http://www.rechtzweinull.de/archives/1192-gefaehrliche-mitarbeiterwerbung-bei-xing-facebook-co-lg-freiburg-verurteil-unternehmen-wegen-facebook-post-des-mitarbeiters.html
Urteilstext:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2013&Sort=12290&nr=17380&pos=0&anz=670
Danke an die UB Heidelberg für die Bereitstellung der Flugschrift, deren dritter Teil die angebliche Hinrichtung von 133 Hexen in Osnabrück an einem Tag betrifft.
Zur Fiktion siehe
http://histor.ws/hexenforschung/fors06.php

http://heraldica.hypotheses.org/644
https://www.zotero.org/groups/heralds_-_the_history_of_heralds_in_europe_12th-18th_c.
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769
Unter CC-BY stehen in de.hypotheses.org außer dem Redaktionsblog z.B. auch das Bloghaus
http://bloghaus.hypotheses.org/
oder
http://dhdhi.hypotheses.org/
http://rkb.hypotheses.org/
CC-BY-SA
http://dragonfly.hypotheses.org/
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Diskussionsfaden:30462
Dort spielt auch die Stelle
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/185
eine Rolle, mit der ich mich
http://archiv.twoday.net/stories/506933035/
befasst hatte. Ich weigere mich nach wie vor, darin ein Bauernopfer zu sehen. Wenn jemand auf einer Seite die zugrundegelegte Literaturquelle viermal zitiert, ist das keine Täuschung hinsichtlich der Abhängigkeit von fremdem Geistesgut.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/steinmeier-darf-doktortitel-behalten-a-931830.html
"Die Prüfer der Uni Gießen stellten dazu fest: Steinmeier habe mit dieser Zitierweise offenbar lediglich wichtige Stellen hervorheben wollen."
Da die Diskutanten hier überwiegend nicht kapiert haben, worum es mir ging: "Bauernopfer" setzt Intentionalität voraus, schon aufgrund des Bild-Ursprungs (Schach-Metapher). Intentionalität, Täuschungsabsicht, Vorsatz, Dolus directus 1. oder 2. Grades - diesem Vorwurf kann begegnet werden, wenn eine schlüssige alternative Erklärung der Auffälligkeiten (um den Begriff Plagiat zu vermeiden) gegeben werden kann. Niemand kann (noch?) in Steinmeiers Kopf (oder in irgendeinen anderen Kopf) hineinschauen, um zu überprüfen, ob wissentlich und willentlich getäuscht wurde. Der mentale Prozess Intentionalität ist aus meiner Sicht immer eine soziale Konstruktion, bei der sich zwischen Ankläger und Angeklagtem ein dialogisches Spiel um Vorwurf und Rechtfertigung entspinnt. Selbst Juristen behaupten Vorsatz nicht einfach, sie versuchen unter Berücksichtigung tatsächlicher Anhaltspunkte und der Stellungnahme des Beschuldigten Vorsatz zuzuschreiben, wobei man versucht, dem Grundsatz "in dubio pro reo" gerecht zu werden.
Das VG Freiburg schrieb 2012: "Auch der Einwand der Klägerin, auf mehreren Seiten ihrer Dissertation, in denen Textstellen anderer Autoren wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen wurden, fänden sich Fußnoten, die auf die Dritttexte verwiesen, entkräftet den Plagiatsvorwurf nicht. Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erweckt die Klägerin mit der Nennung des fremden Werkes und des Autors lediglich in einer Fußnote den Eindruck, sie habe die Aussagen in diesem Werk als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet, anstatt deutlich zu machen, dass es sich um die bloße Wiedergabe der bereits erbrachten gedanklichen Leistung eines anderen handelt."
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/vg-freiburg_1-o-58-12_dissertation-taueschung-entziehung-doktorgrad.html
Anders als die Uni Gießen attestiere ich Steinmeier kein sauberes wissenschaftliches Arbeiten. Seine Praxis liegt aus meiner Sicht zwischen "geringen handwerklichen Mängeln" und "erheblichen handwerklichen Mängeln". Etwa ein Viertel der Seiten mit verdächtigen Stellen ist keine quantité négligeable.
Angesichts der hohen sonstigen Qualität der Arbeit, die ja mit Summa cum laude bewertet wurde, wäre ein Entzug des Doktorgrads aus meiner Sicht unverhältnismäßig gewesen. Eine Herabsetzung der Note auf "Magna cum laude" hätte ich dagegen vertretbar gefunden - auch als Zeichen, dass korrektes Arbeiten sich auch in der richtigen Benutzung von Anführungszeichen zeigt. Um es aber ganz deutlich zu sagen: Die jetzt getroffene Entscheidung kann ich aber mit gewissen Bedenken auch akzeptieren.
