rarebooks.dts.edu/

Derzeit 282 Bücher, darunter eine Lutherbibel, gedruckt in Germantown:

http://rarebooks.dts.edu/viewbook.aspx?bookid=1336

Der Viewer verlangsamt die Lektüre nur.

Via http://www.book-academy.co.uk/

We have noticed a great many broken links for Google books. When we have tried to locate the books we have noticed an error message that the books is not on the server. Appears that Google have either changed the location of many of their books or, for reasons known only to Google, removed them altogether.

http://book-academy.co.uk/blog/2008/09/30/news-on-google-books/

http://antimachine.wordpress.com/2008/12/24/how-to-download-books-from-google-books/

https://deepweb.stanford.edu/digcolls/search.html

http://blog.lib.uiowa.edu/hardinmd/2008/12/24/medical-journals-in-google-books/

Eine sehr detaillierte Darstellung:

http://digitalscholarship.wordpress.com/2008/12/19/using-google-books-to-research-publishing-history/

http://digitalscholarship.wordpress.com/2008/12/24/studying-the-history-of-reading-using-google-books-and-other-sources/

http://www.wired.com/politics/onlinerights/news/2008/12/open_pacer

If you want to search federal court documents, it's not a problem. Just apply online for an account, and the government will issue you a user name and password.
Through the postal service.
And once you log in, the government's courthouse search engine known as Public Access to Court Electronic Records or PACER, will charge you 8 cents a page to read documents that are in the public domain — a fee that earned the federal judiciary $50 million in profits in 2006.
With its high cost and limited functionality, critics call the system an absurdity in the era of Google, blogs and Wikipedia, where information is free and bandwidth, disk space and processing power are nearly so.
"The PACER system is the most broken part of our federal legal mechanism," says Carl Malamud, who runs the nonprofit open-government group Public.Resource.Org ."They have a mainframe mentality."
Now Malamud is doing something about it. He's asking lawyers to donate their PACER documents one by one, which he then classifies and bundles into ZIP files published for free at his organization's website. The one-year-old effort has garnered him 20 percent of all the files on PACER, including all decisions from federal appeals courts over the last 50 years.

An examination of the licensing
policies of open educational organizations and projects
A Report to The William and Flora Hewlett Foundation. December 2008.

http://learn.creativecommons.org/cclearn-reports

http://liber.library.uu.nl/publish/articles/000263/index.html

Excerpt:

I have been involved in a number of digitisation initiatives since the late 1980s all dealing with special collections. In each case, preservation was a key objective. Appropriately then, we would identify the highest quality standards feasible at the time and adhere to them, assuming that we were only going to get one chance to digitise, so we’d better get it right.

Since then, I have come to think that digitising special collections for preservation no longer makes sense.

The careful, high-quality capture projects that I and others worked on over the last twenty years resulted in some delightful digital collections. But collectively, our efforts were not making an impact. Innovative at the time, our gorgeous, expensive, hand-crafted websites attracted very few users. Times are changing and we need to keep up.

Google has completely changed the way we think about digitisation of books. We considered books the hardest part of library digitisation (with their sequence and hierarchy, hundreds of images, illustrations, and text conversion) — we did not imagine we would ever digitise all the books. But by focusing on quantity over quality, Google has made the seemingly impossible appear quite doable. And users are swarming. Google supplied — and changed demand.

Now, with millions of books flying off the shelves and ‘into the flow’, we need to change the way we think about digitisation of special collections. Soon students will only search online — what is not there, will not be considered.

http://googleblog.blogspot.com/2008/10/new-chapter-for-google-book-search.html

Nach http://journal.bookfinder.com/archives/entry/000414.html hätte Google damit den 19. Platz unter den größten US-Bibliotheken. In Deutschland wären nur Berlin, München und die DNB größer. Zwischen 6 und 7 Mio. Einheiten können nur die HU Berlin und die Ffm ihr eigen nennen (Bibliotheksstatistik 2007).

Christian Klawitters Antrittsvorlesung vom Januar 2007 enthält einige instruktive Bildbeispiele zum Problem urheberrechtliche Schöpfungshöhe:

http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/industrial_design/antrittsvorlesung.pdf

Überogenen Schutz des Persönlichkeitsrechts beklagt zurecht:

http://spiegelkritik.de/2008/11/05/privatzensur-individualschutz-vs-pressefreiheit/

Das hatte sich das Max Planck Journal aber anders vorgestellt. Für ein China-Special in der neuesten Ausgabe wollten sie auf dem Cover ein klassisches, wunderschönes chinesisches Gedicht platzieren und erwischten stattdessen den Flyer eines Strip-Clubs.

http://www.spreeblick.com/2008/12/10/max-planck-journal-goes-stripclub-flyer/#more-13607


http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,595446,00.html

http://ralfschwartz.typepad.com/mc/2008/12/blond-ist-porno.html

http://recherche-info.de/2008/12/15/europaweite-ausschreibungen-als-recherchemittel/#more-219

http://www.finanzer.org/blog/index.php/2008/12/28/10000-werke/

"Zum Jubiläum des renommierten biolingua Instituts öffnet dasselbe seine Pforten und Archive und gewährt Einblicke in hundert Jahre Sammlung und Forschung im weiten Feld „pflanzlich-menschlicher Beziehungsgeflechte“. Unter dieser Überschrift nämlich wurde die Einrichtung 1907 gegründet. Stifterin war die schillernde Mme. Asch, eine wohlhabende Industriellenwitwe, deren letzter Wille damit eingelöst wurde.
Akribisches Sammeln von Einzelphänomenen sowie deren systematische Auswertung führten beispielweise zur Entschlüsselung des Kommunikationscodes des tasmanischen Rieseneukalyptus „Icarus’ Dream“. Jahrelange Selbstversuche mit negativ beschleunigter Atem- und Pulsfrequenz vertieften unser Verständnis von pflanzlichen Zeitvorstellungen (die Fachpresse sprach von der "wahren Entdeckung der Langsamkeit").
Das Liquid Penguin Ensemble hat sich im weitverzweigten Forschungsarchiv des biolingua Instituts umgesehen, eigene Experimente unternommen und ist zu interessanten Ergebnissen gekommen... "
(1)
" .... Das Institut verfügt zudem über ein großes Archiv von Fallbeispielen menschlich-pflanzlicher Kommunikation. So ist etwa der Fall eines Mannes dokumentiert, der durch stetige Auseinandersetzung mit seinen Pflanzen sich ihrem Wahrnehmungstempo derart angepasst hat, dass sein Herz irgendwann nur noch zwei Mal pro Minute schlug. ....." (2)
Quellen:
(1) http://www.liquidpenguin.de/Gras/grasindex.htm
(2) http://www.sueddeutsche.de/159388/055/2692854/Braut-der-Bohnenranke.html

"..... Damit haben die beiden Stars [Nicole Kidman, Hugh Jackman] aus Australien jetzt die Ehre, dass auch ihre Leisten im Archiv des Unternehmens im Palazzo Spini Feroni in Florenz lagern.
Dessen Gründer, Salvatore Ferragamo, etablierte sich schon in ganz jungen Jahren als "Designer der Stars". Lang ist die Liste der Schauspieler, die sich auf seinen Sohlen durch Filmland bewegen. Sie beinhaltet nur weltberühmte, glamouröse Namen. ...."

Quelle:
http://www.kurier.at/freizeitundgesundheit/282924.php
Link:
http://www.ferragamo.com/

Der Tagesspiegel (Link) berichtet heute ausführlich: " .....Traudlinde Drobbe war Dauergast in der Deutschen Oper Berlin. Und ihr vielleicht größter Fan. Jahrelang hortete, sortierte, beschriftete, archivierte sie Tickets, Autogramme, Programmhefte und 2800 Fotos von sich und den Sängern. .....
Auch im Privatleben legt sie also die Akribie nicht ab, die sie tagsüber als Sachbearbeiterin im Grundbuchamt Charlottenburg gewohnt ist: Sie verwahrt jedes Programmheft, hütet jede Eintrittskarte. Ist ein neuer Film mit Schnappschüssen vom Bühneneingang entwickelt, werden die Bilder datiert und, gesichert durch vier transparente Fotoecken, eingeklebt. Bald füllen ihre Erinnerungsstücke mehrere Leitz-Ordner, große und kleine. Die Din-A4-Größe steht für den Lexikon-Teil mit getippten Lebensläufen, fotokopierten Zeitungsausschnitten und den Aufführungsdaten. Das Din-A5-Format ist für die Fotos. Die schönsten Sängerbilder schließlich bekommen Ehrenplätze in ihrer Wohnung, rahmenlose Glasbildhalter auf Raufasertapete. .....
Am 16. Januar 1989 stirbt Traudlinde Drobbe, unerwartet, mit gerade einmal 48 Jahren. Die Angehörigen schlagen das Erbe aus - weder die mit einer Hypothek belastete Eigentumswohnung interessiert sie, noch das Archiv. Also holen die Freundinnen aus der Opern-Clique die Devotionalien ab, verstauen sie in drei Umzugskartons und geben sie dort ab, wo Traudlinde immer am glücklichsten war: in der Deutschen Oper.
Fast 20 Jahre ist das jetzt her. Wer den Nachlass damals entgegengenommen hat, daran kann sich im Charlottenburger Opernhaus keiner mehr erinnern. Irgendwie landen die Kisten in dem kleinen Archivraum neben der Notenbibliothek des Hauses. "Es gab ja niemanden, der sich um solche Sachen kümmern konnte", erinnert sich Bibliothekar Michael Breu. "Ich selber habe da kurz reingeschaut, eine beachtliche Schallplattensammlung gefunden und in unser Schallarchiv eingeordnet." Danach sinkt der Mantel des Vergessens über Traudlinde Drobbes gesammeltes Schwärmen. ....
Neugierig streift Carsten Jenß durch die labyrinthischen Gänge des Backstage-Bereichs, auf der Suche nach dem Geist des Hauses. Er stößt auf Erstaunliches und Ernüchterndes - und auf die Umzugskartons.
Begeistert berichtet er Kollegen von dem Fund, darunter auch der Leipziger Kunsthochschulprofessor Günter-Karl Bose, der das optische Erscheinungsbild aller Publikationen der Deutschen Oper betreut. Und der weiß nun wieder jemanden, der sich der Sache annehmen könnte: Eva Winckler, eine seiner Studentinnen im Studiengang "Grafik, Design und Buchkunst". Als Abschlussarbeit der Fachklasse für Typografie, schlägt Bose ihr vor, solle sie einen Katalog des Drobbe'schen Archivs erstellen. ...."

Cinefacts (Link) weisen auf diese Komödie (USA 1996) hin: " ....In der Regel wechseln die Amerikaner alle vier Jahre ihren Präsidenten. Die Abgewählten müssen sich damit abfinden, dem Vergessen anheim zu fallen. Deshalb schreiben sie unoriginelle Bücher oder verdingen sich als hochbezahlte Ehrengäste und lausige Festredner. Ab und zu dürfen sie ihr Heimatland an einer Prominenten-Beerdingung vertreten. So geht es auch dem Expräsidenten Russell P. Kramer, der für die Republikaner im Oval Office sass, und seinem Gegenspieler Matt Douglas, der das Amt für die Demokraten inne hatte. Während Kramer als Pfennigfuchser noch immer jeden Cent zweimal umdreht, pflegt Douglas wenig erfolgreich sein Image als Frauenheld. Beide kämpfen mit allen Mitteln gegen das Vergessenwerden. Und das Schlimmste von allem: Ihre Bodyguards sind arbeitslos: denn wer will schon einen Expräsidenten ermorden? Das ändert sich alles schlagartig, als sich im Weissen Haus unter Präsident Haney ein Skandal abzeichnet. Eine alte Schmiergeldaffäre könnte dessen Posten gefährden. Deshalb schlägt sein Stabschef vor, durch Manipulation einiger Dokumente im Bundesarchiv die Sache Expräsident Kramer in die Schuhe zu schieben. ....."

