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Herzlichen Dank an Mareike König für ihren ausgezeichneten Gastbeitrag! KG

Wissenschaftliche Weblogs haben in Frankreich eine größere Akzeptanz als in Deutschland. Zwar hat man auch links vom Rhein mit Vorurteilen gegenüber diesem Medium zu kämpfen, doch gibt es seit 2007 mit hypotheses.org ein französisches Blogportal, das Weblogs speziell der Geisteswissenschaften bündelt und damit für eine bessere Sichtbarkeit sorgt. Um konservative Forscher nicht abzuschrecken, hat man die Blogs nicht Blogs, sondern „Carnets de recherche“, also Notizbücher, genannt. Anscheinend eine gute Strategie, denn der Erfolg ist beeindruckend: Mittlerweile sind es 219 geisteswissenschaftliche Blogs, die auf der Plattform angeboten werden. Natürlich sind darunter auch einige Blog-Leichen oder Seiten, die weniger aktiv sind. Doch die Statistik weist über 100.000 monatliche Zugriffe von unterschiedlichen Rechnern auf das Blogportal insgesamt aus und bestätigt somit das Interesse der Fachöffentlichkeit.

Wirklich beneidenswert ist die Tatsache, dass 69 der Blogs seit kurzem von der Bibliothèque Nationale ISSN-Nummern erhalten haben ( http://leo.hypotheses.org/6962 ). Damit werden die Blogs verdientermaßen geadelt und können den Sprung in die Bibliothekskataloge schaffen. In Deutschland ist das den Blogs ja leider durch den Beschluss der DNB im Jahre 2002, an Weblogs prinzipiell keine ISSN zu vergeben, verwehrt ( http://de.wikipedia.org/wiki/Blog ).

Während einige der Weblogs ein Forschungsprojekt (das sind die meisten), ein Seminar, eine Dissertation oder einen Veröffentlichungsprozess begleiten, sind andere rein thematisch orientiert, stellen methodische Zugriffe oder eine bestimmte Debatte in den Vordergrund. Wichtig ist dabei die thematische Relevanz. Blogs von Personen, die nur sich selbst als Thema haben, werden nicht akzeptiert, auch nicht, wenn es sich um große Namen der französischen historischen Forschung handelt.

Das hosting für die Blogs wird von hypotheses.org kostenlos übernommen, die Blogs basieren auf Wordpress. Jedes Blog muss erst durch ein Zulassungsverfahren der zentralen Redaktion akzeptiert werden. In diesem Beitrag werden in Kurzporträts einige thematische und methodische „Online Notizhefte“ vorgestellt. Zur alphabetischen Liste aller Blogs geht es hier.

Crimino corpus

Crimino corpus ist ein Blog zur Justiz- Kriminalitäts- und Strafgeschichte, das bereits seit 2006 existiert. Das Blog gliedert sich in das Gesamtangebot von Crimino corpus ein, bestehend aus Plattform, eigener Zeitschrift und „Radar“ (eine Seite für die Überwachung neuer wissenschaftlicher digitaler Informationen rund um die Justizgeschichte). Das Blog bündelt Neuigkeiten rund um das Thema und enthält Rezensionen, Besprechungen von Ausstellungen, Neuigkeiten von Kolloquien und Seminaren etc. Zu den Redakteuren von Crimino corpus gehört kein geringerer als Jean-Claude Farcy, der gerade emeritiert wurde, d.h. zum älteren Semester gehört und dennoch bloggt. Auf Facebook hat Crimino corpus übrigen 1530 Fans, und die Redakteure twittern natürlich auch. Ein wirklich gelungenes Beispiel dafür, wie Wissenschaftskommunikation die verschiedenen Kanäle der sozialen Medien sinnvoll nutzen kann.

Les émotions au Moyen Âge

Das Blog EMMA begleitet ein Forschungsprojekt über Gefühle im Mittelalter (seit 2006). Dabei geht es um Theorien und Praktiken rund um das Thema Emotion. Das Projekt möchte verschiedene Quellen zum Thema vorstellen und die Relevanz des Themas für die historische Anthropologie aufzeigen. Hier findet man daher neben Rezensionen, Neuerscheinungen und Seminarankündigungen auch Beiträge über historische Quellen. Hervorzuheben sind noch die Interviews, die vom Redakteursteam mit verschiedenen Spezialisten geführt werden.

Parlement de Paris (16-18. Jahrhundert)

Ein weiteres, sehr professionelles Angebot ist das Blog zum Parlement de Paris. Diese Einrichtung entwickelte sich aus dem mittelalterlichen Rat des Königs und wurde seit dem 14. Jahrhundert zum mächtigsten Gerichtshof Frankreichs mit teilweise weitreichenden politischen Ansprüchen, die besonders in der Endphase des Ancien Régime zu heftigen Konflikten mit der Krone führten. Trotz Verlusten und Bränden hinterließ das Parlament de Paris bei seiner Auflösung 1790 einen „Ozean an Archivalien“, vieles davon in den Archives Nationales und in der Bibliothèque Nationale. Das Blog thematisiert die historische Forschung zum Parlament de Paris und trägt alles Wissenswerte zur Institution wie zu den Quellen zusammen. Auch hier werden neben laufend aktualisierten Bibliographien Rezensionen zu Neuerscheinungen veröffentlicht.

Femmes au travail: questions de genre 15-20e siècle

Die Forschungsgruppe „Femmes et histoire“ des Institut d’Histoire Modèrne et Contemporaine unterhält ein Blog zum Thema „Frauen auf der Arbeit“ (15–20. Jahrhundert). Das Blog begleitet die Seminare und Workshops der Gruppe. Das Thema für das kommende Universitätsjahr 2011/2012 lautet „Créations, inventions, productions“. Das Blog bündelt Informationen wie Termine, Bibliographien, Tonaufnahmen und Dokumente, die in den Sitzungen gemeinsam diskutiert werden.

Enklask enquete: socialisme en Bretagne

Im Blog Enklask / enquete geht es um Gewalt, Krieg und Frieden in den Praktiken der sozialistischen Bewegung in der Bretagne zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Das Blog begleitet eine an der EHESS entstehende Dissertation und enthält Rezensionen zu Neuerscheinungen, Gedanken zu verschiedenen Aspekten der eigenen Forschungen sowie Informationen zu einem Seminar. Enklask ist ein Beispiel dafür, wie auch einzelne Doktoranden den wissenschaftlichen Austausch mit Fachleuten über ihr Thema in einem Blog suchen können.

Interfaces / Livres anciens

Bibliophile Menschen kommen beim Blog Interfaces/Livres anciens de l’université de Lyon auf ihre Kosten. Dort werden Kostbarkeiten und Raritäten aus dem wissenschaftlichen Altbestand (Literatur, Philosophie und Jura) zweier Lyoner Bibliotheken in Bild und Text mit viel Liebe zum Detail einzeln vorgestellt.

Bibliographie des éditions françaises du XVIe siècle

Hinter Bel 16 versteckt sich so etwas wie das französische lokale Pendant zum Verzeichnis Deutscher Drucke des 16. Jahrhunderts (VD16): Das Projekt will eine retrospektive Bibliographie inklusive Beschreibung aller in Lyon im 16 Jahrhundert gedruckten Bücher erstellen. Gebloggt werden – allerdings in größeren Abständen – Neuigkeiten rund um das Projekt.

Photos for History / Photographier la ville

Das englischsprachige Blog Photos for History publiziert Beiträge rund um das Thema Fotografien als historische Quelle. Das Blog steht Forschern, Bibliothekaren und Archivaren zur Mitarbeit offen. Schön auch das Angebot von Photographier la ville. Das Blog wird von einem Netzwerk von Historikern betrieben, die zur Stadtgeschichte arbeiten und Fotos als Quelle verwenden. Der letzte Blogbeitrag (frz.: billet) über einen Workshop in Hamburg ist sogar auf Deutsch.

Devenir Historien-ne : Méthodologie de la recherche et historiographie en Master Histoire

Das noch ganz junge Blog Devenir Historien-ne versteht sich als digitaler Ausbildungs- und Diskussionsort für Historiker/innen. Reflexionen über historische Methoden stehen dabei im Mittelpunkt. Es ist außerdem ein Angebot, um über neue Entwicklungen der historischen Forschung auf dem Laufenden zu bleiben, sei es in historiographischer, methodischer oder epistemologischer Hinsicht.

Zotero francophone

Das französischsprachige Blog zu Zotero, Zotero francophone, ist ein schönes Beispiel für die wissenschaftliche übernationale Zusammenarbeit. Hier werden alle Neuigkeiten und Themen rund um den Einsatz von Zotero gebündelt und verschiedene Schulungen für Anfänger und Fortgeschrittene (utilisateurs avancés) angeboten. Die community hat sogar Zitierstile entwickelt, die den französischen Gewohnheiten in den Geisteswissenschaften entsprechen und von allen nachgenutzt werden können. Très bien!

Cléo Radar

Unverzichtbar für alle, die sich für elektronisches Publizieren und die digital humanities interessieren ist das Blog der Betreiber der Plattform hypotheses, Cléo Radar. „Radar“ bedeutet auch hier die Anlage des Blogs als Überwachung eines bestimmten Themas (monitoring). Die Redakteure um Marin Dacos und Pierre Mounier stellen aktuelle Nachrichten zum Thema elektronisches Publizieren ein, indem sie diese in ihren Konten bei delicious entsprechend markieren. Der Aufwand für die beteiligten Redakteure ist damit quasi gleich null, der Mehrwert für die Leser dagegen enorm, da sie von der Arbeit der ganzen équipe profitieren können. Nicht ein, sondern DAS best-practice-Beispiel für die Anwendung sozialer Medien in Frankreich.

Autorin:

Dr. Mareike König (MALIS) ist Leiterin der Bibliothek am Deutschen Historischen Institut Paris und Referentin für das 19. Jahrhundert. Sie twittert unter mareike2405 und schreibt im Blog Digital Humanities à l’IHA des DHIP. Gemeinsam mit Annette Schläfer (CIERA) arbeitet sie derzeit am Aufbau des Blogs Germano-Fil, das französischen Geisteswissenschaftlern, die über Deutschland arbeiten, bei ihrer Suche nach relevanten Informationen unterstützen soll.

Zu http://archiv.twoday.net/stories/38733398/ gibt es ein Interview mit dem betroffenen Blogger Oliver Stör

http://www.basicthinking.de/blog/2011/08/09/abmahnwahn-und-existenzgefahr-ex-blogger-oliver-stor-im-interview-mit-basic-thinking-uber-seinen-plotzlichen-abschied-vom-bloggen/

Gut, dass Jörg Kantel die Dinge in den Kommentaren etwas zurechtrückt:

Also, als einer der im Beitrag erwähnten muß ich mich jetzt auch mal dazu äußern:

1. Es gibt natürlich ein Zitat»recht«. Sonst gäbe es weder Wissenschaft noch Sachbuch (und auch nicht mein Blog — das lebt im Großen und Ganzen von Zitaten). Ich habe diesbezüglich in 11 Jahren auch nie ein Problem mit Anwälten bekommen (mir droht man eher wegen Schmähkritik, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften etc.)

2. Schwieriger ist die Sache mit den Bildern. Hier greift das Zitatrecht nur in Ausnahmefällen. Und die Regeln, wann man welche Photos (selbst die eigenen!) veröffentlichen darf, sind extrem kompliziert. Als Faustregel gilt: Nur eigene Photos *ohne* irgendwelche darauf abgebildeten Personen (wg. Recht am eigenen Bild), dann kann einem nichts passieren. (Es gibt übrigens kein Recht am eigenen Haus oder am eigenen Auto, solange hier die Panoramafreiheit greift, kann man diese Photos bedenkenlos veröffentlichen.)

Bilder die vor mehr als 50 Jahren zum ersten Mal veröffentlicht wurden und deren Urheber mindestens siebzig Jahre tot ist, sind gemeinfrei. Auch wenn einige Musen einem etwas anderes erzählen wollen. Allerdings kann es für einen Wissenschaftler schwierig werden, denn die Museen oder Archive können natürlich meist ohne Angabe von Gründen ein Hausverbot aussprechen. Und dann kommt man nicht mehr an seine Quellen (man ist zwar im Recht, aber man kann nicht mehr weiterarbeiten). Daran ist ein Projekt über eine virtuelle Ausstelllung orientalischer und europäischer Landkarten der frühen Neuzeit gescheitert. Die (europäischen, nicht die orientalischen) Museen drohten der beteiligten Wissenschaftlerin mit Hausverboten, wenn wir Karten aus dem Bestand der Museen veröffentlichen würden (wohlgemerkt: Es ging um schon längst publizierte Karten aus dem 17. und 18. Jahrhundert).

3. Das Verbot von Deep Links ist Unsinn (und zwar in Deutschland gerichtlich bestätigter Unsinn). Selbstverständlich kann jeder auf jede öffentlich zugängliche Seite verlinken (so lange, wie sie keine strafrechtlich relevanten Inhalte enthält — doch das ist eine andere Baustelle). Solche anwaltlichen Schreiben, die auf die AGBs verweisen, kann man getrost ebenso scharf zurückweisen.

Ich selber bekomme im Schnitt einmal im Monat ein Schreiben irgendeiner beleidigten Leberwurst — mal mit, mal ohne Einschaltung eines Anwalts. Bis auf wenige Ausnahmen reichte ein Schreiben mit Hinweis auf die im GG festgeschriebene Pressefreiheit, um die Kläger mundtot zu machen. Allerdings … man braucht ein dickes Fell und ein wenig Chuzpe, um die unverschämten Forderungen locker zurückzuweisen.

Antworten sollte man allerdings immer. Bei Fristverzug drohen sonst empfindliche Konsequenzen. Wobei allerdings die meisten Fristen gesetzlich geregelt sind — Anwälte können sie nicht nach Belieben festsetzen. Eine Antwort kann aber auch nur beinhalten, daß man das Schreiben zur Kenntnis genommen und (s)einen Anwalt eingeschaltet hat.

Lange Rede, kurzer Sinn: Bloggen ist nicht so gefährlich, wie es nach dem Beitrag klingt. Ein wenig Vorsicht bei Zitieren, sehr viel Vorsicht bei Bildern (vor allem, wenn man sich nicht so gut damit auskennt) und bedenkenloses Setzen von Links. Und auf unberechtigte Schreiben von Anwälten ruhig in scharfem Ton reagieren. Im Zweifelsfalle sogar mit hohen Gegenforderungen und der Drohung nach Öffentlichkeit. Das hält einem die Blase fern.

Titel: De laudibus sanctae crucis - Cod.theol.et phil.fol.122
Autor: Hrabanus ,
Erscheinungsjahr: 1490
Erscheinungsort: Lorch
Gescannte Seiten: 1 [SIC!]
Enth. außerdem: Speculum humanae salvationis. Kloster Elchingen. - 1459
Sammlungen: Handschriften
Signatur: Cod.theol.et phil.fol.122
URN: urn:nbn:de:bsz:24-digibib-bsz3305944007
Persistente URL: http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz330594400


Zur Handschrift von 1489/90 aus dem Lorcher Skriptorium (auf dem Widmungsbild ist das Wappen des Abtes Kerler, eine Brezel, zu erkennen) siehe

Heribert Hummel: Bilderhandschriften aus den Benediktinerklöstern Elchingen und Lorch, in: Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte 14, 1980, S. 189-203

Graf im Heimatbuch Lorch 1990
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lorch1990bd1/0072

Die Auszeichnungsschrift ist eine frühhumanistische Kapitalis.


Bilder aus Digitalisaten der Biodiversity Heritage Library auf Flickr:

http://www.flickr.com/photos/biodivlibrary/sets/

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"Norsk helsearkiv er under etablering som ny institusjon innenfor Arkivverket og skal lokaliseres i nytt bygg på Tynset i Hedmark. Norsk helsearkiv skal ta i mot pasientjournaler fra spesialisthelsetjenesten (helseforetak/sykehus m.v., private klinikker og legespesialister) og håndtere disse i tråd med forslagene i ”NOU 2006:5 Norsk helsearkiv – siste stopp for pasientjournalene”.

Arbeidet med etableringen av Norsk helsearkiv er organisert som et prosjekt under ledelse av en direktør. Prosjektorganisasjonen holder til i Riksarkivets bygning ved Sognsvann i Oslo. Prosjektet vil pågå ut 2014, men slik at drift av Norsk helsearkiv planlegges å starte sommeren 2014 på Tynset.

Prosjektarbeidet knyttet til etablering av Norsk helsearkiv inkluderer flere delprosjekter; et arkivprosjekt for kartlegging av arkivmaterialet som skal mottas og hvorledes journalene skal håndteres i Norsk helsearkiv, et IT-prosjekt som skal sørge for at Norsk helsearkiv har hensiktsmessige systemer for håndtering av pasientjournalene, og prosjekter knyttet til nytt bygg og etablering av en organisasjon på Tynset. I tillegg må offentlig regulering legge til rette for virksomheten i Norsk helsearkiv, og det må utarbeides regler for tilgang til og bruk av opplysninger i pasientjournalene.

Prosjektet vil samarbeide nært med spesialisthelsetjenesten og Tynset kommune, samt med berørte offentlige myndigheter, sentrale interessenter og Arkivverket."


Link

Google Übersetzer:
"Norwegian helsearkiv wird als neue Einrichtung innerhalb der National Archives erstellt wurde und sich ein neues Gebäude an Tynset in Hedmark werden. Norwegian helsearkiv zu medizinischen Aufzeichnungen vom Spezialisten Gesundheit (Gesundheit / Medizin, etc., private Kliniken und Fachärzte) empfangen und verarbeiten sie in Einklang mit den Vorschlägen in "NOU 2006:5 norwegischen helsearkiv -. Endstation für Patientenakten"

Die Arbeiten an der Gründung des norwegischen helsearkiv ist als ein Projekt unter der Leitung von Direktor organisiert. Die Projektorganisation ist in den National Archives Gebäude Sognsvann in Oslo untergebracht. Das Projekt wird bis 2014 fortgesetzt, aber so, dass die Operationen der norwegischen helsearkiv voraussichtlich im Sommer 2014 bei Tynset beginnen.

Die Projektarbeit im Zusammenhang mit der Gründung des norwegischen helsearkiv umfasst mehrere Teilprojekte, ein Archiv-Projekt zur Kartierung von Archivmaterial empfangen werden und wie die Aufzeichnungen sollten in norwegischen helsearkiv behandelt werden, ein IT-Projekt, um sicherzustellen, dass die norwegische helsearkiv geeignete Systeme zur Verwaltung von Patientenakten, und Projekte im Zusammenhang mit neuen Bau und die Einrichtung einer Organisation auf Tynset. Darüber hinaus, um die staatliche Regulierung erleichtern die Tätigkeit der norwegischen helsearkiv, und es muss bis zu Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Informationen in Patientenakten gezogen.

Das Projekt wird eng mit den Spezialisten Gesundheit und Tynset, sowie mit den betroffenen Behörden, wichtige Akteure und das Archiv.

Direktor des Zwischenberichts Organisation, Tom Kolve, dauerte 1 August 2010."

Wer die Übersetzung verfeinern will, darf gerne kommentieren.

Die Berliner Behörde zur Verwaltung des Unterlagen der Staatssicherheit hat in den letzten 20 Jahren viel zur Aufarbeitung des Unrechtssystems der DDR beigetragen. Von diesen Erfahrungen will nun auch die Demokratiebewegung in Ägypten profitieren.

Die Stasi-Unterlagenbehörde hilft ägyptischen Bürgerrechtlern und Oppositionellen bei der Aufarbeitung der ägyptischen Staatssicherheit. «Wir stellen unser Wissen und unsere Erfahrung den Ägyptern zur Verfügung», sagte der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes, Roland Jahn, dem «Hamburger Abendblatt». «Das Land beginnt gerade erst mit seiner Aufarbeitung der Diktatur – und unsere Expertise ist gefragt», sagte er.

Aus der Jahn-Behörde hiess es, ein ranghoher Mitarbeiter des Hauses sei bereits zweimal auf Einladung nach Kairo gereist. Zugleich seien bereits mehrere Gruppen aus Ägypten und dem arabischen Raum nach Berlin gekommen, um sich über die deutsche Aufarbeitung der Hinterlassenschaften der Stasi seit 1989 zu informieren. Zu den Besuchern in der Behörde gehörten unter anderem Politiker der neu gegründeten Partei der freien Ägypter und der Reform- und Entwicklungspartei."

Quelle: NZZ, 11.8.11



Highlights from the eighth release of file from the Ministry of Defence.



"Die Bergungsarbeiten der Archivalien an der Einsturzstelle des Historischen Archivs der Stadt Köln sind seit dem 8. August 2011 offiziell beendet. Archivdirektorin Dr. Bettina Schmidt-Czaia informierte gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Dr. Ulrich Fischer während der Pressekonferenz am 10. August 2011 über den großen Erfolg der Bergungsarbeiten.

95 Prozent der rund 30 Regalkilometer Archivgut konnten geborgen werden. Dennoch gilt nach wie vor, “geborgen heißt nicht gerettet”: Ca. 35 Prozent des Archivguts ist schwerst beschädigt, 50 Prozent ist mit schweren und mittleren Schäden davon gekommen und – leider nur – 15 Prozent ist leicht beschädigt.