Update: Anders Zelot Weber, der von einer krassen Fehlentscheidung spricht
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/tag-der-entscheidung-im-fall-steinmeier/
Im November 2012 präsentierte sich das Hochschularchiv der RWTH Aachen auf der RWTH Wissenschaftsnacht im Kármán-Auditorium, unbestrittenes Highlight unserer bisherigen Öffentlichkeitsarbeit, über die wir hier kurz berichten wollen. "Die beiden Schauspielerinnen des Theater K, Annette Schmidt und Mona Creutzer, führten einen gut gefüllten Hörsaal Fo 2 durch die Geschichte der RWTH Aachen. Die 140-jährige Hochschulgeschichte wurde dabei anhand von – teilweise auch amüsanten – Dokumenten und Bildern aus den Beständen des Hochschularchivs durch den Vortrag der Schauspielerinnen sowie eine Power-Point-Präsentation mit Bildern und musikalischer Untermalung dargestellt", hieß es in unserem damaligen Weblogeintrag zu diesem faszinierenden Kulturerlebnis.
Unsere Öffentlichkeitsarbeit wird von zwei Aspekten bestimmt: Auf der einen Seite unsere Veranstaltungen beziehungsweise Präsentationen, auf der anderen Seite deren digitale Aufbereitung und Verbreitung im Netz und der Versuch, möglichst viel aus unseren Beständen digital zugänglich zu machen.
Zum ersten Aspekt: Seit einigen Jahren beteiligen wir uns am Tag der Archive und am Tag des offenen Denkmals, bei denen wir eine Führung durch das alte Aachener Regierungsgebäude mit einer Einführung in unser Archiv und das Archivwesen allgemein verbinden. Auf Anfrage bieten wir auch außerhalb dieser beiden Termine Führungen durch das Archiv an. Anhand unserer Bestände versuchen wir Jahr für Jahr Präsentationen zu erstellen, die im Gang vor dem Rektorat im Hauptgebäude zu sehen sind. Das Themenspektrum reicht dabei von der "Sportgeschichte der RWTH" und der "RWTH im Ersten Weltkrieg" bis hin zum "Kulturgut der RWTH" und unserer aktuellen Ausstellung "Architektur und Architekten an der RWTH". Die vollständige Liste unserer Präsentationen findet sich hier. Zudem arbeiten wir eng mit dem Historischen Institut der RWTH zusammen; exemplarisch stehen dafür unser Beitrag zum jährlich erscheinenden Jahrbuch des Instituts und die Unterstützung von Forschungsprojekten. Auch die Solidarität mit anderen Archiven ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir erstellen jedes Jahr einen Archivkalender, der bei den hochschulinternen Adressaten gut ankommt. Eine Archiv-Postkarte" dient uns als eine Art Visitenkarte.Zum zweiten Aspekt: In unserem Weblog bewerben wir regelmäßig Veranstaltungen und Präsentationen und stellen Praktikumsberichte, Veränderungen und Besonderheiten in unseren Beständen und Belegexemplare für unsere Dienstbibliothek vor. Diese Beiträge teilen wir auch in den sozialen Netzwerken: Mittlerweile sind wir bei Google+ und bei Facebook vertreten. Auf diesen Plattformen laden wir zudem jeden Freitag, dem sogenannten "Bilderfreitag", ein Bild (Foto, Scan) aus unseren Beständen hoch. Ab und an bestücken wir unseren Youtube-Channel mit selbstgedrehten Videos. Durch die Präsenz auf weiteren Portalen wie den Archiven NRW" oder "ISIL" (International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations) versuchen wir unser Archiv und unsere Bestände weiter zu vernetzen.
Unsere Maxime bei all diesen Aspekten ist letztlich die Benutzerfreundlichkeit: durch Betreuung von Benutzern vor Ort, rasche Bereitstellung der Archivalien, Fotografiererlaubnis, möglichst schnelle Beantwortung von Anfragen, aber auch durch Vernetzung mit den genannten Portalen, die Social-Media-Aktivitäten und Digitalisierung. Unsere Benutzer sollen möglichst unkompliziert und schnell an die gewünschten Informationen kommen. Wir wollen ein Bürgerarchiv sein und sehen uns nicht nur gegenüber den Benutzern, sondern auch gegenüber allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einer Bringschuld, die kulturellen Schätze der Vergangenheit öffentlich zu machen. In der Hoffnung, dass es vermehrt Momente unter dem Motto "Mein faszinierendes Kulturerlebnis" geben wird.
Die SZ erörtert die schwierige Rechtslage zu dem unter
http://archiv.twoday.net/stories/534899929/
gemeldeten Fall Gurlitt.
http://www.sueddeutsche.de/bildung/uni-giessen-weist-plagiatsvorwuerfe-zurueck-steinmeier-darf-doktortitel-behalten-1.1810862
Vroniplag-Aktivisten werden diese Entscheidung eher unverständlich finden:
http://archiv.twoday.net/search?q=steinmeier
und insbesondere
http://archiv.twoday.net/stories/506933035/
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws (23,8 % Seiten mit sogenannten Plagiatsfunden)
Update:
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/11/05/verquickungssand-im-getriebe-des-steinmeier-verfahrens/
http://www.uni-giessen.de/cms/ueber-uns/pressestelle/pm/pm213-13/
Via
http://www.urheberrecht.org/news/5066/
Ein Abschlussbericht ist leider unter CC-BY-ND lizenziert statt unter CC-BY:
http://www.bmbf.de/pubRD/Abschlussbericht_strategischer_Dialog_wissfreundl_Urheberrecht.pdf
Teile dürfen also nicht nachgenutzt werden. Das ist schlecht.
Nichts gegen Papiermuseen. Wertvolle Altbestände müssen aus meiner Sicht sorgsam bewahrt werden.
Aber was die modernen Verbrauchs-Bestände angeht, die nicht für das Archivieren benötigt werden, hat Passig Recht. Auch ich habe sehr viel mehr Zufallsfunde via Google & Co. gemacht als in Bibliotheken, wobei ich in Bibliotheken 20 Jahre länger (ab 1975) gearbeitet habe als im Internet (ab ca. 1996). Und meine primäre Forschungsbibliothek ist Google Book Search.
"Bibliotheken sind dann niedrigschwellig, wenn man in ihrer Nähe wohnt, nicht in seiner Mobilität eingeschränkt ist, lesen kann, generell damit vertraut gemacht worden ist, dass eine Bibliothek nicht beißt und sich in einem Umfeld bewegt, in dem das Aufsuchen solcher Orte nicht als albern gilt."
Selbst Senioren, die man sich üblicherweise als das ideale Publikum öffentlicher Bibliotheken vorstellt, nutzen diese erstaunlich wenig. So eine neue Studie aus der Schweiz:
http://www.htwchur.ch/uploads/media/CSI_62_Denzer.pdf
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/534901271/
Handschrift um 1709. Zu diesem Werktyp vgl.
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/strafj.htm#t268
"Das historisch-antiquarische Interesse an alter Strafjustiz emanzipiert sich nur allmählich und ohne daß klare Grenzen zu ziehen wären von einem pragmatischen Gebrauch zu aktuellen juristischen Zwecken. Ab dem Ende des 17. Jahrhunderts setzen in Nürnberg die sogenannten "Malefizbücher" ein, erstaunlich breit überlieferte handschriftliche Zusammenstellungen von Kriminalfällen seit dem Ende des 13. Jahrhunderts, die das "Interesse der Patrizier und Bürger [...] geschaffen hat". Sie wurden aus dem amtlichen Unterlagen kompiliert."
#fnzhss
Landgericht Detmold, Urteil vom 12. Oktober 2013, Az.: 12 O 153/10
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/12-10-2013-lg-detmold-12-o-153-10.html
Zur Streetview-Hysterie:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
http://archiv.twoday.net/stories/453143893/
Nun ist Cgm 895 online - schwarzweiß!
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00085713/image_1
#fnzhss
"Ich plädiere eindringlich für den Erhalt der Bibliothek der Bremischen Bürgerschaft. Der dort befindliche Bücher-, Zeitschriften- und Zeitungsbestand steht nicht nur den Abgeordneten oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bremischen Bürgerschaft, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung."
Via
http://log.netbib.de/archives/2013/11/03/petition-zum-erhalt-der-bibliothek-der-bremischen-burgerschaft/
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article121499967/Wie-Picassos-in-einer-vermuellten-Wohnung-landeten.html
http://www.sueddeutsche.de/kultur/raubkunst-fund-in-muenchen-wie-eine-routinekontrolle-zum-nazi-schatz-fuehrte-1.1810003
Update: Späteren Meldungen zum Fall Cornelius Gurlitt (Münchner oder Schwabinger Kunstfund) ist zu entnehmen, dass von einer Messi-Wohnung keine Rede sein kann.
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/grundwissenschaftler-klagen-ueber-notbetrieb-a-930555.html
http://tlion.sns.it/mssb/index.php
Beispiel:
Manoscritto: Aachen, Stadtarchiv, fondo principale, D 107
Aachen, Stadtarchiv, fondo principale, D 107
Manoscritto citato nelle seguenti riviste
Jahrbuch für Liturgiewissenschaft vol. VI, pp. 337
Medioevo latino vol. XIV, pp. 2991
"2011 haben Bund und Länder die „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ (KEK) eingerichtet. Diese setzt sich für den Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken Deutschlands ein. Geldgeber ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Bereits zwei Projekte hat die KEK auf den Weg gebracht. An beiden Projekten beteiligte sich das Spitalarchiv. Das erste Projekt „Feuer und Wasser“ startete 2011. Das Spitalarchiv bewarb sich erfolgreich um die Restaurierung von fünf Amtsbüchern des 14. und 15. Jahrhunderts.
Das zweite Projekt mit dem Titel „Nationales Erbe allein auf weiter Flur“ datiert aus dem Jahr 2012. Auch hier bewarb sich das Spitalarchiv bei der KEK um die Restaurierung von acht Rechnungsbänden aus der Reformationszeit, die durch große Hitzeeinwirkung schwer beschädigt waren, und bekam wiederum den Zuschlag. Die KEK bezahlte jeweils 15 000 Euro für die Restaurierung."
http://www.academia.edu/3353027/The_Use_of_Records_in_Medieval_Towns_The_Case_of_Bolzano_South_Tyrol
Während es schon länger Veröffentlichungen zum Umgang mit Social Media in Kultureinrichtungen wie Bibliotheken oder Museen gibt, fehlte bislang eine reine archivbezogene Behandlung des Themas.
Gisa Spiegel hat es sich nicht nur zum Ziel gemacht, diese Lücke im Buchregal zu schließen, sondern auch Archive jeglicher Größe und Sparte bei eventuellen Social Media-Plänen zu unterstützen.
Hierzu schafft sie beim Leser Grundlagen zahlreicher Themen, die zum Verständnis von Social Media-Plattformen sowie zur Arbeit mit diesen notwendig sind.
Nach einer kurzen Einführung in die Begrifflichkeiten des Web 2.0 (einschließlich CC-Lizenzen) und einer Vorstellung der bekannteren Social Media-Anwendungen beginnt der praxisnahe Teil: Es wird schrittweise erklärt, wie man sich bei Facebook anmeldet und eine Archivpräsenz einrichtet.
Ein großer Teil der Ausführungen entfällt auf die Nennung und Erläuterung der obligatorischen Rechtsgebiete. Spiegel nennt hier nicht nur die häufig diskutierten Probleme mit dem Recht am eigenen Bild, dem Datenschutz oder urheberrechtlichen Fragestellungen, sondern geht auch auf die eventuelle Notwendigkeit von AGB und die Impressumspflicht ein. Die facebook-eigenen AGB werden von ihr auf archiv-relevante Klauseln gefiltert und erläutert.
Neben Hinweisen auf eventuell vorhandene Corporate Identity des Archivs oder seines Trägers widmet sie sich etwas ausführlicher der Formulierung von Social Media-Guidelines.
Sie vergisst nicht, den Leser dazu zu ermahnen, sich eine Social Media-Strategie zu erarbeiten und erklärt die entsprechenden Elemente aus dem Marketing. Spiegel beschließt ihre Ausführungen, indem sie die vorbildliche Umsetzung der Social Media-Strategien des Österreichischen Staatsarchivs und des Stadtarchivs Speyer vorstellt.
Insgesamt handelt es sich um ein kleines Kompendium aller Themen, deren Verständnis für das Erwägen von Social Media-Aktivitäten notwendig sind. Das Buch kann weder alle Themen ausführlich abhandeln noch wird es „ewige“ Gültigkeit besitzen. Das wertvolle liegt eher darin, in einer verständlichen Sprache m. M. n. altersgruppenübergreifend Grundlagen zu schaffen und Fragen zu beantworten, die sich mancher vielleicht nicht zu stellen traut in einer Fachwelt, wo Facebook angeblich schon angekommen ist.
http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/aufstand-der-professoren-1.18178479
Siehe auch "Alma Natter"
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/zuericher-universitaetsskandal-alma-natter-12643077.html
"Die Universität Zürich opfert eine unliebsame Gelehrte. Das unsaubere Verfahren nutzt vor allem dem bekannten SVP-Politiker Christoph Mörgeli. Dass die Universität der Staatsanwaltschaft freiwillig Zugriff auf den gesamten E-Mail-Verkehr der Hochschule einräumt, ist ein Skandal."
http://derstandard.at/1381370607815/Die-Chance-auf-ein-zweites-Leben
Das Urteil verdient Zustimmung. Verhält sich ein sogenannter "Schatzgräber" vorbildich, darf ihm das eigentumsrechtlich nicht zum Nachteil gereichen.
http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2012/0048/view.html
"In einem – von der DFG geförderten - Kooperationsprojekt des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte und der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz werden möglichst alle juristischen Zeitschriften des deutschen Sprachgebietes mit Erscheinungsbeginn 1703 bis 1830, wie sie in der Bibliographie von Joachim Kirchner aufgeführt sind, digitalisiert."
Ist vermutlich zuviel verlangt, dass man über die Online-Stellung unterrichtet wird.
Chronik der Königlichen Akademie zu Münster 1887-1902, fortgesetzt durch
Chronik der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster 1903-1936,
Münstersche Universitäts-Zeitung 1907-1914
Amstblatt der WWU 1938 bis 1944"
http://www.ulb.uni-muenster.de/forum/nachrichten/2013-10-28_wwu-chronik-digital.html

http://www.spiegel.de/reise/europa/kramsach-in-tirol-zum-lachen-auf-den-friedhof-a-930976.html
Die nötigen Hinweise dazu habe ich bereits im Trash-Teil meiner Homepage von 1997 gegeben:
http://web.archive.org/web/20030816214741/http://www.uni-koblenz.de/~graf/rip.htm
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/rip.htm

"Das Projekt FILMSPUR soll Forschenden und Studierenden praktische, quellenkritische, analytische und theoretische Hilfe in der historischen Auseinander-
setzung mit Film- und Tonquellen leisten.
DIESE WEBSITE BIETET DAZU FOLGENDES:
– Eine ARCHIVDATENBANK für einen suchbaren und kritischen Überblick über die Institutionen mit Film-
und Tonbeständen in der Schweiz
– WERKSTATTGESPRÄCHE beinhalten GESPRÄCHE
und REFERATE:
GESPRÄCHE mit Experten zu den Quellentypen Film, Fernsehen und Ton auf quellenkritischer, analytischer und praktischer Ebene.
REFERATE von Forschenden, die sich im Rahmen
ihrer Arbeit vertieft mit Film- oder Tonquellen auseinandergesetzt haben"
Grafisch nicht besonders elegant und benutzungsfreundlich.
Feedback ist erwünscht.
Via
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/11/01/new-declaration-on-open-data-feedback-erwuenscht/
http://scinfolex.com/2009/10/17/archives-en-ligne-un-continent-numerique-a-decouvrir-liste-bibliopedia-et-carte-google/
Liste:
http://www.bibliopedia.fr/index.php/Archives_en_ligne
Viele defekte Links inzwischen.

http://autorenblog.de/2013/11/02/jetzt-aktiv-werden-vg-wort-die-schranken-weisen/
Vom Oberlandesgericht München wurde die Fortdauer der Auslieferungshaft angeordnet. Zisska-Geschäftsführer Schauer sitzt wegen der italienischen Girolamini-Affäre im Knast.
Die Antiquare schäumen natürlich und stellten Pressestimmen zusammen, die nur beweisen, dass Medien die laute Zurückweisung der Vorwürfe durch Auktionshaus und Verband registrieren.
http://www.antiquare.de/aktuelles.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=96
Schön wäre es, wenn des Italienischen Kundige einige pikante Details zum Antiquariatshandel aus
http://www.dagospia.com/rubrica-4/business/volumi-daffari-i-libri-rubati-da-marino-massimo-de-caro-sono-finiti-in-tutto-65319.htm
übersetzen könnten.
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini
http://archiv.twoday.net/search?q=halbseiden
http://archiv.twoday.net/stories/528986972/
Auch wenn hier Organisationen kritisiert wurden, weil sie nur ihre vergriffenen Schriften ins Netz stellen, so ist jede Publikation Open Access ein Gewinn und die Praxis an sich ein Schritt in die richtige Richtung.
Niederdeutsches Wort/Niederdeutsche Studien (LWL)
http://archiv.twoday.net/stories/534898387/
http://archiv.twoday.net/stories/38753972/
Volkskundliche Kommission für Westfalen (LWL)
http://archiv.twoday.net/stories/404099094/
Texte und Untersuchungen zur Archivpflege (LWL)
http://archiv.twoday.net/stories/498883879/
Unter dem Wappen der Fidel
http://archiv.twoday.net/stories/404099094/
ARX, Einzelnummern
http://www.burgeninstitut.com/arx_einzelhefte.htm?arx_show=59
ÖSTA, Ausstellungskataloge
http://archiv.twoday.net/stories/3433173/
Auch Verlage experimentieren mit solchen Angeboten, nehmen sie dann aber auch schon mal wieder zurück, beispielsweise
http://archiv.twoday.net/stories/3068785/
An die Verlage ergeht der Appell: Machen Sie Vergriffenes kostenlos zugänglich (möglichst auch auf dauerhaften Bibliotheksservern). Damit zeigen Sie nicht nur Großmut und werben für sich, sondern werden auch dem vielbeschworenen Kulturauftrag des Verlagswesens besser gerecht. Verzichten Sie, auch wenn Kleinvieh auch Mist macht, auf kleinliches Abkassieren.
Siehe auch
http://open-access.net/de/wissenswertes_fuer/verlage/
Wenn Sie sich Generosität nicht leisten können, machen Sie ein faires, nicht überteuertes Angebot zum Crowdfunding, damit das Buch "befreit" werden kann. Für eine normale Monographie sollte man nicht mehr als 50-100 Euro ansetzen. Viel zu teuer: unglue.it
https://netzpolitik.org/2012/bucher-freikaufen-mit-unglue-it-zum-creative-commons-buch/
Es gibt aber genügend Vollpfosten (Verlage, Antiquariate), die mit im Druck vergriffenen Büchern oder Artikeln den schnellen Euro machen wollen und ihre Benutzer mit überteuerten Angeboten abzocken. So nimmt ein Antiquariat für 16 Seiten 7,50 EUR:
http://www.thorsten-reiss-verlag.de/Gesamtverzeichnis/vergriffene-buecher.html
Ein Problem der löblichen Open-Access- Angebote ist, dass sie oft nicht dauerhaft sind, und eine bibliographische Erfassung z.B. in den Verbundkatalogen nicht existiert.
Hier einige weitere Open-Access-Beispiele, die das Spektrum illustrieren sollen:
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
http://www.politische-bildung-brandenburg.de/shop/info/vergriffene-Buecher-als-PDF.html
wichtige Beiträge zur Zeitgeschichte!
vergleichbar LPB BW
http://www.lpb-bw.de/downloads.html
BZGA
http://www.bzga.de/infomaterialien/archiv/
EZW
http://www.ekd.de/ezw/Publikationen.php
Siehe auch
http://www.weltanschauungsfragen.at/publikationen
HS Hannover
http://www.hs-hannover.de/bibl/service/hochschulpublikationen/blumhardt-verlag/vergriffene-titel/index.html
Uni Essen-Duisburg, Institut für Berufs- und Weiterbildung
http://www.uni-due.de/biwi/bawb/vergriffenes
Uni Münster, Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik
http://egora.uni-muenster.de/ew/ikp/querformat.shtml
Institut für Religionspädagogik Freiburg
http://www.irp-freiburg.de/html/download_archiv780.html
RUHR 2010
http://www.essen-fuer-das-ruhrgebiet.ruhr2010.de/service/downloads/aeltere-vergriffene-publikationen.html
ISP Verlag
http://www.neuerispverlag.de/vergriffen.php
Beiträge zur westfälischen Familienforschung (Zeitschrift)
http://www.westfaelische-geschichte.de/zes51
Luther1545.org (Gemeinfreies)
http://www.luther1545.org/kirchen-geschichte/vergriffene-buecher
Siehe dazu auch
https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen#Zweiter_Teil:_Institutionen.C3.BCbergreifende_und_private_Angebote
Wer Open Access unterstützen will, sollte auch "nahezu vergriffene" Titel einbeziehen, wie dies der Main-Kinzig-Kreis in Hessen tut:
http://www.mkk.de/cms/de/aemter-und-betriebe/aemter-liste/wirtschaft-kultur-sport/zentrum_fuer_regionalgeschichte/hefte/vergriffene_hefte.html
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022379367/
Natürlich ist es Schwachsinn, aber was anderes erwartet man bei einem BSB-Angebot?, dass man auch bei eindeutigen OA-Angeboten wie den Zeitenblicken auf einen Login-Screen geleitet wird, wenn man Online lesen anklickt.
"Wissenschaftliches E-Publizieren mit 'Open Access' - Initiativen und Widerstände
Graf, Klaus
In Zeitenblicke, 2003, Vol.2+(2003)(2)
ISSN 1619-0459
Digital Peer Publishing (DiPP)
Online lesen" -> Loginschirm
Reiter "mehr zum Titel" mit OA-URL
http://histbav.hypotheses.org/534
Ausgehend von
http://catholiccultures.hypotheses.org/1773
Vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/528986348/
Florian Sepp behauptet:
"Die entsprechenden Vorschriften der deutschen Bischofskonferenz sehen vor, dass für die Benutzung von Beständen ein Antrag gestellt werden muss. Das lässt sich nicht mit einer freie Bereitstellung im Internet vereinbaren. Die Kirchenarchivare diskutieren eine Änderung dieser Regelung bereits, aber bis das Verfahren bei der Bischofskonferenz durch ist, wird es dauern. - Eine Ausnahme ist hier Passau mit Dr. Herbert Wurster; ich denke, der ignoriert diese Regelung einfach. - Knackpunkt an der Sache sind die Kirchenbücher (Matrikeln), deren Benutzung gebührenpflichtig ist. Die Bistumsarchive befürchten bei der Online-Bereitstellung der Kirchenbücher wohl nicht zu Unrecht Einnahmeverluste und schwindende Besucherzahlen. Denn ca. 75 % oder mehr der Benutzer der Diözesanarchive kommen wegen der Kirchenbücher, der wissenschaftliche Nutzer ist ja eher die Ausnahme."
Das ist natürlich purer Unsinn, was die angeblichen Rechtshürden angeht. In unzähligen Archivbenutzungsordnungen steht, dass für die Benutzung ein Antrag gestellt werden muss. Die Öffentlichkeitsarbeit von Archiven ist davon juristisch unabhängig, wird allenfalls durch Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte) beeinträchtigt, sonst dürfte es gar keine digitalen Sammlungen von Archiven geben.
https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen_von_Archiven#Passau.2C_Archiv_des_Bistums
Natürlich veröffentlichen katholische deutsche Kirchenarchive in großem Umfang Abbildungen von Archivgut in Druckpublikationen (aus denen auch problemlos und bei Flachware auch legal gescannt werden darf) oder erteilen entsprechende Erlaubnisse, was ebenfalls
nicht möglich wäre, wenn man diese absurde Interpretation zugrundelegt.
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6243
http://wiki-de.genealogy.net/Grabstein-Projekt/Grabstein-Links
hin.
Grabstein- und Friedhofsbilder nützen unter den freien Lizenzen CC-BY oder CC-BY-SA (von CC0 abgesehen) am meisten.
Siehe etwa
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Cemeteries_in_Germany
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=friedhof
http://archiv.twoday.net/stories/534898388/
Grundsatz: Wenn du etwas kostenlos im Internet zur Verfügung stellst, nutze deine Ressourcen so, dass der gesellschaftliche Nutzen, also der Nutzen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, für Fachleute und Bürgerinnen und Bürger am größten ist.
Man hat immer einen Spielraum, auch wenn man nur begrenzt Zeit hat. Wenn man bei unselbständiger Literatur ", in" oder ". In" statt "; IN:" schreibt ist der Nutzen unbestreitbar größer und der Mehraufwand vernachlässigbar, da ein Textverarbeitungsprogramm die Ersetzung problemlos vornehmen kann.
Wenn du eine Bibliographie ins Netz stellst, gebe Links zu anderen vergleichbaren Online-Bibliographien an. Auch wenn man wenig Zeit hat, kann man bei entsprechender Recherchekompetenz schnell ein paar wichtige Links zusammentragen.
http://www.amerikanetz.de/fileadmin/AN/Bibliographie/dausa-bibliographie.pdf
http://www.hdbg.de/auswanderung/docs/bibl_ausw.pdf
http://www.nausa.uni-oldenburg.de/link1.htm
Aus dem hdgb-Dokument:
Schultheiß, Werner: Franken in Übersee, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 11/12 (1953), S. 323-330. (Franken)
Der Titel ist inzwischen online. Hat man ein öffentliches Wiki zur Verfügung (GeneaWiki oder auch nur eine Wikipedia-Benutzer-Unterseite), kann man die Titel dort einstellen und andere können den Link ergänzen.
Das funktioniert natürlich auch bei einer Zotero-Gruppe, denn dort kann nicht nur derjenige, der den Titel eingepflegt hat, Änderungen vornehmen.
Mache deutlich, dass deine eigene Zusammenstellung problemlos nachgenutzt werden darf! (CC0 falls ein Schutz überhaupt besteht.)
Wenn du feststellst, dass im Wikipedia-Artikel Auswandererforschung ein Bibliographie-PDF zitiert wird, das zu einer 404-Fehlermeldung führt, versuche den neuen Standort zu ermitteln oder schau nach, ob es im Internet Archive vorhanden ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Auswandererforschung
(Hier dürfen die Archivalia-LeserInnen selber tätig werden, weil Archivalia ein Mitmach-Blog ist und heute Feiertag ...)
Ein Zauberkünstler hat aktuell juristische Probleme, weil er einen “akademischen” Titel verwendet hat: “Doktor der Unsterblichkeit”.
http://www.kanzleikompa.de/2013/10/29/dr-h-c-of-immortality/
Unglaublich!
The digital collection of the Watson Library of the Metropolitan museum has several digitized books in German!
http://goo.gl/DQlS5R
http://www.urheberrecht.org/news/5064/
Wenn es beispielsweise das Bundesverfassungsgericht schafft, die Urteilsbegründungen zum Entscheidungstermin vorzulegen - wieso nicht der BGH?
Alexander Amberger fasst die Ergebnisse seiner Dissertation über „Marxistische Postwachstumsutopien der DDR-Opposition“ (am Beispiel der Konzepte von Rudolf Bahro, Wolfgang Harich und Robert Havemann) zusammen. Stefan Heinz publiziert sein im Bundesarchiv gehaltenes Referat „Metallarbeiter im Widerstand gegen den Nationalsozialismus“. Wie stets nehmen die Rubriken „Archive und Bibliotheken“ (diesmal u. a Bernd Braun über die Stiftung Friedrich-Ebert-Gedenkstätte n Heidelberg), „Übersichten und Findmittel“ (mit zahlreichen Informationen von Kurt Metschies über Bestandübersichten und Findbücher von Archiven der neuen Bundesländer und Berlins, verbunden mit einem Überblick über 60 Jahre Bundesarchiv und 20 Jahre Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR/SAPMO) sowie Buchbesprechungen einen breiten Raum ein.
Mitteilungen des Förderkreises Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Nr. 44, September 2013, 56 Seiten. ISSN: 1869-3709. 3 Euro plus Versand. Bezug: Förderkreis, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin. E-Mail: d.goldbeck(ätt)web.de
Quelle: junge Welt, 21.Oktober 2013, Nr. 244, Seite 15 (politisches Buch).
Man kann ja nun einwenden, dass sich die Datierung auf eine Art "Gesamteindruck" (vor allem aufgrund des Schriftcharakters, wobei erfahrene Handschriftenbeschreiber wohl ziemlich sicher auf eine jahrhunderthälfte genau datieren können) bezieht, den man methodisch von anderen Datierungskriterien wie Wasserzeichen trennen sollte. Aber dem Forscher, der in der Schlagzeile eine möglichst genaue Fixierung der jeweiligen Handschrift bzw. bei zusammengesetzten Handschriften ihrer Teile erwartet, hilft das nicht.
Beispiel:
http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=858-novi&catalog=Martin
Teil I überliefert De curialium miseriis von Enea, datiert 1444
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01791.html
Teil I wäre also korrekt anzusetzen mit: nicht vor 1444
Teil II: "Der zweite Teil scheint als Sammlung diplomatischer Korrespondenz aus den Jahren 1461-1462 konzipiert zu sein." Insbesondere zu Dracula ...
Also die Datierung sollte lauten: Teil I nicht vor 1444, Teil II 1461/62 (?)
Zur Geschichte der um das Jahr 1000 entstandenen Handschrift
https://de.wikipedia.org/wiki/Domschatzkammer_Quedlinburg

http://www.academia.edu/4918848/Sonke_Lorenz_1944-2012_und_Tirol._Zum_Gedenken_an_den_Initiator_des_Tiroler_Stiftskirchen-Handbuchs
http://www.mdr.de/nachrichten/dna-material_wiederbestattung100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Dunkelgr%C3%A4fin
Gräber-Spezialist RA Winfried Klein hat sich zu dem Fall in der SZ geäußert (nicht online)
http://www.dradio.de/dkultur/kulturpresseschau/fazit/2305213/
http://archiv.twoday.net/search?q=winfried+klein

https://en.wikipedia.org/wiki/Bayeux_Tapestry#cite_note-8
Auszüge aus Clarkes Artikel:
http://books.google.de/books?id=nkQRlyRVR6sC&pg=PA119
Via
http://www.medievalists.net/2013/10/29/designer-of-the-bayeux-tapestry-identified/
Sie sind das Vereinsorgan des 1893 gegründeten Deutschen Geschichtsforschenden Vereins des Kantons Freiburg.
#histverein
M. Ott fand die Liste auf G+ "toll" und meint, dass sie auch für andere Regionen Anregungen biete.
MySenf:
Umfangreichere bibliographische Listen sollten in einer zum kollaborativen Arbeit geeigneten Umgebung in einem anerkannten Austauschformat vorliegen.
Beispielsweise in einer von Genealogen zu pflegenden Zotero-Gruppe Auswanderung.
Auch wenn das Zukunftsmusik ist, so ist das bibliographische Format zum C&P denkbar ungeeignet.
Womelsdorf, J. Das Womelsdorff/ Womelsdorf-Treffen zum 250jährigen Jubiläum Hof Dixrade; IN: Wittgenstein. Blätter des Wittgensteiner Heimatvereins e.V., Bd. 54/1990/ H.3/ S.130-133
Wir hätten gern den Vornamen.
Wir hätten gern ein an die üblichen geschichtswissenschaftlichen oder Wikipedia-Gepflogenheiten angenähertes Format (. In: oder , in: statt ; IN:)
54 (1990), S. 130-133 ist am ehesten konsensfähig.
Es fehlen Online-Nachweise, z.B.
https://archive.org/details/auswanderungund00philgoog
Bei Straten funktioniert wohl ein Link nicht.
Usw.
(Siwiarchiv nimmt keine Kommentare grad an.)
Bis auf die jüngsten Bände könnte man doch alle online zugänglich machen.
Die Bibliothek wird von der Bibliotheca Alexandrina übernommen.
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/410258877/
http://www.rafo.lvr.de/bestandserhaltung/handout_afz_bestandserhaltung_v4.pdf
Schnelltest zur Schimmelpilzerkennung (PDF, 85 KB)
http://www.rafo.lvr.de/bestandserhaltung/schnelltestzurschimmelpilzerkennung.pdf
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=29573
http://zeitungsarchiv.nzz.ch/
Siehe auch
http://www.computerworld.ch/news/it-branche/artikel/nzz-schaltet-zeitungsarchiv-auf-64565/
wie erst jetzt bekannt wurde, sind im Dezember letzten Jahres zwei Einzelblätter aus der 1440 geschriebenen Vocabularius-quo-Handschrift Hs I 606 mit Kartausenprovenienz ( aus unserem Bestand bei Bonhams verkauft worden. Im Mainzer Codex fehlen diese Blätter. Die Zuordnung ist zweifelsfrei!
http://www.bonhams.com/auctions/20475/lot/1012/
Das Auktionshaus Bonhams hat auf meine Anfragen bislang nicht reagiert. Wer weiß mehr über den Verbleib der Blätter, ihre Zwischenstationen und überhaupt die näheren Zusammenhänge des Angebots?
Update:
"Die Blätter waren bereits in den 1980er-Jahren herausgerissen, wie der Kurzbeschreibung zur Sigle Ma8 in Band 1 der überlieferungsgeschichtlichen Ausgabe von Bernhard Schnell (S. 75) zu entnehmen ist. Danach fehlen die Artikel "S 1225 Succidere" bis "Z 15 Zelotipia". Das bei Bonhams abgebildete Blatt (das zweite war mir bislang nicht zugänglich) beginnt - siehe Bild - mit T2 Tabanus.
Dass diese Blätter überhaupt "ein Objekt der nicht-wissenschaftlichen Begierde" geworden sind, ist wohl der Buchmalerei mit "inhabited initials" zuzuschreiben... " (Ottermann)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_2013/Preisträger_Deutschland
Pressebericht via http://www.landesarchiv-bw.de/web/55806
"Im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden jetzt über 6000 Fotografien aus dem Staatstheater Stuttgart aus den 30er und 40er Jahren des 20. Jahrhunderts digitalisiert. Die Fotos lagen überwiegend als Negative auf Filmrollen aus Nitrozellulose vor und mussten aus konservatorischen Gründen dringend umkopiert werden. Mit Mitteln des Landesrestaurierungsprogramms wurden die wertvollen Bilddokumente jetzt von einem Dienstleister gescannt und damit dauerhaft gesichert. Sie sind über das Findbuch (Katalog) zum Bestand E 18 III ab sofort auch über das Internet abrufbar.
Die Filmrollen lagerten schon viele Jahre im Staatsarchiv, ohne dass man wusste, wie alt die Aufnahmen sind und was auf ihnen zu sehen ist. Mit der Digitalisierung und Onlinestellung ist dieser Bildbestand nun erstmals für jedermann zugänglich. Die Fotos zeigen überwiegend Proben und Aufführungen aller drei Sparten des Theaters, dokumentieren aber auch den Alltag hinter den Kulissen. Die fotografische Qualität der Aufnahmen ist oft eher bescheiden. Allem Anschein nach handelt es sich um Schnappschüsse, die von Theatermitarbeitern angefertigt wurden. Entstanden sind die Fotos wohl überwiegend während der NS-Zeit im Zuge einer Professionalisierung der sog. "Bildpropaganda" durch die von den Nationalsozialisten eingesetzte neue Leitung des Theaters, vermutlich aber auch als interne Dokumentation des "Aufbruchs" am nunmehrigen Staatstheater. Eine genauere Identifizierung der Bildinhalte, etwa anhand von Publikationen oder der umfangreichen Sammlung professioneller Inszenierungsfotos aus dem Staatstheater (ebenfalls in Bestand E 18 III), steht noch aus. Für entsprechende Hinweise zur Erschließung der Fotos ist das Staatsarchiv dankbar."

