https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen
listet derzeit Sammlungen in Aussig, Brünn (2), Budweis, Karlsbad, Königgrätz, Kremsier, Olmütz, Ostrau, Prag (6) und 4 institutionenübergreifende/private Angebote.
Beliebt ist vor allem die Open-Source-Software Kramerius:
https://joinup.ec.europa.eu/software/studies/czech-digital-library-and-kramerius-open-source-system
Eine Anwenderliste finde ich in einem Artikel 2012:
http://www.svkhk.cz/Pro-knihovny/Zpravodaj-U-nas/Clanek.aspx?id=20120416
Die Links sind aber wertlos, wenn die Bibliotheken wie die der mendel-Universität auf die Idee kamen, das Update auf Kramerius 4 auch in der URL zu berücksichtigen.
http://kramerius.nkp.cz/
und
http://kramerius4.nkp.cz/
haben überhaupt nicht den gleichen Inhalt. Übertriebene Urheberrechts-Paranoia verhindert die Anzeige auch eindeutig gemeinfreier Bücher, bei denen alle Beteiligten 70 Jahre tot sind, etwa der Ackermann-Ausgabe von 1877
http://kramerius4.nkp.cz/search/i.jsp?pid=uuid:e54ef8c0-a5d2-11e3-9d7d-005056827e51
[8.10.2014: wurde nach Meldung manuell freigeschaltet.]
Das nationale Register ist nicht ganz zuverlässig, was den Nachweis von Digitalisaten angeht.
http://www.registrdigitalizace.cz/rdcz/
Oft wird auch bei angeblich digitalisierten Titeln (grün) nur auf den lokalen OPAC verlinkt, in dem man dann aber nicht zum Digitalisat kommt.
Ohne tschechische Sprachkenntnisse ist es jedenfalls schwierig sich zurechtzufinden. In Polen ist man da professioneller.
http://kramerius.fsv.cuni.cz/ hat eher experimentellen Charakter. Von 36 Monographien sollen 9 öffentlich sein, aber es gelang mir nicht, einen einzigen Scan zu sehen. Auch sonst ist es ärgerlich, in wie großem Umfang gescannte Literatur nicht zugänglich gemacht wird.
Gut funktioniert dagegen die Digitale Bibliothek der Mährischen Landesbibliothek in Brünn. Unter den Monographien werden gut 1500 deutschsprachige angezeigt, gut 1400 davon öffentlich. Die URIs z.B.
http://kramerius.mzk.cz/search/handle/uuid:631f313b-2d10-11e0-b59b-0050569d679d
sind gut versteckt, aber vorhanden (unter dem zahnradähnlichen Symbol, ebenso wie ein PDF-Download aufrufbar). Dieses Dokument ist übrigens nicht im Register erfasst.
Balneologica gibt es in Karlsbad, z.B. auch zu Aachen.
http://k4.kr-karlovarsky.cz/
Zahlreiche Inkunabeln gibt es in Budweis, wenn der Server wohlgesonnen ist:
http://kramerius.cbvk.cz:8080/
http://kramerius.cbvk.cz:8080/search/
listet derzeit Sammlungen in Aussig, Brünn (2), Budweis, Karlsbad, Königgrätz, Kremsier, Olmütz, Ostrau, Prag (6) und 4 institutionenübergreifende/private Angebote.
Beliebt ist vor allem die Open-Source-Software Kramerius:
https://joinup.ec.europa.eu/software/studies/czech-digital-library-and-kramerius-open-source-system
Eine Anwenderliste finde ich in einem Artikel 2012:
http://www.svkhk.cz/Pro-knihovny/Zpravodaj-U-nas/Clanek.aspx?id=20120416
Die Links sind aber wertlos, wenn die Bibliotheken wie die der mendel-Universität auf die Idee kamen, das Update auf Kramerius 4 auch in der URL zu berücksichtigen.
http://kramerius.nkp.cz/
und
http://kramerius4.nkp.cz/
haben überhaupt nicht den gleichen Inhalt. Übertriebene Urheberrechts-Paranoia verhindert die Anzeige auch eindeutig gemeinfreier Bücher, bei denen alle Beteiligten 70 Jahre tot sind, etwa der Ackermann-Ausgabe von 1877
http://kramerius4.nkp.cz/search/i.jsp?pid=uuid:e54ef8c0-a5d2-11e3-9d7d-005056827e51
[8.10.2014: wurde nach Meldung manuell freigeschaltet.]
Das nationale Register ist nicht ganz zuverlässig, was den Nachweis von Digitalisaten angeht.
http://www.registrdigitalizace.cz/rdcz/
Oft wird auch bei angeblich digitalisierten Titeln (grün) nur auf den lokalen OPAC verlinkt, in dem man dann aber nicht zum Digitalisat kommt.
Ohne tschechische Sprachkenntnisse ist es jedenfalls schwierig sich zurechtzufinden. In Polen ist man da professioneller.
http://kramerius.fsv.cuni.cz/ hat eher experimentellen Charakter. Von 36 Monographien sollen 9 öffentlich sein, aber es gelang mir nicht, einen einzigen Scan zu sehen. Auch sonst ist es ärgerlich, in wie großem Umfang gescannte Literatur nicht zugänglich gemacht wird.
Gut funktioniert dagegen die Digitale Bibliothek der Mährischen Landesbibliothek in Brünn. Unter den Monographien werden gut 1500 deutschsprachige angezeigt, gut 1400 davon öffentlich. Die URIs z.B.
http://kramerius.mzk.cz/search/handle/uuid:631f313b-2d10-11e0-b59b-0050569d679d
sind gut versteckt, aber vorhanden (unter dem zahnradähnlichen Symbol, ebenso wie ein PDF-Download aufrufbar). Dieses Dokument ist übrigens nicht im Register erfasst.
Balneologica gibt es in Karlsbad, z.B. auch zu Aachen.
http://k4.kr-karlovarsky.cz/
Zahlreiche Inkunabeln gibt es in Budweis, wenn der Server wohlgesonnen ist:
http://kramerius.cbvk.cz:8080/search/
KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 22:14 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 19:38 - Rubrik: Medienarchive
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KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 19:16 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.spiegel.de/netzwelt/apps/amazon-kindle-unlimited-e-book-flatrate-vergleich-mit-skoobe-readfy-a-995600.html
Es fehlen generell attraktive Inhalte. (So wie bei der Onleihe ...)
Readfy, ein kostenloses Angebot mit Werbeeinblendungen, kommt aus Düsseldorf-Heerdt:
https://www.readfy.com/

Es fehlen generell attraktive Inhalte. (So wie bei der Onleihe ...)
Readfy, ein kostenloses Angebot mit Werbeeinblendungen, kommt aus Düsseldorf-Heerdt:
https://www.readfy.com/

KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 18:54 - Rubrik: Bibliothekswesen
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http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/plagiat-bruesseler-uni-rektor-tritt-wegen-geklauter-chirac-rede-zurueck-a-995679.html
"Unter anderem auch deswegen, weil die Uni Brüssel für ihren rigorosen Umgang mit studentischen Plagiatsündern bekannt ist."
"Unter anderem auch deswegen, weil die Uni Brüssel für ihren rigorosen Umgang mit studentischen Plagiatsündern bekannt ist."
KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 18:49 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Frieder Schanze, 'Der Landshuter Erbfolgekrieg', in: 2VL 5 (1985), Sp. 549-556 + 2VL 11 (2004), Sp. 906f. hat die Wiener Handschrift Cod. ser. n. 3417 nicht beachtet, die ein Lied über die Schlacht bei Ebnath bzw. Schwarzenreuth in der Oberpfalz am 7. August 1504 überliefert.
Die vier Blatt stammen nach Menhardt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, der sich aber mit der Bestimmung "Schlacht am Schwarzberg bei Ebnath (Württemberg)" gewaltig vertan hat.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750c_b1494_jpg.htm
Mazal geht auf die Lokalisierung überhaupt nicht ein.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0753_b0105_jpg.htm
Er datiert abweichend von Menhardt Anfang 16. Jahrhundert. Unergiebig ist
http://manuscripta.at/?ID=23153
Dort fehlt sogar der obligate Link zum ÖNB-Katalog, der Menhardts Irrtum munter weitertradiert.
http://data.onb.ac.at/rec/AL00621541
Im Netz ist über die Schlacht wenig Zuverlässiges zu finden:
http://www.bayern-fichtelgebirge.de/heimatkunde/029.htm
http://www.rvonh.de/feldlager/alsdiemark.html
1504 - der baierische unfried. Die Schlacht bei Ebnath /Schwarzenreuth am 7./8. August 1504. Darstellung und Hintergründe. Festschrift zur Gedenkfeier der Schlacht am 7./8. August 2004. Pressath: Bodner 2004. 72 S. liegt mir nicht vor.
Liliencron Nr. 239, ein Lied zum gleichen Ereignis,
http://books.google.de/books?id=3DMWAAAAYAAJ&pg=PA525
hat als zweite Zeile ebenfalls "was die marggräfischen haben gethan", aber nur 19 Strophen, während das Wiener Lied 33 zählt. Von daher ist eine Textübereinstimmung eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, da Nr. 239 nur in der Hellerischen Chronik von Bayreuth (Anfang 17. Jahrhundert) überliefert ist, die ja gekürzt haben kann. Schanze konnte keine einzige Handschrift der Chronik mit dem Lied ermitteln.
Schanze zitiert die Ausgabe Meyers 1893, zuvor wurde das Lied aber schon von Hagen abgedruckt:
http://books.google.de/books?id=IqwtAAAAYAAJ&pg=RA1-PA152
Nur mit viel Glück und weil ich mich vage an ein Digitalisat erinnerte, fand ich Meyers Ausgabe beim Deutschen Rechtswörterbuch (gut versteckt unter "QStBayreuth"):
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/F3/qstbayr/g162-163.htm
#forschung
#fnzhss
Die vier Blatt stammen nach Menhardt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, der sich aber mit der Bestimmung "Schlacht am Schwarzberg bei Ebnath (Württemberg)" gewaltig vertan hat.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750c_b1494_jpg.htm
Mazal geht auf die Lokalisierung überhaupt nicht ein.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0753_b0105_jpg.htm
Er datiert abweichend von Menhardt Anfang 16. Jahrhundert. Unergiebig ist
http://manuscripta.at/?ID=23153
Dort fehlt sogar der obligate Link zum ÖNB-Katalog, der Menhardts Irrtum munter weitertradiert.
http://data.onb.ac.at/rec/AL00621541
Im Netz ist über die Schlacht wenig Zuverlässiges zu finden:
http://www.bayern-fichtelgebirge.de/heimatkunde/029.htm
http://www.rvonh.de/feldlager/alsdiemark.html
1504 - der baierische unfried. Die Schlacht bei Ebnath /Schwarzenreuth am 7./8. August 1504. Darstellung und Hintergründe. Festschrift zur Gedenkfeier der Schlacht am 7./8. August 2004. Pressath: Bodner 2004. 72 S. liegt mir nicht vor.
Liliencron Nr. 239, ein Lied zum gleichen Ereignis,
http://books.google.de/books?id=3DMWAAAAYAAJ&pg=PA525
hat als zweite Zeile ebenfalls "was die marggräfischen haben gethan", aber nur 19 Strophen, während das Wiener Lied 33 zählt. Von daher ist eine Textübereinstimmung eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, da Nr. 239 nur in der Hellerischen Chronik von Bayreuth (Anfang 17. Jahrhundert) überliefert ist, die ja gekürzt haben kann. Schanze konnte keine einzige Handschrift der Chronik mit dem Lied ermitteln.