Nun geht es an die Mammutaufgabe: Die Rettung der in den 29 Monaten geborgenen Archivalien. Diese wird in vier Aufgabenbereiche gegliedert: Zunächst erfolgt die Bestandserfassung, die die Zuordnung der in ganz Deutschland verteilten, in Asylarchiven lagernden, Archivalien entsprechend ihren Beständen umfasst.
Der nächste Schritt ist die Zusammenführung des Bestandes, die erst nach der Identifikation der Bestände erfolgen kann. Hat wieder zusammengefunden, was zusammengehört, erfolgt die Restaurierung. Dafür wurde in Köln-Porz das Restaurierungs- und Digitalisierungszentrum errichtet. Kooperationen mit anderen Archiven und Restaurierungswerkstätten sollen die Restaurierung beschleunigen. Letztlich erfolgt die Digitalisierung der Archivalien, damit die einzigartigen Dokumente, den heutigen technischen Anforderungen entsprechend, der Wissenschaft und Forschung, aber auch jedem Bürger, online zur Verfügung gestellt werden können. Bisher hat das Historische Archiv bereits 5 Millionen Digitalisate erstellt, 250.000 sind davon schon jetzt online abrufbar. Damit betreibt das Kölner Stadtarchiv eines der größten digitalen Archive in ganz Deutschland.

“Wir arbeiten hart daran, die Bestände des Historischen Archivs wieder zusammen zu führen und zu restaurieren, um das gesamte Archivgut zu einem Wissens- und Kulturzentrum unserer Stadt zu machen. Das sind wir der Geschichte unserer Stadt einfach schuldig”, sagt Dr. Bettina Schmidt-Czaia."


Quelle: Stiftung Stadtgedächtnis, Presse, 11.8.2011

Presse-Echo:
Express, 10.8.2011
WDR.de, 10.8.11


Komplett digitalisiert:

http://www.museum-digital.de/thue/index.php?t=objekt&oges=1767

Herr Kollege Giesler (Münster) schickte mir freundlicherweise den Link zu einem in der Tat interessanten Artikel von Rudolf Neumaier in der SZ:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/pruefungsgutachten-an-der-universitaet-geschrieben-um-verheimlicht-zu-werden-1.1129027

Der erste Brief an das Universitätsarchiv bleibt unbeantwortet. Vier Monate lang. Dabei ist die Sache ganz einfach: Es geht darum, die eigenen alten Prüfungsunterlagen einzusehen. Die Magisterprüfung liegt inzwischen zwölf Jahre zurück, nun steht die nächste akademische Prüfung bevor. Da interessiert einen schon, was die Professoren damals von einem hielten.

Zweiter Brief ans Uniarchiv Regensburg: geht nicht. Dritter Brief: nicht beantwortet. Vierter Brief: Laut Magisterprüfungsordnung sei eine Einsichtnahme in den Prüfungsakt, wenn das "innerhalb eines Monats nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses" beantragt werde. Diese Frist sei abgelaufen.

Der Autor verweist auf das Verwaltungsverfahrensgesetz.

Der Regensburger Archivleiter teilte im ersten Brief mit, der Akt stehe "in erster Linie für verwaltungsinterne Belange zur Verfügung". In der hauseigenen Archivordnung heißt es aber, das Archivgut könne "benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse" glaubhaft gemacht werde und keine Schutzrechte Dritter entgegenstünden. Der Archivleiter glaubte, die Rechte von Professoren schützen zu müssen, die Prüfungsprotokolle und Gutachten erstellt hatten.

Ende gut, alles gut?

Elf Monate später - die Korrespondenz mit der Universität Regensburg ist inzwischen um einige Briefe angewachsen - teilt die Hochschulverwaltung mit: geht doch. Man habe sich noch einmal eingehend mit dem Antrag befasst und man könne nun eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen gewähren.

Seit Jahren halte ich die Praxis der Einsichtsverweigerung und die entsprechenden Hochschulsatzungen für eindeutig rechtswidrig, da mit höherrangigem Datenschutzrecht nicht in Einklang stehend.

Schließen wir bei unserer rechtlichen Würdigung § 29 VwVfG gleich aus, denn ein rechtliches Interesse liegt ganz gewiss nicht vor, wenn ich mich für die Bewertung durch meine Professoren interessiere, und nach herrschender Meinung gilt § 29 VwVfG nur während des anhängigen Verfahrens. Ist die Prüfungsentscheidung bestandskräftig geworden, ist das Verwaltungsverfahren Prüfung beendet. Wird es nochmals z.B. wegen eines Plagiats neu aufgerollt, besteht selbstverständlich wieder Akteneinsichtsrecht.

In

http://www.rak-seminare.de/pdf/verwr.pdf

lesen wir:

"Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 29 VwfG steht die Gewährung von Akteneinsicht im Ermessen der Behörde. Voraussetzung ist die Geltendmachung eines berechtigten Interesses an der Einsichtnahme
BVerwG, Urt.v. 16.09.1980 - 1 C 52.75 -, BVerwGE 61, 15."

Es besteht allerdings nicht nur der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, sondern nach Datenschutzrecht ein Einsichtsanspruch über die ggf. in der Hochschulsatzung vorgesehene Frist hinaus. Das ergibt sich im vorliegenden Fall aus Art. 10 Bayerisches Datenschutzgesetz:

http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_1993_Art10.html

Eine Auskunft kann nur im Rahmen der Versagungsgründe des Datenschutzrechts verweigert werden. Hochschulsatzungen können die Geltung der Landesdatenschutzgesetze nicht aushebeln.

Prüfungsrechtlich ist anerkannt, dass ein Einsichtsrecht in die Prüfungsunterlagen auch hinsichtlich der Bemerkungen von Prüfern besteht, wenn es darum geht zu entscheiden, ob die Resultate angefochten werden sollen. Da die Einsichtnahme befristet möglich ist und das Persönlichkeitsrecht der Prüfer gegenüber dem Einsichtsinteresse des Prüflings zurücktreten muss, ist nicht einzusehen, wieso das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Ablauf der Frist zurücktreten muss.

Überhaupt stellt sich die Frage, wieso Bewertungen durch Prüfer, die insofern als öffentlichrechtliche Amtsträger agieren, geschützte personenbezogene Daten sein müssen.

Ist die Prüfungsakte durch Bewertung Archivgut geworden, ergibt sich ein Einsichtsanspruch in den meisten Bundesländern aus dem jeweiligen Archivgesetz. Nicht so in Bayern, denn bei Universitätsarchiven gilt Art. 10 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz NICHT. Sofern die Benützungsordnung des Universitätsarchivs Regensburg, die jedenfalls nicht auf der Website des Archivs einsehbar ist, als Hochschulsatzung erlassen wurde, besteht der Nutzungsanspruch nach ihrer Maßgabe. Ist sie lediglich eine Verwaltungsvorschrift, muss verwaltungsrechtlich der Anspruch über Art. 3 GG - Gleichbehandlung aller Interessenten - konstruiert werden.

Aber hier geht es ja eindeutig um personenbezogene Unterlagen, und für diese gilt auch in bayerischen Hochschularchiven Art. 11 Archivgesetz, die dem Betroffenen die datenschutzrechtlichen Auskunftsrechte belässt.

Sowohl nach bayerischem Datenschutzrecht als auch nach Archivrecht steht also dem Prüfling die Einsicht in die Unterlagen zu.

Ein besonderes "Schmankerl", wie der Bayer oder die Bayerin zu sagen pflegt, liegt in der Tatsache, dass der Leiter des Universitätsarchivs Regensburg nicht irgendwer ist. Niemand anderes als der 1. Vorsitzende des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg und langjährige VdA-Funktionär Dr. Martin Dallmeier steht dem Archiv vor.

Fragen wir noch kurz, wie die Rechtslage in Ländern mit IFG ist. Hier gilt genau die gleiche Abwägung: Einsicht an den betroffenen ist zu gewähren, auch wenn die Prüfungsordnung sie befristet.

Wann bitteschön hören die Hochschulleitungen auf, eindeutig gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Landesdatenschutzgesetze verstoßende Prüfungsordnungen, die Einsichtsrechte fast immer befristen, zu erlassen? Und wieso tun die Datenschutzbeauftragten nichts?

Publizieren die Geisteswissenschaften zuviel? Ja, meint der Dresdner Historiker Gerd Schwerhoff heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Vor allem Konferenzen begleitende Sammelbände stellen für ihn allzu hoch aufschäumende Wogen der Publikationsflut dar. Jedoch sind Quotierungen und Beschränkungen von wissenschaftlicher Aktivität keine sinnvolle Option, um hier dämmend zu wirken. Daher schlägt er einen anderen Weg vor, der sich mittelbar auch an andere laufende Debatten anschließen lässt: Nicht alle Proceedings müssen als Druckpublikation über Verlage erscheinen. Um sie sichtbar zu halten, reicht Open Access:

"Ein gangbarer Weg wäre aus meiner Sicht die Entkopplung des Tagungszirkus vom Markt der Druckmedien, indem eine Tagungsdokumentation via Internet im Open-Access-Verfahren obligatorisch gemacht wird. Binnen weniger (drei, höchsten sechs) Monate sollten die Manuskripte der jeweiligen Tagung, versehen mit den notwendigsten Anmerkungen und Nachweisen sowie aufgrund der Tagungsdiskussion inhaltlich revidiert, ins Netz gestellt werden. Den Verpflichtungen gegenüber Wissenschaft und Gesellschaft wäre Genüge getan, die Ergebnisse stünden der Öffentlichkeit im Kern sogar schneller und umfassender zur Verfügung als heute."

Dass das in großem Stil nur funktioniert, indem man Tagungsveranstalter und Tagungsteilnehmer zur OA-Publikation verpflichtet, ist klar. Die Verpflichtung könnte, so der Autor, durch die Förderinstitutionen bzw. Zuschussgeber der Veranstaltungen eingefordert werden. Und auf diesem Weg ist man dann bei einer bestimmten Form von vom Publikationstyp und in diesem Fall auch der Disziplin abhängigen Mandaten.

Schwerhoff, Gerd: Entschleunigung der Forschung – aber wie? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.08.2011. S. N5


http://www.iuwis.de/Open_Access_Geisteswissenschaften_FAZ_082011

Update: Der auch sonst lesenswerte Text von Schwerhoff
http://www.faz.net/artikel/C31373/fuer-eine-neue-publikationskultur-entschleunigung-der-forschung-aber-wie-30482160.html

http://archives.rhone.fr

Schicker Viewer!

http://www.basia.famula.pl/

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/08#Vorbild_Posen

Ein Überblick:

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/08#Standesamtsakten_digital

Erste Ergebniszahlen aus den Antworten von über 400 Teilnehmern zu unserer Umfrage im letzten Newsletter "Was geschieht einmal mit Ihren Forschungsergebnissen" ergaben bisher folgendes Bild:
Ich habe noch nichts veranlasst 304 Antworten = 72.73%
Ich habe sie (teilweise) einem Nachkommen versprochen 90 Antworten = 21.53%
Ich habe sie testamentarisch einem Verein vermacht 16 Antworten = 3.83%
Ich habe sie testamentarisch einem Archiv vermacht 10 Antworten = 2.39%
Ich habe sie als Vorlass (teilweise) abgegeben an einen Verein 37 Antworten = 8.85%
Ich habe sie als Vorlass (teilweise) abgegeben an ein Archiv 18 Antworten = 4.31%


http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/08#Nachlass-Umfrage

Der Artikel in der NZZ klammert die Probleme des Verfahrens nicht aus:

http://www.nzz.ch/nachrichten/hintergrund/wissenschaft/vermessene_wissenschaft_1.11851334.html

http://publicdomainreview.org/

Die Website stellt bedeutende gemeinfreie (englischsprachige) Werke und Bilder vor.

Karte von Piri Reis

http://www.aliprandi.org/cc-user-guide/html/index.html

“Creative Commons – a user guide” ist ein 116-Seiten lanes englischsprachiges Handbuch von Simone Aliprandi (Copyleft-Italia.it). Er beschreibt ausführlich die Anwedung und Theorie hinter den offenen Lizenzen. Das Buch steht unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 – Lizenz und es gibt es in einer HTML- oder PDF-Version, sowie für 13 Euro beim Print-on-Demand-Service Lulu.

Via
http://netzpolitik.org/2011/buch-creative-commons-a-user-guide/

Äußerst ungewöhnlich, dass ein deutsches Museum Druckschriften komplett digitalisiert:

http://www.museum-digital.de/owl/index.php?t=listen&type=4&instnr=13&suinin=13&suinsa=38&gesusa=38

Update: Es gibt auch ein Archivale
http://www.museum-digital.de/owl/documents/06070033016.pdf


Die App des Frankfurter Universitätsarchivs lädt ein zu einem Gang durch die Geschichte der Universität Frankfurt. Sie bietet zugleich ein Beispiel wie Geschichte auch vermittelt werden kann.

Die App kann ab sofort kostenlos für das iPhone heruntergeladen werden unter: http://itunes.apple.com/de/app/uaf/id446742315

Mehr Informationen zum Universitätsarchiv unter: http://www.archiv.uni-frankfurt.de/


http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=1762

Ich habe ja kein iPad oder iPhone, aber man teilte mir soeben mit, die App sei 166 MB groß ...

Update: Ich hab mir die App angesehen, es sind nicht allzu viele Objekte drin. Die App ist funktional gestaltet und macht einen professionellen Eindruck. War ein Gemeinschaftsprojekt - wer kennt sonst noch Archivapps?

uaf_app

Die Dokumentation der so betitelten Wiener Tagung ist online:

http://homepage.univie.ac.at/elisabeth.trinkl/forum/forum0610/main.htm

Ganz schlecht die Zitierempfehlung:

This article should be cited like this: F. T. Schipper, M. T. Bernhardsson, Archaeology in Conflict: Setting the Agenda, Forum Archaeologiae 55/VI/2010 (http://farch.net).

1. Kein Permalink für den einzelnen Aufsatz

2. In den meisten geisteswissenschaftlichen Disziplinen schreibt man die Vornamen aus.

3. Aus "55/VI/2010" lässt sich nur mühsam etwas brauchbares für einen anderen Zitierstil machen.

4. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Milliarden Dollar kostet, was z.B. die PLoS bietet, nämlich den Download des Artikelzitats:

http://www.plosone.org/article/citationList.action?articleURI=info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0022881

Auch eine vermutlich mit ganz viel Selbstausbeutung liebevoll erstellte Open-Access-Zeitschrift sollte allmählich ein paar Basics der Wissenschaftskommunikation kapieren!

Q: Schreg

Wernecker Laurentius
Foto: Benjamin Wittorf, 15.9.2010, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/
"Unfiltriertes Kellerbier, etwas bitter, auch leicht bitterer Nachgeschmack.
Werde ich gerne wieder trinken, aber wohl nicht nur seinetwegen kaufen.
5,5% Alkohol."

Homepage der Wernecker Bierbrauerei
Facebook-Seite der Wernecker Bierbrauerei

s. zu Laurentius:
http://archiv.twoday.net/stories/5870421/
zu Laurentius-Tränen:
http://archiv.twoday.net/stories/6451286/

"Among the 1,600 folders of documents reported missing since 2005 are letters from Sir Winston Churchill to General Franco, the Spanish dictator; minutes of Harold Wilson's meetings with the Queen; and documents from the courts of Henry VIII, Elizabeth I and Charles I.

Dozens of regimental diaries, medal records and squadron and battleship logbooks have also seemingly disappeared.

Some of the files, many of which contain the sole copies of historical documents, have not been seen since the early 1990s and fewer than a half have been recovered, according to a register of missing items released under freedom of information laws.

Historians have accused the National Archives, which is overseen by the Ministry of Justice, of "administrative laxness".

Dr Andrew Roberts, a Second World War expert and scholar on the Royal family, said: "It should be a top priority of Government to ensure these files are tracked down as soon as possible because they are of the first importance.
"There is nothing more frustrating as a historian to call up papers from an archive and find that the reason you cannot have them is not because of a 50–year rule preventing disclosure, but because of bureaucratic negligence or incompetence."

Dr Tristram Hunt MP, the historian and MP who sits on the all–party Parliamentary group on archives and history, said: "To have areas of the national memory erased like this is worrying." He plans to table written questions to Lord McNally, the Justice Minister with responsibility for The National Archives, to ask about the documents.

"I'm hopeful it's a temporary aberration," he said. "These things do get lost and come back to life.

"History is an asset in this country. It's a natural resource, like oil. We have a lot of it and we need to take care of it."

An archives spokesman said the majority of the missing papers were thought to still be at its depository in Kew, Surrey.

She said that incidences of theft were rare and most of the missing files were believed to have been put on the wrong shelves by staff after being consulted by a reader.

Papers could become lost in transit while being borrowed by government departments, she added.

She said the missing files amounted to 0.01 per cent of the collection, and there is a continual programme to search for lost items.

Among the items lost for more than a year were the British plans for D–Day, including original correspondence between Gen Dwight Eisenhower and Field Marshal Bernard Montgomery.

The operations record book of 617 Squadron – the legendary Dambusters – was listed as "misplaced" for 18 months after being lent to a Labour–run government department.

Two bundles of documents from the war crimes trial of SS commander Fritz Knoechlein, who had 97 prisoners of war from the 2nd Battalion, Royal Norfolk Regiment mown down by machinegun in the Le Paradis massacre of May 1940, were mislaid by staff for nine months.

Among the oldest missing papers are exchequer rolls from the 1220s and a Papal Bull from Pope Clement V in 1309, encouraging the foundation of Ciscertian abbeys."

Telegraph, 8.8.11

"Die Bestände des Domarchivs und der Domstiftsbibliothek in Naumburg gehören zu den herausragenden historischen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt und besitzen einen hohen internationalen Stellenwert. Mit dem Umzug der Urkunden und Bücher in Räume der Domklausur wird das mittelalterliche Archivgut erstmals an einem gemeinsamen Ort sachgerecht aufbewahrt und präsentiert werden können. LOTTO Sachsen-Anhalt unterstützt dieses Vorhaben, die Einrichtung und Ausstattung der Domklausur, mit einer Förderung. Lottobezirksleiter Reinhard Sack überreichte heute in Naumburg einen Förderscheck über 50.000 Euro an die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatsstifts Zeitz.
„Wir freuen uns, dass sich das wiederholte finanzielle Engagement von LOTTO im Ensemble des Naumburger immer sichtbarer auszahlt und diesem wunderbaren Dom und der Stadt zu einer steigenden Zahl von Besuchern aus der ganzen Welt verhilft“, sagte Bezirksleiter Sack: „Mit der gegenwärtigen Landesausstellung zum „Naumburger Meister“ und dem folgenden Vorhaben, die Domklausur zum Domizil für das mittelalterliche Archivgut einzurichten, wird nachhaltige Erbeaufarbeitung und –pflege geleistet. Dafür gebührt den Mitgliedern der Vereinigten Domstiftung Dank und Hochachtung.“
LOTTO Sachsen-Anhalt hat die Stiftung an ihren drei Wirkungsstätten in den vergangenen Jahren mit insgesamt rund einer Million Euro unterstützt. So wurden denkmalpflegerische Maßnahmen im Domschatzgewölbe finanziell untermauert. Die Vorbereitung der Landesausstellung "Naumburger Meister“ wurde vom Lottounternehmen mit insgesamt 225.000 Euro gefördert.

Seit seiner Gründung 1991 hat LOTTO das Kulturleben und den Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt mit insgesamt rund 84 Millionen Euro begleitet und dabei zur Sicherung, Instandsetzung und Sanierung vieler kirchlicher und weltlicher Baudenkmale beigetragen"

Quelle: Lotto Sachsen-Anhalt, Aktuelles 3.8.11


Creglingen Rathaus und Stadtarchiv 2011 in Baden-Württemberg

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/16595419/

Link zum Artikel

" ..... Vielmehr stellen sieben Künstler unter dem Motto „Uncanny Valley – Wohnwelten in der Kunst“ in Fotografien, Videoarbeiten und raumspezifischen Installationen Bezüge zwischen Wohnen und Kunst her. Die am Samstag, 13. August, öffnende Ausstellung ist einer der Offenbacher Beiträge zum „Architektursommer Rhein-Main 2011“, kuratiert von Britt Baumann vom Forum Kultur und Sport sowie Marcel Schumacher aus Köln. .... HfG-Absolvent Jakob Sturm fotografiert „Orte möglichen Wohnens“ als Materialbaukasten für seine temporären Rauminstallationen. Hier öffnet er sein Archiv und projiziert die Fotografien von Behausungen im öffentlichen und privaten Bereich, von möglichen und unmöglichen Behausungen auf eine Wand. ....„Uncanny Valley – Wohnwelten in der Kunst“ vom 13. August bis 3. September an der Gustav-Adolf-Straße 2, Offenbach. Geöffnet: Montag bis Freitag 12-19, Wochenende 10-19 Uhr"
Quelle: op-online.de, 9.8.11


Dr. Michael-Dieter Crone, Leiter Dokumentation und Archive, Foto: hr/Isabel Schad

"Das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) erhält eine neue Leitung. Nach dem Ausscheiden des gegenwärtigen Vorstands Hans-Gerhard Stülb Ende September 2011 wird Dr. Michael Crone kommissarisch die Leitung des DRA übernehmen. Die ARD-Intendantinnen und -Intendanten haben bei ihrer Sitzung in Frankfurt dem Vorschlag des DRA-Verwaltungsratsvorsitzenden und hr-Intendanten Dr. Helmut Reitze zugestimmt: „Dr. Crone wird bis Mitte/Ende 2012 kommissarisch die Leitung des DRA übernehmen, bis die ARD-Prüfgruppe unter rbb-Justitiar Dr. Reinhart Binder ihre Arbeit abgeschlossen hat und die Zukunft des DRA geklärt ist“, erklärte Reitze. Im Herbst 2011 wechselt Crone als Leiter der Abteilung „Dokumentation und Archive“ im Hessischen Rundfunk (hr) in den Ruhestand. „Ich freue mich sehr darüber, dass sich der ausgewiesene Archiv-Experte Crone bereit erklärt hat, seine Erfahrung und sein Wissen zur Neuausrichtung des DRA einzubringen und die kommissarische Leitung zu übernehmen“, sagte Reitze weiter.

