"... Sektionssitzung 3: Rechte und Pflichten der Archive, Rechtsfragen der Nutzung
Leitung: Dr. Ulrike Gutzmann (Wolfsburg)
Berichterstattung: Dr. Monika Storm (Mainz)
Dr. Peter Sandner (Wiesbaden): Von der Findmitteldatenbank zum virtuellen Lesesaal im Netz. Rechtliche Fragen bei der Umgestaltung des Archivinformationssystems HADIS
Prof. Dr. Johannes Weberling (Berlin): Besondere Anforderungen der Aufarbeitung totalitärer Systeme für Archivgesetze am Beispiel des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und der SAPMO
Dr. Wolfgang Zimmermann (Karlsruhe): Strategische Allianz oder unliebsame Konkurrenz? Rechtliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit von Archiven mit genealogischen Online-Anbietern
..."
Link
Notizen:
Sandner:
1) Veränderte Benutzererwartungen + Bereitstellung von Digitalisaten = HADIS 2
-individualsierte Nutzung
- Vorrang für Digitalisatnutzung
- Workflow für Nutzung und Recherche
2) Rechtsgebiete
-Allg. Datenschutz (Beteiligung von ca. 20 Archiven) führt zur Einschaltung des Datenschutzbeauftragten (Sammlung von Nutzerdaten)
- Barrierefreiheit !
- ArchivG: Zulässigkeit von Onlinepublikation der Findmittelo (analog ArchivG NRW)
- NutzungsO: neue Nutzungsform ("online")
- GebührenO: angedacht pauschale Abgeltung der Nutzung
-UrhG: Kein geschütztes Material im vrtuellen Lesesaal
Weberling :
1) Archive müssen Wissenschaftsfreiheit herstellen
- Art. 5 (3) GG versus Art. 1 (1), 2( 1) GG
2) Aufarbeitung der SED-Diktatur liegt im öffentlichen Interesse (s. z. B. § 32a BStU-Gesetz)
3) Verbreitung uangenehmer, wahrer Tatsachen (IM-Benennung) stellen keine Beeinträctigung des Sozialphäre des Betroffenen dar
Zimmermann:
1) Genealogie entspringt dem Recht auf eigene Geschichte
2) "Archiv für alle" muss verantwortbare Zugänge liefern
3) Kooperationen zwischen Archiv und Anbieter muss unter folgenden Prämissen stattfinden:
- Eigentum der Bestände bleibt beim Archiv
-nur Bestände ohne geschützte Angaben
3) Online werden Bestände und Indices angeboten
4) Vertrag regelt:
- Aufgabenverteilung (Digitalisierung, Indexerstellung)
- Eigentumsverhältnisse (Bestände: Archiv, Indices: Anbieter)
- Nutzungs- und Verwertungsrechte (Einfaches Nutzungsrecht an Indices für Archive)
5) Präsentationsformen:
- vernetzt: Bestände: Archiv, Indices: Anbieter
- exklusiv: Bestände und Indices bei Anbieter
- parallel: Bestände bei Archiv, Bestände und Indices bei Anbieter
Leitung: Dr. Ulrike Gutzmann (Wolfsburg)
Berichterstattung: Dr. Monika Storm (Mainz)
Dr. Peter Sandner (Wiesbaden): Von der Findmitteldatenbank zum virtuellen Lesesaal im Netz. Rechtliche Fragen bei der Umgestaltung des Archivinformationssystems HADIS
Prof. Dr. Johannes Weberling (Berlin): Besondere Anforderungen der Aufarbeitung totalitärer Systeme für Archivgesetze am Beispiel des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und der SAPMO
Dr. Wolfgang Zimmermann (Karlsruhe): Strategische Allianz oder unliebsame Konkurrenz? Rechtliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit von Archiven mit genealogischen Online-Anbietern
..."
Link
Notizen:
Sandner:
1) Veränderte Benutzererwartungen + Bereitstellung von Digitalisaten = HADIS 2
-individualsierte Nutzung
- Vorrang für Digitalisatnutzung
- Workflow für Nutzung und Recherche
2) Rechtsgebiete
-Allg. Datenschutz (Beteiligung von ca. 20 Archiven) führt zur Einschaltung des Datenschutzbeauftragten (Sammlung von Nutzerdaten)
- Barrierefreiheit !
- ArchivG: Zulässigkeit von Onlinepublikation der Findmittelo (analog ArchivG NRW)
- NutzungsO: neue Nutzungsform ("online")
- GebührenO: angedacht pauschale Abgeltung der Nutzung
-UrhG: Kein geschütztes Material im vrtuellen Lesesaal
Weberling :
1) Archive müssen Wissenschaftsfreiheit herstellen
- Art. 5 (3) GG versus Art. 1 (1), 2( 1) GG
2) Aufarbeitung der SED-Diktatur liegt im öffentlichen Interesse (s. z. B. § 32a BStU-Gesetz)
3) Verbreitung uangenehmer, wahrer Tatsachen (IM-Benennung) stellen keine Beeinträctigung des Sozialphäre des Betroffenen dar
Zimmermann:
1) Genealogie entspringt dem Recht auf eigene Geschichte
2) "Archiv für alle" muss verantwortbare Zugänge liefern
3) Kooperationen zwischen Archiv und Anbieter muss unter folgenden Prämissen stattfinden:
- Eigentum der Bestände bleibt beim Archiv
-nur Bestände ohne geschützte Angaben
3) Online werden Bestände und Indices angeboten
4) Vertrag regelt:
- Aufgabenverteilung (Digitalisierung, Indexerstellung)
- Eigentumsverhältnisse (Bestände: Archiv, Indices: Anbieter)
- Nutzungs- und Verwertungsrechte (Einfaches Nutzungsrecht an Indices für Archive)
5) Präsentationsformen:
- vernetzt: Bestände: Archiv, Indices: Anbieter
- exklusiv: Bestände und Indices bei Anbieter
- parallel: Bestände bei Archiv, Bestände und Indices bei Anbieter
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. September 2011, 20:41 - Rubrik: Archivrecht
Nach Auskunft von Beatrix Zumbült, wiss. Mitarbeiterin bei der Dr. Jörn Günther Rare Books AG (Stalden/Schweiz), befindet sich die seit dem beginnenden 20. Jahrhundert wiederholt im Antiquariatshandel angebotene Handschrift mit dem 'Speculum humanae salvationis', dt. ('Spiegel menschlicher behaltnis'), die sich zuletzt in Amsterdam in der Bibliotheca Philosophica Hermetica unter der Signatur BPH 78 befand, inzwischen im Besitz der Dr. Jörn Günther Rare Books AG, Stalden/Schweiz.
http://www.handschriftencensus.de/news
Zur BPH
http://archiv.twoday.net/search?q=hermetic
Zur Handschrift
http://www.archive.org/stream/manuscriptedesm00firgoog#page/n35/mode/2up =
http://books.google.de/books?id=z7gZAAAAMAAJ&pg=PA13 (US-Proxy)
http://www.handschriftencensus.de/news
Zur BPH
http://archiv.twoday.net/search?q=hermetic
Zur Handschrift
http://www.archive.org/stream/manuscriptedesm00firgoog#page/n35/mode/2up =
http://books.google.de/books?id=z7gZAAAAMAAJ&pg=PA13 (US-Proxy)
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:59 - Rubrik: Kodikologie
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"..... Sektionssitzung 2: Rechtsfragen im Kontext von Übernahmen und Sicherung
Leitung: Mag. Dr. Irmgard Christa Becker (Marburg)
Berichterstattung: Dr. Jens Blecher M.A. (Leipzig)
Drs. Hans Waalwijk (Amsterdam/Niederlande): (R)echt digital. Ein Vergleich deutscher und niederländischer Gesetzgebung über die Originalität Born digital Unterlagen
Hans-Joachim Hecker (München): Entwendet und beschädigt - Verfolgung des Täters und Schutz des Archivguts
Joachim Küppers (Neuss [Rechtsamt]): Sicherung von Archivgut (kommunaler) Unternehmen - Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen!
....."
Link
Notizen:
Waalwijk :
1) Wäre auch ein Tagungsthema gewesen: "Langweilige Archivare beschäftigen sich mit langweiliger Gesetzgebung, oder?"
2) Digitales Nichtschriftgut ist weder in den Niederlanden noch in Deutschland gesetzlich gefasst.
3) Langzeitarchivierung sollte da anfangen, bevor das born digital das Licht der Welt erblickt.
4) Daraus folgt eine Erhöhung der Archivreichweite (s. Schäfers Forderung zur Querschnittsgesetzgebung): Schriftgut-Verwaltung-Registratur-Zwischenarchiv-Archiv!
5) Erschließung der digitalen Unterlagen erfolgt durch Zufügen von Metadaten - quasi wie bisher.
Hecker:
Neben den Archivgesetzen sind folgende Bestimmungen für den Schutz von Archivgut zu beachten:
§ 242, §243 Abs. 1 Ziff 5 StGB Diebstahl
- die zweite Norm gilt für Archivgut mit wissenschaftlicher Relevanz und zieht ein höheres Strafmaß nach sich
-gilt für alle öffentlichen Archiv (incl der Deposita)
§ 303, 304 StGB Sachbeschädigung
- auch gilt die 2. Norm für Archivgut mit wissenschaftlicher Relevanz (gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 303a, b StGB "Datenklau"
§ 133 StGB Verwahrungsbruch (Strafakte gegen die öffentliche Ordnung)
- u. a. Beschädigung, Zerstörung, Unbrauchbarmachung und Entziehung aus der öffentlichen Gewahrsam von Akten, .....
- während bei Bibliotheken und Museen kein öffentliches Gewahrsam vorliegt nimmt die Rechtsprechung bzw. Literatur dies bei Archiven an.
- Lt. Strafstatitstik wurden in den Jahren 1996 bis 2006 ca. 35 Fälle im Jahr ermittelt
- hohe Dunkelziffer: ".... in der Öffentlichkeit ein Massendelikt ...."
- Zitat: " ..... "Sie glauben doch nicht, dass Sie alles bekommen haben. [O-Ton eines Beamten bei einer Aktenübergabe] Eigentlich ist das eine Selbstbezichtigung. ...."
Was darf man im begründeten Verdachtsfall tun?
§ 127 StPO (evt § 229 BGB) erlauben dass Festhalten des Verdächtigen mit angemessener körperlicher Gewalt ("Anspringen"). Für alle weiteren Schritte ist die Polizei zu rufen!
Küppers:
Für alle kommunalen Unternehmen (Eigenbetriebe, AöR, AG, Gmbh) gilt , dass die Unterlagen, die vor der Privatisierung entstanden sind, gemäß § 10 (5) i.V.m. § 4 (2) ArchivG NW dem Kommunalarchiv anzubieten sind.
Nach der Privatisierung sind lediglich die Eigenbetriebe abgabepflichtig, die nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen abgabepflichtig. Regelung sollte per Dienstanweisung erfolgen.
Bei allen übrigen Organisationsformen ist der jurisitisch sauberste Weg, der der Satzungsänderung (evt reichen Vorstands-, bzw. Gesellschafterbeschluß)
Leitung: Mag. Dr. Irmgard Christa Becker (Marburg)
Berichterstattung: Dr. Jens Blecher M.A. (Leipzig)
Drs. Hans Waalwijk (Amsterdam/Niederlande): (R)echt digital. Ein Vergleich deutscher und niederländischer Gesetzgebung über die Originalität Born digital Unterlagen
Hans-Joachim Hecker (München): Entwendet und beschädigt - Verfolgung des Täters und Schutz des Archivguts
Joachim Küppers (Neuss [Rechtsamt]): Sicherung von Archivgut (kommunaler) Unternehmen - Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen!
....."
Link
Notizen:
Waalwijk :
1) Wäre auch ein Tagungsthema gewesen: "Langweilige Archivare beschäftigen sich mit langweiliger Gesetzgebung, oder?"
2) Digitales Nichtschriftgut ist weder in den Niederlanden noch in Deutschland gesetzlich gefasst.
3) Langzeitarchivierung sollte da anfangen, bevor das born digital das Licht der Welt erblickt.
4) Daraus folgt eine Erhöhung der Archivreichweite (s. Schäfers Forderung zur Querschnittsgesetzgebung): Schriftgut-Verwaltung-Registratur-Zwischenarchiv-Archiv!
5) Erschließung der digitalen Unterlagen erfolgt durch Zufügen von Metadaten - quasi wie bisher.
Hecker:
Neben den Archivgesetzen sind folgende Bestimmungen für den Schutz von Archivgut zu beachten:
§ 242, §243 Abs. 1 Ziff 5 StGB Diebstahl
- die zweite Norm gilt für Archivgut mit wissenschaftlicher Relevanz und zieht ein höheres Strafmaß nach sich
-gilt für alle öffentlichen Archiv (incl der Deposita)
§ 303, 304 StGB Sachbeschädigung
- auch gilt die 2. Norm für Archivgut mit wissenschaftlicher Relevanz (gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 303a, b StGB "Datenklau"
§ 133 StGB Verwahrungsbruch (Strafakte gegen die öffentliche Ordnung)
- u. a. Beschädigung, Zerstörung, Unbrauchbarmachung und Entziehung aus der öffentlichen Gewahrsam von Akten, .....
- während bei Bibliotheken und Museen kein öffentliches Gewahrsam vorliegt nimmt die Rechtsprechung bzw. Literatur dies bei Archiven an.
- Lt. Strafstatitstik wurden in den Jahren 1996 bis 2006 ca. 35 Fälle im Jahr ermittelt
- hohe Dunkelziffer: ".... in der Öffentlichkeit ein Massendelikt ...."
- Zitat: " ..... "Sie glauben doch nicht, dass Sie alles bekommen haben. [O-Ton eines Beamten bei einer Aktenübergabe] Eigentlich ist das eine Selbstbezichtigung. ...."
Was darf man im begründeten Verdachtsfall tun?
§ 127 StPO (evt § 229 BGB) erlauben dass Festhalten des Verdächtigen mit angemessener körperlicher Gewalt ("Anspringen"). Für alle weiteren Schritte ist die Polizei zu rufen!
Küppers:
Für alle kommunalen Unternehmen (Eigenbetriebe, AöR, AG, Gmbh) gilt , dass die Unterlagen, die vor der Privatisierung entstanden sind, gemäß § 10 (5) i.V.m. § 4 (2) ArchivG NW dem Kommunalarchiv anzubieten sind.
Nach der Privatisierung sind lediglich die Eigenbetriebe abgabepflichtig, die nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen abgabepflichtig. Regelung sollte per Dienstanweisung erfolgen.
Bei allen übrigen Organisationsformen ist der jurisitisch sauberste Weg, der der Satzungsänderung (evt reichen Vorstands-, bzw. Gesellschafterbeschluß)
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:52 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:29 - Rubrik: English Corner
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" .... Gemeinsame Arbeitssitzung: Informationsgesellschaft und Archivgesetze
Leitung: Dr. Bernhard Post (Weimar)
Berichterstattung: Dr. Eberhard Fritz (Altshausen)
Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim/Niederlande): Seid mutig - Archive dienen der Information und nicht der Geheimhaltung!
Dr. Udo Schäfer (Hamburg): Quod non est in actis, non est in mundo. Zur Funktion öffentlicher Archive im demokratischen Rechtsstaat
Dr. Bartholomäus Manegold (Berlin): Archivrecht? Archivrecht! Zu den verfassungsrechlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Archive in Deutschland ...."
Link
"Herr Fred" van Kan verglich die niederländische und deutsche Archivgesetzlage unter Berücksichtgung von Benutzungsversagung. Hauptaufgabe der Archive ist seines Erachtens die Herstellung der Öffentlichkeit nach Maßgabe des Artikels 6 des archivarischen Ehrenkodex.
Uwe Schäfer widmete sich der Aktenmäßigkeit der Verwaltung als Basis für eine rationale Verwaltungsführung. Dessen historische Basis, der Kanon 38 des 4. Laterankonzils (1215), schrieb die Nierschrift von Prozesshandlungen vor kirchlichen Gerichten vor, um die "Rechtmäßigkeit" der Verhandlungen zu dokumentieren. Von dort aus schlug Schäfer in Brücke zu den einschlägigen Entscheidungen bundesrepublikanischer Gerichte: Bundesverfassungsgericht 6.6.1983, Bundesverwaltungsgericht 16.3.1988, 1996 Oberverwaltungsgericht Lüneburg und schließlich 2000 Oberverwaltungsgericht Greifswald, dem eine Umkehr der Beweislast entnommen werden kann, wenn die Verwaltung dem Gebot der Schriftlichkeit nicht nachkommt.
Die zunehmende Digitalisierung des Verwaltungshandels erfodert nach Schäfer ein stärkeres Engagement der Archive bei der Beratung der Behörden zur Stabilisierung der digitalen Unterlagen. Rechtstaats- und Demokratieprinzip gilt es durch Sicherung der digitalen Unterlagen zu wahren. Schäfer postuliert die Erweiterung der Archivgesetz zu Querschnittsgesetzen, die den Archiven die Zuständigkeit für die Schriftgutverwaltung zuschreibt.
Zum Manegold-Vortrag warte ich auf den Tagungsband - s. Titel - vielleicht wird es geschrieben besser.
Nachtrag, 23.9.2011:
Bericht der "flying reporters"
Leitung: Dr. Bernhard Post (Weimar)
Berichterstattung: Dr. Eberhard Fritz (Altshausen)
Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim/Niederlande): Seid mutig - Archive dienen der Information und nicht der Geheimhaltung!
Dr. Udo Schäfer (Hamburg): Quod non est in actis, non est in mundo. Zur Funktion öffentlicher Archive im demokratischen Rechtsstaat
Dr. Bartholomäus Manegold (Berlin): Archivrecht? Archivrecht! Zu den verfassungsrechlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Archive in Deutschland ...."
Link
"Herr Fred" van Kan verglich die niederländische und deutsche Archivgesetzlage unter Berücksichtgung von Benutzungsversagung. Hauptaufgabe der Archive ist seines Erachtens die Herstellung der Öffentlichkeit nach Maßgabe des Artikels 6 des archivarischen Ehrenkodex.
Uwe Schäfer widmete sich der Aktenmäßigkeit der Verwaltung als Basis für eine rationale Verwaltungsführung. Dessen historische Basis, der Kanon 38 des 4. Laterankonzils (1215), schrieb die Nierschrift von Prozesshandlungen vor kirchlichen Gerichten vor, um die "Rechtmäßigkeit" der Verhandlungen zu dokumentieren. Von dort aus schlug Schäfer in Brücke zu den einschlägigen Entscheidungen bundesrepublikanischer Gerichte: Bundesverfassungsgericht 6.6.1983, Bundesverwaltungsgericht 16.3.1988, 1996 Oberverwaltungsgericht Lüneburg und schließlich 2000 Oberverwaltungsgericht Greifswald, dem eine Umkehr der Beweislast entnommen werden kann, wenn die Verwaltung dem Gebot der Schriftlichkeit nicht nachkommt.
Die zunehmende Digitalisierung des Verwaltungshandels erfodert nach Schäfer ein stärkeres Engagement der Archive bei der Beratung der Behörden zur Stabilisierung der digitalen Unterlagen. Rechtstaats- und Demokratieprinzip gilt es durch Sicherung der digitalen Unterlagen zu wahren. Schäfer postuliert die Erweiterung der Archivgesetz zu Querschnittsgesetzen, die den Archiven die Zuständigkeit für die Schriftgutverwaltung zuschreibt.
Zum Manegold-Vortrag warte ich auf den Tagungsband - s. Titel - vielleicht wird es geschrieben besser.
Nachtrag, 23.9.2011:
Bericht der "flying reporters"
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:24 - Rubrik: Archivrecht
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, möchte einen umfassenden Zugang zu den Daten der öffentlichen Hand schaffen. Auf dem Open Forum Europe Summit 2011 in Brüssel erklärte sie am heutigen Donnerstag, in der Weiterverwendung dieser Daten liege ein noch weitgehend ungenutztes Potenzial. Daher möchte Kroes die seit 2003 bestehende Richtlinie zur Weiterverwendung staatlicher Informationen verbessern: Die Daten der öffentlichen Hand sollen in einfach zu nutzenden Formaten, ohne restriktive Lizenzbedingungen und kostenlos oder für wenig Geld bereitgestellt werden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Freier-Zugang-zu-staatlichen-Informationen-1348449.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Freier-Zugang-zu-staatlichen-Informationen-1348449.html
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:21 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Wie komme ich denn dazu, einer Internetenzyklopädie kostenfrei akademisch professionell recherchierte Inhalte zu schenken, um mich dann als Dank dafür mit fachfremden, neurotischen Ignoranten prügeln zu müssen, die maximal Zugriff auf Google haben?
http://www.kanzleikompa.de/2009/10/28/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-1/
Mir verschlug es die Sprache. So ein ungehobeltes Subjekt, dessen Selbstdisziplin und Kommunikationsfähigkeit mehr als zu wünschen übrig ließen, war tatsächlich zum Admin aufgestiegen? Ich konnte es nicht fassen.
Heute weiß ich, dass Cyron zur Kardinalsriege in der Wikipedia gehört. Im Rahmen des aktuellen Streits um die Relevanzkriterien bin ich ihm an verschiedenen Stellen wieder beobachtend begegnet. In jedem zweiten Beitrag lässt er einen Kraftausdruck fallen. Es war für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar, wie man einen solchen Menschen die Kompetenz zur öffentlichen Kommunikation zubilligen konnte. [...] Cyron markierte für mich endgültig, dass die Wikipedia auf den Hund gekommen war.
Cyron, der RL krankheitsbedingt immer mit gesenktem Blick herumschlurft, ist übrigens mit einem eher mäßigen Artikel Zedler-Preisträger.
http://www.kanzleikompa.de/2009/11/16/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-4/
Letzte Folge:
http://www.kanzleikompa.de/2011/09/21/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-5/
Zum Kontext:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Sperrpr%C3%BCfung&oldid=93944807
Die Wikipedia-Admins sind überwiegend eine erbärmliche Mischpoke.
http://wiki.coldmirror.net
http://www.kanzleikompa.de/2009/10/28/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-1/
Mir verschlug es die Sprache. So ein ungehobeltes Subjekt, dessen Selbstdisziplin und Kommunikationsfähigkeit mehr als zu wünschen übrig ließen, war tatsächlich zum Admin aufgestiegen? Ich konnte es nicht fassen.
Heute weiß ich, dass Cyron zur Kardinalsriege in der Wikipedia gehört. Im Rahmen des aktuellen Streits um die Relevanzkriterien bin ich ihm an verschiedenen Stellen wieder beobachtend begegnet. In jedem zweiten Beitrag lässt er einen Kraftausdruck fallen. Es war für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar, wie man einen solchen Menschen die Kompetenz zur öffentlichen Kommunikation zubilligen konnte. [...] Cyron markierte für mich endgültig, dass die Wikipedia auf den Hund gekommen war.
Cyron, der RL krankheitsbedingt immer mit gesenktem Blick herumschlurft, ist übrigens mit einem eher mäßigen Artikel Zedler-Preisträger.
http://www.kanzleikompa.de/2009/11/16/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-4/
Letzte Folge:
http://www.kanzleikompa.de/2011/09/21/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-5/
Zum Kontext:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Sperrpr%C3%BCfung&oldid=93944807
Die Wikipedia-Admins sind überwiegend eine erbärmliche Mischpoke.
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http://www.vensteropleuven.be/
Eine gemeinschaftliche Bilddatenbank von UB, Museum und Stadtarchiv. Die Auflösung könnte besser sein.