Ludwig Biewer/Rainer Blasius (Hgg): In den Akten, in der Welt
Ein Streifzug durch das Politische Archiv des Auswärtigen Amts. Mit einem Vorwort von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier

1. Auflage 2007
144 Seiten mit 30 vierfarb. Abb., gebunden
19,90 € [D]
ISBN 978-3-525-36739-1

http://www.v-r.de/de/titel/352536739/


In Würdigung seiner Verdienste um das Archivwesen und seiner Leistungen auf archivwissenschaftlichem und landesgeschichtlichem Gebiet wurde im Auftrag des Thüringer Archivarverbandes eine Festschrift unter dem Goethe-Motto „Ältestes bewahrt mit Treue, freundlich aufgefaßtes Neue“ (Festschrift für Volker Wahl zum 65. Geburtstag. Herausgegeben im Auftrag des Thüringer Archivarverbandes von Katrin Beger, Dagmar Blaha, Frank Boblenz und Johannes Mötsch. Rudolstadt 2008.) herausgegeben und am oben genannten Tage präsentiert. Die 655 Seiten umfassende Publikation vereinigt 31 Aufsätze. Bis auf wenige Ausnahmen sind diese aus archivischen Forschungen erwachsen oder behandeln Themen aus dem Arbeitsleben der Archivare. Zeitlich erstrecken sich die Untersuchungen vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Einige Arbeiten gehen dabei auf direkte oder indirekte Anregungen des Jubilars zurück. Den Abschluss des Bandes bildet eine Bibliographie, die beeindruckend verdeutlicht, wie vielfältig das Arbeitsgebiet von Volker Wahl bisher war und welche umfangreichen Ergebnisse er veröffentlichte.

Die Publikation kostet 24,00 Euro und kann über den Thüringer Archivarverband, co Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt, Schloss Heidecksburg, 07407 Rudolstadt, bezogen werden.



„Ältestes bewahrt in Treue, freundlich aufgefasstes Neue“. Festschrift für Volker Wahl zum 65. Geburtstag. Herausgegeben im Auftrag des Thüringer Archivarverbandes von Katrin Beger, Dagmar Blaha, Frank Boblenz und Johannes Mötsch. Rudolstadt 2008. ISBN 978-3-00-024781-1

Inhalt:
Vorwort. (S. 9-10)
Bauer, Thilo: Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e. V. in Thüringen. Rückblick auf vier Jahre Verbandsarbeit von Weimar aus (2001-2005). (S. 11-20).
Roxin, Claus/ René Wagner: Volker Wahl und seine Arbeit für Karl May. (S. 21-27)
Wölfing, Günther: Die Siegel des Prämonstratenserklosters Veßra. (S. 29-53)
Ruge, Hans-Jörg: Quellen aus dem Hochmittelalter im Thüringischen Staatsarchiv Gotha. Eine erste Bestandsaufnahme (Mitte 11. Jahrhundert bis 1247). (S. 55-64)
Simon, Ute: Das älteste Stadtgerichtsbuch im Stadt- und Kreisarchiv Schmalkalden unter Berücksichtigung des dort überlieferten Weistums der Zent Schmalkalden. (S. 65-74)
Grandke, Uwe: „Primum nil nocere“. Strategien zur Erschließung des Bestandskomplexes „Geheimes Archiv“ zu Rudolstadt. (S. 75-94)
Mötsch, Johannes: Das Amt Hallenberg unter den Grafen von Henneberg-Römhild und sein Übergang an die Grafen von Henneberg-Schleusingen. (S. 95-115)
Walther, Helmut G.: Das Privileg König Ferdinands I. für die Universität Jena vom 15. August 1557. (S. 117-135)
Bauer, Joachim/ Dagmar Blaha: „… mit den insigniis und privilegiis, wie auf hohen freien schulen gebreuchlich …“. Dokumente zur Privilegierung der Universität Jena 1557/1558. (S. 137-183)
Wolf, Jürgen Rainer: Veit Ludwig von Seckendorffs Vorschläge zu Organisationsverbesserungen und Kostenreduzierungen des Hessen-Darmstädtischen Finanzwesens 1664. Unbekannte Quellen im Thüringischen Staatsarchiv Altenburg. (S. 185-201)
Schneider, Hannelore: Das Pfarrergeschlecht namens Heim. Ein Beitrag zur Thüringer Pfarrergeschichte. (S. 203-230)
Witter, Katharina: Sophie Albertine von Sachsen-Hildburghausen. Eine (un)glückliche Regentschaft? (S. 231-266)
Beger, Jens: Die heimliche Ehe des Prinzen Heinrich XIV. Reuß ä. L. mit Marianne Meyer/von Eybenberg. (S. 267-278)
Handy, Peter: Not und Auswanderung. Schmalkalder Schmiedehandwerker im 18. Jahrhundert. (S. 279-290)
Arnold, Günter: „… sehr brav durchdacht und gewaltig geschrieben“. Herders Gutachten zur Verbesserung des Konviktoriums in Jena. (S.291-318)
Golz, Jochen: Schiller als Bibliotheksbenutzer. (S. 319-331)
Boblenz, Frank: Das Königreich Westphalen sowie die Provinzen Erfurt und Fulda. Zum Umfang des „französischen“ Thüringen von 1806/7–1813/14. (S. 333-348)
Greiling, Werner: Zwischen Kirche, Gesellschaft und Staat. Johann Georg Jonathan Schuderoff (1766–1843) als Prediger in politischer Absicht. (S. 349-370)
Emig, Joachim: Zwischen sprachwissenschaftlicher Exotik und politisch-administrativer Realität. Quellen zur Familie von der Gabelentz unter besonderer Berücksichtigung von Hans Conon von der Gabelentz. (S. 370-385)
Wandel, Uwe Jens: Wunderschiff und Linienschiff. Maritimes im Thüringischen Hauptstaatsarchiv Weimar. (S. 387-416)
Marwinski, Konrad: Der Verein für Thüringische Geschichte und Altertumskunde als Anreger und Förderer von Projekten zur Erforschung der thüringischen Landesgeschichte. Eine Dokumentation. (S. 417-432)
Graupner, Volker: Der Archivzweckbau in Weimar. Ein architektonisches Kleinod. (S. 433-457)
Post, Bernhard: Thomas Mann „Königliche Hoheit“. Spiegelungen Thüringer Geschichte und Geschichten im Roman. (S. 459-489)
Röpcke, Andreas: Herzog Adolf Friedrich und Prinzessin Feodora. Die letzte Fürstenhochzeit auf Schloss Osterstein. (S. 491-503)
Marek, Dieter: Walther Sommer (1893–1946). Die Karriere eines Thüringer Juristen im Dritten Reich. (S. 505-522)
Kurth, Grit: Das Sondergericht Weimar. (S. 523-542)
Hartleb, Margit: „Entlassungen“ an der Universität Jena zwischen 1932 und 1938. Ein Forschungsproblem. (S. 543-557)
Brunner, Reinhold: Wer übergab 1945 die Stadt Eisenach kampflos an die Amerikaner? – Oder: Ist Geschichte justiziabel? (S. 559-572)
Moczarski, Norbert: Zwischen Anpassung und Protest. Zur politischen Stimmungslage in den drei thüringischen Bezirken Erfurt, Gera und Suhl nach dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Vertrages am 21. August 1968 in die ČSSR. (S. 573-591)
Schilling, Lutz: Konzepte und Strukturwandel im Leitungsmanagement der Staatsarchive des Freistaats Thüringen nach der Konsolidierung in den 90er Jahren bis 2007. (S. 593-610)
Beger, Katrin: Der Thüringer Archivarverband seit 1990. (S. 611-619)
Möckel, Bärbel: Bibliographie Volker Wahl. (S. 621-655)

http://www.thueringen.de/de/staatsarchive/weimar/aktuelles/festschrift/content.html

http://w210.ub.uni-tuebingen.de/volltexte/2008/3670/pdf/tbi2008_2.pdf

Der Bibliographiensaal musste geräumt werden, schamhaft verschweigt der Beitrag, wie groß der "makulierte" Bestand war.

Wer Bücher vernichtet, hat auch keinen Respekt vor Menschen. Plieningers Saat geht auf!

http://www.journalgazette.net/apps/pbcs.dll/article?AID=/20081226/LOCAL/812260323

Der Artikel beleuchtet anschaulich die Arbeit eines kleinen Scan-Centers in der Allen County Library.

http://netzwertig.com/2008/12/25/was-uns-the-dark-knight-ueber-filesharing-lehrt/

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg37920.html

Siehe dazu hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5408494/

Nachtrag: Über die Erfahrungen aus Verlagssicht informiert

http://log.netbib.de/archives/2008/12/27/bibliothekswesen-als-trojanisches-pferd-fur-open-access/#comments

"Die Plakate zur Revolution in Bayern 1918/19 aus den Beständen der Monacensia-Bibliothek werden hier großteils zum ersten Mal publiziert."

http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/revolution/content/revolution_plakate.php

Von Publizieren würde ich nicht sprechen, denn wer soll etwas mit diesen kleinen und durch ein störendes Wasserzeichen entstellten Abbildungen irgendetwas anfangen? Sich fremdes geistiges Eigentum (oder die Public Domain via Copyfraud) aneignen und dann auch noch falsche Behauptungen aufstellen (natürlich werden aufgehängte Plakate publiziert), das haben wir gern.

Links dazu

http://www.lexilogos.com/cartes_postales.htm



Quelle: http://archivesenligne.archives04.fr/arkotheque/cartes_postales/index.php

Mit anderen Rezensionszeitschriften unter den Neuzugängen des GDZ

http://gdz.sub.uni-goettingen.de/no_cache/dms/load/toc/?IDDOC=1500000


The National Archives’ computer system may not be able to cope with the vast quantities of digital data it will receive when President Bush leaves office on Jan. 20.

http://www.nytimes.com/2008/12/27/washington/27archives.html?emc=tnt&tntemail1=y

http://lagis.online.uni-marburg.de/de/subjects/index/sn/bd

In sehr guter Qualität.


http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=4069

Statt anständig ein Faksimile mit E-Text (wie Wikisource das tun würde) von Stolterfoth anzubieten, setzt das Goethezeitportal seine fragwürdige E-Texte-Präsentation (garniert mit dem üblichen Copyfraud) fort. Wissenschaftlich ist das ganz und gar unbrauchbar.

http://personen-wiki.slub-dresden.de/index.php/Hauptseite

Da nicht einmal die PND angegeben wird, ist der Wert gering.

"Die Digitale Diathek ist ein Service der Deutschen Fotothek für die Technische Universität Dresden und den Freistaat Sachsen. Derzeit recherchierbar sind rund 105.000 hochauflösende Bilder aus dem Institut für Kunst- und Musikwissenschaft sowie aus der Deutschen Fotothek in folgenden Kategorien: Architektur, Malerei, Kunsthandwerk, Gegenwartskunst und Fotografie, Technikgeschichte, Historische Kartographie.

