Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/eigentumsstreit-um-majoliken-teller-336670

"Das Land Niedersachsen hat den Rechtsstreit um die drei Majoliken-Teller verloren. Nach dem Urteil des Landgerichts Braunschweig ist nicht das Land Niedersachsen als Träger des Herzog-Ulrich-Museums Eigentümer der wertvollen Teller, sondern ein Kunsthändler"

Bild eines Tellers:

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/harz/keramikteller101.html

Volltext (nach BeckRS 2012, 00721)

Landgericht Braunschweig

9 O 1674/11

Im Namen des Volkes!

Urteil

Verkündet am: 23.12.2011

..., als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In dem Rechtsstreit

des Herrn ...

Kläger

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. ...

gegen

...,

Beklagte

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. ...

wegen Feststellung

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig auf die mündliche Verhandlung vom 07.12.2011 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht ..., die Richterin am Landgericht ... und die Richterin ... für Recht erkannt:

I.

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land nicht Eigentümer der nachfolgend beschriebenen italienischen Majolika-Teller ist:

1.)

Majolika aus URBINO, Dm 46 cm, Francesco Xanto Avelli da Rovigo, 1537, „Leonidas nimmt bei der Schlacht von Marathon im Sturm das Lager der Perser“ (Herodot, Historiae 6, 102-117); auf der Rückseite die Inschrift: „1537/Leonida Ch’a suoi leto propose/un’duro pra(n)dio, e, una terribil cena/E i(n) puoca piazza fe mirabil cose/.F.X./R“.

2.)

Majolika aus URBINO, Dm 29 cm, Francesco Xanto Avelli da Rovigo; um 1528 „Herkules im Kampf mit der lernäischen Hydra“ (Apollodorus II, 5,2); auf der Rückseite die Inschrift: „Hercule forte Iìdra ucide a forza. fabula“.

3.)

Majolika aus PESARO, Sforza, 1576, Dm 31 cm „Der Traum des Königs Astyages“ (Justinus, Historia Philippikarum I, 4); auf der Rückseite ein gelber Kreis und die Inschrift: „Del Vecchio Astiage Re I’alta visione 1576.S“.

II.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Passau entstanden sind; diese hat der Kläger zu tragen.

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll- streckbar.

IV.

Der Streitwert wird auf eine Gebührenstufe bis 320.000,00 € fest- gesetzt.

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass das beklagte Land nicht Eigentümer der im Antrag aufgeführten Majolika-Teller ist.

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Kunsthändler, der sich in dem Besitz der streitgegenständlichen Majolika-Teller befindet, welche bei dem Auktionshaus B. in ... am 17.04.2010 Gesamtpreis von 300.535,20 € versteigert worden sind.

Das beklagte Land ist Träger des ...-Museums in B..

Unstreitig gehörten die Majolika-Teller vor dem Krieg zum Museumsbestand des ...-Museums. Damaliger Träger des Museums war das Land ..., welches dann in dem Land ... aufgegangen ist. Aus einem im Jahre 1979 von Johanna Lessmann erstellten hausinternen Katalog des Museums mit dem Titel „Italienische Majoliken, Katalog der Sammlung Braunschweig, 1979“, ergibt sich aus dem Anhang I, dass aufgrund des Krieges zwischen 1939 bis 1945 eine Reihe von hispanomoresken und italienischen Majoliken in Bornecke am Harz in einer Höhle ausgelagert waren (im Einzelnen Anlage B 4).Insgesamt 39 dieser Exemplare gelten seit Kriegsende als verschollen. In dem zuvor benannten Katalog sind auch die streitgegenständlichen Majolika-Teller aufgeführt (S. 563, 565, 566 des Katalogs, Auszug Anlage B 4). Nur vereinzelt wurden Teile einzelner Teller an das Museum zurückgegeben.

Der Kläger behauptet, dass die Zeugin G. und deren Eltern die drei streitgegenständlichen Majolika-Teller im Jahre 1963 bei einem Besuch in Leipzig in einem Antiquitätengeschäft erworben hätten. Anschließend hätten Frau G. und deren Eltern die drei Majolika-Teller dem Ehemann der Zeugin G., Herrn G. S. als Weihnachtsgeschenk überlassen. 1998 habe Herr G. S. die streitgegenständlichen Teller an seinen Sohn, den Zeugen O. S. verschenkt. Alle diese Personen hätten nicht von der Herkunft der Teller und dem ursprünglichen Eigentum des beklagten Landes gewusst. Der Zeuge S. habe anschließend die Teller im Jahre 2010 an das Auktionshaus B. übergeben, um diese zu versteigern zu lassen. Die Teller seien dort in den Katalog für die Versteigerung am 17.04.2010 aufgenommen und versteigert worden. Der Kläger habe dort zusammen mit Herrn G. die Ersteigerung bewirkt und sich anschließend den Miteigentumsanteil von Herrn G. übertragen lassen. Er habe ebenfalls nichts davon gewusst, dass diese Teller zum Museumsbestand gehört hätten, Dies sei weder aufgrund einer Signatur der Teller noch aus den ihm zugänglichen Quellen ersichtlich gewesen. Ein Herausgabeanspruch sei verjährt.

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass der Beklagte nicht Eigentümer der nachfolgend beschriebenen italienischen Majolika-Teller ist:

1.)

Majolika aus URBINO, Dm 46 cm, Francesco Xanto Avelli da Rovigo, 1537, „Leonidas nimmt bei der Schlacht von Marathon im Sturm das Lager der Perser“ (Herodot, Historiae 6, 102-117); auf der Rückseite die Inschrift: „1537/Leonida Ch’a suoi leto propose/un’duro pra(n)dio, e, una terribil cena/E i(n) puoca piazza fe mirabil cose/.F.X./R“.

2.)

Majolika aus URBINO, Dm 29 cm, Francesco Xanto Avelli da Rovigo; um 1528 „Herkules im Kampf mit der lernäischen Hydra“ (Apollodorus II, 5,2); auf der Rückseite die Inschrift: „Hercule forte Iìdra ucide a forza. fabula“.

3.)

Majolika aus PESARO, Sforza, 1576, Dm 31 cm „Der Traum des Königs Astyages“ (Justinus, Historia Philippikarum I, 4); auf der Rückseite ein gelber Kreis und die Inschrift: „Del Vecchio Astiage Re I’alta visione 1576.S“.

Das beklagte Land beantragt,

die Klage abzuweisen.

Das beklagte Land bestreitet den durch den Kläger dargestellten Sachverhalt. Insbesondere hätten Frau G. und ihre Eltern die Majoliken nicht käuflich erworben und seien dabei zumindest nicht gutgläubig gewesen. Eine legale Ausfuhr aus der DDR sei nicht möglich gewesen. Weiter wird bestritten, dass Herr G.S. die Majoliken über 10 Jahre im Eigenbesitz gehabt hätte. Aufgrund der sichtbaren Signatur sei jeder gutgläubige Erwerb ausgeschlossen. Der Verlust sei im Übrigen registriert gewesen, insbesondere seit dem Jahre 2000 unter www.lostart. de. Dies sei eine Internet-Datenbank zur Erfassung von Kulturgütern, die infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verbracht, verlagert oder - insbesondere jüdischen Eigentümern - verfolgungsbedingt entzogen worden seien. Die beteiligten Kunsthändler könnten sich bei dem Erwerb entsprechend nicht auf ihren guten Glauben berufen.

Das Gericht hat durch die Vernehmung der Zeugin G. und des Zeugen S. sowie durch Inaugenscheinnahme der streitgegenständlichen Majolika-Teller Beweis erhoben. Hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 07.12.2011 (Bl. 94 d. A.) Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig und begründet.

I.

Bei dem Kläger ist ein berechtigtes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der erhobenen negativen Feststellungsklage gem. § 256 ZPO zu bejahen. Unstreitig ist der Kläger Besitzer der Majolika-Teller. Durch das Verhalten des leitenden Museumsdirektors ist die erworbene Rechtsposition des Klägers ernsthaft in Frage gestellt worden. Das Landesmuseum, welches in Trägerschaft des beklagten Landes steht, hat sich sowohl in der E-Mail Korrespondenz mit dem Zeugen G. (Anlage K 6) als auch in öffentlichen Beiträgen (Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 6.5.2010, Anlage B 1) einer Berechtigung, insbesondere Eigentümerstellung an den Majolika-Tellern berühmt. Dem Kläger, welcher als Kunsthändler tätig ist, ist somit eine beabsichtige Verwertung der Teller erschwert.

II.

1.)

Der zu entscheidende Antrag zielt - auch nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung - nur auf Feststellung des Eigentumsverlustes. Es war daher nicht zu klären, ob der Kläger Eigentümer geworden ist oder ob sonstige Herausgabeansprüche bestehen. Es kommt daher weder auf die genauen Erwerbsumstände unter Beteiligung von Herrn G. und der Bodenkreditanstalt ... noch auf eine Verjährung eines Herausgabeanspruchs an.

2.)

Das beklagte Land hat sein Eigentum verloren.

a)

Das beklagte Land - bzw. dessen Rechtsvorgänger- ist nach unbestrittenem Vortrag ursprünglich Eigentümer der drei Majolika-Teller gewesen.

b)

Diese Rechtsposition ist weder durch die Auslagerung in der Höhle noch zu einem spätern Zeitpunkt aufgegeben worden. Zwar kann nicht vollständig aufgeklärt werden, was genau mit den Majolika-Tellern nach Kriegsende geschehen ist. Jedoch spricht vieles dafür, dass sie entgegen des Willens des berechtigten Eigentümers aus der Höhle entfernt wurden. Dafür spricht zum einen der Vortrag des beklagten Landes, dass der damalige Konservator S. selbst die Höhle besucht und den Verlust wahrgenommen habe und zum anderen, dass in den Achtziger Jahren einzelne Scherben in dem Kunstgewerbemuseum Berlin ... aufgefunden wurden, die anschließend an das ...-Museum zurück gelangten (dazu Anlage B 5 und B 6).

c)

Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass es vor 1963 zu einem gutgläubigen Erwerb oder einer Ersitzung etwa durch die Antiquitätenhändlerin K. gekommen ist.

d)

Das beklagte Land hat sein Eigentum auch nicht durch einen gutgläubigen Erwerb der Zeugin G. bzw. deren Eltern verloren.

Aufgrund der Beweisaufnahme durch die Vernehmung der Zeugin G. steht zur Überzeugung des Gerichts zunächst fest, dass diese und ihre Eltern die Teller Anfang der 60er Jahre in der ehemaligen DDR von der Antiquitätenhändlerin K. gekauft haben.

Die Zeugin G. hat glaubhaft bekundet, dass sie die Teller gemeinsam mit Ihren Eltern ca. ein bis drei Jahre nach dem Mauerbau in Leipzig bei der Antiquitätenhändlerin Frau K. erworben habe. Die Zeugin hat die in der mündlichen Verhandlung ausgestellten Teller als diejenigen Teller identifiziert, die sie zum damaligen Zeitpunkt in dem Geschäft entdeckt hatte. Sie hat im Einzelnen dargelegt, dass sie aufgrund des Betriebes eines Leder- und Schuhgeschäfts in Göttingen in der Lage war, Ausstellerausweise für die in der ehemaligen DDR stattfindenden Messen zu erhalten. Sie habe dies genutzt, um sich mit ihren Eltern in Leipzig zu treffen. Bei einem dieser Besuch habe sie das Geschäft der Frau K. aufgesucht und die Teller entdeckt. Da ihr der größere Teller gut gefallen habe, habe sie ihn für ihren Ehemann erworben. Ihre Eltern hätten sich ihr mit dem Kauf der beiden kleineren Teller angeschlossen. Anschließend hätten sie die drei Teller ihrem Ehemann als Weihnachtsgeschenk übergeben. Die Zeugin erklärte überzeugend, dass sie hinsichtlich des Wertes der Teller ahnungslos gewesen sei. Sie habe sie ausschließlich deshalb gekauft, da sie ihr gut gefallen hätten. Die Zeugin konnte sich an viele Einzelheiten erinnern, die darauf schließen lassen, dass sie das Geschilderte tatsächlich erlebt hat. Die Schilderung der Zeugin war detailliert und in sich schlüssig, so dass die Kammer weder hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit noch hinsichtlich der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage Zweifel hat. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin ergibt sich für das Gericht zunächst aus dem persönlichen Eindruck und dem Detailreichtum ihrer Schilderung. Sie hat die Umstände und die örtlichen Gegebenheiten des Antiquitätengeschäfts anschaulich und lebhaft geschildert. Sofern sie unsicher war und sich nicht genau erinnern konnte, wie beispielsweise auf die Frage nach dem genauen Jahr des Ankaufs, dem genauen Preis der Teller und die genaue Anschrift des Antiquitätengeschäfts, hat sie dies umgehend eingeräumt.

Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme weiter davon überzeugt, dass die Zeugin davon ausgegangen ist, die Teller rechtmäßig zu erwerben. Sie hatte keinen Anhaltspunkt anzunehmen, dass es sich um abhandengekommene Teller aus einem Museumsbestand handeln könnte. Die Teller waren weder entsprechend gekennzeichnet noch ließ der niedrige Preis solche Rückschlüsse zu.

Aufgrund des unfreiwilligen Verlustes der Majolika-Teller konnte die Zeugin G. und ihre Eltern bei dem von ihr geschilderten Ankauf der Teller Anfang der Sechziger Jahre jedoch kein Eigentum an den Majolika-Tellern erwerben. Ein gutgläubiger Erwerb war aufgrund der Vorschrift des § 935 BGB, welche auch zum damaligen Zeitpunkt in der DDR galt, nicht möglich.

e)

Aufgrund des § 935 BGB war es der Zeugin G. und ihren Eltern auch nicht möglich, das Eigentum auf den bereits verstorbenen G. S. zu übertragen. Ein gutgläubiger Erwerb in Folge der Schenkung scheidet ebenfalls gemäß § 935 BGB aus.

f)

Der Eigentumsverlust des beklagten Landes ist jedenfalls dadurch eingetreten, dass der verstorbene Zeuge G. S. Anfang der Siebziger Jahre im Wege der Ersitzung Eigentum an den streitgegenständlichen Majolika-Tellern erlangt hat.

Nach § 937 Abs. 1 BGB erwirbt derjenige, der eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, Eigentum. Der Ersitzende erwirbt Kraft Gesetzes originäres Eigentum und der bisherige Eigentümer verliert es (Palandt, BGB, 69. Aufl., Vorbemerkung § 937 Rd. 1). Dies gilt auch für abhanden gekommene Sachen.

Aufgrund der Beweisaufnahme steht für die Kammer fest, dass Herr G. S. Anfang der Sechsziger Jahre Eigenbesitz an den Majolika-Tellern erlangt hat und diesen bis zu der Übergabe der Teller an seinen Sohn im Jahre 1998, den Zeugen O. S., behalten hat. Für den Eigenbesitz während des gesamten Zeitraumes spricht auch die Vermutung des § 938 BGB.

Die Zeugin G. und der Zeuge O. S. haben überzeugend und übereinstimmend bekundet, dass sich die drei Majoliken-Teller seit den Sechsziger Jahren im Besitz des verstorbenen Gerhard Schäfer befanden. Die Zeugin G. hat - wie oben ausgeführt - den Erwerb und die Schenkung an ihren damaligen Mann geschildert. Sie erinnerte sich, dass die Majolika-Teller zunächst im Wohnzimmer als Dekoration an der Wand gehangen hätten. Nach einem Ausbau eines weiteren Wohnzimmers im oberen Geschoss hätten sie an der rechten Wand neben dem von ihr erbauten Kamin gehangen. Dieser Zustand habe bis zu ihrem Auszug 1978 bestanden. Sie wisse von ihrem Sohn, dass ihr Ex-Mann die Teller nach ihrem Auszug an den Kamin gehängt habe. Dies habe sie selbst nicht mehr miterlebt.

Der 52-jährige Zeuge O. S. bestätigt die Aussage seiner Mutter. Die Majoliken-Teller hätten seit seiner frühsten Kindheit an der Wand im Wohnzimmer gehangen. Er kommentierte dies mit den Worten: „(Die) waren einfach immer da.“ Er könne sich zudem daran erinnern, dass die Teller nach einem Umbau umgehängt worden seien und einer der Teller mal runtergefallen sei. Der Zeuge S. legte anschließend Fotoaufnahmen aus dem Jahre 1982 vor (Bl. 106 d. A.). Darauf zeigt sich, dass sich der große Majolika-Teller zu Ziff. 1) an der Stirnseite des Kamins befindet und zwei weitere Teller jeweils an den Seitenteilen aufgehängt waren. Der Zeuge S. bestätigte, dass die Teller mit denjenigen übereinstimmten, die von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgezeigt wurden. Das Gericht folgt den glaubhaften Ausführungen der Zeugen. Beide Zeugen schilderten sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch den weiteren Verbleib der Majolika-Teller bildlich und detailliert. Ihre Aussagen wiesen auch im Hinblick auf kleinere Details Übereinstimmungen auf. So beschrieben beide Zeugen beispielsweise, dass die Teller an Metallbügeln aufgehängt waren. Die Aussage des Zeugen S. findet überdies Bestätigung in dem Umstand, dass der Majolika-Teller zu Ziff. 2), wie sich auch aus der Ablichtung ergibt, tatsächlich Sprünge aufweist, die darauf schließen lassen, dass er zuvor zerbrochen war.

Es liegen auch keine Anhaltspunkte vor, aus denen sich eine Bösgläubigkeit des Herrn G. S. i. S. d. § 937 Abs. 2 BGB ergeben könnte. Zum Einen kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Kunsthandel in der ehemaligen DDR illegal war, zum anderen ist dem beklagten Land der Nachweis nicht gelungen, dass sich auf der Rückseite eine Signatur oder Spuren einer entfernten Signatur befanden, die darauf schließen lassen, dass sich dem Herrn G. S. eine fremde Eigentümerstellung hätte aufdrängen müssen. Es konnte auch nicht abschließend geklärt werden, ob alle Teller eine solche Signatur aufwiesen, wer diese entfernt hat und wann eine solche Entfernung stattgefunden haben sollte. Die Kammer konnte sich aber auch mittels UV-Licht selbst davon überzeugen, dass sich keine Spuren der ursprünglichen Museumssignaturen auf der Rückseite der Teller befinden. Keinerlei Auswirkung hat zudem der Einwand des Beklagten, dass die Majoliken seit 2000 bei www.lostart. de registriert sind. Dies ist erst zu einem Zeitpunkt geschehen, zu dem die Ersitzung bereits stattgefunden hatte. Dies gilt gleichermaßen für den Katalog von Frau J. L.

g)

Aufgrund des Eigentumerwerbs des Herrn G. S. hat das beklagte Land seine Eigentümerrechte an den drei streitgegenständlichen Majoliken-Tellern verloren.

Herr G. S. war Eigentümer geworden und konnte dieses - jetzt unbelastete - Eigentum auf seinen Sohn übertragen. Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob dieser hätte gutgläubig erwerben können oder die Voraussetzungen einer Ersitzung auch in seiner Person vorliegen.

Ebenso offen bleiben kann, ob der Kläger bei der Versteigerung hätte gutgläubig erwerben können (§§ 932, 935 Abs. 2 BGB). Wegen des Eigentumserwerbs durch Herrn G. S., dass dieser an seinen Sohn übertragen hat, waren die Teller zum Zeitpunkt der Versteigerung frei von Rechten Dritter.

3.)

Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 281 ZPO.

Die Entscheidung der vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 S. 1 ZPO.

Der Streitwert bemisst sich nach § 48 Abs. 2 GKG.

Schäfer schrieb im Archivar 1999
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/1999/Archivar_1999-3.pdf

"Die festgelegte Unveräußerlichkeit öffentlichen Archivguts soll den
angestrebten Schutz des im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden
Archivguts vor Zersplitterung und Veruntreuung sichern, so daß
vorsätzlich oder fahrlässig entfremdetes Archivgut nicht in gutem
Glauben erworben und durch Übergang in privaten Besitz der allgemeinen
Nutzung entzogen werden kann.
Auf jeden Fall verbietet eine solche Rechtsvorschrift den Trägern
öffentlicher Archive, in einer öffentlichen Stelle entstandene und als
Archivgut übernommene Unterlagen aus der Provenienz herauszulösen69
oder der Nutzung durch die Öffentlichkeit zu entziehen, indem sie das
Eigentum durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen.70 Für die
Verletzung des gesetzlichen Verbots sehen die Archivgesetze selbst
keine Sanktion vor. Sie ergibt sich vielmehr aus § 134 BGB.71 Da sich
das gesetzliche Verbot sowohl auf das Verpflichtungsgeschäft als auch
auf das Verfügungsgeschäft72 zwischen dem Träger des Archivs und dem
Erwerber erstreckt, sind beide Rechtsgeschäfte nichtig.73 Auf die
Kenntnis des Erwerbers von dem gesetzlichen Verbot kommt es nicht
an.74 Der Träger des Archivs hat gegen den Erwerber einen Anspruch auf
Herausgabe des Archivguts nach § 985 BGB.Die Verletzung des
gesetzlichen Verbots bewirkt also, daß der Besitzer, der vom Träger
des Archivs den Eigenbesitz erworben hat, ebenso wie der Besitzer, der
dem Träger des Archivs den Eigenbesitz entzogen hat, Nichtberechtigter
ist. Beide sind zur Verfügung über das Archivgut deshalb nicht befugt,
weil sie kein Eigentum erworben haben.
Aufgrund des gesetzlichen Verbots verliert das öffentliche Archivgut
aber nicht seine Verkehrsfähigkeit. Ein Dritter kann das Eigentum
gutgläubig erwerben. Denn eine Norm, die den Erwerb dinglicher Rechte
an öffentlichem Archivgut verhindern soll, setzt den ausdrücklichen
Ausschluß der gesetzlichen Vorschriften, die die Verkehrsfähigkeit
beweglicher Sachen gewährleisten, voraus.75"

Die Stadt Stralsund müsste also unverzüglich mindestens bei dem Käufer, der jetzt noch Bestände aus dem Kernbestand der Archivbibliothek (Löwen'sche Bibliothek, Ratsbibliothek) anbietet, Herausgabeansprüche geltend machen.

Update: Bei Fußnote 74 bezieht Schäfer sich auf den Münchner Kommentar. In der jüngsten Ausgabe steht dazu:

Ohne Bedeutung für die Nichtigkeit als Folge der Verbotsverletzung ist in der Regel nach richtiger Ansicht die Kenntnis des Verbotes durch die Beteiligten. Auch die Verletzung eines beiden Parteien unbekannten Verbots macht einen Vertrag nichtig, wenn Sinn und Zweck des Verbots dies erfordern.
So Armbrüster, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2012, § 134 BGB Rn. 110. Die "richtige Ansicht" wird belegt mit:

BGHZ 37, 363, 366 = NJW 1962, 1671; BGHZ 116, 268, 276 = LM Nr. 137 (Körner-Dammann) = NJW 1992, 737; BGHZ 122, 115, 122 = NJW 1993, 1638; Canaris S. 23; Jauernig/Jauernig Rn. 8. Anders für die Verletzung devisenrechtlicher Bestimmungen, die nur bei beiderseits bewusstem Gesetzesverstoß Nichtigkeit auslösen soll, BGH WM 1971, 586. S. auch BGH LM Nr. 34 = JZ 1961, 227, 228.

Einen Sturm der Entrüstung löste die Stadt Stralsund aus, als sie im Juni ihre über 400 Jahre alte Gymnasialbibliothek an einen Antiquar verscherbelte. Ganz anders läuft es in Oldenburg. 6290 Euro haben der ehemalige AGO-Leiter Jürgen Herold und sein Nachfolger Frank Marschhausen am Dienstag an die Landesbibliothek übergeben. Damit können nun elf weitere wertvolle Werke der historischen AGO-Bibliothek restauriert werden. [...]

Es befinden sich 500 Bücher des 16. bis 19. Jahrhunderts aus dem AGO-Bestand als Dauerleihgabe in der Landesbibliothek. Es ist eine der ältesten erhalten Schulbibliotheken im gesamten Nordwesten – überwiegend mit Werken antiker Autoren, Literatur zur Sprach- und Literaturwissenschaft, Geschichte, Philosophie und Theologie, darunter Ausgaben der Werke Luthers und des Erasmus von Rotterdam aus dem 16. Jahrhundert, ein Gotenspiegel und spektakuläre großformatige Bände mit alten Stadtansichten Italiens von 1724.


http://www.nwzonline.de/oldenburg/kultur/neuer-glanz-fuer-grossen-schatz-neuer-glanz-fuer-grossen-schatz_a_1,0,3000522705.html

http://altesgymnasium.de/2012/12/neuer-glanz-fur-einen-verborgenen-schatz/

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Landesbibliothek_%28Oldenburg%29

"Eigentlich sollte das Schloss Bellevue in der französischen Kleinstadt Yvrac noch schöner werden. Doch dann gab es ein Missverständnis – und die mit den Renovierungsarbeiten beauftragte Baufirma machte das Château aus dem 18. Jahrhundert dem Erdboden gleich."

http://de.nachrichten.yahoo.com/schloss-in-frankreich-versehentlich-abgerissen-120205468.html

http://www.guardian.co.uk/world/2012/dec/05/where-did-our-chateau-go

http://www.directmatin.fr/culture/2012-11-30/un-chateau-rase-par-erreur-en-gironde-261168

Quelle: http://www.domainedebellevue.info/galerie.html

Thomas Gerlach berichtet für die taz aus Stralsund

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2012%2F12%2F05%2Fa0090&cHash=586235c7e3eae1373fd561a0fd2ac898

Aufmarsch der Edelfedern: Erst Schmoll (FAZ), dann Briegleb (SZ) und nun der preisgekrönte taz-Redakteur Thomas Gerlach. Während Schmoll vergleichsweise nüchtern und kurz berichtete, ließ sich Briegleb vor den Karren des Antiquars spannen.

Gerlachs Stück ist sicher das sprachlich gelungenste. Die beste Passage fängt gekonnt Stimmung ein:

Nicht weit von Bartels' Büro liegt das Johanniskloster. Backsteinfluchten, ein mächtiger Efeu rankt hinauf, hinter dickem Glas stehen Regale, Bücher, Kartons und an der Tür ein Gruß vom Bürgermeister: "Aus technischen Gründen bis auf Weiteres geschlossen". Da irgendwo wächst der Schimmel durch das kulturelle Erbe, als wär's Roquefort. Dachziegel liegen bereit. Es ist nicht so, dass das Archiv Winterschlaf hält, derzeit wird das Dach gedeckt. Eine Tafel verkündet stolz: "Welterbe erhalten - Zukunft gestalten". Hinter dem Kloster neigt sich das Gelände dem Sund zu. Sein Wasser glänzt beinahe ruhig, und doch scheint es wie eine Bedrohung.

Gerlach erzählt zunächst die Geschichte des Skandals als Marktklatsch:

Im Rückblick klingt das, was selbst die Regionalzeitung nur noch als "Bibliotheksskandal" bezeichnet, wie eine Anekdote von Johann Peter Hebel, die auf dem Alten Markt von Stand zu Stand wanderte: Schon gehört, der Bürgermeister hat das Stadtarchiv schließen lassen. Warum denn das? Weil die Bücher vom Schimmel befallen sind. Vom Schimmel? Ja, ein Antiquar aus Bayern hat den Bürgermeister darauf hingewiesen. Ein Antiquar? Ja, als er die Bücher abgeholt hat. Welche Bücher? Na die Bücher der Gymnasialbibliothek. Die wertvolle Gymnasialbibliothek? Verschimmelt? Dann verscherbelt? So ging der Klatsch. Und dann kam diese Verstockung über den Bürgermeister.

Wenig später macht er deutlich, dass es diesen Marktklatsch nicht gab:

Einen Marktklatsch gab es nicht, tatsächlich interessierten sich die Bürger der 60.000-Einwohner-Stadt kaum für ihre kostbare Bibliothek. Seit 28 Jahren soll niemand mehr hineingeschaut haben. Von "totem Kapital" soll die jetzige Leiterin geredet haben. Der Sturm brach vom Internet aus über die Stadt herein. Klaus Graf, Archivar aus Aachen, erfuhr von Schimmel und Buchverkauf und stellte alles in seinen Blog. Seitdem ist vom "Kulturfrevel" die Rede, von den "Weltkulturverderbern" oder vom "Bibliotheksskandal".

Wenigstens wird die Aufdeckung des Skanals nicht einem Lübecker Rechtsanwalt zugeschrieben wie in einem unsäglichen Artikel der SHZ.

http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/kultur/artikeldetail/artikel/luebecker-anwalt-deckt-umstrittenen-stralsunder-buecherverkauf-auf.html

Zitat SHZ: Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: Das Stralsunder Stadtarchiv verkaufte Tausende von historischen Büchern ohne Ratsbeschluss. Ein Schleswig-Holsteiner hat dafür gesorgt, dass die meisten der im Sommer wohl unrechtmäßig veräußerten Bücher wieder in der Obhut der Stadt Stralsund sind.

Aber so richtig informiert ist auch Gerlach nicht:

Der Verkauf der historischen Bibliothek ist rückgängig gemacht, aber "die Rufschädigung bleibt", sagen Kritiker. Zwar sind die Bücher wieder da, doch ein Teil ist vernichtet. Eine Folge der Lagerung. Im Stadtarchiv waltet der Schimmel. Und das Rathaus schweigt sich aus

Nein, der Verkauf der historischen Bibliothek ist nicht rückgängig gemacht. Nach wie vor werden Stücke auch aus der Gymnasialbibliothek von dem skrupellosen bayerischen Antiquar und seinen ruchlosen Gesellen verscherbelt:

http://archiv.twoday.net/stories/219048320/
http://archiv.twoday.net/stories/219045903/
http://archiv.twoday.net/stories/219045446/

Die jetzt angebotenen Stücke sind höchstwahrscheinlich nicht on der Rückabwicklung umfasst, weil sie in erst jetzt bekannt gewordenen früheren Deals vom Stadtarchiv Stralsund verkauft wurden.

Nach unseren Informationen wurden schon 2010 Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund im Antiquariatshandel angeboten. (Wie die Journaille mehr und mehr ihre Unfähigkeit zeigt, werde ich andernorts schildern.)

[Dazu siehe jetzt auch:

Nach dem umstrittenen Bücherverkauf aus dem Stralsunder Stadtarchiv will die Linksfraktion der Bürgerschaft die Verantwortlichkeiten für die Vorgänge mit einem eigenen Ausschuss klären lassen. Der Linkspolitiker Wolfgang Meyer äußerte am Mittwoch die Vermutung, dass die Stadtspitze bereits seit längerem von dem Schimmelbefall im Archiv wusste. Auch sei der Verkauf von einzelnen Büchern offenbar seit Anfang der 1990-er Jahre gängige Praxis gewesen. „Davon muss die Stadtleitung gewusst haben“, sagte Meyer.

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=c2517b99657f5ba5b80b8c4e950d7c48&param=news&id=3625248 ]

Nach wie vor erhältlich ist für 295 Euro Stettens Selinde (gedruckt in Augsburg) aus dem Bestand der hochgeschätzten Löwen'schen Bibliothek:

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=8811130142

Wieso stammt das Buch aus der Stralsunder sogenannten "Barockbibliothek"? Es wird von Peter Hassold, dem Käufer der Stadtarchivbestände, angeboten. Verräterisch ist der Hinweis auf das rote Siegel in der Beschreibung: "Bibliotheksexemplar mit Stempel, Titelblatt mit roten Siegel". Und ich fand das Buch als Teil der Löwen'schen Bibliothek im 1829 gedruckten Stralsunder Bibliothekskatalog.

Wie kommen Bücher der Gymnasialbibliothek in die derzeit noch verkauften Pomeranica? Ganz einfach: Vermutlich wurden schon bei den früheren Deals sogenannte Dubletten oder aber Bücher, die man in Stralsund als entbehrlich ansah (was soll ein in Augsburg gedruckter Ritterroman aus dem 18. Jahrhundert in einer lokal- und regionalgeschichtlich ausgerichteten Dienstbibliothek eines Archivs?) "ausgemistet" und gewinnbringend verscherbelt. Da sich Stadtbibliothek und Gymnasialbibliothek erheblich überschnitten, hat man sogenannte "Doppelstücke" aus der Gymnasialbibliothek dem schändlichen Bücher-Flohmarkt zugewiesen.

Nach wie vor werden kostbare und nach dem Willen der Stralsunder Archivsatzung von 2002 unveräußerliche Bücher aus der Archivbibliothek vertickt, ohne dass die Stadt Stralsund etwas dagegen unternimmt. Das ist der zweite Skandal.

***

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2012/12/neues-aus-stralsund/


"Die Untersuchungen zum Korruptionsverdacht beim Landesarchiv in Duisburg sind wohl noch nicht vom Tisch. Der Untersuchungsausschuss soll seine Arbeit wieder aufnehmen. Das haben die Landtagsfraktionen gemeinsam beantragt. Der Ausschuss hatte seine Arbeit mit der Auflösung des Landtags im März zunächst beendet. Er hatte die Aufgabe gehabt, den Korruptionsverdacht beim landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb zu untersuchen. Zu den betroffenen Bauprojekten gehört auch das Landesarchiv in Duisburg."
Quelle: WDR.de, Nachrichten Studio Duisburg, 5.12.2012

"Das von der Piratenfraktion initiierte Wiederaufleben des BLB-Untersuchungsausschusses geht in die nächste Runde: Alle Fraktionen im Landtag NRW haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zum möglichen Korruptionsskandal um den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) geeinigt.

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir uns interfraktionell schnell einigen konnten. Wir müssen verhindern, dass solche missbräuchlichen Strukturen wieder entstehen. Das vom BLB in den Sand gesetzte Geld hätte sinnvoller investiert werden können, beispielweise in die Bildung“, erklärt Monika Pieper, Parlamentarische Geschäftsführerin der Piratenfraktion.

Dem heute eingereichten Antrag zufolge soll der Untersuchungsauftrag ausgedehnt und der Handel mit weiteren Objekten durchleuchtet werden. „Die aktuellen Diskussionen, beispielsweise um das ehemalige Mannesmann-Hochhaus, zeigen, dass es höchste Zeit wird, die parlamentarischen Ermittlungen fortzusetzen“, stellt Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, klar. „Wir sind es den Bürgern schuldig, sämtliche Vorgänge lückenlos aufzuklären. Schließlich geht es um Milliarden Steuergelder beim Sondervermögen BLB, und wir müssen unserem Kontrollauftrag gerecht werden.“
Quelle: Piraten NRW, Pressemitteilung des LAndtagsfraktion v. 4.12.2012



Die zweibändige liturgische Handschrift (englisch: "Geesebook"), die 1952 stiftungswidrig von der Nürnberger Pfarrei St. Lorenz zum Dank für Wiederaufbauhilfe an die Kress-Stiftung in die USA geschenkt wurde und heute von der Pierpont Morgan Library verwahrt wird (M. 905), kann jetzt in ihrer ganzen Pracht online durchblättert werden:

http://geesebook.asu.edu

Das Datum 1952 stammt aus
http://www.medievalists.net/2012/11/28/the-geese-book-medieval-manuscript-now-available-online/
bzw.
http://acmrs.org/news/press-release-opening-geese-book

Auf der Website habe ich es auf Anhieb nicht gefunden. Merkl, Buchmalerei 1999 Katalog Nr. 65 gibt S. 386 das Datum 1958. Es handelt sich nach Merkl um das von Jacob Elsner gemalte Graduale der Lorenzkirche 1507/10 (deutsch: "Gänsebuch")

http://fyg.hypotheses.org/29

Jan Taubitz stellt anschaulich die Suche nach einer US-Dissertation dar, deren Autor alles dafür tat, sie vor der Öffentlichkeit zu verstecken und beinahe Erfolg damit hatte, da es keine ausgedruckten Exemplare mehr gibt.

In Wikiversity:

https://de.wikiversity.org/wiki/Benutzer:Histo/Wunderwelt

Update: http://archiv.twoday.net/stories/235554187/

Die Stadt Stralsund hat Anzeige gegen die suspendierte Leiterin des Stralsunder Stadtarchivs, Regina Nehmzow, erstattet. Damit reagiert die Verwaltung auf den nicht genehmigten Verkauf von 1.000 Büchern aus dem Stralsunder Stadtarchiv im März dieses Jahres. Am Montag war bekannt geworden, dass weit mehr als die bisher bekannten 6.000 Bücher aus dem Stadtarchiv verkauft worden sind.
Nehmzow gerät immer mehr unter Druck

Nach Informationen von NDR 1 Radio MV hat die Leiterin des Stralsunder Stadtarchivs den Verkauf mit ihrer Unterschrift unter dem Vertrag genehmigt. [...] Nach Angaben der Stadtverwaltung sind inzwischen die als vermisst geltenden 20.000 Euro Kaufpreis für die Bücher auf den Stralsunder Konten gefunden worden.


http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/stralsundbuchschatz113.html

Nach dem Skandal um den Verkauf historischer Bücher aus dem Stralsunder Stadtarchiv soll die bereits vor zwei Wochen suspendierte Leiterin, Dr. Regina Nehmzow (56), fristlos gekündigt werden. In einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung des Hauptausschusses der Bürgerschaft wird am Donnerstag im nichtöffentlichen Teil darüber entschieden.

Den Ausschlag gab für Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) die Entdeckung, dass bereits in den Vorjahren historische Bücher vom Stadtarchiv ohne Beschluss der Bürgerschaft veräußert wurden.


http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=73b0b35d0487774331ad471166d060c0&param=news&id=3624352

***

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


In den allerletzten Tagen haben Hassold und das mit ihm personell verflochtene Augusta-Antiquariat wertvolle Pomeranica seit dem 17. Jahrhundert eingestellt, die offenbar aus dem Stadtarchiv Stralsund stammen.

Beispiele:

http://www.zvab.com/displayBookDetails.do?itemId=209661208&b=1


Goßmann, Bernh. D. und Superint.
Der danckbare David / Psalm LXXXVI V.12.lz. Im Leich-Sermon / Als der Fürtreffliche und gelahrte Christ / Herr Laurentius Bünsow, hiesigen Gymnasii zu Stralesund hochverdienter Rector, X. Octobr. 1679, sein seeliges Valer genommen / und dessen Leichnam den XV. in sein Marien-Kämmerlein allhie eingesencket worden. Fürgestellet Von Bernh. Großmann / D. und Superint.
[nach diesem Titel suchen]
Stralsund, Gedruckt durch Michael Meder, 1679.
EA. 5 Trauerschriften für L. Bünsow zusammengefasst. 18,5x15 cm. 20 Bll.; 4 Bll.; 3 Bll.; 3 Bll.; 5 Bll. Broschüre mit Papierrücken verbunden. Etwas gebräunt und angestaubt. Kl. handschr. Eintragungen a. d. ersten Titelseite. R-Deckblett dezent gestempelt. Innen gebräunt, sehr sauber. Die ersten drei Seiten mit geknickter oberer re. Ecke. Einige Teile aus der Bindung gelöst.

Leich-Text: Psalm LXXXVI: Ich dancke dir / Herr mein Gott / von gantzem Hertzen / und ehre deinen Namen ewiglich / denn deine Güte ist groß über mich / und hast meine Seele errettet aus der tieffen Höllen. Danach: Ehren-Gedächtnuß. 2. Schrift: Prosperae Memoriae & Honori Supremo Viri Praecellentis & Clarissimi Dn. Laurentii Bunsovii. Gmnysii Stralsund. Rectoris...., Quicquid est, sacrum voluerunt esse Fautores, Collegae et Amici. (J. Jäger; Bernh. Großmann; Joh. Neukrantz; Joh. Baudewien; Chr. Ehr. Charisius; A. Seldan; B. Schäffer; Joh. Kiniker; Chr. Spalthabern; G.-Chr. Lemmius; G. Leveling) 3. Schrift: Wismariensium. (Casparus voigt; S. Reimarus; David Clinth; Michael Freud; Chr. Pagenkopff). 4. Schrift: Monumentum.. Dn. Laurentii Bünsovii... Lugens Collegarum Ordo. Mit einem Beitrag der Schüler des Gymnasiums. 5. Schrift: Cupressus Feralis,... Dn. L. Bünsovii... Dolorsae affectu tegunt B. Defuncti Domestici & quidam cupientissimi Disciputi. Mit Beiträgen von J. B. Beckio, M. L. Rost, Chr. Burmeister, P. Harmens, T. Meier, Joh. G. Staude, Chr. Jägern, Joh. Chr. Creti, J. Chr. von Owstin, H. Chr. Koch, J. Panel, aug. Lemm, H. B. Wulffraht, Ph. Chr. Cantzler, Bl. Gultzow, Joh. Arndt, Gr. Grundis, Matt. B. Piper, Matt. Turing, Chr. Staudius, Joa. Meinecke u. a. Mit einer mehrfach gefalteten Memorandum-Schrift, lose beilieg. Laurentius Bünsow, geb. 30. Oktober 1630, gest. 10. Oktober 1679. Rektor des Gymnasiums zu Stralsund. Mit mehreren geschnittenen Trauer-, bzw. Sargabbildungen im Text.


Zur Textgattung Gelegenheitsschrift
http://archiv.twoday.net/stories/219025094/

Zwei lat. Hochzeitschriften 1661:

http://www.zvab.com/displayBookDetails.do?itemId=209661173&b=1

Lat. Hochzeitschrift 1661:
http://www.zvab.com/displayBookDetails.do?itemId=209661174&b=1

***

http://www.zvab.com/displayBookDetails.do?itemId=209661307&b=1

Auf der Abbildung erkennbar Exlibris der Ratsbibliothek Stralsund

Das Provinzial-Recht des Herzogthums Neu-Vorpommern und des Fürstenthums Rügen., 1837

***

http://www.zvab.com/displayBookDetails.do?itemId=209661433&b=1


Wöchentliche Rostockische Nachrichten und Anzeigen auf das Jahr 1758. Erstes bis zweiundfünfzigstes Stück.

***

undsoweiter

Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/219045903/

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund




Domenico Remps (?), Kunstkammerschrank, wohl Ende 17. Jh.,
Museo dell'Opificio delle Pietre Dure, Florenz

Via
http://theappendix.net/blog/2012/11/cabinets-of-curiosity:-the-web-as-wunderkammer

Unter der oben genannten Schlagzeile bringt u.a. FOCUS online die dpa-Nachricht, dass 5278 Bände der mehr als 6000 verkauften am Montag nach Stralsund zurückgebracht wurden und derzeit, wie es hieße, in einem Stralsunder Verwaltungsgebäude untergebracht seien.

https://www.focus.de/kultur/buecher/archive-verkaufte-baende-wieder-in-stralsund-neuer-verdacht_aid_873903.html

Überdies wird berichtet, dass die Staatsanwaltschaft unterdessen "in alle Richtungen" ermittele, da bereits im März diesen Jahres eine Sammlung von 1000 Bänden aus dem Stadtarchiv veräußert worden sei; der Verbleib des Erlöses von 20.000 Euro sei derzeit noch unbekannt, geklärt werden solle, "ob auch Geld auf Privatkonten landete".

Frühere Beiträge zur Causa Stralsund:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Nach wie vor die Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

UPDATE:

Ein Bericht in der Ostsee-Zeitung vom 3. Dezember 2012 mit mehr Details ist in Auszügen auf der Facebook-Seite der "Petition: Rettet die Stralsunder Archivbibliothek" wiedergegeben:

https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund/posts/414772048591647

(Anmerkung am Rande: bei dem in der Ostsee-Zeitung erwähnten "gewissen Klaus Graf" im Blog "Archivalia" handelt es sich nicht um eine dubiose Figur, sondern um einen promovierten Historiker und wissenschaftlichen Leiter eines Hochschularchivs. Er betreibt das Blog - dieses hier - und hat die bislang in Deutschland beispiellose Stralsunder Causa aufgedeckt.)



Dr. Klaus-Dieter Herbst sandte mir mehrere Broschüren zu seinen Acta Calendariographica zu. Gern machen wir als Fachorgan des Schreibkalenderwesens auf seine Website und das der Broschüre zugrundeliegende PDF aufmerksam, wenngleich wir einmal mehr bedauern, dass Herbst wie viele andere das veraltete Gehäuse der Bücherwelt nicht sprengt und Open Access nicht für die Publikationen seiner Forschungen nutzt.

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/SEUxUBaTeC2

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/12-02-12.htm

Bei Bassenge:

http://194.25.171.19/bassenge/de/lose.asp?c=J&ANZ=259&pg=11

Schloss Poplitz in Sachsen-Anhalt war der Sitz derer von Krosigk.

Via
https://twitter.com/AndreasP_RV/status/275324852708204544


„Der Tod von Anna hätte verhindert werden können“, formulierte gestern der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Fred Apostel, als er die Anklage gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes Königswinter, die für das Pflegekind Anna zuständig war, bekannt gab. Der 45-jährigen Sozialpädagogin werden fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in 26 Fällen sowie Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch vorgeworfen.

http://www.rundschau-online.de/bonn/jugendamt-mitarbeiterin-weitere-anklage-im-fall-anna,15185502,21009178.html

Nach Annas Tod hat die 45-Jährige dann laut Anklage zunächst unvollständige Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben. Als sie zur Herausgabe aller Akten aufgefordert wurde, soll sie ausführliche Vermerke, von denen sie anscheinend Kurzversionen angefertigt hatte, geschreddert haben.

http://www.ksta.de/siebengebirge/fall-anna-jugendamtsmitarbeiterin-angeklagt,15189218,21005752.html

Zur Urkundenunterdrückung § 274 StGB:
http://www.juraforum.de/wiki/urkundenunterdrueckung

"Eine Urkunde ist jede dauerhaft verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweise im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt."

Instruktiver:

"Beweisfunktion kann von Anfang an bestimmt sein (z.B. Quittungen) oder sich erst später (auch durch Dritten) ergeben (z.B. Liebesbrief des Ehemannes, der im Scheidungsverfahren von der Frau vorgelegt wird; Deliktsurkunden wie beleidigende oder erpresserische Schreiben)"
http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/safferling/safferling_vermat/safferling_archiv/ss07_exrep_strbt/exrepstgb-urkundsdel

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenunterdr%C3%BCckung

Zum Verwahrungsbruch
http://archiv.twoday.net/search?q=verwahrungsbruch

"Die Initiative ArchivKomplex ist eine unabhängige Gruppe von KünstlerInnen, ArchitektInnen, AutorInnen und anderen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs und seinen Folgen künstlerisch und damit auch politisch auseinandersetzen.
Wie konnte es zu dem Unglück kommen? Wie sind auch heute noch Einzelne – und wir insgesamt als Stadtgesellschaft – davon betroffen? Was geschieht jetzt und im Verlauf der nächsten Jahre am Einsturzort? Und wie kann der künftige Umgang mit diesem Ort – als Sinnbild für diese Kölner Katastrophe und gleichzeitig als mögliches Potenzial ihrer „Heilung“ – aussehen?

Temporäre Kunst-Interventionen
ArchivKomplex greift den vielfachen Bürgerwunsch auf, mehr über das damalige Ereignis und seine Ursachen, Folgen und Begleitumstände zu erfahren. Wir wollen durch temporäre Aktionen und Interventionen in unterschiedlichen Medien den Archiv-Einsturz vom 3. März 2009 und seine vielfältigen Auswirkungen auf Einzelne wie auf die gesamte städtische Gesellschaft und Politik erforschen und so das Bewusstsein für dieses komplexe Geschehen schärfen – am Unglücksort selbst, aber auch darüber hinaus im öffentlichen Stadtraum.

Gedenken als Prozess
ArchivKomplex begreift Gedenken als lebendigen, in der Gegenwart stattfindenden und auf die Zukunft gerichteten Prozess. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen sollten in die Entwicklung von Formen des künftigen Gedenkens am früheren Ort des Historischen Archivs einfließen, der auf Dauer ein öffentlicher Ort bleiben muss.
In dem langen Zeitraum von acht bis zehn Jahren, der vergehen wird, bevor auf dem eigentlichen Archivgrundstück etwas vorläufig Endgültiges entstehen kann, darf der Einsturz nicht in Vergessenheit geraten! Keinesfalls soll dieser besondere Ort stadtplanerisch „geheilt“ werden, indem die Wunde mittels Tiefgarage und Blockrandbebauung vorschnell geschlossen wird, um die Katastrophe vergessen zu machen.

Einladung zur öffentlichen Debatte
Unsere Aktivitäten verstehen wir als Angebot an die Kölner Stadtgesellschaft, sich mit den verschiedenen Aspekten dieser Kölner Katastrophe bewusst auseinanderzusetzen und das aktive Gedenken über die Jahrestage hinaus in den städtischen Alltag einzubeziehen.

ArchivKomplex sucht die Unterstützung der Bürgerschaft und das Gespräch mit ihren politischen Vertretern. Wir laden ein zum Engagement!"

Quelle: ArchivKomplex, Homepage (Aufruf: 2.12.12)

"Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor dreieinhalb Jahren konnten zwar 95 Prozent der Archivgüter geborgen werden, allerdings in einem teilweise katastrophalen Zustand. Für ihre Rettung und Restaurierung fallen Kosten in Millionenhöhe an. Doch in seinem ersten Jahr hat Stefan Lafaire von der Stiftung Stadtgedächtnis nur 50.000 Euro gesammelt."

Ein Beitrag von Jörg Jung für das Kulturmagazin Scala am , 30.11.2012

Mitteilungen von Wilhelm Hahn in der Festschrift zur Feier des 350jährigen Bestehens des Gymnasiums zu Stralsund am 20. April 1910:

http://archive.org/details/MitteilungenAusDemAelterenBestandeDesArchivsStralsund

S. 134f. ist die Urkunde des Stralsunder Bürgers Nickel Erich von 1633 abgedruckt, die ein Vermächtnis zugunsten des Ankaufs von Büchern für arme Schüler und also indirekt die 2012 verscherbelte und unvollständig zurückgeholte Gymnasialbibliothek betrifft.

Zum Gymnasium:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gymnasium_Stralsund

Update: Nachweise zu Schulprogrammen

http://www.blog.pommerscher-greif.de/konrektor-freese-stralsund/

Enno Lenze, Verleger und Pirat ( http://ennolenze.de ) fragt via Twitter
https://twitter.com/ennolenze/status/275235936688828416

"Kennt jemand Bildarchive mit historischen Berlin-Bildern die bei Verlagsprojekten mit ungewissem Ausgang Bilder günstig lizenzieren?"

Zu Ennos Projekten der Geschichtsvermittlung vgl.
vgl. http://ennolenze.de/projekte/historiale/
sein Verlag präsentiert sich hier:
http://www.berlinstory-verlag.de

Alexander Hartmann kommentiert das Urteil des VG Freiburg, das die Entziehung des Doktorgrads der Stoiber-Tochter und Namensgeberin des Vroniplag-Wikis für rechtens befand.

http://www.jurabilis.de/2012/12/01/Doktoranden-in-der-Rechtswissenschaft:-Unbetreut-ins-Plagiatselend/

Es ist richtig, dass die mangelnde Betreuung keine Entschuldigung für Frau Saß sein kann. Ebenso richtig erscheint mir jedoch, dass, wenn der Vortrag der Klägerin zutrifft, von einer angemessenen "Betreuuung" der Doktorarbeit keine Rede sein kann. Und da Frau Saß auch aus Standardwerken seitenweise abgeschrieben hat, hätte das bei der "stichprobenartigen" Überprüfung der eingereichten Arbeit durch den Betreuer auffallen müssen.

Als Doktorand sollte man wissen, wie man sauber wissenschaftlich arbeitet. Man hat aber auch Anspruch auf eine Betreuung, die diesen Namen verdient. Das will Hartmann nicht erkennen.

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/search?q=veronica+vroni

Die entscheidenden Passagen aus dem Urteil wiederholen die gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Plagiaten. Wenn Schavan durch ihren Einfluss eine Entziehung des Doktorgrads in Düsseldorf nicht verhindern kann, wird sie wenig Hoffnung auf die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung setzen können.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Freiburg&Art=en&Datum=2012-5&nr=16297&pos=1&anz=4

35
Die Verleihung des Doktorgrades, die durch die Aushändigung der Urkunde über die bestandene Doktorprüfung an die Klägerin am 16.12.2008 erfolgte (vgl. § 16 Abs. 1 PromO), ist ein begünstigender Verwaltungsakt, der rechtswidrig war; denn die von der Klägerin im Juni 2008 eingereichte Dissertation erbrachte nicht den Nachweis der Befähigung zu vertiefter und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit (§ 38 Abs. 1 Satz 1 LHG, § 1 Abs. 1 PromO). Damit lagen die rechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades nicht vor. Dieser wurde der Klägerin vielmehr zu Unrecht verliehen.
36
Das ergibt sich daraus, dass die Klägerin in der eingereichten Dissertation in ganz erheblichem Umfang Passagen aus insgesamt 8 Werken anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen hat, ohne das in der Dissertation, etwa durch die Verwendung von Anführungszeichen oder auf andere gleichwertige Weise, kenntlich zu machen. Die betroffenen 122 Seiten ihrer Dissertation, die insgesamt 269 Textseiten umfasst, sind unter Gegenüberstellung der entsprechenden Stellen aus den Werken der anderen Autoren im angefochtenen Bescheid im Einzelnen aufgelistet. Die Klägerin stellt nicht in Abrede, dass sie in dem vorgeworfenen Umfang Texte anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich in ihrer eingereichten Dissertation übernommen hat.
37
Hierauf stützt die Beklagte zu Recht den Plagiatsvorwurf und geht außerdem zutreffend davon aus, die Klägerin habe vorsätzlich eine eigene Autorenschaft hinsichtlich der aus fremden Texten übernommenen Passagen vorgetäuscht. Die hiergegen erhobenen Einwände der Klägerin bleiben ohne Erfolg.
38
Dass die Klägerin die 8 Werke anderer Autoren, aus denen sie ganze Passagen wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen hat, in ihrem 24-seitigen Literaturverzeichnis aufgenommen hat, stellt die Berechtigung des Plagiatsvorwurfs nicht in Frage; denn der Leser eines wissenschaftlichen Werks erwartet, dass wörtliche Übernahmen aus anderen Werken bei den jeweiligen Textstellen als Zitate oder auf andere geeignete Weise kenntlich gemacht werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -, juris; VG Frankfurt, Urt. v. 23.05.2007 - 12 E 2262/05 -, juris). Der Kennzeichnungs- und Offenbarungspflicht in einer Dissertation wird nicht dadurch genügt, dass die Werke, aus denen die wörtlich übernommenen Textpassagen stammen, lediglich im Literaturverzeichnis aufgeführt sind (vgl. auch Schroeder, NWVBl 2010, 176, 179 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
39
Auch der Einwand der Klägerin, auf mehreren Seiten ihrer Dissertation, in denen Textstellen anderer Autoren wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen wurden, fänden sich Fußnoten, die auf die Dritttexte verwiesen, entkräftet den Plagiatsvorwurf nicht. Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erweckt die Klägerin mit der Nennung des fremden Werkes und des Autors lediglich in einer Fußnote den Eindruck, sie habe die Aussagen in diesem Werk als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet, anstatt deutlich zu machen, dass es sich um die bloße Wiedergabe der bereits erbrachten gedanklichen Leistung eines anderen handelt.
40
Hinzu kommt, dass die Klägerin an zahlreichen Stellen ihrer Dissertation, an denen sie fremde Texte wortgleich übernommen hat, die Autoren nicht einmal in Fußnoten angibt. Hinzuweisen ist beispielsweise auf die 26 Seiten der Dissertation, die nahezu wortgleich ohne Kennzeichnung als Zitat aus dem im Jahr 2000 erschienen Werk von Eisenblätter (Regulierung in der Telekommunikation) übernommen wurden. Auch den größten Teil der in diesem Werk enthaltenen umfangreichen Fußnoten hat die Klägerin wortgleich in ihre Dissertation eingearbeitet. An keiner dieser Seiten ihrer Dissertation wird aber auf das Werk von Eisenblätter in Fußnoten hingewiesen.
41
Hierbei handelt es sich nicht um eine nur unsachgemäße Handhabung der Zitierweise; vielmehr lässt dieses Vorgehen nur den Schluss zu, dass die Klägerin fremde Passagen planmäßig als eigenständige wissenschaftliche Arbeit ausgewiesen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, juris).
42
Die nahezu wörtliche Übernahme von Texten anderer Autoren im hier gegeben erheblichen Umfang hat die Beklagte zu Recht als Täuschung zu bewertet. Der große Umfang der Übernahme fremder Texte ohne Kennzeichnung als Zitate, die Art und Weise der Übernahme einschließlich der Einarbeitung der wörtlich übernommenen Fußnoten aus den Fremdtexten in die eigene Dissertation lässt keinen Zweifel zu, dass die Klägerin vorsätzlich gehandelt hat.
43
Die Täuschungshandlung der Klägerin und der durch sie hervorgerufene Irrtum, es handle sich bei der Dissertation um eine in jeder Hinsicht eigenständige Leistung, waren für die Verleihung des Doktorgrades ursächlich; denn dieser Grad wäre ihr sonst für die vorgelegte Arbeit nicht zuerkannt worden. Das folgt deutlich aus den Stellungnahmen der beiden Gutachter zum Plagiatsvorwurf. Beide Gutachter haben in diesen Stellungnahmen angesichts des Umfangs der Übernahme fremder Texte ohne Kennzeichnung ebenso wie der Promotionsausschuss in seiner abschließenden Entscheidung die Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats befürwortet.
44
Es kommt hierbei nicht darauf an, ob der Klägerin für die eingereichte Dissertation ohne die beanstandeten Seiten oder bei jeweils wörtlicher Zitierung der Doktorgrad noch verliehen worden wäre. Derartige hypothetische Erwägungen finden nicht statt. Es ist für die Ursächlichkeit der von der Klägerin begangenen Täuschung nicht von Bedeutung, ob ihr für eine andere Arbeit, als sie sie tatsächlich vorgelegt hat, der Doktorgrad verliehen worden wäre (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285).
45
2. Die von der Beklagten verfügte rückwirkende Entziehung des Doktorgrades weist auch im Übrigen keine Rechtsfehler auf. Die Beklagte hat nicht verkannt, dass die Entscheidung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG in ihrem Ermessen steht. Die Ermessenserwägungen im Ausgangsbescheid und im Widerspruchsbescheid sind auch nicht fehlerhaft im Sinne von § 114 VwGO.
46
Die erheblichen Nachteile, die diese Entscheidung für die Klägerin in beruflicher, gesellschaftlicher und familiärer Hinsicht nach sich zieht, werden im Einzelnen aufgeführt und nicht verkannt. Dass die öffentlichen Interessen an der rückwirkenden Entziehung des Doktorgrades im Ergebnis höher bewertet wurden, ist rechtlich in keiner Weise zu beanstanden. Zutreffend hat der Promotionsausschuss hierbei auf das ganz erhebliche Ausmaß der Plagiate der Klägerin und das Gewicht der wissenschaftlichen Unredlichkeit abgehoben.
47
Ohne Erfolg bleibt die Rüge der Klägerin, die Ermessensausübung sei deshalb rechtsfehlerhaft, weil hierbei unberücksichtigt geblieben sei, dass die Beklagte ihre Pflicht zur wissenschaftlichen Betreuung während der Anfertigung und Bewertung der Dissertation verletzt habe.
48
Zwar verpflichtet die Annahme als Doktorand die Hochschule zur wissenschaftlichen Betreuung (§ 38 Abs. 5 Satz 3 LHG). Welche inhaltlichen Anforderungen an diese Betreuungspflicht im Einzelnen zu stellen sind, braucht die Kammer anlässlich der Entscheidung des vorliegenden Falles nicht zu klären; denn eine Pflichtverletzung, die die Beklagte im Rahmen der Ermessensausübung bei der Bewertung und Gewichtung des Plagiats als eigenen Verursachungsbeitrag zugunsten der Klägerin hätte berücksichtigen müssen, liegt jedenfalls nicht vor.
49
Mit der Einreichung der Dissertation war die Klägerin verpflichtet, alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Gedanken fremder Autoren kenntlich zu machen. Diese Pflicht ergibt sich - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - bereits aus elementaren Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens, die als ungeschriebene Regeln anerkannt sind. Dass die von der Beklagten vorgegebene Erklärung, die die Klägerin bei Einreichung ihrer Dissertation unterschrieben hat, nicht ausdrücklich verlangt, dass wörtliche Übernahmen fremder Texte im laufenden Text durch Anführungszeichen gekennzeichnet werden müssen, ist unerheblich. Diese Erklärung ruft elementare Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens für den Doktoranden nur in Erinnerung.
50
Dass der Betreuer ihrer Dissertation die Klägerin hierauf nicht aufmerksam gemacht hat, begründet jedenfalls keine Verletzung der wissenschaftlichen Betreuungspflicht. Er konnte vielmehr ohne weiteres davon ausgehen, dass der Klägerin als Doktorandin diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt sind. Das gilt um so mehr, weil die Klägerin bereits beide juristische Staatsexamen abgelegt hatte und bereits als Volljuristin beruflich tätig war.
51
Dass Erst- und Zweitgutachter die ganz erheblichen Plagiate nicht schon bei der Annahme und bei der Bewertung der schriftlichen Dissertation entdeckt haben, begründet für die Klägerin ebenfalls keinen Vertrauensschutz dahingehend, die elementaren Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitstechnik zu missachten (so ausdrücklich BayVGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, juris).


Quelle: Kanzlei Raupach.de http://www.raupach.de

Ich referiere am Montag um 20 Uhr in Speyer in der Villa Eccarius, Bahnhofstraße 54:

http://www.facebook.com/events/400984136591681/

Zur Vorbereitung:

http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Speyrer_Chronik

Update: Video ist online
http://archiv.twoday.net/stories/219050088/

Foto: Paulis

Meine Chihuahuas Sissi, eine alte Dame (links) und der viel jüngere Franz bewachen das Schloss in Bad Pyrmont. Sissi, im Juni 2012 unter dubiosen Umständen verschwunden, tauchte erst Monate später wieder auf. Sie hat zwei große Operationen gut überstanden und ist agil wie eh und je.

http://www.academischecollecties.nl/

Via

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/9557-website-academisccollectiesnl-gelanceerd.html


http://www.welt.de/print/welt_kompakt/kultur/article111576370/Das-dreckige-Geschaeft-mit-der-Kunst.html

"Auch Plünderungen sind ein immenses Problem", sagte Emma Cunliffe im Rahmen ihres für den Global Heritage Fund erstellten Reports über die Lage in Syrien. "Die Diebstähle sind schwer zu verfolgen, aber Händler in Jordanien und im Libanon berichten, dass der Markt von syrischen Kunstgegenständen derzeit überflutet wird."
"Krieg ist gut fürs Geschäft", sagt Farouk mit einem Lächeln. Er und sein Kollege Ahmed sind Händler, die auf eigene, private Rechnung arbeiten. "Wir haben schon mit Kunst aus dem Irak gehandelt", meint Farouk und zeigt auf seinem Handy Fotos von antiken Statuen und Bilder von einem Picasso. "Alles aus den Palästen von Saddam Hussein", fügt Ahmed hinzu.

Mit dem Verkauf syrischer Artefakte haben sie als eine der ersten Geschäftsleute im Frühjahr dieses Jahres begonnen. Als die Lage im sich mehr und mehr ausweitenden Bürgerkrieg immer unübersichtlicher wurde. Mittlerweile wird der Handel von zahlreichen Akteuren betrieben. Darunter sollen die Rebellen wie auch Regierungstruppen sein. Museen in Homs, Hama, Deir Ezzor, Raqqa, Maarat al-Numan und Qalaat Jaabar wurden geplündert


Via
http://archaeologik.blogspot.de/2012/12/syrien-krieg-ist-gut-furs-geschaft.html mit weiteren Hinweisen

Manfred Riebe ist nicht jedermanns Geschmack. Der ehemalige Oberstudienrat ist in der deutschsprachigen Wikipedia unbefristet gesperrt, womöglich aus gutem Grund. Er betreibt das NürnbergWiki, das ausgesprochen hochwertige Norica-Artikel enthält. man vergleiche etwa den Artikel zum Schloss Haimendorf im NürnbergWiki

http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Schlo%C3%9F_Haimendorf

mit den kargen Ausführungen in der Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Haimendorf

Niemand kann aber in der Wikipedia einen Weblink oder Einzelnachweis mit einem gültigen Link zum Nürnberg-Wiki versehen, da die starke Fraktion der Riebe-Feinde dafür gesorgt hat, dass es auf dem Wikipedia-Spamschutzfilter landet. Das ist einfach ungeuerlich, da dies die Mitarbeiter in ihrer redaktionellen Arbeit unzulässig bevormundet. Weblinks sollen die Benutzer zu ausgezeichneten Informationsquellen führen und wenn wegen Wikipedia-Intrigen solche Informationsquellen nicht verlinkt werden dürfen, ist das ein Unding.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Andere_Wikis/Liste_Andere_Wikis&oldid=110928445#N.C3.BCrnbergWiki_ohne_Begr.C3.BCndung_gel.C3.B6scht

http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Diskussion:Rolf_Gr%C3%B6schner

und aktuell
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=MediaWiki_Diskussion:Spam-blacklist&oldid=111140866#nuernbergwiki.de_II

wikipedia_spamschutzfilter

Aufgrund von Autopsie konnte festgestellt werden: Dem Türkendruck Nr. 327 der vergangenen Auktion 60, der für 2800 an eine staatliche deutsche Bibliothek ging (BSB?), lag eine Beschreibung von Hassold bei. Dieser ist also der Einlieferer 38. Das Stück wies einen Stempel des Stadtarchivs Stralsund auf und trug die Signatur:

B 8° 1327 Inkunabel

Beschreibung von Zisska unter:

http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692

Zitat: Einziges nachweisbares Exemplar. – VD 16 D 1192 (kein Standortnachweis, Eintrag nach Sekundärliteratur). – Sendschreiben des römisch-deutschen Königs (späteren Kaisers) Ferdinand I. an die Fürsten des obersächsischen Kreises, Johann Friedrich I. von Sachsen, Markgraf Joachim II. von Brandenburg und Herzog Georg von Sachsen, wegen der Abhaltung eines Reichstags zur Türkenfrage. Erwähnt werden die vorangegangenen Reichstage der Jahre 1530 in Augsburg und 1532 in Regensburg sowie ein Tag der bayerischen Kreisfürsten in Passau. – Die Schrift ist als Faksimile-Nachdruck wiedergegeben in: Werner Bake, Die Frühzeit des pommerschen Buchdrucks im Lichte neuerer Forschung, Pyritz 1934.

Bake berichet über die Auffindung des Exemplars – das hier vorliegende – im Zuge seiner Forschungen zu dem bis dato weitgehend unbekannten Drucker: "Über den Drucker Franz Schlosser, den Mohnike ablehnte und Krause mit einem Beweisstück belegte, wußte man aber im Pommernland und in den Druckgeschichten anderer Länder bisher weiter noch nichts! Erst systematische Suche nach ihm und seinen Arbeiten hatte jetzt das Ergebnis, daß im Mai 1930 in der Ratsbibliothek zu Stralsund zunächst zwei weitere Drucke von ihm gefunden wurden, die, wenn auch nicht ausgiebig, so doch etwas mehr Kenntnis von und über den bisher unbeachteten Drucker brachten und zu eingehender Beschäftigung mit ihm Anlaß boten." Von diesen beiden die Türkenhilfe betreffenden Drucken, die sich als Besonderheiten im Schrank des Bibliotheksdirektors fanden und in den gedruckten Inventaren der Ratsbibliothek nicht aufgeführt sind, konnten keine weiteren Exemplare ausfindig gemacht werden. Auf Grund ihrer frühen Datierung und den aus ihnen gewonnenen typographischen Erkenntnissen zu den Anfängen des Buchdrucks in Stettin sind sie "für die pommersche Druckgeschichte von außerordentlichem Werte" (Bake).


[Ging tatsächlich an die BSB: http://archiv.twoday.net/stories/224319912/ ]

Nr. 2915 vom gleichen Einlieferer stammt sicher auch aus Stralsund;

A. G. von Schwartz Versuch einer Pommersch – und Rügianischen Lehn-Historie, enthaltend die zum Lehn-Wesen dieser Lande gehörige Geschichte und Merckwürdigkeiten, von den ältesten, bis auf heutige Zeiten. 3 in 1 Bd. Greifswald, Struck, 1740. 4º. 10 Bl., 1444 (recte 1448) S., 4 Bl. zwischengeb., 24 Bl. Beschäd. Hldr. d. Zt. (38)

Schätzpreis / Estimate: 200,- €
Ergebnis / Result: 180,- €

Erste Ausgabe. – Niedersächsische LB, Verzeichnis der Schriften über Pommern, 119. ADB XXXIII, 225: "Wertvollstes und umfangreichstes Werk" des Autors, eines Professors der Rhetorik in Greifswald. – Vorderer Vorsatz gestempelt und mit alten Einträgen; durchgegend sporfl., unterschiedlich gebräunt. – Beiliegend das "Lobgedicht auf Stralsund" des Zacharias Orthus in der Ausgabe von Ernst Heinrich Zober (Stralsund 1831; ohne die Ansicht) und eine Sammlung von ca. 50 Reden und Dissertationsschriften mit Bezug zu Stralsund und Pommern.


Nr. 2363 wurde offenbar nicht verkauft (ebenfalls Einl. 38):

PITTELIUS, C.,
Pharascha. Meschichenu theanthropou, ex Mose, prophetis, hagiographis, targum Uzielidae, Onkelos, Hierosolymitano ... Judaeis, Mahumedanis, Arrianis, Photinianis, hostibus Jesu Christi aspondois ac diabolikotatois, omnibusque Satanae Synagogis opposita. (Rostock), Keil, 1664. 1 Bl., 13 S. Buntpapierheftstreifen d. Zt. (berieben). (38)

Schätzpreis / Estimate: 600,- €

Einzige, sehr seltene Ausgabe. – VD 17 7707118A. – Nicht bei Steinschneider, Fürst und Roest. – Zusammenstellung in hebräischer Sprache von Schriftstellen (Paraschot) und Aussagen über den gesalbten Gottmenschen in Texten der Juden, Mohammedaner, Arianer, von Feinden Christi und allen, die aus der "Synagoge Satans" hervorgegangen sind, veröffentlicht von der Universität Rostock, der Stadt Stralsund gewidmet. – Der Autor Cornelius Pittelius (Pittel; 1630-1685) war gekrönter Poet und Konrektor des Athenäums von Güstrow (vgl. Jöcher-A. VI, 316). – Titel in Rot und Schwarz gedruckt (die Anfangsbuchstaben tls. vom Heftstreifen überklebt). – Über den KVK nur drei Ex. nachweisbar. – Leicht gebräunt, vereinzelt fleckig.


Dass auch Nr. 3137 in der Grafiksektion aus der gleichen Einlieferung ebenfalls aus Stralsund stammt, ist dagegen nicht gesichert, ein "Sehr seltener Stammbaum der russischen Herrscher" ca. 1835.

Zum Auktionshaus:

http://archiv.twoday.net/search?q=zisska


In den Neuzugängen von Peter Hassold im ZVAB sind zahlreiche Pomeranica, darunter auch Rarissima, etwa das folgende Stück, das nicht im KVK nachgewiesen ist:

Nizze, Ernst Dr.
Gedächtnisrede auf Dr. Gustav Theodor Stange. Weiland Oberlehrer am Gymnasium zu Stralsund. Am 15. April 1834, dem Tage seiner Bestattung, gehalten im Gymnasium von Dr. Ernst Nizze, Rector und Professor.

Stralsund. Bei w. Hausschildt.1834.
20,5x12 cm. 20 S. Schwarzer, schmuckloser Broschüreinband. Etwas knittrig und angestaubt, sonst gut. Innen leicht gebräunt. Titelseite leicht angestaubt. Ab S. 17 oben mit kl. Wasserrand.

Der hochverehrten Gattin meines entschlafenen Freundes gewidmet.

http://www.zvab.com/displayBookDetails.do?itemId=209383118&b=1

Es sollte einleuchten, dass dergleichen nicht in Privathand gehört, sondern in eine regionale wissenschaftliche Bibliothek, selbst wenn es im Stadtarchiv Stralsund, das ja derzeit geschlossen ist, in einem weiteren Exemplar vorhanden sein sollte.

Natürlich ist nicht einzusehen, wieso dieses gewiss aus dem Stadtarchiv Stralsund stammende Stück nicht unveräußerlich sein soll. Siehe dazu:

http://archiv.twoday.net/stories/219045446/

***

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S, 636f.

Die sog. Klingenberger Chronik des Eberhard Wüst, Stadtschreiber von Rapperswil. Bearb. von Bernhard Stettler (= Mitteilungen zur Vaterländischen Geschichte 53). St. Gallen: Historischer Verein des Kantons St. Gallen 2007. 423 S., Ln.

Der verdiente Editor von Aegidius Tschudis “Chronicon Helveticum”, Bernhard Stettler, nimmt sich hier ein bereits 1861 von Anton Henne herausgegebenes deutschsprachiges Geschichtswerk vor. Wichtige Ausführungen hatte dem als “Klingenberger Chronik” bekannt gewordenem
Werk Rudolf Gamper in seiner bei Stettler eingereichten Dissertation “Die Zürcher Stadtchroniken und ihre Ausbreitung in die Ostschweiz” (1984, S. 107-119) gewidmet. Es ist schlechter Stil, dass Stettler diese Vorarbeit seines Schülers nicht angemessen würdigt.

Der welthistorische erste Teil der Chronik stützt sich auf die Zürcher
Stadtchroniken - daher behandelte ihn Gamper als deren “Redaktion AD 1". Wichtig war daneben die deutsche Chronik Jakob Twingers von Königshofen und zwar in einer Konstanzer Bearbeitung (die benutzte Königshofen-Version ist im - späteren - Sangallensis 630 erhalten). In diesem Teil, der Stettler zufolge keine sonst unbekannten Nachrichten
enthält, gibt Stettler nur Hinweise auf die Quellen, während der
zeithistorische zweite Teil über den Alten Zürichkrieg 1442-1444 einen
ausführlichen Sachkommentar erhält. Als gemeinsamen Verfasser meint
Stettler den Rapperswiler Stadtschreiber Eberhard Wüst, den schon
Tschudi als Autor von Teil 2 vermutete, namhaft machen zu können.
Gewiss eine ansprechende Vermutung, die aber meines Erachtens die
Aufnahme des Namens in die Titelei nicht rechtfertigt.

Stettler wählte die von Hans Huopli1462 geschriebene Handschrift A 113
der Zentralbibliothek Zürich als Leithandschrift. Seine Entscheidung,
die bereits gedruckt vorliegenden Mitteilungen zur Geschichte des
Basler Konzils wegzulassen, verdient ebenso Tadel wie das Vorgehen bei
“inkonsequent” verwendeten Buchstabenverdopplungen in der Vorlage (S.
61). Literatur, die außerhalb der Schweiz erschienen ist, wird zu
wenig zur Kenntnis genommen. Beispielsweise sollte man zu der
Grabinschrift der Herzöge von Schwaben im Kloster Lorch (S. 222f.)
nicht nur die alte Ausgabe der MGH nennen, sondern auch die neuere
Edition durch Wolfgang Seiffer und die vom Rezensenten beigebrachten
Überlieferungsnachweise (in: Von Schwaben bis Jerusalem, 1995, S.
223f.). Stattdessen wird man in der Fußnote über die Anknüpfung der
Habsburger an die Tradition der Staufer, die aber mit Lorch nichts zu
tun hat, belehrt.

Der edierte Text ist aufschlussreich insbesondere durch seine
ständegeschichtliche Perspektive. Der Autor, der höchstwahrscheinlich
im österreichischen Rapperswil schrieb, stand auf der Seite der
habsburgischen Landesherren und des Adels und wandte sich gegen die
Anmaßung der “puren”. Konsequenterweise sah er seine Heimat als Teil
eines habsburgisch geprägten “Schwabenlandes” (S. 20).

Ein umfangreiches Glossar und ein Register der Orts- und Personennamen
sollen die Ausgabe erschließen. Dass bestimmte Teile des Textes,
insbesondere Personen-Listen, im Register nicht berücksichtigt werden,
halte ich allerdings für inakzeptabel.

Klaus Graf


Die Klingenberger Chronik in den "Geschichtsquellen":
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01090.html

Zu den Handschriften
http://www.handschriftencensus.de/werke/4111

Eine der Handschriften ist online, St. Gallen 806
http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/csg/0806

Alte Ausgabe von Henne 1861
http://books.google.de/books?id=ucAGAAAAYAAJ



Prunkschlitten aus der Chronik des Dominikus Debler (um 1800) im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd IV, 5 (S. 144) aus Werner H. A. Debler / Klaus Jürgen Herrmann (Hgg.): Die Chronik des Dominikus Debler 1756-1836.Schwäbisch Gmünd 2006, S. 144.

Die weiteren Debler-Zeichnungen aus diesem Band:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Dominikus_Debler

Update:
Klaus Graf, Dominikus Debler - ein großer Schwäbisch Gmünder Chronist, in: Die Chronik des Dominikus Debler (1756-1836). Stadtgeschichte in Bildern, hrsg. von Werner H. A. Debler/Klaus Jürgen Herrmann, Schwäbisch Gmünd 2006, S. 45-54
Online (Scan mit OCR) unter Lizenz CC-BY 3.0:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dominikus_Debler.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Dominikus_Debler

Dieses Jahr gibt es leider keinen Adventskalender in Archivalia. Bedankt euch bei der Stadt Stralsund und Twoday.net ;-)

Wenn man nicht allzu sehr hinter das Niveau der letzten Jahre zurückfallen will, ist das aus dem Stand kaum zu erledigen. Der letzte Adventskalender 2011 widmete sich digitalen Sammlungen weltweit:

http://archiv.twoday.net/stories/59210938/

Jede Menge anderer Internet-Adventskalender stellt zusammen:

http://bibliothekarisch.de/blog/2012/12/01/mehr-oder-minder-bibliothekarische-adventskalender-2012/

Als Trostpflaster habe ich mir vorgenommen, bis zum Jahresende möglichst täglich ein Bild zu veröffentlichen, beginnend heute mit Dezemberbild I, endend hoffentlich mit Dezemberbild XXXI.

Aus dem Kalender der UB Heidelberg

http://www.ub.uni-heidelberg.de/advent/kalender2012.php

Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 680f.

Lars Adler: Die Ordensstiftungen der Markgrafen von Baden 1584-1803.
Adlige Korporationen im Spiegel fürstlicher Landespolitik. Offenbach
am Main: Edition Graf Klenau 2008. 472 S., 88 Abb.

Wem die aus der Heraldik hervorgegangene Hilfswissenschaft der
Phaleristik, die sich mit Orden, Ehrenzeichen und staatlichen
Auszeichnungen befasst, kein Begriff sein sollte, findet in dieser
gründlichen Arbeit (einer Heidelberger Dissertation bei Eike Wolgast)
eine anschauliche Fallstudie, die mit den Methoden dieses wenig
beachteten Zweigs der Geschichtswissenschaft vertraut macht. Deutlich
wird, wie sehr neben der politischen Geschichte die Sozial-, Adels-
und Kulturgeschichte von der Erforschung des frühneuzeitlichen
fürstlichen Ordenswesens profitieren können.

Aufgrund der außerordentlich ergiebigen Überlieferung im
Generallandesarchiv Karlsruhe behandelt Adler den “Orden der blauen
Binde”, gestiftet 1584 von Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach,
der 1608 unter Markgraf Georg Friedrich zum Orden der goldenen Klippe
umgestaltet wurde, den nur kurze Zeit bestehenden Orden des schwarzen
Kreuzes (von 1623, Stifter: Markgraf Friedrich V. von Baden-Durlach)
und den sogenannten Carls-Orden, ein tragbares badisches Kleinod, am
umfangreichsten aber den “Orden der Treue” oder Fidelitas-Orden
(1715). Er blieb bis 1807 der einzige badische Hoforden.

Besonders hervorzuheben ist die gelungene Einordnung des badischen
Ordenswesens in die allgemeine Ordensentwicklung, vor allem in der
vergleichenden Bilanz des Gesellschafts- und Ordenswesens 1550-1650
(S. 107-132). Wichtig sind die Hinweise zum Zusammenhang des
Fidelitas-Ordens mit der Karlsruher Residenzgründung. Beispielsweise
weist das bis heute geführte Karlsruher Stadtwappen einen eindeutigen
Bezug zur Ordensgemeinschaft der Fidelitas-Ritter auf (S. 222-224).

Zu diesem Orden kann Adler zahlreiche Realien heranziehen, von denen
derzeit nur wenige in öffentlichen Sammlungen anzutreffen sind. Damit
sind wir einmal mehr bei dem leidigen Thema des Karlsruher
“Kulturgüterstreits”. Eröffnet wird das Buch von einem eher banalen
Geleitwort aus der Feder von “Bernhard Prinz von Baden”, der nach wie
vor hochrangiges badisches Kulturgut als Privateigentum in Schloss
Salem hortet. Als treuen Hüter der ihm leider nach 1918 überlassenen
Objekte kann man das sogenannte Haus Baden keinesfalls betrachten,
wenn man etwa liest, dass das Ordenskreuz des Fidelitats-Ordens, das
sich ehemals im Zähringer-Museum in Baden-Baden befand, seit dessen
Auflösung verschollen ist (S. 160 Anm. 116). Man mag sich streiten,
wem denn nun angesichts der engen Verflechtung zwischen Dynastie und
Staat in der frühen Neuzeit die bemerkenswerte Ordensgalerie der
Fidelitas-Ritter (einige Farbabbildungen bietet Adlers Band) von
Rechts wegen zustünde, wäre sie denn nicht über das Baden-Badener
Inventar nach Salem gelangt. Meiner Meinung nach gehören solche
hochrangigen Geschichtsquellen, die im eigentlichen Sinn
Kulturdenkmäler darstellen, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse
auf jeden Fall zu bejahen ist, nicht in das Privateigentum einer
inzwischen reichlich traditionsvergessenen Familie, die nach Belieben
den Zugang gewähren oder verschließen kann. Auf jeden Fall ist der
Schwund beträchtlich: Von den 1810 in Baden-Baden vorhandenen Gemälden
konnte Gerda Kircher für ihr Buch zur Zähringer-Bildnissammlung nur 47
auffinden. Auch die Ordenspokale und -gläser (S. 246-256) lagern in
Salem, höchstwahrscheinlich nicht durch eine Eintragung in das
Denkmalbuch geschützt, obwohl es sich um einzigartige
kulturgeschichtliche Zeugnisse handelt. 2002 wurden “aus unbekannter
Quelle” drei aus der Garnitur der Ordenspokale stammende Gläser
versteigert (S. 251). Solange die amtliche Denkmalpflege auf dem Auge
solcher beweglichen Kulturdenkmale weitgehend blind ist, während sie
sich liebevoll dem Kleindenkmal am Wegesrand oder dem archäologischen
Pfostenloch zuwendet, kann aus meiner Sicht von einem funktionierenden
Denkmalschutz, der ja wichtige historische Quellen schützen soll,
nicht die Rede sein.

Den Band beschließt ein Quellenanhang (S. 315-336) und eine
beeindruckende Prosopographie zu den Ordensmitgliedern (S. 337-427),
die dem Leser mit weit über 200 Einträgen wichtige Materialien zur
südwestdeutschen Adelsgeschichte vor allem im 18. Jahrhundert
.unterbreitet. Vermisst wird ein Register.

Klaus Graf


Zum Karlsruher Kulturgüterstreit:
http://archiv.twoday.net/stories/2895938/
http://archiv.twoday.net/stories/55775123/
http://archiv.twoday.net/stories/3287721/
und viele andere Beiträge mehr.

Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 675-677.

[Zuvor schon hier präsent: http://archiv.twoday.net/stories/110778713/ ]

Tom Scott, Town, country and regions in Reformation Germany.
Leiden/Boston: Brill 2005. XXV, 447 S., EUR 112,-.

Eingeleitet von einer kundigen Einführung von Thomas A. Brady Jr.
präsentiert Tom Scott 15 zwischen 1978 und 2004 meist auf Deutsch
publizierte Aufsätze in einer durchgesehenen Fassung nun auch dem
englischsprachigen Leser. Seit dem 1986 erschienenen Buch “Freiburg
and the Breisgau” hat sich der Sozial- und Wirtschaftshistoriker immer
wieder quellennah und anregend mit der oberrheinischen Geschichte vor
allem des 16. Jahrhunderts auseinandergesetzt.

Der erste der drei Hauptteile vereint Studien zu Bauernkrieg,
Reformation und regionalen Aufständen im Vorfeld des Bauernkriegs.
Kapitel 1 bietet eine umfangreiche Strukturanalyse von
reformatorischer Bewegung und Bauernkrieg 1525 in und um Waldshut,
während sich Kapitel 3 dem Rufacher “Butzenkrieg” von 1513 und Kapitel
4 der Rolle von Freiburg im Breisgau bei den verschiedenen
Bundschuh-Erhebungen widmet. Die übrigen Beiträge dieses Teils
thematisieren allgemeine Aspekte des sozialen Hintergrunds der
damaligen Unruhen und der Reformation.

Um “ökonomische Landschaften” (Economic Landscapes) geht es im zweiten
Hauptteil, das an das bedeutende Buch Scotts von 1997 “Regional
Identity and Economic Change: The Upper Rhine, 1450-1600" anknüpft
(vgl. ZGO 153, 2005, S. 731f.). Im Mittelpunkt stehen die
Stadt-Land-Beziehungen und das Städtenetz am Oberrhein. Kapitel 11
schildert die spätmittelalterliche Territorialpolitik von Freiburg im
Breisgau.

Heterogener zusammengesetzt ist der letzte Teil “Regions and Local
Identities”. Kapitel 12 würdigt das Elsass als “Brückenlandschaft”,
Kapitel 14 thematisiert die Genese der Eidgenossenschaft in der
Innerschweiz. Die komparative Perspektive steht zwar nur im Titel des
15. Aufsatzes, in dem es um die südwestdeutsche
Leibherrschaft/Leibeigenschaft geht, zeichnet aber alle Studien des
Bandes aus.

Etwas näher möchte ich auf das 13. Kapitel eingehen, dessen Gegenstand
das Verhältnis der Reformschrift des sogenannten “Oberrheinischen
Revolutionärs” zu Vorderösterreich ist (Erstdruck 1997 in der
Festschrift für Hans-Jürgen Goertz). Scott weist (S. 351) meine
Einwände gegen die lange von Klaus Lauterbach vertretene Gleichsetzung
des Oberrheins mit Mathias Wurm von Geudertheim zurück und behandelt
die Identifikation als “wasserdicht”. Er trennt - methodisch
unzulässig - nicht zwischen dem Verfasser des “Buchli der hundert
capiteln mit xxxx statuten” und Mathias Wurm. Das war ziemlich
unvorsichtig, denn Lauterbach hat in seiner inzwischen erschienenen
Edition des Werks in der Reihe der MGH-Staatsschriften 2009
erfreulicherweise darauf verzichtet, seine Vermutung über den
Verfasser mit der früheren Vehemenz zu wiederholen. Er äußert sich
ausgesprochen zurückhaltend zur Verfasserfrage (S. 18f.) und verweist
auf die dann in der ZGO 2009 von Volkhard Huth vorlegte alternative
Identifizierung. Für Huth ist der Verfasser der Straßburger Jurist Dr.
Jakob Merswin. Huth meint dort, meine Zweifel seien bisher nicht
entkräftet worden (S. 85). Huths eigener Vorschlag überzeugt mich,
zumal Merswin anders als der Kanzleisekretär Wurm graduierter Jurist
war, was ja mein Hauptargument gegen Lauterbachs These war.
Selbstverständlich ist Scotts Aufsatz damit nicht wertlos, da er ja
interessante Beobachtungen zum Verhältnis des Oberrheiners zu
Vorderösterreich und zu den politischen Konzeptionen in
Vorderösterreich um 1500 enthält. Dabei spielt natürlich eine wichtige
Rolle der Plan des Landvogts Kaspar von Mörsberg aus den frühen 1490er
Jahren, die habsburgischen Lande am Oberrhein mit anderen Herrschaften
zu einem mächtigen Territorium zusammenzuschließen. Der Oberrheiner
(Jakob Merswin?) war also nicht der einzige, der damals die Reform des
Reichs von einer blühenden Oberrhein-Region erhoffte (S. 359).

Aufgrund der präganten Argumentation, der meist schlüssigen Ergebnisse
und ihrer Quellennähe sind Scotts gesammelte Beiträge auch für
deutschsprachige Leser empfehlenswert. Ein Index der Personen- und
Ortsnamen und - ausgesprochen löblich! - ein Sachindex beschließen den
preislich leider nicht sehr günstigen Band, dessen innere Kohärenz die
manch anderer Aufsatzsammlungen deutlich überragt.

Klaus Graf


Im gleichen Band 2012 der ZGO (Der Oberrheinische Revolutionär und Jakob Merswin. Einige Anmerkungen zur neuesten Verfasserthese, S. 183–223) hat Klaus Lauterbach, wie ich finde allzu rechthaberisch, seine Verfasserthese verteidigt und Volkhard Huths besser begründete (Jakob Merswin) zurückgewiesen.

Zur Bibliographie des Werks (lückenhaft):
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04086.html

Dort z.B. zu ergänzen mein (auch im Literaturverzeichnis der MGH-Ausgabe unterschlagener) Regionalismus-Aufsatz von 1988:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5367/

Lauterbachs mit handwerklichen Mängeln ausgestattete MGH-Ausgabe ist leider noch nicht online [Ich erinnerte mich nicht an: http://archiv.twoday.net/stories/97003137/ ]. (Und meine Rezension für Archivalia ist leider noch nicht geschrieben.)

[Rezension: http://archiv.twoday.net/stories/232602165/ ]

Lauterbach zitiert zwar meinen Internetbeitrag von 2002 (die Internetadresse des Listenarchivs von Mediaevistik hat sich geändert), aber nur nach der Wiedergabe Huths, als ob es ein Ding der Unmöglichkeit wäre, für einen Gymnasiallehrer Google anzuwerfen oder eine URL in eine Fußnote der ZGO einzufügen!

Ich sehe nicht, was ich an meinen Ausführungen 2002 zurücknehmen müsste, in denen ich Gegenargumente gegen Lauterbachs These zusammenstellte:

http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0028.html

Lauterbachs Aufsatz im DA, den ich damals kommentierte, ist online:

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?GDZPPN000359335

Was Lauterbach 2012 absondert, ist sophistisches Wegdiskutieren von Kritik. Nach kursorischer Lektüre sehe ich nicht, dass schwere Gegenargumente gegen Huth aufgefahren werden konnten, während mein Hauptargument, dass der Oberrheiner offenkundig gelehrter Jurist war, der mit Allegationen umgehen konnte, und Matthias Wurm nun einmal ersichtlich nicht, nach wie vor nicht widerlegt ist. Dr. Jakob Merswin war dagegen graduierter Jurist.

Lauterbach wirft mir jetzt vor, ich hätte 1988 missverständlich "landfremd" als Quellenterminus gegeben. Ich bedaure das, aber wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann war die Kursivierung des von mir in Anführungszeichen gesetzten "landfremd" ein redaktioneller Eingriff von Dr. Kurt Andermann. Lauterbach vergisst zu erwähnen, dass die Interpretation des "fromden" als "landfremd" auf die Autorität von Dieter Mertens zurückgeht, der in seiner Habilitationsschrift von 1977 von dem im Elsass und Sundgau landfremden Sekretär Wurm sprach (S. 192).

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2514/pdf/Reich-und_Elsass_zur_Zeit_Maximilians_I.pdf

Jeder, der die dort zitierte Quelle unvoreingenommen liest, muss Lauterbachs Wegdisputieren befremdlich finden.

Seit meiner Rezension (ZGO 1987, ich musste sie auf Weisung Schwarzmaiers entschärfen) von Lauterbachs in allzu hochgestochener Diktion verfasster Dissertation über den Oberrheiner bekämpfe ich die Verfasserthese Matthias Wurm:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rezension_lauterbach.jpg

Lauterbach ist leider ziemlich kritikresistent.

Nachtrag: Schon 2009 gab Dieter Mertens, Elsässer als Räte Kaiser Maximilians I., in: König Fürsten und Reich im 15. Jahrhundert, S. 101-119, hier S. 115-118 eine ausführliche Übersicht zur Suche nach dem Verfasser und machte deutlich, dass er zu Huths These tendiert: "Die Position eines nicht exklusiven Rates von Haus aus und promovierten Juristen paßt besser [...] als die Position eines Kanzleibeamten."

2010 hat Tom Scott in seiner Besprechung von Lauterbachs Edition an Wurm festgehalten (in: German History 28, 2010, S. 574f. - doi 10.1093/gerhis/ghq074 - toll access):

Lauterbach himself has long suggested as author the Strasbourg patrician, Mathias Wurm von Geudertheim (senior). This identification has failed to find widespread acceptance, and has been challenged in particular by Klaus Graf, though the present reviewer is sympathetic to Lauterbach's ascription. The chief objection has been that there is no trace of Wurm's having acquired a law degree, which would be commensurate with the text's saturated references to Justinian and to Gratian's Decretals. The latest attempt to identify the author (by Volkhard Huth) names another Strasbourg patrician, the jurist Dr Jakob Merswin, not least because (aside from his legal training) he is known to have had contacts with more than one of the transcribers and moved in their humanist circles, as well as having had ready access to Maximilian. This is not the place to dwell upon such ascriptions, except to note that Wurm's topographical familiarity with the Upper Rhine and of recent events in the history of Outer Austria far outstripped anything that Merswin could have known, given that his career was spent mostly on the northern fringes of Alsace bordering the Palatinate. The reforming biblicism of the tract, moreover, is also markedly at odds with the milieu of humanist scholarship and the world of a cultivated elite in which Merswin moved. Merswin's sympathy for the Swiss finds no echo in the ‘Booklet’, whose author was only too familiar, not merely with Maximilian's humiliation at their hands in 1499, but with the details of the daily war of attrition waged by Swiss freebooters on the northern frontiers of the Confederation into Outer Austrian territories in the Sundgau and the Hegau.

Does the name of the author matter, or is it only of concern to specialists? Yes, it does, because an assured identification would help scholars to weigh the tract's discrepant textual components properly against each other, and so dispel the often scathing verdicts on the author as a confused bungler, a hopeless visionary, or (as now with Huth) as a ‘theological terrorist’!

Die folgende Rezension erschien in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 742f.

Martin Ott: Die Entdeckung des Altertums. Der Umgang mit der römischen Vergangenheit Süddeutschlands im 16. Jahrhundert. (Münchener Historische Studien. Abteilung Bayerische Geschichte Bd. 17). Kallmünz/Opf: Michael Lassleben. 2002. XII, 309 S.

Die Münchener Dissertation nähert sich ihrem Thema interdisziplinär
und quellennah: Es geht um römische Inschriften - diese stehen im
Vordergrund - und Münzen, die im altbayerischen Raum und in
Bayerisch-Schwaben in der Zeit des Renaissance-Humanismus entdeckt und beschrieben wurden. Den größten Einfluss hat die
Wissenschaftsgeschichte der Archäologie und der antiken Epigraphik auf den Autor ausgeübt, während die deutschsprachige Humanismusforschung kaum rezipiert wurde.

Nach einem breiten Forschungsüberblick und Ausführungen zur
Quellenlage wendet sich Ott den Münzfunden zu, um dann zu den
Inschriftenfunden zu wechseln. Er stellt Peutingers Inschriftensylloge
(“Romanae vestustatis fragmenta” gedruckt 1505) in den Mittelpunkt, behandelt aber auch Aventins Inschriftenrezeption. Neben den humanistischen Syllogen gab es auch “protohumanistische Dokumentationen” antiker Inschriften (S. 122). Umfangreich werden die italienischen Syllogen des 15. Jahrhunderts erörtert, bevor Ott sich wieder seinem Untersuchungsgebiet widmet. Er sieht die süddeutschen
Inschriftensammlungen vor allem als “topographische Schriften”.
Ausführlich kommt die “antiquarische Bewegung” des 16. Jahrhunderts zur Sprache, die in und außerhalb von Bayern/Schwaben die Inschriften aufgriff, in gelehrten Werken zur römischen Geschichte, aber beispielsweise auch in Reisebeschreibungen. Als eine Art Appendix
können die letzten beiden Artikel zu antiken Überresten auf Karten und in Chroniken von Salzburg, Nürnberg und Kempten gelten, bevor ein kurzer Schlussabschnitt “Die Endeckung des Altertums” die Darstellung beschließt.

Otts Studie ist ein respektabler und wichtiger Beitrag zu einem lange vernachlässigten Forschungsgebiet. Sie besticht durch ihre
Erschließung neuen handschriftlichen und archivalischen Materials.
Indem sie aber auf einem einzigen Aspekt, dem topographischen,
insistiert, entwirft sie aus meiner Sicht ein Zerrbild der
humanistischen Inschriftenkultur. Berücksichtigt wird in der Tat nur
die Vorgeschichte der modernen wissenschaftlichen Archäologie, sehr viel wichtigere Gesichtspunkte werden konsequent ausgeblendet. Gelehrte, die sich um 1500 mit Inschriften befassten, schrieb ich 1998 (Fürstliche Erinnerungskultur, in: Les princes et l’histoire, S. 3), haben diese vor allem als “Muster für die Stiftung ewigen Nachruhms” geschätzt. Es grenzt schon an Manipulation, wenn Hartmann Schedels Bemühungen um Inschriften in einer Fußnote versteckt werden (S. 100 Anm. 338). Als ob die Zeitgenossen, die von Inschriften fasziniert
waren, zwischen nordalpinen und italienischen und zwischen antiken und mittelalterlich-zeitgenössischen Beispielen strikt unterschieden
hätten!

Otts Arbeit hat mich dazu angeregt, einen Stapel Material zur
humanistischen Inschriftenkultur aufzuhäufen, den ich hier nicht
ausbreiten möchte. Es genügt der Hinweis auf Christopher S. Wood,
Forgery, replica, fiction (2008), Index s.v. inscriptions und Dieter
Mertens, Oberrheinische Humanisten um 1500 als Sammler und Verfasser von Inschriften, in: Traditionen, Zäsuren, Umbrüche (2008), S. 149-164. Mertens beschreibt die Begegnung der Gelehrten “mit den antiken Inschriften als Dokumenten der Geschichte und Zeugnissen des Zusammenhangs von Ruhm und Zeit, mit ihrer Ästhetik, ihrer Aura und ihrem Prestige” (S. 149). Inschriften sind in der Zeit des Humanismus - und das verkennt Ott - weit mehr als Geschichtsquellen, denen man die antike Topographie entnehmen konnte. Sie fungierten als Vorlagen -
in Stil und Schriftformen (Renaissance-Kapitalis!) - für
zeitgenössische Inschriften um 1500. Die nach wie vor großartige
Passage in Paul Joachimsens “Geschichtsauffassung” (1910, S. 116ff.) erfasst das, worum es darum ging, erheblich besser. Ott zitiert Joachimsen, hat ihn aber ganz offenkundig überhaupt nicht verstanden.

An kleineren Mängeln fiel mir auf: S. 67 wird der Vorarlberger
Humanist Michael Hummelberg als Hummelburg eingeführt, wobei auch die beiden Literaturtitel von Burmeister und Podhradsky mit der falschen Schreibweise versehen werden. Dass die grundlegende Studie zu Andreas Althamer als Altertumsforscher (Joseph Zeller, Württ. Vjh. 1910) übersehen wurde, ist ärgerlich.

Weitergeführt hat Ott seine Überlegungen in dem 2010 erschienenen Aufsatz “Vor uns die Sintflut? Die vorgeschichtlichen Epochen süddeutscher Stadtgeschichte zwischen historiographischer Konstruktion und archäologischer Empirie” (in: Vorwelten und Vorzeiten, S. 125-151). In diesem neueren Beitrag hat mich die Einbettung der Inschriften in die Erinnerungskultur des 16. Jahrhunderts mehr überzeugt.

Klaus Graf


Nicht berücksichtigt hat Ott die wichtige Inschriftensammlung, die Johannes Streler für Petrus Jakobi auf dessen im Jahr 1500 geäußerten Wunsch schrieb und die vor wenigen Tagen ins Netz gestellt wurde: Darmstadt Hs. 2533.

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-2533

Zu Johannes Streler siehe zusammenfassend:

http://www.mrfh.de/2560

Dort ist übersehen Dieter Mertens, Reuchlins Landesherr ..., in: Reuchlin und die politischen Kräfte seiner Zeit (1998), hier S. 242-249, der ausführlich über die Darmstädter Handschrift handelt. Dieser Beitrag ist online:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2766/

Da das MRFH seinen Streler-Artikel 2012 datiert hat, sei der Hinweis erlaubt, dass das bibliographische Ermitteln dieser Literaturangabe nun wirklich kein Hexenwerk ist. Man braucht nur bei Google Book Search

darmstadt "hs 2533"

einzugeben und findet drei Erwähnungen:

https://www.google.de/search?q=darmstadt%20%22hs%202533%22&tbm=bks

Aber mit dem Internet haperts bei den Marburger Germanisten ja generell etwas.

Adolf Schmidt stellte 1905 in der Westdeutschen Zeitschrift die Darmstädter Inschriftensammlung vor und teilte einige kurze Texte u.a. von Heinrich Bebel mit:

http://archive.org/stream/westdeutschezei28unkngoog#page/n112/mode/2up

Waltzing edierte ebenfalls Texte aus dem Codex im Musée belge 1908 :

http://books.google.de/books?id=QS3VAAAAMAAJ&pg=PA35 (US)

#epigraphik


http://bostonglobe.com/metro/2012/11/30/old-south-church-copley-square-considers-selling-first-book-published-north-america/oNBHJJ7yPT3GjKf8sFEz8O/story.html

Es geht um das 1640 veröffentlichte Bay Psalm Book, das erste Druckwerk der heutigen USA.

“Those are obviously longstanding gifts that are important to the church,” said Davis Yetman, whose grandfather began attending Old South shortly after World War I. “I don’t think any previous generation has ever said, ‘We’re so poor we have to sell this.’ And the church has gone through a lot of times harder than this.”

Makholm, an economic consultant from Boston, said the proposal is a hasty, shortsighted, and unnecessary move by clergy and lay leaders who seem indifferent to the division they are sowing in the congregation.

For some of the church’s older members, he added, the psalm book and silver provide a tangible connection to the congregation’s venerable past.


Update: Verkauf findet statt
http://archiv.twoday.net/stories/565873442/

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

möchte nur höflichkeitshalber darauf hinweisen, dass ich meine Beiträge in archivalia, samt Kommentare, gebündelt an anderer Stelle veröffentlichen werde.

A. vom Hofe

Am 28. November 2012 schrieb ich in INETBIB:

Was ist mit den anderen von dem Antiquar erworbenen wertvollen Stralsunder Bestaenden, die nach wie vor z.B. bei Ebay angeboten werden? Nach wie vor werden wertvolle Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund auf verschiedenen Plattformen angeboten. Der Ebay-Verkaeufer heißt pundr_art und ist Robert Hassold. http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1833-gebunden-/300801240846 ist die Stralsundische Zeitung von 1833, wobei auf Bild 2 der Stempel der GYMNASIALBIBLIOTHEK zu erkennen ist. Der gleiche Stempel ist auch bei dem Jahrgang 1802 sichtbar: http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1802-gebunden-/300787928738 Angeboten wird auch eine Schrift von 1780 http://www.ebay.de/itm/Original-Schrift-z-Andenken-v-Gregorius-Langemak-St-Nikolai-Kirch-Stralsund-1780-/300792310342 Ich habe bereits http://archiv.twoday.net/stories/197335310/ festgestellt, dass ich für diese extrem rare Druckschrift (sie erscheint auch im Filmmaterial des NDR in mehreren Berichten) keinen einzigen Nachweis im “Karlsruher Virtuellen Katalog” (Bibliotheken, D, AT, CH) finde, sie in deutschen Bibliotheken also nicht elektronisch katalogisiert ist, womoeglich ausserhalb von Stralsunds also gar nicht vorhanden ist.
http://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

Der Verkauf geht nach wie vor munter weiter, offenbar weil der Antiquar Hassold sich vertraglich zusichern ließ, dass er das unschätzbare Kulturgut ohne Einschränkung verkaufen darf, das vor oder vielleicht auch neben seinem 95.000-Euro-Deal, der jetzt rückabgewickelt wurde, dem Stadtarchiv entfremdet wurde und das nach meiner Rechtsauffassung genauso unveräußerlich ist wie die Gymnasialbibliothek bzw. sich aus Beständen der Gymnasialbibliothek zusammensetzt (siehe Belege oben).

Nach wie vor liegt mir von der Stadt Stralsund keine Information über die neben der Gymnasialbibliothek (also außerhalb des nächste Woche zurückgebrachten Bestandes) verkauften Bestände.

Das Innenministerium als Kommunalaufsicht hat dringend Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Stralsund alles weitere verkaufte Bibliotheksgut aus dem Stadtarchiv, das der Unveräußerlichkeit unterliegt (nach meiner Interpretation: alles), unverzüglich ebenfalls zurückholt.

"Seitens des für Archivrecht zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verstößt die Veräußerung des besagten Buchbestandes gegen § 12 Landesarchivgesetz i.V.m. § 6 Abs. 1
der Satzung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund, was zur Nichtigkeit des Vertrages gem. § 134 BGB führt." (Mitteilung des Innenministeriums an mich.) Es wäre wichtig zu wissen, ob "besagten Buchbestandes" nur die Gymnasialbibliothek meint.

Der Käufer eines Stück hat mir die folgenden Zeilen zugänglich gemacht, aus dem der historische Unikatcharakter des verkauften Stücks ebenso hervorgeht wie die Sicherheit der Antiquare, von der Stadt Stralsund diesbezüglich nichts mehr befürchten zu müssen.

Zur Erinnerung: Mein Konvolut hat keine Signatur, aber ein Exlibris der "Bibliothek der Stadt Stralsund" das über das Exlibris von Ernst Heinrich Zober drübergeklebt ist. Es stammt offenbar aus dem Nachlass von Zober, der 1870 in die Ratsbibliothek kam. Der Nachweis, das die 12 Bestandteile Dubletten seien, dürfte (mit Ausnahme des eigenen Zoberschen Beitrags zur Geschichte des Gymnasiums) schwer zu erbringen sein. Ich habe noch nicht recherchiert, glaube aber dass einige der Beiträge wie die Gratulationsgedichte in Deutschland nicht nachgewiesen sind. Folgt Beschreibung des Antiquariats [mit eigenen Anm., teils nach dem handschr. Inhaltsverzeichnis]

1. Koch, Friedrich. - Konvolut von und über Friedrich Koch, [falsch:] Direktor des Gymnasiums Stralsund u. a. 12 Schriften und ein Nachrichtenblatt.
Stralsund u. a. 1839. - 26,5x22 cm. Halblederband, wasserrandig, etwas fleckig. Lederrücken schmucklos, stark berieben. Kanten und Ecken aufgestoßen.
Zustand der einzelnen Schriften siehe Einzelauflistung. Einbandzustand innen: Mit Exlibris der Bibl. d. Stadt Stralsund im Innendeckel und mit handschr. Inhaltsverz. auf der Vorsatzseite.
Frontispizportrait vorne mit großem Wasserrand. Innendeckel und Vorsatzs. gilbfleckig. -
Im Konvolut enthalten:
1. Frontispizportrait: Lithographie von Dr. Friedrich Koch, Königl. Consistorial- und Schulrath. [F.H. Morin nach Franz Kugler]
[a. Greifswald]
. Folgend mehrf. gefaltetes "Plakat" [Diplom der Ehrendoktorwürde]:
Quod Felix Faustuque sit Auctoritate et summis auspiciis Sacre Regiae Maiestatis Friderici Guilelmi III... Malte Putbus.... Fasces Academicos Tenente Viro Magnifico Ioanne Augusto Grunert ego Ioannes Christianus Frid. Finelius...Summa cu
raulatione et Laetitia ...Fridericum Koch etc. (Re. untere Ecke des Blattes fehlt ohne Textverl., links am Falzrand mit Einriss. etwas gilbfl.)
2. Schoemann, Georg. Frid.: Specimen Observationum in Theophrasti Oeconomicum et Philodemi Librum IX de Virtutibus et Vitiis. 37 S. Greifswald, C. A. Koch, 1839. Leicht wasserrandig
3. [Hermann Paldanus:] Viro Doctissimo Gravissimo Summe Verabili Friderico Kochio... Sollemnia Munerum Gloriose Administratorum Semisecularia idibus Maiis 1839. Celebranti Pio ac Devoto animo gragulantur gymnasii Gryphisvaldensis Praeceptores interprete Hermanno Paldamus. Indes Narratio de Carolo Reisigio Thuringo. Typis Frid. Guil. Kunike. 30 S. komplett mit grünem Papierbroschürumschlag eingebunden. Guter Zustand.
[b. Köslin]
4. Viro Summe Reverendo Atque Illustri Friderico Kochio... XV. Maii a 1839, die Semisaeculari... gratulantur Director et Magistri Gymnasii Coeslinensis. Festschrift, gedichtete Verse, 4 Bll. auf Pergament gedruckt. Rand mit schwarzer Zierleiste, angestaubt, leicht gilbfleckig.
[c. Putbus]
5. [Hermann Erfurdt;] Viro Amplissimo doctissimo summe venerando de re publica meritissimo Friderico Kochio... die SV. Maii 1839 per quinquaginta annos munere scholastico... Padagogii Regii Putbusiensis. Putbus, Typis Fridel, 1839. 22 S., 1 großer mehrf. gefalteter Plan: Ansicht und Grundriss des königl. Pädagogiums zu Putbus. Blauer Papiereinband mit eingebunden. Plan in gutem Zustand. Handschr. Eintrag von alter Hand im Innendeckblatt.
6. [Ferdinand Hasenbalg:] Viro Doctissimo Illustrissimo Amplissimo Friderico Kochio... Idibus Maiis 1839 Per Decem Lustra ... Hoc Carmine semsaeculari ea qua par est observantia piisque votis gratulatur F. hasenbalg. Putbus, Fridelianis, 1839. 2 Bll, gefaltet, wenig fleckig.
[d. Stargard]
7. Viro Summe Reverendo Senatus Ecclesiastici et Scholastici Consiliario ... Frid. Koch... Idus Maias quo die abhinc quinquaginta annos docendi munus suscepit. Pie congratulantur Praeceptores Gymnasii Stargardiensis. Stargard, 1839. 2 Bll., gefaltet, leicht gefärbt mit Festgedicht.
8. Dr. C. Freese: Die pädagogische Bildung der künftigen Gymnasiallehrer. Gewidmet, Dr. Friedrich Koch zum 15. mai, dem jubelfeste seines 50-jährigen Wirkens für das Wohl der pommerschen Jugend. Stargard, Ferdinand Hendeß, 1839. 32 S., sauber.
[e. Neustettin]
9. Friderico Kochio, ...quinquaginta annos in re scholastica cum insigni laude decursos. Rector et Praeceptores Gymnasii Nedvigiani Neosedinensis. 1 Bl., 18 S., 1 Bl. am Rand leicht knittrig.
[f. Alt-Stettin]
10. Viro Summe Reverendo Friderico Koch... Muneris Sacra Semisaecularia die XV Maji 1839 celebranda ea qua par est pietate congratulatur Gymnasium Palaeo-Sedinense. 2 Blatt, Festgedicht, am Rand etwas fleckig.
11. Dem Herrn Friedrich Koch, Doctot der Philosophie, königl. Consistorial- und Schulrathe, Ritter des rothen Adler-ordens 3. Kl. mit der Schleife am Tage seines 50jährigen Amts-Jubiläums... gewidmet von dem hiesigen geistlichen Ministerium. Stettin, den 15. Mai 1839. 3 Bll., Festgedicht.
[g. Stralsund]
12. Zur Geschichte des Stralsunder Gymnasiums. Erster Beitrag: Die Zeit der drei ersten Rectoren (1560 bis 1569). Mit dem Grundrisse des Gymnasiums (etwas wasserrandig, davor eingebunden) und einigen Fac-simile (1 Bl. danach eingebunden). Stralsund, Verlag der Löffler'schen Buchhandlung, 1839. Grundrisstafel, 3 Bll., 46 S., Faksimile Tafel. (unten einmal eingerissen, etwas fleckig).
13. Ein Zeitungsblatt aus den Pommerschen Nachrichten in dem das 50jährige Jubiläum Erwähnung findet. (fleckig)

Ja, Koch war kein Stralsunder (wenn das kommt), und das Teil mit explizitem Stralsund-Bezug ist sicher noch einmal vorhanden. ABER: Der Band ist 100% Bestandteil des Archiv- und Bibliotheksguts aus alter Schenkung bzw. Erwerbung und b) ein unikaler Beitrag zur Organisation und Selbstverständnis der pommerschen Gymansien 1839 und zur Geschichte des pommerschen Bildungswesens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts - zumal der Rest des Kochschen Nachlasses im heute polnischen Szczecin lagert.

[...]

-------- Original Message --------
Subject: Ihre Bestellung
Date: Fri, 30 Nov 2012 10:26:03 +0100 (CET)
From: augusta-antiquariat@web.de
To: [...]

Sehr geehrter Herr [...],

es freut uns sehr, daß jetzt das Buch doch gut angekommen ist.
Sie brauchen nicht zu befürchten, daß Sie das Buch zurückgeben müssen. Es ist so, daß der Ankauf von Herrn Hassold aus Stralsund inzwischen rückabgewickelt wurde.
Alle nun im Netz befindlichen Bücher oder Broschüren stammen nicht aus der Gymnasial-Bibliothek und dürfen somit weiterhin verkauft werden. Dies ist vertraglich und rechtlich abgesichert.
Wir wünschen Ihnen also weiterhin viel Freude an dem schönen Buch, eine schöne Advents- und Weihnachszeit und senden

viele freundliche Grüße

Brigitte Hassold

Herzliche Grüße,

Angela Schulz, Brigitte Hassold
Augusta-Antiquariat GbR
Augsburger Straße 1
86420 Biburg
Tel. 0821 420 61 51

P.S.:
Wenn Sie Lust haben, besuchen Sie unseren Ebay-Shop. Wir freuen uns auf Sie!
http://stores.ebay.de/Happyladies-Kunst-und-Wohndeko


Abgesehen von der Verlusten, die beim Käufer der Gymnasialbibliothek durch seine Vernichtung von Büchern und seine Verkäufe entstanden sind, sind weitere Verluste zu verbuchen, durch Stücke, die eindeutig zur Gymnasialbibliothek gehörten (Besitzstempel!), die aber zu Buchverkäufen - wohl sogenannte Dublettenverkäufe - an Hassold zählen, um die sich die Stadt Stralsund offenbar nicht kümmert!

Was sind das für Verträge, die den Antiquaren den Verkauf von unveräußerlichem Kulturgut ermöglichen?

Bis 1945 waren die Stadtbibliothek und die Gymnasialbibliothek getrennte Sammlungen.

Stücke mit dem Exlibris der Stadtbibliothek oder aus anderen Sonderbeständen des Stadtarchivs, auch aus der Löwenschen Bibliothek, sind aber zahlreich im Handel aufgetaucht und von uns dokumentiert worden.

Meine eigenen Mitteilungen müssen nochmals wiederholt werden:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/
http://archiv.twoday.net/stories/197335327/

Adam Smith: "Untersuchung der Natur und Ursachen von Nationalreichthümern."
http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7905647934
"Exlibris der Bibliothek der Stadt Stralsund"

Dieses Stück fand ich im gedruckten Katalog der Stadtbibliothek von 1829. Die auf dem Foto erkennbare Signatur stimmt mit der im Katalog genannten überein.

Es kann also keine Rede davon sein, dass die Unveräußerlichkeit für dieses Buch nicht gelten sollte, da es mindestens seit 1829 inventarisiert ist.

650 EURO will Hassold für eine Schrift von Jacob Grimm (mit Exlibris der Stadt Greifswald, erkennbare Signatur auf dem Foto: G 265)

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7309001880

***

495 EURO soll kosten ein Sammelband mit theologischen Drucken aus dem 17. Jahrhundert

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7742276910

"Vorsatzseite vorne mit Loch, im Innendeckel Ex libris der Kirchen Bibliothek der Nicolaikirche in Stralsund.

(so http://archiv.twoday.net/stories/197333288/ )

Eine Veräußerung von Stücken der Nikolaibibliothek ist ungeheuerlich!

Eine kostbare Sammlung theologischer Schriften, bestehend aus 33 mittelalterlichen Hss. und 356 z. T. mehrbändigen Druckwerken, kam 1860 mit der Nikolaikirchenbibliothek (Signatur NB) in den Bestand der Ratsbibliothek. In einem Bericht des Bibliothekars Rudolf Baier anläßlich des Bibliotheksumzugs 1896 ist die Bibliothek der Kirche zu St. Nikolai unter der Signatur NB bereits den 13 Abteilungen einverleibt. Diese Signatur schließt auch die geretteten Bücher der Bibliothek der Kirche zu St. Marien ein, deren Großteil 1647 einem Brand zum Opfer gefallen war, und die der dritten großen Stadtkirche, St. Jacobi.
So das Handbuch der historischen Buchbestände im Abschnitt zur Stralsunder Archivbibliothek
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Verkauft wurden auch Buchbestände des Rügisch Pommernschen Geschichtsvereins - siehe http://archiv.twoday.net/stories/197333252/ - und Bestände aus dem Realgymnasium Stralsund.

Verkauft wurden sogar mindestens zwei Titel der Löwen'schen Bibliothek, wie ich am 2. November zeigen konnte:

http://archiv.twoday.net/stories/197333263/

Es handelt sich um:

1. Schöttgen, Christian: Jesus Der Wahre Meßias (Messias), aus der alten und reinen Jüdischen Theologie dargethan und erläutert. Leipzig 1748

2. Für 295 Euro nach wie vor zu erwerben ist Stettens Selinde bei Peter Hassold:

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=8811130142

"Bibliotheksexemplar mit Stempel, Titelblatt mit roten Siegel". Das rote Siegel weist deutlich auf die Löwen'sche Bibliothek hin, und ich fand den seltenen Ritterroman als Bestandteil der Löwen'schen Bibliothek im Katalog von 1829!

Tatsache ist also: Nach wie vor wird ein Buch der kostbaren Löwenschen Bibliothek alias Barockbibliothek, auf die die Stadt sonst so stolz ist, im Antiquariatshandel von Peter Hassold angeboten!

Knapp einen Monat, nachdem ich öffentlich darauf hingewiesen hatte.

Ob das Buch in Dietmar Gohlischs wissenschaftlichem Katalog der Löwen'schen Bibliothek erscheint, weiß ich nicht, da der winzige Verlag des Werks eine Bestellung von mir ignoriert hat und von Gohlisch nur eine Mail kam, meine weiteren Kontaktbitten auf seinem Anrufbeantworter aber ignoriert wurden.

Nur die Kommunalaufsicht kann die Stadt stoppen, die zwar jetzt die Gymnasialbibliothek zurückgeholt hat, aber bei den anderen rechtswidrigen Veräußerungen untätig bleibt und die Antiquare gewähren lässt.

Nach herrschender Ansicht kann auch kein Wissenschaftler vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsverstoß gegen das Archivgesetz auf dem Klageweg geltend machen. Es fehlt an einem subjektiv-öffentlichen Recht, das ihn zur Klage befugt, an einer "Schutznorm", siehe auch

http://archiv.twoday.net/search?q=verbandsklage

Als ich vergeblich den Kauf des Wolfegger Hausbuchs vor dem VG Sigmaringen 2008 mit einem Eilantrag stoppen wollte (es war bereits verkauft, als ich die Klage einreichte, siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/4911803/ ), gab das Gericht einen Hinweis, dass die von mir als Schutznorm angeführte Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 GG (als Schutznormen kommen neben einfachgesetzlichen Regelungen, soweit diese ausdrücklich im Interesse zumindest AUCH der Bürger ergehen, was jeweils zu prüfen ist, auch die Grundrechte in Betracht) eher nicht einschlägig sei. Das VG Greifswald würde im vorliegenden Fall wohl argumentieren, dass die Unveräußerlichkeit ausschließlich im öffentlichen Interesse liege und keine drittschützende Wirkung für Wissenschaftler mit der Klausel verbunden sei.

Daher gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


Simon Maria Hassemer, Erzählte Geschichte der Welt – Geschichte der erzählten Welt. Narrativität und Diegese der Straßburger Twinger-Chronik, in ZGO 160 (2012), S. 131–164

Der Autor betreibt Schaumschlägerei, hantiert mit erzählwissenschaftlichen Begriffen, ohne dass ersichtlich ist, was man denn nun über Twinger weiß, was man bisher noch nicht wusste. Es geht auch nicht wirklich um den Text, sondern darum, dass der Autor seine Theorie-Anwendung ausstellen kann.

Handwerkliche Mängel sind schon bei flüchtiger Durchsicht zu erkennen. Wer nicht mitbekommen hat, dass im Rahmen des Handschriftencensus mit derzeit 88 Handschriften (viele davon auf mein Betreiben eingetragen) die Überlieferung so umfassend wie nie zuvor zusammengestellt wurde, sollte nichts über Twinger und seine Rezeption schreiben. Es fehlen vergleichsweise wenige Handschriften, für die die Verantwortlichen des Census noch keine Einträge vorgesehen haben (und derzeit wird wohl kaum etwas oder gar nichts am Handschriftencensus gemacht, die letzte Mitteilung, dass etwas redaktionell bearbeitet wurde, datiert bei mir vom 29. August 2012).

http://www.handschriftencensus.de/werke/1906

Darf ein Herausgeber der ZGO einem Autor die in Anm. 41 auf S. 141 aufgestellte Falschbehauptung durchgehen lassen, dass die Bestände der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek 2004 verkauft wurden? Fast alle Handschriften bis auf das später abgegebene Nibelungenlied C wurden 1993 für die beiden Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart erworben. Hegels Handschrift a befindet sich in Karlsruhe, und jüngst wurde eine moderne Beschreibung ins Netz gestellt:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31576362

Was S. 144 über Google-Digitalisate gesagt wird, ist ersichtlich kenntnisarm.

Gern schreiben wir "ergodisch" in unserer Vokabelheft, was sich auf Literatur bezieht, bei der der Leser "einen nicht banalen kognitiven Aufwand erbringen muss, um den Text zu begehen" (S. 147 Anm. 71). Hassemers Aufsatz ist demzufolge ergodisch, wobei sich allerdings die Frage stellt, ob der kognitive Aufwand lohnt, das Theorie-Geschwurbel zu durchdringen.

http://www.archiv.sachsen.de/download/Archivblatt_2_2012.pdf

U.a. mit einem Beitrag über den ersten kommunalen Archivverbund in Sachsen (Kreisarchiv des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Stadtarchiv Pirna).

http://digitale.beic.it/primo_library/libweb/action/search.do?vid=beic

Die reichhaltige Sammlung enthält unter anderem Digitalisate italienischer Inkunabeln.

Via
http://bibliostoria.wordpress.com/2012/11/27/biblioteca-digitale-beic/

Ich wollte kaum glauben, was ich bei

http://www.inthemedievalmiddle.com/2012/11/medieval-manuscript-images-and-copyright.html

las. Aber es stimmt!

Access Reuse Guidance Notes for the Catalogue of Illuminated Manuscripts

The Catalogue of Illuminated Manuscripts content is now available for download and reuse. Although still technically in copyright in the UK (and a number of other common law territories) the images are being made available under a Public Domain Mark* which indicates that there are no copyright restrictions on reproduction, adaptation, republication or sharing of the content available from the site.
However the British Library asks that anyone reusing digital objects from this collection applies the following principles:

Please respect the creators – ensure traditional cultural expressions and all ethical concerns in the use of the material are considered, and any information relating to the creator is clear and accurate. Please note, any adaptations made to an item should not be attributed to the original creator and should not be derogatory to the originating cultures or communities.
Please credit the source of the material – providing a link back to the image on the British Library’s website will encourage others to explore and use the collections.
Please share knowledge where possible – please annotate, tag and share derivative works with others as well as the Library wherever possible.
Support the Public Domain – users of public domain works are asked to support the efforts of the Library to care for, preserve, digitise and make public domain works available. This support could include monetary contributions or work in kind, particularly when the work is being used for commercial or other for-profit purposes.
Please preserve all public domain marks and notices attached to the works – this will notify other users that the images are free from copyright restrictions and encourage greater use of the collection.
This usage guide is based on goodwill. It is not a legal contract. We ask that you respect it.


http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/reuse.asp

William Noel vom Walter-Art-Museum sagt:

Libraries containing special collections of medieval materials are normally very careful to write restrictive copyright on their materials. Part of this is historical; that is to say, when images of these manuscripts were published in books, it didn’t have to behave like digital data, and it didn’t have to be free for people to use in all sorts of ways and in different contexts. The images were just reproduced in other books. But those days are fast running out, and digital images need to be free, so that people can do what they need to do with them and what they want to do with them. That’s the great thing about digital data!

http://blog.ted.com/2012/05/29/the-wide-open-future-of-the-art-museum-qa-with-william-noel/

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5405864/

Pirckheimer-Salbuch http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/record.asp?MSID=1619&CollID=20&NStart=49

http://www.bmarchives.org/

"Über das Portal der Basler Mission / mission 21 sind neu historische Karten, Bilder sowie sämtliche Findbücher im Kulturgüterraum zugänglich."

http://www.e-lib.ch/Aktuell/Webportal-zum-Archiv-der-Basler-Mission

68 Reiseführer und Stadtbeschreibungen

http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/425707

Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/219044524/

"GALE | Cengage Learning international gefeierter Herausgeber der Eighteenth Century Collections Online (ECCO) freut sich, Ihnen einen kostenfreien Testzugang zu den ersten vier Archiven seines globalen Digitalisierungsprogramms Nineteenth Century Collections Online (NCCO) anzubieten.
Bitte klicken Sie hier für den kostenfreien Testzugang:

http://www.galeuk.com/trials/ncco-opentrial

[...]

Nineteenth Century Collections Online ist in folgende Archive gegliedert:"

British Politics and Society
European Literature, 1790-1840: The Corvey Collection
Asia and the West: Diplomacy and Cultural Exchange
British Theatre, Music, and Literature: High and Popular Culture

"Für 2013 sind weitere 4 Archive mit Schwerpunkten wie Fotographie, Afrika, Frauen, Wissenschaft und Technik und Medizin geplant.

Führende unabhängige Wissenschaftler bestätigen, dass NCCO alles Wichtige beinhaltet, was die Forschung zum 19.Jahrhundert benötigt und ihr somit die entsprechende Tiefe verleiht."

Dann haben diese "unabhängigen" Wissenschaftler nicht alle Tassen im Schrank. Vier ziemlich beliebig zusammengewürfelte, einzeln natürlich schätzenswerte und interessante Sammlungen als repräsentativ für das 19. Jahrhundert auszugeben ist ein starkes Stück. Selbst für Großbritannien ist zu bezweifeln, dass man mit den Sammlungen sonderlich weit kommt, was die allgemeine Geschichte des 19. Jahrhunderts angeht.

Man kann nach Eingabe seiner Daten in obigem Testzugang sich sofort umsehen. Ich suchte nach: diplomatie. Gefunden werden nur 18 Treffer, 2 französischsprachige Monographien, zwei Handschriften aus "British Foreign Office: Japan Correspondence, 1856-1905" und 14 Newspaper-Treffer, nichts auf Deutsch.

Bibliotheken sollten ihr Geld lieber sparen und in gemeinsame Open-Access-Projekte stecken. Dann klappts auch mit der Deutschen Digitalen Bibliothek.

http://h-net.msu.edu/cgi-bin/logbrowse.pl?trx=vx&list=H-German&month=1211&week=e&msg=db27kpwo%2bCcxzjX2Xlsq6Q

Petition:

http://www.activism.com/de_DE/petition/dokumentationszentrum-alltagskultur-der-ddr-erhalten/40685

Das Dokumentationszentrum ist das einzige Museum in Deutschland, das die materielle Kultur des Alltags in der DDR systematisch und unter Beachtung wissenschaftlicher und musealer Standards bewahrt, dokumentiert und kommuniziert. Es wird bereits heute vielfach genutzt – von Besuchern, in Bildung und Forschung, den Medien und im Film, von anderen Museen. Seine Bedeutung wird mit zunehmendem Abstand zur Geschichte steigen. Das Dokumentationszentrum bedeutet ein museales, soziales Gedächtnis des Alltags im geteilten Deutschland.

Ab 2013 soll der Zuschuss der Stadt Eisenhüttenstadt eingestellt werden. Das Land Brandenburg ist nicht bereit, die Finanzierungslücke zu schließen.

Das bedeutet:

nur noch die bestehenden Ausstellungen werden offen gehalten.

Jeglich fachliche Arbeit muss eingestellt werden.

Alle fünf Beschäftigte werden zum Jahrenende entlassen.


Die Website des Museums ist wenig einladend, zu wenig Informationen:

http://www.alltagskultur-ddr.de/

Mit Social Media haben es die offenbar nicht so, sonst wäre mir die Petition sicher nicht bei H-German aufgefallen.


Bad Arolsen. Nach 57 Jahren hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz die Leitung des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen abgegeben. Der Suchdienst (ISD) sei heute eine bekannte und anerkannte Institution, nehme aber als Archiv zur NS-Geschichte künftig Aufgaben wahr, die nicht zum Kernfeld des Roten Kreuzes (IKRK) gehörten, sagte Präsident Peter Maurer am Donnerstag.

Der Rückzug bedeute aber keinesfalls einen Bruch der Zusammenarbeit. Diese solle fortgesetzt werden, sollten sich Anfragen aus dem Tätigkeitsfeld des Roten Kreuzes ergeben. [...]

Neuer institutioneller Partner des Suchdienstes wird ab Januar 2013 das Bundesarchiv. Durch den Ausbau als Forschungszentrum solle das in den Archiven des ISD gesammelte Wissen über die Opfer des Nationalsozialismus an künftige Generationen weitergegeben werden, sagte der Beauftragte für Fragen des Völkerrechts im Auswärtigen Amt, Pascal Hector. Diese Aufgabe übernehme die US-amerikanische Historikerin Rebecca Boehling als neue Direktorin des ISD.


http://www.nh24.de/index.php/panorama/22-allgemein/61990-internationaler-suchdienst-kuenftig-eigenstaendiges-forschungszentrum

2 B 1626/12

Dr. Graf ./. Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund

Bezugnehmend auf das mir per Fax übermittelte Schreiben des Gerichts vom 29. November. 2012 teile ich mit:

Da es mehrere Archivalia-Beiträge zur Causa Stralsund am 20. November 2012 gibt, nehme ich an, dass sich die angebliche “Zuarbeit” der Pressestelle auf das erste Update von http://archiv.twoday.net/stories/219022682/ bezieht. Ich habe inzwischen mehrere Telefonate mit der Stadt Stralsund wegen meiner Auskunftsklage geführt und auch Mails der Pressestelle mit allgemeinen Presseinformationen erhalten.

Es ist Sache des Gerichts, die Gegenseite aufzufordern, sich ebenfalls umgehend zum Sachstand zu äußern. Wenn Fragen derzeit aus Gründen tatsächlicher Unmöglichkeit - dies bezieht sich vor allem auf die Dokumentation der verkauften Bestände - nicht beantwortet werden können, verlasse ich mich auf eine etwaige Zusicherung der Stadt Stralsund, die Fragen nachzureichen. Dies habe ich bei meinem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Stadt heute vor einer Woche auch deutlich gemacht. Eine Antwort habe ich jedoch nicht erhalten, was daran liegen mag, dass der Stellvertreter des Oberbürgermeisters und der mit der Aufklärung offenbar betraute Dr. Kunkel Anfang der Woche auf einer Dienstreise waren. Heute waren beide telefonisch nicht zu erreichen.

Entgegen meiner dringlichen telefonischen Bitte gegenüber dem Oberbürgermeister, die Teilen der Presse zugängliche Beschlussvorlage zu veröffentlichen, ist das nicht erfolgt, was ich in INETBIB kommentiert habe:

http://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

“Ich werde meine Klage vor dem VG Greifswald nicht fuer erledigt erklaeren, wenn ich dieses Dokument nicht erhalte.”

Ob eine Antwort der Stadt, die bislang nur angekündigt ist und schon längst hätte erteilt werden können, tatsächlich die Fragen umfassend und wahrheitsgetreu beantworten wird, bleibt abzuwarten. Insoweit bleibt es bei der Klage und der Eilbedürftigkeit.

Ich kommentiere die Fragen nach meinem heutigen Kenntnisstand.

1. Welcher Kaufpreis wurde mit dem Käufer vereinbart?

Eine offizielle Bestätigung der in der Presse mehrfach genannten Summe von 95.000 Euro liegt meines Wissens nicht vor. Die Frage ist nicht obsolet.

2. Ich ersuche um Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer.

Die Frage ist nicht obsolet.

3. Mit welcher Begründung genau wurde in nicht-öffentlicher Sitzung
der Bürgerschaft (oder eines Ausschusses) die Genehmigung des Verkaufs beantragt?

Siehe oben. Die Frage ist nicht obsolet.

4. Welche Liste verkaufter Bücher wurde damals dem Gremium vorgelegt
(Mitteilung des Textes)?

Nach meinen Informationen und Pressemeldungen (argumentum ex silentio) gab es keine Liste, die den Mitgliedern des Hauptausschusses vorlag. Die Stadt braucht das lediglich zu bestätigen.

5. Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek
geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren?

Die Frage ist nicht obsolet.

6. Befinden sich die Handbuch der historischen Buchbestände erwähnten
"Zwei Postinkunabeln von 1511 und 1513 (Gy B und C)" unter den in
Stralsund zurückbehaltenen Drucken?

Dies kann am verbliebenen Bestand ohne weiteres festgestellt werden. Die Frage ist nicht obsolet.

7. Welche Titel genau wurden aus der Gymnasialbibliothek nicht verkauft?

Wenn nur ein kleiner Teil zurückbehalten wurde, sollte es kein Problem darstellen, einen entsprechenden Katalogauszug zur Verfügung zu stellen. Die Frage ist nicht obsolet.

8. Den Nachweis, dass auch 1829 katalogisierte Bestände der ehemaligen
Stadtbibliothek, sogar aus der Löwen'schen Sammlung, unter den im
Handel angebotenen Büchern auftauchen, konnte ich führen (siehe
Archivalia). Wieviele Drucke aus der ehemaligen Stadtbibliothek (ohne
Gymnasialbibliothek) und wieviele Drucke aus der Löwen'schen
Bibliothek wurden veräußert und welches waren die Gründe bzw.
Kriterien der Auswahl?

Hier scheint es Rechercheprobleme der Stadt Stralsund zu geben. Diese Frage sollte dann umfassend beantwortet werden, wenn die Stadt Stralsund dazu in der Lage ist.

9. Trifft die Angabe von Zisska zu, dass
http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692 das einzige
Exemplar darstellt und daher nicht mehr in Stralsund in einem anderen
Abdruck vorhanden ist? Aus welchem Grund wurde dieses Stück verkauft?

Die Frage ist nicht obsolet.

10. Aus welchem Grund wurde darauf verzichtet, regionale und
überregionale Altbestandsbibliotheken bzw. Archive oder externe
Fachleute in die Planungen der Veräußerung einzubinden?

Nach den bisherigen öffentlichen Stellungnahmen der Stadt Stralsund wurde die Fachkompetenz im Archiv für ausreichend erachtet. Realistischerweise ist nicht mit einer Antwort zu rechnen, die wesentlich mehr an Informationen erbringt. Eine diesbezügliche Bestätigung würde ausreichen.

Fazit: In einem Fall gibt es von mir durchaus eingeräumte Probleme, derzeit zu antworten. In zwei Fällen bräuchte nur eine bestimmte Aussage bestätigt werden. Der große Rest ist nicht obsolet.

Angesichts dieses Befunds darf ich um Verständnis bitten, wenn ich derzeit keinerlei Grundlage für eine Rücknahme der Klagen auch hinsichtlich des Eilverfahrens sehe.

Die Stadt Stralsund hätte einige Fragen ohne weiteres bereits beantworten können. Im Raum steht bisher nur die mit persönlichen Anwürfen gegen mich gespickte Erwiderung mit dem Antrag auf Klageabweisung, obwohl die Stadt Stralsund dem Gericht längst von sich aus hätte signalisieren können, dass sie inzwischen zu Auskünften bereit ist.

Es wird angeregt, dass das Gericht der Gegenseite mit der Mitteilung dieses Schreibens eine angemessene, nicht zu lange Frist (aus meiner Sicht keine 7 Tage) setzt, sich zu erklären bzw. die Fragen zu beantworten. Ich werde, falls eine Antwort aus Stralsund auch unabhängig von diesem Vorgehen eintrifft, diese umgehend prüfen und gegenüber dem Gericht zum Verfahrensfortgang unverzüglich Stellung nehmen.

Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten mit der Stadt Stralsund wäre es hilfreich, wenn diese gegenüber dem Gericht erklärt, dass sie meine presse- und medienrechtliche Legitimation, um Auskünfte zu ersuchen, nicht länger bestreitet.


Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/219022165/

Update: Vom Gericht der Gegenseite mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 6. Dezember 2012 zugeleitet.

Mehr dazu:

http://www.rambow.de/myheritage-auf-expansionskurs.html

Einige ausgewählte Materialien (von vielen). Siehe zusammenfassend

http://rivva.de/

***

"Google hat gestern die Kampagne “Verteidige Dein Netz” gestartet, was zu einem heftigen und höchst einseitigen Rauschen im Blätterwald geführt hat. Selten waren sich FAZ, SZ, SPON und andere so einig wie mit ihrer Kritik an dieser Kampagne Googles.

Die Reaktion der traditionellen Presse offenbart ein hohes Maß an Heuchelei und stell ein deutliches Indiz dafür dar, dass es mit der redaktionellen Unabhängigkeit nicht mehr weit her ist."
http://www.internet-law.de/2012/11/google-das-leistungsschutzrecht-und-die-heuchelei-der-presse.html

Siehe auch
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/google-ist-nicht-das-netz-und-verlage-sind-nicht-der-gute-journalismus/

http://www.telemedicus.info/article/2482-Presse-Leistungsschutzrecht-Ein-Schaden-fuer-die-Gesellschaft.html

***

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger:

"Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen."
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf

Steinhauer erörtert die Rechtsfragen und plädiert zu Recht dafür, plagiierende Dissertationen nicht auszusondern:

http://www.bibliotheksrecht.de/2011/03/02/guttenberg-aussondern-10740355/

Zu anderen Positionen:

http://www.pnn.de/wissen/701563/

"„Überarbeitung und Online-Publikation der Erschließungsergebnisse aus dem DFG-Projekt zur Neukatalogisierung der ehemals Donaueschinger Handschriften in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe“

Seit 1993 werden die Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen in den Landesbibliotheken Karlsruhe und Stuttgart aufbewahrt. Der Bestand in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe umfasst dabei hauptsächlich deutschsprachige mittelalterliche Handschriften sowie germanistisch relevante Stücke des 18./19. Jahrhunderts. Er zählt zu den bedeutendsten Sammlungen deutschsprachiger Literatur des Mittelalters.
Der Anteil von Handschriften, die mittelhochdeutsche Literatur überliefern, ist außergewöhnlich groß. Dazu zählen neben der bekannten ‚Nibelungenlied‘-Hs. C (Don. 63) etwa der ‚Wasserburger Codex‘, in dem Rudolfs von Ems ‚Willehalm von Orlens‘ mit religiöser Kleinepik und Heldenepik vereint ist (Don. 74; 2. Viertel 14. Jh.), die sog.‚Liedersaal‘-Hs. (Don. 104; um 1425), eine der umfangreichsten Sammlungen mittelhochdeutscher Kleinepik, sowie zahlreiche Handschriften nachklassischer Artusromane (Konrad von Stoffeln, ‚Gauriel von Muntabel‘; Der Pleier, ‚Meleranz‘) und spätmittelalterlicher Prosaromane (‚Melusine‘, Prosa-‚Lancelot‘, Werke Ulrich Fuetrers und Heinrich Steinhöwels). Auch geistliche Literatur ist im Bestand vertreten, etwa die aufwändig illustrierten Handschriften Don. 106 (‚Christus und die minnende Seele‘; um 1495) und Don. 120 (Hugo von Ripelin, ‚Compendium theologicae veritatis‘ / Meisterliedersammlung ‚Donaueschinger Liederhandschrift‘; um 1480/1490).
Der ehem. Donaueschinger Handschriftenfonds ist aber nicht nur für die Text- und Überlieferungsgeschichte mittelhochdeutscher Literatur von großem Interesse, sondern auch für die frühneuzeitliche Rezeptions- und Bibliotheksgeschichte im südwestdeutschen Bereich. Mit der Bibliothek der Fürsten von Fürstenberg, die auf Graf Wolfgang (1465-1509) zurückgeht, und den historisch gewachsenen Büchersammlungen der Grafen von Zimmern und von Helfenstein bietet der Donaueschinger Bestand ein vielseitiges Abbild der literarischen Interessen süddeutscher Adelsgeschlechter in der frühen Neuzeit.
Ein besonders prominenter Teil der Fürstenbergischen Bibliothek ist seit 1855 die Handschriftensammlung Josephs von Laßberg. Laßberg, mittelalterbegeisterter Adliger und schillernde Persönlichkeit im Netzwerk der sich formierenden Altgermanistik des frühen 19. Jahrhunderts, sammelte nicht nur Originalhandschriften, sondern besaß auch zahlreiche Abschriften mittelalterlicher Manuskripte, die sich heute ebenfalls in der BLB Karlsruhe befinden. Zusammen mit der umfangreichen Korrespondenz, die Laßberg mit wichtigen Vertretern der frühen Germanistik führte, beleuchten sie eine zentrale kultur- und forschungsgeschichtliche Phase der beginnenden Wiederentdeckung des Mittelalters.
In den Jahren 1998-2004 wurde ein Teil des Bestandes (110 Handschriften) im Rahmen eines DFG-Projektes von Christoph Mackert und Wolfgang Runschke an der BLB Karlsruhe neu katalogisiert. Die Erschließungsergebnisse aus diesem Projekt werden nun mit Eigenmitteln der BLB Karlsruhe am Handschriftenzentrum der UB Leipzig überarbeitet, aktualisiert und über die Handschriftendatenbank Manuscripta Mediaevalia online zugänglich gemacht."

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/?INFO_projectinfo/donaueschingen#|5

25 Handschriften:

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/seligenthal

Was soll diese schändliche Heimlichtuerei bei der Klosterchronik? Was steht in einem Band aus dem 18. Jahrhundert, was man nur in Seligenthal sehen darf? Was haben die Nonnen zu verbergen?


Bislang 12 Stück:

http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/browse/handschriften*/-/1/-/-/

Nikolaus Bernau kommentiert die DDB:

"Für eine Stadt wie etwa Stralsund allerdings, die jüngst versuchte, mit dem Verkauf von kostbaren Büchern aus dem Stadtarchiv die Notlage dieses Archivs zu beheben, stellt sich die Frage: Wie soll man an einem nationalen digitalen Netzwerk teilnehmen, wenn es nicht einmal Geld gibt, die Bücher von Pilzen zu befreien, ganz zu schweigen davon, sie katalogisieren und digitalisieren zu lassen?"

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/deutsche-digitale-bibliothek-die-digitale-wundertuete,10809150,20988122.html

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass eine von mir auf der Speyerer Tagung an den OB von Stralsund formulierte Resolution, die Möglichkeiten von Web 2.0 bei der anstehenden Neuorganisation des Stadtarchivs zu nutzen, so peinlich wenige Unterzeichner (keine 10) fand, dass ich sie nicht weitergeben werde.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/bonn-zentrum/Gedaechtnis-der-Stadt-in-Gefahr-article914804.html

Im Archiv lagern gewöhnlich Akten und Fotos, wertvolle Dokumente aus Jahrhunderten. Das ist im Bonner Stadtarchiv auch so, nur eben nicht dort, wo geschrieben steht: "Regale nicht belegen, da Wasser von der Decke durchsickert."

Im "Magazin 4" ist das der Fall: Leere Metall-Schieberegale, die vor sich hinrosten und weiße Kalkflecken aufweisen, Plastikplanen, Warnschilder. Es ist nicht der einzige Ort im Stadtarchiv, wo erzwungener Leerstand Trostlosigkeit verbreitet, wo "das Gedächtnis der Stadt" in akuter Gefahr ist. Acht große Regale seien unbrauchbar, erklärt Archiv-Chef Norbert Schloßmacher. Eine Begehung des Kulturausschusses vor etwas mehr als einem halben Jahr ergab, dass insgesamt 643 laufende Regalmeter aus Angst vor Wassereinbrüchen nicht belegt, weitere 1771 Regalmeter permanent mit Folie abgedeckt sind.


Ist es wohlfeil, immer wieder und wieder auf den Kölner Archiveinsturz hinzuweisen, um Verwaltungen aufzurütteln? Ich denke nicht.

Eine kaum glaubliche Nachricht von Jutta Lamprecht:

http://info-netz-musik.bplaced.net/?p=8097

Zu den Aufgaben der Musikbibliothek des niederländischen Muziekcentrum van de Omroep (MCO) gehören die Bereitstellung von Noten und Aufführungsmaterialen und Informationen für die Rundfunk-Ensembles (Radio Filharmonisch Orkest, Radio Kamer Filharmonie, Groot Omroepkoor und Metropole Orkest), die Programmacher und Mitarbeiter des öffentlichen Rundfunks, insbesondere Radio 4. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Archivierung und Verfügbarmachung des in den letzten 85 Jahren angesammelten Aufführungsmaterials. Damit soll ab August 2013 Schluß sein.

Siehe auch
http://www.mco.nl/page/nieuws/22235/Muziekbibliotheek%20onmisbaar%20voor%20kerntaak%20omroepen

http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/ (sehr Beta!)

Ich muss um Verständnis bitten, dass eine ausführliche Auseinandersetzung anhand des Aufholbedarfs bei anderen Archivalia-Beiträgen noch nicht möglich ist.

Meldungen und Kritik:

http://schmalenstroer.net/blog/2012/11/die-deutsche-digitale-bibliothek-ist-gestartet/

http://blog.wikimedia.de/2012/11/28/deutsche-digitale-bibliothek-beta-ddb/

http://geschichtsweberei.blogspot.ch/2012/11/deutsche-digitale-bibliothek-immerhin.html

http://hagenkohn.com/deutsche-digitale-bibliothek-1

Einige eigene Kritikpunkte/Beobachtungen:

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/E6fuRvWdZrC

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/am2pynMT7H8

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/WN7t1eAgfeQ

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/bPJP2eXANDd

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/83oc6kdbZ57 (Wasserzeichen Staatsarchiv Darmstadt)


Bettina Wagner macht in Incunabula-L darauf aufmerksam, dass Copingers Hain-Supplement online ist:

http://archive.org/details/cu31924092472103
http://archive.org/details/cu31924092472103

In den Inkunabelbibliographien steht H für Hains Werk, HC wird zitiert, wenn es eine Korrektur bei Copinger gibt, C, wenn das Werk nur bei Copinger ist. Das Supplement von Reichling wird analog behandelt: HCR bzw. R.

Am 28. November fand eine Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses der Stralsunder Bürgerschaft statt.

Zu der unter TOP 2.1 eingeordneten Beschlussvorlage H 0194/2012 erfolgte eine einstimmige Beschlussfassung, wonach der Bücherkaufvertrag zum Teilbestand der Gymnasialbibliothek rückabgewickelt wird (Rückabwicklungsvereinbarung). Es handelt sich um eine Rückabwicklung, nicht um einen Rückkauf der Bücher. Dies war nur möglich durch den Einigungswillen und die Fairness des Antiquars bei den Verhandlungen.

Danach werden alle beim Käufer noch vorhandenen 5.278 Bücher der Gymnasialbibliothek in den Besitz der Hansestadt Stralsund zurückgeführt und im Gegenzug lediglich der anteilige Kaufpreis erstattet.

Dies entspricht ca. 90 Prozent des veräußerten Bestandes. Von den restlichen 10 Prozent wurde ein Teil aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Bücher vom Antiquar vernichtet, der andere Teil durch ihn weiterveräußert.

Welche Bücher letztlich veräußert wurden, müssen weitere fachliche Recherchen ergeben. Liegen diese Ergebnisse vor, wird festzustellen sein, welche der bereits weiter veräußerten Bücher dringend zurückgeholt werden müssen, um die Gymnasialbibliothek als Ganzes wiederherzustellen.
Dies wird in der nächsten Zeit von Fachleuten aufgearbeitet.

In der kommenden Woche erfolgt die Rückführung der Bücher nach Stralsund.


Aus der aktualisierten Chronologie:
http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument

Mein Kommentar dazu in INETBIB ist lesefreundlicher wiedergegeben in:

http://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

Vor allem stellt sich die Frage, was mit den anderen kostbaren Werken außerhalb der Gymnasialbibliothek ist, die nach wie vor angeboten werden.

[Siehe dazu auch:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stralsundische_Zeitung.pdf

Scans von Titelblättern der Stralsundischen Zeitung zwischen 1788 und 1797 mit dem Stempel der Gymnasialbibliothek Stralsund, verkauft von Peter Hassold via ZVAB im September 2012 ]

***

Aus dem Innenministerium M-V erhielt ich folgendes offizielle Schreiben vom 29.11.2012:

"Verkauf eines Buchbestandes der ehemaligen Stralsunder Gymnasialbibliothek

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich komme auf meine E-Mail vom 9. November d.J. zurück. In Auswertung der o.g. Angelegenheit kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Seitens des für Archivrecht zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verstößt die Veräußerung des besagten Buchbestandes gegen § 12 Landesarchivgesetz i.V.m. § 6 Abs. 1
der Satzung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund, was zur Nichtigkeit des Vertrages gem. § 134 BGB führt. Die Hansestadt Stralsund befindet sich derzeit in Verhandlungen zur Rückabwicklung der Veräußerung. Zudem habe ich auf eine ordnungsgemäße Aufbewahrung hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

***

Auszug aus dem Protokoll der Bürgerschaftssitzung vom 15.11.2012

zu TOP 7.4 Kleine Anfrage - Verkauf von Büchern aus dem Archiv

Einreicher: Michael Adomeit, Fraktion Wählergruppe Adomeit
1. Wer hat den Verkauf der Bücher angeordnet?
2. Warum wurden die Bücher aus dem Archiv verkauft?
3. Nach welchen Kriterien werden die Bücher zum Verkauf ausgewählt?

Herr Albrecht beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Der Verkauf der Bücher wurde von niemandem angeordnet.
Die Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund regelt im § 10 die Aufgabenverteilung für den
Hauptausschuss. Dieser entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der
Bürgerschaft oder durch die Hauptsatzung übertragen sind, und über alle Angelegenheiten,
die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Bürgerschaft
vorbehalten sind. Entsprechend der Wertgrenzenregelung (Veräußerung von Sachen
innerhalb einer Wertgrenze von 50.000 EUR bis zu 500.000 EUR), war die Vorlage „Verkauf
Teilbestand Gymnasialbibliothek“ dem Hauptausschuss als zuständigem Gremium
vorzulegen.

Die Vorlage wurde dem Hauptausschuss für die Sitzung am 05.06.2012 übergeben und
unter Tagesordnungspunkt 10.2.1 Vorlage H 0072/2012 „Verkauf Teilbestand
Gymnasialbibliothek“ in die Tagesordnung aufgenommen.
Die Tagesordnung wurde im Internet, im RIS und auf der Bekanntmachungstafel der
Pressestelle im Rathausdurchgang bekannt gemacht. Darüber hinaus gibt es einen Verteiler
nach einer Presseliste, wonach ca. 60 Empfänger die Tagesordnung erhielten.
Nachdem die Beschlussfassung für den Verkauf erfolgte, wurde zwischen dem Käufer und
der Hansestadt Stralsund der Kaufvertrag geschlossen.

Zu 2. und Zu 3.:
Der Verkauf der Bücher wurde vorgeschlagen, weil sie nach Ansicht des Archivs weder
einen Wert für die Hansestadt Stralsund noch eine Bedeutung für die Arbeit des Archivs
haben würden.

Herr Albrecht zitiert aus der Beschlussvorlage:
"Das Stadtarchiv beabsichtigt, nicht benötigte Bücher zu veräußern. Bei dem im Angebot
stehenden Buchbestand handelt es sich um 6.210 Bände, die vorwiegend die Themen
Philologie (griechische und lateinische Klassiker), historische Hilfswissenschaften,
Reisebeschreibungen und Naturwissenschaften umfassen. Der zeitliche Umfang der Bände
liegt zwischen 1497 und 1833. Der Buchbestand ist eingehend unter fachwissenschaftlichen
Gesichtspunkten geprüft worden. Die für die Tätigkeit des Stadtarchivs relevanten Titel,
insbesondere Stadt und Regionalgeschichte, und Titel von großem bibliophilen Wert sind
aus dem Bestand der Gymnasialbibliothek herausgezogen und in den Bibliotheksbestand
des Archivs integriert worden."
Herr Albrecht erklärt, dass aufgrund dieser Aussagen in der Vorlage der Beschluss zum
Verkauf gefasst wurde. Mit dem Wissen von heute hätte man vielleicht einen anderen Weg
gewählt.

Herr Adomeit fragt nach, wer den Verkauf anordnete und wer den Buchbestand prüfte. Herr Albrecht verweist auf den vorgeschriebenen Verfahrensweg, welcher bei der
Erarbeitung der Vorlage durch das Stadtarchiv eingehalten wurde. Die Prüfung erfolgte
ebenfalls im Stadtarchiv durch das entsprechend ausgebildete Personal.

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

Herr Buxbaum erfragt, ob bei der Erarbeitung der Vorlage der § 6 der Archivsatzung
Beachtung fand. Danach wäre ein Verkauf von Archiv- und Bibliotheksgut unzulässig.
Herr Albrecht berichtet, dass eine fachliche Wertung durch die Mitarbeiter des Stadtarchivs
vorgenommen wurde. Dabei kam man zu der Auffassung, dass es sich hier nicht um Archiv-
und Bibliotheksgut handelt, damit wäre eine Veräußerung möglich. In der Öffentlichkeit gibt
es jedoch auch andere Auffassungen.
Herr Adomeit fragt nach, ob dieser Verkauf den Verlust des Status Weltkulturerbe nach sich
ziehen könnte?
Herr Albrecht erklärt, dass eine Mitteilung eingegangen sei, dass dieser Verkauf den
Welterbe-Status nicht gefährdet, da dieser auf einer anderen Grundlage erzielt wurde.
Auf die Frage von Frau Junge, wie es dazu kommen kann, dass die Gymnasialbibliothek
lediglich in Kartons gelagert wurde, betont Herr Albrecht, dass seitens der Fachleute des
Stadtarchivs keine Zugehörigkeit zum Archiv- und Bibliotheksgut gesehen wurde.
Herrn Pagels interessiert, wer die Initiative zum Verkauf der Bücher auslöste.
Herr Albrecht verweist nochmals auf die Vorlage, in der es heißt, dass das Stadtarchiv
beabsichtigt, nicht benötigte Bücher zu veräußern. Dies ist an die Verwaltung herangetragen
worden. Die fachliche Meinung der Mitarbeiter des Stadtarchivs wurde anerkannt.
Herr Dr. Zabel bittet, das Gutachten der externen Gutachter abzuwarten. Erst nach dieser
Einschätzung zum Archiv- und Bibliotheksgut kann möglicherweise die Beurteilung der
geleisteten Arbeit erfolgen.

Was hier über die angeblichen "Fachleute" im Archiv gesagt wurde, spricht für sich.

Der VdA wendet sich in einer Pressemitteilung gegen die Vorverurteilung der suspendierten Kollegin

PDF

Abgesehen davon, dass die Fragen an die Stadt Stralsund natürlich berechtigt sind, befremdet die Aussage:

"Kein Archiv würde ohne Not oder äußeren Druck wertvolles Kulturgut veräußern."

Dazu Morgenstern: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf“ ?

Zur suspendierten Archivleiterin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Regina_Nehmzow

Margret Ott hat die peinlichen Auslassungen des früheren Archivleiters Dr. Hacker am 26.11.2012 widerlegt:

http://pommern.tumblr.com/post/36592121778/die-peinlichen-anmerkungen-eines-ehemaligen

Der bislang ausführlichste Artikel in der Presse erschien in der Zeitung am Strelasund, einem kostenlosen wöchentlichen Anzeigenblatt, vom 25.11.2011 (S. 1, 6, 7), NOCH einsehbar auf der Startseite, danach für 1/2 Jahr im Archiv

http://www.zeitung-am-strelasund.de/

***

Stand der Petition: 3400+ Unterzeichner

Brief an die Unterzeichner vom 26.11.2012:

Liebe Unterzeichner der Petition "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek!"

Es ist sicher auch das Verdienst der inzwischen gut 3300 Unterzeichner unserer Petition bei Open Petition, dass die Stadt Stralsund entschieden hat, die Archivleiterin zu suspendieren und die verkauften Bücher - soweit dies noch möglich ist - zurückzuführen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Stimme! Und auch für die vielen deutlichen Kommentare.

Ausführliche aktuelle Informationen finden Sie laufend auf unserer Facebook-Seite

www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

und in dem von Dr. Klaus Graf betriebenen Gemeinschaftsblog Archivalia

archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Nachdem sich der frühere Stralsunder Archivleiter Dr. Hacker mit einer Verteidigung der Verkäufe zu Wort gemeldet hat und unsere weiteren Forderungen insbesondere zur Vorbeugung gegen weitere solche ungeheuerlichen Kulturgutverluste dieser Art nach wie vor aktuell sind, haben wir uns entschieden, die Petition ungeändert bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit fortzuführen. Bitte machen Sie nach wie vor Werbung für unser Anliegen, damit wir möglichst viele Unterschriften übergeben können und ein starkes Signal für den Schutz von historischem Kulturgut von der "Causa Stralsund" ausgeht.

Mit nochmaligem Dank und freundlichen Grüßen

gez. Philipp Maaß
(auch im Namen des Organisations-Teams)


Auf Facebook 476 Likes:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Zur Causa in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

***

Der NDR-Beitrag stellt süffisant den ehemaligen Archivleiter Dr. Hacker bloß


Es konnten weder Beiträge veröffentlicht noch Kommentare geschrieben werden. Eine Mitteilung über die Ursache liegt mir noch nicht vor. Gemäß

http://help.twoday.net/stories/219029834/

soll es mit der Anzahl der Beiträge zusammenhängen.

Das war die bislang schwerste technische Krise von Archivalia, und außer Drängeln konnte ich nichts tun.

Ich werde mich bemühen, die vor allem in Google+ zwischengelagerten Meldungen hier nachzureichen, muss aber noch meinen Vortrag in Speyer über die Geschichtsschreibung der Reichsstadt Speyer im späten Mittelalter fertigstellen:

https://www.facebook.com/HistorischerVereinDerPfalzBezirksgruppeSpeyer/posts/130359417118826

Ein Wechsel des Blogs zu einem anderen Anbieter (in erster Linie könnte ich mir hypotheses.org vorstellen) will wohlbedacht sein, und ich wäre für entsprechende Diskussionsbeiträge dankbar.

Fotos bzw. Impressionen der Tagung (22.-23.11.2012) finden sich in einem Flickr-Album:

http://www.flickr.com/photos/stadtarchiv_speyer/sets/72157632076910127/with/8214104320/

Die ersten Vorträge bzw. Präsentationen der Referenten sind bereits über das Tagungsblog abrufbar (unter anderem das verschriftlichte Resümee von Mario Glauert):

http://archive20.hypotheses.org/

Aus dem Resümee der Veranstalter:
Eine intensive, sehr diskussionsfreudige Tagung "Offene Archive?" ist gestern am frühen Abend zu Ende gegangen! Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, besonders bei unseren Referenten/innen (die teils sehr weite Wege auf sich genommen haben!). Besonders beeindruckt haben die Präsentationen unserer ausländischen Gäste ... und nicht nur das Beispiel der in der Tagung durch Christian van der Ven vertretenen Niederlande zeigt uns, wie sehr ein Begriff wie (archivische) "Spätzünder" noch berechtigt ist. Aber: der Weg ist eingeschlagen, die Resonanz war sehr gut - to be continued,-

Siehe dazu: http://archive20.hypotheses.org/336


Saal von hinten

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma