http://www.kraftvolle-orte.de/2013/02/anleitung-so-funktioniert-der-bayernatlas/
Stephan Gröschler schrieb eine Anleitung.
http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/

Stephan Gröschler schrieb eine Anleitung.
http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/

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http://www.thejc.com/news/uk-news/102359/oxford-cambridge-work-together-preserve-jewish-texts
Oxford and Cambridge universities are putting aside an historic rivalry in a bid to acquire thousands of rare texts that give insight into Jewish life and culture from the medieval era until the 19th century.
This week the two institutions launched a fundraising drive to acquire the "Lewis-Gibson Genizah Collection", which consists of more than 1,700 fragments of historic Hebrew documents, of both religious and secular importance, including a 12th century engagement deed, a witness account of the Crusades and a fragment of the Rambam's Commentary on the Mishnah written by the scholar himself.
The collection is part of the Cairo Genizah, a haul of some 350,000 fragments of manuscripts unearthed in the Ben Ezra Synagogue in Egypt in the late 19th century.
The Genizah has since been dispersed in libraries around the world, from Philadelphia to Frankfurt, with a proportion of the fragments brought to England by sisters Agnes Smith Lewis and Margaret Dunlop Gibson in 1896 and placed in the care of the United Reformed Church's Westminster College.
In the aftermath of the discovery of the Cairo Genizah, Oxford's Bodleian Libraries and Cambridge University Library competed to acquire the rare documents, which are of immense scholarly value. Until now, Cambridge has been home to the more impressive haul – around 200,000 fragments – with Oxford holding some 25,000 folios.
But now the two old rivals are working together to save Lewis-Gibson collection "from division and dispersal" and buy them from Westminster College. (my emphasis)
Oxford and Cambridge universities are putting aside an historic rivalry in a bid to acquire thousands of rare texts that give insight into Jewish life and culture from the medieval era until the 19th century.
This week the two institutions launched a fundraising drive to acquire the "Lewis-Gibson Genizah Collection", which consists of more than 1,700 fragments of historic Hebrew documents, of both religious and secular importance, including a 12th century engagement deed, a witness account of the Crusades and a fragment of the Rambam's Commentary on the Mishnah written by the scholar himself.
The collection is part of the Cairo Genizah, a haul of some 350,000 fragments of manuscripts unearthed in the Ben Ezra Synagogue in Egypt in the late 19th century.
The Genizah has since been dispersed in libraries around the world, from Philadelphia to Frankfurt, with a proportion of the fragments brought to England by sisters Agnes Smith Lewis and Margaret Dunlop Gibson in 1896 and placed in the care of the United Reformed Church's Westminster College.
In the aftermath of the discovery of the Cairo Genizah, Oxford's Bodleian Libraries and Cambridge University Library competed to acquire the rare documents, which are of immense scholarly value. Until now, Cambridge has been home to the more impressive haul – around 200,000 fragments – with Oxford holding some 25,000 folios.
But now the two old rivals are working together to save Lewis-Gibson collection "from division and dispersal" and buy them from Westminster College. (my emphasis)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geloeschte-E-Mail-Postfaecher-im-Innenministerium-angeblich-nur-9-MByte-gross-1804859.html
In einer Affäre um eine in seinem Ministerium angeblich gelöschte E-Mail versucht Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) offenbar, Parlamentarier über die technischen Gegebenheiten in seinem Hause zu täuschen. So heißt es wörtlich in einem Schreiben vom 30. Januar an die Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag, mit der die Anfrage (PDF) der Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) nach einer angeblich gelöschten E-Mail im Namen des Ministers beantwortet werden soll und das heise online vorliegt:
"Im Pressereferat des BMI stand den Referenten bis Dezember 2012 ein nur auf 9 MB beschränktes Postfach zur Verfügung. Dadurch bedingt musste immer wieder das Postfach leer 'geräumt' werden, d.h. Mails gelöscht werden. Insofern ist es in der Pressestelle 'üblich' die Postfächer regelmäßig zu leeren. Die Mails werden individuell je nach Arbeitsplatzkapazität des jeweiligen Computerarbeitsplatzes gelöscht."
In einer internen Hausanordnung des BMI zum "Einsatz von IT-Technik" vom 8. August 2011, die heise online ebenfalls vorliegt, ist die Größe der Postfächer nicht beziffert. Unter Ziffer 6.2.10 mit der Überschrift "Größenbeschränkung des E-Mail-Postfachs" heißt es vielmehr: "Zeichnet sich eine Überschreitung der Speicherkapazität des personenbezogenen Postfachs ab, erhält der Nutzer eine entsprechende Hinweismeldung." Nicht mehr benötigte Elemente seien zu löschen.
[...] Das behauptete Größenlimit sei "schlicht unwahr" oder aber "Ausweis purer Ahnungslosigkeit des für IT-Technik und Netzpolitik zuständigen Ministeriums", kommentierte die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen den Vorgang gegenüber heise online: "Ein Neun-Megabyte-Postfach würde wohl an vielen Tagen nicht einmal für alle eingehenden E-Mails ausreichen."
Hintergrund der Nachfragen von Seiten der Links-Fraktion im Bundestag an den Innenminister ist die Übermittlung einer Studie über junge Muslime (PDF, 5 MByte), die von der Pressestelle des Ministeriums mehrere Tage vor ihrer offiziellen Veröffentlichung an die Bild-Zeitung übermittelt worden war und von dieser zur Berichterstattung über eine vermeintliche "Schock-Studie" genutzt wurde. Anderen nachfragenden Redaktionen etwa der Süddeutschen Zeitung wurde die Herausgabe hingegen verweigert. Innenminister Friedrich hatte die Weitergabe durch sein Ministerium an Bild zunächst sowohl öffentlich als auch auf Nachfrage von parlamentarischer Seite bestritten und musste sich anschließend für diese Falschangaben entschuldigen. Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin in einem Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Az. VG 2 L 59.12) die Vorlage der E-Mail an die Redaktion der Bild-Zeitung verlangt hatte, mit der die Studie übermittelt worden war, behauptete das BMI, die E-Mail sei unmittelbar nach dem Versand durch das Pressereferat unwiederbringlich gelöscht worden.
Aller externer Schriftverkehr muss in den Akten lückenlos dokumentiert sein. Mails müssen ausgedruckt werden, bevor sie gelöscht werden und dem entsprechenden verwaltungsvorgang beigefügt werden. Die interne Verwaltungsvorschrift kann als Aufforderung zu einer Straftat gelesen werden, Verwahrungsbruch oder Urkundenunterdrückung. Hier sollte sich erneut der VdA einschalten, um unmissverständlich deutlich zu machen, dass jegliche Vernichtung auch elektronischer Unterlagen der Zustimmung des zuständigen Archivs bedarf.
http://archiv.twoday.net/search?q=verwahrungsbruch
Es ist geboten, meinen Beitrag vom 30. Juni 2003 nicht nur zu verlinken, sondern vollständig zu wiederholen.
http://archiv.twoday.net/stories/40915/
"Das Bundesverfassungsgericht hatte sich 1983 mit der Entfernung und Vernichtung von Vermerken aus der Ausländerakte zu befassen (Beschluß vom 6.6.1983 - 2 BvR 244, 310/83, Abdruck: NJW 1983, S. 2135f.). Die auf eine solche Aktenbereinigung zielenden Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. In den Gründen führte das Gericht unter anderem aus, die in § 20 Ausländergesetz den zuständigen Behörden übertragenen Befugnisse machten - wie weithin anderes Behördenhandeln auch - die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies des ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedarf. Zumal bei Rechtsvorgängen, die sich - wie der Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet - meist über längere Zeit erstrecken, ist die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnisquellen für das zukünftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält. Erst derartige schriftliche Akten gestatten der vollziehenden Gewalt eine fortlaufende Kenntnis aller für sie maßgeblichen Umstände ohne Rücksicht darauf, ob aus innerorganisatorischen Gründen oder wegen der Zuständigkeitsbegründung einer anderen Behörde ein neuer Bediensteter, der kein eigenes Wissen über die Vorgeschichte besitzt, mit der Bearbeitung der Sache betraut wird. Die Aktenführung liege zugleich im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen, der nur auf der Grundlage möglichst vollständiger Erfassung aller rechtlich erheblichen Tatsachen seinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf angemessene Behandlung seiner Angelegenheit [...] geltend machen kann. Bestehe ein sachlicher Bezug zum Aufenthalt des Ausländers und sei die Art und Weise der Informationsbeschaffung durch die Ausländerbehörde vom Gesetz gedeckt, so könne Rechtsfolge nur die Aufnahme der erlangten Kenntnisse in die Akten sein. Denn die Ausländerakten sind [...] die Grundlagen allen weiteren behördlichen Handelns und müssen daher vollständig sein, soll die Ausländerbehörde ihrer aus der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) und aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität nachkommen können.
In einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 16.3.1988 - 1 B 153/87 [Koblenz]; Abdruck: NVwZ 1988, S. 621f.) ging es um die Aufbewahrung von Unterlagen der Meldebehörde. Die Klägerin wandte sich erfolglos gegen die Aufbewahrung von sensiblen Aktenteilen, die bei einem von ihren Gläubigern gestellten Auskunftsantrags angefallen waren.
Aus den Gründen: Die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze ist nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkentnnisquellen für das künftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält; dies macht die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies eines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedürfte (BVerfG, NJW 1983, 2135 [siehe oben]). [...] Die Pflicht zur Aktenführung soll den Geschehensablauf wahrheitsgetreu und vollständig dokumentieren und dient damit in zweifacher Weise der Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns. Die Dokumentation soll den Geschehensablauf so, wie er sich ereignet hat, in jeder Hinsicht nachprüfbar festhalten. Sie soll hierbei nicht lediglich den Interessen der Bet. oder der entscheidenden Behörde dienen, sondern auch die Grundlage für die kontinuierliche Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht und für die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns bilden. Damit wirkt die Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung zugleich auch präventiv insofern auf das Verwaltungshandeln ein, als sie die Motivation zu allseits rechtmäßigem Verwaltungshandeln stärkt und rechtswidrige Verwaltungshandeln erschwert. Diese Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns durch wahrheitsgetreue und vollständige Aktenführung dient auch dem Schutz derjenigen Bet., deren persönliche Daten in den Akten festgehalten sind und über die die Akten gegebenenfalls Nachteiliges oder Belastendes enthalten; auch sie werden durch die wahrheitsgetreu und vollständige Dokumentation des Geschehensablaufs [...] vor nicht rechtmäßigem Verwaltungshandeln geschützt.
Die Pflicht zur Führung wahrheitsgetreuer und vollständiger Akten kann ihre präventive und ihre nachträgliche Sicherungsfunktion nur entfalten, wenn die Akten so lange aufbewahrt werden, daß sie ihre Nachweisfunktion im Bedarfsfall tatsächlich erfüllen können. Es kann daher keine Rede davon sein, daß sie zur Vermeidung von Verletzungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung schon dann vernichtet werden müssen, wenn kein Bet. mehr aktuelle Ansprüche gegen die Behörde mehr erheben und diese die Akten nicht mehr zur Grundlage von aktuellen Maßnahmen gegen einen der Bet. oder zugunsten eines Bet. machen könnte. Die von der Kl. gewünschte Handhabung würde es weithin dem Zufall überlassen, ob die Verwaltungsakten die ihnen zukommende Sicherungsfunktion tatsächlich erfüllen könnten. Die Möglichkeiten einer effektiven Rechts- und Fachaufsicht würden ebenso gemindert wie die Hindernisse, die der Zwang zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Dokumentation einem nicht rechtmäßigen Verwaltungshandeln entgegensetzt. Schließlich würde die von der Kl. für rechtens und geboten gehaltene Handhabung - die jedem Bet. nur erlauben würde, die Vernichtung der gerade ihn betreffenden Aktenteile zu verlangen - zur Unvollständigkeit und damit zur teilweisen oder gar vollständigen Unbrauchbarkeit der Akten führen. Eine Vernichtung von Akten kann deshalb nur für einen Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, in dem mit Sicherheit feststeht, daß die Akten ihre die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sichernde Dokumentationsfunktion nicht mehr erfüllen. Das Gericht wies darauf hin, daß ein Zeitraum von zwei Jahren auch nicht annähernd ausreiche, um die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns in der beschriebenen Weise zu sichern. Es bedürfe hierzu des Mehrfachen dieses Zeitraums.
Beide Entscheidungen werden zitiert in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Saarland, in der es um die 1999 vorgenommenen Aktenvernichtungen in der Regierung des Saarlandes ging.
Auf die Pflicht der Behörde zur vollständigen Aktenführung kam auch das OVG Münster (NJW 1989, S. 2966) zu sprechen. Nicht rechtskräftig war seinerzeit (Computer und Recht 1989, S. 930; NJW 1988, S. 613) die Entscheidung des VG Frankfurt vom 27.1.1988, wonach die Pflicht der Behörden zur vollständigen
Aktenführung unter dem Vorbehalt stehe, daß der Akteninhalt rechtmäßig zustandegekommen ist."
Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Falsche-Angaben-zu-E-Mail-Postfaechern-Innenstaatssekretaer-muss-sich-entschuldigen-1806607.html
In einer Affäre um eine in seinem Ministerium angeblich gelöschte E-Mail versucht Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) offenbar, Parlamentarier über die technischen Gegebenheiten in seinem Hause zu täuschen. So heißt es wörtlich in einem Schreiben vom 30. Januar an die Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag, mit der die Anfrage (PDF) der Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) nach einer angeblich gelöschten E-Mail im Namen des Ministers beantwortet werden soll und das heise online vorliegt:
"Im Pressereferat des BMI stand den Referenten bis Dezember 2012 ein nur auf 9 MB beschränktes Postfach zur Verfügung. Dadurch bedingt musste immer wieder das Postfach leer 'geräumt' werden, d.h. Mails gelöscht werden. Insofern ist es in der Pressestelle 'üblich' die Postfächer regelmäßig zu leeren. Die Mails werden individuell je nach Arbeitsplatzkapazität des jeweiligen Computerarbeitsplatzes gelöscht."
In einer internen Hausanordnung des BMI zum "Einsatz von IT-Technik" vom 8. August 2011, die heise online ebenfalls vorliegt, ist die Größe der Postfächer nicht beziffert. Unter Ziffer 6.2.10 mit der Überschrift "Größenbeschränkung des E-Mail-Postfachs" heißt es vielmehr: "Zeichnet sich eine Überschreitung der Speicherkapazität des personenbezogenen Postfachs ab, erhält der Nutzer eine entsprechende Hinweismeldung." Nicht mehr benötigte Elemente seien zu löschen.
[...] Das behauptete Größenlimit sei "schlicht unwahr" oder aber "Ausweis purer Ahnungslosigkeit des für IT-Technik und Netzpolitik zuständigen Ministeriums", kommentierte die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen den Vorgang gegenüber heise online: "Ein Neun-Megabyte-Postfach würde wohl an vielen Tagen nicht einmal für alle eingehenden E-Mails ausreichen."
Hintergrund der Nachfragen von Seiten der Links-Fraktion im Bundestag an den Innenminister ist die Übermittlung einer Studie über junge Muslime (PDF, 5 MByte), die von der Pressestelle des Ministeriums mehrere Tage vor ihrer offiziellen Veröffentlichung an die Bild-Zeitung übermittelt worden war und von dieser zur Berichterstattung über eine vermeintliche "Schock-Studie" genutzt wurde. Anderen nachfragenden Redaktionen etwa der Süddeutschen Zeitung wurde die Herausgabe hingegen verweigert. Innenminister Friedrich hatte die Weitergabe durch sein Ministerium an Bild zunächst sowohl öffentlich als auch auf Nachfrage von parlamentarischer Seite bestritten und musste sich anschließend für diese Falschangaben entschuldigen. Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin in einem Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Az. VG 2 L 59.12) die Vorlage der E-Mail an die Redaktion der Bild-Zeitung verlangt hatte, mit der die Studie übermittelt worden war, behauptete das BMI, die E-Mail sei unmittelbar nach dem Versand durch das Pressereferat unwiederbringlich gelöscht worden.
Aller externer Schriftverkehr muss in den Akten lückenlos dokumentiert sein. Mails müssen ausgedruckt werden, bevor sie gelöscht werden und dem entsprechenden verwaltungsvorgang beigefügt werden. Die interne Verwaltungsvorschrift kann als Aufforderung zu einer Straftat gelesen werden, Verwahrungsbruch oder Urkundenunterdrückung. Hier sollte sich erneut der VdA einschalten, um unmissverständlich deutlich zu machen, dass jegliche Vernichtung auch elektronischer Unterlagen der Zustimmung des zuständigen Archivs bedarf.
http://archiv.twoday.net/search?q=verwahrungsbruch
Es ist geboten, meinen Beitrag vom 30. Juni 2003 nicht nur zu verlinken, sondern vollständig zu wiederholen.
http://archiv.twoday.net/stories/40915/
"Das Bundesverfassungsgericht hatte sich 1983 mit der Entfernung und Vernichtung von Vermerken aus der Ausländerakte zu befassen (Beschluß vom 6.6.1983 - 2 BvR 244, 310/83, Abdruck: NJW 1983, S. 2135f.). Die auf eine solche Aktenbereinigung zielenden Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. In den Gründen führte das Gericht unter anderem aus, die in § 20 Ausländergesetz den zuständigen Behörden übertragenen Befugnisse machten - wie weithin anderes Behördenhandeln auch - die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies des ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedarf. Zumal bei Rechtsvorgängen, die sich - wie der Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet - meist über längere Zeit erstrecken, ist die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnisquellen für das zukünftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält. Erst derartige schriftliche Akten gestatten der vollziehenden Gewalt eine fortlaufende Kenntnis aller für sie maßgeblichen Umstände ohne Rücksicht darauf, ob aus innerorganisatorischen Gründen oder wegen der Zuständigkeitsbegründung einer anderen Behörde ein neuer Bediensteter, der kein eigenes Wissen über die Vorgeschichte besitzt, mit der Bearbeitung der Sache betraut wird. Die Aktenführung liege zugleich im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen, der nur auf der Grundlage möglichst vollständiger Erfassung aller rechtlich erheblichen Tatsachen seinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf angemessene Behandlung seiner Angelegenheit [...] geltend machen kann. Bestehe ein sachlicher Bezug zum Aufenthalt des Ausländers und sei die Art und Weise der Informationsbeschaffung durch die Ausländerbehörde vom Gesetz gedeckt, so könne Rechtsfolge nur die Aufnahme der erlangten Kenntnisse in die Akten sein. Denn die Ausländerakten sind [...] die Grundlagen allen weiteren behördlichen Handelns und müssen daher vollständig sein, soll die Ausländerbehörde ihrer aus der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) und aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität nachkommen können.
In einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 16.3.1988 - 1 B 153/87 [Koblenz]; Abdruck: NVwZ 1988, S. 621f.) ging es um die Aufbewahrung von Unterlagen der Meldebehörde. Die Klägerin wandte sich erfolglos gegen die Aufbewahrung von sensiblen Aktenteilen, die bei einem von ihren Gläubigern gestellten Auskunftsantrags angefallen waren.
Aus den Gründen: Die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze ist nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkentnnisquellen für das künftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält; dies macht die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies eines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedürfte (BVerfG, NJW 1983, 2135 [siehe oben]). [...] Die Pflicht zur Aktenführung soll den Geschehensablauf wahrheitsgetreu und vollständig dokumentieren und dient damit in zweifacher Weise der Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns. Die Dokumentation soll den Geschehensablauf so, wie er sich ereignet hat, in jeder Hinsicht nachprüfbar festhalten. Sie soll hierbei nicht lediglich den Interessen der Bet. oder der entscheidenden Behörde dienen, sondern auch die Grundlage für die kontinuierliche Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht und für die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns bilden. Damit wirkt die Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung zugleich auch präventiv insofern auf das Verwaltungshandeln ein, als sie die Motivation zu allseits rechtmäßigem Verwaltungshandeln stärkt und rechtswidrige Verwaltungshandeln erschwert. Diese Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns durch wahrheitsgetreue und vollständige Aktenführung dient auch dem Schutz derjenigen Bet., deren persönliche Daten in den Akten festgehalten sind und über die die Akten gegebenenfalls Nachteiliges oder Belastendes enthalten; auch sie werden durch die wahrheitsgetreu und vollständige Dokumentation des Geschehensablaufs [...] vor nicht rechtmäßigem Verwaltungshandeln geschützt.
Die Pflicht zur Führung wahrheitsgetreuer und vollständiger Akten kann ihre präventive und ihre nachträgliche Sicherungsfunktion nur entfalten, wenn die Akten so lange aufbewahrt werden, daß sie ihre Nachweisfunktion im Bedarfsfall tatsächlich erfüllen können. Es kann daher keine Rede davon sein, daß sie zur Vermeidung von Verletzungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung schon dann vernichtet werden müssen, wenn kein Bet. mehr aktuelle Ansprüche gegen die Behörde mehr erheben und diese die Akten nicht mehr zur Grundlage von aktuellen Maßnahmen gegen einen der Bet. oder zugunsten eines Bet. machen könnte. Die von der Kl. gewünschte Handhabung würde es weithin dem Zufall überlassen, ob die Verwaltungsakten die ihnen zukommende Sicherungsfunktion tatsächlich erfüllen könnten. Die Möglichkeiten einer effektiven Rechts- und Fachaufsicht würden ebenso gemindert wie die Hindernisse, die der Zwang zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Dokumentation einem nicht rechtmäßigen Verwaltungshandeln entgegensetzt. Schließlich würde die von der Kl. für rechtens und geboten gehaltene Handhabung - die jedem Bet. nur erlauben würde, die Vernichtung der gerade ihn betreffenden Aktenteile zu verlangen - zur Unvollständigkeit und damit zur teilweisen oder gar vollständigen Unbrauchbarkeit der Akten führen. Eine Vernichtung von Akten kann deshalb nur für einen Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, in dem mit Sicherheit feststeht, daß die Akten ihre die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sichernde Dokumentationsfunktion nicht mehr erfüllen. Das Gericht wies darauf hin, daß ein Zeitraum von zwei Jahren auch nicht annähernd ausreiche, um die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns in der beschriebenen Weise zu sichern. Es bedürfe hierzu des Mehrfachen dieses Zeitraums.
Beide Entscheidungen werden zitiert in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Saarland, in der es um die 1999 vorgenommenen Aktenvernichtungen in der Regierung des Saarlandes ging.
Auf die Pflicht der Behörde zur vollständigen Aktenführung kam auch das OVG Münster (NJW 1989, S. 2966) zu sprechen. Nicht rechtskräftig war seinerzeit (Computer und Recht 1989, S. 930; NJW 1988, S. 613) die Entscheidung des VG Frankfurt vom 27.1.1988, wonach die Pflicht der Behörden zur vollständigen
Aktenführung unter dem Vorbehalt stehe, daß der Akteninhalt rechtmäßig zustandegekommen ist."
Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Falsche-Angaben-zu-E-Mail-Postfaechern-Innenstaatssekretaer-muss-sich-entschuldigen-1806607.html
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Digitalisate der Zivilstandsregister und Zweitschriften der Personenstandregister für Köln online
http://historischesarchivkoeln.de/lav/index.php
Zwar noch nicht komplett, aber immerhin.
http://historischesarchivkoeln.de/lav/index.php
Zwar noch nicht komplett, aber immerhin.
irisk. - am Sonntag, 17. Februar 2013, 18:25 - Rubrik: Genealogie
http://macaulaylibrary.org/
"Über 175.000 Tonaufnahmen von Vögeln und anderen Tieren hat die Macauly Library der Cornell University aus dem US-Bundesstaat New York online gestellt. [...] Die Nutzungsbedingungen der Macauly Library gestattet es heise online aber nicht, ohne schriftliche Genehmigung Links auf die Website zu setzen. Der geneigte Leser kann zwecks Zugriff mittels HTTP "macaulaylibrary", gefolgt von einem Punkt und der Zeichenfolge "org", in die Adresszeile seines Browser eingeben."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Archiv-mit-175-000-Tierstimmen-online-1804929.html
"Über 175.000 Tonaufnahmen von Vögeln und anderen Tieren hat die Macauly Library der Cornell University aus dem US-Bundesstaat New York online gestellt. [...] Die Nutzungsbedingungen der Macauly Library gestattet es heise online aber nicht, ohne schriftliche Genehmigung Links auf die Website zu setzen. Der geneigte Leser kann zwecks Zugriff mittels HTTP "macaulaylibrary", gefolgt von einem Punkt und der Zeichenfolge "org", in die Adresszeile seines Browser eingeben."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Archiv-mit-175-000-Tierstimmen-online-1804929.html
KlausGraf - am Sonntag, 17. Februar 2013, 17:41 - Rubrik: Musikarchive
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2550
"Seit heute sind die Social-Media-Aktivitäten rund um das Blog um einen Kanal erweitert: Angeregt durch die Blogs Archivalia_EN, Bibliotheca Altonensis und Pommern in Bildern, Blogs, die ich – wie ihre Autor/innen – während der Aktionen rund um die Rettung der Stralsunder Gymnasialbibliothek näher kennen lernen durfte, ist nun auch das Blog Ordensgeschichte bei Tumblr vertreten: http://ordensgeschichte.tumblr.com/ "
Die mit Histmonast getaggten Beiträge in Archivalia_EN sind wie alle Tags als RSS-Feed abrufbar:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/Histmonast/rss

"Seit heute sind die Social-Media-Aktivitäten rund um das Blog um einen Kanal erweitert: Angeregt durch die Blogs Archivalia_EN, Bibliotheca Altonensis und Pommern in Bildern, Blogs, die ich – wie ihre Autor/innen – während der Aktionen rund um die Rettung der Stralsunder Gymnasialbibliothek näher kennen lernen durfte, ist nun auch das Blog Ordensgeschichte bei Tumblr vertreten: http://ordensgeschichte.tumblr.com/ "
Die mit Histmonast getaggten Beiträge in Archivalia_EN sind wie alle Tags als RSS-Feed abrufbar:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/Histmonast/rss

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http://nesselsetzer.wordpress.com/2013/02/17/schavanisten-wie-ein-haufen-aus-den-buschen-springende-wilde/
"Es ist tatsächlich kaum zu glauben und mehr als verwunderlich, dass auch nach dem Rücktritt von Annette Schavan vom Amt als Bundesministerin für Bildung und Forschung die Querschüsse gegen die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf seitens akademischer Schavanisten nicht aufhören."
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/02/16/dusseldorfer-rektor-piper-antwortet-biedenkopf-und-winnacker/
"Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Universität Düsseldorf daher zwei offene Briefe ihres Rektors, einen an Ernst-Ludwig Winnacker und einen an Kurt Biedenkopf"
http://www.uni-duesseldorf.de/home/universitaet/weiterfuehrend/pressebereich/hhu-informationsservice-promotionspruefungsverfahren-prof-dr-schavan/briefe-an-prof-dr-ernst-ludwig-winnacker-und-prof-dr-kurt-biedenkopf.html
http://hogymag.wordpress.com/2013/02/16/die-nazi-uni-dusseldorf/
"Nach dem Völkermord-Vergleich von Torsten Krauel (Die Welt) und der jakobinischen Hetzjagd-Metapher von Prof. Winnacker, war es nur eine Frage der Zeit, wann endlich Godwin’s Law bestätigt werden wird. Godwin’s Law besagt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Nazi-Vergleichs mit zunehmender Dauer einer Diskussion gegen den Wert Eins tendiert. Gratulation, Herr Reinitzer, Sie haben einen Godwin Point gewonnen. "
Reinitzers Suada:
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article113660634/Der-Fall-Schavan-Das-Kreuz-mit-dem-Doktor.html
(Unermüdlich lieferte Links: Maria Rottler.)
"Es ist tatsächlich kaum zu glauben und mehr als verwunderlich, dass auch nach dem Rücktritt von Annette Schavan vom Amt als Bundesministerin für Bildung und Forschung die Querschüsse gegen die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf seitens akademischer Schavanisten nicht aufhören."
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/02/16/dusseldorfer-rektor-piper-antwortet-biedenkopf-und-winnacker/
"Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Universität Düsseldorf daher zwei offene Briefe ihres Rektors, einen an Ernst-Ludwig Winnacker und einen an Kurt Biedenkopf"
http://www.uni-duesseldorf.de/home/universitaet/weiterfuehrend/pressebereich/hhu-informationsservice-promotionspruefungsverfahren-prof-dr-schavan/briefe-an-prof-dr-ernst-ludwig-winnacker-und-prof-dr-kurt-biedenkopf.html
http://hogymag.wordpress.com/2013/02/16/die-nazi-uni-dusseldorf/
"Nach dem Völkermord-Vergleich von Torsten Krauel (Die Welt) und der jakobinischen Hetzjagd-Metapher von Prof. Winnacker, war es nur eine Frage der Zeit, wann endlich Godwin’s Law bestätigt werden wird. Godwin’s Law besagt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Nazi-Vergleichs mit zunehmender Dauer einer Diskussion gegen den Wert Eins tendiert. Gratulation, Herr Reinitzer, Sie haben einen Godwin Point gewonnen. "
Reinitzers Suada:
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article113660634/Der-Fall-Schavan-Das-Kreuz-mit-dem-Doktor.html
(Unermüdlich lieferte Links: Maria Rottler.)
KlausGraf - am Sonntag, 17. Februar 2013, 17:13 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 21:06 - Rubrik: Genealogie
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http://www.ostfriesischelandschaft.de/616.html
"Die digitale Bibliothek der ostfriesischen Landschaft umfasst digitalisierte historische Werke zur Landesgeschichte (inkl. Emder Jahrbuch von 1875 bis 1942), aber auch neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen in elektronischer Form."
"Die digitale Bibliothek der ostfriesischen Landschaft umfasst digitalisierte historische Werke zur Landesgeschichte (inkl. Emder Jahrbuch von 1875 bis 1942), aber auch neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen in elektronischer Form."
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 20:21 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://wwwextern.ubn.ru.nl/BookReader/MMUBN000000_185080049/#page/1/mode/2up
Falk Eisermann schreibt: "Es handelt sich um GW 12214 Henricus de Gorinchem: Conclusiones super IV libros Sententiarum. [Reutlingen: Michael Greyff, um 1480].
Ex. der UB Nijmegen, die nach und nach ihre gesamte Inkunabelsammlung online stellen wird."
Zugriff erhält man derzeit nur durch den GW ("Reproduktionen: Nijmegen UB") zu den Digitalisaten (nicht durch gezielte Suche im OPAC!), wohin diese exklusiv gemeldet werden - man sollte meinen, es wird besser im Bereich der Standards, aber isolierten Gutmenschen vor Ort fällt immer wieder etwas ein, womit sie einen einfachen und benutzerfreundlichen Zugriff auf Digitalisate erschweren können.
Falk Eisermann schreibt: "Es handelt sich um GW 12214 Henricus de Gorinchem: Conclusiones super IV libros Sententiarum. [Reutlingen: Michael Greyff, um 1480].
Ex. der UB Nijmegen, die nach und nach ihre gesamte Inkunabelsammlung online stellen wird."
Zugriff erhält man derzeit nur durch den GW ("Reproduktionen: Nijmegen UB") zu den Digitalisaten (nicht durch gezielte Suche im OPAC!), wohin diese exklusiv gemeldet werden - man sollte meinen, es wird besser im Bereich der Standards, aber isolierten Gutmenschen vor Ort fällt immer wieder etwas ein, womit sie einen einfachen und benutzerfreundlichen Zugriff auf Digitalisate erschweren können.
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 19:33 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Um auch Tweets zur bayerischen Geschichte nun in einem Tweetarchiv archivieren zu können, um eine größere Sichtbarkeit dieser Beiträge zu ermöglichen, um den Lesern das Filtern der Timeline zu erleichtern, aber auch um zu einer stärkeren Vernetzung der bei Twitter aktiven Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beizutragen, möchte ich vorschlagen, entsprechende Tweets mit dem Hashtag #HistBav zu verschlagworten: #HistBav ist bisher nicht vergeben, eindeutig und kurz.
Das Tweetarchiv könnte folgendermaßen aussehen:
https://docs.google.com/spreadsheet/pub?hl=en_GB&hl=en_GB&key=0AuzH9nJh63FFdF9hZnVFa1A1YmgwVTVnbG1LZy1TdFE&single=true&gid=82&output=html
Zur Verwendung von Hashtags ausführlicher am Beispiel von #HistMonast: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1336
Mareike König, Twitter in der Wissenschaft: Ein Leitfaden für Historiker/innen, in: Weblog Digital Humanities am DHI Paris, 21.8.2012, URL: http://dhdhi.hypotheses.org/1072.
Das Tweetarchiv könnte folgendermaßen aussehen:
https://docs.google.com/spreadsheet/pub?hl=en_GB&hl=en_GB&key=0AuzH9nJh63FFdF9hZnVFa1A1YmgwVTVnbG1LZy1TdFE&single=true&gid=82&output=html
Zur Verwendung von Hashtags ausführlicher am Beispiel von #HistMonast: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1336
Mareike König, Twitter in der Wissenschaft: Ein Leitfaden für Historiker/innen, in: Weblog Digital Humanities am DHI Paris, 21.8.2012, URL: http://dhdhi.hypotheses.org/1072.
MariaRottler - am Freitag, 15. Februar 2013, 19:25 - Rubrik: Web 2.0
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 19:13 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.e-lib.ch/Aktuell/Die-Schweiz-von-oben
" Seit einigen Tagen sind über das Bildarchiv der ETH-Bibliothek 14‘000 Luftbilder aus dem Archiv der Stiftung Luftbild Schweiz online zugänglich.
Die grösstenteils schwarz-weissen Bilder erstrecken sich über einen Zeitraum von den 1960er Jahren bis Ende der 1990er Jahre."
Wie man die Bilder (und nur diese Bilder) findet, wird nicht gesagt. Aber die Bilder werden eh zu klein sein als dass man etwas damit anfangen kann.
" Seit einigen Tagen sind über das Bildarchiv der ETH-Bibliothek 14‘000 Luftbilder aus dem Archiv der Stiftung Luftbild Schweiz online zugänglich.
Die grösstenteils schwarz-weissen Bilder erstrecken sich über einen Zeitraum von den 1960er Jahren bis Ende der 1990er Jahre."
Wie man die Bilder (und nur diese Bilder) findet, wird nicht gesagt. Aber die Bilder werden eh zu klein sein als dass man etwas damit anfangen kann.
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 18:52 - Rubrik: Fotoueberlieferung
2° Ms. poet. et roman. 2
http://www.handschriftencensus.de/4425
Wahlspruch Attempto 1474:
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1353671114535/4/

http://www.handschriftencensus.de/4425
Wahlspruch Attempto 1474:
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1353671114535/4/
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 18:44 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.sylviaioannoufoundation.org/en/maps/showMap/3056.html
Eine Arbeit mit dieser Zypern-Karte erscheint mir mit Lupe nicht möglich.
Ganzes Bild:
http://www.sylviaioannoufoundation.org/maps/M.0309.jpg
Eine Arbeit mit dieser Zypern-Karte erscheint mir mit Lupe nicht möglich.
Ganzes Bild:
http://www.sylviaioannoufoundation.org/maps/M.0309.jpg
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http://tijdschriften.kb.nl/
Lange genug hats gedauert. Nun sind die Zeitschriften im Volltext durchsuchbar.
Darunter auch: Nederlandsch archievenblad: orgaan 1892-1939
Browsen ist anscheinend nicht vorgesehen, man kann nur über die Volltextsuche zugreifen! Es fehlen dauerhafte Links für Einzelseiten.
Lange genug hats gedauert. Nun sind die Zeitschriften im Volltext durchsuchbar.
Darunter auch: Nederlandsch archievenblad: orgaan 1892-1939
Browsen ist anscheinend nicht vorgesehen, man kann nur über die Volltextsuche zugreifen! Es fehlen dauerhafte Links für Einzelseiten.
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 18:18 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Bd. 12 (2007) der Enzyklopädie des Märchens ist in Auszügen jetzt bei Google Books online:
http://archiv.twoday.net/stories/16568765/
Ganz einsehbar ist mein Artikel "Sieben Schwaben":
http://books.google.de/books?id=wh228bd8KNQC&pg=PA649
Von März bis Oktober kann man eine Ausstellung zum Thema in Oberschönenfeld sehen:
http://www.schwaebisches-volkskundemuseum.de/index.php?id=38
Zum Begleitband habe ich einen Aufsatz "Über den Ursprung der Sieben Schwaben aus dem landsmannschaftlichen Spott" geschrieben.
http://archiv.twoday.net/stories/16568765/
Ganz einsehbar ist mein Artikel "Sieben Schwaben":
http://books.google.de/books?id=wh228bd8KNQC&pg=PA649
Von März bis Oktober kann man eine Ausstellung zum Thema in Oberschönenfeld sehen:
http://www.schwaebisches-volkskundemuseum.de/index.php?id=38
Zum Begleitband habe ich einen Aufsatz "Über den Ursprung der Sieben Schwaben aus dem landsmannschaftlichen Spott" geschrieben.
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 16:37 - Rubrik: Landesgeschichte
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Anfang Januar hatte das Magazin Wirtschaftswoche im Heft und online den Verdacht geäußert, dass Mitarbeiter des FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzenden im NRW-Landtag Christian Lindner im Sommer 2012 viele Male versuchten, anonym den Eintrag zur FDP-Nachwuchshoffnung "aufzuhübschen". Als Indiz galt der Wirtschaftswoche, dass allein 40 Änderungen von einer IP-Adresse vorgenommen wurden, die sich den Düsseldorfer Landtag zuordnen ließ. Die Wirtschaftswoche hat den Artikel entfernt.
Doch dies genügt Lindner offenbar noch nicht: Die von ihm mandatierte Medienrechtskanzlei Graef Rechtsanwälte hat in der vergangenen Woche einige Website-Betreiber angeschrieben, die lediglich den Link zu dem gar nicht mehr abrufbaren Artikel publizierten. In dem Anschreiben heißt es: "Sie haben den Artikel der Wirtschaftswoche, 'Wikipedia-Manipulation: Der perfekte Lebenslauf für Lindner' [...] auf Ihrer Seite weiterverbreitet und zu Eigen gemacht." Dem Schreiben zufolge habe der Artikel "diverse unwahre Tatsachenbehauptungen" enthalten. Mit dem Setzen des Links auf den nicht abrufbaren Artikel verbreiten die Site-Betreiber nach Ansicht der Kanzlei den Artikel weiter.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Politiker-laesst-kritische-Links-per-Anwalt-loeschen-1804429.html
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Christian_Lindner#Christian_Lindners_Wikipedia-Eintrag_gesch.C3.B6nt
Doch dies genügt Lindner offenbar noch nicht: Die von ihm mandatierte Medienrechtskanzlei Graef Rechtsanwälte hat in der vergangenen Woche einige Website-Betreiber angeschrieben, die lediglich den Link zu dem gar nicht mehr abrufbaren Artikel publizierten. In dem Anschreiben heißt es: "Sie haben den Artikel der Wirtschaftswoche, 'Wikipedia-Manipulation: Der perfekte Lebenslauf für Lindner' [...] auf Ihrer Seite weiterverbreitet und zu Eigen gemacht." Dem Schreiben zufolge habe der Artikel "diverse unwahre Tatsachenbehauptungen" enthalten. Mit dem Setzen des Links auf den nicht abrufbaren Artikel verbreiten die Site-Betreiber nach Ansicht der Kanzlei den Artikel weiter.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Politiker-laesst-kritische-Links-per-Anwalt-loeschen-1804429.html
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Christian_Lindner#Christian_Lindners_Wikipedia-Eintrag_gesch.C3.B6nt
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 15:50 - Rubrik: Archivrecht
Für die Realisierung läuft eine Crowdfunding-Kampagne:
http://verbrannte-orte.de/
Update:
http://ultrabiblioteka.wordpress.com/2013/02/18/verbrannte-orte/
http://verbrannte-orte.de/
Update:
http://ultrabiblioteka.wordpress.com/2013/02/18/verbrannte-orte/
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 15:42 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/krise-des-buchhandels-der-amazon-studenten-dienst-erwartet-euch-12060489.html
Siehe auch
http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2013/02/14/e-reader-sind-killing-machines.htm
+ Diskussion auf INETBIB
Rechtlich scheint es mir ziemlich eindeutig zu sein, dass die UB aufgrund von Art. 3 GG keinen Anbieter bevorzugen darf.
Siehe auch
http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2013/02/14/e-reader-sind-killing-machines.htm
+ Diskussion auf INETBIB
Rechtlich scheint es mir ziemlich eindeutig zu sein, dass die UB aufgrund von Art. 3 GG keinen Anbieter bevorzugen darf.
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 01:30 - Rubrik: Archivrecht
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Auf neuem Server:
www.archivesportaleurope.net
Aus Deutschland ist immer noch nur das Bundesarchiv dabei.
www.archivesportaleurope.net
Aus Deutschland ist immer noch nur das Bundesarchiv dabei.
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 01:20 - Rubrik: Erschließung
http://goo.gl/9vK4K http://archives.numerisees.calvados.fr
Via
http://www.numerique.culture.fr/pub-fr/document.html?id=FR-DC-AD014_32c15c73&base=dcollection&hppage=15&totaldocs=2760&pagename=nouveautes.html&qid=internal&from1=nouv
Via
http://www.numerique.culture.fr/pub-fr/document.html?id=FR-DC-AD014_32c15c73&base=dcollection&hppage=15&totaldocs=2760&pagename=nouveautes.html&qid=internal&from1=nouv
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 00:51 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 00:46 - Rubrik: Kodikologie
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http://ncecho.org/
NC ECHO searches across digital collections at a variety of cultural heritage institutions around North Carolina.

NC ECHO searches across digital collections at a variety of cultural heritage institutions around North Carolina.
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 00:19 - Rubrik: English Corner
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http://archivalia.tumblr.com/
Seit Ende September 2011 blogge ich dort. Derzeit folgen mir 455 andere Tumblr-User.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=tumblr&start=130

Seit Ende September 2011 blogge ich dort. Derzeit folgen mir 455 andere Tumblr-User.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=tumblr&start=130

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"Mr. Askey is not the only librarian to face a potential lawsuit for voicing an opinion about academic publications.
The Canadian Center of Science and Education is threatening to sue Jeffrey Beall, a librarian at the University of Colorado at Denver, after he included the center and three of its related companies on his blog's list of journals he considers to be "potential, possible, or probable predatory scholarly open-access publishers," which take advantage of academics desperate to get their work published. In separate blog posts, Mr. Beall details why he believes the companies are misleading.
The Canadian center, which is based in Toronto, is asking for the companies to be removed from the list as well as $10,000 for legal fees and damages, according to a letter from the center's lawyers obtained by The Chronicle.
If Mr. Beall does not comply, he will be "subject to a civil action," the letter stated."
http://chronicle.com/article/Librarians-Rally-Behind/137329/
See also
http://www.yousendit.com/download/UW13SU5OUnF0TW5FdzhUQw
The Canadian Center of Science and Education is threatening to sue Jeffrey Beall, a librarian at the University of Colorado at Denver, after he included the center and three of its related companies on his blog's list of journals he considers to be "potential, possible, or probable predatory scholarly open-access publishers," which take advantage of academics desperate to get their work published. In separate blog posts, Mr. Beall details why he believes the companies are misleading.
The Canadian center, which is based in Toronto, is asking for the companies to be removed from the list as well as $10,000 for legal fees and damages, according to a letter from the center's lawyers obtained by The Chronicle.
If Mr. Beall does not comply, he will be "subject to a civil action," the letter stated."
http://chronicle.com/article/Librarians-Rally-Behind/137329/
See also
http://www.yousendit.com/download/UW13SU5OUnF0TW5FdzhUQw
KlausGraf - am Donnerstag, 14. Februar 2013, 23:13 - Rubrik: English Corner
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Aufsätze und Bücher, die online gratis verfügbar sind (einschließlich Arbeiten von mir):
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2434
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2434
KlausGraf - am Donnerstag, 14. Februar 2013, 23:03 - Rubrik: Open Access
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http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/ghostwriter-doktorarbeiten-fuer-intellektuelle-nieten-a-883008.html
"Er selbst hat für seine Arbeit fünf Jahre gebraucht, viel Schweiß, Leidenschaft und Stipendiengelder darauf verwendet. Nun benötigt er pro Arbeit drei Monate, bisher sind alle durchgekommen. Lächerlich, dass es auch so klappt."
"Er selbst hat für seine Arbeit fünf Jahre gebraucht, viel Schweiß, Leidenschaft und Stipendiengelder darauf verwendet. Nun benötigt er pro Arbeit drei Monate, bisher sind alle durchgekommen. Lächerlich, dass es auch so klappt."
KlausGraf - am Donnerstag, 14. Februar 2013, 22:56 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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"Seit heute stehen den Benutzern des IKMK zu den darin erfassten bisher knapp 1.400 Münzherren von der Antike bis zur Neuzeit Normdaten und weitere biographische Informationen mit Links zur GND (Gemeinsame Normdatei der Deutschen Nationalbibliothek), Wikipedia und Dbpedia zur Verfügung."
http://www.smb.museum/ikmk/news.php?news_id=665
http://www.smb.museum/ikmk/news.php?news_id=665
Das wäre in der Tat ein Anschlag auf die Pressefreiheit:
http://www.zeit.de/2013/08/Analyse-Pressefreiheit-BND
http://www.zeit.de/2013/08/Analyse-Pressefreiheit-BND
KlausGraf - am Donnerstag, 14. Februar 2013, 22:50 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.uni-duesseldorf.de/home/startseite/news-detailansicht/article/hintergrundinformationen-zum-verfahren-zur-ueberpruefung-der-promotion-von-prof-dr-dr-hc-mult.html
Zitat:
"Es haben sich vor allem solche Stimmen zu Wort gemeldet, die finanziell vom Bundes-Wissenschaftsministerium abhängig sind, sie dürfen durchaus als befangen angesehen werden."
Hört, hört! Alles lassen sich auch die Düsseldorfer nicht gefallen.
Danke an Maria Rottler.
Zitat:
"Es haben sich vor allem solche Stimmen zu Wort gemeldet, die finanziell vom Bundes-Wissenschaftsministerium abhängig sind, sie dürfen durchaus als befangen angesehen werden."
Hört, hört! Alles lassen sich auch die Düsseldorfer nicht gefallen.
Danke an Maria Rottler.
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 22:05 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 20:56 - Rubrik: Open Access
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Aus UB Tübingen Mc 28 = Johannes Stöffler : Commentum in Geographiam Ptolemaei. Tübingen, um 1515
Persistente URL: http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc28
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 20:53 - Rubrik: Kodikologie
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 20:36 - Rubrik: Unterhaltung
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Die Digitalen Sammlungen der UB Regensburg haben jetzt eine eigene Seite:
http://bvbm1.bib-bvb.de/R/DXC7FKSAIHEPRETG7IK6J44PS5EMN31Y7TAAGSR1UE3FBIF848-00717?local_base=UBR&pds_handle=GUEST
Die UB digitalisiert auch für einige kleinere Bibliotheken mit:
Staatliche Bibliothek Regensburg
Hochschulbibliothek Regensburg
Institut für Ost- und Südosteuropa
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Johannes-Turmair-Gymnasium Straubing
Siebenbürgische Bibliothek Gundelsheim
Fürst Thurn und Taxis Hofbibliothek
Es gibt einen RSS-Feed für BVB-Digitalisate und einzelne RSS-Feeds.
http://bvbm1.bib-bvb.de/rssfeeds/bvball.xml
Die Digitalisate aus der Straubinger Gymnasialbibliothek gehören zum Projekt "Kartause Prüll". Bisher waren nur einige wenige Digitalisate aus der Hamburger Christianeumsbibliothek bekannt, was historische Schubibliotheken angeht.
Update:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2501

http://www.turmair-gymnasium.de/index.php/2-uncategorised/26-homepagegruppe
http://bvbm1.bib-bvb.de/R/DXC7FKSAIHEPRETG7IK6J44PS5EMN31Y7TAAGSR1UE3FBIF848-00717?local_base=UBR&pds_handle=GUEST
Die UB digitalisiert auch für einige kleinere Bibliotheken mit:
Staatliche Bibliothek Regensburg
Hochschulbibliothek Regensburg
Institut für Ost- und Südosteuropa
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Johannes-Turmair-Gymnasium Straubing
Siebenbürgische Bibliothek Gundelsheim
Fürst Thurn und Taxis Hofbibliothek
Es gibt einen RSS-Feed für BVB-Digitalisate und einzelne RSS-Feeds.
http://bvbm1.bib-bvb.de/rssfeeds/bvball.xml
Die Digitalisate aus der Straubinger Gymnasialbibliothek gehören zum Projekt "Kartause Prüll". Bisher waren nur einige wenige Digitalisate aus der Hamburger Christianeumsbibliothek bekannt, was historische Schubibliotheken angeht.
Update:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2501

http://www.turmair-gymnasium.de/index.php/2-uncategorised/26-homepagegruppe
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 20:12 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Nicht nur bei Doktortiteln gibt es Schmu
http://www.taz.de/Geschaeft-mit-Doktortiteln/!110717/
"[A]us der Abteilung von Schavans Abteilungsleiter Lukas flossen Millionenbeträge an ein Institut der Technischen Universität Berlin. Diese bedachte den leitenden Ministerialbeamten wiederum mit einer besonderen Ehre – und machte ihn zum Honorarprofessor."
http://www.taz.de/Geschaeft-mit-Doktortiteln/!110717/
"[A]us der Abteilung von Schavans Abteilungsleiter Lukas flossen Millionenbeträge an ein Institut der Technischen Universität Berlin. Diese bedachte den leitenden Ministerialbeamten wiederum mit einer besonderen Ehre – und machte ihn zum Honorarprofessor."
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 20:09 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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"Bei dem hier gezeigten Passauischen Tagebuch aus der Staatlichen Bibliothek Passau handelt es sich um eine Abschrift des 1745 entstandenen Originals von Karl Ludwig Seyffert [Cgm 1745, KG], welches sich in der Bayerischen Staatsbibliothek befindet. Die Abschrift wurde 1787 von einem uns unbekannten Verfasser erstellt und umfangreich ergänzt. "
http://www.staatliche-bibliothek-passau.de/staadi/dpt.html

http://www.staatliche-bibliothek-passau.de/staadi/dpt.html

KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 20:06 - Rubrik: Kodikologie
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Johann Fistenport (* 14. Jahrhundert in Mainz) lebte nach eigenen Angaben seit 1410 im Heilig-Grab-Konvent zu Speyer und ist als Verfasser einer bis 1421 reichenden lateinischen Fortsetzung des lateinischen Geschichtswerks Flores temporum bekannt geworden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Fistenport
Die Stuttgarter Handschrift HB V 86 ist jetzt online:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz350733023
Zu den Flores temporum:
http://archiv.twoday.net/search?q=flores+temporum
Nachtrag: Die Flores temporum-Hs. (nicht: Fistenport!) Paris lat. 10770 (Ende 13./14. Jh. - Mierau usw. 1996, S. 63: Textstufe 1, Rezension A, Typ b bis Nikolaus IV. ist online:
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90667378/f2.item
Dagegen enthält Paris lat. 4930 (2. H. 15. Jh. - Mierau usw. ebd.: Textstufe 3, Redaktion B, Typ b bis Clemens VI.) Auszüge aus dem Fistenport
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90669658
Online ist auch Harvard Houghton Library Riant 23 (15. Jh., nach SW-Mikrofilm) - Textstufe 1, Rezension B, Typ c (Mierau usw. S. 55)
http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:10255240
Desgleichen, Frankfurt UB Barth. 92 (ca. 1402/04 - Textstufe 1, Rezension A Typ b bis Nikolaus IV., Mierau usw. S. 56)
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/pageview/2105162
Ebenda Leonh. 9 (1453/54, Mierau usw. ebd.: Textstufe 1, Rezension A, Typ b bis Adolf)
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/pageview/1968970
http://www.manuscriptorium.com/ bietet Prag Nationalbibliothek IV H 18 und VII E 27 (Mierau usw. S. 64, jeweils Textstufe 3, Redaktion E, Typ b), während ich die Handschrift in Brünn bei Mierau usw. nicht finde.
Zu Clm 14281 und den Ausgaben siehe schon
https://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg#Die_T.C3.A4nzer_auf_der_Br.C3.BCcke
Nachtrag:
BAV, Pal. lat. 1356
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bav_pal_lat_1356/0279
http://archiv.twoday.net/stories/1022394058/
http://archiv.twoday.net/stories/1022411306/
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Fistenport
Die Stuttgarter Handschrift HB V 86 ist jetzt online:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz350733023
Zu den Flores temporum:
http://archiv.twoday.net/search?q=flores+temporum
Nachtrag: Die Flores temporum-Hs. (nicht: Fistenport!) Paris lat. 10770 (Ende 13./14. Jh. - Mierau usw. 1996, S. 63: Textstufe 1, Rezension A, Typ b bis Nikolaus IV. ist online:
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90667378/f2.item
Dagegen enthält Paris lat. 4930 (2. H. 15. Jh. - Mierau usw. ebd.: Textstufe 3, Redaktion B, Typ b bis Clemens VI.) Auszüge aus dem Fistenport
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90669658
Online ist auch Harvard Houghton Library Riant 23 (15. Jh., nach SW-Mikrofilm) - Textstufe 1, Rezension B, Typ c (Mierau usw. S. 55)
http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:10255240
Desgleichen, Frankfurt UB Barth. 92 (ca. 1402/04 - Textstufe 1, Rezension A Typ b bis Nikolaus IV., Mierau usw. S. 56)
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/pageview/2105162
Ebenda Leonh. 9 (1453/54, Mierau usw. ebd.: Textstufe 1, Rezension A, Typ b bis Adolf)
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/pageview/1968970
http://www.manuscriptorium.com/ bietet Prag Nationalbibliothek IV H 18 und VII E 27 (Mierau usw. S. 64, jeweils Textstufe 3, Redaktion E, Typ b), während ich die Handschrift in Brünn bei Mierau usw. nicht finde.
Zu Clm 14281 und den Ausgaben siehe schon
https://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg#Die_T.C3.A4nzer_auf_der_Br.C3.BCcke
Nachtrag:
BAV, Pal. lat. 1356
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bav_pal_lat_1356/0279
http://archiv.twoday.net/stories/1022394058/
http://archiv.twoday.net/stories/1022411306/
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 19:06 - Rubrik: Kodikologie
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Einige wenige Beispiele gibt es dazu in meinem Beitrag in den Reutlinger Geschichtsblättern
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8758/
Viele weitere findet man, wenn man sagengestalt und narrenzunft googelt.
Exemplarisch:
http://www.swp.de/goeppingen/lokales/mittleres_filstal/Sagengestalt-als-Namensgeber;art5777,1003250
Es war der Rosenmontagsball 1993 im Winzinger Hasenheim, als acht Fasnetsbuzzen in launiger Stimmung beschlossen, eine Narrenzunft ganz nach dem Vorbild der schwäbisch-alemannischen Fasnet zu gründen. Ein geschichtlicher Hintergrund war mit der Sage um Baron von Roth schnell gefunden. Der lebte vor über 400 Jahren im Schloss von Winzingen und war kein angenehmer Zeitgenosse. Die bildhübsche Magd Schön-Dorle war seine Geliebte. Als der Baron starb, wurde Schön-Dorle aus dem Schloss vertrieben. Der Sage nach treiben seitdem der Baron als kleiner grüner Kobold, der in den Wäldern um Winzingen Holz "bricht" (Holzbrockeler) und Schön-Dorle als Ramprechtsweible ihr Unwesen. Eine weitere Sagengestalt stellt der Suhlochs dar.
1994 wurde die Zunftgruppe "Holzbrockeler" ins Vereinsregister eingetragen. Allerdings gibt es den Baron, das Schön-Dorle und den Suhlochs nur jeweils einmal in der Gruppe. Alle übrigen Mitglieder nehmen die Gestalt des Holzbrockelers ein. "Inzwischen sind wir etwa 50 Mitglieder, davon 16 Kinder und Jugendliche", erklärt Vereinsvorsitzender Uwe Messerschmid und erzählt von den Anfängen des Vereins.
Website:
http://www.holzbrockeler.de/
Zur Holzbrockeler-Sage
http://archiv.twoday.net/stories/16578482/
Aus den dortigen Nachweisen digital:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gaugele_Meiner_Heimat_T%C3%A4ler_und_H%C3%B6hen.djvu?page= (Gaugele)
http://archive.org/details/BilderAusSchwaben.LandUndLeute (Hofele)
http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Gmuend_460.jpg (OAB)
Holzbrockeler (Bild von der Website)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8758/
Viele weitere findet man, wenn man sagengestalt und narrenzunft googelt.
Exemplarisch:
http://www.swp.de/goeppingen/lokales/mittleres_filstal/Sagengestalt-als-Namensgeber;art5777,1003250
Es war der Rosenmontagsball 1993 im Winzinger Hasenheim, als acht Fasnetsbuzzen in launiger Stimmung beschlossen, eine Narrenzunft ganz nach dem Vorbild der schwäbisch-alemannischen Fasnet zu gründen. Ein geschichtlicher Hintergrund war mit der Sage um Baron von Roth schnell gefunden. Der lebte vor über 400 Jahren im Schloss von Winzingen und war kein angenehmer Zeitgenosse. Die bildhübsche Magd Schön-Dorle war seine Geliebte. Als der Baron starb, wurde Schön-Dorle aus dem Schloss vertrieben. Der Sage nach treiben seitdem der Baron als kleiner grüner Kobold, der in den Wäldern um Winzingen Holz "bricht" (Holzbrockeler) und Schön-Dorle als Ramprechtsweible ihr Unwesen. Eine weitere Sagengestalt stellt der Suhlochs dar.
1994 wurde die Zunftgruppe "Holzbrockeler" ins Vereinsregister eingetragen. Allerdings gibt es den Baron, das Schön-Dorle und den Suhlochs nur jeweils einmal in der Gruppe. Alle übrigen Mitglieder nehmen die Gestalt des Holzbrockelers ein. "Inzwischen sind wir etwa 50 Mitglieder, davon 16 Kinder und Jugendliche", erklärt Vereinsvorsitzender Uwe Messerschmid und erzählt von den Anfängen des Vereins.
Website:
http://www.holzbrockeler.de/
Zur Holzbrockeler-Sage
http://archiv.twoday.net/stories/16578482/
Aus den dortigen Nachweisen digital:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gaugele_Meiner_Heimat_T%C3%A4ler_und_H%C3%B6hen.djvu?page= (Gaugele)
http://archive.org/details/BilderAusSchwaben.LandUndLeute (Hofele)
http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Gmuend_460.jpg (OAB)

KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 18:41 - Rubrik: Unterhaltung
Nicht nur für Bibliotheks- und Informationsmanagement
http://recherche.bib-blog.de/
Siehe
http://bib-blog.de/blog/2013/02/05/info-ressourcen-im-ueberblick/
Update: 31.10.2014 nicht mehr online
Siehe
http://bib-blog.de/blog/2013/02/05/info-ressourcen-im-ueberblick/
Update: 31.10.2014 nicht mehr online
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"Das Stift Kremsmünster hat nun ein externes Institut mit der Aufarbeitung seiner Vergangenheit betraut. Indes arbeitet ein Pater, dem Missbrauch vorgeworfen wurde, weiterhin im Klosterarchiv."
http://derstandard.at/1360161439222/Verjaehrung-und-Verdraengung-hinter-Klostermauern
http://derstandard.at/1360161439222/Verjaehrung-und-Verdraengung-hinter-Klostermauern
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 18:31 - Rubrik: Kirchenarchive
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Die Burgerbibliothek Bern teilt in Bezug auf meinen erneuten Antrag zu
http://www.e-codices.unifr.ch/en/call-for-collaboration
mit:
"Vielen Dank für Ihren Digitalisierungsvorschlag betreffend Thomas Fincks medizinisches Vademecum (Burgerbibliothek Bern, Cod. A 28). Aufgrund des vielfältigen und für die Medizingeschichte bedeutsamen Inhalts der Handschrift sowie der Tatsache, dass das bedeutende Oeuvre Fincks bislang viel zu wenig gewürdigt wurde, ist Ihr Anliegen durchaus berechtigt. Es wäre tatsächlich zu begrüssen, wenn die Handschrift online verfügbar wäre.
Doch leider erlauben es uns die Umstände derzeit nicht, Ihrem Antrag stattzugeben und die Handschrift ins Programm von e-codices aufzunehmen. Lassen Sie mich dies kurz erläutern: Die Burgerbibliothek Bern besitzt zahlreiche international bedeutende Handschriften aus karolingischer Zeit, die von der Forschung rege nachgefragt werden. Infolge der häufigen Benutzung weisen mittlerweile vor allem die illuminierten Exemplare zum Teil massive Schäden auf, die eine rigorose Einschränkung erforderlich machen. Aus diesem Grund hat sich die Burgerbibliothek vor zwei Jahren entschlossen, eine Politik der ‚Schutzdigitalisierung‘ durch e-codices zu verfolgen, so dass die Originale nur noch in Ausnahmefällen konsultiert werden müssen. Aufgrund unserer begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen können wir von dieser Politik derzeit nicht abweichen und frühneuzeitliche, nicht illuminierte Handschriften in unser Digitalisierungsprogramm aufnehmen."
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn solche allgemeinen Vorbehalte nicht von vornherein bei der Ausschreibung transparent gemacht werden. Ich habe einfach meinen seinerzeitigen Antrag nochmals wiederholt, aber jemand anderes hätte durchaus einige Stunden in einen völlig nutzlosen Antrag investieren können. Es ist von der Bibliothek auch ein wenig kühn, die autographe Handschrift Fincks, der 1523 starb, als frühneuzeitlich abzuwerten.
Am 5. Januar 2010 hatte die Absage gelautet:
"Sie haben uns am 3. Juli 2009 einen Antrag für die Digitalisierung der Berner Handschrift (Burgerbibliothek, Cod. A 28) geschickt.
Wie wir Ihnen schon in einem Rundmail vom 29. Juli 2009 mitgeteilt haben, hat uns das Echo unseres "call for collaboration" überrascht. Bis heute sind insgesamt 145 Handschriften vorgeschlagen worden. Wir bekamen Anträge von über fünfzig Wissenschaftlern aus 14 Ländern.
Ausserdem konnten wir das neue Projektjahr und damit auch das Teilprojekt "call for collaboration" dank der weiteren Unterstützung der Mellon Foundation und E-lib.ch und neuerdings auch der Unterstützung der Niarchos Foundation finanzieren.
Wir müssen Ihnen nun mitteilen, dass wir Ihnen sehr interessanten Antrag leider nicht in die Planung des nächsten Jahrs aufnehmen können. Der Grund ist nicht etwa die Bedeutung Ihres Projekts oder die Bedeutung der Handschrift. Intensive Gespräche mit der Burgerbibliothek haben ergeben, dass die Zeit für eine digitale Präsentation von Handschriften aus dieser wichtigen Bibliothek noch nicht reif ist.
Die Tatsache jedoch, dass allein für diesen "call for collaboration" innert eines Monats 16 vollständige Anträge eingereicht worden sind, wurde von der Bibliotheksleitung durchaus mit Interesse zur Kenntnis genommen. Seitdem haben weitere Gespräche stattgefunden und mit etwas Geduld scheint es uns nicht unmöglich, nächstens einen wichtigen Schritt weiterzukommen.
Ich bitte Sie also um Nachsicht und etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüssen.
Christoph Flüeler"
http://www.e-codices.unifr.ch/en/call-for-collaboration
mit:
"Vielen Dank für Ihren Digitalisierungsvorschlag betreffend Thomas Fincks medizinisches Vademecum (Burgerbibliothek Bern, Cod. A 28). Aufgrund des vielfältigen und für die Medizingeschichte bedeutsamen Inhalts der Handschrift sowie der Tatsache, dass das bedeutende Oeuvre Fincks bislang viel zu wenig gewürdigt wurde, ist Ihr Anliegen durchaus berechtigt. Es wäre tatsächlich zu begrüssen, wenn die Handschrift online verfügbar wäre.
Doch leider erlauben es uns die Umstände derzeit nicht, Ihrem Antrag stattzugeben und die Handschrift ins Programm von e-codices aufzunehmen. Lassen Sie mich dies kurz erläutern: Die Burgerbibliothek Bern besitzt zahlreiche international bedeutende Handschriften aus karolingischer Zeit, die von der Forschung rege nachgefragt werden. Infolge der häufigen Benutzung weisen mittlerweile vor allem die illuminierten Exemplare zum Teil massive Schäden auf, die eine rigorose Einschränkung erforderlich machen. Aus diesem Grund hat sich die Burgerbibliothek vor zwei Jahren entschlossen, eine Politik der ‚Schutzdigitalisierung‘ durch e-codices zu verfolgen, so dass die Originale nur noch in Ausnahmefällen konsultiert werden müssen. Aufgrund unserer begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen können wir von dieser Politik derzeit nicht abweichen und frühneuzeitliche, nicht illuminierte Handschriften in unser Digitalisierungsprogramm aufnehmen."
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn solche allgemeinen Vorbehalte nicht von vornherein bei der Ausschreibung transparent gemacht werden. Ich habe einfach meinen seinerzeitigen Antrag nochmals wiederholt, aber jemand anderes hätte durchaus einige Stunden in einen völlig nutzlosen Antrag investieren können. Es ist von der Bibliothek auch ein wenig kühn, die autographe Handschrift Fincks, der 1523 starb, als frühneuzeitlich abzuwerten.
Am 5. Januar 2010 hatte die Absage gelautet:
"Sie haben uns am 3. Juli 2009 einen Antrag für die Digitalisierung der Berner Handschrift (Burgerbibliothek, Cod. A 28) geschickt.
Wie wir Ihnen schon in einem Rundmail vom 29. Juli 2009 mitgeteilt haben, hat uns das Echo unseres "call for collaboration" überrascht. Bis heute sind insgesamt 145 Handschriften vorgeschlagen worden. Wir bekamen Anträge von über fünfzig Wissenschaftlern aus 14 Ländern.
Ausserdem konnten wir das neue Projektjahr und damit auch das Teilprojekt "call for collaboration" dank der weiteren Unterstützung der Mellon Foundation und E-lib.ch und neuerdings auch der Unterstützung der Niarchos Foundation finanzieren.
Wir müssen Ihnen nun mitteilen, dass wir Ihnen sehr interessanten Antrag leider nicht in die Planung des nächsten Jahrs aufnehmen können. Der Grund ist nicht etwa die Bedeutung Ihres Projekts oder die Bedeutung der Handschrift. Intensive Gespräche mit der Burgerbibliothek haben ergeben, dass die Zeit für eine digitale Präsentation von Handschriften aus dieser wichtigen Bibliothek noch nicht reif ist.
Die Tatsache jedoch, dass allein für diesen "call for collaboration" innert eines Monats 16 vollständige Anträge eingereicht worden sind, wurde von der Bibliotheksleitung durchaus mit Interesse zur Kenntnis genommen. Seitdem haben weitere Gespräche stattgefunden und mit etwas Geduld scheint es uns nicht unmöglich, nächstens einen wichtigen Schritt weiterzukommen.
Ich bitte Sie also um Nachsicht und etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüssen.
Christoph Flüeler"
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 18:09 - Rubrik: Kodikologie
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Aus einem nicht näher bezeichneten Schembartbuch der Nürnberger Stadtbibliothek.
Demnach 55. Lauf 1515.
Siehe auch
http://commons.wikimedia.org/wiki/Schembartlauf/Synopse
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 16:22 - Rubrik: Unterhaltung
Ohne deutschsprachige Kataloge und auch sonst sehr lückenhafte Linkliste:
http://bibliologiemedievale.wordpress.com/catalogues/
Verlinkt ist u.a. ein Katalog von Emil Hirsch, in dem
http://archive.org/stream/valuablemanuscri00emilrich#page/8/mode/2up
ich die Chicagoer Seifrit-Handschrift (früher Schloß Podgora bei Görz/Gorizia, Bibliothek der Grafen von Attems) fand:
http://www.handschriftencensus.de/4640
http://bibliologiemedievale.wordpress.com/catalogues/
Verlinkt ist u.a. ein Katalog von Emil Hirsch, in dem
http://archive.org/stream/valuablemanuscri00emilrich#page/8/mode/2up
ich die Chicagoer Seifrit-Handschrift (früher Schloß Podgora bei Görz/Gorizia, Bibliothek der Grafen von Attems) fand:
http://www.handschriftencensus.de/4640
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 15:21 - Rubrik: Kodikologie
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Fundiertes von Otto Vervaart:
http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2013/02/12/the-first-papal-abdication-since-six-centuries/
und von der in Rom wirkenden Kanonistin Cathy Caridi (Eintrag vom 3. Januar 2013):
http://canonlawmadeeasy.com/2013/01/03/can-a-pope-everresign/
Coelestin V.
http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2013/02/12/the-first-papal-abdication-since-six-centuries/
und von der in Rom wirkenden Kanonistin Cathy Caridi (Eintrag vom 3. Januar 2013):
http://canonlawmadeeasy.com/2013/01/03/can-a-pope-everresign/

KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 15:07 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Besonders ärmlich ist die neueste Ausgabe des Newsletters ausgefallen:
http://www.blha.de/FilePool/Newsletter_Archiv_2_2013.pdf
http://www.blha.de/FilePool/Newsletter_Archiv_2_2013.pdf
KlausGraf - am Dienstag, 12. Februar 2013, 15:05 - Rubrik: Staatsarchive
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2013 werden von transfer media - aufgrund der großen Nachfrage - die Archivseminare erneut angeboten: ein umfangreiches Seminarangebot für Mitarbeiter von audiovisuellen Archiven, Produktionsfirmen, TV-Sendern und Unternehmen, die sich mit der Digitalisierung und Archivierung von filmischen Inhalten befassen. In Doppelworkshops wird dabei die digitale Herausforderung für Archive von audiovisuellen Inhalten vollständig durchgespielt: technische Grundlagen, die effiziente Nutzung von Metadaten, die richtige Digitalisierungstechnik, Datenspeicherung und -verwaltung und rechtliche Fragen der digitalen Distribution sowie Möglichkeiten der Zugänglichmachung über Internet werden von Fachexperten vermittelt.
Die Seminare werden in Doppelworkshops an zwei Tagen angeboten und kosten pro Workshop 350,00 Euro.
Der erste Termin findet am 18./19.3.2013 jeweils 10-17 Uhr statt.
HIER geht's zu weiteren Informationen & Anmeldung.

Die Seminare werden in Doppelworkshops an zwei Tagen angeboten und kosten pro Workshop 350,00 Euro.
Der erste Termin findet am 18./19.3.2013 jeweils 10-17 Uhr statt.
HIER geht's zu weiteren Informationen & Anmeldung.

Claire Müller - am Dienstag, 12. Februar 2013, 12:25 - Rubrik: Medienarchive
Der vielleicht unqualifizierteste Beitrag zur Causa Schavan stammt, wie ich finde, nicht von Kurt Biedenkopf, der besonders unqualifiziert
http://www.welt.de/debatte/article113508570/Der-wirkliche-Skandal-in-der-Causa-Schavan.html
ebenso wie der HU-Präsident Olbertz (in offizieller Pressemitteilung!)
https://www.facebook.com/deplagio/posts/188404254617124
sich äußerte, sondern von WELT-Schreiberling Tilmann Krause, was auf Twitter für Amüsemang sorgte:
http://www.derwesten.de/panorama/schuld-ist-nur-die-spd-spass-mit-diespdwars-bei-twitter-id7584449.html
Krause behauptete, Schavan sei ein Opfer des SPD-Bildungswahns:
http://m.welt.de/article.do?id=kultur%252Farticle113455288%252FSchavan-ist-ein-spaetes-Opfer-des-SPD-Bildungswahns&wtmc=social
Lakaien-Nachfahre Krause hat etwas gegen soziale Mobilität, wogegen ich als Arbeiterkind (väterlicherseits) meinerseits etwas habe. Er wurde hier schon als Monarchist geoutet:
http://archiv.twoday.net/stories/3013603/ (Kommentare)
Mehr zu ihm von Andreas Kemper:
http://andreaskemper.wordpress.com/2013/02/09/wer-ist-dieser-tilman-krause/
http://www.welt.de/debatte/article113508570/Der-wirkliche-Skandal-in-der-Causa-Schavan.html
ebenso wie der HU-Präsident Olbertz (in offizieller Pressemitteilung!)
https://www.facebook.com/deplagio/posts/188404254617124
sich äußerte, sondern von WELT-Schreiberling Tilmann Krause, was auf Twitter für Amüsemang sorgte:
http://www.derwesten.de/panorama/schuld-ist-nur-die-spd-spass-mit-diespdwars-bei-twitter-id7584449.html
Krause behauptete, Schavan sei ein Opfer des SPD-Bildungswahns:
http://m.welt.de/article.do?id=kultur%252Farticle113455288%252FSchavan-ist-ein-spaetes-Opfer-des-SPD-Bildungswahns&wtmc=social
Lakaien-Nachfahre Krause hat etwas gegen soziale Mobilität, wogegen ich als Arbeiterkind (väterlicherseits) meinerseits etwas habe. Er wurde hier schon als Monarchist geoutet:
http://archiv.twoday.net/stories/3013603/ (Kommentare)
Mehr zu ihm von Andreas Kemper:
http://andreaskemper.wordpress.com/2013/02/09/wer-ist-dieser-tilman-krause/
KlausGraf - am Sonntag, 10. Februar 2013, 22:09 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2013/02/10/why-we-must-support-cc-by-e-g-rcuk-policy-its-good-for-us-and-good-for-the-world/
By Peter Murray Rust
See also
http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5/

By Peter Murray Rust
See also
http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5/

KlausGraf - am Sonntag, 10. Februar 2013, 21:54 - Rubrik: English Corner
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Von Maria Rottler, der unzählige Hinweise auf und für Archivalia verdankt werden.
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2313
Mit dem dort vorgeschlagenen Rautenschlagwort #HistBav für Beiträge zur bayerischen Geschichte bin ich einverstanden.
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2313
Mit dem dort vorgeschlagenen Rautenschlagwort #HistBav für Beiträge zur bayerischen Geschichte bin ich einverstanden.
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http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/streit-um-das-hessen-wappen-witwe-des-kuenstlers-will-geld-vom-land-12054670.html
"Das hessische Wappen prangt auf Flaggen und Briefpapier: Der rot-weiße Löwe auf blauem Grund wurde 1949 von dem Künstler Gerhard Matzat entworfen. Seine Witwe verlangt nun eine angemessen Entlohnung."
Ausführlicher:
http://www.wiesbadener-kurier.de/nachrichten/politik/hessen/12816105.htm
"Der Künstler, der zuletzt in Hattersheim lebte, starb 1994. Seine Witwe, Avietta Matzat-Rogoshina, fordert jetzt vom Land eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Nutzung des Wappens, schließlich werde der Hessen-Löwe mittlerweile kommerziell genutzt. Und sie möchte, dass ihr Mann als Urheber genannt wird."
Eine Klage wäre aus meiner Sicht abzuweisen. Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen
Dort heißt es, auf eine Formulierung von mir zurückgehend: Das OLG Karlsruhe wies am 18. Oktober 1933 die Klage eines Grafikers, der das badische Staatswappen entworfen hatte, zurück. In der Berufungsbegründung hieß es: "Nach dem Urteil des Landgerichts soll die Reichsdruckerei nicht einmal das Wappen des badischen Staates abdrucken dürfen und einem Privatmann das Urheberrecht am badischen Staatswappen zustehen und der badische Staat nur eine Lizenz an seinem eigenen Wappen haben. Eine solche Ansicht ist unerträglich"
Schwachsinn schreiben dagegen die gängigen Kommentare des Urheberrechts, z.B. Katzenberger, der Schricker 3. Auflage § 5 Rn. 49, der für Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken, siehe Loriot-Fehlurteil http://archiv.twoday.net/stories/96993869/ ), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstigen künstlerisch gestalteten Hoheitszeichen meint, eine Anerkennung als amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 liefe dem amtlichen Interesse "geradezu zuwider".
Eine Übertragung des Urheberrechts kennt das deutsche Recht nicht. Dem Urheber verbleibt immer eine gewisse Restherrschaft. Daher kann nur die Eigenschaft als amtliches Werk Ansprüche des Urhebers ausschließen. Die Interessen der Allgemeinheit sind in diesem Fall die Interessen des Staats, der bei Hoheitszeichen selbstverständlich ohne Namensnennung nutzen können muss. Werke nach Absatz 2 des § 5 UrhG unterliegen zwar dem Änderungsverbot und der Pflicht zur Quellenangabe, aber nicht der Urheber, sondern der Rechtsträger der veröffentlichenden Behörde ist befugt, dagegen zu klagen (Katzenberger Rn. 58).
Bei amtlichen Hoheitszeichen liegt die Sache anders als bei dem sogenannten "Gies-Adler":
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=388 (die Ausführungen zu § 5 UrhG wurden vom BGH nicht beanstandet)
Eine angemessene Vergütung des privaten Urhebers, dessen Werk zu einem amtlichen Werk wurde, kann über eine Entschädigung aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs erfolgen (Katzenberger Rn. 24).
Es ist aber schon zu bezweifeln, dass Matzat die nötige Schöpfungshöhe erreicht hat. Ein deutliches Überragen, das bei Werken der angewandten Kunst zu fordern ist, vermag ich nicht festzustellen, da er sich an die heraldischen Konventionen hielt und sowohl das Wappenbild (der gestreifte Löwe und die Farben gehen auf das Hochmittelalter zurück) als auch das Gewinde aus goldenem Laubwerk (entsprechend der Volkskrone des Wappens des Volksstaats Hessen 1920) gemeinfreie traditionelle Gestaltungen sind. Siehe
http://books.google.de/books?id=dj8LASAlnhAC&pg=PR4
"Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
Vom 4. August 1948
§ 1
Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten." http://www.rv.hessenrecht.hessen.de
Farb-Abbildung als Beilage:
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/docs/anlage/heh/pdf/he17-1+1948+111+beilage.jpg
Nach meiner Ansicht sind alle Gestaltungen, die dieser Blasonierung im heraldischen Sinn entsprechen UND Schöpfungshöhe aufweisen, als amtliches Hoheitszeichen nach § 5 Abs. 2 UrhG nicht geschützt. Eine Verpflichtung des Landes Hessen, Matzat zu nennen, besteht nicht. Soweit die Allgemeinheit nicht in die öffentlich-rechtlichen Befugnisse und die bürgerlichrechtlichen Namensrechte des Landes Hessen eingreift, darf sie das Wappen frei verwenden.
Update: Die Rechtsanwältin ist anscheinend bekannt dafür, dubiose Fälle zu vertreten:
http://www.raben-politik-isolde.org/
Keine Prozesskostenhilfe (2014)
http://archiv.twoday.net/stories/1022216714/

"Das hessische Wappen prangt auf Flaggen und Briefpapier: Der rot-weiße Löwe auf blauem Grund wurde 1949 von dem Künstler Gerhard Matzat entworfen. Seine Witwe verlangt nun eine angemessen Entlohnung."
Ausführlicher:
http://www.wiesbadener-kurier.de/nachrichten/politik/hessen/12816105.htm
"Der Künstler, der zuletzt in Hattersheim lebte, starb 1994. Seine Witwe, Avietta Matzat-Rogoshina, fordert jetzt vom Land eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Nutzung des Wappens, schließlich werde der Hessen-Löwe mittlerweile kommerziell genutzt. Und sie möchte, dass ihr Mann als Urheber genannt wird."
Eine Klage wäre aus meiner Sicht abzuweisen. Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen
Dort heißt es, auf eine Formulierung von mir zurückgehend: Das OLG Karlsruhe wies am 18. Oktober 1933 die Klage eines Grafikers, der das badische Staatswappen entworfen hatte, zurück. In der Berufungsbegründung hieß es: "Nach dem Urteil des Landgerichts soll die Reichsdruckerei nicht einmal das Wappen des badischen Staates abdrucken dürfen und einem Privatmann das Urheberrecht am badischen Staatswappen zustehen und der badische Staat nur eine Lizenz an seinem eigenen Wappen haben. Eine solche Ansicht ist unerträglich"
Schwachsinn schreiben dagegen die gängigen Kommentare des Urheberrechts, z.B. Katzenberger, der Schricker 3. Auflage § 5 Rn. 49, der für Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken, siehe Loriot-Fehlurteil http://archiv.twoday.net/stories/96993869/ ), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstigen künstlerisch gestalteten Hoheitszeichen meint, eine Anerkennung als amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 liefe dem amtlichen Interesse "geradezu zuwider".
Eine Übertragung des Urheberrechts kennt das deutsche Recht nicht. Dem Urheber verbleibt immer eine gewisse Restherrschaft. Daher kann nur die Eigenschaft als amtliches Werk Ansprüche des Urhebers ausschließen. Die Interessen der Allgemeinheit sind in diesem Fall die Interessen des Staats, der bei Hoheitszeichen selbstverständlich ohne Namensnennung nutzen können muss. Werke nach Absatz 2 des § 5 UrhG unterliegen zwar dem Änderungsverbot und der Pflicht zur Quellenangabe, aber nicht der Urheber, sondern der Rechtsträger der veröffentlichenden Behörde ist befugt, dagegen zu klagen (Katzenberger Rn. 58).
Bei amtlichen Hoheitszeichen liegt die Sache anders als bei dem sogenannten "Gies-Adler":
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=388 (die Ausführungen zu § 5 UrhG wurden vom BGH nicht beanstandet)
Eine angemessene Vergütung des privaten Urhebers, dessen Werk zu einem amtlichen Werk wurde, kann über eine Entschädigung aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs erfolgen (Katzenberger Rn. 24).
Es ist aber schon zu bezweifeln, dass Matzat die nötige Schöpfungshöhe erreicht hat. Ein deutliches Überragen, das bei Werken der angewandten Kunst zu fordern ist, vermag ich nicht festzustellen, da er sich an die heraldischen Konventionen hielt und sowohl das Wappenbild (der gestreifte Löwe und die Farben gehen auf das Hochmittelalter zurück) als auch das Gewinde aus goldenem Laubwerk (entsprechend der Volkskrone des Wappens des Volksstaats Hessen 1920) gemeinfreie traditionelle Gestaltungen sind. Siehe
http://books.google.de/books?id=dj8LASAlnhAC&pg=PR4
"Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
Vom 4. August 1948
§ 1
Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten." http://www.rv.hessenrecht.hessen.de
Farb-Abbildung als Beilage:
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/docs/anlage/heh/pdf/he17-1+1948+111+beilage.jpg
Nach meiner Ansicht sind alle Gestaltungen, die dieser Blasonierung im heraldischen Sinn entsprechen UND Schöpfungshöhe aufweisen, als amtliches Hoheitszeichen nach § 5 Abs. 2 UrhG nicht geschützt. Eine Verpflichtung des Landes Hessen, Matzat zu nennen, besteht nicht. Soweit die Allgemeinheit nicht in die öffentlich-rechtlichen Befugnisse und die bürgerlichrechtlichen Namensrechte des Landes Hessen eingreift, darf sie das Wappen frei verwenden.
Update: Die Rechtsanwältin ist anscheinend bekannt dafür, dubiose Fälle zu vertreten:
http://www.raben-politik-isolde.org/
Keine Prozesskostenhilfe (2014)
http://archiv.twoday.net/stories/1022216714/

KlausGraf - am Sonntag, 10. Februar 2013, 00:21 - Rubrik: Archivrecht
Das Tool vergleicht: Shakespeare’s Othello (Act 1, Scene 3) with 37 German translations (1766–2010).
http://www.delightedbeauty.org/vvv/Home/Project
http://blog.okfn.org/2013/02/08/version-variation-visualisation/
http://www.delightedbeauty.org/vvv/Home/Project
http://blog.okfn.org/2013/02/08/version-variation-visualisation/
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KlausGraf - am Sonntag, 10. Februar 2013, 00:11 - Rubrik: Kodikologie
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http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2013/02/treasures-wonderful-to-behold.html
"And when we say "treasures", we really mean it! The six books in question are none other than (drumroll, please) the Harley Golden Gospels, the Silos Apocalypse, the Golf Book, the Petit Livre d'Amour ... and, um, two others. What were they again? Oh yes, remember now. Only Beowulf and Leonardo da Vinci's Notebook."


"And when we say "treasures", we really mean it! The six books in question are none other than (drumroll, please) the Harley Golden Gospels, the Silos Apocalypse, the Golf Book, the Petit Livre d'Amour ... and, um, two others. What were they again? Oh yes, remember now. Only Beowulf and Leonardo da Vinci's Notebook."
KlausGraf - am Sonntag, 10. Februar 2013, 00:00 - Rubrik: Kodikologie
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http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Picture_of_the_Year/2012/Finalists
Zur Wahl stehen überwiegend Postkartenmotive ohne enzyklopädischen Wert.

Zur Wahl stehen überwiegend Postkartenmotive ohne enzyklopädischen Wert.

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http://vifabenelux.wordpress.com/2013/02/08/nederlands-dagboekarchief-zukunftig-beim-meertens-instituut/
"Het Nederlands Dagboekarchief verzamelt en beheert (ongepubliceerde) dagboeken, reisdagboeken, memoires, brieven en briefwisselingen uit het hele Nederlandse taalgebied en maakt deze toegankelijk voor wetenschap en onderwijs en voor particulier onderzoek. Poëzie-albums vormen een apart onderdeel van de collecte.Maandag 11 februari 2013 wordt het Dagboekarchief officieel opgenomen in het Meertens Instituut in Amsterdam. Het beheer van de collectie blijft in handen van de Stichting Nederlands Dagboekarchief."
http://www.dagboekarchief.nl/
"Het Nederlands Dagboekarchief verzamelt en beheert (ongepubliceerde) dagboeken, reisdagboeken, memoires, brieven en briefwisselingen uit het hele Nederlandse taalgebied en maakt deze toegankelijk voor wetenschap en onderwijs en voor particulier onderzoek. Poëzie-albums vormen een apart onderdeel van de collecte.Maandag 11 februari 2013 wordt het Dagboekarchief officieel opgenomen in het Meertens Instituut in Amsterdam. Het beheer van de collectie blijft in handen van de Stichting Nederlands Dagboekarchief."
http://www.dagboekarchief.nl/
KlausGraf - am Samstag, 9. Februar 2013, 23:49 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/schavan-tritt-als-bildungsministerin-zurueck-a-882389.html
KlausGraf - am Samstag, 9. Februar 2013, 14:36 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://archiv.twoday.net/stories/97020473/
Es ist schlicht und einfach eine Unverschämtheit, dass mein Beitrag, der ja erstmals einen Druck des Fürstenspiegels nachwies und Material zum Schreiber der Basler Handschrift zusammenstellte, nicht zitiert wird.
Es ist schlicht und einfach eine Unverschämtheit, dass mein Beitrag, der ja erstmals einen Druck des Fürstenspiegels nachwies und Material zum Schreiber der Basler Handschrift zusammenstellte, nicht zitiert wird.
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 21:39 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Vorgestellt im neuesten Bericht von V. Huth:
http://www.personengeschichte.de/fileadmin/user_upload/pdfs/Mitteilungen-2012-3.pdf
http://www.personengeschichte.de/fileadmin/user_upload/pdfs/Mitteilungen-2012-3.pdf
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 21:26 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Ich schaute wieder einmal in meinen Beitrag zur Liste der Schlüsselseiten-Digitalisate
http://archiv.twoday.net/stories/5324640/
und verirrte mich nach Osnabrück, wo mir nach wie vor nicht einleuchtet, welchen Sinn es hat, solche Digitalisate im OPAC zu verstecken, wo sie niemand sucht und findet. Mit dem Geld hätte man etliche ganze Bücher digitalisieren können. Aber egal.
Profunde Provenienz-Kenntnis zeichnet die Osnabrücker Bibliothek jedenfalls nicht aus. Der OPAC wirft 18 Bücher mit der Angabe "Provenienz: F. Loew. Ros. Canzlei-Bibliothek / Stempel" aus, ohne einen Versuch zu unternehmen, die Bibliothek zu identifizieren. Ist ja auch irre schwierig.
Update: Zur Bibliothek 1893
http://archive.org/stream/adressbuchderdeu00schw#page/362/mode/2up/search/1548
http://archiv.twoday.net/stories/5324640/
und verirrte mich nach Osnabrück, wo mir nach wie vor nicht einleuchtet, welchen Sinn es hat, solche Digitalisate im OPAC zu verstecken, wo sie niemand sucht und findet. Mit dem Geld hätte man etliche ganze Bücher digitalisieren können. Aber egal.
Profunde Provenienz-Kenntnis zeichnet die Osnabrücker Bibliothek jedenfalls nicht aus. Der OPAC wirft 18 Bücher mit der Angabe "Provenienz: F. Loew. Ros. Canzlei-Bibliothek / Stempel" aus, ohne einen Versuch zu unternehmen, die Bibliothek zu identifizieren. Ist ja auch irre schwierig.
Update: Zur Bibliothek 1893
http://archive.org/stream/adressbuchderdeu00schw#page/362/mode/2up/search/1548
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Ein Buch aus dem Ersten Weltkrieg und eine digitale Rettung
"Das Thema Digitalisierung wird meistens aus der Sicht von Institutionen betrachtet. Es sind Museen, die ihre Sammlungen online stellen. Es sind Archive, die ihre Archivalien verfügbar machen. Es sind Bibliotheken und Google, die Bücher scannen. Dabei gerät häufig die “Digitalisierung von unten”, die von vielen tausenden Menschen betrieben wird, etwas ins Hintertreffen. Dabei birgt gerade die massenhafte Digitalisierung durch viele verschiedene Privatpersonen enormes Potential."
http://schmalenstroer.net/blog/2013/02/ein-buch-aus-dem-ersten-weltkrieg-und-eine-digitale-rettung/
"Das Thema Digitalisierung wird meistens aus der Sicht von Institutionen betrachtet. Es sind Museen, die ihre Sammlungen online stellen. Es sind Archive, die ihre Archivalien verfügbar machen. Es sind Bibliotheken und Google, die Bücher scannen. Dabei gerät häufig die “Digitalisierung von unten”, die von vielen tausenden Menschen betrieben wird, etwas ins Hintertreffen. Dabei birgt gerade die massenhafte Digitalisierung durch viele verschiedene Privatpersonen enormes Potential."
http://schmalenstroer.net/blog/2013/02/ein-buch-aus-dem-ersten-weltkrieg-und-eine-digitale-rettung/
SW - am Freitag, 8. Februar 2013, 20:42 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Ich bin kein Freund von Askeys Ansichten über das Wegwerfen von Büchern:
http://archiv.twoday.net/stories/64954619/
Aber dass die Mellon Press ihn und die McMaster University wegen eines kritischen Blogpostings von 2010 mit einer 3-Mio.-$-Verleumdungsklage überzieht, ist unerhört und eine Attacke gegen die akademische Freiheit.
http://leiterreports.typepad.com/blog/academic_freedom/
http://boingboing.net/2013/02/08/publisher-launches-3000000.html
http://www.insidehighered.com/news/2013/02/08/academic-press-sues-librarian-raising-issues-academic-freedom
Und etliche andere mehr.
I just signed the petition "Edwin Mellen Press: End libel suit against Dale Askey and McMaster University " on Change.org.
It's important. Will you sign it too? Here's the link:
http://www.change.org/petitions/edwin-mellen-press-end-libel-suit-against-dale-askey-and-mcmaster-university
Thanks!
http://archiv.twoday.net/stories/64954619/
Aber dass die Mellon Press ihn und die McMaster University wegen eines kritischen Blogpostings von 2010 mit einer 3-Mio.-$-Verleumdungsklage überzieht, ist unerhört und eine Attacke gegen die akademische Freiheit.
http://leiterreports.typepad.com/blog/academic_freedom/
http://boingboing.net/2013/02/08/publisher-launches-3000000.html
http://www.insidehighered.com/news/2013/02/08/academic-press-sues-librarian-raising-issues-academic-freedom
Und etliche andere mehr.
I just signed the petition "Edwin Mellen Press: End libel suit against Dale Askey and McMaster University " on Change.org.
It's important. Will you sign it too? Here's the link:
http://www.change.org/petitions/edwin-mellen-press-end-libel-suit-against-dale-askey-and-mcmaster-university
Thanks!
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 20:21 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Maxi Maria Platz betreibt ein mittelalterarchäologisches Doktorandenblog auf hyptheses.org und zieht eine sehr positive Bilanz: "Ein Jahr Bloggerin – Rückschau, Dank, Ausblick und meine ganz persönliche Sicht aufs Bloggen"
http://minuseinsebene.hypotheses.org/384
http://minuseinsebene.hypotheses.org/384
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"Im Rahmen des an der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel angesiedelten Forschungsprojekts „Wissensproduktion an der Universität Helmstedt – Die Entwicklung der philosophischen Fakultät 1576-1810“ wurden alle Studenten und Universitätsangehörigen aus dem Zeitraum 1574 bis 1810 in eine Datenbank eingegeben. Seit Januar sind nun die ungefähr 45.000 Studenten auf dem Internetportal http://uni-helmstedt.hab.de online unter den Kategorien Name, Herkunft sowie Semester durchsuchbar."

KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 20:00 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://dlib.gnm.de/item/Hs998/20/html
Die 1441 datierte Handschrift Hs. 998 des GNM überliefert:
Bl. 2r-151r = Konrad von Würzburg: 'Trojanerkrieg' (N1 [e])
Bl. 151r-200v = 'Trojanerkrieg'-Fortsetzung (N1)
Bl. 201r-266v = Rudolf von Ems: 'Willehalm von Orlens' (n)
Bl. 267r-297v = 'Herzog Ernst' B (a)
http://www.handschriftencensus.de/5468

Die 1441 datierte Handschrift Hs. 998 des GNM überliefert:
Bl. 2r-151r = Konrad von Würzburg: 'Trojanerkrieg' (N1 [e])
Bl. 151r-200v = 'Trojanerkrieg'-Fortsetzung (N1)
Bl. 201r-266v = Rudolf von Ems: 'Willehalm von Orlens' (n)
Bl. 267r-297v = 'Herzog Ernst' B (a)
http://www.handschriftencensus.de/5468
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 19:52 - Rubrik: Kodikologie
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Bertram Reinartz widmete sein Poem dem Frankfurter Stadtregiment (um 1695):
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4256140
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4256140
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 19:49 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/hdbl-findbuecher
Wieso muss das in die BLO, wenns keine Digitalisate der erschlossenen Unterlagen gibt?
Wieso muss das in die BLO, wenns keine Digitalisate der erschlossenen Unterlagen gibt?
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 19:47 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://infobib.de/blog/2013/02/08/10-regeln-fur-persistente-uris/ mit weiteren Links.
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 19:42 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Soeben habe ich die mich bestürzende Nachricht vom Tod des Landeshistorikers Rolf Götz erhalten, dessen Publikationen aus meiner Sicht weit über den Kirchheimer Raum von Bedeutung sind. Seit ich bei der Vorbereitung meiner "Sagen rund um Stuttgart" (1993) seine unprätentiöse Hilfsbereitschaft zu schätzen lernte standen wir in freundschaftlichem Kontakt. Seine quellennahen Studien habe ich immer als vorbildliche "Heimatforschung" im besten Sinn bewundert. Götz war Gymnasiallehrer und hat erst spät mit einer Arbeit über die Traditionsbildung der Herzöge von Teck promoviert (2007).
Nachruf:
http://www.teckbote.de/nachrichten/stadt-kreis_artikel,-Trauer-um-Dr-Rolf-Goetz-_arid,76718.html
Intensiv haben wir bei den Kirchheimer Sagen zusammengearbeitet. Sein Buch 1999 über Sibylle von der Teck (wofür er den zweiten Landespreis für Heimatforschung erhielt) ist eine exzellente Fallstudie zur Sagenforschung. Im Oktober 2012 konnte ich erreichen, dass der Band mit Zustimmung des Autors von der UB Heidelberg ins Netz gestellt werden darf (was bisher noch nicht erfolgt ist).
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/285828206/

Nachruf:
http://www.teckbote.de/nachrichten/stadt-kreis_artikel,-Trauer-um-Dr-Rolf-Goetz-_arid,76718.html
Intensiv haben wir bei den Kirchheimer Sagen zusammengearbeitet. Sein Buch 1999 über Sibylle von der Teck (wofür er den zweiten Landespreis für Heimatforschung erhielt) ist eine exzellente Fallstudie zur Sagenforschung. Im Oktober 2012 konnte ich erreichen, dass der Band mit Zustimmung des Autors von der UB Heidelberg ins Netz gestellt werden darf (was bisher noch nicht erfolgt ist).
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/285828206/

KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 18:29 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 16:40 - Rubrik: Archivsoftware
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Johan Weitzmann erläutert die Probleme mit dem Datenportal des Bundes:
http://irights.info/?q=content/datenportal-des-bundes-preussen-im-internet
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/topics/E-Government/
Update:
http://infobib.de/blog/2013/02/09/harsche-kritik-an-govdata-de/
http://irights.info/?q=content/datenportal-des-bundes-preussen-im-internet
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/topics/E-Government/
Update:
http://infobib.de/blog/2013/02/09/harsche-kritik-an-govdata-de/
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 16:37 - Rubrik: E-Government
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http://orf.at/stories/2165542/
"Weißrussland hat möglicherweise sein Exemplar der historischen Urkunde über die Auflösung der Sowjetunion und der Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten verloren. Ein Sprecher des Außenministeriums in Minsk bestätigte gestern, das Dokument sei unauffindbar. „Wir müssen in den Archiven suchen, um die Situation aufzuklären“, hieß es."
"Weißrussland hat möglicherweise sein Exemplar der historischen Urkunde über die Auflösung der Sowjetunion und der Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten verloren. Ein Sprecher des Außenministeriums in Minsk bestätigte gestern, das Dokument sei unauffindbar. „Wir müssen in den Archiven suchen, um die Situation aufzuklären“, hieß es."
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 15:43 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Internetrecherchen für LandeshistorikerInnen
Zu http://archiv.twoday.net/stories/219048535/
Bibliographieren von Digitalisaten
Anleitung:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren
Einzelne Werkzeuge:
* http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/ - Deutsche Digitale Bibliothek (zur Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/219044776/ - Suche: hexenprozesse)
* http://www.europeana.eu/ - Europeana (Suche: reichenau beyerle)
* http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html - Karlsruher Virtueller Katalog mit Online-Filter (Suche: hilgard, speyer)
* http://www.base-search.net/ - Suchmaschine BASE der UB Bielefeld (Suchen: quarthal franz, graf klaus, breisach geschichte)
Google Book Search und vergleichbare Volltext-Angebote
Google Book Search
Anleitung Google Book Search:
* http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search
Waltzing edierte Texte über Petrus Jacobi aus einem Darmstädter Codex im Musée belge 1908 :
http://books.google.de/books?id=QS3VAAAAMAAJ&pg=PA35 (US)
Benutzter Proxy: http://harvarddegree.info/
Angebote von München, Gent und Oxford.
HathiTrust
* http://www.hathitrust.org/ - HathiTrust (Suche: fürstenbergisches urkundenbuch)
* http://hdl.handle.net/2027/nnc1.1002689790?urlappend=%3Bseq=9 (US)
Welche Telefonnummer hatte 1993 Dr. Klaus Graf (Suche: sachav graf)
Internet Archive
Anleitung:
* http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Internet_Archive
Cool: die Wayback Machine:
* http://web.archive.org/web/19971007031523/http://www.uni-freiburg.de/
* http://archive.org/details/texts (Suche: chroniken lübeck, chroniken lubeck) - PDF nicht von Google: https://ia700304.us.archive.org/28/items/diechronikender01brungoog/
Libreka, Amazon, PaperC
* http://www.libreka.de (Suche: christoph lehmann speyer)
* http://www.amazon.de (Volltextsuche möglich, Seitenansicht nur nach Anmeldung; Suchwort: weblog archivalia)
* http://paperc.de/ (Suche: hagenau)
Web 2.0, das Mitmach-Web
Wikisource
* http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen Digitale Sammlungen
* http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen_von_Archiven Digitale Sammlungen von Archiven
* http://de.wikisource.org/wiki/Digitalisierte_Nachl%C3%A4sse Digitalisierte Nachlässe
* http://de.wikisource.org/wiki/ZS (Suche: ZGO 1905)
* http://de.wikisource.org/wiki/FDA Freiburger Diözesanarchiv
* http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Biographische_Recherche Biographische Recherche
* http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke Biographische Nachschlagewerke
* http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege
* http://de.wikisource.org/wiki/Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd Projekt Schwäbisch Gmünd
* http://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg
Wikipedia
* http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Nachschlagewerke_Kl%C3%B6ster Nachschlagewerke Klöster
Wikiversity
* http://de.wikiversity.org/wiki/Aufsatzrecherche_in_der_Geschichtswissenschaft Aufsatzrecherche in der Geschichtswissenschaft
* http://de.wikiversity.org/wiki/Bildrecherche Bildrecherche
Weblogs
* http://archiv.twoday.net Archivalia
* http://ordensgeschichte.hypotheses.org/315
* http://de.hypotheses.org/ Portal für Wissenschaftsblogs
Wünsche an die landesgeschichtliche Forschung
- Lücken schließen und noch nicht Digitalisiertes ins Netz stellen! (ULB Düsseldorf digitalisiert kostenlos für ihre eingeschriebenen Benutzer.)
- Google-Scans, die nur mit Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive hochladen!
- Digitalisate müssen an prominenter Stelle nachgewiesen werden (z.B. in Wikisource oder in der Wikipedia)
* https://www.google.de/search?q=w%C3%BCrdtwein+subsidia
- In den Wikimedia-Projekten mitarbeiten!
- Gegebenenfalls Genehmigung des Rechteinhabers einholen!
- Bei jedem Projekt (z.B. Veröffentlichung, auch Aufsätze) sich fragen: Welche Quellen und Sekundärliteratur kann ich online der Allgemeinheit zugänglich machen?
- Eigene Publikationen Open Access zur Verfügung stellen! (Zu den Rechtsfragen: http://archiv.twoday.net/stories/197330649/)
- Blogs lesen und selber bloggen!
Zu http://archiv.twoday.net/stories/219048535/
Bibliographieren von Digitalisaten
Anleitung:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren
Einzelne Werkzeuge:
* http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/ - Deutsche Digitale Bibliothek (zur Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/219044776/ - Suche: hexenprozesse)
* http://www.europeana.eu/ - Europeana (Suche: reichenau beyerle)
* http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html - Karlsruher Virtueller Katalog mit Online-Filter (Suche: hilgard, speyer)
* http://www.base-search.net/ - Suchmaschine BASE der UB Bielefeld (Suchen: quarthal franz, graf klaus, breisach geschichte)
Google Book Search und vergleichbare Volltext-Angebote
Google Book Search
Anleitung Google Book Search:
* http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search
Waltzing edierte Texte über Petrus Jacobi aus einem Darmstädter Codex im Musée belge 1908 :
http://books.google.de/books?id=QS3VAAAAMAAJ&pg=PA35 (US)
Benutzter Proxy: http://harvarddegree.info/
Angebote von München, Gent und Oxford.
HathiTrust
* http://www.hathitrust.org/ - HathiTrust (Suche: fürstenbergisches urkundenbuch)
* http://hdl.handle.net/2027/nnc1.1002689790?urlappend=%3Bseq=9 (US)
Welche Telefonnummer hatte 1993 Dr. Klaus Graf (Suche: sachav graf)
Internet Archive
Anleitung:
* http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Internet_Archive
Cool: die Wayback Machine:
* http://web.archive.org/web/19971007031523/http://www.uni-freiburg.de/
* http://archive.org/details/texts (Suche: chroniken lübeck, chroniken lubeck) - PDF nicht von Google: https://ia700304.us.archive.org/28/items/diechronikender01brungoog/
Libreka, Amazon, PaperC
* http://www.libreka.de (Suche: christoph lehmann speyer)
* http://www.amazon.de (Volltextsuche möglich, Seitenansicht nur nach Anmeldung; Suchwort: weblog archivalia)
* http://paperc.de/ (Suche: hagenau)
Web 2.0, das Mitmach-Web
Wikisource
* http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen Digitale Sammlungen
* http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen_von_Archiven Digitale Sammlungen von Archiven
* http://de.wikisource.org/wiki/Digitalisierte_Nachl%C3%A4sse Digitalisierte Nachlässe
* http://de.wikisource.org/wiki/ZS (Suche: ZGO 1905)
* http://de.wikisource.org/wiki/FDA Freiburger Diözesanarchiv
* http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Biographische_Recherche Biographische Recherche
* http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke Biographische Nachschlagewerke
* http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege
* http://de.wikisource.org/wiki/Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd Projekt Schwäbisch Gmünd
* http://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg
Wikipedia
* http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Nachschlagewerke_Kl%C3%B6ster Nachschlagewerke Klöster
Wikiversity
* http://de.wikiversity.org/wiki/Aufsatzrecherche_in_der_Geschichtswissenschaft Aufsatzrecherche in der Geschichtswissenschaft
* http://de.wikiversity.org/wiki/Bildrecherche Bildrecherche
Weblogs
* http://archiv.twoday.net Archivalia
* http://ordensgeschichte.hypotheses.org/315
* http://de.hypotheses.org/ Portal für Wissenschaftsblogs
Wünsche an die landesgeschichtliche Forschung
- Lücken schließen und noch nicht Digitalisiertes ins Netz stellen! (ULB Düsseldorf digitalisiert kostenlos für ihre eingeschriebenen Benutzer.)
- Google-Scans, die nur mit Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive hochladen!
- Digitalisate müssen an prominenter Stelle nachgewiesen werden (z.B. in Wikisource oder in der Wikipedia)
* https://www.google.de/search?q=w%C3%BCrdtwein+subsidia
- In den Wikimedia-Projekten mitarbeiten!
- Gegebenenfalls Genehmigung des Rechteinhabers einholen!
- Bei jedem Projekt (z.B. Veröffentlichung, auch Aufsätze) sich fragen: Welche Quellen und Sekundärliteratur kann ich online der Allgemeinheit zugänglich machen?
- Eigene Publikationen Open Access zur Verfügung stellen! (Zu den Rechtsfragen: http://archiv.twoday.net/stories/197330649/)
- Blogs lesen und selber bloggen!
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"Die Vereinigung der polnischen Archive hat angekündigt, 2,3 Millionen Personenstandsurkunden online zu stellen. Ein erster Schwung wird im März diesen Jahres veröffentlicht werden, der zweite Teil soll im Juni folgen."
http://pommerscher-greif.de/nachrichtenleser_a/items/personenstandsurkunden.html
http://pommerscher-greif.de/nachrichtenleser_a/items/personenstandsurkunden.html
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2013, 15:08 - Rubrik: Genealogie
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Zur Masturbations-Debatte http://archiv.twoday.net/stories/235552833/
Valentin Groebner hat in einer persönlichen Mail bedauert, dass ich seine Ausführungen als persönlichen Angriff missverstanden hätte. Zu den Thesen von Tim Wu und Geert Lovink möchte ich mich jetzt nicht äußern, sondern nur zur abschließenden Frage, ob ich denn wirklich meine, "dass digitales Publizieren die Lese-Zeit, die jedem von uns zur Verfügung steht, tatsächlich erweitert?"
Ja, meine ich.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir wirklich mehr Zeit zum Lesen brauchen oder nicht vielmehr mehr Zeit zum Nachdenken. Aber geschenkt.
Ich frage zurück, ob Groebner tatsächlich meint, dass analoges Publizieren die Lese-Zeit erweitert? Eine gute Publikation regt zum Weiterdenken an, sie fördert aber auch den Verzicht auf tausende weitere Arbeiten, die womöglich einschlägig wären (was niemand wissen kann). Ob sie gedruckt oder online verfügbar ist, spielt keine Rolle. Denn dass Online-Publikationen schlechter seien, wäre eine unbewiesene Behauptung.
Bei quantitativen Studien kommt es auf Masse an, da sind maschinenlesbare Daten, die man statistisch mittels Text-Mining durchdringen kann, unverzichtbar. Wer seine Datengrundlage, soweit rechtlich möglich, als Open Data zur Verfügung stellt, spart anderen Wissenschaftlern enorm viel Zeit.
Groebner und ich arbeiten qualitativ. Da kommt es darauf an, schlagende Quellenbeispiele und relevante Sekundärliteratur zu kennen. Seit ich 1975 zu forschen begann, hat sich in Sachen Heuristik fast alles verändert. Keine schwierig benutzbaren Zettelkataloge mehr, sondern OPACs. Bibliographien gibt es online, Open Access und kostenpflichtig. Viele Millionen Bücher sind mit ihren Volltexten durchsuchbar online, alte Drucke oft bequem als Digitalisate am Bildschirm verfügbar. Ich erinnere mich noch daran, dass ich einmal von Winningen in die Stadtbibliothek Mainz fuhr, um Nauklers Weltchronik in der Erstausgabe zu benutzen.
Das alles spart enorm viel Zeit, und mehr Open Access würde die übliche "Beschaffungskriminalität" noch weiter eindämmen.
Hinweise aus dem Social Web erleichtern das Filtern des Informationsschwalls. Im Bereich der Geschichtswissenschaft gibt es nur noch wenige "Referateorgane", die auch das unselbständige Schrifttum erschließen. Die "Historical Abstracts" stehen übrigens Aachener Geschichtsstudenten nicht zur Verfügung, da die Universität keine Lizenz besitzt. Soweit ich weiß, setzen die Referateorgane auf ehrenamtliche Mitarbeiter. Wieso gelingt es nicht, kollaborativ umfassendere Nachweisinstrumente aufzusetzen? Niemand kann mir erzählen, dass eine gedruckte Bibliographie heute noch einen hinreichenden Nutzen stiftet. Das Netz ist da schlichtweg "alternativlos".
Digitales Publizieren ermöglicht das unmittelbare und schnellstmögliche Überprüfen jeder Quellenangabe und jeden Nachweises. Vorausgesetzt, es gibt etwas zu verlinken, also Digitalisate oder Open-Access-Volltexte. Ein Link ist sogar schneller als das Holen des Buchs in der eigenen Bibliothek, was sogar für das Verfasserlexikon gilt, das jetzt etwa 1,5 Meter von mir entfernt ist.
Zum Technischen:
http://archiv.twoday.net/stories/8357124/
Werfen wir ruhig einmal einen Blick in einen beliebigen Anmerkungsapparat
http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=tra-001:2002:2::54&id=hitlist&id2=&id3=
Ich weiß sofort, dass Barack (n. 5), Kress (n. 12) oder die Chroniken der deutschen Städte (n. 16) online sind, und das in n. 10 erwähnte Gemälde findet man ohne großes Suchen im Netz, wenngleich man sich wünschen würde, dass man die Darstellung mit den zwei bestechenden Damen (links unten) sich im Detail anschauen könnte.
Aber es geht mir eigentlich nicht darum, was jetzt schon möglich ist, sondern um das Potential, das intelligente Verknüpfungen bieten. Ich lasse auch die ganzen Probleme mit dem Urheberrecht und archivischem Copyfraud weg, die fast alle Wissenschaftler daran hindern, einfach die Kopien - sagen wir - aus dem Staatsarchiv Basel, die diversen Aufsätzen Groebners zugrundeliegen, zu scannen und ins Netz zu stellen, damit jeder die Quellengrundlage sofort überprüfen kann.
Nehmen wir das Montaigne-Zitat (n. 20). Würden Personennamen in den Fußnoten generell mit der GND ausgezeichnet (oder künftigen Normformaten), käme man zu der bereits jetzt ziemlich genialen Abfrage:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118583573
Vielfach erscheint mir das Zitieren biographischer Angaben als Selbstzweck. Nicht selten bietet die Wikipedia Qualitätvolleres als gedruckte Nachschlagewerke. Bloße Orientierungs-Zitate, bei denen es nicht um biographische Details geht, könnten ersatzlos eingespart werden und die eingesparte Zeit könnte dazu verwandt werden, eines von Groebners klugen Büchlein zu lesen.
Eine wissenschaftliche Darstellung, bei der alles sofort komplett via Link überprüfbar ist (davon gibt es hier unter meinen Forschungsmiszellen
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
schon einige Beispiele), ist eine bessere und transparentere Wissenschaft, die im übrigen Plagiate erheblich erschweren würde.

Valentin Groebner hat in einer persönlichen Mail bedauert, dass ich seine Ausführungen als persönlichen Angriff missverstanden hätte. Zu den Thesen von Tim Wu und Geert Lovink möchte ich mich jetzt nicht äußern, sondern nur zur abschließenden Frage, ob ich denn wirklich meine, "dass digitales Publizieren die Lese-Zeit, die jedem von uns zur Verfügung steht, tatsächlich erweitert?"
Ja, meine ich.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir wirklich mehr Zeit zum Lesen brauchen oder nicht vielmehr mehr Zeit zum Nachdenken. Aber geschenkt.
Ich frage zurück, ob Groebner tatsächlich meint, dass analoges Publizieren die Lese-Zeit erweitert? Eine gute Publikation regt zum Weiterdenken an, sie fördert aber auch den Verzicht auf tausende weitere Arbeiten, die womöglich einschlägig wären (was niemand wissen kann). Ob sie gedruckt oder online verfügbar ist, spielt keine Rolle. Denn dass Online-Publikationen schlechter seien, wäre eine unbewiesene Behauptung.
Bei quantitativen Studien kommt es auf Masse an, da sind maschinenlesbare Daten, die man statistisch mittels Text-Mining durchdringen kann, unverzichtbar. Wer seine Datengrundlage, soweit rechtlich möglich, als Open Data zur Verfügung stellt, spart anderen Wissenschaftlern enorm viel Zeit.
Groebner und ich arbeiten qualitativ. Da kommt es darauf an, schlagende Quellenbeispiele und relevante Sekundärliteratur zu kennen. Seit ich 1975 zu forschen begann, hat sich in Sachen Heuristik fast alles verändert. Keine schwierig benutzbaren Zettelkataloge mehr, sondern OPACs. Bibliographien gibt es online, Open Access und kostenpflichtig. Viele Millionen Bücher sind mit ihren Volltexten durchsuchbar online, alte Drucke oft bequem als Digitalisate am Bildschirm verfügbar. Ich erinnere mich noch daran, dass ich einmal von Winningen in die Stadtbibliothek Mainz fuhr, um Nauklers Weltchronik in der Erstausgabe zu benutzen.
Das alles spart enorm viel Zeit, und mehr Open Access würde die übliche "Beschaffungskriminalität" noch weiter eindämmen.
Hinweise aus dem Social Web erleichtern das Filtern des Informationsschwalls. Im Bereich der Geschichtswissenschaft gibt es nur noch wenige "Referateorgane", die auch das unselbständige Schrifttum erschließen. Die "Historical Abstracts" stehen übrigens Aachener Geschichtsstudenten nicht zur Verfügung, da die Universität keine Lizenz besitzt. Soweit ich weiß, setzen die Referateorgane auf ehrenamtliche Mitarbeiter. Wieso gelingt es nicht, kollaborativ umfassendere Nachweisinstrumente aufzusetzen? Niemand kann mir erzählen, dass eine gedruckte Bibliographie heute noch einen hinreichenden Nutzen stiftet. Das Netz ist da schlichtweg "alternativlos".
Digitales Publizieren ermöglicht das unmittelbare und schnellstmögliche Überprüfen jeder Quellenangabe und jeden Nachweises. Vorausgesetzt, es gibt etwas zu verlinken, also Digitalisate oder Open-Access-Volltexte. Ein Link ist sogar schneller als das Holen des Buchs in der eigenen Bibliothek, was sogar für das Verfasserlexikon gilt, das jetzt etwa 1,5 Meter von mir entfernt ist.
Zum Technischen:
http://archiv.twoday.net/stories/8357124/
Werfen wir ruhig einmal einen Blick in einen beliebigen Anmerkungsapparat
http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=tra-001:2002:2::54&id=hitlist&id2=&id3=
Ich weiß sofort, dass Barack (n. 5), Kress (n. 12) oder die Chroniken der deutschen Städte (n. 16) online sind, und das in n. 10 erwähnte Gemälde findet man ohne großes Suchen im Netz, wenngleich man sich wünschen würde, dass man die Darstellung mit den zwei bestechenden Damen (links unten) sich im Detail anschauen könnte.
Aber es geht mir eigentlich nicht darum, was jetzt schon möglich ist, sondern um das Potential, das intelligente Verknüpfungen bieten. Ich lasse auch die ganzen Probleme mit dem Urheberrecht und archivischem Copyfraud weg, die fast alle Wissenschaftler daran hindern, einfach die Kopien - sagen wir - aus dem Staatsarchiv Basel, die diversen Aufsätzen Groebners zugrundeliegen, zu scannen und ins Netz zu stellen, damit jeder die Quellengrundlage sofort überprüfen kann.
Nehmen wir das Montaigne-Zitat (n. 20). Würden Personennamen in den Fußnoten generell mit der GND ausgezeichnet (oder künftigen Normformaten), käme man zu der bereits jetzt ziemlich genialen Abfrage:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118583573
Vielfach erscheint mir das Zitieren biographischer Angaben als Selbstzweck. Nicht selten bietet die Wikipedia Qualitätvolleres als gedruckte Nachschlagewerke. Bloße Orientierungs-Zitate, bei denen es nicht um biographische Details geht, könnten ersatzlos eingespart werden und die eingesparte Zeit könnte dazu verwandt werden, eines von Groebners klugen Büchlein zu lesen.
Eine wissenschaftliche Darstellung, bei der alles sofort komplett via Link überprüfbar ist (davon gibt es hier unter meinen Forschungsmiszellen
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
schon einige Beispiele), ist eine bessere und transparentere Wissenschaft, die im übrigen Plagiate erheblich erschweren würde.
KlausGraf - am Donnerstag, 7. Februar 2013, 23:48 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb