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http://latribunedesarchives.blogspot.com/2009/03/les-catastrophes-darchives-en-2009.html



http://www.lejdd.fr/photo-du-jour//international//mardi-3-mars-2009/

Die Feuerwehr holt unermüdlich Archivalien aus den Trümmern: Urkunden, Akten der Stadtverwaltung. Überlieferung der städtischen Schulen, Mikrofilme - ein sehr unterschiedlicher Archivalienmix. Der Erhaltungszustand hängt in gewissem Umfang vom Bergungsort an. Der Schutt, der über der Abbruchkante liegt bringt meist noch recht gut erhaltenes Material zu Tage, während das aus der Grube selbst vielfach von Nässe betroffen ist. Auf die Frage nach den "schönsten" Stücken, die er in den Händen hatte, sagt ein Mitarbeiter des Archivs: gut erhaltene Urkunden, bei denen sogar noch die Siegel fast unversehrt waren (obwohl die Siegel ansonsten als erstes zu Bruch gehen). Die schlimmsten Schäden waren zerfledderte frühneuzeitliche Codices, Akten und Amtsbücher. Der Archivar ist an allen Werktagen im Einsatz und weiss abends durchaus, was er gearbeitet hat, da die Arbeit in der Severinstraße viel Hebearbeit bedeutet. Die Prognosen für den Bergungseinsatz schwanken derzeit zwischen drei und sechs Monaten.

"Für vier Millionen Euro will der Nürnberger Organisationsreferent Wolfgang Köhler der Stadtverwaltung das papierlose Büro verordnen. Doch die Mitarbeiter des Pilotprojekts laufen Sturm dagegen.

Früher brauchte Karl M. (Name geändert) maximal eine Minute, um einen Vorgang im Stadtarchiv zu bearbeiten - heute, mit der neuen Software, muss er 62 Mal mit der Computermaus klicken, bis die Sache erledigt ist. «Es dauert also fünf bis zehn Mal so lange«, grollt M. «Das ist eine Arbeitserschwernis, keine Erleichterung.« .....Von einem «Quantensprung« (Köhler) möchten die betroffenen Mitarbeiter(innen) im Stadtarchiv und im Organisationsamt, wo das Projekt getestet wird, nicht reden. Die Software sei sperrig und benutzerunfreundlich, von wegen unbürokratisch, wettern Beschäftigte. Vor vier Wochen haben sich 18 von 30 Beteiligten aus dem Archiv hilfesuchend an OB und Personalrat gewandt. ....."

Quelle:
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=992210&kat=10&man=3

Gregor Dotzauer und Richard Pietrass im Tagesspiegel: " ..... Der Kölner Archiv-Orkus gähnt und mahnt, das Hüten von Schriftschätzen nicht allein den beauftragten Häusern und Institutionen zu überlassen, sondern die Bewahrkraft jedes privat beschirmten Buchs und jedes dezentralen Regals mitzudenken. ...."
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/literatur/Gedichte-Klaus-Wagenbach-DDR-1989;art138,2760494

" .... Noah war vermutlich der erste prophylaktische Katastrophen-Archivar. ...."
Deike Diening
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/art772,2761914

s. arcana

Die Rache der Journalisten an den Politikern ist das Archiv", hat der 2001 verstorbene Journalist Robert Hochner einmal gesagt. Was voraussetzt, dass man weiß, wo was zu finden ist. Rudolf Jerabek weiß es, wie er mit dem Aufstöbern des staatspolizeilichen Dossiers über Helmut Zilks Kontakte zum tschechoslowakischen Geheimdienst bewiesen hat. (Zusatz kg)

Das Schulprogramm Ostern 1907 gibts mit US-Proxy bei Google:

http://books.google.com/books?id=JvgsAAAAYAAJ&pg=PA33

Wenn ich recht sehe, ist nur bei einer Inkunabel eine Provenienz vermerkt:

Dies Exemplar, das sich besonders durch die reich vergoldeten bunten Initialen am Anfange der vier Bücher sowie durch bunte Kapitälchen auszeichnet, stammt aus der Bibliothek des Herzogs Ulrich von Mecklenburg, dessen Wappen mit der Devise ,H. G. V. V. G., d. i. Herr Gott Verleih Uns Gnade 1559 im zweiten Bande als Ex libris eingeklebt ist.

Die Inkunabeln befinden sich seit 1953 in der Mecklenburgischen Landesbibliothek

http://www.b2i.de/fabian?Museum_Der_Stadt_Guestrow

http://latribunedesarchives.blogspot.com/2008/04/prvention-et-lutte-contre-les-vols-via.html

http://jhagmann.twoday.net/stories/5613421/

Records Mgmt & Archiving ist Pflicht für jeden archivischen Feedreader

"They're not selling [the digitized books] yet. I think, down the road, that's what their intention is," Wayne Grady, chair of the Writers' Union of Canada, told CBC News. "I mean why wouldn't it be?"

The union has recommended that authors accept the settlement deal, which if approved by a U.S. court, will apply to writers in more than 200 countries, including Canada. [...]

"I think it's a tremendous opportunity," said author Penney Kome, who says the initiative will help give people around the globe better access to books.


http://www.cbc.ca/arts/books/story/2009/03/23/google-book-scanning.html

http://www.biologiezentrum.at/pdf_frei_remote/JOM_149a_0479-0493.pdf

Einige Mitteilungen dazu bei: Georg Heilingsetzer "In nostris studiis diligenter procedimus". Zur Latinität beim oberösterreichischen Adel in der Frühen Neuzeit. In: FS Gerhard Winkler 2004

Zur Bibliothek Job Hartmanns von Enenkel 2000:
http://www.biologiezentrum.at/pdf_frei_remote/JOM_145a_0145-0152.pdf

http://www.biologiezentrum.at/pdf_frei_remote/WM_1_0105-0120.pdf

Der Artikel von Gerhard Winkler aus dem Jahr 1980 über das Wiener Turnier 1560 ist ein wichtiger Beitrag zu einem deutschen Herold des 16. Jahrhunderts.

Das Turnierbuch in der Ausgabe von 1561 und ein weiteres Werk von ihm:
http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=autoren_index&l=de&ab=Francolin,%20Hans%20von

Zu Francolin siehe den extrem mäßigen Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_von_Francolin

Die Zeitschrift (Wiss. Mitteilungen des NÖ Landesmuseums) wurde im Rahmen eines biologisch-erdwissenschaftlich ausgerichteten Projekts digitalisiert:

http://www.biologiezentrum.at/biophp/de/band_det.php?litnr=26343

Eher kurios finde ich, dass ich vor einigen Wochen mir einen Aufsatz über die Reiter von Mauerkirchen vom Autor erbeten habe, der hier online ist:

http://www.biologiezentrum.at/pdf_frei_remote/JOM_149a_0403-0434.pdf

Georg Rüxner nahm in sein Turnierbuch 1530 auch eine Abbildung dieser Reiter auf, die in der Traditionsbildung der Zeit um 1500 mit den Ungarnkämpfen Kaiser Heinrichs in Verbindung gebracht wurden.

Wie konnte mir das nur entgehen?

http://www.biologiezentrum.at/biophp/de/band_det.php?litnr=27820
http://www.biologiezentrum.at/biophp/band_det.php?litnr=27820

Die zweite Adresse dürfte ich mir angeschaut haben, als ich nach dem Aufsatz von Schultes bzw. den Reitern von Mauerkirchen suchte, sie ist in Google erfasst - ein bloßes Inhaltsverzeichnis. Die erste Adresse enthält zusätzlich noch die Links zu den PDFs. Bingo! So kann man seine Inhalte wirksam verstecken!

Bei http://www.ooegeschichte.at/ liegt das Jahrbuch des oberösterreichischen Musealvereins nur bis 2000 vor!


http://bibdigital.bot.uc.pt/

Die Universität Coimbra bietet etliche Alte Drucke an, aber auch handschriftliches.


http://prensahistorica.mcu.es

The Virtual Library of Historical Newspapers is now one of the main digitization projects being carried out in Spain, with significant international importance in terms of both its size and features.

The project is the result of cooperation between the Directorate General of Books, Archives and Libraries -through the Subdirectorate General for Library Coordination- and Autonomous Regions and scientific and cultural institutions including universities, municipalities, foundations athenaeums and even newspapers publishers with origins dating back to 19th and the beginning of the last century.

The database includes almost 2000 headlines from 45 libraries, with 3,906,000 pages from 140 places where newspapers were printed.
Most of collections are unique and highly interesting to researchers and general public. They are from the last years of the eighteenth century and about a wide range of subjects.

15 Autonomous Regions are represented in the database -Andalusia, Aragon, Asturias, Canary Islands, Castilla-La Mancha, Castilla & Leon, Catalonia, Madrid, Region of Valencia, Extremadura, Galicia, Balearic Islands, La Rioja, Basque country and Region of Murcia-, 45 provinces and 140 towns. The Ministry of Culture is going to include gradually collections from other Autonomous Regions and provinces that at the present still are not represented.



http://bibliotecavirtual.larioja.org/i18n/estaticos/contenido.cmd?pagina=estaticos/presentacion

Enthält auch Inkunabeln.


http://wimbauer.wordpress.com/2009/03/29/open-access-und-googlebuchscan-aus-autorensicht/

Der Antiquar und Autor Tobias Wimbauer schreibt (am Schluss freundlicherweise einen Link auf Archivalia anfügend):

Derzeit wird in Zeitungen und im Internet mehr oder weniger informiert und mehr oder weniger ernsthaft bis aufgeregt über Fragen des „Open Access“ (bei manchen aka “Open Enteignung”) diskutiert, darein mengt sich die Diskussion über das Vorgehen von Google: ganze Bibliotheksbestände werden gescannt und online gestellt.

Als Autor, Rechercheur, Informationsjunkie und Dauersurfer bin ich in jede Richtung befangen. Beim Versuch zu sagen, was ich nun von Google Buchscan / Open Access halte, kam ich zu dem Schluss, dass ich die Buchscans befürworte, wenn sie nicht so durchgeführt werden, wie von Nicholson Baker in „Der Eckenknick“ geschildert, nämlich mit ersatzloser Vernichtung des Originals nach dem Scan. Die erzürnt Baker zurecht.

1. Als Autor. Als Autor bin ich natürlich an der Verbreitung meiner Texte interessiert. Nicht zuletzt aus pekuniären Gründen. Denn nur ein verkauftes Buch bringt etwas ein.

2. Als Rechercheur. Als Rechercheur für beispielsweise mein Buch „Personenregister der Tagebücher Ernst Jüngers“ (Freiburg 1999: Rombach; 2. Aufl.: Schnellroda 2003: Edition Antaios, derzeit vergriffen) bin ich auf gute Quellen angewiesen für Lebensdaten, Zitatverifikation usw. Und da führte früher kein Weg an gedruckten Quellen vorbei, da Onlinequellen oft widersprüchlich waren. Durchsuchbare, gescannte Bücher lösen da allerhand Probleme im Handumdrehen. Es werden mit einem Klick Quellen verfügbar, nach denen ich mir vor 10-12 Jahren bei meinen Recherchen fürs Jüngerregister noch die Füsse wundlief.

3. Als Leser und Autor. Schon mehrfach habe ich über Googlebuchdings in Bücher hineingesehen, ebenso mit der SearchInside-Funktion von Amazon. Und einige der Bücher habe ich nach 1-2 angesehenen Probeseiten dann gekauft und gelesen, oder zur Lektüre irgendwann in die Regale gestellt. Manches Buch allerdings habe ich nach Durchsicht einiger gescannter Seiten ganz bewusst nicht gekauft.

4. Als Autor. Von mir sind im Moment zwei Bücher komplett verfügbar bei Googlebuch: Mein Jüngerregister in der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage von 2003, und „Anarch im Widerspruch. Neue Beiträge zu Werk und Leben der Gebrüder Jünger“ von 2004 .

Wenn man nun in diesen beiden Büchern sucht, bekommt man 5-Zeilen-Schnippsel angezeigt und mehr nicht. Man kann also nicht einmal ganze Seiten oder mehr lesen. Kurz: Wenn jemand etwas sucht, etwa einen Namen, dann findet er rasch, ob er im durchsuchten Buch fündig wird – oder nicht. Aber sich durch ein ganzes Kapitel mit diesen Schnippseln durchzusuchen, das dürfte jedem zu aufwendig sein, und wenn das Buch nicht absolut verschollen ist, wird man eher das Buch leihen oder kaufen, als da sich die Finger wund zu frickeln. Und auch die recht comfortable Search-Inside-Funktion von Amazon, die zwar ganze Seiten anzeigt, aber eben nicht mehr, führt nicht dazu, dass das Buch dadurch unkaufwürdig wird.

Ich bin der festen Überzeugung, dass jemand, der regelmässig mein Jüngerregister nutzen will, oder jemand, der den „Anarchen im Widerspruch“ lesen will, dass dem ein PDF o.ä. nicht genügt. 300+ Seiten liest man nicht am Bildschirm.Die druckt man sich auch nicht aus. Die will man als Buch.

Und wenn doch: jemand der das tut, würde das Buch auch nicht kaufen, wenn es nicht online im Volltext verfügbar wäre. Der würde warten, bis jemand die Datei irgendwo hinstellt. Oder eben auf die Lektüre verzichten.

Oder er würde in die nächste Bibliothek gehen und sich das Buch ausleihen oder per Fernleihe kommen lassen. Im Gegensatz zur Online-„Fernleihe“ via Buchscan, regt sich darüber niemand auf. Weil das ja zum Bildungsauftrag des Landes gehört usw. Die Onlinebibliothek ist aber vielleicht die adäquate Ausformung des Bildungsauftrags für das 21. Jahrhundert? Nicht? Doch!

Nochmal als Autor. Im ersten Moment hatte ich mich geärgert als ich sah, dass die beiden genannten Bücher von mir komplett online sind, weil mich niemand gefragt hatte und den Verlag auch nicht. Im zweiten Moment aber fühlte ich mich geschmeichelt, dass man meine Bücher Seite für Seite in der University of Michigan auf den Scanner legt und ablichtet. Überhaupt ist es doch toll, dass die Bücher in Michigan stehen, dass man sich dort dafür interessiert.

Und die Vorstellung, dass eine studentische Hilfskraft oder sonstwer meinethalben ein Paarhundertmal auf den „Start“-Knopf drückte, finde ich vergnüglich.

Vieles in der aktuellen Debatte geht weit vorbei, etwa wenn Marek Liebermann in der Süddeutschen von heute von der „Gratis-Fratze“ spricht, die den Kreativen die Geschäfte verhageln würden. Das stimmt doch nicht. Es ist letztlich Gratis-Werbung:

Bei einem guten Buch ist jede gescannte Seite ein Kaufargument.

Bei einem schlechten Buch ist jede gescannte Seite ein Fingerwegdavonargument.

Aber unterstellt, dass ein Leser selbst entscheiden kann und vielleicht ganz andere Masstäbe hat als vielleicht ich, ist das Qualitätsargument nachrangig.

Bei wissenschaftlichen Texten – um diese geht es eigentlich bei der Open-Access-Debatte, es geht nicht um Romane oder Lyrik – sind die Verkaufszahlen sowieso meist vernachlässigbar. Für den Autor gibt’s meist ohnehin nur Freiexemplare und / oder Sonderdrucke, wenn Honorar, dann auch nur pauschal, aber doch nicht nach Verkaufszahlen. Es zählt für den Autor (der Verleger misst anders) also allenfalls, dass möglichst viele seine Thesen, Ausführungen, Erkenntnisse etc.pp lesen, und dass sie zitiert werden. Durch Scan und kostenfreie Onlineverfügbarkeit ist für Verbreitung und damit virulente Wirksamkeit gesorgt.

Die ungefragte Bucherfassung durch Google ist zwar zunächst ein Rechtsbruch – etwa analog zum Photokopieren eines vollständigen Buches [wer hat das als Student noch nie gemacht?!], nämlich eine Urheberrechtsverletzung. Aber, grosses Aber: dieser Rechtsbruch ist für Forscher und Liebhaber, für Leser und Rechercheure von Nutzen. Er ist Weichenstellung für etwas wichtigeres:

Denn eigentlich ist die ungefragte Bucherfassung in grossem Stil nichts anderes als die Modernisierung des Bibliotheksbegriffs. Sie ist dabei nicht weniger als die Revolutionierung des demokratischen Bildungsideals: das jederzeit zugängliche, geballte Wissen für jedermann.

Es gibt viel Unnützes und Halbwahres im Netz. Je mehr gute, wichtige, intelligente, kluge, weisheitsdurchsättigte Texte online sind, desto mehr haben alle davon und desto obsoleter werden obsolete, halbgare Quellen:

Ich hörte von allerlei Schularbeiten, deren einzige Quelle die Wikipedia war. Wenn künftig „Google Buchsuche“ die Hauptquelle sein wird, ist mir auch um die Bildung der Schüler nicht mehr bang.

Eines noch zum Schluss. Beim Überlesen dieses Textes beschleicht mich die Befürchtung, dass dies als Progoogletext aufgefasst werden könne. Das ist es gar nicht. Wer mich kennt, der weiss das. Und wer mich nicht kennt, der weiss es jetzt.

Bringt die Bibliotheken zu den Leuten! Anders gesagt: Bringt die Bücher zu den Leuten! Als Antiquar und Autor habe ich ohnehin nichts anderes im Sinn.


Danke für diese besonnene Stellungnahme, die ich mit freundlicher Genehmigung wiedergeben darf.

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all

Unter anderem:

Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 19
Zisterzienserabtei Maulbronn (Diözese Speyer, Württemberg), 1480
Pseudo-Bernard von Clairvaux

[Korrektur zum folgenden:
http://archiv.twoday.net/stories/565872209/ ]
Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 117
Bayern, 2. Viertel 15. Jahrhundert
Nibelungenlied, Maihinger Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/3625
Zur Einordnung des Prologs siehe meinen Vortrag
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2004/0198.html
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2004/0198.html
Bl. 260r wird der Besitzer der Handschrift genannt: "Disez buch ist meist(er) ian". Schreibsprache ist nach Becker mittelbairisch. Nun ist die Namensform Ian (für Johann) im Oberdeutschen alles andere als üblich, weshalb ich mich berechtigt sehe, den aus den Niederlanden stammenden Münchner Maler Meister Jan, der in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts tätig war http://tinyurl.com/db4goa hiermit in Vorschlag zu bringen.

Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 151
1402
Seifrit, Alexander


http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=65894

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat den ehemaligen Direktor der Johannes a Lasco Bibliothek wegen Untreue in zwölf Fällen und einen weiteren Mitangeschuldigten wegen Untreue in drei Fällen angeklagt. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Werner Kramer gestern in einer Pressemitteilung mit.

Die Anklage argumentiert damit, dass der Hauptbeschuldigte, Dr. h.c. Walter Schulz, Geld aus dem Stiftungsvermögen entnommen und dieses für Ankäufe eingesetzt habe, obwohl dies nach der Satzung der Johannes a Lasco Stiftung nicht erlaubt sei. „Nach der Satzung der Stiftung sollten aus dem Stiftungsvermögen jeweils nur die laufenden Kosten für den Betrieb der Bibliothek bestritten werden”, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Es seien „trotz erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Stiftung auch im Namen des ehemaligen Vorstandsmitgliedes und Mitangeschuldigten” erhebliche Gelder aus dem Stiftungskapital entnommen worden, um damit „Erwerbungen zu tätigen, die dem Stiftungszweck entsprachen”.

Zwischen März 2003 und April 2008 habe der Angeschuldigte, so Kramer, zum Ankauf von Bibliotheken, Büchern etc. Kaufverträge über insgesamt 2,6 Millionen Euro abgeschlossen, „obwohl ihm bekannt war, dass es sich nicht um laufende Kosten für den Betrieb der Bibliothek handelte, sondern aus dem Stiftungsvermögen genommen werden musste. „Dies hatte zwingend zur Folge, dass das Stiftungskapital angegriffen werden musste, was jedoch nach � 6 Niedersächsisches Stiftungsgesetz nicht zulässig war.”

Durch den Ankauf der Bibliotheken und Bücher sei die Ertragssituation der A Lasco Bibliothek verschlechtert worden, „wobei eine Umschichtung dem � 6 Niedersächsisches Stiftungsgesetz widerspricht.”

Darüber hinaus seien Ankäufe einer weiteren Stiftung, dem L & S-Fonds, angeboten worden. In drei Fällen habe der Mitbeschuldigte, Dr. Alfred Rauhaus, der bis 2006 Vorsitzender des Stiftungskuratoriums war, entsprechende Verträge unterzeichnet, wodurch Eigentum der Bibliothek an die zweite Stiftung übertragen worden sei, ohne dass es einen Gegenwert gegeben habe. Weder seien Rückzahlungszeitpunkte vereinbart worden oder Zinsen zu zahlen gewesen. „In allen Fällen war beiden Angeschuldigten die Unzulässigkeit dieser Transaktionen bekannt, insbesondere weil diese auch gegen den Stiftungszweck verstießen und das Kapital der Stiftung bereits erheblich reduziert war, so dass keine Erträge mehr erwirtschaftet werden konnten, die die Kosten der Bibliothek decken.”

Schulz, der zugleich Direktor der Bibliothek und Alleinvorstand der Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek war, wurde im September letzten Jahres von der kirchlichen Stiftungsaufsicht eine fristlose Kündigung ausgesprochen.

Den Mitarbeitern der Bibliothek wurde ebenfalls die Kündigung ausgesprochen. Die Bibliothek dient seit Ende 2008 nur noch als Veranstaltungsraum. Jede wissenschaftliche Arbeit und auch der Leihverkehr wurden eingestellt. Die kirchliche Stiftungsaufsicht installierte einen Notvorstand.

Die Mitarbeiter, aber auch Schulz klagen vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung.
[...]

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=jalb
http://archiv.twoday.net/stories/4354929/ (Erwerb der Theologica aus Büdingen)

http://www.b2i.de/fabian?Johannes_A_Lasco_Bibliothek

Sehr aufschlussreich für das Selbstverständnis von Schulz als Bibliotheks-Unternehmer: Walter Schulz, "... und wechsle meinen Herrn nicht". Über Kontinuität und Diskontinuität kirchlichen Buchbesitzes, in: Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen. Jahrbuch 4 (2003), S. 37-46. Er singt darin das hohe Lied der Deakzessionierung. (Man hat sicher auch in Emden unter Schulz Altbestände und sog. Dubletten in großem Umfang verscherbelt. Ich habe so etwas läuten gehört. Die JALB veräusserte 2004 für 188.000 Euro Bücher, das dürften dann wohl eher Altbestände gewesen sein: http://archiv.twoday.net/stories/5357727/)

Der Beitrag von Schulz wurde auf einem Kolloquium gehalten, das auf die von mir an die breite Öffentlichkeit gebrachten Bestandsverkäufe der NEKB - siehe http://archiv.twoday.net/stories/2804757/ - thematisierte. Besonders übel, was Schulz am Schluss ausführte:

Eine theologische Bibliothek ist m.E. erst nachrangig regional oder territorial eingebunden. Und die Prioritäten der Information, die sie zu liefern imstande ist, konzentriert sich zunächst auf die kirchlich relevanten Anteile auch alter Drucke. Alles, was angeführt werden kann, um darzulegen, dass es keine Dubletten unter alten Druckwerken geben könne, dass jeder Sammelband ein einmaliges, nicht wiederholbares Zeugnis eines ganz spezifischen Sammelinteresses und womöglich der Rezeption sei, daher nur individuell zu erfassen und den manuskripten gleich zu achten, mag richtig sein. [...] Diese Gesellschaft und selbst die hier immer noch wohlhabenden Kirchen werden es nicht leisten können und nicht leisten wollen, in dieser ideologisch [sic! KG] begründeten Vollständigkeit jedes Zeugnis von Vergangenem zu erhalten. [...] Gemessen werden müssen unsere bibliothekarischen Taten, auch die Verkäufe von alten Buchbeständen daran, ob sie die Bibliotheken zukunftsfähig machen [...].

Schulz war Kulturgutstifter und Kulturgutschänder in einem. Ich wünsche ihm eine angemessene Strafe.

http://www.kb.nl/uitgelicht/aanwinsten/2009/alexander/index.html

Via http://www.huygensinstituut.knaw.nl/weblog/?p=724 (war leider zu lange aus meinem Feedreader verschwunden)


Nachdem sich Verleger Matthias Ulmer heute einen Schlagabtausch mit mir in Sachen Google Book Search lieferte

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html

ergriff auch Bernd-Christoph Kämper von der UB Stuttgart das Wort:

Nach ihrem nun öffentlich gemachten Brief werden wir in Stuttgart unseren geplanten UTB Trial wohl nicht mehr anlaufen lassen. Warum sollten wir uns dafür hergeben, mit einem Verleger zu kooperieren, der in dreister Manier Bibliotheken und ihre Nutzer für die Wahrnehmung ihrer durch das UrhG garantierten Rechte zu kriminalisieren sucht. Wir werden nicht Ihre willigen Helfer sein, die dafür sorgen, dass sich die Abkassier-Mentalität des Ulmer-Verlags als Modell für andere Verlage erweist, indem die Studierenden für jeden Ausdruck aus einem ihrer E-Books zur Kasse gebeten werden. Wenn nicht mal eine Übernahme von Textpassagen durch Kopieren & Einfügen möglich ist, dann weiß ich sowieso nicht, was solch ein Produkt an der Hochschule zu suchen hat (vgl. Oliver Obst in http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/1198 , der von einer "doppelten Versuchsanordnung" spricht und mit Recht das "innovativ" in Anführungszeichen setzt). "Wenn ein Nutzer aus einem eBook etwas kopieren möchte, so wird er auf den Shop der UTB-Website weitergeleitet (dieses Weiterleiten ist kostenlos) und kann dort Druckrechte kaufen und mit seiner Kreditkarte bezahlen." Nachdem es daran massive Kritik gab, soll es jetzt ein Standard-Kopierrecht geben, das sich auf ca. 2 bis 5 Seiten pro Titel beschränken wird. Alternativ soll es auch möglich sein, weitere Kopierrechte über den integrierten UTB-Shop mit der lizenzierenden UB zentral abzurechnen, was die Kosten gewaltig in die Höhe treiben dürfte. Wenn Sie so tun, als wären sie mit ihrem Angebot bei den Bibliotheken auf begeisterte Resonanz gestoßen, dann unterschlagen Sie, dass es im Vorfeld und immer noch massive Kritik wegen der eingeschränkten Druck und Kopierrechte gegeben hat - viele Bibliotheken haben sich nur mit großen Bauchschmerzen zu einem Trial entschlossen, weil UTB in manchen Bereichen ein Quasi-Monopol hat und sie denken, dass sie nicht drum herum kommen. Die von Bibliotheken im Vorfeld des Trials in Gesprächen mit UTB geäußerten Wünsche wurden größtenteils völlig ignoriert.

http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/1198

Die ULB meldet: 400 Lehrbücher der UTB-Verlagsgruppe stehen als E-Books zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt über www.libreka.de. Hierbei handelt es sich um einen doppelten Versuchsaufbau: Zum einen möchte der Verlag sein im Aufbau befindliches E-Book-Angebot testen, zum anderen soll sein “innovatives” Geschäftsmodell (s.u.) am Markt geprüft werden. Anregungen und Verbesserungsvorschläge deshalb bitte unbedingt an Testangebote.ULB schicken!