Zugangsberechtigt sind Studenten und Lehrende der TU Dresden und anderer sächsischer Hochschulen. Eine einmalige und kostenfreie Registrierung ist erforderlich."

http://tud.digitalediathek.de/

Dieses und vergleichbare universitätsweite Angebote können sich, wenn sie externe Nutzer aussperren, nicht auf das deutsche Urheberrecht berufen, denn sie benötigen in jedem Fall die Zustimmung der Rechteinhaber. Die Literatur zu § 52a UrhG lässt keinen Zweifel daran, dass ein universitätsweites Angebot als öffentlich gilt. Es ist natürlich denkbar, dass die Diathek über Lizenzen der VG Bild-Kunst verfügt. Aber in vielen Fällen werden das Bilder der Fotothek sein, die in niedriger Auflösung dem breiten Publikum (und der nicht-sächsischen Forschung) zur Verfügung stehen. Wissenschaftler brauchen aber die bestmögliche Auflösung.

http://bvbm1.bib-bvb.de/view/action/singleViewer.do?dvs=1230394305604~129&locale=de_DE&frameId=1&usePid1=true&usePid2=true

ist eine PDF-Seite aus einem Digitalisat der UB Augsburg und hat eine URN:

urn:nbn:de:bvb:384-uba000211-0046-4

Die steht auf dem Digitalisat, aber wie bekommt man sie von dort heraus? Draufklicken bringt einen nur wieder zur URL. Rechtsklick mit der Maus? Unter den Dokumenteigenschaften findet man sie (neben der offensichtlich unzutreffenden Angabe: Digitalisiert von der Universitätsbibliothek Regensburg). Nun muss man nur noch wissen oder abschreiben, welche URL der NBN-Resolver hat. Zwar könnte man diesen Link auch einfach gut sichtbar (und vor allem: kopierbar) irgendwo auf der Seite anbringen, aber dann hätten wir hier doch nix zu meckern ...

Wer Französisch kann, sollte sich unter

http://www.bvh.univ-tours.fr/XML-TEI/index.asp

nach vorherigem Ausfüllen des Formulars das Handbuch herunterladen: "Manuel d’encodage XML-TEI Renaissance et temps modernes Imprimés - manuscrits". Durch die vielen Abbildungen und Beispiele instruktiv. Auch wenn man nicht gut Französisch kann, profitiert man meines Erachtens davon.

Nachdem ich neulich ein Lob zu einem Beitrag über Cardiff gelöscht habe, war ich mir doch ein wenig unsicher, ob ich da nicht wirklich jemand Unrecht getan habe (leider werde ich hier für meinen Geschmack ohnehin zu wenig gelobt ...). Da Twoday mir das Editieren von Kommentaren verwehrt, muss ich, wenn ich nicht einfach auf Verdacht löschen will, den Quelltext aufrufen. Da fand ich dann gerade das:

Thank you for your site. I have found here much useful information..< a href="http:// sisterspharmacy.org/item/viagra.html">.

http://www.arlima.net/mss/france/paris/bibliotheque_nationale_de_france/

Jürgen Mittag hat unter dem Titel "Brückenschläge" eine Veröffentlichung zur Geschichte der Stiftung Bibliothek des Ruhrgebiets und der des Institut für soziale Bewegungen vorgelegt

Verlagstext:
Im Mittelpunkt dieser Dokumentation stehen die Stiftung Bibliothek des Ruhrgebiets und das Institut für soziale Bewegungen, die sich mit dem Haus der Geschichte des Ruhrgebiets ein gemeinsames Domizil in Bochum teilen. Beleuchtet werden neben den Forschungsaktivitäten und Serviceangeboten beider Einrichtungen auch ihre Gründungsprozesse und Entwicklungslinien. Gezeigt wird in diesem Zusammenhang, dass mit dem Brückenschlag zwischen Stiftung und Institut eine Konstruktion geschaffen wurde, die ein bislang ungewöhnliches Kapitel der deutschen Wissenschaftslandschaft darstellt, die zugleich aber auch beispielhaft für den strukturellen Wandel des Ruhrgebiets steht.

Erschienen 11.2008, 84 Seiten, € 12,95, ISBN 978-3-8375-0093-6

Verlagsseite zum Buch

http://www.statearchivists.org/arc/education/online_coll.htm

http://dgtl.kbr.be:8881/main

Digitalisiert sind zwar keine Bücher, aber Druckgrafik in sehr guter Auflösung, wenngleich in diesem scheußlichen DigiTool-Viewer, der leider zur Zeit Mode wird. Die Katasterkarten haben ein großes Wasserzeichen verpasst bekommen.

http://www.artdaily.com/section/lastweek/index.asp?int_sec=11&int_new=27836&int_modo=2

"The sale of Properties of Royal and Noble Families, held at Sotheby’s Amsterdam on 17 December captivated the imagination of art collectors worldwide. Bidding was truly international. The auction of 415 lots comprised selected paintings, furniture, works of art and silver, all consigned from Royal and Noble Houses in Germany, Austria, England, Russia and The Netherlands."

LOT 258

AN UNUSUAL AND INTERESTING GERMAN ARMORIAL ELEPHANT'S TUSK MOUNTED IN GOLD
PROBABLY 19TH CENTURY

20,000—30,000 EUR
Lot Sold. Hammer Price with Buyer's Premium: 48,750 EUR


bearing the date 1536, engraved and heightened in black ink with scenes from the Passion of Christ, the Madonna and Child, Saints Gregory, Burchard, Mauritz, Andrew and Kilian and an inscription in German, the wide end with four armorial devices including those of Thuengen and Steinruck, the rim and hinged cover of gold, engraved and enamelled in blue, black and white with finely scrolling foliage and applied with facetted glass beads, a cameo and a 16th century bezel of rock crystal engraved and foiled with the arms of Von Thuengen, the crest flanked by the initials E.V.T., the hinged cover applied with a very small pair of antlers attached to section of skull, inside inscribed with donor's names and applied with allied armorial shields, the narrow end of the tusk also mounted in gold enamelled in black and applied with two intaglios in Ancient style and a turquoise; together with a protecting sleeve of red felt

CATALOGUE NOTE
The text engraved on this tusk* recounts the extraordinary event of finding this supposed 'Eingehvrn' (unicorn) tusk, still attached to the animal deep under a barn that had burnt along with other buildings in the year 1536 in Thüngen near Würzburg. Members of the noble von Thüngen family occupied during the Renaissance important positions in the church, military, politics and commerce. Many supported Hans Thomas von Absberg in the so-called 'Fränkischer Krieg', a war that took place in 1523. The whole story of the finding of the tusk most probably is a myth, created to add further importance and ancestry at the object itself (and therefore also at the family who owned it). There is no known record of an eventful fire in Thüngen in 1536 and furthermore it is highly unlikely that a complete elephant -if so only a mammoth could be theoretically possible- could have been found under a building site in Thüngen at the time.

*This text herewith reproduced reads as follows:
ANNO.1536.AN.S.MARX TAG.25.APRILIS IST DER HOF ZV THVNGEN NEBEN NOCH.44.TACHEN ABGEBRANT.VND DARDVRCH DER ERWIRDIGVND EDEL HERR ANDREAS VON THVNGEN THVMHER ZV WIRTZB:VND PROBST ZV.S.BVRCHARD DOSELBST VERVRSACHT WORDEN.DEN SELBEN SEINEN BRVEDERN.VND ERBEN ZV EHREN WIDER VON GRVND VND AVF SEINEN EIGNEN CHOSTEN BAVEN ZV LASSEN VND IST .IM AVFBAVEN VNDER DER SCHEVRN DIS EINGEHVRN MIT SAMBT DEM THIER.SO GAR VERWESEN.XXIIII.WERCK SCHVCH TIEF.VNDER DER ERDEN.

Dr. Peter Volk and Dr. Lorenz Seelig of the Bayerisches Nationalmuseum in Munich, after studying this tusk in 1999, pointed out that the scenes from the passion of Christ are based on those by Albrecht Dürer, the so-called 'Kleine Kupferstichpassion'. The engraved text further specifically elaborates on the word 'Eingehvrn' -appropriately translated as Einhorn (unicorn)- and also terminates with a stylised representation of the twisted form of a unicorn tusk. A well kept secret especially known by apothecaries of the period was the fact the fabled unicorn did not exist and that every so called "unicorn" tusk actually came from a narwhal. It is easy to assume that -parallel to the story/myth of this tusk- a recipient of such a marine animal might have decided to bury the same until the tooth was needed to grind up into miraculous potions.

The tusk formerly was in the collection of the Duke of Trachenberg, Prince of Hatzfeldt of the Trachenberg Castle in Silesia (according to family tradition at least since the late 19th century). An identification of the present tusk with the so called Hatzfeldt'sche 'Einhorn' mentioned in the Hatzfeldt family inventories since 1743 however appealing seems to be very questionable.



http://www.heise.de/newsticker/Dr-Herbert-Schlangemann-oder-die-Geschichte-eines-pseudowissenschaftlichen-Nonsens-Papiers--/meldung/120927

http://www.rechthaber.com/was-bedeuten-aktenzeichen-bei-gericht/

Zur Bewertung siehe Kommentar.

Wer nicht will, dass sein Vertragspartner seine Werke auf Arten nutzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht bekannt waren, muss die „Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten“ bis zum 31.12.2008 zurückrufen. Das ergibt sich aus dem neuen § 137l des Urheberrechtsgesetzes, der seit Anfang 2008 in Kraft ist.

Bis Anfang 2008 waren Urheberrechtsverträge, mit denen Rechte auf „unbekannte Nutzungsarten“ eingeräumt wurden, schlicht verboten. Mit der Folge, dass die Verlage die Rechte zur Verbreitung z.B. von Büchern, Filmen, Musik, Hörspielen oder Illustrationen auf CD, DVD oder im Internet erst einmal erwerben mussten. Um ihnen dieses in ihren Augen viel zu mühselige Geschäft nicht noch einmal zuzumuten, wurde das Verbot der Einräumung von Rechten auf unbekannte Nutzungsarten mit der letzten Novelle des UrhG kurzerhand gestrichen. Und schlimmer noch: Mit der in § 137l fixierten Übergangsregelung erhalten die Verwerter diese Rechte automatisch rückwirkend für alle Verträge, die seit dem 1.1.1966 geschlossen wurden und „alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt“ einräumten (was z.B. bei Buchverträgen üblich ist). Einzige Chance, dem zu entkommen: Man muss noch im Jahre 2008 der Nutzung auf „unbekannte Nutzungsarten“ widersprechen.

Das ist allen zu empfehlen, die in der Vergangenheit Nutzungsverträge über etwas langlebigere Werke abgeschlossen haben. Hat man mit einem Verlag mehrere Verträge abgeschlossen, so genügt es, mit einem Brief formlos zu erklären: „Ich widerspreche hiermit der Nutzung aller meiner in Ihrem Verlag erschienenen Werke auf zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses unbekannte Nutzungarten“. Dann muss der Verlag vorher fragen.

Geht ein solcher Brief jedoch nicht mehr im alten Jahr beim Vertragspartner ein, so kann dieser jederzeit z.B. eine Hörbuch-CD eines bereits Ende der sechziger Jahre erschienenen Buches auflegen. Er muss den Autor nicht einmal davon informieren – es sei denn, die neue Nutzungsart wird erst nach dem 1.1.2008 bekannt – wie etwa ein mögliches Handy-Fernsehen. Aber auch dann muss der Verwerter den Autor lediglich “unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift“ über das Vorhaben unterrichten. Die angemessene Vergütung, die dann fällig wird, kann nur über die Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. Ein Verfahren hierzu gibt es freilich noch nicht.


