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Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Karls des Kühnen Ende



Diesen und vergleichbare Merkverse sammelte Johannes Bolte:

http://www.archive.org/stream/zeitschriftfrv10verbuoft#page/190/mode/2up

Siehe auch

http://www.archive.org/stream/notesandqueries05albugoog#page/n272/mode/2up
http://books.google.de/books?id=O6o_AQAAMAAJ&pg=PA118
= http://retro.seals.ch/digbib/view?pid=thg-001:1860:-::133
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd16/content/pageview/3923377
http://books.google.de/books?id=SS9CAAAAcAAJ&pg=PA562
http://books.google.de/books?id=YqtFAAAAcAAJ&pg=PA91
http://books.google.de/books?id=CYZEAAAAcAAJ&pg=RA1-PR1


Harvards Houghton Library hat einen alten, aber lesbaren Mikrofilm von "Hertzhaimer, Johann. Von Vischerey und Weyhrn : merelay bucher und underricht als im Register auff folgen der seytten zwischen ist / I. H. H. 1532 manuscript, 1532-1543. MS Ger 84" ins Netz gestellt.

Laut Bibliographie

http://hcl.harvard.edu/libraries/houghton/collections/early_manuscripts/bibliographies/Ger/Ger084.html

blieb die Handschrift unbeachtet. Im Digitalisat

http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:11014556?n=7

sieht man den Namenszug von "Jo. Jord. Hertzhaimer" unter dem Titel "Vischordenung von Melchiorn [Rest durch einen Fleck nicht erkennbar]" und dem Datum 1532. Es handelt sich um eine Anleitung, wie man Weiher mit Fischen und insbesondere Karpfen besetzen soll. Als Autor des Textes, um den sich die Fachprosaforschung kümmern müsste, ist der Melchior N.N. anzunehmen, nicht aber der Herzheimer, der vermutlich die Abschrift veranlasst hat.

Hans Jordan Herzheimer entstammt einer adeligen Familie aus dem Raum Trostberg, für die verschiedene Namensvarianten üblich sind. Sein Vater Johann III. gilt als Mäzen Trostbergs und ist der Namensgeber des Trostberger Hertzhaimer-Gymnasiums:

http://www.stadt-trostberg.de/000000000001trostberg-cms_extract.l48169.html
http://www.hertzhaimer-gymnasium.de/index.php?option=com_content&view=article&id=20&Itemid=8

Zur Genealogie der Familie siehe Hundt Bd. 3 bei von Freyberg

http://books.google.de/books?id=Jl5HAAAAYAAJ&pg=PA375

und vor allem die Studie von Ernest Geiß über die Besitzer des Schlosses Herzheim (1846), der S. 224-229 über Hans Jordan handelt:

http://books.google.de/books?id=P75XAAAAcAAJ&pg=PA224

Einen Einblick in die faszinierende Herzheimer-Chronik im Stadtarchiv München (Zimelie 144) von 1526 vermittelt:

http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/zajic/ws_2012/PPTS%20f%FCrs%20Netz/Genealogie_herzheimer.pdf

Völlig unzulänglich zum Vater Johann III. Herzheimer:

http://www.mrfh.de/1070

Ergänzend siehe etwa
http://mak01.intranda.com/viewer/image/1368704850787_0001/22/ aber ohne die grundlegenden Studien von Karl Amon
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=karl+amon+herzheimer

Needhams IPI hat keine weiteren Bücher Herzheimers. Statt sich selber zu zitieren, hätte Bertelsmeier-Kierst lieber den Katalog von von Arnim über die Inkunabeln der Sammlung Schäfer anführen sollen.

1512 wurde der 1503 geborene Hans Jordan (auch: Johannes Baptist) in Wittenberg immatrikuliert. Melanchthon nahm sich des Knaben an. Später trat Hans Jordan in die Dienste des Mainzer Erzbischofs Albrecht von Brandenburg. Siehe Luthers Briefwechsel

https://archive.org/stream/werkebriefwechse0307luthuoft#page/14/mode/2up

Drei Briefe Albrechts an Hans Jordan 1535 sind gedruckt:

https://archive.org/stream/MN42041ucmf_9#page/n501/mode/2up

Ein Beleg als Kammerdiener 1528 mit Namensform "Hertzhorner":
http://books.google.de/books?id=H6tAAAAAcAAJ&pg=PA209

In den Melanchthon-Regesten findet man unter Hertzheimer zwei Einträge:

http://www.haw.uni-heidelberg.de/forschung/forschungsstellen/melanchthon/mbw-online.de.html

Melanchthon widmete Hans Jordan Herzheimer seine Leichenrede auf Maximilian 1519.

Die Biogramme zum Briefwechsel von 2005 liegen mir nicht vor.

Der 1573 gestorbene Hans Jordan Herzheimer blieb lutherisch gesinnt. Er konnte in Salmanskirchen aber gegen den altgläubigen Landesherrn keinen lutherischen Prädikanten durchsetzen:

http://books.google.de/books?id=Bf6DcnWNfDYC&pg=PA167

Nach Theobald

http://hdl.handle.net/2027/coo.31924007029311?urlappend=%3Bseq=20 (US)

sandte der Regensburger evangelische Superintendent Nikolaus Gallus Hans Jordan öfter theologische Werke. Ein Sohn Hans Jordans wurde in Anhalt und zu Dresden erzogen (ebd.).

