Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Sammelt http://gunnarsohn.wordpress.com/ (Bonn)

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview



Foto des alten Bonner Rathauses von Guenterpl, von mir verfremdet
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de


http://de.wikisource.org/wiki/Adel

http://www.hist.uzh.ch/static/ag/e-learning/bdb.php

" ..... Und ich sage euch: Bittet, und es wird euch gegeben werden; suchet, und ihr werdet finden; klopfet an, und es wird euch aufgetan werden. Denn jeder Bittende empfängt, und der Suchende findet, und dem Anklopfenden wird aufgetan werden. ...."

http://ebooksuche.org/

Suchmöglichkeiten bei Google (mit Proxy-Link) und Bing nach deutschsprachigen E-Books sowie im Internet Archive und im OPAC der Uni Chicago. Vorsicht bei Umlauten!

Aus dem Inhalt:

"Das Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen S. 243
Gedächtnis der Kreise:Kreisarchive als Dienstleister für Verwaltung und Bürger S. 245
„…mit allen den Mitteln bekannt seyn, welche zur Erhaltung der Schriften nützlich sind“ – Bestanderhaltung und Notfallplanung im Kreisarchiv S. 248
Das Archiv der Zukunft – die digitale Herausforderung S. 251
Regionale Archivführer – Beispiel Kreis Siegen-Wittgenstein S. 252
Heimatbuch und Schriftenreihe: Kreisgeschichtliche Publikationen
des Kreises Viersen S. 254
Erfolgreiches Konzept zum Tag der Archive im Kreis Steinfurt S. 256
Action im Archiv: Deutschlandweit erste Filmwerbung für zwei Archive in NRW S. 258
Fünfzehn Jahre Kooperation: Das Kreisarchiv Warendorf und das Bildarchiv der Altstadtfreunde Warendorf S. 260
Die Kernüberlieferung in Kreisarchiven: Eine Geschichte von Kohlenstoff, Rohdiamanten und Brillanten S. 262
Die Haare von Dr. Carl Peters – Außergewöhnliches aus Altena:
Das Kreisarchiv des Märkischen Kreises und die Landeskundliche Bibliothek S. 264
Große Namen der Zeitgeschichte im Kreisarchiv Coesfeld: Kinderbuchstar, Schauspieler, Helden, Forscher und Politiker S. 267
Hüter von 10.000 handgezeichneten Karten: Die Katasterüberlieferung im Archiv im Rhein-Kreis Neuss S. 269"


Link zum Download (PDF)

http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/kultur/artikeldetail/article/238/praechtiges-herrenhaus-zerstoert.html

Ein juristischer Streit um die Zerstörung eines der kulturgeschichtlich bedeutendsten Herrenhäuser Schleswig-Holsteins - das Herrenhaus Rantzau im Kreis Stormarn - bahnt sich an. Kulturminister Dr. Ekkehard Klug und Landeskonservator Dr. Michael Paarmann haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und um Überprüfung des Falles gebeten.

"Wir haben erfahren, dass die neue Eigentümerin des Herrenhauses ohne jede Abstimmung mit den Denkmalbehörden große Teile der historischen Innenausstattung herausgebrochen und hinter dem Gebäude auf große Schutthalden abgekippt hat", sagten Klug und Paarmann.

Jetzt ist eine Ortsbesichtigung geplant, um das Ausmaß des möglichen Skandals abzuschätzen. "Sollte sich bei dem Termin bewahrheiten, dass die denkmalgeschützte Innendekoration aus Stuckdecken, Wandpaneelen und Tapeten, historischen Füllungstüren, profilierten Bekleidungen usw. zerstört wurden, haben wir einen Verlust an Kulturwerten zu beklagen, dessen Tragweite heute noch gar nicht zu bilanzieren ist", betonte der Landeskonservator.


Das Ergebnis der Ortsbesichtigung:

Für Landesdenkmalpfleger Michael Paarmann haben sich indes die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet. “90 Prozent der wandfesten Einrichtung dieses Gebäudes sind entfernt worden. Zum Glück sind einige der hochwertigen Räume nur teilweise völlig entkernt worden”, sagte Paarmann der NDR 1 Welle Nord. Nach Angaben von Paarmann ist in fast allen Räumen der Putz abgeklopft und die historischen Tapeten verbrannt worden.
http://ostholstein.mediaquell.com/2010/08/13/inneneinrichtung-von-schloss-rantzau-fast-voellig-zerstoert-242/

NDR-Video mit Stellungnahme Paarmanns
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/rantzau114.html

Siehe auch die WELT
http://www.welt.de/die-welt/regionales/hamburg/article8979211/Grosse-Schaeden-im-Herrenhaus-Rantzau.html

Dreist die dort zitierte Einlassung des Anwalts:

"Meine Mandantin geht davon aus, nicht gegen Denkmalvorschriften verstoßen zu haben." Sie habe "nach fachlicher Beratung in alle Richtungen" die Arbeiten vornehmen lassen, sagte er. Unter Denkmalschutz stünden drei Bereiche des Herrenhauses: Die Außenansicht und die gesamte historische Raumstruktur - "beides ist unangetastet". Was zum dritten Bereich gehört, der sogenannten "ortsfesten historischen Einrichtung", sei strittig, wie auch aus einem Schreiben des Verwaltungsgerichts Schleswig hervorgehe.

Im Bericht des Hamburger Abendblatts
http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1598021/Substanz-von-Schloss-Rantzau-zerstoert.html
heißt es dazu:

"Es ist zu bezweifeln, dass Stuck und Tapeten denkmalgeschützt sind", sagt der Experte für Bau- und Denkmalschutzrecht.

Ein solcher "Experte" hat nicht das geringste vom Denkmalschutz begriffen. Solange bewegliche Kulturdenkmäler ein Stiefkind der Denkmalpflege sind, werden sich immer schamlose Eigentümer finden, die vollendete Tatsachen schaffen. Es bleibt zu hoffen, dass man hier (die von mir aus rechtsdogmatischen Gründen abgelehnte) Strafvorschrift des § 304 StGB (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3359620/#3359739 ) mit aller Härte anwendet.

Frühere Meldungen
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/rantzau102.html
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/rantzau110.html (VG lehnte es ab, der Denkmalpflege den Zugang zu verbieten)

Stellungnahme des früheren Eigentümers im Internet
http://wolfgangroettger.com/pdf/schadensbild_des_kulturdenkmals_schloss_rantzau.pdf

Update: PM zum VG-Beschluss
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/vg-schleswig-denkmalschutz-fuer-herrenhaus-rantzau-betretungsrecht-der-denkmalbehoerde-185396

http://artshrugged.de/

Foto (Lizenverstoß der SHZ - nur Quellenangabe Wikipedia!) PodracerHH http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

http://archiv.twoday.net/stories/5347726/ Nix, die Seite ist allem nach nicht mehr aktiv.

Interessant sind die Ausführungen von Kerstin Barndt über den Vorwurf gegen Irmgard Keun, bei dem Tucholsky sich auf die Seite der Ankläger stellte. Sie sind weitgehend vollständig nachlesbar unter

http://books.google.de/books?id=2dzxbRvYMT0C&pg=PA174

Es zeigt sich, dass Tucholsky, dessen Anti-Brecht-Text Die Anhängewagen der Open-Access-Feind Rieble zitiert, die besondere Intertextualität des Keun-Romans und seiner angeblichen Vorlage, die beide auf gemeinsame Vorbilder zurückgehen, verkannt hat. Sein Verhalten in der Causa Keun erscheint anmaßend und selbstgerecht.

Ein hübsches Brecht-Zitat, das ich noch nicht kannte:

Natürlich basiert so ziemlich jede Blütezeit der Literatur auf der Kraft und Unschuld ihrer Plagiate. (Brecht, Dreigroschenbuch ²1978, S. 304)

Zitiert wird das auch in dem mit vielen Beispielen gespickten Artikel zu einem angeblichen Plagiat Kempowskis 1990
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13498191.html

Verteidigung des Plagiats durch Günter Grass
http://books.google.de/books?id=SgAbpXFCOhUC&pg=PA17

http://www.grur.de/cms/upload/pdf/stellungnahmen/2010/2010-07-05_GRUR_Stn_Anhrung_BMJ_Leistungsschutzrecht_Verleger.pdf

007

1. Bild: http://archiv.twoday.net/stories/6461182/

"Noch ist das Gelände am Eifelwall ein innerstädtisches Idyll mit verwachsenen Hinterhofgaragen und einer “Insel der Liebe”. Schon bald sollen Bagger anrücken und das Grundstück zum neuen Standort des Historischen Archivs zu entwickeln. Für etwas weniger als 100 Millionen Euro will die Stadt hier bis zum Jahr 2014 einen Neubau für das im März 2009 eingestürzte Stadtarchiv errichten. Die Ateliers befinden sich in den Räumen der ehemaligen Desinfektionsanstalt. Der Mietvertrag mit dem Vermieter wurde zum 30. September gekündigt, wie die Bezirksvertretung bereits in der vergangenen Woche wissen ließ.

Ziel des gemeinsamen Antrages der Bezirksvertretung ist es, die Kündigung bis unmittelbar vor den tatsächlichen Maßnahmebeginn auszusetzen, und so eine möglichst lange Nutzung zu ermöglichen. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, die Betroffenen bei der Suche nach alternativen Räumen zu unterstützen. „Die in der Ateliergemeinschaft Eifelwall 3 zusammengeschlossenen Künstler Mary Bauermeister (Hauptmieterin), Lisa Glatz, Ewald Gutenkunst, Nani van Niekerk und Gregor Zootzky (Untermieter) nutzen das Atelier als Kulturschaffende. Animationsfilmer, Illustratoren, bildende Künstler und Musiker (Pianisten, klass. Sänger, Chöre, Orchester, Ensembles, Workshops etc.) arbeiten als freischaffende Künstler zusammen in dieser Ateliergemeinschaft. Die städtischen Räume im Eifelwall 3 (ehemalige Desinfektionsanstalt) bieten den Kulturschaffenden optimale Bedingungen für ihre Arbeit. Sie haben berechtigterweise ein großes Interesse daran, die Räume so lange wie möglich effektiv für ihre Arbeit über die Kündigungsfrist (30.09.2010) hinaus zu nutzen und erklären sich bereit, zeitnah zum Baubeginn aus den Räumlichkeiten auszuziehen“, so die schriftliche Begründung der Unterzeichner.

Mit einer pragmatischen Handhabung könne zudem unnötiger und damit teurer Leerstand vermieden werden. Als Negativbeispiel dient den Initiatoren das Beispiel „Barmer Viertel“. Hier musste die Bezirksvertreter (Deutz gehört zum Stadtbezirk Innenstadt) miterleben, wie auch vier Jahre nach dem Abriss der bisweilen neu renovierten Wohnsiedlung das „Filetgrundstück“ als Park-, bestenfalls als Schauplatz einiger Events dient. So etwas darf sich nicht wiederholen, so der Appell der Bezirksvertreter."

Quelle: Köln Nachrichten, 10.08.2010

http://staatsbladclip.zita.be/moniteur/lois/2010/08/05/loi-2010035532-print.html

Wenn ich als Bürger schon nicht verhindern kann…

dass in meinem neuen Reisepass Fingerabdrücke und per Funk lesbare RFID-Chips installiert werden

dass meine Kontobewegungen überwacht werden

dass mein Kommunikationsverhalten registriert werden soll

dass ich in vielen Städten auf Schritt und Tritt von unzähligen Überwachungskameras gefilmt werde

dass ich auf Flughäfen in Zukunft durch einen Nacktscanner spazieren muss

dass Mautbrücken automatisch alle Autokennzeichen erfassen

…. dann will ich wenigstens einen riesen Aufriss machen, wenn jemand es wagt, meine Hausfassade zu fotografieren.


http://www.dennis-knake.de/2010/08/11/google-streetview-die-stunde-der-hypokriten/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

" .... Der Barkenhoff, einst Wohnsitz und Arbeitsplatz des Jugendstilkünstlers Heinrich Vogeler, soll ein Archiv, eine Bibliothek sowie Räume für Sonderausstellungen bekommen.

Auch die "Große Kunstschau" wird modernisiert. Der von Bernhard Hoetger im Jahr 1927 erbaute Teil wurde bereits vor drei Jahren in originalen Farben restauriert. Hier hängen Meisterwerke der Gründer der Künstlerkolonie. Jetzt soll ein großzügiges Museum daraus werden, das die heute gültigen Standards erfüllt.

Außerdem soll ein Leitsystem mit Informationszentrum die Besucher zu den wichtigsten Museen führen: Angefangen bei der Großen Kunstschau, von dort weiter zum Barkenhoff, dann zum Haus im Schluh und zum Schluss zur Worpsweder Kunsthalle. Das Gesamtbild des Ortes soll stärker hervorgehoben werden, sagt Matthias Jäger vom Museumsverbund. ....."

Quelle: Deutschlandradio, Fazit v. 5.8.2010



" Im Obergeschoss der einstigen Dessauer Schloßplatz-Schule hat sich am Montagabend ein See gebildet. Die Dessauer Feuerwehr ist dabei, ihn zu beräumen. So liegt an diesem Abend ein Brummen in der Luft. Einerseits stammt es vom Permanent-Sauger der Berufsfeuerwehr, die damit die Seenlandschaft in der zweiten Etage entfernt. Andererseits brummt einer der Dienst habenden Feuerwehrmänner: "Unser Einsatz ist der beste Beweis dafür, dass im Gebäude Bewegung ist." Unerwünschte Bewegung.

Unbekannte haben am Montag in der ehemaligen Außenstelle des Gymnasiums Philanthropinum am Dessauer Schloßplatz 4-5 randaliert. Obwohl der Gebäudetrakt ungenutzt ist, war die Hauptwasserleitung unverschlossen. So war es vermutlich Sekundensache und kein Problem, im menschenleeren obersten Stockwerk von einem Waschbecken den Trabs abzutreten und den Wasserhahn zu öffnen.

Das Wasser überwand die Trittschwelle vom Klassenzimmer zum Flur und breitete sich von dort in anliegende Räume aus. Es suchte und fand auch seinen Weg in die darunter liegenden Geschosse. Betroffen waren insbesondere Bananenkisten mit Akten der Stadtverwaltung. Zum Glück hat ein Passant das Wasser bemerkt und die Rettungsleitstelle informiert.

Eilige Telefonate werden noch am Abend von Mitarbeitern des Amtes für Gebäudemanagement geführt. Immer wieder geht es um die Akten der Stadtverwaltung, die in Sicherheit gebracht werden müssten. Nass seien diese keinesfalls geworden, sagt Dessau-Roßlaus Stadtsprecher Carsten Sauer einen Tag später. Die Sache sei glimpflich abgelaufen.

Dass das Dessauer Stadtarchiv längst nicht mehr alle Materialien fassen kann, ist kein Geheimnis. Der Umfang der Archivmaterialien ist wesentlich größer, als die Kapazität des Stadtarchivs, einem ehemaligen und in den 90er Jahren sanierten Druckereigebäude in der Langen Gasse. Die Situation spitzte sich mit der Fusion von Dessau und Roßlau zur Doppelstadt weiter zu.

2008 wurden zur Lagerung des städtischen Verwaltungsarchivs unter anderem auch Räume der ehemaligen Schule am Schloßplatz umfunktioniert. In allen als Archiv genutzten Bereichen seien Wassermelder und Sicherheitsanlagen vorhanden, so dass dort ein Vorfall, wie am Montag Alarm ausgelöst hätte. Zur Vorbeugung gegen Vandalismus seien in den Bereichen die Fenster vermauert und kleine Lüftungsöffnungen gesichert worden, lässt Klaus Bekierz vom Zentralen Gebäudemanagement über die Pressestelle des Rathauses am Dienstag mitteilen.

Doch vor Ort hatte sich den wegen des Wassers alarmierten Einsatzkräften ja ein ganz anderes Bild geboten: In dem Raum im Erdgeschoss mit den Bananenkisten war weder ein Feuerlöscher noch ein Rauchmelder zu finden. Es war und ist Fremden ein leichtes, vom Erdgeschoss aus durch die Fenster in die alten Klassenräume zu schauen. Wer in dem relativ verlassenen Schulgebäude Unfug treiben will, braucht nur ein wenig Phantasie und Geschick, um die Schlösser alter Schultüren zu überwinden.

Umso erstaunlicher, dass in dem Haus, das dem Abriss geweiht ist, und eben in ungesicherten Räumlichkeiten Unterlagen des Rechtsamtes gelagert sind, die noch nicht dem Stadtarchiv übergeben wurden. Doch dazu wollte sich am Dienstagabend aus dem Rathaus kein Verantwortlicher mehr äußern. ..."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung, 10.08.2010


"Nehmen wir an, da lebte (in einer künftigen Hauptstadt am Hoangho oder am Kongo) Anno 3000 ein Archivar, der den Versuch unternähme, mit'Hilfe von Filmmaterialien die Ereignisse des Jahres 1969 zu rekonstruieren. (Schriftliches: nicht mehr erhalten. Bücher und Zeitungen: einer Katastrophe zum Opfer gefallen. Nur Zelluloid hat überdauert.)

Was würde er denken, der Mann, wenn inmitten von idyllischen Photographien — Badegäste am Wannsee, Aufmarsch der freundlich blickenden Kranzniederleger, Präsentation der Wintermoden mit betont femininer Thematik —, was würde er denken, wenn der gleiche soigniert wirkende ältere Herr, der eben noch, des Eigenlobs voll, die Errungenschaften eines, wenn nicht paradiesischen, so doch auf dem Weg zum Paradies befindlichen Landes beschwor, plötzlich (mit einer Gestik, die unseren Archivar an die Schauspielkunst des Jahres 1900 erinnerte) von biirgerkriegsartigen Zuständen spräche und jene Schar von Rüpeln erwähnte, die dem Gemeinwesen den Kampf angesagt habe?

Und was, weiter, würde er denken, in seiner Zelle am Hoangho oder am Kongo, wenn er das Diktum des älteren Herrn, hier sei nur eine winzig kleine radikale Minderheit am Werk, mit jener auf dem gleichen Filmstreifen erhaltenen Nachricht vergliche, im Freistaat Bayern befänden sich 30 000 Studenten im Streik, um gegen das Hochschulgesetz des Landes zu protestieren? Ein Staat der Idylle? Ein vom Bürgerkrieg bedrohtes Gemeinwesen? Eine kleine radikale Minderheit? Eine studentische Massenbewegung? Wofür wird er sich entscheiden, der Archivar im Jahre 3000?

Kein Zweifel, er wird nach weiteren Materialien suchen und dabei auf eine Aufzeichnung stoßen, die gleichfalls am 19. Juni 1969 auf dem Bildschirm vorgeführt wurde: Ein Schriftsteller und ein Politiker kreuzten die Klingen, Grass hieß der eine, der andere Barzel, und bei der Betrachtung dieser Debatte, so steht zu erwarten, wird dann der Archivar die Widersprüche aufhellen können. Er wird nämlich bemerken, daß — ungeachtet aller Einsprüche von des Schriftstellers Seite — der Politiker die eigene Position mit dem Wohl und dem Interesse des Volkes identifiziert: einem Volk, dem er schmeichelt, indem er ihm einen bestimmten Willen zubilligt, einem Volk — er nennt es ständig das ganze und deutsche —, das er als letzte und höchste Einheit beschwört, als eine Art organischen Gebildes: Statt der Quantität von Staaten, Klassen und Interessen vertretenden siebzig Millionen Menschen die Qualität des ganzen deutschen Volkes, in dessen Bannkreis sich die Antagonismen der Gesellschaft verflüchtigen. Coincidentia oppositorum, Aufhebung der Gegensätze, Harmonie allüberall!

Den Bürgerkrieg fördert also offenbar (könnte der Archivar denken), wer nicht möchte, daß das sogenannte Volk nur das will, was es wollen soll. Uneinigkeit schafft, wer die Gemeinsamkeitsweltanschauung als Ideologie der Regierenden entlarvt. Zwietracht sät, wer die Maxime „Dies will auch das ganze deutsche Volk" als insinuaüo, als Einschmeichelung durchschaut, die dazu dienlich ist, den Manipulierten den Glauben zu geben, sie seien mündig, mündig und geborgen zugleich. Vereint im großen und ganzen, und vor Veränderungen geschützt."

Momos, Die Zeit, 27.6.1969

"Ich suche nicht - ich finde. Suchen, das ist das Ausgehen von alten Beständen und das Finden-Wollen von bereits Bekanntem. Finden, das ist das völlig Neue. Alle Wege sind offen, und was gefunden wird, ist unbekannt. Es ist ein Wagnis, ein heiliges Abenteuer. Die Ungewissheit solcher Wagnisse können eigentlich nur jene auf sich nehmen, die im Ungewissen sich geborgen wissen, die in der Ungewissheit, der Führerlosigkeit geführt werden, die sich vom Ziel ziehen lassen und nicht selbst das Ziel bestimmen."
Pablo Picasso

Hinweis von David Eisenmenger in seinem Blog: " ....In Rheinland-Pfalz erreichen wir im chronologischen Durchgang erst in der 10. Klasse den Nationalsozialismus. Das Interesse der Schüler daran ist schon sehr viel früher vorhanden und in der Regel haben sie Teilthemen bis dahin schon mehrfach in Fächern wie Deutsch oder Religion behandelt. ...."

Programm (PDF)

Link zum PDF

"Die Bergungsarbeiten an der Einsturzstelle des Kölner Stadtarchivs sind ins Stocken geraten. Der Bau der Betonwand, in deren Schutz die noch verschütteten Archivalien aus dem Boden geholt werden sollen, kann nach Angaben der Stadt erst fortgesetzt werden, wenn Gutachter bestätigen, dass er nicht die Suche nach der Ursache des Einsturzes behindert. Außerdem muss vor der Bergung der Archivalien die U-Bahnbaustelle am Waidmarkt durch mehr mehr als 30 Erdanker gegen Einsturz gesichert werden."
Quelle: WDR, Lokalzeit Köln, Nachrichten, 12.8.2010

Sehr geehrte Freunde und Förderer des Kraftwerks Hirschfelde,

in Hirschfelde erreichte die aktuelle Flut einen seit Beginn der
Aufzeichnungen nicht gekannten Höchststand.
Dazu beigetragen haben neben den heftigen Regenfällen auch zwei Dammbrüche,
die die Neiße weiter anschwellen ließen.
Auf dem Gelände um das frühere Kraftwerk Hirschfelde wurde ein Stand von ca.
1,50 m Fluthöhe erreicht.

Das Wasser drang auch in das Innere des Gebäudes ein und vernichtete oder
beschädigte Archivgut, Ausstellungen, Exponate und Ausrüstungen.
Derzeit werden die Schäden aufgenommen und die Aufräumarbeiten geplant.
Alle Informationen und Neuigkeiten werden Ihnen umgehend zugesandt.

Freundliche Grüße
Anja Nixdorf-Munkwitz

Stiftung Kraftwerk Hirschfelde
(Aus demuseum)

http://www.kraftwerk-hirschfelde.de/


Aus der Archivliste ein Statement von

Gerd Simon
Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung Tübingen
Internet: http://homepages.uni-tuebingen.de/gerd.simon

Sehr geehrte Archivarinnen und Archivare,

Herr Wolf sprach kürzlich die Historiker an in der Frage der
Vernichtung von Originalen. Ich bin Wissenschaftshistoriker und Leiter
der >Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung Tübingen<, deren
Mitglieder seit Anfang der 70er Jahre Kopien von Archivalien zum Thema
>Wissenschaft im 3. Reich< aus ca. 100 Archiven gesammelt haben.
Unter den ca. 45 lfd Meter Kopien befinden sich auch für uns wichtige
Texte, deren Originale inzwischen in den Archiven nicht mehr
auffindbar sind. Ich denke, sie wurden einfach kassiert. Hier liegt
also ein eindeutiger Interessenskonflikt zwischen den Archiven, die ja
weitgehend unter dem Druck finanzierender Instanzen an Platzmangel
leiden, und den Wissenschaftlern und deren Institute und Verbände,
denen Platzmangel übrigens ebenfalls durchaus nicht fremd ist.

Vermutlich trage ich für viele von Ihnen Eulen nach Athen, wenn ich
Folgendes in Erinnerung rufe: In den philologisch-historischen
Wissenschaften hat das Prinzip der Wiederauffindbarkeit von
Primärinformationen (dazu gehören die Originale von historischen
Quellen) den Rang, den in den Naturwissenschaften die Wiederholbarkeit
von Experimenten und Beobachtungen hat. Forschungsergebnisse, die auf
nicht wiederholbaren Experimenten und Beobachtungen oder auf nicht
(mehr) auffindbaren Primärinformationen beruhen, gelten mit Recht als
wissenschaftlich bestenfalls exhaustiv von Wert. Als Basis für die
Weiterverwertung sind sie einer kritischen Wissenschaft nicht würdig.
Das gilt nicht nur wegen des Fälschungsverdachts.

Die Auseinandersetzung zwischen den Archivaren und v.a. den
Geschichtswissenschaftlern in Sachen Vernichtung von Originalen ist im
übrigen nicht neu. Dokumentare hatten schon mit dem Aufkommen von
Mikrofilm- bzw. später von Mikrofiche-Geräten aller Art das Ende der
Archive ins Auge gefasst. (Wer mehr darüber wissen will, sei verwiesen
auf mein Opus >Buchfieber<.) Die als konservativ beschimpften
Archivare haben sich glücklicherweise gegen diese durchgesetzt. Ich
bin sicher, dass sie sich auch gegen die Vernichtungs-Befürworter
unter den Digitalisierern durchsetzen werden.

Nun zur Information: die >Gesellschaft für interdisziplinäre
Forschung Tübingen< ist selbst gerade dabei, ihre Kopien zu
digitalisieren, sucht aber zugleich nach einer Bleibe der zugrunde
liegenden Repräsentanten von Originalen und deren Register. (Im
Unterschied v.a. zu den größeren Archiven sind diese Repräsentanten zu
mehr als 95% thematisch und personell erschlossen, haben also auch
gegenüber den Originalen bis auf weiteres ihren Wert.)

Freundliche Grüße
Gerd Simon

Update zu:

http://archiv.twoday.net/stories/6462012/

Die Münchner Firma OpSec Security hat gegenüber dem Anwalt von Mario Sixtus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, "Urheberrechte des Gläubigers an dessen [...] Werken zu verletzen".

Sixtus kommentiert: Die Löschmanufaktur OpSec hat eine Urheberrechtsverletzung ausdrücklich eingestanden. Sie muss künftig also vorsichtiger sein, beim massenhaften Versand ihrer Take-Down-Notices. Ganz nebenbei haben wir juristisches Neuland betreten und erstmals festgestellt, dass es sich bei einer Raublöschung (danke an Felix für diesen Begriff :-)) tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
http://sixtus.cc/raubloscher-geben-unterlassungserklarung-ab

Zur juristischen Problematik siehe Stadlers Blog mit Kommentaren (u.a. von mir):

http://www.internet-law.de/2010/08/verletzt-die-gvu-selbst-das-urheberrecht.html

http://forum.archieven.org/index.php?topic=27644.msg39895


http://www.welt.de/videos/webwelt/article6563996/So-faehrt-man-mit-Google-durch-Sibirien.html

http://www.google.ru/intl/ru/landing/transsib/

In seinem gut geschriebenen und vor allem treffenden Kommentar "Die lächerliche Angst vorm bösen Blick":

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711309,00.html

Auszug: Wenn der Datenschutz davor schützen soll, dass jemandes ohnehin öffentlich sichtbares Eigentum oder Besitz fotografiert und veröffentlicht wird, stellen sich ein paar Fragen. Darf ich dann das tolle neue Auto meines Nachbarn auch nicht mehr fotografieren, auch nicht von der Seite - oder von oben? Was ist mit seinem Hund? Den Goldfischen in seinem Gartenteich? Und darf ich denn das schöne Haus nebenan wenigstens mit Worten beschreiben? Und was ist, wenn ich eine Beschreibung meiner Straße im Internet veröffentliche?

Street View ist kein Fall für Datenschützer

Die Gefahr, so betonen die Unterteufel, liege in der systematischen Arbeit des Fotografierens und in der weltweiten Verbreitung der Fotos. Das ist nun nichts Neues im Internet und wird nicht nur von den Nutzern von Google als Wohltat empfunden, solange dabei keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Es mag ja sein, dass Google als Datenmonster gilt und damit massenweise Geld verdient und recht ruppige Methoden bei seiner Arbeit an den Tag legt. Doch das sollte den Blick nicht dafür vernebeln, dass im Rechtstaat auch unsympathische Unternehmen ihre Geschäfte betreiben können - solange sie niemandes Rechte verletzen.

Zwar ist es ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, wenn individuell erkennbare Personen-Bilder veröffentlicht werden. Doch Google hat versichert, dass kein Mensch auf seinen Bildern identifizierbar sein werde. Dies vorausgesetzt, ist nicht erkennbar, wieso der Fall Street View in die Kompetenz der Datenschützer fällt.

Mein Haus, mein Auto, mein Gärtchen: Wenn dies künftig als verfassungsrechtlich geschützter Ausdruck des Menschenwürde gelten soll, tun wir uns keinen Gefallen. Das macht nicht nur den Datenschutz lächerlich, den wir so dringend brauchen, um etwa Leute in die Schranken zu weisen, die unter Verweis auf amerikanische Vorbilder Internet-Pranger für Sexualverbrecher fordern oder Passagiere am Flughafen nacktscannen wollen.


Die Vorzüge von Streeview streicht heraus:

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article8931302/Die-Angst-vor-Google-verbaut-die-eigene-Zukunft.html

Über 50 Beiträge zu Streetview in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview



http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Pro-StreetView

http://bibliotecadigital.carm.es/

Mit alten Drucken.

Zu finden als Downloads im linken Bereich, z.B.

http://www.dbnl.org/tekst/sten009monu01_01/downloads.php

http://www.uebertext.org/2010/08/drei-artikel-zu-linked-open-data-und.html

Bei Google (US), dann auf Commons:

http://de.wikisource.org/wiki/Paul_Joachimsen#im_Internet

http://www.tagesspiegel.de/kultur/die-flutprobe/1900350.html

http://de.wikisource.org/wiki/Blinden-_und_Taubstummenanstalt_Gm%C3%BCnd

http://saschalobo.com/2010/08/10/google-street-view-widerspruch-widerspruch/

Die meisten Leute haben zweifellos Nachbarn, denen man einen so schwerwiegenden Eingriff in die Digitale Öffentlichkeit wie einen “Google Street View Widerspruch” zutraut. Und genau deshalb biete ich hier den “Google Street View Widerspruch-Widerspruch” an. Die Benutzung ist ganz simpel, man füllt das formlose Formular aus und schickt es an Google. Und zwar präventiv, falls man seltsame, offlinige Nachbarn hat, oder als Gegenwiderspruch, wenn man schon von einem Widerspruch weiss. Hier ist der Google Street View Widerspruch-Widerspruch als PDF-Download (unten angefügt ein Screenshot). Er ist dem Otto-Normal-Widerspruch spürbar nachempfunden, hoffentlich ergibt das keine Urheberrechtsprobleme. Man kann den Text auch per Mail an streetview-deutschland@google.com versenden – ich empfehle allerdings, entweder einen Brief zu schicken oder in ein Museum einzubrechen und den Widerspruch per Fax zu senden: auf traditionelle Weise vorgebrachte Offline-Meinungen zählen offenbar mehr als Online-Meinungen.

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview


http://europeana.eu/portal/brief-doc.html?query=europeana_collectionName:09432*&tab=&start=97&view=table

Ein beträchtlicher Teil der Brünner Grafiksammlung ist online, u.a. Stadtansichten von Brünn (Patenstadt der Brünner deutschen ist übrigens Schwäbisch Gmünd). Unbedingt durchstöbernswert!

Abbildung des Walldürner Heiligen Bluts:

http://aleph.mzk.cz:80/F?func=direct&doc_number=001030812&local_base=MZK03&format=999

Man schaut sich aber besser direkt im Brünner OPAC um, denn eine Suche nach Albaneserin ergab in der Europeana keinen Treffer, obwohl ein sehr gutes Digitalisat einsehbar ist unter

http://aleph.mzk.cz:80/F?func=direct&doc_number=001027112&local_base=MZK03&format=999


http://almamater.uc.pt/

Der Viewer ist in Ordnung (wie bei der BN Portugal), aber die Auflösung könnte teilweise besser sein.


http://www.saobento.org/livrosraros/obras.html

Viel anfangen kann man mit den 20 Digitalisaten aus der Bibliothek des traditionsreichen Benediktinerklosters (gegründet 1582) leider nicht, die Schäden waren zu groß. Aber ein schicker Viewer.

Via
http://plugcultura.wordpress.com/2010/02/01/obras-raras-do-mosteiro-de-sao-bento-sao-restauradas-e-digitalizadas-com-apoio-do-fundo-de-cultura/

http://www.14-18.it/1418/

Update: http://www.fotostoria.de/?p=1379


http://archieven.blogspot.com/2010/08/bibliografie-van-groningen.html



image courtesy Renny Smith.

http://digitalgallery.nypl.org/nypldigital/explore/dgexplore.cfm?col_id=242


Die Forschungsabteilung der Deutschen Bank hat eine kurze Studie vorgelegt, die eine bemerkenswerte Wertschätzung freier Inhalte erkennen lässt:

http://www.dbresearch.de/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000260204.pdf

Via
http://wisspub.net/2010/08/10/das-urheberrecht-im-digitalen-zeitalter/

Knüwer zum Leistungsschutzrecht:

Verleger und Journalistengewerkschaften arbeiten Hand in Hand an der Beschneidung der Presse- und Meinungsfreiheit. Wir müssen darauf hoffen, dass Deutschlands Politiker dem Lobbyismus der Demokratiegefährder nicht erliegen. Viel Hoffnung besteht leider nicht. Es darf einem übel werden.

http://www.indiskretionehrensache.de/2010/08/verleger-djv-verdi-feinde-der-pressefreiheit/

http://www.dsk.gv.at/DocView.axd?CobId=40344

http://digital.bibliothek.uni-halle.de/urn/urn:nbn:de:gbv:3:3-19699

http://www.online-und-recht.de/urteile/Keine-Rechtsverletzung-bei-Online-Verbreitung-eines-Kuh-Bildes-auf-Kuh-Charity-Party-111-C-33-10-Amtsgericht-Koeln-20100622.html

Amtsgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2010 - Az.: 111 C 33/10

Leitsatz:

In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer "Kuh-Charity-Party" verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann.


Ich habs ja immer gesagt: Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Kuh!

Update: http://www.jurpc.de/rechtspr/20100154.htm

Zählt, nach Familien bzw. Städten geordnet, zum reichen Angebot der Prager Digitalisate:

http://www.ahmp.cz/eng/index.html?wstyle=2?lang=en (Heraldic Collection)

http://www.ahmp.cz/eng/index.html?wstyle=2?lang=en

Sehr gute Vergrößerungsmöglichkeiten.

Rkp. 1863 ist das "Meißner Rechtsbuch" von 1391, im Handschriftencensus natürlich ohne den Online-Nachweis:

http://www.handschriftencensus.de/2092

http://amp.bach.cz/pragapublica/pages/zoomify.jsp?page=0&entityRef=%28^n%29%28%28%28localArchiv%2C^n%2Chot_%29%28unidata%29%29%28595174%29%29

Erörtern unter obigem hübschen Titel die Rechtsreferendare Marc Jüngel und Dr. Alexander Fandrey in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2010, S. 683 ff.

Ihr Fazit:

Die Kamerafahrten für die Erstellung der Straßenansichten für Google Street Views stellt keine Sondernutzung dar. Auf das Fernziel (Erstellung einer Datenbank) kann nicht abgestellt werden, solange unmittelbar eine Fortbewegung im Verkehr angestrebt wird. Im Sinne des Landesrechts liegt damit keine zweckwidrige Straßenbenutzung vor, da die Kamerafahrten grundsätzlich eine nach der StVO zulässige Straßenbenutzung darstellen. Wegen des Vorrangs des Straßenverkehrsrechts ist für eine andere Bewertung kein Raum. Sollten die betroffenen Gemeinden gleichwohl im Einzelfall zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung handelt, ist zu beachten, dass bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zwar ein Ermessensspielraum besteht. Die Erlaubnis kann aber entsprechend dem Zweck der Ermächtigung nur aus Gründen abgelehnt werden, die einen Bezug zur Straße haben. Straßenrechtsfremde Erwägungen sind insoweit nicht in die Betrachtung einzubeziehen, so dass die Erlaubnis beispielsweise nicht aus der Erwägung abgelehnt werden dürfte, die Bürger würden durch die Aufnahmen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Zur Streetview-Hysterie
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

http://haizara-x.blogspot.com/2010/08/die-deutschen-und-die-datenschutz.html

Zur heutigen Nachrichtenlage (Google will zum Jahresende auch in Deutschland starten), bei der wie gewohnt kritische Stimmen zur Anti-Google-Hysterie fehlen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711073,00.html

Die Meldung, dass Google fliegende Kamera-Drohnen teste, wurde dementiert:

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/40288/0/WiWo-Google-testet-fliegende-Kamera-Drohnen

Zu der WDR-Aktion, beim Ruhr-"Stillleben" unverpixelte Gesichter zu zeigen:

http://www.basicthinking.de/blog/2010/07/20/street-view-webspecial-des-wdr-mit-gesichtern-aber-ohne-datenschutz-verletzung/

Update:

http://gunnarsohn.wordpress.com/2010/08/10/hurra-google-street-view-wird-auch-in-bonn-gestartet-die-satzungsanderung-gehort-in-die-mulltonne/#comment-1507

http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Kommentar-Die-Landschaft-gehoert-uns-allen-_arid,122527.html#articletop


http://www.ahmp.cz/eng/index.html?mid=9&wstyle=0&page=adfontes/adfontes_en.html

Freundlicher Hinweis von Prof. Dr. Klaus Arnold.