Dieser Beitrag von
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=494e37a05335f&akt=news_recht
stellt korrekt und allgemeinverständlich die Sachlage dar.

Zum juristischen Hintergrund siehe die Materialien unter
http://archiv.twoday.net/stories/5408482/

Die Widerspruchsregelung ist eine Chance für Open Access, die es zu nutzen gilt, denn schlimmstenfalls können ab 1.1.2009 die Verlage eine Open-Access-Veröffentlichung aufgrund des ihnen zugewachsenen ausschließlichen Nutzungsrechts verhindern.

Im folgenden gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Eine ältere Fragensammlung auf Open-Access.net beantwortet speziellere Fragen:

http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrechtsreform/aktuelle_fragen_zur_rechteuebertragung_in_bezug_auf_137l/

In welcher Form kann ich bis zum 31.12.2008 rechtswirksam widersprechen?

Für ein Einschreiben kann es knapp werden, denn der Widerspruch muss dem Verlag bis 31.12.2008 zugehen. Empfehlenswert ist ein Fax an den Verlag, wobei man die Absendung durch Sendeprotokoll oder Zeugen dokumentieren sollte.

Gibt es einen Musterwiderspruch?

Nicht nur einen. Siehe schon

http://archiv.twoday.net/stories/4637947/

Empfehlung des Urheberrechtsbündnisses:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/newsletter/docs/137.pdf

Gut gefällt mir das Göttinger Muster:

http://www.sub.uni-goettingen.de/ebene_2/2_aeltere_pub.html.de#anc_veroeffentl

Von mir abgewandelt:

[Betreff]: Widerspruch gegen die Übertragung der Online-Nutzungsrechte nach §137 l Urheberrechtsgesetz

[Text]: "Hiermit widerspreche ich der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte zur Onlinebereitstellung meiner Publikationen

[Falls eine Rechteeinräumung an einen Schriftenserver erfolgte:

Der ... habe ich ein einfaches Nutzungsrecht zur Onlinebereitstellung eingeräumt. ]

Sind Sie daran interessiert, meine Publikationen online zu verbreiten oder über andere Dienste (z.B. Google Booksearch) anzubieten, so bitte ich um Information und bin gerne bereit, Ihnen ebenfalls ein einfaches Nutzungsrecht zu übertragen.


Alternativ könnte man formulieren:

"Hiermit widerspreche ich gemäß § 137 l der Übertragung der Online-Nutzungsrechte für alle meine Publikationen in Ihrem Verlag, soweit mich die Übertragungsfiktion nach dem 1.1.2009 daran hindert, selbst einfache Nutzungsrechte an den Publikationen zu vergeben. Sie erhalten also lediglich ein einfaches Online-Nutzungsrecht."

In diesem Fall hätte der Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht, aus dem das Online-Nutzungsrecht ausgeschnitten ist. Der Verlag hätte ein einfaches Nutzungsrecht, der Urheber könnte aber einem oder mehreren Repositorien Nutzungsrechte erteilen (die Möglichkeit, mehrere Male Nutzungsrechte an Repositorien vergeben zu dürfen kann in Betracht kommen, wenn ein Repositorium "dichtmacht" oder den Beitrag löscht).

Muss ich auch bei Aufsätzen widersprechen?

Das ist mit Blick auf § 38 UrhG in der Regel entbehrlich und nur dann nötig, wenn ein schriftlicher Verlagsvertrag geschlossen wurde, der dem Verlag die ausschließlichen Nutzungsrechte unbefristet übertrug. Bei Zeitschriftenaufsätzen und unvergüteten Festschriften- und Sammelbandbeiträgen kann kein ausschließliches Nutzungsrecht des verlags zum 1.1.2009 entstehen. (Teile des juristischen Schrifttums gehen davon aus, dass die Verlage einfache Nutzungsrechte für die Online-Veröffentlichung auch für die § 38-Fälle erhalten, was mir nicht einleuchtet.)

Auf jeden Fall widersprechen sollte man bei Büchern.

Ich bin Mitautor - müssen die anderen Autoren auch alle widersprechen?

Das ist umstritten. Steinhauer sagt: nein

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/12/04/s_137_l_urhg_und_mehrere_autoren~3394433

Wandtke/Bullinger 2007 § 137 l Rn. 78 sagen: ja. "Als Teil des
Urheberrechts unterliegt auch das Widerspruchsrecht der
gesamthänderischen Bindung (dazu § 8 Rn. 22 ff.) und die Ausübung des Widerspruchsrechts bedarf daher bereits gem. § 8 der Einwilligung aller Urheber."

Falls man die anderen Autoren nicht mehr kontaktieren kann, sollte man den Widerruf für sich allein absenden - wenn man Glück hat, akzeptiert der Verlag ihn.

Ich hab nix gewusst oder es nicht geschafft und wir haben 2009 - sind damit alle Chancen verpasst?

Nein, es besteht ja die Möglichkeit, dass die Verfassungsbeschwerde gegen § 137 l Erfolg hat oder die Gerichte bei der Auslegung zum Schluss kommen, dass die Verlage durch die Übertragungsfiktion nur ein einfaches Nutzungsrecht erhalten. Eine "Open Access"-Veröffentlichung wäre dann möglich.

Außerdem kann man, falls der Verlag nicht an ein Online-Angebot denkt, das betreffende Nutzungsrecht gemäß § 41 UrhG zurückrufen. Näheres unter

http://archiv.twoday.net/stories/4069056/

Alle Wissenschaftler sollten sicherheitshalber sich durch den fristgerechten Widerspruch zum 31.12.2008 die Möglichkeit sichern, ihre Fachbeträge (v.a. Bücher) ohne Zustimmung des Verlags "Open Access" zugänglich machen zu dürfen.

http://www.grur.de/cms/upload/pdf/stellungnahmen/2008/2008-11-25_GRUR_Stn_Gruenbuch_wissensbestimmte_Wirtschaft.pdf

Die Stellungnahme zum Problem der verwaisten Werke verkennt die riesige Bedeutung des Problems auch in Deutschland. § 137 l UrhG hat entgegen der Ansicht der Vereinigung, die im übrigen strikt die Position der Verwerterlobby gegen Archive und Bibliotheken vertritt, keine wesentliche Verbesserung gebracht. Wiederholt wird der längst widerlegte Irrtum, dass die Dreimonatsfrist auch für 2008 Gültigkeit hat.

Siehe nur Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 137 l Rn. 53: "Der Verwerter kann in Bezug auf bereits bekannte Nutzungsarten die Frist nicht auf drei Monate verkürzen, indem er dem Urheber die beabsichtigte Nutzung mitteilt (a. A.
Mestmäcker/Schulze/Scholz § 137 l Rn. 38; Kreile ZUM 2007, 682, 686; Bauer/ v. Einem MMR 2006, 698, 701)."

Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5408482/

Nachtrag: Auch Wikimedia Deutschland hat eine Stellungnahme abgegeben, die in eine ganz andere Richtung geht:

http://blog.wikimedia.de/2008/12/13/stellungnahme-grunbuch/

Am 31.12.2008 läuft die einjährige Widerspruchsfrist nach § 137 l UrhG (Altverträge 1966-2007) aus. Die Stellungnahmen dazu sind zahlreich, die wichtigsten werden im folgenden zusammengetragen, wobei freie Volltexte und Zusammenfassungen/Kommentare im Internet vermerkt werden, soweit mir bekannt geworden.

[Wer noch reagieren will, kann zunächst
http://archiv.twoday.net/stories/5408494/ lesen.]

Gedruckte Aufsätze und Monographien

(aus Wandtke/Bullinger 2009 mit Ergänzungen: Heckmann, ZfBB 2007; Graf, Kunstchronik 2007)

Bauer/v. Einem, Handy-TV – Lizenzierung von Urheberrechten
unter Berücksichtigung des „2. Korbes", MMR 2007, 698

Berger, Verträge über unbekannte Nutzungsarten nach dem „Zweiten Korb", GRUR 2005, 907
Siehe
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/07/01/berger-zu-unbekannten-nutzungsarten-4388779

Breinersdorfer, Thesen zum Problem der Behandlung
unbekannter Nutzungsarten für urheberrechtlich geschützte Werke aus Sicht von Autoren und Produzenten, ZUM 2007, 700;

Castendyk/Kirchherr, Das Verbot der Übertragung von Rechten an nicht bekannten Nutzungsarten – Erste Überlegungen für eine Reform des § 31 Abs. 4 UrhG, ZUM 2003, 751

Czychowski, „Wenn der dritte Korb aufgemacht wird
. . ." – Das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft, GRUR 2008, 586

Ehmann/Fischer, Zweitverwertung rechtswissenschaftlicher Texte im Internet, GRUR Int. 2008, 284
Siehe
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/06/10/aufsatz-zur-zweitveraouml-ffentlichung-w-4296282

Flechsig, Der Zweite Korb zur Verbesserung der Urheber- und
Leistungsschutzrechte, ZRP 2006, 145

Frey/Rudolf, Verfügungen über
unbekannte Nutzungsarten: Anmerkungen zum Regierungsentwurf des Zweiten Korbs, ZUM 2007, 13
Siehe
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/22/unbekannte_nutzungsart_im_zweiten_korb~1786322

Graf, Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren, Kunstchronik 60 (2007), 530-523
Online:
http://archiv.twoday.net/stories/4477889/

Grohmann, Die Übertragungsfiktion für unbekannte Nutzungsrechte nach dem Zweiten Korb am Beispiel des Musikverlagsvertrags, GRUR 2008, S. 1056-1061 [Nachtrag, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5450910/ ]

Heckmann, Das Widerrufsrecht des Urhebers gem. § 137 l Abs. 1 UrhG in der Praxis, ZfBB 54 (2007), 315-321
Siehe
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/15/der_widerspruch_bei_s_137l_urhg~3581544
http://archiv.twoday.net/stories/4637947/

Hilty, Urheberrecht und Wissenschaft in
Sieber, Hoeren (Hg.) Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, Bonn 2005, 174 ff.
Online:
http://www.dini.de/fileadmin/docs/HRK-Publikation_Urheberrecht_04-2005.pdf

Hoeren, Der 2. Korb der Urheberrechtsreform – eine
Stellungnahme aus der Sicht der Wissenschaft, ZUM 2004, 885
Online:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/zum_2004_12.pdf

Hoeren, Der Zweite Korb – Eine Übersicht zu den geplanten Änderungen im Urheberrechtsgesetz, MMR 2007, 615
Online:
http://128.176.101.170/hoeren_veroeffentlichungen/der_zweite_korb.pdf

Hucko, Zweiter Korb – Das
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, München 2007
Inhaltsverzeichnis:
http://www.ulb.tu-darmstadt.de/tocs/194129837.pdf

Initiative Urheberrecht, Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrecht in der Informationsgesellschaft vom 3. 11. 2006
Online:
http://www.urheber.info/Neue_Dateien/Stellungnahme%20Initiative%20Urheberrecht.pdf

Jani, Der Buy-out-Vertrag im Urheberrecht, Berlin
2003

Jani, Urheberrechtspolitik in der 14. und 15. Legislaturperiode
des Deutschen Bundestags, UFITA 2006/II, 511

Klickermann, Sendearchive im Fokus unbekannter Nutzungsarten, MMR 2007, 221

Klöhn, Unbekannte Nutzungsarten nach dem „Zweiten Korb" der
Urheberrechtsreform, K&R 2008, 77
Siehe
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/05/07/aufsatz-von-klohn-uber-unbekannte-nutzun-4142277

Kreile, Neue Nutzungsarten – Neue
Organisation der Rechteverwaltung? Zur Neuregelung des § 31 Abs. 4
UrhG, ZUM 2007, 682

Langhoff/Oberndörfer/Jani, Der „Zweite Korb" der
Urheberrechtsreform – ein Überblick über die Änderungen des
Urheberrechts nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag, ZUM 2007, 593

Nordemann, J. B./Nordemann, W., Für eine Abschaffung des §
31 IV UrhG im Filmbereich, GRUR 2003, 947

Schaefer, Vom Nutzen neuer
Nutzungsarten, FS Nordemann 2004, 227

Schulze, Die Einräumung
unbekannter Nutzungsrechte nach neuem Urheberrecht, UFITA 2007/III, 641

Spindler, Reform des Urheberrechts im „Zweiten Korb", NJW 2008,
9
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4643243/
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/25/spindler_zum_zweiten_korb~3629529

Spindler/Heckmann, Der rückwirkende Entfall unbekannter
Nutzungsrechte (§ 137 l UrhG-E) Schließt die Archive?, ZUM 2006, 620
Online
http://lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/pub/web/fileadmin/ZUM_8_2006.pdf
Siehe
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/09/15/unbekannte_nutzungsrechte_in_korb_zwei~1127500

Spindler/Heckmann, Retrodigitalisierung verwaister Printpublikationen – Die Nutzungsmöglichkeiten von „orphan works" de lege lata und ferenda, GRUR Int. 2008, 271
Siehe
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/06/02/zur-digitalisierung-verwaister-werke-4258245

Sprang/Ackermann, Der „Zweite Korb" aus
Sicht der (Wissenschafts-)Verlage, K&R 2008, 7
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4708522/
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/23/sprang_und_ackermann_zum_zweiten_korb_ei~3621672

Staudt, Die Rechtsübertragung in Berechtigungsvertrag der GEMA, Berlin 2006

Wandtke, Aufstieg und Fall des § 31 Abs. 4 UrhG?, FS Nordemann 2004, 267

Weber, Neue Nutzungsarten – Neue Organisation der
Rechteverwaltung? – Die Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
ZUM 2007, 688

Kommentare

Dreier/Schulze, Urheberrecht, 3. Aufl. 2008 (nicht verwertet)

Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl. 2008

Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 [bereits erschienen, online im "großen Beck"]

Materialien im Netz

Börsenverein, [Handreichung für Verlage], Dez. 2007
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Merkblatt%20unbekannte%20Nutzungsarten%2020071212.pdf
Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/4552355/

Deutsche Physikalische Gesellschaft [Information über Widerspruchsrecht 26.6.2008]
http://www.dpg-physik.de/gliederung/ak/aki/dokumente/DPGNovellierungUrheberrecht.pdf

DFN-Infobrief, Januar 2008
http://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/1infobriefearchiv/Infobrief_01_08.pdf

Fälsch, Verträge über unbekannte Nutzungsarten
http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/dokumente/137_l_%20UrhG.pdf
bzw. Bibliotheksdienst 42 (2008), 409-419:
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2008/Recht010408BD.pdf
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/volltexte/2008/8565/
Siehe kritisch dazu
http://archiv.twoday.net/stories/4784896/
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/03/14/dbv-rechtskommission-zu-den-unbekannten--3875019

Graf, Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007,
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=956

GRUR [Stellungnahme zum Grünbuch], 25.11.2008
http://www.grur.de/cms/upload/pdf/stellungnahmen/2008/2008-11-25_GRUR_Stn_Gruenbuch_wissensbestimmte_Wirtschaft.pdf
Kritisch dazu
http://archiv.twoday.net/stories/5408481/

Herb, Das Aussterben einer unbekannten Nutzungsart, Telepolis 31.12.2007
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2008/1416/

Hoeren, Internetrecht, Skript Sept. 2008, S. 183 ff.
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2008.pdf

Klostermann-Verlag [Stellungnahme zu den Widersprüchen]
http://www.klostermann.de/verlegen/vek_8.htm

Max-Planck-Gesellschaft [FAQ zu § 137 l UrhG]
http://colab.mpdl.mpg.de/mediawiki/Open_Access_Copyright_de_137l
Siehe kritisch dazu
http://archiv.twoday.net/stories/4638822/

Open-Access.net [FAQ zu § 137 l]
http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrechtsreform/aktuelle_fragen_zur_rechteuebertragung_in_bezug_auf_137l/

Steinhauer, § 137 l nach dem 1. Januar 2008
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/06/s137_l_urhg_nach_dem_1_januar~3537639
Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/4589065/

UB Heidelberg [Linksammlung]
http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/profil/jurbasics/urheberrecht.html

Urheberrechtsbündnis [Newsletter, undatiert, vermutlich November 2008]
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/newsletter/docs/137.pdf

Verch, Urteilsanmerkung
http://www.jurpc.de/aufsatz/20080088.htm

Beiträge in Archivalia in Auswahl

Soweit oben nicht bereits angeführt.

[Antwort auf die Zurückweisung meiner Vorwürfe in Infobib]
http://archiv.twoday.net/stories/5417109/
Siehe
http://infobib.de/blog/2008/12/30/klaus-graf-vs-das-bibliothekswesen-open-access/
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg37920.html

Letzte Chance: Unbekannte Nutzungsrechte zurückrufen!
http://archiv.twoday.net/stories/5408494/

Altverträge vor dem 1.1.1966
http://archiv.twoday.net/stories/5393192/

Verfassungsbeschwerde gegen § 137 l UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/4673960/

[Zusammenfassende Stellungnahme Jan. 2008]
http://archiv.twoday.net/stories/4589065/

Musterbriefe zum Widerspruch
http://archiv.twoday.net/stories/4637947/
Siehe dazu auch den Textvorschlag von anwalt.de und wichtiger derjenige der SUB Göttingen:
http://www.sub.uni-goettingen.de/ebene_2/2_aeltere_pub.html.de

[Fristendiskussion 31.12.2007]
http://archiv.twoday.net/stories/4572178/

[Wer informierte 2007 über die Widerrufsmöglichkeit?]
http://archiv.twoday.net/stories/4535435/

[Rückrufrecht nach § 41 UrhG]
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/



Kurze Interpretation dieses raffinierten Gemäldes im Weblog Lines and Colors:

http://www.linesandcolors.com/

Auf Wikimedia Commons ist eine manipulierte Version ohne den Rahmen zu sehen, obwohl er das Bemerkenswerteste am Bild ist:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Petrus_Christus_002.jpg

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier#Digitale_Regalmeter_f.C3.BCr_lange_Winterabende

http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Deutsche_Biographie




http://catalogue.wellcome.ac.uk/record=b1657942

Die neue Version von Europeana http://www.europeana.eu weist erhebliche Fortschritte auf:

* Die Datenbasis wurde erheblich erweitert

* Die falsche Anzeige der Metadaten ist korrigiert, es wird nun der komplette Titel angezeigt

Es bleibt jedoch noch genügend zu kritisieren.

Aktennotiz von Direktor Dr. Dr. Miller über die Zustimmung des Hauses Württemberg zu den Wappenentwürfen des Staatsarchivs Stuttgart

1952

Provider: Landesarchiv Baden-Württemberg

Language: de

Format: Sachakten

Source: Landesarchiv Baden-Württemberg: Hauptstaatsarchiv Stuttgart
http://www.landesarchiv-bw.de/hstas

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Subject: Württemberg, Albrecht Eugen, Herzog, Württemberg, Philipp Albrecht, Herzog, Württemberg; Albrecht Eugen Herzog von, Württemberg; Philipp Albrecht Herzog von, Lindach, Schwäbisch Gmünd, AA; Schloss, Stuttgart, S; Württembergische Archivdirektion, Landesflagge, Landeswappen

Date: 1952-01-01/1952-12-31

Relations: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=1&sprungId=4710
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=4710&sprungId=32131&letztesLimit=suchen
Vorentwürfe für das baden-württembergische Landeswappen


Hier fehlt das Entscheidende, nämlich die Signatur des Archivales:

Hauptstaatsarchiv Stuttgart EA 99/002 Nr. 31

Dass der Klick auf das Bild nicht zu einer vergrößerbaren Ansicht führt, sondern zu einem unbrauchbaren nicht vergrößerbaren Thumbnail ist auch bei anderen Anbietern zu beobachten. Problematisch ist auch, wenn man über den Anbieterlink oder den Klick auf das Bild zu einer Bildpräsentation ohne Metadaten gelangt:

http://resolver.kb.nl/resolve?urn=urn:gvn:IISG01:30051000757614

Das ist dann hochproblematisch, wenn die Europeana Metadaten spärlich oder lückenhaft sind, da die Chancen dann gering sind, ohne spezielle Vorkenntnisse über die Suchfunktion des Anbieters die Metadaten des Anbieters aufzufinden!

Große Anbieter, für D ist vor allem die Fotothek in Dresden zu nennen, haben Probleme, Thumbnails zu generieren. Die Vorschau zeigt also nur den Typ an.



Dabei ergeben sich sehr häufig falsche Zuordnungen. Bei der Suche nach Schwäbisch Gmünd wird nur ein einziges Bild gefunden, obwohl die 34 Treffer der Saxon State Library (= Fotothek) alle Bilder sind.

Die Trefferliste mit den Vorschaubildern enthält zu wenige Informationen, der Bildtitel ist zu wenig aussagekräftig. Sehr oft dind die Daten irreführend (Digitalisierungsdatum statt Entstehungsdatum).

Nicht selten rätselt man, woher ein gefundener Begriff stammt, den man in den Metadaten vermisst. Bei der Suche nach Schwäbisch Gmünd wird

http://www.museen-sh.de/ml/inst.php?inst=35

gefunden. Auf dem zu kleinen Bild kann man vielleicht den Schriftzug Gmünd erahnen, die Suche im lokalen Angebot fördert aber das Objekt nicht zutage. Der Schluss liegt nahe, dass Europeana auf einen internen Metadatensatz zugreifen kann.

Von einer vollständigen Wiedergabe der Metadaten kann nicht die Rede sein:

Verherrlichung Mariens

1752

Creator: Wannenmacher, Joseph

Description: Wannenmacher, Joseph, Verherrlichung Mariens

Provider: Saxon State Library - Dresden State and University Library (SLUB)

Language: de

Format: text/html

Source: SLUB/Deutsche Fotothek

Rights: SLUB/Deutsche Fotothek

More

Less

Subject: Deckenmalerei

Date: 1752

Publisher: SLUB/Deutsche Fotothek

Spatial: Schwäbisch Gmünd

Type: text


So die Europeana. Und nun die Fotothek:

Objektdokument 70702026
Verherrlichung Mariens
Wannenmacher, Joseph (Maler)

1752

Standort: Schwäbisch Gmünd, Stadtpfarrkirche Sankt Franziskus, Chor

Mitwirkung: Weyhing, Jakob, Autor, Verfasser des ikonographischen Programms

Material und Technik: Freskomalerei

Ikonographie: Immaculata, Purisima: Maria, in der Regel auf einer Mondsichel stehend, steigt vom Himmel herab und befreit die Menschheit von der Erbsünde, manchmal indem sie eine Schlange zertritt

Schlagwort Ikonographie: Immaculata & Purisima & Mond & zunehmender Mond & herabsteigen & hinabsteigen & absteigen & Himmel & Mond & mit Füßen treten & Schlange & Luft (in der)

Sachschlagworte: Zyklus, Deckenmalerei

Deutsche Fotothek, Nr. df_wm_0018313, Schmidt-Glassner, Helga, 1943/1945
Ausschnitt: Die Hoffnung


Die Hoffnung trügt, dass die ausführlichen Metadaten wenigstens für die Suche zur Verfügung stehen, trügt in diesem Fall. Die Suche nach weyhing in Europeana findet nichts.