Schanze zitiert die Ausgabe Meyers 1893, zuvor wurde das Lied aber schon von Hagen abgedruckt:
http://books.google.de/books?id=IqwtAAAAYAAJ&pg=RA1-PA152
Nur mit viel Glück und weil ich mich vage an ein Digitalisat erinnerte, fand ich Meyers Ausgabe beim Deutschen Rechtswörterbuch (gut versteckt unter "QStBayreuth"):
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/F3/qstbayr/g162-163.htm
#forschung
#fnzhss
KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 23:32 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 21:50 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://www.netzmedium.de/uploads/Roehle_Google-Komplex_2010.pdf
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022216085/

Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022216085/

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Türöffner-Tag im Stadtarchiv Speyer (Sendung mit der Maus): Spielszenen im Magazin - 1. Teil
Teil 2:
https://www.youtube.com/watch?v=-aeytsVplfg
Teil 2:
https://www.youtube.com/watch?v=-aeytsVplfg
KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 17:15 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Eric W. Steinhauer: Büchergrüfte. Warum Büchersammeln morbide ist und Lesen gefährlich. Darmstadt: WBG 2014. 144 S. 16,95 EUR (für Nichtmitglieder)
Blick ins Buch mit Inhaltsverzeichnis:
http://www.wbg-wissenverbindet.de/shop/de/wbg/b%C3%BCchergr%C3%BCfte-1012639-001
In seinen begeistert aufgenommenen Halloween-Lectures hat der vielseitige Bibliothekar und Jurist Eric W. Steinhauer originelle Materialien für eine Kulturgeschichte des Morbiden zusammengetragen. In Wimbauers Eisenhut-Verlag erschienen bereits Bändchen zur Vampyriologie (in zweiter Auflage), über Bibliotheksmumien und seuchengeschichtliche Aspekte des Buch- und Bibliothekswesens. Noch nicht im Handel ist die Studie "Im Beinhaus des Geistes" zu friedhofs- und bestattungsrechtlichen Aspekten. Aus diesen Vorarbeiten hat Steinhauer eine ausgesprochen gut lesbare, elegant geschriebene und unterhaltsame Synthese komponiert, Variationen zum Thema "Die Bibliotheken und der Tod" bzw. "Die Bibliotheken und die Vergänglichkeit". Er wartet mit vielen lehrreichen Details und Anekdoten auf. Immer wieder gibt es hübsche Zitate wie das von den Bibliothekaren als graue Kellerasseln, das von dem ungarischen Autor Hamvas stammt.
Steinhauer sieht die Bibliotheken als Bücher-Friedhöfe, die nur als solche angesichts der Digitalisierung Zukunft haben: "Die Bibliothek der Zukunft wird morbide sein - oder untergehen" (S. 131). Die Bibliotheken werden also zu Buchmuseen werden, in denen die vergängliche Materialität der Stücke eine "unverwechselbare Begegnung" (S. 133) ermöglicht. Das gilt, wie ich meine, auch für die Archive (siehe Klaus Graf: Nur noch Schriftgutmuseum? Überlegungen zur Rolle eines Hochschularchivs im Rahmen des universitären Informationsmanagements der Zukunft. In: 40 Jahre Hochschularchiv der RWTH Aachen, 2010, hier S. 65 - PDF:
http://d-nb.info/1010955330/34 ). Vergänglichkeit und Verfall gehört zur "Aura" des Kulturguts.
Steinhauer macht eine breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass Bibliotheken in großem Umfang Bücher vernichten (S. 38-45). Natürlich vermisse ich die Erwähnung der Causa Eichstätt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/232605792/
In einer Ökonomie des Teilens, für die mein vielgelesener Beitrag plädiert
http://archiv.twoday.net/stories/572463493/
würden die zur Vernichtung preisgegebenen Bücher dagegen an diejenigen gelangen, für die sie noch einen Wert besitzen.
Mit heftigem Kopfnicken begleitete ich die Lektüre des Abschnitts "Die Bibliothek als Demütigung" (S. 115-120) , der mit der an Besitzer einer nicht zu kleinen Privatbibliothek regelmäßig gestellten Frage beginnt, ob man denn alle Bücher gelesen habe. An die Berechnungen über Lesezeit hätte Steinhauer den Gedanken anschließen können, dass Archive und Bibliotheken Langzeit-Speicher sind, bei denen es nicht darauf ankommt, wie oft ein Medium hervorgeholt wird. Selbst im STM-Bereich, der durch ein extremes Veralten der Publikationen gekennzeichnet ist, gibt es immer wieder Entdeckungen aufgrund vergessener alter Fachliteratur.
Das "Monster"-Kapitel (S. 90-114) stützt sich auf die Vampir-Debatte und Shelleys Frankenstein. "Keine Verschwörungstheorie kann darauf verzichten, abgelegene Publikationen und vergessene Aufsätze aus den Tiefen der Büchermagazine als Kronzeugen für ihre kruden Behauptungen anzuführen", stellt Steinhauer abschließend fest (S. 114). Ein kurzer Hinweis auf Bücher und Filme etwa von Dan Brown, die diesbezügliche Bibliotheksrecherchen als Motiv gern verarbeiten, wäre willkommen gewesen. Neulich sah ich Steven Spielbergs Indiana Jones and the Last crusade (1989), in dessen Handlung eine venezianische Bibliothek eine wichtige Rolle spielt.
Möge Steinhauers bibliophil aufgemachtes Standardwerk für schwarze Bibliotheksromantik nicht nur in Büchereien vermodern, sondern gelesen werden!
***
Resonanz, dokumentiert auf der Website des Autors:
http://www.steinhauer-home.de/
Auszug im Vorabdruck
http://archiv.jungewelt.de/2014/08-09/005.php
Würdigung in einem Blog
http://radiergummi.wordpress.com/2014/09/14/eric-w-steinhauer-buchergrufte/

Blick ins Buch mit Inhaltsverzeichnis:
http://www.wbg-wissenverbindet.de/shop/de/wbg/b%C3%BCchergr%C3%BCfte-1012639-001
In seinen begeistert aufgenommenen Halloween-Lectures hat der vielseitige Bibliothekar und Jurist Eric W. Steinhauer originelle Materialien für eine Kulturgeschichte des Morbiden zusammengetragen. In Wimbauers Eisenhut-Verlag erschienen bereits Bändchen zur Vampyriologie (in zweiter Auflage), über Bibliotheksmumien und seuchengeschichtliche Aspekte des Buch- und Bibliothekswesens. Noch nicht im Handel ist die Studie "Im Beinhaus des Geistes" zu friedhofs- und bestattungsrechtlichen Aspekten. Aus diesen Vorarbeiten hat Steinhauer eine ausgesprochen gut lesbare, elegant geschriebene und unterhaltsame Synthese komponiert, Variationen zum Thema "Die Bibliotheken und der Tod" bzw. "Die Bibliotheken und die Vergänglichkeit". Er wartet mit vielen lehrreichen Details und Anekdoten auf. Immer wieder gibt es hübsche Zitate wie das von den Bibliothekaren als graue Kellerasseln, das von dem ungarischen Autor Hamvas stammt.
Steinhauer sieht die Bibliotheken als Bücher-Friedhöfe, die nur als solche angesichts der Digitalisierung Zukunft haben: "Die Bibliothek der Zukunft wird morbide sein - oder untergehen" (S. 131). Die Bibliotheken werden also zu Buchmuseen werden, in denen die vergängliche Materialität der Stücke eine "unverwechselbare Begegnung" (S. 133) ermöglicht. Das gilt, wie ich meine, auch für die Archive (siehe Klaus Graf: Nur noch Schriftgutmuseum? Überlegungen zur Rolle eines Hochschularchivs im Rahmen des universitären Informationsmanagements der Zukunft. In: 40 Jahre Hochschularchiv der RWTH Aachen, 2010, hier S. 65 - PDF:
http://d-nb.info/1010955330/34 ). Vergänglichkeit und Verfall gehört zur "Aura" des Kulturguts.
Steinhauer macht eine breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass Bibliotheken in großem Umfang Bücher vernichten (S. 38-45). Natürlich vermisse ich die Erwähnung der Causa Eichstätt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/232605792/
In einer Ökonomie des Teilens, für die mein vielgelesener Beitrag plädiert
http://archiv.twoday.net/stories/572463493/
würden die zur Vernichtung preisgegebenen Bücher dagegen an diejenigen gelangen, für die sie noch einen Wert besitzen.
Mit heftigem Kopfnicken begleitete ich die Lektüre des Abschnitts "Die Bibliothek als Demütigung" (S. 115-120) , der mit der an Besitzer einer nicht zu kleinen Privatbibliothek regelmäßig gestellten Frage beginnt, ob man denn alle Bücher gelesen habe. An die Berechnungen über Lesezeit hätte Steinhauer den Gedanken anschließen können, dass Archive und Bibliotheken Langzeit-Speicher sind, bei denen es nicht darauf ankommt, wie oft ein Medium hervorgeholt wird. Selbst im STM-Bereich, der durch ein extremes Veralten der Publikationen gekennzeichnet ist, gibt es immer wieder Entdeckungen aufgrund vergessener alter Fachliteratur.
Das "Monster"-Kapitel (S. 90-114) stützt sich auf die Vampir-Debatte und Shelleys Frankenstein. "Keine Verschwörungstheorie kann darauf verzichten, abgelegene Publikationen und vergessene Aufsätze aus den Tiefen der Büchermagazine als Kronzeugen für ihre kruden Behauptungen anzuführen", stellt Steinhauer abschließend fest (S. 114). Ein kurzer Hinweis auf Bücher und Filme etwa von Dan Brown, die diesbezügliche Bibliotheksrecherchen als Motiv gern verarbeiten, wäre willkommen gewesen. Neulich sah ich Steven Spielbergs Indiana Jones and the Last crusade (1989), in dessen Handlung eine venezianische Bibliothek eine wichtige Rolle spielt.
Möge Steinhauers bibliophil aufgemachtes Standardwerk für schwarze Bibliotheksromantik nicht nur in Büchereien vermodern, sondern gelesen werden!
***
Resonanz, dokumentiert auf der Website des Autors:
http://www.steinhauer-home.de/
Auszug im Vorabdruck
http://archiv.jungewelt.de/2014/08-09/005.php
Würdigung in einem Blog
http://radiergummi.wordpress.com/2014/09/14/eric-w-steinhauer-buchergrufte/
KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 14:44 - Rubrik: Bibliothekswesen
Thomas Wolf erinnert an
Eine deutsche-deutsche Archivgeschichte in vier Teilen:
1) http://archiv.twoday.net/stories/6114170/
2) http://archiv.twoday.net/stories/6120883/
3) http://archiv.twoday.net/stories/6122271/
4) http://archiv.twoday.net/stories/6128713/
Eine deutsche-deutsche Archivgeschichte in vier Teilen:
1) http://archiv.twoday.net/stories/6114170/
2) http://archiv.twoday.net/stories/6120883/
3) http://archiv.twoday.net/stories/6122271/
4) http://archiv.twoday.net/stories/6128713/
KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 13:18 - Rubrik: Archivgeschichte
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http://fnzinfo.hypotheses.org/
Eine eher skeptische Ankündigung schrieb ich in:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1810
Eine eher skeptische Ankündigung schrieb ich in:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1810
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Die Archivleiterin durfte den Artikel
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46438
verfassen, der das Niveau eines Werbeflyers nicht wesentlich überschreitet.
Aus Trotz ignoriert das miese Lexikon die hier oft und oft und oft geäußerte Kritik, dass bei digitalisiert vorliegender Literatur gefälligst Links anzugeben sind.
Das betrifft hier:
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Evangelisch-Lutherischen_Kirche_(Nuernberg)
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2007/Archivar_2007-4.pdf (Schwarz)
http://www.archiv-elkb.de/sites/www.archiv-elkb.de/files/files/ARCHGELKB.pdf (Archivgesetz)
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46438
verfassen, der das Niveau eines Werbeflyers nicht wesentlich überschreitet.
Aus Trotz ignoriert das miese Lexikon die hier oft und oft und oft geäußerte Kritik, dass bei digitalisiert vorliegender Literatur gefälligst Links anzugeben sind.
Das betrifft hier:
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Evangelisch-Lutherischen_Kirche_(Nuernberg)
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2007/Archivar_2007-4.pdf (Schwarz)
http://www.archiv-elkb.de/sites/www.archiv-elkb.de/files/files/ARCHGELKB.pdf (Archivgesetz)
KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 18:41 - Rubrik: Kirchenarchive
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Das steht bei meinem Profil auf Google+
https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/p/pub
Twitter:
1207 Follower
Tumblr:
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Facebook:
295 Freunde
https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/p/pub
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http://www.forum-ahnenforschung.eu/t1277f3-Spektakulaer-Kirchenbuecher-von-Wien-wieder-gefunden.html
KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 17:51 - Rubrik: Genealogie
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Einem Freistaat tief im Süden widme ich die Bilderreihe #histbav zum Wochenausklang:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/histbav
Mehr Tags auf Tumblr:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

http://archivalia.tumblr.com/tagged/histbav
Mehr Tags auf Tumblr:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 17:13 - Rubrik: Unterhaltung
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/buergermeister-in-schwaben-stolpert-ueber-seine-doktorarbeit-13182576.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Rüdiger Soldt isch fürd FAZ in Haigerloch gwä, abr I däd lüga würd I saga, dass dr Läsr etzt kliagr isch, wenn er scho
http://archiv.twoday.net/stories/910091804/
gläsa hott.

Foddo isch von Felix König via Wikimedia Commons
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
Rüdiger Soldt isch fürd FAZ in Haigerloch gwä, abr I däd lüga würd I saga, dass dr Läsr etzt kliagr isch, wenn er scho
http://archiv.twoday.net/stories/910091804/
gläsa hott.
Foddo isch von Felix König via Wikimedia Commons
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 16:55 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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"Die Plagiatsvorwürfe gegen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer haben sich bei einer Überprüfung seiner Doktorarbeit durch die Prager Karls-Universität nicht bestätigt.
Scheuer habe zwar drei Textpassagen ohne entsprechende Kennzeichnung übernommen, teilte ein Sprecher der Universität der "Welt am Sonntag" auf Anfrage mit. "Im Kontext der gesamten Arbeit" betrachte die Kommission diese Abschnitte jedoch eher als eine Zusammenfassung und nicht als schwerwiegenden Verstoß gegen Ethik-Regeln. Eine systematische Täuschungsabsicht wurde demnach nicht festgestellt."
http://www.br.de/nachrichten/kein-plagiat-andreas-scheuer-csu-uni-prag-100.html
Über die Qualität der Arbeit, die eher einer deutschen Masterarbeit entspricht, wurde von DF Sturm in der WELT sehr harsch geurteilt und Scheuer in der Überschrift als "Doktor Dünnbrettbohrer" bezeichnet:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article124444134/Andreas-Scheuer-ist-ein-Doktor-Duennbrettbohrer.html
"CSU-Generalsekretär Andreas Scheuers Frevel ist nicht, seine Doktorarbeit abgekupfert zu haben, sondern deren Belanglosigkeit und Phrasendrescherei. Fassungslos beugt man sich über die Seiten."
Scheuer habe zwar drei Textpassagen ohne entsprechende Kennzeichnung übernommen, teilte ein Sprecher der Universität der "Welt am Sonntag" auf Anfrage mit. "Im Kontext der gesamten Arbeit" betrachte die Kommission diese Abschnitte jedoch eher als eine Zusammenfassung und nicht als schwerwiegenden Verstoß gegen Ethik-Regeln. Eine systematische Täuschungsabsicht wurde demnach nicht festgestellt."
http://www.br.de/nachrichten/kein-plagiat-andreas-scheuer-csu-uni-prag-100.html
Über die Qualität der Arbeit, die eher einer deutschen Masterarbeit entspricht, wurde von DF Sturm in der WELT sehr harsch geurteilt und Scheuer in der Überschrift als "Doktor Dünnbrettbohrer" bezeichnet:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article124444134/Andreas-Scheuer-ist-ein-Doktor-Duennbrettbohrer.html
"CSU-Generalsekretär Andreas Scheuers Frevel ist nicht, seine Doktorarbeit abgekupfert zu haben, sondern deren Belanglosigkeit und Phrasendrescherei. Fassungslos beugt man sich über die Seiten."
KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 16:46 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Kreisarchivar Dr. Mark Steinert ist anders als ich Jurist und verstieg sich auf der Informationsveranstaltung auf dem Magdeburger Archivtag in seinem Referat über verwaiste Werke zu wohl nicht nur mich empörenden Aussagen zur Nutzbarkeit verwaister (unveröffentlichter) Werke, die noch urheberrechtlich geschützt sind, im Archiv. Seine Empfehlung: Diese müssten behandelt werden, als seien sie gar nicht vorhanden. Also auch keine bloße Vorlage, keine Kopie.
Auf meine Widerworte entgegnete Steinert bloß, ich müsse den Gesetzestext lesen. Ich habe das getan
http://dejure.org/gesetze/UrhG/61.html
und mir auch die amtliche Begründung (Gesetzesentwurf und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses via
http://www.urheberrecht.org/topic/verwaiste-werke/
angeschaut). Kein anderes deutschsprachiges Blog hat so intensiv und früh über das Problem verwaister Werke berichtet wie Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist (110 Treffer)
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan (67 Treffer)
Von daher habe ich hinreichend Sachverstand, um Steinerts eigenartigen Umkehrschluss, bei verwaisten unveröffentlichten Werken seien die üblichen archivischen Nutzungen nicht möglich, widerlegen zu können.
Bei § 61 UrhG geht es um die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter veröffentlichter Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelbar sind. Aus dem Gesetzeszweck geht eindeutig hervor, dass die Vervielfältigung sich auf die der öffentlichen Zugänglichmachung vorausgehende Digitalisierung bezieht.
Der BGH hat neulich klargestellt, dass auch unveröffentlichte Werke nach § 53 UrhG vervielfältigt werden dürfen.
http://archiv.twoday.net/stories/967549167/
§ 61 UrhG verdrängt also § 53 UrhG nicht. Es wäre also falsch zu behaupten: Verwaiste Werke dürfen nur unter den Bedingungen des § 61 UrhG vervielfältigt werden. Richtig ist: Verwaiste und nicht-verwaiste Werke dürfen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Archiv für Benutzer -
siehe dazu jüngst
http://archiv.twoday.net/stories/1022214885/
- kopiert werden, wenn eine Schranke des verfassungskonform auszulegenden Urheberrechts dies erlaubt, also vor allem § 53 UrhG.
Die öffentliche Zugänglichmachung in § 61 UrhG bezieht sich auf § 19a UrhG (Internet- und Intranetnutzung), Unterfall der öffentlichen Wiedergabe, nicht etwa auf die archivische Nutzung durch Vorlage.
Zur Frage, ob geschütztes Archivgut ohne Zustimmung des Urhebers im Archiv vorgelegt werden darf, äußert sich die Regelung zu verwaisten Werken überhaupt nicht. Es bleibt beim bisherigen Stand der Dinge, den ich in
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ (2011)
so zusammengefasst habe:
" http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
IFG und UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/38758490/
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe"
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe "
Alle paar Jahre kommt jemand dahergelaufen, um als Klügling die These zu verfechten, man dürfe urheberrechtlich geschütztes Archivgut im Archiv gar nicht erst vorlegen.
1989 bin ich ausführlich auf die Ansicht von Heydenreuther 1988/89 eingegangen:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165 (Exkurs S. 30ff.)
Ich habe da nichts zurückzunehmen, sondern verweise mit Nachdruck auf meine damaligen Ausführungen. Schon Dörffeldt 1968 sah es mit überzeugenden Gründen anders als Heydenreuther. Die heutigen Kommentarformulierungen gehen auf Hoffmann 1941 zurück, der bei Handschriften eine Veröffentlichung verneinte, wenn diese nur Personen vorgelegt wird, die ihr besonderes Interesse an der Handschrift nachweisen und sich ausweisen.
Für Archive, die das "berechtigte Interesse" voraussetzen, kann man sich auf das erwähnte Urteil Jüdische Friedhöfe des OLG Zweibrücken berufen.
Dass durch die Vorlage von Registraturschriftgut im Archiv keine Veröffentlichung mit Willen des Urhebers zustandekommt, sagt das vom Kammergericht bestätigte Fehlurteil zu Grass-Briefen:
http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
Hier wird das Bundesarchiv erwähnt, das ja gerade kein berechtigtes Interesse als Voraussetzung der Archivnutzung verlangt. Die Praxis der Archivnutzung in Archiven mit oder ohne berechtigtes Interesse unterscheidet sich NICHT. Daher kann man an der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken für alle Archive festhalten und urheberrechtlich geschützte Dokumente auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vorlegen.
Strauch, Das Archivalieneigentum ²2014, S. 110f. lehnt sich zu sehr an die von mir in
http://archiv.twoday.net/stories/5195574/
abgelehnte Arbeit von Dusil 2008
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf
zur Nutzung von Fotos in Archiven an, der die Heydenreuther-These wiederaufgewärmt hatte.
Immerhin zeigt Strauch überzeugend, dass die Vorlage von geschütztem Archivgut kein Inverkehrbringen und Verbreiten darstellt. Er stützt sich auf die Rechtsprechung zu Möbeln von Le Corbusier und kommt daher zu dem von mir auch 2009 formulierten Ergebnis:
http://archiv.twoday.net/stories/5837518/
Bullinger et al., Urheberrechte in Museen und Archiven (2010), S. 77 sagt für Bibliotheksgut: "Das bloße Bereitstellen von Büchern zur Ansicht/zum Lesen/zur Recherche für Besucher der Bibliothek ist urheberrechtlich irrelevant".
Strauchs Ausführungen (wieder in ungutem Abschluss an die schlechte Arbeit von Dusil 2008), man dürfe unveröffentlichte Fotos nicht für den Benutzer kopieren lassen, ist durch die erwähnte BGH-Entscheidung überholt.
Bis es weitere Urteile gibt, behaupte ich also gegen Steinert: Archive dürfen unveröffentlichte verwaiste und nicht-verwaiste, urheberrechtlich geschützte Werke Benutzern vorlegen und im Rahmen der Urheberrechts-Schranken auch für Benutzer kopieren.
Alles andere hätte katastrophale Folgen, da nicht nur große Teile der AV-Unterlagen in den Archiven betroffen sind (Fotos, Filme, Tonaufnahmen), sondern auch fast jede Sachakte, sofern diese längere Schriftstücke enthält (Gutachten, ausführliche Protokolle usw.).
Übervorsichtige Archivare könnten geneigt sein, ähnlich wie Google Books (für Nicht-US-Nutzer) nichts mehr vorzulegen, was jünger als 1873 ist.
Ein Hundertjähriger, der 1944 starb (seine Werke werden am 1. Januar 2015 gemeinfrei), wurde 1844 geboren und konnte schon mit 15, also 1859 urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen haben. Google ist also "großzügig" und addiert knapp 15 Jahre.
Auf meine Widerworte entgegnete Steinert bloß, ich müsse den Gesetzestext lesen. Ich habe das getan
http://dejure.org/gesetze/UrhG/61.html
und mir auch die amtliche Begründung (Gesetzesentwurf und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses via
http://www.urheberrecht.org/topic/verwaiste-werke/
angeschaut). Kein anderes deutschsprachiges Blog hat so intensiv und früh über das Problem verwaister Werke berichtet wie Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist (110 Treffer)
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan (67 Treffer)
Von daher habe ich hinreichend Sachverstand, um Steinerts eigenartigen Umkehrschluss, bei verwaisten unveröffentlichten Werken seien die üblichen archivischen Nutzungen nicht möglich, widerlegen zu können.
