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http://www.burgerbe.de/2013/03/10/burgen-volksabstimmung-in-der-schweiz_-wird-der-verkauf-von-kulturgut-erlaubt/

"Im schweizer Kanton Baselland hat die Bevölkerung heute die Möglichkeit, den Verkauf der kantonseigenen Schlösser Bottmingen und Wildenstein per Volksabstimmung zuverhindern."

Das empfehlenswerte Burgerbeweblog hat eine neue Adresse, siehe oben. Das mir angetragene Umbiegen der alten Anschriften habe ich für zwei Beiträge erledigt.

Update: Die Baselbieter Schlösser Wildenstein und Bottmingen bleiben in Kantonsbesitz: Die Stimmberechtigten haben eine entsprechende Volksinitiative gutgeheissen.

http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/baselbiet/schloesser-wildenstein-und-bottmingen-bleiben-beim-kanton-126150861

Die Abstimmung war schon am 3.3., siehe auch
http://archaeologik.blogspot.de/2013/03/burgenverkauf-in-der-schweiz-in.html

http://theappendix.net/blog/2013/3/of-cats-and-manuscripts

Emir O. Filipović berichtet über sein sensationelles Foto, dessen Resonanz in den sozialen Netzwerken und den Fundort, das Staatsarchiv Dubrovnik.


Artikel von Ulrich Rasche
http://reichshofratsakten.de/wp-content/uploads/2013/02/MommsenMarxMay.pdf

Via
http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/die-universitat-des-19-jahrhunderts-fruher-war-auch-nicht-alles-besser/

http://irights.info/verwaiste-werke-die-regelung-kommt-die-probleme-bleiben/12099

Paul Klimpel meint: "Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu verwaisten Werken wird an den Problemen von Archiven, Museen und Bibliotheken nicht viel ändern: Die Rechtesituation bei älteren Werken bleibt weiterhin unklar. Doch vor allem wird sie das Problem angemaßter Rechte nicht lösen."

Schon im Mai 2012 berichtete die Badische Zeitung über eine neue Broschüre über die Stadtpatronin Anna der Breisgaustadt Staufen.

http://www.badische-zeitung.de/staufen/wissenswertes-ueber-die-patronin--59302657.html

"In seiner Schrift versucht der Autor [Werner Schäffner] nachzuweisen, seit wann die heilige Anna in Staufen verehrt wird und wann das Anna-Patronat an die Stadt verliehen worden ist, doch er schreibt: "Eindeutige Daten hierzu gibt es nicht. Es muss wohl einer der Herren von Staufen, der fromme Ritter Gottfried nach seiner Kreuzzugteilnahme unter Kaiser Friedrich Barbarossa im Jahre 1190 gewesen sein, der dieses Sankt-Anna-Patronat den Staufener Bürgern gestiftet hat. Vermutlich war es dessen Absicht gewesen, dass sich die gläubigen Bürger und vor allem die Bergleute in ihren Nöten, Sorgen und Krankheiten durch Fürbittgebete besonders an diese Heilige wenden sollten." Aber erst Papst Gregor XIII. hat im Jahre 1584 ein eigenes Fest zu Ehren der heiligen Anna vorgeschrieben und dies auf den 26. Juli eines jeden Jahres festgelegt. Der Anna-Selbtritt-Schlussstein in der Pfarrkirche Sankt Martin, deren Grundstein im Jahre 1487 gelegt worden war, müsse ebenso aus dem 16. Jahrhundert stammen, meint Schäffner, wie die Statue der Anna Selbtritt des Bildhauers Sixt von Staufen in der Martinskirche, die auch das Titelblatt dieser Broschüre ziert.

Aus Schäffners weiteren Erkundungen geht hervor, dass sich die Ursprünge des Annafestes in Staufen deshalb nicht genau nachvollziehen lassen, weil sämtliche Kirchenbücher beim Kirchenbrand im Jahr 1690 vernichtet wurden. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass Staufens Katholiken schon seit Verleihung des Stadt-Patronats jährlich das Annafest in der Sankt-Martinskirche gefeiert haben. Und dieses Annafest sei bis Anfang der 1950er-Jahre ein reines Hochfest der katholischen Kirchengemeinde Sankt Martin gewesen. Im Jahre 1953 habe dann der damalige Stadtpfarrer Johann Georg Schmutz das Kirchenfest um ein Volksfest zur Finanzierung diverser Vorhaben ergänzt. Für diesen weltlichen Teil habe der spätere Prälat in den 60er-Jahren auch die evangelischen Mitchristen mit ins Boot geholt."

Zu den Problemen der evangelischen Mitchristen mit der katholischen Heiligenverehrung ist eine Predigt aus Staufen lesenswert:
http://www.ekistaufen.de/predigt20050731.htm

Die oben zitierte Argumentation des Heimatforschers folgt einem geläufigen Muster: Die Verehrung der Stadtpatrone wird in möglichst alte Zeit zurückverlegt. Fehlende Quellenbelege werden auf Quellenverluste zurückgeführt. Zeugnisse der Verehrung des oder der jeweiligen Heiligen werden unkritisch als Beweis des Stadtpatronats vereinnahmt.

Weder die spätgotische Anna Selbdritt (Sixt von Staufen zugeschrieben) in der Staufener Pfarrkirche noch der ihr gewidmete Schlussstein beweisen irgendetwas für ein schon um 1500 bestehendes Stadtpatronat. Anna war damals eine "Modeheilige" (siehe auch Angelika Dörffler-Dierken 1992), wobei die Staufener Verehrung sicher mit dem Bergbau zusammenhängt.

Ohne intensive Quellenforschungen wird man nicht ermitteln können, wann Anna das erste Mal ausdrücklich als Stadtpatronin bezeichnet wird. Eine Anfrage von mir in Staufen 1996 war denkbar unergiebig und erbrachte nur Hinweise auf unbelegte Aussagen in wenig zuverlässlicher Ortsliteratur. Im Freiburger Realschematismus 1863 ist bei Staufen noch nicht von St. Anna die Rede, das Annafest erwähnt "Das Erzbistum Freiburg" (1910, S. 106). Im Augenblick weiß ich also nicht, ob Anna vor dem Kunstdenkmäler-Inventar von 1904 bereits als Stadtpatronin bezeichnet wurde:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kdm6bd1/0489

In seiner "Geschichte der Fauststadt", veröffentlicht im Jahr 1946, schreibt der damalige Stadtpfarrer von Staufen, Geistlicher Rat Wilhelm Weitzel: "In diese Blütezeit des Bergwerkbetriebs - also um das Jahr 1000 bis 1100 - muss die Erwählung der heiligen Anna zur Stadtpatronin von Staufen zurückgeführt werden. Und wenn heute noch die Staufener Bevölkerung das uralte Fest ihrer Stadtpatronin (das Fest der heiligen Anna am 26. Juli) stets mit so ausnehmender Feierlichkeit als das Hauptfest des ganzen Jahres mit dem altgewohnten Schmuck der Brunnen, Häuser und Straßen, mit kirchlichem und weltlichem Fest begeht, so wissen die Staufener, dass nur deshalb die heilige Anna von den Vorvätern zur Stadtpatronin erhoben wurde, weil sie seit ältester Zeit die Schutzpatronin der Bergleute in Staufen (und allen anderen Bergwerken) war und heute noch ist." (S. 13f.)

Auf den Formulierungen Weitzels fußt die Schrift "Stadtkirche und Kapellen. Staufen/Breisgau" von 1964, S. 14f., der man aber immerhin entnimmt, dass 1681 die Annabruderschaft wiedererrichtet wurde. Solche Bruderschaften gab es natürlich vielerorts, ohne dass man daraus schließen darf, dass die heilige Anna dort als Stadtpatronin verehrt wurde. Diese Staufener Bruderschaft, der auch Männer angehörten, gilt als Vorläuferin der Katholischen Frauengemeinschaft St. Anna (Paul Nunnenmacher, Badische Zeitung vom 27. Juli 1990).

Auch die große St. Annaglocke (1689 bezeugt, Neuguss von 1720, siehe: Stadtkirche und Kapellen S. 21) mit ihrer Fürbitte "ora pro nobis" beweist nicht, dass St. Anna damals Stadtpatronin war.

Seit 1745 befand sich in Staufen der Katakombenheilige St. Gaudentius in der Pfarrkirche (ebenda, S. 14). Solche Katakombenheilige werden andernorts als Stadtpatrone verehrt (z.B. Faustus in Dillingen, Prosper in Erding). Offenkundig auf Quellenstudien fußt ein kurzer Artikel "Der St. Anna-Tag in Staufen" in der Badischen Zeitung vom 25./26.7. 1970, der am Schluss auf die Gaudentius-Verehrung eingeht. "An die sechzig Jahre wurde das Gaudentiusfest in Staufen wie das St.-Anna-Fest gehalten. Daher kommt es, daß noch vor fünfzig und hundert Jahren viele Staufener Gaudentius zum Vornamen hatten".

1568 werde, behauptet Nunnenmacher in seinem bereits erwähnten Zeitungsartikel, St. Anna als Schutzpatronin der Stadt Staufen erstmals erwähnt. Da er keine Quelle angibt, halte ich dieses Datum für zweifelhaft. Wer behauptet, dass St. Anna vor 1904 bereits als Stadtpatronin verehrt wurde, sollte dies quellenmäßig exakt belegen können.

Zu Stadtpatronen
http://archiv.twoday.net/search?q=stadtpatron
http://archiv.twoday.net/stories/6048443/
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dud.htm
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/373/

Nachtrag: Werner Schäffner hat mir seine im Selbstverlag erschienene Broschüre freundlicherweise umgehend zum Preis von 5 Euro zuzüglich Porto zugesandt. Wie zu erwarten war, ist der wissenschaftliche Ertrag des zugleich etwas verändert in der Badischen Heimat 2012/1 erschienenen Aufsatzes vernachlässigbar. Handfeste Quellenbelege für ein Stadtpatronat vor dem 20. Jahrhundert suche ich vergebens. Dass der "fromme Kreuzritter Gottfried von Staufen im 12. oder 13. Jahrhundert die heilige Anna als Stadtpatronin auserwählt" habe, ist nicht nur schwer nachzuweisen (S. 5), sondern reine Spekulation.

S. 15 wird eine Ausgabe am "St. Anna Tag" 1723 zitiert, aber auch das beweist nur, dass damals der Annatag feierlich begangen wurde. Es könnte sich um einen Votivfeiertag handeln wie beim Steinheimer Rochustag. "Dieser Bet- und Lobetag geht auf ein Gelübde aus dem Jahr 1637 zurück. Heute gilt Rochus allgemein als Stadtpatron seit 1637, aber eingehende Ermittlungen des Stadtarchivars Heinz Gellhaus ergaben, daß die Bezeichnung Stadtpatron erstmals auf der Steinheimer Bürgerfahne von 1908 erscheint."

Zu erwägen ist ein Zusammenhang mit der Jahrtags-Stiftung der Erentrut von Werdenberg am Annentag in der Martinskirche zu Staufen 1485, siehe FDA 18, 1886, S. 336f. (Abdruck der Stiftungsurkunde) und FDA 33, 1905, S. 246

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6345/pdf/Freiburger_Dioezesan_Archiv_Band_18_1886.pdf
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6169/pdf/Freiburger_Dioezesan_Archiv_Band_33_1905.pdf

Dieser Jahrtag der Werdenberger war liturgisch sehr feierlich mit drei Ämtern am Tag selbst ausgestaltet. Der Klerus des Breisacher Landkapitels sollte ihn abhalten, was angeblich noch 1886 geschah. Wenn man nicht annehmen will, dass die Zusammenkunft des Landkapitels zur Begehung des Werdenberg-Jahrtags an ein bestehendes, besonders gefeiertes Annafest anknüpfte, wofür es keinen Beleg gibt, darf man in diesem Jahrtag den Vorläufer des heutigen Annafestes sehen. Der zitierte Eintrag 1723 nennt als "Ausgab-Geld" am Annatag 1 Gulden 9 Schilling für Pfarrer, Kaplan, Schulmeister und Sigrist, was vielleicht nur die örtlichen Teilnehmer des Kapiteljahrtags betraf. Es ist gut denkbar, dass das vom Landkapitel getragene kirchliche Gedenken auch zu einem lokalen Kirchenfest und irgendwann auch zu einem weltlichen Fest wurde.

Zwei Jahre später, 1487, wurde der Grundstein der Martinskirche gelegt, in deren Neubau ein Schlussstein der hl. Anna gewidmet wurde.

Eine Erwählung der hl. Anna als Stadtpatronin wäre im mittelalterlichen Deutschland völlig unhistorisch. Der Annakult in Staufen hat sich vermutlich langsam am Ende des Mittelalters, als auch andernorts die Annenverehrung Konjunktur hatte, etabliert. Dass die Beziehung der Heiligen zum Bergbau eine Rolle gespielt hat, ist durchaus wahrscheinlich. Zu beachten gilt es aber auch meinen Hinweis auf den festlichen Werdenberger-Jahrtag, der das Breisacher Landkapitel am Annentag in Staufen zusammenführte.

Von dem oben aus einem Zeitungsartikel gefischten angeblichen Beleg zu 1568 schreibt Schäffner nichts. Aber er führt die Sagensammlung eines Pfarrers an, in der es heißt, dass das St. Anna-Käppele bei der Galgenhalde in Grunern-Kropbach bereits 1585 erwähnt sei. Ein solches Annakapellchen gab es sicher vielerorts.

Abbildung 4 S. 16 zeigt das Mutter-Anna-Gemälde aus dem Jahr 1795, das auch eine Darstellung von Staufen bietet, was man auf die Schutzherrschaft der Heiligen über den Ort beziehen könnte. Zwingend ist aber auch dieser Schluss nicht.

Es geht nicht darum, hyperkritisch die starke Verehrung der Staufener für St. Anna in Frage zu stellen. Auch andere Orte haben einige oder mehr besonders intensiv verehrter Heilige (insbesondere aufgrund von Gelübden wie im Fall des Rochustags), ohne dass diese als Stadtpatrone aufgefasst oder besser gesagt bezeichnet werden. Bei den vielen ländlichen Ortspatronen der Erzdiözese Freiburg habe ich fast nur Belege aus dem 19. Jahrhundert für diese Bezeichnung gefunden. Von daher ist es gut möglich, dass man erst im 19. Jahrhundert in Staufen Anna ausdrücklich als Stadtpatronin angesehen hat. Aber es ist durchaus denkbar, dass sich auch ein bislang übersehener Beleg aus der frühen Neuzeit findet.

#forschung


Foto der Anna Selbdritt in St. Martin Staufen: Ralph Hammann CC-BY-SA

Von 2000 bis 2012 wurden über 250.000 wissenschaftliche Artikel unter CC-BY von den OASPA-Mitgliedern publiziert. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem BioMedCentral, PLoS und Hindawi.

http://oaspa.org/growth-in-use-of-the-cc-by-license-2/?goback=%2Egde_2367178_member_220875524

Man darf daher ohne weiteres die Zahl der (Natur-)Wissenschaftler weltweit, die CC-BY klaglos akzeptieren (Probleme mit der Akzeptanz sind bisher nicht bekanntgeworden), zurückhaltend auf einige zehntausend schätzen. Ich denke, auch eine sechsstellige Zahl anzunehmen wäre nicht zu kühn.

http://techcrunch.com/2013/03/08/inside-google-street-view-from-larry-pages-car-to-the-depths-of-the-grand-canyon/

On Google Streetview see here

http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/kommentare-glossen/kuenstlernachlaesse-das-verlorene-gedaechtnis-12089861.html

"Spätestens seit dem Einsturz des Kölner Archivs im März 2009 weiß man, was für eine Katastrophe der Verlust von Nachlässen für das kulturelle Gedächtnis bedeutet. "

http://www.heise.de/tp/blogs/6/153897

"Die von der Gewerkschaft Verdi gestützte Musikverwertungsgesellschaft GEMA erregte in Vergangenheit unter anderem mit Klagen gegen YouTube-Videos, einer Verteilung von sehr viel Geld an sehr wenige Mitglieder, einem Zweiklassenwahlrecht, das diese Verteilung faktisch zementiert, einer Bis-zu-2.600-Prozent-Abgabenerhöhung für Clubs, einer Bis-zu-1.850-Prozent-Abgabenerhöhung für Speichermedien, dem Abkassieren für singende Kinder, Verträgen mit fragwürdigen Berufsverbänden, der Forderung von Geld für Creative-Commons-Stücke, der erwiesenen Übervorteilung von Österreichern, der möglichen Übervorteilung von Drittweltmusikern und der Auszahlung von Geldern, die Komponisten und Textern zustehen könnten, an Verlage Aufsehen. Zuletzt machte sie mit dem Plan Schlagezeilen, von Discjockeys ab dem 1. April 2013 13 Cent für Stücke zu verlangen, die als Kopie vom Laptop oder vom USB-Stick gespielt werden, obwohl sie über Abgaben für Produzenten, Leermedien, Geräte und Clubs bereits vier Mal dafür kassiert.
Der Unmut über dieses Gebaren organisierte sich unter anderem auf Facebook, wo die Gruppe 1.000.000 Menschen gegen die GEMA entstand, die es zuletzt auf gut 36.000 Fans brachte. Diese Gruppe ist seit Freitagabend für Zugriffe aus Deutschland gesperrt ist, was angeblich die Verwertungsgesellschaft erwirkte, die für eine Stellungnahme dazu bislang nicht erreichbar war."

Über die NS-Vergangenheit der GEMA und ihre Unbeliebtheit anno 1951 liest man in einem damals veröffentlichen Artikel im SPIEGEL:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29194282.html

79 Anti-GEMA-Links:

https://www.diigo.com/user/klausgraf/GEMA

Nachfolgegruppe der gesperrten Gruppe:

https://www.facebook.com/Menschen.gegen.die.GEMA

#gema


Die ZEIT widmet sich nun auch der Amazon-Verlinkung im Katalog der Heidelberger Universitätsbibliothek:

http://www.zeit.de/2013/10/Uni-Heidelberg-Bibliothek-Amazon

Update zu
http://archiv.twoday.net/stories/264160331/

"In Heidelberg werfen die an den Konzern delegierten Literatursuchenden sogar Gewinne für die Bibliothek ab, sofern sie sich vom Kaufknopf verleiten lassen. Bei der Provision handle es sich allerdings nur um einen "kleinen vierstelligen Betrag pro Jahr", hieß es aus der Bibliothek gegenüber buchreport.de; eine Anfrage der ZEIT zu Details des Vertrages wollte die Bibliotheksdirektion nicht beantworten. "

Eine solche Intransparenz steht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie der Universität Heidelberg schlecht an.

""Viele Bibliotheken werden heute von ihren Unterhaltsträgern aufgefordert, mehr Drittmittel und Sponsorengelder einzuwerben", sagt die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Monika Ziller, die das Geschäft im Windschatten des Handelsgiganten als Ermessenssache der einzelnen Institutionen sieht."

Für mich ein klarer Aufruf zum Rechtsbruch, da eine einseitige Bevorzugung eines Anbieters nicht zulässig ist. Zu Art. 3 und UWG kommt auch das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten des Rundfunkstaatsvertrags hinzu:

http://archiv.twoday.net/stories/172011541/

"Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein." Auch wenn keine Gewinnbeteiligung vorhanden ist, stellt eine Verlinkung zu einem einzelnen Anbieter via Coverabbildung eine nicht gekennzeichnete Werbung dar.

Der Spezialist für Waffen der Zeit Maximilians I. wechselt nach Philadelphia.

http://www.philamuseum.org/press/releases/2013/964.html
http://www.artdaily.org/index.asp?int_sec=2&int_new=60996#.US4CO1f0mSo

Hierzulande ist es unüblich, Posten im Kulturbereich nach Mäzenen zu benennen, sieht man vielleicht von Stiftungsprofessuren ab. In den USA heißen auch viele akademische Bibliotheken nach Gönnern. Ein potentieller Namengeber muss reich sein, integer und unkontrovers. Johannes-Papritz-Staatsarchivar zu Marburg ginge gar nicht ...

http://www.philamuseum.org/collections/permanent/71447.html?mulR=24802|15

Luwig Uhland. Tübinger, Linksradikaler, Nationaldichter. Hrsg. von Georg Braungart u.a. (Tübinger Kataloge 95). Tübingen: Stadtmuseum 2012. 256 S., zahlreiche Abbildungen. 19,80 EUR. Inhaltsverzeichnis

Kein anderer berühmter deutscher Dichter des 19. Jahrhunderts hat einen so tiefen Fall erlebt, was seine Wertschätzung angeht, wie Ludwig Uhland, zu dessen 150. Todestag 2012 das Tübinger Stadtmuseum, das Deutsche Literaturarchiv Marbach und das Deutsche Seminar der Tübinger Universität sich zusammengetan haben, um ihm eine Ausstellung zu widmen. Eine überaus verhaltene Würdigung für einen Poeten, der im 19. Jahrhundert stürmisch bejubelt wurde.

Neun Aufsätze und einen ausführlichen Katalogteil (S. 115-249) enthält die Begleitpublikation. Obwohl Uhland im Titel als Linksradikaler bezeichnet wird, erfährt man über den Politiker fast nur etwas von Joachim Knape, der Uhland als politischer Redner in den Blick nimmt. Wilfried Setzler geht in Tübingen auf Spurensuche, die Tübinger Universitätsjahre 1801-1810 stellt Johannes Michael Wischnath vor. Uhlands Rolle in der beginnenden Germanistik skizziert Stefan Knödler, während sich Dietmar Till der bemerkenswerten "Schreibwerkstatt" Uhlands widmet, die Uhland für seine Studenten in den vier Semestern ab 1830, in denen er bis zu seinem erzwungenen Abschied lehren durfte, anbot ("Stylisticum").

Ausgezeichnete Gedichtinterpretationen legt in zwei Beiträgen Georg Braungart vor. Während Goethe und Schiller an Lesebuchtauglichem auch Dramen und Prosa schufen, kommt bei Uhland nur die Lyrik in Betracht. "Uhlands Lyrik ist vergessen", konstatiert Braungart und verweist darauf, dass sie von der Literaturwissenschaft nicht mehr behandelt, an Schulen und Universitäten nicht mehr gelesen und auch nicht mehr verlegt werde (Ausnahmen: Hermann Bausinger und Hubert Klöpfer). Zugleich sei sie aber nicht vergessen, da sie "in vielen geflügelten Worten" überlebt habe (S. 31). Das ist grundfalsch, denn die buchzentrierten Autoren des Katalogs haben wie üblich das Internet nicht auf ihrer Rechnung. Gewohnt schäbig wird die Zusammenstellung von Wikisource übergangen, die mich viel Arbeit gekostet hat. Dort findet man nicht nur eine Transkription (samt Scan) der Gedichte-Erstausgabe von 1815, die Uhlands Ruhm begründete, sondern auch eine Wiedergabe des Dramenfragments Konradin aus dem sehr seltenen Taschenbuch von der Donau auf das Jahr 1824. Und es sind zahlreiche Digitalisate von Uhland-Werken und Sekundärliteratur nachgewiesen. Im Projekt Gutenberg gibt es eine kleine Gedichtauswahl und einige Prosaschriften, darunter die Rede über die Wahl des Reichsoberhauptes, die mit den berühmten Worten schließt: "Glauben Sie, meine Herren, es wird kein Haupt über Deutschland leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Öls gesalbt ist!". Weiteres findet sich bei zeno.org und bei Harsch (wenn man von den vielen Digitalisaten absieht, die Wikisource listet). Man mag das als eher akademische Angebote ohne große Ausstrahlung abtun, doch stellt man mit Erstaunen fest, dass Uhlands anrührende Verse auf den Tod eines Kindes (Du kamst, du gingst mit leiser Spur, / Ein flücht'ger Gast im Erdenland; / Woher? Wohin? Wir wissen nur: / Aus Gottes Hand in Gottes Hand. - zitiert S. 41) sich im Internet als religiöses Trauergedicht sehr großer Beliebtheit erfreuen. Im Internet ist Uhlands Lyrik keineswegs vergessen, wie auch die nicht mehr aktuelle Zusammenstellung von Helmut Schulze zeigt.

Beziehungen zwischen Uhland und Heine beleuchtet Helmuth Mojem, setzt jedoch zu viel voraus. Ist es wirklich zuviel verlangt, in der Einleitung eines solchen Aufsatzes den Leser mit Heines Äußerungen zu Uhland vertraut zu machen, bevor man sich schöngeistigen Gedichtinterpretationen hingibt?

Das Versagen der Tübinger Universitätsbibliothekare beim Umgang mit Uhlands Bibliothek geht aus dem Beitrag von Wilfried Lagler deutlich hervor. Unsinniges Dublettendenken verhinderte, dass die Bibliothek, geleitet damals vom Indologen Rudolf von Roth, die ihr 1871 als Schenkung von der Witwe angetragene Bibliothek Uhlands in toto übernahm. Sie nahmen nur etwa die Hälfte und teilten den Bestand auf anstatt ihn geschlossen aufzustellen. Eine wichtige gedruckte Quelle ist das Zuwachsverzeichnis 1870/71 (Digitalisat), das 1497 Werke aus Uhlands Bibliothek zählt (S. 107). Manuskripte kamen von den Erben Wilhelm Hollands (1822-1891) in die Bibliothek. 1872 bot das Tübinger Antiquariat Heckenhauer 1565 Nummern überwiegend aus Uhlands Bibliothek an (Digitalisat), darunter 126 mit Uhlands eigenhändigem Namenszug und 71 Widmungsexemplare. 111 bisher identifizierte Bände gelangten in die 1871 neu gegründete Straßburger Universitäts- und Landesbibliothek. 153 Bände schenkte Uhlands Witwe der Königlichen Bibliothek in Stuttgart. Auch wenn Uhlands Bücher kaum Arbeitsspuren aufweisen, ist die von den Tübinger Bibliothekaren zu verantwortende Zerstückelung von Uhlands Bibliothek ein großer Verlust für die Wissenschaftsgeschichte.

Der Katalogteil bringt manches Interessante, seien es Uhland-Memorabilien wie die nach Marbach gelangte Taufgarnitur (S. 122) und Taschentücher (S. 202), sei es die Wiedergabe eines bislang unbekannten Gedichts (S. 166). Auch kann man im Faksimile den perfiden Satz des Königs Wilhelm I. von Württemberg nachlesen, der 1833 "sehr gerne" die Entlassung Uhlands aus dem Staatsdienst bewilligte, "da er als Professor ganz unnüz war" (S. 175).

Ein großer Pluspunkt des Katalogs sind die großformatigen Farbabbildungen. Das Marbacher Magazin Nr. 42 von 1987 wirkt mit seinen Schwarzweißabbildungen demgegenüber geradezu ärmlich.

Ein großer Minuspunkt des Katalogs ist der weitgehende Verzicht auf einen wissenschaftlichen Apparat. An wen außer an Bildungsbürger, die mit Fußnoten oder Literaturangaben umgehen können oder sie wenigstens tolerieren, richtet sich denn ein solches Werk? Da Studierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen an dem Katalog mitgearbeitet haben, ist es ganz und gar unverzeihlich, dass aus Gründen der "Übersichtlichkeit" (S. 251) auf Literaturnachweise im Katalogteil verzichtet wurde. Als ob eine Seite kleingedruckte Nachweise, die Uhland-Stellen anzugeben und den nach Maßstäben wissenschaftlicher Redlichkeit geschuldeten Tribut an die Autoren der verwendeten Sekundärliteratur zu zollen hätten, gestört hätte! Unbelegtes Wissen ist wertloses Wissen, das sollte man an den Hochschulen tagaus tagein vermitteln.

Inhaltlich vermisse ich Ausführungen zu Uhlands Verhältnis zur Volksüberlieferung. Mein Beitrag dazu in der Enzyklopädie des Märchens (Bd. 13, 2010) wird nicht zitiert.

***

Soweit die Besprechung. Ergänzend dokumentiere ich meine Manuskriptfassung (eingereicht am 4. November 2008) von

Klaus Graf: Johann Ludwig Uhland, in: Enzyklopädie des Märchens 13 [Lief. 3] (2010), Sp. 1128-1134
Online (Amazon; Blick ins Buch, zugänglich für registrierte Kunden):
http://www.amazon.de/Enzyklop%C3%A4die-M%C3%A4rchens-Suchen-Handworterbuch-Erz%E2%80%9Ehlforschung/dp/3110237679/ (nach soldatenlied suchen und dann zurück- bzw. vorblättern)

Sie wurde für den Druck von der Redaktion nicht unerheblich gekürzt. Als weiteren Mehrwert habe ich alle Abkürzungen (bis auf EM = Enzyklopädie des Märchens) und die Vornamen der zitierten Autoren/Personen aufgelöst. Die Verweise (→) auf andere EM-Artikel habe ich beibehalten, die Zitierformalia ins Deutsche übertragen (f. statt sq., usw). Für Digitalisate sei auf den Uhland-Artikel in Wikisource verwiesen - vor allem die noch wichtigen älteren Werkausgaben sind alle online (ausnahmsweise ergänze ich dort nicht nachgewiesene spezielle ältere Literatur). Einige kleine inhaltliche bzw. stilistische Änderungen orientieren sich meist an der Druckfassung. Die folgende Fassung stellt somit einen eigenen zitierfähigen Artikel über Uhland dar.

An Literatur sollte man vielleicht nachtragen Hartmut Fröschles "Hausgeist des deutschen Volkes. Eine Wirkungsgeschichte Ludwig Uhlands in Zitaten" (2012) und Ilonka Zimmer "Uhland im Kanon" (2009), für beide gilt: non vidi (Zimmer ist in Auszügen bei Google präsent). Anscheinend noch nicht erschienen ist der Tagungsband (Beihefte zum Euphorion 71) zum Symposium Provinzielle Weite 2010.

Uhland, Ludwig

* Tübingen 26. 4. 1787, † ebenda 13. 11. 1862,

deutscher Lyriker, Dramatiker, Literaturhistoriker, Sagen-, Volkslied- und Mythenforscher, württembergischer Politiker [1].

Uhland, Sohn eines Juristen, der in Tübingen als Universitätssekretär wirkte, nahm 1801 in seiner Heimatstadt ein juristisches Studium auf, das er 1808 mit dem Advokatenexamen und 1810 mit der juristischen Promotion beendete. Er fand Anschluss an einen romantisch gesinnten Studentenzirkel, der von altdeutscher und “volkstümlicher” Literatur fasziniert war. Die engste Freundschaft verband ihn in diesem Kreis mit dem Medizinstudenten Justinus →Kerner. In Paris sollte Uhland 1810/11 eigentlich das französische Recht kennen lernen, doch fesselten ihn die altfranzösischen und altdeutschen Bücherschätze der Nationalbibliothek weit mehr. Die ungeliebte Advokatentätigkeit in Tübingen und Stuttgart, unterbrochen von dem vergeblichen Versuch, im Staatsdienst Fuß zu fassen, gewährte nur karge Einkünfte. Von 1819 bis 1826 vertrat Uhland das Oberamt Tübingen in der württembergischen Ständeversammlung. 1820 endeten die Geldsorgen durch die Heirat mit Emilie Vischer. Ende 1829 wurde Uhland in Tübingen zum außerordentlichen Professor für deutsche Sprache und Literatur berufen. Die lange ersehnte akademische Laufbahn wurde freilich ein Opfer der Repression, als die Regierung ihm 1833 den für die Wahrnehmung des Stuttgarter Abgeordnetenmandats erforderlichen Urlaub verweigerte. Uhland reichte sein Entlassungsgesuch ein, das König Wilhelm mit gehässiger Randbemerkung gern bewilligte. Bis 1838 blieb Uhland als Angehöriger der liberalen Opposition im Landtag. Das Tübinger Leben als Privatgelehrter wurde noch einmal unterbrochen, als er sich 1848 zum Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung wählen ließ. Er kämpfte für demokratische und großdeutsche Ideale und harrte bis zur gewaltsamen Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments im Juni 1849 aus.

Uhlands phänomenaler Ruhm im 19. Jh. beruhte auf seinen Gedichten, die erstmals 1815 bei Cotta erschienen und bis 1884 insgesamt 64 Auflagen erlebten. Zahlreiche Übersetzungen (und Vertonungen) belegen eine außerordentlich breite internationale Rezeption.

Uhlands Stellung in der Geistesgeschichte wird zuallererst durch die Zugehörigkeit zur →Romantik bestimmt [2]. Romantische →Mittelalterrezeption und Hochschätzung der Volkspoesie prägen sowohl sein literarisches als auch sein wissenschaftliches Oeuvre [3]. Unter Volkspoesie versteht er “die geistige Auffassung eines ganzen Volkslebens durch die Gesammtheit des Volkes” [4]. Der Leitbegriff des 'Volks' schlägt die Brücke zu den freiheitlich-liberalen Positionen des Politikers Uhland, der sich für das 'gute alte Recht' (des Volks) und die althergebrachte landständische Verfassung einsetzte. Bürgerliche ('Volks')-Freiheiten und die Einheit der deutschen Stämme sind ihm zentrale politische Konzepte. Seine Ideale thematisierte Uhland auch in Gedichten, insbesondere in den “Vaterländischen Gedichten” (1816/1817), und den Dramen “Ernst, Herzog von Schwaben” (1818) und “Ludwig der Baier” (1819), letzteres ein Appell zugunsten der Stammeseinheit der Deutschen.

Besonders bemerkenswert ist die durch das romantische Volks-Konzept beförderte enge Verklammerung des poetischen und gelehrt-altertumskundlichen Diskurses bei Uhland. Dies zeigt sich auch an seinem Umgang mit Erzählstoffen [5], die er sowohl dichterisch verwendet als auch wissenschaftlich erforscht und - im Fall der Volkslieder - herausgibt. Es ist daher kein Zufall, dass die akademische Antrittsrede 1832 über die Sage vom →“Herzog Ernst” dem Titelhelden seines Dramas von 1818 galt. Ab etwa 1820 traten gelehrte Studien an die Stelle der freien dichterischen Adaptation und der nacherzählenden →Rekonstruktion, doch wurden die meisten wissenschaftlichen Schriften erst postum herausgegeben. 1822 erschien ein Buch über Walther von der Vogelweide, 1836 der “Der Mythus von Thôr nach nordischen Quellen”. Die lange vorbereitete Volksliedausgabe (“Alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder”, 1844/45) blieb zu Lebzeiten unvollendet. In den letzten Lebensjahren Uhlands konnte Franz Pfeiffer ihn als Mitarbeiter für die Zeitschrift “Germania” gewinnen, wo er Aufsätze zur schwäbischen Sagenkunde, zur Heldensage und zum Volkslied publizierte.

Triviale Ritterromane (→Ritter), allen voran Leonhard Wächters (Pseudonym: Veit Weber) “Sagen der Vorzeit”, waren die Lieblingslektüre des Jugendlichen und haben mit ihrem auf wenige Klischees reduzierten Pseudo-Mittelalter die frühesten Gedichte Uhlands nachhaltig beeinflusst [6]. Daneben prägten die angeblichen Bardengesänge des →Ossian und die Dänengeschichte des →Saxo Grammaticus seine Auffassung der “Vorzeit”. Wichtig wurden auch die Volksbücher (→Volksbuch) einschließlich der französischen →Bibliothèque bleue, der er in Paris begegnete. Intensiviert wurde die Beschäftigung durch den Austausch mit Kerner, der eine große Sammlung deutscher Volksbücher zusammentrug. Sowohl Kerner als auch Uhland (im Dramenfragment “Die Entführung” von 1809) bearbeiteten z.B. die entlegene “Riesen-Geschichte, oder Kurzweilige und nützliche Historie vom König Eginhard aus Böhmen” von Leopold Richter aus dem 18. Jahrhundert [8]. Der auf die Prosahistorie →Fortunatus zurückgehende Stoff inspirierte Uhland 1815/1816 zu einem glänzend geschriebenen Versepos “Fortunat und seine Söhne”, von dem er aber nur die ersten beiden Gesänge (110 Stropen) vollendete [9]. Der einzige Romanversuch Uhlands “Hermann von Sachsenheim” (1809) verdankt sich der Lektüre eines Auszugs in Heinrich August Ottokar Reichards Bibliothek der Romane [10]. Als ihm 1811 Johann Friedrich Stockhausens “Mira Praesagia Mortis. Das ist: Wunderliche Todes-Vorboten” (Frankfurt am Main/Leipzig 1694) in die Hände fielen, wurde aus einer daraus entnommenen Passage binnen kurzem der bekannte “Junker Rechberger” [11]. Nicht näher befasst hat sich Uhland dagegen mit der Gattung (Volks-)Märchen, auch wenn er →Perraults Dornröschen-Fassung (→Schlafende Schönheit) in seinem Gedicht “Märchen” für poetologische Reflexionen nutzte [12].

'Sage' und Volkspoesie waren für Uhland weitgehend eins: “Die Sage der Völker ist [...] wesentlich Volkspoesie; alle Volkspoesie aber ist in ihrem Hauptbestande nach sagenhaft”[13]. Neben den Götter- und Heldensagen der nordischen Überlieferung und der deutschen →Heldensage fesselte ihn die altfranzösische Heldensage. In Paris las und kopierte Uhland tagsüber ebenso eifrig wie unsystematisch altfranzösische Texte, abends setzte er die Lektüre in Poesie um [14]. Im November 1812 konzipierte er ein “Mährchenbuch des Königs von Frankreich” nach dem Muster von Decamerone (→Boccaccio)/Heptaméron (→Marguerite de Navarre) als Anthologie “fränkischer, normännischer, bretagnischer, provenzalischer, gascognischer u.a. Erzählungen und Romanzen” [15]. Uhlands in Friedrich Baron de la Motte →Fouqués Zeitschrift “Musen” 1812 erschienener Essay “Ueber das altfranzösische Epos” [16] gilt als einer der Pioniertexte der deutschen Romanistik [17]. Im Mittelpunkt stand der patriotische Gefühle aktivierende Heldenliederzyklus um →Karl den Großen (→Chanson de geste) [18]. Altfranzösische Stoffe lagen auch nicht wenigen Balladen Uhlands zugrunde [19]. Daneben steuerten die spanische (z.B. Lope de → Vega), die italienische (z.B. →Dante), die englische und schottische sowie nicht zuletzt die altnordische Literatur Stoffe für Balladen und Dramenfragmente bei.

Zeitlebens war das →Nibelungenlied die Lieblingsdichtung Uhlands [20], der sich 1817 selbst an einem Nibelungendrama versuchte. Nach 22 Versen gab er auf. Früh faszinierte ihn das gedruckte “Heldenbuch” (Frankfurt am Main 1590). Die späteren gelehrten Studien zur nordischen Mythologie und zur deutschen Heldensage [21] haben aufgrund ihrer spekulativen komparatistischen Kombinationen heute nurmehr wissenschaftsgeschichtlichen Wert. Stark haben auf Uhland die Mythen-Theorien (→Mythologische Schule) der Brüder →Grimm, aber auch die von Joseph →Görres, Georg Friedrich Creuzer und Franz Josef Mone gewirkt [22].

Die heimische Sagenüberlieferung bezog Uhland ein im großangelegten unvollendeten Plan einer “Schwäbischen Sagenkunde”, an der er ab 1850 arbeitete und die in kühnem Bogen suebisch-alemannische Frühzeit mit mittelalterlich-frühneuzeitlichen Zeugnissen verbinden sollte [23]. Gespeist wurde das Projekt von schwäbisch-württembergischen Patriotismus, der Uhland auch motivierte, die mit der heimatlichen Staufer-Tradition zusammenhängenden Stoffe “Konradin” und →Weiber von Weinsberg dramatisch zu behandeln. Einzelne schwäbische Sagenballaden, insbesondere der schon in der Erstausgabe der Gedichte 1815 enthaltene kleine Zyklus “Eberhard der Rauschebart”, sollten die 'vaterländische' (württembergische) Geschichte poetisch umranken und trugen zur Popularität der schwäbischen Sagenballade bei, der sich zur gleichen Zeit vor allem Uhlands Freund Gustav →Schwab widmete. Als eine Ulmer Gesellschaft per Zirkular 1831 zur “Sammlung alter Volkslieder, Sagen etc. zur Verherrlichung des Schwabenlandes” aufrief, bedauerte Uhland gegenüber seinem engen Gelehrtenfreund Joseph von Laßberg, mit dem Sammeln von Sagen komme man wohl zu spät [24]. Uhland hatte keinen Sinn für Feldforschungen, er stützte sich lieber auf schriftliche Quellen, etwa →Chronikerzählungen aus der →Zimmerischen Chronik oder mittelhochdeutsche Texte wie den →Friedrich von Schwaben. 1852 bewies jedoch die Uhland gewidmete Sammlung schwäbischer Sagen von Ernst →Meier, wie reich die volkstümliche Überlieferung noch war.

Wie bei den Sagenforschungen konnte Uhland bei seinen Volkslied-Studien, die er ab Ende der 1820er Jahre betrieb, mit der lebendigen Volksüberlieferung kaum etwas anfangen. Auf seinen Bibliotheksreisen sichtete er gedruckte (→Lieddrucke) und handschriftliche Liedüberlieferungen vornehmlich des 16. Jahrhunderts. Der Fund eines gedruckten niederdeutschen Liederbuches (um 1600), das ebenso wie ein kostbarer Sammelband mit 27 Einzeldrucken vorwiegend süddeutscher Provenienz [25] in seinen Besitz überging, ermöglichte die Ausweitung des Textkorpus auf den niederdeutschen Sprachraum [26]. Die 1844/45 erschienene umfangreiche Sammlung, die nur bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts überlieferte Stücke aufnimmt, ist die erste wissenschaftliche deutsche Volksliedersammlung [27]. Bei Uhlands Versuchen, die “echte” alte Fassung zu rekonstruieren, blieb der Wissenschaftler dem Poeten verpflichtet. Strengen philologischen Maßstäben (→Philologische Methode) kann die Ausgabe daher nicht genügen, wenngleich sie Varianten und weitere Fassungen bietet. Uhland bereinigte die Texte etwa durch Weglassung anstößiger Stellen (→Obszönitäten). Intensiv hatte sich schon der junge Uhland mit den Stilmitteln des Volkslieds auseinandergesetzt und diese sich in seinen Gedichten angeeignet [28]. Bereits vor der Uhland prägenden Begegnung mit →Arnims und →Brentanos Sammlung “Des Knaben Wunderhorn” [29] - kurz nach dem Erscheinen von Band 1 im Herbst 1805 - war er insbesondere durch Johann Gottfried →Herders Volksliedersammlung mit der Gattung vertraut. Uhlands meisterhafte Imitation des 'Volkstons' erstaunte die Zeitgenossen: “Der Mensch dichtet ja wie ein Altdeutscher, ich möchte sagen wie das Volk selbst”, schrieb Fouqué [30]. Etliche Lieder Uhlands wurden selbst zu Volksliedern. “Der Wirtin Töchterlein” (1808) findet sich sogar im livländischen Volksgut [31]. 1809 gelang ihm mit “Der gute Kamerad” das bis heute bekannteste Soldatenlied (→Soldat) [32], das mit seiner Sinnstiftung des Soldatentods zur leichten Beute militaristischer und faschistischer Vereinnahmung wurde [33].

Uhlands Stern ist in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erheblich verblasst. An seiner herausragenden wissenschaftsgeschichtlichen Bedeutung als romantisch geprägter Literaturhistoriker, Sagen- und Volksliedforscher kann jedoch kein Zweifel bestehen. Der gefeierte Dichter Uhland, nach Schiller der populärste im 19. Jahrhundert und um 1870 so etwas wie ein bürgerlicher 'Nationalheld' [34], hat mit seiner Begeisterung für das 'Volk' viele andere mitgerissen, auch was volkskundliche Studien betraf (z.B. Wilhelm →Hertz oder Albert →Schott). Kurz nach 1945 ermöglichte Uhlands guter Name in Frankreich den Fortbestand des NS-kompromittierten Tübinger Volkskundeinstituts als Ludwig-Uhland-Institut [35].

Für die Frage nach den Austauschprozessen zwischen historischer Erzählüberlieferung, poetischer Gestaltung, gelehrter Beschäftigung und lebendiger Volkskultur liefern Uhlands Werk und Wirken wichtige Aufschlüsse. Dafür ein letztes Beispiel: Im Jahr 1900 berichtet der Pfarrer von Holzmaden bei Kirchheim unter Teck über die örtliche Geisterwelt, das Muetes Heer (→Wilde Jagd) - von Uhland wie damals üblich als Wotans-Heer wissenschaftlich gedeutet [36] - singe wundervoll “Ich hatte einen Kameraden”, also Uhlands populäres Soldatenlied [37].

Anmerkungen

[1] Schneider, Hermann: Uhland Leben, Dichtung, Forschung. Berlin 1920;

Scheffler, Walter P. H.: Ludwig Uhland. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken 10. Stuttgart 1966, 270-303;

Scheffler,Walter/Bergold, Albrecht: Marbacher Magazin 42/1987: Ludwig Uhland. Marbach 1987 (mit Bibliographie der Drucke 1806-1862);

Ludwig Uhland Werk und Wirkung. Festschrift des Uhland-Gymnasiums Tübingen. Tübingen 1987;

Bausinger, Hermann (Hrsg): Ludwig Uhland Dichter, Politiker, Gelehrter. Tübingen 1988;

Fröschle, Hartmut: Uhland, (Johann) Ludwig. In: Literaturlexikon 11. hrsg. von Walter Killy. Gütersloh/München 1991, 464-466;

Doerken, Victor Gerard: Ludwig Uhland and the Critics. Columbia 1994;

Singh, Stephanie: Uhland, Ludwig. In: Internationales Germanistenlexikon 3. Berlin/New York 2003, 1918-1920.

Umfangreicher Nachlass im Deutschen Literaturarchiv Marbach.

[2] Fröschle, Hartmut: Ludwig Uhland und die Romantik. Köln/Wien 1973 (grundlegend!).

[3] Ausgaben (Auswahl): Fröschle, Hartmut/Scheffler, Walter (Hrsg.): Werke. 1-4. München 1980-1984;

Holland, Wilhelm Ludwig/Keller, Adalbert v./Pfeiffer, Franz (Hrsg.): Uhlands Schriften zur Geschichte der Dichtung und Sage. 1-8. Stuttgart 1865-1873;

Hartmann, Julius (Hrsg): Uhlands Briefwechsel. 1-4. Berlin 1911-1916.

[4] Schriften (wie Anm. 3) Bd. 1, 134; vgl. Fröschle (wie Anm. 2) 197-202.

[5] Zu den von Uhland verwendeten Stoffen vgl. Eichholtz, Paul: Quellenstudien zu Uhlands Balladen. Berlin 1879;

Düntzer, Heinrich: Uhlands Balladen und Romanzen. Leipzig ²1890;

Derselbe: Uhlands Dramen und Dramenentwürfe. Leipzig 1892.

Literatur zu einzelnen Gedichten bei Goedeke, Karl: Grundriß zur Geschichte der deutschen Dichtung ²8. Dresden 1904, 242-246.

[6] Schneider, Hermann: Uhlands Gedichte und das deutsche Mittelalter. Berlin 1920;

Fröschle (wie Anm. 2) 165-169. Zu Uhlands Kurztragödie “Benno” (1809) vgl. ebenda, 111 f.

[7] Schmidt, Wolf Gerhard: “Homer des Nordens” und “Mutter der Romantik” 2. Berlin 2003, 1068-1079.

[8] Zum Stoff vgl. Varnhagen, Hermann: Longfellows Tales of a Wayside Inn und ihre Quellen. Berlin 1884, 113-118.
http://books.google.de/books?id=muAIAAAAQAAJ (US)

[9] Werke (wie Anm. 3) Bd. 1, 588 f.; Fröschle (wie Anm. 2) 83-85; zur Quelle vgl. Ransmeier, John C.: Uhland's Fortunat and the Histoire de Fortunatus et de Ses Enfans. In: PMLA 25 (1910) 355-366.
http://www.jstor.org/stable/456684

[10] Fröschle (wie Anm. 2) 91 f.

[11] Werke (wie Anm. 3) Bd. 1, 574 f. Kerners Rechberger-Version bei Burger, Heinz Otto: Schwäbische Romantik. Stuttgart 1928, 141 f.
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kerner_rechberger_1.jpg

Zum Stoff vgl. Mesenzeva, Charmian A.: “Der behexte Stallknecht” des Hans Baldung Grien. In: Zeitschrift für Kunstgeschichte 44 (1981) 57-61 (die Deutung des Holzschnitts ist freilich abzulehnen).

[12] Werke (wie Anm. 3) Bd. 1, 261-267, 586 f.

[13] Schriften (wie Anm. 3) Bd. 7, 4.

[14] Schenda, Rudolf: Die drei Schlösser im Bette ersonnen. In: Ludwig Uhland 1988 (wie Anm. 1) 63-86, hier 77.

[15] Schmidt, Erich: Uhlands “Märchenbuch des Königs von Frankreich”. In: Sitzungsberichte der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften 1897, 955-99, hier 979.

[16] Schriften (wie Anm. 3) Bd. 4, 327-406.

[17] Fränkel, Ludwig: Uhland als Romanist. In: Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Litteraturen 80 (1888), 25-113.

[18] Zu Uhlands dichterischer Rezeption des Karls-/Roland-Themas vgl. EM 7, 999; 11, 378, 776.

[19] Vgl. etwa Bohnengel, Julia: Dialektik und Affekte. Ludwig Uhlands “Kastellan von Couci” im kulturgeschichtlichen Kontext der europäischen Herzmaere-Tradition. In: Zeitschrift für Germanistik 15 (2005) 296-310; EM 6, 936.

[20] Fröschle (wie Anm. 2), 159.

[21] Schneider, Hermann: Uhland und die deutsche Heldensage. Berlin 1918.

[22] Fröschle (wie Anm. 2) 295-313;

Mornin, Edward: Ludwig Uhland and the Romantic Mythology. In: Germanic Review 62 (1987), 20-27.

[23] Moser, Hugo: Uhlands Schwäbische Sagenkunde und die germanistisch-volkskundliche Forschung der Romantik. Tübingen 1950;

Derselbe: Ludwig Uhland. In: Zur Geschichte von Volkskunde und Mundartforschung in Württemberg. Tübingen 1964, 66-79.

[24] Graf, Klaus: Schwabensagen. Zur Beschäftigung mit Sagen im 19. und 20. Jh. 2007. online: urn:nbn:de:bsz:25-opus-34599;

vgl. auch Briefwechsel (wie Anm. 3) Bd. 1, 32; Bd. 3, 51, 450;

Scheffler, Walter: Unbekannte Uhland-Briefe. In: Jahrbuch der deutschen Schillergesellschaft 20 (1976) 3-37, hier 11 f.

[25] Blümml, Emil Karl: Ludwig Uhlands Sammelband fliegender Blätter aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Straßburg 1911.
http://catalog.hathitrust.org/Record/001189860 (US)

[26] Die niederdeutschen Liederbücher von Uhland und de Bouck. Hamburg 1883.

[27] Brednich, Rolf Wilhelm: Der Volksliedforscher Ludwig Uhland. In: Ludwig Uhland 1988 (wie Anm. 1) 183-200;

Thoma, Adolf: Uhlands Volksliedersammlung. Stuttgart 1929;

Heiske, Wilhelm: Ludwig Uhlands Volksliedersammlung. Leipzig 1929;

Schenda, Rudolf: Auf der Liederjagd. In: NZZ 1988 Nr. 42.

[28] Klenner, Andreas: Vom romantischen Volkslied zur Vormärzlyrik. Poetische Entwicklungslinien bei Kerner, Uhland und W. Müller. Berlin 2002, 94-156, bes. 106 f.

[29] Rölleke, Heinz: Justinus Kerner, Ludwig Uhland und “Des Knaben Wunderhorn”. In: Schirmer, Karl-Heinz/Sowinski, Bernhard (Hrsg.): Zeiten und Formen in Sprache und Dichtung. Köln/Wien 1972, 278-289.

[30] Schneider (wie Anm. 1) 109.

[31] Werke (wie Anm. 3) Bd. 1, 561.

Zu “Des Sängers Fluch” und “Der blinde König” im mündlich tradierten Volksgesang vgl. Kiel, Ernst: Leben und Singen im 20. Jahrhundert. Die Funktionalität traditioneller Musik in einem Beispiel aus dem Oberharz. In: Lied und populäre Kultur 46 (2001) 117-140, hier 134 sq.

[32] Vgl. EM 12, 854.

[33] Zur ideologischen Uhland-Rezeption vgl. Aschenberg, Reinhold: Pegasus im Joch - Bruchstücke aus Uhlands Werk und der Geschichte seiner Wirkung. In: Ludwig Uhland Werk und Wirkung (wie Anm. 1) 121-143.

[34] Langewiesche, Dieter: Vom Scheitern bürgerlicher Nationalhelden. Ludwig Uhland und Friedrich Ludwig Jahn. In: Historische Zeitschrift 278 (2004) 375-397. [wieder in: Derselbe: Reich, Nation, Föderation. München 2008]

[35] Korff, Gottfried: Namenswechsel als Paradigmenwechsel? In: Weigel, Sigrid/Erdle, Birgit R. (Hrsg.): Fünfzig Jahre danach. Zürich 1996, 403-434, hier 410.

Zu Uhland in Frankreich vgl. Wieser, Marguerite: La Fortune d'Uhland en France. Paris 1972.

[36] Schriften (wie Anm. 3) Bd. 7, 613 f.

[37] Graf, Klaus (Hrsg.): Sagen der Schwäbischen Alb. Leinfelden-Echterdingen 2008, 219 f.

#forschung


http://redaktionsblog.hypotheses.org/1069

Kempers Archive 2.0 liegt bei den beliebtesten Blogs auf Platz 3.

"Beliebteste Beiträge

Hier sieht ein gutes Viertel der Wähler einen Beitrag ganz vorn: Mareike Königs ausführlicher Artikel Twitter in der Wissenschaft: Ein Leitfaden für Historiker/innen sammelt Argumente für das Twittern und gibt praktische Tipps zum Einstieg in die Nutzung. Hier verbindet sich nützliche Information mit eingängiger Schreibweise, herzlichen Glückwunsch!

Die Beiträge von Lisa Herzog im Blog des Soziologiemagazins, Das “Wir” des marktwirtschaftlichen Handelns: Freiheit nine to five?, und von Jürgen Hermes, Über Sprache und Tierkommunikation, in seinem Blog TEXperimentTales werden von den Wählern ebenfalls ganz weit vorne gesehen.

Nicht minder interessant zu lesen ist Doreen Kelimes Artikel Die ost- und nordosteuropäischen Archive zwischen Digitalisierung, Web 2.0 und sozialen Medien im Blog Archive 2.0. Die erweiterte Top Five wird abgerundet durch Klaus Grafs Abschied von der Gymnasialbibliothek in Stralsund, einst im Katharinenkloster untergebracht im Ordensgeschichte-Blog und Marc-Simon Lengowskis Dokumentation: Die studentische Festrede auf der Absolventenfeier des Historischen Seminars der Universität Hamburg am 13. Juli 2012 im Blog Netz und Werk."

Mein Beitrag:

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1161

Stehen in stattlicher Zahl Open Access bereit unter:

http://www.hist.uzh.ch/fachbereiche/mittelalter/titularprofessuren-und-privatdozierende/sonderegger/publikationen.html

John Theibault fragt sich auf Twitter, ob ich etwas von

http://www.bibliorare.com/pdf/cat-vent_rossini11-03-2013-cat.pdf

weiß. Das ist nicht der Fall, und ich bin für jeden solchen Hinweis dankbar, auch wenn ich meist der Sache - zumal im Ausland - nicht nachgehen kann.

"La bibliothèque du château de La Plagne est riche comme l'étaient souvent les bibliothèques de châteaux des
XVIIIe
et XIXe siècles. Elle fut constituée principalement par deux personnages du XIXe
siècle.
Raymond Lacave Laplagne Barris (1786-1857), tout d’abord, qui mena une existence de juriste exemplaire,
gravissant malgré les soubresauts politiques les marches qui le conduisirent aux charges de Président de la
Cour de Cassation et de Pair de France. Durant sa longue et féconde carrière, il se délassait des travaux
juridiques par la lecture d'ouvrages de philosophie, de sciences et de voyages.
Sa rigueur lui attira la sympathie et le respect du Roi Louis-Philippe, qui le chargea de l'administration des
biens du Duc d'Aumale, puis – suprême marque de confiance – le nomma son exécuteur testamentaire. C'est
au cours de sa vie parisienne que le Président Barris constitua sa bibliothèque. Ses volumes portent son
ex-libris orné d'une toque et d'une cape de haut magistrat.
Une autre partie provient du Baron d'Empire Joseph Zangiacomi (1766-1846), dont l'ex-libris orne de
nombreux ouvrages de cette vente. Conventionnel, puis conseiller d'État, Zangiacomi accéda à la présidence
de la Chambre des Requêtes de la Cour de Cassation, puis à la Chambre des Pairs, en même temps que
M. Laplagne Barris, futur beau-père de sa petite-fille."

Zur Lage des Schlosses:

http://gers.le-tourisme.fr/patrimoine-et-monument/montesquiou/chateau-de-laplagne_42018.html


Sie wird zwar vorgestellt in einem alten Schulprogramm von 1773

http://s2w.hbz-nrw.de/llb/content/pageview/1470751

nicht aber im Handschriftencensus, obwohl dort diverse Handschriften von 'Der naturen bloeme' aufgelistet sind. Bei mittelniederländischen Texten weiß man nie, was man im Census erwarten darf! Dass ausgerechnet diese kostbare Handschrift fehlt, wird jeder Maerlant-Kenner bedauern. Natürlich keine Online-Nachweise hat der Eintrag im HSA:

http://dtm.bbaw.de/HSA/Detmold_700325470000.html

Die dort genannte Schrift von Hellfaier 2005 ist mit Farbbildern online:

http://www.llb-detmold.de/wir-ueber-uns/aus-unserer-arbeit/texte/2005-1.html

Siehe auch:

http://www.omifacsimiles.com/brochures/cima56.pdf

http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/titleinfo/1046535


http://www.servicehistorique.defense.gouv.fr/contenu/ead.html?id=FRSHD_PUB_00000013_ead

Via
http://www.slate.fr/lien/69205/dossier-secret-affaire-dreyfus

Am heutigen Freitag, den 08. März 2013 hat die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer ihre beiden Jahresberichte über den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bremen vorgelegt.

http://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/35.%20Jahresbericht%20Datenschutz.pdf

http://www.informationsfreiheit.bremen.de/sixcms/media.php/13/7.%20Jahresbericht%20Informationsfreiheit.pdf

Zwischen 1982 und 1985 fotografierte Alfred Merkler aus einem Flugzeug des Typs DO 27 Ortschaften von der Region Hohenlohe bis zum Bodensee. Das Landesarchiv Baden-Württemberg gab jetzt bekannt, dass bislang Ansichten von rund 100 Ortschaften des Landkreises Sigmaringen im Internet eingesehen werden können.

http://www.landesarchiv-bw.de/web/54934

Veringenstadt

Aus INETBIB:

On Fri, 8 Mar 2013 10:44:29 +0100 (CET)
"Eberhard R. Hilf" wrote:

> - alle wiss.Arbeiten der Autoren der eigenen Uni e-online
> legen (Mandate), aber nach aussen solange sperren, bis
> die Embargo-Frist abgelaufen ist. Anforderungen nach
> einer e-Kopie von aussen wie oben an den Autor
> weiterreichen bzw. hier dann direkt bedienen. (dies ist
> der von Harnad so genannte Fair-dealing button).

Schade, dass Sie sich so ins Lager der Harnadianer begeben,
die gebetsmuehlenhaft seit Jahren einen voellig falschen
Weg propagieren. Ich habe in Archivalia seit Jahren dagegen
angeschrieben:

http://archiv.twoday.net/stories/55769627/ und fruehere
Beitraege

Aus urheberrechtlicher Sicht macht es keinen Unterschied,
ob ein Eprint hochschulweit oder frei im Internet
oeffentlich zugaenglich ist. Das Risiko, vom Verlag Aerger
zu bekommen, ist in beiden Faellen niedrig. Der uni-interne
Zugang schafft aber eine inakzeptable
Zweiklassengesellschaft, bei denen Studierende und
Wissenschaftler der Universitaet ohne schluessigen Grund
bevorzugt und alle anderen benachteiligt werden. IRs, die
es Wissenschaftlern erlauben, ohne Angabe von Gruenden auch
bei Preprints die uni-interne Zugaenglichkeit zu waehlen
(solche gibt es), definieren hinsichtlich der noch nicht
offiziell veroeffentlichten Texte einen exklusiven Zugang,
der Wissenschaftler dazu zwingt, einen Kontakt an der
entsprechenden Uni zu suchen, wenn sie das Papier
benoetigen.

Der Eprints-Button hat mit Open Access so viel zu tun wie
die Fernleihe mit Open Access, nur dass die Fernleihe in
der Regel funktioniert, waehrend eine Anfrage beim Autor
nach einer in meinem oben zitierten Beitrag angefuehrten
Studie in 40 % aller Faelle nicht erfolgreich war und
teilweise lange Wartezeiten zu registrieren waren.

Das Propagieren von dark deposits und des Eprint-Buttons
ist ein schwarzer Weg fuer Open Access, der Wissenschaftler
der "Gnade" des Autors ausliefert. Ich kann akzeptieren,
dass bei unveroeffentlichtem Material die Entscheidung beim
jeweiligen Verfasser liegt, auch wenn aus rechtsstaatlichen
Gruenden bei oeffentlich finanzierter Forschung ein
Rechtsanspruch auf eine Ueberpruefung der Entscheidung
durch eine weitere Instanz gewaehrt werden sollte. Bei
veroeffentlichten Arbeiten ist ein solcher Gnadenakt ganz
und gar fehl am Platz.

Wer als OA-Anhaenger den harnadianischen Rattenfaengern zum
Opfer faellt, ermoeglicht Barrieren, die in einer fairen
Wissenschaft keinen Platz haben duerfen: uni-oeffentliche
Unterlagen und Bittstellerpflicht.

Klaus Graf

http://www.huffingtonpost.com/2013/03/05/iraq-national-library-destruction_n_2813825.html?utm_hp_ref=tw

"In the second issue of the magazine Document Journal, art historian Zainab Bahrani gives a first-hand account of the destruction of the National Library and State Archives of Iraq, an institution that collected thousands of historical documents, legal papers, manuscripts, clay tablets. "

http://documentjournal.com/no-50-amnesia-in-mesopotamia/

Gespräch mit Julia Mahncke auf DRadio Wissen:
http://wissen.dradio.de/zeitdokumente-amateurvideos-mit-langzeitcharakter.36.de.html?dram:article_id=239516

Jennifer Willmann: Zur Archivierung von Handy-Videos:
http://www.mediaconservation.abk-stuttgart.de/wp-content/uploads/poster/2011/Willmann_Archivierung-von-Handy-Videos.pdf

(Master-Thesis im Studiengang Konservierung Neuer Medien und Digitaler Information
an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart)

Der überarbeitete und erweiterte Internetauftritt des Stadtarchivs Speyer bzw. der "Abteilung Kulturelles Erbe" ist ab sofort erreichbar unter Http://www.stadtarchiv.speyer.de

Die wichtigste Literatur auf dem Stand von ca. 1997 gab ich in meinem Aufsatz zu St. Laurentius als Stadtpatron von Duderstadt:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dud.htm#t83

Umfangreich behandelt die Bornhöved-Traditionsbildung jetzt Sascha Möbius: Das Gedächtnis der Reichsstadt (2011), passim.

Bei eTools.ch fand ich das von Google nicht indizierte Dokument

http://www.dombibliothek-koeln.de/index1.html?/publikation/eigenpubl_libelli.html

In der dort angezeigten kunsthistorischen Arbeit von Hendrik Breuer 2009 widmet sich ein eigener Abschnitt dem Thema: "Die Lübecker Maria-Magdalenen-Verehrung im Kontext der Reformation:
Die Vita der Lübecker Stadtpatronin als paradigmatische Widerlegung der Ablassthesen Luthers".

Inhaltsverzeichnis
http://opac.nebis.ch/objects/pdf/z01_978-3-939160-21-2_01.pdf

2012 schrieb Maj-Britt Engeland ihre kunsthistorische Magisterarbeit in Kiel: War Maria Magdalena mittelalterliche Stadtpatronin Lübecks?

http://www.kunstgeschichte.uni-kiel.de/geschichte-und-abschlussarbeiten/magisterarbeiten

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=stadtpatron

Immer wieder beschäftigten mich Metasuchmaschinen, die ich selbst außerhalb von Testzwecken nicht nutze.

http://archiv.twoday.net/search?q=metasuchm

Test 2008:
http://archiv.twoday.net/stories/5267976/

Getestete Meta-Suchmaschinen

Alle führen die Suchergebnisse in einer einzigen Treffer-Liste zusammen.

Dogpile
http://www.dogpile.com

eTools.ch
http://www.etools.ch/ (Suche jeweils weltweit)

info.com
http://www.info.com/

Ixquick
https://www.ixquick.com

Mamma
http://www.mamma.com/

Metacrawler
http://www.metacrawler.com/

Metager
http://www.metager.de/

Quadsearch
http://quadsearch.csd.auth.gr/

Webcrawler
http://www.webcrawler.com

Zapmeta
http://www.zapmeta.com

Zum Vergleich Google und Bing.

Aufgabe 1:

10 Punkte, wenn aus den ersten 5 Suchergebnissen der Autor (Uhland) der Zeile

Und was mir süß ist, nenn’ ich alles Tod

hervorgeht. Die Suchmaschine muss also mit einem Umlaut und einem Komma sowie Apostroph zurechtkommen.

Teil 2: Für jeden korrekten (auf den Gedichttext führenden) Treffer (unter den ersten 10 Treffern) bei der entsprechenden Phrasensuche gibt es 1 Punkt.

Wer auf dem letzten Platz landet, fliegt raus.

Dogpile
10+4=14

eTools.ch
10+6=16

info.com
10+4=14
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Ixquick
0+2
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Mamma
0+2=2

Metacrawler
10+3=13

Metager
10+0.
Hier muss man erst einmal den Suchstring von dem Komma und dem Apostroph befreien, sonst liest man nur: "Sie haben in Ihrer Eingabe nicht zulässige Zeichen benutzt", was SEHR lästig ist. Eine echte Phrasensuche hat Metager nicht, es kann nur in den gefundenen Titeln/Schnipseln gesucht werden [*]. Nur Wikisource auf Platz 5 hat Metager vor einer Doppelnull gerettet.

Quadsearch
0+0= 0
Bei der Phrasensuche gar keine Treffer.

Webcrawler
10+4=14
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Zapmeta
0+3=3
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Quadsearch fliegt raus.

Vergleich:

Google
10+7=17
Teil 2 ohne übersprungene Ergebnisse.

Bing
0+2=2

Aufgabe 2

Auf die Suchanfrage letzter fürstbischof würzburg soll den ersten fünf Treffern die Information, dass es Karl Georg von Fechenbach war, entnommen werden. Dafür gibt es 5 Punkte. Wer jetzt den niedrigsten Punktestand hat, fliegt raus.

Dogpile 5
eTools.ch 5
info.com 5
Ixquick 5
Mamma 5
Metacrawler 5
Metager 5
Webcrawler 5
Zapmeta 0

Google und Bing kriegen je 5 Punkte.

Zapmeta fliegt raus.

Aufgabe 3

Unter den ersten 5 Treffern zu heroldsromantik sollen 2 sachdienliche sein, die sich auf den Aufsatz von Knaus beziehen. Dafür gibt es 5 Punkte. Die mit dem jetzt niedrigsten Punktwert fliegen raus.

Dogpile 0
eTools.ch 5
info.com 0
Ixquick 5
Mamma 5
Metacrawler 5
Metager 5
Webcrawler 0

Google und Bing schaffen die Hürde. Ixquick und Mamma haben jetzt nur 13 Punkte und müssen uns verlassen, da Bing mit 12 Punkten außer Konkurrenz mitspielt.

Aufgabe 4

Bei der Suche nach cgm 699 soll unter den ersten fünf Treffern ein deutlicher Hinweis auf das Digitalisat des MDZ sein (z.B. via Handschriftencensus). Auch hier wieder 5 Punkte. Die letztplazierten müssen gehen.

Dogpile 0
eTools.ch 5
info.com 0
Metacrawler 5
Metager 0
Webcrawler 0

Google schafft es locker, Bing mit Ach und Krach (Link auf die Handschriftencensusliste mit Link zum Digitalisat).

Dogpile, Info und Webcrawler müssen mit 19 Punkten gehen.

Fazit: eTools.ch führt mit 31 Punkten, Metacrawler hat 28. Abgeschlagen ist Metager mit 20 Punkten, das aufgrund fehlender Phrasensuche eigentlich für ernsthafte Recherchen nicht in Betracht kommt [*]. Zum Vergleich: Google hat 32 Punkte, Bing 17.

Wenn man meint, dass man unbedingt eine Metasuchmaschine nutzen will, kann man zu eTools oder Metacrawler greifen.

Update: [*] Metager hat eine Phrasensuche (siehe INETBIB 11.3.2013) mit ", auf die man aber nicht stößt, wenn man der Anleitung auf dem Fehlerbildschirm folgt, den man bei Eingabe von "Sonderzeichen" erhält. Es bleibt daher bei der Punktevergabe, da man bei den anderen Suchmaschinen Komma und Apostroph nicht entfernen muss.

". Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Aufklärung der Skandale um den Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB) nimmt am 22. März seine Arbeit auf. Das beschlossen die Obleute des Ausschusses jetzt bei ihrem ersten Treffen. Den PUA-Vorsitz übernimmt Sven Wolf (SPD). Die Obleute der Fraktionen sind Hartmut Ganzke (SPD), Klaus Voussem (CDU), Dirk Wedel (FDP), Marc Olejak (Piraten) sowie Stefan Engstfeld (Grüne). Es zeichnet sich ab, dass der Ausschuss gemäß der rot-grünen Mehrheit mit der Aufarbeitung der Unregelmäßigkeiten beim Bau des Duisburger Landesarchivs beginnen wird. ....."
Quelle: RP-Online, 1.3.13

".... Die sogenannte "Welle", der Anbau neben dem Speicher, werde Ende April an das Landesarchiv (LAV) übergeben. Der Lesesaal innerhalb des Neubaus sei größtenteils fertiggestellt.

Der zweite Teil des Gebäudekomplexes – der alte Speicher und der Turm – sollen im Sommer bezugsfertig sein. .... In dem 160 Meter langen Anbau stehen neben dem Archivbereich mit Lesesaal und Präsenzgeschäften für die Nutzer auch 9000 Quadratmeter Bürofläche zur Verfügung, die befristet für acht bis zehn Jahre vermietet werden sollen. Die Verbindung der beiden Gebäudeteile wird durch das große Foyer hergestellt, das sich zur Uferpromenade hin öffnet. 200 Nutzer sollen hier nach Schätzung des BLB täglich begrüßt werden. Eine Besonderheit ist die Dachkonstruktion des 77 Meter hohen Turmes. Sie besteht aus Hohlziegeln, die auf Aluminiumrohre aufgefädelt wurden und beherbergt wichtige technische Anlagen. Gustmann geht davon aus, dass das LAV den Anbau bis zur Übergabe des Speichers im Sommer bereits bezogen hat. Das Landesarchiv selbst rechnet damit, dass der Umzug erst Mitte des Jahres beginnt.

Quelle: Fabian Spiess, rp-online.de, 28.2.2013

http://liber.library.uu.nl/index.php/lq/article/view/8089

Libraries often are the only source for public domain material such as unique manuscripts. This position puts them in power when determining the conditions under which reproductions can be delivered. This position is prone to change as soon as public domain material is available via internet and thus can be copied by anyone.
We can observe a variety in re-use policies among cultural heritage institutions, in which not only libraries but also archives and museums are involved. And there certainly is no unanimity when it comes to commercial re-use. The situation becomes even more complicated when public-private partnerships are involved in which the commercial party poses restrictions on access and/or re-use.The paper analyses the legal issues that are at stake in deciding about the library’s re-use policy of digitised heritage material within the public domain. It also gives an overview of arguments pro and con open access without any restrictions. Its conclusion is in favour of no limitations for re-use, commercial or not.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130305_Freie_Inhalte_auf_den_Seiten_des_Bundesjustizministeriums.html

Die Lizenz CC-BY-ND gilt nur für eigens so gekennzeichnete Texte (nur Website, offenbar keine der als Download angebotenen Broschüren), NICHT für Bilder.

Welche Urhebernennung das BMJ wünscht, wird nicht spezifiziert.

Völlig daneben ist jedoch das Veränderungsgebot, das nicht nur Übersetzungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verhindert, sondern auch jegliche Kürzung. Alle Texte dürfen nur unverändert und das heißt eben auch UNGEKÜRZT weitergenutzt werden. Aus der folgenden Rede darf man ohne Erlaubnis des BMJ nicht einfach eine Passage wiedergeben (soweit diese Passage urheberrechtlich geschützt ist und keine Urh_Schranke greift).

Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim BRAK Dialog am 21. Februar 2013 im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz in Berlin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Filges,
sehr geehrter Herr von Ruckteschell ,
sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, meine Damen und Herren!

Seien Sie im Bundesjustizministerium herzlich willkommen. Ich bin mir nicht sicher, ob man bei einer bisher einmaligen Wiederholung schon von Tradition sprechen darf – es ist jedenfalls schön, dass die BRAK nach der letzten Veranstaltung vor zwei Jahren nun erneut Gastgeber eines berufspolitischen Dialoges hier im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz ist.

Vom Namensgeber Gustav Radbruch stammt die Feststellung, bei der juristischen Tätigkeit handele es sich um „Verstandesarbeit“, um die „Beherrschung der verschwommenen Wirrsal menschlicher Beziehungen durch die Schärfe klarer Begriffe“.

Dies ist aber erst möglich, wenn zunächst das „Wirrsaal“ der Beziehungen erfasst und durchschaut wird. Deshalb gehört es zur Aufgabe aller juristisch Tätigen, zur Aufgabe sowohl der berufständischen Vertretungen und Verbände wie der Politik, neue und aktuelle Entwicklungen oder sich abzeichnende strukturelle Veränderungen stets aufmerksam zu verfolgen, aufzunehmen und zu überlegen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Das betrifft natürlich auch den Bereich der beratenden Tätigkeit in unterschiedlichem Kontext. Bekanntlich hat es hinsichtlich der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Anpassungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, zu denen die Anwaltschaft ja ganz wichtige Impulse gegeben hat, immer noch keine abschließende parlamentarische Befassung gegeben.

Vereint hatten BRAK und DAV immer wieder darauf hingewiesen, dass die derzeitige Rechtslage eine Lücke für die Freien Berufe enthält. Der Lösungsvorschlag des BMJ führte auch deshalb zu Gesprächsbedarf, weil er die Frage berührt, ob sich mit Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung das Bild des Anwaltes im 21. Jahrhundert generell ändere und ob dies mit den Vorstellungen des freien Berufes mit seinen hohen Anforderungen und einem besonderen Selbstverständnis bei der Ausübung der Arbeit kollidiere.

Es geht, meine Damen und Herren, bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung letztlich aber gar nicht um eine Haftungsbeschränkung für die Freien Berufe; da fast allen die Kapitalgesellschaften, zumindest die GmbH, zur Verfügung stehen, gibt es diese ja längst.

Es geht vielmehr um eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform mit transparenter Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter. Das Gewerbe hat mit der GmbH&Co.KG schon seit langem eine solche Option.

Die Öffnung der GmbH&Co.KG für die freien Berufe wäre natürlich auch denkbar gewesen, nämlich indem man das Handelsrecht zu einem generellen Unternehmensrecht umbaut. Das aber würde wiederum die Einbeziehung der freiberuflichen Tätigkeit in die Gewerbesteuer bedeuten, die wir gerade nicht wollen.

Die für den Freien Beruf angemessene, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Lösung ist daher die Weiterentwicklung der Partnerschaftsgesellschaft zu einer Personengesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – bei gleichzeitigem Schutz der Mandanten durch Einführung einer entsprechenden Versicherungspflicht.

Ich bin deshalb der Ansicht, dass die grundsätzliche Debatte bereits entschieden ist. Nun ist es an der Zeit, die erforderlichen gesetzgeberischen Anpassungen zügig vorzunehmen – auch, weil wir nicht wollen, dass auf englische Gesellschaftsformen zurückgegriffen wird.

Meine Damen und Herren,

bei einem anderen Thema haben wir jetzt den nächsten wichtigen Schritt gemacht. Vor zwei Wochen hat im Bundestag endlich die 1. Lesung zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz stattgefunden; daran arbeiten wir im Ministerium bekanntlich seit Jahren und ich glaube, es liegt im Interesse aller, dass es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz wird an die veränderten europäischen Anforderungen und die Entwicklung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung angepasst. Im Bereich der Gerichtskosten werden die derzeit über die gesamte Kostenordnung verteilten Wertregelungen zusammengeführt und systematisiert; in gerichtlichen Streitsachen sollen die Gerichtsgebühren um durchschnittlich 12 % steigen – und dies gleichmäßig über alle Instanzen. Auch das neue Notarkostenrecht wird moderner und transparenter. Zum Beispiel werden leistungsorientierte Gebühren geschaffen, etwa durch die Einführung von Mindestgebühren in Beurkundungsverfahren und die Absenkung der Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung. Aus verständlichen Gründen dürfte für Sie von besonderer Bedeutung sein, dass wir die Modernisierung des Kostenrechts bekanntlich mit der überfälligen Anpassung der Gebühren, der Honorare und Entschädigungen in allen Justizkostengesetzen verbunden haben.
Seit mehr als acht Jahren sind die Vergütungen für Rechtsanwälte jetzt unverändert geblieben, die der Notare sogar seit mehr als 25 Jahren; sie werden nun aber wieder der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

Lassen Sie mich, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch einen Satz zum Gesetzentwurf zum Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht sagen, das ja gemeinsam mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beraten worden ist. Gerade angesichts zum Teil missverständlicher oder gar falscher medialer Berichterstattung ist es mir wichtig, immer wieder sehr deutlich zu machen, dass die Prozesskostenhilfe als eine wichtige soziale Errungenschaft unbedingt erhalten werden soll. Deshalb hat die Bundesregierung auch bewusst einen etwas anderen Ansatz als die Länder gewählt und viele Vorstellungen nach einer stärkeren Eigenbeteiligung der Hilfeempfänger nicht übernommen.

Es muss zwar sichergestellt werden, dass die leider begrenzten staatlichen Mittel denjenigen zukommen, die sie tatsächlich benötigen; Menschen, die ausschließlich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII – also Hartz IV oder Sozialhilfe – beziehen, und die bisher ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten haben, werden auch künftig keine Raten zahlen müssen.

Wer aber wirtschaftlich in der Lage ist, einen Beitrag zur Rückzahlung der gewährten Prozesskostenhilfe zu leisten, soll dies künftig in etwas größerem Umfang als bisher tun; denn durch die Prozesskostenhilfe soll der Bedürftige dem Durchschnittsverdiener nur gleich, nicht aber besser gestellt werden – so übrigens auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Obwohl es sich um einen anderen, hiervon völlig unabhängigen Gesetzentwurf handelt, darf ich an dieser Stelle übrigens noch erwähnen, dass die Bundesregierung plant, das Institut der Prozesskostenhilfe in einem Bereich sogar erstmalig einzuführen; nämlich für Drittbeteiligte in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Meine Damen und Herren,

ein weiteres Thema, mit dem Sie sich heute befassen werden, ist die Frage der berufsrechtlichen Stellung des Syndikus¬anwalts. Sie alle kennen die geltende Rechtslage, die, das kann man nicht anders sagen, eindeutig ist. Nach dem Willen des bisherigen Gesetzgebers und auch nach ständiger Rechtsprechung hat der Syndikusanwalt nach deutschem Recht im Unternehmen nicht die Stellung und Pflichten eines Rechtsanwalts. Bekanntlich ist die Doppelberufstheorie in jüngerer Zeit erneut vom Bundesgerichtshof und zudem auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden.

Allerdings haben sich in den letzten Jahren, und auch das kann nicht ernsthaft bezweifelt werden, Umfang und Ausgestaltung der Tätigkeit von Unternehmensjuristen verändert – Syndikusanwälte sind für viele Unternehmen mittlerweile zu unverzichtbaren Experten geworden, die sich im Geschäftsumfeld bestens auskennen und mit ihrer Expertise und ihren Beratungsleistungen unmittelbar zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Gerade vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass die – vor einigen Jahren ja schon fast ad acta gelegte – berufspolitische Diskussion um die Stellung der Syndici nun wieder voll entbrannt ist und auch bei den beiden wichtigen Verbänden, der BRAK und dem DAV, intensiv geführt wird.

Vor einigen Tagen habe ich auf dem Unternehmensjuristenkongress bereits deutlich gemacht, dass auch wir uns diesen Debatten nicht verschließen wollen, im Gegenteil: offen dafür sind.

Allerdings kennen Sie auch alle die schwierigen Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Es geht nicht nur um die Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit, sondern auch darum, wie gegebenenfalls das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Beschlagnahmeverbot, die sogenannten Anwaltsprivilegien, ausgestaltet werden müssten. Diese Privilegien sollen ja nicht dem Anwalt zugute kommen, sondern sie gibt es im Interesse des Mandanten zur Ausübung seiner Tätigkeit. Gerade weil sie für unsere Rechtsordnung entscheidende Elemente darstellen, sind die kompliziert ausgestalteten Regelungen in der StPO „gelebtes Verfassungsrecht“ und dürfen als solche nicht aufgeweicht werden.

Damit ist aber die Diskussion, ob es nicht grundsätzlich möglich wäre, sie auch auf Syndici zu übertragen, keinesfalls ausgeschlossen; gerade angesichts der kontroversen Debatte halte ich es nicht für den richtigen Weg, alles von Anfang an apodiktisch abzulehnen. Man muss die Fragen aber natürlich auch in einen internationalen Kontext rücken. Eine vollständige Verpflichtung zur Aussage würde beispielsweise mit Regelungen in anderen Rechtsordnungen kollidieren, etwa der amerikanischen, wo das Recht der Zeugnisverweigerung im Interesse des Mandanten umfänglich gewährt wird. Wenn dagegen nach nationalem Recht aufgrund der Aussageverpflichtung auch Firmeninterna offengelegt werden müssten, könnte das natürlich erhebliche negative Auswirkungen für die Unternehmen haben. Eine Schlechterstellung der hiesigen Unternehmen in internationalen Prozessen kann aber kaum im Gesamtinteresse liegen.

Weitere ungelöste Probleme – lassen Sie mich nur das bekannte Dilemma mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger einerseits und dem Versorgungswerk der Anwälte andererseits erwähnen – müssen ebenfalls beantwortet werden.

Es gibt, meine Damen und Herren, für all diese Fragen natürlich noch keine Patentlösung. Sicherlich wird es in dieser Legislaturperiode auch keinen Gesetzentwurf mehr geben – auch keinen „geräuschlosen“, wie es Siegfried Kauder Anfang des Monats offenbar noch angedeutet hat . Klar ist aber auch: Wir dürfen die Debatte jetzt nicht wieder in die Schublade schieben und weitere 20 Jahre warten, um sie dann erneut aufzugreifen. Insofern erhoffe ich mir von Ihren Beratungen natürlich auch weitere Erkenntnisse und Empfehlungen.

Ihrer Veranstaltung wünsche ich nicht nur einen erfolgreichen, sondern auch einen möglichst angenehmen Verlauf hier im Bundesministerium der Justiz. Vielen Dank.

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2013/20130222_BRAK_Dialog.html?nn=1477162

Probleme: Mehrere Einzeltexte auf einer Seite. Bezieht sich das Veränderungsgebot auf den Gesamttext oder die Einzeltexte?

Müssen bei Artikeln mit Links auch die Links wiedergegeben werden?

Von Christian Gries:

http://www.ahf-muenchen.de/Tagungsberichte/Berichte/pdf/2013/038-13.pdf

Auszüge:

"Groebner forderte für die Wissenschaften eine „Information zweiter Ordnung“, ohne zu erkennen, dass der digitale Raum genau diese Informationen und Ebenen
ermöglicht oder längst bereithält. Er ignorierte offenbar Portale wie Archivalia ( http://archiv.twoday.net ) oder
www.hypotheses.org und Technologien wie Twitter und Blogs, die genau diese Zwischenebenen ermöglichen
und zum „Konzentrieren“ und „Fokussieren“ erziehen."

"In einer Vielzahl von Nachlesen wurden die Thesen der Tagung bereits diskutiert. Hauptreibungspunkt war
sicher der Beitrag von Valentin Groebner, der seine „Netzernüchterung“ ( http://rkb.hypotheses.org/237 ) zwischenzeitlich an vielen Fronten verteidigen muss. Eine lesenswerte Zusammenstellung von Beiträgen zu der
von Groebner angestoßenen „Masturbations-Debatte“ gibt es von Klaus Graf auf hypotheses.org
( http://redaktionsblog.hypotheses.org/951 ) und bei Archivalia ( http://archiv.twoday.net/stories/235552833/ )."

Der Kölner FMT hatte hier keine gute Presse:

http://archiv.twoday.net/search?q=alice+schwarzer

"Mit rund 8.000 Bildern – Fotos, Flugblättern, Plakaten – geht der FrauenMediaTurm pünktlich zum 8. März online. Parallel zur Literaturdatenbank mit ihren über 60.000 verschlagworteten Texten stellt der FMT damit bereits archivierte sowie zusätzlich recherchierte visuelle Dokumente ins Netz. Sie sind ab sofort nach Namen, Ereignissen und Quellen recherchierbar. Es ist unserer Kenntnis nach das erste Mal (zumindest in Europa), dass ein politisches Archiv systematisch nicht nur Texte, sondern auch Bilder in diesem Umfang online öffentlich macht."

http://www.frauenmediaturm.de

Das Haar in der Suppe ist schnell gefunden. Sattes Copyfraud, denn soweit der FMT nicht bei anderen klaut (z.B. bpk) behauptet er dreist Copyright: FMT und versieht auch alte Bilder mit einem ekligen Wasserzeichen. Und natürlich von Nachnutzbarkeit keine Spur.




"Jane Unger soll neue Leiterin des Stadtmuseums Halle (Saale) werden. Das hat HalleSpektrum.de erfahren. [...] Der Posten im Stadtmuseum war seit Januar 2009 vakant, damals musste Christian Hirte seinen Hut nehmen. Nun also eine Frau auf dem Posten, die in diesem Sektor noch nie gearbeitet hat und nach Informationen von HalleSpektrum.de dort auch gar nicht arbeiten will. [...] Unger war von Wiegand am 4. Dezember als Personalamtschefin abgesetzt worden. Er schob sie ins Sozialamt ab. Ende Januar klagte sie sich in der Stadtverwaltung auf einen der Tarifgruppe angemesseneren Posten zurück."

http://hallespektrum.de/nachrichten/politik/tollhaus-rathaus-ex-personalamtschefin-wird-gegen-ihren-willen-museumsleiterin/34644/

Siehe auch
http://hallespektrum.de/nachrichten/politik/vom-personalamt-ins-museum-stadtraete-verwundert/34908/

http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de/

Irgendein Nutzen ist auf Anhieb nicht ersichtlich. Ich klicke einen Treffer zu Berlin in der sogenannten Volltextsuche an und komme zu einer Karteikarte, die ich wie folgt zitieren soll:

Bitte nach folgendem Muster zitieren:
Zit. nach der Karteikarte zu: Politische Rundschau, in: Deutsche Rundschau, April 1899, Bd. 99, H. 13, S. 70-75, „Datenbank Europäische Kulturzeitschriften um 1900“, http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de/

http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de/Karteikarte.php?Karteiindex=2158&index=5

Mehr erfahre ich nicht. Es gibt keinen Hinweis, was der Artikel denn nun mit Berlin zu tun hat bzw. wie seine bibliographischen Daten sind. Und eine direkte Adressierung der einzelnen Karteikarte mittels persistenter Adresse ist auch nicht vorgesehen. Außerdem hätte man die paar Zeitschriften durchaus online bereitstellen können und Links zu den einzelnen Artikeln setzen.

Man muss sich schon einen andern Treffer aussuchen, um ein funktionierendes Beispiel zu finden, und darf nicht auf den erstbesten Murks hereinfallen, indem man einfach zufällig in eine Trefferliste klickt. Solche Beliebigkeit muss bestraft werden.

Die "Digitalisierung von Reiseberichten der Sammlung Desbillons" erfolgt jetzt im semantics-Look:

http://digi.bib.uni-mannheim.de/

Bisher stehen im Portal der Digitalen Sammlungen neben 2 Titeln der Sammlung Otto Selz 122 Titel aus der Sammlung Desbillons zur Verfügung.

Mit keiner Silbe erfährt man hier oder auf der Seite für elektronische Medien von den beachtlichen früheren Digitalisierungsanstrengungen der Bibliothek, von MARABU und CAMENA.

"Anfang 1996 begann die Universitätsbibliothek Mannheim, ausgewählte Seiten alter Drucke und Handschriften für die Präsentation in MATEO zu scannen. Damit sollte ein Schaufenster der wertvollen historischen Buchbestände der Bibliothek geschaffen werden. Bald bemerkten wir, daß einige bedeutende, schöne oder merkwürdige Drucke, die sich bei uns finden, noch nicht im Nachdruck vorliegen. Deshalb gingen wir dazu über, ganze Bücher in hochwertigen Farbscans online [zu stellen]"

"MARABU (= MAnnheimer Reihe Altes BUch, bis Juli 2000 "Editio Theodoro-Palatina" genannt) gibt ausgewählte alte Drucke und Handschriften aus den wertvollen historischen Buchbeständen der Universitätsbibliothek Mannheim im digitalen Faksimilebild wieder. Diese "Reprints" sind durch Einführung und Inhaltsverzeichnis erschlossen. Schwerpunkte der Reihe sind Porträtwerke, Emblem- und Fabelbücher, Schriften gelehrter Frauen und kurpfälzische Geschichtsquellen.

CAMENA (= Corpus Automatum Manhemiense Electorum Neolatinitatis Auctorum) stellt alte Ausgaben neulateinischer Dichtung Deutschlands als Seitenabbild und strukturierten Volltext ins WWW. Das 1999 angelaufene DFG-Projekt, das auf den Erfahrungen von MARABU aufbaut, erprobt Verfahren der Markierung literarischer Texte (TEI) und der Verbundedition, die Text- und Bilddateien kombiniert."

http://www.uni-mannheim.de/mateo/index.html

CAMENO war noch in den letzten Jahren sehr rege, scheint aber seit Mitte 2012 nicht mehr aktiv zu sein.

1961 bis 2009 veranlasst vom Schlesischen Museum zu Görlitz:

http://smgr-dev.visual-library.de/

Das 1933 erschiene Buch zählt zu den Neuzugängen des semantecs-Portals:

http://s2w.visuallibrary.net/

http://s2w.visuallibrary.net/ihd/content/titleinfo/122128

http://s2w.visuallibrary.net/unnamed_collection_123047/nav/classification/123047

http://www.doew.at/

" Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) hat seine Opferdatenbanken erweitert. In einer zehnjährigen Forschungsarbeit gemeinsam mit dem "Karl von Vogelsang Institut" wurden die Namen von Opfern der politischen Verfolgung im Nationalsozialismus erfasst und online gestellt. Damit enthalten die Opferdatenbanken auf der Homepage des DÖW (http://www.doew.at) insgesamt 74.526 Personendaten, davon 63.268 Shoah-Opfer, 4.617 Gestapo-Opfer und 7.971 Opfer politischer Verfolgung. Diese Namen zu finden, wurde auch leichter gemacht, das DÖW hat nämlich seine Homepage überarbeitet."

Via
science.apa.at

"The papers of twenty scientists and organisations have been digitised for this research resource" Für Archivunterlagen, die jünger als 100 jahre sind, muss eine Registrierung erfolgen.

http://wellcomelibrary.org/using-the-library/subject-guides/genetics/makers-of-modern-genetics/digitised-archives/

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2013/03#Rechnungsbuch_vom_Flohmarkt

"Ein Zufallsfund: Hans Braß entdeckte das Buch auf dem "Radschlägermarkt" und kaufte es. Marie-Luise Carl digitalisierte das Buch und stellte es auf dem Server von Genealogienetz.de zur kostenlosen Einsicht bereit, damit es in Reinschrift lesbar gemacht werden kann. Das Rechnungsbuch des Joh. Peter Schieren aus Elfgen beginnt mit Einträgen des Pfarrers Simonis an St. Briktius in Oekoven (ab 1730) und wurde weitergeführt von Joh. Peter Schieren aus Elfgen und einem Schieren aus Noithausen."

http://wiki-commons.genealogy.net/Datei:Rechnungsbuch.djvu

http://kluwercopyrightblog.com/2013/03/06/goodbye-geschriftenbescherming/

Mir war nicht bekannt, dass in den Niederlanden alle, auch die banalsten Schriften urheberrechtlich geschützt sind. Das soll nun ein Ende haben.

Update: Ein englischer Aufsatz dazu von 2012 ist online

https://openaccess.leidenuniv.nl/handle/1887/20321 (ohne brauchbare Metadaten, Buchtitel fehlt:

Annemarie Beunen, ‘Geschriftenbescherming: The Dutch Protection for Non-original Writings’. P.B. Hugenholtz, A.A. Quaedvlieg, D.J.G. Visser (eds.), A Century of Dutch Copyright Law. Auteurswet 1912-2012, Amsterdam: DeLex 2012, p. 57 – 97 )

http://www.zbw-mediatalk.eu/2013/03/open-access-server-econstor-jetzt-mit-uber-50-000-volltexten/

"Auch die Nutzung kann sich sehen lassen: So wurden die Beiträge im letzten Jahr über 1,3 Millionen mal heruntergeladen, manche Texte kommen monatlich auf 1000 Downloads und mehr."

»Der Wissenschaftsstandort Deutschland benötigt nachhaltige Strukturen für Open Access-Publikationen und keine kostenträchtige und ineffiziente Repositorienlandschaft für nicht zitierfähige Versionen bereits veröffentlichter Zeitschriftenbeiträge«, erklärte der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe.
http://www.urheberrecht.org/news/4892/

Zentrale Fachrepositorien wie EconStor zeigen, dass diese Aussagen weitgehend Polemik sind.

https://netzpolitik.org/2013/kein-open-education-aber-itunes-u-e-learning-strategien-deutscher-universitaten/

"Ganz allgemein ist der schleichende Vormarsch von iTunes U an deutschen Hochschulen ein Beleg für das Fehlen institutioneller Akteure, die sich im Bereich von Lernunterlagen für offene Lizenzierung und offene Formate einsetzen. Während im Forschungsbereich die großen Wissenschaftsorganisationen, allen voran die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft, seit Jahren eine konsequente Open-Access-Strategie verfolgen, fühlt sich bislang niemand zuständig für einen offenen Zugang zu digitalen Lernunterlagen."

http://www.nfhdata.de/

http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/nachrichtendienst-fur-historiker-stellt-seinen-betrieb-ein/

Ich bin seit vielen Jahren kein Fan von den Umtrieben von Tobias Berg und habe den NfH auch seit langem nicht genutzt, aber für die vielen glücklichen Besucher dieses Angebots finde ich die Einstellung schade, zumal die Begründung hahnebüchen ist: "aufgrund des am 1. März 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger". In Kraft getreten ist noch gar nix, das Gesetz muss noch durch den Bundesrat und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden (was Schmalenstroer durchaus hätte bemerken sollen).

Blogger betrifft das Gesetz nicht, liest man in der taz:

http://www.taz.de/Blogger-und-Leistungsschutzrecht/!112245/

Ob NfH als gewerblich eingestuft werden müsste? Ich hätte es darauf ankommen lassen, zumal eine erste Abmahnung aus den möglicherweise satten Werbegewinnen finanzierbar sein dürfte. In Summa: ein voreiliger und völlig unnötiger Schritt, unverantwortliche Panikmache.

nachrichtendienst_historiker

Meint im unverwechselbaren Schmalenstroer-Sound:

http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/kolonialismus-im-kasten-eine-gruppe-historikerinnen-hackt-das-dhm/

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0113.html

"Das Aktionsbündnis hält die Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche AutorInnen für überfällig. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz mit einer Änderung von § 38 des Urheberrechtsgesetzes muss jedoch als missglückt abgelehnt werden – zu viele Einschränkungen wären mit diesem neuen Recht verbunden. Zudem ist der Vorschlag unklar und widersprüchlich formuliert. "

Stellungnahme:

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/stellungnahme-verwaistewerke-2013-03.html

Freie Alternativen zu dem scan(da)losen, überteuerten Angebot von Chadwyck-Healey:

http://latina.patristica.net/ - Nachweise aus Google und dem Internet Archive

(Zur Patrologia Graeca: http://graeca.patristica.net/ )

http://www.roger-pearse.com/weblog/patrologia-latina-pl-volumes-available-online/

http://mlat.uzh.ch/MLS/xanfang.php?corpus=2&lang=0 - Teilkorpus als E-Text

http://www.cerl.org/resources/links_to_other_resources/bibliographical_data#researching_print_runs

Eine "Datenbank" als PDF? Und welchen Wert hat eine so großartige Zusammenstellung ohne Quellenangaben?

http://reason.com/reasontv/2013/03/05/amateur-beats-gov-at-digitizing-newspape

Der Artikel schildert detailliert Entstehung und Zweck von

http://www.fultonhistory.com/

One computer expert working alone has built a historic newspaper site that's orders of magnitude bigger and more popular than one created by a federal bureaucracy with millions of dollars to spend. Armed only with a few PCs and a cheap microfilm scanner, Tom Tryniski has played David to the Library of Congress’ Goliath.

Tryniski's site, which he created in his living room in upstate New York, has grown into one of the largest historic newspaper databases in the world, with 22 million newspaper pages. By contrast, the Library of Congress' historic newspaper site, Chronicling America, has 5 million newspaper pages on its site while costing taxpayers about $3 per page.


Einmal mehr zeigt sich, dass man bei der Digitalisierung riesige Geldmittel mit wenig Ertrag verbuttern kann.

(Danke an HS)

29.01.2013. Die zur Universität Erfurt gehörende Forschungsbibliothek Gotha hat bei ihren Vorbereitungen zur Ausstellung „Gotha macht Schule. Bildung von Luther bis Francke“ im Thüringischen Staatsarchiv Gotha das Schulzeugnis von August Hermann Francke (1663–1727), dem Begründer der heute unter seinem Namen firmierenden Franckeschen Stiftungen in Halle, entdeckt. „Es handelt sich um eine echte Rarität, da Schulzeugnisse aus dem 17. Jahrhundert nur sehr selten überliefert sind“, erklärt Dr. Sascha Salatowsky, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsbibliothek Gotha.

http://www.uni-erfurt.de/uni/dienstleistung/presse/pressemitteilungen/2013/16-2013/

Grüße
J. Paul

Margret Ott ist begeistert:

http://www.blog.pommerscher-greif.de/kirchenbuecher-online/

http://www.szukajwarchiwach.pl/

Nicht ohne Wasserzeichen :-(

Unverhoftes Wiedersehen: Heute war in der Post ein gediegenes Buch, die Dokumentation der Kirchengrabung von Kornwestheim 1967. Zu diesem Werk habe ich einen kleinen Beitrag beigesteuert:

Klaus Graf, Zur Geschichte der Martinskirche im Mittelalter, in: Barbara Scholkmann/Sören Frommer, St. Martin in Kornwestheim. Archäologie und Geschichte einer Kirche (= Forschungen und Berichte der Archäologie des Mittelalters in Baden-Württemberg 33), Stuttgart 2012, S. 259-262
[Online:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2015/3571 ]

Mein Beitrag wurde vor gut 30 Jahren erstellt und 1989 nochmals (letztmals) überarbeitet. Da ich ein überragendes Interesse der Öffentlichkeit bejahe, die Geschichte dieses erstaunlicherweise doch zu einem glücklichen Ende gelangten Unternehmens als Baustein zu einer Geschichte des Versagen des traditionellen wissenschaftlichen Publikationswesens kennenzulernen, werde ich aus der Korrespondenz der Beteiligten nach gründlicher Abwägung von deren Persönlichkeitsrechten ohne Zustimmung zitieren.

Leider setzen meine Unterlagen, soweit ich sie greifbar habe, erst 1989 ein. Für die Vor- und Frühgeschichte meines Mitwirkens muss ich mich auf mein Gedächtnis verlassen. Der heute auch schon emeritierte Professor Franz Quarthal beging ja einen kapitalen Fehler, als er, damals Assistent am Lehrstuhl von Professor Decker-Hauff (Tübinger Landesgeschichte), mich als ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskraft einstellte. Ich war ihm zu aufmüpfig. Aber da er mit der Archäologin Barbara Scholkmann eng zusammenarbeitete, wurde so auch mein Kontakt zu ihr hergestellt. Ich war auch einmal bei einer ihrer Lehrveranstaltungen dabei, als es um Stratigraphie von irgendwelchen Funden ging. Jedenfalls brachte mir diese Verbindung einen Werkvertrag mit dem Landesdenkmalamt ein: Gegen ein damals nettes Sümmchen - ich denke, es waren 300 Mark - sollte ich die Geschichte der Kornwestheimer Martinskirche im Mittelalter aufarbeiten und darstellen. Da die Quellenlage durchaus "übersichtlich" zu nennen ist, war das keine große Sache. Der Backnanger Dekan Greiner bezog sich in seiner Antwort zu Unterlagen zur Kirche auf eine Anfrage von mir vom 29. März 1980. Ich war damals gerade 22 Jahre alt und wohnte (jedenfalls in den Semesterferien) zuhause, in der Königsturmstraße 36 in Schwäbisch Gmünd.

1980/81 wurde also der Text erstellt, erst handschriftlich, dann auf der Maschine getippt, 10 Seiten. Natürlich hoffte ich auf eine baldige Publikation im Auswertungsband der Grabung, denn dafür hatte ja der Denkmalpfleger Dr. Hartmut Schäfer das Geld für mich bewilligt.

Daraus wurde offenkundig nichts. Am 17. März 1989 bezog sich Barbara Scholkmann, damals im Tübinger Landesdenkmalamt beschäftigt, auf einen Briefwechsel von mir mit Schäfer: "Ich bin sehr froh, daß Ihr Manuskript nun doch wieder aufgetaucht ist". Ihr sei es im letzten Jahr nicht möglich gewesen, das Papier in Stuttgart aufzufinden. Sie gedenke die Grabungspublikation "in den nächsten Monaten abzuschließen" und wolle mein Manuskript als eigenständigen Beitrag aufnehmen. Sie gehe davon aus, dass ich mein Manuskript nicht nochmals überarbeiten wolle und war froh, dass "diese etwas mißliche Angelegenheit" nun doch zu einem guten Ende komme. Vermutlich hatte ich, zeitlebens mit einem Hang zur Querulanz gesegnet, nach fast 10 Jahren Warten gequengelt.

Am 17. Juni 1989 teilte ich Frau Scholkmann eine berufliche Änderung ("seit 1.4. Leiter des Universitätsarchivs Heidelberg") mit und übersandte eine Überarbeitung: "Der Beitrag ist mit PC erstellt und kann auch als DOS-Textdatei angefordert werden". Ich hatte einige neue Literatur eingearbeitet und einiges umformuliert.

Am 17. Oktober 1989 - am 9. Oktober hatte in der DDR die friedliche Revolution gesiegt - kündigte Frau Scholkmann an, sie könne "hoffentlich noch in diesem Jahr das Manuskript abschließen". Sie brauche nicht zu betonen, wie froh sie über die Wiederauffindung in Stuttgart gewesen sei.

Aus der Schwerdstraße 20 in Speyer bat ich - nunmehr "nicht mehr am Universitätsarchiv in Heidelberg tätig" - ein Jahr später, am 12. Oktober 1990 (wenige Tage zuvor war Deutschland wiedervereinigt worden) um Mitteilung eines realistischen Publikationstermins. Die 1989 erbetene Literatur hatte ich mir in der Zwischenzeit selbst besorgt. Am 19. November des gleichen Jahres bedauerte Frau Scholkmann, dass sie das Manuskript immer wieder zur Seite legen müsse. Außerdem lasse der "sehr wichtige Beitrag von Frau Stein über die frühmittelalterlichen Gräber mit Beigaben" noch auf sich warten, aber der Abschluss sei jetzt für etwa Mitte 1991 vorgesehen.

Am 11. Januar 1991 bezog sich Dr. Schäfer "mit allen guten Wünschen für das schon begonnene Jahr" auf ein Telefonat mit mir im Dezember 1990 und verwies auf die Gründung eines archäologischen Landesmuseums, eine Aufgabe, "die zwangsläufig die laufenden Arbeitsvorhaben mit beeinflußt". Frau Scholkmann wolle versuchen, im Laufe des Jahres 1991 zu einem Abschluss zu kommen. Üblicherweise erhalte der Autor eines Beitrags 30 Sonderdrucke sowie drei Exemplare der Gesamtpublikation. (Erhalten habe ich bisher: 1 Exemplar der Gesamtpublikation, keine Sonderdrucke.)

Am 18. Januar 1991 schrieb ich aus der Wepeling-Hole-Straße 41 in Koblenz an Schäfer: "meiner Ablage entnehme ich, daß Ihr Schreiben vom 11.1.1991 noch an meine seit Mitte 1991 nicht mehr zutreffende Speyerer Anschrift gerichtet war. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob 1993 nach menschlichem Ermessen mit der Grabungspublikation zu rechnen sein wird. Es wäre eine nette Geste, wenn Sie mich in regelmäßigen Abständen, vielleicht alle fünf Jahre, unaufgefordert über den Stand der Dinge unterrichten würden. Ich meinerseits werde bemüht sein, Sie bei meinen Anschriftenwechseln auf dem laufenden zu halten".

Nach menschlichem Ermessen sei, replizierte Schäfer am 1. Juni 1993 (ab 1.7.1993 hatte das Stuttgarter Denkmalamt eine neue Postleitzahl 70178!), mit der Grabungspublikation zu rechnen. (Und so kam es ja auch.) "Konkurrierende Notwendigkeiten" hätten die Arbeiten immer wieder unterbrochen, sei es die "Dyonisiuskirche [sic!] in Esslingen", das Archäologische Landesmuseum oder die Ausstellung "Stadt um 1300". Er werde in den nächsten Tagen ein Gespräch mit Frau Scholkmann über die Arbeitsplanung führen: "Sobald der Termin absehbar ist, zu dem das Manuskript vom Autor an die Redaktion geht, werde ich Sie gern informieren, mich jedoch nicht mit der Frage belasten, wie am geschicktesten eine 'Fünfjahres-Wiedervorlage-Systematik' auszusehen habe". (Archivische Zwischenbemerkung: Bei einer Zentralregistratur kann ein perfekter Registrator selbstverständlich auch eine 5-Jahres-Frist überwachen.)

Nachdem ich am 14. Februar 1994 moniert hatte, dass Frau Scholkmann in einer Vorpublikation mein Manuskript benutzt hatte, ohne mir einen Abdruck des Aufsatzes zu senden, entschuldigte sich die so Beschuldigte am 4. März 1994, sie habe meine gegenwärige Adresse nicht gehabt, sei jedoch dabei, ihr Manuskript endlich abzuschließen. Die Beiträge von Frau Stein und Dr. Ulrich Klein stünden noch aus. Wann der Band in den Druck gehen würde, entziehe sich ihrer Kenntnis, da dies von der Abteilungsleitung in Absprache mit der Redaktion entschieden werde.

1994 wurde Frau Scholkmann Professorin für Archäologie des Mittelalters in Tübingen. An Frau Prof. Dr. Scholkmann war daher mein Brief vom 8. Dezember 1994 gerichtet, mit dem ich für den dann doch übersandten Aufsatz dankte und meine neue Anschrift, Friedrichstraße 26 in Winningen, bekanntgab. Dann ist noch eine E-Mail von Frau Scholkmann vom 21. April 1997 abgeheftet. Sie entschuldigt sich für eine verspätete Rückmeldung: "Leider ist zwar das Manuskript Kornwestheim jetzt nahezu fertiggestellt, aber die Finanzlage des LDA läßt derzeit keine Drucklegung zu".

Meine aktuelle Mailablage dokumentiert dann für den 3. Februar 2009 eine erneute Kontaktaufnahme von Frau Scholkmann: "ich wende mich an Sie mit einer Anfrage wegen Ihres Manuskripts zu Kornwestheim.

Nach sehr langer Zeit wird jetzt, und dies ist der Anlass meines Schreibens, die Publikation der Grabung in der Kirche von Kornwestheim fertiggestellt. Der Geschichtsverein Kornwestheim wird sie als Sonderheft seiner Zeitschriftenreihe drucken und finanziert auch die Fertigstellung, an der mein früherer Mitarbeiter, Dr. Sören Frommer, arbeitet.

Wir haben das Manuskript Ihres Beitrags zur Geschichte der Kirche vorliegen und würden ihn gerne in die Publikation aufnehmen.

Möchten Sie ihn aktualisieren oder soll er in der alten Fassung übernommen werden?

Wir haben ein definitives Zeitfenster. Im Oktober muss das Ganze in Druck gehen."

2007 war Frau Scholkmann emeritiert worden. Der legendäre Konservator Fehring hatte die unter erheblichem Zeitdruck von Juli bis Oktober 1967 durchgeführte Kornwestheimer Kirchengrabung seiner damaligen Mitarbeiterin Scholkmann übertragen. Sie war damals 26 Jahre alt.

Nachdem ich in der Folge allzu säumig war und Frau Scholkmann sich auf das Argument, dass es doch für eine Bearbeitung auf ein paar Wochen nicht ankäme, nicht einlassen wollte, entschloss sie sich, das Manuskript mit dem alten Bearbeitungsstand zu publizieren. Die private Sponsorin, der im Vorwort gedankt wird, die Kornwestheimer Bürgerin Frau Doris Rittweger, langjährige Vorsitzende des lokalen Geschichtsvereins, hatte mit eigenen finanziellen Mitteln das Wunder vollbracht, dass das Buch nun doch in die Gänge kam. Sie verlangte aber "die Abgabe des Manuskripts bis spätestens Ende Januar" 2010. Am 23. Oktober 2012 meldete sich ein Mitarbeiter des beauftragten Verlagsbüros mit einem Ausdruck und betonte, man sei "sehr unter Zeitdruck, da das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg das Werk aus haushaltstechnischen Gründen noch 2012 drucken und abrechnen" wolle. Obwohl ich Fehler sah, ließ ich, mit anderem beschäftigt, die Frist zum 5. November verstreichen, wenngleich es sonst nicht meine Art ist, Korrekturfahnen nicht zu lesen (ich hatte auch irgendwie keine Lust mehr nach so langer Zeit). Daher wird mir auch im Vorwort anders als den anderen Autoren, die bereit gewesen seien, "ihre Texte nach 15 Jahren" nochmals zu sichten bzw. zu überarbeiten, nicht gedankt. Bei mir waren es - zurückgerechnet von 2009 - 20 Jahre bzw., wenn man die Erstfassung meint, 28 Jahre. Beiträger Hans-Jürgen Hundt ist leider 1990 verstorben.

Vielleicht stiften meine jugendlichen Ausführungen von 1980/81 bzw. 1989 heute noch einen gewissen Nutzen. Vielleicht aber auch nicht. Es entzieht sich meiner Kenntnis, da ich die kirchengeschichtliche Forschung zu Kornwestheim ganz aus dem Auge verloren habe. Felsenfest bin ich aber überzeugt, dass heutzutage nur eine vorläufige Open-Access-Publikation der jeweils fertiggestellten Teile (ggf. mit Versionsverwaltung) der Wissenschaft wirklich zu dienen imstande ist und nicht eine Publikationsfarce, die auf ein (vor allem in der Herstellung) teures gedrucktes Buch abzielt (mit 54 Euro ist der Band mit seinen 279 Seiten voller Abbildungen recht erschwinglich).

Ein extremes Beispiel gewiss, das nur dank des beherzten Zugriffs einer offenbar hinreichend finanzkräftigen Geschichtsinteressierten ein gutes Ende gefunden hat (sieht man von meinem seit 1989 völlig unaktualisierten Beitrag ab). Aber es zeigt doch das gravierende Versagen der amtlichen Denkmalpflege, die Grabungen und wissenschaftliche Auswertungsarbeiten (die ja auch in diesem Fall von der Ausgräberin "beansprucht" wurden, wenngleich sie zuletzt einen Koautor ins Boot holen musste [*]) nicht wissenschaftsgerecht organisieren konnte und kann. Nur vor dem Hintergund einer überkommenen Publikationskultur, die sich inzwischen überlebt hat, wird man den ganzen jämmerlichen Ablauf als "alternativlos" ansehen können.

Update: [*] Soweit dadurch der Eindruck erweckt wird, dass Frau Scholkmann zur Publikation nicht mehr allein in der Lage gewesen wäre, wird dies von Frau Scholkmann bestritten, die in einer Mail vom 6. März 2013 betont: "Im übrigen möchte ich klarstellen, dass ich die Publikation nicht deshalb zusammen mit Soeren Frommer fertiggestellt habe, weil ich dazu nicht allein in der Lage gewesen wäre. Ich wollte vielmehr einem Nachwuchswissenschaftler, der früher mein Assistent war und von meinem Nachfolger nur noch in Teilzeit beschäftigt wurde [...], eine Möglichkeit verschaffen, etwas dazu zu verdienen, nachdem die Sponsorin sich bereit erklärt hatte, die noch notwendigen Arbeiten zu bezahlen."

Zu Kornwestheim im frühen Mittelalter (1993) Immo Eberl
http://www.geschichtsverein-kornwestheim.de/Publikationen/Geschichtsblatter_Band_3.pdf

http://haus-des-verstehens.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=677&Itemid=677&lang=de

Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden erstellt, um das öffentliche Wissen der Menschheit zu erweitern. Das impliziert auch, dass jedermann diese Veröffentlichungen kritisieren kann. In der Regel bedarf es eines speziellen Fachverstandes, um dieses Recht auch auszuüben. Aber im Falle einfacher Tatbestände, wie z.B. dem Fälschen von Statistiken, Manipulationen von Bildmaterial oder Textplagiaten, kann und darf jeder gebildete Erdenbürger
wissenschaftliche Fehler und Täuschungen aufdecken. Deshalb
bedarf es im Allgemeinen auch keiner speziellen Fachkunde, um das Abschreiben in einer Doktorarbeit aufzuklären. Im Fall des Schavan-Verfahrens wurde die Prüfung von 7 Fakultätsmitgliedern im Vorverfahren und 15 Fakultätsmitgliedern im Hauptverfahren vorgenommen. Es galt sozusagen einmal ein 14-Augen-, das andere Mal ein 30-Augen-Prinzip.


Wahre Worte!

Es lohnt sich, den Brief ganz zu lesen.

http://archiv.twoday.net/search?q=schavan

"Hamburg. Sammlung sucht Stiftung - mit diesem Motto startet die Universität Hamburg eine Werbekampagne für ihre 20 universitären Sammlungen. Diese Kampagne greift Hamburger Tradition auf: Es waren Hamburger Bürger, Kaufleute, Reeder und Stifter, die die universitären Hamburger Sammlungen schufen. Jetzt hofft die Uni, dass die Hamburger ihr erneut helfen, dieses kulturelle Erbe zu erhalten."

Mit der mir eigenen Dezenz, die stets und unter allen Umständen auf jeglichen Anklang an Fäkalsprache verzichtet, möchte ich diese Kampagne nicht als Griff ins Klo bezeichnen, sondern erheblich höflicher als Rohrkrepierer. Denn eine Universität, die anno 2013 nicht kapiert, dass in einem solchen Fall die sozialen Netzwerke entscheidende Bedeutung haben, hat gar nichts begriffen. Es gibt keinerlei Hinweise auf die Kampagne, soweit über Google findbar, außer einem (von der Uni Hamburg getwitterten) Abendblatt-Artikel, der inzwischen hinter der Paywall verschwunden ist! Im Google-Cache:

http://goo.gl/t1oqQ

Also keine Pressemitteilung, kein Eintrag auf dem Portal:

http://www.uni-hamburg.de/UHH/museen-sammlungen.html


"Welkom op de site van Foto zoekt familie. Met dit project willen het Tropenmuseum en de KIT bibliotheek (KIT ILS) de rechtmatige eigenaren van 335 fotoalbums uit voormalig Nederlands-Indië terugvinden. "

http://www.fotozoektfamilie.nl/


http://geoscenic.bgs.ac.uk/asset-bank/action/viewHome

Via http://www.fotostoria.de/?p=1842


Das Grundlagenwerk von Steffenhagen 1884 ist online:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:gbv:8:2-1562871

Zu Digitalisaten aus Bordesholm:
http://dibiki.ub.uni-kiel.de/viewer/browse/10handnach.03bord/-/1/-/-/


Nützliche Materialien enthielt eine Seite im Wikipedia-Namensraum

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Archiv/Fotos_von_fremdem_Eigentum

die zunächst gelöscht wurde, womit ein grandioser Bock geschossen wurde. Inzwischen ist sie als Archivseite wiederhergestellt worden, siehe die Diskussion:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schpr%C3%BCfung/Archiv/2013/Woche_09#Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum_.28erl..29

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urheberrecht-gegen-die-uebermacht-der-grossverlage.3be2cf14-7cad-40b6-afa7-aae84a2dee27.html

Ein sehr detaillierter lesenswerter Artikel zum geplanten Zweitveröffentlichungsrecht im UrhG.

Zitat: "Der Deutsche Hochschulverband, in dem zwei Drittel aller Professoren Mitglied sind, lehnt das geplante Recht auf Zweitverwertung hingegen ab. Er verweist auf einen PEER genannten Versuch, europaweit Wissenschaftler dazu zu bewegen, ihre Artikel in eine frei zugängliche Datenbank einzustellen. Nur 0,2 Prozent der Forscher folgten dieser Aufforderung."

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/271014911/

Bernhard Mittermaier (FZ Jülich) zitierte in INETBIB:

"Unter Bibliothekaren gelte es inzwischen als unschicklich, für ein teures Fachjournal zu schreiben, berichtet der Verleger Vittorio Klostermann. Er verlegt die "Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie" http://www.klostermann.de/Zeitschriften/Zeitschrift-fuer-Bibliothekswesen-und-Bibliographie-Forschung. Sie werde demnächst kostenlos online erscheinen, weil er sonst keine Autoren mehr finden würde."

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urheberrecht-gegen-die-uebermacht-der-grossverlage-page1.3be2cf14-7cad-40b6-afa7-aae84a2dee27.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=zfbb

Update: Stellungnahme von Klostermann

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg49948.html

"Im Herausgeberkreis der ZfBB haben wir tatsächlich überlegt, ab dem Jahr 2014
die Green Road des Open-Access zu gehen. Die Frage der Fristen ist noch offen;
ich könnte mir vorstellen, dass wir den Zugriff auf sämtliche Beiträge von ZfBB
in einem Abstand von 12 Monaten freischalten. Und dies nicht etwa nur auf die
Manuskripte in dem Status, wie sie von der Redaktion angenommen wurden, sondern
in der zitierfähigen Verlagsversion.

Der Verlag wird diesen Schritt nicht ohne Sorge tun, denn ZfBB muss sich weiter
über ihre Abonnements remunerieren. Anlass für die Überlegungen war tatsächlich
die Meldung aus dem Herausgeberkreis, dass immer wieder Autoren, die man
gewinnen möchte, sich nicht zur Mitarbeit entschließen könnten, weil ZfBB nicht
Open-Access angeboten würde."

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus dem Antiquariatshandel haben wir den Hinweis erhalten, dass eine mittelalterliche Handschrift, die wahrscheinlich nach 1976 in der Dombibliothek Hildesheim abhanden gekommen ist, gegenwärtig von einem Privatsammler zum Verkauf angeboten wird. Der Handelswert liegt im hohen sechsstelligen Bereich.

Missale Hildesiense
Pars Aestiva
Bl. 2 - 106: Missae de Tempore a Sabb. Sancto usq. ad Adventum.
Bl. 106-145: Ordo missae.
Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.
Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.

Handschrift auf Pergament. 14. Jh. aus Braunschweig. 305 beschr. Bl.,
Initialen, teilweise mit bildlichen Darstellung, auf Bl. 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146, Kanonbild Bl. 137.

Wir warnen vor dem Erwerb dieser Handschrift. Inzwischen hat die Dombibliothek Anzeige erstattet.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13





Via the antiquarian book market we have been informed that a medieval manuscript which was removed from the holdings of the Dombibliothek Hildesheim (Diocesan Library), probably after 1976, is now being offered for sale by a private collector. The estimated value of the manuscript is in the high hundred thousands Euros.



Missale Hildesiense

Pars Aestiva

Fol. 1-106: Missae de Tempore aSabb. Sancto usq.ad Adventum.

Fol. 106-145: Ordo missae.

Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.

Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.



Manuscript on vellum. 14th century from Braunschweig. 305 written folios.

Initials, some with miniatures, on fols. 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146,. Canon table, fol. 137.

We warn against purchasing this manuscript. The Dombibliothek has informed the authorities and filed charges.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13




Nous avons reçu l'indication de la bouquinerie, qu'un manuscrit médiéval disparu de la Bibliothèque cathédrale de Hildesheim (probablement après 1976) est à présent mis en vent par un collecteur privé. Le valeur marchande du manuscrit se monte à une somme à six chiffres.

Missale Hildesiense
Pars Aestiva
Bl. 2 - 106: Missae de Tempore a Sabb. Sancto usq. ad Adventum.
Bl. 106-145: Ordo missae.
Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.
Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.

Manuscrit sur parchemin, 14e siècle, provenant de Brunswick, 305 folios remplis, lettrines, en partie historisées, dans les folios 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146, enluminure devant le canon de la messe fol. 137.
Nous déconseillons fortement d'acquérir le manuscrit en question. La Bibliothèque cathédrale de Hildesheim a déjà deposé plainte.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13

Jochen Bepler

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim

Postfach 10 02 63
D - 31102 Hildesheim

Tel.: +49 5121 13830
Fax: +49 5121 138313
email: dombibliothek@bistum-hildesheim.de
www.dombibliothek-hildesheim.de http://www.dombibliothek-hildesheim.de

http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2013/january/article/kulturstiftung-foerdert-die-jesuitenbibliothek-von-maria-laach/

"Mit finanzieller Unterstützung der Kulturstiftung in Höhe von 100.000 Euro wird das Land die Instandsetzung der Jesuitenbibliothek des Klosters Maria Laach fördern. "

Siehe auch
http://www.domradio.de/nachrichten/2012-11-01/klosterbibliothek-von-maria-laach-siedelt-um

http://video.de.msn.com/watch/video/kuhstall-wird-bibliothek-umbau-in-kloster-maria-laach/2ibdvwzmj?q=leopard&from=de-de_msnhp&rel=msn&cpkey=3062ab12-fcb2-4187-8e51-2fc06525ed47%257cleopard%257cmsn%257c%257c

Zum Umgang der Laacher Mönche mit ihrem Kulturgut:

" So schenkte ein Löwensteiner 1894 dem wiedergegründeten Kloster Maria Laach Bücher, die im 18. Jahrhundert den Benediktinern von Neustadt am Main gehört hatten. (Aus dieser frommen Gabe ist - erstaunlich genug - ein wertvoller Sammelband jüngst von einem Händler dem Staatsarchiv Wertheim angeboten worden.)"
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/wertheim.htm

Danke an MR.

Bevor wir in medias res gehen, werfen wir einen Blick auf eine neue Suchmaschine:

http://www.loosr.de/

Der Bundestag hat am Freitag, 1. März 2013, das Urheberrechtsgesetz novelliert. Die Initiative der Bundesregierung (17/11470) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12534) in namentlicher Abstimmung verabschiedet. 293 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, 243 stimmten gegen ihn. Es gab drei Enthaltungen. Mit dem Gesetz will die Regierung sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler. Die Neuregelung gilt als Schutz der Presseverlage vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte wie eine Suchmaschine aufbereiten.
Allerdings relativiert die im Ausschuss geänderte Fassung, die auf einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beruht, die Novelle, da sie zugunsten der Suchmaschinebetreiber ausfällt: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43192540_kw09_de_leistungsschutz/index.html

Der entscheidende Gesetzestext zum neuen Leistungsschutzrecht (LSR), das vom Bundesrat nur noch verzögert, aber nicht mehr verhindert werden kann:

„Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“

Gesetzentwurf noch ohne die letzte Änderung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711470.pdf
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR.pdf?__blob=publicationFile

Amtliche Begründung der Änderung:
"Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für
Tonträgerhersteller (Urteil „Metall auf Metall“ vom
20.11.2008, Az. I ZR 112/06) soll hier gerade keine
Anwendung finden. Einzelne Wörter oder kleinste
Textausschnitte, wie Schlagzeilen, zum Beispiel
„Bayern schlägt Schalke“, fallen nicht unter das
Schutzgut des Leistungsschutzrechtes. Die freie,
knappe aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gewährleistet. Suchmaschinen und
Aggregatoren müssen eine Möglichkeit haben, zu
bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken.
Insofern gilt der Rechtsgedanke der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs zu Vorschaubildern („Vorschaubilder I“, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR
69/08; „Vorschaubilder II“, Urteil vom 19.10.2011,
Az. I ZR 140/10)."
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712534.pdf

Nicht alle Snippets sind erlaubt, betonen die Verleger:
http://www.internet-law.de/2013/03/das-leistungsschutzrecht-und-die-diskussion-um-die-snippets.html

Zur Kritik am LSR:
http://archiv.twoday.net/search?q=leistungsschutzrecht

Kritische Resonanz auf die Verabschiedung des von fast allen - außer CDU/FD und den Verlegern - abgelehnten LSR in kleinster Auswahl:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Schlag-gegen-das-Netz-oder-faires-Instrument-1815153.html

http://www.zeit.de/digital/2013-03/leistungsschutzrecht-bundestag-kompromiss

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-02/leistungsschutzrecht-bundestag

https://netzpolitik.org/2013/das-recht-darf-kein-netzfreier-raum-sein/ ("Das Recht darf kein Netzfreier Raum sein")

Siehe auch
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/leistungsschutzrecht-eine-legislaturposse-in-drei-akten-12097664.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger

Zu kurz kommt in der öffentlichen Diskussion das Verhältnis von § 49 Abs. 2 UrhG und LSR. Absatz 2 lautet: "Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt."

Die Kommentarliteratur bezieht dieses Recht überwiegend auf die damals als Ausnahme eingeschätzte Möglichkeit, dass Nachrichten Schöpfungshöhe erreichen, da sonst die Vorschrift deklaratorischen Charakter hätte und überflüssig wäre.

Gemeinschaftsrechtlich gibt es eine Vorgabe durch den EuGH, der 11 Wörter als geschützt angesehen hat:
http://archiv.twoday.net/stories/5855439/

2011 hat das OLG Karlsruhe der Agence France Press (AFG) Urheberrechtsschutz für ihre Nachrichtentexte zugesprochen, was zu Recht deutlich kritisiert wurde von:

http://www.medienrechtsanwaelte.de/service/wissenswertes/urheberrecht/afp_beim_olg_karlsruhe.html

Anderer Ansicht war das LG München 2010, ebenfalls zu den AFG-Abmahnungen:

Da es sich bei sämtlichen streitgegenständlichen Meldungen der AFP, die von der dortigen Beklagten übernommen wurden, inhaltlich um reine Tatsachenmitteilungen, also Nachrichten über Personen oder Vorgänge der Zeitgeschichte handelt, ist die Übernahme dieser Artikel nach § 49 II UrhG frei.
Das Landgericht München ist dieser Argumentation gefolgt, es äußerte im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 30.9.2010 starke Zweifel an der Schutzfähigkeit der Texte,

"soweit es sich bei den streitgegenständlichen Texten um reine Nachrichten, die keine persönlichen Kommentare, Bewertungen ect. enthalten, handelt." (LG München 37 O 7772/10, Protokoll vom 30.9.2010 unveröffentlicht).

http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/abmahnungenAFP.html

2007 entschied das LG Düsseldorf: "Texten, die sich auf die Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse beschränken, sich aus der Natur der Sache ergeben und durch Üblichkeit und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte vorgegeben sind, kommt ein Urheberrechtschutz nicht zu."
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=693

In die gleiche Richtung ging das LG München I 2006:
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20060150

Dagegen gewährte das LG München I 2011 kurzen Auszügen aus FAZ-Reportagen den Urheberrechtsschutz:
http://openjur.de/u/491884.html

Auf ein unsägliches Fehlurteil geht Tina Berger in ihrem nützlichen Besprechungsaufsatz ein:

Urheberrechtliche Schutzfähigkeit journalistischer Kurzmitteilungen: Die (neuen?) Maßstäbe der kleinen Münze und die Schranke des § 49 Abs. 2 UrhG – zugleich Anmerkung zu LG Erfurt, Urt. v. 9. 12. 2010 – 3 O 1017/10 sowie OLG Jena, Beschl. v. 25. 2. 2011. In: Der Grüne Bote 2011
http://www.recht.uni-jena.de/z10/gb/gbarchiv/GB_02_2011_screen.pdf#page=17

Als geschützt angesehen wurde folgende Textpassage:

„Silvester-Reinfall im Volksbad Jena“
Autor: aufgeschnappt
„Jenakultur versäumte es, im Vorfeld dar-
über aufzuklären, dass die Veranstaltung
„Beats statt Böller“ laut Aussage der Sprecherin als „Alternative zu den allseits bekannten „Rummtata-Silvesterpartys“ gedacht war. Was für den Veranstalter ein
Kommunikationsfehler, bedeutete für viele
Partygäste einen verdorbenen Silvesterabend…“


Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass die Rechtsprechung journalistische Gebrauchstexte erheblich wohlwollender behandelt als andere Gebrauchstexte, obwohl für beide die gleichen Kriterien gelten müssten. Zum Schutz von nicht-journalistischen Gebrauchstexten siehe

http://archiv.twoday.net/search?q=gebrauchstexte

Durch das LSR bricht sozusagen der gemeinfreie Sockel der Nachrichtenmeldungen des § 49 Abs. 2 UrhG weg, soweit es sich um Presseerzeugnisse und gewerbliche Nutzung geht. Da die Schrankenbestimmungen unberührt bleiben sollen, gilt meines Erachtens für reine Meldungen im Sinne von § 49 Abs. 2 UrhG, soweit diese urheberrechtlich geschützt sind, dass das LSR gegenstandslos ist.

Erfasst werden von § 49 Abs. 2 UrhG die reinen aktuellen Nachrichten ohne kommentierende oder erläuternde Zusätze.

Ich halte beispielsweise die folgende FAZ-Passage für nach § 49 Abs. 2 UrhG nicht geschützt, falls sie, was ich bestreite, urheberrechtlich geschützt sein sollte:

"Bund will mehr Kontrolle
Stuttgart 21 wird frühestens 2022 fertig
03.03.2013 · Der Aufsichtsrat will der Deutschen Bahn zwar die Übernahme von Mehrkosten in Höhe von zwei Milliarden Euro für Stuttgart 21 genehmigen. Zugleich will der Bahn-Eigentümer Bund jedoch den Fortgang des Projekts strenger kontrollieren."

Vermutlich wäre das ein Ausschnitt, der nach dem Wunsch der Verleger vom LSR erfasst werden würde.

Ich sehe allerdings nicht, dass man automatisiert zwischen reinen Nachrichtentexten und sonstigen nachrichtenhaltigen Pressetexten (Kommentare, aktuelle Reportagen, Hintergrundinformationen usw.) unterscheiden könnte. Auch kann niemand - ob Maschine oder Mensch - einigermaßen sicher sagen, ob Nachrichtenmeldungen geschützt sind (dann gilt § 49 Abs. 2 UrhG und nicht das LSR) oder nicht (dann gilt ggf. das LSR).

Hält man mit einem Trend der neueren Rechtsprechung sehr viele eher banale Formulierungen für geschützt, ergibt sich ein eher großer Anwendungsbereich der LSR-Ausnahme nach § 49 Abs. 2 UrhG.

Zu § 49 UrhG siehe auch meine Urheberrechtsfibel S. 103; zur Forderung einer "großen Presseschranke" S. 102
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Wir brauchen ganz bestimmt kein Urheberrecht, dem eine völlig absurde und unklare und vor allem überflüssige Norm wie das LSR aufgepfropft wird. Der Blick auf § 49 UrhG zeigt, dass wir ein Urheberrecht brauchen, das im digitalen Zeitalter die Rechte der Presse - dazu gehört jeder, der im Netz aktiv an der Nachrichten- und Meinungsverbreitung mitwirkt - umfassend sichert. Die verschiedenen Schranken des Urheberrechts, die auch im Interesse der Pressefreiheit bestehen (z.B. das Zitatrecht), müssen neu definiert werden.

 

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