Die Europeana erfasst nur einen kleinen Teil der digitalisierten Sammlungen Europas. Das gilt sogar für die Partner. Vom MDZ sind anscheinend nur kleine Teile (Karten) vertreten.

Die Suche nach urkundenbuch findet NICHTS, obwohl z.B. das Calenberger Urkundenbuch beim GDZ verfügbar ist.

Ursprünglich sollte die Europeana auch eine Volltextsuche in den Büchern ermöglichen. Davon ist nichts übrig geblieben. Siehe

http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2007/04/msg00062.html
http://archiv.twoday.net/stories/3444918/

Fazit: Ein attraktives und benutzerfreundliches Angebot ist die Europeana noch lange nicht.

Ein Blick auf die Anbieter:

http://www.heise.de/newsticker/Buchdruck-fuer-Jedermann--/meldung/120908

Gericht: KG Berlin 9. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 31.10.2008
Aktenzeichen: 9 W 152/06
Dokumenttyp: Beschluss

Auszug

1. Die Veröffentlichung eines Zitates aus einem anwaltlichen Schriftsatz kann das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht des Rechtsanwaltes in seiner Ausprägung als Selbstbestimmungsrecht, in bestimmtem Umfang darüber zu entscheiden, ob und wie die Persönlichkeit für öffentlich verbreitete Darstellungen benutzt wird, beeinträchtigen. Jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts ist Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers. Deshalb steht grundsätzlich allein dem Verfasser die Befugnis zu, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form eine sprachliche Gedankenfestlegung seiner Person der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. (vgl. BGH NJW 1954, 1404; BVerfG NJW 1980, 2070)

Auch dieses Recht ist allerdings nicht schrankenlos gewährleistet. Ob eine Verletzung dieses Rechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite, hier insbesondere mit der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) sowie der Meinungsfreiheit des Antragsgegners (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), bestimmt werden (BGH NJW 1991, 1532). So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 03. März 2006 (9 U 117/05) darauf hingewiesen, dass es ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht gibt (vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2416).


http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE229132008&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Völlig überzogen erscheint die Begründung, dass jegliche Äußerung als Persönlichkeits-Ausfluss gesehen wird. Eine intensivere Auseinandersetzung mit der am Schluss zitierten BVerfG-Entscheidung

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html

wäre sinnvoll gewesen. Der Abdruck eines ganzen Anwaltsschriftsatzes wurde dort als datenschutzrechtlich irrelevant und nicht dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht unterliegend angesehen: "Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar."

Die Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Zitaten aus Korrespondenz hat erhebliche praktische Bedeutung für die Archive.

Wenn Benutzer Zitate aus Archivgut veröffentlichen, das sie nach Ablauf der Sperrfristen oder aufgrund einer Ausnahmegenehmigung rechtmäßig einsehen durften, scheidet eine Haftung des Archivs aus.

Anders verhält es sich, wenn ein Archiv Archivgut digitalisiert und frei zugänglich ins Internet einstellt. Soweit es noch lebende Personen betrifft, müsste bei jedem einzelnen Schriftstück (so gut wie alle Schriftstücke sind Persönlichkeits-Ausfluss im Sinn des KG) eine Güterabwägung vorgenommen oder anonymisiert werden. Dies betrifft selbstverständlich auch alles dienstliche Handeln von Amtsträgern, denn auch Beamte sind keine seelenlosen Maschinen (auch wenn sie auf die Betroffenen oft so wirken).

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Ziko/BA-Bilder



"Tsingtau, deutsches Konsulat, 1867" mit Hakenkreuzfahne

Nachtrag:

Da es wenig ergiebig ist, nenne ich das belanglose Interview mit dem nicht weniger belanglosen M. Schindler hier:

http://netzpolitik.org/2008/interview-kooperation-von-bundesarchiv-und-wikimedia/

http://www.flickr.com/photos/julio-claudians/

Joe Geranio macht viele seiner Bilder erfreulicherweise unter CC-BY zugänglich.


http://lunacommons.org/

"New centralised dbase of all the Luna InsightBrowser sites -- incredible array of material available [eg. 13000+ photographs; 13000+ prints; 12000+ maps etc etc] from a wide variety of repostories (mostly university-type institutions). I have not played around much but this makes accessing the material really really easy compared to normal." (peacay on delicious, thanks for the alert)


http://www2.gender.hu-berlin.de/genderbib/2008/12/24-dezember-frohe-weihnachten/


http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=857



Via http://elearningblog.tugraz.at/archives/1553

Der 31-jähhrige Berkley-Student, Mathematiker und manhua-Zeichner legt sein drittes Album "Bookhunter" vor. Eine actionreiche Suche nach gestohlenen wertvollen Büchern.
Ein Tipp, um geschenktes Geld sinnvoll anzulegen, oder für einen gewinnbringenden Umtausch.
Quelle:
http://www.arte.tv/de/Buecher_2FComics/1193094,CmC=1972546.html
Homepage des Künstlers:
http://www.shigabooks.com/

In der Liste des Berliner Tagesspiegels findet sich auch: " ..... DER AUSWENDIG-SINGER. Sie gelten als wandelndes Gesangbuch. Verse, die Ihr Leben begleitet haben, wurden von Ihnen internalisiert; als Speicherplatz dafür vorhanden war. Heute reagieren Sie manchmal nervös: wann immer aus unvorteilhaft gekürzten Gesangbuchversionen ein paar modisch frisierte Strophen alter Lieder rausgepickt werden. In Ihrem Langzeitgedächtnis überwintert das Original. Ihr Original! Eine Fülle unsingbarer, naja altmodischer, blumig kraftvoller, inbrünstiger Verse, die vorzeiten rauf- und runtergeschmettert wurden – und einst, mit Ihnen, im Orkus des Vergessens zu versinken drohen. Aber noch erinnern Sie sich, ohne Ansehen der Qualität. Wie ein Archiv. Wenn Sie singen, singt es in Ihnen. ....."
Egal zu welcher Kategorie die geneigten Blogleserinnen und -leser auch gehören, so wünsche ich Ihnen angenehe Feiertage.
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/;art772,2691491

RIHA Resolution on Copyright

As agreed at the RIHA General Assembly, Rome, 8 November 2008


1. Statement

“Copyright seeks to protect the rights of authorship while securing the dissemination of knowledge. It protects the form of expression of ideas, but not the ideas, information or concepts expressed (…) A regime which is unduly protective of the interest of existing rights holders may therefore inhibit, or even stifle, the development of original material.”
British Academy, Copyright and Research in the Humanities and Social Sciences, 2006

RIHA, the International Association of Research Institutes in the History of Art, is concerned that recent developments in technology, legislation and practice have meant that the various copyright exemptions that exist to promote the advance of creative and scholarly work are not being applied to achieve their intended effect. RIHA strongly believes that neither copyright nor licensing rules should inhibit the development and diffusion of original scholarly research, regardless of the way in which it is published or otherwise disseminated.

RIHA calls upon copyright holders and other stakeholders including publishers, galleries, museums, and collecting societies, when dealing with scholarly research, to:

Subscribe to the definition of scholarly research as stated in section 2 of this document

Apply the existing copyright exemptions in keeping with their intended purpose

Refrain from demanding or refusing unnecessary permissions, or granting these permissions on unreasonable terms.

RIHA further calls upon collecting societies and monopoly copyright holders, when charging for the use and reproduction of images in scholarly publications, to charge solely the marginal cost to the institution of making the specific reproduction for delivery to the researcher, rather than the costs of creating and maintaining a collection of images or of making provision for a profit margin on transactions.


2. Definitions of research

For the purpose of clarity, RIHA proposes the following definitions of research:*

Scholarly research

A type of non-commercial research whose principal objective is public benefit rather than private profit and/or the recovery of the costs of the research. Scholarly research may include the initial stages of collecting material as well as subsequent stages which involve the analysis and publication of the results. The presentation of the results will be without charge to the recipients or will be at a charge which can only be expected to cover the reasonable costs of production and distribution, including the reasonable profits of a commercial publisher.

Commercial research

Research whose principal objective is profit rather than public benefit. Commercial research normally includes a charge to the user that covers the cost of the research as well as its dissemination, and includes a profit margin.


3. Recommendations

RIHA urges copyright holders and other stakeholders to respect of the following British Academy recommendations (paraphrased):

Recommendation 1

Copyright must provide reasonably broad and practically effective exemptions for research and private study, and for criticism or review.

Recommendation 2

With regard to the exception for research and private study under the 1988 Copyright Act:

a) ‘Research’ should be treated as distinct from ‘private study’ and should not only encompass the intial stages of an academic project but also subsequent analysis and publication

b) Research should be treated as non-commercial where the taking of copyright material is fair, and where any charge to the user would only cover production and distribution of a publication (including reasonable profit of a commercial publisher)

c) Research funded by a research council or charity is by definition non-commercial

d) In the case of commercial research, charges should be reasonable and abuse should be restrained.

* The definitions of research are based on the findings and recommendations of the British Academy report Copyright and Research in the Humanities and Social Sciences (2006) and the Guidelines on Copyright and Academic Research, issued as a supplement to the report. RIHA also notes that the Joint Guidelines on Copyright and Academic Research (2008), published jointly by the British Academy and the Publishers Association, offers valuable clarification of some of the issues touched on in the 2006 report. All three documents can be accessed and downloaded at http://www.britac.ac.uk/reports/copyright


http://www.riha-institutes.org/resolutioncopyright.html

COMMENT

This is a step in the right direction! The rising costs for the image permissions are a big problem for art history publishing. Dee below the links for similar statements on this topic.

Note that fortunately the definition of non-commercial in this appeal is broader that in the Creative Commons context ("NC"). Publishing in a scholarly journal of a commercial publisher or in a publisher's database is regarded as incompatible with "NC".

Links on the art history image permission crisis

Appeal of the leading Paleographical Society CIPL 2002 against reproduction fees
http://web.archive.org/web/20020403204522/http://www.wlb-stuttgart.de/archive/repro_fees.html
http://la.boa-bw.de/archive/frei/653/0/www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html

K. Hamma: Public Domain Art, in D-Lib 2005
http://www.dlib.org/dlib/november05/hamma/11hamma.html

J. Howard: Picture Imperfect, in CHE 2006
http://chronicle.com/free/v52/i48/48a01201.htm
See http://archiv.twoday.net/stories/2484031/

Ballon/Westermann report, 2006
http://cnx.org/content/col10376/latest especially
http://cnx.org/content/m13940/latest/
http://cnx.org/content/m13952/latest/

Susan Bielstein: Permissions, A Survival Guide, 2006
See
http://archiv.twoday.net/stories/5405846/
http://archiv.twoday.net/stories/2484031/

Bielstein article
http://www.courtauld.ac.uk/researchforum/news/bielstein-copyright.pdf

Best Practices for Access to Images: Recommendations for Scholarly Use and Publishing, 2008
http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2008/08/22/790-best-practices-for-access-to-images-recommendations-for-scholarly-use-and-publishing
More on the "French connection":
Le droit aux images à l'ère de la publication électronique, 2007
http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2007/01/17/272-le-droit-aux-images-a-l-ere-de-la-publication-electronique
See the German coverage
http://archiv.twoday.net/stories/4075812/
http://archiv.twoday.net/stories/5220894/

Materials in German

http://archiv.twoday.net/stories/3440388/ with more links

See also my "Kulturgut muss frei sein!" 2007
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/529/
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/

Update: My Comment on the RIHA resolution published in Kunstchronik:
http://archiv.twoday.net/stories/5672187/ (German)

Update: Cornell's Public Domain Policy
http://archiv.twoday.net/stories/5696036/

Update: British Library
http://archiv.twoday.net/stories/219045004/

Asking permission [of a rights holder] zealously and unnecessarily also catches you up in a mentality of acquiescence. Acquiescence is a wasting disease rooted in anxiety and ignorance, and it helps propel the all-consuming permissions culture . . . in the quotidian world of intellectual property, acquiescence operates far beneath the beacon eye of statute or treaty, and capitalizing on it is not good for anyone’s health. It wastes time, it wastes money, and it produces a compliant society vulnerable to abuse and wholesale ideological shifts in the law. (10-11)

From Susan Bielstein’s Permissions, A Survival Guide: Blunt Talk about Art as Intellectual Property quoted at

http://www.ischools.org/oc/conference08/pc/PA2-3_iconf08.doc

See a preview of Bielstein's book:

http://books.google.com/books?id=6y-QVFerLTMC

http://www.flickr.com/photos/brbl/with/3119260228/

See also
http://beineckeearlymodern.wordpress.com/2008/12/20/the-paleographical-commons/
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/12/rare-books-and-manuscripts-from-yale-on.html


http://wiki.doebe.li/Beat/FachbegriffeMitWikipediaUebersetzen

In der ZGO 156, 2008, musste aufgrund eines "im Zuge der Fahnenkorrekturen nicht mehr feststellbaren Konvertierungsfehlers" die gesamte Edition des ältesten Säckinger Urbars - http://archiv.twoday.net/stories/3952377/ - nochmals abgedruckt werden: S. 591-665

Druckveröffentlichungen sind bei Einsatz nicht hinreichend ausgereifter Satztechnik verletzbar. In einem Online-Beitrag könnte man den Beitrag ersetzen oder wenigstens einen Berichtigungs-Link in den Metadaten angeben. Ich möchte nicht wissen, wieviele Wissenschaftler nach der falschen Version zitieren werden.

Geschafft! 24 Türchen stehen offen.

Heute weisen wir auf den reichen Bildfundus von Pictura Paedagocica Online hin. Allein zum Suchwort Weihnachten sind 120 Treffer zu finden.

Allen Leserinnen und Lesern von Archivalia wünschen wir schöne Weihnachtstage!



Adventskalender-Einträge und weitere Adventbilder- und -materialien finden sich unter

http://archiv.twoday.net/search?q=advent

Es folgt eine Liste der Adventskalender-Einträge 2008 mit kurzem Stichwort:

24 Pictura Paedagogica Online
http://archiv.twoday.net/stories/5401746/

23 Lebkuchen
http://archiv.twoday.net/stories/5401828/

22 Kuriose Bücher
http://archiv.twoday.net/stories/5401727/

21 Harald Schmidt rezitiert Uhland (Video)
http://archiv.twoday.net/stories/5400267/

20 Leuchttürme
http://archiv.twoday.net/stories/5396690/

19 1495: Württemberg wird Herzogtum als Volltext
http://archiv.twoday.net/stories/5395239/

18 Klabund: Bürgerliches Weihnachtsidyll
http://archiv.twoday.net/stories/5390077/

17 Rekonstruktion der Gutenberg-Presse (Video)
http://archiv.twoday.net/stories/5387564/

16 Porträtsammlungen im Netz (Köln u.a.)
http://archiv.twoday.net/stories/5386851/

15 Schöne alte Archivräume
http://archiv.twoday.net/stories/5384884/



14 Erfindung der Computermaus 1968 (Video)
http://archiv.twoday.net/stories/5375009/

13 Fremdwörterlexikon 1802 Teil 2
http://archiv.twoday.net/stories/5370996/

Bonus: Kalligraphie
http://archiv.twoday.net/stories/5385227/

12 Fremdwörterlexikon 1802 Teil 1
http://archiv.twoday.net/stories/5370989/

11 Lied gegen Fremdwörter 1642
http://archiv.twoday.net/stories/5370868/



10 Rheinansichten von John Kinder in Neuseeland
http://archiv.twoday.net/stories/5370648/

9 Niederbayerische Volltexte
http://archiv.twoday.net/stories/5370772/

8 Holiday Monster
http://archiv.twoday.net/stories/5369273/

7 Tucholksy: Ein deutsches Volkslied (1922)
http://archiv.twoday.net/stories/5362315/

6 Links zu St. Nikolaus
http://archiv.twoday.net/stories/5362321/



5 Tierstimmen
http://archiv.twoday.net/stories/5362298/

4 e-Codices aus Genf
http://archiv.twoday.net/stories/5362291/

3 Monteverdi: Orfeo (Video)
http://archiv.twoday.net/stories/5359949/

2 Handzeichnungen der UB Salzburg
http://archiv.twoday.net/stories/5359785/

1 Zukunftsvorstellungen
http://archiv.twoday.net/stories/5357850/

http://archieven.blogspot.com/2008/12/naaktfoto-beeldbank-nationaal-archief.html

http://sportgeschiedenis.nl/2007/09/25/de-match-van-het-jaar-1947-bep-van-klaveren-tegen-luc-van-dam.aspx

Die spinnen, die Niederländer. Als ob etwas anstößig daran ist, wenn man einen Boxer nackt unter der Dusche sieht. Auch wenns mein Opa wäre.

http://www.utm.edu/staff/globeg//villonmss.shtml

George Oates, the architect of the Commons on Flickr (and former designer behind Flickr), was laid off by Yahoo.



http://www.foundhistory.org/2008/12/22/tragedy-at-the-commons/

http://people.ischool.berkeley.edu/~ryanshaw/wordpress/2008/12/12/dont-leave-stewardship-to-the-companies/

http://www.powerhousemuseum.com/dmsblog/index.php/2008/12/12/vale-george-oates/

http://www.flickr.com/photos/george/sets/72157609306608548/

http://archief20.ning.com/profiles/blogs/george-oates-weg-bij-flickr

http://valleywag.gawker.com/5108583/flickr-layoffs-could-spell-a-photo-finish

Excerpt from her personal blog at
http://george08.blogspot.com/

After giving the opening keynote at the National Digital Forum in Auckland on November 27, then presenting at the Powerhouse Museum and the National Library of Australia, visiting with Commons members the State Library of New South Wales and the Australian War Memorial, I headed to Taipei for an exciting Culturemondo Roundtable event I was invited to attend. This Wednesday, I shook the hand of the Vice President of Taiwan, who was at the opening.

The next day I presented with Seb Chan, about our take on "Search & Find." That evening we all went to a lovely dinner at one of the best Taiwanese joints in Taipei. (Thanks to Tien Sing, Shadiral, Christina and Aleksandra for being such entertaining dinner conversation.) Then off for a wander in one of the massive night markets. I decided to jump in a cab back to the hotel with Jackie from NZ Live and Jock from Te Ara. It took a slightly long way home, we suspected.

When I got up to my room, I saw a text message from my manager, asking if he could call me on Friday at 9am. I wrote back to say I was going to be on a bus full of people at that time, and that I was awake now if he wanted to call. The phone rang.

"I'll just get straight to the point. You've been affected by the layoffs."

He told me he was reading from a script he was required to follow, and that he needed an address to send some sort of "Agreement" to me in Australia, and needed it sent back by December 19. Before I'd even finished the call, I twittered (to my private account):

"Wow. I just got fired." I was immediately distressed.

I stayed up until about 2:30am that night, chain smoking and talking to friends who saw my tweet and had responded - THANK YOU. I sent a formal request for time to transition The Commons program to whoever is to take it over: "A week should do it," I said. It was denied.


Worth to read more.

http://www.zeldman.com/2008/12/16/laying-off-george/

"George Oates is the last person a sane company would lay off."

UPDATE:

http://hurstassociates.blogspot.com/2008/12/ms-george-oates-and-flickr-commons.html

http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/die-uni-schweigt/

Zum Thema:

http://de.wikipedia.org/wiki/Auskunftsanspruch_(Presserecht)

Neues (3sat) widmete sich dem "Urheberrecht - recht absurd"
Diese Sendung kann als Podcast geladen werden:
http://podfiles.zdf.de/podcast/3sat_podcasts/081102_sendung_neues_p.mp4

Pressemitteilung der Darmstädter Polizei (Link): "Sollte es stimmen, dass in Archiven so manch archiviertes Etwas seit Jahren oder gar Jahrzehnten unberührt und wohlbehütet aufbewahrt wird, dann müsste es ein idealer Ort für ein sicheres Versteck sein - dachte sich ein 52-jähriger Mann und tat genau dies. Per Haftbefehl gesucht und der ewigen Flucht müde, ließ er sich in der Herrentoilette des wehrten Hauses einschließen und hoffte auf eine ruhige Zeit. Nur wunderte sich der Nachtwächter über die verdächtigen Töne aus dem "stillen Örtchen". So schlief und schnarchte der sich auf diese Art "Selbstarchivierte" friedlich vor sich hin, während der Wachmann die Polizei verständigte. Die konnte den wegen Diebstahls gesuchten Schwetzinger widerstandslos festnehmen. Es muss in dieser weihnachtlichen Zeit auch dafür Platz sein... Träume von einem ruhigen und sicheren Versteck."

s. a. http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=695151

Aus der Besprechung des Falters (Link):" .... Müsste der Wiener Filmemacher und Schriftsteller Rudi Palla, 67, eine Umschreibung für jenen Bereich finden, der in seinem Fall das schwierige Gleichgewicht von Normalität und Narretei am ehesten kennzeichnete, so lautete die Antwort: Opfer manischer Sammelleidenschaft.
In einem Archiv als Behausung lebt und arbeitet Palla in der Schleifmühlgasse, die diversen Materialanhäufungen münden häufig in Literaturprojekte ......
In unbeobachteten Augenblicken, so ist der Autor überzeugt, widmen sich die zwischen den Aktendeckeln archivierten Exzentriker geisterhaftem Treiben. „Sie unterhalten sich“, sagt Rudi Palla. „Sie lachen sich zu Tode.“ ...."

Oliver Hengst berichtet in der Ahlener Zeitung (Link): " .... Der ist als Archivar tätig und als solcher ein Bücherwurm. Die Schmöker beanspruchen viel Platz, allein die Spiegelausgaben ab 1959 füllen ein ganzes Regal. ...."
Sollte dies zum Trend werden, stehen uns sicher einige interessante Berichte über die Heimstätten von Kolleginnen und Kollegen bevor. :-)

"Ein großes Geschenk hat die Stadt Löbejün in Sachsen-Anhalt dieses Jahr von einem Schotten bekommen. Der 81-jährige Ian Lilburn schenkte aber der Stadt seine Sammlung an Tonträgern des Balladen-Komponisten Carl Loewe. Und die ist die umfangreichste, die es weltweit gibt. Die Forschungs- und Gedenkstätte für Carl Loewe will die Sammlung nun bis zum Frühjahr digitalisieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen. ....
Andreas Porsche, der Vorsitzende der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft: .... "In diesem Geburtshaus ist einerseits ein kleines Museum zu Leben und kompositorischem Werk, ein Carl-Loewe-Archiv und ein Kammermusiksaal. Hier finden verschiedene Veranstaltungsreihen statt ... " ...."
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/895489/
Link zur Gesellschaft:
http://www.carl-loewe-gesellschaft.de



http://arcana.twoday.net/stories/5404049/ bittet um Hilfe.

Archivalia nimmt mit seiner Rubrik Archivrecht an http://www.jurablogs.de teil. Heute hat es Archivalia sogar mit 2 Beiträgen in die Liste der Top-Beiträge geschafft: die bodenlose Unverschämtheit erreichte dort 157 Leser (Platz 2). 107 Leser riefen "Wenn Sie fotografieren ist die Kamera weg" auf (Platz 7). Eine besonders griffige oder "reißerische" Überschrift/Textbeginn und ein kontroverser Inhalt in Archivrecht wirken sich in der Regel auf die Referrer aus.

http://www.schott.franconica.de/

Drei Drucke und einige Zeichnungen des in Würzburg wirkenden Gelehrten als Digitalisate.


Die Lebkuchenbäckerei gehört zum Advent wie die Archivschachtel ins Archiv.

Ein experimentelles Nachkochen von drei Lebkuchenrezepten aus dem Kochbuch der Sabina Welserin, Augsburg 1553 bietet ein englischsprachiges Dossier:

http://www.curiousfrau.com/Downloads/Welserin_3_Lebkuchen_recipes.pdf

Ein modernes Rezept für Nürnberger Lebkuchen auf Deutsch offeriert Wikibooks:

http://de.wikibooks.org/wiki/Kochbuch/_Nürnberger_Lebkuchen



Nürnberger Lebküchner um 1520, Darstellung aus dem Landauer-Hausbuch

Ausgewählte Kochbuch-Links

http://de.wikisource.org/wiki/Kochbücher
Linkliste (mit etlichen Überschneidungen zur folgenden Liste)

http://www.google.com/Top/Home/Cooking/World_Cuisines/Historic/
Linksammlung

http://www.kookhistorie.nl/
Linksammlung

http://www.thousandeggs.com/cookbooks.html
Linksammlung (vor allem E-Texte, engl. Übersetzungen)

http://www.uni-giessen.de/gloning/kobu.htm
Thomas Glonings Monumenta Culinaria sind an Materialreichtum unübertroffen (überwiegend E-Texte, kaum Digitalisate)

http://www.bib.ub.edu/fileadmin/imatges/llibres/grewe.htm
Fons Grewe in Barcelona - über 40 Kochbücher aus dem 16.-18. Jahrhundert in diversen Sprachen

http://130.243.103.139:8080/cgi-bin/library?site=localhost&a=p&p=about&c=unicoo&ct=0&l=sv&w=utf-8
Diverse Kochbücher (15.-20. Jahrhundert), in Schweden digitalisiert. Anbieter ist die schwedische Örebro-Universität, die Bücher stammen aus einer Bibliothek in Grythyttan, wohl aus dem dortigen Kochbuchmuseum.

http://digital.lib.msu.edu/projects/cookbooks/html/browse.html
Feeding America - englische Bücher 19./20. Jh.

http://www.alteskochbuch.at/rezeptdatenbank.html
Die Rezeptdatenbank der Bibliothek der Oberösterreichischen Landesmuseen enthält Originalrezepte aus den handgeschriebenen Kochbüchern ihrer Sammlung von 1646 bis ins 20. Jahrhundert.
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/5263165/

http://ub.uni-graz.at/sosa/druckschriften/dergedeckteTisch/index.php
Der gedeckte Tisch - Materialien (E-Texte und Digitalisate) aus der UB Graz

http://alo.uibk.ac.at/webinterface/library/COLLECTION_V01?objid=12438
22 Kochbücher, überwiegend aus Österreich, bei ALO

Darunter auch eine Handschrift "Kuchenmeisterey" aus dem 16. Jahrhundert



ALO

http://de.wikisource.org/wiki/Praktisches_Kochbuch_für_die_Deutschen_in_Amerika
Henriette Davidis: Kochbuch (1879)

http://www.kochrezepte.org/
Zwei Kochbücher des 19. Jh. als E-Text und (schlechtes) Faksimile

Einzelne Digitalisate deutschsprachiger Kochbücher:

http://diglib.hab.de/inkunabeln/179-2-quod-3/start.htm
Kuchemeisterey, Speyer 1487

http://diglib.hab.de/inkunabeln/276-quod-2/start.htm
Kuchemaistrey, [Nürnberg ca. 1490]

http://www.digitale-sammlungen.de/~db/0002/bsb00022997/images/
B. Platina, Von allen Speisen und Gerichten, Koch und Kellerey, 1530
Zum Autor: http://weinbaugeschichte.zadi.de/index.cfm (Bibliographie zu Küchenmeistereien)

http://www.digitale-sammlungen.de/~db/0002/bsb00025344/images/
B. Platina, Von allen Speysen unnd Gerichten, 1542

http://www.digitale-sammlungen.de/~db/0002/bsb00025628/images/
Koch- und Kellerey von allen Speisen, 1544

http://mdz1.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00015958/images/
Kocherey und Kellermeisterey von allen Speisen und Getrenken, 1557

http://www.digitale-sammlungen.de/~db/0002/bsb00028737/images/
Anna Wecker: Ein Köstlich new Kochbuch Von allerhand Speisen, 1598

http://diglib.hab.de/drucke/142-17-pol/start.htm
G. P. Harsdörffer: Trincir-Buch, 1657 (gewidmet Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg)

http://diglib.hab.de/drucke/6-oec/start.htm
Susanna Maria Endter: Der aus dem Parnasso ehmals entlauffenen vortrefflichen Köchin/ Welche bey denen Göttinnen Ceres, Diana und Pomona viel Jahre gedienet/ Hinterlassene und bißhero/ Bey unterschiedlichen der Löbl. Koch-Kunst beflissenen Frauen zu Nürnberg/ zerstreuet und in grosser Geheim gehalten gewesene Gemerck-Zettul : Woraus zu erlernen/ Wie man über anderthalb Tausend/ so wol gemeine/ als rare Speisen ... zu zubereiten und zu kochen ..., 1691

http://diglib.hab.de/drucke/oe-561/start.htm
Der wohl-unterwiesenen Köchinn Zufälliger Confect-Tisch, 1700

Frauenzimmer-Lexicon, 1715 (mit komplettem Kochbuch)
http://diglib.hab.de/drucke/ae-12/start.htm

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00022327
Braunschweigisches Kochbuch, 1800

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN572737866
Köchin und Küche, 1844

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN529826518
Der Küchen-Kalender, 1874

http://diglib.hab.de/drucke/ed000009/start.htm
Illustrirtes Haushaltungs-Lexicon, 1884 (mit Kochbuch)

http://diglib.hab.de/drucke/ed000008-1/start.htm
http://diglib.hab.de/drucke/ed000008-2/start.htm
Universal-Lexikon der Kochkunst, 1-2, 1886

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN572766424
Alfred Seefeld: Einfachstes Kochbuch, 1895

http://books.google.com/books?q=intitle:kochbuch&hl=de&as_brr=3
Google-Digitalisate (mehr mit US-Proxy)

http://tinyurl.com/7rvlaw
Weitere Digitalisate via OAIster (Heidelberger Handschriften: 9
Kochbücher, archive.org, Harvard)


http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/895062/

Das wird den Verlegern gar nicht gefallen.

§ 52b UrhG lautet: "Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. 2Es dürfen grundsätzlich nicht mehr Exemplare eines Werkes an den eingerichteten elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Einrichtung umfasst. 3Für die Zugänglichmachung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. 4Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden."

Sind z.B. vom Palandt 45 Exemplare in der Lehrbuchsammlung vorhanden, dürfen 45 Studierende an den Bibliotheks-PCs gleichzeitig auf das Buch zugreifen.

Die verschiedentlich thematisierte Annex-Vervielfältigung ist für Fromm/Nordemann, UrhR 10. Aufl. 2008, § 52b Rn. 10f. kein Thema (gegen Berger GRUR 2007, 756). Die Befugnis gelte auch, wenn der Verlag das Werk in digitaler Form anbietet, ein diesbezüglicher Kontrahierungszwang bestehe nicht: kein Vorrang digitaler Verlagsangebote (so auch Hoeren, MMR 2007, 615).

Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2008/12/23/ein-trend-zum-e-book/

Neue Leiterin der Badischen Landesbibliothek wird Freifrau Hiller von Gaertringen, nachdem Vorgänger Ehrle aus Verärgerung über die Behandlung der Causa Karlsruhe vom Rechnungshof geforderte Stellenkürzungen (28,1 von 91,5 Stellen sollten eingespart werden, was inzwischen auf 13,9 reduziert wurde) sich in den Ruhestand verabschiedet hatte. Ludger Syré, Peter Michael Ehrle war 14 Jahre lang Direktor der Badischen Landesbibliothek, in: Badische Heimat 88 (2008), S. 217-223 würdigt die Leistung Ehrles.

"Dr. Julia Freifrau Hiller von Gaertringen, promovierte Literaturwissenschaftlerin, absolvierte ihre bibliothekarische Ausbildung an der Universitäts- und Landesbibliothek und an den Stadtbüchereien Düsseldorf und arbeitet heute als Wissenschaftliche Bibliothekarin an der Lippischen Landesbibliothek Detmold.
Veröffentlichungen: Meine Liebe zu Griechenland stammt aus dem Krieg. Studien zum literarischen Werk Erhart Kästners (1994), Herausgeberin: Was die Seele braucht. Erhart Kästner über Bücher und Autoren (1994)."
http://www.grupello.de/verlag/autoren/autor/Dr.%20Julia%20Freifrau%20Hiller%20von%20Gaertringen/session/ident/

Zu den militaristischen Vorfahren:

http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Hiller_von_Gaertringen

Die dort angegebene Herkunft der Familie aus Graubünden ist Kappes. Stammvater ist der bürgerliche Bayer Hans Martin Hiller (gest. 1594), die Familie erhielt den Adelsstand erst 1628 und gehörte später zur Reichsritterschaft wegen Gärtringen (seit 1640 Besitz der Familie), siehe Adelslexikon 5 (1984); S. 218f. Schnipsel

Via
http://log.netbib.de/archives/2008/12/20/wurttembergische-landesbibliothek-stuttgart-mit-benutzungsgebuhren-im-jahr-2009/



http://www.adv-boeblingen.de/zrbb/gaert/gaert/grenz4gr.htm

Sieht mau aus.

http://www2.gender.hu-berlin.de/genderbib/2008/12/22-dezember-open-access-freier-zugang-zur-frauen-und-geschlechterforschung/

Archivalia wird erwähnt.

http://www.telemedicus.info/article/1096-Wie-wehrt-man-sich-gegen-Persoenlichkeitsverletzungen-auf-Wikipedia.html

M. Schindler tut so, als gäbe es gar kein Problem. Schönfärberei vom Feinsten.

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

 

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