Ich habe die für den Druck eingereichte Version als Preprint ins Netz gestellt:
http://academia.edu/4033911/Hohenurach_und_seine_Gefangenen_-_PREPRINT
Materialien:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
http://academia.edu/4033911/Hohenurach_und_seine_Gefangenen_-_PREPRINT
Materialien:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 23:25 - Rubrik: Landesgeschichte
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Gruppe auf Zotero mit RSS-Feed:
http://www.zotero.org/groups/miszellen
Da sollte ich wohl alle 160+ Beiträge (samt Links zu Webcitation) aufnehmen:
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
http://www.zotero.org/groups/miszellen
Da sollte ich wohl alle 160+ Beiträge (samt Links zu Webcitation) aufnehmen:
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5038
Siehe auch
https://www.zotero.org/groups/ordensgeschichte/items/collectionKey/SWBGA92B
Siehe auch
https://www.zotero.org/groups/ordensgeschichte/items/collectionKey/SWBGA92B
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KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 21:36 - Rubrik: English Corner
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"Der Förderverein „Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.“ übt scharfe Kritik an der Absetzung der Beratungen zum Neubau des Archivs und der Kunst- und Museumsbibliothek von der heutigen Sitzung des Kulturausschusses. Aus Sicht des Fördervereins kann und darf die Entscheidung über die Zukunft dieser beiden wichtigen kulturellen Einrichtungen der Stadt nicht weiter verzögert werden. Der Verweis auf weiteren Klärungsbedarf ist nicht nachvollziehbar, da die beteiligten Ämter ihre Hausaufgaben gemacht haben. Oberbürgermeister Jürgen Roters ist dringend aufgefordert, konkret zu erklären, warum er die Schlusszeichnung der Verwaltungsvorlage, die Grundlage der Beratungen im Ausschuss und am 18.7. im Rat sein sollte, verweigert hat.
Der Rat hatte am 30. April beschlossen, Alternativen zur ursprünglichen Planung prüfen zu lassen. Der Beschluss enthielt aber auch die Maßgabe, dass es keine weiteren Verzögerungen geben dürfe. Wenn die endgültige Entscheidung nun erst im Herbst fällt, ist damit zu rechnen, dass das neue Archiv erst im Jahr 2018 wird eröffnet werden können, mithin drei Jahre später als nach der ursprünglichen Planung. Dies ist für die Mitarbeiter unzumutbar, wird dem notwendigen Umgang mit der Katastrophe vom 3. März 2009 nicht gerecht und löst Mehrkosten in Millionenhöhe für Interimslösungen aus. Zugleich steht die KMB weiterhin vor einer ungewissen Zukunft. ...."
Quelle: Presseerklärung der Verein der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V., 12.7.2013
Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.
Der Rat hatte am 30. April beschlossen, Alternativen zur ursprünglichen Planung prüfen zu lassen. Der Beschluss enthielt aber auch die Maßgabe, dass es keine weiteren Verzögerungen geben dürfe. Wenn die endgültige Entscheidung nun erst im Herbst fällt, ist damit zu rechnen, dass das neue Archiv erst im Jahr 2018 wird eröffnet werden können, mithin drei Jahre später als nach der ursprünglichen Planung. Dies ist für die Mitarbeiter unzumutbar, wird dem notwendigen Umgang mit der Katastrophe vom 3. März 2009 nicht gerecht und löst Mehrkosten in Millionenhöhe für Interimslösungen aus. Zugleich steht die KMB weiterhin vor einer ungewissen Zukunft. ...."
Quelle: Presseerklärung der Verein der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V., 12.7.2013
Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.
Wolf Thomas - am Montag, 15. Juli 2013, 20:23 - Rubrik: Kommunalarchive
Heute hab ichs mit dem Zitieren von Online-Quellen. In Hubertus Kohles empfehlenswertem Buch "Digitale Bildwissenschaft" (Besprechung folgt) wird S. 141 der Aufsatz von Crews 20012 als PDF-Version eines SSRN-Servers poseidon01.ssrn.com mit einer URL mit gefühlten 500 Zeichen zitiert. Ich habe die gefühlt unendliche Zahlenfolge mal abgetippt und brauchte dafür etwa 6 Minuten (ohne anschließende Überprüfung), worauf natürlich die Meldung kam: "The abstract you requested was not found".
Also, lieber Herr Kohle: SSRN ist ein riesiger Preprint- und Open-Access-Server, so etwas wie ein sozialwissenschaftliches Arxiv:
http://en.wikipedia.org/wiki/Social_Science_Research_Network
Aufsätze darin werden mit der URL ihres Abstracts zitiert, von dem aus man verschiedene internationale Server erreicht, die das jeweilige PDF ausliefern.
Wer seine 5 Sinne beisammen hat, wird ohnehin nicht auf die Idee kommen, die 500 Zahlen einzutippen, sondern einfach nach dem Aufsatz googeln: Crews "Museum policies and art images". der steht dann auch auf Platz 1, und in kleiner Schrift liest man auf dem Schirm:
Suggested Citation:
Crews, Kenneth D., Museum Policies and Art Images: Conflicting Objectives and Copyright Overreaching (July 1, 2012). Fordham Intellectual Property, Media & Entertainment Law Journal, Vol. 22, p. 795, 2012. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=2120210
Also, lieber Herr Kohle: SSRN ist ein riesiger Preprint- und Open-Access-Server, so etwas wie ein sozialwissenschaftliches Arxiv:
http://en.wikipedia.org/wiki/Social_Science_Research_Network
Aufsätze darin werden mit der URL ihres Abstracts zitiert, von dem aus man verschiedene internationale Server erreicht, die das jeweilige PDF ausliefern.
Wer seine 5 Sinne beisammen hat, wird ohnehin nicht auf die Idee kommen, die 500 Zahlen einzutippen, sondern einfach nach dem Aufsatz googeln: Crews "Museum policies and art images". der steht dann auch auf Platz 1, und in kleiner Schrift liest man auf dem Schirm:
Suggested Citation:
Crews, Kenneth D., Museum Policies and Art Images: Conflicting Objectives and Copyright Overreaching (July 1, 2012). Fordham Intellectual Property, Media & Entertainment Law Journal, Vol. 22, p. 795, 2012. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=2120210
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In Fortführung meines Beitrags
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
und in Anbetracht von
http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html
möchte ich einige Grundsätze formulieren.
PRÄAMBEL
Das Erstellen von Bibliographien ist richtig und wichtig, doch sollte man in jedem Fall die durch digitale Open-Access-Publikation gegebenen Potentiale voll ausschöpfen.
(1) Gedruckte Bibliographien müssen immer auch online und zwar Open Access vorliegen.
(2) Bei der Präsentation sind nach Möglichkeit differenzierte Suchmöglichkeiten und durch geeignete Wahl der Formate eine Nachnutzbarkeit durch Datenbanken und Literaturverwaltungen vorzusehen. Eine Darstellung von Links nur in PDFs ist nicht zulässig.
[Siehe auch: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4479 ]
(3) Die Daten sind als Forschungsdaten unter CC0 freizugeben (OpenData).
(4) Ergänzungen nach dem Crowdsourcing-Prinzip sind zu ermöglichen und zu fördern.
(5) Online-Nachweise der aufgenommenen Arbeiten sind konsequent und systematisch zu recherchieren.
(6) Soweit rechtlich möglich und pragmatisch zumutbar sollte angestrebt werden, die Zahl der online vorliegenden Arbeiten zu erhöhen (Digitalisierung gemeinfreier Literatur, Einholung von Rechten für Open-Access-Publikationen). Vor allem bei zentralen Werken ist es sinnvoll, intensiv auf eine Online-Bereitstellung hinzuarbeiten.
(7) Die Autorennamen sind mit entsprechenden Normdateien (vor allem GND) zu verknüpfen.
(8) Es sind dauerhafte Links zu wählen, siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
(9) Haben Fachaufsätze eine DOI, ist diese (mit Resolver) stets anzugeben, auch wenn es sich um eine kostenpflichtige Quelle handelt. Freie Versionen sollten aber ebenfalls angegeben werden.
(10) Es ist der jeweils kürzestmögliche Link zu wählen.
(11) Fundstellen sind möglichst genau anzugeben, also durch Verweis auf die Anfangsseite, soweit dauerhafte Seitenlinks vorliegen.
(12) Es kann empfehlenswert sein, alle Links einheitlich an einem Datum zu überprüfen und dies pauschal zu vermerken. Bei Aktualisierungen sollten die Links überprüft werden.
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
und in Anbetracht von
http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html
möchte ich einige Grundsätze formulieren.
PRÄAMBEL
Das Erstellen von Bibliographien ist richtig und wichtig, doch sollte man in jedem Fall die durch digitale Open-Access-Publikation gegebenen Potentiale voll ausschöpfen.
(1) Gedruckte Bibliographien müssen immer auch online und zwar Open Access vorliegen.
(2) Bei der Präsentation sind nach Möglichkeit differenzierte Suchmöglichkeiten und durch geeignete Wahl der Formate eine Nachnutzbarkeit durch Datenbanken und Literaturverwaltungen vorzusehen. Eine Darstellung von Links nur in PDFs ist nicht zulässig.
[Siehe auch: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4479 ]
(3) Die Daten sind als Forschungsdaten unter CC0 freizugeben (OpenData).
(4) Ergänzungen nach dem Crowdsourcing-Prinzip sind zu ermöglichen und zu fördern.
(5) Online-Nachweise der aufgenommenen Arbeiten sind konsequent und systematisch zu recherchieren.
(6) Soweit rechtlich möglich und pragmatisch zumutbar sollte angestrebt werden, die Zahl der online vorliegenden Arbeiten zu erhöhen (Digitalisierung gemeinfreier Literatur, Einholung von Rechten für Open-Access-Publikationen). Vor allem bei zentralen Werken ist es sinnvoll, intensiv auf eine Online-Bereitstellung hinzuarbeiten.
(7) Die Autorennamen sind mit entsprechenden Normdateien (vor allem GND) zu verknüpfen.
(8) Es sind dauerhafte Links zu wählen, siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
(9) Haben Fachaufsätze eine DOI, ist diese (mit Resolver) stets anzugeben, auch wenn es sich um eine kostenpflichtige Quelle handelt. Freie Versionen sollten aber ebenfalls angegeben werden.
(10) Es ist der jeweils kürzestmögliche Link zu wählen.
(11) Fundstellen sind möglichst genau anzugeben, also durch Verweis auf die Anfangsseite, soweit dauerhafte Seitenlinks vorliegen.
(12) Es kann empfehlenswert sein, alle Links einheitlich an einem Datum zu überprüfen und dies pauschal zu vermerken. Bei Aktualisierungen sollten die Links überprüft werden.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Erwägungsgründe 14 und 15:
(14) Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/98/EG sollte
auf Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken,
Museen und Archive ausgeweitet werden.
(15) Eines der Hauptziele der Errichtung des Binnenmarkts ist
die Schaffung von Bedingungen zur Förderung der Ent
wicklung unionsweiter Dienstleistungen. Bibliotheken,
Museen und Archive sind im Besitz sehr umfangreicher,
wertvoller Informationsbestände des öffentlichen Sektors,
zumal sich der Umfang an gemeinfreiem Material durch
Digitalisierungsprojekte inzwischen vervielfacht hat. Diese
Sammlungen des kulturellen Erbes und die zugehörigen
Metadaten fungieren als mögliches Ausgangsmaterial für
auf digitalen Inhalten beruhende Produkte und Dienstleis
tungen und bergen vielfältige Möglichkeiten für die in
novative Weiterverwendung, beispielsweise in den Berei
chen Lernen und Tourismus. Umfassendere Möglichkei
ten für die Weiterverwendung öffentlichen kulturellen
Materials sollten unter anderem Unternehmen der Union
in die Lage versetzen, dessen Potenzial zu nutzen, und zu
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplät
zen beitragen.
Nach Art. 6 Abs. 2 dürfen die Kulturinstitutionen ihre Benutzer aber weiter mit Reproduktionsgebühren abzocken.
Man wird sehen, ob die Richtlinie OpenData tatsächlich fördert.
Erwägungsgründe 14 und 15:
(14) Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/98/EG sollte
auf Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken,
Museen und Archive ausgeweitet werden.
(15) Eines der Hauptziele der Errichtung des Binnenmarkts ist
die Schaffung von Bedingungen zur Förderung der Ent
wicklung unionsweiter Dienstleistungen. Bibliotheken,
Museen und Archive sind im Besitz sehr umfangreicher,
wertvoller Informationsbestände des öffentlichen Sektors,
zumal sich der Umfang an gemeinfreiem Material durch
Digitalisierungsprojekte inzwischen vervielfacht hat. Diese
Sammlungen des kulturellen Erbes und die zugehörigen
Metadaten fungieren als mögliches Ausgangsmaterial für
auf digitalen Inhalten beruhende Produkte und Dienstleis
tungen und bergen vielfältige Möglichkeiten für die in
novative Weiterverwendung, beispielsweise in den Berei
chen Lernen und Tourismus. Umfassendere Möglichkei
ten für die Weiterverwendung öffentlichen kulturellen
Materials sollten unter anderem Unternehmen der Union
in die Lage versetzen, dessen Potenzial zu nutzen, und zu
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplät
zen beitragen.
Nach Art. 6 Abs. 2 dürfen die Kulturinstitutionen ihre Benutzer aber weiter mit Reproduktionsgebühren abzocken.
Man wird sehen, ob die Richtlinie OpenData tatsächlich fördert.
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 18:31 - Rubrik: Archivrecht
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http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html
Mit Citavi erstellt, aber nicht unter einer freien Lizenz in einem Austauschformat nachnutzbar, sondern in PDFs eingekapselt.
Was da eine Fachkraft als "Online verfügbar" verlinkt hat, ist ein Witz, da erheblich mehr online frei verfügbar ist z.B. der Archivar oder die Schweizerische Zeitschrift für Geschichte.
Bei Schilling, Lutz (2005) funktioniert der Link nicht. Auch bei http://www.archidis-naet.eu/marburg.pdf wird der - nicht erkannt.
Und das alles sind Beobachtungen bei der allerersten Stichprobe (im PDF Rechtsfragen).
Selbstverständlich fehlt mein Beitrag:
Klaus Graf: Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung? In: Archivalia vom 20. September 2006
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
Auch der ArchG-ProfE ist nicht erfasst:
http://archiv.twoday.net/stories/4872537/
Unverzeihlich ist das Fehlen des einzigen einschlägigen deutschen Gerichtsurteils:
http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Darmstadt_-_Vernichtung_von_Archivgut
Herbert W. Wurster trug spontan heute auf Facebook zwei nicht berücksichtigte Titel von ihm nach.
Update: Was für ein Schwachsinn:
Salewski, Christian (2010):
Wirtschaftshistorische Überlieferungsbildung im Raum Groningen-Ostfriesland. Ein
Konzept und seine Chancen.
Oldenburg. Online verfügbar unter
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=%22archivische+Bewertung%22&source=web&cd=93&ved=0CFQQFjAC
OFo&url=http%3A%2F%2Fwww.wirtschaftsarchivnordwest.de%2Fcore%2Fccms%2Finclude%2Ffiledownload.php%3Fsid%3Dms3rpo06kn25ph5pslap925bomsooch7
%26link%3D160&ei=2jDKT-PJNNHzsgbxi63pBg&usg=AFQjCNEvftXz_7YrbuicB3ukdUBWKcQCuA&cad=rja.
Mit Citavi erstellt, aber nicht unter einer freien Lizenz in einem Austauschformat nachnutzbar, sondern in PDFs eingekapselt.
