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"Später verlagern sich die Orte des Reichtums auf Luxus- und Millionärsmessen. Der Brite Martin Parr jagt den Reichen auf Modenschauen nach, der US-Amerikaner Slim Aarons fotografiert deren Anwesen, samt Pools, Hubschraubern und fantastischen Aussichten auf Großstädte. Die Menschen, die dort residieren, heißen Lawrence Carleton Peabody II oder seine Durchlaucht Heinrich von und zu Fürstenberg oder Henry Bromfield Cabot III."

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/fette-beute-superreichen-ausstellung-in-hamburg-a-997550.html

http://irights.info/artikel/broschuere-fuer-museen-und-archive-erlaeutert-haeufige-rechtsfragen-zur-digitalisierung/24080

Schmunzelkunst hat schon einen Fehler angemerkt.

Weitere Mängel findet man leicht:

- Es gibt keinerlei Belege, abgesehen von vereinzelten Internetlinks, noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis.

- Die Gliederung mutet konfus an.

- Kein Gesamtüberblick zu § 53 UrhG.

- Die Darstellung ist kaum allgemeinverständlich, anschauliche Beispiele fehlen.

- S. 8 Falsch: Der Notensatz eines gemeinfreien Stücks (ohne Bearbeitung) ist nicht geschützt.

- S. 12 Die Erläuterung zu § 52b UrhG ist wertlos, da nicht gesagt wird, dass Unveröffentlichtes nicht erfasst ist. Und Archive, an die sich die Broschüre ja auch richtet, verwahren in der Regel Unveröffentlichtes.

- S. 22 Dummes und unbrauchbares Geschwurbel zur Reproduktionsfotografie.

- S. 26 Unverstä#ndlich ist, wieso der bestens eingeführte Fachausdruck Copyfraud gemieden wird.

- S. 29 wird zum postmortalen Persönlichkeitsrecht die klare Feststellung des BGH ignoriert, dass der Schutz der vermögenswerten Bestandteile 10 Jahre nach dem Tod enden.

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/-museumsdirektoren-brandbrief-gegen-warhol-versteigerung,10809150,28743594.html

"Während diese Auktion in New York nur ein Ereignis ist, ist sie in Nordrhein-Westfalen mittlerweile ein Politikum. Denn die Warhol-Werke befinden sich im Besitz der Westdeutschen Spielbanken GmbH & Co. KG (Westspiel) in Aachen, einer Tochter der landeseigenen NRW-Bank. Mit dem Verkauf sollen Defizite ausgeglichen werden, die bei der Spielbank Aachen angefallen sind – für 26 Museumsdirektoren aus NRW liegt darin aber ein gefährliches Signal. In einem Brief, der dieser Zeitung vorliegt, appellieren die Direktoren an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die Landesregierung, den Verkauf zu stoppen. Sie befürchten einen Präzedenzfall, der Land und Kommunen ermuntern könnten, Kunstwerke zu verkaufen, um ihren Etat durch die Einnahmen zu entlasten. „Damit wären der öffentliche und auch der Museumsbesitz nicht mehr sicher“, schreiben die Direktoren. „Unsere Kernaufgaben als Museen stünden zur Disposition: Das Sammeln und Bewahren der Kunst im Auftrag der Gesellschaft und für zukünftige Generationen.“"

Update: " Der Deutsche Kulturrat warnt einem Medienbericht zufolge vor einem Dammbruch und fordert die Bundesregierung zum Eingreifen auf. Die Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, Isabel Pfeiffer-Poensgen, nannte den Verkauf leichtfertig und appellierte an das Land NRW, als Vorbild zu fungieren und die Werke Museen zur Verfügung zu stellen.Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters schaltete sich am Donnerstag in die Diskussion ein."
http://www.tagesspiegel.de/kultur/geplante-warhol-versteigerung-in-nrw-gruetters-kunstwerke-sind-keine-spekulationsobjekte/10848538.html

http://www.welt.de/newsticker/news1/article133362096/Berlin-fordert-Stopp-von-Warhol-Versteigerung-in-NRW.html

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022219275/

http://www.wdr5.de/sendungen/scala/warhol_bilder100.html

http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-vg-media-erwartet-kapitulation-der-verlage-vor-google-1410-109875.html

Wär ja prima, wenn das LSR scheitern würde ...

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/10/16/das-germanische-nationalmuseum-geht-openaccess/

Von Retrodigitalisierung der Publikationen und der Zeitschriften des Museums keine Spur! Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/4113065/ (aus dem Jahr 2007)!

"Jeder Bürger kann Einsicht in die Akten von Gerichtsverfahren nehmen, sobald diese abgeschlossen sind. Dies teilt Schleswig-Holsteins Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Informationszugangsgesetz des Landes sei auch auf Gerichtsakten anwendbar."

http://www.patrick-breyer.de/?p=555623

http://www.ra-juedemann.de/urheberrecht-abmahnung-urheberrechtliche-nachlass-des-karl-valentin/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=33894


Der Katalog von 1999 ist jetzt online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/walz1999

http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/landespolitik/Plagiate-Rektoren-wollen-Nachschaerfung;art383,1521769

Es stimmt: Plagiieren an der Universität ist kein Kavaliersdelikt. Aber überzogene Strafen führen hier wie andernorts keinen Zentimeter weiter. Solange die Hochschulen kein intensives Anti-Plagiats-Training anbieten, sollten sie immer mit der Möglichkeit rechnen, dass Plagiate ohne ausdrückliche Täuschungsabsicht erfolgen. Betreuer sollten ein hartes vertrauensvolles Gespräch mit Ersttätern führen. In den meisten Fällen sollte das genügen, um die Lernenden wieder auf die richtige Bahn zu bringen.

In einem Erfahrungsbericht zu digitalen Bibliotheken:

http://www.zum.de/bheim/digbib.html

Beispiele:

http://www.spiegel.de/einestages/bildmanipulation-falsche-fotos-vor-der-digital-aera-a-996453.html


http://adage.com/article/media/york-times-rolls-archive-vintage-print-ads/295397/

http://madison.nytimes.com/

http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769

Ich habe meinen Beitrag vom 5. November 2013 um einen Nachtrag ergänzt:

"Sinn und Zweck von CC-Lizenzen ist es, ihre leichte Nutzbarkeit zu ermöglichen. Daher ist es nicht ausreichend, auf der Startseite oder im Impressum des Blogs die Lizenz zu vermerken. Sie sollte auf jeder Seite bzw. bei jedem Eintrag abrufbar sein (etwa rechts oder links im Frame als Widget oder im Fußtext)."

"Websites des Web 2.0 in Bezug zu germanistischen Angeboten
verdeutlichen sich beispielhaft derzeit in folgenden
Adressen:
– Bookcrossing (http://www.bookcrossing.com)
– Buchkolumne (http://www.buchkolumne.de)
– DigBib.Org (http://www.digbib.org)
– Gutenberg (http://www.gutenberg.org)
– Librarything (http://www.librarything.com)
– Literaturnetz (http://www.literaturnetz.org)
– Leselupe (http://www.leselupe.de)
– Netbib - Weblog (http://log.netbib.de).
– Weblog Archivalia (https://archiv.twoday.net) "

Wissen, Dirk: Eine Mediographie oder Wikigraphie als Portal zum
Informationsraum – von der Entwicklung bibliographischer Daten hin zu
mediographischen Informationen.
In: Bibliothek Forschung und Praxis. 32 (2008),1, S. 27
http://dx.doi.org/10.1515/bfup.2008.004

Hinweis von Ingrid Strauch.

Mareike König schreibt auf Google+

"Das könnte +Klaus Graf interessieren: die BnF erlaubt den Zugriff auf das von ihr archivierte Internet in 26 Regionalen Bibliotheken (PDF). Die BnF speichert französische Websites. 2014 bestand das "Internetarchiv" laut dem Communiqué aus 21 Milliarden Dateien im Umfang von 468 Terabytes...
http://www.bnf.fr/documents/cp_archives_web.pdf via Lisa Bolz (Twitter) "

Zu den rechtlichen Gegebenheiten bei der Nachnutzung von Instagram-Fotos habe ich mich bereits geäußert:

http://archiv.twoday.net/stories/830910656/

Nun macht http://archive20.hypotheses.org/2112 auf eine Liste von Archiven aufmerksam, die Instagram nutzen.

http://arkivformidling.wordpress.com/2014/08/28/archives-using-instagram-arkiver-pa-instagram-inquiry/

Um unangemeldet die Fotos sehen zu können, muss man den Webviewer aufrufen:

http://ink361.com/

Hier findet man dann die aufgelisteten (leider nicht verlinkten!) Archive.

Zu Instagram, das Facebook gehört:
http://de.wikipedia.org/wiki/Instagram

Lehnt man die Nutzung von Social Media aus Datenschutzgründen ab, darf man auch Instagram nicht nutzen.

Kostümball 1910
http://ink361.com/app/users/ig-1257124468/wastatearchives/photos/ig-731821008046380623_1257124468

https://netzpolitik.org/2014/breaking-guenther-oettinger-schreibt-ueber-iphone-manchmal-termine-in-den-kalender/

http://www.stern.de/panorama/designierter-digital-kommissar-oettinger-ist-jeden-tag-online-2117918.html

Köstlich die Oettinger-Parodie in der Richling-Show.


Einige gescannte Texte zu dem noch kaum bekannten Bestand, der auch Inkunabeln und Handschriften umfasst:

http://www.stadtarchiv-lemgo.de/979.html

Freundlicher Hinweis von Stadtarchivar Marcel Oeben.

http://heise.de/-2424013

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00087511-5

Die reaktionären Vorstellungen von Friedenspreisträger Lanier kommentiert Chervel:

http://www.perlentaucher.de/blog/487_die_phase_des_aufraeumens.html

"Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Reinhard Dankert begrüßt diesen Verzicht der Landesregierung ausdrücklich"

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6854

Entmachtet endlich diese Ewiggestrigen!

Update:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/mecklenburg-vorpommern-auf-abstand-zu-facebook-und-twitter-13211052.html

Ein Kommentar zur Verlegerklage gegen die ETH:

http://irights.info/artikel/bibliotheken-muessen-weiter-kopien-versenden-duerfen/24076

UB Freiburg Hs. 483.30

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs483-30

Die Darstellung ist von Johann Michael Büchler 1698 signiert. Das Wappen (drei Wolfsangeln im Sinne von Wolfsankern

http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/wolfsangel.htm ) ist in Ermangelung einer farbigen Darstellung nicht eindeutig zuzuweisen, könnte insbesondere einem von Stadion angehören.

Ich habe vor, die Geschichte und künstlerische Produktion der Linzer/Schwäbisch Gmünder/Augsburger Familie Püchler/Büchler darzustellen und wäre für alle sachdienlichen Hinweise, die über die derzeit maßgebliche Darstellung von Polleroß 2009

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1804/1/Polleross_Schrift_Bilder_2009.pdf

hinausgehen, dankbar.

Bereits jetzt merke ich an, dass die von Schemmel (FS Otto Schäfer, 1987, S. 150) unter Berufung auf Carl Wagenblast gegebenen Lebensdaten Johann Michael Püchlers nicht stimmen können.

Der am 19. August 1679 in Schwäbisch Gmünd getaufte Johann Michael, Sohn des Jakob und der Maria Magdalena, gehört offenkundig einer der anderen Büchler/Biechler-Familien an. Eine Deszendenz von Johann aus Linz oder allenfalls dessen Bruder Michael zu Linz kommt für Jakob nicht in Betracht, Jakob war Witwer, laut Dolls Familienregister ist er die erste Ehe vermutlich 1655 eingegangen. 1623 wurde z.B. ein Johann Jakob geboren.

Bisher nicht berücksichtigt wurde die kleine Stammtafel bei Gerhard Mewald: Barbiere, Chirurgen und Bader-Familien in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (bis 1802). Diss. med. dent. Tübingen 1962, S. 21, der den Barbier und Kupfersticher Michael B. als 1682 geborenen Sohn von Johann Philipp ansetzt, der nachweislich ein 1653 in Augsburg getaufter Sohn des Stammvaters der Mikrographen, des Linzers Johann B. (nach Wallner evangelisch getauft am 22. Mai 1612 in Linz) war.

Das würde gut passen, da auch Johann Philipp Mikrographien schuf. Aber mit dem Einsetzen des Oeuvres Johann Michaels schon vor 1687 ist das eigentlich nicht vereinbar. Die übliche Signaturformel gewährt keinen Anhaltspunkte, einen älteren und einen jüngeren Johann Michael Püchler zu unterscheiden. Siehe etwa zu einem Kelheimer Bild 1689

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Puechler_eugen_2.png

Nach 1706 bricht die datierte Produktion, soweit bekannt, ab. Von daher mag das Sterbedatum 27. Dezember 1709 für den mit dem Übernamen Rotmantel (diesen trug schon Johann Philipp) bezeichneten Johann Michael Biechler zutreffen. Aber am 24. Juni 1710 starb ein gleichnamiger Barbier in Gmünd.

Johann Michael nennt sich auch einmal in einer undatierten, dem Schlehdorfer Propst gewidmeten Arbeit von Augsburg.

http://www.liveauctioneers.com/item/8151847

Denkbar wäre also auch, dass er gar nicht in Schwäbisch Gmünd gestorben ist. Ehrlicherweise müssen also die Lebensdaten Püchlers wieder als ungesichert gelten.

Zur Geschichte der Mikrographen Püchler siehe auch

Nägele 1927
http://dx.doi.org/10.5169/seals-160751

Klaus 1896
https://archive.org/stream/wrttembergische02unkngoog#page/n342/mode/2up


Der Rechtsanwalt Kohl machte in der Diskussionsrunde bei Günther Jauch gestern deutlich, dass die Ehefrau Helmut Kohls keine Ansprüche auf alleinige Verfügungsberechtigung über die Kohl-Unterlagen geltend macht.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/tv-kritik-guenther-jauch-zu-helmut-kohl-13204984.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

http://www.welt.de/vermischtes/article133199896/Helmut-Kohl-laesst-sein-Erbe-nun-unverzueglich-regeln.html

Siehe auch

http://www.kanzleikompa.de/2014/10/13/tontraegerhersteller-helmut-kohl/

http://blog.wikimedia.de/2014/10/13/wiki-loves-monuments-2014-eine-statistische-auswertung/

"Für Deutschland wurden 35.666 Fotos (Stand 3.10.) zu Kulturdenkmalen hochgeladen. Insgesamt haben sich 40 Länder mit rund 250.000 Fotos an diesem Wettbewerb beteiligt. Der Anteil Deutschlands liegt somit bei 14 %."

Foto des Aachener Doms: ACBahn https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Infografik:

http://bibliothekarisch.de/blog/2014/10/07/infografik-ein-google-poweruser-werden/

http://www.vdb-online.org/wordpress/2014/10/13/uber-200-vortrage-des-bibliothekartages-in-bremen-sind-online/

http://www.g7ldb.history.uni-tuebingen.de/

Von Christian Schwaderer, ohne Volltexte und Online-Nachweise der Quellen und Sekundärliteratur.

http://www.uni-bamberg.de/kommunikation/news/artikel/skandalautoren

Inhaltsverzeichnisse zum zweibändigen Sammelwerk:

Skandalautoren. Zu repräsentativen Mustern literarischer Provokation und Aufsehen erregender Autorinszenierung. Hg. von Andrea Bartl und Martin Kraus, unter Mitwirkung von Kathrin Wimmer. Würzburg: Königshausen und Neumann 2014 (= Konnex. Studien im Schnittbereich von Literatur, Kultur und Natur. Hg. von Andrea Bartl. Bd. 10). 2 Bde. 976 S.

http://d-nb.info/1051001714/04
http://d-nb.info/1058452533/04

Online-Nachrufe:

http://www.mittelalter1.uni-freiburg.de/nachrichten/trauer-um-dieter-mertens
http://www.badische-zeitung.de/kultur-sonstige/historiker-sine-ira-et-studio--92580636.html



Nachtrag: Birgit Studt hat mir freundlicherweise die ausführliche Fassung ihres in der FAZ publizierten Nachrufs zur Verfügung gestellt:

Die Kolleginnen und Kollegen des Freiburger Mittelalterzentrums trauern um ihren lieben Kollegen
Professor em. Dr. Dieter Mertens

Am 4. Oktober ist in Freiburg der Mediävist Prof. Dr. Dieter Mertens im Alter von nur 74 Jahren verstorben.
Er studierte in Münster und Freiburg Geschichte, Germanistik und Philosophie. Seine Freiburger Dissertation über die Rezeption der Werke des Erfurter Kartäusers Jakob von Paradies im Umfeld der religiösen Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts wurde durch den Humanismusforscher Otto Herding betreut. Die Zusammenarbeit mit diesem, insbesondere die gemeinsame Herausgabe des umfangreichen Briefwechsels des Humanisten Jakob Wimpfeling, sollte ganz wesentlich Mertens' Zugang zu seinen zukünftigen Forschungsfeldern prägen. Deshalb erinnerte Mertens auch gern an die methodische Integrationsleistung, die Herding durch die Rückbindung der individuellen literarischen Produktion der Humanisten an ihre politisch-gesellschaftliche Umwelt als „Gesamthabitus“ angestrebt habe. Dieser erweiterte Zugang zeichnet auch Mertens' Habilitationsschrift über das Reich und Elsaß zur Zeit Maximilians I. aus, in der die literarische Produktion und Publizistik der Humanisten nicht als Zeugnisse einer Bildungsbewegung erfasste, sondern im Kontext der zeitgenössischen Politik verortete. Hier waren bereits die Themen im Kern angelegt, die er in seinen späteren Schriften immer weiter entfaltete: Vormoderner Nationalismus, Landes- und Reichsbewußtsein, Universitätsgeschichte, Hof und Haus Württemberg. Stets konfrontierte er die Überlieferung literarischer Zeugnisse mit dem herrschaftlichen Schriftgut und erreichte auf diese Weise eine fruchtbare Verbindung von Humanismusforschung und Landesgeschichte.
Diesem großen Themenspektrum ging er an seinen weiteren akademischen Wirkungsstätten im Südwesten nach, in Tübingen, wo er 1984 auf den Lehrstuhl für mittlere und neuere Geschichte mit dem Schwerpunkt Landesgeschichte und Historische Hilfswissenschaften berufen worden war, und schließlich wieder in Freiburg, wo er seit 1991 mittelalterliche Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität lehrte.
Bald nach seiner Emeritierung im Jahre 2005 widmete er sich der rechtlich umstrittenen und politisch heiklen Frage der badischen Kulturgüter. Aufgrund eines Archivfundes, den Mertens am 2. November 2006 in dieser FAZ veröffentlichte, gelang es ihm nachzuweisen, dass die sog. „Markgrafentafel“ von Hans Baldung Grien bereits 1930 in Staatsbesitz übergegangen war. Damit erregte er großes Aufsehen, plante doch das Land den Ankauf dieser millionenschweren Votivtafel.

Ungeachtet dieses Scoops waren Mertens wissenschaftliche Aufgeregtheiten oder gar Eitelkeiten fremd. Vielmehr prägten freundliche Gelassenheit seine Haltung, stilistische Eleganz seine Schriften und subtile Ironie seine Rede. Ungeachtet seiner sympathisierenden Überlegungen zum Freiraum der humanistischen Intellektuellen zwischen Gelehrsamkeit und Politik hat er nicht den Habitus des Gelehrten im Gehäuse gepflegt, sondern stets den lebendigen Austausch mit seinen Kolleginnen und Kollegen gepflegt, mit älteren und jüngeren, in seinem Schülerkreis und auch im großen interdisziplinären Zusammenhang. Von seiner Wertschätzung und andauernden wissenschaftliche Ausstrahlung zeugen zahlreiche Ehrungen und Preise. Aus Anlaß seines 70. Geburtstages widmeten ihm Freunde, Kollegen und Schüler ein Kolloquium und eine Publikation zu dem Thema „Humanisten edieren“. Die doppeldeutige Formulierung des Titels fängt das Grundanliegen von Mertens´ Forschungen ein: Erst die Beschäftigung mit der editorischen Tätigkeit als gelehrter Praxis der Humanisten und die methodengeleitete Erschließung von Humanistica ermöglichen den Zugang zur historischen Gelehrtenkultur und bilden damit die aktuellen Grundlagen für jede wissenschaftliche Auseinandersetzung.
Für die allermeisten kam der Tod von Dieter Mertens unerwartet, sie hatten gehofft, daß er seine Forschungen fortsetzen und zu einem Abschluß bringen könnte. Mit ihm verlieren die Mediävistik und Renaissanceforschung einen hochangesehenen Gelehrten. Und wer ihn kennenlernen durfte, trauert um einen großherzigen Menschen, einen geistreichen Gesprächspartner und intellektuell anregenden Redner.

Birgit Studt

http://irights.info/artikel/broschuere-fuer-museen-und-archive-erlaeutert-haeufige-rechtsfragen-zur-digitalisierung/24080

Stellungnahme folgt.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022218646/

http://wisspub.net/2014/10/13/intransparenz-bei-den-bibliotheksausgaben-von-schweizer-hochschulen/

Christian Gutknecht hat nach dem Vorbild von Open-Access-Aktivisten in anderen Ländern bei Schweizer Hochschulen nach Details ihrer E-Lizenzen-Kosten gefragt und so gut wie keine Antwort bekommen. Prima Initiative!

Erbärmlich, bedenkt man, dass sich die Bibliotheken eigentlich den Wert "Transparenz" auf die Fahnen geschrieben haben:

Informationsfachleute setzen sich für die Transparenz von Informationen ein und orientieren auch ihre berufliche Praxis am Transparenzgebot. (BIS-Ethikkodex)

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/967549869/
http://archiv.twoday.net/stories/524896703/

Meine eigenen gescheiterten Versuche, Transparenz herzustellen:

2007: Meine Bitte um Überlassung des Vertrags zwischen Google und der Bayerischen Staatsbibliothek wird vom Ministerium zurückgewiesen. 2010 segnet der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags das ab.
http://archiv.twoday.net/stories/3484352/

2007: Die SUB Göttingen weigert sich mir gegenüber, Details der Vereinbarung zwischen der Universität Göttingen und dem Springer-Verlag über Open Access mitzuteilen.
http://archiv.twoday.net/stories/4341449/

2009: Die ThULB Jena verweigert Auskünfte zur Kooperation mit dem Klostermann-Verlag in Sachen ZfBB-Archivierung. Meine Klage vor dem Verwaltungsgericht Jena wurde abgewiesen. Die Zulassung der Berufung wurde beantragt, trotz Verzögerungsrüge gibt es derzeit noch keinen Termin für eine Entscheidung.
http://archiv.twoday.net/stories/5755033/

2010: Die Deutsche Nationalbibliothek behauptet, keine Aufzeichnungen über Verhandlungen wegen verwaister Werke zu besitzen.
http://archiv.twoday.net/stories/6460982/

2011: Elsevier erklärt die Embargo-Perioden einzelner Zeitschriften im Vertrag mit dem Robert-Koch-Institut für Geschäftsgeheimnisse. Außer den Kopien muss ich 30 Euro Auskunftskosten bezahlen.
http://archiv.twoday.net/stories/64967798/

In Subers OA-Hub auf Tagteam gibt es anscheinend keinen eigenen Transparenz-Tag, aber über oa.prices fand ich wieder:

http://theinformed.org.uk/2014/09/the-cost-of-subscription-publishing/

Zwei Archivreferendare absolvieren derzeit ihre zweijährige fachliche Ausbildung an der Bayerischen Archivschule bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns:

http://www.stadtarchiv.augsburg.de/index.php?id=35028


KL

Arbeitssitzung-2014-09-30_1

Verschiedene Augsburger Kultureinrichtungen haben sich im Oktober 2013 mit der Absicht zusammengeschlossen, einen Notfallverbund ins Leben zu rufen. Neben der Ausarbeitung einer grundlegenden Vereinbarung zählen auch Fortbildungen und Besichtigungstermine zu den regelmäßigen Inhalten der Arbeitssitzungen. Einen Bericht über das jüngste Treffen im Augsburger Stadtarchiv finden Sie hier:
http://www.stadtarchiv.augsburg.de/index.php?id=35028

Eine Homepage des "Augsburger Notfallverbunds" ist in Arbeit und wird demnächst weitere Informationen bereitstellen.

KL

http://www.kleinreport.ch/news/solidaritat-von-schweizer-schriftstellern-mit-urs-mannhart-79284/

"Im Aufruf des Autorenverbands gestehen sie: «Auch ich inspiriere mich bei anderen.» Mannhart sei «kein Plagiator, sondern ein rechtschaffener Schriftsteller, der sich der erlaubten freien literarischen Inspiration aus Quellen anderer bedient», heisst es in der Solidaritätserklärung. Der Aufruf wurde unter anderem von den Autoren Pedro Lenz, Peter Weber, Tim Krohn und Anne Cuneo sowie dem Literaturwissenschaftler Iso Camartin unterzeichnet.

Der Vorwurf lautet, Mannhart habe sich in seinem neuesten Roman «Bergsteigen im Flachland» unrechtmässig aus Werken des Reporters Thomas Brunnsteiner bedient. "

Update:
http://bazonline.ch/kultur/buecher/Ein-Plagiat-aus-Verehrung/story/10017385

Da ich bekanntlich aus der geschlossenen Facebook-Gruppe Archivfragen nicht zitieren darf, tue ich jetzt so, als sei die Kritik ganz allein auf meinem Mist gewachsen.

http://fernweiterbildung.fh-potsdam.de/?p=503 (nichtssagend zum Paläographie-Unterricht)

Die besten Abschlussarbeiten nur mit Zusammenfassungen ohne Volltexte vorzustellen, nützt der Archivwissenschaft überhaupt nichts. Seit Jahren schreibe ich hier, dass man archivwissenschaftliche Beiträge (neben dem Potsdamer Server

http://opus4.kobv.de/opus4-fhpotsdam/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/16030/start/0/rows/10/has_fulltextfq/true nur 17 Volltexte seit 2006!) auch auf E-LIS veröffentlichen kann.

http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
http://archiv.twoday.net/stories/6092180/
http://archiv.twoday.net/stories/5251769/

http://eprints.rclis.org/view/subjects/DL.html (287 Beiträge)

Zu Theses-Mandaten hat sich der Leiter des Nationalarchivs von Namibia neulich in Liblicense geäußert:

"Against embargo:

1. One will do the graduands, who will usually be job-hunting after
graduation, a disservice by withholding public access to their work.
They need the web presence of their thesis to get known
professionally.

2. Will public access to the original thesis impact negatively on
sales of the published version? I don't think so. Published versions
normally should be streamlined, gotten rid of some formal ballast
required for the graduation, generally more readable. Which are the
points making them still worthwhile to buy. Otherwise, why
publication?

Werner Hillebrecht
National Archives of Namibia "

Zur Person
http://www.namibiana.de/namibia-information/who-is-who/autoren/infos-zur-person/werner-hillebrecht.html

"In den für die Weiterentwicklung der Open-Access-Bewegung wichtigen Empfehlungen der Konferenz 10 Jahre Budapest Open Access Initiative heißt es: „Every institution of higher education offering advanced degrees should have a policy assuring that future theses and dissertations are deposited upon acceptance in the institution's OA repository. At the request of students who
want to publish their work, or seek a patent on a patentable discovery, policies should grant reasonable delays rather than permanent exemptions.“ Als gehobener akademischer Grad gilt dabei alles, was über dem Bachelor liegt, also auch Master-Arbeiten.

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/ "
Zitat aus
http://archiv.twoday.net/stories/472713645/

http://roarmap.eprints.org/ listet derzeit 117 Thesis Mandate weltweit.

Open Access ist inzwischen ein legitimes Ziel der Hochschulgesetzgebung. Universitäre Satzungen dürfen daher aus meiner Sicht verbindlich vorschreiben, dass Abschlussarbeiten elektronisch Open Access auf dem Dokumentenserver zu veröffentlichen sind. In Ausnahmefällen kann berechtigten Interessen der Studierenden mit einem Embargo Rechnung getragen werden.


http://www.tatort-fundus.de/web/rangliste/folgen-wertungen/rangliste-auswertung/nach-usern.html?folge=920&Nr=9

https://www.youtube.com/watch?v=hYh0o35NpS0&index=9&list=PLood_3xq_u7h85cK2kkDv_T5APLTpmqlo

Welche Staedel-Gemälde zu sehen waren sagt der FAZ Karoline Leibfried (Pressereferentin im Städel Museum, Frankfurt):

In der Städel-Szene des „Tatorts“ geht es vor allem um fünf Gemälde. Zu Beginn der Szene sieht man in einer Reihe von Detailaufnahmen Stefan Lochners „Die Apostelmartyrien“ (um 1445), außerdem „Der Schächer zur Linken Christi“ (um 1430) vom „Meister von Flémalle“ sowie Rembrandts „Die Blendung Simsons“ (1636). Das Gemälde, in dem sich Ulrich Matthes wiedererkennt, stammt von Giovanni Battista Tiepolo, es heißt „Die Heiligen der Familie Crotta“ (um 1750). Das gegenüberliegende Gemälde, das sichtbar wird, wenn Ulrich Tukur und Ulrich Matthes miteinander sprechen, ist Luca Giordanos „Die Jugend von den Lastern versucht“ (1664).


Die Amsterdamer Universität hängt sich an die Zusammenarbeit Googles mit der KB Den Haag an und will 100.000 alte Drucke digitalisieren lassen. Die Ergebnisse sollen auch in Delpher sichtbar sein.

http://kb.nl/nieuws/nieuws-2014/google-kb-en-uva-voegen-100000-eeuwenoude-titels-toe-aan-online-bibliotheek

http://www.delpher.nl/


http://paperity.org/

Weiteres folgt. Meinungen aus dem Kreise der geneigten LeserInnen?

http://www.tdx.cat/

Via
http://filstoria.hypotheses.org/11766 (gerade offline)

Auf Tumblr poste ich ab und an auch Musiktitel, meist auf YouTube. Etliche sind inzwischen verschwunden, aber die meisten können noch angehört werden.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/music

Weitere Tumblr-Reihen:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


"In gewaltigen, frei zugänglichen Online-Datenbanken verbreiten anonyme Betreiber wissenschaftliche Literatur, ohne Beachtung des Urheberrechtes. Doch die digitalen Sammlungen sind nicht nur Piraterie, sie weisen auch auf große Versäumnisse der Wissenschaftsverlage hin – sagt der ungarische Piraterie-Forscher Balázs Bodó. Im Interview mit der Journalistin Miriam Ruhenstroth erklärt er, wieso die Schattenbibliotheken in Ost- und Mitteleuropa so gefragt sind und wie das Problem zu lösen wäre."
http://irights.info/artikel/schattenbibliotheken-piraterie-oder-notwendigkeit/24058

Siehe auch
http://www.warsystems.hu/
http://www.re-publica.de/session/shadow-libraries-pirate-archivists
https://archive.org/stream/GuerillaOpenAccessManifesto/Goamjuly2008_djvu.txt

Auf Twitter las ich, es könnte die Library Genesis gemeint sein.

Eine Langzeituntersuchung bestätigt das, was ich schon lange behaupte: Dass auf die von Google angegebenen Trefferzahlen kein Verlass ist.

http://lexikographieblog.wordpress.com/2014/10/07/google-trefferzahlen-zur-haufigkeitsbestimmung/

http://www.eerstewereldoorlog.nu/

Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2014/10/09/neu-im-web-online-plattform-eerstewereldoorlog-nu/

"Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich u.a. mit dem Google-Urteil des EuGH beschäftigt und diesbezüglich die bemerkenswerte Auffassung vertreten, dass Google den Content-Anbieter, dessen Inhalte ausgelistet werden, hierüber nicht informieren darf. "

http://www.internet-law.de/2014/10/muss-google-den-betroffenen-content-anbieter-von-einer-loeschung-aus-dem-index-informieren.html

RA Stadler lehnt diese Rechtsauffassung zu Recht ab.

Würzburger Ratsprotokolle 1432-1454. Bearbeitet von Antonia Bieber unter Mitwirkung von Anna Marika Fersch und Katharina Räth. Hrsg. von Franz Fuchs und Ulrich Wagner (Fontes Herbipolenses 9). Würzburg: Schöningh 2014. XXIV, 543 S., 13 farbige Abbildungen, 1 Stadtplan. 49 Euro.

Die Würzburger Ratsprotokolle sind gewiss keine anziehende und fesselnde Lektüre. Sie ermüden mit unendlich viel sprödem Stoff, der allenfalls für ausgewiesene Würzburg-Experten, deren Andacht zum Unbedeutenden ausgesprochen groß sein muss, Bedeutung hat. Selten wird der Leser belohnt durch derbe wörtliche Dialoge (z.B. S. 27), bei denen es meist um Verbalinjurien geht. Gern hat man Frauen im Zorn als Huren beschimpft (siehe Sachregister). Am 9. März 1434 (S. 155) kam es es einer Auseinandersetzung, als ein Mädchen seinen Barchent-Rock "beschissen hett". Der Vater empörte sich über die Beleidigung der Melberin mit den Worten: "Du verheite abgekneyte hu+er, warum heistu meyn kint ein banckart? Mein kint ist gleych als ein gut eekint [...]". Und am 3. Februar 1434 wurde protokolliert, dass Heinz Eber dem Hans Schwarz vorwarf: "Warumb heltstu ein knecht, der meyn frawen ein swebische huren heist?" (S. 135). Vermutlich war die Beziehung auf Schwaben als Verstärkung der Beschimpfung gemeint. Schon Felix Fabri am Ende des 15. Jahrhunderts bezeugt, dass Schwaben für seine Venusdienerinnen bekannt war, und bei Sebastian Franck heißt es dann: "Schwabenland gibt huren gnug" (Albrecht Keller: Die Schwaben in der Geschichte des Volkshumors, 1907, S. 67-70
https://archive.org/stream/dieschwabeninde00kellgoog#page/n91/mode/2up ).

Für die Germanistik von Interesse ist, dass nach dem Städtekrieg der Sohn eines Muskatblüt (wahrscheinlich der Dichter) am 24. Oktober 1453 Ansprüche stellte, weil seinem Vater Habe weggenommen worden sei (S. 368).

Eine "große Sache" war für die Würzburger der Streit mit Jakob Püterich von Reichertshausen, ebenfalls als Dichter bekannt (erstmals S. 238 mit Literaturangaben erwähnt, dann noch sehr häufig). Man berief sogar einmal eine Stadtviertelversammlung ein, um die Stimmung in der Bürgerschaft in dieser Angelegenheit zu erfahren (S. 369). Am 30. April 1451 wurde beschlossen: "Hans Walcz, burgermeyster, und Hiltmar sullen sich verein gein Bamberg zum kardenal zu reiten und von Buterichß sachen zu reden" (S. 297). Der Kardinal war niemand anderes als Nikolaus Cusanus.

Wie wenig die einfachen Leute mit den heftigen Konflikten zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt anfangen konnten, zeigt eine Äußerung eines Hertlin Ohem 1433, für die er ins Gefängnis kam: "Ich wolt, daz eß stund als vor funff jaren, do dorfft ich in mein weingarten geen. Des darf ich iczundt nicht tu+en. Und das der bischoff noch herr were. Dem habe ich ein eydt geswo+eren, dein will ich ym halten; wem das leydt wer, das inn das wallend u+ebel [Epilepsie] angeen" (S. 88).

Kulturgeschichtlich ist die von Wilhelm Engel 1950 edierte sogenannte "Ratschronik" (eigentlich Chronik der Ungelter) ungleich reizvoller. In den Protokollen ist mir nichts aufgefallen, was man als chronikalischen Eintrag werten könnte. Der Städtekrieg, natürlich in der Ungelterchronik vertreten, kommt so gut wie nicht vor (rätselhaft die anderslautende Aussage in der Einleitung von Fuchs/Wagner S. XIV, aber ohne Belege). Der Berichtszeitraum der beiden Quellen überschneidet sich durchaus, wenngleich man wissen muss, dass 1432-1454 im Titel eigentlich 1432-1434, 1443-1454 zu lesen ist, also gut sieben Jahre fehlen. In Nr. 44 berichtet die Ungelter-Chronik von einem großen Mainhochwasser 1451 - keine Spur davon in den Ratsprotokollen!

2009 wurde das Projekt hier gemeldet:

http://archiv.twoday.net/stories/5533374/

Nicht nur aus freundschaftlicher Verbundenheit mit Hannes Obermair in Bozen halte ich dessen Vorgehen, die Bozener Ratsprotokolle ab 1470 ins Internet zu stellen

http://stadtarchiv-archiviostorico.gemeinde.bozen.it/

für zukunftsweisender. In Würzburg hat man sehr viel Geld in eine sehr aufwändige Edition mit 2765 Kommentar-Fußnoten investiert. Hätte man nicht mit dem Geld lieber die gesamte spätmittelalterliche Amtsbuchüberlieferung ins Netz stellen können? Als Nicht-Würzburger unterschätze ich vielleicht die Aussagekraft der Protokolle, aber in jedem Fall wäre eine Open-Access-Internet-Edition geboten gewesen. Ich darf an meine Stellungnahme von 2004 erinnern:

Open Access und Edition
http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Soweit die wenigen Abbildungen ein Urteil erlauben, gibt es an der Transkription nichts zu bemängeln. Die buchstabengetreue Wiedergabe unter Normalisierung von u/v, i/j (S. XXI) ist angemessen. Dass bei Schlusskürzungen auf Verdreifachungen und Enddoppelungen verzichtet wurde, ist vertretbar.

Unangenehm fällt auf, dass man über die verschiedenen Hände (es sollen die der Stadtschreiber und ihrer Vertreter sein, S. X) nichts erfährt. Ich frage mich, wieso man mitten in Protokoll 4 mit Bl. 39v im August 1454 einen Schnitt gemacht hat.

Aus meiner Sicht sollte man bei Editionen so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig kommentieren. Das streberhafte "Ich weiß was" hat mir Lektüre des von der Bearbeiterin Bieber verantworteten Kommentars ziemlich verleidet. Häufig werden überflüssige Informationen bereitgestellt. So ist es etwa in Anm. 144 völlig belanglos für den Kontext, ob die Herkunft der Grafen von Giech eindeutig geklärt ist oder nicht. Bei Erwähnung eines Steinmetzen muss man nicht in der Fußnote (234) den Unterschied zu den Steinbrechern erläutern. Die ganzen bienenfleißigen Ermittlungen zur Würzburger Stadtgeschichte, die in die Fußnoten gestopft wurden, sind doch für die Katz, wenn man in Ermangelung einer Volltextsuche nicht zielgenau darauf zugreifen kann.

Wieso muss man S. 321 bei Erwähnung des Klosters Komburg drei Aufsätze von Jooß anführen, wenn es ein knapper Verweis auf das Württembergische Klosterbuch (auch online) auch getan hätte?

Die Register sind zwar eine große Hilfe, aber ich bezweifle, dass man bequem alle zusammengehörigen Gegenstände, die im Rat verhandelt wurden, auffindet. Es gibt nämlich nur Rückverweise. Stößt man etwa irgendwo auf die Causa Pütrich, findet man nur die erste Erwähnung (aber auf S. 329 gibt es keinen Rückverweis) und muss für die anderen das Register bemühen.

Sonderlich konsequent wurde bei den Kommentaren nicht verfahren. Manchmal hat man den Eindruck, ein Name (z.B. Gemunden) wird nur bei der ersten Erwähnung erklärt; dann stellt man aber fest, dass er durchaus erneut erklärt wird (ähnlich bei Ochsenfurt S. 187f.). Das fallende Übel ist zweimal eindeutig die Epilepsie, S. 88 aber nur "vermutlich".

Zur Aufblähung des Kommentars trägt bei, dass bei jeder Erwähnung der Viertelbezeichnungen diese mit Rückverweis auf die erste Erwähnung erklärt werden.

Völlig überfordert war die Bearbeiterin bei Namen von Adelsfamilien, die nicht im Würzburger Umland ansässig waren. Man mag es hinnehmen, dass S. 279 bei einem eindeutigen Beleg von Buchbrunn (16 km von Würzburg entfernt, es geht um die Flüchtung von Wein in die Stadt) an erster Stelle eine Burg bei Schwäbisch Hall erwogen wird und dass S. 43 angesichts des Kontextes die Erwägung, statt Dettelbach könnte auch der Dettelbacher Hof in Würzburg gemeint sein, eher abwegig ist. Aber vor allem bei der Liste der Stadtfeinde S. 91-102 offenbart sich ein so erschreckendes Unwissen, dass ich geneigt bin, der jungen Bearbeiterin einen Internet-Recherchekurs nahezulegen. Damit kein Name (wenn er in ihrer adelsgeschichtlichen Hauptquelle Rahrbach 2003 fehlt) unerklärt bleibt, ist sie auf abenteuerliche Identifizierungen verfallen.

Den Vogel schießt wohl Anm. 584 ab: "Rosenbach, LK Görlitz, Sachsen". Die fränkische Adelsfamilie, die wie vermerkt hohe Positionen im Hochstift bekleidete, stammt aus der Breuberger Burgmannschaft und besitzt einen eigenen Wikipedia-Artikel.

"Friderich von Wirczpurg zu Rotenkirchen" (S. 97) wird "eventuell" nach Rotenkirchen bei Einbeck gesteckt. Auch hier findet man schnell den Wikipedia-Artikel zur bekannten fränkischen Adelsfamilie Würtzburg, ansässig zu Rothenkirchen.

Nicht weniger absurd: "Fricz von Weyller" (S. 94) wird in Weiler bei Bingen lokalisiert. Die bekannte württembergische Familie von Weiler ist ebenfalls in der Wikipedia leicht ermittelbar. Google spuckt sofort bei der Suche nach Fritz von Weiler aus, dass in den Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg ein Fritz von Weyler ein Haus zu Königshofen 1472 erwarb.

Hans von "Aw+erbach" ist der bekannte Städtefeind und gehört ins Remstal (Urbach) und nicht in die Oberpfalz (S. 98); auch Anselm von Yberg, der statt nach Yberg bei Baden-Baden (so irrig S. 93) sich nach der Yburg bei Kernen im Remstal nannte, war ein "unverdrossener" Städtefeind (Blezinger, Städtebund S. 149).

"Steffan von Alaczheim" ist Stefan von Adelsheim, nicht Allersheim (S. 96).

Bei "Dittrich von Morlaw+e, Beheim genannt" (S. 99) kommt man mit Google Books und der Suche nach Dietrich von Morlau rasch weiter und findet die Adelsfamilie Mörlau genannt Böhm.

Schwieriger zu finden sind die Trahe. Die Bearbeiterin denkt bei der ersten Erwähnung S. 92 an Trach bei Miesbach ("wohl kaum") und dann an ein schlesisches Adelsgeschlecht. Den Weyhant von Trahe finde ich in der Tat nicht im Netz, aber bei der zweiten Erwähnung S. 99 steht Einrich von Trahe eindeutig in einem Wetterauer Kontext. Die Bearbeiterin liefert sogar den erfolgversprechenden Vornamen Emmerich bei dem darüber stehenden Einrich von Reifenberg, und Google stellt dann einen Emmerich von Trahe zu Buchsecken bereit. "Gerlach von Heiderßdorff" steht in der gleichen Liste, gehört also sicher nicht ins Erzgebirge. Es ist doch keine extreme Findigkeit, auf die Idee zu kommen, dass das i hier auch ein Dehnungs-i sein könnte. Google ist weiter unser Freund, denn es korrigiert bei der Suche nach Gerlach von Heddersdorf in Heddesdorf und weist einen passenden Adeligen nach.

Wie ein Blick in die Wikipedia zeigt, sollte man zu den Fürspängern (S. 375) inzwischen die maßgebliche Arbeit von Ranft zitieren.

Am allerpeinlichsten aber ist der Satz in Anm. 1035: "Für Würzburg zuständig war das Freistuhlgericht Rottweil" (S. 161). Auf S. 73 zeigt die Anm. 461, dass die Bearbeiterin den Wortlaut des Textes völlig missverstanden hat. Man wollte abwarten, "biß der tag verginge, den die ritterschaft zu Heyttingsfelt" anberaumt hatte. Es gab also ein Treffen der fränkischen Ritterschaft in Heidingsfeld. Heidingsfeld ist also weder ein Familienname noch der "Sitz einer Ritterschaft".

Nicht selten ist der Text trotz gründlicher Worterklärungen schwer verständlich, oder es fehlen Quellen, um die Ereignisse, auf die angespielt wird, aufhellen zu können. So rätselte ich, was es mit der (nicht weiter erläuterten) Frau von Prichsenstadt (S. 200, 211f.) auf sich hat. Zunächst dachte ich an eine Äbtissin oder Markgräfin, aber die Erwähnung eines Urteils lässt eher in eine andere Richtung denken. Es wird doch wohl kein Hexenprozess gewesen sein?

Im Anhang gibt es detaillierte Ämterlisten, aber bei den Stadtschreibern werden die Angaben aus dem Kommentar nicht mit den Nachweisen im Anhang verknüpft.

Die Register sind hoffentlich vollständig, ich habe nur wenige Stichproben gemacht. Die oben erwähnte schwäbische Hure hätte unter Schwaben gehört. Zu Hure hätte im Sachregister auch S. 155 genannt werden müssen.

Leider sind nicht alle Worterklärungen ins Sachregister aufgenommen worden. S. 133 erscheint hofieren, wird aber erst S. 146 erklärt. Unübersichtlich finde ich, dass man die Würzburger Topographica ins Ortsregister eingemischt hat.

Wie soll man die Mängel gewichten? Sie sind ärgerlich, aber kein Grund, die Edition als Ganzes für misslungen zu erklären (sieht man ab vom völlig falschen Ansatz, sie als Druckwerk zu erstellen). Man darf hoffen, dass Texterstellung und Würzburger Lokalrecherchen im wesentlichen korrekt sind. Geschichtsinteressierte können das Buch über die Register vielleicht als Nachschlagewerk nutzen; anders als die Fries-Chronik ist aus meiner Sicht der Text an sich für die breite Öffentlichkeit reizlos.


Zu

http://archiv.twoday.net/stories/589172596/

Cod. 325

"Im 16. Jahrhundert wurde auf Bl. 1r-49v an den Rändern und auf freigebliebenen Seiten in über 60 Einträgen die Chronik des Jeorg Mertz nachgetragen."
http://www.handschriftencensus.de/25008

Digitalisat:
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-325/0003

Zur Regensburger Chronik siehe Jackel S. 46
http://othes.univie.ac.at/14334/1/2011-04-18_9302324.pdf

Cod. 541

http://www.handschriftencensus.de/8459

Familienchronik der Wirsich in Ulm. Siehe Jackel S. 71. Die Reihenfolge im Digitalisat (Familienchronik am Anfang) weicht deutlich von den Angaben im Handschriftencensus ab.

Digitalisat
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-541/0007



#fnzhss

http://www.zfda.de/beitrag.php?id=1169&mode=maphilinet

Nach längerer Pause wieder ein Beitrag zur Mittelalter-Philologie im Internet in der ZfdA.

Endlich ist der Katalog von Werner 2000 online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/werner2000


http://ifha.revues.org/7830

Herausgegeben von Falk Bretschneider, Mareike König und Pierre Monnet. Mit Beiträgen zur derzeitigen Trends der französischen Geschichtsschreibung, Einführung in die Online-Recherche, Übersichten zur französischen Archiv- und Bibliothekslandschaft, Vorstellung zentraler Zeitschriften etc. Darin:

Florence de Peyronnet-Dryden et Matthias Nuding
Archive in Frankreich

[Sowie einige Links auf Archivalia.]

http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/gsform/sn/shwb

Nur die Lemmata, aber nicht der Volltext durchsuchbar!

http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/browse/sn/qhg

Wieso keine Faksimiles beigegeben wurden, erschließt sich mir nicht. Das sollte inzwischen Standard sein!

Sicher unvollständig ist die folgende Liste (ohne Bibliographien, Digitale Bibliotheken, Metasuchen wie Europeana, DDB, Archivportal D usw.).

ArtWiki
http://archiv.twoday.net/stories/97011798/

Datenbanken zu mittelalterlichen Geschichtsquellen: Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters, Handschriftencensus, Narrative Sources
http://archiv.twoday.net/stories/96988260/

Docupedia
http://archiv.twoday.net/stories/6186445/
http://archiv.twoday.net/search?q=docupedia

Europäische Geschichte Online
http://archiv.twoday.net/stories/11437206/

HanseLexikon
http://archiv.twoday.net/stories/1022458692/

Hessische Biografie online
http://archiv.twoday.net/stories/6296854/

Historiana
http://archiv.twoday.net/stories/156271158/

Historisches Lexikon Bayerns
http://archiv.twoday.net/search?q=historisches+lexikon+bayerns

International Encyclopedia of the First World War
http://archiv.twoday.net/stories/1022216841/

LeMo
http://archiv.twoday.net/stories/985930937/

Luxemburger Autorenlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/55770917/

manuscripta.at
http://archiv.twoday.net/stories/948991073/ und andere mehr

Manuscripta Mediaevalia
http://archiv.twoday.net/stories/11509614/
http://archiv.twoday.net/stories/115270340/ und viele andere

Netzbiographie
http://archiv.twoday.net/stories/863289838/

Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
http://archiv.twoday.net/stories/805774278/

Orbis Latinus
http://archiv.twoday.net/stories/6448596/

Portal Rheinische Geschichte
http://archiv.twoday.net/stories/8371607/
http://archiv.twoday.net/stories/235548798/

Sigrid Krämer: Bibliothecae codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/6338158/

Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/3118097/

Terminologie der Archivwissenschaft
http://archiv.twoday.net/stories/97072882/

Theaterlexikon der Schweiz (TLS)
http://archiv.twoday.net/stories/985928924/

Wien-Wiki
http://archiv.twoday.net/stories/985928902/

Wiesbadener Stadtlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/453139578/

Wikipedia
http://archiv.twoday.net/topics/Wikis/
und viele weitere Beiträge (siehe Suche)

Württembergisches Urkundenbuch Online
http://archiv.twoday.net/stories/4904342/

ANHANG

Kritik gedruckter Nachschlagewerke mit Hinweisen zum digitalen Potential

Allgemeines
http://archiv.twoday.net/stories/4709395/

Deutsches Literatur-Lexikon
http://archiv.twoday.net/stories/97065398/

Encyclopedia of the Medieval Chronicle
http://archiv.twoday.net/stories/158961242/

Historisches Lexikon der Schweiz
http://archiv.twoday.net/stories/5734353/

Lienert: Dietrich-Testimonien
http://archiv.twoday.net/search?q=lienert+dietrich

Monasticon Carmelitanum
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3104
http://archiv.twoday.net/stories/735729357/

Niedersächsisches Klosterbuch
http://archiv.twoday.net/stories/109332134/

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/

Die Beteiligung der BSB garantiert eigentlich schon, dass es sich bei der gestern freigeschalteten englischsprachigen Enzyklopädie um Murks handelt.

INHALTLICHE QUALITÄT

Ich bin kein Fachmann für den Ersten Weltkrieg, aber vorerst ist davon auszugehen, dass die oft mit Einzelnachweisen und stets mit einer Bibliographie versehenen Artikel von ausgewiesenen internationalen Experten verfasst wurden und den Forschungsstand gut wiedergeben. Aber das ist bei einem Online-Nachschlagewerk nicht alles.

QUERVERWEISE

Die internen Links beziehen sich auf andere Artikel oder den Gesamtindex. Sonderlich durchdacht ist das Verweissystem nicht. Sucht man nach venice (Venedig) mit der Volltextsuche, erhält man 7 Treffer, während der Index unter Venice nur drei Artikel listet. Woher soll man wissen, dass es neben dem Ort Venice auch noch eine eigene Ortsangabe "Saint Mark's Cathedral, Venice" gibt?

Unverknüpft sind auch Tannenberg und Allenstein.

Unverständlich ist, wieso die in den Noten angegebenen Literaturtitel nicht in die Bibliographie aufgenommen wurden, in der man einen Nachweis findet, in welchen Artikeln die Arbeit zitiert wird.

Eher eine Spielerei, aber hoch-innovativ sind die Grafiken in "Related Articles".

VOLLTEXTSUCHE

Es gibt keine echte Volltextsuche. Noten und External Links sind nicht erfasst.

Aus
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Womens_Mobilization_for_War_(Russian_Empire)
Anm. 1 wird nicht gefunden:
Kuban Cossack Elena Choba
Zhenskii vestnik

Unter den Links von

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Moroccan_crises_1905-1911

erscheint ein RGBl.-Eintrag von Wikisource. Wikisource wird aber von der Suche nicht gefunden.

Erfasst sind dagegen anscheinend die Bilderläuterungen.

ONLINE-NACHWEISE

Weiterführende Angaben gibt es in den Noten (unverlinkt), in der Bibliographie, den externen Links und den "Resources".

Die Nichteinbeziehung der Noten ist bei einem Artikel wie

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Historiography_1918-today_(Africa)

unverzeihlich, da der Forschungsüberblick sich auf die in den Anmerkungen genannten Titel bezieht.

Zur Bibliographie: Ärgerlich (und vom Historischen Lexikon Bayerns wohlbekannt) ist, dass Online-Nachweise nur sporadisch ermittelt wurden und nicht beim Titel selbst, sondern in den externen Links stehen.

Zu
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/bibliography/D7KPDVTC
wäre zu zitieren
http://utpjournalsreview.com/index.php/CJOH/article/view/8948/7825

Wenn es sich um Zeitschriftenartikel oder Buchbeiträge handelt, ist die in der Bibliographie angebotene Weiterleitung zu den Katalogen der Library of Congress und der Deutschen Nationalbibliothek, zu Gallica und zum Worldcat in der Regel völlig sinnfrei. Hier müsste man auf Google Scholar oder CrossRef verweisen.

Mitunter erscheint JSTOR unter den externen Links ohne Angabe, dass es sich um eine lizenzpflichtige Ressource handelt.

Da sich die Bibliotheken soviel auf ihre Toll-Access-Datenbanken zugutehalten, wäre zu erwarten, dass bei aktuellen Zeitschriftenartikeln, die auch online angeboten werden, stets der DOI oder die URL genannt wird.

Bei den External Links wird die Unterscheidung zwischen Article (das sind auch Bücher!) und "Primary Sources" völlig inkonsequent gehandhabt. Auch wird mitunter auf die Open Library verlinkt statt - sinnvollerweise - auf das Internet Archive.

Ein Verzeichnis aller Primärquellen in den externen Links existiert nicht.

Die Wikipedia wird, wie bei der BSB nicht anders zu erwarten, ignoriert.

Der ätzende Lemo-Relaunch hat dazu geführt, dass bei diesem brandneuen Nachschlagewerk im Tannenberg-Artikel der externe Link auf den Artikel zum Tannenberg-Denkmal in LeMO ins Leere führt.

http://www.dhm.de/index.php?id=22191

der Inhalt ist anscheinend nicht mehr im Netz, es gibt nur noch eine Postkarte:

https://www.dhm.de/fileadmin/lemo/suche/search/?q=Tannenberg

"Resources" bietet - in der Regel wenig wertvolle - Abfragen in der Europeana und im WorldCat.

NORMDATEN

Man wird abzuwarten haben, ob es eine BEACON-Datei zum Angebot für die Personenartikel gibt. Eher nicht, denke ich.

Statt auf die Normdaten direkt zu verweisen/verlinken, werden Suchen in den Normdaten veranlasst. Das führt beispielsweise dazu, dass bei Charles, Count of Flanders (1903-1983) in allen Angeboten nichts Relevantes gefunden wird. Dabei gibt es eine GND:

http://d-nb.info/gnd/119110164

Dass es ein Skandal ist, dass man immer noch nicht vom GND-Eintrag zum BEACON-Findbuch kommt, sei nur am Rande angemerkt.

Unter den Metadata wird am Fuß jeden Artikels auch auf die GND Subject Headings verwiesen, aber schwachsinnigerweise führt der Link auf eine Suche statt auf den Normeintrag z.B. zur Schlacht von Tannenberg:

http://d-nb.info/gnd/4184408-7

Die BEACON-Abfrage dazu

http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4184408-7

hat Einträge im HBZ-Katalog und SWB-Katalog, aber nichts vom BVB! Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/805774290/

Die Einbeziehung von Normdaten muss als missglückt betrachtet werden.

LIZENZ

Nicht von ungefähr gelten CC-BY bzw. CC-BY-SA als Standardlizenzen für Open Access. Das Angebot setzt sich kaltschnäuzig über diesen Standard hinweg. Eine triftige Begründung fehlt:

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/project/faq/

Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0 ist für ein Nachschlagewerk ein Witz, da Inhalte nicht verändert werden dürfen und 1:1 übernommen werden müssen.

Selbst für die Subjects wird (vermutlich unbegründet) ein Urheberrechtsschutz beansprucht und auch diese werden nur mit restritkiver Lizenz statt als Linked Open Data unter CC0 freigegeben: "The Subjects are published under the Creative Commons License (Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0) and can thus be used to cross-link other online resources to relevant articles in the encyclopedia."

Erbärmlich!

WEB 2.0

Fehlanzeige! Kommentare oder andere Beteiligungsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen.

BILDER

Völlig misslungen ist die Einbindung der Bilder. Es wird immer nur ein Bild (andere Medien wie Videos oder Tonaufzeichnungen habe ich - an dieser Stelle - nicht gefunden) angezeigt, was bei einem Artikel wie France bedeutet, dass man eine endlose Diashow durchschauen muss (wenn der geneigte Leser denn überhaupt bemerkt, dass das Bild womöglich für eine Reihe weiterer Bilder steht). Die Bildverwendung in der Wikipedia ist demgegenüber sachgerecht und leserfreundlich.

Da Bilder häufig in mehreren Artikeln verwendet werden, hat man auf die Ermittlung möglichst vieler aussagekräftiger und wenig bekannter Bilder aus dem ganzen Wust der unüberschaubaren Digitalisierungsangebote zum Ersten Weltkrieg keinen Wert gelegt.

Leider gibt es kein zentrales Bilderverzeichnis. Hilfsweise kann man den Reiter Images der Suche nutzen (z.B. bei der Suche nach Tannenberg).

Zu klein und ohne anklickbaren Link wird angezeigt:

https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/96003705

Häufig stammen Bilder aus Wikimedia Commons. Diese sind nach Stichproben alle korrekt lizenziert.

Ungenügend ist die Bildauswahl zur Schlacht bei Tannenberg:

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Battle_of_Tannenberg

Hier hätte man sich mehr Bilder vom Tannenberg-Denkmal gewünscht, siehe etwa

https://commons.wikimedia.org/wiki/Tannenberg-Denkmal

ZITIEREMPFEHLUNG

Gern wüsste ich, wie man

Sammartino, Annemarie: Paramilitary Violence, in:
1914-1918-online. International Encyclopedia of the First
World War, ed. by Ute Daniel, Peter Gatrell, Oliver Janz,
Heather Jones, Jennifer Keene, Alan Kramer, and Bill
Nasson, issued by Freie Universität Berlin, Berlin
2014-10-08. DOI: 10.15463/ie1418.10398 Last modified:
2014-10-05.

in einem deutschen geisteswissenschaftlichen Zitierstil wiedergibt (Tipp: was bedeutet "issued by"?), aber was von Steinhauer und Umstätter auf meine Frage gerade in INETBIB kam, war argumentativ eher unter aller Sau. Wenn man keine Lust hat, eine Frage angemessen zu beantworten, sollte man einfach mal stille sein. So sehr ich Steinhauer zustimme, dass Zitieren keine eigene Wissenschaft ist und Zitate a) eindeutig und b) einheitlich sein sollen, so wenig hilfreich ist seine Wurstigkeit, wenn Studierende sich um Einheitlichkeit bemühen. Und Einheitlichkeit meint dann doch wohl auch, dass man nicht einfach eine englische Zitierempfehlung C&P übernimmt. Dümmlich ist die Wortmeldung Umstätters, der die Notwendigkeit, Studierende an Literaturverwaltungsprogramme wie Citavi heranzuführen, ignoriert.

Übrigens: Dass der DOI nicht als Link ausgewiesen wird, entspricht nicht den CrossRef-Leitlinien und ist extrem benutzerunfreundlich:

http://archiv.twoday.net/stories/16539613/

MOBILE GERÄTE

Mit einem älteren iPad ist das Angebot nicht bequem zu benutzen. Der Screenshot unten belegt, dass Bilder nicht angemessen dargestellt werden.

FAZIT

Einmal mehr bestätigt sich: Online-Nachschlagewerke müssen dringend von der Wikipedia lernen, sonst ergibt sich wie hier Murks. Ich habe aus meiner Sicht gravierende Defizite bei wichtigen Aspekten der digitalen Kultur aufgezeigt.

Ein Online-Nachschlagewerk scheitert, sieht man es nur als eine statische Textsammlung. Die möglicherweise teilweise exzellenten Artikel werden angesichts des 1914-1918-Booms rasch veralten - und dann?

Update: Kritik im Vorfeld

http://archiv.twoday.net/stories/64963796/

Peter Meurer von Citavi schrieb mir:

"Der nach unserer Beobachtung am meisten verbreitete Zitationsstil ist APA. In dessen deutscher Übersetzung (DGPs) stellt sich der Eintrag im Literaturverzeichnis wie folgt dar:

Sammartino, A. Paramilitary Violence. In U. Daniel, P. Gatrell, O. Janz, H. Jones, J. Keene, A. Kramer et al. (Hrsg.), International Encyclopedia of the First World War. Berlin. Zugriff am 08.10.2014. Verfügbar unter 10.15463/ie1418.10398

Vom Chicago-Stil ist uns eine offizielle deutsche Übersetzung nicht bekannt. Wir haben den Chicago-Stil (16. Aufl.) „inoffiziell“ auf deutsch übersetzt. Hier sähe das Ergebnis wie folgt aus:

Sammartino, Annemarie. „Paramilitary Violence.“ In International Encyclopedia of the First World War. Hrsg. von Ute Daniel et al. Berlin. Zuletzt geprüft am 08.10.2014. doi:10.15463/ie1418.10398. "
https://www.flickr.com/photos/34028941@N00/15322130608/

Ebenfalls aus der Sicht der Literaturverwaltungsprogramme nahm Stellung Lambert Heller, wofür ich ihm danken möchte:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54071.html

weltkrieg_enzyklopaedie

Karsten Kühnel bittet um Abstimmung:

https://jfe.qualtrics.com/form/SV_6Dm7CEFVRV62KeV

Update: Das Blog der Uni Bayreuth hat einen Namen: “UniBloggT”
http://archive20.hypotheses.org/2101

Nur wenige konnten sich für meine Neben-Stunden begeistern.

Kathrin Utz Tremp resümiert ihre Forschungen:

http://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/hexen-inquisition-teufel

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs483-21-3

Die dort verlinkte Handschriftenbeschreibung hätte erwähnen müssen, dass eigentlich nur die Kirche St. Blasius (heute in Unterglottertal nach dem Land Baden-Württemberg Bd. 6, S. 157 im 14. Jahrhundert noch in Oberglottertal) in Betracht kommt.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krieger1904bd1/0385 (Krieger)
http://www.an-der-glotter.de/html/lage_und_geschichte.html

Auf meinen ausführlichen Kommentar

http://archiv.twoday.net/stories/235554825/

darf ich verweisen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 15.08.2014 (Az.: 11 W 5/14) eine Prozesskostenhilfe für die Witwe des Schöpfers des Hessischen Landeswappens, Gerhard Matzat, abgelehnt.

Zum Streit siehe auch
http://www.hr-online.de/mobil/hr3/nachrichten/sd/51166885

Auszüge aus dem Beschluss

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/15-08-2014-olg-frankfurt-11-w-5-14.html

"Das Landgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 30.12.2013 mangels hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, das Landeswappen stelle keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bzw. § 2 Abs. 1 KUG a. F. schutzfähige eigenschöpferische Leistung von ausreichender Gestaltungshöhe dar. Jedenfalls aber habe sich A mit dem Antragsgegner über die uneingeschränkte Einräumung umfassender Nutzungsrechte an dem Wappenentwurf zugunsten des Antragsgegners geeinigt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss vom 30.12.2013 (Bl. 341 - 360 d. A.) Bezug genommen.

Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde der Antragstellerin, mit der sie ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe weiter verfolgt. [...]

Der Senat kann offen lassen, ob der von A geschaffene Entwurf eines Landeswappens urheberrechtlichen Schutz genießt. Auch wenn man - anders als das Landgericht - dem Entwurf Urheberrechtsschutz zubilligen würde, bietet die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg. Die Antragstellerin hat weder Anspruch auf Benennung ihres verstorbenen Mannes als Urheber des Landeswappens gem. § 13 UrhG (dazu unten unter 3.) noch auf Auskunft (dazu unter 4.), angemessene weitere Beteiligung oder Schadensersatz nach § 32 a, 32 c UrhG (dazu unter 5.). Erst recht vermag sie sich nicht mit Erfolg auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (dazu unter 6.). [...]

Nach der hier vorausgesetzten Zwecksetzung des beauftragten Entwurfes zur Nutzung als Hoheitszeichen des Landes …, die A bekannt war, ergibt sich das berechtigte Interesse des Landes, über den Entwurf als Landeswappen frei von Rechten Dritter verfügen zu können. Das Führen von Hoheitszeichen autorisiert staatliches oder staatlich autorisiertes Handeln. Staatliche Hoheitszeichen und Wappen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind zivil- und strafrechtlich absolut gegen unberechtigte Nutzung und Missbrauch geschützt (§ 12 BGB; § 124 OWiG, § 8 Abs. 2 MarkenG) und dienen ausschließlich dem jeweiligen Staat oder Hoheitsträger zur Kennzeichnung, insbesondere von Amtshandlungen und hoheitlichen Maßnahmen. Die Berechtigung zu ihrer Benutzung ist in der Regel durch Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt. Die Entscheidung über die Berechtigung zum Führen von Hoheitszeichen ist kraft Natur der Sache dem Hoheitsträger vorbehalten. Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen. Nur dem Land steht deshalb die Befugnis zu, über die Verwendung des Landeswappens zu entscheiden (BGH, BRAK-Mitt 2003, 283 m.w.N.). Mit dem exklusiv der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen Nutzungszweck wäre es unvereinbar, wenn der mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragte Künstler bei der Ablieferung seines Werkes einzelne Nutzungsrechte - etwa zu einer Nutzung im kommerziellen Bereich - zurückbehalten könnte. Die Besonderheit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Werkes als Hoheitszeichen führt vielmehr zwingend zu der Annahme, dass dem Hoheitsträger die umfassenden ausschließlichen Nutzungsrechte daran eingeräumt werden müssen (vgl. auch das von dem Antragsgegner als Anlage B 20 vorgelegte Urteil des Badischen Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 08.11.1933 zu einem ähnlich gelagerten Fall hinsichtlich des Entwurfs des Badischen Landeswappens).

Daraus folgt hier für die Auslegung der Nutzungsrechtseinräumung, dass dem Antragsgegner zur Erfüllung des vertraglichen Verwendungszweckes ein umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, das sich zumindest auf sämtliche im Zeitpunkt der Rechteeinräumung bekannten Nutzungsarten bezog."


 

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