Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Die Archivleiterin durfte den Artikel

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46438

verfassen, der das Niveau eines Werbeflyers nicht wesentlich überschreitet.

Aus Trotz ignoriert das miese Lexikon die hier oft und oft und oft geäußerte Kritik, dass bei digitalisiert vorliegender Literatur gefälligst Links anzugeben sind.

Das betrifft hier:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Evangelisch-Lutherischen_Kirche_(Nuernberg)

http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2007/Archivar_2007-4.pdf (Schwarz)

http://www.archiv-elkb.de/sites/www.archiv-elkb.de/files/files/ARCHGELKB.pdf (Archivgesetz)

Das steht bei meinem Profil auf Google+

https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/p/pub

Twitter:
1207 Follower

Tumblr:
1124 Follower

Facebook:
295 Freunde

http://www.forum-ahnenforschung.eu/t1277f3-Spektakulaer-Kirchenbuecher-von-Wien-wieder-gefunden.html

Einem Freistaat tief im Süden widme ich die Bilderreihe #histbav zum Wochenausklang:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/histbav

Mehr Tags auf Tumblr:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/buergermeister-in-schwaben-stolpert-ueber-seine-doktorarbeit-13182576.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Rüdiger Soldt isch fürd FAZ in Haigerloch gwä, abr I däd lüga würd I saga, dass dr Läsr etzt kliagr isch, wenn er scho

http://archiv.twoday.net/stories/910091804/

gläsa hott.



Foddo isch von Felix König via Wikimedia Commons
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de

"Die Plagiatsvorwürfe gegen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer haben sich bei einer Überprüfung seiner Doktorarbeit durch die Prager Karls-Universität nicht bestätigt.

Scheuer habe zwar drei Textpassagen ohne entsprechende Kennzeichnung übernommen, teilte ein Sprecher der Universität der "Welt am Sonntag" auf Anfrage mit. "Im Kontext der gesamten Arbeit" betrachte die Kommission diese Abschnitte jedoch eher als eine Zusammenfassung und nicht als schwerwiegenden Verstoß gegen Ethik-Regeln. Eine systematische Täuschungsabsicht wurde demnach nicht festgestellt."
http://www.br.de/nachrichten/kein-plagiat-andreas-scheuer-csu-uni-prag-100.html

Über die Qualität der Arbeit, die eher einer deutschen Masterarbeit entspricht, wurde von DF Sturm in der WELT sehr harsch geurteilt und Scheuer in der Überschrift als "Doktor Dünnbrettbohrer" bezeichnet:

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article124444134/Andreas-Scheuer-ist-ein-Doktor-Duennbrettbohrer.html

"CSU-Generalsekretär Andreas Scheuers Frevel ist nicht, seine Doktorarbeit abgekupfert zu haben, sondern deren Belanglosigkeit und Phrasendrescherei. Fassungslos beugt man sich über die Seiten."

Kreisarchivar Dr. Mark Steinert ist anders als ich Jurist und verstieg sich auf der Informationsveranstaltung auf dem Magdeburger Archivtag in seinem Referat über verwaiste Werke zu wohl nicht nur mich empörenden Aussagen zur Nutzbarkeit verwaister (unveröffentlichter) Werke, die noch urheberrechtlich geschützt sind, im Archiv. Seine Empfehlung: Diese müssten behandelt werden, als seien sie gar nicht vorhanden. Also auch keine bloße Vorlage, keine Kopie.

Auf meine Widerworte entgegnete Steinert bloß, ich müsse den Gesetzestext lesen. Ich habe das getan

http://dejure.org/gesetze/UrhG/61.html

und mir auch die amtliche Begründung (Gesetzesentwurf und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses via

http://www.urheberrecht.org/topic/verwaiste-werke/

angeschaut). Kein anderes deutschsprachiges Blog hat so intensiv und früh über das Problem verwaister Werke berichtet wie Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist (110 Treffer)
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan (67 Treffer)

Von daher habe ich hinreichend Sachverstand, um Steinerts eigenartigen Umkehrschluss, bei verwaisten unveröffentlichten Werken seien die üblichen archivischen Nutzungen nicht möglich, widerlegen zu können.

Bei § 61 UrhG geht es um die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter veröffentlichter Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelbar sind. Aus dem Gesetzeszweck geht eindeutig hervor, dass die Vervielfältigung sich auf die der öffentlichen Zugänglichmachung vorausgehende Digitalisierung bezieht.

Der BGH hat neulich klargestellt, dass auch unveröffentlichte Werke nach § 53 UrhG vervielfältigt werden dürfen.

http://archiv.twoday.net/stories/967549167/

§ 61 UrhG verdrängt also § 53 UrhG nicht. Es wäre also falsch zu behaupten: Verwaiste Werke dürfen nur unter den Bedingungen des § 61 UrhG vervielfältigt werden. Richtig ist: Verwaiste und nicht-verwaiste Werke dürfen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Archiv für Benutzer -

siehe dazu jüngst
http://archiv.twoday.net/stories/1022214885/

- kopiert werden, wenn eine Schranke des verfassungskonform auszulegenden Urheberrechts dies erlaubt, also vor allem § 53 UrhG.

Die öffentliche Zugänglichmachung in § 61 UrhG bezieht sich auf § 19a UrhG (Internet- und Intranetnutzung), Unterfall der öffentlichen Wiedergabe, nicht etwa auf die archivische Nutzung durch Vorlage.

Zur Frage, ob geschütztes Archivgut ohne Zustimmung des Urhebers im Archiv vorgelegt werden darf, äußert sich die Regelung zu verwaisten Werken überhaupt nicht. Es bleibt beim bisherigen Stand der Dinge, den ich in

http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ (2011)

so zusammengefasst habe:

" http://archiv.twoday.net/stories/41785527/

IFG und UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/38758490/
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/

OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe"
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe "

Alle paar Jahre kommt jemand dahergelaufen, um als Klügling die These zu verfechten, man dürfe urheberrechtlich geschütztes Archivgut im Archiv gar nicht erst vorlegen.

1989 bin ich ausführlich auf die Ansicht von Heydenreuther 1988/89 eingegangen:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165 (Exkurs S. 30ff.)

Ich habe da nichts zurückzunehmen, sondern verweise mit Nachdruck auf meine damaligen Ausführungen. Schon Dörffeldt 1968 sah es mit überzeugenden Gründen anders als Heydenreuther. Die heutigen Kommentarformulierungen gehen auf Hoffmann 1941 zurück, der bei Handschriften eine Veröffentlichung verneinte, wenn diese nur Personen vorgelegt wird, die ihr besonderes Interesse an der Handschrift nachweisen und sich ausweisen.

Für Archive, die das "berechtigte Interesse" voraussetzen, kann man sich auf das erwähnte Urteil Jüdische Friedhöfe des OLG Zweibrücken berufen.

Dass durch die Vorlage von Registraturschriftgut im Archiv keine Veröffentlichung mit Willen des Urhebers zustandekommt, sagt das vom Kammergericht bestätigte Fehlurteil zu Grass-Briefen:

http://archiv.twoday.net/stories/41785527/

Hier wird das Bundesarchiv erwähnt, das ja gerade kein berechtigtes Interesse als Voraussetzung der Archivnutzung verlangt. Die Praxis der Archivnutzung in Archiven mit oder ohne berechtigtes Interesse unterscheidet sich NICHT. Daher kann man an der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken für alle Archive festhalten und urheberrechtlich geschützte Dokumente auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vorlegen.

Strauch, Das Archivalieneigentum ²2014, S. 110f. lehnt sich zu sehr an die von mir in

http://archiv.twoday.net/stories/5195574/

abgelehnte Arbeit von Dusil 2008

http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf

zur Nutzung von Fotos in Archiven an, der die Heydenreuther-These wiederaufgewärmt hatte.

Immerhin zeigt Strauch überzeugend, dass die Vorlage von geschütztem Archivgut kein Inverkehrbringen und Verbreiten darstellt. Er stützt sich auf die Rechtsprechung zu Möbeln von Le Corbusier und kommt daher zu dem von mir auch 2009 formulierten Ergebnis:

http://archiv.twoday.net/stories/5837518/

Bullinger et al., Urheberrechte in Museen und Archiven (2010), S. 77 sagt für Bibliotheksgut: "Das bloße Bereitstellen von Büchern zur Ansicht/zum Lesen/zur Recherche für Besucher der Bibliothek ist urheberrechtlich irrelevant".

Strauchs Ausführungen (wieder in ungutem Abschluss an die schlechte Arbeit von Dusil 2008), man dürfe unveröffentlichte Fotos nicht für den Benutzer kopieren lassen, ist durch die erwähnte BGH-Entscheidung überholt.

Bis es weitere Urteile gibt, behaupte ich also gegen Steinert: Archive dürfen unveröffentlichte verwaiste und nicht-verwaiste, urheberrechtlich geschützte Werke Benutzern vorlegen und im Rahmen der Urheberrechts-Schranken auch für Benutzer kopieren.

Alles andere hätte katastrophale Folgen, da nicht nur große Teile der AV-Unterlagen in den Archiven betroffen sind (Fotos, Filme, Tonaufnahmen), sondern auch fast jede Sachakte, sofern diese längere Schriftstücke enthält (Gutachten, ausführliche Protokolle usw.).

Übervorsichtige Archivare könnten geneigt sein, ähnlich wie Google Books (für Nicht-US-Nutzer) nichts mehr vorzulegen, was jünger als 1873 ist.

Ein Hundertjähriger, der 1944 starb (seine Werke werden am 1. Januar 2015 gemeinfrei), wurde 1844 geboren und konnte schon mit 15, also 1859 urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen haben. Google ist also "großzügig" und addiert knapp 15 Jahre.

Ein instruktiver Bericht vom Göttinger Thatcamp stammt von Kristin Oswald, die ich auf just dieser Veranstaltung getroffen habe:

http://kristinoswald.hypotheses.org/1412

Ich selbst fand das Thatcamp keine Offenbarung, bin aber der Überzeugung, dass solche "Unkonferenzen" frischen Wind in die Wissenschaft bringen könnten.

Von Jakob Voss habe ich immerhin gelernt, dass Markdown immer wichtiger wird:

https://de.wikipedia.org/wiki/Markdown

http://heise.de/-2411605

Kommentar:

Nochmals mein Standpunkt zum Zitieren der Wikipedia.

http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitier

Die Wikipedia ist ein Gemeinschaftswerk, deren Artikel anonym zitiert werden. Daran muss nichts geändert werden.

Die Versionsgeschichte der Artikel liefert in der Regel Hintergrundinformationen zu den Hauptautoren, die bei der wissenschaftlichen Bewertung hilfreich sein können. Die Hauptautoren namentlich zu nennen würde auch bei Einsatz eines Tools, das sie automatisiert ermittelt, zu Konflikten in der Community führen und der Wissenschaft nicht nennenswert nützen, zumal es gang und gäbe ist, dass in wissenschaftlichen Studien anonyme Quellen zitiert werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptautoren

https://tools.wmflabs.org/wikihistory/wh.php?page_title=Judensau

Jesusfreund, Kopilot, Historiograf, Osch et al.: Seite „Judensau“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. September 2014, 15:17 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Judensau&oldid=134432236 (Abgerufen: 4. Oktober 2014, 16:36 UTC)

Wer am meisten wissenschaftliche Substanz eingebracht hat, geht aus diesem Zitat ebensowenig hervor wie aus der Namensreihe eines Zeitschriftenartikels.

Die Wikipedia muss zitiert werden, wenn nach Maßgabe wissenschaftlicher Standards bzw. der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis substantielle Entlehnungen erfolgen (nicht nur bei wörtlichen Zitaten).

Die Wikipedia soll zitiert werden, wenn sie mindestens die gleiche Qualität bietet wie ein vergleichbares gedrucktes Nachschlagewerk oder eine gedruckte Vorlage.

Es versteht sich von selbst, dass nur ein winziger Bruchteil der seit Mai 2001 eingestellten 1.762.780 Artikel in deutscher Sprache dieses Kriterium erfüllt.

Sagt Markus Trapp:

http://textundblog.de/?p=6338

http://www.openmedicine.ca/article/viewFile/562/564

http://www.openmedicine.ca/article/view/652/565

https://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Dengue_fever#Which_version_of_the_article_was_published_in_Open_Medicine.3F

Das folgende erschien zunächst im Redaktionsblog:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2581

Auf dem Hypotheses-Bloggendentreffen am Rande des Göttinger Historikertags wurde auch die Frage angesprochen, was man tun kann, wenn eine Druckförderung nicht möglich ist, sondern die Förderorganisation erwartet, dass der Tagungsband Open Access erscheint. Ich knüpfe im Folgenden an meinen Beitrag "Rechtsfragen von Open Access (2012)" an. ((Dort gehe ich auch auf die Frage ein, wie man als Rechteinhaber sein eigenes Buch Open Access zur Verfügung stellen kann z.B. wenn es schon in HathiTrust gescannt ist.)) Ausgeklammert wird die Frage, ob Tagungsbände überhaupt sinnvoll sind. ((Tod den Tagungsbänden! Das forderte der Jurist Thomas Hoeren. "Sammelbände, das wissen wir, liest wirklich niemand", sagt Valentin Groebner. Anne Baillot und Mareike König schreiben in ihrem in Kürze auf http://ifha.revues.org/7959 einsehbaren Beitrag "Wissenschaftliches Publizieren in Frankreich: erste Schritte für Nachwuchshistorikerinnen und -historiker": "Die Herausgabe eines Sammelbandes muss einen massiven, evidenten Vorteil mit sich bringen, denn es ist eine Veröffentlichungsform, die weder große institutionelle Anerkennung einbringt (im Vergleich zu im Peer Review begutachteten Aufsätzen) noch eine größere Verbreitung der Arbeitsergebnisse gewährleistet – und dies bei beträchtlichem Zeitaufwand".))

Wenn ich mich recht entsinne, wurde die Option, die Beiträge als PDFs ((Obwohl Schriftenserver (anders als Open-Access-Zeitschriften) fast nur auf PDFs setzen, sind die Nachteile dieses Formats nicht zu übersehen, angefangen von eingeschränkter Sichtbarkeit im Web bis hin zur unbequemen Nutzung von Hyperlinks. )) in einem Hypotheses-Blog an Zusammenfassungen anzuhängen, gar nicht erst erwogen. Zu wenig prestigeträchtig! Aber die Beiträge würden verbreiteten Maßstäben von Zitierfähigkeit genügen, sie wären in Suchmaschinen (einschließlich Google Scholar) gut sichtbar. ((Noch ungelöst ist die Frage der Langzeitarchivierung von Blogs. Hypotheses archiviert nach Auskunft von Mareike König, der ich ebenso wie Maria Rottler für die Durchsicht dieses Beitrags danke,  die Beiträge (aber nicht die angehängten PDFs), sieht aber keine Langzeitarchivierung vor. Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert zwar Blogs, macht diese aber nicht öffentlich im Netz zugänglich.))

Mein Vorschlag, bei universitärer Anbindung den jeweiligen Hochschulschriftenserver zu nutzen, stieß auf keine Gegenliebe. Dabei haben die einzelnen Beiträge dauerhafte Adressen (meistens vom Typ URN), dürften dauerhaft zugänglich sein und sind über Bielefelds BASE und vergleichbare Services findbar (siehe auch hier). Rufen wir uns kurz die Berliner Erklärung für Open Access aus dem Jahr 2003 in Erinnerung: "
A complete version of the work and all supplemental materials, including a copy of the permission as stated above, in an appropriate standard electronic format is deposited (and thus published) in at least one online repository using suitable technical standards (such as the Open Archive definitions) that is supported and maintained by an academic institution, scholarly society, government agency, or other well-established organization that seeks to enable open access, unrestricted distribution, inter operability, and long-term archiving.
Harnadianer schwören darauf, dass beim grünen Weg von Open Access die mandatgestützte Einstellung in den lokalen IRs (institutionellen Respositorien) erfolgt und zentrale disziplinäre Repositorien lediglich die Aufgabe haben, die lokalen Inhalte zu harvesten (also die Metadaten einzusammeln).

Es wurde der Wunsch geäußert, ein zentrales Portal für die deutschsprachige Geschichtswissenschaft zu haben, das mit hohem Ansehen und hoher Akzeptanz behaftet ist, in dem man einen solchen Tagungsband unterbringen könne. Ich kann dazu nur sagen: Dieser Ball liegt - wenn man von den Kompetenzen der verteilten nationalen Forschungsbibliothek ausgeht - seit Jahren im Feld der Bayerischen Staatsbibliothek - ungespielt. Historicum.net wird (ebenso wie CLIO online) als virtuelle Fachbibliothek ausgegeben, doch wird man angesichts der Tatsache, dass keine neuen Themenportale vorgesehen sind, meine Diagnose, Historicum sei gescheitert, nicht ganz von der Hand weisen können. Während die Kunstgeschichte mit ART-Dok (UB Heidelberg) ein ausgezeichnet funktionierendes, auch durch Retrodigitalisate erfreulich angereichertes Repositorium verfügt, ist ein geschichtswissenschaftliches Repositorium nicht vorhanden und auch nicht in Sicht. Wer es vermisst, ist aufgerufen, sich an die Bayerische Staatsbibliothek zu wenden.

In den Sozialwissenschaft recht renommiert ist das bei HistorikerInnen wenig bekannte Social Science Open Access Repository. Eine Suche nach dem Wort Mittelalter zeigt, dass hier nicht nur hardcore-sozialhistorische Arbeiten zu finden sind. Kulturgeschichte ist ja bekanntlich immer auch Sozialgeschichte und umgekehrt ...

Mein Hinweis auf Qucosa wurde eher mit Skepsis aufgenommen. Das in Sachsen beheimatete Portal ist zwar nachweislich für alle deutschsprachigen Wissenschaftler, also auch für die nicht an ein universitäres Repositorium angebundenen, offen, verfehlt aber durch seinen regionalen Zuschnitt das dringende Bedürfnis nach einem möglichst qualitätvollen und reputationsträchtigen Portal (aber Qualität wird ja bekanntlich überschätzt ...).

Wenig Prestige verheißt auch die für englischsprachige Studien vorgesehene Notlösung OpenDepot der Universität Edinburgh, falls ein geeignetes Open-Access-Repositorium nicht existiert. 2013 gab es nur 54 Eprints, die dort abgelegt wurden. Mareike König weist mich zusätzlich auf HAL-SHS hin, das aber nur für frankophone Beiträger relevant sein dürfte.

Deutlicher attraktiver als solche Schriftenserver (schon das Wort Hochschulschriftenserver signalisiert ja schlechte Laune), ja geradezu "sexy" ist anscheinend Academia.edu (Einführung von Maria Rottler), das, wenn ich E-Prints aus meinem fachlichen Umfeld recht deute, an Beliebtheit andere Angebote wie ResearchGate oder Mendeley in den Geisteswissenschaften weit übertrifft. Das Hochladen ist wesentlich einfacher und bequemer als bei den Repositorien, die Funktion als soziales wissenschaftliches Netzwerk (mit Timeline) wird gern genutzt. Aber es gibt keine Permalinks und auch keine garantierte dauerhafte Verfügbarkeit - solche kommerziellen Angebote können ja auch wieder verschwinden, wenn sie sich als erfolglos erweisen.

Keine Begeisterung löste mein Gedanke aus, es sei doch egal, wo überall der Sammelband als Datei abgelegt sei. Man könne doch auf dem eigenen Webspace eine schicke Präsentation basteln und für die Dateien/PDFs auf andere Server verweisen. Klar, schick heißt nicht unbedingt: Reputation.

Großer Konsens bestand dagegen in Sachen hybrides Publizieren: Open Access und Druckausgabe. Gedruckte Bücher sind in Bibliothekskatalogen findbar und werden rezensiert. Immerhin habe ich ja im Lauf der Jahre über 100 Links gesammelt, die fast alle besagen, dass entgegen landläufigem Vorurteil eine Open-Access-Buchpublikation den Verkaufszahlen der gedruckten Version nicht schadet. Aber welche Verlage akzeptieren Open Access? Eine bequeme Liste gibt es nicht. Man muss einzeln verhandeln, und in vielen Fällen wird wohl ein satter Druckkostenzuschuss erwartet (der ja im Ausgangsfall eben nicht in Aussicht gestellt werden kann).

Gern einigte man sich also auf das Prinzip #Ziegenleder. Bewährt und bekannt: das gute Buch.

"Beschreibung Städte bilden einen zentralen Lebensraum für Menschen. All die Aspekte menschlichen Lebens wie Politik, Wirtschaft, Religion, Kommunikation und Kultur hinterlassen Spuren im Bild einer Stadt. Seit Kurzem sind Texte, Karten und Abbildungen sowie Literatur zu zahlreichen deutschen Städten frei in einem neuen Internet-Portal zugänglich. Dieses neue Netz-Angebot, das mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom Institut für vergleichende Städtegeschichte (IStG) entwickelt wurde, bietet Studierenden, Wissenschaftlern sowie interessierten Laien die Möglichkeit zu einer individuellen Auseinandersetzung mit dem Thema „Stadt“. Dies geschieht sowohl durch die Bereitstellung grundlegender Informationen als auch durch einen modernen Wissenschaftsservice mit Anregungen für weiterführende Forschungen. Neben einem Newsticker zu aktuellen Tagungen, Publikationen sowie Ausstellungen bietet das Portal vier unterschiedliche „Abteilungen“: Einführungen in die Städtegeschichte in Form eines Tutorials, interaktive Stadtkarten zu verschiedenen Themen, eine Informationsplattform für das multinationale Projekt „Europäische Städteatlanten“ sowie eine Mediensuche zu Literatur, Karten, Ansichtskarten, Stadtinformationen. Vor allem die Mediensuche bietet die Chance, Informationen zu Aussehen, Entwicklung und konkreter Lage einer Stadt oder deren Beziehungen zu anderen Orten abzurufen. Wissenschaftler können die Bibliographie zur vergleichenden Städteforschung mit derzeit mehr als 150.000 Titeln durchsuchen, um Anregungen für weiterführende Arbeiten zu erhalten.
URL http://www.staedtegeschichte.de " (CLIO online)

Sehr kartenlastig.

Keine Volltexte aus Instituts-Publikationen.

Keine Online-Nachweise in den Bibliographien.

Vorlesungen an der Universität Wien.

https://www.youtube.com/playlist?list=PLjR8HTOEMQufCoo2kKyKRS7hey0KRBx68

http://blog.selket.de/grabraeuber/auktion-des-schatzes-von-harageh-gestoppt-und-neues-von-sekhemka

"Das englische Auktionshaus Bonham stoppte gestern eine pikante Auktion altägyptischer Objekte, die ausgerechnet von der gemeinnützigen Organisation St Louis Society beauftragt wurde. Der “Schatz von Harageh”, der gestern eigentlich unter den Auktionshammer kommen sollte, ist aus bisher unbekannten Gründen doch nicht versteigert worden. Vielleicht war der Druck der Mutterorganisation, des Archäologischen Instituts von Amerika (AIA), die sich von der Aktion verständlicherweise wenig begeistert zeigte, doch zu groß geworden. [...]

Eine Sprecherin von Bonhams meinte, sie würden nur ihren Job as usual tun."

Über ein Fehlurteil berichtet:

http://heise.de/-2411404

Hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=6%20C%2035.13

http://derstandard.at/2000006365884/Netzsperren-Ab-sofort-im-Einsatz-aber-leicht-zu-umgehen

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/

Glückwunsch an Maria Rottler, auch wenn mir persönlich der Anteil der "mageren Beiträge" (Abstracts, Ankündigungen usw.) viel zu hoch ist. "Fett" wären dagegen: Volltexte, Miszellen, Hinweise auf Digitalisate ...

Eine Fachtagung der Stadtarchive Worms und Speyer
Der Umgang mit der fotografischen Überlieferung ist, vor allem im Alltag der kleineren und mittleren Archive, mit besonderen fachlichen Anforderungen und Problemen verbunden. Nicht selten handelt es sich um Massenbestände. Gleichzeitig werden Bildquellen in der zunehmend visualisierten Welt verstärkt nachgefragt, und das nicht nur als Illustrationen.
Um zu diesem Thema einen weiteren fachlichen Austausch anzuregen, auch zwischen den verschiedenen bildverwahrenden Institutionen, veranstalten die Stadtarchive Worms und Speyer
am Freitag, 28. November 2014, 10.00-17.00 Uhr
die Fachtagung „Fotos in Archiven“
im Wormser Kultur- und Tagungszentrum
Liebfrauensaal
Rathenaustraße 11, 67547 Worms.
Im Mittelpunkt wird die alltägliche Arbeit stehen, dabei sollen Probleme und Lösungsansätze zu den verschiedenen Aspekten wie Erschließung, Bewertung oder Digitalisierung diskutiert werden. Auf dem Programm stehen sieben Vorträge von je 30 Minuten mit einem Themenschwerpunkt sowie eine Abschlussdiskussion am Ende.

Infos zum Programm sowie zur Anmeldung: http://archivtag.hypotheses.org/220

Mit scheußlich großem Wasserzeichen über den Abbildungen online bereitgestellt von der Burgerbibliothek Bern:

http://www.burgerbib.ch/platter-herbarium/

Persistente URL:
http://manuscripta.at/diglit/AT6000-1547/0001

http://www.mr1314.de/2666


Permalink heißt, dass man die Verantwortung hat, die Ressource dauerhaft vorzuhalten. Der Murks und Pfusch des Portals setzt sich fort. Nun wurden die Kurzbeschreibungen Admonter Handschriften aus dem Netz geworfen:

https://www.google.de/search?q=site:manuscripta.at+admont

http://archiv.twoday.net/stories/565874648/#986688988

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/948991073/

http://poeticeconomics.blogspot.ca/2014/10/dramatic-growth-of-open-access.html

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/stocker1865ga

Der Katalog von Ludwig Schuba (1992) ist jetzt endlich online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/schuba1992

Weitere sollen folgen.


http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/holland-papierloses-buero-bei-decos-a-993143.html

"Auch wenn die Doktorarbeit sauber ist, darf der Titel zur Strafe entzogen werden: Weil er in seiner späteren Laufbahn massiv Daten gefälscht hatte, verlor ein ehemaliger Star-Physiker seinen akademischen Grad - zu Recht, befand jetzt das Verfassungsgericht."

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/jan-hendrik-schoen-verliert-doktortitel-wegen-unwuerdigkeit-a-994852.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140903_1bvr335313.html

https://twitter.com/191418digital

http://www.historicum.net/recherche/webguide-geschichte/erster-weltkrieg/

Eine kleine Auswahl auf Flickr:

https://www.flickr.com/photos/lac-bac/sets/72157645758428524/

e010697115-v8

Google wird bei den durch die VG Media vertretenen Verlagen, die das Leistungsschutzrecht der Presseverleger durchsetzen wollen, künftig nur noch die Über­schrift und den Link zum je­wei­li­gen Artikel anzeigen.

http://www.strafakte.de/nachrichten/google-erpresst-rechteinhaber/

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19277/verlage-empoert-jetzt-will-google-nicht-mal-mehr-ihr-recht-verletzen/

"Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt."

http://www.topothek.at/

Wenn ich ein Bild ohne Permanentlink und Copyfraud-Lizenz CC-BY-NC-ND sehe, tut es mir leid: Kein zeitgemäßes Projekt.


Christoph Deegs Buch gibt es gratis Open Access:

http://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/205480


Links:
http://archiv.twoday.net/stories/4549146/
http://www.medientheorie.com/doc/archaeologie/ruoff_foucault-lexikon.pdf

Beweis:

http://archiv.twoday.net/stories/948995574/

Weder ein einzelner Beitrag (mit Permalink in der URL!) noch die Hauptseite der Gruppe

https://www.facebook.com/groups/1426956144186780/ (= Geschichte Bayerns) ist ohne Login aufrufbar!

Wenn man etwa

http://www.wallflux.com/info/1426956144186780#

nutzt, wird man ebenfalls auf den Login-Screen geführt, sobald man den Link zu einem Einzelbeitrag verfolgen möchte (um z.B. die Diskussion zu sehen).

Dagegen sind die Seiten von "Seiten" offenbar aufrufbar:

https://www.facebook.com/ArchivRWTH/posts/214527702051216

oder zum Tegernseer Skandal HistBav (Seite, nicht Gruppe)

https://de-de.facebook.com/HistBav/posts/277677262434737

Bei Google+ gibt es dieses Problem übrigens nicht.

Die Monographie von 1990 ist online:

Der sogenannte "Holbein-Tisch" : Geschichte und Inhalt der bemalten Tischplatte des basler Malers Hans Herbst von 1515 : ein frühes Geschenk an die Burger-Bibliothek Zürich, 1633

Autor: Wüthrich, Lucas
DOI: http://dx.doi.org/10.5169/seals-378967

Er wurde in Schaffhausen ausgestellt, siehe Johannes Waldschütz

http://archiv.twoday.net/stories/936781648/

Im Katalog Ritterturniere (Luzern 2014), S. 172f. Nr. 23 (Peter Jezler) vermisse ich

- den Hinweis auf vergleichbare Bildertische (studiert von Kohlhaussen im Anzeiger des GNM 1929 und in einem englischen Band hrsg. von Biddle zur Winchester-Artus-Rundtafel

http://books.google.de/books?id=pxh__CRXm9wC&pg=PA52 )

- die bibliographische Zusammenstellung zum Tisch

http://books.google.de/books?id=jVaBAAAAQBAJ&pg=PA505 (u.ö.)

http://heise.de/-2409880

Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/985929234/

Was nützt ein geöffneter Aktenschrank, wenn es keine brauchbaren Metadaten gibt? Weiteres Beispiel:

http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/gutachten verweist auf irgendein Gutachten, das nicht mit einem URI, der das E-Aktenzeichen enthält, ansteuerbar ist.

Man muss das PDF öffnen, um den Titel

Lärmtechnische Untersuchung zum Wettbewerb „Wohnen am Volkspark" in Hamburg - Gewerbelärm

zu finden.

http://zkbw.blogspot.de/2014/10/linked-open-data-wachst-und-wachst.html

Weitreichende Ergebnisse oder weitreichende Überinterpretationen? Diana Müller nahm sich in ihrer Dissertation 2013 die Mitüberlieferung des 'Gregorius' von Hartmann von Aue vor und studierte unter anderem die Handschrift A I 1 des Stadtarchivs Konstanz.

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30:3-300690

UB Freiburg Hs. 471 (gehört zu einer Gruppe mit Konstanzer Zusätzen)

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs471

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0087_c114_jpg.htm

Zu den Konstanzer Annalen siehe meine Forschungsmiszelle:

http://archiv.twoday.net/stories/410259401/

http://www.e-lib.ch/Aktuell/retro.seals.ch-neue-Zeitschriften-online7

"Action: Zivilschutz, Bevölkerungsschutz, Kulturgüterschutz = Protection civile, protection de la population, protectoin des biens culturels = Protezione civile, protezione della populatione, protezione die beni culturali (1934-2007): Action setzt sich für den Zivil- und Bevölkerungsschutz in der Schweiz ein.
Appenzeller Kalender (1722-2010): Seit 1722 jährlich erscheinender astronomischer Kalender. Der zweite Teil gibt eine Chronik der Witterungsverhältnisse des vergangenen Jahres wieder und enthält mehrere Beiträge zu landesgeschichtlichen und volkskundlichen Themen sowie literarische Texte. Während heute appenzellische Inhalte im Zentrum stehen, wurde bis ins 20. Jahrhundert über Politisches und Exotisches aus dem Weltgeschehen berichtet.
Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern (1848-1960): Die Buchreihe Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern macht historische Forschungsarbeiten mit einer breiten Themenpalette einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich.
Karton: Architektur im Alltag der Zentralschweiz (2004-2013): Karton stellt Bauten aus allen Zentralschweizer Kantonen vor. Dadurch soll eine gemeinsame Plattform für das örtliche zeitgenössische Architekturschaffen entstehen. Die Berichte werden von Fachleuten für ein interessiertes Publikum geschrieben.
Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (1841-1999): Die Antiquarische Gesellschaft befasst sich mit der Erforschung und Vermittlung der Geschichte und Archäologie von Stadt und Kanton Zürich.
Der neue Sammler: ein gemeinnütziges Archiv für Bünden (1805-1812): Die Zeitschrift sollte die Bündner Bevölkerung möglichst kostengünstig über Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Ausland (sofern sie das Vaterlande betreffen) informieren.
Neujahrsblatt herausgegeben von der Feuerwerker-Gesellschaft in Zürich (1806-1949): Das Neujahrsblatt richtete sich in erster Linie an die Jünglinge der Gesellschaft und wollte „eine umständliche Erzählung der Kriegsthaten unserer Voreltern“, ergänzt um militärische Planen, darlegen.
Revue de théologie et de philosophie (1868-2011): Die Zeitschrift hat ein interdisziplinäres Profil : Sie veröffentlicht historische Dossiers, aktuelle Debatten und neueste Publikationen in Theologie und Philosophie und widmet sich dem Gespräch zwischen diesen beiden Disziplinen.
Topiaria helvetica: Jahrbuch (1983-2013): Die Zeitschrift setzt sich mit dem Garten unter diversen Aspekten auseinander: Theorie und Geschichte, Landschaftsarchitektur und zeitgenössische Kunst sowie Botanik."

http://justillon.de/2014/09/pornosammler-hat-anspruch-auf-kopie-indizierter-sexfilme-gericht-bewilligt-fertigung-und-herausgabe-des-films/

"Mit Urteil vom 22.09.2014 gab das Verwaltungsgericht Köln der Klage statt (Az. 13 K 4674/13). Dem Kläger stünde ein Anspruch auf die Fertigung und Herausgabe einer Kopie eines indizierten Sexfilmes zu. Dieser Anspruch folge auch aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Gericht wertete den Sexfilm als eine „amtliche Information“, welche „zu amtlichen Zwecken aufbewahrt“ werde. Belange des Urheberrechts oder des Jugendschutzes seien nicht berührt, da die Herausgabe der Kopie an einen erwachsenen Privatsammler erfolge.

In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es sich bei dem Film zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Material handeln würde und die Überlassung an ihn auch ein Verbreiten und Vervielältigen sei. Der Kläger könne sich aber auf eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht berufen, wonach die Aushändigung einer Kopie zulässig ist, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfinde

Da der Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich ohne das Vorliegen bestimmte Voraussetzungen gewährt werden muss, sei auch das Motiv des Klägers, möglicherweise nur seine privaten Sammlerneigungen zu befriedigen, unerheblich."

(Nicht rechtskräftiges) Urteil:
http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/20140922-vg-koeln-13-k-4674-13.pdf

Siehe auch
http://www.heise.de/tp/news/Oeffentlich-rechtliche-Kopieranstalt-fuer-die-Privatsammler-pornographischen-Materials-2407382.html
https://www.google.de/search?q=%22Carl+Ludwig+2.Teil%22

Ich begrüße das Urteil. Die schenkelklopfende Süffisanz der Berichterstattung mag nach dem Motto "Ein bißchen Spaß muss sein" gerechtfertigt sein, aber die Erwägungen des Gerichts sind zutreffend.

Amtliche Information im Sinne des IFG (Bund) ist alles, was zu amtlichen Zwecken aufbewahrt wird.

Bei einem vergriffenen, anderweitig nicht beschaffbaren Medium kann die Behörde sich nicht auf § 9 Abs. 3 IFG berufen: "Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann."

§ 6 Satz 1 IFG ("Schutz geistigen Eigentums") zum möglicherweise entgegenstehenden Urheberrecht ist nicht relevant, da bei einem vergriffenen Werk eine Vervielfältigung zum eigenen analogen Gebrauch nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4b, Satz 2 Nr. 2, Satz 3 UrhG zulässig ist. Die Bundesprüfstelle darf die Kopie dem Antragsteller auch übermitteln.

Da der Verkauf des Pornofilms an Erwachsene zulässig war, kann dies dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden.

Die Motive des Antragstellers sind unbeachtlich.

Der Antragsteller hat Anspruch auf eine analoge Kopie, da eine persönliche Einsichtnahme urheberrechtlich weder geboten noch mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Aus der Liste Diskus: "die Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin hat ein neues Info-Tool für ihre abendländischen Handschriften online gestellt - die Signaturenübersicht:

http://staatsbibliothek-berlin.de/die-staatsbibliothek/abteilungen/handschriften/abendlaendische-handschriften/signaturenuebersicht/

Hier finden Sie ab sofort zu allen unseren abendländischen Handschriften Angaben zu Aufbewahrungsort und Benutzbarkeit, können von dort auf Digitalisate und Online-Beschreibungen einer Handschrift zugreifen und sich bei einem Teil unserer Handschriften auch über Inhalt, Datierung, Lokalisierung und Umfang informieren. Hinweise auf gedruckte und Links auf digitalisierte Kataloge unserer Signaturenreihen runden das Angebot ab."

Leider ohne Direktlinks zu den digitalisierten Katalogen!

Leider steht bei den meisten der überwiegend nicht durch igendeinen publizierten Katalog erschlossenen Manuscripta borussica nicht mehr als: "In der Handschriftenabteilung vorhanden."

http://www.internet-law.de/2014/09/berichterstattung-ueber-den-inhalt-rechtswidrig-beschaffter-e-mails-kann-zulaessig-sein.html

http://bildungundgutesleben.wordpress.com/2014/09/30/mein-problem-mit-der-onleihe-die-monopolstellung/ (Karsten Schuldt)

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/digitale-partnerschaft-deutsches-museum-arbeitet-mit-google-zusammen-1.2150366

Gestern gab es auch einen kritischen Kommentar auf WDR 5. Wegen 323 Objekten auf

https://www.google.com/culturalinstitute/collection/deutsches-museum?hl=de

den Aufstand gegen die omnipräsente pöse pöse Datenkrake zu proben, ist schon ein wenig albern.

Mehrere britische Medien, darunter die BBC , berichten über den Fall der anglikanischen Kirchengemeinde Cheltenham, die ein ihr 1949 gestiftetes Madonnen-Gemälde des deutschen Malers Franz Ittenbach (1813-1879) ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung zur Auktion einlieferte. Das Gemälde passte der gegenwärtigen Gemeinde aus theologischen und ästhetischen Gründen nicht, und war kurz davor, in den Müll geworfen zu werden. Auf der Auktion erlöste es 20.000 Britische Pfund (ca. 25.677 Euro). Der Bericht der kirchenaufsichtlich zuständigen Kanzlerin des Bistums Gloucester, der online zugänglich ist eine profunde Rüge an die Verantwortlichen, auch wenn sie aus nachvollziehabren Gründen eine nachträgliche Genehmigung erteilte, sowie eine Mahnung an Gemeinden und Kunsthandel, dass es ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung keinen rechtmässigen Erwerb von Kunstwerken aus Kirchenbesitz gibt.
Ittenbach

http://www.daserste.de/unterhaltung/serie/mord-mit-aussicht/index.html

Ich bin ja ein großer Fan der Eifel-Krimiserie. In der aktuellen Folge spielen Archive eine wichtige Rolle.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/auktionen/auktionswoche-in-muenchen-jetzt-raeumt-der-adel-aus-13162898.html

"Wer gibt so viel Familiengeschichte aus der Hand? Und aus welchem Grund? Vermutlich stammt die Bilderflut nicht nur aus einer Quelle, aber eindeutig scheint die Herkunft vieler Stücke aus der Deszendenz Giselas von Bayern. Diskretion verbietet dem Auktionshaus die Nennung von Namen. Nur so viel will man bei Neumeister sagen: Weder stehe Geldnot hinter dem Verkauf noch Familienzwistigkeiten, eher die Last konservatorischer und sicherheitstechnischer Probleme mit so vielen Objekten. Warum dann nicht die verzweigte, zum Teil große Schlösser bewohnende Verwandtschaft um Unterbringung bitten? Oder Museen der ehemals von den Wittelsbachern und den Habsburgern regierten Länder mit Geschenken erfreuen? Umsonst will man die Schätze offenbar doch nicht hergeben."

Wieso stehen diese Werke nicht unter Denkmalschutz?


Martin Sonneborn grillte den künftigen Digital-Kommissar Oettinger.

http://www.faz.net/aktuell/politik/martin-sonneborn-befragt-guenther-oettinger-bei-anhoerung-des-eu-parlaments-in-bruessel-13181054.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/satirepolitiker-sonneborn-im-interview-schade-dass-oettinger-nicht-auf-alle-fragen-geantwortet-hat-13182378.html

Siehe auch hier
http://archiv.twoday.net/stories/984915366/

Update:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/guenther-oettingers-entlarvender-nacktbilder-kommentar-a-994547.html

Das "Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen" ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 27 vom 29.9.2014 Seite 603 bis 606 veröffentlicht. Die Unveräußerlichkeit des gesamten kommunalen Archivguts ist dort in Artikel 1 Ziff. 4 Buchst. b geregelt.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14565

Eine konsolidierte Fassung habe ich noch nicht gesehen.

221

Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen

Vom 16. September 2014

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen

Artikel 1

Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen

Das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 188), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Januar 2013 (GV. NRW. S. 31) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

„(4) Im Rahmen der elektronischen Archivierung kann das Landesarchiv Serviceleistungen für andere staatliche und kommunale Kultur- und Gedächtniseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen übernehmen. §§ 9 Absatz 1, 10 Absatz 2 und 11 Absatz 1 bleiben unberührt.“

b) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 5 bis 7.

2. In § 4 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „2“ durch die Angabe „4“ ersetzt.

3. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 6 Satz 2 Nummer 3 wird nach dem Wort „Wahrnehmung“ das Wort „eines“ eingefügt.

b) Absatz 7 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Forschungsstellen“ die Wörter „zum Zwecke der archivischen Nutzung und wissenschaftlichen Forschung“ eingefügt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter „und die Vervielfältigungen des Archivguts zum Zweck der archivischen Nutzung und wissenschaftlichen Forschung verwendet werden“ gestrichen.

4. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Im Rahmen der elektronischen Archivierung ist die Nutzung von Serviceleistungen nach Maßgabe von § 3 Absatz 4 zulässig.“

b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) §§ 2 und 3 Absatz 5 und 6, § 4 Absatz 1 Satz 4 und 5 und Absatz 2 und §§ 5 bis 8 gelten entsprechend.“

5. § 13 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird nach dem Wort „Inkrafttreten“ ein Komma und das Wort „Berichtspflicht“ angefügt.

b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2019 und danach alle fünf Jahre über die mit diesem Gesetz gemachten Erfahrungen.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 16. September 2014
(Folgen Unterschriften)

Quelle: Gastbeitrag in
http://digigw.hypotheses.org/1063

Wer sich nicht mit dem Video (etwa bei 2:00:00) oder der Twitter-Ausbeute meines Kurzreferats auf der Sektion der AG Digitale Geschichtswissenschaft auf dem Göttinger Historikertag am 24. September 2014 begnügen möchte, kann es hier nachlesen. Die Vortragsform wurde beibehalten.

Qualität wird überschätzt. Nee, ne - das meint der jetzt nicht ernst oder? Ich sag es gern nochmal: Qualität wird überschätzt. (Und leider auch die Redezeit ...)

Es ist höchste Zeit für einen Befreiungsschlag gegen die verbreitete Exzellenz-Huberei, gegen die Innovations-Meierei, das Faseln von Leuchttürmen und vergleichbare Zumutungen in Sachen wissenschaftlicher Spitzenleistungen.

Wenn wir den abgestandenen Qualitäts-Wein der traditionellen Qualitätssicherung in die neuen digitalen Schläuche füllen, wird das meiner Überzeugung nach der Wissenschaft nicht gut bekommen.

Wir neigen dazu, Qualität mit Relevanz zu verwechseln, also aktuelle Trends, das, was führende Fachzeitschriften oder das Feuilleton oder die Lektoren von C. H. Beck oder die Veranstalter des Historikertags sexy finden, mit guter Wissenschaft. Man kann aber nun wirklich nicht behaupten, dass nach Guttenbergs "Summa cum laude" oder dem als Rader-Gate bekannten Wikipedia-Plagiat in Beck-Büchern die wissenschaftliche Qualitätssicherung sich unangefochten wie eh und je in schimmernder Wehr zu präsentieren vermag.

Wissenschaftliche Qualität in den Geisteswissenschaften wird überschätzt, weil sie anders als die Life Sciences nicht die Conditio humana betrifft. Produktqualität ist etwas ganz anderes; ich erinnere nur an den letzten Tatort aus Münster zum Thema Medikamentenfälschung. Wissenschaftliches Gammelfleisch bringt niemanden um.

Wissenschaft war immer schon ein wüstes Gemenge aus genialen Einfällen, haarsträubenden Theorien und ganz viel Mittelmaß, ganz viel unspektakulärem Mühen in der Ebene oder auch "Andacht zum Unbedeutenden" (diese hat man ja bekanntlich zwei der berühmtesten Wissenschaftlern, die in Göttingen wirkten, attestiert: den Brüdern Grimm). Man kann es auch mit dem Philosophen Paul Feyerabend sagen: Anything goes. Schon ein flüchtiger Blick auf die vielen Irrtümer der Wissenschaftsgeschichte sollte genügen, um uns in Sachen quasi-olympischer Forschungs-Bestleistungen Demut und Gelassenheit zu lehren.

Zudem wird die naiv-biedere Vorstellung von solider und überprüfbarer Geschichtswissenschaft dank exzessiven postmodernen Theoriegebrauchs von unzähligen Graduiertenkollegs, die auf dergleichen Wortgeklingel spezialisiert sind, mehr und mehr ad absurdum geführt.

Wenn wir Wissenschaft als dynamischen Prozess verstehen, müssen wir dem Scheitern und dem Fragment mehr Raum einräumen als bisher. Das Missglückte und das Unvollendete, das im Blick auf den damit verbundenen Erfahrungszuwachs immer auch einen Sieg bedeutet, entzieht sich jedem Exorzismus, da wir nun einmal nicht unfehlbar sind (vom Papst einmal abgesehen). Der Tod, Demenz oder auch Altersweisheit setzen jedem individuellen wissenschaftlichen Streben Grenzen. Der eigene Forschungsprozess wird von vielen Unwägbarkeiten bestimmt; was in Nachrufen als abgerundetes Lebenswerk erscheint, ist oft genug nur eine Konstruktion ex post.

Ein Blick auf die verschiedenen hergebrachten Werkzeuge, mit denen wir Qualität auszuwürfeln pflegen, macht rasch klar, wie wenig von "Objektivität" die Rede sein kann. Nehmen wir die akademische Laufbahn: Nicht unbedingt die talentiertesten Köpfe werden Professoren. Oder Tagungseinladungen, denen allzu häufig unweigerlich der nicht weiter qualitätsgesicherte Sammelband folgt, mitunter eine üble Zumutung. Nicht Qualität setzt sich durch, sondern der Vernetzungsgrad des Autors. Selbst bei einem offenen Call for Papers kann von transparenter Auswahl noch nicht gesprochen werden. (Auf "schlechte Bücher" gehe ich diesmal nicht ein und verweise auf meinen Aufsatz von 2013 zum Thema.)

Bei Zeitschriften beginnt sich erst allmählich das Peer Review zu etablieren, meist in der Form der doppelt blinden Begutachtung anonymisierter Einreichungen durch anonym bleibende Gutachter. Nicht alle führenden deutschen geschichtswissenschaftlichen Zeitschriften praktizieren es bereits. Historische Zeitschrift und Zeitschrift für Historische Forschung tun es, bei der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft erfolgt eine externe Begutachtung nur in Zweifelsfällen; beim Archiv für Kulturgeschichte gibt es keine Anhaltspunkte für Peer Review auf der Website. Für mich hat dieses von Forschungsförderungsorganisationen überaus gern gesehene Peer Review etwas von einem Fetisch. Hat etwa die traditionelle Qualitätssicherung der Geschichtswissenschaft, die auf die Wertentscheidung eines Herausgebers, eventuell verbunden mit redaktioneller Betreuung, setzte, in der Vergangenheit ganz und gar versagt? Wohl kaum!

Gegen das genuin naturwissenschaftliche Peer Review gibt es viele Einwände: Die Anonymität ist nicht selten unwirksam, wenn man den Verfasser leicht errät. Gutachter neigen dazu, unkonventionelle Ansätze abzuwerten. Ein Bonmot sagt: Peer Review entscheidet nur, wo etwas publiziert wird, nicht ob etwas publiziert wird. Kurz: Geisteswissenschaftliche Forschung wird nicht wesentlich besser, wenn man das Peer Review als Monstranz vor sich her trägt.

Höchst erfolgreich ist das weltweit größte Open-Access-Journal PLoS One mit seinem deutlich entschärften Peer Review: Während Fachzeitschriften wie Nature oder Science Artikel nach ihrer Attraktivität bewerten (also ob sie hinreichend sexy sind), akzeptiert PLoS One alle methodisch soliden Beiträge. Mehrere kommerzielle Klone beweisen, dass es damit im STM-Bereich einen Nerv getroffen hat. Andere Open-Access-Zeitschriften dokumentieren den Verlauf des Reviews: Man kann die Korrespondenz zwischen Herausgebern und den Autoren detailliert nachlesen, was nicht nur erfreulich transparent, sondern vor allem höchst instruktiv ist.

Erst das Internet schuf die Voraussetzungen für recht vielfältige Bewertungs-Mechanismen, die man auch in den Wissenschaften ausprobieren könnte: Empfehlungs-Systeme wie bei Amazon, Leser-Rezensionen (ebenfalls Amazon), Bewertungsportale für Hotels oder Lehrer oder Uni-Professoren, Abrufstatistiken, Zitations-Indices. "Open Review" ermöglicht es, Artikel nach ihrer Veröffentlichung zu begutachten. Solche sehr wichtigen Experimente nehmen mehr und mehr an Fahrt auf, auch wenn es sich noch um absolute Nischen-Anwendungen handelt.

Es ist inzwischen wohl hinreichend deutlich geworden, dass ich ein vehementer Verteidiger der Devise "Publish first, filter later" bin, die in Deutschland vor allem der Kunsthistoriker Hubertus Kohle vertritt. Qualitätssicherung kann auch Vorzensur und Bevormundung bedeuten.

Noch sind die Digital Humanities die Verlierer, wenn es um Macht und Einfluss geht. Es spricht aber einiges dafür, dass das bisher dominierende Motto "Das Fachpublikum, was schluckt es? Nur Gedrucktes!" an Durchsetzungskraft verliert. Es wäre indessen ein Fehler, im Bereich Open Access oder Wissenschaftsblogs auf dubiose traditionelle Werkzeuge wie das Peer Review zu setzen, um so die Akzeptanz der digitalen Produktion zu erhöhen. Stattdessen sind digitale Filter-Technologien angesagt. Beispiele: Die Redaktion von hypotheses.org wählt für die Startseite besonders gelungene Beiträge aus, es gab (umstrittene) Award-Verleihungen. Auf Twitter-Empfehlungen hat Mareike König bereits hingewiesen.

Blogs brauchen kein Peer Review und keine qualitätssichernde Redaktion, die sich die ganze Grämlichkeit des verknöcherten Wissenschaftsbetriebs zum Vorbild nimmt. Wer Quellenkritik beherrscht (jene Skepsis, von der der Bundespräsident sprach), für den ist es auch möglich, gute und schlechte Blogartikel zu unterscheiden.

Blogs sollen bunt und lebendig sein, gern auch laut und frech und polemisch. Sie dürfen Fragmente, Unfertiges publizieren und - horribile dictu - von Jetzt auf Gleich einfach so abbrechen. Blogs sollen Kritik in Form von Kommentaren ertragen können, auch wenn diese hart oder scharf formuliert ist. Scheitern ist menschlich: Das gilt für Kritisierte wie für Kritiker. Kritik und Meinungsfreiheit werden unzuträglich eingeschränkt, wenn man bei etwas zu vorlauten oder im Ton problematischen Wortmeldungen gleich Zeter und Mordio schreit.

Am eunuchenhaften Rezensionswesen kann man sehen, wie wenig wissenschaftlichen Ertrag die typische wohlwollende Wischi-Waschi-Besprechung erbringt. Über den Inhalt unterrichten inzwischen im Internet Klappentexte und Inhaltsverzeichnisse. Verrisse (wenn sie denn angebracht sind) sind allemal lehrreicher.

Über gescheiterte Blogeinträge (und natürlich auch Vorträge) dürfen wir uns gern ärgern. Wir dürfen sie auch öffentlich kritisieren. Selbst wenn wir das Scheitern nicht verhindern können, müssen wir es ja nicht bewusst anstreben. Aber wir sollten uns darüber im klaren sein, dass auch gescheiterte Blogeinträge kostbare Inkunabeln für künftige Wissenschaftshistoriker sind, die das Thema, wie die Historikerinnen und Historiker das Bloggen lernten, sicher einmal sehr spannend und sexy finden werden.

Norge. Lindesnes fyr

http://www.archive.nrw.de/kommunalarchive/kommunalarchive_i-l/k/Koeln/BilderKartenLogosDateien/20140915_im_Original_nutzbar.pdf

http://archaeologik.blogspot.de/2014/09/facharchaologische-argumente-gegen-die.html

http://informationspraxis.de/

Laut

http://www.seo-united.de/blog/internet/die-akte-yahoo-directory-wird-geschlossen-229.htm

wird das Yahoo-Directory zum Jahresende geschlossen. 2011 hatte Google sein im wesentlichen auf DMOZ beruhendes Directory dicht gemacht:

http://searchenginewatch.com/article/2096661/Google-Directory-Has-Been-Shut-Down

Ebenfalls 1011 schloss INTUTE

http://www.intute.ac.uk/

Es wird ebenso wie das Yahoo-Directory auf

http://www.refseek.com/directory/directories.html

gelistet.

Ende 2013 wurde die Deutsche Internetbibliothek eingestellt und aus dem Netz genommen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Internetbibliothek
http://archiv.twoday.net/search?q=internetbibliothek

Leider haben uns auch die guten Linksammlungen der ZLB verlassen (ehemaligen Link siehe unten).

Für die Geschichte des akademischen Information Retrievals im deutschsprachigen Internet bin ich ja inzwischen schon so etwas wie ein Zeitzeuge, der über Sachverhalte Bescheid weiß, von denen jüngere noch nichts gehört haben. Wer erinnert sich etwa noch an die "Düsseldorfer Virtuelle Bibliothek", obwohl diese noch in etlichen veralteten Linksammlungen herumschwirrt?

https://www.google.de/search?q=dmoz+%22d%C3%BCsseldorfer+virtuelle+bibliothek%22

Neben dem Internet Archive (bei dem man aber bereits eine URL kennen muss) sind als wichtige Quellen Materialien aus dem akademischen Unterricht zu nennen, die noch im Netz stehen, etwa

http://www.iik-duesseldorf.de/archiv/2006/szenen/07fia/scripte/recherche-allgemein+daf-2006.pdf

oder die Seminararbeit zur Anglistik

https://www.fbi.fh-koeln.de/institut/papers/seminararbeiten/Seminararbeit_Bosserhoff_07.pdf

Nach wie vor im Netz ist die Schopfheimer hypervirtuelle Bibliothek (erstellt vom Bibliothekar einer öffentlichen Bibliothek).

http://www.schopfheim.de/bib/virtbib/

oder die von Archivalia-Mitarbeiterin Ingrid Strauch privat hingebungsvoll gepflegte Virtuelle Allgemeinbibliothek

http://www.virtuelleallgemeinbibliothek.de/

Welche Bedeutung Webverzeichnisse früher hatten belegen nicht nur mein Stalingrad-Beitrag von 2003,

http://archiv.twoday.net/stories/1014830980/

sondern auch die im Internet Archive mit etwas Glück abrufbaren Versionen meiner Seite im Netbib-Wiki. Ich dokumentiere nach

http://web.archive.org/web/20050210232504/http://wiki.netbib.de/coma/LeitFaden

die Erstversion von 2005.

"Leitfaden für die Internetrecherche

Themen A-Z

Archivwesen
Einführung:
http://www.lehre.historicum.net/architutorial/index.htm∞
Bundesarchiv http://www.bundesarchiv.de

Aufsatzrecherche, allgemeine bibliographische Datenbanken
siehe hier AufsatzRecherche

Bewerten von Internetquellen
http://lotse.uni-muenster.de/geschichte/literatur_suchen/suchmaschinen/internetquellen_bewerten-de.php

Bildersuchmaschinen
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/10459/

Bücher finden
Karlsruher Virtueller Katalog http://kvk.uni-karlsruhe.de

Chatauskunft deutscher Bibliotheken
http://linksammlungen.zlb.de/1.2.1.100.5.html

Datenbanken
Fachbibliographien und Online-Datenbanken (FabiO?)
http://www.bsz-bw.de/wwwroot/text/fabio.html

Digitalisierte Quellen
Siehe hier: DigiMisc

Eprint-Archive, Hochschulschriften-Server
Siehe hier: EprintArchive
Auffinden von Dokumenten z.B. mit OAIster http://oaister.umdl.umich.edu/

Geschichtsportale
http://www.historicum.net
http://www.clio-online.de
http://www.zeitgeschichte-online.de
http://www.vl-geschichte.de
Weitere siehe http://lotse.uni-muenster.de/geschichte/literatur_suchen/fachportale/fachportale-de.php

Handschriftenkataloge und Handschriften
http://www.manuscripta-mediaevalia.de
Siehe hier: DigitaleHandschriften

HTML
Self-HTML http://de.selfhtml.org/

LaTeX?
Siehe in der Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/LaTeX

Nachrichtensuchmaschinen
Siehe hier NewsSuche

Operatoren
In vielen Suchmasken können Operatoren wie UND, ODER, NICHT bzw. AND, OR, NOT bzw. +,- eingesetzt werden.

Personensuche
Digitalisierte ADB (und Register zur gedruckten NDB) http://mdz2.bib-bvb.de/~ndb/∞
Siehe Fabio http://www.bsz-bw.de/wwwroot/text/fabioBIOG.html

RSS-Feeds
Webbasiert RSS-Feeds lesen http://www.bloglines.com

Social Bookmarking
http://del.icio.us/

Trunkierung
Abkürzen eines Suchbegriffs mit einem Sternchen * oder oft in Bibliothekskatalogen mit einem Fragezeichen ?

US-Kataloge
Siehe hier http://wiki.netbib.de/coma/USKataloge

Verschwundene Internetseiten (vielleicht) wiederfinden
Internetarchiv
Beispiel: http://web.archive.org/*/http://www.rwth-aachen.de

Volltextsuchen in grossen unfreien Angeboten
siehe hier VolltextSuchen

Weblogs
Beispiele:
http://log.netbib.de (Bibliothekarisches)
http://archiv.twoday.net (ARCHIVALIA, Archivwesen)

Zitatsuche
Suche nach akademisch relevanten Internetquellen, indem man sich überlegt, welche Standardwerke in der Internetquelle zitiert werden müssten und dann diese Standardwerke als Suchbegriffe mit Phrasensuche eingibt
Beispiel [Erläuterung 2014: Link war die Google-Websuche nach
heyd "ulrich herzog" stälin "wirtembergische geschichte" ]

Zitieren von Internetquellen
siehe in der Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen


Thematische Verzeichnisse im WWW

[http://www.dmoz.org Open Directory]
Datenquelle auch für das Google Verzeichnis

[http://www.hw.ac.uk/libWWW/irn/pinakes/pinakes.html Pinakes. A Subject Launchpad]
Übersicht zu fachbezogenen und übergreifenden Webkatalogen vor allem aus dem
akademischen Bereich

[http://lii.org Librarian's Index to the Internet]
In Pinakes nicht erfasstes ausgezeichnetes Verzeichnis

[http://mel.org Michigan Electronic Library]
Beispiel einer weiteren guten virtuellen Bibliothek

[http://www.ipl.org/ Internet Public Library]
Weiteres empfehlenswertes Beispiel aus den USA

[http://vlib.org Virtual Library]
Internationale Dachorganisation der [http://www.vl-geschichte.de∞ VL Geschichte]

[http://www.renardus.org Renardus]
Bündelt verschiedene europäische Anbieter

[http://www.kb.nl/dutchess/ DutchESS?]
Englischsprachiger Katalog aus den Niederlanden, berücksichtigt stärker als
die Kataloge aus den USA europäische Angebote


Deutsche Angebote:

[http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/virtbibl.html Düsseldorfer Virtuelle Bibliothek] Darin:
[http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/intsuchs.html#syst Weitere systematische Verzeichnisse]

[http://www.zlb.de/linksammlungen/index.html Linksammlungen der ZLB Berlin]

[http://www.biblio.tu-bs.de/CoOL/ CoOL?: Orientierung in Bibliothek und Internet (UB Braunschweig)]

[http://www.bsz-bw.de/wwwroot/text/fabio.html FabiO?: Fachbibliographien und Online-Datenbanken] Darin: [http://www.bsz-bw.de/wwwroot/text/fabioA.html Übersicht von Fachinformationsangeboten]

[http://www.vascoda.de Vascoda] Meta-Suche über diverse virtuelle Bibliotheken

[http://www.virtuelleallgemeinbibliothek.de Virtuelle Allgemeinbibliothek] (private Initiative einer Bibliothekarin)

[http://www.internetbibliothek.de Deutsche Internetbibliothek] Adressen für ein breites Publikum, zusammengestellt von Öffentlichen Bibliotheken

Übersicht über virtuelle Bibliotheken vor allem aus dem Bibliotheksbereich
[http://www.schopfheim.de/bib/virtbib/ Schopfheimer hypervirtuelle Bibliothek]
Darin: [http://www.schopfheim.de/bib/virtbib/a-allgemeines/Alo5.html Liste von virtuellen Bibliotheken, Fachinformationsseiten]

[http://llek.de/index.html LLEK Wissenschaftliche Suchmaschinen]
Weitere Auswertung thematischer Verzeichnisse


10 Goldene Regeln für die Internetsuche


1. RTFM! Lies die Hilfetexte und informiere Dich in anderen Quellen über alle relevanten Möglichkeiten der von Dir benutzten Suchwerkzeuge (Operatoren, erweiterte Suche usw.) und probiere sie aus.

2. Suche kreativ und flexibel! Denke "um die Ecke" und experimentiere mit verschiedenen Möglichkeiten.

3. Lerne klare und präzise Fragen zu stellen!

4. Setze ein Zeitlimit und halte es ein!

5. Kombiniere Online- und Offline-Suchstrategien!

6. Nutze thematische Verzeichnisse (Subject Guides)!

7. Nutze Spezialsuchmaschinen (etwa für die News-Suche)!

8. Nutze die Datenbanken des "Invisible Web" und weitere, von den großen Suchmaschinen nicht oder schlecht auffindbare Quellen (Digitalisierungsprojekte, Hochschulschriftenserver usw.)!

9. ASK A LIBRARIAN! Nimm bibliothekarische Hilfsangebote (Linklisten, Mail-Auskunft, persönliche Anfragen usw.) in Anspruch.

10. Übe Quellenkritik: bewerte die gefundenen Seiten kritisch!"

Die aufgeführten Internetseiten können Anlass für eine nostalgische Entdeckungsreise mittels des Internet Archive werden.

In der Lehre verweise ich heutzutage noch auf das Datenbank-Informationssystem DBIS

http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/fachliste.php?lett=l

und auf Horst Hilgers Fabio

https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=linksammlungen:fabio:start

Auch wenn es so scheinen mag, bedeutet das Projektsterben nicht, dass der Ansatz, Internetquellen manuell zu erschließen, falsch ist.

Wenn die ganzen akademischen Linkverzeichnisse miteinander kooperiert hätten und das Bündnis mit freien Projekten (Wikipedia etc.) gesucht hätten, stünden wir jetzt besser da.

Kann man sich dümmer verhalten als Academic Linkshare der deutschen Virtuellen Fachbibliotheken, die Links zentral sammeln, aber nur dezentral darstellen?

http://archiv.twoday.net/stories/581435910/

Linksammlungen müssen Linked Open Data sein unter CC0!

Als Linksammlung kann man definieren, was dem Schema

(URL 1) verweist auf (URL 2) mit dem Titel (A1) oder zum Thema (A2) mit Kommentar (B) gehorcht.

Das können sein neben den bereits genannten Webverzeichnissen und Linklisten:

- Links in der Wikipedia oder in Wikisource

- Inhalte von Literaturverwaltungsprogrammen wie Zotero oder Mendeley

- Social Bookmarking wie Diigo oder Harvards TagTeam.

- Bibliographien mit Internetnachweisen (z.B. Regesta Imperii)

- Empfehlungen in den Social Media.

- Linklisten in Blogs z.B. http://archiv.twoday.net/stories/752348636/

Ein solcher Datenpool, bei dem man obsolete Links automatisiert durch Versionen im Internet Archive oder anderen Netzarchiven ersetzen müsste, wäre zugleich eine kostbare Quelle zur Geschichte des Internets.

Also: Kooperation und Crowdsourcing ist angesagt!

Kurzer Beitrag von mir aus dem Jahr 2003 in H-Museum, als die Wikipedia noch nicht in mein Blickfeld getreten war. Bemerkenswert ist die starke Berücksichtigung thematischer Internet-Verzeichnisse.

http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/stendal/1346147_Staatsanwaltschaft-Magdeburg-laesst-brisante-Akten-schreddern.html

http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article132595163/Akten-zu-Sparkassen-Skandal-vernichtet.html

http://www.mdr.de/nachrichten/reaktionen-aktenpanne-ermittlungen-sparkasse-stendal100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

Zur Debatte um die mangelnde Qualität der Tweets auf dem Archivtag

http://archiv.twoday.net/stories/998402204/#1011116976

eine kurze Stellungnahme.

Der Vergleich mit der Sektion zu Science 2.0 auf dem Historikertag

http://archiv.twoday.net/stories/1014099944/

die Unkenntnis, was ein Hashtag ist, beim Tagungsbüro

http://archiv.twoday.net/stories/998402205/

lässt den immensen Aufholbedarf des Archivwesens in Sachen Web 2.0 deutlich erkennen.

Es gab - anders als beim Historikertag - kein WLAN für die Tagungsteilnehmer. Der Tagungsbeitrag war trotzdem sehr hoch.

Es gab - anders als beim Historikertag - keine Videoaufzeichnung der Vorträge, von Tagungsblog, Etherpad, Protokoll, offiziellem Twitter-Tagungsaccount usw. ganz zu schweigen.

Andererseits: Mit ca. 20 Teilnehmern war das Web 2.0-Treffen am Rande des Archivtags etwa siebenmal so umfangreich wie in Bremen. Nach Adam Riese müssen es damals drei TeilnehmerInnen gewesen sein ...

Dass die Dichte der Berichterstattung via Twitter erheblich verbesserungsfähig ist, ist klar. Aber Ulrich Soénius hat ab und an mal Fotos von Präsentationen getwittert und überhaupt zum Twittern aufgerufen:
In vielen Fällen (d.h. zu Sektionen, die ich nicht besucht habe) wüsste auch ich gern mehr, und bei meinen eigenen juristischen Tweets zu komplizierten Rechtsfragen ist es mir sicher kaum gelungen, meine Gegenposition in jeweils 140 Zeichen hinreichend deutlich zu machen. Aber im Vergleich zum analogen Archivtag von früher, bei dem man lange Zeit auf die gedruckte Tagungsdokumentation warten musste, finde ich die Twitter-Dokumentation alles andere als banal und trivial.

Neben Zusammenfassungen zum Gesagten gab es auf Twitter zum #archivtag wiederholt weiterführende Links oder Hinweise, bei denen man Weiterführendes ergoogeln konnte.

Natürlich wäre ein umfassender Blogbeitrag informativer, und für einige Punkte (z.B. Steinert über verwaiste Werke) wird in Archivalia von meiner Seite noch eine Nachbereitung erfolgen. Aber wer schreibt den? Vom Blog des VdA habe ich auf dem Archivtag nichts weiter gehört.

Zur Sektion auf dem Göttinger Historikertag finde ich:

- ein Storify mit den Tweets (einschließlich meiner - Archivalia_kg - die nicht in der Twittersuche erscheinen)

https://storify.com/digigw/tweets-zur-sektion?awesm=sfy.co_atR6&utm_content=storify-pingback&utm_source=t.co&utm_campaign=&utm_medium=sfy.co-twitter

- ein Protokoll

https://docs.google.com/document/d/1khoeKQbT6FSfoLgcjXHfxylh-HwlfPUZFCwiZ3yhORg/edit

- ein Etherpad

https://titanpad.com/RTaITQtsHB

- einen Blog-Eintrag auf dem BIOEG

http://bioeg.hypotheses.org/131

- einen Blog-Eintrag von Kristin Oswald

http://kristinoswald.hypotheses.org/1429

- einen Eintrag hier mit Link zu meinem Kurzreferat auf YouTube

http://archiv.twoday.net/stories/998402214/

- zwei Videos auf YouTube

https://www.youtube.com/watch?v=tejYjmzfK2c
https://www.youtube.com/watch?v=NGFbnrc1hls

- eine zusammenfassende Übersicht, parallel zu dieser, mit Links zu den Abstracts und Präsentationen

http://digigw.hypotheses.org/951#more-951


http://www.spiegel.de/reise/staedte/italien-sucht-sponsoren-fuer-erhalt-des-kulturerbes-a-993941.html

Das Land sucht jetzt Sponsoren. "Nicht nur Kulturpuristen fürchten den Ausverkauf antiker Stätten, die Verschandelung barocker Fassaden, die "Disneyisierung" mittelalterlicher Bauten."

Gegen das neue Motto des VfB Stuttgart "Furchtlos und treu" wurde schon im Sommer Kritik laut. Die WELT:

Der neue Wahlspruch sei unsensibel, völkisch, nationalistisch, eher rufschädigend. Einer schrieb: "Ich halte es für sehr unpassend, sich im Jahr 2014 solch ein Motto zu geben, wenn sich genau vor hundert Jahren massenweise deutsche Soldaten mit dem Schriftzug "Furchtlos und treu" auf ihren Gürtelschnallen in den Tod stürzten."
http://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/vfb-stuttgart/article131039215/Unsensibel-voelkisch-nationalistisch.html

Weil die Parole auch schon schwäbische Neonazis benutzten, ist das Motto sehr umstritten. Auch im SPIEGEL 39/2014 findet sich ein Bericht.

Wie sieht es mit der Geschichte der Devise aus, die als Schwaben-Wahlspruch galt? Eingeführt wurde sie von oben, als der württembergische König Wilhelm in einem Dekret vom 30. Dezember 1817 seine persönliche Devise in das Staatswappen einfügte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_W%C3%BCrttembergs#Das_Wappen_ab_1817

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10552282_00518.html

Dass es sich um den Wahlspruch des Königs handelte, sagen die Württembergischen Jahrbücher 1821, eine wohl hinreichend verlässliche und zeitnahe Quelle.

http://books.google.de/books?id=QQcAAAAAMAAJ&pg=PA104

Zuvor habe ich diese Devise nicht gefunden, auch wenn Dieter Mertens an das Begriffspaar käck und trew bei Sigismund Meisterlin im 15. Jahrhundert und an das Tugendpaar fortitudo und fides bei dem Tübinger Humanisten Heinrich Bebel erinnerte.

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2742/ (S. 146)

Es handle sich um das "schwäbische - und dann auch württembergische Autostereotyp schlechthin". In der Fußnote zitiert Mertens ein Kriegslied von 1915.

Quelle: http://www.vfb.de/de/verein/furchtlos-und-treu/motto/page/8412-32644-8-.html

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma