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"The online Bassi-Veratti Collection is a multi-year collaboration of the Stanford University Libraries, the Biblioteca Comunale dell'Archiginnasio, Bologna, Italy, and the Istituto per i Beni Artistici, Culturali e Naturali della Regione Emilia-Romagna, to produce a digital version of the archive of the influential woman scientist, Laura Bassi. "

http://bv.stanford.edu/?locale=en

Mit Copyfraud, da man unsinnigen Nutzungsbeschränkungen zustimmen muss, bevor man irgendetwas sehen darf.

Laura Bassi war die erste Universitätsprofessorin Europas:

http://de.wikipedia.org/wiki/Laura_Bassi


Wer hat uns verraten? NRW-Sozialdemokraten. Der Bundesrat hat das Leistungsschutzrecht der Presseverleger nicht verhindert bzw. auf die lange Bank bis zur Bundestagswahl geschoben.

Sascha Lobo listet unsere (der Netzgemeinde) Fehler beim Umgang mit dem LSR auf:

http://saschalobo.com/2013/03/22/unsere-muetter-unsere-fehler/

Von 9:00 bis max. (sic !) 10:00 will man laut Einladung zur Sitzung Zeit nehmen den Generalia zu regeln.

Soeben per Fax übermittelt (der Text darf gern ganz oder in Auszügen mit Quellenangabe anderweitig veröffentlicht werden):

Sehr geehrte Herren,

die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert mich mit Schreiben vom 8. März 2013 auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der ich mich gegenüber der FAZ GmbH und Frau Heike Schmoll verpflichte, die Veröffentlichung und Verbreitung der Behauptung zu unterlassen, dass Frau Schmoll “die Freundin und/oder die Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei”.

Ich habe mich zur Sache in zwei Blogeinträgen geäußert, auf die ich ergänzend verweise:

http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt habe ich mich entschieden, keine Unterlassungserklärung abzugeben.

Weder durch die Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll”, die aus meiner Sicht lediglich die auffällig freundliche Berichterstattung von Frau Schmoll über Frau Schavan charakterisieren sollte, noch durch die Linksetzung auf http://causaschavan.wordpress.com habe ich die von Ihnen als falsch und üble Nachrede bezeichnete Unterstellung einer Lebenspartnerschaft verbreitet. Mir war dieses Gerücht völlig unbekannt.

Bei der rechtlichen Würdigung empfiehlt es sich, von den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts auszugehen: “Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 [295]; BGHZ 95, 212 [215]; 132, 13 [19]). Fern liegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266 [296]).” So die Entscheidung 1 BvR 1696/98 aus dem Jahr 2005. Nach Ausweis der öffentlichen Resonanz auf die hier zur Rede stehende Abmahnung kann man nicht umhin, die Deutung des Begriffs Freundin als ausgesprochen “fern liegend” zu bezeichnen. Selbst für den Begriff Intima, der noch sehr viel mehr geeignet wäre, auf eine homosexuelle Beziehung anzuspielen, kann man dem Durchschnittspublikum eine solche Deutung nicht unterstellen, sonst würde sicher nicht Schavan als “Merkel-Intima” (so etwa die Südwest-Presse in einem Kommentar) bezeichnet werden.

Was meinen Link auf die Startseite von causaschavan.wordpress.com angeht, so hat dieses Blog dazu alles Nötige geschrieben: “Um es deutlich zu sagen: Wir haben mit Plagiatschavan nichts zu tun und wollen mit Plagiatschavan auch bitte nicht verwechselt werden. Wenn wir das richtig sehen, hat Klaus Graf jedoch nirgendwo einen Hyperlink auf Plagiatschavan gesetzt. Und auf Causa Schavan wurden von dem User “plagiatschavan” nur zwei Kommentare veröffentlicht, in denen Frau Schmoll lediglich in unverfänglicher Weise als “Freundin” der Frau Schavan angesprochen wird. Ein weiterer Kommentar dieses Users, der in dieser Hinsicht weniger unverfänglich erschien, wurde von uns nicht freigegeben und gelöscht.”
http://causaschavan.wordpress.com/2013/03/13/beziehungskiste-oder-was-der-blogger-klaus-graf-in-sachen-schavan-unterlassen-soll/

Dass ich aufgrund eines Hyperlinks haften soll, der zu einem Blog führt, in dessen Kommentaren irgendwo Frau Schmoll als Freundin von Frau Schavan bezeichnet wurde, überdehnt jedes vernünftige Konzept von Linkhaftung.

Sollte es außerhalb von Geschäftsführung und Justitiarat der FAZ tatsächlich Menschen geben, die meinen Blogbeitrag vom 3. Februar 2013 im Sinne der erwähnten Unterstellung auffassen, so finden diese nun in fetter Schrift einen Hinweis auf den Beitrag vom 17. März 2013, in dem ich klarstelle, dass ich nichts dergleichen unterstellen wollte und will. Ich darf versichern und wer meine bisherige Praxis in meinem seit 2003 bestehenden Blog Archivalia kennt, wird daran nicht zweifeln, dass ich diese Ergänzung nicht mehr zu entfernen gedenke. Dadurch ist eine hinreichende Klarstellung erfolgt, einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es unter diesen Umständen nicht.

Ich sehe Ihre Abmahnung gegenüber mir als skandalösen Fehlgriff an. Sie haben eigentlich alles falsch gemacht und sich viele Sympathien bei Bloggern und in den Social Media aktiven Menschen verscherzt. Wenn es Ihnen tatsächlich darum ging, sich schützend vor Ihre Mitarbeiterin zu stellen und ein Gerücht über ihre sexuelle Orientierung an der Verbreitung zu hindern, haben Sie durch das von mir in meinem zweiten Beitrag am 16. März 2013 dokumentierte nicht ganz geringe Aufsehen, das Ihre Abmahnung im Netz erregte, genau das Gegenteil erreicht.

Sie haben es noch nicht einmal geschafft, sauber über mich zu recherchieren, da Sie mir einen nicht existierenden Professorentitel beilegen. Sie hätten wissen können, dass ich, gern mit dem Adjektiv “streitbar” versehen, bei einer offenkundig an den Haaren herbeigezogenen Abmahnung ganz gewiss nicht klein beigebe, sondern den Casus an die Öffentlichkeit trage. Wer im Netz aktiv ist, sollte nun wirklich inzwischen den “Streisand-Effekt” kennen.

Es ist zudem bei vielen der Eindruck entstanden, dass hinter der Abmahnung ein stock-konservatives Lebensmodell und Menschenbild steht, für das der Verdacht einer homosexuellen Beziehung eine “Schmähung des Ansehens” darstellt. Selbst wenn man Frau Schmoll womöglich wahrheitswidrig als lesbisch outen würde, wäre das vielleicht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, aber keine üble Nachrede.

Sie haben mit Ihrer Abmahnung ein Blog getroffen, das es sich nicht zuletzt seit der Affäre Guttenberg zur Aufgabe gemacht hat, wissenschaftliche Standards hochzuhalten und gegen Plagiate vorzugehen. Archivalia hat daher sehr intensiv über die Causa Schavan berichtet, wobei es sich meist auf die ausgezeichneten Recherchen der Blogs Erbloggtes und Causaschavan stützen konnte. Archivalia hat zwar keine eigenständigen Verdienste bei der Aufdeckung der Machenschaften, konnte aber durch seine fachliche Reichweite als führendes deutsches Geschichtsblog immer wieder unterstreichen, dass es nicht angeht, ein Plagiat deshalb milder zu sehen, weil die (damals noch amtierende) Wissenschaftsministerin betroffen ist. Das ist der Kontext des beanstandeten Blogbeitrags. Wie die meisten deutschen sogenannten “Qualitätsmedien” hat auch die FAZ - namentlich durch die wiederholt einseitig für Schavan Partei ergreifenden Artikel von Frau Schmoll - in dieser Angelegenheit völlig versagt. Gut recherchiert haben fast nur die Blogs. Nicht ohne Grund kommentiert Causaschavan meine Abmahnung: “Immerhin aber ist diese Konstruktion des Justitiariats der FAZ in etwa so schlecht recherchiert und so umstandslos daherbehauptet, dass man angesichts gewisser Qualitätspresseberichte und -kommentare der letzten Monate in Sachen Schavan zumindest keinen Stilbruch zu beklagen hat.”

Wenn ich, bis vor einigen Jahren zufriedener Abonnent der FAZ, die FAZ und die anderen sogenannten Qualitätsmedien inzwischen überwiegend nur noch als “Journaille” sehen kann, hängt das mit der Haltung der FAZ und dieser Medien zur digitalen Revolution zusammen. Sie sind nicht im 21. Jahrhundert angekommen, sondern klammern sich an veraltete Konzepte. Statt ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln, wollen Sie die neuen Medien in alte Schläuche füllen. (Und kundenfreundlich war Ihr Vorgehen gewiss nicht, den Abonnenten vor einiger Zeit die Möglichkeit zu nehmen, die FAZ am gleichen Tag ohne Mehrkosten auch digital einzusehen.)

Das Netz und seine Feinde: Die FAZ wirbt unverhohlen für das unsägliche Leistungsschutzgesetz der Presseverleger, das ich bekämpfe. Sie missbrauchen Ihre Medienmacht, indem Sie vor allem digitalen Reaktionären das Wort geben. Während Archivalia sich als Sturmgeschütz für “Open Access” sieht, dürfen Roland Reuß und Uwe Jochum und deren Kumpane in Ihrer Zeitung Unsinn gegen Open Access schreiben. In meinem Buch “Urheberrechtsfibel” habe ich 2009 dafür plädiert, das geltende Urheberrecht durch eine tiefgreifende Reform an das digitale Zeitalter anzupassen. Die FAZ macht aber Stimmung gegen jede Änderung, die die Macht der Verwerter antasten könnte.

Vor dem Hintergrund meiner Abmahnung erweist sich die Tatsache, dass Sie einige Blogger auf Ihrer Website schreiben lassen und auch den einen oder anderen netzfreundlichen Artikel veröffentlichen, als bloßes Feigenblatt. Zu einem fairen Umgang mit Bloggern gehört auch, dass man nach Möglichkeit auf eine Abmahnung, also das Fordern einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zunächst verzichtet. Und man sollte immer bedenken, dass auch Blogger ebenso wie die traditionelle Presse an der Meinungsbildung der Öffentlichkeit mitwirken und ihnen ebenso wie der Presse das Grundrecht der Pressefreiheit, das immer wieder von den sogenannten Qualitätsmedien als hohes Gut gepriesen wird, zusteht. Damit verträgt es sich nicht, einen Blogger mit einer absurden Abmahnung zu überziehen, die ihn einschüchtern soll, die aber im Justitiariat von sagen wir SPIEGEL ONLINE allenfalls einen Lachkrampf auslösen würde.

Es ist genau dieser Einschüchterungseffekt, der mich so wütend macht. Ich wünsche mir natürlich nicht, für meine mitunter wirklich etwas harten Formulierungen in Archivalia und andernorts abgemahnt zu werden. Ich wünsche mir, dass man mit Augenmaß und Gelassenheit vorgeht, wenn ein Blogger (oder Internetautor) etwas schreibt, was einem nicht gefällt. Wer klug ist, bedenkt den Streisand-Effekt. Ich plädiere in Archivalia und als Mitarbeiter von Wissenschaftsblogs auf de.hypotheses.org und als Redaktionsmitglied dieses Blogportals dafür, dass Wissenschaftler bloggen sollen. Zugleich informiere ich - vor allem in einer Artikelreihe Blog & Recht in Archivalia - über rechtliche Rahmenbedingungen. Der Beitrag zu möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und erster Hilfe bei Abmahnungen steht noch aus. Wie kann ich glaubhaft für das Bloggen werben, wenn die FAZ wegen einer solchen Nichtigkeit abmahnt? Nicht jeder ist so robust wie ich. Soll man zu Wissenschaftsskandalen wie der Causa Schavan und dem merkwürdigen Treiben der sogenannten Qualitätsjournalisten einschließlich Ihrer Mitarbeiterin Schmoll den Mund halten, weil man Angst davor hat, abgemahnt zu werden?

Nach dem Vorstehenden wird es Sie nicht überraschen, wenn ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit großer Gelassenheit entgegensehe.

Mit freundlichen Grüßen

"Der Bundesgerichtshof hat den vom Oberlandesgericht festgesetzten Gesamtvertrag nicht in allen Punkten gebilligt und die Sache daher zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass der Gesamtvertrag einen Vorrang angemessener Angebote der Rechteinhaber und eine Erfassung und Abrechnung einzelner Nutzungen vorsehe. Das Oberlandesgericht habe jedoch nicht überzeugend begründet, weshalb es bei der Festlegung des zulässigen Nutzungsumfangs teilweise von den Regelungen abgewichen sei, die die Parteien im gleichfalls Sprachwerke betreffenden "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen" getroffen haben; danach sind unter "kleine Teile eines Werkes" maximal 12% eines Werkes, "Teile eines Werkes" maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und "Werke geringen Umfangs" Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.

Es erscheine auch nicht sachgerecht, die Vergütung für das öffentliche Zugänglichmachen von Sprachwerken an Hochschulen - entsprechend dem von der Beklagten mit anderen Verwertungsgesellschaften geschlossenen "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken mit Ausnahme von Sprachwerken an Hochschulen" - nach dem Werk oder Werkteil und nicht nach der Zahl der Seiten des Druckwerks, nach Gruppengrößen und nicht nach der Zahl der Teilnehmer der Veranstaltung sowie degressiv und nicht linear zu bemessen. Nicht zu beanstanden sei allerdings, dass sich das Oberlandesgericht bei der Bemessung der Vergütung an der sogenannten Kopiervergütung orientiert habe, die aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrages vom 8. März 2007 für Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 2 UrhG aF (jetzt § 54c UrhG) zu zahlen sei und 0,008 € (0,8 ct) pro Seite betrage.

Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet"

Kein Volltext bisher.

http://www.newberry.org/paleography

http://archiv.twoday.net/stories/55779436/#326207119

Der Fund (Andergast sei gedankt!) ist eine eigene Meldung wert.

Eigenartig, dass keinerlei Abgrenzung gegenüber e-codices (Mittelalter und frühere frühe Neuzeit?) erfolgt.

http://www.e-manuscripta.ch/

"Auf der Plattform www.e-manuscripta.ch können ab sofort Handschriften und Archivalien aus mehreren Jahrhunderten online eingesehen werden. Dokumente von Erasmus von Rotterdam, Richard Wagner und Albert Einstein sind dort ebenso zu entdecken wie der Nachlass des Geologen Arnold Escher von der Linth, Gelehrtenkorrespondenz um den Basler Arzt Felix Platter oder das Archiv der Allgemeinen Musik-Gesellschaft Zürich.

e-manuscripta.ch ist ein Kooperationsprojekt der Universitätsbibliothek Basel mit der ETH-Bibliothek und der Zentralbibliothek Zürich und schliesst eine Lücke im digitalen Angebot dieser Institutionen."

Es geht, wie es weiter heißt, um "handschriftliches Material der Neuzeit"

Gerold Edlibachs Chronik könnte man aber ebenso in e-codices.ch erwarten:

http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-1008

Und ... ich sage nur: Wickiana.

http://www.ub.unibas.ch/ub-hauptbibliothek/newsdetail/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=343&cHash=a03f6a2272be35b587f4e553c79056d4


http://www.ebay.de/itm/EARLY-LAW-RELATED-INCUNABLE-VOCABULARIUS-JURIS-ERFORDENSIS-WENSSLER-BASLE-1474-/360510005051

Wer knapp 15.000 Euro locker hat, kann sofort zuschlagen.

"LITERATURE
GW 12628; ISTC iv00335000; Copinger 6354; Goff V-335; Proctor 7477; Pellechet 11758; Hubay 2128; Ohly-Sack 3004; Rhodes 1836, BMC III, 722; BSB-Ink I-256; IGI 10354th

PROVENANCE
Library of Ulricus Wenger with its contemporary manuscript ownership inscription at the top of the content.

Owner entry of Augustinian Hermits monastery in Memmingen from the 17th century.

Our copy come from the Royal Library of the Princes of Fürstenberg, Donaueschingen (see Christies NY, Rockefeller Plaza, 23.04.2001, Sale 9630, Lot 64, Realized price: U.S. $ 14,100.)"

Von den Fürsten von Fürstenberg verscherbelt bei Sotheby's 1994 Nr. 321 (Donaueschinger Signatur Inc. 488), siehe auch

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/374/

Das Stück war 2012 bei Bassenge im Angebot:

http://archiv.twoday.net/stories/120170726/

Das gleiche Stück:

http://www.laboramedia.com/ebay/M945%20Vocabularius.pdf

Needham hat zu Wenger im IPI wie schon 1994 keine Nachweise, aber ein Blick in Manuscripta Mediaevalia hilft weiter: Hardo Hilg hat zu GNM Hs. 25470 (von ca. 1463, teilweise geschrieben von Wenger) aus dem Memminger Augustiner-Eremitenkloster gut recherchiert:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0061_c029_jpg.htm

Wenger, bezeugt 1450-1483, war Pleban in Oberwinterthur, Pfarrer in Altstädten und Kaplan in Seifriedsberg. Damit möchte ich, Needham 1994 ändernd und ergänzend, lesen:

"Hic liber est domini vlrici Wenger ecclesiarum alstetten rectoris et Sifridsperg capellanus"

Nachdem bei Sifridsperg nur eine er-Kürzung erkennbar ist, sehe ich keine Notwendigkeit alstettensis oder alstettensium zu lesen, zumal niemand weiß, wie Wengers Latein war.

Im Repertorium Germanicum findet man Wenger auch

http://www.romana-repertoria.net/

RG VII 02813 bezieht sich auf Seifriedsberg.


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=26336 mit gewohnt sorgfältigen Nachweisen

Siehe auch
http://archivalia.tumblr.com/post/45865416398/supreme-court-rules-in-kirtsaeng-v-wiley-first-sale

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/165211023/ (mit ausführlicher Stellungnahme zum Problem der Erschöpfung des Verbreitungsrechts außerhalb der EU)

http://log.netbib.de/archives/2013/03/20/vortrage-auf-dem-bibliothekskongress/ bemängelt zurecht, dass die bei den Präsentationen des Bibliothekskongresses hochgeladenen Folien oft nicht so recht hilfreich sind, weil die "Erzählspur" fehlt. Dass in anderen Bereichen Videoaufzeichnungen erfolgreich eingesetzt werden, scheint den Bibliothekaren unbekannt zu sein.

Ein Beispiel für ausgesprochen wenig aussagekräftige Folien ist Thomas Hilberers Vortrag:

http://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte//2013/1439/

Ohne das Abstract rätselt man allzu sehr herum.

"Ausgangspunkt war die Erstellung einer Art „Fakultätsbibliographie“ durch die Verzeichnung der Aufsätze der Dozenten im Bibliothekskatalog. Damit wurde 2005 begonnen, mittlerweile sind über 2500 Titel erfaßt. Seit 2009 werden auch Volltexte von Aufsätzen über den Katalog und eine Webseite angeboten.
Dieses Portal „Neuphilologie“ führt zu Zweitveröffentlichungen („Grüner Weg“) von derzeit fast 600 wissenschaftlichen Aufsätzen von Dozenten der Tübinger Philosophischen Fakultät. Dabei werden die Texte in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek auf deren Publikationsserver veröffentlicht, mit Schlagwörtern versehen und im Katalog des „Südwestdeutschen Bibliotheksverbunds“ verzeichnet. Die Titelaufnahme liefert also per Hyperlink unmittelbar den Volltext, und dies nicht nur im Tübinger Katalog, sondern auch in den Katalogen aller wissenschaftlichen Bibliotheken des Verbundraumes (der mehr als 1.200 Bibliotheken aus den Regionen Baden-Württemberg, Saarland und Sachsen sowie weitere Spezialbibliotheken wie die des „Goethe-Instituts“ umfaßt). Darüber hinaus erfolgt eine Indexierung durch Suchmaschinen.
Zur Vereinfachung des Veröffentlichungs-Verfahrens wird ein Herausgebervertrag zugrunde gelegt.
Äußerst zeitaufwendig gestaltete sich die Einwerbung der Aufsätze, sie erforderte sehr viel persönliche Ansprache.
Gezeigt werden soll, daß sich der Aufwand auch für eine kleinere Bibliothek lohnt, Forschung und Lehre gefördert und nicht zuletzt das Renommee aller beteiligten Einrichtung verbessert werden."

Grüner Open Access wird also auf Institutsbibliotheks-Ebene durch persönliche Ansprache der Wissenschaftler gefördert. Das Ergebnis kann sich sehen lassen:

http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/portal/neuphil/?la=de

Altgermanisten finden beispielsweise viele Aufsätze Ridders. Für mich besonders wertvoll zwei wichtige Forschungsbeiträge Paul Sapplers zum "Friedrich von Schwaben", die jetzt auch online verfügbar sind.

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3029

Wieder ist Archivalia bestens vertreten.

Die Website wurde erneuert.

http://blog.cibera.de/2013/03/20/biblioteca-digital-hispanica-vereinfacht-den-zugang/

http://www.bne.es/es/Catalogos/BibliotecaDigitalHispanica/Inicio/index.html

Sie wurde 1918 versteigert:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/hirsch1918_05_27

Zu den deutschsprachigen Handschriften:

http://www.handschriftencensus.de/hss/Privat (unter Antiquariat Emil Hirsch, NICHT Piloty zu finden)

Am 18. Februar habe ich mit der Sammlung der Digitalisate begonnen:

http://archiv.twoday.net/stories/264164073/

Zuletzt digitalisierte mir die ULB Düsseldorf die Rektoratsrede von 1904:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/5167349

Philip Rosin (Bonn) irrt sich, wenn er in seinem Artikel im Portal Rheinische Geschichte schreibt:

Beyerhaus, Gisbert, Friedrich von Bezolds innere Entwicklung, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 1 (1931), S. 321-338 [mit vollständigem Werkverzeichnis].

Rosin hat die doch recht ausführliche Würdigung Bezolds im JfL 1980 von Waltraud Riesinger und Heidrun Marquardt-Rabiger übersehen, die mit ihren Ergänzungen zur Bibliographie von Beyerhaus ihr Urteil belegen können, dass die Bibliographie von Beyerhaus "allzu unvollständig" blieb:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048829/image_235

Wer vergleicht, wird feststellen, dass man auch die Bibliographie der beiden Autorinnen anhand meiner Neufunde "allzu unvollständig" nennen könnte. Die Ergänzungen entstammen diversen Quellen: vor allem intensiven Suchen in Google Books, dem Regesta-Imperii-Opac und einem PDF der Berliner Akademiebibliothek.

Es ist natürlich möglich, dass etwa im Bereich der Rezensionen etliche Ergänzungen zu erwarten sind. Und auch bei den Aufsätzen ist das nicht ausgeschlossen. Sie können dann in Wikisource von jedem nachgetragen und mit Digitalisaten verlinkt werden. Insofern könnte man dann auch Wikisource als "allzu unvollständig" schmähen.

Nicht vollständig nachgewiesen sind die Erstdrucke zu den im Sammelband "Aus Mittelalter und Reformation" enthaltenen Aufsätzen, was mich aber nicht wirklich schlimm dünkt.

Freie Digitalisate konnten ohne weiteres verlinkt werden, bei mit US-Proxy zugänglichen Werken konnte ich auf bewährte Hilfe von dritter Seite zurückgreifen. Untergebracht wurden die Ergänzungen teils im Internet Archive, teils auf Wikimedia Commons. Einige Aufsätze wurden aus DigiZeitschriften befreit.

Während die UB Erlangen sich schmählich dem Unternehmen verweigerte

http://archiv.twoday.net/stories/285826807/

habe ich einigen Institutionen und deren Mitarbeitern zu danken, die Digitalisate kostenlos zur Verfügung stellten oder Hinweise gaben:

Bibliothek der BBAW (besonders großzügig bei den Scans)
UB Bonn (Hinweise)
ULB Düsseldorf
UB Köln

Zwei Wikipedianer organisierten Scans zu zwei Schriften.

Wer sich künftig mit der intellektuellen Produktion Friedrichs von Bezold auseinandersetzen möchte, hat mit der Liste in Wikisource nunmehr einen exzellenten Ausgangspunkt.

Wir wollen es nicht hoffen:

http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/ist-google-scholar-gefahrdet/

Besonders einflussreich war die Kritik von Jacsó 2005:

http://scholar.google.de/scholar?cites=15073117673858897728&as_sdt=2005&sciodt=0,5&hl=de

Johann Andreas Christian Löhr: Das Buch der Maehrchen für Kindheit und Jugend, nebst etzlichen Schnaken und Schnurren, anmuthig und lehrhaftig [1–]2. Band 1, Leipzig [ca. 1819/20].
Erstdruck: Leipzig (Gerhard Fleischer d. Jüng.) ca. 1819/20.

Zu dieser Quelle bemerkte Hans-Jörg Uther in seiner Märchen-CD:

"1819/20
Das zweibändige »Buch der Maehrchen für Kindheit und Jugend« erscheint. Es umfaßt Erzählungen, darunter Märchen, Schwänke und moralische Geschichten. Löhr bietet eine Auswahl aus französischen Feenmärchen, Märchen von Perrault, Geschichten aus »Tausendundeiner Nacht,« Märchen von Wieland, Fouqué, den Brüdern Grimm und A.L. Grimm. Seine Bearbeitung zielt auf kindgerechte Fassungen ab. Wichtig ist ihm eine moralische Nutzanweisung."

Bei zeno.org liegen beide Bände, aber nur als E-Texte ohne Faksmiles vor:

http://www.zeno.org/Literatur/M/L%C3%B6hr,+Johann+Andreas+Christian/M%C3%A4rchen/Das+Buch+der+M%C3%A4hrchen

Die UB Braunschweig hat freundlicherweise den ersten Band für Wikisource digitalisiert:

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00050423

Zum Autor:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Andreas_Christian_L%C3%B6hr

S. 250-269 "Das Galgenmännlein, oder der böse Geist im Glase" ist eine Bearbeitung von Fouqués Erzählung "Das Galgenmännlein".

Diesen Titel trägt sie in den Neuen Erzählungen von 1814:

http://books.google.de/books?id=kgVLAAAAcAAJ&pg=PA101

Die Erstausgabe im Pantheon von 1810 trug den Titel "Eine Geschichte vom Galgenmännlein":

http://books.google.de/books?id=Jv4aAAAAYAAJ&pg=PA198
bzw.
http://books.google.de/books?id=JrQAAAAAYAAJ&pg=PA198

Nur auf die Erstausgabe von 1810 bezog sich der Nachdruck in der Iris 1826:

http://books.google.de/books?id=TWQsAQAAIAAJ&pg=PA905

E-Text nach der Ausgabe von 1996:

http://www.zeno.org/Literatur/M/Fouqu%C3%A9,+Friedrich+de+la+Motte/Erz%C3%A4hlungen/Eine+Geschichte+vom+Galgenm%C3%A4nnlein

Neuere Literatur zu Fouqués Galgenmännlein bei:

http://stephanreuthner.de/_friedrich_de_la_motte_fouque.html

Löhr war nicht der einzige, der Fouqués Werk als angebliche "Volkserzählung" wiedergab. Bei meinen Studien zu den Sagen des Raums Stuttgart stieß ich auf Wilhelm Binders angebliche "Volkssage", die sich an einen schwarzen Brunnen bei Schwaikheim in der Nähe von Winnenden knüpft.

Der schwarze Brunnen ist offenkundig der heutige "Teufelsbrunnen", zu dem es es mehrere dämonologische Erzählungen gibt:

http://www.heimatverein-schwaikheim.de/geschichte/sagen/frauengestalt/index.html

In meiner Sagenausgabe 1995 dokumentierte ich als Nr. 260 den Anfang von Binders Erzählung mit der lokalen Situierung, um dann auf eine ungedruckte Zusammenfassung von Binders Geschichte durch den Sagensammler Ernst Meier (um 1850) überzuwechseln:

http://books.google.de/books?id=DCbaAAAAMAAJ&pg=PA208

Ich stellte fest, dass Binder lediglich Fouqués Erzählung ausschrieb.

Die vorhergehende Nr. 259 meiner Sagenausgabe betrifft die Geistererscheinungen am Teufelsbrunnen (Text aus Justinus Kerners Magikon 1840, im Auszug):

http://books.google.de/books?id=PHEAAAAAMAAJ&pg=PA162

Binders vermeintliche Volkssagen wurden sowohl als "alemannische" als auch als "schwäbische" textidentisch publiziert.

Binder: Alemannische Volkssagen [...], Stuttgart 1842
http://books.google.de/books?id=6mIAAAAAcAAJ&pg=PA51
=
http://books.google.de/books?id=1jwKAQAAMAAJ&pg=PA51
Schwäbische Volkssagen [...], Stuttgart 1845
http://books.google.de/books?id=oWIAAAAAcAAJ&pg=PA51

Während bei Volkskundlern vor allem noch die unsägliche Innsbrucker Petzoldt-Schule ganz und gar veralteteten Auffassungen über "Volkserzählungen" huldigt, haben einige, auch renommierte Germanisten kaum etwas vom neuen Wind der Sagenforschung mitbekommen. Ich darf der Kürze halber nur auf meine eigenen Publikationen dazu verweisen:

http://archiv.twoday.net/stories/4990762/

Der hochgelobte Märchenforscher Heinz Rölleke durfte in der Enzyklopädie des Märchens (Bd. 5, 1987) den Artikel Fouqué schreiben, in dem man doch sage und schreibe liest, Fouqué hätten Grimmelshausen und eine alemannische Volkssage vorgelegen:

http://books.google.de/books?id=5Dia4uoaJZQC&pg=PR26

Als Beleg wird auf Schlossers unkritische Dissertation zum Galgenmännlein von 1912 und das Handwörterbuch des Aberglaubens (s.v. Alraun) verwiesen, wo aber nichts zu dieser Abhängigkeit steht. Schlosser ist bei HathiTrust mit US-Proxy einsehbar:

http://hdl.handle.net/2027/wu.89094595279
[= http://archive.org/stream/SchlosserDieSageVomGalgenmaennlein#page/n73/mode/2up ]

[Grimmelshausens Galgen-Männlein:

http://digital.blb-karlsruhe.de/id/18961 ]

S. 75 behauptet Schlosser, Fouqué "dürfte" den Stoff der von Schlosser früher erwähnten Geschichte des Ulmer Kaufmannssohnes Dichard entnommen haben (ein Fehler Schlossers, bei Binder heißt er Richard), da dort auch ein Halbheller als endgültige Ablösung vorkommt. S. 40 referiert Schlosser Binders Alemannische Volkssagen I, 51.

Das kehrt das historische Verhältnis genau um: Binder hat einfach aus Fouqués bekannter Erzählung eine bei dem sagenumwobenen Teufelsbrunnen (schwarzer Brunnen) lokalisierte "Volkssage" gemacht. Möglicherweise hat ihm den Stoff und/oder die Lokalisierung der bekannte Pfarrer Otmar Schönhuth vermittelt, der ihm laut Vorwort den Stoff überließ. Binder gestaltet einen als volkstümliche "Sage der Vorzeit" (miss)verstandenen Stoff literarisch und nennt das "Volkssage".

Obwohl Binders Sagen 1842 erschienen und die enge Abhängigkeit von Fouqué (Erstausgabe 1810) auf der Hand liegt (was Schlosser ja auch bemerkte, da er den Halbheller erwähnt), geht Schlosser Binders Sagen-Rhetorik im Vorwort auf den Leim und nimmt eine wirkliche Volkssage an - und Rölleke schreibt das unkritisch ab. Obwohl Rölleke es als exzellenter Quellenforscher insbesondere bei den Grimm'schen Märchen und dem Wunderhorn wirklich besser wissen sollte, bleibt er wiederholt in seinen Publikationen (unsäglich etwa als kommerzielles Produkt: "Das große deutsche Sagenbuch") dem veralteten Sagen-Klischee verhaftet, das den literarischen Einfluss auf sogenannte "Volkssagen" unterschätzt.

Gut denkbar, dass Rölleke einfach Max 1980 gefolgt ist, für den die konkrete Ausformung des Motivs "auf eine alemannische Volkssage" zurückging (mit vorsichtigem "dürfte"), wobei sich Max ganz auf Schlosser gestützt hat.

http://books.google.de/books?id=DqIqAAAAYAAJ&&q=alemannische

Rölleke könnte aus Platzgründen auf diese Literaturangabe verzichtet haben, hat aber durch die apodiktische Formulierung ("die ... zurückgeht") eindeutig der Forschung geschadet.

Fassen wir zusammen: Es ist pure Spekulation, dass Quelle von Fouqués Galgenmännlein neben Grimmelshausen eine "Volkssage" gewesen ist, denn die spätere Fassung bei Binder 1842 ist von Fouqué abhängig und keine "alemannische Volkssage". Wilhelm Binder hat ebenso wie Löhr Fouqués Erzählung als "Volkspoesie" verstanden, die - ohne Hinweis auf Fouqué - frei bearbeitet werden durfte.

Update: Das richtige Verhältnis Fouqué-Binder hat schon erkannt: Wieden, Brage bei der: Zu Fouqués "Galgenmännlein". In: Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Literaturen 227 (=142) (1990), S. 323-327, hier S. 323f. "Schönhuth hat, Binder vermutlich täuschend, eine Kunstsage, nämlich die Erzählung Fouqués, zur Volkssage gemacht" (S. 324). Er verweist darauf, dass im Winnender Heimatbuch von Gotthold Börner 1923 nichts über die Sage vom Galgenmännlein steht, obwohl ausführlich vom schwarzen Brunnen (=Teufelsbrunnen) die Rede sei.

#forschung


"Während einer internationalen Tagung vom 18. – 20. März 2013 in Göteborg
wurde offiziell die „Research Data Alliance“ (RDA) gegründet. Diese
globale Initiative, derzeit maßgeblich getragen von der National Science
Foundation (NSF), der Europäischen Kommission (Projekt iCordi) und des
Australian National Data Service (ANDS), hat es sich zur Aufgabe gemacht,
Innovation und Erkenntnisgewinn in der Wissenschaft durch international
abgestimmte Maßnahmen für einen besseren Umgang mit Forschungsdaten zu
unterstützen. Im Vordergrund steht das Ziel, Forschungsdaten in
koordinierter Weise zu sichern und für eine zukünftige Nachnutzung
bereitzustellen. Dies soll durch international abgestimmte Beiträge zur
technischen Entwicklung, zu Regelwerken und Normen und durch eine
Unterstützung in der praktischen Umsetzung erreicht werden."
(Forschungsdaten Mailingliste)

http://rd-alliance.org/

Hier spricht der Administrator in seiner zu Testzwecken angelegten Narrenkappe. Zugleich begrüße ich mein unangemeldetes Doppel Spamritter.

Beiträge können alle registrierten Benutzer anlegen. Die Registrierung ist einfach, man muss (neben Überwindung eines Captchas) seine Mail angeben und mit dieser Mailadresse die Anmeldung bestätigen.

Kommentieren kann man auch ohne Anmeldung, man muss dann ein mitunter lästiges Captcha oder sogar mehrere überwinden, kann dann aber nicht auf den angelegten Beitrag erneut zugreifen, um ihn zu ändern, falls man sich vertippt hat.

Ist man dagegen angemeldet und eingeloggt, kann man frühere Beiträge ändern oder sogar löschen.

Löschen sollte nur bei einem absolut zwingenden Grund erfolgen, verhindern kann ich es nicht, nur missbilligen.

Ändern kann ich keine Kommentare (anders als Beiträge, die ich aber allenfalls minimal oder mit ausdrücklicher Kennzeichnung ändere). Änderungen durch den Kommentator sollten so erfolgen, dass der Diskussionsverlauf sinnvoll bleibt.

Wer uneingeloggt kommentiert und etwas ändern möchte, geht am besten wie folgt vor: Er schreibt den Beitrag neu und einen zweiten, in dem er um Löschung des fehlerhaften bittet. Eine sofortige Mailbenachrichtigung an mich (Kontaktdaten siehe IMPRESSUM, das im MENU versteckt ist) ist unschädlich, wird jedoch dann sinnvoll, wenn ich nach einigen Tagen noch nicht reagiert habe.

Soll ein Kommentar gelöscht werden, ist mir der zwingende Grund per Mail mitzuteilen.

(vgl. http://archiv.twoday.net/stories/285826607/)

Mit dem Beginn des Archivtages begann sich der Blog (https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Archivamt/westfaelischer-archivtag-blog/) schlagartig zu füllen. Allerdings hat er nun die Anmutung eines flickr/twitter-Accounts. Zu jedem Vortrag wird ein Foto zusammen mit 1-2 Sätzen vorgestellt.

Negativ: Als Ferngebliebener erfahre ich auch nicht mehr als ohne ich ohne das Weblog erfahren hätte. "Sternchen-Bewertungen" kann man nicht mehr zurücknehmen. Kommentieren ist nicht vorgesehen.

Positiv: Durch stetiges Posten wirkt die LWL-Seite etwas lebendiger. Und vor allem: Besser als gar nichts. Vielleicht erleben wir ja den Beginn einer sehr guten Tradition, die eines Tages die teuren und viel zu spät erscheinenden Tagungsbände ablöst?

http://archive.org/details/ArchivinventareDerKatholischenPfarreienInDerDioezeseWuerzburg

Das voluminöse Werk von August Amrhein (1914) war bei HathiTrust nur mit Proxy einsehbar.

Besprechung in den GGA 1916:

http://archive.org/stream/GoettingischeGelehrteAnzeigen1916#page/n565/mode/2up

http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme-BMJ-UrhG_2013-3-15-def1.pdf

Via
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Max-Planck-Institut-kritisiert-geplante-Urheberrechtsreform-1826094.html

Kritisiert wird deutlich die "green road" of Open Access und der Glauben an Repositorien.

http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?pid=4361465&custom_att_2=simple_viewer

Die nicht vor 1567 entstandene Handschrift enthält auch ein historisches Lied auf den Augsburger Bürgermeister Ulrich Schwarz und seinen Prozess 1478. Zu Schwarz:

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04229.html

Handschriftenbeschreibung von Karin Schneider:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0148_a084_JPG.htm

http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-37876

Die Handschrift aus dem 14. Jahrhundert (Karlsruhe Cod. Donaueschingen 74) enthält:

Rudolf von Ems: 'Willehalm von Orlens' (D) [= S. 1-88]
Konrad von Fußesbrunnen: 'Kindheit Jesu' (C) [= S. 89-118]
Konrad von Heimesfurt: 'Unser vrouwen hinvart' (A) [= S. 118-129]
'Sigenot' (S1) [= S. 130-132]
'Eckenlied' (E2) [= S. 132-148]

http://www.handschriftencensus.de/1849

Lassbergs Sigenot-Ausgabe (aus dieser Handschrift) wurde nach dem Exemplar in meiner Bibliothek aus der aufgelösten Liebenstein'schen Bibliothek zu Jebenhausen für Wikimedia Commons gescannt:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Meister_Seppen_von_Eppishusen_Sigenot


http://www.librarian.net/stax/4058/lacma-launches-new-collection-site-with-20k-public-domain-images/

http://lacma.wordpress.com/2013/03/14/what-do-cats-have-to-do-with-it-welcome-to-our-new-collections-website/

"Why would a museum give away images of its art? As Michael Govan often says, it’s because our mission is to care for and share those works of art with the broadest possible public. The logical, radical extension of that is to open up our treasure trove of images. "

Die Terms of use https://www.lacma.org/about/contact-us/terms-use sind so unklar, dass ich sie erst beim zweiten Lesen verstanden habe. Wenn Content gekennzeichnet ist mit "Public Domain High Resolution Image Available", verzichtet das Museum offenkundig auch auf das ihm zustehende Urheberrecht (US: Copyright) an Reproduktionen von 3-D-Vorlagen. Für Nutzer gilt hier nur die Verpflichtung zur Quellenangabe: "Users should cite the author/artist and source of the Public Domain High Resolution images as they would material from any printed or other work, and citation should include the URL www.lacma.org in addition to all other proprietary notices, if any, provided with the Public Domain High Resolution images." Das "should" deutet an, dass das Museum wohl nicht gegen Verstöße vorgehen wird. Anderer Content, nämlich der Protected Content (wozu auch Public-Domain-Werke gehören können), darf nur für nichtkommerzielle persönliche Zwecke genutzt werden.


http://www.derwesten.de/politik/polizei-nimmt-nrw-piraten-fest-weil-er-laden-logo-fotografierte-id7741605.html

http://www1.wdr.de/themen/panorama/fotografierenhauptbahnhof102.html

http://www.internet-law.de/2013/03/das-fotografieren-im-offentlichen-raum-ist-gefahrlich.html

http://www.pottblog.de/2013/03/19/bundespolizei-setzt-im-kolner-hauptbahnhof-landtagsabgeordneten-der-piratenpartei-fest-weil-er-einen-rewe-to-go-laden-fotografiert-hat/

Unglaublich!

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
http://archiv.twoday.net/stories/5262563/


http://blog.repec.org/2013/03/16/bepress-journals-are-not-open-access-anymore/

http://cheaptalk.org/2013/03/15/status-of-be-journal-of-theoretical-economics/

Werden keine Artikelgebühren bezahlt, so ist die Position der betroffenen Autoren bei einem Wechsel in ein kostenpflichtiges Umfeld eher schlecht. Ohne eine vertragliche Zusicherung, dass ihr Artikel Open Access ist und bleibt, können sie noch nicht einmal selbstarchivieren, wenn der Vertrag das nicht erlaubt.

"As an author make sure that you publish in a journal that cannot be sold, or is unlikely to be sold." Wie um Himmels willen, soll der Autor das herausfinden? Die richtige Empfehlung wäre: Stelle sicher, dass deine Artikel unter CC-BY oder wenigstens einer anderen CC-Liznez angeboten werden, dann ist es ohne weiteres möglich, alle bisherigen CC-Artikel in ein nicht-kommerzielles Repositorium zu spiegeln - wenn man rechtzeitig vom Verkauf erfährt.

Update: Zu einem unseriösen Verlag siehe
http://scholarlyoa.com/2013/03/19/disappearing-journals/

http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-1081

Da bei der in Toledo um 1400 entstandenen, illuminierten spanischen Rechtshandschrift die Links zu den Beschreibungen in die Irre führen, muss der Ungebildete googeln:

http://de.wikipedia.org/wiki/Leges_Visigothorum

Also eine kastilische Übersetzung der Leges Visigothorum.

Update: Bibliothek hat korrigiert.


"Online-Piraterie hat einer EU-Untersuchung zufolge keine negativen Auswirkungen auf den digitalen Absatz von Musik. Das legt eine aktuelle Studie (PDF-Datei) vom Institute for Prospect Technological Studies (IPTS) nahe, das zum Wissenschaftsdienst der EU-Kommission gehört. Für die Studie wurde das Browsingverhalten von über 16.000 Personen aus Europa herangezogen und statistisch ausgewertet.

So würden die Verbraucher keineswegs illegale Downloads als Ersatz zum legalen Musikerwerb sehen, betonen die Forscher. Zudem könne man bei musikinteressierten Nutzern sogar einen leicht positiven Effekt herauslesen"

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Studie-Online-Piraterie-schadet-dem-digitalen-Musikabsatz-nicht-1825271.html

http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?pid=4357175&custom_att_2=simple_viewer

http://www.handschriftencensus.de/6040

"Wer hat Dokumente, Briefe, Publikationen, Fotos und andere Materialien, die über das Wirken der „Gesellschaft von Freunden“ informieren, insbesondere über die Zeit zwischen 1922 und 1945? Gibt es Nachlässe ehemaliger TH- bzw. TU-Professoren, die Hinweise auf die „Gesellschaft von Freunden“ enthalten? Besonders wichtig wären auch Hinweise auf Personen oder Firmen, die nach 1933 infolge der NS-Politik aus der Freundesgesellschaft ausgeschlossen wurden. "

http://idw-online.de/pages/de/news524194

http://newsphist.hypotheses.org/23

Der Grundthese des Beitrags ist zuzustimmen, wenngleich die gegebenen Links zu Digitalisierungsprojekten den Kenner keineswegs befriedigen.

Deutschsprachige Zeitungen findet man in zwei Linksammlungen:

https://www.diigo.com/user/klausgraf/Digi_Zeitungen?type=all

http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de

Nützlich ist auch die Linksammlung von ANNO:

http://anno.onb.ac.at/weitere_digipro.htm

Bei Zefys sieht man übrigens auch die Vossische Zeitung ohne Paywall:

http://goo.gl/X25IC

Eine Volltextsuche hat das MDZ nur für zwei Zeitungen realisiert:

http://digipress.digitale-sammlungen.de/de/fs1/search-comfort/static.html

Vor allem von Google (mit OCR!) digitalisierte Zeitungen weist Wikisource nach:

http://de.wikisource.org/wiki/Zeitung#Listen_digitalisierter_Zeitungen_.28WS.29

Bei meinem Aufenthalt in Prag besuchte ich auch die kostbare Altbestandsbibliothek der Prämonstratenser von Strahov, berühmt durch ihre bauliche Gestalt wie durch ihre wertvollen Bestände. (Maria Rottler sei für ihre Begleitung herzlich gedankt.)

Geradezu sensationell ist das 40 Gigapixel-Panorama im Netz:

http://www.360cities.net/gigapixel/strahov-library.html

Besucher dürfen die beiden Säle ja nicht - außer bei Führungen - betreten. In dem aus 3000 Einzelbildern zusammengesetzten Panorama kann man aber auf Entdeckungsreise gehen.

Eine Geschichte der Bibliothek auf Englisch bietet die Kloster- Website an:

http://www.strahovskyklaster.cz/library/concise-history-of-the-monastic-library

Ausführliche Literaturangaben enthält das Handbuch der historischen Buchbestände:

fabian.sub.uni-goettingen.de/?Strahover_Bibliothek(Prag)

Online ist unter anderem Weyrauchs Beschreibung der Bibliothek 1858:

http://books.google.de/books?id=mcfkMhDbwAQC

Wenig zur Bibliothek enthält dagegen die ebenfalls dort genannte Schrift Cermaks von 1883:

http://kramerius.mlp.cz/kramerius/handle/ABG001/631621

In Manuscriptorium findet man mit der Suche nach Královská kanonie premonstrátů na Strahově über 300 digitalisierte Dokumente:

http://www.manuscriptorium.com/

Das frühmittelalterliche Strahov-Evangeliar

http://de.wikipedia.org/wiki/Strahov-Evangeliar

ist, was die Wikipedia bislang nicht bemerkt hat, ebenfalls dort online:

http://www.manuscriptorium.com/apps/main/en/index.php?request=show_tei_digidoc&docId=set031101set1171

Zu den deutschen Handschriften mit neuerer tschechischer Literatur zu den Handschriften:

http://www.handschriftencensus.de/hss/Prag#bib4




http://www.ilab.org/eng/documentation/1048-the_girolamini_thefts_-_marino_massimo_de_caro_sentenced_to_7_years_imprisonment.html

"In April 2012 it was announced that 1500 books were missing from one of the richest and oldest libraries in Italy: the Girolamini Library in Naples. Shortly afterwards the library’s director Marino Massimo de Caro was suspended, then arrested and accused of embezzlement along with four accomplices from Argentina and Ukraine.

Now, Napoli Today reports that Marino Massimo De Caro was sentenced to 7 years imprisonment and lifetime exclusion from public office following an expedited trial for the embezzlement of hundreds of volumes from the Girolamini Library. The other defendants received shorter sentences"

http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini

aber nicht zur Diskussion im eigenen Blog - schade!

Link zum Dokumentationsprofil

Samstag, 23. März 2013, 23:05, WDR 5
"Regie: Christoph Pragua
Produktion: WDR 2013/ca. 54’

Im Internet wurden wertvolle Autografen des jungen Bach zum Kauf angeboten, Abschriften der „Todesfuge“. Vermutlich handelt es sich um Fälschungen.
Oberkommissar Müller soll den Fall übernehmen, doch er möchte mit seiner neuen Freundin in die Ferien fahren. Als er aber aus der Zeitung erfährt, dass Achim Rensing, der Leiter des Bach-Archivs, in Leipzig ermordet aufgefunden wurde, mischt er sich doch in den Fall ein, den seine junge Kollegin Salz bereits übernommen hat, und trampelt fortan - erfolgreich - darin herum, auch wenn er dabei selbst im wörtlichen Sinne in die Schusslinie gerät.

Wolfgang Zander, geboren 1956, studierte Philosophie, Literatur und Theaterwissenschaft. Er war in verschiedenen Berufen tätig und lebt seit 1992 als freier Autor in Potsdam. Er schreibt Hörspiele, Theaterstücke, Drehbücher und Lyrik.

Mit Heiko Senst, Arved Birnbaum, Mareike Hein, Katharina Palm u. a.

Redaktion: Ursula Schregel"

Link zur Sendungsseite



Ein Foto der Registerbände, weitere auf Commons.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Landtafel

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&oldid=115545956#Bildrechte_bei_Archivfotos

Siehe dazu auch
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1790/

"As a general rule, most medieval manuscripts are the product of a single scribal campaign. There are of course exceptions, most notably books such as chronicles and cartularies which were sometimes added to over many generations. But the Durham Liber Vitae (Book of Life) is perhaps exceptional in having been updated over a period of some 700 years, from the 1st half of the 9th century to shortly before the dissolution of Durham Cathedral Priory in the 16th century."

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2013/03/the-durham-book-of-life-online.html


Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/233328991/

" In den Auseinandersetzungen um die uralte Büdinger Stiftung Präsenz bahnt sich nach Ansicht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ein neuer Skandal an. Die Kosten für die Sanierung des völlig verwahrlosten Büdinger Schlossparks könnten die Stiftung ruinieren.

Anfang des Jahres 2005 habe Wolfgang Ernst Fürst zu Ysenburg und Büdingen als Vorstand der Stiftung Präsenz den Schlosspark für einen Kaufpreis von vermutlich über 150 000 Euro für die Stiftung erworben, so die Kirche in einer Presseerklärung. Wer damals der Verkäufer war, sei unbekannt. Der Kauf reihe sich nach Meinung der EKHN in eine Reihe von Transaktionen der vergangenen Jahre ein, bei denen zu Ysenburg und Büdingen die Stiftung durch den Kauf wertloser, aber kostenträchtiger Immobilien belastet habe, und bei denen der Erlös jeweils an Mitglieder oder Firmen der Familie zu Ysenburg und Büdingen geflossen sei."

[...] " Die Stiftung sei schon jetzt nicht mehr in der Lage, ihren eigentlichen Stiftungszweck ausreichend zu erfüllen. Zur Bauunterhaltung der beiden Büdinger Kirchen gebe sie nur wenige Mittel dazu. „Aber vielleicht ist das ja auch vom Vorstand Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen so gewollt“, so Pfarrer und Oberkirchenrat Joachim Schmidt, der Leiter des Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit der EKHN ist. Nach der vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt genehmigten Satzung der Stiftung würden im Falle der Aufhebung der Stiftung alle noch irgendwie verwertbaren Immobilien an Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen gehen, während der evangelische Kirche die beiden Büdinger Kirchen mit ihrem hohen Renovierungsstau zufallen sollen. Auch der Schlosspark würde dann privates Eigentum von Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen. „Der Erwerb des Schlossparks war mit dem Stiftungszweck des Erhalts kirchlicher Gebäude nicht zu vereinbaren“, sagt die Stiftungsjuristin der EKHN, Oberkirchenrätin Sabine Langmaack. „Zudem ist mit der Zahlung des Kaufpreises Liquidität aus dem Stiftungsvermögen an die Voreigentümer des Schlossparks geflossen. Weiterhin ist die Stiftung mit den Kosten für die Instandhaltung des Schlossparks belastet, obwohl sie bereits ihren Stiftungszweck nicht ausreichend erfüllen kann. Ein weiteres Mal ist die Stiftung Präsenz durch das Handeln des Vorstands in ihrer Existenz bedroht.“"

http://archaeologik.blogspot.de/2013/03/plane-zur-zerschlagung-von.html

"Eine Enquetekommission in Brandenburg empfiehlt die Auflösung mehrerer Landesämter.
Betroffen sind das Landessozialamt, das Landesumweltamt und das Landesdenkmalamt, darüber hinaus die Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken, mehrere Naturschutzstationen, das Landesamt für Bauen und Verkehr sowie das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung."

Siehe auch
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12486391/62249/Vorschlag-Einrichtungen-sollen-nach-Kreisreform-an-Kommunen-gehen.html

Der Bericht im Wortlaut (bei Archaeologik NICHT verlinkt):

landtag.brandenburg.de

Das Raesfelder Gedächtnis hat Lücken

Der Heimatverein hat ein Archiv, die Gemeinde Raesfeld nicht. Damit verstößt Raesfeld gegen das Archivgesetz.

RAESFELD. Echte Schätze hütet der Raesfelder Heimatverein in seinem Archiv im Museum am Schloss. Alte Landkarten lagern dort im Dachgeschoss. Ebenso 400 Akten von Zwangsarbeitern aus der Nazi-Zeit, der Stammbaum derer aus Raesfeld, Zeitungen aus dem 19. Jahrhundert und vieles mehr. Nicht zu vergessen die Ausstellung „Raesfeld 1939 bis 1945/46“. Als „Gedächtnis von Raesfeld“ ließe sich das beschreiben, was das Team um Adalbert Friedrich und Margret Sühling da betreibt. Oder vielleicht besser als „eine Gehirnhälfte“ von Raesfeld. Aus Sicht des Heimatvereins ist die eigene Archivarbeit nämlich nur ein Teil von dem, was eigentlich möglich wäre. „Ein Gemeindearchiv ist dringend notwendig“, sagt Adalbert Friedrich. Sprich: Dokumente aus dem Rathaus sollten genauso archiviert werden, wie es der Heimatverein mit seinen Dingen macht. Ein Gemeindearchiv gibt es bislang aber nicht. Und damit verstößt die Gemeinde Raesfeld gegen ein Gesetz.
„Laut Archivgesetz des Landes NRW sind auch Kommunen verpflichtet, ein eigenständiges Archiv zu führen“, teilte Dr. Antje Diener-Staeckling vom Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe auf BZ-Anfrage mit. Das ist auch der Raesfelder Verwaltung bewusst. In Sachen Archiv habe es einige Gespräche mit dem Heimatverein gegeben, sagte Raesfelds Erster Beigeordneter, Martin Tesing. Konkret vereinbart wurde aber noch nichts.


Die Gemeinde plädiert für die ausschließliche Betreuung eines Archivs durch Ehrenamtliche. Aus archivfachlicher Sicht ein Unding!

Mit Inkunabeln:

http://artdaily.com/index.asp?int_sec=2&int_new=61307#.UUXyJRxhUwK

http://www.freemansauction.com/asp/searchresults.asp?st=D&pg=1&ps=25&sale_no=1454

"The second featured collection is from the Mount Saint Alphonsus Seminary library in upstate New York and includes over 180 lots of early printings, including over 15 incunables."

http://www.einsichten-online.de/2013/03/3964/

" http://www.geschichte.mpg.de

Unter der Domain des 2007 aufgelösten Max-Planck-Instituts stehen eine Übersicht über die Schriftenreihen, Publikationen und einige Projekte des Instituts zur Verfügung. Leider scheinen zahlreiche digitale Projekte wie beispielsweise das digitale Archiv der Stadt Duderstadt nicht erhalten worden zu sein (www.archive.geschichte.mpg.de/duderstadt)."

Ein Skandal, wie ich finde.

http://scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2013/03/11/wie-man-als-blogger-an-informationen-uber-wissenschaftliche-forschung-kommt-und-wie-man-daran-gehindert-wird/

"Ich weiß natürlich, dass es trotzdem Möglichkeiten gibt, an solche Arbeiten zu kommen. Man kann natürlich immer die Forscher direkt kontaktieren und meistens geben sie einem dann eine Kopie der Arbeit. Ich könnte auch einfach per Twitter oder Facebook Leute suchen, die über ihre Universität Zugang zu den elektronischen Archiven haben und mir eine Kopie schicken können. Und das habe ich früher auch oft genug getan. Aber ich habe keine Lust mehr, um Informationen zu betteln! Einmal, weil es ums Prinzip geht. Ich will bei diesem ganzen System nicht mehr mitmachen. Aber auch, weil es keine praktikable Methode ist, mit der man arbeiten kann. Es geht ja oft nicht nur um einen einzigen Artikel. Manchmal findet man darin dann einen Verweis auf einen anderen Artikel, den man ebenfalls lesen möchte, um das Thema zu verstehen. Manchmal sind es auch zwei Artikel, manchmal sind es fünf, die man zumindest überfliegen muss, um halbwegs zu durchblicken um was es geht. Und ich kann und will nicht ständig irgendwelche Leute anbetteln, mir Artikel zu schicken!"

Ursprünglich war ich bei Bloglines und recht zufrieden. Weniger zufrieden war ich dann mit dem Google Reader, aber bald kam ich damit gut zurecht. Nun empört die Entscheidung, dass Google seinen RSS-Reader aufgibt, nicht nur die Blogosphäre.

Einige Links dazu:

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-03/rss-google-offenheit

http://log.netbib.de/archives/2013/03/15/der-google-reader-soll-zum-01-07-abgeschaltet-werden/

https://www.change.org/petitions/google-keep-google-reader-running

http://www.slate.com/articles/technology/map_of_the_week/2013/03/google_reader_joins_graveyard_of_dead_google_products.html

http://www.rss-readers.org/allgemein/google-reader-wird-eingestellt-100-alternativen-fuer-windows-mac-und-linux/

http://www.gizmodo.fr/2013/03/14/alternatives-google-reader.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Reader-Einstellung-zerstoert-Vertrauen-in-Google-1822798.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/rss-leser-drei-alternativen-zum-google-reader-a-888823.html

http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/weitere-gedanken-zum-google-reader-sunset/

http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/google-killt-den-reader/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-macht-den-RSS-Dienst-Reader-dicht-1822669.html


http://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte//2013/1393/pdf/Penz_Klosterbibliotheken.pdf

Helga Penz konstatiert, dass 40 % der im Handbuch der historischen Buchbestände erfassten österreichischen Klosterbibliotheken in dieser Form nicht mehr existieren. "In den letzten zehn bis fünfzehn
Jahren wurden mehr österreichische Klosterbibliotheken aufgelöst, zerstreut, verbracht und reorganisiert als während der josephinischen Klosteraufhebungen."

Leider verzichtet sie auf eine Liste zu diesen Verlusten.

Siehe auch
http://kulturgueter.kath-orden.at/klosterportal
http://archiv.twoday.net/stories/219025111/

Via http://www.facebook.com/landesarchivnrw

Die kommunistische Zeitschrift „Der Rote Stern“ vertauschte in seiner Ausgabe vom April 1927 bewusst die Unterschriften unter seinen Fotografien – mit gewissen Hintergedanken.

Die Obrigkeit fand es gar nicht lustig und beschlagnahmte die Ausgabe.

(LAV NRW R BR 0009 Nr. 7563)


http://www.dilibri.de/id/1021244

Die Ausgabe von Konrad von Busch und Franz Xaver Glasschröder (1923/26) ist auch eine herausragende psosopographische Quelle zu spätmittelalterlichen Klerikern des Bistums Speyer.

http://archiv.twoday.net/search?q=busch+glasschr%C3%B6der

"Die Ostseezeitung berichtete am 17. Januar , dass Außenstellen des Archivs in Greifswald aufgelöst würden und somit 4 von 8,5 km Akten nach Schwerin verlagert würden. […]"

http://www.blog.pommerscher-greif.de/landesarchiv-greifswald-existenz-bedroht/

Heute zurück aus Prag, eine kurze Wasserstandsmeldung zu meiner Abmahnung:

http://archiv.twoday.net/stories/326202963/

Vielen Dank für die große Solidarität, Weiterverbreiten ist nach wie vor gern gesehen.

Ich war am Mittwoch etwas unter Zeitdruck, daher erklären sich unter anderem die Tippfehler in meiner Meldung. Vom Schreiben der FAZ (1 Seite plus 8 Zeilen auf S. 2 plus vorformulierte Unterlassungserklärung) habe ich aber alles Wesentliche mitgeteilt.

Gerichtet ist das Einschreiben an "Herrn Professor Dr. Klaus Graf", was ja ausweislich des IMPRESSUMs falsch ist. Diejenigen, die das Impressum im MENU rechts nicht ausfindig machen können, könnten doch wenigstens die Intelligenz besitzen, mit Strg-F zu suchen.

Unterzeichnet ist das Schreiben der Geschäftsführung/Justitiariat vom 8. März 2013 vom Geschäftsführer Dr. Roland Gerschermann und Justitiar Dr. Simon Haug.

Die Absender "erlauben" sich, mir wg. meines Blogeintrags vom 3. Februar zu schreiben. Zitiert wird meine Formulierung "Schavan-Freundin Heike Schmoll unkt in der FAZ". Darüber hinaus wird die Linksetzung auf http://causaschavan.wordpress.com angeführt ("auf dem u.a. die Vorwürfe erhoben werden, Frau Dr. Schmoll sei die Lebenspartnerin von Frau Schavan").

Nun der genaue Wortlaut der Anschuldigung:

"Diese von Ihnen verbreitete Unterstellung, Frau Dr. Schmoll sei die Freundin oder die Lebensgefährtin von Frau Schavan ist nicht nur falsch, sondern erfüllt auch den Tatbestand der üblen Nachrede. Sie dient alleine der Schmähung des Ansehens von Frau Dr. Schmoll und beabsichtigt Frau Dr. Schmoll als Jounalistin herabzuwürdigen. Frau Dr. Schmoll ist weder die Lebensgefährtin noch die Freundin von Frau Schavan".

Da Grund zur Annahme bestehe, dass ich weiterhin die unwahre Unterstellung verbreiten werde, fordert man mich "namens der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH sowie namens und im Auftrag von Frau Dr. Schmoll" auf, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zwar spätestens bis 22. März 2013, sonst werde man ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

In der Unterlassungserklärung soll ich mich bei einer Vertragsstrafe von 5001 Euro gegenüber der FAZ und Frau Schmoll verpflichten, nicht zu verbreiten und zu veröffentlichen, "dass Frau Dr. Heike Schmoll die Freundin und/ oder die Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei".

Eine Kostennote war nicht beigefügt. Meinen Anwalt habe ich noch nicht konsultiert, es aber nächste Woche noch vor. Wenn ich Geld brauche, werde ich mich melden. Eigentlich sehe ich die Sache sehr gelassen, da die Anschuldigung doch völlig hanebüchen ist.

Bis 5000 Euro Streitwert wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Vertragsstrafe soll mich also vor ein Landgericht (beliebt ist bei solchen Fällen: Hamburg) zerren, bei dem Anwaltszwang besteht. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, bleibt regelmäßig auf seinen eigenen Kosten sitzen:

http://www.rettet-das-internet.de/interview_sewoma.htm#kostenerstattung

Ich tendiere dazu, KEINE Unterlassungserklärung abzugeben oder aber eine, die sich nur auf die Eigenschaft als Lebensgefährtin bezieht, bei erheblich reduzierter Vertragsstrafe (50 Euro?). Aber eigentlich müsste eine eidesstaattliche Erklärung von Frau Schmoll gefordert werden.

In der Besprechung des Falls in der Blogosphäre (die traditionellen Medien schweigen sich natürlich aus) wurde mehrfach betont, dass nicht causaschavan. wordpress.com, sondern ein anderes, von mir nicht verlinktes Blog die Behauptung aufgestellt hat, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan.

Meine Position hat sich seit Mittwoch nicht geändert. Durch die doch recht große Resonanz meines Blogbeitrags wissen jetzt erheblich mehr Leute von dem Gerücht (Streisand-Effekt).

Interessant ist die Vorgeschichte der Abmahnung, die auf die Causa Stralsund zurückgeht, als Frau Schmoll Kontakt zu mir suchte. Für diejenigen, die es nicht mitbekommen haben: Ich deckte letzten Herbst die Verscherbelung der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund auf. FAZ-Edelfeder Schmoll schrieb darüber in der FAZ am 10. November 2012 einen guten Artikel:

http://archiv.twoday.net/stories/202637191/

Am 7. November hatte sie mich über meine Freiburger Mail um einen Anruf gebeten ("Sehr geehrter Herr Dr. Graf", nicht etwa Professor).

Was ich am gleichen Tag in INETBIB schrieb, hat Schmoll offenkundig nicht gefallen:

FAZ-Edelfeder Dr. theol. h.c. Heike Schmoll, laut Wikipedia
Trägerin des Deutschen Sprachpreises, von der
Bildungsredaktion recherchiert ebenfalls ("für Umbruch
Sonntag") und bat um ein Telefonat. Am Montag wimmelte mich
Frau Regina Mönch dort noch ab, sie müsse im Lauf der Woche
erstmal prüfen, ob ein Externer etwas schreiben dürfe, man
sei verdonnert, möglichst alles selber zu machen.

Die Ostseezeitung liess sich ausführlich von mir
informieren, nach Erstellung des Artikels ignorierte sie
aber die Bitte um Mitteilung der Antwort der Stadt und des
erschienenen Artikels. Es ist nicht das erste Mal, dass ich
mitbekomme, wie Journalisten sich unfair gegenüber
Informanten verhalten, nachdem sie diese benutzt haben.

Eine dpa-Korrespondentin rief mich heute an, war aber nicht
mal in der Lage, zuvor alle relevanten Archivalia-Beiträge
zu sichten. Sie habe ein Lesezeichen auf Archivalia
gesetzt, das sich aber nicht aktualisiert habe. Hm.

Soviel zum Thema Qualitätsjournalismus in deutschen Landen.
Da bin ich doch eigentlich ganz froh, als Blogger so walten
und schalten zu können, wie es mir passt, wenngleich ich
durchaus eingestehe, dass mir die Aussicht, voraussichtlich
nie mehr etwas fuer die FAZ schreiben zu koennen, nicht
unbedingt gefaellt. Aber die Zeiten wandeln sich, und die
grossen alten Kuehe des Pressewesens aendern nun mal auch
ihre Fleckung.

Zur Erinnerung: Ich hatte zwei Artikel in der FAZ, beide zu
Kulturgutverlusten bei historischen Sammlungen:

am 5. Juli 2002 zur NEKB:
http://archiv.twoday.net/stories/2804757/

am 21. Februar 2007 zu den Eichstaetter Kapuzinerbuechern
http://archiv.twoday.net/stories/3344981/


Schmoll regierte per Mail noch am gleichen Tag:

"würden Sie bitte zwischen Feuilletonredaktion (Mönch) und Politik unterscheiden?"

Auf meine Einrede hin wurde sie unfreundlich:

"Weil Sie Kausalitäten herstellen, die keine sind: ich wußte weder von Ihrem Anruf noch von Ihrem Textangebot, weil ich im Ressort Politik für Bildung zuständig bin, das Feuilleton macht seine eigene Planung. Niemand hat gesagt, Sie könnten nicht mehr für die FAZ schreiben, alles von Ihnen frei erfunden."

Dazu stelle ich fest: Ich habe weder eine Kausalität hergestellt noch etwas frei erfunden.

Richtig ist: Frau Mönch hat mir eine Rückmeldung, ob mein Artikelangebot angenommen werden könne, telefonisch noch für die gleiche Woche in Aussicht gestellt, die aber nie erfolgt ist. Wenn Frau Schmoll nichts von dem Angebot an Frau Mönch wusste, würden weniger diplomatisch veranlagte Gemüter als ich von einem Sauladen FAZ sprechen, wo die Rechte nicht weiß, was die Linke tut - und das bei einem sehr brisanten Thema, wo der naive Außenstehende sich denkt, dass Feuilleton und Politik sich selbstverständlich abstimmen. Wer meine Sätze oben auch nur oberflächlich liest, sieht nichts von der Herstellung einer Kausalität und meine Prognose "die Aussicht, voraussichtlich nie mehr etwas fuer die FAZ schreiben zu koennen" ist auch keine Tatsachenbehauptung, man habe einen Bann über mich ausgesprochen.

Ich habe das so ausführlich dokumentiert, weil daraus klar hervorgeht, dass Frau Schmoll, die laut Wikipedia nur einen theologischen Ehrendoktor, aber keine ordentliche Promotion hat, offenkundig dazu neigt, Äußerungen, die ihr nicht gefallen, manipulativ zu verdrehen.

Ich hatte übrigens noch beim Bildungsressort angerufen und meine Telefonnummer für Frau Schmoll hinterlegt, aber nach unserem Mailwechsel hatte sie zu einem Gespräch anscheinend keine Lust mehr.

Halten wir zudem fest: Frau Schmoll war dieses Blog Archivalia und sein damaliger Einfluss in Sachen Stralsund gut bekannt. Von daher ist es rätselhaft, wie sie annehmen konnte, ich würde mich von einer von den meisten Stimmen als haltlos eingeschätzten Abmahnung einschüchtern lassen. Statt darauf zu bauen, dass so gut wie niemand die Verdächtigung, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan, zur Kenntnis genommen hat, nimmt sie einen kleinen Shitstorm in Kauf, der genau dieses Gerücht einem Teil der Netzgemeinde erst zugänglich macht.

Siehe übrigens auch http://goo.gl/Vs5Lp

Sobald sich etwas Neues ergibt, werde ich hier informieren.

Stay Tuned for the Next Episode ...

Bitte nach wie vor die Meldung der Abmahnung weiterverbreiten!

Liste der mir bekannt gewordenen bisherigen Meldungen und Diskussionen (ohne Twitter):

A) Von mir subjektiv als besonders wichtige Beiträge eingeschätzt:

http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/abmahnung-fur-klaus-graf-in-der-causa-schavan/

https://causaschavan.wordpress.com/2013/03/13/beziehungskiste-oder-was-der-blogger-klaus-graf-in-sachen-schavan-unterlassen-soll/

http://erbloggtes.wordpress.com/2013/03/13/faz-mahnt-unter-vorwand-missliebige-blogger-ab/

http://www.internet-law.de/2013/03/faz-mahnt-blogger-ab.html (RA Stadler: "Die Geschichte klingt für einen Außenstehenden – auch einen Juristen wie mich – eher nach einer Farce als nach einer ernsthaften Abmahnung.")
Einflussreiches Blog, etliche Übernahmen durch andere Blogs.

http://anneschuessler.com/2013/03/16/anne-erklart-das-internet-der-streisand-effekt/

B) Weitere Beiträge, weitgehend ungeordnet

http://rivva.de/189523363 (Nachweise, auch von Tweets)

[weitere Rivva-Links listet:

https://twitter.com/Erbloggtes/status/312534092136734720 ]

http://meedia.de/nc/internet/beziehungsstress-faz-mahnt-blogger-ab/2013/03/15.html (als Quelle in Google News vertreten)

http://blog.schockwellenreiter.de/2013/03/20130313.html#p05

http://www.wissenswerkstatt.net/2013/03/15/irrlichternde-juristen-bei-der-faz-laecherliche-abmahnung-des-bloggers-klaus-graf/

http://www.tiuz.de/faz-mahnt-meinungsauserung-ab/

http://www.stilstand.de/oh-gott-oh-gott/

http://www.turi2.de/2013/03/15/heute2-big-brother-dapd-wdr-15631561/

http://blah.tamagothi.de/2013/03/15/abmahnjuratroll-des-tages-ist-die-frankfurter-al/

http://chatatkins.blogger.de/stories/2222955/

http://gerechtigkeits.blog.de/2013/03/16/neigungen-anette-schavan-15633548/

http://www.burks.de/burksblog/2013/03/16/schavan-freunde-abmahnung-durchgefuhrt

http://webnews.pro/plagiate/lasst-ihr-ihren-doktortitel.html

http://www.abzocknews.de/2013/03/15/faz-mahnt-blogger-ab/#more-104863

http://www.feuerwaechter.org/2013/03/blogabmahnung-starcon-mag-keine-kritik-an-seinen-sternenlicht-juwelen/#more-3676

http://travelinks.tumblr.com/post/45422065296/faz-mahnt-blogger-ab

http://jfnet.wordpress.com/2013/03/16/faz-mahnt-blogger-ab/

http://scienceblogs.de/geograffitico/2013/03/14/rechtsschutz-initiative-fur-blogger/ (nur Kommentare)

http://www.gamestar.de/community/gspinboard/showthread.php?p=15434691

https://plus.google.com/u/0/103671081186471128874/posts/5LAK8zdcBUj

https://plus.google.com/115799574439693399323/posts/LTLUHTNiJEY

Nachträge nach Ersterstellung dieses Artikels:

http://post-von-horn.de/2013/03/15/papst-behorden-eu-guttenberg-blogs-arbeit/

http://hinterwaldwelt.blogspot.de/2013/03/ins-knie.html

http://rebellmarkt.blogger.de/stories/2223082/#2223094

http://blog.fefe.de/?ts=afbc3e4b

http://www.neunetz.com/2013/03/16/aktuelles-16-marz-2013/

http://www.heinrichplatz.tv/?p=10073

http://rattenschaden.blogspot.de/2013/03/links-und-rechts-15032013.html

http://www.mybasti.de/wir-sind-auserirdische-faz-vs-blogger-wunderlist-plugin

http://www.literaturasyl.de/politik/abmahnung-wegen-schavan-freundin/

http://comments.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23339 Beitrag und Korrektur von mir in INETBIB

http://log.netbib.de/archives/2013/03/17/groses-kino-faz-mahnt-archivalia-ab/ Beitrag von mir in netbib

http://erbloggtes.wordpress.com/2013/03/17/schavan-freundschaftsblattchen-faz-sah-journalistische-herabwurdigung-schmolls/ nimmt auf diesen Beitrag in Archivalia Bezug

18.3.
http://infobib.de/blog/2013/03/18/faz-attackiert-archivaliafreie-rede/

http://todamax.kicks-ass.net/2013/faz-mahnt-blogger-ab/ (veröffentlicht 14.3.)

http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/03/wochenspiegle-fuer-die-11-kw-das-war/ (veröffentlicht 17.3.)

19.3.
http://www.scinoptica.com/pages/topics/streisand-im-getriebe-der-faz.php

http://fellowpassenger.de/2013/03/19/ratselraten-in-abmahnistan/

http://irights.info/wochenruckblick-piratebay-urteil-abmahndeckelun-dj-tarif/13024 (18.3.)

http://matthias-mader.de/publizistik/netzfunde-der-letzten-tage/ (14.3.)

21.3.
http://www.telemedicus.info/article/2544-Wochenrueckblick-Pirate-Bay,-Germanys-Gold,-GEMA.html (17.3.)

22.3.
Ich gebe die Unterlassungserklärung NICHT ab.
http://archiv.twoday.net/stories/326207397/

23.3.
http://rivva.de/190511834 mit weiteren Nachweisen

24.3.
http://archiv.twoday.net/stories/326525167/ mit weiteren Nachweisen

Barbra Streisand 1962, Namensgeberin des Streisand-Effekts

Pauser macht im Vöbblog zwar auf die neu gestaltete Website

http://www.ajbd.de/

aufmerksam, versäumt aber eigenartigerweise, die höchst erfreuliche Tatsache zu vermelden, dass die Firma Makrolog ein kostenloses Archiv der RBD 1971-2009 erstellt hat:

http://www.makrolog.de/ajbd

Dort kann auch nach Gerichtsurteilen gesucht werden. Eine Fundgrube zum Bibliotheksrecht!

Ein Schandurteil des VG Karlsruhe zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bzw. zur Belieferung von Informationsdiensten mit diesen:

http://openjur.de/u/266692.html

Hoffentlich ist das nicht rechtskräftig!

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/41787757/

 

twoday.net AGB

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