Bei § 61 UrhG geht es um die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter veröffentlichter Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelbar sind. Aus dem Gesetzeszweck geht eindeutig hervor, dass die Vervielfältigung sich auf die der öffentlichen Zugänglichmachung vorausgehende Digitalisierung bezieht.
Der BGH hat neulich klargestellt, dass auch unveröffentlichte Werke nach § 53 UrhG vervielfältigt werden dürfen.
http://archiv.twoday.net/stories/967549167/
§ 61 UrhG verdrängt also § 53 UrhG nicht. Es wäre also falsch zu behaupten: Verwaiste Werke dürfen nur unter den Bedingungen des § 61 UrhG vervielfältigt werden. Richtig ist: Verwaiste und nicht-verwaiste Werke dürfen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Archiv für Benutzer -
siehe dazu jüngst
http://archiv.twoday.net/stories/1022214885/
- kopiert werden, wenn eine Schranke des verfassungskonform auszulegenden Urheberrechts dies erlaubt, also vor allem § 53 UrhG.
Die öffentliche Zugänglichmachung in § 61 UrhG bezieht sich auf § 19a UrhG (Internet- und Intranetnutzung), Unterfall der öffentlichen Wiedergabe, nicht etwa auf die archivische Nutzung durch Vorlage.
Zur Frage, ob geschütztes Archivgut ohne Zustimmung des Urhebers im Archiv vorgelegt werden darf, äußert sich die Regelung zu verwaisten Werken überhaupt nicht. Es bleibt beim bisherigen Stand der Dinge, den ich in
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ (2011)
so zusammengefasst habe:
" http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
IFG und UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/38758490/
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe"
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe "
Alle paar Jahre kommt jemand dahergelaufen, um als Klügling die These zu verfechten, man dürfe urheberrechtlich geschütztes Archivgut im Archiv gar nicht erst vorlegen.
1989 bin ich ausführlich auf die Ansicht von Heydenreuther 1988/89 eingegangen:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165 (Exkurs S. 30ff.)
Ich habe da nichts zurückzunehmen, sondern verweise mit Nachdruck auf meine damaligen Ausführungen. Schon Dörffeldt 1968 sah es mit überzeugenden Gründen anders als Heydenreuther. Die heutigen Kommentarformulierungen gehen auf Hoffmann 1941 zurück, der bei Handschriften eine Veröffentlichung verneinte, wenn diese nur Personen vorgelegt wird, die ihr besonderes Interesse an der Handschrift nachweisen und sich ausweisen.
Für Archive, die das "berechtigte Interesse" voraussetzen, kann man sich auf das erwähnte Urteil Jüdische Friedhöfe des OLG Zweibrücken berufen.
Dass durch die Vorlage von Registraturschriftgut im Archiv keine Veröffentlichung mit Willen des Urhebers zustandekommt, sagt das vom Kammergericht bestätigte Fehlurteil zu Grass-Briefen:
http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
Hier wird das Bundesarchiv erwähnt, das ja gerade kein berechtigtes Interesse als Voraussetzung der Archivnutzung verlangt. Die Praxis der Archivnutzung in Archiven mit oder ohne berechtigtes Interesse unterscheidet sich NICHT. Daher kann man an der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken für alle Archive festhalten und urheberrechtlich geschützte Dokumente auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vorlegen.
Strauch, Das Archivalieneigentum ²2014, S. 110f. lehnt sich zu sehr an die von mir in
http://archiv.twoday.net/stories/5195574/
abgelehnte Arbeit von Dusil 2008
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf
zur Nutzung von Fotos in Archiven an, der die Heydenreuther-These wiederaufgewärmt hatte.
Immerhin zeigt Strauch überzeugend, dass die Vorlage von geschütztem Archivgut kein Inverkehrbringen und Verbreiten darstellt. Er stützt sich auf die Rechtsprechung zu Möbeln von Le Corbusier und kommt daher zu dem von mir auch 2009 formulierten Ergebnis:
http://archiv.twoday.net/stories/5837518/
Bullinger et al., Urheberrechte in Museen und Archiven (2010), S. 77 sagt für Bibliotheksgut: "Das bloße Bereitstellen von Büchern zur Ansicht/zum Lesen/zur Recherche für Besucher der Bibliothek ist urheberrechtlich irrelevant".
Strauchs Ausführungen (wieder in ungutem Abschluss an die schlechte Arbeit von Dusil 2008), man dürfe unveröffentlichte Fotos nicht für den Benutzer kopieren lassen, ist durch die erwähnte BGH-Entscheidung überholt.
Bis es weitere Urteile gibt, behaupte ich also gegen Steinert: Archive dürfen unveröffentlichte verwaiste und nicht-verwaiste, urheberrechtlich geschützte Werke Benutzern vorlegen und im Rahmen der Urheberrechts-Schranken auch für Benutzer kopieren.
Alles andere hätte katastrophale Folgen, da nicht nur große Teile der AV-Unterlagen in den Archiven betroffen sind (Fotos, Filme, Tonaufnahmen), sondern auch fast jede Sachakte, sofern diese längere Schriftstücke enthält (Gutachten, ausführliche Protokolle usw.).
Übervorsichtige Archivare könnten geneigt sein, ähnlich wie Google Books (für Nicht-US-Nutzer) nichts mehr vorzulegen, was jünger als 1873 ist.
Ein Hundertjähriger, der 1944 starb (seine Werke werden am 1. Januar 2015 gemeinfrei), wurde 1844 geboren und konnte schon mit 15, also 1859 urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen haben. Google ist also "großzügig" und addiert knapp 15 Jahre.
KlausGraf - am Samstag, 4. Oktober 2014, 19:11 - Rubrik: Archivrecht
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Ein instruktiver Bericht vom Göttinger Thatcamp stammt von Kristin Oswald, die ich auf just dieser Veranstaltung getroffen habe:
http://kristinoswald.hypotheses.org/1412
Ich selbst fand das Thatcamp keine Offenbarung, bin aber der Überzeugung, dass solche "Unkonferenzen" frischen Wind in die Wissenschaft bringen könnten.
Von Jakob Voss habe ich immerhin gelernt, dass Markdown immer wichtiger wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Markdown
http://kristinoswald.hypotheses.org/1412
Ich selbst fand das Thatcamp keine Offenbarung, bin aber der Überzeugung, dass solche "Unkonferenzen" frischen Wind in die Wissenschaft bringen könnten.
Von Jakob Voss habe ich immerhin gelernt, dass Markdown immer wichtiger wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Markdown
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http://heise.de/-2411605
Kommentar:
Nochmals mein Standpunkt zum Zitieren der Wikipedia.
http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitier
Die Wikipedia ist ein Gemeinschaftswerk, deren Artikel anonym zitiert werden. Daran muss nichts geändert werden.
Die Versionsgeschichte der Artikel liefert in der Regel Hintergrundinformationen zu den Hauptautoren, die bei der wissenschaftlichen Bewertung hilfreich sein können. Die Hauptautoren namentlich zu nennen würde auch bei Einsatz eines Tools, das sie automatisiert ermittelt, zu Konflikten in der Community führen und der Wissenschaft nicht nennenswert nützen, zumal es gang und gäbe ist, dass in wissenschaftlichen Studien anonyme Quellen zitiert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptautoren
https://tools.wmflabs.org/wikihistory/wh.php?page_title=Judensau
Jesusfreund, Kopilot, Historiograf, Osch et al.: Seite „Judensau“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. September 2014, 15:17 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Judensau&oldid=134432236 (Abgerufen: 4. Oktober 2014, 16:36 UTC)
Wer am meisten wissenschaftliche Substanz eingebracht hat, geht aus diesem Zitat ebensowenig hervor wie aus der Namensreihe eines Zeitschriftenartikels.
Die Wikipedia muss zitiert werden, wenn nach Maßgabe wissenschaftlicher Standards bzw. der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis substantielle Entlehnungen erfolgen (nicht nur bei wörtlichen Zitaten).
Die Wikipedia soll zitiert werden, wenn sie mindestens die gleiche Qualität bietet wie ein vergleichbares gedrucktes Nachschlagewerk oder eine gedruckte Vorlage.
Es versteht sich von selbst, dass nur ein winziger Bruchteil der seit Mai 2001 eingestellten 1.762.780 Artikel in deutscher Sprache dieses Kriterium erfüllt.
Kommentar:
Nochmals mein Standpunkt zum Zitieren der Wikipedia.
http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitier
Die Wikipedia ist ein Gemeinschaftswerk, deren Artikel anonym zitiert werden. Daran muss nichts geändert werden.
Die Versionsgeschichte der Artikel liefert in der Regel Hintergrundinformationen zu den Hauptautoren, die bei der wissenschaftlichen Bewertung hilfreich sein können. Die Hauptautoren namentlich zu nennen würde auch bei Einsatz eines Tools, das sie automatisiert ermittelt, zu Konflikten in der Community führen und der Wissenschaft nicht nennenswert nützen, zumal es gang und gäbe ist, dass in wissenschaftlichen Studien anonyme Quellen zitiert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptautoren
https://tools.wmflabs.org/wikihistory/wh.php?page_title=Judensau
Jesusfreund, Kopilot, Historiograf, Osch et al.: Seite „Judensau“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. September 2014, 15:17 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Judensau&oldid=134432236 (Abgerufen: 4. Oktober 2014, 16:36 UTC)
Wer am meisten wissenschaftliche Substanz eingebracht hat, geht aus diesem Zitat ebensowenig hervor wie aus der Namensreihe eines Zeitschriftenartikels.
Die Wikipedia muss zitiert werden, wenn nach Maßgabe wissenschaftlicher Standards bzw. der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis substantielle Entlehnungen erfolgen (nicht nur bei wörtlichen Zitaten).
Die Wikipedia soll zitiert werden, wenn sie mindestens die gleiche Qualität bietet wie ein vergleichbares gedrucktes Nachschlagewerk oder eine gedruckte Vorlage.
Es versteht sich von selbst, dass nur ein winziger Bruchteil der seit Mai 2001 eingestellten 1.762.780 Artikel in deutscher Sprache dieses Kriterium erfüllt.
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http://www.openmedicine.ca/article/viewFile/562/564
http://www.openmedicine.ca/article/view/652/565
https://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Dengue_fever#Which_version_of_the_article_was_published_in_Open_Medicine.3F
http://www.openmedicine.ca/article/view/652/565
https://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Dengue_fever#Which_version_of_the_article_was_published_in_Open_Medicine.3F
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Das folgende erschien zunächst im Redaktionsblog:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2581
Auf dem Hypotheses-Bloggendentreffen am Rande des Göttinger Historikertags wurde auch die Frage angesprochen, was man tun kann, wenn eine Druckförderung nicht möglich ist, sondern die Förderorganisation erwartet, dass der Tagungsband Open Access erscheint. Ich knüpfe im Folgenden an meinen Beitrag "Rechtsfragen von Open Access (2012)" an. ((Dort gehe ich auch auf die Frage ein, wie man als Rechteinhaber sein eigenes Buch Open Access zur Verfügung stellen kann z.B. wenn es schon in HathiTrust gescannt ist.)) Ausgeklammert wird die Frage, ob Tagungsbände überhaupt sinnvoll sind. ((Tod den Tagungsbänden! Das forderte der Jurist Thomas Hoeren. "Sammelbände, das wissen wir, liest wirklich niemand", sagt Valentin Groebner. Anne Baillot und Mareike König schreiben in ihrem in Kürze auf http://ifha.revues.org/7959 einsehbaren Beitrag "Wissenschaftliches Publizieren in Frankreich: erste Schritte für Nachwuchshistorikerinnen und -historiker": "Die Herausgabe eines Sammelbandes muss einen massiven, evidenten Vorteil mit sich bringen, denn es ist eine Veröffentlichungsform, die weder große institutionelle Anerkennung einbringt (im Vergleich zu im Peer Review begutachteten Aufsätzen) noch eine größere Verbreitung der Arbeitsergebnisse gewährleistet – und dies bei beträchtlichem Zeitaufwand".))
Wenn ich mich recht entsinne, wurde die Option, die Beiträge als PDFs ((Obwohl Schriftenserver (anders als Open-Access-Zeitschriften) fast nur auf PDFs setzen, sind die Nachteile dieses Formats nicht zu übersehen, angefangen von eingeschränkter Sichtbarkeit im Web bis hin zur unbequemen Nutzung von Hyperlinks. )) in einem Hypotheses-Blog an Zusammenfassungen anzuhängen, gar nicht erst erwogen. Zu wenig prestigeträchtig! Aber die Beiträge würden verbreiteten Maßstäben von Zitierfähigkeit genügen, sie wären in Suchmaschinen (einschließlich Google Scholar) gut sichtbar. ((Noch ungelöst ist die Frage der Langzeitarchivierung von Blogs. Hypotheses archiviert nach Auskunft von Mareike König, der ich ebenso wie Maria Rottler für die Durchsicht dieses Beitrags danke, die Beiträge (aber nicht die angehängten PDFs), sieht aber keine Langzeitarchivierung vor. Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert zwar Blogs, macht diese aber nicht öffentlich im Netz zugänglich.))
Mein Vorschlag, bei universitärer Anbindung den jeweiligen Hochschulschriftenserver zu nutzen, stieß auf keine Gegenliebe. Dabei haben die einzelnen Beiträge dauerhafte Adressen (meistens vom Typ URN), dürften dauerhaft zugänglich sein und sind über Bielefelds BASE und vergleichbare Services findbar (siehe auch hier). Rufen wir uns kurz die Berliner Erklärung für Open Access aus dem Jahr 2003 in Erinnerung: "
Es wurde der Wunsch geäußert, ein zentrales Portal für die deutschsprachige Geschichtswissenschaft zu haben, das mit hohem Ansehen und hoher Akzeptanz behaftet ist, in dem man einen solchen Tagungsband unterbringen könne. Ich kann dazu nur sagen: Dieser Ball liegt - wenn man von den Kompetenzen der verteilten nationalen Forschungsbibliothek ausgeht - seit Jahren im Feld der Bayerischen Staatsbibliothek - ungespielt. Historicum.net wird (ebenso wie CLIO online) als virtuelle Fachbibliothek ausgegeben, doch wird man angesichts der Tatsache, dass keine neuen Themenportale vorgesehen sind, meine Diagnose, Historicum sei gescheitert, nicht ganz von der Hand weisen können. Während die Kunstgeschichte mit ART-Dok (UB Heidelberg) ein ausgezeichnet funktionierendes, auch durch Retrodigitalisate erfreulich angereichertes Repositorium verfügt, ist ein geschichtswissenschaftliches Repositorium nicht vorhanden und auch nicht in Sicht. Wer es vermisst, ist aufgerufen, sich an die Bayerische Staatsbibliothek zu wenden.
In den Sozialwissenschaft recht renommiert ist das bei HistorikerInnen wenig bekannte Social Science Open Access Repository. Eine Suche nach dem Wort Mittelalter zeigt, dass hier nicht nur hardcore-sozialhistorische Arbeiten zu finden sind. Kulturgeschichte ist ja bekanntlich immer auch Sozialgeschichte und umgekehrt ...
Mein Hinweis auf Qucosa wurde eher mit Skepsis aufgenommen. Das in Sachsen beheimatete Portal ist zwar nachweislich für alle deutschsprachigen Wissenschaftler, also auch für die nicht an ein universitäres Repositorium angebundenen, offen, verfehlt aber durch seinen regionalen Zuschnitt das dringende Bedürfnis nach einem möglichst qualitätvollen und reputationsträchtigen Portal (aber Qualität wird ja bekanntlich überschätzt ...).
Wenig Prestige verheißt auch die für englischsprachige Studien vorgesehene Notlösung OpenDepot der Universität Edinburgh, falls ein geeignetes Open-Access-Repositorium nicht existiert. 2013 gab es nur 54 Eprints, die dort abgelegt wurden. Mareike König weist mich zusätzlich auf HAL-SHS hin, das aber nur für frankophone Beiträger relevant sein dürfte.
Deutlicher attraktiver als solche Schriftenserver (schon das Wort Hochschulschriftenserver signalisiert ja schlechte Laune), ja geradezu "sexy" ist anscheinend Academia.edu (Einführung von Maria Rottler), das, wenn ich E-Prints aus meinem fachlichen Umfeld recht deute, an Beliebtheit andere Angebote wie ResearchGate oder Mendeley in den Geisteswissenschaften weit übertrifft. Das Hochladen ist wesentlich einfacher und bequemer als bei den Repositorien, die Funktion als soziales wissenschaftliches Netzwerk (mit Timeline) wird gern genutzt. Aber es gibt keine Permalinks und auch keine garantierte dauerhafte Verfügbarkeit - solche kommerziellen Angebote können ja auch wieder verschwinden, wenn sie sich als erfolglos erweisen.
Keine Begeisterung löste mein Gedanke aus, es sei doch egal, wo überall der Sammelband als Datei abgelegt sei. Man könne doch auf dem eigenen Webspace eine schicke Präsentation basteln und für die Dateien/PDFs auf andere Server verweisen. Klar, schick heißt nicht unbedingt: Reputation.
Großer Konsens bestand dagegen in Sachen hybrides Publizieren: Open Access und Druckausgabe. Gedruckte Bücher sind in Bibliothekskatalogen findbar und werden rezensiert. Immerhin habe ich ja im Lauf der Jahre über 100 Links gesammelt, die fast alle besagen, dass entgegen landläufigem Vorurteil eine Open-Access-Buchpublikation den Verkaufszahlen der gedruckten Version nicht schadet. Aber welche Verlage akzeptieren Open Access? Eine bequeme Liste gibt es nicht. Man muss einzeln verhandeln, und in vielen Fällen wird wohl ein satter Druckkostenzuschuss erwartet (der ja im Ausgangsfall eben nicht in Aussicht gestellt werden kann).
Gern einigte man sich also auf das Prinzip #Ziegenleder. Bewährt und bekannt: das gute Buch.
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2581
Auf dem Hypotheses-Bloggendentreffen am Rande des Göttinger Historikertags wurde auch die Frage angesprochen, was man tun kann, wenn eine Druckförderung nicht möglich ist, sondern die Förderorganisation erwartet, dass der Tagungsband Open Access erscheint. Ich knüpfe im Folgenden an meinen Beitrag "Rechtsfragen von Open Access (2012)" an. ((Dort gehe ich auch auf die Frage ein, wie man als Rechteinhaber sein eigenes Buch Open Access zur Verfügung stellen kann z.B. wenn es schon in HathiTrust gescannt ist.)) Ausgeklammert wird die Frage, ob Tagungsbände überhaupt sinnvoll sind. ((Tod den Tagungsbänden! Das forderte der Jurist Thomas Hoeren. "Sammelbände, das wissen wir, liest wirklich niemand", sagt Valentin Groebner. Anne Baillot und Mareike König schreiben in ihrem in Kürze auf http://ifha.revues.org/7959 einsehbaren Beitrag "Wissenschaftliches Publizieren in Frankreich: erste Schritte für Nachwuchshistorikerinnen und -historiker": "Die Herausgabe eines Sammelbandes muss einen massiven, evidenten Vorteil mit sich bringen, denn es ist eine Veröffentlichungsform, die weder große institutionelle Anerkennung einbringt (im Vergleich zu im Peer Review begutachteten Aufsätzen) noch eine größere Verbreitung der Arbeitsergebnisse gewährleistet – und dies bei beträchtlichem Zeitaufwand".))
Wenn ich mich recht entsinne, wurde die Option, die Beiträge als PDFs ((Obwohl Schriftenserver (anders als Open-Access-Zeitschriften) fast nur auf PDFs setzen, sind die Nachteile dieses Formats nicht zu übersehen, angefangen von eingeschränkter Sichtbarkeit im Web bis hin zur unbequemen Nutzung von Hyperlinks. )) in einem Hypotheses-Blog an Zusammenfassungen anzuhängen, gar nicht erst erwogen. Zu wenig prestigeträchtig! Aber die Beiträge würden verbreiteten Maßstäben von Zitierfähigkeit genügen, sie wären in Suchmaschinen (einschließlich Google Scholar) gut sichtbar. ((Noch ungelöst ist die Frage der Langzeitarchivierung von Blogs. Hypotheses archiviert nach Auskunft von Mareike König, der ich ebenso wie Maria Rottler für die Durchsicht dieses Beitrags danke, die Beiträge (aber nicht die angehängten PDFs), sieht aber keine Langzeitarchivierung vor. Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert zwar Blogs, macht diese aber nicht öffentlich im Netz zugänglich.))
Mein Vorschlag, bei universitärer Anbindung den jeweiligen Hochschulschriftenserver zu nutzen, stieß auf keine Gegenliebe. Dabei haben die einzelnen Beiträge dauerhafte Adressen (meistens vom Typ URN), dürften dauerhaft zugänglich sein und sind über Bielefelds BASE und vergleichbare Services findbar (siehe auch hier). Rufen wir uns kurz die Berliner Erklärung für Open Access aus dem Jahr 2003 in Erinnerung: "
A complete version of the work and all supplemental materials, including a copy of the permission as stated above, in an appropriate standard electronic format is deposited (and thus published) in at least one online repository using suitable technical standards (such as the Open Archive definitions) that is supported and maintained by an academic institution, scholarly society, government agency, or other well-established organization that seeks to enable open access, unrestricted distribution, inter operability, and long-term archiving.Harnadianer schwören darauf, dass beim grünen Weg von Open Access die mandatgestützte Einstellung in den lokalen IRs (institutionellen Respositorien) erfolgt und zentrale disziplinäre Repositorien lediglich die Aufgabe haben, die lokalen Inhalte zu harvesten (also die Metadaten einzusammeln).
Es wurde der Wunsch geäußert, ein zentrales Portal für die deutschsprachige Geschichtswissenschaft zu haben, das mit hohem Ansehen und hoher Akzeptanz behaftet ist, in dem man einen solchen Tagungsband unterbringen könne. Ich kann dazu nur sagen: Dieser Ball liegt - wenn man von den Kompetenzen der verteilten nationalen Forschungsbibliothek ausgeht - seit Jahren im Feld der Bayerischen Staatsbibliothek - ungespielt. Historicum.net wird (ebenso wie CLIO online) als virtuelle Fachbibliothek ausgegeben, doch wird man angesichts der Tatsache, dass keine neuen Themenportale vorgesehen sind, meine Diagnose, Historicum sei gescheitert, nicht ganz von der Hand weisen können. Während die Kunstgeschichte mit ART-Dok (UB Heidelberg) ein ausgezeichnet funktionierendes, auch durch Retrodigitalisate erfreulich angereichertes Repositorium verfügt, ist ein geschichtswissenschaftliches Repositorium nicht vorhanden und auch nicht in Sicht. Wer es vermisst, ist aufgerufen, sich an die Bayerische Staatsbibliothek zu wenden.
In den Sozialwissenschaft recht renommiert ist das bei HistorikerInnen wenig bekannte Social Science Open Access Repository. Eine Suche nach dem Wort Mittelalter zeigt, dass hier nicht nur hardcore-sozialhistorische Arbeiten zu finden sind. Kulturgeschichte ist ja bekanntlich immer auch Sozialgeschichte und umgekehrt ...
Mein Hinweis auf Qucosa wurde eher mit Skepsis aufgenommen. Das in Sachsen beheimatete Portal ist zwar nachweislich für alle deutschsprachigen Wissenschaftler, also auch für die nicht an ein universitäres Repositorium angebundenen, offen, verfehlt aber durch seinen regionalen Zuschnitt das dringende Bedürfnis nach einem möglichst qualitätvollen und reputationsträchtigen Portal (aber Qualität wird ja bekanntlich überschätzt ...).
Wenig Prestige verheißt auch die für englischsprachige Studien vorgesehene Notlösung OpenDepot der Universität Edinburgh, falls ein geeignetes Open-Access-Repositorium nicht existiert. 2013 gab es nur 54 Eprints, die dort abgelegt wurden. Mareike König weist mich zusätzlich auf HAL-SHS hin, das aber nur für frankophone Beiträger relevant sein dürfte.
Deutlicher attraktiver als solche Schriftenserver (schon das Wort Hochschulschriftenserver signalisiert ja schlechte Laune), ja geradezu "sexy" ist anscheinend Academia.edu (Einführung von Maria Rottler), das, wenn ich E-Prints aus meinem fachlichen Umfeld recht deute, an Beliebtheit andere Angebote wie ResearchGate oder Mendeley in den Geisteswissenschaften weit übertrifft. Das Hochladen ist wesentlich einfacher und bequemer als bei den Repositorien, die Funktion als soziales wissenschaftliches Netzwerk (mit Timeline) wird gern genutzt. Aber es gibt keine Permalinks und auch keine garantierte dauerhafte Verfügbarkeit - solche kommerziellen Angebote können ja auch wieder verschwinden, wenn sie sich als erfolglos erweisen.
Keine Begeisterung löste mein Gedanke aus, es sei doch egal, wo überall der Sammelband als Datei abgelegt sei. Man könne doch auf dem eigenen Webspace eine schicke Präsentation basteln und für die Dateien/PDFs auf andere Server verweisen. Klar, schick heißt nicht unbedingt: Reputation.
Großer Konsens bestand dagegen in Sachen hybrides Publizieren: Open Access und Druckausgabe. Gedruckte Bücher sind in Bibliothekskatalogen findbar und werden rezensiert. Immerhin habe ich ja im Lauf der Jahre über 100 Links gesammelt, die fast alle besagen, dass entgegen landläufigem Vorurteil eine Open-Access-Buchpublikation den Verkaufszahlen der gedruckten Version nicht schadet. Aber welche Verlage akzeptieren Open Access? Eine bequeme Liste gibt es nicht. Man muss einzeln verhandeln, und in vielen Fällen wird wohl ein satter Druckkostenzuschuss erwartet (der ja im Ausgangsfall eben nicht in Aussicht gestellt werden kann).
Gern einigte man sich also auf das Prinzip #Ziegenleder. Bewährt und bekannt: das gute Buch.
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2014, 21:54 - Rubrik: Open Access
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"Beschreibung Städte bilden einen zentralen Lebensraum für Menschen. All die Aspekte menschlichen Lebens wie Politik, Wirtschaft, Religion, Kommunikation und Kultur hinterlassen Spuren im Bild einer Stadt. Seit Kurzem sind Texte, Karten und Abbildungen sowie Literatur zu zahlreichen deutschen Städten frei in einem neuen Internet-Portal zugänglich. Dieses neue Netz-Angebot, das mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom Institut für vergleichende Städtegeschichte (IStG) entwickelt wurde, bietet Studierenden, Wissenschaftlern sowie interessierten Laien die Möglichkeit zu einer individuellen Auseinandersetzung mit dem Thema „Stadt“. Dies geschieht sowohl durch die Bereitstellung grundlegender Informationen als auch durch einen modernen Wissenschaftsservice mit Anregungen für weiterführende Forschungen. Neben einem Newsticker zu aktuellen Tagungen, Publikationen sowie Ausstellungen bietet das Portal vier unterschiedliche „Abteilungen“: Einführungen in die Städtegeschichte in Form eines Tutorials, interaktive Stadtkarten zu verschiedenen Themen, eine Informationsplattform für das multinationale Projekt „Europäische Städteatlanten“ sowie eine Mediensuche zu Literatur, Karten, Ansichtskarten, Stadtinformationen. Vor allem die Mediensuche bietet die Chance, Informationen zu Aussehen, Entwicklung und konkreter Lage einer Stadt oder deren Beziehungen zu anderen Orten abzurufen. Wissenschaftler können die Bibliographie zur vergleichenden Städteforschung mit derzeit mehr als 150.000 Titeln durchsuchen, um Anregungen für weiterführende Arbeiten zu erhalten.
URL http://www.staedtegeschichte.de " (CLIO online)
Sehr kartenlastig.
Keine Volltexte aus Instituts-Publikationen.
Keine Online-Nachweise in den Bibliographien.
URL http://www.staedtegeschichte.de " (CLIO online)
Sehr kartenlastig.
Keine Volltexte aus Instituts-Publikationen.
Keine Online-Nachweise in den Bibliographien.
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2014, 21:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Vorlesungen an der Universität Wien.
https://www.youtube.com/playlist?list=PLjR8HTOEMQufCoo2kKyKRS7hey0KRBx68
https://www.youtube.com/playlist?list=PLjR8HTOEMQufCoo2kKyKRS7hey0KRBx68
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2014, 19:14 - Rubrik: Bildquellen
http://blog.selket.de/grabraeuber/auktion-des-schatzes-von-harageh-gestoppt-und-neues-von-sekhemka
"Das englische Auktionshaus Bonham stoppte gestern eine pikante Auktion altägyptischer Objekte, die ausgerechnet von der gemeinnützigen Organisation St Louis Society beauftragt wurde. Der “Schatz von Harageh”, der gestern eigentlich unter den Auktionshammer kommen sollte, ist aus bisher unbekannten Gründen doch nicht versteigert worden. Vielleicht war der Druck der Mutterorganisation, des Archäologischen Instituts von Amerika (AIA), die sich von der Aktion verständlicherweise wenig begeistert zeigte, doch zu groß geworden. [...]
Eine Sprecherin von Bonhams meinte, sie würden nur ihren Job as usual tun."
"Das englische Auktionshaus Bonham stoppte gestern eine pikante Auktion altägyptischer Objekte, die ausgerechnet von der gemeinnützigen Organisation St Louis Society beauftragt wurde. Der “Schatz von Harageh”, der gestern eigentlich unter den Auktionshammer kommen sollte, ist aus bisher unbekannten Gründen doch nicht versteigert worden. Vielleicht war der Druck der Mutterorganisation, des Archäologischen Instituts von Amerika (AIA), die sich von der Aktion verständlicherweise wenig begeistert zeigte, doch zu groß geworden. [...]
Eine Sprecherin von Bonhams meinte, sie würden nur ihren Job as usual tun."
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KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2014, 18:45 - Rubrik: Archivrecht
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Hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=6%20C%2035.13
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=6%20C%2035.13
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2014, 18:44 - Rubrik: Archivrecht
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/
Glückwunsch an Maria Rottler, auch wenn mir persönlich der Anteil der "mageren Beiträge" (Abstracts, Ankündigungen usw.) viel zu hoch ist. "Fett" wären dagegen: Volltexte, Miszellen, Hinweise auf Digitalisate ...
Glückwunsch an Maria Rottler, auch wenn mir persönlich der Anteil der "mageren Beiträge" (Abstracts, Ankündigungen usw.) viel zu hoch ist. "Fett" wären dagegen: Volltexte, Miszellen, Hinweise auf Digitalisate ...
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Eine Fachtagung der Stadtarchive Worms und Speyer
Der Umgang mit der fotografischen Überlieferung ist, vor allem im Alltag der kleineren und mittleren Archive, mit besonderen fachlichen Anforderungen und Problemen verbunden. Nicht selten handelt es sich um Massenbestände. Gleichzeitig werden Bildquellen in der zunehmend visualisierten Welt verstärkt nachgefragt, und das nicht nur als Illustrationen.
Um zu diesem Thema einen weiteren fachlichen Austausch anzuregen, auch zwischen den verschiedenen bildverwahrenden Institutionen, veranstalten die Stadtarchive Worms und Speyer
am Freitag, 28. November 2014, 10.00-17.00 Uhr
die Fachtagung „Fotos in Archiven“
im Wormser Kultur- und Tagungszentrum
Liebfrauensaal
Rathenaustraße 11, 67547 Worms.
Im Mittelpunkt wird die alltägliche Arbeit stehen, dabei sollen Probleme und Lösungsansätze zu den verschiedenen Aspekten wie Erschließung, Bewertung oder Digitalisierung diskutiert werden. Auf dem Programm stehen sieben Vorträge von je 30 Minuten mit einem Themenschwerpunkt sowie eine Abschlussdiskussion am Ende.
Infos zum Programm sowie zur Anmeldung: http://archivtag.hypotheses.org/220
Der Umgang mit der fotografischen Überlieferung ist, vor allem im Alltag der kleineren und mittleren Archive, mit besonderen fachlichen Anforderungen und Problemen verbunden. Nicht selten handelt es sich um Massenbestände. Gleichzeitig werden Bildquellen in der zunehmend visualisierten Welt verstärkt nachgefragt, und das nicht nur als Illustrationen.
Um zu diesem Thema einen weiteren fachlichen Austausch anzuregen, auch zwischen den verschiedenen bildverwahrenden Institutionen, veranstalten die Stadtarchive Worms und Speyer
am Freitag, 28. November 2014, 10.00-17.00 Uhr
die Fachtagung „Fotos in Archiven“
im Wormser Kultur- und Tagungszentrum
Liebfrauensaal
Rathenaustraße 11, 67547 Worms.
Im Mittelpunkt wird die alltägliche Arbeit stehen, dabei sollen Probleme und Lösungsansätze zu den verschiedenen Aspekten wie Erschließung, Bewertung oder Digitalisierung diskutiert werden. Auf dem Programm stehen sieben Vorträge von je 30 Minuten mit einem Themenschwerpunkt sowie eine Abschlussdiskussion am Ende.
Infos zum Programm sowie zur Anmeldung: http://archivtag.hypotheses.org/220
J. Kemper - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 16:52 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Mit scheußlich großem Wasserzeichen über den Abbildungen online bereitgestellt von der Burgerbibliothek Bern:
http://www.burgerbib.ch/platter-herbarium/
http://www.burgerbib.ch/platter-herbarium/
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 16:05 - Rubrik: Bildquellen
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KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 15:43 - Rubrik: Kodikologie
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Permalink heißt, dass man die Verantwortung hat, die Ressource dauerhaft vorzuhalten. Der Murks und Pfusch des Portals setzt sich fort. Nun wurden die Kurzbeschreibungen Admonter Handschriften aus dem Netz geworfen:
https://www.google.de/search?q=site:manuscripta.at+admont
http://archiv.twoday.net/stories/565874648/#986688988
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/948991073/
https://www.google.de/search?q=site:manuscripta.at+admont
http://archiv.twoday.net/stories/565874648/#986688988
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/948991073/
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 15:30 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 15:26 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 15:16 - Rubrik: Landesgeschichte
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Der Katalog von Ludwig Schuba (1992) ist jetzt endlich online:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/schuba1992
Weitere sollen folgen.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/schuba1992
Weitere sollen folgen.

KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 15:08 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 14:19 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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"Auch wenn die Doktorarbeit sauber ist, darf der Titel zur Strafe entzogen werden: Weil er in seiner späteren Laufbahn massiv Daten gefälscht hatte, verlor ein ehemaliger Star-Physiker seinen akademischen Grad - zu Recht, befand jetzt das Verfassungsgericht."
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/jan-hendrik-schoen-verliert-doktortitel-wegen-unwuerdigkeit-a-994852.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140903_1bvr335313.html
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/jan-hendrik-schoen-verliert-doktortitel-wegen-unwuerdigkeit-a-994852.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140903_1bvr335313.html
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 14:12 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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https://twitter.com/191418digital
http://www.historicum.net/recherche/webguide-geschichte/erster-weltkrieg/
http://www.historicum.net/recherche/webguide-geschichte/erster-weltkrieg/
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 14:07 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 14:04 - Rubrik: Bildquellen
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Google wird bei den durch die VG Media vertretenen Verlagen, die das Leistungsschutzrecht der Presseverleger durchsetzen wollen, künftig nur noch die Überschrift und den Link zum jeweiligen Artikel anzeigen.
http://www.strafakte.de/nachrichten/google-erpresst-rechteinhaber/
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19277/verlage-empoert-jetzt-will-google-nicht-mal-mehr-ihr-recht-verletzen/
"Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt."
http://www.strafakte.de/nachrichten/google-erpresst-rechteinhaber/
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19277/verlage-empoert-jetzt-will-google-nicht-mal-mehr-ihr-recht-verletzen/
"Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt."
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2014, 13:59 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.topothek.at/
Wenn ich ein Bild ohne Permanentlink und Copyfraud-Lizenz CC-BY-NC-ND sehe, tut es mir leid: Kein zeitgemäßes Projekt.

Wenn ich ein Bild ohne Permanentlink und Copyfraud-Lizenz CC-BY-NC-ND sehe, tut es mir leid: Kein zeitgemäßes Projekt.

KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 23:34 - Rubrik: Landesgeschichte
Christoph Deegs Buch gibt es gratis Open Access:
http://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/205480
http://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/205480
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 22:15 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Die grandiose Kritik des Qualitätsfetischs durch @Archivalia_kg könnte etwas postmoderne Theorie zur Grundlage nehmen http://t.co/yFEvstZDxw
— Erbloggtes (@Erbloggtes) 30. September 2014
Links:
http://archiv.twoday.net/stories/4549146/
http://www.medientheorie.com/doc/archaeologie/ruoff_foucault-lexikon.pdf
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Beweis:
http://archiv.twoday.net/stories/948995574/
Weder ein einzelner Beitrag (mit Permalink in der URL!) noch die Hauptseite der Gruppe
https://www.facebook.com/groups/1426956144186780/ (= Geschichte Bayerns) ist ohne Login aufrufbar!
Wenn man etwa
http://www.wallflux.com/info/1426956144186780#
nutzt, wird man ebenfalls auf den Login-Screen geführt, sobald man den Link zu einem Einzelbeitrag verfolgen möchte (um z.B. die Diskussion zu sehen).
Dagegen sind die Seiten von "Seiten" offenbar aufrufbar:
https://www.facebook.com/ArchivRWTH/posts/214527702051216
oder zum Tegernseer Skandal HistBav (Seite, nicht Gruppe)
https://de-de.facebook.com/HistBav/posts/277677262434737
Bei Google+ gibt es dieses Problem übrigens nicht.
http://archiv.twoday.net/stories/948995574/
Weder ein einzelner Beitrag (mit Permalink in der URL!) noch die Hauptseite der Gruppe
https://www.facebook.com/groups/1426956144186780/ (= Geschichte Bayerns) ist ohne Login aufrufbar!
Wenn man etwa
http://www.wallflux.com/info/1426956144186780#
nutzt, wird man ebenfalls auf den Login-Screen geführt, sobald man den Link zu einem Einzelbeitrag verfolgen möchte (um z.B. die Diskussion zu sehen).
Dagegen sind die Seiten von "Seiten" offenbar aufrufbar:
https://www.facebook.com/ArchivRWTH/posts/214527702051216
oder zum Tegernseer Skandal HistBav (Seite, nicht Gruppe)
https://de-de.facebook.com/HistBav/posts/277677262434737
Bei Google+ gibt es dieses Problem übrigens nicht.
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Die Monographie von 1990 ist online:
Der sogenannte "Holbein-Tisch" : Geschichte und Inhalt der bemalten Tischplatte des basler Malers Hans Herbst von 1515 : ein frühes Geschenk an die Burger-Bibliothek Zürich, 1633
Autor: Wüthrich, Lucas
DOI: http://dx.doi.org/10.5169/seals-378967
Er wurde in Schaffhausen ausgestellt, siehe Johannes Waldschütz
http://archiv.twoday.net/stories/936781648/
Im Katalog Ritterturniere (Luzern 2014), S. 172f. Nr. 23 (Peter Jezler) vermisse ich
- den Hinweis auf vergleichbare Bildertische (studiert von Kohlhaussen im Anzeiger des GNM 1929 und in einem englischen Band hrsg. von Biddle zur Winchester-Artus-Rundtafel
http://books.google.de/books?id=pxh__CRXm9wC&pg=PA52 )
- die bibliographische Zusammenstellung zum Tisch
http://books.google.de/books?id=jVaBAAAAQBAJ&pg=PA505 (u.ö.)
Der sogenannte "Holbein-Tisch" : Geschichte und Inhalt der bemalten Tischplatte des basler Malers Hans Herbst von 1515 : ein frühes Geschenk an die Burger-Bibliothek Zürich, 1633
Autor: Wüthrich, Lucas
DOI: http://dx.doi.org/10.5169/seals-378967
Er wurde in Schaffhausen ausgestellt, siehe Johannes Waldschütz
http://archiv.twoday.net/stories/936781648/
Im Katalog Ritterturniere (Luzern 2014), S. 172f. Nr. 23 (Peter Jezler) vermisse ich
- den Hinweis auf vergleichbare Bildertische (studiert von Kohlhaussen im Anzeiger des GNM 1929 und in einem englischen Band hrsg. von Biddle zur Winchester-Artus-Rundtafel
http://books.google.de/books?id=pxh__CRXm9wC&pg=PA52 )
- die bibliographische Zusammenstellung zum Tisch
http://books.google.de/books?id=jVaBAAAAQBAJ&pg=PA505 (u.ö.)
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 19:45 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://heise.de/-2409880
Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/985929234/
Was nützt ein geöffneter Aktenschrank, wenn es keine brauchbaren Metadaten gibt? Weiteres Beispiel:
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/gutachten verweist auf irgendein Gutachten, das nicht mit einem URI, der das E-Aktenzeichen enthält, ansteuerbar ist.
Man muss das PDF öffnen, um den Titel
Lärmtechnische Untersuchung zum Wettbewerb „Wohnen am Volkspark" in Hamburg - Gewerbelärm
zu finden.
Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/985929234/
Was nützt ein geöffneter Aktenschrank, wenn es keine brauchbaren Metadaten gibt? Weiteres Beispiel:
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/gutachten verweist auf irgendein Gutachten, das nicht mit einem URI, der das E-Aktenzeichen enthält, ansteuerbar ist.
Man muss das PDF öffnen, um den Titel
Lärmtechnische Untersuchung zum Wettbewerb „Wohnen am Volkspark" in Hamburg - Gewerbelärm
zu finden.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 19:35 - Rubrik: E-Government
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KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 17:43 - Rubrik: Open Access
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Weitreichende Ergebnisse oder weitreichende Überinterpretationen? Diana Müller nahm sich in ihrer Dissertation 2013 die Mitüberlieferung des 'Gregorius' von Hartmann von Aue vor und studierte unter anderem die Handschrift A I 1 des Stadtarchivs Konstanz.
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30:3-300690
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30:3-300690
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 17:39 - Rubrik: Kodikologie
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UB Freiburg Hs. 471 (gehört zu einer Gruppe mit Konstanzer Zusätzen)
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs471
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0087_c114_jpg.htm
Zu den Konstanzer Annalen siehe meine Forschungsmiszelle:
http://archiv.twoday.net/stories/410259401/
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs471
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0087_c114_jpg.htm
Zu den Konstanzer Annalen siehe meine Forschungsmiszelle:
http://archiv.twoday.net/stories/410259401/
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 16:38 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.e-lib.ch/Aktuell/retro.seals.ch-neue-Zeitschriften-online7
"Action: Zivilschutz, Bevölkerungsschutz, Kulturgüterschutz = Protection civile, protection de la population, protectoin des biens culturels = Protezione civile, protezione della populatione, protezione die beni culturali (1934-2007): Action setzt sich für den Zivil- und Bevölkerungsschutz in der Schweiz ein.
Appenzeller Kalender (1722-2010): Seit 1722 jährlich erscheinender astronomischer Kalender. Der zweite Teil gibt eine Chronik der Witterungsverhältnisse des vergangenen Jahres wieder und enthält mehrere Beiträge zu landesgeschichtlichen und volkskundlichen Themen sowie literarische Texte. Während heute appenzellische Inhalte im Zentrum stehen, wurde bis ins 20. Jahrhundert über Politisches und Exotisches aus dem Weltgeschehen berichtet.
Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern (1848-1960): Die Buchreihe Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern macht historische Forschungsarbeiten mit einer breiten Themenpalette einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich.
Karton: Architektur im Alltag der Zentralschweiz (2004-2013): Karton stellt Bauten aus allen Zentralschweizer Kantonen vor. Dadurch soll eine gemeinsame Plattform für das örtliche zeitgenössische Architekturschaffen entstehen. Die Berichte werden von Fachleuten für ein interessiertes Publikum geschrieben.
Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (1841-1999): Die Antiquarische Gesellschaft befasst sich mit der Erforschung und Vermittlung der Geschichte und Archäologie von Stadt und Kanton Zürich.
Der neue Sammler: ein gemeinnütziges Archiv für Bünden (1805-1812): Die Zeitschrift sollte die Bündner Bevölkerung möglichst kostengünstig über Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Ausland (sofern sie das Vaterlande betreffen) informieren.
Neujahrsblatt herausgegeben von der Feuerwerker-Gesellschaft in Zürich (1806-1949): Das Neujahrsblatt richtete sich in erster Linie an die Jünglinge der Gesellschaft und wollte „eine umständliche Erzählung der Kriegsthaten unserer Voreltern“, ergänzt um militärische Planen, darlegen.
Revue de théologie et de philosophie (1868-2011): Die Zeitschrift hat ein interdisziplinäres Profil : Sie veröffentlicht historische Dossiers, aktuelle Debatten und neueste Publikationen in Theologie und Philosophie und widmet sich dem Gespräch zwischen diesen beiden Disziplinen.
Topiaria helvetica: Jahrbuch (1983-2013): Die Zeitschrift setzt sich mit dem Garten unter diversen Aspekten auseinander: Theorie und Geschichte, Landschaftsarchitektur und zeitgenössische Kunst sowie Botanik."
"Action: Zivilschutz, Bevölkerungsschutz, Kulturgüterschutz = Protection civile, protection de la population, protectoin des biens culturels = Protezione civile, protezione della populatione, protezione die beni culturali (1934-2007): Action setzt sich für den Zivil- und Bevölkerungsschutz in der Schweiz ein.
Appenzeller Kalender (1722-2010): Seit 1722 jährlich erscheinender astronomischer Kalender. Der zweite Teil gibt eine Chronik der Witterungsverhältnisse des vergangenen Jahres wieder und enthält mehrere Beiträge zu landesgeschichtlichen und volkskundlichen Themen sowie literarische Texte. Während heute appenzellische Inhalte im Zentrum stehen, wurde bis ins 20. Jahrhundert über Politisches und Exotisches aus dem Weltgeschehen berichtet.
Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern (1848-1960): Die Buchreihe Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern macht historische Forschungsarbeiten mit einer breiten Themenpalette einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich.
Karton: Architektur im Alltag der Zentralschweiz (2004-2013): Karton stellt Bauten aus allen Zentralschweizer Kantonen vor. Dadurch soll eine gemeinsame Plattform für das örtliche zeitgenössische Architekturschaffen entstehen. Die Berichte werden von Fachleuten für ein interessiertes Publikum geschrieben.
Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (1841-1999): Die Antiquarische Gesellschaft befasst sich mit der Erforschung und Vermittlung der Geschichte und Archäologie von Stadt und Kanton Zürich.
Der neue Sammler: ein gemeinnütziges Archiv für Bünden (1805-1812): Die Zeitschrift sollte die Bündner Bevölkerung möglichst kostengünstig über Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Ausland (sofern sie das Vaterlande betreffen) informieren.
Neujahrsblatt herausgegeben von der Feuerwerker-Gesellschaft in Zürich (1806-1949): Das Neujahrsblatt richtete sich in erster Linie an die Jünglinge der Gesellschaft und wollte „eine umständliche Erzählung der Kriegsthaten unserer Voreltern“, ergänzt um militärische Planen, darlegen.
Revue de théologie et de philosophie (1868-2011): Die Zeitschrift hat ein interdisziplinäres Profil : Sie veröffentlicht historische Dossiers, aktuelle Debatten und neueste Publikationen in Theologie und Philosophie und widmet sich dem Gespräch zwischen diesen beiden Disziplinen.
Topiaria helvetica: Jahrbuch (1983-2013): Die Zeitschrift setzt sich mit dem Garten unter diversen Aspekten auseinander: Theorie und Geschichte, Landschaftsarchitektur und zeitgenössische Kunst sowie Botanik."
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 16:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://justillon.de/2014/09/pornosammler-hat-anspruch-auf-kopie-indizierter-sexfilme-gericht-bewilligt-fertigung-und-herausgabe-des-films/
"Mit Urteil vom 22.09.2014 gab das Verwaltungsgericht Köln der Klage statt (Az. 13 K 4674/13). Dem Kläger stünde ein Anspruch auf die Fertigung und Herausgabe einer Kopie eines indizierten Sexfilmes zu. Dieser Anspruch folge auch aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Gericht wertete den Sexfilm als eine „amtliche Information“, welche „zu amtlichen Zwecken aufbewahrt“ werde. Belange des Urheberrechts oder des Jugendschutzes seien nicht berührt, da die Herausgabe der Kopie an einen erwachsenen Privatsammler erfolge.
In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es sich bei dem Film zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Material handeln würde und die Überlassung an ihn auch ein Verbreiten und Vervielältigen sei. Der Kläger könne sich aber auf eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht berufen, wonach die Aushändigung einer Kopie zulässig ist, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfinde
Da der Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich ohne das Vorliegen bestimmte Voraussetzungen gewährt werden muss, sei auch das Motiv des Klägers, möglicherweise nur seine privaten Sammlerneigungen zu befriedigen, unerheblich."
(Nicht rechtskräftiges) Urteil:
http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/20140922-vg-koeln-13-k-4674-13.pdf
Siehe auch
http://www.heise.de/tp/news/Oeffentlich-rechtliche-Kopieranstalt-fuer-die-Privatsammler-pornographischen-Materials-2407382.html
https://www.google.de/search?q=%22Carl+Ludwig+2.Teil%22
Ich begrüße das Urteil. Die schenkelklopfende Süffisanz der Berichterstattung mag nach dem Motto "Ein bißchen Spaß muss sein" gerechtfertigt sein, aber die Erwägungen des Gerichts sind zutreffend.
Amtliche Information im Sinne des IFG (Bund) ist alles, was zu amtlichen Zwecken aufbewahrt wird.
Bei einem vergriffenen, anderweitig nicht beschaffbaren Medium kann die Behörde sich nicht auf § 9 Abs. 3 IFG berufen: "Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann."
§ 6 Satz 1 IFG ("Schutz geistigen Eigentums") zum möglicherweise entgegenstehenden Urheberrecht ist nicht relevant, da bei einem vergriffenen Werk eine Vervielfältigung zum eigenen analogen Gebrauch nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4b, Satz 2 Nr. 2, Satz 3 UrhG zulässig ist. Die Bundesprüfstelle darf die Kopie dem Antragsteller auch übermitteln.
Da der Verkauf des Pornofilms an Erwachsene zulässig war, kann dies dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden.
Die Motive des Antragstellers sind unbeachtlich.
Der Antragsteller hat Anspruch auf eine analoge Kopie, da eine persönliche Einsichtnahme urheberrechtlich weder geboten noch mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
"Mit Urteil vom 22.09.2014 gab das Verwaltungsgericht Köln der Klage statt (Az. 13 K 4674/13). Dem Kläger stünde ein Anspruch auf die Fertigung und Herausgabe einer Kopie eines indizierten Sexfilmes zu. Dieser Anspruch folge auch aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Gericht wertete den Sexfilm als eine „amtliche Information“, welche „zu amtlichen Zwecken aufbewahrt“ werde. Belange des Urheberrechts oder des Jugendschutzes seien nicht berührt, da die Herausgabe der Kopie an einen erwachsenen Privatsammler erfolge.
In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es sich bei dem Film zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Material handeln würde und die Überlassung an ihn auch ein Verbreiten und Vervielältigen sei. Der Kläger könne sich aber auf eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht berufen, wonach die Aushändigung einer Kopie zulässig ist, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfinde
Da der Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich ohne das Vorliegen bestimmte Voraussetzungen gewährt werden muss, sei auch das Motiv des Klägers, möglicherweise nur seine privaten Sammlerneigungen zu befriedigen, unerheblich."
(Nicht rechtskräftiges) Urteil:
http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/20140922-vg-koeln-13-k-4674-13.pdf
Siehe auch
http://www.heise.de/tp/news/Oeffentlich-rechtliche-Kopieranstalt-fuer-die-Privatsammler-pornographischen-Materials-2407382.html
https://www.google.de/search?q=%22Carl+Ludwig+2.Teil%22
Ich begrüße das Urteil. Die schenkelklopfende Süffisanz der Berichterstattung mag nach dem Motto "Ein bißchen Spaß muss sein" gerechtfertigt sein, aber die Erwägungen des Gerichts sind zutreffend.
Amtliche Information im Sinne des IFG (Bund) ist alles, was zu amtlichen Zwecken aufbewahrt wird.
Bei einem vergriffenen, anderweitig nicht beschaffbaren Medium kann die Behörde sich nicht auf § 9 Abs. 3 IFG berufen: "Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann."
§ 6 Satz 1 IFG ("Schutz geistigen Eigentums") zum möglicherweise entgegenstehenden Urheberrecht ist nicht relevant, da bei einem vergriffenen Werk eine Vervielfältigung zum eigenen analogen Gebrauch nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4b, Satz 2 Nr. 2, Satz 3 UrhG zulässig ist. Die Bundesprüfstelle darf die Kopie dem Antragsteller auch übermitteln.
Da der Verkauf des Pornofilms an Erwachsene zulässig war, kann dies dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden.
Die Motive des Antragstellers sind unbeachtlich.
Der Antragsteller hat Anspruch auf eine analoge Kopie, da eine persönliche Einsichtnahme urheberrechtlich weder geboten noch mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 15:54 - Rubrik: Archivrecht
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Aus der Liste Diskus: "die Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin hat ein neues Info-Tool für ihre abendländischen Handschriften online gestellt - die Signaturenübersicht:
http://staatsbibliothek-berlin.de/die-staatsbibliothek/abteilungen/handschriften/abendlaendische-handschriften/signaturenuebersicht/
Hier finden Sie ab sofort zu allen unseren abendländischen Handschriften Angaben zu Aufbewahrungsort und Benutzbarkeit, können von dort auf Digitalisate und Online-Beschreibungen einer Handschrift zugreifen und sich bei einem Teil unserer Handschriften auch über Inhalt, Datierung, Lokalisierung und Umfang informieren. Hinweise auf gedruckte und Links auf digitalisierte Kataloge unserer Signaturenreihen runden das Angebot ab."
Leider ohne Direktlinks zu den digitalisierten Katalogen!
Leider steht bei den meisten der überwiegend nicht durch igendeinen publizierten Katalog erschlossenen Manuscripta borussica nicht mehr als: "In der Handschriftenabteilung vorhanden."
http://staatsbibliothek-berlin.de/die-staatsbibliothek/abteilungen/handschriften/abendlaendische-handschriften/signaturenuebersicht/
Hier finden Sie ab sofort zu allen unseren abendländischen Handschriften Angaben zu Aufbewahrungsort und Benutzbarkeit, können von dort auf Digitalisate und Online-Beschreibungen einer Handschrift zugreifen und sich bei einem Teil unserer Handschriften auch über Inhalt, Datierung, Lokalisierung und Umfang informieren. Hinweise auf gedruckte und Links auf digitalisierte Kataloge unserer Signaturenreihen runden das Angebot ab."
Leider ohne Direktlinks zu den digitalisierten Katalogen!
Leider steht bei den meisten der überwiegend nicht durch igendeinen publizierten Katalog erschlossenen Manuscripta borussica nicht mehr als: "In der Handschriftenabteilung vorhanden."
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 15:38 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 15:31 - Rubrik: Archivrecht
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http://bildungundgutesleben.wordpress.com/2014/09/30/mein-problem-mit-der-onleihe-die-monopolstellung/ (Karsten Schuldt)
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 15:26 - Rubrik: Bibliothekswesen
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http://www.sueddeutsche.de/muenchen/digitale-partnerschaft-deutsches-museum-arbeitet-mit-google-zusammen-1.2150366
Gestern gab es auch einen kritischen Kommentar auf WDR 5. Wegen 323 Objekten auf
https://www.google.com/culturalinstitute/collection/deutsches-museum?hl=de
den Aufstand gegen die omnipräsente pöse pöse Datenkrake zu proben, ist schon ein wenig albern.
Gestern gab es auch einen kritischen Kommentar auf WDR 5. Wegen 323 Objekten auf
https://www.google.com/culturalinstitute/collection/deutsches-museum?hl=de
den Aufstand gegen die omnipräsente pöse pöse Datenkrake zu proben, ist schon ein wenig albern.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 14:49 - Rubrik: Museumswesen
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Mehrere britische Medien, darunter die BBC , berichten über den Fall der anglikanischen Kirchengemeinde Cheltenham, die ein ihr 1949 gestiftetes Madonnen-Gemälde des deutschen Malers Franz Ittenbach (1813-1879) ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung zur Auktion einlieferte. Das Gemälde passte der gegenwärtigen Gemeinde aus theologischen und ästhetischen Gründen nicht, und war kurz davor, in den Müll geworfen zu werden. Auf der Auktion erlöste es 20.000 Britische Pfund (ca. 25.677 Euro). Der Bericht der kirchenaufsichtlich zuständigen Kanzlerin des Bistums Gloucester, der online zugänglich ist eine profunde Rüge an die Verantwortlichen, auch wenn sie aus nachvollziehabren Gründen eine nachträgliche Genehmigung erteilte, sowie eine Mahnung an Gemeinden und Kunsthandel, dass es ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung keinen rechtmässigen Erwerb von Kunstwerken aus Kirchenbesitz gibt.


Hans Luneborch - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 01:34 - Rubrik: Kulturgut
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http://www.daserste.de/unterhaltung/serie/mord-mit-aussicht/index.html
Ich bin ja ein großer Fan der Eifel-Krimiserie. In der aktuellen Folge spielen Archive eine wichtige Rolle.
Ich bin ja ein großer Fan der Eifel-Krimiserie. In der aktuellen Folge spielen Archive eine wichtige Rolle.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 00:44 - Rubrik: Wahrnehmung
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