KlausGraf - am Sonntag, 23. November 2014, 17:47 - Rubrik: Archivrecht
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Silcke Ecks empfahl in INETBIB
http://www.ndr.de/info/sendungen/intensiv-station/Pigor-Eichhorn-Rettung-vor-der-NSA,intensivstation3102.html
Sehr schön auch die ältere Abrechnung von Pigor & Eichhorn mit den Heilsversprechungen der IT.
https://www.youtube.com/watch?v=k0jpLJ-S9N8
http://www.ndr.de/info/sendungen/intensiv-station/Pigor-Eichhorn-Rettung-vor-der-NSA,intensivstation3102.html
Sehr schön auch die ältere Abrechnung von Pigor & Eichhorn mit den Heilsversprechungen der IT.
https://www.youtube.com/watch?v=k0jpLJ-S9N8
KlausGraf - am Sonntag, 23. November 2014, 17:11 - Rubrik: Unterhaltung
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Peter Wiesinger: Joachim von Watts Wiener literaturwissenschaftliche Vorlesung im Wintersemester 1513/14. In: Jahrbuch für internationale Germanistik 44/1 (2012), S. 25-49, hier S. 42-44
(kostenpflichtig: http://dx.doi.org/10.3726/82040_25 ) geht auf die Stelle zur Dietrichepik in des Vadianus 'De poetica et carmine ratione liber' (gedruckt 1518) ein.
Lienert, deren Dietrich-Testimonien hier schon öfter Anlass zur Kritik gaben
http://archiv.twoday.net/stories/156272722/
http://archiv.twoday.net/search?q=lienert
konnte natürlich diesen Aufsatz noch nicht kennen, hat aber das Zeugnis als Nr. 289 (S. 211) nach Müllers Gedechtnus-Buch
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00046030_00198.html
und der Ausgabe von Peter Schäffer. Weder erfährt man, dass der 1518 gedruckte Text auf die Wiener Vorlesung von 1513/14 zurückgeht, noch die VD 16-Nummer (V 33).
Drei Digitalisate des seltenen Drucks aus München sind online, dazu eines aus Jena, eines aus Wien
http://gateway-bayern.de/VD16+V+33 (ohne das Jenaer und Wiener Digitalisat)
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:urmel-e3d8d3a0-736a-44d8-bcf1-b4097f8e236d2-00000016-0114
http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ185285006
Wer sich auf eine lange Sucherei nach der Dietrich-Stelle (in Ermangelung der Ausgabe Schäffers) gefasst machen musste, wird durch Googles OCR freudig überrascht. Die Suche nach gigante Sigenoto (aus Lienert)
https://www.google.de/search?q=%22gigante+siginoto%22&tbm=bks
führt sofort zu
http://books.google.de/books?id=GM1RAAAAcAAJ&pg=PT30 (Bl. 14v der handschriftlichen Zählung)
Wie nicht selten hat Lienert zu wenig Kontext vom Zeugnis gegeben. Auch wenn die Ausgabe Schäffers leider nicht online ist, kann man sich anhand des alten Drucks einen Eindruck von Vadians Argumentation verschaffen.
***
Zu Ermenrikes dot (Lienert Nr. 308) sei nachgetragen: Claudia Händl: Geschichte und Heldensage in der niederdeutschen Literatur des Mittelalters. Balthasar von Esens und Dietrich von Bern in der Flugschrift Berlin, Staatsbibliothek, Yf 8061R. In: Medieval German textrelations (2012), S. 1-14
Die Liedflugschrift ist hoffentlich bald online:
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001798800000000
=
http://gateway-bayern.de/VD16+V+364
Zu Weddiges Ausgabe 1995:
http://www.degruyter.com/view/product/50132
(kostenpflichtig: http://dx.doi.org/10.3726/82040_25 ) geht auf die Stelle zur Dietrichepik in des Vadianus 'De poetica et carmine ratione liber' (gedruckt 1518) ein.
Lienert, deren Dietrich-Testimonien hier schon öfter Anlass zur Kritik gaben
http://archiv.twoday.net/stories/156272722/
http://archiv.twoday.net/search?q=lienert
konnte natürlich diesen Aufsatz noch nicht kennen, hat aber das Zeugnis als Nr. 289 (S. 211) nach Müllers Gedechtnus-Buch
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00046030_00198.html
und der Ausgabe von Peter Schäffer. Weder erfährt man, dass der 1518 gedruckte Text auf die Wiener Vorlesung von 1513/14 zurückgeht, noch die VD 16-Nummer (V 33).
Drei Digitalisate des seltenen Drucks aus München sind online, dazu eines aus Jena, eines aus Wien
http://gateway-bayern.de/VD16+V+33 (ohne das Jenaer und Wiener Digitalisat)
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:urmel-e3d8d3a0-736a-44d8-bcf1-b4097f8e236d2-00000016-0114
http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ185285006
Wer sich auf eine lange Sucherei nach der Dietrich-Stelle (in Ermangelung der Ausgabe Schäffers) gefasst machen musste, wird durch Googles OCR freudig überrascht. Die Suche nach gigante Sigenoto (aus Lienert)
https://www.google.de/search?q=%22gigante+siginoto%22&tbm=bks
führt sofort zu
http://books.google.de/books?id=GM1RAAAAcAAJ&pg=PT30 (Bl. 14v der handschriftlichen Zählung)
Wie nicht selten hat Lienert zu wenig Kontext vom Zeugnis gegeben. Auch wenn die Ausgabe Schäffers leider nicht online ist, kann man sich anhand des alten Drucks einen Eindruck von Vadians Argumentation verschaffen.
***
Zu Ermenrikes dot (Lienert Nr. 308) sei nachgetragen: Claudia Händl: Geschichte und Heldensage in der niederdeutschen Literatur des Mittelalters. Balthasar von Esens und Dietrich von Bern in der Flugschrift Berlin, Staatsbibliothek, Yf 8061R. In: Medieval German textrelations (2012), S. 1-14
Die Liedflugschrift ist hoffentlich bald online:
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001798800000000
=
http://gateway-bayern.de/VD16+V+364
Zu Weddiges Ausgabe 1995:
http://www.degruyter.com/view/product/50132
KlausGraf - am Sonntag, 23. November 2014, 02:15 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Soll man Archivalia zitieren?
Wieso nicht? Wenn man sich mit einem Beitrag oder einem hier egäußerten Gedanken auseinandersetzt, gebietet die wissenschaftliche Redlichkeit, diese Entlehnung zu kennzeichnen.
Nikolaus Henkel hat jüngst in einer gedruckten Studie zum Priester Wernher zwar meinen Namen genannt, aber keine Fundstelle für meinen Beitrag in Archivalia angegeben. Das ist nicht in Ordnung.
Welchen Zitierstil man wählt, bleibt jedem selbst überlassen. Nutzerfreundlich ist es, Autor, Titel des Beitrags, Titel des Blogs und Datum des Beitrags anzugeben:
Klaus Graf: Eine illuminierte Handschrift von Priester Wernhers Marienleben ehemals in der Krafft'schen Bibliothek in Ulm. In: Archivalia vom 3. Juni 2012 [mit Nachträgen]
http://archiv.twoday.net/stories/97046205/
Archivversion:
http://www.webcitation.org/6UHpss2hP
Wenn jemand Angst hat, dass Archivalia aus dem Netz verschwindet, ist er laut IMPRESSUM
http://archiv.twoday.net/stories/134812/
befugt, den Beitrag "auf http://www.webcitation.org/ (und vergleichbaren Angeboten) abzuspeichern und so öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu halten!"
Wieso nicht? Wenn man sich mit einem Beitrag oder einem hier egäußerten Gedanken auseinandersetzt, gebietet die wissenschaftliche Redlichkeit, diese Entlehnung zu kennzeichnen.
Nikolaus Henkel hat jüngst in einer gedruckten Studie zum Priester Wernher zwar meinen Namen genannt, aber keine Fundstelle für meinen Beitrag in Archivalia angegeben. Das ist nicht in Ordnung.
Welchen Zitierstil man wählt, bleibt jedem selbst überlassen. Nutzerfreundlich ist es, Autor, Titel des Beitrags, Titel des Blogs und Datum des Beitrags anzugeben:
Klaus Graf: Eine illuminierte Handschrift von Priester Wernhers Marienleben ehemals in der Krafft'schen Bibliothek in Ulm. In: Archivalia vom 3. Juni 2012 [mit Nachträgen]
http://archiv.twoday.net/stories/97046205/
Archivversion:
http://www.webcitation.org/6UHpss2hP
Wenn jemand Angst hat, dass Archivalia aus dem Netz verschwindet, ist er laut IMPRESSUM
http://archiv.twoday.net/stories/134812/
befugt, den Beitrag "auf http://www.webcitation.org/ (und vergleichbaren Angeboten) abzuspeichern und so öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu halten!"
KlausGraf - am Sonntag, 23. November 2014, 01:10 - Rubrik: Allgemeines
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KlausGraf - am Sonntag, 23. November 2014, 00:45 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Samstag, 22. November 2014, 17:39 - Rubrik: Archivpaedagogik
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Letztes Wochenende war Twoday und damit auch Archivalia down. Daher gibt es die Ritterspiele-Bilderreihe erst jetzt.
http://archivalia.tumblr.com/tagged/tournament
Zum Thema Turnier in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=turnier
Mehr Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://archivalia.tumblr.com/tagged/tournament
Zum Thema Turnier in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=turnier
Mehr Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


KlausGraf - am Samstag, 22. November 2014, 15:53 - Rubrik: Unterhaltung
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Bereits 2013 ist eine Masterarbeit in Buchform erschienen.
Eva Taxacher: Frauenbewegung(en) im Archiv des DOKU Graz. Eine Bestandsaufnahme und kritische Reflexion
Der Verlag schreibt dazu:
In diesem Buch wird das Archivmaterial und die Organisation des DOKU Graz und seines Archivs in der Entwicklung der Frauenbewegung verortet und in Verbindung zur feministischen Theorieentwicklung gedacht.
Der Fokus dieser Arbeit zur Geschichte der Frauenbewegung in Graz liegt auf der Kontextualisierung des Archivmaterials und in weiterer Folge auf der Frage welche Ausschlüsse das Archiv selbst produziert durch die impliziten oder expliziten Definitionen und Vorstellungen über Feminismus, Frauenbewegung und Frauen. Bereits in der Analyse der zentralen Begriffe zeigen sich die wesentlichen Spannungsfelder der feministischen Debatten: Wer sind die Frauen, deren Geschichte geschrieben werden soll, was wird unter Frauenbewegung verstanden, was ist mit Feminismus gemeint. Abhängig davon welche Antworten auf diese Fragen gegeben werden bzw. welche Vorstellung davon zugrunde liegt, gibt es unterschiedliche Herangehensweisen und Ergebnisse in historischen und zeitgenössischen Untersuchungen. Das Archiv wird nicht zum unmarkierten und unbeschriebenen Ausgangspunkt einer beschreibenden Geschichtsforschung, sondern das dokumentierte Wissen wird kontextualisiert – und damit auch die Lücken denkbar und greifbar gemacht.
(12,5 x 20,5 cm, Broschur, 154 Seiten, € 19,80, ISBN 978-3-85409-699-3)
Eva Taxacher, studierte Soziologie und Internationale Genderforschung & Feministische Politik, beschäftigt sich mit Frauen- und Geschlechtergeschichte im musealen und öffentlichen Raum und arbeitet derzeit in der Geschlechterpolitischen Bildungsarbeit in Graz.
Zur Website des DOKU in Graz
Eva Taxacher: Frauenbewegung(en) im Archiv des DOKU Graz. Eine Bestandsaufnahme und kritische Reflexion
Der Verlag schreibt dazu:
In diesem Buch wird das Archivmaterial und die Organisation des DOKU Graz und seines Archivs in der Entwicklung der Frauenbewegung verortet und in Verbindung zur feministischen Theorieentwicklung gedacht.
Der Fokus dieser Arbeit zur Geschichte der Frauenbewegung in Graz liegt auf der Kontextualisierung des Archivmaterials und in weiterer Folge auf der Frage welche Ausschlüsse das Archiv selbst produziert durch die impliziten oder expliziten Definitionen und Vorstellungen über Feminismus, Frauenbewegung und Frauen. Bereits in der Analyse der zentralen Begriffe zeigen sich die wesentlichen Spannungsfelder der feministischen Debatten: Wer sind die Frauen, deren Geschichte geschrieben werden soll, was wird unter Frauenbewegung verstanden, was ist mit Feminismus gemeint. Abhängig davon welche Antworten auf diese Fragen gegeben werden bzw. welche Vorstellung davon zugrunde liegt, gibt es unterschiedliche Herangehensweisen und Ergebnisse in historischen und zeitgenössischen Untersuchungen. Das Archiv wird nicht zum unmarkierten und unbeschriebenen Ausgangspunkt einer beschreibenden Geschichtsforschung, sondern das dokumentierte Wissen wird kontextualisiert – und damit auch die Lücken denkbar und greifbar gemacht.
(12,5 x 20,5 cm, Broschur, 154 Seiten, € 19,80, ISBN 978-3-85409-699-3)
Eva Taxacher, studierte Soziologie und Internationale Genderforschung & Feministische Politik, beschäftigt sich mit Frauen- und Geschlechtergeschichte im musealen und öffentlichen Raum und arbeitet derzeit in der Geschlechterpolitischen Bildungsarbeit in Graz.
Zur Website des DOKU in Graz
Bernd Hüttner - am Samstag, 22. November 2014, 14:08 - Rubrik: Frauenarchive
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Bei kulturgutschutz-deutschland.de annoncierte die Freie und Hansestadt Hamburg jüngst unter dem o.g. Titel das eingeleitete Verfahren zur Eintragung in das Verzeichnis nationalen Kulturguts für 194 Einheiten beweglichen Kulturguts: http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/Hamburg/06401.html?nn=1003270&block=AllesDruckversion
Auffallend in der Annonce ist die Erwähnung "Gutenberg aus Mainz" bei den Druckern. Offiziell hat die Hansestadt keinen Gutenberg-Druck aufzuweisen. Welche Zimelien hat die Stadt bislang noch nicht bei sich bemerkt, die - wie zu lesen ist - als detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen seien?
Auffallend in der Annonce ist die Erwähnung "Gutenberg aus Mainz" bei den Druckern. Offiziell hat die Hansestadt keinen Gutenberg-Druck aufzuweisen. Welche Zimelien hat die Stadt bislang noch nicht bei sich bemerkt, die - wie zu lesen ist - als detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen seien?
KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 17:10 - Rubrik: English Corner
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Über Ausnahmen unterrichtet:
http://www.ihk-praktikumsportal.de/inhalte/Arbeitgeber/Praktikum/Rechtliche+Rahmenbedingungen/2957346/Mindestlohn.html#Praktikanten
http://personal-im-web.de/mindestlohn/mindestlohn-wann-bekommen-praktikanten-den-mindestlohn/
http://www.ihk-praktikumsportal.de/inhalte/Arbeitgeber/Praktikum/Rechtliche+Rahmenbedingungen/2957346/Mindestlohn.html#Praktikanten
http://personal-im-web.de/mindestlohn/mindestlohn-wann-bekommen-praktikanten-den-mindestlohn/
KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 17:00 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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http://www.alexandria.admin.ch/bv00963319_Schaffhausen.pdf
Weitere Digitalisate der Bibliothek am Guisanplatz in Bern über
http://search.books2ebooks.eu
(Abfrage ausgehend von einem Einzeltreffer z.B. mit Schweiz nach: all items available for EOD from Library Am Guisanplatz, anschließend auf eBooks einschränken)
Weitere Digitalisate der Bibliothek am Guisanplatz in Bern über
http://search.books2ebooks.eu
(Abfrage ausgehend von einem Einzeltreffer z.B. mit Schweiz nach: all items available for EOD from Library Am Guisanplatz, anschließend auf eBooks einschränken)
KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 13:27 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.bibliotheque-diderot.fr/services/numerisation-a-la-demande-168859.kjsp
Via
http://francofil.hypotheses.org/3018
Weiteres:
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/
Via
http://francofil.hypotheses.org/3018
Weiteres:
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/
KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 12:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Das Bundespatentgericht in München hat mit Beschluss vom 26. März 2014 eine Beschwerde der Wikimedia Foundation gegen das interdisziplinäre Projekt Wiki-Watch zurückgewiesen. Wikimedia hatte beantragt, die Marke von Wiki-Watch löschen zu lassen. Ohne Erfolg: Zwischen Wikipedias Puzzle-Kugel und dem Logo von Wiki-Watch bestehe keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr, so das eindeutige Urteil der Richter."
http://blog.wiki-watch.de/?p=3916

http://blog.wiki-watch.de/?p=3916

KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 12:23 - Rubrik: Archivrecht
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Peter Suber: "This is big, and not only because the the Gates Foundation is big. The policy applies to both texts and data, requires CC-BY licenses, and is the first OA policy anywhere to give publishers fair warning and cut the permissible embargo from 12 months to zero over the next two years."
https://plus.google.com/109377556796183035206/posts/SNRPPLGCqPh
https://plus.google.com/109377556796183035206/posts/SNRPPLGCqPh
KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 12:07 - Rubrik: English Corner
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http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/nkf
Das OA-Journal richtet sich an Nachwuchswissenschaftler; jede Ausgabe hat einen Themenschwerpunkt.
Das OA-Journal richtet sich an Nachwuchswissenschaftler; jede Ausgabe hat einen Themenschwerpunkt.
KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 12:02 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 12:00 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Welche brandneuen Wikipedia-Artikel
https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Neue_Seiten
finden Suchmaschinen und Metasuchmaschinen?
23 Uhr 49 wurde angelegt
https://de.wikipedia.org/wiki/Blutnacht_von_Sneek
Suche nach:
blutnacht von sneek
Etwas Informatives bietet dazu nur Google und http://www.etools.ch/ (erste drei Treffer nach Google).
Um Mitternacht: Nichts Informatives bei Metager3, Yahoo=Bing, info.com.
Otfriedvers: Google und etools.ch auf Platz 1, nichts bei Yahoo, info.com (jeweils erste 10 Treffer). geprüft ca. 00:10.
Geprüft 00:13-00:17 Ambika (Mahabharata). Noch nichts bei Google und den anderen.
Rebeca Olvera: Google nur auf Platz 10. Bei den anderen noch Fehlanzeige.
Schon um 22:50 wurde Barbara Schöbi-Fink angelegt. Google: Platz 3. Fehlt bis auf etools.ch (Platz 10) bei den anderen.
22:06 wurde angelegt: Attilio Momigliano. Google Platz 2; fehlt bei den anderen unter den ersten 10.
Bei Metager3 werden (aber nicht durchgehend) oben rechts gesondert Suchergebnisse aus der Wikipedia angezeigt; diese wurden nicht ausgewertet, sondern nur die Treffer der regulären Trefferliste.
Das Fazit des Kurztests überrascht nicht: Google hat eindeutig die Nase vorn. Etools.ch hat dank Google in 3 von 6 Fällen einen Treffer. In keinem Fall hatte eine andere Suchmaschine den Treffer früher als Google.
https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Neue_Seiten
finden Suchmaschinen und Metasuchmaschinen?
23 Uhr 49 wurde angelegt
https://de.wikipedia.org/wiki/Blutnacht_von_Sneek
Suche nach:
blutnacht von sneek
Etwas Informatives bietet dazu nur Google und http://www.etools.ch/ (erste drei Treffer nach Google).
Um Mitternacht: Nichts Informatives bei Metager3, Yahoo=Bing, info.com.
Otfriedvers: Google und etools.ch auf Platz 1, nichts bei Yahoo, info.com (jeweils erste 10 Treffer). geprüft ca. 00:10.
Geprüft 00:13-00:17 Ambika (Mahabharata). Noch nichts bei Google und den anderen.
Rebeca Olvera: Google nur auf Platz 10. Bei den anderen noch Fehlanzeige.
Schon um 22:50 wurde Barbara Schöbi-Fink angelegt. Google: Platz 3. Fehlt bis auf etools.ch (Platz 10) bei den anderen.
22:06 wurde angelegt: Attilio Momigliano. Google Platz 2; fehlt bei den anderen unter den ersten 10.
Bei Metager3 werden (aber nicht durchgehend) oben rechts gesondert Suchergebnisse aus der Wikipedia angezeigt; diese wurden nicht ausgewertet, sondern nur die Treffer der regulären Trefferliste.
Das Fazit des Kurztests überrascht nicht: Google hat eindeutig die Nase vorn. Etools.ch hat dank Google in 3 von 6 Fällen einen Treffer. In keinem Fall hatte eine andere Suchmaschine den Treffer früher als Google.
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http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_68/index.html
"Um eine Nachnutzung nicht zu erschweren oder sie gar unmöglich zu machen, müssen dem Leser beziehungsweise Nutzer von Forschungsergebnissen aller Art (Texte, Abbildungen, Software, Forschungsdaten, Metadaten) seine diesbezüglichen Rechte und Pflichten klar und einfach kommuniziert werden. Dies umfasst eine eindeutige Aussage, welche Möglichkeiten der Urheber Dritten für die freie Nachnutzung, zum Beispiel die Verbreitung und die Auswertung von Forschungsergebnissen einräumt, und ob dies gegebenenfalls die Möglichkeit einschließt, automatisiert Text- und Datenanalysen durchzuführen. Deshalb ist die Vergabe einer Lizenz, in der die vom Urheber beziehungsweise Rechteinhaber eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten nachvollziehbar dargelegt werden, unerlässlich. Diese Lizenzen müssen in ihren Aussagen rechtssicher formuliert und international verständlich sein. Zudem sollten dem Urheber für die Verwendung der Lizenzen keine Kosten entstehen. Die Pflicht zum exakten wissenschaftlichen Zitieren bleibt von der Vergabe solcher Lizenzen selbstverständlich unberührt.
Offene Lizenzen sind daher ein elementarer Standard, der eine wissenschaftskonforme Nachnutzung wissenschaftlicher Produkte erleichtert. Mit der offenen Bereitstellung von Forschungsergebnissen werden deren Sichtbarkeit, Nachnutzbarkeit, schnelle Verbreitung und somit Innovation befördert. Offene Lizenzen erleichtern zudem die Umsetzung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.
Creative Commons
Die offenen Creative-Commons-Lizenzen sind international verbreitet und anerkannt. Es gibt für wissenschaftliche Veröffentlichungen kein anderes in vergleichbarer Weise breit genutztes standardisiertes Lizenzsystem. "
"Um eine Nachnutzung nicht zu erschweren oder sie gar unmöglich zu machen, müssen dem Leser beziehungsweise Nutzer von Forschungsergebnissen aller Art (Texte, Abbildungen, Software, Forschungsdaten, Metadaten) seine diesbezüglichen Rechte und Pflichten klar und einfach kommuniziert werden. Dies umfasst eine eindeutige Aussage, welche Möglichkeiten der Urheber Dritten für die freie Nachnutzung, zum Beispiel die Verbreitung und die Auswertung von Forschungsergebnissen einräumt, und ob dies gegebenenfalls die Möglichkeit einschließt, automatisiert Text- und Datenanalysen durchzuführen. Deshalb ist die Vergabe einer Lizenz, in der die vom Urheber beziehungsweise Rechteinhaber eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten nachvollziehbar dargelegt werden, unerlässlich. Diese Lizenzen müssen in ihren Aussagen rechtssicher formuliert und international verständlich sein. Zudem sollten dem Urheber für die Verwendung der Lizenzen keine Kosten entstehen. Die Pflicht zum exakten wissenschaftlichen Zitieren bleibt von der Vergabe solcher Lizenzen selbstverständlich unberührt.
Offene Lizenzen sind daher ein elementarer Standard, der eine wissenschaftskonforme Nachnutzung wissenschaftlicher Produkte erleichtert. Mit der offenen Bereitstellung von Forschungsergebnissen werden deren Sichtbarkeit, Nachnutzbarkeit, schnelle Verbreitung und somit Innovation befördert. Offene Lizenzen erleichtern zudem die Umsetzung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.
Creative Commons
Die offenen Creative-Commons-Lizenzen sind international verbreitet und anerkannt. Es gibt für wissenschaftliche Veröffentlichungen kein anderes in vergleichbarer Weise breit genutztes standardisiertes Lizenzsystem. "
KlausGraf - am Donnerstag, 20. November 2014, 23:22 - Rubrik: Open Access
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Der Beitrag von Manuel Hagemann steht auch online zur Verfügung:
http://www.landesgeschichte.uni-bonn.de/forschung/beitrag_hagemann_rhvjbll2014
http://www.landesgeschichte.uni-bonn.de/forschung/beitrag_hagemann_rhvjbll2014
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http://www.netzwelt.de/news/150011-goodbye-google-yahoo-default-suchmaschine-firefox-browser.html
Gewiss keine gute Entscheidung, schaut man sich das Ergebnis von Bing (das hinter der Yahoo-Suche steht) bei meinem letzten Metasuchmaschinentest an:
http://archiv.twoday.net/stories/1022370760/
Die Suche nach
Lied und Medienwechsel im 16. Jahrhundert
erbringt bei Google meinen aktuellen Archivalia-Beitrag (Platz 6), während Yahoo unter den ersten 10 Treffern nichts hat.
Gewiss keine gute Entscheidung, schaut man sich das Ergebnis von Bing (das hinter der Yahoo-Suche steht) bei meinem letzten Metasuchmaschinentest an:
http://archiv.twoday.net/stories/1022370760/
Die Suche nach
Lied und Medienwechsel im 16. Jahrhundert
erbringt bei Google meinen aktuellen Archivalia-Beitrag (Platz 6), während Yahoo unter den ersten 10 Treffern nichts hat.
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Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für Volkskunde, Jahrgang 110, Heft 2, 2014, S. 344-346.
Nils Grosch: Lied und Medienwechsel im 16. Jahrhundert.
Münster/New York/München/Berlin: Waxmann 2013, 206 S., 56
Schwarzweißabb. (Populäre Kultur und Musik Bd. 6).
“Über das Alter der Populären Musik, die Erfindung des
‘Volkslieds’ und die Konstruktion von ‘Tenorliedern’”. Die
Überschrift des ersten Kapitels - eine Einleitung gibt es
nicht - zeigt die Richtung an, die diese Basler
musikwissenschaftliche Habilitationsschrift von 2009
einschlägt. Sie siedelt im Überschneidungsbereich von
Musikwissenschaft, Mediengeschichte, Volkskunde und
Literaturwissenschaft.
Während die Erforschung moderner Populärer Musik diese vor
allem als Industrieprodukt begreift, hat der - seit
längerem in Misskredit geratene - Volkslied-Begriff seinen
Gegenstand ahistorisch und ohne Bezug auf den
mediengeschichtlichen Kontext konstruiert. Herders
Volkslied war eine ästhetische Kategorie, die das gesamte
Volk als Kulturgemeinschaft meinte. Im 19. Jahrhundert
wurden die Volkslieder dann zu Liedern des einfachen Volks
umgewertet. Musikwissenschaftlich korrespondiert diesem
Prozess die Etablierung des sogenannten “Tenorlieds”, das
definiert wird als eine “umfassende Kategorie für die
überlieferten, mehrstimmigen Kompositionen über
deutschsprachige Texte von der Mitte des 15. bis zur Mitte
des 16. Jahrhunderts” (S. 23). Die Tenorstimme
mehrstimmiger Lieder hat man regelmäßig als Volksliedbeleg
gewertet (S. 27). Grosch lehnt die Tenorlied-Theorie (in
der NS-Zeit gern: “deutsches Tenorlied”) als “ideologisch
motiviertes Konstrukt” ab (S. 31) und betont die
industrielle Produktion und kommerzielle Distribution
populärer Musik.
Nach erfolgreicher Aufräumarbeit unternimmt es Grosch, im
zweiten Kapitel die Rolle des Lieds in der
‘Gutenberg-Galaxis’ (McLuhan) zu bestimmen. Da
Gattungsdifferenzierungen für das (weltliche) Lied wie
Volkslied, Gesellschaftslied, Kunstlied oder Hofweise die
Gefahr zirkulärer Argumentation mit sich bringen,
bezeichnet er die Gattung einfach als Lied. Er behandelt
Liederhandschriften, Liedflugschriften und überwiegend mit
Noten versehene gedruckte Liederbücher, die zunächst im
Mehrphasendruck vervielfältigt wurden. In den 1530er Jahren
setzte sich als technologische Innovation der
Einphasendruck mit beweglichen Lettern durch.
Um die Rezeption und den Gebrauch des Lieds geht es dem
dritten Kapitel, das auf die Erweiterung der Abnehmerkreise
ebenso aufmerksam macht wie auf den “Standortwechsel als
Medienwechsel” (vom Hof in die Stadt). Lieder spielten in
der Jugendkultur eine besondere Rolle und wurden als
Medienobjekte nicht nur als Vorlagen für das Singen
geschätzt.
In fünf detailreichen Fallstudien, allesamt
weitverbreiteten Liebesliedern gewidmet, wird jeweils nach
dem“konstruktiven Anteil der Medien an der Realität und
Praxis des Liedes” (S. 109) gefragt. Den Schlussabschnitt
(“Das Lied im intermedialen Transkriptionsprozess”) hätte
man wohl auch etwas weniger ambitioniert und wesentlich
konziser abfassen können.