Michael Crone, 1948 in Bad Gandersheim geboren, studierte Publizistik, Geschichte und Soziologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und promovierte 1980. Nach mehreren Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster wechselte er 1985 zum hr, wo er seit 2001 Leiter der Abteilung „Dokumentation und Archive“ ist. Crone erhielt Lehraufträge an den Universitäten Leipzig und Frankfurt und wurde 2010 an der Hochschule Darmstadt zum Honorarprofessor für Mediendokumentation berufen. Er ist Mitglied des Studienkreises Rundfunk und Geschichte und war lange Jahre Vorsitzender der Ländergruppe Deutschland/Deutschschweiz der Internationalen Vereinigung der Schall- und audiovisuellen Archive (IASA)."
Quelle: Hess. Rundfunk, Pressemitteilung v. 8.8.11

Zur "Zukunft" des DRA s. http://archiv.twoday.net/search?q=rundfunkarchiv

"Joachim Studberg ist Archivar an der Bergischen Uni [Wuppertal]. Gleichzeitig kümmert sich Studberg um die Kunstsammlung der Uni. Die meisten Werke sind Geschenke, doch mit dem Stella-Baum-Preis will die Uni auch die eigenen Absolventen mehr zur Geltung bringen. "
Link zum Beitrag in der WDR-Mediathek (3.3.11, 3:16min)



Die Pinguine aus Madagascar- Die Wahrheit tut weh
Die Pinguine wollen mehr über das Leben der anderen Tiere im Zoo herausfinden und betreiben dazu Spionagearbeit. Skipper betont mehrmals, dass die anderen Tiere auf keinen Fall erfahren dürfen, dass die Pinguine im Besitz solch delikater Daten sind. Private, der das Ganze gar nicht gut heißt, trinkt versehentlich ein Wahrheitsserum und erzählt jedem Zoobewohner von den Aktivitäten der Pinguine. Das lassen sich die anderen Tiere natürlich nicht gefallen und starten schnell eine Gegenaktion.

http://archives.syr.edu/panam/

This site is dedicated to the 270 men, women and children whose lives were lost in the bombing of Pan Am Flight 103 over Lockerbie, Scotland on December 21, 1988. Thirty-five students studying abroad with Syracuse University were killed in this terrorist attack.
The Syracuse University Archives established this special archives in 1990 to:

bring together in one place materials generated regarding the disaster and make those materials available for research, and
provide a place to personalize our students whose lives were lost; where their families can donate materials by or about them to let the world know in some way what has been lost by their deaths.
In 2006 the scope of the Archives was expanded to include all 270 victims.



Kürzlich wurden insgesamt knapp 150.000 neue Digitalisate ins Archiv eingespeist. Dabei handelt es sich um digitalisierte Mikrofilme aus dem HAStK.

Im einzelnen handelt es sich um die folgenden Bestände:

Best. 20B (Briefbücher, Ausgänge seit 1632) mit 20 Verzeichnungseinheiten und 9.106 Einträgen
Best. 33 (Militaria) mit 224 Verzeichnungseinheiten und 37.566 Einträgen
Best. 90 (Handel) mit 1.180 Verzeichnungseinheiten und 95.328 Einträgen
Best. 214 (Georg) mit 377 Verzeichnungseinheiten und 5.031 Einträgen

Quelle: Carl Janusch , Digitales Historisches Archiv Köln, 8. August 2011

Das Bundesverwaltungsgericht droht ein bißchen mit dem Zeigefinger:

Angesichts des Verhaltens der Antragsgegnerin in einem ähnlich gelagerten Verfahren, das ebenfalls eine Einsicht in die Dokumente der Informationsstelle des Bundesverwaltungsamtes betraf, hat der Senat allerdings Anlass darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsgegnerin ihrer prozessualen Verpflichtung aus § 99 Abs. 1 VwGO wie auch dem materiellen Anspruch des Antragstellers nicht durch eine Vernichtung der streitbefangenen Akten entziehen darf. Dabei bedarf keiner Vertiefung, dass ein solches Vorgehen den einfachrechtlichen Vorgaben über die Führung und Aufbewahrung von Behördenakten widerspricht; denn es gerät jedenfalls in Konflikt mit der aus dem Rechtsstaatsgebot folgenden Verpflichtung staatlicher Stellen, die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereiteln.

Auch wenn die Verwaltung die Akten nicht vernichten darf, kann sie es de facto doch, und niemand braucht damit zu rechnen, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden ...

http://lexetius.com/2011,1690

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2011/08/09/a-holiday-round-up/

Keine Sorge, Otto, ich mach durchaus Ferien ...

Fragte Jacob Grimm. Webliographie der Google-Digitalisate der voluminösen Sammlungen des Stuttgarter Verlgers Johann Scheible:

http://de.wikisource.org/wiki/Johann_Scheible

Via
https://plus.google.com/u/0/102150423573703152323/posts/gZSXnWZkHSx


Hand aufs Herz. Wer kannte bisher AuthorClaim? (Ich nicht, bis heute.)

Von meinen über 200 wissenschaftlichen Veröffentlichungen, davon über 100 auf Dokumentenservern bzw. in BASE werden gerade mal 9 gefunden :-(

http://authorclaim.org/profile/pgr2/

Publikationsliste:
http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

http://www.jurpc.de/rechtspr/20110104.pdf

Schlimm, dass das VG Köln in hanebüchener Weise die miesen Machenschaften rund um den Juris-Sumpf abgsegnet. Die schamlose Vermarktung deutscher Rechtsnormen durch Juris unterfällt für mich ganz klar dem IWG (zu diesem http://archiv.twoday.net/stories/3095107/ ).

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/16561735/

Nach langjährigen Baumaßnahmen (Magazin-Neubau, Sanierung der historischen Gebäude) soll das Hauptstaatsarchiv Dresden Ende August am alten Standort wiedereröffnet werden, berichtet die Sächsische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 08.08.2011:

http://www.sz-online.de/Nachrichten/Dresden/Hauptstaatsarchiv_Dresden_zieht_um/articleid-2832027

http://www.uni-salzburg.at/portal/page?_pageid=1485,1694191&_dad=portal&_schema=PORTAL

Faksimile von "Die ersten Gründe der Kameral= und Polizei=Wissenschaft vorgetragen von Johann Beckman(n) ordentlichem Lehrer der Oekonomie etc. in dem Winter-Halbiahre von 1777 biß 1778. Nachgeschrieben von J. H. Firnhaber."

"Die Bergung von Archivalien aus der Einsturzstelle des Historischen Stadtarchivs ist nahezu abgeschlossen. Es werde immer seltener Archivgut gefunden, sagte der Leiter der Bergungsarbeiten. In den kommenden Monaten werden Spezialisten anrücken, um die Baugrube zu untersuchen. Sie sollen mit der Staatsanwaltschaft die Unglücksursache ermitteln."
Quelle: WDR.de, Lokalnachrichten Köln, 9.8.2011

Der Handschriftencensus hat noch nicht mitbekommen, dass nicht nur viele frühneuzeitliche Stammbücher, sondern (außer der im Census mit Digitalisat registrierten Weimarer Liederhandschrift Q 564) auch weitere altgermanistische Handschriften online sind.

http://www.handschriftencensus.de/abbildungen#W

Q 565
http://ora-web.swkk.de/digimo_online/digimo.entry?source=digimo.Digitalisat_anzeigen&a_id=15777

Q 566 - Hans Folz u.a.
http://ora-web.swkk.de/digimo_online/digimo.entry?source=digimo.Digitalisat_anzeigen&a_id=4688

O 4
http://ora-web.swkk.de/digimo_online/digimo.entry?source=digimo.Digitalisat_anzeigen&a_id=13515

"Die 28-jährige Dozentin Giulia entdeckt in der Uni einen Toten. Aus politischem Kalkül will man den Mord in der Uni flach halten. Die Untersuchung leitet Kommissar Savelli, den Giulia vor einigen Jahren bei der Aufklärung am Mord eines Freundes kennen und schätzen gelernt hat. Doch Giulia entwickelt sich zum eigentlichen Motor der Ermittlungen. Die Dinge spitzen sich in beachtlichem Tempo zu und Spuren führen in weit zurückliegende politische Machenschaften der vermeintlichen Elite des Landes. Die beherzt agierende Giulia deckt verfilzte und mafiöse Strukturen auf.

Marika Patroni Griffi, geboren in Trani/Apulien, studierte Philosophie in Florenz. Sie arbeitete als Lehrerin, schrieb als freie Filmjournalistin für Kulturmagazine und veröffentlichte insgesamt drei Romane um ihre Protagonistin Giulia Petrone. Die Autorin verstarb 2006 während der Fertigstellung ihres dritten Buches.

Mit Franziska Petri, Robert Dölle, Jürg Löw, Johanna Gastdorf, Udo Schenk u. a.

Dieses Hörspiel wird heute im Krimi am Samstag um 23.05 Uhr in WDR 5 wiederholt. "

aus dem Italienischen
übersetzt und bearbeitet
von Barbara Engelmann
Regie: Christoph Pragua
Produktion: WDR 2011/ca. 54’

WDR5, Krimi am samstag, 6.8.2011

Das Universitätsarchiv spielt eine kleine Rolle in einer Indizienkette.

Murder on the screen from anton withagen on Vimeo.

"In addition to my short video clips, here is an industrial films made about film restoration. These films were made by professional film laboratories and demonstrate procedures that are beyond the abilities of most archivists, collectors, and amateurs. However, I feel you will find them enjoyable and useful. They present useful information about basic film handling and preservation techniques, and give you an overall understanding of the film restoration process. "

rooster / granule act _1 from Create an Accident on Vimeo.

"Create an Accident /
Strategies of small shifts /
2011 - 2012 /
presents :

rooster / granule act _1

7_8_2011
athens
_________

The visual artist rooster through his work granule renegotiates our relationship with the cityscape.

Using the persistence of an archivist and the methodology of an urban planner, rooster selects integral pieces of a city's architecture and he modifies / repairs them, intending on a mild visual intervention on the cityscape.

The evaluation of uniqueness for every spot (historical, cultural, economic, etc) in combination with the use of a non binding technique for each one of them, creates an exclusive comment / intervention on the relationship between human and urban environment.

Addressing on the relocation of resident's / observer's point of view, rooster actualizes small "weirdnesses" betting that either for a second either forever is possible to change the perception about what is familiar and the conviction about what constitutes the personal and communal history of people's everyday life.

During the project, rooster will present on the web visual material and notes from the planning and the realization of his artwork.

http://createanaccident.com/​in_progress/​granule/​
http://createanaccident.com/​"

Diese Frage beantwortet Christoph Deeg in seinem Blog Kulturbeutel, 8.8.11: " ..... Mir geht es keinesfalls um einen unkritischen Umgang mit dem Thema. So wie Gaming eine wundervolle Sache sein kann, müssen wir uns auch mit den negativen Aspekten befassen. Am wichtigsten ist aber: Schaut es euch selber an. Wir können von der Welt der Computergames unglaublich viel lernen. Und wir können diese Erkenntnisse in unsere Arbeit einfließen lassen. Nun mögen einige Leser einwenden, dass nun gerade in ihrer Arbeitsrealität das Thema Gaming überhaupt keine Rolle spielt. Warum sollte man also dann die Gamescom besuchen? Ich denke, dass es auch um einen interdisziplinären Austausch bzw. Lernprozess gehen sollte. Die Welt des Gamings ist eine eigene Welt. Sie zu beobachten bedeutet, die eigene Arbeit in einem anderen Licht sehen zu können. Der Besuch der Gamescom kann Inspiration sein. Wir sind gewohnt, uns in unserer eigenen Community zu bewegen. Um zu lernen, sollten wir versuchen, andere Welten zu sehen und zu verstehen. Vielleicht wäre es ratsam, nicht jede Konferenz des eigenen Systems zu besuchen, und dafür zumindest einmal im Leben die Gamescom zu erleben. "

"Vom 31.7. bis 13.08. 2011 findet erstmals an der Archivschule Marburg eine internationale Summer School statt.
Die ARCHIDIS Summer School (ARCHIDIS = The Archives and Records Challenges in the Digital Information Society) trägt den Titel “Appraisal and social memory” und wird sich mit Fragen der archivischen Bewertung analoger wie auch digitaler Unterlagen beschäftigen. Bewertung ist die Entscheidung, welche Unterlagen dauerhaft aufbewahrt werden und welche vernichtet werden können. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, auf welche Weise Archivare durch ihre Bewertungsentscheidung die spätere Erinnerung an unsere Gegenwart und jüngere Vergangenheit mitbestimmen und in wie weit zugleich gegenwärtige gesellschaftliche Bedingungen und Entwicklungen diese Bewertungsentscheidung beeinflussen.
An der Summer School werden 36 Studierende und 13 Lehrende der Archivwissenschaften teilnehmen, die von elf Hochschulen in 8 Ländern kommen (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, die Niederlande, Norwegen und Schweden).
Schon im Vorfeld der Summer School haben sich die Studierenden mit Hilfe einer Lernsoftware ausgetauscht, Aufsätze gelesen, Thesenpapiere erstellt und Poster vorbereitet, mit der sie sich am Montagnachmittag gegenseitig vorstellen werden.
Die Studierenden werden täglich vormittags an einer Vorlesung und einem Seminar teilnehmen und an den Nachmittagen in Gruppen arbeiten, deren Ergbnisse dann am Ende der zwei Wochen vorgestellt werden. Besuche des Staatsarchivs Marburg, des Bundesarchivs in Koblenz sowie der Records Management Unit der Europäischen Zentralbank in Frankfurt runden die Summer School ab.
Die Summer School wurde von dem „Network of Archival Educators and Trainers“ organisiert, einem Zusammenschluss von insgesamt 25 Ausbildungsstätten für Archivarinnen und Archivaren in Großbritannien, den nordischen Ländern, den Benelux Staaten, Frankreichs, Deutschlands und der Schweiz.
Das Network hatte 2010 über die Universität Olso einen Förderantrag über knapp 50.000 € im Rahmen des Erasmus Intensive Learning Programms der EU gestellt, der Mitte letzten Jahres in voller Höhe bewilligt wurde. "

Quelle: Archivschule Marburg, 4.8.11



"The ghost of an actress visits the theater in which she once played. Frank, a returned veteran, is on the run for a crime that is both sinister and absurd. An archivist discovers a mysterious script hunted by three masked men. The surreal netherworld in which these three characters never quite meet is The Earlville Opera House, where once upon a time a musical was staged, "Little Athens on the Erie Canal." We eternally return to an elaborate architecture from which there is no hope of escape.

We made this film in response to our own questions about censorship. We have found that at times, artists are their own worst censors. Still we fight to express ourselves and encourage other artists in a world that is often not hospitable to their creativity.

HOLY BLOOD will be screened in cinemas and festivals across the US and internationally.

CAST:
Lotte, the Actress: Alexandra OʼDaly
Frank (the Soldier): Christpher Greco
The Informant: Dave Bartlett
Master of Ceremonies: Earl Ewing
Usher, Stagehand: Craig Natoli
Pianist: Mason MacDowell
Musicians: Steven Blais & Chris Vescey
Masked Men: Michael Getnick, David Marr & Joseph Mettler
Understudies: Lauren Mettler & Alain Douchinsky
Stage Manager: Patti Lockwood-Blais
Barmaid: Wendy Mowery
Hunter: Dave Mowery
Robb: David Marr
Ben, File-Boy: Joseph Mettler
Shirley, the Archivist: Stephanie Joyce
Mr. Demill: Dave Dardzinki
Janitor: Jack Schenck
Potted Palm: Briana Vibbard
Popcorn Seller: Chuck F"



Tu felix bibliotheca .......

Ausstellung des Stadtarchivs Speyer im Rathaus Speyer, 11. bis 26. August 2011 (sowie in Bälde virtuell).

Pressemitteilung: http://www.speyer.de/de/rathaus/pressedienst/archivausstellung

http://www.handschriftencensus.de/news

Im März 2011 wurden Pergamentstreifen in 19 spätmittelalterlichen Figurenornaten des Klosters Wienhausen entdeckt. Die Figurenornate waren aus Kloster Wienhausen zur Restaurierung in die Textilrestaurierung, die in Kloster Lüne für den gesamten Bereich der Klosterkammer Hannover angesiedelt ist, geschickt worden, wo sie von Wiebke Haase und Tanja Weißgraf bearbeitet werden; Charlotte Klack-Eitzen bereitet eine umfassende Publikation zu den Kleidern vor. Sie gehören u.a. zu den Figuren des Auferstandenen auf dem ehemaligen Altar der Nonnenempore und den zwei (jetzt verlorenen) Engelsfiguren, zu einer erhaltenen Madonna mit Kind und weiteren bekannten Figuren aus Wienhausen. Sabine Wehking (Inschriftenkommission, Göttinger Akademie der Wissenschaften) erkannte die Bedeutung dieses Fundes, der aus mindestens 23 makulierten Handschriften des 14. und 15. Jahrhunderts stammt. Die Pergamentstreifen waren systematisch hinter die Pelzbesatzstreifen aus weißem Hasenfell so eingenäht, dass sie unsichtbar den Faltenwurf des Saums verstärkten. Unter den Pergamentresten befinden sich auch Reste zweier nd. Handschriften, und zwar einer Sachsenspiegel-Handschrift (Hb 52) und einer bislang unbekannten gereimten Passionsmeditation (Hb 64). Henrike Lähnemann bereitet eine Edition des Passionstraktats vor, der streckenweise Parallelen zur Bordesholmer Marienklage aufweist.

Wie man das Potential von Blogs verschenkt und in den engstirnigen Gedankengängen der Generation FAZ bleibt, demonstriert das Interview:

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=1757

Die abwegige Geisteshaltung dieses Reaktionärs wird auch sehr schön aus folgendem Zitat deutlich:

Wir haben es mit schwierigen Sachverhalten zu tun, die auch nicht um jeden Preis ‘Gehör’ brauchen, sondern zuallererst Zeit, Belesenheit und Differenzierung. Power Point hat schon genug intellektuelle Verwüstung angerichtet. Gestylte Selbstvermarktung in irgendwelchen Science-Portalen, der tägliche Platon-Satz für eilige Manager auf Twitter oder der Wissenschaftler, der via Facebook alles von sich preisgäbe, das bedeutet im Grunde Prostitution.

Uwe Walter ist Jahrgang 1962 und sieht so aus:



Quelle: http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/uwalter1/images/uwalter.png

Die einschlägigen Initiativen stellt vor:

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/das-grose-scannen-oder-ehrendoktorat-fur-guttenberg/

Versuchsreihe zur Belastbarkeit von Archivboxen from Michael Cherdchupan on Vimeo.

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/15742529/

http://www.iwatchnews.org/2011/08/02/5456/millions-federal-court-records-are-being-destroyed-save-money

"The federal courts are destroying millions of judicial case records that have been stored in the Federal Records Centers of the National Archives for decades, all in an effort to save money.

The plan is to destroy all records on cases that did not go to trial that were filed between 1970 and 1995. For other records, the federal judiciary has reduced the current record retention time from 25 to 15 years in an effort to cut costs. All cases that went to trial or were filed before 1970 will be kept.

[...] However, the decision to destroy 79,000 boxes filled with civil cases, 43,000 boxes of criminal cases and over 500,000 bankruptcy records is cause for concern among legal historians and advocates for public access to information."

"Der Verdacht, dass die Plünderungen des Ägyptischen Museums eine höchst politische Note haben, bestätigt sich auf die schlimmste Weise.
Soeben meldet n-tv unter Berufung auf eine Kairoer Zeitung, dass sich der ägyptische Geheimdienst während der Revolution im Ägyptischen Museum eingerichtet hatte - und auch nach der Absetzung von Mubarak hier gefoltert hätte."

http://archaeologik.blogspot.com/2011/08/kommandozentrale-und-folterkammer-das.html

Gedenkartikel der taz:

http://www.taz.de/20-Jahre-World-Wide-Web/!75717/

Erstmals im Internet war ich Ende 1995. Mich haben Bilder mongolischer Saurierfunde damals sehr beeindruckt, und das WWW hat mich bis heute nicht losgelassen.

Hiroshima: Ground Zero 1945 from ICP on Vimeo.

"Hiroshima: Ground Zero 1945
International Center of Photography
May 20–August 28, 2011

After the United States detonated an atomic bomb at Hiroshima on August 6, 1945, the U.S. government restricted the circulation of images of the bomb's deadly effect. President Truman dispatched some 1,150 military personnel and civilians, including photographers, to record the destruction as part of the United States Strategic Bombing Survey. The goal of the Survey's Physical Damage Division was to photograph and analyze methodically the impact of the atomic bomb on various building materials surrounding the blast site, the first "Ground Zero." The haunting, once-classified images of absence and annihilation formed the basis for civil defense architecture in the United States. This exhibition includes approximately 60 contact prints drawn from a unique archive of more than 700 photographs in the collection of the International Center of Photography. The exhibition is organized Erin Barnett, Assistant Curator of Collections.

http://icp.org/​museum/​exhibitions/​hiroshima-ground-zero-1945

Produced and directed by Adam Harrison Levy
Edited by Stephanie Gould
Music by Paul Brill "


s. a. http://archiv.twoday.net/stories/19467561/



Via VÖBBLOG

Die Inschriften der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt. (= Die Deutschen Inschriften, Bd. 78), gesammelt und bearb. von Ilas Bartusch, Wiesbaden: Reichert 2009, CXII, 648 Seiten, Tafeln mit 314 Abb., 12 Strichzeichnungen.

[ http://www.inschriften.net/baden-baden-und-landkreis-rastatt/einleitung.html ]

"Ein in diesem Umfang unvermuteter Schatz ist gehoben", beginnt Kurt Andermann, gewiss einer der besten Kenner des behandelten Gebietes, seine Besprechung des Bandes in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 158 (2010), S. 572-574. Der Bearbeiter sei "mit der größten Akribie und Umsicht" vorgegangen. Diesem sehr positiven Urteil schließe ich mich gern an, denn auch ich fand das Inventar gründlich und sorgfältig bearbeitet. (Zu weiteren Bänden der Reihe siehe
http://archiv.twoday.net/stories/38735149/ )

Bartusch hat 541 Nummern zusammengetragen. Davon lagen knapp zwei Drittel (343) im Original vor. Die in der Einleitung besprochenen wichtigsten Standorte sind: Baden-Baden, Kloster Lichtenthal, Gernsbach, Kloster Schwarzach, Bühl und Kappelwindeck und Ottersweier.

Am Schluss der umfangreichen Einleitung findet sich ein mit 119 Nummern äußerst stattliches Verzeichnis der in den Hauptkatalog nicht aufgenommenen Inschriften (S. XCIII-CXII): Seltene Inschriften aus serieller Produktion und Sonderfälle; Vollständig zerstörte bzw. nicht originalgetreu wiederhergestellte Inschriften auf erhaltenen Trägern; Nachgewiesene Inschriftenträger, deren Inschriften nicht überliefert sind; Inschriftenträger gesicherter Fremdprovenienz; Inschriftenträger ungeklärter Fremdprovenienz; In die Zeit nach 1650 datierte Inschriften; Kopial überlieferte Jahreszahlen; Irrtümer und Zweifelsfälle in der Überlieferung. Diese umfangreiche Dokumentation, die selbstverständlich (leider) nicht die einwandfrei nach 1650 entstandenen Inschriften enthält, ist sehr hilfreich. Man kann nur hoffen, dass sich die Heidelberger Akademie, von deren DI-Bänden noch kein einziger auf http://www.inschriften.net einsehbar ist, nicht allzu viel Zeit lässt, ein elektronisches Angebot einzurichten, das in Bild und Texte auch die nach 1650 entstandenen Inschriften in angemessener Form dokumentiert. Denn mit gedruckten Einzelbänden ist der Forschung heutzutage nicht mehr geholfen. Wer einen Namen oder Begriff sucht (z.B. Weinsberg), der in den sich leider im wesentlichen auf den Inschriftentext beschränkenden Registern fehlt, kann sich nicht auf die Volltextsuche Googles verlassen, da diese Lücken aufweist:
http://books.google.de/books?id=cSVBAQAAIAAJ (kein Treffer zu Weinsberg, das S. 26f. vorkommt)

Ein elektronisches Angebot könnte mehr Bilder bringen. Der gedruckte Band enthält bedauerlicherweise keine Farbabbildungen (anders als z.B. DI 76 über die Heideklöster).

Da etliche der behandelten Stücke mit dem "Karlsruher Kulturgüterstreit" in Verbindung stehen, bereite ich einen Aufsatz "Kulturgutverschleppung und Kulturgutverlust im Spiegel eines Inschriftenbandes" vor. Notizen und Bemerkungen, die dort keinen Platz haben oder gekürzt werden müssen, teile ich im folgenden mit.

***

Die kopiale Überlieferung der Inschriften (zu ihr S. XXXIXff.) setzt um 1500 mit den Aufzeichnungen von Ladislaus Sunthaym zur Genealogie der Markgrafen von Baden ein (niedergeschrieben offenbar 1511, siehe Oefele S. 585). Dass man dies nur dem Literaturverzeichnis zu Nr. 40 entnehmen kann, wo auch der Autor der Stuttgarter Kollektaneen Cod. hist. fol. 249, Bl. 91r irreführend "Sunthemius" genannt wird, ist unbefriedigend. Diesem wichtigen Zeugnis hätte mindestens eine Fußnote, wenn nicht gar ein Abschnitt der Einleitung gewidmet werden müssen, denn bei näherem Hinsehen erweisen sich Sunthayms Genealogica noch für weitere Nummern als relevant:

http://books.google.com/books?id=RKpDAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA583 (Edition von Oefele)

Anscheinend hat der "reisende Historiker" (Eheim) Sunthaym Baden-Baden und Lichtenthal selbst aufgesucht. Im Kloster dürfte er die Inschriften der Grabsteine ausgewertet haben; möglicherweise gab es auch ein Memorialzeugnis mit einer Zusammenstellung der hier bestatteten Angehörigen der Stifterfamilie. Sunthaym nennt oft Daten und Jahreszahlen bei den in Lichtental Begrabenen. Auf Autopsie lässt der Vermerk bei dem Todesdatum 1372 des Grabmals für Rudolf VI. (Nr. 40) schließen: "cujus sepulchri longitudo habet duodecim pedes" (Oefele S. 583).

Bei Agnes von Weinsberg (vgl. Nr. 18) findet man zur Jahreszahl 1333 bei Sunthaym das deutschsprachige Datum "auf der zehentausent Ritter Tag den andern Tag des Brachmonaths" (ebd.). Das passt ganz und gar nicht zur anderweitigen Überlieferung, siehe etwa die RMB Nr. 752
http://www.archive.org/stream/regestendermarkg01oberuoft#page/n97/mode/2up

In Wirklichkeit bezieht sich das Datum, ohne dass dies sprachlich erkennbar ist, auf ihren zuvor genannten Ehemann Friedrich, der nach seinem Grabmal (Nr. 18) am 22. Juni 1333 starb (10 Kal. Julii). Den Zehntausendmärtyrertag hat - allerdings zum Vortag (Vigilia) - ein in Anm. 10 zu Nr. 18 zitiertes Lichtenthaler Nekrolog. Wenn man nicht annehmen will, dass Sunthaym das Datum X Kal. Julii des Grabsteins in ein Heiligendatum übersetzt hat, was wenig wahrscheinlich erscheint, muss man eine andere Quelle für das deutschsprachige Datumszitat annehmen.

Die Äbtissin Margareta von Baden verstarb nach ihrem nicht erhaltenen Grabmal (Nr. 126) am 12. Januar 1496, nach dem Lichtenthaler Totenbuch erst am 14. Januar. Sunthaym (Oefele S. 586) gibt den 20. Mai 1495.

Richard Fester schrieb in einer Literaturnotiz (von Bartusch in Nr. 97 benutzt) in der ZGO 46 (1892), S. 190, Sunthaym sei "in seinen älteren genealogischen Notizen ganz unbrauchbar und auch später meist unzuverlässig". Ganz so einfach sollte man es sich heute nicht mehr machen, denn Sunthaym hatte offenbar Zugriff auf den Lichtentaler Denkmalbestand und die mittelalterliche Klosterüberlieferung. Es geht nicht um Fakten und Daten, sondern um das, was seine Sammlungen über die genealogische Kultur um 1500, die Nutzung von Inschriften als Quelle und mögliche Lichtenthaler Memorialzeugnisse über die Markgrafen von Baden auszusagen vermögen.

Ebenso wenig wie Sunthaym hätte Bartusch die auf eine Zeichnung des Augsburger Goldschmieds Jörg Seld aus dem Jahr 1508 zurückgehende Darstellung des Grabmals Nr. 40 im Trachtenbuch (Kostümbiographie) des Augsburger Fugger-Buchhalters Matthäus Schwarz (1497-1574) übergehen dürfen, auf die nur durch Zitat der Studie von Habich 1910 zu Beginn der Überlieferungsnachweise zu Nr. 40 indirekt hingewiesen wird.

Ulrich Merkl: Buchmalerei in Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrthunderts. Regensburg 1999, S. 326-329 Kat. 34 ist die wichtigste neue Zusammenstellung zur Handschrift des Herzog-Anton-Ulrichs-Museum in Braunschweig. Die maßgebliche Bearbeitung stammt von August Fink: Die Schwarzschen Trachtenbücher. Berlin 1963 (zu Lichtenthal S. 178). Fink meinte, dass die unbeholfenen Wiedergaben der Seld-Vorlagen von Schwarz selbst stammen könnten.

Weitere Literatur (außer Habich 1910, S. 6):
Norbert Lieb: Jörg Seld. München 1947, S. 35
Norbert Lieb, Die Augsburger Familie Seld. In: Lebensbilder aus dem Bayerischen Schwaben, Bd. 6, München 1958, S. 38-87, hier S. 55

Zum Kontext:
Ellen Kemp and Wolfgang Kemp: Lambert Lombards antiquarische Theorie und Praxis. In: Zeitschrift für Kunstgeschichte 36 (1973), S. 122-152, hier S. 123
http://www.jstor.org/stable/1481843 (nur Abonennten)
Klaus Graf: Retrospektive Tendenzen in der bildenden Kunst vom 14. bis zum 16. Jahrhundert. Kritische Überlegungen aus der Perspektive des Historikers. In: Mundus in imagine. Bildersprache und Lebenswelten im Mittelalter. Festgabe für Klaus Schreiner, hrsg. von Andrea Löther u.a., München 1996, S. 389-420, hier S. 397
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/395/

Zu den im Trachtenbuch ebenfalls dargestellten Mauerkirchener Reitern vgl. zuletzt den Katalog Ritterwelten im Spätmittelalter. Landshut 2009, S. 226f. sowie
http://archiv.twoday.net/stories/5613023/

Die im Trachtenbuch nachgezeichnete Zeichnung Selds des Lichtenthaler Grabmals aus dem Jahr 1508 (unter Weglassung der Inschrift!) ist alles andere als naturgetreu. Sie ist aber ein kostbares, weil besonders frühes Dokument der Auseinandersetzung mit "ritterlichen Altertümern".

Sowohl der Genealoge und Historiker Sunthaym, für Maximilian I. als Historiograph tätig, als auch der Künstler Seld setzten sich intensiv mit "Altertümern" auseinander. (Seld orientierte sich bei dem Reliquienaltärchen für Bernhard Adelmann bewusst an romanischen Vorbildern, vgl. Michael Schmidt: Reverentia und Magnificentia. Regensburg 1999, S. 142.) Natürlich hätten beide Zeugnisse in dem Inschriftenband nicht ausführlich kommentiert werden können, sie aber in einer Belegreihe zu verstecken haben sie nicht verdient.



http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rudolf_lichtenthal.jpg

nach Habich 1910 = http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015010231820?urlappend=%3Bseq=537 (US-Proxy)



http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Trachtenbuch_des_Matthaus_Schwarz_aus_Augsburg,1520_-_1560_132.png

Eine alte, am Anfang des 18. Jh. für Leibniz angefertigte Kopie der Braunschweiger Handschrift liegt in Hannover, ein komplettes Digitalisat in Farbe ist unter
http://www.mediafire.com/?cbo3krr9x54rurn
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Trachtenbuch_des_Matthaus_Schwarz_aus_Augsburg,1520_-_1560.PDF
einsehbar. Siehe auch http://bookmarks2009.de/trachtenbuch-des-matthaus-schwarz-aus-augsburg/trachtenbuch-des-matthaus-schwarz-aus-augsburg/219/

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Nr. 30 befindet sich in der Pfarrkirche von Söllingen. Mit der Zuweisung der lateinischen Inschrift, 1385 sei dieses Kloster bestätigt (confirmatum) worden, an das Kloster Schwarzach bin ich nicht einverstanden. Hier wird man an irgendeine kleinere klösterliche Niederlassung (Beginenklause?) zu denken haben, denn die Hypothese von Bartusch, die Bestätigung könne sich auch auf die Konventsgröße beziehen, wird jedem klostergeschichtlich Versierten nur als absurd erscheinen. Wenn in der Geschichte des Klosters Schwarzach nicht eindeutig eine Bestätigungsurkunde von 1385 ermittelt werden kann, besteht nicht die geringste Berechtigung, die Spolie des Sturzes dem Benediktinerkloster zuzuweisen. Eine vergleichbare Inschrift aus einem Benediktinerkloster des 14. Jahrhunderts ist mir nicht bekannt.

Nr. 129: Zur Familie des Magister Johannes Gessel aus Augsburg (gestorben 1497 als Stiftskustos in Baden-Baden) einige Belege bei Rochholz 1877, S. 403f.
http://www.archive.org/stream/tellundgessleri01rochgoog#page/n413/mode/2up

Nr. 144 betrifft ein Tafelbild mit den vier Kirchenvätern um 1500 im Museum des Kloster Lichtenthals. Jeder der vier hat ein geöffnetes Buch in der Hand, in dem die Seiten mit lateinischen Texten (gemäß des Editionsrichtlinien des Werks nur in der Fußnote wiedergegeben) auf Pergament geschrieben und auf die Leinwand aufgeklebt wurden. Müsste man das bemerkenswerte Stück zugleich als Handschrift inventarisieren?

Nr. 147: Dass es im Teilort Balg von Baden-Baden in der Pfarrkirche St. Eucharius eine aus der Marienkapelle stammende Schnitzfigur der hl. Notburga von Hochhausen (die Identifizierung der "Santa Noburg" ist durch die Krone abzusichern) aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts gibt, wurde m.W. in der Literatur zur Heiligen noch nicht vermerkt.

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Nr. 232 ist in diesem Weblog ein alter Bekannter: der sogenannte "kleine Baldung" (Koelitz Nr. 87), ein früher fälschlich Hans Baldung Grieg zugeschriebenes Ölgemälde Markgraf Christophs I. von Baden, 1930 von der Karlsruher Kunsthalle dem Haus Baden überstellt. Ihm haben wir (Bernd-Christoph Kämper und ich) in der Karlsruher Kulturgüterkrise Ende 2006 einiges an Recherche gewidmet:

http://archiv.twoday.net/stories/2918302/

Ein Zitat vom 3.11.2006 zur Erinnerung (weiteres siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=baldung&start=30 ):
"Ausgenommen von der Abtretung bleiben die hier unten genannten Familienbildnisse. . .", heißt es im Gesetzesblatt. Nach der Katalogliste ist als erstes die "Nr. 87" angeführt: Hans Baldung, genannt Grien: Markgraf Christof I. von Baden." Nur auf den ersten Blick sieht dies allerdings so aus, als handle es sich bei diesem ausdrücklich nicht dem Land Baden übereigneten Werk um die wertvolle "Markgrafentafel". Dagegen spricht jedoch nicht nur der Brief des Markgrafen Bertold. Ein Blick in die erwähnte Katalogliste hilft auch weiter: Die "Markgrafentafel" trägt dort die Nr. 88, während es sich beim Bild Nr. 87 um eine "Kopie nach Baldung Grien" handelt, wie Kunsthallendirektor Klaus Schrenk inzwischen weiß. "Gottseidank" herrsche jetzt über die Zuordnung des Bildes Klarheit, freute sich Schrenk gestern. Die "Markgrafentafel" sei jetzt "zweifelsfrei in unserem Besitz." Im Finanzministerium, das den angestrebten Vergleich mit dem Haus Baden seit Monaten betreibt und in der Angelegenheit seit Jahren federführend ist, muss man sich nachsagen lassen, schlampig gearbeitet zu haben und 87 von 88 nicht unterscheiden zu können.
http://archiv.twoday.net/stories/2905478/

Gut zu wissen, dass dieses von Elke Schneider für den Band wohl in Salem fotografierte Stück anders als andere in dem Band behandelte Bilder der denkmalgeschützten Zähringer Bildnissammlung nicht verschollen ist.

Bartusch datiert Nr. 232 "1527 oder später". Das ist mit Blick auf den sonst erst im 17. Jahrhundert belegten, für 1527 anachronistischen Fürstenhut nicht akzeptabel, die Datierung Kirchers in das Ende des 16. Jahrhunderts vorzuziehen. Angesichts der Dürer-Renaissance um 1600 halte ich es für absolut nicht ungewöhnlich, wenn die Formen der bei Malern der Dürerzeit beliebten frühhumanistischen Kapitalis nachgeahmt wurden. Natürlich ist auch denkbar, dass der Fürstenhut eine spätere Zutat ist oder das Bild die Kopie einer älteren Vorlage. Bartusch sieht den Datierungsrahmen durch die frühhumanistische Kapitalis eindeutig zu unflexibel. In den bisher online gestellten norddeutschen DI-Bänden auf inschriften.net kann man bequem nach "frühhumanist*" suchen und nach Datum absteigend sortieren lassen. Die Schriftart ist also sehr wohl noch um 1600 zu belegen. Für Süddeutschland habe ich aus einigen DI-Bänden, die mir zur Hand sind, folgende Daten für die frühhumanistische Kapitalis herausgesucht: 1585 Weil der Stadt (DI 47 Nr. 243), 1591 Pforzheim (DI 57 Nr. 204), 1601 Großheppach (DI 37, Nr. 240). Diese Zeugnisse sind zwar nicht unmittelbar vergleichbar, aber das voll ausgebildete Formenrepertoire der frühhumanistischen Kapitalis konnte von einem "historisierenden" Maler Ende des 16. Jahrhunderts problemlos nachgeschaffen werden. Die Frühdatierung ist abzulehnen.



http://archiv.twoday.net/stories/3043589/ (Bild)

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Archivisches: Natürlich stößt man immer wieder auf Nummern, die den Nutzen archivalischer Recherchen für die Kommentierung der Inschriften belegen. Aber es gibt in dem Band auch Hinweise auf die materielle Kultur der Archive: Nr. 212 betrifft eine Wandnische in der Sakristei der Ottersweier Pfarrkirche, die nach dem Windeckschen Wappenbuch die Jahreszahl 1521 trug und offenbar Urkunden und Rechtsaufzeichnungen zur Pfarrei aufnehmen sollte. Aus der gleichen Quelle ist bekannt, dass ein Schrank mit Aufschrift von 1522 in der gleichen Sakristei die Unterlagen des Pfarrbezirks Bühl enthielt (Nr. 215). Bei dem Umbau des Baden-Badener Neuen Schlosses wurde der Archivturm mit badischem Wappen und der Jahreszahl 1529 versehen (Nr. 234).

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In Nr. 21 wird eine 1989 eingereichte Stuttgarter Magisterarbeit zu den Grafen von Asperg als "nicht einsehbar" bezeichnet, in Nr. 213 heißt es von einer Heidelberger Magisterarbeit 1994 "für die Benutzung gesperrt". Ich gehe davon aus, dass in beiden Fällen ein Bibliotheksexemplar vorhanden ist. Ebenso wenig, wie Archive Unterlagen aufnehmen sollten, die unbefristet für die Benutzung gesperrt sind, sollten Bibliotheken Abschlussarbeiten ohne Vereinbarung einer Sperrfrist übernehmen. Entweder man verzichtet ganz auf diese Stücke oder man vereinbart eine vernünftige Frist für die Benutzung, denn nach Ablauf des Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Autors nützen solche Arbeiten niemandem mehr. Von solchen "toten" Prüfungsarbeiten im Giftschrank von Bibliotheken profitieren nur die Betreuer und andere Personen, die de facto Zugriff auf die Arbeiten haben: Sie können sich in unmoralischer Weise am geistigen Gehalt bedienen, es ist ihr "Herrschaftswissen". Leider unternimmt niemand etwas gegen diese Missstände.

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Man mag die Entscheidung des Bearbeiters, den gedruckten Inschriftenband nicht durch Zitat einer Internetquelle zu "entweihen", verurteilen (wie ich) oder mit Sympathie aufnehmen (wie die Angehörigen der "Generation Fax"). Aber "Zeitenblicke 4 (2005) H. 2" ist ohne URL nun einmal kein korrektes wissenschaftliches Zitat (Nr. 275). Die Zeitenblicke empfehlen:

Christian Wieland : Die bayerische Adelsverschwörung von 1563. Ereignis und Selbstdeutungen , in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2, [2005-06-28], URL: http://www.zeitenblicke.de/2005/2/Wieland/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-1326

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Zuletzt noch ein paar Worte zum Urheberrecht. Wenn man schon so tut, als sei ein solcher Band in Stein gemeisselt und anders als die Produkte von uns Online-Schmierern für die Ewigkeit bestimmt, sollte man im Abbildungsnachweis S. 648 die Peinlichkeit vermeiden deutlich zu zeigen, dass man vom Urheberrecht keine Ahnung hat. Vom Copyfraud bei den zweidimensionalen Vorlagen will ich sogar absehen, aber wenn es bei Fotos, die von Mitarbeitern der Inschriftenarbeitsstelle gemacht wurden, gelegentlich heißt "copyright SKH Markgraf von Baden", dann stört mich daran nicht nur die unerträgliche Speichelleckerei, offenbar der Preis für die wissenschaftliche Bearbeitung der in Salem befindlichen Objekte. Es gibt nämlich im deutschen Recht kein Copyright, bei uns nennt sich das Urheberrecht, und Urheber ist nicht der Eigentümer eines Stücks, sondern der jeweilige Fotograf. Ein Copyright-Vermerk gibt - das ist bei Abbildungsnachweisen branchenüblich - den Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an, und ich bezweifle ganz stark, dass diese SKH eingeräumt wurden. Auch nach der Fehlentscheidung des BGH in Sachen Potsdamer Schlösser bleibt es dabei, dass es kein Recht am Bild der gemeinfreien Sache gibt. Hat SKH einmal der kommerziellen Nutzung seines Eigentums (denn ein Band in einem kommerziellen Verlag ist nichts anderes) zugestimmt, kann er die Weiterverbreitung nicht mehr aufgrund seines Eigentumsrechtes kontrollieren, allenfalls durch vertragliche Abmachungen mit den Fotografen, aber gegen das wissenschaftliche Bildzitat (§ 51 UrhG) hilft auch das nichts.



