Die Handschrift M.ch.q.95-5 ist online, 95-1 mit den Inschriften hätte mir besser gefallen ...
http://vb.uni-wuerzburg.de/ub/mchq955/index.html
#fnzhss

http://vb.uni-wuerzburg.de/ub/mchq955/index.html
#fnzhss

KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 22:19 - Rubrik: Kodikologie
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Auch das Weblog Kulturgut hat sich an der Blogparade des Siwiarchivs beteiligt und erinnert an die Causa Stralsund:
http://kulturgut.hypotheses.org/342

http://kulturgut.hypotheses.org/342

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Ein Aufsatz von 2008, der auch auf Englisch vorliegt
http://hrcak.srce.hr/index.php?show=clanak&id_clanak_jezik=40834
#erinnerungskultur
http://hrcak.srce.hr/index.php?show=clanak&id_clanak_jezik=40834
#erinnerungskultur
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 21:54 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Dr. Christian Gries hält wenig von den Fähigkeiten des vermeintlichen Meisterfälschers
http://blog.iliou-melathron.de/index.php/2014/02/beltracchi/
Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/
http://blog.iliou-melathron.de/index.php/2014/02/beltracchi/
Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 21:02 - Rubrik: Museumswesen
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Im Archivar 2014/1, S. 127-129 [Fußnote] würdigt Robert Kretzschmar den am 13. November 2013 verstorbenen Archivar Gerhard Taddey, den auch ich als liebenswürdigen Kollegen in gutem Angedenken halten werde.
Siehe auch
http://www.swp.de/crailsheim/lokales/region/Gerhard-Taddey-stirbt-im-Alter-von-75-Jahren;art5511,2305563
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Taddey
http://www.stuttgart-gedenkt.de/Traueranzeige/Gerhard-Taddey
http://archiv.twoday.net/stories/40232/ (Festschrift)
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/22/683 (Rezension der Dissertation 1966 im Deutschen Archiv)
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=121407411
Fußnote: Es liegt noch nicht einmal Heft 2013/4 des Archivar online vor:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/index.html
Siehe auch
http://www.swp.de/crailsheim/lokales/region/Gerhard-Taddey-stirbt-im-Alter-von-75-Jahren;art5511,2305563
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Taddey
http://www.stuttgart-gedenkt.de/Traueranzeige/Gerhard-Taddey
http://archiv.twoday.net/stories/40232/ (Festschrift)
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/22/683 (Rezension der Dissertation 1966 im Deutschen Archiv)
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=121407411
Fußnote: Es liegt noch nicht einmal Heft 2013/4 des Archivar online vor:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/index.html
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 20:31 - Rubrik: Personalia
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Von den Stellenangeboten waren die von Neu-Ulm und des Rhein-Neckar-Kreises bereits in OpenBiblioJobs vertreten
https://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/
Die Leitung Bischöfliches Zentralarchiv/Bischöfliche Zentralbibliothek, für die eine Ausbildung als Archivar im höheren Dienst verlangt wird, habe ich soeben dort gemeldet.
https://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/
Die Leitung Bischöfliches Zentralarchiv/Bischöfliche Zentralbibliothek, für die eine Ausbildung als Archivar im höheren Dienst verlangt wird, habe ich soeben dort gemeldet.
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 20:26 - Rubrik: Personalia
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KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 20:02 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 19:32 - Rubrik: Kommunalarchive
http://www.radar-projekt.org/display/RD/Home
http://blogs.tib-hannover.de/tib/2014/02/28/forschungsdaten-sichern-und-zugaenglich-machen-das-radar-projekt/
"Aber wie wäre es, wenn neben traditionellen wissenschaftlichen Aufsätzen auch die zugehörigen Daten, einzelne Graphiken oder ganze komplexe Datensammlungen in vollem Umfang zitierfähig wären?"
Wäre voll cool ...
http://blogs.tib-hannover.de/tib/2014/02/28/forschungsdaten-sichern-und-zugaenglich-machen-das-radar-projekt/
"Aber wie wäre es, wenn neben traditionellen wissenschaftlichen Aufsätzen auch die zugehörigen Daten, einzelne Graphiken oder ganze komplexe Datensammlungen in vollem Umfang zitierfähig wären?"
Wäre voll cool ...
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 19:30 - Rubrik: Open Access
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Lange Zeit beackerte ich das Feld der historisch-kritischen Sagenforschung außerhalb der Volkskunde mehr oder minder alleine, nun tritt häufig auch der "Pädagoge und Medienmann" Jiři Hönes auf, dessen vorzügliche Beiträge hier wiederholt genannt wurden. Sein Beitrag über eine Calwer Sagenballade wurde erneut publiziert von:
http://www.alltagskultur.info/2014/02/was-deuten-die-steinernen-kreuze-dort/
http://www.alltagskultur.info/2014/02/was-deuten-die-steinernen-kreuze-dort/
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 19:13 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Niederländische ArchivarInnen haben eine Twitter-Kampagne initiiert, die Archivmagazine zeigt, manchmal auch ArchivarInnen.
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10233-nederlandse-archivarissen-zetten-zichzelf-op-de-kaart-met-archiveshelfie.html
http://www.archief20.org/profiles/blogs/selfie-shelfie-archiveshelfie
Archiv des Wiener Schottenstifts
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10233-nederlandse-archivarissen-zetten-zichzelf-op-de-kaart-met-archiveshelfie.html
http://www.archief20.org/profiles/blogs/selfie-shelfie-archiveshelfie

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/13-06-2013-olg-saarbruecken-5-u-5-12.html
Immer wieder lesen wir:
"Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail und die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar"
Das OLG Saarbrücken meinte jedoch, es komme "nicht entscheidend darauf an, ob der Verfasser die Schreiben ausdrücklich mit einem "Vertraulichkeitsvermerk" versehen hat. Da es allein Sache der einzelnen Person selbst ist, über das zu bestimmen, was ihren sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (vgl. BVerfG, a.a.O.), kann für die Annahme eines Eingriffs nicht entscheidend sein, ob einem Schreiben nach seinem Inhalt - sei es aufgrund ausdrücklicher Deklaration oderauch nach den Umständen - besondere Vertraulichkeit zukommt. Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die konkrete Veröffentlichung im jeweiligen Fall die Billigung ihres Verfassers genießt."
Ausnahmsweise sei die Veröffentlichung einer so gekennzeichneten Mail zulässig gewesen, da das Gericht dem Grundrecht der Meinungsfreiheit mehr Gewicht zumaß. Die verfehlte Rechtsprechung der damaligen UAM des BGH - "Da jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers ist, steht grundsätzlich allein dem Verfasser die Befugnis zu, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form eine sprachliche Gedankenfestlegung seiner Person der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. (BGH, Urt. v. 25. Mai 1954 - I ZR 211/53, BGHZ 13, 334 = NJW 1954, 1404)" - wird bestätigt.
Immer wieder lesen wir:
"Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail und die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar"
Das OLG Saarbrücken meinte jedoch, es komme "nicht entscheidend darauf an, ob der Verfasser die Schreiben ausdrücklich mit einem "Vertraulichkeitsvermerk" versehen hat. Da es allein Sache der einzelnen Person selbst ist, über das zu bestimmen, was ihren sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (vgl. BVerfG, a.a.O.), kann für die Annahme eines Eingriffs nicht entscheidend sein, ob einem Schreiben nach seinem Inhalt - sei es aufgrund ausdrücklicher Deklaration oderauch nach den Umständen - besondere Vertraulichkeit zukommt. Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die konkrete Veröffentlichung im jeweiligen Fall die Billigung ihres Verfassers genießt."
Ausnahmsweise sei die Veröffentlichung einer so gekennzeichneten Mail zulässig gewesen, da das Gericht dem Grundrecht der Meinungsfreiheit mehr Gewicht zumaß. Die verfehlte Rechtsprechung der damaligen UAM des BGH - "Da jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers ist, steht grundsätzlich allein dem Verfasser die Befugnis zu, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form eine sprachliche Gedankenfestlegung seiner Person der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. (BGH, Urt. v. 25. Mai 1954 - I ZR 211/53, BGHZ 13, 334 = NJW 1954, 1404)" - wird bestätigt.
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 18:42 - Rubrik: Archivrecht
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Nur ein Beitrag zur Festschrift der SUB Göttingen
http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2013/Neuroth_Festschrift.pdf
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31074
http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2013/Neuroth_Festschrift.pdf
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31074
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 18:36 - Rubrik: Bibliothekswesen
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LAROV Brandenburg in der Magdeburger Strasse 51 in 14770 Brandenburg an der Havel bearbeitet einen Antrag gemäss EALG auf Gewährung von Ausgleichsleitungen (Bodenreform) und Feststellung der Berechtigung.. Gut Sewekow lag in Preussen. In Preussen gab es kein Fideikommiss der Familie Schaumburg-Lippe.
Das Larov bittet mich um Übersendung des Testamentes nach meiner im Dezember 2008 verstorbenen Mutter. Das Aktenzeichen beim Larov lautet:1/2-43750-102114.
Ich habe die Gelegenheit genutzt und darum gebeten, dass im Gegenzug Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament des letzten regierenden Fürsten Adolf dem Larov vorlegen soll. er soll auch das Findbuch der Archivalien in niedersächsischen Staatsarchiven vorlegen.
Mein Vorschlag hat keine Begeisterung hervorgerufen. Mir wurde gesagt, dass unser Antag abgelehnt werden mangels nachweises. Ich sagte, dann tun Sie bitte dasselbe bei meinem Vetter.
Kann mir kaum vorstellen, dass das Larov Alexander auffordern wird, das Testament Adolfs vorzulegen Wird das Larov das Findbuch in Adolfs Archivalien einsehen wollen, wird es Recherchen durchführen. Wird es den Anspruch von Alexander bejahen, obwohl sein Grossvater nur Miterbe war, obwohl sein Grossvater nachweislich dem NS System Vorschub geeistet hat, obwohl das Testament Adolfs nicht vorgelegt wird ?
Das Amtsgericht Frankfurt Oder erliess Durchsuchungsanordnungen im Jahre 2007 in dieser Angelegenheit. Das Findbuch sollte in Bückeburg beschlagnahmt werden..
Lange her.
http://www.vierprinzen.com/2014/02/larov-brandenburg-wegen-gut-sewekow.html
Das Larov bittet mich um Übersendung des Testamentes nach meiner im Dezember 2008 verstorbenen Mutter. Das Aktenzeichen beim Larov lautet:1/2-43750-102114.
Ich habe die Gelegenheit genutzt und darum gebeten, dass im Gegenzug Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament des letzten regierenden Fürsten Adolf dem Larov vorlegen soll. er soll auch das Findbuch der Archivalien in niedersächsischen Staatsarchiven vorlegen.
Mein Vorschlag hat keine Begeisterung hervorgerufen. Mir wurde gesagt, dass unser Antag abgelehnt werden mangels nachweises. Ich sagte, dann tun Sie bitte dasselbe bei meinem Vetter.
Kann mir kaum vorstellen, dass das Larov Alexander auffordern wird, das Testament Adolfs vorzulegen Wird das Larov das Findbuch in Adolfs Archivalien einsehen wollen, wird es Recherchen durchführen. Wird es den Anspruch von Alexander bejahen, obwohl sein Grossvater nur Miterbe war, obwohl sein Grossvater nachweislich dem NS System Vorschub geeistet hat, obwohl das Testament Adolfs nicht vorgelegt wird ?
Das Amtsgericht Frankfurt Oder erliess Durchsuchungsanordnungen im Jahre 2007 in dieser Angelegenheit. Das Findbuch sollte in Bückeburg beschlagnahmt werden..
Lange her.
http://www.vierprinzen.com/2014/02/larov-brandenburg-wegen-gut-sewekow.html
vom hofe - am Freitag, 28. Februar 2014, 10:57 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Zurzeit sind etwas fast 6.000 Objekte im online veröffentlichten Bestand einsehbar.
http://objekte.jmberlin.de/

http://objekte.jmberlin.de/
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 01:32 - Rubrik: Museumswesen
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http://www.cassovia-digitalis.eu/
Mit alten Drucken.
Kann man nicht auf bewährte Viewer setzen, muss es ein dämlicher Flash-Viewer sein, nur weil es offenbar genügend Geld zum Verpulvern zur Verfügung stand? Die Scanqualität könnte besser sein.
Bei den Postkarten tut sich erst einmal nichts bei mir. Dann sieht man die ausgewählte Postkarte, aber ein Download ist nicht möglich.
Was ist das denn für ein Murks?
Mit alten Drucken.
Kann man nicht auf bewährte Viewer setzen, muss es ein dämlicher Flash-Viewer sein, nur weil es offenbar genügend Geld zum Verpulvern zur Verfügung stand? Die Scanqualität könnte besser sein.
Bei den Postkarten tut sich erst einmal nichts bei mir. Dann sieht man die ausgewählte Postkarte, aber ein Download ist nicht möglich.
Was ist das denn für ein Murks?
KlausGraf - am Freitag, 28. Februar 2014, 01:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Februar 2014, 19:36 - Rubrik: Staatsarchive
http://schmalenstroer.net/blog/2014/02/plos-verlangt-forschungsdaten/
Schmalenstroer meint dazu richtig, es wäre "wünschenswert, wenn auch mehr Historiker mehr Leute an ihre Quellen, Datenbanken und Bibliographien ließen".

Schmalenstroer meint dazu richtig, es wäre "wünschenswert, wenn auch mehr Historiker mehr Leute an ihre Quellen, Datenbanken und Bibliographien ließen".

KlausGraf - am Donnerstag, 27. Februar 2014, 05:20 - Rubrik: Open Access
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"Zwei Teenager veröffentlichen stündlich Fotos historischer Ereignisse auf Twitter und scheinen damit offenbar erfolgreich zu sein."
http://blog.zdf.de/hyperland/2014/02/historyinpics-wenn-geschichte-zum-geschaeft-wird/
https://twitter.com/HistoryInPics

http://blog.zdf.de/hyperland/2014/02/historyinpics-wenn-geschichte-zum-geschaeft-wird/
https://twitter.com/HistoryInPics

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Christian Heitzmann schrieb mir: Der "Text in 71.6 Aug. 2°, f. 18ra-34rb trägt die rubrizierte Überschrift Incipit speculum virginum, beginnt mit Domina labia mea aperias ut os meum annunciet laudem tuam. Taceat laudes tuas, dicit beatus Bernardus, qui non novit miserationes tuas. Idem dicit Quando misereri noluit mater misericordie? Quando subuenire non potuit ... Der Text endet mit ... O quanto melius quanto salubrius est audire deum consulentem adiuuantem docentem arguentem per presentis doloris infirmitatem quam in futuro ulciscentem seuientem condempnantem." Leider ist es mir mit den üblichen Hilfsmitteln (Google bzw. Google Books, ManuMed, manuscripta.at, HMML) nicht gelungen, den Text zu identifizieren. Er beginnt wie viele andere Texte mit dem Psalmwort "Domine labia ..." (Psalm 50,17 - die Handschrift hat falsch Domina statt Domine). In einem solchen Fall ist ein zu kurzes Incipit überhaupt nicht hilfreich.
Die karge Beschreibung Heinemanns und Literatur zur Handschrift ist erreichbar unter:
http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=71-6-aug-2f
Köster datierte den Codex aus dem Augustiner-Chorfrauenstift Marienberg bei Helmstedt in die Zeit um 1300:
http://www.dilibri.de/rlb/periodical/pageview/219370
Dass der Text mit dem "Speculum virginum" des von mir als Peregrinus Hirsaugiensis bezeichneten Autors nichts zu tun hat, stellte schon Matthäus Bernards fest (Speculum virginum, ²1982, S. 6). Zu spekulativ: "Vielleicht handelt es sich bei dem von Leop. Janauschek, Bibliographia Bernardina (Xenia Bernardina 4), Wien 1891, IX, 98 erwähnten Bernhard von Clairvaux fälschlich zugeschriebenen Jungfrauenspiegel um das gleiche Werk". Schlägt man bei Janauschek nach
https://archive.org/stream/bibliographiabe00janagoog#page/n27/mode/2up/search/speculum+virginum
stellt man fest, dass ohne irgendeinen Beleg ein "Speculum virginum" unter Bernhard zugeschriebenen Werken erscheint. Das kann das Speculum des Peregrinus oder ein ganz anderer Text sein. Das Incipit bezieht sich doch auf einen Text, der Bernhard zitiert und nicht auf einen, der Bernhard zugeschrieben wird. Bernards Kombination ist daher zurückzuweisen.
Hat jemand eine Idee, wie man mehr über den Text herausbringen könnte?
Die karge Beschreibung Heinemanns und Literatur zur Handschrift ist erreichbar unter:
http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=71-6-aug-2f
Köster datierte den Codex aus dem Augustiner-Chorfrauenstift Marienberg bei Helmstedt in die Zeit um 1300:
http://www.dilibri.de/rlb/periodical/pageview/219370
Dass der Text mit dem "Speculum virginum" des von mir als Peregrinus Hirsaugiensis bezeichneten Autors nichts zu tun hat, stellte schon Matthäus Bernards fest (Speculum virginum, ²1982, S. 6). Zu spekulativ: "Vielleicht handelt es sich bei dem von Leop. Janauschek, Bibliographia Bernardina (Xenia Bernardina 4), Wien 1891, IX, 98 erwähnten Bernhard von Clairvaux fälschlich zugeschriebenen Jungfrauenspiegel um das gleiche Werk". Schlägt man bei Janauschek nach
https://archive.org/stream/bibliographiabe00janagoog#page/n27/mode/2up/search/speculum+virginum
stellt man fest, dass ohne irgendeinen Beleg ein "Speculum virginum" unter Bernhard zugeschriebenen Werken erscheint. Das kann das Speculum des Peregrinus oder ein ganz anderer Text sein. Das Incipit bezieht sich doch auf einen Text, der Bernhard zitiert und nicht auf einen, der Bernhard zugeschrieben wird. Bernards Kombination ist daher zurückzuweisen.
Hat jemand eine Idee, wie man mehr über den Text herausbringen könnte?
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Februar 2014, 03:38 - Rubrik: Kodikologie
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Februar 2014, 03:37 - Rubrik: Kommunalarchive
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Das LG Köln kam zu dem Schluss, dass die gängige Praxis, sich bei Produktfotos an die Bebilderung des Ersteinstellers anzuhängen, nicht zu einer Urheberrechtsverletzung durch den Nachnutzer führt. Zwar seien die AGB von Amazon diesbezüglich unwirksam, da die kostenlose und umfassende Übertragung der Nutzungsrechte dem Gericht zu weit ging, aber durch das vorbehaltlose Hochladen habe der Kläger der Praxis zugestimmt.
"Danach hat sich der Kläger mit dem Hochladen seiner Lichtbilder auf den Server von B, ohne diese in besonderer Weise als seine eigenen zu kennzeichnen oder gegen Einblendung in Angebote Dritter zu sichern, gegenüber den Benutzern der Internetplattform (nicht jedoch gegenüber B [= Amazon] aus obigen Gründen) mit der Wiedergabe seiner Werke in deren Angeboten einverstanden erklärt im Sinne einer schlichten Einwilligung."
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2014/14_O_184_13_Urteil_20140213.html
Update: Laut OLG Köln sind die AGB wirksam
http://www.urheberrecht.org/news/5381/
Produktfotos aus der Entscheidung
"Danach hat sich der Kläger mit dem Hochladen seiner Lichtbilder auf den Server von B, ohne diese in besonderer Weise als seine eigenen zu kennzeichnen oder gegen Einblendung in Angebote Dritter zu sichern, gegenüber den Benutzern der Internetplattform (nicht jedoch gegenüber B [= Amazon] aus obigen Gründen) mit der Wiedergabe seiner Werke in deren Angeboten einverstanden erklärt im Sinne einer schlichten Einwilligung."
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2014/14_O_184_13_Urteil_20140213.html
Update: Laut OLG Köln sind die AGB wirksam
http://www.urheberrecht.org/news/5381/

KlausGraf - am Donnerstag, 27. Februar 2014, 03:15 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. Februar 2014, 03:02 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Nein, die Geschichte der Stadt Altona ist da - und zwar nicht nur dort: http://anonymea.tumblr.com/post/77950579104/altona-kleine-muehlenstrasse-um-1890-im
Hier auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=christianeum
http://archiv.twoday.net/stories/640154217/

Altona, Kleine Mühlenstraße (um 1890), im Hintergrund St. Trinitatis
Hier auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=christianeum
http://archiv.twoday.net/stories/640154217/

Altona, Kleine Mühlenstraße (um 1890), im Hintergrund St. Trinitatis
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Ein "Sch." druckte im Diözesan-Archiv von Schwaben 1 (1884), S. 20-22 unter dem unspezifischen Titel "Eine mittelhochdeutsche Handschrift" Auszüge aus einer in seinem Besitz befindlichen geistlichen Sammelhandschrift (Papier, Anfang 15. Jahrhundert) und zwar überwiegend Meister Eckhart zugeschriebene mystische Sprüche.
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/dioezarchivschwab1884/0028
Dass es sich um den von Karin Schneider (Hg.), Pseudo-Engelhart von Ebrach, Das Buch der Vollkommenheit (DTM 86), Berlin, 2006 edierten Text handelt, ergibt sich etwa aus der Beschreibung des Cgm 166 durch Petzet:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0602_b206_jpg.htm
Die Corpushandschrift H der Fassung A ist online:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg418
Abgedruckt wird auch das in den Text aufgenommene Exempel "Die fromme (selige) Müllerin' (S. 22).
Der Handschriftencensus zählt 109 Handschriften der Ps-Ebrach-Kompilation, fast alle Streuüberlieferung:
http://www.handschriftencensus.de/werke/2155
Eine Verwertung des Artikels im Diözesan-Archiv in der altgermanistischen Literatur ist aus dem Internet nicht ersichtlich. Ob es sich um eine noch vorhandene Handschrift handelt, vermag ich nicht anzugeben, doch möchte ich es bezweifeln, da die mir in Auszügen bei Amazon zugängliche Ausgabe Schneiders dafür keinen Anhaltspunkt gibt.
Beim Blick ins Buch (für registrierte Kunden) kann man ergänzend zum Blättern die Suchfunktion nutzen:
http://www.amazon.de/Pseudo-Engelhart-von-Ebrach-Buch-Vollkommenheit/dp/3050042362/
Es scheint sich um eine Handschrift der Fassung C gehandelt haben, da wie in dieser Fassung Nr. 202 und 203 (beide nicht einsehbar bei Amazon, siehe aber das Incipit-Register) am Anfang stehen, bevor der Text mit Nr. 1 fortgesetzt wird.
Auslassungen oder Blattziffern sind im Abdruck nicht angemerkt. So weiß man also nicht, ob Nr. 2-5 auch in der Vorlage fehlten.
Reihenfolge der Abschnitte: 202-203, 1, 6-9, 14-17, 19, 21, 23, 25 (23 und 25 nicht bei Amazon einsehbar), 28 (Müllerin), 30-32.
Die Handschrift von Sch. wies mehrere Eckhart-Zuweisungen (z.B. von Nr. 14, bei Amazon nach ding flizzet suchen; Nr. 32, bei Amazon nach gewant suchen) auf, zu denen ich im Apparat von Schneiders Ausgabe keine Parallelen finde.
Der Abdruck endet mit Nr. 32 (Schneider S. 17, bei Amazon nach genoz suchen).
Nachtrag: Herr Nemes hat im Oktober 2014 dem Handschriftencensus einen mit mir abgestimmten Eintrag zur Handschrift eingereicht. Die von mir vorgeschlagene Zitation
Klaus Graf, Eine Handschrift des Pseudo-Engelhart von Ebrach. In: Archivalia vom 27. Februar 2014 http://archiv.twoday.net/stories/706567565/
wurde jedoch abgelehnt:
http://handschriftencensus.de/25408
Damit werden einmal mehr Weblogeinträge diskriminiert. Außerdem wurde der von Herrn Nemes vorgeschlagene Eintrag erheblich gekürzt. Wortlaut ohne die Literaturangaben:
Privatbesitz H. Sch. (Verbleib unbekannt)
Inhalt: Geistliche Sammelhandschrift ("25 Abhandlungen religiösen Inhalts, über die Gebote, Tugenden, Sünden, Gebet u. s. w.", H. Sch. S. 20), u. a. Ps.-Engelhart von Ebrach: 'Das Buch der Vollkommenheit' (wohl Fassung C)
darin:
Nr. 28 = 'Die fromme (selige) Müllerin'
Nr. 32 = Mechthild von Magdeburg: 'Das fließende Licht der Gottheit' (Auszüge)
Beschreibstoff: Papier
Entstehungszeit: Anfang 15. Jh.
#forschung
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/dioezarchivschwab1884/0028
Dass es sich um den von Karin Schneider (Hg.), Pseudo-Engelhart von Ebrach, Das Buch der Vollkommenheit (DTM 86), Berlin, 2006 edierten Text handelt, ergibt sich etwa aus der Beschreibung des Cgm 166 durch Petzet:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0602_b206_jpg.htm
Die Corpushandschrift H der Fassung A ist online:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg418
Abgedruckt wird auch das in den Text aufgenommene Exempel "Die fromme (selige) Müllerin' (S. 22).
Der Handschriftencensus zählt 109 Handschriften der Ps-Ebrach-Kompilation, fast alle Streuüberlieferung:
http://www.handschriftencensus.de/werke/2155
Eine Verwertung des Artikels im Diözesan-Archiv in der altgermanistischen Literatur ist aus dem Internet nicht ersichtlich. Ob es sich um eine noch vorhandene Handschrift handelt, vermag ich nicht anzugeben, doch möchte ich es bezweifeln, da die mir in Auszügen bei Amazon zugängliche Ausgabe Schneiders dafür keinen Anhaltspunkt gibt.
Beim Blick ins Buch (für registrierte Kunden) kann man ergänzend zum Blättern die Suchfunktion nutzen:
http://www.amazon.de/Pseudo-Engelhart-von-Ebrach-Buch-Vollkommenheit/dp/3050042362/
Es scheint sich um eine Handschrift der Fassung C gehandelt haben, da wie in dieser Fassung Nr. 202 und 203 (beide nicht einsehbar bei Amazon, siehe aber das Incipit-Register) am Anfang stehen, bevor der Text mit Nr. 1 fortgesetzt wird.
Auslassungen oder Blattziffern sind im Abdruck nicht angemerkt. So weiß man also nicht, ob Nr. 2-5 auch in der Vorlage fehlten.
Reihenfolge der Abschnitte: 202-203, 1, 6-9, 14-17, 19, 21, 23, 25 (23 und 25 nicht bei Amazon einsehbar), 28 (Müllerin), 30-32.
Die Handschrift von Sch. wies mehrere Eckhart-Zuweisungen (z.B. von Nr. 14, bei Amazon nach ding flizzet suchen; Nr. 32, bei Amazon nach gewant suchen) auf, zu denen ich im Apparat von Schneiders Ausgabe keine Parallelen finde.
Der Abdruck endet mit Nr. 32 (Schneider S. 17, bei Amazon nach genoz suchen).
Nachtrag: Herr Nemes hat im Oktober 2014 dem Handschriftencensus einen mit mir abgestimmten Eintrag zur Handschrift eingereicht. Die von mir vorgeschlagene Zitation
Klaus Graf, Eine Handschrift des Pseudo-Engelhart von Ebrach. In: Archivalia vom 27. Februar 2014 http://archiv.twoday.net/stories/706567565/
wurde jedoch abgelehnt:
http://handschriftencensus.de/25408
Damit werden einmal mehr Weblogeinträge diskriminiert. Außerdem wurde der von Herrn Nemes vorgeschlagene Eintrag erheblich gekürzt. Wortlaut ohne die Literaturangaben:
Privatbesitz H. Sch. (Verbleib unbekannt)
Inhalt: Geistliche Sammelhandschrift ("25 Abhandlungen religiösen Inhalts, über die Gebote, Tugenden, Sünden, Gebet u. s. w.", H. Sch. S. 20), u. a. Ps.-Engelhart von Ebrach: 'Das Buch der Vollkommenheit' (wohl Fassung C)
darin:
Nr. 28 = 'Die fromme (selige) Müllerin'
Nr. 32 = Mechthild von Magdeburg: 'Das fließende Licht der Gottheit' (Auszüge)
Beschreibstoff: Papier
Entstehungszeit: Anfang 15. Jh.
#forschung
KlausGraf - am Donnerstag, 27. Februar 2014, 00:09 - Rubrik: Kodikologie
Die Wissenschaftsverlage Springer und IEEE haben über 120 Artikel aus ihren Datenbanken entfernt, nachdem der französische Informatiker Cyril Labbé aufgedeckt hatte, dass sie computergenerierter Nonsense sind, erstellt mit einer 2005 veröffentlichten Software SCIgen, mit der MIT-Forscher zeigen wollten, wie man mit Unsinns-Aufsätzen von Konferenzen akzeptiert werden könne. Wie schon der Bohannon-Sting wirft auch dieser Befund die Frage auf, wie es mit der Qualität von Peer Review in der Wissenschaft bestellt ist.
http://www.zeit.de/wissen/2014-02/wissenschaftsverlage-zufallsgenerierte-fachartikel
http://www.nature.com/news/publishers-withdraw-more-than-120-gibberish-papers-1.14763
http://retractionwatch.com/2014/02/24/springer-ieee-withdrawing-more-than-120-nonsense-papers/
http://hal.archives-ouvertes.fr/docs/00/71/35/55/PDF/0-FakeDetectionSci-Perso.pdf
http://www.zeit.de/wissen/2014-02/wissenschaftsverlage-zufallsgenerierte-fachartikel
http://www.nature.com/news/publishers-withdraw-more-than-120-gibberish-papers-1.14763
http://retractionwatch.com/2014/02/24/springer-ieee-withdrawing-more-than-120-nonsense-papers/
http://hal.archives-ouvertes.fr/docs/00/71/35/55/PDF/0-FakeDetectionSci-Perso.pdf
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Februar 2014, 21:50 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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https://www.openpetition.de/petition/online/protest-gegen-die-diskriminierung-der-hochschulwissenschaft-im-urheberrecht
"Die Unterzeichner dieses Aufrufs protestieren gegen die Anfang 2014 in Kraft getretene Regelung im Urheberrechtsgesetz, § 38 (4), die der Mehrheit von Autorinnen und Autoren an den Hochschulen das Zweitveröffentlichungsrecht verweigert. Die Unterzeichner fordern ein Zweitveröffentlichungsrecht für alle Autorinnen und Autoren, unabhängig von ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Unterzeichner fordern den Bundesjustizminister auf, rasch eine entsprechende Änderung im Urheberrechtsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen"
Siehe auch
http://www.heise.de/tp/news/Das-Urheberrechtsgesetz-kommt-nicht-zur-Ruhe-2124989.html
Aus meiner Sicht verstößt die gesetzliche Regelung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Zudem ist aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit abzuleiten, dass ein gesetzlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit im Wissenschaftsbereich diskriminierungsfrei zu sein hat.
Ich bezweifle im übrigen, dass auch ein verbesserter § 38 UrhG eine messbare Auswirkung auf die (nach wie vor geringe) Akzeptanz des grünen OA hat.
"Die Unterzeichner dieses Aufrufs protestieren gegen die Anfang 2014 in Kraft getretene Regelung im Urheberrechtsgesetz, § 38 (4), die der Mehrheit von Autorinnen und Autoren an den Hochschulen das Zweitveröffentlichungsrecht verweigert. Die Unterzeichner fordern ein Zweitveröffentlichungsrecht für alle Autorinnen und Autoren, unabhängig von ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Unterzeichner fordern den Bundesjustizminister auf, rasch eine entsprechende Änderung im Urheberrechtsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen"
Siehe auch
http://www.heise.de/tp/news/Das-Urheberrechtsgesetz-kommt-nicht-zur-Ruhe-2124989.html
Aus meiner Sicht verstößt die gesetzliche Regelung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Zudem ist aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit abzuleiten, dass ein gesetzlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit im Wissenschaftsbereich diskriminierungsfrei zu sein hat.
Ich bezweifle im übrigen, dass auch ein verbesserter § 38 UrhG eine messbare Auswirkung auf die (nach wie vor geringe) Akzeptanz des grünen OA hat.
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Februar 2014, 19:46 - Rubrik: Open Access
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Kurz vor Torschluss hat sich Bastian Gillner in der Blogparade zu Wort gemeldet. Ich stimme ihm völlig zu.
http://archive20.hypotheses.org/1244
http://archive20.hypotheses.org/1244
http://phaidra.univie.ac.at/o:337723
"Die Analyse der unterschiedlichen Geschäftsmodelle zeigt die faktische Stärke des Author-Pay-Modells auf, das sich auch im Hinblick auf innovative Publikationsformate und Markteintrittschancen zu einem Erfolgsmodell entwickelt. "
Gerade bei schlechtbezahlten Geisteswissenschaftlern stößt der Gedanke, dass der Autor zahlen muss, auf wenig Akzeptanz. Selbst in den Naturwissenschaften ist es alles andere als selbstverständlich, dass die Institution des Autors die Kosten übernimmt. Und wenn der Autor keiner Institution angehört?
Wenn bei stärkerer Akzeptanz von Open Access das Geld in den Publikationsfonds nicht mehr für alle ausreicht - nach welchem Kriterium soll eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss zugebilligt werden? Im traditionellen System blieb der Autor - zumindest in den Geisteswissenschaften und zumindest bei Aufsätzen - vor dem Problem verschont, sich um die Finanzierung seines Beitrags kümmern zu müssen.
Zudem ist "Der Autor zahlt" zu ergänzen durch: "was der Verlag verlangt". Open Access als Melkkuh, damit die fetten Gewinne der Verlage gesichert werden können?
Von einer Wissenschaftsrepublik, in der jeder die gleiche Stimme und das gleiche Gewicht unabhängig von den finanziellen Ressourcen hat, kann aber auch nicht im geringsten die Rede sein. Wer genügend Geld hat oder hinter sich hat, kann auch die absurd hohen Autorengebühren der führenden OA-Zeitschriften bezahlen und sich Impact sichern. Im Fall von PLoS One und seinen Nachfolgern muss er noch nicht einmal einen exzellenten Beitrag geschrieben haben. Es genügt (und das ist ja auch richtig), dass er wissenschaftlich solide ist.
Forscher mit wenig finanziellem Hintergrund und außeruniversitäre Forscher sind zunächst nichts anderes als Bittsteller. Ich kann das nicht als gerecht empfinden.
"Die Analyse der unterschiedlichen Geschäftsmodelle zeigt die faktische Stärke des Author-Pay-Modells auf, das sich auch im Hinblick auf innovative Publikationsformate und Markteintrittschancen zu einem Erfolgsmodell entwickelt. "
Gerade bei schlechtbezahlten Geisteswissenschaftlern stößt der Gedanke, dass der Autor zahlen muss, auf wenig Akzeptanz. Selbst in den Naturwissenschaften ist es alles andere als selbstverständlich, dass die Institution des Autors die Kosten übernimmt. Und wenn der Autor keiner Institution angehört?
Wenn bei stärkerer Akzeptanz von Open Access das Geld in den Publikationsfonds nicht mehr für alle ausreicht - nach welchem Kriterium soll eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss zugebilligt werden? Im traditionellen System blieb der Autor - zumindest in den Geisteswissenschaften und zumindest bei Aufsätzen - vor dem Problem verschont, sich um die Finanzierung seines Beitrags kümmern zu müssen.
Zudem ist "Der Autor zahlt" zu ergänzen durch: "was der Verlag verlangt". Open Access als Melkkuh, damit die fetten Gewinne der Verlage gesichert werden können?
Von einer Wissenschaftsrepublik, in der jeder die gleiche Stimme und das gleiche Gewicht unabhängig von den finanziellen Ressourcen hat, kann aber auch nicht im geringsten die Rede sein. Wer genügend Geld hat oder hinter sich hat, kann auch die absurd hohen Autorengebühren der führenden OA-Zeitschriften bezahlen und sich Impact sichern. Im Fall von PLoS One und seinen Nachfolgern muss er noch nicht einmal einen exzellenten Beitrag geschrieben haben. Es genügt (und das ist ja auch richtig), dass er wissenschaftlich solide ist.
Forscher mit wenig finanziellem Hintergrund und außeruniversitäre Forscher sind zunächst nichts anderes als Bittsteller. Ich kann das nicht als gerecht empfinden.
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Februar 2014, 19:27 - Rubrik: Open Access
http://www.hna.de/lokales/goettingen/plagiat-ex-messechef-goehrmann-verliert-seinen-doktortitel-3386487.html
Nach Ansicht des Fakultätsrats stellt die [2009 eingereichte] Dissertation des heute 75-Jährigen (Titel: „Beitrag zum technologisch-wirtschaftlichen Vergleich des gepulsten zum kontinuierlichen Laserstrahlschweißen“) keine selbstständige wissenschaftliche Arbeit dar. Goehrmann habe neben substantiellen Textpassagen und wissenschaftlichen Kernaussagen auch Abbildungen, Tabellen und Fotos aus dem Forschungsbericht übernommen. Als er die schriftliche Promotion eingereicht habe, sei der Bericht des Laser Zentrums noch nicht öffentlich einsehbar gewesen. Deshalb könne den Clausthaler Gutachtern auch nicht unterstellt werden, von dem Plagiatsfall gewusst zu haben. Die Mitglieder der Prüfungskommission sähen sich vielmehr getäuscht.
Das Laserzentrum, aus dem große Teile der Arbeit stammen sollen, ist ein wichtiger Kooperationspartner der Clausthaler Hochschule. Goehrmann war dort Kuratoriumsvorsitzender. Aufgedeckt hatte den Fall der Plagiatsfahnder Martin Heidingsfelder
Nach Ansicht des Fakultätsrats stellt die [2009 eingereichte] Dissertation des heute 75-Jährigen (Titel: „Beitrag zum technologisch-wirtschaftlichen Vergleich des gepulsten zum kontinuierlichen Laserstrahlschweißen“) keine selbstständige wissenschaftliche Arbeit dar. Goehrmann habe neben substantiellen Textpassagen und wissenschaftlichen Kernaussagen auch Abbildungen, Tabellen und Fotos aus dem Forschungsbericht übernommen. Als er die schriftliche Promotion eingereicht habe, sei der Bericht des Laser Zentrums noch nicht öffentlich einsehbar gewesen. Deshalb könne den Clausthaler Gutachtern auch nicht unterstellt werden, von dem Plagiatsfall gewusst zu haben. Die Mitglieder der Prüfungskommission sähen sich vielmehr getäuscht.
Das Laserzentrum, aus dem große Teile der Arbeit stammen sollen, ist ein wichtiger Kooperationspartner der Clausthaler Hochschule. Goehrmann war dort Kuratoriumsvorsitzender. Aufgedeckt hatte den Fall der Plagiatsfahnder Martin Heidingsfelder
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Februar 2014, 18:38 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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1991 stellte Louis Ferdinand von Preußen einen Entschädigungsantrag für die in der Sowjetischen Besatzungszone enteigneten Schlösser, Villen und Ländereien in Brandenburg; der BADV prüft jetzt einen Bescheidentwurf des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen Oder-Spree.
Außerdem schaltete Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (LINKE) am Montag das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ein. Wegen der Brisanz des Sachverhaltes soll es die Angelegenheit kritisch prüfen. Denn dergleichen Entschädigungen sind nicht rechtens, wenn die Enteigneten dem Naziregime erheblichen Vorschub geleistet haben. (aus ND).
Pressemitteilung:
http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.356732.de
Moneten für die alten Monarchen. Dem Haus Hohenzollern winken rund 1,2 Millionen Euro Entschädigung. Von Andreas Fritsche:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/925203.moneten-fuer-die-alten-monarchen.html
Berichterstattung in der vom ND erwähnten Märkischen Allgemeine:
http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Kaiser-Familie-im-Netz-der-Buerokratie
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Der-Suendenfall-des-Hauses-Hohenzollern
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Entschaedigung-fuer-Hohenzollern-1-2-Millionen-Euro
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Kritik-an-Hohenzollern-Entschaedigung
und weitere Links jew. am Ende der Artikel.
Außerdem schaltete Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (LINKE) am Montag das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ein. Wegen der Brisanz des Sachverhaltes soll es die Angelegenheit kritisch prüfen. Denn dergleichen Entschädigungen sind nicht rechtens, wenn die Enteigneten dem Naziregime erheblichen Vorschub geleistet haben. (aus ND).
Pressemitteilung:
http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.356732.de
Moneten für die alten Monarchen. Dem Haus Hohenzollern winken rund 1,2 Millionen Euro Entschädigung. Von Andreas Fritsche:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/925203.moneten-fuer-die-alten-monarchen.html
Berichterstattung in der vom ND erwähnten Märkischen Allgemeine:
http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Kaiser-Familie-im-Netz-der-Buerokratie
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Der-Suendenfall-des-Hauses-Hohenzollern
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Entschaedigung-fuer-Hohenzollern-1-2-Millionen-Euro
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Kritik-an-Hohenzollern-Entschaedigung
und weitere Links jew. am Ende der Artikel.
IngridStrauch - am Mittwoch, 26. Februar 2014, 16:59 - Rubrik: Kulturgut
An der Residenz des geflüchteten ukrainischen Regierungschefs Janukowitsch wurden zahlreiche Dokumente aus einem See gefischt. Eine Gruppe von Journalisten verschiedener Medien hat sich zusammengetan, um zuerst gemeinsam die Akten zu bergen und dann auf der neuen Plattform YanukovychLeaks zu veröffentlichen. Über die Vorgänge ist ein lesenswerter Bericht erschienen, demzufolge archivarisches Fachwissen half:
"Someone called the state archives and a heat lamp to dry documents and an archivist arrived. The rest of this past weekend was spent laboriously fishing out documents and drying them. The reporters soon learned that if the waterlogged piles were not separated and dried, they would turn into a pasty clump that could never be rescued."
http://gijn.org/2014/02/25/yanukovychleaks-org-how-ukraine-journalists-are-making-history/
Über Kahnakten:
http://archiv.twoday.net/search?q=Kahnakten
"Someone called the state archives and a heat lamp to dry documents and an archivist arrived. The rest of this past weekend was spent laboriously fishing out documents and drying them. The reporters soon learned that if the waterlogged piles were not separated and dried, they would turn into a pasty clump that could never be rescued."
http://gijn.org/2014/02/25/yanukovychleaks-org-how-ukraine-journalists-are-making-history/
Über Kahnakten:
http://archiv.twoday.net/search?q=Kahnakten
Dietmar Bartz - am Mittwoch, 26. Februar 2014, 08:51 - Rubrik: Bestandserhaltung
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In der englischsprachigen Mailingliste Exlibris hat Jonathan Hill, unter anderem Mitglied des Verbands Deutscher Antiquare, sich kurz zu Wort gemeldet und betont, es sei eine freiwillige und rechtsgültige Entscheidung gewesen, die Bücher zu veräußern. Die Stadt Stralsund hätte sie ja ohne weiteres auf der Auktion erwerben können und es stehe ihr frei, die Bücher zu seinen Preisen [Einkaufspreis] rückzuerwerben. Dass ersteres gelogen ist, zeige ich in meiner Antwort. Hills Stellungnahme und Erwiderung habe ich dokumentiert auf:
http://archivalia.tumblr.com/post/77863711186/causa-stralsund-the-answer-of-the-dishonorable-mr
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Update:
http://www.stralsund.de/shared/Nachrichtenportal/Aktuelles/Zum-aktuellen-Stand-Verkauf-und-Rueckerwerb-der-Stralsunder-Gymnasialbibliothek.html
http://www.blog.pommerscher-greif.de/gesuchte-buecher/

http://archivalia.tumblr.com/post/77863711186/causa-stralsund-the-answer-of-the-dishonorable-mr
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Update:
http://www.stralsund.de/shared/Nachrichtenportal/Aktuelles/Zum-aktuellen-Stand-Verkauf-und-Rueckerwerb-der-Stralsunder-Gymnasialbibliothek.html
http://www.blog.pommerscher-greif.de/gesuchte-buecher/

"The World War I Pamphlet Collection at the University of Pennsylvania consists of just over 400 titles drawn from the general stacks at Van Pelt library. These pamphlets, many of them brittle and no longer fit for circulation, all deal with the First World War, its origins or aftermath. Out of this collection, more than 200 have been digitized and are made available here in Print at Penn. "
http://dla.library.upenn.edu/dla/print/index.html
http://dla.library.upenn.edu/dla/print/index.html
KlausGraf - am Dienstag, 25. Februar 2014, 19:37 - Rubrik: English Corner
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http://diglib.hab.de/mss/82-2-aug-2f/start.htm
Das Digitalisat vermittelt erstmals den öffentlichen Zugang zum ungedruckten deutschsprachigen Passionstraktat des Johannes von Zazenhausen und zur von mir identifizierten Wolfenbütteler Bilderhandschrift aus der Zeit um 1475:
http://archiv.twoday.net/stories/410257770/

Das Digitalisat vermittelt erstmals den öffentlichen Zugang zum ungedruckten deutschsprachigen Passionstraktat des Johannes von Zazenhausen und zur von mir identifizierten Wolfenbütteler Bilderhandschrift aus der Zeit um 1475:
http://archiv.twoday.net/stories/410257770/

KlausGraf - am Dienstag, 25. Februar 2014, 19:04 - Rubrik: Kodikologie
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Olaf Piontek fragt in der geschlossenen Facebookgruppe Archivfragen nach den Möglichkeiten der Präsentation (archivischer) Fotosammlungen im Netz. Das neue Flickr-Design gefällt ihm nicht, und bei Google Cultural Institute vermisst er den "Open-Access_Gedanken" (??) und Web 2.0-Funktionalität. In der Diskussion wurde auch die Europeana genannt.
Ich möchte grundsätzlich dazu Stellung nehmen.
Meine Thesen:
(1) Aus der Sicht archivischer Öffentlichkeitsarbeit und des Web 2.0-Gedankens sind breitenwirksame interaktive Angebote wie Flickr zu nutzen.
Mir gefällt Facebook überhaupt nicht, aber trotzdem habe ich mich entschlossen, dass unser Archiv nicht nur auf Google+, sondern auch auf Facebook aktiv ist. Einziger Grund: IMPACT, die höhere Reichweite.
Einzelbilder können gut in Social Media beworben werden, während größere Sammlungen am ehesten auf Flickr Wirkung erzielen - Design hin oder her (mir gefällt es auch nicht).
(2) Eine datenschutzrechtliche Problematik ist nicht nur bei Personenfotos, sondern durch Nutzerverfolgung im Internet ("Tracking") gegeben und im Auge zu behalten.
Siehe
https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/
Öffentliche Stellen dürfen nach der von mir als überwiegend hysterisch eingeschätzten Ansicht von Datenschützern nicht in einflussreichen Web 2.0-Angeboten aktiv sein. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/706566744/
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/slideshare-einsatz-in-deutschland-ist-unzulaessig/
(3) Neben den reichweitenstarken kommerziellen Angeboten ist immer auch eine von der eigenen Institution verantwortete Präsentation mit wissenschaftlich verwertbaren Metadaten (freigegeben als Open Data) und dauerhaften Links (URIs) zu den einzelnen Objekten zu realisieren, die eine Einbeziehung in die "Open Linked Data" des semantischen Netzs erlauben.
Kommerzielle Angebote - ob von Yahoo (Flickr) oder Google - können von einem Tag auf den anderen verschwunden sein oder nach willkürlichen Kriterien teilnehmende Institutionen ausschließen.
Eine sachgerechte Realisierung der Forderung nach einer Fotopräsentation mit dauerhaften Netzadressen ist gerade für kleinere Archive derzeit schwierig.
Da z.B. viele Archive nach wie vor lemminghaft auf das völlig stümperhafte AUGIAS setzen, das bei der Internetpräsentation von Findmitteln mit Digitalisaten keine dauerhaften Links kennt, stößt die lokale Präsentation nicht nur auf das Problem des mangelnden Netzplatzes.
Eine Lösung wäre ein kooperatives Open-Access-Repositorium, das aber auch bei deutschen Bibliotheken nicht in Sicht ist, was Bildsammlungen angeht.
Vor allem in den USA wird die Open-Access-Software DSpace auch für digitale Bildsammlungen genutzt, was wissenschaftlich erst einmal ausreichend ist: Es gibt permante Handle-URL sund die Metadaten sind durch OAI-PMH-Harvester erreichbar.
Um ein ärgerliches europäisches Beispiel zu nennen: UB Dorpat (die meisten Fotosammlungen sind anscheinend nur nach Einloggen benutzbar)
http://dspace.utlib.ee/dspace/community-list
Die Permanentlinks (Persistent Identifier) von DOI und URN sind für Fotosammlungen eher unüblich.
Realistischerweise muss man annehmen, dass viele Archive nicht nur Public-Domain-Bilder oder unter CC-BY bzw. CC-BY-SA lizenzierte Materialien einstellen möchten, weshalb Wikimedia Commons keine wirkliche Option darstellt.
(4) Was gemeinfrei ist, muss auch als Digitalisat gemeinfrei bleiben. Bei noch geschützten Bildern sollten alle unter CC-BY(-SA) verfügbar sein.
Es genüge der Hinweis auf
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/
http://archiv.twoday.net/stories/581435593/
(5) Durch Einbindung in Nachweisinstrumente wie Europeana, Deutsche Digitale Bibliothek, BAM-Portal, BASE ist eine hohe Sichtbarkeit des Angebots anzustreben.
Selbst Staatsarchive dürften für die Europeana als Direkt-Partner zu unbedeutend sein. Man kann zum jetzigen Zeitpunkt nur davon träumen, dass Fotosammlungen reibungslos und unbürokratisch via Aggregatoren in den genannten Metasuchen landen.
Kühnels Universitätsarchiv ist mit seinen Findmitteln im Archivportal Europa vertreten. Auf eine Anfrage durch unser RWTH-Archiv hat dieses noch noch nicht einmal reagiert!
Und es ist natürlich absolut indiskutabel, dass in der erweiterten Beständesuche von Archive NRW kein Online-Filter realisiert ist:
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/erweitertSuche.jsp
Fazit: Optimal wäre ein gemeinsames qualitätsgesichertes (z.B. DINI-zertifiziertes) Open-Access-Bild-Repositorium öffentlicher Archive (evtl. gemeinsam mit Bibliotheken oder Museen) mit Langzeitarchivierung, aber bis dahin ist noch ein weiter Weg. Und solange wird man sich etwa mit Hilfe von Flickr durchwursteln müssen.
Nachtrag: Mich erreichte ein Ordnungsruf:
"Ich möchte Sie aber trotzdem an unsere Vereinbarung erinnern (okay, ist schon sehr lange her) nicht direkt aus der geschlossenen FB-Gruppe zu zitieren, um die Möglichkeit eines unbefangenen Austauschs sicher zu stellen. Vielleicht können Sie den Sachverhalt auf Archivalia auch ohne Namensnennung des Kollegen darstellen?"
Ich stelle dazu fest. Bei sensiblen Themen halte ich mich an dieses Agreement. Aber bei einer rein sachbezogenen Frage halte ich mich an das wissenschaftliche Grundprinzip, dass ich persönliche Beiträge attribuiere. Wenn Herr P. das wünscht, werde ich seinen Namen entfernen, aber auch nur dann. Im übrigen denke ich, dass ein offenes und transparentes Forum der Archivzunft besser zu Gesicht stünde als dieses geheime Hinterzimmer, in der meist absolut harmlose Dinge und Neuigkeiten verhandelt werden, die nicht eines besonders geschützten Raumes bedürfen.
Ich möchte grundsätzlich dazu Stellung nehmen.
Meine Thesen:
(1) Aus der Sicht archivischer Öffentlichkeitsarbeit und des Web 2.0-Gedankens sind breitenwirksame interaktive Angebote wie Flickr zu nutzen.
Mir gefällt Facebook überhaupt nicht, aber trotzdem habe ich mich entschlossen, dass unser Archiv nicht nur auf Google+, sondern auch auf Facebook aktiv ist. Einziger Grund: IMPACT, die höhere Reichweite.
Einzelbilder können gut in Social Media beworben werden, während größere Sammlungen am ehesten auf Flickr Wirkung erzielen - Design hin oder her (mir gefällt es auch nicht).
(2) Eine datenschutzrechtliche Problematik ist nicht nur bei Personenfotos, sondern durch Nutzerverfolgung im Internet ("Tracking") gegeben und im Auge zu behalten.
Siehe
https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/
Öffentliche Stellen dürfen nach der von mir als überwiegend hysterisch eingeschätzten Ansicht von Datenschützern nicht in einflussreichen Web 2.0-Angeboten aktiv sein. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/706566744/
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/slideshare-einsatz-in-deutschland-ist-unzulaessig/
(3) Neben den reichweitenstarken kommerziellen Angeboten ist immer auch eine von der eigenen Institution verantwortete Präsentation mit wissenschaftlich verwertbaren Metadaten (freigegeben als Open Data) und dauerhaften Links (URIs) zu den einzelnen Objekten zu realisieren, die eine Einbeziehung in die "Open Linked Data" des semantischen Netzs erlauben.
Kommerzielle Angebote - ob von Yahoo (Flickr) oder Google - können von einem Tag auf den anderen verschwunden sein oder nach willkürlichen Kriterien teilnehmende Institutionen ausschließen.
Eine sachgerechte Realisierung der Forderung nach einer Fotopräsentation mit dauerhaften Netzadressen ist gerade für kleinere Archive derzeit schwierig.
Da z.B. viele Archive nach wie vor lemminghaft auf das völlig stümperhafte AUGIAS setzen, das bei der Internetpräsentation von Findmitteln mit Digitalisaten keine dauerhaften Links kennt, stößt die lokale Präsentation nicht nur auf das Problem des mangelnden Netzplatzes.
Eine Lösung wäre ein kooperatives Open-Access-Repositorium, das aber auch bei deutschen Bibliotheken nicht in Sicht ist, was Bildsammlungen angeht.
Vor allem in den USA wird die Open-Access-Software DSpace auch für digitale Bildsammlungen genutzt, was wissenschaftlich erst einmal ausreichend ist: Es gibt permante Handle-URL sund die Metadaten sind durch OAI-PMH-Harvester erreichbar.
Um ein ärgerliches europäisches Beispiel zu nennen: UB Dorpat (die meisten Fotosammlungen sind anscheinend nur nach Einloggen benutzbar)
http://dspace.utlib.ee/dspace/community-list
Die Permanentlinks (Persistent Identifier) von DOI und URN sind für Fotosammlungen eher unüblich.
Realistischerweise muss man annehmen, dass viele Archive nicht nur Public-Domain-Bilder oder unter CC-BY bzw. CC-BY-SA lizenzierte Materialien einstellen möchten, weshalb Wikimedia Commons keine wirkliche Option darstellt.
(4) Was gemeinfrei ist, muss auch als Digitalisat gemeinfrei bleiben. Bei noch geschützten Bildern sollten alle unter CC-BY(-SA) verfügbar sein.
Es genüge der Hinweis auf
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/
http://archiv.twoday.net/stories/581435593/
(5) Durch Einbindung in Nachweisinstrumente wie Europeana, Deutsche Digitale Bibliothek, BAM-Portal, BASE ist eine hohe Sichtbarkeit des Angebots anzustreben.
Selbst Staatsarchive dürften für die Europeana als Direkt-Partner zu unbedeutend sein. Man kann zum jetzigen Zeitpunkt nur davon träumen, dass Fotosammlungen reibungslos und unbürokratisch via Aggregatoren in den genannten Metasuchen landen.
Kühnels Universitätsarchiv ist mit seinen Findmitteln im Archivportal Europa vertreten. Auf eine Anfrage durch unser RWTH-Archiv hat dieses noch noch nicht einmal reagiert!
Und es ist natürlich absolut indiskutabel, dass in der erweiterten Beständesuche von Archive NRW kein Online-Filter realisiert ist:
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/erweitertSuche.jsp
Fazit: Optimal wäre ein gemeinsames qualitätsgesichertes (z.B. DINI-zertifiziertes) Open-Access-Bild-Repositorium öffentlicher Archive (evtl. gemeinsam mit Bibliotheken oder Museen) mit Langzeitarchivierung, aber bis dahin ist noch ein weiter Weg. Und solange wird man sich etwa mit Hilfe von Flickr durchwursteln müssen.
Nachtrag: Mich erreichte ein Ordnungsruf:
"Ich möchte Sie aber trotzdem an unsere Vereinbarung erinnern (okay, ist schon sehr lange her) nicht direkt aus der geschlossenen FB-Gruppe zu zitieren, um die Möglichkeit eines unbefangenen Austauschs sicher zu stellen. Vielleicht können Sie den Sachverhalt auf Archivalia auch ohne Namensnennung des Kollegen darstellen?"
Ich stelle dazu fest. Bei sensiblen Themen halte ich mich an dieses Agreement. Aber bei einer rein sachbezogenen Frage halte ich mich an das wissenschaftliche Grundprinzip, dass ich persönliche Beiträge attribuiere. Wenn Herr P. das wünscht, werde ich seinen Namen entfernen, aber auch nur dann. Im übrigen denke ich, dass ein offenes und transparentes Forum der Archivzunft besser zu Gesicht stünde als dieses geheime Hinterzimmer, in der meist absolut harmlose Dinge und Neuigkeiten verhandelt werden, die nicht eines besonders geschützten Raumes bedürfen.
KlausGraf - am Dienstag, 25. Februar 2014, 16:06 - Rubrik: Fotoueberlieferung
Verzweifelt fragt sich der aufmerksame Beobachter der Causa, was denn an
http://www.sueddeutsche.de/digital/videostreaming-so-funktioniert-das-geschaeft-die-redtube-abmahner-1.1897772
neu ist.
Nach SZ-Recherchen sind hauptsächlich sechs Personen an den möglicherweise illegal zustande gekommenen Abmahnungen beteiligt. Dazu gehören die bereits bekannten Rechtsanwälte Thomas Urmann aus Regensburg und Daniel Sebastian aus Berlin sowie der Ingolstädter Andreas Roschu, der zusammen mit einem Mann namens Christian Neumeyer für die Technik zuständig war.
Außerdem mit im Team: der Offenbacher Ralf Reichert, der sich um die Videorechte gekümmert hat, und der Darmstädter Abmahn-Veteran Michael Eisele. Alle Beteiligten kennen sich, nach Angaben von Urmann gab es erst unlängst ein gemeinsames Treffen.
Zu den personellen Verflechtungen siehe etwa
http://streamingabmahnung.wikia.com/wiki/Die_Hinterm%C3%A4nner
Von den beiden neuen Namen Eisele und Neumeyer wurde Eisele bereits im Dezember erwähnt, siehe etwa
http://www.t-online.de/computer/internet/id_67066430/redtube-abmahnung-hintermaenner-sind-alte-bekannte-und-agieren-gemeinsam.html
Oder im Januar:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Spur-der-Software/forum-272145/msg-24597499
Die Nennung des Namens von Neumeyer ist äußerungsrechtlich zumindest grenzwertig. Man erfährt von ihm, er sei neben Roschu Mitarbeiter der Briefkastenfirma itGuards, und: "Auftraggeber Neumeyer soll so fest an GladII geglaubt haben, dass er sich um ein Patent dafür bemüht haben soll. Er soll es jedoch nicht erhalten haben."
Da es mehrere im Internet aufscheinende Personen des Namens gibt, bedeutet für jeden von ihnen der SZ-Pranger eine widerrechtliche Beeinträchtigung.
http://www.sueddeutsche.de/digital/videostreaming-so-funktioniert-das-geschaeft-die-redtube-abmahner-1.1897772
neu ist.
Nach SZ-Recherchen sind hauptsächlich sechs Personen an den möglicherweise illegal zustande gekommenen Abmahnungen beteiligt. Dazu gehören die bereits bekannten Rechtsanwälte Thomas Urmann aus Regensburg und Daniel Sebastian aus Berlin sowie der Ingolstädter Andreas Roschu, der zusammen mit einem Mann namens Christian Neumeyer für die Technik zuständig war.
Außerdem mit im Team: der Offenbacher Ralf Reichert, der sich um die Videorechte gekümmert hat, und der Darmstädter Abmahn-Veteran Michael Eisele. Alle Beteiligten kennen sich, nach Angaben von Urmann gab es erst unlängst ein gemeinsames Treffen.
Zu den personellen Verflechtungen siehe etwa
http://streamingabmahnung.wikia.com/wiki/Die_Hinterm%C3%A4nner
Von den beiden neuen Namen Eisele und Neumeyer wurde Eisele bereits im Dezember erwähnt, siehe etwa
http://www.t-online.de/computer/internet/id_67066430/redtube-abmahnung-hintermaenner-sind-alte-bekannte-und-agieren-gemeinsam.html
Oder im Januar:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Spur-der-Software/forum-272145/msg-24597499
Die Nennung des Namens von Neumeyer ist äußerungsrechtlich zumindest grenzwertig. Man erfährt von ihm, er sei neben Roschu Mitarbeiter der Briefkastenfirma itGuards, und: "Auftraggeber Neumeyer soll so fest an GladII geglaubt haben, dass er sich um ein Patent dafür bemüht haben soll. Er soll es jedoch nicht erhalten haben."
Da es mehrere im Internet aufscheinende Personen des Namens gibt, bedeutet für jeden von ihnen der SZ-Pranger eine widerrechtliche Beeinträchtigung.
KlausGraf - am Dienstag, 25. Februar 2014, 15:42 - Rubrik: Archivrecht
Sie ist nun auch im Rahmen der Virtuellen Bibliothek St. Peter online:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lirer1761
Weitere Digitalisate:
BSB München via GBS
http://books.google.de/books?id=TDdVAAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=bzdVAAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=65k-AAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=QDdVAAAAcAAJ
SB Regensburg
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064277-8
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064505-6
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064276-2
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064275-7
UB Lausanne
http://books.google.de/books?id=nmcPAAAAQAAJ
ÖNB Wien
http://books.google.de/books?id=GSRVAAAAcAAJ
Zur Ausgabe:
http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lirer1761
Weitere Digitalisate:
BSB München via GBS
http://books.google.de/books?id=TDdVAAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=bzdVAAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=65k-AAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=QDdVAAAAcAAJ
SB Regensburg
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064277-8
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064505-6
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064276-2
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064275-7
UB Lausanne
http://books.google.de/books?id=nmcPAAAAQAAJ
ÖNB Wien
http://books.google.de/books?id=GSRVAAAAcAAJ
Zur Ausgabe:
http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ
KlausGraf - am Dienstag, 25. Februar 2014, 02:50 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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UB Erlangen Ms. B 10
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:29-bv041600709-9
Ein Unding, dass im Handschriftencensus
http://www.handschriftencensus.de/6934
das im gleichen Haus erstellte Marburger Frühhumanismus-Repertorium fehlt:
http://www.mrfh.de/10240
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:29-bv041600709-9
Ein Unding, dass im Handschriftencensus
http://www.handschriftencensus.de/6934
das im gleichen Haus erstellte Marburger Frühhumanismus-Repertorium fehlt:
http://www.mrfh.de/10240
KlausGraf - am Dienstag, 25. Februar 2014, 02:15 - Rubrik: Kodikologie
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Da das Listenarchiv von Wikimedia-L seit einiger Zeit hinterherhinkt, dokumentiere ich den Brief von Argentinien hier:
Dear movement fellows,
Wikimedia Argentina would like to express its support for the letter by
Wikimedia Israel regarding URAA-motivated massive content deletions in
Wikimedia Commons. Yet, we would like to express our view not only to the
Foundation BoT but also to all Wikimedia editors, and especially to those
working in Wikimedia Commons.
Volunteers from Argentina have been among the most affected by the policy
adopted by Wikimedia Commons administrators regarding images that could
fall under URAA copyright provisions. Argentine copyright law provides that
images enter the public domain "only" 25 years after their production and
20 after their first documented publication. This relatively generous
criterion has enabled unaffiliated volunteers and we as Wikimedia Argentina
to enrich Commons with hundreds of thousands of historical images that are
absolutely free under Argentine law: images of the political and every day
life of the country, of its culture, of its popular idols, of its joyful
and dark days, of its customs and architecture.
However, over the last months certain Wikimedia Commons administrators have
conducted massive deletions of these contents, in many cases involving
entire categories. The burden of proof has been inverted: instead of having
to justify the deletion of a certain file, things go that volunteers have
to devout their time trying to justify the validity of their efforts. This
has caused great damage, not only by way of our readers loosing access to
free educational contents, but also de-motivating many editors and
volunteers by making them feel that their efforts are ultimately vain and
that our goal of free knowledge for everyone is being replaced by a certain
legal fetishism whose reason gets lost in processes and misses the outcome.
We acknowledge that the Wikimedia Foundation BoT and its Legal team have
repeatedly stated, as has been reinforced in recent communications, that
images shouldn't be deleted unless we receive a takedown notice, and that
it has not received a single URAA-motivated notice to date. Certain
Wikimedia Commons administrators have dismissed the Foundation's statement
as a mere opinion vis-à-vis the SCOTUS ruling. Yet, it is an opinion by the
organization that is legally responsible for the contents being hosted in
Wikimedia Commons.
We respectfully call the Wikimedia Commons community to reflect on the
practical consequences of its current policy on URAA's implementation.
Those files generating potential conflict could be even identified as such
without the need for a pre-emptive deletion. And we would like the Commons
community to reflect not only on the preventive loss of free contents we
are generating, but also on the harmful disconnection between Wikimedia
Commons and all of the other Wikimedia projects it serves as media
repository, mostly Wikipedia.
Many years ago, the editors of the Spanish Wikipedia decided to close the
possibility to directly host images, choosing instead to use Wikimedia
Commons. If we miss the opportunity to find a workaround that saves
hundreds of thousands of images from an unrequested deletion that hurts our
very mission, Wikipedia editors could ultimately evaluate reversing that
decision, reopening "project-hosted" uploads just to avoid the restrictive
and exclusionary URAA interpretation that Wikimedia Commons has been
sustaining against the Foundation's political and legal advice. That would
be far from being an optimal outcome.
We are sure that we as the broader community of Wikimedia volunteers can
find a common ground that permits to adapt to all legal conditions and
challenges while putting in the first place the fulfillment of our goal
towards free knowledge.
Approved by the Board of Wikimedia Argentina on February 22, 2014
Ähnliche Briefe liegen bisher vor von: Israel, Spanien, Venezuela.
https://meta.wikimedia.org/wiki/Category:URAA_issues
Zum Thema URAA hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=uraa
Update: Ich hätte die Antwort der Foundation erwähnen sollen:
https://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Wikimedia_Israel/Letter_to_the_BoT_regarding_URAA#Response_from_Wikimedia_Foundation_Board_of_Trustees
"The WMF does not plan to remove any content unless it has actual knowledge of infringement or receives a valid DMCA takedown notice. To date, no such notice has been received under the URAA. We are not recommending that community members undertake mass deletion of existing content on URAA grounds, without such actual knowledge of infringement or takedown notices." das ist an sich ein vernünftiger Standpunkt, der die wildgewordenen Commons-Admins in ihrem Furor kaum stoppen wird, auch wenn das Meinungsbild auf
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Administrators%27_noticeboard#Massive_restoration_of_deleted_images_by_the_URAA
recht eindeutig erscheint.
URAA-betroffen Paul Klee
Dear movement fellows,
Wikimedia Argentina would like to express its support for the letter by
Wikimedia Israel regarding URAA-motivated massive content deletions in
Wikimedia Commons. Yet, we would like to express our view not only to the
Foundation BoT but also to all Wikimedia editors, and especially to those
working in Wikimedia Commons.
Volunteers from Argentina have been among the most affected by the policy
adopted by Wikimedia Commons administrators regarding images that could
fall under URAA copyright provisions. Argentine copyright law provides that
images enter the public domain "only" 25 years after their production and
20 after their first documented publication. This relatively generous
criterion has enabled unaffiliated volunteers and we as Wikimedia Argentina
to enrich Commons with hundreds of thousands of historical images that are
absolutely free under Argentine law: images of the political and every day
life of the country, of its culture, of its popular idols, of its joyful
and dark days, of its customs and architecture.
However, over the last months certain Wikimedia Commons administrators have
conducted massive deletions of these contents, in many cases involving
entire categories. The burden of proof has been inverted: instead of having
to justify the deletion of a certain file, things go that volunteers have
to devout their time trying to justify the validity of their efforts. This
has caused great damage, not only by way of our readers loosing access to
free educational contents, but also de-motivating many editors and
volunteers by making them feel that their efforts are ultimately vain and
that our goal of free knowledge for everyone is being replaced by a certain
legal fetishism whose reason gets lost in processes and misses the outcome.
We acknowledge that the Wikimedia Foundation BoT and its Legal team have
repeatedly stated, as has been reinforced in recent communications, that
images shouldn't be deleted unless we receive a takedown notice, and that
it has not received a single URAA-motivated notice to date. Certain
Wikimedia Commons administrators have dismissed the Foundation's statement
as a mere opinion vis-à-vis the SCOTUS ruling. Yet, it is an opinion by the
organization that is legally responsible for the contents being hosted in
Wikimedia Commons.
We respectfully call the Wikimedia Commons community to reflect on the
practical consequences of its current policy on URAA's implementation.
Those files generating potential conflict could be even identified as such
without the need for a pre-emptive deletion. And we would like the Commons
community to reflect not only on the preventive loss of free contents we
are generating, but also on the harmful disconnection between Wikimedia
Commons and all of the other Wikimedia projects it serves as media
repository, mostly Wikipedia.
Many years ago, the editors of the Spanish Wikipedia decided to close the
possibility to directly host images, choosing instead to use Wikimedia
Commons. If we miss the opportunity to find a workaround that saves
hundreds of thousands of images from an unrequested deletion that hurts our
very mission, Wikipedia editors could ultimately evaluate reversing that
decision, reopening "project-hosted" uploads just to avoid the restrictive
and exclusionary URAA interpretation that Wikimedia Commons has been
sustaining against the Foundation's political and legal advice. That would
be far from being an optimal outcome.
We are sure that we as the broader community of Wikimedia volunteers can
find a common ground that permits to adapt to all legal conditions and
challenges while putting in the first place the fulfillment of our goal
towards free knowledge.
Approved by the Board of Wikimedia Argentina on February 22, 2014
Ähnliche Briefe liegen bisher vor von: Israel, Spanien, Venezuela.
https://meta.wikimedia.org/wiki/Category:URAA_issues
Zum Thema URAA hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=uraa
Update: Ich hätte die Antwort der Foundation erwähnen sollen:
https://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Wikimedia_Israel/Letter_to_the_BoT_regarding_URAA#Response_from_Wikimedia_Foundation_Board_of_Trustees
"The WMF does not plan to remove any content unless it has actual knowledge of infringement or receives a valid DMCA takedown notice. To date, no such notice has been received under the URAA. We are not recommending that community members undertake mass deletion of existing content on URAA grounds, without such actual knowledge of infringement or takedown notices." das ist an sich ein vernünftiger Standpunkt, der die wildgewordenen Commons-Admins in ihrem Furor kaum stoppen wird, auch wenn das Meinungsbild auf
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Administrators%27_noticeboard#Massive_restoration_of_deleted_images_by_the_URAA
recht eindeutig erscheint.

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http://mizine.de/html/wer-slideshare-nutzt-muss-dringend-handeln/
Den hysterischen Alarmismus dieses Beitrags relativiert ein Kommentar ebenda:
Yannick schrieb:
Hallo Viktor,
kleiner Randhinweis. Der oben eingebettete Gplus-Post ist ebenso abmahnfähig. Gleiches gilt für nahezu jeden extern eingebundenen Dienst. Beispiele?
- Google Fonts
- Statistik- & Auswertungstools
- WordPress höchstpersönlich (!) – Stichwort Jetpack
- Facebook Comments
- Facebook Login
- G+ Comments
- G+ embeded posts
- Google Buttons
- Twitter Buttons
- Twitter Login
- Embeded Tweets
- Facebook Buttons
- Pinterest Buttons
- Youtube Videos
- Chat-Widgets
- Wetter-Widgets
- Bewertungsdienste mit Widget
- Vergleichs- und Rechnerwidgets von Diensten ausserhalb der EU
- Helpdesk-Softwares
- uvm.
Defacto is es als Seitenbetreiber in Deutschland aktuell nicht möglich, rechtskonform am Internet teilzunehmen, was zu einem massiven Wettbewerbsnachteil auf globaler Ebene führt.
Es wird Zeit, dass sich die Leute darüber aufregen und nicht über Markus Lanz und das Dschungelcamp. Ach, aber was erwarte ich da auch…
Danke für deinen Post.
Den hysterischen Alarmismus dieses Beitrags relativiert ein Kommentar ebenda:
Yannick schrieb:
Hallo Viktor,
kleiner Randhinweis. Der oben eingebettete Gplus-Post ist ebenso abmahnfähig. Gleiches gilt für nahezu jeden extern eingebundenen Dienst. Beispiele?
- Google Fonts
- Statistik- & Auswertungstools
- WordPress höchstpersönlich (!) – Stichwort Jetpack
- Facebook Comments
- Facebook Login
- G+ Comments
- G+ embeded posts
- Google Buttons
- Twitter Buttons
- Twitter Login
- Embeded Tweets
- Facebook Buttons
- Pinterest Buttons
- Youtube Videos
- Chat-Widgets
- Wetter-Widgets
- Bewertungsdienste mit Widget
- Vergleichs- und Rechnerwidgets von Diensten ausserhalb der EU
- Helpdesk-Softwares
- uvm.
Defacto is es als Seitenbetreiber in Deutschland aktuell nicht möglich, rechtskonform am Internet teilzunehmen, was zu einem massiven Wettbewerbsnachteil auf globaler Ebene führt.
Es wird Zeit, dass sich die Leute darüber aufregen und nicht über Markus Lanz und das Dschungelcamp. Ach, aber was erwarte ich da auch…
Danke für deinen Post.
KlausGraf - am Dienstag, 25. Februar 2014, 01:21 - Rubrik: Datenschutz
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Karsten Kühnel äußert sich zur Blogparade in:
http://archive20.hypotheses.org/1231
Lesenswert!
Deshalb, und weil es unser Anliegen bleibt, die Möglichkeit zur öffentlichen Partizipation zu geben, werden aus unserem Archiv auch künftig Texte in Blogs wie „Archive 2.0“ oder „Archivalia“ und Materialien auf Plattformen wie Slideshare veröffentlicht werden.
Archivalia freut sich drauf.
http://archive20.hypotheses.org/1231
Lesenswert!
Deshalb, und weil es unser Anliegen bleibt, die Möglichkeit zur öffentlichen Partizipation zu geben, werden aus unserem Archiv auch künftig Texte in Blogs wie „Archive 2.0“ oder „Archivalia“ und Materialien auf Plattformen wie Slideshare veröffentlicht werden.
Archivalia freut sich drauf.
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Im Weblog Kulturgut erhebe ich schwere Vorwürfe gegen die Stadt Stralsund:
http://kulturgut.hypotheses.org/334
Ich gebe meinen Beitrag im folgenden ohne die Links wieder.
Anlass der Gründung dieses Weblogs im Dezember 2012 waren die skandalösen Vorkommnisse im Stadtarchiv Stralsund, die ich in Archivalia umfassend dokumentiert habe (über 270 Beiträge zu Stralsund; Best of). Nach einem Hinweis von Falk Eisermann am 22. Oktober 2012 auf eine von mir überlesene Passage einer Stralsunder Pressemitteilung konnte ich die Fachwelt im Herbst 2012 soweit mobilisieren, dass sich ein Sturm der Entrüstung erhob und nach einem Gutachten von Nigel Palmer und Jürgen Wolf die Hansestadt Stralsund sich veranlasst sah, die für 95.000 Euro an einen bayerischen Antiquar verscherbelte kostbare Gymnasialbibliothek mit über 6000 alten Drucken ab dem 16. Jahrhundert zurückzukaufen.
Im LISA-Portal hatte ich am 13. November 2012 zusammenfassend das Vorgehen der Stadt gegeißelt. Philipp Maaß, der Initiator der Stralsund-Petition, unterrichtete in einem Beitrag für die bibliothekarische Fachzeitschrift BuB, der hier nachgelesen werden kann über den Skandal, während der im Februar 2013 im Bibliotheksdienst erschienene Aufsatz des Speyerer Altbestands-Spezialisten Armin Schlechter erst jetzt kostenlos einsehbar ist. In LIBREAS stellte ich “Lehren aus der Causa Stralsund” vor.
Nun hat der NDR herausgefunden, dass der renommierte New Yorker Händler Jonathan Hill den Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek für eine Viertelmillion Dollar anbietet. Wieso Margret Ott für diese bescheidene Recherche-Leistung (das Angebot ist online verfügbar) ein dickes Lob spendet, erschließt sich mir nicht. Im Nordmagazin des NDR-Fernsehens wird behauptet, es sei unklar, wie der Händler zu dem Druck gekommen sei. Wenig genauer auf der NDR-Website: “Bei einer ersten Auktion vor ein paar Monaten hatte das Werk 45.000 Euro erzielt.” Diese journalistische Fehlleistung fügt sich ins Bild: Die Journaille hatte sich in der Causa Stralsund nach meiner Einschätzung als unfähig und tölpelhaft erwiesen; meine Rechercheergebnisse als Blogger wurden entweder nicht zur Kenntnis genommen oder meist stillschweigend vereinnahmt.
Tatsache ist: In der Nacht vor der Bekanntgabe des Rückkaufs am Dienstag, dem 20. November 2012 hatte ich fieberhaft daran gearbeitet, einen umfangreichen Archivalia-Beitrag fertigzubekommen, nachdem ich am Sonntag zuvor einen anonymen Tipp von einem Käufer bekommen hatte, bei den Reiss-Herbstauktionen seien Bücher aus der Gymnasialbibliothek Stralsund versteigert worden. Ich ging den Reiss-Online-Katalog durch und kam zu dem Schluss: Die Einlieferungen der Reiss-Auktionen mit den Nummern 41, 95, 152, 177 und 169 setzen sich ausschließlich aus Stücken zusammen, die aus dem Stadtarchiv Stralsund stammen. Eine außerordentlich grobe Schätzung für den Gesamterlös ergab gut 140.000 Euro für etwa 190 Titel. Am 30. Oktober 2012 erbrachte der jetzt in New York angebotene Kepler-Druck von 1621 (mit Beibänden) als Nr. 4841 bei Reiss in Königstein 44.000 Euro.
Angesichts der Rückkauf-Meldung vom gleichen Tag verpuffte mein Scoop und wurde auch in der Folgezeit von der etablierten Presse nicht registriert. Vermutlich hat der New Yorker Händler den Kepler-Band und zwei weitere kostbare Werke aus Stralsund, die er für sehr viel weniger Geld anbietet, bei Reiss ersteigert oder über einen Zwischenhändler bezogen.
Die Stadt Stralsund mit ihrem Beauftragten Dr. Burkhard Kunkel hat nach der Rückkaufentscheidung vom November 2012 so gut wie nichts richtig gemacht, was die Rückführung weiterer Bestände angeht.
Im Fernsehen sagt Kunkel, es fehlten 585 Bücher. Diese Zahl dürfte sich lediglich auf die Gymnasialbibliothek beziehen. Unklar ist, was der Antiquar Hassold vor dem Rückkauf bereits vertickt hatte. Eine nicht näher bezifferbare Anzahl von Büchern aus der Gymnasialbibliothek sind für immer verloren, da Hassold sie als unverkäuflich vernichtet hatte. Außer den Reiss-Auktionen kamen einige Stralsunder Werke auch bei dem Münchner Auktionshaus Zisska und Schauer, dessen ehemaliger Geschäftsführer Schauer wegen seiner Verwicklung in die Causa Girolamini in Italien in Untersuchungshaft sitzt, unter den Hammer. Den dort erworbenen unikalen Türkendruck hat die Bayerische Staatsbibliothek immerhin zurückgegeben.
Absolut lächerlich ist, dass im Mai 2013 laut Meldung der Stadt Stralsund gerade einmal sieben (in Zahlen: 7) Titel zurückgegeben worden waren.
Dank einer Fehlentscheidung des BGH zum Hamburger Stadtsiegel-Fall sind auf öffentlicher Auktion verkaufte Bände rechtsgültig in das Eigentum des jeweiligen Erwerbers übergegangen. Für die anderen Bände kann man zumindest die Auffassung vertreten, dass sie nach wie vor Eigentum der Stadt Stralsund sind. Es ist ein Unding, dass die Stadt Stralsund weder einen öffentlichen Rückgabe-Aufruf (z.B. durch Anzeigen in Sammler-Organen wie “Aus dem Antiquariat”) gestartet hat noch eine mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Stellungnahme zum Eigentums-Status des entfremdeten Bestands abgegeben hat. Nicht jeder Sammler verhält sich so abscheulich wie der Eigentümer des durch seine Einträge unersetzlichen Hevelius-Drucks, der ihn nicht zurückgeben will.
Wie in meinem Archivalia-Beitrag vom 20. November ausdrücklich angeregt, hätten durch rasches Handeln beim Auktionshaus Reiss wenigstens die unverkauften (also auch nicht rechtsgültig in anderes Eigentum übergegangenen) Stücke aus Stralsund gerettet werden können. Geschehen ist aber: nichts.
Noch skandalöser als das denkbar unprofessionelle Vorgehen bei der Rückholung der Bestände der Gymnasialbibliothek ist die Untätigkeit, was die vor dem Sommer-Verkauf 2012 als angebliche Dubletten durch die damalige Archivleiterin Nehmzow und ihren nicht weniger abscheulichen Vorgänger rechtswidrig veräußerten Altbestände angeht. Nach wie vor können Hassold und seine Kumpane ungehindert seltene Pomeranica aus Stralsund verkaufen, von denen womöglich nicht wenige durch Besitzeinträge unikalen Charakter haben. In diesem Bereich hat die Stadt Stralsund offenkundig nichts unternommen, obwohl durch meine eingehenden Recherchen bewiesen wurde, dass auch unantastbare Bestände der Ratsbibliothek in die unfassbaren Verkäufe einbezogen waren. Mindestens zwei Bücher wurden aus dem Barock-Ensemble der Löwen’schen Bibliothek von Hassold im Handel angeboten, eines davon noch am 30. November 2012! Ein weiteres Stück stammte aus der Kirchenbibliothek St. Nikolai.
Die perfide Strategie der Stadt Stralsund und ihres Dr. Kunkel besteht also darin, lauthals zu erklären, dass man die entfremdeten Teile der Gymnasialbibliothek zurückholen wolle. In Wirklichkeit agiert man aber völlig ineffizient und verschließt die Augen vor den nachgewiesenen Verkäufen wertvollen Buchguts vor dem Verkauf der Gymnasialbibliothek im Sommer 2012. Diese rechtswidrig veräußerten Bücher (durch Nehmzow, die Staatsanwaltschaft will sich im März 2014 zum Verfahrensstand äußern, und auch schon ihren Vorgänger Hacker) gehören nach meiner Rechtsauffassung ebenfalls nach wie vor der Stadt Stralsund und müssten mit aller Energie, zu der die Stadt und ihr Dr. Kunkel offenkundig nicht fähig sind, zurückgeführt werden!
http://kulturgut.hypotheses.org/334
Ich gebe meinen Beitrag im folgenden ohne die Links wieder.
Anlass der Gründung dieses Weblogs im Dezember 2012 waren die skandalösen Vorkommnisse im Stadtarchiv Stralsund, die ich in Archivalia umfassend dokumentiert habe (über 270 Beiträge zu Stralsund; Best of). Nach einem Hinweis von Falk Eisermann am 22. Oktober 2012 auf eine von mir überlesene Passage einer Stralsunder Pressemitteilung konnte ich die Fachwelt im Herbst 2012 soweit mobilisieren, dass sich ein Sturm der Entrüstung erhob und nach einem Gutachten von Nigel Palmer und Jürgen Wolf die Hansestadt Stralsund sich veranlasst sah, die für 95.000 Euro an einen bayerischen Antiquar verscherbelte kostbare Gymnasialbibliothek mit über 6000 alten Drucken ab dem 16. Jahrhundert zurückzukaufen.
Im LISA-Portal hatte ich am 13. November 2012 zusammenfassend das Vorgehen der Stadt gegeißelt. Philipp Maaß, der Initiator der Stralsund-Petition, unterrichtete in einem Beitrag für die bibliothekarische Fachzeitschrift BuB, der hier nachgelesen werden kann über den Skandal, während der im Februar 2013 im Bibliotheksdienst erschienene Aufsatz des Speyerer Altbestands-Spezialisten Armin Schlechter erst jetzt kostenlos einsehbar ist. In LIBREAS stellte ich “Lehren aus der Causa Stralsund” vor.
Nun hat der NDR herausgefunden, dass der renommierte New Yorker Händler Jonathan Hill den Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek für eine Viertelmillion Dollar anbietet. Wieso Margret Ott für diese bescheidene Recherche-Leistung (das Angebot ist online verfügbar) ein dickes Lob spendet, erschließt sich mir nicht. Im Nordmagazin des NDR-Fernsehens wird behauptet, es sei unklar, wie der Händler zu dem Druck gekommen sei. Wenig genauer auf der NDR-Website: “Bei einer ersten Auktion vor ein paar Monaten hatte das Werk 45.000 Euro erzielt.” Diese journalistische Fehlleistung fügt sich ins Bild: Die Journaille hatte sich in der Causa Stralsund nach meiner Einschätzung als unfähig und tölpelhaft erwiesen; meine Rechercheergebnisse als Blogger wurden entweder nicht zur Kenntnis genommen oder meist stillschweigend vereinnahmt.
Tatsache ist: In der Nacht vor der Bekanntgabe des Rückkaufs am Dienstag, dem 20. November 2012 hatte ich fieberhaft daran gearbeitet, einen umfangreichen Archivalia-Beitrag fertigzubekommen, nachdem ich am Sonntag zuvor einen anonymen Tipp von einem Käufer bekommen hatte, bei den Reiss-Herbstauktionen seien Bücher aus der Gymnasialbibliothek Stralsund versteigert worden. Ich ging den Reiss-Online-Katalog durch und kam zu dem Schluss: Die Einlieferungen der Reiss-Auktionen mit den Nummern 41, 95, 152, 177 und 169 setzen sich ausschließlich aus Stücken zusammen, die aus dem Stadtarchiv Stralsund stammen. Eine außerordentlich grobe Schätzung für den Gesamterlös ergab gut 140.000 Euro für etwa 190 Titel. Am 30. Oktober 2012 erbrachte der jetzt in New York angebotene Kepler-Druck von 1621 (mit Beibänden) als Nr. 4841 bei Reiss in Königstein 44.000 Euro.
Angesichts der Rückkauf-Meldung vom gleichen Tag verpuffte mein Scoop und wurde auch in der Folgezeit von der etablierten Presse nicht registriert. Vermutlich hat der New Yorker Händler den Kepler-Band und zwei weitere kostbare Werke aus Stralsund, die er für sehr viel weniger Geld anbietet, bei Reiss ersteigert oder über einen Zwischenhändler bezogen.
Die Stadt Stralsund mit ihrem Beauftragten Dr. Burkhard Kunkel hat nach der Rückkaufentscheidung vom November 2012 so gut wie nichts richtig gemacht, was die Rückführung weiterer Bestände angeht.
Im Fernsehen sagt Kunkel, es fehlten 585 Bücher. Diese Zahl dürfte sich lediglich auf die Gymnasialbibliothek beziehen. Unklar ist, was der Antiquar Hassold vor dem Rückkauf bereits vertickt hatte. Eine nicht näher bezifferbare Anzahl von Büchern aus der Gymnasialbibliothek sind für immer verloren, da Hassold sie als unverkäuflich vernichtet hatte. Außer den Reiss-Auktionen kamen einige Stralsunder Werke auch bei dem Münchner Auktionshaus Zisska und Schauer, dessen ehemaliger Geschäftsführer Schauer wegen seiner Verwicklung in die Causa Girolamini in Italien in Untersuchungshaft sitzt, unter den Hammer. Den dort erworbenen unikalen Türkendruck hat die Bayerische Staatsbibliothek immerhin zurückgegeben.
Absolut lächerlich ist, dass im Mai 2013 laut Meldung der Stadt Stralsund gerade einmal sieben (in Zahlen: 7) Titel zurückgegeben worden waren.
Dank einer Fehlentscheidung des BGH zum Hamburger Stadtsiegel-Fall sind auf öffentlicher Auktion verkaufte Bände rechtsgültig in das Eigentum des jeweiligen Erwerbers übergegangen. Für die anderen Bände kann man zumindest die Auffassung vertreten, dass sie nach wie vor Eigentum der Stadt Stralsund sind. Es ist ein Unding, dass die Stadt Stralsund weder einen öffentlichen Rückgabe-Aufruf (z.B. durch Anzeigen in Sammler-Organen wie “Aus dem Antiquariat”) gestartet hat noch eine mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Stellungnahme zum Eigentums-Status des entfremdeten Bestands abgegeben hat. Nicht jeder Sammler verhält sich so abscheulich wie der Eigentümer des durch seine Einträge unersetzlichen Hevelius-Drucks, der ihn nicht zurückgeben will.
Wie in meinem Archivalia-Beitrag vom 20. November ausdrücklich angeregt, hätten durch rasches Handeln beim Auktionshaus Reiss wenigstens die unverkauften (also auch nicht rechtsgültig in anderes Eigentum übergegangenen) Stücke aus Stralsund gerettet werden können. Geschehen ist aber: nichts.
Noch skandalöser als das denkbar unprofessionelle Vorgehen bei der Rückholung der Bestände der Gymnasialbibliothek ist die Untätigkeit, was die vor dem Sommer-Verkauf 2012 als angebliche Dubletten durch die damalige Archivleiterin Nehmzow und ihren nicht weniger abscheulichen Vorgänger rechtswidrig veräußerten Altbestände angeht. Nach wie vor können Hassold und seine Kumpane ungehindert seltene Pomeranica aus Stralsund verkaufen, von denen womöglich nicht wenige durch Besitzeinträge unikalen Charakter haben. In diesem Bereich hat die Stadt Stralsund offenkundig nichts unternommen, obwohl durch meine eingehenden Recherchen bewiesen wurde, dass auch unantastbare Bestände der Ratsbibliothek in die unfassbaren Verkäufe einbezogen waren. Mindestens zwei Bücher wurden aus dem Barock-Ensemble der Löwen’schen Bibliothek von Hassold im Handel angeboten, eines davon noch am 30. November 2012! Ein weiteres Stück stammte aus der Kirchenbibliothek St. Nikolai.
Die perfide Strategie der Stadt Stralsund und ihres Dr. Kunkel besteht also darin, lauthals zu erklären, dass man die entfremdeten Teile der Gymnasialbibliothek zurückholen wolle. In Wirklichkeit agiert man aber völlig ineffizient und verschließt die Augen vor den nachgewiesenen Verkäufen wertvollen Buchguts vor dem Verkauf der Gymnasialbibliothek im Sommer 2012. Diese rechtswidrig veräußerten Bücher (durch Nehmzow, die Staatsanwaltschaft will sich im März 2014 zum Verfahrensstand äußern, und auch schon ihren Vorgänger Hacker) gehören nach meiner Rechtsauffassung ebenfalls nach wie vor der Stadt Stralsund und müssten mit aller Energie, zu der die Stadt und ihr Dr. Kunkel offenkundig nicht fähig sind, zurückgeführt werden!
KlausGraf - am Dienstag, 25. Februar 2014, 00:25 - Rubrik: Kommunalarchive
KlausGraf - am Montag, 24. Februar 2014, 20:14 - Rubrik: Miscellanea
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Konstatiert Rudolf Mumenthaler in einem Open-Access-Artikel:
http://dx.doi.org/10.1515/bd-2014-0024
Nicht berücksichtigt wird der ältere Beitrag von Flimm:
http://blog.openbib.org/2009/06/03/nachweise-freier-inhalte-in-den-opac/
[Dazu auch http://archiv.twoday.net/stories/5754684/ ]
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=open+access+heuchelei
http://dx.doi.org/10.1515/bd-2014-0024
Nicht berücksichtigt wird der ältere Beitrag von Flimm:
http://blog.openbib.org/2009/06/03/nachweise-freier-inhalte-in-den-opac/
[Dazu auch http://archiv.twoday.net/stories/5754684/ ]
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=open+access+heuchelei
KlausGraf - am Montag, 24. Februar 2014, 19:18 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Der NDR recherchierte das, wie Maria Rottler mir soeben mitteilte:
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/stralsundbuchschatz127.html
Selbstverständlich sah er keine Veranlassung, meinen Beitrag, der - aufgrund eines anonymen Tippgebers - als erstes diesen Kepler-Band als Stralsunder Eigentum identifizierte, zu verlinken:
http://archiv.twoday.net/stories/219022356/
Update: Übrigens ist Armin Schlechters Beitrag im Bibliotheksdienst vom Februar 2013 jetzt kostenlos einsehbar:
http://dx.doi.org/10.1515/bd-2013-0012

http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/stralsundbuchschatz127.html
Selbstverständlich sah er keine Veranlassung, meinen Beitrag, der - aufgrund eines anonymen Tippgebers - als erstes diesen Kepler-Band als Stralsunder Eigentum identifizierte, zu verlinken:
http://archiv.twoday.net/stories/219022356/
Update: Übrigens ist Armin Schlechters Beitrag im Bibliotheksdienst vom Februar 2013 jetzt kostenlos einsehbar:
http://dx.doi.org/10.1515/bd-2013-0012

Vor Kurzem hat sie das Zentrum für Umwelt und Kultur im Kloster Benediktbeuern online gestellt: eine für das Kloster und dessen Umkreis wichtige Handschrift des berühmten Benediktinermönches und Klosterchronisten Karl Meichelbeck (1669-1734), die Meichelbeckiana Nr. 7. Bei diesem Werk handelt es sich um eine gekürzte Fassung des Chronicon Benedictoburanum, der bekannten lateinischen Darstellung Meichelbecks über die Geschichte des Klosters Benediktbeuern, in deutscher Sprache.
http://www.zuk-bb.de/zuk/kulturelles/geschichte/
http://www.zuk-bb.de/zuk/kulturelles/geschichte/
Roland Lory - am Montag, 24. Februar 2014, 18:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Christof Rolker stellt in einem englischsprachigen Beitrag eine unbeachtete Überlieferung von Konrad von Grünenbergs Wappenbuch in Zürich, ZB, A 42 aus dem 16. Jahrhundert vor.
http://heraldica.hypotheses.org/917
Nebenbei erfährt man, dass die beiden Handschriftenkataloge der ZB Zürich (Mohlberg fürs Mittelalter, Gagliardi/Forrer für die jüngeren) als durchsuchbare PDFs auf der Website der Zentralbibliothek gelandet sind.
http://www.zb.uzh.ch/spezialsammlungen/handschriftenabteilung/erschliessung-Kataloge/index.html.de

http://heraldica.hypotheses.org/917
Nebenbei erfährt man, dass die beiden Handschriftenkataloge der ZB Zürich (Mohlberg fürs Mittelalter, Gagliardi/Forrer für die jüngeren) als durchsuchbare PDFs auf der Website der Zentralbibliothek gelandet sind.
http://www.zb.uzh.ch/spezialsammlungen/handschriftenabteilung/erschliessung-Kataloge/index.html.de

KlausGraf - am Montag, 24. Februar 2014, 18:31 - Rubrik: Kodikologie
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http://brema.suub.uni-bremen.de/zeitungen17
"Zwischen Mai 2013 und April 2015 werden in der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen die vom Institut Deutsche Presseforschung zusammengetragenen vollständigen Zeitungen des 17. Jahrhunderts digitalisiert. "
10 Titel sind bereits verfügbar.
"Zwischen Mai 2013 und April 2015 werden in der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen die vom Institut Deutsche Presseforschung zusammengetragenen vollständigen Zeitungen des 17. Jahrhunderts digitalisiert. "
10 Titel sind bereits verfügbar.
KlausGraf - am Montag, 24. Februar 2014, 17:51 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Im verlinkten Video wird die Suche in
http://news.google.com/newspapers
erklärt und auch die Möglichkeit der Verlinkung.
Google-Hilfe zum Zeitungsarchiv:
https://support.google.com/news/answer/1638638?hl=de&rd=1
Hier wie auch sonst gilt "Grafs Rasiermesser für Links" (mit Dank an Herrn Ockham, München):
Schneide alles aus einer URL heraus, was ihre Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt!
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
Immer wieder ärgere ich mich darüber, dass bei Google Books überflüssiger URL-Müll in Zitaten mitgeschleppt wird, entweder weil man einfach nur die Internetadresse kopiert oder weil man dem von Google vorgegebenen Zitierlink vertraut.
Niemand kann wissen, was sich hinter
https://www.google.de/search?num=100&espv=210&es_sm=93&biw=1024&bih=720&tbm=bks&q=zitieren+online&oq=zitieren+online&gs_l=serp.3...4138.6943.0.7242.15.12.0.3.3.1.174.1288.2j10.12.0....0...1c.1.35.serp..7.8.616.-q0N6v9HqpA
verbirgt.
Die gleiche Trefferliste ergibt sich mit
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=zitieren+online
tbm=bks stellt sicher, dass nur in Google Books gesucht wird.
Google gibt als Zitierlink für ein barockes Predigtwerk vor:
http://books.google.de/books?id=32ZBAAAAcAAJ&dq=zitieren%20porno&hl=de&pg=PA751#v=onepage&q=zitieren%20porno&f=false
Aber möchte ich wirklich der ganzen Welt mitteilen, dass ich nach
zitieren porno
gesucht habe?
ID und Seitencodierung genügen!
http://books.google.de/books?id=32ZBAAAAcAAJ&pg=PA751
Dieses Prinzip sollte man daher auch auf den von Google vorgegebenen Link zum Zeitungsartikel anwenden.
2007 erschien in der St. Petersburg Times ein Artikel über den danmaligen Film "The Rape of Europa" zu den "Monuments Men". man kann auf ihn direkt verlinken, wenn man rechts oben den Link Googles benutzt:
http://news.google.com/newspapers?id=1WElAAAAIBAJ&sjid=unQDAAAAIBAJ&hl=de&pg=3056%2C1151279
Sprache und jid ist offenkundig überflüssig, denn
http://news.google.com/newspapers?id=1WElAAAAIBAJ&pg=3056%2C1151279
funktioniert ebenfalls.
http://news.google.com/newspapers
erklärt und auch die Möglichkeit der Verlinkung.
Google-Hilfe zum Zeitungsarchiv:
https://support.google.com/news/answer/1638638?hl=de&rd=1
Hier wie auch sonst gilt "Grafs Rasiermesser für Links" (mit Dank an Herrn Ockham, München):
Schneide alles aus einer URL heraus, was ihre Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt!
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
Immer wieder ärgere ich mich darüber, dass bei Google Books überflüssiger URL-Müll in Zitaten mitgeschleppt wird, entweder weil man einfach nur die Internetadresse kopiert oder weil man dem von Google vorgegebenen Zitierlink vertraut.
Niemand kann wissen, was sich hinter
https://www.google.de/search?num=100&espv=210&es_sm=93&biw=1024&bih=720&tbm=bks&q=zitieren+online&oq=zitieren+online&gs_l=serp.3...4138.6943.0.7242.15.12.0.3.3.1.174.1288.2j10.12.0....0...1c.1.35.serp..7.8.616.-q0N6v9HqpA
verbirgt.
Die gleiche Trefferliste ergibt sich mit
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=zitieren+online
tbm=bks stellt sicher, dass nur in Google Books gesucht wird.
Google gibt als Zitierlink für ein barockes Predigtwerk vor:
http://books.google.de/books?id=32ZBAAAAcAAJ&dq=zitieren%20porno&hl=de&pg=PA751#v=onepage&q=zitieren%20porno&f=false
Aber möchte ich wirklich der ganzen Welt mitteilen, dass ich nach
zitieren porno
gesucht habe?
ID und Seitencodierung genügen!
http://books.google.de/books?id=32ZBAAAAcAAJ&pg=PA751
Dieses Prinzip sollte man daher auch auf den von Google vorgegebenen Link zum Zeitungsartikel anwenden.
2007 erschien in der St. Petersburg Times ein Artikel über den danmaligen Film "The Rape of Europa" zu den "Monuments Men". man kann auf ihn direkt verlinken, wenn man rechts oben den Link Googles benutzt:
http://news.google.com/newspapers?id=1WElAAAAIBAJ&sjid=unQDAAAAIBAJ&hl=de&pg=3056%2C1151279
Sprache und jid ist offenkundig überflüssig, denn
http://news.google.com/newspapers?id=1WElAAAAIBAJ&pg=3056%2C1151279
funktioniert ebenfalls.
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Links zu aktuellen "Best of"-Zusammenstellungen
https://plus.google.com/117546351384071338747/posts/5UJCis825FS
In den meisten Fällen dürfte es keinen RSS-Feed geben.
Videos (ohne Musikvideos), unterhaltsam, aber doch meistens aus dem Bildungsbereich (im weitesten Sinn), in meinem Tumblr-Blog haben automatisch einen RSS-Feed:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/video/rss
Gibt es Netzschauen mit akademischem bzw. Bildungs-Video-Content?
https://plus.google.com/117546351384071338747/posts/5UJCis825FS
In den meisten Fällen dürfte es keinen RSS-Feed geben.
Videos (ohne Musikvideos), unterhaltsam, aber doch meistens aus dem Bildungsbereich (im weitesten Sinn), in meinem Tumblr-Blog haben automatisch einen RSS-Feed:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/video/rss
Gibt es Netzschauen mit akademischem bzw. Bildungs-Video-Content?
KlausGraf - am Sonntag, 23. Februar 2014, 19:33 - Rubrik: Unterhaltung
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http://udostiehl.wordpress.com/2014/02/20/von-abmahnung-bedroht-und-lehrgeld-bezahlt/
Rechtliche Würdigung:
http://www.ra-plutte.de/2014/02/pixelio-bilder-abmahnung-wegen-nutzung-als-vorschaubild-bei-facebook/
Zu Pixelio siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=pixelio
Rechtliche Würdigung:
http://www.ra-plutte.de/2014/02/pixelio-bilder-abmahnung-wegen-nutzung-als-vorschaubild-bei-facebook/
Zu Pixelio siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=pixelio
KlausGraf - am Sonntag, 23. Februar 2014, 19:03 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.lousypennies.de/2014/02/23/online-journalist-10-minuten/
Der Beitrag macht drei Interessengruppen aus, die Blogger und andere Online-Publizisten gerne diskriminieren: öffentliche Stellen, die lieben "Kollegen" und Verlage.
Der Beitrag macht drei Interessengruppen aus, die Blogger und andere Online-Publizisten gerne diskriminieren: öffentliche Stellen, die lieben "Kollegen" und Verlage.
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Veranstalter: Institut für Bayerische Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität München und Kommission für Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Tagungsort: Bayerische Akademie der Wissenschaften, Alfons-Goppel-Str. 11, 80539 München
6. bis 7. März 2014
Die Organisatoren, Maria Magdalena Bäuml, Matthias Bischel M.A., Daniel Rittenauer M.A. und Thomas Schütte M.A., haben sich dazu entschieden, den Workshop auf dem Gemeinschaftsblog "Geschichte Bayerns" zu begleiten und haben dort nach und nach die Abstracts veröffentlicht; sie laden zur Diskussion ein: http://histbav.hypotheses.org/1238
"Diese Seite bietet im Vorfeld eine Diskussionsplattform zu zentralen Thesen."
Weimarer Geschichte – Landesgeschichte?
Die Geschichte der Weimarer Republik wird weiterhin – trotz aller Versuche zur Erweiterung des Blickfeldes – als Geschichte des Nationalstaates und seiner Akteure wahrgenommen. Noch zu wenig, und je nach Bundesland in stark unterschiedlichem Umfang wird die Bedeutung landes- und regionalgeschichtlicher Entwicklungen für die Lebenswirklichkeit der Menschen in den zwanziger und frühen dreißiger Jahren erkannt. Dabei wurden auch in einem eher zentralistischen Bundesstaat wie der ersten deutschen Republik viele Weichen auf subnationaler Ebene in den Gliedstaaten gestellt; die Geschichte der Länder, die zudem stark von Krisendeutungen geprägt und überdeckt ist, bedarf deshalb einer unvoreingenommenen Aufarbeitung.
Es ist besonders die Landes- und Regionalgeschichte, die mit ihrem Zugriff auf alternative Quellengattungen und ihren an der Bevölkerung vor Ort orientierten Fragestellungen unser Geschichtsbild korrigieren und es in neue Bahnen lenken kann. In das Blickfeld des Historikers rücken so neben Aufzeichnungen von Akteuren und Zeitgenossen lokalen Ranges auch kommunale und regional verortete Quellenbestände, die zu oft nur bei der Erstellung von Ortschroniken Beachtung gefunden haben. Ihr Potential ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft, so z.B. mit Blick auf infrastrukturelle Veränderungen, bei denen bekanntlich wichtige Impulse im lokalen Umfeld zu verorten sind.
Vom 6. bis 7. März 2014 widmet sich ein Workshop am Institut für Bayerische Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität München dem inhaltlichen und methodischen Austausch, um der landes- und regionalgeschichtlichen Erforschung der Weimarer Republik neue Impulse zu geben.
Ausgewählte Referate von Doktoranden aus verschiedenen bundesdeutschen und österreichischen Ländern werden die thematische und methodische Vielfalt aktueller Forschungen verdeutlichen und die besonderen Herausforderungen regionaler Geschichtsforschung aufzeigen.
Darüber hinaus hat es sich der Workshop zum Ziel gesetzt, die klassische Struktur von Vortragsveranstaltungen mit der ihnen immanenten reduzierten Beteiligungsmöglichkeit für Teilnehmer zu erweitern:
In drei parallel stattfindenden Werkstattgesprächen am 6. März gruppieren sich Referenten und Teilnehmer gemäß ihrer Forschungsinteressen, um sich unter professioneller Moderation über konzeptionelle Herausforderungen der drei Arbeitsfelder Personen-, Institutionen- und Infrastrukturgeschichte auszutauschen. So besteht die Möglichkeit, losgelöst vom Einzelfall methodische und quellenanalytische Probleme ausführlich zu diskutieren.
Schon im Vorfeld bieten die Foren der drei Sektionen die Möglichkeit, eigene Forschungsprojekte vorzustellen, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen, und Fragen und Anregungen zu formulieren.
Tagungsort: Bayerische Akademie der Wissenschaften, Alfons-Goppel-Str. 11, 80539 München
6. bis 7. März 2014
Die Organisatoren, Maria Magdalena Bäuml, Matthias Bischel M.A., Daniel Rittenauer M.A. und Thomas Schütte M.A., haben sich dazu entschieden, den Workshop auf dem Gemeinschaftsblog "Geschichte Bayerns" zu begleiten und haben dort nach und nach die Abstracts veröffentlicht; sie laden zur Diskussion ein: http://histbav.hypotheses.org/1238
"Diese Seite bietet im Vorfeld eine Diskussionsplattform zu zentralen Thesen."
Weimarer Geschichte – Landesgeschichte?
Die Geschichte der Weimarer Republik wird weiterhin – trotz aller Versuche zur Erweiterung des Blickfeldes – als Geschichte des Nationalstaates und seiner Akteure wahrgenommen. Noch zu wenig, und je nach Bundesland in stark unterschiedlichem Umfang wird die Bedeutung landes- und regionalgeschichtlicher Entwicklungen für die Lebenswirklichkeit der Menschen in den zwanziger und frühen dreißiger Jahren erkannt. Dabei wurden auch in einem eher zentralistischen Bundesstaat wie der ersten deutschen Republik viele Weichen auf subnationaler Ebene in den Gliedstaaten gestellt; die Geschichte der Länder, die zudem stark von Krisendeutungen geprägt und überdeckt ist, bedarf deshalb einer unvoreingenommenen Aufarbeitung.
Es ist besonders die Landes- und Regionalgeschichte, die mit ihrem Zugriff auf alternative Quellengattungen und ihren an der Bevölkerung vor Ort orientierten Fragestellungen unser Geschichtsbild korrigieren und es in neue Bahnen lenken kann. In das Blickfeld des Historikers rücken so neben Aufzeichnungen von Akteuren und Zeitgenossen lokalen Ranges auch kommunale und regional verortete Quellenbestände, die zu oft nur bei der Erstellung von Ortschroniken Beachtung gefunden haben. Ihr Potential ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft, so z.B. mit Blick auf infrastrukturelle Veränderungen, bei denen bekanntlich wichtige Impulse im lokalen Umfeld zu verorten sind.
Vom 6. bis 7. März 2014 widmet sich ein Workshop am Institut für Bayerische Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität München dem inhaltlichen und methodischen Austausch, um der landes- und regionalgeschichtlichen Erforschung der Weimarer Republik neue Impulse zu geben.
Ausgewählte Referate von Doktoranden aus verschiedenen bundesdeutschen und österreichischen Ländern werden die thematische und methodische Vielfalt aktueller Forschungen verdeutlichen und die besonderen Herausforderungen regionaler Geschichtsforschung aufzeigen.
Darüber hinaus hat es sich der Workshop zum Ziel gesetzt, die klassische Struktur von Vortragsveranstaltungen mit der ihnen immanenten reduzierten Beteiligungsmöglichkeit für Teilnehmer zu erweitern:
In drei parallel stattfindenden Werkstattgesprächen am 6. März gruppieren sich Referenten und Teilnehmer gemäß ihrer Forschungsinteressen, um sich unter professioneller Moderation über konzeptionelle Herausforderungen der drei Arbeitsfelder Personen-, Institutionen- und Infrastrukturgeschichte auszutauschen. So besteht die Möglichkeit, losgelöst vom Einzelfall methodische und quellenanalytische Probleme ausführlich zu diskutieren.
Schon im Vorfeld bieten die Foren der drei Sektionen die Möglichkeit, eigene Forschungsprojekte vorzustellen, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen, und Fragen und Anregungen zu formulieren.
Die einzelnen Abstracts nun im Überblick:
Themenbereich Personengeschichte (Hauptseite):
- Thomas Schütte, Michael Kardinal von Faulhaber in der bayerischen Politik. 1918-1933, http://histbav.hypotheses.org/1350.
- Matthias Bischel, Gerüst der Ordnungszelle: Die Netzwerke des Gustav von Kahr, http://histbav.hypotheses.org/1486.
- Hans Hinterberger, Die bayerischen „Beamtenministerpräsidenten“ 1920-1924, Kahr – Lerchenfeld – Knilling, http://histbav.hypotheses.org/1597.
- Michael Schmitt, Die Professoren der Universität Würzburg zwischen 1933 und 1945, http://histbav.hypotheses.org/1437.
- Martin Grosch, Johann Victor Bredt – Konservative Politik zwischen Kaiserreich und Diktatur, http://histbav.hypotheses.org/1430.
Themenbereich Institutionengeschichte (Hauptseite)
- Maria Magdalena Bäuml, Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zwischen 1926 und 1933, http://histbav.hypotheses.org/1343.
- Eva Bendl, “Herzensbildung” statt nur “Verstandesbildung”. Historische Museen in der Weimarer Republik, http://histbav.hypotheses.org/1618.
- Beatrix Dietel, Sachsens Landesuniversität zwischen Selbstverwaltung und Staat. Eine Untersuchung zur sächsischen Hochschulpolitik in der Weimarer Republik, http://histbav.hypotheses.org/1662.
- Daniel Rittenauer, Die Verortung bayerischer Landessymbole in der Weimarer Republik, http://histbav.hypotheses.org/1647.
Themenbereich Infrastruktur- und Kommunalgeschichte (Hauptseite)
- Stefan Lülf, Die Rolle der bayerischen Kommunalverwaltungen im Flugverkehr der Weimarer Republik, http://histbav.hypotheses.org/1357.
- Andreas Greim, Stadt, Region und städtische Gesellschaft im Übergang. Das Zusammenspiel von Alltag, Öffentlichkeit und Politik am Beispiel von Darmstadt, Offenbach a. M. und der hessischen Provinz Starkenburg (1914-1924), http://histbav.hypotheses.org/1540.
- Karin Leonhardt, Die Erschließung der bayerischen Alpen mit Bergbahnen (1890-1945), http://histbav.hypotheses.org/1668.
MariaRottler - am Sonntag, 23. Februar 2014, 17:38 - Rubrik: Weblogs
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http://archivalia.tumblr.com/post/77527055601/portrait-of-the-cat-armellino-with-a-sonnet-by
Gestern gepostet, heute schon 113 "Notes" (eine solche Notiz wird vermerkt, wenn jemand von Tumblr das Bild rebloggt oder es zu seinen Favoriten stellt). Normalerweise ist die Notes-Ausbeute auch bei nicht rebloggten, also extern eingebrachten Bildern von mir höchst bescheiden, 10 Notes sind eher selten - auch bei Bildern, die ich nach meinen Tumblr-Erfahrungen als attraktiv einschätze.

Gestern gepostet, heute schon 113 "Notes" (eine solche Notiz wird vermerkt, wenn jemand von Tumblr das Bild rebloggt oder es zu seinen Favoriten stellt). Normalerweise ist die Notes-Ausbeute auch bei nicht rebloggten, also extern eingebrachten Bildern von mir höchst bescheiden, 10 Notes sind eher selten - auch bei Bildern, die ich nach meinen Tumblr-Erfahrungen als attraktiv einschätze.

KlausGraf - am Sonntag, 23. Februar 2014, 17:16 - Rubrik: Unterhaltung
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Der Film "The Monuments Men" mit George Clooney basiert auf der Arbeit des "Monuments, Fine Arts, and Archives program", über das man sich in der Wikipedia informieren kann:
https://en.wikipedia.org/wiki/Monuments,_Fine_Arts,_and_Archives_program
https://de.wikipedia.org/wiki/Monuments,_Fine_Arts,_and_Archives_Section
Ein Mitarbeiter dieser Organisation, Edgar Breitenbach, hat große Verdienste um die Rückführung der Handschrift des Hildebrandlieds nach Deutschland. Die spannende Geschichte seiner Odyssee schrieb eine US-Bibliothekarin:
Opritsa D. Popa: Bibliophiles and Bibliothieves. The Search for the Hildebrandslied and the Willehalm Codex. With a preface by Winder McConnel. (Cultural Property Studies. Schriften zum Kulturgüterschutz) Berlin / New York: Walter de Gruyter 2003
Zusammenfassung auf Deutsch in meiner ausführlichen Rezension (2004):
http://www.iaslonline.lmu.de/index.php?vorgang_id=868

https://en.wikipedia.org/wiki/Monuments,_Fine_Arts,_and_Archives_program
https://de.wikipedia.org/wiki/Monuments,_Fine_Arts,_and_Archives_Section
Ein Mitarbeiter dieser Organisation, Edgar Breitenbach, hat große Verdienste um die Rückführung der Handschrift des Hildebrandlieds nach Deutschland. Die spannende Geschichte seiner Odyssee schrieb eine US-Bibliothekarin:
Opritsa D. Popa: Bibliophiles and Bibliothieves. The Search for the Hildebrandslied and the Willehalm Codex. With a preface by Winder McConnel. (Cultural Property Studies. Schriften zum Kulturgüterschutz) Berlin / New York: Walter de Gruyter 2003
Zusammenfassung auf Deutsch in meiner ausführlichen Rezension (2004):
http://www.iaslonline.lmu.de/index.php?vorgang_id=868

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http://library.liv.ac.uk/search/l?SEARCH=spec+e.p.I
Es liegt eine detaillierte Provenienzerschließung vor. Beispiel:
Double columns. Initial spaces with guide letters ; initials and paragraph-marks supplied alternately in red and blue. Some marginal annotation in contemporary hand, mostly after sig. n3, with concentration between sig. z6 recto and A4 recto
Lacking the final, blank, leaf (sig. Q8)
Provenance : Ms notes, on sig. a1 recto: 'Mnrij S. Petri Erff.' and a2 recto: 'Liber regalis Monasterij S. Petri Erfordiae' ; in ms at foot of a1 recto: 'Ex libris J.G.H. Eulemann, Hannoviae 1840'. University College, Liverpool Library bookplate: 'Bequeathed by Thomas Glazebrook Rylands ... 1900' and Rylands's armorial bookplate with motto 'Dum spiro spero'
Binding : Contemporary blind-stamped pigskin, with engraved brass clasps, lower to upper ; sewn on 4 double cords. Title in black on upper: 'Opera Augustini' ; on label on spine: 'Aurelius Augustini. Argentinae. 1491'
Bod-inc. A-510 ; BMC I 151 ; Goff A1221
On t.-p.: Aurelii Augustini opuscula plurima
Inserted as a fly-leaf (recto) is half an unperfected quarto sheet (one page, signed Aiii) of an unidentified work on Latin prosody printed by Gregorius Böttiger of Leipzig who was active ca 1492-6. On verso of same sheet are latin verses on St Jerome & other inscriptions, with below: 'A ...[?] Johanne Z[?]ermeza Abbate 1571'. On end free endpaper recto is a Latin letter of 10 lines from the Venetians to Charles VIII of France and a 19 line reply from Charles ; on verso, lines in French and Latin ; on end pastedown is a 24 line epitaph in Latin verse on Albert III, Duke of Saxony, beginning: 'Hic iacet albertus qui theutonus alter achilles'. Fragments of medieval MSS used as guards at both ends
http://library.liv.ac.uk/record=b1482663~S8
Wenn https://en.wikipedia.org/wiki/Albert_III,_Duke_of_Saxony gemeint ist, dann bezieht sich das Epitaph auf das Jahr 1500.
Einige Provenienzen:
Stift Polling
http://library.liv.ac.uk/record=b1482668~S8
Stift Mattighofen
http://library.liv.ac.uk/record=b1482702~S8
Tegernsee OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b2092646~S8
St. Ägidien Nürnberg OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b1482708~S8
St. Emmeram Regensburg OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b1482686~S8
'confrater paulus presbyter Ratisponensis dyoce[is] hic p[ro]fessus Anno d[omi]ni 1486'
http://library.liv.ac.uk/record=b2415438~S8
Siehe den Verkaufskatalog
http://books.google.de/books?id=HaOEAAAAIAAJ&pg=PA302
Maria Laach OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b2074042~S8
Zwiefalten OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b1482722~S8
Kartause Buxheim
http://library.liv.ac.uk/record=b2061874~S8
http://library.liv.ac.uk/record=b2069615~S8
http://library.liv.ac.uk/record=b1528717~S8
Kloster Altomünster
http://library.liv.ac.uk/record=b1482709~S8
'Helena Schitzin Prioressa in Monasterio Niden-Viechpach me mancipio habet Anno et 49' [i.e. Augustinian nunnery at Niederviepach in Bavaria].
http://library.liv.ac.uk/record=b1482689~S8
SJ Schlettstadt
http://library.liv.ac.uk/record=b1482690~S8
'Loci Capuccinoru[m] Eijstadij', the latter word deleted and replaced by 'Wembdingae' [Eichstätt, Wemding]
http://library.liv.ac.uk/record=b1482678~S8
Black oval woodcut(?) stamp on upper cover : a bishop's arms with initials 'P A' to left, and 'Z L' to right (early 17th century?) ; modern library stamp on front pastedown : 'Bundesdenkmalamt' [Vienna].
http://library.liv.ac.uk/record=b1528691~S8
Aus Lambach OSB, siehe Needhams IPI: Abt Placidus Hieber
https://de.wikipedia.org/wiki/Placidus_Hieber_von_Greifenfels
MS inscription on t.-p.:'Liber Conventus Durstensis Anathema auferenti'.
http://library.liv.ac.uk/record=b2064704~S8
Dorsten OFM obs. (siehe IPI)
Beke/"duplicate stamps of the Luebeckische Stadt-Bibliothek"
http://library.liv.ac.uk/record=b2060623~S8
'Bibliotheca Ducalis Gothana'
http://library.liv.ac.uk/record=b1482677~S8
'Diss Buch schanckt mir Matheus Schwarz mein Bruder Lau[?] ad 17 Jener 1547'
http://library.liv.ac.uk/record=b1528689~S8
Der berühmte Trachtenbuch-Schwarz
http://archiv.twoday.net/stories/434213680/
Er hatte einen Bruder Lukas = Laux
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/z/zsn2a038739.pdf (S. 335)
[Lukas gestorben 1556:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118762958.html ]
Needhams IPI: Schwarz, Matth[ias?]: Augsb. 754 (Matthäus!)
Es liegt eine detaillierte Provenienzerschließung vor. Beispiel:
Double columns. Initial spaces with guide letters ; initials and paragraph-marks supplied alternately in red and blue. Some marginal annotation in contemporary hand, mostly after sig. n3, with concentration between sig. z6 recto and A4 recto
Lacking the final, blank, leaf (sig. Q8)
Provenance : Ms notes, on sig. a1 recto: 'Mnrij S. Petri Erff.' and a2 recto: 'Liber regalis Monasterij S. Petri Erfordiae' ; in ms at foot of a1 recto: 'Ex libris J.G.H. Eulemann, Hannoviae 1840'. University College, Liverpool Library bookplate: 'Bequeathed by Thomas Glazebrook Rylands ... 1900' and Rylands's armorial bookplate with motto 'Dum spiro spero'
Binding : Contemporary blind-stamped pigskin, with engraved brass clasps, lower to upper ; sewn on 4 double cords. Title in black on upper: 'Opera Augustini' ; on label on spine: 'Aurelius Augustini. Argentinae. 1491'
Bod-inc. A-510 ; BMC I 151 ; Goff A1221
On t.-p.: Aurelii Augustini opuscula plurima
Inserted as a fly-leaf (recto) is half an unperfected quarto sheet (one page, signed Aiii) of an unidentified work on Latin prosody printed by Gregorius Böttiger of Leipzig who was active ca 1492-6. On verso of same sheet are latin verses on St Jerome & other inscriptions, with below: 'A ...[?] Johanne Z[?]ermeza Abbate 1571'. On end free endpaper recto is a Latin letter of 10 lines from the Venetians to Charles VIII of France and a 19 line reply from Charles ; on verso, lines in French and Latin ; on end pastedown is a 24 line epitaph in Latin verse on Albert III, Duke of Saxony, beginning: 'Hic iacet albertus qui theutonus alter achilles'. Fragments of medieval MSS used as guards at both ends
http://library.liv.ac.uk/record=b1482663~S8
Wenn https://en.wikipedia.org/wiki/Albert_III,_Duke_of_Saxony gemeint ist, dann bezieht sich das Epitaph auf das Jahr 1500.
Einige Provenienzen:
Stift Polling
http://library.liv.ac.uk/record=b1482668~S8
Stift Mattighofen
http://library.liv.ac.uk/record=b1482702~S8
Tegernsee OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b2092646~S8
St. Ägidien Nürnberg OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b1482708~S8
St. Emmeram Regensburg OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b1482686~S8
'confrater paulus presbyter Ratisponensis dyoce[is] hic p[ro]fessus Anno d[omi]ni 1486'
http://library.liv.ac.uk/record=b2415438~S8
Siehe den Verkaufskatalog
http://books.google.de/books?id=HaOEAAAAIAAJ&pg=PA302
Maria Laach OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b2074042~S8
Zwiefalten OSB
http://library.liv.ac.uk/record=b1482722~S8
Kartause Buxheim
http://library.liv.ac.uk/record=b2061874~S8
http://library.liv.ac.uk/record=b2069615~S8
http://library.liv.ac.uk/record=b1528717~S8
Kloster Altomünster
http://library.liv.ac.uk/record=b1482709~S8
'Helena Schitzin Prioressa in Monasterio Niden-Viechpach me mancipio habet Anno et 49' [i.e. Augustinian nunnery at Niederviepach in Bavaria].
http://library.liv.ac.uk/record=b1482689~S8
SJ Schlettstadt
http://library.liv.ac.uk/record=b1482690~S8
'Loci Capuccinoru[m] Eijstadij', the latter word deleted and replaced by 'Wembdingae' [Eichstätt, Wemding]
http://library.liv.ac.uk/record=b1482678~S8
Black oval woodcut(?) stamp on upper cover : a bishop's arms with initials 'P A' to left, and 'Z L' to right (early 17th century?) ; modern library stamp on front pastedown : 'Bundesdenkmalamt' [Vienna].
http://library.liv.ac.uk/record=b1528691~S8
Aus Lambach OSB, siehe Needhams IPI: Abt Placidus Hieber
https://de.wikipedia.org/wiki/Placidus_Hieber_von_Greifenfels
MS inscription on t.-p.:'Liber Conventus Durstensis Anathema auferenti'.
http://library.liv.ac.uk/record=b2064704~S8
Dorsten OFM obs. (siehe IPI)
Beke/"duplicate stamps of the Luebeckische Stadt-Bibliothek"
http://library.liv.ac.uk/record=b2060623~S8
'Bibliotheca Ducalis Gothana'
http://library.liv.ac.uk/record=b1482677~S8
'Diss Buch schanckt mir Matheus Schwarz mein Bruder Lau[?] ad 17 Jener 1547'
http://library.liv.ac.uk/record=b1528689~S8
Der berühmte Trachtenbuch-Schwarz
http://archiv.twoday.net/stories/434213680/
Er hatte einen Bruder Lukas = Laux
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/z/zsn2a038739.pdf (S. 335)
[Lukas gestorben 1556:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118762958.html ]
Needhams IPI: Schwarz, Matth[ias?]: Augsb. 754 (Matthäus!)
KlausGraf - am Sonntag, 23. Februar 2014, 04:05 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://www.literatenmelu.de/3344/blogparade-zum-beruf-lehrers/
Sie richtet sich an LehrerInnen und fragt: Warum bin ich Lehrerin geworden? Was war meine Motivation? Habe ich die Motivation noch? Was ist verloren gegangen?
Ich bin nun definitiv kein Adressat der Blogparade, gebe aber trotzdem meinen Senf dazu. Denn ich bilde als Lehrbeauftragter an zwei Universiäten (Aachen und Freiburg) Lehrer aus. In meiner Lehrveranstaltung zur Informationskompetenz vom WS 2013/14 in Aachen hatten alle der knapp 10 TeilnehmerInnen das Berufsziel LehrerIn.
Nach wie vor betrübt mich, dass die Teilnehmer ganz überwiegend berichten, dass Internetressourcen in anderen Veranstaltungen und Tutorien kaum ein Thema sind. Das Internet ist selbstverständliches Werkzeug, aber außer Google ist wenig bekannt (BASE, Europeana, HathiTrust, Google Books).
Dabei wäre es außerordentlich wichtig, künftige Lehrer in der Informationskompetenz und der effizienten Internetrecherche zu unterrichten. Sie haben es in der Hand, Schülern die nötige Gelassenheit, aber auch ein Gefahrenbewusstsein hinsichtlich des Umgangs mit dem Internet zu vermitteln. Sie müssten schon der Oberstufe Plagiaten den Kampf ansagen bzw. informieren. Das wird sogar im akademischen Unterricht vernachlässigt: Zwar wird das Thema in Tutorien kurz erwähnt, aber eben nicht vertieft. Eine Unsicherheit bleibt: Wann kann man z.B. "vgl." verwenden?
Sich gezielt gute Informationen im Internet besorgen zu können, ist eine Kompetenz, die mir viel wichtiger scheint als manches Fachwisssen, das an Schule und Hochschule vermittelt wird.
Aus Blogs und Social Media kann man dabei unendlich viel mehr lernen als aus gedruckten Büchern.
Sie richtet sich an LehrerInnen und fragt: Warum bin ich Lehrerin geworden? Was war meine Motivation? Habe ich die Motivation noch? Was ist verloren gegangen?
Ich bin nun definitiv kein Adressat der Blogparade, gebe aber trotzdem meinen Senf dazu. Denn ich bilde als Lehrbeauftragter an zwei Universiäten (Aachen und Freiburg) Lehrer aus. In meiner Lehrveranstaltung zur Informationskompetenz vom WS 2013/14 in Aachen hatten alle der knapp 10 TeilnehmerInnen das Berufsziel LehrerIn.
Nach wie vor betrübt mich, dass die Teilnehmer ganz überwiegend berichten, dass Internetressourcen in anderen Veranstaltungen und Tutorien kaum ein Thema sind. Das Internet ist selbstverständliches Werkzeug, aber außer Google ist wenig bekannt (BASE, Europeana, HathiTrust, Google Books).
Dabei wäre es außerordentlich wichtig, künftige Lehrer in der Informationskompetenz und der effizienten Internetrecherche zu unterrichten. Sie haben es in der Hand, Schülern die nötige Gelassenheit, aber auch ein Gefahrenbewusstsein hinsichtlich des Umgangs mit dem Internet zu vermitteln. Sie müssten schon der Oberstufe Plagiaten den Kampf ansagen bzw. informieren. Das wird sogar im akademischen Unterricht vernachlässigt: Zwar wird das Thema in Tutorien kurz erwähnt, aber eben nicht vertieft. Eine Unsicherheit bleibt: Wann kann man z.B. "vgl." verwenden?
Sich gezielt gute Informationen im Internet besorgen zu können, ist eine Kompetenz, die mir viel wichtiger scheint als manches Fachwisssen, das an Schule und Hochschule vermittelt wird.
Aus Blogs und Social Media kann man dabei unendlich viel mehr lernen als aus gedruckten Büchern.
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00084540-0
Der Druck mit handschriftlichen Zusätzen des Augsburger Schreibers Konrad Bollstatter (um 1477) galt zeitweilig als verschollen, da die Münchner Bibliothek ihn zu den Handschriften umgestellt hatte. Die Chronik wurde erst von Gisela Kornrumpf 1990 wiedergefunden. Alles andere als ein Ruhmesblatt für eine "Staatsbibliothek"!
Zusätze Könige
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00084540/image_301
Zusätze Päpste
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00084540/image_411
Ende der Zusätze mit Schreibervermerk 1477
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00084540/image_419
http://www.handschriftencensus.de/16885 (offline)
Zu Bollstatter
http://archiv.twoday.net/search?q=bollstatter

Der Druck mit handschriftlichen Zusätzen des Augsburger Schreibers Konrad Bollstatter (um 1477) galt zeitweilig als verschollen, da die Münchner Bibliothek ihn zu den Handschriften umgestellt hatte. Die Chronik wurde erst von Gisela Kornrumpf 1990 wiedergefunden. Alles andere als ein Ruhmesblatt für eine "Staatsbibliothek"!
Zusätze Könige
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Zusätze Päpste
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Ende der Zusätze mit Schreibervermerk 1477
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Zu Bollstatter
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KlausGraf - am Samstag, 22. Februar 2014, 19:57 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Samstag, 22. Februar 2014, 19:14 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Samstag, 22. Februar 2014, 19:07 - Rubrik: Internationale Aspekte
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und des Weinbaus in Deutschland existiert eine aktuell gehaltene und durch gute Suchfunktionen erschlossene Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines (Schoene3)
http://weinbaugeschichte.bmelv.de
Die Bibliographie umfasst selbstständige Veröffentlichungen (Inkunabeln, Monographien, Dissertationen, Diplomarbeiten, maschinenschriftlich abgefasste Publikationen, Sonderdrucke, elektronische Medien u. ä.) sowie unselbstständige Schriften und Aufsätze aus mehr als 270 (Wein-) Zeitschriften, Zeitungen und Sammelwerken unter Bevorzugung geschichtlicher Themen zur Geschichte und Kultur des Weines, zum Weinanbau, zur Weinbereitung, zum Weingenuss, zur Weinwirtschaft, zum Weinrecht und über nahezu alle Anbaugebiete der Welt; es sind mehr als 27.000 Titel verzeichnet.
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Die Bibliographie umfasst selbstständige Veröffentlichungen (Inkunabeln, Monographien, Dissertationen, Diplomarbeiten, maschinenschriftlich abgefasste Publikationen, Sonderdrucke, elektronische Medien u. ä.) sowie unselbstständige Schriften und Aufsätze aus mehr als 270 (Wein-) Zeitschriften, Zeitungen und Sammelwerken unter Bevorzugung geschichtlicher Themen zur Geschichte und Kultur des Weines, zum Weinanbau, zur Weinbereitung, zum Weingenuss, zur Weinwirtschaft, zum Weinrecht und über nahezu alle Anbaugebiete der Welt; es sind mehr als 27.000 Titel verzeichnet.
clausscheffer - am Samstag, 22. Februar 2014, 11:25 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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