Der ständige Verweis auf die mediengeschichtlichen
Rahmenbedingungen (prägend waren vor allem die Studien von
Michael Giesecke) ist vor dem Hintergrund ihrer
Vernachlässigung in der Forschungsgeschichte über lange
Zeit mehr als verständlich. Grosch ist davon überzeugt,
dass der “Medienapparat die kulturelle Kommunikation immens
prägte und dabei die Gattung Lied nicht nur selbst als
Medium nutzte, sondern sie auch in anderer Gestalt,
Erscheinungsform und Funktion entließ, als er sie
vorgefunden hatte” (S. 67). Eine bedeutende
Grundlagenarbeit für alle Beschäftigung mit dem weltlichen
Lied des 16. Jahrhunderts stellt die 1974/75 erschienene
zweibändige Monographie des Volkskundlers Rolf Wilhelm
Brednich zur Liedpublizistik dar, der im Jahrbuch für
Volksliedforschung 1974 “Das Lied als Ware” präsentierte.
Dass Grosch immer wieder die Einbindung in ein
“frühkapitalistischen Netzwerk” (S. 80) unterstreicht und
das Lied als kommerzielles Industrieprodukt bestimmt, wirkt
jedoch ein wenig einseitig.
Fundiertes über die Rolle der Mündlichkeit hat Grosch nicht
zu sagen, da er das Lied vor allem als Gegenstand medialer
Verbreitung in den Blick nimmt. Literaturwissenschaftliche
Studien wie die von ihm nicht rezipierten Arbeiten von
Harald Haferland haben sich aber durchaus zeitgemäß mit
mündlicher Varianz befasst.
Die Rolle des Performativen (also den Aufführungs-Aspekt
bzw. das gemeinschaftliche Singen) spielt Grosch herunter,
während er individuelle und private Nutzungen aufwertet.
Tabulaturdrucke sieht er als “Versuch interaktionsfreier
Kommunikation von Musik” (S. 71, vgl. auch S. 85), der das
Selbstlernen an die Stelle der persönlichen Unterweisung
durch einen Lehrer setzen wollte. Neben der Aufführung sind
auch “ganz andere Formen des Gebrauchs - Lesen, Kodieren,
Verschenken, Sammeln usw. - “ in Rechnung zu stellen (S.
103). Liederhandschriften dokumentierten die individuellen
Vorlieben der Besitzer. Angemerkt sei, dass sowohl das
Phänomen der “Liederstammbücher” (S. 47) als auch der
Erwerb von Lieder-Kleindrucken als Erinnerungsstücke, die
das “Habhaftwerden eines eigentlich flüchtigen
performativen Ereignisses und dessen Verlängerung in das
Privatleben hinein” ermöglichten (S. 51), eng mit der
Erinnerungskultur des 16. Jahrhunderts in Verbindung
stehen.
Offensichtlich sei, “dass der Zweck von Musikbüchern und
Flugschriften im Bereich der individuellen Adaption bis hin
zur Identifikation und Persönlichkeitsbildung liegt und
somit aufführungspraktische Zwecke im Sinne professioneller
Musikpraxis in den Hintergrund treten” (S. 91). In das
Gesamtbild des damaligen “populären” Musiklebens gehört
aber auch eine Erscheinung stadtbürgerlicher Provenienz,
die auf das Performative setzt und eben nicht von höfischen
Kreisen oder einem Patriziat getragen wird: der von
Handwerkern in Gesellschaften praktizierte Meistersang.
Für den Historiker spannend sind die Ausführungen zum “Sitz
im Leben” des Lieds. Im Rahmen einer “Geschichte der
Freizeit” ist der Befund zu beachten, dass Liedersingen als
hochwertige Alternative zu dem “grossen unfletigen
sewischem sauffen und zenckischem haderischen spilen” (so
Georg Forster 1549, zitiert S. 93) geschätzt wurde.
Mehrstimmige Liebeslieder hatten einen wichtigen Platz
schon in der damaligen Jugendkultur. Oberflächlich bleibt
Groschs Analyse hinsichtlich der “Propagierung einer neuen
Moral” (S. 96) - der Historiker war es lange gewohnt, an
dieser Stelle die (inzwischen doch recht umstrittene)
“Sozialdisziplinierung” als Trumpf-As aus dem Ärmel zu
ziehen. Überhaupt kommt die Reformation als
mediengeschichtlicher Faktor so gut wie nicht vor.
Wenn ich recht sehe, liegt die Erforschung der Sozial- und
Kulturgeschichte der frühneuzeitlichen Musikpraxis fast
ausnahmslos in den Händen der Musikwissenschaftler, während
literarische Praktiken nicht selten auch aus
geschichtswissenschaftlicher Perspektive untersucht werden.
Groschs anregende Hinweise auf Freizeitverhalten und
Jugendkultur könnten solche musikhistorischen Studien
inspirieren.
Die großen Linien herauszuarbeiten ist wichtig. Trotzdem
möchte ich einige formale Mängel nicht unter den Tisch
fallen lassen. Im Literaturverzeichnis sind manche Lücken
und eine sehr selektive Berücksichtigung der nach 2009
erschienenen Arbeiten zu konstatieren. Dies betrifft
insbesondere den 2010 erschienenen wichtigen Sammelband
NiveauNischeNimbus, aus dem Grosch nur zwei Beiträge von
Andrea Lindmayr-Brandl und Nicole Schwindt ins
Literaturverzeichnis aufgenommen hat, nicht aber seinen
eigenen Aufsatz oder die buchgeschichtliche Studie von
Hans-Jörg Künast.
Ergänzend zu musikwissenschaftlichen Referenzwerken hätte
unbedingt das VD 16 zitiert werden müssen. Wenn häufig eine
unveröffentlichte Datenbank von Eberhard Nehlsen 2003 als
einziger bibliographischer Verweis angegeben wird (obwohl
manchmal “Nehlsen 2008f.” am Platz gewesen wäre), stellt
sich die Frage: Cui bono? Im Einzelfall hätte Grosch
gründlicher recherchieren müssen, was bei Nutzung von
Internetressourcen auch ohne weiteres möglich gewesen wäre.
Beispielsweise ist der älteste Einblattdruck von “Entlaubet
ist der Walde” (S. 156) ganz bestimmt kein Produkt von
Konrad Dinckmut (nicht: Dinckmuth) 1496. Der beigegebene
Holzschnitt wird von Matthäus Elchinger in Augsburg ca.
1523/30 verwendet, was einen Anhaltspunkt für die Datierung
liefert (vgl.
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GWXI346A.htm ).
Seit 2002 liegt eine moderne Edition (Chronik der Bischöfe
von Würzburg Bd. 4, S. 280) der S. 49 nach Brednich
zitierten Chronik des Lorenz Fries vor.
Die mediengeschichtlich revolutionäre Ausweitung der
Quellenbasis durch Digitalisate - zu nennen sind vor allem
die Projekte der Bayerischen Staatsbibliothek (Musikdrucke)
und der Staatsbibliothek Berlin (Lieddrucke) - kommt bei
Grosch nicht vor. Er hat noch nicht einmal für die
Drucklegung die paar Internetadressen, die er nennt,
aktualisiert. Ein “Zugriff vom 24.10.2005" in einer 2013
gedruckten Publikation ist nicht gerade vorbildlich zu
nennen. Die schon etwas angejahrte Internet-Anthologie
http://www.lyrik-und-lied.de/, an der Grosch selbst
mitgearbeitet hat (auch in Bezug auf die Lieder seiner
Fallstudien), erwähnt er S. 108 nicht einmal. Schon
mindestens seit Ende 2009 steht ein Digitalisat von Hans
Judenkönigs Tabulaturbuch (1523) im Netz, das Grosch hätte
dazu verwenden können, die ungenaue Wiedergabe eines Zitats
(S. 74 nach Brown 1965) zu korrigieren.
Gleichwohl: ein wertvoller, angenehm straff geschriebener
Diskussionsbeitrag, der auch außerhalb der
Musikwissenschaft gelesen werden sollte.
Nils Grosch: Lied und Medienwechsel im 16. Jahrhundert.
Münster/New York/München/Berlin: Waxmann 2013, 206 S., 56
Schwarzweißabb. (Populäre Kultur und Musik Bd. 6).
“Über das Alter der Populären Musik, die Erfindung des
‘Volkslieds’ und die Konstruktion von ‘Tenorliedern’”. Die
Überschrift des ersten Kapitels - eine Einleitung gibt es
nicht - zeigt die Richtung an, die diese Basler
musikwissenschaftliche Habilitationsschrift von 2009
einschlägt. Sie siedelt im Überschneidungsbereich von
Musikwissenschaft, Mediengeschichte, Volkskunde und
Literaturwissenschaft.
Während die Erforschung moderner Populärer Musik diese vor
allem als Industrieprodukt begreift, hat der - seit
längerem in Misskredit geratene - Volkslied-Begriff seinen
Gegenstand ahistorisch und ohne Bezug auf den
mediengeschichtlichen Kontext konstruiert. Herders
Volkslied war eine ästhetische Kategorie, die das gesamte
Volk als Kulturgemeinschaft meinte. Im 19. Jahrhundert
wurden die Volkslieder dann zu Liedern des einfachen Volks
umgewertet. Musikwissenschaftlich korrespondiert diesem
Prozess die Etablierung des sogenannten “Tenorlieds”, das
definiert wird als eine “umfassende Kategorie für die
überlieferten, mehrstimmigen Kompositionen über
deutschsprachige Texte von der Mitte des 15. bis zur Mitte
des 16. Jahrhunderts” (S. 23). Die Tenorstimme
mehrstimmiger Lieder hat man regelmäßig als Volksliedbeleg
gewertet (S. 27). Grosch lehnt die Tenorlied-Theorie (in
der NS-Zeit gern: “deutsches Tenorlied”) als “ideologisch
motiviertes Konstrukt” ab (S. 31) und betont die
industrielle Produktion und kommerzielle Distribution
populärer Musik.