Ankündigung des Bandes:
http://www.inschriften.net/projekt/aktuelles/artikel/details/die-inschriften-der-stadt-baden-baden-und-des-landkreises-rastatt.html

#epigraphik
#forschung

http://www.wikihow.com/Find-Scholarly-Articles-Online

Die Anleitung ist von sehr begrenztem Wert. Open-Access-Artikel in Repositorien weist vor allem die akademische Suchmaschine BASE aus Bielefeld nach, die überhaupt nicht erwähnt wird.

Man kann nicht sagen, dass die Publikationsreihe der "Deutschen Inschriften" - siehe http://www.inschriften.net - unter Historikern unbekannt sei, aber sie ist leider nicht so bekannt, wie sie es verdienen würde. In fünf Buchbesprechungen (erschienen 1994-2005 in den Blättern für württembergische Kirchengeschichte) habe ich mich mit den Bänden Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Böblingen, Bad Mergentheim und Pforzheim auseinandergesetzt. Die Texte mögen einen Einblick in die Werkstatt der Inschriftendokumentation vermitteln.

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Die Inschriften des Rems-Murr-Kreises. Gesammelt und bearb. von Harald Drös und Gerhard Fritz unter Benutzung der Vorarbeiten von Dieter Reichert. (Die Deutschen Inschriften Bd. 37; Heidelberger Reihe Bd. 11) Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag 1994. 230 Seiten, 121 Abb.

Daß Inschriften für eine Fülle von Fragestellungen eine überaus bedeutsame Quellengattung darstellen, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Gerade der kirchengeschichtliche Forschung kann durch die Auswertung des großen Inschriftenwerks "Die Deutschen Inschriften" ein Erkenntnisgewinn zuwachsen, den man nicht zu gering veranschlagen sollte. Dies gilt nicht nur für die Berücksichtung der reichen personengeschichtlichen Angaben und Nachweise, sondern auch für frömmigkeitsgeschichtliche Fragestellungen. Über "das Aussehen, die Funktion und das Formular der unterschiedlichen Formen von Totengedächtnisgrabmälern"(S. XXIV) einer Region wird man beispielsweise nirgends so bequem unterrichtet wie in der Einleitung der Inschriftenbände. Obwohl diese Inventare durchweg höchstes wissenschaftliches Niveau aufweisen, werden sie merkwürdigerweise von der landesgeschichtlichen Forschung nicht in dem Ausmaß rezipiert wie es wünschenswert wäre.

1986 wurden die Inschriften des Landkreises Ludwigsburg publiziert. Mit dem Erscheinen des vorliegenden Bandes über den östlich anschließenden Rems-Murr-Kreises, ebenfalls bearbeitet von der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, sind nunmehr für ein größeres Gebiet innerhalb des mittleren Neckarraumes die inschriftlichen Quellen (bis 1650) mustergültig für die Forschung aufbereitet. Das vorliegende Inventar enthält die üblichen Bestandteile: außer den 320 Nummern eine ausführliche Einleitung mit Beschreibung und Geschichte der wichtigsten Standorte (Murrhardt, Backnang, Beutelsbach, Schorndorf, Waiblingen, Winnenden und das durch seine Sturmfeder-Grablege bedeutsame Oppenweiler). Es fehlen weder Angaben über die Quellen der abschriftlichen Überlieferung noch Ausführungen über die Inschriftenträger (Schwerpunkt: Inschriften des Totengedenkens) und die Schriftformen. Nicht weniger als zehn Register (z.B. "Zitate und Paraphrasen aus Bibel, liturgischen Texten und Literatur") erschließen den Inhalt des Inventars, und ein stattlicher Abbildungsanhang erlaubt es in vielen Fällen, die Lesungen und Einschätzungen des Textteils nachzuvollziehen.

Da es sich um ein Grundlagenwerk von größter Relevanz für die landesgeschichtliche Forschung handelt, habe ich im folgenden zusammengestellt, was mir an Korrekturen und Ergänzungen aufgefallen ist. Meine Anmerkungen, die auch einen Eindruck vom reichen Inhalt des Bandes vermitteln mögen, beziehen sich überwiegend auf die Kommentierung der Inschriften, wobei ich mir darüber im klaren bin, daß man über die Ausführlichkeit der inhaltlichen Erläuterungen und Literaturangaben lange streiten kann.

In Nr. 11 (Wandmalereien in Winterbach) wäre das Zitat der uckermärkischen Redensart in Anm. 1 durchaus entbehrlich und stattdessen zu dem in der Kirchenkunst häufigen Thema des Teufels mit dem Sündenregister ein Hinweis auf L. Röhrich, Das Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten II, 1992, S. 906-908 mit umfangreichen Literaturangaben am Platz gewesen.

Nr. 25, die Deckplatte einer Tumba für Kaiser Ludwig den Frommen, eröffnet eine Reihe von Zeugnissen der Rückbesinnung auf die Anfänge des Klosters Murrhardt (Nr. 69: Glasgemäldezyklus 1498; Nr. 74: Walterich-Grabmal 14./15. Jh.; Nr. 137 Glasfenster ca. 1528; Nr. 159f. Inschriften um 1550). Die Datierung von Nr. 25 "um 1440 (?)" erscheint vorschnell. Methodisch ist zu bemängeln, daß zur Begründung eine Einordnung in die Klostergeschichte vorgeschlagen wird, die alles andere als zwingend ist. Daß das Fehlen der Versalien für eine Frühdatierung spricht, entnimmt man lediglich indirekt der Einleitung S. XLVIIf., doch scheint angesichts der Neuheit dieses Datierungskriteriums vorerst Zurückhaltung geboten. Schahl hat seine kunsthistorische Datierung um 1460/70 nicht begründet; Harald Keller meinte (Hist. Jb. 60, 1940, S. 674), das Murrhardter Kenotaph sei "etwa zur gleichen Zeit" wie das Lorcher Stiftergrabmal von 1475 (mit Versalien!) geschaffen worden. Ein weiteres Vergleichsbeispiel, das Hirsauer Stiftergrabmal für Erlafried, ist nicht datiert (R. Neumüllers-Klauser in DI 30, Nr. 135: "um 1470/85"). Nichts spricht dagegen, das Murrhardter Denkmal in die Abtszeit Herbords (1452-1468) zu setzen, der bei seinen Bemühungen, dem Kloster die Reichsunmittelbarkeit zu sichern, die Gründung durch Kaiser Ludwig als "historisches Argument" ins Feld führen konnte. Von Herbord ist - in Abwehr württembergischer Ansprüche - der Ausspruch überliefert, Kaiser Ludwig habe ein Kloster und keinen Hundestall gestiftet. 1456 ließ er sich die Gründungsprivilegien bestätigen (vgl. G. Fritz, Stadt und Kloster Murrhardt im Spätmittelalter und in der Reformationszeit, 1990, S. 47, 52, 337). Daß eine frühere Bestätigung der Stiftungsurkunde im Jahr 1444 mit der "Weihe der Tumba" (??) in Verbindung stehen könnte (so auch S. XV), ist durch nichts zu belegen. Da sichere Datierungskriterien bislang nicht in die Diskussion eingebracht wurden und die von mir vorgeschlagene historische Situierung nicht weniger plausibel erscheint, wird man vorerst vorsichtiger "Mitte des 15. Jahrhunderts" zu datieren haben.

Daß man sich damals Kaiser Ludwig "nur als einen Angehörigen des mächtigen Staufergeschlechts vorstellen konnte", ist eine Überinterpretation des Dreilöwenwappens des Landes Schwabens, da man es im 15. Jahrhundert auch den vorstaufischen Schwabenherzögen zuschrieb. Das schwäbische Wappen wurde m.E. Kaiser Ludwig beigegeben, weil man sich in Murrhardt gegen die Ansprüche des Bischofs von Würzburg als Herzog von Franken (vgl. Nr. 136: nur Diözesan, das Herzogtum gehts nichts an) auf eine Zugehörigkeit Murrhardts zu Schwaben berufen wollte. Ludwig konnte als Herrscher über Schwaben betrachtet werden, denn seine Mutter Hildegard stammte, wie man in Murrhardt wußte, "ex Prosapia Suevorum" (Nr. 137). Das Dreilöwenwappen wurde Hildegard denn auch in Botes Sachsenchronik von 1492 zugelegt (H.-G. Hofacker, ZWLG 47, 1988, S. 75 Anm. 14).

Unangenehm berührt nicht nur in Nr. 25, daß G. Fritz seine Spekulationen über die Frühgeschichte des Klosters Murrhardt als gesicherte Erkenntnisse ausgeben und durch die Aufnahme in eine hochangesehene Publikation aufwerten darf. Daß der Klostergründer Walterich ein Verwandter Ludwig des Frommen war (S. XIV), wird man ernsthaft nicht behaupten können. Für ein Herzgrab Ludwigs in Murrhardt gibt es keinerlei konkrete Anhaltspunkte (Nr. 25). Hinsichtlich der Genealogie der badischen Markgrafen konnten bei der Behandlung der Backnanger Überlieferung H. Drös vergleichbare Entgleisungen glücklicherweise verhindern (Nr. 108-111 mit S. XXIII Anm. 66).

Bei Nr. 45, der Grabplatte der Gräfin Anna von Katzenelnbogen in Waiblingen, ist K. E. Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen II, 1954, Nr. 5617 nicht herangezogen worden, der eine Gabelkover-Überlieferung ("HS 48g/I fol. 86") mit abweichendem Datum nachweist. Über Anna vgl. jetzt: E. G. Franz, Vergeblicher Liebeszauber, in: Aus südwestdeutscher Geschichte. FS. für Hans-Martin Maurer, 1994, S. 264-272. In Anm. 3 muß die Signatur der Chronik Seb. Küngs korrekt lauten: Cod.hist.fol. 78.

Erfreulich ist die Aufnahme der im Chor der Schmidener Kirche erhaltenen Graffiti von Kirchenbesuchern aus vorreformatorischer Zeit (Nr. 53 mit S. XLf.). Diese "Verewigungen" beleuchten einen wenig bekannten Aspekt mittelalterlich-frühneuzeitlicher Reise-Erinnerungskultur; vgl. dazu jetzt auch die Hinweise von W. Paravicini, Von der Heidenfahrt zur Kavalierstour, in: Wissensliteratur im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, 1993, S. 91-130.

Nicht akzeptabel ist es, wie ich meine, wenn zu dem in Nr. 98 erwähnten Humanisten und Backnanger Propst Petrus Jakobi, Freund Reuchlins und Patron Heinrich Bebels, die veraltete Arbeit von Heyd, nicht jedoch die beiden grundlegenden Aufsätze von J. Waltzing (in: Mélanges G. Kurth und Musée belge, jeweils 1908) angeführt werden. Maßgeblich ist jetzt die biographische Skizze in: H. de Ridder-Symoens/D. Illmer/C. M. Ridderikhoff, Premier livre des procurateurs de la Nation Germanique de l"ancienne Université d"Orléans 1444-1546 II,1, 1978, S. 117f.

Da die Gmünder Ratsfamilie Gul (vgl. B. Theil, Gmünder Studien 2, 1979, S. 63f.) nach Ausweis von Siegeln im Gmünder Spitalarchiv (1368: VII. 1 und 1405: XV.5) wie der 1508 gestorbene Murrhardter Abt Lorenz Gaul (Nr. 99) eine Schnepfe im Wappen führte und bei ihr der Vorname Lorenz gebräuchlich war, wird man den Murrhardter Abt dieser Familie zuweisen dürfen. Er kann natürlich auch einer anderen Stadt entstammen, da sich Angehörige auch in Heilbronn, Nördlingen und Geislingen niederließen. Die von G. Fritz a.a.O. 1990, S. 344f. aufgrund einer Verwechslung im Lorcher Kalendar vorgenommene Gleichsetzung der Gul mit den Guland (zu dieser Familie vgl. Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, 1984, S. 127) ist völlig abwegig!

Einige biographische Angaben zu dem 1515 in Schorndorf beigesetzten Dr.theol. Georg Maierhöfer aus Schwäbisch Gmünd (Nr. 113), der in Wimpfelings Liste schwäbischer Gelehrter erscheint, sind dem Briefwechsel Jakob Wimpfelings, hg. von Otto Herding/D. Mertens, 1990, S. 532f. Anm. 30 zu entnehmen. Zu seinen Familienverhältnissen sei angemerkt, daß er - entgegen der Vermutung in Anm. 1 - kein Bruder des im gleichen Jahr verstorbenen Speyerer Domvikars (nicht Domdekans!) Mag. Johann Maierhöfer war (zu diesem vgl. K. von Busch/F. X. Glasschröder, Chorregel und jüngeres Seelbuch des alten Speierer Domkapitels I, 1923, S. 45; II, 1926, S. 101). Das Anniversar der Gmünder Pfarrkirche von 1530 im Münsterpfarramt Schwäbisch Gmünd enthält f. 18-18v und f. 23v-24 zwei umfangreiche Einträge zur Gmünder Ratsfamilie Maierhöfer und ihrem Heiratskreis. Während Mag. Johann M. Sohn eines Hans M. war, ist als Vater von Dr. Jörg M. ein Jörg M. angegeben. Auf einem - nicht mehr vorhandenen - Grabstein von 1515 auf dem Friedhof der Gmünder Johanniskirche war übrigens ebenfalls eine Leimpfanne dargestellt (a.a.O.).

Zu dem 1530 als Schorndorfer Pfarrer gestorbenen Dr.theol. Leonhard Kurrer (Nr. 140), über dessen Lebenslauf der lokalen Forschung "nichts weiteres bekannt" ist (Katalog: 450 Jahre Reformation Schorndorf, 1987, S. 119), möchte ich auf den Mag. Leonhard Currer aus Stuttgart aufmerksam machen, der um 1500 an der Universität in Freiburg i.Br. wirkte und 1503 zum Lic.theol. promoviert wurde. Vgl. V. Sack, Die Inkunabeln der Universitätsbibliothek ... Freiburg im Breisgau ... III, 1985, S. 1561.

Zur Familie Miner/Minner (Nr. 214-217, 221, 223) ist anzumerken, daß ihr auch der bekannte "Bauernmillionär" Jörg Minner in Kornwestheim angehörte und im Kornwestheimer Stadtarchiv eine Reihe von Unterlagen und Arbeiten zur Familiengeschichte der Minner nachgewiesen sind.

Hinsichtlich der in Nr. 264 Anm. 2 angezweifelten Studienstiftung Ulrichs von Gaisberg (gest. 5. Juli 1612) vergleiche man jedoch dessen Urkunde vom 4. Juli 1612 bei P. Müller, Gaisberg-Schöckingensches Archiv Schöckingen, 1993, Nr. 116.

Zur Waiblinger Dreikönigsüberlieferung (Nr. 299) sollte man jüngere Literatur als einen Zeitungsartikel von 1903 heranziehen; vgl. K. Graf, Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert, 1984, S. 158.

Einige Ergänzungen ergeben sich aus der Tatsache, daß die Bearbeiter die ungedruckten Ortschroniken von Beinstein nicht eingesehen haben, obwohl zumindest auf die maschinenschriftliche Zusammenstellung von Erich Rummel (1959) Schahl im Kunstdenkmäler-Inventar aufmerksam gemacht hatte. Rummel konnte seine Darstellung auf eine auch historiographiegeschichtlich aufschlußreiche Quelle stützen, nämlich auf die 1845 von dem Schultheiß Georg Michael Of begonnene und von seinem Amtsnachfolger Christian Eberhard Mayer bis 1875 fortgesetzte handschriftliche Ortschronik in zwei Bänden. (Für Kopien der einschlägigen Seiten und seine Unterstützung danke ich Herrn Ortsvorsteher Großmann.) Die Verfasser haben - bemerkenswert genug - auch die in Beinstein vorhandenen Inschriften aufgezeichnet (Bd. I, Bl. 13, 15, 29b-30, 56b, 58b, 59; Bd. II, Bl. 64b).

Gleich zweifach ist die nach Nr. 305 nicht überlieferte Versinschrift in der Handschrift enthalten (Bd. I, Bl. 13, 15), wobei Korrekturen anzeigen, daß die Lesung der wohl flüchtig ausgeführten Rötelinschrift schwierig war. Ich gebe sie nach der vollständigeren Version Bl. 15 wieder: "Auf dem Thurm am östlichen Schallloch links auf einem Quader mit Röthel angeschrieben.

O Mensch betracht
Wie ob man lacht
All Menschen Bracht
Oft Uebernacht
Durch Todes macht
Zu nichts wird bracht.
 1643
Hans Moritz in Beinstein.

Rechts am östl. Schallloch steht geschrieben: Im Jahr 1632 den 11. Mon. Juny bin ich zu diesem --- Hans Moritz (wahrschl. Möntz.) (Die übrigen Worte können nicht mehr entziffert werden)". Die Fassung von Bl. 13 hat Lücken anstelle von "ob man" (Vers 2) und "Menschen" (Vers 3) sowie "Der" statt "Oft" (Vers 4). Außerdem ist der Schriftzug des Baumeisters abgezeichnet: "Thaus [?] Möntz in Beinstein", und es wird vermerkt: "Sonst schreibt er Matthias Mentz 1646" (mit Wiedergabe des Steinmetzzeichens). Auf Bl. 29b ist nicht nur die im Original erhaltene Inschrift von 1454 (Nr. 33) notiert, sondern auch der vollständige Wortlaut der heute teilweise verwitterten Grabplatte des 1635 gestorbenen Simon Dochtermann (Nr. 296). Der von dem Sohn Wendel, Schultheiß in Beinstein (seine Grabinschrift 1657: Bd. I, Bl. 29b), in Auftrag gegebene Stein befand sich vor 1954 nach dem Totenbuch "bei der Chorskirchenthüre" an der südlichen Außenmauer der Kirche (Chronik E. Rummel Bl. 123f. mit Photo). Ich gebe den heute nicht mehr entzifferbaren Rest nach Bl. 29b: "im 59. Jahr seines Alters, sein Crito allhier selig eingeschlafen u. begraben und zue dem Ende aus soldiger kindlicher Lieb dieser Stein zue seiner letzten Ehrengedächtnuß allhier gesetzt worden, deme Gott eine seelige Ruhe verleihen wolle."

Bei Nr. 61 wird eine 1896 eingeschmolzene Glocke von 1528 erwähnt, deren Inschrift nicht überliefert sei. Bd. I, Bl. 41 und - nach Notizen des Pfarrers Wolff - Bl. 56b vermerken ihren Wortlaut: "Verbum domini manet in eternum, das Wort Gots bleibt ewich, als man zält 1528" (Bl. 56b). Eine identische Inschrift (einschließlich Jahreszahl) trug eine Glocke aus der Wolfgangskapelle zu Korb-Steinreinach (Nr. 135 nach den Glockenbeschlagnahme-Akten des Landeskirchlichen Archivs).

Ein heikles quellenkritisches Problem werfen einige Inschriften auf, die Hansmartin Decker-Hauff Dieter Reichert aus dem sogenannten "Hauffschen Epitaphienbüchlein" mitgeteilt hatte (S. XXIII). Die gleiche Zusammenstellung wurde - ebenfalls ohne Autopsie - bereits für den Ludwigsburger Inschriftenband herangezogen (DI 25, S. XXVII). Auf Dauer wird man es wohl nicht vermeiden können, die Frage nach der Authentizität dieser Quelle zu stellen (für das Lorcher "Rote Buch" vgl. K. Graf in: Von Schwaben bis Jerusalem, 1995, S. 237). Bei der Sichtung des Nachlasses Decker-Hauff durch Frau Decker-Hauff konnten die Abschriften des Epitaphienbüchleins bislang nicht ermittelt werden. Merkwürdigerweise haben die dort (und in der Regel nur dort) überlieferten Inschriftentexte durchweg große Bedeutung für die genealogische Forschung. Auffällig ist etwa, daß die im Schorndorfer Inschriftenbestand des Epitaphienbüchleins bezeugten Ehen mit Gmünderinnen ausgerechnet zwei "berühmte" Familien betreffen: die Familie Baldung des bekannten Malers (Nr. 171) und die Familie Warbeck (Nr. 128 mit Nr. 180), bekannt durch den Übersetzer der "Schönen Magelone" Veit Warbeck (über seine Familie informiert mein Beitrag im einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S.139-150). Hinzuweisen ist auch auf den Umstand, daß die (vollständige?) Erfassung der Inschriften der Schorndorfer Stadtkirche durch David Wolleber (1588 s. Nr. 203) eigentlich eine Gegenprobe erlauben sollte - hätte Wolleber nicht alle nach der Hauffschen Sammlung vorhandenen älteren Inschriften übersehen. Im einzigen Fall einer Parallelüberlieferung (Nr. 180) weicht die Version des Epitaphienbüchleins nicht unerheblich ab.

