KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 22:25 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=2669#sthash.7Q2y2IqI.dpuf
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140056
Das VG Wiesbaden ist ungehalten:
"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt aktuell keine ordnungsgemäßen elektronischen Akten."
Zitat: "Hinzu kommt ferner erschwerend, dass die von dem Kläger vorgelegten Dokumente in einer Art und Weise eingescannt worden sind, dass sie zwar dem äußeren Anschein noch dem Original entsprechen, jedoch in ihrer Schärfe und Auflösung ein Lesen bzw. Betrachten der Bilder unmöglich gemacht wurde. So dass auch hier ein Rückgriff auf die Dokumentenmappe zwingend erforderlich war.
Nach § 7 des E-Government-Gesetz - welches auf die Beklagte Anwendung findet - müssen elektronische Dokumente bildlich und inhaltlich mit dem Papierdokument übereinstimmen. Dies setzt voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde, sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument – soweit die elektronische Akte herangezogen wird – die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original. Dies setzt wiederum voraus, dass farbige Dokumente ebenfalls farbig eingescannt und auch farbig ausgedruckt werden. Dies setzt ferner voraus, dass die Stärke der Verpixelung des Dokuments so hoch ist, dass ein Qualitätsverlust des Dokumentes gegenüber dem in papierform vorliegenden Ausgangselement in keinster Weise eintritt."
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140056
Das VG Wiesbaden ist ungehalten:
"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt aktuell keine ordnungsgemäßen elektronischen Akten."
Zitat: "Hinzu kommt ferner erschwerend, dass die von dem Kläger vorgelegten Dokumente in einer Art und Weise eingescannt worden sind, dass sie zwar dem äußeren Anschein noch dem Original entsprechen, jedoch in ihrer Schärfe und Auflösung ein Lesen bzw. Betrachten der Bilder unmöglich gemacht wurde. So dass auch hier ein Rückgriff auf die Dokumentenmappe zwingend erforderlich war.
Nach § 7 des E-Government-Gesetz - welches auf die Beklagte Anwendung findet - müssen elektronische Dokumente bildlich und inhaltlich mit dem Papierdokument übereinstimmen. Dies setzt voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde, sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument – soweit die elektronische Akte herangezogen wird – die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original. Dies setzt wiederum voraus, dass farbige Dokumente ebenfalls farbig eingescannt und auch farbig ausgedruckt werden. Dies setzt ferner voraus, dass die Stärke der Verpixelung des Dokuments so hoch ist, dass ein Qualitätsverlust des Dokumentes gegenüber dem in papierform vorliegenden Ausgangselement in keinster Weise eintritt."
KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 22:00 - Rubrik: Digitale Unterlagen
Kirchhoffs Seekrieg ist in Deutschland gemeinfrei. Auf der Seite der SB Berlin steht denn auch korrekt unter Lizenz Public Domain:
http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN736979808
Ebenso in der Europeana:
http://www.europeana.eu/resolve/record/9200231/BibliographicResource_3000060330262_source
Nicht aber in der Deutschen Digitalen Bibliothek, da ist als Lizenz ein fettes Copyfraud angegeben: CC-BY-NC-SA:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/UNJX2NC7TZBK4T3EWDXFHCIBMGD5J2H5

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN736979808
Ebenso in der Europeana:
http://www.europeana.eu/resolve/record/9200231/BibliographicResource_3000060330262_source
Nicht aber in der Deutschen Digitalen Bibliothek, da ist als Lizenz ein fettes Copyfraud angegeben: CC-BY-NC-SA:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/UNJX2NC7TZBK4T3EWDXFHCIBMGD5J2H5

KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 20:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Man wird erahnen, dass ich nach wie vor jede Menge auszusetzen habe an der Deutschen Digitalen Bibliothek. Es sollte eine einfache Meldemöglichkeit geben, wenn Medien falsch einer GND zugewiesen wurden.
So im Fall des Nazis Arnold Ruge, der mit seinem Namensvetter verwechselt wurde:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/entity/116701889
So im Fall des Nazis Arnold Ruge, der mit seinem Namensvetter verwechselt wurde:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/entity/116701889
KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 20:31 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4143684
Das 1917 erschienene Werk in der Reihe der Verzeichnisse der illuminierten Handschriften in Österreich (Bd. 6) ist nicht das einzige, das in Weimar digitalisiert wurde.
Es liegen auch vor
Admont und Vorau (Bd. 4,1)
http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4146049
Küstenlande (Bd. 6)
http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4139978
Die bisher vorliegenden Digitalisate z.T. nur mit Proxy bei HathiTrust listet
http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-international-at-gesamtesland.html
Das 1917 erschienene Werk in der Reihe der Verzeichnisse der illuminierten Handschriften in Österreich (Bd. 6) ist nicht das einzige, das in Weimar digitalisiert wurde.
Es liegen auch vor
Admont und Vorau (Bd. 4,1)
http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4146049
Küstenlande (Bd. 6)
http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4139978
Die bisher vorliegenden Digitalisate z.T. nur mit Proxy bei HathiTrust listet
http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-international-at-gesamtesland.html
KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 19:56 - Rubrik: Kodikologie
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https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/MJ2FYCKNESYIJ7JY6ZJDO2CFJPD44GUO
Auf der Seite des Düsseldorfer Stadtmuseums ohne Blättermöglichkeit in einem Viewer!
Auf der Seite des Düsseldorfer Stadtmuseums ohne Blättermöglichkeit in einem Viewer!
KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 19:24 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Great medieval historian Jacques Le Goff has died age 90 http://t.co/bMoSHMm33A (in French). Did you know he was on Twitter? @JacquesLGoff
— John Theibault (@jtheibault) 1. April 2014
KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 18:11 - Rubrik: Personalia
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KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 17:49 - Rubrik: Unterhaltung
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https://www.ige.ch/ueber-uns/institut.html
Gefällt mir nicht, zu wenig anschaulich und zu wenig an der Bedeutung einer reichen Public Domain orientiert. Im Einzelnen auch unnötig restriktiv.
Gefällt mir nicht, zu wenig anschaulich und zu wenig an der Bedeutung einer reichen Public Domain orientiert. Im Einzelnen auch unnötig restriktiv.
KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 17:35 - Rubrik: Archivrecht
Wie immer exzellent recherchiert und sachkundig berichtet Schräg Schreg:
http://archaeologik.blogspot.de/2014/04/neolithische-rohmaterialgewinnung-der.html
Update:
http://archaeologik.blogspot.com/2014/04/archaologische-aprilscherze.html
http://archaeologik.blogspot.de/2014/04/neolithische-rohmaterialgewinnung-der.html
Update:
http://archaeologik.blogspot.com/2014/04/archaologische-aprilscherze.html
KlausGraf - am Dienstag, 1. April 2014, 17:19 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Heute konnten wir eine Liste der gestern übernommenen Unterlagen des hiesigen Universitätsvereins und ein Verzeichnis des Zugangs vom Lehrstuhl für Stadtgeographie und Geographie des ländlichen Raumes online stellen.
Mit dem vor ein paar Wochen bereitgestellten Findbuch über die Akten der Zentralverwaltung und Grobbeschreibungen einiger weiterer Bestände, darunter auch solche der Vorgängereinrichtungen (Pädagogische Hochschule und Lehrerbildungsanstalt), in einer vorläufigen Beständeübersicht konnten wir potentiellen Nutzern Rechercheinstrumente in die Hand geben, mit denen eine "geordnete Archivnutzung" möglich geworden ist. Fast genau ein Jahr nach der Gründung des Universitätsarchivs sind wir nun ein wirklich öffentliches Archiv mit einem bescheidenen Onlinefindmittelsystem geworden.
Auf unserer eigenen Website werden wir hoffentlich bald eine eigene Findmittelpräsentation einrichten. Bislang nutzen wir für die Präsentation der Archivgutbeschreibungen ausschließlich das Archivportal Europa.
Dass die Qualität der Findmittel noch nicht die "archivarische" ist, möge man verzeihen. Wir arbeiten noch immer so weit als möglich mit Übernahmeverzeichnissen und nur aufs Nötigste redigierten Grobbeschreibungen von Praktikanten und studentischen Hilfskräften. Im Fachjargon reden wir deshalb gar nicht von Findbüchern, sondern von "Akzessionsverzeichnissen". Doch im Sinne der unverzögert schnellen Nutzbarmachung halten wir die Offenlegung dieser Verzeichnisse für legitim.
Übrigens verbirgt sich dahinter noch eine "Partizipationskomponente". Dadurch, dass es sich bei den gelisteten Unterlagen fast ausschließlich um unbewertetes Material handelt, können Nutzer durch ihr Bestell- und Auswertungsverhalten bis zu einem gewissen Grad an der Bewertung mitwirken.
Ein kleiner Wehrmutstropfen muss aber geschluckt werden: Wegen der anstehenden Urlaubszeit verschiebt sich die "große Eröffnung" auf Anfang Mai. Ab dann heißt es, nicht nur online, sondern auch lokal: Herzlich willkommen im Universitätsarchiv!
Mit dem vor ein paar Wochen bereitgestellten Findbuch über die Akten der Zentralverwaltung und Grobbeschreibungen einiger weiterer Bestände, darunter auch solche der Vorgängereinrichtungen (Pädagogische Hochschule und Lehrerbildungsanstalt), in einer vorläufigen Beständeübersicht konnten wir potentiellen Nutzern Rechercheinstrumente in die Hand geben, mit denen eine "geordnete Archivnutzung" möglich geworden ist. Fast genau ein Jahr nach der Gründung des Universitätsarchivs sind wir nun ein wirklich öffentliches Archiv mit einem bescheidenen Onlinefindmittelsystem geworden.
Auf unserer eigenen Website werden wir hoffentlich bald eine eigene Findmittelpräsentation einrichten. Bislang nutzen wir für die Präsentation der Archivgutbeschreibungen ausschließlich das Archivportal Europa.
Dass die Qualität der Findmittel noch nicht die "archivarische" ist, möge man verzeihen. Wir arbeiten noch immer so weit als möglich mit Übernahmeverzeichnissen und nur aufs Nötigste redigierten Grobbeschreibungen von Praktikanten und studentischen Hilfskräften. Im Fachjargon reden wir deshalb gar nicht von Findbüchern, sondern von "Akzessionsverzeichnissen". Doch im Sinne der unverzögert schnellen Nutzbarmachung halten wir die Offenlegung dieser Verzeichnisse für legitim.
Übrigens verbirgt sich dahinter noch eine "Partizipationskomponente". Dadurch, dass es sich bei den gelisteten Unterlagen fast ausschließlich um unbewertetes Material handelt, können Nutzer durch ihr Bestell- und Auswertungsverhalten bis zu einem gewissen Grad an der Bewertung mitwirken.
Ein kleiner Wehrmutstropfen muss aber geschluckt werden: Wegen der anstehenden Urlaubszeit verschiebt sich die "große Eröffnung" auf Anfang Mai. Ab dann heißt es, nicht nur online, sondern auch lokal: Herzlich willkommen im Universitätsarchiv!
Kühnel Karsten - am Dienstag, 1. April 2014, 13:46 - Rubrik: Erschließung
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Der betroffene Satiriker teilt in der ZEIT aus:
http://www.zeit.de/kultur/literatur/2014-03/hassays-wanderhure
Siehe auch
http://www.boersenblatt.net/790394/
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-duesseldorf-urteil-37-o-6-14-wanderhure-buch-titel/
http://www.t-online.de/unterhaltung/literatur/id_68742386/saechsischer-verlag-prueft-nach-urteil-zur-wanderhure-revision.html
http://www.zeit.de/kultur/literatur/2014-03/hassays-wanderhure
Siehe auch
http://www.boersenblatt.net/790394/
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-duesseldorf-urteil-37-o-6-14-wanderhure-buch-titel/
http://www.t-online.de/unterhaltung/literatur/id_68742386/saechsischer-verlag-prueft-nach-urteil-zur-wanderhure-revision.html
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 21:48 - Rubrik: Archivrecht
Nutzungsbedingungen für heruntergeladene DIGITALISATE
Digitalisate von Archivgut des Landesarchivs Baden-Württemberg dürfen von dessen Website kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden; dabei ist die Herkunft und die Signatur des Archivguts zu nennen.
Bitte beachten Sie die dafür üblichen Zitierregeln:
Zitieren Sie jeweils die Archivsignatur, so dass auch andere Interessierte das Archivale identifizieren können.
Nennen Sie, falls es sich um ein Werk handelt, den Urheber.
Verbinden Sie jedes der Digitalisate mit der Fundstelle in den Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg über den dort angebotenen Permalink.
Beispiele und Hinweise für alle drei Zitierregeln finden Sie hier hinterlegt:
Hinweise und Beispiele zu den Zitierregeln (application/pdf 20.0 KB)
Möchten Sie ein Digitalisat von der Webseite des Landesarchivs ins Internet einstellen, z.B. auf wikipedia oder wikimedia, so lizenzieren Sie dieses mit der Creative Commons Lizenz CC-BY und geben Sie zusätzlich Herkunft und Archivsignatur an.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (z.B. die Regelungen des Urheberrechts, der Datenschutzgesetze und das Recht am eigenen Bild).
http://www.landesarchiv-bw.de/nutzungsbedingungen
Soweit durch die Reproduktion kein Schutzrecht entsteht, ist das natürlich Copyfraud, aber diese Lizenzierung ist natürlich eine großartige Sache für noch nicht gemeinfreie Fotos dreidimensionaler Objekte, für die das Landesarchiv über Rechte verfügt.
Nach obigen Nutzungsbedingungen ist der Permalink auf das Landesarchiv-Angebot gemäß CC verpflichtend! Es wäre allerdings klarer, wenn das eindeutig so formuliert würde.

Schwäbisch Gmünd. Foto: Edmund Müller (1900-1945)
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1348570&a=fb
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/CPJR2X6TKALKOBUCMFOOPL2MD4672AKL
Digitalisate von Archivgut des Landesarchivs Baden-Württemberg dürfen von dessen Website kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden; dabei ist die Herkunft und die Signatur des Archivguts zu nennen.
Bitte beachten Sie die dafür üblichen Zitierregeln:
Zitieren Sie jeweils die Archivsignatur, so dass auch andere Interessierte das Archivale identifizieren können.
Nennen Sie, falls es sich um ein Werk handelt, den Urheber.
Verbinden Sie jedes der Digitalisate mit der Fundstelle in den Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg über den dort angebotenen Permalink.
Beispiele und Hinweise für alle drei Zitierregeln finden Sie hier hinterlegt:
Hinweise und Beispiele zu den Zitierregeln (application/pdf 20.0 KB)
Möchten Sie ein Digitalisat von der Webseite des Landesarchivs ins Internet einstellen, z.B. auf wikipedia oder wikimedia, so lizenzieren Sie dieses mit der Creative Commons Lizenz CC-BY und geben Sie zusätzlich Herkunft und Archivsignatur an.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (z.B. die Regelungen des Urheberrechts, der Datenschutzgesetze und das Recht am eigenen Bild).
http://www.landesarchiv-bw.de/nutzungsbedingungen
Soweit durch die Reproduktion kein Schutzrecht entsteht, ist das natürlich Copyfraud, aber diese Lizenzierung ist natürlich eine großartige Sache für noch nicht gemeinfreie Fotos dreidimensionaler Objekte, für die das Landesarchiv über Rechte verfügt.
Nach obigen Nutzungsbedingungen ist der Permalink auf das Landesarchiv-Angebot gemäß CC verpflichtend! Es wäre allerdings klarer, wenn das eindeutig so formuliert würde.

Schwäbisch Gmünd. Foto: Edmund Müller (1900-1945)
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1348570&a=fb
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/CPJR2X6TKALKOBUCMFOOPL2MD4672AKL
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 16:20 - Rubrik: Fotoueberlieferung
http://heise.de/-2158579
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/
Die GND ist im BEACON-Findbuch nicht implementiert, obwohl sie von der DDB unterstützt wird.

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/
Die GND ist im BEACON-Findbuch nicht implementiert, obwohl sie von der DDB unterstützt wird.

KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 15:42 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Evangelische-Kirche-nutzt-neues-Archiv-in-Eisenach-559637856
http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Landeskirchenarchiv-bezieht-in-Eisenach-einen-vier-Millionen-Euro-teuren-Bau-1939430671
http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Landeskirchenarchiv-bezieht-in-Eisenach-einen-vier-Millionen-Euro-teuren-Bau-1939430671
ingobobingo - am Montag, 31. März 2014, 15:35 - Rubrik: Kirchenarchive
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Zu
http://archiv.twoday.net/stories/714908541/
ist nachzutragen. Die UB Bonn hat erfreulicherweise Bd. 5 digitalisiert und auch in einer Notiz - ausgesprochen verdienstvoll - die vier Bände bei HathiTrust verlinkt.
Kristeller online sagt: Beschreibungen bis Nr. 358, nicht nur bis Nr. 311.
Auf dem Schmutztitel ist Tomi V Pars I zu lesen.
http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/pageview/3112170
Die Kollation der MGH-Bibliothek stimmt mit dem vorliegenden Exemplar überein (96 S. u. 224 S.), daher wäre es nutzlos, die MGH-Bibliothek um ein Digitalisat des womöglich Fehlenden zu bitten.
Der in der DNB vorhandene Nachdruck hat auch nicht mehr Seiten:
http://d-nb.info/972448055
Mehr scheint nicht erschienen zu sein (nach Ausweis der von mir konsultierten OPACs mit Kollation also Feststellung der Seitenzählungen), aber wie kommt dann Kristeller auf seine Angabe?
Zur Konzeption des Handschriftenkatalogs siehe auch die Bemerkungen von Hans Butzmann:
http://www.mgh-bibliothek.de/html/butzmann.htm
Nachtrag: Mehr nicht erschienen? Beim Googeln nach "bibliotheca casinensis v" fand ich
http://books.google.de/books?id=jhvxtq3oDn8C&pg=PA306
wo auf Cod. V 351 durch Bd. 5, S. 157f. Bezug genommen wird. Zur Klärung des Sachverhalts habe ich telefonisch Prof. Mentzel-Reuters um Hilfe gebeten.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876867408/
http://archiv.twoday.net/stories/714908541/
ist nachzutragen. Die UB Bonn hat erfreulicherweise Bd. 5 digitalisiert und auch in einer Notiz - ausgesprochen verdienstvoll - die vier Bände bei HathiTrust verlinkt.
Kristeller online sagt: Beschreibungen bis Nr. 358, nicht nur bis Nr. 311.
Auf dem Schmutztitel ist Tomi V Pars I zu lesen.
http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/pageview/3112170
Die Kollation der MGH-Bibliothek stimmt mit dem vorliegenden Exemplar überein (96 S. u. 224 S.), daher wäre es nutzlos, die MGH-Bibliothek um ein Digitalisat des womöglich Fehlenden zu bitten.
Der in der DNB vorhandene Nachdruck hat auch nicht mehr Seiten:
http://d-nb.info/972448055
Mehr scheint nicht erschienen zu sein (nach Ausweis der von mir konsultierten OPACs mit Kollation also Feststellung der Seitenzählungen), aber wie kommt dann Kristeller auf seine Angabe?
Zur Konzeption des Handschriftenkatalogs siehe auch die Bemerkungen von Hans Butzmann:
http://www.mgh-bibliothek.de/html/butzmann.htm
Nachtrag: Mehr nicht erschienen? Beim Googeln nach "bibliotheca casinensis v" fand ich
http://books.google.de/books?id=jhvxtq3oDn8C&pg=PA306
wo auf Cod. V 351 durch Bd. 5, S. 157f. Bezug genommen wird. Zur Klärung des Sachverhalts habe ich telefonisch Prof. Mentzel-Reuters um Hilfe gebeten.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876867408/
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 14:22 - Rubrik: Kodikologie
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Der Bayerische VGH hat meiner Meinung nach ein eklatantes Fehlurteil gefällt, als er einen presserechtlichen Auskunftsanspruch hinsichtlich aller gefundenen Gurlitt-Bilder verneinte. Die Persönlichkeitsrechte des Sammlers müssen in einem solchen Fall eindeutig zurücktreten.
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-oeffentliche-interesse-an-den-gurlitt-bildern-374694
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-oeffentliche-interesse-an-den-gurlitt-bildern-374694
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 14:16 - Rubrik: Archivrecht
http://www.strafakte.de/rechtspolitik/die-fragwuerdigen-nebenverdienste-deutscher-richter/
"Die „Wirtschaftswoche“ macht (im Heft 14/2014) die Nebenverdienste der höchsten Richter zum Titelthema: „Im Namen des Geldes“. So kommen etwa Richter am Bundesfinanzhof auf einen durchschnittlichen Nebenverdienst von 25.200 €, wobei 57 von 59 Richtern noch neben ihrer herkömmlichen Tätigkeit noch eine Nebenbeschäftigung haben. [...]
Nicht zuletzt verdienen Richter an der Vermarktung ihrer Urteile kräftig mit. Diese werden dank einer exklusiven Partnerschaft verschlagwortet und kommentiert an juris weitergeliefert, die wiederum zahlt dafür an den ansässigen Richterverein oder – am Bundesgerichtshof – an eine eigens dafür gegründete Herausgebergemeinschaft. Dahin fließen auch die Verkaufserlöse der Entscheidungssammlungen, die nicht etwa von den Gerichten, sondern den Richtern in privater Nebentätigkeit herausgegeben werden. Die Wirtschaftswoche vermutet ein „Millionengeschäft“ dahinter."
"Die „Wirtschaftswoche“ macht (im Heft 14/2014) die Nebenverdienste der höchsten Richter zum Titelthema: „Im Namen des Geldes“. So kommen etwa Richter am Bundesfinanzhof auf einen durchschnittlichen Nebenverdienst von 25.200 €, wobei 57 von 59 Richtern noch neben ihrer herkömmlichen Tätigkeit noch eine Nebenbeschäftigung haben. [...]
Nicht zuletzt verdienen Richter an der Vermarktung ihrer Urteile kräftig mit. Diese werden dank einer exklusiven Partnerschaft verschlagwortet und kommentiert an juris weitergeliefert, die wiederum zahlt dafür an den ansässigen Richterverein oder – am Bundesgerichtshof – an eine eigens dafür gegründete Herausgebergemeinschaft. Dahin fließen auch die Verkaufserlöse der Entscheidungssammlungen, die nicht etwa von den Gerichten, sondern den Richtern in privater Nebentätigkeit herausgegeben werden. Die Wirtschaftswoche vermutet ein „Millionengeschäft“ dahinter."
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 14:12 - Rubrik: Archivrecht
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Der Schweizer RA Steiger erörtert diese Frage:
http://www.steigerlegal.ch/2014/03/31/duerfen-tweets-in-zeitungen-abgedruckt-werden/
Für Online-Nutzungen gilt, dass bei Nutzung der Einbettungsfunktion die Zustimmung des Urhebers vorliegt analog zu
http://archiv.twoday.net/stories/714907881/
http://www.steigerlegal.ch/2014/03/31/duerfen-tweets-in-zeitungen-abgedruckt-werden/
Für Online-Nutzungen gilt, dass bei Nutzung der Einbettungsfunktion die Zustimmung des Urhebers vorliegt analog zu
http://archiv.twoday.net/stories/714907881/
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 14:08 - Rubrik: Archivrecht
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Es entsteht der Eindruck, dass die herrschende Rechtspraxis die beiden, die anwaltlichen Abmahngebühren bewusst begrenzenden gesetzlichen Regelungen aus den Jahren 2008 und 2013 offensichtlich soweit irgend möglich, ignoriert. In den Augen der interessierten Öffentlichkeit hat sich ein „Abmahnunwesen“ bzw. eine „Abmahnindustrie“ etabliert. Dem ist nicht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers durch die Zubilligung überhöhter Streitwerte Vorschub zu leisten. Insoweit darf auf die oben zitierten Worte der Bundesregierung und die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2013 verwiesen werden, nach der die herrschende Abmahnpraxis in der Öffentlichkeit als „Abzocke“ wahrgenommen und das Institut der Abmahnung in Misskredit gebracht wird.
AG Köln zitiert von
http://www.offenenetze.de/2014/03/31/ag-koeln-mit-deutlichen-worten-zu-schadensersatz-und-gegenstandswert-bei-filesharing-faellen/
AG Köln zitiert von
http://www.offenenetze.de/2014/03/31/ag-koeln-mit-deutlichen-worten-zu-schadensersatz-und-gegenstandswert-bei-filesharing-faellen/
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 14:03 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.bu.umk.pl/rekopisy-online
http://kpbc.umk.pl/dlibra/collectiondescription?dirids=16
Via Stefan Heßbrüggen
https://plus.google.com/101454796161503739033/posts/Px37pXbWFaq
http://kpbc.umk.pl/dlibra/collectiondescription?dirids=16
Via Stefan Heßbrüggen
https://plus.google.com/101454796161503739033/posts/Px37pXbWFaq
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 12:27
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Archive in Bayern. Aufsätze, Vorträge, Berichte, Mitteilungen. Herausgegeben von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Bd. 7, 2012. 535 S. Vergriffen (siehe unten), Rezensionsexemplar lag vor.
Inhaltsverzeichnis
http://www.gda.bayern.de/publikationen/archive-in-bayern/inhalt/band7.pdf
Die Unbelehrbaren haben nichts begriffen: "Die Druckfassung ist vergriffen. Auf Anforderung wird eine CD (10,- €) geliefert." Statt die Beiträge Open Access zu veröffentlichen, wird eine CD erstellt. Die Druckveröffentlichung war so überflüssig wie ein Kropf, sie hat offenkundig den Etat der Generaldirektion mit Druckkosten belastet, denen womöglich kein angemessener Absatz gegenübersteht. laut Zeitschriftendatenbank ist das Organ - sieht man von Archivbibliotheken ab - in wissenschaftlichen Bibliotheken außerhalb Bayerns so gut wie nicht vertreten. Für Nordrhein-Westfalen wird ein einziger Standort im Kölner Uni-Archiv nachgewiesen. Keine einzige der NRW-Landesbibliotheken oder Universitätsbibliotheken führt die archivische Fachpublikation.
Der Band hat zwei Schwerpunkte, von denen der erste zur Bestandserhaltung (S. 209-248) durchaus überregionales Interesse für sich beanspruchen kann.
Mario Grauert stellt Strategien der Bestandserhaltung vor, eine allgemeine Einführung zum Thema ohne Weitschweifigkeiten. Drei Aufsätze widmen sich der Notfallplanung bzw. Notfallverbünden. Hier darf natürlich der Einsturz des Kölner Stadtarchivs nicht fehlen. Über den Notfallverbund Münster unterrichtet Marcus Stumpf, während Christian Kruse Notfallplanung im Archivbau behandelt.
Vier Beiträge behandeln die technische Seite: konservatorische Grundregeln, Verfilmung vs. Digitalisierung, Massenentsäuerung und die Sicherung von Tonbändern aus dem Nachlass von Oskar Sala.
Einen Fremdkörper im Band ist der fußnotenreiche hilfswissenschaftliche Fachaufsatz von Marcus Schiegg über "Althochdeutsche Griffelglossen am Beispiel der Handschrift 10 des Archivs des Bistums Augsburg". Interessant ist das Thema durchaus, wenngleich ohne praktische Relevanz für geschätzte 99,99 % der deutschen Archivare. Diese Griffelglossen (hier: in einer Handschrift des 9. Jahrhunderts) können allzu leicht übersehen werden. Schiegg fasst offenbar seine Magisterarbeit zusammen und ediert S. 102-105 drei von ihm neu entdeckte Griffelglossen.
Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/6655
Die Handschrift wird vom Bistumsarchiv verwaltet, war aber früher der Ordinariatsbibliothek zugewiesen und ist eigentlich typisches Bibliotheksgut.
Der zweite Schwerpunkt dokumentiert ein quellenkundliches Kolloquium "Wald und Jagd in den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns" (S. 249-399). Neben der Überlieferung im Hauptstaatsarchiv München werden nur noch die Bestände des Staatsarchivs Nürnberg (also die Waldämter der Reichsstadt Nürnberg) thematisiert. Unangenehm berührt die mäßige Abbildungsqualität insbesondere bei den Karten (nur Schwarz-weiß). Herausragenden wissenschaftlichen Wert besitzt dieser Teil nicht.
Der große Rest sind allerlei Berichte und Mitteilungen, die besser online publiziert worden wären.
Zu fehlendem Open Access im Archivwesen siehe zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/714914047/
Inhaltsverzeichnis
http://www.gda.bayern.de/publikationen/archive-in-bayern/inhalt/band7.pdf
Die Unbelehrbaren haben nichts begriffen: "Die Druckfassung ist vergriffen. Auf Anforderung wird eine CD (10,- €) geliefert." Statt die Beiträge Open Access zu veröffentlichen, wird eine CD erstellt. Die Druckveröffentlichung war so überflüssig wie ein Kropf, sie hat offenkundig den Etat der Generaldirektion mit Druckkosten belastet, denen womöglich kein angemessener Absatz gegenübersteht. laut Zeitschriftendatenbank ist das Organ - sieht man von Archivbibliotheken ab - in wissenschaftlichen Bibliotheken außerhalb Bayerns so gut wie nicht vertreten. Für Nordrhein-Westfalen wird ein einziger Standort im Kölner Uni-Archiv nachgewiesen. Keine einzige der NRW-Landesbibliotheken oder Universitätsbibliotheken führt die archivische Fachpublikation.
Der Band hat zwei Schwerpunkte, von denen der erste zur Bestandserhaltung (S. 209-248) durchaus überregionales Interesse für sich beanspruchen kann.
Mario Grauert stellt Strategien der Bestandserhaltung vor, eine allgemeine Einführung zum Thema ohne Weitschweifigkeiten. Drei Aufsätze widmen sich der Notfallplanung bzw. Notfallverbünden. Hier darf natürlich der Einsturz des Kölner Stadtarchivs nicht fehlen. Über den Notfallverbund Münster unterrichtet Marcus Stumpf, während Christian Kruse Notfallplanung im Archivbau behandelt.
Vier Beiträge behandeln die technische Seite: konservatorische Grundregeln, Verfilmung vs. Digitalisierung, Massenentsäuerung und die Sicherung von Tonbändern aus dem Nachlass von Oskar Sala.
Einen Fremdkörper im Band ist der fußnotenreiche hilfswissenschaftliche Fachaufsatz von Marcus Schiegg über "Althochdeutsche Griffelglossen am Beispiel der Handschrift 10 des Archivs des Bistums Augsburg". Interessant ist das Thema durchaus, wenngleich ohne praktische Relevanz für geschätzte 99,99 % der deutschen Archivare. Diese Griffelglossen (hier: in einer Handschrift des 9. Jahrhunderts) können allzu leicht übersehen werden. Schiegg fasst offenbar seine Magisterarbeit zusammen und ediert S. 102-105 drei von ihm neu entdeckte Griffelglossen.
Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/6655
Die Handschrift wird vom Bistumsarchiv verwaltet, war aber früher der Ordinariatsbibliothek zugewiesen und ist eigentlich typisches Bibliotheksgut.
Der zweite Schwerpunkt dokumentiert ein quellenkundliches Kolloquium "Wald und Jagd in den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns" (S. 249-399). Neben der Überlieferung im Hauptstaatsarchiv München werden nur noch die Bestände des Staatsarchivs Nürnberg (also die Waldämter der Reichsstadt Nürnberg) thematisiert. Unangenehm berührt die mäßige Abbildungsqualität insbesondere bei den Karten (nur Schwarz-weiß). Herausragenden wissenschaftlichen Wert besitzt dieser Teil nicht.
Der große Rest sind allerlei Berichte und Mitteilungen, die besser online publiziert worden wären.
Zu fehlendem Open Access im Archivwesen siehe zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/714914047/
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 01:13 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Am 13. Februar versuchte ich im Interesse aller Handschriftenforscher per Mail einige Fragen zu klären, die aufgrund der völlig unzulänglichen Erschließung der von Finger nicht berücksichtigten überwiegend frühneuzeitlichen Binterim-Handschriften offen geblieben waren.
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641
"Gestatten Sie mir, Sie der Einfachheit halber um eine gern kursorische Klärung hinsichtlich der folgenden Punkte zu bitten.
Ms. 1522 Stimmt die Datierung 1522? Zur Anna-Monogamie gibt es einen 1534 erschienen Druck Agrippas von Nettesheim.
http://books.google.de/books?id=oEc5cJaDiVgC&pg=PA102
Ms. 1215 irgendwas zu Inhalt oder Datierung (Jahrhundert)?
Ms. 1328 Datierung?
Ms. 1389 ausführliches Incipit und Explicit des Novizentraktats, den ich zur Digitalisierung vorschlagen möchte."
Statt rasch mal nachzuschauen, hat Frau Dr. Talkner eine Antwort "frühestens im März" in Aussicht gestellt. Und die Digitalisierung des mittelalterlichen Novizentraktats abgelehnt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl jedem Handschriftenexperten klar sein dürfte, dass keinerlei detaillierte Ergebungen für eine Antwort nötig wären.
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641
"Gestatten Sie mir, Sie der Einfachheit halber um eine gern kursorische Klärung hinsichtlich der folgenden Punkte zu bitten.
Ms. 1522 Stimmt die Datierung 1522? Zur Anna-Monogamie gibt es einen 1534 erschienen Druck Agrippas von Nettesheim.
http://books.google.de/books?id=oEc5cJaDiVgC&pg=PA102
Ms. 1215 irgendwas zu Inhalt oder Datierung (Jahrhundert)?
Ms. 1328 Datierung?
Ms. 1389 ausführliches Incipit und Explicit des Novizentraktats, den ich zur Digitalisierung vorschlagen möchte."
Statt rasch mal nachzuschauen, hat Frau Dr. Talkner eine Antwort "frühestens im März" in Aussicht gestellt. Und die Digitalisierung des mittelalterlichen Novizentraktats abgelehnt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl jedem Handschriftenexperten klar sein dürfte, dass keinerlei detaillierte Ergebungen für eine Antwort nötig wären.
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 00:20 - Rubrik: Kodikologie
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Hier ist schon wieder ein Exemplar aus der Bibliothek des stralsundischen Gymnasiums im Angebot:
http://www.abebooks.fr/servlet/BookDetailsPL?bi=11055941611&searchurl=bsi%3D0%26amp%3Bds%3D30%26amp%3Bsortby%3D0%26amp%3Bvci%3D51735868
siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/706566624/
http://www.abebooks.fr/servlet/BookDetailsPL?bi=11055941611&searchurl=bsi%3D0%26amp%3Bds%3D30%26amp%3Bsortby%3D0%26amp%3Bvci%3D51735868
siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/706566624/
"ABA members should be aware that books bearing the stamp of the Stralsund Gymnasium Bibliothek, with release stamp, may not be quite what they seem. In 2012, several thousand volumes from the Stralsund city archives were sold to an antiques dealer, and subsequently dispersed in the trade. Some of the more notable books, such as a Kepler volume, appeared at auction. It appears that the sale of these books was not legal under the terms of the library's charter but that title was legally transferred in subsequent sales. The library has been buying back some of the books sold. Anyone who has a book bearing the Stralsund library stamp should contact: Dr. Burkhard Kunkel at: burkunkel@web.de"
http://www.aba.org.uk/news/664-stralsund-library-stamp-

http://www.aba.org.uk/news/664-stralsund-library-stamp-

KlausGraf - am Sonntag, 30. März 2014, 23:51 - Rubrik: English Corner
http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/
Unvermeidlich offenkundig das Copyfraud: Es werden Medien unter CC gestellt, an denen die Institution nicht die Rechte hat. Andere Medien, die GARANTIERT gemeinfrei sind wie die Fotos von Konrad Theodor Preuss, der länger als 70 Jahre tot ist, werden nicht als Public Domain etikettiert.
Man mag zur Reproduktionsfotografie
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
bei Nicht-Fotos stehen wie man will. Die Entscheidung "Bibelreproduktion" des BGH 1989
https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion
lässt keinen Spielraum, Reproduktionen gemeinfreier Fotos als geschützt nach § 72 UrhG zu betrachten!
Für mich ist das Dulden solchen Etikettenschwindels durch die Deutsche Digitale Bibliothek zumindest im moralischen Sinn kriminell.
Mitbewerber können den Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG abmahnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Das Notizbuch der Kolumbienexpedition liegt digitalisiert in dem vom Internet Archive bekannten Viewer vor, allerdings ohne die Funktionalität, dass man durch Klicken auf die Buchseite weiterblättern kann.
http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/viewer/show/177#page/n0/mode/1up
Via
http://culture-to-go.com/2014/03/30/die-erste-virtuelle-ausstellung-der-deutschen-digitalen-bibliothek-ist-online/
Unvermeidlich offenkundig das Copyfraud: Es werden Medien unter CC gestellt, an denen die Institution nicht die Rechte hat. Andere Medien, die GARANTIERT gemeinfrei sind wie die Fotos von Konrad Theodor Preuss, der länger als 70 Jahre tot ist, werden nicht als Public Domain etikettiert.
Man mag zur Reproduktionsfotografie
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
bei Nicht-Fotos stehen wie man will. Die Entscheidung "Bibelreproduktion" des BGH 1989
https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion
lässt keinen Spielraum, Reproduktionen gemeinfreier Fotos als geschützt nach § 72 UrhG zu betrachten!
Für mich ist das Dulden solchen Etikettenschwindels durch die Deutsche Digitale Bibliothek zumindest im moralischen Sinn kriminell.
Mitbewerber können den Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG abmahnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Das Notizbuch der Kolumbienexpedition liegt digitalisiert in dem vom Internet Archive bekannten Viewer vor, allerdings ohne die Funktionalität, dass man durch Klicken auf die Buchseite weiterblättern kann.
http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/viewer/show/177#page/n0/mode/1up
Via
http://culture-to-go.com/2014/03/30/die-erste-virtuelle-ausstellung-der-deutschen-digitalen-bibliothek-ist-online/
KlausGraf - am Sonntag, 30. März 2014, 23:35 - Rubrik: Archivrecht
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Die von Maria Theresia 1780 in Mantua eingeweihte Bibliothek ist nach den Erdbebenschäden von 2012 wieder eröffnet worden.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/kultur/3589922/maria-theresia-bibliothek-mantua-neu-eroeffnet.story
http://www.bibliotecateresiana.it/
http://archiv.twoday.net/stories/64037845/

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/kultur/3589922/maria-theresia-bibliothek-mantua-neu-eroeffnet.story
http://www.bibliotecateresiana.it/
http://archiv.twoday.net/stories/64037845/

KlausGraf - am Sonntag, 30. März 2014, 23:28 - Rubrik: Bibliothekswesen
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http://www.burgerbe.de/2014/03/30/krak-des-chevaliers-fotovergleich-zeigt-schwere-bombenschaeden-an-rittersaal-fassade/
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/714912154/
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/714912154/
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Maxi Platz schreibt in
http://minuseinsebene.hypotheses.org/995 [gelöscht]
"Mein eigener Referatsvorschlag, sich mit wissenschaftlichem Bloggen auseinander zu setzen, musste leider aussortiert werden. Das Thema könne man vielleicht in einem anderen Rahmen z.B. Öffentlichkeitsarbeit behandeln. Blogs seien streng genommen keine wissenschaftlichen Publikationen. Zudem wäre das Tagungsprogramm sonst zu umfangreich geworden, so hieß es."
Ich halte die Ablehnungsbegründung für unglaublich daneben, wie ich schon mit
http://archiv.twoday.net/stories/714914595/
angedeutet hatte. Indem Blogs nicht als streng wissenschaftliche Publikationen gesehen werden, werden BloggerInnen in eine Schublade "Öffentlichkeitsarbeit" gesteckt. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Blogs wie Archaeologik (von den auf anderem Gebiet agierenden Archivalia einmal abgesehen) , die sich mit Erfolg bemühen, neben der Popularisierung und Bekanntmachung wissenschaftliche Erkenntnisse die Forschung durch neue Erkenntnisse voranzutreiben. Ist streng fachwissenschaftlich nur, was unter dem Mantel der DGUF stattfindet?
Update:
Ich bedaure es, dass nicht nur ich von einer jungen und unerfahrenen Bloggerin hereingelegt wurde und der Blogpost ohne Rücksprache mit der Redaktion von de.hypotheses.org als Teil einer Abmachung mit der DGUF gelöscht wurde.
In einer gedruckten Veröffentlichung kann man zwar Behauptungen zurücknehmen, aber nicht ungeschehen machen. Ich selbst habe in Archivalia allerdings auch Beiträge komplett gelöscht, allerdings erinnere ich mich - abgesehen von technischen (versehentlichen) und inhaltlichen Dubletten - nur an 1-2 Fälle. Davon betraf einer aus dem Jahr 2006 einen gerichtlichen Vergleich des AG Siegburg mit Prof. Schuler. Ich kann nicht ausschließen, dass es noch einige wenige weitere Fälle gab, aber besser wäre es gewesen, transparent zu verfahren und den Inhalt der Beiträge auszutauschen. Die Beiträge sind hier auf Twoday unwiderruflich gelöscht und können auch nicht wiederhergestellt werden.
Im Einzelfall habe ich durchaus Verständnis für Vertraulichkeitsabmachungen, aber was einmal im Internet ist, verschwindet nicht so rasch daraus, wie man es sich wünschen würde (siehe auch Streisand-Effekt). Die dümmliche Behauptung "Das Internet vergisst nichts" ist aber empirisch nicht belegt. Es ist immer besser (und inzwischen auch journalistische Praxis in guten Online-Medien) "transparent" zu korrigieren, also Behauptungen oder Wertungen nicht einfach kommentarlos zu ändern oder zu löschen, sondern einen expliziten Vermerk ("In einer vorigen Version dieses Artikels ...") anzubringen.
Auch nach der Löschung ist die Sache in der Welt, nicht nur im Google-Cache (für wohl einige Wochen oder vielleicht auch nur Tage), sondern auch hier und in der Lesewolke:
http://bibliothekarisch.de/blog/2014/03/31/gelesen-in-biblioblogs-13-kw-14-vertretung-lesewolke/
Natürlich korrigiere ich in Archivalia zeitnah zum Entstehungsprozess eines Eintrags diesen ohne Kennzeichnung. Tippfehler ("Tüttich") und ähnliche Kleinigkeiten ohne Belang (z.B. einen falschen Link) korrigiere ich auch noch nach längerer Zeit ohne Kennzeichnung. Aber sobald es inhaltlich relevant wird (wenn ich z.B., was ja manchmal vorkommt, Unsinn geschrieben habe) benütze ichStreichungen und Ergänzungen ("Update" oder eckige Klammern).
Was wäre denn so schlimm gewesen, wenn die DGUF sich über einen solchen Nachtrag oder eine Änderung mit Frau Platz verständigt hätte? Die Löschung eines Beitrags in einem Wissenschaftsblog sollte wirklich die Ultima ratio sein. Im Umgang mit dem "Skandälchen" erkenne ich diesbezüglich ein klares und eindeutiges Fehlverhalten der DGUF.
Größere Fehler hat freilich Frau Platz gemacht. Am 27. März wurde mir der Casus mit einem Zitierverbot und einem Namensnennungsverbot von dritter Seite zugespielt. Unter diesen Bedingungen schien mir eine wirksame Stellungnahme schwierig. Jede auch nur vage Andeutung hätte von der DGUF auf Frau Platz zurückgeführt werden können.
Ich habe mich daher in eher ironischer Weise zum Wert von Wissenschaftsblogs für die Wissenschaft geäußert (siehe oben).
Ein weiterer großer Fehler von Frau Platz war, die Ablehnungsbegründung nicht wörtlich zu zitieren. Gerade, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt, sollte die Angst vor juristischen Konsequenzen der Einsicht weichen, dass ein ungenaues oder paraphrasierendes Zitat eine größere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Wenn es wie hier um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht, ist ein zutreffendes wörtliches Zitat nicht nur für das Gegenüber fairer, sondern auch rechtlich in den meisten Fällen zulässig. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/706568163/
Ich habe mich von Frau Platz instrumentalisieren lassen (das war ein Fehler), weil es eine empörende Tatsache ist, dass Blogs immer noch diskriminiert werden. Vom OVG MV in der Causa Stralsund und von der HAB Wolfenbüttel bei der Rezensionsvergabe, um nur zwei Beispiele aus eigener Erfahrung zu nennen.
Anders als die Kommentare dieses Beitrags nahelegen, scheint mir das mir übermittelte Zitat der Ablehnungsbegründung sehr wohl den Vorwurf zu tragen, dass die DGUF tatsächlich Bloggen und streng fachwissenschaftliches Publizieren voneinander getrennt hat.
"Wissenschaftliches Bloggen ist ein ganz wichtiges Thema und Ihr Ansatz ein sehr guter, aber wir denken, das passt nicht ganz zu unserem Tagungsthema, das sich den streng fachwissenschaftlichen Publikationen widmet."
Der Wirbel hat ein erfreuliches Ergebnis gehabt
https://twitter.com/MinusEins/status/450540187362557952
aber gerade diejenigen brüskiert, die sich am meisten öffentlich für Frau Platz eingesetzt haben.
"Mein eigener Referatsvorschlag, sich mit wissenschaftlichem Bloggen auseinander zu setzen, musste leider aussortiert werden. Das Thema könne man vielleicht in einem anderen Rahmen z.B. Öffentlichkeitsarbeit behandeln. Blogs seien streng genommen keine wissenschaftlichen Publikationen. Zudem wäre das Tagungsprogramm sonst zu umfangreich geworden, so hieß es."
Ich halte die Ablehnungsbegründung für unglaublich daneben, wie ich schon mit
http://archiv.twoday.net/stories/714914595/
angedeutet hatte. Indem Blogs nicht als streng wissenschaftliche Publikationen gesehen werden, werden BloggerInnen in eine Schublade "Öffentlichkeitsarbeit" gesteckt. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Blogs wie Archaeologik (von den auf anderem Gebiet agierenden Archivalia einmal abgesehen) , die sich mit Erfolg bemühen, neben der Popularisierung und Bekanntmachung wissenschaftliche Erkenntnisse die Forschung durch neue Erkenntnisse voranzutreiben. Ist streng fachwissenschaftlich nur, was unter dem Mantel der DGUF stattfindet?
Update:
Ich bedaure es, dass nicht nur ich von einer jungen und unerfahrenen Bloggerin hereingelegt wurde und der Blogpost ohne Rücksprache mit der Redaktion von de.hypotheses.org als Teil einer Abmachung mit der DGUF gelöscht wurde.
In einer gedruckten Veröffentlichung kann man zwar Behauptungen zurücknehmen, aber nicht ungeschehen machen. Ich selbst habe in Archivalia allerdings auch Beiträge komplett gelöscht, allerdings erinnere ich mich - abgesehen von technischen (versehentlichen) und inhaltlichen Dubletten - nur an 1-2 Fälle. Davon betraf einer aus dem Jahr 2006 einen gerichtlichen Vergleich des AG Siegburg mit Prof. Schuler. Ich kann nicht ausschließen, dass es noch einige wenige weitere Fälle gab, aber besser wäre es gewesen, transparent zu verfahren und den Inhalt der Beiträge auszutauschen. Die Beiträge sind hier auf Twoday unwiderruflich gelöscht und können auch nicht wiederhergestellt werden.
Im Einzelfall habe ich durchaus Verständnis für Vertraulichkeitsabmachungen, aber was einmal im Internet ist, verschwindet nicht so rasch daraus, wie man es sich wünschen würde (siehe auch Streisand-Effekt). Die dümmliche Behauptung "Das Internet vergisst nichts" ist aber empirisch nicht belegt. Es ist immer besser (und inzwischen auch journalistische Praxis in guten Online-Medien) "transparent" zu korrigieren, also Behauptungen oder Wertungen nicht einfach kommentarlos zu ändern oder zu löschen, sondern einen expliziten Vermerk ("In einer vorigen Version dieses Artikels ...") anzubringen.
Auch nach der Löschung ist die Sache in der Welt, nicht nur im Google-Cache (für wohl einige Wochen oder vielleicht auch nur Tage), sondern auch hier und in der Lesewolke:
http://bibliothekarisch.de/blog/2014/03/31/gelesen-in-biblioblogs-13-kw-14-vertretung-lesewolke/
Natürlich korrigiere ich in Archivalia zeitnah zum Entstehungsprozess eines Eintrags diesen ohne Kennzeichnung. Tippfehler ("Tüttich") und ähnliche Kleinigkeiten ohne Belang (z.B. einen falschen Link) korrigiere ich auch noch nach längerer Zeit ohne Kennzeichnung. Aber sobald es inhaltlich relevant wird (wenn ich z.B., was ja manchmal vorkommt, Unsinn geschrieben habe) benütze ich
Was wäre denn so schlimm gewesen, wenn die DGUF sich über einen solchen Nachtrag oder eine Änderung mit Frau Platz verständigt hätte? Die Löschung eines Beitrags in einem Wissenschaftsblog sollte wirklich die Ultima ratio sein. Im Umgang mit dem "Skandälchen" erkenne ich diesbezüglich ein klares und eindeutiges Fehlverhalten der DGUF.
Größere Fehler hat freilich Frau Platz gemacht. Am 27. März wurde mir der Casus mit einem Zitierverbot und einem Namensnennungsverbot von dritter Seite zugespielt. Unter diesen Bedingungen schien mir eine wirksame Stellungnahme schwierig. Jede auch nur vage Andeutung hätte von der DGUF auf Frau Platz zurückgeführt werden können.
Ich habe mich daher in eher ironischer Weise zum Wert von Wissenschaftsblogs für die Wissenschaft geäußert (siehe oben).
Ein weiterer großer Fehler von Frau Platz war, die Ablehnungsbegründung nicht wörtlich zu zitieren. Gerade, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt, sollte die Angst vor juristischen Konsequenzen der Einsicht weichen, dass ein ungenaues oder paraphrasierendes Zitat eine größere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Wenn es wie hier um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht, ist ein zutreffendes wörtliches Zitat nicht nur für das Gegenüber fairer, sondern auch rechtlich in den meisten Fällen zulässig. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/706568163/
Ich habe mich von Frau Platz instrumentalisieren lassen (das war ein Fehler), weil es eine empörende Tatsache ist, dass Blogs immer noch diskriminiert werden. Vom OVG MV in der Causa Stralsund und von der HAB Wolfenbüttel bei der Rezensionsvergabe, um nur zwei Beispiele aus eigener Erfahrung zu nennen.
Anders als die Kommentare dieses Beitrags nahelegen, scheint mir das mir übermittelte Zitat der Ablehnungsbegründung sehr wohl den Vorwurf zu tragen, dass die DGUF tatsächlich Bloggen und streng fachwissenschaftliches Publizieren voneinander getrennt hat.
"Wissenschaftliches Bloggen ist ein ganz wichtiges Thema und Ihr Ansatz ein sehr guter, aber wir denken, das passt nicht ganz zu unserem Tagungsthema, das sich den streng fachwissenschaftlichen Publikationen widmet."
Der Wirbel hat ein erfreuliches Ergebnis gehabt
https://twitter.com/MinusEins/status/450540187362557952
aber gerade diejenigen brüskiert, die sich am meisten öffentlich für Frau Platz eingesetzt haben.
Großartig! In sehr guter Auflösung einsehbar.
http://sites.trin.cam.ac.uk/manuscripts/
Verwiesen wird auf den "James"-Katalog von 1900-1902, der auch als Faksimile online ist unter
https://archive.org/stream/westernmanuscrip03trinuoft#page/n5/mode/2up
(Bände 1 und 2: in der URL 02 oder 01 statt 03)

http://sites.trin.cam.ac.uk/manuscripts/
Verwiesen wird auf den "James"-Katalog von 1900-1902, der auch als Faksimile online ist unter
https://archive.org/stream/westernmanuscrip03trinuoft#page/n5/mode/2up
(Bände 1 und 2: in der URL 02 oder 01 statt 03)

KlausGraf - am Sonntag, 30. März 2014, 18:54 - Rubrik: Kodikologie
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Gesucht wird der Fundort der hier abgebildeten Handschrift (Link zum Digitalisat):
http://archivalia.tumblr.com/post/81191760502/uispeccoll-booksnbuildings-a-copy-dated

http://archivalia.tumblr.com/post/81191760502/uispeccoll-booksnbuildings-a-copy-dated

KlausGraf - am Sonntag, 30. März 2014, 18:34 - Rubrik: Unterhaltung
Virtual Museum of the War of the Chinese People's Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)
"China has launched a virtual museum documenting the Second Sino-Japanese War. “The virtual museum was jointly launched by the Museum of the War of the Chinese People’s Resistance Against Japanese Aggression, the Beijing Internet Association, major Beijing-based websites, and the Beijing Radio and Television Network.”
http://researchbuzz.me/2014/03/30/cyprus-canada-fcc-more-sunday-buzz-march-30-2014/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+researchbuzz%2Fmain+%28ResearchBuzz%29
http://www.wantchinatimes.com/news-subclass-cnt.aspx?id=20140329000041&cid=1101
gives no URL for the "Virtual Museum of the War of the Chinese People's Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)" but having searched in Google for
中國人民抗日戰爭網上紀念館
I found an article in the Chinese Wikipedia on the Memorial (translated by Google translate) and I guess the web adress
http://www.1937china.com/
could be the Virtual Museum.

http://researchbuzz.me/2014/03/30/cyprus-canada-fcc-more-sunday-buzz-march-30-2014/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+researchbuzz%2Fmain+%28ResearchBuzz%29
http://www.wantchinatimes.com/news-subclass-cnt.aspx?id=20140329000041&cid=1101
gives no URL for the "Virtual Museum of the War of the Chinese People's Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)" but having searched in Google for
中國人民抗日戰爭網上紀念館
I found an article in the Chinese Wikipedia on the Memorial (translated by Google translate) and I guess the web adress
http://www.1937china.com/
could be the Virtual Museum.

KlausGraf - am Sonntag, 30. März 2014, 18:00 - Rubrik: English Corner
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http://www.libereurope.eu/news/liber-response-to-elsevier%E2%80%99s-text-and-data-mining-policy
Siehe auch
https://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/03/30/uk-copyright-reforms-set-to-become-law/
Siehe auch
https://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/03/30/uk-copyright-reforms-set-to-become-law/
KlausGraf - am Sonntag, 30. März 2014, 17:50 - Rubrik: Open Access
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Archaeologik stößt mal wieder in Raubgräber-Horn und Schmalenstroer fragt entsetzt: "was sind das für Menschen, die hunderte oder tausende Euro für irgendwelchen Nazi-Plunder ausgeben?"
http://schmalenstroer.net/blog/2014/03/mal-wieder-raubgraeber-bei-national-geographic/
http://schmalenstroer.net/blog/2014/03/mal-wieder-raubgraeber-bei-national-geographic/
KlausGraf - am Sonntag, 30. März 2014, 17:47 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://de.wikipedia.org/wiki/Inetbib
http://www.inetbib.de/
1. Nachricht im Listenarchiv
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg01613.html
Besonders pikant mein allererster Listenbeitrag auf
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date331.html
http://www.inetbib.de/
1. Nachricht im Listenarchiv
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg01613.html
Besonders pikant mein allererster Listenbeitrag auf
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date331.html
KlausGraf - am Samstag, 29. März 2014, 15:05 - Rubrik: Bibliothekswesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Mit den unvergänglichen Worten des zu früh verewigten Robert Gernhardt leiten wir die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende ein, bei der heute über 670 Bilder anzuschauen sind:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance
http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance/page/46
Weitere Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance
http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance/page/46
Weitere Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

KlausGraf - am Samstag, 29. März 2014, 14:08 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Daran ändert sich nichts, wenn ab und an ein wirklicher Geheimgang aufgedeckt wird wie jetzt ein besonders langer bei Schloss Asch:
http://www.burgerbe.de/2014/03/29/langer-geheimgang-zu-schloss-asch-moosburg-gefunden/
Siehe auch
http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA164
http://www.burgerbe.de/2014/03/29/langer-geheimgang-zu-schloss-asch-moosburg-gefunden/
Siehe auch
http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA164
KlausGraf - am Samstag, 29. März 2014, 14:03 - Rubrik: Landesgeschichte
http://gonzoarchivistsays.tumblr.com/
Beispiel:
Gar güldenes Licht
kitzelt die Akte. “Hatschi!” -
“Gesundheit, Akte.”
Beispiel:
Gar güldenes Licht
kitzelt die Akte. “Hatschi!” -
“Gesundheit, Akte.”
KlausGraf - am Samstag, 29. März 2014, 13:59 - Rubrik: Wahrnehmung
ich kann das Jubelgekreische über
http://www.nypl.org/blog/2014/03/28/open-access-maps
nicht nachvollziehen. Karten bieten dann eine zu geringe Auflösung, wenn beim Zoom nicht jede Beschriftung bequem gelesen werden kann.

http://www.nypl.org/blog/2014/03/28/open-access-maps
nicht nachvollziehen. Karten bieten dann eine zu geringe Auflösung, wenn beim Zoom nicht jede Beschriftung bequem gelesen werden kann.
http://poessneck.otz.de/web/lokal/politik/detail/-/specific/Plaedoyers-fuer-das-Museum-auf-Burg-Ranis-1303203682
"Der diesjährige Internationale Museumstag am 18. Mai soll für den Freistaat Thüringen auf der Burg in Ranis stattfinden. Der Museumsverband Thüringen e.V. plant gemeinsam mit dem Kulturrat Thüringen e.V., dem Lese-Zeichen e.V. und dem Landesmusikrat Thüringen eine öffentliche Veranstaltung.
Für die Zukunft des Museums und damit auch der Stadt Ranis wird dieser 18. Mai, wenn sich mit der Veranstaltung des Museumsverbandes der öffentliche Fokus bewusst auf beide richten wird, wohl ein ganz wichtiger Tag - davon geht zumindest Bürgermeister Andreas Gliesing (Christliche Mitte/Gewerbeverein) aus. Denn die Stadt muss ihr bedeutendes Museum aus finanzieller Not zum 1."November schließen, wenn sich keine Möglichkeit findet, wie die Einrichtung weiter betrieben werden kann. "
"Der diesjährige Internationale Museumstag am 18. Mai soll für den Freistaat Thüringen auf der Burg in Ranis stattfinden. Der Museumsverband Thüringen e.V. plant gemeinsam mit dem Kulturrat Thüringen e.V., dem Lese-Zeichen e.V. und dem Landesmusikrat Thüringen eine öffentliche Veranstaltung.
Für die Zukunft des Museums und damit auch der Stadt Ranis wird dieser 18. Mai, wenn sich mit der Veranstaltung des Museumsverbandes der öffentliche Fokus bewusst auf beide richten wird, wohl ein ganz wichtiger Tag - davon geht zumindest Bürgermeister Andreas Gliesing (Christliche Mitte/Gewerbeverein) aus. Denn die Stadt muss ihr bedeutendes Museum aus finanzieller Not zum 1."November schließen, wenn sich keine Möglichkeit findet, wie die Einrichtung weiter betrieben werden kann. "
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 19:26 - Rubrik: Museumswesen
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http://digitizedmedievalmanuscripts.org/app/
Die Karte wurde aktualisiert. Sie weist u.a. das hier noch nicht erwähnte Angebot der UB Lüttich mit 49 Handschriften nach.

http://www.handschriftencensus.de/17448
http://www.omifacsimiles.com/brochures/cima22.pdf
Die Karte wurde aktualisiert. Sie weist u.a. das hier noch nicht erwähnte Angebot der UB Lüttich mit 49 Handschriften nach.

http://www.handschriftencensus.de/17448
http://www.omifacsimiles.com/brochures/cima22.pdf
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 17:34 - Rubrik: Kodikologie
Sehr lesenswerter Beitrag, der das Potential von Digitalisaten und Internetrecherchen für den Schulunterricht instruktiv beleuchtet.
http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/03/28/einer-karikatur-auf-der-spur-2-uber-die-online-suche-zur-entschlusselung-unbekannter-bilder/

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/03/28/einer-karikatur-auf-der-spur-2-uber-die-online-suche-zur-entschlusselung-unbekannter-bilder/

KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 17:25 - Rubrik: Bildquellen
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Mit fettem Wasserzeichen
https://mediabank.vanabbemuseum.nl/vam/start/beheersarchief#nav_bsr0
Via
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10274-archief-van-abbemuseum-online.html

https://mediabank.vanabbemuseum.nl/vam/start/beheersarchief#nav_bsr0
Via
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10274-archief-van-abbemuseum-online.html

KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 17:20 - Rubrik: Museumswesen
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Veling, Alexander: Altwegeforschung. Forschungsstand und Methoden. aventinus varia Nr. 44 [28.03.2014], in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9847/
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 17:13 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.mgh.de/home/aktuelles/newsdetails/praesidentin-der-mgh-verzichtet-auf-entfristung/0d2aec8397/
Zu den Hintergründen Prantl in der SZ (aaO einsehbar).
Zu den Hintergründen Prantl in der SZ (aaO einsehbar).
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 16:46 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304035-ungenehmigte-fotos-von-fremden-grundstuecken
Hingewiesen wird am Schluss auf ein Urteil des AG München, das mir bis jetzt nicht bekannt war:
Grundsätzlich muss nach deutschem Recht niemand ein "Ausspähen" seiner Privatsphäre hinnehmen. Allerdings ist im konkreten Fall vor Gericht immer eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen anderer vorzunehmen. So dürfen beispielsweise nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 161 C 3130/09) Luftbilder fremder Grundstücke von entsprechenden professionellen Fotografen ausdrücklich sogar frei verkauft werden, soweit weder ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild noch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt.
Volltext:
http://openjur.de/u/478683.html
Hingewiesen wird am Schluss auf ein Urteil des AG München, das mir bis jetzt nicht bekannt war:
Grundsätzlich muss nach deutschem Recht niemand ein "Ausspähen" seiner Privatsphäre hinnehmen. Allerdings ist im konkreten Fall vor Gericht immer eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen anderer vorzunehmen. So dürfen beispielsweise nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 161 C 3130/09) Luftbilder fremder Grundstücke von entsprechenden professionellen Fotografen ausdrücklich sogar frei verkauft werden, soweit weder ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild noch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt.
Volltext:
http://openjur.de/u/478683.html
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 16:35 - Rubrik: Archivrecht
http://www.tib-hannover.de/de/die-tib/aktuelles/aktuelles/id/506/?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter
Gute Nacht!
Gute Nacht!
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 16:33 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Ich habe ein Profil bei Google Scholar, das ich mehr oder minder pflege, also zumindest fremde Beiträge, die Google Scholar vorschlägt, nicht akzeptiere. Der Datenaustausch zwischen ResearcherID und ORCID ist problemlos, aber wie kommen meine Publikationen von Google Scholar in eines der beiden anderen Angebote?
Bei ResearcherID kann man ein RIS-File hochladen, das man aus Google Scholar mit der Option RefMan exportieren kann. Das habe ich getan und anschließend jeden einzelnen Beitrag in ORCID manuell auf Public gestellt:
http://orcid.org/0000-0002-5834-4987
Google Scholar schlägt inzwischen standardmäßig Beiträge in de.hypotheses.org vor!
Bei ResearcherID kann man ein RIS-File hochladen, das man aus Google Scholar mit der Option RefMan exportieren kann. Das habe ich getan und anschließend jeden einzelnen Beitrag in ORCID manuell auf Public gestellt:
http://orcid.org/0000-0002-5834-4987
Google Scholar schlägt inzwischen standardmäßig Beiträge in de.hypotheses.org vor!
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 10:27 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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"Forscher der Universität Koblenz-Landau haben in einer neuen Studie populäre negative Behauptungen zur Internetnutzung überprüft und stellen fest: Bücher, wie etwa "Digitale Demenz" von Manfred Spitzer, die vor der Nutzung des Internets warnen, beruhen nur wenig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen."
http://heise.de/-2156731
Update:
http://www.psychologie-heute.de/news/gesundheit-psyche/detailansicht/news/der_arme_soll_aber_mehr_kriegen_als_der_reiche_kopie_1/?&type=27072012
http://heise.de/-2156731
Update:
http://www.psychologie-heute.de/news/gesundheit-psyche/detailansicht/news/der_arme_soll_aber_mehr_kriegen_als_der_reiche_kopie_1/?&type=27072012
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https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/CHhTgNkJeTX
Wer Meinungsfreiheit nicht ertragen will, darf gern auf meine weitere Mitwirkung verzichten. Es ging natürlich um
http://archiv.twoday.net/stories/714914551/
Ich hatte auf http://www.kirchenbuchportal.de/ahnenforschung-kirchenbuecher-gehen-online/#comments einen Link auf den jüngeren Archivalia-Beitrag hinterlassen (ohne weiteren Text),der wurde kommentarlos gelöscht. Da will man offensichtlich nur unkritisch bejubelt werden.
Wer Meinungsfreiheit nicht ertragen will, darf gern auf meine weitere Mitwirkung verzichten. Es ging natürlich um
http://archiv.twoday.net/stories/714914551/
Ich hatte auf http://www.kirchenbuchportal.de/ahnenforschung-kirchenbuecher-gehen-online/#comments einen Link auf den jüngeren Archivalia-Beitrag hinterlassen (ohne weiteren Text),
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 09:36 - Rubrik: Genealogie
KlausGraf - am Freitag, 28. März 2014, 02:32 - Rubrik: Bildquellen
(Wiederholt von: http://kulturgut.hypotheses.org/364 )
Man darf es getrost als wissenschaftliche Sensation bezeichnen, was Stephan Kessler (Greifswald) und Stephen Mossman (Manchester) im "Archivium Lithuanicum 15, 2013" (online) vorstellen: Einen bisher von der Forschung nicht wahrgenommenen kurzen Text in einer baltischen Sprache, niedergeschrieben von einem Schreiber Petrus Wickerau 1440 und zwar auf Kreta, im damals venezianischen Chania. Wahrscheinlich, so die Autoren, handelt es sich um Altpreußisch (Erstbezeugung: Baseler Epigramm, 1369). Würde es sich um Altlitauisch handeln, so wären die vier Zeilen das älteste bekannte schriftliche Denkmal für diese Sprache überhaupt. Die gründliche Recherche der Verfasser ergab, dass die lateinische Handschrift (Logica parva des Augustinereremiten Paulus Ventus) sich im 17. Jahrhundert in Venedig befand. 1904 wurde sie für die Wigan Public Library erworben, 2012 mit dem anderen Altbestand abgestoßen (Kessler/Mossman S. 515) und zwar auf einer Versteigerung bei Bonhams. Nun gehört sie "Les Enluminures" (Katalog mit Abbildungen), einer Firma, die neben Fogg, Günther und Tenschert zur Spitzengruppe der Handschriftenantiquariate zählt.
Dass der Aufsatz den ansonsten nur lokales Aufsehen erregenden Verkauf 2012 thematisiert, ist verdienstvoll. Felicitas Noeske, Mitglied unseres Kulturgut-Teams, hatte von Stephan Mossman eine private Rundmail erhalten, in der die "schamlose" Auktion erwähnt wurde. Am 1. Oktober 2012 hatte mich ein Archivalia-Kommentator ins Bild gesetzt: "Dass die letzten Provenienzen gerne verschwiegen werden ist ja nicht so selten. Bonhams (London) versteigert am 2. Oktober 2012 (auction 20412: lots 116-230) fast sämtliche Inkunabeln (80 von den 82 im ISTC unter 'Wigan PL' gelisteten) der 'Free Public Library Wigan', ohne dies im Online-Katalog zu erwähnen. Ein zugehöriger Blindstempel kann nur aufgrund der Abbildungen (mit Zoom) identifiziert werden. z.B.: http://www.bonhams.com/auctions/20412/lot/150/ ". Ich hatte allerdings keine Zeit, der Sache nachzugehen. Von dem lokalen Presseartikel und weiteren Stellungnahmen (Wigan Today, Hinweis in einem UK-Forum zur Buchgeschichte, Kritik in einem Blog) erhielt ich erst durch Frau Noeske Kenntnis. Kessler/Mossmann erwähnen zusätzlich die Notizen von Scott Gwara über die Handschriftenverkäufe in seinem Newsletter (PDF S. 4f. ). Gwara unterstreicht die Beziehungen der Handschriften zu Padua.
Man muss es immer wieder wiederholen, auch wenn sich das Verständnis für diese Argumentation im Handel und auf Seiten der US-Buchszene in Grenzen hält: Die um 1900 zusammengekaufte bibliophile Sammlung der Wigan Public Library, Handschriften und Inkunabeln, war eine schützenswerte wissenschaftlich wertvolle Geschichtsquelle, die durch die Auktion zerstört wurde. Wie der soeben erwähnte Padua-Bezug zeigt, handelte es sich nicht nur um Einzelstücke, sondern um Provenienzreste, die nun zersplittert wurden. Eine 2012 verkaufte Inkunabel war das einzige bekannte Exemplar auf den britischen Inseln.
Wie schon in der Causa Stralsund wurde mit mangelndem lokalen Bezug und mangelndem Interesse an dem Bestand argumentiert. Katie Birkwood hat dafür die richtigen Widerworte gefunden: "It doesn't take a genius to realise that if no-one knows that something is in a library, no-one will access it. The onus is on the library service to promote its collections."
Bibliotheken weltweit müssen ihren Altbestand im Interesse der Wissenschaft als buchhistorische "Archive" dauerhaft bewahren. Das betrifft auch die "öffentlichen Bibliotheken", deren Kerngeschäft die aktuelle Literaturversorgung ist. Bestandsverlagerungen können kein absolutes Tabu sein, aber sie müssen das Ziel haben, den Schaden für die Wissenschaft zu minimieren. Ohne einen transparenten Aussonderungs-Prozess, der nicht wie im Fall Wigan von Heimlichtuerei begleitet wird und der vor allem ohne Zeitdruck stattfinden muss, profitiert nur der Handel, der nach erlesenem Material und hohen Gewinnen giert, und der bornierte Eigentümer, dem die wissenschaftlichen Implikationen wurscht sind. In einem ergebnisoffenen Prozess hätte man versuchen können, die Wigan-Bestände möglichst provenienzschonend auf eine andere öffentliche Sammlung (oder mehrere) zu verteilen. So hätte man womöglich einen Mäzen dafür gewinnen können, die Handschrift mit dem baltischen Text einer litauischen Institution zu stiften. Auktionen haben den Vorteil, dass sie oft (nicht immer) den Gewinn für den Eigentümer maximieren, und den gravierenden Nachteil, dass sie Zusammengehöriges zerreißen und das Versteigerungsgut überwiegend in private Hände spülen, da diese meist kaufkräftiger sind als öffentliche Institutionen. In den privaten Tresoren dienen die Stücke weder der Wissenschaft noch der Allgemeinheit, obwohl sie das als Kulturgut tun sollten. Es gibt Sammler, die gern Zugang für die Wissenschaft gewähren und ihre Pretiosen für Ausstellungen zur Verfügung stellen. Aber auch das setzt voraus, dass der jeweilige Standort bekannt ist. Üblicherweise teilen Auktionshäuser nichts über (auch institutionelle) Erwerber mit, leiten allenfalls Anschreiben weiter.
Einen wirksamen Schutz von beweglichem "Heritage" kennt das Vereinigte Königreich nicht, wie zuletzt die skandalöse Zerstreuung der Mendham-Collection 2013 durch die Law Society gezeigt hat, die der deutsche Inkunabel-Experte Falk Eisermann "widerwärtig" nannte. Auch der einstige Stifterwille zählt juristisch dort so gut wie nichts. Wiederholt las ich von englischer Kulturgut-Barbarei im Kontext historischer Bibliotheken. Ebenfalls 2012 wurde der Altbestand des Birmingham Medical Institute zerstückelt. Mit Müh und Not konnte 2012 die Rare Books Collection von Cardiff gerettet werden.
Nein, ein Musterland in Sachen Kulturgutschutz ist das United Kingdom gewiss nicht! Glücklicherweise scheiterte der geplante Verkauf von Shakespeare-Folios durch die University of London 2013. Der Shakespeare-Forscher Henry Woudhuysen zeigte aber in einem lesenswerten Beitrag, dass der glückliche Ausgang eher nicht die Regel ist: "There have been many other such campaigns against the sales of historic libraries and items from them; why did this one raise such strong feelings and why did it succeed? Most recently there has been controversy about the Law Society's decision to sell the Mendham Collection of 15th and 16th-century English Bibles and controversial literature, bequeathed by Joseph Mendham (1769-1856) and, since 1984, kept at the University of Kent at a cost to the society of about £10,000 a year. Opposition to the sale failed and the books were sold at Sotheby's. Of course, it is easier to animate people about the sale of anything associated with Shakespeare (the 450th anniversary of his birth will be marked in 2014) than it is to engage them with the preservation of a 19th-century collection of pre-Reformation books. Even so, similar protests against the sales of First Folios by Oriel College, Oxford, and by Dr Williams's Library (just around the corner from Senate House) both failed to stop them. There were equally unsuccessful campaigns against the sale of rare 15th and 16th-century continental printed books from the John Rylands Library in 1988 and, a decade or so later, of runs of historic newspapers from the British Library-a shameful event that helped inspire Nicolson Baker's Double Fold: Libraries and the Assault on Paper (2001)."
Man müsste noch mehr aus dieser einsichtsvollen Stellungnahme zitieren. Nur zu bekannt ist auch hierzulande das abscheuliche Dublettenargument: "Despite a century and more of the painstaking investigation of books printed before 1800 on the hand-press, it is surprising to have to explain to professional librarians and others that there is no such thing as a "duplicate" of this kind. [...] Books from the hand-press period are not "duplicates" and the more we learn about them, the more their unique individuality becomes apparent."
Zurecht betont Woudhuysen, dass digitale Kopien kein Ersatz für die Originale sein können. Aber sie können, möchte ich ergänzen, für die alten musealen Bestände werben, deren Auswertung mit naturwissenschaftlichen Methoden (etwa zur Provenienzforschung) noch kaum begonnen hat. Wissenschaftlich wertvolle Ensembles wie der Altbestand der Bibliothek von Wigan müssten zusammengehalten werden!

Man darf es getrost als wissenschaftliche Sensation bezeichnen, was Stephan Kessler (Greifswald) und Stephen Mossman (Manchester) im "Archivium Lithuanicum 15, 2013" (online) vorstellen: Einen bisher von der Forschung nicht wahrgenommenen kurzen Text in einer baltischen Sprache, niedergeschrieben von einem Schreiber Petrus Wickerau 1440 und zwar auf Kreta, im damals venezianischen Chania. Wahrscheinlich, so die Autoren, handelt es sich um Altpreußisch (Erstbezeugung: Baseler Epigramm, 1369). Würde es sich um Altlitauisch handeln, so wären die vier Zeilen das älteste bekannte schriftliche Denkmal für diese Sprache überhaupt. Die gründliche Recherche der Verfasser ergab, dass die lateinische Handschrift (Logica parva des Augustinereremiten Paulus Ventus) sich im 17. Jahrhundert in Venedig befand. 1904 wurde sie für die Wigan Public Library erworben, 2012 mit dem anderen Altbestand abgestoßen (Kessler/Mossman S. 515) und zwar auf einer Versteigerung bei Bonhams. Nun gehört sie "Les Enluminures" (Katalog mit Abbildungen), einer Firma, die neben Fogg, Günther und Tenschert zur Spitzengruppe der Handschriftenantiquariate zählt.
Dass der Aufsatz den ansonsten nur lokales Aufsehen erregenden Verkauf 2012 thematisiert, ist verdienstvoll. Felicitas Noeske, Mitglied unseres Kulturgut-Teams, hatte von Stephan Mossman eine private Rundmail erhalten, in der die "schamlose" Auktion erwähnt wurde. Am 1. Oktober 2012 hatte mich ein Archivalia-Kommentator ins Bild gesetzt: "Dass die letzten Provenienzen gerne verschwiegen werden ist ja nicht so selten. Bonhams (London) versteigert am 2. Oktober 2012 (auction 20412: lots 116-230) fast sämtliche Inkunabeln (80 von den 82 im ISTC unter 'Wigan PL' gelisteten) der 'Free Public Library Wigan', ohne dies im Online-Katalog zu erwähnen. Ein zugehöriger Blindstempel kann nur aufgrund der Abbildungen (mit Zoom) identifiziert werden. z.B.: http://www.bonhams.com/auctions/20412/lot/150/ ". Ich hatte allerdings keine Zeit, der Sache nachzugehen. Von dem lokalen Presseartikel und weiteren Stellungnahmen (Wigan Today, Hinweis in einem UK-Forum zur Buchgeschichte, Kritik in einem Blog) erhielt ich erst durch Frau Noeske Kenntnis. Kessler/Mossmann erwähnen zusätzlich die Notizen von Scott Gwara über die Handschriftenverkäufe in seinem Newsletter (PDF S. 4f. ). Gwara unterstreicht die Beziehungen der Handschriften zu Padua.
Man muss es immer wieder wiederholen, auch wenn sich das Verständnis für diese Argumentation im Handel und auf Seiten der US-Buchszene in Grenzen hält: Die um 1900 zusammengekaufte bibliophile Sammlung der Wigan Public Library, Handschriften und Inkunabeln, war eine schützenswerte wissenschaftlich wertvolle Geschichtsquelle, die durch die Auktion zerstört wurde. Wie der soeben erwähnte Padua-Bezug zeigt, handelte es sich nicht nur um Einzelstücke, sondern um Provenienzreste, die nun zersplittert wurden. Eine 2012 verkaufte Inkunabel war das einzige bekannte Exemplar auf den britischen Inseln.
Wie schon in der Causa Stralsund wurde mit mangelndem lokalen Bezug und mangelndem Interesse an dem Bestand argumentiert. Katie Birkwood hat dafür die richtigen Widerworte gefunden: "It doesn't take a genius to realise that if no-one knows that something is in a library, no-one will access it. The onus is on the library service to promote its collections."
Bibliotheken weltweit müssen ihren Altbestand im Interesse der Wissenschaft als buchhistorische "Archive" dauerhaft bewahren. Das betrifft auch die "öffentlichen Bibliotheken", deren Kerngeschäft die aktuelle Literaturversorgung ist. Bestandsverlagerungen können kein absolutes Tabu sein, aber sie müssen das Ziel haben, den Schaden für die Wissenschaft zu minimieren. Ohne einen transparenten Aussonderungs-Prozess, der nicht wie im Fall Wigan von Heimlichtuerei begleitet wird und der vor allem ohne Zeitdruck stattfinden muss, profitiert nur der Handel, der nach erlesenem Material und hohen Gewinnen giert, und der bornierte Eigentümer, dem die wissenschaftlichen Implikationen wurscht sind. In einem ergebnisoffenen Prozess hätte man versuchen können, die Wigan-Bestände möglichst provenienzschonend auf eine andere öffentliche Sammlung (oder mehrere) zu verteilen. So hätte man womöglich einen Mäzen dafür gewinnen können, die Handschrift mit dem baltischen Text einer litauischen Institution zu stiften. Auktionen haben den Vorteil, dass sie oft (nicht immer) den Gewinn für den Eigentümer maximieren, und den gravierenden Nachteil, dass sie Zusammengehöriges zerreißen und das Versteigerungsgut überwiegend in private Hände spülen, da diese meist kaufkräftiger sind als öffentliche Institutionen. In den privaten Tresoren dienen die Stücke weder der Wissenschaft noch der Allgemeinheit, obwohl sie das als Kulturgut tun sollten. Es gibt Sammler, die gern Zugang für die Wissenschaft gewähren und ihre Pretiosen für Ausstellungen zur Verfügung stellen. Aber auch das setzt voraus, dass der jeweilige Standort bekannt ist. Üblicherweise teilen Auktionshäuser nichts über (auch institutionelle) Erwerber mit, leiten allenfalls Anschreiben weiter.
Einen wirksamen Schutz von beweglichem "Heritage" kennt das Vereinigte Königreich nicht, wie zuletzt die skandalöse Zerstreuung der Mendham-Collection 2013 durch die Law Society gezeigt hat, die der deutsche Inkunabel-Experte Falk Eisermann "widerwärtig" nannte. Auch der einstige Stifterwille zählt juristisch dort so gut wie nichts. Wiederholt las ich von englischer Kulturgut-Barbarei im Kontext historischer Bibliotheken. Ebenfalls 2012 wurde der Altbestand des Birmingham Medical Institute zerstückelt. Mit Müh und Not konnte 2012 die Rare Books Collection von Cardiff gerettet werden.
Nein, ein Musterland in Sachen Kulturgutschutz ist das United Kingdom gewiss nicht! Glücklicherweise scheiterte der geplante Verkauf von Shakespeare-Folios durch die University of London 2013. Der Shakespeare-Forscher Henry Woudhuysen zeigte aber in einem lesenswerten Beitrag, dass der glückliche Ausgang eher nicht die Regel ist: "There have been many other such campaigns against the sales of historic libraries and items from them; why did this one raise such strong feelings and why did it succeed? Most recently there has been controversy about the Law Society's decision to sell the Mendham Collection of 15th and 16th-century English Bibles and controversial literature, bequeathed by Joseph Mendham (1769-1856) and, since 1984, kept at the University of Kent at a cost to the society of about £10,000 a year. Opposition to the sale failed and the books were sold at Sotheby's. Of course, it is easier to animate people about the sale of anything associated with Shakespeare (the 450th anniversary of his birth will be marked in 2014) than it is to engage them with the preservation of a 19th-century collection of pre-Reformation books. Even so, similar protests against the sales of First Folios by Oriel College, Oxford, and by Dr Williams's Library (just around the corner from Senate House) both failed to stop them. There were equally unsuccessful campaigns against the sale of rare 15th and 16th-century continental printed books from the John Rylands Library in 1988 and, a decade or so later, of runs of historic newspapers from the British Library-a shameful event that helped inspire Nicolson Baker's Double Fold: Libraries and the Assault on Paper (2001)."
Man müsste noch mehr aus dieser einsichtsvollen Stellungnahme zitieren. Nur zu bekannt ist auch hierzulande das abscheuliche Dublettenargument: "Despite a century and more of the painstaking investigation of books printed before 1800 on the hand-press, it is surprising to have to explain to professional librarians and others that there is no such thing as a "duplicate" of this kind. [...] Books from the hand-press period are not "duplicates" and the more we learn about them, the more their unique individuality becomes apparent."
Zurecht betont Woudhuysen, dass digitale Kopien kein Ersatz für die Originale sein können. Aber sie können, möchte ich ergänzen, für die alten musealen Bestände werben, deren Auswertung mit naturwissenschaftlichen Methoden (etwa zur Provenienzforschung) noch kaum begonnen hat. Wissenschaftlich wertvolle Ensembles wie der Altbestand der Bibliothek von Wigan müssten zusammengehalten werden!

KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 23:39 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 23:28 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Wie immer materialreich:
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/03/27/stimmen-zum-schavan-urteil/
Google-Bildersuche
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/03/27/stimmen-zum-schavan-urteil/
Google-BildersucheKlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 23:18 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Zu http://archiv.twoday.net/stories/714914551/
In den Kommentaren zu
http://blog.kirchenbuchportal.de/blog/
wird behauptet, dass es keine Alternativen zu einem kostenpflichtigen Portal geben würde. Das ist aus meiner Sicht gelogen.
Selbst wenn man die Auffassung teilt, dass es keine Fördergelder für ein Open-Access-Angebot geben würde, bleibt zu beachten:
- Gemeinsam mit den genealogischen Verbänden könnte ein kostenfreies Angebot realisiert werden.
- Gemeinsam mit den Mormonen könnte ein kostenloses Angebot realisiert werden.
Aber das will man aus theologischen = Abgrenzungsgründen nicht. Das beste genealogische Angebot ist kostenlos und benutzerfreundlich: familysearch der Mormonen.
- Crowdfunding hat man nicht ausprobiert.
Gerade im genealogischen Bereich hat Crowdsourcing ausgezeichnet funktioniert, wieso dann nicht auch Crowdfunding?
- Zusammenarbeit mit Wikimedia Deutschland e.V. hat man nicht ausprobiert.
Auch bei einem kostenpflichtigen Angebot gilt:
- gegen die Weiterleitung und Zweitveröffentlichung der Scans ist kein Kraut gewachsen.
- Jedes Wasserzeichen, das Text nicht überdeckt lässt sich entfernen.
Aus Wikimedia Commons
In den Kommentaren zu
http://blog.kirchenbuchportal.de/blog/
wird behauptet, dass es keine Alternativen zu einem kostenpflichtigen Portal geben würde. Das ist aus meiner Sicht gelogen.
Selbst wenn man die Auffassung teilt, dass es keine Fördergelder für ein Open-Access-Angebot geben würde, bleibt zu beachten:
- Gemeinsam mit den genealogischen Verbänden könnte ein kostenfreies Angebot realisiert werden.
- Gemeinsam mit den Mormonen könnte ein kostenloses Angebot realisiert werden.
Aber das will man aus theologischen = Abgrenzungsgründen nicht. Das beste genealogische Angebot ist kostenlos und benutzerfreundlich: familysearch der Mormonen.
- Crowdfunding hat man nicht ausprobiert.
Gerade im genealogischen Bereich hat Crowdsourcing ausgezeichnet funktioniert, wieso dann nicht auch Crowdfunding?
- Zusammenarbeit mit Wikimedia Deutschland e.V. hat man nicht ausprobiert.
Auch bei einem kostenpflichtigen Angebot gilt:
- gegen die Weiterleitung und Zweitveröffentlichung der Scans ist kein Kraut gewachsen.
- Jedes Wasserzeichen, das Text nicht überdeckt lässt sich entfernen.
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 22:32 - Rubrik: Kirchenarchive
"Der Verlag Hiersemann weigert sich strikt, die Erlaubnis dafür zu erteilen, bei ihm erschienene Kataloge zu digitalisieren und ins Netz zu stellen. Daher stehen vor allem die bei Hauswedell (gehört zu Hiersemann) erschienenen Hamburger Handschriftenkataloge nicht über ManuMed im Netz zur Verfügung, was die gesamte Handschriften-Community sehr bedauert."
Die Offlinestellung der Handschriftenkataloge von ManuMed vor einigen Jahren erfolgte vor der Neuregelung der unbekannten Nutzungsarten und wäre absolut nicht notwendig gewesen, da die Rechte bei den Autoren lagen und nicht bei den Verlagen.
Auch im Hamburger Fall empfiehlt es sich, konfrontativ gegen Open-Access-Blockaden vorzugehen und sich der Zustimmung der Autoren zu versichern. Da es von Hiersemann kein Online-Angebot gibt, werden die Online-Rechte nicht ausgeübt und können von den Autoren kostenlos unter Fristsetzung zurückgerufen werden.
"Ich zitiere aus:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/
Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.
Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.
Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.
Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.
(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)
Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.
Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.
Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist."
http://archiv.twoday.net/stories/41794350/
Die Offlinestellung der Handschriftenkataloge von ManuMed vor einigen Jahren erfolgte vor der Neuregelung der unbekannten Nutzungsarten und wäre absolut nicht notwendig gewesen, da die Rechte bei den Autoren lagen und nicht bei den Verlagen.
Auch im Hamburger Fall empfiehlt es sich, konfrontativ gegen Open-Access-Blockaden vorzugehen und sich der Zustimmung der Autoren zu versichern. Da es von Hiersemann kein Online-Angebot gibt, werden die Online-Rechte nicht ausgeübt und können von den Autoren kostenlos unter Fristsetzung zurückgerufen werden.
"Ich zitiere aus:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/
Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.
Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.
Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.
Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.
(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)
Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.
Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.
Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist."
http://archiv.twoday.net/stories/41794350/
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 21:47 - Rubrik: Archivrecht
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Wenig Überraschendes dabei für Leser dieses Blogs:
http://irights.info/nicht-nur-kostenlos-sondern-frei-zehn-anlaufstellen-fuer-bilder-im-netz
Bei Pixabay ist Hotlinking verboten. Motiv sollte sein:
http://pixabay.com/de/paragraf-paragraph-buch-recht-jura-192561/
http://irights.info/nicht-nur-kostenlos-sondern-frei-zehn-anlaufstellen-fuer-bilder-im-netz
Bei Pixabay ist Hotlinking verboten. Motiv sollte sein:http://pixabay.com/de/paragraf-paragraph-buch-recht-jura-192561/
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 21:20 - Rubrik: Bildquellen
Das bloggen wir jetzt alle bitte hundertmal.
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Gern lobe ich
http://francofil.hypotheses.org/2245
erneut.
"DUMAS (Dépôt Universitaire de Mémoires Après Soutenance) ist eine digitale Bibliothek für universitäre Abschlussarbeiten aller Fachrichtungen auf Master-Niveau (in Frankreich Bac+4 und Bac+5). Im Moment findet man dort frei zugänglich und im Volltext knapp 4600 Dokumente, darunter rund 170 aus dem Bereich der Geschichtswissenschaften. "
Zum Problem siehe ausführlich
http://archiv.twoday.net/stories/472713645/
http://francofil.hypotheses.org/2245
erneut.
"DUMAS (Dépôt Universitaire de Mémoires Après Soutenance) ist eine digitale Bibliothek für universitäre Abschlussarbeiten aller Fachrichtungen auf Master-Niveau (in Frankreich Bac+4 und Bac+5). Im Moment findet man dort frei zugänglich und im Volltext knapp 4600 Dokumente, darunter rund 170 aus dem Bereich der Geschichtswissenschaften. "
Zum Problem siehe ausführlich
http://archiv.twoday.net/stories/472713645/
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 20:52 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Internetprovider können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Tag (Az.: C ‑ 314/12) von nationalen Gerichten grundsätzlich dazu verpflichtet werden, den Zugang ihrer Kunden zu urheberrechtsverletzenden Websites zu blockieren.
Im konkreten Fall hatten österreichische Gerichte von einem Access-Provider auf Antrag der Rechteinhaber verlangt, den Zugang ihrer Kunden zur Website „kino.to“ zu sperren.
http://www.internet-law.de/2014/03/netzsperren-kuenftig-europaweit.html
Im konkreten Fall hatten österreichische Gerichte von einem Access-Provider auf Antrag der Rechteinhaber verlangt, den Zugang ihrer Kunden zur Website „kino.to“ zu sperren.
http://www.internet-law.de/2014/03/netzsperren-kuenftig-europaweit.html
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 20:49 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/175869/index.html
"2012 verkauft die damalige Leiterin des Stadtarchivs Stralsund rund 6000 Bücher aus der Gymnasialbibliothek der Stadt. 95.000 Euro bringt der Verkauf. Ein Witz. Denn die Werke sind ein Vielfaches mehr wert. Man wusste es nicht besser."
"2012 verkauft die damalige Leiterin des Stadtarchivs Stralsund rund 6000 Bücher aus der Gymnasialbibliothek der Stadt. 95.000 Euro bringt der Verkauf. Ein Witz. Denn die Werke sind ein Vielfaches mehr wert. Man wusste es nicht besser."
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http://www.scinoptica.com/pages/topics/knowledge-unlatched-startet-restriktiv.php
http://collections.knowledgeunlatched.org/collection-availability-1/
http://collections.knowledgeunlatched.org/collection-availability-1/
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 18:51 - Rubrik: Open Access
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Mit über 26.000 Aufrufen steht auf der ewigen Bestenliste mein Beitrag von 2007:
http://archiv.twoday.net/stories/3776363/
Über genealogische Mailinglisten wurde jetzt verbreitet:
"neben digitalisierten Kirchenbuchbeständen des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin gehen folgende evangelische Landeskirchen im
Sommer 2014 mit ihren Kirchenbuchdigitalisierungen ans Netz:
Evangelische Landeskirche Anhalt
Evangelische Landeskirche in Baden
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Evangelische-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Evangelische Kirche der Pfalz
Evangelische Kirche von Westfalen
Evangelische Landeskirche in Württemberg
Das Angebot wird kostenpflichtig sein.
Unter
http://www.kirchenbuchportal.de/
können Sie bereits einen Newsletter abonnieren und/oder sich als Tester der Beta-Phase bewerben.
Zudem gibt es einen Blog:
http://blog.kirchenbuchportal.de/blog/ "
Mein Kommentar:
Die Abzocke ist schändlich, da die Kirchenbücher Kulturgut sind und öffentlichrechtlichen Charakter haben und kostenfrei allen Interessenten zur Verfügung stehen sollten gemäß dem Grundsatz (nicht nur) der EU-Kommission "Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben".
Ich rufe alle Genealogen auf, massiv gegen die mit Sicherheit unrechtmäßigen AGB des Angebots zu verstoßen und massenhaft Scans ins Internet Archive oder auf Wikimedia Commons (sicherheitshalber unter Pseudonym) hochzuladen. Da diese nach § 72 UrhG nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist das ganz legal. Wird die Weitergabe beanstandet hilft: Sich dumm stellen. Böse Hacker haben die Scans gestohlen.
Gegen solches Unrecht ist Widerstand Pflicht. Wäre ich nicht katholisch, würde ich aus der evangelischen Kirche austreten.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/714914623/
http://archiv.twoday.net/stories/3776363/
Über genealogische Mailinglisten wurde jetzt verbreitet:
"neben digitalisierten Kirchenbuchbeständen des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin gehen folgende evangelische Landeskirchen im
Sommer 2014 mit ihren Kirchenbuchdigitalisierungen ans Netz:
Evangelische Landeskirche Anhalt
Evangelische Landeskirche in Baden
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Evangelische-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Evangelische Kirche der Pfalz
Evangelische Kirche von Westfalen
Evangelische Landeskirche in Württemberg
Das Angebot wird kostenpflichtig sein.
Unter
http://www.kirchenbuchportal.de/
können Sie bereits einen Newsletter abonnieren und/oder sich als Tester der Beta-Phase bewerben.
Zudem gibt es einen Blog:
http://blog.kirchenbuchportal.de/blog/ "
Mein Kommentar:
Die Abzocke ist schändlich, da die Kirchenbücher Kulturgut sind und öffentlichrechtlichen Charakter haben und kostenfrei allen Interessenten zur Verfügung stehen sollten gemäß dem Grundsatz (nicht nur) der EU-Kommission "Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben".
Ich rufe alle Genealogen auf, massiv gegen die mit Sicherheit unrechtmäßigen AGB des Angebots zu verstoßen und massenhaft Scans ins Internet Archive oder auf Wikimedia Commons (sicherheitshalber unter Pseudonym) hochzuladen. Da diese nach § 72 UrhG nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist das ganz legal. Wird die Weitergabe beanstandet hilft: Sich dumm stellen. Böse Hacker haben die Scans gestohlen.
Gegen solches Unrecht ist Widerstand Pflicht. Wäre ich nicht katholisch, würde ich aus der evangelischen Kirche austreten.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/714914623/
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 18:38 - Rubrik: Kirchenarchive
ist das Thema der 2011er Ausgabe von "Exilforschung. Ein internationales Jahrbuch". Mehr hier.
Bernd Hüttner - am Donnerstag, 27. März 2014, 06:51 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Danke für alles!
Es ist Zeit weiterzuziehen.
Es ist Zeit weiterzuziehen.
Wolf Thomas - am Donnerstag, 27. März 2014, 06:43
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article126239904/Gurlitt-gibt-Kunstwerke-an-juedische-Besitzer-zurueck.html
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt
http://www.hr-lavater.ch/2014/03/26/zur-richtigen-beurteilung-des-idyllischen-chronikenkults/ macht auf eine interessante Schrift von August Holder 1886 aufmerksam.
http://fbc.pionier.net.pl/id/oai:pbc.gda.pl:19360
S. 17 gibt Holder Auszüge aus Rabeners Satire "Ein Auszug aus der Chronike des Dörfleins Querlequitsch an der Elbe gelegen" (zuerst 1742). Der Text in einer Ausgabe 1766:
http://books.google.de/books?id=cncTAAAAQAAJ&pg=PA201

http://fbc.pionier.net.pl/id/oai:pbc.gda.pl:19360
S. 17 gibt Holder Auszüge aus Rabeners Satire "Ein Auszug aus der Chronike des Dörfleins Querlequitsch an der Elbe gelegen" (zuerst 1742). Der Text in einer Ausgabe 1766:
http://books.google.de/books?id=cncTAAAAQAAJ&pg=PA201
KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 19:34 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 19:31 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://wisspub.net/2014/03/26/universitat-konstanz-bricht-lizenzverhandlungen-mit-elsevier-ab/
http://www.aktuelles.uni-konstanz.de/presseinformationen/2014/28/
"Aufgrund der erheblichen Verteuerung der Leistungen des Wissenschaftsverlages Elsevier in den vergangenen Jahren beschließt die Universität Konstanz, ihren Lizenzvertrag mit dem Großverlag für wissenschaftliche Fachzeitschriften nicht länger fortzuführen."
Zum #elseviergate (Murray Rust) siehe
http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/03/26/elseviergate-checking-whether-paid-openaccess-is-behind-paywalls-elsevier-says-its-more-efficient-than-libraries/
http://www.aktuelles.uni-konstanz.de/presseinformationen/2014/28/
"Aufgrund der erheblichen Verteuerung der Leistungen des Wissenschaftsverlages Elsevier in den vergangenen Jahren beschließt die Universität Konstanz, ihren Lizenzvertrag mit dem Großverlag für wissenschaftliche Fachzeitschriften nicht länger fortzuführen."
Zum #elseviergate (Murray Rust) siehe
http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/03/26/elseviergate-checking-whether-paid-openaccess-is-behind-paywalls-elsevier-says-its-more-efficient-than-libraries/
KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 18:51 - Rubrik: Open Access
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Gemäß dem Zwischenruf von Kollegen Kühnel
http://archiv.twoday.net/stories/714913711/#714914022
möchte ich unterstreichen, dass Web 2.0 ohne Open Access nicht funktioniert.
Archivische Fachkommunikation muss kostenfrei im Internet verfügbar sein und zwar auch in der "Version of record" (Verlagsversion), nicht nur in Form von Vorabpräsentationen usw. Vielleicht nicht sofort, aber spätestens nach einem Jahr. Ich appelliere daher dringend an die Ad-hoc-Kommission des VdA, dies als Leitlinie und Grundsatzforderung zu akzeptieren.
Ich verweise insbesondere auf
http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
Am 8. Juni 2012 wandte ich mich an den damaligen VdA-Vorsitzenden Diefenbacher:
Lieber Michael,
ich möchte Dich bitten, Dich dafür einzusetzen, dass der VdA als
Rechteinhaber der Zeitschrift Archivar die Bände bei HathiTrust öffnen
lässt:
http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500
Man muss dazu nur ein Permission-Formular hinsenden. Dass auch ältere
Bände im Netz verfügbar sind, wird sicher als allgemein sinnvoll
angesehen - in den USA liegen die Bände gescannt vor und müssten nicht
nochmals gescannt werden. Die Society of American Archivists hat ihre
Publikationen 2011 geöffnet:
http://www2.archivists.org/news/2011/saa-books-and-hathitrust
Beste Grüße
Am 3. September 2012 konnte ich die Freigabe der Jahrgänge 1970-2004 des "Archivar" in HathiTrust hier bekanntgeben:
http://archiv.twoday.net/stories/138662584/
Am 3. Oktober 2012 habe ich detaillierte weitere Vorschläge gemacht
http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
und diese mit Mail vom gleichen Tag dem VdA als Supplik übermittelt. Trotz mehrere Nachfragen bei dem die Korrespondenz führenden Kurskollegen Rehm hat sich nichts getan. Er hat eine grundsätzliche Sympathie für mein Anliegen erkennen lassen, aber geschehen ist, ums auf Sächsisch zu sagen, NÜSCHT.
* Ich habe kein Verständnis dafür, dass der VdA in einer Sache, bei der es offenkundig nicht um grundsätzliche Bedenken oder Probleme geht (schließlich ist der Archivar nach vergleichsweise kurzer Zeit jeweils komplett kostenfrei im Netz), mich jahrelang hinhält.
* Ich habe kein Verständnis dafür, dass auf
http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500
drei neu gescannte Bände nicht freigegeben wurden. Hier sollte der VdA klarmachen, dass alle neu gescannten älteren Bände offen sein sollen. Da die UMich kostenfrei digitalisiert (das kann aber leider lange dauern, ich warte seit Monaten auf einige Blätter Inkunabel), sollte der VdA dort die Digitalisierung weiterer Bände erbitten. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/
* Der VdA sollte darauf hinwirken, dass archivische Fachpublikationen Open Access werden. Das kostenpflichtige Angebot der "Archivalischen Zeitschrift" ist der völlig falsche Weg:
http://archiv.twoday.net/stories/640154831/
Ein Artikel kostet 30 Euro. Vor allem Universitätsarchivare (und Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren usw.) können über institutionelle Lizenzen das Angebot nutzen.
* Soweit die Rechte von Publikationen beim VdA liegen, sollte jeder Autor - über den neuen § 38 UrhG hinausgehend - das Recht haben, spätestens nach einem Jahr ihn im Internet in der Verlagsfassung einzustellen. Beim Archivar gern auch sofort nach Erscheinen.
* Der VdA sollte seine Mitglieder und die Archive ermuntern, gemeinfreie und rechtegeklärte Fachliteratur zu scannen und ins Netz zu stellen. Ich bin gern bereit, kostenlos dazu zu beraten.
Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele gegenüber dem VdA und den Mitgliedern der Ad-hoc-AG ihre Unterstützung für diese Forderungen artikulieren würden.

http://archiv.twoday.net/stories/714913711/#714914022
möchte ich unterstreichen, dass Web 2.0 ohne Open Access nicht funktioniert.
Archivische Fachkommunikation muss kostenfrei im Internet verfügbar sein und zwar auch in der "Version of record" (Verlagsversion), nicht nur in Form von Vorabpräsentationen usw. Vielleicht nicht sofort, aber spätestens nach einem Jahr. Ich appelliere daher dringend an die Ad-hoc-Kommission des VdA, dies als Leitlinie und Grundsatzforderung zu akzeptieren.
Ich verweise insbesondere auf
http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
Am 8. Juni 2012 wandte ich mich an den damaligen VdA-Vorsitzenden Diefenbacher:
Lieber Michael,
ich möchte Dich bitten, Dich dafür einzusetzen, dass der VdA als
Rechteinhaber der Zeitschrift Archivar die Bände bei HathiTrust öffnen
lässt:
http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500
Man muss dazu nur ein Permission-Formular hinsenden. Dass auch ältere
Bände im Netz verfügbar sind, wird sicher als allgemein sinnvoll
angesehen - in den USA liegen die Bände gescannt vor und müssten nicht
nochmals gescannt werden. Die Society of American Archivists hat ihre
Publikationen 2011 geöffnet:
http://www2.archivists.org/news/2011/saa-books-and-hathitrust
Beste Grüße
Am 3. September 2012 konnte ich die Freigabe der Jahrgänge 1970-2004 des "Archivar" in HathiTrust hier bekanntgeben:
http://archiv.twoday.net/stories/138662584/
Am 3. Oktober 2012 habe ich detaillierte weitere Vorschläge gemacht
http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
und diese mit Mail vom gleichen Tag dem VdA als Supplik übermittelt. Trotz mehrere Nachfragen bei dem die Korrespondenz führenden Kurskollegen Rehm hat sich nichts getan. Er hat eine grundsätzliche Sympathie für mein Anliegen erkennen lassen, aber geschehen ist, ums auf Sächsisch zu sagen, NÜSCHT.
* Ich habe kein Verständnis dafür, dass der VdA in einer Sache, bei der es offenkundig nicht um grundsätzliche Bedenken oder Probleme geht (schließlich ist der Archivar nach vergleichsweise kurzer Zeit jeweils komplett kostenfrei im Netz), mich jahrelang hinhält.
* Ich habe kein Verständnis dafür, dass auf
http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500
drei neu gescannte Bände nicht freigegeben wurden. Hier sollte der VdA klarmachen, dass alle neu gescannten älteren Bände offen sein sollen. Da die UMich kostenfrei digitalisiert (das kann aber leider lange dauern, ich warte seit Monaten auf einige Blätter Inkunabel), sollte der VdA dort die Digitalisierung weiterer Bände erbitten. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/
* Der VdA sollte darauf hinwirken, dass archivische Fachpublikationen Open Access werden. Das kostenpflichtige Angebot der "Archivalischen Zeitschrift" ist der völlig falsche Weg:
http://archiv.twoday.net/stories/640154831/
Ein Artikel kostet 30 Euro. Vor allem Universitätsarchivare (und Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren usw.) können über institutionelle Lizenzen das Angebot nutzen.
* Soweit die Rechte von Publikationen beim VdA liegen, sollte jeder Autor - über den neuen § 38 UrhG hinausgehend - das Recht haben, spätestens nach einem Jahr ihn im Internet in der Verlagsfassung einzustellen. Beim Archivar gern auch sofort nach Erscheinen.
* Der VdA sollte seine Mitglieder und die Archive ermuntern, gemeinfreie und rechtegeklärte Fachliteratur zu scannen und ins Netz zu stellen. Ich bin gern bereit, kostenlos dazu zu beraten.
Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele gegenüber dem VdA und den Mitgliedern der Ad-hoc-AG ihre Unterstützung für diese Forderungen artikulieren würden.
KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 17:53 - Rubrik: Open Access
Der jetzt veröffentlichte Prüfbericht in Sachen der Bauvorhaben des Limburger Bischofs Tebartz van Elst, der nicht in sein Bistum zurückkehren wird, ist eine interessante Lektüre.
"Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg“
PDF via http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2521&cHash=98dc472ee6ffc406b55e00e5b5a640ce
"Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg“
PDF via http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2521&cHash=98dc472ee6ffc406b55e00e5b5a640ce
KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 17:40 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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http://www.tagesspiegel.de/kultur/streit-um-kulturschatz-beendet-iffland-nachlass-kehrt-nach-berlin-zurueck/9669444.html
http://www.zeit.de/news/2014-03/26/theater-iffland-archiv-gerettet---berlin-erwirbt-nachlass-26121609
"Mit der Übernahme von Teilen des Nachlasses aus einem Wiener Antiquariat sei das Archiv des einstigen Leiters des Berliner Schauspielhauses am Gendarmenmarkt für die Öffentlichkeit gerettet, sagte der Chef der Berliner Staatskanzlei, Björn Böhning (SPD), am Mittwoch. Berlin zahle dem Antiquariat 15 000 Euro für Unkosten."
Eine gute Naxchricht!
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=iffland

http://www.zeit.de/news/2014-03/26/theater-iffland-archiv-gerettet---berlin-erwirbt-nachlass-26121609
"Mit der Übernahme von Teilen des Nachlasses aus einem Wiener Antiquariat sei das Archiv des einstigen Leiters des Berliner Schauspielhauses am Gendarmenmarkt für die Öffentlichkeit gerettet, sagte der Chef der Berliner Staatskanzlei, Björn Böhning (SPD), am Mittwoch. Berlin zahle dem Antiquariat 15 000 Euro für Unkosten."
Eine gute Naxchricht!
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=iffland
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KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 06:22 - Rubrik: Kodikologie
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Instruktive Präsentation von RA Ulbricht
http://de.slideshare.net/culbricht/allfacebook-2014-facebookrecht?ref=http://www.rechtzweinull.de/archives/1410-praesentation-facebook-recht-rechtlich-abgesichert-im-jahr-2014-von-der-allfacebook-konferenz-2014.html

http://de.slideshare.net/culbricht/allfacebook-2014-facebookrecht?ref=http://www.rechtzweinull.de/archives/1410-praesentation-facebook-recht-rechtlich-abgesichert-im-jahr-2014-von-der-allfacebook-konferenz-2014.html

KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 03:54 - Rubrik: Archivrecht
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Ich bin ja meistens ohne fremde Hilfe strunzdumm, was das Überlisten von Größenbeschränkungen von Bildern im Internet angeht, aber bei dieser URL aus der erfreulich wasserzeichenlosen Objektdatenbank des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg
http://objektkatalog.gnm.de/image.php?id=5455&size=medium
juckte es mich doch, daran herumzuspielen. Und siehe da:
http://objektkatalog.gnm.de/image.php?id=5455&size=large

http://objektkatalog.gnm.de/image.php?id=5455&size=medium
juckte es mich doch, daran herumzuspielen. Und siehe da:
http://objektkatalog.gnm.de/image.php?id=5455&size=large
KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 03:29 - Rubrik: Bildquellen
http://www.museen.thueringen.de/Zoomobjekte
Eigentlich sollten alle Museumsobjekte in hoher Auflösung einsehbar sein!

Eigentlich sollten alle Museumsobjekte in hoher Auflösung einsehbar sein!

KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 01:37 - Rubrik: Museumswesen
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Die Wikipedia wirft bei den unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesausstellung
verzeichneten Artikeln wirtschaftliche Leistungsschauen und kulturhistorische Ausstellungen munter durcheinander. Bei den österreichischen Landesausstellungen sind die Artikel teilweise seit Jahren ungepflegt und ohne Aktualisierung.
Dieses Jahr finden noch statt:
In Baden-Württemberg mehrere (Inkas, Konstanzer Konzil, Romanows u.a.)
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/kunst_und_kultur/museen/grosse_landesausstellungen/
Siehe auch
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.grosse-landesausstellungen-das-guetesiegel-wird-fuers-land-reserviert.8a420b55-cac3-4bac-80c1-70b0354db6b1.html
In Bayern:
Ludwig der Bayer
http://www.hdbg.de/ludwig-der-bayer/
In Brandenburg als Erste Landesausstellung:
Preußen und Sachsen
http://brandenburgische-landesausstellung.de/
In Niedersachsen:
Hannovers Herrscher auf Englands Thron 1714 – 1837
http://www.royals-aus-hannover.de/
Heuer pausiert Österreich in Sachen (historische) Landesausstellungen, aber für Archivalia-LeserInnen ist die Tiroler Braunvieh-Landesausstellung am 21./22. April 2014 natürlich ein MUSS.
http://www.tiroler-braunvieh.at/inhalte-ausgeblendet/la-2012-unterkategorien.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Landesausstellung
verzeichneten Artikeln wirtschaftliche Leistungsschauen und kulturhistorische Ausstellungen munter durcheinander. Bei den österreichischen Landesausstellungen sind die Artikel teilweise seit Jahren ungepflegt und ohne Aktualisierung.
Dieses Jahr finden noch statt:
In Baden-Württemberg mehrere (Inkas, Konstanzer Konzil, Romanows u.a.)
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/kunst_und_kultur/museen/grosse_landesausstellungen/
Siehe auch
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.grosse-landesausstellungen-das-guetesiegel-wird-fuers-land-reserviert.8a420b55-cac3-4bac-80c1-70b0354db6b1.html
In Bayern:
Ludwig der Bayer
http://www.hdbg.de/ludwig-der-bayer/
In Brandenburg als Erste Landesausstellung:
Preußen und Sachsen
http://brandenburgische-landesausstellung.de/
In Niedersachsen:
Hannovers Herrscher auf Englands Thron 1714 – 1837
http://www.royals-aus-hannover.de/
Heuer pausiert Österreich in Sachen (historische) Landesausstellungen, aber für Archivalia-LeserInnen ist die Tiroler Braunvieh-Landesausstellung am 21./22. April 2014 natürlich ein MUSS.
http://www.tiroler-braunvieh.at/inhalte-ausgeblendet/la-2012-unterkategorien.html

KlausGraf - am Mittwoch, 26. März 2014, 00:01 - Rubrik: Museumswesen
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