https://www.youtube.com/watch?v=8A0CgS66iE0
Vom Ansatz her verdient das Video alle Zustimmung. Es ist gut gemacht und gibt die Rechtslage im wesentlichen korrekt wieder.
Ich selbst habe mich in diesem Blog sehr oft mit dem Thema der lizenzkonformen Nutzung befasst.
Mit
http://archiv.twoday.net/search?q=%C3%BCbersichtsb
komme ich schnell zu
http://archiv.twoday.net/stories/49598992/
und von da zu
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/
Dort findet sich eine (sicher nicht lückenlose) Beitragsliste.
Ich bestreite, dass die Darstellung des Videos hinsichtlich der Angabe des Titels korrekt ist.
"Sechtens: Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen"
Dazu stelle ich fest:
Die jüngste Version der CC-Lizenzen, also Version 4, enthält diese Verpflichtung nicht mehr:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode
Via
https://wiki.creativecommons.org/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart
Am 13. Oktober 2012 habe ich mich mit der Auslegung der Lizenzforderung "title if supplied" mit Blick auf Bilder beschäftigt.
http://archiv.twoday.net/stories/165211461/
Auch die Praxis erweist meine Ansicht, dass ein Titel ausdrücklich spezifiziert werden muss, um die Forderung nach Titelnennung obligatorisch zu machen, als richtig, denn so wie das Video das interpretiert (Dateinamen als Titel) lizenziert meines Wissens niemand.
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Credit_line
ist zwar keine verpflichtende Richtlinie, gibt aber den entscheidenden Anhaltspunkt: Der Titel ist optional, er muss nur angegeben werden, wenn der Urheber ihn ausdrücklich bezeichnet.
Auf Wikimedia Commons gibt es keinen eindeutigen Titel, der beizubehalten ist, da der Dateiname geändert werden kann (und bei aussagelosen Namen wie dem im Video IMG_6462-6464 auch geändert werden SOLL) und auch die Beschreibung.
Ich wehre mich dagegen, einen Dateinamen als TITEL zu sehen. Eher ist die Beschreibung der Titel.
Gibt es keine eindeutige Entität, die unmissverständlich als Titel anzusprechen ist, kann eine Nennung nicht verlangt werden!
Nach der ganz und gar abzulehenden Rechtsansicht des Videos wäre jede Dateinamenänderung oder jede Änderung der ursprünglichen Beschreibung (je nach dem, was man als Titel ansieht) eine Urheberrechtsverletzung.
Die Checkliste formuliert differenzierter:
"Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Das gilt natürlich nur, wenn ein Titel angegeben ist, wobei strittig ist, ob z.B. „IMG_6464.jpg“ überhaupt ein Titel ist.
(Diese Auflage entfällt bei Werken, die nach der neuesten Lizenzversion 4.0 freigegeben werden.)"
http://open-educational-resources.de/bilder-unter-freier-lizenz-nutzen/
Gibt der Urheber aber etwa mittels der Vorlage Credit Line auf Commons oder auf andere eindeutige Weise (z.B. "Als Titel des Werks muss angegeben werden:") einen Titel an, so ist es nicht lizenzkonform, ihn wegzulassen. Eine Abmahnung ist denkbar (aber sehr unwahrscheinlich).
Bei Internettexten, die eine eindeutige Überschrift haben (Zeitschriftenartikel, Blogartikel), ist diese als Titel zu nennen, wenn der Beitrag abgeändert wird (und sei es auch nur in der Überschrift). Wird der Beitrag nicht abgeändert, ist die Überschrift als Bestandteil des Textes ja angegeben.
Soweit Zweifel bestehen, was denn nun der Titel ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Urhebers mit der Konsequenz, dass der Titel nicht zu nennen ist (folgend dem deutschen Rechtsprinzip, dass eine freie Lizenz eine AGB darstellt und Zweifel zu Lasten des Anbieters gehen).
Üblicherweise wird bei Bildern ein Titel nicht genannt und daher auch nicht angegeben. Es bleibt daher bei meinen zwei einfachen Faustregeln:
1. Urheber nennen
2. Lizenz verlinken
Wer sich an sie hält, sollte vor den meisten Abmahnungen gefeit sein.
Vom Ansatz her verdient das Video alle Zustimmung. Es ist gut gemacht und gibt die Rechtslage im wesentlichen korrekt wieder.
Ich selbst habe mich in diesem Blog sehr oft mit dem Thema der lizenzkonformen Nutzung befasst.
Mit
http://archiv.twoday.net/search?q=%C3%BCbersichtsb
komme ich schnell zu
http://archiv.twoday.net/stories/49598992/
und von da zu
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/
Dort findet sich eine (sicher nicht lückenlose) Beitragsliste.
Ich bestreite, dass die Darstellung des Videos hinsichtlich der Angabe des Titels korrekt ist.
"Sechtens: Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen"
Dazu stelle ich fest:
Die jüngste Version der CC-Lizenzen, also Version 4, enthält diese Verpflichtung nicht mehr:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode
Via
https://wiki.creativecommons.org/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart
Am 13. Oktober 2012 habe ich mich mit der Auslegung der Lizenzforderung "title if supplied" mit Blick auf Bilder beschäftigt.
http://archiv.twoday.net/stories/165211461/
Auch die Praxis erweist meine Ansicht, dass ein Titel ausdrücklich spezifiziert werden muss, um die Forderung nach Titelnennung obligatorisch zu machen, als richtig, denn so wie das Video das interpretiert (Dateinamen als Titel) lizenziert meines Wissens niemand.
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Credit_line
ist zwar keine verpflichtende Richtlinie, gibt aber den entscheidenden Anhaltspunkt: Der Titel ist optional, er muss nur angegeben werden, wenn der Urheber ihn ausdrücklich bezeichnet.
Auf Wikimedia Commons gibt es keinen eindeutigen Titel, der beizubehalten ist, da der Dateiname geändert werden kann (und bei aussagelosen Namen wie dem im Video IMG_6462-6464 auch geändert werden SOLL) und auch die Beschreibung.
Ich wehre mich dagegen, einen Dateinamen als TITEL zu sehen. Eher ist die Beschreibung der Titel.
Gibt es keine eindeutige Entität, die unmissverständlich als Titel anzusprechen ist, kann eine Nennung nicht verlangt werden!
Nach der ganz und gar abzulehenden Rechtsansicht des Videos wäre jede Dateinamenänderung oder jede Änderung der ursprünglichen Beschreibung (je nach dem, was man als Titel ansieht) eine Urheberrechtsverletzung.
Die Checkliste formuliert differenzierter:
"Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Das gilt natürlich nur, wenn ein Titel angegeben ist, wobei strittig ist, ob z.B. „IMG_6464.jpg“ überhaupt ein Titel ist.
(Diese Auflage entfällt bei Werken, die nach der neuesten Lizenzversion 4.0 freigegeben werden.)"
http://open-educational-resources.de/bilder-unter-freier-lizenz-nutzen/
Gibt der Urheber aber etwa mittels der Vorlage Credit Line auf Commons oder auf andere eindeutige Weise (z.B. "Als Titel des Werks muss angegeben werden:") einen Titel an, so ist es nicht lizenzkonform, ihn wegzulassen. Eine Abmahnung ist denkbar (aber sehr unwahrscheinlich).
Bei Internettexten, die eine eindeutige Überschrift haben (Zeitschriftenartikel, Blogartikel), ist diese als Titel zu nennen, wenn der Beitrag abgeändert wird (und sei es auch nur in der Überschrift). Wird der Beitrag nicht abgeändert, ist die Überschrift als Bestandteil des Textes ja angegeben.
Soweit Zweifel bestehen, was denn nun der Titel ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Urhebers mit der Konsequenz, dass der Titel nicht zu nennen ist (folgend dem deutschen Rechtsprinzip, dass eine freie Lizenz eine AGB darstellt und Zweifel zu Lasten des Anbieters gehen).
Üblicherweise wird bei Bildern ein Titel nicht genannt und daher auch nicht angegeben. Es bleibt daher bei meinen zwei einfachen Faustregeln:
1. Urheber nennen
2. Lizenz verlinken
Wer sich an sie hält, sollte vor den meisten Abmahnungen gefeit sein.
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 20:19 - Rubrik: Archivrecht
Wie üblich ragen nur wenige Artikel aus der Journaille heraus. Die meisten Berichte zur umstrittenen Aussage des türkischen Präsidenten Erdogan, siehe etwa
http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-erdogan-besteht-auf-entdeckung-amerikas-durch-muslime-a-1003669.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/erdogans-geschichtsverstaendnis-muslimische-seefahrer-sollen-amerika-entdeckt-haben-13269005.html
sehen keine Veranlassung, LeserInnen mit Links eine Überprüfung oder weiterführende Recherchen zu erleichtern. Eine Ausnahme fiel mir auf:
http://www.welt.de/geschichte/article134422444/Wieso-Erdogan-Kolumbus-Entdeckerruhm-abspricht.html
Die WELT wiederum verweist auf einen guten Artikel der Washington Post:
http://www.washingtonpost.com/blogs/worldviews/wp/2014/11/15/muslims-discovered-america-before-columbus-claims-turkeys-erdogan/?hpid=z5
Karte von Piri Reis 1513, verwertet als Indiz auf
http://lostislamichistory.com/columbus-was-not-the-first-to-cross-the-atlantic/
http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-erdogan-besteht-auf-entdeckung-amerikas-durch-muslime-a-1003669.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/erdogans-geschichtsverstaendnis-muslimische-seefahrer-sollen-amerika-entdeckt-haben-13269005.html
sehen keine Veranlassung, LeserInnen mit Links eine Überprüfung oder weiterführende Recherchen zu erleichtern. Eine Ausnahme fiel mir auf:
http://www.welt.de/geschichte/article134422444/Wieso-Erdogan-Kolumbus-Entdeckerruhm-abspricht.html
Die WELT wiederum verweist auf einen guten Artikel der Washington Post:
http://www.washingtonpost.com/blogs/worldviews/wp/2014/11/15/muslims-discovered-america-before-columbus-claims-turkeys-erdogan/?hpid=z5

http://lostislamichistory.com/columbus-was-not-the-first-to-cross-the-atlantic/
"Um Kraus’ Rolle und Wirkung als Vorleser wieder sichtbarer zu machen, stehen anlässlich des 100-jährigen Jubiläums seiner ersten, berühmten Weltkriegsvorlesung, alle Vorlesungsprogramme in der digitalen Bibliothek zur Verfügung."
http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/1136528
http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/1136528
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 19:06 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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https://www.propylaeum.de/altertumswissenschaften/newsbox/nachrichten/?tx_ttnews[year]=2014&tx_ttnews[month]=11&tx_ttnews[day]=14&tx_ttnews[tt_news]=191&cHash=e0ef8a64f54a2af19030c6946aa25d81
oder mit "Grafs Rasiermesser":
https://www.propylaeum.de/altertumswissenschaften/newsbox/nachrichten/?tx_ttnews[tt_news]=191
oder mit "Grafs Rasiermesser":
https://www.propylaeum.de/altertumswissenschaften/newsbox/nachrichten/?tx_ttnews[tt_news]=191
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 18:54 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 18:36 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 18:14 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://wisspub.net/2014/11/18/schleswig-holstein-legt-open-access-strategie-vor/
Geplant ist unter anderem ein landesweites OA-Repositorium.
Geplant ist unter anderem ein landesweites OA-Repositorium.
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 18:09 - Rubrik: Open Access
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http://www.ipetitions.com/petition/worries-about-belgian-hertitage
"Belgiens föderale Wissenschaftseinrichtungen sind mit starken Sparmaßnamen konfrontiert. Diese Institutionen, zu denen wichtige Bewahrer des belgischen kulturellen Erbes, u.a. die Königliche Bibliothek, das Reichsarchiv, die Königlichen Museen für die Schönen Künste von Belgien und das Königliche Institut für das kulturelle Erbe gehören, sind schon seit Jahren unterfinanziert. Die von der neuen Regierung auferlegten Haushaltskürzungen werden es diesen Einrichtungen noch stärker erschweren, ihren Auftrag adäquat zu erfüllen und ihre Sammlungen auf optimale Art und Weise zu betreuen."
Bitte unterschreiben!
Via
http://archiv.twoday.net/stories/1022370782/#1022371196
"Belgiens föderale Wissenschaftseinrichtungen sind mit starken Sparmaßnamen konfrontiert. Diese Institutionen, zu denen wichtige Bewahrer des belgischen kulturellen Erbes, u.a. die Königliche Bibliothek, das Reichsarchiv, die Königlichen Museen für die Schönen Künste von Belgien und das Königliche Institut für das kulturelle Erbe gehören, sind schon seit Jahren unterfinanziert. Die von der neuen Regierung auferlegten Haushaltskürzungen werden es diesen Einrichtungen noch stärker erschweren, ihren Auftrag adäquat zu erfüllen und ihre Sammlungen auf optimale Art und Weise zu betreuen."
Bitte unterschreiben!
Via
http://archiv.twoday.net/stories/1022370782/#1022371196
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Sagt Nico Lumma:
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/kinderschutz/der-murks-mit-dem-jugendschutz-im-internet-38616152.bild.html
Fundierte Informationen von RA Stadler:
http://www.internet-law.de/2014/11/jugendmedienschutz-alter-wein-in-neuen-schlaeuchen.html
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britischer-Pornofilter-wird-um-Terror-Propaganda-erweitert-2459058.html
"Die voreingestellten Jugendschutzsysteme der vier großen britischen Provider sollen künftig auch terroristisches und extremistisches Material aussortieren. "
Siehe auch
http://irights.info/artikel/wie-erkenne-ich-rechtswidrige-angebote-im-internet/22725#teil3
http://archiv.twoday.net/search?q=jugendschutz

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/kinderschutz/der-murks-mit-dem-jugendschutz-im-internet-38616152.bild.html
Fundierte Informationen von RA Stadler:
http://www.internet-law.de/2014/11/jugendmedienschutz-alter-wein-in-neuen-schlaeuchen.html
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britischer-Pornofilter-wird-um-Terror-Propaganda-erweitert-2459058.html
"Die voreingestellten Jugendschutzsysteme der vier großen britischen Provider sollen künftig auch terroristisches und extremistisches Material aussortieren. "
Siehe auch
http://irights.info/artikel/wie-erkenne-ich-rechtswidrige-angebote-im-internet/22725#teil3
http://archiv.twoday.net/search?q=jugendschutz

KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 17:30 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.oapen.org/search?identifier=496214
Darin u.a.: E. Ketelaar: Prolegomena to a Social History of Dutch Archives
Via Tantner G+.
Darin u.a.: E. Ketelaar: Prolegomena to a Social History of Dutch Archives
Via Tantner G+.
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 16:42 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 16:36 - Rubrik: Open Access
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Zentrale Landesbibliothek hält Studie unter Verschluss. Der Streit um
Neubau und Standort für die Zentrale Landesbibliothek eskaliert. Ein
Studie zur Nutzung der insgesamt 70 Bibliotheksstandorte ist bisher
geheim. Abgeordnete fordern die Veröffentlichung
http://www.morgenpost.de/berlin/article134452098/Zentrale-Landesbibliothek-haelt-Studie-unter-Verschluss.html
Wortprotokoll der Sitzung des Kulturausschusses am 06.10.2014, TOP 2:
Projekt Nutzungsmonitoring für Öffentliche Bibliotheken (NuMoB) –
Ergebnisse der Bevölkerungs- und der Nutzerbefragungen 27.08.2014:
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Kult/protokoll/k17-043-wp.pdf
Via Ingrid Strauch.
Neubau und Standort für die Zentrale Landesbibliothek eskaliert. Ein
Studie zur Nutzung der insgesamt 70 Bibliotheksstandorte ist bisher
geheim. Abgeordnete fordern die Veröffentlichung
http://www.morgenpost.de/berlin/article134452098/Zentrale-Landesbibliothek-haelt-Studie-unter-Verschluss.html
Wortprotokoll der Sitzung des Kulturausschusses am 06.10.2014, TOP 2:
Projekt Nutzungsmonitoring für Öffentliche Bibliotheken (NuMoB) –
Ergebnisse der Bevölkerungs- und der Nutzerbefragungen 27.08.2014:
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Kult/protokoll/k17-043-wp.pdf
Via Ingrid Strauch.
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 16:14 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:38 - Rubrik: Museumswesen
DENICOLO, BARBARA: „Essen, Trinken und Kleidung am Hof Friedrichs IV. von Tirol 1413-1436". Geschichtswissenschaftliche Diplomarbeit, Innsbruck 2013. Die Innsbrucker Diplom-Arbeit ist online abrufbar unter
https://www.academia.edu/2487666/Essen_Trinken_und_Kleidung_am_Hof_Friedrich_IV._von_Tirol_1413-1436
https://www.academia.edu/2487666/Essen_Trinken_und_Kleidung_am_Hof_Friedrich_IV._von_Tirol_1413-1436
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:35 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
heute feiert das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv seinen zehnten Jahrestag und eine einzigartige Erfolgsstory: Was unerschrockenes bürgerschaftliches Engagement ohne einen Cent öffentlicher Unterstützung bewirken kann – das beweist das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv, das 2014 als Wirtschaftsarchiv des Jahres ausgezeichnet wurde.
Mit hohem Engagement betreibt das Wirtschaftsarchiv seine Bildungsarbeit in Kooperation mit Universitäten, Fachhochschulen, Oberstufenzentren, freien Bildungsträgern und Schulen und erfüllt seinen Auftrag, notwendige Quellen der Wirtschaftsgeschichte als Teil der Gesellschafts- und Stadtgeschichte zu sichern. Das "Gedächtnis der Berliner und Brandenburger Wirtschaft" ist eines von zehn Regionalen Wirtschaftsarchiven in Deutschland.
Der Empfang findet heute, am 17.11.2014, um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsarchivs statt.
Wir würden uns über Ihre Berichterstattung freuen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Berghausen
Geschäftsführer
--
Berlin-Brandenburgisches Wirtschaftsarchiv e.V.
Eichborndamm 167
Haus 42
13403 Berlin
Telefon 030 411 90 698
Telefax 030 411 90 699
mail@bb-wa.de
www.bb-wa.de
Besuchen Sie unser Online-Magazin: www.archivspiegel.de "
Schön und gut, aber wieso steht auf der Startseite des Online-Magazins keine Silbe davon?
heute feiert das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv seinen zehnten Jahrestag und eine einzigartige Erfolgsstory: Was unerschrockenes bürgerschaftliches Engagement ohne einen Cent öffentlicher Unterstützung bewirken kann – das beweist das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv, das 2014 als Wirtschaftsarchiv des Jahres ausgezeichnet wurde.
Mit hohem Engagement betreibt das Wirtschaftsarchiv seine Bildungsarbeit in Kooperation mit Universitäten, Fachhochschulen, Oberstufenzentren, freien Bildungsträgern und Schulen und erfüllt seinen Auftrag, notwendige Quellen der Wirtschaftsgeschichte als Teil der Gesellschafts- und Stadtgeschichte zu sichern. Das "Gedächtnis der Berliner und Brandenburger Wirtschaft" ist eines von zehn Regionalen Wirtschaftsarchiven in Deutschland.
Der Empfang findet heute, am 17.11.2014, um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsarchivs statt.
Wir würden uns über Ihre Berichterstattung freuen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Berghausen
Geschäftsführer
--
Berlin-Brandenburgisches Wirtschaftsarchiv e.V.
Eichborndamm 167
Haus 42
13403 Berlin
Telefon 030 411 90 698
Telefax 030 411 90 699
mail@bb-wa.de
www.bb-wa.de
Besuchen Sie unser Online-Magazin: www.archivspiegel.de "
Schön und gut, aber wieso steht auf der Startseite des Online-Magazins keine Silbe davon?
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:32 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
Wussten Sie schon, dass es in Schweden das Grab einer Staufer-Witwe gibt?
http://www.stauferstelen.net/texts/staufergraeber.htm
http://www.stauferstelen.net/texts/staufergraeber.htm
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:26 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://wiki.dnb.de/display/che
Siehe auch die Infoveranstaltung des Bundesarchivs dazu:
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/fachinformation/informationstechnologie/digitalisiertesarchivgut/programm_24_11_internet.pdf
Siehe auch die Infoveranstaltung des Bundesarchivs dazu:
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/fachinformation/informationstechnologie/digitalisiertesarchivgut/programm_24_11_internet.pdf
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:21 - Rubrik: Webarchivierung
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Die Ungleichbehandlung eines Nutzers ist im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nicht vorgesehen (siehe § 11
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/BJNR012940965.html in Verbindung mit dem Schricker-Kommentar). Das Patentamt sollte daher der VG Media entschieden auf die Finger klopfen, die zwar Google eine Gratislizenz gewährt, nicht aber kleineren Anbietern.
http://schmalenstroer.net/blog/2014/11/keine-antwort/
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/BJNR012940965.html in Verbindung mit dem Schricker-Kommentar). Das Patentamt sollte daher der VG Media entschieden auf die Finger klopfen, die zwar Google eine Gratislizenz gewährt, nicht aber kleineren Anbietern.
http://schmalenstroer.net/blog/2014/11/keine-antwort/
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:15 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:13 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:12 - Rubrik: Webarchivierung
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http://www.politische-bildung.de/100_jahre_erster_weltkrieg.html
Hierher passt auch
Der Erste Weltkrieg in Westfalen - Ausgewählte Archivquellen
http://beruf.hypotheses.org/58
Hierher passt auch
Der Erste Weltkrieg in Westfalen - Ausgewählte Archivquellen
http://beruf.hypotheses.org/58
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:09 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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RA Melchior ist mit der jüngsten Verschärfung des StGB gar nicht einverstanden:
http://ra-melchior.blog.de/2014/11/14/gesetzgeberischer-muell-19708785/
http://ra-melchior.blog.de/2014/11/14/gesetzgeberischer-muell-19708785/
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:08 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:05 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.uni-tuebingen.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsfullview-pressemitteilungen/article/raritaet-entdeckt-koranhandschrift-stammt-aus-der-fruehzeit-des-islam.html
Die dumme Journaille verlinkt natürlich nicht auf diese ausgezeichnete Pressemitteilung.
Die dumme Journaille verlinkt natürlich nicht auf diese ausgezeichnete Pressemitteilung.
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:03 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.antihus.eu/search.php
Zu den 250 Werken ist auch die handschriftliche Überlieferung angegeben.
Zu den 250 Werken ist auch die handschriftliche Überlieferung angegeben.
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:01 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 22:59 - Rubrik: Open Access
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Nun ist lieferbar
Gudrun Fiedler / Susanne Rappe-Weber / Detlef Siegfried (Hg.)
Sammeln – erschließen – vernetzen. Jugendkultur und soziale Bewegungen im Archiv
Mit 30 Abbildungen (V&R unipress ISBN 978-3-8471-0340-0, 39,90 EUR)
Das Buch ist der Tagungsband zur 2013er Tagung der Burg Ludwigstein (mehr dazu auf http://archiv.twoday.net/stories/581437145/), bzw. hier der Tagungsbericht auf HsozKult
Gudrun Fiedler / Susanne Rappe-Weber / Detlef Siegfried (Hg.)
Sammeln – erschließen – vernetzen. Jugendkultur und soziale Bewegungen im Archiv
Mit 30 Abbildungen (V&R unipress ISBN 978-3-8471-0340-0, 39,90 EUR)
Das Buch ist der Tagungsband zur 2013er Tagung der Burg Ludwigstein (mehr dazu auf http://archiv.twoday.net/stories/581437145/), bzw. hier der Tagungsbericht auf HsozKult
Bernd Hüttner - am Montag, 17. November 2014, 21:49 - Rubrik: Archive von unten
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http://log.netbib.de/archives/2014/11/14/ipl-internet-public-library-wird-ende-des-jahres-eingestellt/
Zum Thema siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1016309007/

Zum Thema siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1016309007/

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KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 22:12 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2014/11/14/defending-belgiums-cultural-heritage/
"Last week many media published the news about a drastic cut in the budgets of major cultural institutions in Belgium. in particular federal institutions such as the Bibliothèque Royale Albert I in Brussels and the Archives de l’État en Belgique, also in Brussels, face next year a loss of 20 percent of their yearly budget. I use here the French name of both institutions, but in particular on the website of the Belgian National archives you can immediately gauge the multilingual character of Belgian society. Belgium can be roughly divided in three parts, Flanders, Wallonie and the central region in and around Brussels, Belgium’s capital. The German-speaking minority in the region along the German border has in principle the same rights as the Flemish and Wallon communities.
An online petition has been launched to give the protest against these plans a loud and clear voice, and I cordially invite you to share your concern about these proposals by signing this petition. "
PLEASE SIGN!
"Last week many media published the news about a drastic cut in the budgets of major cultural institutions in Belgium. in particular federal institutions such as the Bibliothèque Royale Albert I in Brussels and the Archives de l’État en Belgique, also in Brussels, face next year a loss of 20 percent of their yearly budget. I use here the French name of both institutions, but in particular on the website of the Belgian National archives you can immediately gauge the multilingual character of Belgian society. Belgium can be roughly divided in three parts, Flanders, Wallonie and the central region in and around Brussels, Belgium’s capital. The German-speaking minority in the region along the German border has in principle the same rights as the Flemish and Wallon communities.
An online petition has been launched to give the protest against these plans a loud and clear voice, and I cordially invite you to share your concern about these proposals by signing this petition. "
PLEASE SIGN!
KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 22:06 - Rubrik: English Corner