Theobald hat in den Beiträgen zur bayerischen Kirchengeschichte 24 (1918), S. 202-205

http://hdl.handle.net/2027/coo.31924093213860?urlappend=%3Bseq=210 (US)

weitere Belege zu Hans Jordan veröffentlicht, die dann in der WA des Lutherbriefwechsels verwertet wurden. Eine dort zitierte Stelle bei Georg Sabinus:

http://books.google.de/books?id=xvc7AAAAcAAJ&pg=PT524

Der Protestant Sebastian Halteinspil widmete sein 1555 gedrucktes "Trostlied" (VD16 H 337) einer "Hertzhaimerin", wohl Susanna, Ehefrau Hans Jordans.

http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0002/bsb00028434/image_2

Siehe dazu Hartmann, Historische Volkslieder
https://archive.org/stream/historischevolks01hartuoft#page/30/mode/2up

Weitere Belege:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22hans+jordan%22+herzheim

#forschung

#fnzhss


Sehr detailliert, siehe etwa den Permalink

http://rsqv.gwi.uni-muenchen.de/q07701

Via
http://www.einsichten-online.de/2014/07/5244/

Verlinkt auf

https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Popp

Solche Normdateien sind nutzlos, wenn nicht eine BEACON-Datei angeboten wird, mit der die Auswertung via GND ermöglicht wird.

Aktuelle Hinweise:

http://archiv.twoday.net/stories/6325477/#948989383

TNT6978 : Syrgenstein: Schloss von Ulrich Meier
Syrgenstein: Schloss
  © Copyright Ulrich Meier and
licensed for reuse under this Creative Commons Licence.

http://schmalenstroer.net/blog/2014/07/neues-auf-planet-history/

Inzwischen umfasst der Planet 199 Blogs!

http://www.spiegel.de/einestages/verfaelschte-bilder-vom-ersten-weltkrieg-a-977705.html


Peter Hirtle: What the University of Arkansas controversy can teach us about archival permission practices. In: LibraryLawBlog vom 24. Juli 2014
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2014/07/arkansas-and-archival-permission-practices.html

Weil sie Tonbänder von Hillary Clinton aus den Sondersammlungen der Universität von Arkansas ohne Genehmigung veröffentlicht hatten, wurden Reporter vom Washington Free Beacon von der weiteren Benutzung ausgeschlossen. Peter Hirtle gibt einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe des Falls und kommt zu dem überzeugenden Schluss: "It is time for repositories to get out of the "permission to publish" game and leave permissions to the copyright owner."

Hirtle konzentriert sich auf das Urheberrecht und warnt auch vor Copyfraud.

Er greift damit ein Thema auf, das ich schon oft angesprochen habe. Die wichtigsten Fundstellen sind unter

http://archiv.twoday.net/stories/565877119/

zusammengestellt.

Einige Thesen zur deutschen Rechtslage:

1. Veröffentlichungsgenehmigungen sind einzig und allein Sache des urheberrechtlichen Rechtsinhabers, nicht der Institution, die Werkstücke verwahrt. Sind Kulturgüter gemeinfrei ist der Rechteinhaber die Allgemeinheit ("Public Domain") und eine Veröffentlichungsgenehmigung fehl am Platz.

Hirtle macht zurecht darauf aufmerksam, dass Veröffentlichungsgenehmigungen durch Archive missverständlich so aufgefasst werden können, dass eine weitere, davon unabhängige Klärung mit dem Rechteinhaber entbehrlich sei.

Ist das öffentliche Archiv bzw. der Archivträger nicht der Rechteinhaber, so hat es im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse nur zu entscheiden, ob das Medium a) vorgelegt und b) vervielfältigt werden kann.

Zur Vorlage geschützter Archivalien:
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/

Zu Kopien: Angesichts der großen Bedeutung der Kommunikationsgrundrechte in Art. 5 GG sehe ich kaum eine Möglichkeit für das Archiv, die Abgabe einer Kopie zu verweigern. Solange nicht ein Rechteinhaber gerichtlich ein Vervielfältigungsverbot gegen das Archiv erwirkt, sollten Archive Kopien urheberrechtlich mutmaßlich geschützter Dokumente mit einem deutlichen Warnhinweis zum Urheberrecht abgeben. Unveröffentlichte Dokumente dürfen nicht zitiert werden (§ 51 UrhG), aber im Ausnahmefall eben doch:

http://archiv.twoday.net/stories/3225515/

Für Veröffentlichtes gilt: "Von der juristischen Urheberrechtsliteratur ignoriert wird die Einsicht des Bibliotheksjuristen Klaus Peters, der vor Jahren schon darauf hinwies, dass auch zur Ermöglichung des Zitatrechts nach § 51 UrhG angefertigte Kopien rechtmäßig sind."
http://archiv.twoday.net/stories/4056977/
http://books.google.de/books?id=QD3TX_eoKxkC&pg=PA112

2. Es gibt in Deutschland kein Immaterialgüterrecht neben dem Urheberrecht an der eigenen Sache

Zur Rechtslage im Vatikan jüngst:
http://archiv.twoday.net/stories/909744771/
Zu weiteren Ländern:
http://archiv.twoday.net/stories/714908389/

Zur deutschen Rechtslage wiederhole ich das Zitat aus einem Aufsatz von Malte Stieper in der ZUM 2013:

"Zum Schwur kommt es, wenn bewegliche Sachen fotografiert werden, die sich zwar auf dem Grundstück befinden, aber nicht notwendig dessen Eigentümer gehören. So hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten unter Berufung auf ihr Grundstückseigentum in einem weiteren Verfahren versucht, auch die Verwertung von Kunstdrucken und Postern der in ihren Anwesen ausgestellten gemeinfreien Gemälde zu unterbinden. Das AG Hamburg (ZUM-RD 2013, 148, 150) hat die Klage abgewiesen, weil »Erträge aus der Verwertung von Abbildern beweglicher Sachen keine Früchte des Grundstücks [seien], auf dem sich die beweglichen Sachen – gerade – befinden, sondern Früchte der Sache selbst« und die Verwertungsbefugnis daher »beim Sacheigentümer und nicht beim Grundstückseigentümer« liege. Die Begründung, mit der das Gericht eine Erstreckung der Rechtsprechung im Fall »Preußische Gärten und Parkanlagen« auf bewegliche Sachen ablehnt, zeigt die Gefahr, die der V. Zivilsenat mit seiner Rechtsprechung heraufbeschworen hat: Die Verwertung von Abbildern eines Kunstgegenstands ist weder dessen Eigentümer noch dem Eigentümer des Grundstücks zugewiesen, auf dem sich der Gegenstand befindet, sondern ausschließlich dem Urheber des darin verkörperten Werkes (Münch, in: Soergel, BGB, 13. Aufl. 2007, § 1004 Rn. 62 m. w. N.), und das auch nur bis zum Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist. Die Werke, die auch nach Ablauf dieser Frist noch verwertbar sind, sind nach Auffassung des Gesetzgebers gerade »die Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen und deren Verbreitung und Wiedergabe im allgemeinen Interesse dann jedermann freistehen« muss (Amtl. Begr. zum UrhG, BT-Dr. IV/270, S. 79; dazu Stieper, GRUR 2012, 1083 ff. m. w. N.).

Eine zeitlich unbegrenzte ausschließliche Verwertungsbefugnis des Eigentümers ist damit nicht zu vereinbaren."
http://archiv.twoday.net/stories/565878174/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/

3. Was gemeinfrei ist, muss auch digital gemeinfrei bleiben

Das ist die Position der EU, siehe die Nachweise

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417

4. Vertraglich kann kein Urheberrechtsschutz wirksam "nachmodelliert" werden

Flachware-Reproduktionen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, und auch bei Nutzung durch Dritte kann der § 51 UrhG, der Bildzitate erlaubt, nicht ausgehebelt werden.

Üblicherweise sind Nutzungsvereinbarungen AGB, denn sie werden nicht nur für einen Vertragspartner ausgehandelt. Damit unterliegen sie der Inhaltskontrolle.

"Wird das dem Vertragspartner aus dem Adelsarchiv X. ausgehändigte Material von dritter Seite veröffentlicht, haftet der Vertragspartner ohne Rücksicht auf sein Verschulden mit einer Vertragsstrafe von 5000 Euro". Welcher Forscher würde sich auf eine solche Klausel wohl einlassen? Und wenn eine Sockenpuppe Handschriftenscans auf Wikimedia Commons hochlädt, muss dem Benutzer erst einmal nachgewiesen werden, dass sie tatsächlich von ihm stammen.

5. Pro-Forma-Kontrollrechte sind ersatzlos zu streichen

Überhaupt nicht überzeugend lesen sich die von Hirtle referierten Positionen der Universität. Es ging nicht um handfeste finanzielle Einkünfte, sondern offenkundig einfach darum, die Veröffentlichung deshalb zu kontrollieren, WEIL MAN ES EBEN KANN. Das ist eine Argumentation, wie ich sie schon dutzendfach auch im deutschen Archivwesen gefunden habe. Die Archivare denken "Wir haben automatisch ein Copyright an unseren Beständen" und wenn man ihnen die urheberrechtliche Haltlosigkeit dieser Position nachweist, denken sie nicht daran, sie aufzugeben. Sie faseln von "ordnungsgemäßer archivischer Nutzung", aber es ist trotz vieler Worte völlig unklar, welchen nicht-fiskalischen Zweck Genehmigungsvorbehalte bei der Veröffentlichung/Edition von altem Archivgut haben. Abgesehen von datenschutzrechtlichen Erwägungen bei modernen Unterlagen, wobei die Archivgesetzgebung eine wirksame Rechtsgrundlage darstellen kann.

6. Forschungssteuerung durch exklusive Veröffentlichungsbefugnisse ist verfehlt

Leider geht Hirtle auf diesen Aspekt nicht ein. Ein exklusiver Quellenzugang ist von Übel, wie Joseph Sax gezeigt hat, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/4657108/

Auszüge aus dem Buch von Sax 1999 sind online:

http://books.google.de/books?id=Kdl6XH8wyJMC&pg=PA173

"In der ehemaligen DDR wurde mir von einer Handschriftenbibliothek eine Veröffentlichungserlaubnis verweigert, weil ich noch keinen konkreten Publikationsort angeben konnte. Aus devisentechnischen Gründen hatte die Veröffentlichung bevorzugt in einem DDR-Verlag zu erfolgen, und DDR-Wissenschaftler besaßen natürlich Vorrang."
Schrieb ich 1995
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/graf.htm
(Es war übrigens die Forschungsbibliothek Gotha.)

Es ist nicht Sache der Gedächtnisinstitutionen zu entscheiden, welche Wissenschaftler welche Dokumente veröffentlichen dürfen. Für öffentliche Institutionen ergibt sich diese Neutralitätspflicht aus Art. 3 GG.

Prof. Steinhauer äußert sich dazu in INETBIB anlässlich der von Rainer Kuhlen referierten Ablehnung der Förderung eines Open-Access-Journals für Informationswissenschaft (EIS):

Das fängt bei der teilweise sehr unprofessionellen Art und Weise an, wie bereits publizierte Arbeiten von den Fachautoren rezipiert werden, nämlich meist gar nicht. Dabei mutet es merkwürdig an, wenn wir unser eigenes Selbstverständnis als Informationsspezialisten immer betonen, auf der anderen Seite aber simple Recherche zu älteren Arbeiten, die ein Thema betreffen, über das wir uns schriftlich äußern, offenbar für entbehrlich halten. Ich will nicht so weit gehen, die Kenntnis der entsprechenden Rechercheinstrumente anzuzweifeln .. Zudem hat man den Eindruck, dass bibliothekarischen Publizieren sich oft im Veröffentlichen erschöpft, dass aber eine Lektüre, geschweige denn eine produktive Rezeption publizierter Arbeiten kaum stattfindet. Wann und wo haben wir uns zulezt über einen Fachbeitrag einmal öffentlich streitig ausgetausch? Diese Ehre lassen wir offenbar nur noch Roland Reuß und vergleichbaren Autoren zukommen. Immerhin, aber doch etwas wenig ...

Zu Kuhlens Projekt siehe auch
http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Vortraege2013/RK-EIS-english-092013-tampere-PDF.pdf

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/948989895/

70 Million by Hold Your Horses ! (OFFICIAL MUSIC VIDEO)


"The DiRT Directory is a registry of digital research tools for scholarly use. DiRT makes it easy for digital humanists and others conducting digital research to find and compare resources ranging from content management systems to music OCR, statistical analysis packages to mindmapping software."

http://dirtdirectory.org

http://sammlungen.uni-frankfurt.de/


http://gizmodo.com/how-to-scan-50-miles-of-historical-documents-into-an-on-1609143001

"The Venice Time Machine will digitize and catalog a staggering amount of historical documents—a combined 50 miles worth of shelves!—then turn the data into an internet archive and adaptable 3D model."

http://ersterweltkrieg.bundesarchiv.de/

"Im August 2014 jährt sich zum hundertsten Mal der Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Das Bundesarchiv präsentiert zu diesem Anlass mehr als 700.000 digitalisierte Seiten aus den Akten des Ersten Weltkriegs, Dokumente und Fotos zu zahlreichen Einzelthemen und weitere Angebote für Recherche und Weiterbildung rund um den Ersten Weltkrieg. "

Setzt natürlich auf dem Schrott-System Invenio auf, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/909744803/

Vortrag/Präsentation auf YouTube.


http://zkbw.blogspot.de/2014/07/metadaten-der-zdb-unter-den-bedingungen.html

Die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende zeigt diesmal Drachen:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/dragon

Weitere Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://oad.simmons.edu/oadwiki/Blogs_about_OA

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Shakespeare: King Lear


Die WAZ berichtet über die Archivgutpetition:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/regierung-bislang-kein-verkauf-von-archivgut-bekannt-id9631784.html

Da es keine Meldepflicht für Veräußerungen gibt, kann es durchaus kommunale Veräußerungen gegeben haben, die wie im Fall Stralsund heimlich abgewickelt wurden.

Öffentliche Stellungnahmen von historischen Vereinen sind mir leider nicht bekannt, ich würde sie hier gern dokumentieren.

Unterzeichnen!

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw


Der Düsseldorfer Abschlussbericht zur Causa Schavan liegt nun nachlesbar vor:

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/07/24/causa-schavan-bericht-des-dekans-der-philosophischen-fakultat-der-hhu-an-den-senat/ mit Link bzw. werbefrei
http://m.tagesspiegel.de/downloads/10245842/2/AbschlussberichtBleckmann
via
http://m.tagesspiegel.de/wissen/entzogener-doktortitel-schavans-jubelprofessoren/10246546.html (Hinweis MR)

Eine erschreckende Lektüre, die zeigt, wie verkommen der Wissenschaftsbetrieb hierzulande ist. Würden die bei Politikern üblichen Maßstäbe an die Wissenschaftsfunktionäre, die ein Kesseltreiben gegen die Uni Düsseldorf eröffneten, angelegt, so hätten schon längst Köpfe rollen müssen.

Da hier von Tugendterror und Jakobinismus die Rede war, habe ich eine besonders geschmackvolle Illustration ausgewählt.

Update: Bei SPONLINE sehe ich endgültig rot.

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/annette-schavan-und-uni-duesseldorf-ohne-doktortitel-als-botschafterin-a-982890.html

"In dem Bericht, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, zeichnet der Dekan der Philosophischen Fakultät, Bruno Bleckmann, nach, wie er und seine Kollegen während des Plagiatsverfahrens gegen Annette Schavan unter Druck gesetzt werden sollten."

Hallo? Ihr Schnarchnasen, der Bericht kann inzwischen von jedem Netzbürger und jeder Netzbürgerin eingesehen werden. Und es spricht alles dafür, dass die ganzen fälschlich Qualitätsmedien genannte Journaille ihn einer Quelle verdankt, die sie nie nennt: dem BLOG Causa Schavan, das sich schon längst eine universitäre Medaille verdient hätte. Dieses superschäbige Ausblenden herausragender Bloggerleistungen und alberne "liegt uns vor"-Getue - quousque tandem?


Das erste Ziel war das winzige B. mit einer berühmten Burg und einem Memorialort in der Nähe, die ich beide aufsuchte. Vorbei am winzigen L. ging es zu einer spektakulären Wasserburg und von dort zur winzigen Hauptstadt des Gebiets. Ein katholisches Gebiet überquerend (Halt im winzigen O.) fesselte mich - zurück auf dem ursprünglichen Gebiet - ein Bergrücken mit Festung und Kirche, wenige Kilometer vor dem ins Auge gefassten winzigen Ziel Z. Vor der Heimfahrt gabs das Nachtessen in der winzigen Hautpstadt eines dritten Gebiets.

Wer kann daraus meine Route rekonstruieren?


Um an den Wettbewerb

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zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

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HEUTE: Antike

"Und wenn einer auch grössere Schnelligkeit als Boreas hätte,
und wenn er die Grösse und Kraft der Kyklopen hätte,
und wenn er grösseren Reichtum als Midas und Kinyras hätte
und grössere Schönheit als Tithonos,
und wenn er auch königlichere Würde als Pelops hätte
und die Zunge des Adrastos,
und wenn er allen Ruhm der Tüchtigkeit hätte
und hätte nicht kriegerische Wehrhaftigkeit
so ist er doch nicht der Rede und nicht der Erinnerung wert"
http://books.google.de/books?id=tlvqb1UClu0C&pg=PA113

Tyrtaios (siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Tyrtaios ), griechischer Elegiendichter 7. Jahrhundert vor Christus, übersetzt von Werner Jaeger.

Siehe auch
http://books.google.de/books?id=ucfrVPvf9pkC&pg=PA1205

Als Priamel im Neuen Testament wird 1 Korinther 13 genannt.

Kyklopenkopf

Die Zecke KommentarTrollAusÜberzeugung hat sich neulich als moskaugesteuert geoutet:

http://archiv.twoday.net/stories/948987932/

Das Thema der Wikipedia-Manipulation ist inzwischen auf SPONLINE angekommen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/mh17-absturz-auf-wikipedia-manipulationsversuche-des-kreml-a-982506.html

Siehe auch
http://www.sueddeutsche.de/politik/propaganda-aus-russland-putins-trolle-1.1997470

http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.en www.kremlin.ru

Karsten Kühnel weist auf FB auf

http://www.apex-project.eu/index.php/en/articles

hin. Man kann das Blog nennen, muss es aber nicht. Die Artikelreihe gleicht eher einer Zeitschrift, zumal Kommentare und Interaktion fehlen.

Thomas Wolf in der Archivliste:

"die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2385 vom 17. Juni 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Thomas Nückel und Ingola Schmitz FDP (Drucksache 16/6082 "Klamme Kommunalkassen oder kommunales Kulturgut – welche Prioritäten setzt die Landesregierung mit dem Landesarchivgesetz?") können Sie hier online als PDF einsehen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6344.pdf . Den aktuellen Verfahrensstand können Sie hier einsehen: https://www.facebook.com/#!/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw . Falls die Petition gegen den Verkauf von kommunalarchivischem Sammlungsgut unterstützen wollen, dann können Sie dies gerne hier tun: https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw . "

Artikel im Mindener Tageblatt

http://www.mt.de/lokales/minden/20197528_Neues-Archivgesetz-Identitaet-nicht-verscherbeln.html

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

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HEUTE: Ein frommer Kartäuser

In Wielands Teutschem Merkur 1782 wurde über Priameln berichtet aufgrund der Mitteilungen von Eschenburg aus Wolfenbütteler Handschriften.


Einige Links zusammengestellt hat http://kulturimweb.net/

Darunter die Virtuelle Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs

http://wk1.staatsarchiv.at/

Zoombare Bilder von guter Qualität ohne Wasserzeichen.


RA Kompa über den Mann der bayerischen Staatskanzleichefin:

http://www.heise.de/tp/news/Dr-Hubert-Haderthauer-praesentiert-das-Modell-Streisand-2264797.html

"Doch das Interesse der Öffentlichkeit an Dr. Haderthauer reißt nicht ab: So berichtet die Münchner Abendzeitung über einen Plagiatsverdacht bzgl. Dr. Haderthauers zehnseitiger Dissertation über Nierenprobleme von Ratten, die er wortgleich zuvor mit seinem Doktorvater veröffentlicht hatte. Ein klassisches Plagiat ist das allerdings nicht."

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.plagiatsvorwuerfe-hubert-haderthauer-doktorarbeit-abgeschrieben.24c9487d-c431-47a3-9581-221eb6b897fb.html (allerdings schon 2013)

Die Uni kam zu dem Schluss, die Dissertation sei kein Plagiat:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.plagiatsvorwuerfe-hubert-haderthauer-hat-nicht-abgeschrieben.4e300615-4244-44e6-9366-aed1e8b7ffb4.html

"Rechtliche Mittel, eine erneute Prüfung der Doktorarbeit durch unabhängige Wissenschaftler zu erzwingen, gibt es nicht."

Zur Einschüchterung von Bloggern und Presse durch die Haderthauers:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-haderthauer-opposition-beklagt-angriff-auf-medien-1.2056622

Kanzleigutachten für die bayerischen Grünen, dass berichtet werden dürfe:

http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/140718_unterschriebenes_gutachten.pdf

Siku Feuerwehr-Modellauto (Rosenbauer-Aufbau) Symbolbild Modellauto

Björn Brembs zieht vom Leder gegen Wissenschaftsverhinderer und erwähnt dabei auch, dass der Deutsche Hochschulverband gegen die Open-Access-Klausel des geplanten baden-württembergischen Hochschulgesetzes klagen will.

http://www.laborjournal.de/j20/j_05.lasso

http://irights.info/artikel/urheberrecht-fuer-lernende-haeufige-fragen-und-antworten/23696

Ergänzend darf ich auf

http://archiv.twoday.net/stories/49598992/

verweisen.

Aber ein Hauptgrund der starken Mortalität liegt gewis in dem ungeheuren Theetrinken. Dies Getränk hat hier das Bier völlig verdrängt und wird im Durchschnitt 3, 4 bis 5 Mal, und kommen Fremde dazu, wohl noch ein Paar Mal mehr, täglich in großer Quantität zu sich genommen. Dadurch mus es natürlich den Körper erschlaffen, das Zeugungsvermögen schwächen, die Gesundheit allmählig aufreiben.

E.C. Kruse: Beschreibung der Insel Hoge,

in: Schleswig-Holsteinische Provinzialberichte, Jg. 1794, Bd. 2, S. 214ff.

zit. n.: Jens Lorenzen (Hg.): Drei Hallig-Beschreibungen aus der Zeit um 1800

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Mich wundert, dass ich so fröhlich bin

Die vielleicht eindruckvollste mittelalterliche Priamel hat einen eigenen Wikipedia-Artikel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Martinus_von_Biberach

Die Wiedergabe der ältesten derzeit bekannten Überlieferung in Bollstatters Spruchsammlung (BL London Add. 16581, Bl. 140r-v) folgt dem derzeit grundlegenden Aufsatz von Gerd Dicke in: Kleinstformen der Literatur, 1994, S. 73:

Walther von der vogelwaid
Ich leb vnd waiß nit wie langk
Ich stirb vnd waiß nit wann
Ich far vnd waiß nit wahyn
Mich wundertt das ich so frölich pyn.

Bei Seelbach Nr. 59
http://www.uni-bielefeld.de/lili/forschung/projekte/bra/Lo.html

Zu Bollstatter
http://archiv.twoday.net/search?q=bollstatter
Zur Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/5388

Wachingers einleitender Beitrag zu dem wichtigen "Kleinstformen"-Band 1994 ist online unter

http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/volltexte/2014/7321/pdf/Wachinger_Kleinstformen.pdf

Update: In der Tübinger Hs. Mc 32, Bl. 125r online
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc32/0253

Gemälde in der Heilbronner Franziskanerkirche

http://www.archive.org/stream/germania33pfeiuoft#page/320/mode/2up


E.-D. Hehl verwies im DA 69 (2013), S. 710 zu Paul Drägers Aufsatz (Ehebruch unter Heiligen - ein bisher unverstandenes Beispiel für das Talion-Prinzip. In: Kurtrierisches Jahrbuch 51, 2011, S. 69-150) auf den Wikipedia-Eintrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Flatus_vaginalis

Garcia 2005
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/documents/810-l-indexation-des-instruments-de-recherche-archivistiques.pdf

http://www.archivesdefrance.culture.gouv.fr/static/1083
Via
https://www.google.de/search?q=%22circulaire+AD+63-31+du+22+juillet+1963%22

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=indexer

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=Himly+%22Tableaux+m%C3%A9thodiques%22
+
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz025121413rez.htm

Man findet sie über die erweiterte Suche von

http://www.digitale-sammlungen.de/

wenn man dort sustb augsburg im Titel einträgt.

Normalerweise reagiere ich ja etwas allergisch auf diesen Spruch, mit dem man allzu gern alle Fehler bei Wikipedia entschuldigt. Aber ab und zu ist er doch angebracht.

Es war also gar nicht nötig, dass der Handschriftencensus das auf einen Fehler von mir (auf S. 58 von "Von der Augsburger Bibelhandschrift zu Bertolt Brecht" ist sinnigerweise II 5 abgebildet, auf S. 59 II 4, während der Abbildungstext S. 57 die Reihenfolge II 4 und II 5 suggeriert) zurückgehende falsche Etikett verewigt:

"Die über Wikimedia verfügbare Abbildung stammt nicht aus dieser Hs., sondern (entgegen der angeführten Quellenangabe) aus Augsburg, Staats- und Stadtbibl., 2° Cod. 158, Bl. 243r [Stand: 8. September 2012]."
http://www.handschriftencensus.de/11479

Er hätte auf

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Heiligenleben_augsburg_georg.jpg

einfach die Beschriftung ändern können, was ich jetzt getan habe.


"Das internationale literaturfestival berlin (ilb) ruft alle Menschen, Institutionen, Schulen und
Medien, denen Freiheit und Bürgerrechte wichtig sind, zur Teilnahme an einer weltweiten
Lesung für Edward Snowden am 8. September 2014 auf. Vorgetragen werden Texte zum Thema
Überwachung."

http://www.worldwide-reading.com/archiv-en/08-09-2014-worldwide-reading-for-edward-snowden/aufruf

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Frommes

Das Herze fröhlich, der Muth recht ehrlich,
Die Rede züchtig, die Thaten richtig,
Auf Gott vertrauen und auf ihn bauen:
Das sind die Waffen, die Frieden schaffen.

Die Sammlung von Hermann Limbach 1892, aus der dieses Stück stammt (Nr. 29), ist leider durch das Fehlen jeglicher Quellenangaben für wissenschaftliche Zwecke nahezu unbrauchbar. Digitalisat:

https://archive.org/details/LimbachPriameln

Siehe auch Wander (ohne Vers 3)
http://www.zeno.org/nid/2001161191X


Adelsarchive in der historischen Forschung. Hrsg. von Christoph Franke (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 26). Marburg: Hessisches Staatsarchiv 2014. 131 S. mit SW-Abbildungen. 18 Euro.
Inhaltsverzeichnis unter http://d-nb.info/105180339x/04 noch nicht abrufbar.

Bürgerliche Studien in Adelsarchiven haben meistens der Not gehorchend etwas Speichelleckerisches. Man will es ja mit den Quellenherren nicht verderben. Daher wird im Vorwort artig "S. K. H. dem Herzog Carl von Württemberg" gedankt, und Holger Th. Gräf beschwört S. 45 Anm. 1 ein "Verhältnis großen gegenseitigen Vertrauens und Respekts". Das Zugangsproblem zu Adelsarchiven wird in diesem schmalen, registerlosen Band, Ertrag der Frühjahrstagung der Fachgruppe 4 im VdA am 22./23. März 2011 in Marburg, gar nicht thematisiert.

Über Archivbestände und Forschungsmöglichkeiten in der Dokumentensammlung des Herder-Instituts zum Adel im Baltikum informiert Dorothee M. Goetze. Christine Klössel stellt die Stiftung der Landgrafen von Hessen vor, die auf Schloss Fasanerie bei Fulda Museum, Bibliothek und Archiv betreibt. Sie ist aus dem Privatfideikommiss des kurhessischen Hauses hervorgegangen. Die Stiftungsverwaltung liegt in den Händen der Familie. Seit Anfang 2013 ist der Träger die 2012 gegründete Kulturstiftung des Hauses Hessen. Harald Winkel legt zum DFG-Projekt zur Erschließung des Adelsarchivs Schenk zu Schweinsberg einen Bericht vor, siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/129657169/

Holger Th. Gräf behandelt Zimelien im Familien- und Gutsarchiv von und zu Gilsa, das sich teils im Staatsarchiv Marburg, teils in Gilsa befindet: das Tagebuch des Georg Ernst von Gilsa (1740-1798) und Briefe aus Amerika 1772/84, beides unter Beteiligung des Autors 2010 ediert.

Wie im 19. Jahrhundert der am 22. September 1575 in Mainz hingerichtete Barthold von Wintzigerode aus Eichsfelder Adelsfamilie aus konfessionsideologischen Gründen zum protestantischen Märtyrer stilisiert wurde, zeigt der spannende Beitrag von Alexander Jendorff (S. 63-102).

Aus den Gotha'schen Genealogischen Taschenbüchern und einigen bayerischen Familiengeschichten hat der Herausgeber Franke eine MS-Access-Datenbank angelegt, aus der er einige Auswertungen präsentiert. Die Datenbank steht natürlich nicht als Open Data zur Kontrolle und Nutzung bereit.

An eigene Studien zu württembergischen Hofbediensteten im 19. und 20. Jahrhundert anknüpfend, plädiert Eberhard Fritz vom Archiv des Hauses Württemberg Altshausen "den Grundfragen adeliger Lebenswelt und Kultur von zwei Seiten her nachzugehen" (S. 131), also auch "von unten".

Fazit: Anders als der Band von 2009 (Adelsarchive - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?), siehe

http://archiv.twoday.net/stories/133336582/

ein konturloser, überflüssiger Sammelband.


Der Archivar des Hauses Württemberg in Altshausen, Eberhard Fritz, betreibt diese Rarität:

http://archiv-altshausen.de.tl

So die Open Data-Leitlinien der EU Kommission, via

http://zkbw.blogspot.de/2014/07/eu-kommission-veroffentlicht-leitlinien.html

http://www.mt.de/lokales/minden/20196703_Widerstand-gegen-Verkaeufe-aus-Archiven.html

"Nirgendwo gibt es so viele Unterzeichner wie an der Weser: Mehr als drei Dutzend in Minden und über ein Dutzend in Petershagen weist die Internetseite openpetition.de aus. Was die Alarmglocken aller, die sich um historisches Bewusstsein Sorgen machen, schrillen lässt, ist die derzeit laufenden „Überprüfung des Archivgesetzes NRW auf dessen Praxistauglichkeit“. Könnte sich gut anhören, ist aber brandgefährlich. „Passiert nichts, tritt das gültige Archivgesetz von 2010 am 30. September 2014 außer Kraft“, sagt Vinzenz Lübben, Leiter des Kommunalarchivs Minden. [...]

Die Stadt Stralsund verkaufte vor zwei Jahren fast 6000 Bände ihrer historischen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar – um den größten Teil später unter dem Druck der Öffentlichkeit wieder zurückzukaufen.

Auch das Kommunalarchiv in der Tonhallenstraße in Minden birgt einen ähnlichen Schatz: die Gymnasialbibliothek mit 10 000 Bänden, deren älteste Bücher aus dem 16. Jahrhundert stammen. Hinzu kommen 40 000 andere Bücher zur Stadt- und Regionalgeschichte."

Die Petition steht bei 1602 Unterstützern

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Die italienischen ArchivarInnen wenden sich gegen entsprechende Pläne:

https://www.change.org/it/petizioni/ministro-dei-beni-e-delle-attivit%C3%A0-culturali-e-del-turismo-dario-franceschini-garantiamo-la-tutela-del-patrimonio-archivistico-nazionale

In INETBIB geht es heute um Bibliothekarspatrone. Steinhauer verwies auf:

http://foederisarca.wordpress.com/2013/05/01/invocabant-eum-qui-semper-propugnator-fuit-gentis-nostrae-se-gli-archivisti-non-hanno-un-santo-patrono/

Es wurde von dem Blog durch einen Anruf bei der Gottesdienstkongregation in Rom in Erfahrung gebracht, dass die Archivare keinen offiziellen Patron besitzen.

http://www.bbc.com/news/entertainment-arts-28344300

Der Recuyell of the historyes of Troye von ca. 1474 ist das erste auf Englisch gedruckte Buch. Druckort ist laut ISTC wohl Gent, laut GW Brügge.

Der GW hat sich leider immer noch nicht angewöhnt, lizenzpflichtige Digitalisate zu kennzeichnen:

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M17449.htm


Dass in Lienerts Dietrich-Testimonien, mit denen ich mich nun schon oft auseinandergesetzt habe

http://archiv.twoday.net/stories/156272722/

der Aufsatz von Vetter zu Bern nicht ausgewertet wurde, habe ich bereits in meinem Beitrag

http://archiv.twoday.net/stories/931535686/

festgestellt. Weit schwerer wiegt eine andere Lücke, das Übergehen von Viktor Schlumpf: Die frumen edlen puren. Untersuchung zum Stilzusammenhang zwischen den historischen Volksliedern der Alten Eidgenossenschaft und der deutschen Heldenepik. Diss. Zürich 1969. Schlumpf hat ja alle ihm bekannten Schweizer Heldensagen-Testimonien in seinem Kapitel "Die deutsche Heldensage in der Eidgenossenschaft des 14.-16. Jahrhunderts" (S. 94-134) katalogartig aufgelistet und hätte daher in jedem Fall zitiert werden müssen.

Bei Lienert fehlt die bei Schlumpf S. 101-103 überzeugend belegte Gleichsetzung von Dr. Johannes Eck mit dem Riesen Ecke in Quellen zum Badener Religionsdisput 1526. Am schlagendsten die Stelle aus dem Rollengedicht "Concilium" von Utz Eckstein:

"Doch Eck vor zyten was ein Riss
als ich im Berner Dietrich lies"

Google Books findet die Stelle in Ecksteins Druck sofort:

http://books.google.de/books?id=OX1TAAAAcAAJ&pg=PT22

Siehe auch
http://retro.seals.ch/digbib/view?pid=szg-002:1882:7::262
und Vetter
http://retro.seals.ch/digbib/view?pid=bbg-001:1908:4::19

Neecke 2008 verweist auf eine Studie von Horst Brunner 1991 (Verkürztes Denken, wieder in Derselbe: Annäherungen, 2008, S. 272-290), die auf diese Quellen eingegangen ist:

http://books.google.de/books?id=Sv1_45nvKpAC&pg=PA282 (Brunner)
http://books.google.de/books?id=Z7Rj4MnljvIC&pg=PA70 (Neecke)

Ebenfalls zu berücksichtigen gewesen wäre die Stelle aus dem Gyrenrupfen 1523 (Schlumpf S. 105): "der Berner Dietrich"
http://retro.seals.ch/digbib/view?pid=bbg-001:1908:4::19
https://archive.org/stream/niklausmanuel00baecgoog#page/n180/mode/2up

Aus Hans Rudolf Manuels "Freundlicher Warnung" (1557) ed. Bächtold zitiert Schlumpf S. 105 die Erwähnung des "ris Signot":

https://archive.org/stream/niklausmanuel00baecgoog#page/n608/mode/2up

Zu Lienert Nr. 287, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/931537561/
hätte die von Schlumpf S. 106 angeführte Stelle aus einem Berner Druck (ca. 1561/74) zitiert werden müssen.


http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1782

Meine Forschungsmiszelle geht von der Überlieferung des Spruchs

http://archiv.twoday.net/stories/948987942/

aus, den ich zuerst in einer Basler Handschrift von 1591 belegen kann. Obwohl es denkbar ist, dass er älter ist, gehört er wohl nicht schon in die Zeit um 1500, wie Steiff/Mehring annahmen.


Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093/

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=priamel

HEUTE: Augsburger Pracht

In zahlreichen Varianten existiert eine der beliebtesten frühneuzeitlichen Priameln, zu deren Geschichte gesonderte Nachricht von mir zu erwarten ist.

[Siehe: Wie alt ist die Priamel "Hette ich Venediger macht"?
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1782 ]

"Hätt' ich Venedigs Macht,
Augsburger Pracht,
Nürnberger Witz,
Straßburger Geschütz
und Ulmer Geld,
so wär' ich der Reichste von der Welt"
http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/kurzweil/iko3.htm


Zu http://archiv.twoday.net/stories/931538498/ sei nachgetragen:

http://www.zeit.de/2014/30/helge-achenbach-kunst-betrug/seite-2

"Martin Roth, der lange die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden leitete und jetzt Direktor des Victoria & Albert Museum in London ist, sagt, dass sich heute alles nur noch um drei Dinge drehe: "Geld, Geld und Geld." – "Das Geschäft ist schmutzig geworden, richtig schmutzig", klagt er. Die Kunst würde als Gelddruckmaschine und Geldwaschanlage benutzt und missverstanden, Betrug sei zum Prinzip geworden. [...]

Meist bleiben die hohen Margen im Verborgenen. Während auf anderen Märkten Preise und Herkunft transparent sein müssen, gilt im Kunstmarkt strenge Diskretion nicht als Verschleierungstaktik, sondern als vornehm. Öffentlich werden die hohen Margen meist nur dann, wenn Kunstgeschäfte vor Gericht landen."

http://derstandard.at/2000003306514/Russland-beim-Faelschen-von-Wikipedia-Eintrag-zu-MH17-erwischt

In der russischen Wikipedia.

http://www.golem.de/news/suchmaschinen-eu-reform-wuerde-link-loeschung-ohne-begruendung-erlauben-1407-107826.html

"Die geplante EU-Datenschutzreform könnte das Löschen von Suchergebnissen noch viel einfacher machen. In den Verhandlungen soll nun versucht werden, das Recht auf Meinungsfreiheit zu stärken."

http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/studies/140623-limitations-economic-impacts-study_en.pdf

"Die Studie befasst sich mit den Themen Digitale Bestandserhaltung, E-Ausleihe in Öffentlichen Bibliotheken, Text und Data Mining für wissenschaftliche Forschung und Privatkopien."
http://oebib.wordpress.com/2014/07/19/eu-studie-ausnahmen-und-schranken-im-urheberrecht/

http://justillon.de/2014/07/neuseelaendischer-premier-bestaetigt-auf-offizielle-anfrage-kein-alien-reptil-zu-sein/

Der Justillon bietet kuriose Rechtsnachrichten.

http://www.enzyklothek.de/

Peter Ketsch schreibt mir:

"Die Enzyklothek ist eine virtuelle Bibliothek historischer Nachschlagewerke, die möglichst umfassend die von der Antike bis etwa 1920 verfassten Nachschlagewerke dokumentiert und mit im Netz vorhandenen Digitalisaten verlinkt. Bei nicht alphabetisch aufgebauten Werken wurde zudem soweit möglich auf Inhaltsverzeichnisse bzw. Register der Werke verlinkt. Außerdem wurden die bibliographischen Informationen mit ersten Literaturhinweisen angereichert."

Macht einen guten Eindruck.

 

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