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Der Drehbuch- und Romanautor Hanif Kureishi ("Mein wunderbarer
Waschsalon") hat sein persönliches Archiv an die britische Nationalbibliothek verkauft. Wie die British Library mitteilte, erwarb sie für 100.000 Pfund (rund 121.000 Euro) Tagebücher, Notizen und Manuskripte des Autors. Bis Ende des Jahres soll das gesamte Material in der Bibliothek zur Verfügung stehen.
Quelle: Bayerntext S. 169, 22.1.2014

Pressemitteilung der British Library von heute hierzu:
" .... The British Library has acquired the archive of Hanif Kureishi, the acclaimed novelist, playwright and screenwriter behind such landmark works as The Buddha of Suburbia and My Beautiful Laundrette. The archive includes over 50 personal diaries and notebooks as well as drafts and working material relating to all of his major works. The archive spans over 40 years, from an early teenage diary written in 1970 up to paper and digital drafts of his new novel, The Last Word, which is published on 6 February this year.

The archive will be made available to researchers in the British Library’s reading rooms at the end of 2014, and will join those of other contemporary writers held at the British Library, including Wendy Cope, Graham Swift, John Berger and Andrew Motion.

Rachel Foss, Lead Curator of Modern Literary Manuscripts at the British Library, said: “Hanif Kureishi is one of the most radical and challenging voices in contemporary literature. This archive will play a crucial role in developing critical understanding of his life and work and represents a resource of major international significance. Showing the changing nature of the 21st century archive, the digital material in the collection will allow researchers to uncover more information about an author’s working processes than has ever been possible before.”

Hanif Kureishi said: “I’m delighted that the British Library have decided to take on my archive, I can’t imagine it anywhere else. I hope with the British Library’s inventiveness and resourcefulness, it might be useful to a broad audience for a long time.”

Hanif Kureishi will be headlining the British Library’s Spring Festival on 29 March, talking about the art of screenwriting, and one of his diaries will be on display in the Library’s Treasures Gallery from 8 March onwards. ...."

Bayern alpha-Campus AUDITORIUM
Mittwoch, 29.01.2014
17:15 bis 17:45 Uhr


Prof. Dr. Hermann Rumschöttel war Leiter der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns und Vorsitzender des archivischen Berufsverbandes.

Knapp sechs Wochen vor dem fünften Jahrestag des Archiveinsturzes weiß die Stadt noch nicht genau, wie sie dem gedenken wird. Erste Überlegungen gehen dahin, morgens Kränze an der Unglücksstelle abzulegen, um so dem späteren Trubel des Rosenmontag entgehen. Die Initiative "Köln kann auch anders" wird zum Einsturz+Zeitpunkt um 13.58 Uhr an der Unglücksstelle der beiden Opfer gedenken. Die Ehrengarde bietet an, ihre Friedensarmee, bestehend aus 111 Skulpturen an der Unglücksstelle mit Trauerflor aufzustellen.
Quelle: WDR Text S. 768, 22.1.14

Auch die Initiative ArchivKomplex gedenkt am Einsturzort. Auf den Internetseiten der Stiftung Stadtgedächtnis und der Freunde des historischen Archivs Köln finden sich keine Veranstaltungen am 3. März.

Eine ziemlich großspurige Ankündigung für ein paar wirklich nette Links:

http://kulturfund.com/

www.mehr-demokratie.de/6033.html

"Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat das Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“ abgemahnt, nachdem es ein Gutachten des Ministeriums zur Zulässigkeit von Sperrklauseln bei Europawahlen veröffentlicht hatte. [...] „Dass nun das Urheberrecht herangezogen wird, um ‚Frag den Staat‘ einen Maulkorb zu verpassen und die Veröffentlichung des Dokuments zu verbieten, ist ein handfester Skandal“, so Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie."

Siehe auch
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/fragdenstaat-bmi-abmahnung

"Das Argument derjenigen, die für mehr Informationsfreiheit sind, ist simpel: Von Steuern bezahlte Beamte haben mit Steuern finanzierte Gutachten erstellt und es ist nicht erkennbar, warum diese Informationen geheim bleiben sollten. Dass die Informationen für die Behörden unbequem sind, dürfe kein Grund sein, sie zu verstecken."

Update:
https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab/

Ich bestreite ganz entschieden, dass der Vermerk urheberrechtlich geschützt ist.

"§ 44 Abs. 6 LHG. § 44 Abs. 6 LHG soll lauten:
Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen sind verpflichtet, sich das Recht auf
nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung in der Regel binnen einer Frist von sechs Monaten nach der
Erstveröffentlichung vorzubehalten, wenn es sich um Pub
likationen von wissenschaftlichen
Erkenntnissen in periodisch erscheinenden Sammlungen und Zeitschriften handelt, die im Rahmen
der Dienstaufgaben gewonnen worden sind. Sie können durch Rechtsverordnung des
Wissenschaftsministeriums dazu verpflichtet werde
n, die Zweitveröffentlichung in hochschuleigene
Repositorien einzustellen."

Offenbar bereiten Professoren dagegen einen offenen brief vor. Christian Schwaderer hat eine Petition eingestellt, die das Vorhaben unterstützt und unsere Unterstützung benötigt.

https://www.change.org/petitions/theresia-bauer-landesministerin-f%C3%BCr-wissenschaft-forschung-und-kunst-in-baden-w%C3%BCrttemberg-halten-sie-am-plan-der-open-access-f%C3%B6rderung-im-neuen-landeshochschulgesetz-fest-2#

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/565871705/

2012 wurde damals bestehende große Angebote besprochen:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=163&type=rezwww

Weitere Übersichten:

http://www.erster-weltkrieg.clio-online.de/

http://www.lpb-bw.de/linktipps_erster_weltkrieg.html

http://de.wikisource.org/wiki/Erster_Weltkrieg

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2013/11/24/auswahl-von-online-materialien-digitalisierten-quellen-zur-geschichte-des-1-weltkriegs/

Zeitungen aus dem Ersten Weltkrieg (Links)
http://www.wlb-stuttgart.de/sammlungen/bibliothek-fuer-zeitgeschichte/digitalisierte-deutschsprachige-tageszeitungen-des-ersten-weltkrieges/

Einige Angebote in der Hoffnung, das die LeserInnen in den Kommentare die riesigen Lücken ergänzen mögen:

http://www.europeana1914-1918.eu/de

http://www.wlb-stuttgart.de/sammlungen/bibliothek-fuer-zeitgeschichte/themenportal-erster-weltkrieg/

http://wiki-de.genealogy.net/Verlustlisten_Erster_Weltkrieg

Frühere Hinweise:

http://archiv.twoday.net/stories/629754847/ (Ausstellungen)

http://archiv.twoday.net/stories/603531151/ (UK-Kriegstagebücher)

http://archiv.twoday.net/stories/598967465/ (Blog siwiarchiv)

http://archiv.twoday.net/stories/598966777/ (Filme)

http://archiv.twoday.net/stories/565877466/ (Wienbibliothek)

http://archiv.twoday.net/stories/565876934/ (Baden)

http://archiv.twoday.net/stories/565870645/ (Kriegsalbum D/F)

http://archiv.twoday.net/stories/506934440/ (Maueranschläge)

Mehr siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=weltkrieg&start=20


Die SZ stellt die wichtigsten Ausstellungen in Deutschland und im Ausland vor und verlinkt auch die entsprechenden Internetauftritte:

http://www.sueddeutsche.de/politik/ausstellungen-zu-jahren-erster-weltkrieg-wo-es-laermt-wie-an-der-front-1.1868276


http://www.sueddeutsche.de/bayern/fragwuerdige-doktorarbeit-grenzenloser-stuss-1.1868308

Dr. Dammann machte mich auf diesen Artikel aufmerksam: In der bundesweiten Print-Ausgabe (Nr. 17, 22.1.14) steht er im Regionalteil 'München - Bayern' auf Seite 30. Der Titel lautet: "Ein Schmutzfleck auf der BlitzBlank-Weste" mit dem Untertitel 'Der Regensburger Putzunternehmer und Mäzen Karlheinz Götz hat sein Lebenswerk mit einer Doktorarbeit in Spanien gekürt. Deutsche Professoren sind entsetzt über die Arbeit und nennen das Vorgehen des Autors "schamlos" und "skandalös" '.

Meine Meldung und Dammanns Kommentar:

http://archiv.twoday.net/stories/603123425/

Zum Schweigen in Regensburg, das übrigens auch schulgeschichtlich promovierende Doktorandinnen betrifft: "Warum hat Götz nicht an der Universität Regensburg promoviert? Dort hätte es ausgewiesene Experten für sein Thema gegeben. Von denen will sich niemand äußern. Denn "Blitz-Blank Götz" putzt nicht nur die Universität und das Uniklinikum, der Unternehmer ist auch Mäzen und hat die Universitätsstiftung mitgegründet."

Anders als die SZ haben wir kein Problem damit, die spanische Presse zu verlinken:

http://www.elcomercio.es/v/20140119/asturias/acusan-empresario-aleman-comprar-20140119.html

Update: Robert Werner machte mich aufmerksam auf

http://www.regensburg-digital.de/plagiat-affaere-goetz-unter-cartellbruedern/22012014/

Empfang der Regensburg-Medaille. Älteres SW-Bild (Vorschlag Dammann):
http://www.uni-regensburg.de/publikationen/medien/u-mail/u-mail-2006-5.pdf

"Schwelbrand in einem Installationsraum am Abend des 20. Januar 2014

Kurz nach 19.00 Uhr am 20. Januar wurde im Untergeschoss des Koblenzer Dienstgebäudes des Bundesarchivs ein Feueralarm ausgelöst. Ursache war ein Schwelbrand in einem Installationsraum, der nach Aussagen der Feuerwehr auf einen defekten Deckenlüfter zurückzuführen ist. Nach der Entrauchung der betroffenen Flurbereiche wurde der Großeinsatz der Feuerwehr gegen 21.30 Uhr beendet.

Menschen kamen nicht zu Schaden. Archivgut war zu keiner Zeit in Gefahr. Da es keinen größeren offenen Brand gegeben hat, musste die Feuerwehr kein Löschwasser einsetzen."

Quelle: Bundesarchiv, Pressemitteilung v. 21.1.14

"Der technische Defekt eines Lüfters in einem der Kellerräume war die Ursache des Schwelbrandes am gestrigen Montag, 20.01.2014, 19.55 Uhr, im Koblenzer Bundesarchiv.
Dies ergaben die Ermittlungen der Brandexperten der Kripo Koblenz, welche die Brandstelle am heutigen Tag untersuchten.
Durch den Brand entstand geringer Sachschaden.
Der Lüfter selbst und ein kleiner Teil der Deckenverkleidung wurden hierdurch in Mitleidenschaft gezogen. Weiterer Sachschaden oder gar Personenschaden ist nicht entstanden. "

Quelle: Polizeipräsidium Koblenz, 21.1.14

Medienberichte mit Bildern finden sich in der Rhein-Zeitung v. 21.1.14

Gestern am 20. Januar war der Sebastianstag, und in einigen Zeitungen wurde wieder auf Feierlichkeiten in jenen Städten hingewiesen, in denen der hl. Sebastian Stadtpatron (neben einem mit ihm nicht identischen Kirchenpatron) ist.

Meine Liste deutscher Stadtpatrone von 2002, siehe

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/373/

nannte für Sebastian: Dettelbach, Eltville, Friedberg in Bayern, Landsberg am Lech, Landshut, Mühlheim an der Donau, Stühlingen, Tiengen, Wolframs-Eschenbach. Zu ergänzen sind aus der folgenden Zusammenstellung: Aichach, Dietfurt, Flörsheim, Furth im Wald, Grafenwöhr, Haslach, Herzogenaurach, Wittlich.

AICHACH
"Bei der Sebastiansprozession bewegte sich am gestrigen Sonntag nach der feierlichen Andacht wieder eine große Schar Kirchgänger von der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt zur Sebastianskapelle an der Donauwörther Straße. Seit 1320 wird der heilige Sebastian in der Stadt Aichach verehrt und als Stadtpatron angerufen.

Seitdem ist der Pestheilige aus der Aichacher Stadtgeschichte nicht mehr wegzudenken. Festliche Prozessionen begleiten das Hochfest des Märtyrers aus dem dritten Jahrhundert in Aichach bis heute durch die Zeit. Nach alter Tradition wird die Darstellung des heiligen Sebastian, nackt an einem Baumstamm gebunden und mit Pfeilen durchbohrt, am Sonntag um seinen Namenstag zur Verehrung durch die Stadt getragen"
http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Statue-des-Heiligen-wird-durch-die-Stadt-getragen-id28496377.html
Frühere Meldung:
http://archiv.twoday.net/stories/11592437/
Siehe auch
http://www.pfarrei-aichach.de/aichach/kirche/

DETTELBACH
Erwähnung im Kirchenführer
http://issuu.com/mapewe/docs/kirchenf_hrer_dettelbach_-_2._auflage-2005

DIETFURT
http://archiv.twoday.net/stories/6155996/ (2010)

ELTVILLE
"Der Stadtpatron von Eltville am Rhein ist der Heilige Sebastian, dessen Statue an einigen Stellen in der Stadt zu bewundern ist. Sein Patronatstag ist der 20. Januar. Dieser soll den Rahmen zur Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger bieten. Im Anschluss an die traditionelle Sebastiansprozession, die am kommenden Montag um 18 Uhr am Sebastiansturm am Rheinufer beginnt, und den darauf folgenden Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Peter und Paul lädt die Stadt Eltville gegen 19.30 Uhr zum Empfang in den Kurfürstensaal der Eltviller Burg."
http://www.eltville.de/aktuelles/aktuelles_aus_eltville_im_detail/datum/2014/01/14/ehrungen-am-sebastianstag-2.html
Frühere Meldung:
http://archiv.twoday.net/stories/11592437/

FLÖRSHEIM
Bei den meisten anderen Städten kann an der allgemeinen Akzeptanz des Bergriffs "Stadtpatron" zumindest für die Gegenwart kaum gezweifelt werden. Anders verhält es sich bei Flörsheim, wo der Pestpatron Sebastian der Stadt als Stadtpatron ausgegeben wird (ebenso wie Rochus). Weitere Zeugnisse sind als die Flickr-Einträge sind mir nicht bekannt.
""Im Jahre 1666, am 28. Juli, ist von der Gemeinde dieses Ortes ein Verlobter Tag wegen der sich verschlimmernden Pest verprochen worden zu Ehren der Hl. Sebastian und Rochus, auf dass dieser Tag immer und in jedem Jahr der Zeitläufte wie ein heiliger Feiertag gefeiert werde und eine Prozession wie am Fronleichnamsfest soll mit brennenden Kerzen stattfinden, was die Gemeinde nach den Regeln der Kirche jährlich begehen wird. Als höchstes Sakrament wurde das Dankfest von der heiligen Dreifaltigkeit begangen: Das Evangelium von den zehn Aussätzigen wird gelesen wie am 13. Sonntag nach Pfingsten"
http://www.flickr.com/photos/europas_barock_und_rokoko/6956517136/
http://www.flickr.com/photos/europas_barock_und_rokoko/6956823986/
Der "Verlobte Tag" wird nicht mit dem Begriff des Stadtpatrons zusammengebracht auf
http://www.floersheim-main.de/index.php?La=1&NavID=2181.34&object=tx|2181.2542.1&kat=&kuo=2&sub=0

FRIEDBERG IN BAYERN
Im Internet konnte ich nichts zur Verehrung finden.

FURTH IM WALD
"Pfarrei Mariä Himmelfahrt in Furth im Wald erwies ihrem Stadtpatron Sankt Sebastian die Ehre. In einer langen Prozession zog man über den Stadtplatz. In einem Festgottesdienst um 10 Uhr, den Bürgermeister, Vertreter von Stadt und Stadtrat, kirchlichen und weltlichen Vereinen und Gremien mitfeierten, erinnerte Dekan Richard Meier an den römischen Märtyrer."
http://www.mittelbayerische.de/region/cham/artikel/prozession-als-glaubensbekenntnis/1008394/prozession-als-glaubensbekenntnis.html
[ http://archiv.twoday.net/stories/1022388203/ 2015]

GRAFENWÖHR
"Der 20. Januar steht in Grafenwöhr rot im Kalender und das seit dem Jahre 1731, als "eine ansteckende, hitzige Krankheit" (typhöse Erkrankung) die Stadt in den Jahren 1729/30 heimgesucht hatte.

Stadt- und Pfarrgemeinde gelobten, den Sankt Sebastianstag für alle Zeiten mit Amt, Predigt, Opfergang, Litanei und einer großen Wachskerze zu feiern. "Die Krankheit hat sogleich ein Ende genommen und Stadt- und Pfarrgemeinde sind bis heutigen Tags (1764) davon befreit gewesen". Der Gelübdefeiertag wurde von den umliegenden Ortschaften auch sehr gut angenommen.

Das Bemerkenswerteste am Grafenwöhrer Sebastianstag ist, dass den ganzen Tag über die Geschäfte geschlossen haben. Der Gelübdefeiertag wird von der ganzen Stadt in Ehren gehalten."
http://grafenwoehr.de/home/index.asp?sid=&topnavid=2&navid=0&tid=1&bnavid=195&naid=197
Historienspiel "Sebastian wird Stadtpatron" (1986)
http://grafenwoehr.de/home/index.asp?sid=&topnavid=2&navid=0&tid=1&bnavid=195&naid=1788
Die Schrift: Stadtpatron von Grafenwöhr seit 1731. von Leonore Böhm, Kreisheimatpflegerin. Herausgeber: Stadt Grafenwöhr, 2011, 60 S. liegt mir nicht vor.
[Nachträglich erschien:
""Ein ökumenischer Heiliger"
Pfarrer Müller betont am Sebastianstag die enge Verbindung zur evangelischen Kirche
Grafenwöhr. (az) Welch eine Treue und Dankbarkeit! Seit 282 Jahren verehren die Grafenwöhrer den heiligen Sebastian als großen Helfer in der Not und Stadtpatron. Weil einst von der Pest befreit, legten die Vorfahren das Gelübde ab, den 20. Januar zum Ortsfeiertag zu erheben. Kirche und Kommune sind diesem Versprechen bis heute nachgekommen - auch am Montag. [...] Ein Gruß galt auch Kreisheimatpflegerin Leonore Böhm, die mit ihren wertvollen Beiträgen und Recherchen Sorge trage, dass der Gedenktag nicht in Vergessenheit gerate. "Vergelt's Gott für Ihre unermüdliche Arbeit!" Der Pfarrer segnete und entzündete daraufhin eine Kerze am rechten Seitenaltar vor dem Bildnis des heiligen Sebastian. Diese war einmal mehr ein Geschenk der Stadt."
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/4007665-127-ein_oekumenischer_heiliger,1,0.html ]

HASLACH
"Davor der Rohrbrunnen von 1738 mit der Sebastiansfigur, dem Stadtpatron von Haslach"
http://www.katholische-kirche-freiburg.de/SEFreiburg-Hochdorf-Landwasser/Landwasser/Frauengemeinschaft/Berichte.html
"Winkler schlug vor, künftig einmal im Jahr einen Hansjakobtag beim Freihof zu veranstalten. Alois Krafczyk liebäugelt jedoch mit einem Stadtfeiertag, beispielsweise im Januar zur Erinnerung an den Stadtpatron, den heiligen Sebastian." (15.4.2013)
http://www.bo.de/lokales/kinzigtal/buergerwehr-ist-gut-aufgestellt



HERZOGENAURACH
"Seit der Herzogenauracher 1000-Jahr-Feier 2002 wird der Festtag des heiligen Sebastian in der Stadt wieder mit einer Prozession feierlich begangen. In diesem Jahr feiert die Stadtpfarrei am Sonntag, 19. Januar, mit den Herzogenaurachern das Fest. Aber auch schon früher gedachten die Herzogenauracher ihres Stadtpatrons.
Im Jahr 1496 wurde die ganze Pfarrei von einer fürchterlichen Pest heimgesucht. Täglich wurden mehrere Leichen zu Grabe getragen, und der Tod drohte die Pfarrei völlig zu entvölkern. Da nahm die hiesige Bürgerschaft ihre Zuflucht zum heiligen Sebastian, errichtete zu seiner Ehre einen Altar in der Kirche und trat in ein heiliges Bündnis zusammen.

Bis zu den Umbrüchen in der Napoleonischen Zeit gab es in Herzogenaurach eine eigene Sebastiani-Bruderschaft. Über die Entstehung dieser Bruderschaft konnte der Herzogenauracher Forscher Luitpold Maier einiges in Erfahrung bringen. Im Jahr 2006 hat außerdem die Herzogenauracherin Julia Bucher ihre Zulassungsarbeit zu diesem Thema verfasst."
http://www.infranken.de/regional/erlangenhoechstadt/heiliger-Sebastian-Stadtpatron-Herzogenaurach-Prozession-Herzogenauracher-feiern-ihren-Stadtpatron-Sebastian;art215,610588
http://www.infranken.de/regional/erlangenhoechstadt/Hl-Sebastian-Stadtpatron-Herzogenaurach-Prozession-Festgottesdienst-Herzogenauracher-begehen-den-Festtag-des-hl-Sebastian;art215,612992 (Festgottesdienst und Lichterprozession)
Frühere Meldung
http://archiv.twoday.net/stories/64956657/

LANDSBERG AM LECH
"Nach mündlichen Überlieferungen wurde der Heilige Sebastian in der Pestzeit des Dreißigjährigen Krieges zum Schutzpatron der Stadt. Ein Deckenfresko im Schiff der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt zeigt Sebastian, der mit seinem Schild die Bürger der Stadt vor Blitzen des göttlichen Zorns schützt. Ein Engel neben dem Heiligen trägt dabei das Wappen der Stadt Landsberg. Alljährlich findet zum Sebastianstag eine Prozession durch die Altstadt von Landsberg statt. Heuer am Sonntag, 19. Januar.

Die Geschichte der Verehrung des Heiligen Sebastian in Landsberg geht bis ins späte Mittelalter zurück. Der älteste Hinweis findet sich in zwei Urkunden des Stadtarchivs aus dem Jahr 1402. In Urkunden im Stadtarchiv ist auch vermerkt, dass ein Bürger einen Teil seines Erbes unter anderem für die Messe des Heiligen Sebastian „zu seinem und seiner Brüder Seelenheil“ stiftete. Die Prozession reicht bis ins 15. Jahrhundert zurück. Ob sie schon damals durch die Stadt führte oder nur innerhalb der Kirche abgehalten wurde, ist offen."
http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Maertyrer-und-die-Kraft-Gottes-id28473632.html
Frühere Meldung:
http://archiv.twoday.net/stories/11592437/

LANDSHUT
"Am Sonntag, 19. Januar, um 11.30 Uhr, findet in der Kirche St. Jodok in der Freyung das Sebastianiamt der Stadt Landshut statt. An diesem Gottesdienst zu Ehren des Stadtpatrons, den erstmals der neue Stiftspropst, Monsignore Franz Joseph Baur, zelebrieren wird, nehmen traditionell die Bürgermeister, die Stadträte und die Bürgerschaft teil. [...] Der sehr alte Brauch, den Stadtpatron in der Zeit um den 20. Januar, seinem Namenstag, zu ehren, wird inzwischen auch von Vereinen und Gruppen der Stadt wieder aufgriffen. Der Heilige Sebastian inspirierte außerdem Dichter und Komponisten, die Werke zu seiner Ehre schufen. Erhalten geblieben und auch immer noch zum Sebastiani-Fest gesungen wird die „Landshuter Messe für Bläser, Männerchor und Volksgesang“ des 1986 verstorbenen Chordirektors Franz Kögler."
http://www.landshut.de/portal/startseite/pressedetails/article/4704/12332.html
"In meiner Liste der als Stadtpatrone verehrten Heiligen steht nicht von ungefähr der Pestpatron Sebastian an erster Stelle. Er gilt auch als Stadtpatron von Landshut, was bereits im 17. Jahrhundert bezeugt ist, doch intensivierte sich die Verehrung nach seinem Beistand bei einem Wassereinbruch von 1771, als das sogenannte "Wasseramt", ein jährlich begangenes Lobamt, gestiftet wurde. Die Landshuter Sebastiansbruderschaft behauptete übrigens in ihrem Bruderschaftsbrief, Sebastian sei 1493 feierlich als Stadtpatron erwählt worden - ein früher Fall jener Rückprojektionen, die demjenigen das Leben schwer machen, der es mit der Terminologie nun einmal genau nehmen will."
http://archiv.twoday.net/stories/6048443/
http://www.st.jodok-landshut.de/pfarrei_kirchen_sebastian.html

MÜHLHEIM AN DER DONAU
Nur historische Belege.
http://archiv.twoday.net/stories/6048443/

STÜHLINGEN
"die Sebastianskapelle, einem kirchenbaulichen Schmuckstück im "Städtle", die dem Stühlinger Stadtpatron St. Sebastian geweiht ist. [...] Als Schutzpatron wurde er noch 1956 in die größte Kirchenglocke der Stadtkirche Heilig Kreuz eingraviert."
http://www.badische-zeitung.de/stuehlingen/kulturhistorisches-schmuckstueck-im-staedtle--36148005.html

TIENGEN
http://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Himmelfahrt_%28Tiengen%29
http://www.bildindex.de/obj20394519.html#|home

WEILHEIM IN OBERBAYERN
Aufschlussreich ist ein kleiner Beitrag von Joachim Heberlein im Weilheimer Pfarrblatt, der leider keine Quellenbelege angibt, aber trotzdem einen Einblick in die Stadtpatrone der oberbayerischen Kleinstadt ermöglicht.
http://pfarreien-weilheim.de/wp-content/uploads/VERBO/VERBO-07-10.pdf
Als 1. Stadtpatronin wird die Muttergottes bezeichnet, als 2. St. Sebastian, als 3. die in St. Pölten verehrte Anna. 1686 habe der Stadtrat St. Antonius von Padua zum 4. Stadtpatron erhoben, 1730 sei Johannes Nepomuk zum weiteren Stadtpatron erwählt worden.

WITTLICH
Noch läuft eine Ausstellung, die sich den Stadtpatronen Sebastian und Rochus widmet.
https://www.eifel.de/go/veranstaltungen-detail/100706.html
http://archiv.twoday.net/stories/498218928/

WOLFRAMS-ESCHENBACH
Hochamt zum Sebastiansfest (1. Stadtpatron)
http://www.wolframs-eschenbach.de/showpage.php?SiteID=19&lang=1&event=1824
http://www.wolframs-eschenbach.de/showpage.php?SiteID=150

Auswertung

In den meisten Fällen ist St. Sebastian wohl "Votivpatron" oder "Votivheiliger", dessen Verehrung als Stadtpatron kleiner katholischer Städte sich aus einem Gelübde (gelobten Tag, Lobetag usw.) entwickelt hat. Zu diesem Begriff:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dud.htm

Sebastian ist vor allem als Pestpatron als Schutzheiliger der jeweiligen Stadt angesehen worden, wobei die Grenze zwischen "Pestpatron der Stadt" und "Stadtpatron" fließend ist. Vermutlich hat man in einer ganzen Reihe von Fällen erst im 19. oder 20. Jahrhundert den mit einem Gelübde gefeierten Patron als "Stadtpatron" bezeichnet. Zum Vergleich St. Rochus in Steinheim: "Heute gilt Rochus allgemein als Stadtpatron seit 1637, aber eingehende Ermittlungen des Stadtarchivars Heinz Gellhaus ergaben, daß die Bezeichnung Stadtpatron erstmals auf der Steinheimer Bürgerfahne von 1908 erscheint."
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dud.htm#t91

In der Gegenwart gibt es eine kleine Renaissance des "Stadtpatrons". Die zitierten Pressemeldungen belegen in einigen Städten einen sehr lebendigen Kult.

Mehr zu Stadtpatronen in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=stadtpatron und insbesondere
http://archiv.twoday.net/stories/453140014/

#forschung

Der berüchtigte BILD-Kolumnist Wagner erhält vom Bundesverfassungsgericht einen Maulkorb umgehängt, weil er die ehemalige Landrätin Pauli als "durchgeknallte Frau" bezeichnet hat. Diese Einschränkung der Meinungsfreiheit findet Udo Vetter zu Recht nicht gut:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/21/der-ueberholte-ehrenschutz/

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20131211_1bvr019413.html

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/bild-de-darf-gabriele-pauli-nicht-durchgeknallte-frau-nennen-a-944686.html

http://heise.de/-2090167

https://www.sicherheitstest.bsi.de/

Sollte man betroffen sein, erhält man eine Mail mit einem Code vom Bundesamt. Wann? In den nächsten Stunden (das erscheint am wahrscheinlichsten), Tagen, Wochen? Das BSI schweigt sich dazu aus. Ist man nicht betroffen, gibt es keine Rückmeldung.

Zum Thema sichere Passwörter siehe

http://archiv.twoday.net/stories/598967456/

Bachelor-Arbeit von Verena Gerber-Menz, in der Reihe der Churer Schriften 2014 online:

http://www.htwchur.ch/uploads/media/CSI_63_Gerber-Menz.pdf

Das Staaatsarchiv Bern dient als Beispiel.

Beiträge im "Bibliotheksdienst" sollten nach 1 Jahr Open Access werden. Nun stellt sich heraus, dass das eine dicke Lüge war, denn alle Beiträge kosten 30 Euro und das kostenfreie Archiv der ZLB ist verschwunden.

http://log.netbib.de/archives/2014/01/20/bibliotheksdienst/comment-page-1/#comment-66225

Zum Kontext
http://archiv.twoday.net/stories/573860379/

Wie krank ist das denn? Eine Bibliothek kann den eigenen Handschriftenkatalog von 2012 nicht online stellen:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/4542042

Nur bei den wenigen digitalisierten Handschriften aus dem im Katalog beschriebenen Bestand der ULB Düsseldorf gibt's die Beschreibung im Netz.

http://blogs.utexas.edu/culturalcompass/2014/01/20/archivist-declares-medieval-manuscript-fragment-crowdsourcing-project-success/

Kann man natürlich nicht betreiben, wenn man so hartleibig ist wie der Stadtarchivar von Hof:

http://archiv.twoday.net/stories/473579745/

Incun 1492 M887t (front pastedown)

Resonanz:

http://www.historikerverband.de/presse/pressespiegel.html

"Formulierungen wie "polnische Konzentrationslager" sind Unwörter und suggerieren falsche Vorstellungen von der Verantwortung für NS-Verbrechen. Anknüpfend an den "Appell von Blois" beurteilt der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) die in Polen erwogene strafrechtliche Sanktionierung bestimmter Begriffe jedoch skeptisch. Falschen Begriffen über deutsche Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs in Polen muss in der Öffentlichkeit und in der Geschichtsdidaktik entgegengewirkt werden. (Frankfurt, den 19.01.2014)"

Fragt sich nicht nur die Taz:

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2014%2F01%2F21%2Fa0081&cHash=0bcd844616b3fb9348a8a7473bfaeec8

Symbolbild: Aldegrever

Bei Ebay werden zum Teil zauberhaft ausgeschlachtete und zersäbelte Sachen aus alten Handschriften und Büchern abgeboten (neuerdings auch gestempelte Archivalien aus ehemals schlesischer Grenzgegend, was aber nicht so hübsch ist...). Wirklich gut ist ein Angebot aus einer "raritaetentruhe", das zeigt, wie man richtig wiederherstellt: vom Tintenfraß zum Einzelblatt wie neu...:-)

http://www.ebay.de/itm/BREVARIUM-BOOK-OF-HOURS-ORIG-ILLUMINATED-VELLUM-MANUSCRIPT-FRANCE-1290-I-A50-/291041758960?pt=Antiquarische_B%C3%BCcher&hash=item43c370cef0

(Dass aus derselben Truhe ein MÄNNERAKT EROTIK AKT angeboten wird, der so aussieht: http://www.ebay.de/itm/290983373065 , verwundert auch nicht wirklich.)

Nett, diese Gurkentruppe ...

http://www.kath-kirche-kaernten.at/dioezese/organisation/C2524

http://dominican-liturgy.blogspot.de/2014/01/incunabula-pritings-of-dominican-rite.html

Update: Für die Digitalisate in Stockholm gilt: "try another browser, e.g. IE (Internet Explorer), Fierfox or Opera (Google Chrome and Safari doesn’t work )."



Zum Thema
http://archiv.twoday.net/stories/615267968/
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

Im sündteuren Urheberrechtskommentar von Schricker/Loewenheim 4. Aufl. 2010 steht auf Seite 973 bei der Wiedergabe des Wortlauts von § 48 UrhG über Öffentliche Reden: "in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstig ist in vielen Punkten unklar und unbefriedigenden Datenträgern". Ich schwörs.

Kostenlos unter

http://www.openingscience.org/get-the-book/

Georg Schaaf schreibt in der Archivliste:

"in meiner Arbeit teile ich gegenwärtig das Problem einer Autorin, die Inhaber von Nutzungsrechten an verwaister Bildkunst zu finden. Ich betreue als freier Lektor ihr Buchmanuskript, das in großem Umfang die Reproduktion nicht gemeinfreier historischer Ansichtskarten zu Vergleichszwecken vorsieht. Die Urheber, soweit sie bekannt und nicht vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, finden sich nicht im Künstlerverzeichnis der VG Bildkunst.

Ich habe daher das offene Projekt "Rebus -70, +1" begonnen: http://artistfollower.wordpress.com/

Erste Suchanfragen sind bereits online: http://artistfollower.wordpress.com/listen/

Jeder Nutzer, jede Nutzerin dieses Dienstes kann zur Auffindung von Rechteinhabern beitragen. Erfolgreiche Identifizierungen stehen allen Mitwirkenden zur Verfügung. Eine Registrierung ist möglich, aber nicht notwendig, da Einsendungen auch über ein Kontaktformular erfolgen können. Die Nutzung des Dienstes ist kostenfrei.

Über Ihr Interesse und eine rege Beteiligung würde ich mich freuen."

"In diversen mitteldeutschen Burgmuseen setzt das Zittern ein: Werden Nachfahren der von den Sowjets zwischen 1945 und 1949 vertriebenen Schlossbesitzer jetzt Lkw-Ladungsweise die mittelalterlichen Möbel, Silberbestecke und das Folterkammer-Equipment zurückfordern, um damit den Antiquitätenmarkt zu fluten?

Eine leider gar nicht so abwegige Vermutung. Denn das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 spricht den Erben der enteigneten Burg- und Schlossherrn zwar keinen Grundbesitz, aber die beweglichen Teile des alten Familienbesitzes zu. "

Weiterlesen
http://www.burgerbe.de/2014/01/18/raeumen-adels-nachfahren-schloss-burgk-aus/

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=ealg

In der Reihe „ArchitekTour“ stellen die Nürnberger Nachrichten das neue Landeskirchliche Archiv in der Veilhofstraße in Wöhrd vor, das von Andrea Schwarz geleitet wird. Es hat 19 Mio. Euro gekostet.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/schones-kupferkistchen-in-wohrd-1.3394314

Siehe http://archiv.twoday.net/stories/38775495/

http://www.nuernbergwiki.de

http://www.ksta.de/koeln/-stadtarchiv-90-personen-sind-beschuldigt-,15187530,25921318.html

"Wegen des Verdachts, den Einsturz des Kölner Stadtarchivs verursacht oder mitverursacht zu haben, hat die Staatsanwaltschaft nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" Ermittlungsverfahren gegen etwa 90 Personen eingeleitet. Betroffen sind beispielsweise Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), Angestellte der Baukonzerne Bilfinger Berger, Züblin und Wayss & Freitag sowie die Beschäftigten einiger Subunternehmen, die am Bau der U-Bahn-Grube Waidmarkt beteiligt waren."

http://archivalia.tumblr.com/tagged/maps


Ein Bericht zur Langzeitarchivierung digitaler Daten aus österreichischer Sicht:

http://www.falter.at/falter/2014/01/07/die-gefaehrdeten-datenschaetze/

Via VÖBBLOG.

Die NPD hat Aufnahmen der mutigen Rede des jungen SPD-Kommunalpolitikers Patrick Dahlemann auf einer NPD-Veranstaltung in Torgelow auf YouTube aus urheberrechtlichen Gründen löschen lassen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/youtube-npd-laesst-video-von-spd-mann-dahlemann-stoppen-a-943868.html

RA Solmecke, der von Dahlemann kontaktiert wurde und uns als vermeintlicher "Weißer Ritter" aus der Redtube-Affäre bekannt ist (an der er nicht zuletzt dank penetranter Promotion durch den Focus kräftig verdient haben dürfte), hat sich mindestens zweimal zum Fall geäußert.

http://www.wbs-law.de/urheberrecht/npd-laesst-youtube-video-von-spd-kommunalpolitiker-loeschen-49845/

Hier geht es darum, dass die Aufnahmen nicht von Dahlemann, sondern von der NPD veranlasst wurden. Angeblich sei § 12 UrhG die gesetzliche Norm. Diese Norm bezieht sich aber nach zutreffender Meinung nur auf das Erstveröffentlichungsrecht. Wie kam Dahlmann an das demnach unveröffentlichte Filmmaterial? Die Annahme liegt näher, dass er veröffentlichtes Material genutzt hat. Dann wäre § 12 UrhG aber nicht einschlägig.

Nachträglich finde ich in der FAZ: Die NPD hatte ihre Rede direkt am selben Abend hochgeladen

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/youtube-hit-patrick-dahlemann-wie-ich-vor-der-npd-eine-rede-gegen-rechts-hielt-12754564.html

Daraus ergibt sich: RA Solmeckes Hinweis auf § 12 UrhG ist Kappes.

Am Leistungsschutzrecht (Laufbilder!) des NPD-Kameramanns beisst die Maus keinen Faden ab. Aber im politischen Meinungskampf und bei einer die Öffentlichkeit wesentlich bewegenden Frage muss es mit Blick auf Art. 5 GG auch erlaubt sein, fremde Urheberrechte zu verletzen. Das ist nicht nur ein bloßes Postulat von mir, sondern lässt sich auch mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum schlüssig begründen. Ausgezeichnet finde ich die Ausführungen von RAin Wild im Schricker/Loewenheim § 97 UrhG Rz. 34ff. 2004 befand das OLG Stuttgart (Wild Rz. 39):

" Bei einem Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage muß ein Urheberrecht regelmäßig gegenüber der Meinungsfreiheit zurücktreten, solange die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre nicht betroffen ist. "
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=2325

Dass auch unveröffentlichte Werke gegen den Willen des Urhebers ausnahmsweise genutzt werden dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Gysi-Entscheidung

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html

deutlich gemacht.

In seiner zweiten Äußerung verkündet RA Solmecke absoluten Schwachsinn.

http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtspolitiker-sperren-youtube-hit-spd-mann-die-npd-ist-einfach-ein-schlechter-verlierer_id_3550923.html

„Bei den Urheberrechten des Kameramanns – in diesem Fall also der NPD – geht es lediglich um das Lichtbild selbst. Wer hier also das Zitatrecht geltend machen will, muss in sich in seinen Kommentaren auf den handwerklichen Aspekt des Videos beziehen. Und eben nicht auf die gesagten Inhalte“, erklärt Solmecke. Er sieht kaum Chancen für Dahlemann, das Video auf seinem Youtube-Kanal wieder freischalten zu lassen.

Diese einschränkende Auslegung des Zitatrechts ist nicht mit Art. 5 GG zu vereinbaren (siehe dazu auch breit Wild aaO). Und sie entspricht auch nicht der herrschenden Kommentierung des UrhG. Ich verweise auf meine eigene Stellungnahme zum Thema

http://archiv.twoday.net/stories/8443682/

Achtung: Dieses Video ist nicht Dahlemanns Video, sondern ein Propagandavideo der NPD, in der Dahlemanns Rede nur den ersten Teil ausmacht.

Reichshofrat Franz Wilderich von Menshengen verfasste 1719 ein Dossier in einem Verfahren zum Ostfriesischen Hofgericht, das nun bei der UPenn online ist:

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4303613

#fnzhss

Lisa Fagin berichtet in ihrem wunderbaren Blog vom "Spanish Forger", der am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts zahlreiche Buchmalereien im mittelalterlichen Stil fälschte.

http://manuscriptroadtrip.wordpress.com/2014/01/18/manuscript-road-trip-the-spanish-forger/


https://plus.google.com/109377556796183035206/posts/BxaAbKqv5HS

Gemäß dem "Consolidated Appropriations Act of 2014 (HR 3547)" müssen die finanzkräftigsten Bundesinstitutionen, die Forschung fördern, Open Access für ganz oder teilweise von ihnen geförderte Arbeiten vorsehen, wobei nicht später als 12 Monate nach Erscheinen die letzte Autorfassung frei zugänglich im Netz sein soll.

Cgm 7377 (zuvor in Kremsmünster) wurde jetzt als Schwarzweißdigitalisat eingestellt. Beispielseite:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00087788/image_11

Wenn das der Führer wüsste ... (er hat den Ankauf durch die BSB unterstützt, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5068652/ )

Bob Peckham hat seine Linkliste aktualisiert:

http://www.utm.edu/staff/bobp/vlibrary/mdmss.shtml

Nach Deutschland - http://archiv.twoday.net/stories/589172434/ - möchte ich die mir bekannten digitalen Sammlungen mit abendländischen (mittelalterlichen und frühneuzeitlichen) Handschriften in Österreich vorstellen.

Am weitesten ist die Wiener Nationalbibliothek, die sehr viele Handschriften des Mittelalters und der Neuzeit digitalisiert hat. Ein Browsen nach Signaturen ist nicht möglich, man muss dem Link auf

http://www.onb.ac.at/digitaler_lesesaal.htm

folgen, der derzeit gut 1350 Treffer ausweist (einschließlich modernen Autographen und nicht-abendländischen Handschriften). Die Qualität der Digitalisate ist gut, aber am Drumherum hapert es (Permalinks, RSS).

Eine große Anzahl von Handschriften der UB Graz können online eingesehen werden unter:

http://sosa2.uni-graz.at/digbib/handschriften/Ms.0001-0199/Ms.0087/index.html

Früher gab es auch in Innsbruck bei ALO in guter Qualität einsehbare Grazer Handschriften, aber was aus diesem einstigen Vorzeigeprojekt geworden ist, ist einfach nur jämmerlich. Ich war lange ein hartnäckiger ALO-Fan, das damals tolle Digitalisate ins Netz gestellt hatte. Herr Mühlberger hat für mich eine Menge Werke kostenlos digitalisiert, wofür ich immer dankbar sein werde. Aber jedesmal, wenn ich inzwischen ALO besuche, werde ich entweder wütend oder traurig. Bei den Handschriften ist es besonders schlimm. Der Innsbrucker Deutschenspiegel ist über die Suche noch auffindbar, aber mieses Copyfraud-Denken zeigt nur 30 % der Auflösung, womit das Digitalisat wissenschaftlich wertlos geworden ist. Bei der berühmten Oswald-Handschrift sieht es bei 50 % nicht anders aus.

http://www.literature.at/viewer.alo?objid=1049609&viewmode=fullscreen&rotate=&scale=2&page=11



Die Sterzinger Vigil-Raber-Handschriften (Sterzing gehört natürlich nach Italien, nicht nach Österreich) waren ein tolles Projekt, aber hier gibt es sogar nur 20 %.

http://www.handschriftencensus.de/hss/Sterzing

Über meinen Eintrag von 2005

http://log.netbib.de/archives/2005/02/04/vigil-raber/

fand ich die Sammlungsseite wieder.

http://www.literature.at/collection.alo?from=1&to=50&orderby=author&sortorder=a&objid=14047&page=

Die Grazer Handschriften vor 1500 findet man über

http://www.literature.at/yearindex.alo

Auch hier kommt man über 50 % nicht hinaus. Ob alle im Grazer Angebot inzwischen vorhanden sind, habe ich nicht überprüft, bei der ersten und der letzten der 45 Codices vor 1500 ist es jedenfalls der Fall. Hoffen wir das Beste für den Rest!

Alle Grazer Handschriften in ALO findet man über

http://www.literature.at/collection.alo?objid=1081&orderby=title&sortorder=a

aber was soll das, wenn sie eh wertlos sind?

Abgesehen von dem abscheulichen, von Thaller zu verantwortenden Offline-Stellen von tausenden Digitalisate der Wittenberger Lutherhalle und dem Offline-Status des Pionierprojekts zum Stadtarchiv Duderstadt ist das miese Unbrauchbarmachen der Handschriftendigitalisate in ALO der größte Verlust für die digitale Handschriftenforschung in Mitteleuropa! ALO sollte sich wirklich in Grund und Boden schämen.

Wieviele Handschriften bei der UB Klagenfurt online sind, habe ich nicht gezählt. Es sind aber nicht wenige. Eine Liste muss man sich aus dem OPAC zusammensetzen. Ich verweise der Einfachheit halber auf meine Ermittlungen unter

http://archiv.twoday.net/stories/598967602/

Nicht weniger als 193 Linzer Handschriften bietet die digitale Landesbibliothek von Oberösterreich:

http://digi.landesbibliothek.at/viewer/browse/handschriften*/-/1/SORTINGTITLE/-/

Die Präsentation (Goobi) ist von allen österreichischen Angeboten am professionellsten.

Man glaubt es kaum, aber mangelnder Webspace ist der Grund, dass die UB Salzburg nur 5 (in Worten: fünf) ihrer Handschriften digital zugänglich machen kann:

http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/digitalebibliothek.htm

Entsetzlich benutzerunfreundlich ist https://phaidra.univie.ac.at/ der UB Wien, was aber hier nicht stört, da meiner Erinnerung nach nur ganz junge Handschriften vertreten sind. Es gibt eine entsprechende Sammlung mit wenigen Stücken, aber ich hatte jetzt nicht den Nerv, sie im Blättermodus wiederzufinden. Da ich Musikhandschriften ausklammere, ist auch das Angebot der Wienbibliothek

http://www.digital.wienbibliothek.at/

nicht relevant.

Einige neuzeitliche Kochbuchhandschriften des Oberösterreichischen Landesmuseums gibt es als PDFs

http://www.alteskochbuch.at/kochbuchhandschriften.php

Dagegen hat das bedeutende Innsbrucker Ferdinandeum nichts ins Netz gestellt. Man zockt lieber Benutzer mit überteuerten Reproduktionen ab (Mail von 2011: "allerdings geben wir bei Handschriften nur s/w-Ausdrucke und keine Digitalisate aus. Pro Ausdruck verlangen wir 1,50 €").

Als "Bibliothekshandschrift" kann die vom Vorarlberger Landesarchiv ins Netz gestellte Mennel-Handschrift gelten:

http://archiv.twoday.net/stories/465681298/

Archivische Amtsbücher klammere ich aus (vom Österreichischen Staatsarchiv gibt es solche auf http://www.manuscriptorium.com/ ).

Nicht wenige Handschriften der Diözeanbibliothek St. Pölten sind auf Manuscriptorium online, das ich immer noch als Katastrophe sehe. Link via

http://www.dasp.at/bibliothek

Was die riesigen Handschriftenschätze des "Klösterreichs" angeht, so sieht es überhaupt nicht gut aus. Vermutlich gibt es noch die eine oder andere Handschrift, die ich nicht kenne, aber mehr als 20 Handschriften aus österreichischen Klosterbibliotheken dürften nicht online sein, sieht man vom Projekt zum Nachlass der Brüder Pez (18. Jahrhundert) im Stift Melk OSB ab:

http://unidam.univie.ac.at/nachlass/195

Wenn ich mich recht entsinne, sind 10 Klosterneuburger Handschriften auf dem Webserver der Österreichischen Akademie der Wissenschaften online, die von den Informationen in manuscripta.at aus erreichbar sind. Eine Meldung von mir zu diesem gescheiterten "Projekt" in Netbib 2006 führt auf

http://web.archive.org/web/20090803145313/http://www.ksbm.oeaw.ac.at/digi.htm (Liste der Signaturen)

4 Codices mit Musiknoten sind verlinkt auf

http://mws.unibas.ch/mikrofilmarchiv/musikhandschriften-online/#c36670

Zwei Handschriften aus dem Zisterzienserstift Rein sind (nur derzeit?) nicht mehr erreichbar:

http://kulturgueter.kath-orden.at/zisterzienserstift-rein

Ein kleines Vaticinium Pontificum (15. Jh.) aus Kremsmünster ist online:

http://schulen.eduhi.at/stift_kremsmuenster/vat/index.htm

Das Archiv der Oswald-Gesellschaft hat das Admonter Passionsspiel ins Netz gestellt:

http://sosa2.uni-graz.at/sosa/nachlass/sammlungen/wolkenstein-archiv/index.php

[4 Handschriften aus St. Paul:

http://www.stgallplan.org/de/index_library.html ]

Fazit: Im Vergleich zu dem tollen Angebot von e-codices.ch ist, was Österreich zu bieten hat, bescheiden. 1998, als man von Digitalisaten kompletter Handschriften nur träumen konnte, lag Österreich mit Blick auf "Handschriftenforschung im Internet" noch in Führung, wie ich damals schrieb:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/hssalt.htm

Diesen Vorsprung hat es gründlich verspielt.

Update: Josef Pauser kommentiert mein Fazit in

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30594

"Leider sehr tref­fend. Zu viele kleine kurz­fris­tige Projekte, denen schnell der Atem aus­ging, keine öster­rei­chi­sche Gesamtstrategie. Traurig!"

Juli 2014: http://archiv.twoday.net/stories/948989867/

Erst jetzt sehe ich den niederträchtigen Artikel von Willi Winkler, der sich in der SZ im September 2013 darüber empörte, dass das US-Project Gutenberg (das er fälschlich ein Partner-Projekt des kommerziellen deutschen Projekts Gutenberg nennt) Thomas Mann und andere noch in Europa urheberrechtlich geschützte Literatur einfach so zugänglich macht.

http://www.sueddeutsche.de/digital/project-gutenberg-und-die-buddenbrooks-verfall-des-urheberrechts-1.1771939

Beim Fischer-Verlag reagiert man ausweichend und dann empfindlich. "Downloads von Deutschland aus sind in solchen Fällen illegal", erklärt man dort, aber was hilft das schon? Illegal heißt noch lange nicht, dass es niemand tut. Niemand kann einen Franzosen, Kanadier oder Isländer daran hindern, im Internet zu fischen, bis er den Thomas Mann hat, den er nach deutschem Recht nicht bekommt.

Die juristische Aussage halte ich für falsch. Wie üblich vernebeln die Rechteinhaber die wahre Rechtslage (Stichwort "Raubkopie"), und mit Willi Winkler finden sie einen eilfertigen Speichellecker.

Zu § 44a, der das bloße Lesen am Bildschirm ohne bleibenden Download erlaubt, war hinreichend viel anlässlich der Streaming-Abmahnungen zu lesen. Nach meiner Ansicht ist auch das passive Nutzen von eindeutig illegalen Streaming-Portalen wie den Nachfolgern von kino.to weder strafbar noch illegal. Zu wenig beachtet wird, dass unbedarfte Nutzer keineswegs auf Anhieb erkennen können, dass die Inhalte illegal sind ("offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage", § 53 UrhG). Nachdem etwa Sendungen der Krimi-Reihe Tatort auf YouTube ohne weiteres über Monate oder länger geduldet werden und solche Tatorte auch in den illegalen Streaming-Portalen vorhanden sind, erscheint es bedenklich, von Gelegenheitsnutzern, die sich etwa nur Tatorte ansehen, zu erwarten, dass sie den Gesamtinhalt des Portals sichten. Ganze Spielfilme sind auch bei legalen Portalen kostenlos erhältlich.

Bei einer Vorlage, die im Ausland aufgrund abweichender Urheberrechtsfristen legal ins Netz gestellt wurde, kann die offensichtliche Rechtswidrigkeit definitiv nicht bejaht werden.

Eine Privatkopie von Thomas Manns Buddenbrocks (Erstausgabe 1901) ist also nach § 53 UrhG erlaubt. In den USA ist alles vor 1923 erschienene Public Domain (die Ausnahme für ausländische Bücher ab 1909 und den 9th Circuit Court of Appeals, also Alaska usw., hat eher theoretischen Charakter

http://copyright.cornell.edu/resources/publicdomain.cfm#Footnote_12 ). Die Erstausgabe von 1901 darf rechtmäßig in den USA ins Internet gestellt werden und kann daher auch in Deutschland nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Die Erstausgabe ist natürlich vergriffen und daher zieht auch das Verbot ganze Bücher zu kopieren in § 53 Abs. 4 UrhG selbst dann nicht, wenn man sie auf Ebooks anwenden wollte.

Für den "eigenen Gebrauch" (§ 53 Abs. 2 UrhG) gilt die Einschränkung der offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage aus Absatz 1 nicht!

Da es sich bei der Erstausgabe um ein mindestens zwei Jahre vergriffenes Werk handelt (§ 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) darf also auch ein kommerzielles Unternehmen sich die Buddenbrocks legal herunterladen, sofern es nur einen Ausdruck erstellt oder die Kopie ausschließlich analog nutzt (aaO Satz 2).

Selbst wenn man die Argumentation mit der Erstausgabe abweisen würde unter Bezugnahme auf die Tatsache, dass es natürlich aktuelle Ausgaben der Buddenbrocks gibt, wäre aus der in Abs. 2 von § 53 UrhG gewährten Möglichkeit, kleine Teile zu kopieren (auszudrucken oder analog zu nutzen), die Erlaubnis des Werkgenusses zum Zweck der Auswahl der zu vervielfältigenden Seiten anhand einer nicht-dauerhaften Kopie abzuleiten. Stünde also nur ein Gesamt-PDF zur Lektüre zur Verfügung, so dürfte dieses zeitweilig heruntergeladen werden, da es sonst gar nicht möglich wäre, die Schranke zu nutzen.

Für wissenschaftliche Zwecke darf aber nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, sofern der Zweck die Kopie gebietet, ohne die genannten Einschränkungen kopiert und auch digital genutzt werden. Ein Wissenschaftler, der die Erstausgabe der Buddenbrocks benötigt, darf also nach deutschem Recht ganz legal - entgegen dem Geschreibsel von Winkler in der SZ und der Stellungnahme des Verlags - die Ausgabe von einem US-Server herunterladen und dauerhaft abspeichern.


http://www.sueddeutsche.de/kultur/norwegen-stellt-buecherschatz-kostenlos-ins-internet-ein-zweites-leben-fuer-schmoeker-1.1865890

http://www.nb.no/nbsok/search?mediatype=b%C3%B8ker

Veröffentlicht werden Werke, die vor dem Jahr 2001 erschienen sind. Dabei gilt in Norwegen wie in Deutschland, dass der Urheberrechtsschutz erst 70 Jahre nach dem Tod eines Autors endet.

Dass nun trotzdem viele Schriften von einheimischen Autoren und übersetzte Werke aus aller Welt im digitalen Bücherregal stehen, wurde durch eine Vereinbarung der Nationalbibliothek mit dem Verband Kopinor ermöglicht. [...]

Für jede digitalisierte Seite - egal, ob aus einem Bestseller-Roman oder einem kaum gelesenen Buch - zahlt die Bibliothek an Kopinor eine festgelegte Summe. Im vergangenen Jahr waren es zunächst 0,36 Kronen (rund 4,3 Cent), bis zum kommenden Jahr sinkt die Summe auf 0,33 Kronen (rund 3,9 Cent).

Kopinor verteilt das Geld später an Verlage und Autoren - der Schlüssel dafür wurde allerdings noch nicht festgelegt. Wer seine Werke nicht kostenlos im Netz sehen will, kann eine Löschung verlangen. Dies ist bislang jedoch nur rund 3500 Mal passiert.

Die meisten Werke, die wieder entfernt wurden, waren nicht etwa berühmte Bestseller, sondern Kinder- und Schulbücher, mit denen Verlage vergleichsweise viel Geld verdienen können.

Die Buchverkäufe in Norwegen scheinen von dem neuen Angebot bislang nicht beeinträchtigt.


Update:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=387

http://www.ngv.vic.gov.au/col/work/13840

Zum Thema:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsadlerhumpen

Die Verwendung des Bilds hat das Museum (National Gallery of Victoria ) mit Hinweis auf den Public-Domain-Status des dargestellten Gegenstands freundlicherweise genehmigt. Soll mir recht sein.

Michael Seemann widerspricht Sascha Lobo:

http://mspr0.de/?p=3927

Schmalenstroers Senf:

http://schmalenstroer.net/blog/2014/01/ist-das-internet-kaputt/

http://www.heise.de/tp/blogs/6/155694

"Inzwischen pfeifen die Spatzen von den Dächern immer lauter, dass die Rechte für die Vögel-Filme gar nicht bei der Abmahnerin „The Archive AG“ liegen sollen. Die Archivare haben ihren Schweizer Briefkasten kürzlich verlegt und als neuen Chef-Archivar einen vertrauenserweckenden Herrn mit Staatsangehörigkeit von Benin eingesetzt. Die geographische Nähe zu Nigeria und den dort ansässigen „Nigerian Scamern“ ist sicher nur zufällig. Ob aber der vom Kabinett Merkel II im sogenannten „Anti-Abzock-Gesetz“ geschaffene Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Abmahnung in § 97a Abs. 4 UrhG zielführend ist, wenn 50.000 Abmahnopfer einen Briefkasten pfänden, darf bezweifelt werden.

Gutachter Dr. Frank Schorr könnte jetzt allerdings ganz andere Probleme bekommen. So bekennt er in dem Gutachten ja den Download dreier Werke, bei denen unklar ist, ob deren Rechteinhaber dem Patentanwalt den "Download" gestattet haben. Der Nachweis einer Zuordnung zur Adresse dürfte sich in dem Fall erübrigen. "

Es ist natürlich ein Unding, die Verantwortlichen der Abmahnfirma "The Archive AG" als Archivare zu bezeichnen und damit unsere Zunft zu schmähen.

Zum letzten Absatz: vgl. meine Urheberrechtsfibel S. 95
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Teil der nichtendenwollenden Streaming-Soap:

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

http://jusatpublicum.wordpress.com/2014/01/17/posse-und-glosse-um-schloss-possenhofen-und-menschliche-bedurfnisse/

http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Possenhofen

"Das Altarbild und eine steinerne Engelsfigur aus dem 19. Jahrhundert, die ebenfalls in der Schlosskapelle gestanden haben soll, sind ein Geschenk der Familien Bagusat an die Gemeinde Pöcking. Bürgermeister Schnitzler und Kulturreferent Luppart zeigten sich gestern erleichtert, begeistert und dankten den Stiftern. Alexander Bagusat erläuterte, beim Verkauf des Schlosses 1982 an einen Finanzinvestor habe sein Großvater das Bild aus der Kapelle genommen, da damals noch unklar war, was mit dem Besitz geschieht. Die geplante Wiederaufhängung des Gemäldes in der Kapelle und die Verknüpfung mit dem Kaiserin-Elisabeth-Museum habe die Familie davon überzeugt, dass das Bild wieder zurückgeführt werden müsse.

Die Schlosskapelle gehört der Eigentümergemeinschaft. Wie berichtet, will die Gemeinde die Kapelle der Öffentlichkeit zugänglich machen. Grundlage ist ein Dauernutzungsrecht, das sich Pöcking als Grunddienstbarkeit bei der Umbaugenehmigung gesichert hatte. Eine Öffnung des nahezu leeren Kapellenraumes erschien bislang wenig sinnvoll."
http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/altargemaelde-kehrt-zurueck-214098.html

Und dagegen wird nun geklagt, da ein "erhöhter Besucherandrang" befürchtet wird.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022370774/

Schlosskapellen-Foto: I. Giel, Public Domain


http://www.siwiarchiv.de/2014/01/2-jahre-siwiarchiv-aufruf-zur-blogparade/

Archivalia wird sich natürlich beteiligen.

http://abmahnung-medienrecht.de/2014/01/das-gutachten-zur-software-gladii-1-1-3-liegt-nun-im-wortlaut-vor/#more-2348

PDF:
http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2014/01/Gutachten_zur_Software_GLADII_1_1_3.pdf

Die Wundersoftware hat die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer von Redtube ermittelt, siehe

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

Kommentare:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/17/redtube-gutachten-veroeffentlicht/

Update:

"CHIP Online meint:
Das Redtube-Abmahnkonstrukt fällt langsam aber sicher völlig in sich zusammen. Im Extremfall, also wenn alle zuvor angestellten Vermutungen stimmen sollten, hat eine Schweizer Firma von einer nicht existenten deutschen Firma nicht existente Rechte erworben, die anschließend mit illegaler Gewinnerzielungsabsicht zum Versand von Abmahnungen eingesetzt wurden. Die dafür benötigten IP-Adressen wurden von einer nicht existenten Software auf illegalem Wege ermittelt und als klar wurde, dass die Abmahnwelle nicht ohne Widerstand über die Bühne gehen wurde, sind die Hintermänner untergetaucht."
http://www.chip.de/news/Redtube-IP-Adressen-wohl-illegal-ermittelt-_UPDATE__66630483.html



http://www.stefan-niggemeier.de/blog/super-symbolfoto-100/

Bild: © wikipedia.org ist natürlich eine Urheberrechtsverletzung Falschbehauptung, da der Rechteinhaber nicht die Wikipedia, sondern der Autor oder die Autorin (hier: Daphne Zaras) des Bildes ist. Siehe

http://archiv.twoday.net/stories/581437101/

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dszpics1.jpg ist in den USA Public Domain und kann auch in Europa problemlos genutzt werden, da nicht bekannt ist, dass US-Bundesbehörden Nutzungen im Ausland verfolgen. Könnte Frau Zaras in Deutschland klagen? Keine Ahnung. Das Abkommen Deutschlands mit den USA von 1892, das eine uneingeschränkte Inländerbehandlung von US-Urhebern vorsieht, geht dem Schutzfristenvergleich der EU-Schutzdauerrichtlinie wohl vor.

Ausgezeichneter Beitrag von J. Plieninger:

http://log.netbib.de/archives/2014/01/17/linksammlungen-deutsche-wertarbeit/


Wenn das Project EUCLID für ein bloßes Zeitschrifteninhaltsverzeichnis 20 Dollar verlangt? Oder nur Wucher?

http://archivalia.tumblr.com/post/73479314376/project-euclid-has-been-redesigned-but-i-would-it


http://netzwertig.com/2014/01/15/onlinepraesenzen-gehen-verloren-die-mobile-revolution-und-das-vergessliche-web/

Die FAZ hat das Feuer auf den neuen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer eröffnet, der aufgrund seines Prager PhDr. (wird üblicherweise mit einem Master gleichgesetzt) den Grad nur in Berlin und Bayern als "Dr." führen darf. Außerdem dokumentierte sie eine plagiierte längere Textstelle.

http://www.faz.net/aktuell/politik/csu-generalsekretaer-andreas-scheuer-die-grosse-geschichte-vom-kleinen-doktor-12755293-p3.html?printPagedArticle=true

Wer betrügt, der fliegt?

Update: Scheuer berzichtet darauf, den Doktortitel zu führen. Der Plagiatvorwurf ist übrigens schon im STERN 2011 thematisiert worden, siehe den Nachweis in

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/csu-generalsekretaer-scheuer-verzichtet-auf-doktortitel-a-944034.html

Die Gegenüberstellung gabs schon

http://www.mediendenk.de/index.php?AID=0000026219

Siehe auch
http://de.plagipedi.wikia.com/wiki/Andreas_Scheuer:_Die_politische_Kommunikation_der_CSU_im_System_Bayerns

Update II:

http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsvorwuerfe-gegen-csu-generalsekretaer-scheuer-falscher-bindestrich-als-indiz-1.1865731

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/widerruf-dissertation-von-katrin-doveling-ist-kein-plagiat/

An der TU Dresden hatten die Vorwürfe Webers gegen Katrin Döveling Ende 2012 Entrüstung ausgelöst.

http://www.flurfunk-dresden.de/2013/01/06/meinungsfreiheit-versus-rufmord-anonyme-vorwurfe-gegen-plagiatsgutachter-stefan-weber/

http://www.flurfunk-dresden.de/2014/01/16/kein-weiteres-verfahren-plagiatsjaeger-stefan-weber-widerruft-vorwuerfe-gegen-dr-katrin-doeveling/

http://verleumdung.wordpress.com/comment-page-1/#comment-53

Respekt für die öffentliche Selbstkritik Webers!

Das Deutsche Literaturarchiv Marbach übernimmt das Archiv der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung als Dauerleihgabe. Der umfangreiche Bestand dokumentiert eine eigene Kulturgeschichte Deutschlands nach 1949, dem Gründungsjahr der Deutschen Akademie. Sie gilt als eine der bedeutendsten Einrichtungen zur Pflege der deutschen Sprache und Literatur und hat das Geistesleben in der Verbindung von Dichtung, Wissenschaft und Kritik entscheidend geprägt. Mit über 1500 Ordnern umfasst das Archiv den Schriftwechsel mit den Trägern bedeutender von der Akademie verliehener Preise wie dem Georg-Büchner-Preis, umfangreiche Dokumente zu Tagungen, zu den Jurysitzungen sowie die Korrespondenz ihrer zahlreichen namhaften Mitglieder aus Kultur und Wissenschaft und des Präsidiums, dem Autoren wie Hermann Kasack, Karl Krolow, Peter de Mendelssohn und Herbert Heckmann angehörten. Zudem enthält es eine ganze Reihe von Materialien u.a. zur Sprachkommission, in der Harald Weinrich das Projekt Sprachnormen (1979-1981) realisiert hat, und Manuskripten aus der Frühzeit der Publikationsreihe »Veröffentlichungen« bis in die 1980er Jahre mit Schriftstellern und Dichtern wie Oskar Loerke, Werner Kraft, Gertrud Kolmar und Karl Wolfskehl.

Der Bestand der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gibt Aufschluss darüber, wie sich eine kulturelle Institution in den Strukturen der Bundesrepublik demokratisiert. Die Kontroversen um Akteure wie die in den Anfangsjahren mächtigen Literaturfunktionäre Frank Thiess, Kasimir Edschmid und Hermann Kasack lassen sich ebenso untersuchen wie u.a. die Auswirkungen der politischen Öffnung und der Auflösung der »Blöcke« nach 1989, als die Tagungen der Akademie seit dem Ende der 1980er Jahre kulturpolitische Akzente durch ihre Besuche in Osteuropa setzten. Der Bestand gibt nicht nur Aufschluss über die internen Diskussionen, die den programmatischen Wandlungen der Akademie vorausgingen, sondern dokumentiert einzelne Arbeitsfelder, beispielsweise die Beschäftigung mit Sprachfragen bereits in den Anfangsjahren der Akademie und die Diskussionen zur Rechtschreibreform seit den 1990er Jahren. Zudem bietet das Archiv Einblicke in die Entscheidungsprozesse bei den Preisvergaben, u.a. schon über die umstrittene Entscheidung für den ersten Büchner-Preisträger Gottfried Benn (1951).

Das Archiv der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung ergänzt die bedeutenden Marbacher Sammlungen von Schriftstellernachlässen ebenso wie die Sammlung renommierter Literaturwissenschaftler und Philologen: Reiche Bezüge ergeben sich u.a. über die zahlreichen Preisträger der Akademie (Georg-Büchner-Preis, Sigmund-Freud-Preis, Johann-Heinrich-Merck-Preis, Johann-Heinrich-Voß-Preis und Friedrich-Gundolf-Preis) und ihre Mitglieder. Zu den Trägern des Georg-Büchner-Preises gehören u.a.: Gottfried Benn (1951), Marie Luise Kaschnitz (1955), Erich Kästner (1957), Paul Celan (1960), Hermann Lenz (1978), Peter Weiss (1982) Durs Grünbein (1995) und Sibylle Lewitscharoff (2013). Zu den Trägern des Sigmund-Freud-Preises zählen Hannah Arendt (1967), Werner Kraft (1971), Harald Weinrich (1977), Hans-Georg Gadamer (1979), Hans Blumenberg (1980), Odo Marquard (1984) und Reinhart Koselleck (1999); Bestände oder Teilbestände der genannten Preisträger befinden sich im Deutschen Literaturarchiv Marbach.

Quelle: Pressemitteilung DLA 01/2014 v. 15.1.14

"Die Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin digitalisiert innerhalb von zwei Jahren in einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekt acht ethnologische Kernzeitschriften aus den beiden Fachtraditionen Volks- und Völkerkunde und stellt sie für alle Interessierten frei zugänglich ins Netz.

Bei den ausgewählten Zeitschriften handelt es sich um:
Globus (1862-1910)
Anthropos (1906-heute)
Zeitschrift für Ethnologie (1869-heute)
Zeitschrift für Völkerpsychologie (1860-1890)
Zeitschrift des Vereins für Volkskunde (1891-1928)
Zeitschrift für Volkskunde (1929-heute)
Deutsches Jahrbuch für Volkskunde (1955-1969)
Jahrbuch für Volkskunde und Kulturgeschichte (1973-1989)
140 Jahre deutsche Volks- und Völkerkunde frei im Netz
Erstmalig werden die genannten Zeitschriften lückenlos und in guter Qualität gescannt und durch die Bearbeitung mit einer Texterkennungssoftware (OCR) als Volltext durchsuchbar sein. Die einzelnen Zeitschriftenaufsätze werden durch die Erfassung von Struktur- und Metadaten tiefgehend erschlossen.

Des Weiteren konnten Rahmenvereinbarungen mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort, den Herausgebern und Verlagen geschlossen werden. Diese erlauben es, die Zeitschriften bis in die Gegenwart, lediglich mit Ausnahme der letzten Jahrgänge, zu digitalisieren. Die Wissenschaft erhält damit freien Zugriff auf über 140 Jahre ethnologische Forschungsleistung aus Deutschland."

http://www.evifa.de/cms/evifa-aktuell/digitalisierung/

Bisher sind erst einige Bände einsehbar.

Sieht ganz danach aus:

http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&klassId=5&tektId=3569&id=0444

Aber keine Bange, wer auf das Symbol klickt, kommt nur zu einer Fehlermeldung des DFG-Viewers. Vielleicht sollte man immer wieder darauf hinweisen (nicht nur Frau Kluttig), dass es eine Menge alter Handwerke gibt, die noch weniger mit der Digitalisierung am Hut haben als wir: Imker, Hufschmiede, Hutmacher usw.

Vorläufiges Programm und Anmeldeformular des Südwestdeutschen Archivtags 2014 (23. bis 24. Mai 2014, Konstanz)

Clipboard01

Ein Blog zum nächsten rheinland-pfälzischen / saarländischen Archivtag befindet sich derzeit im Aufbau - Termin des Archivtags: 12. Mai 2014 (Worms).
Link

Wir erinnern uns: The Archive war die (angebliche) Rechtsinhaberin der Pornos, deren Streaming von U+C abgemahnt wurde - wir berichteten ausführlichst:

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

Nun machen sich die Hintermänner aus dem Staub:

http://www.chip.de/news/Redtube-Die-Abmahn-Bosse-tauchen-ab_66608709.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/neuer-chef-von-abmahn-firma-the-archive-ag-kommt-aus-benin-a-943804.html

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123904660/Hintermaenner-im-Fall-Redtube-machen-sich-davon.html

Gute Recherchen von Heise-Forist SammyFox:

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Die-Spur-des-Geldes-und-die-Konsequenzen/forum-272802/msg-24646251/read/

Und Frau RA Neubauer veröffentlichte eine Abmahnung, bei der die angebliche Nutzung einen Tag vor der zweiten Unterschrift unter die Rechteübertragung lag:

http://conlegi.de/der-beweis-abmahnung-zu-einem-zeitpunkt-ohne-rechteinhaberschaft-seitens-the-archive/


Obwohl die Universitäten angeblich Open Access fördern wollen, sind sie alles andere als konsequent, was Open Access in ihren Universitätsverlagen angeht. In Weimar hat sich nun der kommerzielle VDG-Verlag den ältesten Universitätsverlag Deutschlands, den Verlag der Weimarer Bauhaus-Universität unter den Nagel reißen dürfen:

http://www.vdg-weimar.de/news/VDG-Weimar-uebernimmt-zum-1-Januar-2014-den-Bauhaus-Universitaetsverlag-Weimar-6048.html

Seit 2008 hatte der Universitätsverlag auch Open-Access-Titel publiziert, aber diese sind nur noch auf dem Hochschulschriftenserver einsehbar. Ich habe den Eintrag

http://oad.simmons.edu/oadwiki/Publishers_of_OA_books#B

entsprechend ergänzt.

[Die dort angegeben Links zu den alten Seiten sind nicht im Internet Archive recherchierbar: "Page cannot be crawled or displayed due to robots.txt. See www.uni-weimar.de robots.txt page." Was hat die Bauhaus-Uni Weimar zu verbergen?]

Wie man der Website entnimmt, ist für die Verlegerin Dr. Bettina Preiß Open Access kein Thema. In einem Beitrag von 2010 schießt sie gegen Open Access:

https://www.vdg-weimar.de/news/?id=3827

1 Titel mit “open access”:
Claudia Sohst
Das abstrakte Spätwerk Tom Wesselmanns

Die Stümper vom Verlag haben aber entgegen ihrer anderweitigen impliziten Zusicherung keine individuelle DOI vergeben, denn

http://dx.doi.org/10.1466/20061127.01

führt nur zur allgemeinen Katalogseite, nicht auf den Aufsatz.

Und es ist auch definitiv auch nicht möglich, den Beitrag herunterzuladen. Man muss aus "technischen Gründen" über die Bestellfunktion gehen, von wo man aber nicht weiterkommt, da der Paypal-Link nicht aktiviert ist. Auch wenn man den Warenkorb mit einem anderen Titel zusätzlich füllt und den dann wieder löscht verschwindet das Paypal-Symbol. Früher musste man sich registrieren und auf eine Freischaltung warten. Was es mit Open Access zu tun hat, wenn man ein PDF beim Verlag per Mail anfordern soll, weiß wohl nur die Verlegerin.

Dass diese Leute den Universitätsverlag nun weiterführen dürfen (und das OA-Programm selbstverständlich eingestellt haben), ist eine Schande für die Bauhaus-Universität.

Nachtrag: Der Leiter der UB der Universität ist übrigens dbv-Vorsitzender. Sapienti sat.

[Er war schon 2008 zuständig, als er das hybride Publizieren, gegen das sich die Verlegerin Preiß 2010 ausdrücklich wandte, ankündigte:

http://www.dailynet.de/BildungTraining/20318.php ]

 

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