UTB-Geschäftsmodell: Anders als bei allen bisherigen E-Book-Angeboten, sei es von Springer, Thieme, Lippincott oder Elsevier gilt für die UTB-E-Books:

Kein PDF, nur mittlere Lesbarkeit
Kein Herunterladen bzw. Ausdrucken möglich
Keine Übernahme von Textpassagen durch Kopieren & Einfügen möglich
Kosten sind nutzungsabhängig: 28 Cent pro Aufruf eines Buches (unabhängig von der betrachteten Seitenzahl)

http://www.sueddeutsche.de/351385/637/2820647/Das-wollt-ihr-ni-cht-wirkli-ch.html

Zitat:

Was für ein Gesicht machen wir, die wir mit Kreativen Geschäfte machen und/oder die Schätze ihrer Arbeit lieben, wenn uns die Gratis-Fratze angrinst? Und auf welcher Seite steht die Politik?

Am vergangenen Wochenende haben 160 Autoren, Verleger und Wissenschaftler den "Heidelberger Appell" unterzeichnet, darunter so großartige Leute wie Michael Krüger, Georges-Arthur Goldschmidt und Vittorio Klostermann. Sie lehnen alle Versuche ab, "das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben".

Quer durch alle Branchen muss man sagen: Ohne technischen und rechtlichen Schutz ist der Wettlauf mit der Zeit und gegen den Zeitgeist nicht zu gewinnen.


Opa, geh wieder schlafen!

Via
http://infobib.de/blog/2009/03/28/auch-marek-lieberberg-weis-nicht-was-open-access-bedeutet/ mit Kritik

Zum Thema
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

UPDATE: Please use the updated version at
http://webpages.charter.net/tbob/medmss.html

Robert D. Peckham writes:

The

Catalogue of Digitized Medieval Manuscripts
http://manuscripts.cmrs.ucla.edu/

shows that there are now connections with nearly 2300 mss entirely digitized which can be consulted on line. This is a wonderful team effort, clearly illustrating the virtue of work which aims to advance the scholarly community.

I am proceeding with my project, which will be an extension and renovation of what is now a page in the Andy Holt Virtual Library: "Web Access for Manuscript-based Textual Scholarship". I will also extend units on Paleography and Codicology as well as other aspects. There is much to do facilitating the location and consultation of medieval manuscripts, even where it is a question of fragments, pages or single illustrations. Here is my unsorted collection so far:

Accès aux catalogues numérisés (BNF manuscript descriptions)
http://www.bnf.fr/PAGES/zNavigat/frame/catalogues_num.htm

Catalogo aperto dei manoscritti Malatestiani
http://www.malatestiana.it/manoscritti/manoscritti.htm

Manuscrits produits par le scriptorium de la cathédrale Sainte-Cécile
http://www.manuscrits.mediatheque-albi.fr/

Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden: Manuscripts collection
http://www.slub-dresden.de/en/collections/manuscripts-and-rare-prints/manuscripts-collection/#c5233

Codices Electronici Sangallenses (CESG) – Bibliothèque virtuelle (250+ mss)
http://www.cesg.unifr.ch/fr/

http://www.wulfila.be/

Codices Electronici Sangallenses (CESG) – Bibliothèque virtuelle
http://www.cesg.unifr.ch/fr/index.htm

Digital Scriptorium
http://scriptorium.columbia.edu/

wulfila project (Gothic)
http://www.wulfila.be/

MANUS - Censimento dei manoscritti delle biblioteche italiane
http://manus.iccu.sbn.it/

Sagñanet - Íslenskar fornbókmenntir
http://sagnanet.is/

Manuscripta Mediaevalia
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/

Manuscriptorium
http://www.manuscriptorium.com

Codices.ch (medieval mss in Switzerland)
http://www.codices.ch/

Manuscrits médiévaux des monastères et chapitres vosgiens. Catalogues et inventaires
http://www.univ-nancy2.fr/MOYENAGE/ArtemTravauxenLigne/TheseMJGG/index.htm

Medieval Manuscripts in Dutch Collections
http://www.mmdc.nl/static/site/

Leaves of Gold - Treasures of Manuscript Illumination from Philadelphia Collections
http://www.leavesofgold.org/

Medieval Manuscripts Digital Collection (Iowa Digital Library)
http://digital.lib.uiowa.edu/cdm4/index_mmc.php?CISOROOT=/mmc

St. Laurentius Digital Manuscript Library
http://laurentius.ub.lu.se/

Fifty original leaves from medieval manuscripts, Western Europe, XII-XVI century (Case Western Reserve)
http://library.case.edu/digitalcase/CollectionDetail.aspx?PID=ksl:ege


Die Handschriften des Mittelalters der Universitätsbibliothek Salzburg: Handschriftenkatalog online
http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/webseite/hsskat.htm

Digital Image Archive of Medieval Music
http://www.diamm.ac.uk/index.html

Distributed Digital Library of Chant Manuscript Images
http://www.scribeserver.com/NEUMES/distributed_image_library/index.html

NUCMC : the National Union Catalog of Manuscript Collections
http://signets.bnf.fr/html/categories/c_091manuscrits_cat.html#4077

PONTIFICALIA: Repertory of Latin Manuscript Pontificals and Benedictionals
http://kuscholarworks.ku.edu/dspace/bitstream/1808/4406/1/PONTIFICALIA.pdf

Erlebnisraum Altes Buch ist eine Initiative der UB-Graz, Abteilung für Sondersammlungen.
http://alo.uibk.ac.at/webinterface/library/COLLECTION_V01?objid=1081

Large Digital Libraries of western manuscripts
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

The Aberdeen Bestiary
http://www.abdn.ac.uk/bestiary/

Ee.3.59: The Life of King Edward the Confessor
http://www.lib.cam.ac.uk/MSS/Ee.3.59/

The Bayeux Tapestry Digital Edition
http://www.sd-editions.com/bayeux/index.html

York Doomsday Project
http://www.lancs.ac.uk/users/yorkdoom/intro.htm

William Blake Archive
http://www.blakearchive.org/blake/

Schoenberg Center for Electronic Text & Image (Penn)
http://sceti.library.upenn.edu/ljscollection/index.cfm

Medieval and Renaissance Illuminated Manuscripts from Western Europe (NYPL)
http://digitalgallery.nypl.org/nypldigital/explore/dgexplore.cfm?col_id=173

telma. traitement électronique des manuscrits et des archives
http://www.cn-telma.fr/

The Schøyen Collection - 720 Manuscripts Spanning 5000 years
http://www.schoyencollection.com/

Le Glossarium de Du Cange en ligne
http://www.cn-telma.fr/veille/nouveau-corpus-ducange/

Early Manuscripts at Oxford University
http://image.ox.ac.uk/list?collection=magdalen

Beinecke Rare Book and Manuscript Library (with full descriptions, Yale)
http://www.library.yale.edu/beinecke/manuscript/prelist.htm

Catalonian Manuscripts
http://sunsite.berkeley.edu/catalan/

Digitization Projects in Austria, Germany, and Switzerland
http://employees.csbsju.edu/mheintzelman/German_Digitization_Projects.htm

DScriptorium
http://toisondor.byu.edu/dscriptorium/

Laures Rare-Book Database & Virtual Library (Kirishitan Bunko, Sophia Univarsity, Tokyo, Japan)
http://133.12.23.145:8080/html/index.html

Browse Lists of Digitized Manuscripts (CORSAIR - 28,049 images, Pierpoint Morgan Library)
http://utu.morganlibrary.org/medren/BrowseBooleanCombined.cfm

Manuscript Collections - The Houghton Library (Harvard)
http://hcl.harvard.edu/libraries/houghton/collections/early_manuscripts/about.html#collection



Digital Medievl Manuscripts at Houghton Library
http://hcl.harvard.edu/libraries/houghton/collections/early_manuscripts/index.html

Handschriften – digital (Universität Heidelberg)
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/handschriften.html

The Goodspeed Manuscript Collection
http://goodspeed.lib.uchicago.edu/digitalproject.php

Medieval Manuscripts on the Web
http://faculty.arts.ubc.ca/sechard/512digms.htm

Digitalisierung der 848 deutschsprachigen Palatina-Handschriften in der Universitätsbibliothek Heidelberg
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/palatina.html

Münchener Digitalisierungszentrum (many manuscripts)
http://www.muenchener-digitalisierungszentrum.de/

Manuscrits enluminés des bibliothèques de France
http://www.manuscritsenlumines.fr/

Irish Script on Screen
http://www.isos.dias.ie/

P E C I A : Le manuscrit médiéval ~ The medieval manuscript
http://blog.pecia.fr/

Spätmittelalterliche Bilderhandschriften aus der Bibliotheca Palatina – digital
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/fachinfo/www/kunst/digi/welcome.html

Medieval Manuscripts in the National Library of Medicine
http://www.nlm.nih.gov/hmd/medieval/medievalhome.html

Mass Digitization of UK Manuscripts
http://www.canterburytalesproject.org/massdigit/links.html

Open Directory Books of Hours: Individual Manuscripts
http://www.dmoz.org/Society/History/By_Time_Period/Middle_Ages/Religion/Christianity/Books_of_Hours/Individual_Manuscripts/

Facsimiles of Manuscripts Illuminated in the British Isles (Staint Louis Univ.)
http://www.slu.edu/libraries/pius/archives/digcoll/mssexhibit07/

Catalogue of Romances in the Department of Manuscripts in the British Museum By British Museum Dept. of Manuscripts, Harry Leigh Douglas Ward, John Alexander Herbert Published by Printed by order of the Trustees, 1893
http://books.google.com/books?id=p-gtAAAAIAAJ


Inventaire de la "librairie" de Philippe Le Bon (1420)
By Georges Doutrepont
Published by Kiessling et cie, 1906
Original from the University of Michigan
Digitized May 31, 2007 191 pages
http://books.google.com/books?id=asE1AAAAMAAJ

A Summary Catalogue of Western Manuscripts in the Bodleian Library at Oxford
By Bodleian Library, Richard William Hunt, Falconer Madan, P. D. Record, Herbert Henry Edmund Craster
Published by Clarendon Press, 1922
http://books.google.com/books?id=rOQtAAAAIAAJ

Catalogue of Manuscripts Preserved in the Chapter Library of Worcester Cathedral
By Worcester Cathedral. Library, John Kestell Floyer, Sidney Graves Hamilton, Worcestershire Historical Society, Worcester Cathedral
Compiled by John Kestell Floyer
Edition: revised
Published by Printed for the Worcestershire historical Society, by James Parker and Co., 1906
http://books.google.com/books?id=3lQ8AAAAMAAJ


A Descriptive Catalogue of the Manuscripts in the Library of Gonville and Caius College
By Gonville and Caius College, Gonville and Caius College Library, Montague Rhodes James, Library
Published by University Press, 1908
http://books.google.com/books?id=0estAAAAIAAJ


A Descriptive Catalogue of the Western Manuscripts in the Library of Clare College, Cambridge: Cambridge
By Clare College (University of Cambridge). Library, Montague Rhodes James
Published by University Press, 1905
51 pages
http://books.google.com/books?id=lvYtAAAAIAAJ


A Descriptive Catalogue of the Manuscripts in the Library of Trinity Hall: [Cambridge].
By Trinity Hall (University of Cambridge). Library, Montague Rhodes James
Published by University press, 1907
46 pages
http://books.google.com/books?id=j_QtAAAAIAAJ


Catalogue of a Portion of the Valuable Collection of Manuscripts, Early Printed Books, &c: Of the Late William Morris, of Kelmscott House, Hammersmith
By William Morris
Published by Dryden press, J. Davy and sons, 1898
Original from the University of Michigan
Digitized Oct 9, 2006
118 pages
http://books.google.com/books?id=20YaAAAAMAAJ


A Descriptive Catalogue of the Manuscripts in the Library of Pembroke College, Cambridge: with a hand list of the printed books to the year 1500
By Pembroke College (University of Cambridge). Library, Montague Rhodes James, Pembroke College (Cambridge, Ellis Hovell Minns
Published by University press, 1905
314 pages
http://books.google.com/books?id=GvQtAAAAIAAJ


Catalogue of the Sanskrit Manuscripts in the British Museum: By Cecil Bendall
By British Museum Dept. of Oriental Printed Books and Manuscripts, Cecil Bendall
Published by Gilbert and Rivington, 1902
Original from the New York Public Library
Digitized Apr 2, 2008
261 pages
http://books.google.com/books?id=IyEYAAAAYAAJ


Catalogue des manuscrits de la Bibliothèque Saint-Geneviève
By Bibliothèque Sainte-Geneviève, Charles Kohler, Charles Alfred Kohler, France Ministère de l'instruction publique
Published by E. Plon, Nourrit et cie., 1893
Item notes: v.1
Original from Harvard University
Digitized Jun 8, 2007
http://books.google.com/books?id=OkEDAAAAYAAJ


Inventaire des manuscrits de la Bibliothèque nationale: Fonds de Cluni
By Bibliothèque nationale (France). Département des manuscrits, Léopold Delisle
Published by H. Champion, 1884
Original from Oxford University
Digitized Aug 29, 2007
413 pages
http://books.google.com/books?id=WHwNAAAAQAAJ


Search OCLC WorldCat (Manuscript materials in the National Union Catalog
http://www.loc.gov/coll/nucmc/oclcsearch.html

National Union Catalog of Manuscripts
http://www.loc.gov/coll/nucmc/

Scriptorium: Medieval and Early Modern Manuscripts Online (Cambridge U)
http://scriptorium.english.cam.ac.uk/

British Museum Digital Catalogue of Illuminated Manuscripts
http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/welcome.htm

Electronic Access to Medieval Manuscripts
http://www.hmml.org/eamms/

The James Catalogue of Medieval Manuscripts (Trinity College Cambridge)
http://rabbit.trin.cam.ac.uk/James/

Listing of Medieval Manuscript Microforms (Special Collections and Rare Books, University of Missouri MA Libraries)
http://mulibraries.missouri.edu/specialcollections/medievalmf.php

Bodleian Library, University of Oxford - Electronic Catalogue of Medieval & Renaissance Manuscripts
http://www.bodley.ox.ac.uk/dept/scwmss/wmss/online/medieval/

Bodleian Library, University of Oxford - Western manuscripts to c. 1500
http://www.bodley.ox.ac.uk/dept/scwmss/wmss/medieval/

Bodleian Library, University of Oxford Online catalogues of Western Manuscripts - Search
http://www.bodley.ox.ac.uk/dept/scwmss/wmss/online/search.html

Color images from manuscripts in the University of Kentucky Special Collections Library
http://toisondor.byu.edu/dscriptorium/ukentucky/uky.html

RARE BOOK & MANUSCRIPT LIBRARY. Columbia University
http://www.columbia.edu/cu/libraries/indiv/rare/images/

PORTAL FOR FACSIMILE EDITIONS OF MEDIEVAL MANUSCRIPTS
http://www.umilta.net/facsimiles.html

Facsimiles of Illuminated Manuscripts in Special Collections (U. of Arizona)
http://www.library.arizona.edu/exhibits/illuman/9-10_08.html

Digital Collections - University of South Carolina Libraries
http://digital.tcl.sc.edu/cdm4/results.php?CISOOP1=any&CISOFIELD1=CISOSEARCHALL&CISOROOT=/EMC&CISOBOX1=no

Princeton - Getty funds medieval manuscript catalog
http://www.princeton.edu/pr/pwb/99/1011/getty.shtml

Database of Alchemical Manuscripts
http://www.levity.com/alchemy/alch_mss.html


Medieval Manuscripts Sorted Alphanumerically by Manuscript Number
http://www.lib.unc.edu/reference/microforms/medieval.html

Case Western Reserve Brooks Library - Illustrated Manuscripts
http://digital.lib.cwu.edu/cgi-bin/library?site=localhost&a=p&p=about&c=illumina&l=en&w=utf-8

University of Libraries: Digital Collections
http://digital.library.louisville.edu/cdm4/browse.php?CISOROOT=/mss

A Catalog of Illuminated Manuscript Facsimiles in the Western Michigan University Libraries
http://www.wmich.edu/library/special/collections/facsimilies.php

English Medieval Manuscripts on Microform (Michigan State Univ. Libraries)
http://guides.lib.msu.edu/page.phtml?page_id=1534

Mystere dou jour dou jugement: Besançon, Bibliothèque Municipale ms. [M] 579
http://toisondor.byu.edu/dscriptorium/jugement/jugement.html

French Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=201036

German Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=201037

Italian Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=201039

Celtic Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=200756

Spanish Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=201038

Portuguese Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=201043

Russian Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=201352

Birchbark Literacy from Medieval Rus: Contents and Contexts
http://gramoty.ru/

Scandinavian Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=201044

Other European Studies > Manuscripts - intute
http://www.intute.ac.uk/artsandhumanities/cgi-bin/browse.pl?id=201046

A Census of Medieval Manuscripts in South Carolina Collections
http://www.sc.edu/library/spcoll/medievalmss/medievalmss.html

Liber Floridus - enluminures des manuscrits médiévaux conservés dans les bibliothèques de l'enseignement supérieur
http://liberfloridus.cines.fr/


Die digitale Handschriftenbibliothek Köln - Codices Electronici Ecclesiae Coloniensis (CEEC)
http://www.dombibliothek-koeln.de/ceec/ceec_start.html

List of illuminated Anglo-Saxon manuscripts
http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_illuminated_Anglo-Saxon_manuscripts

List of illuminated manuscripts (Wikipedia)
http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_illuminated_manuscripts

Choix de miniatures des manuscrits del'Université de Liège
http://www.libnet.ulg.ac.be/enlumin/enl01.htm

Medieval Manuscript Manual
http://web.ceu.hu/medstud/manual/MMM/index.html

Images from Anglo-Saxon Manuscripts
http://campus.belmont.edu/honors/ASImages/ASMss.htm

Pages from the Past: A Legacy of Medieval Books in South Carolina Collections
http://www.pagesfromthepast.org/

Le Fonds ancien de la Bibliothèque Municipale de Lyon
http://www.bm-lyon.fr/trouver/Fonds_ancien/Fonds_ancien.htm

Handschriftencensus
http://www.handschriftencensus.de/

MEDIEVAL MANUSCRIPTS OF CANON LAW AND ROMAN LAW (locating)
http://www.uni-leipzig.de/~jurarom/manuscr/

Llyfrgell Genedlaethol Cymru The National Library of Wales - Manuscripts
http://www.llgc.org.uk/index.php?id=126


Bibliographie zu mittelalterlichen Handschriften in Österreich - Bibliography on Medieval Manuscripts in Austria
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/lit/frame.htm

Manuscrits médiévaux messins numérisés
http://bm.metz.fr/clientbookline/Mediatheque/index.html

Miscellaneous Digital Facsimile Collections
http://medievalwriting.50megs.com/links/miscmsslinks.htm

Manuscritos medievales (Biblioteca Virtual de Miguel Cervantes)
http://www.cervantesvirtual.com/FichaMateria.html?Ref=44201

Mandragore, base des manuscrits enluminés de la B.n.F.
http://mandragore.bnf.fr/html/accueil.html

La Cantilène de Sainte Eulalie (ms with java modern French translation)
http://www.valenciennes.fr/index.php?id=2316

Cours de paléographie - Archive du cours d'Arisitum
http://pagesperso-orange.fr/eric-camille.voirin/paleo/

A Hypertext Book of Hours
http://medievalist.net/hourstxt/home.htm

Roman de la Rose Digital Library
http://romandelarose.org/

Brut Chronicle
http://quod.lib.umich.edu/cgi/i/image/image-idx?c=brut&page=index


Fifty-one Leaves from Medieval Manuscripts (Cary Collection)
http://library.rit.edu/cary/cc_db/manuscripts/index.html

Le Moyen Âge en Lumière - Les Trésors des Bibliothèques en France
http://www.moyenageenlumiere.com/


John of Berry's Petites Heures, 14th Century. (BNF, LAT 18014)
http://www.bnf.fr/enluminures/manuscrits/aman9.htm


Katalog der Handschriften der Universitäts-Bibliothek in Heidelberg (Band 2): Die deutschen Pfälzer Handschriften des XVI. und XVII. Jahrhunderts der Universitäts-Bibliothek in Heidelberg. Mit einem Anhange: Die Handschriften der Batt´schen Bibliothek
http://diglit.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Wille1903

Heidelberg, 1903

Bibliographische Information Alle zugehörigen BändeSammlung

Persistente URL: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Wille1903
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-11436
(PDF, 55 MB)

(z. B.: IV, 145, xii)


Inhalt

* Deckblatt
* VII-XII Vorwort
* Titelblatt
* 2-148 I. Codices Palatini Germanici
* 150-162 II. Codices Heidelbergenses Battiani
* 163-190 Register
* 190 Nachträge und Verbesserungen



Medieval and Renaissance Studies (Digital Librarian)
http://www.digital-librarian.com/medieval.html

MS. GKS 1605 4° -CALENDARIUM * SPECULUM CONSCIENTIAE - PSALTERIUM LATINUM
http://www2.kb.dk/elib/mss/gks1605/


Electronic Beowulf
http://bookline-03.valenciennes.fr/bib/fondsvirtuels/Cataloguemanuscrits/introd.asp


Codex Gigas (National Library in Stockholm)
http://www.kb.se/codex-gigas/eng/


Die Nibelungen-Handschrift C digital
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/nib/uebersicht.html

The Worcester Cathedral Fragments
http://www.scribeserver.com/NEUMES/worcester_fragments.htm

NKS 66 8º: Harpestræng: Liber Herbarum
http://base.kb.dk/manus_pub/cv/manus/ManusPage.xsql?nnoc=manus_pub&p_ManusId=87&p_PageNo=140%20recto&p_Lang=main&p_Mode=img


Finding Medieval Manuscripts - Discovery and Citation in the Digital Era
http://arts.anu.edu.au/medievalheritage/pearce/pearce.htm

Register of Australian Archives and Manuscripts
http://www.nla.gov.au/raam/



TBob

Robert D. Peckham, Ph.D
Professor of French
Chair, AATF Commission on Advocacy
Director, Muriel Tomlinson Language Resource Center
Director, Globe-Gate Intercultural Web Project
Director, Andy Holt Virtual Library
Department of Modern Foreign Languages
Univ. of Tennessee at Martin / Martin TN 38238
Email: bobp@utm.edu

From MEDTEXTL, re-posted with permission, thanks Bob!

http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/5611715/

http://digital.slub-dresden.de/sammlungen/kollektionen/projekt-abhandlungen-der-saechsischen-akademie-der-wissenschaften-5/nachJahr/

Siehe auch: http://de.wikisource.org/wiki/Akademieschriften

Wolf Thomas hat vor einigen Tagen sehr zu recht die Frage nach den psychologischen Folgen für die Mitarbeiter des Kölner Archivs gestellt, und gebeten, von Erfahrungen.nach früheren Katastrophen zu berichten. ( http://archiv.twoday.net/stories/5606027/ )

Ich war bei der großen Flut 2002 im Auftrag des Sächsischen Museumsbunds als Fluthilfemanager tätig und will gerne unsere Erfahrungen einbringen. Wir haben sechs Wochen nach dem Hochwasser 2002 die Leiter der gut 20 betroffenen Museen zu einem Erholungs-Wochenende in ein Schlosshotel eingeladen. Finanziert wurde dies von den Museumskollegen aus dem Nachbarland Thüringen.

Ziel war zunächst der direkte Erfahrungsaustausch der Betroffenen und das Entdecken von Gemeinsamkeiten und Unterschieden. Aus psychologischer Sicht ging es darum Abstand zu gewinnen, die Kollegen aus ihrer Vereinzelung vor Ort herauszuholen, und sie zu veranlassen, zum ersten Mal den Ort der Katastrophe für mehr als einen Tag zu verlassen.

Dieses von den Teilnehmern hoch gelobte Wochenende - für die meisten war es das erste echte Wochenende nach der Katastrophe - hatte eine Gelenkfunktion: Zum einen sollte gegen Ende der unmittelbaren Rettungsarbeiten ein deutlicher Schlussstrich gezogen werden; zum anderen war der lockere interne Erfahrungsaustausch der erste Schritt zur späteren professionellen und gemeinsamen Aufarbeitung der Katastrophe und der aus ihr zu ziehenden Lehren.

Dieses Beispiel ist natürlich aus vielerlei Gründen nicht auf Köln übertragbar. Insbesondere hatten wir in Sachsen keinen Totalverlust eines Gebäudes, sondern „nur“ dramatische Bergungsaktionen, mittelschwere Gebäudeschäden, geringe Verluste an Kulturgut und einen Abschluss der ersten Rettungsarbeiten nach gut einem Monat. Was die psychische Belastung betrifft, so hatten wir dementsprechend auch nicht die Traumatisierung, wie sie verständlicherweise die Kollegen in Köln belastet.

Allerdings hatten wir sehr ernsthaft mit zwei gegenteiligen psychischen Problemen zu tun: Die extrem hohe persönliche Verantwortung während und nach der Katastrophe und der Dauerstress hinterher mit den enormen und vielfältigen Aktivitäten beim Krisenmanagement haben bei einigen Museumsleitern zu einer Art von „Verantwortungs-Fixierung“ und „Hyper-Aktivität“ geführt, die man auf Dauer nicht durchhalten kann. Es fiel manchen daher schwer „loszulassen“ und zu einem normalen Maß von Verantwortung und Aktivität zurückzufinden. Dementsprechend hörte ich bei meiner Einladung eine Fülle von Einwänden, warum man „jetzt noch nicht“ seinen Posten für zwei Tage verlassen könne. Gerade diese Kollegen waren hinterher für das Wochenende sehr dankbar, weil es das Zurückschalten in die normalen Gänge erleichtert hat.

Auch wenn die Situation in Köln ganz anders gelagert ist, so möchte ich dennoch ein solches Kurzerholungs-Wochenende im Kreise guter Kollegen von ganzem Herzen empfehlen. Und wir haben uns damals riesig gefreut, dass wir uns um’s Organisatorische und Finanzielle nicht kümmern mussten, sondern dass wir einfach bei befreundeten Kollegen zu Gast sein durften.

(Zum Hintergrund und zur Einordnung:
Mein Abschlussbericht zur Flut 2002 ist im Internet verfügbar; siehe insbesondere „Phase 4: Rückkehr zur Normalität und Verarbeitung der Katastrophe“: http://www.museumspraxis.info/disaster/saxony02/Bregenz.htm#Phase4)

http://belgica.kbr.be/

Die Digitale Sammlung der Königlichen Bibliothek in Brüssel enthält manche Kostbarkeit, u.a. das älteste in Belgien gedruckte Buch:

KBR – Réserve Précieuse, INC A 1.329
Dionysius Carthusianus [Denis le Chartreux = Denis de Ryckel]
Speculum conversionis peccatorum
Alost, [Jean de Westphalie et Thierry Martens], 1473

Die Auflösung ist sehr anständig.

