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„»Wiki Loves Earth« ist ein von der Wikipedia durchgeführter Fotowettbewerb rund um Naturschutzgebiete, Landschaftschutzgebiete und Naturdenkmale, der zum ersten Mal International veranstaltet wird. [...]

Es geht im Wettbewerb darum, im Mai und Juni möglichst viele Fotos von diesen Objekten zu sammeln und allen Menschen zur Verfügung stellen zu können. Die Listen der Objekte mit nationaler Bedeutung sind über diese Website erreichbar.“

http://www.wikilovesearth.de

Ist womöglich einfacher als das Siwi-Quiz.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg52977.html

Der neue Aufsatz von Thomas Wozniak

http://cma.gbv.de/dr,cma,017,2014,a,04.pdf

ist lesenswert auch für denjenigen, der anders als der Autor die Bezeichnung Graffito für die beiden beschriebenen Gedenkinschriften ablehnt.

#epigraphik

Gestern ging die Jahrestagung 2014 des VdW zu Ende. Sie fand statt in den Räumen des DB-Museums (einigen noch als "Verkehrsmuseum" bekannt) in Nürnberg. Den Abschluß bildeten die wie immer sehr interessanten Fachexkursionen die der Tagungsort so bietet. Ich schloß mich einer Führung durch die Bibliothek, das Archiv und die Depots des DB-Museums an. Eine gute Wahl, denn die sehr engagierte Führung von Dr. Rainer Mertens und seiner Fachkollegen war wirklich so aufschlußreich wie kurzweilig.

Im DB-Museum befindet sich neuerdings auch das Kibala - das Kinderbahnland, ein Ort, an dem die kleinen Rabauken spielerisch mit Eisenbahngeschichte in Kontakt kommen können. Dort erfuhren wir, daß es dem Kibala zu verdanken sei, daß sich die Besucherzahl um >40% auf über 200.000 Besucher/Jahr erhöht habe ... und dann fiel ein Satz, der mich sehr zum grübeln brachte ... und daß es mit dem Kibala erfreulicherweise auch gelungen sei, nun deutlich mehr Migranten für das Museum zu interessieren.

Dieser Satz blieb nicht zuletzt deshalb in mir haften, weil mir erst kürzlich beim Besuch der "Kinderuni" (an der Aalener Fachhochschule) mit meinen beiden "Großen" so sehr aufgefallen war, daß dort (von Asiaten abgesehen) der Migrantenanteil unter den Nachwuchsforschern nicht dem der Kinder im gesellschaftlichen Durchschnitt entsprach – gelinde gesagt.


Wenn ich nun den Gegenstand unser Gespräche und Tagungen in den letzten Jahren betrachte, dann stelle ich fest, daß wir leidenschaftlich darüber debattieren, welche digitalen Erhaltungsstrategien existieren, welche Schnittstellen und Portale entwickelt wurden, welches Digitalisierungsprojekt die DFG gerade fördert, ja sogar ob Archive in Facebook präsent sein sollen oder nicht. Wir geben alten Dingen neue Namen. Wir reden über Ingest, Steakholder und Überlieferungskultur. Wir verwenden den DFG-Viewer, Gobi, Typo3 und interessieren uns für PDF/A, dpi, tiff, Farbmanagement, Optimierung hier, Perfektionierung dort ...

Ganz ehrlich, in der letzten Nacht hat mich ein Damoklesschwert an der Stirn gekratzt. Ich glaube, nein ich fürchte, in vielleicht 15 oder spätestens 25 Jahren wird der Gegenstand unserer Reden wieder viel existenzieller sein. Das "wie" könnte an Bedeutung verlieren und zunehmend das "ob" Gegenstand unserer Klagen werden.

Denn was passiert eigentlich mit den von uns so aufwendig präparierten, konservierten, digitalisierten, verzeichneten und präsentierten Sammlungen, wenn schlichtweg keiner mehr da ist, der sich dafür interessiert?

Ich denke, ich brauche hier keine Zahlen und Prognosen zum demographischen Wandel zitieren, die müßten allen hinlänglich bekannt, wenn auch nur widerwillig bewußt sein.

Ich könnte mir vorstellen, daß wir schon eine Generation später auf Tagungen davon zu hören bekommen, wenn schon wieder ein Vereinsarchiv oder ein kleines Stadtarchiv seinen Betrieb erst reduziert und dann eingestellt hat. Und zwar nicht nur aus Geldmangel, so wie heute, sondern schlicht aus Mangel an Interesse.

Wie entsteht denn ein lebendiges Interesse für die eigene Tradition und Kultur? Spontan würde ich in meinem Fall sagen, es waren die Ausführungen unseres Sachkundelehrers in der Grundschule, der uns beim Wandertag durch den Wald erklärte, was in jener Schlucht zur Zeit des 30jährigen Krieges geschehen war. Oder es waren die zugewachsenen Spuren einer alten stillgelegten Bahnlinie, die ich als Bub mit Entdeckerfieber abgeradelt bin. Und dann waren es Asterix und die allgegenwärtigen Römerspuren in meiner Schwäbischen Heimat, die mich als Jungen dazu verleitet hatten, in jedem Hügel entweder ein Keltengrab oder einen Mauerrest zu vermuten. Und es gab so viele Erlebnisse mehr, die Identität stifteten und mir das Gefühl für meine Kultur und Tradition vermittelten.

Schaue ich heute auf die Kinder – auch die eigenen – dann muß ich sagen, mache ich mir richtig Sorgen um unsere Lebensaufgaben, die doch zuvorderst von Interesse und Enthusiasmus leben. Zum einen haben wir viel zu wenige Kinder (in meinem Fall nur 3, und das ist heute sogar viel – und momentan sind diese ohnehin eher am Kaputtmachen als am Bewahren interessiert). Und zum anderen stelle ich fest, daß die Kinder auch gar nicht mehr die Interessen entwickeln, die sie haben müssten um ähnlich große Lust an der eigenen Tradition auszubilden. Wie auch? Entweder haben selbst die Kinder einen Terminkalender wie ein Außenminister – oder in "bildungsfernen" (böses Wort, ich habs nicht erfunden) Familien lungern (auch böses Wort, Entschuldigung, aber danach sieht das halt einfach aus) die Kinder irgendwo herum, bestenfalls auf dem Spielplatz. Sie erkunden jedenfalls nicht ihre Heimat; weder mit dem Fahrrad, noch in Büchern. Und die Schule? Von dort kommt gar nichts. Wandertage verdienen diesen Namen eigentlich nicht. Gelaufen wird bestenfalls zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle. Oder es wird ein elterlicher Fahrdienst organisiert. Und das Ziel des Wandertages? Wieder bestenfalls ein Spielplatz, ein Landesgartenschaugelände. Heimatkunde???? Was war das noch gleich? Ach das ist doch das, was die Ewiggestrigen betreiben. Nicht hilfreich. Oder?

Tatsache ist doch, daß dort wo nicht die Eltern ganz bewußt kulturelles Interesse säen, die Kinder keine Chance mehr haben, überhaupt damit in Berührung zu kommen. Und daß Zuwanderer ihren Kindern ganz selbstverständlich ihre eigene Tradition vermitteln, also jene die sie kennen, ist ihnen doch kaum zu verübeln und sehr naheliegend.

Und in dem Maße, in dem unsere eigene Tradition in Vergessenheit gerät oder manchmal sogar bewußt verdrängt wird, wird es in der mittelfristigen Zukunft immer schwerer werden, für den Erhalt von Sammlungen Interessenten zu finden, geschweige denn Geldgeber.
Vielleicht wird ein kunsthistorisches Interesse für einzelne Objekte wenigstens Teile von Sammlungen am Leben erhalten.
Vielleicht wird es Strategien geben, Sammlungen wenigstens als virtuelle Sammlungen digital zu erhalten, sofern es finanziert wird.
Aber ich prophezeie: Wir werden in Zukunft öfter davon hören, daß ein Archiv einfach aufgegeben, schlicht verlassen wurde. Und wir werden es machtlos zur Kenntnis nehmen.

Darüber diskutiert worden ist meines Wissens bisher noch nie. Vielleicht sollten wir darüber nachzudenken beginnen, was wir tun müssten um dieser drohenden Entwicklung etwas entgegenzuwirken! Wie motivieren wir eine Jugend, deren Großeltern beispielsweise in Anatolien geboren wurden, sich für mittelalterliche Urkunden christlicher Klöster zu interessieren? Wie motivieren wir Kinder, die zwar schon mit 2,5 Jahren einen Tablet-PC bedienen konnten, die Deutsche Schrift zu lernen? (Jetzt komme mir bitte keiner damit, daß der Archivar von morgen soetwas ohnehin nicht wissen müsse, weil sein Archiv ja digitalisiert sei, durch OCR erschlossen wurde und in der Cloud liegen würde!)

Und noch etwas: Ich selber werde sehr froh sein, wenn ich mit dieser düsteren Prognose nicht recht behalten sollte! In keiner Sache möchte ich mich so gerne irren wie hier! Bitte tragt dazu bei, mich zu widerlegen!!!

LG Saarbrücken
Urteil vom 14.02.2014
13 S 4/14
JurPC Web-Dok. 74/2014, Abs. 1 - 42

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140074

" Die Erstellung einer virtuellen Todesanzeige ist datenschutzrechtlich nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG zulässig. Danach ist das geschäftsmäßige Erheben, Speichern und Nutzen personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung zulässig, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiegt. Das ist der Fall, wenn die Daten aus öffentlichen Todesanzeigen in Tageszeitungen entnommen werden.
Die virtuelle Todesanzeige verletzt die Menschenwürde und das postmortale Persönlichkeitsrecht der betreffenden Person nicht. Die bloße Mitteilung von Namen, Geburts- und Sterbedaten, Wohnort, Berufsbezeichnung und letzter Ruhestätte in Form einer Todesanzeige beeinträchtigt den Verstorbenen nicht in seinem Achtungsanspruch und Geltungswert. Vielmehr handelt es sich um wertneutrale Daten ohne wertenden Bezug zur Persönlichkeit des Verstorbenen. Dass die Daten durch eine Veröffentlichung im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und ggf. auch dauerhaft verfügbar gehalten werden, ändert an dieser Bewertung im Grundsatz nichts. Der Betroffene wird hierdurch nicht zu einer „quasi-öffentlichen“ Person stilisiert, die er zu Lebzeiten nicht war.
Einträge in virtuellen Kondolenzbüchern hingegen, die den Eindruck vermitteln, der Verstorbene habe eine außereheliche Beziehung unterhalten, stellen Persönlichkeitsrechtsverletzungen dar mit der Folge, dass diese Einträge unverzüglich zu löschen sind, sobald die für das virtuelle Kondolenzbuch verantwortliche Person hiervon Kenntnis erlangt."

Auszug aus dem Urteil:

"Auch die Übermittlung der in der Todesanzeige enthaltenen Daten wäre nach § 29 Abs. 2 BDSG zulässig. Soweit diese Bestimmung die Datenübermittlung von weiteren Erfordernissen abhängig macht, insbesondere von der glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses sowie einer Aufzeichnung und stichprobeweisen Überprüfung der Darlegung, bedarf dies einer verfassungskonformen – einschränkenden – Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO). Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten müssen an den Aufgaben und Zwecken gemessen werden, denen die Speicherung und Übermittlung dient (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 – VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505 f.). Eine wortgetreue Anwendung des § 29 Abs. 2 BDSG würde danach nicht nur zu einem Widerspruch zu dem sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergebenden Recht auf uneingeschränkte Kommunikationsfreiheit führen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO). Sie würde auch die Meinungsfreiheit ( Art. 5 Abs. 1 GG) berühren. Denn über die Verknüpfung mit der Kommentarfunktion dient die Todesanzeige zugleich als Ausgangspunkt für die Äußerung von Meinungen in Bezug auf den Verstorbenen. Einschränkungen der betroffenen Grundrechte sind nur rechtmäßig, wenn sie verhältnismäßig sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO mwN.). Nach Maßgabe dieser Grundsätze können die o.a. gesetzlichen Einschränkungen für die vorliegende, von dem historischen Gesetzgeber nicht vorhergesehene (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO) Datenübermittlung keinen Bestand haben. Denn die nie ganz auszuschließende, bloß abstrakte Möglichkeit, dass durch eine missbräuchliche Verwendung der Kondolenzfunktion Verletzungen der hier auf Seiten des Betroffenen allein einschlägigen Menschenwürde eintreten könnten, begründet für sich allein noch keine Verletzung der Menschenwürde, die solche Einschränkungen rechtfertigen könnte. "

Die zitierte BGH-Entscheidung betraf Spickmich.de

http://openjur.de/u/31109.html (Rz. 45 zur verfassungskonformen Auslegung von § 29 BDSG)

Das Saarbrücker Urteil hat unmittelbare Bedeutung für das Genealogen-Projekt:

http://www.familienanzeigen.org/


Schon seit 2013 gibt es eine Einbetten-Funktion für Instagram, wie sie hier für Flickr rechtlich beurteilt wurde:

http://archiv.twoday.net/stories/714907881/
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183

Berichte zur Einbettungsfunktion:

http://www.internetworld.de/social-media/facebook/einbetten-leicht-gemacht-288421.html

http://blog.instagram.com/post/55095847329/introducing-instagram-web-embeds (en)

Wer vom neuen Stream

http://instagram.com/rwthaachenuniversity#

etwas einbetten will, klickt auf die drei Punkte und kommt zu Embed. Illustrieren kann ich das hier nicht, da in Archivalia kein iframe zulässig ist.

In Archivalia_EN:

http://archivalia.tumblr.com/post/84242805780/via-foto-von-rwthaachenuniversity

Man stimmt

http://instagram.com/about/legal/terms/api/#

zu, die weniger eindeutig sind als bei Flickr.

"Comply with any requirements or restrictions imposed on usage of User Content by their respective owners. Remember, Instagram doesn't own User Content - Instagram users do. Although the Instagram APIs can be used to provide you with access to User Content, neither Instagram's provision of the Instagram APIs to you nor your use of the Instagram APIs override User Content owners' requirements and restrictions, which may include "all rights reserved" notices (attached to User Content by default when uploaded to Instagram), Creative Commons licenses or other terms and conditions that may be agreed upon between you and the owners. In ALL cases, you are solely responsible for making use of User Content in compliance with owners' requirements or restrictions."

Daraus scheint hervorzugehen, dass CC-Restriktionen wie NC zu beachten sind. Was die Standard-Klausel "all rights reserved" angeht, ist es selbstwidersprüchlich, eine Einbettungsmöglichkeit für die Masse der Bilder anzubieten, während "all rights reserved" signalisiert, dass man eben nicht auf einer anderen Website nachnutzen darf. Hier kann man aber auf die generelle Einwilligung setzen, falls keine spezifischen Restriktionen ersichtlich sind.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022218366/

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=2383

"Pressemitteilung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten:

Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Rundfunkarchivs

1. Grundsätze

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind sich des kulturellen Wertes der in ihren Archiven bewahrten medialen Überlieferung bewusst und unterstützen die Zwecke von Wissenschaft und Forschung. Die Bedeutung der audio-visuellen Medien als wissenschaftliches Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte können ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden.

Mit den folgenden Regelungen wird der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des Deutschen Rundfunkarchivs (DRA)1 transparent und einheitlich gestaltet. Dadurch wird die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefördert. Unter medialer Überlieferung werden dabei nicht nur Bewegtbilder- und Tondokumente verstanden, sondern auch ergänzende Bestandsgruppen wie Schriftoder Sammelgut (Techniksammlungen, Sachzeugen etc.), deren Kontextinformationen in vielen Fällen für die Auswertung und das Verständnis der Video-, Bildund Tondokumente unverzichtbar sind.
Der Zugang zum Archivgut für Wissenschaft und Forschung ist damit in den Rundfunkanstalten nach einheitlichen Maßstäben und gemäß einem in allen öffentlich- rechtlichen Rundfunkarchiven in Deutschland geltenden einheitlichen Verfahren geregelt.

Nicht Gegenstand dieser Regelungen sind alle anderen Nutzungen von Archivgut durch Dritte:
- durch Bildungseinrichtungen im Rahmen der Rundfunkgesetze
- ohne wissenschaftliche Zwecke (z.B. durch Firmen, Institutionen, Museen, Vereine, Stiftungen, Parteien oder sonstige Einrichtungen und Organisationen)
- durch sonstige kommerzielle Anbieter

Diese nicht-wissenschaftlichen Nutzungsformen erfolgen in der Regel durch bilaterale Verträge mit den Verwertungsgesellschaften oder den Rundfunkanstalten selbst.

2. Zugangsberechtigung
Die Rundfunkanstalten gewähren unter Beachtung der Primärzwecke ihrer Archive als Präsenz- und Arbeitsarchive Zugang zu den Beständen für Zwecke der Wissenschaft und Forschung. Als solche gelten insbesondere Vorhaben mit dem Ziel einer Dissertation (andere wissenschaftliche Abschlussarbeiten ggf. nach Einzelfallprüfung) und andere wissenschaftliche Projekte von hauptamtlichen Hochschulangehörigen, Gastdozenten oder Honorarprofessoren sowie vergleichbaren Mitgliedern der Hochschulen und wissenschaftlichen Institute.

Aus Rücksicht auf schutzwürdige Interessen gelten für den Zugang zu bestimmten Bestandsgruppen jedoch die folgenden Einschränkungen:
- Für Verwaltungsunterlagen der Rundfunkanstalten sind die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
- Für Dokumente, die sich auf natürliche Personen beziehen, gelten die Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes. Unter Umständen ist vor der Nutzung die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
- Für die Nutzung von Deposita ist die Einwilligung des jeweiligen Depositum- Gebers einzuholen und nachzuweisen.
- Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.

Darüber hinaus kann die Nutzung versagt werden, wenn
- schutzwürdige Belange der Rundfunkanstalt tangiert sind
- schutzwürdige Belange Dritter dem entgegenstehen
- die Erhaltung des Archivgutes gefährdet ist
- der Nutzungsumfang die Kapazitäten des Archivs übersteigt.

Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Archivguts besteht nicht.

3. Benutzung
Nutzungsanfragen müssen schriftlich unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks und des Themas der wissenschaftlichen Arbeit an die für die wissenschaftliche Nutzung zuständige Stelle der jeweiligen Rundfunkanstalt erfolgen (s. Adressenliste in der Anlage).

Vor Beginn einer Nutzung ist in der Regel eine Erstberatung der Wissenschaftlerin oder des Wissenschaftlers erforderlich, in der unter anderem geklärt wird, ob das Thema ausreichend spezifiziert ist, ob geeignetes Archivgut im Archiv der Rundfunkanstalt überhaupt vorliegt, ob die Voraussetzungen für eine Einsichtnahme gegeben sind oder geschaffen werden können und ob genügend Kapazitäten für die Recherche und die weitere Begleitung des Vorgangs vorhanden sind. Im Hinblick auf die Wahrung etwaiger Persönlichkeitsrechte, auf Bestimmungen des Datenschutzes oder auf die Wahrung von Urheber- und Leistungsschutzrechten muss der Benutzer vor Einsicht in Dokumente des Archivs einen Benutzungsantrag unterzeichnen, in dem sich dieser zur Einhaltung aller die vorgenannten Rechte schützenden Vorschriften verpflichtet.

Die Sichtung des Archivguts erfolgt grundsätzlich in den Räumen der jeweiligen Rundfunkanstalt. Eine Ausleihe des Archivguts ist nicht möglich, nur in Ausnahmefällen kann eine Ansichtskopie erstellt werden.

4. Verwendung und Zitierweise
Das zur Nutzung überlassene Archivgut darf ausschließlich für den beantragten Nutzungszweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Zu beachten sind die Bestimmungen des Datenschutzes, bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie die Persönlichkeitsrechte Betroffener (vgl. Ziffer 2.).

Die Zitierweise, Siglen und Signaturen, mit denen Quellen nachzuweisen sind, werden dem Nutzer verbindlich vorgegeben. Es sind die Regelungen des Zitatrechts einzuhalten. Im Falle einer Publikation oder anderweitigen Veröffentlichung sind dem Archiv hiervon kostenfrei und unaufgefordert ein (ggf. elektronisches) Belegexemplar zu übergeben.

5. Kostenerstattung
Erstberatung, Eigenrecherchen und Sichtung sind kostenfrei. Für Auftragsrecherchen und ggf. Rechteermittlung können die dafür entstehenden Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Für die Anfertigung von Audiound Video-Kopien zur Ansicht wird grundsätzlich die interne Verrechnung einer Technikerstunde zugrunde gelegt (die konkreten Zahlen werden in zwei Anlagen dargestellt).

Autoren: ARD-/ZDF-Archivleiterkonferenz mit Deutschlandradio und dem DRA am 23. Oktober 2013 beim NDR in Hamburg

---

Kostenübersicht als Anlage zu den Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut

ARD und Deutschlandradio

Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:

Die Kosten betragen für
- Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
- Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
- Audiokopien 30 € je Technikerstunde
- Videokopien 30 € je Technikerstunde
- Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
- Fotos (als Fotokopie) kostenlos
- Fotokopien kostenlos

Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.

Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.

ZDF

Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:

Die Kosten betragen für
- Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
- Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
- Audiokopien ggf. Selbstkosten
- Videokopien ggf. Selbstkosten
- Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
- Fotos (als Fotokopie) kostenlos
- Fotokopien kostenlos

Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.

Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.

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Die Pressemitteilung finden Sie zudem hier:
www.ard.de/download/943956/Regelungen_zum_Archivzugang.pdf

Eine Liste mit Ansprechpartnern zum Archivzugang finden Sie hier:
www.ard.de/download/943982/Ansprechpartner_zum_Archivzugang.pdf"

Ich halte das restriktive Dokument für einen Skandal und in mehrfacher Hinsicht für RECHTSWIDRIG.

Nicht nur institutionelle Forschung ("unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks") ist wissenschaftliche Forschung im Sinne des Art. 5 GG.

Die Forderung nach einem Belegexemplar bedarf einer gesetzlichen Grundlage (einfach mal in Archivalia die Suche bemühen).

Leider hat sich die unfähige Justiz dieses Landes schon oft vor den Karren der Rundfunkanstalten spannen lassen und die Grundsätze des öffentlichen Rechts für sie gebeugt. Aber versuchen sollte man es schon, gegen diesen eklatanten Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft gerichtlich vorzugehen.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/plagiatsvorwurf-gegen-historikerbuch-doch-zu-viel-wiki-12916364.html

Die von Arne Karsten, Junior-Professor für Geschichte der frühen Neuzeit in Wuppertal, verfassten Kapitel enthalten demnach keine Zitate ohne korrekten Nachweis. Anders sieht es offenkundig bei den von Olaf B. Rader, Mitarbeiter an den Monumenta Germania, geschriebenen Kapiteln aus. Rader habe sich häufiger bei Wikipedia bedient, allein im ersten Kapitel „Salamis“ wurden dreizehn Stellen gefunden, rund fünf Prozent des Textes sei eine Übernahme des Wikipedia-Artikels zur Seeschlacht von Salamis. Auch in anderen Kapiteln finden sich zahlreiche Versatzstücke aus der Internet-Enzyklopädie.

Als gravierend bewertet der Verlag auch, dass sich Rader im neunten Kapitel „Trafalgar“ stark an einen 2003 im Netz veröffentlichten Aufsatz von Thomas Siebe „angelehnt“ hat. Die Quote der „sehr ähnlichen Formulierungen“ belaufe sich hier auf zehn Prozent. Olaf B. Rader bedauere „die nicht nachgewiesene Nutzung fremder Texte zutiefst“, mit dem Autor Siebe habe er sich über die Nutzung des Aufsatzes „Mythos Trafalgar“ verständigt.

Die geistige Leistung der Autoren sieht der Verlag dennoch nicht geschmälert


Stellungnahme des Verlags:

http://www.spiegel.de/media/media-33664.pdf

"Der Verlag entschuldigt sich für die
nicht kenntlich gemachten Übernahmen aus Wikipedia-Artikeln und insbesondere für die Anlehnung an den Trafalgar-Artikel von Thomas Siebe."

Wenn es nur um die Wikipedia gegangen wäre, hätte der Beck-Verlag den drastischen Schritt womöglich nicht vollzogen, von der Wikipedia darf man ja klauen ... Aber da Rader von Siebe abgeschrieben hat, ging das dem Verlag doch zu weit.

Völlig überflüssig ist das Einprügeln auf Janning, der den ganzen Skandal ausgelöst hat.

"Der Verlag begrüßt es, wenn ihn Hinweise auf Fehlverh
alten erreichen. Diese sollten aber mit
Rücksicht auf die Konsequenzen für die Betroffenen sorgfältig geprüft werden, bevor sie
publiziert werden. Die Plagiatsverdächtigungen gegen Arne Karsten erweisen sich als haltlos."

Hallo? Das Buch wird von beiden Autoren verantwortet. Wer was geschrieben hat, ist doch erstmal völlig wurscht und muss bei einer ersten Äußerung nicht berücksichtigt werden.

"Die Vorwürfe gegen Olaf Rader bestä
tigen sich zwar teilweise, aber es ist unklar, ob sie
urheberrechtlich relevant sind. Olaf Rader hat sich mit Thomas Siebe über die Nutzung des
Artikels „Mythos Trafalgar“ verständigt."

Ob sie urheberrechtlich relevant sind, ist ebenfalls wurscht. Sie sind wissenschaftsethisch und moralisch relevant.

"Arne Janning hat dem Verlag zugesagt, bis zum Abend des 24. April weitergehende Belege, über die zu verfügen er öffentlich behauptet, zur Kenntnis zu bringen. Diese Belege sind bisher nicht
eingetroffen. Das Vorgehen, pauschalisierende Behauptungen in die Welt zu setzen, ohne diese hinreichend zu belegen, ist nicht akzeptabel. Die Autoren haben rechtliche Schritte gegen Arne
Janning eingeleitet".

Die Wikipedia-Autoren sollten lieber rechtliche Schritte gegen den dreisten Plagiator einleiten, denn es hat sich bei der Prüfung doch herausgestellt, dass Janning im Kern recht hatte, wenn er zahlreiche Übernahmen aus der Wikipedia beanstandete. Seine exemplarische Dokumentation von vier Stellen konnte durchaus wirksam einen Anfangsverdacht begründen.

Keine Silbe schreibt der Beck-Verlag vom dreisten Bilderklau aus Wikimedia Commons, der eindeutig einen Urheberrechtsverstoß darstellte (es sei denn - aber davon ist nicht auszugehen - das Foto wurde mit ausdrücklicher Zustimmung genutzt.)

Berichterstattung hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlachten


Die museale Sammlung der Berner Inselspital-Stiftung (MUSIS) ist neu als Datenbank mit allen erfassten Objekten online zugänglich.

http://130.92.123.9/start.fau?prj=IMG-Sammlung


http://gabi-reinmann.de/?p=4567#more-4567

http://hiltibold.blogspot.de/2014/04/die-zahlenmagier-vom-campus-galli.html

http://archaeologik.blogspot.de/2014/04/raubgraber-grabrauber.html

Das Thema gehört heute nicht mehr in ein Buch (jedenfalls nicht ausschließlich). Es gehört ins Internet, so dass Menschen, die sich neu für Archäologie interessieren und über die Anschaffung einer Sonde nachdenken, leicht verständliche Informationen und Positionen von archäologischer Seite finden und verstehen lernen, was für einen Schaden sie anrichten können. Hier besteht ein erhebliches Defizit! Informatione, die in vorliegendem Band gegeben werden sind wichtig und müssten sehr leicht gefunden werden und leicht erreichbar sein (Open access!).

Monika Lehner blickt in "Mind the gap(s)" auf die ersten zehn Jahre der Bibliotheca Sinica 2.0 zurück: http://www.univie.ac.at/Geschichte/China-Bibliographie/blog/

Monika Lehner, 千里之行,始於足下。10 Jahre ‘Wiener Chinabibliographie (1477-1939)’, in: Weblog Mind the gap(s), 28. 4. 2014, http://mindthegaps.hypotheses.org/1454.



Herzlichen Glückwunsch!

Eignet sich zur Recherche unselbständiger Literatur zur Heraldik:

http://herold.allegronet.de/

Eines der wichtigsten Bücher zum Mittelalterlichen Exemplum ist jetzt auf Academia.edu online:

https://www.academia.edu/6884768/Geschichte_als_Topik._Das_rhetorische_Exemplum_und_die_historiae_Johanns_von_Salisbury

Von Elisabeth Thoß:

https://www.academia.edu/4482788/Bibliography_on_Guilds_2013_

http://www.buergerschaffenwissen.de/

Leider nur 1 (in Worten: ein) Projekt aus dem Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften, artigo.

Via
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=wi&dig=2014%2F04%2F25%2Fa0101&cHash=8d0fe7ebb2ccce81c0cc401a2d0d6d26

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/805774330/

Buch von Peter Finke mit Blick ins Buch

http://www.amazon.de/Citizen-Science-untersch%C3%A4tzte-Wissen-Laien/dp/3865814662

Leseprobe
http://www.oekom.de/fileadmin/buecher/PDF_Leseprobe/Citizen_Science_Leseprobe.pdf

Rezensionen und Materialien:

http://www.spektrum.de/rezension/citizen-science/1256560

http://nachhaltigewissenschaft.blog.de/2014/03/23/lesetipp-citizen-science-unterschaetzte-wissen-laien-peter-finke-18033899/

Update:

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2014%2F03%2F31%2Fa0103&cHash=bc5baca7d7fe2748f08c844f0812cbb5

http://archiv.twoday.net/stories/808716129/

http://archiv.twoday.net/stories/706563449/ (Alter forscht)

http://homepage.univie.ac.at/martin.scheutz/?page_id=192
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/?portfolio=absolute-moon-youtube

Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert)
Ein exemplarisches Handbuch
Herausgegeben von Josef Pauser, Martin Scheutz und Thomas Winkelbauer
(= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 44)
Verlag Oldenbourg, Wien/München 2004
ISBN 3-7029-0477-8 Oldenbourg Wien
ISBN 3-485-64853-5 Oldenbourg München
79,80 Eur[D] / 82,10 Eur[A] / 125,00 sFr

amazon Blick ins Buch
http://www.amazon.de/gp/reader/3486648535/ref=sib_dp_pt#reader-link

Ich versuche zusammenzutragen, welche Aufsätze online verfügbar sind (work in progress).

PDFs herunterladen, eh sie weg sind!!

Inhaltsverzeichnis

Titelvorspann und Inhaltsverzeichnis
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/html/Quellenkunde_0001_0008.pdf

Vorbemerkung
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/html/Quellenkunde_0009_0012.pdf

Abkürzungsverzeichnis

1. Institutionen

1.1. Hof und Zentralverwaltung

Im Herzen der zusammengesetzten Habsburgermonarchie: Quellen zu einer neuen Geschichte des Hofes, der Regierung und der höfischen Repräsentation (Jeroen Duindam), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 21–32

1.1.1. Der Kaiserhof

Das k.k. „Geheime Hausarchiv“ (Michael Hochedlinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 33–44
http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=19233

Die Wiener Hofbibliothek (Stefan Benz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 45–58

,Ordonnances de l’hôtel‘, Hofstaatsverzeichnisse, Hof- und Staatskalender (Heinz Noflatscher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 59–75
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0059_0075.pdf

Die Zeremonialprotokolle und weitere Quellen zum Zeremoniell des Kaiserhofs im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Mark Hengerer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 76–93
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0076_0093.pdf

Die Berichte der päpstlichen Nuntien und der Gesandten Spaniens und Venedigs am kaiserlichen Hof aus dem 16. und 17. Jahrhundert (Jan Paul Niederkorn), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 94–107

Die Quellen zu den Hofreisen im Habsburg-Lothringischen Familienarchiv aus den Jahren 1766 bis 1788 (Krisztina Kulcsár), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 108–119

1.1.2. Der Geheime Rat und die Geheime Konferenz

Die Protokolle zentralstaatlicher politischer Ratskollegien (1527–1742/60) (Stefan Sienell), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 120–127

1.1.3. Die Hofkammer

Die Abrechnungsbücher des Hofzahlmeisters (1542–1714) und die Zahlamtsbücher (1542–1825) im Wiener Hofkammerarchiv (Mark Hengerer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 128–143

Quellen der obersten landesfürstlichen Finanzverwaltung in den habsburgischen Ländern (16. Jahrhundert) (Peter Rauscher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 144–152
http://homepage.univie.ac.at/peter.rauscher/SD_Quellenkunde_0144_0152.pdf

Die Gedenkbücher der Kaiserlichen Hofkammer im 17. und 18. Jahrhundert (Tomáš Knoz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 153–161

1.1.4. Militärwesen

Quellen zum kaiserlichen bzw. k.k. Kriegswesen (Michael Hochedlinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 162–181
Die Akten und Protokolle des Wiener Hofkriegsrats im 16. und 17. Jahrhundert (Géza Pálffy), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 182–195
http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=19146
http://www.digitales.oesterreich.gv.at/Docs/2006/12/7/SD_Quellenkunde_0162_0181.pdf

Die Quellen der Konskription (Anton Tantner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 196–204
http://tantner.net/publikationen/Tantner_QuellenderKonskription.pdf

1.2. Landesfürstliche Regierungen und landesfürstliche Gesetzgebung

Das Schriftgut der drei „oberösterreichischen Wesen“ (Christoph Haidacher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 205–215

Landesfürstliche Gesetzgebung (Policey-, Malefiz- und Landesordnungen) (Josef Pauser), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 216–256
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/php/downloads/pauserquellenkunde.pdf

„Bergordnungen“ – eine exemplarische Quellenbeschreibung anhand der historischen Bergbauregion Tirol (Gerd Hofmann und Wolfgang Tschan), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 257–267
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0257_0267.pdf

Waldordnungen und ergänzende Quellen (Christoph Sonnlechner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 268–277
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0268_0277.pdf

Das Paßwesen (1750–1857) (Andrea Komlosy), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 278–290

Wappenbriefe (unter besonderer Berücksichtigung der Tiroler Verhältnisse) (Gustav Pfeifer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 291–302

1.3. Das Reich und die Erblande

Reichstag und Reichstagsakten am Beispiel der Augsburger Reichstages von 1530 (Martina Fuchs), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 303–311

Reichsgesetzgebung und Reichsrecht (Karl Härter), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 312–326

Die Reichshofratsakten als Quelle zur Geschichte der österreichischen und böhmischen Länder im 16. und 17. Jahrhundert (Barbara Staudinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 327–336

1.4. Landstände

Archive, Registraturen und Bibliotheken der Stände: das Beispiel Oberösterreich (Arno Strohmeyer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 337–350

Landtagsakten (unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie) (Joachim Bahlcke), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 351–364

Die Gülteinlagen und die Theresianischen sowie Josephinischen Steuerfassionen in den österreichischen Ländern (Bernhard Hackl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 365–377

1.5. Grundherrschaft und Stadtherrschaft, ländliche und städtische Gemeinde

Herrschaft und Gemeinde im frühneuzeitlichen Österreich: Zur Quellenlage (Herbert Knittler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 378–389

1.5.1. Norm

Weistümer und „Ländliche Rechtsquellen“ (Christiane Birr), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 390–408

Instruktionen für Herrschaftsbeamte und grundherrliche Ordnungen in den österreichischen und böhmischen Ländern (Thomas Winkelbauer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 409–426

Hausväterliteratur (Alexander Sperl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 427–434

1.5.2. Praxis

Herrschaftsschätzungen und Anschläge (Herbert Knittler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 435–442

Grundherrschaftsprotokolle (Thomas Just), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 443–447

Die Tiroler Gerichts- und Verfachbücher (Wilfried Beimrohr), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 448–456

Österreichische Rechnungen und Rechnungsbücher (Thomas Just), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 457–467

Adelige und bürgerliche Nachlaßinventare des 16. und 17. Jahrhunderts in den böhmischen Ländern (Václav Bužek), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 468–476

Heiratsverträge und Testamente in Böhmen im 16. und 17. Jahrhundert (Pavel Král), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 477–494

Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen (18. Jahrhundert) (Michael Pammer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 495–510
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0495_0510.pdf

Schöppenbücher (Dana Štefanová), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 511–515

Historische Bodendokumentation: Urbare, Landtafeln und Grundbücher (Elisabeth Schöggl-Ernst), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 516–529
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0516_0529.pdf

Grundbücher in Böhmen und Mähren (Bronislav Chocholác), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 530–539

Zehentdaten und Zehentregister (Erich Landsteiner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 540–560

Gerichtsakten (Martin Scheutz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 561–571
http://homepage.univie.ac.at/martin.scheutz/php/downloads/sdquellenkunde05610571.pdf

Supplikationen (Martin Paul Schennach), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 572–584

Quellen zu den böhmischen Bauernaufständen im Jahre 1680 (Jaroslav Cechura) 585–589

Ratsprotokolle österreichischer Städte (Herwig Weigl und Martin Scheutz) 590–610
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2006/scheutzweiglratsprotokolle.pdf

Die Rechnungen der Finanzverwaltung in den österreichischen Städten (Andrea Pühringer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 611–624
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0611_0624.pdf

Steuerverzeichnisse (Katrin Keller), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 625–632
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0625_0632.pdf

Wiener Zunftarchivalien vom 17. bis zum 19. Jahrhundert (Annemarie Steidl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 633–640

1.6. Kirchen und Konfessionen

Geschichte der Konfessionen im frühneuzeitlichen Österreich: Zur Quellenlage (Rudolf Leeb), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 641–650

Die „Passauer Protokolle“ im Wiener Diözesanarchiv (Johann Weißensteiner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 651–662

Die „Litterae Annuae“ und die „Historiae“ der Jesuiten (Gernot Heiß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 663–674

Kirchliche Visitationen und landesfürstliche „Reformationskommissionen“ im 16. und 17. Jahrhundert am Beispiel von Niederösterreich (Arthur Stögmann), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 675–685

Die Prälatenarchive (Helga Penz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 686–695

Quellen der Historischen Demographie (Andreas Weigl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 696–706

Pfarrakten des 18. Jahrhunderts am Beispiel von Wien (Christine Schneider), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 707–713

1.7. Universität

Universitäre Massenquellen (Matrikel, Akten) (Ingrid Matschinegg), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 714–724
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0714_0724.pdf

2. Gattungen

2.1. Selbstzeugnisse

Frühneuzeitliche Selbstzeugnisse (Harald Tersch), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 727–740
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0727_0740.pdf

Reiseberichte – der Blick auf Mittelstädte (Alfred Stefan Weiß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 741–752

Haus- und Familienbücher (Birgit Studt), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 753–766
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0753_0766.pdf

Tagebücher (Petr Maa), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 767–780
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdocs/upload/igh2/File/Mata%20-%20SD%20Tagebuecher%20(2004).pdf

Die Tagebücher und Tagzettel des Kardinals Ernst Adalbert von Harrach (Alessandro Catalano), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 781–789
http://www.esamizdat.it/SD_Quellenkunde_0781_0789.pdf

Die „Tagzettel“ der Gräfin Johanna Theresia von Harrach als Sonderform des Briefes (Susanne Claudine Pils), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 790–795

Die Tagebücher des Grafen Karl von Zinzendorf (Christine Lebeau), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 796–800

2.2. Briefe

Formen und Gattungen frühneuzeitlicher Briefe (Beatrix Bastl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 801–812

Gelehrtenkorrespondenzen und Gelehrtenbriefe (Thomas Wallnig) 813–827

Die Familienkorrespondenz Ferdinands I. (Christopher F. Laferl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 828–837

Die Privatkorrespondenzen Kaiser LeopoldsI. (Petr Mat’a und Stefan Sienell), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 837–849
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdocs/upload/igh2/File/Mata%20-%20SD%20Privatbriefe%20(2004).pdf

Gesandtschaftsberichte in der Frühen Neuzeit (Friedrich Edelmayer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 849–859

2.3. Flugschriften und Zeitungen

Flugblätter, Flugschriften und periodische Zeitungen (Christian Oggolder und Karl Vocelka), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 860–874
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0860_0874.pdf

Die Fuggerzeitungen (Michael Schilling), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 875–880
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0875_0880.pdf

2.4. Geschichtsschreibung

Höfische und ständische Geschichtsschreibung (Arno Strohmeyer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 881–987
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0881_0897.pdf

Die poetische Habsburger-Panegyrik in lateinischer Sprache als historische Quelle (Sonja Reisner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 898–915

Leichenpredigten (Franz M. Eybl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 916–926

Stadtchroniken am Beispiel der „Eisenstadt“ Steyr (Harald Tersch), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 927–939
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0927_0938.pdf

3. Bilder und Dinge

Realienkunde der Frühen Neuzeit (Helmut Hundsbichler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 941–951

Über den Quellencharakter der frühneuzeitlichen Architektur (Petr Fidler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 952–970

Allegorie und Emblem (Sibylle Appuhn-Radtke), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 971–1005

Das frühneuzeitliche Bildnis als Quelle (Friedrich Polleroß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1006–1030

Historienbilder (Matthias Pfaffenbichler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1031–1047

Topographische Ansichten Österreichs (in den Grenzen der Republik) 1500–1800 (Ralph Andraschek-Holzer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1048–1059

Landkarten (Thomas Winkelbauer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1060–1094

Inschriften (Andreas Hermenegild Zajic), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1095–1109
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_1095_1109.pdf

4. Medienarchäologischer Ausblick

Das Archiv als Gedächtnisort? (Wolfgang Ernst), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1113–1134

Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

In Hochedlingers kleiner Quellenkunde zur österreichischen Militärgeschichte 1800-1914 (o.J.):

http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=35385

http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/dbliste.php?bib_id=&colors=&ocolors=&lett=fs&Suchwort=findbuch

Kärglich! Archive mit Findbuchdatenbanken im Netz sollten auf Eintragung dringen. Selbstverständlich kann die auch von dritter Seite angeregt werden.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/34629282/

http://archiv.twoday.net/stories/805774278/#805774287

Die Gemeinsame Normdatei (GND) enthält nicht nur Personennamen, sondern auch Orte oder Körperschaften.

Zur GND
http://archiv.twoday.net/search?q=gnd

Einführung:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/

beacon.findbuch.de ermöglicht es, auch Angaben zu Nicht-Personennamen aus Quellen, die zur GND eine BEACON-Datei anbieten, zusammenzuführen.

Beispiel zu Breslau:

http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4008216-7

Beispiel zu Kloster Hirsau:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4129309-5

Beispiel zu Hochschularchiv Aachen:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=16022751-3
Siehe dazu auch
http://archive20.hypotheses.org/1093

Das Angebot ist noch sehr begrenzt, aber wie Ladislaus bemerkt, könnte es schnell wachsen, wenn viele mitmachen, wie dies bereits bei der ehemaligen PND für Personennamen der Fall ist. Leider gibt es für viele Körperschaften z.B. Klöster noch keine GND.

Update: Beispiel zu Synagoge Trier (Geografikum)
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=7605935-2

Burg Eltz
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4009109-0

Große Rohrdommel
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4535321-9

http://www.bbl-digital.de

http://www.balt-hiko.de/online-publikationen/baltisches-rechtsw%C3%B6rterbuch/

http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/

Kein Wiki, keine Nachnutzbarkeit, keine Einzelnachweise, oft keine Bilder, keine angemessene Verlinkung von Digitalisaten.

Und die übliche Urheberrechtsverletzung in Sachen Commons-Bilder z.B. auf

http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/54258.html

Urheber und Lizenz fehlt. Unten steht, wie's legal geht.

Klosterkirche in Himmelwitz/Jemielnica [Wikimedia Commons]. Foto: Ludek CC-BY-SA

http://archiv.twoday.net/stories/714916377/#805774271

kurioses_stvith_1964

Via
http://archiv.twoday.net/stories/805774260/

http://archiv.twoday.net/search?q=shakespeare

"Das Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden stellt der Öffentlichkeit den kantonalen Kirchenbuchbestand online zur Verfügung. Es kann nun jederzeit, kostenlos und bequem am Computer oder Handy auf 159 Bücher bzw. rund 50 000 Seiten Datenmaterial zugegriffen werden."

http://www.ar.ch/departemente/kantonskanzlei/staatsarchiv/kirchenbuecher-online/

"Nach französischer (1795-1813) und preußischer (1814-1919) Herrschaft wurden die Kantone Eupen, Malmedy und Sankt 1920 durch den Versailler Vertrag schließlich Belgien einverleibt. Zu dieser Zeit gab es in Sankt Vith eine Zeitung in deutscher Sprache, die «Malmedy-St.Vither Volks-Zeitung». Die Zeitung, eine bedeutende Quelle für die Erforschung der Regionalgeschichte wurde 1866 als «Wochenblatt für den Kreis Malmedy» gegründet. In der Folgezeit erschien die Zeitung unter verschiedenen Bezeichnungen. Im Jahr 1965 fusioniert die «St. Vither Zeitung» mit dem «Grenz Echo»und wird «Grenz-Echo und St. Vither Zeitung». Die beim Staatsarchiv in Eupen aufbewahrten Ausgaben von Februar 1866 bis Dezember 1964 wurden im Jahr 2013 mit der Unterstützung der deutschsprachigen Gemeinschaft digitalisiert."

Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2014/04

http://irights.info/wie-erkenne-ich-rechtswidrige-angebote-im-internet

Auch zum Jugendschutz.

http://googleblog.blogspot.de/2014/04/go-back-in-time-with-street-view.html

See also
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

Die Schrift von Paul Lehmann 1916 ist online:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00084280-6

Bekanntlich befinden sich die meisten der Handschriften in der Bayerischen Staatsbibliothek. Der Aufsatz von Karin Schneider, Handschriften aus dem Bayerischen Nationalmuseum jetzt in der Bayerischen Staatsbibliothek München und in der Staatsbibliothek Bamberg, in: Scriptorium 22 (1968), S. 314-323 ist leider nicht online. Einzelne Stücke verwahrt nach wie vor das Museum (anscheinend nicht in der Objektdatenbank).

http://www.bayerisches-nationalmuseum.de/index.php?id=547

Das Urteil des LG Tübingen von 2012 ist mir bisher entgangen:

http://openjur.de/u/582363.html

Auszug:

"Aufseiten der Beklagten ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei Wikipedia um eine weltweite freie Online-Enzyklopädie handelt, welche allein in der deutschsprachigen Version über 300000 Beiträge bereithält. Insofern besteht ein erhebliches öffentliches Interesse nach Art. 5 I 1 2. Alt. GG, 10 I 1 EMRK an den von der Beklagten bereitgehaltenen Einträgen, um sich umfassend informieren zu können. Vor allem auch die Personen, welche über keine geschriebene Enzyklopädie verfügen, haben ein beachtliches Interesse sich über die Internetseite der Beklagten Informationen zu verschaffen.

Weiterhin kann die Beklagte die Pressefreiheit aus Art. 5 I 2 1. Alt. GG für sich in Anspruch nehmen. Diese schützt grundsätzlich die Verbreitung von Informationen, wobei unter anderem auch das Recht eingeräumt wird, wahre Tatsachen zu publizieren. Mit dieser Gewährleistung korrespondiert insbesondere das Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit Informationen. Zudem kommt diesen beiden Rechten schon aufgrund ihres Charakters als demokratische Grundrechte ein hoher Stellenwert zu, sodass gewichtige Gründe erforderlich sind, welche ein Überwiegen eines kollidierenden Rechtsgutes rechtfertigen."

Ob das LG Tübingen über eine "geschriebene Enzyklopädie" verfügt?

Sagt RA Schwenke

http://allfacebook.de/policy/sharing-leistungsschutzrecht-nutzerbeitraege

Und das gilt nicht nur für Facebook. Als Ausnahmen erkennt er an:

- rechtswidrige Aussagen

- die Seite wird praktisch lahmgelegt.

Siehe auch seinen Beitrag von 2012 zu den Grenzen des "virtuellen Hausrechts":

http://rechtsanwalt-schwenke.de/ing-diba-veganer-und-die-grenzen-des-hausrechts-auf-facebook-fanseiten/

Update:

http://www.wn.de/Muenster/Wieder-Plagiatsvorwuerfe-bei-Medizinern-in-Muenster-Doktorand-soll-grossflaechig-abgeschrieben-haben


Hochgebildete Videos, gesammelt von mir auf Tumblr (überwiegend keine Musikvideos).

http://archivalia.tumblr.com/tagged/video/

Weitere Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


Wer gern 2,13 Dollar für das Bild einer gemeinfreien Dürer-Briefmarke zahlen will: gern. Für den ist die neue Suchmaschine

http://microstock.photos/site/search?q=d%C3%BCrer&imageid=11388377407665794067&page=0

sicher ein Geschenk des Himmels. Via

http://www.digitaljournal.com/pr/1871571

Wir anderen freuen uns stattdessen über die Freigabe von über 70.000 Italien-Fotos von Max Hutzel als Open Content durch das Getty Museum:

http://www.openculture.com/2014/04/getty-museum-adds-another-77000-images-to-its-open-content-archive.html


http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/04/26/radergate-was-die-debatte-um-plagiate-aus-der-wikipedia-ubersieht/#comment-583

Wir "brauchen ein Umfeld, das gelernt hat, mit freiem Wissen und freien Lizenzen offen und ehrlich umzugehen". Das ist absolut richtig!

Für einen Verlag wie Beck ist die Nachnutzung von Wikipedia-Auszügen keine Option, da aufgrund der CC-BY-SA-Lizenz günstigstenfalls das ganze Kapitel unter die gleiche Lizenz gestellt werden muss, was nach (falscher) Ansicht der ewiggestrigen Verlagslobby die Vermarktungsmöglichkeiten einschränkt. Ich lasse mal das Problem beiseite, dass nach meiner Rechtsauffassung bei der Lizenzumstellung die GNU-FDL-Forderung nach Wiedergabe der Versionsgeschichte illegalerweise unter den Tisch fiel, was für ältere Artikel Bedeutung hat.

Anders als bei Bildern erfolgt die Attribution bei Texten durch einen Link zur Wikipedia. Außerdem muss auch die Lizenz verlinkt werden und die Tatsache der Bearbeitung signalisiert werden.

Das von Schmalenstroer ins Spiel gebrachte Zitatrecht hat hier keine Relevanz, da Zitate nach § 51 UrhG einem ÄNDERUNGSVERBOT unterliegen und b) eine QUELLENANGABE erfordern. Wie üblich reagiert Schmalenstroer auf Kommentare in seinem Blog nicht:

http://schmalenstroer.net/blog/2014/04/seeschlachtplagiatsdebatte/

Ob die Verteidigungslinie der Beck-Anwälte, dass alle Übernahmen keine Schöpfungshöhe besitzen, also kein Plagiat nach dem UrhG vorliegt (was aus akademischer Sicht nichts an der UNREDLICHKEIT ändert), wirklich gerichtsfest ist?

Wir haben einerseits die Position, die durch BGH Staatsexamensarbeit beschrieben wird (wenig Schutz für wissenschaftliche Formulierungen)

http://archiv.twoday.net/search?q=bgh+staatsexamensarbeit

Andererseits sind nach Ansicht des EuGH auch vergleichsweise kleine Schnipsel (11 Worte - der Rumpfgeschwindigkeitssatz hat gut 30) von Texten urheberrechtlich geschützt, ohne dass von einem Wissenschaftsvorbehalt etwas bekannt wurde:

http://archiv.twoday.net/stories/5855439/

Ums klar zu sagen. Die Rechtsprechung des EugH finde ich genauso behämmert wie Ladislaus. Aber es gibt eine menge Rechtsprechung, die in fahrlässiger Weise kleinste Münze durchgehen lässt und einen Urheberrechtsschutz behauptet. Im umgekehrten Fall - jemand hätte aus einem Beck-Buch plagiiert - hätte der Beck-Verlag sich mit Sicherheit auf diese Position gestützt.

Frühere Meldungen:

http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlachten


http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2014/04/medieval-manuscripts-at-the-uk-blog-awards.html

Glückwunsch. Ein wirklich lesenswertes Blog nicht nur für Handschriftenforscher.


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31877

Wenn ich sehe, dass

Kowski, Nicola: Einleitung, aus: Tutorium Recherche, in: historicum-estudies.net,
URL: http://www.historicum-estudies.net/etutorials/tutorium-recherche/ (Datum des letzten Besuchs).

als Literatur nur das schlechte Buch von Gantert angibt, brauche ich gar nicht weiterzulesen. Und wer ist auf die schwachsinnige Idee gekommen, bei einer Open Educational Resource die denkbar ungeeignete CC-Lizenz zu wählen? "Alle Beiträge in Historicum-eStudies.net sind veröffentlicht unter der Creative Commons-Lizenz Attribution - Non Commercial - No Derivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)." Über das NC kann man sich vielleicht noch streiten, aber das ND ist ein Schlag ins Gesicht jeglichen gemeinschaftlichen Erarbeitens von Wissen.

Ich denke, aus Archivalia lernt man erheblich mehr über Internetrecherche als in diesem Tutorium.

Hintergründe von Hans Rudolf Lavater zu einem von mir auf Archivalia_EN geposteten Bild:

http://www.hr-lavater.ch/2014/04/26/madama-gonzagas-diadem/

Ein Blog, das immer wieder mich mit tollen Beiträgen erfreut.


http://www.tagesschau.de/ausland/papst-heiligsprechung102.html

http://www.spiegel.de/panorama/italiener-wird-vom-kreuz-erschlagen-a-966140.html

Welchen dubiosen Schabernack aus Sicht historisch-kritischer Forschung die Heiligsprechung der Märtyrer von Otranto (1480, heiliggesprochen 2013) bedeutete, geht aus meinem Interview mit Hubert Houben wohl hinreichend deutlich hervor:

http://archiv.twoday.net/stories/404099608/

Aus einer Laudatio des österreichischen Juristen Alfred Noll:

http://derstandard.at/1397521708575/Fuer-eine-Kultur-der-Offenheit-und-Transparenz

"Das politische Leben Österreichs, verbeamtet und bürokratisiert, wie es sich uns täglich bietet, ist nicht vom belebenden Wind der Transparenz, sondern von der abgestandenen Luft des Amtsgeheimnisses geprägt. Unsere politischen Repräsentanten und unsere amtlich Bediensteten scheinen ein ganz untrügliches Gespür dafür zu haben, dass Vermittlung von Wissen und das Teilen von Informationen einhergehen würden mit Machtverlust."

So etwas meldet das VÖBBLOG natürlich nicht.

"Irgendwann hat sich in den Fernsehanstalten herumgesprochen, dass man das Internet nicht länger ignorieren kann. Seither kommt kaum eine Talkshow ohne den jungen engagierten Kollegen aus, der aus Twitter zitiert, kaum ein Film, nach dem die Zuschauer nicht aufgefordert werden, doch noch bitte hernach im Netz mitzudiskutieren, oder es lesen geklonte Schrowanges vor, "worüber das Web lacht". Und falls in die Programmleiter gerade mal nicht der Geistesblitz eingeschlagen ist, womit man die bange Leere zwischen Silbereisen und Sportschau vollsenden kann, schauen sie sich im Internet nach sogenannten frischen Formaten um. "

http://www.zeit.de/kultur/film/2014-04/Postillon-NDR

Die ZEIT ist wie andere Medien von Postillion24 gar nicht angetan.


http://marketingland.com/happen-google-really-kill-google-81587

Ich würde das sehr bedauern und habe auch nicht den Eindruck, dass Google+ eine "Geisterstadt" ist. Mir gefällt es erheblich besser als Facebook.

http://www.theparisreview.org/blog/2014/04/16/the-missing-borges/

Eine spannend dargebotene merkwürdige Geschichte über ein aus der argentinischen Nationalbibliothek gestohlenes kostbares Buch von Borges. Es wird später zurückgegeben, aber nicht das gestohlene Exemplar. Girolamini-Schänder und Fälscher Massimo de Caro hatte seine Finger im Spiel.

http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini

Update:

Niemand wies mich auf den FAZ-Artikel mit Neuigkeiten zum Fall Schauer hin, der vor wenigen Tagen in der FAZ erschien:

"Im November 2013 wurde Herbert Schauer nach Neapel überführt. Als der italienische Kassationshof die Fortdauer der Untersuchungshaft beanstandete, wechselte Schauer im Februar in Hausarrest: Er verfügt weder über Telefon noch Internet und darf das von seiner Familie angemietete Domizil in Neapel nicht verlassen. Weil die schriftliche Begründung des Kassationshofs noch immer nicht vorlag, verlief ein Haftprüfungstermin vor wenigen Tagen ergebnislos, der nächste Termin wurde auf den 29. Mai angesetzt. Ob das Strafverfahren überhaupt eröffnet und, wenn ja, wann es stattfinden wird, steht dem Vernehmen nach in den Sternen. Herbert Schauer hat laut Auskunft von Zisska & Schauer entschieden, nicht an das Auktionshaus zurückzukehren. Die Geschäftsführung übernahm Wolfgang Lacher."
http://www.faz.net/aktuell/deutschland-hat-ihn-ausgeliefert-in-den-sternen-steht-derzeit-hausarrest-12901340.html

Wir Donna-Leon-Fans dürfen uns auf einen durch die Girolamini-Affäre inspirierten neuen Venedig-Krimi freuen:

http://www.nytimes.com/2014/04/06/books/review/donna-leons-by-its-cover-and-more.html?_r=0

http://www.laverdad.es/murcia/v/20140423/cultura/lectura-esta-secreto-todo-20140423.html

http://archiv.twoday.net/stories/6091010/#795498461

Intuitiv können wir inhaltlich unsinnige Sätze wie "Der Roman liebt den Archivar" problemlos von formal fehlerhaften Äußerungen wie "Der Bibliothekar besucht der Archivar" trennen. (Spekrum der Wissenschaft Mai 2014, S. 63)

Wieso inhaltlich unsinnig?

http://archiv.twoday.net/search?q=literaturtipp

Die Handschriften aus der Mitte des 19. Jahrhunderts im Staatsarchiv Darmstadt C 1 Nr. 1-9 vom Pfarrer Emil Köster sind als Einzelbilder online in

http://www.hadis.hessen.de/

Wieso nicht auch Nr. 10 und 11?

Die Überschrift ist natürlich keine Anspielung auf die oft unfähigen alten Männer, sondern bezieht sich ausschließlich auf den Gegenstand ("Tarzan of the Apes") einer erfreulichen Entscheidung, die die Public Domain eine Spur stärkt.

Wir hatten den Casus vor kurzem schon:
http://archiv.twoday.net/stories/714912405/

Der BGH entschied, "dass der Roman nach dem Inhalt der in Betracht zu ziehenden Staatsverträge in Deutschland nur bis zum 31. Dezember 2000 urheberrechtlich geschützt war. Das Welturheberrechtsabkommen von 1952 überlagere das Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte von 1892 und führe dazu, dass dem Werk die seit Inkraftreten des Urheberrechtsgesetz am 9. September 1965 geltende Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bis zum 31. Dezember 2020 nicht zugutekomme. Gemäß dem Schutzfristenvergleich nach Art. IV Abs. 4 bis 6 WUA wirke sich die Verlängerung der Schutzdauer nur insoweit aus, wie die Schutzfrist im Ursprungsland länger währt als die vor der Verlängerung geltende Schutzfrist im Inland."
http://www.urheberrecht.org/news/5194/

Volltext des Urteils:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=67537&pos=4&anz=595&Blank=1.pdf


http://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/1178449

Der Aufsatz von Stefan Sonderegger im Archiv für Diplomatik 2013 steht nicht Open Access zur Verfügung.

http://dx.doi.org/10.7788/afd.2013.59.jg.433

Abstract:

"Archives contain numerous mentions of loss of charters. There has been
speculation about the amount of charters lost, but precise figures have been
lacking so far. Thanks to systematic registration and the availability of copies,
losses of charters from St. Gallen originating between approx. 1350 and
1450 have, for the first time, been quantified for sample cases. The evidence
reveals significant differences between the town’s Benedictine monastery,
the urban hospital as a feudal landowner, and the municipal administration
regarding the percentage of charters lost. Over 95 % of the charters issued
by the monastery as ecclesiastic landowner have been lost, whereas for the
hospital as secular landowner, the loss rate of charters documenting the
lease of land amounts to just 31 %. As far as the municipal administration is
concerned, only 17 % of all charters have been preserved. This low proportion
of surviving charters is due in particular to the fact that not a single
charter issued to private individuals remains. The following text also looks
at the reasons behind these striking differences in the rates of preservation."

Bisher 20 Titel, darunter auch Zeitungen, digitalisiert.

http://kbaargau.visual-library.de/nav/index/all

http://archivschule.asprit.de/xml/news1.rss

http://www.amazon.de/Gro%C3%9Fe-Seeschlachten-Wendepunkte-Weltgeschichte-Skagerrak/dp/3406655580

Da Rader nach eigenem Bekunden für die Ewigkeit schreibt und ausgehend von der Arbeitshypothese, dass man sich besonders viel Mühe bei den ersten Sätzes eines Buchs gibt, erscheint es angemessen, eine kurze exemplarische sprachkritische Würdigung des Werks "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf B. Rader anhand des ersten Abschnitts vorzulegen. Überflüssig zu betonen, dass Beobachtungen zu gutem und schlechtem Stil in sehr hohem Ausmaß subjektiv sind.

Der erste Satz ist als Einstieg im wesentlichen in Ordnung, auch wenn ich die Wendung "fundamentale Bedeutung" nicht sonderlich schätze. In Satz 3 kommt aber mit "eminente Bedeutung" eine Wiederholung, die man vermeiden sollte. In Satz 4 gefällt mir das "aufmerksam rezipiert" nicht. "Einer seiner begeistertsten Leser" - das klingt ungelenkt, "Einer seiner begeisterten Leser" hätte genügt. "Mahans Werk wurde [...] zu einem der wichtigsten Impulsgeber" - schon wieder ein Superlativ! Der durch einen Doppelpunkt getrennte Doppelsatz ist zu lang und liest sich nicht flüssig, da der relativische Bezug erst einmal ermittelt werden muss. "brachten es zu zentralen Bezugspunkten" ist eindeutig hölzern, ein simples "wurden" wäre besser gewesen. Denkt man in Schlachtschiffparametern tatsächlich politisch oder nicht eher militärisch? Und dass dieses Denken für das nationale Selbstverständnis zentral war, erscheint mir etwas übertrieben.

In der ersten Bildunterschrift zeigt sich übrigens erstmals, was ich die Und-Krankheit nenne: Das unnötige Anschließen eines weiteren Hauptsatzes mit und. Dafür findet man unzählige Beispiele in den hölzernsten Artikeln der Wikipedia, zu deren begeistertsten Lesern womöglich Karsten und Rader zählen, deren bestenfalls Mittelmaß erreichendes Stilniveau bei dem prominenten Publikationsort doch etwas erstaunt.


Der Münchner Literat Franz Trautmann (1813-1887; GND, Killy) hat seinen Historienroman "Die Abenteuer Herzogs Christoph von Bayern, genannt der Kämpfer [...]" (Erstausgabe 1852/53) mit zwei angeblich authentischen Schriftstücken gewürzt: einem Brief eines Andreas Sluder aus München 1493 und einem teilweise wiedergegebenen "Pilgramsbuch" Herzog Christophs von Bayern (ebenfalls 1493).

Erstausgabe 1853
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10121614_00410.html

Die üblicherweise zitierte 3. Auflage 1880 bedarf eines US-Proxy:
http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=449

Nachdem Armin Kunz den Sluder-Brief als Fälschung Trautmanns erwiesen hat, kann gezeigt werden, dass auch das Tagebuch Christophs ("Pilgramsbuch") von Trautmann erfunden wurde. Obwohl eine gründliche Lektüre schnell einen Anachronismus-Verdacht aufkommen lässt, wurde es bis jetzt von Historikern unkritisch als echte Quelle verwertet.

Authentisch ist dagegen der in der ersten Auflage noch nicht vorhandene Brief Christophs vom 28. Mai 1493, den Jyri Hasecker (der das Pilgramsbuch für echt hält!) 2008 in den Oefeleana 6 des Bayerischen Hauptstaatsarchivs nachwies.
http://www.libreka.de/9783899714623/32

***

Zunächst ist zu betonen, dass der gründlichen Untersuchung von Armin Kunz: Die Jerusalemfahrt Lucas Cranachs d.Ä. Quellenkritische Untersuchung der Überlieferungsgeschichte eines (kunst)historischen Topos. In: Archiv für Kulturgeschichte 78 (1996), S. 87-114 ein schlüssiger Fälschungsnachweis für den Sluder-Brief zu entnehmen ist.

Schon die Tatsache, dass in dem Privatbrief drei höchst bemerkenswerte kunstgeschichtliche Sachverhalte, darunter die Jerusalemfahrt Cranachs, vorkommen, erregt Verdacht. Kunz stützt sich auf eine genaue Sichtung der im Brief gegebenen Liste der Jerusalempilger im Gefolge Friedrichs des Weisen. Sluders Brief fußt auf den "Annales" des Johann Sebastian Müller von 1700 einschließlich der dort enthaltenen Abweichungen von der Urquelle Spalatin.

Müller 1700, S. 56
http://books.google.de/books?id=kFVPAAAAcAAJ&pg=PA56

Der Schluss, "daß es sich bei Sluders Brief um eine von großer historischer Kenntnis genährte und eben deshalb auch irreführende Fälschung handelt" (Kunz S. 105) ist eindeutig.

Der Fälscher Trautmann hatte sich gegenüber Reinhold Röhricht für die Echtheit des Briefs verbürgt (Kunz Anm. 21) und als Fundort die 1871 durch Feuer zerstörte Aretin'sche Bibliothek auf Schloss Haidenburg angegeben. Zum Brand und Bibliotheksverlust:
http://books.google.de/books?id=ZqRTAAAAcAAJ&pg=PA411

Erst Röhricht/Meisner teilten diesen Fundort in ihrer Ausgabe des Hundt'schen Rechnungsbuchs 1883 mit:
http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/berichte/PDF/Roehricht_1883_Hundt.pdf

Gegen Hedwig Michaelson - die zwei Beiträge im Repertorium für Kunstwissenschaft 1899 sind in Digizeitschriften Open Access:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN487700287_0022 -
behauptete Eduard Flechsig im Jahr 1900, der Sluder-Brief sei eine "dichterische Erfindung" Trautmanns.
https://archive.org/stream/cranachstudien01flecuoft#page/n17/mode/2up

Hans Ankwicz-Kleehofen, der den Adressaten, einen Wiener Kaufmann Hans Weimann, in Wiener Unterlagen nicht finden konnte, sprach im Alt-Wiener Kalender für das Jahr 1922 klar von einer "Fälschung".
http://hdl.handle.net/2027/wu.89092597590?urlappend=%3Bseq=84 (US)

Aber diese Zweifel wurden nicht rezipiert.

Unbeachtet blieb auch Thedor Aigns Hinweis (von Kunz nicht berücksichtigt) in seinem Ketzel-Buch (1961), dass der Brief Kennzeichen der Spätromantik trage [Korrektur siehe NACHTRAG], siehe die Rezension in der ZWLG [21, 1962, S. 411 von Gerd Wunder]:
http://books.google.de/books?id=BksOAQAAIAAJ&q=%22andreas+sluder%22

Elisabeth Caesar: Sebald Schreyer, MVGN 1969 ging von der Echtheit aus.
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000972,00141.html

Rainer Zittlau: Heiliggrabkapelle und Kreuzweg, 1992 versuchte sogar einen Echtheitsbeweis (von Kunz nicht erörtert)
http://books.google.de/books?id=ctzVAAAAMAAJ&q=gef%C3%A4lscht
Zustimmend die Rezension
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg56_0295

Dietrich Huschenbett im ²VL 2 (1980), Sp. 966 erwähnte den Brief ohne Hinweise auf Kritik. Schon in Bd. 1 (1978), Sp. 1229 hatte er im Artikel über Christoph von Bayern das Pilgramsbuch als echt angesehen (der Autorität von Röhricht/Meisner folgend). In seinem Pilgerreisen-Aufsatz DVjs 1985, S. 38 verwertete er das Pilgramsbuch ohne Vorbehalte.

Halm 1994 und die Digiberichte behandeln die Quelle ebenfalls als echt.

http://www.digiberichte.de/Halm_1994_Deutsche_Reiseberichte.pdf#nameddest=98

Auch nach dem Erscheinen des Aufsatzes von Kunz 1996 wurden sowohl der Sluder-Brief als auch das Pilgramsbuch unverändert als authentische Quellen verwertet.

Von Cordula Nolte in: Fremdheit und Reisen 1997
http://books.google.de/books?id=I7EYAAAAYAAJ&q=%22hocher+r%C3%BChrung%22

Von Detlev Kraak: Monumentale Zeugnisse 1997
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=sebald+schreyer+sluder
Hier ist besonders pikant, dass die zitierte S. 428 eindeutig aus dem Roman-Teil stammt und unter keinen Umständen als authentische Quelle hätte verwertet werden dürfen.
http://books.google.de/books?id=nB8TAQAAIAAJ&q=christoph+bayern

Von Helmut Schlereth: Pollich 2001
http://books.google.de/books?id=8NchAQAAMAAJ&q=%22hans+weinmann%22

Von Carola Fey, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen 2006, S. 145
http://www.libreka.de/9783899713275/145

Von Andreas Tacke: Reliquienkult, 2006
http://books.google.de/books?id=Bf6DcnWNfDYC&pg=PA135

Von Carina Brumme: Wallfahrtswesen, 2010
http://books.google.de/books?id=J8Xwn1anJEgC&pg=PA214

Das zutiefst fragwürdige Nachschlagewerk "Reiseberichte und Geschichtsdichtung" (2012) hat den Aufsatz von Kunz übersehen, nennt aber immerhin die Zweifel von Bastert 1993:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=PA46-IA12

***

Kunz hätte in seinem Aufsatz deutlich aussprechen sollen, dass auch das Pilgramsbuch Herzog Christophs ein Machwerk Trautmanns ist. Er sagt das eher indirekt (S. 94), wenn er moniert, dass trotz der gewichtigen Zweifel das 17. Kapitel Trautmanns "Aus Herzog Christoph's Pilgrambuch" Aufnahme in die Liste der Primärliteratur einer germanistischen Studie zur Pilgerliteratur (Hippler 1987) gefunden habe. Wenn eine Anekdote zu Pollichius aus einem frühneuzeitlichen Kompendium zur sächsischen Geschichte in das Pilgramsbuch einfließen konnte (S. 101) wird dem aufmerksamen Leser klar, dass auch dieses ebenso wenig echt ist wie der Sluder-Brief.

In seiner Aachener Dissertation ist Bernd Bastert 1993 kurz auf das angebliche Ego-Dokument Christophs von Bayern eingegangen (Der Münchner Hof und Fuetrers 'Buch der Abenteuer', S. 68-70). Er zitiert das Dokument nach der Wiedergabe in Pörnbacher/Hubensteiner: Bayerische Bibliothek 1 (1978), S. 618-625. Die Frage nach dem Verfasser des Texts sei noch nie gestellt worden. Die Episode vom "Privatkreuzzug" des oberbayerischen Herzogs hält er für "äußerst unglaubwürdig" (S. 69), da die Rahmenbedingungen solcher Pilgerreisen damals solche Konflikte vermeiden sollten. Auch die Episode über die Krankheit des Herzogs hält er für "frei erfunden" (S. 70). Die Stilisierung des Reiseberichts nach einer "aventiure-Fahrt" schreibt Bastert allerdings einem Zeitgenossen aus dem Umkreis des Herzogshofs zu. Auf die Idee, dass Trautmann der Erfinder des Pilgramsbuch sein könnte, ist er offenkundig nicht gekommen. Die kunsthistorischen Stellungnahmen zum Sluder-Brief waren ihm nicht bekannt.

Auch die dubiose sprachliche Gestalt des Texts sprach Bastert nicht an. Ohne ins Detail zu gehen, beobachtete Kunz (S. 105), dass gegenüber dem echten Christoph-Brief von 1493 (siehe oben), der sich entschieden schlechter verstehen lässt als das Pilgramsbuch und der Sluder-Brief, der Sluder-Brief eher einen altertümlenden als einen wirklich alten Eindruck mache.

Ohne hieb- und stichfesten Rückhalt hinsichtlich der Wörterbücher begibt sich ein Nicht-Sprachwissenschaftlicher hinsichtlich eines schreibsprachlich begründeten Fälschungsverdachts auf sehr dünnes Eis, auch wenn er sich mit Belegen in Google Books abzusichern versucht. Geringes Gewicht hat von daher mein Eindruck aufgrund der Lektüre vieler zeitgenössischer Texte, dass Satzbau und Vokabular eher nicht ins Ende des 15. Jahrhunderts gehören.

Ein Blick auf den echten Brief (3. Auflage, S. 448f.) zeigt, dass die dortigen Graphien (y regelmäßig für ie, i, zw statt zu, p statt b z.B. in pruder usw.) es ausschließen, dass der Trautmann'sche Text des Pilgerbuchs auf ein Autograph des Herzogs zurückgeht. Aber es könnte ja eine Abschrift sein.

Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass eine Formulierung "ganz köstlich von eitel cedernholzgebälk" (1. Auflage, S. 416) anachronistisch ist. Für "grabliegerschaft" (S. 415) finde ich überhaupt keinen Beleg bei Google oder im Grimmschen Wörterbuch. Vom "Leidenskreuz" (S. 413, 415) sprach man eher im 18./19. Jahrhundert, desgleichen von hoher Rührung (S. 415 "gingen vns vor hocher rührung die augen über"). Überhaupt befremdet die Emotionalität des Textes, die eher ins 19. Jahrhundert passt.

Glücklicherweise liefert der Aufsatz von Kunz wesentlich "härtere" Argumente, um die Fälschung zu belegen. Bereits erwähnt wurde eine Pollichius-Anekdote, die aus einer späteren Quelle in den Text Eingang fand.

S. 417 ist die Rede von einem Georg Kötzel aus Nürnberg, dessen Vater die Fälle der Passion Christi bis Golgatha ausgemessen habe. Und dieser Georg Ketzel erscheint - ganz zufällig - auch im Sluder-Brief (S. 406), wo man zusätzlich erfährt, Martin Ketzel habe sich zum zweiten Mal nach Jerusalem aufgemacht, um die Messung zu dokumentieren. Diese Überlieferung stammt aus der gedruckten Nürnberger Literatur und ist nicht vor dem 17. Jahrhundert zu belegen. Kunz (Anm. 4) verweist darauf, dass Christian Geyer sie 1905 endgültig wiederlegt habe: Zur Geschichte der Adam Krafftschen Stationen. In: Repertorium für Kunstwissenschaft 28 (1905), S. 351-364, 495-511. Die Beziehung des Stationenwegs zu den Ketzel ist unhistorisch, und daher kann weder der Sluder-Brief noch das Pilgramsbuch eine authentische Quelle sein.

Dass anders als beide Fälschungen angeben nicht Georg Ketzel, sondern Wolf Ketzel 1493 mit Kurfürst Friedrich und Herzog Christoph ins Heilige Land zog, hatte schon Joseph Heller 1821 richtiggestellt.
http://books.google.de/books?id=yb0-AAAAcAAJ&pg=PA117

Das sagt auch die freilich sehr unzuverlässige (siehe Geyer) Gedächtnistafel der Ketzel im GNM.
http://objektkatalog.gnm.de/objekt/Gm581

Die falsche Angabe zum Vornamen des Ketzel-Pilgers war auch eines der Fälschungsindizien von Kunz (S. 100).

Sluder-Brief und Pilgramsbuch sind von einerlei Machart und beide nicht echt, sondern aufgrund von Anachronismen, die sich aus der Verwertung von Werken des 17./18. Jahrhunderts ergeben, als (außerordentlich kundige) Fälschungen von Franz Trautmann zu erweisen. Es bleibt zu ermitteln, welche Quellen Trautmann aus dem Feld der Jerusalem-Pilgerschriften verwertet hat.

Die Ehre des Fälschungsnachweises gebührt Armin Kunz, auch wenn ich einige Details ergänzen konnte. Es ist zu hoffen, dass Wissenschaftler von der Verwertung dieser Quelle für die Zeit um 1493 künftig Abstand nehmen und sie als das werten, was sie ist, nämlich eine archaisierende Fiktion des 19. Jahrhunderts.

NACHTRAG

Aigns Ketzel-Buch S. 28-32 stellt zunächst klar, dass aufgrund älterer Quellen die Überlieferung von zwei Pilgerfahrten Martin Ketzels glaubwürdig sein dürfte. Die in der Tradition (und von Trautmann) angeführten verlorenen Unterlagen sind so als zuverlässiges Detail nicht abzusichern (S. 29).

S. 30 geht Aign irrtümlich davon aus, dass der Sluder-Brief erstmals 1880 publiziert wurde (richtig: 1853).

Aign stellt fest (S. 31): Es sei nicht richtig, dass die Kraft'schen Stationen 1493 schon vollendet waren. Es sei nicht richtig, dass Martin Ketzel damals in Nürnberg lebte. Und es sei nicht richtig, dass Georg ins Heilige Land pilgerte.

Martin Ketzel hatte entgegen der Aussage des Sluder-Briefs nicht nur einen einzigen Sohn Georg. Doch ist es natürlich denkbar, dass diese 1493 bereits verstorben waren.

Sebald Schreyers Brief müsste kurz zuvor nach München geschrieben worden sein. Dafür gibt es aber im Schreyer'schen Gedenkbuch B keinen Anhaltspunkt.

Vor dem naheliegenden Schluss, dass die unrichtigen Angaben durch Fälschung entstanden sind, scheute Aign erstaunlicherweise zurück. Die Spätromantik brachte offenbar erst der Rezensent Gerd Wunder seiner Arbeit in der ZWLG ins Spiel.

Zittlau referiert zunächst den Meinungsstand. Auch Berthold Daun hielt im Jahr 1900 den Brief für eine Erfindung, und dies scheint dann die kunsthistorische communis opinio geworden zu sein.

Zittlau datiert den Brief auf den 24. März 1493 (Quirinus von Tegernsee). Angesichts der ihm bekannten Ungereimtheiten, auf die Aign deutlich hingewiesen hatte, ist es schon recht dreist zu behaupten, die Einzelheiten des Briefs hätten sich bisher nicht schlüssig widerlegen lassen (S. 23). Dass abschließend auch noch die Gender-Karte gezogen wird - der Streit habe zur Herabwürdigung einer der ersten Kunsthistorikerinnen in Deutschland gedient, die es gewagt habe, einer Autorität zu widersprechen - erscheint befremdlich.

Da der Brief Schreyer nicht als Förderer der Kreuzweganlage zeigt, hat das Argument Zittlaus keine Relevanz: "Es wäre verwunderlich, wenn Trautmann damals in einem erfundenen Brief die richtigen Zuständigkeiten erahnt hätte" (S. 23).

Besonders fassungslos macht die Aussage, der Brief sei sprachlich unverdächtig, die sich auf mündliche Stellungnahmen von "Herrn Höppl" vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Dr. Reinhard Höppl) und den Bamberger Wissenschaftlern Rolf Bergmann und Claudine Moulin beruft!

Die angeführten Gruß- und Schlussformeln mögen ja zeitgenössisch sein. Bei Ausführungen zu "sint" zeigt Zittlau seine mangelnde Vertrautheit mit der Sprache der Zeit. Bei "sint er [...] das mass verloren" steht sint offensichtlich für sintemalen = weil, und in einem Brief Schreyers von 1503 ist "mein willig dinst sind" ganz korrekt, wenn dinst Plural ist. Zittlau versteht beide Male den Text nicht und will f statt s (also das Verb finden) lesen.

Angesichts solcher Inkompetenz kann man die Ehrenrettung des Sluder-Briefs als echte Quelle getrost zur Seite legen.

Folker Reichert, der vielleicht beste Kenner echter Jerusalem-Pilgerschriften, teilte per Mail mit, dass er meinen Ausführungen zustimmt.

Volker Honemann schrieb mir zur Sprache: "das sieht mir doch sehr nach einem ziemlich glatten Kunst-Frühneuhochdeutsch aus (Pilgramsbuch), wie es im 19. Jh. ja nicht selten produziert worden ist, siehe z. B. die Hexen-Romane von Wilhelm Meinhold und besonders seinen 'Sigismund Hager' - unbedingt lesen; ein tolles Stück!"

Helga Czerny: Der Tod der bayerischen Herzöge im Spätmittelalter ... (2005) schreibt in ihrer ausführlichen Darstellung zu Herzog Christoph (S. 210-227, hier S. 211) sehr naiv: "An der Echtheit des Tagebuchs ist m. E. nicht zu zweifeln. Es stimmt vor allem bei den Zeitangaben, wie Ankunft in Jerusalem und Abreise von dort mit dem Bericht Spalatins überein". Warum wohl? Spalatins Angaben konnten auch schon vor der Spalatin-Ausgabe 1851 in die Trautmann bekannte Sekundärliteratur eingehen. Müller hatte Spalatin gekannt und 1770 war Spalatins Text bereits gedruckt worden (S. 212 Anm. 161). Basterts Zweifeln schloss sie sich nicht an und zitiert S. 212 Anm. 160 den Sluder-Brief (ohne die Arbeit von Kunz zu kennen) und S. 215f. das Pilgramsbuch. Sollte in einem echten Text sich nicht der Unterschied zwischen Großprior und Großmeister korrekt widerspiegeln (S. 216)?

Sie schreibt nichts über den fiktionalen Charakter der Arbeit Trautmanns und verwertet unbelegte Angaben Trautmanns (S. 221 Weilheimer Stiftung nach Trautmann S. 492

http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=500 ). S. 213 Anm. 168 gibt sie sogar an, ein späterer Antwortbrief des Großmeisters, den Trautmann anführt, über die Grabmal-Zeichnung (Abbildung S. 807) sei nicht aufzufinden. Ich schließe daraus, dass Trautmann auch in den "dokumentarischen" Anhang eigene Erfindungen verwoben hat. Die Konsequenz muss sein, Trautmann als historische Quelle für Informationen zur Biographie Herzog Christophs strikt zu meiden.

#forschung

Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


 

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