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Zusammenfassung:

http://liveserials.blogspot.com/2011/04/attempt-to-capture-oa-debate-between.html

Interessantes Details: Harvards "Mandat" erreicht nur 20 % des Outputs.

(RSS)

http://www.thefreelibrary.com/Renaissance+Quarterly-p2126

Nicht zitierfähige E-Texte ohne Bilder, überladen mit Google-Ads und versehen mit mehr oder minder unsinnigen Textlinks. Wer weiß wie lange dieses Angebot online ist? Der Nutzen ist ähnlich begrenzt wie bei Findarticles

http://findarticles.com

(RSS)

http://www.filaha.org

The purpose of the Filāḥa Texts Project is to publicise and elucidate the written works collectively known as the Kutub al-Filāḥa or ‘Books of Husbandry’ compiled by Arab, especially Andalusi, agronomists mainly between the 10th and 14th centuries (see Authors & Works). These systematic and detailed manuals of agriculture, horticulture and animal husbandry have been sadly neglected and remain largely unknown in the Anglophone world - apart from some of the Yemeni works they have never been translated into English. They not only provide primary source material for the understanding of what has been called the ‘Islamic Green Revolution’ but constitute a rich body of knowledge concerning a traditional system of husbandry which is as valid today as it was a thousand years ago and has much relevance to future sustainable agriculture. See Introduction.

The Filāḥa texts are preserved in some 240 manuscripts scattered in libraries and institutions in 40 different cities, mainly in Europe, the Middle East and North Africa. See Map of Holding Institutions.

The objectives of the Filāḥa Texts Project are:

To bring to a worldwide English-speaking readership the current state of knowledge on the Filāḥa texts and their authors, especially the findings of Spanish scholars J.M. Carabaza Bravo and E. García Sánchez who have worked in this field for the past twenty-five years. To them we owe a huge debt of gratitude. See Bibliography.
To gather together a corpus of digitized manuscript facsimiles, along with their Arabic editions where they exist, and provide an online collaborative translation platform to facilitate translation of these into English. See Community.
To present for the first time in English a series of digitized, searchable and cross-referenced Filāḥa texts. See Texts & Translations.
To provide a variety of scholarly online resources such as glossaries, bibliographies, published articles, links, etc. See Articles & Resources.
To encourage interest and research in the field, and provide a locus for the publication of scholarly and more popular articles on the Filāḥa manuals and traditional farming in Arab and Islamic lands in general.
To provide a forum for discussion and the exchange of ideas among scholars engaged in the field. Register to join the Forum here.

The Filāḥa Texts Project is a collaborative project co-ordinated by Simon Fitzwilliam-Hall, Senior Researcher at the Golden Web Foundation. Contact: sfitzwilliam-hall@goldenweb.org

We encourage all those interested in the field to join the FTP community. Members will be able to contribute content, join the discussion forum, and participate in the collaborative translation programme.


(RSS)

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:960-opus-3501

Die Masterarbeit kommt u.a. zu dem Schluss, dass Österreich mit dem RIS die Nase vorn hat.

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=13153

(RSS)

Die Auseinandersetzung zwischen GEMA/VG Musikedition und Kindertageseinrichtungen wegen der Urheberrechtsvergütung für Notenkopien [...] ist in Bayern erledigt. Für alle Kitas übernehmen der Staat und die kommunalen Spitzenverbände die Pauschale von 290.000 Euro pro Jahr. GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller hofft, nun auch in den anderen Bundesländern vergleichbare Verträge abschließen zu können.

Der Musikpiraten e.V. hat Anfang des Monats ein Liederbuch mit gemeinfreien Kinderliedern herausgebracht. Dem war eine Überprüfung seitens der VG Musikedition vorausgegangen. Die Herstellung der über 50.000 Bücher wurde mit Spenden finanziert, die sich auf über 40.000 Euro beliefen.

http://www.urheberrecht.org/news/4244/

(RSS)

ARD, ZDF, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, GEMA, Bundesverband Musikindustrie, VPRT, Produzentenallianz und SPIO (Spitzenorganisation der deutschen Filmwirtschaft) haben sich zur Deutsche Content Allianz zusammengeschlossen. Das Motto der neuen Interessenvertretung: »Inhalte kreieren. Technologie mit Leben erfüllen. Wertschöpfung gestalten«. Sie will sich für die angemessene Würdigung und Entlohnung kreativer Leistungen, die Durchsetzung von Rechten im Internet und einen diskrimierungsfreien Zugang zu Information einsetzen.

Am selben Tag wurde die aus dem Umfeld von »netzpolitik.org« stammende Digitale Gesellschaft ins Leben gerufen. Der dahinter stehende Verein ist gegen »einseitige Sicherheits- und Urheberrechtspolitik, für Transparenz und Fairness, gegen Hinterzimmerlobbyismus und für Nutzerrechte«. Digitale Gesellschaft soll eine Plattform für Kampagnen sein, zu deren Unterstützung alle Interessierten aufgerufen sind.

http://www.urheberrecht.org/news/4245/

Website der DG
http://www.digitale-gesellschaft.de/

(RSS)

Open-access.net hat einen eigenen Youtube-Channel:

http://www.youtube.com/openaccessnet

Das Video, das es auch auf Deutsch gibt, überzeugt mich nicht.

(ML)




Inhaltsverzeichnis:
01 Vorwort 6
Einführung 7
02 Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung 8
03 Übersicht möglicher Gefährdungen und Belastungen 14
04 Gefährdungs- und Belastungskataloge 18
04.1 Arbeitsschutzorganisation 22
04.2 Allgemeine Bereiche 24
04.3 Allgemeine Tätigkeiten 36
04.4 Transport von Archivgut 46
04.5 Ausheben und Reponieren im Magazin 52
04.6 Betreuung des Benutzersaals 72
04.7 Dekontamination von Archivgut 78
04.8 Magazinierungstätigkeiten 94
04.9 Bildschirmarbeitsplätze 102
04.10 Sichtung von Archivgut vor Ort 120
05 Weiterführende Literatur 126
06 Anhang 132
06.1 Betriebsanweisung Schimmelpilzhaltiger Staub 135
06.2 Betriebsanweisung Desinfektionsmittel 137
06.3 Betriebsanweisung Verfahrbare Regalanlage 139
06.4 Hautschutz- und Hygieneplan 141
06.5 Alarmplan 143
06.6 Notfallplan 144

Link zur PDF-Datei (3,9 MB)

(E)

Der Kanal:

http://www.youtube.com/user/EichmannTrialEN#p/a

Die Videos sind auf Englisch (mit deutschsprachigen O-Tönen).

(RSS)

http://blog.wikimedia.de/2011/04/14/200-000-eur-fur-community-projekte/

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Southpark/Millionen_Ordnungen

BILD dir dazu deine Meinung!

(RSS)

Zum 1. Juni 2011 oder nach Vereinbarung sind im Landesarchiv Baden-Württemberg

3 Stellen in Erschließungsprojekten
(Wiss. Mitarbeiter(in),Entgeltgruppe 13 TV-L)
mit zeitlicher Befristung zu besetzen.

Es handelt sich um die Projekte
Erschließung von Nachlässen und biographischen Unterlagen nichtstaatlicher Provenienz im Staatsarchiv Sigmaringen (24 Monate)
Erschließung der Nachlässe südbadischer Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft im Staatsarchiv Freiburg (30 Monate)
Erschließung der vorstrukturierten Unterlagen des älteren Archivs Öhringen im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (9 Monate).
Wir suchen überdurchschnittlich fachlich qualifizierte und engagierte Mitarbeiter(innen) mit der Laufbahnbefähigung für den höheren Archivdienst oder vergleichbare Qualifikation (z.B. Historiker(in) mit Archiverfahrung). Erwartet werden Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeit und Freude am ergebnisorientierten Arbeiten.

Die Stellen eignen sich auch für Berufsanfänger(innen).

Das Landesarchiv strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Interessentinnen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte schriftlich bis 28. April 2011 an das Landesarchiv Baden-Württemberg, Eugenstraße 7, 70182 Stuttgart.
Bewerbungen per E-Mail an verwaltung@la-bw.de sind ebenfalls möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Rehm (Tel. 0711/2124288) gerne zur Verfügung.


Weiteres siehe
http://www.archivschule.de/service/stellenanzeigen/

(W)

Vorbemerkung: Wir schreiben den 14. April 2011.

Suchmaschine „Benutzungsmedien Film Online“ freigeschaltet
Die Suchmaschine „Benutzungsmedien Film Online“ ermöglicht die Recherche in den mehr als 70.000 benutzbaren Film- und Videomedien der Abteilung Filmarchiv des Bundesarchivs.
Neuigkeiten | Artikel vom 01. Mai 2011

FilmDokument 133: Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im nationalsozialistischen Propagandafilm 1934-1936
In der gemeinsamen Veranstaltungsreihe von Bundesarchiv und CineGraph Babelsberg am 18. April 2011, Kino Arsenal Berlin 19:00
Veranstaltungen | Artikel vom 18. April 2011

Direktorin des Russischen Staatsarchivs für Film- und Fotodokumente besucht das Bundesarchiv
Natalia A. Kalantarova besuchte am 12. April 2011 die filmtechnischen Werkstätten in Hoppegarten.
Begegnungen | Artikel vom 14. April 2011


http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/meldungen/index.html.de

(W)

Das Magdeburger Missale von 1497 brachte bei Heritage über 41.000 Dollar:

http://philobiblos.blogspot.com/2011/04/auction-report-heritage-sothebys-swann.html

Es wird in einem Video präsentiert, wobei sympathisch berührt, dass der Präsentator auf die üblichen affigen Handschuhe verzichtet.

http://historical.ha.com/common/view_item.php?Sale_No=6053&Lot_No=36102#Photo

(RSS)


Auf http://www.archiv.net/ wird auch ein RSS-Feed angeboten. Laut Google-Reader tragen aber die letzten älteren Meldungen das Datum des 4.8.2010. Kann es sein, dass die Stümper vom VdA keinen funktionierenden RSS-Feed hinbekommen? Wer hat Erfahrungen mit dem Feed?

(E)

Karsten Uhde: Ladislaus Sunthayms geographisches Werk und seine Rezeption durch Sebastian
Münster, 2 Teile, Köln/Weimar/Wien: Böhlau Verlag 1993. 517 S.

Der Wiener Kanoniker Ladislaus Sunthaim aus Ravensburg trug am Ende des 15. und Anfang des 16.
Jahrhunderts überaus aufschlußreiche historisch-geographische Kollektaneen zusammen. Seine
Landesbeschreibung Oberdeutschlands berührt am Rande auch Landschaften, die für die mittelrheinische
Landeskunde von Belang sind: den Kraichgau und das Westrich.
Die Bochumer Dissertation bei P. J. Schuler stellt in ihrem ersten Teil (bis S. 196) die Lebenszeugnisse
Sunthaims vor, gibt einen Überblick über sein Gesamtwerk und behandelt dann das geographische
Oeuvre des gelehrten Sammlers, wobei auch versucht wird, seinen Standort in der Geschichte der
Geographie zu bestimmen. Der letzte Abschnitt stellt die große Bedeutung der Stuttgarter
Sunthaim-Handschrift Cod. hist. fol. 250 für die Kosmographie des aus Ingelheim gebürtigen Basler
Professors Sebastian Münster heraus.
Mit dem Thema war der Verfasser offensichtlich überfordert. Wichtige Sunthaim-Literatur ist übersehen
worden (vgl. die Nachweise in: Die Quellen der Geschichte Österreichs, Wien 1982, S. 109f.; Die
Kraichgauer Ritterschaft in der frühen Neuzeit, Sigmaringen 1993, S. 36), und man wünscht sich auf
Schritt und Tritt, daß etwas tiefer geschürft worden wäre. Viel Neues erfährt man aus dem schmalen
Darstellungsteil nicht. Uhdes Dissertation fußt teilweise auf seiner eigenen Staatsarbeit "Ladislaus
Suntheims "Topographische Kollektaneen" über Vorarlberg, Tirol und Graubünden" von 1988
(zugänglich in der Landesbibliothek Stuttgart), die zwar zitiert wird, aber im Literaturverzeichnis fehlt.
Zur Datierung der Entstehung der in der Stuttgarter Handschrift enthaltenen Regionalbeschreibungen
kann Uhde immerhin feststellen, daß viele Informationen bereits in den 1480er Jahren gesammelt worden
sein müssen.
Teil II ("Editionen") bietet lediglich eine zeilengetreue Transkription des gesamten Textes des Cod. hist.
fol. 250 und der "geographischen" Kapitel des Cod. hist. fol. 249. Viel Freude bereitet dem Leser, daß
zwei Orts- und Personenregister, zu jeder Handschrift eines, beigegeben wurden. Bei der Identifizierung
der topographischen Namen hätte der Verfasser sich ruhig etwas mehr Mühe machen können. Um welche
Orte mag es sich beispielsweise bei "Trienfels ain slos" und "Anweyler ain stattl" handeln (S. 263)?
Sunthaim integrierte in seine Beschreibungen häufig lateinische Lesefrüchte, hauptsächlich zu
historisch-genealogischen Fragen. Während Uhdes Textwiedergabe der deutschen Teile im ganzen als
zuverlässig gelten kann, können alle lateinischen Passagen nur mit Kopfschütteln gelesen werden. Ich
meine, daß der Betreuer dieser Doktorarbeit die Pflicht gehabt hätte, eine Drucklegung in dieser Form zu
verhindern. Obwohl die lateinischen Texte einen wichtigen Bestandteil des transkribierten Werkes
darstellen, muß nach wie vor die Handschrift konsultiert werden. Noch nicht einmal die verläßlichen
Lesungen älterer Editionen sind berücksichtigt. So las Hartmann (Württ. Vierteljahrshefte 1884, S. 126)
im Cod. hist. fol. 250, Bl. 35v richtig "et dicitur Gamundia quasi gaudium mundi". Uhde (S. 272)
entziffert: "dicit Gamundia quasi gaudinus nm.di".
Die Beschreibungen Sunthaims enthalten zwar viele eintönige Aufzählungen, streckenweise stellen sie
jedoch eine durchaus faszinierende Lektüre dar. Nicht zuletzt deshalb muß man bedauern, daß die Chance
zu einer sorgfältigen monographischen Aufarbeitung verschenkt wurde.

Klaus Graf

Druckfassung erschienen in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde 52 (1994), S. 511 - 512


http://swbplus.bsz-bw.de/bsz034781986rez.htm

Im Verfasserlexikon ²9, 542 (Lieferung 1994 erschienen) notierte Winfried Stelzer am Schloss der Literaturliste Uhdes Arbeit als Korrekturnachtrag mit dem ungewöhnlichen Zusatz "darin S. 210-377 eine editionstechnisch fragwürdige Wiedergabe der topograph. Partien der beiden Stuttgarter Hss."

Siehe auch
http://de.wikisource.org/wiki/Diskussion:Beschreibung_der_Stadt_Ravensburg_und_des_Schussentals

Zu Schuler siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/16564348/
http://archiv.twoday.net/stories/3914222/
[ http://archiv.twoday.net/stories/96988530/ ]

(E)

http://www.hgw-online.net/

Es wird unter anderem folgende Dienste integrieren:

Abbildungsverzeichnis europäischer Kaiser- und Königsurkunden - Irmgard Fees und Peter Worm

Inschriftendatenbank des Epigraphischen Forschungs- und Dokumentationszentrums - betreut von Franz A. Bornschlegel
Literaturdokumentation des Epigraphischen Forschungs- und Dokumentationszentrums - betreut von Franz A. Bornschlegel

Projekt "Mensch & Zeichen":

Europäische Notarszeichen

Repertorium Germanicum notariorum publicorum (RGN) - Datenbank der Notare des Alten Reiches von Peter Johannes Schuler

Benevalete-Zeichen in Papsturkunden - Datenbank von Otfried Krafft
Monogramme

Bibliographische Datensammlung Historische Grundwissenschaften - betreut von Georg Vogeler


Aufgrund eines vor dem Amtsgericht Siegburg geschlossenen Vergleiches mit Prof. Schuler vom 14. August 2008 sehe ich davon ab, den ursprünglichen Wortlaut meines (offline genommenen) Eintrags vom 8. Juni 2006 zu dokumentieren. Am 7. Mai 2008 schrieb ich seinem Rechtsanwalt:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt [...],

Ihren Schriftsatz habe ich heute in Freiburg vorgefunden. Aus dem
ordnungsgemäßen Impressum von archiv.twoday.net ergibt sich, dass meine ladungsfähige Anschrift:

Deutsche Straße 8
41464 Neuss

lautet. Ich darf Sie bitten, sich daran zu halten.

Den von Ihrem Mandanten Prof. Schuler beanstandeten Beitrag [...]
habe ich gelöscht, da das Angebot Ihres Mandanten aus dem Netz
verschwunden ist. Ich werde die von Ihnen beanstandeten Formulierungen [...] auch dann nicht wieder auf ihn
bezogen in archiv.twoday.net verwenden, wenn Ihr Mandant das Angebot wieder so oder in anderer Form ins Netz stellt. Wenn sie als
Schmähkritik empfunden wurden, tut mir das leid und ich entschuldige mich dafür.

Gleichwohl sehe ich keine Veranlassung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Begleichung einer Kostennote, da meine Äußerungen entgegen Ihren langen Ausführungen von der Meinungsfreiheit geschützt waren.

Ich werde mir ganz bestimmt nicht untersagen lassen, Ihrem Mandanten
eine [...] Arbeitsweise vorzuhalten. Wenn bestimmte
Wissenschaftler immer wieder gegen wissenschaftliche
Sorgfaltspflichten verstoßen, dann darf und muss das kritisiert
werden. Ich verweise hinsichtlich Ihres Mandanten nur auf

http://archiv.twoday.net/stories/3914222/
http://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=39

Eine [...] Arbeitsweise ist durchaus einem Wahrheitsbeweis zugänglich.

Erkennbar in keinem inneren Zusammenhang mit der [...]
Ihres Mandanten steht die Kritik an einer bestimmten Art des
Rechteansprüche-Anmeldens, zumal wenn es sich dabei um irreführende Angaben handelt, die keine Rechtsgrundlage haben. [...] Daher steht bei aller Kritik an Ihrem Mandaten die sachliche
Auseinandersetzung eindeutig im Vordergrund.

Ich habe den Beitrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entfernt, da das Angebot nicht mehr besteht und eine mißverständliche Deutung als Schmähkritik von mir eindeutig nicht gewollt ist. Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich mit Gelassenheit entgegen.


Nichtsdestotrotz zerrte mich Schuler vor Gericht. Unter gegenseitiger Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits habe ich mich verpflichtet, ein bestimmtes Wort auf archiv.twoday.net nur noch so zu benutzen, dass klar wird, welches konkrete Werk Schulers aus welchen konkreten Gründen so empfunden wird. Da ich mich zudem verpflichtet habe, den seinerzeitigen Text (der im Netz nicht mehr auffindbar ist, soviel zum Thema "Das Internet vergisst nichts") "so oder sinngemäß" in Archivalia nicht mehr zu veröffentlichen, waren sicherheitshalber in der Wiedergabe des Schreibens an den Rechtsanwalt leider erhebliche Kürzungen angesagt. Vertraulichkeit wurde nicht vereinbart.

(W)

http://kjur.de

Macht vom Ansatz einen guten Eindruck. Aber was nützt einem eine solche Suchmaschine, wenn man aktuelle relevante Treffer nicht findet? Beispiel:

I ZR 191/08

Kein relevanter Treffer, mit Phrasensuche sogar gar keiner - eine BGH-Entscheidung, die in den letzten Tagen oft referiert wurde und natürlich auch auf juris.bundesgerichtshof.de eingestellt ist. Mehrere kostenlose Volltexte weist nach:

http://goo.gl/3djU4 = dejure.org

Weiteres Beispiel

5 U 67/06 (Volltext bei openjur)

Kein Treffer! Dann eben zur Sache ein Textauszug aus dieser Kammergerichts-Entscheidung

Zuges ICE 3

Kein einschlägiger Treffer! Dann eben etwas aus

http://openjur.de/u/86567.html

Zurschaustellens von Bildnissen

Kein relevanter Treffer!

Wenn man nach 2011 sucht, hat man den Eindruck, dass der letzte Suchdurchlauf schon lange zurückliegt.

Sapienti sat, Sander-B.

(F)

http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-10372

Mackert schreibt im Handschriftencensus: Eine ausführliche maschinenschriftliche Beschreibung von Christoph Mackert befindet sich in der Handschriftenabteilung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Ärgerlicherweise unklar bleibt, ob diese Beschreibung identisch mit der auf der Seite der Bibliothek verlinkten ist (oder womöglich ausführlicher):

http://www.blb-karlsruhe.de/digitalisierung/handschriften/donaueschingen/55.pdf

Übrigens lesen Barack (ihm folgend die "Colophons") und ich anders als Mackert nicht "austrialis", sondern "australis" im Liebinger-Vermerk:

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/zoom/131704

Ob es tatsächlich confrater (statt confessor, so Barack) heißt?

Krämer: Scriptores sieht wohl zurecht davon ab, den Besitzer mit Nikolaus Lybinger, der München, SB, Clm 5636, aus Diessen (s. XV) schrieb, gleichzusetzen.

(RSS)


http://bdh.bne.es

In der erweiterten Suche kann man den Typ des Dokuments auswählen (manuscritos) und ohne weiteres Suchwort die Abfrage abschicken. Addiere ich aber die Zahlen für die einzelnen Sammlungen, komme ich auf keine 250 digitalisierte Manuskripte.



(F)

Das Zitat stammt aus einem Artikel zur Twitter-Gründungsgeschichte:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,756975,00.html

Zu beachten ist, dass ein solches Archiv nur dann etwas wert ist, wenn es gelingt, an ältere Nachrichten heranzukommen, was mit der Twitter-eigenen Suchmaschine definitiv nicht immer gelingt.

(T)

„Wer auf die verrückte Idee kommt, Geld an Wikimedia Deutschland zu spenden, sollte sich im Klaren sein, dass das Geld nicht nur zum puren Selbsterhalt verplempert wird, sondern dass mit Wikimedia-Schriftführer Attila Albert auch jemand durchgefüttert wird, der bei der Bild-Zeitung für Lügen, Ekel, Jagd auf Menschen und ihre Privatsphäre und andere Dinge, die sich in der Jauchegrube menschlichen Vorstellungsvermögens entwickeln mitverantwortlich ist."

Natürlich wird man für solche Wahrheiten/Aussagen/Meinungen in der Wikipedia gesperrt:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer:Simplicius/Diderot-Club_II&oldid=87670533#Kritik_an_der_Bild-Zeitung

Zum Thema Attila Albert genügt der Hinweis auf:

http://www.bildblog.de/search/attila+albert/

Update: Benutzer Blogotron schreibt auf seiner Benutzerseite:

Ich würde mich deutlich anders ausdrücken, als das ein derzeit (12. April 2011) gesperrter Benutzer getan hat, habe aber seit einem zufälligen Blick auf die Vandalismusmeldung und dem notwendigen Weiterklicken begriffen, dass es aus meiner Sicht ein Fehler wäre, unter den gegebenen Umständen auch nur einen Cent an Wikimedia zu spenden. Die Verbindung zwischen Wikimedia und der BILD-Zeitung, die zwangsläufig naheliegt, ist nur schwer erträglich. Vergleiche mit anderen, historischen Blättern sind da überhaupt nicht nötig und gar überflüssig, die Sache spricht für sich. Wenn ein Wikimedia-Schriftführer [2] seit 1990 für die BILD arbeitet, [3] schadet das aus meiner Sicht dem Ansehen von Wikipedia.
Es ist schon lustig:
Die BILD gibt einem esoterisch angehauchten Ratgeberautor ein Forum, [4], das seine Verkaufszahlen nur verbessern kann. Dieser bedankt sich bei BILD mit Verlinkung und Scans verschiedener BILD-Artikel über ihn selbst auf seiner Homepage. [5] Sein Interviewpartner bei BILD, gleichzeitig Schriftführer bei Wikimedia, erschafft einen Wikipedia-Artikel über den Ratgeberautor. Als Quellenangabe für das Geburtsdatum benutzt ein anonymer Autor von der Axel-Springer-AG in Hamburg (Whois) den dubiosen Beleg: „Eigenauskunft des Autoren“ [6] Zu guter Letzt editiert, völlig quellenfrei, ein extra dafür angemeldeter Novelist vermutlich den Artikel über ihn selbst, so dass das Wort „esoterisch“ nicht mehr darin vorkommt. Preisfrage: Wie würde man das in Köln nennen?
Wer diese [7] [8] [9] Artikel von Attila Albert liest und weiß, dass der Autor Mitglied im Wikimedia-Vorstand ist, dem müssen ja Zweifel an der Seriosität von Wikimedia und Wikpedia zwangsläufig kommen. Wie soll ein aktiver Wikipedia-Benutzer das seinen Mitmenschen erklären?

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Blogotron

(W)

"Der Bezirksmuseumsverein Landeck bietet Bilder, Lithographien und Radierungen aus seiner Sammlung zum Verkauf an. Wir wollen damit für Kunstkenner und Sammler Raritäten anbieten – Schätze aus dem Depot – welche wir in unserem Museum mit den neuen Konzept „Bleiben oder Gehen – Die bewegte Geschichte
des Tiroler Oberlandes“ nicht mehr ausstellen können.

Der Erlös soll für den Ausbau der aktuellen Ausstellung und für
die Verwirklichung zukünftiger Vorhaben verwendet werden.

Besichtigung: 03. April bis 14. April während der Öffnungszeiten in der Galerie im Turm von Schloss Landeck, 10 - 17 Uhr DI- SO, MO - Ruhetag

Auktion: Donnerstag, 14. April, 19 Uhr
Am 14. April laden wir zu einer Auktion in das Schloss Landeck ein.

Bezirksmuseumverein Landeck
Schlossweg 2
A-6500 Landeck"

http://www.schlosslandeck.at

Nach Informationen von Peter Keller, Diözesanmuseum Salzburg, hat nach Intervention des Landes Tirol und ICOM Österreichs [...] das Museum die Aktion gestern abgesagt.


http://www.museum-aktuell.de/index.php?site=news&NID=1154

Auf der Website steht:

Der Vorstand des Bezirksmuseumsvereins Landeck hat einstimmig beschlossen,
die am Donnerstag den 14. April 2011, um 19.00 Uhr im Schloss Landeck
vorgesehene Auktion von Bildern, die im Eigentum des Vereines stehen,
nicht durchzuführen.
Wir respektieren damit die von Kunstschaffenden ausgedrückten
Bedenken und Proteste, und werden in Folge zu einem Gespräch bitten.


(ML)

Meldung bei TT.com über die Verkaufsplanungen:

http://goo.gl/vfNfi

Vorgesehen war, 98 Bilder und Skulpturen zu verkaufen, "eine Auswahl von geschenkten [!!] oder angekauften Werken".

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachrichten/2556390-6/wirbel-um-die-auktion-geht-weiter.csp

Als „moralisch verwerflich“ wertet der im Ländle lebende Landecker Künstler Norbert Pümpel die Versteigerung von 98 Bildern und Skulpturen aus der Kunstsammlung auf Schloss Landeck: „Da sind wichtige identitätsstiftende Werke dabei, etwa die Diplomarbeit von Elmar Peintner oder die Portraits der Postmeisterfamilie Müller vom Künstler Thomas Riss.“ [...]

StR Thomas Hittler (ÖVP) erklärt: „Die Versteigerung von Familiensilber aus dem Schlossmuseum, die offenbar wegen der prekären Finanzlage des Museumsvereins beschlossen wurde, ist inakzeptabel. Für die betroffenen Künstler ist es ein Schlag ins Gesicht.“ Hittler warnt vor möglichen rechtlichen Problemen in Zusammenhang mit der Auktion: „Die Kunstwerke und deren Restaurierung sind vielfach mit öffentlichen Geldern subventioniert worden. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadtgemeinde eine Haftung für 250.000 Euro vom Museumsverein übernommen hat.“

Für FP-Stadtrat Roland König stellt sich die Frage der politischen Verantwortung. Er spricht von einer „Kulturschande“ für Landeck: „Mit der Auktion hat der subventionierte Bezirksmuseumsverein eine Vorgangsweise an den Tag gelegt, die alle Schenkungswillige davor abhalten wird, dem Museum etwas für die Nachwelt zu schenken.“


Siehe auch

http://goo.gl/hTFTO

Leserbrief von Franz Geiger und Josef Walser:

„Ethische Bankrotterklärung unseres Bezirksmuseums“

In nächster Zeit werden 98 Bilder und Plastiken aus der Sammlung des Bezirksmuseumsvereins zum Verkauf angeboten. Es sind wesentliche und wichtige Bilder von Künstlern aus dem Tiroler Oberland, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, aber auch bekannte Maler der Moderne unserer Region beinhaltet das Auktionsangebot.

Wir haben mit viel Mühe und öffentlichen Subventionen (z.B. des Landes Tirol, der Stadt Landeck, privaten Spendern, Unternehmen und Künstlern, die ihre Werke dem Verein als Geschenk überlassen haben) diese Bildersammlung in 25 Jahren zusammen getragen.

Wer sonst, als ein Museumsverein kann eine derartig umfassende Sammlung für zukünftige Generationen erhalten.

Wir sind auch der Meinung, dass der Verkauf der Sammlung nicht mit den Grundsätzen eines Museums übereinstimmt.

Namhafte heimische Künstler haben ihre Bestürzung zum Ausdruck gebracht. Norbert Pümpel, spricht von einer finanziellen, ideellen und ethischen Bankrotterklärung des Bezirksmuseumsvereines oder Elmar Peintner, dessen Diplomarbeit u.a. ebenfalls zum Verkauf angeboten wird, ist von dieser geplanten Auktion zutiefst erschüttert.

Eine wesentliche Aufgabe des Vereines war stets, das Kulturgut des Bezirkes zu dokumentieren, wenn möglich auch sicher zu stellen und möglichst der Nachwelt zu erhalten.

Dass dazu auch die Werke der bildenden Kunst gehören, ist wohl selbstverständlich.

Eine Sammlung die unwiederbringlich ist und die unbedingt zusammen gehalten werden muss, kann und darf nicht einfach auf diese Art und Weise unter den Hammer kommen.Wir fordern mit Nachdruck die Verantwortlichen auf, diese unsinnige Auktion sofort zu stoppen.

http://regionaut.meinbezirk.at/zams/chronik/leserbrief-von-franz-geiger-und-josef-walser-d63135.html

Via demuseum (ML)


CALL FOR PAPERS

2. Tagung „Digitale Bibliothek“
„Metadaten und Vokabularien“
24. bis 25. November 2011 in Graz, Universität Graz

http://www.europeana-local.at/index.php?option=com_content&view=article&id=80:digbib2011&catid=7:veranstaltungen&Itemid=22

Via Archivliste (ML)

Sandwell Council - along with neighbouring councils - is looking for help to boost its online access to the areas historic records and museum services.

Along with other local authorities in the Black Country, the council is opening up its archives by placing items and information online.

Over the last three years, almost 140,000 items have been put on the web.

Now it is holding a Hack Day to team up with programmers and designers who can come up with new ways of making access easier and quicker.

Sandwell borough archivist Sarah Chubb said: "The Hack Day is being held this Saturday (April16) at The Public in West Bromwich, from 10am, and we are hoping that there will be a really good turn out."

Project manager Linda Ellis said: "We are really excited about working with local web enthusiasts and are looking forward to hearing their ideas of how we can work together to make our data more accessible, interesting and useful.

"We hope that developers who are interested in using our data will come along to our Museums Hack Day.

"With a number of digital creatives already signed up for the event and an inspiring venue, this promises to be a fun, creative and productive day."

Over the last 12 months museums and archive services in the Black Country have been working together to make its collections information available online via the
Black Country History website.

Hack Days are seen as exciting, collaborative events that bring people, data and ideas together to create new things and make connections.

The recent Culture Hack Day held at the Royal Opera House in London, attracted 69 developers and saw some fascinating applications being built.


http://www.sandwell.gov.uk/news/article/877/help_needed_to_make_historic_records_more_accessible

(ML)


Zurzeit (13.-15.04.) findet in Berlin wieder die re:publica - die Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft - statt.

http://re-publica.de/11/

Besonders interessant:

Fünf Jahre Informationsfreiheit: der verweigerte Zugang zu Behördendaten (15.04., 11.00 Uhr, u.a. mit Peter Schaar)
http://re-publica.de/11/blog/panel/f%c3%bcnf-jahre-informationsfreiheit/

Offene Sicherheit: ein Blick in die Produktion von Internetsicherheit (15.04., 14.00 Uhr)
http://re-publica.de/11/blog/panel/offene-sicherheit/

Das gesamte Programm:
http://re-publica.de/11/sessions/



"Nach dem Wechsel in der Leitung der Stadtbibliothek Gütersloh musste ein neuer Standort für das DEG-Archiv gesucht werden. Der Präsident der DEG nutzte die seit langer Zeit guten Beziehungen zur Stadtbibliothek Mönchengladbach und ihrem Leiter Herrn Weyer und bot das Archiv der Stadt als Dauerleihgabe an. Das Interesse der Bibliothek und des Kulturausschusses der Stadt war so groß, dass man in einem einstimmigen (!) Beschluss dieses Vorhaben unterstützte. Außerdem sagte die Stadt zu -trotz eines Anstellungsstopps - halbtags einen Bibliothekar abzustellen.

Der nächste Schritt war die Abstimmung der DEG-Mitglieder über den neuen Standort unseres Archivs. Neben Mönchengladbach stand das Gutenberg-Museum in Mainz zur Debatte. Nach kurzer Diskussion stimmten die Mitglieder auf der Jahrestagung der DEG in Stralsund mit wenigen Gegenstimmen für Mönchengladbach. Im Februar 2001 erfolgte die Einstellung eines Bibliothekars und das Archiv zog nach Mönchengladbach in einen nur für das Bibliothekspersonal zugänglichen und damit sicheren Raum.

Die Ausleihe ist folgendermaßen geregelt: Jeder Interessent kann Dokumente aus dem Archiv zur Ansicht in der Bibliothek ordern oder über Fernleihe bekommen. Ausgenommen sind Bücher mit Originalgraphik, die nur vor Ort besichtigt werden können. Das Archiv ist in folgende Kategorien eingeteilt: 1. Literatur, 2. Periodika, 3. Archivalien, 4. Exlibris und Graphik. Zusätzliche Untergruppen erleichtern das Auffinden des jeweiligen Dokuments. Inzwischen sind alle Dokumente des Archivs geordnet und die Literatur in die EDV eingegeben.

Alle Archivalien sind gesichtet und in Ordnern mit folgender Einteilung abgeheftet: 1. Biographisches: Künstler incl. Werklisten 2. Biographisches: Sammler 3. Allgemeine Artikel zum Exlibris 4. DEG (Jahrestagungen, Tauschtreffen, Archiv, etc.) 5. Exlibris-Ausstellungen 6. F.I.S.A.E., ausländische Gesellschaften 7. Verkaufslisten für Exlibris und Exlibris-Literatur.

Unsere Mitglieder Frau Doris Thiel aus Mühlheim/Berlin ( verstorben 2004 ) und Herr Joachim Schlosser aus Mönchengladbach haben freundlicherweise die schwierige Arbeit auf sich genommen, die vielen unsortierten Exlibris auf Kartons zu ziehen und mit viel Mühe die Blätter zu identifizieren und zu bezeichnen. Nahezu alle Exlibris des Archivs der DEG (über 14.000) sind inzwischen in den PC einzugeben, wie Sie sich in unserer Homepage überzeugen können. Der Leiter der Bibliothek beabsichtigt nach Abschluss dieser Arbeiten alle Exlibris einscannen zu lassen und über Internet Interessierten zugänglich zu machen unter der Voraussetzung, dass genügend Personal zur Verfügung steht, was, wie in jeder Stadtverwaltung so auch in Mönchengladbach, ein großes Problem darstellt.

Fassen wir zusammen: Die DEG hat mit dem Umzug des Archivs nach Mönchengladbach eine gute Entscheidung getroffen. Die Stadtbibliothek ist äußerst interessiert und bereit, viel Arbeit zu investieren. Die Literatur und die Exlibris sind katalogisiert und können von Jedermann im Internet auf unserer Home-Page eingesehen werden. So haben wir nach den Problemen, die in Gütersloh aufgetaucht waren eine optimale Lösung für das Archiv gefunden, und der Plan für ein Internationales Exlibris-Zentrum Mönchengladbach rückt in greifbare Nähe. Übrigens: das Archiv ist immer sehr dankbar, wenn Spenden –seien es Literatur oder Exlibris- den Bestand vermehren. Die Zukunft heißt: Ausbau dieses einzigartigen Archivs!"


Quelle: Homepage der DEG, 14.4.2011

Weitere Informationen zur "Buchstadt" Mönchengladbach finden sich in diesem unlängst erscheinen Artikel der Rheinischen Post.

(E)


Exlibris-Beispiel aus unserer Volksvereinsbibliothek

"Die Liste des Gesamtarchivs enhält alle Dokumente zum Thema "Exlibris", die in der Stadtbibliothek Mönchengladbach vorhanden sind, sprich Literatur, Periodika, eine Liste einzelner Exlibris, Exlibris-Auktionskataloge und Exlibris-Antiquariatskataloge. Die Liste des Gesamtarchivs ist als Excel-Datei angelegt. In dieser Excel-Datei ist jede Literaturgattung, sprich Literatur, Pediodika, einzelne Exlibris, Auktionskataloge und Antiquariatskataloge getrennt aufgenommen und durch einen eigenen "Reiter" farbig makiert. "

Quelle: Homepage Stadt Mönchengladbach (Aufruf: 14.4.2011)

(E)

Das Plakat von einem Mangelsdorff Konzert mit unansehnlichen ... on Twitpic

"Klebestreifen stören nicht nur optisch, vor allem wird das Papier an diesen Stellen sehr brüchig und fällt irgendwann heraus.
Die eingedrungenen Klebstoffe des Selbstklebebandes lösen sich nicht einmal mit MEK an. So müssen diese im Mangelsdorff Plakat verbleiben.
Das Plakat von einem Mangelsdorff Konzert mit unansehnlichen Selbstklebebändern, gewässert, trocknend"

Quelle: Twitter-Account des ISG Frankfurt

Anm.: Man beachte den Buchstabendreher .....

(T)

Eine kaum beachtete bildliche Darstellung der bekannten Wissenschafts-Metapher aus dem beginnenden 15. Jahrhundert enthält Library of Congress, Rosenwald 4, Bl. 5r.

(E)

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Library_of_Congress,_Rosenwald_4,_Bl._5r.jpg

http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1057/bsb10576405/images/index.html?digID=bsb10576405&pimage=23&v=100&nav=0&l=de

Wer rosabewehrte Finger in reicher Fülle sehen möchte, braucht nur die ersten 23 (!) Bilder durchzublättern, dann erst beginnt das eigentliche Digitalisat.

(W)

Der Beitrag widmet sich vor allem der berühmten Bibliothek des Gaesdoncker Kollegs, geht aber auch auf das Archiv ein:

http://bibliothekarisch.de/blog/2011/04/11/wiedereroffnung-der-bibliothek-des-klosters-und-internats-collegium-augustinianum-gaesdonck/

(RSS)


http://www.typografie.info/2/content.php/177-Die-Entwicklung-der-Zeichenkodierung-Teil1 und weitere Folgen

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=13089

(RSS)

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4875

PDF:
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/23_TB_09_10.pdf?__blob=publicationFile

Zur Stasi-Unterlagenbehörde S. 99 ff.

(RSS)

Meister Eckhart in Augsburg
Deutsche Mystik des Mittelalters in Kloster, Stadt und Schule

Eine Ausstellung der Universitätsbibliothek Augsburg und der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters der Universität Augsburg

http://idw-online.de/pages/de/news418103

(RSS)


Thematisiert endlich einmal SPIEGEL ONLINE:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,755813,00.html

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/16549837/

http://nomoi.de/blog/nomoide/?p=81

http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2511-robots.txt-der-Bundesgerichte.html

(RSS)

Im Rahmen eines Web 2.0-Pilotprojekts der Stadtverwaltung Speyer ist das Stadtarchiv Speyer seit kurzem auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, im sozialen Netzwerk Facebook sowie auf der Seite Slideshare (Vorträge, Präsentationen usw.) vertreten. Es ergeht eine herzliche Einladung an alle Interessenten, auf den entsprechenden Seiten mit dem Stadtarchiv in Verbindung zu treten und aktuelle Informationen aus der Arbeit des Archivs zu erhalten!

http://www.facebook.com/pages/Stadtarchiv-Speyer/102902879791993

http://twitter.com/#!/Speyer_Archiv

http://www.slideshare.net/StadtASpeyer

http://www.hrionline.ac.uk/londonliveswiki/tiki-index.php?page=Welcome

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Frequently Asked Questions


(RSS)

http://www.opengovjournal.org

Natürlich Open Access.

(RSS)

Das Internet hat ein gnadenloses Gedächtnis: Sein Wissen über die Menschen hält ewig, meint Karsten Polke-Majewski in der ZEIT, die sich schämen sollte, solchen Unsinn zu drucken:

http://www.zeit.de/2011/15/Internet-Gedaechtnis?page=all

Für alle, die hochwertigen wissenschaftlichen Ressourcen nachjagen, die aus dem Netz verschwunden sind, weil z.B. Thaller zu viel zu tun hat (hunderte digitalisierte tolle Drucke und Handschriften der Lutherhalle Wittenberg

http://luther.hki.uni-koeln.de/luther/pages/sucheDrucke.html seit Anfang 2010 offline) ist das reiner Hohn. Vom öffentlichrechtlich erzwungenen Depublizieren der Rundfunkanstalten ganz zu schweigen.

(T)

Flemming Schock: Rezension zu: Poltz, Johann Moritz: Mecklenburgischer Schreib-Calender für das Jahr 1685. Hrsg. v. Klaus-Dieter Herbst, mit Beiträgen von Klaus-Dieter Herbst und Jürgen Hamel. Jena 2009;
Herbst, Klaus-Dieter: Die Schreibkalender im Kontext der Frühaufklärung. Jena 2010, in: H-Soz-u-Kult, 12.04.2011, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-2-032

Als Fachorgan für Schreibkalenderkunde

http://archiv.twoday.net/search?q=schreibkalende

weist Archivalia natürlich gern auf die Sammelbesprechung von zwei druckgeschichtlichen Arbeiten hin, die wie in diesem Bereich leider üblich von den real genutzten Schreibkalendern, nämlich solchen mit handschriftlichen Einträgen, absieht, die uns hier primär interessieren.

(RSS)

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-1957

(RSS)




(T)

Die Entscheidung erging am 14. Oktober 2010, die Begründung ist erst jetzt veröffentlicht worden:

http://winfuture.de/news,62553.html
http://www.golem.de/1104/82701.html

Siehe auch
http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-versus-Musikindustrie-437717.html

Text des Urteils:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=55723 (PDF)

Leitsatz:

Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem
Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische
Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie
einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und
Meinungsfreiheit umfasst.


(RSS)

http://www.inschriften.net/mainz.html

In Anbetracht des immensen Bestandes von über 1800 Mainzer Inschriften entschloss man sich, das Vorhaben in überschaubare Einheiten aufzuteilen und diese nach und nach zu veröffentlichen. Dieses geschieht auf zwei Wegen, nämlich nicht in der konventionellen Neuauflage in Buchform, sondern im Internet in digitalisierter Form und in gleichlaufenden Teilpublikationen als begleitende Lektüre. Diese enthalten nur die Editionen erhaltener und zugänglicher Inschriften.

(W)

#epigraphik

Kritik am Dokumentenserver edoc.vifapol:

http://log.netbib.de/archives/2011/04/12/es-besteht-kein-anspruch-auf-edoc-vifapol-zu-veroffentlichen/

(T)

Ein Erfahrungsbericht:

http://www.tulgeywood.de/?p=448

(T)

Wie nicht anders zu erwarten, erhitzen sich am Beitrag über Brauweiler die Gemüter:

http://archiv.twoday.net/stories/16553436/

Ich selbst kann nichts Substantielles oder weiteren Klatsch beitragen. Für Brauweiler spricht der Mut, mich auf dem Rheinischen Archivtag 2009 sprechen zu lassen, und ich war von diesem Archivtag ja sehr angetan:

http://archiv.twoday.net/stories/5740316/

Dass Pilger vom Referat F 2 und als Redaktionsmitglied des "Archivar" in den Kommentaren gegen Archivalia schießt, sehe ich auch als die übliche Verleumdung und Ignoranz, die diesem Weblog von Seiten des VdA und anderer Großkopfeten entgegenschlägt.

Ich bin weder ein Fan von verschwörungstheoretisch angehauchten Beiträgen, wie wir sie hier ab und zu zu lesen bekommen, noch von dem "bösen Klatsch", wie er hier aufgetischt wurde. Aber darum geht es nicht. Ich muss nicht alles mögen, was hier geschrieben wird. Solange extreme Positionen nicht überhand nehmen, bleibt Archivalia ein Forum rund ums Archivwesen, in dem jeder die gleichen archiv-nahen oder archiv-fernen Beiträge veröffentlichen darf wie ich. Ohne Vorzensur durch mich.

Nicht dulden kann ich: Spam, offenkundige Werbung ohne sachlichen Nährwert, offenkundige Rechtsverstöße (wobei ich mich auf meine hobby-juristische Erfahrung verlasse, immerhin gab es schon 3 Gerichtsverfahren wegen Archivalia, von denen 2 mit einem ehrenvollen Vergleich endeten, eines habe ich in Bausch und Bogen gewonnen).

Ich empfehle Herrn Pilger dringend, die gut 50 Treffer zu Meinungsfreiheit einmal durchzulesen:
http://archiv.twoday.net/search?q=meinungsfreiheit

Welche Optionen hätte ich denn gehabt außer den Beitrag so stehen zu lassen und auf Korrekturen oder Widerspruch durch Kommentatoren zu warten? Ich hätte ihn erstens zensieren können, also Einzelnes herauslöschen, was ich aber grundsätzlich ablehne und was kein Blogger praktizieren sollte: Ganz oder gar nicht muss die Devise heißen. Das lehrte auch die Causa Zeittaucher:
http://archiv.twoday.net/search?q=zeittaucher

Zweitens hätte ich ganz löschen können, was Zensor Pilger wohl am liebsten gewesen wäre. Damit wäre aber der unbestreitbare sachliche Gehalt des Angriffs auf Brauweiler bzw. das Führungs-Duo unter den Tisch gefallen und Kritik unterdrückt worden. Das kann doch im Ernst niemand von mir erwarten, selbst wenn man nicht berücksichtigt, dass es nicht wenige gibt, die an meinem gelegentlich unfreundlichen Ton Anstoß nehmen und von daher eine solche Zensur meine eigene Glaubwürdigkeit ankratzt. Da es nicht um bloße Denunziation von Menschen geht, ist der Schutzbereich des Art. 5 GG eröffnet, und sachliche Kritik darf immer auch polemisch und scharf sein, wie das Bundesverfassungsgericht nicht müde wird zu betonen. Aber ein betontes Eintreten für die Meinungsfreiheit ist sicher nicht das, was einen im Referat F 2 des Landesarchivs weiterbringt, wenn man Karriere machen möchte. Für einen Herrn Pilger muss alles schön friedlich und gesittet zugehen und die Friedhofsruhe des "Archivar" ausstrahlen.

Die dritte und letzte Möglichkeit: Ich hätte einen eigenen sachlichen Beitrag zu den Missständen in Brauweiler recherchieren können - anstelle des Beitrags oder als Kommentar dazu. Aber ob ich dazu wirklich etwas Verwertbares hätte beibringen können, ist doch sehr fraglich. Ich arbeite zwar ab und an investigativ, möchte aber gern selbst entscheiden, welche Skandale ich aufgreife und recherchiere. Eine unabhängige journalistische Kontrolle archivischer Missstände gibt es nicht, weder SPIEGEL noch STERN interessieren sich auch nur im entferntesten für Brauweiler. Im "Archivar" oder bei augias.net erwartet man doch nicht ernsthaft irgendwelche unbequemen Meinungen oder Kritik an Kollegen. Gottbewahre, da kann sich Pilger getrost wieder sein Schlafmützchen über den Kopf ziehen.

Das Gemeinschaftsweblog Archivalia ist unabhängig, kann auch mal frech und unbequem sein. Ich empfehle Herrn Pilger und der Generation Fax einfach mehr Gelassenheit in Bezug auf Kritik und neue Möglichkeiten im Internet, diese öffentlich zu äußern. Diese muss nicht sofort abgewürgt oder gerichtlich verboten werden. Selbst wenn man sie als krass ungerecht empfindet, ist es souveräner, nicht die Kritiker zu bekämpfen, sondern die kritisierten Missstände.

(E)


Deutschsprachige Buchbesprechungen zur frühen Neuzeit online:

http://agfnz.historikerverband.de/?p=735

Leider viele Links (zur HZ), die nicht Open Access sind.

(W)

"Auch rund ein Jahr nach dem Umzug des Deutschen Spielearchivs von Marburg nach Nürnberg lagert ein Großteil der 30.000 Brett- und Gesellschaftsspiele noch in einem Depot am Stadtrand. Lediglich zum Sammeln neuer Spiele und zur Inventarisierung seien bislang Räume gefunden worden. "
Quelle: hr-text, S. 153, 11.4.11

"Rund ein Jahr nach dem Umzug von Marburg nach Nürnberg fehlen dem Deutschen Spielearchiv weiterhin Räume. Immer noch würden rund 30.000 Brett- und Gesellschaftsspiele in einem Depot lagern, sagte Hubert Schwarz, Leiter des Nürnberger Spielzeugmuseums.
Um die Spielesammlung komplett ausstellen zu können, bräuchte man Räume mit mindestens 400 Quadratmeter, sagte eine Sprecherin des Archivs. Ziel der Stadt Nürnberg ist es, das Deutsche Spielearchiv in mehreren Schritten zu einem Nationalen Kompetenzzentrum für Spiel auszubauen. "Unser Ziel ist es, alles in einem Haus unterzubringen", sagte Schwarz. Spiele
Immerhin könnten nun die wichtigen Sammel- und Inventarisierungsarbeiten nun wieder aufgenommen werden. In den drei Räumen des Pellerhauses sind nun auf 70 Quadratmetern Bibliothek, Zettelarchiv und Katalogsammlung untergebracht. Außerdem wurde ein Arbeitsplatz mit Fotoausrüstung zum Inventarisieren des Bestandes eingerichtet."

Quelle: br-online.de, Studio Franken, Nachrichten v. 11.4.11

"Jetzt sind aber zumindest geeignete Räumlichkeiten für die Archivmitarbeiter, für die Bibliothek, die Katalogsammlung und das Zettelarchiv gefunden worden. Nun könnten Spiele wieder gesammelt und inventarisiert werden, sagte Helmut Schwarz, Leiter des Nürnberger Spielzeugmuseums, am Montag. Das Archiv könne so wieder vollständig seinen Aufgaben nachgehen: "Wir arbeiten daran, Gedächtnis der Spielebranche zu bleiben."
Das Archiv mit etwa 30 000 Spielen sowie rund 7000 Fachbüchern dokumentiert fast lückenlos die deutschsprachige Spieleproduktion seit 1945. Aus finanziellen Gründen musste die Sammlung im hessischen Marburg aufgegeben werden. Mit dem Umzug nach Nürnberg im Frühjahr des vergangenen Jahres konnten die Spiele jedoch vorerst gerettet werden. "Sonst wären 25 Jahre Arbeit rund um das Kulturgut Spiel den Bach hinunter gegangen", betonte Schwarz.
Mit dem Einzug in die neuen Räume in der Nürnberger Altstadt sei nun ein erster Schritt gemacht. "Jetzt arbeiten wir daran, dass die Sammlung wieder ein Haus bekommt", sagte der Direktor der Museen der Stadt Nürnberg, Matthias Henkel. "Unser Ziel ist es, alles in einem Haus unterzubringen", ergänzte Schwarz. Mindestens 700 bis 800 Quadratmeter groß müsste das Domizil für das Archiv sein, schließlich sollen auch Spielenachmittage oder -abende angeboten werden. Konkrete Pläne gebe es noch nicht, sagte Henkel.
Im Frühsommer solle ein Beirat für das Archiv gegründet werden, dem etwa die Chefs großer Spieleverlag angehören, erläuterte Henkel. Schon jetzt sei das Interesse am Archiv groß, sagten die beiden Mitarbeiter Stefanie D. Kuschill und Torsten Lehmann. So gebe es beispielsweise Anfragen von Kindergärten, die sich beim Kauf von Spielen beraten lassen wollen, es gebe Spielefans, die auf der Suche nach verlorenen Anleitungen von Brettspielen sind. Auch eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema interkulturelles Spielen entstehe mit Hilfe der Archivbestände. Zudem pflegen die Mitarbeiter Kontakte in die Branche - etwa zu Verlagen oder Spieleautoren."

Quelle: inFranken.de, 11.4.11

s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=spielearchiv

(E)

Inside Mongolia's State Film Archive from Nate! on Vimeo.

"Making a movie using the Mongolia Film Archives as a primary source means spending a lot of time with projectionists working on old soviet editing tables.

Made this on my phone between reels.

Music is David Byrne, "The Great Intoxication" "

(W)

Performing the Archive from Small Eye Films on Vimeo.

(W)

ERFGOEDDAG 2011 - HERITAGE DAY 2011 from guido verelst on Vimeo.

Guido Verelst: "FARO, the Flemish Interface Centre for Cultural Heritage, asked me to make the broadcast video for the 2011 edition of Heritage Day Flanders. This year's theme is "Poverty - Hard Times".
In this mix of archive footage, animation and stop-motion technique, one can have a glimpse of how our ancestors endured or depicted poverty. "

(W)

Es enthält auch ein Kapitel über Open Access (auf dem Stand von 2006):

http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&task=view&id=14&Itemid=34

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=13072

Update: Obige Darstellung ist falsch. Josef Pauser hat das falsche Inhaltsverzeichnis verlinkt, nämlich das des Bandes Freie Netze von 2007. Das neue Buch ist eine bearbeitete Neuauflage, der Link zum aktuellen Open-Access-Kapitel:

http://www.freienetze.at/pdfs/Langeder-Mader%282011%29Freier-Zugang-zu-Forschung_FvO.pdf

Update: Siehe Kommentar.

(RSS)

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/plagwiki-aktivisten-melden-nachsten-verdachtsfall/

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Skm

(RSS)

http://blog.delegibus.com/2011/04/10/geheimjustiz-im-wandel-der-zeit/

Oliver García erinnert an den Fall Johann Jacoby 1843 und schließt als moderne Parallele einen Fall aus dem Wehrrecht an, bei dem die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts eine Gerichtsentscheidung, die in der amtlichen Sammlung abgedruckt worden war, aus dem Internetauftritt entfernen ließ.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE%20128,%20295

(RSS)

Ende Maerz 2011 wurde eine neue OPAC-Version des Internationalen
Quellenlexikons der Musik (RISM) freigeschaltet. Als neue Features
kamen in dieser Version die Musikincipitsuche, Links zu Digitalisaten
und diverse kleinere Korrekturen (Anzeige der besitzenden Bibliothek
bei ueberfuehrten Bestaenden, Anzeige bisher nicht darstellbarer
Musikincipits, usw.) hinzu.

Fuer die Musikincipitsuche stehen zwei neue Suchfelder zur Verfuegung.
Damit ist es moeglich, musikalisch aehnliche Werke aufzufinden. Die
Suche geht dabei über den Tonverlauf des Kompositionsbeginns.
Man braucht also nur die Tonbuchstaben (C, D, E, F, G, A, H)
einzugeben. Bei Eingabe im ersten Suchfeld erhaelt man nur Ergebnisse,
die dem Tonverlauf entsprechen, beim zweiten Feld auch solche die dem
Verlauf transponiert entsprechen. Die Datenbank weist ueber eine
Million Musikincipits auf.

Erstmals sind auch Links zu Digitalisaten in die Gesamtanzeige eines
Titels eingefuegt. Dadurch ist es moeglich, mit einem Mausklick direkt
das Digitalisat einer beschriebenen Musikquelle anzusehen. RISM
kooperiert mit einigen Bibliotheken, die teilweise die Daten auch als
Metadaten zum Auffinden ihrer Digitalisate verwenden:
- D-D1 (Saechsische Landes, Staats- und Universitaetsbibliothek, Dresden)
- D-DS (Staats- und Universitaetsbibliothek, Darmstadt)
- D-Mbs (Bayerische Staatsbibliothek, Muenchen)
- D-B (Staatsbibliothek zu Berlin - Preussischer Kulturbesitz)
- US-NY (The Julliard School, Lila Acheson Wallace Library, New York, USA)
- DK-Kk (Det Kongelige Bibliotek, Daenemark)
Es sind bereits ueber 3.500 Digitalisiserungs-Links in der RISM-Datenbank
vorhanden.

RISM, ein Projekt der Akademie der Wissenschaften und der Literatur,
Mainz, und die beteiligten Partner, die Bayerische Staatsbibliothek,
Muenchen, und die Staatsbibliothek zu Berlin freuen sich, diese neue
Version des Online-Kataloges der musikinteressierten Oeffentlichkeit
anbieten zu koennen.

Der Katalog ist unter der Adresse http://opac.rism.info oder ueber die
Website des RISM (www.rism.info) fuer einen kostenfreien Zugriff auf
ca. 730.000 Nachweise von Musikhandschriften erreichbar. Der Katalog
wird auch im Portal Virtuelle Fachbibliothek Musikwissenschaft
( http://www.vifamusik.de ) durchsucht.
(INETBIB)

Eine gezielte Suche nach Digitalisaten ist aber nicht möglich!

(ML)



(W)

Durch Google sind die meisten Rätsel eher zu einfach als zu schwer.

http://archiv.twoday.net/stories/16551474/

war offenbar zu schwer. Ich fürchte, es hilft nicht viel, wenn ich als Hilfe Insekten durch Bienen ersetze und das Wappen abbilde.

(E)

bienenwappen

http://www.tagseoblog.de/ausgepixelt-google-stoppt-streetview-in-deutschland bedauert die Einstellung von Streetview und erinnert an sein Video mit einem Streetview-Kurzurlaub (2 min.) in Paris.

(T)


http://bibliodyssey.blogspot.com/2011/04/brabant-chronicle.html

http://belgica.kbr.be/fr/coll/ms/msIV684_fr.html

(RSS)


Etwa zur Hälfte online bei David Rumsey:

http://networkedblogs.com/gut6m

(T)


Wer Blogger abmahnt, weil sie Einträge nicht gelöscht haben, die auf die Kokainvergangenheit von Heinrich Prinz von F. zu Donaueschingen anspielen, und bei Innocence in Danger mitmischt, wird natürlich gern als Rechtsverdreher vom Ex-Doktor Guttenberg in Dienst genommen:

Der Anwalt des ehemaligen Verteidigungsministers, Alexander von Kalckreuth, kritisiert Medien, die vorab über das ohnehin unvermeidliche Verdikt der Bayreuther Prüfungskommission berichten, mit dem Hinweis, das Gremium habe seinen Prüfbericht ja noch gar nicht fertig, sein Mandant werde vorverurteilt. Guttenberg habe gegenüber der Kommission umfassend Stellung genommen und "schlüssig" belegt, dass er nicht bewusst getäuscht habe. Die Belege für diese erstaunlichen Thesen würde man gern sehen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,756126,00.html

(F)

Die hysterischen Bedenkenträger haben gesiegt und tolle Möglichkeit virtuellen Flanierens verhindert: Google verzichtet darauf, weitere Städte bei Streetview in Deutschland einzustellen. Die bisher zugänglichen Bilder bleiben online, werden aber nicht aktualisiert.

http://searchengineland.com/google-has-stopped-street-view-photography-germany-72368

(T)

Update: Die Meldung versucht zurechtzurücken
http://www.netzpolitik.org/2011/google-street-view-deutschland-droht-kein-blackout/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Kein-endgueltiger-Stopp-von-Street-View-in-Deutschland-1225330.html


Die eine stellten wir hier bereits vor:

http://selbstzeugnisse.histsem.unibas.ch/

Die andere:

http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/index.html

Gibt es noch mehr solche Datenbanken deutschsprachiger Selbstzeugnisse??

Zu Sebastian Fischer:

http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/verzeichnis/f/fischer/index.html

http://selbstzeugnisse.histsem.unibas.ch/show_detail.php?id=1026

Ich hebe hervor als Fehler der aus Hamburg stammenden Version:

"2 Federzeichnungen des Ulmer Ministers"

"Karl Gustav Veesenmeyer. Sebastian Fischers Chronik. Besonderes von Ulmischen Dingen." (richtig: Sachen)

(W)

http://de.wikisource.org/wiki/Martin_Crusius wurde aktualisiert, da bei Google nun die beiden ersten Bände des 1595/96 erschienenen Werks verfügbar sind:

http://books.google.de/books?id=FztaRZ7zCNMC

Angebunden Bd. 2
http://books.google.de/books?id=FztaRZ7zCNMC&pg=PA371

(W)


http://www.archimag.com/article/500-000-documents-sur-la-biblioth%C3%A8que-virtuelle-de-m%C3%A9diterran%C3%A9e

http://data.manumed.org/

Wieso MANUMED und e-corpus nebeneinander bestehen, verstehe wer will. Zur Genealogie von e-corpus:

http://archiv.twoday.net/stories/6131015/

Wer nach "catechismus" sucht, findet einen Treffer in e-corpus, keinen in MANUMD, obwohl sich sonst die Benutzeroberfläche sehr ähnelt. Die Suche nach leipzig bestätigt, dass die BVM eine Teilmenge von e-corpus darstellt.

http://www.e-corpus.org/eng/ref/99986/G. 2261/
ist identisch mit
http://data.manumed.org/eng/ref/99986/G._2261/

(T)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ab vergangenen Herbst hat der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen (ITS) eine neue Benutzerregelung, die regelt, was geht und was nicht. Auf die in der Benutzerregelung angelegte Willkür hat Klaus Graf in Archivalia bereits hingewiesen ( http://archiv.twoday.net/stories/11430012/ ). (Darüber sollte man weiter diskutieren, ich sehe allerdings alleine die Existenz einer verbindlichen Benutzerordnung schon als großen Fortschritt, nachdem ich im vergangenen Jahr beim ITS damit konfrontiert worden war, dass es neuerdings ein Limit von 100 Kopien für Benutzer gäbe, welches ich durch meine Forschungen in den Vorjahren schon überschritten habe!!!)

In der dazugehörigen Gebührenordnung ( http://www.its-arolsen.org/fileadmin/user_upload/Dateien/forschung/GebuehrenordnungKplt_ITS_Oct2010__4_.pdf ) steht

Die Herausgabe von Kopien ganzer Aktenbestände oder Sammlungen ist nicht möglich.

Im Januar 2011 war ich in Arolsen um zu Zwangsarbeit in Berlin zu forschen, speziell zu Neukölln. Ich habe zahlreiche Kopien bestellt, u. a. zu dem Gaswagenhersteller (der KFZ-Firma Gaubschat), zur Verlegung Schwerstkranker in das Sterbelager Blankenfelde-Nord, zu polnischen Zwangsarbeitern aus "Litzmannstadt" (die für eine Tochterfirma von NCR Dayton arbeiteten), vor allem aber Listen von Zwangsarbeitern in Neuköllner Krankenhäusern und die nach Befehl 163 erstellten Listen von Ausländern in Neukölln. Die zeitaufwändige Auswertung dieser Dokumente ist nicht vor Ort möglich, daher ist es notwendig, mit Kopien zu Hause zu arbeiten.

Der ITS verweigert bis heute die Herausgabe dieser Kopien unter dem Hinweis auf "komplette Bestände".
Als "Bestände" definiert der ITS
1. einzelne Listen (beispielsweise 13 Blatt mit Holländern oder 34 Blatt mit Jugoslawen, aber auch umfangreichere Listen von Russen oder Polen - Listen von 2 oder 5 Blatt hingegen nicht),
2. einzelne Ordner (das sind digitalisierte Leitz-Ordner, also etwa 400 Blatt) Da ich aber nicht einmal vollständige Ordner bestellt habe, wird angeführt, ich habe "fast komplette Ordner" bestellt.

Meiner Kenntnis (als Nicht-Archivar) nach ist "Bestand" ein definierter Archiv-Terminus: "Archivgutkomplex auf oberer Tektonikstufe, der idealerweise auf der Grundlage gemeinsamer Provenienz Struktur und Tätigkeit des Registraturbildners widerspiegelt." ( http://oesta.gv.at/site/4936/default.aspx ). Meine Frage an die Expert/inn/en in der Liste: Sehe ich das richtig?

Wenn ja, dann drängt sich der Eindruck auf: Der ITS nimmt sich die Freiheit,
1. die Archiv-Terminologie zu missachten und eigene Definitionen zu erstellen um damit
2. die eigenen veröffentlichten Regeln, die eigentlich verbindlich sein sollten, zu umgehen. (Abgesehen davon, dass in der Benutzerregelung von "kompletten Aktenbeständen und Sammlungen" die Rede ist und nicht von "kompletten Ordnern".)
Damit gelingt es dem ITS wieder einmal, die Forschung zu Holocaust und Zwangsarbeit massiv einzuschränken.

Ich möchte dagegen vorgehen. Deswegen bat ich die Kolleginnen und Kollegen der Mailing Liste NS-Zwangsarbeit, die Behinderungen beim ITS erfahren haben, mir diese Erfahrungen mitzuteilen.

Mit besten Grüßen,

Bernhard Bremberger


Kommentar: Bremberger sieht das richtig, die Benutzungsregelung ist nur eine Scheinfassade für die Willkür der Archivare.

(ML) Archivliste, auch PM

In der Wikipedia ist dazu folgendes nachzulesen, was auf meine Formulierungen im Oktober 2005 zurückgeht:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Geschmacksmuster&oldid=10334751

Dem Schutzrechtsinhaber wird ein urheberrechtsähnliches Recht an der gewerblichen Nutzung des Abbilds der geschützten Gegenstände zugesprochen.

Nach der älteren Rechtslage (§ 6 alter Fassung) war die Aufnahme einzelner Abbildungen in ein Schriftwerk keine verbotene Nachbildung. Die Kommentarliteratur betonte, es könne sich tatsächlich nur um einzelne Abbildungen handeln, ein Musterbuch allein mit Musterabbildungen sei nicht durch die Ausnahme gedeckt (v. Gamm, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. München 1989, S. 160; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. Köln u. a. 1997, zu § 6). Ergänzend wurde bei der Auslegung der Norm das Urheberrechtsgesetz und insbesondere § 57 UrhG zum Beiwerk herangezogen und auch Fernsehaufnahmen bei der Eröffnung einer Ausstellung mit geschmacksmusterrechtlich geschützten Gegenständen als zulässig erachtet.

Die sich auf Art. 13 der EU-Geschmacksmusterrichtlinie 98/71 EG stützende Novellierung in § 40 Geschmacksmustergesetz formulierte die Begrenzung des Ausschließlichkeitsrechts in Nr. 3: Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr und geben die Quelle an. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass die Wiedergabe von Erzeugnissen dem Rechtsinhaber vorbehalten ist (Eichmann in Eichmann/Falckenstein § 38 Rdnr. 19): Als Benutzungshandlung ist Wiedergabe jede Art und jede Form der Erzeugnisabbildung. Dem VerbietungsR(echt) unterliegt zB die Wiedergabe von mustergemäßen Erzeugnissen in Bildbänden. Die Wiedergabe kann etwa durch Lichtbild in einem Verkaufskatalog erfolgen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 204; auch online). Abbildungen als Schmuck oder Dekoration fallen nicht unter die Ausnahmebestimmung. Da eine erläuternde Befassung nötig ist (Eichmann § 40 Rdnr. 4), kann als sicher gelten, dass etwa der kommerzielle Vertrieb von Postkarten dem Verbotsrecht des Rechtsinhabers unterfällt.

Als Quellenangabe kommt nach Eichmann die Information über die gestalterische und betriebliche Herkunft des Gegenstands der Wiedergabe in Betracht. Ist der Name des Designers bekannt oder ohne weiteres ermittelbar, muss er angegeben werden.
Rechtsprechung zur Frage, welche der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts analog gültig sind bzw. wie Zitierung und Lehre auszulegen sind, liegt noch nicht vor. Gefordert ist jedenfalls eine Abwägung zwischen den Interessen des Rechtsinhabers und den Interessen desjenigen, der das Muster abbilden möchte. Bei Presseveröffentlichungen im Sinne redaktioneller Berichterstattung ist auf jeden Fall das Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 GG) in die Waagschale zu werfen. Wer sich forschend mit Produktgestaltungen befasst, darf sicher aufgrund des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) geschützte Geschmacksmuster in einem Buch über Design abbilden. Dies würde von Zitierung abgedeckt werden, während die didaktische Vermittlung etwa an einer Fachhochschule für Gestaltung unter Lehre fiele.

Die Abbildung eines geschützten Geschmacksmusters wie z. B. des ICE in einem Nachschlagewerk oder einer elektronischen Enzyklopädie dürfte unproblematisch sein, sofern das Bild den entsprechenden Artikel veranschaulicht. Richtet ein freies Projekt aber einen gemeinsamen internationalen Bilderserver ein, auf dem ohne Verklammerung mit entsprechenden Artikeln hochwertige Bilder geschützter Gegenstände kostenfrei und zur beliebigen Verwendung unter einer freien Lizenz zum weltweiten Online-Abruf bereitgehalten werden, so könnte dies eine Verletzung des Schutzrechts darstellen, da man nicht unbedingt von einer Zitierung ausgehen kann. Ein deutlicher Unterschied zur Abbildung urheberrechtlich geschützter Gegenstände, soweit diese sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen kann, ist nicht auszumachen.
Da in der urheberrechtlichen Kommentarliteratur die Ansicht anzutreffen ist, die Abbildung von Fahrzeugen im Straßenverkehr unterliege der Panoramafreiheit, könnte man erwägen, diesen Grundsatz analog anzuwenden.
(aktuelle Version)

In der Wikipedia wird der geschmacksmusterrechtliche Schutz nicht berücksichtigt, es gibt im Regelwerk (anders als im Artikel "Bildrechte") keinen Eintrag dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:BR

Es fehlt auch ein Warnhinweis für kommerzielle Nachnutzer.

Nun hat der BGH sich zu dem Problem geäußert (und zwar in einer Weise, die wir wieder nicht billigen können):

Der u. a. für das Geschmacksmusterrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht "zum Zwecke des Zitats" nach § 40 Nr. 3 GeschmMG zulässig ist, wenn sie ausschließlich Werbezwecken dient.

Die Beklagte, die Deutsche Bahn AG, ist Inhaberin von Geschmacksmustern, die sie für Züge des Typs ICE 3 benutzt. Die Klägerin, die Fraunhofer-Gesellschaft, betreibt eine Einrichtung für angewandte Forschung, die sich mit Schienenfahrzeugtechnik befasst und die für die Beklagte eine Radsatzprüfanlage für den Zugtyp ICE 1 entwickelt hat. Im Ausstellerkatalog einer Fachmesse warb die Fraunhofer-Gesellschaft für ihre Leistungen mit der Darstellung ihres Leistungsspektrums und des Forschungsbedarfs in der Schienenfahrzeugtechnik, wobei sie den Triebwagen eines ICE 3 abbildete. Die Beklagte wies die Klägerin darauf hin, dass sie Inhaberin der den ICE 3 betreffenden Geschmacksmuster sei und forderte sie zur Zahlung einer Lizenzgebühr von 750 € auf. Die Klägerin hat daraufhin negative Feststellungsklage erhoben, d.h. sie hat die Feststellung beantragt, dass der Beklagten wegen der beanstandeten Abbildung des ICE 3 in ihrem Leistungsspektrum keine Ansprüche zustehen.

In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Nach Ansicht des Bundesgerichthofs hat das Kammergericht nicht hinreichend geprüft, ob die beanstandete Abbildung des ICE 3 die von der Beklagten für den ICE 3 benutzten Geschmacksmuster verletzt. Für eine solche Prüfung hätten der Gesamteindruck der Abbildung und der Gesamteindruck des Musters ermittelt und miteinander verglichen werden müssen. Dabei wären nicht nur Übereinstimmungen, sondern auch Unterschiede zu berücksichtigen gewesen. Das Berufungsgericht hat seine Annahme einer Geschmacksmusterverletzung dagegen allein auf gewisse Übereinstimmungen in der Linienführung gestützt. Deshalb konnte das Berufungsurteil keinen Bestand haben. Die Sache musste zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden.

Der Bundesgerichtshof hat allerdings die Auffassung des Berufungsgerichts gebilligt, dass die Klägerin sich für den Fall einer Geschmacksmusterverletzung nicht auf Rechtfertigungsgründe berufen kann und insbesondere vergeblich geltend macht, die Abbildung des ICE 3 in ihrem Katalog sei nach § 40 Nr. 3 GeschmMG "zum Zwecke der Zitierung" erlaubt. Die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung hätte - so der Bundesgerichtshof - vorausgesetzt, dass eine Verbindung zwischen dem abgebildeten Geschmacksmuster und der im Katalog dargestellten Tätigkeit der Klägerin besteht und das Muster damit als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden gedient hätte. Daran fehlt es im Streitfall, da sich das Leistungsspektrum, das die Klägerin in dem Katalog beschreibt, nicht auf den ICE 3, sondern auf den ICE 1 bezieht. Die Abbildung des ICE 3 diente damit nur dem Marketing und lässt sich nicht als ein der Veranschaulichung der eigenen Tätigkeit dienendes Zitat verstehen.

Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09 - ICE


Vorerst nur Pressemitteilung auf juris.bundesgerichtshof.de http://goo.gl/YF9XL

Heise dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Entscheidung-zu-Geschmacksmuster-Nutzung-1224860.html

Bis zum Vorliegen der Urteilsgründe kann das verfehlte KG-Urteil von 2009 herangezogen werden:

http://openjur.de/u/83348.html

Hinsichtlich der Schranken von gewerblichen Schutzrechten ist immer auf die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG abzuheben, was das Kammergericht nicht tut.

Einigermaßen kryptisch mutet der Hinweis des BGH an, der Gesamteindruck der Abbildung (siehe Heise) und der Gesamteindruck des Musters hätten verglichen werden müssen. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Objekt abgebildet, kommt es dagegen nicht darauf an, ob der Gesamteindruck übereinstimmt. Aus urheberrechtlicher Sicht ist die Prospektwiedergabe eine Vervielfältigung des (urheberrechtlich nicht geschützten) ICE 3. Außerdem hatte die Vorinstanz ausgeführt:

Inhalt und Umfang des Geschmacksmusters bei der Einreichung von Abbildungen bestimmen sich danach, welche konkrete Form die Abbildung erkennbar macht (BT-Ds 15/1075, S. 51 zu § 37). Hier hat der Kläger auf der Katalogseite der Fachmesse "Innotrans" die wesentlichen ästhetischen Merkmale des Geschmacksmusters wie Linienführung des Triebkopfes, der Fenster und des seitlichen Streifens darstellen lassen. Auf die veränderte Perspektive, d.h. die Darstellung aus einem anderen Winkel kommt es daher nicht an.

Da unsere Lebenswelt von geschmacksmusterrechtlich geschützten Gegenständen in ungeahntem Maße durchdrungen ist, ist es illusorisch anzunehmen, jemand der Produktfotos veröffentlicht oder Ansichten, auf denen Produkte erscheinen, könne mit vertretbarem Aufwand der Forderung des Kammergerichts nach einer Quellenangabe nachkommen:

Sie erfordert die Nennung des Entwerfers und des Herstellers des Geschmacksmusters (Eichmann in Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG, 3. Aufl., § 40 Rn. 4).

Konkrete Gefahr droht allenfalls bei dem ICE 3, aber für die Angsthasen und Fundis in der Wikipedia könnte die BGH-Entscheidung zu einem Problem werden.

Selbst ein Patentanwalt könnte die Antworten auf die folgenden Fragen wohl kaum aus dem Ärmel schütteln:

- Entspricht das Foto eines Gegenstands einem eingetragenen Geschmacksmuster?

Nokia hat mehrere Telefone eingetragen, aber welchem Geschmacksmuster entspricht das unten dargestellte Modell von Wikimedia Commons?

Falls ja:

- Wer ist Entwerfer und Hersteller?

Die DPMA-Datenbank gibt nur Auskunft über den Inhaber des Geschmacksmusters, aber nicht über den für die Quellenangabe erforderlichen Entwerfer. Wo bekomme ich dessen Namen her?

- Ist die Abbildung "Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden" (BGH wie oben)?

Fazit: Das Geschmacksmusterrecht hat hohes Verwirrungspotential für Internetnutzer und hohes Potential für Abmahner. Einmal mehr gilt Graf's Law von 2006: Alles was abgemahnt werden kann, wird einmal abgemahnt werden.

(RSS)

ICE 3, fotografiert von Sebastian Terfloth
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de

Nokia-Telefon, fotografiert von Falense http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Nokia-Geschmacksmuster von 1997 M9703080-0001 via DPMAregister

Ein empfehlenswertes Buch von Philipp Theisohn - 30 Minuten freie Lesezeit bei:

http://paperc.de/14846-plagiat-9783520351012

(W)

Die braunen Anfänge des BKA thematisiert:

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/die-braunen-anfaenge-von-wiesbaden/

Zu Paul Dickopf
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Dickopf

(D)



Bundesarchiv, Bild 146-2007-0205 / Doff / CC-BY-SA

Heinrich C. K. verwies auf den Artikel über Heinrich C. A., zu dessen Zitierbarkeit Irritierendes zu lesen ist:

The current version of the entry "Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim" (substantive content change) is not yet archived and may change before it is archived in the Summer 2011 edition. You should, if possible, wait for the Summer 2011 archived edition of the Encyclopedia to cite this version. Fixed editions of the Encyclopedia are created and archived every three months, on the 21st of September (Fall), December (Winter), March (Spring), and June (Summer).

If you need to cite the current version before the Summer 2011 edition is available, then please use the following format:

Nauert, Charles, "Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim", The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Summer 2011 Edition), Edward N. Zalta (ed.), forthcoming URL = .
Please note that you are being asked to cite a URL that is in a fixed, archived edition of the encyclopedia. The reason for this is that the Stanford Encyclopedia of Philosophy recommends that readers use a stable citation for scholarly purposes. You should not cite the dynamic portion of the encyclopedia.


http://plato.stanford.edu/cgi-bin/encyclopedia/archinfo.cgi?entry=agrippa-nettesheim

Ich halte das für Unsinn. Jede Version eines Artikels, die online gestellt wird, muss eine dauerhafte Adresse bekommen. Mit einer "forthcoming URL" zu arbeiten ist Buchzeitalter, aber nicht Internetzeitalter.

(RSS)

http://thepublicindex.org/

Via http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=13049

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http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/salIX28

Der Eintrag im Handschriftencensus http://www.handschriftencensus.de/8925 trägt meinen Namen und das Datum April 2011. Dazu stelle ich fest: Zwar habe ich im Oktober 2009 zu dieser Handschrift einen Hinweis gegeben, weil ich damals in einer Art Zusammenarbeit mit Dr. Klaus Klein (Marburg) die Liste der Twinger-Überlieferung komplettieren wollte, aber so gut wie alle Angaben hat wahrscheinlich Klein aus dem mir nicht zugänglichen Werner-Katalog ausgezogen. Meine eigene Leistung rechtfertigt also keinesfalls eine Nennung, während in anderen Fällen, wie den Lesern dieses Weblogs zur Genüge bekannt sein dürfte, mein Name unterschlagen wird. Mir geht es bei dieser Fehde um eine faire, einheitliche Attribuierung und vielleicht noch mehr um eine Gleichbehandlung von Online-Quellen wie Archivalia mit gedruckten Publikationen, denn niemand kann behaupten, dass die Notiz von Bethmann 1847 heute noch einen anderen als wissenschaftlichtlichen Wert hat.

(Dass von der UB Heidelberg ein Link zum Handschriftencensus gesetzt wurde, wie ich vorgeschlagen hatte, freut mich natürlich; hoffentlich lässt sich auch das Digitalisat des Werner-Katalogs bald realisieren.)

(RSS)


Trotzdem will der bayerische Datenschutzbeauftragte ein bayerischer Datenschützer die Veröffentlichung der Bilder untersagen:

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4868

Diese Datenschützer haben eindeutig zu viel Macht in Deutschland. Kein anderes Land geht so hysterisch mit Straßenansichten um.

http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=13061

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Bild: http://www.publicdomainday.org



Via
http://bibliothekarisch.de/blog/2011/04/09/bildzitat-unkommentiert-entstehungsjahr-zw-2007-2011/

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Die Resultate der Zurverfügungstellung wurden jetzt in einem Bericht bewertet:

http://www.digitalearchivaris.nl/2011/04/appels-en-peren-effectmetingen-in.html

Bericht:
http://beeldenvoordetoekomst.nl/sites/default/files/NA_SPP_effectmeting_0.pdf

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http://digireg.twoday.net/stories/16555662/

KHSchneider macht auf dieses Buch aufmerksam. Auszug zum Thema Plagiate: Dort wendet er sich auch der Frage zu, wie man vorgehen könnte, wenn man wenig Zeit hat. Als erste Variante nennt er die Vergabe der Arbeit an eine andere Person und als 2. das Abschreiben. Allerdings nennt er Bedingungen. So dürfe man nicht aus einem gedruckten Buch abschreiben, "weil ein auch nur einigermaßen informierter Dozent von ihrer Existenz weiß" (S. 11). Man könne aber versuchen, eine ungedruckte Arbeit aus einer anderen Universität abschreiben, müsse dann aber sicherstellen, dass der Dozent dorthin keine Beziehungen habe (etwa dort früher gelehrt habe). Er beendet diesen Absatz mit dem Hinweis: "Auch das Abschreiben einer Arbeit setzt also Forschungsarbeit voraus, die Intelligenz verlangt." (S. 11)

(RSS)

http://bibliodyssey.blogspot.com/2011/04/visigothic-antiphonal.html

Digitalisat: http://bvpb.mcu.es/es/consulta/registro.cmd?id=448320

(RSS)


http://www.tagesspiegel.de/wissen/zwei-forscherleben-fuer-einen-grossen-schatz/4036410.html

Die Bonner Zettelkästen, sagt der Berliner Historiker Johannes Helmrath, sind das wohl größte Archiv zu Nikolaus von Kues überhaupt. Gemeinsam mit Erich Meuthen, Geschichtsprofessor an der Universität Köln, hat Hermann Hallauer jahrzehntelang Archive durchforstet und die Fundstücke in den „Acta Cusana“ zusammengestellt, einem groß angelegten Editionsprojekt zur mittelalterlichen Geschichte. 1976 erschien der erste Teilband. Die Acta Cusana bilden einen Zugang zum Leben des mittelalterlichen Philosophen und Kirchenfürsten Nikolaus von Kues (latinisiert Nicolaus Cusanus), bieten aber in ihrer schieren Fülle auch eine unverzichtbare Quelle für alle, die sich für die Kirchen-, Politik- und Alltagsgeschichte des Mittelalters interessieren.

Nur abgeschlossen sind sie nicht. Nachdem zwei ganze Forscherleben investiert wurden, ist gerade einmal der erste Band fertig, die beiden Herausgeber aber sind zu alt, um das Projekt weiterzuführen. Erich Meuthen leidet seit einigen Jahren an Parkinson. Auch Hermann Hallauer, ebenfalls über 80 Jahre alt, macht die Gesundheit zu schaffen. „Die Jahre, die mir noch bleiben, will ich mit meiner Frau verbringen“, sagt er. „Das ist noch wichtiger als Cusanus.“ Daher zieht das Projekt nun vom Rhein an die Spree. Die Herausgeber haben Johannes Helmrath, Mediävist an der Humboldt-Universität, und seinen Mitarbeiter Thomas Woelki auserkoren, das Mammutprojekt weiterzuführen.


(RSS)


http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Droste/aktuell/

Neue Optik, inhaltlich aber nach wie vor nicht überzeugend. E-Texte ohne Faksimiles sind bei einem Portal mit wissenschaftlichem Anstrich für mich ein no-go. Die Linksammlung ist unbrauchbar, Besseres bieten:

http://de.wikisource.org/wiki/Annette_von_Droste-H%C3%BClshoff
http://www.liberley.it/d/droste_huelshoff.htm

(RSS)


Fordert Wikimedia-Geschäftsführerin Sue Gardner im Freitag-Interview:

http://www.freitag.de/wochenthema/1114-die-wikipedia-ist-nur-dann-gut-wenn-sie-bunt-ist

Update: Stöcklin macht sich über den Autorenschwund Gedanken
http://wiklin.blogspot.com/2011/04/autorenschwund-in-der-wikipedia-ein.html

(RSS)

Süddeutsche Zeitung

http://goo.gl/Y4GYW

FAZ

hier:

http://goo.gl/txqK6

"Die „Kommission zur Selbstkontrolle der Wissenschaft“ an der Universität Bayreuth, die den Vorsatz der Täuschung im Fall Guttenberg prüfen soll, hat das wissenschaftliche Fehlverhalten des ehemaligen Verteidigungsministers zu Guttenberg (CSU) wissenschaftsethisch beurteilt und ihren Bericht nahezu fertiggestellt. Es ist damit zu rechnen, dass Guttenberg vorsätzliche Täuschung bescheinigt wird".

http://vierprinzen.blogspot.com/

Dank Dilibri und der ULB Düsseldorf konnte die Liste in Wikisource http://goo.gl/pRmyk um zwei wichtige Digitalisate erweitert werden. Den beiden Digitalisierungsprojekten möchte ich ausdrücklich danken, dass sie sich der Anregung, die Titel zu digitalisieren, nicht verschlossen haben!

Joannis Friderici Schannat Vindemiae Literariae : Hoc est Veterum Monumentorum Ad Germaniam Sacram Praecipue Spectantium Collectio...1723-24
http://www.dilibri.de/stbwodfg/content/titleinfo/469619

Scriptores rerum Germanicarum a Carolo M. usque ad Fridericum III. inclusive : partim denuo, ... partim de novo in unum volumen coll. ; una cum omni re diplomatica Friderici Imp. & indicibus convenientibus, 1702
Das von Johann Schilter neu herausgegebene Werk von Boeckler
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/2375571

(PM)

Online unter:

http://www.museumsbund.de/fileadmin/geschaefts/dokumente/Leitfaeden_und_anderes/LeitfadenDokumentation.pdf

(W)

 

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