Was da eine Fachkraft als "Online verfügbar" verlinkt hat, ist ein Witz, da erheblich mehr online frei verfügbar ist z.B. der Archivar oder die Schweizerische Zeitschrift für Geschichte.
Bei Schilling, Lutz (2005) funktioniert der Link nicht. Auch bei http://www.archidis-naet.eu/marburg.pdf wird der - nicht erkannt.
Und das alles sind Beobachtungen bei der allerersten Stichprobe (im PDF Rechtsfragen).
Selbstverständlich fehlt mein Beitrag:
Klaus Graf: Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung? In: Archivalia vom 20. September 2006
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
Auch der ArchG-ProfE ist nicht erfasst:
http://archiv.twoday.net/stories/4872537/
Unverzeihlich ist das Fehlen des einzigen einschlägigen deutschen Gerichtsurteils:
http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Darmstadt_-_Vernichtung_von_Archivgut
Herbert W. Wurster trug spontan heute auf Facebook zwei nicht berücksichtigte Titel von ihm nach.
Update: Was für ein Schwachsinn:
Salewski, Christian (2010):
Wirtschaftshistorische Überlieferungsbildung im Raum Groningen-Ostfriesland. Ein
Konzept und seine Chancen.
Oldenburg. Online verfügbar unter
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=%22archivische+Bewertung%22&source=web&cd=93&ved=0CFQQFjAC
OFo&url=http%3A%2F%2Fwww.wirtschaftsarchivnordwest.de%2Fcore%2Fccms%2Finclude%2Ffiledownload.php%3Fsid%3Dms3rpo06kn25ph5pslap925bomsooch7
%26link%3D160&ei=2jDKT-PJNNHzsgbxi63pBg&usg=AFQjCNEvftXz_7YrbuicB3ukdUBWKcQCuA&cad=rja.
http://www.iuwis.de/blog/aus-der-literatur-julian-waiblinger-2012-plagiat-der-wissenschaft
Thomas Hartmann schrieb eine lesenswerte Rezension zu
Julian Waiblinger: „Plagiat“ in der Wissenschaft (UFITA-Schriftenreihe, Band 262), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012, 196 S., ISBN 978-3-8329-6905-9, EUR 52,00 (ordentlich laut KVK verbreitet)
Mir noch nicht bekannt war folgendes Urteil, um das ich mich kümmern werde:
"In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Fakten von Dritten für eigene Arbeiten verwendet werden dürfen, da für diese kein Schutz durch das Urheberrecht besteht. Der Inhalt einer Habilitationsschrift sei nicht per se schutzfähig. Dies gelte erst recht, soweit es sich dabei um die Wiedergabe historischer Tatsachen handelt, wobei es nicht darauf ankomme, ob solche historischen Tatsachen bis zur Veröffentlichung der Arbeit bekannt waren. Das bloße Auffinden von nicht allgemein zugänglichen Informationen sei keine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 Abs.2 UrhG. Das Urheberrecht schütze nicht die Arbeitsleistung als solche, sondern allein die kreative Tätigkeit, weshalb nicht der Aufwand, sondern das Ergebnis maßgeblich sei. Schutzfähig könne jedoch die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung vorhandenen Stoffes sein, ebenso wie die von der Gedankenführung geprägte Gestaltung der Sprache, wobei die Schutzfähigkeit der konkreten Darstellung dort ihre Grenze finde, wo sie aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in dem behandelten Gebiet weithin üblich ist.
Wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt, so hänge die Frage der Verletzung dieses Urheberrechts davon ab, ob es sich bei dem Werk des Beklagten um eine freie Benutzung iSd § 24 UrhG oder um eine abhängige Bearbeitung iSd § 23 UrhG handelt. Bei der Beurteilung, ob eine (unfreie) Bearbeitung vorliegt, komme es entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält. Dabei ist zunächst durch Vergleich zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang eigenschöpferische Züge des älteren Werks übernommen worden sind.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 27. März 2012 – Az. 11 U 66/11"
Thomas Hartmann schrieb eine lesenswerte Rezension zu
Julian Waiblinger: „Plagiat“ in der Wissenschaft (UFITA-Schriftenreihe, Band 262), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012, 196 S., ISBN 978-3-8329-6905-9, EUR 52,00 (ordentlich laut KVK verbreitet)
Mir noch nicht bekannt war folgendes Urteil, um das ich mich kümmern werde:
"In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Fakten von Dritten für eigene Arbeiten verwendet werden dürfen, da für diese kein Schutz durch das Urheberrecht besteht. Der Inhalt einer Habilitationsschrift sei nicht per se schutzfähig. Dies gelte erst recht, soweit es sich dabei um die Wiedergabe historischer Tatsachen handelt, wobei es nicht darauf ankomme, ob solche historischen Tatsachen bis zur Veröffentlichung der Arbeit bekannt waren. Das bloße Auffinden von nicht allgemein zugänglichen Informationen sei keine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 Abs.2 UrhG. Das Urheberrecht schütze nicht die Arbeitsleistung als solche, sondern allein die kreative Tätigkeit, weshalb nicht der Aufwand, sondern das Ergebnis maßgeblich sei. Schutzfähig könne jedoch die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung vorhandenen Stoffes sein, ebenso wie die von der Gedankenführung geprägte Gestaltung der Sprache, wobei die Schutzfähigkeit der konkreten Darstellung dort ihre Grenze finde, wo sie aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in dem behandelten Gebiet weithin üblich ist.
Wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt, so hänge die Frage der Verletzung dieses Urheberrechts davon ab, ob es sich bei dem Werk des Beklagten um eine freie Benutzung iSd § 24 UrhG oder um eine abhängige Bearbeitung iSd § 23 UrhG handelt. Bei der Beurteilung, ob eine (unfreie) Bearbeitung vorliegt, komme es entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält. Dabei ist zunächst durch Vergleich zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang eigenschöpferische Züge des älteren Werks übernommen worden sind.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 27. März 2012 – Az. 11 U 66/11"
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 15:18 - Rubrik: Archivrecht
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Schauen wir aus Anlass von
http://archiv.twoday.net/stories/444868041/#444868226
doch einmal, wo der KVK Standorte des Buchs "Archivmanagement in der Praxis" nachweist. Meine Besprechung:
http://archiv.twoday.net/stories/64976142/
Nicht in der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek:
http://bibliothek.potsdam.de/Verordnung.pdf
Das ist schon ein Unding. Archivare sollten ihre Publikationen unverzüglich der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek anbieten und diese sie natürlich auch annehmen.
In BW gibt es 9 Exemplare, davon aber nur eine Spezialbibliothek (Landeskirchliche), keine Landes- oder Hochschulbibliothek. Alle 8 sind Archivbibliotheken, davon 4 vom Landesarchiv. Kleinere Archivbibliotheken katalogisieren natürlich nicht im Verbund. Aber in der UB Freiburg, der UB Heidelberg, der UB Tübingen usw. kann man sich nicht ohne Fernleihe über den Stand des Archivmanagements informieren. Aber auch die Fernleihe kann abgewiesen werden: Nicht bestellt werden können "Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind (bis 15,00 EUR)" (BLB Karlsruhe, anderswo ebenso). Das Buch kostet 10 Euro. Um so unverständlicher ist es, dass die wissenschaftlichen Bibliotheken nicht weniger zögerlich zugegriffen haben.
Keine wissenschaftliche Bibliothek (außer der DNB) hat das Buch in Hessen, nur die Staatsarchive in Marburg und Wiesbaden und die Archivschule.
GBV: 6 Nachweise, davon nur 2 wissenschaftliche Bibliotheken (SB Berlin und UB Kiel). Also nicht in Göttingen, Hamburg, Bremen usw.
HBZ: 4 Nachweise, davon 2 Unibibliotheken Dortmund und Paderborn. Also nicht vertreten in den Bibliotheken großer und wichtiger Hochschulen (Köln, Bonn, Düsseldorf, meinetwegen auch Aachen, Münster usw.).
Bayern: 4 Nachweise, wissenschaftliche Bibliotheken nur SB München und UB Augsburg.
WorldCat hat den Titel doppelt. An außerdeutschen Bibliotheken hat er 6 aus der Schweiz (so auch der KVK, der noch das Landesarchiv Wien aus Österreich ergänzt.) Nichts in Frankreich, Italien, UK, USA usw.
http://archiv.twoday.net/stories/444868041/#444868226
doch einmal, wo der KVK Standorte des Buchs "Archivmanagement in der Praxis" nachweist. Meine Besprechung:
http://archiv.twoday.net/stories/64976142/
Nicht in der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek:
http://bibliothek.potsdam.de/Verordnung.pdf
Das ist schon ein Unding. Archivare sollten ihre Publikationen unverzüglich der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek anbieten und diese sie natürlich auch annehmen.
In BW gibt es 9 Exemplare, davon aber nur eine Spezialbibliothek (Landeskirchliche), keine Landes- oder Hochschulbibliothek. Alle 8 sind Archivbibliotheken, davon 4 vom Landesarchiv. Kleinere Archivbibliotheken katalogisieren natürlich nicht im Verbund. Aber in der UB Freiburg, der UB Heidelberg, der UB Tübingen usw. kann man sich nicht ohne Fernleihe über den Stand des Archivmanagements informieren. Aber auch die Fernleihe kann abgewiesen werden: Nicht bestellt werden können "Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind (bis 15,00 EUR)" (BLB Karlsruhe, anderswo ebenso). Das Buch kostet 10 Euro. Um so unverständlicher ist es, dass die wissenschaftlichen Bibliotheken nicht weniger zögerlich zugegriffen haben.
Keine wissenschaftliche Bibliothek (außer der DNB) hat das Buch in Hessen, nur die Staatsarchive in Marburg und Wiesbaden und die Archivschule.
GBV: 6 Nachweise, davon nur 2 wissenschaftliche Bibliotheken (SB Berlin und UB Kiel). Also nicht in Göttingen, Hamburg, Bremen usw.
HBZ: 4 Nachweise, davon 2 Unibibliotheken Dortmund und Paderborn. Also nicht vertreten in den Bibliotheken großer und wichtiger Hochschulen (Köln, Bonn, Düsseldorf, meinetwegen auch Aachen, Münster usw.).
Bayern: 4 Nachweise, wissenschaftliche Bibliotheken nur SB München und UB Augsburg.
WorldCat hat den Titel doppelt. An außerdeutschen Bibliotheken hat er 6 aus der Schweiz (so auch der KVK, der noch das Landesarchiv Wien aus Österreich ergänzt.) Nichts in Frankreich, Italien, UK, USA usw.
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 14:35 - Rubrik: Bibliothekswesen
Betrieben von Walter Behrendt ("Wiki der Drucke des 16. Jahrhunderts"):
http://cinquecentine.wordpress.com/
http://cinquecentine.wordpress.com/
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Laut Berichterstattung wurden drei Werke Martin Luthers gestohlen:
"[…] Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ aus dem Jahre 1520, den Druck „An die Radherrn aller stedte deutsches lands, das sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (1524) und „Eine Predigt, das man Kinder zur Schulen halten solle“ (erschienen 1530, gedruckt 1541)."
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/diebstahl-von-kulturgut-drucke-aus-eisenacher-lutherhaus-gestohlen-12281936.html
"[…] Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ aus dem Jahre 1520, den Druck „An die Radherrn aller stedte deutsches lands, das sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (1524) und „Eine Predigt, das man Kinder zur Schulen halten solle“ (erschienen 1530, gedruckt 1541)."
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/diebstahl-von-kulturgut-drucke-aus-eisenacher-lutherhaus-gestohlen-12281936.html
SW - am Montag, 15. Juli 2013, 13:12 - Rubrik: Kulturgut
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Ein Faustschlag gegen Bürger, Bildung, Fachwelt und Wissenschaft
"Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.,
der VHD – Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. und der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V. und der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e.V. sind äußerst befremdet, dass der Kölner Oberbürgermeister eine Entscheidung über den Neubau des Historischen Archivs in der Sitzung des Kulturausschusses am 12. Juli 2013 verhindert hat, indem er die Schlusszeichnung der Verwaltungsvorlage verweigerte.
„Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, das sicherste und modernste Archiv Europas zu errichten“. Diese Aussage des Kölner Oberbürgermeisters klingt wie Hohn und Spott angesichts der aktuellen politischen Sachlage. Große Worte – aber wo bleiben die Taten?
Schon gegen den im Frühjahr verhängten Planungsstopp protestierten im In- und Ausland bisher tausende BürgerInnen, die Fachwelt, die Wissenschaft, StudentInnen und SchülerInnen. Nun treibt es die Kölner Kommunalpolitik auf die Spitze: Der
Oberbürgermeister stoppt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar die weiteren politischen Beratungen. Der Neubau des Stadtarchivs soll offenbar in der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause am 18. Juli 2013 nicht thematisiert werden.
Es drängen sich unweigerlich bohrende Fragen auf: Waren die Bekenntnisse der Kölner Politiker zu ihrem Stadtgedächtnis bloße Lippenbekenntnisse? Soll durch politisches Taktieren der Parteien und dem damit verbundenen weiteren zeitlichen Aufschub der
Neubauplanungen noch mehr Unheil angerichtet werden?
Die Stadt Köln tritt überregionale Solidarität mit Füßen Offenbar ist den Verantwortlichen die Tragweite ihrer Hinhaltepolitik in keiner Weise bewusst. Davon betroffen ist nicht nur die Stadt Köln, sondern die gesamte Archiv- und Wissenschaftslandschaft der Bundesrepublik.
In 13 Asylarchiven über die ganze Bundesrepublik verstreut, befinden sich derzeit in großem Umfang Kölner Archivalien, die aus der Baugrube geborgen wurden – weil in Köln dafür keine fachgerechte Unterbringung zur Verfügung gestellt werden kann. Hier haben Kommunen und Länder in fachlicher Solidarität Magazinkapazitäten, Sach- und Personalmittel in beträchtlichem Umfang unentgeltlich bereitgestellt.
Offenbar ist aus dem Blick geraten, dass diese Asylarchive spätestens 2016 geräumt sein müssen. Danach werden für die fachgerechte Aufbewahrung der Kölner Archivbestände jährlich Kosten in Höhe von mindestens 6 Millionen Euro anfallen. Wir erinnern auch an die 1.800 Helfer, davon 900 Fachkräfte aus Archiven und Restaurierungswerkstätten, darunter allein 150 Kollegen aus den Niederlanden, die über Monate in Köln bei der Erstversorgung der gesicherten Urkunden, Akten, Pläne und Bilder
im Einsatz waren.
Im Fachbeirat „Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln“ haben Experten aus Archiven – darunter auch Vertreter des VdA - , der Restaurierungswissenschaft, der universitären Forschung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft den
Oberbürgermeister der Stadt Köln intensiv fachlich beraten. Dieser bis dahin nicht gekannte und nicht zu erwartende freiwillige Einsatz so vieler hatte stets das Ziel, der Stadt Köln wieder zu einem funktionierenden Stadtgedächtnis zu verhelfen. Dazu gehörte und gehört unabweisbar auch der Neubau des Historischen Archivs.
Vor diesem Hintergrund war schon der Planungsstopp für den Neubau im Frühjahr ein Skandal. Deshalb haben die o.g. Verbände die Online-Petition gegen diesen Schritt engagiert unterstützt.
Vergangenen Freitag sollte auf der Sitzung des Kulturausschusses der Weg zum Neubau frei gemacht werden. Mit der nicht nachvollziehbaren Absetzung des Themas von der Sitzung wurde ein fatales Zeichen gesetzt und die weit über die Grenzen Kölns reichende Solidarität, die die Stadt erfahren hat, mit Füßen getreten. In einem unwürdigen Schauspiel begräbt die Stadt Köln ihr Stadtarchiv ein zweites Mal, diesmal im letztlich undurchschaubaren Gewirr ihrer Entscheidungsprozesse."
Pressemitteilung VdA et alt., 15.7.2013
Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.
"Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.,
der VHD – Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. und der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V. und der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e.V. sind äußerst befremdet, dass der Kölner Oberbürgermeister eine Entscheidung über den Neubau des Historischen Archivs in der Sitzung des Kulturausschusses am 12. Juli 2013 verhindert hat, indem er die Schlusszeichnung der Verwaltungsvorlage verweigerte.
„Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, das sicherste und modernste Archiv Europas zu errichten“. Diese Aussage des Kölner Oberbürgermeisters klingt wie Hohn und Spott angesichts der aktuellen politischen Sachlage. Große Worte – aber wo bleiben die Taten?
Schon gegen den im Frühjahr verhängten Planungsstopp protestierten im In- und Ausland bisher tausende BürgerInnen, die Fachwelt, die Wissenschaft, StudentInnen und SchülerInnen. Nun treibt es die Kölner Kommunalpolitik auf die Spitze: Der
Oberbürgermeister stoppt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar die weiteren politischen Beratungen. Der Neubau des Stadtarchivs soll offenbar in der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause am 18. Juli 2013 nicht thematisiert werden.
Es drängen sich unweigerlich bohrende Fragen auf: Waren die Bekenntnisse der Kölner Politiker zu ihrem Stadtgedächtnis bloße Lippenbekenntnisse? Soll durch politisches Taktieren der Parteien und dem damit verbundenen weiteren zeitlichen Aufschub der
Neubauplanungen noch mehr Unheil angerichtet werden?
Die Stadt Köln tritt überregionale Solidarität mit Füßen Offenbar ist den Verantwortlichen die Tragweite ihrer Hinhaltepolitik in keiner Weise bewusst. Davon betroffen ist nicht nur die Stadt Köln, sondern die gesamte Archiv- und Wissenschaftslandschaft der Bundesrepublik.
In 13 Asylarchiven über die ganze Bundesrepublik verstreut, befinden sich derzeit in großem Umfang Kölner Archivalien, die aus der Baugrube geborgen wurden – weil in Köln dafür keine fachgerechte Unterbringung zur Verfügung gestellt werden kann. Hier haben Kommunen und Länder in fachlicher Solidarität Magazinkapazitäten, Sach- und Personalmittel in beträchtlichem Umfang unentgeltlich bereitgestellt.
Offenbar ist aus dem Blick geraten, dass diese Asylarchive spätestens 2016 geräumt sein müssen. Danach werden für die fachgerechte Aufbewahrung der Kölner Archivbestände jährlich Kosten in Höhe von mindestens 6 Millionen Euro anfallen. Wir erinnern auch an die 1.800 Helfer, davon 900 Fachkräfte aus Archiven und Restaurierungswerkstätten, darunter allein 150 Kollegen aus den Niederlanden, die über Monate in Köln bei der Erstversorgung der gesicherten Urkunden, Akten, Pläne und Bilder
im Einsatz waren.
Im Fachbeirat „Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln“ haben Experten aus Archiven – darunter auch Vertreter des VdA - , der Restaurierungswissenschaft, der universitären Forschung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft den
Oberbürgermeister der Stadt Köln intensiv fachlich beraten. Dieser bis dahin nicht gekannte und nicht zu erwartende freiwillige Einsatz so vieler hatte stets das Ziel, der Stadt Köln wieder zu einem funktionierenden Stadtgedächtnis zu verhelfen. Dazu gehörte und gehört unabweisbar auch der Neubau des Historischen Archivs.
Vor diesem Hintergrund war schon der Planungsstopp für den Neubau im Frühjahr ein Skandal. Deshalb haben die o.g. Verbände die Online-Petition gegen diesen Schritt engagiert unterstützt.
Vergangenen Freitag sollte auf der Sitzung des Kulturausschusses der Weg zum Neubau frei gemacht werden. Mit der nicht nachvollziehbaren Absetzung des Themas von der Sitzung wurde ein fatales Zeichen gesetzt und die weit über die Grenzen Kölns reichende Solidarität, die die Stadt erfahren hat, mit Füßen getreten. In einem unwürdigen Schauspiel begräbt die Stadt Köln ihr Stadtarchiv ein zweites Mal, diesmal im letztlich undurchschaubaren Gewirr ihrer Entscheidungsprozesse."
Pressemitteilung VdA et alt., 15.7.2013
Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.
Wolf Thomas - am Montag, 15. Juli 2013, 11:40 - Rubrik: Kommunalarchive
Titel:
Schwäbische Reichsstädte am Ende des Alten Reiches : Zeiten des Umbruchs in Nördlingen, Aalen und Schwäbisch Gmünd
Verfasser:
Bagus, Alexander C. H.
Erschienen:
Aachen : Shaker, 2011
Umfang:
229 S. ; 210 mm x 148 mm, 344 g
Schriftenreihe:
Berichte aus der Geschichtswissenschaft
ISBN:
978-3-8440-0271-3 ( Pb. : EUR 49.80 (DE), EUR 49.80 (AT), sfr 99.60 (freier Pr.))
Eine Würzburger Magisterarbeit, die mir nicht vorliegt. Von einem Aachener Verlag teuer verkauft, aber in ganz NRW laut KVK nicht nachgewiesen! In NRW gibt es doch ein Pflichtexemplargesetz, hat man dankend auf die Magisterarbeit verzichtet?
An der Qualität kanns wohl nicht liegen. Lesen wir IFB, verlinkt im SWB: " Die Studie stellt eine lesenswerte und schöne Ergänzung zu der insgesamt freilich schon breiten Fülle an Literatur zum Thema Städte am Ende des Alten Reiches dar."
http://ifb.bsz-bw.de/bsz350022879rez-1.pdf
Positiv aufgenommen wird die Arbeit auch von Wolfgang Mährle in der ZWLG 72 (2013), S. 549f. Bagus habe schwer zugängliches lokalgeschichtliches Wissen zusammengeführt und in einen neuen Kontext gestellt.
Exemplare im SWB nachgewiesen: WLB Stuttgart, PH Schwäbisch Gmünd, Stadtarchiv Esslingen, Landeskirchliche Bibliothek Stuttgart. Also nicht vorhanden in Karlsruhe BLB, Freiburg UB, Heidelberg UB, Tübingen UB usw.
GBV: 1 Nachweis (Wolfenbüttel). Hessen: nur UB Frankfurt. Berlin: 0. Bayern: immerhin 7 Nachweise.
Schwäbische Reichsstädte am Ende des Alten Reiches : Zeiten des Umbruchs in Nördlingen, Aalen und Schwäbisch Gmünd
Verfasser:
Bagus, Alexander C. H.
Erschienen:
Aachen : Shaker, 2011
Umfang:
229 S. ; 210 mm x 148 mm, 344 g
Schriftenreihe:
Berichte aus der Geschichtswissenschaft
ISBN:
978-3-8440-0271-3 ( Pb. : EUR 49.80 (DE), EUR 49.80 (AT), sfr 99.60 (freier Pr.))
Eine Würzburger Magisterarbeit, die mir nicht vorliegt. Von einem Aachener Verlag teuer verkauft, aber in ganz NRW laut KVK nicht nachgewiesen! In NRW gibt es doch ein Pflichtexemplargesetz, hat man dankend auf die Magisterarbeit verzichtet?
An der Qualität kanns wohl nicht liegen. Lesen wir IFB, verlinkt im SWB: " Die Studie stellt eine lesenswerte und schöne Ergänzung zu der insgesamt freilich schon breiten Fülle an Literatur zum Thema Städte am Ende des Alten Reiches dar."
http://ifb.bsz-bw.de/bsz350022879rez-1.pdf
Positiv aufgenommen wird die Arbeit auch von Wolfgang Mährle in der ZWLG 72 (2013), S. 549f. Bagus habe schwer zugängliches lokalgeschichtliches Wissen zusammengeführt und in einen neuen Kontext gestellt.
Exemplare im SWB nachgewiesen: WLB Stuttgart, PH Schwäbisch Gmünd, Stadtarchiv Esslingen, Landeskirchliche Bibliothek Stuttgart. Also nicht vorhanden in Karlsruhe BLB, Freiburg UB, Heidelberg UB, Tübingen UB usw.
GBV: 1 Nachweis (Wolfenbüttel). Hessen: nur UB Frankfurt. Berlin: 0. Bayern: immerhin 7 Nachweise.
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 01:13 - Rubrik: Bibliothekswesen
KlausGraf - am Sonntag, 14. Juli 2013, 23:31 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.n-tv.de/politik/Indien-verabschiedet-sich-vom-Telegramm-article10990736.html
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Telegramm

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Telegramm

KlausGraf - am Sonntag, 14. Juli 2013, 23:23 - Rubrik: Miscellanea
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=nbdig-59764
Ruth Jörg legte 1986 eine dreibändige Ausgabe der Reformationschronik 1517-1534 des Luzerners Johannes Salat vor. Sie ist unter obigem Link Open Access abrufbar.
Besonders dreist fand ich, dass die Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz 1986 die Rezensenten des teuren Werks mit einem eigens angefertigten Auszug abspeiste, was mich in der ZGO 1987 zu einem harschen Protest veranlasste. H. Schwarzmaier druckte meine Nicht-Rezension:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Salat_rezension.jpg
Über Johannes Salat
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118750844
Ruth Jörg legte 1986 eine dreibändige Ausgabe der Reformationschronik 1517-1534 des Luzerners Johannes Salat vor. Sie ist unter obigem Link Open Access abrufbar.
Besonders dreist fand ich, dass die Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz 1986 die Rezensenten des teuren Werks mit einem eigens angefertigten Auszug abspeiste, was mich in der ZGO 1987 zu einem harschen Protest veranlasste. H. Schwarzmaier druckte meine Nicht-Rezension:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Salat_rezension.jpg
Über Johannes Salat
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118750844
KlausGraf - am Sonntag, 14. Juli 2013, 22:52 - Rubrik: Landesgeschichte
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Ein besonderes Ärgernis: Die NB bietet keine Zitierlinks an, von Permanentlinks ganz zu schweigen.
Hat man in der Suche von
https://www.e-helvetica.nb.admin.ch
ein Digitalisat gefunden, kann man entweder
- zum Katalog wechseln, den Titel eingeben und bei dem Eintrag muss man dann noch zusätzlich auf Bestelleinheiten klicken um
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=nbdig-56867
zu finden
- oder die Suche via KVK durchführen (Treffer in swissbib)
- oder die beim Eintrag angebene Signatur (hier: nbdig-56867) an
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=
anhängen.
Einfach geht anders.
Hat man in der Suche von
https://www.e-helvetica.nb.admin.ch
ein Digitalisat gefunden, kann man entweder
- zum Katalog wechseln, den Titel eingeben und bei dem Eintrag muss man dann noch zusätzlich auf Bestelleinheiten klicken um
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=nbdig-56867
zu finden
- oder die Suche via KVK durchführen (Treffer in swissbib)
- oder die beim Eintrag angebene Signatur (hier: nbdig-56867) an
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=
anhängen.
Einfach geht anders.
KlausGraf - am Sonntag, 14. Juli 2013, 15:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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8360 Unterstützer sind zu wenig!
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
Foto: sue107 at de.wikipedia http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 23:12 - Rubrik: Kommunalarchive
Ben Brumfield on Crowdsourcing:
http://manuscripttranscription.blogspot.ca/2013/07/the-collaborative-future-of-amateur.html
http://manuscripttranscription.blogspot.ca/2013/07/the-collaborative-future-of-amateur.html
KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 22:57 - Rubrik: English Corner
Der Indersdorfer Augustinerchorherr Augustin Frick wirkte als Beichtvater in Inzigkofen von 1507 bis zu seinem Tod (?) 1521. Er hinterließ eine umfangreiche Predigtsammlung Geistlicher Lebkuchen, die einer anonymen Predigtsammlung zum gleichen Thema aus der gleichen Zeit (1512) sehr nahe steht. Meine Forschungsmiszelle erörtert Überlieferungsfragen, weist eine neue Berliner Überlieferung für auf Felix Fabri OP zurückgehende Predigten im mgf 1347 nach und stellt ein Zeugnis aus dem Chorherrenstift Waldsee über Frick vor.
Schluss: "Die weitere Forschung ist aufgerufen, die “Zwillings-Lebkuchen-Predigten” (ob nun von Augustin Frick oder zwei Autoren) mehr als bisher zu beachten. Sie sind Zeugnisse für eine Blüte monastischer Literatur in deutscher Sprache, die sich in den Jahrzehnten vor und nach 1500 in Schwaben vor allem mit den Namen Felix Fabri OP (der eben nicht nur gelehrte lateinische Werke verfasste) und Thomas Finck (gestorben 1523), Benediktiner in Blaubeuren und später Kartäuser in Güterstein verbindet."
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5027
Schluss: "Die weitere Forschung ist aufgerufen, die “Zwillings-Lebkuchen-Predigten” (ob nun von Augustin Frick oder zwei Autoren) mehr als bisher zu beachten. Sie sind Zeugnisse für eine Blüte monastischer Literatur in deutscher Sprache, die sich in den Jahrzehnten vor und nach 1500 in Schwaben vor allem mit den Namen Felix Fabri OP (der eben nicht nur gelehrte lateinische Werke verfasste) und Thomas Finck (gestorben 1523), Benediktiner in Blaubeuren und später Kartäuser in Güterstein verbindet."
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5027
KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 19:41 - Rubrik: Kodikologie
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Von 1429 bis 1580 bestand auf der Insel Niederwerth bei Koblenz ein reguliertes Chorherrenstift, aus dessen Bibliothek noch zahlreiche Handschriften erhalten sind.
Krämer Bibliotheca hat 29 Nachweise, teilweise mit Fragezeichen, aus dem Landeshauptarchiv Koblenz, gefolgt von 14 der UB Bonn, Trier 7, Darmstadt 6. Cues und Köln je 1. http://www.manuscripta-mediaevalia.de/ hat für Bonn und Koblenz insgesamt 47, also 4 mehr als Krämer.
Ein hässliches SW-Digitalisat von Darmstadt Hs. 205 aus Niederwerth:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-205
Zu den Trierer Handschriften siehe die Bemerkung im Katalog zu Eberhardsklausen:
http://books.google.de/books?id=fpzf9HBH-zAC&pg=PR15
Ergänzen möchte ich Aschaffenburg, Stiftsbibliothek Pap. 14, testamentarisch von dem Mainzer Johannes Mentze (gest. 1463) den Regularkanonikern auf der Insel (Niederwerth) vermacht, siehe Ingrid Ringel 1980:
http://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/285322
Zur Hs.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0002_b111_JPG.htm
Zu den Namensformen der Niederwerther Besitzeinträge Meckelnborg 1998:
http://books.google.de/books?id=2Pm1b-NoeJQC&pg=PA3 =
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0517_b003_jpg.htm
Zu Inkunabeln Needhams IPI:
"NIEDERWERTH nr Koblenz, OSA Windesh, Domus BMV in Insula prope Confluentiam, /by Valendar [MW II 314, HDM 603, ?as dedn S. Maria Magd.]: ULC 674; Harlem 159; Ess (Σ1); Paris BNF"
G. J. Jaspers: De blokboeken en incunabelen in Haarlems Libry, Haarlem 1988 bildet S. 39 den Besitzeintrag der von ihm unter Nr. 159 (S. 260) registrierten Inkunabel des Prosper Aquitanus 1486 (HC 13417) ab. Zunächst: "Liber monasterij sancti Christophori in Ravengiersburg", dies gestrichen und ersetzt durch "Liber monasterij beate marie virginis in insula". Später Koblenz SJ.
Dieser Band ist die einzige Needham bekannte Inkunabel aus der sonst verlorenen Klosterbibliothek von Ravengiersburg, über das jüngst zu vergleichen ist:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503
Übrigens konnten auch die Benediktinerinnen von Oberwerth und Rolandswerth als Klöster der hl. Maria auf der Insel bezeichnet werden.
#forschung
Krämer Bibliotheca hat 29 Nachweise, teilweise mit Fragezeichen, aus dem Landeshauptarchiv Koblenz, gefolgt von 14 der UB Bonn, Trier 7, Darmstadt 6. Cues und Köln je 1. http://www.manuscripta-mediaevalia.de/ hat für Bonn und Koblenz insgesamt 47, also 4 mehr als Krämer.
Ein hässliches SW-Digitalisat von Darmstadt Hs. 205 aus Niederwerth:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-205
Zu den Trierer Handschriften siehe die Bemerkung im Katalog zu Eberhardsklausen:
http://books.google.de/books?id=fpzf9HBH-zAC&pg=PR15
Ergänzen möchte ich Aschaffenburg, Stiftsbibliothek Pap. 14, testamentarisch von dem Mainzer Johannes Mentze (gest. 1463) den Regularkanonikern auf der Insel (Niederwerth) vermacht, siehe Ingrid Ringel 1980:
http://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/285322
Zur Hs.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0002_b111_JPG.htm
Zu den Namensformen der Niederwerther Besitzeinträge Meckelnborg 1998:
http://books.google.de/books?id=2Pm1b-NoeJQC&pg=PA3 =
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0517_b003_jpg.htm
Zu Inkunabeln Needhams IPI:
"NIEDERWERTH nr Koblenz, OSA Windesh, Domus BMV in Insula prope Confluentiam, /by Valendar [MW II 314, HDM 603, ?as dedn S. Maria Magd.]: ULC 674; Harlem 159; Ess (Σ1); Paris BNF"
G. J. Jaspers: De blokboeken en incunabelen in Haarlems Libry, Haarlem 1988 bildet S. 39 den Besitzeintrag der von ihm unter Nr. 159 (S. 260) registrierten Inkunabel des Prosper Aquitanus 1486 (HC 13417) ab. Zunächst: "Liber monasterij sancti Christophori in Ravengiersburg", dies gestrichen und ersetzt durch "Liber monasterij beate marie virginis in insula". Später Koblenz SJ.
Dieser Band ist die einzige Needham bekannte Inkunabel aus der sonst verlorenen Klosterbibliothek von Ravengiersburg, über das jüngst zu vergleichen ist:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503
Übrigens konnten auch die Benediktinerinnen von Oberwerth und Rolandswerth als Klöster der hl. Maria auf der Insel bezeichnet werden.
#forschung
KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 02:31 - Rubrik: Kodikologie
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Riezlers Monographie zu den Grafen von Urach, den Grafen von Freiburg und den heutigen Fürsten von Fürstenberg von 1883 ist jetzt online:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/5978813
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/5978813
KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 01:38 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://archaeologik.blogspot.de/2013/07/neues-denkmalsschutzgesetz-in-nrw.html
Anders als Dr. Schreg bin ich Experte für das Thema Schatzregal, zumindest sah das der Hessische Landtag so. Und meine Position hat sich nicht geändert:
http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal
Anders als Dr. Schreg bin ich Experte für das Thema Schatzregal, zumindest sah das der Hessische Landtag so. Und meine Position hat sich nicht geändert:
http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 20:52 - Rubrik: Archivrecht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die DINI-Arbeitsgruppe "Elektronisches Publizieren" hat das DINI-Zertifikat 2013 als Request for Comments Dokument erstellt und stellt es nun der Repositorien-Gemeinschaft zur Kommentierung bereit.
Um das Zertifikat weiter zu verbessern und auch auf die Bedingungen und Erwartungen der Repositorienlandschaft eingehen zu können, bitten wir um Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge, Kommentare und Anregungen bis zum 09.08.2013 per E-Mail an rfc13@dini.de. Nach Ende der Kommentierungsphase werden alle eingehenden Meldungen diskutiert und ggf. übernommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://oanetzwerk.wordpress.com/2013/07/12/dini-zertifikat-2013-request-for-comments-veroffentlicht/
Direkt zu dem Entwurf des Zertifikat gelangen sie dauerhaft via: http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.6985
Vielen Dank und viele Grüße im Namen der DINI-AG "Elektronisches Publizieren"
Paul Vierkant
Kommentare von mir:
E 1.1 "Der Dienst ist beimindestens einem [allen] der
folgenden Verzeichnisse mit einer stets funktionalen Base-URL registriert"
Wieso nur bei einem Dienst, z.B. nicht mehr automatisch bei DOAR oder DRIVER?
E 1.3 "Dabeisollten [müssen besonders publikumswirksame] Dienste wie Twitter, Mendeley, Facebook, [Google+] etc. berücksichtigt werden."
Das ist unzureichend. Korrektische bibliographische Daten sind für Literaturverwaltungen wie Zotero, Mendeley, Citavi zur automatischen Übernahme anzubieten. Dazu aber später E 6.5.
M 2.6 Alle Repositorien müssen zwingend die Langzeitarchivierung in Kooperation mit anderen Einrichtungen sicherstellen. Alles andere ist MURKS. Siehe aber E 8.1.
M 2.8 Ich ärgere mich immer wieder, dass Dokumentenserver als Hochschulbibliographie ohne Volltexte genutzt werden. Wer das Zertifikat haben will, muss meines Erachtens zwingend eine Filtermöglichkeit bei der Suche und dem Abruf via OAI vorgeben.
M 3.1 Der Server muss ein korrektes Impressum nach den gesetzlichen Vorschriften haben (dazu M 4.10). Irgendwelche undurchsichtigen Mailformulare sind doch wohl nicht best practice?? Eine Mailadresse ist ja wohl das mindeste.
E 4.2. "Beim Anmelden einer Primärpublikation besteht die
Möglichkeit, aus einer Auswahl eine Nutzungslizenz zu bestimmen, dieauch Rechte von Endnutzer/-innen definiert. Die Vorauswahl berücksichtigt standardisierte Lizenzmodelle [, insbesondere Creative Commons]; eine Empfehlung pro
OA - kompatiblen Lizenzen wird ausgesprochen.
⇒
Eine möglichst standardisierte Lizenz
(bspw. CC, DPPL) kann die Deposit Licence
ersetzen. Sie räumt dem Dienst zum einen und Endnutzer/
- innen zum anderen Nutzungsrechte ein. OA
- kompatibel (im Sinne der Berliner Erklärung) sind nach herrschender
Meinungbspw. [vor allem] CC-BY und CC-BY-SA."
Standard sind CC-Lizenzen, DPPL spielt keine Rolle mehr. CC-BY und BB-BY-SA sind nach herrschender Ansicht die einzig tauglichen Lizenzen aus dem CC-Lizenzbaukasten für libre OA. Dieses schwurbelige "bspw." ist typisch für das unendlich Vage und Ungenaue des ganzen Dokuments.
E 4.6: "Der Betreiber lizenziert die Metadaten seines Dienstes
unter CC0". Da ist dann auch mal ein Lob fällig.
Angesichts unendlich schlechter Metadaten z.B. in Zürichs ZORA gehört dringend hinein: Metadaten müssen die für die bibliographischen Standards in ALLEN Disziplinen erforderlichen Angaben, soweit diese im Dokument enthalten sind, erfassen. ALSO VOR ALLEM AUSGESCHRIEBENE VORNAMEN!
Anzustreben ist eine Verknüpfung der Autorennamen mit Normdaten (vor allem GND, aber auch andere Profile für wissenschaftliche Autoren).
Bezeichnend ist, dass ein Dokumentenserver zertifiziert werden kann, ohne dass eine (eigenständige) VOLLTEXTSUCHE vorliegt. Volltextsuchen werden für OA-Dokumente immer wichtiger. Selbstverständlich dürfen Suchmaschinen nicht per Robots.txt eingeschränkt werden.
die DINI-Arbeitsgruppe "Elektronisches Publizieren" hat das DINI-Zertifikat 2013 als Request for Comments Dokument erstellt und stellt es nun der Repositorien-Gemeinschaft zur Kommentierung bereit.
Um das Zertifikat weiter zu verbessern und auch auf die Bedingungen und Erwartungen der Repositorienlandschaft eingehen zu können, bitten wir um Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge, Kommentare und Anregungen bis zum 09.08.2013 per E-Mail an rfc13@dini.de. Nach Ende der Kommentierungsphase werden alle eingehenden Meldungen diskutiert und ggf. übernommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://oanetzwerk.wordpress.com/2013/07/12/dini-zertifikat-2013-request-for-comments-veroffentlicht/
Direkt zu dem Entwurf des Zertifikat gelangen sie dauerhaft via: http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.6985
Vielen Dank und viele Grüße im Namen der DINI-AG "Elektronisches Publizieren"
Paul Vierkant
Kommentare von mir:
E 1.1 "Der Dienst ist bei
folgenden Verzeichnisse mit einer stets funktionalen Base-URL registriert"
Wieso nur bei einem Dienst, z.B. nicht mehr automatisch bei DOAR oder DRIVER?
E 1.3 "Dabei
Das ist unzureichend. Korrektische bibliographische Daten sind für Literaturverwaltungen wie Zotero, Mendeley, Citavi zur automatischen Übernahme anzubieten. Dazu aber später E 6.5.
M 2.6 Alle Repositorien müssen zwingend die Langzeitarchivierung in Kooperation mit anderen Einrichtungen sicherstellen. Alles andere ist MURKS. Siehe aber E 8.1.
M 2.8 Ich ärgere mich immer wieder, dass Dokumentenserver als Hochschulbibliographie ohne Volltexte genutzt werden. Wer das Zertifikat haben will, muss meines Erachtens zwingend eine Filtermöglichkeit bei der Suche und dem Abruf via OAI vorgeben.
M 3.1 Der Server muss ein korrektes Impressum nach den gesetzlichen Vorschriften haben (dazu M 4.10). Irgendwelche undurchsichtigen Mailformulare sind doch wohl nicht best practice?? Eine Mailadresse ist ja wohl das mindeste.
E 4.2. "Beim Anmelden einer Primärpublikation besteht die
Möglichkeit, aus einer Auswahl eine Nutzungslizenz zu bestimmen, die
OA - kompatiblen Lizenzen wird ausgesprochen.
⇒
Eine möglichst standardisierte Lizenz
ersetzen. Sie räumt dem Dienst zum einen und Endnutzer/
- innen zum anderen Nutzungsrechte ein. OA
- kompatibel (im Sinne der Berliner Erklärung) sind nach herrschender
Meinung
Standard sind CC-Lizenzen, DPPL spielt keine Rolle mehr. CC-BY und BB-BY-SA sind nach herrschender Ansicht die einzig tauglichen Lizenzen aus dem CC-Lizenzbaukasten für libre OA. Dieses schwurbelige "bspw." ist typisch für das unendlich Vage und Ungenaue des ganzen Dokuments.
E 4.6: "Der Betreiber lizenziert die Metadaten seines Dienstes
unter CC0". Da ist dann auch mal ein Lob fällig.
Angesichts unendlich schlechter Metadaten z.B. in Zürichs ZORA gehört dringend hinein: Metadaten müssen die für die bibliographischen Standards in ALLEN Disziplinen erforderlichen Angaben, soweit diese im Dokument enthalten sind, erfassen. ALSO VOR ALLEM AUSGESCHRIEBENE VORNAMEN!
Anzustreben ist eine Verknüpfung der Autorennamen mit Normdaten (vor allem GND, aber auch andere Profile für wissenschaftliche Autoren).
Bezeichnend ist, dass ein Dokumentenserver zertifiziert werden kann, ohne dass eine (eigenständige) VOLLTEXTSUCHE vorliegt. Volltextsuchen werden für OA-Dokumente immer wichtiger. Selbstverständlich dürfen Suchmaschinen nicht per Robots.txt eingeschränkt werden.
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 19:29 - Rubrik: Digitale Unterlagen
Auf dem 49. Deutschen Historikertag wurde im vergangenen September die Arbeitsgemeinschaft "Digitale Geschichtswissenschaft" im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. gegründet:
http://www.historikerverband.de/arbeitsgruppen/ag-digitale-gw/die-ag-digitale-gw.html
Seit heute wird unter @digigw getwittert.
https://twitter.com/digigw
Außerdem gibt es eine eigene Gruppe "Digital History" bei Mendeley: http://www.mendeley.com/groups/2939341/digital-history/
http://www.historikerverband.de/arbeitsgruppen/ag-digitale-gw/die-ag-digitale-gw.html
Seit heute wird unter @digigw getwittert.
https://twitter.com/digigw
Außerdem gibt es eine eigene Gruppe "Digital History" bei Mendeley: http://www.mendeley.com/groups/2939341/digital-history/
MariaRottler - am Freitag, 12. Juli 2013, 19:14 - Rubrik: Web 2.0
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Mit der Billigung des Abschlussberichts durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) konnte das Stadtarchiv München ein zweijähriges Projekt erfolgreich beenden, mit dem erste Aktenbestände des Archivs auch online recherchierbar gemacht werden sollten. Im Rahmen des Förderprogramms „Wissenschaftliche Literaturversorgung und Informationssysteme“ der DFG wurden 17 bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbücher und Karteien mit insgesamt 51.557 Einträgen nachträglich digital erfasst (retrokonvertiert), um sie dann im Internet bereitstellen zu können. Es handelt sich dabei mit Beständen wie „Bürgermeister und Rat“, „Heiliggeistspital“, „Ratssitzungsprotokolle“ und „Steueramt“ um die zentralen älteren Aktenbestände des Stadtarchivs. Sie beinhalten alle zu einem wesentlichen Teil Unterlagen aus der Zeit vor 1800 und decken insgesamt einen Zeitraum vom 9. Jahrhundert bis 1979 ab. Die DFG unterstützte dieses sehr aufwändige Projekt mit der Übernahme von zwei Dritteln der Kosten für die Digitalisierung in einer Höhe von 22.600 €; das restliche Drittel trug die Landeshauptstadt München.
Die retrokonvertierten Findmittel wurden mittlerweile auf der Homepage des Stadtarchivs im offiziellen Stadtportal von München unter http://www.muenchen.de/stadtarchiv eingestellt. Sie stehen nun im Internet für die Einsichtnahme und zur Recherche zur Verfügung. Die Daten sollen zudem so rasch wie möglich auch über das im Aufbau befindliche bundesweite „Archivportal-D“ zugänglich gemacht werden. Damit konnten der Kosten- und Zeitrahmen dieses Projektes eingehalten und zum Teil sogar deutlich unterschritten werden.
Die Verzeichnisse etlicher der bedeutendsten Aktenbestände zur Münchner Stadtgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit sowie zu einem Großteil auch des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind nun für wissenschaftliche und heimatkundliche Benutzerinnen und Benutzer auf der ganzen Welt bequem zugänglich. Das Stadtarchiv erhofft sich von dieser Maßnahme einen breiteren Zugriff auf seine älteren Bestände und damit auch eine verstärkte Nutzung dieser Unterlagen. Es wäre ganz im Sinne der DFG und des Stadtarchivs, wenn auf diese Weise neue Forschungsvorhaben zur Stadtgeschichte Münchens angeregt würden. (GBay via MR)
Wäre wohl auch preisgünstiger gegangen. Die Datenbank nimmt erst einmal nicht für sich ein, vor allem, wenn nach einminütiger Benutzung in FF schon zu lesen ist:
"Ein Skript auf dieser Seite ist eventuell beschäftigt oder es antwortet nicht mehr. Sie können das Skript jetzt stoppen oder fortsetzen, um zu sehen, ob das Skript fertig wird.
Skript: http://www.muenchen.de/rathaus/findbuch/findbuecher/D342FB90251603EABBAB4FEBB6208209.cache.html:2926 "
Das Laden eines ganzen Kapitels z.B. Historischer Verein - Maunskripte überfordert meinen derzeitigen Rechner.
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33.000 Euro für Murks ist nicht wenig.
Die retrokonvertierten Findmittel wurden mittlerweile auf der Homepage des Stadtarchivs im offiziellen Stadtportal von München unter http://www.muenchen.de/stadtarchiv eingestellt. Sie stehen nun im Internet für die Einsichtnahme und zur Recherche zur Verfügung. Die Daten sollen zudem so rasch wie möglich auch über das im Aufbau befindliche bundesweite „Archivportal-D“ zugänglich gemacht werden. Damit konnten der Kosten- und Zeitrahmen dieses Projektes eingehalten und zum Teil sogar deutlich unterschritten werden.
Die Verzeichnisse etlicher der bedeutendsten Aktenbestände zur Münchner Stadtgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit sowie zu einem Großteil auch des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind nun für wissenschaftliche und heimatkundliche Benutzerinnen und Benutzer auf der ganzen Welt bequem zugänglich. Das Stadtarchiv erhofft sich von dieser Maßnahme einen breiteren Zugriff auf seine älteren Bestände und damit auch eine verstärkte Nutzung dieser Unterlagen. Es wäre ganz im Sinne der DFG und des Stadtarchivs, wenn auf diese Weise neue Forschungsvorhaben zur Stadtgeschichte Münchens angeregt würden. (GBay via MR)
Wäre wohl auch preisgünstiger gegangen. Die Datenbank nimmt erst einmal nicht für sich ein, vor allem, wenn nach einminütiger Benutzung in FF schon zu lesen ist:
"Ein Skript auf dieser Seite ist eventuell beschäftigt oder es antwortet nicht mehr. Sie können das Skript jetzt stoppen oder fortsetzen, um zu sehen, ob das Skript fertig wird.
Skript: http://www.muenchen.de/rathaus/findbuch/findbuecher/D342FB90251603EABBAB4FEBB6208209.cache.html:2926 "
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33.000 Euro für Murks ist nicht wenig.
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 19:10 - Rubrik: Kommunalarchive
Emmanuel Herzog de Croÿ, Fürst von Solre, Marschall von Frankreich etc. (1718–1784) absolvierte eine glänzende militärische und diplomatische Laufbahn und repräsentiert den Typus eines aufgeklärten grand seigneur des 18. Jahrhunderts. Sein breitgefächertes, ja beinahe enzyklopädisches Interesse für alles, was seine Zeit bewegte, sei es Geistes- und Naturwissenschaften, Militärwesen, Geographie, Volkswirtschaft oder Kunst, spiegelt sich in den zahlreichen Manuskripten und Dossiers seines Nachlasses wider, der bisher von der Forschung nur sehr wenig beachtet wurde. Auch wurden seine überaus wertvollen und umfangreichen Tagebücher, die den berühmtesten Teil seines Nachlasses ausmachen, bisher nur zu einem Drittel veröffentlicht.
Der Nachlass und ausgewählte Teilbestände zur Person des Emmanuel von Croÿ wurden jetzt durch das LWL-Archivamt für Westfalen und das Deutsche Historische Institut (DHI) in Paris in einem gemeinsa-men, grenzüberschreitenden Projekt erschlossen und digitalisiert. Das Besondere: Erstmals sind Digitalisate der einzelnen Originale für die Forschung und jeden Interessierten online abrufbar. Es sind die ersten digitalisierten Archivalien überhaupt, die über das nordrhein-westfälische Online-Portal www.archive.nrw.de zugänglich sein werden.
http://www.archive.nrw.de/weitereArchive/privatarchive/AdelspflegeWestfLippe/BilderKartenLogosDateien/2Anne-Emmanuel_de_Cro__-Solre__1718-1784_.jpg
Zugang zu den Digitalisaten über:
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=451&id=2158&tektId=365
Die Auflösung ist gut, der DFG-Viewer akzeptabel. Es gibt leider keine Permalinks und auch die Public-Domain-kennzeichnung entnimmt man nur dem Beitrag des DHI Paris:
http://dhdhi.hypotheses.org/1879
Alle Digitalisate werden gemeinfrei, d.h. ohne Rechtebeschränkung bereit gestellt (Creative Commons Public Domaine Mark 1) und sind frei verfügbar[1].
[1] Mit Dank an Klaus Graf für seine Hinweise in dieser Sache, insbesondere für den Hinweis auf seinen Artikel: Die Public Domain und die Archive, in: Schmitt, Heiner (Hrsg.): Archive im digitalen Zeitalter: Überlieferung, Erschließung, Präsentation ; 79. Deutscher Archivtag in Regensburg. Fulda 2010, S. 177-185 http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1790/.

Der Nachlass und ausgewählte Teilbestände zur Person des Emmanuel von Croÿ wurden jetzt durch das LWL-Archivamt für Westfalen und das Deutsche Historische Institut (DHI) in Paris in einem gemeinsa-men, grenzüberschreitenden Projekt erschlossen und digitalisiert. Das Besondere: Erstmals sind Digitalisate der einzelnen Originale für die Forschung und jeden Interessierten online abrufbar. Es sind die ersten digitalisierten Archivalien überhaupt, die über das nordrhein-westfälische Online-Portal www.archive.nrw.de zugänglich sein werden.
http://www.archive.nrw.de/weitereArchive/privatarchive/AdelspflegeWestfLippe/BilderKartenLogosDateien/2Anne-Emmanuel_de_Cro__-Solre__1718-1784_.jpg
Zugang zu den Digitalisaten über:
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=451&id=2158&tektId=365
Die Auflösung ist gut, der DFG-Viewer akzeptabel. Es gibt leider keine Permalinks und auch die Public-Domain-kennzeichnung entnimmt man nur dem Beitrag des DHI Paris:
http://dhdhi.hypotheses.org/1879
Alle Digitalisate werden gemeinfrei, d.h. ohne Rechtebeschränkung bereit gestellt (Creative Commons Public Domaine Mark 1) und sind frei verfügbar[1].
[1] Mit Dank an Klaus Graf für seine Hinweise in dieser Sache, insbesondere für den Hinweis auf seinen Artikel: Die Public Domain und die Archive, in: Schmitt, Heiner (Hrsg.): Archive im digitalen Zeitalter: Überlieferung, Erschließung, Präsentation ; 79. Deutscher Archivtag in Regensburg. Fulda 2010, S. 177-185 http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1790/.

KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 18:31 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Im Rahmen der neueren historischen Kriminalitätsforschung hat man sich wiederholt auch mit der Geschichte des Gefängnisses befasst, wenngleich Studien zu frühneuzeitlichen Gefängnissen seltener durchgeführt wurden als solche zum 19./20. Jahrhundert. Es haben auch die sogenannten Staatsgefangenen, die ohne Gerichtsverfahren meist auf Festungen gefangen gehalten wurden, wenig Aufmerksamkeit gefunden. Sieht man von einem Katalog zum Gefängnismuseum auf dem Hohenasperg mit Schwerpunkt 18./19. Jahrhundert ab, fehlen moderne Fallstudien zu den württembergischen Festungshäftlingen.
Von 1471 bis 1765 diente die im 16. Jahrhundert zur württembergische Landesfestung ausgebaute Burg Hohenurach als Gefängnis. Als berühmtester Gefangener kann der neulateinische Dichter Nikodemus Frischlin gelten, der 1590 bei einem Ausbruchversuch zu Tode kam. Die Durchsicht der Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die zur Festung Hohenurach einschlägig sind, hat kaum Angaben zu den Gefangenen erbracht. Ergiebiger waren Suchläufe in Google Book Search. Ermittelt wurden über 50 Personen, die auf Hohenurach gefangen lagen.
Ständig beschäftigt mich die Frage, wie der Autor einer gedruckten Publikation für die Forschung relevante ergänzende Materialien Open Access zugänglich machen kann. In erheblichem Umfang liegen Quellen und ältere Sekundärliteratur zu mittelalterlichen und Themen des 16./19. Jahrhunderts im Netz digitalisiert vor. Die jeweiligen Fundstellen (nach Möglichkeit sogar auf Seitenebene) zu verlinken, ist praktischerweise nur online möglich.Es genügt auch nicht, kursorisch auf die Existenz von Digitalisaten zu verweisen, da ihr Aufspüren nicht selten eine besondere Informationskompetenz aufweist. Ich habe mich daher entschieden, als "work in progress" eine Liste der mir bekannten Hohenuracher Gefangenen in dem von mir gegründeten Gemeinschaftsweblog Archivalia anzulegen:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
Auch bei einem Umzug oder dem Offline-Gehen von Archivalia ist über Webcitation.org der Zugriff auf verschiedene Versionen des Artikels möglich:
http://www.webcitation.org/6HsExuVPj
Online zugängliche Literatur zu Hohenurach ist in Wikisource zusammengestellt:
http://de.wikisource.org/wiki/Hohenurach
Der Beitrag in Archivalia ist Teil eines großangelegten Experiments zur Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse in Form von Miszellen in einem Weglog (derzeit über 160 Beiträge):
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
Die in Archivalia vorgelegte Dokumentation zu den Hohenuracher Gefangenen konnte das zum Druck eingereichte Manuskript wesentlich entlasten, da dort nur die wichtigsten Nachweise zu den einzelnen Gefangenen gegeben werden und auch nicht alle ermittelten Namen genannt werden. Ausgegliedert wurde ein kurzer Beitrag über den auf Hohenurach gefangenen Rat Herzog Eberhards II. von Württemberg, Dr. Konrad Holzinger, der im Frühneuzeit-Blog der RWTH publiziert wurde:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1453
Da es durchaus sein kann, dass Leser/innen dieses Beitrags aufgrund eigener Auswertung von Archivalien und Sekundärliteratur mir unbekannte Hohenuracher Gefangene kennen, wäre ich für solche Ergänzungen (oder Korrekturen) dankbar.
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=2167&type=anfragen
Von 1471 bis 1765 diente die im 16. Jahrhundert zur württembergische Landesfestung ausgebaute Burg Hohenurach als Gefängnis. Als berühmtester Gefangener kann der neulateinische Dichter Nikodemus Frischlin gelten, der 1590 bei einem Ausbruchversuch zu Tode kam. Die Durchsicht der Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die zur Festung Hohenurach einschlägig sind, hat kaum Angaben zu den Gefangenen erbracht. Ergiebiger waren Suchläufe in Google Book Search. Ermittelt wurden über 50 Personen, die auf Hohenurach gefangen lagen.
Ständig beschäftigt mich die Frage, wie der Autor einer gedruckten Publikation für die Forschung relevante ergänzende Materialien Open Access zugänglich machen kann. In erheblichem Umfang liegen Quellen und ältere Sekundärliteratur zu mittelalterlichen und Themen des 16./19. Jahrhunderts im Netz digitalisiert vor. Die jeweiligen Fundstellen (nach Möglichkeit sogar auf Seitenebene) zu verlinken, ist praktischerweise nur online möglich.Es genügt auch nicht, kursorisch auf die Existenz von Digitalisaten zu verweisen, da ihr Aufspüren nicht selten eine besondere Informationskompetenz aufweist. Ich habe mich daher entschieden, als "work in progress" eine Liste der mir bekannten Hohenuracher Gefangenen in dem von mir gegründeten Gemeinschaftsweblog Archivalia anzulegen:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
Auch bei einem Umzug oder dem Offline-Gehen von Archivalia ist über Webcitation.org der Zugriff auf verschiedene Versionen des Artikels möglich:
http://www.webcitation.org/6HsExuVPj
Online zugängliche Literatur zu Hohenurach ist in Wikisource zusammengestellt:
http://de.wikisource.org/wiki/Hohenurach
Der Beitrag in Archivalia ist Teil eines großangelegten Experiments zur Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse in Form von Miszellen in einem Weglog (derzeit über 160 Beiträge):
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
Die in Archivalia vorgelegte Dokumentation zu den Hohenuracher Gefangenen konnte das zum Druck eingereichte Manuskript wesentlich entlasten, da dort nur die wichtigsten Nachweise zu den einzelnen Gefangenen gegeben werden und auch nicht alle ermittelten Namen genannt werden. Ausgegliedert wurde ein kurzer Beitrag über den auf Hohenurach gefangenen Rat Herzog Eberhards II. von Württemberg, Dr. Konrad Holzinger, der im Frühneuzeit-Blog der RWTH publiziert wurde:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1453
Da es durchaus sein kann, dass Leser/innen dieses Beitrags aufgrund eigener Auswertung von Archivalien und Sekundärliteratur mir unbekannte Hohenuracher Gefangene kennen, wäre ich für solche Ergänzungen (oder Korrekturen) dankbar.
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=2167&type=anfragen
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 18:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Unsere Hilfskraft Claudia Krütgen hat zwei Videos zur neuen Präsentation erstellt, eines zu ihrem Aufbau und eines zur Eröffnung am 17. Juni 2013.
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 18:09 - Rubrik: Universitaetsarchive
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".... Eigentlich sollte der Ausschuss für Kunst und Kultur heute eine Vorentscheidung [für die gemeinsame Unterbringung von Stadtarchiv, Kunst- und Museumsbibliothek und Rhein. Bildarchiv] für die kommende Ratsitzung am 18. Juli treffen. Wie Stadtsprecher Gregor Timmer auf Anfrage bestätigte, wird die kommissarische Kulturdezernentin, Stadtkämmerin Gabriele Klug, jedoch keinen Verwaltungsvorschlag zur Diskussion stellen. Oberbürgermeister Jürgen Roters habe der Vorlage die Schlusszeichnung verweigert. Es gebe in einzeln Punkten noch Klärungsbedarf, sagte Timmer, ohne Details zu nennen. ....."
Quelle: http://mobil.rundschau-online.de/home/koeln/erhalt-der-bibliothek-prominente-unterstuetzung-fuer-die-kmb,16101550,23693098,view,asFitMl.html
Quelle: http://mobil.rundschau-online.de/home/koeln/erhalt-der-bibliothek-prominente-unterstuetzung-fuer-die-kmb,16101550,23693098,view,asFitMl.html
Wolf Thomas - am Freitag, 12. Juli 2013, 09:31 - Rubrik: Kommunalarchive
http://www.hessen-tageblatt.com/kassel-cdu-stadtarchiv-technokratie-statt-perspektive-und-starkes-signal-50706
"Die CDU-Fraktion hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass aus Platzgründen seit 1995 aber Abgaben an das Archiv unterblieben sind und zu einem Aufstau von 1000 Metern Akten geführt haben. Der Antrag ergab auch den Bedarf von 1.000 qm Depotfläche, die Oberbürgermeister Hilgen für nicht finanzierbar hielt. Der Oberbürgermeister verweise lediglich auf 4,7 Stellen im Archiv, beachte aber nicht, wo die eigentlichen Probleme des Archivs liegen und differenziere nicht die unterschiedlichen Aufgaben von Bewerten und Verzeichnen des Archivguts bzw. der Benutzerbetreuung und der Sekretariatsarbeiten, so Dr. Jörg Westerburg von der CDU-Fraktion."
"Die CDU-Fraktion hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass aus Platzgründen seit 1995 aber Abgaben an das Archiv unterblieben sind und zu einem Aufstau von 1000 Metern Akten geführt haben. Der Antrag ergab auch den Bedarf von 1.000 qm Depotfläche, die Oberbürgermeister Hilgen für nicht finanzierbar hielt. Der Oberbürgermeister verweise lediglich auf 4,7 Stellen im Archiv, beachte aber nicht, wo die eigentlichen Probleme des Archivs liegen und differenziere nicht die unterschiedlichen Aufgaben von Bewerten und Verzeichnen des Archivguts bzw. der Benutzerbetreuung und der Sekretariatsarbeiten, so Dr. Jörg Westerburg von der CDU-Fraktion."
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 01:09 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://remszeitung.de/2013/7/10/personal--und-raumnot-das-gmuender-stadtarchiv-ruft-um-hilfe/
„Das Stadtarchiv ist die Abstellkammer der Stadtverwaltung“, sprach Dr. Hammes Klartext. Völlig ungeregelt und in großen Mengen landen vor allem Aktenberge aus dem Rathaus im sowohl personell als auch räumlich heillos überlasteten Stadtarchiv. Vergleichbare Einrichtungen könnten auf zehn Mitarbeiter zurückgreifen, um mit solchen Anforderungen fertig zu werden. In Gmünd seien die bei ihrem Amtsvorgänger ursprünglich noch zur Verfügung stehenden drei Personalstellen jetzt sogar noch auf 2,5 zurückgeschraubt worden. Das Archivgut, so verdeutlichte Dr. Hammes auch anhand von Fotos, sei wegen der Raumnot zwischenzeitlich auf drei Gebäude verteilt und dort — wie sie anhand des modrigen Ordners wiederholt darlegte — dem Schimmel und Verfall preisgegeben. „Ein Bürgerarchiv, wie es wünschten, sieht anders aus“, so gab sie weiter zu verstehen. Sie bemängelte neben der Personal– und Raumnot auch erhebliche Defizite in der Technik, speziell bei der zeitgemäßen Digitalisierung des Archivbestandes. Lücken und Rückstände im gedächtnis der Stadt drohen, größer zu werden. „Falls sie nun den Eindruck habe, dass das alles sehr schlimm ist, dann klingt das nicht nur so, sondern ist auch so. Dieses Archiv braucht dringend ihre Unterstützung“, so der Hilferuf an den Gemeinderat.
Die Bürgervertreter vermittelten nach dem schonungslosen Bericht einen ziemlich erschrockenen Eindruck.
GT:
http://www.gmuender-tagespost.de/678442/
„Das Stadtarchiv ist die Abstellkammer der Stadtverwaltung“, sprach Dr. Hammes Klartext. Völlig ungeregelt und in großen Mengen landen vor allem Aktenberge aus dem Rathaus im sowohl personell als auch räumlich heillos überlasteten Stadtarchiv. Vergleichbare Einrichtungen könnten auf zehn Mitarbeiter zurückgreifen, um mit solchen Anforderungen fertig zu werden. In Gmünd seien die bei ihrem Amtsvorgänger ursprünglich noch zur Verfügung stehenden drei Personalstellen jetzt sogar noch auf 2,5 zurückgeschraubt worden. Das Archivgut, so verdeutlichte Dr. Hammes auch anhand von Fotos, sei wegen der Raumnot zwischenzeitlich auf drei Gebäude verteilt und dort — wie sie anhand des modrigen Ordners wiederholt darlegte — dem Schimmel und Verfall preisgegeben. „Ein Bürgerarchiv, wie es wünschten, sieht anders aus“, so gab sie weiter zu verstehen. Sie bemängelte neben der Personal– und Raumnot auch erhebliche Defizite in der Technik, speziell bei der zeitgemäßen Digitalisierung des Archivbestandes. Lücken und Rückstände im gedächtnis der Stadt drohen, größer zu werden. „Falls sie nun den Eindruck habe, dass das alles sehr schlimm ist, dann klingt das nicht nur so, sondern ist auch so. Dieses Archiv braucht dringend ihre Unterstützung“, so der Hilferuf an den Gemeinderat.
Die Bürgervertreter vermittelten nach dem schonungslosen Bericht einen ziemlich erschrockenen Eindruck.
GT:
http://www.gmuender-tagespost.de/678442/
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 01:04 - Rubrik: Kommunalarchive
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/404097548/
Webproxys zeigen nicht mehr die Buttons an, sondern Sonderzeichen. man braucht vor allem den vierten Button von oben (Dollarzeichen) für die funktionierende Vollansicht, eins drunter ist der E-Text.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hathitrust_relaunch1.jpg
http://archiv.twoday.net/stories/404097548/
Webproxys zeigen nicht mehr die Buttons an, sondern Sonderzeichen. man braucht vor allem den vierten Button von oben (Dollarzeichen) für die funktionierende Vollansicht, eins drunter ist der E-Text.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hathitrust_relaunch1.jpg
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 21:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Die Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten verstößt grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn dies ohne Zustimmung des Verfassers erfolgt. Denn jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts sei Ausdruck der Persönlichkeit des Verfassers, so dass allein dieser bestimmen dürfe, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen."
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/04-02-2013-olg-hamburg-7-w-5-13.html
Absoluter Schwachsinn!
Lesen wir zur Ansicht des BGH 1954 das BVerfG 1999:
"Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
Folgt man dem Argument des OLG Hamburg, hätte Gysi die Veröffentlichung seines Anwaltsschriftsatzes als Ausdruck seiner Persönlichkeit verhindern können. Dem hat das Bundesverfassungsgericht aber bei der durch geringe Subjektivität gekennzeichneten Textgattung Anwaltsschriftsatz einen Riegel vorgeschoben.
"jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts" = alles, was wir so von uns geben. Ob wirs auf dem Markt zur Marktfrau sagen oder auf Twitter oder Facebook posten, das OLG Hamburg schützt alle Privacy-Hysteriker und setzt schlagartig allem öffentlichen Diskurs ein Ende, soweit die Gedankenäußerer damit unzufrieden sind, wenn man sich auf ihr Geschwalle bezieht. Denn sie dürfen allein bestimmen, "in welcher Form" dies (wieder-)veröffentlicht werden kann.
Der Antragsteiler legt in seinem an den Antragsgegner gerichteten Antwortschreiben die Gründe dar, aus denen er die Berechtigung herleitet, seinen Adelstitel zu führen. Eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse ist nicht erkennbar, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller eine Person öffentlichen Interesses ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler enthält und die Veröffentlichung den Antragsteller deshalb in zusätzlicher Weise bloßstellt.
Na wer eine solche Bloßstellung nicht wünscht, sollte halt korrekt schreiben.
Wird doch nicht Herr vom Hofe gewesen sein?
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/04-02-2013-olg-hamburg-7-w-5-13.html
Absoluter Schwachsinn!
Lesen wir zur Ansicht des BGH 1954 das BVerfG 1999:
"Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
Folgt man dem Argument des OLG Hamburg, hätte Gysi die Veröffentlichung seines Anwaltsschriftsatzes als Ausdruck seiner Persönlichkeit verhindern können. Dem hat das Bundesverfassungsgericht aber bei der durch geringe Subjektivität gekennzeichneten Textgattung Anwaltsschriftsatz einen Riegel vorgeschoben.
"jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts" = alles, was wir so von uns geben. Ob wirs auf dem Markt zur Marktfrau sagen oder auf Twitter oder Facebook posten, das OLG Hamburg schützt alle Privacy-Hysteriker und setzt schlagartig allem öffentlichen Diskurs ein Ende, soweit die Gedankenäußerer damit unzufrieden sind, wenn man sich auf ihr Geschwalle bezieht. Denn sie dürfen allein bestimmen, "in welcher Form" dies (wieder-)veröffentlicht werden kann.
Der Antragsteiler legt in seinem an den Antragsgegner gerichteten Antwortschreiben die Gründe dar, aus denen er die Berechtigung herleitet, seinen Adelstitel zu führen. Eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse ist nicht erkennbar, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller eine Person öffentlichen Interesses ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler enthält und die Veröffentlichung den Antragsteller deshalb in zusätzlicher Weise bloßstellt.
Na wer eine solche Bloßstellung nicht wünscht, sollte halt korrekt schreiben.
Wird doch nicht Herr vom Hofe gewesen sein?
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 20:22 - Rubrik: Archivrecht
Montagmorgen, 8. Juli, kurz nach 8:30 Uhr: Nach 6wöchiger umzugsbedingter Schließung betritt der erste Archivbenutzer die neuen Räume des Heidelberger Stadtarchivs in der Max-Joseph-Str. 71. Es ist Dr. Christian Führer, Professor und Studiengangsleiter an der Dualen Hochschule B-W Mannheim. Er ist gekommen, um einige der hier verwahrten Ausgaben der Herold Post nachzuschlagen, schreibt er doch gegenwärtig an einem Buch zum Thema „More than memories … – Amerikaner in Heidelberg“.
Bevor es dazu kommt, wird der überraschte Besucher vom Archivteam als erster Gast willkommen geheißen und mit einem Buchgeschenk bedacht (die aktuell vom Archiv herausgegebene Veröffentlichung „Fremdarbeiter in Heidelberg während des Zweiten Weltkriegs“). Und Professor Führer erhält auf einem geführten Rundgang Einblick in den Forschungs- und Lesesaal, die Büros, Werkstätten und sogar in die vollklimatisierten Magazine, in denen rund 7 Regalkilometer Archivgut für die meist wissenschaftliche Auswertung dauerarchiviert werden.
Dabei zeigt sich Professor Führer beeindruckt, wie positiv Archiv und Bauträger (GGH = Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz) gemeinsam archivfachliche Standards mit geradezu optimalen Arbeits- und Benutzungsbedingungen für Archivare und Archivbenutzer umgesetzt haben. Gegenüber früher habe das Archiv enorm gewonnen an frischer, lebendiger und freundlicher Atmosphäre. Wörtlich: „Es macht ausgesprochen Spaß hier zu arbeiten! Klischees wie das vom verstaubten, weltentrückten Archiv sind sofort vergessen. Das ist ein lebendiger Ort, von dem die Stadtgeschichte profitieren wird …“ (Peter Blum)
Stadtarchiv Heidelberg – Wir sind umgezogen! Ab sofort bietet Ihnen das Stadtarchiv am neuen Standort bessere Arbeitsmöglichkeiten zu deutlich erweiterten Öffnungszeiten: Mo.-Do. durchgehend von 8:30-16:00 Uhr (Do. nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr).
Sie erreichen das Stadtarchiv: Ab HD-Hbf. oder aus Richtung Bruchsal mit den S-Bahn-Linien 3 und 4 (von der S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach liegt das Archiv 3 Gehminuten entfernt) – ab Stadtzentrum/Bismarckplatz mit der Buslinie 33 direkt bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach oder mit der Straßenbahn-Linie 23 bis Rohrbach Markt, Umsteigen in Buslinie 28 bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach (auch Parkplätze sind vorhanden).
Zugang: Orientieren Sie sich an dem in grauem Sichtbeton ausgeführten Aufzugsturm. Unmittelbar links davon führt eine Treppe zum tiefer gelegenen Eingang des Archivs. Türtaster bzw. Klingel finden Sie rechts von der Haustür. Bei Bedarf können Sie zuvor an der Stele rechts (oben) vor dem Aufzugsturm klingeln und über die Sprechanlage den Aufzug aktivieren lassen.
Anschrift und Kontaktdaten:
Stadtarchiv Heidelberg
Max-Joseph-Str. 71
69126 Heidelberg
Fon 06221 – 5819800
Fax 06221 – 584619800
E-Mail stadtarchiv@heidelberg.de

Bevor es dazu kommt, wird der überraschte Besucher vom Archivteam als erster Gast willkommen geheißen und mit einem Buchgeschenk bedacht (die aktuell vom Archiv herausgegebene Veröffentlichung „Fremdarbeiter in Heidelberg während des Zweiten Weltkriegs“). Und Professor Führer erhält auf einem geführten Rundgang Einblick in den Forschungs- und Lesesaal, die Büros, Werkstätten und sogar in die vollklimatisierten Magazine, in denen rund 7 Regalkilometer Archivgut für die meist wissenschaftliche Auswertung dauerarchiviert werden.
Dabei zeigt sich Professor Führer beeindruckt, wie positiv Archiv und Bauträger (GGH = Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz) gemeinsam archivfachliche Standards mit geradezu optimalen Arbeits- und Benutzungsbedingungen für Archivare und Archivbenutzer umgesetzt haben. Gegenüber früher habe das Archiv enorm gewonnen an frischer, lebendiger und freundlicher Atmosphäre. Wörtlich: „Es macht ausgesprochen Spaß hier zu arbeiten! Klischees wie das vom verstaubten, weltentrückten Archiv sind sofort vergessen. Das ist ein lebendiger Ort, von dem die Stadtgeschichte profitieren wird …“ (Peter Blum)
Stadtarchiv Heidelberg – Wir sind umgezogen! Ab sofort bietet Ihnen das Stadtarchiv am neuen Standort bessere Arbeitsmöglichkeiten zu deutlich erweiterten Öffnungszeiten: Mo.-Do. durchgehend von 8:30-16:00 Uhr (Do. nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr).
Sie erreichen das Stadtarchiv: Ab HD-Hbf. oder aus Richtung Bruchsal mit den S-Bahn-Linien 3 und 4 (von der S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach liegt das Archiv 3 Gehminuten entfernt) – ab Stadtzentrum/Bismarckplatz mit der Buslinie 33 direkt bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach oder mit der Straßenbahn-Linie 23 bis Rohrbach Markt, Umsteigen in Buslinie 28 bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach (auch Parkplätze sind vorhanden).
Zugang: Orientieren Sie sich an dem in grauem Sichtbeton ausgeführten Aufzugsturm. Unmittelbar links davon führt eine Treppe zum tiefer gelegenen Eingang des Archivs. Türtaster bzw. Klingel finden Sie rechts von der Haustür. Bei Bedarf können Sie zuvor an der Stele rechts (oben) vor dem Aufzugsturm klingeln und über die Sprechanlage den Aufzug aktivieren lassen.
Anschrift und Kontaktdaten:
Stadtarchiv Heidelberg
Max-Joseph-Str. 71
69126 Heidelberg
Fon 06221 – 5819800
Fax 06221 – 584619800
E-Mail stadtarchiv@heidelberg.de

KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 19:51 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.berlin.de/rubrik/hauptstadt/verbannte_buecher/index.php
Daten im JSON-Format:
http://daten.berlin.de/datensaetze/liste-der-verbannten-b%C3%BCcher
Kommentar:
1. Die Liste liegt nicht als Digitalisat vor, eine sofortige Kontrolle der Daten ist daher UNMÖGLICH.
2. Die Daten stehen unter CC-BY, was eindeutig COPYFRAUD ist, da die Erfassung der NS-Liste kein Schutzrecht entstehen lässt.
3. Es fehlen Angaben über die Autoren einschliesslich GND!
Update:
http://schrifttum.allegronet.de/
Daten im JSON-Format:
http://daten.berlin.de/datensaetze/liste-der-verbannten-b%C3%BCcher
Kommentar:
1. Die Liste liegt nicht als Digitalisat vor, eine sofortige Kontrolle der Daten ist daher UNMÖGLICH.
2. Die Daten stehen unter CC-BY, was eindeutig COPYFRAUD ist, da die Erfassung der NS-Liste kein Schutzrecht entstehen lässt.
3. Es fehlen Angaben über die Autoren einschliesslich GND!
Update:
http://schrifttum.allegronet.de/
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 19:40 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://www.newappsblog.com/2013/07/more-on-ergo-the-new-open-access-philosophy-journal.html
In recent years, it has become more and more obvious that the business model of commercial academic publishers is a form of extortion, on many levels, especially of public money in places where research is largely or partially publicly funded. It’s the usual story: we work for them for free, both by writing papers and by doing most of the work involved in publishing a journal (editing, refereeing etc.), and then the irony is that we (or our institutions) then need to pay to have access to the results, through outrageous library subscriptions.
In recent years, it has become more and more obvious that the business model of commercial academic publishers is a form of extortion, on many levels, especially of public money in places where research is largely or partially publicly funded. It’s the usual story: we work for them for free, both by writing papers and by doing most of the work involved in publishing a journal (editing, refereeing etc.), and then the irony is that we (or our institutions) then need to pay to have access to the results, through outrageous library subscriptions.
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:49 - Rubrik: English Corner
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Die Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung hat mit der Digitalisierung des ab 1836 erscheinenden Stuttgarter katholischen "Magazins für Pädagogik" begonnen. Gmünder Themen und Autoren spielten naturgemäß eine große Rolle, siehe etwa
http://goobiweb.bbf.dipf.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3A0111-bbf-spo-14445202
http://goobiweb.bbf.dipf.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3A0111-bbf-spo-14445202
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://italianrenaissanceresources.com/
"A freely available resource, this site features eight units, each of which explores a different theme in Italian Renaissance art. Researchers and students can explore thematic essays, more than 340 images, 300 glossary items and 42 primary source texts. "

"A freely available resource, this site features eight units, each of which explores a different theme in Italian Renaissance art. Researchers and students can explore thematic essays, more than 340 images, 300 glossary items and 42 primary source texts. "

KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:26 - Rubrik: English Corner
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"Anfang Juli 2013 trat die Novelle des Bundesarchivgesetzes in Kraft, wonach Hersteller deutscher Kinofilme verpflichtet sind, ihre neuen Filme innerhalb eines Jahres zu registrieren. Dabei wird auch vermerkt, an welchem Ort sich eine technisch einwandfreie archivfähige Kopie des jeweiligen Kinofilms befindet. Die Daten zu den Filmen werden im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv erfasst. Damit werden sämtliche deutsche Kinofilme – unabhängig davon, ob sie öffentlich gefördert wurden oder nicht – von jetzt an im Bundesarchiv als dem zentralen Filmarchiv registriert. Weitere Informationen zur Pflichtregistrierung und ein Link zur passwortgeschützten Registrierungsseite stellt das Bundesarchiv auf seiner Website zur Verfügung ( http://www.pflichtregistrierung-film.bundesarchiv.de/ )." (ZKBW-Dialog)
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:52 - Rubrik: Filmarchive
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"Achtzig Jahre nach Zerschlagung der freien Gewerkschaften erinnern Studierende der FU Berlin im Internet unter dem Titel „Zerstörte Vielfalt“ ( http://www.zerschlagung-gewerkschaften1933.de/ ) an das Schicksal von Gewerkschaftern und an wichtige Orte. Kernstück der Seite ist eine Karte, auf der wichtige Orte der deutschen und Berliner Gewerkschaftsgeschichte markiert und beschrieben sind. Dazu zählen das Verbandshaus der Deutschen Buchdrucker in der Dudenstraße, das Haus des Deutschen Metallarbeiterverbandes in der Alten Jakobstraße und das Gewerkschaftshaus am Engelufer in Kreuzberg. Darüber hinaus haben die Studierenden Orte der Verfolgung beschrieben, wie etwa das ehemalige Konzentrationslager am Columbiadamm oder das SA-Gefängnis in der Papestraße. Außerdem sind Biografien von Wilhelm Leuschner, Otto Suhr und anderen Persönlichkeiten nachzulesen. Dafür wurden auch ganz persönliche Dokumente zusammengetragen, wie den Abschiedsbrief von Wilhelm Leuschner an seinen Sohn, den der Hitler-Gegner 1944 einen Tag vor seiner Hinrichtung verfasst hat. Das Portal zeigt zudem Vorschläge für historische Stadtrundgänge (nach: heise online vom 02.05.2013)." (ZKBW-Dialog)
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:45 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://rheinlandbib.ub.uni-koeln.de/
Auszug:
Ehemaliges Redemptoristenkloster Hennef-Geistingen
Historischer (Teil-)Katalog der aufgelösten Bibliothek
Wenige Jahre nach der Hundertjahrfeier der Errichtung des Klosters und Studienhauses des Redemptoristenordens in Hennef-Geistingen im Jahre 1902 wurde der gesamte Komplex im Frühjahr 2006 von den Redemptoristen verkauft und verlassen. Im Zuge dieser Veränderung wurde auch die Bibliothek, deren 180.000 Bände dem Konvent wie der schon 1996 aufgehobenen Philosophisch-Theologischen Hochschule gedient hatten, aufgelöst und in alle Winde zerstreut. Nachdem wertvolle Teile wie die 43 Inkunabeln an das Redemptoristenkloster Heiligenstadt und andere Ordenseinrichtungen gegangen waren, suchte man nach einem Abnehmer des restlichen Bestandes im Ganzen und fand ihn in einem Antiquar, der die Bücher auf eBay anbot. Dort gelang es der Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica, etwa 200 Bände zu erwerben – sowohl Alte Drucke als auch neuere Literatur vornehmlich zur Patristik, Aszetik und zur Geistesgeschichte des Spätmittelalters.
Nachdem die Bibliothek endgültig aufgelöst worden war, erwies es sich als notwendig, ihre Nachweise auch aus der Verbunddatenbank zu löschen. Auf Anregung des Hochschulbibliothekszentrums Nordrhein-Westfalen entschloss sich die Arbeitsstelle "Historische Bestände im Rheinland", den dort erfassten Bestand – etwa 14.000 Titel vornehmlich älterer und alter Drucke - als historischen Teilkatalog dieser nicht mehr existierenden Sammlung zu übernehmen und als Quelle bibliothekshistorischer Forschung zugänglich zu machen. Außerdem bleiben so insbesondere die gar nicht seltenen Titelaufnahmen erhalten, für die ausschließlich Geistinger Exemplare nachgewiesen waren.
Der Bestand dieser Bibliothek ist auch separat in einem eigenständigen Portal recherchierbar.
Nämlich:
http://geistingen.ub.uni-koeln.de/
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=geistingen
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen/
Zitat:
"Nach Recherchen von Klaus Graf gingen die Handschriften und Inkunabeln an das Redemptoristen-Kloster Heiligenstadt, 12.000 neuere Titel (ab 1850) an die ordenseigene Academia Alfonsiana in Rom. Der Löwenanteil aber wurde von Dezember 2005 an über das Internet-Auktionshaus Ebay verkauft."
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg30325.html (2006)
Auszug:
Ehemaliges Redemptoristenkloster Hennef-Geistingen
Historischer (Teil-)Katalog der aufgelösten Bibliothek
Wenige Jahre nach der Hundertjahrfeier der Errichtung des Klosters und Studienhauses des Redemptoristenordens in Hennef-Geistingen im Jahre 1902 wurde der gesamte Komplex im Frühjahr 2006 von den Redemptoristen verkauft und verlassen. Im Zuge dieser Veränderung wurde auch die Bibliothek, deren 180.000 Bände dem Konvent wie der schon 1996 aufgehobenen Philosophisch-Theologischen Hochschule gedient hatten, aufgelöst und in alle Winde zerstreut. Nachdem wertvolle Teile wie die 43 Inkunabeln an das Redemptoristenkloster Heiligenstadt und andere Ordenseinrichtungen gegangen waren, suchte man nach einem Abnehmer des restlichen Bestandes im Ganzen und fand ihn in einem Antiquar, der die Bücher auf eBay anbot. Dort gelang es der Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica, etwa 200 Bände zu erwerben – sowohl Alte Drucke als auch neuere Literatur vornehmlich zur Patristik, Aszetik und zur Geistesgeschichte des Spätmittelalters.
Nachdem die Bibliothek endgültig aufgelöst worden war, erwies es sich als notwendig, ihre Nachweise auch aus der Verbunddatenbank zu löschen. Auf Anregung des Hochschulbibliothekszentrums Nordrhein-Westfalen entschloss sich die Arbeitsstelle "Historische Bestände im Rheinland", den dort erfassten Bestand – etwa 14.000 Titel vornehmlich älterer und alter Drucke - als historischen Teilkatalog dieser nicht mehr existierenden Sammlung zu übernehmen und als Quelle bibliothekshistorischer Forschung zugänglich zu machen. Außerdem bleiben so insbesondere die gar nicht seltenen Titelaufnahmen erhalten, für die ausschließlich Geistinger Exemplare nachgewiesen waren.
Der Bestand dieser Bibliothek ist auch separat in einem eigenständigen Portal recherchierbar.
Nämlich:
http://geistingen.ub.uni-koeln.de/
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=geistingen
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen/
Zitat:
"Nach Recherchen von Klaus Graf gingen die Handschriften und Inkunabeln an das Redemptoristen-Kloster Heiligenstadt, 12.000 neuere Titel (ab 1850) an die ordenseigene Academia Alfonsiana in Rom. Der Löwenanteil aber wurde von Dezember 2005 an über das Internet-Auktionshaus Ebay verkauft."
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg30325.html (2006)
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Neuer ZKBW-Dialog ist erschienen.
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog76-html
Darin u.a.
"Mit dem Projekt „Archiv der Stimmen. Digitalisierung und wissenschaftliche Erschließung historischer, gemeinfreier Gesangsaufnahmen auf Schellackplatten, 1896-1960“ wird zum ersten Mal in Deutschland eine der wichtigsten Primärquellen zur Interpretation von E-Musik online zur Verfügung gestellt. Ermöglicht wird das Vorhaben der Mediathek der SLUB Dresden <14> durch die DFG. Sie fördert das Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren im Rahmen einer neuen Förderlinie zur „Erschließung und Digitalisierung von objektbezogenen wissenschaftlichen Sammlungen“ (vgl. die Übersicht der bewilligten Projekte). Projektbeginn war Anfang September 2012. Im Verlauf des Projekts werden 8.500 Schellackplatten mit rund 17.000 Aufnahmen von Vokalstücken hörbar gemacht, die aus der Zeit von 1896 bis 1960 datieren. Sie werden mit normierten Daten wissenschaftlich erschlossen und über die Datenbank der Mediathek ( http://mediathek.slub-dresden.de ) sowie den Verbundkatalog des SWB angeboten."
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog76-html
Darin u.a.
"Mit dem Projekt „Archiv der Stimmen. Digitalisierung und wissenschaftliche Erschließung historischer, gemeinfreier Gesangsaufnahmen auf Schellackplatten, 1896-1960“ wird zum ersten Mal in Deutschland eine der wichtigsten Primärquellen zur Interpretation von E-Musik online zur Verfügung gestellt. Ermöglicht wird das Vorhaben der Mediathek der SLUB Dresden <14> durch die DFG. Sie fördert das Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren im Rahmen einer neuen Förderlinie zur „Erschließung und Digitalisierung von objektbezogenen wissenschaftlichen Sammlungen“ (vgl. die Übersicht der bewilligten Projekte). Projektbeginn war Anfang September 2012. Im Verlauf des Projekts werden 8.500 Schellackplatten mit rund 17.000 Aufnahmen von Vokalstücken hörbar gemacht, die aus der Zeit von 1896 bis 1960 datieren. Sie werden mit normierten Daten wissenschaftlich erschlossen und über die Datenbank der Mediathek ( http://mediathek.slub-dresden.de ) sowie den Verbundkatalog des SWB angeboten."
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:01 - Rubrik: Musikarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 14:49 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Es wird bei Ebay ein Kirchenbuch von Freinhausen, Kreis Pfaffenhofen an der Ilm, angeboten.
Es kann doch nicht sein das solch ein wertvolles Kulturgut bei Ebay angeboten und verscherbelt wird.
Es kann doch nicht sein das solch ein wertvolles Kulturgut bei Ebay angeboten und verscherbelt wird.
FredLo - am Mittwoch, 10. Juli 2013, 18:42 - Rubrik: Kulturgut
Die unter http://mittelalter.hypotheses.org/1193 von der Autorin Karoline Dominika Döring angezeigte Arbeit "Türkenkrieg und Medienwandel im 15. Jahrhundert" kostet 69 Euro und verärgert durch einen aufgeblähten Katalog der europäischen Türkendrucke (S. 213-438), den man nun wirklich nicht im Druck benötigt. Völlig unverständlich ist, wieso die im GW/ISTC bequem recherchierbaren Standorte beigegeben wurde. Absolut sinnfrei: das Verzeichnis der Aufbewahrungsorte (ohne Nachweis der Drucke). Eine Erschließung der Drucke nach Sprache in Form eines Registers existiert nicht. Da wohl die meisten Drucke Ablass-Einblattdrucke sind, leuchtet nicht ein, wieso die Arbeit Eisermanns im VE 15 wiederholt werden musste.
Lernt man bei Frau Märtl nicht korrektes Zitieren? S. 548 ist das verzeichnis der Internetquellen (nur URLs, keine weiteren Angaben) ist ein No-go. Archivalia wird mit überflüssig langer URL
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/?mid=55439
in dieser Liste aufgeführt. Korrekt wäre:
Klaus Graf: GW findet unbekannte Einblattdrucke in Monasterium. In. Archivalia vom 15. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/
Ergänzt durch das Datum des letzten Zugriffs, wobei es bei einem Dutzend Internetadressen durchaus naheliegend wäre, alle an einem Datum zu kontrollieren.
Wieso diese Internetquelle angeführt wird, aber nicht der von Eisermann in ihr angezeigte Ablassdruck Peraudis (Memmingen: Albrecht Kunne, vor dem 5. April 1489) - er müsste S. 373 bei 1489-74 oder 75 gelistet werden - ist unverständlich.
Lernt man bei Frau Märtl nicht korrektes Zitieren? S. 548 ist das verzeichnis der Internetquellen (nur URLs, keine weiteren Angaben) ist ein No-go. Archivalia wird mit überflüssig langer URL
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/?mid=55439
in dieser Liste aufgeführt. Korrekt wäre:
Klaus Graf: GW findet unbekannte Einblattdrucke in Monasterium. In. Archivalia vom 15. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/
Ergänzt durch das Datum des letzten Zugriffs, wobei es bei einem Dutzend Internetadressen durchaus naheliegend wäre, alle an einem Datum zu kontrollieren.
Wieso diese Internetquelle angeführt wird, aber nicht der von Eisermann in ihr angezeigte Ablassdruck Peraudis (Memmingen: Albrecht Kunne, vor dem 5. April 1489) - er müsste S. 373 bei 1489-74 oder 75 gelistet werden - ist unverständlich.
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juli 2013, 13:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Nachdem mit dem Erscheinen von MGH Concilia 5 die letzte große Lücke im Konzilien-Projekt der MGH geschlossen ist, bietet es sich an, einen umfassenden Blick auf die konziliare Gesetzgebung der Karolingerzeit zu wagen: Hierzu laden die MGH am Freitag, 19. Juli 2013, 14:30 in den Lesesaal der MGH zu einem Symposion.
Es werden die drei Editoren des Concilia-5-Bandes vortragen (Wilfried Hartmann, Isolde Schröder und Gerhard Schmitz) sowie Philippe Depreux und Karl Ubl (beide ausgewiesene Kenner der Karolingerzeit und Bearbeiter der Kapitulariengesetzgebung ab 814).
Das vollständige Programm gibt es als PDF unter: http://www.mgh.de/fileadmin/Downloads/pdf/concilia_5_symposion.pdf
Verwiesen sei auch noch auf die Einladung auf der MGH-Webseite.
Anmeldung bitte möglichst bis 12. Juli 2013 unter sekretariat@mgh.de
Es werden die drei Editoren des Concilia-5-Bandes vortragen (Wilfried Hartmann, Isolde Schröder und Gerhard Schmitz) sowie Philippe Depreux und Karl Ubl (beide ausgewiesene Kenner der Karolingerzeit und Bearbeiter der Kapitulariengesetzgebung ab 814).
Das vollständige Programm gibt es als PDF unter: http://www.mgh.de/fileadmin/Downloads/pdf/concilia_5_symposion.pdf
Verwiesen sei auch noch auf die Einladung auf der MGH-Webseite.
Anmeldung bitte möglichst bis 12. Juli 2013 unter sekretariat@mgh.de
Clemens Radl - am Dienstag, 9. Juli 2013, 16:56 - Rubrik: Veranstaltungen
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http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198_ergaenzungen.pdf
Problematisch ist schon, dass keine konsolidierte Fassung der ganzen Empfehlungen geboten wird, sondern nur die Änderungen dokumentiert werden und zwar - das ist entscheidend - in gekürzter Form. Es werden also teilweise nur "Auszüge" mitgeteilt, und es fehlen die Literaturnachweise komplett.
Zur Whistleblower-Empfehlung 17 wurde schon genügend gesagt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
Empfehlung 5 gilt der Stärkung des Ombudswesens: "Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner (Ombudspersonen)
vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können."
Das ist ersichtlich völlig ungenügend. Es muss heißen: "Jeder darf sich darüber hinaus an die Ombudspersonen wenden, wenn er von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen ist, das einem Mitglied der Einrichtung zur Last gelegt wird. Zugleich prüfen die Ombudspersonen alle Hinweise über vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten, die an sie herangetragen werden."
Als universitätsinternes Schlichtungsverfahren verletzt das Ombudsverfahren ersichtlich die Rechte Betroffener (z.B. Co-Autoren außerhalb der Universität), die nicht der Universität angehören. Faktisch akzeptieren wohl alle Ombudspersonen Beschwerden externer Betroffener, und man kann durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des öffentlichen Rechts als Betroffener Rechte ableiten, die in Satzungen Hochschulmitgliedern gewährt wird. Aber die Hochschulsatzungen sollten unbedingt geändert werden, da sie einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit externer Betroffener darstellen. Dass Verfahren an öffentlichen Institutionen, die der Geltung des öffentlichen Rechts unterstehen, zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis dem Schutz des Art. 5 GG unterstehen, erscheint mir nicht zweifelhaft. Unterlässt es eine öffentliche Stelle, wissenschaftliches Fehlverhalten aufzuklären, greift sie in Rechte Betroffener ein.
Beispiel der Marburger Satzung:
http://www.uni-marburg.de/administration/recht/satzung/fehlverhalten.pdf
"Auf Vorschlag der Leitung der Hochschule bestellt der Senat einen erfahrenen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin der Philipps-Universität Marburg als Ansprechpartner für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben (Ombudsman)."
Empfehlung 7 (Aufbewahrung von Primärdaten) ist völlig unzureichend, da eine Aufbewahrungsfrist ohne Angabe von Nutzungsmöglichkeiten sinnlos ist. Angesichts der lebhaften Diskussion über Open Access zu Forschungsdaten ist es inakzeptabel, dass keine Anbietungspflicht an archivierende Institutionen vorgesehen ist. Diese Anbietungspflicht ist NICHT identisch mit der archivrechtlichen Anbietungspflicht auf gesetzlicher Grundlage. Forschungdaten sollen sinnvollerweise von dafür kompetenten Einrichtungen langzeitarchiviert werden. Siehe dazu auch meinen Aufsatz
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf (S. 71ff.)
Zur Debatte hier in den Kommentaren:
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
ist anzumerken, dass in den Erläuterungen zu Empfehlung 8 der Vorrang gesetzlicher Regelungen (Disziplinarverfahren, Arbeitsrecht, Entzug akademischer Grade) unterstrichen wird.
Es fehlt die Verpflichtung, bei jeder Feststellung von wissenschaftlichem Fehlverhalten, die sich in der Öffentlichkeit auswirkt (z.B. bei Publikationen), die Öffentlichkeit zu informieren. Wer öffentlich gravierend gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt z.B. durch ein Dissertations-Plagiat hat kein schutzwürdiges Interesse anonym zu bleiben. Weigert sich eine Zeitschrift, einen Artikel zurückzuziehen, kann eine Information der Öffentlichkeit ein Korrektiv darstellen.
Aus den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (unverändert): "Viele gute und angesehene Zeitschriften verlangen in ihren Autorenrichtlinien eine schriftliche Versicherung, dass der Inhalt eines Manuskripts nicht schon ganz oder teilweise anderweitig publiziert oder zur Publikation eingereicht wurde. Sie akzeptieren Manuskripte insbe-
sondere dann nicht, wenn ihr Inhalt zuvor (ehe er von Gutachtern und von der Fachöffentlichkeit geprüft werden konnte) dem
allgemeinen Publikum bekanntgegeben wurde; Ausnahmen werden bei der ausführlichen Publikation zuvor nur in Kongressbeiträgen
(„abstracts“) referierter Ergebnisse zugelassen."
Was hier beschrieben wird, sind alles andere als Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Es ist die bei Open-Access-Befürwortern zu Recht berüchtigte Ingelfinger-Rule, die einer lebendigen Preprint-Kultur im Wege steht:
http://en.wikipedia.org/wiki/Ingelfinger_rule
Beispielsweise schrieb Peter Suber 2009:
"It's time to retire the dinosaur Ingelfinger rule"
http://legacy.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/speak-up-on-dropping-ingelfinger-rule.html
In den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (Auszug: "Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden") vermisst man jeden Hinweis auf die Möglichkeit von Open Peer Review.
Problematisch ist schon, dass keine konsolidierte Fassung der ganzen Empfehlungen geboten wird, sondern nur die Änderungen dokumentiert werden und zwar - das ist entscheidend - in gekürzter Form. Es werden also teilweise nur "Auszüge" mitgeteilt, und es fehlen die Literaturnachweise komplett.
Zur Whistleblower-Empfehlung 17 wurde schon genügend gesagt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
Empfehlung 5 gilt der Stärkung des Ombudswesens: "Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner (Ombudspersonen)
vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können."
Das ist ersichtlich völlig ungenügend. Es muss heißen: "Jeder darf sich darüber hinaus an die Ombudspersonen wenden, wenn er von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen ist, das einem Mitglied der Einrichtung zur Last gelegt wird. Zugleich prüfen die Ombudspersonen alle Hinweise über vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten, die an sie herangetragen werden."
Als universitätsinternes Schlichtungsverfahren verletzt das Ombudsverfahren ersichtlich die Rechte Betroffener (z.B. Co-Autoren außerhalb der Universität), die nicht der Universität angehören. Faktisch akzeptieren wohl alle Ombudspersonen Beschwerden externer Betroffener, und man kann durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des öffentlichen Rechts als Betroffener Rechte ableiten, die in Satzungen Hochschulmitgliedern gewährt wird. Aber die Hochschulsatzungen sollten unbedingt geändert werden, da sie einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit externer Betroffener darstellen. Dass Verfahren an öffentlichen Institutionen, die der Geltung des öffentlichen Rechts unterstehen, zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis dem Schutz des Art. 5 GG unterstehen, erscheint mir nicht zweifelhaft. Unterlässt es eine öffentliche Stelle, wissenschaftliches Fehlverhalten aufzuklären, greift sie in Rechte Betroffener ein.
Beispiel der Marburger Satzung:
http://www.uni-marburg.de/administration/recht/satzung/fehlverhalten.pdf
"Auf Vorschlag der Leitung der Hochschule bestellt der Senat einen erfahrenen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin der Philipps-Universität Marburg als Ansprechpartner für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben (Ombudsman)."
Empfehlung 7 (Aufbewahrung von Primärdaten) ist völlig unzureichend, da eine Aufbewahrungsfrist ohne Angabe von Nutzungsmöglichkeiten sinnlos ist. Angesichts der lebhaften Diskussion über Open Access zu Forschungsdaten ist es inakzeptabel, dass keine Anbietungspflicht an archivierende Institutionen vorgesehen ist. Diese Anbietungspflicht ist NICHT identisch mit der archivrechtlichen Anbietungspflicht auf gesetzlicher Grundlage. Forschungdaten sollen sinnvollerweise von dafür kompetenten Einrichtungen langzeitarchiviert werden. Siehe dazu auch meinen Aufsatz
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf (S. 71ff.)
Zur Debatte hier in den Kommentaren:
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
ist anzumerken, dass in den Erläuterungen zu Empfehlung 8 der Vorrang gesetzlicher Regelungen (Disziplinarverfahren, Arbeitsrecht, Entzug akademischer Grade) unterstrichen wird.
Es fehlt die Verpflichtung, bei jeder Feststellung von wissenschaftlichem Fehlverhalten, die sich in der Öffentlichkeit auswirkt (z.B. bei Publikationen), die Öffentlichkeit zu informieren. Wer öffentlich gravierend gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt z.B. durch ein Dissertations-Plagiat hat kein schutzwürdiges Interesse anonym zu bleiben. Weigert sich eine Zeitschrift, einen Artikel zurückzuziehen, kann eine Information der Öffentlichkeit ein Korrektiv darstellen.
Aus den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (unverändert): "Viele gute und angesehene Zeitschriften verlangen in ihren Autorenrichtlinien eine schriftliche Versicherung, dass der Inhalt eines Manuskripts nicht schon ganz oder teilweise anderweitig publiziert oder zur Publikation eingereicht wurde. Sie akzeptieren Manuskripte insbe-
sondere dann nicht, wenn ihr Inhalt zuvor (ehe er von Gutachtern und von der Fachöffentlichkeit geprüft werden konnte) dem
allgemeinen Publikum bekanntgegeben wurde; Ausnahmen werden bei der ausführlichen Publikation zuvor nur in Kongressbeiträgen
(„abstracts“) referierter Ergebnisse zugelassen."
Was hier beschrieben wird, sind alles andere als Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Es ist die bei Open-Access-Befürwortern zu Recht berüchtigte Ingelfinger-Rule, die einer lebendigen Preprint-Kultur im Wege steht:
http://en.wikipedia.org/wiki/Ingelfinger_rule
Beispielsweise schrieb Peter Suber 2009:
"It's time to retire the dinosaur Ingelfinger rule"
http://legacy.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/speak-up-on-dropping-ingelfinger-rule.html
In den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (Auszug: "Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden") vermisst man jeden Hinweis auf die Möglichkeit von Open Peer Review.
KlausGraf - am Dienstag, 9. Juli 2013, 15:48 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Happy Birthday: 40 Jahre Spinnboden Lesbenarchiv und Bibliothek
e.V. in Berlin
http://maedchenmannschaft.net/happy-birthday-40-jahre-spinnboden-lesbenarchiv-und-bibliothek-e-v-in-berlin/
e.V. in Berlin
http://maedchenmannschaft.net/happy-birthday-40-jahre-spinnboden-lesbenarchiv-und-bibliothek-e-v-in-berlin/
Bernd Hüttner - am Dienstag, 9. Juli 2013, 13:58 - Rubrik: Archive von unten
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Die archivarische Community ist aufgerufen, sich an einem biographischen Portal über Archivarinnen und Archivare zu beteiligen, das vom ICA ins Leben gerufen wurde:
Die Sektion der Universitätsarchivare und Archivare wissenschaftlicher Institutionen im Internationalen Archivrat (ICA SUV) startet das Projekt „Internationale Online-Biographie der Archivare“ (Online International Archivist Biography project). Es soll die Kommunikation unter und mit ArchivarInnen, das gegenseitige Verständnis und das Lernen über den anderen über nationale Grenzen hinweg erleichtern. Die Website wird Kurzbiographien lebender oder verstorbener Personen anbieten, die die Geschichte des Archivwesen in praktischer oder theoretischer Hinsicht z.B. durch Publikationen besonders beeinflussten oder in der heutigen archivwissenschaftlichen Diskussion und archivfachlichen Entwicklung hervortreten. Zu den Biographien soll jeweils eine kurze Literaturliste mit Veröffentlichungen der bzw. zur jeweils beschriebenen Person treten.
Das Herausgebergremium fordert ArchivarInnen und StudentInnen der Archivwissenschaft rund um den Globus auf, Vorschläge für biographische Einträge einzureichen. Nähere Hinweise dazu finden sich auf den SUV-Websites: http://www.library.illinois.edu/ica-suv/NewsEvents.php. Kontaktinformation für das Einreichen von Vorschlägen beinhaltet das PDF-Dokument „ICA SUV Online Biography instructions and descriptive fields“. Die Beiträge werden mit dem Namen des jeweiligen Autors versehen sein.
Zum Ende des Sommers 2013 soll bereits ein einfaches biographisches Portal mit den ersten Einträgen zur Verfügung stehen.
Bitte machen Sie weitere potentielle Interessenten an diesem Projekt darauf aufmerksam.
Ansprechpartnerin im ICA ist Frau Dr. Susanne Belovari von der Tufts University (Boston, Massachusetts): susanne.belovari@tufts.edu; (Kommunikation in deutscher Sprache möglich!).
P.S.: Schenken Sie doch Ihrer Kollegin / Ihrem Kollegen einen Eintrag über sie / ihn in der Online-Biographie zum Geburtstag ;-)!
Die Sektion der Universitätsarchivare und Archivare wissenschaftlicher Institutionen im Internationalen Archivrat (ICA SUV) startet das Projekt „Internationale Online-Biographie der Archivare“ (Online International Archivist Biography project). Es soll die Kommunikation unter und mit ArchivarInnen, das gegenseitige Verständnis und das Lernen über den anderen über nationale Grenzen hinweg erleichtern. Die Website wird Kurzbiographien lebender oder verstorbener Personen anbieten, die die Geschichte des Archivwesen in praktischer oder theoretischer Hinsicht z.B. durch Publikationen besonders beeinflussten oder in der heutigen archivwissenschaftlichen Diskussion und archivfachlichen Entwicklung hervortreten. Zu den Biographien soll jeweils eine kurze Literaturliste mit Veröffentlichungen der bzw. zur jeweils beschriebenen Person treten.
Das Herausgebergremium fordert ArchivarInnen und StudentInnen der Archivwissenschaft rund um den Globus auf, Vorschläge für biographische Einträge einzureichen. Nähere Hinweise dazu finden sich auf den SUV-Websites: http://www.library.illinois.edu/ica-suv/NewsEvents.php. Kontaktinformation für das Einreichen von Vorschlägen beinhaltet das PDF-Dokument „ICA SUV Online Biography instructions and descriptive fields“. Die Beiträge werden mit dem Namen des jeweiligen Autors versehen sein.
Zum Ende des Sommers 2013 soll bereits ein einfaches biographisches Portal mit den ersten Einträgen zur Verfügung stehen.
Bitte machen Sie weitere potentielle Interessenten an diesem Projekt darauf aufmerksam.
Ansprechpartnerin im ICA ist Frau Dr. Susanne Belovari von der Tufts University (Boston, Massachusetts): susanne.belovari@tufts.edu; (Kommunikation in deutscher Sprache möglich!).
P.S.: Schenken Sie doch Ihrer Kollegin / Ihrem Kollegen einen Eintrag über sie / ihn in der Online-Biographie zum Geburtstag ;-)!
Kühnel Karsten - am Dienstag, 9. Juli 2013, 09:04 - Rubrik: Personalia
http://www.historici.nl/retroboeken/ohz/#page=0&size=800&accessor=toc&source=I
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2013/07/08/oorkondenboek-holland-en-zeeland-online/
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2013/07/08/oorkondenboek-holland-en-zeeland-online/
KlausGraf - am Dienstag, 9. Juli 2013, 05:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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