Zu guter Letzt möchte ich drei Wünsche formulieren, die eine gute Fee oder die Heidelberger Inschriftenkommission hoffentlich erfüllen werden. Erstens: Der saure Regen nimmt leider keine Rücksicht auf die vom Inschriftenwerk gesetzte Epochengrenze 1650. Die Rettung und Dokumentation aller Inschriften muß das Gebot der Stunde sein. Die Heidelberger Inschriftenkommission darf gewiß auf ihre Bände stolz sein, doch stellt sich die Frage, ob die knappen finanziellen Ressourcen im Hinblick auf die Erhaltung der zu untersuchenden Denkmäler nicht doch anders eingesetzt werden sollten. Insofern wäre es wünschenswert, wenn die interessierte Öffentlichkeit verstärkt über die dramatische Situation der inschriftlichen Quellen informiert würde. Die in den Inventarbänden hinsichtlich der Verlustproblematik an den Tag gelegte vornehme Zurückhaltung schadet letztlich dem wissenschaftlichen Anliegen des Inschriftenwerks. Eine Veröffentlichung der Inschriften des Rems-Murr-Kreises nach 1650 zu einem Preis, den sich auch der Privatmann leisten kann, wäre sicher ein geeignetes Mittel der Öffentlichkeitsarbeit.

Zweitens sollte der Abschnitt über nicht aufgenommene Inschriften, die zwar vorhanden waren, deren genauer Wortlaut jedoch nicht rekonstruierbar ist (S. LVII), ausgebaut werden. Anzustreben ist eine Übersicht, die den Informationsgehalt aller hinreichend sicher bezeugten inschriftlichen Quellen für die landesgeschichtliche Forschung erschließt. Beispielsweise liefert der S. XXII zitierte Brief des Pfarrers Spindler für den in Oppelsbohm begrabenen Vikar Bonländer auch dessen Vornamen Augustinus (nach W. Hofmann, Berglen, 1993, S. 130). Hinzu kommt, daß ein Forschungsansatz, der nach den Verwendungszusammenhängen und der Verbreitung des Mediums Inschrift fragt, auch an den nicht im genauen Wortlaut erhaltenen Inschriften interessiert sein muß.

Drittens: Ergänzungen und Korrekturen zu den Inschriftenbänden sollten von den Arbeitsstellen nicht nur gesammelt, sondern auch in geeigneter Form der Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Vielleicht ist sogar eine regelmäßig aktualisierte Datenbank der deutschen Inschriften in absehbarer Zukunft realisierbar?

Klaus Graf

Druckfassung erschienen in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 94 (1994), S. 219-224 Verändert online: http://swbplus.bsz-bw.de/bsz009919902rez-1.htm

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Die Inschriften des Landkreises Göppingen. Gesammelt und bearbeitet von Harald Drös (Die Deutschen Inschriften Bd. 41; Heidelberger Reihe Bd. 12). Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag 1996. LXV, 452 S., LXXXIII Tafeln mit 198 Schwarzweiß-Abbildungen.

Mit den alten Steinen auf Kirchen und Friedhöfen sterben zugleich einzigartige Geschichtsquellen, unersetzliche Dokumente der Kirchen- und Kulturgeschichte. In ihren kaum mehr entzifferbaren Schriftzeichen wird Historie in spezifischer Weise "greifbar". Nach meiner Auffassung ist das großangelegte Inschriftenunternehmen der deutschen Akademien viel zu wenigen bekannt. Selbst Experten sind sich manchmal nicht darüber im klaren, in welch großem Umfang im Rahmen der Publikation der Reihe der "Deutschen Inschriften" Grundlagenarbeit geleistet wird. Dies betrifft nicht nur die sorgfältige Sammlung und Kommentierung der epigraphischen Zeugnisse aus Mittelalter und früher Neuzeit, sondern auch die Überlieferungssicherung durch fotografische Dokumentation. Denn diese wichtigen Quellen sind ja in dramatischer Weise gefährdet. Nicht allein das "Steinsterben" durch Umwelteinflüsse, auch das Desinteresse an den historischen Inschriften und ihrem Quellenwert trägt dazu bei, daß mehr und mehr dieser unersetzlichen Kulturdenkmale verloren gehen. Am Beispiel der kirchlichen Grabmäler hat die Leiterin der Heidelberger Inschriften-Arbeitsstelle Anneliese Seeliger-Zeiss die Erhaltungsproblematik aufgezeigt: Historische Grabmäler in Baden-Württemberg. Inventarisation als Instrument gegen den Verlust von Kirchengut, ZWLG 54 (1995), S. 379-392. Ihr Appell, daß man sich angesichts der sehr begrenzten Kapazitäten der Inschriften-Arbeitsstellen auch vor Ort für die Inventarisation der Inschriften verantwortlich fühlen sollte, kann hier nur unterstrichen werden. Es ist höchste Zeit, daß - möglichst in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen der "Deutschen Inschriften" - Initiativen ergriffen werden, um eine hochbedeutsame Quellengattung zu retten. Jeder kann dazu beitragen - Kirchenbehörden ebenso wie Vereine oder engagierte Lehrer und Heimatforscher. Im Internet finden sich beispielsweise mehrere Schulprojekte "Latein auf Stein", die im Rahmen des Lateinunterrichts lokale lateinische Inschriften fotografiert und beschrieben haben.

Nicht wenige Fächer können in erheblichem Ausmaß vom Inschriftenunternehmen profitieren - bis hin zur Sprachgeschichte, wie einem vor kurzem erschienenen Beitrag von Walter Hoffmann, Zeitschrift für deutsche Philologie 119 (2000), S. 1-29 zu entnehmen ist. Eine vergleichbare Würdigung durch die Kirchengeschichte, die beispielsweise in den Registern der Bibelzitate und der "Heiligen, biblischen und mythologischen Gestalten" bequem aufbereitetes Material vorfindet, steht noch aus.

Anlaß dieser allgemeinen Bemerkungen ist der von Harald Drös, Mitarbeiter der Heidelberger Arbeitsstelle, vorgelegte Band über die Inschriften des Landkreises Göppingen - eine exzellente Leistung. Es ist sein erster eigener Band, denn die Bearbeitung des Rems-Murr-Kreises (Bd. 37 der Gesamtreihe) hatte er sich leider mit einem Mitautor teilen müssen (siehe meine Besprechung in den BWKG 94, 1994, S. 219-224). Drös, ein ausgewiesener Heraldiker und guter Zeichner, ist ein wahrer Glücksfall für die Inschriftenreihe. Auf Schritt und Tritt registriert man sorgfältige und akribische Recherche.

Eine umfangreiche Einleitung gibt einen historischen Überblick zur Kreisgeschichte und orientiert über die wichtigsten Standorte (Göppingen, Geislingen, Kloster Adelberg, Faurndau, Donzdorf, Salach, Eybach, Jebenhausen und Überkingen), über die Quellenlage bezüglich der nicht im Original erhaltenen Stücke, die verschiedenen Inschriftentypen und ihre Schriftformen. Besonders positiv zu werten ist ein ausführlicher Anhang mit Angaben zu nicht aufgenommenen Inschriften (S. LIX-LXV). Der Hauptteil bietet 501 Nummern, wobei der Bearbeitungszeitraum mit dem Jahr 1650 endet. Nr. 1 ist eine vorkarolingische Inschrift auf einer Gürtelgarnitur des 7. Jahrhunderts; die letzte Nummer 500 betrifft ein in Privatbesitz befindliches Gemälde aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit der bekannten Ratssitzung Graf Eberhard des Milden von Württemberg. Nicht weniger als 14 Register erschließen den reichen Stoff für die unterschiedlichsten Fragestellungen. Allerdings bedauert man, daß die für die Erläuterungen durchgeführten gründlichen genealogischen Forschungen des Bearbeiters kaum Niederschlag im Personenregister gefunden haben.

Inschriften sind eine bedeutsame Quelle für die vormoderne "Erinnerungskultur", verstanden als Ensemble von Medien, die Erinnerung retrospektiv bewahren oder prospektiv verewigen wollten. Insbesondere zur adeligen Erinnerungskultur bietet der Band eine Fülle von Material. Besonders wertvoll sind die Nachrichten zu den in Donzdorf und Weißenstein residierenden Herren von Rechberg, zu deren Geschichte kaum verläßliche neuere Studien existieren. Aber auch zu den Grafen von Helfenstein und den Herren von Degenfeld, Liebenstein und Zillenhart wird man fündig.

Einige Beispiele zur adeligen Erinnerungskultur: 1553 ließ Konrad von Degenfeld den 1430 entstandenen Totenschild eines Vorfahren in der Geislinger Stadtkirche restaurieren (Nr. 46). Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt, der von Drös mit "um 1475" wohl zu früh angesetzt wird, wurden in den rechbergischen Schlössern Donzdorf, Staufeneck und Ravenstein Wandmalereien mit Ahnenreihen angebracht (Nr. 95-97). Ebenso ist unsicher, ob die Bilder von Familienmitgliedern des Niederadelsgeschlechts von Zillenhart in der Eybacher Pfarrkirche tatsächlich schon um 1450 entstanden sind (Nr. 64). 1518 ließen die Rechberger ein auf der Jagd erlegtes Wildschwein mit einem Gemälde verewigen (Nr. 206). Zur Erinnerungskultur der adeligen Jagd gehört auch eine nicht näher bestimmbare Inschrift auf Schloß Staufeneck, die sechs Hirschköpfen beigegeben war (S. LXV). Eine farbige Abbildung des Bildes von 1518 findet sich in dem Privatdruck: 800 Jahre der Herren von Rechberg, Donzdorf 1979, S. 29. Dort (S. 23) ist auch das Bild des Hans von Rechberg (Nr. 219) in Farbe zu finden. Über Hans von Rechberg informiert am ausführlichsten die von Drös nicht angeführte Monographie von Ernst Kanter. Als eine Art Familienkleinod der Rechberger kann der Rehbockpokal (Nr. 246) gelten, dem 1865 eine handschriftliche "Rehbockchronik" mit Eintragungen von Festgästen beigegeben wurde. Einen ähnlichen Stellenwert für die Degenfelder besaß die 1646/48 an Christoph Martin von Degenfeld vom Venezianer Senat verliehene Ehrenkette (Nr. 484). Unveräußerlicher Bestandteil des Hausfideikommisses, ist sie in diesem Jahrhundert gleichwohl verschwunden. Ein aufschlußreiches Beispiel für frühneuzeitliche "Erinnerungspolitik" stammt ebenfalls aus dem ritterschaftlichen Bereich: eine direkt in territorialpolitische Streitigkeiten involvierte Inschrift (um 1650, fortgesetzt 1711). Sie betrifft die Zugehörigkeit Dürnaus zur Herrschaft der Freiherren von Degenfeld (Nr. 496). Adelige, aber auch bürgerliche Badegäste haben sich mit Namen und Wappen in Göppingen, Jebenhausen und Überkingen verewigt (S. XLIIIf.).

Einige weiterführende Notizen zu einzelnen Nummern seien mir gestattet.

Nr. 42, eine Buchdeckelinschrift aus dem Prämonstratenserkloster Adelberg, scheint mir mit dem ersten Viertel des 15. Jahrhunderts entschieden zu früh angesetzt. Solche Frühdatierungen können, unkritisch übernommen, Schaden stiften und die Chronologie der Zeugnisse zur lokalen Traditionsbildung in Unordnung bringen. Redlicher wäre die Angabe eines größeren Zeitraums mit einigermaßen "harten" Eckdaten. Nr. 42 könnte auch gut zu Nr. 188, den Wandgemälden in der Ulrichskapelle, gestellt werden, die mit der Angabe "um 1507" vielleicht auch zu früh eingeordnet worden sind (vgl. dort Anm. 6). Eine nähere Beschäftigung mit der von Achim Hölter, ,Conradin von Schwaben", ZWLG 51 (1992), S. 161-203, hier S. 189-194 thematisierten literarischen Produktion des 1563 gestorbenen Adelberger Subpriors Rudolf Ehrmann, den nach Anm. 32 von Walter Zieglers Volknand-Studie (zitiert bei Drös) auch Gabelkover benutzte, verspricht weitere Erkenntnisse zu den Nummern 188 und 189. Zu Adelberg können auch zwei von Walther Ludwig, Zwei Epigramme des Johannes Casselius für den Abt Berthold Dürr, Hohenstaufen/Helfenstein 7 (1997), S. 192-194 publizierte Gedichte (eines datiert 1495) nachgetragen werden, die sich als Inschriften ausgeben. Nach Ludwigs - zu überprüfender Ansicht - beziehen sie sich auf das Grabmal Abt Bertholds. Ludwig denkt an das Sandstein-Epitaph an der Ulrichskapelle, das Drös bei der Erläuterung einer anderen lateinischen Inschrift des Abts (Nr. 132) ins Spiel bringt. Eine Darstellung zur aufschlußreichen Adelberger "Erinnerungskultur" und Traditionsbildung im 15./16. Jahrhundert müßte die angesprochenen Fragen nochmals in einem größeren Kontext erörtern.

Und noch etwas zu Adelberg: Die berühmten Bucheinbände des Geislinger Kaplans Johannes Richenbach werden von Drös ausgeklammert, aber dankenswerterweise in der Einleitung S. LX angesprochen. Adelberg als Bestimmungsort ist anzunehmen bei einem Band in Providence (USA), der 1470 für einen Adelberger Professen Syl(vester?) Sella (?) gebunden wurde (Isabelle Pingree, Richenbach Bindings in the United States, Gutenberg-Jahrbuch 1977, S. 330-344, hier S. 331). Eine publizierte aktuelle Liste aller Richenband-Bände existiert leider nicht, denn auch der soeben zitierten Autorin Pingree sind in ihrem Bericht über einen Richenbach-Neufund (Gutenberg-Jahrbuch 1998, S. 296-303) nicht alle zwischenzeitlich ermittelten Bände bekannt geworden. Eine Studie zu den ostschwäbischen Auftraggebern des Geislinger Buchbinders wäre lohnend.

Zurück zu den Inschriften! Die Problematik der zu frühen Datierung ist ebenfalls gegeben bei Nr. 360, der für die Traditionsbildung zu den Staufern so wichtigen Inschrift der sogenannten Barbarossakirche am Fuß des Hohenstaufen. Hätte Martin Crusius sich dieses Zeugnis 1588 tatsächlich entgehen lassen? Bei dieser Nummer habe ich auch einen formalen Einwand zur Präsentation der verschiedenen handschriftlichen Überlieferungen des Textes. Welche Einzelinschriften (A bis G) nach welchen Vorlagen wiedergegeben werden, sollte transparenter gemacht werden.

Nr. 44: Zu den Quaternionen der Reichsverfassung vgl. zusammenfassend Ernst Schubert, Die Quaternionen, Zeitschrift für historische Forschung 20 (1993), S. 1-63.

Nr. 11, 62: Zu diesen Sibyllendarstellungen in Oberwälden und Salach vgl. jetzt Rolf Götz, Die Sibylle von der Teck, 1999, S. 75-77.

Nr. 65 ist das bekannte Bild zur Schlacht an der Plienshalde bzw. am Mutzenreis 1449. Zur Schlacht vgl. jetzt auch Thomas Fritz, Ulrich der Vielgeliebte (1441-1480), 1999, S. 102. Zu den in der Inschrift genannten adeligen Gefallenen ist zu berücksichtigen die Augsburger Nachricht in Konrad Bollstatters Meisterlin-Bearbeitung Cgm 213, abgedruckt Alemannia 22 (1894), S. 152f., die sich ebenfalls in Bollstatters Cgm 7366 vorfindet, vgl. Jürgen Wolf, Die Sächsische Weltchronik im Spiegel ihrer Handschriften, 1997, Anhänge S. VIIf.

Nr. 67 Anm. 2 und öfter erwähnt Drös eine handschriftliche Chronik der Familie von Liebenstein auf der Burg Hornberg, die von Kurt Andermann zur Edition vorbereitet wird. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang die besser zugängliche Überlieferung des "Liebensteinischen Stamm-Registers" um 1600 in den Liebensteinschen Akten des Helmstatt-Archivs im Generallandesarchiv Karlsruhe (69/v. Helmstatt, von mir noch benutzt mit alter Signatur 1/2/18). Diese Akten (Altsignatur 3/5/9b) enthalten ebenfalls ein Nachlaßinventar der Urkunden des Hans (d.J.) von Liebenstein, gestorben 1563 (zu ihm vgl. Nr. 276 und - im Register nicht zu finden - Nr. 251 Anm. 4). Das Epitaph eines seiner Söhne mit Ahnenwappen befindet sich übrigens in Aschaffenburg (nach Alfred E. Wolfert, Aschaffenburger Wappenbuch, 1983, S. 52f.).

Nr. 121, das Stifterinnenbild in der Oberhofenkirche, wirft schwierige Fragen auf. Eine Stellungnahme zu der von Konrad Plieninger aufgestellten Hypothese einer historisierenden Tracht der Schwestern wäre erwünscht gewesen (vgl. allgemein Klaus Graf, Retrospektive Tendenzen in der bildenden Kunst vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, in: Mundus in imagine. Festgabe für Klaus Schreiner, 1996, S. 389-420). Was die Jahreszahl angeht, so könnte 138 durchaus zutreffend sein, denkt man etwa an die zeitliche Situierung der "Schwäbischen Chronik" des sogenannten Thomas Lirer (gedruckt Ulm 1485/86). Sie nennt als erste Jahreszahl das Jahr 104 n. Chr.

Nr. 170, 230: Erfreulich skeptisch und mit weiterführenden Resultaten äußert sich Drös zur Gestalt der Bertha von Boll. Meine eigene Ablehnung der staufischen Abkunft, erwähnt Nr. 230 Anm. 2 nach mündlicher Mitteilung, stützt sich vor allem auf eine Betrachtung der dann anzunehmenden Nahehen. Mit anderen Argumenten hat Stefan Pätzold, Die frühen Wettiner, 1997, S. 185 Anm. 213 jene Hypothese zurückgewiesen - zu Recht, wie mir nach wie vor scheint.

Nr. 274 ist das Epitaph Burgermeister/Schöfflerlin. Zu diesen Familien wären die grundlegenden Studien von Walther Ludwig heranzuziehen gewesen: Burgermeister und Schöfferlin, Esslinger Studien. Zeitschrift 25 (1986), S. 69-131 und Nachträge ebenda 26 (1987), S. 43-45.

Im Register ist Waldstetten im Ostalbkreis irrtümlich unter dem historischen Namen Oberwaldstetten eingeordnet. Leonhard Völkle (über ihn sowie über Kaspar Vogt in Nr. 459 hat Hermann Kissling, Künstler und Handwerker in Schwäbisch Gmünd, 1995, gehandelt) erscheint in Nr. 337 (nicht 387).

Abschließend bleibt zu wünschen, daß dieser rundum gelungene Band über seine wissenschaftliche Rezeption hinaus das Interesse an der Bewahrung und Dokumentation der historischen Inschriften anregen möge.

Klaus Graf

Druckfassung erschienen in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 101 (2001), S. 335-339 Online: http://swbplus.bsz-bw.de/bsz009919902rez.htm

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Die Inschriften des Landkreises Böblingen. Gesammelt und bearb. von ANNELIESE SEELIGER-ZEISS (Die Deutschen Inschriften Bd. 47). Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag 1999. XLVI, 346 S., 182 Abb., 3 Pläne, 1 Karte, € 76,-.

»Bedauerlicherweise verzichten auch neuere Veröffentlichungen der historischen, kunsthistorischen und landesgeschichtlichen Forschung zu Inschriften-Denkmälern in schon epigraphisch erforschten Gebieten und Städten gelegentlich noch immer darauf, die entsprechenden DI-Bände zu konsultieren«. Diese Anmerkung, die einem Seufzer gleicht (S. XV Anm. 22), kann ich durchaus nachvollziehen. Daher bietet das Erscheinen des vorliegenden Bandes einmal mehr Gelegenheit, nachdrücklich auf die herausragende wissenschaftliche Bedeutung der Reihe der »Deutschen Inschriften« hinzuweisen. Nicht nur Kirchenhistoriker finden hier reiches, exzellent erschlossenes Quellenmaterial.

Frau Seeliger-Zeiss hat mit gewohnter Souveränität und Sorgfalt die 422 Katalognummern bearbeitet und ausführlich kommentiert. 281 Inschriften vor 1650 sind im Original erhalten; die Zeit bis 1500 betreffen 125 Nummern. Die instruktive Einleitung bespricht die Geschichte der wichtigsten Standorte: die württembergischen Städte Leonberg, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen, die kleine katholische Reichsstadt Weil der Stadt sowie die evangelische Dorfkirche St. Veit im ritterschaftlichen Ort Gärtringen (S. XV-XVIII). Man wird natürlich auch über die - im Untersuchungsgebiet eher spärliche - kopiale Überlieferung, den kunstgeschichtlichen Kontext und die Schriftformen in Kenntnis gesetzt. Daß die Autorin von Haus aus Kunsthistorikerin ist, kommt vielen Katalogbeschreibungen zugute.

Zu begrüßen ist, daß ein Anhang mit 18 nicht in den Katalog aufgenommenen Inschriften (S. 287-294) beigegeben wurde. Je länger ich mit den Inschriftenbänden arbeite, um so wünschenswerter erscheint mir, daß alle Namen aus den Beschreibungen (nicht mehr nur die in den Inschriftentexten selbst enthaltenen) in das Register aufgenommen werden. Bei den Künstlern wurde das Prinzip im vorliegenden Band ja ohnehin bereits durchbrochen, da auch Zuschreibungen aufgenommen wurden. Die kundigen Erläuterungen enthalten sehr häufig weiterführende genealogische und personengeschichtlichen Angaben, die unbedingt in das Register gehören, weil sie sonst nur von demjenigen aufgefunden werden können, der das ganze Buch durchliest oder bereits einen Anhaltspunkt hat, bei welchem Namen sie erscheinen könnten. Unverständlich ist, weshalb nur eine Auswahl der Namen in Anh 16 b im Register berücksichtigt wurde. Würden die Registerrichtlinien entsprechend angepaßt, könnten die Inschriftenbände ein noch besseres landesgeschichtliches Nachschlagewerk werden.

Zur Geschichte des nachreformatorischen Umgangs mit Altertümern und Denkmälern erscheint mir das folgende Resümee zitierenswert: »Das von der württembergischen Herrschaft 1537 verordnete >Abtun der Bilder< im Zuge der Reformation führte vor allem in den Amtsstädten die Zerstörung der mittelalterlichen Inschriften herbei. Dies konnte -wie allein am Beispiel Herrenbergs durch Schriftquellen belegbar ist - sogar bildlose Grabplatten betreffen. Die Inschriften-Denkmäler des 16. und 17. Jahrhunderts sind vor allem durch die feindliche Einstellung der verantwortlichen Kirchengremien gegenüber einem gewachsenen Ensemble in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dezimiert worden. Wie es scheint, hat der Stil-Purismus führender württembergischer Architekten der Jahrhundertwende weit mehr Inschriften-Denkmäler vernichtet als die Zerstörungen während und nach dem 2.Weltkrieg-« (S.XVIII). Bekanntlich sind heute die Inschriften vor allem durch Umwelteinflüsse in ihrer Existenz bedroht. Daher mein Ceterum censeo: Alle Verantwortlichen vor Ort sollten die Arbeit der Heidelberger Inschriftenkommission aktiv fördern und auch die von dieser ausgeklammerten Inschriften nach 1650, die ja gleichfalls bedeutsame Geschiehtsquellen darstellen, fachkundig dokumentieren.

Kommentare habe ich nur zu ganz wenigen Nummern.

Nr. 92 würde ich als Fälschung von Carl Alexander von Heideloff (1789-1865) streichen, Es handelt sich um ein angebliches Altarfragment, von dem nur Beschreibungen und ein 1855 publizierter Stich Heideloffs überliefert sind. Frau Seeliger-Zeiss schließt sich etwas halbherzig den Autoren an, die darin den Mittelschrein des Herrenberger Altars von Jörg Ratgeb (Nr. 160) sehen wollen. Nachzutragen ist die von Gerhard Faix (in: Herrenberger Studien 1, 1997, S. 86-91) versuchte Ehrenrettung Heideloffs unter Heranziehung seines ungedruckten Nachlasses (S. 88). Wenn der Inschriftenband zugesteht, daß die »Rekonstruktion von Heideloff im einzelnen Mißtrauen verdient« und die Rahmenarchitektur »als ein Produkt seiner Phantasie zu werten« sei (S. 53) - mit welchem Recht wird dann die Inschrift oder die zentrale Darstellung der Maria auf der Mondsichel für authentisch gehalten? Nicht aufgefallen ist der Autorin, daß auch die angebliche Namenspatronin der Erzherzogin Mechthild - diese ist gemeinsam mit ihrem Ehemann Graf Ludwig von Württemberg auf dem Stich als Stifterin dargestellt — offenkundig eine romantische Fiktion darstellt und das Stifterpaar daher aus der Reihe der Darstellungen der württembergischen Grafen zu eliminieren ist (bei GERHARD RAFF, Hie gut Wirtemberg allewege, 1988, S. 659 abgebildet). Wo hatte Mechthild denn ihre angebliche Namenspatronin, die auf dem Bild als Benediktineräbtissin mit Heiligenschein erscheint, nachschlagen können? In Stadlers Heiligenlexikon? Die Erzherzogin hat vermutlich gar nichts von der nur lokal in Diessen verehrten seligen (nicht heiligen!) Mechthild gewußt, deren Gebeine erst 1468 erhoben wurden (Die Andechs-Meranier in Franken, 1998, S. 95). Der erwählte persönliche Schutzpatron der Erzherzogin, den man eigentlich auf einer solchen Darstellung erwarten sollte, ist gut bezeugt: es war der Apostel Andreas (JOACHIM FISCHER, in: Eberhard und Mechthild, 1994, S. 138 Anm. 115). Was bleibt dann aber außer der ikonographischen Übereinstimmung von Stiftssiegel und Heideloffs Mariendarstellung? Hätte Heideloff sich nicht auch von der Darstellung der Herrenberger Kanzel inspirieren lassen können? An anderer Stelle wird Seeliger-Zeiss deutlicher, wenn sie schreibt, daß es verwunderlich sei, daß Heideloff noch 1808 den Schrein gesehen haben will, der dem Chronisten Hess um 1750/60 »schwerlich entgangen wäre« (S. 113 Anm. 42). Daß im Schrein des Herrenberger Altars eine Mariendarstellung zu sehen war, ist durchaus plausibel - nur sollte man Heideloffs Erfindung als Argument aus dem Spiel lassen. Ein Fragezeichen ist vor diesem Hintergrund natürlich auch bei der Ofenkachel Nr. 90, die gleichfalls nur von Heideloff überliefert wird, angebracht. Ein anderes landesgeschichtlich bedeutsames Bildwerk in der Stuttgarter Stiftskirche, das in einem Werk Heideloffs 1847 abgebildet wird, wird von keinem anderen Autor erwähnt (RAFF S. 324 mit Abb. S. 664). Dieser Wappenstein zeigt die Namenspatronin der Margarethe von Savoyen, die hl. Margarethe, den Drachen zertretend. Heideloffs »Fälschungen« müßten natürlich genauer analysiert werden - hier genügt die Feststellung, daß die Herrenberger Forschung viel zu unkritisch das angeblich »getreu« wiedergegebene Bildzeugnis als Quelle retten wollte.

In einigen Nummern wird auf die »Annales Sindelfingenses« zurückgegriffen (vgl. S. XXIXf.), die nach einer 1981 im Selbstverlag veröffentlichten »Edition« von Hermann Weisert zitiert werden. Diese Ausgabe wird dem Überlieferungsbefund nicht gerecht, da sie die nur in diversen Exzerpten enthaltenen Sindelfinger Aufzeichnungen strikt chronologisch ordnet und mit gelehrten Urkundenexzerpten von Gabelkover und Rüttel vermischt. Das so entstandene Konstrukt ist wissenschaftlich kaum brauchbar und darf keinesfalls als diskutable Rekonstruktion einer »verschollenen Handschrift« aus dem Stift Sindelfingen mißverstanden werden.

Besonders bemerkenswert erscheinen mir die Nummern, die sich mit der Traditionsbildung der Schlacht bei Döffingen/Weil 1388 beschäftigen. Nr. 125 ist der um 1500 datierte Gedenkstein des am Bartholomäusabend 1388 gefallenen Anshelm Reinhart, den die Bearbeiterin als Replik eines Originals anspricht. Mit der Verwendung der frühhumanistischen Kapitalis wurde eine »archaisierende« Schriftform in den »Dienst der Traditionspflege gestellt« (S. 75). Eine wohl im 19. Jahrhundert gefertigte textile Gedenkinschrift mit einer Namensliste der (städtischen) Gefallenen, deren frühneuzeitliche (?) Vorlage sicher mit dem bis zur Säkularisation abgehaltenen jährlichen Gedenktag in den Kirchen der Stadt in Verbindung stand, ist im Anhang (Nr. 16 b) abgedruckt und führt Anshelm Reinhart an erster Stelle auf. Der am Bartholomäustag 1388, also einen Tag nach der Döffinger Schlacht - vielleicht aufgrund einer Verwundung - verstorbene Adelige Gebhard von Talheim, dessen Grabmal sich einst in der Augustinerklosterkirche befand (Nr. 37), wurde in dieses Gedenken nicht einbezogen. Daß es ein Original des Grabsteins Reinharts gegeben hat, erscheint mir durchaus nicht sicher, denn die Angabe über seine Gemahlin und deren Wappen konnte um 1500 möglicherweise auch einem Anniversar oder einer anderen Quelle entnommen werden. Vielleicht ging es damals nicht um die Wiederherstellung eines zerstörten oder beschädigten Originals, sondern um die Markierung eines Orts für das jährliche Gedenken oder um Errichtung eines »Denkmals«. Für das Selbstverständnis der Reichsstadt war diese Kommemoration jedenfalls von großer Bedeutung. »Man liest zu Weil noch ungefer / Diese histori alle Jar / Und tut noch järlich allda klagen / Die damals waren zu todt geschlagen / Dis zum gedechtnuß allda geschult. / Wie man dies järlich bey in sieht«, heißt es in einem württembergischen Gedicht auf die Schlacht von Döffingen aus dem 16. Jahrhundert (ediert von TH. FREY, in: Festschrift Georg Leyh, 1937, S. 423).

Klaus Graf

Druckfassung erschienen in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 103 (2003), S. 382-384 Online:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Graf_Rezension_Boeblingen.pdf

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Die Inschriften des ehemaligen Landkreises Mergentheim. Gesammelt und bearbeitet von Harald Drös. Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag 2002 (Die Deutschen Inschriften Bd. 54 Heidelberger Reihe Bd. 14). LXXV, 432 S., 128 Tafeln mit über 300 Abbildungen.

Wer sich über Inschriften aus der Zeit bis 1650 in den Pfarrkirchen rund um Bad Mergentheim oder etwa im Schloß Weikersheim unterrichten möchte, findet in dem mit gewohnter Qualität erarbeiteten Band der "Deutschen Inschriften" eine akribisch kommentierte Dokumentation des vorhandenen oder aus schriftlichen Quellen erschließbaren Bestandes (421 erhaltene, 115 kopial überlieferte Inschriften, S. XXVI). Es kann nicht oft genug gerühmt werden, welchen reichen Erkenntnisschatz diese viel zu wenig bekannten Bände für die Landesgeschichte (und auch die Kirchengeschichte) bereithalten.

Die wichtigsten bearbeiteten Standorte des Altkreises Mergentheim (die weiteren Orte des 1973 gebildeten Tauberkreises wurden bereits in den Bänden 1 und 8 des Gesamtwerks erfaßt) sind: in Bad Mergentheim das Deutschordensschloß und das Münster St. Johannes d.T., in Creglingen die evangelische Stadtkirche und die Herrgottskapelle, in Weikersheim die evangelische Stadtkirche und das hohenlohische Schloß, in Niederstetten die evangelische Jakobskirche, das ehemalige Zisterzienserinnenkloster Frauental (1547 aufgehoben), in Wachbach die evangelische Pfarrkirche, in Laudenbach die Pfarrkirche St. Margareta und die Bergkirche U. L. Frau.

Epigraphiker finden kundige Angaben über die vertretenen Schriftformen (von der romanischen Majuskel bis zur Kapitalis). Leider werden die umfangreichen Ergebnisse dieser intensiven Studien zur Schriftgeschichte namentlich von Kunsthistorikern weitgehend ignoriert. Immer wieder stellt man fest, daß die inzwischen hinreichend abgesicherte Terminologie für die Bezeichnung von Inschriften unbekannt ist. Dies gilt nicht zuletzt für die "frühhumanistische Kapitalis", die man etwa auf einer in BWKG 2003, S. 35 abgebildeten Kölner Patene klar erkennt (ohne daß dort aber auf die Schriftart und die Differenz zur offenbar reinen Kapitalis des besprochenen Kelches eingegangen würde). Auch die Siegelkunde wäre gut beraten, den in den neuesten Bänden der "Deutschen Inschriften" bequem greifbaren Forschungsstand zu dieser Schrift zur Kenntnis zu nehmen. Im Sammelband "Wege zur Renaissance" (2003) spricht Toni Diederich (der führende deutsche Sphragistiker) von einer klaren Renaissance-Kapitalis in Bezug auf ein Trierer Erzbischofssiegel um 1511 (S. 332), obwohl auf der Abbildung Elemente der frühhumanistischen Kapitalis klar erkennbar sind.

Doch zurück zum Band Mergentheim! Positiv hervorzuheben ist, daß die nicht aufgenommenen Inschriften (etwa weil der Wortlaut nicht überliefert ist oder sie in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts gehören) vergleichsweise ausführlich referiert werden (S. LXX-LXXV). Streiten kann man über den Umfang der Register. Einmal mehr sei angeregt, den gesamten Namensbestand des Bandes in die Register aufzunehmen, nicht nur diejenigen Namen, die in den Inschriften selbst erscheinen.

Die folgenden Notizen zu drei Stücken können kaum einen Eindruck vom reichen Inhalt des Werks vermitteln.

Die literaturwissenschaftlich interessanteste Inschrift aus dem rund 90 Nummern umfassenden mittelalterlichen Bestand ist die lateinische Grabschrift des Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (wohl 1368) in leoninischen Hexametern (Nr. 22). Sie ist leider nur abschriftlich überliefert in Werken des Hohenloher Historikers Johann Christian Wibel. Ihre sehr ungewöhnlichen Formulierungen stellen sie an die Seite der insbesondere von Herolden verfaßten volkssprachlichen "Ehrenreden" auf Adelige.

Nr. 57 ist das in Weikersheim befindliche Epitaph des 1452 gestorbenen Wilhelm von Rechberg zu Hohenrechberg. Biographische Notizen zu diesem schwäbischen Adeligen in brandenburgischen Diensten, Pfandherr zu Weikersheim, wären bei Stillfried/Haenle, Das Buch vom Schwanenorden, Berlin 1881, S. 192 zu finden gewesen. Rätselhaft bleibt, warum im Kommentar kein Rückverweis auf die Behandlung der rechbergischen Grabdenkmäler im Band Göppingen (DI 41) erfolgt. In der dortigen Nr. 116 wird Wilhelm als Vater Heinrichs von Rechberg zu Weißenstein erwähnt.

Ein spannendes Dokument zur "Erinnerungspolitik" ist die 1585 an der Bad Mergentheimer Wolfgangskapelle errichtete Kreuzigungsgruppe (Nr. 265). Das Kruzifix stammt vermutlich vom alten Standort eines Gedenkkreuzes auf dem Marktplatz, wo es beim Rathausneubau 1562/64 im Weg war. Dieses Gedenkkreuz war im Bauernkrieg 1525 umgestürzt oder zerstört worden. Im Revers der Stadtgemeinde vom 18. August 1525 heißt es dazu: "das steinern Creuz so auf dem Markt allhie gestanden und jetzt von uns wieder aufgerichtet ist und stehet und von alter umb unser Vorfahren Mishandlung und übelthat willen am Orden bewiesen zur Straf ufgesezt" (Bernhard Klebes, Der deutsche Orden in der Region Mergentheim im Mittelalter, Marburg 2002, S. 444, vgl. auch S. 634f.). Dies verweist auf eine Kollektivstrafe, die der Stadtgemeinde beim Aufstand der Mergentheimer Bürger 1380 auferlegt wurde. Der Deutschmeister errichtete zum "Zeichen seiner hoheitlichen Gerichtsrechte und wohl auch zur Sühne" (Klebes S. 444) das Steinkreuz auf dem Markt. An die 150 Jahre später wurde im Bauernkrieg dieses Symbol der Unterdrückung, das gleichsam als ständiger "Stachel im Fleisch" die Erinnerung an das Scheitern 1380 wachhielt, angegriffen und nach dem Sieg der Obrigkeit restituiert.

Abschließend bleibt nur, dem Bearbeiter für ein weiteres vorzügliches Buch zu danken, das, wie man der autobiographischen Anmerkung 3 zu Freudenbacher Grenzsteinen aus dem Jahr 1609 entnehmen kann, unter Einsatz von Leib und Leben zustande gekommen ist: "Eine stichprobenartige Begehung des Waldes im August 1999 wurde nach dem Zusammentreffen mit Schwarzwild unverzüglich abgebrochen" (S. 277).

Klaus Graf

Druckfassung erschienen in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 105 (2005), S. 253-255

***

Die Inschriften der Stadt Pforzheim. Gesammelt und Bearbeitet von Anneliese Seeliger-Zeiss. Wiesbaden: Ludwig Reichert Verlag 2003 (Die Deutschen Inschriften Bd. 57 Heidelberger Reihe Bd. 15). LVIII, 246 S., 72 Tafeln mit ca. 170 Abbildungen

Im Chorgestühl der Pforzheimer Stiftskirche, erinnerte sich der Tübinger Theologe Jacob Herbrand (1521-1600), lag auf dem Sitz des Propstes ein Kissen, das nach 1566 als Geschenk ans Straßburger Münster abgegeben wurde. Dargestellt war ein Wolf in Mönchskutte, der einigen Gänsen predigt. "Ich will euch guitte vil fabeln sagen /Biss ich fülle den meinen kragen", hieß es auf der kuriosen Textilie. Ohne Zweifel war das ein "Kampfbild aus der Zeit der Reformationsproaganda und der altkirchlichen Verteidigung" (S. 111 Nr. 144). Dieses mustergültig von der Bearbeiterin des vorliegenden Inschriftenbandes erläuterte Beispiel mag stellvertretend für viele reformations- und konfessionsgeschichtlich aussagekräftige epigraphische Zeugnisse stehen, die sich in der ehemaligen badischen Residenz Pforzheim erhalten haben oder nur abschriftlich greifbar sind.

Von den 250 gezählten Inschriften entstammen 225 aus dem sakralen Bereich - deutlicher kann die Relevanz des Inschriftenbandes für die kirchenhistorische Forschung kaum belegt werden. Angesichts der engen Verflechtungen des Pforzheimer Raums mit dem nahegelegenen württembergischen Territorium verwundert es nicht, daß man nicht wenige Württembergica in Pforzheim antrifft. Herausgegriffen sei nur die Stiftungsinschrift des württembergischen Leibarztes Dr. Johann Widmann genannt Möchinger (1440-1524) in der evangelischen Schloßkirche (Nr. 112).

Die Erfassung der Inschriften bricht 1650 ab. Die Bearbeiterin hat sich besondere Verdienste um die genaue Rekonstruktion des großartigen Ensembles der markgräflich-badischen Grablege in der ehemaligen Stiftskirche St. Michael, mit 138 Inschriften der wichtigste Standort, erworben (S. XVIII-XXXV). Es ist daher zu kritisieren, daß ihr die in diesem Fall sinnvolle Fortführung bis 1689/93 nicht gestattet wurde (S. XIII).

Wie auch in den anderen Bänden der Reihe findet man hier wertvolle Materialien zum Thema "Memoria", sei es, daß auffällige Doppelverwendungen mittelalterlicher Grabplatten erörtert werden (S. XXVIII), sei es, daß die Gründung von Stiftskirchen in den Kontext der "Intensivierung der Totenmemoria" eingeordnet wird (S. XXV). Zur angesprochenen Hinwendung des Adels zu städtischen Grablegen seit dem 14. Jahrhundert sei nachgetragen die Arbeit von Carola Fey, Die Begräbnisse der Grafen von Sponheim, Mainz 2003, S. 40f., 356.

Mit einem besonders unerfreulichen Exempel mittelalterlichen Judenhasses beginnt der Band: Nr. 1 (akribisch kommentiert) ist die Inschrift am Steinsarg des Kindes Margareta, das 1260 angeblich einem Ritualmord zum Opfer gefallen ist und als Märtyrerin verehrt wurde. 1816 haben die Brüder Grimm aus dem Bericht der Pforzheimer Chronik von Gehres in ihren "Deutschen Sagen" mit manipulativer Redaktionstechnik eine "Volkssage" fabriziert (Nr. 353 der Erstausgabe). Solche Inschriften bildeten Fixpunkte antijüdischer Propagandaerzählungen, waren Teil einer Erinnerungs(un)kultur, mit der sich Miri Rubin in ihrem Buch "Gentile Tales" (New Haven/London 1999, ch. 6 "Violence and the trails of memory") näher auseinandergesetzt hat. Übrigens sei zur Geschichte der Randgruppen noch auf die beiden "Zigeuner"-Grabsteine (Nr. 81 von 1498, Nr. 147 von 1552) aufmerksam gemacht.

Den berühmten Pforzheimer Humanisten Johannes Reuchlin betrifft das von ihm seiner Mutter Elisabeth gesetzte Epitaph Nr. 101, das mit seiner Kapitalis-Schrift und seinem antikischen Formular profund in den Kontext weiterer humanistischer Denkmäler eingeordnet wird. Um so erstaunlicher ist, daß der Bearbeiterin die älteste, Crusius vorangehende Überlieferung unbekannt geblieben ist, obwohl in der ZWLG 23, 1964, S. 431f. oder jüngst in Walther Ludwigs Reuchlin-Nachlese (Südwestdt. Blätter für Familien- und Wappenkunde 1996, S. 444) Hinweise darauf zu finden gewesen wären. Kenner der antiken Epigraphik würden die Fundstelle sogar prominent nennen: Es handelt sich um die erste große gedruckte Sammlung lateinischer Inschriften von Apian/Amantius (Ingolstadt 1534, S. CCCCLVII, digitalisiert im Internet unter www.literature.at). Diese Zusammenstellung enthält eben nicht nur antike Stücke, sondern auch zeitgenössische antikisierende Inschriften. In diesem gedruckten Werk ist der Stein mit Kapitalisschrift und Zeilenfall wiedergegeben, begleitet von den Worten: "Ioannes Reuchlin matri suae lapidem hunc Phorcae erigi curauit in coemiterio Dominicastrorum". Hier zeigt sich (ebenso wie in der insoweit unbefriedigenden Dissertation von Martin Ott 2002 zur Geschichte der Sammlung römischer Inschriften im Humanismus) eine bedauerliche Schere zwischen der Erforschung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Epigraphik auf der einen und der Wissenschaftsgeschichte der Archäologie bzw. antiken Epigraphik auf der anderen Seite. Zwar ist grundsätzlich bekannt (und auch dem Kommentar zu Nr. 101 zu entnehmen), daß Humanisten antike epigraphische Zeugnisse als Vorbilder für eigene Inschriften genommen haben, aber eine Zusammenschau der verstreuten Beobachtungen aus der Perspektive der Humanismusforschung steht noch aus.

Schließlich sei noch angemerkt, daß bei Nr. 146 zur Familie Lutz von Lutzenhart (ebenso bei Nr. 191, 205 zu Nüttel von Treppach) die umfangreichen genealogischen Studien von Karl Kempf in seinem Buch "Die Chronik des Christoph Lutz von Lutzenhartt aus Rottenburg" (1986, S. 182 ff.) heranzuziehen gewesen wären.

"Bedauerlicherweise erscheinen", klagt Frau Seeliger-Zeiss in einer Fußnote, "noch immer Veröffentlichungen der historischen, kunsthistorischen und landesgeschichtlichen Forschung, deren Autoren nicht von den Ergebnissen der epigraphischen Forschung Gebrauch machen, obgleich das Forschungsunternehmen der Deutschen Inschriften inzwischen 56 Bände publiziert hat" (S. XLI Anm. 157). Es bleibt zu hoffen, daß diese Ignoranz nachläßt.

Druckfassung erschienen in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 105 (2005), S. 255-257

#epigraphik



[Nachtrag: Zu DI 78 http://archiv.twoday.net/stories/38735546/ ]

Die legendäre Quellensammlung Heinrich Finkes in Toronto digitalisiert:

http://www.archive.org/details/actaaragonensiaq01jame

"Das Betreten der vormaligen Andrews-Barracks erinnert nach der Aushändigung der erforderlichen Benutzerkarte, welche nach Art eines Dienstausweises sichtbar getragen werden, eher an das Eindringen in einen Hochsicherheitsbereich. "

http://www.einsichten-online.de/2011/08/1610/



Archivist Llewellyn (creator & director of the Llibrary & Archives at NASA CoLab) answers a few questions about archives and archivists in Second Life. I made this video based on information obtained for a library school assignment (in Dec 2009).

Das ist deutsches Bibliotheksunwesen:

"Die Brandenburgica ist die bedeutendste Sammlung zur Geschichte Brandenburgs. [...] Ein Großteil des Bestandes musste wegen der Sanierung des Bibliotheksgebäudes eingelagert werden. Leider ist ein Zugriff auf den Bestand bis Ende 2012 nicht möglich."
http://www.bibliothek.potsdam.de/branden.htm

Auf der anderen Seite zieht man einen Server auf, den jeder nutzen darf, der etwas über Brandenburg publiziert hat:

http://www.bibliothek.potsdam.de/opus/flyer.pdf

http://opus.kobv.de/slbp/jahr.php

Ekelhaft: Dass die interessantesten Inhalte nicht frei zugänglich sind z.B.

http://opus.kobv.de/slbp/texte_eingeschraenkt/2010/2842/

Brandenburgische Heimatforscher boykottiert eine solche Bibliothek, die ihren wichtigsten Regionalliteratur-Bestand wegsperrt und ihre Digitalisate ebenso!


Lors de l’inauguration d’Archives du Maroc, le 27 mai dernier à Rabat.

".... Archives du Maroc fait partie de nos nouvelles institutions clés, depuis leur inauguration le 27 mai dernier à Rabat. Dans un premier temps, c’est l’ancienne bâtisse de la Bibliothèque nationale du royaume, située à proximité de la Faculté des lettres et des sciences humaines, qui abritera les locaux des Archives.

Dirigée par l’historien Jamâa Baïda, l’institution est sous la tutelle du ministère de la Culture. L’idée est née suite aux recommandations de l’Instance Equité et Réconciliation (IER), qui avait appelé dans son rapport final à la préservation des archives nationales et à la coordination de leur organisation entre tous les acteurs concernés, en plus de la promulgation d’une loi sur les conditions de leur préservation, les délais de l’ouverture de l’institution au public et les sanctions encourues en cas de détérioration des archives.
Huit millions d’euros

C’est ainsi que le Conseil consultatif des droits de l’Homme de l’époque avait signé en novembre 2009 une convention de financement sur le programme d’accompagnement aux recommandations de l’IER en matière d’histoire, de mémoire et d’archives, avec le ministère de l’Économie et des finances et la délégation de l’Union européenne (UE) au Maroc.

L’accès à la salle de consultation ne devrait pas être payant, à moins d’instituer une contribution symbolique pour une carte annuelle de lecteur.

Le programme de financement d’un montant de huit millions d’euros inclut plusieurs activités, dont l’amélioration de l’accès à l’information, le classement, l’inventaire et la mise à disposition au public des archives de l’IER et du CNDH, la contribution à l’équipement de l’institution et l’appui à la mise en place des archives de la période 1956-1999.
Encore des chantiers à mettre en place

Le directeur d’Archives du Maroc précise que cette somme concerne les archives, l’histoire et la mémoire. « Il ne faut pas croire que ce budget débloqué par l’UE ne servira qu’à financer les archives. Seulement 19 % de ce montant y sera consacré », précise Jamâa Baïda et c’est le gouvernement marocain qui devra assurer la viabilité de l’institution. « Nous devrons ensuite lever des fonds pour continuer à garantir sa survie dans le temps », souligne encore le directeur des Archives.

Il est important de savoir que ces archives seront à la fois au service des pouvoirs publics et des citoyens. Leur directeur affirme que l’accès à la salle de consultation ne devrait pas être payant, à moins d’instituer une contribution symbolique pour une carte annuelle de lecteur si cela devait être dicté par des motifs de sécurité et d’organisation. L’institution des archives et bel et bien sur les rails. Néanmoins, si les grands principes sont définis par la loi 69/99, il reste beaucoup à faire pour traduire ces principes en décrets d’application et en textes réglementaires.
Premier Conseil d’administration

Dans l’agenda de Jamâa Baïda, plusieurs chantiers restent à mettre en place : statut du personnel, modalités de conservation des archives courantes et intermédiaires, procédures de tri, d’élimination et de versement des archives, modalités de communication des archives publiques aux usagers, de délivrance des copies et extraits certifiés conformes, ainsi que le transfert des fonds d’archives conservées actuellement à la Bibliothèque nationale…

Le 24 août prochain se tiendra le premier Conseil d’administration d’ Archives du Maroc et c’est à partir de là que les choses sérieuses vont commencer."

Le soir, 31.7.2011

"OB Wolfgang Dandorfer gab es offen zu: "Am Anfang haben wir nicht so recht gewusst, was wir damit anfangen sollen." Vier Jahre nach dem Kauf des Schießlstadls und fast ein Jahr nach der Absage für die Landesausstellung 2016 sind die Pläne konkret. Das Stadtarchiv soll von der Zeughausstraße an den Paulanerplatz umziehen. Es gibt aber ein Problem - das Geld für die nötige Sanierung fehlt.
Bis zu fünf Millionen Euro müssten in die Hand genommen werden, um das Gebäude wieder brauchbar zu machen. Eine Summe, die Amberg allein nicht aufbringen kann, sagte der OB, als sich Wolfgang Heubisch (FDP), Bayerns Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, am Mittwoch Zeit nahm, um sich im fast 400 Jahre alten Stadl einen Eindruck zu verschaffen. Gekommen war der Münchener auf Einladung von FDP-Stadtrat Wolfgang Hottner und Kreisvorsitzendem Stephan J. Meier, die einen Hintergedanken hatten: Der Freistaat soll mit Fördergeldern und Zuschüssen helfen. "Wenn wir angeklopft haben, hat's immer was gegeben", sagte der OB und Heubisch erwies sich als höflicher Gast: "Wir wollen diesen guten Eindruck nicht verwischen", aber: "Ich sage nichts zu."

Zuvor hatte der Minister erfahren, dass es "einen Hilferuf von unserem Stadtarchivar" gegeben hat. Laut OB plädiert Dr. Johannes Laschinger für einen Umzug, "weil das Stadtarchiv bei Hochwasser absäuft". Der Minister zeigte Verständnis: "Dass Sie da unten wegwollen, würde ich Ihnen dringend anraten. Das ist eine Katastrophe." Hottner und Dandorfer ließen wissen, dass es auch die Überlegung gibt, im Schießlstadl Teile des Stadtmuseums auszulagern und eine regionale Dauerausstellung einzurichten. Denkbar seien Exponate, die Ambergs Geschichte als Garnisonsstadt dokumentieren. "

Quelle: Oberpfalznet.de, 3.8.11

Gelöscht. Ein Eintrag in der Wikipedia, rund 200 Wörter über eine Ausstellung und eine Kunstrichtung. Das Münchner Auktionshaus Ketterer versammelte Anfang 2001 Bilder von neun Künstlern in einer Ausstellung, mit dem Titel "Junge Figurative". Offenbar recht erfolgreich: Er sei "geschockt über den Andrang", wird Robert Ketterer in einem Artikel der "Süddeutschen Zeitung" zitiert. Auch die "Stuttgarter Zeitung" berichtet, der "Welt am Sonntag" war es immerhin eine kleine Notiz wert.

Bis zum März dieses Jahres gab es einen kleinen Artikel zu der Ausstellung auch in der Wikipedia. Dann kam Tobias, 21-jähriger Student aus München, Benutzername "Church of emacs". An einem Sonntagmittag entfernt er die "Junge Figurative" aus dem Weltwissen. "Relevanz nicht erkennbar, gelöscht", schreibt er. Um 14.36 Uhr ist der Artikel nicht mehr verfügbar.

Die Regeln des Mitmach-Lexikons verlangen es so. Auf einer Extra-Seite wurde darüber diskutiert, ob der Artikel es wert ist, in der Wikipedia zu stehen. "Unrelevante Ausstellung junger Talente", heißt es in der Löschdiskussion. Das Durchschnittsalter der Künstler beträgt in dem Jahr der Ausstellung ungefähr 37 Jahre, darunter sind Woytek Berowski, geboren 1953, sowie Hans-Jörg Holubitschka und Bernard Lokai, beide geboren 1960.

Es ist nur ein winzige, zufällig ausgewählte Episode aus dem Großreich der Wikipedia. Doch sie illustriert ein Problem der vor zehn Jahren gestarteten Online-Wissensammlung: Die anfängliche Euphorie ist verflogen, eine regelrechte Bürokratie hat sich breit gemacht - und seit Jahren laufen dem Lexikon die freiwilligen Mitarbeiter weg.


Weiterlesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,778530,00.html

Zum gelöschten Artikel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Bergfalke2/Hangar/Junge_Figurative_%28Artikel%29




Die am 28. September 2010 gegen dieses Video erwirkte einstweilige Verfügung wurde aufgehoben:

http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2011/08/OLG-K%C3%B6ln-Urteil-vom-29.07.2011-Az-6-U-56-11-N%C3%BCmann-Lang-vs-Wilde-Beuger-Solmecke.pdf

Via RA Seidlitz
https://plus.google.com/u/0/101046117969690999101/posts/7Ya3u9AXScK

"Die Vorarlberger Grünen haben dem Landesarchiv einen Großteil ihres Parteiarchivs als Dauerleihgabe übergeben. Ein entsprechender Leihvertrag wurde vor wenigen Wochen abgeschlossen.
Damit stehen der Öffentlichkeit nach den gültigen Benützungsbestimmungen des Landesarchivs Dokumente aus den Jahren 1989 bis 2000 zur freien Einsichtnahme zur Verfügung.
"Grüne Dokumente" im Landesarchiv

„Damit wollen wir die zeitgeschichtliche Forschung erleichtern“, erläutert Grünen- Sprecher Johannes Rauch den Zweck des Unterfangens. „Wir sind dem Landesarchiv dankbar für die Übernahme unseres Archivs, weil Interessierte damit einen einfacheren Zugang erhalten und weil die Materialien fachgerecht archiviert und gewartet werden.“
Der gläserenen Partei etwas näher

„Nach der Offenlegung der Einkommen der Abgeordneten sind wir mit diesem Schritt unserem Ziel der gläsernen Partei wieder ein Stück näher gekommen“, so Rauch abschließend."

Quelle: VoralbergOnline, 4.8.2011


Wilhelm Lehmbruck: "Torso der Großen Stehenden", Datum, Ort und Umstände des Fotos sind bisher unbekannt (Foto: Archiv).

"Die Pläne, ein regelrechtes "LehmbruckArchiv" aufzubauen, gehen schon in die Gründungszeit des heutigen LehmbruckMuseums zurück. Bedingt durch den Ankauf des Lehmbruck-Nachlasses wird diese Aufgabe nun, seit Mai 2011, verwirklicht.
Im LehmbruckArchiv werden alle Informationen und Archivalien zu Leben und Werk Wilhelm Lehmbrucks gesammelt und für Forschungszwecke aufbereitet. Langfristig soll sich das LehmbruckMuseum als weltweit führendes Kompetenzzentrum für das Werk des international wichtigsten deutschen Bildhauers der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert etablieren. Ebenso wird eine der Öffentlichkeit zugängliche Museumsbibliothek eingerichtet, die über mehr als 60.000 Bände verfügt. "

Quelle: Lehmbruckmuseum, Homepage



"Wie kommt der Fön ins Museum?

Ich ging dieser Frage nach und erforschte in einer Fotoexpedition die verborgenen Archive des Deutschen Museums in München.

Meine Ausflüge führten in ein surreales Zwischenreich: Während Besuchermassen in den Ausstellungsräumen imposante Dampfmaschinen bewundern oder sich von künstlichem Blitz und Donner in Erstaunen setzen lassen, horten Archivare in den menschenleeren Kellern des Museums, was dereinst Zeuge unserer Zeit sein könnte.

Vom Inventarisierungs-Etikett geadelt, reifen banale Gebrauchsgegenstände zu wertvollen Exponaten heran – in einem lautlosen Transformationsprozess gerinnt hier Gegenwart zu Geschichte.
So entstanden – nicht selten rätselvolle – Stillleben von Gegenständen aus einer Zeitzone des Übergangs vom Jetzt zum Einst, einer bizarren Welt, die dem normalen Museumsbesucher verborgen bleibt.
Das Fotobuch ist im Museumsshop erhältlich
oder online bestellbar im Amazon Marketplace.

104 Seiten Hardcover mit Schutzumschlag
Format: 30cm x 30cm, 64 Fotos
zweisprachiger Text Deutsch/Englisch
Euro 27,80
ISBN 978-3-940396-24-2"

Link

s. a. FOCUS, 1.8.2011

".... Ein Archiv zum Gruseln, das von vielen Sünden erzählt. ...."
Was ist gemeint oder welches Archiv wurde so umschrieben?

Planungsvideos:

"Die Verwaltung wird dem Hauptausschuss für seine Sitzung am kommenden Montag, 8. August 2011, mitteilen, dass für Investitionen des Historischen Archivs in den Jahren 2012 bis 2015 weitere Gelder in Höhe von rund 2,36 Millionen Euro benötigt werden. Dieser zusätzliche Investitionsbedarf ist im Haushaltsplan-Entwurf für 2012 enthalten. Er wird dem Rat der Stadt Köln im Rahmen der Haushaltsplanberatung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Benötigt werden die zusätzlichen Gelder, da sich Neuentwicklungen technischer Verfahren, zusätzliche und gestiegene Anforderungen durch komplexere Bedingungen sowie Neu- und Ersatzanschaffungen ergeben haben.

Als das Gesamtfinanzierungskonzept für den Wiederaufbau des Historischen Archivs in den Jahren 2010 bis 2015 aufgestellt und am 2. Februar 2010 vom Rat beschlossen wurde, lagen diese Erfahrungswerte und Erkenntnisse noch nicht vor, so dass nunmehr eine Neuplanung erfolgen musste.

Die für die Bestandszusammenführung und Restaurierung unter Anwendung heutiger Techniken über den Zeitraum von 30 bis 40 Jahren kalkulierten 350 bis 400 Millionen Euro lassen sich nur durch die Entwicklung innovativer Restaurierungs- und Reinigungstechniken reduzieren. Neue Techniken sind zudem geeignet, die Restaurierung zu intensivieren und zu beschleunigen.

So ist etwa für 2012 die Anschaffung einer Foliierungsanlage geplant. Sie kann die extrem zeit- und personalaufwändigen Arbeitsschritte, wie Blattzählung und Archivsignatur automatisch vornehmen. Diese Arbeitsschritte sind jedoch notwendig, damit die nach dem Einsturz rekonstruierten Bestandszusammenhänge erhalten bleiben. Hohe Personalkosten in diesem Bereich können durch die Investition in eine Automatisierung mittels dieser Anlage mittelfristig gesenkt werden. Die freiwerdenden Ressourcen können dann auf Restaurierungsarbeiten im eigentlichen fachlichen Sinne verlagert werden.

Das gilt auch für die elektrostatische Reinigungsanlage für Großformate, die an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim im Einsatz ist. Eine solche soll 2013 angeschafft werden und wird den Prozess der Trockenreinigung von trocken geborgenem oder gefriergetrocknetem Archivgut enorm beschleunigen. Die Automatisierung spart daher mittelfristig auch in diesem Bereich Personalkosten, denn die Reinigung erfolgt derzeit per Hand und Latexschwamm.

Die Reinigungsanlage wird rund 500.000 Euro kosten. Ein Einsatz für die stark alkalisch verstaubten 200.000 Kölner Großformate (Karten, Pläne, Plakate) ist Gegenstand eines gemeinsamen Forschungsprojektes zwischen der Fachhochschule und dem Historischen Archiv. Ob langfristig auch die Automatisierung der Aktenreinigung mit einem elektrostatischen Verfahren möglich ist, bedarf der Prüfung.

Weitere Investitionen sind im Bereich der Ausstattung der kooperierenden Werkstätten und Asylarchive nötig, wo dem Historischen Archiv vielfach die Räume, aber nicht das Inventar zur Verfügung gestellt wird. Außer einer Grundausstattung bedarf es der Ausstattung mit weiteren Geräten, wie beispielsweise Sicherheitswerkbänken oder Kühltruhen sowie kleineren Werkzeugen und Arbeitsmaterialien. Die starke Abnutzung infolge der täglichen Nutzung macht es nötig, dass hier Ersatz beschafft wird.

Nicht zuletzt sind bereits jetzt für den Bezug des Kölner Neubaus in 2015 entsprechende (Ersatz-)Ausstattungen einzuplanen. Hingegen ergibt sich nach der Neuplanung für das Jahr 2014 gegenüber der Ursprungsplanung eine Einsparung.

Ursprünglich hatte der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom Februar 2010 für investive Maßnahmen zum Wiederaufbau des Historischen Archivs bis zum Jahr 2015 Mittel in Höhe von rund 3,88 Millionen Euro beschlossen, so dass nun von einer Summe bis 2015 von rund 6,24 Millionen Euro auszugehen ist."

Quelle: Stadt Köln, Pressemitteilung v. 5.8.11

Dank des Entgegenkommens der anderen Autoren, der Stadt Lorch und der UB Heidelberg ist nun Bd. 1 des Heimatbuchs Lorchs aus dem Jahr 1990 online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lorch1990bd1

S. 39-100 bearbeitete ich Kapitel 2: Kloster Lorch im Mittelalter
43-56 Staufisches Hauskloster
57-67 Äbte, Mönche und Wohltäter
68-79 Die Klosterreform 1462 und ihre Folgen
80-86 Vogtei und Klsterbesitz
87-92 Stift und Pfarrkirche Lorch
93-95 Literatur
95 Abkürzungen

Abgesehen von der Festschrift 900 Jahre Kloster Lorch (2004) und der online einsehbaren Dissertation von Wolfgang Runschke darf ich auf zwei eigene jüngere Arbeiten verweisen, die sich mit der Klostergeschichte beschäftigten:

Staufer-Überlieferungen aus Kloster Lorch, in: Von Schwaben bis
Jerusalem. Facetten staufischer Geschichte, hrsg. von Sönke Lorenz und Ulrich Schmidt (= Veröffentlichung des Alemannischen Instituts 61), Sigmaringen 1995, S. 209-240
Online (Scan mit OCR):
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5266/

Staufertraditionen in Kloster Lorch, in: 900 Jahre Kloster
Lorch. Eine staufische Gründung vom Aufbruch zur Reform, hrsg. von Felix Heinzer/Robert Kretzschmar/Peter Rückert, Stuttgart 2004, S. 165-173
Online (Scan mit OCR):
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7630/
Online (E-Text, Vortragsfassung):
http://web.archive.org/web/20080328060156/http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2002/0386.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=lorch


BND gibt geheime Seiten zum Mauerbau frei
meldete Focus online am 03.08.2011:
http://www.focus.de/politik/deutschland/berlin-bnd-gibt-geheime-seiten-zum-mauerbau-frei_aid_652224.html

Offensichtlich ein Geschenk des BND zum Jahrestag des Mauerbaus:
Anlässlich des Jahrestages am 13. August hat der Bundesnachrichtendienst (BND) rund 5000 Aktenseiten zum Mauerbau vor 50 Jahren freigegeben. Die geheimen Papiere aus den Jahren 1952 bis 1962 waren bislang im Bundesarchiv unter Verschluss.

Mathias F. Müller: Rinascimento alla Moderna - Die geistesgeschichtlichen Grundlagen für das Mäzenatentum Kaiser Maximilians I.. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 103 (2011), S. 69-105 wiederholt nur Altbekanntes und ist im Detail nicht sonderlich kenntnisreich.

Zu Ladislaus Sunthaym gibt es Neueres als Eheim 1959 (Anm. 50), und zu Heinrich Bebel sollte man nun wirklich nicht mehr Bebermeyer 1927 zitieren (Anm. 17)! Dass Klaus Arnolds Trithemius-Monographie in 2. Auflage zu benutzen ist, weiß der Autor ebenso wenig (Anm. 51).


 

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