Eine gemeinschaftliche Bilddatenbank von UB, Museum und Stadtarchiv. Die Auflösung könnte besser sein.

KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 16:27 - Rubrik: Bildquellen
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http://www.internet-law.de/2011/09/kann-ein-geschmacksmuster-zitiert-werden.html
RA Stadler macht auf
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=57668&pos=0&anz=630
aufmerksam, ohne
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster#Geschmacksmuster_und_Bildrechte
zu zitieren.

RA Stadler macht auf
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=57668&pos=0&anz=630
aufmerksam, ohne
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster#Geschmacksmuster_und_Bildrechte
zu zitieren.
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 16:16 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.lndb.lv/lv/Lapas/DigitalObject/urn.nbn.lv-digi-6175?returl=WhatsNew
Ich möchte damit auf die
Exlibris-Digitalisate (Schwerpunkt 20. Jh.) der Lettischen Digitalen Bibliothek aufmerksam
machen:
http://www.lndb.lv/lv/Lapas/DigitalObjectsSearchResult.aspx?t=c&colid=2482
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 16:01 - Rubrik: Bildquellen
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RePEc, das Nachweisinstrument zu Publikationen und Preprints in den Wirtschaftswissenschaften, stellt seinen Nutzern einen neuen Service zur Diskussion: Ein Peer Review Showcase für herausragende Gutachten zu Artikeln aus den Wirtschaftswissenschaften.
http://www.scinoptica.com/pages/topics/peer-review-showroom-bei-repec.php
Begrüßenswert!
http://www.scinoptica.com/pages/topics/peer-review-showroom-bei-repec.php
Begrüßenswert!
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 15:28 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://mediahistoryproject.org/
We are a non-profit initiative dedicated to digitizing collections of classic media periodicals that belong in the public domain for full public access.
Die Inhalte, meist nach 1922 erschienen, sind allenfalls Public Domain in den USA.
Via
http://weblog.hist.net/archives/5829/

We are a non-profit initiative dedicated to digitizing collections of classic media periodicals that belong in the public domain for full public access.
Die Inhalte, meist nach 1922 erschienen, sind allenfalls Public Domain in den USA.
Via
http://weblog.hist.net/archives/5829/

KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 14:48 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Das Pendant zum "Fabian":
http://hhch.eurospider.com/spezialsammlungen/alte-drucke-rara/handbuchhistorisch/index.html
"Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland, Österreich und Europa" (ohne die Schweiz)
http://134.76.163.162/fabian
Foto: stibiwiki, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
http://hhch.eurospider.com/spezialsammlungen/alte-drucke-rara/handbuchhistorisch/index.html
"Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland, Österreich und Europa" (ohne die Schweiz)
http://134.76.163.162/fabian
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 14:41 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 14:05 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 12:57 - Rubrik: Unterhaltung
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".... Eröffnungsveranstaltung des 81. Deutschen Archivtages:
Begrüßung
Dr. Michael Diefenbacher (Nürnberg), Vorsitzender des VdA
Grußworte
- Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Bremen
- Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim /Niederlande) als Vertreter des International Council on Archives (ICA) und der ausländischen Archivtagsteilnehmer
Eröffnungsvortrag
Prof. Dr. Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung GmbH, München):
Archiv – Das Gedächtnis der Gesellschaft ...."
Link
1) Eindrücke:
- Eröffnungsvorträge könnte man straffen, oder muss man das Programm vorlesen?
- Grußworte sind Grußworte sind Grußworte sind Grußworte, ......
2) Prantl Zitate (Auswahl):
"Archive sind systemrelevanter als Banken."
"Der homo conservator ist ein homo politicus."
"Archive sind tendenziell antirevolutionär."
"Demokratie braucht ..... Datennutz"
"Die Idee ist genial, die Umsetzung bisher nicht." (über die Deutsche digitale Bibliothek)
"Archive sind Fehlervermeidungapparaturen."
"Archive sind ..... Teil der Zukunftsfürsorge."
Übrigens: Hat Prantl in Bezug auf Stuttgart21 gesagt, dass Blogs demokratierelevant sind?
3) Prantl - und was bleibt?
- Wenn die "Bundeslöschtage" zu Recht angeprangert werden, dann muss (!) die Forderung nach Sanktionierung solchen Tuns in die Archivgesetze, oder? Und: warum schwieg Prantl hier?
- Aufforderung an die Archive zur Dokumentation Quellen der Migration zu sichern wg. Zukunft als Einwanderungsland ist billig, da bereits erfolgt bzw. betrieben (z. B. Stadtarchiv Nürnberg, .....)
- Wenn Archive und Überlieferungsbildung demokratierelevant sind, warum kein Aufruf zur partizipatorischen Überlieferungsbildung?
Nachtrag, 22.9.2011:
Bericht der "flying reporters über die Eröffnungsveranstaltung
Begrüßung
Dr. Michael Diefenbacher (Nürnberg), Vorsitzender des VdA
Grußworte
- Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Bremen
- Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim /Niederlande) als Vertreter des International Council on Archives (ICA) und der ausländischen Archivtagsteilnehmer
Eröffnungsvortrag
Prof. Dr. Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung GmbH, München):
Archiv – Das Gedächtnis der Gesellschaft ...."
Link
1) Eindrücke:
- Eröffnungsvorträge könnte man straffen, oder muss man das Programm vorlesen?
- Grußworte sind Grußworte sind Grußworte sind Grußworte, ......
2) Prantl Zitate (Auswahl):
"Archive sind systemrelevanter als Banken."
"Der homo conservator ist ein homo politicus."
"Archive sind tendenziell antirevolutionär."
"Demokratie braucht ..... Datennutz"
"Die Idee ist genial, die Umsetzung bisher nicht." (über die Deutsche digitale Bibliothek)
"Archive sind Fehlervermeidungapparaturen."
"Archive sind ..... Teil der Zukunftsfürsorge."
Übrigens: Hat Prantl in Bezug auf Stuttgart21 gesagt, dass Blogs demokratierelevant sind?
3) Prantl - und was bleibt?
- Wenn die "Bundeslöschtage" zu Recht angeprangert werden, dann muss (!) die Forderung nach Sanktionierung solchen Tuns in die Archivgesetze, oder? Und: warum schwieg Prantl hier?
- Aufforderung an die Archive zur Dokumentation Quellen der Migration zu sichern wg. Zukunft als Einwanderungsland ist billig, da bereits erfolgt bzw. betrieben (z. B. Stadtarchiv Nürnberg, .....)
- Wenn Archive und Überlieferungsbildung demokratierelevant sind, warum kein Aufruf zur partizipatorischen Überlieferungsbildung?
Nachtrag, 22.9.2011:
Bericht der "flying reporters über die Eröffnungsveranstaltung
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. September 2011, 22:26 - Rubrik: Veranstaltungen
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Das Blog stellt Denkmale vor, die im Rahmen des Wettbewerbs Wiki loves monuments fotografiert wurden.
http://unglaublich-was-auch-immer.blogspot.com/
Bild: Schippi CC-BY-SA-3.0
http://unglaublich-was-auch-immer.blogspot.com/
Bild: Schippi CC-BY-SA-3.0".... Veranstaltung des Arbeitskreises Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit
Leitung: Markus Müller-Henning (Wiesbaden)
Vom Nutzungsrecht zur aktiven Nutzung: Geschichte gespielt
- Spezielle Angebote der Historischen Bildungsarbeit
Sigrid Dauks (Bremen): "Aus den Akten auf die Bühne." Inszenierungen in der archivischen Bildungsarbeit
Dr. Wolfhart Beck (Münster): Archivalien in Szene gesetzt. Große und kleine Praxisbeispiele
Merit Kegel (Leipzig): Das Planspiel als Methode, Geschichte authentisch zu erleben
....."
Link
Henning: Geschichtsspielangebot ist keine Marginalie (vgl Kretzschmar 2006)
Daucks:
1) Definition: "Inszenierung im Archiv ist die szenische Präsentation von Geschichte anhand von Archivgut in interpretatorischer Absicht"
2) Inszenierung ist eine kreative, sinnliche und ästhetische Geschichtsvermittlung
3) Archive setzen Inszenierungen im Rahmen ihrer archivpädagogoschen Arbeit ein oder als Kulturevent
4) Archive fungiern als Initiator, als (Mit-)Veranstalter oder als Dienstleister
5) Herausforderungen bei archivischen Inszenierungsprojekten:
-Archive auf der Bühne sichtbar werden lassen (Requisite, Bühnenbild, mediale Präsentation; Ausstellung im Foyer, Programmheft)
-hohe Kosten
-Kooperation
6) Chancen von Inszenierungen:
-Bildung eines geschichtskulturellen Netzwerkes
-Neue Nutzer (Teilnehmer,....)
-neue Zielgruppen
- Positionierung des Archiv in der Stadtgesellschaft
7) geeigneten Quellen: Gerichtsprotokolle, Fallakten, Archivialien mit dialogischer Struktur (Vernehmungen), Presse, Briefe .....
Beck:
1) "Das Archiv ist doch ein Ponyhof." Wir haben Ritter, Könige, ..... in unseren Quellen
2) Die Rekonstruktion führt einerseits in die wissenschaftliche historische Forschung, andererseits in die Inszenierung. Es ist ein und derselbe kreative Akt.
3) "Aus der Flachware entsthet die Handlung mit Personen, Motiven ....
Kegel:
1) Planspiel (!) "Der 17. Juni 1953 im BKW Espenhain"
2) Methode erfüllt Ansprüche aller Beteiligten:
-Schüler: Spass, kein Unterricht
- Lehrer: Lehrplankonform, Bewertungsoption
- Archiv: Lernort, wiederholbar
3) Planspiel bedeutet multiperspektivische "Simulation einer Praxissituation"
4) Solche Simulationen sind SchülerInnen durch PC- bzw. Internetspiele vertraut ( - Schlagwort "Gamification" fiel leider nicht)
Fazit: Kurzweilige, anregende Sitzung mit hohem Kopfkinofaktor!
Bericht der "flying reporters" über die Sitzung. Wo sind eigentlich die Präsentation der Vortragenden?
Leitung: Markus Müller-Henning (Wiesbaden)
Vom Nutzungsrecht zur aktiven Nutzung: Geschichte gespielt
- Spezielle Angebote der Historischen Bildungsarbeit
Sigrid Dauks (Bremen): "Aus den Akten auf die Bühne." Inszenierungen in der archivischen Bildungsarbeit
Dr. Wolfhart Beck (Münster): Archivalien in Szene gesetzt. Große und kleine Praxisbeispiele
Merit Kegel (Leipzig): Das Planspiel als Methode, Geschichte authentisch zu erleben
....."
Link
Henning: Geschichtsspielangebot ist keine Marginalie (vgl Kretzschmar 2006)
Daucks:
1) Definition: "Inszenierung im Archiv ist die szenische Präsentation von Geschichte anhand von Archivgut in interpretatorischer Absicht"
2) Inszenierung ist eine kreative, sinnliche und ästhetische Geschichtsvermittlung
3) Archive setzen Inszenierungen im Rahmen ihrer archivpädagogoschen Arbeit ein oder als Kulturevent
4) Archive fungiern als Initiator, als (Mit-)Veranstalter oder als Dienstleister
5) Herausforderungen bei archivischen Inszenierungsprojekten:
-Archive auf der Bühne sichtbar werden lassen (Requisite, Bühnenbild, mediale Präsentation; Ausstellung im Foyer, Programmheft)
-hohe Kosten
-Kooperation
6) Chancen von Inszenierungen:
-Bildung eines geschichtskulturellen Netzwerkes
-Neue Nutzer (Teilnehmer,....)
-neue Zielgruppen
- Positionierung des Archiv in der Stadtgesellschaft
7) geeigneten Quellen: Gerichtsprotokolle, Fallakten, Archivialien mit dialogischer Struktur (Vernehmungen), Presse, Briefe .....
Beck:
1) "Das Archiv ist doch ein Ponyhof." Wir haben Ritter, Könige, ..... in unseren Quellen
2) Die Rekonstruktion führt einerseits in die wissenschaftliche historische Forschung, andererseits in die Inszenierung. Es ist ein und derselbe kreative Akt.
3) "Aus der Flachware entsthet die Handlung mit Personen, Motiven ....
Kegel:
1) Planspiel (!) "Der 17. Juni 1953 im BKW Espenhain"
2) Methode erfüllt Ansprüche aller Beteiligten:
-Schüler: Spass, kein Unterricht
- Lehrer: Lehrplankonform, Bewertungsoption
- Archiv: Lernort, wiederholbar
3) Planspiel bedeutet multiperspektivische "Simulation einer Praxissituation"
4) Solche Simulationen sind SchülerInnen durch PC- bzw. Internetspiele vertraut ( - Schlagwort "Gamification" fiel leider nicht)
Fazit: Kurzweilige, anregende Sitzung mit hohem Kopfkinofaktor!
Bericht der "flying reporters" über die Sitzung. Wo sind eigentlich die Präsentation der Vortragenden?
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. September 2011, 22:00 - Rubrik: Archivpaedagogik
Das 1493-1515 niedergeschriebene Autograph in Kassel - 4° Ms. hass. 115 - ist online:
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/ppnresolver?id=1300436957170
http://www.handschriftencensus.de/22402
Die wissenschaftliche Edition durch Diemar ist in Düsseldorf verfügbar:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-14071
Eine Regententafel Gerstenbergs (Abschrift um 1580) gibt es in Darmstadt als digitales Faksimile:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-204
Update: Regententafel bald nach 1504
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-238
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/ppnresolver?id=1300436957170
http://www.handschriftencensus.de/22402
Die wissenschaftliche Edition durch Diemar ist in Düsseldorf verfügbar:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-14071
Eine Regententafel Gerstenbergs (Abschrift um 1580) gibt es in Darmstadt als digitales Faksimile:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-204
Update: Regententafel bald nach 1504
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-238
KlausGraf - am Mittwoch, 21. September 2011, 13:31 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Israelische-Armee-stellt-Flickr-Bilder-unter-CC-Lizenz-1347139.html
http://www.flickr.com/photos/idfonline
[Update:
https://plus.google.com/103355286983548538440/posts/YJD4EkG7bmd ]
Da wir gerade dabei sind: Die Schwedische Nationalbibliothek hat ihre Nationalbibliographie und die Authority-Files nun unter CC0 (=Public Domain) veröffentlicht:
http://librisbloggen.kb.se/2011/09/21/swedish-national-bibliography-and-authority-data-released-with-open-license/
Israel Defense Forces,
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
http://www.flickr.com/photos/idfonline
[Update:
https://plus.google.com/103355286983548538440/posts/YJD4EkG7bmd ]
Da wir gerade dabei sind: Die Schwedische Nationalbibliothek hat ihre Nationalbibliographie und die Authority-Files nun unter CC0 (=Public Domain) veröffentlicht:
http://librisbloggen.kb.se/2011/09/21/swedish-national-bibliography-and-authority-data-released-with-open-license/
Israel Defense Forces,http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
KlausGraf - am Mittwoch, 21. September 2011, 13:19 - Rubrik: Bildquellen
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Die Nachricht, dass ein FDP-Politiker Teile seiner Doktorarbeit abgeschrieben haben soll, ohne dies korrekt zu kennzeichnen, liest sich mittlerweile fast genauso alltäglich wie der obligatorische Krawall im Nahen Osten. Nun hat es den Bundestagsabgeordneten Daniel Volk erwischt, dem das VroniPlag-Wiki vorwirft, in seiner Dissertation zur "Begrenzung kriegerischer Konflikte durch das moderne Völkerrecht" in größerem Umfang plagiiert zu haben. Die freiwilligen Korrektoren fanden bislang auf gut einem Fünftel der 186 Seiten umfassenden Arbeit beanstandbare Stellen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/150496
http://www.heise.de/tp/blogs/8/150496
KlausGraf - am Mittwoch, 21. September 2011, 12:23 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Images_from_Wiki_Loves_Monuments_2011

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Igreja_de_Nossa_Senhora_da_Encarna%C3%A7%C3%A3o_(lisboa)_II.jpg Foto Maragato1976, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Igreja_de_Nossa_Senhora_da_Encarna%C3%A7%C3%A3o_(lisboa)_II.jpg Foto Maragato1976, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
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"Es gibt Sätze, die alles riskieren und nur selten eine zweite Chance erhalten. »Wenn ich Dich lieb habe, was geht's Dich an?«, erklärt Goethes Philine trotzig Wilhelm Meister, während sich Schillers Franz Moor plump verrät: »Ich liebe dich, wie mich selbst, Amalia!«. Die Ausstellung heftet sich den Spuren an die Fersen, die das »Ich liebe Dich!« im Archiv hinterlassen hat. Sie folgt seinen Ausformungen und Auswirkungen, seinen trivialen und originellen, platten und intensiven Aspekten. Wie ist dieser Satz immer noch und immer wieder zum ersten Mal möglich? 66 + 6 Beispiele, von Goethe bis Gernhardt: eine kleine Geschichte von drei Worten, die immer wieder an Grenzen führen – der Grammatik, der Gesellschaft, der Geschlechter, der Sprache, der Literatur oder auch der Liebe selbst. Zur Eröffnung am 20. September, 19 Uhr, spricht Michael Lentz, dazu singen und spielen Gäste der Intenationalen Hugo-Wolff-Akademie. »Mit diesem Satz ist das endgültige Bekenntnis da. Darüber hinaus geht es nicht«, so die Schriftstellerin Sibylle Lewitscharoff über ›Ich liebe Dich‹ im begleitenden Marbacher Magazin.
Verschiedene Führungen sind buchbar. Für Gruppen: »Ich liebe Dich!«, Führung durch die Wechselausstellung, Kosten € 60,–, oder »Auf den Spuren der Liebe«. Kombiführung durch die Dauer- und Wechselausstellung, Kosten € 95,– zuzügl. € 5,– Eintritt (für Schüler und Studenten inkl. Eintritt). Für Sekundarstufe 2: »Abiturvorbereitung Liebeslyrik«, Rundgänge durch das LiMo oder SNM, Dauer 1 h, Kosten € 60,- inkl. Eintritt, oder Kombiführung durch beide Museen Dauer ca. 1,5 h, Kosten € 95,- inkl. Eintritt. Öffentliche Führungen am Sonntag, 2. Oktober, und Sonntag, 4. Dezember, je 15 Uhr. Aktionstage zum Thema am Sonntag, den 13. November, und am Sonntag, den 29. Januar, jeweils von 10 bis 18 Uhr"
Quelle: Deutsches Literaturarchiv Marbach, Wechselausstellungen
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 21:17 - Rubrik: Literaturarchive
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Die Staatliche Bibliothek in Regensburg erhält den Nachlass von Eduard von Schenk (1788-1841). Der erste Regierungspräsident der Oberpfalz war auch bayerischer Innenminister zu Zeiten König Ludwigs I. Bisher war sein schriftlicher Nachlass in Privatbesitz, bald stehen die Korrespondenzen, Doku mente und Manuskripte Wissenschaftlern zur Verfügung.
Quelle: Bayerntext, S. 168 20.09.2011 21:09:16
Wikipedia-Artikel Eduard von Schenk
Eine Frage: Was hat der Nachlass eines Regierungspräsidenten und Innenministers in einer Bibliothek zu suchen?
Quelle: Bayerntext, S. 168 20.09.2011 21:09:16
Wikipedia-Artikel Eduard von Schenk
Eine Frage: Was hat der Nachlass eines Regierungspräsidenten und Innenministers in einer Bibliothek zu suchen?
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 21:09 - Rubrik: Bibliothekswesen
"Film und Fernsehen sind heute ohne IT nicht mehr denkbar. Das gilt für alle Produktionsprozesse ebenso wie für Auswertungswege. Filmische Inhalte können zudem durch IT schneller, direkter und kostengünstiger transportiert werden: zum Schnittmeister, zum Redakteur und zum Zuschauer. Und dennoch: Filmhersteller und IT-Spezialisten müssen miteinander reden, um die Zukunft digitaler Medien und medialer IT zum Erfolg und zu innovativen neuen Geschäftsideen zu führen.
"Die Rote Couch: Gesprächsreihe FILM meets IT" will diesen Prozess anstoßen und knüpft dabei bewusst an das Forum "MEDIA meets IT" des Netzwerkes media.connect brandenburg an. Der Film- und Fernsehstandort Potsdam bietet einen besonders fruchtbaren Boden für Gespräche zwischen Film und IT. Ziel der Gesprächsreihe ist es, dass beide Branchen die Zukunft nur miteinander und nicht nebeneinander erfolgreich gestalten können. Wir hoffen, mit den Gesprächen auch ganz konkrete Projekte befördern zu können und laden herzlich zur Beteiligung ein.
Weitere Veranstaltungen:
Dienstag, 27. September 2011
Audiovisuelle Archive als Großkunden von IT – wie gelingt der Übergang zur Digitalisierung?
18.30 Uhr, Foyer des Deutschen Rundfunkarchivs Potsdam-Babelsberg (DRA)
Im Gespräch
Dr. Peter-Paul Schneider, Leiter des DRA Potsdam-Babelsberg
Sven Slazenger, Geschäftsführer Interlake
Moderation
Dr. Jost Bösenberg, Film- und Fernsehproduzent (DOKfilm GmbH)
2015 werden Videos 90% des Internet-Traffic ausmachen. Das bedeutet: Digitalisierung ist die Herausforderung für audiovisuelle Archive. Das gilt sowohl für die Archive von Film- und Fernsehproduzenten wie auch für kulturelle Archive in öffentlichem Auftrag. Denn Digitalisierung bedeutet mehr als das Wandeln von Filmrollen und Videobändern in Files: mit entsprechenden ITLösungen steht die Digitalisierung als Synonym für neue, moderne Formen der Verwertung von audiovisuellen Inhalten über das Netz.
Doch Digitalisierung ist auch eine enorme Herausforderung und braucht enormes planerisches Verständnis aller Seiten: der Einsatz von Metadaten, die Schaffung von kompatiblen Schnittstellen, die Skalierbarkeit ganzer Media-Asset-Manegement-Systeme. Film und IT haben hier eine Mammutaufgabe vor sich und bewältigen diese nur gemeinsam. FILM meets IT thematisiert in der dritten Gesprächsrunde 2011 die Zusammenarbeit und derzeitigen Probleme von audiovisuellen Archiven und IT und zeigt Perspektiven auf. Auf der roten Couch nehmen mit DR. Peter-Paul Schneider (DRA) und Sven Slazenger (Interlake) ausgesprochene Experten ihres Faches Platz.
FILM meets IT ist eine Veranstaltung der transfer media gGmbH und media.connect brandenburg.
Link zur Veanstaltungshomepage

".... Zu diesem Anlass wird auch die neu veröffentlichte „Digitalisierungsfibel: Leitfaden für audiovisuelle Archive“ vorgestellt. Am 27. September 2011 veröffentlicht die transfer media das Buch „Digitalisierungsfibel: Leitfaden für audiovisuelle Archive“. In diesem im DIN-A5-Format gehaltenen Handbuch werden praxisnah, verständlich und überblickhaft alle notwendigen Schritte erklärt, aus einem analogen Film direkt zugängliche digitale Files zu machen. Die Autoren des Buches sind ausnahmslos Praxismitarbeiter.
„Das Buch soll all denen helfen, die vor der Digitalisierung der eigenen Bestände stehen, selbst keine Techniker sind und auch keine werden wollen und die Herausforderung dennoch sicher und stabil meistern wollen“, sagt Herausgeber Andreas Vogel von der transfer media. Am Buch mitgearbeitet haben unter anderem das Filmarchiv des Bundesarchivs, das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) und die DEFA-Stiftung.
Das 240 Seiten starke, handliche Werk beschreibt technische Grundbegriffe der Film und
Videotechnik, geht auf Metadaten, Digitalisierung und Restaurierung ein , beschreibt Methoden der digitalen Langzeitarchivierung und Anforderungen an Media Asset Management Systeme. Auch Rechtsfragen der modernen Online-Verwertung von Archivmaterial werden thematisiert.
Das Buch wird in Anwesenheit von Helmut Morsbach (Vorstand DEFA-Stiftung), Karl Griep (Leiter des Bundesarchiv-Filmarchiv) und Dr. Peter-Paul Schneider (Leiter DRA Potsdam-Babelsberg) am
27. September 2011 im Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) offiziell veröffentlicht. ...."
Quelle: mebucom.de
"Die Rote Couch: Gesprächsreihe FILM meets IT" will diesen Prozess anstoßen und knüpft dabei bewusst an das Forum "MEDIA meets IT" des Netzwerkes media.connect brandenburg an. Der Film- und Fernsehstandort Potsdam bietet einen besonders fruchtbaren Boden für Gespräche zwischen Film und IT. Ziel der Gesprächsreihe ist es, dass beide Branchen die Zukunft nur miteinander und nicht nebeneinander erfolgreich gestalten können. Wir hoffen, mit den Gesprächen auch ganz konkrete Projekte befördern zu können und laden herzlich zur Beteiligung ein.
Weitere Veranstaltungen:
Dienstag, 27. September 2011
Audiovisuelle Archive als Großkunden von IT – wie gelingt der Übergang zur Digitalisierung?
18.30 Uhr, Foyer des Deutschen Rundfunkarchivs Potsdam-Babelsberg (DRA)
Im Gespräch
Dr. Peter-Paul Schneider, Leiter des DRA Potsdam-Babelsberg
Sven Slazenger, Geschäftsführer Interlake
Moderation
Dr. Jost Bösenberg, Film- und Fernsehproduzent (DOKfilm GmbH)
2015 werden Videos 90% des Internet-Traffic ausmachen. Das bedeutet: Digitalisierung ist die Herausforderung für audiovisuelle Archive. Das gilt sowohl für die Archive von Film- und Fernsehproduzenten wie auch für kulturelle Archive in öffentlichem Auftrag. Denn Digitalisierung bedeutet mehr als das Wandeln von Filmrollen und Videobändern in Files: mit entsprechenden ITLösungen steht die Digitalisierung als Synonym für neue, moderne Formen der Verwertung von audiovisuellen Inhalten über das Netz.
Doch Digitalisierung ist auch eine enorme Herausforderung und braucht enormes planerisches Verständnis aller Seiten: der Einsatz von Metadaten, die Schaffung von kompatiblen Schnittstellen, die Skalierbarkeit ganzer Media-Asset-Manegement-Systeme. Film und IT haben hier eine Mammutaufgabe vor sich und bewältigen diese nur gemeinsam. FILM meets IT thematisiert in der dritten Gesprächsrunde 2011 die Zusammenarbeit und derzeitigen Probleme von audiovisuellen Archiven und IT und zeigt Perspektiven auf. Auf der roten Couch nehmen mit DR. Peter-Paul Schneider (DRA) und Sven Slazenger (Interlake) ausgesprochene Experten ihres Faches Platz.
FILM meets IT ist eine Veranstaltung der transfer media gGmbH und media.connect brandenburg.
Link zur Veanstaltungshomepage

".... Zu diesem Anlass wird auch die neu veröffentlichte „Digitalisierungsfibel: Leitfaden für audiovisuelle Archive“ vorgestellt. Am 27. September 2011 veröffentlicht die transfer media das Buch „Digitalisierungsfibel: Leitfaden für audiovisuelle Archive“. In diesem im DIN-A5-Format gehaltenen Handbuch werden praxisnah, verständlich und überblickhaft alle notwendigen Schritte erklärt, aus einem analogen Film direkt zugängliche digitale Files zu machen. Die Autoren des Buches sind ausnahmslos Praxismitarbeiter.
„Das Buch soll all denen helfen, die vor der Digitalisierung der eigenen Bestände stehen, selbst keine Techniker sind und auch keine werden wollen und die Herausforderung dennoch sicher und stabil meistern wollen“, sagt Herausgeber Andreas Vogel von der transfer media. Am Buch mitgearbeitet haben unter anderem das Filmarchiv des Bundesarchivs, das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) und die DEFA-Stiftung.
Das 240 Seiten starke, handliche Werk beschreibt technische Grundbegriffe der Film und
Videotechnik, geht auf Metadaten, Digitalisierung und Restaurierung ein , beschreibt Methoden der digitalen Langzeitarchivierung und Anforderungen an Media Asset Management Systeme. Auch Rechtsfragen der modernen Online-Verwertung von Archivmaterial werden thematisiert.
Das Buch wird in Anwesenheit von Helmut Morsbach (Vorstand DEFA-Stiftung), Karl Griep (Leiter des Bundesarchiv-Filmarchiv) und Dr. Peter-Paul Schneider (Leiter DRA Potsdam-Babelsberg) am
27. September 2011 im Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) offiziell veröffentlicht. ...."
Quelle: mebucom.de
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:59 - Rubrik: Filmarchive
Othering the Archive from kevin logan on Vimeo.
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:49 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Studierende der Fachhochschule Potsdam und der Archivschule Marburg werden vom 21. bis 23. September 2011 als "Flying Reporters" hier aus folgenden Kongressveranstaltungen berichten:
Mittwoch, 21.September 2011
14.00 - 16.00 Uhr
Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit
14.00 - 16.00 Uhr
Forum Ausbildung und Berufsbild
18.30 – 20.00 Uhr
Eröffnungsveranstaltung
Donnerstag, 22. September 2011
09.00 - 10.30 Uhr
Gemeinsame Arbeitssitzung
11.00 - 13.00 Uhr
Sektionssitzung 1
11.00 - 13.00 Uhr
Sektionssitzung 2
16.00 - 18.00 Uhr
Sektionssitzung 3
16.00 - 18.00 Uhr
Sektionssitzung 4
Freitag, 23. September 2011
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 1
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 2
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 3
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppen 4 und 5
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 6
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppen 7 und 8
12.00 - 13.00 Uhr
Informationsveranstaltung
15.00 - 17.00 Uhr
Podiumsdiskussion"
Quelle: http://archivtag.de/
Link zu den Berichten
Um dem Regensburger Archivtag herum habe ich mit dem dort gewählten VdA-Vorsitzenden (und meinem ehemaligen Chef) telefoniert, um zu eruieren, wie der Berufsverband sich ein verstärkte Web-Berichterstattung über die Archivtage vorstellt. Kaum zwei Jahre später macht sich angelehnt (plagiiert?) an die (Nachwuchs-)Berichterstattung des ICA über dessen Kongresse der VdA auf den Weg. Wenigstens ein kleines Zeichen. Hoffentlich gibt es wie beim ICA, Bilder, Videos, Interviews, Hintergründe .......
Mittwoch, 21.September 2011
14.00 - 16.00 Uhr
Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit
14.00 - 16.00 Uhr
Forum Ausbildung und Berufsbild
18.30 – 20.00 Uhr
Eröffnungsveranstaltung
Donnerstag, 22. September 2011
09.00 - 10.30 Uhr
Gemeinsame Arbeitssitzung
11.00 - 13.00 Uhr
Sektionssitzung 1
11.00 - 13.00 Uhr
Sektionssitzung 2
16.00 - 18.00 Uhr
Sektionssitzung 3
16.00 - 18.00 Uhr
Sektionssitzung 4
Freitag, 23. September 2011
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 1
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 2
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 3
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppen 4 und 5
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 6
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppen 7 und 8
12.00 - 13.00 Uhr
Informationsveranstaltung
15.00 - 17.00 Uhr
Podiumsdiskussion"
Quelle: http://archivtag.de/
Link zu den Berichten
Um dem Regensburger Archivtag herum habe ich mit dem dort gewählten VdA-Vorsitzenden (und meinem ehemaligen Chef) telefoniert, um zu eruieren, wie der Berufsverband sich ein verstärkte Web-Berichterstattung über die Archivtage vorstellt. Kaum zwei Jahre später macht sich angelehnt (plagiiert?) an die (Nachwuchs-)Berichterstattung des ICA über dessen Kongresse der VdA auf den Weg. Wenigstens ein kleines Zeichen. Hoffentlich gibt es wie beim ICA, Bilder, Videos, Interviews, Hintergründe .......
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:27 - Rubrik: Veranstaltungen
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Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:23 - Rubrik: Staatsarchive
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Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:13 - Rubrik: Kommunalarchive
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Ankündigung:
http://gplusproject.appspot.com/static/de-92011.html
Mich findet man nach wie vor unter
http://gplus.to/klausgraf

http://gplusproject.appspot.com/static/de-92011.html
Mich findet man nach wie vor unter
http://gplus.to/klausgraf

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Gut 20 Bücher wurden angeblich digitalisiert von der Biblioteca internationale "La vigna" in Vicenza:
http://bibliostoria.wordpress.com/2011/09/20/trattati-storici-di-enologia-digitalizzati/
http://www.lavigna.it/it/centro/scientifico.php/1259
Sie sind im OPAC gut versteckt.
Beispiel:
http://sbn.regione.veneto.it/sebina/repository/catalogazione/immagini/dell%20arte%20di%20fare%20conservare%20migliorare%20i%20vini%20del%20Regno_C-XIX-544_LR.pdf
Zu einem spanischen Angebot:
http://archiv.twoday.net/stories/14669924/
http://bibliostoria.wordpress.com/2011/09/20/trattati-storici-di-enologia-digitalizzati/
http://www.lavigna.it/it/centro/scientifico.php/1259
Sie sind im OPAC gut versteckt.
Beispiel:
http://sbn.regione.veneto.it/sebina/repository/catalogazione/immagini/dell%20arte%20di%20fare%20conservare%20migliorare%20i%20vini%20del%20Regno_C-XIX-544_LR.pdf
Zu einem spanischen Angebot:
http://archiv.twoday.net/stories/14669924/
KlausGraf - am Dienstag, 20. September 2011, 18:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://digitalerwiderstand.wordpress.com/
Axel Becker schreibt an Karl-Heinz Schneider:
es reicht, ich bin es leid!
Ich bin es leid, dass mir Menschen erzählen, das große böse Internet (im folgenden nur GBI genannt) sei ein Chaos. Ich bin es leid, dass sie behaupten, man könne dort nie das finden, was man suche. Ich bin es leid, dass sie voller Inbrunst behaupten, in sozialen Netzwerken würde man lediglich darüber informiert, wer wann was zum Frühstück gegessen habe. Und am gehörigsten bin ich es leid, dass sie artikulieren (und dies wirklich zu glauben scheinen), dass digitale Medien in der Schule und Universität nicht gewinnbringend eingesetzt werden können. Du kennst die verschlafenen Argumente ja auch. Angeblich werde viel weniger gelesen. Ein Vorwurf in seiner Struktur so borniert, dass sich eine weitere Beschäftigung an dieser Stelle gar nicht lohnt. Vor ein paar Wochen reichte ich einen Aufsatz für eine geschichtsdidaktische Zeitung ein. Ich diskutierte darin die Möglichkeiten eines digitalen Schulbuchs, behauptete auch, dies sei für deutsche Schüler ein „ferner Traum“, da die Schulbuchverlage keine großen Anstrengungen zeigen, ein eSchulbuch auf den Markt zu bringen. Die obligatorische Peer-Review hat mein Text freilich nicht überstanden. Ein Gutachter bemängelte, es fehle schließlich an empirischen belegen für die These, dass Schüler tatsächlich von einem digitalen Schulbuch träumten. Empirische Belege legte ich dafür freilich auch nicht vor. Für den Kritisierenden scheint die Vorstellung eines Schulbuchs auf Tablets auch eher ein Albtraum zu sein. Dabei könnten sie mehr Tiefe und Struktur vermitteln als Papier je imstande wäre.
Mein Traum handelt in der Tat auch weniger von Schulbüchern. Ich wünsche mir, dass die Möglichkeiten digitaler Lernmedien wenigstens ernsthaft diskutiert werden können. Das scheint dir vielleicht übertrieben? Ist es nicht. Ernsthaft diskutieren kann man nur die Gefahren des GBI. Was es anrichtet und wie schlimm das alles ist. Ich bin es leid diese Bedenken zu entkräften. Statt Bedenken möchte ich ab sofort nur noch kreative Ideen und Gedanken tragen. Die Diskussion um „Bücher statt Websites“ hat mit wissenschaftlicher Auseinandersetzung wenig zu tun, verkommen zu einem Streit von Ideologien, immun gegen fairen Gedankenaustausch.
Das ist nur so ein Gefühl. Ein digitales Hochgefühl.
Liebe Grüße
Axel Becker schreibt an Karl-Heinz Schneider:
es reicht, ich bin es leid!
Ich bin es leid, dass mir Menschen erzählen, das große böse Internet (im folgenden nur GBI genannt) sei ein Chaos. Ich bin es leid, dass sie behaupten, man könne dort nie das finden, was man suche. Ich bin es leid, dass sie voller Inbrunst behaupten, in sozialen Netzwerken würde man lediglich darüber informiert, wer wann was zum Frühstück gegessen habe. Und am gehörigsten bin ich es leid, dass sie artikulieren (und dies wirklich zu glauben scheinen), dass digitale Medien in der Schule und Universität nicht gewinnbringend eingesetzt werden können. Du kennst die verschlafenen Argumente ja auch. Angeblich werde viel weniger gelesen. Ein Vorwurf in seiner Struktur so borniert, dass sich eine weitere Beschäftigung an dieser Stelle gar nicht lohnt. Vor ein paar Wochen reichte ich einen Aufsatz für eine geschichtsdidaktische Zeitung ein. Ich diskutierte darin die Möglichkeiten eines digitalen Schulbuchs, behauptete auch, dies sei für deutsche Schüler ein „ferner Traum“, da die Schulbuchverlage keine großen Anstrengungen zeigen, ein eSchulbuch auf den Markt zu bringen. Die obligatorische Peer-Review hat mein Text freilich nicht überstanden. Ein Gutachter bemängelte, es fehle schließlich an empirischen belegen für die These, dass Schüler tatsächlich von einem digitalen Schulbuch träumten. Empirische Belege legte ich dafür freilich auch nicht vor. Für den Kritisierenden scheint die Vorstellung eines Schulbuchs auf Tablets auch eher ein Albtraum zu sein. Dabei könnten sie mehr Tiefe und Struktur vermitteln als Papier je imstande wäre.
Mein Traum handelt in der Tat auch weniger von Schulbüchern. Ich wünsche mir, dass die Möglichkeiten digitaler Lernmedien wenigstens ernsthaft diskutiert werden können. Das scheint dir vielleicht übertrieben? Ist es nicht. Ernsthaft diskutieren kann man nur die Gefahren des GBI. Was es anrichtet und wie schlimm das alles ist. Ich bin es leid diese Bedenken zu entkräften. Statt Bedenken möchte ich ab sofort nur noch kreative Ideen und Gedanken tragen. Die Diskussion um „Bücher statt Websites“ hat mit wissenschaftlicher Auseinandersetzung wenig zu tun, verkommen zu einem Streit von Ideologien, immun gegen fairen Gedankenaustausch.
Das ist nur so ein Gefühl. Ein digitales Hochgefühl.
Liebe Grüße
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OLG München: Urheberrechte im Konkurs des Verlags NJW-RR 1994, 1478
Wird über das Vermögen eines Verlages das Konkursverfahren durchgeführt, ohne daß bestimmte Nutzungsrechte verwertet worden wären, so fallen diese nach Abschluß des Verfahrens an den Autor zurück, weil der Zweck des Verlagsvertrags - Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes - nicht mehr erreicht werden kann.
Wer einem Dritten Nutzungsrechte “überträgt”, die nicht ihm, sondern dem Autor zustehen, verursacht dadurch rechtswidrige Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen dieses Dritten.
OLG München, Urteil vom 25-03-1993 - 29 U 5241/92
Zum Sachverhalt:
Die Kl. ist Autorin des Werkes “Das große Buch der Jagd”. Sie fordert Autorenhonorar für eine im Verlag der Nebenintervenientin erschienene Auflage von insgesamt 10000 Exemplaren. Am 5./6. 5. 1977 schloß B als Autor mit der Firma H & Partner GmbH als Verlag einen Verlagsvertrag für das Werk “Die Deutsche Jagd”. Mit Vertrag vom 7./13. 6. 1977 schloß die Firma H & Partner GmbH als Verfasser mit der Firma M-Verlag GmbH als Verleger einen bis auf § 20 wortgleichen weiteren Verlagsvertrag über das Werk “Die Deutsche Jagd”. Die Kl. ist laut Vermerk vom 2. 4. 1978 voll inhaltlich anstelle des Verfassers B in den Vertrag vom 5./6. 5. 1977 eingetreten. Das Buch erschien im Jahre 1991 unter dem Titel “Das große Buch der Jagd” im M-Verlag. Über das Vermögen dieses Verlages wurde am 8. 8. 1985 das Konkursverfahren eröffnet und am 1. 7. 1987 abgeschlossen. Die Firma H & Partner GmbH wurde am 22. 2. 1985 liquidiert. Der Bekl. war Liquidator. Das Erlöschen der Firma wurde am 30. 1. 1987 im Handelsregister eingetragen. Die Streithelferin, die die Konkursmasse des M-Verlags übernommen hatte, interessierte sich Anfang 1990 für eine Neuauflage des Buchs. Der Bekl. wies sie mit Schreiben vom 2. 3. 1990 darauf hin, daß für eine Neuauflage ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, und zwar mit ihm. Daraufhin bot die Streithelferin der H & Partner GmbH mit Schreiben vom 7. 3. 1990 an, gegen ein Pauschalhonorar von 10000 DM 3000 Exemplare zu einem Ladenpreis von 48 DM und 7000 Exemplare als Lizenz für den Nebenmarkt zu drucken. Eventuelle Nachhonorierungen für Text- und Bildrechte übernahm die Streithelferin. Entsprechend diesem Angebot, das angenommen wurde, erschien eine Neuauflage mit 10000 Exemplaren, von denen 7000 Exemplare für den W-Verlag gedruckt wurden. Der W-Verlag veräußerte das Buch über die Dr. M-Verlagsbuchhandlung zum Stückpreis von 25 DM. Die Kl. hat beantragt, den Bekl. zu verurteilen, an die Kl. 21464,46 DM zu bezahlen.
Das LG hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Die Berufung des Bekl. hatte keinen Erfolg.
Aus den Gründen:
Nach Abschluß des Konkursverfahrens über das Vermögen der M-Verlag GmbH sind das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für das Werk “Das große Buch der Jagd” auf die Kl. zurückgefallen. Durch die Gestattung der Veranstaltung einer Neuauflage hat der Bekl. die Urheberrechte der Kl. schuldhaft verletzt; er schuldet der Kl. nach § 97 I UrhG Schadensersatz.
1. Die Kl. hat der Firma H & Partner GmbH (im folgenden H-GmbH) Verlagsrechte an ihrem Werk “Das große Buch der Jagd” eingeräumt. Die H-GmbH war nach § 4 S. 1 des Verlagsvertrages zur geschlossenen Übertragung ihrer Rechte auf die M-Verlag GmbH berechtigt. Die Verlagsrechte sind bei der M-Verlag GmbH bis zum Abschluß des Konkursverfahrens am 1. 7. 1987 verblieben. Ein vorheriger wirksamer Rückruf der Rechte durch die H-GmbH ist nicht nachgewiesen; ein Rückruf der Rechte durch die Kl. nach § 13 des Verlagsvertrages wird nicht behauptet.
Eine Verwertung der Verlagsrechte durch den Konkursverwalter über das Vermögen der M-Verlag GmbH wird nicht vorgetragen. Dies hat zur Folge, daß mit Abschluß des Konkursverfahrens am 1. 7. 1987 die Rechte an die Kl. zurückgefallen sind. Dies beruht darauf, daß der Verlagsvertrag auf die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gerichtet ist. Diese Zweckbestimmung kann nicht mehr erreicht werden, wenn der Verleger endgültig aufhört zu bestehen, ohne daß er über die Verlagsrechte verfügt und damit gewährleistet hat, daß auch künftig die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gesichert ist. Damit findet nicht nur der Verlagsvertrag sein Ende; gleichzeitig endet das absolute Verlagsrecht des Verlegers, wie sich aus § 9 I Verlagsgesetz (VerlG) ergibt. Die Befugnis, das Werk “Das große Buch der Jagd” zu vervielfältigen und zu verbreiten, steht wieder der Kl. zu. Ein Rückfall dieser Rechte an die H-GmbH scheidet von vorneherein aus, da diese am 1. 7. 1987 im Handelsregister bereits gelöscht war, also nicht mehr bestand.
Eines Rückrufs der Rechte nach vorheriger Fristsetzung zur Ausübung des Nutzungsrechts nach § 41 UrhG bedurfte es nicht. Diese Bestimmung setzt voraus, daß der Nutzungsberechtigte noch in der Lage ist, die ihm übertragenen Rechte auszuüben. Besteht der Nutzungsberechtigte nicht mehr, so fehlt es an dieser Voraussetzung. Das Nutzungsrecht erlischt ohne weiteres.
2. Der Bekl. hat dadurch, daß er der Streithelferin gestattete, eine Neuauflage des Werkes zu veranstalten, in die Urheberrechte der Kl. eingegriffen. Er haftet der Kl. auf Schadensersatz nach § 97 I 1 UrhG, da er die Rechte der Kl. zumindest fahrlässig verletzt hat. Die Passivlegitimation des Bekl. ist gegeben:
a) Als Verletzer kann jeder in Anspruch genommen werden, der die Rechtsverletzung begeht oder daran teilnimmt, sofern zwischen dem Verhalten und der Rechtsverletzung ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Es genügt, wenn der Verletzer eine von mehreren Ursachen setzt, falls es nicht nach der Lebenserfahrung unwahrscheinlich ist, daß gerade diese Ursache zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1969, 2157 = GRUR 1965, 104 (106) - Personalausweise; Schricker, UrheberR, 1987, § 97 Rdnr. 35).
Der Bekl. hat mit Schreiben vom 2. 3. 1990, gerichtet an die Streithelferin, darauf hingewiesen, daß für eine Neuauflage des Werkes ein neuer Vertrag mit ihm abgeschlossen werden muß. Er führt insofern aus: “Sie müßten mir ein regelrechtes Vertragsangebot machen, mit allen Daten, Honoraren, Nebenrechten und Garantiesummen etc." Auf Grund dieses Schreibens unterbreitete die Streitverkündete am 7. 3. 1990 ein konkretes Vertragsangebot, das angenommen wurde und auf Grund dessen die Neuauflage erschien. Damit steht fest, daß der Bekl. für die Veranstaltung der Neuauflage, für die die Kl. ihr Autorenhonorar fordert, mitursächlich gehandelt hat. Da es nach der Lebenserfahrung nicht unwahrscheinlich ist, daß die Neuauflage auf Grund dieses Vertragsabschlusses veranstaltet wurde und somit der Anspruch der Kl. auch auf das Verhalten des Bekl. zurückzuführen ist, haftet er auf Schadensersatz.
Der Bekl. kann sich nicht darauf berufen, er habe in die Urheberrechte der Kl. nicht eingreifen können, da diese Rechte im Jahre 1990 bei der Kl. gelegen hätten. Entscheidend ist, daß er sich diese Rechte angemaßt und durch den Vertragsabschluß mit der Nebenintervenientin dazu beigetragen hat, daß in die Rechte der Kl. eingegriffen wurde.
b) Der Bekl. kann nicht geltend machen, er habe nicht persönlich, sondern als Liquidator der H-GmbH i. L. gehandelt. Abgesehen davon, daß die H-GmbH im Handelsregister bereits am 30. 1. 1987 gelöscht worden war und von einem Fortbestehen der GmbH nicht ausgegangen werden kann (vgl. LG München I, Urt. v. 23. 12. 1992 - 21 O 8489/92), hat der Bekl. im Rahmen der Verhandlungen und bei Abschluß des Vertrages mit der Streithelferin stets in eigenem Namen, nicht aber für die H-GmbH gehandelt. Dies ergibt sich daraus, daß er die Auffassung vertreten hat, der Vertrag müsse “mit mir” abgeschlossen werden und er unter der Bezeichnung “O H & Partner, Dr. A” aufgetreten ist. Bei den vorgelegten Anlagen fehlt jeder Hinweis auf die GmbH, so daß nicht anzunehmen ist, der Bekl. habe für diese als Liquidator gehandelt, obwohl die Liquidation seit Jahren abgeschlossen war. Im übrigen hat das LG für den Fall, daß der Bekl. für die GmbH handeln wollte, zu Recht auf § 164 II BGB verwiesen.
3. Die Schadensberechnung der Kl. ist nicht zu beanstanden. Sie hat das Recht, eine angemessene Lizenzgebühr zu fordern, bei der der Abschluß eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen fingiert wird (Schricker, Rdnr. 60). (Wird ausgeführt.)
(Mitgeteilt von Richter am OLG U. v. Hunoltstein, München)
Zu den Implikationen für verwaiste Werke:
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/UqMFVnEXB4N
Wird über das Vermögen eines Verlages das Konkursverfahren durchgeführt, ohne daß bestimmte Nutzungsrechte verwertet worden wären, so fallen diese nach Abschluß des Verfahrens an den Autor zurück, weil der Zweck des Verlagsvertrags - Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes - nicht mehr erreicht werden kann.
Wer einem Dritten Nutzungsrechte “überträgt”, die nicht ihm, sondern dem Autor zustehen, verursacht dadurch rechtswidrige Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen dieses Dritten.
OLG München, Urteil vom 25-03-1993 - 29 U 5241/92
Zum Sachverhalt:
Die Kl. ist Autorin des Werkes “Das große Buch der Jagd”. Sie fordert Autorenhonorar für eine im Verlag der Nebenintervenientin erschienene Auflage von insgesamt 10000 Exemplaren. Am 5./6. 5. 1977 schloß B als Autor mit der Firma H & Partner GmbH als Verlag einen Verlagsvertrag für das Werk “Die Deutsche Jagd”. Mit Vertrag vom 7./13. 6. 1977 schloß die Firma H & Partner GmbH als Verfasser mit der Firma M-Verlag GmbH als Verleger einen bis auf § 20 wortgleichen weiteren Verlagsvertrag über das Werk “Die Deutsche Jagd”. Die Kl. ist laut Vermerk vom 2. 4. 1978 voll inhaltlich anstelle des Verfassers B in den Vertrag vom 5./6. 5. 1977 eingetreten. Das Buch erschien im Jahre 1991 unter dem Titel “Das große Buch der Jagd” im M-Verlag. Über das Vermögen dieses Verlages wurde am 8. 8. 1985 das Konkursverfahren eröffnet und am 1. 7. 1987 abgeschlossen. Die Firma H & Partner GmbH wurde am 22. 2. 1985 liquidiert. Der Bekl. war Liquidator. Das Erlöschen der Firma wurde am 30. 1. 1987 im Handelsregister eingetragen. Die Streithelferin, die die Konkursmasse des M-Verlags übernommen hatte, interessierte sich Anfang 1990 für eine Neuauflage des Buchs. Der Bekl. wies sie mit Schreiben vom 2. 3. 1990 darauf hin, daß für eine Neuauflage ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, und zwar mit ihm. Daraufhin bot die Streithelferin der H & Partner GmbH mit Schreiben vom 7. 3. 1990 an, gegen ein Pauschalhonorar von 10000 DM 3000 Exemplare zu einem Ladenpreis von 48 DM und 7000 Exemplare als Lizenz für den Nebenmarkt zu drucken. Eventuelle Nachhonorierungen für Text- und Bildrechte übernahm die Streithelferin. Entsprechend diesem Angebot, das angenommen wurde, erschien eine Neuauflage mit 10000 Exemplaren, von denen 7000 Exemplare für den W-Verlag gedruckt wurden. Der W-Verlag veräußerte das Buch über die Dr. M-Verlagsbuchhandlung zum Stückpreis von 25 DM. Die Kl. hat beantragt, den Bekl. zu verurteilen, an die Kl. 21464,46 DM zu bezahlen.
Das LG hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Die Berufung des Bekl. hatte keinen Erfolg.
Aus den Gründen:
Nach Abschluß des Konkursverfahrens über das Vermögen der M-Verlag GmbH sind das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für das Werk “Das große Buch der Jagd” auf die Kl. zurückgefallen. Durch die Gestattung der Veranstaltung einer Neuauflage hat der Bekl. die Urheberrechte der Kl. schuldhaft verletzt; er schuldet der Kl. nach § 97 I UrhG Schadensersatz.
1. Die Kl. hat der Firma H & Partner GmbH (im folgenden H-GmbH) Verlagsrechte an ihrem Werk “Das große Buch der Jagd” eingeräumt. Die H-GmbH war nach § 4 S. 1 des Verlagsvertrages zur geschlossenen Übertragung ihrer Rechte auf die M-Verlag GmbH berechtigt. Die Verlagsrechte sind bei der M-Verlag GmbH bis zum Abschluß des Konkursverfahrens am 1. 7. 1987 verblieben. Ein vorheriger wirksamer Rückruf der Rechte durch die H-GmbH ist nicht nachgewiesen; ein Rückruf der Rechte durch die Kl. nach § 13 des Verlagsvertrages wird nicht behauptet.
Eine Verwertung der Verlagsrechte durch den Konkursverwalter über das Vermögen der M-Verlag GmbH wird nicht vorgetragen. Dies hat zur Folge, daß mit Abschluß des Konkursverfahrens am 1. 7. 1987 die Rechte an die Kl. zurückgefallen sind. Dies beruht darauf, daß der Verlagsvertrag auf die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gerichtet ist. Diese Zweckbestimmung kann nicht mehr erreicht werden, wenn der Verleger endgültig aufhört zu bestehen, ohne daß er über die Verlagsrechte verfügt und damit gewährleistet hat, daß auch künftig die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gesichert ist. Damit findet nicht nur der Verlagsvertrag sein Ende; gleichzeitig endet das absolute Verlagsrecht des Verlegers, wie sich aus § 9 I Verlagsgesetz (VerlG) ergibt. Die Befugnis, das Werk “Das große Buch der Jagd” zu vervielfältigen und zu verbreiten, steht wieder der Kl. zu. Ein Rückfall dieser Rechte an die H-GmbH scheidet von vorneherein aus, da diese am 1. 7. 1987 im Handelsregister bereits gelöscht war, also nicht mehr bestand.
Eines Rückrufs der Rechte nach vorheriger Fristsetzung zur Ausübung des Nutzungsrechts nach § 41 UrhG bedurfte es nicht. Diese Bestimmung setzt voraus, daß der Nutzungsberechtigte noch in der Lage ist, die ihm übertragenen Rechte auszuüben. Besteht der Nutzungsberechtigte nicht mehr, so fehlt es an dieser Voraussetzung. Das Nutzungsrecht erlischt ohne weiteres.
2. Der Bekl. hat dadurch, daß er der Streithelferin gestattete, eine Neuauflage des Werkes zu veranstalten, in die Urheberrechte der Kl. eingegriffen. Er haftet der Kl. auf Schadensersatz nach § 97 I 1 UrhG, da er die Rechte der Kl. zumindest fahrlässig verletzt hat. Die Passivlegitimation des Bekl. ist gegeben:
a) Als Verletzer kann jeder in Anspruch genommen werden, der die Rechtsverletzung begeht oder daran teilnimmt, sofern zwischen dem Verhalten und der Rechtsverletzung ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Es genügt, wenn der Verletzer eine von mehreren Ursachen setzt, falls es nicht nach der Lebenserfahrung unwahrscheinlich ist, daß gerade diese Ursache zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1969, 2157 = GRUR 1965, 104 (106) - Personalausweise; Schricker, UrheberR, 1987, § 97 Rdnr. 35).
Der Bekl. hat mit Schreiben vom 2. 3. 1990, gerichtet an die Streithelferin, darauf hingewiesen, daß für eine Neuauflage des Werkes ein neuer Vertrag mit ihm abgeschlossen werden muß. Er führt insofern aus: “Sie müßten mir ein regelrechtes Vertragsangebot machen, mit allen Daten, Honoraren, Nebenrechten und Garantiesummen etc." Auf Grund dieses Schreibens unterbreitete die Streitverkündete am 7. 3. 1990 ein konkretes Vertragsangebot, das angenommen wurde und auf Grund dessen die Neuauflage erschien. Damit steht fest, daß der Bekl. für die Veranstaltung der Neuauflage, für die die Kl. ihr Autorenhonorar fordert, mitursächlich gehandelt hat. Da es nach der Lebenserfahrung nicht unwahrscheinlich ist, daß die Neuauflage auf Grund dieses Vertragsabschlusses veranstaltet wurde und somit der Anspruch der Kl. auch auf das Verhalten des Bekl. zurückzuführen ist, haftet er auf Schadensersatz.
Der Bekl. kann sich nicht darauf berufen, er habe in die Urheberrechte der Kl. nicht eingreifen können, da diese Rechte im Jahre 1990 bei der Kl. gelegen hätten. Entscheidend ist, daß er sich diese Rechte angemaßt und durch den Vertragsabschluß mit der Nebenintervenientin dazu beigetragen hat, daß in die Rechte der Kl. eingegriffen wurde.
b) Der Bekl. kann nicht geltend machen, er habe nicht persönlich, sondern als Liquidator der H-GmbH i. L. gehandelt. Abgesehen davon, daß die H-GmbH im Handelsregister bereits am 30. 1. 1987 gelöscht worden war und von einem Fortbestehen der GmbH nicht ausgegangen werden kann (vgl. LG München I, Urt. v. 23. 12. 1992 - 21 O 8489/92), hat der Bekl. im Rahmen der Verhandlungen und bei Abschluß des Vertrages mit der Streithelferin stets in eigenem Namen, nicht aber für die H-GmbH gehandelt. Dies ergibt sich daraus, daß er die Auffassung vertreten hat, der Vertrag müsse “mit mir” abgeschlossen werden und er unter der Bezeichnung “O H & Partner, Dr. A” aufgetreten ist. Bei den vorgelegten Anlagen fehlt jeder Hinweis auf die GmbH, so daß nicht anzunehmen ist, der Bekl. habe für diese als Liquidator gehandelt, obwohl die Liquidation seit Jahren abgeschlossen war. Im übrigen hat das LG für den Fall, daß der Bekl. für die GmbH handeln wollte, zu Recht auf § 164 II BGB verwiesen.
3. Die Schadensberechnung der Kl. ist nicht zu beanstanden. Sie hat das Recht, eine angemessene Lizenzgebühr zu fordern, bei der der Abschluß eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen fingiert wird (Schricker, Rdnr. 60). (Wird ausgeführt.)
(Mitgeteilt von Richter am OLG U. v. Hunoltstein, München)
Zu den Implikationen für verwaiste Werke:
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/UqMFVnEXB4N
KlausGraf - am Dienstag, 20. September 2011, 17:20 - Rubrik: Archivrecht
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Eine virtuelle Ausstellung in Eindhoven:
http://www.eindhoventoen.nl/
Via
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/8808-samenwerking-archief-eindhoven-en-beeld-en-geluid-.html

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http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/8808-samenwerking-archief-eindhoven-en-beeld-en-geluid-.html

KlausGraf - am Dienstag, 20. September 2011, 12:24 - Rubrik: Bildquellen
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Papiermusik-Improvisation der Perkussionisten der Philharmonie Südwestfalen Slavik Stakhov und Simon Bernstein, 19.9.2011
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 10:01 - Rubrik: Kommunalarchive
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 09:50 - Rubrik: Kommunalarchive
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The Bodleian Libraries have digitized and made available online part of the first comprehensive code of Jewish Law, Mishneh Torah ( http://maimonides.bodleian.ox.ac.uk ). Written between 1170 and 1180 by the rabbinic scholar Rabbi Moses ben Maimon, known as Maimonides or by his Hebrew acronym Rambam, the Mishneh Torah is one of the most important manuscripts of the Bodleian’s world-class Hebrew collection.
For the first time, the manuscript can now be consulted, browsed and read online. Using revolutionary technology, all the one hundred eighty-eight openings of the manuscripts are captured in high-resolution digital images allowing readers to zoom in and examine the manuscript in detail. The electronic resource offers free worldwide access.
The manuscript, which has been kept in the Bodleian Libraries since the 17th century, consists of the first two books of Maimonides’ Mishneh Torah: the Sefer Madda (Book of Knowledge) and the Sefer Ahavah (Book of Love). It has unique significance in that the copy is signed by Maimonides himself, who declares in his own handwriting that this copy is the authorized version: ‘It has been corrected from my own book. I am Moses son of Rabbi Maimon of blessed memory’. The Bodleian Libraries hold the most significant collection of Maimonides’ autograph texts in the world.
The launch of the digital version of the Mishneh Torah carries a symbolic connotation as it fulfils the will of one of the manuscript’s later owners, Eleazar, son of Perahya. He stated in his will that his copy of the Mishneh Torah should always be freely available for public consultation: ‘[The manuscript should] not be sold or redeemed, nor should any single person ever take possession of it. It should rather be kept available so that all scholars can correct their own version against it, but not read from it regularly or copy from it.’ By making the manuscript available online, the Bodleian is keeping Eleazar’s legacy.
http://www.bodleian.ox.ac.uk/news/2011-sept-19

For the first time, the manuscript can now be consulted, browsed and read online. Using revolutionary technology, all the one hundred eighty-eight openings of the manuscripts are captured in high-resolution digital images allowing readers to zoom in and examine the manuscript in detail. The electronic resource offers free worldwide access.
The manuscript, which has been kept in the Bodleian Libraries since the 17th century, consists of the first two books of Maimonides’ Mishneh Torah: the Sefer Madda (Book of Knowledge) and the Sefer Ahavah (Book of Love). It has unique significance in that the copy is signed by Maimonides himself, who declares in his own handwriting that this copy is the authorized version: ‘It has been corrected from my own book. I am Moses son of Rabbi Maimon of blessed memory’. The Bodleian Libraries hold the most significant collection of Maimonides’ autograph texts in the world.
The launch of the digital version of the Mishneh Torah carries a symbolic connotation as it fulfils the will of one of the manuscript’s later owners, Eleazar, son of Perahya. He stated in his will that his copy of the Mishneh Torah should always be freely available for public consultation: ‘[The manuscript should] not be sold or redeemed, nor should any single person ever take possession of it. It should rather be kept available so that all scholars can correct their own version against it, but not read from it regularly or copy from it.’ By making the manuscript available online, the Bodleian is keeping Eleazar’s legacy.
http://www.bodleian.ox.ac.uk/news/2011-sept-19

KlausGraf - am Dienstag, 20. September 2011, 01:47 - Rubrik: Kodikologie
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Heute twitterte Mathias Schindler von der Bundestags-Anhörung zu verwaisten Werken:
http://twitter.com/#!/presroi
[Heise-Bericht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-Urheberrecht-und-die-verwaisten-Werke-Rechtsansprueche-vs-Massendigitalisierung-1346091.html ]
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=17156 berichtet über eine britische Studie:
The study confirmed through analysis of a representative set of titles published within the 140 years between 1870 and 2010, that rights clearance of works on an individual, item by item basis is unworkable in the context of mass digitisation. Mass digitisation potentially involves the copying and making available of millions of copyright works. At 4 hours per book it would take one researcher over 1,000 years to clear the rights in just 500,000 books – a drop in the ocean when compared to the rich collections of Europe’s cultural institutions.
http://twitter.com/#!/presroi
[Heise-Bericht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-Urheberrecht-und-die-verwaisten-Werke-Rechtsansprueche-vs-Massendigitalisierung-1346091.html ]
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=17156 berichtet über eine britische Studie:
The study confirmed through analysis of a representative set of titles published within the 140 years between 1870 and 2010, that rights clearance of works on an individual, item by item basis is unworkable in the context of mass digitisation. Mass digitisation potentially involves the copying and making available of millions of copyright works. At 4 hours per book it would take one researcher over 1,000 years to clear the rights in just 500,000 books – a drop in the ocean when compared to the rich collections of Europe’s cultural institutions.
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 23:59 - Rubrik: Archivrecht
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Seit letzter Woche gibt es eine Premiumversion des Literaturverwaltungssystems CiteULike namens CiteULike Gold (mal wieder via wisspub.net). Das Sensationellste der neuen kostenpflichtigen Features ist sicherlich „Publish attachments“: „Gold“-User können ihre hochgeladenen Dateien – also typischerweise PDF-Artikel – für die Allgemeinheit freigeben. Damit ist Mendeley nicht mehr das einzige Literaturverwaltungssystem, das Open-Access-Self-Archiving/-Publishing ermöglicht.
http://literaturverwaltung.wordpress.com/2011/09/19/publikationsplattform-citeulike-gold/
Guter relativierender Kommentar dazu von Lambert Heller.
http://literaturverwaltung.wordpress.com/2011/09/19/publikationsplattform-citeulike-gold/
Guter relativierender Kommentar dazu von Lambert Heller.
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 23:44 - Rubrik: Open Access
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Ausgezeichnete Einführung in Basics des Musikrechts:
http://www.irights.info/?q=content/klicksafe-cds-digitale-musik-mp3-nutzungsrechte
Gut erklärt wird, was "öffentlich" heißt:
Ein überspitztes Beispiel:
Fall 1: Niels ist ein beliebter Schüler, er hat fünfzig gute Freunde. Er macht bei sich zuhause eine Party, zu der er all seine Freunde einlädt und spielt den ganzen Abend Musik. Ist die Party öffentlich, muss Niels an die Verwertungsgesellschaft GEMA Geld bezahlen?
Ergebnis: Die Party ist nach dem Urheberrecht nicht öffentlich, weil alle Anwesenden zumindest mit Niels persönlich verbunden sind.
Fall 2: Jens ist ein sehr unbeliebter Schüler, der nur zwei richtige Freunde hat. Er will aber trotzdem seinen Geburtstag feiern. Damit es nicht langweilig wird, sagt er den Eingeladenen: „Bringt Leute mit!” – Einer seiner Freunde bringt seinen Cousin mit, den weder Jens noch Freund Nummer zwei vorher kannten.
Ergebnis: Die Party ist im urheberrechtlichen Sinn öffentlich, weil nicht alle Anwesenden persönlich verbunden sind. Im Prinzip müsste Jens seine Party bei der GEMA anmelden und Gebühren bezahlen.
Nachtrag:
Zur Verwertungsgesellschaft GEMA
http://archiv.twoday.net/search?q=verwertungsg+gema
http://www.diigo.com/user/klausgraf/gema
#gema
http://www.irights.info/?q=content/klicksafe-cds-digitale-musik-mp3-nutzungsrechte
Gut erklärt wird, was "öffentlich" heißt:
Ein überspitztes Beispiel:
Fall 1: Niels ist ein beliebter Schüler, er hat fünfzig gute Freunde. Er macht bei sich zuhause eine Party, zu der er all seine Freunde einlädt und spielt den ganzen Abend Musik. Ist die Party öffentlich, muss Niels an die Verwertungsgesellschaft GEMA Geld bezahlen?
Ergebnis: Die Party ist nach dem Urheberrecht nicht öffentlich, weil alle Anwesenden zumindest mit Niels persönlich verbunden sind.
Fall 2: Jens ist ein sehr unbeliebter Schüler, der nur zwei richtige Freunde hat. Er will aber trotzdem seinen Geburtstag feiern. Damit es nicht langweilig wird, sagt er den Eingeladenen: „Bringt Leute mit!” – Einer seiner Freunde bringt seinen Cousin mit, den weder Jens noch Freund Nummer zwei vorher kannten.
Ergebnis: Die Party ist im urheberrechtlichen Sinn öffentlich, weil nicht alle Anwesenden persönlich verbunden sind. Im Prinzip müsste Jens seine Party bei der GEMA anmelden und Gebühren bezahlen.
Nachtrag:
Zur Verwertungsgesellschaft GEMA
http://archiv.twoday.net/search?q=verwertungsg+gema
http://www.diigo.com/user/klausgraf/gema
#gema
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 22:25 - Rubrik: Archivrecht
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seit vielen Jahren ist es für die Handschriftenforschung ein Ärgernis, dass die Digitalisate der Fragmente des Schlossmuseums Sondershausen nicht frei zugänglich sind. Ich bin auch nicht der Überzeugung, dass es Aufgabe einer öffentlich finanzierten Digitalen Bibliothek ist, solche weggeschlossenen Inhalte zu hosten., beschwerte ich mich am 16. Juni 2011 bei dem Verantwortlichen für die DBT, Michael Lörzer von der ThuLB Jena. Trotz des etwas unterkühlten Tons meiner Mail (ich rechnete nicht im Ernst mit einem Erfolg meiner Eingabe) antwortete Herr Lörzer zuvorkommend, entschuldigte sich, dass er im Urlaub sei, kündigte dann ein Treffen mit der Leiterin des Schlossmuseums an, das im Juli stattfand. Resultat: Die Fragmente sollen bis Jahresende nach HISbest
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest
wechseln und dort frei zugänglich sein. Heute erhielt ich eine weitere Mail, dass die ersten Fragmente (knapp 20 mit Bilddateien) nun einsehbar seien. Ein Grund zur Freude für die Handschriftenforschung und ein Grund, Herrn Lörzer für sein Engagement (sowie dem Schlossmuseum) auch öffentlich zu danken.
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/content/main/component.xml

http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest
wechseln und dort frei zugänglich sein. Heute erhielt ich eine weitere Mail, dass die ersten Fragmente (knapp 20 mit Bilddateien) nun einsehbar seien. Ein Grund zur Freude für die Handschriftenforschung und ein Grund, Herrn Lörzer für sein Engagement (sowie dem Schlossmuseum) auch öffentlich zu danken.
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/content/main/component.xml
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 20:59 - Rubrik: Kodikologie
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http://shorttext.com/S23eGA
Michael Schmalenstroer hat geantwortet:
http://schmalenstroer.net/blog/2011/09/wissenschaft-bloggen-und-die-ffentlichkeit/
Meine Klarstellung zu Shorttext:
https://plus.google.com/u/0/109053852297024347887/posts/cQV1h3MqEdM
Michael Schmalenstroer hat geantwortet:
http://schmalenstroer.net/blog/2011/09/wissenschaft-bloggen-und-die-ffentlichkeit/
Meine Klarstellung zu Shorttext:
https://plus.google.com/u/0/109053852297024347887/posts/cQV1h3MqEdM
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Wolf Thomas - am Montag, 19. September 2011, 18:28 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 17:45 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 16:48 - Rubrik: Staatsarchive
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KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 15:24 - Rubrik: Museumswesen
SPONLINE spendiert uns aus Anlass des Berliner Piraten-Erfolgs einen aktualisierten Auszug aus Christian Stöckers Buch Nerd Attack:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,786993,00.html
Die nach wie vor vorhandenen grundlegenden Vorbehalte der Datenträgernostalgiker, Dotcom-Blasen-Geprellten und Kulturpessimisten zeigen sich nun in neuem Gewand. Sie verkleiden sich als gut gemeinte Mahnungen, Warnungen vor Informationsüberschuss, vor zu viel Kommunikation, vor allzu großer Einfachheit, was den Zugang zu Wissen angeht. Oder als gespielte, kokettierende, demonstrative Inkompetenz: "Mach du das mal, ich weiß ja nicht mal, wie man einen Computer einschaltet."
Woher diese Haltung kommt? Das hat, so unhöflich das klingt, viel mit dem Lebensalter zu tun: In der Generation der heute über 50-Jährigen hat das Internet, hat digitale Technologie nie die persönlich beglückende Rolle gespielt wie im Leben von 20- oder 30-Jährigen. Menschen dieser Altersgruppe haben - in der Regel - keine Liebesbeziehungen über E-Mail oder Social Networks angebahnt, haben nicht mit dem Joystick in der Hand Freundschaften fürs Leben geschlossen , haben nicht im Netz Gleichgesinnte mit dem gleichen Musikgeschmack gefunden, sich nie dem faszinierenden Strudel an Informationsquellen hingegeben, den das Internet heute zu jedem Besessenheits-Thema von Manga-Comics bis hin zu Teilchenphysik anzubieten hat. Sie haben das Netz nicht lieben, nicht liebevoll aber skeptisch damit umgehen gelernt.
Gerd Schwerhoff hat sich vor einiger Zeit hier zu Wort gemeldet
http://archiv.twoday.net/stories/38750409/#38751544
Unwesentlich älter als ich, hat er etwa zur gleichen Zeit wie ich in Bielefeld das Internet kennen gelernt (ca. 1996). Als ich 1997 meine (bis 2003 aktualisierte) Homepage
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/
ins Netz stellte, fühlte ich mich keineswegs als "Internetpionier".
Im April 1997 formulierte ich dort:
Die eigene Homepage stellt, daran ist nicht zu zweifeln, eine medientechnisch besonders fortgeschrittene Spielart akademischer Eitelkeit dar.
Zugleich eröffnet das Internet Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten, die dem eingefahrenen Wissenschaftsbetrieb neue Impulse verleihen könnten. Allerdings können nur attraktive Angebote, wenn überhaupt, etwas an der (noch) allgemeinen Reserviertheit der HistorikerInnenzunft gegenüber dem Internet ändern.
Statt in die Zeit-Klage über das Internet als Müllhalde und spätpubertäre Veranstaltung einzustimmen und passiv abzuwarten, ob irgendjemand irgendetwas Brauchbares ins Netz stellt, möchte ich hier mehr und anderes bieten als die (bei deutschen Wissenschaftlern) üblichen knöchernen Inhalte: Curriculum vitae, Projekte, Veröffentlichungsliste (und alles am besten: "under construction").
15 Jahre später sind wir nicht wesentlich weiter, was die Akzeptanz des Internets angeht, obwohl es unendlich viele Informationsangebote mehr gibt. Man kann mich mit jemandem vergleichen, der in einer Wandergruppe voranläuft und denkt, dass die anderen gleich nachkommen. Aber sie sind nicht nachgekommen. Sie haben selbstverständlich Computer und Mail in ihr Leben integriert und finden Digitalisate und die "Sehepunkte" und H-SOZ-U-KULT ganz prima, aber den Schritt ins digitale Mitmach-Web, den ich 1997 mit meiner Homepage und 2003 mit diesem Gemeinschaftsblog ging, wollen sie nicht mitgehen.
Und da ich ein eher ungeduldiges Naturell habe, kann ich nicht alle Zumutungen der Generation Fax oder sagen wir im Fall Schwerhoffs lieber "Generation Mailingliste" klaglos schlucken. Difficile est saturam non scribere. Bei aller sporadischen Anerkennung für mein Treiben hier und andernorts im digitalen Raum bin ich mir bewusst, dass ich ein Außenseiter bin und bleibe.
Update: Diskussion
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/8fMYe3oPLiX
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,786993,00.html
Die nach wie vor vorhandenen grundlegenden Vorbehalte der Datenträgernostalgiker, Dotcom-Blasen-Geprellten und Kulturpessimisten zeigen sich nun in neuem Gewand. Sie verkleiden sich als gut gemeinte Mahnungen, Warnungen vor Informationsüberschuss, vor zu viel Kommunikation, vor allzu großer Einfachheit, was den Zugang zu Wissen angeht. Oder als gespielte, kokettierende, demonstrative Inkompetenz: "Mach du das mal, ich weiß ja nicht mal, wie man einen Computer einschaltet."
Woher diese Haltung kommt? Das hat, so unhöflich das klingt, viel mit dem Lebensalter zu tun: In der Generation der heute über 50-Jährigen hat das Internet, hat digitale Technologie nie die persönlich beglückende Rolle gespielt wie im Leben von 20- oder 30-Jährigen. Menschen dieser Altersgruppe haben - in der Regel - keine Liebesbeziehungen über E-Mail oder Social Networks angebahnt, haben nicht mit dem Joystick in der Hand Freundschaften fürs Leben geschlossen , haben nicht im Netz Gleichgesinnte mit dem gleichen Musikgeschmack gefunden, sich nie dem faszinierenden Strudel an Informationsquellen hingegeben, den das Internet heute zu jedem Besessenheits-Thema von Manga-Comics bis hin zu Teilchenphysik anzubieten hat. Sie haben das Netz nicht lieben, nicht liebevoll aber skeptisch damit umgehen gelernt.
Gerd Schwerhoff hat sich vor einiger Zeit hier zu Wort gemeldet
http://archiv.twoday.net/stories/38750409/#38751544
Unwesentlich älter als ich, hat er etwa zur gleichen Zeit wie ich in Bielefeld das Internet kennen gelernt (ca. 1996). Als ich 1997 meine (bis 2003 aktualisierte) Homepage
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/
ins Netz stellte, fühlte ich mich keineswegs als "Internetpionier".
Im April 1997 formulierte ich dort:
Die eigene Homepage stellt, daran ist nicht zu zweifeln, eine medientechnisch besonders fortgeschrittene Spielart akademischer Eitelkeit dar.
Zugleich eröffnet das Internet Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten, die dem eingefahrenen Wissenschaftsbetrieb neue Impulse verleihen könnten. Allerdings können nur attraktive Angebote, wenn überhaupt, etwas an der (noch) allgemeinen Reserviertheit der HistorikerInnenzunft gegenüber dem Internet ändern.
Statt in die Zeit-Klage über das Internet als Müllhalde und spätpubertäre Veranstaltung einzustimmen und passiv abzuwarten, ob irgendjemand irgendetwas Brauchbares ins Netz stellt, möchte ich hier mehr und anderes bieten als die (bei deutschen Wissenschaftlern) üblichen knöchernen Inhalte: Curriculum vitae, Projekte, Veröffentlichungsliste (und alles am besten: "under construction").
15 Jahre später sind wir nicht wesentlich weiter, was die Akzeptanz des Internets angeht, obwohl es unendlich viele Informationsangebote mehr gibt. Man kann mich mit jemandem vergleichen, der in einer Wandergruppe voranläuft und denkt, dass die anderen gleich nachkommen. Aber sie sind nicht nachgekommen. Sie haben selbstverständlich Computer und Mail in ihr Leben integriert und finden Digitalisate und die "Sehepunkte" und H-SOZ-U-KULT ganz prima, aber den Schritt ins digitale Mitmach-Web, den ich 1997 mit meiner Homepage und 2003 mit diesem Gemeinschaftsblog ging, wollen sie nicht mitgehen.
Und da ich ein eher ungeduldiges Naturell habe, kann ich nicht alle Zumutungen der Generation Fax oder sagen wir im Fall Schwerhoffs lieber "Generation Mailingliste" klaglos schlucken. Difficile est saturam non scribere. Bei aller sporadischen Anerkennung für mein Treiben hier und andernorts im digitalen Raum bin ich mir bewusst, dass ich ein Außenseiter bin und bleibe.
Update: Diskussion
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/8fMYe3oPLiX
http://infobib.de/blog/2011/09/19/funf-jahre-offizielle-open-access-heuchelei-im-deutschen-bibliothekswesen/
“Heute vor fünf Jahren…” sollte dieser Artikel eigentlich anfangen. Nun ist es ein paar Tage später, doch der geneigte Leser ignoriere das bitte.
Also, genau heute vor fünf Jahren, am 12. August 2006, hat Klaus Graf in Archivalia ein Posting veröffentlicht mit dem zum geflügelten Wort avancierten Titel “Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken”. Darin kritisiert er sieben Punkte:
(1) Bibliothekarische Fachzeitschriften sind nur zum kleinen Teil Open Access!
Kaum Änderung im deutschsprachigen Bereich. Bis auf Libreas ist da eigentlich nichts. Peinlich.
(2) Bibliothekarische Fachliteratur ist kaum OA!
Hier ist Verbesserung zu spüren, zum Beispiel mit dem “>Handbuch Bibliothek 2.0.
(3) Bibliotheken beliefern kostenpflichtige bibliographische Datenbanken!
Gilt weiter. Wenn es eine nicht-exklusive Lieferung ist, die Daten also jedem zur Verfügung stünden, wäre das übrigens auch nicht weiter zu beanstanden.
(4) Bibliotheken treten als Mitglieder von Digizeitschriften e.V. die Interessen von Bildung und Wissenschaft mit Füßen!
Gilt weiter.
(5) Bibliotheken denken nicht daran, “permission barriers” einzureissen!
Gilt generell nicht mehr. CC-Lizenzen sind inzwischen vielerorts im Einsatz.
(6) Sogar OAI-Metadaten werden nicht OA freigegeben!
Die Diskussion ist faktisch beendet, alle Argumente ausgetauscht. Der Trend geht zu CC0. Da wird in sehr kurzer Zeit sehr viel passieren.
(7) Die Bibliotheken betreiben in großem Stil Bildrechte-Tyrannei und Copyfraud!
Gilt weiter.
Fazit: Es sind Fortschritte zu erkennen. Insgesamt ist es jedoch ernüchternd, wie wenig sich in fünf Jahren bewegt hat. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, können wir eine offene Fachkommunikation im Bibliothekswesen für ca. 2025 prognostizieren.
Christian Hauschke
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
Danke für die Erinnerung und das Aufgreifen des Themas. Der Diagnose stimme ich zu. Die wichtigsten Fortschritte wurden nicht in "klassischen" Feld von OA, der Zeitschriftenliteratur gemacht, sondern bei den Linked Open Data.
“Heute vor fünf Jahren…” sollte dieser Artikel eigentlich anfangen. Nun ist es ein paar Tage später, doch der geneigte Leser ignoriere das bitte.
Also, genau heute vor fünf Jahren, am 12. August 2006, hat Klaus Graf in Archivalia ein Posting veröffentlicht mit dem zum geflügelten Wort avancierten Titel “Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken”. Darin kritisiert er sieben Punkte:
(1) Bibliothekarische Fachzeitschriften sind nur zum kleinen Teil Open Access!
Kaum Änderung im deutschsprachigen Bereich. Bis auf Libreas ist da eigentlich nichts. Peinlich.
(2) Bibliothekarische Fachliteratur ist kaum OA!
Hier ist Verbesserung zu spüren, zum Beispiel mit dem “>Handbuch Bibliothek 2.0.
(3) Bibliotheken beliefern kostenpflichtige bibliographische Datenbanken!
Gilt weiter. Wenn es eine nicht-exklusive Lieferung ist, die Daten also jedem zur Verfügung stünden, wäre das übrigens auch nicht weiter zu beanstanden.
(4) Bibliotheken treten als Mitglieder von Digizeitschriften e.V. die Interessen von Bildung und Wissenschaft mit Füßen!
Gilt weiter.
(5) Bibliotheken denken nicht daran, “permission barriers” einzureissen!
Gilt generell nicht mehr. CC-Lizenzen sind inzwischen vielerorts im Einsatz.
(6) Sogar OAI-Metadaten werden nicht OA freigegeben!
Die Diskussion ist faktisch beendet, alle Argumente ausgetauscht. Der Trend geht zu CC0. Da wird in sehr kurzer Zeit sehr viel passieren.
(7) Die Bibliotheken betreiben in großem Stil Bildrechte-Tyrannei und Copyfraud!
Gilt weiter.
Fazit: Es sind Fortschritte zu erkennen. Insgesamt ist es jedoch ernüchternd, wie wenig sich in fünf Jahren bewegt hat. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, können wir eine offene Fachkommunikation im Bibliothekswesen für ca. 2025 prognostizieren.
Christian Hauschke
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
Danke für die Erinnerung und das Aufgreifen des Themas. Der Diagnose stimme ich zu. Die wichtigsten Fortschritte wurden nicht in "klassischen" Feld von OA, der Zeitschriftenliteratur gemacht, sondern bei den Linked Open Data.
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 14:13 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 13:48 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 13:36 - Rubrik: Kodikologie
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Das Wikipedia-Buch - http://archiv.twoday.net/stories/38784726/ - erfüllt in seiner jetzigen Form eindeutig nicht die Definition von offenem Wissen:
http://opendefinition.org/okd/deutsch/ (deutsche Übersetzung)
http://opendefinition.org/okd/deutsch/ (deutsche Übersetzung)
Wenn Transparenz und Informationsfreiheit ernst genommen werden sollen, muss der zivilrechtliche Zustimmungsvorbehalt bei historisch relevanten Unterlagen abgeschafft werden.
Die historische Wahrheitsfindung und Selbsterkenntnis der Gesellschaft rechtfertigen eine derartige Regulierung. Privatinteressen dürfen diesen Anspruch nicht überlagern.
Die höchste Instanz wäre eine vom Bundestag gewáhlte Historikerkommission, die in letzter Instanz entscheidet, ob eine historische Relevanz auszuschliessen ist.
Auf diese Weise könnte ausgeschlossen werden, dass Rechtsnachfolger jener die totalitären Systemen Vorschub geleistet haben, dem öffentlichen Zugang rechtswirksam widersprechen können und solche Urteile endgültig der Vergangenheit angehören:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberverwaltungsgericht_L%C3%BCneburg_-_Einsichtnahmerecht_in_beim_Staatsarchiv_gelagertes_Depositalgut
siehe letzter Absatz im Urteil:
"Im Ergebnis ist demnach festzustellen, dass die Klägerin gegenüber dem Beklagten keinen auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Bestimmungen herrührenden Anspruch auf Einsichtnahme in die begehrten Unterlagen hat. Die Klägerin muss sich vielmehr an den Beigeladenen als Eigentümer der Depositalien halten und diesen notfalls auf dem Zivilrechtswege auf Zustimmung zur Erlaubnis zur Einsichtnahme oder auf Einsichtnahme selbst verklagen".
Es ist ja auch sinnvoll und wird heute akzeptiert, dass Fotografien von Kïnderschändern im Rahmen einer Fahndung online freigeschaltet werden. Warum soll die Gesellschaft nicht erfahren dürfen, wie Mitläufer, Nuztniesser und Kriegsverbrecher in totalitären Systemen vorgehen ?
http://vierprinzen.blogspot.com/
Die historische Wahrheitsfindung und Selbsterkenntnis der Gesellschaft rechtfertigen eine derartige Regulierung. Privatinteressen dürfen diesen Anspruch nicht überlagern.
Die höchste Instanz wäre eine vom Bundestag gewáhlte Historikerkommission, die in letzter Instanz entscheidet, ob eine historische Relevanz auszuschliessen ist.
Auf diese Weise könnte ausgeschlossen werden, dass Rechtsnachfolger jener die totalitären Systemen Vorschub geleistet haben, dem öffentlichen Zugang rechtswirksam widersprechen können und solche Urteile endgültig der Vergangenheit angehören:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberverwaltungsgericht_L%C3%BCneburg_-_Einsichtnahmerecht_in_beim_Staatsarchiv_gelagertes_Depositalgut
siehe letzter Absatz im Urteil:
"Im Ergebnis ist demnach festzustellen, dass die Klägerin gegenüber dem Beklagten keinen auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Bestimmungen herrührenden Anspruch auf Einsichtnahme in die begehrten Unterlagen hat. Die Klägerin muss sich vielmehr an den Beigeladenen als Eigentümer der Depositalien halten und diesen notfalls auf dem Zivilrechtswege auf Zustimmung zur Erlaubnis zur Einsichtnahme oder auf Einsichtnahme selbst verklagen".
Es ist ja auch sinnvoll und wird heute akzeptiert, dass Fotografien von Kïnderschändern im Rahmen einer Fahndung online freigeschaltet werden. Warum soll die Gesellschaft nicht erfahren dürfen, wie Mitläufer, Nuztniesser und Kriegsverbrecher in totalitären Systemen vorgehen ?
http://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Montag, 19. September 2011, 09:33 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Einladung kreisarchiv
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Wolf Thomas - am Montag, 19. September 2011, 09:28 - Rubrik: Veranstaltungen
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http://sozialberatung-kiel.de/2011/09/03/das-geschaft-mit-dem-verkauf-deutscher-gerichtsurteile-und-was-sich-dagegen-tun-lasst/
Auf der Homepage des Bundessozialgerichts werden die Entscheidungstexte offenbar nach einigen Jahren aus den kostenfreien Datenbanken entfernt und das Gericht zitiert seine in der (ausgesprochen kostspieligen) amtlichen Sammlung erschienene Urteile in Folgeurteilen ohne Angabe des Aktenzeichens, so dass eine Recherche – absichtlich oder unbeabsichtigt, in letzterem Fall dann aber jedenfalls unbedacht – erheblich erschwert wird.
Finde ich skandalös.
Via
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/09/das-geschaft-mit-dem-verkauf-deutscher.html m.w.N.
Auf der Homepage des Bundessozialgerichts werden die Entscheidungstexte offenbar nach einigen Jahren aus den kostenfreien Datenbanken entfernt und das Gericht zitiert seine in der (ausgesprochen kostspieligen) amtlichen Sammlung erschienene Urteile in Folgeurteilen ohne Angabe des Aktenzeichens, so dass eine Recherche – absichtlich oder unbeabsichtigt, in letzterem Fall dann aber jedenfalls unbedacht – erheblich erschwert wird.
Finde ich skandalös.
Via
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/09/das-geschaft-mit-dem-verkauf-deutscher.html m.w.N.
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 00:37 - Rubrik: Archivrecht
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Digitalisat von Cod. Guelf. Extrav. 150 aus dem 16. Jh.:
http://diglib.hab.de/mss/150-extrav/start.htm
Handschriftenbeschreibung:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0080_b088_JPG.htm
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/14869516/
Update: http://archiv.twoday.net/stories/453140077/

http://diglib.hab.de/mss/150-extrav/start.htm
Handschriftenbeschreibung:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0080_b088_JPG.htm
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/14869516/
Update: http://archiv.twoday.net/stories/453140077/
KlausGraf - am Sonntag, 18. September 2011, 23:14 - Rubrik: Kodikologie
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http://archiv.twoday.net/stories/14869516/
Die dort angegebene Adresse aus Digi20 (vermutlich als Permanentlink seinerzeit falschdeklariert) lautet nun:
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/goToPage/bsb00042596.html?pageNo=223
Fragt sich nur: wie lange?
Die dort angegebene Adresse aus Digi20 (vermutlich als Permanentlink seinerzeit falschdeklariert) lautet nun:
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/goToPage/bsb00042596.html?pageNo=223
Fragt sich nur: wie lange?
KlausGraf - am Sonntag, 18. September 2011, 23:07 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Nach derzeitigem Stand der Hochrechnungen zieht die Piratenpartei mit 15 Abgeordneten ins Berliner Parlament ein. Ich bin kein Mitglied der Partei, aber freue mich außerordentlich, dass die Piraten nun auch in der parlamentarischen Arbeit beweisen können, dass sie gute Konzepte haben.
Ich habe bei der Durchsicht des Wahlprogramms
http://berlin.piratenpartei.de/category/wahlprogramm2011/index.html
keinen Punkt gefunden, bei dem ich nicht mit den Piraten übereinstimme. Auch wenn die Partei für sich in Anspruch nimmt, weder links noch rechts zu sein, steht sie eher für soziale Gerechtigkeit als für einen seelenlosen Wirtschaftsliberalismus, für den die FDP gottseidank nun die Quittung bekommen hat.

Ich habe bei der Durchsicht des Wahlprogramms
http://berlin.piratenpartei.de/category/wahlprogramm2011/index.html
keinen Punkt gefunden, bei dem ich nicht mit den Piraten übereinstimme. Auch wenn die Partei für sich in Anspruch nimmt, weder links noch rechts zu sein, steht sie eher für soziale Gerechtigkeit als für einen seelenlosen Wirtschaftsliberalismus, für den die FDP gottseidank nun die Quittung bekommen hat.

Aus: Garbers-von Boehm: Rechtliche Aspekte der Digitalisierung ... 2011 (von den "Sehepunkten" unverschämterweise mit einem dicken fetten Stempel Rezensionsexemplar verziert)

Wer ist mehr zu beklagen, das BMJ, das mit einem solchen CMS leben muss, oder die Autorin, die das zitieren musste? Und wer tippt so etwas wirklich ab?
Die QR-Codes im gedruckten SPIEGEL sind noch recht klobig. Wie lange dauert es, bis fußnotentaugliche Mini-QR-Codes gut funktionieren, und ist bis dahin womöglich klar geworden, dass eine nur gedruckte Version bei zunehmender Wichtigkeit digitaler Quellen viel zu unbequem ist?

Wer ist mehr zu beklagen, das BMJ, das mit einem solchen CMS leben muss, oder die Autorin, die das zitieren musste? Und wer tippt so etwas wirklich ab?
Die QR-Codes im gedruckten SPIEGEL sind noch recht klobig. Wie lange dauert es, bis fußnotentaugliche Mini-QR-Codes gut funktionieren, und ist bis dahin womöglich klar geworden, dass eine nur gedruckte Version bei zunehmender Wichtigkeit digitaler Quellen viel zu unbequem ist?
KlausGraf - am Sonntag, 18. September 2011, 16:28 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Frisch von einer Tagung in Pisa (L'unita d'Italia e gli archivi, 15.-16.9.2011, Scuola Normale Superiore) ein neuer Slideshare-Upload von der Seite des Stadtarchivs Speyer: http://www.slideshare.net/StadtASpeyer/archives-and-archival-organization-in-southern-germany-from-the-early-19th-century-until-world-war-i-the-example-of-bavaria
J. Kemper - am Sonntag, 18. September 2011, 16:02 - Rubrik: Archivgeschichte
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Ich hab schon länger keinen Text mehr gelesen wie diesen: schwer greifbar und begreifbar, fast physische Schmerzen im Kopf verursachend. Beginnt der erste Kommentar zu Michael Seemanns Text
http://www.ctrl-verlust.net/die-query-und-die-krise-des-archivs/
http://www.ctrl-verlust.net/die-query-und-die-krise-des-archivs/
KlausGraf - am Sonntag, 18. September 2011, 14:53 - Rubrik: Wahrnehmung
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Im Bundesmilitärarchiv Freiburg werden die Hinterlassenschaften der Waffen-SS aufbewahrt. Anschauen darf man die Dokumente. Doch will man sie nutzen, müssen ehemalige SS-Leute die Erlaubnis dazu geben.
Vermutlich dürften die Sektkorken bei den alten braunen Kameraden geknallt haben, als der Coup perfekt war: Ausgerechnet der Staat, den sie verachten, greift ihrer SS-Seilschaft finanziell unter die Arme. Denn das Bundesmilitärarchiv in Freiburg hat sich Mitte der 90er-Jahre verpflichtet, Unterlagen der ehemaligen Waffen-SS zu lagern und zu pflegen, ohne dass die braunen Konsorten dafür bezahlen müssten. Vor allem aber hat sich das Archiv darüber hinaus verpflichtet, jede Verwendung der Akten – das Zitieren in historischen Arbeiten beispielsweise – nur mit der Zustimmung der Altbraunen zuzulassen. Die Unterhaltungskosten werden somit also dem Steuerzahler aufs Auge gedrückt, die alleinige Verfügungsgewalt bleibt dagegen beim braunen Sumpf. Das hat sich in diesen Kreisen schnell herumgesprochen: Beim Abschluss des Abkommens ging es noch um rund zehn Regalmeter, inzwischen sind es mehrere hundert.
[...] Die servile Haltung des Bundesmilitärarchivs gegenüber den Ewiggestrigen ruft [...] nur eines hervor: Kopfschütteln.
Mehr
http://www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2011/09/der-lange-arm/
Frdl. Hinweis Andreas Praefcke.
Vermutlich dürften die Sektkorken bei den alten braunen Kameraden geknallt haben, als der Coup perfekt war: Ausgerechnet der Staat, den sie verachten, greift ihrer SS-Seilschaft finanziell unter die Arme. Denn das Bundesmilitärarchiv in Freiburg hat sich Mitte der 90er-Jahre verpflichtet, Unterlagen der ehemaligen Waffen-SS zu lagern und zu pflegen, ohne dass die braunen Konsorten dafür bezahlen müssten. Vor allem aber hat sich das Archiv darüber hinaus verpflichtet, jede Verwendung der Akten – das Zitieren in historischen Arbeiten beispielsweise – nur mit der Zustimmung der Altbraunen zuzulassen. Die Unterhaltungskosten werden somit also dem Steuerzahler aufs Auge gedrückt, die alleinige Verfügungsgewalt bleibt dagegen beim braunen Sumpf. Das hat sich in diesen Kreisen schnell herumgesprochen: Beim Abschluss des Abkommens ging es noch um rund zehn Regalmeter, inzwischen sind es mehrere hundert.
[...] Die servile Haltung des Bundesmilitärarchivs gegenüber den Ewiggestrigen ruft [...] nur eines hervor: Kopfschütteln.
Mehr
http://www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2011/09/der-lange-arm/
Frdl. Hinweis Andreas Praefcke.
KlausGraf - am Sonntag, 18. September 2011, 14:24 - Rubrik: Staatsarchive
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Die Forderung nach Transparenz und Informationsfreiheit ist indiskutabel, deshalb wünsche ich mir einen Einzug der Piratenpartei in das Berliner Abgeordnetenhaus
http://vierprinzen.blogspot.com
http://vierprinzen.blogspot.com
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http://www.archive.org/details/erzhlungendesmit00klap
Zu dem Erzählforscher Joseph Klapper (1880-1967)
http://www.ostdeutsche-biographie.de/klapjo92.htm
Exempla aus Handschriften des Mittelalters (1911)
http://www.archive.org/details/exemplaaushandsc00klapuoft
Mhd. Texte aus Breslauer Handschriften
http://www.archive.org/details/MitteldeutscheTexteAusBreslauerHandschriften
PS: Das Internet Archive zählt nun 3 Mio. freie Texte
http://blog.archive.org/2011/09/17/3-million-texts-for-free/
Zu dem Erzählforscher Joseph Klapper (1880-1967)
http://www.ostdeutsche-biographie.de/klapjo92.htm
Exempla aus Handschriften des Mittelalters (1911)
http://www.archive.org/details/exemplaaushandsc00klapuoft
Mhd. Texte aus Breslauer Handschriften
http://www.archive.org/details/MitteldeutscheTexteAusBreslauerHandschriften
PS: Das Internet Archive zählt nun 3 Mio. freie Texte
http://blog.archive.org/2011/09/17/3-million-texts-for-free/
KlausGraf - am Samstag, 17. September 2011, 15:57 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Jura-Prof. Gerald Spindler, Göttingen, sagt:
Der Urheber, der seine Inhalte ins Netz stellt, willigt in deren kostenlose Nutzung ein. Wenn aber Verlage genau das gleiche tun, würden sie eine Abgabe dafür erhalten. Das aber würde bedeuten: Wir haben den von der Verfassung stark geschützten Urheber, der nichts bekommt, wenn er seine Werke ins Netz stellt. Und wir haben den Leistungsschutzberechtigten mit einem geringeren Recht, der jedoch eine Entschädigung bekommt. Und das verstößt meiner Meinung nach gegen Artikel 3 Grundgesetz, den Gleichheitsgrundsatz.
http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/gerald-spindler-ein-leistungsschutzrecht-koennte-verfassungswidrig-sein
Der Urheber, der seine Inhalte ins Netz stellt, willigt in deren kostenlose Nutzung ein. Wenn aber Verlage genau das gleiche tun, würden sie eine Abgabe dafür erhalten. Das aber würde bedeuten: Wir haben den von der Verfassung stark geschützten Urheber, der nichts bekommt, wenn er seine Werke ins Netz stellt. Und wir haben den Leistungsschutzberechtigten mit einem geringeren Recht, der jedoch eine Entschädigung bekommt. Und das verstößt meiner Meinung nach gegen Artikel 3 Grundgesetz, den Gleichheitsgrundsatz.
http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/gerald-spindler-ein-leistungsschutzrecht-koennte-verfassungswidrig-sein
KlausGraf - am Samstag, 17. September 2011, 15:34 - Rubrik: Archivrecht
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Prima Begründung:
http://www.modersohn-magazin.de/2011/09/16/sieben-gruende-mit-50plus-die-piraten-zu-waehlen/
http://www.modersohn-magazin.de/2011/09/16/sieben-gruende-mit-50plus-die-piraten-zu-waehlen/
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Wenn ein Konsortium hochrangiger Bibliotheken sich an "diligent search" versucht und mit ein paar Googlesuchen der mangelnden Sorgfalt überführt werden kann, ist das ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich für die Nutzung verwaister Werke einsetzen.
http://chronicle.com/blogs/wiredcampus/hathitrust-acknowledges-flaws-in-handling-orphan-works/33232
http://laboratorium.net/archive/2011/09/15/hathitrust_single-handedly_sinks_orphan_works_refo
http://blog.authorsguild.org/2011/09/14/found-one-we-re-unite-an-author-with-an-%E2%80%9Corphaned-work-%E2%80%9D/
http://blog.authorsguild.org/
http://chronicle.com/blogs/wiredcampus/hathitrust-acknowledges-flaws-in-handling-orphan-works/33232
http://laboratorium.net/archive/2011/09/15/hathitrust_single-handedly_sinks_orphan_works_refo
http://blog.authorsguild.org/2011/09/14/found-one-we-re-unite-an-author-with-an-%E2%80%9Corphaned-work-%E2%80%9D/
http://blog.authorsguild.org/
KlausGraf - am Samstag, 17. September 2011, 14:36 - Rubrik: Archivrecht
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Museum der bayerischen Könige - die Presse ist unkritisch, und für eine Website hats auch nicht gelangt. Pfui deibel.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/museum-der-bayerischen-koenige-eine-der-schoensten-adressen-bayerns-1.1141547
http://www.welt.de/kultur/history/article13598512/Die-Wittelsbacher-Streber-Ikonen-Bankrotteure.html
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/abendschau/museum-der-bayerischen-koenige-hohenschwangau-jordan-ID1315565876446.xml
Zum Hintergrund:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wittelsbacher_Ausgleichsfonds
http://www.sueddeutsche.de/bayern/museum-der-bayerischen-koenige-eine-der-schoensten-adressen-bayerns-1.1141547
http://www.welt.de/kultur/history/article13598512/Die-Wittelsbacher-Streber-Ikonen-Bankrotteure.html
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/abendschau/museum-der-bayerischen-koenige-hohenschwangau-jordan-ID1315565876446.xml
Zum Hintergrund:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wittelsbacher_Ausgleichsfonds
KlausGraf - am Samstag, 17. September 2011, 14:22 - Rubrik: Landesgeschichte
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Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/6291142/
http://archiv.twoday.net/stories/8448793/


http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Norishalle
http://archiv.twoday.net/stories/6291142/
http://archiv.twoday.net/stories/8448793/
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KlausGraf - am Samstag, 17. September 2011, 14:02 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Samstag, 17. September 2011, 13:47 - Rubrik: Open Access
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Eine gerechte Wissensordnung schaffen - gern, aber nicht mit der katholischen Kirche, der ich leider immer noch angehöre:
Nutzungsbedingungen der Digitalisate der Biblioteca Apostolica Vaticana
Zur Zeit sind die Lorscher Handschriften der Biblioteca Apostolica Vaticana nur für Angehörige der Universität Heidelberg, sowie von Rechnern der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Heidelberg und des Museumszentrums im Kloster Lorsch zugänglich.
Genauere Informationen zum Zugang der Handschriften erhalten Sie hier:
Universitätsbibliothek Heidelberg – Handschriftenlesesaal
Tel. +49 (0)6221 54-2392
E-Mail
Museumszentrum Lorsch
Tel. +49 (0)6251-10 38 20
E-Mail
Nicht-Kommerzielle Nutzung
Der Benutzer der Digitalisate der Biblioteca Apostolica Vaticana ist verpflichtet, die aktuell gültigen nationalen und internationalen Vorschriften des Urheberrechts zu respektieren.
Die Digitalisate der Biblioteca Apostolica Vaticana dürfen
nicht kopiert werden.
nicht an Dritte weitergereicht werden.
nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
nicht bearbeitet oder in irgendeiner Weise verändert werden.
Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der Biblioteca Apostolica Vaticana erhalten Sie hier:
Bedingungen für den privaten Gebrauch
Copyright!
Weitergehende Nutzung
Darüber hinaus gehende Nutzungsanfragen sowie Auskünfte zu Preise für Reproduktionen und deren Nutzung richten Sie bitte direkt per E-Mail an die Biblioteca Apostolica Vaticana.
Kontakt:
Biblioteca Apostolica Vaticana
00120, Città del Vaticano
Dass sich die UB Heidelberg dafür hergibt, enttäuscht mich extrem. Ich kann nur hoffen, dass hinreichend Benutzer die Benutzungsbedingungen der Pfaffen BRECHEN.
Nutzungsbedingungen der Digitalisate der Biblioteca Apostolica Vaticana
Zur Zeit sind die Lorscher Handschriften der Biblioteca Apostolica Vaticana nur für Angehörige der Universität Heidelberg, sowie von Rechnern der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Heidelberg und des Museumszentrums im Kloster Lorsch zugänglich.
Genauere Informationen zum Zugang der Handschriften erhalten Sie hier:
Universitätsbibliothek Heidelberg – Handschriftenlesesaal
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00120, Città del Vaticano
Dass sich die UB Heidelberg dafür hergibt, enttäuscht mich extrem. Ich kann nur hoffen, dass hinreichend Benutzer die Benutzungsbedingungen der Pfaffen BRECHEN.
KlausGraf - am Samstag, 17. September 2011, 00:09 - Rubrik: Kodikologie
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Inzwischen ist die Zahl auf 26 angestiegen, davon 3 deutschsprachige
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/nav/index/all

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/nav/index/all
KlausGraf - am Freitag, 16. September 2011, 23:53 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,786682,00.html
Nur mit Ochsen und Muskelkraft will ein Verein in Meßkirch nördlich des Bodensees innerhalb von 40 Jahren eine ganze Klosterstadt mit einer Kathedrale für 2000 Menschen aufbauen und damit Touristen in die strukturschwache Region locken. Wenn nun wie erwartet auch der Gemeinderat zustimmt, können die Bauarbeiten im kommenden Frühjahr starten.
Grundlage für das Projekt ist der berühmte Klosterplan von St. Gallen, der im 9. Jahrhundert auf der Bodensee-Insel Reichenau gezeichnet, allerdings nie verwirklicht wurde.
Anders als die sog. Qualitätsjournalisten von Spiegel Online spendieren wir noch 2 wichtige Links zum Thema:
http://www.karolingischeklosterstadt.com/
http://www.stgallplan.org/de/index.html

Nur mit Ochsen und Muskelkraft will ein Verein in Meßkirch nördlich des Bodensees innerhalb von 40 Jahren eine ganze Klosterstadt mit einer Kathedrale für 2000 Menschen aufbauen und damit Touristen in die strukturschwache Region locken. Wenn nun wie erwartet auch der Gemeinderat zustimmt, können die Bauarbeiten im kommenden Frühjahr starten.
Grundlage für das Projekt ist der berühmte Klosterplan von St. Gallen, der im 9. Jahrhundert auf der Bodensee-Insel Reichenau gezeichnet, allerdings nie verwirklicht wurde.
Anders als die sog. Qualitätsjournalisten von Spiegel Online spendieren wir noch 2 wichtige Links zum Thema:
http://www.karolingischeklosterstadt.com/
http://www.stgallplan.org/de/index.html

KlausGraf - am Freitag, 16. September 2011, 23:07 - Rubrik: Landesgeschichte
Die 2003 eingereichte Dissertation von Beatrix Zumbült ist online:
http://miami.uni-muenster.de/servlets/DocumentServlet?id=5812
Frdl. Hw. Felistoria.

http://miami.uni-muenster.de/servlets/DocumentServlet?id=5812
Frdl. Hw. Felistoria.
KlausGraf - am Freitag, 16. September 2011, 20:03 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Der EMMA-Lesesaal (alle Ausgaben seit 1977) ist gestartet: http://j.mp/oKJLDG Offen, barrierefrei & webbasiert ist leider was anderes...
So treffend
http://twitter.com/#!/acka47/status/114328091693813760
So treffend
http://twitter.com/#!/acka47/status/114328091693813760
KlausGraf - am Freitag, 16. September 2011, 19:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://stscherer.wordpress.com/2011/09/16/fall-kachelmann-die-geheime-urteilsbegrundung-des-landgerichts-mannheim/
„Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir daraufhin, dass im Hinblick auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte die schriftlichen Urteilsgründe in keiner Form – also auch nicht in anonymisierter Fassung – der Öffentlichkeit oder den Medienvertretern zugänglich sind.“
Sehr gute Analyse von RA Scherer: Es ist verfassungswirdig, die Veröffentlichung des Urteils zu verweigern.
Foto: René Mettke http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
„Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir daraufhin, dass im Hinblick auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte die schriftlichen Urteilsgründe in keiner Form – also auch nicht in anonymisierter Fassung – der Öffentlichkeit oder den Medienvertretern zugänglich sind.“
Sehr gute Analyse von RA Scherer: Es ist verfassungswirdig, die Veröffentlichung des Urteils zu verweigern.
KlausGraf - am Freitag, 16. September 2011, 19:28 - Rubrik: Archivrecht
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Prof. Zons vom Schöningh-Verlag geruhte mitzuteilen, dass er mir alle Rechte an meiner 1987 in der vornehmen Reihe Forschungen zur Geschichte der Älteren Deutschen Literatur erschienenen plagiatfreien Summa-cum-laude-Dissertation "Exemplarische Geschichten" zurücküberträgt. Eine Geste, die eine für beide Teile wenig erfreuliche Beziehung beendet. Der gedruckte Buchbestand ist verramscht bzw. vernichtet. Das Werk steht schon lang online bei www.literature.at. Es ist jetzt aber auch bei HathiTrust unter CC-BY-SA einsehbar:
http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=inu.30000003914037
Zur Rezeption des Buchs siehe die Rezensionsnachweise:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/diss.htm
Kostenlos online sind nur:
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/44/601
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=mft&datum=19890003&seite=00000215&zoom=2

http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=inu.30000003914037
Zur Rezeption des Buchs siehe die Rezensionsnachweise:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/diss.htm
Kostenlos online sind nur:
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/44/601
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=mft&datum=19890003&seite=00000215&zoom=2

KlausGraf - am Freitag, 16. September 2011, 18:54 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://blogs.artinfo.com/modernartnotes/2011/09/the-copyright-revolution-at-us-art-museums/ comments the decision by the Los Angeles County Museum of Art, the Walters Art Museum and various entities at Yale University to make high-resolution images of art from their collections available for anyone to use, for any purpose, copyright-free.
Thanks to Concord.
Thanks to Concord.
KlausGraf - am Freitag, 16. September 2011, 12:50 - Rubrik: English Corner
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http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbilder/Einf%C3%BChrung_pers%C3%B6nlicher_Bildfilter#Auswertung
Kann man auch als schallende Ohrfeige der zweitgrößten Wikipedia an das Board der Wikimedia Foundation sehen.
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/38748399/
http://archiv.twoday.net/stories/38764417/
Leda von Michelangelo
Kann man auch als schallende Ohrfeige der zweitgrößten Wikipedia an das Board der Wikimedia Foundation sehen.
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/38748399/
http://archiv.twoday.net/stories/38764417/
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http://blog.pecia.fr/post/2011/09/15/Les-livres-manuscrits-de-Blanche-de-Navare
Nicht das erste Mal, dass mir das Blog Pecia von Jean Luc Deuffic durch kleine wissenschaftliche Originalbeiträge auffällt.

Nicht das erste Mal, dass mir das Blog Pecia von Jean Luc Deuffic durch kleine wissenschaftliche Originalbeiträge auffällt.

KlausGraf - am Donnerstag, 15. September 2011, 23:58 - Rubrik: Kodikologie
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