Update: http://www.rambow.de/digitalisate-in-prager-archiven.html


Präsentation und Vortrag auf der Veranstaltung "Zeitmaschine. Landesgeschichtsforum Bayern 2010)", 22./23. Juli 2010


So Mario Sixtus, dem versehentlich Videos auf VIMEO durch die GVU gelöscht wurden http://sixtus.cc/in-sachen-gvu

http://www.netzpolitik.org/2010/gvu-vs-elrep-erste-ergebnisse/

Siehe zum Thema auch:
http://derstandard.at/1280984377786/Musikindustrie-vs-Piraten-Der-Bauer-diskutiert-nicht-mit-dem-Fuchs

http://resobscura.blogspot.com/2010/08/witches-familiars-in-17th-century.html


Vor über einem Jahr fiel mir bei der Sichtung der Abbildungen der Mackinney-Collection

http://www.lib.unc.edu/dc/mackinney/?CISOROOT=/mackinney

auf, dass die Astrologisch-medizinische Sammelhandschrift Edinburgh, Library of Royal Observatory, Cr. 4.6 von dem bekannten Augsburger Berufsschreiber Konrad Bollstatter geschrieben sein könnte.

Der Handschriftencensus http://www.handschriftencensus.de/14955 ignoriert die ausführliche Beschreibung in der Jordanus-Datenbank: http://jordanus.org

Ob 1464 (?) als Datierung zutrifft oder die Handschrift eher in die Jahre um 1480 gehört, muss offen bleiben.

Jürgen Wolf, den ich mit meiner Vermutung zu Bollstatter konfrontierte, war skeptisch. Auf meine Bitte hin beurteilte Karin Schneider am 10.2.2010 die Schrift anhand von Ausdrucken: "Ihre Kopien aus der Hs. Edinburgh Obs. Cr. 4.6 habe ich mehrfach mit meinen Kopien von Bollstatter-Schrifterzeugnissen verglichen, ohne zu einem klaren Ergebnis zu kommen. Die für ihn bekannten ganz typischen Buchstabenformen, die seine Hand in den bekannten und signierten Hss. so gut kenntlich machen, besonders die kursiven Schleifen an h, z und r, finden sich nicht auf dern Seiten der astrologisch-medizinischen Hs., auch andere Buchstaben wie g, v, w und die Majuskeln zeigen meist einen anderen Ductus, dem auch die für ihn typische Gleichmäßigkeit fehlt. Man könnte natürlich annehmen, daß Bollstatter die Hs. Edinburgh sehr eilig und nachlässig für sich selbst zusammenschrieb, oder daß sie in seinem Umkreis aus einer 'echten' nicht erhaltenen Bollstatter-Hs. kopiert wurde?"

Dies bedeutet: Nach dem maßgeblichen Urteil von Karin Schneider kann die Handschrift Bollstatter weder klar zu- noch abgesprochen werden. Auf jeden Fall wird man als Schreibwort "wahrscheinlich Augsburg" ansetzen dürfen. Zur Schreiberproblematik sollte man sich vielleicht auf "Umkreis des Konrad Bollstatter" einigen.

Vielleicht kann auch die Kunstgeschichte Licht auf das Problem werfen. Das Bild des Astronomen (siehe unten) weist für mich eine klare Ähnlichkeit mit dem Teichner-Autorenbild

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bollstatter_mgf_564.jpg

auf. Auch das Twinger-Autorenbild ist vom gleichen Typus.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cgm_7366_1v.jpg

Weitere Schriftproben Bollstatters:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Konrad_Bollstatter

Zu Bollstatter zusammenfassend:
http://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Bollstatter

Update:

ich teile die Skepsis von Jürgen Wolf und Karin Schneider. Ehrlichgesagt glaube ich nicht, daß der Schreiber der Hs. in Edinburgh Bollstatter ist. Was einzelne Buchstabenformen betrifft, würde ich wiederholen, was Frau Schneider geschrieben hat, und dem noch einiges hinzufügen. Etwa die charakteristische Art und Weise, wie Bollstatter die Schäfte von s und f mit starker Schwellung der Linie zieht. Das berührt sich mit dem Gesamteindruck vom Duktus, der sich bei B. u.a. durch die sehr gleichmäßige Neigung dieser Schäfte auszeichnet, und auch in anderer Hinsicht viel gleichmäßiger. Ob man das mit größerer Eile erklären kann, würde ich bezweifeln.

Ich würde hinterfragen, mit welchem Recht man vom "Umkreis des Konrad Bollstatter" sprechen könnte. Was kann "Umkreis" ganz konkret heißen bei einem allein agierenden Lohnschreiber ohne größeren Werkstattkontext? In der Kunstgeschichte wird der Begriff "Umkreis" ja sehr gerne verwendet - was er aber genau heißen soll, selten definiert. Implizit bedeutet es meist nur, daß man sich nicht traut, ein Werk derselben Hand zuschreiben, aber irgendwie doch irgendwelche Ähnlichkeiten sieht. Wenn es einen größeren Werkstattzusammenhang gibt, mag es diskutabel sein (ob es eine Riemenschneider-Werkstatt mit Dutzenden von Gesellen ist, die natürlich genauso schnitzen sollten wie der Meister, damit der Ausstoß homogen bleibt, oder ein frühmittelalterliches Klosterskriptorium mit Normierungsbemühungen).

Die Bilder helfen nicht viel weiter. Die Autorenmedaillons geben ein so weitverbreitetes Schema wieder, daß ich persönlich nicht wagen würde, einen Bollstatter-Codex als unmittelbare Vorlage vorauszusetzen. Die Illustrationen sind von sehr schlichter Machart; stilistisch wüßte ich deshalb nicht, wohin mit ihnen. Auf den ersten Blick könnte man an dilettantische Nachzeichnungen nach Holzschnitten denken; ob das zielführend ist, wäre zu prüfen.

Mit besten Grüßen,
Peter Schmidt

PD Dr. Peter Schmidt
Bayerische Akademie der Wissenschaften
Kommission für Deutsche Literatur des Mittelalters
(Mail vom 10. August, die ich mit freundlicher Genehmigung wiedergeben darf)

#forschung

Edinburgh

Teichner-Autorenbild

http://onlinelibrary.wiley.com/

Leider ohne einen Filter für freie Artikel. Aber mit der Volltextsuche kann man kostenlos feststellen, welche Artikel die Suchworte aufweisen. Textauszüge oder genaue Fundstellen gibts leider nicht.

Weil alljährlich um den Gedenktag des Heiligen, den 10. August, der Sternschnuppenschwarm der Perseiden auftritt, wird diese Himmelserscheinung im Volksmund „Laurentiustränen“ genannt. (Wikipedia)



"Die Perseiden gehen auf einen Kometen namens Swift-Tuttle zurück, der einmal im Jahr an der Erde vorbeifliegt. Falsch ist jedoch, dass es sich bei Sternschnuppen um Sterne handelt die vom Himmel fallen, sondern es handelt sich dabei um nichts anderes als kleine Himmelskörper aus Eisen oder Gestein. Und in der Nacht vom 12. auf den 13. August sind die meisten Sternschnuppen zu sehen - bis zu mehr als 100 pro Stunde. Thilo Elsner, Leiter der Sternwarte Bochum erzählt wie alles genau von statten geht." [Erläuterungstext des Videos]

Weitere Laurentius-Informationen: http://archiv.twoday.net/stories/5870421/

Henryk M. Broder nimmt im heutigen SPIEGEL S. 104 das Video des in Australien lebenden Holocaust-Überlebenden Adam Kohn in Schutz, der auf dem KZ-Gelände mit seinen Enkeln zu dem Disco-Hit "I will survive" tanzte:

Auf den ersten Blick ist "Dancing Auschwitz" [...] ein Tabubruch, auf den zweiten eine Provokation, auf den dritten aber eine kluge Antwort, wie man an etwas erinnern kann, das im Steinbruch der "Erinnerungskultur" längst zu historischem Schotter verarbeitet wurde.

Ich finde: Er hat Recht.

Eine Verteidigung las man auch schon in der taz

Der Vorwurf der Selbstvermarktung und der Geschmacklosigkeit, den Michael Wolfssohn von der Bundeswehrakademie der Familie Kohn und ihrem Video macht, ist selbst derart geschmacklos, weil er dem Überlebenden vorschreiben will, wie er sich gegenüber dem erlebten Grauen während des Holocaust zu verhalten habe.

http://www.taz.de/1/netz/netzkultur/artikel/1/disco-dancing-in-auschwitz/

Die Urheberrechts-Problematik darf natürlich nicht fehlen: Die taz und andere Beiträge betteten ein Video ein, das aus Urheberrechtsgründen nun nicht mehr verfügbar ist:

http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22dancing+auschwitz%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=


010

Das Staatsarchiv München beteiligt sich an Monasterium: der reiche Urkundenbestand des Schlossarchivs Piesing (Landkreis Altötting, Oberbayern) wurde in den letzten Wochen digitalisiert. Exemplarisch für die im Staatsarchiv München verwahrten Adelsarchive sollen die gut erschlossenen, aber wenig bekannten Urkunden dieses Schlossarchivs in absehbarer Zeit den Weg in das Internet finden. Das Schlossarchiv Piesing der Freiherren von Ow befindet sich seit dem Spätjahr 2008 als Depot im Staatsarchiv.
Quelle: Facebookseite Monasterium




Inhalt:
Berichte

Wiebke Böschemeyer/Wiltrud Fischer-Pache: Solidarität braucht Taten: Stadtarchiv Nürnberg unterstützt Stadtarchiv Köln

Horst-Dieter Beyerstedt: Philipp Melanchthon (1497–1560), seine Besuche in Nürnberg und ihre Spuren im Stadtarchiv

Walter Bauernfeind: Die Patrizierfamilie Tetzel – Retrokonversion des Bestands E 22 (Tetzelstiftung)

Walter Bauernfeind: Der Streit zwischen den Gemeinden Arzlohe und Pommelsbrunn von 1702 bis 1716

Walter Bauernfeind: St. Peter im 18. Jahrhundert – Renovierung und Totalumbau der Peterskapelle 1756

Michael Diefenbacher: Die Porträtsammlung der Nürnberger Patrizierfamilie Loeffelholz. Elektronische Erschließung von Kupferstichen im Stadtarchiv

Walter Gebhardt: Ein Schatzkästlein mit Fabrikschlöten: Nürnberg um 1900 in Stadtführern

Dominik Radlmaier: Sonderauftrag: Arisierung. Die Akten der jüdischen Schmuck- und Wertsachenablieferung im Stadtarchiv

Christa Gott-Schmitz: Gewirkte Bilder – Die Geschichte der Nürnberger Gobelin-Manufaktur und ihre Überlieferung im Stadtarchiv

Martina Bauernfeind/Klaus Brodale: „… ist das der Sonderzug nach Gera?“ Zum Ausstellungsprojekt der Stadtarchive Gera und Nürnberg

Michael Diefenbacher: Schätze aus dem Stadtarchiv: Das große Tucherbuch (StadtAN E 29/III Nr. 258)

Thema

Pascal Metzger: Johann Wilhelm Spaeth und die Ludwigseisenbahn

Martina Bauernfeind: „... mit Bedauern gelesen“ – Das erste tödliche Eisenbahnunglück auf der Ludwigsbahn am 19. März 1842

Thomas Dütsch: Bilder der Bahn im Stadtarchiv

Gerhard Jochem: Schicksalhafte Züge: Die Bahn im Krieg 1939–1945

Steven Zahlaus: Schwungrad der Migration: Die Bedeutung der Eisenbahn für die Entwicklung der Stadt Nürnberg durch Zuwanderung

Das Heft ist zum Einzelpreis von 4,50 EUR beim Stadtarchiv, in der Kulturinformation am Königstor und im Bürgerbüro im Rathaus am Hauptmarkt erhältlich oder kann über den Buchhandel bezogen werden (ISSN 1861-8847).


Quelle: Stadtarchiv Nürnberg, Homepage


Es ist bedauerlich, dass diese ansprechende Publikation nicht hybrid veröffentlicht wird. Ein PDF auf der Homepage des Stadtarchivs würde sicher die Kaufentscheidung erleichtern.

Link zum PDF

Inhalt u.a.:
11. Tagung für Archivpädagogik in Karlsruhe, 26.02.2010. Tagungsbericht
„Wie war das noch damals?“ Geschichten der Zuwanderung (Projekt Stadtarchiv Hilden)
Ankündigung eines Wettbewerbs für Archive in NRW:
„Kooperation.Konkret.2010“

Kulturstaatsminister Neumann hat mit 145.000 Euro eine Homepage zum Heinrich von Kleist-Jahr 2011 finanziert, die dieses Geld nicht im mindesten Wert ist. Vermutlich ist sie mit einem einfachen Contentmanagementsystem zusammengestrickt:

http://www.heinrich-von-kleist.org/heinrich-von-kleist/

Ein paar Texte, ein paar Bildchen - fertig ist das Machwerk, für das natürlich Urheberrechtsschutz beansprucht wird:

"Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet."

Das wohl als der Gipfel der Pfiffigkeit betrachtete Kleist-Quiz besteht derzeit aus drei (in Zahlen: 3) Fragen und befindet sich noch im Aufbau.

Eine pure Unverschämtheit ist der Abschnitt

"Kleists Werke online
Viele Werke Heinrich von Kleists sind online abrufbar, z. B. auf Projekt Gutenberg-DE oder Project Gutenberg. Besonders hervorzuheben ist die Brandenburger Kleist Ausgabe (BKA), wo sich eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten und Zeugnissen zu Kleists Leben und Werk findet. Das Kleist-Archiv Sembdner in Heilbronn bietet viele Werke, dazu alle Briefe des Dichters, in digitalisierter From an."

Die anhand von öffentlich zugänglichen Scans erstellten Texte in Wikisource und die akribische Linkliste

http://de.wikisource.org/wiki/Heinrich_von_Kleist

sind um Meilen besser als die beiden genannten Gutenberg-Projekten.

Da kann man sich einmal mehr nur übergeben. "Der Teufel scheißt immer auf den größten Haufen", und Beachtung findet nicht das Projekt, das herausragende Qualität bietet, sondern das, was irgendwelche inkompetenten Internetausdrucker im Kleist-Museum kennen.

PM BMK
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2010/07/2010-07-16-neumann-kleist-internetportal.html

Animiertes GIF von der Seite (Kleist rockt), sicher nicht urheberrechtsgeschützt

Diese Frage stellt sich nach Lektüre des mir heute per Mail zugegangenen Bescheids der Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek:

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich komme zurück auf unseren Mailwechsel zuletzt vom 03./04.02.2010. Sie hatten seinerzeit Interesse an den Inhalten der Gespräche gezeigt, die die VG Wort, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Deutsche Nationalbibliothek zum Umgang mit sog. verwaisten Werken geführt haben. Ich hatte Sie um Geduld gebeten, da die Gespräche noch andauerten und eine Lösung noch nicht erarbeitet war.

Leider ist bis heute keine Lösung gefunden worden. Vielmehr hat sich bestätigt, dass eine verbindliche Rechtssicherheit geschaffen werden muss, die nur durch eine entsprechende gesetzliche Regelung erreicht werden kann. Insofern konzentrieren sich nunmehr alle Aktivitäten auf den gesetzgeberischen Prozess zum Urheberrecht Dritter Korb. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz für den 13.10.2010 zu einer Expertenanhörung eingeladen, die sich ausschließlich dem Thema "Verwaiste Werke" widmet.

Unterlagen über mögliche Eckpunkte der damals geführten Gespräche sind in der Deutschen Nationalbibliothek nicht vorhanden. Wohl aber gibt es im Internet veröffentlichte Informationen zum rechtlichen Rahmen und in diesem Zusammenhang auch ein Schaubild zur möglichen Behandlung verwaister Werke aus dem Projektkontext Arrow, an dem auch die o. a. Gesprächspartner beteiligt sind.

Ich verweise hierzu auf folgende Links: http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/copyright-infso/orphanworks/Staats_en.pdf oder http://www.arrow-net.eu/sites/default/files/D3.1_Report_on_legal_framework.pdf

Diese Informationen sind frei zugänglich und können daher von Ihnen eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Elisabeth Niggemann


Was ist der Hintergrund dieser Mail?

In der WELT hatte ich 2009 folgendes gelesen:

Nun steht auch in Deutschland eine Regelung für das Problem der verwaisten Werke vor der Tür. Sie sieht aus, als hätte man sie sich beim Google Settlement abgeguckt. Wenn zukünftig Bibliotheken Werke aus ihren Beständen digitalisieren und über die Website www.europeana.eu zugänglich machen möchten, die Autoren jedoch nicht aufspüren können, zahlen sie eine Schutzgebühr an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) - sozusagen die GEMA für Autoren.

Die stellt daraufhin die Bibliotheken von eventuellen Ansprüchen der Autoren frei. Wenn diese später doch noch auftauchen und sich beschweren, werden sie aus der Kriegskasse der VG Wort entschädigt. Wenn nicht, wird das Geld nach Ablauf einer gewissen Frist an die anderen bei der Verwertungsgesellschaft registrierten Autoren und Verleger ausgeschüttet. Auf dieses Verfahren haben sich kürzlich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Nationalbibliothek, der Deutsche Bibliotheksverband und die VG Wort verständigt.

http://www.welt.de/kultur/article5004877/Literatur-kann-man-gut-ohne-Google-digitalisieren.html

Nicht bekannt war mir damals, dass Rainer Kuhlen schon am 13. August 2009 auf die entsprechende Vereinbarung Bezug genommen hatte:

In Deutschland gibt es offenbar zwischen Börsenverein, Deutscher Nationalbibliothek, Deutschem Bibliotheksverband, DFG und VG Wort eine (wohl noch nicht verbindliche) Vereinbarung über die Nutzung verwaister Werke. Der Wortlaut dieser Vereinbarung ist leider bislang nicht öffentlich bekannt (sollte aber). (ich arbeite jedoch daran, ihn zu bekommen).
http://www.iuwis.net/blog/verwaiste-werke-%E2%80%93-frei-zur-lizenzierung-f%C3%BCr-kommerzielle-zwecke

Ich bat daraufhin Frau Niggemann um den Text der Vereinbarung (Mail vom 1. November 2009), die am 4. November antwortete: Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie fragen allerdings zu früh - noch ist die Vereinbarung nicht abgeschlossen.
Wenn es soweit ist werden die Gesprächspartner es gemeinsam der Öffentlichkeit vorstellen und Sie werden somit davon erfahren.


Vom 14. Januar 2010 datiert die Antwort der Bundesregierung (sie wurde "namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 13. Januar 2010 übermittelt") auf eine Kleine Anfrage der "Linken", in der unter Punkt 14 auf eine Vereinbarung eingegangen wird:

14. Welche Eckpunkte der von der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) mit dem Bibliothekenverband, dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und weiteren Verbänden getroffenen Übereinkunft zur Zugänglichmachung von verwaisten Werken sind der Bundesregierung bekannt?

Die Übereinkunft sieht im Kern vor, dass zunächst anhand eines bestimmten Verfahrens nach dem Rechtsinhaber gesucht wird („sorgfältige Suche“). Ist die Suche erfolglos, gilt das Werk nach dem Modell als „verwaist“. Bei der VG Wort soll dann gegen eine Vergütung eine Nutzungslizenz erworben werden können. Wenn der Rechtsinhaber sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet, wird die Vergütung an ihn ausgezahlt. Andernfalls wird diese Vergütung der Ausschüttung der VG Wort zugeführt.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700436.pdf

Ich forderte Frau Niggemann daraufhin am 4. Februar 2010 auf, "gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes alle zur Einsicht in dieser Angelegenheit zur Verfügung stehenden Unterlagen aufzulisten." Frau Niggemann teilte am 5. Februar mit, sie könne ihrer Antwort vom 4. November nichts hinzufügen. "Sie haben die Pflicht einen Antrag nach dem Informationsgesetz des
Bundes zu bescheiden. Da Sie an den Verhandlungen beteiligt sind,
führen Sie darüber Akten, die ich nach dem Gesetz einsehen darf,
sofern keine Versagungsgründe vorliegen", erwiderte ich am gleichen Tag. Nachdem eine Frist ohne weitere Nachricht verstrichen war, beschwerte ich mich beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit durch Weiterleitung des gesamten Mailwechsels am 16. Februar.