Es stehen aber auch Nachschlagewerke zur Verfügung, etwa

J. Van den Gheyn, e.a., Catalogue des manuscrits de la Bibliothèque royale de Belgique. Bruxelles, 1901-1948

Hier ist der Viewer DigiTool wieder die bekannte Zumutung.

(Das wäre eine interessante Erweiterung für die leider aus dem Netz verschwundene Zusammenstellung von Frau Pfeil!)



ALEX http://alex.onb.ac.at/ ist der digitale Lesesaal der Oesterreichischen Nationalbibliothek fuer Gesetze. Hier kann in historischen oesterreichischen Rechts- und Gesetzestexten online geblaettert, gelesen und auch gesucht werden.

Das Angebot wurde nun wesentlich erweitert und wir moechten Sie ueber die Neuheiten informieren.

Neben den deutschsprachigen Reichsgesetzblaettern bieten wir nun auch die Reichsgesetzblaetter der Jahre 1870 bis 1918 in den Sprachen Italienisch, Polnisch, Romanisch, Ruthenisch, Tschechisch, Serbokroatisch und Slowenisch an: http://alex.onb.ac.at/rgbnichtdeutsch_fs.htm

Ausserdem ist die Landesgesetzgebung der Kronlaender der Habsburger Monarchie online http://alex.onb.ac.at/kronlaendergesetze_fs.htm Die Landesgesetzblaetter von Boehmen, Bukowina, Bosnien und Herzegowina, Galizien, Kroatien und Slavonien, Kuestenland und Triest, Lombardei, Serbische Wojwodschaft und den Temeser Banat, Venedig sowie Ungarn stehen grossteils zur Verfuegung und werden laufend vervollstaendigt.


Aus INETBIB

Meine bei Freidok und Artdok eingestellten Aufsätze sind nun auch in WorldCat recherchierbar:

http://www.worldcat.org/search?q=au%3AKlaus+Graf&fq=dt%3Aurl&qt=facet_dt%3A

In Heidelberg haben sich vor gut fünf Jahren fünf Archive zusammengetan, um mit der Feuerwehr einen Notfallplan auszuarbeiten. Der Anlass war damals der verheerende Brand der Weimarer Anna Amalia-Bibliothek. Diese "Arbeitsgemeinschaft Notfallplan" ist auch die Organisatorin des Benefizkonzertes für das zerstörte Kölner Stadtarchiv [s. Artikel i.d. RNZ v. 27.03.09 ]
Aktualisierung: Näheres zur Hilfe der Heidelberger in und für Köln [RNZ 11.4.09]

1. In der taz wird inzwischen doch Kritik an den veralteten Vorstellungen der Initiatoren des Heidelberger Appells geäußert:

Niemand außer ein paar Bilderstürmern dürfte bestreiten, dass sich die Uhr nicht auf die Zeit vor Google und vor der Digitalisierung zurückdrehen lässt. Was einmal in der Welt zirkuliert, verschwindet nicht mehr. Die neuen Technologien bringen Nutzungsmöglichkeiten mit sich, die für Produzenten wie Konsumenten zu reizvoll sind. Erinnert sich heute noch jemand daran, wie der Übergang vom Blei- zum Fotosatz vonstatten ging und die Verleger sich über die Wegrationalisierung eines ganzen (hoch gebildeten!) Berufsstandes gefreut haben?

Oder in der anderen Richtung an die rührigen Raubdrucker, die in den 1970er-Jahren in Deutschland erst linke Literatur und später Bestseller großer Verlage illegal herstellten und sie im Handverkauf auf Straßen und Kneipen vertrieben? Das waren Mundräuber, die das Urheberrecht aus romantischen oder kleinkriminellen Motiven verletzten. Damals entstand eine No-Copyright-Szene, die keine breite Wirkung erzielte, von der sich allerdings die späteren Netzaktivisten ihr Vokabular holten: keine Zensur, freier Zugang für alle zum kulturellen Reichtum usw.


2. Die VG Wort hat mir wie den anderen Wahrnehmungsberechtigten einen Rundbrief geschickt, der auch nicht sprachlich besser ist als die teilweise irreführende Google-Übersetzung der Vereinbarung. Die Arbeitsgruppe der VG Wort schlägt vor, dass durch eine Änderung des Wahrnehmungsvertrages bzw. im Rahmen einer Beauftragung folgende Rechte aus dem Google-Vergleich wahrgenommen werden:

- Vergütungsansprüche für vor dem 5.5.2009 erfolgte Digitalisierungen

- Das Recht, die Entfernung von sämtlichen vergriffenen Büchern zu verlangen. "Gleichzeitig soll die VG Wort das Recht eingeräumt bekommen, digitale Nutzungen von vergriffenen Büchern weltweit für Google (über das Google-Partnerprogramm) oder Dritte zu lizenzieren, sofern nicht Autor oder Verlag dem widerspricht."

- Das Recht, die Entfernung von sämtlichen lieferbaren Büchern zu verlangen. Gleichzeitig soll der VG Wort "möglicherweise das Recht eingeräumt werden, Suchmaschinen wie Google die Indexierung von Büchern (Volltextsuche im Buchinhalt) zu lizenzieren, sofern dem Internetnutzer ausschließlich bibliographische Angaben und keine Buchinhalte angezeigt werden".

Die VG Wort beabsichtigt nicht, ein vollständiges "opt out" zum Vergleich oder "objections" gegenüber dem Gericht vorzutragen. Beide Rechte müssten bis zum 5. Mai 2009 ggf. individuell ausgeübt werden.

3. Ich habe die kostenfreie Telefonnummer 00 800 8000 3300 angerufen. Bis 18:30 Uhr MEZ hätte im Call Center eine deutschsprachige Mitarbeiterin zur Verfügung gestanden, aber es wurde eine Dolmetscherin hinzugezogen. Die beiden Damen waren ganz reizend, auch wenn ich es vorgezogen habe, überwiegend schlechtes Englisch zu sprechen. Besondere urheberrechtliche Fachkenntnisse waren aber leider nicht vorhanden.

Ich bemühte mich darzulegen, dass ich als Autor in Deutschland in einem Verlagsvertrag alle Rechte abgebe, vergleichbar einem Transfer of Copyrights (buy-out-Vertrag): Vervielfältigung und Verbreitung, Weiterlizenzierung, Übersetzung, Vertrieb auch in den USA usw.

Nach diesen Erläuterungen kam die Google-Mitarbeiterin zu dem Schluss, dass ich als Autor NICHT der Gruppe der Autoren gemäß dem Settlement angehöre, dass also der Vertreter gegenüber Google der Verlag ist.

Damit sehe ich meine Position unter
http://archiv.twoday.net/stories/5607112/
bestätigt.

Natürlich ist es der VG Wort unbenommen, die Vergütungansprüche wie üblich zwischen Verlegern und Autoren aufzuteilen. Wie allerdings eine Aufteilung bei 60 Dollar von Google anders aussehen soll als 30:30 ist rätselhaft, selbst wenn man keine Verwaltungskosten der VG Wort in Abzug bringt. Für ein einzelnes Buch wird der Autor also nicht mehr als 30 Dollar erwarten dürfen.

Meine zweite Frage war die nach den "Inserts" (Beilagen). Meine Ansicht, dass bei Beiträgen in Sammelbänden in der Regel nach § 38 UrhG der Autor als Rechteinhaber am Settlement beteiligt ist, wurde bestätigt. Beiträge in Sammelbänden sind vollständige Inserts (teilweise Inserts wären z.B. längere Zitate aus selbstständigen Werken, auszugsweise Wiedergaben usw.).

4. Zu der von Google angebotenen Datenbank, zugänglich nach Registrierung unter

http://www.googlebooksettlement.com/

Es ist völlig unklar, was genau Inhalt der Datenbank ist (siehe dazu die Kommentare zu http://archiv.twoday.net/stories/5607112/). Google Book Search enthält ja jede Menge bibliographischer Daten, ohne dass eine der drei Anzeigeoptionen gegeben ist bzw. ohne dass Inhalte als Schnipsel oder per Voransicht dargestellt werden.

Bei diesen bibliographischen Angaben kann es sich um Bücher handeln, die zur Digitalisierung vorgesehen oder eventuell bereits digitalisiert sind. Es kann sich aber auch um Bücher handeln, die sich derzeit noch gar nicht im Verfügungsbereich von Google befinden, also im Bestand von Partnerbibliotheken bzw. von diesen für Google freigegeben.

Meldet man einen Anspruch an, sollte man eigentlich erfahren, ob ein Buch bereits digitalisiert wurde, aber ich habe ein Insert angemeldet von einem Buch, von dem ich wusste, dass es in Vorschau verfügbar ist, doch es wurde "nicht digitalisiert". Dies bedeutet wohl, dass sich digitalisiert nur auf das Bibliotheksprogramm bezieht.

Der Eintrag in der Verwaltung sieht dann so aus:

Title:Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit

Author:Werner Rösener

Imprint or Publisher:Vandenhoeck & Ruprecht

Year:2000

Format:Book

Identifier:ISBN:3525354274, LCCN:2002390378, OCLC:247485283, OCLC:48111722

Digitization status:Not digitized, and will not be digitized on or before May 5, 2009, without authorization.- View on Google Book Search

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Insert type:This is an Entire Insert. [ja]
If this box is not checked, this Insert will be claimed as a Partial Insert.

Location: - [Seitenzahlen, habe ich nicht angegeben]

Description: [Titel habe ich nicht angegeben]


Diese Ansicht, dass es nur auf das Bibliotheksprogramm ankommt, bestätigte sich, als ich einen Anspruch für ein Buch von mir anmeldete (obowhl in Deutschland der Verlag die Rechte hat), aber dafür gibts ein Undo:

Title:Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert

Author:Klaus Graf

Imprint or Publisher:Einhorn-Verlag

Year:1984

Format:Book

Identifier:ISBN:3921703530, LCCN:85147019, OCLC:13281639, OCLC:251655957, OCLC:251795337

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Ich habe noch einen Anspruch für einen Aufsatz, der offenbar als Sonderdruck in die Datenbank geraten ist, als "Buch" angemeldet. Er befindet sich erwartungsgemäß im WorldCat:

http://www.worldcat.org/oclc/177293654

Fazit: Derzeit ist es also nicht möglich, Google weitergehende Nutzungen, als es das Settlement vorsieht, zu erlauben (z.B. Anzeigen des Volltextes). Dies geht im Augenblick (und womöglich auch in Zukunft) ausschließlich über das auf kommerzielle Verleger ausgerichtete Partnerprogramm, d.h. man sendet ein PDF ein oder das Buch.

5. Abschließende Bewertung

Entscheidend ist, ob die VG Wort für diejenigen Autoren sprechen darf, die an einer möglichst großen Sichtbarkeit ihrer Werke in Google Book Search interessiert sind z.B. Wissenschaftsautoren.

Die von ihr ins Auge gefassten Maßnahmen führen zu einer eklatanten Verschlechterung der wissenschaftlichen Recherchequalität von Google, denn sowohl vergriffene als auch lieferbare Bücher werden aus dem Index verschwinden, also nicht mehr durchsuchbar sein!

Daran können auch die belletristischen Autoren nicht das geringste Interesse haben, zumal das Lieblingskind des Buchhandels LIBREKA überhaupt nicht mit Google konkurrieren kann.

Bei vergriffenen Büchern kann die VG Wort Lizenzen erteilen, aber wer sagt denn, dass Google sofort auf diese Bedingungen eingeht? Erst einmal sind die unzähligen Möglichkeiten, durch Volltextsuche Neues zu finden, futsch.

Nur "möglicherweise" soll Google erlaubt werden, bei lieferbaren Büchern eine Volltextsuche anzubieten. Die kurzen Buchauszüge und Snippets, die ja in vielen Fällen höchst nützlich sind, werden dann der Vergangenheit angehören.

Getrieben von Ewiggestrigen, einer ideologisch verbohrten Verlagslobby und irregeleiteten Autorenverbänden, schlägt die VG Wort eine einzigartige wissenschaftliche Recherchemöglichkeit kurz und klein. Die Interessen der Allgemeinheit bleiben auf der Strecke!

Vor allem es ist es auch ökonomisch extrem kurzsichtig: Die hervorragenden Resultate des Google-Partnerprogramms zeigen doch, dass Sichtbarkeit sich auszahlt.

Möglichst viele Autoren müssen der VG Wort die Befugnis entziehen, in ihrem Namen zu sprechen. Das Urheberrechtsbündnis sollte stattdessen die Interessen der meisten Wissenschaftsautoren an Open Access gegenüber Google geltend machen und nicht dazu auffordern, unwirksame Musterbriefe an Google zu schreiben, die dort wohl eher im Papierkorb landen!

http://www.wien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink?SEITE=020090320011

"Die Benützung des Archivs ist kostenfrei."


23.03.2009:" ....in Siegerländer Archivdiensten beschäftigt habe ich mit großer Betroffenheit den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mitverfolgt. Obwohl ich mich, so glaube ich sagen zu dürfen, eingehend informiert habe, sind mir Stellungnahmen europäischer Institutionen nicht bekannt.
Daher meine Fragen:
1) Liegen solche Äußerungen vor? Falls nein:
2) Warum hat sich der Kulturausschuss bis jetzt noch nicht mit dieser europäischen, kulturellen Katastrophe auseinandergesetzt ?
3) Wie ist Ihre Meinung - zumal als Historikerin - zu diesem Ereignis ? ...."

Antwort am 27.03.2009:
" ..... Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Stellungsnahme der europäischen Institutionen zu dem Einstürz des Kölner Stadtarchivs.
Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs ist in der Tat ein kulturpolitisch sehr brisantes und tragisches Ereignis. Neben den Toten und Verletzten ist der Verlust zahlreicher Dokumente, die auch unsere kulturelle Geschichte für die Ewigkeit festhalten sollten, für mich als Historikerin eine erschütternde Nachricht. Ich kann nur hoffen, dass die Restauratoren, die in den nächsten Jahren an der Wiederherstellung der geretteten Dokumente arbeiten werden, viele kulturelle Schätze vor dem endgültigen Verlust bewahren können. Zudem hoffe ich sehr, dass noch weiteres Archivgut geborgen wird.
Da das Unglück aber eindeutig in die lokale und regionale Zuständigkeit fällt, gibt es keine offizielle Stellungnahme der europäischen Institutionen......"

Man kann ja nicht immer nur das Schweigen der Politikerinnen und Politiker bejammern.
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/ruth_hieronymi-651-12421--f172867.html#frage172867

" .... Meine Verwaltung hat – und das haben wir Ihnen auch in vielen Sitzungen so dokumentiert – seit dem 3. März 2009 nicht nur viel, sondern auch gute Arbeit geleistet. Wir haben Dank großartiger Unterstützung die Abwehr der akuten Gefahr vornehmen können, die Bergungsarbeiten der Archivalien gut im Griff und auch die Situation der Schulen konnte bisher durchaus befriedigend gelöst werden. Wir haben vier klare Punkte vor Augen:
Die Betreuung der betroffenen Menschen.
Die Realisierung der Beschleunigungs- und Sicherheitskonzepte für den U-Bahnbau und den zusätzlichen Einsatz eines neutralen, unabhängigen Gutachters durch die Stadt.
Das Digitalisierungs- und Restaurierungszentrums sowie den schnellen Neubau eines Archivgebäudes.
Nicht zuletzt die Aufklärung der Unglücksursache und die objektive Feststellung der Verantwortlichkeit hierfür. ...."

Quelle (PDF):
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-rat-gremien/rat/rede-ob-ratssitzung2009-03-26.pdf

"Unter der Haut bleierne Stille und Schwere: Die Schriftstellerin Anne Dorn über den Schock nach dem Einsturz und den Verlust ihres Nachlasses. ..."
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/351381/450/2818703/Mein-Humus-ist-weg.html

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/940980/

"Das Archivgut, das da bisher gerettet werden konnte, ist Archivgut aus den drei obersten Etagen. Wir haben sehr viele mittelalterliche Handschriften retten können, wir haben sehr viele Urkunden retten können, auch die wichtigen Schreinsbücher der Stadt Köln. Das geht dann aber auch weiter, wir haben Nachlässe bergen können, Adenauer ist so ein Stichwort, wir haben moderne Verwaltungsakten bergen können, Akten des 19. Jahrhunderts, Fotos, Videos, Sammlungsbestände. Also im Grunde haben wir einen Querschnitt aus 1000 Jahren Kölner Geschichte bereits jetzt geborgen."

http://bdmhistoricalrecords.identityservices.govt.nz/Home/

The historic data available for you to search is limited so that information relating to people who might still be alive, can be protected. Information available includes:

Births that occurred at least 100 years ago
Stillbirths that occurred at least 50 years ago
Marriages and eventually Civil Unions that occurred 80 years ago
Deaths that occurred at least 50 years ago or the deceased's date of birth was at least 80 years ago.



http://booksearch.blogspot.com/2009/03/bodleians-treasures-available-to-all.html

In 2004, Google began a partnership with Oxford University Library to scan mostly 19th century public domain books from its Bodleian library. Five years on, we're delighted to announce the end of this phase of our scanning with Oxford, our first European partner. Together, we have digitized and made available on Google Book Search many hundreds of thousands of public domain books from the Bodleian and other Oxford libraries, representing the bulk of their available public domain content.

http://ocs.zgk.de/mdsocs/mod_movies_archiv/movie/stadtarchivgutvoran/ocs_ausgabe/ksta/index.html

http://www.alexandria.unisg.ch/Reglement_Open_Access.pdf

Der Senat der Universität St. Gallen hat am 15. Dezember 2008 ein 'Reglement zur Open Access Policy' verabschiedet. Dieses Reglement konkretisiert die Open Access Policy vom 12. Nov. 2007.

Am wichtigsten ist natürlich Artikel 5 zur Verpflichtung, Volltexte bereitzustellen:

Volltexte sind auf dem institutionellen Archiv bereitzustellen, wenn das finale Manuskript bei einem Verlag zur Veröffentlichung akzeptiert wurde und der Verlag die Selbstarchivierung des "finalen Manuskripts" oder der "Arbeitsversion" zulässt.

Wenn bedeutet hier wohl nicht sobald [when], wie sich unten zeigen wird, sondern sofern [if].

Als finales Manuskript wird wohl das Verlags-PDF verstanden:

Das finale Manuskript ist eine vom Verlag akzeptierte Publikation. Diese liegt als endgültige Verlagsversion vor.

Siehe auch:

Die Arbeitsversion ist im Gegensatz zum finalen Manuskript eine Vorversion, welche entweder keine oder nur einen Teil der Modifikationen der Verlags-version enthält. Solche können Anpassungen im Design oder im Inhalt sein.

Die englische Kurzfassung des Reglements sagt daher ausdrücklich:

If there is a possibility to deposit the publisher's PDF under OA instead of the author's refereed, accepted final draft, the researchers have to choose the former.
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/fullinfo.php?inst=University%20of%20St.%20Gallen

Die Wissenschaftler sollen sich die erforderlichen Rechte vorbehalten oder ein Embargo vereinbaren..

Die Veröffentlichung hat zeitgleich mit der Druck-Veröffentlichung bzw. nach dem Embargo zu erfolgen. In Vorbereitung befindliche Beiträge sind nicht erwünscht (also keine Pre-Prints).

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung sollte sofort nach der Veröffentlichung bei einem Verlag oder nach Ablauf der vom Verlag festgesetzten Sperrfrist erfolgen. Eine Veröffentlichung von Publikationen als "forthcoming" ist auf Alexandria nicht erwünscht.

Das würde bedeuten, dass die englische Zusammenfassung The full text (the author's postprint or the publisher's PDF) has to be deposited in the institutional repository of the research platform of the University of St. Gallen (http://www.alexandria.unisg.ch) at the moment of acceptance by a publisher falsch ist und daher auch die Zusammenfassung:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/02/u-of-st-gallen-adopts-oa-policy.html

Gegen die alternative Lesart Deposit nach Annahme des Manuskripts/Freischaltung bei Druckveröffentlichung spricht die Erwähnung, dass "forthcoming" Beiträge nicht erwünscht sind.

Negativ ist die folgende Klausel zu bewerten:

Die Publikationen von Buchbeiträgen, Kommentaren und Büchern fallen nicht unter diese Bereitstellungspflicht.

Buchbeiträge sind eine wichtige Gruppe von Publikationen, die zudem nicht klar von Konferenzbeiträgen zu trennen sind. Sofern bei Buchbeiträgen keine Verlags-Verträge geschlossen werden, wären die Autoren nach Schweizer Recht befugt, die Beiträge einzustellen:

http://www.sagw.ch/de/sagw/laufende-projekte/open-access/oa-vergehen-herausgeber/oa-faq-jaccard.html

http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a382.html

Art. 382 Obligationenrecht

Art. 382

II. Verfügung des Verlaggebers

1 Solange die Auflagen des Werkes, zu denen der Verleger berechtigt ist, nicht vergriffen sind, darf der Verlaggeber weder über das Werk im Ganzen noch über dessen einzelne Teile zum Nachteile des Verlegers anderweitig verfügen.

2 Zeitungsartikel und einzelne kleinere Aufsätze in Zeitschriften darf der Verlaggeber jederzeit weiter veröffentlichen.

3 Beiträge an Sammelwerke oder grössere Beiträge an Zeitschriften darf der Verlaggeber nicht vor Ablauf von drei Monaten nach dem vollständigen Erscheinen des Beitrages weiter veröffentlichen.
(Hervorhebung KG)

In den Geisteswissenschaften wird es sich nicht anders verhalten als hierzulande, dass nämlich meist keine Vereinbarungen über Beiträge in Sammelwerken getroffen werden. Nach der Dreimonatsfrist könnten sie zur Verfügung stehen. Von daher ist es absolut rätselhaft, wieso die Universität St. Gallen behaupten kann, bei Buchbeiträgen würden Verlage keine Möglichkeit zur Selbstarchivierung einräumen!

Wie nicht anders zu erwarten, bietet sich bei einem Blick auf den OA-Server von St. Gallen das von ZORA Zürich bekannte trostlose Bild, dass so gut wie keine aktuellen Volltexte verfügbar sind und selbst einen Beitrag aus einer OA-Zeitschrift muss man bei der Autorin anfordern!

http://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen/nach-Jahr/Y-2009/50864

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1233594814950.shtml

Der Weg zum „Bürgerarchiv“ sei zwar noch lang, aber man sei bereits auf einem guten Weg gewesen, als die Katastrophe am 3. März das Historische Archiv zu einem Ort des Unglücks machte. „Der Einsturz hat uns weit zurückgeworfen“, betonte gestern Burkhard von der Mühlen, Vorsitzender des Vereins der „Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln“.

KÖLN - Man müsse die Situation, so tragisch sie sei, nutzen.
Mit Hilfe des neuen öffentlichen Bewusstseins für den Wert des Archivs will der Verein eine große Bürgerinitiative begründen. Die Archiv-Freunde, die im August 2006 zusammenfanden, haben zurzeit 250 Mitglieder. 35 Neuzugänge konnten in den letzten drei Wochen verzeichnet werden, darunter auch OB Fritz Schramma. Zudem hätten zahlreiche Unterstützer aus dem Kulturbereich gewonnen werden können. Bisher seien Spenden in Höhe von 13 415 Euro zusammengekommen, in den nächsten Tagen seien noch höhere Beträge zu erwarten. Firmen, Verbänden und Förderern sollen „Restaurierungspatenschaften“ angeboten werden.


Siehe auch:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/342/462954/text/

Vor einem Jahr erst hatte das Stadtarchiv mit der Digitalisierung der Bestände begonnen, ein digitaler Lesesaal soll jetzt so schnell wie möglich entstehen, dafür kooperiert man mit den Universitäten in Köln und Bonn.

Dies bezieht sich zweifellos auf

http://www.historischesarchivkoeln.de

Dieses zählt bislang über 800 Uploads.

http://www.wsws.org/de/2009/mar2009/arch-m27.shtml

Der Artikel von Sybille Fuchs gibt einen guten Überblick über den Sachstand bei der Ursachenforschung und enthält auch Angaben zu archivischen Aspekten:

Schon seit vielen Jahren litt das Stadtarchiv unter der Sparpolitik der Stadt Köln, bei der zwar Millionensummen an Steuergeldern für alle möglichen Projekte locker gemacht wurden, bei denen zum Teil große Schmiergeldskandale aufgedeckt wurden. Aber wirklich für die Bevölkerung wichtige Vorhaben wurden immer wieder verzögert oder ganz fallengelassen.

So war der Neubau von 1971 des jetzt zusammengebrochenen Hauses an der Severinstraße die letzte große Investition in das Stadtarchiv - seitdem verfiel das Gebäude wie zahlreiche andere öffentliche Bauten in dieser Stadt immer mehr. Benutzer beschwerten sich über den Zustand der sanitären Anlagen, die technischen Einrichtungen ließen zu wünschen übrig, Kopien oder Digitalisate des Archivguts waren für die Forscher sehr teuer oder kaum zu bekommen.

Außer dem immer prekärer werdenden baulichen Zustand wurde auch Personal eingespart. Als Everhard Kleinertz, der Vorgänger der heutigen Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia, 1973 als Archivar im Stadtarchiv anfing, gab es dort noch 67 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. 2005 waren davon nach etlichen Kürz- und Streichrunden gerade noch 26 übrig geblieben. Darunter litten auch die Betreuung, Restaurierung und Erschließung der Archivalien.


UPDATE (Danke an AD):

junge welt, 23.03.2009

Organisierte Kriminalität
Neoliberale Praxis läßt nicht nur das Finanzsystem zusammenbrechen:
Koordinierte Verantwortungslosigkeit machte Kölner Häusersturz möglich.
Eine vorläufige Bilanz
Von Werner Rügemer

http://www.jungewelt.de/2009/03-23/049.php

Eine vergleichsweise ausführliche Stellungnahme von Anatol Stefanowitsch

http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2009/03/26/closed-minds-on-open-access/

Auszug:

Mir ist es absolut schleierhaft, warum Buch- und Zeitschriftenverlage nicht kapieren, dass Google ihnen mit Diensten wie Google Books (und auch Google News, aber das ist ein anderes Thema) einen Gefallen tut. Hier ist eine Firma, die es Lesern möglich macht, in Büchern nach Stichwörtern zu suchen. Ich kann nicht einmal schätzen, wieviel Geld Verlage allein an mir verdient haben, weil ich Bücher gekauft habe, die ich über Google Books gefunden habe. Bücher, von denen ich andernfalls schlicht nicht gewusst hätte, dass sie etwas für mich Interessantes enthalten. Damit diese Suche möglich ist, investiert Google viel Geld und viel Zeit in das Digitalisieren von Bibliotheken und in Verhandlungen mit einzelnen Verlagen. Und was investieren die Verlage? Nichts! Im Gegenteil: sie bekommen Geld von Google.

Gut, ab und zu finde ich über Google Books auch Passagen, die mir so, wie ich sie dort finde, ausreichen. Die zitiere ich dann manchmal in Fachaufsätzen ohne das dazugehörige Buch zu kaufen. Aber verliert der Verlag dadurch Geld? Natürlich nicht. Ich hätte das Buch sonst ja auch nicht gekauft. Bestenfalls wäre ich in die Universitätsbibliothek gefahren und hätte dort in das Buch hineingesehen, aber vermutlich hätte überhaupt nicht gewusst, dass darin etwas Interessantes steht.


Und:

Verlage können und sollten auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Aber sie müssen sich den veränderten Bedingungen anpassen statt in angstheischenden Appellen von „Presse- und Publikationsfreiheit“ zu schwafeln. Ich weiß, dass viele Verlage fieberhaft über neue Konzepte nachdenken. Dass ihnen meistens (noch) nichts Gutes einfällt, um ein Nebeneinander von Open-Access und traditionellem Verlagshandwerk zu erreichen, liegt typischerweise nicht an mangeldem gutem Willen sondern daran, dass die digitale Revolution sie völlig unvorbereitet getroffen hat. Da ist eine Abwehrreaktion wie die, die sich im Heidelberger Appell äußert, verständlich aber unproduktiv. Ich wünsche mir von den Verlagen eine Besinnung auf Kernkompetenzen, (wo nötig) eine Anpassung von Gewinnerwartungen an ein realistisches Niveau und vor allem Offenheit im Denken. Gerade viele kleinere Verlage, die auch in der Vergangenheit mit wesentlich bescheideneren Gewinnvorstellungen operieren mussten als die Branchenriesen, zeigen hier ermutigende Zeichen.

Mein ehemaliger Bremer Kollege Stefan Müller hat beispielsweise sein sehr empfehlenswertes Lehrbuch „Head-Driven Phrase Structure Grammar: Eine Einführung“ im Verlag Stauffenburg veröffentlicht. Dort kostet es 35 Euro und ist damit, gemessen an den allgemeinen Preisen am Markt, fast geschenkt. Das Buch ist aber auch kostenlos als PDF-Datei auf seiner Webseite erhältlich, und zwar mit expliziter Einwilligung des Verlags. Er gibt dort auch die Kontonummer des Verlags an, damit Leser, die die PDF-Datei verwenden, dem Verlag freiwillig eine Spende zukommen lassen können. Das alles hat nicht etwa dazu geführt, dass der Verlag auf seinen Büchern sitzengeblieben ist. Im Gegenteil: Das Buch ist nach nur einem Jahr in die zweite Auflage gegangen. Alle profitieren: Der Verlag verkauft Bücher, die Leser können sich zwischen einer schön gedruckten und gebundenen Ausgabe für 35 Euro und einer kostenlosen PDF-Datei entscheiden (wenn sie sind, wie ich, fangen sie mit der PDF-Datei an und kaufen sich dann doch das Buch) und mein Kollege erntet neben grammatiktheoretischem Ruhm auch die Ehre, ein Pionier des digitalen Wissenschaftszeitalters zu sein.

Das ist ein lobenswertes Fallbeispiel für Wissenschaftler und Verlage gleichermaßen. Der Heidelberger Appell ist dagegen das letzte Aufbäumen einer vergangenen Epoche.


Aufgrund des Hinweises auf den Zusatzprofit trotz Open Access habe ich den Blogbeitrag unter

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

gelistet.

War am 16. März

Mario Wimmer: Das Unbewusste der Archive

Ein Privatgelehrter hatte in den 1920er-Jahren hunderte Archivalien aus verschiedenen Archiven gestohlen und auf dem Autographenmarkt verkauft. Nach der Aufdeckung durch Archivare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs stellte sich heraus, dass er von einer ungewöhnlichen sexuellen Leidenschaft für alte Handschriften erfasst worden war.
Archive waren Orte, an denen Menschen mit Geschichte in Berührung kommen konnten. Diese Beobachtung teilte der Berliner Staatsarchivar und Archivtheoretiker Heinrich Otto Meisner, der zu einer Art Gegenspieler des Archivaliendiebs geworden war. Meisner zufolge konnten Laien nicht erahnen, was die Welt der Archive ausmachte. Erst wenn sie ein Archiv betraten und die Erfahrungen angesichts der alten Handschriften teilten, dachten sie "unbewußt mit Leopold von Ranke", dass in den verstaubten Papieren des Archivs ein "Residuum lebendigen Lebens" bewahrt sei.
In seinem Vortrag folgt Mario Wimmer dieser Beobachtung und zeigt am Beispiel Rankes, einer der Gründungsfiguren der modernen Geschichtswissenschaft, wie die Vorstellung von der Erfahrung einer lebendigen Vergangenheit ein bestimmtes Denken von Geschichte möglich machte. Die Analyse dieser Konstellation gibt einen anderen Blick auf die Geschichtskultur der zwanziger Jahre und darüber hinaus


http://www.ifk.ac.at/calendar.php?e=354

Danke an @wimbauer

Gibt es wieder als Gesamtliste:

http://www.handschriftencensus.de/forschungsliteratur/gesamt

Neues 2008/2009:

http://www.handschriftencensus.de/forschungsliteratur/neuerscheinungen

" .... Gründer der Einrichtung sind Robert Kaldy-Karo und Mag. Michael Swatosch-Dore. Die Spezialisten aus dem "Museum für Unterhaltungskunst" haben im Laufe der Jahre ein exzellentes Archiv zur Historie der Zauberkunst aufgebaut ...."
Quelle:
http://www.bezirksmuseum.at

" ... „Zu groß, überdimensioniert“, sagt ein Mann. Gar nicht anfreunden kann sich ein Ehepaar mit der Aussicht, dass der Neubau „so nah“ an einen der kleinen Gehwege heranrückt. „Das finden wir nicht gut“, sagen die Brauweiler. ...."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1233584171811.shtml

s. zuletzt: http://archiv.twoday.net/stories/5446467/

Schillers Jenaer Antrittsrede "Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?" stellt Brotgelehrte und philosophische Köpfe einander gegenüber.

Kein gerechterer Beurteiler fremden Verdiensts als der philosophische Kopf. Scharfsichtig und erfinderisch genug, um jede Tätigkeit zu nutzen, ist er auch billig genug, den Urheber auch der kleinsten zu ehren. Für ihn arbeiten alle Köpfe – alle Köpfe arbeiten gegen den Brotgelehrten. Jener weiß alles, was um ihn geschiehet und gedacht wird, in sein Eigentum zu verwandeln – zwischen denkenden Köpfen gilt eine innige Gemeinschaft aller Güter des Geistes; was einer im Reiche der Wahrheit erwirbt, hat er allen erworben – Der Brotgelehrte verzäunet sich gegen alle seine Nachbarn, denen er neidisch Licht und Sonne mißgönnt, und bewacht mit Sorge die baufällige Schranke, die ihn nur schwach gegen die siegende Vernunft verteidigt.

http://www.zeno.org/Literatur/M/Schiller,+Friedrich/Theoretische+Schriften/Was+heißt+und+zu+welchem+Ende+studiert+man+Universalgeschichte?hl=reformatoren+haufe
http://de.wikisource.org/wiki/Was_heißt_und_zu_welchem_Ende_studiert_man_Universalgeschichte%3F

Der philosophische Kopf erkennt also die Leistungen seiner Vorarbeiter, auch wenn es geringfügige sind, an: CC-BY. Er kann sie sich zu eigen machen, doch nicht in Form eines eifersüchtigen Besitzanspruchs. Es geht um intellektuelle Gütergemeinschaft im Bereich des Erkenntnisstrebens, um eine wissenschaftliche Allmende also. Der Brotgelehrte dagegen neidet anderen Forschern "Licht und Sonne", also ihre Erkenntnisse. Er pocht auf sein geistiges Eigentum, doch der von ihm errichtete Zaun kann dem "free flow of information" nicht widerstehen.

Via
http://archiv.twoday.net/stories/5608491/#5608767
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,487313,00.html


Das neue Gebäude und der Standort für die geretteten Bestände des Kölner Archivs sollen über eine europaweite Ausschreibung gefunden werden. In dem Zeitplan, den der Kölner Kulturdezernent Georg Quander dazu skizzierte, wäre die Neueröffnung des Archivs in fünf Jahren "eine zügige Lösung". Dabei geht er von dem bisherigen Raumbedarf aus, da wohl doch mehr Dokumente als zunächst angenommen gerettet werden können und zudem beschädigte Stücke mehr Platz beanspruchen. Provisorisch den Betrieb wiederaufnehmen soll das Institut schon früher. In einer Resolution, die der Kunsthistorikertag in Marburg verabschiedet hat, wird unter anderem gefordert, dass die "Bergung des noch verschütteten Archivguts nach archäologischen Methoden" erfolgen solle. Ein Einsatzleiter der Kölner Feuerwehr lehnte das gestern aus Zeitgründen ab und verwies auf den "gesunden Menschenverstand".

F.A.Z., 27.03.2009, Nr. 73 / Seite 33

Die Resolution:

Resolution des
XXX. Deutschen Kunsthistorikertags
Marburg, 25. März 2009

Nach dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln und dem darauf folgenden desaströsen politischen Krisenmanagement erhebt der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. folgende Forderungen an die Verantwortlichen der Stadt Köln

Bergung des noch verschütteten Archivguts nach archäologischen Methoden.

Räumliche Zusammenführung des geborgenen Kulturguts im Hinblick auf eine sofortige konservatorische und archivalisch fachliche Sicherung und Bearbeitung. Sicherstellung einer ausreichenden fachlichen personellen Ausstattung.

Dringende Gefahrenabwehr für die akut gefährdeten Monumente an der U‑Bahntrasse, darunter drei romanische Kirchen (St. Maria im Kapitol, St. Georg, St. Severin) sowie das Rathaus.

Eine transparente, seriöse Informationspolitik von den für Köln in Politik und Verwaltung Zuständigen, insbesondere eine detaillierte Offenlegung der bestehenden Gefahrenpotentiale für die betroffenen Monumente und regelmäßige, umfassende Berichterstattung über die zu ihrer Abwehr getroffenen Maßnahmen.


http://www.kunsthistoriker.org/637.html

http://immateriblog.de/?p=405

Es hätte Größe gehabt, darauf einzugehen (und auch die Punkte, die Klaus Graf anspricht, statt ihn mit dem Zitat “Auch taz hetzt jetzt gegen Open Access” wie einen Spinner dastehen zu lassen); man muss es ja nicht gleich zitieren. Es hätte gezeigt, dass man aus Debatten lernen kann, dass man versteht, dass man in einer Welt neuer journalistischer Herausforderungen diese Herausforderungen annimmt und Wert darauf legt, die eigenen Leser zu informieren, so gut man kann. Stattdessen scheint der “Berliner Appell” wohl gewesen zu sein: “Einmauern, Kollegen, keine Handbreit zurückweichen. Wir haben die Definitionsmacht darüber, was richtig und was falsch ist, wir sind die Journalisten!”

http://openjur.de/u/30662-5_u_224-06.html

Pixum.de haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter.

Siehe aber die jüngeren Entscheidungen
http://www.golem.de/0903/66053.html


" .... Anfang März versuchte Pius Strobl, ein Riesengeschäft witternd, im Alleingang Verwertungsrechte aus dem ORF-Archiv an den Hoanzl-Verlag zu verkaufen. Nach heftigen Protesten aus Politik und ORF zog Hoanzl schließlich seine Unterschrift zurück und schlug die Auflösung des Exklusivvertrags mit der ORF-Enterprise in beidseitigem Einvernehmen vor. ..."
Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=1237228367863
s. a. :
http://schindlers.at/2009/03/26/orf-kulturerbe-oder-fall-fuer-die-registratur/

Diese Frage stellte Kristin Hunfeld Jochen Schubert, Mitarbeiter der Heinrich Böll-Stiftung und Mitherausgeber der Kölner Heinrich-Böll-Ausgabe.
Quelle: RB Kulturjournal
Link zur Audio-Datei:

http://www.urheberrechtsbuendnis.de

Pressemitteilung 1/09
vom 25. März 2009
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ widerspricht dem von Roland Reuß initiierten, öffentlich gemachten und von Schriftstellern, Verlagen und auch von einigen Wissenschaftlern unterzeichneten Appell mit dem irreführenden Titel „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“ ( http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm ).

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ widerspricht insbesondere den groben Fehleinschätzungen und der mangelnden Seriosität, die sich schon in den gewählten polemischen Worten äußert, wie sie in einem Artikel von Roland Reuß mit dem Titel „Open Access als Enteignung“ (FAZ vom 11.2.2009) formuliert wurden und die auch die Grundlage für den erwähnten Appell sind. Darin heißt es u.a., dass Open Access nichts anderes sei als eine „Enteignung“ der Autoren bzw. der Verlage. Die Unterstützung von Open Access durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen sei Teil der „Machtergreifung“ und der „Erpressung“, die zur Enteignung führen.

Das Aktionsbündnis, in dem die großen Wissenschaftsorganisationen sowie eine große Zahl von wissenschaftlichen Institutionen, Fachgesellschaften und Einzelpersönlichkeiten zusammengeschlossen sind, sieht sich hingegen mit Gudrun Gersmann, der Vorsitzenden des Unterausschusses „Elektronische Publikationen“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), darin einig, dass Open Access dringend benötigte Alternativen zu der bislang dominierenden kommerziellen Publikationspraxis eröffnet, die in Bildung und Wissenschaft zu unerträglichen Verknappungssituationen bei der Informationsversorgung durch wissenschaftliche Bibliotheken geführt haben. Auch eröffnet Open Access neue attraktive Geschäftsmodelle für die Verlags- und Internetwirtschaft, die zugleich aber auch die Anforderungen der Wissenschaft auf freier Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Informationen erfüllen.

Das Aktionsbündnis setzt sich für die Entwicklung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts ein. Das impliziert keinesfalls die Abschaffung des Urheberrechts, wohl aber dessen bislang nur sehr unzureichend geglückte Anpassung an zunehmend elektronisch bestimmte Informationsumgebungen und vor allem eine Stärkung der Autorenschaft. Das Aktionsbündnis sieht auch die Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber stärker als bisher die Interessen derjenigen berücksichtigen muss, die direkt von den Einnahmen ihrer kreativen Tütigkeit leben wollen. Die Lösung dieses Problems kann nicht der Verlagswirtschaft, der IT-Wirtschaft und auch kaum den Verwertungsgesellschaften überlassen bleiben. Hier sind ganz neue Modelle gefragt. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass sowohl die Publikationsfreiheit als auch die Freiheit von Forschung und Lehre des einzelnen Wissenschaftlers vom Aktionsbündnis entschlossen verteidigt werden. Die Unterzeichner des in die falsche Richtung gehenden Appells verkennen, dass, wie bei allen Rechten und Freiheiten, die „individualrechtlichen Ansprüche“ in demokratischen Gesellschaften nie absolut gelten können, sondern immer auch einer sozialen Bindung unterworfen sind. Individualrechtlicher Schutz zum einen und Sozialpflichtigkeit jeder Art von Eigentum zum andern werden durch das Grundgesetz Art. 14, durch Abs. 1 und Abs. 2 gleichermaßen festgelegt . Daher betont das Aktionsbündnis im Unterschied zum Appell: „Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.“

Das Aktionsbündnis fordert daher, dass Wissenschaft und Öffentlichkeit ungehinderten Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln produzierten Werken haben. Im Urheberrecht sollte daher verankert werden, dass Wissenschaftler, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter (Verlage) abtreten dürfen. Das Recht der Autoren an einer freien Selbstpublikation und/oder einer Bereitstellung in einem Open-Access-Repository oder z.B. bei Google bleibt somit erhalten.

Dies enthebt Google aber auch in Zukunft nicht der Pflicht, sich der Zustimmung der wissenschaftlichen Autoren zu vergewissern. Die Autoren sollten ihre Zustimmung jedoch an die Bedingung knüpfen, dass Google keine Nutzungsgebühren für die Bereitstellung der Werke erhebt und keine exklusiven Rechte an ihnen reklamiert. Das Aktionsbündnis wird sich entsprechend an Google wenden. Einen entsprechenden Musterbrief, den Autoren an Google senden künnen, wird das Aktionsbündnis kurzfristig auf seinem Server bereitstellen.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 360 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.


In der Sache Google ist hoffentlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir brauchen eine korporative Vertretung der Wissenschaftsautoren gegenüber Google nicht nur Musterbriefe, die ja schon bei den unbekannten Nutzungsarten nicht funktioniert haben.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Vorgängerzeitschriften der Schweizerischen Zeitschrift für Geschichte nun auf dem Zeitschriftenportal http://retro.seals.ch verfügbar sind.

Ebenso möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch die Traverse seit einigen Tagen aufgeschaltet ist.

Es befinden sich zahlreiche weitere Zeitschriften aus dem Fachbereich Geschichte in Vorbereitung: Gegenwärtig bearbeiten wir die mehrsprachige Reihe Histoire des Alpes sowie die Revue historique vaudoise. In Kürze werden wir die Reihe Schweizerische Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, die Cartographica Helvetica, die Argovia sowie den Geschichtsfreund in Angriff nehmen. Weitere fachrelevante Titel sind im Gespräch, daneben digitalisieren wir natürlich auch weiterhin Zeitschriften aus anderen Fachbereichen – ein regelmässiger Besuch unserer Seite lohnt sich also!


Super!


http://www.zeit.de/online/2009/13/boyle-public-domain

Die ZEIT bespricht das Buch von Boyle über die Public Domain, das wir hier natürlich mit seinem kostenlosen Download bereits angezeigt haben:

http://archiv.twoday.net/stories/5354207/

Seine These: Je größer der allgemein zugängliche Fundus an Ideen und Informationen sei, desto innovativer, produktiver und profitabler werde die Welt. Folglich preist Boyle die digitale Revolution. Sie verringere Produktionskosten, vereinfache den Informationsaustausch und ermögliche globale Zusammenarbeit an eigentlich allem.

http://infobib.de/blog/2009/03/25/materialsammlung-rund-um-den-heidelberger-appell/

http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/open-access-oder-open-enteignung/

Im Fachblog Archivalia heißt es unterdessen, Walther referiere Außenseiterpositionen: "Auch taz hetzt jetzt gegen Open Access."
Die Wahrheit dürfte wie so häufig irgendwo in der Mitte liegen. "Nur eine aberwitzige Ideologie kann glauben machen, kompetent organisiertes Wissen sei dauerhaft zum Nulltarif zu haben", schreibt Walther. Aber hat das irgendjemand behauptet? So finden sich im Internet neben der direkten Bezahlung von Inhalten die unterschiedlichsten Geschäftsmodelle - beispielsweise Reklame, wie sie schon seit Jahrzehnten im kostenlosen Privatfernsehen funktioniert.
Das Problem liegt nur darin, dass wir uns gerade in einer massiven Übergangsphase befinden und die Werbetreibenden noch vergleichsweise wenig für die Aufmerksamkeit der vielen Nutzer zahlen, die sie auf Medienangeboten im Netz inzwischen erreichen.
Open Access-Vertreter wiederum argumentieren, dass ja der Staat in einem Land wie Deutschland Forscherinnen und Forscher alimentiert - und deren gewonnene Erkenntnisse gefälligst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollten. Das macht Autoren, die sich ihrer Urheberrechte bewusst sind, am Anfang sicher Angst. Doch auf Dauer ist nur Wissen nützlich, an das man herankommt. Das weiß auch Walther, der fürchtet, dass digitale Medien irgendwann unlesbar werden. Da helfen nur regelmäßige Backups - Open Access ist eines davon.


Update:

Auch die FAZ äußert Sympathie für Open Access:

http://tinyurl.com/cm7qg3

Die etwa 4400 Registerbände konnten aus Platzgründen nicht in das Magazin in der Steeler Straße übernommen werden und lagern - bis zum Umzug des Stadtarchivs im Herbst in die ehemalige Luisenschule am Bismarckplatz - in einem Kellerraum im Gildehof in der Hollestraße 3. Von der Möglichkeit, die Standesamtsregister zu nutzen, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, wird seit Anfang des Jahres bereits rege Gebrauch gemacht. Bisher konnte eine Benutzung aber nur in Form einer schriftlichen Anfrage an das Stadtarchiv erfolgen, deren Bearbeitung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Arbeitsaufwand, für jede angefangene halbe Stunde werden 18,00 € erhoben.

Um dem Bedürfnis nach einer persönlichen Einsichtnahme Rechnung zu tragen, wurde im Gildehof ein Büroraum in der dritten Etage (Raum 3.14) angemietet.


Erstmalig am 19. März und dann immer jeweils am ersten und dritten Donnerstag eines Monats besteht nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer ... die Möglichkeit, in dem Zeitraum von 14.00 bis 17.00 Uhr einen der sechs Arbeitsplätze zu reservieren. Die persönliche Benutzung der Standesamtsunterlagen ist gebührenfrei.
Die maximale Anzahl der Bände, die während eines Besuches vorgelegt werden können, wird auf 10 begrenzt.
Kopien werden angefertigt, sofern der Erhaltungszustand der Originale es zulässt. Eine Din A 4 Kopie kostet 0,30 € und eine Din A 3 Kopie 0,50 €. Die Kopien können bei Bedarf auch beglaubigt werden, die Gebühr beträgt 5,00 € pro Seite.

http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_41/Stadtarchiv/bestaende/bestaende_standesamtsunterlagen.asp

Wer dazu noch die finanzielle Lage gerade der Stadt Essen kennt, wird diese bürgerfreundliche und kreative Regelung (trotz der erschwerten Bedingungen) im Vergleich zu manchen anderen Stadtarchiven um so mehr zu schätzen wissen.

" .... Unterdessen hofft die Leiterin der Kölner Stadtarchivs, Bettina Schmidt-Czaia, dass 50 bis 60 Prozent der bei dem Gebäudeeinsturz verschütteten Kulturgüter gerettet werden können. Eine genaue Prognose sei aber noch nicht möglich, sagte Schmidt-Czaia am Donnerstag in Köln. Ihren Angaben zufolge wurden bislang sieben Regalkilometer Archivgut an der Unglücksstelle in der Kölner Südstadt geborgen, die übrigen 23 Kilometer des Bestandes seien noch verschollen.
Unter anderem konnte der Tresor des Archivs mit einigen der wertvollsten Stücke unversehrt freigelegt werden. Des Weiteren wurden unter anderem Protokolle des Stadtrats aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit (1396-1798) geborgen, sowie etliche der 550 sogenannten Schreinsbücher aus dem gleichen Zeitraum. Auch wurden Dokumente aus der Zeit entdeckt, in der Köln unter französischer und preußischer Verwaltung stand. ..."

Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1238062978610.shtml

Zitat aus der Sendung "Verschüttete Projekte" in WDR 5 am 25.03.09 von Carolin Courts:
(Vgl. http://archiv.twoday.net/stories/5606331/)

Ironie des Schicksals: Gerade die achtsame Vorsicht, mit der alle Beteiligten die unersetzlichen Unterlagen behandelt haben, wird jetzt zum Bumerang. (Zitat der Doktorandin Muriel González, die ihre Dissertation über Frauen in den Kölner Zünften glücklicherweise vor dem Einsturz fertig stellen konnte:) "Das sind keine Quellen, die man kopieren kann. Man kann sie höchstens digitalisieren, fotografieren, aber das kann man auch nicht mit jeder Seite machen, und das ist auch unglaublich teuer. Das liegt daran, dass das Stadtarchiv finanziell immer vernachlässigt worden ist und dass NutzerInnen zum Beispiel 2 Euro pro digitalisierte Seite zahlen müssen."

Die Frage, wieviel mehr Kopien es in den Schubladen und Schränken der Wissenschaftler geben würde, wenn die Preispolitik des Archivs eine andere gewesen wäre, quält auch Irene Franken. Die Historikerin des Kölner Frauengeschichtsvereins musste selbst häufiger auf die Bebilderung ihrer Artikel verzichten - aus Kostengründen: "Das Archiv hat inzwischen 50 Euro für den Abdruck eines Bildes verlangt. Und wenn das nicht so gewesen wäre, weiß ich, dass ich viel mehr Dokumente bestellt hätte, dass ich mehr auf einem Film oder als digitale Kopie hätte, und das fand ich sehr bitter."

Offener Brief an die Direktorin der Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena

Sehr geehrte Frau Dr. Wefers,

Sie sind Mitherausgeberin der Zeitschrift für Bibliothekswesen und
Bibliographie (ZfBB), die auch übergreifende Darstellungen zu meiner beruflichen Tätigkeit, dem Archivwesen, veröffentlicht, und zugleich Verantwortliche für den von Ihrer Bibliothek betriebenen
URMEL-Zeitschriftenserver, auf dem die vom Klostermann Verlag verlegte Zeitschrift digital zum passwortgeschützten Zugriff für
Abonnenten-Institutionen angeboten wird.

Der Verleger Vittorio Klostermann hat sich in jüngster Zeit gemeinsam mit dem Editionswissenschaftler Roland Reuß wiederholt vehement gegen Open Access ausgesprochen. Auch wenn das sein gutes Recht ist, halte ich diese Äußerungen für eine unerträgliche Manipulation der Öffentlichkeit. Siehe etwa

http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Dass sich die Verbände und Institutionen des Bibliothekswesens
einerseits einhellig für Open Access aussprechen, andererseits aber
die führende Fachzeitschrift ZfBB bei einem erklärten
Open-Access-Gegner verlegen lassen, ohne dass auch nur Teile Open
Access wären (wie bis 2003 die Rezensionen digitaler Medien) oder dass die Zeitschrift wenigstens nach einem Embargo Open Access wäre (wie dies bei anderen deutschsprachigen Bibliothekszeitschriften der Fall ist), ist für mich inkonsequent und zutiefst widersprüchlich. Den hehren Worten und Bekenntnissen zu Open Access seitens der Bibliotheken müssen auch Taten folgen, und man kann nicht für den eigenen Bereich das verweigern, was man von anderen fordert.

Noch nicht einmal das Open-Access-Sonderheft 2007, das aus
bibliothekarischer Sicht die Vorzüge von Open Access herausgestrichen hat, wurde aus "moralischen Gründen" von Klostermann Open Access zugänglich gemacht. Das ist völlig absurd:

http://archiv.twoday.net/stories/4440889/#4466812

Zudem leistet sich die Vittorio Klostermann GmbH als einer der wenigen Verlage ein extrem rigides Management der zulässigen IP-Nummern. Während ich dienstlich selbstverständlich im Hochschularchiv Aachen die anderen der von der RWTH lizenzierten Zeitschriften von meinem Dienst-PC aus einsehen kann, ist das für die ZfBB nicht möglich. Ich habe die Wahl, die Zeitschrift für das Archiv zu beziehen, was aus finanziellen Gründen nicht in Betracht kommt, mich in die nicht in der Nähe liegende Hochschulbibliothek zu begeben, um das aktuelle Heft dort einzusehen, oder den Zeitschriften-Scanservice für RWTH-Mitarbeiter hinsichtlich einzelner Artikel in Anspruch zu nehmen. Mit angemessenen
Bedingungen der Informationsversorgung hat das nicht das geringste zu tun. (Selbstverständlich richte ich diesen Brief aber als Privatmann an Sie.)

Ich fordere Sie bzw. die anderen Herausgeber der ZfBB daher auf: Lösen Sie die Geschäftsverbindung zum Klostermann-Verlag so schnell wie möglich und machen Sie die ZfBB Open Access. Alles andere wäre mit Blick auf die Unterstützung von Open Access durch das Bibliothekswesen und die mehrfachen öffentlichen Ausfälle des Verlegers gegen Open Access unglaubwürdig!

Es befremdet, dass sich eine öffentlich-rechtlich organisierte
Bibliothek, nämlich Ihre Bibliothek, die ThULB, dafür hergibt, das
kostenpflichtige elektronische Angebot für den Klostermann-Verlag zu hosten. Die Fachöffentlichkeit hat das Recht, Näheres über diese doch sehr eigenartige Kooperation zu erfahren.

Bitte beantworten Sie daher die folgenden Fragen:

1. Wie ist der Wortlaut des zwischen der ThULB und dem Klostermann geschlossenen Vertrags über die elektronische Ausgabe der ZfBB?

2. Welche finanziellen Leistungen hat der Klostermann für diese
Archivierung zu erbringen oder bereits erbracht?

3. Wie sind die Kündigungsmöglichkeiten beider Parteien hinsichtlich dieser Archivierung und wie ist es um die Langzeitarchivierung der bereits archivierten Ausgaben im Fall der Kündigung bestellt?

4. Liegt eine Selbstverpflichtung der ThULB hinsichtlich der
Langzeitarchivierung der archivierten Jahrgänge der ZfBB vor?

5. Welcher Anteil der Kosten des URMEL-Servers entfällt auf die ZfBB und wie hoch sind diese Kosten für die ZfBB jährlich?

Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus dem Auskunftsanspruch des § 9a Rundfunkstaatsvertrag i.V. mit den §§ 54, 55 Rundfunkstaatsvertrag bezüglich des genannten Weblogs Archivalia. Hilfsweise wird ein Akteneinsichtsantrag gemäß dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Dezember 2007 gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Graf

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38640.html

Auszug: Es ist nicht akzeptabel, wenn unter dem Siegel der Informationsfreiheit sich Bibliotheken und andere Organisationen über die Eigentumsrechte der Autoren hinwegsetzen. Es ist genau so wenig akzeptabel, dass wissenschaftliche Organisationen Autoren zu bestimmten Formen der Veröffentlichung zwingen und damit die Freiheit von Forschung und Lehre, ein weiteres Grundrecht, verletzen.

Nun, man könnte ja den wissenschaftlichen Verlagen alle Subventionen (Druckkostenzuschüsse) entziehen. Man kann die öffentliche Hand nicht zwingen, jemanden zu füttern, der einem in die Hand beißt.

Update: Ulmer beschwert sich über die Veröffentlichung des Briefes. Ich wies das in INETBIB zurück, Steinhauer verlinkte

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/11/briefe-emails-internet-5550717/

Sich uninformiert zu zeigen über Google Book Search und vor allem das Settlement, das in den USA den Streit zwischen Verlagen/Urheberorganisationen und Google beenden soll, gehört wohl zum guten Ton jener deutschen Intellektuellen, die einen Stein im Brett der Redaktionen der Print- und führenden Online-Medien haben und daher dort auch ziemlichen Stuss unterbringen können. Wie wenig kompetent die Redaktionen bei Angelegenheiten der digitalen Kultur urteilen, ließ sich jüngst an dem erstaunlichen Umstand beobachten, dass Roland Reuß sich mehrfach mit seinen unsäglichen Thesen in der Premium-Journaille verbreiten durfte und ein besonders mieser Artikel in der taz die angebliche Piraterie Googles und den vermeintlichen Open Access_Schwindel in einen Topf mit der Piraterie vor Somailas Küste warf.

Auch die meisten Unterzeichnet der Heidelberger Appells sind vielleicht weniger Gegner von Open Access, sondern Kritiker des Weltkonzerns Google, dem man sein Bekenntnis, nicht böse sein zu wollen, immer weniger abnimmt. Die Beiträge in Archivalia, in denen Google Book Search kritisiert wurde, sind Legion.

Heute Nachmittag rief mich Ilja Braun an, um sich, ausgehend von meinem Kommentar zu Spielkamps Perlentaucher-Artikel, ein wenig über das Settlement zu informieren. Er offenbarte dabei eine ziemliche Ahnungslosigkeit in Sachen Google Book Search, wusste noch nicht einmal, dass Google von Anfang an Nicht-US-User blockiert (derzeit sind Veröffentlichungen von 1869 bis 1909 nur für US-Bürger oder für uns mit einem sogenannten US-Proxy lesbar, doch gilt auch, dass Google z.T. auch sehr viel ältere Publikationen wegsperrt). Siehe zum Beispiel schon:

http://archiv.twoday.net/stories/2922570/

In die Anti-Google-Phalanx reiht sich nun auch - als fünfte Kolonne von Roland Reuß? - Christiane Schulzki-Haddouti ein, die bei Telepolis eine besonders inkompetente Darstellung unterbringen konnte:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29995/1.html

Diese Journalistin verfasst in rastloser Eile unzählige Meldungen für den Heise-Verlag (bislang mir ebensowenig negativ aufgefallen wie ihre Blogbeiträge). Aber wenn man nicht genügend Ahnung hat, sollte man wenigstens in den führenden Medien die Griffel von der Tastatur lassen. Ob Unsinn in Archivalia oder in Telepolis steht, macht schon einen Unterschied.

Google scannt Millionen Bücher und macht sie über eine Volltextsuche zugänglich. Das ist großartig – nicht nur für die Leser, die nun über die Suche auf Bücher stoßen, über die sie vielleicht nur über Empfehlungen oder Fußnoten gekommen wären. Großartig ist das auch für die Autoren, deren Bücher nur noch im Antiquariat verfügbar sind – wenn überhaupt – und deren Werke auf diese Weise eine Wiederentdeckung im so genannten Long Tail erleben dürfen. Noch unglaublicher ist es, dass Google nun den Autoren für ihre vergriffenen Werke 60 Dollar anbietet. Das ist jedoch nicht alles: Die Rechteinhaber werden mit 63 Prozent an den Einnahmen beteiligt, die Google für Verwertungen, etwa über Werbung, erhält.

Nun stellt sich die Frage, ob das angemessen ist oder nicht. Beurteilen lässt sich das nur aus subjektiver Sicht der Autoren. Für einen Bestseller-Autor sind das sicherlich nicht akzeptable Preise – doch darf man auch annehmen, dass ein Bestseller-Buch, das nicht mehr verlegt wird, vermutlich auch keine Tantiemen mehr einbringt. Aus Sicht einer Durchschnittsautorin wie mir liegt das deutlich über den üblichen Beteiligungssätzen, die Buchverträge vorsehen. Üblicherweise gewähren die Verträge der Buchbranche dem Urheber einen gewissen Vorschuss sowie eine Beteiligung an der verkauften Auflage, das sind zwischen 7 und 15 Prozent – je nach Verhandlungsgeschick. Die Online-Verwertung ist dabei natürlich pauschal abgegolten. 63 Prozent sind damit bereits eine traumhafte Marge, vor allem wenn man bedenkt, dass eine Verlags-Vermarktung nie die Reichweite einer Google-Vermarktung erreichen wird.

Leider sind diese 60 Euro plus 63 Prozent keine freiwillige Leistung von Google. US-amerikanische Autoren- und Verlegerverbände sind gegen den Suchmaschinenkonzern in einer Sammelklage vorgegangen und haben ihn einem gerichtlichen Vergleich dazu gezwungen – als dieser bereits rund 7 Millionen Bücher aus den Buchbeständen amerikanischer Bibliotheken eingescannt hatte.


Bereits dieser erste Abschnitt enthält irreführende Informationen. Das Angebot der Beteiligung bezieht sich auf Rechteinhaber, nicht auf Autoren. Es bezieht sich auf Bücher und nicht auf Zeitschriften. Rechteinhaber sind bei Büchern aber in der Regel die Verlage, die Autoren werden also leer ausgehen. Wir haben hier ausführlich über das Problem der unbekannten Nutzungsarten berichtet. Wer nicht bei seinen Verlagen widersprochen hat, kann als Autor eines zwischen 1966 und 1995 erschienenen Buchs davon ausgehen, dass der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts spätestens ab 1.1.2009 der Verlag ist.

Die wenigsten Buchautoren werden also bei Google die versprochenen 60 Dollar erhalten können.

Google tut zwar alles, dass niemand versteht, was "Beilagen" in der (denkbar schlecht übersetzten) Sprache des Vergleichs meint

http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118704&hl=de#q11

aber viele Fachautoren sind als Urheber von "Beilagen" betroffen.

"Beilagen" sind nämlich auch die Beiträge in Sammelbänden (Proceedings, Festschriften, usw.), die ja einen erheblichen Teil der wissenschaftlichen Literatur ausmachen.

Die Universitätsbibliographie der FU Berlin ab 1993 ist online abfragbar und enthält 38451 "Sammelwerksbeiträge" im Vergleich zu 62409 Zeitschriftenaufsätzen.

Hier gilt der § 38 des deutschen Urhebergesetzes, der bei nicht vergüteten Beiträgen zu Sammelwerken im Zweifel das ausschließliche Nutzungsrecht der Verlage für Vervielfältigung und Verbreitung auf ein Jahr befristet.

Wurde ein Verlagsvertrag für den Sammelwerksbeitrag abgeschlossen, dürfte der Autor wieder in die Röhre schauen, da sich der Verlag alle Rechte gesichert haben dürfte. Aber in den meisten Fällen wurden keine Verlagsverträge für Buchbeiträge vereinbart (zumindest dürfte diese Aussage für den wissenschaftlichen Bereich überwiegend gelten).

Wer also Beiträge zu Sammelwerken geleistet hat, ist als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, für diese "Beilage" bei Google Ansprüche geltend zu machen. Für eine "vollständige Beilage" soll es 15 Dollar geben (im Gegensatz zu den 60 Dollar für ein ganzes Buch).

Aber zurück zu unserer Star-Autorin. Wir nähern uns einem Glanzstück ihrer Argumentation:

Wenig großartig ist denn auch, dass sich unter den von Google eingescannten Büchern nicht nur vergriffene, sondern nach Recherchen des Heidelberger Literaturwissenschaftlers Roland Reuß (vgl. dazu "Google: Verleger empören sich über die 'kommerzielle Entwertungsmaschine'") auch brandneue Bücher befinden sollen. Nota bene: Die Urheberrechte der vergriffenen Bücher sind nur dann erloschen, wenn der Autoren [sic!] bereits über 70 Jahre tot ist. Bei GoogleSuche finden sich aber sogar Bände aus dem letzten Jahr, die noch im aktuellen Verkauf stehen. Damit hat der Konzern sich ganz offensichtlich der Piraterie verschrieben – wobei er die vergriffenen Bücher lebender Autoren einfach unter dem amerikanischen Rechtslabel des "fair use" zugänglich machen wollte.

Das ist einfach nur bösweillige Desinformation, denn irgendeinen konkreten Beleg für die angebliche Google-Piraterie sucht man vergeblich.

Also doch Reußens fünfte Kolonne!

Die Autorin verweist auf eine FR-Polemik von Reuß, die man beim besten Willen nicht mehr unter dem Rubrum "Recherchen" fassen kann.

Ich zitiere die konkrete Anklage:

Dabei geht Google immer schamloser zu Werke und enteignet kollektiv die europäische Produktion an Büchern ihrer spirituellen und materiellen Basis. Damit meine ich nicht nur etwa einen Fall wie den, dass ich auf dem Server von GoogleBooks vor einem Vierteljahr auf den vollständig eingescannten, mit OCR-Software behandelten Briefband unserer Kleist-Ausgabe (Briefe 1, 1793-1801) stieß. Hier konnte man bei der geistlosen Art, die solchem Freibeutertum eigen zu sein scheint, noch annehmen, dass der Titel für das Erscheinungsjahr genommen wurde - einen Klett-Cotta-Band Goethe erblickte ich ebenda als so genannten Volltext mit dem Erscheinungsjahr 1693!.

Aber diese Großzügigkeit hat Methode, denn sie zeigt klar, wie wenig man bei GoogleBooks darauf Wert legt, sich juristisch korrekt zu verhalten. Verifikation (wie übrigens auch Qualitätskontrolle) wird als unnötig angesehen. Und tatsächlich existiert bei Google eine Kampfkasse, die für Schadensersatz, der aus solchen Versehen entsteht, locker die Kosten übernehmen kann. Peanuts.

Inzwischen sind auch nahezu alle anderen Bücher des Verlags, in dem unsere Kafka- und unsere Kleist-Ausgabe erscheint, erkennungsdienstlich von GoogleBooks behandelt (sie sind mit OCR - Software recherchierbar gemacht und schnipselweise anzeigbar). Es handelt sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen eklatanten Rechtsbruch.


Selbst Google würde nicht bestreiten, dass bei 7 Millionen gescannten Büchern, von denen ein großer Teil unzulängliche Metadaten bei Google aufweist, eine ganze Reihe von Fehlzuordnungen unvermeidlich ist. Es gibt ja drei Anzeigekategorien bei Google Buchsuche:

1. Vollständige Ansicht mit PDF-Download für Public-Domain-Bücher (Public Domain in den USA)

2. Schnipselansicht für alle anderen in den Bibliotheken gescannten und mit OCR behandelten Bücher - es werden immer nur ganz kurze Ausrisse und kurze Textauszüge angezeigt.

3. Ansicht im Rahmen des Partnerprogramms mit Zustimmung der Verlage/Rechteinhaber. Fast immer ist nur ein Teil der Seiten einsehbar, ein (leicht umgehbares) DRM schützt die Seiten gegen den Download und Ausdruck. Es gibt aber auch einige wenige Verlage, die komplette Bücher freigeben, z.B.

http://books.google.com/books?id=Kj8LAAAAIAAJ (Buch der American Philosophical Society)

Es könnte nun sein, dass Google irrtümlich einen Briefband vollständig angezeigt hat - ich selbst habe es ab und zu erlebt, dass aufgrund der fehlerhaften Metadaten noch geschützte Bücher von Google irrtümlich als Public Domain-Werke vollständig angezeigt wurden.

Ebenso wie Google auf YouTube für Ordnung sorgt, wird man davon ausgehen dürfen, dass auf einen entsprechenden Hinweis Google rasch reagiert hat. Derzeit ist keines der Reuß'schen Elaborate außer in Schnipselform zu sehen:

http://tinyurl.com/chu89a

Ob sich die Klage des Stroemfeld-Verlags gegen Google wegen einer Kleistausgabe gegen einen solchen Irrtum oder gegen die Schnipseldarstellung richtet, lässt sich der allzu lapidaren Meldung im Börsenblatt nicht entnehmen:

http://www.boersenblatt.net/306351/

Google wäre bei einem solchen Irrtum nicht mehr und nicht weniger "verbrecherisch" als etwa die University of Michigan, die einen älteren Phöbus-Reprint mit geschütztem modernen Nachwort weltweit zugänglich macht.

Nein, es scheint um einen uralten Hut zu gehen. Schon bei Start des Bibliotheksprogramms hat Google auch moderne Literatur einschließlich noch lieferbarer Werke in Schnipseln zugänglich gemacht, was voraussetzt, dass die Bücher gescannt und mit OCR behandelt wurden. Und das ist auch gut so, denn sonst hätte ich eine Reihe wirklich schöner wissenschaftlichen Funde nicht machen können.

Hier stehen die Chancen sich juristisch haltbar aufzuregen aber herzlich schlecht, denn es spricht vieles dafür, dass diese Praxis nach "fair use" in den USA absolut legal ist. Unzählige US-Juraprofessoren haben das bekräftigt, Open-Access-Aktivisten haben immer wieder unterstrichen, dass diese Praxis Googles dem Gemeinwohl dient und nicht zu beanstanden ist. Diese US-Debatte ist außerordentlich reich an Stellungnahmen, man hätte Stunden zu tun, allein die einschlägigen Hinweise seit 2004, dem Start von Google Book Search, in den Open Access News zusammenzusuchen:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Von diesen ganzen juristischen Diskussionen in den USA, die ich am Rande versucht habe zu verfolgen, hat unsere Autorin aber ersichtlich keinen blassen Schimmer. Es war wohl auch zuviel verlangt, sich daran zu erinnern, dass sich die Wissenschaftliche Buchgesellschaft vor dem LG Hamburg 2006 in Sachen einstweiliger Verfügung gegen Google eine blutige Nase geholt hat:

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060702134345.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/74832

Das Gericht zeigte sich nicht davon überzeugt, dass die in den USA betriebene Digitalisierung und die Anzeige von Schnipseln gegen geltendes deutsches Recht verstoßen.

Dass die Wissenschaftliche Buchgesellschaft mit gezinkten Karten spielte, indem auch ein gemeinfreies Werk beansprucht wurde, hat M. Schindler herausgefunden: http://archiv.twoday.net/stories/4162393/

Es fällt schwer zu sehen, was an der Durchsuchbarkeit von Millionen Büchern und der Anzeige kleiner Schnipsel, aus der ich auch mit viel Mühe keine ganzen Seiten zusammensetzen kann, "Piraterie" sein soll. Gegenüber dem Sachstand von 2006 hat sich keine Änderung ergeben.

Um es nochmal klar zu sagen: Abgesehen von unvermeidlichen Irrtümern zeigt Google deutschen Nutzern eher viel zu wenig als zuviel. Die ganzen gemeinfreien Werke aus dem Zeitraum 1869 bis 1909 werden uns entzogen.

Die Schnipseldarstellung geschützter Werke war von Anfang an in den USA und hier kontrovers. Verleger und Autorenverbände haben daher ja in den USA geklagt.

An dieser Darstellung wird sich durch das Settlement für deutsche Nutzer nicht das geringste ändern, wie man etwa auf

http://books.google.com/intl/de/googlebooks/agreement/

lesen kann. Das Settlement und die erweiterten Anzeigemöglichkeiten vergriffener Werke beziehen sich nur auf das Staatsgebiet der USA. Ausländische Nutzer werden wie bereits jetzt via IP geblockt. Nur in den USA wird je ein Terminal in öffentlichen Bibliotheken zur Einsicht in Volltexte aufgestellt, nur US-Institutionen werden Subskriptionen der Volltextdatenbank erwerben können. Nur US-Bürger werden Zugangsrechte für einzelne Bücher kaufen können.

Wenn Google Teile von Büchern anzeigt wie z.B. von Till Kreutzer
http://books.google.com/books?id=zAZ9A1Trqb4
dann geschieht das aufgrund einer Vereinbarung mit den Verlagen. Ob diese über die erforderlichen Rechte verfügen, wird man bezweifeln dürfen. Aber dies Google anzulasten, wie Ilja Braun das mir gegenüber am Telefon tat, ist abwegig. Auch DigiZeitschriften, abgesegnet von Börsenverein und VG Wort, tritt die Rechte der Autoren mit Füßen (und musste mir gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben). Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/5552523/

Halten wir nochmals fest: Es bleibt bei Christiane Schulzki-Haddouti unklar, was sie Google vorwirft, wenn sie schreibt, dass Google auch aktuelle Bücher "zugänglich" macht. Ich vermute, sie hat ebensowenig wie Ilja Braun die für jede sachgemäße Befassung mit Google Book Search erforderlichen Elementarkenntnisse über die drei Ansichtsformen.

Es gibt genügend Autoren, die froh sind, dass ihr Buch wenigstens in Schnipseln bei Google erfasst und durchsuchbar ist.

Die weiteren Ausführungen über die VG Wort argumentieren aus einer Position, die für Open Access Befürworter ganz in die falsche Richtung geht. Wieso sollte der bescheidene Gewinn an Sichtbarkeit in den USA für Wissenschaftsautoren nicht wünschenswert sein? Was haben sie davon, wenn die VG Wort die Entfernung vergriffener Bücher aus dem Google-Index verlangt? Die Verlage werden bei Buchautoren sowieso nichts von den Google-Tantiemen an die Autoren abgeben, da die Buchautoren nicht die Rechteinhaber sind.

Dass es jetzt darauf ankäme, dass sich die Wissenschaftsautoren zusammentun, um aus Google das grösste Open-Access-Repositorium der Welt zu machen, indem sie nämlich als Rechteinhaber die weltweite vollständige Sichtbarkeit ihrer Werke bei Google erwirken, sei nochmals unterstrichen:

http://archiv.twoday.net/stories/5598988/#5599382

Und den unsäglichen Artikel von Frau Schulzki-Haddouti vergessen wir ganz schnell wieder.

UPDATE: Fortsetzung der Debatte

http://archiv.twoday.net/stories/5625136/

http://eprints.rclis.org/15851/1/InstRep.pdf

Boosen, Martin Institutionelle Repositorien in Deutschland., 2008 Master’s thesis thesis, Fachhochschule Köln. [Thesis]

Durchaus empfehlenswert!

Zitat:

"Es hat sich gezeigt, dass sich ein großer Teil der wissenschaftlichen Institutionen in Deutschland im Laufe der letzten Jahre dazu entschieden hat, eigene Repositorien einzurichten. Die daraus resultierende hohe Abdeckung, besonders im Bereich der Hochschulen, könnte auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, die Entwicklung in Deutschland sei bereits sehr weit fortgeschritten und Dokumentenserver seien demnach eine weitgehend etablierte Einrichtung. Wie sich jedoch erwiesen hat, ent-sprechen viele der Publikationsserver in keiner Weise den in sie gesetzten Erwartun-gen. Das gilt sowohl für die Qualität und Pflege der Dienstleistung, als auch für de-ren Nutzung durch die wissenschaftlichen Autoren."

http://weblog.histnet.ch/archives/2270/

Zur vermissten Erlanger Historikerseite siehe die Suchfunktion von Archivalia und mein bei weblog.histnet.ch abgelegter Kommentar, der aber noch der Freischaltung harrt.

http://www.ksta.de/html/artikel/1233584169895.shtml

Das Stadtarchiv, Markt 3, ist für die Bürger kostenlos nutzbar. Anmeldung wird empfohlen, damit die gewünschten Akten schon vorher bereitgelegt werden können. Die Öffnungszeiten sind: Montag - 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Mittwoch - 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung unter 02241 / 24 33 31. (Hervorhebung kg)

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1982269

http://www.dilibri.de/urn/urn:nbn:de:0128-1-5396

Die Wikipedia-eigene-Übersetzung Beitragsersuch für "Call for Papers" wurde verschiedentlich rezipiert, was einen Sprachwissenschaftler und einen in Fragen von Neologismen eher unbedarften, aber mit der wikipediatypischen Phobie vor allem, was nach "Theoriefindung" riecht, reichlich versehenen Wikipedianer durchdrehen lässt.

http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2009/03/25/beitragsersuche-und-selbsterfullende-wikipediaeintrage/

http://www.finanzer.org/blog/index.php/2009/03/25/beitragsersuch/

Gut, das Wort wurde offenbar von einer IP erfunden und in den Artikel eingeschmuggelt. Aber diese beiden sich empörenden Herren verkennen die Dynamik unserer Sprache. Wieso wurde das Wort denn akzeptiert, wenn es nicht als geeignet angesehen wurde? Noch schaut man im Duden nach und nicht in der Wikipedia, und wenn man im Duden nichts, aber in der Wikipedia etwas findet, dann überlegt man kurz, ob es angemessen und brauchbar ist. Immer wieder entstehen neue Worte, werden erfunden. Das ist Sprache, wie sie lebt und sich entwickelt. Das hat mit dem Guttenberg-Vornamen-Fake nicht das geringste zu tun. Die miesepetrige Attitüde von Anatol Stefanowitsch und Michail Jungierek hinterlässt mehr als einen schalen Nachgeschmack.

http://www.helmholtz.de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/detail/gemeinsame_erklaerung_der_wissenschaftsorganisationen/

25. März 2009 Helmholtz-Geschäftsstelle
Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen

Alexander von Humboldt-Stiftung, Jean-Paul-Straße 12, 53173 Berlin
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, Emil-Abderhalden-Straße 37, 06108 Halle/Saale
DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft, Kennedyallee 40, 53175 Bonn
DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst, Kennedyallee 50, 53175 Bonn
FhG – Fraunhofer Gesellschaft, Hansastraße 27 C, 80686 München
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin
HRK – Hochschulrektorenkonferenz, Ahrstraße 39, 53175 Bonn
MPG – Max-Planck-Gesellschaft, Hofgartenstraße 8, 80539 München
WGL – Leibniz-Gemeinschaft, Eduard-Pflüger-Straße 55, 53113 Bonn
Wissenschaftsrat, Brohler Straße 11, 50968 Köln

Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit

In der Erklärung „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“, die von zahlreichen Verlegern und Autoren unterzeichnet wurde, sieht sich die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen mit der inakzeptablen Unterstellung konfrontiert, die Freiheit zur Veröffentlichung in grundgesetzwidriger Weise beschneiden zu wollen. Die Allianz-Initiative „Digitale Information“ – auf die sich die Initiatoren der oben genannten Erklärung beziehen – verfolgt im Gegenteil das Ziel, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen. Bezogen auf die erhobenen Vorwürfe hält die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fest:

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert eine für den Leser entgeltfreie Publikation (Open Access) ausschließlich von Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel und damit zum Nutzen der Forschung und Gesellschaft insgesamt erarbeitet wurden. Keinesfalls fordert die Allianz eine Open-Access-Publikation belletristischer Schriften, aus deren Verwertung Autoren ihren Lebensunterhalt beziehen. Dies zu suggerieren, ist irreführend.

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert nicht zum Rechtsbruch auf. Die Open-Access-Politik der Allianz greift weder in die Urheberrechte der Autoren ein, noch lässt sie die Verlagsinteressen unberücksichtigt. Im Gegenteil: Die Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle ermöglichen. Diese Angebote werden von Verlagen aufgegriffen. Open Access ist für viele ein funktionierendes Geschäftsmodell. Alle Richtlinien, mit welchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland oder in anderen Staaten zu Open-Access-kompatiblem Publizieren aufgefordert werden, verknüpfen das Open-Access-Publizieren mit dem geltenden Urheberrecht. Der Vorwurf einer „Enteignung der Urheber“ entbehrt jeder Grundlage, denn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bleiben nach wie vor alleinige Urheber ihrer Werke.
Die Freiheit der Wissenschaft ist ein hohes und im Grundgesetz verbrieftes Gut, das konstitutives Merkmal der Allianzorganisationen ist. Die bei uns beschäftigten oder von uns geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind frei in der Wahl ihrer primären Publikationsformen. Wir erwarten jedoch, dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen, der zudem die öffentliche Hand möglichst wenig finanziell belastet. Wo dies primär nicht durch die Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden Verlage gestattet dies schon heute.

Soweit öffentlich geförderte Forschung betroffen ist, bestreiten die Partner der Allianz mit ihrem finanziellen Engagement die gesamte Kette der Wissensverwertung von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und die ersten Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitteln erstellten Publikationen. Sofern Verlagsdienstleistungen in Anspruch genommen werden, um primär im Open Access zu publizieren, sind diese selbstverständlich nach wie vor zu vergüten. Genau hierfür stellen die Allianz-Organisationen einen Teil ihres Budgets bereit.

Mein Bericht: http://archiv.twoday.net/stories/5605849/

Goebbelsche Pamphlete dürfen als Faksimile an Kiosken und in Bäckereien verkauft werden. Sehr erfreulich.

FAZ

"Im Hengstforder „Männeken“-Theater ist wieder Krimizeit. Mit dem Stück „Erlesene Verbrechen und makellose Morde“ präsentiert Puppenspielerin Anne Sudbrack hier am kommenden Freitag, 20 Uhr, ihr Erfolgsstück für Erwachsene, das nach den Kriminalgeschichten von Henry Slesar entstanden ist.
Zum Inhalt: Die Archivarin Alice Folder macht sich in ihrem verstaubten Büro daran, vier Kriminalfälle für das Publikum auszupacken und kommt dabei zu überraschenden Lösungen. Der Zuschauer wird verblüfft sein, wie Alltagsgegenstände zum Leben erweckt werden und schließlich hat Alice Folder auch noch eine Lösung für das Liebesproblem ihrer Freundin parat... "

Quelle:
Nordwest-Zeitung

Link zum Theater:
http://www.maenneken-theater.de/

"Wir haben bis heute zwei Regalkilometer Archivmaterial aus den Trümmern geborgen, aber die Zuordnung ist schwierig", teilt die Amtsleiterin des Historischen Archives der Stadt Köln, Bettina Schmidt-Czaia, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit, zu der sie die Freunde des Stadtarchivs eingeladen hatte, ein seit zweieinhalb Jahren bestehender Verein. Zusammen mit andernorts gelagerten vier Kilometern Material ergibt das geborgene Gut immerhin sechs von insgesamt 30 Regalkilometern Archivbestand. .....
Kollegial haben Archive in ganz Deutschland freie Regalmeter zur Verfügung gestellt, Kölner Historie reist jetzt bis nach Potsdam und Berlin: Kein Zustand für eine Einrichtung, deren Wert auch in der Verfügbarkeit und Aufbereitung ihrer Schätze besteht. Vor einem Jahr erst hatte das Stadtarchiv mit der Digitalisierung der Bestände begonnen, ein digitaler Lesesaal soll jetzt so schnell wie möglich entstehen, dafür kooperiert man mit den Universitäten in Köln und Bonn. Die Freunde des Historischen Archives machen sich derweil Hoffnungen, dass sich ihre Vereinigung zur Bürgerinitiative auswächst.....
Doch die Freunde verhandeln vor allem um die künftige Unterbringung des Stadtarchivs. Wenn Franz Irsfeld, der stellvertretende Vorsitzende, sagt, "das Archiv war schon vollgelaufen", dann geht es nicht um die Katastrophe, sondern um die Kapazität. Man war nach dem Umzug im Jahr 1971 an die Grenzen der Auslastung gekommen. "Wir wollen ein Bürgerarchiv an zentraler Stelle." Jetzt, nach dem Einsturz, stehe man jedoch unter Handlungsdruck. Während Kulturdezernent Georg Quander in Zeiträumen von etwa einem halben Jahrzehnt rechne, bis in einem Neubau "die Wände trocken" seien, drängen Verein und Direktorin, dass sich das Archiv eine so lange Auszeit nicht leisten dürfe - und Schmidt-Czaia betont: "Entgegen irriger Vorstellungen, das neue Archiv müsse gar nicht mehr so groß sein wie das alte, werden wir mehr Raum brauchen. Aus praktischen Gründen. Was einmal aufgequollen ist, braucht danach mehr Platz."

Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/342/462954/text/

s. a. : FAZ

Nachtrag: WDR-Videotext S. 768:
"Die Bergungsarbeiten am eingestürzten Stadtarchiv in Köln kommen drei Wochen nach dem Unglück nur schleppend voran. Von den rund 30 Regalkilometern Archivgut ist bisher etwa ein Fünftel geborgen worden. Der Förderverein für das Historische Archiv der Stadt Köln will mit verschiedenen Projekten dafür sorgen, dass die beim Hauseinsturz verschütteten Unterlagen schnell wieder restauriert werden können. Dazu sollen unter anderem so genannte Restaurierungs-Patenschaften angeboten werden. Außerdem sind Bücher geplant, die ausgewählte Archivstücke abdrucken, und deren Erlös für die Aufarbeitung des beschädigten Bestands verwendet werden.
(In den vergangenen Wochen nach dem Unglück traten dem Förderverein 35 Mitglieder neu bei, darunter auch Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma. ) "

WDR 5 brachte heute (25.3.) ein Feature im Rahmen der Sendung "Neugier genügt". Es wird heute Abend um 23:10 Uhr wiederholt:

Menschen konnten sich rechtzeitig aus dem Gebäude retten; die verschütteten Materialien werden mit den Händen geborgen. Aber was ist mit den "verschütteten" Doktorarbeiten und Examensprojekten der Studenten, die schon lange forschten, Quellenstudium betrieben und Akten sichteten? Oder Stadtforschern wie Fritz Bilz, der der Geschichte einzelner Stadtteile nachgeht? Oder den vielen ehrenamtlichen Hobbyforschern? Sie alle sind weitgehend um ihre Arbeit gebracht - Carolin Courts hat viele von ihnen nach dem ersten Schreck und der ersten Lähmung getroffen.
http://www.wdr5.de >> Neugier genügt >> Sendung vom 25.3.09 >> Verschüttete Projekte

Im Rahmen der Sendung, in der ausführlich die auf unterschiedliche Weise betroffenen Forscher zu Wort kommen, wird auch die Frage aufgeworfen, ob nicht viel mehr Reproduktionen, die nun für die Forschung fehlen, in den Schubladen der Forscher liegen würden, wäre da nicht die Preispolitik des Stadtarchivs gewesen. Ausdrücklich erwähnt werden in diesem Zusammenhang die inzwischen berühmt-berüchtigten 2 EUR pro Seite Gebühren für Digitalfotos mit eigener Kamera sowie die Veröffentlichungsgebühren.

Zum Schluss der Sendung kommt auch Dr. Holger Simon, der Initiator der Seite www.historischesarchivkoeln.de zu Wort. Auf dieser Seite können Reproduktionen von Archivalien aus dem Stadtarchiv hochgeladen bzw. gemeldet werden. Zu dem aktuellen Stand der Verhandlungen über eine Kooperation zwischen den Betreibern dieser Seite und dem Stadtarchiv, über die man leider zur Zeit nicht viel hört, geht sein Statement allerdings nicht ein.

Aus der Archivliste:

LANDESARCHIV BADEN-WÜRTTEMBERG

TAGUNG MIT FESTAKT / 10. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik
Quellen im Zeitalter des Internet

Freitag, 3. April 2009, 10-16 Uhr
im Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, Karlsruhe

Einladung und Informationen unter landesarchiv-bw.de
(vgl. archivliste 2.3.2009)
Anmeldung: landesarchiv-bw.de



PROJEKTLISTE „Markt der Möglichkeiten“ 13.30-15.30 Uhr

1. Online-Quellen / Internetprojekte / Web 2.0

· Westfälische Geschichte“ – Internetportal
(Landschaftsverband Westfalen Lippe, Münster)

· HistorischesArchivkoeln.de – verlorene Archivalien virtuell retten
(prometheus – Das verteilte Bildarchiv für Forschung und Lehre e.V.;
Kunsthistorisches Institut der Universität zu Köln)

· Stadtwiki Karlsruhe – interaktive Regionalgeschichte
(Bildungsverein Region Karlsruhe)

· „Revolution 1848/49“ – CD
(Medialesson, Landesmedienzentrum Baden-Württemberg)

· Jüdische Spuren in Weinheim – Internetpräsentation
(Stadtmuseum und Stadtarchiv Weinheim)

· „Die Familie in der Neuzeit“ und „Wandel der Geschlechterrollen“ –
Internetmodule (Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv
Stuttgart)

· Württembergisches Urkundenbuch Online
(Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt.Fachprogramme und Bildungsarbeit)


2. Schüler-Projekte

· 1968 – Schüler- und Studentenbewegung in Freiburg
(mehrere prämierte Projekte des Wettbewerbs des
„freiburgernetzwerkgeschichte. Schule im Archiv“)

· „Helden“ (mehrere Projekte des aktuellen Geschichtswettbewerbs des
Bundespräsidenten)

· Plakate für Europa (Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe
(Staatsarchiv Detmold), Archivpädagogischer Dienst)

· Die Zwangsschule für jüdische Kinder in Freiburg 1936-1940
(Lessing-Realschule Freiburg)

· Gedenkbuch für die Karlsruher Juden (Humboldt-Gymnasium Karlsruhe)

· Stolperstein-Projekt (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

· Rallye durch Stuttgart auf den Spuren Königin Olgas, „Geschichte
hautnah“ (Quellensammlung), Projekt „Ofenbau“ (Projekte im
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart)


3. Wettbewerbe

· „Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich“
(Robert Bosch Stiftung, Stuttgart)

· Geschichtswettbewerb der Bundespräsidenten.
Jugendliche forschen vor Ort.(Körber-Stiftung, Hamburg)

· Jüdisches Leben in Deutschland – Schule und Fortbildung
(Leo Baeck Programm; Frankfurt / Berlin)

Clemens Rehm
Landesarchiv Baden-Württemberg

" ..... Auch über drei Wochen nach dem Einsturz leiden die 38 Mitarbeiter des Archivs massiv unter den Folgen des Ereignisses. "Viele Kolleginnen und Kollegen sind traumatisiert", sagte Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia. Für Menschen, die ihr Arbeitsleben mit dem Pflegen und Restaurieren von Archivalien verbringen, sei die Situation ausgesprochen belastend, betonte Schmidt-Czaia. "Viele fragen sich, wie ihr Arbeitsalltag für die nächsten zehn, zwanzig Jahre aussehen wird." ....."
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1237549982831.shtml

Bereits mehrfach wurde hier die nachvollziehbare Traumatisierung der Kölner Kolleginnen und Kollegen angesprochen. Liegen psychologische Erkenntnisse vor, die bei anderen "Kultur-Katastrophen" (Elbe-Hochwasser, HAAB) gemacht wurden und jetzt und zukünftig genutzt werden können, um den Kolleginnen und Kollegen zu helfen. Vulgärpsychologisch vermute ich, dass die häufig besonders enge, beinahe intime Verbindung der Archivierenden zu "ihrem" Archivgut besonders schwere Traumata hervorrufen kann.
Es kann doch bei Lehren aus dem "Kölner Ereignis" nicht nur darum gehen, dass wir uns um stabile Verpackungen, schlanke Abläufe bei der Schadensbewältigung oder praktikable Notfallplanung kümmern.

" .... Vom Nachlass des Kölner Literaturnobelpreisträgers Heinrich Böll konnte bislang lediglich eine Kiste geborgen werden, die in einem nicht vom Einsturz betroffenen Nebengebäude gelagert war. Große Teile von Bölls Nachlass waren erst wenige Tage vor dem Einsturz dem Archiv übergeben worden. Laut Schmidt-Czaia handelt es um etwa 15 Regalmeter Umzugskartons, die zum Zeitpunkt des Einsturzes im ersten Stock deponiert waren. Über ihren Verbleib ist noch nichts bekannt. ...."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1237549982831.shtml

„BDA Montagsgespräch - nachgehakt“ am [heutigen, Zusatz kg] Mittwoch, den 25. März 2009 um 19:00 Uhr im Haus der Architektur Köln, Josef-Haubrich-Hof, 50676 Köln
Geht jemand hin ?
Link:
http://www.bda-koeln.de/2009-03-25.html

NACHTRAG kg

Ich bin hingefahren, das hätte ich mir aber auch schenken können, denn gänzlich neue Aspekte gegenüber dem Montag http://archiv.twoday.net/stories/5602438/ traten in diesem "Diskussionsanhang" nicht zutage. Die Veranstaltung fand in dem auf dem Josef-Haubrich-Hof aufgestellten kleinen Kubus statt und lockte ca. 40-50 Personen, darunter natürlich viele Architekten, an. Die Anwesenden nutzten die Gelegenheit, um weiter über die Mißstände der Stadt Köln herzuziehen. Der Archiveinsturz wurde als "Tschernobyl von Köln" bezeichnet, Deregulierung und Privatisierung, mangelnde Baufaufsicht wurden gegeißelt, das hohe Lied der Zivilgesellschaft gesungen. Einer sagte: Köln wurde von einer Stadt der Künste zu einer Stadt des Events, der schnelllebig und oberflächlich ist.

Ein älterer Heimatforscher, der die Chronik eines Orteils schreibt, erkundigte sich nach Ersatzüberlieferung in anderen Archiven. Ich selbst plauderte in einem sehr langen Statement ein wenig aus dem Nähkästchen und plädierte erneut für eine "Ideenwerkstatt Bürgerarchiv", die natürlich mit der Stadt und dem Stadtarchiv zusammenarbeiten müsste. Das wurde mit einer gewissen Sympathie aufgenommen, aber ein konkreter Kontakt ergab sich nicht.

Eine ehemaliger Stadtfunktionär sagte, die vielen guten Kölner Archive könnten auch ohne eine Bürgerbewegung von unten das Stadtarchiv zukunftsweisend aufstellen. Wenn aber zu wenige Menschen etwas über den wahren Wert des Kölner Stadtarchivs vor dem Unglück wussten (was auch in Wortmeldungen klar wurde), erwiderte ich, liegt das nicht auch der mangelhaften Öffentlichkeitsarbeit dieser Kölner Archive?

Wenn er zugleich anregte, man müsse nun die Sekundärliteratur auflisten, in der Archivgut verarbeitet worden sei, dann ist das durchaus wichtig - aber es blieb offen, wer das tun könne. Das Stadtarchiv wird das unmöglich leisten können. Meines Erachtens muss das von der Stadt - ggf. mit Spenden - finanziert und von den Forschenden über Köln durch Mitarbeit unterstützt werden.

Außer Spesen nix gewesen, Herr Wolf.

Klaus Graf

Es ist nicht das erste Mal, dass der Handschriftencensus (der deutschsprachigen mittelalterlichen Handschriften) wissenschaftlich relevante Seiten von Wikimedia-Projekten übergeht.

http://www.handschriftencensus.de/15922 ist der Eintrag über die Handschrift eines Pestbüchleins des Ravensburger Stadtarztes Jörg Amann. Ausgewertet wurde dafür (unvollständig) der ausgezeichnete - die Informationen des Verfasserlexikons weit übertreffende - Wikipedia-Artikel über den Autor (auf den ich hingewiesen hatte):

http://de.wikipedia.org/wiki/Jörg_Amann

Aber ohne den Artikel zu nennen. Dies entspricht nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten. Meines Wissens existiert kein Ethik-Code für die Germanistik, aber allen disziplinären Ethik-Codes und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist zu entnehmen, was die Modern Language Association so formuliert:

"A scholar who borrows from the works and ideas of others, including those of students, should acknowledge the debt, whether or not the sources are published."
http://www.mla.org/repview_profethics

Es gibt da keine Ausnahme für Kontexte, die man als nicht zitierfähig erachtet.

http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitierf

Auch sonst beobachte ich als häufiger Beiträger des Census, dass sehr willkürlich über die Nennung von Beiträgern entschieden wird. Manchmal werde ich für banale Tipps genannt, während das bei interessanten Hinweisen unterbleibt.

Aus dem Inhaltsverzeichnis:
Essay: Umberto Eco: Die Kunst des Bücherliebens
In seinem neuen Essay-Band outet sich Eco als leidenschaftlicher Bücherliebhaber und lässt sich ebenso über echte und falsche Sammler von Büchern aus wie über reale Bücherwürmer.

Nachlässe: Julian Schütt: Dass im Tode die Wahrheit ein Reich besitzt
Jedes Jahr geben Schriftsteller die Einwilligung, dass aus ihren persönlichsten Papieren nüchterne Archivalien werden – damit sie überleben. Bei Niklaus Meienberg kam es anders.

Wunderkammern – Andrea Gnam: Mustermessen des Universums
Seit der Spätrenaissance gibt es in Europa Sammlungen, in denen unterschiedlichste Objekte nebeneinander gezeigt werden. Zur Geschichte der Kunst- und Wunderkammern.

Philosophie: Peter Keicher: Denken in Archiven: Spoerri, Duchamp und Wittgenstein
Ludwig Wittgensteins Zettelberge wurden erst im Nachlass entdeckt – wie auch die Tatsache, dass sein streng logisches Denken grosse Ähnlichkeiten mit den Werken Marcel Duchamps hatte.

Fotografie: Hiroshi Sugimoto: Die gesegneten Zeitlichen
In Madame Tussauds Wachsfigurenkabinett standen die ersten Besucher vor Abbildern, die sie so noch nie gesehen hatten. Der japanische Fotograf Hiroshi Sugimoto setzt diese Erfahrung neu ins Bild.

Szeemann-Archiv: Brigitte Ulmer: In der Fabbrica
Harald Szeemann war einer der bedeutendsten Ausstellungsmacher des 20. Jahrhunderts. Sein Archiv im Tessiner Ort Maggia ist eine wuchernde Wunderkammer des Wissens, die ganz eigenen Gesetzen folgt.

Szeemann-Archiv – Gespräch mit Gianna Ruepp: «Die Fabbrica ist ein Spiel»
Die Fabbrica war der Arbeitsort von Gianna Ruepp, Harald Szeemanns letzter Assistentin. Sie spricht über das «System Szeemann», seine akribische Art des Sammelns – und wie er auch schnell Sachen wegwerfen konnte.

Szeemann-Archiv: Roman Kurzmeyer: Verzauberung auf Zeit
Als Kurator wurde Harald Szeemann zum Star der internationalen Kunstszene. Heute ist seine «Agentur für geistige Gastarbeit» ein riesiges Archiv, das spannende Einblicke in seine Arbeitsmethode vermittelt.

Fotobuch: Markus Weckesser: Archiv zwischen Buchdeckeln
Erst seit Kurzem ist das Fotobuch als gleichwertiges Medium der Kunst etabliert. Ein Gespräch mit Markus Schaden, Nina Poppe und Verena Loewenhaupt über Marks of Honour, die grosse Hommage ans Fotobuch.

Literatur: Hildegard Keller: Flammen des Flusses
Gold, Geld und Wasser haben eines gemeinsam: den Aggregatzustand des Liquiden, das Fliessen. Dieses Wissen um Liquidität ist im Archiv der Literaturgeschichte tief verborgen: besonders nachhaltig im Hort der Nibelungen.

Horizonte/Kunst: Stefan Kaiser: Entscheidungsfindung: Ein Projekt von Hans Danuser
Hans Danuser gehört zu den Wegbereitern der zeitgenössischen Fotografie. Für sein jüngstes Projekt stellt er Abzählverse von Kindern aus aller Welt in Beziehung zur Entscheidungsfindung. Exklusiv für Du entwickelte der Künstler neue grafische Umsetzungen.
Theorie: Gerd Folkers: Allwissenheit befreit nicht vom Entscheiden
Entscheidungen sind nur in einem offenen System möglich. Aber weil ein Entscheid immer auch das System verändert, gibt es keine Referenz für dessen Richtigkeit.

Kunst: Hans Danuser im Gespräch mit Andrew D. Barbour: «Interessant ist, dass der Mensch den Zufall ausschliessen möchte»
Wie wird eine Entscheidung am besten getroffen? Weshalb sind Abzählverse von Kindern oft zielführender als lange Analysen? Wie beeinflusst Schönheit unsere Entscheide? Ein Gespräch über die Kunst der Entscheidungsfindung.

Quelle:
http://www.du-magazin.com/

s. dazu auf Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=szeemann

http://www.noel.gv.at/Bildung/Landesbibliothek/Wissenswertes/Vischerkarte.html

Gibts für selbständige Schriften sehr unbequem als einzelne PDFs:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=1138

Wichtiger ist die Datenbank für Unselbständiges:

http://www.noe.gv.at/Bildung/Landeskundliche-Forschung/Institut-fuer-Landeskunde/LK_Forschung_Bibliographie.wai.html

Wer Beispiele für die absurden Ansichten unserer Datenschutzbeauftragten sucht, findet im Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten interessantes Material:

http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180%3Cbr%20/%3E&downloadentry_ID=308&downloadpage_ID=55

Was als gedruckte Veröffentlichung zulässig ist, muss auch digitalisiert zulässig sein. Es kann und darf nicht sein, dass solche Fanatiker, die am liebsten Suchmaschinen verbieten wollen, unsere Informationsgesellschaft bevormunden.

Künftig sollen die Bekanntmachungen der Amtsgerichte im Staatsanzeiger abgetrennt und
generell nicht mehr in der nach sechs Monaten für Nicht-Abonnenten zum Download
eingestellten Version zur Verfügung gestellt werden. Die bereits im Internet vorhandenen
Ausgaben sollten „in einem angemessenen Zeitrahmen“ um die Bekanntmachungen der
Amtsgerichte bereinigt werden.
Für den registrierten eingeschränkten Nutzerkreis der derzeit rd. 380 Online-Abonnenten
geht das HMDIS davon aus, dass ein Datenmissbrauch nachvollziehbar wäre. Für diesen
Kreis soll deshalb der unbegrenzte Zugriff auf den Staatsanzeiger weiterhin erhalten bleiben.


Das ist Zensur bzw. ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Informationsfreiheit (Art. 5 GG).

"The private papers of the German federalist writer and journalist Claus Schöndube (1927-2007), (480 files) can be consulted at the HAEU and the corresponding inventory is available on line. The fond consist of documents covering the many varied federalist and journalistic activities of Schöndube throughout the years including his youth. It also comprises a rich collection of photographs of national and international federalist events, numerous audio and video tapes mainly concerning his journalistic activities, press cuttings and a small amount of official documents produced by the European Parliament's services. The fonds illustrates Schöndube's journalistic endeavours in providing information for and during the elections for the European Parliament since the first direct elections in 1979, his numerous broadcasts for the ‘Westdeutscher Rundfunk’ (WDR), the elaboration of the ‘'Charta of the European Identity' by the working group of the ‘Europa-Union Deutschland which he chaired (1994/1995) and, of course, his lifelong dedication to the "Europäische Zeitung". The fonds is freely accessible for consultation. Some of the material is subject to stringent copyright rules and certain documents cannot be photocopied for preservation reasons. German is the main language of the fonds. Reproduction of the documents is limited to 500 photocopies/digital copies per researcher, per annum."
Quelle:
http://www.eui.eu/ECArchives/EN/Newfonds.shtml
Link zum Findbuch:
http://wwwarc.eui.eu/clara/jsp/search/search_direct.jsp?query=EXPERT_ENT&INDEX_ENT1=DENT_FONDS&CRIT1=CS

Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Sch%C3%B6ndube

Dank an Eric Hennekam !

" .... An einer Hilfsaktion zur Rettung des Kölner Archivbestandes beteiligen sich jetzt auch Mitarbeiter des Wittener Stadtarchivs. Max Bäcker und Ana Muro werden von Donnerstag bis Samstag in Köln arbeiten. .....
Für die Wittener Archivare ist die Arbeit in Köln gleichzeitig praxisorientierte Fortbildung für Notfallmaßnahmen.Das Stadtarchiv Witten hält seinen Nutzerbetrieb am Donnerstag, 26. März, trotz des personellen Engpasses wie gewohnt aufrecht. ...."

Quelle:
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/wtlo/Witten;art939,518005

http://www.freunde-des-historischen-archivs.de/

Der Internetauftritt wurde etwas aktualisiert. Mit dürren Worten referiert die Startseite den Einsturz und empfiehlt das Herunterladen des unverändert gelassenen Flyers.

Nicht aktuell ist die Liste der aktuellen Funde:

http://www.freunde-des-historischen-archivs.de/aktuelle-funde/

Laut Presse wurde inzwischen auch die zweite Albertus-Magnus-Handschrift aufgefunden, und gestern sagte die Archivleiterin, 40.000 der 65.000 Urkunden hätten geborgen werden können (Freunde: 40 % der 65.000).

Nach wie vor führt der erste der Links zu einer nicht mehr existierenden Seite des Stadtarchivs. Nach wie vor gibt es keine Links auf detaillierte Informationen (z.B. hier) oder auf http://www.historischesarchivkoeln.de.

Welcher junge Mensch soll sich bitteschön von einem Angebot angesprochen werden, das sich darauf beschränkt, dass man 35 Euro zahlt und zweimal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung zusammenkommt. Und man wird über die Publikationen des Hauses und Veranstaltungen informiert. Besonders attraktiv ist das nicht, es gibt z.B. keine Vergünstigung beim Bezug der Archivpublikationen.

Dieser Freundeskreis ist nach dem Muster der traditionellen Geschichtsvereine organisiert, und diese haben bekanntlich erhebliche Nachwuchsprobleme, weil ihr verkalktes Angebot die Bedürfnisse jüngerer Leute nicht befriedigt.

published on Salon Jewish Studies Blog ( http://board-js.blogspot.com/2009/03/summary-cologne-archives-collapse-xii.html)

1,045 meters of recovered inventory from the Cologne Historical Archive's collection (CHA) (Koelner Stadtanzeiger March 20, 2009 via Archivalia)
1045 meters of the (former) 27 shelf-kilometers Cologne Historical Archive inventory have been recovered. It seems little but means in figures that 1000 recovery tubs (each 1 m material), 20 lattice boxes (for wet material, each 1,5 m material) have been filled with findings from the rubble.
Among this were two Albertus Magnus handwritings, four of the Weinsberg books (16th century) und parts of the 550 Schreinsbücher (13th-18th century) also parts of the Ratsprotokolle (constitution and administration documents of the Imperial City from the Middle Ages until Early Modern Times). 50 outsized deeds, valuable individual pieces of the Haupturkundenarchiv (central deeds archive) were also recovered.
The discovered documents of modern times are mostly parts and pieces: personal papers of the former Lord Mayor Ernst Schwering and the city treasurer Billstein, inventory of Lord Majors Cologne after 1945, City Archive Porz (postwar period) and pieces of postwar municipal documents.

"Anlässlich des 100. Geburtstags des Schauspielers und Regisseurs Franz Kutschera am Mittwoch (25. März) ist sein Nachlass nun in Berlin archiviert. Die Sammlung in der Akademie der Künste umfasst Fotos, Schallplatten, Tonbänder und Briefe unter anderem von Ingmar Bergmann. Die rund vier laufenden Regalmeter Material sollen Kutscheras künstlerische Laufbahn nahezu vollständig dokumentieren und stammen von der Tochter des Künstlers, Franziska Kutschera, wie die Akademie am Dienstag mitteilte. Der gebürtige Wiener (1909-1991) habe die Theaterszenen im Berlin der Nachkriegszeit und ab den 60er Jahren in Frankfurt am Main und München wesentlich geprägt, hieß es zur Begründung.
Kutschera hatte in Deutschland zunächst Auftrittsverbot, nachdem er 1933 seinem jüdischen Intendanten Gustav Hartung zur Flucht verholfen hatte. Ab 1947 stand er in Berlin im Theater am Schiffbauerdamm und im Haus der Volksbühne am Luxemburgplatz auf der Bühne. Neben Auftritten im Kino und Fernsehen wurde er einem breiteren Publikum durch das Hörspiel zu «Der brave Soldat Schwejk» bekannt. Ab 1962 spielte Kutschera in Frankfurt am Main Werke von Bertolt Brecht. 1972 wechselte er ans Residenztheater in München. Dort starb er im Alter von 82 Jahren."

Quelle: Link

" .... Von rund 30 Regalkilometern an Archivgut sind bisher schätzungsweise sechs Regalkilometer geborgen worden. Verhältnismäßig viele Teile sind überraschend gut erhalten und müssen nur gereinigt werden. Bettina Schmidt-Czaia, Leiterin des Historischen Archivs erklärte: «Es besteht möglicherweise die Chance, große Teile des Archivs wiederzubekommen. Das Archiv ist nicht tot!» Bisher sind rund 4700 Tonnen Schutt an der Unglücksstelle abgetragen worden, das entspricht rund 330 abtransportierten Lkw-Ladungen. ...." (1)
" .... Aus den Trümmern des Historischen Archivs wurden allein am Freitag geborgene Dokumente in 102 Rollcontainer und auf 32 Paletten verladen.
Bei den jüngsten Funden handelt es sich nach Angaben der Berufsfeuerwehr um Ratsprotokolle aus dem 17. Jahrhun dert, Stiftungsprotokolle sowie Akten aus der Nachkriegszeit , darunter Schriften vom Jugend- und Schulamt. Unter anderem konnten Klassenbücher sichergestellt werden. ...."
(2)
Quellen:
(1) Aachener Zeitung
(2) http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1233594814440.shtml
s. a.: http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03108/

Die Westfälische Rundschau berichtet (Link): " ..... So war der Rathausneubau mit seinem vollklimatisierten Untergeschoss ein Segen für die grauen Kartons, die nun seit einem halben Jahr sicher und trocken in einem modernen Regallager untergebracht sind.
Es ist sogar so viel Platz dort vorhanden, dass Freudenberg der vom Einsturz ihres Archivs betroffenen Stadt Köln angeboten hat, mittelfristig 300 laufende Regalmeter als Zwischenlager zur Verfügung zu stellen. Das geschah direkt am Tag nach dem Unglück; Freudenberg schloss sich vielen anderen Kommunen an. Denn Köln wird erst in einigen Jahren der Archivneubau zur Verfügung stehen. Bis dahin wäre Freudenberg bereit, aufbereitete und lagerfähige Archivalien für den großen Nachbarn im Westen zu konservieren - sofern das Angebot angenommen wird. ...."
Damit wäre das Siegerland zum zweiten Mal Fluchtstätte der Kölner Archivalien - s. zur Evakuierung des Kölner Stadtarchiv während des 2. Weltkriegs: http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf44/150-jahre-historisches-archiv.pdf

Das eingestürzte Kölner Stadtarchiv stand nicht auf einer Liste von besonders gefährdeten Gebäuden entlang der Kölner U-Bahn-Trasse. Dies erfuhr unsere Redaktion aus Ermittlerkreisen.

Auf der Liste seien Gebäude aufgeführt worden, für die spezielle Setzungsprognosen angefertigt wurden. Das Polizeipräsidium und die Kirche Sankt Johann Baptist, die in der Nähe der Unglückstelle liegen, seien im Gegensatz zum Stadtarchiv in der Aufstellung genannt.

In der Kölner Stadtverwaltung wird die Panne dem Kölner Baudezernenten Bernd Streitberger (CDU) angelastet. Der hätte als Eigentümer des eingestürzten Gebäudes auf die Listung des Stadtarchivs bestehen müssen.


http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/688913/Kein-Eintrag-auf-Liste-gefaehrdeter-Gebaeude.html

Unglaublich!

Matthias Spielkamp nimmt im Perlentaucher überzeugend die Umtriebe des Roland Reuß gegen Open Access auseinander:

http://www.perlentaucher.de/artikel/5347.html

Zu erwähnen ist auch eine kritische Stellungnahme zum taz-Artikel, der es in die gedruckten Leserbriefe geschafft hat:

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/?year=2009&month=03&day=24&letters=1

Update:

Weitere Kritik am Appell:

http://kontext.edublogs.org/2009/03/24/hunde-sollen-sie-ewig-stehlen-der-heidelberger-appell-und-sein-umfeld/

http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6736

http://twitter.com/kathrinpassig
Mein eigener Verleger, der nette Jörg Sundermeier, hat den Heidelberger Appell unterschrieben! Glaube allmählich an eine Zombie-Invasion.

Update:

Weitere Links
http://bibliothekarisch.de/blog/2009/03/24/ruhige-antwort-auf-den-heidelberger-appell/

http://blog.juergen-luebeck.de/archives/1289-Kulturkampf.html

Wichtig:
http://philobar.blogspot.com/2009/03/die-angst-des-roland-reu-vor-open.html

Links auf Twitter (BCK)
http://www.quoteurl.com/5qfpw

Klostermann behauptet: Heidelberger Appell ist kein Appell gegen Open Access
http://tinyurl.com/dfaet5
Ansonsten die übliche Fehlinformationen zum Settlement

Wie Verlage Mehrwert anbieten könnten und müssten
http://skriptorium.blog.de/2009/03/25/verlage-steuerberater-open-access-5826614/

Von den einst 27 Regalkilometern mit Dokumenten im Historischen Archiv der Stadt sind erst 1045 laufende Meter geborgen. Das hört sich nach wenig an, bedeutet in der Praxis aber, dass 1000 blaue Bergungswannen mit je einem Meter Archivgut und 20 Gitterboxen für feuchtes Material (mit je 1,5 laufenden Metern) mit Fundstücken aus dem Schutt gefüllt wurden.

Dazu gehören außer den beiden Handschriften von Albertus Magnus, vier Büchern Weinsberg (16. Jahrhundert) und Teilen der 550 Schreinsbücher (13. bis 18. Jh.) auch Teile der Ratsprotokolle, der Rechnungen und Dokumente zur Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit. Gefunden wurden außerdem 50 übergroße Urkunden aus dem Haupturkundenarchiv, die als kostbare Einzelstücke gelten. Aus neuerer Zeit wurden Teile der Amtsnachlässe des Oberbürgermeisters Ernst Schwering und des Kämmerers Billstein, Teile des Bestandes „Oberbürgermeister von Köln nach 1945“, Teile des Porzer Stadtarchivs und des Amtes für Wohnungswesen aus der Nachkriegszeit geborgen, darüber hinaus Stücke aus Nachlässen und Teile städtischer Nachkriegsakten.


http://www.ksta.de/html/artikel/1233584157536.shtml

Genaueres siehe http://archiv.twoday.net/stories/5595892/

http://www.heise.de/newsticker/Wikipedia-erhaelt-250-000-Bilder-aus-der-Deutschen-Fotothek--/meldung/135054

Aus den Kommentaren:

24. März 2009 12:39
hätte man mit dem Kölner Stadtarchiv ...
minimalniemand (137 Beiträge seit 28.06.04)
... rechtzeitig einen derartigen Vertrag geschlossen, wären die
unzähligen Fotografien dort wenigstens in digitaler Form, für
jedermann zugänglich, gesichert worden =(


Siehe auch:
http://www.heise.de/newsticker/Wikimedia-Hoffnung-auf-weitere-Kooperationen-mit-Archiven--/meldung/135118

http://wikimedia.de/fileadmin/wiki/images/Downloads/Wikimedium%202009-01.pdf

Die neue Vereinszeitung eignet sich vortrefflich dazu, als Toilettenpapier zu fungieren.

Listmembers may be interested in a new article on the Google Book
settlement by Professor James Grimmelmann of New York Law School,
who was a panel member at the March 13 Columbia Law School Google
Book conference. See James Grimmelmann, "How to Fix the Google
Search Settlement," Journal of Internet Law, Apr. 2009, at 1,

http://works.bepress.com/cgi/viewcontent.cgi?article=1022&context=james_grimmelmann

The article suggests some of the ideas that the library
associations might advocate in their brief to the court, and in
possible submissions to the Justice Department and the FTC.
Here is a summary of Prof. Grimmelmann's article:

Professor Grimmelmann recommends in his new article that the
proposed Google Book settlement agreement be modified before
court approval, and that the U.S. Department of Justice and
Federal Trade Commission regulate the resulting transaction.
Grimmelmann recommends approval of the settlement agreement, but
only after several modifications. These include:

*striking the "most favored nation" clause (section 3.8(a) of the
settlement agreement, available at
http://books.google.com/booksrightsholders/ ) that protects
Google's competitive position respecting orphan works;

*requiring the Book Rights Registry to offer future copyright
holders the same terms as provided under the settlement;

*mandating library and reader representation on the registry's
board;

*expressly authorizing the registry to negotiate with Google's
competitors in the digitization market;

*prohibiting Google from engaging in retail price discrimination
respecting digital books;

*incorporating express protections of reader privacy; and

*requiring free public access to the registry's database of
information respecting ownership of rights in the digitized
books, and to Google's database recording which digitized books
are available in print.

Grimmelmann also calls for imposition of an antitrust consent
decree on the registry and a grant of authority to the Justice
Department to monitor all registry contracts for potential
anticompetitive effect. Further, he recommends that the FTC
regulate Google to prevent price discrimination, privacy
breaches, and the imposition of onerous usage restrictions. Hat
tip to Chris Welch:

http://twitter.com/guppywon/statuses/1323802213


From liblicense-l

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/03/24/hilflosigkeit-und-ohnmacht-auf-verlegerseite/ setzt sich kritisch mit dem Reuß-Appell auseinander.

Einer der Unterzeichner schrieb mir: "Daher meine ich, dass eine reine Googleseligkeit nicht in Frage kommt und engagiere mich fuer die Beibehaltung des Urheberrechts: jeder Autor kann den Open Access fuer sein Elaborat ja ohne weiteres ermoeglichen, ich denke, dabei wird er nicht immer gut fahren". Ich denke, dass Anti-Google-Ressentiment bei vielen Unterzeichnern im Vordergrund steht.

Das BDA-Montagsgespräch http://www.arclife.de/arcguide/aktuell/301727.html zum Archiveinsturz war eine wirklich spannende Veranstaltung. Glücklicherweise wurde ich kurz vor Beginn noch eingelassen. Wie viele andere in dem überfüllten Domforum hatte ich keinen Sitzplatz, aber das war egal.

Da ich kein Smartphone/Blackberry habe und langsam und schlecht SMS schreibe, habe ich ganz traditionell mitgeschrieben und nicht live getwittert.

In ihrer Einführung "Die städtische Gemeinschaft nach der Katastrophe, Handlungsmaximen für Köln" gaben Prof. Bernd Kniess und Jörg Leeser, BDA Köln Stichworte für die folgende Podiumsdiskussion vor und sparten nicht mit drastischen Formulierungen. Der Einsturz sei keine Naturkatastrophe gewesen, aber nachträglich beobachte man ein unwürdiges Schauspiel, nämlich das Hin- und Herschieben des Schwarzen Peters, eine "organisierte Unverantwortlichkeit". In Köln regiere die Hemdsärmeligkeit, aber das "Kölner Grundgesetz" sei keine Lizenz zum Schludern. Die Bauaufsicht liege bei den bauausführenden Firmen, diese beaufsichtigten sich damit selbst. "Mit der Stadt geht's bergab".

Hochinteressant war angesichts der defizitären Kommunikationspolitik des Historischen Archivs der Stadt Köln nach dem Unglück das Powerpoint-Referat der Archivleiterin Schmidt-Czaia (SC). Abgesehen vom Westfälischen Archivtag war ja so gut wie nichts an Informationen aus dem Archiv selbst an die Fachwelt gegeben worden. Wer nach den bisherigen Schilderungen ihres Auftretens nach dem Unglück erwartet hätte, eine zutiefst gebrochene Frau zu sehen, wurde erfreulich überrascht. Sie machte einen kompetenten und engagierten, ja fast optimistischen Eindruck.

Der Einsturz war die schlimmste Kultutragödie der Stadt, sagte sie. Der Mitarbeiterstab war tagelang traumatisiert. Von einer Minute auf die andere ging die gesamte Kommunikationsinfrastruktur verloren. Es standen für das Abrufen der ca. 1500 Mails pro Tag genau zwei Blackberrys zur Verfügung, ihr eigenes und das ihres Stellvertreters. [Kommentar: Ist es nicht erbärmlich, dass die Stadt Köln so lang gebraucht hat, dem Stadtarchiv eine normale Kommunikationsinfrastruktur zu spendieren und Hilfskräfte z.B. fürs Beantworten der ja auf dem städtischen Server einlaufenden Mails?]

SC lobte besonders die Feuerwehr, ihr könne man in Köln wirklich vertrauen. Der Bund habe hinsichtlich des THWs dankenswerterweise zugesagt, dass bis zum Ende der Bergung jede Woche ein frisches THW-Team zur Stelle sein werde.

SC gab einen Überblück über die verschiedenen Krisenstäbe, die sich mit der Bewältigung der Katastrophe befassen. Zur "Leitstelle Kulturdezernat" zählen auch alle Abteilungsleiter des Archivs. Einmal wöchentlich trifft sich die "Arbeitsgemeinschaft Fachliche Betreuung und Beratung", in der vor allem Vertreter der Landschaftsverbände, des Landesarchivs und der FH vertreten sind. Stadtintern versucht die "Ämter AG" unbürokratische Verwaltungsabläufe z.B. im Beschaffungswesen zu organisieren.

Die Bergung erfolgt derzeit an drei Bergungsstellen mit drei Bergungsmannschaften. Nur die Feuerwehr darf sich auf dem Schuttkegel bewegen. Archivare nehmen das gefundene Archivgut an, verpacken es und nehmen eine erste Notfallversorgung vor. Was gefriergetrocknet werden müsse, komme in ein Gefrierhaus der Fa. Westmilch. Dem Archiv stehen 3 Restauratorinnen (vor dem Unglück war es eine) zur Verfügung, zwei weitere Stellen sollen geschaffen werden.

SC bestätigte, dass man aus unzerstörten Archivräumen 40.000 der 65.000 Pergamenturkunden, die gesamte Dienstbibliothek und sämtliche Fotobestände habe bergen können.

Nachdem die vom Erzbistumsarchiv zur Verfügung gestellten Magazinflächen zur Neige gehen, wolle man eventuell beim Bundesarchiv in St. Augustin und in Brauweiler weiteres Archivgut lagern.

Zur Zukunft des Archivs führte SC aus (bzw. war der Präsentation zu entnehmen): An neuen Stellen sollen hinzukommen 2 Restauratoren, 2 Archivare, 1 Archivar gD (gehobener Dienst). Es soll weitere Räume in Deutz für das Archiv übergangsweise geben. Es wird ein externer Gutachter zur fachlichen Begleitung aller Maßnahmen bestellt werden. Sämtliche Findbücher sollen retrodigitalisiert und in eine interne Datenbank, die an allen Standorten für die Mitarbeiter zugänglich sein soll, eingebracht werden [Kommentar: wieso nur eine interne Datenbank, abgesehen von sensiblem Schriftgut - Weimar hat doch auch seine Schadensdatenbank ins Netz gestellt!].

Es sollen Verträge über die Lagerung und Restaurierung des Archivguts geschlossen, Kontakt mit Depositaren und Nachlassgebern aufgenommen werden.

Es gebe nun nicht weniger, sondern mehr Aufgaben, ja geradezu eine Wucht von Aufgaben, zumal schon erste Verwaltungsstellen sich wegen Aktenübernahmen gemeldet haben [Kommentar: Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln - haben diese Verwaltungsstellen der Stadt Köln nicht für 5 Cent Verstand?]

Man werde viel retten und rekonstruieren können und daher gebe es keinerlei Abstriche am vor dem Einsturz angemeldeten Raumbedarf. Sie wolle das Archivgut künftig immer in ihrer Nähe wissen. SC betonte, man habe sechsmal täglich für Benutzer ausgehoben, bei einem Außenmagazin sei nur eine Aushebung pro Tag möglich. Ein Bürgerarchiv müsse in der Innenstadt sich befinden (Gereonshof?), nicht irgendwo am Stadtrand! Es fiel wieder das Stichwort "Bürgerarchiv", man wolle die pädagogische Bildungsarbeit stärken.

Wohl im Juni werde es ein Expertenhearing NRW geben, bei dem man vielleicht auch über angezeigte Änderungen im Archivgesetz reden werde.

Die vorbereiteten Ausstellungen z.B. zum Hebammenwesen wolle man auf jeden Fall zeigen.

Es soll ein provisorisches Historisches Archiv mit einer Hotline geben, wo man sich über das Archivgut erkundigen könne, und ein digitales Langzeitarchiv. Filme und Digitalisate sollen in einem temporären Lesesaal zur Verfügung stehen [Kommentar: wieso nicht im Internet?]

Es werde für ca. 5 Jahre ein temporäres Restaurierungs- und Digitalisierungszentrum geben.

Wegen der Zusammensetzung von Schnipseln von Archivgut werde es Kontakte zum Fraunhofer-Institut geben [Ergänzender Hinweis: http://archiv.twoday.net/stories/102770/ ]

Es werde auch einen virtuellen Lesesaal geben, aber der koste "irre viel Geld". [Kommentar: sie müsste sich doch nur an einen bereitstehenden Partner halten, siehe dazu unten]

Jährlich wird ein Kolloquium zu Archiv- und Restaurierungsfragen stattfinden.

Bis zum Archivtag 2012 wird hoffentlich der Neubau bereits teilweise fertiggestellt sein.

Die anschließende Podiumsdiskussion hatte eher einen kulturpolitischen Schwerpunkt, auch wenn das Archivgut verschiedentlich zur Sprache kam. Die souveräne Moderation von Jürgen Keimer fiel positiv auf.

FAZ-Korrpondent Andreas Rossmann beklagte die Geringschätzung der Geschichte in Köln in den vergangenen Jahren, der Einsturz sei die maßlose Strafe dafür.

Auch Galeristin Gisela Capitain, Mitverfasserin des offenen Briefs der Künstler an die Stadt [siehe http://archiv.twoday.net/stories/5598012/ ] sah die Katstrophe als symbolhaft und symptomatisch für die verfehlte Kulturpolitik der Stadtverwaltung.

Verleger Helge Malchow (Verlag Kiepenheuer & Witsch) wollte nicht in das allgemeine Köln-Bashing einstimmen, wenngleich auch er von einer langen "Blutspur kultureller Peinlichkeiten" sprach. Sein Verlag sei bewusst in Köln geblieben und nicht nach Berlin gezogen, da es gelingen müsse, die deutschen Großstädte als Kulturmetropolen zu erhalten.

Am intensivsten setzte sich der Schriftsteller Dr. Manfred Osten, Autor von „Das geraubte Gedächtnis“, mit der Rolle des Archivs für die Stadt auseinander. Das Unglück sei eine der ganz großen Gedächtniskatastrophen. Als Paradox konstatierte er in Köln eine zunehmende Geschichtsvergessenheit trotz 2000 Jahren Geschichte. Auch Osten sparte nicht mit Kritik, wenn er sich auf Karl Valentin bezog, der einmal sagte: Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher. Das gelte aber für die Kölner Funktionseliten nicht. Er wetterte gegen einen "Bologna-Prozess" ohne Herkunftskenntnisse und eine rein ökonomisch akzentuierte Fortschrittsdynamik, eine zur Ideologie geronnene Betriebswirtschaftslehre. "Es gilt das gebrochene Wort", weil man sich nicht mehr an Früheres erinnere.

Ein Außenseiter auf dem Podium war der Tragwerksplaner Prof. Dr. Stefan Polónyi. Er betonte, er hätte ein Bauverfahren mit Grundwassersenkung nicht zugelassen. Spätestens letzten Herbst hätte man die Brunnen abstellen müssen.

In einer zweiten Runde beklagte Malchow die tiefe Kluft zwischen den Kulturverwaltern in der Stadt und den kulturell Tätigen. Sein Verlagsarchiv sei Depositum (und nun im Schutt), aber bis vorgestern hätte es keinerlei Kontaktmöglichkeit mit dem Archiv gegeben. Man dürfe die Depositare und Nachlass-/Vorlassgeber nicht so allein lassen. Eine intensivere Informationspolitik sei dringlich. Ein Rücktritt (im Auge hatte er wohl den Oberbürgermeister) sei ein Zeichen der politischen Hygiene.

Polónyi sagte, die U-Bahn müsse fortgeführt werden, aber es müssten neue Strukturen her. Der Regierungspräsident, von dem man bisher nichts gehört habe, müsse sich einschalten [Kommentar: wer erinnert sich da nicht an den unvergessenen RP Antwerpes?]

Optimismus sei, bemerkte Osten mit Karl Kraus, Mangel an Informationen. Man müsse aber den Wert der Archive vermitteln z.B. auch an Schulklassen [Kommentar: Köln hat m.W. einen Archivpädagogen, aber nur auf halber Stelle]. Zentral sei die sinnliche Wahrnehmung, das Musische. "Sinnliches Ansehen führt zum Ansehen der Dinge".

Capitain beklagte erneut, wie wenig die Stadt den Standortfaktor Kultur begreife. In die gleiche Kerbe hieb Rossmann, gefragt, ob ein "weißer Ritter" in Sicht sei, der Köln aus dem Sumpf ziehen könne. Kultur werde im Kölner Stadtrat geringgeschätzt, auch wenn man sich mit einzelnen Events schmücke. Jemand sagte auch: Erstklassige Chefs holen sich erstklassige Mitarbeiter, zweitklassige Chefs holen sich drittklassige Mitarbeiter.

Auf die Frage der Bergungsdauer sagte SC, man komme schneller voran als gedacht. Sie rechne mit 6-9 Monaten. Diese solle man nutzen, unterstrich Polónyi, um eine ganz neue Organisationsstruktur für den U-Bahn-Bau zu etablieren.

Für die allgemeine Diskussion blieb - es war bereits 21 Uhr 20 - nur noch wenig Zeit, und es musste auf die vertiefende, diskursive Veranstaltung „BDA Montagsgespräch - nachgehakt“ am Mittwoch, den 25. März 2009 um 19:00 Uhr im Haus der Architektur Köln, Josef-Haubrich-Hof, 50676 Köln verwiesen werden.

Frau Kier warb für die Freunde des Historischen Archivs, das Archiv brauche jetzt Unterstützung. Das Archiv habe früher 70 Mitarbeiter gehabt, nun 30. Man müsse nun einige Millionen in die Hand nehmen und ihm qualifiziertes Personal verschaffen. Sie plädierte vehement dafür, das Archiv wieder im Gereonskloster unterzubringen. Für das Archiv gebe es aber nur Peanuts. Für das Archiv müsse ebenso viel Geld aufgewendet werden wie für die U-Bahn!

Christiane Haerlin, die knapp dem Inferno entkam und ihr fast fertiges Buch auf ihrem Laptop zurücklassen musste (und glücklicherweise wiederbekam), berichtete von einem bezeichnenden Detail auf der offiziellen Trauerfeier: Die Mitarbeiter des Archivs mussten auf hinteren Plätzen platznehmen, da vorne für Funktionäre der Stadt reserviert war.

Die Frage, ob man denn jemals gedacht habe, das Archiv zu evakuieren, verneinte SC. Sie habe sich eine solche Katastrophe überhaupt nicht vorstellen können.

Ein Diskutant prangerte an, der U-Bahn-Bau habe gegen die Haager Konvention zum Schutz der Kulturgüter verstoßen, da U-Bahnen auch militärisch nutzbar seien. Auf die Frage nach einem angeblichen NATO-Bunker unter dem Archiv stellte SC richtig, dabei habe es sich um einen in der Bauzeit vorgesehenen kleinen Atomschutzbunker gehandelt. Man habe sich wohl vorgestellt, dass sich dort der Archivleiter und sein Stellvertreter mit den 5-10 wichtigsten Urkunden zurückziehen könnten, um dann nach einem Atomschlag die Kölner Bevölkerung über die Geschichte zu belehren. In dem Bunker habe man das Porzer Stadtarchiv, das man habe übernehmen müssen (ca. 1 km Archivgut), gelagert.

Polónyi betonte, die Probleme des U-Bahnbaus seien beherrschbar. Er selbst hätte allerdings den Tunnel auch aus akkustischen Gründen noch tiefer gelegt. Die Philharmonie habe bei der KVB wegen akkustischer Auswirkungen angefragt, aber keine Antwort bekommen.

Jemand fragte nach der Initiative "Wir retten unser Stadtarchiv". SC betonte, der Initiator M. Gahn, den sie noch nicht habe kennenlernen können, verdiene allerhöchsten Dank. Leider könne man die hilfsbereiten Bürger nicht alle gleichzeitig einladen, zumal auch sofort fachliche Restaurierungsentscheidungen getroffen werden müssten. Man solle sich lieber den Freunden des Historischen Archivs anschließen (35 Euro Jahresbeitrag), die jährlich zwei Mitgliederversammlungen veranstalten würden.

KOMMENTAR:

An dieser Stelle hätte ich dann doch noch gern etwas gesagt, aber die Diskussionszeit war um. Wie kann man ernsthaft einen so absolut verschnarchten Club empfehlen, der keinerlei attraktiven Internetauftritt hat und dessen Internetauftritt bis vor kurzem mit keiner Silbe auf die Katstrophe einging:

http://www.freunde-des-historischen-archivs.de/

Was da jetzt inzwischen zu lesen ist, ist wirklich eine Frechheit. Ein paar dürre Sätze und die Aufforderung, sich den Flyer als PDF herunterzuladen. Keine Links zu weiterführenden Informationen im Internet, wie sie z.B.

http://www.historischesarchivkoeln.de

bietet.

Nachdem gestern Abend so viel von der Zukunft des Archivs die Rede war, soll nicht verschwiegen werden, was mir in den Tagen nach dem Unglück unangenehm aufgestoßen ist.

Das Archiv pflegte und pflegt - auch nachdem die erste Trauma-Phase vorüber war - eine völlig unangemessene Informationspolitik (und ließ übrigens auch die Pressestelle der Stadt hängen).

Das Internet - einschließlich Archivalia - wurde vom Archiv nicht genutzt, um die berechtigten Informationsbedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen zu befriedigen. Auch ich kam nur spärlich an Informationen heran.

Dann wurde ein Weblog ins Leben gerufen und nach wenigen Tagen wieder abgeschaltet, weil es angeblich nicht autorisiert war - was soll der Mist?, kann man da nur fragen:

http://archiv.twoday.net/stories/5591291/
http://archiv.twoday.net/stories/5578864/#5598286

Es ist doch absolut kontraproduktiv, einen solchen Draht zur "Außenwelt", der bewiesen hat, dass Web 2.0 in Gestalt der Gattung Weblog wenigstens in homöopathischer Dosis an den Riechorganen der Stadtarchivare vorbeigerauscht ist, wieder zu kappen.

Wieso hat man nicht ein Weblog oder eine Internetseite etabliert, mit der man Stimmung für die Aufbauarbeit hätte machen können - durch seriöse umfangreiche tägliche Meldungen, wie wir sie hier versucht haben? Es hätte doch vielleicht unter den 1600 Freiwilligen von Mike Gahn sicher auch ein paar Internetfreaks gegeben, die so etwas mit Zulieferung und nach den Vorgaben des Archivs hätten professionell realisieren können. Das Archiv hätte trotzdem die Fäden in der Hand behalten.

Auf meine Vorstellungen zu einem "Bürgerarchiv" und der unglücklichen Bildrechteäußerung von SC sei nur per Link verwiesen:

http://archiv.twoday.net/search?q=bürgerarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/5584413/
http://archiv.twoday.net/stories/5587193/
http://archiv.twoday.net/search?q=bildrechte

Es muss auch ganz klar gesagt werden, dass die Tatsache, dass SC mit keiner Silbe

http://www.historischesarchivkoeln.de

erwähnt hat (erinnert sei auch an die extrem irritierende angebliche Beauftragung des Münsteraner Instituts für Städtegeschichte http://archiv.twoday.net/stories/5593600/ ), darauf deutet, dass die Direktorin immer noch nicht begriffen hat, welcher grandiose strategische Partner dieses Projekt für ihre Zukunftsplanungen bedeuten könnte. Dieses Projekt Digitales Historisches Archiv wird unterstützt von den großen Historikerverbänden (Historiker, Kunsthistoriker), dem Berufsverband der Archivarinnen und Archivare VdA usw. Dieses Archiv soll doch FÜR das Historische Archiv realisiert werden und nicht GEGEN es. Voraussetzung ist freilich, dass es Open Access bleibt, dass sich die Stadt Köln von ihrer kleinlichen Abzocke-Mentalität löst, für die ich gerade gestern ein aktuelles Beispiel erfahren habe (ich werde gesondert darüber berichten).

Was vom HAStK während der Restaurierungsarbeiten digitalisiert wird, muss, wenn es öffentlich präsentabel ist (also in der Regel vor 1900 entstanden) in dieses Projekt eingestellt werden und nicht in einen virtuellen Lesesaal, den man womöglich gegen Eintrittsgebühr persönlich in Köln aufsuchen muss.

Das Archiv muss ein digitales Bündnis mit der Öffentlichkeit schließen, sonst wird das Bürgerarchiv nur eine öde volkspädagogische Veranstaltung, bei der das Volk nach dem Muster geriatrischer Geschichtsvereine und Flachware-Präsentationen ("archivische Ausstellung") abgefertigt wird. Hier den Eintritt in den Freundesverein zu empfehlen, ist reiner Hohn.

Köln braucht ein Archiv zum Mitmachen und das heisst heute eben weitgehend auch: Web 2.0. Auch virtuelle Netze führen zu persönlicher nicht-virtueller Interaktion.

Wieso nicht die Freiwilligen von Mike Gahn zu einer Ideenwerkstatt Bürgerarchiv aufrufen? Was erwartet ihr von einem Bürgerarchiv? Was wären eure Wünsche an ein Bürgerarchiv? In welcher Weise könntet ihr euch ehrenamtlich einbringen?

Denn neben der katastrophalen Informationspolitik ist das mein zweiter gravierender Vorwurf an das Archiv: Man hat die Bürgerinnen und Bürger von "Wir retten unser Stadtarchiv" nicht in angemessener Weise einbezogen.

Man sehe dazu die News auf
http://www.koelner-stadtarchiv.de/
und die Stellungnahme von Gahn hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5581498/#5590837

Ich habe hinreichend viele Telefonate und Gespräche zum Thema EVZ geführt, um vertreten zu können, dass es ohne weiteres möglich wäre, vertrauenswürdige externe Helfer ohne Fachkenntnisse einzusetzen. Dass die anfänglichen "Trümmerfrauenvorstellungen" illusorisch sind, dürfte inzwischen fast allen 1600 potentiellen Helfern klar sein. man kann mir nicht erzählen, dass es keine hinreichenden Möglichkeiten gegeben hätte, die Freiwilligen durch entsprechenden Events "bei Laune zu halten", z.B. indem man ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben hätte in irgendeiner Weise mitzuarbeiten - ob beim Sortieren oder anderweitig. Die Stadt Köln hätte einen Community-Beauftragten/Archivpädagogen für diese Initiative einstellen können, dessen Aufgabe Kommunikation gewesen wäre. Indem man etwa eine Informationsveranstaltung für die Helferinnen und Helfer angeboten hätte. Man hätte - siehe oben "Ideenwerkstatt" - diese engagierten Bürgerinnen und Bürger auch in anderer Weise einsetzen können als im EVZ oder in der Severinstraße.

Es gäbe viele Ideen für ein Mitmach-Archiv, bei dem Bürgerinnen und Bürger ihre Solidarität für das Archiv zum Ausdruck bringen könnten. Aber das ist wohl (noch) nicht gewollt. Was man stattdessen kommuniziert ist ein Archiv von oben herab, das als einzige Partizipationsmöglichkeit die verkalkte Struktur eines honoratiorenverseuchten Fördervereins anbietet. Damit erweist man sich der Krise, die ja immer auch eine Chance ist, nicht wirklich gewachsen.

" .... Prof. Dr. Birgit Jank von der Universität Potsdam beschäftigt sich seit der politischen Wende mit Fragen der Aufarbeitung von DDR-Musik und DDR-Musikpädagogik. Sie gründete ein Archiv zur DDR-Musikpädagogik und interviewte namhafte Künstler der DDR. ...."
Quelle:
http://www.uni-potsdam.de/pressmitt/2009/pm058_09.htm
Projektseite:
http://www.ostpoesie.de/

Nein, kein Katzen-Content, sondern: " ..... Der Laden bietet Platz für eine Galerie, in der die Arbeiten präsentiert und verkauft werden, für ein Atelier mit zehn Arbeitsplätzen und für ein Archiv, in dem die seit 1991 aufgebaute Sammlung des Brunnenhauses untergebracht ist. Diese Sammlung beinhaltet u.a. einen großen Teil des Nachlasses der schizophrenen Malerin Hildegard Wohlgemuth, der im Brunnenhaus mehrmals ausgestellt war. Ein Leitmotiv in den Wohlgemuth-Bildern ist die Katze, speziell die rote Katze. Im Brunnenhaus wurde sie zu einem Symbol für Kreativität und Ermutigung zur Erprobung neuer Wege. Als solches gab sie dem Laden ihren Namen und ihr Bild als Logo. Die Resonanz des Publikums und der Besucherandrang am Eröffnungstag waren vielversprechend. ...."
Quelle:
http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=1782&showNews=396169

http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/03/23/heidlerberger-leimrute-5814676/

Steinhauer kommentiert den Appell von Reuß & Co. http://archiv.twoday.net/stories/5598988/

Auszug:

Warum wird nicht Klartext geredet? Etwa: "Wir sind gegen Open Access!"

Stattdessen wohlklingende Sätze, die ohne die (zeit)intensive Lektüre der weiteren Texte der Homepage ihre wahre Stoßrichtung nicht offenbaren.

Dieser merkwürdige Aufruf erinnert an Methoden, die man sonst im Umfeld von Haustürgeschäften und Kaffeefahrten vermuten würde. Offenbar wirkt es!

Ad exemplum:

Zu den Unterzeichnern gehören Tom van Endert und Johannes Monse, beide Geschäftsführer des Verlagshaus Monsenstein & Vannerdat OHG in Münster.

Der MV-Verlag befürwortet Open Access. In einem Handout des Verlages ist zu lesen:

"Open Access und Buchpublikation werden oft als unvereinbar angesehen. Viele Verleger fürchten, dass durch den freien Zugang zu den Werken via Open Access der Absatz einer teuer produzierten Print-Auflage gefährdet sein könne und ein wirtschaftliches Publizieren Seite an Seite mit einem kostenfreien Download unmöglich sei. Viele Verleger sehen bei einem freien Zugang zu den Schriften im Download zudem auch rechtliche Probleme. Wir sehen dies alles natürlich ganz anders. Wir halten den freien Zugang zu wissenschaftlichen Werken via Open Access sogar für vorteilhaft – gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht –, sofern bestimmte Regeln für die gedruckte Buchpublikation beachtet werden."


Ergänzen möchte ich:

Möglicherweise sind etliche Unterzeichner gar nicht gegen Open Access, sondern gegen die Arroganz und Selbstherrlichkeit von Google, an dessen Book Search es ja genug zu kritisieren gibt. Dass deutschen Urhebern zugemutet wird, in einem auf US-Verhältnisse zugeschnittenen Rechtsstreit eine fingierte Willenserklärung abzugeben, ohne dass man sie oder ihre Organisationen an den Verhandlungen beteiligt hat, erzeugt ein Gefühl der Ohnmacht. Google wird zunehmend als "Krake" gesehen, die es zu bekämpfen gilt.

Durch Leimrutengebrauch sterben in südlichen Ländern unzählige Singvögel qualvoll. Bildquelle http://www.vogelschutz-komitee.de/

http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/forum/2009-03.html

Aus dem "Ausblick":

Katastrophen lassen sich nicht grundsätzlich ausschließen! Es hat sie immer gegeben und wird sie immer geben. Doch wir können und müssen unsere Bemühungen weiter verstärken, in möglichst allen Belangen vorzusorgen.

1. Vorsorge ist zu treffen, dass Archiv- und Magazingebäude den Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut (DIN/ISO 11799: 2003) so weit wie möglich genügen! Die Norm muss bei Neu- und Umbauten die Richtschnur und Grundlage der Bauplanung und Kalkulation sein. Damit wäre sicherzustellen, dass das Archiv nicht „auf Sand gebaut“ ist, sondern dass Lage, Beschaffenheit, Gliederung und Stabilität der Archiv- und Magazinbauten dauerhaft und stabil sind.
Nur zu oft wurden und werden hier aus Sparsamkeitsgründen Abstriche gemacht!

2. Vorzusorgen ist ferner, dass Archivgut angemessen aufbewahrt und gelagert wird. Auch das ist Bestandteil der DIN/ISO 11799, doch scheitert oft selbst die elementare vorbeugende Maßnahme, Archivgut angemessen zu verpacken, an den zu geringen Budgets der Archive für Bestandserhaltung. Und gerade in Köln hat sich gezeigt, dass in Archivkarton verpacktes Archivgut weitaus bessere Überlebenschancen hat!

3. Vorsorge ist auch und vor allem im Sinne einer umfassenden Notfallvorsorge erforderlich. Dies machen gerade die Kölner Ereignisse ganz besonders sinnfällig! Schadensereignisse bis hin zu Katastrophen wie in Köln und Weimar werden auch künftig nicht immer abwendbar sein. Aber es muss alles getan werden, um die Folgen eintretender Schadensereignisse zu minimieren! Hierfür ist zwingend erforderlich, dass jede Kulturgut verwahrende Institution aktive Notfallvorsorge betreibt, indem sie:

• eine klare Organisationsstruktur für Schadensereignisse und Krisen aufbaut, d.h. vor allem eine/n im Notfall mit allen nötigen Befugnissen ausgestattete/n Notfallbeauftragte/n bestimmt und entsprechend fortbildet,

• gebäudebezogene Notfall- und Alarmierungspläne entwickelt und stets aktuell hält,

• alle erforderlichen Materialien für den Notfall an einem zugänglichen und zentralen Ort der Institution vorhält (Notfallboxen, Schutzkleidung),

• und vor allem sich mit allen anderen Kulturgut verwahrenden Institutionen vernetzt, indem diese sich in einem Notfallverbund zusammenschließen. Denn bei größeren Schadensereignissen, das haben bereits das Elbhochwasser und der Brand in Weimar erwiesen, müssen alle Maßnahmen nicht nur eilig, sondern vor allem möglichst koordiniert ablaufen, d.h. alle Institutionen eines Notfallverbundes brauchen einen gemeinsamen Alarmierungsplan und eindeutige Regelungen, wer im Notfall für welche Maßnahmen zuständig ist.

• Last but not least: Regelmäßig müssen in der eigenen Institution und im Notfallverbund Szenarien von Notfällen geübt werden!

4. Massiv verstärkt werden müssen schließlich die Bemühungen der Sicherungsverfilmung des Bundes, deren wahre Bedeutung gerade in Anbetracht der Ereignisse in Köln zum Vorschein kommt! Bisweilen als Relikt des Kalten Krieges und als "alter Zopf" belächelt, ist sie nun von unschätzbarem Wert!

Denn seit 1961 wurden bedeutende Bestände des Kölner Stadtarchivs sicherungsverfilmt. Aus dem Oberrieder Stollen bei Freiburg wird so zumindest ein Teil des möglicherweise verlorenen Archivs wieder zugänglich gemacht werden können, auch wenn dies den Verlust der Originale niemals ersetzen kann. Über die Bemühungen des Bundes hinaus muss darüber nachgedacht werden, ob sich die Länder und Kommunen stärker mit eigenen Mitteln in der Herstellung von Sicherungsmedien engagieren!


Update: Hatten wir schon am 16.3.

http://archiv.twoday.net/stories/5585058/

Aber bei der Fülle der Meldungen kann man schon ein wenig den Überblick verlieren. Ich lasse den erneuten Hinweis ungelöscht: Repetitio est mater studiorum!

Bemerkenswert unideologisch nähert sich Ilja Braun in der WELT der Kontroverse um das Google Books Settlement.

http://www.welt.de/welt_print/article3416335/Angriff-der-E-Book-Piraten.html

Auszug:

Entgegen weit verbreiteter Ansicht ist jedoch das Urheberrecht durchaus nicht das einzige Instrument zur Existenzsicherung von Kreativschaffenden. Es ist nicht einmal das hauptsächliche. Kaum ein Autor lebt heute von den Verkäufen seiner Bücher - geschweige denn von den Erträgen aus digitalen Nutzungen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, leben Autoren hauptsächlich von Stipendien und Lesungen.

Läge es da nicht nahe, einmal anders an die Sache heranzugehen? Warum eigentlich zahlt Google nicht in die Künstlersozialkasse ein? Vorgeschlagen hat das die Hamburger Kulturwissenschaftlerin Meike Richter. Ohne die Künstlersozialkasse, in der Autoren sich günstig kranken- und rentenversichern können, hätten viele von ihnen ihre prekäre künstlerische Existenz längst aufgeben müssen. Die deutschen Verlage sind sogar verpflichtet, in die KSK einzuzahlen, weil sie allesamt Honorarverträge mit freien Autoren schließen. Warum Google nicht? Weil Google keine Autoren beschäftigt. Dabei verdient die Firma als Suchmaschine an Inhalten, die von freien Autoren geschaffen werden, schon heute weit mehr Geld als Buchverlage mit der Publikation solcher Werke. Es wäre also nur recht und billig, Google zur Kasse zu bitten.

Eine andere Möglichkeit, die mit der digitalen Verwertung literarischer Werke erzielten Erlöse zugunsten der Urheber umzuverteilen, wäre die viel diskutierte Kultur-Flatrate: eine kollektive Urhebervergütung für Inhalte im Netz. Ein solches Modell würde jedoch voraussetzen, dass die Buchverlage ihren Monopolanspruch aufgeben - denn nichts anderes bedeutet das Beharren auf einem starken Urheberrecht, das es erlaubt, den Zugang zu Werken so weit wie möglich einzuschränken. Dass Letzteres nicht im Interesse von Autoren sein kann, liegt eigentlich auf der Hand.

Doch im Bundesjustizministerium scheint der Wille zu eingreifenden Veränderungen nicht sehr ausgeprägt zu sein. In einem Fragebogen, mit dem Brigitte Zypries derzeit bei allerlei Verbänden ausloten will, welche Urheberrechtsreformen in Zukunft sinnvoll sein könnten, stellt die Ministerin die Frage, ob es nicht besser wäre, wenn Privatkopien zukünftig nur noch von einem "Original" hergestellt werden dürften. Insofern Kopien von "offensichtlich rechtswidrigen" Vorlagen ohnehin schon verboten sind, fragt man sich, was eigentlich damit gemeint sein soll: die Datei, die ein Autor dem Verlag liefert?

Wohl kaum. Eher klingt es nach einer protektionistischen Maßnahme, die die Verlage vor der digitalen Zukunft schützen soll. Und warum nicht: Wenn es sogar für Banken Rettungsschirme gibt, warum nicht auch für Buchverlage? Dass der neue Wirtschaftsminister fast so heißt wie der Erfinder des Buchdrucks, ist sicher ein gutes Omen.

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/id=117&ausgabe=4772

Dass diese nicht online zur Verfügung stehen, ist nur ätzend.

Ein Bericht des Kölner Campus-Radio unter:
http://www.koelncampus.com/kc/page/858/118id/7821/neuigkeiten_detailansicht.html

Ein weiterer Bericht des RBB unter:
http://www.rbb-online.de/nachrichten/vermischtes/2009_03/potsdamer_helfen_in.html

http://library.princeton.edu/projects/islamic/index.html

200 zoomable manuscripts.


http://septentrio.blogspot.com/2009/03/ha.html

http://septentrio.blogspot.com/2008/06/zur-abwechslung.html

Den Begleittext ignorieren wir gern. Trüffelschweine werden ja nicht wegen ihrer Intellektualität geschätzt.

Der Atlas ist auf Flickr ("All Rights reserved"):

http://www.flickr.com/search/?q=bodenehr


Prof. Dr. jur. Dieter Nennen gibt vor, in der Frage der unglücklichen Äußerung der Kölner Archivleiterin, die soviel Aufsehen erregte

http://archiv.twoday.net/stories/5583394/

Ahnung zu haben, hat aber leider kaum einen blassen Schimmer.

Zutreffend schließt Nennen zunächst einen urheberrechtlichen Anspruch aus.

Er kommt dann aber zu den falschen Fazit:

Wer Kopien von Archivalien anfertigt oder erhält, darf diese für seine wissenschaftlichen Zwecke nutzen und ggf. im Rahmen einer Dissertation und eines Buchprojekts veröffentlichen (= nahe liegend). So sprach auch das OLG Köln dem Verfasser einer Doktorarbeit das Recht zu, Fotos von indonesischen Schattentheaterfiguren zu veröffentlichen. Die Bilder hatte der Doktorand in den Privaträumen des Figurensammlers mit dessen Einverständnis gefertigt.

Über die (konkreten) wissenschaftlichen Zwecke hinaus gehende Rechte sind nicht eingeräumt. Hierzu gehören auch Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung von Bildern des fremden Eigentums im Internet. Die Leiterin des Stadtarchivs Bettina-Schmidt-Czaia könnte die Veröffentlichungen des „Digitalen Historischen Archivs Köln“ mithin untersagen.


Wir haben hier die Rechtsfragen des öfteren differenziert erörtert. Zur Frage der Reproduktion habe ich nach der Kölner Äußerung die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

http://archiv.twoday.net/stories/5586317/

Nennen verweist auf das Potsdamer Skandalurteil, das aber nicht rechtskräftig ist:

http://archiv.twoday.net/stories/5337065/

Die wichtigste juristische Stellungnahme zur Frage des Fotografieren von fremdem Eigentum aus der letzten Zeit ist die von mir ausführlich besprochene Dissertation von Lehment 2008, die der gescheite Rechtsanwalt und FH-Professor gar nicht zu kennen scheint und die zu anderen Ergebnissen kommt als er:

http://archiv.twoday.net/stories/5333018/

Das entscheidende Gegenargument beim Kölner Stadtarchiv ist jedoch das von Nennen mit keiner Silbe erwähnte Archivgesetz NRW, das die Nutzung der öffentlichen Sachen im Kölner Stadtarchiv, die zugleich Eigentum der Stadt Köln darstellen, abschließend regelt. Für das Geltendmachen einer privatrechtlichen Restherrschaft ist kein Raum, da das Eigentum völlig von der öffentlichrechtlichen Zweckbestimmung der Archivalien überlagert wird. Das Archivgesetz betrifft nicht nur Fälle wissenschaftlicher Nutzung, sondern jede Art von Nutzung.

Ich habe zum Ganzen 1994 ausgeführt (seit 1997 online unter
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm )

Entgegen der von Pütz (S. 25) wiedergegebenen Rechtsauffassung der Kultusministerkonferenz haben öffentliche Institutionen nicht wie private Eigentümer das Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren. Vielmehr unterliegen die von ihnen verwahrten Kulturgüter als öffentliche Sachen einem öffentlichrechtlichen Regime, das die zivilrechtlichen Eigentümerbefugnisse überlagert. Sieht man die Allgemeinzugänglichkeit als Zweckbestimmung (oder "Widmung") von Kulturgut an, so kommen Zugangsbeschränkungen - etwa ein Fotografierverbot - nur in Betracht, wenn Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeits- oder Urheberrechte) gewahrt werden müssen oder wenn konservatorische Rücksichten sie erforderlich machen. Als indirekte Gewährleistung des Zugangsrechts der Öffentlichkeit zählt die Erstellung von Vervielfältigungen zur bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme von Kulturgut. Damit ist aber für eine Berufung auf die Eigentümerposition kein Raum. Selbst wenn man die begehrte Nutzung jenseits des Bestimmungszwecks ansiedeln wollte, müßte die Institution auf die Grundrechte und andere öffentliche Aufgaben Rücksicht nehmen (BVerwGE 91, 135 = NJW 1993, S. 609 mit Anm. Schlink).

Unzutreffend ist es auch, wenn Pütz (S. 25) sich auf die BGH-Entscheidung "Schloß Tegel" von 1974 beruft, obwohl sie durch die BGH-Entscheidung "Friesenhaus" von 1989 (LM § 903 BGB Nr. 10) dogmatisch überholt erscheint. Richtig ist vielmehr: In seiner Entscheidung "Friesenhaus" hat der BGH grundsätzlich zum Verhältnis von Immaterialgüterrecht und Sachenrecht Stellung genommen. Ein Ausschließlichkeitsrecht an der Abbildung einer Sache läßt sich aus dem Eigentumsrecht an der Sache nicht ableiten. Liest man das jüngere Urteil genau, so stellt man fest, daß der BGH in "Friesenhaus" der grundsätzlichen (und durchweg überzeugenden) Kritik Küblers (FS. F. Baur, 1981) an "Schloß Tegel" ausgiebig Rechnung getragen hat. Die Schlüssigkeit der dogmatischen Abgrenzung von Sachherrschaft und Urheberrecht hängt dabei aber überhaupt nicht davon ab, ob die Fotografie von einer allgemein zugänglichen Stelle angefertigt wird. Wenn das äußere Erscheinungsbild einer Sache nicht vom Zuweisungsgehalt des Eigentums erfaßt wird [Anm. 1], so gilt dies auch, wenn der Fotograf einen Meter vortritt und nun auf privatem Grund steht.

Mit "Friesenhaus" kehrte der BGH gewissermaßen zu der von ihm 1965 in "Apfel-Madonna" vertretenen Linie zurück. An "Schloß Tegel" hatte Löhr (WRP 1975, S. 524) zurecht beanstandet, daß die Zuweisung eines quasiurheberrechtlichen Verbietungsanspruchs an den Eigentümer diesem "eine auf gemeinfreie Werke ausgreifende Rechtsmacht" verleiht, "mit der die rechtspolitischen Gründe für die begrenzte Dauer des Urheberrechts kurzerhand beiseitegeschoben werden".

Gleiches muß auch für fiskalisch motivierte öffentlichrechtliche Zugangsbeschränkungen gelten. Es gibt außerhalb des Urheberrechts kein "Veröffentlichungsrecht" oder "Copyright", das öffentliche Institutionen ihren Benutzern verleihen könnten. Für den Genehmigungsvorbehalt bei der Edition von Bibliothekshandschriften hat dies ein Gutachten des Bibliotheksjuristen J. Chr. Gödan ausführlich begründet [Anm. 2]. (Gödans Argumentation läßt sich übrigens ohne weiteres auch auf Abbildungen bzw. Fotografien übertragen.) Durch die Kompetenzzuweisung in Art. 73 Nr. 9 GG ist es sogar dem Landesgesetzgeber verwehrt, einen quasiurheberrechtlichen Sonderschutz für Kulturgut in öffentlichen Sammlungen zu schaffen.


Das halte ich nach wie vor für richtig und den kaum von Sachkenntnis getrübten Schnellschuss von Prof. Dr. jur. Nennen für unbeachtlich.

Im September 2007 fand die Veranstaltung ZeitzeugInneninterviews im Archiv. Strategien zur Bewahrung erinnerter Geschichte statt, ein Tagesseminar des Archiv der Deutschen Frauenbewegung in Kassel, des Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk“ in Jena und dem Archiv Grünes Gedächtnis der Heinrich-Böll-Stiftung.

Mit:
Dr. Linde Apel, Leiterin der Werkstatt der Erinnerung bei der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg
Dr. Almut Leh, Leiterin des Archivs „Deutsches Gedächtnis“
Dr. Regina Löneke, Archiv der deutschen Frauenbewegung
Reiner Merker, Thüringer Archiv für Zeitgeschichte;
Reinhart Schwarz, Leiter des Archivs des Hamburger Instituts für Sozialforschung

Zu den Vorträgen und Protokollen (PDF, 45 Seiten)

Informationen s. http://archiv.twoday.net/stories/5595014/

Geht jemand hin ? Und twittert womöglich noch?

FAZ

Vierprinzen

Kersten Knipp befragt im Deutschlandfunk Prof. Hartmut Weber (Bundesarchiv), Prof. Wilfried Reininghaus (Landesarchiv NRW), Michael Knoche (HAAB) und Prof. Robert Kretzschmar (VdA).
" ....Fazit: Mit den Dokumenten verhält es sich wie mit allem Anderen auch: Absolute Sicherheit gibt es nicht, technische Sicherungssysteme sind wie die sozialen immer ein wenig durchlässig. Das heißt nicht, dass nicht mehr getan werden könnte.
Wenn aus dem Kölner Abgrund ein gesteigertes Bewusstsein für den Wert historischer Dokumente erwachsen würde - dann hätte dieses Unglück zumindest ein Gutes gehabt."

Quelle:
Text: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/938383/
mp3: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/03/22/dlf_20090322_1840_66d88441.mp3

Alles nun, was geeignet ist, Licht über die Entstehung, das Wachsthum, die Kraft, den Reichthum, die Cultur und die Kunst einer solchen Stadt zu verbreiten, muss als eine willkommene Bereicherung der historischen Wissenschaft mit Freuden begrüsst werden.

Nichts aber kann bezüglich solcher Beleuchtung grössere Bedeutung beanspruchen, als die Urkunden und Aktenstücke des städtischen Archivs.

Diese Archivalien sind im Stande, uns die vergangenen Jahrhunderte zur lebendigen Gegenwart zu gestalten und die untrüglichsten Zeugen der früheren Sitten und Zustände uns vor Augen zu führen. Je höher wir in das Alterthum unserer Stadt hinaufsteigen, desto spärlicher fliessen solche schriftliche Quellen und Zeugnisse. Wie gering auch die Zahl der Schriftstücke sein mag, durch welche in der römischen und fränkischen Periode öffentliche oder Privathandlungen documentirt wurden, so könnte auf dem Gebiete der Geschichte nach mancher Richtung noch helles Licht verbreitet werden, wenn solche Aktenstücke der Zerstörung, Verwüstung und dem Moder entgangen wären.


Leonhard Ennen 1877
http://de.wikisource.org/wiki/Geschichte_des_Kölner_Stadtarchivs_(Leonhard_Ennen)

 

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