http://www.welt.de/newsticker/news1/article134328160/Bundestag-verabschiedet-schaerferes-Sexualstrafrecht.html
KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 22:00 - Rubrik: Archivrecht
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http://heise.de/-2445295
"Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich in einer jetzt veröffentlichten Begründung eines Urteils vom Juli (Az.: 2-03 S 2/14) näher mit der Funktionsweise des Share-Buttons von Facebook auseinandergesetzt. Wer als Webseitenbetreiber eine solche Schaltfläche zur Verfügung stellt, räumt Mitgliedern des Netzwerks damit eingeschränkte Nutzungsrechte an Inhalten des eigenen Angebots ein.
Die erteilte Lizenz umfasst demnach die Überschrift des verlinkten Artikels einschließlich der Quelle, den eigentlichen Verweis, einen "Kurztext" als Anreißer sowie gegebenenfalls ein Miniaturbild. Allein der Umstand, dass der Nutzer theoretisch den Ankündigungstext erweitern könne, führe hingegen nicht dazu, dass ihm automatisch Lizenzrechte erteilt würden.
Das Landgericht gab damit in letzter Instanz einer Klägerin Recht, die ein Facebook-Mitglied wegen Übernahme ihres gesamten Textes im Rahmen eines geteilten Links wegen Urheberrechtsverletzung abmahnen ließ."
Via
http://www.urheberrecht.org/news/5284/
"Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich in einer jetzt veröffentlichten Begründung eines Urteils vom Juli (Az.: 2-03 S 2/14) näher mit der Funktionsweise des Share-Buttons von Facebook auseinandergesetzt. Wer als Webseitenbetreiber eine solche Schaltfläche zur Verfügung stellt, räumt Mitgliedern des Netzwerks damit eingeschränkte Nutzungsrechte an Inhalten des eigenen Angebots ein.
Die erteilte Lizenz umfasst demnach die Überschrift des verlinkten Artikels einschließlich der Quelle, den eigentlichen Verweis, einen "Kurztext" als Anreißer sowie gegebenenfalls ein Miniaturbild. Allein der Umstand, dass der Nutzer theoretisch den Ankündigungstext erweitern könne, führe hingegen nicht dazu, dass ihm automatisch Lizenzrechte erteilt würden.
Das Landgericht gab damit in letzter Instanz einer Klägerin Recht, die ein Facebook-Mitglied wegen Übernahme ihres gesamten Textes im Rahmen eines geteilten Links wegen Urheberrechtsverletzung abmahnen ließ."
Via
http://www.urheberrecht.org/news/5284/
KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 21:50 - Rubrik: Archivrecht
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Zur Schlosskapelle Possenhofen
http://archiv.twoday.net/stories/615267997/
gibt es Neues:
http://jusatpublicum.wordpress.com/2014/11/14/in-aller-schlossherrenmanier-da-quietscht-das-scharnier-in-der-posse-um-ein-nutzungsrecht/
http://archiv.twoday.net/stories/615267997/
gibt es Neues:
http://jusatpublicum.wordpress.com/2014/11/14/in-aller-schlossherrenmanier-da-quietscht-das-scharnier-in-der-posse-um-ein-nutzungsrecht/
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KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 21:41 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Digitale Werk-Auszüge für die Lehre bleiben erlaubt, meldet
http://zkbw.blogspot.de/2014/11/digitale-werk-auszuge-fur-die-lehre.html
http://zkbw.blogspot.de/2014/11/digitale-werk-auszuge-fur-die-lehre.html
KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 21:39 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.fu-berlin.de/sites/open_access/Veranstaltungen/oa_berlin/poster/OA-Empfehlung-SPK_Hanns-Peter-Frentz-Susanne-Maier_SPK.pdf
In der Sache falsch und absolut unverständlich.
Via
http://zkbw.blogspot.de/2014/11/empfehlung-der-stiftung-preuischer.html
In der Sache falsch und absolut unverständlich.
Via
http://zkbw.blogspot.de/2014/11/empfehlung-der-stiftung-preuischer.html
KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 21:35 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 21:18 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/1022370527/#1022370717
https://support.google.com/vault/answer/2474474?hl=en
jobs NOT ford erbringt Ergebnisse mit Ford unter den ersten Treffern!
"The query NOT secret returns all items that do not contain the word secret."
Kann jeder ausprobieren, dass das nicht stimmt ...
Es wird beteuert, dass keine unersetzlichen Handexemplare darunter sind.
https://www.hu-berlin.de/pr/pressemitteilungen/pm1411/pm_141114_00
Die WELT hatte anderes gemeldet:
http://www.welt.de/vermischtes/article134296453/Unterm-Dach-da-wo-die-teuren-Buecher-schimmeln.html
In einer E-Mail heißt es, "es seien wertvolle und wertvollste Bücher dort oben, unter anderem Handexemplare mit Anmerkungen zum Beispiel von Philipp Heck und Liszt".
https://www.hu-berlin.de/pr/pressemitteilungen/pm1411/pm_141114_00
Die WELT hatte anderes gemeldet:
http://www.welt.de/vermischtes/article134296453/Unterm-Dach-da-wo-die-teuren-Buecher-schimmeln.html
In einer E-Mail heißt es, "es seien wertvolle und wertvollste Bücher dort oben, unter anderem Handexemplare mit Anmerkungen zum Beispiel von Philipp Heck und Liszt".
Auf Twitter weist mich @FrueheNeuzeit hin auf:
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/sued/spielbank-hohensyburg-zerstoert-max-bill-skulptur-wegen-umbau-id10038454.html
"Vor Jahren schuf der Schweizer Bildhauer Max Bill eine Edelstahl-Plastik eigens für das Foyer der Spielbank Hohensyburg. Jetzt wurde bekannt: Das Casino hat die riesige Skulptur vor einigen Jahren für den Brandschutz-Umbau zerlegt - und damit zerstört. Der Sohn des Künstlers ist entsetzt."
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/sued/spielbank-hohensyburg-zerstoert-max-bill-skulptur-wegen-umbau-id10038454.html
"Vor Jahren schuf der Schweizer Bildhauer Max Bill eine Edelstahl-Plastik eigens für das Foyer der Spielbank Hohensyburg. Jetzt wurde bekannt: Das Casino hat die riesige Skulptur vor einigen Jahren für den Brandschutz-Umbau zerlegt - und damit zerstört. Der Sohn des Künstlers ist entsetzt."
Bevor ich mich ans Testen mache, möchte ich vor dem besonders inkompetenten Tutorium (2014!) des hochinnovativen eStudies-Angebots warnen:
http://www.historicum-estudies.net/etutorials/tutorium-recherche/fakten-suchen/suchinstrumente/metasuchmaschinen/
Wie man sich bei metacrawler.de leicht überzeugen kann, ist Metacrawler nur noch Schrott. Metacrawler.de erhielt jeweils null Punkte, wobei es jedesmal nur Spam als Treffer produzierte (daher nicht gelistet). Metacrawler.com mag zwar die älteste Metasuchmaschine sein, heißt aber jetzt trotzdem zoo.com.
Frühere Tests - siehe zuletzt -
http://archiv.twoday.net/stories/714908537/
lieferten die Auswahl der Metasuchmaschinen. Erstmals getestet wurde metascroll.com.
Es sollte gemäß http://archiv.twoday.net/stories/1022370527 jeweils die Dissertation von Burckhardt gefunden werden. Unter den ersten 5: 5 Punkte, 6-10: 4. 1 Punkt gab es, wenn der Link auf den Konstanzer Server ins Leer führte, was bei Oneseek und Ixquick der Fall war. Diese hatten bei jeder der vier Aufgaben nur schlechte Chancen.
Aufgabe 1:
parigger hexe zeil dissertation
Aufgabe 2:
parigger hexe zeil vgl
Aufgabe 3:
hexe zeil parigger behringer
Aufgabe 4:
hexe zeil parigger pleticha
Ergebnisse:
Google 5-4-4-5=18
Bing 0-0-0-0=0
Metasuchmaschinen:
Metager3 5-5-0-5=15
etools.ch 5-5-0-5=15
info.com 5-5-0-5=15
metascroll.com 5-0-0-5=10
webcrawler.com 0-5-0-0=5
Oneseek.de 1-1-0-1=3
Ixquick 1-1-0-0=2
Metager schnitt diesmal recht gut ab, etools.ch schnitt schon bei früheren Tests gut ab. Außer Konkurrenz, aber unverzichtbar: Google an der Spitze.
Merkwürdig ist, dass die Zitatsuche der Aufgabe 3 nur von Google bewältigt wurde, während die identische Zitatsuche nach einem in der Arbeit erwähnten einflussreichen Jugendbuch-Forscher (Pleticha) meist gut bewältigt wurde.
http://www.historicum-estudies.net/etutorials/tutorium-recherche/fakten-suchen/suchinstrumente/metasuchmaschinen/
Wie man sich bei metacrawler.de leicht überzeugen kann, ist Metacrawler nur noch Schrott. Metacrawler.de erhielt jeweils null Punkte, wobei es jedesmal nur Spam als Treffer produzierte (daher nicht gelistet). Metacrawler.com mag zwar die älteste Metasuchmaschine sein, heißt aber jetzt trotzdem zoo.com.
Frühere Tests - siehe zuletzt -
http://archiv.twoday.net/stories/714908537/
lieferten die Auswahl der Metasuchmaschinen. Erstmals getestet wurde metascroll.com.
Es sollte gemäß http://archiv.twoday.net/stories/1022370527 jeweils die Dissertation von Burckhardt gefunden werden. Unter den ersten 5: 5 Punkte, 6-10: 4. 1 Punkt gab es, wenn der Link auf den Konstanzer Server ins Leer führte, was bei Oneseek und Ixquick der Fall war. Diese hatten bei jeder der vier Aufgaben nur schlechte Chancen.
Aufgabe 1:
parigger hexe zeil dissertation
Aufgabe 2:
parigger hexe zeil vgl
Aufgabe 3:
hexe zeil parigger behringer
Aufgabe 4:
hexe zeil parigger pleticha
Ergebnisse:
Google 5-4-4-5=18
Bing 0-0-0-0=0
Metasuchmaschinen:
Metager3 5-5-0-5=15
etools.ch 5-5-0-5=15
info.com 5-5-0-5=15
metascroll.com 5-0-0-5=10
webcrawler.com 0-5-0-0=5
Oneseek.de 1-1-0-1=3
Ixquick 1-1-0-0=2
Metager schnitt diesmal recht gut ab, etools.ch schnitt schon bei früheren Tests gut ab. Außer Konkurrenz, aber unverzichtbar: Google an der Spitze.
Merkwürdig ist, dass die Zitatsuche der Aufgabe 3 nur von Google bewältigt wurde, während die identische Zitatsuche nach einem in der Arbeit erwähnten einflussreichen Jugendbuch-Forscher (Pleticha) meist gut bewältigt wurde.
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Zu den Gerüchten über Personalabbau im Stadtarchiv Essen:
http://www.pressemeldung-nrw.de/essen-historisches-erbe-pflegen-kein-stellenabbau-im-stadtarchiv-99583/
http://www.pressemeldung-nrw.de/essen-historisches-erbe-pflegen-kein-stellenabbau-im-stadtarchiv-99583/
ingobobingo - am Freitag, 14. November 2014, 15:50 - Rubrik: Kommunalarchive
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Abseits der großen Namen - der "big five": Andreas von Regensburg, Ebran, Füetrer, Arnpeck und Aventin - gibt es auf dem Feld der Erforschung der spätmittelalterlichen bayerischen Geschichtsschreibung mitunter erhebliche Forschungslücken. Auch hat man manchmal den Eindruck, dass im 19. Jahrhundert eher Unwichtiges ediert wurde, während Wichtiges unbeachtet blieb. So verhält es sich im Fall des Wittelsbacher-Hausstifts Indersdorf, eines im 12. Jahrhundert gegründeten regulierten Chorherrenstifts, das nach dem Anschluss an die Raudnitzer Reform ( um1417?) zu einem Mittelpunkt der Ordensreform in Bayern wurde. [1]
Da es mir nicht möglich war, die Indersdorfer Amtsbücher im Bayerischen Hauptstaatsarchiv einzusehen, kann ich nicht für mich in Anspruch zu nehmen, dass meine aus der mir online oder gedruckt zugänglichen Literatur erstellten Notizen ein zuverlässiges Bild der Indersdorfer Geschichtsschreibung präsentieren. Sie sollen dazu ermuntern, die historiographischen Primärquellen endlich einmal genauer zu untersuchen. Eine Anfrage bei dem wohl besten Kenner der Stiftsgeschichte, Professor Wilhelm Liebhart, blieb erfolglos. [2]
1. München, Hauptstaatsarchiv, Klosterliteralien Indersdorf 1
Eine moderne Beschreibung dieser wichtigen Handschrift existiert nicht. Wenig ergiebig ist der Eintrag in: Die Zeit der frühen Herzöge. Katalog (1980), S. 42 Nr. 49: Lit. 1, Pergamenths., im 15. Jh. angelegt: “Den Kern bilden Beiträge zu einer Stiftschronik, Verzeichnisse von Schenkungen und Nekrologe”. Dagegen datiert Müller [3]: 13.-15. Jh. Etwas ausführlicher charakterisierte den Band Graf Hundt [4].
Historiographische Notizen aus dem Band edierte Philipp Jaffé 1861 als "Annales et Notae Undersdorfenses" (MGH SS 17, S. 332f.) [5]. Von zwei Händen des 15. Jahrhunderts auf den Hinterdeckel geschrieben, betreffen die "Annales" die Jahre 1180-1322, 1472. Als "Notae" wurde eine Auswahl von lokalgeschichtlichen Notizen am Rand des Nekrologs abgedruckt: 1173, 1430-1483. Die "Geschichtsquellen" dekretieren (ohne dass dies ihre Aufgabe wäre): "inhaltlich wenig bedeutend" [6].
Interessanter erscheint jedenfalls die lateinische Fundatio ab Bl. 72v, die Moeglin 1985 im Kontext seiner Studien zur Wittelbacher- Genealogie analysierte und in die 1430er Jahre datierte [7]: "sciendum de fundatore nostri monasterii Undensdorff sicut quod in diversis principum cronicum legitur" (zitiert nach Moeglin S. 101).
Im Cgm 735, einer 1472/82 entstandenen Handschrift des Augsburger Berufsschreibers Konrad Bollstatter, fand Moeglin eine deutschsprachige Version der Indersdorfer Fundatio, eine "Tafel von Oberwittelsbach", die er als Quelle für Veit Arnpeck erweisen konnte. [8]
Erwähnt sei noch, dass nach Hundt die Reihe der Pröpste "cum eorum gestis" mit dem Tod Ulrichs IV. Schirm 1479 endet. Virgil Redlich hat die Indersdorfer Chronik in dieser Handschrift für die Vita des nach Tegernsee übergetrenen Bernhard Waging herangezogen (Bl. 62r und folgende) [9].
2. München, Hauptstaatsarchiv, Klosterliteralien Indersdorf 4
In dieser Handschrift befindet sich nach Fürbeth [10] um Blatt 10 eine auf drei Blättern eingetragene kurze lateinische Chronik über die Rolle Indersdorfs in den Klosterreformen Herzog Albrechts III.
Wilhelm Liebhart druckte aus KL 4 in der Heimatzeitschrift Amperland 1982 einen kurzen, von ihm um 1460 datierten deutschsprachigen Bericht über die Anfänge der Wallfahrtskapelle Rothschwaige ab [11].
3. München, Hauptstaatsarchiv, Klosterliteralien Indersdorf 7
Aus dieser Handschrift Bl. 18v-20r stammt der kostbare deutsche Bericht über den Reformer Johannes von Indersdorf (gestorben 1470 [12]), den Bernhard Haage 1969 edierte (Wiederabdruck danach bei Haberkern 1997, S. 214-217) [13]. Beide haben nicht im mindesten beachtet, was damals bereits als selbstverständlich gelten musste: Dass man eine Quelle, aus der man einen Auszug veröffentlicht, mit ihren Grunddaten präsentiert. Liebhart spricht in seinem bereits genannten Heimatzeitschriften-Aufsatz mit Blick auf KL 7 von einer 1516 vollendeten Klosterchronik (Anm. 14). Gern wüsste man Näheres über den Überlieferungszusammenhang des Berichts.
Die von einem Vertrauten Johanns verfasste Vita ist als deutschsprachiger literarischer Reflex der Ordensreform wertvoll, wurde aber bisher nur als Faktensteinbruch zum Leben Johanns genutzt. Ihre quasi-hagiographische Stilisierung wurde bislang nicht beachtet.
4. Weitere Klosterliteralien
1982 nannte Liebhart in einem Übersichtsartikel im Amperland [14] als Quellen zur Geschichtsschreibung des Klosters die Klosterliteralien 1, 4, 6, 7, 11, 12, 13 - ohne weitere Angaben. In seinem kaum aufgrund von Autopsie gearbeiteten, wenig erhellenden Artikel zu den lateinischen Indersdorfer Handschriften nennt Haberkern auch fünf Klosterliteralien als "Handschriften" (die römische Ziffer bezeichnet offenkundig die Datierung) [15]:
1 XIII/XVI
2 Kalendar XIV
4 Chronik XV
5 Kalendar XV
146 Statuta XV
5. Indersdorfer Kopialbuch, München, Staatsbibliothek, Cgm 1515
Die kurzen historischen Notizen aus dem in das zweite Viertel des 15. Jahrhundert zu datierenden Amtsbuch Bl. 6v-9ra hat Karin Schneider 1991 knapp charakterisiert. [16] Von ihr erfährt man, anders als bei den bisher genannten Autoren, tatsächlich, was es sich über die Handschrift zu wissen lohnt. Nicht anders ist eine Beschreibung der archivisch verwahrten Amtsbücher zu wünschen.
6. Sammelband, München, Staatsbibliothek, Cgm 5482
Eine umsichtige Beschreibung legte 2009 Elisabeth Wunderle vor [17]. Der Codex, der hinsichtlich des Indersdorfer Teils aus dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts stammt, ist online (Link verweist auf den Beginn des Indersdorfer Teils):
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008862/image_54
Die Fundationes der Klöster stehen der Chronik Veit Arnpecks nahe [18]. Sie fehlen im Aufsatz zu den Fundationes monasteriorum Bavariae, den Alois Schmid 1987 vorlegte. Allerdings nicht ganz, denn der von Hundt 1862 erwähnte Sammelband im Reichsarchiv, den Schmid für "nicht auffindbar" hielt [19], ist kein anderer als der früher im Reichsarchiv befindliche Cgm 5482!
***
ANMERKUNGEN
[1] Siehe den geschichtlichen Überblick
http://www.hdbg.eu/kloster/web/index.php/detail?id=KS0153
und den Abriss der Klostergeschichte bei Ernst Haberkern: Funken aus alter Glut. Johannes von Indersdorf: Von dreierlei Wesen der Menschen (1997), S. 235-273.
Kritisch zum Datum 1417 siehe Horst Miekisch: Das Augustinerchorherrenstift Neunkirchen am Brand. Diss. Bamberg 2006, S. 165 Anm. 851.
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:473-opus-929
Online ist die barocke Darstellung der Stiftsgeschichte von Gelasius Morhart 1762:
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11083252-5
[2] Mit Mail vom 7. August 2014 teilte Liebhart, dem ich meine kleine Sammlung übermittelt hatte, mit, seine Forschungen lägen auf Eis. Er machte nur auf die für die Geschichtsschreibung durchaus irrelevanten Titel von Brinkhus und Haberkern (Monographie 1997 und Auszug daraus im Katalog Das Augustinerchorherrenstift Indersdorf, 2000) aufmerksam. Vor allem die Empfehlung des von mir käuflich erworbenen Buchs von Haberkern hätte er sich sparen können. Haberkern trägt kaum etwas Substantielles zur Forschung über Johannes von Indersdorf bei und arbeitet zu gern aus zweiter Hand.
[3] Michael Müller: Die Annalen und Chroniken im Herzogtum Bayern 1250-1314 (1983), S. 244.
[4] Urkunden des Klosters Indersdorf 1 (1863), S. XXf.
http://books.google.de/books?id=qSA3AAAAYAAJ&pg=PR20
und etwas ausführlicher in der Schrift über das Kloster Scheyern 1862, S. 48f.
http://books.google.de/books?id=Vj9UAAAAcAAJ&pg=PA48
[5] http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_17_S._332
[6] http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00437.html
[7] Jean-Marie Moeglin: Les Ancêtres du Prince (1985), S. 101-105, 268
[8] Beschreibung Karin Schneiders:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0046_a189_JPG.htm
http://www.handschriftencensus.de/6357
[9] Virgil Redlich: Tegernsee und die deutsche Geistesgeschichte im 15. Jahrhundert (1931), S. 113, 137.
[10] Frank Fürbeth: Johannes Hartlieb (1992), S. 17. Auszug:
http://books.google.de/books?id=X-AZmEqwvdoC&pg=PA17
Haberkern 1997, S. 255 Anm. 702 bezieht sich auf Bl. 10-11 (fälschlich als "Urkunde" bezeichnet) von KL 4. Meist zitiert er Primärquellen aus zweiter Hand, so wohl auch hier, aber an der angegebenen Stelle bei Riezler Bd. 3, S. 828 steht nichts, was Haberkerns Angaben zu KL 4 belegen könnte:
https://archive.org/stream/RiezlerGeschichteBaiernsBd3/Riezler%20Geschichte_Baierns_Bd_3#page/n823/mode/2up
[11] http://www.zeitschrift-amperland.de/download_pdf.php?id=620
[12] GND:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119441721
[13] Bernhard Haage: Johannes von Indersdorf in der zeitgenössischen Chronik seines Klosters. In: Leuvense Bijdragen 58 (1969), S. 169-174. Der gemeinfreie Text S. 170-174 steht online zur Verfügung:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Haage_indersdorf_gekuerzt.pdf
Miekisch S. 164 gibt ein längeres Zitat aus der Handschrift leicht abweichend wieder.
Bernhard Haage: Der Traktat 'Von dreierlei Wesen der Menschen', Diss. Heidelberg 1968, S. 101 erwähnte die Lebensbeschreibung unter Bezugnahme auf die mir gerade nicht zugängliche Freiburger Dissertation von Eugen Gehr (Die Fürstenlehren ... 1926, S. 49).
[14] http://www.zeitschrift-amperland.de/download_pdf.php?id=595
[15] Ernst Haberkern: Die lateinischen Handschriften des Augustiner-Chorherrenstifts Indersdorf. Ein Gang durch eine mittelalterliche Bibliothek. In: Mittellateinisches Jahrbuch 38 (2003), S. 51-88, hier S. 66 Anm. 20.
[16] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0189_a193_JPG.htm
[17] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-BSB-cgm-pdfs/Cgm%205482.pdf
[18] Veit Arnpeck: Sämtliche Chroniken. Hrsg. von Georg Leidinger (1915), S. 195 zu Indersdorf:
https://archive.org/stream/VeitArnpeckSaemtlicheChroniken#page/n335/mode/2up
[19] In: Geschichtsschreibung und Geschichtsbewußtsein im späten Mittelalter (1987), S. 591 mit Anm. 74.
Nachtrag von Herrn Liebhart (Mail 4.12.2014): "Nachtrag zur frühneuzeitlichen Geschichtsschreibung mit Rückgriffen:
Peter Dorner: Indersdorfer Chronik (Publikationen der Akademie der Augustiner-Chorherren von Windesheim 5). Paring 2003.
ISBN 3-936197-01-6 "
#forschung

Da es mir nicht möglich war, die Indersdorfer Amtsbücher im Bayerischen Hauptstaatsarchiv einzusehen, kann ich nicht für mich in Anspruch zu nehmen, dass meine aus der mir online oder gedruckt zugänglichen Literatur erstellten Notizen ein zuverlässiges Bild der Indersdorfer Geschichtsschreibung präsentieren. Sie sollen dazu ermuntern, die historiographischen Primärquellen endlich einmal genauer zu untersuchen. Eine Anfrage bei dem wohl besten Kenner der Stiftsgeschichte, Professor Wilhelm Liebhart, blieb erfolglos. [2]
1. München, Hauptstaatsarchiv, Klosterliteralien Indersdorf 1
Eine moderne Beschreibung dieser wichtigen Handschrift existiert nicht. Wenig ergiebig ist der Eintrag in: Die Zeit der frühen Herzöge. Katalog (1980), S. 42 Nr. 49: Lit. 1, Pergamenths., im 15. Jh. angelegt: “Den Kern bilden Beiträge zu einer Stiftschronik, Verzeichnisse von Schenkungen und Nekrologe”. Dagegen datiert Müller [3]: 13.-15. Jh. Etwas ausführlicher charakterisierte den Band Graf Hundt [4].
Historiographische Notizen aus dem Band edierte Philipp Jaffé 1861 als "Annales et Notae Undersdorfenses" (MGH SS 17, S. 332f.) [5]. Von zwei Händen des 15. Jahrhunderts auf den Hinterdeckel geschrieben, betreffen die "Annales" die Jahre 1180-1322, 1472. Als "Notae" wurde eine Auswahl von lokalgeschichtlichen Notizen am Rand des Nekrologs abgedruckt: 1173, 1430-1483. Die "Geschichtsquellen" dekretieren (ohne dass dies ihre Aufgabe wäre): "inhaltlich wenig bedeutend" [6].
Interessanter erscheint jedenfalls die lateinische Fundatio ab Bl. 72v, die Moeglin 1985 im Kontext seiner Studien zur Wittelbacher- Genealogie analysierte und in die 1430er Jahre datierte [7]: "sciendum de fundatore nostri monasterii Undensdorff sicut quod in diversis principum cronicum legitur" (zitiert nach Moeglin S. 101).
Im Cgm 735, einer 1472/82 entstandenen Handschrift des Augsburger Berufsschreibers Konrad Bollstatter, fand Moeglin eine deutschsprachige Version der Indersdorfer Fundatio, eine "Tafel von Oberwittelsbach", die er als Quelle für Veit Arnpeck erweisen konnte. [8]
Erwähnt sei noch, dass nach Hundt die Reihe der Pröpste "cum eorum gestis" mit dem Tod Ulrichs IV. Schirm 1479 endet. Virgil Redlich hat die Indersdorfer Chronik in dieser Handschrift für die Vita des nach Tegernsee übergetrenen Bernhard Waging herangezogen (Bl. 62r und folgende) [9].
2. München, Hauptstaatsarchiv, Klosterliteralien Indersdorf 4
In dieser Handschrift befindet sich nach Fürbeth [10] um Blatt 10 eine auf drei Blättern eingetragene kurze lateinische Chronik über die Rolle Indersdorfs in den Klosterreformen Herzog Albrechts III.
Wilhelm Liebhart druckte aus KL 4 in der Heimatzeitschrift Amperland 1982 einen kurzen, von ihm um 1460 datierten deutschsprachigen Bericht über die Anfänge der Wallfahrtskapelle Rothschwaige ab [11].
3. München, Hauptstaatsarchiv, Klosterliteralien Indersdorf 7
Aus dieser Handschrift Bl. 18v-20r stammt der kostbare deutsche Bericht über den Reformer Johannes von Indersdorf (gestorben 1470 [12]), den Bernhard Haage 1969 edierte (Wiederabdruck danach bei Haberkern 1997, S. 214-217) [13]. Beide haben nicht im mindesten beachtet, was damals bereits als selbstverständlich gelten musste: Dass man eine Quelle, aus der man einen Auszug veröffentlicht, mit ihren Grunddaten präsentiert. Liebhart spricht in seinem bereits genannten Heimatzeitschriften-Aufsatz mit Blick auf KL 7 von einer 1516 vollendeten Klosterchronik (Anm. 14). Gern wüsste man Näheres über den Überlieferungszusammenhang des Berichts.
Die von einem Vertrauten Johanns verfasste Vita ist als deutschsprachiger literarischer Reflex der Ordensreform wertvoll, wurde aber bisher nur als Faktensteinbruch zum Leben Johanns genutzt. Ihre quasi-hagiographische Stilisierung wurde bislang nicht beachtet.
4. Weitere Klosterliteralien
1982 nannte Liebhart in einem Übersichtsartikel im Amperland [14] als Quellen zur Geschichtsschreibung des Klosters die Klosterliteralien 1, 4, 6, 7, 11, 12, 13 - ohne weitere Angaben. In seinem kaum aufgrund von Autopsie gearbeiteten, wenig erhellenden Artikel zu den lateinischen Indersdorfer Handschriften nennt Haberkern auch fünf Klosterliteralien als "Handschriften" (die römische Ziffer bezeichnet offenkundig die Datierung) [15]:
1 XIII/XVI
2 Kalendar XIV
4 Chronik XV
5 Kalendar XV
146 Statuta XV
5. Indersdorfer Kopialbuch, München, Staatsbibliothek, Cgm 1515
Die kurzen historischen Notizen aus dem in das zweite Viertel des 15. Jahrhundert zu datierenden Amtsbuch Bl. 6v-9ra hat Karin Schneider 1991 knapp charakterisiert. [16] Von ihr erfährt man, anders als bei den bisher genannten Autoren, tatsächlich, was es sich über die Handschrift zu wissen lohnt. Nicht anders ist eine Beschreibung der archivisch verwahrten Amtsbücher zu wünschen.
6. Sammelband, München, Staatsbibliothek, Cgm 5482
Eine umsichtige Beschreibung legte 2009 Elisabeth Wunderle vor [17]. Der Codex, der hinsichtlich des Indersdorfer Teils aus dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts stammt, ist online (Link verweist auf den Beginn des Indersdorfer Teils):
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008862/image_54
Die Fundationes der Klöster stehen der Chronik Veit Arnpecks nahe [18]. Sie fehlen im Aufsatz zu den Fundationes monasteriorum Bavariae, den Alois Schmid 1987 vorlegte. Allerdings nicht ganz, denn der von Hundt 1862 erwähnte Sammelband im Reichsarchiv, den Schmid für "nicht auffindbar" hielt [19], ist kein anderer als der früher im Reichsarchiv befindliche Cgm 5482!
***
ANMERKUNGEN
[1] Siehe den geschichtlichen Überblick
http://www.hdbg.eu/kloster/web/index.php/detail?id=KS0153
und den Abriss der Klostergeschichte bei Ernst Haberkern: Funken aus alter Glut. Johannes von Indersdorf: Von dreierlei Wesen der Menschen (1997), S. 235-273.
Kritisch zum Datum 1417 siehe Horst Miekisch: Das Augustinerchorherrenstift Neunkirchen am Brand. Diss. Bamberg 2006, S. 165 Anm. 851.
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:473-opus-929
Online ist die barocke Darstellung der Stiftsgeschichte von Gelasius Morhart 1762:
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11083252-5
[2] Mit Mail vom 7. August 2014 teilte Liebhart, dem ich meine kleine Sammlung übermittelt hatte, mit, seine Forschungen lägen auf Eis. Er machte nur auf die für die Geschichtsschreibung durchaus irrelevanten Titel von Brinkhus und Haberkern (Monographie 1997 und Auszug daraus im Katalog Das Augustinerchorherrenstift Indersdorf, 2000) aufmerksam. Vor allem die Empfehlung des von mir käuflich erworbenen Buchs von Haberkern hätte er sich sparen können. Haberkern trägt kaum etwas Substantielles zur Forschung über Johannes von Indersdorf bei und arbeitet zu gern aus zweiter Hand.
[3] Michael Müller: Die Annalen und Chroniken im Herzogtum Bayern 1250-1314 (1983), S. 244.
[4] Urkunden des Klosters Indersdorf 1 (1863), S. XXf.
http://books.google.de/books?id=qSA3AAAAYAAJ&pg=PR20
und etwas ausführlicher in der Schrift über das Kloster Scheyern 1862, S. 48f.
http://books.google.de/books?id=Vj9UAAAAcAAJ&pg=PA48
[5] http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_17_S._332
[6] http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00437.html
[7] Jean-Marie Moeglin: Les Ancêtres du Prince (1985), S. 101-105, 268
[8] Beschreibung Karin Schneiders:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0046_a189_JPG.htm
http://www.handschriftencensus.de/6357
[9] Virgil Redlich: Tegernsee und die deutsche Geistesgeschichte im 15. Jahrhundert (1931), S. 113, 137.
[10] Frank Fürbeth: Johannes Hartlieb (1992), S. 17. Auszug:
http://books.google.de/books?id=X-AZmEqwvdoC&pg=PA17
Haberkern 1997, S. 255 Anm. 702 bezieht sich auf Bl. 10-11 (fälschlich als "Urkunde" bezeichnet) von KL 4. Meist zitiert er Primärquellen aus zweiter Hand, so wohl auch hier, aber an der angegebenen Stelle bei Riezler Bd. 3, S. 828 steht nichts, was Haberkerns Angaben zu KL 4 belegen könnte:
https://archive.org/stream/RiezlerGeschichteBaiernsBd3/Riezler%20Geschichte_Baierns_Bd_3#page/n823/mode/2up
[11] http://www.zeitschrift-amperland.de/download_pdf.php?id=620
[12] GND:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119441721
[13] Bernhard Haage: Johannes von Indersdorf in der zeitgenössischen Chronik seines Klosters. In: Leuvense Bijdragen 58 (1969), S. 169-174. Der gemeinfreie Text S. 170-174 steht online zur Verfügung:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Haage_indersdorf_gekuerzt.pdf
Miekisch S. 164 gibt ein längeres Zitat aus der Handschrift leicht abweichend wieder.
Bernhard Haage: Der Traktat 'Von dreierlei Wesen der Menschen', Diss. Heidelberg 1968, S. 101 erwähnte die Lebensbeschreibung unter Bezugnahme auf die mir gerade nicht zugängliche Freiburger Dissertation von Eugen Gehr (Die Fürstenlehren ... 1926, S. 49).
[14] http://www.zeitschrift-amperland.de/download_pdf.php?id=595
[15] Ernst Haberkern: Die lateinischen Handschriften des Augustiner-Chorherrenstifts Indersdorf. Ein Gang durch eine mittelalterliche Bibliothek. In: Mittellateinisches Jahrbuch 38 (2003), S. 51-88, hier S. 66 Anm. 20.
[16] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0189_a193_JPG.htm
[17] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-BSB-cgm-pdfs/Cgm%205482.pdf
[18] Veit Arnpeck: Sämtliche Chroniken. Hrsg. von Georg Leidinger (1915), S. 195 zu Indersdorf:
https://archive.org/stream/VeitArnpeckSaemtlicheChroniken#page/n335/mode/2up
[19] In: Geschichtsschreibung und Geschichtsbewußtsein im späten Mittelalter (1987), S. 591 mit Anm. 74.
Nachtrag von Herrn Liebhart (Mail 4.12.2014): "Nachtrag zur frühneuzeitlichen Geschichtsschreibung mit Rückgriffen:
Peter Dorner: Indersdorfer Chronik (Publikationen der Akademie der Augustiner-Chorherren von Windesheim 5). Paring 2003.
ISBN 3-936197-01-6 "
#forschung

KlausGraf - am Freitag, 14. November 2014, 02:28 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Donnerstag, 13. November 2014, 20:38 - Rubrik: Open Access
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Gesucht wird eine Abfrage in der Google-Websuche, die eine wissenschaftliche Arbeit (unter anderem) über Parrigers Jugendbuch "Die Hexe von Zeil" unter die ersten zehn Treffer bringt. Die Abfrage muss naheliegend und verallgemeinerbar sein.


http://www.sueddeutsche.de/news/kultur/kunst-warhol-bilder-bringen-mehr-als-150-millionen-dollar-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141113-99-01356
"Der Verkauf von Kunst aus öffentlichem Besitz, um Haushaltslöcher zu stopfen, gilt in der Kultur als größter Sündenfall. Die Landesregierung in Düsseldorf versichert nun, dass Kunst aus Museen des Landes und der Kommunen unantastbar sei. Bei den Warhol-Siebdrucken, die einst zur Ausstattung der Aachener Spielbank gekauft wurden, sei die Situation eine andere. Die Warhols seien schließlich im Besitz eines wirtschaftlich selbstständig agierenden Unternehmens.
In den landeseigenen Unternehmen schlummern noch weitere Hochkaräter. Die Blicke richten sich etwa auf Portigon, die Nachfolgegesellschaft der WestLB. Diese hortet den Rest des einstigen Kunstschatzes der Landesbank WestLB, dazu noch eine wertvolle Stradivari-Geige. Ein Max-Beckmann-Gemälde aus Besitz der WestLB wurde bereits 2006 heimlich verkauft."
"Der Verkauf von Kunst aus öffentlichem Besitz, um Haushaltslöcher zu stopfen, gilt in der Kultur als größter Sündenfall. Die Landesregierung in Düsseldorf versichert nun, dass Kunst aus Museen des Landes und der Kommunen unantastbar sei. Bei den Warhol-Siebdrucken, die einst zur Ausstattung der Aachener Spielbank gekauft wurden, sei die Situation eine andere. Die Warhols seien schließlich im Besitz eines wirtschaftlich selbstständig agierenden Unternehmens.
In den landeseigenen Unternehmen schlummern noch weitere Hochkaräter. Die Blicke richten sich etwa auf Portigon, die Nachfolgegesellschaft der WestLB. Diese hortet den Rest des einstigen Kunstschatzes der Landesbank WestLB, dazu noch eine wertvolle Stradivari-Geige. Ein Max-Beckmann-Gemälde aus Besitz der WestLB wurde bereits 2006 heimlich verkauft."
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Von Ursula Huber:
http://www.htwchur.ch/uploads/media/CSI_70_Huber.pdf
Wie erbärmlich ist das denn, dass nach 10 Jahren OA die Churer Hochschule noch keinen institutionellen Schriftenserver hat? Also auch kein DOI, URN für die Publikation.
http://www.htwchur.ch/uploads/media/CSI_70_Huber.pdf
Wie erbärmlich ist das denn, dass nach 10 Jahren OA die Churer Hochschule noch keinen institutionellen Schriftenserver hat? Also auch kein DOI, URN für die Publikation.
KlausGraf - am Donnerstag, 13. November 2014, 18:07 - Rubrik: Open Access
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Zwei Buchbesprechungen von mir, die jetzt in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins erschienen sind (mit Ergänzungen in Form von Links):
Elizabeth Harding und Michael Hecht (Hrsg.), Die Ahnenprobe in der Vormoderne. Selektion - Initiation - Repräsentation. Münster: Rhema 2011 (= Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme. Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 496 Bd. 37). 434 S., zahlreiche Abb.
Der auf eine Tagung in Münster 2009 zurückgehende Sammelband enthält eine sehr umfangreiche und materialreiche “Einführung” durch die Herausgeber (S. 9-83), in der die drei Begriffe des Untertitels expliziert werden. Ahnenproben werden als Auswahlverfahren vorgestellt (“Selektion”), doch beschränkte sich ihre Rolle keineswegs darauf. Der Abschnitt “Initiation: Ahnenproben als Einsetzungsritual” (S. 37-44) thematisiert in innovativer Weise die rituellen Aspekte des Phänomens, indem er die öffentlichen Aufschwörungsakte würdigt. Ahnenproben dienten schließlich als “Repräsentation von Abstammung und Verwandtschaft” (S. 44) auf Bildzeugnissen und insbesondere in Funeralschriften.
Zu unpräzise wird die spätmittelalterliche Vorgeschichte der Ahnenprobe dargestellt. Die entsprechende Passage (S. 14-28) setzt mit dem Sachsenspiegel im 13. Jahrhundert ein, geht dann auf Belege aus dem Turnierwesen und den Rittergesellschaften des 15. Jahrhunderts ein und springt vom Hubertus-Orden zu einer Düsseldorfer Festlichkeit 1585. Eine ahistorische Betrachtungsweise, die Spätmittelalter und Frühe Neuzeit in einen Topf wirft, wird den Ahnenproben jedoch nicht gerecht.
Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts dominierte eindeutig die Vierahnenprobe. Strengere Anforderungen gab es vereinzelt bei den Domstiften: Basel forderte 1466 acht Ahnen (S. 198), Köln für die hochadeligen “Domgrafen” 1474 sogar 16 (Adlige Lebenswelten im Rheinland, 2009, S. 183). Turnier- und Rittergesellschaften, aber auch die Friedberger Burgmannen (S. 209), begnügten sich im 15. Jahrhundert mit vier Ahnen. So auch der jülich-bergische Hubertus-Orden 1476 (S. 18), wenngleich in seinem Heroldsbuch auch höhere Ahnenproben vertreten sind. So betrifft der letzte datierte Eintrag (1492) die 16 Ahnen eines Grafen von Hohenlohe (Krakau, ehemals Staatsbibliothek Berlin mgq 1479). Quellenkritisch nicht zulässig ist der exemplarische Verweis auf das Eptinger Familienbuch, das Ludwig von Eptingen zugewiesen wird: “Anlässlich seiner Teilnahme an einem Turnier in Mainz 1480 hielt er seine vier Ahnenwappen fest, im folgenden Jahr malte er im Kontext eines Heidelberger Turniers bereits acht Wappen auf, zu den Turnieren in Regensburg und Worms führte er je 16 Ahnenwappen für sich und für seine Ehrefrau an” (S. 16). Ich habe schon in meiner Rezension (ZGO 143, 1995, S. 609f.) der Ausgabe von Dorothea Christ 1992 Zweifel an der Authentizität der Quelle als spätmittelalterliches Zeugnis angemeldet. Sie ist zuallererst als Dokument aus dem frühen 17. Jahrhundert zu lesen. Wenngleich der Redaktor Materialien zum Turnierwesen aus der Zeit der Vierlande-Turniere verwenden konnte, liegt gerade bei den Ahnenproben der Verdacht nahe, dass diese nachträglich fingiert wurden. Selbst wenn man meine Skepsis nicht vollständig teilt, geht es nicht an, ein nur in einer frühneuzeitlichen Überlieferung fassbares Hausbuch ohne jedes Fragezeichen als Beleg aus dem Ende des 15. Jahrhundert zu werten.
Die Staatsbibliothek Berlin verwahrt eine zeitgenössische Beschreibung des Vierlandeturniers in Ingolstadt 1484 mit Wappen (mgo 107). Aufgrund von einigen von Kurt Heydeck freundlicherweise zur Verfügung gestellten Aufnahmen vermag ich jedoch nicht zu sagen, ob darunter auch Ahnenproben sind. Steffen Krieb hat auf die Erwähnung eines Bildteppichs mit Turnier-Thematik in der Flersheimer Chronik (1547), auf dem je acht Ahnen der Eheleute Friedrich und Margarethe von Flersheim turnierend dargestellt gewesen sein sollen, aufmerksam gemacht (in: Geschichte schreiben, 2010, S. 355). Friedrich von Flersheim starb 1473. Seine Gemahlin Margarethe von Randeck (gestorben 1489) könnte die Tapisserie während seiner Lebenszeit Friedrichs in Auftrag gegeben haben, oder als Witwe, jedenfalls aber vor Einsetzen der Vierlandeturniere 1479, da sie ihren Kindern “zu einer gedechtnus” das Turnierwesen während einer Zeit der Nichtausübung in Erinnerung rufen wollte. Einen sicheren Beweis, dass es dieses Turniertuch tatsächlich gegeben hat, stellt aber der Abschnitt in der sehr viel späteren Familienchronik nicht dar.
Übergangen werden die bedeutsamen Erhebungen zu Ahnenproben vor allem auf Grabdenkmalen im Rahmen der Sammlung der “Deutschen Inschriften” (DI) - es gibt nur einen kurzen Hinweis in der Fußnote 119 auf S. 45. Vergleichsweise früh findet sich in Worms eine Vierahnenprobe 1364 vor: Es handelt sich, so eine Auskunft von Rüdiger Fuchs (Mainz), “um die des Reimbold Bayer von Boppard (+1364) (= DI 29, Worms, Nr. 145, Wormser Domstift). Die nächsten mir bekannten in unserem Raum sind die Platte des Neffen (?) Reimbolds Heinrich Bayer von Boppard (+1377 = DI 2, Mainz, Nr. 49, Mainzer Domstift) und die des Rorich von Sterrenberg (+1380 = DI 2, Mainz, Nr. 50 – zusammen mit Nr. 60 = Heinrich Bayer von Sterrenberg, +1394, jeweils Mainzer Domstift). Das Ganze hat wohl etwas mit der Familie zu tun” (vgl. auch DI 29, Worms, S. XXXVII). Andere Regionen kennen sehr viel spätere Erstbelege für Vierahnenproben. Um nur einige Beispiele aus jüngeren südwestdeutschen Inschriftenbänden zu nennen: 1412 Grabplatte einer Truchsessin von Baldersheim in Waldmannshofen (DI 54, Mergentheim, Nr. 39); 1442 Grabplatte Hartmanns III. Ulner von Dieburg in Dieburg (DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Nr. 34; nur durch den Inschriftensammler Helwich überliefert ist eine Vierahnenprobe aus der gleichen Familie ebenfalls in Dieburg 1395, ebenda Nr. 14); um 1470 Gernsbacher Sakramentshäuschen (DI 78, Baden-Baden/Rastatt, Nr. 88); 1567 Grabplatte der Margretha von Rüppur in Leonberg (DI 47, Böblingen, Nr. 211).
An die Einleitung schließen sich einige Beiträge allgemeiner Natur (zu Verwandtschaft in der Vormoderne, Ahnenproben an Grabdenkmälern des lutherischen Adels, gedruckten Ahnentafeln und zur Handwerkerehre) und ein bunter Strauß von Fallstudien an. Es geht um Dom- und Damenstifte, um die Reichsburg/Ganerbschaft Friedburg, die kursächsische, kurkölnisch-herzoglich-westfälische und die geldrische Ritterschaft und um den Wiener Hof und die habsburgischen Territorien (unter besonderer Berücksichtigung der heutigen südlichen Niederlande). Die letzten drei Aufsätze verlassen Mitteleuropa, wenn sie den Johanniterorden auf Malta, Frankreich sowie die Rolle der “Blutsreinheit” in der neu-spanischen Casta-Gesellschaft des 18. Jahrhunderts in den Blick nehmen. Fast alle Beiträge sind gründlich auch aus archivalischen Quellen erarbeitet.
Für Südwestdeutschland ist vor allem die Studie von Kurt Andermann relevant, der sich anhand der größtenteils im Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrten Überlieferung der Domkapitel von Speyer und Konstanz mit Gestalt und Inhalt der Ahnentafeln, den Zulassungsbedingungen und dem Probeverfahren befasst (S. 191-207).
Der Band, der die Forschung zum Thema Ahnenprobe ohne Zweifel auf eine neue Grundlage stellt, lässt den Wunsch nach einem im Internet zu realisierenden Verzeichnis der mitteleuropäischen Aufschwörungs-Quellen aufkommen.
Ein Lob verdienen die reiche Bebilderung, die Existenz englischer Zusammenfassungen und das abschließende Register der Personennamen. Man vermisst aber eine Bibliographie der in den Fußnoten aufgeführten, arg verstreuten Arbeiten zum Thema.
Druck: ZGO 162 (2014), S. 554-556
Zu Ahnenproben hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=ahnenprobe
Mein Lexikonartikel Ahnenprobe in der Enzyklopädie der Neuzeit:
http://archiv.twoday.net/stories/6186936/
***
Martin Wrede, Ohne Furcht und Tadel - für König und Vaterland. Frühneuzeitlicher Hochadel zwischen Familienehre, Ritterideal und Fürstendienst. Ostfildern: Thorbecke 2012 (= Beihefte der Francia 75). 484 S.
Die Gießener Habilitationsschrift hat sich außerordentlich viel vorgenommen: Es geht um die Familiengeschichtsschreibung und genealogische Kultur hochadeliger Familien in Frankreich und Deutschland, um höfische Ritterorden, das Turnier in der frühneuzeitlichen Hofkultur und den Adels-Diskurs des 18. Jahrhunderts. Sie stützt sich auf ein ausgedehntes Studium archivalischer Quellen.
Für die Fallstudien des ersten Teils (“Adelshäuser imaginieren sich selbst”) wurde das Archiv des 1933 im Mannesstamm ausgestorbenen französischen Hauses La Trémoïlle (Paris, Archives Nationales) ausgewählt, “die faktisch einzige intakte Familienüberlieferung des französischen Hochadels” (S. 34). Die Häuser Arenberg und Croÿ sollen für den “belgischen” Hochadel repäsentativ sein. Reich ist auch die in Den Haag und Wiesbaden vorhandene Überlieferung des Hauses Nassau. Bereits diese Quellenauswahl erweckt Bedenken, da auch das “deutsche” Haus Nassau enge Beziehungen zu den Niederlanden hatte. Es geht also im Kern um westeuropäische Adelskultur, nicht etwa um einen Vergleich zwischen dem Alten Reich und Frankreich.
Knapp die Hälfte des Buchs (bis S. 227) ist dem ersten Teil zu Familienerinnerung und Geschichtsschreibung gewidmet. Mir leuchtet nicht ein, wieso der zweite Teil zum Ritterideal hinzugepackt werden musste. “Von Wert, Wandlungen und Beständigkeiten höfischer Ritterorden” - im Mittelpunkt stehen hier der burgundische, später habsburgische Orden vom Goldenen Vlies, die Orden des Königs von Frankreich und der Kreuzzugsplan des Herzogs Charles de Nevers, den er mit einem 1618 gegründeten Orden “Militia Christiana” fördern wollte. Lars Adler hat sich 2008 den Hoforden der Markgrafen von Baden gewidmet (vgl. ZGO 160, 2012, S. 680f.), ohne dass Wrede sich veranlasst sah, diese für das höfische Ordenswesen auch allgemein wichtige Studie eingehender zu Vergleichszwecken heranzuziehen. “Formen, Funktionen und Konjunkturen des Turniers in der Hofkultur der Frühen Neuzeit” - behandelt werden vor allem französische “carrousels” und ein Wiener Turnier (1560) und Rossballett (1667) der Habsburger.
Im letzten Kapitel gibt es Streiflichter zum Adels-Diskurs aus dem deutschen und französischen 18. Jahrhundert. Statt der naheliegenden Orientierung am Konzept des Rittertums findet man ein buntes Allerlei von Themen vor.
Auch Studien auf so modischen Feldern wie dem der Erinnerungskultur bedürfen einer klaren und stringenten Fragestellung und sollten sich nicht darauf beschränken, weitgehend deskriptiv Material auszubreiten. Wredes Interpretationen, vorgetragen in einer hochtrabenden und fremdwortgeschwängerten Sprache, plätschern dahin, ohne dass versucht wird, das Thema mit Thesen zu strukturieren. Die Resümees sind alles andere als konzis.
Die Erscheinungsformen des Rittertums seit dem 13. Jahrhundert werden geprägt durch die ständige Verschränkung von Kontinuität und Revitalisierung, schrieb ich 2004 im Artikel “Rittertum” [recte: Ritter] der Enzyklopädie des Märchens (Bd. 11, Sp. 710). Die damit verbundene Frage nach den Ritter-Renaissancen bzw. der “Ritterromantik”, die ich für das 15. Jahrhundert in einem Aufsatz (in: Zwischen Deutschland und Frankreich, 2002, S. 517-532) erörtert habe, wurde in der ebenfalls aus dem Gießener Erinnerungskulturen-Sonderforschungsbereich hervorgegangenen Dissertation von Barbara Hammes (Ritterlicher Fürst und Ritterschaft, 2011) für das Jahrhundert 1350-1450 untersucht. Bei Wrede kann in dieser Beziehung von methodischer Disziplin keine Rede sein: Er reflektiert nicht zusammenfassend über das Rittertum als Relikt und das Problem des Anachronismus und der historischen Distanz (oder gar über retrospektive Tendenzen, wie sie sich etwa im Schlossbau manifestierten), sondern belässt es bei punktuellen Beobachtungen, die nicht zusammengeführt werden. Der Begriffsgebrauch ist fahrlässig vage, beispielsweise “Rittertumsnostalgie” (S. 50 Anm. 42), “Distinktionserwerb durch Ungleichzeitigkeit” (S. 329), “Archaismus”, “Traditionalität”, “Musealisierung”, Nostalgie”, “romantische Erinnerungskultur” (so im Schlusskapitel “Adel zwischen Erinnerung und Erneuerung” S. 411-413).
Im Literaturverzeichnis vermisst man etliche Titel, darunter auch adelsgeschichtliche Standardwerke (z.B. Otto Brunners “Adeliges Landleben und europäischer Geist”) oder etwa die in einer Studie zum Ritterideal unverzichtbare Monographie von Andreas Wang zum Miles Christianus im 16. und 17. Jahrhundert. Das abschließende Personenregister wurde nachlässig erstellt.
Wredes Buch ist weit davon entfernt, als Grundlagenstudie zum Ritterideal der Frühen Neuzeit gelten zu können, auch wenn in ihm mit großem Fleiß schätzenswerte Bausteine zu diesem Thema zusammengetragen wurden.
Druck: ZGO 162 (2014), S. 593f.
Wrede kommt sehr viel besser weg in:
http://www.hsozkult.de/hfn/publicationreview/id/rezbuecher-19271
http://www.sehepunkte.de/2013/05/21972.html
http://www.recensio.net/rezensionen/zeitschriften/fruhneuzeit-info/24-2013/ReviewMonograph335006578/

Elizabeth Harding und Michael Hecht (Hrsg.), Die Ahnenprobe in der Vormoderne. Selektion - Initiation - Repräsentation. Münster: Rhema 2011 (= Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme. Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 496 Bd. 37). 434 S., zahlreiche Abb.
Der auf eine Tagung in Münster 2009 zurückgehende Sammelband enthält eine sehr umfangreiche und materialreiche “Einführung” durch die Herausgeber (S. 9-83), in der die drei Begriffe des Untertitels expliziert werden. Ahnenproben werden als Auswahlverfahren vorgestellt (“Selektion”), doch beschränkte sich ihre Rolle keineswegs darauf. Der Abschnitt “Initiation: Ahnenproben als Einsetzungsritual” (S. 37-44) thematisiert in innovativer Weise die rituellen Aspekte des Phänomens, indem er die öffentlichen Aufschwörungsakte würdigt. Ahnenproben dienten schließlich als “Repräsentation von Abstammung und Verwandtschaft” (S. 44) auf Bildzeugnissen und insbesondere in Funeralschriften.
Zu unpräzise wird die spätmittelalterliche Vorgeschichte der Ahnenprobe dargestellt. Die entsprechende Passage (S. 14-28) setzt mit dem Sachsenspiegel im 13. Jahrhundert ein, geht dann auf Belege aus dem Turnierwesen und den Rittergesellschaften des 15. Jahrhunderts ein und springt vom Hubertus-Orden zu einer Düsseldorfer Festlichkeit 1585. Eine ahistorische Betrachtungsweise, die Spätmittelalter und Frühe Neuzeit in einen Topf wirft, wird den Ahnenproben jedoch nicht gerecht.
Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts dominierte eindeutig die Vierahnenprobe. Strengere Anforderungen gab es vereinzelt bei den Domstiften: Basel forderte 1466 acht Ahnen (S. 198), Köln für die hochadeligen “Domgrafen” 1474 sogar 16 (Adlige Lebenswelten im Rheinland, 2009, S. 183). Turnier- und Rittergesellschaften, aber auch die Friedberger Burgmannen (S. 209), begnügten sich im 15. Jahrhundert mit vier Ahnen. So auch der jülich-bergische Hubertus-Orden 1476 (S. 18), wenngleich in seinem Heroldsbuch auch höhere Ahnenproben vertreten sind. So betrifft der letzte datierte Eintrag (1492) die 16 Ahnen eines Grafen von Hohenlohe (Krakau, ehemals Staatsbibliothek Berlin mgq 1479). Quellenkritisch nicht zulässig ist der exemplarische Verweis auf das Eptinger Familienbuch, das Ludwig von Eptingen zugewiesen wird: “Anlässlich seiner Teilnahme an einem Turnier in Mainz 1480 hielt er seine vier Ahnenwappen fest, im folgenden Jahr malte er im Kontext eines Heidelberger Turniers bereits acht Wappen auf, zu den Turnieren in Regensburg und Worms führte er je 16 Ahnenwappen für sich und für seine Ehrefrau an” (S. 16). Ich habe schon in meiner Rezension (ZGO 143, 1995, S. 609f.) der Ausgabe von Dorothea Christ 1992 Zweifel an der Authentizität der Quelle als spätmittelalterliches Zeugnis angemeldet. Sie ist zuallererst als Dokument aus dem frühen 17. Jahrhundert zu lesen. Wenngleich der Redaktor Materialien zum Turnierwesen aus der Zeit der Vierlande-Turniere verwenden konnte, liegt gerade bei den Ahnenproben der Verdacht nahe, dass diese nachträglich fingiert wurden. Selbst wenn man meine Skepsis nicht vollständig teilt, geht es nicht an, ein nur in einer frühneuzeitlichen Überlieferung fassbares Hausbuch ohne jedes Fragezeichen als Beleg aus dem Ende des 15. Jahrhundert zu werten.
Die Staatsbibliothek Berlin verwahrt eine zeitgenössische Beschreibung des Vierlandeturniers in Ingolstadt 1484 mit Wappen (mgo 107). Aufgrund von einigen von Kurt Heydeck freundlicherweise zur Verfügung gestellten Aufnahmen vermag ich jedoch nicht zu sagen, ob darunter auch Ahnenproben sind. Steffen Krieb hat auf die Erwähnung eines Bildteppichs mit Turnier-Thematik in der Flersheimer Chronik (1547), auf dem je acht Ahnen der Eheleute Friedrich und Margarethe von Flersheim turnierend dargestellt gewesen sein sollen, aufmerksam gemacht (in: Geschichte schreiben, 2010, S. 355). Friedrich von Flersheim starb 1473. Seine Gemahlin Margarethe von Randeck (gestorben 1489) könnte die Tapisserie während seiner Lebenszeit Friedrichs in Auftrag gegeben haben, oder als Witwe, jedenfalls aber vor Einsetzen der Vierlandeturniere 1479, da sie ihren Kindern “zu einer gedechtnus” das Turnierwesen während einer Zeit der Nichtausübung in Erinnerung rufen wollte. Einen sicheren Beweis, dass es dieses Turniertuch tatsächlich gegeben hat, stellt aber der Abschnitt in der sehr viel späteren Familienchronik nicht dar.
Übergangen werden die bedeutsamen Erhebungen zu Ahnenproben vor allem auf Grabdenkmalen im Rahmen der Sammlung der “Deutschen Inschriften” (DI) - es gibt nur einen kurzen Hinweis in der Fußnote 119 auf S. 45. Vergleichsweise früh findet sich in Worms eine Vierahnenprobe 1364 vor: Es handelt sich, so eine Auskunft von Rüdiger Fuchs (Mainz), “um die des Reimbold Bayer von Boppard (+1364) (= DI 29, Worms, Nr. 145, Wormser Domstift). Die nächsten mir bekannten in unserem Raum sind die Platte des Neffen (?) Reimbolds Heinrich Bayer von Boppard (+1377 = DI 2, Mainz, Nr. 49, Mainzer Domstift) und die des Rorich von Sterrenberg (+1380 = DI 2, Mainz, Nr. 50 – zusammen mit Nr. 60 = Heinrich Bayer von Sterrenberg, +1394, jeweils Mainzer Domstift). Das Ganze hat wohl etwas mit der Familie zu tun” (vgl. auch DI 29, Worms, S. XXXVII). Andere Regionen kennen sehr viel spätere Erstbelege für Vierahnenproben. Um nur einige Beispiele aus jüngeren südwestdeutschen Inschriftenbänden zu nennen: 1412 Grabplatte einer Truchsessin von Baldersheim in Waldmannshofen (DI 54, Mergentheim, Nr. 39); 1442 Grabplatte Hartmanns III. Ulner von Dieburg in Dieburg (DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Nr. 34; nur durch den Inschriftensammler Helwich überliefert ist eine Vierahnenprobe aus der gleichen Familie ebenfalls in Dieburg 1395, ebenda Nr. 14); um 1470 Gernsbacher Sakramentshäuschen (DI 78, Baden-Baden/Rastatt, Nr. 88); 1567 Grabplatte der Margretha von Rüppur in Leonberg (DI 47, Böblingen, Nr. 211).
An die Einleitung schließen sich einige Beiträge allgemeiner Natur (zu Verwandtschaft in der Vormoderne, Ahnenproben an Grabdenkmälern des lutherischen Adels, gedruckten Ahnentafeln und zur Handwerkerehre) und ein bunter Strauß von Fallstudien an. Es geht um Dom- und Damenstifte, um die Reichsburg/Ganerbschaft Friedburg, die kursächsische, kurkölnisch-herzoglich-westfälische und die geldrische Ritterschaft und um den Wiener Hof und die habsburgischen Territorien (unter besonderer Berücksichtigung der heutigen südlichen Niederlande). Die letzten drei Aufsätze verlassen Mitteleuropa, wenn sie den Johanniterorden auf Malta, Frankreich sowie die Rolle der “Blutsreinheit” in der neu-spanischen Casta-Gesellschaft des 18. Jahrhunderts in den Blick nehmen. Fast alle Beiträge sind gründlich auch aus archivalischen Quellen erarbeitet.
Für Südwestdeutschland ist vor allem die Studie von Kurt Andermann relevant, der sich anhand der größtenteils im Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrten Überlieferung der Domkapitel von Speyer und Konstanz mit Gestalt und Inhalt der Ahnentafeln, den Zulassungsbedingungen und dem Probeverfahren befasst (S. 191-207).
Der Band, der die Forschung zum Thema Ahnenprobe ohne Zweifel auf eine neue Grundlage stellt, lässt den Wunsch nach einem im Internet zu realisierenden Verzeichnis der mitteleuropäischen Aufschwörungs-Quellen aufkommen.
Ein Lob verdienen die reiche Bebilderung, die Existenz englischer Zusammenfassungen und das abschließende Register der Personennamen. Man vermisst aber eine Bibliographie der in den Fußnoten aufgeführten, arg verstreuten Arbeiten zum Thema.
Druck: ZGO 162 (2014), S. 554-556
Zu Ahnenproben hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=ahnenprobe
Mein Lexikonartikel Ahnenprobe in der Enzyklopädie der Neuzeit:
http://archiv.twoday.net/stories/6186936/
***
Martin Wrede, Ohne Furcht und Tadel - für König und Vaterland. Frühneuzeitlicher Hochadel zwischen Familienehre, Ritterideal und Fürstendienst. Ostfildern: Thorbecke 2012 (= Beihefte der Francia 75). 484 S.
Die Gießener Habilitationsschrift hat sich außerordentlich viel vorgenommen: Es geht um die Familiengeschichtsschreibung und genealogische Kultur hochadeliger Familien in Frankreich und Deutschland, um höfische Ritterorden, das Turnier in der frühneuzeitlichen Hofkultur und den Adels-Diskurs des 18. Jahrhunderts. Sie stützt sich auf ein ausgedehntes Studium archivalischer Quellen.
Für die Fallstudien des ersten Teils (“Adelshäuser imaginieren sich selbst”) wurde das Archiv des 1933 im Mannesstamm ausgestorbenen französischen Hauses La Trémoïlle (Paris, Archives Nationales) ausgewählt, “die faktisch einzige intakte Familienüberlieferung des französischen Hochadels” (S. 34). Die Häuser Arenberg und Croÿ sollen für den “belgischen” Hochadel repäsentativ sein. Reich ist auch die in Den Haag und Wiesbaden vorhandene Überlieferung des Hauses Nassau. Bereits diese Quellenauswahl erweckt Bedenken, da auch das “deutsche” Haus Nassau enge Beziehungen zu den Niederlanden hatte. Es geht also im Kern um westeuropäische Adelskultur, nicht etwa um einen Vergleich zwischen dem Alten Reich und Frankreich.
Knapp die Hälfte des Buchs (bis S. 227) ist dem ersten Teil zu Familienerinnerung und Geschichtsschreibung gewidmet. Mir leuchtet nicht ein, wieso der zweite Teil zum Ritterideal hinzugepackt werden musste. “Von Wert, Wandlungen und Beständigkeiten höfischer Ritterorden” - im Mittelpunkt stehen hier der burgundische, später habsburgische Orden vom Goldenen Vlies, die Orden des Königs von Frankreich und der Kreuzzugsplan des Herzogs Charles de Nevers, den er mit einem 1618 gegründeten Orden “Militia Christiana” fördern wollte. Lars Adler hat sich 2008 den Hoforden der Markgrafen von Baden gewidmet (vgl. ZGO 160, 2012, S. 680f.), ohne dass Wrede sich veranlasst sah, diese für das höfische Ordenswesen auch allgemein wichtige Studie eingehender zu Vergleichszwecken heranzuziehen. “Formen, Funktionen und Konjunkturen des Turniers in der Hofkultur der Frühen Neuzeit” - behandelt werden vor allem französische “carrousels” und ein Wiener Turnier (1560) und Rossballett (1667) der Habsburger.
Im letzten Kapitel gibt es Streiflichter zum Adels-Diskurs aus dem deutschen und französischen 18. Jahrhundert. Statt der naheliegenden Orientierung am Konzept des Rittertums findet man ein buntes Allerlei von Themen vor.
Auch Studien auf so modischen Feldern wie dem der Erinnerungskultur bedürfen einer klaren und stringenten Fragestellung und sollten sich nicht darauf beschränken, weitgehend deskriptiv Material auszubreiten. Wredes Interpretationen, vorgetragen in einer hochtrabenden und fremdwortgeschwängerten Sprache, plätschern dahin, ohne dass versucht wird, das Thema mit Thesen zu strukturieren. Die Resümees sind alles andere als konzis.
Die Erscheinungsformen des Rittertums seit dem 13. Jahrhundert werden geprägt durch die ständige Verschränkung von Kontinuität und Revitalisierung, schrieb ich 2004 im Artikel “Rittertum” [recte: Ritter] der Enzyklopädie des Märchens (Bd. 11, Sp. 710). Die damit verbundene Frage nach den Ritter-Renaissancen bzw. der “Ritterromantik”, die ich für das 15. Jahrhundert in einem Aufsatz (in: Zwischen Deutschland und Frankreich, 2002, S. 517-532) erörtert habe, wurde in der ebenfalls aus dem Gießener Erinnerungskulturen-Sonderforschungsbereich hervorgegangenen Dissertation von Barbara Hammes (Ritterlicher Fürst und Ritterschaft, 2011) für das Jahrhundert 1350-1450 untersucht. Bei Wrede kann in dieser Beziehung von methodischer Disziplin keine Rede sein: Er reflektiert nicht zusammenfassend über das Rittertum als Relikt und das Problem des Anachronismus und der historischen Distanz (oder gar über retrospektive Tendenzen, wie sie sich etwa im Schlossbau manifestierten), sondern belässt es bei punktuellen Beobachtungen, die nicht zusammengeführt werden. Der Begriffsgebrauch ist fahrlässig vage, beispielsweise “Rittertumsnostalgie” (S. 50 Anm. 42), “Distinktionserwerb durch Ungleichzeitigkeit” (S. 329), “Archaismus”, “Traditionalität”, “Musealisierung”, Nostalgie”, “romantische Erinnerungskultur” (so im Schlusskapitel “Adel zwischen Erinnerung und Erneuerung” S. 411-413).
Im Literaturverzeichnis vermisst man etliche Titel, darunter auch adelsgeschichtliche Standardwerke (z.B. Otto Brunners “Adeliges Landleben und europäischer Geist”) oder etwa die in einer Studie zum Ritterideal unverzichtbare Monographie von Andreas Wang zum Miles Christianus im 16. und 17. Jahrhundert. Das abschließende Personenregister wurde nachlässig erstellt.
Wredes Buch ist weit davon entfernt, als Grundlagenstudie zum Ritterideal der Frühen Neuzeit gelten zu können, auch wenn in ihm mit großem Fleiß schätzenswerte Bausteine zu diesem Thema zusammengetragen wurden.
Druck: ZGO 162 (2014), S. 593f.
Wrede kommt sehr viel besser weg in:
http://www.hsozkult.de/hfn/publicationreview/id/rezbuecher-19271
http://www.sehepunkte.de/2013/05/21972.html
http://www.recensio.net/rezensionen/zeitschriften/fruhneuzeit-info/24-2013/ReviewMonograph335006578/

KlausGraf - am Donnerstag, 13. November 2014, 00:05 - Rubrik: Genealogie
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Dirk Kurbjuweit schreibt im SPIEGEL 46/2014, S. 133: "Print stand früher für gedruckte Texte. Print steht heute für das Prinzip, dass der einzelne Text ein Juwel sein soll."
Ein Huffy (sagt man so?) widerspricht:
http://www.huffingtonpost.de/marcel-bohnensteffen/an-den-spiegel-journalisten-der-schonschreiber-sein-will_b_6139668.html

Ein Huffy (sagt man so?) widerspricht:
http://www.huffingtonpost.de/marcel-bohnensteffen/an-den-spiegel-journalisten-der-schonschreiber-sein-will_b_6139668.html

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PwC, the administrator charged with mopping up the European operations of the failed investment bank Lehman Brothers, has said that it might order the destruction of trading data and records once all of the bank’s affairs have been settled.
The possibility that PwC might destroy the data and documents locked down on the systems of Lehman Brothers International Europe, at the moment the plug was pulled on the bank in September 2008, feeds into the fears of historians that records of the financial crisis will be lost.
http://on.ft.com/11hDW9j
Archivists typically select around 5 per cent of organisational records, such as board minutes, public statements and strategy papers, for long-term preservation, according to Vicki Lemieux, an associate professor in archival studies at the University of British Columbia. But, given the repercussions and public importance of the crisis, she says: “The decision on what records are retained shouldn’t be a technocratic function undertaken by archivists alone, without some wider social consultation.”
It is not just academics who want to preserve the records. The European Association for Banking and Financial History, a network of financial institutions, hopes to persuade bank boards to preserve historically significant records. “The first step is to ensure the important parts of the archive are kept. But, in due time [after closure periods of perhaps 30-50 years] we hope the banks will make them accessible to researchers,” says Ines van Dijk, a document specialist at the Dutch central bank, who sits on an EABH committee looking at legislation affecting finance archives.
http://on.ft.com/1oL8oCW
Via Peter Kurilecz
The possibility that PwC might destroy the data and documents locked down on the systems of Lehman Brothers International Europe, at the moment the plug was pulled on the bank in September 2008, feeds into the fears of historians that records of the financial crisis will be lost.
http://on.ft.com/11hDW9j
Archivists typically select around 5 per cent of organisational records, such as board minutes, public statements and strategy papers, for long-term preservation, according to Vicki Lemieux, an associate professor in archival studies at the University of British Columbia. But, given the repercussions and public importance of the crisis, she says: “The decision on what records are retained shouldn’t be a technocratic function undertaken by archivists alone, without some wider social consultation.”
It is not just academics who want to preserve the records. The European Association for Banking and Financial History, a network of financial institutions, hopes to persuade bank boards to preserve historically significant records. “The first step is to ensure the important parts of the archive are kept. But, in due time [after closure periods of perhaps 30-50 years] we hope the banks will make them accessible to researchers,” says Ines van Dijk, a document specialist at the Dutch central bank, who sits on an EABH committee looking at legislation affecting finance archives.
http://on.ft.com/1oL8oCW
Via Peter Kurilecz
KlausGraf - am Mittwoch, 12. November 2014, 23:24 - Rubrik: English Corner
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Unter den Neuigkeiten zu den Textzeugen
http://www.eckhart.de/index.htm?aktuell.htm#Tz142
auch der Hinweis auf
http://archiv.twoday.net/stories/706567565/
http://www.eckhart.de/index.htm?aktuell.htm#Tz142
auch der Hinweis auf
http://archiv.twoday.net/stories/706567565/
KlausGraf - am Mittwoch, 12. November 2014, 23:03 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.xtranews.de/2014/11/12/piraten-versteigerung-warhol-kunstwerke-landesregierung-muss-liste-von-kunstwerken-offenlegen/
"Wenn sie tatsächlich eine Liste der im Besitz landeseigener Unternehmen befindlichen Kunstwerke hat, dann muss sie diese offenlegen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche bedeutenden Kulturgüter sich in den Sammlungen der öffentlichen Hand befinden."
"Wenn sie tatsächlich eine Liste der im Besitz landeseigener Unternehmen befindlichen Kunstwerke hat, dann muss sie diese offenlegen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche bedeutenden Kulturgüter sich in den Sammlungen der öffentlichen Hand befinden."
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Wer das Verb relaunchieren irritierend findet: Steht in meiner Quelle genauso, sorry:
http://idw-online.de/pages/de/news612943
http://idw-online.de/pages/de/news612943
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Fordert mit Recht Wolfgang Bauer in ZEIT Online:
http://www.zeit.de/2014/44/geschichte-islamischer-staat-kunsthandel-raubgraeber
http://www.zeit.de/2014/44/geschichte-islamischer-staat-kunsthandel-raubgraeber
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KlausGraf - am Mittwoch, 12. November 2014, 18:35 - Rubrik: Genealogie
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In Form eines Digitalisats des Buchs von P. Adam:
http://www.selestat.fr/fileadmin/user_upload/bibliotheque-humaniste/documents/pdf/01_Catalogue_des_manuscrits_Paul_Adam.pdf
Online ist auch der Inkunabelkatalog von Walter 1929 (mit Provenienzen)
http://www.selestat.fr/fileadmin/user_upload/bibliotheque-humaniste/documents/pdf/04_Catalogue_des_incunables_et_imprim%C3%A9s_du_XVIe_si%C3%A8cle_Joseph_Walter.pdf
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714913786/
http://www.selestat.fr/fileadmin/user_upload/bibliotheque-humaniste/documents/pdf/01_Catalogue_des_manuscrits_Paul_Adam.pdf
Online ist auch der Inkunabelkatalog von Walter 1929 (mit Provenienzen)
http://www.selestat.fr/fileadmin/user_upload/bibliotheque-humaniste/documents/pdf/04_Catalogue_des_incunables_et_imprim%C3%A9s_du_XVIe_si%C3%A8cle_Joseph_Walter.pdf
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714913786/
KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 20:37 - Rubrik: Kodikologie
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http://gateway-bayern.de/VD16+ZV+28222
Verschnarcht und unfähig, wie die BSB ist, vermisst man hier das seit 2011 im Netz befindliche Digitalisat des einzigen bekannten Exemplars dieses in der Forschung anscheinend unbekannten Lieddrucks (ca. 1537) über Wilhelm Tell eines sich Rosenast nennenden Autors. Wirklich auf Zack ist bei solchen Online-Nachweisen nur der Berliner GW.
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:hebis:04-eb2011-04376

Verschnarcht und unfähig, wie die BSB ist, vermisst man hier das seit 2011 im Netz befindliche Digitalisat des einzigen bekannten Exemplars dieses in der Forschung anscheinend unbekannten Lieddrucks (ca. 1537) über Wilhelm Tell eines sich Rosenast nennenden Autors. Wirklich auf Zack ist bei solchen Online-Nachweisen nur der Berliner GW.
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:hebis:04-eb2011-04376

KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 18:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://blog.okfn.org/2014/11/11/france-prefers-to-pay-twice-for-papers-by-its-researchers/
The main actors in scientific publishing generate considerable income. In fact, the sector is dominated by an oligopoly with “the big four” sharing most of the global pie:
The Dutch Elsevier
The German Springer
The American Wiley
The English Informa
They draw huge profits: from 30% to 40% annual net profit in the case of Elsevier and Springer.
In other words, these four major publishers resell to universities content that the institutions themselves have produced.
In this completely closed market, competition does not exist, and pre-existing agreement is the rule: subscription prices have continued to soar for thirty years, while the cost of publishing, in the era of electronic publishing, has never been lower. For example, the annual subscription to Elsevier’s journal ‘Brain Research’ costs a whopping 15,000 EUR.
The Ministry Shoulders This Policy
The agreement between France and Elsevier amounted to ca. EUR 172 million for 476 universities and hospitals.
The first payment (approximately EUR 34 million of public money) was paid in full in September 2014. In return, 476 public institutions will have access to a body of about 2,000 academic journals.
This published research was mainly financed by public funds. Therefore in the end, we will have paid to Elsevier twice: once to publish, a second time to read.
The main actors in scientific publishing generate considerable income. In fact, the sector is dominated by an oligopoly with “the big four” sharing most of the global pie:
The Dutch Elsevier
The German Springer
The American Wiley
The English Informa
They draw huge profits: from 30% to 40% annual net profit in the case of Elsevier and Springer.
In other words, these four major publishers resell to universities content that the institutions themselves have produced.
In this completely closed market, competition does not exist, and pre-existing agreement is the rule: subscription prices have continued to soar for thirty years, while the cost of publishing, in the era of electronic publishing, has never been lower. For example, the annual subscription to Elsevier’s journal ‘Brain Research’ costs a whopping 15,000 EUR.
The Ministry Shoulders This Policy
The agreement between France and Elsevier amounted to ca. EUR 172 million for 476 universities and hospitals.
The first payment (approximately EUR 34 million of public money) was paid in full in September 2014. In return, 476 public institutions will have access to a body of about 2,000 academic journals.
This published research was mainly financed by public funds. Therefore in the end, we will have paid to Elsevier twice: once to publish, a second time to read.
KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 17:58 - Rubrik: Open Access
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http://vifa-recht.de/intr2dod/
Die SB Berlin schafft es mit ihrer üblichen Mischung aus Arroganz und juristentypischer Herablassung ein im Ansatz gutes Angebot so auszugestalten, dass man es nur mit Würgereiz zur Kenntnis nehmen kann:
"Bitte beachten Sie, dass sich dieses kostenfreie Serviceangebot ausschließlich an das wissenschaftliche Personal universitärer wie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Deutschland richtet und nach Ablauf einer Einführungsphase an die ebenfalls kostenlose persönliche Registrierung beim Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung gebunden sein wird. Zudem werden nur Digitalisierungswünsche bearbeitet, die der Vorbereitung oder Durchführung eines konkreten rechtswissenschaftlichen Forschungsvorhabens dienen und sich auf die komplette Reproduktion selbstständiger bibliographischer Einheiten beziehen – also z.B. von Monographien, Zeitschriftenbänden, Jahrbüchern, Festschriften und Sammelwerken. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den konventionellen Digitalisierungsservice der Staatsbibliothek zu Berlin und holen vor einer kommerziellen oder gewerblichen Verwendung einzelner Digitalisate – etwa als Reproduktionsvorlage für Print-Publikationen – die Genehmigung der Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte ein. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der Digitalisierten Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin.
Eine Ablehnung auch von mit den genannten Kriterien konformen Digitalisierungswünschen bleibt vorbehalten – insbesondere aus urheberrechtlichen oder konservatorischen Gründen sowie nach Erschöpfung der jährlich zur Verfügung stehenden Fondsmittel. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unverhältnismäßig umfangreiche Digitalisierungswünsche im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit – zumindest vorläufig – nur teilweise erfüllt werden können. Zudem besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Nutzung oder dauerhafte Verfügbarkeit dieses Serviceangebots. Bereits anderweitig digitalisierte und frei im Internet verfügbare Werke können im Rahmen von ²DoD nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden."
Welcher forschende Rechtsanwalt hat den Mumm, sein Teilhaberecht nach Art. 5 GG i.V.m. Art. 3 GG einzuklagen? Und natürlich sind historische Arbeiten nicht vorgesehen, denn es muss ein rechtswissenschaftliches Projekt sein. Wie anders dagegen die UB Heidelberg: offen für alle und jeden!
http://www.ub.uni-heidelberg.de/fachinfo/kunst/wunschbuch.html
Hier ist auch durch die 70-Jahres-Regel der dringende Ausbau der digitalen Bibliotheken in den Bereich nach ca. 1920, was gemeinfreie Werke angeht, implementiert.
Zu kostenloser Digitalisierung:
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/
Die SB Berlin schafft es mit ihrer üblichen Mischung aus Arroganz und juristentypischer Herablassung ein im Ansatz gutes Angebot so auszugestalten, dass man es nur mit Würgereiz zur Kenntnis nehmen kann:
"Bitte beachten Sie, dass sich dieses kostenfreie Serviceangebot ausschließlich an das wissenschaftliche Personal universitärer wie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Deutschland richtet und nach Ablauf einer Einführungsphase an die ebenfalls kostenlose persönliche Registrierung beim Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung gebunden sein wird. Zudem werden nur Digitalisierungswünsche bearbeitet, die der Vorbereitung oder Durchführung eines konkreten rechtswissenschaftlichen Forschungsvorhabens dienen und sich auf die komplette Reproduktion selbstständiger bibliographischer Einheiten beziehen – also z.B. von Monographien, Zeitschriftenbänden, Jahrbüchern, Festschriften und Sammelwerken. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den konventionellen Digitalisierungsservice der Staatsbibliothek zu Berlin und holen vor einer kommerziellen oder gewerblichen Verwendung einzelner Digitalisate – etwa als Reproduktionsvorlage für Print-Publikationen – die Genehmigung der Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte ein. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der Digitalisierten Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin.
Eine Ablehnung auch von mit den genannten Kriterien konformen Digitalisierungswünschen bleibt vorbehalten – insbesondere aus urheberrechtlichen oder konservatorischen Gründen sowie nach Erschöpfung der jährlich zur Verfügung stehenden Fondsmittel. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unverhältnismäßig umfangreiche Digitalisierungswünsche im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit – zumindest vorläufig – nur teilweise erfüllt werden können. Zudem besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Nutzung oder dauerhafte Verfügbarkeit dieses Serviceangebots. Bereits anderweitig digitalisierte und frei im Internet verfügbare Werke können im Rahmen von ²DoD nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden."
Welcher forschende Rechtsanwalt hat den Mumm, sein Teilhaberecht nach Art. 5 GG i.V.m. Art. 3 GG einzuklagen? Und natürlich sind historische Arbeiten nicht vorgesehen, denn es muss ein rechtswissenschaftliches Projekt sein. Wie anders dagegen die UB Heidelberg: offen für alle und jeden!
http://www.ub.uni-heidelberg.de/fachinfo/kunst/wunschbuch.html
Hier ist auch durch die 70-Jahres-Regel der dringende Ausbau der digitalen Bibliotheken in den Bereich nach ca. 1920, was gemeinfreie Werke angeht, implementiert.
Zu kostenloser Digitalisierung:
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/
KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 16:05 - Rubrik: Archivrecht
Eine virtuelle Ausstellung des Stadtarchivs Mainz zusammen mit Studierenden des Historischen Seminars der Johannes Gutenberg-Universität Mainz:
http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/MBEH-9BNDSF.DE.0
[ https://www.mainz.de/kultur-und-wissenschaft/bibliotheken-und-archive/stadtarchiv/mittelalterfaelschungen.php ]
Zu Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/
Von Bodmann erfundene Familie von Ageduch
[ https://www.mainz.de/kultur-und-wissenschaft/bibliotheken-und-archive/stadtarchiv/mittelalterfaelschungen.php ]
Zu Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 03:27 - Rubrik: Landesgeschichte
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kulturrat-warnt-vor-kunstverkaeufen-deutsche-kultur-ist-opfer-verfehlter-wirtschaftspolitik/10959280.html?google_editors_picks=true
"Dass die Sammlung der ehemaligen Landesbank WestLB, heute Portigon AG, veräußert wird, gilt als wahrscheinlich. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begründete dies vergangene Woche damit, dass die Aktiengesellschaft die Kosten ihrer von der EU-Kommission geforderten Abwicklung aus eigener Kraft zu tragen habe. Damit dies ohne weitere Zuführung von Kapital aus dem Landeshaushalt bewältigt werden könne, müsse die Portigon die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, sagte der Minister vor dem Düsseldorfer Landtag. Darunter falle auch die Verwertung der Kunstgegenstände."
"Dass die Sammlung der ehemaligen Landesbank WestLB, heute Portigon AG, veräußert wird, gilt als wahrscheinlich. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begründete dies vergangene Woche damit, dass die Aktiengesellschaft die Kosten ihrer von der EU-Kommission geforderten Abwicklung aus eigener Kraft zu tragen habe. Damit dies ohne weitere Zuführung von Kapital aus dem Landeshaushalt bewältigt werden könne, müsse die Portigon die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, sagte der Minister vor dem Düsseldorfer Landtag. Darunter falle auch die Verwertung der Kunstgegenstände."
"Post cujus Athile mortem in Eczelburck fuit bellum Krimheldinum, omnium preteritorum bellorum maximum"
Wattenbachs Mitteilung im Neuen Archiv 1882 zum Nibelungenuntergang (bellum Krimheldinum, so die Handschrift), ein Testimonium zur Deutschen Heldensage,
https://archive.org/stream/neuesarchiv07geseuoft#page/174/mode/2up
aus einer damals Maihinger Handschrift blieb nicht unbeachtet. Es gab Notizen in der "Germania" und in Ungarn:
https://www.google.de/search?q=%22kriemheldinum%22&tbm=bks
http://epa.oszk.hu/02300/02392/00020/pdf/EPA02392_egy_phil_kozl_07_1883_01_119-127.pdf
Nun ist die ehemals Maihinger Handschrift vom derzeitigen Eigentümer, der UB Augsburg, ins Netz gestellt worden.
Johannes de Utino - Promptuarium Bibliae - Leo Marsicanus - UB Augsburg - Oettingen-Wallersteinsche Bibliothek Cod.II.1.2.191
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003073-5
Es handelt sich um die Weltchronik des 1363 gestorbenen Franziskaners Johannes de Utino, Inquisitor der Diözese Aquileia. Zu ihm:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119075717 (GND)
Dass er auch der Verfasser der Papst-Kaiser-Chronik ist, ist zweifelhaft (Radek 2013, wie unten). Von daher muss vorerst offen bleiben, ob es sich hinsichtlich der Werkdatierung um ein Zeugnis des 14. oder des 15. Jahrhunderts handelt.
Beschreibung der Handschrift aus Füssen (3. Viertel 15. Jahrhundert):
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0528_a323_jpg.htm
Ein Abdruck der von Wattenbach zitierten Stelle aus einer anderen Handschrift erschien in einer ungarischen Zeitschrift, teste Google-Snippet:
http://books.google.de/books?id=6XrwAAAAMAAJ&q=Crimhelonium
Zur Überlieferung der lateinischen Weltchronik: Stegmüller RB
http://www.repbib.uni-trier.de/ bietet 14 Handschriften.
"5025 Cum enim id quod iuste petitur, iuste denegari non possit, et maxime id... figuris conscripsi (Johannes de Utino OM Bertrando Patriarchae Aquileiensi, Utini 1344).
— Adam primus homo de terra in agro Damasceno a Deo formatus, triginta annorum apparens.
— Iste Moyses de viro levita nomine Amram et de matre nomine Yethabeth in Aegypto est natus (Exod.).
— Antipater gentilis Hircano primo adhaesit (sexta aetas: tempus regis gratiae).
Expl: sacram coronam regni Hungariae in potestate pluribus annis habuit.
Johannes de Utino, Compilatio librorum historialium totius bibliae. Compilatio librorum historialium totius bibliae.
Heiligenkreuz, Cistercienser 166 (XV) (usque ad annum 1458).
London, Brit. Museum, Egerton 1518.
Maihingen, Fürstl. Bibl. II Lat. 1 Fol. 191 f. 1-31 (usque ad 1486; cum supplemento usque ad 1524).
Melk 929-1708 f. 1-63 (Initium deest; Exod: Moyses de viro Levita).
Clm. 721 f. 2-63.
New York, Pierpont Morgan 114.
Paris, nat. lat. nouv. acq. 2577 (usque ad 1378).
Prag, Univ. 51 (I. A. 41) f. 176-200; 2782 (40. A. 15 Adligat.) f. 9-20; 1-8.
Schlägl 146 (78) f. 251-312.
Titusville Pa, John H. Scheide 34 (usque ad 1197).
Vaticana, Ottob. lat. 479 f. 1-43 (usque ad 1464).
Venezia, Marciana I. 49 (2282): Johannes de Utino, Hist. Bibl. (Cum enim id, quod digne petitur etc; Adam primum etc.).
Washington, The Holy Name College 1 (anno 1363).
Extabat: Paris, Colbert 3601; 5496."
http://www.chronica.msstate.edu/manuscript-notes.php?mid=6965
bietet zusätzlich:
Edinburgh, University Library, 189 (14th century).
Die bei Melville 1987 genannten Handschriften (zusätzlich Stuttgart und Wolfenbüttel) sind ohne Utinos Namen verwertet in der Zusammenstellung:
http://www.piggin.net/stemmahist/biblioplates.htm
Von Vizkeletys Überlieferungszusammenstellung ist nur die ungarische Publikation von 1985 im Netz greifbar:
http://epa.oszk.hu/00000/00021/00328/pdf/MKSZ_EPA00021_1985_101_03-04_195-209.pdf (ich zähle dort 15 lateinische Handschriften)
Norbert H. Ott nannte 2003 die Zahl von 16 (14 bei Stegmüller + Wolfenbüttel und Stuttgart) lateinischen Handschriften:
http://books.google.de/books?id=A7WrdlgaJDQC&pg=PA62
Nachdem er im ²VL Bd. 4 Sp. 785 schlecht recherchiert hatte, musste Ott im Nachtragsband 11 (2004), Sp. 801-803 erheblich nachbessern. Er sagt, dass Vizkelety 1988 14 lateinische Handschriften nenne und Frohne 1992 8 Pergament-Rotuli und 12 lateinische Codices.
DLL Reiseberichte legt sich nicht fest, was die Zahl der lateinischen Handschriften angeht:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=RA1-PA33
Tünde Radek bezieht sich auf Vizkelety 1988, der 14 lateinische Handschriften genannt habe: ZfdA 142 (2013), S. 45–55.
Eine Ausgabe kündigte Radek 1988 an:
http://books.google.de/books?id=zWCRAquqlysC&pg=PA101
Aktueller die Mitteilung Radeks in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/64978470/
Von der deutschen Fassung sind inzwischen 5 Textzeugen bekannt:
http://www.handschriftencensus.de/werke/1118
Online sind davon zwei. Im Berliner Mgf 947, Bl. 51v lautet die Stelle:
"Nach dem Athilia stund auf der streit Krimheldis, der vber all streyt der grosst".
http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN66378820X&PHYSID=PHYS_0108
Ebenso im Frankfurter Mgf 12, Bl. 48r (Krymheldis)
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/zoom/1971087
Der in den deutschen Versionen fehlende Name Etzelburg für die ungarische Römerstadt Aquincum ist seit dem 12. Jahrhundert belegt.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5306/pdf/Graf_heroisches_herkommen.pdf (Graf, Heroisches Herkommen 1993, S. 54)
Zum Kriemhild-Bild im späten Mittelalter kann man sich nicht auf die wenig verlässlichen Dietrich-Testimonien Lienerts verlassen, da Kriemhild dort ausgeklammert wurde. WILLIAM LAYHER, 'She was completely wicked': Kriemhild as exemplum in a 13th-century sermon. Image – Topos – Problem » ZfdA 138 (2009), S. 344-360 ist eine längliche Studie zu einem einzigen Beleg. Bohnenbergers Zusamenstellung (Kriemhilt, PBB 1899) gibt die Belege extrem verkürzt.´Ich begnüge mich für heute mit einem Hinweis auf "prelium Crumhelt", "ex prelio Crimildino" bei dem ungarischen Historiker Simon von Keza (Lienert Nr. 165, Ende 13. Jahrhundert):
http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_29_S._531
Wenn dereinst die Utino-Edition vorliegen wird, ist es sinnvoll, sich näher mit dem hier nur kursorisch eingeordneten Zeugnis zu befassen.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022465266/
#forschung

Wattenbachs Mitteilung im Neuen Archiv 1882 zum Nibelungenuntergang (bellum Krimheldinum, so die Handschrift), ein Testimonium zur Deutschen Heldensage,
https://archive.org/stream/neuesarchiv07geseuoft#page/174/mode/2up
aus einer damals Maihinger Handschrift blieb nicht unbeachtet. Es gab Notizen in der "Germania" und in Ungarn:
https://www.google.de/search?q=%22kriemheldinum%22&tbm=bks
http://epa.oszk.hu/02300/02392/00020/pdf/EPA02392_egy_phil_kozl_07_1883_01_119-127.pdf
Nun ist die ehemals Maihinger Handschrift vom derzeitigen Eigentümer, der UB Augsburg, ins Netz gestellt worden.
Johannes de Utino - Promptuarium Bibliae - Leo Marsicanus - UB Augsburg - Oettingen-Wallersteinsche Bibliothek Cod.II.1.2.191
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003073-5
Es handelt sich um die Weltchronik des 1363 gestorbenen Franziskaners Johannes de Utino, Inquisitor der Diözese Aquileia. Zu ihm:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119075717 (GND)
Dass er auch der Verfasser der Papst-Kaiser-Chronik ist, ist zweifelhaft (Radek 2013, wie unten). Von daher muss vorerst offen bleiben, ob es sich hinsichtlich der Werkdatierung um ein Zeugnis des 14. oder des 15. Jahrhunderts handelt.
Beschreibung der Handschrift aus Füssen (3. Viertel 15. Jahrhundert):
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0528_a323_jpg.htm
Ein Abdruck der von Wattenbach zitierten Stelle aus einer anderen Handschrift erschien in einer ungarischen Zeitschrift, teste Google-Snippet:
http://books.google.de/books?id=6XrwAAAAMAAJ&q=Crimhelonium
Zur Überlieferung der lateinischen Weltchronik: Stegmüller RB
http://www.repbib.uni-trier.de/ bietet 14 Handschriften.
"5025 Cum enim id quod iuste petitur, iuste denegari non possit, et maxime id... figuris conscripsi (Johannes de Utino OM Bertrando Patriarchae Aquileiensi, Utini 1344).
— Adam primus homo de terra in agro Damasceno a Deo formatus, triginta annorum apparens.
— Iste Moyses de viro levita nomine Amram et de matre nomine Yethabeth in Aegypto est natus (Exod.).
— Antipater gentilis Hircano primo adhaesit (sexta aetas: tempus regis gratiae).
Expl: sacram coronam regni Hungariae in potestate pluribus annis habuit.
Johannes de Utino, Compilatio librorum historialium totius bibliae. Compilatio librorum historialium totius bibliae.
Heiligenkreuz, Cistercienser 166 (XV) (usque ad annum 1458).
London, Brit. Museum, Egerton 1518.
Maihingen, Fürstl. Bibl. II Lat. 1 Fol. 191 f. 1-31 (usque ad 1486; cum supplemento usque ad 1524).
Melk 929-1708 f. 1-63 (Initium deest; Exod: Moyses de viro Levita).
Clm. 721 f. 2-63.
New York, Pierpont Morgan 114.
Paris, nat. lat. nouv. acq. 2577 (usque ad 1378).
Prag, Univ. 51 (I. A. 41) f. 176-200; 2782 (40. A. 15 Adligat.) f. 9-20; 1-8.
Schlägl 146 (78) f. 251-312.
Titusville Pa, John H. Scheide 34 (usque ad 1197).
Vaticana, Ottob. lat. 479 f. 1-43 (usque ad 1464).
Venezia, Marciana I. 49 (2282): Johannes de Utino, Hist. Bibl. (Cum enim id, quod digne petitur etc; Adam primum etc.).
Washington, The Holy Name College 1 (anno 1363).
Extabat: Paris, Colbert 3601; 5496."
http://www.chronica.msstate.edu/manuscript-notes.php?mid=6965
bietet zusätzlich:
Edinburgh, University Library, 189 (14th century).
Die bei Melville 1987 genannten Handschriften (zusätzlich Stuttgart und Wolfenbüttel) sind ohne Utinos Namen verwertet in der Zusammenstellung:
http://www.piggin.net/stemmahist/biblioplates.htm
Von Vizkeletys Überlieferungszusammenstellung ist nur die ungarische Publikation von 1985 im Netz greifbar:
http://epa.oszk.hu/00000/00021/00328/pdf/MKSZ_EPA00021_1985_101_03-04_195-209.pdf (ich zähle dort 15 lateinische Handschriften)
Norbert H. Ott nannte 2003 die Zahl von 16 (14 bei Stegmüller + Wolfenbüttel und Stuttgart) lateinischen Handschriften:
http://books.google.de/books?id=A7WrdlgaJDQC&pg=PA62
Nachdem er im ²VL Bd. 4 Sp. 785 schlecht recherchiert hatte, musste Ott im Nachtragsband 11 (2004), Sp. 801-803 erheblich nachbessern. Er sagt, dass Vizkelety 1988 14 lateinische Handschriften nenne und Frohne 1992 8 Pergament-Rotuli und 12 lateinische Codices.
DLL Reiseberichte legt sich nicht fest, was die Zahl der lateinischen Handschriften angeht:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=RA1-PA33
Tünde Radek bezieht sich auf Vizkelety 1988, der 14 lateinische Handschriften genannt habe: ZfdA 142 (2013), S. 45–55.
Eine Ausgabe kündigte Radek 1988 an:
http://books.google.de/books?id=zWCRAquqlysC&pg=PA101
Aktueller die Mitteilung Radeks in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/64978470/
Von der deutschen Fassung sind inzwischen 5 Textzeugen bekannt:
http://www.handschriftencensus.de/werke/1118
Online sind davon zwei. Im Berliner Mgf 947, Bl. 51v lautet die Stelle:
"Nach dem Athilia stund auf der streit Krimheldis, der vber all streyt der grosst".
http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN66378820X&PHYSID=PHYS_0108
Ebenso im Frankfurter Mgf 12, Bl. 48r (Krymheldis)
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/zoom/1971087
Der in den deutschen Versionen fehlende Name Etzelburg für die ungarische Römerstadt Aquincum ist seit dem 12. Jahrhundert belegt.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5306/pdf/Graf_heroisches_herkommen.pdf (Graf, Heroisches Herkommen 1993, S. 54)
Zum Kriemhild-Bild im späten Mittelalter kann man sich nicht auf die wenig verlässlichen Dietrich-Testimonien Lienerts verlassen, da Kriemhild dort ausgeklammert wurde. WILLIAM LAYHER, 'She was completely wicked': Kriemhild as exemplum in a 13th-century sermon. Image – Topos – Problem » ZfdA 138 (2009), S. 344-360 ist eine längliche Studie zu einem einzigen Beleg. Bohnenbergers Zusamenstellung (Kriemhilt, PBB 1899) gibt die Belege extrem verkürzt.´Ich begnüge mich für heute mit einem Hinweis auf "prelium Crumhelt", "ex prelio Crimildino" bei dem ungarischen Historiker Simon von Keza (Lienert Nr. 165, Ende 13. Jahrhundert):
http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_29_S._531
Wenn dereinst die Utino-Edition vorliegen wird, ist es sinnvoll, sich näher mit dem hier nur kursorisch eingeordneten Zeugnis zu befassen.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022465266/
#forschung

KlausGraf - am Dienstag, 11. November 2014, 01:51 - Rubrik: Kodikologie
Leif Kramp: Rezension zu: Behmer, Markus; Bernard, Birgit; Hasselbring, Bettina: Das Gedächtnis des Rundfunks. Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Bedeutung für die Forschung. Wiesbaden 2014, in: H-Soz-Kult, 10.11.2014, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-19795 .
Zitat:
"Eine Leerstelle bleibt bis auf vereinzelte Hinweise die kritikwürdige, weil beliebige Kassationspraxis (Vernichtung/Löschung von Überlieferungen) in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis Anfang der 1980er-Jahre. Auf eine drohende Lückenhaftigkeit des Überlieferungsbestandes wird zwar in Bezug auf den Schriftgutbestand und auf Radioprogramme sowie das überlieferte DDR-Programmvermögen hingewiesen, nicht jedoch die in Teilen hitzige und langwierige Debatte um wiederholte Löschaktionen aufgegriffen, die maßgeblich von Fernsehfilmern und Rundfunkjournalisten, aber auch unter Beteiligung von Archivaren geführt wurde und unter anderem in die Initiative zur Gründung einer „Deutschen Mediathek“ mündete. Hierfür hätte es sich unter anderem bei der Frage nach den gegenwärtigen Herausforderungen und Unsicherheiten hinsichtlich neuartiger (digitaler) Quellen (Beitrag von Christian Schwarzenegger, Universität Augsburg) angeboten, einen Bezug zwischen früheren und aktuellen Archiv-Regeln und -Mentalitäten zu wagen, zum Beispiel um durch das Verstehen der Fehler der Vergangenheit gegen Kurzsichtigkeit und Ignoranz und für Weitsicht und Offenheit zu werben. Kurzsichtig erscheinen dagegen erstaunlicherweise die Herausgeber selbst, indem sie beiläufig behaupten, dass die Archive privater Anbieter als „sofern überhaupt vorhanden, (bislang) für Forscher/innen kaum zugänglich“ (S. 19) seien, was in dieser pauschalen Form freilich nicht zu halten ist, sondern vielmehr zumindest exemplarisch den Einschluss von Privatsenderarchiven erforderlich gemacht hätte.[2]
Auch hätte der Leser Vieles über ein Modell gelungener Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Rundfunkarchiv und den Forschern im DFG-Forschungsprojekt „Programmgeschichte des DDR-Fernsehens“[3] lernen können, doch fehlt dieses relevante Beispiel unter den exemplarischen Studien. Leider ist zudem einigen (wenigen) Beiträgen eine gewisse Schludrigkeit beim Zitieren und Bibliographieren zu attestieren. "
Zitat:
"Eine Leerstelle bleibt bis auf vereinzelte Hinweise die kritikwürdige, weil beliebige Kassationspraxis (Vernichtung/Löschung von Überlieferungen) in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis Anfang der 1980er-Jahre. Auf eine drohende Lückenhaftigkeit des Überlieferungsbestandes wird zwar in Bezug auf den Schriftgutbestand und auf Radioprogramme sowie das überlieferte DDR-Programmvermögen hingewiesen, nicht jedoch die in Teilen hitzige und langwierige Debatte um wiederholte Löschaktionen aufgegriffen, die maßgeblich von Fernsehfilmern und Rundfunkjournalisten, aber auch unter Beteiligung von Archivaren geführt wurde und unter anderem in die Initiative zur Gründung einer „Deutschen Mediathek“ mündete. Hierfür hätte es sich unter anderem bei der Frage nach den gegenwärtigen Herausforderungen und Unsicherheiten hinsichtlich neuartiger (digitaler) Quellen (Beitrag von Christian Schwarzenegger, Universität Augsburg) angeboten, einen Bezug zwischen früheren und aktuellen Archiv-Regeln und -Mentalitäten zu wagen, zum Beispiel um durch das Verstehen der Fehler der Vergangenheit gegen Kurzsichtigkeit und Ignoranz und für Weitsicht und Offenheit zu werben. Kurzsichtig erscheinen dagegen erstaunlicherweise die Herausgeber selbst, indem sie beiläufig behaupten, dass die Archive privater Anbieter als „sofern überhaupt vorhanden, (bislang) für Forscher/innen kaum zugänglich“ (S. 19) seien, was in dieser pauschalen Form freilich nicht zu halten ist, sondern vielmehr zumindest exemplarisch den Einschluss von Privatsenderarchiven erforderlich gemacht hätte.[2]
Auch hätte der Leser Vieles über ein Modell gelungener Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Rundfunkarchiv und den Forschern im DFG-Forschungsprojekt „Programmgeschichte des DDR-Fernsehens“[3] lernen können, doch fehlt dieses relevante Beispiel unter den exemplarischen Studien. Leider ist zudem einigen (wenigen) Beiträgen eine gewisse Schludrigkeit beim Zitieren und Bibliographieren zu attestieren. "
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 22:58 - Rubrik: Medienarchive
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"Archivaufenthalte gehen in der Regel mit einem gewissen logistischen Aufwand einher. Der Zeitraum der Archivreise muss festgelegt werden, Züge und Unterkunft müssen gebucht werden, das Material muss vorbestellt werden – in der Regel. Nicht so in Stockholm.
Wer im Reichsarchiv forschen will, muss nicht zwingend vor Ort sein. Mit etwas Glück befindet sich der zu bearbeitende Bestand im digitalen Forschersaal (Den digitala forskarsalen), dem digitalen Angebot des Reichsarchives. Dort können Digitalisate einzelner Archiveinheiten in wachsender Zahl bequem vom heimischen PC aus eingesehen werden, darunter zentrale Bestände wie die Riksregistraturet (Reichsregistratur) oder seit Neuestem die Protokolle des schwedischen Reichsrates von 1657 bis 1683.
Hier zeigen sich die Chancen der digital humanities, wenn der (politische) Wille da ist, diese zu nutzen. Leider sind solche Angebote im Archivwesen (auch im Gegensatz zu Bibliotheken) noch immer zu selten. "
http://smdr.hypotheses.org/204
Wer im Reichsarchiv forschen will, muss nicht zwingend vor Ort sein. Mit etwas Glück befindet sich der zu bearbeitende Bestand im digitalen Forschersaal (Den digitala forskarsalen), dem digitalen Angebot des Reichsarchives. Dort können Digitalisate einzelner Archiveinheiten in wachsender Zahl bequem vom heimischen PC aus eingesehen werden, darunter zentrale Bestände wie die Riksregistraturet (Reichsregistratur) oder seit Neuestem die Protokolle des schwedischen Reichsrates von 1657 bis 1683.
Hier zeigen sich die Chancen der digital humanities, wenn der (politische) Wille da ist, diese zu nutzen. Leider sind solche Angebote im Archivwesen (auch im Gegensatz zu Bibliotheken) noch immer zu selten. "
http://smdr.hypotheses.org/204
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 22:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Es gibt einige neue Handschriften aus der Oettingen-Wallersteinschen Bibliothek der UB Augsburg im Netz, darunter auch ein Turnierbuch (Federzeichnungen ohne Text) aus der ersten Hälfte des 16. Jahrthunderts:
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003071-5
Zur Handschrift siehe
http://archiv.twoday.net/stories/233330559/
#fnzhss
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003071-5
Zur Handschrift siehe
http://archiv.twoday.net/stories/233330559/
#fnzhss
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 21:44 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-tritt-nach-meiner-Kenntnis-ist-das-sofort-unverzueglich-25-Jahre-Mauerfall-nicht-nur-im-Netz-2442065.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf
Weitere Links dürfen gern ergänzt werden.
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KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 21:41 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 21:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.nature.com/wls/
Die benachteiligten Länder der Welt werden wie gewohnt mit den Brosamen vom Tisch abgespeist. "In der ersten Version der englischsprachigen Datenbank stehen laut Unesco in Paris mehr als 300 Referenzartikel, 25 wissenschaftliche Bücher und 70 Videos von «Nature Education» kostenlos zur Verfügung." Angesichts des wissenschaftlichen Outputs, der zu mehr als 75 % hinter Bezahlschranken liegt, ist das noch nicht einmal ein Tropfen auf einen heißen Stein.
Die benachteiligten Länder der Welt werden wie gewohnt mit den Brosamen vom Tisch abgespeist. "In der ersten Version der englischsprachigen Datenbank stehen laut Unesco in Paris mehr als 300 Referenzartikel, 25 wissenschaftliche Bücher und 70 Videos von «Nature Education» kostenlos zur Verfügung." Angesichts des wissenschaftlichen Outputs, der zu mehr als 75 % hinter Bezahlschranken liegt, ist das noch nicht einmal ein Tropfen auf einen heißen Stein.
KlausGraf - am Montag, 10. November 2014, 15:41 - Rubrik: Open Access
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