Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Ein Beitrag von Michael Stang : "Seit im vergangenen Jahr "Ardi" als das älteste Frühmenschenskelett der Welt präsentiert wurde, bezeichnen viele Wissenschaftler die äthiopische Afar-Senke nicht mehr nur als Wiege der Menschheit, sondern gleich als ihre Kinderstube. Denn mehr als die Hälfte aller bislang bekannten Frühmenschenarten wurde dort gefunden.

Im Nebengebäude des Nationalmuseums von Äthiopien in Addis Abeba werden Fossilien umgeräumt.

Versteinerungen von Elefanten, Fleischfressern, Nilpferden, Nashörnern und Antilopen liegen hier, einige seit Jahrzehnten. Viele der Fossilien sind so groß, dass mehrere kräftige Männer anpacken müssen, um die Millionen Jahre alten Knochen vom alten Archiv in die Lagerhallen des neuen Forschungsgebäudes zu tragen, welches inmitten der Hauptstadt direkt hinter dem Museum steht.

Tim White läuft der Schweiß von der Stirn. Der Co-Direktor des Middle Awash Projects und Professor der Berkeley Universität kommt seit 20 Jahren regelmäßig nach Äthiopien.

Zwar interessiert sich der Paläoanthropologe normalerweise nicht für Elefantenfossilien, jedoch müssen bei der großen Umräumaktion alle mit anpacken.

Obwohl Äthiopien eines der ärmsten Länder der Welt ist, konnte die Regierung rund 2,7 Millionen Euro für den Bau eines neuen Forschungsgebäudes aufbringen. Vor allem die international berühmten Funde wie die Frühmenschenskelette von Lucy oder Ardi waren schwerwiegende Argumente, die Paläoanthropologie weiter zu fördern. Nach fünf Jahren Bauzeit ist das mehrstöckige Gebäude endlich fertig. Nun soll in dem weißen Neubau gelehrt und geforscht werden, sagt Yonas Beyene und führt mit stolzerfüllter Brust durch die neuen Räume.

"Hier befindet sich das Hauptarchiv der Paläontologie. Die Sammlungen kommen aus ganz Äthiopien. Hier werden gerade die Fossilien aus dem alten Gebäude geliefert."

In mehreren Lagerräumen im Keller werden von einer Schar von Mitarbeitern Archivschränke zusammengezimmert, aufgestellt und gleich eingeräumt.

Zwar ist Yonas Beyene in erster Linie der Vertreter vom Ministerium für Jugend, Sport und Kultur, jedoch versteht er sich weiterhin als Forscher. So oft es ihm möglich ist, fährt er mit auf die Ausgrabungen.

"Wir wollen eine Art Exzellenzzentrum für unser Natur- und Kulturerbe werden. Dabei planen wir, dass regelmäßig aus ganz Afrika Präparatoren, Archivare, Kuratoren und Mitarbeiter der Kulturministerien hierher kommen und wir sie fortbilden, so dass sie das Wissen mit nach Hause nehmen und die Kulturgüter überall gewahrt und zeitgemäß untersucht und archiviert werden. Unser großer Traum ist es zudem, dass dieses Laborgebäude auch eine Fortbildungsstätte für Wissenschaftler wird."

Neben der Ausbildung hat auch die Archivierung der Kulturgüter oberste Priorität. 25 Mitarbeiter werden ab sofort sämtliche Sammlungen aus Kunst, Archäologie, Paläontologie und Paläoanthropologie neu katalogisieren. Yonas Beyene eilt zum nächsten Raum im Untergeschoss.

"Als nächstes haben wir hier den Raum für die Röntgenaufnahmen und Computertomografien. Noch haben wir die Geräte nicht, hoffen aber, dass wir zukünftig auch solche Arbeiten hier durchführen können."

Im zweiten Stock sollen die Paläoanthropologen bald in richtigen Labors arbeiten können und nicht mehr in dem voll gestopften Provisorium in den Hinterräumen des Museums forschen müssen.

"Und hier befindet sich der Raum für die Präparatoren, die an den Hominidenfossilien arbeiten. Daneben liegt das Labor für die Forscher. Alle werden ausschließlich für Hominiden genutzt. Bald kommen hier auch die neuen Tresore rein, die noch unten stehen. Das wird also das neue Zuhause für unsere Hominiden. Die Fenster werden demnächst noch vergittert."

Auch der äthiopische Anthropologe Berhane Asfaw kann es kaum erwarten, in das neue Gebäude zu ziehen. Es soll ein Magnet für internationale Projekte sein, schwärmt der Co-Direktor des Middle Awash Projects einerseits, andererseits müsse man aber auch Realist bleiben.

"Wir werden genügend Platz für Forscher aus aller Welt haben, die hier mit uns zusammenarbeiten. Natürlich wissen wir aber auch, dass es finanziell weiterhin nicht einfach wird. Die Regierung hat bezahlt, was sie konnte. Ein Extra-Budget wird es nicht geben. Aber das hält uns nicht davon ab, weiter wie bisher zu forschen.""

Link

In the beginning of March 2010, a few hundreds files have been deleted
on the French Wikisource following a request from Gallimard, a leading
French publisher. [1] The Wikimedia Foundation received a request from
Editions Gallimard to takedown content from the French Wikisource.
This request is based on Editions Gallimard's claim that "Wikisource
content in the French language targets the French public, and
therefore, under French conflict of laws principles, the copyright law
of France applies to this content." They were deleted, according to
Mike Godwin, following the Online Copyright Infringement Liability
Limitation Act [2]. These texts are from a dozen authors, and some are
even in the public domain in France.

In addition, I receive a personal letter, as "the main editor" of
these texts, according to Gallimard. We didn't receive any information
from the Wikimedia Foundation, and I know the details only because I
have been personally involved.

I understand that there is a 15 business days delay after which the
material "must be put back up" (cf. Wikipedia) if Gallimard does not
file a lawsuit. Now three months later, we didn't receive any
information from the Foundation about this, and the texts are still
deleted. Many contributors are obviously not very happy, and feel that
the Foundation submitted to the pressure of a commercial publisher.
Comparing with the National Portrait Gallery affair on Commons, it
looks like a double standard was applied.

Just a few days before these texts were deleted, I asked Cary what was
the official opinion of Wikimedia Foundation about texts which are in
the public domain in USA, but not in France. I was told that "the
community is entitled to decide by itself".

Comments?

Regards,

Yann

[1] http://fr.wikisource.org/wiki/Wikisource:Demande_des_%C3%A9ditions_Gallimard_du_15_f%C3%A9vrier_2010
[2] http://en.wikipedia.org/wiki/Online_Copyright_Infringement_Liability_Limitation_Act

Workshop für Doktorandinnen und Doktoranden:
Termin: 26. November 2010
Ort: LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte, Münster

"Nach den Akten des Jugendamtes: Horst ist durch Kaiserschnitt
geholt, sehr schwere Geburt, als Kind schwächlich, sehr spät
gehen und sprechen gelernt. Durch Unglücksfall Verlust eines
Fingers. Jetzt gut entwickelt, Ernährungszustand gut. Er hat
einen Hang zur Gefühlslosigkeit und Grausamkeit (Tiere
gequält). Umgang mit Schwarzhändler. Leidenschaft für
Zigarettenrauchen, nasch- u. verschwendungssüchtig. Der Junge
ist allen Lehrern bekannt, sie erklären, daß sie ihm schon eine
Verbrecherlaufbahn vorausgesagt haben. Vom Amtsgericht München
am 8.5.46 vorläufige Fürsorgeerziehung angeordnet."

Ein aktuelles Projekt des LWL-Instituts für westfälische
Regionalgeschichte befasst sich mit der Geschichte der
Heimerziehung und dem Schicksal von Heimkindern in Westfalen
zwischen 1945 und 1980: Tausende Jugendliche wurden in der
Nachkriegszeit aufgrund von 'Verwahrlosung' in die
Fürsorgeerziehung eingewiesen und wurden damit zum 'Fall', den
die zuständige Behörde nach 'Recht und Gesetz' behandelte und
der sich in Form von Akten niederschlug.

Die zahlreich in diesen Einzelfallakten enthaltenen,
vermeintlich objektiven Angaben zur Biografie, zum sozialen
Umfeld und zum Charakter des 'Zöglings' speisten sich aus
höchst subjektiven Informationen von Fürsorgern,
Familienangehörigen, Lehrern oder Geistlichen und hielten meist
nur Negatives auf dem Papier fest. Die aktenmäßige Abstraktion
sagt daher unter Umständen mehr über ihre Verfasser aus, als
über ihre eigentlichen Objekte.

Generell gilt: Schriftgut aus Verwaltungsbehörden spiegelt in
einer besonderen Abstraktion bestimmte Momente aus dem Leben
eines Menschen wider. Tritt ein Mensch in Berührung mit
Verwaltung, wird er fast immer 'aktenkundig' - und unter
günstigen Voraussetzungen der Quellenüberlieferung zu einem
möglichen Untersuchungsgegenstand von Historikern.

Bisher standen kulturgeschichtliche Untersuchungen der
Schnittstelle von Verwaltung und Mensch nicht im Zentrum der
Verwaltungsgeschichte. Die Neue Kulturgeschichte widmet sich
vornehmlich den historischen Akteuren, deren Erfahrungen sowie
deren Wahrnehmungs- und Handlungsmustern, beachtet dabei aber
auch institutionelle und strukturelle Bedingungen; sie
untersucht Diskurse und versucht Quellen - insbesondere
Ego-Dokumente - neu zu erschließen. Thomas Mergel plädierte
bereits 2002 in seinen programmatischen "Überlegungen zu einer
Kulturgeschichte des Politischen" dafür, sich mit dem Rüstzeug
der Neuen Kulturgeschichte auch der Verwaltungstechnik
zuzuwenden.

Nach Thomas Ellwein zeichnet sich gute Verwaltung dadurch aus,
dass sie routiniert und effektiv arbeitet, auch den Einzelfall
berücksichtigt, dabei menschlich handelt und den gesunden
Menschenverstand anwendet. Dennoch kann mechanisch
durchgeführte Verwaltung den von ihr abhängigen Menschen leicht
bevormunden, wobei viel vom Ausreizen stets vorhandener
Ermessensspielräume durch die in Verwaltungen handelnden
Personen abhängt.

Wie und unter welchen Umständen wurde jedoch der freie, aber
ebenso der unmündige oder entmündigte Mensch zu einer Sache, zu
einem Objekt von Verwaltung degradiert? Ab wann kann man
überhaupt von einem "verwalteten Menschen" (Adler) sprechen?
Gibt es diesbezüglich Konstanten von Verwaltungshandeln, die
sich durch das 20. Jahrhundert verfolgen lassen? Welche
historischen Kontexte sind dabei zu berücksichtigen?

Diesen Leitfragen und damit den Auswirkungen von
Verwaltungshandeln auf das menschliche Individuum in
unterschiedlichen Epochen des 20. Jahrhunderts will der
geplante Workshop nachgehen. Neben dem genannten Beispiel der
Heimerziehung aus dem Bereich Jugendhilfeverwaltung seien hier
weitere denkbare Themenfelder angeführt:

- Gesundheitsverwaltung
(psychiatrische Anstalten, Erbgesundheitsgerichte)
- Ausländerbehörden (Asyl-Frage, Integrationsbeauftragte)
- Sozialverwaltung (Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe)
- Finanzverwaltung ('Arisierungen', Wiedergutmachung/
Entschädigungen)
- allgemeine Verwaltungsaspekte
('Behördensprache', 'Kundenorientierung')

Verwaltung soll als eine 'fremde Welt' gedacht werden, um diese
sodann mit einem frischen kulturgeschichtlichen Blick zu
entschlüsseln. Nicht eine 'blutleere Verwaltung' soll
betrachtet werden, sondern Menschen und deren Berührung mit
Verwaltungshandeln sollen im Fokus stehen. Erklärungsansätze
für die Handlungsmuster der historischen Akteure sollen
vorgestellt werden.


INFO

Der Workshop dient der stärkeren Profilierung der eigenen
Fragestellung sowie dem Austausch über forschungspraktische
Fragen und methodisch-theoretische Probleme. Die
Veröffentlichung der 20-minütigen Vorträge in der
Schriftenreihe des LWL-Instituts für westfälische
Regionalgeschichte ist geplant.

Ein Abstract im Umfang von 1-2 Seiten mit kurzen Angaben zum
bisherigen wissenschaftlichen Werdegang reichen Interessierte
bitte bis zum 15. Juli 2010 unter martin.droege@lwl.org oder
matthias.froelich@lwl.org als pdf-, doc- oder rtf-Datei ein.
Reise- und Unterbringungskosten werden vom Veranstalter
übernommen
.


via Mailingliste "Westfälische Geschichte"

http://www.zvab.com/displayBookDetails.do?itemId=101471574&b=1

Für 200 Euro gibts bei Wilfried Melchior:

Handschriftliche Untersuchungsprotokolle wegen des Abschneidens Gehenkter.

[Gifhorn, Wolfenbüttel], Juni 1650
Folio. 8 Briefe und Aussageprotokolle, alle handschriftlich. - Ein aus "Vedersbüttel" (wohl Wedesbüttel), Amt Gifhorn, stammender Knecht, der wegen seiner guten Arbeit allseits beliebt gewesen war, zog schon vier Jahre lang geistig verwirrt umher. Nun hat er gestanden, in der Nähe von Isenbüttel, Braunschweig und Wolfenbüttel die Köpfe von mindestens drei Hingerichteten von ihren Pfählen genommen zu haben. Er gab an, die Toten haben ihn darum gebeten, ihren Kopf wieder mit ihrem Leib zusammenzuführen. - Hier Korrenspondenz zwischen dem Gifhorner Amtmann und dem Amtmann von Wolfenbüttel, Caspar Wulff, sowie Protokolle über die Aussagen des Knechts. - Insgesamt ca. 18 S. Text von verschiedenen Händen. - Dabei eine Notiz aus dem 19. Jahrhundert: "Diese Actenstücke sammelte ich aus einem Haufen Acten, die von dem Amte Gifhorn als altes Papier verkauft [...] waren. [...]".

[Schlagwörter: Recht, Rechtsgeschichte, Landeskunde, Niedersachsen, Hichrichtung, Hinrichtungsstätte, Todesstrafe, Medizin, Psychiatrie]

Artikel-Nr.: E1841

"Die Stadt Köln will am Mittwochnachmittag über den weiteren Verlauf der Arbeiten an der Einsturzstelle des Stadtarchivs informieren. Dort bereiten Arbeiter inzwischen die Bergung der restlichen Archivgüter vor.

Bevor die Bergung der Archivgüter beginnen kann, die besonders tief unter den Trümmern begraben wurden, muss der Untergrund abgesichert werden. An der Einsturzstelle des Stadtarchivs wird dafür eine spezielle Matte verlegt. Das ist notwendig, um mit einem 100 Tonnen schweren Bohrgerät arbeiten zu können.

Das genaue Verfahren will die Stadt am Mittwochnachmittag erläutern. Im Spät-Sommer soll voraussichtlich die Bergung der restlichen Urkunden und Dokumente beginnen. Ab September sollen Gutachter die Einsturzstelle besichtigen können, um die Ursache für die Katastrophe zu finden. Dafür wird dann noch ein spezielles Bergungs-Bauwerk errichtet."

Quelle: Nachrichten, Radio Köln v. 02.06.2010

5. archivisches Bilderrätsel. Liebling aller Benutzenden.


Instead of posting a comic this week, I want to talk about video.

By now, most of you have probably seen the Librarians Do Gaga video by a bunch of library school kids. And there are tons more videos by library students and librarians.

Archivists, I think we can make a music video too. Go to http://groups.google.com/group/archives-music-video and request an invite if you are interested in helping with production. (Not just interested in watching–that part comes much later!)

I humbly volunteer my services as a lyricist. You can listen to a sample of my work below, and I just finished the full lyrics for Archivists Do Gaga, which I think is a natural choice for our first video.

Lyrics after the jump.

Archives Paradise

As I walk through the basement, far from natural light
I take a look at my life, and realize, it’s quite alright
‘Cause I’ve been arranging and describing so long
That even the interns think that my mind is gone
But I ain’t never crossed a patron that didn’t deserve it
Even for genealogists, I got no access restrict-ions
You better watch how ya processin’
and the fonds, keep respectin’
Or you and your homies might be deaccessioned
I really hate to leave but I gotta zoom
I’ve got researchers waiting for me in the reading room
Fool, I’m the archivist grad students wanna be like
Wearing gloves, breathing dust,
Red rot on my shirt front
Been spending most our lives, living in an archives paradise
No silverfish or mice, living in an archives paradise
A&A gives good advice, living in an archives paradise
Who cares about inherent vice, living in an archives paradise


Again a must read and a must hear!

Link to blog entry with audio file

http://www.stadtgeschichte-coburg.de

Hatten wir schon einmal 2009:

http://archiv.twoday.net/stories/5952191/

Unter "Belegte Geschichte" findet man

http://www.stadtgeschichte-coburg.de/desktopdefault.aspx/66_view-16/tabid-4/3_read-904/

einen Beitrag zu Hexenprozessen, dessen Quellen jeder Beschreibung spotten. Wenn "belegt" so aussieht, dann gute Nacht!

Da ist die Wikipedia inzwischen erheblich wissenschaftlicher!

Robert Brandt: Rezension zu: Schmidt, Patrick: Wandelbare Traditionen - tradierter Wandel. Zünftische Erinnerungskulturen in der Frühen Neuzeit. Köln 2009, in: H-Soz-u-Kult, 01.06.2010, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2010-2-163 .

http://www.dilibri.de/urn/urn:nbn:de:0128-1-15223

Ein wirklich hochkarätiger Sammelband! Für Archivare empfeihelt sich z.B. die Lektüre von Mötsch.

# Inhaltsverzeichnis
# 10Heinz Thomas: Das Reich um 1300
# 44Carl D. Dietmar: Heinrich VII., Graf von Luxemburg, römischer König und Kaiser
# 56Alois Schütz: Ludwig der Bayer - König und Kaiser
# 90Ferdinand Seibt: Karl IV.
# 104Ernst Schubert: Kurfürsten und Wahlkönigtum. Die Wahlen von 1308, 1314 und 1346 und der Kurverein von Rhens
# 120Jean Schoos: Die Familie der Luxemburger. Geschichte einer Dynastie
# 152Ivan Hlaváček: Johann der Blinde, König von Böhmen und Graf von Luxemburg
# 176Ferdinand Pauly: Balduin von Luxemburg als Erzbischof von Trier
# 190Rudolf Holbach: Erzbischof Balduin und das Trierer Domkapitel
# 214Johannes Simmert: Solitariam Vitam Diligens. Balduin von Luxemburg und die Kartäuser 1330-1354
# 224Friedhelm Burgard: Beamte und Verwaltung Balduins von Luxemburg
# 252Johannes Mötsch: Die Schriftgutverwaltung
# 264Hans-Günter Langer: Die Sprache der kurtrierischen Kanzlei um die Mitte des 14. Jahrhunderts und die neuhochdeutsche Schriftsprache
# 280Richard Laufner: Die Ämterorganisation unter Balduin von Luxemburg
# 304Wolf-Rüdiger Berns: Beobachtungen zur Burgenpolitik Balduins
# 318Dietmar Flach: Stadtrecht und Landesherrschaft in Kurtrier unter Erzbischof Balduin
# 342Marlene Nikolay-Panter: Landfriedensschutz unter Balduin von Trier
# 358Johannes Mötsch: Trier und Sponheim
# 392Hellmuth Gensicke: Selbstbehauptung im Westerwald
# 404Georg Friedrich Böhn: Der territoriale Ausgriff Balduins von Trier in den pfälzischen Raum
# 414Karl Heinz Debus: Balduin als Administrator von Mainz, Worms und Speyer
# 438Alfred Haverkamp: Erzbischof Balduin und die Juden
# 486Gerd Martin Forneck: Kurtrierische Münzen und Geldumlauf zur Zeit Balduins
# 490Franz J. Ronig: Kunst unter Balduin von Luxemburg
# 560Ernst Hollstein: Dendroarchäologisch datierte Kunstwerke und Bauten aus der Zeit Balduins von Luxemburg
# 570Anton Neugebauer: Balduin-Erinnerung im 19. und 20. Jahrhundert
# 598Franz-Josef Heyen: Balduin von Luxemburg. Versuch einer Zwischenbilanz
# Index der Personen- und Ortsnamen

http://www.meertens.knaw.nl/voornamen/vnb/

Nicolaas

Geslacht:
m

verklaring:
Van Gri. nikè `overwinning' en laos `volk', de naam betekent dus: `overwinnaar met (of van) het volk', vgl. voor deze betekenis Nicodemus. De Lat. vorm is Nicolaus. In Handelingen 6,5 komt de naam Nicolaus al voor als die van een van de zeven armenverzorgers. Zijn grote populariteit kreeg de naam in het Oosten en het Westen door St.-Nicolaas, bisschop van Myra in het z.w. van Klein-Azië; gest. ca. 350. Het meeste wat omtrent hem verteld wordt, is legendarisch. De figuur die in de legenden naar voren treedt, is eigenlijk een combinatie van de historische bisschop Nicolaas van Myra (uit de 4e eeuw) en de historische bisschop Nicolaas van Pinara in Lycië (gest. 564). De verering komt in de 6e eeuw in het Oosten op. In de 9e eeuw is St.-Nicolaas een van de belangrijkste heiligen, met Myra en vooral Constantinopel als centra van verering. Via Zuid-It. (toen nog Gri.) verbreidde de verering zich ook naar Rome en vandaaruit verder over W.-Europa. Daar werd deze heilige al spoedig populair. Vooral in de 10e en 11e eeuw werd hij beschermheilige van kerken. In het bisdom Utrecht vooral sinds de 12e eeuw, in Holl. ook sinds die tijd. De naam Nicolaas werd (in verschillende vormen) tegen het eind van de middeleeuwen een van de meest voorkomende namen. Doordat St.-Nicolaas o.m. patroon was van de schoolkinderen, werd hij de grote kindervriend. Verschillende gebruiken in verband met zijn feestdag op 6 dec. gaan terug op heidense gebruiken. De schimmel vinden we bijvoorbeeld al bij Wodan, onder de naam Sleipnir; het was een teken van hoge rang. De schoorsteen is de verbindingsweg van de gewone stervelingen, in het middelpunt van hun huiselijk leven, met de hogere wezens. Zwarte Piet is een schrikaanjagende geest of duivel, die echter steeds door St.-Nicolaas in bedwang wordt gehouden. Altijd komt de `goede heilige' van verre, in ons gebied uit Spa. (Zie ook Schrijnen 1930, 147 v.). Niet alleen van de kinderen, maar ook van de zeelieden en de vissers is St.-Nicolaas patroon. Andere heiligen van deze naam zijn: pausNicolaas I, 858-867; Nicolaas van Tolentijn (Tolentino), gest. 1305; kerk. feestdag: 10 sept. Zie ook Nils en Coleta.


Via Archiefforum und http://www.ad.nl/ad/nl/1003/Jouw-Wereld/article/detail/487270/2010/06/01/Alle-Nederlandse-voornamen-online.dhtml

http://www.nytimes.com/2010/06/01/science/01mendel.html?scp=1&sq=mendel&st=cse

Das Stuttgarter Wissenschaftsministerium prüft eine Eintragung der Handschrift Gregor Mendels, um die sich Nachkommen Mendels und sein Orden streiten, als nationales Kulturgut:

"He said that the Augustinians then deposited the manuscript with their lawyers, the firm Wahlert in Stuttgart, where it is to remain while ownership is determined. Marion Jung, a press officer at the Ministry for Science, Research and Culture of the state of Baden-Württemberg in Germany, confirmed that the ministry was looking into the case and would decide if the manuscript was authentic and if it should be put on a list of cultural treasures that are not allowed to leave the state."

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/64974122/

4. archivisches Bilderrätsel. Lösung

Faz online 1.6.2010:
"Ein Erfolg für Radovan Karadzic: Der in Den Haag inhaftierte frühere Führer der bosnischen Serben hat vor dem UN-Jugoslawien-Tribunal einen Sieg über Deutschland errungen. Die Bundesregierung muss - falls eine Entscheidung vom 19. Mai Bestand haben sollte - auf Antrag von Karadzic Dokumente herausgeben, die der Angeklagte für seine Verteidigung als wichtig ansieht.

Karadzic, der schon vor 15 Jahren wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstößen gegen das Kriegsrecht anklagt und erst im Sommer 2008 gefasst worden ist, ist damit in die Offensive gegangen. Anfang März nannte er die Haager Anklagebehörde eine „Disziplinarkommission der Nato“. Das Gericht bezeichnet er als „Schande für die internationale Staatengemeinschaft“. Schon früh hatte er gesagt, ihm sei 1996 von den Amerikanern zugesichert worden, falls er untertauche, werde ihm später nichts geschehen. Unwahrscheinlich ist das nicht, es ist nur schwer von einem Gericht zu berücksichtigen, das zwar vom UN-Sicherheitsrat geschaffen wurde, sich aber im Kern als unabhängig erweisen hat.

Deutschland wehrt sich
Karadzic und seine Verteidiger verlangen nun von der Bundesregierung, acht Kategorien von Dokumenten vorzulegen: Es geht um Berichte und Memoranden, Korrespondenzen, um Informationen des Bundesnachrichtendienstes mit Blick etwa auf Waffenlieferungen nach Bosnien 1995, insbesondere nach Srebrenica. Ferner verlangt der Angeklagte sämtliche Informationen über ein Treffen von Nato-Verteidigungsministern in Key West in Florida im selben Jahr; auch hier soll es um Waffenlieferungen nach Bosnien gegangen sein. Zudem geht es Karadzic um die „Infiltration“ von EU- und UN-Missionen durch den BND; hier fordert er Unterlagen einer Untersuchung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Und schließlich begehrt der Angeklagte sämtliche Unterlagen über seine Aussagen zum Massaker von Srebrenica 1995."


Vierprinzen

Bei einem Besuch der Hofbibliothek Sigmaringen wurde mir die Durchsicht des wohl am Anfang des 20. Jahrhunderts in Karteikartenform angelegten handschriftlichen Supplements zum gedruckten Katalog von Friedrich A. Lehner 1872 ermöglicht.

Offensichtlich der Forschung bisher entgangen ist Hs. 444, ein lateinisches Legendarium, nach dem Katalog eine Pergamenthandschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (209 Bl.) mit Abbildungen. Sie überliefert unter anderem Bl. 155r-170r Bern: Vita s. Udalrici. Wichtiger freilich ist der Bl. 89r-119v enthaltene Text, den die Karteikarte als Vita Heriberti des Rupert von Deutz bestimmt. Dass dies zutreffend ist, zeigte die freundlicherweise von der Bibliothek zugesandte Rückvergrößerung von Bl. 89r eines Mikrofilms des (von mir nicht eingesehenen) Codex.

Die Handschrift wurde im Mai 1882 von Prof. Eckertz in Köln, dem Kölner Gymnasialprofessor Gottfried Eckertz (1817-1897) erworben. Die Entstehung der Handschrift in Köln liegt nahe. Insbesondere die Kunsthistoriker werden die bislang unbekannte romanische Handschrift aufgrund des bemerkenswerten Buchschmucks zu würdigen haben.

Anders als von der mehrfach überlieferten Vita Heriberti des Landbert von Deutz, die von Rupert von Deutz bearbeitet wurde (siehe Vogel 2001 sowie Heribert Müller 1991 und Heribert Müller 1977, S. 20-23), war bislang von der 1119/20 niedergeschriebenen Vita aus der Feder des bedeutenden Lütticher Theologen (BHL Nr. 3830) nur eine einzige späte, um 1400 entstandene Handschrift bekannt: UB Basel B VII 33. Daneben sind (nach ²VL 8, 411) als Textzeugen die voneinander unabhängigen Drucke bei L. Surius, De probatis sanctorum vitis, Bd. 2, Köln 1571, S. 246-269 und Ruperts Opera omnia, Bd. 2, Köln 1602, S. 754-769 zu nennen. Online ist anscheinend nur der Nachdruck Migne, PL 170, Sp. 389-428 verfügbar. Eine kritische Edition aufgrund der Basler Handschrift legte Peter Dinter 1976 vor (Rezension im DA, kritischere Rezensionen weist Vogel nach).

Nachdem nun eine Handschrift des 12. Jahrhunderts aufgefunden wurde, wird zu prüfen sein, wie sich die verbesserte Textgrundlage auf die Textgestalt auswirkt. Dies muss - ebenso wie die weitere Auswertung der Handschrift - besseren Kennern der Materie vorbehalten bleiben.

--------------

You can quote this entry using the WebCite archive:

Graf, Klaus. Die bislang unbekannte älteste Handschrift der Vita Heriberti des Rupert von Deutz in der Hofbibliothek Sigmaringen. Archivalia. 2010-05-31. URL: http://archiv.twoday.net/stories/6361153/ . Accessed: 2010-05-31. ( Archived by WebCite® at http://www.webcitation.org/5q99iT5GE )

#forschung

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00045209/image_2

Aufgrund eines vor dem AG Siegburg geschlossenen Vergleichs äußere ich mich in Archivalia nicht zur Arbeitsweise von Peter-Johannes Schuler.

Update: Herrn Buchhändler P. in R. verdanke ich den Hinweis auf eine Rezension des Werks in der ZRG GA 2002 durch Albrecht Cordes, in der es heißt:

"Die Arbeit ist rechtshistorisch gesehen misslungen."

http://www.koeblergerhard.de/ZRG119Internetrezensionen/CordesSchuler20010916.htm

Titel Operum Poeticorum Nicodemi Frischlini, Poetae, Oratoris, & ; Philosophi Pars Scenica
Untertitel in qua sunt Comoediae Septem: Rebecca, Susanna, Hildegardis, Iulius Redivivus, Priscianus Vapulans, Helvetiogermani, Phasma. Tragoediae Duae: Venus, Dido ; Ex recentißima ac omnium postrema ipsius Auctoris emendatione relicta
Autor(en) Frischlin, Nicodemus
Verlagsort Witebergae
Verlag Bergerus
Erscheinungsjahr 1612
Umfang [418] Bl
Format 12°
Anmerkung Ausg. früher auch unter VD17 1:622364W. -Signaturformel: A - Ll12, Mm10
Vorliegende Ausgabe [Online-Ausg.],Berlin,Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
2009
Online-Ressource (Text)
Preußen 17 digital - Digitalisierung des im VD 17 nachgewiesenen Bestandes preußischer Drucke der Staatsbibliothek zu Berlin
URL http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/goobi/preussen17


Ist es wirklich zuviel verlangt, dass man einen Verbundkatalog nicht mit sich ändernden URLs von Digitalisaten zumüllt und stattdessen die dafür vorgesehenen URNs verwendet?

Und dass man die Titeleinträge wirklich erst dann in den GBV einspielt, wenn sie auch online sind?

In Stabicat steht an der Signatur: [Digitalisierung geplant]

http://www.hlb-wiesbaden.de/media/File/altbestand/Zedler-Handschriften.pdf

http://chronicle.com/blogPost/Purdue-Professor-Embeds/24378/

Wieso soll man eine veraltete Technik aufrüsten? Fachtexte müssen Open Access (und in HTML) im Internet bereitstehen, nur so stiften sie den größtmöglichen Nutzen.



Andreas Praefcke hat schöne Fotos der Leipziger Glasfenster eingestellt unter:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Stained_glass_windows_of_Reichsgericht_Leipzig

http://en.tackfilm.se/?id=1275320408140RA21

http://plagiointitutkija.blogspot.com/

Diverse Quellen vermelden, es soll ein Digitales Archiv zum Erdbeben in Haithi geben.

"Thousands of photographs, film clips, audio files and other documents taken in the aftermath of the disaster have been compiled and indexed by the United Nations on a digital archive that is now available to the public through a website.

The Haiti Oral History and Visual Archive as it is officially known is the result of a decision by the Department of Peacekeeping Operations (DPKO) to record for posterity what Ms. Shaw notes sadly was a “historic event for the Organization – definitely by far its largest loss of life.”
http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=34854&Cr=peacekeeper&Cr1=

Warum um Himmels willen kann man aber nicht dazuschreiben, wo man diese neue Website findet?

Hier ist der Link:

http://haitiquake-archive.unlb.org

Bei der Suche nach dem offiziellen Namen "Haiti Quake Archive" findet Google die Website nicht einmal:

http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22haiti+quake+archive%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=

Sie ist in der Trefferliste nur indirekt über http://haitistanding.org/ erreichbar.

http://beta.torontopubliclibrary.ca/

http://www.dradio.de/aktuell/1191138/

Christopher Ricke: Herr Bundespräsident, Sie haben heute in Masar-i-Scharif von großem Respekt und tiefem Vertrauen in die Professionalität und Gewissenhaftigkeit der Soldaten gesprochen, Sie haben aber diesen Termin der Reise auch sehr bewusst gewählt, weil Sie gesagt haben, man soll besser hinsehen in Afghanistan. Warum dieser Zeitpunkt?

Horst Köhler: Nun, ich habe im letzten Sommer, 2009, besucht in Sachsen-Anhalt ein Trainingszentrum der Bundeswehr, Trainingszentrum für den Einsatz in Afghanistan, habe mich also sozusagen dort in der Theorie mit den Soldaten kundig gemacht über ihre Ausbildung, über ihre Ausrüstung, und ich wollte das bei geeigneter Gelegenheit dann auch in der Praxis erkunden. Und jetzt auf dem Rückflug von Schanghai ist das leicht möglich gewesen, und deshalb habe ich die Gelegenheit genutzt, Masar-i-Scharif aufzusuchen, weil es mir wichtig ist, dass wir genauer wissen, was unsere Soldaten beschwert, was sie erreichen können nach ihrer eigenen Einschätzung, was sie erreichen sollen nach dem Mandat der Zielsetzung, auch der politischen Zielsetzung dieses Mandats, und wie das in der Realität aussieht. Ich glaube, dass die Soldaten eines in jedem Fall verdient haben: Dass man sie ernst nimmt in der Schwierigkeit ihrer Aufgabe, dass man ihnen Respekt und Anerkennung zollt für das, was sie leisten, weil sie leisten wirklich Großartiges unter schwierigsten Bedingungen - und das wollte ich hauptsächlich mit meinem Besuch dann auch zum Ausdruck bringen.

Ricke: Die Zustimmung in der deutschen Bevölkerung ist in den vergangenen Monaten zu diesem Afghanistan-Einsatz allerdings gesunken. Haben Sie dafür Verständnis?

Köhler: Ja, die Bevölkerung hat Informationen: Wir haben erlebt die Tatsache, dass in kurzer Folge Soldaten gefallen sind. Das ist eine Art Schock, und der Schock löst natürlich dann auch die Frage aus: Muss das denn überhaupt sein? Ich sehe aber nicht, dass in der Bevölkerung nun eine totale Ablehnung herrschen würde. Wir haben diese Trauerfälle, das ist ein Weckruf, zu wissen, hier geht es auch um Leben und Tod im Einsatz, aber wir haben auch eine große - finde ich jedenfalls - Diskussion gehabt im Parlament, das Mandat wurde verlängert. Ich glaube, wir haben jetzt, auch aufgrund der kritischen Diskussionen, durch die Londoner Konferenz, auch durch die neuen Ideen des amerikanischen Generals McChrystal eine Strategie gefunden, die - und das habe ich in Masar-i-Scharif von den Soldaten bestätigt bekommen - auch von denen als erfolgversprechend eingeschätzt wird. Und jetzt müssen wir halt schauen, dass wir aus dieser Möglichkeit wirklich Realität machen. Aber das löst sich nicht am grünen Tisch, sondern meine Vorstellung ist: Man muss jetzt doch noch genauer Zwischenetappen prüfen, sowohl im militärischen, als auch im zivilen Teil dieser Strategie, wo man Fortschritte hat, wo man Stagnation hat oder wo man sogar auch teilweise Rückschritte hat. Alles das ist gleichzeitig im Augenblick vorhanden. Aber mein Eindruck nach den Gesprächen in Masar-i-Scharif ist: Von dem leitenden General bis zu den Soldaten aller Dienstgrade - man ist insgesamt zuversichtlich, und das war dann doch auch ein gutes Ergebnis.

Ricke: In der politischen Debatte wird auch darüber nachgedacht, ob das Mandat, das die Bundeswehr in Afghanistan hat, ausreicht, weil wir uns inzwischen in einem Krieg befinden. Brauchen wir ein klares Bekenntnis zu dieser kriegerischen Auseinandersetzung und vielleicht auch einen neuen politischen Diskurs?

Köhler: Nein, wir brauchen einen politischen Diskurs in der Gesellschaft, wie es kommt, dass Respekt und Anerkennung zum Teil doch zu vermissen sind, obwohl die Soldaten so eine gute Arbeit machen. Wir brauchen den Diskurs weiter, wie wir sozusagen in Afghanistan das hinkriegen, dass auf der einen Seite riesige Aufgaben da sind des zivilen Aufbaus - also Verwaltung, Korruptionsbekämpfung, Bekämpfung dieser Drogenökonomie -, gleichzeitig das Militär aber nicht alles selber machen kann. Wie wir das vereinbaren mit der Erwartung der Bevölkerung auf einen raschen Abzug der Truppen.

Ich glaube, dieser Diskurs ist notwendig, um einfach noch einmal in unserer Gesellschaft sich darüber auszutauschen, was eigentlich die Ziele dieses Einsatzes sind. Und aus meiner Einschätzung ist es wirklich so: Wir kämpfen dort auch für unsere Sicherheit in Deutschland, wir kämpfen dort im Bündnis mit Alliierten, mit anderen Nationen auf der Basis eines Mandats der Vereinten Nationen, einer Resolution der Vereinten Nationen. Alles das heißt, wir haben Verantwortung. Und ich finde es in Ordnung, wenn in Deutschland darüber immer wieder auch skeptisch mit Fragezeichen diskutiert wird. Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Alles das soll diskutiert werden, und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg.

Ricke: Muss sich Deutschland daran gewöhnen, dass Soldaten, die in einem bewaffneten Konflikt stehen - manche nennen es einen Krieg - auch tot aus dem Einsatz nach Deutschland zurückkommen?

Köhler: Wir haben ja leider diese traurige Erfahrung gemacht, dass Soldaten gefallen sind, und niemand kann ausschließen, dass wir auch weitere Verluste irgendwann beklagen müssen. Ich habe mich davon überzeugen können in Masar-i-Scharif, dass von der militärischen Führung wirklich jede Professionalität und Gewissenhaftigkeit sowohl in der Frage der Ausbildung als auch der Ausrüstungsbedürfnisse vorhanden ist. Aber es wird wieder Todesfälle geben, nicht nur bei Soldaten, möglicherweise auch durch Unfall mal bei zivilen Aufbauhelfern. Das ist die Realität unseres Lebens heute, wo wir einfach zur Kenntnis nehmen müssen: Es gibt Konflikte. Man muss auch um diesen Preis sozusagen seine am Ende Interessen wahren.

Mir fällt das schwer, das so zu sagen, aber ich halte es für unvermeidlich, dass wir dieser Realität ins Auge blicken. Deshalb halte ich es auch nach der Diskussion über den Begriff Krieg oder kriegsähnlichen Zustand oder bewaffneter Konflikt für ganz normal, wenn die Soldaten in Afghanistan von Krieg sprechen, und ich habe es auch für normal gehalten, dass ich auch in dem Gespräch mit ihnen dann nicht eine verkünstelte andere Formulierung gewählt habe.

Ricke: Herzlichen Dank, Herr Bundespräsident!

Offener Brief: Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz und zur
Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (SächsDSchG) (Stand 03/2010)

Der Vorstand des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V. hat am
26.05.2010 den nachfolgenden Offenen Brief an den Ministerpräsidenten
Herrn Stanislaw Tillich, den Staatsminister des Innern Herrn Markus
Ulbig, an die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Frau Prof. Dr.
Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer sowie an die Fraktionsvorsitzenden
der Parteien im Sächsischen Landtag versandt.

Der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. protestiert mit
Entschiedenheit gegen die geplante Novellierung des
Denkmalschutzgesetzes im Freistaat Sachsen, welche das kulturelle Erbe
Sachsens nachhaltig bedroht.


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

Entwurf und Begründung für die in Sachsen offenbar angestrebte
Novellierung des Denkmalschutz gesetzes müssen alle Gremien, denen die
Bewahrung und Erforschung des kulturellen Erbes anvertraut ist, mit
Unverständnis und größter Sorge erfüllen.

Dabei wird nicht übersehen, dass es in einigen Punkten tatsächlich
begrifflicher Klärungen und Präzisierungen bedarf, gelegentlich auch der
Berücksichtigung weithin etablierter Terminologien (Beispiel
Ensembleschutz). Doch was im Windschatten entsprechender Anpassungen an
grund sätzlichen Neuausrichtungen angestrebt wird, kommt einem Dammbruch
gleich, dessen Aus wirkungen für die Kulturlandschaft Sachsens im
Besonderen und Deutschlands im Allgemeinen unübersehbare Folgen haben wird.

Gegen derartige Bestrebungen muss sich der Verband Deutscher
Kunsthistoriker e.V. in aller Form verwahren.

1. Gegenstand des Denkmalschutzes (§ 2):

Die Probleme beginnen schon bei der Definition: Die Einschränkung von
Bodendenkmalen auf Kulturdenkmale, die "in der Regel aus vor- und
frühgeschichtlicher Zeit stammen", zielt an den heutigen Erkenntnissen
zur Relevanz mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Altstädte und
Ortskerne für unser Geschichtsbild völlig vorbei. Nicht ohne Erfolg
haben in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Lehrstühle für
Mittelalterarchäologie sowie zahlreiche Stadt archäologen in kommunalen
Diensten den unschätzbaren Urkundenwert der vielfach ungestörten
Bodendenkmale unter Beweis gestellt. Zwar ist richtig, dass hier andere
Landesgesetze erhebliche Defizite aufweisen, doch können die
Bestrebungen in anderen Bundesländern, den Vollzug des Gesetzes den
heutigen wissenschaftlichen Standards anzupassen, nicht umgekehrt Anlass
sein, die Situation in dem nahezu zwei Jahrzehnte lang in dieser
Hinsicht vorbildlichen Sachsen auf die unzureichenden Standards vor 1993
zurück zuführen.

Nicht weniger abwegig ist in diesem Abschnitt der Verzicht auf die
städtebauliche Bedeutung als Kriterium für die Denkmaleigenschaft.
Selbstverständlich können städtebauliche Qualitäten für den
Denkmalcharakter konstituierend sein, weshalb die Verlagerung einer
Verteidigung dieser Werte auf ausschließlich baurechtliche Instrumente
als systemwidriger Ansatz abzulehnen ist.

2. Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden (§ 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 2):

Der folgenreichste Anschlag auf die in der Präambel (Begründung I, Abs.
2) formulierten Ziele eines Erhalts von Sachsens reichem kulturellem
Erbe liegt in der neu eingeführten Hierarchisierung der Kulturdenkmale.
Mit guten Gründen hat die moderne Denkmalpflege längst zu dem Konsens
gefunden, dass nur die Gesamtheit des baulichen Erbes das Bild der
historischen Kulturlandschaft ausmacht, um deren Erhalt es doch
letztlich gehen sollte. Dabei spielen unscheinbare Zeugnisse ländlichen
Lebens und Arbeitens oder der Volksfrömmigkeit eine ebenso entscheidende
Rolle wie Dokumente der Industrialisierung oder der gestalteten
Land schaft. Gerade die weniger augenfälligen Denkmale sind in
besonderer Weise darauf angewiesen, in der Fachbehörde einen
unbestechlichen Anwalt zu finden. Aus fachlicher Sicht wäre hier eher an
eine Erweiterung des Denkmalbegriffs zu denken als an einen Rückfall in
die als überholt und unzureichend erkannten Beschränkungen auf die
Leuchttürme touristischer Vermarktung. Nur eine flächendeckend
arbeitende Denkmalpflege kann die ihr übertragenen Aufgaben wirksam
erfüllen, die Unteren Denkmalschutzbehörden sind damit teils aus
fachlicher Sicht überfordert, teils zu sehr dem lokalen politischen
Alltagsgeschäft ausgesetzt, um eigen verantwortlich wirksam agieren zu
können. Eine Einschränkung der Zuständigkeiten der Fach behörden kann
hier keinesfalls hingenommen werden.

3. Zumutbarkeit (§ 8 Abs. 1-2):

Als äußerst gefährlich wird auch der neu eingefügte Absatz zur
Zumutbarkeitsprüfung angesehen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß zu
leicht manipulier- und schwer wider legbaren Gegenrechnungen gegen die
Ziele der Bestandserhaltung führen, bei denen die langfristigen
Standortperspektiven auf der Strecke bleiben. Die diesbezüglichen
Ausführungen in Abs. 2 Satz 2 stellen im Hinblick auf die vom
Bundesverfassungsgericht erkannte Situations bindung des Eigentums
Grundkenntnisse deutschen Verfassungsrechts nachgerade auf den Kopf.
Wenn hier Defizite für die Denkmaleigentümer gesehen werden, wäre es
eher angezeigt, anerkannte und bewährte Instrumente der Abhilfe
einzuführen (z.B. einen Entschädigungsfonds) anstatt unwiederbringliche
Denkmalsubstanz kurzfristigen Nutzerinteressen aufzuopfern.

4. Genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 12 Abs. 1-2):

Die Beschränkung der Genehmigungsvorbehalte auf die bereits als nicht
zweckdienlich monierte Kategorie der "herausragenden Kulturdenkmale"
gibt wesentliche Bereiche der sächsischen Denkmallandschaft einem
schleichenden Verlust durch unkontrollierte Veränderungen preis. Die
entsprechenden Begründungen, unverhohlen auf eine Beschränkung der
Denkmalzahlen dringend, erinnern in fataler Weise an die Probleme des zu
DDR-Zeiten gültigen Denkmalschutz gesetzes. Gerade mit Blick auf die
dadurch faktisch eingetretenen Verluste hat man 1993 eine fachlich
begründete und anderweitig bewährte Neufassung gesucht (vgl. dazu
Brandenburgische Denkmalpflege 12, 2003, H. 1, S. 69-79).

5. Ensembles (§ 21 Abs. 1 und 2):

Als unzureichend sind auch Bestrebungen anzusehen, die Wahrung der
Ensemble-Belange der Bereitschaft der Kommunen zum Erlass geeigneter
Satzungen zu überlassen. Zwar können solche Gestaltungssatzungen
durchaus ein geeignetes Instrument zur Wahrung denkmal pflegerischer
Interessen sein, doch wird auf kommunaler Ebene allzu gern der bloße
Schein eines gefälligen Ortsbilds mit der an die Substanz gebundenen
Aussagekraft gewachsener Strukturen verwechselt. Auch hier bedarf es
weiterhin einer gesetzlichen Fixierung der Kompetenzen der Fachbehörde.

6. Aktuelle Konflikte und Welterbe-Aspekte (Begründung, I. Allgemeines):

Auf massive Missverständnisse gehen Teile der Begründung für die
Neuformulierung zurück. So stehen die Interessen der Denkmalpflege den
Anforderungen des "Klimaschutzes" keinesfalls im Wege, da die
denkmalrelevante Bausubstanz nur einen verschwindend geringen
Prozentsatz des baulichen Bestandes in seiner Gesamtheit ausmacht und
selbst dort seit Jahren erfolgreich an denkmalkonformen Problemlösungen
gearbeitet wird. Fragen der "Ressourcenknappheit" sind sogar geeignet,
die Position der Denkmalpflege eher zu stärken, da gerade die
qualifizierte Denkmalpflege diese Aspekte in den vergangenen 20 Jahren
massiv in den Fokus ihres Handelns gerückt hat (hier sind auch
Forschungen der ETH Zürich zum Rohstoffkreislauf und zur "Werterhaltung"
zu nennen). Sinkende Einnahmen auf staatlicher Seite können gleichfalls
nicht gegen die Belange der Denkmalpflege aufgeführt werden, da es sich
bei den Baudenkmalen um einen nicht nachwachsenden Wert handelt, dessen
Relevanz für die Standortqualitäten, die gesellschaftliche
Identitätsfindung und die touristischen Potenziale bei auf
Nachhaltigkeit angelegten Planungen nicht hoch genug veranschlagt werden
kann. Denkmalpflege steht für Nachhaltigkeit und verdient daher auch in
den Haushaltsberatungen die gleiche Priorisierung wie Jugend- und
Bildungsarbeit.

Eine qualitative Differenzierung von Denkmalschutz nach
unterschiedlichen Kategorien von Kulturdenkmalen widerspricht zudem den
Intentionen der UNESCO zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (§
5 der Welterbe-Konvention). Vielmehr legen die Selbstverpflichtungen der
Mitgliedsstaaten im Antragsverfahren großen Wert auf die Garantie eines
umfassenden gesetzlichen Schutzes des kulturellen Erbes in seiner Breite.

In der Summe ist festzuhalten, dass der Entwurf zur Änderung des
Gesetzes in der derzeitigen Fassung nicht geeignet ist, die in der
Präambel formulierten Ziele auch nur annähernd zu erreichen. Zu
befürchten ist vielmehr ein Verlust an Denkmalsubstanz ungeahnten
Ausmaßes, gegen den der Verband Deutscher Kunsthistoriker mit
Entschiedenheit protestiert. Wir bitten Sie, alles in Ihrer Macht
Stehende zu unternehmen, um den drohenden Aderlass und Ausverkauf einer
so reichen und kostbaren Identität, wie sie das kulturelle Erbe Sachsens
darstellt, nachhaltig zu verhindern.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Prof. Dr. Georg Satzinger Dr. Matthias Exner
Erster Vorsitzender Repräsentant der
Berufsgruppe Denkmalpflege

Siehe auch:
http://www.kunsthistoriker.org/denkmalschutz_sachsen.html

Johann Octavian Salver: Proben des hohen Teütschen Reichs Adels

Teil 1-2
Würzburg 1775
http://www.archive.org/details/probendeshohente01salv
http://www.archive.org/details/probendeshohente02salv

Fordert ein Beitrag zur bibliothekarischen Fachkommunikation:

http://www.uebertext.org/2010/05/fachkommunizieren-aber-wie.html

Dem Wikipedia-Benutzer Concord verdanke ich wieder einmal eine spannende Mitteilung:

Eine 1903 aufgezeichnete Geschichte vom Verticken einer sogenannten Dublette im späten 19. Jahrhundert... Es betrifft den Prologus Arminensis: "Von der Orientalischen Gesellschaft in Paris wurde diese wichtigste und erst gedruckte Beschreibung von Palästina 1885 im Genfer Lichtdruck der Witwe Gilliot in 100 Ex. für ihre 95 Mitglieder reproduziert; die Herausgabe wurde einer hervorragenden Autorität in der Kenntnis des Kreuzzugspalästina, dem Professor der Theologie und Pater Wilhelm Anton Neumann in Wien anvertraut. Als derselbe in die lübische Stadtbibliothek kam, hielt er das Münchener Exemplar für das allein noch existierende und war freudig überrascht, als ich ihm sofort hier drei schöne Exemplare vorlegen konnte: zwei in Sammelbänden und ein einzelnes mit breitem Rand und mit einigen gleichzeitigen schwierig zu lesenden handschriftlichen Zusätzen, also ein unersetzliches Unikum! Später wurden ihm noch bekannt Exemplare in Rostock, Kiel, Kopenhagen, Hannover, Rom, im ganzen 13, von denen drei in Lübeck! Professor Neumann arbeitete eine Woche hindurch sehr angestrengt in der Stadtbibliothek und fragte mich kurz vor seiner Abreise, ob es wohl möglich sei, eines der drei Exemplare für die Orientalische Gesellschaft in Paris zu erlangen? Ich erklärte dies für bibliothekarisch unmöglich; zwei Exemplare seien in Sammelbänden festgelegt, diese zu zerstören, sei unthunlich; das dritte Exemplar mit handschriftlichen Zusätzen und noch dazu der Erstgeborene von 1470 sei ein Unikum, das mit Stolz jedem gelehrten Besucher gezeigt werde; es in die Fremde zu vertreiben und zu verschleudern, sei ein Verrat an der Vaterstadt. Der brave Gelehrte meinte lachend, er wolle sich keine abschlägige Antwort holen und reiste ab! Nach Veröffentlichimg des Lichtdrucks mit der lateinischen Vorrede wandte man sich direkt von Paris nach Lübeck und erlangte die Auslieferung des stolzen Einzelexemplars von 1470 und übersandte dafür den Genfer Lichtdruck von 1885!! Es gleicht dies Tauschgeschäft nach 1870 einem Verfahren, wenn in der Schatzkammer eines Fürstengeschlechts ein Krondiamant von unberechenbarem Werte durch einen böhmischen Glasfluss ersetzt wird. Da aber das Vorhandensein von drei Exemplaren an gewissenhafter Stelle publiziert wurde, musste hier auch der Verlust des besten Exemplars vom Prologus: mappa terrae sanctae öffentlich bekannt gemacht werden, zumal da dasselbe in Gesellschafts-Privatbesitz überging und nach 10 Jahren in Paris nicht mehr zu erfragen war!" Aus: Karl von Stern: Bruchstücke zur Kenntnis der Lübecker Erstdrucke von 1464 bis 1524, nebst Rückblicken in die spätere Zeit .. Lübeck 1903 (Digitalisat) Tatsächlich kam die Lübecker Dublette später nach Harvard, wo sie heute noch ist, während die beiden anderen Lübecker Exemplare (und das Faksimile) nach Auslagerung als Beutekunst in der Sowjetunion verschwanden...


Kommissarin Lürsen im Stasi-Archiv.
Link zum Lifestream


http://twitter.com/hsozkult

Update 17.9.2010: Seit 31.7. ist der Account nicht mehr aktiv http://weblog.histnet.ch/archives/4322

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Matthias_Sehling

http://twitter.com/Cymaphore/status/15047936340

Kommentar zu: http://archiv.twoday.net/stories/6357658/

Thomas Wolf ist dafür zu danken, dass er auf ein vom Gesetzgeber offenbar nicht bedachtes Problem aufmerksam macht. Wenn vom Landesarchiv zur Vernichtung vorgesehenes Schriftgut einem Kommunalarchiv übergeben wird, wird es dessen Eigentum und kann von der Kommune veräußert werden.

Der Eigentumsübergang wurde in der amtlichen Begründung zu § 4 Abs. 5 ArchivG NRW festgeschrieben:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10028
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10028.pdf

"Zu Absatz 5:

Die anbietungspflichtigen Stellen sind von der Aufbewahrungspflicht zu entbinden, sofern
das Landesarchiv nicht binnen angemessener Frist (sechs Monate) über die Archivwürdigkeit
und damit über die Übernahme der angebotenen Unterlagen entscheidet. Die Unterlagen
sind nach Ablauf dieser Frist zu vernichten, wenn für die anbietende Stelle kein Grund
zu der Annahme besteht, dass durch die Vernichtung Rechtsvorschriften oder schutzwürdige
Belange Betroffener verletzt werden. Als Ausnahmefall wird hier die Möglichkeit eingeräumt, Unterlagen, die vom Landesarchiv als nicht archivwürdig bewertet wurden, an andere öffentliche
Archive zu übergeben. Diese Regelung trägt dem Wunsch nicht-staatlicher Archive
Rechnung, ihre Bestände durch Unterlagen staatlicher Provenienz zu ergänzen, die möglicherweise
einen besonderen lokalen Bezug haben. Eine Anbietungspflicht an andere öffentliche
Archive besteht nicht. Die Ablieferung von Unterlagen an ein anderes öffentliches Archiv
ist an die Zustimmung der für die anbietende Stelle zuständigen obersten Landesbehörde
gebunden, um für die abliefernde Verwaltung eine Kontrollmöglichkeit und einen Überblick
über den Verbleib ihrer ausgesonderten Unterlagen sicherzustellen. Die vorherige Unterrichtung
des Landesarchivs dient dazu, den Verfahrensablauf und den Vorrang der Bewertung
durch das Landesarchiv zu garantieren. Die von einem anderen öffentlichen Archiv
übernommenen Unterlagen gehen in dessen Eigentum über. Die Kosten für die Übergabe
und die Verwahrung der Unterlagen trägt allein das übernehmende Archiv."

I. Datenschutzrechtliche Prüfung

Sind in den Unterlagen personenbezogene Daten lebender Personen enthalten, dürften die Vorschriften des NRW-Datenschutzgesetzes zur Übermittlung personenbezogener Daten (§ 16 i.V. mit § 13

http://www.tu-dortmund.de/datenschutz/gesetz.html#16 )

einer Veräußerung (insbesondere im Handel) in aller Regel entgegenstehen.

Konstruiertes Beispiel: Der Kreisarchivar W. entdeckt unter den ihm übergebenen NS-Prozessakten eine Akte zu einem ausgeführten Todesurteil. Der Richter ist ebenfalls bereits lange verstorben. Der Archivar entnimmt auf Weisung des Oberbürgermeisters das Todesurteil, verkauft es an einen Militaria-Händler und wirft den Rest der Akte, die Zeugenaussagen enthält, bei denen nicht klar ist, ob die Zeugen noch leben, weg.

Legal?

Datenschutzrechtlich allemal!

§ 90 Gemeindeordnung stellt ebenfalls keinen Hinderungsgrund dar. Die frühere Genehmigungspflicht bei der Veräußerung von Kulturgut ist ersatzlos gestrichen worden.

Das Denkmalschutzgesetz nimmt Archivgut ausdrücklich von seinem Anwendungsbereich aus. Einen Verkauf im Inland würde selbst das Gesetz über den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung nicht verhindern können.

Selbstverständlich widerspricht ein solches Vorgehen allen archivfachlichen Grundsätzen. Gerichtlich dagegen vorgehen kann man aber nicht, und öffentlicher Druck setzt voraus, dass die Transaktion bekannt wird.

II. Prozessuales

Nach Vorliegen der negativen Bewertungsentscheidung des Landesarchivs hat die abliefernde Stelle zu entscheiden, ob einem Antrag des anderen öffentlichen Archivs stattzugeben ist. Das "kann" wird man wie üblich auf eine Ermessensentscheidung beziehen dürfen. Anders als bei sonstigen Übernahmen im Archivbereich steht meines Erachtens bei ablehnender Entscheidung der Behörde dem anderen öffentlichen Archiv der Verwaltungsrechtsweg offen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Behörde nicht sofort vollendete Tatsachen durch Vernichtung des Schriftguts schafft, woran sie das Gesetz nicht hindert. Es könnte allerdings durch eine Feststellungsklage geklärt werden, dass eine solche Vernichtung aus verwaltungsrechtlichen Grundsätzen vor Rechtskraft des Ablehnungsbescheids unzulässig ist.

III. Eigentumsübergang

Üblicherweise ändert sich bei der Übernahme von öffentlichem Archivgut nur der Besitzer, nicht der Eigentümer. Unterlagen des Bundes in einem Landesarchiv stehen nach wie vor im Eigentum des Bundes. Wie die Entscheidung des Gesetzgebers, dass bei NRW-Staatsarchiv-Kassanda das Eigentum an den Träger des übernehmenden Archivs übergeht, juristisch-dogmatisch zu bewerten ist, vermag ich nicht zu sagen.

IV. Vertragsrechtliches

Bei einem öffentlichrechtlichen Vertrag müsste vereinbart werden, was der Gesetzgeber zu regeln unterließ, nämlich die Unveräußerlichkeit der Unterlagen staatlicher Provenienz. Eine dauerhafte Verpflichtung, über das Eigentum nicht in einer vom Gesetz vorgesehenen Weise zu verfügen, muss verwaltungsrechtlichen und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen genügen. Eine solche Verpflichtung macht aber entsprechende Rechtsgeschäfte nicht unwirksam. Was aber sollte für den Fall der Nichteinhaltung des Vertrags vorgesehen werden? Die Rücknahme von Landesarchiv-Kassanda scheidet wohl aus (abgesehen von der Tatsache, dass das Eigentum ja übertragen wurde). Eine riesige Vertragsstrafe? Keine weiteren Abgaben in der Zukunft (mit dem für die historische Überlieferung unerwünschten Effekt, dass alles vernichtet wird)?

Zu beachten ist, dass die Stelle, bei der die Unterlagen entstehen, den Vertrag abschließen müsste und nicht die Fachbehörde, das Landesarchiv. Es ist nicht ersichtlich, wie man die Behörden dazu bringen könnte, bei der Abgabe solcher Unterlagen etwa an Kommunalarchive einen Musterverwahrungsvertrag zur Pflicht zu machen.

FAZIT:

Wie mans dreht und wendet, die Vorschrift ist in Verbindung mit der Veräußerungserlaubnis Murks.

http://chronico.de/erleben/menschenorte/0000538/


Hintergrund
ArchivG NRW § 4 (5) S. 3 - 5 " ..... Nicht archivwürdige Unterlagen sind vorbehaltlich Satz 2 durch die anbietende Stelle zu vernichten, wenn weder Rechtsvorschriften noch schutzwürdige Belange Betroffener entgegenstehen. Die anbietende Stelle kann mit Zustimmung der für sie zuständigen obersten Landesbehörde Unterlagen, die vom Landesarchiv als nicht archivwürdig bewertet wurden, an andere öffentliche Archive abgeben. Das Landesarchiv ist zuvor von der abliefernden Stelle zu unterrichten. ....."

Mit diesem Passus geht ein lang gehegter Wunsch nordrhein-westfälischer Kommunalarchive in Erfüllung. Vor dem Hintergrund der Archivierungsmodelle des Landesarchivs, die eine Auswahlarchivierung bei unteren staatlichen Behörden vorsieht (z. B. für das Finanz- und das Justizressort), bestand die berechtigte Befürchtung, dass wichtige Unterlagen zur Dokumentation der kommunalen Lebenswelten auf staatlicher Seite nicht mehr überliefert werden. Kommunalarchive wollten diese Lücken durch Übernahme der Kassanda schließen. Eine archivrechtliche Möglichkeit war bis 2010 - zumindestens explizit - nicht gegeben. Übrigens: die staatliche Position zum kommunalarchivischen Ansinnen findet sich gedrängt in Beiträgen Axel Koppetschs und Clemens Rehm/Jürgen Treffeisens vom November 2004 für das damals noch existierende Forum Bewertung.

Nun können Kommunalarchive diese Unterlagen übernehmen. Aber wie ist der Rechtstatus der Unterlagen?
"Für den Fall der normalen Kassation gibt es nur einen Weg, wenn das kassierte Archivgut nicht in die Hände von Unberufenen fallen soll: Es muss vernichtet werden."- vgl. ArchivG NRW § 4 (5) Abs. 3 (s. o.). Allein diese Feststellung Dieter Strauchs ("Das Archivalieneigentum", 1998, S. 329) dürfte juristische Klimmzüge hervorrufen, um den eingangs zitierten Wortlaut des NRW-Archivgesetzes rechtlich abzusichern.
Schwerwiegender scheint mir jedoch folgende Feststellung Strauchs ("Das Archivalieneigentum", 1998, S. 329): " ..... Durch eine solche Entscheidung [Anm.: Kassation] .... ändert sich die dingliche Rechtslage des Schriftgutes nicht: Es steht auch jetzt noch im Eigentum der Provenienzstelle (des Staates ...), die es hervorgebracht hat, lediglich der Besitz ist auf das Staatsarchiv .... übergegangen. ...."
Es stellt sich die Frage, wer Eigentümer des staatlichen, kassablen Dokumentationsguts ist, das Kommunalarchive übernommen haben?

Nehmen wir nun einmal an, die Eigentumsrechte sind auf das kommunale Archiv übergegangen. Welchen Status hat solches Schriftgut? Ist es das Schriftgut eines Trägers der kommunalen Selbstverwaltung, eines kommunalen Verbandes oder kommunalen Stiftung? Wohl kaum! Aber nur dieses kommunale Schriftgut schützt das NRW-Archivgesetz vor der Veräußerung durch kommunale Archivträger (s. ArchivG NRW § 10 (5) Satz 2).
Sofern diese Rechtsauffassung nicht völlig irrig ist, bestünde die Gefahr, dass zukünftig bspw. ehemals staatliche Prozessakten legal veräußert werden könnten. Ob dies von den Gesetzesmütter und -vätern gewollt war, sei dahingestellt. Die Tatsache scheint aber schriftliche Vereinbarungen zwischen den kommunalen Archiven NRWs und den abgebenden Landesbehörden bzw. dem Landesarchiv NRW erforderlich zu machen, die eine Veräußerung ausschließen.

http://www.rufuspollock.org/2010/05/26/the-size-of-the-public-domain-without-term-extensions/



http://textundblog.de/?p=3536



http://bad-postcards.tumblr.com/

PDF der Katalogisate von Arno Mentzel-Reuters auf Aachen.de.



"Vor mehr als einem Jahr stürzte das Historische Archiv der Stadt Köln ein. Zahlreiche Asylarchive im gesamten Bundesgebiet haben die nach dieser Katastrophe geborgenen Bestände für eine zeitweilige angemessene Aufbewahrung übernommen. Eines dieser Asylarchive, das Stadtarchiv Düsseldorf, war vom 19. bis 23. April 2010 der Einsatzort für den 44. Wissenschaftlichen Kurs der Archivschule Marburg, der gemeinsam mit seiner Mentorin Dr. Alexandra Lutz die Kölner Archivare in Erfassung und Klassifizierung von Schäden tatkräftig unterstützte.
Gemeinsam mit je einem Archivar oder Restaurator verzeichneten die 18 Kursteilnehmer in Kleingruppen die nach Düsseldorf evakuierten Großformate. Neben lokalen Zeitungen bildeten insbesondere Karten und Pläne unterschiedlichster Provenienz den Schwerpunkt der Arbeit. Festungspläne aus dem Kaiserreich wurden ebenso erfasst wie Risszeichnungen öffentlicher Grünanlagen aus der Nachkriegszeit oder Architekturzeichnung von Kirchenbauten. Auch zahlreiche Ausstellungs-, Film- und Wahlplakate gehörten zu den erfassten Beständen. Zunächst prüften die Referendare den Schadenszustand der Dokumente und trugen diese anschließend in eine entsprechende Datenbank ein. Für diese Arbeit wurde eine eigens vom Kölner Archiv entwickelte Bergungssoftware benutzt. Jedes Stück erhielt schließlich einen eindeutigen Barcode, der künftig die einzelne Archivalie identifizierbar macht. Diese Arbeiten sind notwendig, um weitere Planungen zur Restaurierung der Archivalien zu ermöglichen und einzelne Bestände bzw. Bestandsteile virtuell zusammenführen zu können.
Durch den Arbeitseinsatz leisteten die Teilnehmer einen kleinen Beitrag zur Rettung des Kölner Archivs und seiner Bestände. Außerdem konnten sie so ihre Eindrücke von der Kölner Katastrophe und ihren Folgen vertiefen und sich von der Notwendigkeit eines angemessenen Bestandserhaltungsmanagements überzeugen.

(Andreas Becker, Bastian Gillner, Christian Reinhardt) "

Quelle: Archivschule Marburg

Link zur Stellenausschreibung auf der Gemeindehomepage (PDF)

http://nerdination.de/?p=169

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Verraten-und-verkauft-id3043305.html

Die Projektkosten des am Duisburger Innenhafen geplanten Landesarchivs von Nordrhein-Westfalen sollen sich durch eine Indiskretion im Januar 2007 um mindestens 10 Millionen Euro verteuert haben.

Nach Informationen der Neuen Ruhr Zeitung ist bei der Staatsanwaltschaft Duisburg im April 2010 ein Strafantrag wegen des Verdachtes des „Geheimnisverrates im Staatsdienst“ und des Betruges zum Nachteil des Landes NRW und zum Nachteil der Stadt Duisburg gestellt worden.

Dieses Dokument kann das neue Landesarchiv NRW, das am Innenhafen entstehen wird, am besten gleich in seinen Akten-Bestand mit aufnehmen und aufbewahren bis in alle Ewigkeit: Es ist der Strafantrag eines Frankfurter Detektivs, eingereicht am 12. April dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Duisburg.

[...] Den Steuerzahler, so urteilen Bauexperten, habe dieses böse Indiskretion mindestens 10 Mio. Euro zusätzlich und sinnlos gekostet. Der Frankfurter Detektiv behauptet gar gegenüber der Staatsanwaltschaft, es seien 25 Millionen Euro an Schaden entstanden. Übrigens: Der Bau des Landesarchivs NRW, kostet heute komplett 158 Mio. Euro – angekündigt war er einmal für 80 Mio. Euro.


Innenhafen-Panorama: AlterVista http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

Cambridge University Library's project to re-catalogue its incunabula online has now been running for six months, and we have started a blog to record our progress and draw attention to new discoveries. Posts so far include "A book from Parrhasius's library", "Cicero re-ordered", which identifies the 1471 Venice edition of "De finibus bonorum et malorum" as the editio princeps of that text, and an appeal for help in identifying some painted arms in a copy of Pomponius Mela's "De chorographia".

For further details of the project please see:

http://www.lib.cam.ac.uk/deptserv/rarebooks/incunabulaproject.html

The blog can be found at:

http://www.lib.cam.ac.uk/deptserv/rarebooks/incblog/

and the catalogue can be searched at:

http://ul-newton.lib.cam.ac.uk/vwebv/searchBasic



The SOAP Project (*), funded by the European Commission, would like to
announce the release of an online survey to assess researchers'
experiences with open access publishing. This survey aims to inform the
most comprehensive analysis of attitudes to open access publishing to
date and is seeking views from a wide a range of interested parties. It
is primarily aimed at active researchers in public and private
organizations, from all research fields in science and the humanities
and focuses on publication of research articles in (open access)
peer-reviewed journals.

If you would like to contribute to shaping the public discourse on open
access, please visit http://surveymonkey.com/soap_survey_d.
It should take 10-15 minutes to complete. We would appreciate if you
would share this link with your colleagues and collaborators so that the
views of your discipline are properly represented.

The survey outcome will be made public and the resulting insights as
well as recommendations will be openly shared with the European
Commission, publishers, research funding agencies, libraries and
researchers.

Thanks in advance, the SOAP Project Team info@project-soapSPAMNOT.eu

(*) Note: The SOAP consortium is coordinated by CERN, the European
Organization for Nuclear Research. It represents key stakeholders in
open access, such as publishers BioMed Central, SAGE and Springer;
funding agencies (the UK Science and Technology Facilities Council) and
libraries (the Max Planck Digital Library of the Max Planck Society).
The project runs for two years, from March 2009 to February 2011.
http://project-soap.eu/

4. archivisches Bilderrätsel.3. Bild

1. Bild: http://archiv.twoday.net/stories/6354770/
2. Bild: http://archiv.twoday.net/stories/6355701/

"Tagung am Historisch-Kulturwissenschaftlichen Forschungszentrum Trier
30.06.-02.07.2010
Altstadthotel Trier

Konzeption: Prof. Dr. Stephan Günzel, Dr. Lars Nowak

Die internationale und interdisziplinäre Tagung KartenWissen möchte einen weiten historischen Bogen von der Antike bis zur Gegenwart schlagen und das ganze Spektrum der in Himmels-, See-, Land- und Stadtkarten dargestellten Raumtypen sowie der administrativen, politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Zielsetzungen solcher Karten abdecken. Zugleich aber legt die Konferenz im Anschluss an jüngere methodische Umstellungen innerhalb der historischen Kulturwissenschaften einen systematischen Fokus auf das durch Karten generierte Raumwissen und die Mittel dieser Wissensproduktion: Die besondere Aufmerksamkeit gilt dem phänomenalen Spannungsfeld von Bild und Diagramm, Präsenz und Referenz, sinnlicher und struktureller Ähnlichkeit, Topographie und Topologie, in das die Karte durch ihre spezifischen semantischen und syntaktischen Eigenschaften, durch ihre Verknüpfung indexikalischer, ikonischer und symbolischer Elemente gestellt ist. Hiervon ausgehend sollen Karten einerseits als Visualisierungen verbaler Beschreibungen, exakter Messungen und mathematischer Berechnungen begriffen und andererseits in ein Verhältnis zu gemalten, gezeichneten, photographischen, filmischen oder televisuellen Bildern gesetzt werden, die mit ihnen den territorialen Gegenstand, die beschreibende Haltung, den vertikalen Blick oder den Rekurs auf ein geometrisches Abbildungsverfahren teilen können - abgesehen davon, dass Karten bisweilen auf der Basis photographischer Bilder entstehen und umgekehrt in diejenigen der Kunst Eingang finden.


Vortrag im Vorfeld der Tagung:
Prof. Dr. Kai Brodersen (Universität Erfurt)
'litora legere/Küsten lesen' – Aspekte römischer Raumerfassung
Dieser Vortrag findet am 21.06.2010 um 19 Uhr an der Universität Trier in Raum P3 statt.

Eröffnungsvortrag:
Prof. Dr. Franco Farinelli (Università di Bologna)
MapKnowledge - the Territory, the Space, the Copy

Abendvortrag:
Prof. Dr. Anna-Dorothee von den Brincken (Universität zu Köln)
Die Rahmung der 'Welt' auf mittelalterlichen Karten


Weitere Tagungsbeiträge:
Andrea Sick
Auszeichnen und Aufzeichnen von Räumen. Zum Vergleich zweier künstlerischer Verfahren

Susanne Leeb
Die Utopie der Karte und der Un-Ort der Kunst

Alfred Stückelberger
Erfassung und Darstellung des geographischen Raumes bei Ptolemaios

Georg Schelbert
Plan und Bild. Die Rompläne des 16. bis 18. Jahrhunderts im Spannungsfeld zwischen Karte und Architekturvedute

Juliane Howitz
Entgrenzung, Entordnung, Entortung. Kartographische Darstellbarkeit frühneuzeitlichen Himmelswissens

Martin Uhrmacher
Der Pyrenäenfrieden von 1659 und seine Umsetzung im Spiegel der historischen Kartographie. Zur Analyse der Darstellung komplexer dynamischer Prozesse im Raum

Ute Schneider
Das Afrikakartenwerk

Antonia von Schöning
Kartenwissen und Kanalisation

Timm Starl
Fotografie und Kartografie. Zum Verhältnis zweier Bildmedien

Lars Nowak
Washington im Pazifik: Karten in den popularisierenden Atomtestfilmen der US-Regierung

Manuel Schramm
Kartenwissen und digitale Kartographie

Gyula Pápay
Historische und theoretische Reflexionen der Beziehungen der Karte zum Bild und Diagramm


Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben, jedoch um eine Anmeldung bis zum 21.06.2010 unter der E-Mail-Adresse s2jahoff@uni-trier.de gebeten."

Quelle: Historisch-Kulturwissenschaftliches Forschungszentrum (HKFZ) Trier

http://futurezone.orf.at/stories/1649033/?ref=top

Der rumänische Anbieter bietet ebenfalls StreetView (z.B. für österreichische Ortschaften) an:

http://www.norc.ro/street-view/

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

BGH, Urteil v. 29.04.2010, Az. I ZR 69/08, Link: http://www.telemedicus.info/urteile/1047-I-ZR-6908.html
bzw. juris

Kommentar:
http://www.telemedicus.info/article/1763-Die-Thumbnail-Entscheidung-des-BGH-im-Detail.html

Leitsätze des Gerichts
a) Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich.

b) Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus.

c) Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.

Bei dilibri.

http://www.taz.de/1/leben/film/artikel/1/kennziffer-300-heisst-erschossen/

Der Dokumentarstreifen [von Uli Stelzner, KG] heißt "La isla" (Die Insel) und im Untertitel "Archiv einer Tragödie". Er handelt vom Archiv der Nationalpolizei Guatemalas, das um die 80 Millionen Dokumente aus über 100 Jahren umfasst, darunter die gesamte Zeit des Bürgerkriegs (1960 bis 1996).

Siehe auch:

http://de.indymedia.org/2010/05/281622.shtml




http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN56360543X

http://dspace.utlib.ee/dspace/handle/10062/10

http://mrtopf.de/blog/de/open-data-in-aachen/

http://www.aamg-us.org/

" ... Das Stadtarchiv bietet gehörlosen und schwerhörigen Menschen eine Führung an. Der informative Gang durch das „Gedächtnis der Stadt“ beginnt am Dienstag, 1. Juni, um 18 Uhr und ist kostenlos.
Was ist überhaupt archivwürdig? Welche Bestände gibt es? Wie alt ist das älteste Buch? Nach einem Überblick über die Aufgaben eines Stadtarchivs besichtigen die Gäste den Lesesaal. Anschließend führt der „Blick hinter die Kulissen“ in Räume, die der Öffentlichkeit sonst verschlossen bleiben: das klimatisierte Magazin mit seinen jahrhundertealten Urkunden, Protokollen und Akten und die Werkstatt für die Restaurierung historischer Archivalien. Zum Abschluss erfahren die Besucher, wie sie in der Datenbank des Stadtarchivs selbst Recherche betreiben können.
Ein Gebärdensprachdolmetscher und eine technische Anlage zur Übertragung von akustischen Signalen (FM-Anlage) stehen bei der Führung zur Verfügung. Wer diese FM-Anlage nutzen möchte, sollte sich zuvor beim Stadtarchiv unter Telefon 02 51 / 4 92 47 01 anmelden.
Info: Das Stadtarchiv in der „Speicherstadt“, An den Speichern 8, ist zu erreichen über die Buslinien 8 und 9 und dem RegioBus R 51."
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Münster

Gibt es weitere Erfahrung zum Thema "Archiv und Hörbehinderte" ?


4. archivisches Bilderrätsel.2. Bild

1. Bild: http://archiv.twoday.net/stories/6354770/

http://expositions.bnf.fr/livres/index.htm

toison_dor_armorial

http://www.mountangelabbey.org/library/manuscripts.htm

Via
http://blog.pecia.fr/category/Manuscrits-numerises

http://prostreetview.wordpress.com/2010/05/27/google-streetview-und-die-presse/

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HssInventarDdf.pdf

Nachtrag März 2013: Es handelt sich nur um die mittelalterlichen Handschriften. Der Handschriftencensus Rheinland ist online unter:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/4042237

Zur Existenz frühneuzeitlicher Handschriften siehe vorläufig:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/4540191

http://www.duesseldorf.de/heineinstitut/archiv/archiv_1_wissenschaft.shtml ("Neure Handschriften")

Kristeller hat: "Mss A 1-18; B 1-206; C 1-106; D 1-37; E 1-28; F 1-38; G 1-77". Damit zu vergleichen die Bestandsübersicht der mittelalterlichen Handschriften:
http://www.ulb.hhu.de/landesbibliothek-und-sammlungen/kulturelles-erbe/handschriftensammlung.html
Gruppe G dort nur 7 (so auch das PDF). 1870 gehörten zu G 18 Nummern:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3277138

Nach Erkundigungen bei den beiden Institutionen scheint es so zu sein, dass die ULB tatsächlich nur die mittelalterlichen Handschriften besitzt (demnach also auch keine Ankäufe etwa zu frühneuzeitlichen historiographischen Handschriften ihres Sprengels tätigt), während alles neuere (ohne Konkordanz!!) im Heine-Institut gelandet ist, wo die Benutzung extrem sporadisch ist (da ja niemand weiß, was vorhanden ist).

Katalog von Lacomblet digitalisiert:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/titleinfo/5350005

In der ULB befinden sich von der Gruppe Geschichte G laut PDF:
G 1, 2, 3, 5, 12, 13, 31

Der bis ins 20. Jh. weitergeführte Katalog Lacomblets hat zu G 86 Nummern, wobei Nr. 86 einem Druck beigebunden zu sein scheint und einige wenige Stücke an Archive abgegeben wurden.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/640153734/

http://archiv.cbvk.cz/kramerius/MShowMonograph.do?id=477

http://www.janeausten.ac.uk/index.html

With Zoomify.

Medienpolitik
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe schrieb oder liess am 24.8.1933 in der Beilage des Hannoverschen Kuriers schreiben: "Wenn unseres Führers Wille und Graf Wilhelm´s Geist sich vereinen, wird das neue Deutschland eine höchst unerschütterliche Unterstützung gefunden haben."

http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-4.html

Das Vorwort zum Artikel unterzeichnete Alfred Meyer, Teilnehmer an der Wannsee-Konferenz. Die Fotografie: Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe in militarischer Uniform. Darunter, ein Faksimile seiner Unterschrift.

Interessant, dass Wolrad sich mit einer durchaus positiven Figur, dem Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe ziert. Hiergegen wäre nichts einzuwenden. Die Sache ist aber deshalb verwerflich, weil Wolrad die Geisteshaltung seines Vorfahren korrumpiert und zwar in doppelter Weise:

Zum Geist des Grafen Wilhelm folgende Anmerkung: Graf Wilhelm hielt den "reinen Verteidigungskrieg" aus ethischen Gründen für den einzig vertretbaren (siehe seine Theorie des reinen Verteidigungskrieges). Und ausserdem war Graf Wilhelm Freimaurer gewesen: Kekule von Stradonitz schrieb einen Beitrag im Jahre 1907 mit dem Titel: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg Lippe Freimaurer ?" Fundstelle:

Kekule von Stradonitz, Stephan: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe Freimaurer?", in: Am rauhen Stein. Monatsschrift der Großen Loge von Preussen, genannt "Royal York zur Freundschaft" 6(1907), S. 225-229

Seine Antwort lautete ja. "Seine ganze Geistesrichtung war eine freimaurerische....Es soll vielmehr an dieser Stelle nur der Satz hervorgehoben werden, den Graf Wilhelm als Grabschrift seiner vor ihm heimgegangenen Gemahlin widmete:

HEILIGE HOFNUNG
AUSFLUS GÖTTLICHER KRAFT
QUELLE DES BEGLÜCKENDEN GEDANKEN
DASS
VERBINDUNGEN WELCHE DEN ERKENNTNIS
FÄHIGEN TEIL UNSERER WESEN VEREI
NIGEN ALLEN UMBILDUNGEN DES WANDEL
BAREN OHNGEACHTET UNZER
STÖRBAR BESTEHEN"
____________________


1776

http://www.52gradnord.de/Schaumburger_Wald.html#Pyramide

Sich mit der Ausstrahlung anderer Menschen zu schmücken wirkte damals wie heute. Dieses Talent hat sich in den nachfolgenden Generationen gewinnbringend fortgepflanzt.

siehe hier:

http://archiv.twoday.net/stories/3810499/comments/5720167/comment

Die Methode ist die gleiche. Die Presse wird angewiesen durch name dropping den Leser zu falschen Assoziationen zu verleiten. Im "Dritten Reich" soll Graf Wilhelm als Symbolfigur des Nationalsozialismus herhalten. Heute wird der Presse mitgeteilt, dass man mit Graf von Plettenberg, einem Widerstandskämpfer verwandt ist. Die Aussagen sind wahrheitswidrig, aber effizient.

Ein weiteres Beispiel: Zeitgleich mit der Untersuchung der Ermordung von 37 Zwangsarbeitern im Steinbruch Steinbergen instrumentalisierte Wolrad (unterstützt von Ernst August Prinz von Hannover) die britische Presse (Lord Rothermere´s Daily Mail am 9.7.1947), um Wolrad als Opfer plündernder britischer Soldaten darzustellen. Genaueres kann nachgelesen werden in:

Seiten 190 ff. (191) der Vier Prinzen:

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Am 1.10.1947 liess sich Wolrad von den Presbyterien der Evangelisch Reformierten Kirche ein kirchliches Zeugnis ausstellen:

"Er ist ein gläubiger Christ. Als solchr hat er immer danach getrachtet, einen christlichen Lebenswandel zu führen...Durch seine rege Beteiligung am kirchlichen Leben geht er der Bevölkerung mit bestem Beispiel voraus. Dies galt besonders für jene Jahre, in denen die aus der NSDAP kommenden Glaubensbewegungen und die Bestrebungen der sog. Deutschen Christen versuchten, in den Raum der Kirche einzudringen. Er lehnte diese Bewegungen entschieden ab".

Vier Prinzen S. 249.


http://vierprinzen.blogspot.com/

http://e-records.chrisprom.com/?p=1219

http://www.weltbild-rezepte.de/so-funktioniert-es.html

Eine Nachnutzung der Rezepte ist natürlich nicht möglich.

Damit es nicht in den Kommentaren untergeht:

http://archiv.twoday.net/stories/6347223/#6354867

Über die von Paul Reuter angelegte Sammlung von Grafiken, Lithografien und Holzstichen aus dem 18. und 19. Jahrhundert berichtet die Berliner Zeitung vom 26.05.2010:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/296729/296730.php

Anne Rohstock
Von der "Ordinarienuniversität" zur "Revolutionszentrale"?
Hochschulreform und Hochschulrevolte in Bayern und Hessen 1957-1976
ISBN 978-3-486-59399-0, EUR 49,80
Reihe: Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Bd. 78
http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/olb/de/1.c.1736378.de

Non vidi.

In Englisch:

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/

http://columbiacurators.blogspot.com/2010/05/new-medieval-manuscript-or-rather-old.html


"Nachdem es in letzter Zeit an der Unglückstelle am Waidmarkt ruhig geworden war, geht die Bergung der Archivalien jetzt mit Hochdruck weiter. Derzeit liegen noch 10 bis 15 Prozent des gesamten Archiv-Bestands im Grundwasser, schreibt rundschau-online.de. Bis zum 1. Oktober haben die Behörden noch Zeit, dann übernimmt Gutachter Professor Hans-Georg Kempfert die Kontrolle, um endlich die genaue Unglücksursache herauszufinden. Dokumente können dann nicht mehr gerettet werden. Eigentlich sollte die Bergung schon im April weitergehen, laut rundschau-online.de verzögerte der lange und kalte Winter aber die Sicherung des Geländes."
Quelle: http://www.elfnachelf.de

http://outreach.wikimedia.org/wiki/FAQ_For_Librarians

4. archivisches Bilderrätsel.1. Bild

http://www.artdaily.org/index.asp?int_sec=2&int_new=38295

http://blog.flickr.net/en/2010/05/26/welcome-fylkesarkivet-i-sogn-og-fjordane-to-the-commons/

http://www.flickr.com/photos/fylkesarkiv/


http://twitter.com/followanarchive

Das vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv und dem Landesverband Brandenburg im VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. herausgegebene Heft ist abrufbar unter: http://www.blha.de/FilePool/BA_27_2010.pdf
Neben den Beiträgen zum 12. Brandenburgischen Archivtag in Eberswalde am 23./24. April 2009 (SuFiA: Suchen-Finden-Arbeiten/ R. Link; Grundsatzfragen der Benutzung in öffentlichen Archiven/M.Scholz; Präsenz in Medien/J.-U. Fischer) stellt das Heft u.a. eine historiographische Neuerwerbung des BLHA (Rudolf Schierenberg und sein unveröffentlichtes Preußenbuch/K. Neitmann) vor. Unter der Rubrik Quellen zur brandenburgischen Landesgeschichte werden Dokumente zur Lübbener und Niederlausitzer Rechtsgeschichte (Wie es gehalten werden soll/E. Franke) vorgestellt. In der Rubrik Aus der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv steht das Urheberrecht an Bildern (Das Problem des Urheberrechts an Bildern im Archiv/ M. Steinert) im Mittelpunkt.


Via
http://www.blha.de/FilePool/Neu_Newsletter_Archiv_6_2010.pdf

Archivalia wird S. 17 im Beitrag über die Archivnutzung zitiert (betr. Dig. Hist. Archiv d. St. Köln)

Wertlos ist der urheberrechtliche Beitrag von Steinert, der aus den gängigen Urheberrechtskommentaren (natürlich ohne Benutzung meiner Urheberrechtsfibel) kompiliert ist und jegliches Problembewusstsein vermissen lässt.

http://www.hepperger.info/dig/mayer/01.htm

http://othes.univie.ac.at/2764/

Damit sich Fische wohler fühlen, soll ein herausragendes Kulturdenkmal, das alte Kraftwerk in Rheinfelden, weichen.

"Wenn das Wasserkraftwerk, wie internationale Denkmalexperten bestätigen, als Kandidat für die Vorschlagsliste Unesco-Weltkulturerbe gehandelt wird, kann nach Meinung des IG Pro-Steg-Vorstands das Land Baden-Württemberg nicht zusehen, wie das bedeutende Bauwerk der Elektrizitätsgeschichte verloren geht. Maßgebliche Organisationen, darunter die bundesdeutsche Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, haben mit Schreiben bei Ministerpräsident Mappus Druck gemacht. Vorläufiges Erfolgserlebnis: Am Donnerstag wird der Pro Steg-Vorstand von Umweltministerin Tanja Gönner zum Gespräch erwartet."

http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/altes-kraftwerk-denkmalschuetzer-erhoehen-den-druck--31466246.html

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Das-Industriedenkmal-soll-weg/story/26391830?track



Foto: Wladyslaw Sojka
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Old_hydroelectric_power_plant_in_Rheinfelden

http://reaktanz.de/blog/?e=110

die eigenen daten des bundesverbands musikindustrie enthalten keine anhaltspunkte, daß es irgendeinen relevanten zusammenhang zwischen illegalen downloads und cd-absatzzahlen gibt. überraschenderweise korrelieren die umsatzzahlen sogar positiv mit der downloadrate, was gänzlich gegen den eindruck geht, den die branchenvertreter seit jahren vermitteln. die zahl der zivilverfahren korreliert zwar wie erwartet negativ mit den downloads, allerdings legen die beiden anderen ergebnisse nahe, daß dies nicht den eigentlich erwünschten effekt hat: eine steigerung des umsatzes. geht man nach den zahlen der musikindustrie, gibt es keinen erkennbaren grund, weiter auf das massenhafte verklagen von privatpersonen zu setzen, sofern man nicht weiter aktiv das eigene image demolieren möchte.

http://www.ariadne.ac.uk/issue63/nogueira/

http://bibliothekarisch.de/blog/2010/05/26/drm-fuer-e-books-risiken-und-nebenwirkungen-des-elektronischen-lesens-2

Siehe auch:
http://bethaninfoprof.wordpress.com/2010/05/11/why-cant-we-teach-peter-murray-rust-about-drm/
http://archiv.twoday.net/search?q=drm

Jung-Bibliothekarin Böhner (BB), die jüngst einigermaßen unbedarft in das allgemeine Google StreetView-Bashing einstimmte, nimmt sich nunmehr Amazon vor und reagiert erneut hysterisch auf die Ankündigung, Amazon wolle Anstreichungen auf den Kindles auswerten: "Lesen ist für mich in vielen Fällen ein Rückzug in die Privatheit, ein Abgeschlossensein von äußeren Einflüssen".

http://bibliothekarisch.de/blog/2010/05/26/ich-weiss-was-du-letzten-sommer-gelesen-hast/

Wenn Daten über das Leseverhalten anonymisiert ausgewertet werden - so what? Google ("Gottseibeiuns") Books hat ja auch eine Funktion "Beliebte Passagen" (die allerdings noch weit entfernt von realem Nutzen ist). Bei BB tobt sich wieder einmal typisch deutsche Datenschutzhysterie aus.

http://blog.openlibrary.org/2010/05/26/donate-a-book-to-the-book-drive/

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma