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http://adw-goe.de/en/research/research-projects-within-the-academies-programme/germania-sacra/news/news-details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=366&cHash=c3f910940d7d3941ca108e5dd4b8d3e2

AF Abt. 3, Bd. 1,1: Wilhelm Classen, Das Erzbistum Köln. Archidiakonat von Xanten (Germania Sacra A. F. Abt. 3: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln), Berlin 1938 (Digitale Angebote)
NF 2: Hans Mosler, Das Erzbistum Köln 1: Die Cistercienserabtei Altenberg (Germania Sacra N.F. 2), Berlin/New York 1965 (Digitale Angebote)

https://blogs.lt.vt.edu/openvt/2013/12/22/beyond-elsevier/

"Academia.edu, ResearchGate, Mendeley (now owned by Elsevier) and others do not provide open access. Sign-up should not be required for access. Software download, in the case of Mendeley, should not be required for access. These services do not meet the definition of open access established by the Budapest Open Access Initiative"

BTW: MERRY CHRISTMAS!


"Bis zum Erscheinen der vollständigen Druckausgabe bietet die nun vorliegende Vorab-Edition neben den Texte von insgesamt 204 Urkunden Heinrichs VI. für Empfänger in den heutigen Staaten Deutschland, Österreich und der Schweiz nun auch die Texte von 79 Urkunden Heinrichs VI. sowie die Nachweise für 56 Deperdita für süditalienische Empfänger."

http://www.mgh.de/datenbanken/urkunden-heinrichs-vi/

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/NSU-Trio-besass-vermutlich-1998-schon-Waffen-Akten-wurden-vernichtet-737122172

"Rechtsanwalt Reinecke sieht die Aktenvernichtung im Gegensatz zum Chemnitzer Oberstaatsanwalt als "unzulässig" an. Er verweist darauf, dass die Bundesanwaltschaft den Überfall wegen der Schüsse unter anderem als "versuchten Mord" bewertet. Dann hätten die Akten nicht vernichtet werden dürfen, weil diese Tat nicht verjährt. Auch bei einem "schweren Raub" hätten die Unterlagen nicht geschreddert werden dürfen. Dann würde die Verjährungsfrist 20 Jahre betragen."

http://www.blog.pommerscher-greif.de/pommernkarten/


http://charlottejahnz.de/?p=105

Das letzte Türchen des Adventskalenders 2013 wurde am 19. Dezember 2010 erstveröffentlicht:

http://archiv.twoday.net/stories/11495793/

August Sperls Roman "Der Archivar" ist inzwischen tatsächlich in Düsseldorf online:

http://archiv.twoday.net/stories/11561583/




***

rchivierende sind selten Thema poetischer Reflexion im Medium der Lyrik. Um so dankbarer bin ich Herrn Contributor Thomas Wolf, dass er für diesen Adventskalender ein Gedicht von Jörn Pfennig beigesteuert hat. In der adventlichen Zeit der Rückbesinnung und Neuorientierung bietet dieses Gedicht den Archivierenden Ansatzpunkte für eine gewinnbringende Selbstreflexion - jenseits des oberflächlichen Amüsements, schreibt Wolf.

Der Archivar

Dem Archivar
war ziemlich klar
dass das, was er so sammelte
unbemerkt vergammelte.
Doch weil er war
wie er war
ein wahrer Archivar
sammelte er und sammelte
bis er selbst vergammelte.

 
***
Der Wikisource-Seite Archivwesen entnehme ich ein zweites Gedicht, das Christian August Clodius (1738-1784) schrieb:

Die Belagerung.

Ein Heer der Guelfen warf Bombarden ohne Zahl,
Schnell, wie der Blitz, und wirksam, wie sein Strahl,
Auf stolze Tempel, und auf marmorne Palläste
Der alten königlichen Veste.
„Um Gottes willen, rief der tapfre General,
Der Dohm ist schon im Brand, der Flammen Fluth strömt heller –
Eins rettet, das Archiv; – wo ist der Archivar?“
„Der Archivar?“ Der Archivar.
„Wo soll er seyn? Da, wo er immer war.“
„Und wo?“ Er sitzt. „Wo sitzt er denn?“ Im Keller.
„Was thut er da?“ Er löscht. „Wie kann das möglich seyn?“
„Was löscht er?“ Seinen Durst. „Womit?“ Mit Cypernwein.

Dulce est pro patria bibere.


Clodius
 
***
 
Tomi Ungerers Archivar-Bild bilde ich absichtlich nicht ab.

Übrigens kann man Herrn Archivarius Lindhorst ebenfalls in Wikisource begegnen. (Illustrationen)


Archivarius Lindhorst, gezeichnet von Jacob Landau (1917-2001) http://www.jacoblandau.org (via)

 
***
 

Ich habe Hoffnung, dass demnächst der 1921 erschienene Roman "Der Archivar" vom Archivar August Sperl (1862-1926) online in Düsseldorf einsehbar ist. (Wer nicht warten kann, muss mit einem US-Proxy HathiTrust konsultieren.) Aber wenigstens das gern zitierte Gedicht daraus ist auf Wikimedia Commons bereits jetzt verfügbar. Es beginnt mit den klassischen Zeilen:

Im kühlen Gewölbe, aufs Pult gebückt,
so weltverloren, so weltentrückt,
sitzet und forschet, wie manches Jahr,
also auch heute, der Archivar.


Eine Variante mit zusätzlicher Strophe, aber ohne Quellenangabe fand ich hier. Diese Version hat Sperl schon auf dem 12. Deutschen Archivtag in Würzburg 1912 vorgetragen, entnehme ich der Wiedergabe in einer Potsdamer Diplomarbeit (PDF).

Sperl wurde hier bereits einmal erwähnt:
http://archiv.twoday.net/stories/3452791/

Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein


***

ÜBERSICHT Best of Archivalia - Adventskalender 2013

Alle via Suchfunktion
#bestof

Man wird vielleicht bemerkt haben, dass ich besonders viel Gewicht auf Beiträge von anderen und LeserInnenwünsche gelegt habe.

Mein Dank gilt den BeiträgerInnen der Original-Veröffentlichungen, die direkt oder indirekt für einzelne Türchen verantwortlich zeichnen: Dietmar Bartz, Ludger Claßen, Martin Germann, Kassationswütige, Bernd-Christoph Kämper, Felicitas Noeske, Hannes Obermair, Kathe Theimer, Christoph Graf Waldburg, Thomas Wolf.

Um der Ausgewogenheit willen konnte ich nicht alle Wünsche berücksichtigen.

Mareike König schlug vor: Die gesamte Reihe zu Blog & Recht, vielleicht stellvertretend Teil 3: Brauche ich ein Impressum? http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
oder 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt? http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
- und dann jüngst: Schlechte Bücher? http://archiv.twoday.net/stories/472713645/
(letzterer auch von Maria Rottler gewünscht)

Ingrid Strauch brachte ins Spiel:

Volltextsuchen
Neben den allgemeinen Suchmaschinen wie Google (einschließlich Google Scholar und Google Book Search) gibt es spezielle Volltextsuchen, die bei wissenschaftlichen Recherchen herangezogen werden sollten. ...
http://archiv.twoday.net/stories/75231607/

Mitmach-Web und “Bürgerarchive”
http://archiv.twoday.net/stories/219051687/

"DeutscheDrucke16-WWW"
Verzeichnis deutschsprachiger Drucke des 16. Jahrhunderts
als frei zugängliche Faksimiles im Netz
Vorbemerkung
Das Verzeichnis konzentriert sich auf das "Streugut" derjenigen Sammlungen, die nur einzelne als Images digitalisierte deutschsprachige Drucke des 16. Jahrhunderts (1501-1599) ...
http://archiv.twoday.net/stories/113113/

Blog&Recht: Hafte ich für Links?
Kurze Antwort: Ja, aber das Risiko ist sehr gering. Lange Antwort im Folgenden. ...
http://archiv.twoday.net/stories/453148108/

Vielen Dank für alle Vorschläge!

Best of Archivalia (i): Archivbilder: Archive in Dresden - eine Auswahl (2010)
http://archiv.twoday.net/stories/565875442/

(ii): Growing snippets from Google Book Search (2009)
http://archiv.twoday.net/stories/565875841/

(iii): Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl (2003)
http://archiv.twoday.net/stories/565876603/

(iv): Kölner Sonette Nr. 4 (2009)
http://archiv.twoday.net/stories/565876615/

(v): "Historiker: Stadt verscherbelt Kulturgut" - die Causa Stralsund (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/565877416/

(vi): Aus der Schatzkammer der Schulbibliothek des Hamburger Gymnasiums Christianeum: Ein nicht identifiziertes deutschsprachiges Fragment des 15. Jahrhunderts wird in Rekordzeit bestimmt (2011)
http://archiv.twoday.net/stories/565877876/

(vii): Archivalia beeinflusste die Landesgesetzgebung (2008)
http://archiv.twoday.net/stories/565878269/

(viii): Zu Besuch im libyschen Nationalarchiv (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/568067869/

(ix): Was haben die Toten Hosen und Sido mit dem Archivwesen zu tun? (2012/13)
http://archiv.twoday.net/stories/572228331/

(x): Ein Wissenschaftler, der nicht bloggt, ist ein schlechter Wissenschaflter (2011)
http://archiv.twoday.net/stories/572462395/

(xi): Die Archive und die GND (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/

(xii): Die FAZ mahnt mich ab (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/572463027/

(xiii): Bücher weggeben statt wegwerfen (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/572463493/

(xiv): Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind (2006)
http://archiv.twoday.net/stories/572463867/

(xv): Volontariat im Archiv und Quereinsteiger-Debatte (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/572464164/

(xvi): Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken (2006)
http://archiv.twoday.net/stories/573860379/

(xvii): Bildrechte kritisch gesehen - Volltext Claßen (2004)
http://archiv.twoday.net/stories/581435588/

(xviii): Kulturgut muss frei sein! (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/581435593/

(xix): Illuminierte Archivalien (2010)
http://archiv.twoday.net/stories/581436334/

(xx): Kathe Theimer, An Archivist’s 2.0 Manifesto? (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/581436345/

(xxi): Die Magdeburger Chronik des Georg Butze (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/581437110/

(xxii): Christoph Graf Waldburg über das ehemals Wolfegger Hausbuch (2008)
http://archiv.twoday.net/stories/581437403/

(xxiii): Goethes Fauft (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/581437914/

(xxiv) Pfenniggedicht (2010)
http://archiv.twoday.net/stories/581438153/

Dank der freundlichen Vermittlung von Klaus Graf hier ein Hinweis auf

http://dla.library.upenn.edu/dla/medren/detail.html?id=MEDREN_1581190

Ms. Codex 374 der zur sog. Ivy League zählenden University of Pennsylvania und ihrer gut bestückten Handschriftenbestände (Penn Libary) bietet eine - von einem anonymen italienischen Verfasser rührende - historisch-statistisch-geografische Landesbeschreibung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz am Vorabend der napoleonischen Umwälzungen. Die jüngste anzutreffende Datierung der 126 Blätter umfassenden Papier-Handschrift ist 1794.

Aus der Inhaltsbeschreibung der Penn Library:
"Description of the geography of Germany, Austria, and Switzerland, with corrections and annotations throughout. Arranged by aristocratic, royal, or ecclesiastical territories, such as Styria, Carinthia, Carniola, Bavaria, Württemberg, Cologne, Westphalia, and Brunswick; within each territory, arranged by dioceses and archdioceses such as Trento, Brixen, Salzburg, Freising, Regensburg, Passau, Konstanz, Augsburg, Bamberg, Worms, Basel, Münster, Osnabrück, and Hildesheim."

Spannend stellt sich die Provenienz des Kodex dar, soweit dies aus den Online-Angaben ersichtlich ist. Der erste bezeugte Besitzer Frederick North wirkte an der 1824 begründeten, philhellenisch orientierten Ionischen Akademie auf Korfu. Als weiterer Vorbesitzer scheint kein Geringerer als der bekannte Bücherliebhaber und Antiquar Sir Thomas Phillipps auf, dessen umfassende Sammlungen einen wichtigen Grundstock der Penn'schen Altbestände bilden.

[#fnzhss]

Weihnachten2013002

Auch die Archivalien im Außenmagazin des Kreisarchivs wollen es schön haben .....

"Der 8. Workshop der Archive von unten wird vom 19. bis 20. Juni 2014 in Berlin im Archiv Grünes Gedächtnis stattfinden. Das Vorbereitungsteam besteht im Moment aus Christoph Becker-Schaum und Anne Vechtel (Archiv Grünes Gedächtnis), Dagmar Nöldge (FFBIZ), Roman Klarfeld (FFBIZ), Jens Dobler (Schwules Museum und Archiv, Berlin) und Eva Danninger (Die Infonauten, Archiv³). "

Kontaktperson ist Anne Vechtel, Telefon: 030/28534-262, Vechtel@boell.de.

via http://www.bewegungsarchive.de

Auf Wunsch von Hannes Obermair nochmals der Beitrag vom 6. November 2013:

http://archiv.twoday.net/stories/534900500/

Zu Google Books siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/565875841/

Alle Türchen:
#bestof

***
google_ocr_fauft

http://books.google.de/books?id=iusUAAAAIAAJ

"Bewerbungen reichen von Kratzputz über Bergaufzüge bis Heilen mit Bakterien
Das Interesse am immateriellen Kulturerbe in Deutschland ist groß. Im ersten Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis sind bei den Kulturministerien der 16 Länder insgesamt 128 Bewerbungen eingegangen. Dazu gehören Handwerkskünste, Erzähltraditionen, Bräuche und Musikformen. Sie spiegeln eine große Vielfalt von Traditionen wider, die in Deutschland lebendig sind und gepflegt werden. Bis zum 30. November 2013 konnten sich Vereine, Gemeinschaften und Organisationen um die Aufnahme in das Verzeichnis bewerben.

Zu den Vorschlägen zählen die mündliche Erzähltradition Graweredersch aus Thüringen, der deutschlandweit praktizierte Chorgesang, die Sächsischen Bergaufzüge und Bergparaden. Für das Wissen im Umgang mit der Natur steht etwa die mikrobiologische Therapie "Heilen mit Bakterien". Als traditionelle Handwerkskunst wurde unter anderem der Kratzputz an historischen Fachwerkgebäuden in Hessen vorgeschlagen. Das Immaterielle Kulturerbe drückt sich in insgesamt fünf Bereichen aus: darstellende Künste, mündliche Überlieferungen, Bräuche, Rituale und Feste, Handwerkskünste sowie Wissen im Umgang mit Natur und Universum.

"Die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses ist kein Wettbewerb um die schönste Tradition. Es geht auch nicht darum, Bräuche museal zu konservieren. Es geht um Wertschätzung, Wissen und Können. Die Aufmerksamkeit soll dazu führen, dass gelebte Traditionen von Generation zu Generation weiterentwickelt werden. Veränderungen sind das Interessante an diesen Kulturformen", sagt der Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission Professor Christoph Wulf. Mit dem Verzeichnis werde es erstmals eine Bestandsaufnahme des immateriellen Kulturerbes in Deutschland geben. Die Aufnahme sei eine sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger, so Wulf.

Bis April 2014 werden alle Bundesländer eine Vorauswahl für das Verzeichnis treffen. Jedes Land kann zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz übermitteln. Sie erstellt aus den länderspezifischen Bewerbungen eine Vorschlagsliste, die an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet wird. Das unabhängige Expertenkomitee evaluiert im September 2014 die Vorschläge aus den 16 Ländern und die länderübergreifenden Bewerbungen. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in dem bundesweiten Verzeichnis präsentiert.

Deutschland ist seit dem 10. Juli 2013 Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert die Bewahrung und Pflege der in allen Weltregionen vorhandenen traditionellen Wissensformen, Kulturpraktiken und Alltagskulturen. Seit der Verabschiedung 2003 haben über 150 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. "

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Unesco-Kommission, 16.12.2013

Am 20.12.2013 wurden im Untersuchungsausschuss des Landtags zu korruptionsverdächtigen Immobiliengeschäften des Landes erstmals ein Zeuge vernommen. Ein ermittelnder Staatsanwalt wurde zu den Vorgängen um den Neubau des NRW-Landesarchivs in Duisburg befragt. Der Ausschuss soll unter anderem klären, warum die Kosten für den Archivbau im Duisburger Innenhafen von geschätzten 30 Millionen Euro auf rund 200 Millionen Euro gestiegen sind. Im kommenden Jahr sollen auch prominente Zeugen wie Peer Steinbrück oder Duisburgs ehemaliger Bürgermeister Adolf Sauerland verhört werden.
Quelle: WDR, Lokalzeit Duisburg v. 20.12.2013

s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg+nrw

In der gestrigen Folge "Blut im Sattel" der britischen Krimiserie "Inspektor Barnaby" hieß es dazu wie sinngemäß:
"Im Das Urkundenarchiv riecht es wie ist eine Mischung aus Rattennest und Teenagerschlafzimmer."
Kommt jemand an den englischen Originaltext heran?

Interview mit dem Menschenrechtsverteidiger Saúl Baños über die Schließung des Menschenrechtsbüros Tutela Legal

"Am 30. September hat der Erzbischof von San Salvador, José Luis Escobar Alas, das Menschenrechtsbüro Tutela Legal geschlossen. In diesem wurden mehr als 50.000 Zeugenaussagen über Menschenrechtsverletzungen archiviert, die überwiegend der Staat, aber auch die Guerilla während des Bürgerkrieges (1980-1992) begangen haben. Mögliche zukünftige Gerichtsverfahren gegen Kriegsverbrecher wären ohne das Material viel schwieriger umzusetzen. Die LN sprachen mit dem salvadorianischen Menschenrechtsverteidiger Saúl Baños über die Hintergründe und Folgen der Schließung. ...."

Quelle: http://www.linksnet.de/de/artikel/30209

http://boingboing.net/features/northkorea/?traitor=Erbloggtes

Freundlicher Hinweis von Stefan Heßbrüggen.

2008 verkaufte das Haus Waldburg-Wolfegg-Waldsee sein berühmtes "Hausbuch" an einen Privatmann (Baron Finck). Aus diesem Anlass veröffentlichte ich am 2. April 2008 ein Interview mit einem Verwandten des Hauschefs:

http://archiv.twoday.net/stories/4832654/

Zahlreiche Meldungen zu den Wolfegger Kulturgütern und den Verkäufen daraus:

http://archiv.twoday.net/search?q=wolfegg

Ich habe lange überlegt, ob ich das Interview von 2008 oder dasjenige mit Hubert Houben über die Märtyrer von Otranto 2013

http://archiv.twoday.net/stories/404099608/

in das "Best of" aufnehmen soll, habe mich dann aber für das ältere entschieden.

Alle Türchen:
#bestof


***

Besonders dankbar bin ich Christoph Graf Waldburg, dass er zu dem folgenden Mailinterview über das Wolfegger Hausbuch
(Gesamtübersicht unserer Meldungen: http://archiv.twoday.net/stories/4775647/ ) bereit war.

Graf Waldburg, Sie haben intensiv mit dem "Mittelalterlichen Hausbuch" gearbeitet, sogar ein Buch darüber geschrieben ("Venus und Mars"). Was bedeutet diese Handschrift für Sie persönlich?

Einen Aspekt finde ich natürlich besonders spannend: Das Rätselhafte und das schwer Kategorisierbare des Hausbuchs. Es fasziniert mich. Darüber hinaus sind es die Leichtigkeit, Heiterkeit und das sichere Erfassen menschlichen Tuns, die nicht nur für mich den Reiz ausmachen.

Wie stehen Sie zu Daniel Hess?

Als detailgenauen Wissenschaftler schätze ich ihn. Im Bereich des Hausbuchs kann ich viele Schlüsse nicht teilen.

Ich habe die Frage der Künstler nur gestreift. Denn letztlich ist der Streit über die Zahl der beteiligten Hände fast so alt wie die Forschung über das Hausbuch. Bereits die Autoren des Faksimiles von 1912 gingen anfangs von mehreren, dann von einem Künstler für die Hauptzeichnungen aus. Die Unterschiede sind offensichtlich. Rüdiger Becksmann nannte 1968 sechs Hände, die von Daniel Hess aufgenommen wurden. Ich sehe eine gewisse Stagnation in dieser Frage.

Auch die Trennung des Hausbuchs in zwei Teile halte ich für riskant. Das Hausbuch mit seiner eigenartigen Mischung verleitet zur Abtrennung des Teils, mit dem Geisteswissenschaftler nichts anfangen können, Bergbau und Krieg. Von dem Inhalt Kriegstechnik und Bergbau auf den Beruf des Besitzers zu schließen, halte ich für sehr gewagt. Mehr als ein bloßes Interesse an den Themen kann nicht vermutet werden. Beispielsweise der Bellifortis, eine beliebte kriegstechnische Bilderhandschrift, findet sich in Ratsbibliotheken und bei Bürgerlichen. Von daher ist der Kreis der in Fragekommenden sehr weit. Dagegen lässt sich feststellen, dass die Mitarbeiter bei dem neuen Faksimile jeder für sich eine Ordnung festgestellt haben. Ich selbst konnte feststellen, dass die sogenannten Genreszenen keine sind, sondern sich paarweise aufeinander beziehen. Ich vermute einen Minnezyklus, aber hier ist noch Forschungsarbeit vonnöten.

Wie haben Sie vom Verkauf des Hausbuchs erfahren?

Durch die Medien.

Wie bewerten Sie den Verkauf?

Ich habe natürlich eine emotionale Beziehung zum Hausbuch, als Teil des Kulturerbes meiner Familie. Von daher empfinde ich es als Verlust.

Stehen Sie mit dieser Position in der Familie allein?

Nein. Die Stimmung bei den Familienmitgliedern, mit denen ich gesprochen habe, ist ähnlich meiner. Und das nicht nur in dem Zweig, der sich mit historischen Fragen beschäftigt. Mein Grossvater hatte ein Buch über das Nord- und Südreich der Staufer verfasst und von daher sehe ich mich in seiner Tradition.

Vor etlichen Jahren haben wir uns schon einmal über die Kunstschätze Ihres Hauses Waldburg-Wolfegg und Waldsee unterhalten. Damals haben Sie das Traditionsbewusstsein der Familie unterstrichen, das für den Zusammenhalt der einzigartigen Kunstschätze in Wolfegg sorgt. Sind Sie nach dem Hausbuch-Verkauf nun mehr in Sorge?

Ich hoffe natürlich sehr, dass der Trend sich ändert und eine für die Familie annehmbare Lösung gefunden wird.

Was sollte Ihrer Ansicht nach mit dem Hausbuch geschehen?

Idealerweise wäre es im deutschsprachigen Raum untergebracht. Es wäre schön, wenn es zumindest im europäischen Raum bleiben würde. Der Zugang wäre sicher ähnlich eingeschränkt, wenn es in die Obhut des Staates käme. In der Verantwortung meiner Familie sind allein drei Faksimiles entstanden und wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein engagierter Privatmann könnte ebenfalls das Hausbuch verantwortungsvoll erhalten. Vom Standpunkt des Kunstwerks aus gesehen wäre es natürlich am besten, es gut zu lagern und wenig zu strapazieren. Wer den Schutz gewährt, ist zweitrangig.

Muss es nicht alarmierend wirken, wenn der Chef des Hauses in einem im Ausstellungskatalog "Adel im Wandel" (Sigmaringen 2006) abgedruckten Interview moderne betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt und sagt: "Man darf der Dynamik in den kunstsammlerischen Kreisen nicht zu viel in den Weg legen"?

Es gibt andere Interviews von Familienchefs in dem Band, die meinen Standpunkt eher vertreten.

Wie sehen Sie die Rolle des Kunsthandels beim "Ausverkauf" traditioneller adeliger Sammlungen?

Dass Antiquitätenhändler diese Sammlungen umschwirren wie Motten das Licht, ist klar. Es sind Händler und dieses Verhalten ist ihnen nicht vorzuwerfen. Als Eigentümer muss niemand darauf eingehen und es gibt einige Fürstenhäuser, bei denen diese Verkäufer Persona non grata sind. Wobei die Vorgehensweise oft sehr subtil ist, persönliche Beziehungen und geschäftliche werden vermischt und Verkäufe als wirtschaftlicher Erfolg verkauft. Unentgeltlich und freundschaftlich werden Sammlungen katalogisiert und ganz nebenbei pekuniär bewertet. Bei passender Gelegenheit wird auf aktuelle Verkaufspreise hingewiesen, der Eigentümer geködert. Der Einsatz von zumeist schlecht bezahlten, meist adligen jungen Damen bis zu gar fürstlichen Vertretern dient natürlich nebenbei dem Status der Firmen gegenüber den nichtadligen Käufern. Aber wie gesagt ist dies nicht verwerflich, sondern das berechtigte Interesse jeder Firma, sich ein Profil zu geben, das auf dem Markt Erfolg verspricht.

Wenn die familien-interne, durch Erbverzichte abgesicherte Fortsetzung des Fideikommiss-Gedankens, der den Zusammenhalt des Vermögens in der Hand des Chefs des Hauses vorsah, um den "Splendor" des Hauses zu bewahren, an Geltung verliert - was könnte das für die Waldburger Kunstsammlungen bedeuten?

Ich hoffe, dass „Nachhaltigkeit" auch in Kulturdingen üblich wird. Denn die Konsequenzen in ähnlich gelagerten Fällen könnte sein, dass Zweit- und Drittgeborene nicht mehr einsehen, im Erbfall auf einen Teil des Hauptbesitzes zu verzichten, wenn dieser dann als Privatvermögen angesehen wird, über das frei verfügt werden kann. Eine Zersplitterung führt zum wirtschaftlichen Niedergang und in Folge verschwindet das kulturelle Erbe.

Ich fürchte, dass wir mit diesem Problem langfristig verstärkt zu kämpfen haben werden, denn alte Rechtformen, die nur noch moralisch gehalten werden, werden sich nicht auf Dauer halten lassen.

Gibt es etwas, was der Staat oder die Bürgergesellschaft Ihrer Ansicht nach tun könnte, um das einzigartige Ensemble der Sammlungen Max Willibalds aus dem 17. Jahrhundert, zu dem ja neben dem Kupferstichkabinett auch die noch unerforschte Bibliothek gehört, dauerhaft zu bewahren?

Das kann ich nicht beantworten.

Ich habe ja 2005 in meinem Artikel "Adelige Schatzhäuser in Gefahr" (in der Kunstchronik, Volltext: http://archiv.twoday.net/stories/2944976/ ) auf den zunehmenden Zerfall gewachsener alter Sammlungen in Adelshand hingewiesen. Wie sehen Sie die Problematik, was sollte man tun, um diese
Schätze zu retten?


Eine sehr schwere Frage. Zwang und größere staatliche Kontrolle sind eine Strafe für alle diejenigen, die sich um ihr kulturelles Erbe kümmern. Im Denkmalbereich zeigt es sich, dass der Einsatz der Eigentümer - so unzureichend er auch sein mag - immer noch besser ist als die Verwaltung von Außen. Ich glaube, der beste Weg ist eine Förderung der Eigentümer und eine Bestärkung derjenigen, die sich für Kultur einsetzen.

Gleichzeitig wäre es hilfreich, wenn im Falle eines Verkaufs versucht würde, die Kulturgüter am Ort zu halten und auch einen fairen Preis zu zahlen. Politisch ist dies ein Dilemma, denn erst die öffentliche Aufregung macht mancherorts den ideellen Wert vermittelbar. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Kulturgut staatlichen Stellen zu einem günstigen Wert angeboten wurde, dies zurückgewiesen und dann doch zum Marktwert gekauft wurde. Ein Imageschaden für alle Seiten.

Sie heissen "Christoph Hubertus Willibald Maria Maximilian Eusebius Graf von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee", Ihre Ehefrau ist eine geborene Freiin von Rosenberg, und auch Ihre Kinder haben 4-5 Vornamen. Was bedeutet für Sie persönlich "Adel"?

Titel wurden mit dem Zusammenbruch der Monarchie abgeschafft und gelten heute als Bestandteil des Namens. Von daher gilt der Spagat des „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen". Der Begriff Adel ist sehr abstrakt und allgemein. Er beinhaltet u.a. das Bemühen um ein kulturelles und moralisches Erbe, aber auch die Verpflichtung dazu. Die Familie Waldburg und der „Splendor" - wie Sie es nennen - sind mir wichtig. Mit meiner Frau und unseren Kindern bemühe ich mich, die traditionellen Werte des Adels zu bewahren und zu leben. Dies tun aber viele Familien, ob adelig oder nicht, deren Selbstverständnis über die aktuell Lebenden hinausgeht.

Sie leben im zauberhaften Wasserschloss Unsleben. Was tun Sie selbst, um adelige Kulturgüter zu bewahren und nutzbar zu machen?

Ich selbst tue momentan aus Zeitmangel zu wenig, da wir erst vor einigen Jahren nach Unsleben gezogen sind. Die Wirtschaftlichkeit ist im Moment noch ein grosses Thema für uns, aber gleichwohl unterstütze ich und freue mich über die wissenschaftliche Bearbeitung des Baues und seiner Bewohner. Das nur einen Schrank füllende Archiv steht für wissenschaftliche Bearbeitung offen. Das Schloss stammt von der Familie meiner Mutter, der Freiherrn v. Habermann, die als Juristen in Würzburg im 18. Jahrhundert geadelt wurden. Es ist ein Teil der lokalen Geschichte und daraus erwachsen gewisse Verpflichtungen, denen ich versuche, nachzukommen. Ich möchte auch das Bild geraderücken: Der weitaus grösste Teil der Privatbesitzer historischer Adelssitze kümmert sich um den Besitz und erhält sein Kulturelles Erbe. Nur wenige - meist aus finanzieller Not – „schlagen aus der Art"

Vielen Dank für das Interview!


http://archivalia.tumblr.com/tagged/Christianeum


https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump/Copyright#File:Trabalhos.jpg

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen#H.C3.B6here_Aufl.C3.B6sung_automatisch_auch_unter_freier_Lizenz.3F

Vor allem Fotografen sind empört über eine Klarstellung von CC, dass die Lizenzen sich jeweils auf das Werk unabhängig in welcher Auflösung beziehen. Bisher wurde von Wikipedia-Projekten auch gegenüber Lizenzgebern wie dem Bundesarchiv gegenteilig argumentiert. Aus urheberrechtlicher Sicht ist die Auslegung aber durchaus schlüssig, da es sich um das gleiche Werk handelt und die Lizenzierung sich auf das Werk und nicht auf eine spezielle Version bezieht.

http://wiki.creativecommons.org/Frequently_Asked_Questions#What_do_the_terms_and_conditions_of_a_CC_license_apply_to.3F

"The public is granted “permission to exercise” those rights in any medium or format."

http://wiki.creativecommons.org/Frequently_Asked_Questions#Can_I_apply_a_CC_license_to_low-resolution_copies_of_a_licensed_work_and_reserve_more_rights_in_high-resolution_copies.3F

http://wiki.creativecommons.org/Frequently_Asked_Questions#How_do_I_know_if_a_low-resolution_photo_and_a_high-resolution_photo_are_the_same_work.3F

http://www.burgerbe.de/2013/12/21/museum-burg-ranis-soll-schliesen/

Über

http://www.histoiredesarts.culture.fr/notices/tousniveaux_lot-10_region-42-alsace

wurde ich auf ein ausführliches archivpädagogisches PDF des Straßburger Bezirksarchivs aufmerksam, das auch einige Bilder aus dem Königsbrücker Rituale enthält.

http://archives.bas-rhin.fr/sources/pdf/ABBAYE%20KOENIGBSBRUCK.pdf

In der deutschsprachigen Handschrift nennen sich Schwester Magdalena de Wickersheim und die Singerin Sitlaub als Schreiberinnen 1492.

Zur Zisterzienserinnenabtei Königsbrück bei Hagenau wenig ausführlich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Koenigsbruck

Die Handschrift im Bezirksarchiv Straßburg wurde von Baden aus dem GLAK nach Frankreich ausgeliefert und trägt schon seit langem die Signatur Strasbourg, BD, 12 J 2035.

Eine veraltete Bezeichnung enthält der Handschriftencensus, der sich auf den Artikel "Rheinische Monatsregeln" im ²VL stützt:

http://www.handschriftencensus.de/23486

An Sekundärliteratur bieten das PDF und der Handschriftencensus einen Aufsatz von Pfleger zum Kalendar und eine Klostergeschichte von Rapp/Muller 1995. Zu ergänzen durch

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=en&q=%2212+j+2035%22

ZGO 1959, S. 150
http://books.google.de/books?id=XcUrAQAAIAAJ&q=sitlaub

Mattern 2011
http://books.google.de/books?id=jolKAQAAIAAJ&q=k%C3%B6nigsbr%C3%BCck+1492+wickersheim
http://books.google.de/books?id=jolKAQAAIAAJ&q=k%C3%B6nigsbr%C3%BCcker (mit Hinweis auf Pfleger in den Et. Hag.)


Das italienische Schrott-Angebot Internet (Non-)Culturale präsentiert Zeitungen aus Apulien, darunter auch drei deutschsprachige aus der Nachkriegszeit.

Via
http://filstoria.hypotheses.org/10969

Digitaltrends LfM befasst sich mit Shareconomy und dem Teilen:

http://www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/nrw_digital/Publikationen/Digitaltrends_Teilen_in_der_digitalen_Welt.pdf

http://www.uni-hamburg.de/eLearning/eCommunity/Hamburger_eLearning_Magazin/eLearningMagazin_11.pdf

Via
http://irights.info/webschau/e-learning-magazin-open-access-und-oer-sind-bei-der-zukunftigen-regierung-angekommen/20447

http://www.mobilegeeks.de/justine-sacco-und-ihr-twitter-desaster-leben-ruiniert-in-140-zeichen/

http://variety.com/2013/digital/news/has-justine-sacco-been-fired-yet-barry-dillers-iac-isnt-saying-1200983908/

http://hollywoodlife.com/2013/12/21/justine-sacco-racist-tweet-aids-joke-africa/

Auf Hollywoodlife ein Voting zum angeblich "extrem rassistischen" Tweet: 70 % waren dafür, dass Sacco gefeuert wird (Teilnehmerzahl nicht angegeben).

http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html

"Wenig später gab Redtube seinen Erfolg per Pressemitteilung bekannt: Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht."

Wie schon bei früheren Statements ist es merkwürdig, dass Redtube anscheinend sehr sparsam ist, was den Verteiler seiner Pressemitteilungen angeht. Die von mir konsultierten deutschsprachigen Pressemeldungen zur Hamburger Entscheidung beziehen sich bisher ausschließlich auf diese einzige FR-Meldung. Allerdings gelang es mir, eine englischsprachige Notiz zu finden, deren Autor angibt, dass Redtube ihm ein Statement gemailt habe.

http://gigaom.com/2013/12/21/watching-streaming-porn-is-not-illegal-german-court-says-as-it-changes-its-mind/

David Meyer war so liebenswürdig, es mir zur Verfügung zu stellen. Ich dokumentiere das also hier EXKLUSIV:

RedTube Wins Major Legal Victory against The Archive AG

December 20, 2013 – Luxembourg – The District Court of Hamburg has granted an injunction in reaction to Cease and Desist letters sent to RedTube users by law firm Urmann +Collegen on behalf of the Archive AG. RedTube, the leading provider of adult content filed an injunction earlier this week to prevent further harassing RedTube users with threatening Cease and Desist letters and alleging copyright infringement.

As ruled by the court, The Archive AG is no longer allowed to send out warning letters to Redtube users claiming that the users violated the copyright of The Archive AG – not only with regard to the videos mentioned by Urmann + Collegen in the warning letters, but in regards to any specific videos. The claims by the Archive AG have been deemed unfounded and users of streaming websites, including RedTube, are once again free to access and enjoy videos with peace of mind.

RedTube had asserted from the start that these allegations were a thinly disguised attempt to extort money from it users. The judge today agreed that users of the site had no reason whatsoever to believe that Redtube offers digital content that stems from unlawful sources. The Company also stresses that at no time had it divulged any user information, including, but not limited to, IP addresses, to third parties.

RedTube users, at the center of the issue that has drawn much media attention, were targeted by the law firm Urmann + Collegen. The firm sent thousands of RedTube users Cease and Desist letters and fines of up to €250.00. According to several press reports, people who received warning letters have filed criminal complaints against the sender.

RedTube Vice President, Alex Taylor, welcomes the ruling. “It is deplorable that our users were targeted in such an underhanded and malicious manner. Copyright protection is a critical issue and we are overjoyed that German citizens can once again surf the internet without threat of legal penalty. This ruling is a victory not just for RedTube users, but for anyone who accesses a streaming website. It sends a clear message that the exploitation of personal information and the violation of privacy for financial gain will not be tolerated.”

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For more information contact:

Media@redtube.com

About RedTube

RedTube is an ad-supported adult video streaming website that allows users from around the world to watch professional and amateur pornographic videos. Created in 2006, RedTube’s popularity has grown to welcome an audience of 25 million people a day and ranks as the 105th most popular website worldwide, according to Alexa.


***

Das sind die deutschen Rechtsanwälte: Ziehen gern Abmahnopfern das Fell über die Ohren. Sicher kein Einzelfall, was der "Express" berichtet: Christian hat drei Abmahnungen erhalten, obwohl er die Pornos nicht geguckt hat und durfte seinem Rechtsanwalt, der die Ansprüche zurückgewiesen hat, rund 670 Euro zahlen:

http://www.express.de/recht/redtube-affaere-christian--23--ist-670-euro-los---die-pornos-hat-er-nie-gesehen,4620958,25671154.html

***

Auf das Wiki

http://abmahnbetrug.wikia.com/wiki/Ermittlungsakte_Streaming-Gate_//_U%2BC_Urmann_Sebastian_Abmahnungen

habe ich hier noch nicht hingewiesen.

***

Ergänzend zu

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

verweise ich nochmals auf

https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts

Manwin ist die Luxemburger Betreibergesellschaft von Redtube

berichtet der Tagesspiegel. - " .... Ein Symptom dafür, dass hiesige Geschichtsmuseen das Internet viel zu wenig nutzen, meint der Online-Kurator. ....."

Im Mittelpunkt der diesjährigen Archivtagung stand die Frage nach dem Umfeld des Sammelns und Bewahrens, in dem das Archiv der deutschen Jugendbewegung (AdJb) agiert. Die bündischen Strukturen der Jugendbewegung gaben die Basis für die vielen Sammlungen der Verbände und Privatpersonen ab, die hier zusammen geführt wurden. Für die jugendkulturellen Initiativen und sozialen Bewegungen der jüngeren Geschichte etwa seit den 1960er-Jahren aber, deren Organisationsstrukturen sehr viel loser sind, fehlt es bislang an einer Sammlungsstrategie.

Tagungsbericht http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=5154

Inzwischen habe ich in Archivalia über 170 Forschungsmiszellen veröffentlicht.

http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung

Ich hoffe, dass man ihnen entnehmen kann, dass sich im digitalen Zeitalter Blogs ausgezeichnet zur Publikation kleiner Beiträge, die auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse abzielen, eignen. Im deutschsprachigen Raum sehe ich aber leider keine anderen Geisteswissenschaftler, die so umfangreich wie ich kurze Miszellen publizieren (auch wenn es diverse Einzelbeispiele anderer Autoren gibt).

Von diesen vielen Forschungsmiszellen hätte ich selbst die ganz kurze Anzeige zu Rupert von Deutz

http://archiv.twoday.net/stories/6361153/

ausgewählt. Sie wurde sogar im "DA" notiert:



Hervorhebenswert finde ich aber auch den Kölner Dornenkranz-Fund

http://archiv.twoday.net/stories/232595341/

die Studien zu Vulpius als Fälscher

http://archiv.twoday.net/search?q=vulpius

die Besprechung der Richalm-Ausgabe

http://archiv.twoday.net/stories/5680268/

oder die vielen Mosaiksteine zu Leben und Werk des Georg Rüxner

http://archiv.twoday.net/search?q=r%C3%BCxner (gut 80 Treffer bis jetzt).

Also Magdeburg auf Leserwunsch. Der folgende Beitrag zur Magdeburger Chronik des Georg Butze erschien zunächst am 27. März 2013:

http://archiv.twoday.net/stories/326526365/

Weil die Struve-Ausgabe aus dem 18. Jahrhundert vergleichsweise rar ist, hatte vor mir offenbar noch niemand festgestellt, dass der von Struve abgedruckte Text nichts anderes als die (in den Chroniken der deutschen Städte teilweise abgedruckte) Chronik Butzes ist.

Zum Hintergrund meines Interesses an Magdeburg: Im Mai 2011 fand ich heraus, dass die ehemals Hundisburger, später in Wernigerode liegende Bearbeitung der Magdeburger Schöppenchronik sich nun im Stadtarchiv Halle Handschriften A 37 befindet. Meine Recherchen zur frühneuzeitlichen Überlieferung dieses Werks zogen immer weitere Kreise, doch so umfangreicher sie wurden, um so weniger vermochte ich sie in einem Blogeintrag zu bändigen. Anderes drängte sich zudem vor, die in einem Google-Doc zusammengetragene Sammlung blieb liegen. Eine klassische Druckpublikation würde aber bedeuten, dass die wichtigen Links zu Handschriftenkatalogen und weiteren Online-Materialien so gut wie verschenkt wären (wer tippt eigentlich Links aus Druckpublikationen ab?). Als E-Journal käme im Augenblick, wenn ich nichts übersehe, nur CMA in Betracht, das seine Beiträge benutzerunfreundlich in PDFs gefangenhält (mit dem Resultat, dass die Links wieder nicht bequem benutzbar wären).

Immerhin habe ich in einigen Archivalia-Beiträgen schon einige Ergebnisse meiner Schöppenchronik-Handschriftenstudien mitgeteilt.

Damit auch dieser Artikel einen kleinen Beitrag zur Forschung leistet, will ich wenigstens den jüngsten und vielleicht wichtigsten Handschriftenfund nennen, den die kärgliche Forschung zur Überlieferung der Schöppenchronik erstaunlicherweise übersehen hat. Und das, obwohl der Codex schon in einem deutschsprachigen gedruckten Katalog von 1914 erwähnt wurde! Wichtig ist er vor allem, da die Handschrift aus dem 16. Jahrhundert zu den ganz wenigen greifbaren niederdeutschen Fassungen gehört: Straßburg, BNU, Ms. 2075.

Becker, Strassburg 1914 unter L. germ. 151. 2°
http://archive.org/stream/HandschriftenDerUlbStrassburg/DieHandschriftenDerUlbStrassburg#page/n127/mode/2up

Wickersheimer 1923
http://archive.org/stream/cataloguegnr47fran#page/432/mode/2up

HSA-Beschreibung liegt mir nicht vor.

Alle Türchen:
#bestof


***

Die bislang bekannte Überlieferung der Magdeburger Schöppenchronik konnte ich durch unveröffentlichte Recherchen erheblich vemehren. Einige Mitteilungen sind hier bereits nachzulesen:

http://archiv.twoday.net/search?q=sch%C3%B6ppenchronik

Dank freundlicher Vermittlung von Jürgen Wolf hat die UB Marburg (auf ihrem zeitweilig unerträglich langsamen Server) "Burcard Gotth. Struvens neueröffnetes historisch- und politisches Archiv" und zwar auch den seltenen fünften Band von 1728 zur Verfügung gestellt.

http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2013/0040/view.html

Das dort S. 3-109 abgedruckte Magdeburgische Chronicon 1401-1551 führte Walther Schultze in seinen Geschichtsquellen von 1893 auf, aber zumindest in Google Books lässt sich keinerlei nennenswerte Rezeption dieser Quelle ausmachen.

Am 22. November 1827 bemerkte eine gelehrte Anfrage im Allgemeinen Anzeiger der Deutschen

http://books.google.de/books?id=rdNRAAAAYAAJ&pg=RA4-PT249

dass Struves Abdruck "eine nachlässige und abkürzende Übersetzung" der Schöppenchronik sei, "dergleichen es viele gibt".

Höchst erstaunlich ist, dass die beiden Bearbeiter der Magdeburger Chroniken in den "Chroniken der deutschen Städte", Janicke, der in Bd. 1 die Schöppenchronik 1869 edierte

http://books.google.de/books?id=xcU7AAAAcAAJ

und Dittmar, der Texte des 16. Jahrhunderts bearbeitete (postum von Hertel 1899 in Bd. 2 herausgegeben) von Struves Ausgabe keine Notiz genommen haben.

Was Struve abdruckte, ist nämlich nichts anderes als die von Dittmar/Hertel in Bd. 2 bearbeitete Chronik des Georg Butze (gestorben 1549), die von einem Unbekannten bis 1551 fortgesetzt wurde. Die Notiz zum Tod Butzes bei Struve S. 104.

Ausgabe der Chronik Butzes
http://www.archive.org/stream/diechronikender00hertgoog#page/n127/mode/2up

Die Chronik war in zwei Handschriften überliefert, von denen leider nur noch eine greifbar ist.

Verschollen oder vernichtet ist XII Quart 13 der Magdeburger Stadtbibliothek. Kurt Heydeck teilte mir am 10. Juni 2011 freundlicherweise den Katalogeintrag zur zweiten Handschrift, SB Berlin Ms. Boruss. qu. 167, mit: "Georg Butzen, Cronica Magdeburgensium; usque ad a. 1551. Deutsch. Acc. Cat. No. 479. NB. Ein anderes (etwas älteres) Expl. in der Magdeburger Stadtbibl. (s. Deutsche Städtechroniken: Magdeburg). - 195 Bl., bis 180verso beschrieben, ein Schreiber, Wasserzeichen Typ Briquet 3014 (16. Jh., 3. Viertel)

2. 1recto Titelblatt: Cronica Magdeburgensium, darunter von anderer Hand: Autore Georgio Butzen. Text beginnt 2recto: >Magdeburgk hatt vor Alters zwey Bericht [sic! KG] gehabt, das Geystlich, vnnd Weltlich. Zu dem Geystlichenn den Bischoff nehest dem Pabst.< Zum Welttlichen den Burggraffenn nehest dem Keyser. Dann er empfenngt das lehenn vom Könige ohne Myttel, vnnd lest das lehen vorth ane den Schulczen. Nun(?) ist das Weltlich gerichte zu dem Geystlichen gekommen. Allso das d. Bischoff auch ist Burgkgraff zu Magdeburgk wordenn, wie ihr horen werdet. - >Das Burggraffen Ampt ...< ... (2verso): >Was fur Burggraffenn zu Magdeburgk gewesen.< Graff Gero d. Erste war zu Keyser Heinrichs Zeytten der stiffte das kloßter (3recto) Gerenrödte ..."

Dass die Editoren des 19. Jahrhunderts ihren Quellen ohne Not Gewalt angetan haben, ist sattsam bekannt. Janickes Edition der Schöppenchronik befriedigt heute ganz und gar nicht mehr. Dittmar beschränkte sich auf den sogenannten selbstständigen Teil der Butze'schen Chronik ab 1473 unter "großzügiger "Zugabe einer der Schöppenchronik entnommenen Notiz von 1467. Man erfährt nur noch, dass Butzes in hochdeutscher Schreibsprache überlieferte Arbeit lediglich eine Fortsetzung der Schöppenchronik sei, doch Näheres über den Teil vor 1467 wird nicht mitgeteilt. Dass die Chronik nicht wie bei Struve 1401 (Ausgabe der Schöppenchronik durch Janicke S. 298), sondern mit einem Abschnitt zu den Magdeburger Burggrafen beginnt, kann man nur der Mitteilung Heydecks entnehmen. Ob Struves Vorlage die derzeit verlorene Magdeburger Handschrift war, mit der sie nach einigen Stichproben zusammengeht, könnte allenfalls eine Gesamtkollation - wenn überhaupt - klären.

Struves nun auch online zugänglicher Abdruck ist also eine - soweit ich sehe bis jetzt völlig unbeachtete - dritte Überlieferung der kaum beachteten Chronik Butzes, wertvoll als Ersatz der verlorenen Magdeburger Überlieferung und als Zeugnis für eine hochdeutsche Bearbeitung der niederdeutschen Magdeburger Schöppenchronik.

Von den hochdeutschen Fortsetzungen der Chronik sind Janickes Handschrift a (XII fol. 69), die Handschrift M (XII fol. 85 der Stadtbibliothek) und die bei Dittmar/Hertel Bd. 2, S. X genannte XII fol. 103 Verluste der Magdeburger Stadtbibliothek. Janickes Handschrift b = Ms. boruss. fol. 173 in Berlin ist noch vorhanden. Die hochdeutsche Fortsetzung bis 1566 konnte ich aber auch in den Handschriften in Leipzig und Kopenhagen nachweisen:

http://archiv.twoday.net/stories/29740728/

Inwieweit Butzes Bearbeitung/Übersetzung mit den anderen hochdeutschen Versionen der Magdeburger Schöppenchronik übereinstimmt, bleibt noch zu klären.

#forschung

#fnzhss


https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Projektdiskussion/Kurier-Bildrechte_Ende_2013

Ich habe schon immer die Auffassung vertreten, dass es zur lizenzkonformen Nutzung nicht ausreicht, dass die Rechteinformationen sich auf Wikimedia Commons befinden.

Neu war mir in dieser ellenlangen Diskussion der Hinweis auf ein Urteil des LG München vom 5. Oktober 2011, in der es um Bildlizenzierung von Bildern aus der Wikipedia ging.

http://bilderklau.lucan.de/blog/wp-content/uploads/2012/04/LG-M%C3%BCnchen-I-37-O-9798-11-Endurteil.pdf

Das Bild des Politikers Ulf Fink war noch unter GNU FDL in die Wikipedia eingestellt worden.

Das Gericht war der Auffassung, dass ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang der Namensnennung zum Bild vorliegen müsse. Es reiche nicht aus, wenn man die Angaben auf einer Seite finde, die man durch Anklicken des Bilds erreicht.

Anders als in der Wikipedia, wo Bild und Bildbeschreibungsseite auf dem gleichen Server liegen, sei das bei dem beklagten Unternehmen nicht der Fall. Es könne ja auch sein, dass der Wikipedia-Server gar nicht erreichbar sei.

(Eine Argumentation, die ich ebenfalls oft vertreten habe.)

Auch bei der CC-Lizenz, die nicht einschlägig sei, da das Bild bereits 2006 nachgenutzt wurde, würde sich nichts anderes ergeben.

"Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar." heißt es in meinem beitrag zur Nutzung freier Bilder in meiner Reihe Blog&Recht:

http://archiv.twoday.net/stories/219051498/

Das ist kein Widerspruch zum Münchner Urteil. Grundsätzlich muss bei freien Lizenzen das Medium mit den rechtlich relevanten Metadaten (gleichsam das Label oder Etikett, das die freie Nutzung garantiert) untrennbar verknüpft sein. Das ist nicht der Fall, wenn die Metadaten auf einem anderen Server liegen, über den der Nachnutzer nicht verfügen kann. Durch Trennung von Medium und Metadaten wird meines Erachtens der Tatbestand des § 95c UrhG verwirklicht, der die Entfernung und Veränderung für die Rechtewahrnehmung wichtiger elektronischer Metadaten verbietet.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/11446847/

Das Urteil, das eine einstweilige Verfügung bestätigt, macht deutlich, dass man sich an dem orientieren sollte, was der gesunde Menschenverstand in Sachen Bildrechte bei Online-Nutzungen empfiehlt. Möglichst am Bild selbst den Namen des Urhebers nennen (ggf. mit von ihm geforderten Link, wie unten) und die Lizenz verlinken. Dann sollte es keine Probleme geben.

Wenn Firmen und Behörden, die das nicht kapieren, abgemahnt werden, habe ich kein Mitleid. Fotografen, die oft hochwertige Bilder unter freie Lizenz stellen (also bereit für die KOSTENLOSE NUTZUNG), dürfen erwarten, dass man diese zwei (in Zahlen: 2) Regeln beachtet.

Zu einem besonders hohen Lizenzbetrag für ein CC-Bild:

http://archiv.twoday.net/stories/572462654/

Linksammlung:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599/

Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0

http://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2012-2013.pdf

http://rechtsanwalt-schwenke.de/regeln-verdachtsberichterstattung-journalisten-blogger/

Meistens, wenn es um den angeblichen oder wirklichen Missbrauch von Daten geht, stehen die Datenschützer (und nicht nur der besonders vorlaute aus Schleswig-Holstein) ganz rasch auf der Matte und packen die ganz große Geissel aus. Nicht so bei den aktuellen Streaming-Abmahnungen, bei denen - je näher man hinguckte - der Verdacht wuchs, dass bei der Ermittlung der IP-Adressen rechtswirdig gehandelt wurde. In der Schweiz, wo die Briefkasten-Firma "The Archive" ansässig ist, sind solche Auswertungen ohnehin illegal.

Nun hat sich ein Datenschützer, der Regierungsvizepräsident von Mittelfranken, Ehmann, mit ungalublichem Stuss zu Wort gemeldet und eigentlich sämtlichen Spezialisten (mit Ausnahmen von U+C natürlich, wenn man die so nennen möchte), die sich im Rahmen der Affäre zu Wort gemeldet haben, widersprochen. RA Lachenmann widerlegt den Unfug, den ich nicht verlinken möchte:

http://kanzlei-lachenmann.de/urmann-koennte-bei-den-the-archive-ag-abmahnungen-sogar-recht-bekommen/

Zum Thema hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

Update:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/porno-trifft-auf-datenschutz-abmahnungen-gehen-nach-hinten-los/

"Laut Landgericht Köln sind mittlerweile zahlreiche Anträge auf Akteneinsicht eingegangen und über 50 Beschwerden gegen Beschlüsse, mit denen den betroffenen Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist. Außerdem ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf eidesstattliche Falschaussage. Wegen des großen Interesses an dem Fall hat sich das Gericht dazu entschlossen, exemplarisch zwei Entscheidungen (Aktenzeichen 228 O 173/13 und 214 O 190/13), in denen die Anträge der The Archive AG von den Kammern zurückgewiesen worden waren, online zu stellen. Sie können in den nächsten Tagen kostenfrei unter www.nrwe.de mit den obigen Aktenzeichen abgerufen werden.

Von den Kammern, die die Anträge der Abmahnanwälte durchgewunken haben, sei nunmehr auch signalisiert worden, "dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des 'Streaming' juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte". Diese Korrektur des Gerichts stützt den Eindruck, dass die Abmahnanwälte mit diffus formulierten Anträgen bei Gericht den Eindruck erweckt haben, es handle sich hier um Fliesharing-Fälle, während es tatsächlich um Streaming ging.

Entscheidungen über die Beschwerden seien frühestens im Januar zu erwarten, so das Gericht. "

http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html

Pressemitteilung des Gerichts:

http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/20_12_2013-Aktueller-Stand-Abmahnungen-_The-Archive_.pdf

Zitat aus dem Anhang: "Aufgrund dessen neigt die Kammer im Hinblick auf die bereits erfolgte Auskunftserteilung dazu, Beschwerden gegen den Gestattungsbeschluss grundsätzlich abzuhelfen und gem. § 62 Abs. 1 FamFG auszusprechen, dass der angegriffene Beschluss weitere beteiligte Anschlussinhaber in ihren Rechten verletzt hat."

Eine solche Verlautbarung eines Gerichts wertet Udo Vetter als "höchst ungewöhnlich".

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/20/redtube-richter-zuecken-die-rote-karte/

Stellungnahme RA Solmecke:

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/spektakulaere-wende-im-redtubefall-landgericht-koeln-sieht-im-streaming-keine-urheberrechtsverletzung-49376/

Aus dem Heise-Forum:

"Do hann de Richter jeder ne Kölsch jedrunken, un dann hann se nochens drüwwer nojedacht un dann sät de een: Hürens, Kollejen, dat wor nix. Dat mache mer neu."
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Jaja-de-Koelsche/forum-271914/msg-24549210/read/


LG und AG Köln. Foto: A. Savin https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

http://offengesprochen.wordpress.com/

"Jacob und Wilhelm" freuen sich über Beiträge, wie es zugeht im Wissenschaftsbetrieb. Sie schreiben mir: "Der Blog [sic! KG] will prekäre und absurde Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft in Form persönlicher Erfahrungsberichte zur Sprache bringen. Solche Geschichten werden oft nur informell weitergegeben und selten von den Betroffenen öffentlich diskutiert. Auf dem Blog werden die Beiträge anonym publiziert und von uns redaktionell überarbeitet. Auf diese Weise hoffen wir, mehr individuelle Perspektiven in die Debatte um notwendige Reformen in der Wissenschaft einbringen zu können."


Link zum PDF



Nelson Mandela's story has been told many times in documentaries, books and articles. The icon's official archive is full of the predictable, but also the stange and unusual. Al Jazeera's Tania Page reports from Johannesburg.

http://archiv.twoday.net/stories/248918667/ (Nachtrag)

Welche habe ich übersehen?

http://www.bbc.co.uk/news/magazine-25403595

Siehe auch: http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini

Der Beitrag der BBC enthält eine nicht uninteressante Information, und zwar die Aussage des in der Causa ermittelnden Major Coppola:

"Five-hundred books went to a German auction house, which gave the thieves a million euros (£840,000 or $1.4m) in advance for the batch. They would have received more cash if the sale had gone through. This was only one load of the books," says the police chief. "So you can imagine how much money they could have made from this looting if we and the courts hadn't stopped it."
Some could have been sold for hundreds of thousands of euros, some for tens of thousands, so a reasonable overall guesstimate, he suggests, may be in the tens of millions of euros.


Es gab also nach italienischen Erkenntnissen mehrere Lieferungen gestohlenen Kulturguts an ein Antiquariat, und zwar große. Siehe auch: Causa Stralsund, bei der eine Großlieferung ebenfalls bei einem (anderen) Antiquariat in Deutschland landete: http://archiv.twoday.net/search?q=causa+stralsund
dabei z. B.: http://archiv.twoday.net/stories/219022356/


Stempel der Biblioteca dei Girolamini, Neapel

Die virtuelle Ausstellung dokumentiert die einzelnen insbesondere klösterlichen Bibliotheken, die den Altbestand gespeist haben, wobei bemerkenswert ist, dass anscheinend alle Bücher komplett digitalisiert vorliegen.

http://expobus.us.es/fondos/index.htm


As I posted my entry "1810+ Entries in the "English Corner" of Archivalia since 2003" some days ago not only in this blog but also in the Archives-L and in Archivalia_EN I hoped that were would be some feedback regarding favourite entries in the English Corner. I am disappointed that there was ZERO reaction.

http://archiv.twoday.net/stories/565877866/

That article has a list of remarkable entries in the category. I have chosen two, one as text and one as image.

An Archivist’s 2.0 Manifesto? (2007)
Reblogged from Kate Theimer
http://archiv.twoday.net/stories/4183190/
Again reblogged by Thomas Wolf (2010)
http://archiv.twoday.net/stories/8376023/

I reproduce the longer 2007 version (italics like the original).

The image refers to a Haiku contest blogged by Thomas Wolf:

http://archiv.twoday.net/stories/38778466/

All 2013 advent calendar entries:
#bestof


***

http://www.archivesnext.com/?p=64

The most recent issue of American Libraries has an article by Laura B. Cohen called “A Manifesto for Our Times.” Ms. Cohen is a library blogger, and last November she published “A Librarian’s 2.0 Manifesto” on her blog. The article itself is short, but interesting, as is the manifesto.

So, fellow archivists, below is the librarian’s manifesto, shameless copied and modified minimally for us. I ask you, can we adopt this? What changes would we need?

* I will recognize that the universe of information culture is changing fast and that archives need to respond positively to these changes to provide resources and services that users need and want.
* I will educate myself about the information culture of my users and look for ways to incorporate what I learn into the services my archives provides.
* I will not be defensive about my archives, but will look clearly at its situation and make an honest assessment about what can be accomplished.
* I will become an active participant in moving my archives forward.
* I will recognize that archives change slowly, and will work with my colleagues to expedite our responsiveness to change.
* I will be courageous about proposing new services and new ways of providing services, even though some of my colleagues will be resistant.
* I will enjoy the excitement and fun of positive change and will convey this to colleagues and users.
* I will let go of previous practices if there is a better way to do things now, even if these practices once seemed so great.
* I will take an experimental approach to change and be willing to make mistakes.
* I will not wait until something is perfect before I release it, and I’ll modify it based on user feedback.
* I will not fear Google or related services, but rather will take advantage of these services to benefit users while also providing excellent services that users need.
* I will avoid requiring users to see things in archivists’ terms but rather will shape services to reflect users’ preferences and expectations.
* I will be willing to go where users are, both online and in physical spaces, to practice my profession.
* I will create open Web sites that allow users to join with archivists to contribute content in order to enhance their learning experience and provide assistance to their peers.
* I will lobby for an open catalog that provides personalized, interactive features that users expect in online information environments.
* I will encourage professional blogging in my archives.
* I will validate, through my actions, archivists’ vital and relevant professional role in any type of information culture that evolves.

I think the only addition we may need is a point about exploring the issues related to including records produced by 2.0 in our collections.

What issues do you see here–or are you ready to sign on right now?


haiku_contest

http://www2.archivists.org/news/2011/archival-haiku-2011

Dear colleagues,

Quite a lot of news from the incunabula world towards the end of 2013; apologies for the lengthy message (I’ll be quiet for the next couple of weeks, I promise) and for cross-posting:

1.) Digitization
a) After yesterday’s update, the GW database now contains 13,356 entries with links to digitized incunabula (an increase of about 360 since July).

b) A couple of recently launched digitization projects came to our attention:
- The joint Bodleian/Vatican project, http://bav.bodleian.ox.ac.uk/early-printed-books (lists at http://bav.bodleian.ox.ac.uk/browse?field_themes_tid=48 and http://bav.bodleian.ox.ac.uk/browse?field_themes_tid=47, with links to various subsections). The Bodleian and Vatican copies of the Gutenberg Bible (GW 4201) are already online. See also the digitized Bodleian copy of what was called “the real first Hebrew biblical text ever printed”, atv http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M35942.htm.
- “Biblioteca Italiana”, already presenting 900 (out of a targeted 1,600) digitized incunabula in Italian language: http://www.bibliotecaitaliana.it/collezioni/incunaboli and http://www.bibliotecaitaliana.it/indice/elenco/collection/276. Most of the links haven’t yet been added to the GW database.

c) One of the fastest-growing digital collections is Frankfurt University Library, cf http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/inc/nav/index/all, for the Hebrew incunabula: http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/inchebr/nav/index/all. Others are also very active – alas mainly in Germany, but not much is happening in the UK, except Oxford, or the USA, I’m afraid.

d) The most recent digital offering from our own collection is the unique copy of Ulrich Boner, “Edelstein”, c. 1462, printed by Albrecht Pfister in Bamberg (GW 4840; digital images at http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000F63500000000.

***

2.) New incunabula (mostly broadsides)
a) In the Dessau branch of the Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt (in Central Germany), no less than 5 unrecorded broadsides were found thanks to a wonderful online finding aid (“Findbücher), cf GW 0794250N, 1096750N, M2203650, M2205005, M3073050 (use numbers to locate the items in the database; click on the abbreviation “LArch” in the copy list to be directed to the Findbuch entry).

b) Another archival finding of a broadside featuring a hitherto unknown “author” comes from Bautzen (Saxony), see http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/HILLEBE.htm

c) For an unrecorded early Dutch indulgence by Arend de Keysere, published in 1479 and hence one of his earliest imprints, see http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW1031050N.htm

d) My own library recently recently acquired a hitherto unrecorded small edition of an unknown text by an elusive author named Jacobus Leonicenus (on top of this, it is printed in what seems to be an otherwise unrecorded Roman type; that’s kind of “super unique”, I should think.): http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/JACOLEO.htm. The booklet deals with the expulsion of the Jews from Vicenza in 1486, and certainly needs further study, hence all help and enquiries are greatly appreciated (digitization early in 2014).

***

3.) New database: Typenrepertorium der Wiegendrucke
The GW has recently launched the new database “Typenrepertorium der Wiegendrucke” (TW) at http://tw.staatsbibliothek-berlin.de. The TW is based on Haebler’s 5-volume Typenrepertorium, which recorded all fifteenth-century types and other material from European printing houses. During the decades of work at the GW, the Typenrepertorium was continually amended, corrected, and supplemented. New types, even unknown printing houses were discovered on a regular basis (and it goes on, see above re Leonicenus), and for the types known to Haebler lots of additional material, illustrations, and references were accumulated in our files. Until now, all this was not available to the public, at least not without a visit to the GW. This has now changed: The TW contains entries for 2,000 printing houses and their typographic material; all 15th-century types currently known are recorded. Furthermore, the database documents about 4,400 initials, 700 printer’s and publisher’s marks, and 350 title-page woodcuts. It also provides scans of all images from the “Gesellschaft für Typenkunde” (GfT) tables, two and a half thousand items reproducing individual incunabula pages and type alphabets. The GfT scans are embedded within the data sets for the individual types. The long-term aim of the TW is to provide exact descriptions of all 15th-c. types and above all to explain their distinctive features with regard to “similar” types used by other printers. The TW is, of course, work in progress; all corrections, advice, questions, etc. are very welcome, please direct them to my colleague Oliver Duntze at oliver.duntze@sbb.spk-berlin.de. With the GW being a German-language database, all texts and functions are in German; if you want to find e.g. a printer or a place of printing, you need to use the GW name form (“Schobser”, not “Schobsser”; “Köln”, not “Cologne”, as in ISTC; etc.). We hope to provide “Help” texts and ssome instructions in English in the near future, in the meantime please don’t hesitate to ask if there are any handling problems.

***

Finally, seasonal greetings, incunabulist-style: If you are inclined to sing French Carols on Christmas Eve, you might want to take a look at a nice manuscript of “Chansons de Noel” in the Bibliothèque nationale, Paris, Ms. franc. 2506 (http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90073527). On the last page of the ms. (http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90073527/f86.image) there’s a colophon saying: “Chanson de noel Inprime par Marin Danfré, le dernier jour d’octobre l’an mil Cin Ceme“, which seems to indicate a printing date of 31 Oct 1500. That would be an early 16th century manuscript copy of a lost incunable, if the GW’s files are corrcet (see http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M27194.htm). Oddly enough, the printer(?) Marin Danfré, or Danfray, seems to have left no other traces, at least none that we know of.

Thanks for your patience,
Best wishes,
Falk

Offenbar eine Reaktion auf Bohannon

http://oaspa.org/principles-of-transparency-and-best-practice-in-scholarly-publishing/

#beall

"Die Ver­är­ge­rung ist Ma­ri­on Diehm auch heu­te noch an­zu­mer­ken. Der Ver­öf­f­ent­li­chung ei­nes Tex­tes von ihr über den Wert­hei­mer Ma­ler Jo­hann Wil­helm Völ­ker in der On­li­ne-Bi­b­lio­thek Wi­ki­pe­dia hat sie nie zu­ge­stimmt. Trotz­dem ist der Wi­ki­pe­dia-Text seit mehr als ei­nem Jahr on­li­ne. Al­le Ver­su­che, Text und Fo­tos im Netz lö­schen zu las­sen, schlu­gen fehl."

Das ist der kostenlose Teil von

http://www.main-netz.de/nachrichten/region/wertheim/wertheim/art4003,2868895 (Danke an Rosenzweig)

Die Ansprüche der Dame sind offensichtlich völlig unbegründet, da eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegt und Fakten nicht geschützt sind. Siehe

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/11._M%C3%A4rz_2013#Wilhelm_V.C3.B6lker_.28bleibt.29

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/03#Rechtliches_Problem

Zum Thema siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/465680335/

Update: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Kurier&oldid=125625886#Skandal_....

http://schmalenstroer.net/blog/2013/12/der-aussichtslose-kampf-einer-mutigen-historikerin-gegen-die-grobiane-der-wikipedia/


http://francofil.hypotheses.org/1752

"Anfang November ist ein neues thematisches Portal der französischen Nationalbibliothek online gegangen, der Guide des publications officielles en France. Er bietet einen gemeinsamen Zugang zu allen online konsultierbaren amtlichen Veröffentlichungen und verweist auf die Katalognotizen der BnF für diejenigen, die nur in Papierform existieren."

http://bnf.libguides.com/publicationsofficielles_france

http://digital.bibliothek.uni-halle.de/id/1773676

http://www.handschriftencensus.de/1504

Absolut ärgerlich ist, dass die Ergebnisse des mit viel öffentlichem Geld finanzierten Haller Handschriftenkatalogs von Pfeil 2007 immer noch nicht im Netz sind.

Es soll endlich ein IFG geben.

http://heise.de/-2069862

http://derstandard.at/1385171298805/Nordkorea-loescht-beinahe-gesamtes-Nachrichtenarchiv

Über 35.0000 online abrufbare nachrichtliche Meldungen der staatlichen nordkoreanischen Nachrichtenagentur (KCNA) wurden in den letzten Tagen gelöscht.

Siehe auch
http://www.theguardian.com/world/2013/dec/16/north-korea-erases-kim-jongun-uncle-archives

Hier schon einmal der Hinweis auf dieses (im Aufbau befindliche) Online-Tagebuch einer Bestandsbearbeitung:
Das Blog "Archivar-Kamera-Weltkrieg" (http://kriegsfoto.hypotheses.org/) soll in Form eines Online-Tagebuchs über die Bearbeitung des umfangreichen Fotonachlasses des pfälzischen Archivars Dr. Karl Lutz berichten (Stadtarchiv Speyer, Bestand 192-20). Lutz hat im 2. Weltkrieg als Offizier akribisch fotografiert, vor allem an der Ostfront sowie in Italien. Es ist der Blick eines Archivars und Historikers, der aus den Bildern erscheint.
Mehrere Tausend Fotos liegen in unterschiedlichen Formaten vor, sie sind oft restaurierungsbedürftig. Im Stadtarchiv Speyer sollen sie ab dem Jahr 2014 von einer ehrenamtlichen Arbeitsgruppe bearbeitet werden. Geplant ist neben der Erschließung und Umverpackung auch die umfassende Digitalisierung (und teilweise Online-Präsentation) des Bestandes. Bestimmte konservatorische Maßnahmen sind insbesondere bei den zahlreichen Farbdias vonnöten. Im Blog sollen die Bearbeiter selbst zu Wort kommen. Die geplanten archivischen Arbeitsschritte werden zur Diskussion gestellt – wir erhoffen uns auch Hilfen bei der Bearbeitung dadurch. Die Fotos sollen teilweise im Blog vorgestellt werden, die Person Karl Lutz ebenso.
Es ist ein seltener, geschlossener Fotobestand, bei dem Person und Werk sehr miteinander verbunden sind (anders als in vielen anderen Fällen aus dem 2. Weltkrieg)!

Das im Selbstverlag in Madrid 2013 erschienene Buch des Rechtsanwalts Alexander vom Hofe liegt erfreulicherweise online vor (es wurde hier bereits vermeldet):

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000019347

Der Autor hat mir liebenswürdigerweise ein gedrucktes Exemplar überstellt, das ich schon für meine bildrechtliche Stellungnahme

http://archiv.twoday.net/stories/565869292/

nutzen konnte.

Die Monographie ist kein fachwissenschaftlicher Beitrag. das zeigt etwa das eher laienhafte Literaturverzeichnis oder das Fehlen eines Inhaltsverzeichnisses. Mal ist von der Gestapa, mal korrekt von dem Gestapa (Amt) die Rede (S. 14, 23, 26). Dem Leser wird es nicht einfach gemacht, weil das vorige Buch

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

vorausgesetzt wird. Die dringend erforderliche Stammtafel fehlt. Möglicherweise ist es für den Einstieg hilfreich, die S. 116 zu lesen, während das im Wortlaut dokumentierte Greifswalder Urteil wohl nur etwas für Hausrechts- und Fideikommiss-Spezialisten ist. Bis S. 54 liest sich das Buch recht spannend, RA vom Hofe hat einen sarkastischen Stil, den ich selbst durchaus goutiere. Es ist durchaus möglich, diesem Teil des Buchs ohne weiteres zu folgen. Historische Darstellung und Bericht über die umfangreichen Recherchen des Autors wechseln sich ab. Das verleiht dem Buch eine gewisse Anschaulichkeit.

Aber die Titelperson Hans Kammler wird ganz unvermittelt eingeführt - schlecht für den Leser, der entweder im ersten Buch oder in der Wikipedia nachschauen muss. Auch die späteren Kapitel setzen zu viel voraus.

Für das Archivwesen sind nicht nur die - nicht mit Belegen versehenen - Beispiele für Informationssperren (S. 161-168) von Bedeutung, sondern auch andere Feststellungen. Erwähnt sei nur das eigenartige Gebaren des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts und die Blockade der Bankarchive (S. 89-91).

Selbst wenn Historiker aus dem ausgebreiteten, durchaus eindrucksvollen Material über die Familie Schaumburg-Lippe in der NS-Zeit andere Schlussfolgerungen ziehen mögen als der Autor, so ist es doch sein Verdienst, die opportunistische Parteinahme von Angehörigen des ehemaligen regierenden und auch heute noch einflussreichen "Hauses" für den Nationalsozialismus aufgezeigt zu haben. Auch wenn der Ausgangspunkt ein vermögensrechtlicher Streit war, so reicht die Bedeutung des gesammelten Materials doch darüber hinaus.

Ob die Nazis beim Absturz der Maschine Adolfs Prinz von Schaumburg-Lippe 1936 ihre Finger im Spiel hatten, mag man dahingestellt sein lassen. RA vom Hofe formuliert vorsichtiger als im ersten Buch und ich möchte ihn anders als in meinem Beitrag 2007

http://archiv.twoday.net/stories/3810499/

nicht erneut als Verschwörungstheoretiker bezeichnen. das haben andere leider zur Genüge getan, um seine Resultate abzuwerten. RA vom Hofe gelingt es schlüssig, genügend "Merkwürdigkeiten" aufzuzeigen, die mich zu dem Schluss bringen, dass es bei dem Vermögensübergang 1936 nicht mit rechten Dingen zuging. Es ist empörend, wie Politik und Justiz heute noch die damaligen Geschehnisse vertuschen. Wenn alles in Ordnung war, wieso lässt man RA vom Hofe nicht die Unterlagen im Hausarchiv, das vorerst für ewige Zeiten nur mit Zustimmung des Chefs des "Hauses" im Staatsarchiv Bückeburg benutzbar ist, einsehen? Es stinkt doch zum Himmel, dass 2007 richterliche Durchsuchungsanordnungen für das Staatsarchiv erlassen wurden, die dann aber plötzlich abgeblasen wurden.

Wer sollte das Buch lesen? Alle, die sich für die Adelsgeschichte der NS-Zeit interessieren. Rechtshistoriker, die sich mit adeligen Hausvermögen beschäftigen. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die sich für Informationsfreiheit und Transparenz einsetzen, könnten von der Lektüre unter Umständen profitieren.

Es kann nicht ungesagt bleiben, dass ich es unangemessen finde, dass Archivalia mit keiner Silbe erwähnt wird (auch wenn ich S. 160 mit einer zustimmenden Stellungnahme als "Adelshistoriker" zitiert werde). Die LeserInnen von Archivalia saßen bei den Recherchen von Herrn vom Hofe hier sozusagen in der ersten Reihe. Zunächst kommentierte er meine genannte Anzeige des Buchs in immer neuen Beiträgen und schrieb dann viele weitere Artikel nicht nur zu seinem eigenen Fall, sondern auch zu Fällen von staatlichen Informationssperren. Über Archivalia bekam er auch wertvolle Hinweise (z.B. von Dietmar Bartz). Nachdem er sonst beflissen mit Dank nicht spart, hätte ich erwartet, dass er auch Archivalia damit bedenkt.

Übersicht der einschlägigen Beiträge (2011):

http://archiv.twoday.net/stories/14874635/

2008 stellte RA vom Hofe Fälle von Informationssperren zusammen, ohne darauf in seinem Buch zu verweisen, obwohl der Archivalia-Beitrag Belege in Form von Links gibt:

http://archiv.twoday.net/stories/5382001/

Seit 2011 betreibt er ein eigenes Blog

http://www.vierprinzen.com/

auch wenn er noch sporadisch hier aktiv ist. Obwohl seine Beiträge bei nicht wenigen Lesern Anstoß erregten, fand ich als verantwortlicher Betreiber, dass sie zu der von mir vertretenen Position für Informationsfreiheit und Transparenz

http://archiv.twoday.net/topics/Informationsfreiheit+und+Transparenz/

gut passten. Auch wenn sie nicht im diesjährigen Adventskalender auftauchen, sind sie - aus meiner Sicht - doch auch "Best of Archivalia". Der Ausgangs-Beitrag von 2007 steht auf der ewigen Bestenliste der meistgelesenen Beiträge (Platz 5) mit 40185 Zugriffen.


Aus dem Archivalia-Adventskalender von 2010 (15. Dezember):

http://archiv.twoday.net/stories/11466449/

Alle Türchen:
#bestof

Für AB zum 19.12. :-)

***
Archivalien mit Bildern werden gern in Ausstellungen gezeigt, aber ich vermisse eine zusammenfassende Darstellung, wie ich neulich in einer Rezension bemerkte. Man trifft sie als Abbildungen in vielerlei Veröffentlichungen an, insbesondere natürlich in Ausstellungskatalogen, manchmal auch in älteren Inventaren illuminierter Handschriften. Ablassurkunden, Ahnenproben, Kopialbücher, Lehenbücher, Nekrologien, Privilegienbücher, Schmähbriefe, Statuten- und Rechtsbücher, Universitätsmatrikeln, Urbare/Salbücher. Wappenbriefe - das ist keinesfalls eine erschöpfende Liste von Archivaliengattungen, denen - natürlich selten - Illuminationen begegnen.

Abgesehen vom Sonderfall der Schand- und Schmähbriefe stand die Repräsentation im Vordergrund.

(Manchmal wurde auch das Urkundenbehältnis illuminiert - ich erinnere an die Xantener Verbrüderungen:

http://archiv.twoday.net/stories/6484015/ mit Bild)

Berchem et al. Die Wappenbücher des deutschen Mittelalters ist eine Quelle für mit Wappen illustrierte Amtsbücher (meines Erachtens unzulässig mit echten "Wappenbüchern" zusammengeworfen).

Im 148 Nummern umfassenden Katalog von Ulrich Merkls Buchmalerei in Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (1999) zähle ich folgende 21 Beispiele (14 %):

Urkunden (12)

6 Wappenbriefe ( Nr. 59-60, 80, 82, 87, 91)
4 Ablaßurkunden (Nr. 5-6, 12, 143)
1 Stiftungsurkunde Domprädikatur Augsburg (Nr. 45)
1 Urkunde (?) zur Weinkontrolle (Nr. 57)

Amtsbücher (4)

2 Privilegienbücher, München und Regensburg (Nr. 144-145)
1 Lehenbuch, Eichstätt (Nr. 44)
1 Salbuch, Nürnberger Frauenkirche (Nr. 73)

Akten (5)

Nürnberger Fehde- und weitere Akten (Nr. 103-106)
Rechts- und Glaubensgutachten (Nr. 117)

In der Darstellung werden noch weitere Exempla aufgeführt: Universitätsmatrikeln in Basel, Erfurt, Leipzig und Wittenberg (S. 17, 19 26), Tratzberger Weihebriefe (S. 22), eine Stiftungsurkunde (S. 21), das Klosterneuburger Urbar (S. 21), Nürnberger Stiftungsbücher (S. 58).

***

Eine systematische Sammlung der Zeugnisse ist ein Desiderat. Immerhin sind ausgewählte wenige Beispiele jetzt in der Commons-Kategorie "Illuminated archival materials" zu betrachten:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Illuminated_archival_materials

Ergänzend seien noch die virtuelle Ausstellung "Schätze des Staatsarchivs Marburg"

http://pdf.digam.net/?str=224

und die digitalisierten 38 "bemalten Urkunden" des Hauptstaatsarchivs Stuttgart erwähnt:

https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/startbild.php?bestand=5147

Kopialbuch des Klosters Vornbach (12. Jh.)


Tennenbacher Güterbuch (14. Jh.)

Pfählung aus dem Zwickauer Statutenbuch 1348

Kölner Schmähbrief 1464

Lehenbuch Pfalzgraf Friedrichs 1471

Urbar der Oblei des Salzburger Domkapitels 1476

Greiner Marktbuch um 1490

Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein

http://www.medievalists.net/2013/12/18/famous-medieval-bridge-in-belgium-under-threat-from-canal-project/

Ein Kanalbau-Plan sieht die Beseitigung des Pont des Trous im belgischen Tournai vor.

Petition:

https://13693.lapetition.be/


Den bislang juristisch fundiertesten Beitrag - noch dazu flott geschrieben - zur Abmahnwelle lieferte Alexander Schultz:

http://www.palawa.de/?p=1093

Man befindet sich in bester Gesellschaft, wenn man die Ansicht vertritt, progressives Streaming bei der Wiedergabe eines Films aus einem Tube-Portal – vorbehaltlich abgezweigter Vervielfältigungsstücke – sei durch die Schranke § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt. § 44a Nr. 2 UrhG endet nach meiner Ansicht an dem Punkt, an dem mehr als ein rezeptiver Werkgenuss im Rahmen der Wiedergabe gegeben ist, sprich sich der Betrachter eine dauerhafte Kopie aus dem Zwischenspeicher erstellt, gleich an welcher Stelle er die Daten abfischt. Umgehungen wird es immer geben und gehen stets Hand-in-Hand mit neuen Techniken.

Das Anschauen eingebetteter Videos in Blogs oder ähnlichem ist ein fester Bestandteil der Netzkultur geworden. Wo soll die Grenze gezogen werden? Das Anschauen/ Browsen einer Website als solche ist i.S.d. § 44a Nr. 2 UrhG privilegiert, gleichwohl nicht das Anklicken eines darin eingebetteten Videos? Was ist mit Website-Hintergrundmusik, die automatisch beim Aufrufen der Website vollständig in den Speicher geladen wird? Begeht auch hier der Websurfende eine Urheberrechtsverletzung?

Der Leser merkt: Es kann nicht sein, denn das ist nicht der Sinn und Zweck des geltenden urheberrechtlichen Wertungssystems. Das Netz würde zu einem Minenfeld verkommen. Sowohl das Verhalten von Herrn RA Urmann als auch The Archive AG erinnern mich an das eines Patenttrolls. Nicht produzieren, sondern abkassieren.


Auch RA Zimbehl hält in einem englischsprachigen Beitrag die Abmahnungen nicht für haltbar:

http://kluwercopyrightblog.com/2013/12/18/tens-of-thousands-of-cease-and-desist-letters-for-watching-a-stream/

***

Ein umfangreiches Resümee des Skandals legte Peter Mersch vor

http://www.mersch.com/cmscontent/fileupload/newZ1new_fileupload_url1_eZ279333Z3porno-abmahnungen.pdf

während das auf

http://www.bildblog.de/53498/drohanrufe-penisfotos-filterblasenentzuendung/

beworbene Subreddit

http://www.reddit.com/r/abmahnwelle/

inzwischen nur noch privat ist - hoffentlich nur vorübergehend.

***

Aktuelle Links findet man nicht nur bei mir auf G+, sondern auch in den Kommentaren des Lawblogs:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/16/urmanns-plaene/comment-page-2/

grafs_law https://twitter.com/Archivalia_kg/status/413400642099486720

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/2013-12-18-abmahngefahr-facebook-vorschaubilder.html

Das Deaktivieren der automatisch ausgewählten Vorschaubilder, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht geteilt werden dürfen, ist nun mehr mehr möglich.

"Der Nutzer hat beim Posten von Links in dem sozialen Netzwerk damit nur noch die folgenden drei Möglichkeiten:

(1) Link mit Vorschautext und Vorschaubild veröffentlichen
(2) Link mit Vorschautext und eigenem Vorschaubild veröffentlichen
(3) Link ohne Vorschautext und ohne Vorschaubild veröffentlichen"

Die meisten werden aus Bequemlichkeit (1) wählen, obwohl (2) - zu aufwändig! - oder (3) das Abmahn-Risiko quasi auf Null setzen.


Etwa 2 % des Bestands werden morgen und übermorgen verschenkt. Besser als vernichtet.

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10134-restanten-boeken-bibliotheek-tropenmuseum-gratis-op-te-halen.html

http://www.burgerbe.de/2013/12/18/ns-ordensburg-vogelsang-ist-jetzt-flaechendenkmal/

http://www.siwiarchiv.de/2013/12/dfg-projekt-digitalisierung-archivalischer-amtsbuecher-und-vergleichbarer-serieller-quellen/

"Als Teil des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Pilotprojektes “Digitalisierung von archivalischen Quellen“ hat das aktuelle Vorhaben zum Ziel,
in den westfälischen Archiven vorhandene und für die lokale und regionale Geschichte besonders wichtige Amtsbücher sowie vergleichbare Quellen zu digitalisieren und online zugänglich zu machen. "

Ob das Soester Nequam-Buch auch gemeint ist?

Lesenswert:

http://dkblog.hypotheses.org/362

Hs. II 67, um 1300 entstanden.

http://www.dilibri.de/id/1156922


http://www.fdrlibrary.marist.edu/

Natürlich auch von besonderem Interesse für NS-Forscher.


http://bibliothekarisch.de/blog/2013/12/18/was-kommt-nach-pdf/

Wieso "goldenes Gefängnis"? PDFs sind fürs Text-mining wertlos und auch für das Nachverfolgen von Links ungeeignet.


Einem Schnipsel entnehme ich:

"Die Chronik des Enoch Widmann ist unzulänglich ediert in: Quellen zur Geschichte der Stadt Hof, herausgeg. von Ch. Meyer, Hof 1894, S. Iff. Zur Kritik vgl. Dietlein Bd. 1, S. 7 ff. Eine Neuausgabe von Joetze blieb ungedruckt, Manuskript im Stadtarchiv Hof" (Otto Meyer)

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22herausgeg.+von+Ch.+Meyer%2C+Hof+1894%2C+S.+Iff.+Zur+Kritik+vgl.+**%22

Sollte es mir gelingen

http://access.bl.uk/item/pdf/lsidyv366f5ab3

downzuloaden, werde ich mitteilen, ob sich darin die Widmann-Ausgabe verbirgt. Aus der Lektüre der Meyerschen Ausgabe weiß ich, welch spannende Quelle das ist. Update: Im Viewer sieht man, dass es die gesuchte Ausgabe ist.

http://explore.bl.uk/primo_library/libweb/action/display.do?doc=BLL01014862059

Veraltet ist die Wiedergabe von Wirth 1843:

http://books.google.de/books?id=BKtBAAAAcAAJ

Update: Meyers Quellen zur Geschichte der Stadt Hof, Neue Folge (1896) online unter

http://catalog.hathitrust.org/Record/009020407

The following was posted by Dr Clive D Field to the Religious-Archives-Group listserv:

https://www.jiscmail.ac.uk/cgi-bin/webadmin?A2=RELIGIOUS-ARCHIVES-GROUP;56cf2def.1312

On 16 September 2013 the Bible Society announced that it intends to open in 2014 a new visitor centre in a deconsecrated church in North Wales, on the shore of Lake Bala. The centre will tell the story of the Bible’s impact on Wales and, through Wales, the rest of the world. Funding for the initiative is to be raised ‘through the sale of some assets, and donations from Bible Societies around the world and supporters’.

It now emerges that the assets being sold include biblical manuscripts which form part of the Society’s library and archives which have been built up incrementally since the Society’s foundation in 1804. The collection has been on deposit, and publicly accessible, at Cambridge University Library since the Society moved its headquarters from London to Swindon in 1985. In return for its custodianship, the Library receives an annual grant from the Society (£39,000 in 2012-13).

The Society’s disposal policy is set out in its annual report and accounts for 2012-13: ‘Bible Society occasionally disposes of items where un-catalogued duplicate materials are identified or where materials are not a core part of the historic Bible collection. The proceeds generated are generally used for the enhancement of the collection by cataloguing, conservation and digitisation, as well as occasional purchases of relevant and related printed and manuscript material. During the year ended 31 March 2013, sales of uncatalogued duplicates totalled £115,000 (2012, £Nil).’

The planned sale of a small number of manuscripts is being handled by Christies on behalf of the Society. The decision to sell has apparently been taken by the Society’s Board of Trustees, which is chaired by Philip Green. It seems likely that the manuscripts are those which are mentioned in the report and accounts for 2012-13 as having been recently valued at £1.8 million. It is hard to imagine how these can be defined as ‘non-core’, and certainly the proceeds of the sale do not seem destined to be ploughed back into the collection.

Cambridge University Library is being offered first refusal to buy six of the Society’s manuscripts. The University has today (14 December 2013) issued a press release launching a public appeal to raise £1.1 million to purchase the single most important manuscript, the Codex Zacynthius.

The Codex takes its name from the Greek island Zakynthos, from whence it was brought back in 1821 and presented to the Society. It is a palimpsest of 176 vellum leaves, which contains an undertext (first deciphered in 1861) of fragments of the Gospel of St Luke, chapters 1:1-11:33 in Greek, and which have been dated to the 6th or 7th century. It is also said to be the oldest extant New Testament manuscript with a commentary alongside the text. It is classed as in ‘the top flight of Biblical manuscripts’ by Lord Williams of Oystermouth (former Archbishop of Canterbury). More details are given in the press release at:

http://www.cam.ac.uk/research/news/cambridge-university-library-bids-to-purchase-early-gospel-manuscript

The Library has until the end of February 2014 to raise the £1.1 million. If it is unsuccessful, the manuscript will presumably go to auction, and there is a fair chance that it will be sold to a foreign institution or a private collector, and thus be lost for the nation.

The membership of the Religious Archives Group will doubtless wish the Library well in its efforts, and some members may even be able to suggest possible donors to help. Nevertheless, this will be a stretching fundraising target for the Library, not least since it comes so soon after completion of fundraising to purchase (with the Bodleian Libraries in Oxford) for £1.2 million the Lewis-Gibson Genizah Collection of Hebrew and Arabic manuscripts from Westminster College, Cambridge, as announced by the Library on 6 December 2013 at:

http://www.lib.cam.ac.uk/newspublishing/index.php?c=1#news421

The Bible Society’s decision to sell important and unique Biblical items from its heritage collection is regrettable and, some of its donors and legators may well feel, a betrayal of the Society’s past. It also begs the question of what further sales from the collection the Society may contemplate in future. The Society’s President is Rt Revd and Rt Hon Richard Chartres, Bishop of London, who gave an inspirational speech at the launch of the Religious Archives Group’s religious archives survey three years ago.
(EXLIBRIS-L)


Meinen 2007 in der "Kunstchronik" erschienenen Artikel "Kulturgut muss frei sein!", hier in erweiterter Form veröffentlicht am 24. November 2007

http://archiv.twoday.net/stories/4477824/ (Links nicht aktualisiert, Bild ergänzt)

sehe ich als Manifest für freie Inhalte.

Einige Hinweise auf ausgewählte Archivalia-Beiträge zum Thema gestern:

http://archiv.twoday.net/stories/581435588/

Alle Türchen:
#bestof

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Klaus Graf: Kulturgut muss frei sein!

Erschienen in: Kunstchronik 60 (2007), S. 507-510 [Themenheft Open Access, http://archiv.twoday.net/stories/4477176/ ]. Im folgenden mit ausgewählten Nachweisen angereichert.

„Alle Werke des Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem Golde ihres Reichtums.“ Was der Sammler Ludwig von Oettingen-Wallerstein 1811 formulierte, geht auf die Ideen der Französischen Revolution zurück. [1] Diese hatte die Kunstwerke der Feudalklasse zum Volkseigentum erklärt. Indem Friedrich Schlegel die Schönheit nicht mehr als aristokratisches Privileg sah, sondern als „heiliges Eigentum der Menschheit“ bestimmte, verlieh er einem Gedanken Ausdruck, der in der Gegenwart vor allem die internationalen Abkommen über den Kulturgutschutz bestimmt. Der Begriff Kulturgut – im Englischen deutlicher: „cultural property“ – weist der Kultur die Eigentumsrechte an jenen Gütern zu, für die der Anspruch auf dauernde Bewahrung geltend gemacht wird. Kulturgut ist kulturelles Allgemeingut. [2]

Im deutschsprachigen Rechtsraum vermisst man so eindringliche Reflexionen über das rechtlich schützenswerte Interesse der Öffentlichkeit an kulturellen Schätzen, wie sie der US-Jurist Joseph L. Sax 1999 in seinem hierzulande nahezu unbekanntem Buch „Playing Darts with a Rembrandt“ vorgelegt hat. Obwohl die Aura des Originals bei spektakulären Ausstellungen für Besucherströme (und entsprechende Einnahmen) sorgt, ist das Kunstwerk längst in das Zeitalter seiner digitalen Reproduzierbarkeit eingetreten, und es stellt sich die Frage, wie unter den neuen Auspizien der mediale Zugang zu den Werken der Kunst, Literatur und Wissenschaft, die in Museen, Bibliotheken, Archiven und Denkmalämtern verwahrt werden, ausgestaltet sein sollte. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der noble Bildungsauftrag dieser im Kern philanthropischen Institutionen durch das Internet in vorher nicht gekannter Weise gefördert werden könnte. Über das World Wide Web kann ein Museum mehr Menschen Kunstgenuss verschaffen als je zuvor. Wir können uns an erlesenen japanischen Holzschnitten in bester Scan-Qualität virtuell delektieren, ohne auch nur ein einziges der sie umgebenden Schriftzeichen zu verstehen. Angebote, die Kulturgüter in dieser Weise zugänglich machen, können in der Regel exzellente Zugriffszahlen registrieren.

Oft genug aber verhält es sich anders, denn es geht um viel Geld. Digitale Kulturgüter sind Waren, die in den Augen vieler ihrer Hüter an Wert verlieren, wenn sie frei verfügbar sind. Die Angst vor dem digitalen Bilder-Klau geht um. Drakonische Bildrechte-Regimes erschüttern die Grundlagen nicht nur des kunsthistorischen Publikationswesens. „Wem gehört die Mona Lisa?“ fragte DIE ZEIT in ihrer Ausgabe vom 8. Januar 2004 [3]. Leonardo da Vinci ist länger als 70 Jahre tot, seine Werke sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt, also „gemeinfrei“. Jeder sollte sie ohne irgendwelche Beschränkungen frei nutzen dürfen, zu welchem Zweck auch immer. Das Urheberrecht ist in allen nationalen Gesetzgebungen und internationalen Konventionen befristet (abgesehen von vereinzelten Regelungen zum „droit moral“). Nach Ablauf der Schutzfrist, so die amtliche Begründung zum geltenden Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965, müssten die Verbreitung und Wiedergabe der “Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen […] im allgemeinen Interesse […] jedermann freistehen“ [4]. Davon wollen Archive, Bibliotheken, Museen und Denkmalämter nichts wissen, sie beanspruchen eine Art ewiges Urheberrecht an den Abbildungen des ihnen anvertrauten Inventars. Der US-Jurist Jason Mazzone hat den anschaulichen Begriff „Copyfraud“ für die unberechtigten Ansprüche hinsichtlich von Werken in der „Public Domain“ eingeführt [5].

Dass bei der originalgetreuen Wiedergabe von zweidimensionalen Vorlagen nach herrschender juristischer Lehre (die der Fotografenlobby natürlich nicht genehm ist) kein Schutzrecht nach § 72 Urheberrechtsgesetz entsteht, ignoriert man [6]. Archive stempeln einen Urhebervermerk auch auf einfache Fotokopien, bei deren Herstellung – darin sind sich alle Juristen einig - nun wirklich kein Urheberrecht entsteht. Das eigene Fotografieren der Benutzer bzw. Besucher wird unterbunden, schließlich will man ja jede Nutzung kontrollieren - und abkassieren. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildagenturen differenzieren nicht zwischen gemeinfreien und geschützten Bildern mit der Konsequenz, dass ihre Vertragspartner nie in den Genuss der Gemeinfreiheit nach Ablauf der Schutzfrist kommen. Dritte können diese gemeinfreien Bilder selbstverständlich nutzen, denn sie sind an die Knebelverträge nicht gebunden. Es gibt, so die Gerichte, kein „Recht am Bild der eigenen Sache“ [7]. Nach wie vor gültig ist die Entscheidung „Apfel-Madonna“ des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1965, bei der es um die Nachbildung einer gemeinfreien Skultptur des Aachener Suermondt-Museums ging: „Zwar ist der Eigentümer des Originalstückes kraft der Sachherrschaft, die ihm das Eigentum verleiht, in der Lage, andere Personen vom Zugang zu dem Kunstwerk auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren. Es mag auch ein durchaus berechtigtes Interesse der Museen bestehen, daß von den in ihrem Eigentum stehenden Kunstwerken nur möglichst getreue Nachbildungen in den Handel gelangen. Hat der Eigentümer jedoch einem Dritten gestattet, das gemeinfreie Werk nachzubilden und diese Nachbildung in den Verkehr zu bringen, so kann er […] weitere Nachbildungen des Originals durch andere Personen, die hierbei die mit seiner Erlaubnis hergestellte Kopie als Vorlage benutzen, nicht verhindern.“ [8]

Kulturgut-Kuratoren sind Treuhänder, keine Zwingherren. Anders als private Sammlungen unterliegen öffentliche dem Regelwerk des öffentlichen Rechts, das die Tätigkeit der Institutionen strikt an ihre gesetzlichen Aufgaben bindet. Im Falle der Archive wird diese umfassend in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Die Etablierung eines Verwertungs-Monopols bei Reproduktionen von Kulturgut ist diesen Aufgabenbeschreibungen nicht zu entnehmen [9]. Da die nach dem Muster urheberrechtlicher Lizenzen ausgestalteten Reproduktionsgebühren Wissenschaft und Presse behindern, liegt eine eindeutige Überschneidung mit der Kernaufgabe der Institutionen, das Kulturgut nutzbar zu machen, vor. Benutzungsbeschränkungen, die der Kommerzialisierung dienen, sind als staatliche Eingriffe zu qualifizieren, denen die Grundrechte des Benutzers, also die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Forschungs- und Pressefreiheit entgegengehalten werden können. 1994/95 kamen Bibliotheksjuristen zu dem Schluss, dass die in Handschriftenbibliotheken üblichen Genehmigungsvorbehalte bei der Edition von Schriftstücken nicht rechtmäßig sind [10]. Dieses Resultat lässt sich ohne weiteres auf Bilder übertragen.

Wird die Vermarktung zur tragenden Einnahmequelle, so sind insbesondere die steuerlichen Privilegien der Kulturinstitutionen bedroht. Zudem ist völlig zweifelhaft, ob die ökonomischen Blütenträume in Erfüllung gehen werden. Gerade bei kleineren Häusern besteht das Risiko, dass die erhofften Einnahmen ausbleiben, durch ein rigides Rechte-Management aber kulturpolitisches Porzellan zerschlagen wird, indem wichtige Partner der Öffentlichkeitsarbeit verprellt werden.

Eine Herausforderung des traditionellen, verlagsgestützten wissenschaftlichen Publikationswesens stellt die Forderung nach „Open Access“ dar [11]. Open Access meint den kostenlosen und von urheberrechtlichen Beschränkungen freien Zugang zu wissenschaftlichen Dokumenten und Daten via Internet. Das herrschende Bildrechte-Regime ist mit den von allen bedeutenden Wissenschaftsorganisationen unterstützten Grundsätzen von Open Access nicht kompatibel. Es war eine geniale Fügung, dass das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Gastgeber der Berliner Konferenz von 2003, auf der die maßgebliche „Berliner Erklärung für Open Access“ verabschiedet wurde, in ihr den Verweis auf die ECHO-Charta [12] verankern konnte, der es um die freie Nutzung des Kulturguts im digitalen Kontext geht. Die Berliner Erklärung richtet sich ausdrücklich auch an die Kulturgut verwahrenden Institutionen, an die Archive, Bibliotheken und Museen. Sie unterstreicht, dass Open Access nicht nur kostenfrei bedeutet, sondern dass alle wissenschaftlich verantwortbaren Nachnutzungen der unter Open Access stehenden Werke möglich sein müssen. Einen Ausschluss kommerzieller Nutzung oder ein Verbot von Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) kann man weder der Berliner Erklärung noch der vorangegangenen „Budapest Open Access Initiative“ von 2001 entnehmen. Als eine Standard-Lizenz führender Open-Access-Zeitschriften hat sich die „Creative Commons“-Lizenz CC-BY etabliert, die ganz im Sinne der genannten Open-Access-Definitionen lediglich die Urhebernennung bei der Nachnutzung fordert, kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen also erlaubt.

Digitale Abbildungen von Kulturgütern zählen zu den wissenschaftlichen „Daten“, die nach den Zielen der Open-Access-Bewegung frei genutzt werden sollen. Je weniger Schranken bestehen, um so mehr kann das eigentliche Ziel von Wissenschaft, die maximale Verbreitung ihrer Erkenntnisse, erreicht werden. Es ist mit „Open Access“ nicht vereinbar, wenn Bilder im Internet nur in einer Auflösung zugänglich gemacht werden, die für wissenschaftliche Zwecke unbrauchbar ist. Kostenpflichtige Digitalisierungsprojekte schließen diejenigen Institutionen aus, die sich den Zugang nicht leisten können.

Der Schwerpunkt der Open-Access-Bewegung liegt auf den wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln. Den größten Rückhalt findet die Forderung nach Open Access daher bei den unter den steigenden Zeitschriftenpreisen ächzenden Bibliotheken, wenngleich diese die Implikationen von Open Access für das von ihnen verwahrte Kulturgut negieren. Es ist ein klarer Fall von Doppelmoral, auf der einen Seite die kostenfreie Verfügbarkeit von Fachaufsätzen von Verlagen und Wissenschaftlern einzufordern, auf der anderen Seite aber die Digitalisate des eigenen gemeinfreien Bibliotheksguts mit martialischem Copyfraud einzuzäunen [13].

Noch nicht „angekommen“ ist Open Access bei den Archiven, Museen und Denkmalämtern. Zwar haben 2003 die Dresdener Kunstsammlungen die Berliner Erklärung als einziges Museum unterzeichnet, doch sind auf der Website der Institution vier Jahre später keinerlei Anzeichen zu finden, dass Open Access in irgendeiner Weise unterstützt wird. Renommierte Museen wie das Germanische Nationalmuseum gehören der Leibniz Gemeinschaft an, die 2003 der Berliner Erklärung beitrat. Von Open Access ist bei ihnen aber ebenfalls keine Spur zu finden, und auch nicht bei den allermeisten anderen geisteswissenschaftlichen Instituten dieser Wissenschaftsorganisation (siehe im einzelnen eine Fortsetzungsserie im Weblog „Archivalia“ im Sommer 2007, resümiert unter http://archiv.twoday.net/stories/4113065/ ).

Open Access ist nicht nur für Wissenschaftler wichtig. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren von freien Inhalten. Daher ist eine strikte Abgrenzung der Open-Access-Bewegung von den Projekten, die freie Inhalte („Open Content“, eine „digitale Allmende“) schaffen möchten, oder der „Creative Commons“-Bewegung, die Urheber dazu motivieren möchte, ihre Urheberrechte teilweise an die Allgemeinheit abzugeben, nicht möglich. Der riesige Zulauf, den die freie Mitmach-Enzyklopädie Wikipedia findet, oder der beachtliche Umfang des vom gleichen Träger, der einem Bildungsauftrag verpflichteten Wikimedia Foundation, betriebenen freie Bild- und Multimedia-Archivs Wikimedia Commons [14] zeigen, dass hier eine selbstbewusste Lobby für freie Inhalte wächst, mit der die kulturgutverwahrenden Einrichtungen zu rechnen haben werden.

Das „Digital Rights Management“ befindet sich in der Musikindustrie bereits wieder auf dem Rückzug, denn die Kunden meutern. Bei den Verlagen haben einige wenige bereits erkannt, dass sie mit Open Access, also kostenfreier Online-Zugänglichkeit, nachweislich mehr gedruckte Bücher verkaufen als ohne [15]. Von daher liegt es nahe, den Archiven, Bibliotheken, Museen und Denkmalämtern dringend zu empfehlen, mit Open Access ernst zu machen, die gemeinfreien Inhalte freizugeben und freie Projekte als Partner zu gewinnen. Die auf Verbote, künstliche Verknappung und Reproduktionsgebühren setzende kleinliche Krämermentalität schadet erwiesenermaßen dem kulturellen Auftrag der Institute, sieht man davon ab, dass sie auch juristisch fragwürdig ist. Anders als „Open Access“, für den es bereits erfolgreiche Geschäftsmodelle gibt, trägt sie auch den beispiellosen Chancen des digitalen Zeitalters nicht Rechnung: alter Wein in neuen Schläuchen. Es bleibt zu hoffen, dass die Open-Access-Bewegung und freie Projekte bald auch den Kulturgut-Bereich mit ihrer Dynamik anstecken werden. Wissenschaft und Bildung werden es ihm danken.

[Nachweise - nicht in der Druckfassung:]

[1] http://archiv.twoday.net/stories/3724405/

[2] http://www.jurawiki.de/FotoRecht

[3] http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital

[4] BT-DS IV/270 Text

[5] Mazzone, Jason, "Copyfraud" . Brooklyn Law School, Legal Studies Paper No. 40 Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=787244

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

[6] http://archiv.twoday.net/stories/3203578/

[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum

[8] BGHZ 44, 288
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Apfel-Madonna

[9] Kurzreferat "Open Access und die Archive" (Essen 2006)
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

[10] Volltexte von Gödan et al.
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm

[11] Zu Open Access siehe ausser
http://www.open-access.net

http://archiv.twoday.net/stories/2967274/

[12] http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter

Siehe auch den Beitrag von Simone Rieger/Urs Schoepflin in: Kunstchronik 60 (2007), S. 510-513

[13] http://archiv.twoday.net/stories/2518568/

[14] http://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite

[15] http://archiv.twoday.net/stories/3326893/

Ludwig Fürst von Oettingen-Wallerstein

http://svpow.com/2013/12/17/elsevier-steps-up-its-war-on-access/

Nun hat auch die Universität Calgary Take-down-Notices erhalten.

http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier

Ein Grund mehr für alle WissenschaftlerInnen den Elsevier-Boykott zu unterzeichnen (bisher 14.000+):

http://thecostofknowledge.com/


 

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