Nach erfolgreicher Aufräumarbeit unternimmt es Grosch, im
zweiten Kapitel die Rolle des Lieds in der
‘Gutenberg-Galaxis’ (McLuhan) zu bestimmen. Da
Gattungsdifferenzierungen für das (weltliche) Lied wie
Volkslied, Gesellschaftslied, Kunstlied oder Hofweise die
Gefahr zirkulärer Argumentation mit sich bringen,
bezeichnet er die Gattung einfach als Lied. Er behandelt
Liederhandschriften, Liedflugschriften und überwiegend mit
Noten versehene gedruckte Liederbücher, die zunächst im
Mehrphasendruck vervielfältigt wurden. In den 1530er Jahren
setzte sich als technologische Innovation der
Einphasendruck mit beweglichen Lettern durch.
Um die Rezeption und den Gebrauch des Lieds geht es dem
dritten Kapitel, das auf die Erweiterung der Abnehmerkreise
ebenso aufmerksam macht wie auf den “Standortwechsel als
Medienwechsel” (vom Hof in die Stadt). Lieder spielten in
der Jugendkultur eine besondere Rolle und wurden als
Medienobjekte nicht nur als Vorlagen für das Singen
geschätzt.
In fünf detailreichen Fallstudien, allesamt
weitverbreiteten Liebesliedern gewidmet, wird jeweils nach
dem“konstruktiven Anteil der Medien an der Realität und
Praxis des Liedes” (S. 109) gefragt. Den Schlussabschnitt
(“Das Lied im intermedialen Transkriptionsprozess”) hätte
man wohl auch etwas weniger ambitioniert und wesentlich
konziser abfassen können.
Der ständige Verweis auf die mediengeschichtlichen
Rahmenbedingungen (prägend waren vor allem die Studien von
Michael Giesecke) ist vor dem Hintergrund ihrer
Vernachlässigung in der Forschungsgeschichte über lange
Zeit mehr als verständlich. Grosch ist davon überzeugt,
dass der “Medienapparat die kulturelle Kommunikation immens
prägte und dabei die Gattung Lied nicht nur selbst als
Medium nutzte, sondern sie auch in anderer Gestalt,
Erscheinungsform und Funktion entließ, als er sie
vorgefunden hatte” (S. 67). Eine bedeutende
Grundlagenarbeit für alle Beschäftigung mit dem weltlichen
Lied des 16. Jahrhunderts stellt die 1974/75 erschienene
zweibändige Monographie des Volkskundlers Rolf Wilhelm
Brednich zur Liedpublizistik dar, der im Jahrbuch für
Volksliedforschung 1974 “Das Lied als Ware” präsentierte.
Dass Grosch immer wieder die Einbindung in ein
“frühkapitalistischen Netzwerk” (S. 80) unterstreicht und
das Lied als kommerzielles Industrieprodukt bestimmt, wirkt
jedoch ein wenig einseitig.
Fundiertes über die Rolle der Mündlichkeit hat Grosch nicht
zu sagen, da er das Lied vor allem als Gegenstand medialer
Verbreitung in den Blick nimmt. Literaturwissenschaftliche
Studien wie die von ihm nicht rezipierten Arbeiten von
Harald Haferland haben sich aber durchaus zeitgemäß mit
mündlicher Varianz befasst.
Die Rolle des Performativen (also den Aufführungs-Aspekt
bzw. das gemeinschaftliche Singen) spielt Grosch herunter,
während er individuelle und private Nutzungen aufwertet.
Tabulaturdrucke sieht er als “Versuch interaktionsfreier
Kommunikation von Musik” (S. 71, vgl. auch S. 85), der das
Selbstlernen an die Stelle der persönlichen Unterweisung
durch einen Lehrer setzen wollte. Neben der Aufführung sind
auch “ganz andere Formen des Gebrauchs - Lesen, Kodieren,
Verschenken, Sammeln usw. - “ in Rechnung zu stellen (S.
103). Liederhandschriften dokumentierten die individuellen
Vorlieben der Besitzer. Angemerkt sei, dass sowohl das
Phänomen der “Liederstammbücher” (S. 47) als auch der
Erwerb von Lieder-Kleindrucken als Erinnerungsstücke, die
das “Habhaftwerden eines eigentlich flüchtigen
performativen Ereignisses und dessen Verlängerung in das
Privatleben hinein” ermöglichten (S. 51), eng mit der
Erinnerungskultur des 16. Jahrhunderts in Verbindung
stehen.
Offensichtlich sei, “dass der Zweck von Musikbüchern und
Flugschriften im Bereich der individuellen Adaption bis hin
zur Identifikation und Persönlichkeitsbildung liegt und
somit aufführungspraktische Zwecke im Sinne professioneller
Musikpraxis in den Hintergrund treten” (S. 91). In das
Gesamtbild des damaligen “populären” Musiklebens gehört
aber auch eine Erscheinung stadtbürgerlicher Provenienz,
die auf das Performative setzt und eben nicht von höfischen
Kreisen oder einem Patriziat getragen wird: der von
Handwerkern in Gesellschaften praktizierte Meistersang.
Für den Historiker spannend sind die Ausführungen zum “Sitz
im Leben” des Lieds. Im Rahmen einer “Geschichte der
Freizeit” ist der Befund zu beachten, dass Liedersingen als
hochwertige Alternative zu dem “grossen unfletigen
sewischem sauffen und zenckischem haderischen spilen” (so
Georg Forster 1549, zitiert S. 93) geschätzt wurde.
Mehrstimmige Liebeslieder hatten einen wichtigen Platz
schon in der damaligen Jugendkultur. Oberflächlich bleibt
Groschs Analyse hinsichtlich der “Propagierung einer neuen
Moral” (S. 96) - der Historiker war es lange gewohnt, an
dieser Stelle die (inzwischen doch recht umstrittene)
“Sozialdisziplinierung” als Trumpf-As aus dem Ärmel zu
ziehen. Überhaupt kommt die Reformation als
mediengeschichtlicher Faktor so gut wie nicht vor.
Wenn ich recht sehe, liegt die Erforschung der Sozial- und
Kulturgeschichte der frühneuzeitlichen Musikpraxis fast
ausnahmslos in den Händen der Musikwissenschaftler, während
literarische Praktiken nicht selten auch aus
geschichtswissenschaftlicher Perspektive untersucht werden.
Groschs anregende Hinweise auf Freizeitverhalten und
Jugendkultur könnten solche musikhistorischen Studien
inspirieren.
Die großen Linien herauszuarbeiten ist wichtig. Trotzdem
möchte ich einige formale Mängel nicht unter den Tisch
fallen lassen. Im Literaturverzeichnis sind manche Lücken
und eine sehr selektive Berücksichtigung der nach 2009
erschienenen Arbeiten zu konstatieren. Dies betrifft
insbesondere den 2010 erschienenen wichtigen Sammelband
NiveauNischeNimbus, aus dem Grosch nur zwei Beiträge von
Andrea Lindmayr-Brandl und Nicole Schwindt ins
Literaturverzeichnis aufgenommen hat, nicht aber seinen
eigenen Aufsatz oder die buchgeschichtliche Studie von
Hans-Jörg Künast.
Ergänzend zu musikwissenschaftlichen Referenzwerken hätte
unbedingt das VD 16 zitiert werden müssen. Wenn häufig eine
unveröffentlichte Datenbank von Eberhard Nehlsen 2003 als
einziger bibliographischer Verweis angegeben wird (obwohl
manchmal “Nehlsen 2008f.” am Platz gewesen wäre), stellt
sich die Frage: Cui bono? Im Einzelfall hätte Grosch
gründlicher recherchieren müssen, was bei Nutzung von
Internetressourcen auch ohne weiteres möglich gewesen wäre.
Beispielsweise ist der älteste Einblattdruck von “Entlaubet
ist der Walde” (S. 156) ganz bestimmt kein Produkt von
Konrad Dinckmut (nicht: Dinckmuth) 1496. Der beigegebene
Holzschnitt wird von Matthäus Elchinger in Augsburg ca.
1523/30 verwendet, was einen Anhaltspunkt für die Datierung
liefert (vgl.
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GWXI346A.htm ).
Seit 2002 liegt eine moderne Edition (Chronik der Bischöfe
von Würzburg Bd. 4, S. 280) der S. 49 nach Brednich
zitierten Chronik des Lorenz Fries vor.
Die mediengeschichtlich revolutionäre Ausweitung der
Quellenbasis durch Digitalisate - zu nennen sind vor allem
die Projekte der Bayerischen Staatsbibliothek (Musikdrucke)
und der Staatsbibliothek Berlin (Lieddrucke) - kommt bei
Grosch nicht vor. Er hat noch nicht einmal für die
Drucklegung die paar Internetadressen, die er nennt,
aktualisiert. Ein “Zugriff vom 24.10.2005" in einer 2013
gedruckten Publikation ist nicht gerade vorbildlich zu
nennen. Die schon etwas angejahrte Internet-Anthologie
http://www.lyrik-und-lied.de/, an der Grosch selbst
mitgearbeitet hat (auch in Bezug auf die Lieder seiner
Fallstudien), erwähnt er S. 108 nicht einmal. Schon
mindestens seit Ende 2009 steht ein Digitalisat von Hans
Judenkönigs Tabulaturbuch (1523) im Netz, das Grosch hätte
dazu verwenden können, die ungenaue Wiedergabe eines Zitats
(S. 74 nach Brown 1965) zu korrigieren.
Gleichwohl: ein wertvoller, angenehm straff geschriebener
Diskussionsbeitrag, der auch außerhalb der
Musikwissenschaft gelesen werden sollte.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 22:31 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Noch bis zum 30. November in Schweinfurt zu sehen.
https://www.schweinfurt-evangelisch.de/inhalt/die-sakristei-gehoerig

https://www.schweinfurt-evangelisch.de/inhalt/die-sakristei-gehoerig
KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 22:07 - Rubrik: Bibliothekswesen
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"Das erste Bibliotheksgesetz in der Geschichte von Rheinland-Pfalz wurde heute mit den Stimmen aller Fraktionen im Landtag verabschiedet."
http://mbwwk.rlp.de/einzelansicht/archive/2014/november/article/ein-kultur-und-bildungspolitischer-meilenstein/
http://mbwwk.rlp.de/einzelansicht/archive/2014/november/article/ein-kultur-und-bildungspolitischer-meilenstein/
KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 20:17 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.corpusvitrearum.de/forschung/bildarchiv/auswahl.html
3075 Bilder von Glasmalereien bis ca. zur Mitte des 16. Jahrhunderts, anscheinend ohne Wasserzeichen, aber auch ohne Public-Domain- oder CC-Freigabe. Die Metadaten sind teilweise veraltet, so ist der CVMA-Band Südhessen bereits vor einigen Jahren erschienen.
Bei ICONCLASS erweist sich das GND-Prinzip als überlegen: Bei GND führt die Kennziffer mittels BEACON zu den Objekten, die so klassifiziert sind.
Obwohl die das Projekt tragenden Akademien Open Access unterstützen, war es bisher ärmlich, was im CVMA-Kontext im Netz zu sehen war:
http://telota.bbaw.de/cvma/ (Bilder mit Wasserzeichen)
Die Newsletter des Projekts, die auch wissenschaftliche Fachbeiträge enthalten, sind als PDFs bis Nr. 46 online:
http://www.corpusvitrearum.org/
Dort gibt es auch Bibliographien kostenlos.
Das CVMA UK enthält auch ein öffentliches Bildarchiv:
http://www.cvma.ac.uk/jsp/index.jsp
Unverständlich ist, wieso die anklickbare Karte in Deutschland nicht ebenso realisiert wurde.
Italien bietet eine Bilddatenbank an:
http://www.icvbc.cnr.it/bivi/
Scheibe aus Erbach
3075 Bilder von Glasmalereien bis ca. zur Mitte des 16. Jahrhunderts, anscheinend ohne Wasserzeichen, aber auch ohne Public-Domain- oder CC-Freigabe. Die Metadaten sind teilweise veraltet, so ist der CVMA-Band Südhessen bereits vor einigen Jahren erschienen.
Bei ICONCLASS erweist sich das GND-Prinzip als überlegen: Bei GND führt die Kennziffer mittels BEACON zu den Objekten, die so klassifiziert sind.
Obwohl die das Projekt tragenden Akademien Open Access unterstützen, war es bisher ärmlich, was im CVMA-Kontext im Netz zu sehen war:
http://telota.bbaw.de/cvma/ (Bilder mit Wasserzeichen)
Die Newsletter des Projekts, die auch wissenschaftliche Fachbeiträge enthalten, sind als PDFs bis Nr. 46 online:
http://www.corpusvitrearum.org/
Dort gibt es auch Bibliographien kostenlos.
Das CVMA UK enthält auch ein öffentliches Bildarchiv:
http://www.cvma.ac.uk/jsp/index.jsp
Unverständlich ist, wieso die anklickbare Karte in Deutschland nicht ebenso realisiert wurde.
Italien bietet eine Bilddatenbank an:
http://www.icvbc.cnr.it/bivi/
Scheibe aus ErbachKlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 18:41 - Rubrik: Bildquellen
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http://www.landesarchiv-bw.de/web/58105
Nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, im Weihnachtsurlaub forschen zu wollen.
Nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, im Weihnachtsurlaub forschen zu wollen.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 17:58 - Rubrik: Staatsarchive
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https://achimlandwehr.wordpress.com/2014/11/19/29-histofloxikon-vierte-lieferung/
Die 4. Lieferung thematisiert:
Von der Vergangenheit eingeholt werden
Die Vergangenheit begraben
Ende der Geschichte
Die 4. Lieferung thematisiert:
Von der Vergangenheit eingeholt werden
Die Vergangenheit begraben
Ende der Geschichte
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Es gab 743 Bewerbungen!
http://www.rhein-zeitung.de/region/panorama_artikel,-Jury-hat-entschieden-Burgenbloggerin-wird-%E2%80%9EWortwalz%E2%80%9C-Jessica-Schober-aus-Muenchen-.html
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/948993967/
http://archiv.twoday.net/stories/948993544/
http://www.rhein-zeitung.de/region/panorama_artikel,-Jury-hat-entschieden-Burgenbloggerin-wird-%E2%80%9EWortwalz%E2%80%9C-Jessica-Schober-aus-Muenchen-.html
Mit @wortwalz wird eine der tollsten Journalistinnen, die ich kenne, die Burgenbloggerin https://t.co/bcVMfG7asO
— Don Alphonso (@faz_donalphonso) 10. November 2014
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/948993967/
http://archiv.twoday.net/stories/948993544/
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http://www.tanjapraske.de/2014/11/19/14-gruende-warum-museen-kein-social-media-brauchen/
Gilt so ähnlich auch für Archive ...
Gilt so ähnlich auch für Archive ...
KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 17:30 - Rubrik: Museumswesen
Das MDZ hat endlich eine Projektseite für die digitalisierten Handschriften spendiert.
http://goo.gl/VxdP6N
Bislang 21 Titel.

http://goo.gl/VxdP6N
Bislang 21 Titel.

KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 17:15 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 17:05 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 16:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.museumsofindia.gov.in/
"National Portal and Digital Repository for Indian Museums"
Zoombare Abbildungen mit Wasserzeichen, keine Freigabe als Public Domain.
"National Portal and Digital Repository for Indian Museums"
Zoombare Abbildungen mit Wasserzeichen, keine Freigabe als Public Domain.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 16:30 - Rubrik: Museumswesen
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Nur ein Dokument aus dem im Stadtarchiv Reutlingen verwahrten Friedrich-List-Archiv, der durch ein Online-Findbuch erschlossen ist.
http://www.reutlingen.de/de/Kultur+Bildung/Stadtarchiv/Friedrich-List-Archiv
Via
http://zkbw.blogspot.de/2014/11/friedrich-list-archiv-im-stadtarchiv.html

http://www.reutlingen.de/de/Kultur+Bildung/Stadtarchiv/Friedrich-List-Archiv
Via
http://zkbw.blogspot.de/2014/11/friedrich-list-archiv-im-stadtarchiv.html
KlausGraf - am Mittwoch, 19. November 2014, 16:22 - Rubrik: Kommunalarchive
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https://www.youtube.com/watch?v=8A0CgS66iE0
Vom Ansatz her verdient das Video alle Zustimmung. Es ist gut gemacht und gibt die Rechtslage im wesentlichen korrekt wieder.
Ich selbst habe mich in diesem Blog sehr oft mit dem Thema der lizenzkonformen Nutzung befasst.
Mit
http://archiv.twoday.net/search?q=%C3%BCbersichtsb
komme ich schnell zu
http://archiv.twoday.net/stories/49598992/
und von da zu
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/
Dort findet sich eine (sicher nicht lückenlose) Beitragsliste.
Ich bestreite, dass die Darstellung des Videos hinsichtlich der Angabe des Titels korrekt ist.
"Sechtens: Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen"
Dazu stelle ich fest:
Die jüngste Version der CC-Lizenzen, also Version 4, enthält diese Verpflichtung nicht mehr:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode
Via
https://wiki.creativecommons.org/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart
Am 13. Oktober 2012 habe ich mich mit der Auslegung der Lizenzforderung "title if supplied" mit Blick auf Bilder beschäftigt.
http://archiv.twoday.net/stories/165211461/
Auch die Praxis erweist meine Ansicht, dass ein Titel ausdrücklich spezifiziert werden muss, um die Forderung nach Titelnennung obligatorisch zu machen, als richtig, denn so wie das Video das interpretiert (Dateinamen als Titel) lizenziert meines Wissens niemand.
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Credit_line
ist zwar keine verpflichtende Richtlinie, gibt aber den entscheidenden Anhaltspunkt: Der Titel ist optional, er muss nur angegeben werden, wenn der Urheber ihn ausdrücklich bezeichnet.
Auf Wikimedia Commons gibt es keinen eindeutigen Titel, der beizubehalten ist, da der Dateiname geändert werden kann (und bei aussagelosen Namen wie dem im Video IMG_6462-6464 auch geändert werden SOLL) und auch die Beschreibung.
Ich wehre mich dagegen, einen Dateinamen als TITEL zu sehen. Eher ist die Beschreibung der Titel.
Gibt es keine eindeutige Entität, die unmissverständlich als Titel anzusprechen ist, kann eine Nennung nicht verlangt werden!
Nach der ganz und gar abzulehenden Rechtsansicht des Videos wäre jede Dateinamenänderung oder jede Änderung der ursprünglichen Beschreibung (je nach dem, was man als Titel ansieht) eine Urheberrechtsverletzung.
Die Checkliste formuliert differenzierter:
"Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Das gilt natürlich nur, wenn ein Titel angegeben ist, wobei strittig ist, ob z.B. „IMG_6464.jpg“ überhaupt ein Titel ist.
(Diese Auflage entfällt bei Werken, die nach der neuesten Lizenzversion 4.0 freigegeben werden.)"
http://open-educational-resources.de/bilder-unter-freier-lizenz-nutzen/
Gibt der Urheber aber etwa mittels der Vorlage Credit Line auf Commons oder auf andere eindeutige Weise (z.B. "Als Titel des Werks muss angegeben werden:") einen Titel an, so ist es nicht lizenzkonform, ihn wegzulassen. Eine Abmahnung ist denkbar (aber sehr unwahrscheinlich).
Bei Internettexten, die eine eindeutige Überschrift haben (Zeitschriftenartikel, Blogartikel), ist diese als Titel zu nennen, wenn der Beitrag abgeändert wird (und sei es auch nur in der Überschrift). Wird der Beitrag nicht abgeändert, ist die Überschrift als Bestandteil des Textes ja angegeben.
Soweit Zweifel bestehen, was denn nun der Titel ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Urhebers mit der Konsequenz, dass der Titel nicht zu nennen ist (folgend dem deutschen Rechtsprinzip, dass eine freie Lizenz eine AGB darstellt und Zweifel zu Lasten des Anbieters gehen).
Üblicherweise wird bei Bildern ein Titel nicht genannt und daher auch nicht angegeben. Es bleibt daher bei meinen zwei einfachen Faustregeln:
1. Urheber nennen
2. Lizenz verlinken
Wer sich an sie hält, sollte vor den meisten Abmahnungen gefeit sein.
Vom Ansatz her verdient das Video alle Zustimmung. Es ist gut gemacht und gibt die Rechtslage im wesentlichen korrekt wieder.
Ich selbst habe mich in diesem Blog sehr oft mit dem Thema der lizenzkonformen Nutzung befasst.
Mit
http://archiv.twoday.net/search?q=%C3%BCbersichtsb
komme ich schnell zu
http://archiv.twoday.net/stories/49598992/
und von da zu
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/
Dort findet sich eine (sicher nicht lückenlose) Beitragsliste.
Ich bestreite, dass die Darstellung des Videos hinsichtlich der Angabe des Titels korrekt ist.
"Sechtens: Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen"
Dazu stelle ich fest:
Die jüngste Version der CC-Lizenzen, also Version 4, enthält diese Verpflichtung nicht mehr:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode
Via
https://wiki.creativecommons.org/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart
Am 13. Oktober 2012 habe ich mich mit der Auslegung der Lizenzforderung "title if supplied" mit Blick auf Bilder beschäftigt.
http://archiv.twoday.net/stories/165211461/
Auch die Praxis erweist meine Ansicht, dass ein Titel ausdrücklich spezifiziert werden muss, um die Forderung nach Titelnennung obligatorisch zu machen, als richtig, denn so wie das Video das interpretiert (Dateinamen als Titel) lizenziert meines Wissens niemand.
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Credit_line
ist zwar keine verpflichtende Richtlinie, gibt aber den entscheidenden Anhaltspunkt: Der Titel ist optional, er muss nur angegeben werden, wenn der Urheber ihn ausdrücklich bezeichnet.
Auf Wikimedia Commons gibt es keinen eindeutigen Titel, der beizubehalten ist, da der Dateiname geändert werden kann (und bei aussagelosen Namen wie dem im Video IMG_6462-6464 auch geändert werden SOLL) und auch die Beschreibung.
Ich wehre mich dagegen, einen Dateinamen als TITEL zu sehen. Eher ist die Beschreibung der Titel.
Gibt es keine eindeutige Entität, die unmissverständlich als Titel anzusprechen ist, kann eine Nennung nicht verlangt werden!
Nach der ganz und gar abzulehenden Rechtsansicht des Videos wäre jede Dateinamenänderung oder jede Änderung der ursprünglichen Beschreibung (je nach dem, was man als Titel ansieht) eine Urheberrechtsverletzung.
Die Checkliste formuliert differenzierter:
"Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Das gilt natürlich nur, wenn ein Titel angegeben ist, wobei strittig ist, ob z.B. „IMG_6464.jpg“ überhaupt ein Titel ist.
(Diese Auflage entfällt bei Werken, die nach der neuesten Lizenzversion 4.0 freigegeben werden.)"
http://open-educational-resources.de/bilder-unter-freier-lizenz-nutzen/
Gibt der Urheber aber etwa mittels der Vorlage Credit Line auf Commons oder auf andere eindeutige Weise (z.B. "Als Titel des Werks muss angegeben werden:") einen Titel an, so ist es nicht lizenzkonform, ihn wegzulassen. Eine Abmahnung ist denkbar (aber sehr unwahrscheinlich).
Bei Internettexten, die eine eindeutige Überschrift haben (Zeitschriftenartikel, Blogartikel), ist diese als Titel zu nennen, wenn der Beitrag abgeändert wird (und sei es auch nur in der Überschrift). Wird der Beitrag nicht abgeändert, ist die Überschrift als Bestandteil des Textes ja angegeben.
Soweit Zweifel bestehen, was denn nun der Titel ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Urhebers mit der Konsequenz, dass der Titel nicht zu nennen ist (folgend dem deutschen Rechtsprinzip, dass eine freie Lizenz eine AGB darstellt und Zweifel zu Lasten des Anbieters gehen).
Üblicherweise wird bei Bildern ein Titel nicht genannt und daher auch nicht angegeben. Es bleibt daher bei meinen zwei einfachen Faustregeln:
1. Urheber nennen
2. Lizenz verlinken
Wer sich an sie hält, sollte vor den meisten Abmahnungen gefeit sein.
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 20:19 - Rubrik: Archivrecht
Wie üblich ragen nur wenige Artikel aus der Journaille heraus. Die meisten Berichte zur umstrittenen Aussage des türkischen Präsidenten Erdogan, siehe etwa
http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-erdogan-besteht-auf-entdeckung-amerikas-durch-muslime-a-1003669.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/erdogans-geschichtsverstaendnis-muslimische-seefahrer-sollen-amerika-entdeckt-haben-13269005.html
sehen keine Veranlassung, LeserInnen mit Links eine Überprüfung oder weiterführende Recherchen zu erleichtern. Eine Ausnahme fiel mir auf:
http://www.welt.de/geschichte/article134422444/Wieso-Erdogan-Kolumbus-Entdeckerruhm-abspricht.html
Die WELT wiederum verweist auf einen guten Artikel der Washington Post:
http://www.washingtonpost.com/blogs/worldviews/wp/2014/11/15/muslims-discovered-america-before-columbus-claims-turkeys-erdogan/?hpid=z5
Karte von Piri Reis 1513, verwertet als Indiz auf
http://lostislamichistory.com/columbus-was-not-the-first-to-cross-the-atlantic/
http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-erdogan-besteht-auf-entdeckung-amerikas-durch-muslime-a-1003669.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/erdogans-geschichtsverstaendnis-muslimische-seefahrer-sollen-amerika-entdeckt-haben-13269005.html
sehen keine Veranlassung, LeserInnen mit Links eine Überprüfung oder weiterführende Recherchen zu erleichtern. Eine Ausnahme fiel mir auf:
http://www.welt.de/geschichte/article134422444/Wieso-Erdogan-Kolumbus-Entdeckerruhm-abspricht.html
Die WELT wiederum verweist auf einen guten Artikel der Washington Post:
http://www.washingtonpost.com/blogs/worldviews/wp/2014/11/15/muslims-discovered-america-before-columbus-claims-turkeys-erdogan/?hpid=z5
Karte von Piri Reis 1513, verwertet als Indiz aufhttp://lostislamichistory.com/columbus-was-not-the-first-to-cross-the-atlantic/
"Um Kraus’ Rolle und Wirkung als Vorleser wieder sichtbarer zu machen, stehen anlässlich des 100-jährigen Jubiläums seiner ersten, berühmten Weltkriegsvorlesung, alle Vorlesungsprogramme in der digitalen Bibliothek zur Verfügung."
http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/1136528
http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/1136528
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 19:06 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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https://www.propylaeum.de/altertumswissenschaften/newsbox/nachrichten/?tx_ttnews[year]=2014&tx_ttnews[month]=11&tx_ttnews[day]=14&tx_ttnews[tt_news]=191&cHash=e0ef8a64f54a2af19030c6946aa25d81
oder mit "Grafs Rasiermesser":
https://www.propylaeum.de/altertumswissenschaften/newsbox/nachrichten/?tx_ttnews[tt_news]=191
oder mit "Grafs Rasiermesser":
https://www.propylaeum.de/altertumswissenschaften/newsbox/nachrichten/?tx_ttnews[tt_news]=191
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 18:54 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 18:36 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 18:14 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://wisspub.net/2014/11/18/schleswig-holstein-legt-open-access-strategie-vor/
Geplant ist unter anderem ein landesweites OA-Repositorium.
Geplant ist unter anderem ein landesweites OA-Repositorium.
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 18:09 - Rubrik: Open Access
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http://www.ipetitions.com/petition/worries-about-belgian-hertitage
"Belgiens föderale Wissenschaftseinrichtungen sind mit starken Sparmaßnamen konfrontiert. Diese Institutionen, zu denen wichtige Bewahrer des belgischen kulturellen Erbes, u.a. die Königliche Bibliothek, das Reichsarchiv, die Königlichen Museen für die Schönen Künste von Belgien und das Königliche Institut für das kulturelle Erbe gehören, sind schon seit Jahren unterfinanziert. Die von der neuen Regierung auferlegten Haushaltskürzungen werden es diesen Einrichtungen noch stärker erschweren, ihren Auftrag adäquat zu erfüllen und ihre Sammlungen auf optimale Art und Weise zu betreuen."
Bitte unterschreiben!
Via
http://archiv.twoday.net/stories/1022370782/#1022371196
"Belgiens föderale Wissenschaftseinrichtungen sind mit starken Sparmaßnamen konfrontiert. Diese Institutionen, zu denen wichtige Bewahrer des belgischen kulturellen Erbes, u.a. die Königliche Bibliothek, das Reichsarchiv, die Königlichen Museen für die Schönen Künste von Belgien und das Königliche Institut für das kulturelle Erbe gehören, sind schon seit Jahren unterfinanziert. Die von der neuen Regierung auferlegten Haushaltskürzungen werden es diesen Einrichtungen noch stärker erschweren, ihren Auftrag adäquat zu erfüllen und ihre Sammlungen auf optimale Art und Weise zu betreuen."
Bitte unterschreiben!
Via
http://archiv.twoday.net/stories/1022370782/#1022371196
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Sagt Nico Lumma:
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/kinderschutz/der-murks-mit-dem-jugendschutz-im-internet-38616152.bild.html
Fundierte Informationen von RA Stadler:
http://www.internet-law.de/2014/11/jugendmedienschutz-alter-wein-in-neuen-schlaeuchen.html
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britischer-Pornofilter-wird-um-Terror-Propaganda-erweitert-2459058.html
"Die voreingestellten Jugendschutzsysteme der vier großen britischen Provider sollen künftig auch terroristisches und extremistisches Material aussortieren. "
Siehe auch
http://irights.info/artikel/wie-erkenne-ich-rechtswidrige-angebote-im-internet/22725#teil3
http://archiv.twoday.net/search?q=jugendschutz

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/kinderschutz/der-murks-mit-dem-jugendschutz-im-internet-38616152.bild.html
Fundierte Informationen von RA Stadler:
http://www.internet-law.de/2014/11/jugendmedienschutz-alter-wein-in-neuen-schlaeuchen.html
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britischer-Pornofilter-wird-um-Terror-Propaganda-erweitert-2459058.html
"Die voreingestellten Jugendschutzsysteme der vier großen britischen Provider sollen künftig auch terroristisches und extremistisches Material aussortieren. "
Siehe auch
http://irights.info/artikel/wie-erkenne-ich-rechtswidrige-angebote-im-internet/22725#teil3
http://archiv.twoday.net/search?q=jugendschutz

KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 17:30 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.oapen.org/search?identifier=496214
Darin u.a.: E. Ketelaar: Prolegomena to a Social History of Dutch Archives
Via Tantner G+.
Darin u.a.: E. Ketelaar: Prolegomena to a Social History of Dutch Archives
Via Tantner G+.
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 16:42 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 16:36 - Rubrik: Open Access
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Zentrale Landesbibliothek hält Studie unter Verschluss. Der Streit um
Neubau und Standort für die Zentrale Landesbibliothek eskaliert. Ein
Studie zur Nutzung der insgesamt 70 Bibliotheksstandorte ist bisher
geheim. Abgeordnete fordern die Veröffentlichung
http://www.morgenpost.de/berlin/article134452098/Zentrale-Landesbibliothek-haelt-Studie-unter-Verschluss.html
Wortprotokoll der Sitzung des Kulturausschusses am 06.10.2014, TOP 2:
Projekt Nutzungsmonitoring für Öffentliche Bibliotheken (NuMoB) –
Ergebnisse der Bevölkerungs- und der Nutzerbefragungen 27.08.2014:
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Kult/protokoll/k17-043-wp.pdf
Via Ingrid Strauch.
Neubau und Standort für die Zentrale Landesbibliothek eskaliert. Ein
Studie zur Nutzung der insgesamt 70 Bibliotheksstandorte ist bisher
geheim. Abgeordnete fordern die Veröffentlichung
http://www.morgenpost.de/berlin/article134452098/Zentrale-Landesbibliothek-haelt-Studie-unter-Verschluss.html
Wortprotokoll der Sitzung des Kulturausschusses am 06.10.2014, TOP 2:
Projekt Nutzungsmonitoring für Öffentliche Bibliotheken (NuMoB) –
Ergebnisse der Bevölkerungs- und der Nutzerbefragungen 27.08.2014:
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Kult/protokoll/k17-043-wp.pdf
Via Ingrid Strauch.
KlausGraf - am Dienstag, 18. November 2014, 16:14 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:38 - Rubrik: Museumswesen
DENICOLO, BARBARA: „Essen, Trinken und Kleidung am Hof Friedrichs IV. von Tirol 1413-1436". Geschichtswissenschaftliche Diplomarbeit, Innsbruck 2013. Die Innsbrucker Diplom-Arbeit ist online abrufbar unter
https://www.academia.edu/2487666/Essen_Trinken_und_Kleidung_am_Hof_Friedrich_IV._von_Tirol_1413-1436
https://www.academia.edu/2487666/Essen_Trinken_und_Kleidung_am_Hof_Friedrich_IV._von_Tirol_1413-1436
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:35 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
heute feiert das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv seinen zehnten Jahrestag und eine einzigartige Erfolgsstory: Was unerschrockenes bürgerschaftliches Engagement ohne einen Cent öffentlicher Unterstützung bewirken kann – das beweist das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv, das 2014 als Wirtschaftsarchiv des Jahres ausgezeichnet wurde.
Mit hohem Engagement betreibt das Wirtschaftsarchiv seine Bildungsarbeit in Kooperation mit Universitäten, Fachhochschulen, Oberstufenzentren, freien Bildungsträgern und Schulen und erfüllt seinen Auftrag, notwendige Quellen der Wirtschaftsgeschichte als Teil der Gesellschafts- und Stadtgeschichte zu sichern. Das "Gedächtnis der Berliner und Brandenburger Wirtschaft" ist eines von zehn Regionalen Wirtschaftsarchiven in Deutschland.
Der Empfang findet heute, am 17.11.2014, um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsarchivs statt.
Wir würden uns über Ihre Berichterstattung freuen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Berghausen
Geschäftsführer
--
Berlin-Brandenburgisches Wirtschaftsarchiv e.V.
Eichborndamm 167
Haus 42
13403 Berlin
Telefon 030 411 90 698
Telefax 030 411 90 699
mail@bb-wa.de
www.bb-wa.de
Besuchen Sie unser Online-Magazin: www.archivspiegel.de "
Schön und gut, aber wieso steht auf der Startseite des Online-Magazins keine Silbe davon?
heute feiert das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv seinen zehnten Jahrestag und eine einzigartige Erfolgsstory: Was unerschrockenes bürgerschaftliches Engagement ohne einen Cent öffentlicher Unterstützung bewirken kann – das beweist das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv, das 2014 als Wirtschaftsarchiv des Jahres ausgezeichnet wurde.
Mit hohem Engagement betreibt das Wirtschaftsarchiv seine Bildungsarbeit in Kooperation mit Universitäten, Fachhochschulen, Oberstufenzentren, freien Bildungsträgern und Schulen und erfüllt seinen Auftrag, notwendige Quellen der Wirtschaftsgeschichte als Teil der Gesellschafts- und Stadtgeschichte zu sichern. Das "Gedächtnis der Berliner und Brandenburger Wirtschaft" ist eines von zehn Regionalen Wirtschaftsarchiven in Deutschland.
Der Empfang findet heute, am 17.11.2014, um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsarchivs statt.
Wir würden uns über Ihre Berichterstattung freuen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Berghausen
Geschäftsführer
--
Berlin-Brandenburgisches Wirtschaftsarchiv e.V.
Eichborndamm 167
Haus 42
13403 Berlin
Telefon 030 411 90 698
Telefax 030 411 90 699
mail@bb-wa.de
www.bb-wa.de
Besuchen Sie unser Online-Magazin: www.archivspiegel.de "
Schön und gut, aber wieso steht auf der Startseite des Online-Magazins keine Silbe davon?
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:32 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
Wussten Sie schon, dass es in Schweden das Grab einer Staufer-Witwe gibt?
http://www.stauferstelen.net/texts/staufergraeber.htm
http://www.stauferstelen.net/texts/staufergraeber.htm
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:26 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://wiki.dnb.de/display/che
Siehe auch die Infoveranstaltung des Bundesarchivs dazu:
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/fachinformation/informationstechnologie/digitalisiertesarchivgut/programm_24_11_internet.pdf
Siehe auch die Infoveranstaltung des Bundesarchivs dazu:
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/fachinformation/informationstechnologie/digitalisiertesarchivgut/programm_24_11_internet.pdf
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:21 - Rubrik: Webarchivierung
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Die Ungleichbehandlung eines Nutzers ist im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nicht vorgesehen (siehe § 11
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/BJNR012940965.html in Verbindung mit dem Schricker-Kommentar). Das Patentamt sollte daher der VG Media entschieden auf die Finger klopfen, die zwar Google eine Gratislizenz gewährt, nicht aber kleineren Anbietern.
http://schmalenstroer.net/blog/2014/11/keine-antwort/
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/BJNR012940965.html in Verbindung mit dem Schricker-Kommentar). Das Patentamt sollte daher der VG Media entschieden auf die Finger klopfen, die zwar Google eine Gratislizenz gewährt, nicht aber kleineren Anbietern.
http://schmalenstroer.net/blog/2014/11/keine-antwort/
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:15 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:13 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:12 - Rubrik: Webarchivierung
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http://www.politische-bildung.de/100_jahre_erster_weltkrieg.html
Hierher passt auch
Der Erste Weltkrieg in Westfalen - Ausgewählte Archivquellen
http://beruf.hypotheses.org/58
Hierher passt auch
Der Erste Weltkrieg in Westfalen - Ausgewählte Archivquellen
http://beruf.hypotheses.org/58
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:09 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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RA Melchior ist mit der jüngsten Verschärfung des StGB gar nicht einverstanden:
http://ra-melchior.blog.de/2014/11/14/gesetzgeberischer-muell-19708785/
http://ra-melchior.blog.de/2014/11/14/gesetzgeberischer-muell-19708785/
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:08 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:05 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.uni-tuebingen.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsfullview-pressemitteilungen/article/raritaet-entdeckt-koranhandschrift-stammt-aus-der-fruehzeit-des-islam.html
Die dumme Journaille verlinkt natürlich nicht auf diese ausgezeichnete Pressemitteilung.
Die dumme Journaille verlinkt natürlich nicht auf diese ausgezeichnete Pressemitteilung.
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:03 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.antihus.eu/search.php
Zu den 250 Werken ist auch die handschriftliche Überlieferung angegeben.
Zu den 250 Werken ist auch die handschriftliche Überlieferung angegeben.
KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 23:01 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Montag, 17. November 2014, 22:59 - Rubrik: Open Access
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Nun ist lieferbar
Gudrun Fiedler / Susanne Rappe-Weber / Detlef Siegfried (Hg.)
Sammeln – erschließen – vernetzen. Jugendkultur und soziale Bewegungen im Archiv
Mit 30 Abbildungen (V&R unipress ISBN 978-3-8471-0340-0, 39,90 EUR)
Das Buch ist der Tagungsband zur 2013er Tagung der Burg Ludwigstein (mehr dazu auf http://archiv.twoday.net/stories/581437145/), bzw. hier der Tagungsbericht auf HsozKult
Gudrun Fiedler / Susanne Rappe-Weber / Detlef Siegfried (Hg.)
Sammeln – erschließen – vernetzen. Jugendkultur und soziale Bewegungen im Archiv
Mit 30 Abbildungen (V&R unipress ISBN 978-3-8471-0340-0, 39,90 EUR)
Das Buch ist der Tagungsband zur 2013er Tagung der Burg Ludwigstein (mehr dazu auf http://archiv.twoday.net/stories/581437145/), bzw. hier der Tagungsbericht auf HsozKult
Bernd Hüttner - am Montag, 17. November 2014, 21:49 - Rubrik: Archive von unten
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