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Unbedingt anschauen bis zum 7. April: das Open review für Shakespeare Quarterly

http://mediacommons.futureofthebook.org/mcpress/shakespearequarterlyperformance/

(T)

Meint Anna Sauerbrey:

http://www.tagesspiegel.de/meinung/der-verkauf-des-wissens/3968226.html

(T)

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00059192/image_1

(W)


Rätselspaß und Gewinnchancen beim Frühlingsrätsel des Hessischen Hauptstaatsarchivs. Besuchen Sie vom 1. bis zum 15. April 2011 unsere Homepage http://www.hauptstaatsarchiv.hessen.de und raten Sie mit:

jeden Tag eine neue Rätselfrage zu Archiv und Geschichte, jeden Tag ein neuer Lösungsbuchstabe. Und gewinnen Sie attraktive Buch- und Sachpreise.

Machen Sie mit. Es lohnt sich!


(PM)

http://www.bsb-muenchen.de/fileadmin/imageswww/pdf-dateien/BSB_Katalog.pdf

Als kostenfreies PDF liegt der Katalog

Auf den Spuren des Mittelalters. 30 Jahre Handschriftenzentrum an der Bayerischen Staatsbibliothek : Ausstellung anläßlich der Tagung "Die Katalogisierung mittelalterlicher Handschriften in internationaler Perspektive" 25. Oktober - 2. Dezember 2005 / Ausstellung und Katalogredaktion: Béatrice Hernad und Bettina Wagner. - München : Bayerische Staatsbibliothek, 2005. - 100 Seiten : 31 Farbabb.

vor - die farbigen Abbildungen in guter Qualität!

(ML)

http://prodigi.bl.uk/illcat/glossary.asp

Michelle P. Brown, Understanding Illuminated Manuscripts: A Guide to Technical Terms (J. Paul Getty Museum: Malibu and British Library: London, 1994)

(T)


Bewährt und gut:

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript%20Internetrecht_April_2011.pdf

(T)

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34336/1.html

Marcus Hammerschmitt kommentiert den Protest gegen die Machenschaften von HarperCollins, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/14664232/

(ML)

In January 2011, the IEEE changed a key author policy,
discontinuing the right authors had to post the final published
version of their IEEE articles on the web.


Und was fällt Stevan Harnad dazu ein?

The IEEE policy change is a good thing, a blessing in disguise.

Aus Liblicense (ML)

"Auf die Stadt Köln kommen nach dem Einsturz des Historischen Archivs weitere Kosten in Millionenhöhe zu. Eine Verwaltungsvorlage, die im Stadtrat beschlossen werden soll, sieht vor, der KVB mehr als 29 Millionen Euro zu erstatten. Das Geld wird fällig, wenn die Versicherungen die Kosten für beispielsweise die verlängerten Bauzeiten nicht zahlen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat der KVB 16 Millionen Euro für unter anderem Gutachten bewilligt."
Quelle: WDR.de, Lokalzeit Köln, Nachrichten v. 25.3.2011

Wer sich für Königin Luise als historische Persönlichkeit interessiert, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/6432806/

kämpft nicht notwendigerweise für die Wiederherstellung der Monarchie, wie das der Luisenbund tut:

http://www.luisenbund.de/

Bitte unterstützen Sie uns in unserem Vorhaben, den im Jahre 1934 verbotenen Luisenbund zum Erfolg zu führen, damit unserem Land und unseren Frauen und Müttern im 21. Jahrhundert eine würdige, kluge, schöne und friedensstiftende Patronin zur Seite stehen möge. Schreibt Henning v. Normann.

Und: Der Königin-Luise-Bund steht mit seinem Anliegen nicht alleine, sondern es gibt eine Vielzahl von monarchistischen Organisationen, die für die Wiedereinführung einer parlamentarischen Monarchie arbeiten.

Über den historischen Luisenbund unterrichtet die Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bund_K%C3%B6nigin_Luise

Der Luisenbund war eine nationalistische und monarchistische Frauenorganisation, die 1923 gegründet und nach der Königin Luise von Preußen benannt wurde. Der BKL war die Frauenorganisation des Frontkämpferbund Stahlhelm und stand der konservativ-monarchistischen DNVP nahe. Er wurde durch das Haus Hohenzollern unterstützt.Der Sitz war in Halle/Saale. Ziele des Bundes waren in einem ABC für unsere Arbeit zusammengefasst. Gefordert wurde u. a. die „Wiederherstellung der natürlichen Grenzen“, die „Rückgabe unserer Kolonien“ und die „Befreiung“ von der Last der Kontributionen. Der BKL vertrat in vermeintlich unpolitischem, konservativ-traditionalistischem Gewand völkisches, antisemitisches Gedankengut.

Mit solchem Gesocks, das sich in eine solche Tradition stellt, möchte ich nichts zu tun haben. Daher habe ich mein "Gefällt mir" von

http://www.facebook.com/pages/K%C3%B6nigin-Luise-von-Preu%C3%9Fen-K%C3%B6nigin-der-Herzen/124448390933622

entfernt.

(F)

Update: Monarchistische Schriften aus Weimarer-Republik, NS-Zeit und Gegenwart im Faksimile
http://www.monarchieforum.org/index.php?option=com_content&view=article&id=79&Itemid=86


http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-9129

BLB Cod. Donaueschingen 120, siehe

http://www.handschriftencensus.de/5030

Dort fehlt der Link zu

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/obj32320111.html

(RSS)


Eine Volltextsuche/Browsen nach Jahrgang ist möglich und der Download der zeitgeschichtlichen Beiträge als PDF:

http://www.beirat-fuer-geschichte.de/zeitschriftenarchiv.html?&no_cache=1

Vorbildlich! (T) via HSOZKULT

http://archiv.twoday.net/stories/11465568/

(T)

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wandbehang_makffm_6809_stitch.jpg (18 MB)

(T)


http://www.hab.de/index-la.htm (latine)



(F)

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,752646,00.html

Vielleicht aber liegt im neuen Konzept des Ex-Ich, also in der souveränen Selbstdistanzierung - "ja, da war ich wohl gerade dämlich" - auch der Ausgang aus der Misere, die aus dem Mangel an Vergessen der eigenen Unzulänglichkeit besteht. Kommenden Generationen wird es vermutlich leichter fallen, die eigene, digital archivierte Würstchenhaftigkeit zu akzeptieren, die offensichtliche, beschämende Inkonsistenz im eigenen Denken, Fühlen, Handeln. Die Dokumentationsmaschine Internet könnte so zu einer neuen Toleranz beitragen: Der gesellschaftlichen Akzeptanz der Tatsache, dass fast alle mit einem phasenweise bescheuerten, vergangenen Ich-Zwilling zurechtkommen müssen, von dem man sich viel zu oft wünscht, ihm rechtzeitig eine Ohrfeige verpasst oder wenigstens die Tastatur weggenommen zu haben.

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/search?q=vergessen

(W) Spiegel Online hats grade bei mir in die Galerie der meistbesuchten Websites geschafft (Chrome)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem heutigen Update bietet die GW-Datenbank ein neues Recherche-Interface an, die Geographische Suche nach Druckorten. Erläuterungstext: „Auf der Karte sind alle im GW erfassten Druckorte verzeichnet. Klicken Sie auf die Markierungen, um direkt im GW zu suchen. Mit der rechten Maustaste erhalten sie Suchmöglichkeiten in anderen Webressourcen“ (ISTC, INKA, Wikipedia; experimenteller Status). Die Karte verdanken wir dem Kollegen Dr. Oliver Duntze (oliver.duntze@sbb.spk-berlin.de), an ihn gerne auch weiterführende Hinweise und Vorschläge.

Zweitens wurde das Register „Quellen“ mit Hyperlinks zu solchen Grundlagenwerken, Inkunabelkatalogen usw. ausgestattet, die bereits digitalisiert im WWW vorliegen. Diese Einträge sind mit dem Vermerk „[Online-Ressource]“ versehen (darunter liegt der Hyperlink). Beispiel:

Ashley

Ashley, Frederick William: Library of Congress. Catalogue of the John Boyd Thacher Collection of incunabula. Washington, 1915. [Online-Ressource]

Bislang sind 40 solcher Ressourcen in das Quellenregister eingetragen, weitere folgen. Hinweise nehmen wir dankbar entgegen, bitte aber beachten Sie, daß dieses Register keine generelle Inkunabel-Bibliographie ist; es werden hier nur die Werke aufgenommen, die im gedruckten GW bzw. in der Datenbank zitiert werden.

Zahlreiche weitere Links zu digitalisierter Spezialliteratur finden sich in den Anmerkungen zu einzelnen GW-Nummern (z.B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW00068.htm) und in den Kopfeinträgen zu einzelnen Artikeln (z.B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/JOHAWOR.htm). Auch hier sind Hinweise gerne willkommen.

Zuletzt: Derzeit sind 8358 online zugängliche Inkunabelausgaben in der GW-Datenbank nachgewiesen.

***

Dear colleagues,

With today’s update, the GW database presents a new research facility, the “Geographical Search for Places of Printing”: http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/GWMapDE.xhtml. The map shows all 15th-century places of printing as listed in the GW database. To retrieve a list of editions from individual places, click on the green markers with left mouse button; the right-hand mouse button will direct you to other online ressources such as ISTC, INKA, Wikipedia (this retrieval function is work in progress). The map was designed by our colleague Oliver Duntze (oliver.duntze@sbb.spk-berlin.de) who awaits your comments.

Furthermore, the index “Quellen” (sources/catalogues) now contains a number of hyperlinks referring to digitised sources and incunabula catalogues which are already available on the www. The entries/hyperlinks are marked “[Online-Ressource]”, for an example see above. As of today, the list contains 40 digitised works from open access repositories, with more to follow. Additions and advice are welcome, but please bear in mind that the “Quellen” index is not a general incunabula bibliography; it includes only those works frequently used and quoted in the printed GW and/or in the GW database.

Many more links to digitized scholarly contributions can be found in the notes (“Anmerkungen”) to particular GW entries (e.g., http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW00068.htm) and in the headers for a number of GW articles (e.g., http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/JOHAWOR.htm).

Finally, as of today the GW database contains hyperlinks to 8358 digitized incunabula editions.

Beste Grüße,

Best wishes,

Falk Eisermann

Dr. Falk Eisermann
Referatsleiter
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Gesamtkatalog der Wiegendrucke / Inkunabelsammlung
Unter den Linden 8
D-10117 Berlin (Mitte)

Tel. +49 (0)30 266 435 150
Fax +49 (0)30 266 335 155


INCUNABULA-L (ML)

http://archiv.twoday.net/topics/Fotoueberlieferung/?start=260

Das erste Foto wurde am 27. März 2007 als Bild eingebunden.



(E)

dpa gerade:

"Das Lübecker Archiv hat sechs mittelalterliche Urkunden an das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt zurückgegeben. Die Urkunden stammen aus dem Stift Unser Lieben Frauen in Halberstadt. Sie galten seit 1945 als verschollen. Ein betagter Lübecker hatte die Urkunden nach Angaben der Hansestadt Lübeck vom Donnerstag im Jahr 2008 dem Lübecker Archiv geschenkt. Er hatte die Dokumente gegen Kriegsende von Arbeitern einer Flugzeugwerft gekauft, die im Salzbergwerk Staßfurt im heutigen Sachsen-Anhalt untergebracht war. Dorthin waren auch die Bestände des Magdeburger Archivs zum Schutz vor Bombenangriffen ausgelagert worden."

Wieso hat die Rückgabe denn über zwei Jahre gedauert?

Eine Zeitlang möchte ich bei jedem Beitrag dokumentieren, auf welchem Weg ich die Informationen zu den Einträgen erhalten habe. Die letzten Einträge tragen bereits solche Vermerke. Die ständigen Contributoren werden gebeten, sich dieser Initiative anzuschließen. Als Abkürzungen, die in runde Klammern zu setzen sind, sind zu verwenden:

(D) Gedruckte Veröffentlichung
(E) Eigene Recherche
(F) Facebook
(ML) Mailinglisten und Newsletter, Google-Alerts
(PM) Private Mail
(RSS) RSS-Feed im Reader
(S) Sonstiges (z.B. mündliche Hinweise, private Post)
(T) Twitter
(W) Webfundstück

Bei Bedarf kann die Liste erweitert werden.

Update: Auswertung http://archiv.twoday.net/stories/31622391/

http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=390

(siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/15739225/ )

Auszug:

Aus der Sicht von Bildung und Wissenschaft wurde gegen den Class-action-Anspruch das folgende, von Pamela Samuelson vorgebrachte Argument für entscheidend gehalten:

“The academic author objectors, for example, note that their interests and values differ from those of the named plaintiffs: “Academic authors, almost by definition, are committed to maximizing access to knowledge. The [Authors] Guild and the [Association of American Publishers], by contrast, are institutionally committed to maximizing profits.” (28f) Sie können also nicht für alle Autoren und alle Verleger sprechen. Dafür sprach auch die Vielzahl der persönlichen und institutionellen Einsprüche.

Das Samuelson-Postulat „maximizing access to knowledge not maximizing profits” wird sich über die AVA-Entscheidung hinaus verselbständigen und sollte allen exklusiven kommerziellen Nutzungsansprüchen und allen, diese Ansprüche unterstützenden Regulierungsmaßnahmen im Urheberrecht entgegengehalten werden. Auch sollte deutlich geworden sein, dass Anreize für kreative Arbeit in der Wissenschaft nicht auf direkte kommerzielle Remuneration, also auf Ansprüche auf Vergütung, zurückgeführt werden können.

Zur Erinnerung – die Position des Aktionsbündnisses gegenüber Google und dem Settlement

Genau dieser Anspruch „maximizing access to knowledge” hatte 2009 bei der Vorlage des Settlement I und II das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zu der folgenden Empfehlung bewogen (vgl. auch die entsprechende Presseerklärung):

„Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ empfiehlt den Unterzeichnern der Göttinger Erklärung, aber auch allen anderen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die Digitalisierung und öffentliche Bereitstellung ihrer Werke durch Google trotz unverkennbarer urheberrechtlicher Probleme im Prinzip positiv einzuschätzen und keine Einsprüche dagegen zu erheben. Jedoch sollte damit kein Freibrief für eine schrankenlose Kommerzialisierung der entstandenen bzw. noch entstehenden Digitalisate im Rahmen von Google Book Search (GBS), z.B. durch neue Pay-Per-View-Dienste, erteilt werden. Das Ziel einer freien Zugänglichkeit im Sinne von Open Access zu den durch GBS entstandenen Digitalisaten wissenschaftlicher Werke muss erreicht werden. Das Aktionsbündnis empfiehlt, nicht dem Settlement zu widersprechen, aber gegenüber dem für das Settlement zuständigen Gericht zu protestieren, dass bislang nicht die Möglichkeit vorgesehen ist, einerseits der großen Zugänglichkeit durch GBS zuzustimmen, aber die direkte kommerzielle Vermarktung auszuschließen.“

Die damals und auch heute noch kühne Position ist also, das Interesse an einem freien Zugriff über im Einzelnen noch zu klärende Rechtsansprüche zu stellen. Google konnte oder wollte damals auch nach Verhandlungen in Mountain View diesen Vorschlag (bei wissenschaftliche Werken den freien Zugriff zu garantieren) nicht aufgreifen – vielleicht zu Recht, denn das Angebot kann ja nur praktikabel werden, wenn die Wissenschaftler tatsächlich die Inhaber der Rechte an der Verwertung sind bzw. wenn sie, sei es individuell oder pauschal über eine Interessenvertretung, der Verwendung durch Google bei der Garantie des freien Zugriffs zugestimmt hätten. Darauf läuft letztlich der Vorschlag des Richters hinaus, nämlich das Opt-out durch ein Opt-in zu ersetzen. Dies ist auch die Rechtsgrundlage der in Europa, Deutschland und weltweit verfolgten öffentlichen digitalen Bibliotheken. Aber mit einem Opt-in-Prinzip ist wohl das Google-Ziel, das Wissen der gesamten Welt in überschaubarer Zeit digital bereitzustellen, nicht zu erreichen. Die Herausforderung für eine universale digitale Bibliothek besteht aus gut 150 Millionen seit Gutenberg produzierte Bücher, ganz zu schweigen von der viel größeren Menge der multimedialen, audiovisuellen Objekte,

Die vorgeschlagene Opt-in-Lösung geht nicht für verwaiste Werke

Die vorgeschlagene Opt-in-Lösung kommt nun aber nicht für die verwaisten Werke in Frage. Und verwaiste Werke machen einen großen, wenn nicht den größten Anteil der vorhandenen Werke aus., Bei verwaisten Werken können keine Rechteinhaber die Erlaubnis geben, da sie, auch nach entsprechend intensiver Suche, nicht aufgefunden werden können. Diese intensive Suche meinte sich Google ersparen zu können und folgt damit vielleicht dem lässigen Prinzip des „use it or loose it“. Das geht jetzt wohl nicht mehr.

Aber man muss es Google zugutehalten, dass es nicht zuletzt durch seine Praxis weltweit die Gesetzgeber, in den USA, in der EU und auch in Deutschland, auf Trab gebracht, wenn auch bislang noch nicht zu einem Ergebnis. Immerhin äußerte die damalige EU-Kommissarin Viviane Reding (19.10.2009): „Digitalisierungsprojekte haben bereits überall auf der Welt begonnen. Europa sollte die Gelegenheit nutzen, eine Führungsrolle zu übernehmen, und dafür sorgen, dass die Bücherdigitalisierung im Einklang mit dem europäischen Urheberrecht erfolgt und der kulturellen Vielfalt in Europa in vollem Umfang Rechnung trägt. Mit seinem reichen kulturellen Erbe hat Europa bei der Bücherdigitalisierung das Meiste zu bieten, kann aber selbst auch am meisten davon profitieren. Wenn wir jetzt schnell handeln, könnten wettbewerbsfreundliche europäische Lösungen für die Bücherdigitalisierung schneller einsatzbereit sein als die in den Vereinigten Staaten derzeit im Rahmen der „Google Books“-Einigung erwogenen Lösungen.” ( http://bit.ly/Ou4nf )

Universale digitale öffentliche Bibliotheken aufzubauen, ohne das Problem der verwaisten Werke zu lösen, wird nicht gehen

Das Problem der verwaisten Werke muss gelöst werden und pikanterweise auch wohl nicht anders als durch Anwendung eines modifizierten Opt-out-Prinzips. Jede Lösung wird es gestatten, verwaiste Werke in digitaler Form zugänglich zu machen. Taucht dann doch ein Urheber auf, kann er das Recht auf Löschung des Objekts geltend machen und/oder angemessene Kompensation verlangen. Anders ist der öffentliche Anspruch an frei zugängliche digitale, nicht zuletzt auch mit multimedialen Objekten ausgestattete Bibliotheken nicht einzulösen.

Viele Vorschläge liegen auf dem Tisch, und, wie man hört, wird es dazu auch einen Vorschlag des Bundesjustizministeriums für den erwarteten Referentenentwurf im Dritten Korb geben. Wie immer der auch ausfallen mag (zu den Optionen vgl. z.B. Helga Trüpel; vgl. auch Kuhlen 2010), es muss – und das sollte auch die Lehre aus dem Google Settlement-Streit sein – garantiert sein, dass durch die Digitalisierung der verwaisten Werke keine neuen exklusiven Nutzungsrechte entstehen und dass für die Öffentlichkeit nach dem Samuelson´schen Postulat ebenfalls das Prinzip „maximizing access to knowledge“ befolgt wird. Das muss kommerzielle Verwertung nicht ausschließen. Diese Forderung wird nicht nur vom Aktionsbündnis erhoben. Auch die Deutsche UNESCO hat sich diese in ihrer Resolution von Dezember 2008 zu Eigen gemacht.


(RSS)



http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/24/15-monate-haft-fr-20-euro-geldbue/

(RSS)

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00038770

"Die Online-Ausgabe ist nicht nach der Druckausgabe, sondern auf der Grundlage der dieser zugrunde liegenden Textdateien erfolgt."

Siehe auch
http://www.rambow.de/urkundenbuch-braunschweig.html

(RSS)

Update: Bd. 8 http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00038777

http://blog.europeana.eu/

On this blog you will find short updates on Europeana content, special events and things we are working on.

(ML)

Interview mit Udo Jürgens über seinen Anti-Internet-Song und seine Mediennutzung:

http://www.sueddeutsche.de/digital/udo-juergens-anti-google-lied-privates-ist-out-du-bist-durchschaut-1.1075989

Text: http://www.udojuergens.de/lied/du-bist-durchschaut

Ein paar Takte gibts ab 2:03:
http://www.youtube.com/watch?v=6_IxfdvUkZY


http://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article12940820/Schiefertafeln-aus-der-Synagoge.html

Im Jahr 1349, in der Nacht vom 23. auf den 24. August, wurde das Jüdische Viertel in Köln, das bis dahin für Juden einigermaßen sicher war, für Tausende zur Todesfalle. Das Viertel wurde überfallen und fast alle Bewohner ermordet. Kurz darauf wurde die Synagoge zerstört und geplündert. Was den Plünderern nicht brauchbar erschien, füllten sie in große Gruben oder ließen es an Ort und Stelle liegen.

In einer dieser Gruben fand das Ausgrabungsteam um Sven Schütte - Projektleiter der Archäologischen Zone am Kölner Rathaus - jetzt neue Fragmente der zerstörten Synagoge. Besonders spektakulär sind die rund 60 Schiefertäfelchen, auf denen Schüler einst ihre Schreibübungen gemacht hatten.

Glücklicherweise hatten die Mitarbeiter alle Fragmente aus Schiefer aufgehoben und nichts weggeworfen. Auf den nun aufgetauchten Schiefertäfelchen befinden sich religiöse Texte und Notizen unterschiedlichster Art auf Hebräisch, Deutsch und Latein. Manchmal sind nur Gekritzel oder kleine Zeichnungen zu erkennen, manchmal auch längere Texte. Herausragend ist ein literarischer Text aus der Zeit vor 1349, der in Deutsch abgefasst ist, aber in hebräischer Schrift geschrieben wurde.


Siehe auch
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1296684426846.shtml

Update: Elisabeth Hollender teilte in diskus zu dem deutschen Text mit:

"bisher konnte das Textfragment noch nicht identifiziert werden, es handelt sich um die Reste von zwei mal 19 Zeilen (Vorder- und Rückseite der Schiefertafel) in sehr geläufiger hebräischer Schrift, die sehr schwach eingeritzt und schwierig zu lesen sind. Dazu kommt, daß das erhaltene Stück aus drei Fragmenten besteht, Textverlust an den Bruchstellen erschwert die Identifikation. Mittelniederdeutsch ist der Text vermutlich nicht, bisheriges Resultat der Versuche, ihn zuzuordnen, ist, daß er sich sprachlich nicht von den meisten schriftlich überlieferten narrativen Texten der Zeit unterscheidet. Da aber neben wenigen Nomen und Verben hauptsächlich Personalpronomina sicher zu lesen sind, wird eine dialektologische Einordnung ebenso wie eine Zuodnung zu einem Werk oder auch nur einem Genre vermutlich nicht einfach."

Am Abend des 16. Februar 2009 klappte ich den Laptop auf. Das Fernsehprogramm war langweilig, ich trank schon das zweite Glas Rotwein. Kurz nach 21 Uhr klickte ich Wikipedia an, um der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain einen neuen Namen zu geben. Ich schrieb den Satz: "Wegen der charakteristischen Keramikfliesen wurde die Straße zu DDR-Zeiten im Volksmund auch ,Stalins Badezimmer' genannt." Als ich darüber nachdachte, dass diesen Unsinn niemand für wahr halten würde, hatte ich um 21.13 Uhr mein Weinglas schon versehentlich auf die Enter-Taste gestellt.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0324/medien/0012/index.html

Die Erfindung des Journalisten machte Karriere.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Karl-Marx-Allee&action=historysubmit&diff=86844655&oldid=86844608

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Beziehung_zwischen_Wikipedia_und_der_Presse.svg?uselang=de

http://www.ub.uni-heidelberg.de/wir/projekt_digi_bwbib.html

Ist schon etwas älter, hatte ich aber noch nicht gesehen.

http://goo.gl/nPaxD = edps.europa.eu (PDF)

Press Release in German:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=EDPS/11/2&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

http://www.thepetitionsite.com/6/---page-margin-2cm-p-margin-bottom-021cm----call-for-the-defense-of-the-carthage---sidi-bou-sad/

Foto: Wikipedia, PD

Ein Flickr-Set (via VÖBBLOG)

http://www.flickr.com/photos/yalelawlibrary/sets/72157626289515082/with/5535507033/

Struve's Bibliotheca juris 1703

This was the title of a _NY Times_ op-ed piece by Robert Darnton in this morning's paper: http://www.nytimes.com/2011/03/24/opinion/24darnton.html?_r=1&ref=opinion . From the article:

"Nonetheless, we should not abandon Google’s dream of making all the
books in the world available to everyone. Instead, we should build a
digital public library, which would provide these digital copies
free of charge to readers. Yes, many problems — legal, financial,
technological, political — stand in the way. All can be solved...

A coalition of foundations could come up with the money (estimates
of digitizing one page vary enormously, from 10 cents to $10 or
more), and a coalition of research libraries could supply the books.
The library would respect copyright, of course, and it probably
would exclude works that are now in print unless their authors
wanted to make them available. It would include orphan books,
assuming that Congress passed legislation to free them for
non-commercial use in a genuinely public library. "

http://goo.gl/ANtCV = faz.net

Anlass ist natürlich Fukushima. Ob der Artikel tatsächlich lesenswert ist, wie Pampel meint?

Solche offenen Internetbegutachtungen gibt es schon seit den neunziger Jahren etwa mit dem Physik-Archiv asXiv.org. Originalarbeiten, die später offiziell publiziert werden sollen, können im Netz vorab kommentiert und damit letzten Endes verbessert werden.

Wo bitteschön ist auf http://arxiv.org die Kommentarfunktion?

Via
http://wisspub.net/2011/03/23/faz-zur-rolle-des-web-2-0-in-der-wissenschaft/

RA Andreas Fischer erhielt von einem Richter absonderliche Post:

“… Die Entscheidung ist vertraulich zu behandeln und keineswegs - auch nur auszugsweise - zu veröffentlichen. …”

http://goo.gl/wFH75

Update: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/24/ein-richter-und-die-ffentlichkeit/ (T) via Jurablogs

Wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) mitteilt, hat der »Copyright Troll« Righthaven einen weiteren Prozess gegen die ungenehmigte Nutzung von Zeitungsartikeln verloren. Das Bezirksgericht in Nevada bewertete die Online-Verwendung eines gesamten Zeitungsartikels aus dem »Las Vegas Review-Journal« durch eine Non-Profit Organisation, die sich für Einwanderer stark macht, als »Fair Use«. Righthaven duchsucht gezielt das Netz nach ungenehmigt zugänglich gemachten Artikeln und geht dann nach Rechteeinholung der Autoren gegen die Verwender vor. Dabei geht es in erster Linie um Schadensersatz, der niedriger als die Prozesskosten angesetzt wird.

http://www.urheberrecht.org/news/4222/

http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-9690

Zur Handschrift um 1330:
http://www.handschriftencensus.de/12378

Heft 14 der Archiv-Nachrichten Niedersachsen ist erschienen. Neben der Tagungsdokumentation der 48. ANKA-Tagung in Osterholz-Scharmbeck, die unter dem Generalthema "Zwischen Kulturlandschaft und Katastrophe. Aufgaben der Kommunalarchive auf dem Prüfstand: Notfallsorge, Erschließung und Besucherberatung" stand, finden sich viele Beiträge aus der Praxis der Archive in Niedersachsen.
Das Heft kann über die Geschäftsstelle der ANKA, c/o Stadtarchiv Braunschweig, Schlossplatz 1, 38100 Braunschweig (E-Mail: stadtarchiv@braunschweig.de) zum Preis von 6,- € zuzügl. Versand bezogen werden.
INHALT
ANKA-TAGUNG
Hansjörg Küster: Die Hügel von Duhnen und die Kugelbake: Natur, Nutzung und Metaphern
Bettina Schmidt-Czaia: Erfahrungen aus der Kölner Katastrophe
Cornelia Regin: Der Notfallverbund Kulturgutschutz in Katastrophenfällen für die Region Hannover. Gründung, Arbeitsergebnisse und Perspektiven
Axel Behne: Der „Nachlass Hermann Allmers“
Martin Kleinfeld: Die Stiftung Genossenschaftliches Archiv in Hanstedt (Nordheide). Ein Wirtschaftsarchiv in Niedersachsen
Gabriele Jannowitz-Heumann: „NS-Musterstätten – NS Musterlandschaft 1933–1945“. Eine Bestandsaufnahme im Landkreis Osterholz
Bettina Schleier: Aufbau und Pflege von Bilddatenbanken. Bildbestände in Archiven
Manfred Schmidt: Das Digitale Bildarchiv Ebstorf im Samtgemeindearchiv Altes Amt Ebstorf
Karsten Kühnel: Die Entwicklung des Archivs des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen seit seiner Öffnung im Jahr 2007
AUS DER ARBEIT DER ARCHIVE
Axel Eilts: Die Aussonderung von Patientenakten der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen
Silke Wagener-Fimpel: Eine Benutzerumfrage im Staatsarchiv Wolfenbüttel
Hans-Martin Arnoldt: Historische Karten, Plakate und Fotos des Niedersächsischen Landesarchivs im Internet
Olaf Piontek: Die Digitalisierung und Erschließung der Filmsammlung im Stadtarchiv Hameln – ein Werkstattbericht
Michael Hermann: Bildung bildet Netzwerke – Das NLA-Staatsarchiv Aurich als Partner im Netzwerk „Außerschulische Lernorte“ in Aurich
Wolfgang Henninger: Unbekannte Orgelzeichnung aus der Werkstatt Arp Schnitgers (1648-1719) im NLA-Staatsarchiv Oldenburg
Hendrik Weingarten: Schlosspläne der fürstlich schaumburg-lippischen Hofkammer im NLA–Staatsarchiv Bückeburg
Jörg Rohde: Ausgetauscht: Von EVA zu AIDA – Wechsel der Verzeichnungssoftware im Landeskirchlichen Archiv
ANKA-ANGELEGENHEITEN
Heiner Schüpp: Aus der Mitgliederversammlung der ANKA e.V.
Sabine Maehnert: Berichte aus den Regionalgruppen
Henning Steinführer: Der neue Vorsitzende der ANKA stellt sich vor
Wolfgang Jürries: Der neue Schriftführer stellt sich vor
49. Arbeitstagung der ANKA in Braunschweig
Martin Hartmann: Das ANKA-Archiv
Manfred Garzmann: Dr. Richard Moderhack (1907–2010)
Detlef Eichinger: Dr. Dietmar Kohlrausch (1949–2009)
AKTUEKLL UND INTERESSANT
Karin Gaspert: „Die Engländer kommen“ – ein Hörbuch
Malwine Przybylak: Auftaktveranstaltung zum diesjährigen Geschichtswettbewerb im NLA-Staatsarchiv Osnabrück
Christopher Schwarz: Hilfseinsatz für das eingestürzte Stadtarchiv Köln
Neu erschienen
Termine
Kontakt:
Bezugsadresse (auch Abonnement-Bestellungen):
ANKA e.V. c/o Stadtarchiv Goettingen, Hiroshimaplatz 4
37083 Goettingen
Tel. 0551/400-3121
Fax 0551/400-2764
URL: http://www.anka-online.net/
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/ausgabe=6087


Fast alle vergleichbaren Publikationen stehen kostenfrei im Internet zur Verfügung!

National Archives of Japan was temporarily closed last week, but reopened on Tuesday, March 22. We regret the inconvenience caused to you.
We will be closed again from Monday, March 28 to Thursday, March 31, 2011. This four-day closure is due to preparation for the enforcement of the Public Records and Archives Management Act from April 1, 2011. We apologize for any inconvenience this may cause you but appreciate your kind understanding.

Link: http://www.archives.go.jp/english/news/110322_01.html



Für den Studiengang Archiv wurde die Diplomarbeit von Susann Gutsch „Archive und Web 2.0. Der Einsatz von Web 2.0-Technik für das Marketing und die Aufgabenbewältigung in Archiven“ ausgezeichnet. Dr. Mario Glauert (Brandenburgisches Landeshauptarchiv) hob in seiner Laudatio [Anm.: zur Verleihung des Hochschulpreises 2010 der Fachhochschule Potsdam] hervor, dass die Arbeit Pioniercharakter habe: Erstmals wurde in deutscher Sprache ein breiterer Überblick zu den Möglichkeiten von Web 2.0 Anwendungen für Archive gegeben.
Die Arbeit erläutert übergreifende Elemente, wie Taggs und RSS, untersucht fünf Applikationen (Blog, Wiki, Crowdsourcing, Photo Sharing und Social Networking) vertieft und gibt Erläuterungen zur Nutzung weiterer Elemente, die häufig mit Web 2.0 in Verbindung stehen. Alle Anwendungen werden präzise beschrieben, ihre archivischen Einsatzmöglichkeiten erörtert und an best-practice-Beispielen aus dem gesamten Spektrum der informationswissenschaftlichen Einrichtungen detailliert illustriert.
Die ausgezeichnete Arbeit überzeugt durch eine breite und souveräne Auswertung der Forschung und Praxis, durch eigenständige, differenzierte und fundierte Aussagen und Urteile sowie nicht zuletzt durch sehr konkrete Handlungsempfehlungen und praxistaugliche Anregungen.
Eine aktualisierte Fassung der Arbeit liegt inzwischen als Buchpublikation in der Reihe der „Veröffentlichungen der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv“ vor.

Susann Gutsch: Web 2.0 in Archiven. Hinweise für die Praxis. Veröffentlichungen der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv 8. Potsdam 2010. ISBN 978-3-9810642-7-8.
10,00 Euro.
Bestellung: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, poststelle@blha.brandenburg.de


FH Potsdam

Nachdem seit Mai 2009 alle 848 Heidelberger Palatina-Handschriften online zugänglich sind, wird nun der zweite bedeutende Handschriftenfond der UB Heidelberg digitalisiert:

Das 1134 gegründete Zisterzienserkloster Salem unweit des Bodensees gehörte zu den bedeutendsten Abteien dieses Ordens in Deutschland. Bereits im 12. Jahrhundert besaß es ein eigenes Skriptorium, durch das im Laufe der Jahrhunderte eine der bedeutendsten deutschen Klosterbibliotheken aufgebaut wurde.
Nachdem das Kloster durch die Säkularisierung zunächst an das Haus Baden gefallen war, erwarb die Universität Heidelberg 1826/27 den Großteil der Salemer Bibliothek mit 442 mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handschriften sowie über 30.000 Drucken. Angereichert wurden die Salemer Bestände durch die Büchersammlung des Benediktinerklosters Petershausen in Konstanz, das 1802 ebenfalls an Baden gefallen war.
Im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg unterstützten Projektes werden seit November 2007 die knapp 300 bislang noch nicht bearbeiteten Handschriften wissenschaftlich katalogisiert. Seit einigen Wochen werden die kostbaren Handschriften im Rahmen eines vom Land Baden-Württemberg finanzierten Projektes ( http://www.ub.uni-heidelberg.de/wir/projekt_digi_bwbib.html ) nun auch im hauseigenen Digitalisierungszentrum digitalisiert.

Die ersten 19 Handschriften sind bereits online und können unter http://codices-salemitani-digital.uni-hd.de eingesehen werden.


Karin Zimmermann in diskus


http://www.hab.de/wir/presse/pressemitteilungen/2011-03-23-masterplan-vd17.htm

Ziel ist es in einer zunächst sechsjährigen Phase eine Gesamtmenge von rund 215.000 Titeln zu digitalisieren. Nach einer sich anschließenden zweiten Phase sollen mindestens 95 Prozent des derzeitigen VD 17 digitalisiert sein.

Documenting DC Punk: The International Counterculture Archive from Kristin Parrotta on Vimeo.

Dr. Mark Yoffe takes us around the International Counterculture Archive in Gelman Library at George Washington University and gives us the scholarly side of punk.

Archiv from Ernst Guenter Herrmann on Vimeo.

Musik: Konstantin Lom, Weltraumquartett
http://www.ernstguenterherrmann.de
http://www.atelierherrmann.de



Installation Stadtgalerie-Archivboxen (fehlende vom Künstler ergänzt), 68cm x 68cm x Raumhöhe

Stadtgalerie Bern, Ausstellung «Hinter offenen Türen» (17.12.2010 - 20.01.2011), mit Habib Asal / Marina Belobrovaja / Alain Jenzer / S̶a̶n̶ ̶K̶e̶l̶l̶e̶r̶ / Mariann Oppliger / Lerato Shadi, kuratiert von Martin Waldmeier

Video © Stadtgalerie Bern


(Geller, LWL-Archivamt für Westfalen)
Die Ergebnisse des Versuches werden dokumentiert.


(Geller/LWL-Archivamt für Westfalen)
Mit einer Brause wird die Undichtigkeit einer Sprinkleranlage an den Boxen simuliert.


(Frankenstein/Landesarchiv, FB Grundsätze (Technisches Zentrum))
Wenn die Akten Feuer gefangen haben, brennt es lichterloh.

"Im Rahmen des Unterrichts zum Themenschwerpunkt archivische Öffentlichkeitsarbeit in den Lernfeldern 12 und 13 bereitet auch dieses Jahr die FaMI Oberstufe der Fachrichtung Archiv einen Informationsstand für den alljährlich stattfindenden Westfälischen Archivtag vor. Der Westfälische Archivtag 2011 wird unter dem Motto „Lückenbüßer oder Kronjuwelen? – Nichtamtliche Überlieferung in Kommunalarchiven“ in Siegen stattfinden.

Wir, die FaMI-Oberstufe Archiv, entschieden uns für den Themenschwerpunkt „Bestandserhaltung“. Für eine Dokumentation zur Belastbarkeit verschiedener Archivboxen führten wir eine Versuchsreihe durch, deren Ergebnisse wir auf dem Archivtag präsentieren werden. Diese Thematik ist für Archive aller Sparten von aktueller Bedeutung. Katastrophen wie der Archiveinsturz in Köln 2009 haben darüber hinaus das Interesse der Öffentlichkeit geweckt.
Nachdem die Idee ausgereift war, ging es an die Planung. Schnell kristallisierte sich heraus, dass unsere Pläne durch eine Kooperation mit der Restaurierungswerkstätte des LWL-Archivamts und dem Landesarchiv NRW, FB Grundsätze (Technisches Zentrum) umsetzbar waren. Jeweils unter der Leitung der Werkstattleiter, Frau Geller vom LWL-Archivamt und Herrn Frankenstein vom Technischen Zentrum des Landesarchiv FB Grundsätze, konnten wir nach einiger Planungszeit am 12. Januar 2011 unsere Versuchsreihe unter fachkundiger Beratung der Restauratoren im Technischen Zentrum in der Speicherstadt von Münster-Coerde durchführen.
Hierbei wurden fünf unterschiedliche Archivboxen in vier Kategorien „auf Herz und Nieren“ getestet: Klima, Feuerfestigkeit, mechanische Belastbarkeit und Wasserfestigkeit. Mithilfe der Medien Foto und Film dokumentierten wir unsere Versuchsreihe für die Präsentation auf dem Archivtag in Siegen. In den folgenden Wochen wird nun das Filmmaterial ausgewertet und zu einem ca. 15 minütigen Dokumentarfilm zusammengeschnitten. Ebenfalls werden aus unseren aufbereiteten Ergebnissen und Fotos mehrere Stellwände gestaltet, mit denen wir unsere Ergebnisse vorstellen werden. Einige Boxen, die wir während der Versuche verwendet haben, werden uns mitsamt ihrer Belastungs-Spuren als Anschauungsmaterial auf den Archivtag in Siegen begleiten.

Christina Fehring, LWL-Archivamt für Westfalen
Adrian Pieper, LWL-Archivamt für Westfalen
Juliane Schewe, Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen "


Anm.: Der in Siegen gezeigte, professionell gemachte, zwischen einer Sachgeschichte der Maus und einem Galileobeitrag changierende Film über dieses Projekt gehört online verfügbar gemacht. Er veranschaulicht leicht verständlich die hohen Anforderungen an Archivverpackungen.

Quelle: Karl-Schiller-Berufskolleg Dortmund



"On the 19th of March 1932 the Sydney Harbour Bridge was officially opened. To mark the 79th Anniversary of this occasion our Digitisation Officer Tara Majoor has put together a photographic montage of the construction of the bridge. Enjoy!"

Link: archives outside

Andreas Praefcke hat Ordnung in die Commons-Kategorie gebracht:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Schembartlauf/Synopse


" ..... Report about Present Activities

This is Arata Hirakawa, from the Miyagi Network for Preserving Historical Materials.

Already one week has passed since the Northern Japan Earthquake. I cannot find any words to express my shock and sadness at the extent of the damage and there are still some friends whose whereabouts and safety I am uncertain of. Our present situation and undergoing activities are as follows :

1. We have contacted officers who have a duty in the Government Agency For Cultural Affairs. According to them, the Government Agency has started to discuss how to deal with the disaster of the quake by cooperating with universities, institutions, and the Japan Society of Archive Institutions, in the same manner as when the Hanshin Earthquake occurred.

2. With regard to the great earthquakes and Tsunami of the past, the well-known examples are the Jogan(*1) Earthquake in 869 recorded in one of national historical chronicles “Nihon Sandai Jitsuroku (*2)” and the Keicho(*3) EarthQuake in 1611.

The secretariat staff of the Miyagi Network for Preserving Historical Materials have also been participating in the Disaster Prevention Science Research Core Group, therefore we had prepared researching about those past disasters from both scientific and historical perspectives with the cooperation of this group. As far as we learned from the records and geological surveys, it was already clear that the great tsunami flooded 3-4km inland along the Pacific coast in Miyagi prefecture. So we had been planning to carry out more specific research and to draw up a more accurate hazard map as a disaster prevention measure.

However, we were struck by an actual Tsunami earlier than we had anticipated. Although Tsunami researchers had already pointed out the possibility that a great Tsunami on the same scale as that of the Jogan and Keicho Earthquakes would likely hit our coast, we couldn’t prevent the enormous damage because the residential areas were widely spread out along the coastline. Despite the fact that cities had to compromise between disaster prevention and residential development, the experiences of the past Tsunamis did not bring about the desired effects in terms of disaster prevention. How can we reconstruct our community in a way which completely ensures against such destruction brought about by a tremendous Tsunami only once every 400 years or so?

3. Now we cannot get enough petrol to visit each disaster-stricken community, it prevents us from researching the present conditions as to how they suffering from the earthquake. For this reason, we could grasp only a little information from some institutions and families of distinction located near Sendai City. In addition, we are preparing for surveying the extent of the damage over a wide area, and establishing the system which will coordinate with museums and municipal offices for the cultural affairs of Sendai City and Miyagi Prefecture along with the Governmental Agency for cultural affairs.

4. The Centre for Northeast Asian Studies’ building at Tohoku University where our office is located has been seriously damaged and is off-limits. So we now moved to Lecture Room A on the same campus (Kawauchi campus).

*1: Jogan(貞観) A Japanese era dating from AD859 to 887.

*2: Nihon Sandai Jitsuroku (日本三代実録) A Japanese national history chronicled by the Imperial Court. Spanning three Emperors’ reigns from AD858 to 887, recording not only national affairs, but also the annual ritual programs and governmental documents as they were.

*3: Keicho(慶長) A Japanese era dating from AD1596 to 1615."

Link: rekishishiryonet, 22.3.2011

Ohne Betreff erhielt ich am 24. Januar 2011 eine Mail von Frau H.:

ich beschäftige mich mit dem niederafeligen [sic!] Geschlecht der Heren [sic] von SChechingen.
In Ihrem Artikel "Die Veitskapelle von SChwäbiscgh-Gmünd [sic]" erwähnen Sie die Anna von Schechingen, Ehefrau Georgs von Woellwarth, und geben als deren Vater einen Albrecht an. Eine andere Quelle:
Auge, Oliver

Prof. Dr

Niederadelige Erinnerungskultur in Kloster Lorch: Die Familien Woellwarth und Schechingen

S. 99–118 [in: 900 Jahre Kloster Lorch 2004, KG]

gibt als Vater Ulrich II. an. Haben Sie eine Quelle, die Ihre Aussage belegt oder die andere widerlegt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


Da kam Frau H. an mir gerade an den richtigen. Wenn ich bei etwas empfindlich reagiere, dann bei der Unterstellung, ich würde unbelegt irgendwelche Aussagen treffen.

Also wies ich darauf hin, dass ich in dem Aufsatz ja zwei Quellen für die Filiation angegeben hätte. Der Aufsatz ist online:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/542/

Genauer gesagt hatte ich sogar drei übereinstimmende Quellen:

- den S. 100 referierten Eintrag im Anniversar 1530 der Münsterpfarrei Schwäbisch Gmünd
- die von mir in Anm. 22 zitierten Urkunden UAG 746a, 764.

(Eine weitere Quelle, in der Annas Vater Albrecht explizit genannt wird, zitiert aus dem Regestenwerk von Alfons Nitsch für das Spitalarchiv Gmünd Nr. 191 ausgerechnet Auge S. 113.)

Um die Auflösung dieser Abkürzung UAG zu finden, muss man meine Anm. 18 aufsuchen, wo angekündigt wird, dass das Regestenwerk von Alfons Nitsch "Urkunden und Akten der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd" 1 (1966) im weiteren als "UAG" zitiert wird. Dieses zweibändige Regestenwerk enthält Regesten der Urkunden des früher im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelagerten Bestands Reichsstadt Schwäbisch Gmünd bis 1500 und wird in der Gmünder Stadtgeschichtsforschung meist als UAG oder auch als GUB zitiert.

Mich erreichte also eine Nachfrage von Frau H.:

in Ihrem Artikel "Die Veitskapelle von Schwäbisch Gmünd"
finden sich zwei Quellenangaben zu Anna von Schechingen,
nämlich UAG 746a und UAG 764.
Nun befinden sich beide Urkunden schon seit sehr langer
Zeit nicht mehr dort. Was die Urkunde UAG 746 betrifft,
so liegt sie unter der Signatur A 499 Nr. 332 in
Stuttgart. Die Urkunde liegt mir vor. Hier sind lediglich
Johannes von Schechingen und Ulrich von Schechingen als
Siegler genannt, nicht aber Anna von Schechingen.
Was die Urkunde 746 a betrifft, so bin ich noch auf der
Suche. Vielleicht haben Sie ja neuere Angaben zu den
Signaturen oder wissen, in welchem Archiv diese lagern.
Ein Hinweis wäre sehr hilfreich.


Richtig ist: 746 spielt überhaupt keine Rolle bezüglich der Anna von Schechingen, und 764 ist auch keineswegs ein Zahlendreher für 746. Wer nicht weiß, dass der Gmünder Bestand nach Ludwigsburg umgezogen ist, muss das eben bei dem Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd oder dem Landesarchiv Baden-Württemberg erfragen. Archivbestände lösen sich nicht einfach in Luft auf, sie bleiben in der Regel bei dem gleichen Archivträger.

Also schrieb ich "Die Urkunde UAG 746a
sollte sich [sic] wie alle anderen aus dem Regestenband, die
damals im Gmuender Bestand in Stuttgart lagerten,
inzwischen unter Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1659
einsehbar sein, eine Kopie liegt sicher im Stadtarchiv
Schwaebisch Gmuend vor."

(Die Signatur ist in der Tat richtig, wie mir das Staatsarchiv Ludwigsburg vorhin telefonisch bestätigte.)

Als nächstes nahm sich Frau H. UAG 764 vor und erhielt vom Staatsarchiv Ludwigsburg die Auskunft: "um die Urkunde mit der alten Signatur UAG 764 im Bestand B 177 S zu ermitteln, benötige ich weitere Angaben wie z. B. das Datum oder den/die Aussteller oder ....." UAG war natürlich nie eine alte Signatur, und die Existenz des im Rahmen der Inventare nichtstaatlicher Archive in Baden-Württemberg erschienenen Gmünder Regestenwerks (und seine Abkürzung) sollte eigentlich auch zum Handwerkszeug eines Betreuers des Bestands B 177 gehören.

Wenn man sich die Quellenangabe Nitschs bei 764 anschaut, sieht man sofort, dass mein Hinweis auf B 177, der bei 746a korrekt war, hier irrelevant ist, denn die Quelle des Regests war "Kl. Lorch, Briefe fol. 191", ein altes Archivrepertorium aus dem 16. Jahrhundert, dessen (alte) Signatur wie es sich gehört im Abkürzungsverzeichnis von UAG I S. 11* aufgelöst wird: Hauptstaatsarchiv Kl. Lorch Bü 74. Wenn das Stück nicht umsigniert wurde, müsste es sich im Bestand Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 499 befinden.

Statt sorgfältig zu arbeiten, arbeitet Frau H. ungenau und schlampig, beschimpft mich per Mail und beschuldigt mich der Ungenauigkeit - was hier nicht zu dokumentieren war.

Um das Rätsel zu lösen, das Frau H. ursprünglich beschäftigte (während später die Empörung über mich überhand nahm), muss man aber sehr genau hinschauen. Wer das nicht kann, sollte die Finger von solchen genealogischen Fragestellungen lassen.

Der 1409 gestorbene Georg von Woellwarth schloss vor 1363 die Ehe mit Anna, der Tochter Ulrichs von Schechingen und der Anna von Vellberg - das ist urkundlich gesichert (Auge S. 106). Professor Dr. Auge hat natürlich schlampig gearbeitet, als er einige Seiten später schrieb, Georg habe am 29. November 1406 einen Jahrtag bei den Augustinern gestiftet und seine Frau Anna habe es ihm gleichgetan und ebenfalls einen Jahrtag unter anderem für ihren Vater Albrecht gestiftet (S. 113). Anna kann ja nun nicht gleichzeitig die Tochter von Ulrich und Albrecht sein. Hat Georg zweimal eine Anna von Schechingen geheiratet?

Die Lösung ist einfacher: Anna von Schechingen, die Tochter Albrechts von Schechingen und einer Adelheid, die in Nitsch, Spitalarchiv Nr. 191 vom 24. November 1406 als Stifterin nach Georg von Woellwarth genannt wird, ist nicht identisch mit der vorher genannten Ehefrau Anna von Schechingen.

Anna von Schechingen war nach dem von mir (Veitskapelle S. 100) angeführten Eintrag des Anniversars 1530 im Gmünder Münster bei der Woellwartschen Grablege bestattet. Ihr Jahrtag wurde am Freitag nach Aschermittwoch begangen. Ich schreibe: "Der Eintrag nennt Anna, ihren Vater Albert von Schechingen, seine Mutter Adelheid, Georg von Woellwarth und seine Ehefrau von Schechingen, dessen Sohn Abt Volkhard von Lorch sowie den Lorcher Abt Johann von Schechingen." Es mag sein, dass es "ihre" Mutter Adelheid heißen muss, was ich jetzt nicht überprüfen kann, aber wer genau liest, kann nicht auf die Idee kommen, die Anna von Schechingen, zu der ich anmerkte, dass sie 1414 im Lorcher Haus zu Gmünd lebte (UAG 746a, 764), mit der Ehefrau Georgs von Woellwarths zu identifizieren. Wäre Anna die Ehefrau Georg von Woellwarts gewesen, hätte sie in ihrer Stiftung sicher nicht "Georg von Woellwarth und seine Ehefrau von Schechingen" genannt.

Am 23. April 1412 stiftete Anna, Tochter des verstorbenen Albrecht von Schechingen, im Gmünder Spital ein Seelgerät für ihren Vater, seine beiden Ehefrauen und ihre [wohl: deren] Kinder, UAG 746a. 1414 verschrieb die Gmünder Bürgerin Anna von Schechingen, Tochter des verstorbenen Albrecht, Pfründnerin im Haus des Klosters Lorch in Gmünd, ihren gesamten Nachlass dem Kloster (Eintrag im Urkundenverzeichnis des Klosters Lorch, UAG 764).

Bereits am 7. September 1407 hatte Anna als Bürgerin zu Gmünd Zins aus ihrem Gut zu Straßdorf den Gmünder Augustinern gestiftet (Nitsch, Spitalarchiv Nr. 196). Aus der ebenfalls im Spitalarchiv überlieferten Stiftung gemeinsam mit Georg von Woellwarth bei den Augustinern (Nitsch, Spitalarchiv Nr. 191) am 29. November 1406 erfahren wir zusätzlich, dass die andere Ehefrau ihres Vaters Katharina hieß. Sowohl Georg von Woellwarth als auch Anna konnten über Zins aus einer Wiese unterhalb von Gmünd am Rötenbach (heute: Rotenbachtal, bekannt durch den Limes) verfügen.

Wer jetzt noch zweifelt, dass die Ehefrau Georgs von Woellwarth und die Gmünder Bürgerin Anna von Schechingen, Tochter Albrechts, zwei verschiedene Personen waren, sollte sich die Urkunden vom 19. und 20. April 1409 in Nitsch: Spitalarchiv Nr. 201-202 anschauen. Am 19. April kaufte Georg von Woellwarth Zins von den Gmünder Dominikanern, den er zu einem Jahrtag stiftete. Am 20. April kaufte er Zins von den Gmünder Augustinern für einen Jahrtag. Die Liste der Anverwandten, deren Memoria zu pflegen war, war in beiden Fällen gleich: "für ihn, seine Ehefrau Anna von Schechingen, seine beiden Söhne Volkart, Abt von Lorch, und Junker Ulrich, für des letzteren Ehefrau Margarete von Rechberg, und für Anna, die Tochter Albrechts von Schechingen".

In Hofmanns Regestenwerk "Archiv der Freiherren von Woellwarth" von 1991 werden im Register unter von Schechingen die Ehefrau Georgs und Anna von Schechingen (1410) folgerichtig unterschieden. In der Urkunde Georgs vom 8. März 1410 wird das Gut in Lautern, das Leibgeding der Jungfer Anna von Schechingen ist, erwähnt (Nr. 291).

Anna von Schechingen (belegt 1406-1414), die Tochter Albrechts von Schechingen und einer Adelheid, war unverheiratet ("Jungfer") und lebte als Gmünder Bürgerin im Haus des Klosters Lorch (zum Haus siehe Graf, in: Gmünder Studien 4, 1993, S. 19). Sie pflegte enge Beziehungen zu Georg von Woellwarth, der eine andere Anna von Schechingen geheiratet hatte, tätigte Jahrtagsstiftungen für sich und ihren familiären Umkreis, vermachte ihren ganzen Nachlass dem Kloster Lorch und wurde im Gmünder Münster bei der Woellwarth-Grablege bestattet.

Natürlich habe ich niemals den Eindruck erweckt, die beiden Annas seien identisch - im Gegenteil: bereits aus der Erwähnung des Anniversar-Eintrags ergibt sich ohne weiteres, dass diese Gleichsetzung abwegig ist. Nun hat mich dieser Beitrag einige Stunden gekostet, was einzig und allein der schlampigen Arbeitsweise von Frau H. gezollt ist, denn sobald ein Widerspruch auftritt, sollte man nicht irgendjemand anmailen, damit derjenige einem die Arbeit abnimmt, sondern anhand der verfügbaren gedruckten Quellen und Literatur versuchen, den Widerspruch aufzulösen, was wie gezeigt eigentlich gar nicht so schwer ist. Dass Prof. Dr. Auge in die gleiche Falle getappt ist, als er gedankenlos der Tochter Ulrichs von Schechingen einen Vater Albrecht beigab, hat Frau H. vermutlich gar nicht bemerkt.

#forschung

Überschrift und folgender Text stammt von RA Ralf Möbius, den wir zu seinem Erfolg beglückwünschen:

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/03/sag-zum-abschied-leise-scheisse-top.html

Die Kanzlei zählt zu den größten Anwaltskanzleien in Deutschland, die auf geistiges Eigentum spezialisiert sind und ist mit "ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts" besetzt. Obwohl die Sozietät unter "Wettbewerbern und Mandanten einen hervorragenden Ruf" genießt, ist es den Bevollmächtigten des Landes Sachsen-Anhalt nicht gelungen, die Beschwerdegebühren im Streit um die drei Marken "Himmelsscheibe von Nebra" fristgerecht einzuzahlen.

Die Anwälte der Himmelsscheibenwächter aus Magedeburg hatten am letzten Tag der Beschwerdefrist gegen die Löschungsentscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 27.09.2010 zu den Aktenzeichen 302 50 476 - S 211/09 Lösch, 305 07 066 - S 216/09 Lösch und 305 06 901 — S 217/09 Lösch jeweils eine Einzugsermächtigung für die "amtliche Gebühr in Höhe von EUR 200,-" erteilt.

Tatsächlich beträgt die amtliche Gebühr - wie in der Rechtsmittelbelehrung der Beschlüsse des DPMA ausdrücklich genannt - jedoch EUR 500,-. Da ein zahlenmäßig bestimmter Geldbetrag nicht auslegungsfähig ist und eine automatische Korrektur von zu niedrig angegebenen Beschwerdegebühren beim DPMA nicht erfolgt, war die korrekte Einzugsermächtigung über EUR 500,- am Folgetag - nach Bemerken des Fehlers - verspätet.

Auch der immerhin 18 Seiten lange Antrag der Markenspezialisten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines "Versehens" erschien aussichtslos, denn das Bundespatentgericht hatte in einem sehr ähnlich gelagerten Fall sorgsam und lesenswert begründet auch keine Wiedereinsetzung gewährt. Auf diesen Beschluss des Bundespatentgerichts vom 06.08.2003 zum Az.: 19 W (pat) 40/03 wies das Deutsche Patent- und Markenamt deshalb auch ausdrücklich hin.

Schliesslich erklärte das Land Sachsen-Anhalt seinen Verzicht auf die drei Marken, im Tonfall souverän, wie folgt: "Der Markeninhaber hat sich daher dazu entschieden, seine Rechte an der vorbezeichneten Marke - ohne Präjudiz - nicht weiterzuverfolgen, da der Streit darüber angesichts des bestehenden verwandten Schutzrechts nach § 71 UrhG, das Nachbildungen der Himmelsscheibe von Nebra ohne Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt ohnehin verhindert, müßig erscheint."

Umfangreiche Schriftsätze auf Stundenhonorarbasis im Löschungsverfahren und der ausführliche Wiedereinsetzungsantrag lassen durchaus andere Rückschlüsse zu. Das ein dem angeblichen Rückzugsmotiv Sachsen-Anhalts zu Grunde liegendes Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 19. April 2005 zum Az.: 5 W 32/05 zu § 71 UrhG seit der Motezuma-Entscheidung des BGH vom 22.01.2009 zum Az.: I ZR 19/07 überholt sein dürfte, lässt ebenfalls tief blicken.

Um in Zukunft mit Hilfe des Steuerzahlers dennoch Lizenzgebühren von denjenigen eintreiben zu können, die handgefertigte Nachbildungen des weltweit bekanntesten archäologischen Fundstücks der Bronzezeit anbieten, soll nach der Löschung der drei nationalen Marken das "Raubrittermodell Himmelsscheibe" nun auf ganz Europa ausgedehnt werden. Denn einhergehend mit dem nahenden Untergang der deutschen Marken wurden einfach drei identische Bildmarken (009533423, 009763392 und 009763475) beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern in Alicante angemeldet. Mit drei leckeren EU-Marken könnten Abmahnungen den Hunger der nimmersatten Himmelsscheibenwächter bald europaweit stillen.



http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Richter-laesst-Vergleich-zu-Google-Books-platzen-1212882.html

http://bibliothekarisch.de/blog/2011/03/22/google-books-settlement-ist-gescheitert/

Das ist sehr unerfreulich, denn ein Opt-in ist schlicht und einfach nicht realisierbar. Es ist besser man nutzt rechtswidrig digital als man kann überhaupt nicht nutzen.

Update: Links zum Medienecho
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=12650

http://www.connotea.org/tag/oa.google.settlement

Laut Wikipedia spielen 6 Millionen Menschen bei einem Kartenspiel mit Archivaren!

Version 1 : "Manche forschen, manche lehren. Der Rest schlägt es einfach nach."

Version 2: "Setz dich hin und lies. Bereite dich auf die kommenden Konflikte vor."

Die Dokumentation der Berliner Tagung von 2010 ist online unter:

http://edoc.hu-berlin.de/conferences/ums2010


Auf die auch Open Access auf der Server der Kassel University Press verfügbare Dissertation über die leitenden Klinikärzte in Aachen während der NS-Zeit macht aufmerksam:

http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2011/03/leitende-aachener-klinikarzte-und-ihre.html


J. M. Schäfer hat ein Belegexemplar in Aachen abgeliefert:

http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2011/03/ein-universitarer-forderverein-in-der.html

Geordnet nach Erscheinungsjahren:

http://dspace.utlib.ee/dspace/handle/10062/10/browse?type=dateissued&submit_browse=Issue+Date

Heinz Pampel sucht Projekte:

http://wisspub.net/2011/03/22/citizen-science-projekte-in-deutschland-gesucht/

Ediert von Steen Clemmensen 2009:

http://www.scribd.com/doc/37733618/Conrad-Grunenberg-s-Wappenbuch

oder

http://www.armorial.dk/


Schön erkennbar im Digitalisat der UB Basel, ich nenne nur den hinteren Deckel

http://www.e-rara.ch/bau_1/content/pageview/1475998

Der Sinn des Schwachsinns der UB Greifswald erschließt sich nicht, was ja in der Natur von Schwachsinn liegt:

http://ub-goobi-pr.ub.uni-greifswald.de/viewImage.xhtml?action=open&iddoc=102864&page=1

Gedruckte Ausgaben dazu Open Access von der historischen Gesellschaft:

http://www.societapistoiesestoriapatria.it/P_ListaLibri.aspx

Edlef erklärt es mit einem Screencast:

http://log.netbib.de/archives/2011/03/22/suchplugins/

Protestbrief:

http://members.chello.at/heinz.pohl/Protest_Brief_BMWF.htm

https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb33/uld-33-taetigkeitsbericht-2011.pdf

Über die Informationsfreiheit informiert ein kurzer liebloser Anhang.

http://books.google.de/books?id=iUVEAAAAcAAJ&pg=PA515

Wie lange habe ich auf dieses Digitalisat gewartet! Hier findet man die Kastler Reimchronik abgedruckt:

http://books.google.de/books?id=iUVEAAAAcAAJ&pg=RA2-PA120

Leider sind die Falttafeln am Ende Schrott, wobei auch das abschließende Register in Mitleidenschaft gezogen wurde (S. 1 fehlt).

Wer so unklug ist, bei Google Book Search mit 10 voreingestellten Treffern zu suchen, wird bei einem Blick auf die erste Trefferseite nicht fündig:

http://www.google.de/search?tbo=p&tbm=bks&q=moritz+stammreihe+und+geschichte+grafen+sulzbach&num=10

Hat auch Fischer-Lescano, der Guttenberg-Enthüller, plagiiert?

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/fischer-lescano-und-die-bauernopfer-referenz/

http://hangingtogether.org/?p=900

This supports one of the working group’s recommendations: Go ahead! Invite user contributions without worrying about spam or abuse.

http://www.bautz.de/bbkl/e/emich_m.shtml

Der Artikel von Heinz Schmitt 2011 ist sehr sorgfältig recherchiert, was man ja leider nicht von allen BBKL-Artikeln sagen kann; durchwachsen wäre noch eine eher wohlwollende Beschreibung der Qualitätsunterschiede.

Emich schrieb eine Legende der Genovefa von Brabant:
http://archiv.twoday.net/stories/11556189/

Lesenswert:

http://blog.ynada.com/422

http://blog.arthistoricum.net/akl-in-der-krise/

Die Krise des AKL zeigt exemplarisch die Entfremdung zwischen Wissenschaft und Verlagswesen. Verlage entledigen sich unter dem Diktat betriebswirtschaftlicher Rentabilitätskriterien zunehmend ihrer eigentlichen Aufgabe der Qualitätssicherung im Wissenschaftsbetrieb. Gleichzeitig möchten sie jedoch vom „Content“ profitieren, den andere unentgeltlich produzieren und weiterhin Abos teuer an Bibliotheken verkaufen.

Dieser hübsche Ablasskrämer stammt aus einem Nürnberger Schembartbuch



http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schembartbuch_UB_of_California_Coll._170_Ms_351_115.jpg

http://de.wikipedia.org/wiki/Archive

http://www.youtube.com/watch?v=OUHAuXsSm6o&NR=1

Vierprinzen

2009 schrieb ich in meiner "Urheberrechtsfibel" S. 80f.:

Die Soziologieprofessorin F. schreibt für die Festschrift eines ihrer
Kollegen einen Artikel. Wie bei akademischen Festschriften üblich,
erhält sie kein Honorar, sondern nur ein Exemplar des Bandes und eine
Anzahl Sonderdrucke. Eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung
mit dem Verlag existiert nicht, die ganze Korrespondenz lief über den
Festschriftenherausgeber. Als sie ihren Festschriftenbeitrag unter einer
Creative-Commons-Lizenz auf ihrer Homepage einstellt, macht sie der
Verleger darauf aufmerksam, dass sie ein Jahr nach Erscheinen zu warten hätte. Netterweise genehmigt er aber die an sich unzulässige Nutzung.

§ 38 enthält eine Auslegungsregel, wenn nicht klar vereinbart wurde,
bei wem die Rechte liegen, wenn Beiträge in Zeitschriften, Sammelbänden oder Zeitungen veröffentlicht werden. Betroffen ist also vor allem
der traditionelle Verlagsbereich.
Absatz 1 gilt für Zeitschriften und ähnliche Veröffentlichungen wie
Almanache, auch wenn diese unregelmäßig erscheinen. Nach einem
Jahr erlischt das ausschließliche Nutzungsrecht des Verlegers, es wird zu
einem einfachen. Der Verleger darf Nachdruckrechte nun nicht mehr
vergeben, und der Autor darf ohne Zustimmung des Verlegers den Beitrag anderweitig verwerten – es sei denn, er hat sich vertraglich zu etwas
anderem verpflichtet. Typische Beispiele für Sammlungen nach Absatz 2
sind Festschriften und Sammelbände, die Aufsätze unterschiedlicher 82
Autoren enthalten. Erhält bei ihnen der Autor ein Honorar, gelten die
allgemeinen urhebervertraglichen Regeln. Bei Zeitungen, wozu auch
Wochenzeitschriften gezählt werden, entfällt das ausschließliche Nutzungsrecht und die Jahresfrist.

Wieso man nicht – im Zweifel für den Urheber – alle drei Fälle zusammenfasst, auf ein ausschließliches Nutzungsrecht für den Verleger
und eine Sperrfrist verzichtet, erschließt sich mir nicht. Wenn der Verleger ein ausschließliches Nutzungsrecht benötigt, kann er es sich ja
vertraglich einräumen lassen.

Vervielfältigung und Verbreitung bezieht sich nicht auf die öffentliche Wiedergabe. Der Verleger durfte also ohne Zustimmung des Autors
beispielsweise keine Lesung durch einen Dritten erlauben. Bei der Einführung des für die Online-Nutzung erforderlichen Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, Teil des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe,
blieb § 38 unverändert. Nach meiner Ansicht ergibt sich aus § 38 in
Verbindung mit der Zweckübertragungsregel, dass Autoren bei der
Online-Nutzung nicht an die Jahresfrist gebunden sind. Die Professorin
aus meinem Beispiel hätte also sofort nach Erscheinen den Beitrag auf
ihrer Homepage zugänglich machen dürfen. Sie durfte nur nicht die
CC-Lizenz verwenden, da sich diese auch auf Nutzungen durch den
Buchdruck (oder auf CD-ROM) bezieht.

2007 hat der Bundestag bei der Behandlung des „zweiten Korbs“ der
Urheberrechtsreform das Bundesjustizministerium aufgefordert, zu
überprüfen, ob eine Regelung nötig ist, wonach den Urhebern von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungstätigkeit entstanden sind, ein
Zweitverwertungsrecht zustehen soll. Diese Vorschrift soll den „grünen
Weg“ von Open Access, bei dem die Wissenschaftler ihre Beiträge auf
Schriftenservern (oder Repositorien) zweitveröffentlichen, absichern. Es
stellt sich allerdings die Frage, ob dies nicht auch im Interesse der nicht
öffentlich geförderten Wissenschaftler ist. Eine radikalere Lösung schlug
Rainer Kuhlen vor: Bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen sollten
Urheber nur noch einfache, aber keine ausschließlichen Nutzungsrechte vergeben dürfen.

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Daraus ergibt sich: Die Diskussion über das Zweitverwertungsrecht der wissenschaftlichen Urheber greift zu kurz. Es gibt gute Gründe, die Position auch nicht-wissenschaftlicher Autoren zu verbessern.

Daran erinnert Dr. Joachim Meier in seinem Kommentar, den ich hier ganz wiedergebe:

Kommentare
kurzer Satz, reizende Wirkung: Appendix in §38 (1) S.2
Verfasst von Dr. Joachim Meier am 18. März 2011 - 14:03.
Ich meine damit den "Appendix"-Satz am Ende von §38 (1),Satz 2: ", wenn nichts anderes vereinbart ist."

Wie dieser § 38 in das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Vom 9.September 1965" gekommen ist, wird in http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/1965-09-09/materialien/ds_IV_270_A_01_00.php3 so erklärt:

"Die für eine Neufassung der Urheberrechtsgesetze bestehenden Gründe gelten nicht für das Verlagsgesetz. Jedoch sind einige änderungsbedürftige Bestimmungen des Verlagsgesetzes neugestaltet in den vorliegenden Entwurf übernommen (vgl. §§ 38, 139)."

Das erwähnte "Gesetz über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901" führte als § 42 folgende Norm: "Sofern nicht aus den Umständen zu entnehmen ist, daß der Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung erhalten soll, verbleibt dem Verfasser die anderweitige Verfügung über den Beitrag. Über einen Beitrag, für welchen der Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung hat, darf der Verfasser anderweitig verfügen, wenn seit dem Ablaufe des Kalenderjahres, in welchem der Beitrag erschienen ist, ein Jahr verstrichen ist. Ist der Beitrag für eine Zeitung geliefert, so steht diese Befugniß dem Verfasser alsbald nach dem Erscheinen zu."

Diese Norm ist als "änderungsbedürftige Bestimmung des Verlagsgesetzes neugestaltet" zu § 38 UrhG geworden.

Anders als heute das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat damals offensichtlich niemand die Interessen der wissenschaftlich arbeitenden Urheber vertreten. Aus heutiger Warte sieht es für mich so aus, als sei 1965 der § 38 in einer Nacht-und- Nebel-Aktion in das UrhG geschmuggelt worden. Von da an konnte der Appendix ", wenn nichts anderes vereinbart ist." seine "reizende" Wirkung entfalten, indem er die Grundlage für die immer unverschämter formulierten "Copyright Transfer Agreement"s liefert. Wenn im 3. Korb der Urheberrechtsreform nicht durch andere Regelung den Urhebern ein nicht abdingbares Recht der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung gewährt wird, so muss doch wenigstes dieser Appendix "herausoperiert" werden und "öffentlich zugänglich machen" ergänzt werden. Dann hätten endlich die Irritationen der Urheber durch Copyright Transfer Agreements der Verlage ein Ende.

Viele der Leser dieser Zeilen kommen seit ihrer Kindheit ganz gut ohne ihren "Appendix" (=Blinddarm) aus. Für das UrhG kann solches auch gelten.

http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/bestandsaufnahme-wer-darf-was-nach-%C2%A7-38-urhg

Das Verlagsgesetz bestimmte also: Im Zweifel erwarb der Verleger kein ausschließliches Recht am Beitrag, und auch wenn er eines erwarb, durfte der Autor nach einem Jahr anderweitig nutzen. Der heutige § 38 UrhG ist ein Produkt der Verlagslobby: Im Zweifel erwirbt der Verleger ein ausschließliches Recht; die anderweitige Verwertung nach einem Jahr gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Aus welchem Grund soll der freie Autor, der für eine Publikumszeitschrift schreibt, nicht auch nach einem Jahr das Recht haben, seinen Beitrag anderweitig zu verwerten? Bei angestellten Urhebern können ja arbeitsvertraglich ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart werden.

Die von der SPD vorgesehene Regelung nützt nicht allen wissenschaftlichen Arbeitern, sondern nur denjenigen, die öffentlich gefördert werden. Das ist nicht akzeptabel.

Richtig ist dagegen der Ansatz, die Veröffentlichung in der Formatierung der Erstveröffentlichung zu erlauben.

Aber kann die Vorschrift Open Access wirklich spürbar fördern?

Abgesehen von den STM-Verlagen sind im geisteswissenschaftlichen Bereich Verträge über Beiträge in Zeitschriften und Sammelbänden unüblich - trotzdem sind die deutschen Open-Access-Repositorien gähnend leer, wenn man die Dissertationen und anderen Abschlussarbeiten abzieht!Bereits nach der geltenden Rechtslage könnten unendlich viele wissenschaftliche Beiträge Open Access zur Verfügung gestellt werden - aber die Autoren nutzen diese Möglichkeit nicht!

Daher brauchen wir für öffentlich geförderte Beiträge ein Anbietungsrecht (Mandat), wenn man nicht auf Modelle wie "Cream of Science" (NL) setzen will. Zum Thema Mandate siehe meine Auseinandersetzung mit Steinhauer:

http://archiv.twoday.net/stories/8401787/

Stellungnahme des Urheberrechtsbündnisses zum SPD-Vorschlag
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0311.html.en
Stellungnahme von Rainer Kuhlen
http://www.iuwis.de/blog/ein-bedenkenswerter-vorschlag-der-spd-zugunsten-eines-zweitverwertungsrechts-im-urheberrecht

Erklärt:

http://archivesoutside.records.nsw.gov.au/sisters-of-charity-congregational-archives-launches-new-blog/

Das Blog:

http://pioneersites.wordpress.com/

Volvmen ... Rervm Mogvntiacarvm / Accvrante Georgio Christiano Ioannis;

Bände
1: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/2242955
2: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/2201733
3: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/2241995


http://www.wikigallery.org/wiki/Main_Page

Copyfraud pur:

"This image (or other media file) is in the public domain because its copyright has expired. However - you may not use this image for commercial purposes and you may not alter the image or remove the WikiGallery watermark."

http://www.wikigallery.org/wiki/painting_262033/%28after%29-Meyer,-Hans/The-Nuremburg-Schembart-Carnival

Hier ohne Wasserzeichen und in besserer Qualität, wirklich Public Domain:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schembartlaeufer_1522.jpg


Signatur Sign.: Cod. Ser. n. 19424 Samml.: Han (-> HAD)
1.Person Bick, Josef [Verfasser]
1.Institution Österreichische Nationalbibliothek [Sammler]
Titel Provenienzkatalog zu den Inkunabeln, geordnet nach Personennamen
Zusatz z. Titel Zettelkatalog
Ort lt. Unterlage Wien
Datum normiert 1917
Art, Umfang, Anzahl ca. 480 Bll.
Erwerbung Altbestand
Anmerkung Angelegt im Rahmen einer von Ernst Bick geleiteten Revision des gesamten Bücherbestandes im Jahr 1917. Ortsnamen, auf die vereinzelt verwiesen wird, finden sich in Cod. Ser. n. 19425. - Die einzelnen Buchstaben können in der PDF-Datei (siehe Digitalisat) mit der Suchfunktion angesteuert werden.

http://www.onb.ac.at/sammlungen/hschrift/kataloge/bick_personen.pdf

Orte:
http://www.onb.ac.at/sammlungen/hschrift/kataloge/bick_orte.pdf

Needham hat in IPI zu Hieronymus Winkelhofer in Ehingen (zu ihm an neuerer Literatur Schuler: Notare und falls gerade online unter http://www.schwaben-kultur.de der Artikel über die Winckelhofer-Scheiben in Ehingen [PDF http://www.schwaben-kultur.de/cgi-bin/getpix.pl?obj=000000533/00108266&typ=orig ]) nur eine Inkunabel der Ulmer Stadtbibliothek. Ich erinnerte mich, in der Druckfassung von ÖNB-Ink weitere gesehen zu haben, fand sie aber in der Onlinefassung

http://aleph.onb.ac.at/F?func=file&file_name=login&local_base=inkkat

nicht. Bei Bick werden aber im Personen-PDF insgesamt 6 nachgewiesen!

[Update: Wieso hat IPI nicht den Eintrag bei Sack?

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0024c_b1656_jpg.htm
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0024b_b1221_JPG.htm

Antwort: Weil ich nicht auch bei WinCkelhofer gesucht habe:

Winckelhofer, Hieronymus, 1469-1538 (or 1517?), of Ehingen, court chaplain to Maximilian I, founder of the Hieronymus chantry, chapel of S. Michael, Ehingen, to which he gave 72 vols. in 1508 [other vols. at Vienne NB, London BL: see Sack; Gottlieb 1911]: Freib/Br 3518: Harv. 207

Needham hat also für die gleiche Person zwei Einträge.]

Update: Inkunabeln Besancon Nr. 435 (Fagifacetus 1490)
http://books.google.de/books?id=EB0sAAAAYAAJ&pg=PA327 (US)
[ http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k3756117/f347.image ]
mit lat. Notiz über antiqua familia Winckelhofer, der der Band gehörte

Siehe auch
http://www.mrfh.de/2827

Zum Stand der Diskussion:

http://paralipomenes.net/wordpress/archives/4097

In Deutschland sucht man eine solche Debatte vergebens. Es scheint so, als wäre ich der einzige, der für freie Inhalte im Archivwesen immer wieder eintritt.

http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Forum&oldid=52200796#Verf.C3.BCgbarkeit_Bestand_der_Deutschen_Fotothek

"Leider tut sich beim Fotothek upload schon lange nichts mehr, von den versprochenen 250.000 Bildern fehlen noch ~190.000. "

2011 jubeln etliche Orte rund um Wiesensteig aufgrund ihrer Ersterwähnung 861. Den lateinischen Text und eine deutsche Übersetzung gibt es auf den Wiesensteiger Jubiläumsseiten:

http://www.wiesensteig.de/1150-jahr-feiern-im-jahr-2011.html

Abbildung der Abschrift:

http://www.westerheim.de/servlet/PB/show/1432248/Stifterbrief.pdf

Siehe auch
http://www.wubonline.de/?wub=221

Gespannt sind wir auf das Musical "Maria von Bosnien - eine Hochzeit und ein Todesfall".


"LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode

E 15/249
17. März 2011

Unterausschuss "Landesbetriebe und Sondervermögen" des Haushalts- und Finanzausschusses

Christian Möbius MdL

Aufhebung

Betr.: 7. Sitzung (nichtöffentlich)
des Unterausschusses "Landesbetriebe und Sondervermögen"

des Haushalts- und Finanzausschusses

am Dienstag, 22. März 2011
mittags, 13.30 bis 15.30 Uhr, Raum E 1 A 16

Bezug: Einladung 15/236 vom 14. März 2011


Die im Betreff genannte Sitzung wird im Einvernehmen mit allen Fraktionen aufgehoben.

gez. Christian Möbius
- Vorsitzender -

F.d.R
Eva Kiwitt

Gutachterdienst Haushalts- und Finanzrecht
"

Folgender Tagesordnungspunkt war vorgesehen: "1. Ergänzung zu der vertraulichen Vorlage 15/ 8 zum Thema Landesarchiv NRW in Duisburg

- Fragen der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -
eine vertrauliche Vorlage wird erwartet"


Entweder SPD/Grüne sind mit ihrer Vorlage nicht fertig geworden oder der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss kommt wirklich .......

s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg

"LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode
E 15/246

16.03.2011
Kulturausschuss



Dr. Fritz Behrens MdL

Einladung

7. Sitzung (öffentlich)
des Kulturausschusses
am Mittwoch, dem 23. März 2011,
nachmittags, 15.00 Uhr, Raum E 1 A 16

Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

Tagesordnung
1. Sachstandsbericht zum Wiederaufbau des Historischen Archivs, Stadt Köln
Gespräch mit dem Kulturdezernenten der Stadt Köln, Herrn Prof. Georg Quander, und Frau Dr. Schmidt-Czaia, Historisches Archiv der Stadt Köln ...."

Link



"On May 10, 2010, the Library of Congress held Personal Archiving Day in conjunction with the American Library Association's annual Preservation Week. The Library invited members of the public to visit and learn about how to preserve their personal information in both digital and non-digital form.

Library staff gave talks about how to preserve specific kinds of information. In this video, Peter Alyea, digital conservation specialist, Preservation Reformatting in the Library of Congress's Music, Broadcasting and Recorded Sound division, offers practical advice on archiving digital audio."

http://www.ingentaconnect.com/content/brill/logo/2010/00000021/f0020003

Wieso sind die DOIs nicht gültig?

http://escholarship.org/uc/item/1xv148c8#

This report includes (1) an overview of the state of peer review
in the Academy at large, (2) a set of recommendations for moving
forward, (3) a proposed research agenda to examine in depth the
effects of academic status-seeking on the entire academic
enterprise, (4) proceedings from the workshop on the four topics
noted above, and (5) four substantial and broadly conceived
background papers on the workshop topics, with associated
literature reviews.

Dieses Institut dient nicht den Historischen Hilfswissenschaften, es dient überhaupt nicht dem österreichischen Archivwesen, und es hat noch nie irgendeiner ominösen „Geschichtsforschung“ gedient – dieses Institut dient einzig und allein sich selbst!

http://www.geschichtsforschung.at/

Gerade erst gesehen, obwohl bereits seit 2009 online. Die harsche Abrechnung erinnert an die regelmäßige Kritik an den Zuständen in der Archivschule Marburg.

1) Papier nimmt bei jeder Form der energetische Beeinflussung Schaden.

2) Zur Schimmelpilz-Dekontamination durch Bestrahlung:Man darf die Strahlung nicht höher als 18 KGy einstellen, sonst gibt es mehr Papierschäden.

3) Gammabestrahlung wirkt nur im Moment der Bestrahlung, es hinterläßt keine Rückstände = keine Radioaktivität.

Quelle: Twitter-Account des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt/Main

s. a. zur Literatur: http://archiv.twoday.net/stories/11541172/

Frage: Gab es nach Tschernobyl keine Untersuchung die Wirkung der dort frei gewordenen radioaktiven Strahlung auf das Papier?

Anm.: KGy= "Gray: Wenn radioaktive Strahlung in Materie eindringt, zeigt sie häufig eine ionisierende Wirkung. Das heißt, dass die Atome der Materie ihre Elektronen verlieren. Für diesen Vorgang ist eine bestimmte Energie nötig. Bei der radioaktiven Strahlung nimmt die Materie Energie auf. Diese Energie, die ein Kilo Materie aufgenommen hat, ist ein Maß für die physikalische Wirkung der Strahlung. Der Quotient aus der Energie, die ein Körper aufgenommen hat, und seiner Masse bezeichnet man als Energiedosis. Ihre Einheit heißt Gray."
Quelle:
Herbart-Gymnasium, Strahlungseinheiten

Und zwar in der HMML in Minnesota. Die Geschichte erzählt auf Spanisch:

http://www.ucm.es/BUCM/blogs/Foliocomplutense/2904.php


Im Dezember 2010 habe ich eine astromedizinische Sammelhandschrift aus der Sammlung von Lawrence J. Schoenberg (PDF) vorgestellt:

http://archiv.twoday.net/stories/11498107/

Im November 2010 konnte ich melden, dass der schmerzlich vermisste Kalender aus Donaueschingen dort ebenfalls aufgetaucht ist:

http://archiv.twoday.net/stories/8418200/

Der Handschriftencensus betrachtet diese Handschrift nach wie vor als verschollen. Er hat ja auch genug damit zu tun, mich zu bestehlen.

Eher ärgerlich ist die unverknüpfte parallele Präsentation der Schoenberg-Handschriften bei den Digitalisaten "Penn in Hand" und der SCETI/Schoenberg-Website:

http://sceti.library.upenn.edu/ljscollection/index.cfm

Zu dem astromedizinischen Band LJS 449 gibt es auch die Beschreibung

http://sceti.library.upenn.edu/ljs/view.cfm?option=view&MANID=ljs449

Aber auch der Katalog der Sammlung Transformation of Knowledge von 2006 ist in prachtvoller Qualität online:
http://sceti.library.upenn.edu/ljscatalog/index.html

Merkwürdigerweise gibt es auch bei SCETI digitale Faksimiles in sehr guter Qualität, die offenkundig - anders als die UPenn-Präsentation - Permalinks für die Einzelseiten haben. Beispiel:

http://hdl.library.upenn.edu/1017.4/10493.257314

LJS 452 ist eine noch nicht digitalisierte, dem Handschriftencensus und damit offenbar der Forschung unbekannte Handschrift des Vocabularius ex quo (erworben bei Christie’s 26 March 2003, lot 11):

http://sceti.library.upenn.edu/ljs/view.cfm?option=view&MANID=ljs452

Zur Datierung findet man auch im Katalog von 2006 S. 140 nur den Hinweis auf den Einband des 15. Jahrhunderts. Als Vorbesitzer wird ein Wolfgang Täxer genannt - ob es sich um Buchhalter der nö. Kammer in Wien handelt, der 1563 ein Wappen erhält?

http://books.google.com/books?id=-mUWAAAAYAAJ&pg=PA233 (Archivalische Zeitschrift 1897, S. 223, US-Proxy)

Die Handschrift könnte also aus Österreich stammen. [s.a. Kommentar]

Ein interessanter, allerdings lateinischer Band (nur einzelne Worte in Deutsch) ist LJS 490, ein astronomisches Kompendium vielleicht aus Heidelberg und erst 2008 erworben:

http://sceti.library.upenn.edu/ljs/view.cfm?option=view&MANID=ljs490

Bei LJS 445, einer deutschsprachige Lichtenberger-Druckabschrift um 1500 (so der Katalog 2006, S. 74f.), ist die "Beschreibung" alles andere als hilfreich:

http://sceti.library.upenn.edu/ljs/view.cfm?option=view&MANID=ljs445

LJS 105 ist ein deutschsprachiges Arzneibuch aus dem 15. Jh. aus Fugger-Besitz (Sotheby's 23 June 1992, lot 67).

***
http://sceti.library.upenn.edu/ljs/view.cfm?option=view&MANID=ljs010

Dass das lateinische Breviar LJS 10 von 1444 tatsächlich aus Altdorf stammt, ist erheblich zu bezweifeln, denn "alto foro" verweist eher auf Wien. Die gleiche Katherinenkapelle finde ich in einem Schnipsel
http://goo.gl/JP47S

Wahrscheinlicher erscheint mir freilich die am Hohen Markt in Krems gelegene Katharinenkapelle des Gozzo

http://books.google.de/books?id=a_eUNdj4u0IC&dq=gozzokapelle&pg=PA25
http://de.wikipedia.org/wiki/Gozzoburg

Siehe auch
http://books.google.com/books?id=oYEJAAAAIAAJ&pg=PA653 (US-proxy)
http://books.google.com/books?id=oYEJAAAAIAAJ&pg=PA144 (Kaplansiegel 1372)

Von daher glaube ich, dass LJS 10 nach Krems gehört.

Nachträglich sehe ich, dass LJS 10 anscheinend mit dem verschollenen Cod. Herzogenburg 82 identisch ist:

http://manuscripta.at/?ID=27181
http://www.hmml.org/research2010/catalog/detail.asp?MSID=25182
http://www.manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=winner&ms_code=AT3600-82

Nach der Verfilmung durch die HMML (wann?, jedenfalls vor dem Katalog von Winner 1978, wo die Handschrift als vermisst gemeldet wird) muss Schoenberg den Codex erworben haben. Winner nennt übrigens Krems als mutmaßlichen Entstehungsort, was ich erst nachträglich sah.

[Verfilmung war 1964/67, Hinweis Franz Lackner]

Update: In der Schoenberg-Database finde ich, dass die Handschrift bei Sotheby's verkauft wurde:
Primary Seller: Sotheby's
Catalogue: Western manuscripts and miniatures. - 2001/12/06
Lot #: 75
http://dla.library.upenn.edu/cocoon/dla/schoenberg/record.html?id=SCHOENBERG_16540

Katalogeintrag mit Bild
http://www.sothebys.com/app/live/lot/LotDetail.jsp?lot_id=39MBJ

Scrollt man herunter, so wird klar, dass LCS 10 damals verkauft wurde (was aus der Schoenberg-Database nicht oder nur für Insider hervorgeht), denn Schoenberg wird als Vorbesitzer genannt. Wer weiß, in welchen privaten Tresor der Codex inzwischen geraten ist. Außerordentlich unerfreulich ist, dass auf der SCETI-Website dubiose Beschreibungen ausgekippt werden, ohne dass man beispielsweise erfährt, dass das Stück längst verkauft ist.

Update: Hervorhebenswert ist, wie sehr sich die "Experten" bei der Lokalisierung vertan haben: Metzger mit Franken, evtl. Altdorf und die Sotheby's-Experten mit dem Katharinenkloster Nürnberg, was nun wirklich abwegig ist (" It was possibly made at the Dominican convent of St.Katherine in Nuremberg.").

Update: 28.12.2011 http://archiv.twoday.net/stories/59213560/

#forschung


http://mwi.unibas.ch/mikrofilmarchiv/musikhandschriften-online/ (viele defekte Links)

http://gregofacsimil.net/03-MANUSCRITS/INTERNET-ET-LES-MANUSCRITS/manuscrits_internet.html (mit Excel-Datei)



"Auf der Jahresversammlung der CITRA 2007 in Quebec wurde die Section of Professional Associations (SPA) beauftragt, den Entwurf für eine weltweite Archivdeklaration zu verfassen.
Ziel dieser Deklaration sollte es sein, eine klare Aussage zur Aufgabe, dem Wert und dem Umfang der Archive zu treffen. Weiterhin sollte ihre Bedeutung dahingehend anerkannt werden, dass von den Verantwortlichen eine ordnungsgemäße Verwaltung sowie ein freier Zugang zu den archivischen Quellen als eine Grundvoraussetzung für ein demokratisches Staatswesen garantiert wird.
Textgrundlage für die Resolution war ein Entwurf der Association des archivistEs du Québec, die „Déclaration québécoise des Archives”. Mit der Überarbeitung wurde eine internationale Arbeitsgruppe innerhalb der SPA beauftragt. Ihr gehörten an: Diane Baillargeon und Denys Chouinar (Kanada), Abdelkadar Kapadonou (Frankreich), Kim Eberhard und Colleen McEwen (Australien) sowie Didier Grange (Schweiz), 2004 bis 2008 Präsident der SPA. Kolleginnen und Kollegen aus Schwellenländern berichteten, dass bereits das Entwurfsstadium der Deklaration hilfreich war, bei politischen Entscheidungsträgern eine größere Unterstützung für das Archivwesen zu erzielen.
Am 17. September 2010 nahmen die Delegierten der Generalversammlung des ICA in Oslo die vorgelegte englische Fassung der Resolution einstimmig an. Inzwischen wurde sie unter anderem in Arabisch, Catalanisch, Chinesich, Rumänisch und Walisisch übersetzt. Eine Gesamtübersicht findet sich auf der Seite des ICA.
Der VdA hielt es für angezeigt, eine deutsche Übersetzung mit den Berufsverbänden in Österreich und der Schweiz kollegial abzustimmen. Somit kann nun eine von allen drei deutschsprachigen archivarischen Berufsverbänden autorisierte deutsche Übersetzung vorgelegt werden. "

Quelle: VdA, Meldungen, 18.3.2011

Link zur Resolution (PDF)

" .... der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erwartet am 22. und 23. März rund 180 Archivarinnen und Archivare aus Westfalen-Lippe und den angrenzenden Bundesländern zum 63. Westfälischen Archivtag in Siegen.
Vor der offiziellen Eröffnung der Tagung möchten wir Sie gern über die diesjährigen Inhalte und Ziele der Veranstaltung informieren. Hierfür laden wie Sie ein zum

Pressegespräch Westfälischer Archivtag
am Dienstag, 22. März, um 12.15 Uhr
in Siegen, Siegerlandhalle, Koblenzer Str. 151 Konferenzzimmer (Eingang "B"/"H" Restaurant).

Die Bedeutung nichtamtlicher Quellen in Kommunalarchiven steht im Mittelpunkt der diesjährigen Fachtagung, also der Umgang mit der Überlieferung der zahlreichen Vereine und Verbände, die es in jeder Kommune gibt, die das gesellschaftliche und soziale Leben entscheidend mitprägen.

Am Pressegespräch nehmen teil:
Frank Bender, Kreisdirektor des Kreises Siegen-Wittgenstein
Steffen Mues, Bürgermeister der Stadt Siegen
Dr. Barbara Rüschoff-Thale, LWL-Kulturdezernentin
Dr. Marcus Stumpf, Leiter des LWL-Archivamtes für Westfalen

Grüße aus der LWL-Pressestelle

Frank Tafertshofer

Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org

LWL, Pressemitteilung v. 15.3.2011


http://www.utm.edu/staff/bobp/vlibrary/mdmss.shtml

Ergänzend:
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

" .... Die nicht funktionierende Brandmeldeanlage im Stadtarchiv ist augenfälligstes Zeichen für die geringe Beachtung der Einrichtung. Der Kulturausschuss hat ihr jetzt einen Besuch abgestattet. ..."
Quelle:
Lippische Landes-Zeitung, 18.3.2011

ist auch die angeblich offizielle Website der lybischen Nationalbibliothek:

http://www.nllnet.net/

http://dominiquestrebel.wordpress.com/2011/03/18/geheimniskramerei-der-staatsanwalte/

http://dominiquestrebel.wordpress.com/2011/01/18/das-informationsverhinderungsgesetz/


v. l.: Prof. Dr. Hartmut Weber und Dr. Ralph Scheide

Am 14. März 2011 verlieh der Botschafter der Republik Österreich dem Präsidenten des Bundesarchivs das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse.
Am 14. März 2011 hat der Botschafter der Republik Österreich, Dr. Ralph Scheide, dem Präsidenten des Bundesarchivs, Prof. Dr. Harmut Weber, das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse in der österreichischen Botschaft in Berlin verliehen.
In seiner Ansprache würdigte der Botschafter die Verdienste von Prof. Weber um die Zusammenarbeit beider Länder vor allem auf archivischem Gebiet, die sich nicht zuletzt bei der Veranstaltung des Internationalen Archivkongresses 2004 in Wien gezeigt habe. Zu den zahlreichen Arbeiten Prof. Webers, die sich mit Österreich beschäftigen, gehöre die kürzliche Publikation über die Bemühungen des österreichischen Generalstaatsarchivars Ludwig Bittner, mit Hilfe des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich 1938 das staatliche Archivwesen mit seinen reichen Beständen weiter zu zentralisieren und zu modernisieren.
Prof. Weber erläuterte in seiner Dankansprache seine aus langen eigenen Erfahrungen begründete Verbindung zu Österreich, die nicht erst mit seinen Studienzeiten in Wien begonnen haben. Auch die kollegialen Bindungen seien sehr eng.
Bei zahlreichen Österreichischen Archivtagen war er zu Vorträgen eingeladen und im Rahmen der Arbeit für den Internationalen Archivrat ergaben sich vielfältige Anlässe zu gemeinsamen Initiativen mit der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs nicht zuletzt bei der Einrichtung des Europäischen Zweiges EURBICA des ICA .


Quelle: Bundesarchiv, Meldungen

"Die SPD beantragt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag zum Skandal um die Kosten des Baus des Landesarchivs am Duisburger Innenhafen.
Dabei soll geprüft werden, wer den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb beauftragt und auch politisch kontrolliert.
Man wolle der Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen, so ein SPD Sprecher gegenüber Radio Duisburg, aber die politische Verantwortung müsse auch lückenlos aufgeklärt werden. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass Korruption bei den Grundstücksgeschäften im Spiel war. Beim Kauf des Grundstücks für das Landesarchiv am Innenhafen war dem Land ein privater Investor zuvorgekommen und hatte die Fläche dann mit teils kräftigem Aufschlag weiterverkauft. Unter anderem geht es neben dem Duisburger Landesarchivbau auch um den Neubau der Fachhochschule in Köln."

Quelle: Radio Duisburg, 18.3.2011

derwesten.de, 17.3.2011

s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg

"Das Potsdamer Theodor-Fontane-Archiv hat zwei umfangreiche Briefwechsel des märkischen Dichters erworben. Damit können die rund 20.000 Originalhandschriften umfassende Sammlung um rund 340 Briefe und Postkarten des Schriftstellers erweitert werden. Das teilten das Archiv und die Kulturstiftung der Länder in Potsdam mit.

In den Briefen überrasche Fontane durch einen "unerwartet gesellschaftskritischen Ton" und durch ein "vertrauensvolles Verhältnis" zu seinen jüdischen Korrespondenzpartnern, hieß es. Dies sei ungewöhnlich vor dem Hintergrund der antisemitischen Tendenzen, die sich in einigen Schriften Fontanes finden.

Zwischen Fontane und dem 23 Jahre jüngeren Amtsrichter bestand eine enge Freundschaft. Die 59 Briefe und Postkarten an den Kritiker, Herausgeber und Sprachphilosophen Mauthner gewähren einen Einblick in das kulturelle Leben Berlins im ausgehenden 19. Jahrhundert.Die Schriftstücke wurden bei einer Auktion in Hamburg ersteigert."

Quelle: rbb-online.de, Kulturnachrichten v. 18.3.2011

Link zum Fontane-Archiv

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/6064356/

UB Heidelberg, Cod. Sal. IX,42

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/salIX42

http://agfnz.historikerverband.de/?p=728

Dieses Blog soll längere Beiträge aufnehmen und besonders wichtige Neuigkeiten kurz melden. Jeder Blogeintrag wird manuell auf Facebook angezeigt. Alles, was auf Facebook geschrieben wird, wandert automatisch nach Twitter.
Kürzere Notizen (knappe Zusammenfassung plus Link) z.B. zu Ausstellungen, die früher hier zu lesen waren, sind jetzt auf Facebook zu finden – das ist weniger aufwändig, als einen Blogeintrag zu schreiben. In der Regel gibt es täglich etwas Neues auf Facebook, darunter meist auch ein interessantes aktuell ins Netz gestelltes Digitalisat, subjektiv aus den RSS-Feeds von Digitalisierungsprojekten gefischt. Hauptquellen dieser kurzen Notizen sind RSS-Feeds: neben Blogs wie Archivalia insbesondere der Nachrichtendienst für Historiker, DAMALS und die Links von schmalenstroer.net. Außerdem wird Twitter ausgewertet.
Nur auf Twitter gibt es alle paar Tage thematisch für die frühe Neuzeit einschlägige Weiterleitungen (RTs) aus anderen Twitter-Accounts, wie auf Facebook ergänzt durch einzelne Hinweise zu übergreifenden historischen Aspekten oder zum Wissenschaftsbetrieb.
Bei Twitter fließt also zusammen, was im Blog und auf Facebook publiziert wird. Es ist nicht erforderlich, sich in Twitter (oder auf Facebook) anzumelden, um die AGFNZ-Meldungen zu lesen. Empfehlenswert ist es, den RSS-Feed der AGFNZ auf Twitter zu beziehen.



http://scripto.org/?p=81&utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter&utm_campaign=emncheck

We are pleased to announce the alpha implementation of Scripto with CHNM’s Papers of the War Department, 1784-1800 project. Beginning today, interested volunteers can register to begin transcribing any of the materials in this groundbreaking digital archive.

With major funding from the National Endowment for the Humanities’ Office of Digital Humanities and the National Archives’ National Historical Publications and Records Commission, CHNM is pioneering a new phase in digital documentary editing, by allowing users to transcribe historical documents and contribute them to a digital archive of correspondence, speeches, accounting logs, and other documents from early American history.

Building on the models of other crowdsourcing projects like Wikipedia and Flickr Commons, PWD will benefit from the various enthusiastic communities of volunteer transcribers. Volunteers—who may include historians doing scholarly research, students and teachings, genealogists, and other interested members of the general public—will have the opportunity to transcribe any of the over 45,000 documents in the digital archive. In doing so, they will make that text available to the search engine, improving the ability of users to locate the materials they need. Additionally, as users select documents to transcribe the editors at the PWD project will gain significant insights into the areas of the collection that are of most interest to the wider user community.

http://www.berlindeclaration.eu/

Den Schwachsinn, den die Verleger in fünf Thesen abgesondert haben (besonders nett: Forderung nach einem starken Urheberrecht) nimmt u.a. Thomas Knüwer auseinander.

http://www.indiskretionehrensache.de/2011/03/berliner-erklaerung-verlage-vdz/

http://www.theartnewspaper.com/articles/National+Archives+staff+continues+sit-in+protest/23382

The occupation is the second in six months and comes just days after Isabelle Neuschwander, the National Archives director, was dismissed from her position by the Ministry of Culture reportedly over her support for the Archives’ cause. The four trade union confederations representing the Archives have called the situation an “unprecedented social crisis”.

 

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