Rechtstaatlich einwandfrei wäre es, wenn der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit bei Eingang einer Mail mit Bitte um Eingangsbestätigung durch die Poststelle sofort eine Antwortmail abesenden würde, um den Fragesteller zu informieren, dass die Mail tatsächlich eingegangen ist. Das ist aber nicht üblich, wie eine heutige telefonische Erkundigung (in anderer Sache) ergab. Erst der per Briefpost sehr viel später verschickte Zwischenbescheid gibt dem Petenten Sicherheit, dass die Anfrage eingelangt ist - ein Unding im 21. Jahrhundert! In Sachen DNB datiert der Bescheid vom 8. März 2010. Irrtümlich wird auf eine Mail vom 5. März Bezug genommen, während meine Mail tatsächlich vom 16. Februar datiert.

Am 18. Juni 2010 meldete sich der Sachbearbeiter (natürlich per Brief) wieder, nachdem die Stellungnahme der Nationalbibliothek vorlag: "die von Ihnen angefragte Vereinbarung existiere nicht und könne Ihnen daher nicht zugänglich gemacht werden".

Dann verliert sich der Sachbearbeiter in Trivialitäten, indem er mir - am Gegenstand meines Informationsbegehrens vorbei - Dinge mitteilt, die mir durchaus bekannt sind:

Das Vorhandensein der gewünschten Information bei der Behörde oder öffentlichen Stelle ist als Tatbestandsmerkmal zwar nicht explizit aufgeführt, es ist allerdings eine denklogische Voraussetzung für den Informationszugangsanspruch nach dem IFG (§ 2 Nr. 1 IFG). Insofern handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal (vgl. Berger/Roth/Scheel, Kommentar zum IFG zu § 2 Rn. 24). Damit ist nur der Zugang zu konkret vorhandenen behördlichen Informationsbeständen möglich (vgl. Schoch, Kommentar zum IFG zu § 2 Rn. 31). Da die DNB über die entsprechende Vereinbarung (noch) nicht verfügt, habe ich angeregt, Ihren Antrag vom 02.11.2009 zunächst zu bescheiden.

In inakzeptabler Weise ignoriert wird die Tatsache, dass ich am 4. Februar 2010 aufgrund der Tatsache, dass es noch keine Vereinbarung gibt, eine Auflistung der zur Einsicht zur Verfügung stehenden Unterlagen angefordert hatte. Das Informationszugangsbegehren bezog sich also auf die Unterlagen zur derzeit nicht realisierbaren Vereinbarung und jedem, der seine fünf Sinne beisamen hat, sollte klar sein, was darunter zu verstehen ist: der in Form von Akten oder elektronisch geführte Schriftwechsel mit den anderen Beteiligten (Börsenverein, VG Wort), Aktenvermerke und Besprechungsprotokolle über die diesbezüglich geführten Gespräche oder Telefonate. Selbstverständlich muss es so etwas wie einen Entwurf der Vereinbarung geben, sonst hätte die Bundesregierung im Januar 2010 sich nicht auf "Eckpunkte" beziehen können.

Unterlagen über mögliche Eckpunkte der damals geführten Gespräche sind in der Deutschen Nationalbibliothek nicht vorhanden, schreibt Frau Niggemann. Das halte ich für ausgeschlossen. man will mich für dumm verkaufen.

Es ist ganz und gar undenkbar, dass bei den vermutlich komplizierten Verhandlungen keine schriftlichen Unterlagen entstehen. Einladungen müssen verschickt, Dienstbesprechungen zur Vorbereitung der Position und zum Bereicht über die Gespräche mit den anderen Beteiligten müssen protokolliert werden.

Was immer in Behörden geschieht, muss sich in den Akten lückenlos wiederfinden. Für die Führung von Akten gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit und der Vollständigkeit. Im Prinzip muss sich jede Rücksprache, jedes Telefongespräch, jede Anordnung in den Akten widerspiegeln. So schreibt der große Lehrer des deutschen Verwaltungsrechts Hans J. Wolff in seinem Lehrbuch: "Kurzes mündliches, insbes. fernmündliches Vorbringen sowie amtliche Wahrnehmungen und Umstände, die für die Bearbeitung der Sache von Bedeutung sind, ferner mündlich erteilte Belehrungen, Anforderungen und Anordnungen sind, damit sie jedem anderen Sachbearbeiter bekannt werden, in einem Aktenvermerk mit Datum und Namenszeichen (Paraphe) kurz aufzunehmen." In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Allgemeiner Teil dekretiert der Paragraph 32: "Über die aus den Akten nicht ohne weiteres ersichtlichen Besprechungen oder Ferngespräche und über andere Ereignisse und Gesichtspunkte, die die Bearbeitung beeinflussen können, sind Aktenvermerke aufzunehmen. Der Stand einer Sache muss jederzeit aus den Akten vollständig ersichtlich sein." (Hervorhebung von mir)
http://www.zeit.de/2000/27/200027.hirsch-text_.xml (Robert Leicht)

Gerichtsentscheidungen zur Aktenführung habe ich am 30. Juni 2003 in diesem Weblog zusammengestellt und ausführlich zitiert:

http://archiv.twoday.net/stories/40915/

Es darf also nicht sein, dass so wichtige Verhandlungen wie über die Behandlung verwaister Werke im Rahmen der geplanten Deutschen Digitalen Bibliothek in der Deutschen Nationalbibliothek ausschließlich mündlich geführt werden. Selbst wenn man sich mit den anderen Beteiligten etwa aus Gründen des IFG darauf geeinigt hätte, wäre das absolut idiotisch. Man müsste sich dann vorstellen, dass Frau Niggemann und ihre engsten Mitarbeiter die Eckpunkte der geplanten Vereinbarung gemeinsam auswendig lernen, damit sie gegenüber dem Börsenverein und der VG Wort (deren Akten selbstverständlich jedem Informationsbegehren der Öffentlichkeit entzogen sind) nicht ins Hintertreffen geraten.

Ich bin überzeugt, dass es Unterlagen über die Verhandlungen gibt. Man will sie mir nur nicht offenlegen z.B. weil man Vertraulichkeit vereinbart hat. Dann wäre zu prüfen, ob die Versagungsgründe des IFG ziehen oder nicht. Aber zu behaupten, es gäbe keine Unterlagen, ist lächerlich und unredlich.

Festzustehen scheint, dass die Bibliotheken Verwaltungstransparenz zu scheuen scheinen wie der Teufel das Weihwasser, vor allem, wenn es um Kontakte mit privaten Organisationen oder Firmen geht. Obwohl bei solchen mitunter mehr als fragwürdigen "Deals" Presse und die Öffentlichkeit einen eindeutigen Informationsanspruch haben, wird Geheimniskrämerei betrieben, wird versucht gesetzliche Auskunftsrechte (z.B. nach den Pressegesetzen oder dem Medienstaatsvertrag sowie nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder) auszuhebeln oder ihre Wahrnehmung so kostenträchtig zu gestalten, dass man dankend verzichtet.

2007: Meine Bitte um Überlassung des Vertrags zwischen Google und der Bayerischen Staatsbibliothek wird vom Ministerium zurückgewiesen. 2010 segnet der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags das ab.
http://archiv.twoday.net/stories/3484352/

2007: Die SUB Göttingen weigert sich mir gegenüber, Details der Vereinbarung zwischen der Universität Göttingen und dem Springer-Verlag über Open Access mitzuteilen.
http://archiv.twoday.net/stories/4341449/

2009: Die ThULB Jena verweigert Auskünfte zur Kooperation mit dem Klostermann-Verlag in Sachen ZfBB-Archiviereung. Meine Klage vor dem Verwaltungsgericht Jena läuft noch.
http://archiv.twoday.net/stories/5755033/

2010: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz verlangt von mir wegen Prüfung eines Informationszugangsbegehrens hinsichtlich des Vertrags mit de Gruyter über die Digitalisierung der Vossischen Zeitung einen Kostenvorschuss von 250 Euro. Meine Mail an den Beauftragten für die Informationsfreiheit des Bundes ist zwar eingetroffen, der Zwischenbescheid steht aber noch aus (siehe oben).
http://archiv.twoday.net/stories/6455470/

Lokales Straßenschild und Duden-Regel knallen ungebremst aufeinander. Ein Juwel von einer Diskussion anno 2009:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Joseph_Wolf&oldid=68850376

Siehe auch:

http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Joseph+Wolf+Weg%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=


Der Norm-Entwurf DIN 31644, der von dem Arbeitskreis "Vertrauenswürdige
digitale Archive" im DIN Normenausschuss "Schriftgutverwaltung und
Langzeitverfügbarkeit digitaler Informationsobjekte" (NABD15) auf der
Grundlage der nestor-Kriterien entwickelt wurde, steht nun zur Kommentierung
im Entwurfsportal des DIN http://www.entwuerfe.din.de/ zur Verfügung.
Diese Norm legt Kriterien fest, die die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit
eines digitalen Langzeitarchivs sowohl in organisatorischer als auch in
technischer Hinsicht ermöglichen. Sie beschreibt in allgemeiner Form die
notwendigen Rahmenbedingungen für den Aufbau und den Betrieb eines
vertrauenswürdigen digitalen Langzeitarchivs.
Wir laden alle dazu ein, den Entwurf zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen,
entweder online im Entwurfsportal oder auf herkömmliche Art per E-Mail an
nabd@din.de oder in Papierform an NABD im DIN, 10772 Berlin.
Wir hoffen auf viele Rückmeldungen.

Mit besten Grüßen

Dr. Astrid Schoger und Dr. Christian Keitel
Für den AK "Vertrauenswürdige digitale Archive"


Ex Archivliste

Der Entwurf kann nicht ohne Registrierung eingesehen werden:

"Nutzer haben nach Registrierung hier die Möglichkeit, sofort kostenfrei Inhalte von aktuellen Norm-Entwürfen zu lesen. Darüber hinaus können Sie sich für die Abgabe von Stellungnahmen zu Norm-Entwürfen anmelden. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Erklärung zur Abtretung der Urhebernutzungsrechte, deren Unterzeichnung Voraussetzung für eine Online-Eingabe von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen ist."

Zum Thema DIN
http://archiv.twoday.net/stories/5257889/

Die anzuerkennenden Nutzungsbedingungen verhindern eine transparente öffentliche Diskussion über die Entwürfe:

"Der registrierte Nutzer verpflichtet sich, Informationen, die in dem durch Zugangsberechtigung geschützten Bereich des Portals zur Verfügung gestellt werden, nur zum vorgesehenen Zweck für die Prüfung und Kommentierung von Norm-Entwürfen zu verwenden und die Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden. Der Nutzer beachtet, dass Norm-Entwürfe urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten und verpflichtet sich, diese Daten nicht zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder auf andere Weise unerlaubt zu nutzen und zu verwerten."

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=8075

Siehe dazu auch
http://delicious.com/Klausgraf/plagiarism

http://archiv.twoday.net/search?q=plagia


http://www.digitalpreservation.gov/you/docs/PA_All_brochure.pdf (8 Seiten)

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=8088


All materials in the libraries would be donated, auctioned, stored, or destroyed. That includes 187,000 books, historical documents, artifacts, and electronic equipment. Keeping materials in the shuttered buildings is a fire hazard, officials said, and would make them vulnerable to vandalism and vermin.

http://www.resourceshelf.com/2010/08/08/public-libraries-new-jersey-camden-preparing-to-close-its-libraries-destroy-books/



Quelle: Stadt Bochum, Pressemitteilung

"Mitarbeiter des eingestürzten Kölner Stadtarchivs sichten in Bochum seit einem Monat hunderte Kartons ihres Materials. Nach dem Unglück im März 2009 wurden die historischen Dokumente im Bochumer Stadtarchiv eingelagert. Sie werden von den Archivaren nun alle einzeln katalogisiert."
Quelle: WDR.de, Studio Essen, Nachrichten

Nachtrag 14.8.2010:
s. a. Ruhrnachrichten, 12.8.2010
derwesten.de, 13.08.2010

Dank für den Hinweis an die Geschichte.Quelle!

"Das Berliner Archiv der Jugendkulturen sucht mehr finanzielle Unterstützer. «Wir halten das Archiv seit 1998 überwiegend durch private Spenden und viel ehrenamtliche Arbeit am Leben», sagte Leiter Klaus Farin dem «Neuen Deutschland» (Montag). Doch inzwischen sei das Archiv zu groß geworden und könne sich nicht mehr auf diese Weise finanzieren. Bis 31. Oktober solle nun eine Stiftung gegründet werden, um eine langfristige Perspektive aufzubauen. Dafür würden insgesamt 100 000 Euro benötigt, sagte Farin. 10 000 Euro seien bereits gespendet worden."
Quelle: Berliner Zeitung, 8.8.2010

http://de.wikisource.org/wiki/Österreichische_Akademie_der_Wissenschaften

Wie geht das nochmal mit dem US-Proxy?

Wer Hinweise zu Büchern geben möchte, die nur mit US-Proxy benutzbar sind, sollte bedenken, dass es keine gute Idee ist, das Buch mit Proxy zu verlinken.

Das Nutzen eines Proxy in Form eines webbasierten Anonymisierungsdienstes (der üblicherweise dazu dient, gesperrte Seiten wie Shakiras Waka Waka auf Youtube aufzurufen) ist EINFACH und selbst von SENIOREN und österreichischen BIBLIOTHEKAREN zu meistern. Kein Rumfummeln an den Browsereinstellungen ist nötig.

Man braucht zunächst einen passenden Proxy. Am einfachsten ist es, bei Wikisource nachzuschauen:

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Liste_aktueller_Web-Anonymizer

Gut funktioniert z.B. yourownproxy.com (moderate Werbung).

Sodann muss man auf der Seite den richtigen Eingabeschlitz finden. Ist zwar nicht so einfach für alte Menschen wie mich, aber machbar. Und dann die Internetadresse eingeben. Bei HathiTrust gibt es ja kaum PDF-Downloads ganzer Werke, also stellt sich dieses Problem eher nicht.


" .... Als technische Plattform zur Ermöglichung unterschiedlicher medialer Dienste übernimmt das Internet immer mehr zentrale Speicherungs- und Kommunikationsaufgaben der Gesellschaft. Es ist, was die Menge an Daten anbelangt, ein sehr leistungsfähiges Speichermedium. Daher wird schon von einem „unermesslichen Super-Archiv“ gesprochen. Online-Angebote wie „einestages – Zeitgeschichten auf Spiegel Online“, „zeitzeugengeschichte.de – Das Webportal für Zeitzeugeninterviews“ oder „Zwangsarbeit 1939–1945. Erinnerungen und Geschichte“ nutzen das Internet in unterschiedlicher Weise, um Biografien festzuhalten, um Lebensgeschichten und Schicksale zugänglich zu machen, um sie für einen Austausch zu öffnen. Im digitalen Archiv zum Thema Zwangsarbeit von 1939 bis 1945 etwa erzählen knapp 600 ehemalige Zwangsarbeiter aus 26 Ländern ihre Lebensgeschichten in ausführlichen Audio- und Videointerviews. Die Interviews wurden digitalisiert und sind nach Anmeldung und Registrierung auf der Online-Plattform verfügbar. Das von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ getragene, in Kooperation mit der Freien Universität Berlin und dem Deutschen Historischen Museum angebotene Online-Archiv richtet sich an Schulen und Gedenkstätten, soll aber auch in Lehre und Forschung genutzt werden. Ein Beispiel „einzigartiger Geschichts-Notfallhilfe“ – so die Nominierungskommission, die dieses wie auch das Archiv zur Zwangsarbeit 2009 für den Grimme-Online-Award vorschlug – ist auch „Das digitale Historische Archiv Köln“. Jeder Nutzer, der über Abschriften, Kopien, Mikrofilme oder Fotografien der Kölner Archivbestände verfügt, kann sie im digitalen Archiv hochladen und so einen Beitrag dazu leisten, die Sammlung nach dem Einsturz des Stadtarchivs 2009 wieder zu vervollständigen. Gedächtnis im digitalen Zeitalter – neue Chancen und Möglichkeiten? ...."
aus: Dörte Hein: Virtuelles Erinnern, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 25-25/2010 (21. Juni 2010), S. 25, Link zum Volltext-PDF



http://www.informationisbeautiful.net/visualizations/wikipedia-lamest-edit-wars/

http://www.unsere-ahnen.de/digi_buecher/

Leider werden die in Greifswald bereitstehenden Messtischblätter in zu geringer Auflösung präsentiert.

Ein Sammelsurium digitalisierter Bücher:
http://www.unsere-ahnen.de/digi_buecher/Digitale%20Buecher.htm

http://familia-austria.net/forschung/index.php?title=Matriken_im_Netz

Eine lange und nützliche Liste von Nachweisen:

http://wiki-de.genealogy.net/Staatskalender

http://www.stadtarchiv-homburg.de

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2010/08#Frankreichs_Archive_Online

http://de.wikisource.org/wiki/Malefitz_Unkostens-Ordnung

Kosten fürs Hinrichten und Foltern.


http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32882/1.html

Ein ärgerlicher Artikel über die Rezeption des Buchs "No Orchids for Miss Blandish", der seine Angaben weder hinreichend belegt noch eiligen Lesern, die oben zitierter kryptischen Überschrift auf den Grund gehen wollen, irgendwie entgegenkommt. Es fehlt auch eine Zusammenfassung.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/148144

List of digitized volumes:

http://www.univie.ac.at/Geschichte/China-Bibliographie/blog/2010/06/19/chinese-repository-1832-1851/

See also:
http://www.univie.ac.at/Geschichte/China-Bibliographie/blog/libraries-digital-collections/

http://scholarship20.blogspot.com/2010/08/scientist-august-2010-peer-review.html

CANADIANA DISCOVERY PORTAL

We are pleased to announce a new version of the Canadiana Discovery Portal at http://voyageur.canadiana.ca. This version of the discovery portal has a completely re-worked user interface to search the Canadian Metadata Repository which provides links to digital collections of several Canadian memory institutions. The Canadiana Discovery Portal can now search over 930,000 online records (pages and documents) including:

1. Eleven collections from Bibliothèque et Archives nationales du Québec - journals, photographs and music;

2. Four collections from Early Canadiana Online - History of French Canada, English Canadian Literature, Health and Medicine, Native Studies;

3. Statements and speeches from Foreign Affairs and International Trade Canada; and

4. Alouette Canada portal metadata which includes several Canadian collections from:


Athabasca University
Cape Breton University
Glenbow Archives
Library and Archives Canada
McGill University Library
McMaster University
Memorial University
Prince George Public Library
Simon Fraser University
St. Francis Xavier University
Université Laval
University of Alberta
University of British Columbia
University of Calgary
University of Lethbridge
University of Toronto
University of Victoria
Vancouver Public Library
York University

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1583771/Einmalig-und-unersetzlich-Die-Handschrift-des-Dante.html


 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma