Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.andreas-bialas.de/archive-als-gedaechtnisse-der-gesellschaft-pflegen-andreas-bialas-spricht-zum-archivgesetz/

Lesenswert nicht nur für Juristen:

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130212

http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=2669#sthash.7Q2y2IqI.dpuf

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140056

Das VG Wiesbaden ist ungehalten:

"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt aktuell keine ordnungsgemäßen elektronischen Akten."

Zitat: "Hinzu kommt ferner erschwerend, dass die von dem Kläger vorgelegten Dokumente in einer Art und Weise eingescannt worden sind, dass sie zwar dem äußeren Anschein noch dem Original entsprechen, jedoch in ihrer Schärfe und Auflösung ein Lesen bzw. Betrachten der Bilder unmöglich gemacht wurde. So dass auch hier ein Rückgriff auf die Dokumentenmappe zwingend erforderlich war.

Nach § 7 des E-Government-Gesetz - welches auf die Beklagte Anwendung findet - müssen elektronische Dokumente bildlich und inhaltlich mit dem Papierdokument übereinstimmen. Dies setzt voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde, sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument – soweit die elektronische Akte herangezogen wird – die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original. Dies setzt wiederum voraus, dass farbige Dokumente ebenfalls farbig eingescannt und auch farbig ausgedruckt werden. Dies setzt ferner voraus, dass die Stärke der Verpixelung des Dokuments so hoch ist, dass ein Qualitätsverlust des Dokumentes gegenüber dem in papierform vorliegenden Ausgangselement in keinster Weise eintritt."

Kirchhoffs Seekrieg ist in Deutschland gemeinfrei. Auf der Seite der SB Berlin steht denn auch korrekt unter Lizenz Public Domain:

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN736979808

Ebenso in der Europeana:

http://www.europeana.eu/resolve/record/9200231/BibliographicResource_3000060330262_source

Nicht aber in der Deutschen Digitalen Bibliothek, da ist als Lizenz ein fettes Copyfraud angegeben: CC-BY-NC-SA:

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/UNJX2NC7TZBK4T3EWDXFHCIBMGD5J2H5


Man wird erahnen, dass ich nach wie vor jede Menge auszusetzen habe an der Deutschen Digitalen Bibliothek. Es sollte eine einfache Meldemöglichkeit geben, wenn Medien falsch einer GND zugewiesen wurden.

So im Fall des Nazis Arnold Ruge, der mit seinem Namensvetter verwechselt wurde:

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/entity/116701889

http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4143684

Das 1917 erschienene Werk in der Reihe der Verzeichnisse der illuminierten Handschriften in Österreich (Bd. 6) ist nicht das einzige, das in Weimar digitalisiert wurde.

Es liegen auch vor
Admont und Vorau (Bd. 4,1)
http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4146049

Küstenlande (Bd. 6)
http://goobipr2.uni-weimar.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3Awim2-g-4139978

Die bisher vorliegenden Digitalisate z.T. nur mit Proxy bei HathiTrust listet

http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-international-at-gesamtesland.html

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/MJ2FYCKNESYIJ7JY6ZJDO2CFJPD44GUO

Auf der Seite des Düsseldorfer Stadtmuseums ohne Blättermöglichkeit in einem Viewer!


http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0004/bsb00047558/image_63

https://www.ige.ch/ueber-uns/institut.html

Gefällt mir nicht, zu wenig anschaulich und zu wenig an der Bedeutung einer reichen Public Domain orientiert. Im Einzelnen auch unnötig restriktiv.

Wie immer exzellent recherchiert und sachkundig berichtet Schräg Schreg:

http://archaeologik.blogspot.de/2014/04/neolithische-rohmaterialgewinnung-der.html

Update:
http://archaeologik.blogspot.com/2014/04/archaologische-aprilscherze.html

Heute konnten wir eine Liste der gestern übernommenen Unterlagen des hiesigen Universitätsvereins und ein Verzeichnis des Zugangs vom Lehrstuhl für Stadtgeographie und Geographie des ländlichen Raumes online stellen.

Mit dem vor ein paar Wochen bereitgestellten Findbuch über die Akten der Zentralverwaltung und Grobbeschreibungen einiger weiterer Bestände, darunter auch solche der Vorgängereinrichtungen (Pädagogische Hochschule und Lehrerbildungsanstalt), in einer vorläufigen Beständeübersicht konnten wir potentiellen Nutzern Rechercheinstrumente in die Hand geben, mit denen eine "geordnete Archivnutzung" möglich geworden ist. Fast genau ein Jahr nach der Gründung des Universitätsarchivs sind wir nun ein wirklich öffentliches Archiv mit einem bescheidenen Onlinefindmittelsystem geworden.

Auf unserer eigenen Website werden wir hoffentlich bald eine eigene Findmittelpräsentation einrichten. Bislang nutzen wir für die Präsentation der Archivgutbeschreibungen ausschließlich das Archivportal Europa.

Dass die Qualität der Findmittel noch nicht die "archivarische" ist, möge man verzeihen. Wir arbeiten noch immer so weit als möglich mit Übernahmeverzeichnissen und nur aufs Nötigste redigierten Grobbeschreibungen von Praktikanten und studentischen Hilfskräften. Im Fachjargon reden wir deshalb gar nicht von Findbüchern, sondern von "Akzessionsverzeichnissen". Doch im Sinne der unverzögert schnellen Nutzbarmachung halten wir die Offenlegung dieser Verzeichnisse für legitim.

Übrigens verbirgt sich dahinter noch eine "Partizipationskomponente". Dadurch, dass es sich bei den gelisteten Unterlagen fast ausschließlich um unbewertetes Material handelt, können Nutzer durch ihr Bestell- und Auswertungsverhalten bis zu einem gewissen Grad an der Bewertung mitwirken.

Ein kleiner Wehrmutstropfen muss aber geschluckt werden: Wegen der anstehenden Urlaubszeit verschiebt sich die "große Eröffnung" auf Anfang Mai. Ab dann heißt es, nicht nur online, sondern auch lokal: Herzlich willkommen im Universitätsarchiv!

Der betroffene Satiriker teilt in der ZEIT aus:

http://www.zeit.de/kultur/literatur/2014-03/hassays-wanderhure

Siehe auch
http://www.boersenblatt.net/790394/
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-duesseldorf-urteil-37-o-6-14-wanderhure-buch-titel/
http://www.t-online.de/unterhaltung/literatur/id_68742386/saechsischer-verlag-prueft-nach-urteil-zur-wanderhure-revision.html

Nutzungsbedingungen für heruntergeladene DIGITALISATE

Digitalisate von Archivgut des Landesarchivs Baden-Württemberg dürfen von dessen Website kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden; dabei ist die Herkunft und die Signatur des Archivguts zu nennen.

Bitte beachten Sie die dafür üblichen Zitierregeln:

Zitieren Sie jeweils die Archivsignatur, so dass auch andere Interessierte das Archivale identifizieren können.
Nennen Sie, falls es sich um ein Werk handelt, den Urheber.
Verbinden Sie jedes der Digitalisate mit der Fundstelle in den Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg über den dort angebotenen Permalink.
Beispiele und Hinweise für alle drei Zitierregeln finden Sie hier hinterlegt:

Hinweise und Beispiele zu den Zitierregeln (application/pdf 20.0 KB)
Möchten Sie ein Digitalisat von der Webseite des Landesarchivs ins Internet einstellen, z.B. auf wikipedia oder wikimedia, so lizenzieren Sie dieses mit der Creative Commons Lizenz CC-BY und geben Sie zusätzlich Herkunft und Archivsignatur an.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (z.B. die Regelungen des Urheberrechts, der Datenschutzgesetze und das Recht am eigenen Bild).

http://www.landesarchiv-bw.de/nutzungsbedingungen

Soweit durch die Reproduktion kein Schutzrecht entsteht, ist das natürlich Copyfraud, aber diese Lizenzierung ist natürlich eine großartige Sache für noch nicht gemeinfreie Fotos dreidimensionaler Objekte, für die das Landesarchiv über Rechte verfügt.

Nach obigen Nutzungsbedingungen ist der Permalink auf das Landesarchiv-Angebot gemäß CC verpflichtend! Es wäre allerdings klarer, wenn das eindeutig so formuliert würde.



Schwäbisch Gmünd. Foto: Edmund Müller (1900-1945)
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1348570&a=fb
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/CPJR2X6TKALKOBUCMFOOPL2MD4672AKL

http://heise.de/-2158579

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/

Die GND ist im BEACON-Findbuch nicht implementiert, obwohl sie von der DDB unterstützt wird.


http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Evangelische-Kirche-nutzt-neues-Archiv-in-Eisenach-559637856

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Landeskirchenarchiv-bezieht-in-Eisenach-einen-vier-Millionen-Euro-teuren-Bau-1939430671

Zu

http://archiv.twoday.net/stories/714908541/

ist nachzutragen. Die UB Bonn hat erfreulicherweise Bd. 5 digitalisiert und auch in einer Notiz - ausgesprochen verdienstvoll - die vier Bände bei HathiTrust verlinkt.

Kristeller online sagt: Beschreibungen bis Nr. 358, nicht nur bis Nr. 311.

Auf dem Schmutztitel ist Tomi V Pars I zu lesen.

http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/pageview/3112170

Die Kollation der MGH-Bibliothek stimmt mit dem vorliegenden Exemplar überein (96 S. u. 224 S.), daher wäre es nutzlos, die MGH-Bibliothek um ein Digitalisat des womöglich Fehlenden zu bitten.

Der in der DNB vorhandene Nachdruck hat auch nicht mehr Seiten:

http://d-nb.info/972448055

Mehr scheint nicht erschienen zu sein (nach Ausweis der von mir konsultierten OPACs mit Kollation also Feststellung der Seitenzählungen), aber wie kommt dann Kristeller auf seine Angabe?

Zur Konzeption des Handschriftenkatalogs siehe auch die Bemerkungen von Hans Butzmann:

http://www.mgh-bibliothek.de/html/butzmann.htm

Nachtrag: Mehr nicht erschienen? Beim Googeln nach "bibliotheca casinensis v" fand ich

http://books.google.de/books?id=jhvxtq3oDn8C&pg=PA306

wo auf Cod. V 351 durch Bd. 5, S. 157f. Bezug genommen wird. Zur Klärung des Sachverhalts habe ich telefonisch Prof. Mentzel-Reuters um Hilfe gebeten.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876867408/

Der Bayerische VGH hat meiner Meinung nach ein eklatantes Fehlurteil gefällt, als er einen presserechtlichen Auskunftsanspruch hinsichtlich aller gefundenen Gurlitt-Bilder verneinte. Die Persönlichkeitsrechte des Sammlers müssen in einem solchen Fall eindeutig zurücktreten.

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-oeffentliche-interesse-an-den-gurlitt-bildern-374694

http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt

http://www.strafakte.de/rechtspolitik/die-fragwuerdigen-nebenverdienste-deutscher-richter/

"Die „Wirt­schafts­wo­che“ macht (im Heft 14/2014) die Ne­ben­ver­dienste der höchs­ten Rich­ter zum Ti­tel­thema: „Im Na­men des Gel­des“. So kom­men etwa Rich­ter am Bun­des­fi­nanz­hof auf ei­nen durch­schnitt­li­chen Ne­ben­ver­dienst von 25.200 €, wo­bei 57 von 59 Rich­tern noch ne­ben ih­rer her­kömm­li­chen Tä­tig­keit noch eine Ne­ben­be­schäf­ti­gung ha­ben. [...]

Nicht zu­letzt ver­die­nen Rich­ter an der Ver­mark­tung ih­rer Ur­teile kräf­tig mit. Diese wer­den dank ei­ner ex­klu­si­ven Part­ner­schaft ver­schlag­wor­tet und kom­men­tiert an ju­ris wei­ter­ge­lie­fert, die wie­derum zahlt da­für an den an­säs­si­gen Rich­ter­ver­ein oder – am Bun­des­ge­richts­hof – an eine ei­gens da­für ge­grün­dete Her­aus­ge­ber­ge­mein­schaft. Da­hin flie­ßen auch die Ver­kaufs­er­löse der Ent­schei­dungs­samm­lun­gen, die nicht etwa von den Ge­rich­ten, son­dern den Rich­tern in pri­va­ter Ne­ben­tä­tig­keit her­aus­ge­ge­ben wer­den. Die Wirt­schafts­wo­che ver­mu­tet ein „Mil­lio­nen­ge­schäft“ da­hin­ter."

Der Schweizer RA Steiger erörtert diese Frage:

http://www.steigerlegal.ch/2014/03/31/duerfen-tweets-in-zeitungen-abgedruckt-werden/

Für Online-Nutzungen gilt, dass bei Nutzung der Einbettungsfunktion die Zustimmung des Urhebers vorliegt analog zu

http://archiv.twoday.net/stories/714907881/

Es entsteht der Eindruck, dass die herrschende Rechtspraxis die beiden, die anwaltlichen Abmahngebühren bewusst begrenzenden gesetzlichen Regelungen aus den Jahren 2008 und 2013 offensichtlich soweit irgend möglich, ignoriert. In den Augen der interessierten Öffentlichkeit hat sich ein „Abmahnunwesen“ bzw. eine „Abmahnindustrie“ etabliert. Dem ist nicht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers durch die Zubilligung überhöhter Streitwerte Vorschub zu leisten. Insoweit darf auf die oben zitierten Worte der Bundesregierung und die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2013 verwiesen werden, nach der die herrschende Abmahnpraxis in der Öffentlichkeit als „Abzocke“ wahrgenommen und das Institut der Abmahnung in Misskredit gebracht wird.

AG Köln zitiert von
http://www.offenenetze.de/2014/03/31/ag-koeln-mit-deutlichen-worten-zu-schadensersatz-und-gegenstandswert-bei-filesharing-faellen/

http://www.bu.umk.pl/rekopisy-online

http://kpbc.umk.pl/dlibra/collectiondescription?dirids=16

Via Stefan Heßbrüggen
https://plus.google.com/101454796161503739033/posts/Px37pXbWFaq

Archive in Bayern. Aufsätze, Vorträge, Berichte, Mitteilungen. Herausgegeben von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Bd. 7, 2012. 535 S. Vergriffen (siehe unten), Rezensionsexemplar lag vor.

Inhaltsverzeichnis
http://www.gda.bayern.de/publikationen/archive-in-bayern/inhalt/band7.pdf

Die Unbelehrbaren haben nichts begriffen: "Die Druckfassung ist vergriffen. Auf Anforderung wird eine CD (10,- €) geliefert." Statt die Beiträge Open Access zu veröffentlichen, wird eine CD erstellt. Die Druckveröffentlichung war so überflüssig wie ein Kropf, sie hat offenkundig den Etat der Generaldirektion mit Druckkosten belastet, denen womöglich kein angemessener Absatz gegenübersteht. laut Zeitschriftendatenbank ist das Organ - sieht man von Archivbibliotheken ab - in wissenschaftlichen Bibliotheken außerhalb Bayerns so gut wie nicht vertreten. Für Nordrhein-Westfalen wird ein einziger Standort im Kölner Uni-Archiv nachgewiesen. Keine einzige der NRW-Landesbibliotheken oder Universitätsbibliotheken führt die archivische Fachpublikation.

Der Band hat zwei Schwerpunkte, von denen der erste zur Bestandserhaltung (S. 209-248) durchaus überregionales Interesse für sich beanspruchen kann.

Mario Grauert stellt Strategien der Bestandserhaltung vor, eine allgemeine Einführung zum Thema ohne Weitschweifigkeiten. Drei Aufsätze widmen sich der Notfallplanung bzw. Notfallverbünden. Hier darf natürlich der Einsturz des Kölner Stadtarchivs nicht fehlen. Über den Notfallverbund Münster unterrichtet Marcus Stumpf, während Christian Kruse Notfallplanung im Archivbau behandelt.

Vier Beiträge behandeln die technische Seite: konservatorische Grundregeln, Verfilmung vs. Digitalisierung, Massenentsäuerung und die Sicherung von Tonbändern aus dem Nachlass von Oskar Sala.

Einen Fremdkörper im Band ist der fußnotenreiche hilfswissenschaftliche Fachaufsatz von Marcus Schiegg über "Althochdeutsche Griffelglossen am Beispiel der Handschrift 10 des Archivs des Bistums Augsburg". Interessant ist das Thema durchaus, wenngleich ohne praktische Relevanz für geschätzte 99,99 % der deutschen Archivare. Diese Griffelglossen (hier: in einer Handschrift des 9. Jahrhunderts) können allzu leicht übersehen werden. Schiegg fasst offenbar seine Magisterarbeit zusammen und ediert S. 102-105 drei von ihm neu entdeckte Griffelglossen.

Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/6655

Die Handschrift wird vom Bistumsarchiv verwaltet, war aber früher der Ordinariatsbibliothek zugewiesen und ist eigentlich typisches Bibliotheksgut.

Der zweite Schwerpunkt dokumentiert ein quellenkundliches Kolloquium "Wald und Jagd in den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns" (S. 249-399). Neben der Überlieferung im Hauptstaatsarchiv München werden nur noch die Bestände des Staatsarchivs Nürnberg (also die Waldämter der Reichsstadt Nürnberg) thematisiert. Unangenehm berührt die mäßige Abbildungsqualität insbesondere bei den Karten (nur Schwarz-weiß). Herausragenden wissenschaftlichen Wert besitzt dieser Teil nicht.

Der große Rest sind allerlei Berichte und Mitteilungen, die besser online publiziert worden wären.

Zu fehlendem Open Access im Archivwesen siehe zuletzt:

http://archiv.twoday.net/stories/714914047/

Am 13. Februar versuchte ich im Interesse aller Handschriftenforscher per Mail einige Fragen zu klären, die aufgrund der völlig unzulänglichen Erschließung der von Finger nicht berücksichtigten überwiegend frühneuzeitlichen Binterim-Handschriften offen geblieben waren.

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641

"Gestatten Sie mir, Sie der Einfachheit halber um eine gern kursorische Klärung hinsichtlich der folgenden Punkte zu bitten.

Ms. 1522 Stimmt die Datierung 1522? Zur Anna-Monogamie gibt es einen 1534 erschienen Druck Agrippas von Nettesheim.

http://books.google.de/books?id=oEc5cJaDiVgC&pg=PA102

Ms. 1215 irgendwas zu Inhalt oder Datierung (Jahrhundert)?

Ms. 1328 Datierung?

Ms. 1389 ausführliches Incipit und Explicit des Novizentraktats, den ich zur Digitalisierung vorschlagen möchte."

Statt rasch mal nachzuschauen, hat Frau Dr. Talkner eine Antwort "frühestens im März" in Aussicht gestellt. Und die Digitalisierung des mittelalterlichen Novizentraktats abgelehnt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl jedem Handschriftenexperten klar sein dürfte, dass keinerlei detaillierte Ergebungen für eine Antwort nötig wären.

Hier ist schon wieder ein Exemplar aus der Bibliothek des stralsundischen Gymnasiums im Angebot:

http://www.abebooks.fr/servlet/BookDetailsPL?bi=11055941611&searchurl=bsi%3D0%26amp%3Bds%3D30%26amp%3Bsortby%3D0%26amp%3Bvci%3D51735868

siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/706566624/

"ABA members should be aware that books bearing the stamp of the Stralsund Gymnasium Bibliothek, with release stamp, may not be quite what they seem. In 2012, several thousand volumes from the Stralsund city archives were sold to an antiques dealer, and subsequently dispersed in the trade. Some of the more notable books, such as a Kepler volume, appeared at auction. It appears that the sale of these books was not legal under the terms of the library's charter but that title was legally transferred in subsequent sales. The library has been buying back some of the books sold. Anyone who has a book bearing the Stralsund library stamp should contact: Dr. Burkhard Kunkel at: burkunkel@web.de"

http://www.aba.org.uk/news/664-stralsund-library-stamp-


http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/

Unvermeidlich offenkundig das Copyfraud: Es werden Medien unter CC gestellt, an denen die Institution nicht die Rechte hat. Andere Medien, die GARANTIERT gemeinfrei sind wie die Fotos von Konrad Theodor Preuss, der länger als 70 Jahre tot ist, werden nicht als Public Domain etikettiert.

Man mag zur Reproduktionsfotografie

http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto

bei Nicht-Fotos stehen wie man will. Die Entscheidung "Bibelreproduktion" des BGH 1989

https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion

lässt keinen Spielraum, Reproduktionen gemeinfreier Fotos als geschützt nach § 72 UrhG zu betrachten!

Für mich ist das Dulden solchen Etikettenschwindels durch die Deutsche Digitale Bibliothek zumindest im moralischen Sinn kriminell.

Mitbewerber können den Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG abmahnen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Das Notizbuch der Kolumbienexpedition liegt digitalisiert in dem vom Internet Archive bekannten Viewer vor, allerdings ohne die Funktionalität, dass man durch Klicken auf die Buchseite weiterblättern kann.

http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/viewer/show/177#page/n0/mode/1up

Via
http://culture-to-go.com/2014/03/30/die-erste-virtuelle-ausstellung-der-deutschen-digitalen-bibliothek-ist-online/

Die von Maria Theresia 1780 in Mantua eingeweihte Bibliothek ist nach den Erdbebenschäden von 2012 wieder eröffnet worden.

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/kultur/3589922/maria-theresia-bibliothek-mantua-neu-eroeffnet.story

http://www.bibliotecateresiana.it/

http://archiv.twoday.net/stories/64037845/


http://www.burgerbe.de/2014/03/30/krak-des-chevaliers-fotovergleich-zeigt-schwere-bombenschaeden-an-rittersaal-fassade/

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/714912154/

Maxi Platz schreibt in

http://minuseinsebene.hypotheses.org/995 [gelöscht]

"Mein eigener Referatsvorschlag, sich mit wissenschaftlichem Bloggen auseinander zu setzen, musste leider aussortiert werden. Das Thema könne man vielleicht in einem anderen Rahmen z.B. Öffentlichkeitsarbeit behandeln. Blogs seien streng genommen keine wissenschaftlichen Publikationen. Zudem wäre das Tagungsprogramm sonst zu umfangreich geworden, so hieß es."

Ich halte die Ablehnungsbegründung für unglaublich daneben, wie ich schon mit

http://archiv.twoday.net/stories/714914595/

angedeutet hatte. Indem Blogs nicht als streng wissenschaftliche Publikationen gesehen werden, werden BloggerInnen in eine Schublade "Öffentlichkeitsarbeit" gesteckt. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Blogs wie Archaeologik (von den auf anderem Gebiet agierenden Archivalia einmal abgesehen) , die sich mit Erfolg bemühen, neben der Popularisierung und Bekanntmachung wissenschaftliche Erkenntnisse die Forschung durch neue Erkenntnisse voranzutreiben. Ist streng fachwissenschaftlich nur, was unter dem Mantel der DGUF stattfindet?

Update:

Ich bedaure es, dass nicht nur ich von einer jungen und unerfahrenen Bloggerin hereingelegt wurde und der Blogpost ohne Rücksprache mit der Redaktion von de.hypotheses.org als Teil einer Abmachung mit der DGUF gelöscht wurde.

In einer gedruckten Veröffentlichung kann man zwar Behauptungen zurücknehmen, aber nicht ungeschehen machen. Ich selbst habe in Archivalia allerdings auch Beiträge komplett gelöscht, allerdings erinnere ich mich - abgesehen von technischen (versehentlichen) und inhaltlichen Dubletten - nur an 1-2 Fälle. Davon betraf einer aus dem Jahr 2006 einen gerichtlichen Vergleich des AG Siegburg mit Prof. Schuler. Ich kann nicht ausschließen, dass es noch einige wenige weitere Fälle gab, aber besser wäre es gewesen, transparent zu verfahren und den Inhalt der Beiträge auszutauschen. Die Beiträge sind hier auf Twoday unwiderruflich gelöscht und können auch nicht wiederhergestellt werden.

Im Einzelfall habe ich durchaus Verständnis für Vertraulichkeitsabmachungen, aber was einmal im Internet ist, verschwindet nicht so rasch daraus, wie man es sich wünschen würde (siehe auch Streisand-Effekt). Die dümmliche Behauptung "Das Internet vergisst nichts" ist aber empirisch nicht belegt. Es ist immer besser (und inzwischen auch journalistische Praxis in guten Online-Medien) "transparent" zu korrigieren, also Behauptungen oder Wertungen nicht einfach kommentarlos zu ändern oder zu löschen, sondern einen expliziten Vermerk ("In einer vorigen Version dieses Artikels ...") anzubringen.

Auch nach der Löschung ist die Sache in der Welt, nicht nur im Google-Cache (für wohl einige Wochen oder vielleicht auch nur Tage), sondern auch hier und in der Lesewolke:

http://bibliothekarisch.de/blog/2014/03/31/gelesen-in-biblioblogs-13-kw-14-vertretung-lesewolke/

Natürlich korrigiere ich in Archivalia zeitnah zum Entstehungsprozess eines Eintrags diesen ohne Kennzeichnung. Tippfehler ("Tüttich") und ähnliche Kleinigkeiten ohne Belang (z.B. einen falschen Link) korrigiere ich auch noch nach längerer Zeit ohne Kennzeichnung. Aber sobald es inhaltlich relevant wird (wenn ich z.B., was ja manchmal vorkommt, Unsinn geschrieben habe) benütze ich Streichungen und Ergänzungen ("Update" oder eckige Klammern).

Was wäre denn so schlimm gewesen, wenn die DGUF sich über einen solchen Nachtrag oder eine Änderung mit Frau Platz verständigt hätte? Die Löschung eines Beitrags in einem Wissenschaftsblog sollte wirklich die Ultima ratio sein. Im Umgang mit dem "Skandälchen" erkenne ich diesbezüglich ein klares und eindeutiges Fehlverhalten der DGUF.

Größere Fehler hat freilich Frau Platz gemacht. Am 27. März wurde mir der Casus mit einem Zitierverbot und einem Namensnennungsverbot von dritter Seite zugespielt. Unter diesen Bedingungen schien mir eine wirksame Stellungnahme schwierig. Jede auch nur vage Andeutung hätte von der DGUF auf Frau Platz zurückgeführt werden können.

Ich habe mich daher in eher ironischer Weise zum Wert von Wissenschaftsblogs für die Wissenschaft geäußert (siehe oben).

Ein weiterer großer Fehler von Frau Platz war, die Ablehnungsbegründung nicht wörtlich zu zitieren. Gerade, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt, sollte die Angst vor juristischen Konsequenzen der Einsicht weichen, dass ein ungenaues oder paraphrasierendes Zitat eine größere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Wenn es wie hier um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht, ist ein zutreffendes wörtliches Zitat nicht nur für das Gegenüber fairer, sondern auch rechtlich in den meisten Fällen zulässig. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/706568163/

Ich habe mich von Frau Platz instrumentalisieren lassen (das war ein Fehler), weil es eine empörende Tatsache ist, dass Blogs immer noch diskriminiert werden. Vom OVG MV in der Causa Stralsund und von der HAB Wolfenbüttel bei der Rezensionsvergabe, um nur zwei Beispiele aus eigener Erfahrung zu nennen.

Anders als die Kommentare dieses Beitrags nahelegen, scheint mir das mir übermittelte Zitat der Ablehnungsbegründung sehr wohl den Vorwurf zu tragen, dass die DGUF tatsächlich Bloggen und streng fachwissenschaftliches Publizieren voneinander getrennt hat.

"Wissenschaftliches Bloggen ist ein ganz wichtiges Thema und Ihr Ansatz ein sehr guter, aber wir denken, das passt nicht ganz zu unserem Tagungsthema, das sich den streng fachwissenschaftlichen Publikationen widmet."

Der Wirbel hat ein erfreuliches Ergebnis gehabt

https://twitter.com/MinusEins/status/450540187362557952

aber gerade diejenigen brüskiert, die sich am meisten öffentlich für Frau Platz eingesetzt haben.

Großartig! In sehr guter Auflösung einsehbar.

http://sites.trin.cam.ac.uk/manuscripts/

Verwiesen wird auf den "James"-Katalog von 1900-1902, der auch als Faksimile online ist unter

https://archive.org/stream/westernmanuscrip03trinuoft#page/n5/mode/2up

(Bände 1 und 2: in der URL 02 oder 01 statt 03)


Gesucht wird der Fundort der hier abgebildeten Handschrift (Link zum Digitalisat):

http://archivalia.tumblr.com/post/81191760502/uispeccoll-booksnbuildings-a-copy-dated


"China has launched a virtual museum documenting the Second Sino-Japanese War. “The virtual museum was jointly launched by the Museum of the War of the Chinese People’s Resistance Against Japanese Aggression, the Beijing Internet Association, major Beijing-based websites, and the Beijing Radio and Television Network.”
http://researchbuzz.me/2014/03/30/cyprus-canada-fcc-more-sunday-buzz-march-30-2014/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+researchbuzz%2Fmain+%28ResearchBuzz%29

http://www.wantchinatimes.com/news-subclass-cnt.aspx?id=20140329000041&cid=1101

gives no URL for the "Virtual Museum of the War of the Chinese People's Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)" but having searched in Google for

中國人民抗日戰爭網上紀念館

I found an article in the Chinese Wikipedia on the Memorial (translated by Google translate) and I guess the web adress

http://www.1937china.com/

could be the Virtual Museum.


http://www.libereurope.eu/news/liber-response-to-elsevier%E2%80%99s-text-and-data-mining-policy

Siehe auch
https://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/03/30/uk-copyright-reforms-set-to-become-law/

Archaeologik stößt mal wieder in Raubgräber-Horn und Schmalenstroer fragt entsetzt: "was sind das für Menschen, die hunderte oder tausende Euro für irgendwelchen Nazi-Plunder ausgeben?"

http://schmalenstroer.net/blog/2014/03/mal-wieder-raubgraeber-bei-national-geographic/

https://de.wikipedia.org/wiki/Inetbib

http://www.inetbib.de/

1. Nachricht im Listenarchiv

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg01613.html

Besonders pikant mein allererster Listenbeitrag auf

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date331.html

Mit den unvergänglichen Worten des zu früh verewigten Robert Gernhardt leiten wir die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende ein, bei der heute über 670 Bilder anzuschauen sind:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance
http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance/page/46

Weitere Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


Daran ändert sich nichts, wenn ab und an ein wirklicher Geheimgang aufgedeckt wird wie jetzt ein besonders langer bei Schloss Asch:

http://www.burgerbe.de/2014/03/29/langer-geheimgang-zu-schloss-asch-moosburg-gefunden/

Siehe auch
http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA164

http://gonzoarchivistsays.tumblr.com/

Beispiel:

Gar güldenes Licht
kitzelt die Akte. “Hatschi!” -
“Gesundheit, Akte.”

ich kann das Jubelgekreische über

http://www.nypl.org/blog/2014/03/28/open-access-maps

nicht nachvollziehen. Karten bieten dann eine zu geringe Auflösung, wenn beim Zoom nicht jede Beschriftung bequem gelesen werden kann.


http://poessneck.otz.de/web/lokal/politik/detail/-/specific/Plaedoyers-fuer-das-Museum-auf-Burg-Ranis-1303203682

"Der diesjährige Internationale Museumstag am 18. Mai soll für den Freistaat Thüringen auf der Burg in Ranis stattfinden. Der Museumsverband Thüringen e.V. plant gemeinsam mit dem Kulturrat Thüringen e.V., dem Lese-Zeichen e.V. und dem Landesmusikrat Thüringen eine öffentliche Veranstaltung.

Für die Zukunft des Museums und damit auch der Stadt Ranis wird dieser 18. Mai, wenn sich mit der Veranstaltung des Museumsverbandes der öffentliche Fokus bewusst auf beide richten wird, wohl ein ganz wichtiger Tag - davon geht zumindest Bürgermeister Andreas Gliesing (Christliche Mitte/Gewerbeverein) aus. Denn die Stadt muss ihr bedeutendes Museum aus finanzieller Not zum 1."November schließen, wenn sich keine Möglichkeit findet, wie die Einrichtung weiter betrieben werden kann. "

http://digitizedmedievalmanuscripts.org/app/

Die Karte wurde aktualisiert. Sie weist u.a. das hier noch nicht erwähnte Angebot der UB Lüttich mit 49 Handschriften nach.



http://www.handschriftencensus.de/17448
http://www.omifacsimiles.com/brochures/cima22.pdf

Sehr lesenswerter Beitrag, der das Potential von Digitalisaten und Internetrecherchen für den Schulunterricht instruktiv beleuchtet.

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/03/28/einer-karikatur-auf-der-spur-2-uber-die-online-suche-zur-entschlusselung-unbekannter-bilder/


Mit fettem Wasserzeichen

https://mediabank.vanabbemuseum.nl/vam/start/beheersarchief#nav_bsr0

Via
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10274-archief-van-abbemuseum-online.html


Veling, Alexander: Altwegeforschung. Forschungsstand und Methoden. aventinus varia Nr. 44 [28.03.2014], in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9847/

http://www.mgh.de/home/aktuelles/newsdetails/praesidentin-der-mgh-verzichtet-auf-entfristung/0d2aec8397/

Zu den Hintergründen Prantl in der SZ (aaO einsehbar).

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304035-ungenehmigte-fotos-von-fremden-grundstuecken

Hingewiesen wird am Schluss auf ein Urteil des AG München, das mir bis jetzt nicht bekannt war:

Grundsätzlich muss nach deutschem Recht niemand ein "Ausspähen" seiner Privatsphäre hinnehmen. Allerdings ist im konkreten Fall vor Gericht immer eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen anderer vorzunehmen. So dürfen beispielsweise nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 161 C 3130/09) Luftbilder fremder Grundstücke von entsprechenden professionellen Fotografen ausdrücklich sogar frei verkauft werden, soweit weder ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild noch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt.

Volltext:

http://openjur.de/u/478683.html

http://www.tib-hannover.de/de/die-tib/aktuelles/aktuelles/id/506/?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter

Gute Nacht!

Ich habe ein Profil bei Google Scholar, das ich mehr oder minder pflege, also zumindest fremde Beiträge, die Google Scholar vorschlägt, nicht akzeptiere. Der Datenaustausch zwischen ResearcherID und ORCID ist problemlos, aber wie kommen meine Publikationen von Google Scholar in eines der beiden anderen Angebote?

Bei ResearcherID kann man ein RIS-File hochladen, das man aus Google Scholar mit der Option RefMan exportieren kann. Das habe ich getan und anschließend jeden einzelnen Beitrag in ORCID manuell auf Public gestellt:

http://orcid.org/0000-0002-5834-4987

Google Scholar schlägt inzwischen standardmäßig Beiträge in de.hypotheses.org vor!

"Forscher der Universität Koblenz-Landau haben in einer neuen Studie populäre negative Behauptungen zur Internetnutzung überprüft und stellen fest: Bücher, wie etwa "Digitale Demenz" von Manfred Spitzer, die vor der Nutzung des Internets warnen, beruhen nur wenig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen."

http://heise.de/-2156731

Update:
http://www.psychologie-heute.de/news/gesundheit-psyche/detailansicht/news/der_arme_soll_aber_mehr_kriegen_als_der_reiche_kopie_1/?&type=27072012

https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/CHhTgNkJeTX

Wer Meinungsfreiheit nicht ertragen will, darf gern auf meine weitere Mitwirkung verzichten. Es ging natürlich um

http://archiv.twoday.net/stories/714914551/

Ich hatte auf http://www.kirchenbuchportal.de/ahnenforschung-kirchenbuecher-gehen-online/#comments einen Link auf den jüngeren Archivalia-Beitrag hinterlassen (ohne weiteren Text), der wurde kommentarlos gelöscht. Da will man offensichtlich nur unkritisch bejubelt werden.

http://www.visual-history.de/


(Wiederholt von: http://kulturgut.hypotheses.org/364 )

Man darf es getrost als wissenschaftliche Sensation bezeichnen, was Stephan Kessler (Greifswald) und Stephen Mossman (Manchester) im "Archivium Lithuanicum 15, 2013" (online) vorstellen: Einen bisher von der Forschung nicht wahrgenommenen kurzen Text in einer baltischen Sprache, niedergeschrieben von einem Schreiber Petrus Wickerau 1440 und zwar auf Kreta, im damals venezianischen Chania. Wahrscheinlich, so die Autoren, handelt es sich um Altpreußisch (Erstbezeugung: Baseler Epigramm, 1369). Würde es sich um Altlitauisch handeln, so wären die vier Zeilen das älteste bekannte schriftliche Denkmal für diese Sprache überhaupt.  Die gründliche Recherche der Verfasser ergab, dass die lateinische Handschrift (Logica parva des Augustinereremiten Paulus Ventus) sich im 17. Jahrhundert in Venedig befand. 1904 wurde sie für die Wigan Public Library erworben, 2012 mit dem anderen Altbestand abgestoßen (Kessler/Mossman S. 515) und zwar auf einer Versteigerung bei Bonhams. Nun gehört sie "Les Enluminures" (Katalog mit Abbildungen), einer Firma, die neben Fogg, Günther und Tenschert zur Spitzengruppe der Handschriftenantiquariate zählt.

Dass der Aufsatz den ansonsten nur lokales Aufsehen erregenden Verkauf 2012 thematisiert, ist verdienstvoll. Felicitas Noeske, Mitglied unseres Kulturgut-Teams, hatte von Stephan Mossman eine private Rundmail erhalten, in der die "schamlose"  Auktion erwähnt wurde.  Am 1. Oktober 2012 hatte mich ein Archivalia-Kommentator ins Bild gesetzt: "Dass die letzten Provenienzen gerne verschwiegen werden ist ja nicht so selten. Bonhams (London) versteigert am 2. Oktober 2012 (auction 20412: lots 116-230) fast sämtliche Inkunabeln (80 von den 82 im ISTC unter 'Wigan PL' gelisteten) der 'Free Public Library Wigan', ohne dies im Online-Katalog zu erwähnen. Ein zugehöriger Blindstempel kann nur aufgrund der Abbildungen (mit Zoom) identifiziert werden.  z.B.: http://www.bonhams.com/auctions/20412/lot/150/ ". Ich hatte allerdings keine Zeit, der Sache nachzugehen. Von dem lokalen Presseartikel und weiteren Stellungnahmen (Wigan TodayHinweis in einem UK-Forum zur Buchgeschichte, Kritik in einem Blog) erhielt ich erst durch Frau Noeske Kenntnis. Kessler/Mossmann erwähnen zusätzlich die Notizen von Scott Gwara über die Handschriftenverkäufe in seinem Newsletter (PDF S. 4f. ). Gwara unterstreicht die Beziehungen der Handschriften zu Padua.

Man muss es immer wieder wiederholen, auch wenn sich das Verständnis für diese Argumentation im Handel und auf Seiten der US-Buchszene in Grenzen hält: Die um 1900 zusammengekaufte bibliophile Sammlung der Wigan Public Library, Handschriften und Inkunabeln, war eine schützenswerte wissenschaftlich wertvolle Geschichtsquelle, die durch die Auktion zerstört wurde. Wie der soeben erwähnte Padua-Bezug zeigt, handelte es sich nicht nur um Einzelstücke, sondern um Provenienzreste, die nun zersplittert wurden. Eine 2012 verkaufte Inkunabel war das einzige bekannte Exemplar auf den britischen Inseln.

Wie schon in der Causa Stralsund wurde mit mangelndem lokalen Bezug und mangelndem Interesse an dem Bestand argumentiert. Katie Birkwood hat dafür die richtigen Widerworte gefunden: "It doesn't take a genius to realise that if no-one knows that something is in a library, no-one will access it.  The onus is on the library service to promote its collections."

Bibliotheken weltweit müssen ihren Altbestand im Interesse der Wissenschaft als buchhistorische "Archive" dauerhaft bewahren. Das betrifft auch die "öffentlichen Bibliotheken", deren Kerngeschäft die aktuelle Literaturversorgung ist. Bestandsverlagerungen können kein absolutes Tabu sein, aber sie müssen das Ziel haben, den Schaden für die Wissenschaft zu minimieren. Ohne einen transparenten Aussonderungs-Prozess, der nicht wie im Fall Wigan von Heimlichtuerei  begleitet wird und der vor allem ohne Zeitdruck stattfinden muss, profitiert nur der Handel, der nach erlesenem Material und hohen Gewinnen giert, und der bornierte Eigentümer, dem die wissenschaftlichen Implikationen wurscht sind. In einem ergebnisoffenen Prozess hätte man versuchen können, die Wigan-Bestände möglichst provenienzschonend auf eine andere öffentliche Sammlung (oder mehrere) zu verteilen. So hätte man womöglich einen Mäzen dafür gewinnen können, die Handschrift mit dem baltischen Text einer litauischen Institution zu stiften. Auktionen haben den Vorteil, dass sie oft (nicht immer) den Gewinn für den Eigentümer maximieren, und den gravierenden Nachteil, dass sie Zusammengehöriges zerreißen und das Versteigerungsgut überwiegend in private Hände spülen, da diese meist kaufkräftiger sind als öffentliche Institutionen. In den privaten Tresoren dienen die Stücke weder der Wissenschaft noch der Allgemeinheit, obwohl sie das als Kulturgut tun sollten.  Es gibt Sammler, die gern Zugang für die Wissenschaft gewähren und ihre Pretiosen für Ausstellungen zur Verfügung stellen. Aber auch das setzt voraus, dass der jeweilige Standort bekannt ist. Üblicherweise teilen Auktionshäuser nichts über (auch institutionelle) Erwerber mit, leiten allenfalls Anschreiben weiter.

Einen wirksamen Schutz von beweglichem "Heritage" kennt das Vereinigte Königreich nicht, wie zuletzt die skandalöse Zerstreuung der Mendham-Collection 2013 durch die Law Society gezeigt hat, die der deutsche Inkunabel-Experte Falk Eisermann "widerwärtig" nannte. Auch der einstige Stifterwille zählt juristisch dort so gut wie nichts.  Wiederholt las ich von englischer Kulturgut-Barbarei im Kontext historischer Bibliotheken. Ebenfalls 2012 wurde der Altbestand des Birmingham Medical Institute zerstückelt. Mit Müh und Not konnte 2012 die Rare Books Collection von Cardiff gerettet werden.

Nein, ein Musterland in Sachen Kulturgutschutz ist das United Kingdom gewiss nicht! Glücklicherweise scheiterte der geplante Verkauf von Shakespeare-Folios durch die University of London 2013. Der Shakespeare-Forscher Henry Woudhuysen zeigte aber in einem lesenswerten Beitrag, dass der glückliche Ausgang eher nicht die Regel ist: "There have been many other such campaigns against the sales of historic libraries and items from them; why did this one raise such strong feelings and why did it succeed? Most recently there has been controversy about the Law Society's decision to sell the Mendham Collection of 15th and 16th-century English Bibles and controversial literature, bequeathed  by Joseph Mendham (1769-1856) and, since 1984, kept at the University of Kent at a cost to the society of about £10,000 a year. Opposition to the sale failed and the books were sold at Sotheby's. Of course, it is easier to animate people about the sale of anything associated with Shakespeare (the 450th anniversary of his birth will be marked in 2014) than it is to engage them with the preservation of a 19th-century collection of pre-Reformation books. Even so, similar protests against the sales of First Folios by Oriel College, Oxford, and by Dr Williams's Library (just around the corner from Senate House) both failed to stop them. There were equally unsuccessful campaigns against the sale of rare 15th and 16th-century continental printed books from the John Rylands Library in 1988 and, a decade or so later, of runs of historic newspapers from the British Library-a shameful event that helped inspire Nicolson Baker's Double Fold: Libraries and the Assault on Paper (2001)."

Man müsste noch mehr aus dieser einsichtsvollen Stellungnahme zitieren. Nur zu bekannt ist auch hierzulande das abscheuliche Dublettenargument: "Despite a century and more of the painstaking investigation of books printed before 1800 on the hand-press, it is surprising to have to explain to professional librarians and others that there is no such thing as a "duplicate" of this kind.  [...] Books from the hand-press period are not "duplicates" and the more we learn about them, the more their unique individuality becomes apparent."

Zurecht betont Woudhuysen, dass digitale Kopien kein Ersatz für die Originale sein können. Aber sie können, möchte ich ergänzen, für die alten musealen Bestände werben, deren Auswertung mit naturwissenschaftlichen Methoden (etwa zur Provenienzforschung) noch kaum begonnen hat. Wissenschaftlich wertvolle Ensembles wie der Altbestand der Bibliothek von Wigan müssten zusammengehalten werden!


http://t.co/Zz9QwxE3AR

http://infobib.de/blog/2014/03/27/verschlusselte-botschaften-in-der-bibliothek/

Wie immer materialreich:

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/03/27/stimmen-zum-schavan-urteil/

schavanisten Google-Bildersuche

Zu http://archiv.twoday.net/stories/714914551/

In den Kommentaren zu

http://blog.kirchenbuchportal.de/blog/

wird behauptet, dass es keine Alternativen zu einem kostenpflichtigen Portal geben würde. Das ist aus meiner Sicht gelogen.

Selbst wenn man die Auffassung teilt, dass es keine Fördergelder für ein Open-Access-Angebot geben würde, bleibt zu beachten:

- Gemeinsam mit den genealogischen Verbänden könnte ein kostenfreies Angebot realisiert werden.

- Gemeinsam mit den Mormonen könnte ein kostenloses Angebot realisiert werden.

Aber das will man aus theologischen = Abgrenzungsgründen nicht. Das beste genealogische Angebot ist kostenlos und benutzerfreundlich: familysearch der Mormonen.

- Crowdfunding hat man nicht ausprobiert.

Gerade im genealogischen Bereich hat Crowdsourcing ausgezeichnet funktioniert, wieso dann nicht auch Crowdfunding?

- Zusammenarbeit mit Wikimedia Deutschland e.V. hat man nicht ausprobiert.

Auch bei einem kostenpflichtigen Angebot gilt:

- gegen die Weiterleitung und Zweitveröffentlichung der Scans ist kein Kraut gewachsen.

- Jedes Wasserzeichen, das Text nicht überdeckt lässt sich entfernen.

Aus Wikimedia Commons

"Der Verlag Hiersemann weigert sich strikt, die Erlaubnis dafür zu erteilen, bei ihm erschienene Kataloge zu digitalisieren und ins Netz zu stellen. Daher stehen vor allem die bei Hauswedell (gehört zu Hiersemann) erschienenen Hamburger Handschriftenkataloge nicht über ManuMed im Netz zur Verfügung, was die gesamte Handschriften-Community sehr bedauert."

Die Offlinestellung der Handschriftenkataloge von ManuMed vor einigen Jahren erfolgte vor der Neuregelung der unbekannten Nutzungsarten und wäre absolut nicht notwendig gewesen, da die Rechte bei den Autoren lagen und nicht bei den Verlagen.

Auch im Hamburger Fall empfiehlt es sich, konfrontativ gegen Open-Access-Blockaden vorzugehen und sich der Zustimmung der Autoren zu versichern. Da es von Hiersemann kein Online-Angebot gibt, werden die Online-Rechte nicht ausgeübt und können von den Autoren kostenlos unter Fristsetzung zurückgerufen werden.

"Ich zitiere aus:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/

Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.

Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.

Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.

Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.

(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)

Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.

Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/

Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.

Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist."
http://archiv.twoday.net/stories/41794350/

Wenig Überraschendes dabei für Leser dieses Blogs:

http://irights.info/nicht-nur-kostenlos-sondern-frei-zehn-anlaufstellen-fuer-bilder-im-netz

Bei Pixabay ist Hotlinking verboten. Motiv sollte sein:

http://pixabay.com/de/paragraf-paragraph-buch-recht-jura-192561/

Das bloggen wir jetzt alle bitte hundertmal.

Gern lobe ich

http://francofil.hypotheses.org/2245

erneut.

"DUMAS (Dépôt Universitaire de Mémoires Après Soutenance) ist eine digitale Bibliothek für universitäre Abschlussarbeiten aller Fachrichtungen auf Master-Niveau (in Frankreich Bac+4 und Bac+5). Im Moment findet man dort frei zugänglich und im Volltext knapp 4600 Dokumente, darunter rund 170 aus dem Bereich der Geschichtswissenschaften. "

Zum Problem siehe ausführlich

http://archiv.twoday.net/stories/472713645/

Internetprovider können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Tag (Az.: C ‑ 314/12) von nationalen Gerichten grundsätzlich dazu verpflichtet werden, den Zugang ihrer Kunden zu urheberrechtsverletzenden Websites zu blockieren.

Im konkreten Fall hatten österreichische Gerichte von einem Access-Provider auf Antrag der Rechteinhaber verlangt, den Zugang ihrer Kunden zur Website „kino.to“ zu sperren.


http://www.internet-law.de/2014/03/netzsperren-kuenftig-europaweit.html

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/175869/index.html

"2012 verkauft die damalige Leiterin des Stadtarchivs Stralsund rund 6000 Bücher aus der Gymnasialbibliothek der Stadt. 95.000 Euro bringt der Verkauf. Ein Witz. Denn die Werke sind ein Vielfaches mehr wert. Man wusste es nicht besser."

http://www.scinoptica.com/pages/topics/knowledge-unlatched-startet-restriktiv.php

http://collections.knowledgeunlatched.org/collection-availability-1/

Mit über 26.000 Aufrufen steht auf der ewigen Bestenliste mein Beitrag von 2007:

http://archiv.twoday.net/stories/3776363/

Über genealogische Mailinglisten wurde jetzt verbreitet:

"neben digitalisierten Kirchenbuchbeständen des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin gehen folgende evangelische Landeskirchen im
Sommer 2014 mit ihren Kirchenbuchdigitalisierungen ans Netz:

Evangelische Landeskirche Anhalt

Evangelische Landeskirche in Baden

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Evangelische-Lutherische Kirche in Norddeutschland

Evangelische Kirche der Pfalz

Evangelische Kirche von Westfalen

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Das Angebot wird kostenpflichtig sein.

Unter

http://www.kirchenbuchportal.de/

können Sie bereits einen Newsletter abonnieren und/oder sich als Tester der Beta-Phase bewerben.

Zudem gibt es einen Blog:

http://blog.kirchenbuchportal.de/blog/ "

Mein Kommentar:

Die Abzocke ist schändlich, da die Kirchenbücher Kulturgut sind und öffentlichrechtlichen Charakter haben und kostenfrei allen Interessenten zur Verfügung stehen sollten gemäß dem Grundsatz (nicht nur) der EU-Kommission "Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben".

Ich rufe alle Genealogen auf, massiv gegen die mit Sicherheit unrechtmäßigen AGB des Angebots zu verstoßen und massenhaft Scans ins Internet Archive oder auf Wikimedia Commons (sicherheitshalber unter Pseudonym) hochzuladen. Da diese nach § 72 UrhG nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist das ganz legal. Wird die Weitergabe beanstandet hilft: Sich dumm stellen. Böse Hacker haben die Scans gestohlen.

Gegen solches Unrecht ist Widerstand Pflicht. Wäre ich nicht katholisch, würde ich aus der evangelischen Kirche austreten.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/714914623/

ist das Thema der 2011er Ausgabe von "Exilforschung. Ein internationales Jahrbuch". Mehr hier.

Danke für alles!
Es ist Zeit weiterzuziehen.

http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article126239904/Gurlitt-gibt-Kunstwerke-an-juedische-Besitzer-zurueck.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt

http://www.hr-lavater.ch/2014/03/26/zur-richtigen-beurteilung-des-idyllischen-chronikenkults/ macht auf eine interessante Schrift von August Holder 1886 aufmerksam.

http://fbc.pionier.net.pl/id/oai:pbc.gda.pl:19360

S. 17 gibt Holder Auszüge aus Rabeners Satire "Ein Auszug aus der Chronike des Dörfleins Querlequitsch an der Elbe gelegen" (zuerst 1742). Der Text in einer Ausgabe 1766:

http://books.google.de/books?id=cncTAAAAQAAJ&pg=PA201


http://archaeologik.blogspot.de/2014/03/archaologie-und-die-politische-zensur.html

http://wisspub.net/2014/03/26/universitat-konstanz-bricht-lizenzverhandlungen-mit-elsevier-ab/

http://www.aktuelles.uni-konstanz.de/presseinformationen/2014/28/

"Aufgrund der erheblichen Verteuerung der Leistungen des Wissenschaftsverlages Elsevier in den vergangenen Jahren beschließt die Universität Konstanz, ihren Lizenzvertrag mit dem Großverlag für wissenschaftliche Fachzeitschriften nicht länger fortzuführen."

Zum #elseviergate (Murray Rust) siehe

http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/03/26/elseviergate-checking-whether-paid-openaccess-is-behind-paywalls-elsevier-says-its-more-efficient-than-libraries/

Gemäß dem Zwischenruf von Kollegen Kühnel

http://archiv.twoday.net/stories/714913711/#714914022

möchte ich unterstreichen, dass Web 2.0 ohne Open Access nicht funktioniert.

Archivische Fachkommunikation muss kostenfrei im Internet verfügbar sein und zwar auch in der "Version of record" (Verlagsversion), nicht nur in Form von Vorabpräsentationen usw. Vielleicht nicht sofort, aber spätestens nach einem Jahr. Ich appelliere daher dringend an die Ad-hoc-Kommission des VdA, dies als Leitlinie und Grundsatzforderung zu akzeptieren.

Ich verweise insbesondere auf

http://archiv.twoday.net/stories/156271790/

Am 8. Juni 2012 wandte ich mich an den damaligen VdA-Vorsitzenden Diefenbacher:

Lieber Michael,

ich möchte Dich bitten, Dich dafür einzusetzen, dass der VdA als
Rechteinhaber der Zeitschrift Archivar die Bände bei HathiTrust öffnen
lässt:

http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500

Man muss dazu nur ein Permission-Formular hinsenden. Dass auch ältere
Bände im Netz verfügbar sind, wird sicher als allgemein sinnvoll
angesehen - in den USA liegen die Bände gescannt vor und müssten nicht
nochmals gescannt werden. Die Society of American Archivists hat ihre
Publikationen 2011 geöffnet:

http://www2.archivists.org/news/2011/saa-books-and-hathitrust

Beste Grüße


Am 3. September 2012 konnte ich die Freigabe der Jahrgänge 1970-2004 des "Archivar" in HathiTrust hier bekanntgeben:

http://archiv.twoday.net/stories/138662584/

Am 3. Oktober 2012 habe ich detaillierte weitere Vorschläge gemacht

http://archiv.twoday.net/stories/156271790/

und diese mit Mail vom gleichen Tag dem VdA als Supplik übermittelt. Trotz mehrere Nachfragen bei dem die Korrespondenz führenden Kurskollegen Rehm hat sich nichts getan. Er hat eine grundsätzliche Sympathie für mein Anliegen erkennen lassen, aber geschehen ist, ums auf Sächsisch zu sagen, NÜSCHT.

* Ich habe kein Verständnis dafür, dass der VdA in einer Sache, bei der es offenkundig nicht um grundsätzliche Bedenken oder Probleme geht (schließlich ist der Archivar nach vergleichsweise kurzer Zeit jeweils komplett kostenfrei im Netz), mich jahrelang hinhält.

* Ich habe kein Verständnis dafür, dass auf

http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500

drei neu gescannte Bände nicht freigegeben wurden. Hier sollte der VdA klarmachen, dass alle neu gescannten älteren Bände offen sein sollen. Da die UMich kostenfrei digitalisiert (das kann aber leider lange dauern, ich warte seit Monaten auf einige Blätter Inkunabel), sollte der VdA dort die Digitalisierung weiterer Bände erbitten. Siehe dazu

http://archiv.twoday.net/stories/434207182/

* Der VdA sollte darauf hinwirken, dass archivische Fachpublikationen Open Access werden. Das kostenpflichtige Angebot der "Archivalischen Zeitschrift" ist der völlig falsche Weg:

http://archiv.twoday.net/stories/640154831/

Ein Artikel kostet 30 Euro. Vor allem Universitätsarchivare (und Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren usw.) können über institutionelle Lizenzen das Angebot nutzen.

* Soweit die Rechte von Publikationen beim VdA liegen, sollte jeder Autor - über den neuen § 38 UrhG hinausgehend - das Recht haben, spätestens nach einem Jahr ihn im Internet in der Verlagsfassung einzustellen. Beim Archivar gern auch sofort nach Erscheinen.

* Der VdA sollte seine Mitglieder und die Archive ermuntern, gemeinfreie und rechtegeklärte Fachliteratur zu scannen und ins Netz zu stellen. Ich bin gern bereit, kostenlos dazu zu beraten.

Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele gegenüber dem VdA und den Mitgliedern der Ad-hoc-AG ihre Unterstützung für diese Forderungen artikulieren würden.


Der jetzt veröffentlichte Prüfbericht in Sachen der Bauvorhaben des Limburger Bischofs Tebartz van Elst, der nicht in sein Bistum zurückkehren wird, ist eine interessante Lektüre.

"Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg“
PDF via http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2521&cHash=98dc472ee6ffc406b55e00e5b5a640ce

http://www.tagesspiegel.de/kultur/streit-um-kulturschatz-beendet-iffland-nachlass-kehrt-nach-berlin-zurueck/9669444.html

http://www.zeit.de/news/2014-03/26/theater-iffland-archiv-gerettet---berlin-erwirbt-nachlass-26121609

"Mit der Übernahme von Teilen des Nachlasses aus einem Wiener Antiquariat sei das Archiv des einstigen Leiters des Berliner Schauspielhauses am Gendarmenmarkt für die Öffentlichkeit gerettet, sagte der Chef der Berliner Staatskanzlei, Björn Böhning (SPD), am Mittwoch. Berlin zahle dem Antiquariat 15 000 Euro für Unkosten."

Eine gute Naxchricht!

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=iffland


http://histbav.hypotheses.org/1987


Instruktive Präsentation von RA Ulbricht

http://de.slideshare.net/culbricht/allfacebook-2014-facebookrecht?ref=http://www.rechtzweinull.de/archives/1410-praesentation-facebook-recht-rechtlich-abgesichert-im-jahr-2014-von-der-allfacebook-konferenz-2014.html


Ich bin ja meistens ohne fremde Hilfe strunzdumm, was das Überlisten von Größenbeschränkungen von Bildern im Internet angeht, aber bei dieser URL aus der erfreulich wasserzeichenlosen Objektdatenbank des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg

http://objektkatalog.gnm.de/image.php?id=5455&size=medium

juckte es mich doch, daran herumzuspielen. Und siehe da:

http://objektkatalog.gnm.de/image.php?id=5455&size=large


http://www.museen.thueringen.de/Zoomobjekte

Eigentlich sollten alle Museumsobjekte in hoher Auflösung einsehbar sein!


Die Wikipedia wirft bei den unter

https://de.wikipedia.org/wiki/Landesausstellung

verzeichneten Artikeln wirtschaftliche Leistungsschauen und kulturhistorische Ausstellungen munter durcheinander. Bei den österreichischen Landesausstellungen sind die Artikel teilweise seit Jahren ungepflegt und ohne Aktualisierung.

Dieses Jahr finden noch statt:

In Baden-Württemberg mehrere (Inkas, Konstanzer Konzil, Romanows u.a.)

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/kunst_und_kultur/museen/grosse_landesausstellungen/

Siehe auch
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.grosse-landesausstellungen-das-guetesiegel-wird-fuers-land-reserviert.8a420b55-cac3-4bac-80c1-70b0354db6b1.html

In Bayern:

Ludwig der Bayer
http://www.hdbg.de/ludwig-der-bayer/

In Brandenburg als Erste Landesausstellung:

Preußen und Sachsen
http://brandenburgische-landesausstellung.de/

In Niedersachsen:

Hannovers Herrscher auf Englands Thron 1714 – 1837
http://www.royals-aus-hannover.de/

Heuer pausiert Österreich in Sachen (historische) Landesausstellungen, aber für Archivalia-LeserInnen ist die Tiroler Braunvieh-Landesausstellung am 21./22. April 2014 natürlich ein MUSS.

http://www.tiroler-braunvieh.at/inhalte-ausgeblendet/la-2012-unterkategorien.html


 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma